ADB:Nipperdey, Carl

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Artikel „Nipperdey, Karl Ludwig“ von Richard Hoche in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 23 (1886), S. 701–702, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Nipperdey,_Carl&oldid=- (Version vom 18. April 2024, 19:16 Uhr UTC)
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Nipperdey: Karl Ludwig N., Philologe (1821–1875). Er war in Schwerin in Mecklenburg als der Sohn eines geschätzten Malers am 13. Septbr. 1821 geboren, erhielt bis zum 13. Lebensjahre Privatunterricht, der sich fast ausschließlich auf das Lateinische beschränkte und ihm schon früh eine gewisse Sicherheit im lateinischen Ausdrucke und Vertrautheit namentlich mit den Historikern verschaffte. 1834 trat er in die Quarta des damals von Friedrich Karl Wex geleiteten Gymnasiums seiner Vaterstadt ein und fand hier vornehmlich durch den Director, der die eigenartige Begabung des frühreifen und überaus fleißigen Schülers bald erkannte, sorgfältigste Förderung. Schon hier trat seine Befähigung für Beobachtung der Spracheigenthümlichkeiten eines Schriftstellers und für Kritik oft überraschend hervor, wie denn bereits in diese Schülerjahre seine ersten kritischen Studien zu Caesar und Justin fallen. – Ostern 1840 begab N. sich nach Leipzig, um Philologie – und zwar ganz ausschließlich – zu studieren: Er wurde Mitglied der griechischen Gesellschaft bei G. Hermann und der lateinischen bei M. Haupt; des letzteren Aufmerksamkeit erregte er schon durch seine ersten Arbeiten über Justin; bald bezeichnete ihn Haupt bereits als die „Krone der lateinischen Gesellschaft“. Die damals gelieferten Abhandlungen über Caesar sind später in die Prolegomena seiner großen kritischen Caesarausgabe aufgenommen worden. Weniger zog ihn die griechische Litteratur an: wenn er auch durch seine Behandlung des Appian bei Hermann Anerkennung fand, so blieb doch sein Interesse immer dem Lateinischen in erster Linie zugewandt. – In die Leipziger Studienzeit fällt eine Reise nach Wien (1841), welcher infolge einer unbedachten Aeußerung Nipperdey’s ein jähes Ende bereitet wurde. Er wurde der Polizei verdächtig, unter Aufsicht gestellt und schließlich ausgewiesen; auch der Zweck seines Aufenthaltes, Handschriften vergleichen zu wollen, war anscheinend der Polizei nicht recht verständlich zu machen gewesen. – Im Herbst 1843 ging er nach Berlin, um dort seine Studienzeit abzuschließen. Durch Haupt bei K. Lachmann eingeführt, fand er auch bei diesem bald Anerkennung und Unterstützung in seinen Arbeiten, doch beschränkte er in Berlin die Zahl seiner Lehrer nicht so, wie in Leipzig; er hörte außer Lachmann auch Boeckh, Zumpt, Ranke, Trendelenburg, selbst Institutionen und Rechtsgeschichte bei Puchta. Daneben wurden die Caesarstudien eifrigst fortgesetzt; Ostern 1846 promovirte er mit einer Dissertation „De supplementis commentariorum C. Julii Caesaris“. In dieser Schrift hat er die Frage nach der Urheberschaft der kleinen sog. Caesarischen Schriften zum Abschluß gebracht durch den Nachweis, daß zwar das letzte Buch des gallischen Krieges und der alexandrinische Krieg von A. Hirtius[WS 1] herrühren, daß aber die übrigen Bücher nur Vorarbeiten untergeordneter Officiere für eine kunstmäßige Darstellung – „Centurionenrapporte“ – sind. – Nach der Promotion kehrte N. nach Leipzig zurück; hier erschien 1847 seine große kritische Caesarausgabe, welche er Haupt widmete. – Derselben sind 250 Seiten Quaestiones Caesarianae beigegeben, in [702] welchen die Fragen über Verfasser, Abfassungszeit, Glaubwürdigkeit, Ueberlieferung und Textkritik eingehend behandelt waren. Die Ausgabe, in welcher das Princip durchgeführt war, daß über der handschriftlichen Autorität die „Proprietät des Ausdrucks“ des Schriftstellers[WS 2] stehe, fand allgemeinste Anerkennung; N. hatte sich „als eben so scharfsinnigen wie streng methodischen Kritiker und feinen Kenner der lateinischen Prosa“ erwiesen; der dort festgestellte Caesartext ist dann auch in mehrfachen kleineren Ausgaben erschienen. Neben Caesar trat bald darauf Cornelius Nepos in den Kreis seiner Studien; 1849 erschien seine größere Ausgabe dieses Schriftstellers in der Haupt-Sauppe’schen Sammlung, der dann seit 1851 eine kleinere in zahlreichen Auflagen gefolgt ist. 1850 habilitirte N. sich in Leipzig mit einem „Spicilegium criticum in Cornelio Nepote“. Seine Vorlesungen, zuerst über griechische Geschichtschreibung, römische Staatsalterthümer, Sallusts Catilina, fanden rasch Beifall: „alle Philologen von Fach hören bei ihm, er gibt nur Ausgezeichnetes“, berichtete Haupt bald nach seiner Habilitation. Als Haupt und O. Jahn 1850 ihrer Aemter entsetzt wurden, war N. fast der einzige Vertreter der classischen Philologie in Leipzig, da R. Klotz nur wenig in Betracht kam; den großen Anforderungen, welche dieser Umstand an seine Lehrthätigkeit stellte, erwies er sich in vollstem Maße gewachsen. – Im J. 1852 wurde N. als Nachfolger Hand’s nach Jena berufen, zunächst als außerordentlicher Professor; 1854 wurde er zum ordentlichen Professor ernannt. Dieses Amt hat er bis zu seinem Tode beibehalten. Die Vielseitigkeit seines Collegen Göttling bot N. die Möglichkeit, seine eigenen Vorlesungen auf den kleinen Kreis von Fächern zu beschränken, in welchen er sich ganz heimisch fühlte: Römische Staatsalterthümer, römische Litteraturgeschichte, Sallust, Horaz und lateinische Syntax; nur in den ersten Jahren las er außerdem noch über Thukydides, eine Ciceronische Rede, ein Stück von Plautus und Persius. Die Anforderungen, welche er an seine Zuhörer stellte, waren nicht gering; der Fülle des Inhalts entsprach eine überaus knappe Form, welche den weniger Fähigen das Verständniß oft erschwerte, den Begabten um so mehr fesselte; im Seminar namentlich verlangte er von den Mitgliedern viel und war ein strenger, oft auch wenig schonender Beurtheiler. Zu den früher gepflegten Schriftstellern war schon in Leipzig Tacitus getreten; 1852 erschien die erste Ausgabe der Annalen, welcher nachher eine große Reihe von Auflagen gefolgt ist; wie für Caesar und Cornelius gab N. auch für Tacitus neue Grundlagen der Kritik und Erklärung; eine vollständige größere Ausgabe zu vollenden, ist er leider nicht mehr im Stande gewesen. Doch verdanken wir diesen Tacitusstudien die – einzige deutsch geschriebene – größere Schrift „Ueber die leges annales der römischen Republik“ (in den Abhandlungen der königl. sächs. Gesellschaft der Wissenschaften 1870), welche gegen Th. Mommsen[WS 3] gerichtet war, und die „kritische Textausgabe“, 1871–74 (vollendet von R. Schöll 1876). – Mehr und mehr wirkte ein Krankheitszustand, der sich bei N. bald nach seiner Berufung nach Jena gezeigt hatte, lähmend und hemmend auf seine wissenschaftliche und unterrichtende Thätigkeit ein; der Gedanke, „sich selbst hinsterben, sich unter sich hinuntersinken sehen“ zu müssen, quälte ihn lange; am 2. Januar 1875 hat er selbst seinem Leben und seinen Leiden ein Ende gemacht. – Nach seinem Tode sind seine zahlreichen kleinen Schriften von seinem Freunde und Collegen Rud. Schöll gesammelt und 1877 herausgegeben worden.

R. Schöll, K. Nipperdey, akad. Gelegenheitsrede 16. Januar 1875. – Bursian, Gesch. der Philologie, S. 762 ff.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Aulus Hirtius (~90–43 v. Chr.), römischer Politiker und Schriftsteller
  2. Vorlage: Schrifstellers
  3. Theodor Mommsen (1817–1903), Historiker und Altertumswissenschaftler