Wikisource Diskussion:Urheberrecht
Abschnitt hinzufügenHier bitte keine Urheberrechtsfragen stellen
Diese Seite dient der Diskussion der Seitenformulierungen, Urheberrechtsfragen sind im WS:SKR zu stellen
--FrobenChristoph 22:37, 24. Mai 2008 (CEST)
Überarbeiten
[Bearbeiten]Wikisource nimmt im wesentlichen gemeinfreie Texte auf. Diese werden nicht durch Einstellung bei Wikisource der GNU FDL unterstellt, sondern bleiben gemeinfrei, alles andere ist COPYFRAUD. Daher sind die Formulierungen zu überarbeiten. --FrobenChristoph 14:48, 7. Mär 2006 (UTC)
ad: Indizierte und verbotene Schriften
[Bearbeiten]Folgendes würde mich bezüuglich des Verbots, solche hier zu verůffentlichen, interessieren:
- gilt dies für Texte, für alle Werke und gilt dies ausdrücklich auch für Seiten im Benutzernamensraum? (also jemand hat da ein Box wie ich unterstútze Neonazis)
- habt ihr das hier entwickelt oder finde ich entsprechendes (das můchte ich) auch auf en.wiki oder Meta??
Danke, -jkb- 09:57, 3. Mai 2006 (UTC)
- Dies gilt für alle Werke und Texte, siehe z.B. unseren Ugang mit diesem Artikel Horst-Wessel-Lied. Ich weiß aber nicht von wem das entwickelt wurde und ob es irgendwo ähnliches gibt. Die Autoren dieses Textes sind leider nicht mehr bei Wikiosurce dabei. Gruß --Finanzer 11:15, 3. Mai 2006 (UTC)
Auch danke. Ich habe es überigens freimútig fúr die cs.wikisource übernommen. Interesiert hat mich das heute deshalb, weil auf der cs.wiki im Moment eine bescheuerte Diskussion darúber läuft, ob ein sog. user auf seiner Benutzerseite eine UserBox Ich bin ein Neonazi haben darf. -jkb- 11:35, 3. Mai 2006 (UTC)
Mein Kampf
[Bearbeiten]Ich hätte hierzu mal eine Frage. Seit diesem Jahr ist Mein Kampf gemeinfrei. Wikisource dient meinem Verständnis in erster Linie Bildungszwecken. Dies geht auch aus § 1 Abs. 2 der Satzung der Wikimedia Deutschland hervor. Greift dann daher die Ausnahme § 86 Abs 3 StGB oder muss ich durch die Veröffentlichung des Werkes Mein Kampf mit rechtlichen Problemen rechnen? Was sagt die WMF hierzu? Ist die Nichtveröffentlichung eines bedeutsamen Werkes, auch wenn es sich um eine rechtsradikale Propagandaschrift handelt, mit dem Ziel des freien Zugangs zur Bildung vereinbar? Mein Kampf ist übrigens nicht indiziert. --Bratwurm (Diskussion) 19:55, 8. Jan. 2016 (CET)
- Hallo Bratwurm, wir haben uns bei Wikisource darauf verständigt, dass wir diesem Text hier kein Forum bieten wollen. Dazu besteht aus unserer Sicht auch keine Veranlassung, da das Institut für Zeitgeschichte soeben eine kommentierte Ausgabe veröffentlicht hat. Viele Grüße, --Unendlicheweiten (Diskussion) 00:59, 9. Jan. 2016 (CET)
- Hallo -Unendlicheweiten & Co, wie sieht's denn dann mit der kommentierten Fassung aus, die dem bildungsbedürftigen Leser ohnehin dienlicher sein wird? Die durch das IfZ hinzugefügten Kommentare sehe ich als gemeinfreies amtliches Werk, da die Träger des Instituts ja die BRD und einzelne Bundesländer sind.--Bestoernesto (Diskussion) 16:16, 28. Dez. 2019 (CET)
- Hallo Bestoernesto, ich schrieb bereits am 9.1.2016: "[...] wir haben uns bei Wikisource darauf verständigt, dass wir diesem Text hier kein Forum bieten wollen." Das ist noch immer Stand der Dinge. Angabegemäß ist das unsägliche Werk ohnehin vielfach im Netz vorhanden! Weshalb sollten wir es dann auch noch bringen und uns damit angreifbar machen? Vgl. hierzu insbesondere diese Diskussion. --Unendlicheweiten (Diskussion) Humor und Satire anno 1845 00:45, 3. Jan. 2020 (CET)
Nachdrucke, Facsimile-Ausgaben
[Bearbeiten]Wie sieht das Recht des jeweiligen Verlages bei solchen Buechern aus?
Urheberrecht fürs Abschreiben (?)
[Bearbeiten]Fall: es gibt eine Chronik einer kleinen Gemeinde geschrieben im 19. Jhdt., also PD. Jemand findet es wichtig, setzt sich hin und schreibt es ab, dann lädt er das in Wikiosurce hoch. Er hat abgeschrieben, nicht úbersetzt. Frage: 1. gibt es überhaupt Urheberrechte fúr diese Tätigkeit, und wenn ja dann 2. ist es beim Hochladen in die Wikisource nicht automatisch PD, weil er beim Hochladen sich mit den Hinweisen auf der Seite einverstanden erklärt? -jkb- 12:11, 6. Jun 2006 (UTC)
- Einen Text einfach nur abzuschreiben, begründet kein neues Urheberrecht. Warum auch?--AlexF 18:06, 25. Jun 2006 (UTC)
Ausländisches Urheberrecht
[Bearbeiten]Hallo, ich möchte gerne die deutsche Übersetzung vom Krieg der Welten (The War of the Worlds) von H.G.Wells, die ich selbst vor ca. 10 Jahren gefertigt habe einstellen. In der US-Ausgabe von Wikisource ist der englische Text enthalten, denn nach US-Recht ist der Text public domain. Nach deutschem Recht wärde dies noch nicht gegeben, da der Autor (verst. 1946) noch nicht 70 Jahre tot ist. Ich meinerseits verzichte auf das Urheberrecht an der Übersetzung. Wie sieht die Sachlage aus?
Hdeinert2002 17:32, 25. Jun 2006 (UTC)
- Im zweifel müsstest du dich vor einem deutschen Gericht wegen Verletzung des Urheberrechtes verantworten. Wier orientieren uns hier am deutschen Recht bzw. dem in den anderen deutschsprachigen Ländern, das in diesen Dingen sehr ähnlich ist. So schade wie es ist, aber deine Übersetzung ist hier nicht zulässig. Trotzdem danke für das Angebot. Gruß --Finanzer 21:07, 25. Jun 2006 (UTC)
Aufzeichnung alter Märchen
[Bearbeiten]Wie sieht das Urheberrecht bei einem alten Märchen aus, das früher nur mündlich überliefert wurde und vor kurzem in einem Buch abgedruckt wurden?
Besteht kein Urheberrecht, da die Geschichte älter als 70 Jahre ist? Oder hat der Autor des Buchs ein Urheberrecht, da er die Geschichte zum ersten mal schriftlich festgehalten hat?
Im konkreten Fall geht es um eine Geschichte aus China (über Kuan Yin), die in einem amerikanischen Buch veröffentlicht wurde und von mir ins Deutsche übersetzt wurde. --GünniX 08:17, 22. Jul 2006 (UTC)
Urheberrechte despotischer Texte
[Bearbeiten]Ich finde es nicht, aber sicherlich wurde es hier schon mal besprochen, schon aufgrund des „Nachlasses“ aus der ehem. DDR. Ich will mir Klarheit schaffen über Copyright einiger (mehrerer) Dokumente, die aus der Vergangenheit kommen, nicht unbedingt 70 Jahre alt sind (und deren Verfasser eventuell nicht in dieser Zeitspanne verstorben sind); die Urheber der Texte haben auch nicht eindeutig einen juristischen Nachfolger bzw. sie sollten sich also solche nicht erkennen geben. Also wi ist es mit:
- Dokumenten, Erklärungen usw. der ehemaligen kommunistischen Parteien des Ostblocks, die zwar zum Teil noch irgendwie existieren, wo man jedoch behaupten könnte, Partei ist gleich Staat als PD-xx-Gov
- wie ist es mit Dokumenten z.B. der RAF - hat da jemand, der noch im Gefängnis sitzt oder freigelassen wurde, Copyright?
- wie ist es mit den unzähligen Dokumenten der (osteuropäischen) Opposition (hier allerdings: antidespotischer Texte), sei es Charta 77, Solidarnosc etc., die publiziert worden sind mit der Hoffnung und der Bitte um breitestmögliche Veröffentlichung? So tausende Schriftstücke, z.B. 2000 Worte aus der ehem. CSSR etc.
Ich freue mich auf Anregungen. -jkb- 19:27, 9. Mai 2007 (CEST)
- Ob das amtliche Werke sind, wird man wohl von Fall zu Fall entscheiden müssen. Ob die Partei noch existiert, ist dabei nicht wirklich wichtig. Aber wenn die Texte von zumindest offiziell nichtstaatlichen Stellen stammen, werden es wohl kaum amtliche Werke sein.
- Selbstverständlich sind auch Werke weiterhin geschützt, wenn der Urheber im Gefängnis sitzt.
- Auch die sind leider urheberrechtlich geschützt, solange es keine Freigabe gibt, auch wenn man davon ausgehen kann, dass die Urheber nichts gegen eine Verbreitung haben bzw. hatten. (Gegen die freie Veränderbarkeit vielleicht schon.) -- Timo Müller Diskussion 20:45, 9. Mai 2007 (CEST)
Mir ist nicht bekannt, dass Partei-Texte schon einmal als amtliche Werke durchgingen --FrobenChristoph 22:54, 9. Mai 2007 (CEST)
Hallo. Also:
- ad 1: leider ist es nicht automatisch, obwohl damals jede Partei meinte l'etat c'est moi und auch so handelte; immerhin, auf en.wiki und commons habe ich aber Lizenzen gesehen, wonach so ziemlich alles was in der UdSSR vor 1957 (so etwa) erschien nun PD ist... außerdem, kann jemand Urheberrechte für z.B. das Programm der NSDAP beansrpuchen? (nun, ja ist schon älter, aber prinzipiell)
- ad 2: nun ja, ich weiss...
- ad 3: klar, eine Anklage wäre nicht zu befürchten, jedoch: die meisten solcher Dokumente sind ja anonym, höchstens herausgegeben im Namen von Gruppen, die so offiziell auch nicht existierten.
Zuerst, -jkb- 13:20, 11. Mai 2007 (CEST)
- ad 1: Das die Werke aus der UdSSR, die vor 1957 entstanden sind, gemeinfrei sind, ist ein netter Traum von Commons und EN, mehr nicht. Nur leider hat noch keiner einen Weg gefunden, ihnen das klar zu machen. Und natürlich kann man auch an Parteiprogrammen Urheberrechte beanspruchen. Ob das jemand tut, ist eine andere Frage, hinterher will es meistens keiner gewesen sein. Aber natülich gilt das Urheberrecht auch dafür.
- ad 3: Einen Urheber gibt es immer …
- -- Timo Müller Diskussion 16:47, 11. Mai 2007 (CEST)
Umgotteswillen, womit habe ich es verdient an so einer traurigen Diskussion mit solchen schaurigen Ergebnissen teilnehmen zu müssen... ... Nun ja, ich habe gefragt. Ja gut, ich dachte nur, dass jemand vielleicht irgendweinen Trick kennt. -- Timo, Deine Bemerkung, dass die an commons nur von etwas träumen - mein Gott, das ist wahr? Ich dachte das sind die Cracks... -jkb- 17:06, 11. Mai 2007 (CEST)
- Ja es ist leider wahr, es ist eine Schaar von weitgehend Ahnungslosen --FrobenChristoph 20:27, 11. Mai 2007 (CEST)
Kirchengeschichte in Dokumenten
[Bearbeiten]Habe hier das Quellenwerk von Alfred Läpple, Kirchengeschichte in Dokumenten, 2. Auflage 1967, vorliegen. Ist es erlaubt, die dortigen Quellenauszüge hier einzustellen? --Benedikt 17:39, 9. Jul. 2007 (CEST)
Ich habe die Frage ins Skriptorium verschoben Wikisource:Skriptorium, da gibt es bestimmt Antwort. --Jörgens.Mi Talk 17:42, 9. Jul. 2007 (CEST)
Zweite Übersetzung eines Werkes (public domain)
[Bearbeiten]Wie ist die Rechtslage bei Übersetzungen von Texten die copyright-frei sind (public domain). Zum Beispiel: Ich würde gern das Werk 'The Masterkey System' ins Deutsche übersetzen und veröffentlichen. Es gibt jedoch schon eine deutsche Übersetzung und daher nun meine Frage: Ist eine weitere Überstzung + Veröffentlichung möglich?
- Wenn Du die Übersetzung selbst geschaffen hast, und das übersetzte Werk frei von Urheberrechten ist, kannst Du es unter einer freien Lizenz veröffentlichen. Vorher stell aber am besten noch diese Frage im Skriptorium. Gruß, Jonathan Groß 11:42, 27. Jan. 2008 (CET)
- Charles F. Haanel ist noch keine 70 Jahre verstorben, deshalb erübrigt sich die Frage nach einer Übersetzung, es sei denn dir wurde ein Bearbeitungs- oder Übersetzungsrecht eingeräumt. Näheres dazu beantwortet dir dazu aber bestimmt unser Urh-Experte im Skriptorium. --Xarax (Rechtsschreibfählermäldeställe) 11:48, 27. Jan. 2008 (CET)
Übersetzung
[Bearbeiten]Ich gebe einen ausländischen Text, dessen Schutzfrist abgelaufen ist, einem professionellen Übersetzer gegen Entgelt zur Übersetzung.
Urheber der Übersetzung ist der Übersetzer. An einer Schöpfungshöhe ist bei längeren Texten nicht zu zweifeln. Bei zwischengeschalteten Übersetzungsbüros wird der Übersetzer auch nicht bekannt gegeben (damit man nicht den nächsten Auftrag direkt an den Übersetzer gibt!). Wie geht man vor? Was gibt man beim Hochladen an? Fingalo 20:43, 24. Mai 2008 (CEST)
- Es muss eine OTRS-Freigabe seitens des Inhabers der ausschließlichen Nutzungsrechte vorliegen. Ansonsten sehe ich den Punkt nicht: die meisten hier sind ja auch nicht unter Klarnamen unterwegs. Solche Fragen grundsätzlich im WS:SKR --FrobenChristoph 22:33, 24. Mai 2008 (CEST)
Nachdrucke
[Bearbeiten]"Deutschland kennt (anders als England) ebensowenig wie die USA kein Schutzrecht am typografischen Layout einer Seite." Das ist eine doppelte Verneinung. Die ist doch sicherlich nicht beabsichtigt. --Blaufink 01:22, 19. Mai 2011 (CEST)
Aus Deutschland?
[Bearbeiten]"Da angenommen wird, dass der Großteil der Benutzer bei de.wikisource.org aus Deutschland kommt […]" soll heißen, dass die Österreicher und Schweizer und Luxemburger und deren Urheberrechte wohl nix zählen? Ziemlich hochnäsig.--Bestoernesto (Diskussion) 15:46, 28. Dez. 2019 (CET)
- Unterstelle bitte keine Hochnäsigkeit; es ist halt so, dass die meisten Benutzer aus Deutschland sind. Alle deutschsprachigen Benutzer aus anderen Ländern, nicht nur Österreich, Schweiz, Luxemburg, zählen sehr wohl und sind auch herzlichst willkommen. --Peter-K (Diskussion) 17:23, 28. Dez. 2019 (CET)
Literaturangabe Klaus Graf
[Bearbeiten]sollte entfernt werden, da 1. schon lange veraltet (vor der "Geburtstagszug"-Entscheidung des BGH z.B.) und 2. kein Fachkommentar; das PDF enthält viel Meinung, die aber oft konträr zur tatsächlichen Rechtslage und daher irreführend ist. Daher unbrauchbar, wenn nicht gar gefährlich für die Benutzer, die sich daran orientieren.--Chianti (Diskussion) 17:30, 14. Apr. 2021 (CEST)