RE:Iulius 525

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Verus, Cn. Feldherr im parthischen Krieg des Kaisers Verus
Band X,1 (1918) S. 850852
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525) Cn. Iulius Verus, Feldherr im parthischen Kriege des Kaisers Verus, fast ausschließlich durch epigraphische Zeugnisse bekannt. Das oberste Bruchstück einer Ehreninschrift, das in Rumin am Flusse Cetina in Dalmatien zutage kam, – Cn. Iulio Cn. fil. Vero cos. desig. II. augur(i) (CIL III 8714, vgl. Bulić-Kubitschek Bull. Dalm. IX 193) – erkannte Ritterling (Westd. Ztschr. Korr.-Bl. XXII 1903, 214ff.) als zugehörig zu einem schon im J. 1770 in derselben Gegend gefundenen, jedoch seither verschollenem Inschriftfragment, das einem Unbekannten von den Aequenses municipes (offenbar seinen Mitbürgern) gesetzt wurde und den Cursus honorum des Mannes von der syrischen Legation abwärts enthält (CIL III 2732, vgl. p. 1035 = Dessau I 1057. Pros, imp. Rom. III 498 n. 19 und dazu Ritterling Arch. epigr. Mitt. XX 25, 61). Diesem Text treten einige andere Inschriften aus Britannien und Syrien (s. u.) ergänzend zur Seite.

Cn. Iulius Cn. fil(ius) Verus (das Praenomen [851] außer III 8714 noch Ephem. epigr. IX 1383) stammte aus der Colonia Claudia Aequum in Dalmatien. Er stand vielleicht in verwandtschaftlichem Verhältnis zu seinem Landsmann, dem Besieger der Juden, Sex. Minicius Faustinus Cn. Iulius Severus (Nr. 486). Daß er von Geburt oder durch Familienbeziehungen den senatorischen Kreisen angehörte, lassen Münzmeisteramt und Quaestur (s. u.) erkennen. Er begann seine Laufbahn als triumvir a(ere) a(rgento) a(uro) f(lando) f(eriundo) und leistete hierauf seinen Offiziersdienst als tribunus laticlav[i]us leg(ionis) X. Fretensis: möglicherweise unter dem Oberbefehl des vorhin erwähnten Iulius Severus, zu dessen Truppen im jüdischen Kriege (132 bis 134) auch die X. Fretensis gehörte. Als quaestor Aug(usti) fungierte er entweder noch unter Hadrian oder bereits unter Antoninus Pius, wurde sodann Volkstribun und nach der Praetur leg(atus) leg(ionis) XXX. Ulpiae. Diese Legion, die in Castra Vetera (Xanten) stand, mag er etwa von 142 bis 145 befehligt haben (er war vermutlich der Vorgänger des C. Iulius Severus cos. 155 [Nr. 485], da dessen Consulat allem Anschein nach später als der seine fällt). Es folgt das Amt eines praef(ectus) aerari Saturni, das Verus drei bis vier Jahre lang geführt haben wird (c. 147–150; die Praefectur dürfte sich unmittelbar an die des Salvius Iulianus und Popilius Carus Pedo angeschlossen haben). Sein (Suffect)-Consulat wird um 150/151 anzusetzen sein (so auch Ritterling; Salvius Iulianus [s. u.] war 148 Consul). Als Consular oder schon vorher erhielt er den Augurat.

Kaiser Pius übertrug ihm nunmehr die Statthalterschaft von Germania inferior, in welcher er wahrscheinlich der Nachfolger des Juristen Salvius Iulianus gewesen ist (Ritterling 217; dagegen war er nicht der unmittelbare Vorgänger des Ti. Claudius Iulianus, Consuls 159, Legaten im folgenden Jahre [vgl. v. Premerstein Wien. Eranos 1909, 259]; eine der Legionen Niedergermaniens hatte er bereits als Praetorier befehligt). Vom Rheine nach Britannien versetzt (um 157, s. Ritterling a. a. O.), führte Verus wohl gleichzeitig ein beiden rheinischen Heeren entnommenes Truppenkontingent für die drei britannischen Legionen mit übers Meer (Ephem. epigr. IX 1163, vgl. Haverfield Korr.-Bl. 1903, 202. Ritterling a. a. O.). Als Legaten von Britannien nennen ihn mehrere Bauinschriften (Ephem. epigr. IX 1108 Anavio. 1163 Pons Aelius [Imp. Antonino Aug. Pio von den eben erwähnten Vexillationen errichtet]. 1230 Blatobulgium. 1383 Corstopitum), die von reger militärischer Bautätigkeit – namentlich in der Gegend des Hadrianswalles – Zeugnis ablegen (Ritterling 218f.); eine derselben ist vom J. 158 datiert (Ephem. LX 1230; Haverfields Ergänzung sub Iu[l. Vero] unterliegt keinem Zweifel, aber CIL VII 967 ist von einem anderen Legaten die Rede). Es scheint, daß Verus (wie Haverfield Proceed. soc. of ant. Scotl. XXXVIII 1904, 454ff. Ephem. epigr. LX 1163 vermutet) mit den Verstärkungen nach Britannien entsendet worden war, um einen Aufstand der Briganten niederzuschlagen, und nach deren Bewältigung Kastelle in ihrem Gebiet angelegt oder wiederaufgebaut hat (vgl. auch Macdonald Roman wall in Scotland 1911, 9f. 398f.). Um [852] 160/161, vielleicht schon unter der Regierung des Marcus und Verus, löste ihn Statius Priscus cos. 159 auf der Insel ab (s. Statius).

Als nach der schweren Niederlage des Legaten von Syrien, Attidius Cornelianus (162 n. Chr.), dem kurzen stellvertretenden Kommando des Larcius Priscus (noch in demselben Jahre, CIL III 6715. Ritterling Rh. Mus. LLX 1904, 188ff. v. Premerstein Klio XIII 1913, 79) und dem Tode des M. Annius Libo (s. o. Bd. I S. 2270 Nr. 61) sich die Notwendigkeit herausstellte, einen militärisch bewährten Mann mit dem Befehl über das syrische Heer zu betrauen, fiel die Wahl der Kaiser auf Verus (die Oberleitung des Krieges lag beim Kaiser Verus und seinem Stabe). Er wird die Legation von Syrien noch im J. 163, spätestens 164 übernommen und bis 166 geführt haben (vgl. Stein o. Bd. III S. 1844ff. Ritterling 217. Brünnow-Domaszewski Arabia III 316). Die Autoren schweigen über seine Feldherrentaten. In der überaus dürftigen Überlieferung werden fast alle Erfolge dem Avidius Cassius zugeschrieben, der jedoch als Praetorier im Range unter Verus stand (vgl. Ritterling Rh. Mus. und v. Premerstein Klio a. a. O.). Allerdings ist ausdrücklich bezeugt, daß die glänzendsten Waffentaten des Krieges, vor allem die Einnahme von Seleukeia und Ktesiphon, durch Cassius vollbracht wurden, aber die Befreiung Syriens vom Feinde und etwa auch der Sieg bei Sura und die Eroberung von Nikephorion (s. o. Bd. III S. 1846) könnte das Verdienst des Verus gewesen sein. Nach dem Friedensschluß (166) blieb er vermutlich noch einige, wenn auch kurze Zeit im Amte. Zeugnisse seiner Wirksamkeit in Syrien sind Bauinschriften aus Abila am Chrysorrhoas, denen zufolge er im Auftrag der beiden Kaiser die Straße (für Truppentransporte ?) durch großartige Tunnel- und Kanalbauten gegen Bergstürze sichern ließ (CIL III 199–201, vgl. o. Bd. III S. 1844). Auch das Reskript, das Marcus und Verus an Iulius Verus richteten (Papirius Iustus Dig. XLVIII 16, 18), könnte, wenn es sich wirklich auf I. bezieht, in diese Zeit gehören (Verus ist dann der Prozeßleiter, nicht der Prozeßführende). Der Lohn für seine Kriegstaten war die Designierung zum zweiten Consulat (damals errichteten dem hochgestiegenen Dalmatiner seine Mitbürger das Denkmal in der Vaterstadt, dessen Inschrift Ritterling a. a. O. rekonstruiert hat). Zum zweitenmal dürfte er die Fasces unmittelbar nach seinem Abgang von der Provinz, entweder im J. 167 als Nachfolger des Kaisers Verus oder im folgenden Jahre (in dem zwei Private consules II ordinarii waren), geführt haben (Ritterling 217). Schon zur Zeit seiner syrischen Legation wird er als amicus der Kaiser Marcus und Verus bezeichnet (CIL III 199).

[Groag. ]