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Wie kann der christliche Volksschullehrer an der Schuljugend Seelsorge üben

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Autor: Ferdinand Wilhelm Weber
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Titel: Wie kann der christliche Volksschullehrer an der Schuljugend Seelsorge üben
Untertitel: Zwei Vorträge
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Erscheinungsdatum: 1866
Verlag: Carl Junge’sche Buchhandlung
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Erscheinungsort: Ansbach
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Quelle: Commons
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Wie kann der christliche Volksschullehrer an der Schuljugend Seelsorge üben?




Zwei Vorträge


von


Dr. F. W. Weber,
Pfarrer.


Zum Besten einer wohlthätigen Stiftung.





Ansbach,
Druck und in Commission der Carl Junge’schen Buchhandlung.
1866.


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I.
Der Schul-Unterricht im Sinne der Seelsorge.

 Die Festversammlung, theure Brüder und Freunde, zu der wir uns hier zusammengefunden haben, hat für uns ein besonderes Interesse darin, daß sie einer Idee zum Ausdruck dient, welche für unser christliches Volk und das Bestehen einer Volkskirche von der größten Bedeutung ist, nämlich der Idee, daß Kirche und Schule zusammengehören und zusammenbleiben sollen. Es ist uns wohlbewußt, daß wir mit dieser Idee uns mit der Meinung Vieler, ja mit der Mehrzahl in Widerspruch setzen. Aber wir können darum von jener Verbindung nimmer lassen, denn wir sind der Ueberzeugung, daß Kirche und Schule eine sittliche Aufgabe haben und daß sie daher nicht gleichgültig neben einander bestehen können, sondern entweder mit oder wider einander wirken müssen. Weil wir nun wollen, daß sie zusammenwirken, deßhalb eifern wir für die Erhaltung ihrer Verbindung.

 Wenn freilich die Schule nichts anderes soll, als gewisse für’s bürgerliche Leben nöthige Fertigkeiten und Kenntnisse vermitteln, dann haben Kirche und Schule nichts mit einander zu thun. Aber das wollen doch nicht einmal die Gegner. Erst vor Kurzem las man, daß der Nürnberger Volksverein Unterricht und Erziehung als die Aufgabe der Schule erkenne, und daß er der Kirche die Schulaufsicht nicht bloß deßhalb genommen wissen wolle, weil sie vom Unterrichte nichts verstehe, sondern auch weil sie so verkehrt erziehe. Wir verteidigen uns gegen diesen Vorwurf nicht, sondern nehmen nur Act davon, daß Alle darin einig seien, daß Unterricht und Erziehung Aufgabe der Schule ist. Daß aber eben deßhalb Kirche und Schule in Verbindung bleiben müssen, sollte doch nicht so schwer zu erkennen sein. Denke man sich die Trennung von Kirche und Schule wirklich eingetreten. Was resultirt daraus für die Erziehung des Volkes?| Die Thatsache, daß dann von zwei Seiten, in verschiedenem Sinne auf die Jugend sittlich eingewirkt wird. Dies kann auf die Dauer nimmermehr bestehen. Entweder die Kirche nimmt in der Zukunft die Erziehung allein in die Hand, und die Schule sinkt zur Handlangerin herab, welche lediglich gewisse Kenntnisse und Fertigkeiten beibringt, ohne sittliche Aufgaben zu verfolgen, – oder die Schule gibt künftig den Ton für das sittliche Leben an, unbekümmert um die Kirche, ja im Widerspruche mit ihr, die Kirche aber verliert ihren Einfluß auf das Volk. Wem das Fortbestehen der christlichen Volkskirche am Herzen liegt, der muß darum auch für die Verbindung zwischen Kirche und Schule eintreten; er muß dafür kämpfen, daß Kirche und Schule in der Volkserziehung zusammenwirken, daß die Schule die Erziehung in demselben Sinne auffasse und übe, wie die Kirche.

 Hierauf beruht in der That das Band zwischen Kirche und Schule, daß sie in der Volkserziehung eine Aufgabe haben. Wir sind hier versammelt, Geistliche und Lehrer; lassen Sie uns das Band unter einander enger knüpfen, indem wir uns von neuem an diese gemeinsame Aufgabe erinnern.

 Sie wissen Alle, theure Freunde, die Kirche faßt alle Erziehung als Sorge für die Seele, als Leitung der Seele zum ewigen Leben auf. Die Schule, welche für die Erziehung dasselbe Ziel erkennt wie die Kirche, wird deßhalb ihre pädagogische Aufgabe in seelsorgerlichem Sinne auffassen müssen. Lassen Sie dies das Band sein, das uns verknüpft, daß wir beide, Geistliche und Lehrer, die Sorge für die Seelen der uns anvertrauten Jugend als unsre höchste Aufgabe erkennen, daß wir dieser Aufgabe in Kirche und Schule mit heiligem Eifer dienen, daß wir, ein Jeder in seiner Sphäre und im Zusammenwirken alle Kräfte einsetzen, sie zu erreichen.

 Um Sie hierin zu bestärken, benütze ich diese Gelegenheit dazu, vor Ihnen mich darüber auszusprechen:

Wie der Volksschullehrer in seinem Berufswirken ein Seelsorger der ihm anvertrauten Jugend werden könne.

 Fragen wir uns zu dem Zwecke

1) wieferne ein christlicher Lehrer als solcher an der Jugend Seelsorge üben könne, und
2) welche Mittel ihm hiefür zu Gebote stehen.


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1.

 1. Daß ein Lehrer zugleich Erzieher ist, das haben wir schon gehört. Wieferne ist er aber als Erzieher auch Seelsorger der ihm anvertrauten Jugend? Greift er damit nicht am Ende Anderen in’s Amt? Sehen wir näher zu.

 Die nächste Pflicht für die Seelen der Kinder zu sorgen, haben die Eltern. Sobald ein Kind es fassen kann, sollen sie ihm fleißig sagen von dem Heiland, der es in der Taufe zu seinem Kinde angenommen hat. Sie sollen ihm sagen von seiner Geburt in Bethlehem, von seiner Kindheit, von seinem Leben, Leiden und Sterben, von seiner Auferstehung und Himmelfahrt. Sie sollen mit dem Kinde fleißig beten. Diese Sorge für die Seelen der Kinder, diese Hinleitung der Schäflein zu ihrem Hirten ist Sache der Eltern, und sie dürfen um keinen Preis dieses süße und heilige Geschäft einem Anderen überlassen, oder auf dasselbe verzichten, weder zu Gunsten des Lehrers, noch zu Gunsten des Pfarrers. Es ist traurig, wenn die Mutter keinen Sinn oder keine Zeit hat, diese erste Seelsorge an der Kindesseele auszuüben. Sie begibt sich damit ihres schönsten mütterlichen Rechts, sie versäumt ihre heiligste mütterliche Pflicht.

 Wie aber, – wenn Kinder trotz alle dem in die Schule kommen, ohne daß sie jenen Unterricht empfangen haben und zum Beten angeleitet wurden? Die Antwort ist nicht schwer. Der Lehrer thue Barmherzigkeit an dem vernachlässigten Schulkinde; er hole nach, was das Haus versäumt hat; er thue hierin, was er nur immer vermag. Aber je ernstlicher er es versucht, desto mehr wird er finden, daß die Schule gar nicht ersetzen kann, was das Haus in der ersten Sorge für die Seelen der Kinder versäumt hat. Gerade der fromme Lehrer wird es erfahren, wie die erste Seelsorge, die directe Leitung der Kinderseelen zu ihrem Heilande, Sache der elterlichen Erziehung ist, und wie schwer ein Fremder sie ersetzen mag.

 Wenn aber die erste Seelsorge Vater und Mutter, und die Seelsorge zur Vorbereitung für die Confirmation selbstverständlich dem Geistlichen zukommt,

 2. was bleibt dann noch für die Seelsorge des Lehrers übrig? Wir sagen: Genug, wenn der Lehrer anders die Erziehung, die die Schule als solche gibt, zur Seelsorge zu machen weiß.

|  Die Schule erzieht durch den Unterricht. Dieser ist ihr nächster und eigentlicher Beruf; was sie in pädagogischer Hinsicht leistet, reiht sich zunächst an ihren Unterricht. Ich sehe nun von dem Materiellen des Unterrichts, sofern er die Seelen der Kinder zu dem HErrn leitet, ab; ich halte mich an die Thätigkeit des Unterrichts, als solche, und behaupte, daß diese Thätigkeit zur Seelsorge werden kann und soll.

 Wer unterrichtet, nimmt den der unterrichtet wird in Anspruch, und zwar nicht bloß dem Verstande, sondern auch dem Herzen oder Willen nach. Ein Schüler, der zum Lernen nicht seinen Willen gibt, lernt nichts. Die Sache ist bei ihm, aber er ist nicht bei der Sache; er bemächtigt sich ihrer nicht, er verliert sie vielmehr, sowie er sie empfangen hat. Wenn nun aber der Lehrer den Willen in Anspruch nimmt, indem er lehrt, so erzieht er lehrend zum Gehorsam. Der Gehorsam ist die Haupttugend des guten Schülers, er ist der Hauptgewinn der Schule in sittlicher Beziehung. Ohne Gehorsam kann eine Schule überhaupt nicht bestehen. Was hat aber der Gehorsam mit der Seelsorge zu thun? Der erzwungene gar nichts, der freie aber sehr viel. Jeder Lehrer erzieht zum Gehorsam; aber nur wer zum freien Gehorsam erzieht, übt eine heilsame Wirkung auf die Seele seines Schülers; er erzieht ihn nicht bloß für dieses Leben, sondern auch für’s ewige.

 Wie erzieht man aber zum freien Gehorsam? Wenn man vor allen Dingen die Freiheit, die Gott geschenkt, auch schon im Kinde ehrt. Wir wissen alle, daß Gott die Freiheit des Menschen ehrt. Diese Freiheit ehre auch der Erzieher. Es bedenke der Lehrer, daß er in jedem Kinde ein Bild Gottes vor sich hat. Jede Forderung ergehe demnach an den freien Willen. Derjenige macht sich die Sache zu leicht, der das Kind wie einen Gegenstand behandelt, dessen er durch physische Gewalt leicht Herr zu werden vermag. Er erzeugt durch solche Gewalt wohl Furcht oder Schrecken, aber keinen freien Gehorsam. Er erweckt wohl Lüge und Heuchelei, aber er übt auf die Seele keinen sittlichen Einfluß.

 So bedarf es also nichts anderes, als daß ein Lehrer immer vor Augen habe, daß die ihm anvertrauten Kinder Wesen sind, die Gott nach Seinem Bilde erschaffen und mit Freiheit begabt hat, daß er human mit ihnen umgehe, in des Wortes wahrem, d. h. göttlichem| Sinn, so wird er eine große Arbeit an den Seelen thun, die ihm im Himmel wohl belohnet wird.

 3. Es scheint vielleicht ein Geringes, was damit erzielt worden ist, aber es ist nicht gering. Denn der freie Gehorsam ist die Unterlage für alles Gedeihen des geistlichen Lebens. Sagt nicht der HErr zu dem, den er bekehren will: Gib mir mein Sohn dein Herz und laß dir meine Wege wohlgefallen?! Was ist Sünde? Ungehorsam. Was ist Heiligung? Freier Gehorsam, oder Gehorsam in Liebe. Wer in geduldiger Arbeit den Schüler zum freien Gehorsam erzogen hat, der hat dem heiligen Geiste mächtig vorgearbeitet. Wenn der heilige Geist im Unterrichte an ein Herz anklopft, das zum freien Gehorsam erzogen ist, so findet er leichter Eingang. Das Gesetz wird willig anerkannt; der Gehorsame läßt sich strafen. Und wenn die Seele sich einmal strafen läßt, so ist sie auch offen für die Buße und für den Trost des Evangeliums, – so ist sie empfänglich für die Mahnungen des heil. Geistes. Ja es ist selbst schon vorlaufende Wirkung des heil. Geistes, wenn ein Schulkind zum freien Gehorsam erzogen worden ist.

 Das vollbringt auch nur ein frommer Lehrer, der selber in der Zucht des heil. Geistes steht. Ein anderer, der in solcher Zucht nicht steht, ist selbst ein Knecht der Leidenschaft; er vergewaltigt seine Schüler, und die Vergewaltigung ruft Trotz hervor. Oder er weicht, weil er die Kinder nicht innig liebt, sondern sein Amt als Miethling thut, in allen schwierigeren Fällen vor der Aufgabe der Erziehung ganz zurück, und überläßt das Kind sich selbst. Das Kind verwahrlost dann in seinem ungebrochenen Sinn. Wer in der Zucht des Geistes nicht steht, hat endlich keinen Sinn für Wahrheit; er begnügt sich, wie er selbst für den Schein lebt, auch an den Kindern mit dem Schein und in Wahrheit übt er keine Wirkung auf die Seelen, als daß sich diese in der Kunst der Lüge und Verstellung üben. Die Erziehung zu freiem Gehorsam des Schülers gegen den Lehrer ist also das Werk des heil. Geistes, und ohne ihn gelingt es nicht. Ein Lehrer, der selbst nicht im Gehorsam, im innern freien Gehorsam gegen seinen Gott und HErrn steht, erzieht auch nicht zu freiem Gehorsam. Es gibt solche, die viel reden von Dressur, von Unvernunft, und die stets Licht und Freiheit für die Schule fordern. Sieht man aber näher zu, so sind sie in der Schule Tyrannen. Die Freiheit fordern sie nur für sich. Aber das Ebenbild| Gottes in der Kindesseele kennen sie nicht; die Geduld, die diese Seele zum Gehorsam nicht zu zwingen, sondern zu gewinnen sucht, die mögen sie nicht. Sie selbst haben kein zerbrochenes Herz; sie selbst sind ohne Buße, ohne Gehorsam. Sie können wohl herrschen, aber nicht dienen, und die Erziehung zum freien Gehorsam fordert das geduldige Dienen.

 So werden Sie mir beistimmen, wenn ich sage: Die Erziehung des Schülers zum freien Gehorsam ist Erziehung und Zubereitung seiner Seele für’s Werk des heil. Geistes, und kann selber nur mit Hilfe des heil. Geistes geschehen. Sie ist des Lehrers eigenthümliche Seelsorge an der anvertrauten Jugend.


2.

 Und nun, welches sind die Mittel für dieses seelsorgerliche Werk?

 1. Das erste und letzte ist die rechte Intention bei dem Unterricht. Alles kommt darauf an, mit welcher Absicht unterrichtet wird. Ist die Beibringung eines gewissen Lehrstoffes die Hauptabsicht, ohne daß man auf die Persönlichkeit des Schülers Rücksicht nimmt, so wird nötigenfalls Zwang angewendet, oder man nimmt zu unlautereren Mitteln seine Zuflucht, wie zur Stachelung des Ehrgeizes, zur Sucht nach Belohnung u. dergl.; es ist bloß darum zu thun, daß ja das Pensum geleistet werde. Aus den Schülern mag werden, was da will. Diese Intention ist der seelsorgerlichen geradezu entgegengesetzt. Bei ihr verdirbt die Seele des Schülers. Die seelsorgerliche Intention im Unterricht geht vor Allem auf die sittliche Hebung, auf die richtige Leitung der Seele aus. Um sie vor Allem ist es dem Lehrer zu thun. Er denkt an das Wort des HErrn: Was hülfe es dem Menschen, wenn er die ganze Welt gewänne, und nähme doch Schaden an seiner Seele. Unlautere Motive hält der christliche Lehrer, der auf die Seele des Schülers sieht, ferne; dagegen sucht er durch die geistige Arbeit der Schule den Willen des Schülers zu gewinnen und seine Seele zum freien Gehorsam anzuleiten. Auf diesen Gehorsam kann er geduldig warten; hat er diesen Gehorsam erzielt, so kommt mit ihm auch noch die rechte Leistung.

 2. Hiebei, und das ist nun das zweite Mittel, wirkt er auf den Schüler am allermeisten durch sein eignes Vorbild. Wie überhaupt von der Persönlichkeit des Lehrers, wenn sie geheiligt ist, ein heiligender| Einfluß auf den Schüler ausgeht, so wirkt der Lehrer besonders durch eigene treue Pflichterfüllung auf denselben und gewinnt ihn durch sie zu eigner Treue und Hingabe an den Beruf. Umgekehrt verdirbt das eigene böse Beispiel der Trägheit oder Lauigkeit in der Berufspflicht den Eindruck auch der bestgemeintesten ernsthaftesten Ermahnungen; so lange der Lehrer nicht Ernst macht mit dem was er fordert, macht auch der Schüler keinen Ernst, sondern bleibt bei der Meinung, daß die Sache überhaupt nicht Ernst gemeint sei. Es ist ein vergebliches Beginnen, wenn man selber der Trägheit fröhnt, den Schüler fleißig machen zu wollen; ja es ist mehr als das: es ist gewissermaßen eine Heuchelei, welche auf die Seele des Schülers äußerst verderblich zu wirken pflegt. Diese Wahrnehmung bewegt den Lehrer, dem das Seelenheil seiner Schüler am Herzen liegt, zu um so größerer Treue im Beruf, indem er sich allezeit vorhält, daß sein Thun und Lassen einen bildenden Einfluß auf die Seelen der ihm anvertrauten Jugend übt, sei es zum Guten oder zum Bösen. Der Lehrer gibt nicht allein der vorgesetzten Behörde Rechenschaft für seine Arbeit, sondern auch dem Herrn, dem die Schuljugend angehört, auf welche er durch sein eignes Vorbild in dieser oder jener Weise eingewirkt hat.
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 3. Ein drittes, was der Lehrer im Auge behalten muß, welcher auf die Entwicklung der ihm anvertrauten Jugend Rücksicht nimmt und sie zum freien Gehorsam zu erziehen sucht, sind die rechten Lehrziele. Richtig sind die Lehrziele, wenn sie der individuellen Fassungskraft angemessen sind. Es ist Sache des Lehrers als solchen, zu erkennen, welches Ziel die natürliche Begabung jedem Schüler vorgesteckt hat, und es hängt der Erfolg seiner Arbeit zum guten Theile davon ab, mit welchem Grade von Verständniß und Einsicht ein Lehrer bei dieser Zielbestimmung zu verfahren weiß. Noch ungleich wichtiger aber ist dieselbe für den Erfolg der Erziehungsarbeit. Wem das richtige Ziel vorgesteckt ist, der ist damit innerlich für die Arbeit gewonnen; er gibt seinen freien Willen zu derselben, er geht in den freien Gehorsam ein, wie umgekehrt derjenige des physischen Zwanges bedarf und damit zu trotzigem Widerstreben versucht wird, welcher mehr und anderes leisten soll, als ihm wirklich angemessen ist. Durch die ungerechte Zumuthung entsteht der böse Schulgeist, der im jüngeren Alter seiner noch nicht bewußt ist, im späteren aber zu einem klareren Bewußtsein durchdringt, jener Geist der Widersetzlichkeit, da| der Schüler sich stets gedrückt fühlt und in dem Lehrer gewissermaßen eine feindliche Macht sieht, von welcher er je eher je lieber erlöst zu werden wünscht. In höheren Schulen oder Anstalten treten sich Lehrer und Schüler wie feindliche Partheien gegenüber, und dieser Geist kommt später zum Vorschein in den Verhältnissen des Lebens, wo der Mann sich durch den Vorgesetzten oder durch die Obrigkeit eben so belästigt und beengt fühlt, wie einst der Knabe durch den Lehrer, der ihm zu viel aufbürdete. Vielleicht wird es gerade an diesem Punkte offenbar, was es heißt: den Schüler in der Schule zu freiem Gehorsam zu erziehen.

 4. Wie aber dann, und damit kommen wir auf einen vierten Punkt, wenn die Forderung des Lehrers gerecht und das Widerstreben des Schülers gegen denselben ungerecht ist? In diesem Falle tritt die Nothwendigkeit der Züchtigung ein; der Widerwille muß gebrochen, der falsch strebende zurecht geleitet werden. Hier beweist sichs am meisten, ob ein Lehrer seelsorgerlichen Tact und seelsorgerliches Streben habe oder nicht, ob es ihm darum zu thun sei, den Widerwillen schlechterdings zu brechen, d. h. äußerlich so viel Unterwerfung zu erzielen, als nöthig scheint, oder die Züchtigung so zu ertheilen, daß eine innere Wandlung erfolgen kann. Wo letzteres geschehen soll, da ist nöthig, daß alle Leidenschaft im Feuer der barmherzigen Liebe sich verzehre und daß aus der Art und Weise des Lehrers Güte und Liebe leuchte. Ferner muß es dem Schüler zum Bewußtsein kommen, daß er sich nicht nur an einem Menschen, sondern an Gott dem Herrn selbst versündigt habe. Die Strafe muß ebenso wie von barmherziger Liebe so auch vom heil. Ernst begleitet sein. Den Strafact mit Scherzworten zu begleiten, oder zu einem Act der Rache oder eitler Selbstbespiegelung in der eigenen Machtstellung zu verzerren, ist von allem anderen abgesehen, eine gar schwere Versündigung gegen die Seele des zu strafenden Kindes. Was in der rechten Hand das höchste Segensmittel für die Seelenleitung ist, wird in der argen zu einem Mittel des Verderbens. Der arge Lehrer erzeugt tückischen Trotz, während der fromme die gottlose Seele zum Gehorsam bekehrt.

 5. Freilich die Bekehrung zum Gehorsam wird mit menschlicher Anstrengung, Weisheit und Tugend allein nicht erzielt. Er ist zu köstlich, als daß er eines Menschen Werk sein könnte, er ist schließlich Gottes Werk. Es geht auch da, wie geschrieben steht: Ich| Paulus habe gepflanzt, Apollo hat begossen; aber Gott hat das Gedeihen gegeben. So ist nun weder der da pflanzet noch der da begießet etwas, sondern Gott, der das Gedeihen gibt. Um dieses Gedeihen aber muß der Lehrer beten. Seine Arbeit fängt in der Öffentlichkeit der Schule an und hört in der Heimlichkeit des Betkämmerleins auf. Hier trägt er alle seine Schulkinder dem barmherzigen Gotte vor, die ungehorsamsten und widerwilligsten am meisten und häufigsten; hier fleht er, daß der Geist der Kindheit Jesu über seine Schule komme, welcher gewirkt hat, daß Jesus seinen Eltern unterthan war.

 Diese Arbeit an den Seelen der Kinder erfordert fromme Lehrer, geheiligte Persönlichkeiten, die selbst in steter Buße und Bekehrung leben, und dem Herrn selbst ihr ganzes Herz ergeben haben. Die heutige Zeit ist dieser Charakterbildung des Lehrers nicht günstig. Sie weckt mit ihrem Geschrei von Emancipation, höherer Stellung, vermehrter Anerkennung alles Andere, nur nicht die selbstverleugnende Demuth und den freien Gehorsam. Man hört die Klage bei gereiften Pädagogen, daß mehr gelernt, aber weniger erzogen wird, als sonst. Es fehlen eben uns die Erzieher. Kehren wir, die wir an der Schule arbeiten, aus der allzugroßen Oeffentlichkeit von den Ansprüchen wieder in die stille Heimlichkeit der Selbsterziehung durch Buße zu Gott und freien Gehorsam zurück. Befähigen wir uns so für die größte Aufgabe der Schule: für die Erziehung der Jugend zu freiem Gehorsam. Damit üben wir Seelsorge. Damit arbeiten wir für die Kirche, für den HErrn, in Gemeinschaft mit der Kirche und ihrem Geist. Die Frucht dieser Arbeit vergeht nicht, sondern bleibt. Gott segne uns Alle zu dieser Arbeit. –




II.
Die Verbindung des Volksschullehrers mit dem Pfarrer zum Zwecke der Seelsorge an der Schuljugend.
 Wir haben in unserem ersten Vortrag dargelegt, wie der Lehrer auf den Schüler durch den Unterricht seelsorgerlich einwirke; in dieser Einwirkung ist er völlig selbständig; sie ergibt sich aus seinem unmittelbarsten Berufe. Wir begleiten den Lehrer nun weiter zu| einer auf die Seelsorge gerichteten Thätigkeit, welche er in Gemeinschaft mit einem Anderen vollbringt, zu seiner seelsorgerlichen Mitarbeit als Helfer des Pfarrers.

 Diese Mitarbeit ist in ihrer Wichtigkeit nicht genug erkannt; aber auch da, wo man sie erkannt, stellen sich ihr leider nicht selten persönliche Hindernisse entgegen. Bald ist der Pfarrer zu stolz, sich helfen zu lassen, bald dünkt sich der eitle Lehrer in seiner Würde gekränkt, wenn er wie er meint, solche „Bütteldienste“ thun soll. Aber beide, Lehrer und Pfarrer, sollten alle kleinlichen Gedanken da niederlegen, wo es gilt mit vereinter Kraft Seelen zu gewinnen, welche Christus mit seinem Blut erkauft hat. Sich selbst vergessend sollten sie beide allein an das heilige Werk denken, und so zusammenwirken, mit der Gabe, die einem Jeden verliehen ist. Ermuntern wir uns und unsere Lehrer zu diesem selbstverleugnenden Dienste und erflehen wir uns vom HErrn, daß wir in diesem Dienste uns vereinigen – zur Ehre Seines Namens.

 Wenn ich, theure und verehrte Brüder, Ihr Interesse für den Gegenstand unsrer Betrachtung mir gesichert habe, so lassen Sie mich an die Sache gehen, und das, was ich vorzutragen habe, unter die zwei Gesichtspunkte fassen:

1) Wozu können Lehrer und Pfarrer in der Seelsorge an der Jugend zusammen wirken?
2) Welche Veranstaltungen sind zu diesem Zusammenwirken nöthig?


1.
 1. Es ist uns Allen bekannt, daß die erste Bedingung der Seelsorge die ist, daß man diejenigen gründlich kenne, denen man seelsorgerlich näher treten will. Und zwar sage ich gründlich müsse man sie kennen. Die Persönlichkeit so wie sie leibt und lebt, ist das Produkt vieler Faktoren. Es gehört viel dazu, einen Menschen, einen Schüler gründlich zu kennen. Einen Theil der Kenntniß gewinnt der Pfarrer nun als solcher, ohne daß er der Beihülfe eines Anderen bedarf. Er kennt Vater und Mutter, er kennt somit die Herkunft des Schülers, gewissermaßen den Boden, auf dem er gewachsen, die Einflüsse, unter denen er aufgewachsen ist. Damit hat er ein gutes Stück der nöthigen Erkenntniß, aber ein anderes fehlt ihm, und dieses kann ihm der Lehrer reichen. Der Schullehrer ist mit dem Kinde seit sechs Jahren tagtäglich umgegangen; wenn er nur einigermaßen| fähig ist, einen Blick in das Seelenleben und seine Entwickelung zu thun, so hat er eine genaue Kenntniß von der sittlichen Beschaffenheit des Schülers, wie sie sich in der Zeit des Schullebens und unter seinen Einflüssen entwickelt hat. Diese Kenntniß hat der Lehrer vor dem Pfarrer voraus, mit ihr kann und soll er dem Pfarrer, wenn dieser seine seelsorgerliche Arbeit beginnt, dienen. Er soll ihm ein Bild des Schülers entwerfen; er soll die hervorstechenden geistigen und sittlichen Eigenthümlichkeiten und Gebrechen aufdecken, die besonderen Gefahren für die Seele des Schülers zeigen. Das ist ein erster Dienst und von welchem Belang ist dieser Dienst!

 Wichtiger wird dieser Dienst noch für die Zeit der Christenlehrpflichtigkeit. In dieser Zeit hat zwar der Lehrer die Schüler nicht länger unter seinen Augen in der Schule, als der Pfarrer in der Christenlehre. Aber die Schüler geben sich in der Schule in ihrem wahren Wesen besser, als in der Kirche; daher hat der Lehrer in der Regel auch hier eine bessere Personalkenntniß der Schüler, als der Pfarrer. Aber auch über ihr Leben außerhalb der Schule erfährt der Lehrer mehr, als der Pfarrer. Die Gemeinden ziehen um die Pfarrhäuser ein Gehege, damit wo möglich nichts von ihrem Thun und Treiben zu den Ohren des Pfarrers komme. Dieses Gehege ist um das Schulhaus gar nicht, oder nicht so dicht. Die Nachfrage des Pfarrers führt aber in der Regel zu gar nichts, denn die Eltern rechtfertigen ihre Kinder, namentlich die älteren; sie lassen nichts auf sie kommen. So erfährt man nicht leicht Etwas von dem Leben der Gemeinde. Da es ferner schwer gelingt, einen freiwilligen persönlichen Verkehr zwischen dem Pfarrer und der christenlehrpflichtigen Jugend herzustellen, und dieser Verkehr, auch wenn er bei Einigen gelingt, nach der Art besonders der ländlichen Jugend unter der Verschlossenheit derselben leidet, so sehen wir uns leider in der Regel von der uns für die Seelenpflege der anvertrauten Jugend spezielleren Personalkenntniß abgeschnitten. Wir verlieren die nöthige Fühlung, welche der Lehrer von wegen seiner socialen Näherstellung am Thun und Treiben in der Gemeinde in der Regel behält.

 Deßhalb stellen wir als erste Mitwirkung des Lehrers zur Seelsorge an der anvertrauten Jugend die hin, daß der Lehrer dem Pfarrer mit der Personalkenntniß diene, welche er von der Jugend vermöge seines Berufs und socialen Stellung zu erwerben in der Lage ist. Der Lehrer diene hierin dem Pfarrer, – dieser aber lasse| sich dienen; ja er bitte um diesen Dienst, und ehre ihn als Mitarbeit am heil. Werk der Sorge für die Seelen.

 2. Eine zweite Weise, wie der Lehrer mit dem Pfarrer in der Seelsorge cooperiren kann und soll, ist es, wenn der Lehrer die Confirmanden und Christenlehrpflichtigen in diesem ihrem Charakter ehrt und sie nach demselben behandelt. Erstlich darf der Lehrer den Confirmanden und Christenlehrschülern den Besuch des Confirmandenunterrichts und der Christenlehre nicht kürzen oder erschweren, auch soll er dem kirchlichen Unterricht, der den Menschen mehr in Anspruch nimmt, als ein anderer, die besten Stunden willig überlassen. Es ist nicht bloß Erschwerung des geistlichen Amts, wenn die Schüler, nachdem sie erst die ganze Schule durchgemacht, abgespannt und abgemüdet in den kirchlichen Unterricht kommen; es ist Versündigung an den Seelen der Kinder, es ist Verachtung des kirchlichen Unterrichts, welcher fast nur wie ein Anhängsel an den allein wichtigen Schulunterricht betrachtet wird. Endlich sollte der Lehrer den Schülern durch mäßige Belastung mit Hausaufgaben den häuslichen Fleiß, den der kirchliche Unterricht erfordert, ermöglichen. – Aber wichtiger, als alles dies, ist, daß der Lehrer in der ganzen Art der Behandlung der Schüler auf den Geist des kirchlichen Unterrichts eingehe. Dieser zielt darauf ab, die Katechumenen zur kirchlichen Mündigkeit zu führen, zum Genuß der heil. Communion zuzubereiten. Als werdende Glieder der Abendmahlsgemeinde behandelt der Pfarrer die Katechumenen, so sollte der Lehrer auch seine Schüler behandeln. Dies würde den Ton, der durch die Schule geht, heiligen und weihen. Dies würde dem Lehrer eine geweihte Haltung geben und ihn nöthigen, vor den Augen der Schüler einen erbaulichen Wandel zu führen; dann aber würde dem Lehrer dadurch nahe gelegt, das sittliche Betragen der Schüler überhaupt schärfer in’s Auge zu fassen und insbesondere es unter einem höheren Gesichtspunkt zu betrachten. Es sind junge Leute, die demnächst zu Gottes Tische gehen sollen: – wenn der Lehrer das immer im Auge hätte, wie würde ihm dann alles am Schüler, was ihm bis jetzt klein und geringfügig schien, groß und wichtig werden; wie würde es den Ernst seiner Ermahnung steigern, und die Fürbitte im Kämmerlein mehren.

 Das meine ich, wenn ich sage, der Lehrer soll in seinem berufsmäßigen Verkehr eingehen in den Geist der kirchlichen Vorbereitung auf die Confirmation.

|  Daß diese Gedanken auf die Behandlung der schon Confirmirten, der Sonntagsschüler, einen noch durchgreifenderen Einfluß üben würden, versteht sich von selbst: sie sollte der Lehrer durchweg nicht als Schulbuben, sondern als junge Glieder der christlichen Gemeinde ansehen – und darnach behandeln.

 3. Hier habe ich aber noch einen Punkt besonders zu betonen, nämlich den der Disciplin. Nirgends tritt die segensvolle Wirkung eines Zusammenwirkens zwischen Lehrer und Pfarrer energischer hervor, als auf diesem.

 Die Uebung der Disciplin in allen wichtigeren Fällen sollte in dem Stadium, wo die Schüler zugleich Katechumenen sind, eine gemeinsame sein. Es widerstrebt ja dem Gefühl auf’s Aeußerste, wenn der Katechumen vom Pfarrer mit dem Worte Gottes und vom Schullehrer mit dem Stocke zurecht gewiesen wird. Ich wünschte, daß die Disciplin in Kirche und Schule eine durchaus geistliche würde. Vergehungen von Confirmanden sind als Sünden, die Confirmanden selbst im Falle der Vergehung als offenbare Sünder anzusehen. Ich glaube die Sache nicht zu ideal aufzufassen. Man kann die Jugend ganz wohl dafür erziehen, daß sie in diesem Geiste erzogen werden kann. Ja, gerade je verderbter die Jugend ist, desto mehr kann ihr, wenn ihr überhaupt geholfen werden kann, allein durch Gottes Wort geholfen werden. Deßhalb sollte der Lehrer sowohl für sich allein mit den Mitteln der geistlichen Zucht arbeiten, als auch insonderheit alle ernsteren Schulsünden zur Kenntniß des Pfarrers als des Seelsorgers und Beichtvaters seiner Schüler bringen. Dies wäre für den Pfarrer ein großer Dienst. Dieser kann ja nicht einwirken ohne Anlaß, und der Confirmandenunterricht selbst bietet diesen Anlaß nicht oft genug. Besonders auf dem Lande und in kirchlich gesinnten Gegenden erscheinen die Confirmanden und Christenlehrschüler vor dem Pfarrer im Sonntagsröcklein. Es ist für die Eltern eine Ehrensache, daß ihre Kinder im kirchlichen Unterrichte im Lernen und Betragen sich untadelig erfinden lassen, während der alte Adam in der Schule noch immerhin sein Wesen offenbaren darf.

 Besonders wichtig ist die Handhabung einer gemeinsamen geistlichen Disciplin bei den Christenlehrpflichtigen. Sie empfiehlt sich auch den Lehrern selbst. Mit älteren Schülern und Schülerinen ist nun einmal mit dem Stocke nichts auszurichten; da tritt das Wort der Ermahnung und im höheren Grade die Abendmahlszucht an die| Stelle der Schulzucht. Soll aber dies geschehen, dann müssen Lehrer und Pfarrer in jedem einzelnen Fall mit einander in’s Einvernehmen treten und zusammenwirken, indem sie beide in der Anschauung sich vereinigen, daß Sünden eines Confirmirten eine geistliche Behandlung fordern. Welcher Segen hieraus erwachsen würde, wird dann am besten klar, wenn man an den Unsegen denkt, der in Wirklichkeit aus dem Mangel dieses Zusammenwirkens sich ergibt.

 Dies nun ist meine Antwort auf die Frage: Wie Lehrer und Pfarrer zu gemeinsamem seelsorgerlichen Wirken sich vereinigen können. Vielleicht ließe sich noch anderes anführen: das Angeführte dürfte aber jedenfalls die Hauptsache sein.

 Eine zweite Frage ist nun aber die:


2.

 Welche Veranstaltungen erfordert jenes gemeinsame Wirken?

 1. Vor Allem wird eine Verständigung noth sein zwischen dem Pfarrer und Lehrer darüber, daß überhaupt und wie ein solches Zusammenwirken stattfinden solle. Die Verordnungen über die Führung des Schul- und Pfarramts enthalten über eine solche Cooperation gewöhnlich – nichts; sie ist der freien Vereinbarung vorbehalten. Wenn nun ein Lehrer für Seelenpflege seiner Jugend keinen Sinn und an die erneuernde Kraft des göttlichen Wortes keinen Glauben hat, so ist diese Vereinbarung von vorn herein ein Ding der Unmöglichkeit. Wie aber dann, wenn der Lehrer zwar Sinn für Seelenpflege und Glauben an die Kraft des göttlichen Wortes hat, zugleich aber mehr oder weniger von der Abneigung gegen das geistliche Amt erfüllt ist, welches die Schulaufsicht führt, diese Cooperation in Verbindung mit der Schulaufsicht bringt und in ihr eine neue entwürdigende Zumuthung sieht? Ich halte diese Aversion nicht für unüberwindlich und glaube sogar, daß gerade der Vorschlag eines solchen Zusammenwirkens, wenn er in der rechten Weise vorgebracht wird, ein Band zwischen Pfarrer und Lehrer, und damit auch zwischen Kirche und Schule, knüpfen kann.

 Was ist denn überhaupt an der Aversion der Lehrer gegen das geistliche Amt und seine Aufsicht über die Schule? Was die treibenden Kräfte im Schulstande wollen, indem sie gegen die geistliche Aufsicht über die Schule kämpfen, unterliegt ja keinem Zweifel. Sie kämpfen gegen den specifisch christlichen Charakter der Schule; die| materialistische Communalschule ist ihr Ziel. Aber nicht alle Lehrer, vielleicht nicht die Mehrzahl verfolgen jetzt schon dieses Ziel, indem sie gegen die geistliche Schulaufsicht sich erheben. Es ist an dieser Auflehnung auch ein berechtigtes Moment. Während auf die Schule und ihre Hebung Fleiß verwendet worden ist, ist die geistliche Schulaufsicht in ihrem plan- und ziellosen Charakter, in ihrem Mangel an Form und an der Begrenzung ihrer Aufgabe stehen geblieben. Die geistliche Schulaufsicht hat etwas Willkührliches in ihrer Ausführung: das ist ihr erster Mangel. Die Willkühr ist aber wirklich etwas Belästigendes. Der andere Mangel ist dann der, daß die Aufsicht zu wenig darnach beschaffen ist, fruchtbar zu sein, zu wenig Mitarbeit an der Schule ist. Mehr wie die Ausübung eines Rechtes oder einer Prätension erscheint sie, denn als Ausübung einer heiligen Pflicht. Wenn wir selbst unsre Schulaufsicht eng begrenzen und wenn wir in der That und Wahrheit sie zu einer fruchtbaren Mitarbeit an der Schule machen, dann werden besser gesinnte Lehrer unser Aufsichtsamt begreifen und – würdigen. Und nachdem wir ihnen ihre Ehre gegeben und sie von unserer Willkühr befreit, nachdem wir von der Höhe der Prätension auf den Boden gemeinsamer Arbeit herabgestiegen sind, werden sie vielleicht williger werden, uns hinwiederum unsere Ehre zu geben und mit uns zusammenzuwirken. Es wird ihnen vielleicht kommen, daß die seelsorgerliche Arbeit an der Jugend, die selbständige und die gemeinsame mit dem Pfarrer denn doch etwas anderes, als ein Bütteldienst, daß sie die Weihe des Lehrers ist.
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 Ebnen wir uns also den Boden für die Verständigung und versuchen wir dann eine Vereinbarung zu erzielen über eine gemeinsame seelsorgerliche Arbeit an der uns anvertrauten Jugend. Bei dieser Vereinbarung ist dann der oberste Grundsatz der: Jeder dient dem andern nicht persönlich, sondern amtlich; d. h. es soll nicht Augendienerei, nicht denunciatorisches Wesen gepflogen werden, sondern der Lehrer benimmt sich mit dem Pfarrer, und wirkt mit ihm und in seinem Sinne und Geiste, weil er das für eine heilige Pflicht, für ein Stück seines Amtes erkennt. Es liegt ihm ebenso ob, das Seine zur Rettung der Kinderseelen zu thun, als dem Pfarrer: darum wirkt er mit diesem zusammen, wie er mit diesem auch sonst persönlich stehe. – Ein zweiter Grundsatz dieser Vereinbarung ist dann der, daß Jedem das Seine gewahrt| werde. Weder greift der Pfarrer dem Lehrer in sein Amt und Recht, besonders auf dem Gebiet der Disciplin, noch greift der Lehrer dem Pfarrer in’s Amt, indem er mit dem Schüler beichtväterlich handeln will. Suum cuique. Einer dient dem Andern mit seiner Gabe, nimmt ihm aber nichts von seinem Rechte. –

 2. Ich fahre fort, und nenne die zweite Veranstaltung, die ein solches Zusammenwirken erfordert. Es ist auf Seiten des Lehrers eine im Einvernehmen mit dem Pfarrer eingerichtete, genau geführte Censurliste. Diese muß aber so beschaffen sein, daß sie alles Wichtige, was im Schulleben im Einzelnen sich begibt, enthält; jede Belobung oder Bestrafung sollte bei jedem Schüler angemerkt sein; Trägheit und Ungehorsam, Lüge und Unredlichkeit, unzüchtiges und unkeusches Wesen, geheime Sünden, müssen mit besonderem Fleiße angemerkt werden; auch dann, wenn es nicht bestraft worden sein sollte. Thatsachen reden. Das Urtheil wird weniger vag, wenn es auf Thatsachen sich gründet, und ein jeder Lehrer hat Ursache, sich in seinem Urtheil selber zu mißtrauen, denn es bleibt nicht aus, daß sich Sympathieen und Antipathieen entwickeln, daß diese auf das Gedächtniß für die guten und schlimmen Seiten einwirken und das Urtheil trüben. Davor bewahrt die genau geführte Censurliste. Sie gewährt dem Lehrer ein objectives Urtheil und er kann dann auch dem Pfarrer auf Befragen mit der strengsten Wahrheit dienen.

 Die Führung der Censurlisten soll dann aber auch noch dasjenige einschließen, was dem Lehrer auf anderem Wege über die Einzelnen zukommt, als auf dem unmittelbarer Wahrnehmung in der Schule, also was der Verkehr mit der Außenwelt ergibt, damit seine Aufzeichnungen sich möglichst zu einem Totalbilde gestalten. Die Aufzeichnungen sind ganz private; sie sollen ihn zu jeder Zeit über den Schüler orientiren, sie sind also nicht mit den disciplinären Censuren zu verwechseln. Zu solchen Aufzeichnungen gehören ja z. B. auch Vormerkungen über die Wanderung in fremde Pfarreien, um da zu dienen, über die Censuren, die die Schüler von dort zurückbringen etc. Dabei kann nicht von disciplinären Zwecken im polizeilichen Sinn die Rede sein, sondern solche Aufzeichnungen dienen, wie gesagt, lediglich zur fortgehenden Orientirung über die geistige und geistliche Entwicklung der Jugend.

 Solche Censurlisten oder pädagogische Tagebücher, wenn sie recht fleißig fortgeführt würden, dürften so viel Interesse gewähren und| solchen Segen verursachen, daß die Mühe ihrer Führung dadurch leicht aufgewogen würde. Regen wir uns selbst und unsre Lehrer zu ihrer Führung an, und entnehmen wir ihnen, so viel als immer möglich zur treuen Führung unseres Amts.

 3. Ein Haupterforderniß endlich für ein gesegnetes Zusammenwirken zu seelsorgerlichen Zwecken Seitens des Lehrers und Pfarrers sind endlich die entsprechenden Conferenzen.

 Ich knüpfe hier zunächst an das an, was ich oben über die Art und Weise der Schulaufsicht gesagt. An die Stelle des plan- und ziellosen bloßen Hineinguckens in die Schule sollte nach meinem Dafürhalten ein System ernstgemeinter monatlicher Visitationen mit kurzen Protokollen treten. Am Schlusse dieser Visitationen aber sollte eine Besprechung stattfinden, welcher die gemachten Wahrnehmungen zu Grunde liegen dürften. Die Spitze dieser Besprechung möchte dann die religiös-sittliche Erziehung der Schuljugend bilden. Die Censurlisten oder Tagebücher würden hiefür den Stoff bieten. Hier könnte ein Austausch der Mittheilungen und Rathschläge in seelsorgerlichem Sinne statthaben. Der Lehrer kann den Pfarrer mittelst seiner Aufzeichnungen über jedes Kind im Laufenden erhalten, der Pfarrer über die Behandlung der Einzelnen sich äußern. Dies heiße ich gemeinsame Arbeit zu seelsorgerlichem Zwecke. Wie dann hierin etwas den Lehrer Entwürdigendes liegen könnte, wie nicht vielmehr solche Conferenzen auch eine günstige Einwirkung auf das persönliche beiderseitige Verhältniß ergeben sollten, ist nicht wohl abzusehen. In diesen Conferenzen wird um es zusammenzufassen alles erreicht, was wir im ersten Theil als Gegenstand des seelsorgerlichen Zusammenwirkens bezeichnet haben: 1) Die gegenseitige Orientirung über die Persönlichkeiten der Schüler, 2) das Eingehen der Schule in den kirchlichen Geist der Erziehung, 3) die Feststellung einer geistlichen Weise der Zucht. Woferne aber in einzelnen Fällen diese stehenden Conferenzen nicht ausreichen, so ist es die Sache werth, daß Pfarrer und Lehrer ad hoc einmal besonders zusammentreten. –


 Man spricht, theure und verehrte Brüder, von der Nothwendigkeit, Kirche und Schule, Pfarrer und Lehrer zu trennen: – ich spreche für die Nothwendigkeit einer festeren Knüpfung des Bandes, indem ich der Ueberzeugung lebe, daß dieses festere Band beiden Theilen zum Segen gereichen wird. Noch ist unsre Staatsregierung nicht| des Willens, dem Andringen derer, die ohne tieferes Verständniß dessen, was uns noth thut, blindlings für die Trennung schreien, ohne Weiteres nachzugeben. Wir wollen zum Besten unseres Volkes hoffen, daß sie noch lange in der Lage sein werde, zu widerstehen. Sollten aber die Tage kommen, wo die materialistische Communalschule, wenn auch immer mit der Verbrämung einiger christlicher Phrasen, wirklich hergestellt ist, und wo alsdann an uns die Nöthigung herantritt, die christliche Schule auf dem leidigen Wege der Separation uns zu erhalten, so möge uns der HErr Opfermuth verleihen, das Kleinod der christlichen Schule zu bewahren und Weisheit, ihr Verhältniß zur Kirche und ihrem Amte so zu gestalten, daß sie recht energisch zusammengreifen zu der gemeinsamen Erziehung unserer Jugend für den HErrn, dem sie durch ihre Taufe zugehören.

 Bis aber diese Tage kommen, wollen wir, ein Jeder an seinem Orte, ernstlich dahin arbeiten, daß in dem dargelegten Sinne, Lehrer und Pfarrer, Schule und Kirche in der höchsten und heiligsten Aufgabe, die es hier auf Erden gibt, brüderlich sich vereinigen. Legen wir Alle unsere Vortheile und Prätensionen ab; räumen wir alle persönlichen Hindernisse aus dem Wege. Lernen wir mit einander Ihm, unserem gemeinsamen HErrn, unsere Dienste weihen, und Sein Reich bauen. Ergreifen wir jede Möglichkeit solchen Zusammenwirkens und stellen wir uns überall auf den Boden der wirklichen Verhältnisse. Es wird oft nicht gelingen, es wird noch öfter gelingen, wenn der Wille ernstlich ist. Wenn wir den ernstlichen Versuch nicht machen, so möchten wir vor dem HErrn einst kaum bestehen, ohne des Versäumnisses in der Arbeit an den anvertrauten Seelen angeklagt zu werden.

 Treue Arbeiter in Seinen Weinberg senden – so beten wir. Denken wir bei diesem Gebet fleißig an Kirche und Schule und an unsere gemeinsame Arbeit mit den Lehrern. Zum treuen Pfarrer einen treuen Lehrer, dann wird’s gelingen. Er, unser HErr, erhöre alle Wünsche seiner Knechte und baue Sein Reich in Kirche und Schule. Friede allen denen, die darin eines Sinnes sind! –