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Das Dresdner Landwehrbataillon 1813/14

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Merkwürdige Häuser Das Dresdner Landwehrbataillon 1813/14 (1892) von Paul Rachel
Erschienen in: Dresdner Geschichtsblätter Band 1 (1892 bis 1896)
Die Stadtgrenze bei Räcknitz
  Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
[17]
Das Dresdner Landwehrbataillon 1813/14
von
Oberlehrer Dr. Paul Rachel.


Die verhängnißvollste Zeit, die unser Dresden seit der furchtbaren Beschießung durch Friedrich den Großen im Jahre 1760 hat durchmachen müssen, ist ohne Zweifel das Jahr 1813 gewesen.

Kaum hatte man die entsetzlichen Nachrichten vom Untergange eines großen Theiles des sächsischen Heeres im Feldzuge 1812 erhalten, so mußte man auf Kriegsunruhen bei und in der Stadt gefaßt sein. Im Februar und März wurde die Stadt in Vertheidigungszustand gesetzt, die Brücke gesprengt; Ende März zogen sich die Franzosen zurück, und an ihre Stelle kamen Preußen und Russen. Nach deren Rückzuge im Anfange Mai wurde die Stadt bis gegen Ende August der Mittelpunkt aller kriegerischen Bewegungen Napoleons. Dann kamen die Schrecknisse der Dresdner Schlacht, und bis zum 7. Oktober die ständige Besorgniß, daß, solange der Kaiser anwesend, neue Kampfesscenen möglich seien. Nach seinem Abzuge konnte die Stadt nur kurze Zeit aufathmen, denn sehr bald rückten Truppen der Verbündeten in die Nähe, um dem französischen Marschall Gouvion St. Cyr den wichtigen Platz zu entreißen. Erst am 17. November wurde er übergeben, und nun zogen in die ausgehungerte, verseuchte Stadt, deren Bewohner von den Kriegs- und besonders Einquartierungslasten ganz erdrückt schienen, die Befreier vom französischen Joche. Von den 365 Tagen des Jahres 1813 war Dresden nur 98 in den Händen der Verbündeten (26. März bis 8. Mai; 17. November bis 31. Dezember); in der übrigen Zeit mußte sich Alles den Befehlen Napoleons oder seiner Marschälle fügen. An der rühmlichen Erhebung anderer deutscher Landstriche und Städte hat also unsere Stadt – selbst wenn die allgemeinen politischen Zustände des Landes klarere gewesen wären – nur wenig Gelegenheit gehabt theilzunehmen. In den 43 Tagen des Frühlings haben sich auf die Aufrufe der Preußen und Russen hin zwar manche jüngere Einwohner zu den Lützowern und anderen Freiwilligen gemeldet; zu einer einheitlichen, allgemeineren Erhebung zu Gunsten des Befreiungsgedankens ist es aber leider nicht gekommen. Während der eigentlichen großen Entscheidungskämpfe (23. August bis 19. Oktober) war die Bewohnerschaft Dresdens eher auf den Schutz hingewiesen, den ihr Napoleon gegen Angriffe der Verbündeten gewähren konnte, als daß man an einen Anschluß an die Verbündeten hätte denken können.

Erst nach der Befreiung von französischen Truppen konnten die Dresdner zeigen, ob sie vaterländischen Sinn hatten. Freilich lagen nun die materiellen Verhältnisse viel ungünstiger als vorher. Als im Oktober 1813 die gewaltigen Schlachten um Leipzig geschlagen waren, der Feind bis auf Torgau und Dresden das sächsische Land verlassen hatte, wurde es offenbar, wie furchtbar das unglückliche Königreich unter den Kriegsunruhen gelitten hatte. Der durch die Verbündeten eingerichteten Verwaltung des Landes, die nicht dem Freiherrn von Stein selbst, sondern dem russischen Fürsten Repnin übertragen wurde, fiel daher vor allem die Pflicht zu, helfend und unterstützend einzugreifen.

Repnin – eigentlich ein Fürst Wolkonski, der nach Familienvereinbarung den Namen seines mütterlichen Großvaters Repnin angenommen – hatte Deutschland [18] und die Deutschen als russischer Gesandter in Kassel kennen lernen; bei Austerlitz und im Kampfe des Jahres 1812 hatte er militärische Tüchtigkeit gezeigt. Er war nicht ohne Urtheil, bewies guten Willen und Verständniß für die Sachsen; wenn er persönlich zu Prunk und Pracht neigte, so hing das mit seinen heimischen Sitten zusammen. Er ging, unterstützt durch etliche tüchtige Männer, wie von Oppell, von Miltitz, von Carlowitz, von Vieth, an eine Wiederherstellung der zerrütteten Verhältnisse Sachsens.

Die Unterstützung der vermögenden Landeseinwohner, des übrigen Deutschlands und des Auslands wurde angerufen, um zunächst einmal der Noth der Landleute, die in der Lausitz und der jetzigen Provinz Sachsen zu Tage trat, nur einigermaßen entgegenzuwirken. Aus Sachsen und Deutschland kamen an 19 299 Thaler zusammen; von den 100 000 Lstr., die das englische Parlament damals für Deutschland bestimmte, kamen in Sachsen durch eine Hilfs- und Wiederherstellungskommission 31 600 Lstr. zur Vertheilung. Der Kredit des Landes wurde dadurch gehoben, daß nach Verhandlung des Gouvernements mit Leipziger Kaufleuten eine Gesellschaft von Bankiers die Assekuranz der damals umlaufenden Kassenbillets übernahm. Ein Central-Hilfsausschuß für Unterbringung und Erziehung der Tausende von verwaisten Kindern hatte Gelegenheit, reichen Segen zu stiften. Ihm flossen auch Gelder aus des gefangenen Königs Friedrich August Kasse zu.

Wie gewaltig Bevölkerungszahl und Wohlstand unserer Stadt damals zu leiden gehabt haben, dafür nur einige Zahlenangaben. (Taggesell, Tagebuch eines Dresdner Bürgers S. 226 und 227.) 1812 hatte es in Dresden 1996 Taufen und 1779 bürgerliche Beerdigungen gegeben; 1813 fanden nur 1660 Taufen, dafür aber 5552 bürgerliche und 21 090 militärische Beerdigungen statt. Die Bevölkerung sank von 51 694 (1812) auf 46 175 (1813) herab; vorübergehend hatten aber die Bürger während des ganzen Jahres 1813 7 376 947 Mann zu verquartieren! Abgesehen von diesen offenbaren Kriegsnöthen war für die Verhältnisse der Bürgerschaft das während und nach der Belagerung der Stadt wüthende Nervenfieber von nachhaltigster und nachtheiligster Wirkung.

Trotz aller Bedrängnisse des Landes hat es sich nun das Generalgouvernement zur besonderen Aufgabe gemacht, dessen Streitkräfte zu organisieren. Noch waren zahlreiche Franzosen auf dem rechtsrheinischen Gebiete des alten deutschen Reiches, noch war das linke Rheinufer in den Händen Napoleons. Es war möglich, daß sich ein sehr langer und zäher Kampf entwickelte. Was Sachsen durch die zaudernde Politik seines Königs nicht freiwillig geleistet hatte, das sollte nun nach unerhörten Kriegsdrangsalen auf Befehl einer fremden Verwaltung aufgebracht werden.

Von Seiten der Centralverwaltung und des Generalgouvernements wurde es ja wohl auch in dem Sinne aufgefaßt: die Sachsen sollen zeigen, ob sie mit Achtung genannt werden können, ob sie ein selbständiges Volk zu sein verdienen. Es schien, als sollte das, was sie nun leisteten, auf ihr zukünftiges politisches Schicksal von Einfluß sein.

Durch welches Mittel suchte man nun auf einen gewissen Aufschwung der politischen Gesinnung, auf Opferwilligkeit hinzuwirken? Oeffentlichkeit des ganzen Vorganges, Heranziehung der tüchtigsten Männer war wohl das wichtigste. Dabei mußte die Presse von großer Unterstützung sein.

Wer die „Dresdner Anzeigen“ und die dazu erscheinenden „Beiträge zur Belehrung und Unterhaltung“ vom Jahre 1813 durchblättert, ist erstaunt über die Harmlosigkeit des Inhaltes. Das war gewiß zum Theil die Folge der französischen Gewaltherrschaft, zum großen Theil aber auch einer gewissen politischen Gleichgiltigkeit. Am 27. August 1813 enthält das Zeitungsblatt nur Anzeigen, am 30. August eine umständliche Schilderung von den Greueln, die – nicht etwa die Schlacht bei Dresden – sondern ein Erdbeben zu Caracas in Venezuela angerichtet hat. In den Beiträgen zur Belehrung und Unterhaltung sind unter dem 25. und 30. August 1813 „Merkwürdige Beispiele von Thieren, die das Gedächtniß derselben beweisen, besonders von einer wunderbar begabten Katze“, dann Bruchstücke einer sächsischen Kunstgeschichte und einer Reisebeschreibung in die Schweiz abgedruckt. 12 Monate später enthalten diese Blätter die Lebensbeschreibung Hermanns des Cheruskers, Aufsätze über die Politik Napoleons, über Lord Wellington u. ähnl.

Ein ganz bedeutender Fortschritt liegt im Jahre 1813 bereits in der Herausgabe des „Generalgouvernementsblattes“, das alle wichtigen Verordnungen und Vorfälle vom 28. Oktober an, erst von Leipzig, dann von Dresden aus, brachte. In ihm findet man auch alle die für die Entfaltung der sächsischen Wehrkraft getroffenen Maßregeln abgedruckt.

Ein anderes publicistisches Werk, damals in Sachsen ziemlich einzig in seiner Art, von allen Anhängern des Gouvernements und der Volkserhebung wärmstens empfohlen, von allen den Sachsen, für die die Freiheit des Wettinerfürsten und die politische Erhaltung des Einzelstaates das wichtigste war, scheel angesehen, sind die sogenannten „Dresdner Landwehrblätter“. Die erste Nummer erschien am 6. Dezember 1813, die fünfzehnte und letzte für die Zeit vom 11. bis 25. Juni 1814. Man machte sich im voraus für 16 Groschen zur Abnahme von 12 Bogen verbindlich; das einzelne Blatt kostete 1 Groschen [19] 6 Pfennige. Extrablätter, welche die Listen der Krieger und der Sammlungen enthielten, wurden noch beigegeben. Sie erschienen bei Arnold.

Mit dem Wahlspruch: „ohne Opfer, ohne Einheit keine Freiheit – ohne Freiheit kein Leben“ setzen sie ein. Sie wollen die Gesinnungen der Sachsen zeigen, wollen erheben, ermuthigen, öffentliche und heimliche Feinde der heiligen Sache der Freiheit brandmarken. „Sie selbst verschwinden, wie die Zeit, die sie hervorbrachte. Möge ihre Wirkung ihr Gedächtniß überleben!“

Das Generalgouvernementsblatt, sowie die Dresdner Anzeigen haben die Zeitschrift angelegentlich empfohlen. Als nach dem Aufhören ihres Erscheinens noch viele Abdrücke vorhanden waren, beklagte das Gouvernementsblatt, daß noch viele Gemeinden sie nicht kannten, so Lesenswerthes sie auch enthielten. Der Ankauf ward um so mehr empfohlen, als der Ueberschuß für Verwundete und Hinterlassene sächsischer Landwehrleute verwendet werden sollte.

Wer sie ins Leben gerufen hat, erfährt man nicht. Klassisch gebildete Leute scheinen es gewesen zu sein, denn den Nummern 1 bis 11 sind am Schlusse die Worte: ceterum censeo Carthaginem esse delendam regelmäßig angefügt. Am Ende der zwölften Nummer steht nach Eingang der Nachricht, daß Paris genommen sei, der Vers:

Tandem venit dies irae,
Supplex est Lutetia
Alexandro, cujus mire
Splenduit clementia.

Darauf folgt das kurze Wort: Deleta est Carthago. Der am Schlusse von Nummer 13 angefügte Vers: discite justitiam moniti, nec temnere divos ist ins Deutsche übertragen: Lernet gewarnt recht thun und nicht mißachten die Götter.

Aus der letzten Zeit des Erscheinens dieser Blätter wissen wir, daß Hofrath Böttiger, der Archäolog, sie leitete. Es ist derselbe, der im Winter 1812/13 Vorlesungen über die Annalen des Tacitus angekündigt hatte, den doch Napoleon sehr haßte. Als er Germanicus in seinem Verhältniß zu Tiberius zu behandeln anfing, bekam er vom französischen Gesandten Baron de Serra eine schriftliche Warnung, ließ sich aber nicht beirren. Die Theilnahme dieses Mannes und der Umstand, daß der angesehene Buchhändler Arnold das Blatt vertrieb, sprechen jedenfalls zu Gunsten des ganzen Unternehmens. Wie es scheint, ist es in Nachahnung der Brockhausischen „Deutschen Blätter“ gewagt worden, die auf Veranlassung des Fürsten von Schwarzenberg seit dem 13. Oktober 1813, erst von Altenburg, dann von Leipzig aus, die wichtigsten Tagesereignisse, Befehle und Verordnungen veröffentlichen sollten und einen entschieden deutschen Geist athmeten. Diese „Deutschen Blätter“ empfehlen auch zu verschiedenen Malen die Dresdner Landwehrblätter, deren Erscheinen schon am 1. Dezember 1813 im voraus verkündigt wird. Der Dresdner Berichterstatter verweilt mit Vorliebe bei der wachsenden öffentlichen Bewegung in Dresden und ruft einmal am Schlusse seines Briefes aus: Auch wir rufen: est deus in nobis.

Die, wie es scheint, selten gewordenen „Dresdner Landwehrblätter“ enthalten nun Aufrufe und Mitgliederverzeichnisse des Banners und der Landwehr, Sammellisten, Festberichte, Trinksprüche, Weihereden, Gedichte in Fülle, zuletzt auch Schlachtberichte; politische Mittheilungen kommen nur seltener vor.

Die folgenden Mittheilungen über das Dresdner Landwehrbataillon (I. Landwehrregiment 1. Bataillon) gründen sich zum Theil auf den Inhalt dieser Blätter, zum Theil auf das Gouvernementsblatt, sowie auf einige Aktenstücke des Dresdner Rathsarchives.

Zunächst ist wohl die Frage zu beantworten: welche Anordnungen und Maßregeln traf das Gouvernement, um das sächsische Heer zu reorganisiren und durch Freiwillige, sowie Landwehr zu vervollkommnen?

Das sächsische Heer war nach der Leipziger Schlacht in keinem innerlich glücklichen Zustande. Ein Theil war während jener Schlacht zu den Verbündeten übergegangen; verschiedene sehr fähige Offiziere standen, wie von Thielmann und von Carlowitz, schon einige Zeit in preußischen oder russischen Diensten. Allenthalben zeigte sich die verfehlte, zaghafte, undeutsche Politik des nun gefangenen Königs verderblich.

Am 28. Oktober hatte Kaiser Alexander dem russischen Generallieutenant von Thielmann Kommando und Organisirung des sächsischen Heeres anvertraut, sich selbst aber die Beförderung der Offiziere im wesentlichen vorbehalten. Die Wahl war sehr erklärlich und in einer Art glücklich, insofern Thielmann ein sehr gewandter General war; aber seine Vergangenheit, sein etwas leidenschaftliches, rasches Wesen konnten auch schädlich wirken.

Vom Heere erwähnen wir nur kurz, daß es nach dem 19. Oktober zwischen Eilenburg und Wurzen aufgestellt wurde, um gegen mögliche Ausfälle oder Angriffe der französischen Besatzungen Torgaus und Dresdens verwendet zu werden. Später rückte es gegen Torgau, in dessen Nähe mancherlei Gefechte zu bestehen waren. Nach der Uebergabe dieser Festung ergänzte es sich in der Gegend von Merseburg allmählich; am 2. Januar 1814 rückte es, mit herzoglich sächsischen, schwarzburgischen, anhalter Truppen vereinigt, unter dem Oberbefehle des Herzogs Carl August von Weimar nach den Niederlanden als Theil des neu gebildeten dritten deutschen Armeekorps.

[20] Außer den etwa 20 000 Mann Linientruppen, die auf diese Weise zusammengebracht wurden, sollte Sachsen gleichviel Landwehr stellen; außerdem erwartete man den Eintritt vieler Freiwilliger in einen Banner (so hieß es damals statt das Banner). Ja, es wurde auch ein Landsturm in Aussicht genommen, über den aber nie eine Verordnung erlassen worden ist.

Schon am 31. Oktober verkündigte Repnin noch von Leipzig aus, daß sich dies Alles in den Formen entwickeln sollte, welche sich in den benachbarten Staaten als zweckmäßig bewährt hätten, jedoch mit Rücksicht auf die Eigenthümlichkeit des Landes und seiner Bewohner. Generalmajor von Carlowitz auf Großhartmannsdorf, der Chef der Landesbewaffnung, sollte zugleich der Anführer des Banners der freiwilligen Sachsen sein. In diesen wünschte man sonst befreite, gebildete, wohlhabende Männer eintreten zu sehen. Sie sollten geschickte Offiziere und Unteroffiziere werden. Der Banner sollte der Landwehr, sogar den Truppen des stehendes Heeres (jedenfalls nicht schmeichelhaft für dieses!) als ein lebendiges Muster der Tapferkeit und Kriegszucht, des rastlosesten Eifers und der tüchtigsten Gesinnungen vor Augen stehen. Leute im Banner galten als Gefreite, wurden Sie genannt und waren körperlichen Strafen nicht unterworfen. Sie sollten, erst durch die Bestimmung des Generalgouverneurs, später nach freier Wahl, der Landwehr die Offiziere geben. Befreiung von Schildwachstehen, Transportkommandos und Garnisonsdienst, Sold wie im aktiven Heere, Gehaltszahlung und Beförderung der Civilbeamten, Versorgung von Wittwen und Waisen wurden zugesichert.

Dieser Banner, in den zu treten körperliche Gebrechen oder schlimme Verbrechen verhinderten, sollte 1 Regiment Kavallerie, 2 Regimenter Jäger, 1 Kompagnie Sappeurs, Artilleristen, Handwerker, Chirurgen und Verpflegsleute umfassen.

Die Bestimmungen über das Waffenkleid zeigen Anschluß an das russische Heerwesen: dunkelgrüne Röcke, mit ponceaurothem Stehkragen und schwedischen Aufschlägen. Die besonders prächtige Uniformirung der Husaren (schwarzverbrämte dunkelgrüne Pelze mit goldenen Schnüren) spricht dafür, daß man gewillt war, eine sogenannte „Elitetruppe“ aus dem Banner[1] zu machen.

Schon am 29. November wurde auch in Dresden ein Organisationsbureau für den Banner der freiwilligen Sachsen eröffnet. Am 6. Dezember verkündete dies, daß schon viele sich gemeldet hätten, daß man aber noch mehr erwarte: die Ehre der sächsischen Nation ruhe in ihren Händen.

Sehr umfänglich waren die Bestimmungen, die Repnins Regierung traf, um im Königreiche eine Landwehr aufzustellen. Zu Grunde liegt der Gedanke: es werden in den einzelnen Kreisen Ausschüsse durch den Generalgouverneur und die Gouvernementsräthe gewählt; in diesen müssen sein ein adliger Gutsbesitzer, ein aktiver oder inaktiver Militär, ein Gelehrter oder Geschäftsmann, ein Mitglied der städtischen Korporation. Diese können sich noch vertrauenswürdige Männer hinzuwählen. Hierbei werden Dresden und Leipzig ihre eigenen Ausschüsse haben und ihre eigene Landwehr stellen.

Schon am 27. November (10 Tage nach dem Abzuge der Franzosen) wendete sich der in Dresden gebildete Ausschuß für die Dresdner Landwehr, der Kreishauptmann von Zezschwitz, der Geheimreferendar von Zeschau, Grahl, Hartmann, Zimmermann und Leonhardt, an die Bürger der Stadt und forderte zum Eintritte auf; von Zezschwitz und der Besitzer der Salomonisapotheke Dr. Struve machten sich anheischig, Geldbeiträge anzunehmen; an Advokat Kuhn in der Zahnsgasse sollten Pretiosen, Silbergeräthe, Tuche, Leinwand, Sättel, Waffen abgegeben werden. Außerdem war der Ausschuß selbst, der im Landhause zwei Treppen hoch seine Geschäftsstelle hatte, zur Entgegennahme von allerhand Mittheilungen bereit.

In sehr gesunder Beurtheilung der Verhältnisse war vom Gouvernement verkündet worden, daß die Eile, mit der dies Werk in Gang zu setzen sei, und das wenig Zunftmäßige, was in ein so umfangreiches Geschäft gebracht werden könne, genaue Instruktionen unmöglich mache. Das Wichtigste sei, daß man einsichtige Männer in die Ausschüsse wähle; wer ihnen Hindernisse bereite, müsse als ein Feind des Vaterlandes betrachtet werden. Dagegen sollte jeder, der sich auszeichne, den hohen verbündeten Mächten rühmlichst genannt werden. Alle 14 Tage war an das Gouvernement ein Bericht abzugeben, der, wenn nöthig, gedruckt werden sollte. Alle Reklamationen der Pflichtigen hatte der Ausschuß mündlich anzunehmen und zu entscheiden. Nach 8 Tagen sollten Alle ausgeloost, nach 3 Wochen bekleidet und bewaffnet, nach 6 Wochen eingeübt sein.

Man sieht: Einfachheit und Schnelligkeit des Verfahrens wurden angestrebt.

Die Forderungen, die der Ausschuß zu Bildung der Landwehr zu Dresden an die Bevölkerung stellte, waren etwa folgende:

Jeder, der den Schutz des Staates genießt, hat ohne allen Unterschied des Standes und Ranges die hohe Pflicht der Vertheidigung. Alle männlichen Einwohner vom erreichten 18. bis zum zurückgelegten 45. Jahre haben sich der Loosung zu unterwerfen. Doch werden schon am 16. Dezember, mehr noch am 21. allerhand [21] Ausnahmen gemacht, die diesen Grundsatz etwas stark durchlöchern. Die nothwendigen Staatsgeschäfte, Handel, Gewerbe, Ackerbau und Jugendbildung dürfen nicht gestört werden, Familien nicht hilflos gelassen, die Bande der Gesellschaft nicht zerrissen werden.

Daher sind befreit: a) aktive Geheimräthe, Präsidenten, Direktoren; b) aktive Militärs; c) Freiwillige im Banner; d) Landwehrausschüsse; e) installirte Geistliche; f) Professoren, Lehrer an den öffentlichen Schulen; g) konfirmirte Schullehrer; h) Aerzte, Chirurgen. Zu entlassen oder in Reserve zu stellen sind: 1. körperlich Untaugliche; 2. Staatsfremde; 3. Besitzer adliger Güter; 4. höhere Staatsdiener; 5. Studenten und Schüler, die Zeugniß für Weiterstudien bringen; 6. amtlich, häuslich, gewerblich Unabkömmliche.[2] Wer von den letzten zwei Abtheilungen vermögend ist, hat einen Ersatzmann zu stellen oder eine Ausrüstung zu bezahlen. Doch kann Jeder, den das Loos getroffen hat, aus der Landwehrreserve einen Vertreter stellen und besolden.

Man sieht, es fehlt nicht an Ausnahmen zu Gunsten des Geburtsadels und des Beamtenstandes. Da aber außerdem Geld ein Mittel zur Befreiung von der „heiligen“ Pflicht war, so entbehrt die ganze Einrichtung eines tieferen, inneren Werthes.

Zum Geschäfte des Loosens wurden sehr umfängliche Vorbereitungen getroffen, sehr ausführliche Bekanntmachungen erlassen. Die Hausbesitzer mußten binnen 24 Stunden bei 5 Thaler Strafe genaue Hauslisten abliefern und beim Ausschusse niederlegen. (Rathsakten G. XXXIV. 67.) An die dem Rathe zu Dresden unterstehenden Aemter zu Zitzschewig und Kötzschenbroda erging die Weisung, binnen 5 Tagen Listen einzureichen; die Landwehrpflichtigen sollten sich am 7. Dezember im Breitenbauch’schen Hause, Ecke des Altmarktes und der Lochgasse, stellen. Ferner wurden die Präsidenten, Chefs und Direktoren der zu Dresden befindlichen Kollegien, Deputationen und Kanzleien vom Ausschusse aufgefordert, ein Verzeichniß aller Angestellten im Alter von 18 bis 45 Jahren zu liefern, sowie über Entbehrlichkeit und Unentbehrlichkeit der Betreffenden zu berichten. Damit Mühl- und Handwerksburschen den Behörden nicht entgingen, wird ausdrücklich befohlen, daß ihnen die Wanderbücher zurückgehalten werden sollten. Alle Obrigkeiten werden für haftbar erklärt; im Hinterziehungsfalle werden die Schuldigen selbst eingestellt oder – wenn körperlich unfähig – zu Geldstrafen von 100 bis 1000 Thaler verurtheilt werden, die in die Ausrüstungskasse fließen sollen.

Die Loosung sollte täglich von 9–1 und 3–7 Uhr, der Schnelligkeit halber nach Häuserreihen und in zwei Zimmern zugleich, öffentlich vorgenommen werden. Die in der Stadt herrschenden epidemischen Krankheiten mit ihrer Ansteckungsgefahr verboten aber das Zusammenströmen aller Landwehrpflichtigen. Es sollten die Loose daher von Waisenknaben gezogen werden, die vom Ausschusse und 42 hinzugewählten Bürgern überwacht wurden. Unter diesen 42 sind etliche denkwürdigen Namens: Stadtprediger M. Cramer, Senator Renner (der Mann der „Gustel von Blasewitz“), Appellationsrath Dr. Körner, Kammerherr von Globig, Hoffaktor Scheffel, Hofrath Dr. Tittmann, Hofgärtner Seidel. Acht Aufsichtsführende mußten zugegen sein, zehn Personen aus dem Publikum durften gleichzeitig dem Vorgange beiwohnen, aber nur möglichst kurze Zeit.

Die sofort zu formirende Landwehr, deren Kommando dem Oberstlieutenant von der Mosel zugetheilt wurde, sollte aus der Zahl der 18–30 Jahre alten, die Landwehrreserve aus den 30–45 Jahre alten Männern geloost werden.

Die Waffenkleider (dunkelblauer Rock, rother Kragen und Aufschlag) und die Ausrüstung hatte der einzelne Mann oder seine Gemeinde zu bestreiten. So lange die Landwehr im eigenen Kreise stand, gab es keine Besoldung, doch war Entschädigung denkbar. Außerhalb des Kreises bezog der Landwehrmann Heeressold. Pensionirte Offiziere, verabschiedete Soldaten wurden zum Einexerziren bestimmt. Der Ausschuß behielt sich die Ernennung der Offiziere vor, die die Wahl annehmen mußten. Wer sich auszeichnete, sollte Offizier werden und dadurch Mitglied des Banners, eine Maßregel, wodurch der Banner unnöthiger Weise über die Landwehr gestellt wurde.

An diese Veröffentlichungen schlossen sich Verwarnungen gegen die, welche wissentlich falsche Angaben über sich und über Andere machten. Doch erwartete der Ausschuß von dem bewährten Biedersinn der Dresdner besonders bei den Reklamationen, die in einer bestimmten Frist eingebracht werden durften, wahre Angaben. Auszeichnungen und Belohnungen, sowie Entehrungen und Strafen wurden in Aussicht gestellt. Unter den Auszeichnungen ragt hervor das Tragen der neuen „sächsischen Nationalkokarde“, welche nach der Raute grün und, zum Andenken an die Epoche der Befreiung (?), mit einem schmalen schwarzen und orangefarbenen Rande an der Kopfbedeckung getragen werden sollte. Landwehrleute erhielten ein Kreuz von gelbem Blech an den Hut geheftet. Wer sich vor dem Loosen freiwillig stellte, sollte auf der linken Brust ein grüntuchenes Kreuz tragen, ebenso wer sich bei der Organisation der Landwehr auszeichnete. Durch eine spätere Verfügung Repnins wurde das Tragen des grünen Kreuzes für immer angeordnet; ja Frauen sollten [22] es in Emaille auf der linken Schulter tragen.[3] Allmählich wurde es wohl angesehen als ein Beweis vaterländischer Gesinnung überhaupt, und Tausende, gewiß auch oft unwürdige Personen, erhielten es; kein Wunder, daß die Gegner dieser deutschen Bewegung in Sachsen es spöttisch Patriotenkreuz nannten. Der Chef der Landesbewaffnung, nach dem Abmarsche des Generalmajors von Carlowitz der Generalmajor von Vieth, erhielt es; desgleichen Repnin, dem es Alexander in den für ihn und die Sachsen schmeichelhaftesten Ausdrücken zu tragen gestattete.

Auch an Strafandrohungen und -ausführungen durfte es nicht fehlen. Nach dem Gouvernementsblatt gab es sehr viele Deserteure der Landwehr. Man forderte sie auf, sich zu stellen, und bedrohte sie, wenn sie nach 3 Tagen nicht gekommen seien, mit dem Tode. Drei Mann, die man eingefangen, sollten vor versammelter Front das Todesurtheil verlesen bekommen, jedoch, da sie bethört worden seien, 24 Stunden später Begnadigung erfahren und als Soldaten zweiter Klasse eingereiht werden. Ein Landwehrmann hatte sich für 100 Thaler an Stelle eines anderen einreihen lassen und war entflohen. Bei seiner Haftnahme stellte es sich heraus, daß er 48 Jahre alt, also fälschlich angenommen worden war. Deshalb sollte er nicht getödtet werden, sondern in der Kreisstadt zwei Tage je zwei Stunden am Schandpfahle stehen. Wegen Betrugs und Entweichung galt er als ehrlos und erhielt eine Zuchthausstrafe von zehn Jahren.

Ehe wir nun auf die Leistungen der Bürgerschaft Dresdens und auf die Vollendung der Rüstungen blicken, wollen wir den Widerstand besprechen, der vom meißnischen Kreise, vom Rathe zu Dresden und von Einzelnen in gewissen Ständen geleistet, versucht oder angedeutet wurde. Denn wenn auch zuzugeben ist, daß bei dem damaligen Nothstande viel für die allgemeine Sache geleistet worden ist, so gab es in der Hauptstadt, im Lande manche Widerstrebende, wie dies Verfügungen im Generalgouvernementsblatt, Berichte in den Dresdner Landwehrblättern und in den Brockhausischen Deutschen Blättern, etliche Aktenstücke im Dresdner Rathsarchiv und die „Briefe aus Sachsens unglücklichster Periode“ beweisen.

Als der Centralausschuß für die Landesbewaffnung im Anfange Februar 1814 62 Thaler auf jedes Ritterpferd, 2 Thaler 16 Groschen auf jede Hufe und 18 Quatember und 21 Pfennige auf jedes Steuerschock auf den Meißner Kreis ausgeschrieben hatte, beeilte sich der Direktor der Stände des Meißner Kreises, der Kammerherr und Landjägermeister von Hopfgarten, dem Rathe zu Meißen, Dresden, Pirna und Großenhain das Außergewöhnliche des Falles mitzutheilen: es fehle jede Autorisation; doch wolle man es diesmal bei dem Unternehmen aus patriotischem Eifer für die Sache bewenden lassen; man solle aber verlangen: genaue Abrechnung; vom Ueberschuß 20 000 Thaler für die Kasse der Landgendarmerie zur Deckung eines älteren Defizits; der Rest sei hilfsbedürftigen Ortschaften und Individuen des Kreises zuzuweisen. Die Rathsgenossenschaften der vier Städte antworteten bejahend; der Rath zu Großenhain weist noch darauf hin, daß bei den traurigen Zuständen kaum etwas Erhebliches einkommen werde. Der Torgauer Rath findet die Ansätze zu hoch, außerdem die Vertheilung so, daß wie gewöhnlich die steuerbaren Unterthanen am härtesten getroffen seien, worüber man schon so oft geklagt habe.

Die übereinstimmenden Antworten ermuthigten Herrn von Hopfgarten zu einem Schreiben an den Centralausschuß der Landesbewaffnung, das alle jene Forderungen enthielt. Bereits am 9. März erging von Herrn von Schönberg im Namen der Königlich Sächsischen Landeskommission an den vorsitzenden Stand im Meißner Kreise, Herrn von Hopfgarten auf Forsthof bei Colditz, ein Schreiben mit dem Bedeuten, daß sie bereits genaue Abrechnung von dem Centralausschusse verlangt habe; den Ueberschuß wolle man der Landgendarmerie zu gute kommen lassen. Man lehnte also das Ansinnen der Meißner Stände ab, eine genaue Abrechnung der Gelder zu erhalten. (G. XXXIV. 49.)

Aus einem Bericht der Mitglieder des Ausschusses des Wittenberger Kreises links der Elbe zur Organisirung der Landwehr geht hervor, daß es dem Kreise bei der dünnen Bevölkerung schwer fiel, die geforderten 347 Mann zur Landwehr sogleich zu stellen. Sieben Jahre lang sei zu höchst verhaßten Kämpfen die Blüthe der Jugend weggeführt worden; nun seien die besten Leute in den Banner getreten. Um die nöthige Anzahl für die Landwehr zu beschaffen, hätten Reklamationen einziger Söhne, verheiratheter Männer mit einem Kinde zu Hause und schwer entbehrlicher kleinerer Landwirthe nicht berücksichtigt werden können.

Diese Frage der Reklamationen gab ganz besondere Gelegenheit zu Meinungsverschiedenheiten, Reibereien und Streitigkeiten. Am 3. Januar 1814 berichtete der Chef des Generalstabes der Landesbewaffnung, Generalmajor von Vieth, an den Landwehrausschuß, daß in den 4 Wochen seit Beendigung der Loosung viele Reklamationen eingetroffen seien, besonders aus dem Erzgebirge; an einem Posttage 41. Diese wurden, wie es schien, fabrikmäßig von einem Advokaten Reymann zu Wolkenburg verfaßt. Er erhielt einen ernstlichen Verweis und mußte das Geld an die betreffenden Reklamanten zurückgeben, sowie eine Summe in die [23] Ausrüstungskasse zahlen. Auch der Stadtrath zu Marienberg sollte vermahnt und zu einer Geldstrafe angehalten werden, weil er 20 Landwehrpflichtigen ohne weiteres Zeugnisse über ihre Unentbehrlichkeit gegeben hatte. (Landwehrblätter 89, 57.)

Der Rath zu Dresden hat übrigens zwei Verzeichnisse über die bei ihm Unentbehrlichen aufgestellt. (G. XXXIV. 67.) Das erste bezieht sich auf die Rathsmitglieder selbst, das zweite auf die Unterbeamten. In jenem wird darauf hingewiesen, daß zur Zeit 8 Mitglieder des Rathes noch nicht das 45. Lebensjahr überschritten hätten. Seit Alters bestehe der Rath aus 3 Bürgermeistern und 12 Senatoren. Diese hätten bis dahin ihre Arbeiten nur schwierig bewältigen können; dennoch hätte man keine Supernumerarien gehalten; bei Krankheit eines Mitgliedes hätten die andern aushelfen müssen. Da neuerdings die Rathsmitglieder zu allerhand Deputationen und Kommissionen berufen worden seien, habe man zwei neue anstellen müssen, woraus die Unentbehrlichkeit aller erwiesen. Auch von 81 Subalternbeamten unter 45 Jahren sei kein einziger entbehrlich, da sie an sich schon unzulängliche Kräfte für den städtischen Betrieb seien, einige andere an Ueberanstrengung gestorben seien.

Auch verschiedene Korporationen und Personen wendeten sich an den Rath, um durch dessen Vermittelung das Zeugniß der Unentbehrlichkeit zu erhalten.

Den Aufforderungen zu Sammlungen wurde ebenfalls hie und da Widerstreben entgegengesetzt, und um andere abzuschrecken, trug man wohl nicht bloß die Namen der Spender, sondern auch solcher in die Listen ein, die nichts gezahlt hatten. So heißt es im Extrablatt 4 der Landwehrblätter bei Madame Lingit, einer Putzmacherin, und bei einem Herrn Bonaveri: giebt nichts. Ja, von einem General Zabiello heißt es: entäußert sich jeden Beitrags. Bedauerlich ist es einem Dr. Joh. Fr. Aug. Diedemann (in Leipzig) ergangen. Im Generalgouvernementsblatt (Seite 253) steht an auffälliger Stelle, daß er, nicht ohne Vermögen, mit großer Praxis, nicht tauglich zur Landwehr, doch nicht die von ihm verlangten 20 Thaler zur Ausrüstung unbemittelter Landwehrleute gegeben habe: er wolle abwarten, ob man deshalb Zwangsmittel gegen ihn anwenden werde. Das Blatt hat sich nach etlichen Tagen gezwungen gesehen, mitzutheilen, daß Herr Dr. Diedemann schon vor dem Erscheinen jener Anschuldigung 4 Louisd’or gegeben habe.

Ueber die Ersatzstellungen erhalten wir durch einige Aktenstücke im Staatsarchiv Aufklärung. Man konnte für 80 bis 100 Thaler einen Einsteher gewinnen. Die eine Hälfte des Geldes wurde ihm vor dem Feldzuge ausgezahlt, die andere auf der Kommissionsstube des Rathes in deposito gegeben, damit jener oder eine für den Fall seines Todes bezeichnete Person das Geld nach beendigtem Feldzuge erhalte. In den uns bekannten Fällen sind die Einsteher geborene Preußen, so daß, angenommen, dieser Fall habe sich auch anderweit ereignet, die sächsische Landwehr nicht so ganz sächsisch gewesen ist.

Und nun die Leistungen Dresdens für den Banner und die Landwehr?

Am 10. Dezember 1813 sind die Geschäfte des Ausschusses derart gestiegen, daß eine Wirthschaftskommission niedergesetzt werden muß: Oberstlieutenant von der Mosel, Senator Renner, Viertelsmeister Hüttig werden damit betraut; Kaufmann Scharf, Schneidermeister und Lieutenant Rinne, Sattlermeister Röding werden noch hinzugezogen. Sie haben Ausrüstungen zu beschaffen und an den einzelnen Mann zu bringen; allsonnabendlich findet bei Dr. Struve in der Salomonisapotheke Abrechnung statt. Größere Lieferungsverträge haben sie vor Abschluß dem Ausschusse vorzulegen. (Rathsakten G. XXXIV. 72.)

Der eifrigen Thätigkeit dieses Ausschusses war es gelungen, schon am 17. Dezember die Loosung beginnen und am 21. Dezember endigen zu lassen. Bereits am 27. Dezember trieb ein neuer Aufruf zur schnellen Einstellung; bis zum 24. Januar war das Landwehrbataillon so ziemlich in marschfertigem Zustande, obwohl man in Dresden fast 4 Wochen später als im übrigen Lande zu rüsten angefangen hatte. Aber erst am 30. Januar marschirte es ab, da Repnin es nicht eher als an diesem Tage hatte persönlich entlassen können.

Nur durch rühmliche Opferwilligkeit der Dresdner hatte dies Alles in so kurzer Zeit herbeigeführt werden können. Und so beweisen denn die zahlreichen Sammellisten, die in den Landwehrblättern abgedruckt sind, einen unverkennbaren Aufschwung unter der Bewohnerschaft Dresdens. Von all der Fülle von Gegenständen und von Geldspenden sei uns nur weniges aufzuführen gestattet.

Allen voran stehen Frau Appellationsrath Körner mit einer goldnen Uhr, Demoiselle Emma Körner mit einer goldnen Panzerkette. Demoiselle Stock, die Tante des Dichters Körner, spendet ein goldnes Etui und einen starken goldnen Ring. Bekanntere Namen unter vielen sind: Hofmaler Schuster, Advokat Kuhn, Gräfin Einsiedel, Gräfin Fritsch, Dr. Struve, Herr Calberla, Frau von Broizem, Bankier Michael Kaskel. Gegenstände der verschiedensten Art kamen: Hemden, Strümpfe, Leinwand, allerhand Flinten, Degen, Pistolen[4], Sättel; [24] Ringe, silberne Löffel, Salzfäßchen, Leuchter, Hemdenknöpfchen, ein Brustgehänge mit Topasen in Silber gefaßt, eine Oboe, Bracteaten, ein goldnes Diadem, 50 Paar Schuhe. Abgesehen von Sammlungen kleinerer Gegenstände, die in den Kreisen der Frauen vorgenommen wurden, haben etwa 200 Personen Ausrüstungsgegenstände oder Kostbarkeiten gegeben. Die Frauen brachten außerdem 1500 Thaler zusammen, und aus der Bürgerschaft spendeten, soweit die Verzeichnisse der Landwehrblätter reichen, über 1200 Personen von 4 Pfennigen bis zu 500 Thalern etwa 1600 Thaler, und dies trotz der Noth des Kriegs- und Seuchenjahres 1813.

Allen voran sei auch hier wieder Vater Körner mit 50 Thalern genannt. Ferner erscheinen in den Listen: Bassenge u. Co., Prölß sen. seel. Söhne, Hofrath Hedenus, Präsident von Biedermann, die Geheimen Finanzräthe von Wagner, von Gutschmid, von Leipziger, von der Planitz, Behrnauer, Dr. Ficinus, Hoforganist Dreyßig, Madame Chiapponi, Kaufmann Klepperbein, Müggenburg, Mundkoch Hitzschold, Superintendent D. Tittmann, Kapellmeister Morlacchi, Frau Generalin von Thielman, Frau Oberhofprediger Reinhard und von Ammon. Unter den Spendern sind ziemlich viele Adlige aus alten Familien, Hofangestellte und Finanzbeamte; Justizbeamte erscheinen verhältnißmäßig in geringerer Zahl. Auch die Judenschaft hat manches gegeben: der Oberrabbiner David Wolf Landau, Bankier Kaskel, mehrere Bondi, Hirschel Löbel bis zum einfachen Handelsjuden Levi. Es fehlen nicht die Kinder, die ihre Sparbüchsen plündern, ebensowenig die Groschen- und Pfennigbeiträge; ja ein 77 jähriger Greis schenkt einen geborgten Thaler.

Von besonderen Gaben und sie begleitenden Schriftstücken sind auch heute noch von geschichtlicher oder rein menschlicher Bedeutung folgende: Der Dresdner Bürgermeister Dr. Christ. Gottfried Heyme schreibt an den durch das Gouvernement eingesetzten General-Polizeidirektor von Sachsen, den Baron von Rosen:

„Erfreulich und erquickend ist es, die Empfindungen des Herzens laut werden zu lassen und sie aussprechen zu dürfen. Gefesselt nicht allein durch ein Joch, das nun schon seit vollen sieben Jahren, mit kurzen Unterbrechungen, mein armes Vaterland drückte, sondern auch durch den wohl jedem redlichen und treuen Staatsbürger zukommenden Grundsatz: in dem Systeme und nach den Befehlen seines Souverains, dem er Treue und Gehorsam geschworen, zu reden und zu handeln, die Gesinnungen selbst mögen sein, welche sie wollen, habe ich die meinigen in meiner Brust verschließen müssen. Jetzt, da wir freier athmen, da mein Vaterland von jenem Joche befreit ist, kann ich meine eigentlichen Gesinnungen aussprechen, und um sie auch zugleich zu bethätigen, wage ich es, Ew. Hoch- und Wohlgeboren einen Beitrag von 300 Thalern zu Beförderung der guten Sache und zu Equipirung des freiwilligen Banners der Sachsen hiermit ehrfurchtsvoll zu überreichen, da mein nun bald 67 jähriges Alter und meine besonders jetzt durch neunmonatliche ungeheure Anstrengungen geschwächte Gesundheit mir nicht gestatten, persönlichen Antheil an der Befreiung meines lieben Vaterlandes zu nehmen. Gern würde ich ein bedeutenderes Opfer auf dem Altare des letzteren niederlegen, wenn nicht die ansehnlichen Verluste, die ich seit den letzten sieben unglücklichen Jahren, besonders aber in den letzteren, erlitten, mein Vermögen so geschwächt hätten, daß es jetzt meinen allerschmerzlichsten Kummer ausmacht, sowohl zum Siege der guten Sache, als zu Unterstützung meiner nothleidenden Mitbürger, die Hilfe von mir erwarten, nicht kräftiger mitwirken zu können. Ew. Hoch- und Wohlgeboren erhabenes Herz wird mich – ich bin es überzeugt - deshalb beklagen...“

Ferner: „Einer Hochlöblichen Organisations-Commission u. s. w. beehre ich mich, beigehenden Brillantring, 500 Thaler an Werth, mit folgender Erklärung zu übermachen: Daß ich diesen Brillantring, den ich bis daher als ein Gnadengeschenk des Kaisers Napoleon besessen habe, jetzt freiwillig und gern auf den Altar des Vaterlandes niederlege, darauf verzichte, und seinen Werth zu Gunsten des Vaterlandes und des Kampfes für die allgemeine, deutsche Sache, nach freier Disposition der Commission verwendet wissen will.

Schloß Wolkenburg bei Penig, 20. Dezember 1813.
Adolph Graf v. Einsiedel, 
Königl. Sächs. Major.“ 

Rührend ist der Brief des Försters Kürschner zu Steudnitz an einen Dresdner Freund:

„Es betrübt mich sehr, daß ich dem ehrenvollen Aufruf zum Banner jetzt nicht folgen kann. Meine durch das Nervenfieber zerstörte Gesundheit erlaubt es nicht. Aber ich übersende Dir 10 Thaler und meine Uhr. Es ist das ganze Vermögen, was ich noch besitze. Gieb beides an das Organisationsbureau der freiwilligen Sachsen. Es ist freilich wenig, aber es kommt aus ehrlichem, teutschem Herzen. Gern hätte ich eine Büchse mitgeschickt. Ich habe aber nur eine; die übrigen habe ich bei den Kriegsunruhen eingebüßt.“

Gerhard von Kügelgen schreibt am 1. Januar 1814 aus Ballenstädt an den Kreishauptmann von Zezschwitz: „Gott hat indessen unsre Gebete nicht unerhört gelassen, und für manchen Verlust uns allen Trost im Glück der gerechten Waffen gegeben. Wohl dem, der in eigenem Blute die große Schuld des aufgeklärten Jahrhunderts, in welcher mehr oder minder wir Alle gefangen sind, abbüßen kann! Der dies nicht kann, dem bleibt [25] nichts – als sein Scherflein demüthig auf den Altar des Vaterlandes hinzulegen, und Sie verzeihen uns gewiß, daß wir dies durch Ihre Hände thaten. Die huldreiche Art, mit welcher die Kaiserin von Rußland mir den mitfolgenden Ring selbst überreichte, machte ihn mir als ein Andenken an ein Land, wo es mir so wohl ging, unschätzbar. Jetzt kann ich nur bedauern, daß meine Söhne nicht mannbar sind, um das meinem Herzen Theuerste dem Vaterlande zu widmen....“

Während der Stellungen selbst kommt es häufig vor, daß Minderjährige die Waffen tragen möchten, oder daß jüngere sich für den älteren Bruder einreihen lassen wollen. So hat der 15 jährige Sohn des Advokaten Andrich in Dresden den Ausschuß zweimal geplagt, ihn anzunehmen, doch er mußte, weil nicht kräftig genug, thränenden Auges entlassen werden. Der 19 jährige Sohn des Eisenhändlers Römer tritt für den älteren 23 jährigen Bruder ein, den das Loos getroffen, der aber fürs Geschäft zu nöthig sei. (Rathsakten G. XXXIV. 118.)

Besonders rührend ist eine Geschichte, die, wenn sie sich auch nicht in Dresden abgespielt hat, doch in den Landwehrblättern erwähnt wird: Zwei Söhne des alten Amtsfrohns Schreiber zu Sonnewalde in der Niederlausitz meldeten sich, ohne daß es der eine vom andern wußte, freiwillig. Jeder hatte gedacht, der andere werde bei den Eltern bleiben und helfen. Der Landesdeputirte von Houwald entschied sich für den jüngeren, unverheiratheten. Da bat ihn der ältere weinend, obwohl er Frau und Kinder habe, lieber ihn anzunehmen; der jüngere finde sich noch nicht in die Welt und sei der Liebling der Eltern.

Ein später in Dresden berühmt gewordener Schulmann, Justus Blochmann, hat sich damals von Vverdun aus, wo er bei Pestalozzi das Lehren lernte, mit noch einem andern sächsischen Lehrer angeboten, fürs Vaterland zu kämpfen.

Wie in all den angeführten Beispielen die Männer sich hervorgethan haben, so ist auch eine eifrige Thätigkeit der Frauen zu verzeichnen. Die der Familie Körner befreundete Geheimräthin von Schönberg geb. Gräfin Luise von Stolberg-Wernigerode stand an der Spitze aller der Frauen und Jungfrauen, die warme und starke Unterkleider, sowie Mittel zur Wundpflege beschaffen wollten.

An einer glänzenden Gabe für die Krieger betheiligte man sich besonders gern: es galt den Wunsch, den der Dresdner Ausschuß schon am 30. November der Frau von Schönberg gegenüber ausgesprochen hatte, zu erfüllen. Edle Mädchen haben im Hause dieser trefflichen Frau die Landwehrfahne gestickt, die am 30. Januar 1814 überreicht wurde. Am 11. Februar wurden aus den Kreisen der Frauen Dresdens noch zwei Fahnen dem Banner der freiwilligen Sachsen gegeben.[5]

Alle diese Veranstaltungen und Zusammenkünfte führten sehr häufig zu Festlichkeiten. An solchen hatte es während der Anwesenheit Napoleons, des königlichen Hofes und seiner Gäste nicht gefehlt, aber die Feste, die trotz Krankheit und Elend vom Dezember 1813 bis zum Juni 1814 abgehalten wurden, zeigen doch eine frischere, fröhlichere Theilnahme der Bürgerkreise. Man merkt, daß in die Volksmenge eine Idee gedrungen ist. Bei Gastmählern, Kirchenfeiern, Aufzügen wird mit einer gewissen Begeisterung gesprochen. Mit Feuereifer wirft man sich auf vaterländisches Dichten. In den 15 Nummern der Landwehrblätter stehen nicht weniger als 32 kürzere oder längere Gedichte, meist natürlich sehr mittelmäßig. Unverkennbar ist der Einfluß Schillers und Körners. An das Reiterlied aus Wallensteins Lager, an Lützows wilde, verwegene Jagd, auch an Schuberts Kaplied gemahnen etliche dieser sangbaren Lieder. Man feierte in ihnen den Banner, die Landwehr, die Sachsen, die Frauen, die Freiheit, den Fall von Paris. Z. B. Die Sachsenschaar „Was zieht dort herauf in dem eisigen Thal, vorüber den grausenden Trümmern?“ Das Morgenroth der Freiheit „Auf! auf! ihr Brüder! und seid stark!“ Standartenweihe der sächsischen Landwehrkavallerie „Wohlauf, ihr Krieger, aufs Pferd, aufs Pferd!“

Am merkwürdigsten ist es, daß Körners Aufruf (Frisch auf, mein Volk! Die Flammenzeichen rauchen!) mit der Fußnote erscheint: „von ehrwürdiger Hand aus dem handschriftlichen Nachlasse des heldenmüthigen jugendlichen Barden Theodor Körner“. Die Vermuthung, daß darin der erste Abdruck des Gedichtes zu sehen ist, hat ein im Körnermuseum vorgenommener Vergleich mit dem bisher bekannten Erstdrucke (Leyer und Schwert, Berlin 1814) bestätigt. Die Wiedergabe in den Landwehrblättern (Seite 95) enthält Abweichungen, die sich aus einer flüchtigeren Abschrift der in Körners Brieftasche befindlichen Urschrift erklären. [6]

Ebenso wie diese Gedichte, die zum Theil als Rundgesänge erklangen, stimmten die kirchlichen Feste die Bevölkerung Dresdens sehr feierlich.

Schon am 29. November 1813 hatte sich der Ausschuß für die Landesbewaffnung der Stadt Dresden an den Oberhofprediger von Ammon gewendet und ihn ersucht, seinen edlen Feuereifer für Deutschlands Befreiung und seine ergreifende Gewalt über die Gemüther [26] zu benutzen, um am großen Werke mitzuwirken. Am nächsten Sonntage sollte in allen Kirchen der Stadt eine passende Predigt gehalten werden, die zur Landesbewaffnung anreize. – Er und die andern Prediger wurden um so eher für den Gedanken gewonnen, als der Ausschuß in seiner Bitte betonte, daß es in Wahrheit ein Kampf der Tugend und des Glaubens sei, um sich vor allgemeiner Sittenverderbniß und vor Irreligion zu bewahren; Gedanken, die sehr an den Ideenkreis der späteren heiligen Allianz erinnern.[7]

Am 5. Dezember, wie nachher bei allen Festtagen, bei der Fahnenweihe, der Vereidigung der Landwehr, beim Ausmarsch und der Heimkehr der Krieger fehlte es daher nicht an kirchlichen Feierlichkeiten. Der Hauptmittelpunkt dafür war die nach den Kriegswirren wieder neu geweihte Frauenkirche, in der M. Nicolai zu verschiedenen Malen das Wort ergriff. Die Theilnahme und der Eifer der Dresdner Geistlichkeit für die vom Gouverneur gepflegte und gern gesehene Volksbewegung war derart, daß der Verfasser der Briefe aus Sachsens unglücklichster Periode (S. 4) sogar sagt: es sei ziemlich befremdlich gewesen, wie geschäftig und schmeichlerisch sich mehrere Dresdner Geistliche benommen hätten; Reinhard, der 1812 gestorben war, hätte sich gewiß anders benommen![8]

Mustern wir einmal kurz einige solche Festtage Dresdens, die durch militärisch-patriotische Begeisterung hervorgerufen wurden.

Sonntag den 5. Dezember fand ein Festessen im Hotel de Pologne statt, dessen Saal reich mit Waffen und Fahnen geschmückt war. Freiwillige aus allen Ständen verkehrten zwanglos mit den bejahrteren Männern. Unter den vielen Trinksprüchen ist der altdeutsche Minnetrank auf die Todten besonders merkwürdig; er galt dem Sohne des mitanwesenden Dr. Körner. Am Abend gaben die Mechaniker Kaufmann, Vater und Sohn, zum Besten für den Banner eine Vorstellung mit ihren musikalischen Maschinen. Zu demselben guten Zwecke führten in jenen Tagen die Dreißig’sche Gesangakademie und die Königliche Kapelle im Schauspielhause die Schöpfung von Haydn auf; dabei erntete das Hauptlob eine Sängerin Madame Meyer geb. Grünewald, deren Gatte selbst unter die Fahnen des Vaterlandes getreten war.

Am 24. Dezember wurde der Geburtstag des Kaisers Alexander in der Frauenkirche dadurch gefeiert, daß sowohl eine Bannerkompagnie, als auch Landwehrleute den Eid vorm Altare ablegten.

Hauptfesttage kamen vom 28.–30. Januar 1814. Ein Bataillon Niederlausitzer Landwehr wurde vom Dresdner Bataillon vor der Stadt bewillkommnet und jubelnd bis auf den Neumarkt geführt, wo Begrüßung und Parade stattfand. Den 29. hielt man unter Vorsitz des Generalmajors von Vieth ein glänzendes Mahl ab, auf dem Trinksprüche und Lieder flossen. Hier eine Probe:

Der herab vom Himmel schaute,
Hielt ein schweres Strafgericht!
Tödt’ auch du, der Sachsen Raute,
Jedes giftige Gezücht!
Winde dich um Schwert, um Lanze!
Winde dich zum Siegerkranze!

Ganz besonders festlich gestaltete sich aber der 30. Januar. Generalmajor von Vieth begab sich mit dem Kreishauptmann von Zezschwitz in das Haus der Geheimräthin von Schönberg; von ihr erbat sich dieser die Uebergabe der von den Frauen gestickten Fahne und dankte innig. Darauf wurde das Feldzeichen auf die Mitte des Altmarktes gestellt und kriegerisch begrüßt. Dann trug man es in die Frauenkirche, wo es durch M. Nicolai geweiht wurde und der Fahnenjunker das grüne Kreuz erhielt.

Oberstlieutenant von der Mosel, der mit wenig Worten in den Dresdner Anzeigen von Gönnern und Freunden Abschied genommen hatte, führte die Landwehr zum Thore hinaus.

Nachdem nun im Februar die Fahnenweihe für den Banner gehalten und dessen Abmarsch erfolgt war, trat für Dresden etwas Ruhe ein; die Landwehrblätter erscheinen seltener, und ihr Umfang wird geringer.

Wir müssen an dieser Stelle darauf verzichten, von dem unrühmlichen Verlauf der Thaten, die der Banner verrichtet, zu sprechen; wir beschränken uns auf die Erzählung der Leistungen des Dresdner Landwehrbataillons. Die Verstärkungen, die durch die sächsischen Landwehrregimenter und die neu gebildeten Linientruppen nach Flandern zum neuen dritten deutschen Armeekorps stoßen sollten, wurden dort sehr lebhaft erwartet. Der Befehlshaber des Korps, Herzog Carl August von Weimar, tadelte in einem Schreiben den Generallieutenant von Thielmann wegen der langsamen Entwickelung der Landesbewaffnung; dieser wies den Vorwurf zurück, da ihm Alexander nur die Organisation der Armee, aber nicht die Nationalbewaffnung übertragen habe. (Bucher, der Feldzug in Flandern 1814, S. 54.) Es war natürlich, daß bei dem grenzenlosen Elend, der Verarmung und Verseuchung im Volke, bei dem Mangel [27] an Arbeitskräften die Ausrüstung im ganzen langsam ging. Das zweite Landwehrregiment mußte zur Vervollständigung der Bewaffnung des ersten Flinten abgeben, das dritte und vierte hatte im Februar noch gar keine. Am 7. Februar 1814 rückte Thielmann mit seinen Truppen, darunter das erste und zweite Landwehrregiment, von Langensalza ab. Der Marsch wurde sehr bald durch eine Kolonne des Heeres unter dem Befehle des Kronprinzen von Schweden gekreuzt und dadurch aufgehalten. In Elberfeld folgte ein längerer Aufenthalt, während dessen die Gewehre in besseren Stand gesetzt wurden. Nachdem man am 26. und 27. Februar den Rhein bei Köln überschritten hatte, zog man gegen Lüttich, wo die Gewehre noch vollständig ausgebessert wurden. Waren nun auch die tüchtigsten sächsischen Leute im Banner, dessen Ausbleiben Carl August schmerzlich empfand, und hatten auch die vermögenden jungen Landwehrleute, die sich hatten beritten machen können, als Landwehrdragoner einen Theil dieses Banners bilden helfen, so scheint Thielmann von seinen Landwehrregimentern doch eine gute Meinung gehabt zu haben. (Bucher S. 99.) Nachdem sie am 18. März in Tournay vom Herzog in Augenschein genommen worden waren, wurden sie dem detachirten Korps des Generallieutenants von Thielmann zugewiesen. Das erste Regiment bestand aus 2160 Gemeinen, überhaupt 2496 Mann (Auszüge aus den Monatstabellen der Königlich Sächsischen Armee 1813 bis 1815, handschriftlich im Besitz der Königl. Kommandantur in Dresden). Das erste (Dresdner) Bataillon hatte also ungefähr 800 Mann. Die Offiziere waren: Oberstlieutenant W. von der Mosel, Adjutant L. H. Verlohren; Hauptleute W. L. F. von Kiesewetter, A. Fr. Henningk, C. A. Alter, Chr. Fr. Abendroth; Premierlieutenants C. Heimann, Fr. von Zezschwitz, Joh. Chr. Fricke, Fr. Gerbing; Souslieutenants Q. R. St. Canzler, L. von Döring, Fr. A. Kröhne, C. W. Kreßner (Kaufmann), C. H. A. Schüfermeier (Kaufmann).

Das dritte deutsche Armeekorps stand in Flandern, den Festungen Maubeuge, Condé, Valenciennes, Lille gegenüber, und sollte verhindern, daß der französische Kommandant der dort stehenden Truppen, General Maison, mit Gent und Antwerpen in Verbindung trete und den rechten Flügel der Verbündeten umgehe. Von besonderer Wichtigkeit war daher den Verbündeten die Stellung bei Tournay und Oudenarde. Gerade hier bei Tournay stand Thielmann. Von hier aus unternahm er am 21. März ein Rekognoscirungsgefecht gegen Lille, wobei sich die Landwehrregimenter ganz tüchtig erwiesen. General Maison wußte sich, indem er die Aufmerksamkeit seines Gegners auf andere Stellen lenkte, am 24. März der Stadt Courtray zu bemächtigen, die sich an der Straße nach Gent zu befindet. Von da aus bedrohte er Tournay und Oudenarde. Thielmann rückte gegen Courtray vor, sah sich aber durch die Uebermacht am 27. veranlaßt, nach Tournay zurückzugehen. Von da aus sollte er nördlich nach Oudenarde rücken, um, vom Grafen von Wallmoden unterstützt, das ganze Korps des Herzogs von Weimar zu decken. Da hörte Thielmann, daß Maison Gent bereits wieder verlassen habe und südlich über Courtray wieder auf Lille zu marschire. Er glaubte nun den Nachtrab seines Gegners bei Courtray überfallen zu können und beschloß, seinen Weisungen und den Vereinbarungen entgegen, am 30. März einen Angriff gegen die Stadt. Er sollte sich sehr täuschen und argen Mißerfolg haben, denn Maison befand sich noch mit seiner ganzen Macht – 15 000 Mann – in Courtray, gegen das Thielmann mit etwa 7000 Mann, darunter vier Bataillone Landwehr und nur zwei Bataillone Linie, vorrückte.

Am 31. März, an demselben Tage, da sich Paris den Verbündeten ergab, ward dieser Angriff unternommen. Früh um 3 Uhr war unser Dresdner Landwehrbataillon aus seinem nassen Nachtquartier aufgebrochen und drei Stunden bis gegen Courtray marschirt. Gegen 7 Uhr tiraillirte das Bataillon, das bestimmt war, die rechte Flanke zu decken. Während die Landwehrleute in sehr buschichtem, von Gräben durchschnittenem Gelände standen, rückten gegen sie allein vier Bataillone mit Geschütz und Kavallerie. Der Angriff war ein so überwältigender, daß Thielmann sofort den Rückzug befahl. Der Oberstlieutenant von der Mosel that das Möglichste, die Leute, die sich im Anfange noch sehr standhaft zeigten, zusammenzuhalten. Am tüchtigsten hielt sich das 2. (Wittenberger) Bataillon des 1. Landwehrregiments unter Major von François. Schon weniger fest stand das Dresdner; fast völlige Auflösung traf aber das 3. (Niederlausitzer) Bataillon. Die zu wenig geschulten Offiziere konnten die Leute, die ja zum ersten Male ins Feuer kamen und leichtsinnig einer unvermutheten Ueberzahl entgegengeführt waren, nicht halten. Das Heransprengen der kleinsten Reiterschaar genügte, die dünne Vertheidigungslinie auf jedem beliebigen Punkte zu sprengen. Zu diesem Bericht stimmen die persönlichen Erinnerungen des damaligen Souslieutenants Ernst Fr. Harz (später Bürgermeister in Bautzen) im 3. Landwehrregiment, 3. Bataillon: Mit Thränen der Wuth und Scham in den Augen hätten die Offiziere Alles aufgeboten, die fliehende Truppe zum Stehen zu bringen, aber vergeblich.[9]

Dieses dritte Landwehrregiment, das auf dem linken Flügel noch viel unglücklicher als das erste auf dem rechten focht, hatte 146 Todte, aber 794 Gefangene [28] oder Vermißte zu verzeichnen; das erste nur 58 Todte und 232 Vermißte.

Den Linienregimentern war es zu verdanken, daß das detachirte Korps Thielmanns nicht ganz vernichtet wurde. Sehr verschieden urtheilten er und die Unterführer über die Haltung der Landwehr. Oberstlieutenant von der Mosel und Adjutant Verlohren konnten mit einigem Rechte in Berichten und Briefen betonen, daß sich ihre Dresdner Leute gut gehalten hätten, eben im Verhältniß zu den Niederlausitzern und zu den Leipziger, Erzgebirgischen und Schönburgischen Bataillonen des dritten Regiments. Thielmann zeigte sich dagegen sehr entrüstet, tadelte sein Korps und schob den Mißerfolg auf die Erbärmlichkeit der Truppe. „Bei der Landwehr ist der Fehler, daß mehrere Bataillone ohne alle Offiziere sind, die gedient haben. Mit solchen Truppen riskirt man seine Ehre....“ (Bucher S. 204, Anmerk.)

Der an der Spitze der Landesbewaffnung stehende Generalmajor von Vieth verlangte, daß „zur Ehre der sächsischen Nation, das Verhalten jener Truppen genau untersucht und jeder gewissenhaft und ohne Schonung angezeigt werden sollte, welcher Veranlassung zu dem beugenden Tagesbefehle Thielmanns gegeben hätte damit er aus der Reihe der ehrliebenden Vaterlandsvertheidiger ausgestoßen werden könne.“ Wenn Thielmann darauf drang, die Sache ruhen zu lassen, so beweist dies, daß er wohl selbst einsah: seine Fehler verschuldeten den Mißerfolg. Er hatte gegen die Abrede ganz ungeschulte Truppen gegen einen Feind geführt, den er gründlich unterschätzt hatte.

Nachdem die Landwehrregimenter einige Zeit in Tournay gestanden, kam die Nachricht vom Abschlusse des Friedens, und so konnten sie denn Ende April über Lüttich und Aachen nach der Heimath abmarschiren.

Ueber die Festlichkeiten, die die Stadt Dresden am 11. und 12. Juni 1814 dem zurückkehrenden Landwehrbataillon bereitete, enthält die fünfzehnte und letzte Nummer der Dresdner Landwehrblätter ganz besonders ausführliche Berichte. „Es war ein Volksfest, es war eine Aufnahme der Kinder in das Vaterhaus.“ Viele Bewohner Dresdens waren bis Wilsdruff und in die umliegenden Ortschaften am Tage vorher gegangen, um dort zu übernachten und die Zurückkehrenden zuerst zu bewillkommnen. Mit dreimaligem Vivat begrüßten diese selbst von den Gorbitzer Höhen die geliebte Vaterstadt. Am Löbtauer Schlage ward Halt gemacht: Repnin, die hohe Generalität, die Ausschuß- und Magistratsmitglieder, das sächsische Militair, die Bürgergendarmerie und die Bürgergarde und viele andere bewillkommneten die heimkehrenden Krieger.

Nach der Begrüßung durch Repnin wurden an den Obersten von Arenstorff und an den Oberstlieutenant von der Mosel russische Orden gegeben. Der Zug bewegte sich durch die Friedrichstraße und den Zwinger nach dem Neumarkte. Hier dankte von Vieth im Namen des Fürsten Repnin den Landwehrleuten und forderte alle edeln Sachsen auf, mit Vertrauen auf Alexander zu blicken, der die Grenzen und Gesetze Sachsens aufrecht zu erhalten wünsche. Nach Vorbeimarsch lösten sich die Truppen auf. Abends vereinigte ein Festmahl, das der Rath gab, die Offiziere und viele angesehene Leute auf dem Linckeschen Bade, wo auch Repnin erschien. In der schönen Juninacht blieben unter Trinksprüchen und Rundgesängen die Festtheilnehmer noch lange zusammen. Alle Soldaten des Bataillons bekamen vom Sergeanten abwärts durch den Rath eine zehntägige Löhnung ausgezahlt.

Am folgenden Tage, Sonntag den 12. Juni, wurden früh 6 Uhr 100 Kanonenschüsse gelöst; dann fand in Repnins Gegenwart in der Frauenkirche ein Dankgottesdienst statt, bei dem der ambrosianische Lobgesang ertönte; auf dem Neumarkte gaben russische Truppen Flintenfeuer dabei ab. Derselbe M. Nicolai, der die Landwehrfahne geweiht, die Eidesleistung vorgenommen, die Fortziehenden gesegnet hatte, sprach zu den Zurückgekehrten. Mittags um 1 Uhr erschienen, als Gäste des Ausschusses, Offiziere und Mannschaften im Großen Garten. Jene speisten unter freiem Himmel in Gegenwart Repnins. Feierliche Trinksprüche wurden von Kanonendonner begleitet. Die Mannschaften belustigten sich mit Kletterstangen, Wettrennen, Hahnschlag, Vogelschießen und in einem Tanzsaal. Der Dresdner aber vergnügte sich noch besonders daran, daß sein geliebter Großer Garten, aus Kriegsungewittern und Trümmern wie neu erstanden, in altem Schmucke erglänzte.

Nach einem Tagesbefehle Vieths war während dieser Festlichkeit der Herr Generalgouverneur „ganz und ungetheilt Sachse“. Er ließ alle Polizeiposten abtreten[WS 1] und bewegte sich unter der Volksmenge und den Mannschaften ganz ungezwungen.

Und das Schicksal der Landwehr in Sachsen, also auch in Dresden? Zunächst wurde sie entlassen; doch blieb von ihr und vom Banner ein Stamm zurück, und zwar auf Anordnung des preußischen General-Intendanten und Generalmajors von Ryssel, der seit Repnins Abberufung und seit Einsetzung einer preußischen Verwaltung (10. November 1814) die Armeeangelegenheiten unter sich hatte. Als nun die Kunde von Napoleons Entweichung von Elba erscholl, wurden geeignete Maßregeln ergriffen, falsche Hoffnungen zu zerstören und die Kraft Sachsens neuerdings zu entwickeln. Am 10. April 1815 bedrohte eine Verfügung den, der in Worten oder Werken seine Anhänglichkeit an Napoleon Bonaparte bethätigte, mit sofortiger Verhaftung. Am 11. April wurde zum Eintritte von Freiwilligen aufgefordert; am 29. April erging der [29] Befehl, die Landwehrregimenter zusammenzuziehen und möglichst viele Offiziere zur Einstellung zu bringen. Man hoffe Alles aus den vorhandenen Beständen bestreiten zu können, doch seien freiwillige Beiträge erwünscht. Bei diesen Bekanntmachungen ist nur von der Landwehr, nicht mehr vom Banner die Rede. Wichtig und eine vornehme und ernstere Auffassung der Dinge bekundend sind die am 5. Mai erlassenen Bestimmungen, wonach Loskauf und Stellvertretung verboten sind.[10] Die Centralausschüsse sollen nicht von dem bisherigen falschen Gesichtspunkte ausgehen, nur die verlangte Anzahl zusammenzubringen und dabei schwächliche, zu kleine oder zu alte Leute einzustellen. Nicht jeder Verbrecher oder Vagabonde soll zum Soldatenstande für immer noch gut genug angesehen werden. Um alle Mißbräuche in Bezug auf Ansässigkeit, Unentbehrlichkeit und Invalidität zu beschränken, werden unredliche Rechtsgelehrte, Aerzte und Chirurgen mit Ausstoßung aus ihrem Berufe bedroht.

Daß unter der Bevölkerung Sachsens eine sehr seltsame Auffassung und Handhabung in diesen Dingen herrschte, beweist eine Veröffentlichung des preußischen Gouvernements unter dem 20. Mai 1815: Ein Militärpflichtiger aus der Umgebung von Waldenburg hatte sich unter Einsendung eines übrigens mangelhaften Zeugnisses und eines Dukatens an den Bataillonskommandanten Hauptmann von Sydow der Dienstpflicht zu entziehen versucht. Der Mann hat sich, für tüchtig befunden, einstellen lassen müssen; der Dukaten ist einer Unterstützungskasse für Krieger zugewiesen worden.

Wären schon im Jahre 1814 bei der allgemeinen Landesbewaffnung mit Weglassung des Banners die Landwehrregimenter nach preußischen Grundsätzen und Anordnungen gebildet worden, so würde der Kern der waffenfähigen und waffentüchtigen Männerwelt, so weit er nicht schon in der Linie steckte, als sächsische Landwehr ausgerückt sein, und vielleicht hätte man dann Rühmlicheres von ihr zu erzählen.

Knapp drei Wochen nach diesen preußichen Verfügungen des Jahres 1815 kehrte Friedrich August in sein verkleinertes Königreich zurück und ordnete eine für das Land zunächst gewiß günstige Armeeverminderung an; damit fiel auch seit dem Jahre 1816 die Landwehr, deren letzte Reste den Stamm von dritten Linienbataillonen bilden sollten. Daß sich der zurückgekehrte König für die unter russischer und preußischer Verwaltung entstandene sächsische und zugleich Dresdner Landwehr nicht interessiren konnte, ist erklärlich. Wäre diese Einrichtung im Sinne der zuletzt erwähnten preußischen Verfügungen erhalten worden, so würden auch wir Sachsen schon ein halbes Jahrhundert früher ein Volk oder Völkchen in Waffen gebildet haben.


  1. Im Körnermuseum zeigt ein von Emma Körner gemaltes Bild Bannerfreiwillige.
  2. Auf dem Lande waren auch ausgenommen Schäfer auf Schäfereien, wo noch Schafe seien.
  3. Im Stadtmuseum eins von Emaille, im Körnermuseum ein seidenes vorhanden.
  4. Aus einer Verfügung des später preußischen Kommandos geht hervor, daß in jenen Monaten aus der Königlichen Rüstkammer höchst kostbare Waffen, auch türkische Säbel, zu Bewaffnungszwecken entnommen worden sind. (Generalgouvernementsblatt Seite 839.)
  5. Im Körnermuseum sind die farbigen Zeichnungen zu einer dieser Fahnen – von Emma Körners Hand – noch vorhanden.
  6. Das höchste Ziel (statt Heil) das letzte, liegt im Schwerte
    ......
    Hoch (statt doch) stehst du dann, mein Volk, bekränzt vom Glücke,
    ......
  7. Die Auschauung, daß in Napoleon und in den Franzosen der Unglaube, das böse Prinzip bekämpft werde, erscheint dann in Prosaaufsätzen und Gedichten der Landwehrblätter sehr häufig; besonders bemerkbar macht sich hierbei ein sehr verworrener Graf von Löben.
  8. Sowohl in den Landwehrblättern als in den Deutschen Blättern sind Proben damaliger Kanzelberedsamkeit, zum Theil durch „Geschwindschreiber“, festgehalten worden.
  9. Nach mündlichen Mittheilungen.
  10. 57. Artikel unserer deutschen Reichsverfassung fällt einem hier ein: Jeder Deutsche ist wehrpflichtig und kann sich in Ausübung dieser Pflicht nicht vertreten lassen.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: ababtreten