Geschichte von Kloster Heilsbronn/Bonhof
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ein Weiler bei Heilsbronn, hieß erst Bondorf, Bonendorf, Curia fabae, später Bonhof oder Neudörflein. (Beitr. S. 23.) Die oben beim 1. Abt Rapoto angeführte Bestätigungsbulle des Papstes Innocenz II. von 1141 beweist, daß das Kloster schon in den ersten Jahren seines Bestehens dort Güter erwarb, von wem? ist unbekannt. Nachdem der ganze Ort heilsbronnisch geworden war, verlegte man den Sitz des Klosteramts von Heilsbronn weg nach Bonhof. Der Amtsbezirk wurde daher nicht „Amt Heilsbronn“, sondern „Amt Bonhof“ genannt. Der Amtsvorstand war ein Mönch, welcher bis um 1300 „Magister in Bondorf“, später „Präpositus, Probst in Bondorf“ genannt wurde. Seine Wohnung war nicht innerhalb des Ortes, sondern unterhalb desselben im „Schloß, Schlößlein, Probsthaus“, welches erst in neuester Zeit abgetragen wurde. Das ziemlich ausgedehnte Areal, worauf dieses Gebäude stand, war und ist noch jetzt von einem aufgemauerten Wassergraben umgeben und bildet sonach eine Insel. Schon der erste Blick zeigt, daß es bei dieser Schöpfung nicht darauf abgesehen war, eine widerstandsfähige Ritterburg zu gründen; denn wir sehen vor uns eine leicht zu bewältigende, vom Kloster gegründete Ansiedelung, umgeben nicht von hohen Wällen und Ringmauern, sondern nur von einem Wassergraben, über welchen eine „Schlagprucken“ (Zugbrücke) führte. Das Thor an dieser Brücke wurde jeden Abend geschlossen. Ludwig der Bayer gab durch ein Diplom von 1337 dem Kloster die Erlaubniß, diese Ansiedlung durch Mauern und Gräben zu befestigen. Ohne Zweifel wurde dieses Diplom vom Kaiser während seines Aufenthalts in Nürnberg oder in Heilsbronn [131] selbst ausgefertigt. Auf dem insularischen Areal standen folgende Baulichkeiten: 1. das zweistöckige Schlößlein oder Probsthaus. Darin war ein Wohnzimmer mit Kammer für den Probst; ein zweites Wohnzimmer; eine Speisekammer; die sogenannte Sommerlaube; die Gerichtsstube; des Kellners Kammer; die Helmkammer; das Rüstkämmerlein; das Badstüblein; das Fleischkämmerlein; die Küche; ein Keller; unter dem Dache Gemächer mit vier Betten; eine Schlaguhr; in den Vorplätzen der beiden Stockwerke einige Hellebarden und Spieße. Schloßverwalter war der eben genannte Kellner. Dieser hätte den Probst zu bedienen, für Küche, Keller und Speisen zu sorgen, das Dienstpersonal zu beaufsichtigen, das Früh- und Abendgebet zu läuten, Acht zu haben auf Feuer und Licht, auf rechtzeitiges Oeffnen und Schließen des Thores. 2. Die Meierei, Grangia, mit Wohnhaus, Stallung, Scheune und Keller. Ersteres bewohnten der Hofrichter oder Vorreiter (Ökonomieverwalter), der Fuhrknecht, der Weingartsmann, der Pfahlspitzer, der Wieshüter, der Kuhhirt, der Schweinhirt, die Köchin und drei Viehmägde. Zur Meierei gehörten gegen 100 Mrgn. Ackerland, 20 Tgw. Wiesen und 100 Mrgn. Weinberge. 3. Die Kapelle mit Uhr und Glocke, 1 Kelch, 3 Meßgewänder, 2 Altarbekleidungen, 2 Leuchtern (lucibulae) von Zinn, 2 von Messing, 2 Meßbüchern und einem Weihkessel. Um 1577, nachdem die ganze Gegend protestantisch geworden war, predigten in der Kapelle die lutherischen Pfarrer von Bürglein. 4. Wohnungen für den Gerichtsknecht und für den Thorwart. Der Gerichtsknecht hatte ein Dienstpferd und erhielt für jeden Ritt in dienstlichen Funktionen, je nachdem einer der zum Amtsbezirk gehörigen Orte von Bonhof entfernt war, 6 bis 42 Pfennige. Auch erhielt er von Jedem, den der Probst einsperren ließ, 15 dl. bei der Aufnahme, 15 dl. bei der Entlassung des Arrestanten. 5. Das Gefängniß oder „Fuchsloch“. 6. Ein Badestüblein für das Gesinde. 7. Drei Thürme. 8. Das Thorhäuslein. Schloß und Meierei erhielten Quellwasser durch eine von dem nahen Berge herabgeleitete Röhrenfahrt.
[132] Man vermißt bei den genannten Baulichkeiten ein Wirthshaus, welches doch in dem so belebten Orte, besonders an den zwei Amts- und Gerichtstagen in jeder Woche, unentbehrlich war. Das Kloster befriedigte dieses Bedürfniß durch Erbauung eines Wirthshauses, zwar nicht auf dem insularischen Areal, aber doch nicht weit davon. Mehr davon nachher.
Das Schloß oder Probsthaus war kein Prachtbau, aber wohnlich, so daß bisweilen Einlagerer im Burggrafenhause zu Heilsbronn von den Äbten nach Bonhof geführt wurden, z. B. der Kurfürst Albrecht Achilles nebst Gemahlin vor Michaelis 1460 und abermals 1461. Bei dieser Gelegenheit schrieb der Probst in seine Haushaltungsrechnung: „Do unser Herr Marggraff Albrecht zum Bonhoff gewest is im Herbst, das ausgeben für ayr 9 Talente, für rintflaisch 20 T., für 5 hemel 12 T., für ein kalb 4 T., für 23 hüner 3 T., für gollicht 2. T., und 6 sumer habern, do schreibt er nichtz für.“ Der Probst hatte den Gottesdienst in der Kapelle zu besorgen, die allwöchentlichen Amts- und Gerichtstage unter Assistenz von einigen Beisitzern aus der Bauerschaft abzuhalten, Gefälle aller Art, Strafgelder etc. einzunehmen und an den Bursarius und Granarius abzuliefern, den ganzen Haushalt zu leiten und die Ausgaben dafür zu bestreiten. Zur Besorgung der Ökonomie reichte aber sein obenbezeichnetes Dienstpersonal bei Weitem nicht aus; es mußten daher die umwohnenden Klosterunterthanen durch Frohndienste Beihilfe leisten. Alles Bier für das Schloß und das Wirthshaus mußte aus Schwabach von den heilsbronnischen Frohnbauern in Volkerskau herbeigeführt werden; die Rücklieferung der leeren Fässer besorgten zwei Frohnbauern in Rohr. Die Heuernte hatten Frohnbauern von Bonhof, Bürglein, Ketteldorf, Ammerndorf etc. zu besorgen. Bei der Getreideernte wurden die Schnitter von den Köblern in Bonhof und Bürglein gestellt, die Fuhren aber von Bauern geleistet. Ähnlich waren die Frohndienste bei den Holz-, Dung- und Zehntfuhren.
Der Probst hatte auch die Weinberge zu bewirthschaften. Der jährliche Ertrag von den bonhofer Weinbergen läßt sich [133] nicht immer genau ermitteln, da in den älteren Rechnungen gewöhnlich der Weinertrag von Bonhof, Heilsbronn, Neuhof, Weigenheim, Randersacker etc. summarisch angegeben wird. Dagegen ersieht man aus den späteren Rechnungen, daß während der 84 Jahre von 1500 bis 1584 der Weinbau in Bonhof achtmal mißrathen ist. 1517 litten die Reben im Frühling durch Frost; im Sommer herrschte allenthalben Dürre; die Wein- und Getreidepreise stiegen auf das Doppelte; in Bonhof und Heilsbronn wurden nur 18 Eimer Most erzielt, in Neuhof gar nichts. Auch in Randersacker war die Weinernte sehr spärlich, die Qualität gering; daher die oben mitgetheilten Lamentationen des 26. Abts Wenk bei seinem Regierungsantritt. 1524 fehlt die Rechnung. 1568 heißt es: „Ist in Bonhof Alles erfroren und zu trinken gar nicht tauglich“. 1573: „Ist der Wein in Bonhof nicht gerathen, sondern bloß in Randersacker; ist alles erfroren; wird daher die Maas Wein zu 1 Pfund ausgeschenkt.“ 1576 keine Weinernte in Bonhof. 1579: „Nur acht Eimer, kein Nutz, erfroren, des Ablesens nicht werth.“ 1580: „Der Wein von Bonhof und Heilsbronn gar sauer; doch noch saurer der von 1579; daher man diesen im Herbst 1580 nach Randesacker geschickt, ihn dort über die Trester laufen zu lassen zu einem Gesindewein.“ Dagegen war in den ersten Dezennien des 16. Jahrhunderts der Weinertrag in Bonhof meist befriedigend und so qualifizirt, daß bonhofer Wein von Markgrafen und andern Weinkennern wohlschmeckend befunden und ausdrücklich begehrt wurde, laut Bericht in den Beitr. S. 142. Im Jahr 1539 wurden in Bonhof 40 Fuder erzielt. 1551 war dort Weinlese vom 8. Oktober an drei Tage lang, 1552 vom 17. Oktober an sieben Tage lang: ein vorzügliches Weinjahr, es ergaben sich 62 Kufen; im Jahr darauf 28 Kufen. Wie es in den Tagen der Weinlese gehalten wurde, ersieht man aus folgendem Programm von 1551: „Die Konventsherren kommen jeden Morgen heraus nach Bonhof in’s Schloß und gehen erstlich in das Kapellein, singen das Te Deum laudamus mit einer Kollekte, gehen hernach herauf in das Haus, wo ihnen der Probst oder Vogt eine [134] Kollation gibt, als ein Gebackenes von Küchlein. Den Wein lassen sie aus dem Kloster holen. Der Bursner zahlt die Taglöhner und gibt dem Moster Stiefel, nimmt diese aber wieder zurück. Die Knechte und Maiden erhalten Musterbeeren, doch nicht alle Tage. Die Konventsherren führen Aufsicht über Alles und kehren jeden Abend in das Kloster zurück. Wenn das Lesen ein Ende hat, so trinkt der Konvent den Niederfall heraußen.“ Die Weinbergsarbeiten („auslassen, enträumen, schneiden, Pfähle stoßen, binden, hacken, aufheften, niederziehen, anschlagen mit Stroh, brachen, auslauben, dreibrachen, Pfähle ziehen, decken“) mußten 51 Frohnpflichtige von Bonhof, Bürglein, Weiterndorf, Gottmannsdorf etc. verrichten, welche dadurch bei gutem Muth erhalten wurden, daß man ihnen vollständige gute Kost gab und täglich noch einige Pfennige. Nach Auflösung des Klosters beschloß die markgräfliche Regierung, die Frohnpflichtigen zwar etwas besser zu bezahlen, aber nicht mehr zu verköstigen. Die Pflichtigen gingen darauf nicht ein und erklärten: „Bei Übernahme unserer Güter hat man uns Verköstigung zugesichert; dabei soll es bleiben, denn wir müssen zum Theil eine halbe Meile weit zur Weinbergsarbeit herkommen und bedürfen warmer und guter Kost.“ Nach Beseitigung des Weinbaues in Bonhof (1591) kam man mit den 51 zur Weinbergsarbeit Verpflichteten dahin überein, daß Jeder für die Befreiung von diesem Frohndienst jährlich einen Gulden an das Klosteramt zu zahlen sich verpflichtete. Schon zur Zeit der letzten Äbte fing man an, die kostspielige und wenig rentirende Weinkultur in Bonhof zu beschränken und Weinberge in Ackerland zu verwandeln. Im Todesjahre des letzten Abts Wunder waren anstatt 100 nur noch 60 Morgen Weinberge vorhanden, i. J. 1590 unter der markgräflichen Regierung nur noch 6 Morgen, „gar alte Fechser und der Arbeit nicht werth.“ Von 1591 an, nicht erst vom 30jährigen Kriege an, baute man auf Antrag der markgräflichen Klosterbeamten, in den bonhofer Weinbergen nicht mehr Wein, sondern Erbsen, Waizen, „Daddel“ (Heidel) etc. Ebenso verfuhr man an einigen andern Orten, wo das Kloster entweder selbst Wein baute, oder Weingülten [135] und Zehnten bezog, wo aber jetzt keine Reben mehr zu finden sind, z. B. in Heilsbronn, Bürglein, Großhaslach, Neuhof etc., wo zwar die Flurnamen „Rebenzaun, Weinberg“ vorhanden sind, aber keine Rebenpflanzungen mehr.
Von den Pröbsten wurden alljährlich sogenannte „Baudingtage“ anberaumt und zu diesen alle Gült- oder Baudingpflichtige in sämmtlichen Ortschaften des Amtsbezirks nach Bonhof einberufen. Das Programm über das an diesen Tagen einzuhaltende Verfahren lautete: „Die Herren, so mit der Bauding zu schaffen haben, essen erst im Kloster, kommen dann heraus; der Gerichtsknecht holt einen Trunk aus dem Wirthshaus, und nachdem sich das Volk versammelt hat, heben sie an, nämlich den Versammelten die 41 Baudinggebote vorzulesen, welche u. A. vorschrieben: „Alles zu Dorf und Feld ist in gutem baulichem Stand zu erhalten. Keiner darf ohne Zustimmung der Herrschaft zwei Güter zusammen bauen, noch ein Handroß, das einen eigenen Mann nähren kann. Alle Abgaben sind rechtzeitig zu entrichten; die Marksteine in Ordnung zu halten. Niemand darf Bürge werden für Einen, der hinter einer andern Herrschaft sitzt. Alles Würfelspiel ist bei zehn Pfund Strafe verboten, ausgenommen da Einer von Kurzweil wegen mit seinen Zechgesellen um eine schlechte Zech spielen will. Item verbeut man alle Scheltwort und besonders Großhauptschwur bei den Gliedern unseres Herrn Christi bei Straf des Leibes und 10 Pfund. Daß Keiner mehr als 30 Pfennige auf einer Hochzeit schenke oder gebe. Ehehalten soll man nicht abdingen oder verhetzen. Ein Köbler darf 3 Paar Tauben halten, ein Bauer 6 Paar. Item man verbeut bei 20 Pfund, daß keiner ein Messer, Schwert oder Waffe wider den Andern ziehe. Wenn man Gemeinde hält, darf Keiner bewaffnet erscheinen.“ Die übrigen Gebote betreffen Schlaghändel, Hehlerei, Feld- und Gartenfrevel, Flachsdürren, Feuerleitern, Aufnahme von Hausgenossen ohne Wissen und Willen der Obrigkeit, Einlassen mit Juden, Schmähungen gegen den Abt und Landesherrn. Dann heißt es weiter im Programm: „Wenn man dann mit den Leuten fertig ist, so gibt ihnen der Probst oder Vogt [136] Brot, Würste oder Gebratenes. Man richtet ihnen zu in der Gerichtsstube auf hölzernen Schüsseln. Die Bauern von Ketteldorf erhalten ein Essen, zahlen aber den Wein selber; die Bäuerinnen von Ketteldorf bringen dagegen Eier. Am letzten Baudingtag kommt der Abt mit einigen Konventsherren, die Morgens und Abends ein Mahl von Karpfen erhalten etc. Den Wein gibt das Kloster. Der Bursner gibt auf diesen Tag ein Kalb.“
Den mitgetheilten Programmen für die Weinlese und die Baudingtage ähnlich lautete das für das jährliche „Solatium“: eine Bewirthung am Donnerstag nach Pfingsten, wie folgt: „An diesem Tag ist der Probst oder Vogt gehalten, den Herren vom Konvent ein Solatium zu geben: Morgenessen (10 Uhr) mit 5 Richten; Abendessen um 5 Uhr. Wenn die Herren vom Kloster hereinkommen, gibt man ein Zeichen mit dem Glöcklein. Dann gehen sie miteinander in’s Kapellein und singen das Responsorium de angelis, te sanctum dominum, darauf die Kollekte. Dann gehen sie herauf in die Gerichtsstube, wo sie miteinander essen, dabei der Gerichtsknecht, Kellner, Wieshüter und Weingärtner aufwarten. Gekocht wird in der Probsteiküche. Wein und Bier wird aus dem Kloster hergeschafft. Nach dem Morgenessen bekommen auch die Aufwärter, Knechte und Mägde von dem Übriggebliebenen, auch Wein. Der Koch, den der Probst vom Kloster kommen läßt, erhält eine besondere Verehrung.“ Auch die Zöglinge in der Schopper’schen Schule wurden mit ihrem Schulmeister eingeladen und „durften nach dem Essen miteinander spazieren, im Stadel kugeln, oder sonst kurzweilen mit Kartel oder Würfel.“ Doch schärfte ihnen der Probst im Voraus ein, im Herbst die Weinberge nicht zu betreten. Im Programm für den Kirchweihtag, Sonntag nach Kilian (8. Juli) hieß es: „Da ist Brauch, daß der Abt mit einigen Konventsherren nach Bonhof kommt. Morgen- und Abendessen in der Abteistube, ohngefärlich 2 oder 3 Tisch (à 12 Mann). Auch hat der Abt etwon silberne Becher mitgebracht. Seine Knechte und Diener und des Probsts Kellner, Gerichtsknecht etc. helfen aufwarten. Die sollen Fleiß anwenden, damit der Wein stetig im frischen Kühlwasser [137] stehe. Das Gesinde bekommt von dem Übriggebliebenen. Der Kellner soll sonderlich Fleiß haben, daß er für das Gesinde Karten und Würfel habe; denn es selten ohne Kurzweil abgeht.“ Um Weihnachten erhielten die 6 Bauern in Bonhof eine Mahlzeit, weil sie die Zehnten in das Schloß führten.
Das Dienstpersonal des Probsts erhielt gute Verköstigung und folgende Jahreslöhne: Der Vorreiter 13 fl. und für ein Paar Stiefel 5 Ort; der Fuhrknecht 7 fl.; der Kellner 6 fl. und 1 fl. zu einem Rock; der Wieshüter und der Weingartsmann ebensoviel; der Hirt 37 Pfund; die Köchin 6 fl.; Jede der drei Viehmägde 36 Pfund. Das damalige Pfund ist ungefähr gleich 40 Kreuzern jetzigen Geldes, der damalige Gulden ein Goldgulden. Daraus ergibt sich, daß der Dienstbotenlohn damals nicht so gering war, wie man gewöhnlich glaubt. Dasselbe gilt auch von den Löhnen der Handwerker und Taglöhner. Jeder für den Probst arbeitende Maurermeister erhielt täglich 36 Pfennige und eine halbe Maas Wein, der Meisterknecht 28 Pfennige und Bier, der Mörtelrührer 24, der Handlanger 12 bis 15. Ein damaliger Pfennig war ungefähr das, was man heutzutage einen guten Kreuzer nennt.
Am 12. Sept. 1552 wurde Joh. Knörr, der letzte Probst von Bonhof, 72 J. alt, in Heilsbronn begraben. Altersschwach wurde er nicht mehr Herr über das zuchtlose Gesinde; der Haushalt ging rückwärts. Die Stelle konnte nicht mehr mit einem Konventualen besetzt werden, da die Zahl der Mönche bereits sehr verringert und von den noch vorhandenen keiner für eine Expositur entbehrlich war: Man übertrug daher die Verwaltung der Probstei einem weltlichen Beamten, Vogt, und zwar dem ehemaligen Sekretär des Abts Heberlein, Lorenz Sturm. Dieser wohnte, wie ehemals der Probst, im Schloß und bewirthschaftete die Weinberge, auch die Meierei, deren Pächter den halben Ertrag an das Kloster abzuliefern hatte. Amts- und Gerichtssachen wurden nicht mehr in Bonhof, sondern in Heilsbronn vom dortigen Verwalter und Richter verhandelt. Sturm starb 1563 und wurde in der Kirche zu Heilsbronn bestattet. Ihm folgte Gabr. Lanzenberger. [138] Die nachfolgenden Vögte bis 1614, Feltner und Meyer, wurden in der Kirche zu Bürglein begraben. Bonhof kam mit dem ganzen Klostergute nach dem Tode des letzten Abts und Konventualen Wunder (1578) in den Besitz des Markgrafen Georg Friedrich. Es wurde stiller in dem sonst so belebten Orte; denn Bonhof war für den Markgrafen nicht, wie für die Äbte, ein Lieblingsaufenthalt. Die Weinpflanzungen wurden in Ackerland verwandelt. Die theils in eigener Regie, theils in Halbbaupacht bewirthschafteten Felder brachten wenig Gewinn und viel Verdruß. Die Unterhaltung „des weitläuftigen, innen und außen bußwürdigen Gebäues“ war kostspiellig. Daher wurde von den beiden Markgrafen von Ansbach und Bayreuth, Joachim Ernst und Christian, beschlossen, 1615 das Schloß nebst Zubehör zu verkaufen. Die Schloßinsel mit all ihren Baulichkeiten nebst mehreren Grundstücken kaufte der Klosterverwalter Balth. Straß von Heilsbronn für 2000 fl. mit der Verpflichtung, jährlich 14 fl. Ewiggült zu zahlen. Er starb schon am 7. Aug. 1617, 54 J. alt, und wurde in der Kirche zu Heilsbronn bei Nr. 132 begraben. Sein Leichenstein lag ursprünglich auf dem Grabe, wurde aber später an der Wand eingemauert. Seine Wittwe floh vor Tilly’s Truppen und starb in Nürnberg. Seine einzige Tochter Magdalena (gestorben 1536 und mit Regierungsgenehmigung in der Klosterkirche neben ihrem Vater und ihrem Kinde begraben) heirathete 1632 den Bürger und Kaufmann Paul Fornberger (oder Firbinger) von Nürnberg. Der Sohn desselben, Joh. Heinrich, verkaufte (1643) das Gut an seinen Schwager, den nürnberger Handelsmann Wolfg. Lanzinger (für 800 fl.) und dieser an G. P. Hainolt von Nürnberg. Hainolt „ließ sich beigehen, im Schloß oder Probsthaus (1663) eine hochzeitliche Kopulation und Mahlzeit zu halten, eine Schmälerung der bürgleiner Pfarrgerechtigkeit und des Wirthshauses zu Bonhof“, was gerichtliches Einschreiten zur Folge hatte. Das Gut kam in Sequester und wurde von dem Rittmeister Magnus Gebhard Schwoll von Falkenberg gekauft. Dieser verkaufte es 1667 an den Geheimrath Lor. Eyßelein, dieser 1675 an Jul. Rud. von Dachenroth, [139] dieser 1696 an den Oberjägermeister Sig. von Heßberg, dieser 1712 an den Oberstwachtmeister von Rothschütz, dessen Sohn Karl Ludwig so übel wirthschaftete, daß das Gut Juden zufiel und zerschlagen wurde. Die Waldparzelle Birklohe (51 Morgen) kaufte das Klosteramt für 1500 fl., einen Theil der Felder der Wirth Humbser zu Bonhof, welcher auch die Schloßinsel mit ihren Baulichkeiten kaufte. Humbser, dem man zwei milde Stiftungen verdankt, starb kinderlos. Sein Anwesen kam an die Familie Lederer, die es noch besitzt. Die Schloßinsel mit ihren Gebäulichkeiten wurde im 30jährigen Kriege nicht verwüstet; sie diente als Asyl, um das Vieh aus der Nachbarschaft in Sicherheit zu bringen, z. B. aus Habersdorf, weßhalb nach dem Kriege Vergütung gefordert wurde. Die Gebäulichkeiten wurden erst in neuerer Zeit abgetragen.
Das Wirthshaus, wie oben bemerkt, nicht auf, sondern oberhalb der Schloßinsel erbaut, vom Kloster unterhalten und bewirthschaftet, wurde vom Abt Schopper gründlich restaurirt, daher im unteren Wirthszimmer an einem Stützbalken das Cisterzienserwappen mit der Jahrzahl 1531. (Beitr. S. 28.) Darauf wurde das Wirthshaus vom Kloster verpachtet und 1563 an den damaligen Pachtwirth Gg. Muckas verkauft. Im Verkaufbriefe hieß es: „Wir Melchior (Wunder) Abt und Konvent bekennen, daß wir aus Befehl des Herrn Markgrafen Georg Friedrich dem Gg. Muckas unsere Schenkstatt in Bonhof mit Hofrait und Weiherlein daran, 4 Morgen Ackers etc., dazu jährlich 35 Klftr. Brennholz für 1600 fl. rheinl. verkauft haben.“ Muckas erscheint fast 60 Jahre lang als vertrauter subalterner Klosterdiener, erst als Stallbube, dann als Stallmeister, oberster Förster des Klosters, Pachter des Wirthshauses und zuletzt als Käufer desselben. 1514 vor und nach besorgte er den Weineinkauf in Franken. 1527 zog er mit dem Markgrafen Kasimir nach Ungarn wider die Türken und kehrte heil zurück, der Markgraf aber als Leiche. Er starb 1568 und wurde in Heilsbronn begraben. Eine weitläuftige Inschrift auf seinem Epitaph in der Klosterkirche meldete, daß er elf Äbten, die alle namentlich aufgeführt werden, gedient habe. [140] Nach ihm besaß das Wirthshaus sein Schwiegersohn Weber, dann dessen Schwager Jak. Koen, Vogt zu Neuhof, dann Nik. Wendlein, dann L. Förster, welcher den ganzen 30jährigen Krieg durchlebte und in demselben seine Habe verlor; dann V. H. Oswald, ein oft bestrafter Injuriant und Raufer, welcher 1692 das Anwesen an den obengenannten G. Humbser verkaufte. Dieser erbaute unterhalb des Wirthshauses die Malz- und Mehlmühle.
Die Brauerei errichtete 1602 der obengenannte Wendlein in seiner Hofrait. Die Brauer in Schwabach (damals die größten Bierproduzenten im Fürstenthum) thaten Einsprache, aber vergebens. Verwalter und Richter in Heilsbronn stellten der Regierung vor: „Die Errichtung einer Brauerei in Bonhof sei in diesen bösen Weinjahren Bedürfniß und für das Staatsaerar vortheilhaft; Schwabach liefere nicht genug und zum Theil schlechtes Bier, weßhalb manche markgräfliche Wirthe gezwungen seien, ihren Bedarf bei fremden Herrschaften, z. B. in Lichtenau und Eschenbach, zu nehmen, wodurch dem markgräflichen Aerar das Ungeld entgehe.“ Bei den damaligen Territorialverhältnissen waren Lichtenau und Eschenbach allerdings – Ausland. Im 30jährigen Kriege wurden von den 15 damals in Bonhof vorhandenen Anwesen 5 eingeäschert, die übrigen 10 blieben während des ganzen Krieges bewohnt.
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