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ADB:Speratus, Paul

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Artikel „Speratus, Paul“ von Paul Tschackert in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 35 (1893), S. 123–135, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Speratus,_Paul&oldid=- (Version vom 19. November 2024, 15:13 Uhr UTC)
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Band 35 (1893), S. 123–135 (Quelle).
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Speratus: Paul S., evangelischer Bischof von Pomesanien, † 1551. Unter den reformatorischen Persönlichkeiten des Ordenslandes Preußen haben zwar der Hochmeister Albrecht und die Bischöfe Polentz und Queiß[WS 1] die preußische Landeskirche in ihrem rechtlichen Bestand geschaffen, und als geistliche Reformatoren haben, der Zeit nach, an erster Stelle Brießmann und Amandus in Königsberg gewirkt; aber der preußischen Landeskirche den lutherisch-dogmatischen Charakter aufgeprägt zu haben, ist hauptsächlich das Lebenswerk des Paul S. gewesen. Daneben nennt man ihn mit Recht neben und nächst Luther als den ältesten lutherischen Kirchenliederdichter, allein der Schwerpunkt seines Wirkens lag nicht in der Dichtung, sondern in der Kirchenleitung. S. schreibt sich selbst „von Rötlen“ (nicht von Rottweil) und nennt sich „von Ellwangen, Priester [124] der Diöcese Augsburg“; er stammte also aus Rötlen bei Ellwangen, welches zu der bischöflichen Diöcese Augsburg gehörte. Nach zwei handschriftlichen Nachrichten aus dem 16. Jahrhundert lautete sein Familienname „Spret“, den er des Wohlklanges wegen nicht in Spretus sondern in „Speratus“ latinisirte. Ist er identisch mit dem Paul „Offer de Elwangen“, welcher im Jahre 1503 in Freiburg immatriculirt war, so dürfte Offer = Hoffer eine Germanisierung von Speratus sein, wie man den Namen Speratus auch in „Elpidius“ gräcisirt hat. Beziehungen zu seiner schwäbischen Bekanntschaft sind von ihm noch in späteren Jahren aufrecht erhalten worden. (Daß er der Familie „derer von Spretten“ angehört habe, beruht auf willkürlicher Erklärung des Namens Speratus.) Er scheint einer wohlhabenden Familie entsprossen zu sein; daher wurde es ihm möglich, nachdem er in der Heimath die nothwendige Vorbildung erhalten, auf verschiedenen Universitäten. (zu Freiburg?), in Paris und in „Welschland“ (in Italien) mannichfaltige Studien zu machen. Soweit brachte er es auf wissenschaftlichem Gebiete, daß er in der philosophischen, der theologischen und der juristischen Facultät als Doctor promovirte. Etwa im Jahre 1506 empfing er die Priesterweihe und war bis zum Jahre 1517 so gut katholisch, daß er noch in diesem Jahre den Dr. Johann Eck in einem lateinischen Gedichte feierte. In diese oder in die nächstfolgende Zeit fällt wahrscheinlich auch die Auszeichnung, welche ihm durch Ernennung zum „päpstlichen und kaiserlichen Pfalzgrafen“ zu Theil geworden ist. Diese Auszeichnung bedeutete die Erhebung der betreffenden Person in den Adelstand mit dem Rechte, andere zu nobilitiren. Bis 1518 wirkte S. in der damals freien Reichsstadt Dinkelsbühl in Mittelfranken (welche heute zu Baiern gehört). Ende dieses Jahres erhielt er einen Ruf als Domprediger nach Würzburg und im Februar 1519 trat er diese Stelle an. Die geistige Atmosphäre, welche er hier antraf, war durch die von Luther ins Leben gerufene Bewegung nicht unbeeinflußt geblieben, denn der Würzburger Bischof Lorenz v. Bibra, unter dessen Regierung seine Berufung noch erfolgt war, hatte Luther’s Auftreten nicht unfreundlich beurtheilt und in dem höheren Clerus Würzburgs bestand eine offene Hinneigung zu dem Wittenberger Reformator; der Domherr Jacob Fuchs, wie die Stiftsherren Johann Apel und Friedrich Fischer begegnen uns als seine Gesinnungsgenossen. S. muß in diesem reformfreundlichen Kreise alsbald als der Entschiedenste aufgetreten sein, denn sobald der nunmehr regierende Bischof Konrad v. Thüngen die lutherische Geistesbewegung in seinem Bisthum zu unterdrücken begann, wurde S. zuerst von diesem Umschwunge der Würzburger Bisthumsregierung betroffen. Anlaß bot seine heimliche Verehelichung mit der Jungfrau Anna Fuchs, welche vermuthlich eine Schwester oder Verwandte des Domherrn Jacob Fuchs war und seit ihrer Vermählung mit S. dessen treue Lebensgefährtin blieb. Sie überlebte ihren Gemahl; im Jahre 1558 war sie noch am Leben; von ihren Kindern lebten 1530 noch drei, zwei Töchter und ein Söhnchen Namens Albert. Nachdem zu Würzburg von bischöflicher Seite mit S. strenge Verhandlungen stattgefunden hatten, wurde er seines Amtes entsetzt. Zuflucht fand er indeß zu Salzburg bei dem Erzbischofe Matthias Lang, welcher damals noch im Rufe reformfreundlicher Gesinnung stand; hier wirkte S. (im Jahre 1520) wiederum als Domprediger, bis Lang seine wahre Natur zeigte und als „der grausame Behemoth und weitäugige Leviathan“ (wie S. selbst erzählt) den unbequemen Sittenrichter „von sich biß“. So mußte S. aufs neue Abschied nehmen; aber die brüderliche Theilnahme an dem seelischen Wohlergehen der beiden von ihm gepflegten Domgemeinden hat er auch später nicht unterlassen: im Jahre 1523 widmete er ihnen eine von ihm angefertigte deutsche Uebersetzung der Schrift Luther’s „De instituendis ecclesiae ministris (1523)“, welcher er den deutschen Titel gab „Von dem Allernöthigsten: [125] Wie man Diener der Kirche wählen und einsetzen soll.“ Der positiv evangelische und zugleich antihierarchische Ton dieser Widmung läßt schließen, in welchem Geiste S. in Würzburg und in Salzburg gepredigt hat. Die Schrift Luther’s hatte den Zweck gehabt, eine Anweisung zu geben, wie man sich mit Verkündigern des göttlichen Wortes versehen solle; S. spricht sich dazu in seiner Widmung über das Wesen der Kirche und der kirchlichen Gnadenmittel im evangelischen Sinne aus und fordert unter anderem die Feier des Abendmahls mit Brot und Wein für alle gereiften Gemeindeglieder. – Von Salzburg aus wollte S. nach Ofen ziehen; auf dem Wege dahin kam er nach Wien und predigte dort am Sonntag nach dem Epiphaniasfeste (am 12. Januar) des Jahres 1522 im Stephansdome: eine reformatorische Predigt, wie von der Kanzel des altehrwürdigen Domes der österreichischen Hauptstadt weder vorher noch je nachher eine gehalten worden ist. In einem von S. selbst im Jahre 1524 zu Königsberg veranstalteten Drucke liegt uns dieser „Sermon“ vor. „Vom hohen Gelübde der Taufe“ lautet sein Titel, und nach Römer 12, 1 ff., wonach wir unsere „Leiber zum Opfer begeben“ sollen, führt der Redner darin aus, daß ein jeder Christ nur ein Gelübde zu halten habe, das des Glaubens oder das Taufgelübde, welches aber so hoch sei, daß es den ganzen Menschen erfordere; in diesem einen Gelübde verlieren sich Gebote und Räthe (praecepta und consilia evangelica). Von diesem Grunde aus eifert nun S. gegen die Mönchsgelübde und besonders gegen das des Cölibates. „Die Mönche, wie sie jetzt sind, hat der Teufel gemacht“, äußerte er da; „tausendmal besser ist es, frisch und unverzagt (aus dem Kloster) ausgesprungen und mehr Gott fürchten denn der Menschen Gebot, und alsdann göttlich nach der Ehe greifen denn teuflisch sündigen im Kloster.“ Die Wirkung dieser Rede war eine stürmische Aufregung im Wiener Clerus; die theologische Facultät der Universität machte dem gefährlichen Manne den Proceß, nachdem er zweimal, zum 15. und 18. Januar erfolglos citirt worden war. erklärte sie ihn für excommunicirt und ließ am 20. desselben Monats ein Document darüber in Wien öffentlich anschlagen. An eine Weiterreise nach Ofen zum Zweck der Uebernahme eines geistlichen Amtes war unter solchen Umständen nicht zu denken; vielmehr mußte S. auf die Sicherung seiner Person und seiner Gattin, die er bei sich hatte, Bedacht nehmen. Als er aber später neun Sätze zu lesen bekam, welche von den Wiener Theologen aus seiner Predigt ausgezogen und zur Begründung ihres Bannspruches benutzt worden waren, verfaßte S. gegen sie eine geharnischte evangelische Streitschrift, welche zusammen mit einer Streitschrift Luther’s gegen die Ingolstädter Theologen im Jahre 1524 im Druck erschien und den Titel führt: „Der Wiener Artikel wider Paulum Speratum sammt seiner Antwort“, worauf die angegriffene Facultät mit einer schmähenden Gegenschrift „Retaliatio“ (Wiedervergeltung) ohne Ernst und Würde antwortete. Da dem Angegriffenen große Gefahr bevorstand, beschloß er, von Wien aus seinen Weg über Prag „ins Hochdeutsche“ zu nehmen, und wahrscheinlich dahin zu ziehen, wo alle um des evangelischen Glaubens willen Verfolgte damals Zuflucht fanden, und wo wir ihm Ende 1523 auch wirklich begegnen, nach Wittenberg. Auf der Reise dahin berührte er Iglau, welches in jener Zeit der Mittelpunkt des mährischen Bergbaus und Gewerbfleißes war, fand hier Anstellung als Pfarrer der Iglauer Stadtgemeinde und lebte sich so angenehm bei ihr ein, daß er noch später, als er im Herzogthum Preußen als Bischof zu Marienwerder wirkte, doch lieber wieder in Iglau Pfarrer hätte sein wollen. Schon im März dieses Jahres (1522) ist er in Iglau gewesen; wenigstens hat er in seiner Eigenschaft als „Pfalzgraf“ in genanntem Monat dem Patricier Lucas Leupold und einem anderen Standesgenossen desselben daselbst Wappenbriefe ausgestellt. Zwar besitzen wir aus seiner Iglauer Zeit keine Predigt; aber [126] aus einem erbaulichen Sendschreiben, welches er bald nach seinem Abgange von dort dieser seiner Gemeinde am 1. Januar 1524 zusandte, erkennt man den kühnen evangelischen Geist, in welchem er zu Iglau gepredigt hat. Zu „trotzen auf’s Kreuz“, auf den Besitz des Kreuzes Christi, „wider alle Welt zu stehen bei dem Evangelio“ mahnt er da eindringlich seine Leser. (Die Schrift hat den gleichlautenden Titel „Wie man trotzen soll aufs Kreuz, wider alle Welt zu stehen bei dem Evangelio“.) Aber seines Bleibens sollte hier nicht lange sein; denn auf Betreiben des Bischofs von Olmütz wurde er auf Befehl des übel berathenen jugendlichen Königs Ludwig von Ungarn im Jahre 1523 zu Olmütz gefangen gesetzt und nur durch die Fürbitte angesehener Magnaten vor dem Feuertode, zu dem er verurtheilt war, gerettet. Unter der Bedingung, daß er Iglau und ganz Mähren verlasse, wurde er nach zwölfwöchentlicher Haft entlassen und nahm jetzt, seinem früheren Plane entsprechend, seinen Weg über Prag nach Wittenberg, wo wir ihn im Herbste 1523 antreffen; seine Gattin, welche 1524 als bei ihm befindlich erwähnt wird, mag ihn dahin begleitet haben. Sein Olmützer Gefängniß ist aber nicht nur im Zusammenhange des Lebens unseres „Märtyrers“, sondern für die ganze evangelische Christenheit interessant geworden, weil er in dieser Haft das evangelische Glaubenslied „Es ist das Heil uns kommen her“ gedichtet hat, welches seinem Namen, nach dem Luther’s, unter den Liederdichtern der evangelischen Kirche den nächsten Platz verschafft hat: es enthält den tiefsten Gegensatz zwischen Katholicismus und evangelischer Heilserkenntnis, ein freudiges und volles Bekenntniß zur freien Gnade Gottes, welche uns in Christus geschenkt ist. (Quelle für die Abfassung des Liedes ist Leupold’s „Historia Pauli Speratis“ in einer von d’Elvert herausgegebenen Chronik der Stadt Iglau in „Quellenschriften zur Geschichte Mährens u. s. w.“ Section I, Bd. 2, 1861, S. 55. – In einer unten näher zu besprechenden Abhandlung in der „Zeitschr. f. prakt. Theologie“ 1892, S. 12 ff. hat D. Budde den Olmützer Ursprung des Speratischen Liedes in Zweifel gezogen und die Vermuthung aufgestellt, daß S. dieses sein Lied erst nach seiner persönlichen Bekanntwerdung mit Luther, also etwa Ende 1523, in Wittenberg gedichtet habe.) Zwei gleichzeitige lateinische Gedichte aus Speratus’ Feder („Responsio“ und „Sotadica“) zeigen seinen völligen inneren Bruch mit der Hierarchie und dem Mönchthum; der Hierarchie, welche ihn dem Scheiterhaufen nahe gebracht, wollte er auch nicht einen Fuß breit weichen, und für das Mönchthum hegte er nur noch Verachtung. (Der Text des Liedes „Es ist das Heil u. s. w.“ bei Cosack, Paulus Speratus Leben und Lieder 1861, S. 238 ff.; der Responsio und Sotadica bei Tschackert, P., Urkundenbuch zur Ref.-Gesch. des Herzogthums Preußen 1890, II, Nr. 104 b und c. Die Quellen zu Speratus’ Würzburger, Salzburger, Wiener, Iglauer und Olmützer Erlebnissen siehe bei Tschackert, P., Paul Speratus von Rötlen, Halle 1891, Anm. 13–38.) Mit einem ehrenvollen Geleitsbriefe der Stadt Iglau vom 7. September 1523 war S. abgezogen. Vor Martini (10. November) desselben Jahres befand er sich in Wittenberg; unter der Regierung, welche einen Luther schützte, mußte auch er auf Schutz hoffen dürfen, und darin hat er sich nicht getäuscht. So standen sich jetzt beide Männer einander brüderlich gegenüber, an Jahren gleich, gleich in der Gesinnung und auch in kühnem Wagemuth, nur daß Luther als der geistige Anfänger der neuen Bewegung dem S. voranging, aber auch von S. willig und neidlos als der geistige Führer anerkannt wurde, obgleich wiederum S. seiner eigenen geistigen Selbständigkeit sich sehr wohl bewußt war. Den Aufenthalt in Wittenberg benutzte er, um wichtige Schriften Luther’s ins Deutsche zu übersetzen, so die „De instituendis ministris ecclesiae (1523)“, welche schon oben erwähnt wurde, die „Formula missae et communionis pro ecclesia Vitebergensi (1523)“, unter [127] dem Titel „Eine Weise, christlich Messe zu halten und zum Tisch Gottes zu gehen“, welche er den Iglauern widmete, und „Ad librum eximii magistri nostri M. Ambrosii Catharini etc.“ unter dem Titel „Offenbarung des Endechrists (d. i. Antichrists) aus dem Propheten Daniel wider Catharinum“. Einen weit größeren Dienst indeß, als durch diese drei Uebersetzungen, leistete S. jetzt dem Dr. Luther und der ganzen evangelischen Christenheit, indem er dem Reformator, als dieser damit umging, deutsch-evangelische Kirchenlieder zu schaffen, hülfreich zur Hand war. Das erste evangelische Gesangbuch, welches 1524 erschien, enthielt neben vier Liedern Luther’s drei von S., wozu nur noch eins von einem Unbekannten kam. –

Als Süddeutscher dichtete S. in den Formen des Meistergesanges, nur in dem Glaubensliede „Es ist das Heil uns kommen her“ zeigt er einen dichterischen Schwung gleich Luther und, worauf Budde a. a. O. aufmerksam gemacht hat, auch denselben Versbau wie Luther. Aus seiner späteren Zeit ist uns nur vom Jahre 1527 eine „Danksagung nach der Predigt“ und eine Umdichtung des 37. Psalms, dazu aus dem Jahre 1530 ein weltliches Lied über den Augsburger Reichstag bekannt. Auch componirt hat S., doch ist keine seiner Compositionen auf uns gekommen.

Inzwischen war S. durch Luther’s Vermittelung in persönliche Beziehungen zu dem Hochmeister des deutschen Ritterordens, Markgrafen Albrecht von Brandenburg, gekommen; als der Markgraf am 1. Adventssonntage (29. November) 1523 auf einer Reise von Berlin nach Nürnberg in Wittenberg rastete, um persönlich Luther’s Bekanntschaft zu machen und sich dessen Rath in Ordensangelegenheiten auszubitten, warb er auch um „tapfere und verständige Leute“, welche er „als Prediger des heiligen Wortes Gottes“ nach Preußen schicken könne. Bereits waren die ersten Sendboten Luther’s, zwei frühere Mönche Johannes Brießmann und Johannes Amandus, als Reformatoren in Königsberg thätig, da fand Albrecht in S. den rechten Mann, welchen er gerade damals für Preußen nöthig zu haben glaubte; S. wußte sich freilich zunächst noch an Iglau gebunden und begab sich deshalb im Frühjahr 1524 erst noch einmal in Person dahin, um über sein Verhältniß zur Gemeinde definitive Klarheit zu erlangen; als sich aber aus den Verhandlungen seine feierliche Entlassung aus dem Iglauer Verhältnisse ergab, erfolgte von Seiten des Hochmeisters am 13. Juni 1524 die definitive Abfertigung des Doctor S. nach Preußen, indem Markgraf Albrecht seinen (ihn vertretenden) Regenten, Bischof Polentz, anwies, S. als Schloßprediger aufzunehmen, ihn und seine eheliche Hausfrau mit freier Wohnung in der Nähe des Schlosses zu versehen und sich „in alle Wege“ gegen ihn „mit Gnaden und Gunsten zu beweisen“; denn derselbe werde „mit Hülfe unseres Seligmachers ihnen allen nützlich sein“. Am 4. Juli meldete Luther aus Wittenberg seinem Freunde Brießmann nach Königsberg die Abreise des S.; gegen Ende Juli 1524 dürfte dieser, der erste evangelische Schloßprediger Königsbergs, an seinem neuen Bestimmungsorte eingetroffen sein; wenigstens zeugen schon aus den nächsten Monaten eigenhändige Briefe desselben von seiner Wirksamkeit daselbst noch vor dem Herbste dieses Jahres. Von da an blieb S. bis an seinen Tod in Preußen, und mit der Reformation des Ordenslandes ist sein Name aufs innigste verknüpft. Zwar hat er, der Schwabe von Art und Gelehrte von Neigung, in dem „sarmatischen“ Lande (wie Herzog Albrecht es einmal nannte) und in seinen praktischen Aemtern sich zeitlebens nicht wohlgefühlt („displicet … hodie Borussia“, schrieb er 1528 [Gebser, epistolae Brismanni, p. 16] und 1539 seufzte er über Preußen, „quam patriam utinam nunquam vidissem“ [Tschackert, Urkundenbuch u. s. w., II., Nr. 1206]); aber als Theologe und als Bischof hat er dennoch mehr geleistet als die anderen Reformatoren des preußischen Landes: [128] daß die dortige evangelisch umzubildende Kirche eine Gottesdienstordnung im Sinne der Wittenberger Reformation empfing, daß in dem durch einen schlimmen Krieg arg verwüsteten Lande die kirchlichen Parochien neu umgrenzt, ihren Einkünften nach fundirt und so rechtlich lebensfähig gemacht wurden, daß die unter katholisch-bischöflichem Kirchenregiment ordinirte Pfarrgeistlichkeit des Landes zu evangelischer Predigt angeleitet und evangelisch-theologisch, soweit es anging, umgebildet wurde, endlich, daß gegen freigeistig-religiöse Schwärmer der lutherisch-evangelische Charakter der preußischen Landeskirche bewahrt blieb, als dessen Existenz ernstlich in Frage gestellt wurde – das alles war zuhöchst das Verdienst des S. Die Stätten seiner Wirksamkeit aber waren von 1524 bis 1529 Königsberg, von 1530 bis 1551 Marienwerder. Folgen wir ihm dahin, also zuerst in die Hauptstadt des Ordenslandes, so finden wir als erste Spur seiner dortigen Thätigkeit einen Briefwechsel, welcher zwischen ihm und dem damals demagogisch-religiösen Prediger Amandus an der altstädtischen Kirche zu Königsberg geführt worden ist. Während Amandus in seinem Reformeifer die bischöfliche Gewalt abgeschafft wissen oder, besser gesagt, sie sich selbst anmaßen und Strafgewalt über Schuldige ausüben wollte, wollte S. an dem Recht des ordentlichen Bischofs nicht gerüttelt wissen. Amandus sei berufen zu predigen, nicht aber über Personen den Richter zu spielen. „Glaube mir“, schloß er einen zurechtweisenden Brief an Amandus, „Du würdest überlegter handeln, wenn Du, statt Dir Titel und Amt eines Bischofs anzumaßen, die Partei des Bischofs Polentz fördern wolltest“. Da der Adressat aber solchen Rathschlägen kein Gehör schenkte, trieb der Bischof Polentz ihn noch im Herbste 1524 aus Königsberg aus, und S. predigte aushülfsweise an der altstädtischen Kirche, bis im Herbste 1525 Poliander als evangelischer Pfarrer an derselben angestellt wurde. In seiner Eigenschaft als Stellvertreter des altstädtischen Pfarrers leistete S. am 9. Mai 1525, als Markgraf Albrecht, der frühere Hochmeister, jetzt als „Herzog“ in Königsberg einzog, den Frauen und Jungfrauen der Altstadt, welche sich zu feierlicher Begrüßung des Fürsten aufgestellt hatten, den ehrenvollen Dienst, in ihrem Namen an den Herzog eine längere Begrüßungsrede zu halten. (Vgl. P. Tschackert, Urkundenbuch I, S. 110.) Nach dem Einzuge des Herzogs mußte sobald als möglich nicht blos an die Neuordnung der bürgerlichen, sondern auch an die der kirchlichen Verhältnisse des Landes Hand angelegt werden. Am 10. December 1525 wurde die erste preußische Kirchenordnung auf einem preußischen Landtage genehmigt; wenn die beiden preußischen Bischöfe Polentz und Queiß in der Vorrede dieser „Artikel der Ceremonien und anderer Kirchenordnung“ (wie ihr Titel im gedruckten Text, März 1526, lautet), selbst sagen, daß sie diese Ordnung „mit Rath ihrer Mitbrüder, der Prediger zu Königsberg“, zustande gebracht haben, so muß neben Brießmann und dem erst im Herbste 1525 eingetroffenen Poliander S. an diesem grundlegenden Werke der preußischen Kirche seinen entsprechenden Antheil gehabt haben; war er es doch gewesen, welcher erst vor 1½ Jahren Luther’s „Formula missae“ ins Deutsche übertragen hatte. Nach Feststellung der Grundzüge einer evangelischen Gottesdienstordnung ergab sich als nothwendigste Reformationsarbeit eine neue Umgrenzung der Parochien des Landes; denn nachdem durch den polnischen Krieg (1520 und 1521) viele Dörfer verwüstet worden waren, mußten z. B. die Kirchenlasten, welche vorher von vielen Einwohnern getragen wurden, jetzt von wenigen aufgebracht werden. Als erfahrener Kirchenmann und juristisch gebildeter Theologe wurde daher Paul S. neben dem weltlichen Rathe Adrian von Waiblingen sowohl vom Herzoge als auch von den beiden Bischöfen des Landes am 31. März 1526 als Commissar mit Vollmacht und Instruction versehen, um überall im Lande den Unterhalt der Pfarrer festzusetzen, bei jeder Kirche einen „gemeinen Kasten“ „der Armuth [129] zum Besten“ und „zur Erhaltung der Kirchen Nothdurft“ einzurichten, die Pfarrer zu prüfen, „wie sie das Wort Gottes predigen“ u. a. m. Dienstag nach Ostern, am 3. April 1526, begannen die Commissare ihren „Umzug in alle Aemter“. Das war die erste und wichtigste Kirchenvisitation im Herzogthume Preußen. Am 25. Juli 1526 wurde S. auch zum herzoglichen Rathe ernannt, und am 9. Mai 1528 vollzog er, jetzt als herzoglicher Commissar, neben dem Bischofe Polentz eine zweite Visitation, die des südlich vom Pregel gelegenen „Natangischen Kreises“, welcher bis dahin zum Sprengel des ermländischen Bischofs gehört hatte, nunmehr aber dem samländischen Bisthum eingegliedert worden war und jetzt die Neuordnung seiner Parochien erhielt. Ein sorgsam geschriebenes protokollarisches Actenheft, welches wir der Feder des S. darüber verdanken, läßt uns vermuthen, mit welcher ausgezeichneten Geschäftsgewandtheit er auch solche recht nüchternen, aber doch ungemein wichtigen Angelegenheiten des Kirchenregimentes zu behandeln verstand.

Inzwischen hatte sich als nothwendig herausgestellt, den Gemeinden in Preußen, wenn sie evangelisch beten und singen lernen sollten, ein evangelisches Kirchengesangbuch in die Hand zu geben. Ein solches erschien darum auch schon im Jahre 1527 anonym, aber von Johann Weinreich in Königsberg gedruckt, in 2 Abtheilungen, von denen die zweite auf die erste ausdrücklich Bezug nimmt und sich als Weiterführung derselben bezeichnet, jede ein Octavbändchen, das eine von 18, das andere von 22 Blättern; jenes enthält sieben, dieses sechszehn Lieder; in beiden sind die Noten, da es in Königsberg damals noch keinen Notendruck gab, eingeschrieben. Schon die Titel beider Abtheilungen dieses ersten preußischen Gesangbuches kündigen charakteristisch den Zweck der Sammlungen an; sie lauten (über der ersten Sammlung): „Etlich Gesang, dadurch Gott in der gebenedeiten Mutter Christi …, allen Heiligen und Engeln gelobt wird, Alles aus Grund göttlicher Schrift,“ und (über der zweiten Abtheilung): „Etliche neue, verdeutschte und gemachte, in göttlicher Schrift gegründete christliche Hymnus und Gesänge“. Wie schon der Titel der ersten Sammlung andeutet, sollte fortan nicht mehr Maria oder die Heiligen oder die Engel angerufen werden, sondern nur Gott selbst, welcher sich an ihnen gnädig erwiesen habe, und zum Beweise der Richtigkeit dieser Auffassung waren zahlreiche Bibelstellen an den Rand der Texte gedruckt. So erhielt das preußische Volk sein erstes evangelisches Gesangbuch, in der Geschichte des dortigen kirchlichen Lebens ein hochwichtiges Ereigniß, und das anscheinend einzige Exemplar, welches sich erhalten hat und auf der Königlichen Universitätsbibliothek zu Königsberg befindet, ist eine kostbare Reliquie. Es war daher ein dankenswerthes Unternehmen, daß C. J. Cosack in seiner Schrift Paulus Speratus u. s. w. (1861), S. 268 bis 320 sämmtliche Lieder beider Sammlungen abdrucken ließ und sie mit einem sorgfältigen Commentar versah. Leider beging er dabei den argen Mißgriff, diese Lieder dem Speratus als angeblichem Verfasser zuzuschreiben, ohne daß sich dafür irgend ein positiver Nachweis führen ließ. Als ich daher mein „Urkundenbuch zur Reformationsgeschichte des Herzogthums Preußen“ (Leipzig, Hirzel, 3 Bände, 1890) schrieb, glaubte ich der Cosack’schen Ansicht nicht folgen zu dürfen; da ich aber einen bestimmten Urheber der Lieder nicht kannte, da ich ferner annahm, daß sie in Königsberg (wie gedruckt so auch) gedichtet seien, so ergab sich die Möglichkeit, ja Wahrscheinlichkeit, daß S. an der Herstellung dieser Lieder einen hervorragenden Antheil gehabt habe. (Vgl. mein Urkundenbuch u. s. w. Bd. I, S. 151 ff. und Bd. II, Nr. 573 und 574.) In meiner Schrift „Paul Speratus von Rötlen“ u. s. w. (Halle 1891) S. 38 ff. habe ich dieselbe Ansicht wiederholt. Bald nach dem Erscheinen dieser Schrift wurde ich aber durch Pastor [130] D. C. Bertheau (Hamburg) unter dem 2. September 1891 benachrichtigt, daß er bereits in seinem Artikel „Löner (Caspar)“ im 19. Bande der „Allg. deutschen Biographie“ S. 154 als Verfasser der von Cosack neugedruckten Lieder der beiden Königsberger Sammlungen vom Jahre 1527 den genannten Löner, seit 1524 Prediger und Reformator in der Stadt Hof namhaft gemacht hat, dessen Lieder in einem Nürnberger Gesangbuche von 1527 (gedruckt von Jobst Gutknecht) erschienen sind. Unmittelbar darauf hat Prof. Dr. Karl Budde (Straßburg) in einem Aufsatze der „Zeitschrift für praktische Theologie“. Jahrgang 1892, S. 1 bis 16 unter dem Titel „Paul Speratus als Liederdichter“ den ausführlichen Nachweis geliefert, daß kein anderer als Caspar Löner der Verfasser der erwähnten Lieder ist. (Das Nürnberger Gesangbuch ist bei Wackernagel, Bibliographie des deutschen evangelischen Kirchenliedes S. 96 beschrieben.) Von einer Autorschaft des S. an den Liedern des Königsberger Gesangbuche kann demnach nicht mehr die Rede sein, und sein etwaiger Antheil an der Herstellung dieses Werkes kann nur darin bestanden haben, daß er, wohl mit Poliander, welcher 1525 in Nürnberg Prediger war und gewiß auch noch 1527 Beziehungen dahin unterhielt, die Nürnberger Sammlung für die preußische Kirche auswählen und bei Weinreich in Königsberg zum Druck befördern half.

Gleichzeitig behielt S. den großen Geisteskampf gegen das Papstthum stets im Auge; daher beschäftigte ihn der Gedanke, eine Sammlung antipäpstlicher Schriften, Schriften von Zeugen Christi wider den Antichrist, zusammenzustellen; dadurch hoffte er den Vorwurf zu entkräften, als ob die Reformatoren eine noch nie dagewesene Art der Beurtheilung des Papstthums eingeführt hätten. Luther wußte um dies Unternehmen und stand ihm sympathisch gegenüber (Luther’s Briefe herausgegeben von De Wette III, 414). Dieses Werk ist indeß aus uns unbekannten Gründen nicht ans Licht getreten; wohl aber wurde ein bei dieser Gelegenheit aus Königsberg an Luther geschickter Wiklifitischer Commentar (Purvey’s) über die Apokalypse mit einer Vorrede Luther’s zu Wittenberg veröffentlicht (Tschackert, Urkundenbuch II, Nr. 610).

Speratus’ eigene Lage gestaltete sich damals nicht zu seiner Zufriedenheit. „Preußen mißfällt mir“, schrieb er am 8. Februar 1528, „und ich hege keine Hoffnung, daß es mir je besser gefallen wird; und mein Gewissen wird mir kaum gestatten (weiter) bei Hofe zu leben.“ Im Jahre 1529, im September, erkrankte er sammt seiner Gattin an einer pestartigen Seuche, welche mit einem übelriechenden Schweiße verlief und die davon und von ihrem Ausgangspunkte England, „englischer Schweiß“ genannt wurde. In Deutschland forderte sie in wenigen Wochen zahllose Opfer. S. kam sammt seiner Frau glücklich mit dem Leben davon und konnte alsbald wieder mit voller Kraft in die Arbeit eintreten, als eben an einer einflußreichen Stelle im Kirchenregiment der „englische Schweiß“ eine empfindliche Lücke gerissen hatte. Erhard v. Queiß nämlich, der Bischof von Pomesanien, welcher seine Residenz zu Marienwerder hatte, war im September von der erwähnten tückischen Krankheit hingerafft worden; als sein Nachfolger wurde daher jetzt vom Herzoge Albrecht Dr. Paul S. erwählt; am 7. Januar 1530 wird dieser zum ersten Mal als Bischof von Pomesanien aufgeführt. In Gegenwart von Notaren und Zeugen ist er, wie er selbst erzählt, um diese Zeit in der Domkirche zu Marienwerder vor der versammelten Gemeinde in sein Amt „eingewiesen“ worden. (Tschackert, Urkundenbuch I. S. 156–161.)

Das Bisthum Pomesanien, dessen Verwaltung S. empfangen hatte, umfaßte von dem früheren katholischen Bisthume des gleichen Namens denjenigen Theil, welcher zum Herzogthum Preußen gehörte, d. i. die „Aemter“ Marienwerder und Riesenburg, außerdem aber noch das östlich von diesen liegende Gebiet und den langgestreckten Süden des Herzogthums, also die Aemter und Kirchspiele [131] Preußischmark, Preußisch-Holland, Mohrungen, Osterode, Deutsch-Eylau, Liebemühl, Hohenstein, Neidenburg, Gilgenburg, Soldau, Ortelsburg, Nordenburg, Johannesburg, Stradauen, Angerburg, Rhein, Rastenburg, Sehsten, Lötzen und Lyck – eine ausgedehnte Diöcese, deren Pastorierung bei dem damaligen Mangel an Verkehrsstraßen und bei der Verschiedenheit der Sprachen, welche sich dort vorfanden, ungemeine Schwierigkeiten bereiten mußte, zumal da S. kein Wort polnisch verstand, während die Mehrzahl der Bewohner seines Sprengels, voran die Masuren, Polen waren. Auch die finanziellen Verhältnisse, in welche S. eintrat, waren keine glänzenden. In dem durch den polnischen Krieg (1520 und 1521) arg verwüsteten Bisthume war an sicheres Einkommen des Bischofs nicht zu denken. Speratus’ Einkünfte bestanden in zweifelhaften Einnahmen, welche er aus dem Amte Marienwerder, und in den Erträgen, welche er durch Bewirthschaftung der zu dem „bischöflichen Hause“ in Marienwerder gehörigen Liegenschaften und des Vorwerkes Garnsee beziehen sollte. In dem Leben des sechsundvierzigjährigen Mannes war so mit einem Schlage ein totaler Umschwung eingetreten. Er, der bisher vorwiegend an dem Geisteskampfe zwischen Wittenberg und Rom thatkräftig theilgenommen hatte, war jetzt nicht bloß mit einem schwierigen Kirchenaufsichtsamte betraut, sondern auch um des täglichen Brotes willen auf Betrieb von Landwirthschaft im großen Stil angewiesen, er, der Schwabe von Geburt in dem ihm fremden, halbpolnischen Weichselthale, und zum Betriebe der Landwirthschaft fehlte ihm nicht bloß die Vorbildung, sondern auch das Betriebscapital! Kein Wunder, daß er alsbald in die größte Verlegenheit gerieth! Schon 1530 wollte er, wie oben in anderem Zusammenhange erwähnt wurde, lieber in Iglau Prediger als in Marienwerder Bischof sein; 1531 nannte er sich in trauriger Stimmung mehrmals nur noch „Episcopulus“, einen verkleinerten Bischof, und hoffte seines Amtes entledigt zu werden. Der Herzog, welchem seine Lage bekannt geworden war, verschrieb ihm 1532 drei Dörfer; allein dieselben waren „wüst und unbesetzt“, konnten also dem mit Geldverlegenheit ringenden Bischofe nicht aushelfen. Im Anfang des Jahres 1533 stieg seine Noth so hoch, daß er nicht bloß den Bischof Polentz, sondern selbst einen ihm persönlich nicht angenehmen, aber bei Hofe viel vermögenden Edelmann (Friedrich v. Heideck) um Fürsprache bei dem Herzoge bat und dabei schrieb: „Drei Tage lebe ich noch, was ist an mir gelegen. Gottes Wille geschehe!“ 1539 hören wir ihn wieder seufzen: „Nicht länger will ich in solcher Gefahr in so hoher Armuth Bischof spielen; ein anderer Weg muß gefunden werden, oder ich werde ganz in die Verbannung gehen, alt wie ich bin, mit meinem Weibe in ihren vorgerückten Lebensjahren, mit den Kindern, denen ein Erbtheil vom Vater her fehlt, und die schon bei meinen Lebzeiten Waisen sind. Das wird nun mein Lohn sein, … für welchen ich soviel Jahre in Preußen gedient habe.“ Im Frühjahre 1540 dachte er ernstlich an ein „Hinausziehen nach Deutschland“. 1543 erging es ihm in der Haushaltung, im Feldbau und in der Viehzucht so schlimm, daß er 596 Mark 25 Schillinge „Türkengelder“, welche in seinem Amte zum Kriege gegen die Türken gesammelt waren, nicht an den Königsberger Landtag (die „Landschaft“) einsandte, sondern von ihr sich stunden ließ. Er hat sie nicht zurückzahlen können, daher sind sie ihm im J. 1550 geschenkt worden. Noch von anderen Geldnöthen erfahren wir, im J. 1549 mußte er leihweise auf seine Güter 300 Mark aufnehmen. Speratus’ ökonomische Lage war und blieb also eine mißliche (was im Gegensatze zu der Darstellung Cosack’s in dessen „Paulus Speratus u. s. w.“ S. 220 bemerkt werden darf, wo gesagt ist: „die Vermögensverhältnisse des Bischofs können im allgemeinen nicht ganz schlecht gewesen sein“). Um so mehr muß man den durch beständige Noth gehemmten Mann bewundern, daß er die moralische Kraft und den idealen [132] Sinn besaß, eine staunenswerthe evangelisch-bischöfliche Thätigkeit zu entfalten. Dieselbe erstreckte sich einerseits auf das dogmatische, andererseits auf das pastorale Gebiet.

Am wichtigsten wurde zunächst Speratus’ dogmatisch-theologische Thätigkeit, da er es war, welcher der preußischen Geistlichkeit ein lutherisch-theologisches Gepräge gab. Bis zum Jahre 1530 besaß der deutsche Protestantismus wol zahlreiche reformatorische Schriften und Predigten, aber noch kein Bekenntniß; das Bedürfniß nach einer gewissen Ordnung machte sich aber wie für den Gottesdienst so auch für die kirchliche Lehre geltend. Eine solche Lehrordnung sollte in Preußen auf vier Synoden (drei Bezirks- und einer Landessynode) des Jahres 1530 vereinbart werden; den Entwurf dazu aber lieferte, wie man mit hoher Wahrscheinlichkeit annehmen darf, Paul S. Dieses Werk, von welchem leider bloß ein Bruchstück handschriftlich (auf dem Königsberger Staatsarchiv) vorhanden ist, führt den Titel „Episcoporum Prussiae Pomezaniensis atque Sambiensis constitutiones synodales evangelicae“. Der Zusatz „atque Sambiensis“ kann nur bedeuten, daß der (juristisch, nicht theologisch gebildete) Bischof Polentz von Samland der Arbeit seines Collegen S. zugestimmt hat. Diese „evangelischen Synodal-Constitutionen“ bilden einen Leitfaden zur Einführung in die evangelische Theologie für die zahlreichen Geistlichen Preußens, welche als katholische Priester noch unter dem deutschen Orden ihre Pfründen erhalten hatten und nunmehr evangelisch-lutherisch „umlernen“ sollten. Die in der Handschrift der „Constitutionen“ angehängte lateinische Ueberarbeitung der „Artikel der Ceremonien“ von 1525 („articuli ceremoniarum nonnihil locupletati“) ist nicht als sogenannte „zweite Kirchenordnung“ Preußens aufzufassen, sondern als eine wahrscheinlich für die erwähnten Synoden geschriebene Arbeit des S. anzusehen. Daß jene vier Synoden (zu Königsberg, Rastenburg, Marienwerder und die Landessynode wieder zu Königsberg) im J. 1530 (Febr. bis Mai) gehalten worden sind, ist wahrscheinlich; leider haben wir keine Acten über ihre Verhandlungen, können also auch nicht wissen, wieweit S. auf ihnen thätig war.

Durchschlagend wirkte der Bischof von Pomesanien sodann von 1531 bis 1535 mit seiner Feder, mit seinem mündlichen Worte und seiner bischöflichen Gewalt zur Unterdrückung der in Südpreußen um sich greifenden Schwenkfeldischen Geistesrichtung, welche in dem Freiherr Friedrich v. Heideck, Herrn auf Johannisburg und Lötzen, ihren Patron besaß. Dieser hatte sich 1529 ein Jahr lang am Hofe zu Liegnitz aufgehalten und für Schwenkfeld Sympathie gewonnen. So machte er denn einen Schwenkfeldisch gesinnten Geistlichen, des Namens Peter Zenker, zum Pfarrer von Johannisburg. Bald erfahren wir von anderen gleichgestimmten Pfarrern zu Bialla, Passenheim, Neidenburg und wol auch zu Lyck. Am 8. und 9. Juni 1531 suchte S. auf einer von ihm nach Rastenburg berufenen Synode den Pfarrer Zenker zur lutherischen Denkweise über Wort Gottes und Sacrament zurückzuführen, schrieb im August 1531 eine dogmatische Gegenschrift „Wider Peter Zenker“ (Tschackert, Urkundenbuch u. s. w. II, Nr. 806) und leitete am 29. und 30. December desselben Jahres ein Religionsgespräch beider Parteien ebenfalls zu Rastenburg im Pfarrhause daselbst, auf welchem der von Heideck verschriebene Prediger Fabian Eckel aus Liegnitz das Wort für den Schwenkfeldianismus führte, während S. und Poliander die lutherische Denkweise vertheidigten. Um der Personen willen, welche sich hierbei betheiligten (Herzog Albrecht, Polentz, Brießmann, Apel, Heideck u. s. w.), ist dieses Religionsgespräch ein merkwürdiger Vorgang in der preußischen Reformation und deshalb auch die Fertigstellung des Protokolles darüber durch S. ein dankenswerthes Werk des vielbeschäftigten und damals noch dazu durch Krankheit gequälten Mannes (Tschackert, Urkundenbuch II, Nr. 823); ein praktisches Resultat aber hatte [133] das Religionsgespräch nicht, und da der Herzog selbst unter dem Einflusse Heideck’s in Gefahr stand, dem Schwenkfeldianismus „zuviel einzuräumen“, wie S. schrieb, so führte dieser den Kampf mit den ihm zu Gebote stehenden Mitteln auf eigene Hand: unermüdlich thätig verfaßte er Briefe, Sendschreiben, Gegenschriften, so oft es nöthig wurde; hauptsächlich war es jetzt Jakob Knothe aus Danzig, Pfarrer zu Neidenburg, welcher dem Bischofe große Belästigung verursachte, bis er vom Amte suspendirt wurde und das Land verließ. Andere dogmatische Gegner waren aus dem reformirten Holland nach Pomesanien gezogen, wo sie durch die Menschenfreundlichkeit des Herzogs Albrecht Unterkommen fanden, während Wilhelm Gnapheus, ein Humanist aus dem Haag, jetzt in Elbing als Schulrector angestellt, ihr geistiges Haupt wurde. Gegen diese „Sacramentierer“ verfaßte S. im J. 1534 zur Vertheidigung der lutherischen Lehre von den Gnadenmitteln eine „Epistola ad Batavos vagantes“, welche leider verloren gegangen ist. Der Kampf gegen den Spiritualismus beschäftigte S. manchmal bis zu einem seine Gesundheit fast aufreibenden Grade; erst seit 1535 wurde nach dieser Seite hin sein Leben ruhiger, als der Herzog Albrecht, belehrt durch die Ausgänge des wiedertäuferischen Spiritualismus im Münsterschen Reiche, am 1. August 1535 an S. ein Mandat erließ, daß die Eintracht der Lehre im Geiste der preußischen Kirchenordnung von 1525 erhalten, d. h. das Lutherthum als allein berechtigte Religionsgesellschaft im Lande anerkannt werden sollte. Für S. bedeutet dieses epochemachende Edict einen Sieg über den Schwenkfeldianismus.

Dem hohen Ansehen, das S. dadurch bei Hofe und im Lande noch besonders erlangte, entsprach es, daß er bei wichtigen principiellen Angelegenheiten von Kirche und Staat um Rath und Mitarbeit von seinem Landesherrn ersucht wurde. So finden wir ihn im Februar 1537 in Königsberg, als es sich darum handelte, zur Beschickung des Concils von Mantua Stellung zu nehmen, und etwa am 20. Februar d. J. brachte er ein Gutachten über die Frage zu Stande, „was zu thun sei, wo das Concilium etwas, das unchristlich und wider Gottes Wort würde sein, determiniret und der Papst durch seinen Anhang solches vollstrecken wollte“. Das Gutachten als „Rathschlag“ in deutscher, als „Consilium“ in lateinischer Sprache vorhanden (Tschackert, Urkundenbuch II, Nr. 1067 und 1068), neben S. von Polentz, Brießmann, Poliander und Meurer unterschrieben, äußert sich für obigen Fall dahin, daß sich Fürsten und Stände in Gottes Namen zur Gegenwehr anschicken und ihren ungerechten Verfolgern mit unbeschwertem Gewissen Widerstand thun dürfen. An den Papst Paul III. aber, von welchem S. in seiner Eigenschaft als Bischof von Pomesanien durch den Erzbischof von Riga zur Theilnahme am Concil eingeladen war, schrieb er unter dem 25. Februar aus Marienwerder einen lateinischen Brief, in welchem er seiner Freude über die Berufung des Concils Ausdruck verleiht, aber auch dem Adressaten zu verstehen gibt, daß er (S.) nicht nur ein ökumenisches, sondern auch ein freies Concil erwarte, auf welchem jedem frommen Theilnehmer ungehinderte Meinungsäußerung zukomme, falls nämlich die heilige Schrift die unverletzliche Richtschnur sei, welcher jede, auch die Autorität einer noch so zahlreich besuchten Synode, die Palme reichen müsse; unter dieser Voraussetzung hoffte er, dem Concile beizuwohnen, falls nicht sein Landesherr diesem Wunsche entgegenstehe. Dieser Brief, welchen man bisher nur aus dem Königsberger Concepte (gedruckt bei Cosack a. a. O. S. 105–107) kannte und von welchem Cosack a. a. O. und ich in meinem Urkundenbuche wie im „Paulus Speratus“ S. 68 annahm, daß er wahrscheinlich nicht abgesandt worden sei, ist, wie Friedensburg[WS 2] jüngst mittheilte, wirklich abgeschickt worden und befindet sich im Original im Staatsarchiv zu Florenz. Vgl. „Nuntiaturberichte aus Deutschland“, [134] 1. Abth. 2. Bd. (Gotha 1892) S. 46. Von da an ist S. in principiell wichtigen Angelegenheiten nicht mehr in den Vordergrund der preußischen Reformation getreten; denn die lateinische Eheordnung, welche als „Episcopale mandatum“ 1539 in seinem und Polentz’ Namen veröffentlicht wurde, war nicht von ihm, sondern auf Befehl des Herzogs in Königsberg von Brießmann und Poliander verfaßt; an dem Erlaß der Kirchenordnung von 1544, welche gegen den Wunsch des S. die „Elevation“ der Hostie bei der Feier des Abendmahls aufhob, war er nicht positiv betheiligt und bei der Gründung der Universität in Königsberg konnte er, der weit ab residierende Bischof, nicht mitwirken, zumal akademisch gebildete Rathgeber in genügender Anzahl dem Herzoge in der Hauptstadt zur Verfügung standen, und Polentz als der nächstresidirende und zuständige Bischof „Conservator“ der Universität wurde. Nur im Anfange des osiandristischen Streites mußte S. auf Wunsch seines Landesherrn noch einmal als dogmatische Autorität auf den Plan treten, indem er am 4. Juli 1549 in der Rathsstube des Schlosses zu Königsberg die Magister Lauterwald und Funk, von denen jener den eben zur Professur gelangten Osiander in Thesen angegriffen hatte, über ihren Streit eingehend verhörte und darüber einen in der Handschrift sechszig Bogenseiten langen Bericht an den Herzog abfaßte. (Tschackert, Urkundenbuch III, Nr. 2304.) Es ist dies das letzte wissenschaftliche Werk des S.; mag er in seiner Bescheidenheit selbst nicht damit zufrieden gewesen sein, es ist doch der erfreuliche Beweis, daß er in seinem 65. Lebensjahre, nachdem er fast 20 Jahre ohne theologischen Umgang in Marienwerder gelebt, dennoch die Energie theologischer Denkarbeit sich bewahrt hatte. Auf den Gang des osiandristischen Streites selbst hat S. keinen Einfluß mehr ausüben können; aber als 1567 nach den osiandristischen Wirren die preußische Kirche wieder auf lutherischen Standpunkt gestellt wurde, war auch der geistigen Arbeit des S. ihr voller Einfluß in Preußen wieder gegeben und bis zum Rationalismus hin ist die preußische Kirche in den Bahnen geblieben, auf welche hauptsächlich S. sie geleitet hatte.

Obgleich Speratus’ dogmatische Hinterlassenschaft, welche sich meist in Manuscripten auf dem Staatsarchiv in Königsberg befindet, den Eindruck starker Geistesarbeit macht, so bildete doch die pastorale Thätigkeit das Hauptstück seiner bischöflichen Wirksamkeit. Die zahlreichen Ueberreste von Briefen und Acten aus seiner Thätigkeit von 1530 bis 1551 begründen das Urtheil, daß er mit peinlicher Gewissenhaftigkeit und Ordnungsliebe sein oberhirtliches Amt sich hat sauer werden lassen in Kirchenvisitationen und Abhaltung von Synoden, in Anstellung von Geistlichen und Lehrern, in Ausübung der Disciplinargewalt über sie, in Schlichtung von Ehesachen und in unzähligen Personalangelegenheiten, guten und schlimmen, so daß die Arbeitslast ihn manchmal fast erdrücken wollte. (Das Detail darüber bei Tschackert, Paul S. S. 72–86.) So waltete er seines verantwortungsvollen Amtes mit nie ermüdender Thatkraft, bis der Tod ihm den Hirtenstab aus der Hand nahm; am 12. August 1551 (nicht 1554, wie fast überall falsch angegeben wird) starb er zu Marienwerder, nachdem er in Preußen 27 Jahre gewirkt, und davon länger als 21 Jahre dem Bisthum Pomesanien vorgestanden hatte. Am 1. August, Nachmittags 2 Uhr wurde er in dem Dom daselbst feierlich beigesetzt.

Hinter ihm lag ein ungemein arbeitsreiches und gesegnetes Leben, und doch war er von Natur schwächlich und in den letzten Decennien vielfach durch Krankheiten gehemmt gewesen. Sein Bild zeigt uns den ernsten Mann, wie er sich bereits müde gearbeitet hat; auf dem Haupte trägt er eine Luthermütze, Freundlichkeit spricht aus seinen großen Augen, der Gesichtsausdruck ist mild, der untere Theil des Antlitzes wird durch einen Vollbart verdeckt; bekleidet ist der Körper [135] mit Talar und Pelzkragen, in den gefalteten Händen hält er ein Buch als Symbol der Erbauung und der Meditation. S. hinterläßt, wenn wir sein gesammtes Leben überschauen, den Eindruck einer sich stets gleichen hochgebildeten, tieffrommen, arbeitsfreudigen, würdevollen Persönlichkeit, unter den Reformatoren Preußens zwar nicht der Zeit, wol aber dem Einflusse nach der erste. Ueber seine Werke ist im vorstehenden Artikel an den einzelnen Stellen gehandelt. Seine ganze litterarische Hinterlassenschaft wurde zum ersten Male gesammelt in P. Tschackert, Urkundenbuch zur Reformationsgeschichte des Herzogthums Preußen (1890) II. und III. Band; in den Registern am Schlusse des III. Bandes (im Inhaltsverzeichniß und Alphabetischen Register) befindet sich das Verzeichniß aller Schriften und Briefe des S., ein Verzeichniß der Briefe an S. und die Angabe der Stellen, wo außerdem in den Quellen der preußischen Reformationsgeschichte sonst noch über ihn Nachrichten vorkommen. Da dieses Material dem Professor Cosack nur theilweise bekannt war, so ist sein Buch über „Paulus Speratus“ (1861), soweit es das Leben des S. behandelt, unvollständig und an nicht wenigen Stellen im Irrthum, während es durch die Behandlung der Lieder des S. und durch den Neudruck und die Commentierung der Löner’schen Dichtungen des Königsberger Gesangbuches von 1527 werthvoll bleibt. Eine auf Tschackert’s Urkundenbuche ruhende Monographie über das Leben und Wirken des S. ist Tschackert, Paul S. von Rötlen, evangelischer Bischof von Pomesanien in Marienwerder (Halle 1891, Verein für Reformationsgeschichte).

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Erhard von Queis (* um 1490 in Storkow (Niederlausitz); † 10. September 1529 in Preußisch Holland), Bischof von Pomesanien. 1524 Übertritt zur Reformation.
  2. Karl Walter Friedensburg (* 6. März 1855 in Hamburg; † 19. Februar 1938 in Wernigerode), Archivar und Historiker.