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Geschichte von Kloster Heilsbronn/Nähere Nachrichten über die einzelnen Bestandtheile des Mönchsstaates, seine Probsteien, Vogteien und Ämter

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« Stand des religiös-sittlichen Lebens in den sämmtlichen heilsbronnischen Klosterpfarreien im Reformationsjahrhundert Geschichte von Kloster Heilsbronn
Die fünf Titularäbte Limmer, Francisci, Wolschendorf, Wickner und Mehlführer »
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[119]
Siebenter Abschnitt.
Nähere Nachrichten über die einzelnen Bestandtheile des Mönchsstaates, seine Probsteien, Vogteien und Ämter.[1]

Die ersten Güter, welche das Kloster bei seiner Gründung vom Bischof Otto erhielt, lagen, wie wir oben Bd. I, 15 gesehen haben, bei den sieben Ortschaften Heilsbronn, Adelsdorf, Weiterndorf, Markt Erlbach, Oberndorf, Feldbrecht und Betzmannsdorf, sonach theils ganz nahe bei Heilsbronn, theils in der Zenngegend. Nach vier Jahrhunderten sehen wir das Kloster begütert in Hunderten von Ortschaften, im Besitze von Dörfern, Schlössern, ausgedehnten Landstrichen zwischen Main und Donau, auch im Besitze von 37 Pfarrpatronaten. Das Ganze bildete, was der Bischof Otto gleich bei der Gründung des Klosters im Auge hatte, einen Mönchsstaat, über dessen einzelne Bestandtheile nun Näheres berichtet werden soll. A. Die Erwerbungen um Heilsbronn bildeten einen Gerichts- und Verwaltungsbezirk unter dem Namen Praepositura oder Probstei Bonhof, nicht Heilsbronn; denn zur Wahrung der klösterlichen Stille verlegte man den geräuschvollen Amts- und Gerichtssitz von Heilsbronn weg in den nahen Weiler Bonhof. B. Der aus den Erwerbungen in der Zenngegend gebildete Bezirk hieß Praepositura Cennae, oder Probstei An der Zenn, mit dem Amts- und Gerichtssitz Neuhof. Zu dieser Probstei gehörten auch die heilsbronnischen Besitzungen im Amte Rangau und im Schulzenamte Equarhofen (bei Uffenheim und Rothenburg). C. Die Besitzungen in der Maingegend bildeten die Probstei Sommerhausen oder Randersacker. D. Zu der Praepositura Altimoniae oder Probstei An der Altmühl, mit dem Amts- und Gerichtssitz Merkendorf, gehörte auch das Amt An der Wieseth mit dem Amtssitz Waizendorf. E. Zum Amt Nördlingen gehörten alle heilsbronner Besitzungen im Ries. [120] F. Die heilsbronnischen Besitzungen im Bisthum Regensburg wurden unmittelbar vom Kloster aus administrirt.

In diese sechs Bezirke (A bis F) war der Mönchsstaat eingetheilt. In den nun folgenden Berichten über die einzelnen Ortschaften bezeichnet Pfarrdorf einen Ort mit Kirche und Pfarrsitz; Kirchdorf einen Ort mit Kirche, aber ohne Pfarrsitz; Weiler einen Ort ohne Kirche und Pfarrsitz.


A. Die Probstei Bonhof 120
B. Die Probstei Zenn oder Neuhof 309
0a. In der Zenngegend 313
0b. Im Amte Rangau 378
0c. Im Schultheißenamte Equarhofen 395
C. Die Probstei Randersacker 408
D. Die Probstei An der Altmühl oder Merkendorf, mit dem Amt An der Wieseth oder Waizendorf 437
0a. Die Probstei An der Altmühl oder Merkendorf 437
0b. Das Amt An der Wieseth oder Waizendorf 487
E. Das Amt Nördlingen 524
F. Besitzungen im Bisthum Regensburg 551

[567] Die im vorstehenden VII. Absch. genannten Orte, wo das Kloster Güter besaß, lagen in den Bisthümern Würzburg, Eichstätt, Augsburg und Regensburg. Im Bisthum Bamberg war das Kloster nur wenig begütert. Doch erhielt es schon im 22. Jahr nach seiner Gründung zur Zeit seines ersten Abts Rapoto vom Bischof Eberhard eine Herberge in der Stadt Bamberg. Im Schenkungsbriefe sagt der Bischof: „Conrad, unser Camerar, ein ehrbarer (bonus et timoratus) Mann, um sich mit dem ungerechten Mammon Schätze im Himmel zu sammeln, baute über dem östlichen Stadtthor eine Basilica, welche wir zu Ehren der h. Jungfrau, St. Johannis des Evangelisten und aller Heiligen geweiht und dotirt haben. Auch haben wir am Tage der Einweihung einen, den in die Stadt Eintretenden zur Linken und bei derselben Kapelle liegenden Hof (curtem) mit seinen Zugehörungen und drei Unterthanen (mancipiis), nämlich einen männlichen und zwei weibliche und deren Nachkommenschaft, geschenkt und auf Bitten unseres getreuen Camerarius Conrad zu seinem und unserem Seelenheil den Brüdern der drei Congregationen von Lancheim, Halesbrunnen und Ebera gegeben, deren Mönche, wenn sie dahin kommen, dort Herberge, Feuerung, Lager und andere Bequemlichkeiten erhalten sollen. Ihm Conrad mit seinem Weibe Christine gestatten wir auf Lebenszeit den Genuß [568] des Hauses, wofür er den Gottesdienst und die Beleuchtung in der Kirche zu besorgen hat.“ Dann folgt die Drohung: „Omnem hominem, ausu temerarie ista convellere praesumantem, a petra illa, quae sine manibus crevit in montem magnum, anathemate avellimus et ab unione corporis Christi et Sanctorum communione, nisi resipuerit, gladio Spiritus, quod est verbum Dei, tanquam sacrilegum amputamus. Acta sunt haec anno 1154, mense Junio, regnante domino Friderico, romanorum rege, anno regni ejus tertio.“ Unter den 14 beigeschriebenen Zeugen sind die Äbte Adam von Langheim und Rapoto, der erste Abt von Heilsbronn. (Hocker, Sup. S. 77.) Die Klöster Langheim und Heilsbronn waren 22 Jahre vor Ausstellung dieser Urkunde vom Bischof Otto gestiftet worden und hatten beide ihre ersten Mönche von Ebrach erhalten. Der 30. Abt Wirsing (s. dort) logirte zu Bamberg „im wilden Mann“. Ob dieses Gastwirthshaus die Herberge von 1154 war, sagt der beim Abt Wirsing mitgetheilte Reisebericht nicht. Wie in Bamberg, so hatte das Kloster auch in Eichstätt eine Herberge für seine Klösterlinge, die so oft mit den dortigen Bischöfen verkehren mußten.

Im vorstehenden VII. Abschnitt sind einige Orte (z. B. Theilenberg bei Windsbach, Hegendorf bei Hersbruck, Stadeln bei Merkendorf), wo das Kloster Güter erwarb, nicht näher besprochen worden, weil die dortigen Güter nicht dauernd beim Kloster blieben und bald wieder vertauscht wurden.





  1. Vgl. Stillfried S. 8.
« Stand des religiös-sittlichen Lebens in den sämmtlichen heilsbronnischen Klosterpfarreien im Reformationsjahrhundert Geschichte von Kloster Heilsbronn
Die fünf Titularäbte Limmer, Francisci, Wolschendorf, Wickner und Mehlführer »
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