Topographia Sueviae: Reutlingen
Diese ReichsStatt / so in jhrem innern Vmbkreyß 2600. Schritt hat / wie es Michael Reutter etwan gemessen / ligt an dem Wasser Echetz / in dem Würtenberger-Land / ein starcke Meil von Tübingen. Solle vorhin ein lauterer Wald da gestanden seyn / vnd die Statt vom Außreutten deß Holtzes den Namen haben / die An. 1215. oder 20. vom Käyser Friderico II. mit einer Mawer vmbgeben worden. Anno 1247. hat sie Landgraf Heinrich auß Thüringen / ins gemein der PfaffenKönig genandt / aber vergebens / belägert / vnd stehet an der Thür deß steinern Hauses / neben der fürnembsten Kirchen also geschrieben: An. 1247. Henricus der VII. Landgraf zu Thüringen / hat die Statt Reutlingen belägert / da haben die Bürger zu Gott gebetten vmb Erlösung / dann sie waren Käyser Friederich dem Andern mit Gelübd verbunden: Dann er hat die Statt mit Mauren vmbfangen / vnd haben verheissen / vnser Frawen ein Capell zu bawen. Alsbald ist Henricus abgezogen / vnnd die Statt erledigt worden. Nachmals haben sie angefangen zu bawen / wie man das Werck vor Augen sihet. Ist in 96. Jahren Anno 1343. absolviert worden. Es hatte vor Zeiten zwey Geschlecht allhie / Eytelschelmen / vnd Teuffel / genandt. Anno 1377. geschah darfür ein namhaffte Schlacht / in welcher die Stätte wider die Fürsten / vnnd den Adel / obgesieget haben. Anno 1506. seyn fast innerhalb neun Stunden / allhie / ein hundert vnd fünftzig / oder ein hundert vnd sechtzig Häuser verbrunnen / vnd als man dieselbe wider erbawet / hat man solche die newe Statt zu nennen angefangen. An. 1500. hat der Hertzog von [161] Würtenberg etliche Gerechtigkeiten in der Statt / als das Schultheissen Ampt / Zoll / Vmbgelt / Frevel / Mahlmühlen / auß freyem Willen / jhr vbergeben / darfür die Statt ein gewisse Summa Gelts erlegt / vnnd hernach Käyser Carolus V. Anno 1520. derselben bestättiget. Vnd solche Jura, vnd Pfandschilling / haben vorhin dem Schloß Hohen Achalm / so oberhalb der Statt bey dreyviertel Stund Steigens liget / gehört / davon sich die alten Grafen von Achalm / vnd Pfulingen (welches Dorff Pfulingen noch vnter die Herrschafft Achalm gehörig / vnd ein Nonnenkloster hat) genant / deren der letzte Albertus noch vmbs Jar Christi 1300. gelebt hat. Folgends ist solches Schloß / wie auch das Schloß Hohenstauffen nahend Göppingen / Oesterreichisch gewesen / aber von selbigen Hertzogen Anno 1370. dem Cunraden von Rietheim Pfandsweiß versetzt / vnd folgends An. 1376. solcher Pfandtschilling von Graf Vlrichen zu Würtenberg gelößt worden.
An. 1519. den 16. Januar haben die Reutlinger den Würtenbergischen Vogt daselbst / so Hertzog Vlrichen von Würtenberg lieb war / erschlagen; vnd dieweil die Thäter von der Statt beschützet wurden / so hat die Statt gedachter Hertzog / belägert / vnd eyngenommen; daher jme den 26. Martij vom Schwäbischen Bund der Krieg angekündet worden / in welchem er auch vmb Land vnd Leut kommen / vnd im Elend sich betragen müssen / biß er Anno 1534. vom Landgraff Philipsen auß Hessen restituirt worden ist. Anno 1530. hat diese Statt / mit Nürenberg / vnter allen ReichsStätten / sich zu den Chur- vnnd Fürsten gehalten / vnd mit denselben Käyser Carln dem Fünfften / zu Augspurg / die Evangelische GlaubensBekantnuß vbergeben / darvon sie auch zur Zeit deß Interims nicht abgewichen seyn solle. Der Rath / so noch gemeldter Confession zugethan / bestehet von acht vnd zwantzig Personen; vnd hat Privilegium primae instantiae, vnd seine befreyte Richter / nämblich / Herrn Burgermeister vnd Rath der Statt Vlm / Eßlingen / vnd Schwäbischen Gmünd. So seyn auch die Reutlingische Bürger / vnd Vnterthanen / wider alle frembde Gericht befreyet / vnnd können nirgends / als allhie vor dem Stattgericht verklagt werden / es sey dann erweißlich / daß die Justitz aufgezogen / oder gar versagt worden. Es ist auch allhie eine Freyung / (so Käyser Maximilianus I. der Statt / wie beym Limnaeo tom. 4 in addit. ad libr. 7. pag. 298. seq. zu lesen gegeben) welche aber muthwillige Todschläger nichts hilfft, sondern allein denen zu gutem kompt / die einen vnversehenen Todtschlag begangen / welche sich jhr Lebenlang allhie sicher auffhalten können / also / daß man wider sie / noch auch jhre Güter / keinen Proceß außwürcken mag. Inmassen Crusius in seiner Schwäbischen Chronic / part. 3. libr. 12 cap. 18. berichtet / daß ein Burger zu Tübingen einen jungen Studenten / vnd Diener / einer armen Wittib Sohn / so deß Nachts außgeschickt worden / vnd der jhme gantz vnbekant gewesen / in einem Hinderhalt / muthwillig vmbgebracht habe / vnnd darauff hieher in die Freyheit geflohen; aber den 17. Mertzen / Anno 1572. allhie geköpfft worden seyn; weiln sich die hohe Schul deß vnschuldig entleibten angenommen / auch jhne vertheidigt / vnnd es zwar nicht ohne grosse Kosten / dahin gebracht / daß der vberwiesene Thäter / zur gebührenden Straff / ist gezogen worden. Diser Statt Monatlich einfacher ReichsAnschlag ist / 188. Gülden. Zu Vnderhaltung deß Cammergerichts setzet D. Beckers järlich 141. fl. in einer geschriebnen Verzeichnuß aber / hab ich nur 83. Gulden / 42. Kreutzer gefunden. Sie hat ein schöne grosse Pfarrkirchen / darinn zwo Orglen seyn / die / sampt dem GrabChristi / wol zu sehen. Neben dem vntersten Thor ist eine Capellen / Anno 1300. in die Ehr S. Nicolai erbawet / darinn man die Leichpredigten hält. Das Minoriten Kloster ist heutigs Tags das newe Spital. Es hat auch allda ein feines Rathhauß / darinn der Grafen / Herren / vnnd vom Adel / Wappen gemahlet stehen / so in obgedachter Schlacht / Anno 1377. geblieben seyn. Es ist daran ein Aries, oder alter Sturmblock / so vier vnd siebentzig Rincken hat; vnnd ist darvor ein schöner Brunnen. Der berühmbte Spital ist gleich darbey / in welchem ein fürchtiges Martis Bild zu sehen / welches die Innwohner / da sie noch Heyden gewesen / angebettet haben / darunter diese Wort stehen: [162] Da man zahlt 1111. Jahr / wär diese Figur gemacht fürwar. Mars G. M. C. XI. vor Zeiten war diß ein Abgott; Jetzt ists bey den Christen ein Spott. Das Burgerhauß / oder Herrenstuben / ist auch fein gebawet / darneben vor Zeiten die Echetz solle geflossen seyn / so jetzt vor der Statt laufft; daran viel Papyr-Pulver-Gewürtz / vnd andere Mühlen seyn. Die Klöster Zwyfalten / Salmonsweiler / Bebenhausen / Königsbrunn / vnnd Marchthal / haben da jhre Höff. Wo der Schuhmacher Zunfftstuben von Stein gebawet / stehet / da solle vor Jahren der Juden Schul / oder Synagog / gewesen seyn; daher auch selbige Gassen / die Judengaß genennet wirdt. Crusius in Annalib Suevic. Dresserus de Urbibus Germaniae Limnaeus de Jure publ. lib. 7. cap. 42. Besoldus in Thesauro pract. voc. Freyheit. & in Documentis redivivis Monasteriorum, itemque Monimentis Virg. Sacrar. Ducat. Würtenb. p. 26. seq. & 340. & Reusnerus de Urbib. Imperialibus.
In dem nächsten Teutschen Krieg / hat Reutlingen auch viel außgestanden / vnd allbereyt An. 1631. Sie der Käyserliche General / Graf Egon von Fürstenberg / nach Einnehmung Minsingen / vnnd deß Rauschensteigs / mit Accord erobert: Wie in der Histori deß Kön. Schwedischen im Teutschland geführten Kriegs / B. Ph. Kemnitzii, fol. 181. gesagt wird. Anno 1643. im Jenner hat ein Weymarische Parthey sich dieser Statt bemächtigt. Anderer KriegsFäll / vnnd Beschwerungen / zugeschweigen.