RE:Fabius 91

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Labeo, Q. cos. 183 v. Chr.
Band VI,2 (1909) S. 17731775
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91) Q. Fabius Labeo. Q. f. Q. n. (Fasti Cap. zum J. 571; Q. f. die delische Urkunde), war Quaestor urbanus 558 = 196 (Liv. XXXIII 42, 2). Als Praetor 565 = 189 erhielt er das Kommando über die Flotte, die bei Ephesos versammelt war, fand jedoch, als er hier eintraf, den Frieden mit Antiochos bereits geschlossen (Liv. XXXVII 47, 8. 50, 8. 60, 1). Er führte seine Schiffe gegen Kreta, wo Gortyn und Knossos damals im Kriege mit Kydonia lagen und zahlreiche Römer und Italiker in der Gefangenschaft schmachteten, [1774] aber seine Mahnungen zum Frieden und zur Auslieferung der Gefangenen hatten geringen Erfolg; nur die Gortynier gaben die Leute frei (Polybianischer Bericht bei Liv. XXXVII 60, 2–5, ausgeschmückt durch Valerius Antias ebd. 6). Nach Ephesos zurückgekehrt, führte er drei Schiffe an die thrakische Küste, um die Freiheit der von Antiochos besetzten Städte Ainos und Maroneia wiederherzustellen und durch Grenzregulierung gegen Übergriffe Philipps von Makedonien zu sichern (Liv. XXXVII 60, 7. XXXIX 27, 10). Im folgenden J. 566 = 188 segelte er auf Befehl des Proconsuls Cn. Manlius Volso nach Lykien und zerstörte hier bei Patara die fünfzig Kriegsschiffe, die Antiochos nach einer Bestimmung des Friedensvertrags den Römern hatte ausliefern müssen (Polyb. XXI 46, 3. Liv. XXXVIII 39, 2f.; übertreibend und ungenau Val. Max. VII 3, 4 Ende), bemächtigte sich außerdem durch Überrumpelung der Stadt Telmessos (Liv. a. O.). Erst dann kehrte er mit der Flotte durch den Archipel nach Griechenland und weiter nach Italien zurück (Liv. XXXVIII 39, 4). Unterwegs landete er auf Delos und brachte dem Apollon ein Weihgeschenk dar (Schatzmeisterurkunde Dittenberger Syll.2 588, 103), wie er auch wohl zu ähnlichen Zwecken einige Tage in Athen verweilte (Liv. a. O.). Trotz der Unbedeutendheit seiner Leistungen und trotz des Widerstands der Volkstribunen wurde ihm ein Triumphus navalis bewilligt; obgleich dieser von den Hauptquellen des Livius nicht erwähnt zu sein scheint und nur gelegentlich von ihm bezeugt wird (XXXVII 60, 6 aus Valerius Antias und XXXVIII 47, 5 in einer Rede), ist er dennoch nicht zu bezweifeln, weil die Darstellung auf dem Denar des Q. Labeo Nr. 92 (Iuppiter auf der Quadriga; unter den Pferden Schiffsschnabel) deutlich darauf anspielt. Es ist verständlich, daß F. nun mehrmals bei der Bewerbung um das Consulat durchfiel (Liv. XXXIX 32, 6); namentlich im J. 570 = 184 wurden seine Aussichten durch das Eintreten des Consuls Ap. Claudius Pulcher für seinen Bruder Publius vereitelt (ebd. 32, 9. 12). Doch war er in diesem Jahr einer der drei Männer, die die Kolonien Potentia und Pisaurum anzulegen hatten (ebd. 44, 10), und blieb es auch im folgenden J. 571 = 183 (ebd. 55, 9), für das er das Consulat zusammen mit M. Claudius Marcellus empfing (Fasti Cap. Nep. Hann. 13, 1. Liv. XXXIX 45, 1. Oros. IV 20, 27. Obsequens 4. Cassiod.; mit verschieden entstelltem Cognomen Chronogr. Idat. Chron. Pasch.). Er erhielt mit seinem Kollegen (vgl. über diesen o. Bd. III S. 2757 Nr. 223) Ligurien zur Provinz und verweilte dort mit verlängertem Imperium noch bis ins J. 572 = 182, ohne jedoch etwas Bemerkenswertes zu verrichten (Liv. XXXIX 56. 3. XL 1, 3. 8); vgl. auch Nr. 2. 574 = 180 wurde er Pontifex (Liv. XL 42, 6) und muß, da sein Tod in den erhaltenen Teilen des Livius nicht erwähnt wird, 587 = 167 noch am Leben gewesen sein. Dieser Umstand im Verein mit andern empfiehlt es, ihn in dem Labeo zu sehen, der nach Liv. XLV 31, 14 zu den zehn Gesandten gehörte, die nach dem Siege über Perseus damals mit L. Aemilius Paullus die makedonischen Angelegenheiten zu ordnen hatten; in der Liste der Gesandten bei Liv. XLV 17, 2, in [1775] der zwei Namen fehlen, ist der seinige als der erste der Namen von Consularen zu ergänzen (vgl. die neueren Herausgeber z. d. St. Klebs o. Bd. I S. 2546 Nr. 10). Zu unbekannter Zeit wurde er vom Senat in einem Grenzstreit zwischen Neapel und Nola zum Schiedsrichter bestellt und wußte dabei in nicht ganz ehrlicher Weise einen Vorteil für Rom zu erlangen (Cic. off. I 33 mit der jedenfalls fingierten Einleitung: ne noster quidem probandus, si verum est Q. Fabium Labeonem seu quem alium – nihil enim habeo praeter auditum. – usw.; daraus als feste Tatsache Val. Max. VII 3, 4). Nach Santra bei Suet. Vita Terentii p. 31, 10ff. Reiffersch, war dieser Q. Labeo, der Consular, auch Dichter; deshalb ist es wohl möglich, daß er auch der von Cic. Brut. 81 wegen seiner gelehrten Bildung gerühmte Q. Labeo ist, obgleich er von ihm mit etwas jüngern Männern zusammengestellt wird; daß er Pontifex war, paßt dazu gut (vgl. Nr. 92. 128).