Geschichte von Kloster Heilsbronn/Funktionen derselben

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4. Funktionen derselben.

Nach Benedikts Ordensregel sollten die Mönche auch Handarbeiten verrichten. Daher wurden manche Cisterzienserklöster absichtlich in unbebauten wüsten Landstrichen gegründet und die Mönche angehalten, das Land urbar zu machen. Anders verhielt sich’s mit dem Heilsbronner Kloster, welches in einer bereits wohlbebauten Gegend gegründet wurde und gleich bei seiner Dotation vom Klosterstifter ein der Abenbergischen Grafenfamilie abgekauftes Prädium erhielt. Auch die Gegenden, in welchen das Kloster schon sehr frühzeitig Güter erwarb: die weinreiche Maingegend und das getreidereiche Ries, waren bereits sehr wohl bebaut. Ebenso die schon vor der Klosterstiftung im Orte Heilsbronn selbst vorhandenen Anwesen, welche bald vom Kloster acquirirt wurden. Jedes dieser Anwesen hatte Dienstboten und einen eigenen Haushalt und Viehstand und wurde von einem Mönch verwaltet, welcher mit den Dienstboten an die Arbeit ging. Daß es dabei nicht immer schweigsam und geräuschlos herging, wie es die Ordensregel forderte, ersieht man aus einem De labore manuum überschriebenen Sermon, welchen der 22. Abt Kötzler i. J. 1443 vor seinen Kapitularen hielt. Die Lektion, welche er seinen Mönchen gab, lautet in deutscher Übersetzung: „Benedikt nennt den Müssiggang einen Feind der Seele; daher sollen die Brüder zeitweise durch Handarbeiten beschäftigt werden. Seht, geliebteste Brüder, wie ernstlich uns der heilige Benedikt die Handarbeit anbefohlen hat. Daran halten sich die Klöster in Ägypten, nicht sowohl wegen der Nahrung als wegen des Seelenheils, damit die Mönche nicht in schädliche Gedanken ausschweifen. Wir lesen, in welcher Weise die alten Mönche arbeiteten: In Ägypten lebten Mönche, sogar 5000, unter einem Abt, Alle lebten von ihrer Hände Arbeit; sie hatten nicht, wie wir, große Güter und Einkünfte; auch bettelten sie nicht; sie ernährten durch eigene Arbeit sich und viele Arme und Schwache. Aber sie arbeiteten [555] im tiefsten Stillschweigen, nicht, wie die jetzigen Mönche, unter Rumor, Geschrei und Streit. Was sollen wir sagen von der Arbeit, welche in unserem Kloster durch den Convent gethan wird? Wahrlich, es arbeiten Brüder hier, welche lieber gar nicht arbeiten sollten, was für sie selbst und für das Kloster nützlicher wäre. Denn nach kaum halbstündiger Arbeit wollen sie da und dort herumschweifen, zum Schaden ihres Seelenheils.“

So viel über die Beschäftigung der Mönche durch Handarbeiten. Über anderweitige Funktionen der Mönche und Äbte berichtet Näheres ein in Erlangen aufbewahrtes Manuskript, verfaßt i. J. 1516 von Joh. Wirsing, damals Mönch und Kantor, nachmals Abt. Es ist betitelt: Directorium usuale, quo non solum annua divinorum officiorum persolutio, sedetiam quaedam consuetudines, prout fons salutis in praesens irrefragabiliter tenuit, breviter complectuntur. In einem vorangestellten Kalender sind die Namen der Heiligen, Märtyrer und Bekenner verzeichnet, deren an den Sonn- und Wochentagen beim Gottesdienst gedacht wurde. Bei 78 derselben sind die Gebete, Lektionen und Gesänge für ihre Gedächtnißtage genau vorgeschrieben. Neben den Namen der Heiligen sind auch die Namen von Personen eingetragen, welche Schenkungen an das Kloster gemacht und dafür Seelenmessen oder Jahrtage verordnet haben. Die drei Messen: beatae virginis, trium magorum und prodefunctis mußten an jedem Tage celebrirt werden, zwischen Himmelfahrt und Pfingsten von jedem Priester die Messe de S. Trinitate, während die Laienbrüder in diesen Tagen tausend Ave Maria täglich beten mußten. Derjenige Priester, welcher die Laienbrüder zu beaufsichtigen hatte, hieß Magister conversorum. Er mußte für dieselben an zehn Fest- und Feiertagen Beichte und Kommunion halten und an gewissen Tagen in der Katharinen- oder Volkskirche den Gottesdienst besorgen; dasselbe thaten andere Mönche in den auswärtigen Kapellen.

Den Reconvaleszenten im Infirmitorium war vorgeschrieben: vom Krankenhause sich nicht zu entfernen, nicht in den Werkstätten (officina) umherzulaufen, dem Gottesdienste im Chor [556] beizuwohnen, bei Tisch Stillschweigen zu beobachten und vom Tische nichts wegzutragen. Den Zuwiderhandelnden wurde eine Tagesportion vorenthalten. Diese Strafart war die üblichste auch bei gesunden Konventualen. Empfindlichere Strafen folgten auf schwerere Delikte, ja schon auf Verfehlungen aus Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit, wenn sie bei gottesdienstlichen Handlungen vorkamen. Im Jahre 1510 stieß ein Meßwöchner unvorsichtigerweise den Kelch um, wobei der bereits konsekrirte Wein theilweise auf das Corporale und auf die Altartücher floß. Der Priester, obgleich vom Kantor ermahnt, innezuhalten, las die Messe zu Ende, worauf Corporale und Altartücher, obgleich befleckt, am gewohnten Orte bei den Reliquien niedergelegt wurden. Das Straferkenntniß (quod secundum doctores talia pericla convenienter punienda sint) lautete: Untersagung der Kommunion bis zum Zusammentritt der Senioren, ein Tag bei Wasser und Brot auf der Erde, Wasser und Brot an den drei folgenden Freitagen, Ruthenstreiche (vapuletur) an diesen drei Tagen im Kapitol, acht Tage lang Beten des Psalms: Deus, nespice in me. Die Konventualen insgesammt mußten in den Kreuzgängen Bußpsalmen beten. Erst am vierten Freitage erfolgte Straferlaß und Wiederaufnahme.

Zu den Funktionen der Mönche gehörte auch, daß sie an bestimmten Tagen lateinische Reden halten mußten. Diese Sermones sind in Erlangen in großer Zahl noch vorhanden, namentlich die von Conrad von Brundelsheim, gehalten vor 1317, von Johann Einkurn, gehalten um 1361, und vom 22. Abt Kötzler, gehalten um 1445. Conrad von Brundelsheim haben wir oben als 14. Abt kennen gelernt, auch Schriftproben aus seinen Sermonen. Einkurn werden wir nachher näher kennen lernen. Die Sermonen Beider wurden sehr hoch geschätzt und daher von den Mönchen wiederholt abgeschrieben, meist auf Pergament, mit zierlichen Anfangsbuchstaben, mit großem Fleiße. Das Abschreiben von Büchern war eine Hauptfunktion der heilsbronner Mönche. Dergleichen fleißige Kopisten waren z. B. Sifried aus Rotenburg 1309, Johannes Leuchtenfels [557] aus Spalt 1374, Walter Serator (Schlosser) 1436, Conrad Meichsner 1442 (studirte in Wien), Johannes Seyler aus Neustadt a. d. Aisch 1457 (studirte und promovirte in Heidelberg). Die von ihnen abgeschriebenen Codizes sind theologischen, philologischen, juristischen, historischen Inhalts, einige mit schönen Miniaturmalereien geschmückt. Da mancher Codex 200 bis 300 Pergament- oder Papierblätter enthält, so konnte mancher Kopist seine Arbeit erst nach Jahren vollenden. Einer derselben fügte seiner mühevollen Arbeit ein Deo gratias und folgendes Distichon bei:

Scribere qui nescit, nullum putat esse laborem.
Tres digiti scribunt, corpus tamen omne laborat.

Ein Anderer fügt bescheiden seiner Kopie die Worte bei:

Heu male finivi, quia scribere non bene scivi.
Totum quod scribo non valet ova duo.

Arbeiten in Werkstätten verrichteten die heilsbronner Mönche nicht; sie beaufsichtigten und leiteten aber den ausgedehnten Klosterhaushalt, wie im V. Abschn. berichtet werden wird. Auch mußten sie vom Abt, dessen Regiment nicht unumschränkt war, in allen das Kloster betreffenden Handlungen und Verhandlungen beigezogen werden. In welcher Weise die Äbte und Mönche bei gewissen Akten fungiren mußten, erhellt aus folgenden, dem „Direktorium“ entnommenen Programmen:


Bei Begräbnissen.

Die Leichname fürstlicher Personen wurden vom Abt und Konvent vor dem Thore mit fons, thus, lux, crux eingeholt, erst in der Katharinenkirche niedergesetzt, dann unter dem Läuten der mittleren Glocke in den Chor der Klosterkirche getragen, wohin auch die Laien folgten. Der Kantor intonirte: Oremus pro omnibus fidelibus defunctis. Die Konventualen antworteten: Requiem aeternam da. Nach mehreren Lektionen und Gebeten mit Weihwasser, Weihrauch, Licht und Kreuz an das Grab. Weihung desselben. Bestattung des Leichnams. Nach Gebeten und Responsorien Rückkehr in den Chor zur Messe. Abermals [558] Prozession an das Grab. Am Schluß der Feier: Salve regina. Die Leichen adeliger Personen wurden ebenso bestattet, jedoch nicht in der Katharinenkirche niedergestellt. Erkrankte ein Mönch bedenklich, so zog der Abt sammt allen Konventualen mit Wasser, Licht, Kreuz und Wein an das Krankenbett zur Reichung des Sterbesakraments, Psalmen singend, betend: Beatus qui etc., Judica me etc. Gloria etc. Nach Eintritt des Todes zogen die Genannten wieder in Prozession an das Sterbebett, Alle singend: Credo in unum Deum. Der Abt sprach die Litanei, der Konvent respondirte. Der Kantor intonirte: Subvenite sancti; der Abt: Oremus. Zug an das offene Grab, dasselbe zu weihen. Die vier ersten Bußpsalmen. Der Kantor: Libera me de morte aeterna. Darauf trug man den Verstorbenen in den Chor der Kirche zur Feier der Messe und dann unter vielen Gebeten hinaus in das Grab. Ebenso ausführlich wird das Verfahren bei den übrigen kirchlichen Handlungen beschrieben, z. B. bei den nachgenannten:


Die Aschermittwochsfeier.

Auf ein vom Kustos gegebenes Zeichen entschuhen (discalciunt) sich die sämmtlichen Konventualen, welche auf ein weiteres, durch die mittlere Glocke gegebenes Zeichen in die Horas gehen. Wechselgesänge zwischen dem Kantor, dem Konvent und dem fungirenden Priester. Meist knieend, das Gesicht zum Altar gewendet. Der Abt, vom Kantor gefolgt, tritt zu der im Presbyterium bereits aufgestellten Asche, empfängt vom Kustos Stola und Pastoralstab und besprengt die Asche mit Weihwasser. Der Kantor intonirt: Exaudi pater etc., worauf ein Vers, Gloria und abermals Exaudi folgt. Der Abt legt die Stola ab, empfängt vor den Stufen vom Prior die Asche, ingleichen der Prior vom Abt. Mit den Worten: Memento, quod cinis es etc., streut der Abt rechts, der Prior links an den Stufen des Presbyteriums erst den Dienern des Altars, dann den Senioren, den Jüngeren, den Novizen und den Laienbrüdern Asche auf das Haupt. Dann folgt die Messe: Misereris etc. Alle bleiben unbeschuht. [559] Auch am Charfreitag mußten Alle barfuß beim Gottesdienst erscheinen.


Die Gründonnerstagsfeier.

Früh vor sechs Uhr nach einem Zeichen mit der großen Glocke Versammlung im Kapitol. Zug in die Kirche. Missa pro defunctis, vom Kantor celebrirt. Der Prior verbrennt das alte linteum, schüttet die Asche in piscinam[1] neben dem Hochaltar, worauf der Kustos ein neues reicht. In Prozession zur Kirche hinaus in den Raum zwischen der Bibliothek und der Kirchthür, wo sich bereits so viele arme Männer, als Mönche vorhanden sind, versammelt und barfuß auf Sitzen niedergelassen haben. Der Abt wäscht knieend einem der Männer mit warmem Wasser die Füsse und küßt ihn. Gleiches thut jeder Konventual einem der Männer. Diese insgesammt werden vom Bursarius in das domus hospitum (Burggrafenhaus, jetzt Pfarrhaus) geführt. Der Abt weist einige Mönche an, die Vespern zu halten; die übrigen fordert er auf, gleich ihm, Arbeitskleider anzuziehen und ihm in das domus hospitum zu folgen, wo die armen Männer sich an verschiedenen Tischen niederlassen. Die am ersten Tische sitzenden fordert der Abt auf, ihre Hände zu waschen, worauf er ihnen Brot, Gemüse und einen Trunk auf den Tisch stellt. Die Mönche verfahren ebenso bei den andern Tischen. Während der auf diese Armenspeisung folgenden zwei Tage wird mit der Glocke kein Zeichen gegeben, sondern mit einer tabula lignea vel campana lignea.


Die Frohnleichnamsfeier.

Tags zuvor zwei Vespern: Missa prima de corpore christi, quam totus conventus ex devotione auscultet. Der Kustos stellt das Venerabile in einer Monstranz auf den Hochaltar, zugleich eine andere Büchse mit dem Sakrament, dazu Heiligenreliquien. Der Abt tritt an den Hochaltar, gefolgt vom [560] Kustos, von seinem Kaplan und zwei Novizen. Er trägt Stola und Pallium, zeigt die Monstranz mit den Worten: Ad cenam agni etc. Der Konvent fährt fort im zweiten Vers. Die zwei Novizen lassen Cymbeln erklingen. Der Abt bekreuzt die Versammelten mit der Hostie, welche in das Ciborium gelegt wird. Die Mönche gehen in das Dormitorium. Dieß am Vorabend des Festes. Am Festtage: Rede im Kapitol. Versammlung im Chor; der Abt mit Inful und Magnificum, neben ihm der Granarius und Bursarius. Der Kantor intonirt: Homo quidam etc. Prozession durch den Kreuzgang, voran der Subdiakonus mit dem Weihwasser, der Diakonus mit dem Kreuz, dann die Mönche, der Abt, die Novizen, die Laienbrüder, zuletzt die Laien. Nach der Rückkehr in die Kirche: Messe; der Abt zeigt das Sakrament mit den Worten: Ecce panis etc.; der Konvent fährt fort: In figuris etc. Nach der Messe wird, wie an andern Sonntagen, Kapitel gehalten, dann auf der Stufe des Presbyteriums der exorcismus salis et aquae vollzogen. Während des Gesanges der Tercien werden die Büchlein für den Gesang den Brüdern eingehändigt. Diese erhalten während des zweiten und dritten Psalms von den Kustoden ihren Ornat, kommen in den Chor und nehmen Heiligenreliquien in Empfang. Prozession paarweise von der Klosterkirche in die Katharinenkirche. Der Abt benedizirt das Volk mit der Hostie, legt diese auf den Altar, die Mönche ihre Reliquien gleichfalls. Messe. Besprengung des Volks mit Weihwasser. Wechselgesänge. Predigt an das Volk. Die Mönche nehmen ihre Reliquien wieder vom Altar, der Abt die Hostie, vor welcher alles Volk nochmals niederfällt. Segen. Gesänge. Rückkehr der Prozession in die Klosterkirche. Die große Glocke ruft ins Refektorium, wo heute beim Essen Bernhardus gelesen wird; an den übrigen Tagen in der Octave: Operamini non cibum, qui perit etc.


Elektion und Benediktion des 26. Abts Wenk i. J. 1518.

Der 25. Abt Bamberger wurde leidend nach Nürnberg in den heilsbronner Hof gebracht und starb daselbst. Die erste [561] Todtenfeier fand noch am Todestage in der dortigen St. Nicolaikapelle statt. Am folgenden Tage wurde der Sarg, darauf Inful und Stab, in die St. Lorenzkirche gebracht. Die Leiche begleiteten Scholastici von St. Lorenz und deren Rektoren, dortige Vikarien, Mönche von Heilsbronn, Ebrach und Egidien, 36 Senatoren, drei Klageweiber (mulieres lugere se simulantes), eine Menge Volks. Nach zweistündigem gutbezahltem Leichengottesdienst ging der Zug bis an das Frauenthor. Alle Glocken läuteten: die ganze Stadt war in Bewegung. Am Thore kehrten die Städter zurück. Heilsbronner Mönche brachten die Leiche nach Heilsbronn, erst in die Katharinenkirche, dann in die Klosterkirche, hierauf ins Kapitolium, wo man sie begrub. An den folgenden Tagen wurden in beiden Kirchen die üblichen Trauergottesdienste gehalten. Gleich nach dem Tode hatte man nach Onolzbach, Ebrach, Lankheim und Kaisersheim Anzeige erstattet, worauf der Markgraf Friedrich sofort einen Kommissär, „Wolfgang von Luchey“, nach Heilsbronn sandte, ne claustrum ab exteris molestiam pateretur. Auf Ladung erschienen zur Abtswahl alle auswärts stationirten Pröbste und Mönche. Der Prior mit einigen Mönchen empfing vor dem Klosterthor den Abt von Ebrach, geleitete ihn zum Gebet an einen Altar in der Kirche, an den Weihkessel, an das Grab des Abts, in die Abtei zur Übergabe des Siegels, worauf man den Wahltag bestimmte.

Am Wahltage Versammlung im Chor. Der Visitator begann: Requiescat etc. Der Kantor, auf der Matte stehend, sang mit gedämpfter Stimme: De profundis etc. Wechselgesänge und Gebete. Der Kantor verlas Benedikts Regel de ordinando abbate. Der Visitator ließ den Prior Frölich, den Subprior Greulich (nachmals Abt) und den Bursarius Wenk (nachmals Abt) vortreten und ließ sie schwören: diejenigen 25, welche sie für die Tüchtigsten hielten, zu Wahlmännern zu wählen. Von ihnen gewählt wurden: Frölich, Prior; Schilher, Jubilar; Mark, Probst in Neuhof; Milheuser, Hospitalarius; J. Glatz, Circuitor; M. Glatz, Probst in Merkendorf; Heinlein, Subcellarius; Pistor, Probst in Bonhof; Forchtenberger, Magister in Randersacker; Stumpf, [562] Magister in Nürnberg; Meichsner, Magister in Münchzell; Kapp, Kustos; Wenk, Bursarius; Hegwein, Granarius; Heubner, Infirmarius; Gerung, Kaplan in Seligenpforten; Fischer, Magister in Nördlingen; Castner, Servitor; Wirsing, Kantor (nachmals Abt, Verfasser des Direktoriums); Sprentz, Vinitor; Greulich, Subprior; Helchner, Vorstand der Laienbrüder; Ostermeier, Baccalaureus; Widmann, Circuitor, und Puckel, Portarius. Der Visitator ließ diese 25 auf die Matta treten und fragte dann viermal die übrigen Mönche: ob sie gegen die Gewählten etwas einzuwenden hätten? Als keine Einwendung erfolgte, forderte er die 25 auf zur Vorbereitung auf das hl. Abendmahl. Kurze Pause wegen der Beichte, worauf die 25 vom Visitator das Sakrament empfingen, nach der Messe das Veni creator sangen, dem Visitator in die St. Michaelskapelle (Heideckerkapelle) folgten, einen Eid schworen und abstimmten. Wenk, der Gewählte, sprach: Consentio. Alle Glocken läuteten. Rückkehr in die Kirche, wo der Gewählte nach dem Te deum seinen Sitz neben dem Altar erhielt. Prozession ins Kapitol, wo der Gewählte schwor: Ego juro, quod possessiones et jura monasterii non vendam, neque alienibo, nec impignorabo, neque de novo infeodabo, nec per aliquem modum donabo, nisi per modum per decretum apostolicum institutum. Sic me deus adjuvet et sancti ejus. Der Visitator schärfte dem Abt seine zweifachen Pflichten sein: seine geistlichen (curas spirituales), indem er ihm das librum regulae mit den Worten darreichte: Ecce regulam vestram; seine zeitlichen (temporales), indem er ihm die Abtsschlüssel einhändigte. Jeder Konventual kniete nieder vor dem Abt und gelobte ihm in die Hand: Promitto tibi obedientiam de bono usque ad mortem secundum regulam S. Benedicti. Dasselbe gelobten die Laienbrüder, aber in deutscher Sprache. Der Abt gab Jedem den Friedenskuß mit den Worten: Deus perducat te in vitam aeternam. Alle geleiteten den Abt in seine Wohnung und schieden von ihm unter Segenswünschen. Die Glocke rief ins Refektorium. Fuit hac die lauta in abbacia [563] refectio cibo et potu, ut meliora reperiri non possunt, quibus totus interfuit conventus.

Auf die Elektion folgte am 1. August die Benediktion oder Konsekration durch den Suffraganbischof von Eichstätt in Gegenwart der assistirenden Äbte von Ebrach und Ahausen. Links vom Hochaltar stand ein mit neuen Mappen bedeckter Tisch, darauf zwei brennende Kerzen, zwei andere Kerzen für das Offertorium, zwei Brote, zwei Kannen mit Wein, die Inful, der Hirtenstab, die Handschuhe und der Ring. Auf einer Seite des Altars saß der Bischof, auf der andern der zu konsekrirende Abt mit seinen zwei Assistenten, der Abt lediglich mit der Alba, Stola und dem Pluviale oder Cappa choralis bekleidet. Nach dem Confiteor, Introitus etc. stellte der Bischof in einer Ansprache den Abt der Versammlung vor, fragte die Konventualen: ob die Wahl kanonisch vollzogen worden sei? Antwort: Fuit. Nach einem Deo gratias fragte der Bischof den Abt: „Willst du St. Benedikts Regel befolgen, deine Untergebenen zur Befolgung derselben anhalten, auf gute Ordnung und klösterliche Disziplin (castitas, sobrietas, humilitas, patientia) sehen, das Kirchenvermögen treulich verwalten und zum Nutzen der armen Brüder und der Fremden verwenden, mir und meinen Nachfolgern gehorsam sein?“ Nachdem jede dieser Fragen durch ein Volo bejaht worden war, legte der Abt die Finger auf das aufgeschlagene Evangelium und schwor, das Alles zu halten. Der Bischof: Deus sit cooporator tuus. Nach Amen, Wechselgesängen, Litanei etc. reichte der Bischof dem Abt die Ordensregel mit den Worten: „Nimm hin die von den Vätern dir übergebene Regel, die vom Herrn dir anvertraute Herde zu leiten.“ Darauf zog er betend dem Abt die Handschuhe an, steckte den Ring an den Ringfinger seiner rechten Hand und reichte ihm den Hirtenstab mit den Worten: „Gebrauche diesen zur Besserung deiner Schaar.“ Dann setzte er ihm die Mitra auf mit den Worten: „Nimm hin den Helm des Heils, alle bösen Gedanken des Feindes zu vertreiben.“ Der Bischof celebrirte die Messe und empfing dazu die zwei Kerzen, die zwei Kannen und die zwei Brote. Der Abt [564] küßte ihm die Hand, empfing von ihm das Sakrament und wurde von ihm an den Abtssitz geführt mit den Worten: „Stehe in Gerechtigkeit und Heiligkeit an der von Gott dir übertragenen Stelle. Regiere in voller und freier Gewalt dein Kloster, seine Herde und Alles innerhalb und außerhalb, Geistliches und Zeitliches.“ Alle Konventualen küßten dem Abt die Hand. Schluß nach Segen und mehreren Fürbitten und Wechselgesängen. Alle zogen in der Sakristei (sacrarium) ihre Ornate aus und begaben sich ins Refektorium, „wo der ganze Konvent nicht schlechter bewirthet wurde, als am Tage der Elektion.“



  1. Im Grundriß mit Nr. 144 bezeichnet.


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