ADB:Wekherlin, Wilhelm Ludwig
*) W., süddeutscher Aufklärer und einst sehr gelesener Journalist, geboren am 7. Juli 1739. † zu Ansbach am 24. Novbr. 1792. Ein von West nach Ost langgestrecktes Dorf, Bothnang, eine Stunde westlich von Stuttgart (zwischen diesem und der Solitude) ist sein Geburtsort. Er stammte aus der angesehenen württembergischen Familie Weckherlin, der auch der Dichter Georg Ludw. W. (s. o. S. 375) angehörte und über die v. Georgii im „Dienerbuch“ (Register S. 799 u. 800) wie in den „biogr.-geneal. Blättern“ (S. 1055–62) nachzusehen ist. Das Wappen der Familie war ein Bienenkorb und es existirt über sie ein eigner, öffentlich erschienener Stammbaum. Welch angesehenem Zweige derselben auch Wilh. Ludw. angehörte, erhellt aus den in bedeutender Lebensstellung befindlich gewesenen Personen, die bei verschiedenen seiner Geschwister Taufpathen wurden. Sein Vater, Joh. Marcell W., geboren in Stuttgart am 26. Juni 1704, machte jedoch von jenen glänzenden Stellungen eine Ausnahme, er war von zehn Kindern das fünfte und folglich von Haus [646] aus zu bescheidenen Verhältnissen hingedrängt. Er bekleidete von 1735 bis April 1741 die Pfarrstelle in Bothnang, von da bis 1745 die in Obereßlingen und war ein Sohn Georg Friedr. Weckherlin’s, Rathsverwandten und Gastwirths zum Ochsen in Stuttgart und der Sophie Barbara Kerbs. Was den Namen betrifft, so zeichnete sich noch Joh. Marcell überall eigenhändig als „Weckherlin“ in seine Kirchenbücher ein, erst sein Sohn und zwar Wilh. Ludwig allein für sich, hat „Wekhrlin“ daraus gemacht. Die Mutter unseres Wilh. Ludwig’s, Dorothea Barbara Andler, gehört ebenfalls einer angesehenen altwürttembergischen Familie an, über welche das „Dienerbuch“ (Register S. 623) sowie Anmerkung auf S. 39 der „biogr.-geneal. Blätter“ nachzusehen ist. Sie war die Tochter Friedr. Isaak Andler’s, Klosterhofmeisters zu Weyler bei Eßlingen (jetzt Domäne Weil, 4 Kilom. westl. von E.) und der Maria Augustina Kerner (wol zu der Familie des berühmten Justinus gehörig). Dorothea Barbara ist geboren in Weyler am 19. December 1712 und heirathete Joh. Marcell W. am 24. April 1736, der Vater des letzteren, der Ochsenwirth in Stuttgart, war zu dieser Zeit schon todt. Joh. Marcell starb, beinahe 41 Jahre alt, in Obereßlingen am 24. April (sein Hochzeitstag) 1745 und die Wittwe zog sogleich nach Ludwigsburg, wohin ihr Vater damals als erster Stadtschreiber versetzt war (er starb am 9. Septbr. 1757) und wo sie noch eines Posthumus genas. Am 31. Juli 1749 verheirathete sie sich wieder an Joh. Martin Heuglin, Stadt- und Amtsschreiber in Ludwigsburg (seit 1777 bloß noch Amtsschreiber), mit dem sie 1750–56 noch vier Kinder zeugte.
Wekhrlin: Wilhelm LudwigAus der ersten Ehe mit Joh. Marcell W. waren sieben Kinder entsprossen, von denen Wilh. Ludw. das dritte war. Von Vatersseite her konnte also ein Erbtheil für jedes der hinterbliebenen Kinder kaum vorhanden sein und was die Mutter anbetrifft, so hat sie unsern Wilh. Ludw. überlebt. Es kann dieser also den bedeutenden Vermögensanfall, den ihm Schlichtegroll und Weber von Elternseite her zuschreiben, nicht gehabt haben.
Die fünf überbliebenen Weckherlin’schen Kinder besuchten in Ludwigsburg die Schule und wurden daselbst confirmirt, Wilh. Ludwig und Augustine 1754. Die nächsten Begebnisse des ersteren sind von da ab nicht recht klar, vielleicht kam er auf eine Klosterschule und sollte dann im protestantischen Stifte zu Tübingen Theologie studiren. Aus dem Aufenthalte im Stift wurde aber nichts, ob dieses gleich Klüpfel in seiner Gesch. u. Beschr. d. Univ. Tüb. S. 265 behauptet und selbst W. im Ungeheur III, 294 u. ff. eine genaue Kenntniß des gedachten Instituts verräth. Denn nach einer Mittheilung des kgl. Rectoramts Tübingen vom 9. Februar 1889 ist W. überhaupt nicht akademischer Bürger in Tübingen gewesen und eine Zuschrift kgl. Ephorats des Stiftes vom 17. Mai 1889 versichert, daß sich trotz wiederholten Suchens in den Stiftsacten keine Spur eines Wilh. Ludw. Weckherlin findet. Daß W. Jurisprudenz studirt habe, ist vollends ganz hinfällig. Es darf daher als feststehend betrachtet werden, daß unser W. die akademische Laufbahn gar nicht einschlug: er war eben bestimmt, all das Viele, was er nachher wurde und in Schriften bethätigte (wie in Norddeutschland der um weniges frühere Karl Kasimir v. Creutz) sich selbst verdanken zu müssen. Er ging um 1756 oder 1757 als Informator nach Frankreich, wo er bis 1767 sich aufhielt, dann war er 1767–77 in Wien, 1777 in Regensburg und Augsburg, endlich noch 1777 in Nördlingen. An letzterem Orte schrieb er die Zeitung „Das Felleisen“ (worüber Böhm 4, 5. Januar, nachzusehen ist). Da er sich indessen mit den Verfassungen der Reichsstädte zu wenig befreunden konnte (hier mag Wieland sein Vorbild gewesen sein und er blieb lebenslang der Rousseau’schen Modephilosophie mit ihren vielen kleinen Republiken und angeblichen Volksregimes abgeneigt) und das [647] jedesmal unverhohlen äußerte, so mußte er wie seine früheren derartigen Aufenthalte auch Nördlingen verlassen und zog zu Anfang des Juli 1777 nach Baldingen, vulgär „Balden“, einem Dorf nordwestl. von Nördlingen, nur 1 Kilom. von da entfernt. Er nahm Quartier bei dem Metzger und Wirth Joh. Caspar Thum, suchte am 28. Juli um Aufenthaltsbewilligung beim regierenden Fürsten von Oettingen-Wallerstein nach, erhielt sie am 14. August 1777, ging 1778 auf einige Zeit nach Nördlingen zurück und blieb erst seit 1778 definitiv in Balden wohnen. Dieser Ort wurde der Schauplatz seiner Thätigkeit überhaupt, indem seine großen Journale „Chronologen“ und „Ungeheur“ (ursprünglich richtige Schreibung für „Ungeheuer“) hier entstanden sind und seine Celebrität von hier aus über Deutschland sich verbreitete. Nördlingen lag ihm jedoch zu nahe, als daß er eine von dem dasigen Bürgermeister ihm widerfahrene ehrenrührige Beleidigung hätte vergessen sollen, neun Jahre arbeitete er daran, jenen zu einer reparation d’honneur zu bringen, als aber Alles vergeblich war, so ergoß er 1786 ein langes gedrucktes Knüppelgedicht gegen den Bürgermeister Georg Christian v. Tröltsch zu Nördlingen und seine Rathsmänner, ersteren geißelte er unter dem Namen „Pips von Hasenfuß“, letztere bezeichnete er als dessen „eilf Puppen“. Eine Menge Stoff, durch allerhand Mißvergnügte ihm zugetragen, ist darin verarbeitet, den Schluß macht die Ermahnung an die Bürger, ihren Magistrat abzusetzen und sich unmittelbar Kaiser Josef dem Zweiten zu unterstellen. Die Nördlinger geriethen über die Broschüre in Harnisch und wendeten sich an Wekhrlin’s Landesherrn. In der von W. eingereichten Vertheidigungsschrift gibt er die Veranlassung zur Veröffentlichung des „Pipses“ genau so an, wie wir vorhin gesagt, leugnet aber Verfasser zu sein und gesteht dagegen, aus dem obigen Grunde ihn zum Drucke gebracht zu haben. Bei dieser Sachlage fand Wekhrlin’s Verhaftung Anstände und erfolgte erst im nächsten Jahre, wahrscheinlich als die Nördlinger in einem Vers gegen Ende des Pipses (S. 33, wo der Kaiser angerufen wird, zu kommen und die Beschwerden zu enden) dem Kaiser eroberungslustige Absichten zugeschrieben fanden und damit eine Majestätsbeleidigung begründen wollten. Wenigstens muß durch so etwas das durch die Zeitungen verbreitete Gerücht entstanden sein, W. sei wegen Beleidigung „einer gewissen Majestät“ in Verhaft genommen worden (so z. B. Gothaische gelehrte Zeitung 1787, S. 392). Die Oettingische Regierung in Wallerstein verfügte am 30. April 1787, daß das Oberamt Hochhaus für „Arrestirung“ Wekhrlin’s zu sorgen habe, „weil es sich theils nicht schickt, theils unnöthige Kosten machen würde, ihn in Baldingen in seinem Zimmer bewachen zu lassen“. Infolge dessen wurde W. in der Nacht vom 3. auf 4. Mai 1787 (nicht 1788) verhaftet, es war auffallender Weise gerade die Zeit, wo Wekhrlin’s schwäbischer Antagonist, Christian Friedrich Daniel Schubart vom Herzoge von Württemberg aus dem Asperg entlassen werden sollte, was sieben Tage später wirklich geschah.
Zwei Stunden südlich von Nördlingen zieht sich von West nach Ost gehend ein Thal, das von dem „Forellenbach“ bewässert wird und nach einem ehemaligen Kloster das „Karthäuserthal“ heißt. Es ist von dem Dörfchen Anhausen und mehreren Mühlen belebt, auf den Bergrändern umher sind viele runde und halbrunde Schanzen zu erkennen. Die Südseite hat die bedeutendern Erhöhungen aufzuweisen und hier schiebt sich, von Osten her kommend, in das Thal ein Berg ein, auf dessen äußersten Westrande die Ruine Hochhaus liegt. Auf der andern (nördlichen) Seite des Thales, etwas mehr östlich und tiefer gelegen, zeigt sich Niederhaus, das ältere der beiden Schlösser, von welchem aus der einstige Herr der Gegend, Friedrich von Hürnheim, 1268 mit dem Hohenstaufer Konradin nach Italien gezogen ist, um wie dieser in Neapel enthauptet zu [648] werden. Hochhaus ist der Ort, wohin W. gebracht wurde. Hier war er wenigstens ein Jahr lang in wirklicher Haft, ob ihm gleich geistige Beschäftigung gestattet war und er zu dem Zweck seine Bibliothek in Baldingen (unter Bewachung) hatte abholen dürfen. Ein Brief Wekhrlin’s von 1787 (unbekannt an wen) hat die Stelle: „Kümmern Sie sich nicht um einen Ueberflüssigen. Leben und genießen Sie. Was mich betrifft, ich bin den Göttern zween Tode schuldig, den einen für meine Dummheit, daß ich nicht davon ging, den andern für die Grundsätze der Ehre, so sie meiner Seele einprägten“. Und am 9. Januar 1788 schreibt er nach Wallerstein: „Die unerwartet lange Dauer meines Arrestes hat meine 80jährige Mutter (sie hatte erst 75 Jahre) aller meiner Vorstellungen ungeachtet, dergestalt in Unruhe versetzt, daß sie einen Consulenten in Stuttgart zu Rathe gezogen“. Das Haftverhältniß Wekhrlin’s änderte sich jedoch nach ein oder zwei Jahren, denn der Bruder des regierenden Fürsten, Graf Franz Ludwig von Oettingen-Wallerstein, hatte schon im ersten Jahre von Wekhrlin’s Gefangenschaft großes Interesse für ihn gefaßt (W. widmete ihm dafür schon 1787 einige sehr anerkennende Zeilen, Ungeheur XI, 316, Anmerk.) und bemühte sich fortwährend, seinen fürstlichen Bruder günstig gegen W. zu stimmen. Dieser, der regierende Fürst Kraft Ernst (geboren am 3. Aug. 1748, † am 6. Oct. 1802) war auch auf dem Gebiete der geistigen Cultur ein Fürst, von ihm heißt es „daß ihn die Liebe zu den Musen und alle Grazien des Geistes und des Herzens anbetenswerth machten“ (Ebeling S. 35). Er gab den Bemühungen seines Bruders nach und so kam es, daß W. in den nachherigen Jahren nur noch als Gast auf dem schön und romantisch gelegenen Hochhaus weilte, dessen frische Naturumgebung er in hyperbor. Br. II, 125. 128 preist und allen Dichtermalereien vorzieht.
Ueber Wekhrlin’s litterarische Thätigkeit im Anfang seiner Gefangenschaft berichtet die Gothaische gelehrte Zeitung 1787, S. 632: „Hr. Weckherlin darf in seinem Verhafte seine Zeitschrift, Das graue Ungeheuer, fortsetzen. Von dem zehnten Bande desselben sind schon wieder zwei Hefte, nemlich 29. und 30. aus der Presse“. Da diese Nachricht vom 26. September 1787 ist, das erste Heft gedachten Bandes aber (Nr. 28) fast aus lauter fremden Beiträgen besteht (nur fünfe sind Wekhrlinisch), so muß man annehmen, daß W. die Nr. 28 noch in den letzten vier Monaten vor seiner Verhaftung, also Januar bis Ende April 1787, hat liefern können, die andern erst im September druckfertig gewesenen dagegen schon in Hochhaus verfaßt sind. Die Grenze zwischen Balden und Hochhaus würde demnach in den zehnten Band des „Ungeheurs“ und zwar zwischen die Anfangs- und die darauf folgende Nummer desselben (Heft 29) fallen. Nachdem W. noch die „hyperboreischen Briefe“ und die „Paragraphen“ herausgegeben hatte, verließ er im Winter 1791 auf 92 das gastliche Hochhaus, wo ihm die letzten Jahre unter sicherm Schutz und in angenehmen Verhältnissen verflossen waren. Die Angabe Jung-Stilling’s in dessen „Lehrjahren“ (1804) S. 10–11, daß er, Jung-Stilling, den gefangenen W. beim Fürsten losgebeten habe, ist irrig, denn es steht actenmäßig fest, daß W. ohne Urlaub zu nehmen (so groß war also seine Freiheit!) von Hochhaus weggegangen ist. Er wollte in Ansbach eine Zeitung gründen und wenn das Unternehmen sich von Bestand gezeigt hätte, beim Fürsten um seine Entlassung bitten und seine Bibliothek abholen, kam aber nicht wieder zurück, weil er schon nach etwa zehn Monaten zu Ansbach starb.
Das Fürstenthum Ansbach-Baireuth war damals noch bei Lebzeiten seines letzten Herrschers an Preußen gefallen und der hinterbliebene ansbachische Minister Hardenberg machte die ersten Einrichtungen für die neue politische Lage des Landes. W. reiste zwischen 1791 und 92 zwei Mal nach Ansbach (das [649] erste Mal kam er am 25. December, das zweite Mal am 3. Februar daselbst an), wußte den Minister für sein Project einer Zeitung zu gewinnen und war im April und Mai 1792 in Frankreich, um Correspondenten anzuwerben. Am 15. Juni erschien er wieder in Ansbach, gab jedoch erst vom 1. August an seine Zeitung als „Ansbachische Blätter“ heraus. Er vertraute auf den Schutz des Ministers, als dieser aber Mitte September einmal nach seinen Besitzungen, dem Schlosse Hardenberg bei Göttingen und den erheiratheten Reventlow’schen Gütern in Dänemark verreist war, gelang es einem ansbachischen Gegner Wekhrlin’s (Schlichtegroll sagt ausdrücklich S. 262, daß es nur eine Person war) allmählich eine Opposition gegen W. in Scene zu setzen: der Erfolg bewies, daß dieser Gegner einer Classe angehörte, die auf den gemeinen ungebildeten Mann Einfluß auszuüben gewohnt war. Er erfand und verbreitete das Gerücht, die Franzosen seien im Anmarsch und W., ihr Correspondent, habe die Stadt an sie verrathen. Diese Ausstreuung that ihre gute Wirkung, ein Haufe aus der niedrigsten Volksclasse sammelte sich vor Wekhrlin’s Hause, drang hinein, schimpfte ihn Verräther und mißhandelte ihn persönlich. Die Tendenz der Anzettelung war wol nur gewesen, den W. aus Ansbach zu vertreiben, die Sache kam aber anders: der schon lange an Gicht leidende Mann wurde in nicht wieder zu beschwichtigende Aufregung versetzt, die Gicht trat zurück und tödtete ihn ein paar Tage später, Sonnabend den 24. November 1792. Ueber diese letzten Tage Wekhrlin’s waren Irrthümer verbreitet, von denen man jetzt meist zurückgekommen ist. Moser’s Sammlung gibt nämlich an, W. sei in Arrest gebracht, dann unschuldig befunden worden, indeß nachher aus Verdruß über die erlittene Gefangenschaft gestorben. Ritter v. Lang, der übrigens erst 1799 nach Ansbach kam und sich muthmaßlich bei der Geistlichkeit insinuiren wollte, dehnt dies gar dahin aus, als sei W. im Gefängnisse gestorben und der spätere Oertel spricht es ihm getreulich nach. W. ruht auf dem St. Johanniskirchhofe zu Ansbach (demselben, der später auch Kaspar Hauser aufnahm) und war Montag, den 26. November mit einem „Frühsermon“ bestattet worden. Seine damals 80jährige Mutter, die am 16. Juli 1783 wiederum verwittwete Amtsschreiberin Heuglin zu Ludwigsburg hat ihren Sohn um fünf Jahre überlebt, sie stand am 27. Febr. 1797 bei der Taufe eines Enkels Gevatter, starb aber noch im nämlichen Jahre.
In Wekhrlin’s Nachlasse zu Hochhaus fanden sich 74 Exemplare des „Pips“, welche confiscirt wurden. Ein Exemplar der Broschüre ist noch heute bei den Oberamtsacten vorhanden, eine Beschreibung des Inhaltes s. bei Böhm in seiner Schrift: Ludwig Wekhrlin (1739–1792). München 1893.
Wenn wir uns Wekhrlin’s Lebensgang betrachten, so müssen wir uns wundern, daß er, obgleich der akademischen Bildung ermangelnd, doch durch eigene Kraft sich soweit emporgeschwungen hat, den Besten seiner Zeit zur Seite zu stehen und großen, langdauernden Einfluß auf sein Jahrhundert auszuüben. Indessen tritt doch der Mangel des Besuchs einer Universität bei ihm in folgenden Punkten hervor: erstens darin, daß er in der Zeit, wo er die Universitätskenntnisse hätte sammeln müssen, schon nach Frankreich und an die französische Litteratur gerieth, die ihm deshalb eine Art Vorbild wurde. Dann zeigte W. sein ganzes Leben hindurch eine gewisse Unentschiedenheit bei Sachen, die nicht mit seinen Hauptansichten zusammenhingen; so nahm er es z. B. dem Seefahrer Cook übel, daß er den Frieden von Inselvölkern durch seine Besuche störe, nachher widerrief er es, als er den Nutzen von Entdeckungsreisen erkannt hatte. Auch bei vielen sonstigen Gegenständen läßt sich bemerken, daß er gern dem Für und Wider einen Platz einräumte, ohne selbst mit einer Entscheidung alsbald dazwischen zu treten. Auch zeigt W. einen übergroßen Respect vor der Metaphysik, [650] weshalb dann, gewiß später zum Nachtheil seiner Journale, viele solcher Einsendungen bei ihm Aufnahme fanden. Freilich wurde ihm gerade durch dergleichen Mängel möglich, selbst in Kreisen, die seinen Anschauungen ferne standen, gelesen zu werden und eine gewisse Unbefangenheit vor dem Publicum zu bewahren, die die Zahl seiner Abonnenten vermehrte. Seine Tendenz als Aufklärer suchte er aber dennoch zu wahren, in allen Hauptfragen ist seine Gesinnung unzweifelhaft. Er strebte auch äußerlich auszudrücken, daß man bei ihm keine gewöhnliche Unterhaltung zu gewärtigen habe, sondern auf Dinge gefaßt sein müsse, die dem Publicum nicht geläufig seien, ihm vielmehr seltsam erscheinen müßten. Zu dem Zweck veränderte er schon seinen Namen Weckherlin in das ganz ungewöhnliche, fast nicht aussprechbare „Wekhrlin“, ferner nannte er sich als Herausgeber des grauen Ungeheurs gerne einfach „das Ungeheur“, endlich that er die von Weber S. 26 ganz mißverstandene Aeußerung „daß er mit krankem Kopfe schreibe“. Das Publicum sollte nämlich denken: „wer schon so verständig oder vernünftig mit krankem Kopfe schreibt, wieviel besser noch würde der schreiben, wenn er einen unerkrankten Kopf hätte“. Oder soll gar „kranker Kopf“ hier soviel bedeuten als „nichtstudirter“?
Eine Charakteristik der Wekhrlin’schen Schriften sowie seines Systems ist von Ebeling S. 61–92 seines Buches erschöpfend gegeben worden, worauf wir verweisen. Wir begnügen uns, hier ein paar vereinzelte Bemerkungen zu machen. In den Chronologen wiegt noch die französische Lectüre vor, hier ist mehr W. selbst und weniger Beiträge von Andern. Die „Göldin“, welche zu Glarus justificirt wurde, hieß Gold, Göldin ist das umgelautete schweizerische Femininum. Das Ungeheur hat wol seinen Namen davon, daß einmal sieben Schwaben ausgezogen sein sollen, ein erschreckliches Ungeheuer zu bekämpfen, durch die Benennung sollten also etwaige Angreifer des Journals von vornherein in ein lächerliches Licht gesetzt werden, wozu wol noch kommen mag, daß in Wekhrlin’s Erziehungsorte, der Stadt Ludwigsburg, „Ungeheuer“ noch jetzt als Familienname begegnet; grau aber war die Farbe des Umschlags, in welchen die Nummern geheftet waren (s. Ungeh. III ganz am Ende). In I, 108 ist dem Verf. verborgen geblieben, daß man den Namen Marchiali wählte, um unbefugte Kritiker auf den Namen Matthioli hinzuleiten und dadurch auf eine falsche Spur zu bringen, der letztere Name enthält nämlich in der Anfangssilbe den Evangelisten Matthäus, ersterer den Namen Marcus. In den hyperboreischen Briefen ist I, 23 u. f. „Xixapizlism“ die Orthodoxie des preußischen Religionsedicts, nach dem Namen Apitz, der ein fanatischer Kaufmann zu Berlin war. Jalocin ist der umgekehrte Name Nicolai, Cambilson (I, 119) scheint dasselbe zu sein. Intichparin sind die Illuminaten (= nicht in pari d. h. unter dem Nennwerthe). In der Salm’schen Sache (I, 101) ist zu bemerken, daß W. sowol Aufsätze gegen sie (Ungeh. XII, 245) wie für sie (Hyperb. Br. I, 101 und IV, 183) aufnahm, daß aber letzteres wol seine eigentliche Meinung gewesen sein muß, weil W. durch seinen Lebensgang die vornehmern Kreise als die eigentlichen Träger der Bildung hatte schätzen lernen. Das Wort „Ungepunz“, was bei W. manchmal vorkommt (z. B. Hyperb. Br. I, 128, 226, Burlin bedeutet den in einen Bauer verwandelten W.), ist kein schwäbischer Provinzialismus, sondern wol durch die v. Murr’sche Scherzschrift „Laudatio funeralis in obitum M. Andreae Unkepunz, poetae laureati, ludimagistri et hypodidaskali in Bopfinga“ (Nürnb. 1763) veranlaßt.
Zu den Mitarbeitern Wekhrlin’s, die bei Ebeling, S. 33–34 genannt sind, mag auch Franz Xaver Bronner gehört haben, denn wir wüßten keinen Andern, der die Apotheose des Hrn. Ludwig Rößle (Ungeh. XII, 800) könnte eingesendet haben, aus Bronner’s Lebensbeschr. III ist ja bekannt, daß er den [651] geistlichen Rath Rößle vorzüglich auf dem Korn hatte. Den Abschnitt über das Tübinger Stift (Ungeh. III, 294) dürfen wir wol dem Einflusse des Stiftlers Christian Friedr. Weckherlin zuschreiben, dessen Person W. dadurch unkenntlich zu machen suchte, daß er eine Philippika gegen die „Schreiber“ d. h. die weltlichen Beamten anhing. Der Aufsatz Hyperb. Br. I, 130 ist der einzige, von dem sich mit einiger Sicherheit sagen läßt, daß er dem fuldaischen Arzte Weikard (das. I, 56) angehöre. Ein weit ergiebigerer Mitarbeiter war der Justizrath von Knoblauch in Dillenburg (s. A. D. B. XVI, 307), obgleich dessen Bekanntschaft mit W. erst von der Mitte des grauen Ungeheurs an datirt. Diesem Mitarbeiter gehören die Aufsätze über Faunen und Satyrn, Erinnerungen an Scenen der griechischen Mythologie (z. B. Endymion), die Aufsätze über Mirakel (hier siehe Schlichtegroll in Wekhrlin’s Nekrolog S. 258), über Testamente und Naturrecht, die Polemik gegen Dr. Leß, über die Nothwendigkeit der Holzzucht gegenüber den Aufstellungen der Physiokraten, streng philosophische Deductionen über Grundursachen der Dinge, das Lob Vaniere’s (d. h. subjectiv gefaßte Abklänge von Virgil’s Georgika) u. s. w. an. Im Ungeheur müssen ihm zugeschrieben werden (wir geben nur die allergewissesten an): VIII, 152, 186, 209; IX, 71; X, 103; XII, 115 (an dieser Stelle tritt die Eigenschaft Knoblauch’s als Bergrath hervor). In den hyperb. Briefen: I, 95, 150, 309; II, 87, 112, 121 (Brief, S. 125 Wekhrlin’s Antwort), 130, 181; III, 46, 137; IV, 111, 178, 248; V, 148, 211, 231; VI, 73, 77, 86, 335. In den Paragraphen: I, 43, 164, 206, 228, 292; II, 81. Weber fragt S. 27 seines Buchs: „wer wol der Anonymus gewesen sein mag, dessen Beiträge (nach Wekhrlin) oft besser sind als Wekhrlin’s eigene?“ Es war der Justizrath von Knoblauch, der ihm einestheils wegen Mannichfaltigkeit der Gegenstände, die er einschickte, wichtiger geschienen haben muß als Reinhold mit seinen bloß philosophischen Artikeln, anderntheils ihm mit seiner kurzen und scharfen Dialektik imponirte, die bei W. bekanntlich nicht sehr zu finden ist. Uns will es scheinen, als ob Reinhold, der stete Arbeiter im Deutschen Merkur, nicht sehr viele Artikel an W. könnte geliefert haben, ein Unterscheidungszeichen derselben von denen Knoblauch’s würde darin bestehen, daß die Reinhold’schen durchgängig im Sinne der Kant’schen Philosophie, die Knoblauch’schen dagegen immer antikantisch, oder wenigstens nichtkantisch sind.
W. war angelegentlich bemüht, sich Abonnenten in Norddeutschland zu suchen. In der Gegend von Göttingen mußte er freilich damit anfangen, eine Vertheidigung des Superintendenten Ziehe in Clausthal, von einem geistlichen Freunde desselben eingeschickt, in die Chronologen aufzunehmen, nachher folgte im Ungeheur etwas Besseres, nämlich G. A. Bürger’s Vertheidigung gegen die Anschuldigungen seines Gerichtsherrn. In Halle machte er sich Freunde dadurch, daß er sich des Naturforschers Forster gegen England annahm, wogegen man in dem mit England verbündeten Kassel wegen derselben Sache gegen ihn polemisirte. In Berlin hatte das seinwollende Oberhaupt der preußischen Aufklärung, Nicolai, von dem Minister Wöllner früher landwirthschaftliche Artikel für seine „Deutsche Bibliothek“ empfangen und wurde darum von jenem auch nachher auffallend geschont, dafür mußte Nicolai gegen hervorragende Aufklärer sich ins Zeug legen und es bildete sich so ein zahlreicher Aufklärerkreis, der von Nicolai sich abwendend theils in der „Berliner Monatsschrift“ seine Befriedigung suchte, theils mit dem Auslande in Verbindung trat. Daß von Berlin aus mit W. correspondirt wurde, sieht man aus dem verdrießlichen Tone, mit dem Nicolai immer des Ungeheurs u. s. w. in seiner „Bibliothek“ Erwähnung thut. In Gotha wird W. stets auf ehrenvolle und auszeichnende Weise genannt. In Osnabrück und Hannover begann etwa von der Zeit des Ungeheurs an Rehberg [652] als aufklärendes Element zu gelten, er hatte jedoch die Eigenthümlichkeit, immer als Verkleinerer der Pläne und Absichten Anderer aufzutreten, sodaß er dem Journalismus Wekhrlin’s schwerlich genützt haben wird. In Marburg war der Arzt und Professor Baldinger das Haupt der dortigen Aufklärung, die damals durch den rosenkreuzerischen Universitätscurator Philipp Franz von Fleckenbühl (Strieder IV, 138) auf längere Zeit bedrängt wurde; dieser hatte nämlich den Zeloten Endemann, der durch seine zwei Gutachten in der Sache des Predigers Winz noch heute unvortheilhaft glänzt, als ersten Professor der Theologie nach Marburg gebracht, ferner chicanirte er den duldsamen Professor der Theologie Pfeiffer aufs äußerste (sein Tod wird ihm schuld gegeben), bewog den Landgrafen von Hessen die Kant’sche Philosophie zu verbieten u. s. w. Diese und andere Maßnahmen wurden durch Baldinger immer richtig zur Kenntniß der ganzen Welt gebracht und es geschah über die Culturzustände Hessen-Kassels ein allgemeines Schütteln des Kopfes, sodaß wenigstens die Kant’sche Philosophie, wenn auch mit Einschränkungen wieder zugelassen werden mußte. Dieser Baldinger war es auch, der den Justizrath von Knoblauch in Dillenburg und den Arzt Weikard in Fulda Wekhrlin’s Journalen zuführte.
Was die „Ansbachischen Blätter“ betrifft, die W. zuletzt herausgab, so ist ein Exemplar derselben, wahrscheinlich das einzige überhaupt noch vorhandene, im Besitze des Hrn. Landgerichtsdirectors Schnizlein zu Ansbach, die Beschreibung s. bei Böhm in dessen schon erwähnter demnächst erscheinender Schrift. Es könnte auffällig erscheinen, daß unser W. mit dem früher in seiner Nähe wohnenden und im Christenthum stark neologisirenden Joh. Wolfgang Brenk damals nicht in Berührung gekommen ist, aber dieser sich immer mehr in den jüdischen Buchstaben eintauchende und ascetisch denkende Mann konnte den in den verschiedensten Richtungen belesenen, nach Weltbildung strebenden und sie wieder ausstrahlenden W. unmöglich anmuthen.
W. war in Schwaben so populär, daß seine Bildnisse in Oel noch 1823 im Rieß in den Häusern hingen (s. Weber S. 22). Das Interesse an seinen Schriften lebte auch nach seinem Tode fort, man sieht das an den vielen Büchern, die W. theils wirklich nachahmten, theils sich durch Wekhrlin’sche Titel zu empfehlen suchten. Etwa 1795 erschien zu Straßburg (von A. G. F. Rebmann) „Das neueste graue Ungeheuer“, 1796 in Altona (von H. Würtzer) „neue hyperboräische Briefe“, ebenda (aber wahrscheinlich Frankfurt a. M.) 1796 „Paragrafen aus Wekhrlin’s Nachlaß“, v. Knoblauch ward durch das W. zugeschriebene Taschenbuch der Philosophie (auf das Jahr 1783) zu seinem „Taschenbuch für Aufklärer und Nichtaufklärer“ (anonym 1791) veranlaßt, Bellotti ahmte in seiner „Reise nach dem Kürbißlande“ (1781–83) sowie Rebmann in seinen „Wanderungen und Kreuzzügen“ (Leipz. 1795–96) den Anselmus Rabiosus nach, beide unter letzterem Namen.
Ueber W. bestehen außer der Böhm’s zwei Monographien: (C. J. Weber) Der Geist Wilh. Ludw. W.’s von Wekhrlin junior, Stuttg. 1823. Dies Buch ward seither von einer Seite wegen der gespickten Vorrede über eine Recension, von einer andern aus Mißbehagen, daß Wekhrlin’s Andenken erneuert wurde, vielfach angefeindet. Dr. F. W. Ebeling, W. L. W., Leben und Auswahl seiner Schritten, Berlin 1869. Dieser Schriftsteller hat W. aus der früheren noch wenig tiefen Betrachtung zu einer würdigeren Stellung erhoben. An sonstiger Litteratur ist nennenswerth: Moser’s Sammlung von Bildnissen gelehrter Männer nebst kurzen Biographieen, 11. Heft, Nürnberg 1793. Die über W. (von Ludwig Schubart) macht zuerst auf ihn aufmerksam, ist aber nach Hörensagen gefertigt und die Grundlage aller später über ihn nachgeschriebenen Irrthümer und Ungenauigkeiten. Schlichtegroll’s Nekrolog, Supplementband, Gotha 1798, [653] Theil 1. Dieser Aufsatz hat bloß die Tendenz, zu dem bei Moser allerhand Neues hinzuzubringen. Gottfried Böhm im Nördlinger Anzeigeblatt, 3.–5. Januar 1887 behandelt Wekhrlin’s Aufenthalt in Nördlingen. Die beiden Bücher Eberhard’s v. Georgii-Georgenau: Fürstl. Würtembergisch Dienerbuch vom 9. bis zum 19. Jahrh., Stuttg. 1877, und: Biographisch-geneal. Blätter aus und über Schwaben, Stuttg. 1879 sind durchgesehen, ebenso C. F. W. Huber, Stammbaum der Familie Wekhrlin, Stuttg. 1857, ein in unsrer Sache nicht vollständiges Büchelchen. – Dazu sind benutzt: Gefl. Mittheilungen der hochfürstl. Oettingen-Wallerstein’schen Domanialkanzlei, insbesondere der Herren Kanzleidirector Leuchtweis und Kanzleirath Schilling (in umfangreicher Weise), des kgl. Universitätsrectorates Tübingen und des kgl. Stiftsephorates daselbst. Gefl. Mittheilung von Nachrichten durch Hrn. Landgerichtsdirector Schnizlein zu Ansbach, Hrn. Pfarrer Dr. Camerer zu Bothnang, Hrn. Stadtpfarrer Paul Lang in Ludwigsburg, Hrn. Pfr. Krauß in Obereßlingen.
[645] *) S. 1058 der „biogr.-geneal. Blätter“ nennt ihn Wilh. Friedrich Ludw., aber das Taufbuch hat ganz zweifellos und unbedingt deutlich, bloß die Namen Wilh. Ludwig (Mittheil. des Herrn Pfarrers Dr. Camerer).