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Γεραιραί oder vielleicht richtiger Γεραραί (Mommsen Athen. Feste 392, 4) hießen vierzehn vornehme attische Frauen, die der Basileus auswählte, um bei der geheimnisvollen Feier im Heiligtum des Dionysosἐν Λίμναις mitzuwirken (Hesych. und Harpokr.s. v.Etym. M. 227, 36. Bekker Anecd. 232. Poll. VIII 108). Der Bezirk hinter dem Tempel des Gottes war durch eine Mauer abgeschlossen und wurde nur einmal jährlich am 12. Anthesterion geöffnet. Hier stand ein Altar, für unblutige Opfer bestimmt, mit einer Stele, auf der die Festsatzungen und wahrscheinlich auch der Eid geschrieben waren, den die Γ., ehe sie ihre heiligen Handlungen an den vierzehn Altären des Gottes begannen, schwören mußten ([Dem.] LIX 76. v. ProttAthen. Mitt. 1898. 218). In diesem Eide, den ihnen die Basilinna, die Gemahlin des Basileus, assistiert von einem Hierokeryx, abnahm, schwuren sie, rein und keusch zu sein und die Theoinia und Iobakcheia dem Dionysos nach altem Brauch und zur richtigen Zeit begehen zu wollen ([Demosth.] LIX 78. Überliefert ist γεραίρω τὰ Θεοίνια κτλ., aber die Emendation Dobreesγεραρῶ, die auch Blass in den Text gesetzt hat, scheint notwendig). Daß das ἐπιτελεῖν τὰ ἱερά an den vierzehn Altären hauptsächlich
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im Darbringen unblutiger Opfer bestanden hat, ist wahrscheinlich (v. Prott a. O. 219); von den sonstigen Begehungen, die durchaus geheimnisvollen Charakter hatten, erfahren wir nichts. Hermann Gottesd. Altert.2 35, 2. 58, 12. Schoemann Griech. Altert.3 II 497f. Preller-Robert Griech. Myth. I 672. MommsenAthen. Feste 392f. 399f. Töpffer Att. Geneal. 12, 105f. Daremberg-Saglio III 238 s. Dionysia. Nach Hesych. s. Γ. und Bekker Anecd. 232 war γεραιραί auch ein ehrendes Epitheton der Priesterinnen überhaupt.