ADB:Christoph (Erzbischof von Bremen)

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Artikel „Christoph, Erzbischof von Bremen, Administrator von Verden“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 235–239, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Christoph_(Erzbischof_von_Bremen)&oldid=- (Version vom 26. April 2024, 05:31 Uhr UTC)
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Christoph, Erzbischof von Bremen, Administrator von Verden, geb. 1487, † 1558, war der älteste Sohn Heinrichs des Aelteren von Braunschweig-Wolfenbüttel, Bruder Heinrichs des Jüngeren, dessen Haß gegen die Reformation er theilte, Bischofs Franz von Minden und seines eigenen Nachfolgers Georg. Es hat seine Geschichte gelegentlich verwirrt, daß auch sein Vetter Heinrich der [236] Mittlere von Lüneburg vor 1514 einzeln „der Jüngere“ und nach 1514 „der Aeltere“ urkundlich genannt wurde. Sein Vater ergriff 1500 das Anerbieten des Erzbischofs Johannes Rhode, Ch. zum Coadjutor von Bremen gegen Hülfeleistung wider Johann von Lauenburg und die schwarze Garde, sowie gegen die Butjadinger Friesen westlich der Weser anzunehmen, mit Begierde. Die unwegsame Marsch und Graf Edzard von Ostfriesland brachten den friesischen Feldzug freilich 1501 zum Scheitern und ließen ihn mit einem unvortheilhaften Vertrage 1503 enden, aber Ch. erhielt das Coadjutorat, die päpstliche Bestätigung kostete 3000 Goldgulden. Durch Ertrotzung und durch Fürsprache des Legaten Cardinal Raymund wurde am 11. Juli 1502 auch die Wahl zum Bischof von Verden erreicht, gegen Revers, die Regierung erst 1508 anzutreten und bis dahin mit jährlich 150 Goldgulden sich zu begnügen. Mit Raymund zog er 1503 in Bremen ein, erhielt Theil an der Regierung und setzte sich schon 1505 im Stifte Verden fest, wo er in der Feste Rothenburg residirte. 4. Decbr. 1511 starb Erzbischof Johann Rhode, und sofort nahm Ch. Besitz, erhielt auch 1512 vom Kaiser Maximilian die Regalien und die Bestätigung der gefälschten und absichtlich zum Schaden der Wurster und Ostfriesen interpolirten Stiftungsurkunde des Bisthums Bremen (Ehmck, Brem. Urk. B. I. S. 2, not. Archiv des Stader Vereins, 1864, S. 112 not. 12). Der Papst bestätigte ihn, aber bis zum 30. Jahre nur als Administrator; sein erstes Hochamt feierte er 6. Jan. 1519 in Bremen, 2. Febr. in Verden und in einem Ornate aus seiner Mutter Brautkleid und Schmuck, nach bekanntester Erzählung. Er war eine stattliche, ritterliche Gestalt, gewandt und witzig als Gesellschafter, wie Alb. Kranz versichert, voll fürstlichen Stolzes, Uebermuthes und Jähzorns. Jung, leichtsinnig, genußsüchtig, im Besitz eines kleinen widerstandslosen und eines großen aber völlig zerrütteten Stiftes, jeder geistlichen Neigung, mit Ausnahme des kirchlichen Pompes, ursprünglich fremd, glaubte er sich an keine Schranken gebunden, ward ein Erpresser, wortbrüchig, aufs rücksichtsloseste gewaltthätig, ohne anderes Interesse an seinen Unterthanen, als an einem Mittel zur Fröhnung seiner Lüste. So trat er der Reformation als einer Auflehnung gegen seine Macht mit Gewaltthat entgegen; sein Eingreifen gegen den höchst sittenlosen Verdener Klerus war doch nur Willkür, denn er hielt sich Concubinen in allen Residenzen, für deren eine er 1522 einen seltenen Thaler mit der Legende aus Ovid. ars am. 1, 42 schlagen ließ. In seinen letzten Jahren war er gebrochen und ein Frömmler trotz anhaltender Grausamkeit und Geldgier. In der Lage, dem Hause Braunschweig die beiden Stifter dauernd zu gewinnen, wodurch dem Nordwesten Deutschlands vielleicht das Restitutionsedict und die Schwedenherrschaft erspart geblieben wäre, zertrümmerte er statt dessen die fürstliche Macht im Stifte Bremen gänzlich und entfremdete ihm dauernd die stolze Stadt; Verden ruinirte er auf ein Menschenalter, ohne die Reformation niederwerfen zu können. Die Vernichtung der freien Bauernschaften zwischen Jade und Elbe, ein Zug der Zeit, hat er veranlaßt und zum Theil mit Bestialität, Hinterlist und Raubgier bewerkstelligt, nur ist auch diese Bauernfreiheit zuletzt nichts anderes gewesen als brutale Gesetzlosigkeit und straflose Gewaltthat. Wo er in die großen Welthändel eingriff, brachte es seinen Landen Verderben. – Stadt- und Butjadingerland erlagen gleich 1512 den welfischen Heinrichen und Graf Johann von Oldenburg; die Bremer Kirche gab Vorwand, das Land behielten die Sieger; wie es später an Oldenburg kam, erzählt Havemann I, S. 748 und III, S. 174, N. vaterl. Arch. 1839, S. 330. Unter ähnlichem Vorwand zogen die drei Heinriche gegen Ostfriesland, wo Heinrich d. Ae. 1514 vor Leerort fiel. 1517 unterwarf Ch. mit Heinrich d. M. die Wurster Friesen mit unmenschlicher Grausamkeit, 300 Weiber fielen fechtend [237] in der Schlacht. 1518 riß sich das geschundene Land wieder los und huldigte Christophs Schwager Magnus von Lauenburg, was der Erzbischof in seiner Ueberschuldung sich gefallen lassen mußte, zumal Heinrich d. M. mit seinem Schwiegersohn Karl von Geldern für die Kaiserwahl Franz’ I. von Frankreich thätig war und eben zur viel besungenen hildesheimischen Stiftsfehde ausholte, deren erste Entscheidung auf der Soltauer Heide, richtiger bei Langeloh im Verdener Stifte, erfolgte. Zu Ch. retteten sich zunächst seine Brüder Heinrich d. J. und Franz von Minden. Vom Reichstage zu Worms 1521 kam Ch. als eifriger Feind Luther’s zurück, dessen Lehre seit 1522 in den Stiftern sich ausbreitete, gegen sie schloß er mit den Prälaten von Verden und Minden in Buxtehude 18. April 1524 einen Bund, hatte dort auch Heinrich von Zütphen aus Bremen vorgeladen, den die Stadt nicht reisen ließ, den aber doch auf Christophs Anstiften der Feuertod zu Meldorf in Dithmarschen ereilte. Stade und Bremen schützten ihre Prediger, aber Johann Bornemaker, der sich 1525 in Verden sehen ließ, wurde gefoltert und verbrannt. Auch die Gefangennahme Jürgen Wullenweber’s und seine Einsperrung in Rothenburg 1536 scheint damit zusammenzuhängen; in seinem Alter erzählte Ch. davon Andreas v. Mandelsloh als von einer That gegen wiedertäuferischen Aufruhr. Am neuen Feldzuge gegen Wursten 1524 hatte aber die Reformation keinen Theil. Ein ärgerlicher Hader mit dem Verdener Domcapitel bot die Gelegenheit zur Werbung, der Zweck war, Truppen in französischen Dienst durch Karl von Geldern zu liefern, als gute Beute wurde nebenbei Wursten und Hadeln erobert und ausgesogen; Lauenburg wurde dabei durch Friedrich von Holstein im Zaume gehalten, dem nach einem Vertrage vom 18. Aug. 1522 Ch. wiederum die Landsknechte des vertriebenen Christians II. von Dänemark, die von Holland her drohten, vom Lande fern halten sollte. Als König von Dänemark brachte Friedrich später zwar Versöhnung zwischen Ch. und Magnus 1525 zu Stande, aber Treubrüche beider, wie auch der Wurster, füllen die nächsten Jahre. Schuldnoth zwang Ch. 1525 und 1531 zu schmählichen Vergleichen mit den Bremer Ständen unter Vermittlung Heinrichs d. J.; dann unterschlug er Reichsgelder zu pomphaftem Hofhalt und Reisen, bis 1534 die Bremer Stände in einer „Tohopesate“ ihn zur fast völligen Abtretung der Regierungsgewalt zwangen. Die gewissenloseste Vergewaltigung des Verdener Domcapitels führte zu Klagen bei Kaiser und Reich bis 1541 hin, während Ernst der Bekenner die lüneburgischen Einkünfte sperrte, und endlich auch das Bremer Capitel wegen Vertragsbruch klagte. Da der Kaiser Ruhe im Norden, und namentlich das Aufhören von Christophs Werbungen wollte, sandte er als Commissarien Graf Adolf von Schaumburg, Coadjutor von Köln und Graf Johann von Diepholz, die in Stadthagen den Streit schlichteten. Christophs Rath und Bevollmächtigter in dieser Zeit war der übelbeleumdete Intrigant Friedrich Spedt oder Spet, wahrscheinlich der späterte lauenburgische, dann mecklenburgische Rath. Schon seit 1538 warb Heinrich d. J. heimlich in den Stiftern gegen die Schmalkaldener, offen aber seit 1542, als diese ihn aus Braunschweig vertrieben hatten, mit Ch. vereint für französische Gelder. Verden verdarb völlig, Bremen schlug einen Handstreich der gardenden Knechte ab; Ch. hielt sich Scheins halber aus den Stiftern fern, nur 1544 kam er und erpreßte persönlich eine große Summe in Wursten. Die Handhabe für die Werbungen bot die Fehde des Ritters Johann Rhode wegen vorenthaltenen Eigenthums, der nachher mit Christoph v. Wrisberg selbst in des Erzbischofs Dienste trat. Gleichzeitig wurde das Bremische durch den mecklenburgischen Ritter Joachim Pentz, dem Ch. in Schuldsachen das Wort gebrochen, verheert. Mit jenen Knechten wollte Heinrich d. J. zunächst Braunschweig [238] wiedernehmen, fiel aber 1545 in die Gefangenschaft Philipps von Hessen, während Ch. die bremische Türkensteuer unterschlug, die der Kaiser nicht wieder herauspressen konnte. Da versuchten ihm die Bremer Stände einen Coadjutor in dem jungen lutherischen Friedrich von Dänemark († 1556 als Bischof von Hildesheim) zu setzen, um an dessen Bruder, König Christian III., eine Stütze zu haben; die Sache ist aber nie perfect geworden, die Chronik und Cohn’s Stammtafeln nennen ihn daher unrichtig Coadjutor. Dem Kaiser machten diese Vorgänge Sorge; als er gegen die Schmalkaldener ziehen wollte, ließ er daher Ch. durch den Rath Heinrich Hase am 15. Febr. 1547 auffordern, die beiden Stifter einstweilen in kaiserliche Sequestration zu geben, während ein Heer unter dem Statthalter der Niederlande Jobst von Gröningen gegen Bremen heranzog; die Sequestration kam nicht zu Stande, die zwei berühmten Belagerungen Bremens, der Sieg am Kröpelsberge bei Drakenburg über Erich II. von Göttingen 23. Mai 1547, der den Protestantismus im Norden rettete, der Abzug Wrisberg’s gehören nicht in die Biographie, auch nicht die nachdrücklichen Versuche Graf Albrechts von Mansfeld, die Stifter zur Huldigung und damit zur Säcularisation zu zwingen. Völlig depossedirt suchte Ch. jetzt Hülfe beim Kaiser, aber die Absendung der kaiserlichen Commissarien, des Administrators Adolf von Köln und des Bischofs von Paderborn hätten nichts gefruchtet: das schonungslose Raubsystem Mansfeld’s trieb ihm die Stände wieder zu. Mansfeld mußte vor den Reitern Friedrichs von Holstein und Heinrich d. J. capituliren, und 1549 war Ch. wieder einigermßen Herr seiner Lande, da traf ihn schon 29. Aug. 1550 einstweilige Entsetzung durch den Kaiser wegen Ungehorsams gegen das Reichskammergericht. Die geheime Verbindung der evangelischen Stände 1550 und 1551, für die Graf Vollrath von Mansfeld mit englischer von a Lasco vermittelter Geldhülfe im Bremischen an der Elbe warb, brachte den Kaiser selbst zum Zuge nach dem Norden, den dann Moritz von Sachsen übernahm. Wie dieser sich ganz im Geheimen mit den Evangelischen einigte und nach Scheingefechten vor Verden 10. Jan 1551 Mansfeld’s Leute unter Johann Heideck in sein eigenes Heer nahm, gehört in die allgemeine Geschichte. (S. v. Ranke.) Der vollständig irre geführte Ch. hatte dadurch etwas freiere Hand gewonnen, aber nun suchte ihn Heinrich d. J. selbst zu beseitigen, um die Stifter seinem Sohne Julius zu sichern, worüber er zur Zeit des Passauer Vertrags mit der Curie unterhandelte; indeß die Schlacht bei Sievershausen 9. Juli 1553, in der Julius’ beide ältere Brüder fielen, machte diesen zum Erben von Braunschweig. Noch einmal versuchte Ch. tückische Gewaltthat, um Geld zu bekommen, er überfiel das vollständig ruhige Wursten mit Wrisberg nochmals 1557, aber Heinrich d. j. und Erich II. von Grubenhagen fürchteten, die Knechte seien für Frankreich bestimmt, während sie für Philipp II. von Spanien eine Werbung übernommen hatten, sie besetzten Verden, belagerten Ch. in Rothenburg, und Wrisberg zog eilig ab, fiel aber auf der Elbe in holsteinische Gefangenschaft. Die Wurster erhielten einen billigen Vergleich, mußten jedoch Ch. 6000 fl. zahlen. Das war seine letzte That; altersmatt suchte er einen Coadjutor. Gegen der Passauer Vertrag und den Augsburger Religionsfrieden und seine eigene Vergangenheit, im frischen Haß gegen das Oldenburger Haus und seinen Bruder, wünschte er dazu einen Sohn Ernst des Bekenners von Lüneburg; Kurfürst Joachim von Brandenburg sollte die Verhandlung leiten, fast war sie abgeschlossen, da starb Ch. 22. Jan. 1558 zu Tangermünde auf der Rückreise von Berlin. Er wurde im Dom zu Verden begraben. Seines Bruders Heinrich Denkspruch hätte auch ihm gepaßt: Myn tyde mit unrouue. Zu danken hat die Nachwelt ihm nur die Einsetzung des Bremischen Hofgerichts 30. Juni 1517 [239] und die Abschaffung des Wergeldes für Todtschlag im Lande Wursten 1556. Bastarde von ihm kommen unter dem Namen „von Bremen“ vor, die jedoch nicht mit den älteren Geschlechtern „von Bremen“ und „Bremr“[1] zu verwechseln sind.

S. Pfannkuche, N. Gesch. des Bisth. Verden. Wiedemann, Gesch des Herz. Bremen II. v. Kobbe, Herzogth. Bremen und Verden. Krause, Archiv des Stader Vereins 1864. Vaterl. Arch. und N. Vaterl. Arch. etc. 1819, 1827, 29, 31, 32, 53. Lappenberg, Hamb. Chron. in nieders. Spr. Kohlmann, Kriegsmuth und Siegesfreude. Einzeln auch Lisch, Jahrb. (Bd. I. wegen Spedt), wo überall die Quellennachweise. Cyriac. Spangenberg, Chronik etc. von Verden. Chytraei Saxonia nach Elard v. d. Hude. – Ranke, Deutsche Geschichte etc. Die histor. Volkslieder bei v. Liliencron.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 239. Z. 3 v. o. l.: Bremer (st. Bremr). [Bd. 5, S. 795]