Decuria. Abteilung von zehn Mann (Colum. I 9, 7). nach Corssen (Ausspr. II 683), Pott, Bréal, Mommsen (St.-R. III 104, 1) u. a. abzuleiten von *decu-viria, nach Ceci (Le Etimologie dei Giurccons,
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119) Analogiebildung nach centuria, das mit althochdeutsch huntari und altschwedisch hundari zu vergleichen sei (Bugge in Curtius Studien IV 341). Nach Dionys. II 7 (Varro?) waren die Curien in zehn Decurien geteilt, deren jede unter einem Decurio stand. Mommsen (St.-R. III 104) bezieht diese Angabe auf die Heereseinteilung, so dass in ältester Zeit jede Curie 100 Mann in 10 Decurien geteilt zum Fussvolk (und 10 Mann, also eine D. zur Reiterei) gestellt hätte. Nach Vereinigung der drei Tribus der Ramnes, Tities und Luceres zu einem Gemeinwesen wäre dann immer aus drei Decurien der drei Tribus je eine Turma von 30 Mann gebildet worden. Diese für die Reiterei allgemein angenommene Formation auch für das Fussvolk als ursprünglich in Anspruch zu nehmen, sind wir jedoch nicht berechtigt. Denn auf die Notiz des Paulus (p. 54) centuriata comitia item curiata comitia dicuntur, quia populus Romanus per centenas turmas divisus erat, auf welche allein Mommsen seine Ansicht gründet, ist ebensowenig Wert zu legen, wie auf die Notiz des Isidorus (orig. IX 3, 47), dass die Legion 200 Turmen gehabt habe (vgl. Serv. Aen. XI 463); und dass es neben der gut bezeugten Einteilung des Fussvolks in 30 Centurien noch eine zweite in 100 turmae gegeben haben soll, entbehrt jeder Wahrscheinlichkeit, da sich die Centurie nicht in turmae zerlegen lässt, wie die turma der Reiterei in decuriae. Auch Ovid (fast. III 128) kennt keine andere militärische Einteilung als 30 corpora des Fussvolks und 10 der Reiterei, d. h. bei jenem Centurien, bei dieser turmae. Demnach beziehen wir die Decurieneinteilung militärisch nur auf die Reiterei. Varro de l. l. V 91. Dionys. II 13. Liv. XXII 38, 3. Fest. p. 355. Paul. p. 55. Serv. Aen. IX 368. Isid. orig. IX 3, 51. Vgl. Art. Eques.
Die Einteilung nach Decurien fand ferner Anwendung auf den Senat, der ursprünglich (in jeder Tribus?) 100 Mitglieder hatte und in 10 Decurien zu je 10 Mann gegliedert war, Liv. I 17, 5. Ovid. fast.III 127. Isid. orig. IX 4,11. Vgl. Art. Curia. Als nach Vereinigung der drei Tribus die Zahl der Senatoren auf 300 stieg, bedeutete D. eine Zehntelabteilung der gesamten Körperschaft. Sie hatte also nun 30 Mitglieder. Diese Bedeutung hat das Wort fernerhin behalten und die Mitgliederzahl der D. richtete sich also nach der Gesamtzahl der Senatoren. S. Art. Senatus. Vom Senate wurde sodann, als die Richterstellen auch Männern nichtsenatorischen Ranges zugänglich wurden, die Bezeichnung D. auf die Abteilungen der Richter übertragen. Es gab deren zunächst seit dem Jahre 684 = 70 drei, eine der Senatoren, eine der Ritter und eine der Aerartribunen. Caesar beseitigte im J. 708 = 46 die Aerartribunen, liess aber drei Decurien bestehen (Caes. ed. Kübler Vol. III 2 p. 178). Augustus, der die Senatoren von der Verpflichtung zum Geschwornenamt entband, bildete aus Männern, die mindestens die Hälfte des Rittercensus hatten, eine vierte D. für Bagatellsachen, während er die drei ersten Decurien den Rittern vorbehielt, Suet. Aug. 32. Caligula fügte eine fünfte D. hinzu, Suet, Gai. 16. Plin. n. h. XXXIII 33. Mommsen St.-R. III 535ff. S. Art. Iudex. [2318]
Die Einteilung nach Decurien war endlich eingebürgert bei fast allen corporativ organisierten Ständen und Berufsarten, also namentlich bei den Subalternbeamten der Magistrate und bei den Zünften. Von jenen waren corporiert die scribae, viatores, lictores, praecones, geruli, pullarii. Auch hier war die Zehnzahl nicht massgebend, statt des Decimalsystems scheint vielmehr das Duodecimal-system geherrscht zu haben; jedenfalls ging die Mitgliederzahl in der Regel weit über 10 hinaus, da oft schon der Vorstand der D. durch zehn Männer (decem primi) gebildet wurde. Die Scribae hatten drei Decurien, ebenso die hauptstädtischen Lictoren, die geruli und pullarii je eine; dagegen hatten die viatores und die praecones eine grössere Zahl von Decurien. Siehe das Nähere in den betreffenden Artikeln und unter Apparitores. Mommsen St.-R. I³ 332ff. Unter den decuriae der scribae begegnet eine d. armamentaria, CIL V 1883 = Dessau 1939. Mommsen St.-R. I³ 368. Die Decurien der Apparitoren haben bis ins 6. Jhdt., vielleicht auch noch länger, bestanden. Ausdrücklich genannt werden aber in der spätern Zeit nur die d. scribarum librariorum und die d. lictoria consularis (Cod. Theod. VIII 9, 1), und ihre Bestimmung war seit Begründung der diocletianisch-constantinischen Monarchie verändert. Sie dienten jetzt dem Senate, indem ihnen hauptsächlich die Führung der Acten oblag, Cod. Theod. De Lucris Officiorum (VIII 9). Cod. Theod. und Iust. De Decuriis Urbis Romae (XIV 1 u. XI 14). Cassiod. var. V 21. 22. Mommsen St.-R. I³ 368ff. Karlowa Röm. Rechtsgesch. I 875. S. Art. Scriba. Über die Decurien der Zünfte s. Art. Collegium. Die Mitglieder der D. heissen decuriales, während decurio (s. d.) den Vorsteher der Abteilung bezeichnet.