Dipolieia (Διπολίεια, über die Namensform s. Wackernagel Rh. Mus. XLV 1890, 480) hieß ein Fest in Athen, das man am 14. Skirophorion (Schol. Arist. Fried. 419. Etym. M. 210, 30 – Bekker Anecd. 238 s. Διιπόλια fälschlich 16. Skirophorion) dem Zeus Polieus auf der Akropolis (Paus. I 24, 4. Suid. s. Βουφόνια Theophr. bei Porphyr. de abst. II 30) feierte. Es fiel in die heißeste Jahreszeit und galt wahrscheinlich dem Regen spendenden Himmelsgott (Robert Gött. Gel. Anz. 1899, 526. Schoemann Griech. Altert.⁴ II 518). Wenn dabei auch der Athene gedacht wurde (Schol. Arist. Wolk. 985. Mommsen Feste der Stadt Athen 523), so kann sie nur als Burggöttin in zweiter Linie in Betracht gekommen sein (Robert u. O.). Ursprünglich waren die dargebotenen Opfer unblutig (Porph. de abst. II 10. Paus. I 24, 4. Schol Arist. Fried. 419; Wolk. 985. Hesych. s. Διιπόλια und Βουφόνια. Suid s. Βουφόνια und Θαύλων. Schol. Arat. 132. Rh. Mus. 4 LXIV 477. Mehr Stengel Opferbräuche 212f.), wie sie auf dem Altar des Zeus Hypatos auf der Burg dauernd Sitte blieben (Paus. I 26, 6). Aber schon früh (die Sage spricht von der Zeit des Erechtheus, Paus. I 28, 10) führte man Rinderopfer ein, und die Zeremonie der Buphonien hielt die Erinnerung an die Neuerung, die, wie man fingierte, ein Frevel sei, fest (vgl. den Art. Buphonia Bd. III S. 1055ff.). Daß es sich bei der Einführung der Rinderopfer überhaupt erst um die Gründung des Kultes handle (wie v. Prott Bursians Jahresber. 1899, 122f. annimmt), ist unglaublich. War das Blutopfer ursprünglich, so hätte man nicht die Wiederholung, sondern das Unterlassen desselben als Sünde empfinden müssen, und die Zeremonie entbehrte jeder Ratio (der Notiz bei Euseb. II 26 Schoene: Κέκρωψ πρῶτος βοῦν ἐθυσίασε καὶ Ζῆνα προσηγρευσεν steht außer den zahlreichen Bd. III S. 1055ff. beigebrachten Stellen Paus. VIII 2. 3 direkt entgegen: Κέκρωψ . . . Δία ὠνόμασεν Ὑπατον πρῶτος und verbot alle blutigen Opfer). Daraus, daß der Basileus am Prytaneion über die Schuldigen zu Gericht saß, hat man schließen wollen (s. namentlich v. Prott Rh. Mus. LII 202ff.), die Klage habe auf Mord gelautet, und das Stieropfer sei an die Stelle eines früheren Menschenopfers getreten. Diese Hypothese ist haltlos (s. Opferbr.
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211ff.). Βουφόνος heißt auch gar nicht ,Stiermörder‘, sondern Stiertöter oder -opferer (Il. VII 466. Hymn. in Merc. 436; vgl. Aisch. Prom. 531. Apoll. Rhod. II 91. IV 468. Suid. s. βουτύπος. Etym. M. 210, 18, auch Il. III 375; Od. I 107), ferner aber wird das Beil so genannt (Diod. IV 12. Simonid. frg. 172 Brgk.). Den entflohenen βουφόνος konnte der Basileus nicht bestrafen, so verurteilte er den vor Gericht geschleppten: das Beil. Damit waltete er nur seines Amtes, denn das Gericht über φόνος ἄδηλος wie über ἄψυχα stand ihm zu. Zugleich aber war damit das Urteil ἀσεβείας (die Befleckung eines für ἁγνὰ θύματα bestimmten βωμός mit Blut) gesprochen, was ebenfalls Sache des Basileus war (Arist. Athen. Pol. 57). Nach Vollziehung der seltsamen Bräuche, die nur bei der Schlachtung des ersten Rindes stattfanden, opferte man noch andere in der gewöhnlichen Weise, und das Fleisch diente zur festlichen Bewirtung des Volkes (Etym. M. 220, 31. Bekker Anecd. 220 s. Βουφόνια). – Für andere Staaten sind D. oder Buphonien nicht bezeugt (Opferbr. 204f.), was dafür spricht, daß auch die von Theophrast (bei Porphyr. de abst. II 29) überlieferte Sopatroslegende attischen Ursprungs ist (anders v. Prott a. O. 187ff.), wie denn auch alle die zerstreuten, sonst vielfach voneinander abweichenden Nachrichten übereinstimmend nur Athen nennen. Der erste βουφόνος soll Thaulon gewesen sein, und das Amt blieb einem Thauloniden (Töpffer Att. Gen. 149ff.). Ein Zeus Thaulios hat sich kürzlich auf einer thessalischen Inschrift des 4. Jhdts. gefunden (v. Hiller Herm. XLVI 1911, 154ff.), und man hat den Namen (Stier-)Töter (Bechtel) oder (Stier-) Würger (Solmsen Herrn. XLVI 286ff.) erklärt, wonach Thaulon nichts anders als βουφόνος heißen würde. Außer den hier und Bd. III S. 1055ff. angeführten Zitaten s. O. Jahn Memorie dell’ Inst. II 3ff. Unger Philol. XXV 6. Gruppe in Jw. v. Müllers Handb. V 28f. Nilsson Griech. Feste, Leipzig 1906, 14ff. Frazer Golden bough II 294. Farnell Cults of the Greek States I 89. Jane Harrison Proleg. to the study of Greek Relig. 111ff. Robertson Smith Relig. der Semiten 232f. Stengel Griech. Kultusaltert.³ 248f.