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ADB:Hermann I. (Landgraf von Thüringen)

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Artikel „Hermann, Landgraf von Thüringen“ von Eduard Winkelmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 155–157, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hermann_I._(Landgraf_von_Th%C3%BCringen)&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 04:20 Uhr UTC)
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Hermann, Landgraf von Thüringen seit 1190, gest. am 25. April 1217, der Sohn des Landgrafen Ludwig des Eisernen und der Jutta, Schwester Kaiser Friedrichs I. Aus den Jahren 1177–1190, in welchen sein Bruder Landgraf Ludwig III. der Milde regierte, ist von ihm kaum mehr zu berichten, als daß er 1180 mit demselben bei Weißensee in die Gefangenschaft Heinrichs des Löwen gerieth und aus derselben erst durch die Niederwerfung desselben frei wurde. Inzwischen war ihr dritter Bruder, Heinrich Raspe gestorben, welchen der Vater in Hessen und besonders mit der Hersfelder Vogtei ausgestattet hatte, und die Ueberlebenden verständigten sich über seine Hinterlassenschaft in der Art, daß der regierende Landgraf sie ganz übernahm, dafür aber an H. die sächsische Pfalzgrafschaft (von Somerschenburg) überließ, welche Kaiser Friedrich ihm 1179 nach dem Aussterben der früheren Inhaber verliehen hatte. H. befestigte sich in ihrem Besitze dann noch weiter durch seine Heirath mit einer Schwester des letzten Inhabers, der verwittweten Gräfin Sophie von Wettin. Daß er den Bruder 1189 zum dritten Kreuzzuge begleitet habe und noch in Accon geblieben sei, als derselbe 1190 heimzog, wird nur in einem Gedichte des 14. Jahrhunderts „Des Landgrafen Ludwig Kreuzfahrt“ gemeldet. Ludwig starb auf der Rückfahrt am 16. October 1190 und da er keine Kinder hinterließ, drohte dem bisherigen Bestande der Landgrafschaft große Gefahr, da sowohl die geistlichen Stifter wegen der Weiterverleihung der Kirchlehen an den überlebenden Bruder große Schwierigkeiten machten, in denen namentlich seine späteren Fehden mit Mainz und Hersfeld wurzelten, als auch Hermanns Vetter König Heinrich VI. die Landgrafschaft überhaupt als erledigtes Lehen betrachten und einziehen wollte. H. erlangte zwar zuletzt für sich die Belehnung, aber wie es heißt, nur gegen gewisse Abtretungen, und das mag wol dazu beigetragen haben, daß er während seiner ganzen Regierungszeit immer zwischen dem nahe verwandten Hause der Staufer und ihren Gegnern geschwankt hat. Zeichnete sich das Fürstenthum dieser Zeit [156] überhaupt durch große politische Unzuverlässigkeit aus, so kann H. seinerseits wieder gewiß als der unzuverlässigste von allen Fürsten gelten, als Virtuose in dem „dahin, daher“, worüber Walther von der Vogelweide klagt. Er gehörte zu den ersten, welche dem großen Plane Heinrichs VI. Deutschland in ein Erbreich zu verwandeln, zustimmten, aber er selbst hat dann wieder dazu beigetragen, daß dieser Plan schließlich scheiterte. Er half 1196 zur Wahl des jungen Friedrich II. und hat mit den anderen Fürsten, welche gleich ihm auf dem Kreuzzuge von 1197 im heiligen Lande weilten, dort auf die Nachricht vom Tode Heinrichs VI. dem Sohne desselben den Eid der Treue erneuert, welcher ihn jedoch nicht hinderte, nach seiner Heimkehr 1198 Friedrich fallen zu lassen und sich auf die Seite Otto’s IV. von Braunschweig zu stellen. Von dem Welfen empfing er außer Geld, dessen er bei seiner verschwenderischen Hofhaltung sehr bedurfte, die Belehnung mit Nordhausen und Saalfeld, von Philipp von Schwaben, dem er sich schon am 15. August 1199 zuwandte, außerdem noch Mühlhausen, Orla und Ranis. Er betheiligte sich noch im September 1201 an der Berathung der fürstlichen Protestation gegen die Einmischung des Papstes in den deutschen Thronstreit, lag aber schon 1202 in Fehde mit Philipps Freunden und sagte denselben 1203 offen ab, als auch Böhmen sich für den Welfen erklärte. Obwol Philipps Feldzug nach Thüringen im Sommer 1203 mißglückte, hatte der Landgraf doch davon keinen Gewinn, denn sein Land war fürchterlich verheert worden und am meisten von den verbündeten Böhmen. Und als im Juli 1204 Philipp neuerdings in Thüringen einfiel, als Otto von seinem eigenen Bruder aufgegeben war und die Böhmen nichts unternahmen, da mußte sich H. am 17. September wieder dem staufischen Könige unterwerfen und seinen Abfall mit dem Verluste des ihm 1199 verliehenen Reichsgutes büßen. In den nächsten Jahren kämpfte er nun gegen Otto, machte aber 1208 wieder allerlei Umtriebe zu Gunsten desselben und half am 25. Juli nach Philipps Tode dem Welfen zur nochmaligen Königswahl. Ob er sich nun in seinen Erwartungen ausgiebiger Belohnung getäuscht sah oder aus einem anderen Grunde, genug – als Otto IV. mit dem Papste zerfiel und gebannt wurde, da erscheint H. 1211 geradezu als das Haupt der Agitation, welche von Rom und Frankreich aus gegen den Kaiser ins Werk gesetzt wurde. Er war bei allen Fürstenversammlungen dieser Zeit betheiligt und auch an dem Tage zu Nürnberg, September 1212, wo man sich entschloß Friedrich II. von Sicilien, den letzten Staufer, dem Welfen entgegenzustellen. Diesmal hielt er bei der einmal ergriffenen Partei länger aus, obgleich sein Land auf der Stelle von den Welfischen verheert wurde, Otto IV. selbst 1212 die letzten Plätze, die dem Landgrafen geblieben waren, belagerte und fast sicherer Untergang bei längerem Widerstande in Aussicht war. Gerettet wurde er nur durch den bekannten Umschwung der Dinge, welchen Friedrichs persönliches Erscheinen in Deutschland herbeiführte, indem der Abfall von Otto allgemein wurde. H. aber nahm jetzt, am 5. Decbr. 1212 an der förmlichen Königswahl Friedrichs zu Frankfurt Theil, sah im folgenden Jahre den feindlichen Kaiser nochmals in seinem Lande, war mit bei Friedrichs Heerfahrt gegen Braunschweig und schien bis 1216 überhaupt sein früheres System steten Parteiwechsels vergessen zu haben, wie denn auch die ganze Sachlage nicht darnach angethan war, zum Rücktritte auf die Seite des Kaisers zu ermuthigen. Dennoch soll der unheilbar kranke Landgraf noch kurz vor seinem Tode einen solchen geplant haben, vielleicht weil gegen Friedrich damals auch sonst bedenkliche Schwierigkeiten sich erhoben, vielleicht weil auch hier der gehoffte Lohn ausblieb. Wenigstens ist Nordhausen nicht an den Landgrafen gekommen. Er starb zu Gotha am 25. April 1217 und wurde zu Reinhardsbrunn gegen den Widerspruch der Mönche beigesetzt, die ihn aus Anlaß von Streitigkeiten mit dem [157] Erzbischof von Mainz gebannt glaubten. Aus seiner ersten Ehe mit Sophie von Somerschenburg († 1195) hatte er nur zwei Töchter, von denen Jutta mit dem Markgrafen Dietrich von Meißen, Hedwig mit dem Grafen von Holstein, Albrecht von Orlamünde, verheirathet war. Aus der zweiten Ehe mit Sophie, der Tochter des ersten Wittelsbachers von Baiern, stammten zwei Töchter: Irmgard, Gemahlin Heinrichs I. von Anhalt, und Agnes, die 1225 Heinrich von Oesterreich heirathete, und vier Söhne: Hermann, Ludwig, Heinrich Raspe und Konrad. Der älteste von diesen war schon vor dem Vater am 31. Decbr. 1216 gestorben und so ging die Landgrafschaft auf Ludwig IV. über, den noch nicht siebzehnjährigen Verlobten Elisabeths von Ungarn. Heinrich Raspe ist der spätere deutsche König, Konrad aber nach einem stürmischen Leben am 18. Novbr. 1234 in den deutschen Orden getreten, 1239 Hochmeister geworden, und, als er sich zur Vermittlung des Friedens zwischen Friedrich II. und Gregor IX. im Auftrage der deutschen Fürsten nach Italien begab, dort am 24. Juli 1241 gestorben. – Das Walten Hermanns als Regent in seinem Lande, dem sein häufiger Parteiwechsel doch wol zur territorialen Geschlossenheit helfen sollte, ohne daß sie erreicht wurde, ist noch ganz dunkel und wird es bleiben, bis man sich dort zur Sammlung und Registrirung der landgräflichen Urkunden entschließen wird. Auch seine Beziehungen zu den Heroen jener Glanzzeit höfischer Dichtung, zu Wolfram, Walther und anderen, bedürfen noch eingehenderer Erforschung: die Sage vom Sängerkriege auf der Wartburg weist darauf hin, daß man ihm einen nicht geringen Antheil an der Blüthe der Dichtung zuschrieb. Seine politischen Anknüpfungen mit Frankreich mögen die Uebertragung manchen Dichtungsstoffes von dort her begünstigt haben.

E. Gervais, Landgraf Hermann von Thüringen, in Raumer’s hist. Taschenbuch, N. F., Jahrgang IV. (1843). – Th. Knochenhauer, Geschichte Thüringens, Gotha 1871. Vgl. die Jahrbücher der deutschen Geschichte: Heinrich VI. von Toeche, Philipp von Schwaben und Otto IV. von Braunschweig von Winkelmann.