Beschreibung des Oberamts Backnang/Kapitel A 6

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VI. Gesellschaftlicher Zustand.
1) Grundherrliche Verhältnisse.[1]
A. Grundherren.

Ausschließlich im Besitze eines einzelnen Grundherren waren keine Orte des Bezirks.

Grundherrliche Beziehungen hatten statt gegenüber:

a) dem Fürsten von Löwenstein-Wertheim in Fornsbach, Groß-Erlach und Sulzbach;
b) dem Freiherrn von Sturmfeder in Oppenweiler: in Groß-Aspach und Oppenweiler.

Bis zum Vollzug der Ablösungs-Gesetze vom Jahr 1848 und 1849 hatten außer den genannten Herren in den ausgeführten Orten, in vielen auch die Pfarreien, Gemeinde- und Stiftungspflegen neben dem Staate grundherrliche Gefälle zu beziehen.

Eine Staatsdomäne
als geschlossenes Hofgut bestand in Eschelhof, Gemeindebezirk Sulzbach, 84 Morgen groß; sie war 1838–42 käuflich erworben worden. Im Jahr 1869 wurden die entbehrlichen Gebäude und einige Güter-Parzellen verkauft, der größere Theil der Güter aber an die Forstverwaltung zur Aufforstung überlassen.

Einige andere - dem Staat gehörige Complexe:

das Ebersberger Schloßgut,
"   Cottenweiler Seegut und
die Reichenbacher Viehhofgüter

sind in einzelnen Parzellen von 1/4 bis 1 Morgen meistens mehrjährig verpachtet.


B. Lehen- und Leibeigenschaftswesen.
a) Ritterlehen:

Fürsten von Löwenstein-Werthheim, Carl Heinrich Ernst Franz, Rosenberger Linie – in Groß-Erlach, ein Mannlehen.

Wilhelm Paul Ludwig, Freudenberger Linie, in Groß-Erlach und Sulzbach, Mannlehen.

Freiherr Friedrich Karl von Sturmfeder in Oppenweiler; Mannlehen.

Die Patrimonialgerichtsbarkeit und Polizeiverwaltung ist schon früher aufgegeben worden.

Das fürstlich Haus Löwenstein-Werthheim, Rosenberger Linie, besitzt noch heutzutage ein Mannlehen zu Groß-Erlach, während die Freudenberger Linie dieses Hauses im Jahre 1867 ihren gesamten | standesherrlichen Grundbesitz auf Sulzbacher Markung, darunter auch den Lehensbesitz, veräußerte.

Die früher lehenbaren Besitzungen der Familie Sturmfeder zu Groß-Aspach wurden im Jahre 1840 durch einen Vergleich als allodial anerkannt und das dieser Familie bis dahin zustehende Lehen Oppenweiler wurde im Jahre 1856 allodificirt.

b) Bäuerliche Lehen.

Falllehen waren keine vorhanden.

Erblehen waren zweierlei vorhanden, nämlich solche, bei denen nur das „Weglösin“ bestimmt war und das „Handlohn“ zu Gnaden stand, für welch’ letzteres dann in der Regel Fünf vom Hundert angesetzt wurden; diese Lehen hießen auch „Gnadenlehen“; sodann waren bloße Erblehen vorhanden, wo das Laudemium für Änderungsfälle im Besitzstand in festgesetzten Quoten zu erheben stand.

Alle diese vormaligen Erblehen, deren es fast in jeder Gemeinde des Bezirks gab, sind durch das Edikt vom 18. November 1817 ins Zinsgüter verwandelt worden.

Ein Leibeigenschaftsverhältniß bestand nur bei der Bernhaldenmühle im Gemeindebezirk Reichenberg, indem jeder, der diese Mühle bezogen, mit Weib und Kindern leibeigen wurde und dieses mit seiner Familie auch beim Hinwegzug blieb.

Hauptrecht und Fahl, Handlohn und Weglösin bei Sterbfällen und Besitzstandsveränderungen wurden in den meisten Orten des Bezirks erhoben.

Frohngelder oder Naturalfrohnen an Spann- und Handdiensten haben in den meisten Orten des Bezirks bestanden; in Sulzbach, Fornsbach und Groß-Erlach hatte solche die Standesherrschaft Löwenstein, in Groß-Aspach und Oppenweiler der Freiherr von Sturmfeder zu fordern.

Diese Gefälle und Leistungen sind längst abgelöst.


C. Grundlasten und ähnliche nunmehr abgelöste Abgaben.

Außer den Erblehenhöfen waren in verschiedenen Gemeinden einzelne Grundstücke und Gebäude mit Urbarzins, Hellerzins, Küchengefällen, Gülten und Landachten belegt; sehr häufig waren auch die Forstzinse, welche auf ausgereutetem und dann angebautem früherem Waldboden, Weiden und Egarten ruhten.

Diese Abgaben, welche außer dem Staat theilweise auch die Standesherrschaft Löwenstein, der Freiherr von Sturmfeder, das von Gemmingen’sche Rentamt Maienfels und einige Gemeinden und Stiftungen zu beziehen hatten, sind, soweit dies nicht schon früher geschehen, auf Grund der Gesetze von 1848 und 1849 abgelöst worden.

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D. Zehenten.

Die Zehentverhältnisse waren zur Zeit des Erscheinens der Ablösungsgesetze, wie sie sich aus den Amtsgrundbüchern ergeben, folgende.

Backnang samt Parzellen: Der große und kleine Zehente stand dem Staat allein zu, ebenso der Weinzehente, welcher vormals auf der Stadtmarkung nicht unbedeutend war; der Heuzehente wurde im Jahr 1583 der Stadtgemeinde käuflich überlassen, hernach aber von derselben nicht mehr erhoben. In Mittelschönthal und Stiftsgrundhof hatte die Pfarrei Erbstetten den kleinen Zehenten; von Novalien bezog ihn am ersteren Orte der Staat.

Allmersbach. Der große und kleine, sowie der Weinzehente gehörte dem Staat, der Heuzehente war im Jahr 1588 der Stadt Backnang mit dem dortigen Stadthofe käuflich überlassen worden.

Althütte mit Parzellen: Den großen und kleinen Zehenten hatte der Staat zu beziehen; Heuzehente wurde keiner gereicht.

Bruch. Den großen Frucht- und kleinen Zehenten hatte der Staat, mit Ausnahme der für die Mößnerei Unter-Weissach besonders ausgesteinten Distrikte, den Weinzehenten der Staat allein; Heuzehente wurde keiner gereicht.

Cottenweiler. Der große Frucht-, und kleine Weinzehente gehörte dem Staat einig und allein; Heuzehente bestand nicht.

Ebersberg. Von den Gütern der Gemeinde, d. h. mit Ausnahme des dem Staat selbst gehörigen Schloßgutes, waren nur die Allmanden dem Staat zehentpflichtig; der Weinzehente gehörte dem Staat allein.

Fornsbach. Der Staat, früher das Kloster Murrhardt, hatte den großen, kleinen und Novalzehenten; für den Heuzehenten wurde ein Bestimmtes in Geld entrichtet.

Grab mit Parzellen: war dem Staat allein zehentpflichtig; Mannenweiler und Morbach gaben weder kleinen noch Heuzehenten, Trauzenbach den kleinen Zehenten nicht.

Groß-Aspach. Der Staat hatte nur einen besonders ausgesteinten, vom Kloster Steinheim herrührenden Distrikt in Absicht des großen und kleinen Zehentens anzusprechen; den übrigen größeren Theil des Fruchtzehenten bezog Baron von Sturmfeder. Den kleinen Heu- und Weinzehenten hatte derselbe dem Pfarrer zur Nutzung eingeräumt.

In Fürstenhof bezog der Staat den großen Fruchtzehenten, den kleinen die Pfarrei; Heuzehente wurde nicht gereicht.

Im Karlshof bezog Baron von Sturmfeder den großen und kleinen Zehenten.

Groß-Erlach. Der große Zehente gebührte der Herrschaft Löwenstein, der kleine der Pfarrei Sulzbach; in Fischbach hatte | die Pfarrei ebenfalls den kleinen und der Staat den großen Zehenten; in Liemersbach gehörte der Fruchtzehente und ein Theil des Kleinzehenten der Herrschaft Löwenstein, sodann ein Theil des Kleinzehenten der Pfarrei Sulzbach.

Heiningen. Den großen und kleinen Zehenten hatte der Staat allein zu beziehen, Heuzehente wurde nicht gereicht.

Heutensbach. Den großen und kleinen und Weinzehenten hatte der Staat allein zu beziehen; für den Obstzehenten wurde ein Gewisses in Geld gereicht; für den Heuzehenten wurden aus 6 Stück Wiesen jedes Jahr 12 Schock Heu gereicht.

Jux. Die Zehenten standen ganz dem Staat zu.

Lippoldsweiler. Der große Frucht, der kleine und der Weinzehente gehörte dem Staat ganz; für den Obstzehenten wurde ein Gewisses in Geld gereicht; den Heuzehenten hatte der Staat nur von einigen Novalien zu beziehen, die älteren Wiesen waren frei.

In Däfern und Hohnweiler hat der Staat den großen, kleinen und Weinzehenten allein zu beziehen. Heuzehente wurde nicht gereicht.

Maubach. Den großen Frucht-, kleinen und Weinzehenten hatte der Staat allein; Heuzehente wurde nur von Novalien gereicht, von den alten Wiesen wurde statt des Heuzehentens ein Bestimmtes in Geld gegeben.

Murrhardt samt Parzellen. Der Staat, vormals das Kloster daselbst, war allein im Besitz des großen, kleinen und Heuzehentens; nur in Eschenstrueth und in Liemansklinge hatte die Pfarrei Sulzbach 1/3 am kleinen Zehenten anzusprechen.

Neufürstenhütte. Die Zehenten standen dem Staat allein zu.

Oberbrüden samt Parzellen. Der Staat bezog den großen, kleinen, Heu- und Weinzehenten allein; nur in Heßlachhof fand kein Klein- und Heuzehentenbezug statt.

Ober-Weissach samt Parzellen. Den großen, kleinen und Weinzehenten hatte der Staat allein; Heuzehente wurde nur im Kammerhof, ebenfalls dem Staat gereicht.

Oppenweiler. Der Staat hatte von circa 121 Morgen den großen und kleinen Zehenten zur Hälfte zu beziehen, die andere Hälfte sowie diese Zehenten allein von circa 66 Morgen bezog die evangelische Pfarrei als Besoldungstheil. Den Weinzehenten bezog ebenfalls die evangelische Pfarrei Namens der Sturmfeder’schen Herrschaft. Heuzehente wurde nicht gereicht.

Reichenberg mit Aichelbach, Ellenweiler, Reichenbach und Reutenhof. Von den Novalien hatte der Staat den großen Zehenten allein zu beziehen. Sodann war der Reichenberger Zehentbezirk in das obere und untere Feld getheilt: in jenem hatte der Staat den großen und kleinen Zehenten allein, in diesem war | er zwischen Württemberg und der Pfarrei Oppenweiler getheilt; außerdem bestand noch der besonders versteinte, sog. Oberstenfelder Zehente, in welchem obige Pfarrei 1/4 und Namens des Stifts Oberstenfeld der Staat 3/4 von jenem Zehenten zu beziehen hatte. Der Heuzehente wurde dem Staat nur von den Novalien zugestanden, die alten Wiesen waren frei; den Weinzehenten hatte der Staat allein.

In Dauernberg und Schiffrain hatte der Staat den großen und kleinen Zehenten vom Novalfeld allein, vom alten Feld zur Hälfte, die andere Hälfte die Pfarrei Oppenweiler; Heuzehente wurde in Dauernberg nicht, in Schiffrain nur von Novalien dem Staat gereicht. In Rohrbach bezog der Staat den großen, kleinen und Heuzehenten ganz und allein.

In Zell hatte den großen und kleinen Zehenten vom größeren Distrikt der Staat, vom kleineren Baron von Sturmfeder, den Heuzehenten der Staat, aber nur von Novalien, während statt dessen vom alten Feld ein Geldsurrogat gegeben wurde; den Weinzehenten der Staat ganz zu beziehen.

Rietenau. Den großen Frucht- und den Weinzehenten hatte der Staat, den kleinen und Heuzehenten die Pfarrei zu beziehen.

Sechselberg. Die Zehenten standen dem Staat ganz und allein zu. In Waldenweiler ebenso der große Frucht- und der Kleinzehente. Heuzehente wurde nicht gereicht.

Spiegelberg. Die Zehenten standen dem Staat ganz zu.

Steinbach. Den großen Frucht-, den kleinen und Weinzehenten hatte der Staat ganz, den Heuzehenten nur von Novalien, von den alten Wiesen die Stadt Backnang zu beziehen.

Strümpfelbach. Den großen Fruchtzehenten hatte zu etwa 4/7 der Staat, und 3/7 die Pfarrei Oppenweiler zu beziehen; den kleinen Zehenten bezogen diese beiden ein Jahr um das andere abwechslungsweise; den Heuzehenten der Staat allein, aber nur von Novalien.

Sulzbach mit Parzellen. Der Staat, früher das Kloster Murrhardt, hatte den großen Frucht- und Novalzehenten, für den Heuzehenten wurden in Sulzbach 75 Schochen wohlgedörrt Heu gereicht, in einigen Weilern wurde kein Heuzehente gegeben. Die Pfarrei bezog den Kleinzehenten.

In Kleinhöchberg bezog den großen und Novalzehenten die Gutsherrschaft Löwenstein, der Staat den kleinen Zehenten, welchen in dessen Namen der Pfarrer von Sulzbach als Besoldungstheil genoß, ferner den Zehenten aus dem Forstboden und aus den Novalien von 1806 an.

In Siebersbach bezog den großen und Novalzehenten ebenfalls | Löwenstein, von den seit 1806 entstandenen Novalien bezog der Staat den Zehenten.

Unterbrüden. Der kleine, große und Weinzehente gehörte dem Staat allein, für den Heuzehenten wurde aus einzelnen Gütern ein Surrogatgeld gegeben.

Unter-Weissach. Den großen Frucht- und den Weinzehenten hatte der Staat allein, den kleinen und Heuzehenten nur aus Novalien, der Ortsgeistliche aus dem alten Feld zu beziehen.

Waldrems. Der große, kleine und Weinzehente stand dem Staat allein zu; statt des Heuzehentens wurde ein Bestimmtes in Geld gereicht. In Horbachhof hatte der Staat den großen und kleinen Zehenten ganz zu beziehen und den Heuzehenten aus 18 Morgen Novalwiesen.

Blutzehente bestand nur in wenigen Orten und wurde schon früher abgelöst.

Die übrigen Zehenten wurden in Folge des Gesetzes vom 17. Juni 1849 gegen Entrichtung des Ablösungskapitals in Zeitrenten bis zu 25 Jahren abgelöst.


E. Bannrechte.

bestanden im Bezirk zur Zeit der Erlassung des Gesetzes vom 8. Juni 1849 keine mehr.


2. Staats- und kirchliche Einrichtungen.
A. Eintheilung der Ämter
a) Weltliche.

Der Oberamtsbezirk bildet einen Bestandtheil des Neckarkreises und steht als solcher in gerichtlicher Hinsicht unter dem Kreisgerichtshof in Heilbronn, in administrativer Beziehung unter der Kreisregierung in Ludwigsburg.

Von den Bezirksbehörden haben das Oberamtsgericht, das Oberamt, das Kameralamt und das evangelische Dekanatamt ihren Wohnsitz in Backnang; das Forstamt in Reichenberg und das katholische Dekanatamt in Gmünd.

a. Oberamtsgericht:

Diesem sind untergeordnet das Gerichtsnotariat in Backnang, für die Gemeinden Backnang, Groß-Aspach, Maubach, Oppenweiler, Reichenberg, Rietenau und Strümpfelbach; das Amtsnotariat in Murrhardt für die Gemeinden Fornsbach, Grab, Groß-Erlach, Jux, Murrhardt, Neufürstenhütte, Spiegelberg und Sulzbach – und das Amtsnotariat in Unter-Weissach für die sämtlichen übrigen Gemeinden.


b. Das Oberamt mit dem Oberamtsarzt, Oberamtswundarzt, | Oberamtsthierarzt, der Oberamtspflege, dem Oberamtswerkmeister, Oberamtsfeuerschauer und Oberamtsgeometer. In Beziehung auf Straßen- und Wasserbau ist der Bezirk der Straßenbauinspektion Ludwigsburg zugetheilt.


c. Dem Kameralamt in Backnang ist der ganze Bezirk zugewiesen; auch das Umgeldskommissariat hat seinen Wohnsitz in Backnang.


d. Dem Forstamt Reichenberg gehört der ganze Oberamtsbezirk mit den Revierämtern Reichenberg, Murrhardt und Unter-Weissach an.

Die Unterpfandsgeschäfte besorgen in den Gemeinden Backnang und Murrhardt je der Rathsschreiber; in den übrigen Gemeinden theils die Notare, theils die Schultheißen.

Die Verwaltungsgeschäfte besorgen durchweg Verwaltungsaktuare, deren es gegenwärtig 8 sind.

Gemeinden zählt der Oberamtsbezirk 30, nämlich 10 zweiter und 20 dritter Klasse.

Zusammengesetzte Gemeinden sind: Backnang mit 11 Parzellen, Althütte mit 5, Fornsbach mit 6, Grab mit 7, Groß-Aspach mit 4, Groß-Erlach mit 6, Lippoldsweiler mit 3, Murrhardt mit 35, Oberbrüden mit 8, Ober-Weissach mit 2, Reichenberg mit 10, Sechselberg mit 8, Spiegelberg mit 4, Strümpfelbach mit 1, Sulzbach mit 11, Unter-Weissach mit 5 und Waldrems mit 1 Parzelle.

An der Spitze jeder Gemeinde steht ein Schultheiß, bezw. Stadtschultheiß, welcher seinen Wohnsitz im Hauptorte hat. Für die Verwaltung des Gemeindevermögens sind besondere Rechner, (Gesamt- und Ortsgemeindepfleger) bestellt.


b) Kirchliche.

Der Oberamtsbezirk, dessen Bevölkerung der überwiegenden Mehrzahl nach der evangelischen Konfession angehört, besteht aus 14 evangelischen und 2 katholischen Pfarreien. Die erstern gehören mit dem Dekanat Backnang zum Sprengel des Generalats Heilbronn; letztere zum Dekanat Gmünd. Gegenwärtig sind im Bezirk 16 ständige und 3 unständige evangelische und 2 ständige katholische Geistliche angestellt.

Die Parzelle Stiftsgrundhof, Gemeindebezirks Backnang, gehört zur Pfarrei Erbstetten, Dekanats Marbach, und die Filialgemeinde Vorderbüchelberg, Gerichtsbezirk Spiegelberg, zur Pfarrei Wüstenroth, Dekanats Weinsberg.

Die unter der evangelischen Bevölkerung zerstreuten Katholiken in den Gemeinden Backnang, Allmersbach, Fornsbach, Grab, Groß-Aspach, Groß-Erlach, Heiningen, Jux, Maubach, Murrhardt, Neufürstenhütte, Reichenberg, Rietenau, Spiegelberg, Steinbach, Strümpfelbach, Sulzbach und Waldrems sind der katholischen Pfarrei Oppenweiler | und die Katholiken in den Gemeinden Althütte, Bruch, Cottenweiler, Heutensbach, Lippoldsweiler, Oberbrüden, Ober-Weissach, Sechselberg, Unterbrüden und Unter-Weissach der Pfarrei Ebersberg als Filialisten zugetheilt.

Der Bezirk zählt 15 politische Gemeinden, in denen kein Pfarrsitz ist, und diese sind nachgenannten Pfarreien zugetheilt, und zwar nach:

1) Backnang: Heiningen, Maubach, Steinbach und Waldrems;
2) Unter-Weissach: Bruch, Cottenweiler, Heutensbach, Ober-Weissach und Unterbrüden;
3) Murrhardt: Fornsbach;
4) Spiegelberg: Jux;
5) Oppenweiler: Reichenberg und Strümpfelbach;
6) Lippoldsweiler: Sechselberg;
7) Groß-Erlach: Neufürstenhütte.

Israeliten sind im Bezirk keine vorhanden.


B. Anstalten.
a) Schulanstalten.

Lateinische Schulen: 1 in Backnang mit 1 Präceptor und 1 Kollaborator; desgleichen in Murrhardt.

Realschulen: in Backnang mit 1 Lehrer.

Mit diesen Schulen sind auch Turnanstalten verbunden.

Volksschulen zählt der Bezirk 42, darunter 1 Mittelschule; Zahl der an den verschiedenen Klassen angestellten Lehrer 62.

Die Gesamtzahl der Volksschüler belief sich 1870 auf 4045. Gewerbliche Fortbildungs- und Zeichenschulen bestehen in Backnang, Murrhardt, Sulzbach und Althütte.

Landwirthschaftliche Winterabendschulen sind in Althütte, Bartenbach, Grab, Groß-Aspach, Großhöchberg, Jux, Liemersbach, Lippoldsweiler, Neufürstenhütte, Oberbrüden, Oppenweiler, Reichenberg, Rietenau, Spiegelberg, Unter-Weissach und Unterbrüden mit 16 Lehrern und etwa 200 Schülern.

Arbeitsschulen bestehen in Backnang, Allmersbach, Bartenbach, Grab, Groß-Aspach, Groß-Erlach, Lippoldsweiler, Oberbrüden, Oppenweiler, Reichenberg, Rietenau, Sechselberg, Strümpfelbach, Sulzbach, Unter-Weissach und Zell.

Kleinkinderschulen sind vorhanden in Backnang und Sulzbach.


b) Wohlthätigkeitsanstalten.

An solchen sind zu erwähnen:

  1) Der Bezirkswohlthätigkeitsverein in Backnang, welcher der Centralleitung des Wohlthätigkeitsvereins in Stuttgart untergeordnet ist, und die gemeinschaftlichen Unteramtsvorstände des ganzen Bezirks zu seinen Mitgliedern zählt.

|   2) Der Verein zur Fürsorge für entlassene Strafgefangene.

  3) Die in Backnang und Murrhardt bestehenden Agenturen der allgemeinen Württ. Sparkasse, neben welchen in sämtlichen Gemeinden des Bezirks Ortssparpfleger aufgestellt sind. pro 1869–70 betrugen

bei der Agentur Backnang:
die Einlagen in 452 Posten   13.684 fl.
die Rückzahlungen in 201 Posten 13.244 fl.

bei der Agentur Murrhardt:
die Einlagen in 144 Posten   4.887 fl.
die Rückzahlungen in 79 Posten   7.120 fl.

  4) Der unter Leitung des Diöcesan-Vorstandes stehende Verein zur Unterbringung verwahrloster Kinder.

  5) Die in Backnang bestehende Agentur des Württemb. Thierschutzvereins.

  6) In 19 Gemeinden des Bezirks bestehen 27 Armenhäuser, da mehrere Parzellen ein eigenes Armenhaus besitzen.

Ferner gehört hieher

  7) das in den Jahren 1868-69 gebaute Bezirkskrankenhaus, welches zur Aufnahme von 24 bis 30 Kranken eingerichtet ist und an welches sich

  8) die in Backnang errichtete Kranken-Versicherungskasse für Dienstboten und Gewerbegehilfen anschließt.

  9) Der seit 80 Jahren in Backnang bestehende Leichenverein, welcher derzeit 290 Mitglieder zählt.

10) Die in den unter Staatsaufsicht stehenden Gemeinden Althütte, Ebersberg, Jux, Liemersbach, Neufürstenhütte und Spiegelberg unter Aufsicht und Unterstützung der K. Armen-Commission bestehenden sog. Lokal-Armenkassen, aus welchen alle Ausgaben für die zur Verbesserung der Zustände dieser Gemeinden bestehenden besondern Einrichtungen, nämlich a) Kleinkinderschule, b) Industrieanstalt für Knaben und Mädchen, c) Unterbringung armer Kinder in auswärtigen Familien oder Rettungsanstalten, d) Erwerbsbildung armer junger Leute in auswärtigen Lehr- und Dienststellen, e) Beschäftigung erwachsener Armen etc., bestritten werden.

11) Bezüglich der im Bezirk vorhandenen Stiftungen für milde Zwecke wird auf die Ortsbeschreibung verwiesen.


c) Gewerbliche Anstalten.

Der gewerblichen Fortbildungsschulen, für welche die Amtskörperschaft jährliche Beiträge gibt, ist schon oben Erwähnung geschehen.

Ein Bezirks-Gewerbe-Verein besteht nicht, dagegen werden die gewerblichen Interessen des Bezirks durch die in Backnang und Murrhardt | bestehenden Gewerbevereine vertreten, woneben in Backnang noch ein Arbeiterbildungsverein mit zahlreicher Betheiligung besteht.

Die in Backnang bestehende Gewerbebank zählt gegen 400 Mitglieder. Die Einlagen samt Zins betragen 21.949 fl. 58 kr., der Reservefond 3.770 fl. 5 kr., die Gesamt-Passiven 66.582 fl. 47 kr., der Kassenumsatz pro 1. Januar bis ult. Decbr. 1869 1.112.752 fl.

Die Gewerbebank in Murrhardt zählt 95 Mitglieder. Die Einlagen auf 6 Monate 1154 fl. 30 kr., die Gesamt-Passiven 16.806 fl 4 kr., der Kasen-Umsatz pro 1. Juli 1869 bis 1. Jan. 1870 66.742 fl.

Die Bestrebungen der beiden im Bezirke bestehenden Gewerbe-Vereine erstrecken sich hauptsächlich auf Verbreitung nützlicher Kenntnisse unter den Gewerbegenossen mittelst mündlicher Vorträge und Anschaffung und Cirkulation gewerblicher Schriften, sowie auf Heranbildung der gewerblichen Jugend.

In Ausführung dieser letzteren Aufgabe werden bei den Prüfungen und Ausstellungen der gewerblichen Fortbildungsschulen Prämien für die Schüler aus Mitteln der Gewerbevereine vertheilt.


d) Landwirthschaftliche Anstalten.

Der im Jahr 1838 gegründete landwirthschaftliche Bezirksverein zählt gegen 300 Mitglieder. An der Spitze desselben steht ein Ausschuß von 12 Mitgliedern. Jährlich wird eine Plenarversammlung gehalten, dagegen 4 bis 6 Ausschußsitzungen. Die Thätigkeit des Vereins erstreckt sich auf alle Zweige der Landwirthschaft, besonders auf die Beförderung der Rindviehzucht, des landwirthschaftlichen Fortbildungswesens, die Verbreitung verbesserter landwirthschaftlicher Maschinen und Geräthschaften, des Obst- und Hopfenbaus und die Verbesserung von Feldwegen etc.

Zur Erlernung der Obstbaumzucht werden fast alljährlich mehrere junge Männer aus dem Bezirk mit Unterstützung des Vereins nach Hohenheim gesendet.

Eine Bezirksbaumschule besteht nicht, dagegen eine größere Anzahl Gemeinde- und Privatbaumschulen, wie denn überhaupt der Obstbau im Bezirk in größter Ausdehnung betrieben wird.

Zur Hebung der Rindviehzucht, dieser hauptsächlichen Nahrungs-Quelle des Bezirks, hat der Verein schon mehrere Aufkäufe von Farren und Kalbinnen im Berner Oberland unternommen und solche an Farrenhalter und Viehzüchter des Bezirks wieder veräußert.

Die Farrenanstalten werden alljährlich von einer Kommission des landwirthschaftlichen Vereins besichtigt. Außerdem werden bei den landwirthschaftlichen Festen namhafte Prämien an die Besitzer ausgezeichneter Exemplare von Rindvieh, Schweinen und Mutterpferden vertheilt.

| Die Pferdezucht ist von nicht sehr großem Belang, doch wird die in Winnenden errichtete und mit ausgezeichneten Hengsten besetzte Beschälstation vorzugsweise vom Bezirk Backnang frequentirt.

Die Stadtgemeinde Murrhardt hat neuerdings die Farrenhaltung in Selbstadministration übernommen und es verdient dieselbe als eine wirkliche Musteranstalt erwähnt zu werden.


e) Anstalten für Handel und Verkehr.
1. Eisenbahnen.

Eine Eisenbahn besitzt der Bezirk nicht: dagegen ist von Regierung und Ständen die Zusicherung ertheilt, daß für die Inangriffnahme der Murrthaleisenbahn wenigstens bis Backnang die Mittel in dem nächsten Finanzetat vorgesehen werden sollen – eine Zusicherung, deren Erfüllung der Bezirk zuversichtlich entgegensieht. [2]


2. Straßen.

Die durch den Bezirk führenden Staatsstraßen sind:

1) Die sog. Haller Straße, von Winnenden über Backnang, Oppenweiler, Sulzbach, Groß-Erlach, Mainhardt etc.;
2) von Sulzbach über Murrhardt, Fornsbach nach Gaildorf:
3) von Sulzbach durchs Lauterthal, über Spiegelberg, Löwenstein nach Heilbronn;
4) von Marbach über Groß-Aspach, Strümpfelbach, Sulzbach, Murrhardt;
ferner die mit Staatsunterstützung bestehenden neu erbauten Vicinalstraßen: |
a) die Kaisersbach-Winnender Straße;
b) die Straße von Waldrems durchs Weissacherthal nach Sechselberg;
c) von Murrhardt nach Welzheim über Mettelberg;

Der Bau und die Unterhaltung der Vicinalstraßen bildet einen der wichtigsten Zweige der Oberamtsverwaltung und es sind in den letzten Jahren folgende neue Weganlagen ausgeführt worden:

  1) von Spiegelberg nach Jux;
  2) von Murrhardt nach Karnsberg;
  3) von Heutensbach gegen Rudersberg;
  4) von Fautsbach nach Hinterwestermurr;
  5) von Morbach, Gbez. Grab, nach Morbächle;
  6) von Grab nach Morbach;
  7) von Schönbronn nach Marhördt;
  8) von Mittel- nach Oberbrüden;
  9) von Waldrems nach Horbachhof;
10) von Groß Erlach nach Liemersbach;

Die Länge der im Bezirk bestehenden chaussirten Nachbarschaftswege – excl. der Staatsstraßen – beträgt 32 Stunden, die Stunde zu 16.000 Fuß. Außerdem sind noch vorhanden nicht chaussirte, sog. Erdwege, welche auch als Verbindungswege gelten, ca. 15 Stunden, auf deren allmählige Verbesserung aller Orten hingewirkt wird.

Die Amtskörperschaft trägt zu allen kunstmäßigen Straßenanlagen 1/4 des Aufwands bei; außerdem sind zu den ausgeführten Straßenbauten in einzelnen Fällen namhafte Beiträge des Straßenbaufonds, der Staatsforstverwaltung und (bei Staatsaufsichtsgemeinden) der Armenkommission gewährt worden.

Die von der Staatsfinanz-Verwaltung an die Stadt Marbach verpachtete Flößerei auf der Murr wird neuerdings in ganz geringem Umfang betrieben und wird jedenfalls mit Erbauung der Eisenbahn ganz aufhören.

Die geordnete Unterhaltung der Vicinalstraßen wird durch jährliche zweimalige Visitation des Oberamtswegmeisters überwacht.


3. Posten und Boten.

Der Bezirk hat 9 Poststellen, in Backnang, Murrhardt, Sulzbach a. d. Murr, Oppenweiler, Spiegelberg, Unter-Weissach, Groß-Aspach, Groß-Erlach und Fornsbach.

Landpostboten sind 13 aufgestellt, welche ihre Wohnsitze in Allmersbach, Grab, Lippoldsweiler, Neufürstenhütte, Murrhardt, Oberbrüden, Reichenberg, Rietenau, Siegelsberg, Spiegelberg, Strümpfelbach, Sulzbach und Unter-Weissach haben.

Dem Postamt Backnang sind die Orte: Backnang, Allmersbach, | Althütte, Däfern, Ebersberg, Fautsbach, Gollenhof, Germannsweiler, Heiningen, Hohnweiler, Harbach, Heslachhof, Hörschhof, Kallenberg, Katharinenhof, Lippoldsweiler, Lutzenberg, Maubach, Mittelbrüden, Mittelschönthal, Neuschönthal, Nonnenmühle, Oberschönthal, Oberbrüden, Rietenau, Rottmannsberg, Röthlenshof, Stiftsgrundhof, Staigacker, Steinbach, Strümpfelbach, Sachsenweiler, Seehof, Sechselberg, Schlichenweiler, Schmollenmühle, Schöllhütte, Trailhof, Tiefenthal, Unterschönthal, Ungeheuerhof, Utzenhof, Unterbrüden, Voggenhof, Waldrems, Walke; dem zu Murrhardt : die Orte Murrhardt, Eisenschmiedmühle, Hoffeld, Hausen, Hinterbüchelberg, Hintermurrhärle, Hinterwestermurr, Hördthof, Karnsberg, Käsbach, Kieselhof, Klingen, Mettelberg, Schwanenhof, Schloßhof, Siegelsberg, Steinberg, Vorderwestermurr, Vordermurrhärle, Waltersberg; der Postexpedition Sulzbach a. d. Murr: die Orte Sulzbach a. d. Murr, Bartenbach, Berwinkel, Bushof, Eschenstruet, Eschelhof, Frankenweiler, Harrenberg, Hohenbrach, Ittenberg, Kleinhöchberg, Liemansklinge, Lautern, Mittelfischbach, Mannenweiler, Morbach, Rösersmühle, Siebenknie, Siebersbach, Schönbronn, Schönbronnersägemühle, Schweizerhof, Schleißweiler, Schönthalerhöfle, Unterfischbach und Zwerenberg; der zu Oppenweiler: die Orte Oppenweiler, Aichelbach, Ellenweiler, Rieflensmühle, Reichenberg, Rohrbach, Reichenbach, Reutenhof, Schiffrain, Unterstaigacker, Wachthäußle, Zell; der zu Spiegelberg: die Orte Spiegelberg, Bernhalden, Dauernberg, Großhöchberg, Gieshof, Jux, Roßstaig, Vorderbüchelberg; der zu Unter-Weissach: die Orte Unter-Weissach, Bruch, Cottenweiler, Heutensbach, Kammerhof, Mitteldresselhof, Ober-Weissach, Oberdresselhof, Unterdresselhof, Viehhaus, Wattenweiler; der Postablage Groß-Aspach: die Gemeinde Groß-Aspach mit Fürstenhof; der zu Groß-Erlach: die Orte Groß-Erlach, Glashütte, Gollenhof, Hammerschmiede, Klein-Erlach, Liemersbach, Neusägmühle, Neufürstenhütte, Oberfischbach; der zu Fornsbach: die Gemeinde Fornsbach mit Plapphof zugetheilt.

Der Vertrag, durch welchen die Landpost im Oberamtsbezirk eingeführt worden ist, wurde am 26. April 1864 zwischen der Amtkorporation und der K. Postdirektion abgeschlossen und ist am 1. Juni 1864 ins Leben getreten.

Fahrpostverbindungen bestehen:
a) von Backnang täglich viermal nach und von Waiblingen, zweimal nach und von Murrhardt und einmal nach und von Marbach und Ludwigsburg;

b) von Murrhardt täglich einmal nach und von Oberroth und Hall;

c) von Sulzbach täglich einmal nach und von Mainhardt;

| d) von Unter-Weissach täglich einmal nach und von Winnenden und Waiblingen.

Regelmäßige Frachtfuhren sind:

von Backnang nach Stuttgart, wöchentlich zweimal,
  "           "      Heilbronn, wöchentlich einmal,
  "           "      Ludwigsburg, wöchentlich zweimal.


4. Telegraphen.

Telegraphenstationen befinden sich in Backnang, Murrhardt und Sulzbach seit Dezember 1862.


f) Sonstige polizeiliche Anstalten.
1. Gesundheitspolizeiliche.

Im Oberamtsbezirk sind angestellt:

1 Oberamtsarzt, 1 Oberamtswundarzt und 1 Oberamtsthierarzt, sämtlich mit dem Sitz in Backnang.

Außerdem ist für die Stadt Backnang noch ein städtischer Armenarzt aufgestellt und befinden sich gemeindeärztliche Stellen in Murrhardt und Sulzbach.

Wundärzte II. Abtheilung, zugleich auch Geburtshelfer, sind:

1 in Groß-Aspach, 1 in Oppenweiler, 1 in Murrhardt, 1 in Spiegelberg, 1 in Sulzbach und 1 in Unter-Weissach; 1. Wundarzt III. Abtheilung ebenfalls in Unter-Weissach.

Thierärzte, außer dem Oberamtsthierarzt, 2 in Murrhardt.

Hebammen haben alle Pfarrgemeinden und außerdem mehrere Filialgemeinden, die größeren 2–3.

Leichenschauer sind ebenfalls fast in allen Gemeinden aufgestellt, nur wenige kleinere haben einen solchen gemeinschaftlich.

Die öffentlichen Impfungen werden theils von Ärzten theils von Wundärzten besorgt.

Apotheken bestehen in Backnang 2, in Murrhardt und Sulzbach je 1.

Eiskeller sind im Besitze mehrerer Bierbrauer des Bezirks.

Ein Krankenhaus für den Oberamtsbezirk befand sich früher unter einem Dache mit dem städtischen Armenhause in Backnang; seit neuerer Zeit dient aber letzteres nur noch städtischen Zwecken und nimmt neben älteren armen Personen auch kranke Stadtarme auf, besitzt ferner auch ein Lokal zur Aufnahme Geisteskranker.

Dagegen wurde ein eigenes Bezirkskrankenhaus von Grund auf neu gebaut, und den 1. Oktober 1869 eröffnet.

Dasselbe enthält neben der geräumigen Wohnung des Krankenhausvaters noch 16 Gemächer zur Benutzung für Kranke, darunter 2 Irrenzimmer und 1 Lokal für kranke Arrestanten, außerdem noch | ein Todten- und Sektionszimmer ; drei im obersten Stockwerke befindliche Zimmer sind ausdrücklich zur Aufnahme ansteckender Kranker in Epidemiefällen bestimmt, und namentlich zur Zeit der Herrschaft der Pocken von großem Werthe. Das Haus wird unmittelbar mit Wasser aus der städtischen Wasserleitung gespeist, das sich durch Hahnen in die Waschküche ergießt, und es befinden sich darin 2 Badkabinete.

Dasselbe ist auf drei Seiten von einem geräumigen Garten umgeben, liegt mit der vierten Seite an der Straße nach Erbstetten und gereicht durch seine schöne freie Lage und seine gefällige Bauart der Stadt zur Zierde.

Es finden darin auf Gemeindekosten diejenigen Kranken Aufnahme, welche in den einzelnen Gemeinden nicht wohl verpflegt werden können, ferner polizeilich wegen ansteckender Krankheiten oder Geisteskrankheit Zugewiesene, sowie auch Kranke, welche auf eigene Kosten verpflegt zu werden wünschen; die Mehrzahl der Kranken bilden aber die zur Krankheitskostenversicherungskasse beitragenden Dienstboten und Handwerksgehilfen aus der Stadt Backnang, welche Kasse zu diesem Zwecke mit der Amtskorporation als Eigenthümerin des Hauses in einem Miethvertrage steht.

Nach den bisherigen Erfahrungen kann eine jährliche Durchschnittszahl von 200 Kranken angenommen werden.

Sämtliche Gemeinden mit Ausnahme der Filialgemeinden Bruch, Cottenweiler, Heiningen, Heutensbach, Maubach, Ober-Weissach, Reichenberg, Strümpfelbach, Unterbrüden und Waldrems haben eigene Begräbnißplätze. Die ebengenannten Gemeinden benützen die Begräbnißplätze ihrer Mutterkirche.

Wasenplätze mit Wasenmeistern sind in den Gemeinden Backnang, Murrhardt und Sulzbach errichtet, und demselben die übrigen Gemeinden des Bezirks nach ihrer geographischen Lage zugetheilt.


2. Sicherheitspolizeiliche Anstalten.

Das Oberamt und das Oberamtsgericht haben je abgesonderte Gefängnißgebäude, in welchen sich auch die Wohnungen der betreffenden Amtsdiener befinden.

Arrestlokale mit den erforderlichen Requisiten befinden sich in sämtlichen Gemeinden; ebenso sind in allen eigene Polizeidiener aufgestellt.

Die Landjägermannschaft ist folgendermaßen im Bezirk vertheilt: in Backnang: der Stationskommandant mit 2 Mann; in Althütte, Liemersbach, Murrhardt, Spiegelberg und Sulzbach je 1 Mann.


3. Bau- und feuerpolizeiliche Anstalten.

Ortsbaupläne sind blos in den Gemeinden Backnang und Murrhardt vorhanden.

| Von der Amtskörperschaft sind zwei Oberfeuerschauer aufgestellt, einer für die Oberamtsstadt und der andere für alle übrigen Gemeinden des Bezirks.

Alle Baukoncessionsgesuche, welche in der oberamtlichen oder einer höhern Instanz zu erledigen sind, werden von einem besonders aufgestellten Oberamtswerkmeister begutachtet.

In den Gemeinden Backnang, Murrhardt und Oppenweiler bestehen militärisch organisirte Feuerwehren, in den übrigen Orten die gewöhnlichen Feuerlöschmannschaften und Localfeuerlösch-Ordnungen.

Die Amtskörperschaft besitzt einen großen Wasserzubringer, der bei Brandfällen innerhalb des Bezirks abgeschickt wird. Die Feuerwehren sind auch zu Hilfeleistungen bei auswärtigen Bränden verbunden und es werden größere Abtheilungen derselben auf besondern Transportwagen jeweils auf den Brandplatz befördert.

An Feuerlöschgeräthschaften sind vorhanden: 3 Hydrophor, 28 Fahrfeuerspritzen, 17 Butten- und Tragfeuerspritzen und 84 Handfeuerspritzen. Alle andern Requisiten, wie Butten, Feuereimer, Leitern, Hacken etc. sind überall in genügender Anzahl vorhanden.

Die Zahl der Brandfälle ist gering.

Die Zahl der im Bezirk vertretenen Mobiliarfeuerversicherungs-Gesellschaften, unter welchen die württembergische Mobiliarfeuerversicherungs-Gesellschaft die meiste Betheiligung gefunden hat, beträgt 18, für welche nicht weniger als 71 Agenten thätig sind. Einzelne jener Gesellschaften, z. B. die Magdeburger, Thuringia, Leipziger etc. haben 6 bis 8 Agenten aufgestellt.

Die Versicherung des Mobiliarvermögens hat in neuerer Zeit an Ausdehnung zugenommen und auch auf dem Lande mehr Eingang gefunden.


4. Gewerbepolizeiliche Anstalten.

Die bisherigen Pfechtämter sind aufgehoben und es ist das Eichungswesen in Folge der Einführung der für das deutsche Reich gültigen Maaß- und Gewichts-Ordnung vom 17. August 1868 gegenwärtig in einer gänzlichen Umwandlung begriffen.


3. Amtskörperschafts- und Gemeindehaushalt.
A. Amtskorporation.

Nach der letztgestellten und abgehörten Rechnung von 1869/70 bestand das Vermögen bei der Amtspflege in:

Kapitalien – fl.   – kr.
Andern Forderungen 62 fl. 35 kr.
Rechners Remanet 1.844 fl. 18 kr.
1.906 fl. 53 kr.
     Die Passiven betragen:
an verzinslichen Kapitalien 66.792 fl.   – kr.
an sonstigen Schulden           – fl.   – kr.
66.792 fl.   – kr.
     Von 1869/70 betrugen
die laufenden Einnahmen 1.913 fl. 45 kr.
die laufenden Ausgaben 23.128 fl 59 kr.
der Amtsschaden 14.000 fl.   – kr.
     An Grundeigenthum besitzt die Amtskörperschaft:
1) ein im Jahr 1868/69 neuerbautes Bezirkskrankenhaus
     Brandversicherungsanschlag 18.000 fl.   – kr.
nebst einem 6/8 Morgen 36,4 Ruthen haltenden Garten dabei.
2) ein oberamtliches Gefängniß-Gebäude,
((idt}}Brandversicherungsanschlag 2.600 fl.   – kr.


B. Gemeindeverwaltung.

Vermöge der angehängten Tabelle über den Haushalt der einzelnen Gemeinden besaßen nach den Rechnungen pro 1868/69 sämtliche Gemeinden des Bezirks:

neben 7.0197/8 Morgen Grundbesitz
an verzinslichen Kapitalien 63.416 fl.   – kr.
an sonstigen Forderungen   10.217 fl.   – kr.
73,633 fl.   – kr.
2) Die Passiven betrugen:
an verzinslichen Kapitalien 70.511 fl. – kr.
an sonstigen Schulden       2.227 fl.   – kr.
72.738 fl.   – kr.
3) Die jährlichen Einkünfte betrugen 152.152 fl.   – kr.
4) Die jährlichen Ausgaben betrugen 207.726 fl.   – kr.
5) Der Amtsschaden rund 14.000 fl.   – kr.
6) Die Gemeinde-Umlagen, einschließlich der Schuldentilgungs-,
beziehungsweise Grundstocks-Ergänzungs-Quoten
72.121 fl.   – kr.


C. Stiftungspflegen.

Wie aus der Tabelle (III) ersichtlich, beträgt das Gesamtvermögen der Stiftungspflegen des Bezirks:

1) Aktiven neben 776/8 Morgen Grundbesitz
verzinsliche Kapitalien und sonstige Forderungen
183.560 fl.   – kr.
2) Passiven an verzinslichen Kapitalien
Passiven an sonstigen Schulden
1.749 fl.   – kr.
Sodann betragen pro 1865/69
die laufenden Einnahmen 22.699 fl.   – kr.
die laufenden Ausgaben 18.177 fl.   – kr.
|
4. Kataster und Steuern.

Nach den Berechnungen auf das Etatsjahr 1870/71 sind Gegenstände des Oberamtskatasters:

Grundeigenthum, eingeschätzt zu einem Reinertrag von 235.341 fl. 17 kr.
Gefälle
Gebäude 2.623.206 fl.   – kr.
Gewerbe 6.285 fl.   5 kr.
Die in demselben Jahre zur Umlage gebrachten Steuern betragen:
vom Grundeigenthum 30.527 fl.   – kr.
von den Gefällen – fl.   – kr.
von den Gebäuden 6.373 fl.   – kr.
von den Gewerben      5.468 fl.   – kr.
Zusammen 42.368 fl.   – kr.
An indirekten Abgaben sind im Jahr 1869/70 erhoben worden:
1) an Wirthschaftsabgaben:
von Wein und Obstmost 18.151 fl. 52 kr.
Branntweinfabrik.-Steuer 84 fl. 2 kr
Branntweinausschanksabg. 1.120 fl. 39 kr.
1.204 fl. 41 kr.
vom Bier (Malzsteuer) 9.654 fl. 52 kr.
2) an Accise:
von Gutsveräußerungen 8.278 fl.   7 kr.
von Lotterien, Theatern etc. 181 fl. 22 kr.
von Markt- und Handelswaren 70 fl. 11 kr.
3) an Hundeauflagen, einschließlich des den
Ortsarmenkassen gesetzlich gebührenden Antheils
1.653 fl. 10 kr.
4) an Sporteln     10.270 fl. 46 kr.
49.465 fl.   1 kr.
Die Steuer aus dem Kapital-, Dienst- und Berufseinkommen betrug pro 1870/71:
für den Staat 9.087 fl. 19 kr.
für die Amtskörperschaft und Gemeinden 2.004 fl.   4 kr.



  1. Von Kameralverwalter Maier in Backnang.
  2. Siehe auch: Bitte an die hohe Ständeversammlung von den bürgerl. Collegien der Bezirke Waiblingen, Backnang und Gaildorf um Herstellung einer Eisenbahnverbindung zwischen der Rems- und Kocherthalbahn in der Richtung von Waiblingen über Winnenden, Backnang, Murrhardt, Gaildorf, mit dem Anschlusse bei Hall. Backn. 4. [1864]. Bitte an die hohe Ständeversammlung von dem Central-Comite der Bezirke Waiblingen, Backnang und Gaildorf um Herstellung einer Eisenbahnverbindung zwischen der Rems- und Kocherthalbahn in der Richtung von Waiblingen über Winnenden, Backnang, Murrhardt, Gaildorf, mit dem Anschlusse bei Hall. Backn. Buchdr. v. Kostenbader. 4. Unterthänige Bitte der Amtsversammlung des landwirthschaftlichen und Gewerbevereins des Bezirks (Marbach an die Ständeversammlung) um den Bau einer Eisenbahn durch das obere und untere Murrthal. Marbach. Fol. [Weith] Denkschrift des Oberamtsbezirks Marbach, betr. den Bau einer Murrthalbahn mit dem Anschluß an die Hauptbahn bei Bietigheim oder Ludwigsburg. Marbach. Gattingersche Buchdr. 1864. 4. Weith, Schultheiß, Denkschrift der vereinigten Eisenbahncomite’s von Marbach und Ludwigsburg, betr. die Dringlichkeit der Herstellung einer Murrthalbahn von Hall nach Ludwigsburg. Verfaßt im Mai 1865. Marbach. Buchdr. v. Gattinger. 4. Denkschrift üb. die Erbauung der Murrthal-Eisenbahn. Stuttg. Lang. o. J. 4.


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