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ADB:Schalling, Martin (1532 bis 1608)

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Artikel „Schalling, Martin“ von Joh. Schneider. in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 30 (1890), S. 566–569, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schalling,_Martin_(1532_bis_1608)&oldid=- (Version vom 23. November 2024, 02:06 Uhr UTC)
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Schalling: Martin S., M., Theologe. Sein aus Ortenberg in Oberhessen stammender gleichnamiger Vater, ein Freund und Mitarbeiter Butzer’s, findet sich 1537 als Diaconus an Jung St. Peter in Straßburg, 1542 als Pfarrer zu Wolfach im Kinzigthal. Graf Wilhelm v. Fürstenberg hatte sich ihn von Straßburg erbeten, ihn zum Superattendenten bestellt und ihm nebst C. Hedio 1546 die jährliche Visitation seiner Kirchen übertragen. Am 1. September 1548 fordert der katholische Graf Friedrich von den Geistlichen dieser Herrschaft eine Erklärung bezüglich des Interims; S. erbietet sich zum Gehorsam, soweit sein Gewissen nicht beschwert werde; er will andere Geistliche nicht hindern die Messe zu halten, er selbst könne es aber nicht; so lange er den Kirchen dieser Herrschaft vorstehe, wolle er bis zu einem freien allgemeinen Concil nicht gegen das Interim predigen, aber die reine Lehre des heiligen Evangeliums wie bisher in friedliebenden Worten führen und die heiligen Sacramente austheilen. Da S. auf Lebenszeit berufen worden war, sagte ihm der Graf persönliche Sicherheit zu; im Januar 1549 erhielten die anderen evangelischen Prediger ihre Entlassung, doch durften sie eine Zeit lang noch geistliche Verrichtungen vornehmen, da der Graf keine Priester für die entschieden evangelisch gesinnten Unterthanen bekommen konnte. (Msc. von Vierordt, cod. Heidelb. 362c, 17, nach Mittheilungen aus dem Archiv zu Donaueschingen.) S. wurde noch in demselben Jahre Diacon des Dr. Marbach an St. Nicolai in Straßburg, kam aber schon im folgenden Jahre als Pfarrer nach Weitersweiler, einem zur Herrschaft Fleckenstein gehörigen, abgelegenen Vogesendorf, und half in dieser Herrschaft die Reformation einführen. (Röhrich, Gesch. d. Reformat. im Elsaß II, 260. Corp. Reff. XLIV, 407.) Er starb schon nach zwei Jahren, am 27. Februar 1552, angeblich in Hagenau (G. A. Will, Nürnberg. Gelehrten-Lexikon 3. Th. 1757, S. 484 f.).

Martin S., der Sohn, ist geboren zu Straßburg am 21. April 1532 und besuchte auch, unterstützt von Graf Wilhelm von Fürstenberg, das Gymnasium daselbst 1546 (Vierordt l. c.); der bekannte Peter Martyr Vermigli war sein erster theologischer Lehrer (Corp. Reff. l. c. p. 649). 1550 begab sich S. nach Wittenberg. Sein Vater, dem er nebst Melanchthon am meisten in der Theologie zu verdanken bekennt, schrieb für ihn bei seinem Weggang eine Schrift über die [567] Abendmahlslehre und ermahnte ihn, sich vor den Secten, besonders dem Zwinglianismus, zu hüten. Der Sohn veröffentlichte später diese Schrift: „Martini Schallingii parentis, De praesentia corporis et sanguinis Christi in Eucharistia institutionum libri tres. Witebergae M. D. LXXVI.“ S. wurde in Wittenberg Magister, hielt Vorlesungen und kam, erst 22 Jahre alt, 1554 als Diaconus nach Regensburg, wo damals Nicol. Gallus, ein Anhänger des Flacius, Superintendent war; S. sah sich gedrungen, gegen ihn in der Predigt aufzutreten. Zeugniß von seiner friedliebenden Gesinnung gibt der Briefwechsel mit Calvin 1557 (Corp. Reff. l. c. p. 407, 428, 596, 649). Die Hoffnung, durch Annahme der Augsburgischen Confession den Streit zu schlichten, war eine vergebliche; Calvin unterschrieb sie auch, aber die Correspondenz stellte den Dissensus heraus. Doch gab S. die wichtige, auch spätere Schritte erhellende Erklärung, er liebe Calvin, lese seine Schriften, billige das Richtige in ihnen und verdamme auch die reformirten Kirchen nicht, obwohl er ihrer Lehre über die Gegenwart Christi nicht zustimme.

Melanchthon nennt in einem Briefe an Herzog Wolfgang von Zweibrücken, den damaligen Statthalter der Oberpfalz, unsern S. einen frommen und treuen Prediger (Corp. Reff. l. c. p. 407 not.), und es scheint, daß dies den Rath der Stadt Amberg bewog, ihn als Diaconus zu berufen. Aber es warteten dort seiner schwere Kämpfe. Als Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz dem reformirten Bekenntniß auch in der Oberpfalz Geltung zu verschaffen suchte, setzte ihm die Bevölkerung, unterstützt von seinem eigenen, lutherisch gesinnten Sohne Ludwig, hartnäckigen Widerstand entgegen. Nachdem der erste Versuch 1563 mißlungen war, machte er 1566 einen zweiten, indem er Olevian mitnahm. Er ermahnte die Prediger, sich des Schmähens und Verdammens der Reformirten zu enthalten und „abergläubische Ceremonien“ abzustellen. Aber vergeblich. Als der Kurfürst mit Gewalt drohte, erklärten die Bürger von Amberg, Leib und Leben für ihre Prediger zu wagen (vgl. L. Häusser, Gesch. d. Rhein. Pfalz. 2. Aufl. 2. Bd. S. 39 ff. – H. Heppe, Gesch. d. deutschen Protestantismus. 2. Bd. S. 153. – K. Sudhoff, Olevianus und Ursinus, S. 306 ff.). S. wandte sich 1567 um Rath nach Wittenberg; die dortigen Theologen billigen sein Verhalten und rathen, bei weiterem Drängen sich zu berufen auf die 1566 zu Augsburg in Aussicht gestellte Synode, bis zu welcher man die Sache verschieben wolle (J. Chr. Olearius, Evangel. Lieder-Schatz 1707. 3. Th. S. 6 f.) Indessen ließ sich der Kurfürst nicht aufhalten; er entfernte die Hauptgegner aus Amberg.

S. kam nun (vielleicht 1568, das Jahr ist uns nicht bekannt) als Pfarrer in das Städtchen Vilseck. Aber es ist bezeichnend, daß er, der von den Calvinisten vertriebene Lutheraner, bei Herausgabe der oben erwähnten Schrift seines Vaters, in der Vorrede dem Kurprinzen Ludwig, seinem Beschützer, zuruft: Sei eingedenk Luther’s, Melanchthon’s, Butzer’s und aller derer, welche Dir das Wort Gottes gesagt haben. Die Vorrede ist datirt vom 21. September 1576 (die Matthei apostoli); fünf Wochen später, am 26. October, starb Friedrich III., und nun trat ein Umschwung zu Gunsten der Lutheraner ein. Ludwig VI. berief S. wieder nach Amberg, und zwar als Superintendenten für die Oberpfalz und Hofprediger; auch bediente er sich seiner bei den Aenderungen in Heidelberg, als er dort den Reformirten die Kirchen zum Heiligen Geist und zu St. Peter entzog. Viel wichtiger war der Antheil Schalling’s an den Verhandlungen über die Concordienformel. Im Auftrage des Kurfürsten ging er im October 1578 mit zwei anderen Theologen und einem Beamten zu einer Zusammenkunft nach Schmalkalden und erstattete dort Vortrag über die Desiderien seines Kurfürsten. Derselbe sei im Fundament der Lehre mit dem Entwurf der Concordie einverstanden, wünsche aber einige Aenderungen: er war nicht einverstanden, daß man bei der Lehrnorm die „erste und ungeänderte“ Augsburgische Confession setzte und dadurch die [568] 2. Ausgabe verdächtigte; daß man den Namen „Synergisten“ nannte, statt nur die Lehre abzulehnen; daß man die Gegenwart des Leibes Christi auf etwas anderes gründe (Ubiquität), als auf die Einsetzungsworte Christi; daß man bezüglich der Gegenlehren den Ausdruck „wir verdammen“ gebrauche, denn es befänden sich unter den „Verführten“ viele fromme Herzen, die man schonen müsse, und man dürfe der Papisten greuliche Verfolgungen nicht stärken; daß man bezüglich der Person Christi Redensarten gebrauche wie: Christi Menschheit ist allwissend, allmächtig. Es lag den Führern viel daran, den Kurfürsten von der Pfalz zu gewinnen: und doch waren hier Dinge verlangt, die im Grund eine bedeutende Aenderung erfordert hätten. Man machte daher Scheinconcessionen: die Concordie blieb wie sie war, und die Wünsche des Kurfürsten – oder wir dürfen sagen Schalling’s – kamen in die Vorrede (vgl. die Verhandlungen bei Struve, Pfältz. Kirchenhistorie 1721, S. 319–348, nach Hutterus, Concordia concors cap. XXI, p. 656 sqq.), wie dort auch „die nützlichen Schriften“ Melanchthon’s u. A., wofern sie mit der Norm der Concordie übereinstimmten, erwähnt werden. Nennt doch der Generalsuperintendent Peter Patiens zu Heidelberg unsern S. den ergebensten Anhänger Melanchthon’s und den größten Gegner des Flacianismus (Struve l. c. S. 349). Eine Nachricht sagt, die Verfasser der Concordie hätten dafür in dem Anhang bei Erwähnung der „Etlichen“, welche vorgaben, daß man von der Art und Weise der alten, reinen Kirche abgewichen sei, auf S. hinweisen wollen (vgl. Zeltner, Vitae theologorum Altorph. 1722. p. 49 not. x). Vor dem schmalkadischen Convent hatte S. dem Kurfürsten gerathen, die Concordie zu unterschreiben und sich nicht von den andern evangelischen Ständen zu trennen. Der Kurfürst hatte zwar noch immer einige Bedenken, die aber Jacob Andreä 1579 bei seiner persönlichen Anwesenheit zerstreute, so daß die Unterschrift erfolgte. Die Unterschrift der Geistlichkeit sollte erst nach dem Druck erfolgen; nun aber arbeitete S., der sich in seinen Erwartungen getäuscht sah, entgegen, um die Unterschrift zu hindern (vgl. die beiden Briefe von Patiens bei Struve a. a. O. S. 318 und 349). Er verweigerte wenigstens für seine Person die Unterschrift und zog sich dadurch nicht blos de Ungnade des Kurfürsten zu, sondern einen 2½jährigen Hausarrest; im März 1583 wurde er endlich seines Amtes förmlich entsetzt. S. begab sich zuerst nach Altorf, wo der gleichfalls entsetzte Heidelberger Professor Edo Hilderich Aufnahme gefunden hatte, und wurde „wegen seiner besonderen Gelahrtheit und Frömmigkeit“ 1585 als Pfarrer an die Frauenkirche in Nürnberg berufen. Diese Stadt hatte ebenfalls die Concordienformel nicht angenommen, sondern die mehr vermittelnden sog. „Normalschriften“ aufgestellt. S. unterschrieb sie nach einigen Bedenken und trat in mehrfachen Streitigkeiten gegen Calvinisten und Concordisten für sie auf. Er hat „allezeit die Mittelstraße zwischen denen, die die Concordie völlig angenommen oder gänzlich verworfen haben“ gehalten (vgl. Will a. a. O. S. 484 f., Zeltner l. c.). Auch sonst war er außer seinen Predigten thätig bei Prüfungen, Gutachten (z. B. über Zauberei und Hexerei) u. dgl. Noch 1605 beteiligte er sich an einem Colloquium, wurde dann aber blind und legte seine Predigerstelle nieder. Am 29. December 1608 starb er. „Er war ein wunderlicher Mann, der eine sonderliche, seltsame Weise, schnorrige und ernsthafte Rede an ihm hatte, der mit wenig Worten viel verabfaßte“ (vgl. Will a. a. O., ergänzt und fortgesetzt von Chr. Nopitsch, 4. Supplbd. 1808, S. 44 ff.. wo zugleich eine ziemlich ausführliche Biographie Schalling’s steht). S. ist der Dichter des bekannten Kirchenliedes „Herzlich lieb hab ich Dich, o Herr“, zuerst 1571 in Nürnberg erschienen in: Kurtze vnd sonderliche Newe Symbola etlicher Fürsten etc. Componirt durch Matthiam Gastritz (vgl. Ph. Wackernagel, Bibliographie zur Gesch. d. deutsch. Kirchenlieds, 1855, S. 368; Ders., Das [569] deutsche Kirchenlied von der ältesten Zeit etc. 4. Bd., 1871, S. 788. A. F. W. Fischer, Kirchenlieder-Lexicon, 1878, 1. Hälfte, S. 289. Olearius a. a. O.). In manchen Gesangbüchern findet sich auch noch ein vierter Vers: „Für Gricht, Herr Christe, steh ich hie“, der aber nicht von S. herstammt. Das Jahr der Abfassung läßt sich nicht feststellen. E. E. Koch (Geschichte des Kirchenlieds und Kirchengesangs. 2. Bd., 3. Aufl. 1867, wo sich auch eine ausführliche Biographie Schalling’s findet, S. 282 ff.) nimmt 1567 an und überschreibt das Lied: Gebet zu Christo, des Herzens Trost im Leben und im Sterben. Fischer a. a. O. nennt es ein Lied von unübertroffener Innigkeit und Herzlichkeit. Gellert sagt über die 2. Strophe (Oden und geistliche Lieder. Neue Ausgabe. Berlin. Weidmann’sche Buchhandlung. Vorrede S. VII): „Sie hat viel Hartes nach unserer itzigen Mundart und uns ungewöhnliche Versetzungen; und dennoch, wer kann sie ohne Bewegung, ohne daß er fühlt, wie seine Seele von Dank und Demut durchdrungen ist, singen oder lesen? Sie ist mehr wert, als ganze Bände neuer Lieder, die kein anderes Verdienst haben, als daß sie rein sind“ u. s. w.

Weitere Litteratur: J. B. Bezzel, Fragmente zur Lebensgeschichte M. Martin Schallings, Nürnberg 1785. – Serpilius, Diptycha Reginoburgensia 1716 (beide Schriften blieben mir unbekannt). – Medicus, Gesch. der evang. Kirche im Königr. Bayern. Erlangen 1863. – Einige kurze, aber falsche Notizen bei Iselin, Historisches Lexicon, Supplem. II, 931.
Joh. Schneider.