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Eleuther (Ἐλευθήρ). 1) Sohn des Apollon und der Aithusa, der Tochter des Poseidon und der Alkyone, Vater des Iasios, Großvater des Chairesileos, Urgroßvater des Poimandros, des Gründers von Tanagra, selber Heros eponymos des ursprünglich boiotischen, später attischen Ortes Eleutherai am Südabhang des Kithairon, Apollod. III 111 W. Paus. IX 20, 1. Steph. Byz. s. Ἐλευθεραί. Schol. Hesiod Theog. 54 (Poetae min. Gr. ed. Gaisford II 467f.). E. habe zuerst ein Bild des Dionysos aufgestellt und seine Verehrung gelehrt, Hyg. fab. 225 (p. 133, 2f. Schm.). Nach Suid. s. Μέλαν machte Dionysos die Töchter des E. rasend, weil sie ihn wegen seines schwarzen Ziegenfelles getadelt; infolge eines Orakelspruches nun verehrte E. den Dionysos Melanaigis, worauf seine Töchter (,es sind lokale Thyiaden', Preller-Robert Gr. Myth. I 667, 1) vom Wahnsinn befreit wurden. Zu μελαναιγίς kommt ferner als Beinamen Ἐλευθερεύς· Διόνυσος ἐν Ἀθηναίοις καὶ ἐν ἘλευθεραῖςHesych. s. v. Paus. I 20, 3. 29, 2. Kaibel Epigr. Gr. 817, 4. Clem. Alex. Protr. IV 53. Pegasos habe das alte Kultbild des Dionysos (Eleuthereus) von Eleutherai nach Attika gebracht, Paus. I 2, 5. 38, 8. Schol. Aristoph. Ach. 243. Als Sohn des E. wird auch Piēr bezeichnet, nach dem die Landschaft Pieria benannt sein sollte, Schol. Il. XIV 226. Eustath. z. St. p. 980, 30ff.; nach den παλαιοί (des Eustathios) dagegen waren Amathos und Piēr Söhne des Zeussohnes Makedon. Verschieden gedeutet wird der [2344] Zusatz γουνοῖσιν Ἐλευθῆρος μεδέουσα zu Mnemosyne, Hesiod Theog. 54. Die Scholien bemerken, ,daß Hesiod sein Vaterland damit habe ehren wollen, daß er die Musen zwar in Pierien geboren werden, aber ihre Mutter Mnemosyne doch aus Boiotien stammen lasse’ (Peppmüller Hesiodos 15, 2), wogegen bei den ,Gefilden des E.’ auch gedacht wird an das kretische Eleutherna (s. u. Nr. 3) als alte Heimat des Zeus: ,der Gott sucht die Geliebte in ihrer Heimat, die auch die seinige ist, auf, und die Geburt der Musen erfolgt nach Jahresfrist in der neuen Heimat, in Pierien’, Weizsäcker bei Roscher Myth. Lex II 3077.