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Wikisource:Skriptorium/Archiv/2016/August

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Wikipedian in Residence

Die Technische Informationsbibliothek (in Hannover) sucht noch bis zum 12. August einen Wikim/pedianer, der mit Wikimedia Commons und Wikidata und idealerweise auch Wikisource arbeiten kann. (zur Stellenausschreibung) --Anika (Diskussion) 10:55, 9. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

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Mein Kampf, deutsche Ausgabe

Siehe bitte oldwikisource:Scriptorium#Mein Kampf in German; dazu auch oldwikisource:Mein Kampf#Warum ist das Buch hier?. Gruß -jkb- (Diskussion) 15:30, 10. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Auf der Oldwikisource habe ich den Text gelöscht, s. hier. -jkb- (Diskussion) 01:43, 14. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Dankeschön, -jkb-! --Koffeeinist (Diskussion) 09:21, 14. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]
Auch ich begrüße Dein Tätigwerden in dieser Sache, -jkb-! --Unendlicheweiten (Diskussion) 12:17, 14. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]
Danke - ich finde, es reicht, dass die AfD frei herumläuft, noch mehr muss es auch nicht sein :-) -jkb- (Diskussion) 13:07, 14. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]
Zumal man den Mist im Netz sowieso findet - da braucht WS bestimmt nicht als weitere Plattform zu dienen. --Unendlicheweiten (Diskussion) 18:58, 14. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Pfaerrich (Diskussion) 07:39, 29. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Digitalisat

Hallo Skriptorium, kommt jemand an das Digitalisat von Geld regirt die Welt (1652) und kann es auf Commons hochladen? Vielen Dank, --Arnd 06:42, 30. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Das ist leider kein Digitalisat, sondern nur ein Katalogeintrag. Theoretisch hat die WDB den Titel digitalisiert, er ist aber (momentan? noch nicht?) zugänglich: http://diglib.hab.de/drucke/ie-180/start.htm. S. auch http://gso.gbv.de/DB=1.28/CMD?ACT=SRCHA&IKT=8002&TRM=%2723:675014B%27. --Dorades (Diskussion) 13:37, 30. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]
Siehe im VD17 da, unter Schlüsselseiten findet sich das Digitalisat, hochladen schaffst du wohl auch alleine. – Paulis 18:33, 30. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]
Brauch wohl keiner. – Paulis 20:09, 17. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Paulis 20:09, 17. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Vertragstext

Ich bin bisher Wikipedianer und würde in Zukunft gerne (völkerrechtliche) Vertragstexte einpflegen. Mir liegen Vertragstexte weder im Original, noch als Faksimile vor, sondern als wortgetreue Wiedergabe in Sekundärquellen. Ist es grundsätzlich möglich auf dieser Grundlage Vertragstexte in wikisource einzupflegen?

Es werden Scans der Quelle verlangt. Wird das Urheberrecht verletzt, wenn der wiedergebende Vertragstext aus einer Sekundärquelle, die prinzipiell geschützt ist, für wikisource eingescannt wird oder ist es erlaubt, weil hier nicht die notwendige Schöpfungshöhe erreicht wird? --Arturius001 (Diskussion) 10:29, 7. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Hallo Arturius001, um Deine Anfrage zu beantworten, bräuchten wir mehr Informationen. Um welche Vertragstexte handelt es sich? Welche Quelle (Autor, Verlag, Jahr der Veröffentlichung) soll verwendet werden? Gruß --A. Wagner (Diskussion) 10:54, 7. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]
Die Quellen sind divers und die Frage ist eher prinzipiell gemeint. Es handelt sich um völkerrechtliche und quasi-völkerrechtliche Verträge vom 16. bis Anfang des 20. Jahrhunderts. Vielleicht mal drei Fallbeispiele:
Diese Quellen sind primär Wiedergaben von Vertragstexten:
  • J.C. Hurewitz: Diplomacy in the Near and Middle East. A Documentary Record: 1535-1914. van Nostrand, New York et. al. 1956.
  • Edward Hertslet: The Map of Africa by Treaty. 1894.
Diese Quellen enthalten im Anhang die Wiedergabe von Vertragstexten:
Also, aus meiner Sicht ist das unproblematisch. Die Vertragstexte haben keine eigene Schöpfungshöhe und sind damit gemeinfrei. Deine Initiative bewerte ich sehr positiv, denn diese Verträge sind oftmals nicht anders zu erlangen als über die Sekundärliteratur. Wir haben sowas auch im Programm, siehe z. B.

Super, dann bedanke ich mich für die Info. --Arturius001 (Diskussion) 17:56, 7. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Nachfrage: Wenn ich die Richtlinien richtig verstehe, dann sind eigene Übersetzungen nicht prinzipiell verboten. Was sind die Anforderungen für eine eigene Übersetzung englischsprachiger (oder auch französischsprachiger) Vertragstexte? Viele der von mir anvisierten Verträge sind bisher nicht ins Deutsche übersetzt worden. --Arturius001 (Diskussion) 09:40, 9. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Siehe bitte hier Punkt 9. Eigene Übersetzungen sind hier nicht machbar, da ein Mechanismus zum Korrekturlesen schlicht nicht etablierbar ist. --THE IT (Diskussion) 16:58, 9. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Dieser Punkt sieht aber Ausnahmen vor. Es gibt jüngst den Fall, wo eine Übersetzung aus dem Chinesischen zugelassen wurde (Wikisource_Diskussion:Projekte#Daodejing-.C3.9Cbersetzung). Bei einem englischsprachigen Text besteht ein vielfach größeres Korrekturpotential, als bei einem chinesischen Text, da es wohl mehr Menschen in Deutschland (und bei der deutschen Wikisource) gibt, die gut die englische Sprache beherrschen als Chinesisch. --Arturius001 (Diskussion) 21:50, 9. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Ja, der Text wurde aber vor unserer Regeländerung im Juni 2016 eingestellt, damit ist Dein Beispiel unbehelflich. Ich sehe hier aber auch kein Problem, schließlich gibt es deutsche Vertragstexte, die wir hier nicht haben, siehe hier: Internet Archive. Grüße --A. Wagner (Diskussion) 00:16, 10. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Die Regel mag gelten, das habe ich nie bestritten, aber die Regel sieht ausdrücklich Ausnahmen vor. Aus der Regel selbst lässt sich nicht ableiten, wann die Ausnahme der Regel möglich ist bzw. es wurden keine Ausnahmekriterien definiert. --Arturius001 (Diskussion) 09:55, 10. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Meiner Meinung nach besteht gerade bei Übersetzungen von Vertragstexten ein viel zu großes Interpretationspotential, was das vorhaben für Kollaborationsvorhaben unbrauchbar macht. --THE IT (Diskussion) 10:26, 10. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Diesen Standpunkt halte ich nicht für plausibel. Vertragstexte sind sachlich und vor allem konkret formulierte Texte: X verpflichtet sich zu A und Y verpflichtet sich zu B. --Arturius001 (Diskussion) 17:43, 10. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Das ist vollkommen richtig. Vertragstexte per se sind sachliche Texte, die dann ausgelegt werden müssen, sonst hätten Richter und Anwälte wohl wenig zu tun. Die zweite Klippe ist dann die Übersetzung und diese ist dann sehr wohl nicht mehr eindeutig. Diese dann nicht eindeutige Übersetzung muss dann hier zweimal Korrektur gelesen werden. Bei Englisch->Deutsch mag es sogar noch möglich sein, dafür 2 Leute zu finden, bei allen anderen Sprachen sehe ich dann aber sehr sehr schwarz. Dafür ist das hier einfach die falsche Plattform. Übersetzungen sind hier schon fast bei Anlage dazu verdammt Ruinen zu sein ... einige Beispiele: Reise mit der Yacht Maria 1854 zu den Färöern, Ormurin Langi, Kópakonan, Der alte Vertrag (Gamli Sáttmáli), Daodejing (Wang Bi). Alles wunderschöne Texte ... aber der erste ist schlicht zu lang, dass sich 2 Freiwillige finden den erneut zu übersetzten um zu schauen, ob das mit ihren Vorstellungen übereinkommt und die weiteren sind schlicht derart seltene Sprachen ... das sich da gar nicht erst potentielle Kandidaten finden könnten.
Es steht dir selbstverständlich frei derartige Übersetzungsprojekte hier vorzustellen und die anzugehen, wenn sich Mitstreiter finden. Aber viele Erfolgsaussichten sehe ich dabei nicht. --THE IT (Diskussion) 11:38, 11. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: THE IT (Diskussion) 08:38, 30. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

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Whatamidoing (WMF) (talk) 20:03, 9. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: THE IT (Diskussion) 08:38, 30. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

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--The Wikipedia Library Team 20:38, 30. Aug. 2016 (CEST)

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