ADB:Langemack, Gregor (evangelischer Theologe)
[655] 1696 das Amt eines Hauslehrers und Erziehers bei dem Sohne des berühmten Theologen Dr. Johann Friedrich Mayer, welcher damals Pastor der Jacobikirche in Hamburg war, dem er auch nebenher als Bibliothekar und Secretär diente. Am 20. Januar 1698 ward L. unter die Candidaten des Hamburger Ministeriums aufgenommen. Als Mayer 1701 zum Generalsuperintendenten für das schwedische Pommern ernannt wurde, begleitete ihn L. nach Greifswald, wo er im folgenden Jahre das Conrectorat an der dortigen Schule übernahm. Schon am 15. August 1703 siedelte er nach Stralsund über als Diakonus, seit dem 12. Mai 1717 als Archidiakonus und seit 22. Mai 1721 als Pastor der Nicolaikirche. 1722 verlieh ihm die theologische Fakultät in Greifswald die Doctorwürde. Ein Verzeichniß seiner schriftstellerischen Arbeiten giebt Biederstedt, unter denen die „Oratio de providentia divina circa reformationem Sundensem“, Stralsund 1723, ferner die „Historia Catechetica I-III“, Strals. 1729–40 und die „Historie der Augsburgischen Confession“ für die pommersche Kirchengeschichte von Bedeutung sind. In der Histor. catechetica, welche er seinem Freunde Joh. Alb. Fabricius (Bd. VI, S. 518) widmete, hat er, freilich nach höchst ungenügenden Vorarbeiten, zum ersten Male den Versuch gemacht, eine vollständige Geschichte der Katechese und der Katechismen zu schreiben, und damit den noch immer beachtenswerthen Grund zu einem Theil der wissenschaftlich-praktischen Theologie gelegt, der seitdem und namentlich in unserem Jahrhundert eine reiche Bearbeitung gefunden hat. Für die Stralsunder Schule war sein im J. 1722 vorgelegter Lehrplan von Wichtigkeit, aus welchem sowol seine theologische und klassische Bildung, als auch ein richtiges Verständniß der Anforderungen auf pädagogischem Gebiete hervorgeht. Ein Sohn seiner ersten Ehe mit der Wittwe seines Amtsvorgängers geb. Dinnies, G. Chr. Lemmius, war Lucas Friedrich L., Secretär und sodann Rathsherr in Berlin, † 1761, welcher sich durch mehrere juristische Werke über Pfand-Hypotheken-Lehen und Allgemeines Recht und Politik, sowie durch „Philosophische Gedanken zur Verbesserung des Justizwesens“ bekannt gemacht hat.
Langemack: Gregor L., als Geistlicher und gelehrter Theologe verdient, geb. am 10. Novbr. 1671, war der Sohn des Pastors Johann L. († 1685), eines bedeutenden und auch als Dichter namhaften Theologen zu Uetersen in Holstein, † am 1. Juni 1737 zu Stralsund. Seit 1682 auf der Johannisschule zu Lüneburg, dann im Hamburger Johanneum und darauf zu Braunschweig vorgebildet, bezog er 1691 die Universität Jena, reiste von dort 1693 nach Collmar in Holstein zu seinem Bruder, darauf nach Kiel und übernahmSein Sohn aus zweiter Ehe mit Johanna Sophia Schroeder, Gregor L., verdienter Theologe, ward den 19. Juni 1724 zu Stralsund geboren und † am 25. Decbr. 1779 ebendaselbst. In den klassischen Sprachen auf dem städtischen Gymnasium gut herangebildet, betrieb er zu Halle und Jena philosophische und theologische Studien und pflegte zugleich eine glückliche Naturanlage zur Rede- und Dichtkunst, wovon mehrere Reden und Oden ein rühmliches Zeugniß ablegten. Nach seiner Rückkehr von der Universität übernahm er die Erziehung der Kinder des Regierungsrathes und späteren Kanzlers von Horn, knüpfte während eines von Jahr zu Jahr wiederholten Aufenthaltes mit der Familie zu Ludwigsburg Verbindungen mit Greifswalder Gelehrten an, so daß er auf mehrseitigen Wunsch neben Peter Ahlwardt zur philosophischen Professur vorgeschlagen ward. Obwol er für diesen Zweck die philosophische Magister- und Doctorprüfung bestand und seine Dissertation „De voluptate ex religione capienda“ vertheidigte, erreichte er die Erfüllung dieses Wunsches nicht, wurde dagegen am 19. Juni 1752 zum Diakonus der Nikolaikirche in Stralsund berufen. An dieser erlangte er 1755 das Archidiakonat und 1762 das Pastorat, in welcher Stellung er außer dem Stralsunder Gesangbuch eine Reihe von Predigten und Reden herausgab, von welchen wir die bei der schwedischen Staatsveränderung 1772 gehaltene erwähnen. Neben seiner amtlichen Wirksamkeit als Geistlicher erwarb er sich auf anderen wissenschaftlichen Gebieten große Verdienste. indem er die Herausgabe von Professor Dähnert’s Landesurkunden förderte, sich an der Stiftung der Englischen Gesellschaft in Stralsund, sowie an der von August Balthasar in Greifswald begründeten deutschen Gesellschaft mit [656] Eifer betheiligte und eine große Bibliothek sammelte, die aber nach seinem durch wiederholte schwere Erkrankungen leider schon 1779 erfolgten frühen Tode gänzlich zerstreut wurde.
Dessen älterer Sohn aus seiner Ehe mit Barbara Eleonore Dinnies, Arnold Lucas L., um die Verwaltung der Vaterstadt verdient, geb. zu Stralsund am 28. Decbr. 1763, † am 29. Januar 1819 ebendaselbst, besuchte von 1771 bis 1783 das städtische Gymnasium und hatte nach dem frühen Tode seines Vaters an seiner Mutter Bruder, dem Bürgermeister Dinnies (s. d. Art.), einen umsichtigen, wohlwollenden Führer. Am 21. April 1783 ging er nach Göttingen, hörte mit Eifer und Nutzen die Vorlesungen von Böhmer, Pütter, Waldeck, Runde, Spittler; die Mathematiker Meister und Möller, sowie Beckmann, Blumenbach und Feder. Je mehr er sich, neben dem Studium der Rechtsgelehrsamkeit den cameralistischen Wissenschaften zuwendete, desto enger schloß er sich deren Vertreter Beckmann an und begleitete ihn, so oft er konnte, überall, wenn derselbe seine Zuhörer auf kleinen Reisen und Wanderungen in die Werkstätten der Künstler oder in die Eisenhütten oder ähnliche Etablissements führte. Ostern 1787 begab er sich nach Greifswald und vollendete daselbst seine akademischen Studien, ward Hofgerichts- und Tribunalsadvokat und ließ sich in Stralsund als ausübender Rechtsgelehrter nieder. Im J. 1795 ward er Secretair bei dem Niedergerichte und 1798 in den Rath gewählt. Hier wirkte er zuerst als Director der Quartierkammer und der Armenpflege, ward sodann 1801 Mitglied des Niedergerichts und 1808 Camerarius. Ein besonderes Interesse wendete er unausgesetzt der Armenpflege zu, gab 1799 eine Schrift „Ueber Stralsunds Armenwesen“ heraus und begründete das Arbeitshaus in seiner Vaterstadt. Sein Grabmal auf dem St. Georgkirchhofe vor dem Knieperthore ziert eine poetische Inschrift aus Kosegarten’s Dichtungen. Außer der oben erwähnten Schrift gab er heraus: „Collectio dissertationum ac tractatuum Jus Lubecense illustrantium“, 1795 als Fortsetzung und Ergänzung von Gesterding’s Thesaurus Juris Lubecensis.
Gregors jüngerer Sohn: Karl Friedrich L., geb. am 3. Febr. 1769 zu Stralsund, wurde, nachdem er 1793 Doctor beider Rechte geworden war und das Advokatenexamen bestanden hatte, als Secretair bei dem hohen Tribunal in Wismar angestellt. Im J. 1794 mit Magdalena Haß vermählt, siedelte er 1801 mit dem Tribunal als Protonotar nach Greifswald über und bekleidete nebenher eine Rathsherrenstelle. Als Landsyndicus 1816 nach Stralsund berufen, zeichnete er sich im juristischen und Verwaltungsfache aus und erfreute sich bis zu seinem Lebensende einer ausgedehnten Praxis. Sein 50jähriges Jubiläum als Doctor beider Rechte und Advokat, feierte er 1843, im Jahre darauf seine goldene Hochzeit und starb am 24. Januar 1848.
- Biederstedt’s Nachrichten, Greifswald 1824, S. 103–106. Zober, Geschichte des Strals. Gymnasiums IV, 29. Privatmittheilung.