RE:Helenos 5

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Generalgouverneur von Kypern in hellenistischer Zeit
Band VII,2 (1912) S. 28472848
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5) Helenos ist nach Dittenberger Syll. (or.) I 148 und der Inschrift Journ. hell. Stnd. IX 251 n. 109 zuerst τροφεὺς τoῦ βασιλέως, d. h. eines Prinzen, der später König geworden ist, und zwar eines Ptolemäers, gewesen. Unter τροφεύς hat man hier nicht einen einfachen παιδαγωγός, sondern etwa einen Erziehungsgouverneur (,gouverneur du Dauphin‘) zu verstehen, s. Perdrizet Ann. du Service IX 243ff.). Die spätere Karriere des H. und der ihm verliehene συγγενής-Titel zeigen deutlich die Bedeutung dieser Stellung. Er ist, als sein Zögling König wurde, Generalgouverneur (στρατηγός) von Kypern geworden und provinzialer Oberpriester, d. h. hat [2848] die Oberleitung des gesamten kyprischen Kultus (natürlich einschließlich des Königskultes) übernommen (ἀρχιερεὺς τῆς νήσου = ἀρχιερεῦς τῶν κατὰ τὴν νῆσον. Lefebvre Ann. du Service IX 236 urteilt über diese Stellung des H. falsch). Er dürfte sich in dieser Stellung bewährt haben; sowohl ihm unterstellte Truppen als auch Priester haben ihm Statuen errichtet. Von Dittenberger und Lefebvre a. a. O. ist H. fälschlich in die Zeit Euergetes’ II. gesetzt worden; Dittenbergers Annahme, der Sohn eines H., der unter Ptolemaios XI. Alexander I. ein höheres Hofamt bekleidet hat, sei der Sohn unseres H., ist an sich sehr hypothetisch, die Bezeichnung jenes Mannes als Ἀντιοχεύς spricht sogar wohl direkt gegen sie. Die Zeit des H. bestimmt sich vielmehr durch die Form seines Statthaltertitels – nur στρατηγὸς καὶ ἀρχιερεύς und noch nicht der seit Euergetes II. übliche Titelkomplex στρατηγὸς καὶ ναύαρχος καὶ ἀρχιερεύς (Dittenberger Syll. (or.) I p. 134) – auf die Zeit von Epiphanes bis auf Euergetes II. Da ferner einfach nur von einem βασιλεύς ohne Nennung des Namens gesprochen wird, so kann die Errichtung der Inschrift und damit die Statthalterschaft in die Zeit einer Mitregentschaft nicht fallen. Ptolemaios Eupator (153/2–150 v. Chr.) kommt also als der betreffende βασιλεύς nicht in Betracht, zumal sein Gouverneur Androniachos geheißen hat (Anth. Pal. VII 241. Das Epigramm zuerst für die Ptolemäergeschichte herangezogen von Cichorius Rh. Mus. LXIII 213ff; seine richtige Beziehung auf Ptolemaios Eupator bei Laqueur Herm. XLIV 146ff.); auch Neos Philopator (146/5 v. Chr., Pareti Atti Acad. Torino XLIII 501ff.) scheidet wohl aus. Es stehen mithin als Zöglinge des H. nur Epiphanes und Philometor zur Verfügung, von denen der letztere wahrscheinlicher ist, da die Erwähnung des Söldnerkorps der Kiliker in der einen Inschrift immerhin mehr auf das Ende der in Betracht kommenden Periode hinweist (Paul M. Meyer Heerwes. d. Ptolemäer und Römer in Ägypten 93).