82) Q. Caecilius Metellus Baliaricus, ältester Sohn des Macedonicus Nr. 94 (Plin. n. h. VII 144. Plut. fort. Rom. 4). Als Consul 631 = 123 (f. augur. CIL I² p. 60. Chronogr. Idat. Chron. pasch. Cassiod.Cic. Brut. 259; de domo 136, irrig L. Metellus Eutrop. IV 21. Oros. V 12, 1) unterwarf er in zweijährigem Kampfe die balearischen Inseln, deren Bewohner als Seeräuber die Meere unsicher machten (Liv. ep. LX. Flor. I 43, 1. Oros. V 13, 1. Strab. III 167), und legte dort Städte an (Strabon). Nach seiner Heimkehr 633 = 121 erhielt er einen Triumph und den Siegesbeinamen des Baliaricus (Acta tr.); 634 = 120 gelangte er zur Censur. Alle diese Ehren wurden ihm noch bei Lebzeiten seines Vaters zu teil (Cic. fin. V 82. Val. Max. VII 1, 1. Vell. I 11, 7. Plin. n. h. VII 142. Auct. de vir. ill. 61, 6). Vielleicht ist er der Metellus, der dem C. Marius zum Volkstribunat verhalf (Plut. Mar. 4, 1), aber mit ihm, als er es im J. 635 = 119 erreicht hatte, in heftigen Streit kam, so dass er sogar ins Gefängnis abgeführt wurde (a. O. 4, 4f.). Wende De Caec.
[1208] Met. 73 denkt an den Consul dieses Jahres L. Metellus Delmaticus (Nr. 91), doch wäre dessen Amt in der Erzählung schwerlich mit Stillschweigen übergangen worden. Natürlich bleiben alle Vermutungen dieser Art unsicher. Ebensowenig lässt sich beweisen, dass er der Senator ist, der im SC. de Adramyttenis als erster Zeuge aufgeführt wird (Viereck Sermo graecus 23 nr. 15, 9), weil neben ihm noch Q. Metellus Nepos Nr. 95 in Betracht kommen kann (vgl. Mommsen St.-R. III 968 Anm.).
82) (S. 1208, 5) Für die Ansetzung des SC. de Adrammytt. um 644 = 110 und für die Gleichsetzung des Senators mit diesem Q. Metellus vgl. Cichorius Untersuch. zu Lucilius 3.