ADB:Ernst (Herzog von Österreich)
Herzog Leopolds III. von Oesterreich († 1386); geb. 1377 zu Bruck a. d. Mur, in Steiermark, † den 10. Juni 1424. So lange der älteste Bruder Ernsts, Wilhelm der Freundliche, der leopoldinischen Habsburgerlinie und ihrem Länderbesitze vorstand und Leopold IV., der Stolze, als Zweitältester den Einfluß mit ihm theilte, zeigte sich Herzog E. weniger im Vordergrunde der großen Ereignisse. Nichtsdestoweniger tritt er schon seit 1402 im politischen Leben thätig auf. 1402, 16. August, schließt König Sigmund von Ungarn, nachdem er seinen Bruder König Wenzel von Böhmen als Gefangenen nach Wien geschafft, mit den Habsburgern, Leopold IV. ausgenommen, ein Bündniß, worin auch Ernsts als Theilnehmers gedacht wird. Im Novembervertrage d. J., der auch zu Wien zwischen den Luxemburgern und den drei habsburgischen Herzogen abgemacht wurde, erscheint er gleichfalls. – Als dann Wenzels Flucht aus Wien erfolgt war und der Ungarnkönig deshalb den Habsburgern zürnte, war E. einer der drei Habsburger, welche nach Ungarn eilten, um Sigismunds Groll zu beschwichtigen. Zwei Jahre später (21. April 1404) schließen Herzog Albrecht IV. und Herzog Leopold IV. ein Bündniß gegen mögliche Angriffe Wilhelms und Ernsts, eine urkundliche Thatsache, welche das längere Zerwürfniß im Schooße der leopoldinischen Linie, seit Leopolds IV. Parteinahme für König Ruprecht, den Pfälzer, beleuchten hilft. Im Hochsommer desselben Jahres erscheinen Albrecht IV. und E. als Bundesgenossen König Sigmunds im Kampfe wider die mährischen Raubritter. – Abgesehen davon war jedoch die Abneigung des Luxemburgers gegen die Leopoldiner die maßgebende Erscheinung; zunächst richtete sie sich wider Wilhelm und E., welcher letztere im März des J. 1405 von seinem Bruder Wilhelm nach Ungarn ans Hoflager Sigmunds gesendet wurde, um dessen drohendes Bündniß mit ihrem Bruder Leopold IV. zu beseitigen. Doch dies gelang nicht und es erfolgte die förmliche Kriegserklärung des Ungarnkönigs. Es war dies zur Zeit, als Albrecht IV. gestorben war und Wilhelm die Vormundschaft über Albrecht V. führte. – 1406, den 15. Juli, starb Herzog Wilhelm und nun tritt Herzog E. neben seinem Bruder, Leopold IV., Wilhelms Nachfolger, im Seniorate und in der Regentschaft Oesterreichs, immer bedeutsamer hervor. Sein Ehrgeiz, seine Habsucht, ebenso wie sein unerschrockenes, kriegerisches Wesen machen sich als maßgebende Factoren in einer der traurigsten Epochen der Habsburgerzeit (1406–11) geltend, denn E. will seinem Bruder Leopold die vormundschaftliche Gewalt entreißen, und dieser selbe mit ihm nicht theilen. In der ständischen Schiedurkunde vom 12. Sept. 1406 wurde den beiden Herzogen die Uebernahme der Vormundschaft gewissermaßen freigestellt und nur das Vorrecht des Seniors, Leopold IV., festgesetzt, zuerst seine Residenz sammt den zugehörigen Ländern auszuwählen.
Ernst der Eiserne, Herzog, aus dem Hause Habsburg, drittältester Sohn[295] Den 14.–16. Sept. verglich sich Leopold IV. mit seinem Bruder E., aber diese Uebereinkunft hinderte nicht die bald ausbrechenden Streitigkeiten der Brüder. E. verfügte sich bald grollend nach Innerösterreich und nahm den Regentensitz vorübergehend zu Bleiburg im Kärtner Lande. Noch barg sich allerdings die gegenseitige Abneigung Ernsts und Leopolds hinter diplomatischen Versicherungen des Gegentheils. Ueberdies unterstützte E. mit 600 Mann den Bruder gegen die mährischen Räuberbanden. Dies fällt ebensowenig ins Gewicht als der Schiedspruch des Grafen Hermann II. von Cilli vom 23. Febr. 1407, dessen Aufgabe es sein sollte, die streitigen Ansprüche der Brüder zu begleichen. Damals fanden sich die Herzoge in Wien zusammen und ein neuer Einigungsbrief wurde den 2. Juni 1407 ausgefertigt. All’ dies waren faule Vergleiche, denn bald darauf schloß E. zu Innsbruck mit Friedrich, dem jüngsten der Brüder, ein Bündniß (12. Aug. 1407), das ausdrücklich gegen Leopold gerichtet erscheint, und nicht lange darauf trat E. an die Spitze einer starken Partei der Oesterreicher, welche gegen Leopold als Vormund Herzog Albrechts V. zu den Waffen griff. Diese Stellung strebte eben Herzog E. an, indem er ein Bündniß mit dem Passauer, mit Grafen Hermann II. von Cilli, mit dem Grafen Friedrich von Ortenburg, mit dem Salzburger Erzbischofe Eberhard, mit dem Herzoge Heinrich von Baiern, dem König Sigismund und einer starken Adelspartei im Lande Oesterreich, voran die Brüder Reinprecht und Friedrich von Wallsee, zum Abschluß brachte (November, December 1407). Auch das Wiener Patriciat zählte zu Leopolds Gegnern. Den entsetzlichen Parteikrieg, welchen beide Theile mit rücksichtsloser Erbitterung führten, sollte der Korneuburger Frieden vom 14. Januar 1408 stillen, worin dem Herzog Leopold die ungetheilte vormundschaftliche Gewalt zugesichert wurde, und weitere Uebereinkünfte hätten die Begleichung bestimmter Geldforderungen Ernsts an seinen Bruder zu verbürgen. Bald darauf bot jedoch der jähe Tod eines der vornehmsten der österreichischen Parteigänger Ernsts, seines Hofmeisters, Friedrich von Wallsee, durch eine Pulverexplosion, den gelegenen Anlaß zu neuen Reibungen. Wieder sollte die ständische Vermittlung (2. Juni 1408) den Landfrieden ermöglichen, aber der Streit der Herren mit den Rittern und Knechten über deren Theilnahme am Hofrechte fachte den neuen Bürgerkrieg an, da Herzog E. den Gönner des höhern österreichischen Adels, Leopold den des niederen spielte. Mit ihm hielt es auch das gemeine Volk der Stadt Wien. Baiern und Ungarn nahmen Partei gegen Leopold, der sich mit den gefürchteten Häuptlingen mährischer Freibeuterrotten verband. Endlich sollte König Sigmund Ende September 1408 als Obmann einer Taidung einschreiten. Diese kam den 13. März 1409 ins Reine. Beide Herzoge handhaben gemeinschaftlich die vormundschaftliche Gewalt unter den Augen der österreichischen Stände, beiden wird die Huldigung geleistet, beide regieren gemeinschaftlich.
Damals stand E. mit dem Luxemburger auf gutem Fuße, wie dies z. B. die Aufnahme des Ersteren in den von König Sigismund gestifteten Drachenorden (16. Febr. 1409) nachweist. Die ständische Befreiung Herzog Albrechts V. aus der vormundschaftlichen Gewalt und Herzog Leopolds IV. jäher Tod (3. Juni 1411) waren Ereignisse, welche E. und seinen jüngern Bruder Friedrich veranlaßten, schleunigst in die österreichischen Verhältnisse einzugreifen und das Recht der vormundschaftlichen Gewalt über ihren Vetter, Albrecht V., bis zu dessen 16. Jahre in Anspruch zu nehmen. Die Stände Oesterreichs waren jedoch einer solchen Einmischung entschieden abgeneigt und fanden an König Sigmund, dem Freunde der Albrechtiner Linie, einen einflußreichen Verbündeten. Am 30. Oct. 1411 fällte dieser den Schiedsspruch, wonach Herzog Albrecht jedweder Vormundschaft ledig gesprochen ward.
[296] Seit dem J. 1411 scheint E. als alleiniger Inhaber der Lande Steiermark, Kärnten, Krain und der Südmarken, Triest eingerechnet, die bezügliche Huldigung der Innerösterreicher entgegengenommen zu haben, obschon dies nur bezüglich der Steiermark einigermaßen verbürgt ist und das J. 1414 erst feierliche Huldigungsacte Steiermarks und Kärntens verzeichnet. Jedenfalls darf man die Begründung der älteren steiermärkischen oder innerösterreichischen Habsburgerlinie durch E. den Eisernen an das J. 1411 knüpfen.
König Sigmunds Schiedspruch war der Anlaß zur Gehässigkeit und langwierigen Fehde zwischen E. und dem Führer der österreichischen Ständeschaft, Reinprecht von Wallsee, seinem einstigen Verbündeten, da jener in diesem Adelichen die Seele des österreichischen Antagonismus wider die Vormundschaft der Leopoldiner über Albrecht V. erkannte. Aber auch die Abneigung wider den Luxemburger gewann bei E. neue Nahrung, und Sigmund war diesem Herzoge in dem Grade abgeneigt, als er dem Regenten Oesterreichs, Albrecht V., seinem erklärten Tochtermanne, befreundet war. So kam es zu dem Bündnisse Herzog Ernsts und seines Bruders Friedrich mit König Wladislaw von Polen und dessen Bruder Alexander (Withold) von Litthauen (27. Febr. 1412), wogegen später Sigmund und Albrecht V. 6. Juni ein Bündniß zu gegenseitigem Schutze abschlossen. Anderseits hatte der Jagellone die urkundliche Erklärung abgegeben, längstens binnen 18 Monaten den Zwist Ernsts und Sigmunds durch einen neuen, schiedsrichterlichen Ausspruch begleichen zu wollen. E. fand sich auch zu Ofen ein, als hier der großartige Fürstencongreß abgehalten wurde. Eine zeitgenössische Quelle erzählt, daß den königlichen Gastgeber der Aufzug und das Benehmen Ernsts, sowie sein absichtlicher Aufwand derart beleidigten, daß Sigmund dem innerösterreichischen Habsburger förmlich die Gastfreundschaft zu kündigen entschlossen war. Doch habe Albrecht V. den erzürnten Luxemburger beschwichtigt. Jedenfalls gewahrte Sigmund in E. seinen gefährlichen Gegner, der mit Friedrich von Tirol, mit Venedig und andern Mächten besorgnißerregende Abmachungen vorbereitete. E. war Ende Mai 1412 nach Ofen gekommen; bald verließ er die prunkvolle Fürstenversammlung und eilte nach Krakau, um hier seine zweite Vermählung mit Cimburgis von Masowien abzuschließen. Bei dieser Hochzeitsfahrt berührte E. den Hof des Böhmenkönigs Wenzel, sicherlich aus politischen Beweggründen. Im November 1412 befand er sich wieder in der Hauptstadt des Steierlandes. Es scheint jedoch damals ein äußerlich gutes Einvernehmen zwischen ihm und Sigmund vermittelt worden zu sein, da bei dem gleichzeitigen Kriege des letzteren mit Venedig E. zu seinen Bundesgenossen zählt. Die Pilgerfahrt Herzog Ernsts in das gelobte Land dürfte mit aller Wahrscheinlichkeit in die Zeit vom Herbste 1412 bis in den Sommer 1413 gefallen sein. Im J. 1414 bestätigte der Herzog (18. Januar zu Graz) die frühern Freiheitsbriefe des Landes und nahm später im Kärtnerlande die Huldigung als Herzog im Zollfelde bei Klagenfurt in althergebrachter Weise entgegen. Es scheint somit, daß E. bei den früher obwaltenden politischen Verwicklungen keine Gelegenheit fand, sich diesen feierlichen Einweihungsbräuchen seiner Landesherrlichkeit zu unterziehen. Eine der bedeutsamsten Episoden in Ernsts politischem Leben bildet sein Eingreifen in die tirolische Frage. Als nämlich den 30. März 1415 die Reichsacht über seinen Bruder Friedrich von Tirol war ausgesprochen worden und dieser im Mai darauf sich freiwillig dem Kaiser unterwarf, ohne dadurch dessen feindselige Gesinnung zu entwaffnen, ja nunmehr in festem Gewahrsam seine Uebereilung zu bereuen Gelegenheit hatte, plante E. in unbrüderlicher Weise nichts geringeres, als sich des Landes Tirol zu bemächtigen. Den 22. Juni verbürgte er zu Bozen den Tiroler Ständen, sie, entgegen der Zusage seines Bruders an den Kaiser, wider Jedermann schützen zu wollen. Im Juli [297] bestätigte er die Rechte und Freiheiten des Landes, und die Urkunden des nächsten Jahres deuten an, wie tief er sich mit den Gegnern seines Bruders, mit den Adelichen, mit Brixen, mit Baiern und den Görzern eingelassen habe. Die Flucht Friedrichs aus Constanz (28. März 1416) und der erfolgreiche Kampf um sein Herrschaftsrecht kreuzte Ernsts Ländergier; vom Mai bis in den Herbst 1416 wurde über die Vertragung der Parteien gehandelt und endlich kam es den 4. Octbr. d. J. zu dem Kropfberger Ausgleiche der entzweiten Brüder. E. war es nun, der 1417, nachdem von neuem Reichsacht und Bann über Herzog Friedrich ausgesprochen wurde (3. März), im gemeinsamen Familieninteresse nach Constanz ging und durch sein energisches, von einer nahen Heerschaar unterstütztes Einschreiten den Kaiser zu mildern Maßregeln bestimmte. Um das J. 1418 machte auch die wachsende Türkengefahr dem Herzoge zu schaffen.
Ferner betheiligte E. sich am Hussitenkriege des J. 1420, doch dürfte er der Krönung Sigmunds nicht beigewohnt haben. 1423 im October wurden die noch schwebenden Irrungen mit seinem Bruder Friedrich von Tirol beglichen, aber kaum ein Jahr darauf, 10. Juni 1424, erkrankte E. zu Bruck a. d. M. auf seiner herzoglichen Pfalz und starb bald darauf im kräftigsten Mannesalter, 49 Jahre alt. Sein Leichnam wurde im Kloster Rann bei Graz bestattet, woselbst noch heutzutage sein steinernes Sargbild zu sehen ist.
E. war eine kräftige Persönlichkeit, in allen ritterlichen Künsten wohlerfahren, ein Mann, dem man nachrühmt, er habe Hufeisen mit spielender Leichtigkeit zerbrochen. Nicht umsonst hieß der kriegerische, fehdelustige Herzog der „Eiserne“. Ehrgeiz, Habsucht und Gefühlshärte waren ihm eigen, aber anderseits war er ein Herrscher, der in seinen Landen dem Gesetze Achtung zu verschaffen wußte, und der Bürgerstand besaß an ihm einen werkthätigen Gönner. Adeliche Wegelagerer und Landfriedensbrecher wurden streng bestraft. Seine erste Gemahlin war Margarethe, Tochter Bogislaws V. von Pommern. Sie starb 1410; 1412 nahm er dann Cimburgis von Masowien zum Weibe, die an Körperkraft dem Gatten ebenbürtig gewesen sein soll und auch als schöne Frau gerühmt wird. Sie überlebte den Herzog und † den 28. Septbr 1429. Ihr Name erscheint auch in der Form Cimbarka, Cimborka. Die romantische Ueberlieferung läßt E. um diese Prinzessin als unbekannten Ritter werben und bei dieser Gelegenheit im Waffenspiele sämmtliche Gegner besiegen. Jedenfalls erschien es seltsam, ja ungebührlich, daß E. zu Krakau, am Hofe Wladislaws, als Freier erschien, da doch sein Bruder Wilhelm dem Jagellonen seine eigene Verlobte zu überlassen gezwungen wurde und dies als Schimpf des Hauses Habsburg galt.
Aus der Ehe mit Cimburgis entsprossen zwei Söhne und eine Tochter: Herzog Friedrich V., geb. 21. Sept. 1415, Herzog Albrecht VI., geb. 1418, und Margaretha, geb. 1416, vermählt mit Kurfürst Friedrich, dem Friedfertigen, von Sachsen, † 12. Febr. 1486.
- Hormayr’s Arch. 1814. S. 353; 1818. S. 54. Oesterr. Plutarch III. Kurz’ Gesch. Oesterr. unter Albrecht V. (II.), 1840. Lichnowski, Gesch. des Hauses Habsburg IV. A. Cäsar’s Ann. duc. Styriae III. Bd. Muchar, Gesch. des Herz. Steiermark, VII. Bd. Aschbach’s Gesch. Kaiser Sigmunds, II. Bd. C. Höfler, Ruprecht von der Pfalz gen. Clem. Weiß, Gesch. der Stadt Wien. Notizenbl. f. österr. Gesch. u. Litt. 1843. S. 25. Ilwof, Einfälle der Osmanen in die Steiermark, Mitth. des hist. Vereins f. Stmk., X. Bd.