Bestättigung der traurigen Geschichte des P. Anians, nebst der Kerkergeschichte des P. Mansuet Oehningers, Capuciners zu Wirzburg

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Autor: Anonym
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Titel: Bestättigung der traurigen Geschichte des P. Anians, nebst der Kerkergeschichte des P. Mansuet Oehningers, Capuciners zu Wirzburg
Untertitel:
aus: Journal von und für Franken, Band 4, S. 35–73
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1792
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: UB Bielefeld, Commons
Kurzbeschreibung:
s. a. Trauriges Schicksal des P. Anianus, weiland gewesenen Lectors der Philosophie und Theologie im Capucinerkloster zu Bamberg, An die Herausgeber des Journals von und für Franken, (S. 744, S. 752), Gedanken eines Layen, über den in des 4ten Bandes 2ten Hefte des Journals v. u. f. Franken eingerückten Aufsatz
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II.
Bestättigung der traurigen Geschichte des P. Anians, nebst der Kerkergeschichte des P. Mansuet Oehningers, Capuciners zu Wirzburg. Ein Beytrag zur Mönchsgeschichte des XVIII Jahrhunderts.
So sehr ich auch immer die edle Absicht des Mannes schätzte, welcher die traurige Geschichte des P. Anian Horn dem Journale von und für Franken in dem II B. II Hefte S. 177 einrücken ließ; so schien mir doch ein solcher Auftritt beynahe in unserm Jahrhundert unmöglich, wenigstens konnte ich der Nachricht hievon meinen ganzen Beyfall nicht schenken. Ich weiß zwar wohl, daß der Mensch bey einem überspannten Gefühle von Eigenliebe und Ehre in ein grausames Verfahren gegen seine Beleidiger ausarten kann; aber ein solches Verfahren, und noch dazu mit einem so kaltblütigen und gefühllosen Herzen, war mir ein schreckliches| Unding, wozu ich nicht einmahl eine Anlage auch in dem verdorbensten Menschen zu finden für möglich hielt. Allein von ungefähr kam mir die Bittschrift in die Hände, die P. Mansuet Oehninger in seinem Kerker, wohin er wider alles rechtliche Verfahren, und ohne Prüfung seiner Sache, geworfen war, an Adam Friedrich, Fürstbischoff von Bamberg und Wirzburg Höchstseligen Andenkens geschrieben hatte. Der unglückliche Mann schmachtete ohne alles Verschulden schon 3 Jahre lang in diesem Kerker, und konnte, weil ihm der Zugang zu seinen Vertheidigungsmitteln durch Verläumdung seines damahligen Provinzials und Guardians abgegraben war, an keine Rettung denken. Er wandte sich (durch welche Vermittlung, weiß ich nicht) an den Fürstbischoff mit einer Bittschrift, die er auf 5 Bilder schrieb, welche er aus Mangel des Papiers aus einem ascetischen Buche geschnitten hatte. In diesem merkwürdigen Documente fand ich das traurige Schicksal des P. Anian Horn umständlich bestättigt, und mußte mich hierdurch von einem Falle überzeugt sehen, der mir unbegreiflich und unglaublich schien. Ich faßte daher den Entschluß die Abschrift davon in diesem Journale bekannt zu machen,| theils zur Rechtfertigung des Einsenders jener tragischen Geschichte,[1] theils zur Belehrung meiner Landsleute, die ich so schändlich von den Mönchen gemißbraucht sehe, und in der Hoffnung, dadurch einigen Nutzen zu stiften, und ihr drückendes Schicksal zu erleichtern.

 Worin liegt aber denn die Ursache, daß so viele die Menschheit schändlich brandmarkende Thaten unter und von den Mönchen geschehen?

 Die erste Ursache von so schrecklichen Auftritten unter den Mönchen selbst ist das freye und ganz wohllüstige Leben der Mönche unter den Stadtleuten.

 In unserm katholischen Franken finden die Mönche, besonders aber die sogenannten Brüder, viele wohlthätige, ja oft bis zur Verschwendung ihres Eigenthums freygebige Leute, welche sie bis zum größten Überflusse mästen. In Wirzburg sieht man besonders einen jungen Reuererbruder noch in der Abendfinsterniß| herum laufen, und er gehet durch wenige Straßen, besonders in dem seinem Kloster nächst liegenden Stadtbezirke, wo er nicht einem Weibsbilde begegnet, mit dem er freundschaftlich koset. Am Tage sieht man ihn beständig mit einem gefüllten Quersacke. Die Klosterbrüder sind gleichsam die Fourage-Lieferanten.
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 Selbst der schmutzige und ganz sinnlose Aufzug, und die mit dem schändlichsten Aberglauben (oder nach der Mönchssprache, mit Religion) maskirte Reden und Gebehrden eines Mönchs müssen dem größern Haufen von Bürgern den Gedanken abzwingen: der Mönch ist übel daran, sein Schicksal ist das schwerste von denen, welche die Welt noch kennet. Dieser Gedanke, den der Mönch erregt wissen will, greift das sympathetische Gefühl an, welches jedem Menschen befiehlt, den Nothleidenden zu helfen, und ihr übles Schicksal erträglicher zu machen. Merkt nun der Mönch, daß ein solches Gefühl bey seinen Favoriten Platz greifen will, dann hilft er demselben nach, verweist seine vermeintliche Frau Mutter oder Jungfer Schwester gleich an die Gesetztafel des Stifters unserer Religion, wo es heißt: Liebe deinen Nächsten, wie dich selbst. Dabey klagt er| seine Bedürfnisse, und für diese ist er Ausleger dieses Gebotes. Das sympathetische Gefühl seiner Freundin (denn an Weibspersonen wagen sie meistens ihre Kunstgriffe) empört sich noch mehr; der Gedanke: ich thue ein gutes und verdienstvolles Werk, eine religiöse Handlung, verkettet sich gleich damit, und nun ist der Mönch Sieger. Nun hat er sich völlige Herrschaft über Beutel, Küche und Keller seiner Wohlthäterin verschafft; kaum vergehen einige Tage, so bekommt er ein Kännchen Kaffee, Torten und Gebackenes, die besten Weine etc. etliche Gulden Geld für Messen, oder andere Geschenke. Jetzt fühlt er erst, was Nächstenliebe wirket. Ein P. T. ist nun Hofmeister, Beichtvater, Kellermeister und Zahlamtmann etc. bey seiner Jungfer Schwester. Die Annäherung seines Herzens an jenes seiner lieben Schwester wird enger, so daß die Jungfer Schwester ihm nicht nur ein halb Dutzend Taschentücher zu 7 fl. fr. kaufet, sondern der Kaufmann, dem diese Art von Taschentüchern ausgegangen war, muß noch zwey der Jungfer Schwester zum eigenem Gebrauche herbeyschaffen, sie kosten, was es wolle. Bey einer solchen Lebensart reizt den Mönch| nichts mehr, als seine Niederlage, wo er der Mann im Hause ist, und oft auch Eifersucht stiftet. Für den Chor und das Buch hat er allen Geschmack verloren. Begehrt ihn ein Kranker, so muß er erst aus seiner Niederlage gehohlt werden, wo er sich schon ziemlich beladen hat. Er wanket hin, und der Geist des Weines macht ihn recht lebhaft bey dem Krankenbette; um aber doch auch ausruhen zu können, spricht er: Hier laß einen tiefen Seufzer nach P. Kochem! Kommt er aber aus dem Kloster zum Kranken, so weicht er nicht eher, bis ein Glas Wein seine Mühe für die General-Absolution gelohnet hat. So gewöhnt sich der Mönch durch sein freyes Auslaufen aus seinem Kloster an Wohlleben!
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 Der Mönch, welcher eigentlich von allem Umgange mit der Welt entfernt leben sollte, hat heut zu Tage mit derselben einen stärkern Umgang, als der Weltgeistliche. Alte Witwen, oder mißvergnügt lebende junge Eheweiber, junge und alte Jungfern suchet der Mönch vorzüglich zu Beichtkindern zu bekommen. Das ganze Kloster zieht Vortheile davon, und das Individuum des Beichtvaters die meisten. So lange der Beichtvater noch ein Gläschen Wein oder| sonst etwas im Hause seiner Beichttochter zu hoffen hat, und wenn über dieß das Kloster noch einen allgemeinen Vortheil davon erhält, so darf sie der Beichtvater öfter besuchen, wäre es auch nur, um das neue Jahr anzuwünschen, oder zum Namenstage zu gratuliren. So bald nichts mehr zu hoffen ist, bleibt der Schmarotzer aus. „Bewahre dein Haus vor Mönchenbesuch,“ ist die Maxime jedes vernünftigen Hausvaters. Wenn man gegen sie nicht grob seyn will, so muß man nur, gleich beym ersten Besuche, ihnen den Gaumen trocken halten, oder einen recht sauren Wein vorstellen. Sie werden zwar noch einen zweyten Besuch machen: aber nach einer gleichen Bewirthung kommen sie das dritte Mahl gewiß nicht wieder. Wie durch Mönchsfreundschaft ziemlich bemittelte Familien ganz verarmet sind, könnte leicht durch Beyspiele bewiesen werden, wenn sie in Wirzburg nicht schon bekannt wären. Am lustigsten ist es, in Mönchenzellen an der Wand die schöne Reihe von Folianten und Quartanten zu sehen. Es sind aber nichts als an den Schrankthüren vestgemachte steife Papiere, welche die Gestalt des Rückens von einem gebundenen Buche, nebst der Überschrift eines berühmten Werkes haben, und man| wird überraschet, wenn man hinter der Thür Wein, Confect, u. d. gl. findet. Der verstorbene Capuciner P. Qualbert hatte immer einen Vorrath von dergleichen, trug seine goldene Uhr, etc. etc.  Doch war er dabey auch ein Mann, welcher studirte, so viel es sein Predigtamt am Hofe erforderte. Ein gewisser Capuciner P. Friedrich ist wenig in seinem Kloster zu Königshofen im Grabfeld, und als ein lustiger Gesellschafter meistens bey den nächst gelegenen Adelichen.
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 Erblickt der Mönch einen von seinen Mitbrüdern, der nur etwas Aufklärung verspüren läßt, wodurch er sich beschämt und sein Ansehen in Gefahr sieht, so rüstet er sich gegen ihn, und pocht so lange auf denselben, bis er entweder aufhört, seinen Verstand und sein Herz zu bilden, und fortfährt Mönch zu seyn; oder wo nicht, so muß die äusserste Kluft eines Kerkers sein Licht der Welt bergen. Sehen Sie, meine lieben Landsleute, beygedruckte Copie von dem Originale der Bittschrift von P. Mansuet Oehninger. Hier liegt der beste und gelehrteste Mann in der ganzen Provinz, der Capuciner P. Anian Horn, im Kerker, schmachtet 30 Jahre lang unter Geiselstreichen seiner Tyrannen, bis er unter der Hand seines Mörders| seine Seele aushauchet. Der Mörder lauft froh zum Guardian, er kommt mit seinen gerüsteten Knechten, haut dem Anian Kopf, Hände und Füße ab, und begräbt ihn s. v. in den Abtritt.

 Fast gleiches Geschick hätte auch P. Mansuet Oehninger gehabt, wenn sich nicht Adam Friedrich seiner erbarmt hätte, wenigstens war ihm die Drohung einer gleichen Behandlung geschehen. So artet der Wohllüstling in Grausamkeit gegen seine eignen Mitbrüder aus. Doch vielleicht irre ich mich; denn der Mönch hat ja das Gelübde des Gehorsams, der Keuschheit und Armuth öffentlich und eidlich abgelegt!

 Die zweyte Ursache ist das votum obedientiae, vermöge dessen der Untergebene seinen Willen seinem Obern unterwerfen muß, thue auch der Obere, was er wolle. Unglück ist es nun für einen ehrlichen Mann, wenn der Obere Kellermeister der Küchenmeister, oder einer von den Stadtwollüstlingen ist: hier muß er nach seiner Pfeife tanzen, oder im Kerker darben. Wer kann solche Auftritte ohne Gefühl und Regung von Mitleiden vorbeygehen lassen? Nur der Mönch, der mit Anlegung des Mönchhabits den moralischen Menschen ausgezogen hat, der für die menschliche| Gesellschaft im moralischen Sinne gestorben und im physischen Sinne ein ganz besonderer Mensch geworden ist; den man durch tausenderley Übungen in der Erfüllung seiner Pflicht des angelobten unbedingtesten Gehorsams gegen die Klosterobern von allem Gefühl der Menschenwürde entwöhnt hat.

 Allein so schädlich auch der Mönch der Aufklärung seines Ordens-Bruders ist, eben so schädlich ist er der Religion und dem Staate.

 Ich sage, der Religion. Zu N. 2 Meilen von Wirzburg beichtete im Jahre 1790 im December ein gemeiner aber rechtschaffener Handwerker einem Mönche P**. Der gute Mann, dem das ganze kleine Publicum seines Aufenthaltsortes das Zeugniß eines ehrlichen und christlichen Hausvaters beylegen konnte, wurde nach gänzlicher Bekenntniß seines Verbrechens (das in einer einzigen nicht freywilligen Trunkenheit und einer darin erfolgten Selbstbefleckung bestand,) und nach erweckter Reue, wie es bey Katholiken Sitte und Pflicht ist, nicht losgesprochen. Der äusserst bestürzte Mann bat den Mönch um alle Heiligen im Himmel, ihn, wie er sagte und vest glaubte,| doch nicht so unglücklich zu machen, weil sein Fehler nicht von einer Bosheit, wohl aber von der allen Adamskindern gemeinen Schwäche herkomme. – Allein der Mönch blieb bey seinem Entschlusse, und erklärte seinem Beichtsohn, daß er nicht zum h. Abendmahle gehen dürfe, weil er von seiner Sünde nicht losgesprochen, folglich annoch ein Kind der Verwerfung und der Rache Gottes wäre, und dieß zwar so lange, bis er Besserung zeigen, und alsdenn die Lossprechung von ihm erhalten würde. Der geängstigte Mann schwur ihm vor Gott, daß Besserung erfolgen werde, er betheuerte ihm zugleich, wenn er jetzt als das erstemahl die Lossprechung nicht erhielte, folglich im Stande der Ungnade wäre, so würde er sich lieber die Kehle abschneiden, als so leben. – Umsonst! der unbescheidene Mönch blieb schlechterdings bey dem einmahl gefaßten Schluß, und entließ den äusserst kummervollen und beynahe verzweifelnden Mann. Dieser geht nach Hause. Seine Gattin erschrack bey seinem Anblicke; denn so sah sie sein Antlitz noch nie. Sie erhielt auf ihre Frage keine Antwort. Stillschweigend ergriff er ein Messer, die erschrockene Gattinn fiel, vom Schrecken gestärket, ihm in| die Hände, und – rettete das Leben eines Vaters von vier Kindern. Sie bot alle weibliche Zärtlichkeit und Beredsamkeit auf, jämmerlich schrien die vier Kleinen, und die schüchterne Mutter beschwor ihn, ihr die Ursache dieses scheuslichen Unternehmens zu sagen. Weinend erzählte er ihr, daß er von P.** nicht wäre absolviret worden, und daß er ihm versichert hätte, er wäre ein Kind der Verdamniß, weil er ihn nicht lossprechen könnte. Die gekränkte Gattinn wußte sich und ihrem unglücklichen Mann nicht zu helfen, da der arme Mann nicht in dem Zorn Gottes leben wollte. Sie rieth ihm demnach, einem andern seine Beicht zu sagen. Er thats, und – erhielt ohne Widerrede die Lossprechung. – Nun war er im Stande der Gnade; wenigstens jetzt glaubte er es zu seyn. – Ach! sagte der frohe Mann, ach! Hochwürdiger Herr! Sie sind heute der Retter eines Unglücklichen, einer betrübten Gattin und vier armer Kinder. Der Himmel verdanke es Ihnen. – Es ist bekannt, in welchem Ansehen die Ohrenbeicht bey Katholicken steht: sie ist in der römischen Kirche ein Sacrament. Aber hilf lieber Himmel! wenn Sacramente so wirken, und wenn man die Ausspendung| derselben der Unbescheidenheit und dem Starrsinne solcher Leute anvertraut! Ich habe alles hier erzählt, aus der mündlichen Aussage der beyden Gatten, die es betroffen hat, und die es mir bekannt zu machen erlaubet, und selbst angetragen haben.
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 Der zweyte Vorfall war folgender: Vor einigen Monaten beichtete ein Mädchen von 12 bis 13 Jahren dem P.** ebenfalls zu N. 2 Meilen von Wirzburg. – Das unschuldige Kind wußte sich fast gar keiner Sünde schuldig; Einfalt und Schamhaftigkeit saßen sichtbar auf seiner Stirne; dennoch mußte sie beichten, und P.** fand gar nichts, wovon er das unschuldige Kind lossprechen sollte: sie war rein, und ein recht lebhaftes Bild der Unschuld. Aber eben dieses schuldlose Wesen des Mädchens machte dem P.** so gewaltig bange, daß er sich nicht zu helfen wußte; denn er fand keine sufficientem materiam absolutionis: und ohne diese hinlängliche Materie ist ja die Lossprechung ungültig, folglich auch das Sacrament ohne Kraft und Wirkung. So sagen es uns wenigstens die römischen Casuisten, und diese Leute müssen das Ding verstehen. P.** gab sich demnach alle Mühe, etwas Fehlerhaftes bey dem Mädchen auszuspüren.| Er stellte verschiedene Fragen an sie, ob sie nicht das, oder jenes, da, oder dort, begangen hätte; kurz er wollte schlechterdings in diesem Kinde eine Sünderin finden. Doch endlich fiel ihm die wenigstens nach seiner Meinung schicklichste Frage ein: „Meine liebe Tochter!“ sagte er, „hat sie denn noch kein Bürschchen, das sie gerne hat.“ – Man denke sich das unschuldige Kind bey Anhörung dieser Frage! Ihr Angesicht änderte sich plötzlich in Scharlachfarbe um, und sie konnte nicht antworten. P.** der immer noch um die Gültigkeit des Sacraments bekümmert war, fragte noch einmahl, und sagte ihr: „diese Schamhaftigkeit wäre eine Versuchung des Teufels (was doch der Mann für Menschenkenntniß besitzet!) die sie durch ein offenherziges Bekenntniß überwinden müßte.“ Weinend sagte das arme Mädchen: sie hatte niemahls an so was garstiges gedacht, und hiemit lief sie aus dem Beichtstuhl nach Haus, (gewiß das vernünftigste und beste in diesem Falle) und erzählte unter Weinen und Schluchzen, wie ihr P.** die Ehre abgeschnitten hätte. –
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 Hier naht sich ein artiges Frauenzimmer dem Beichtstuhle, der H. P. löscht sein| Licht aus, und vertauscht seine Beichtvater-Stelle mit der Rolle des gebildetesten Buhlers – Eine Geschichte, die vor einem halben Jahre sich zu Wirzburg bey P. P. Capucinern ereignete. – Oder der geile Beichtvater versaget die Absolution, und bestellet das Mädchen früh um 4 Uhr an den Kreuzgang, um ihr dieselbe zu ertheilen; oder er ladet sie an einen dritten Ort ein, um sich näher mit ihr über ihr Seelenheil zu besprechen. Der Ordensregel zuwider laufen die Mönche häufig allein in die Stadthäuser, wann sie entweder zu einem Kranken gerufen werden, oder eine Messe ausser ihrem Kloster zu lesen haben. Wenn auch einer einen Ordensbruder zum Gesellschafter mitnimmt, so gehet jeder seiner Lust nach, und sie bestimmen den Ort und die Stunde, wo sie wieder zusammen kommen wollen. Da die Capuciner in Wirzburg dem fürstl. Residenzschlosse zu nahe liegen, so nehmen sie bey ihren häufigen Ausgängen meistens den Umweg hinten um den Wall herum.
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 Dort predigt ein anderer dem Landvolke von dem schädlichen Einflusse der Philosophie auf Religion. Ich will euch nur kürzlich sagen, was das Wort Philosophie| heißt, nämlich viel looß Vieh. Eine sehr artige Definition, nach welcher auch die Mönche Philosophen zu nennen sind! Hier erklärt ein anderer auf seinem Predigtstuhle, worin der Geist der wahren Buße bestehe; nämlich in reichlichen Geschenken, oder nach ihrer Sprache Almosen, die man einem Kloster bringe.

 Beicht- und Predigtstuhl sollte ein für allemahl keinem Mönchen gestattet werden. Wer soll es einem vernünftigen Weltmanne zumuthen, die Ohrenbeicht für etwas nothwendiges zu halten, wenn er Mönche ohne Moralität und gesunden Menschenverstand als autorisirte Beichtväter sieht? wenn der eselhafte und ausschweifende Student auch in der Mönchskutte noch derselbe ist? Die geistliche Regierung examinirt sie freylich erst vor der Priesterweihe: aber das ganze Examen besteht aus einigen Fragen und Antworten. Wenigstens die Theologie auf der öffentlichen Universität sollte der Mönch hören müssen, wenn er Priester, Beichtvater und Prediger werden wollte. Daß es hie und da auch würdige Männer im Kloster gebe, ist gewiß: und so bald man solche als brauchbar gefunden hat, sollte man säcularisiren. Mönche die noch gesunden Kopf und menschliches Herz haben, wünschen dieses selbst.

|  Schmutziger Geitz ist auch ein Hauptzug des Mönchthums. So geringe im vorigen Jahre die Weinlese ausgefallen ist, so haben doch die Mönche kein Bedenken getragen, Most zu terminiren und ihren Zinsmost einzufordern. Beym Kaufe oder bey Errichtung neuer Häuser lassen weltliche Gerichtsstellen immer etwas vom Handlohn nach, ehe nur das Mönchenkloster einen Thaler von seiner Forderung abgehen läßt. Indessen gibt es auch im Stande der Weltgeistlichen barmherzige Staubache gegen bedrängte Kuglerische Familien.
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 Ich sage zweytens: dem Staate. Dort schwärmt ein Modest ganz wütend gegen Aufklärung; ein Schritt, den er sich und seinem Kloster schuldig ist, weil mit der Aufklärung des Verstandes und Besserung des Herzens das Wohl der Bürger und des ganzen Staates gewinnt, der Termin aber, und die Opfer, die der Mönch durch die Verehrung eines heil. Valentin, Sebastianspfeil, Macarius-Kopfs, den blinden Gottes-Verehrern abzwingt, aufhören, – weil er nicht mehr Menschen und Vieh exorcisiren, den Handel mit geistlichen Dingen treiben, und den einträglichsten Aberglauben unterhalten kann. Hier ruht ein Mönch ganz sanft neben| seiner Jungfer Schwester auf einem Kanapee, liest ihr nach P. Kochem vor, deutet ein scheinbares Unglück als Folge der Aufklärung und der daraus erfolgten Strafe Gottes, und das günstige Schicksal als Wirkung seiner Mönchsascese, als Belohnung Gottes dafür, und – läßt sichs wohl schmecken. Es donnere oder blitze, so bleibt er ganz sorglos bey seinem Schmause sitzen. Er verzehrt einer Haushaltung so viel, daß ein Vater noch zwey Kinder aussteuern könnte, wenn in sein Haus kein Mönch käme. Wie treulos endlich der Mönch gegen manchen individuellen Mann sey, will ich durch folgendes Beyspiel erläutern. Der Sohn eines Bauers zu N. entwendete einem Ortsnachbar einen Bienenstock. Die Vermuthung fiel gleich auf den Thäter. Der Vater dieses Bienendiebes, um seine Ehre zu retten, und dem beschädigten Theile seinen Schaden zu ersetzen, gab eine gewisse Summe Geldes dem Ortsbeichtvater, einem aus dem Dominicaner-Convente zu Wirzburg, und hatte auf diese Art die Sache in der Stille beyzulegen gesucht. Der Sohn dieses Bauers, der eigentliche Thäter, verheirathete sich nach einigen Jahren, und wurde bald darauf vom Blitze getödet. Die Witwe mußte sich| bey einem gewissen Vorfalle von dem, welchem der Bienenstock entwendet worden war, den Vorwurf machen lassen: ihr Mann sey ein Bienendieb gewesen. Die Witwe, welche nichts davon wußte, erschrack, eilte zu ihrem Schwiegervater, und klagte ihm diesen Auftritt. Der Vater erstaunte hierüber, weil er wußte, daß er den beleidigten Theil habe beruhigen lassen; erkundigte sich, und mußte erfahren, daß Herr P. N. Dominicaner das Geld für sich behalten und verpraßt habe. Eben dieser Mönch that ein gleiches auch seiner eigenen Bethschwester, die ihm vielen silbernen Geschmuck zur Zierde des Muttergottesbildes bey den Dominicanern geliefert hatte. Er dachte, er könnte hiemit besser seiner Wollust fröhnen, und verwendete ihn für sich. Den Namen dieses Mönchs und den Ort will ich verschweigen, weil es seinem Glücke und seiner Ehre nachtheilig seyn könnte, und nur meine Absicht ist, meine Landesleute durch solche Beyspiele zu belehren, was der Mönch sey. Allein was Raths? werden Sie fragen.
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 Fratres! Sobrii estote et vigilate, quia adversarius vester, monachus, sicut anguis in herba circumrepit, quaerens, quae devoret, cui resistite fortes januam| claudendo. Tu autem, clementissime Princeps, ne desinas suffragio auxilii tui, nostri clementissime miserere!


Beylage.

 Hochwürdigster Bischof
 Gnädigster Lands-Fürst.

 Obschon die leidige Exemption mich als einen Capuciner der ordentlichen Aufsicht Euer Hochfürstlichen Gnaden als Bischofen unglücklich entzogen, bleibt Jedoch von der gedoppelten allerhöchsten Würde ein unabsönderliches Recht, denen unschuldig unterdrückten nach göttlichen Gebott beyzuspringen, vim publicam von Dero angebohrnen Lands-unterthanen und Clero Regulari abzutreiben, Himmelschreinte in Dero Dioeces und Landen ungescheut geschehente sünden abzustellen, die auß anlass gegebener freiheiten vermessentlich ausgeübte ungerechtigkeiten zu bezähmen, besonders aber ex can: de priore. tit. de appellat. ienen unchristlichen Hochmuth deren Ordens-Oberen zu dämpfen, mit welchem selbe sich unterstehen, nach gethanen eüsersten unrecht ihren Religiosen die Rechtliche Nutz-mittel abzuschneyden, und die billigste appellationes nicht nur innerhalb des Ordens, sondern auch so gar zu ihro Päbstlichen Heyligkeit gewaltsamen zu versperren: Es stehet über diß denen Mächtigen Bischöfen Teutschlands zu sowohl nach gemeinen und gottlichen Rechten als besonderen| Päbstlichen Gewalts-Briefen, alß inquisitores haereticae pravitatis auch gegen iene Exemptos zu procediren, welche durch kecke Verachtung des Apostolischen Stuhls, durch frevelhafte brechung deren heyligen Kirchen-gesätzen, und durch Veraltung in denen verwürkten Censuren secundum Regulas S. Officii sich in puncto Haereseos verdächtig gemacht. Von diesen ermunteret siihe mit gröster zuversicht in meiner langwürigen, ohnverdienten und gantz grausamen Bedrükung zu dero Bischöflichen Schutzstab, demüthigst bittent durch die Lieb Jesu Christi, mir eine Hilf nicht zu versagen, zu welcher mir nach Gött- und Geistlichen Rechten Dero aufhabentes Höchste Hirten-ampt den Zuspruch machet.
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 Mein von mir zum öfteren in verflossenen iahren gemeinschafftlich mit anderen rechtlich beklagter Provincial hat mich ohne Rücksicht auf Göttliche, Menschliche und eigene Ordens Rechten von keiner mindesten sünd oder deren Indicio auch nur halb überwiesen vil weniger geständig, aus purer Forcht, gerechtest – verdienter strafen, zu ewigen ehrlosen Kerker mit zweytägigen wochentlichen fasten in Wasser und brod verdammet, und seynt es schon über 21/2 iahr, daß in dem infamen Orth und Gottesdienst, zu spott meines Priesterlichen stands und wegen schon oft erlitenen accidentis apoplectici in täglicher gefahr nicht nur leibß und lebens, sondern auch der seligkeit gefangen liege: die üble einrichtung des Ordens, die nicht in erfüllung gebrachte| Päbstliche satzungen, die schädlichst unternommene Bischöfliche aufsicht und auß allzuweiter entfernung Römischer augen erwachsene sicherheit hatte in unserer Kleinen und neüen provinz denen oberen und deren Gunstlingen zu willkührlichen Excessen und ungerechtigkeiten thür und thor eröfnet. Die Definitores machten sich contra Bullam Farnesianam ohne Nothwendigkeit zugleich zu Guardianen, beflissen sich zu Versicherung zukünftiger Erwählungen nur auf factiones: Untaugliche wurden befördert zu denen Ordensämptern: Eifrige und fähige männer wurden unterdruckt, worauf erfolget, daß in den Theologischen Schulen denen angehenden Beichtvättern gottlose und ärgerliche principia beigebracht, welche von den oberen nicht verbessert, sondern beflissentlich geheget worden, gröste Laster und ärgernissen passirten ungestrafft, der Beichtstuhl wurde mißbraucht zu buhlschafften, ia zu außsähung Ketzerischer Lehren gegen die Sacramentalische beicht, und diß sogar von ienen Obern, so gesetzt waren, an uncatholischen Orthen praesides Missionen zu seyn, die von Hochstiftischen unterthanen so schrifft- als mündlich desswegen eingelauffene Klagen wurden vertuschet, und iene Ordens Glider, so dagegen eiferten, musten von denen collidirenden Oberen zum lohn Verfolgung leyden: gegen Ehrliche Regel-eifrige Superiores hetzde man an, und hechte Rebellische unterthanen, um selbe zu stürzen: die posten wurden beraubt, und von denen provinz-Oberen selbsten wurden| durch listige Verordnungen alle zu höheren Tribunalien abseiten der unterthanen gehente Brieffschafften Höchst unsicher gemacht: Denen armen Kranken, welche aus der Zahl der Favoriten nicht waren, versagte man die schuldige Lieb: da hingegen die Oberen und derselben iunge starke Lieblingen allerhand theüere staats- und Galanterie-Curen fast jährlich brauchten: F. Georg. Wirceb. wegen tödtlicher Schwachheit sich denen gesunden nicht mehr gleich verhalten könnent wurde dergestalt zerpeitschet, daß er noch selbe nacht tods verblichen. P. Anianus Horn von Carlstatt gebürtig, der gelehrteste und Regel-eifrigste man unserer provinz, ehemahlen Lector und Quardian, weilen er sich beflissen mit seinen geistreichen Zuredungen und gelehrten feder ohne Tumult durch ordentliche weeg die brüder anzumahnen, ihre versprochene Regel nach denen in can. exiit und Can. exiri de Verb. Signif. von denen h. Päbsten gemachten erklärungen, nach lehr deren bewehrten Auslegern des Ordens und gemäs denen bei Reformirung des Ordens geschehenen öffentlichen Verbindungen mit Vermeydung deren dargegen sündhafft eingeschlichenen Laxitaeten und missbräuchen zu halten, wurde ohn vermuthet von denen Oberen, feindlich überfallen, sine forma iuris unschuldig in Gefängniß gelegt; Seine appellationes intra ordinem wurden verachtet, ihm aller Recurs verweigert, und weilen er endlich iuxta statuta ordinis und besondere Zulassung nicht nur des gemeinen geistlichen Rechtens,| sondern auch Gregorii XIII. dem Orden deren minderen brüdern gegeben, zu ihro Päpstlichen Heiligkeit appelliret, hat man selben 30 iahr in ehrloser Gefängnüs allhier gehalten, demselben alle Rechtliche schutzmittel entnommen, das fenster sogar vermauert, mit Hunger, Durst und Kält unsäglich geplagt, mehr als 100mal bis aufs blut gepeitschet, als offt er nemlich um Hülffe zu ruffen bemerket worden: da er der Grausamkeit mit der flucht sich zu entziehen suchte, schlosse man selben mittels einer eisernen Kette an einen stein, beraubte ihn des Habits, bis er endlich anno 1750 nach 30jähriger unmenschlichen Marter in dieser meiner Gefängnuß ohne Sacramenten elendig verschmachtet, und zu Verbergung des Moichel Mords gleich einem stuck Viehs zu nachts im Garten verscharret worden: Zu Beschönigung der Grausamkeit muste dienen, daß er seine detentores und oppressores excommunicirt gennet, und gegen solche utpote omni Iurisdictione exutos excipiret, welches seiner freundschafft und anderen unwissenten also vorgemahlet wurde, als wollte P. Anianus auß Hochmuth keinen oberen erkennen, da doch die wahre Ursach seiner ewigen gefangenschafft von denen Juden entlehnet ware, welche sprachen von Christo: Si dimittimus hunc, venient Romani et tollent nostrum locum et gentem:[2] Diese und andere entsetzlichkeiten zu| verbessern suchte vile iahr hindurch mittel bey höheren Obern des Ordens: allein die verborgene Kunstgriffe und denen beklagten zu Diensten stehente Provinz-cassa machte, daß ich keine salben fande in Galaad: ich wendete mich derowegen zu den Ordens Protector Cardinal Thomam Ruffo, welchen ex Regula ordinis zustunde, ein Zuchtmeister zu seyn deren straffbaren Oberen: derselbe bestraffte auch anno 1747 in persönlicher Gegenwart die zum General Capitel versammelte Capitulares wegent übler Haushaltung, befehlent dem Neü-Erwehlten Patri Generali also balten die von zweyen seinen Vorfahrern unterlassene Visitation derer Provinzen fürzunemen, und denen angehäufften Klagen abzuhelfen: das Hohe alter des bemelten Cardinals und dessen vorgesehener balt erfolgter Tod vereitelten dessen gute Verordnungen: Man bedachte sich vielmehr schon damahl abseiten der Oberen in Rom, quomodo me dolo perderent, iustum opprimerent, ut qui contrarius estem operibus eorum, ia ich kann per Testes erweisen, daß man schon daselbsten den Schluß gefasset auf weis und weeg zu denken, wie man mich in den Kerker könnte ziehen, und also nicht nur physice sondern auch moraliter propter annexam Carceri infamiam zu fernerer Betreibung Rechtlicher Klagen untüchtig machen: R. Bernardus von Rom zurückkehrent richtete solches ins| Werk: mich zu irritiren, und bei der Welt und brüdern zu blamiren wurfe er mich wie einen Ballen von einem Closter ins andere; stellte meinen auß Buchen nach Mergentheim passirenten, sigillirten Manuscriptis hinterlistig nach, liesse solche gewaltsam auf offener strassen dem Botten entnemen, Erbrache solche, und Raubte aus selben complice Patre Pacifico die ad causas pendentes gehörige Instrumenta, documenta, Brieffschafften, Copias, Manuscripta Canonica, moralia, Regularia et varia doctrinalia etc. Verleümbdete mich ao. 1749 auf dem Definitorio vorsetzlich (propter actum maximae charitatis proximo extreme periclitanti impensum, cuius prohibitio neque extiterat, neque existere ex statutis potuerat, et si extitisset, in casu dato obligare non valuisset) als einem Votifragum und inobedientem formalem: condemnirte und bestraffte mich mit Beystimmung Patris Pacifici et Angelici seiner 2 nachfolgern als einen solchen publice, mit Befehl, so fern ich mich dargegen quocunque modo etsi legitimo würde setzen, mich also gleich zu Carceriren. Ich klagte solchen ungerechten Gewalt dem P. General, aber eben desswegen dachte P. Bernardus als Provincial auf neue Rache, welche er anno 1750 den 27sten April also ins Werk stellte: ich war in subsidio R. D. Parochi in Balbach, Da in meiner Abwesenheit in einem Scrinio Monastico inwendig gefunden wurde ein vorgebliches Manuscriptum von mir, in welchem P. Bernardus wegen obgemelten beleidigungen suspensus per latam sententiam| et inhabilis ad actus legitimos ex Can. cum aeterni de Re iud. 6to genennet wurde: muthmassentlich hatte er selbsten solche schrift seinem brauch nach auf meiner Cellen entwendet, und ad me calumniandum et opprimendum an solches Orth gelegt, wenn es anderst eines der meinigen ist, so ich nicht weiß, weilen es mir nicht ist gezeicht worden. Er griff mich bey meiner Zurückkunft mit einem Criminal Process an, und als ich selben als inimicum manifestum ex can. quod suspecti 3. q. recusirte, gegen ihn als incompetentem, suspensum. etc. besonders aber propter pendentem actionem spolii excipiret, solche exceptiones auch ihme per Notarium et testem intimiret, ließ er mich noch selbigen Morgen, da er den process angesponnen, als ich zur h. Mess gehen wollte, durch 6 Brüder mit Brügel und stricken überfallen, und non resistentem in den Kerker schleppen: ich appellirte sogleich ad Priorem Generalem. allein er verachtete dis: ich provocirte zu ihre Päbstliche Heiligkeit, aber eben darum ließ er mir entbieten, so ich mich seinem Urtheile nicht würde unterwerfen, sollte es mir gehen, wie Patri Aniano, welcher kurz vorhero im Kerker gestorben; ich erbote mich ihn als iudicem anzunemen, so fern er mich gerichtlich wollte anhören, und mir die schultige Defensiones gestatten: allein er versagte mir alles Gehör und Defension, erklärte mich als contumacem, und nach Versperrung alles schriftlichen Recours condemnirte er mich per sententiam cum infamia ad Carcerem | biennalem, cum ieiuniis et diuturniore privatione utriusque vocis, fälschlich dichtent: ich sey nicht nur Contumax, sondern auch Notorius evulgator scripti iniuriosi, da er doch nicht einen einzigen obschon falschen Zeugen noch heut zu tage vielweniger in actis solches zu probiren, produciren kann. Er foderte von mir durch seinen Socium, so fern ich Hoffnung zur Erledigung haben wollte, daß ich schrifftlich bey P. Generali wiederruffte alle biß dahin gegen ihn und andern geführte Klagen, daß ich selber allesambt abschwörte, ihm schrifftliche abbitt propter contumaciam praetensam, et obiecta, censuras etc. thäte, und alle noch übrige documenta et Manuscripta luridica verbrennen ließe: Forcht und Gewalt nöthigte mich alles zu befolgen, obschon ex Can. iubemus. Can. imperiali l. 22. ff, quae vi met. caus. fiunt alles null und nüchtig zu seyn wuste: bey meiner Entlassung wurde von mir verlangt eine schriftliche Danksagung und Ratification unter Verheissung, die noch vorbehaltene Fasten in Wasser und brod wie auch privationem vocis zu remittiren, ich willigte in alles, weilen genugsam erfahren, daß in dem Orden wegen übler Einrichtung ohnmöglich eine Iustitz zu erhalten: man hilte aber nicht nur das gegenversprechen nicht sondern tractirte mich auch in Freyheit eusserst infam, und da ich dem P. General zwey an mich indessen geschriebene Brieff beantworten musste, darinnen naratione simplici absque actione resuscitata erzehlent, daß ich nun ex factis perpensis nicht| mehr im stand seye, bisherige actiones zu betreiben, wurden solche von Priore clemente Guardiano loci et Complice hinterhalten, und ich deswegen am fest S. Iacobi Apost. obschon mit einem hitzigen Fieber behafftet, dannoch mit wiederhohlten oben bemelten Gewahlthätigkeiten zum Kerker gezogen, ohne mindeste Form Rechtens: Meine nochmalige appellation sowohl zu Patrem Generalem als auch zu Päbstlicher Heyligkeit wurde verachtet, und ich genöthiget, mich der alleinigen Discretion meiner feinden zu überlassen: P. Generalis wurde indessen, da meine Feder gehemmet fälschlich informiret: die Definitores Provinciae P. Pacificus. P. Angelicus etc. begingen das crimen falsi, und unterschrieben sich als Coniudices meiner Condemnation, da doch selbe (ausgenommen P. Clementem) nequidem in loco gegenwärtig gewesen, wodurch P. Generalis hinterlistet, aus pur einseitiger information den Process und den Sentenz Confirmirt, und durch erpracticirte Verordnungen die Recursus deren untergebenen noch unsicherer gemacht: Solche neue unbilten und erlittene grosse Ehren Verlust gaben mir neues Recht gegen meine oppressores einen Richter zu führen, besonders da die geschehene Cessiones quomodocunque confirmatae ex can. Iubemus etc. et can. imperiali etc. ipso iure ungültig und iuxta constit. Caroli nicht anderst als von unbilligen Klagen kunten verstanden werden: ich begehrte derowegen von P. Generali Erlaubnuß selbsten nach Rom zu gehen, und daselbsten meine ad sedem Apostolicam| zu zweymahlen gethane Appellationes zu prosequiren: er schlug mirs ab, hiese mir seine Ankunft erwarten in Franken: Er kam anno 1752: Er citirte mich, und ich erschiene: ware ad probationes, plenissimas off- et defensivas bereit: bat um nichts als ordentliches Gehör zu Recuperirung meines verletzten Ehrlichen Nahmens, pro quo ex L. aquilia non obstante qualicunque condonatione iniuriae actionem mere civilem ad annos 30 instituere poteram, iuxta Gloss. et D. D. §. in summa, Instit. de iniur. Laym. l. 3. tr. 3. p. 2. C. 6. n. 8. ich wartete aber 10 Täg vergebens: P. Generalis war wegen seiner voreyligen Confirmation schon selbsten allzuweit in Causa interessiret, durch verlangte Licenz nach Rom irritiret, und dachte vielmehr auf Rach als gerechtigkeit: Er hatte Zeit genug in solchen 10 Tagen allerhand fürwitzigkeiten in der statt, im schloss, in Geubach zu sehen, für mich aber fand er keine: spielte mit meinen Feinden unter der Decken, welche vor ihm sub- et obrepititie contra me non auditum nec defensum non accusantem nec accusatum eine neue Condemnation zu erschleichen wusten; Meine proponirte appellation wurde man mir mit Betrohung des Kerkers auf den Händen, und wurde ein Decret hinterlassen, Krafft welches ich also gleich sine forma iuris sollte carceriret werden, sofern die mindeste Klage schrifft- oder mündlich gegen diß sein Iudicatum oder andern wurde künftig vorbringen: auß grosser betrübnüß wurde hierauf verschiedenemahl mit einem accidente apoplectico| gefährlich befallen: Man gestattete mir nicht auch auf Kosten meiner seeligen Mutter die benöthigte Cur zu gebrauchen. Ich war also nach versagter erlaubnüß, nach benommenen mündlichen und schrifftlichen Recurs um meinen Ehrlichen Nahmen, ia Leib und Leben zu retten, befugt einen personal Recursum nach Rom vorzunemen, und per appellationem realem mein Recht zu suchen. Das Ius Naturae, die gemeine geistliche Rechten Can. 25. de appellat. und tit. de cler. peregr. die einhellige Lehr aller Doctoren und besonders unsere eigene Ordens statuta, in denen sie eine mögliche appellation und Recursum ad sedem Apostolicam und andere Römische Tribunalia außdruklich gestatten, Rechtfertigen meine schritte: ich habe biß zwanzig Authores von unterschiedenen Ordensständen in meinen schutzschrifften allegiret, welche mit denen deutlichsten austrukungen mir das Wort sprechen, unter welchen 3 Capuciner, nemlich Bassaeus. V. Appellatio. V. Apostasia. Gervasius tit. iisdem et de fuga Reorum. Coriolanus tr. de Iudicio Regulari. Auß denen Observanten Kerkhove in praxi. crimi. Regulari Cap. 7 ante fin. mit 8 andern allda benennten. Von denen Carmeliten P. Anton. a Spir. Sancto in directorio Regularium tit. de appellat. de Apostasia etc. Sayr Ordin. S. Bened. in Clavi Regia de appellat. Barbosa in declarat. Conc. Trident. Nebst andern, deren Verba ich in extenso angeführt: Durch unterhandlung meiner freundschafft schickte| mir P. Pacificus Bamb. damaliger Provincial eigenhändige Versicherung zu, so fern ich wollte zurukkehren, mir volle Freyheit zu gestatten, ohngehindert mit Schrifften in Weeg Rechtens meine Klagen bey Römischen Tribunalien auszumachen, und zugleich wegen vorgenommenen personal Recurs nicht die mindeste Frag noch ahndung zu machen: Die Conditio ware beyderseits schrifftlich stipuliret: wurde iedoch treulos gebrochen: ich wurde als ein Apostata tractirt, von der Excommunication, welche niemand als ein Apostata formalis per depositionem habitus crimen consummans contrahiret, schrifftlich absolviret, per Abschlag mit unterschiedlichen offentlichen Bussen empfangen, der salvus conductus ohne scheu für dolus bekennet, und ich der Discretion des von mir schon wirklich angeklagten Generalis überlassen: Von selben langte auch wirklich der Befehl an, mich in den Kerker zu werfen: ich erhielte dessen geheime Kundschafft auf Rom, Ergriffe derowegen zum zweiten mahl, eine Real appelation ad sedem Apostolicam, als wohin schon längstens mündlich und schrifftlich appellirt hatte: mein eigener Bruder, mit welchem ich mich in so wichtigen Angelegenheiten berathschlagen wollte, bethört von meinen Feinden beginge die Treuloßigkeit, und spielte mich unausgemachter Dingen denenselben in die Hände: von welchen ich ohne Form Rechtens, ohne Verhör, ohne bewiesener ungerechten that auf 2 iahr zum Kerker condemniret, nach derselben Verflisung aber sub praetextu| Apostasiae iteratae ad Carcerem perpetuum mit tägigen wochentlichen Fasten in Wasser und brod anno 1755 den 13ten October verurtheilet, damit nemlich meine Meuchelmörder gesichert wurden, von mir nichmal actionirt zu werden: P. Angelicus Provincialis als blutrichter achtete keine Recusation, keine Exceptionen incompetentiae, spolii, Excommunicationis, et suspensionis lat. sent. Infamiae multiplicis et nascentis inde inhabilitatis; Er verwarfe blindlings die deswegen ante Sententiam zu den ietzigen P. General und endlich zur Päbstlichen Heyligkeit gethane Appellation, wie auch die gedoppelte praescriptionem sowohl iuris communis in puncto litterarum quarundam praetensarum ad cognatos in recessu secundo 1753 datarum, als auch jedes Ordens, Krafft welcher nach Verlauf eines General Capitels über die vorhergeschehenen Verbrechen ohne aufnahme keine actio darf angenommen oder angestellt werden: damit von seinem wuthvollen Sentenz nicht appelliren sollte, nahm er zu sich mit Brügel bewaffnete Brüder mich mit selben schreckend, dessen ohngeachtet ich iedoch nochmahlen ante et post sententiam meine Recusationes, Exceptiones und appellationes wiederhohlet, welches der Rasente man auf Gewalt und Heimlichkeit bochent höhnisch verlachet: der Abgang des Papieres und die enge passage des mit Drath und brettern vermachten Fensters gestattet mir nicht, mehrere ganz unchristliche umbständ dieses himmel schreyenten Latrocinii dermahlen einzurucken, darum reservire solches| aufs künftige: nur bemerke noch, daß nebst anderen von Guardiano loci (welcher mit P. Lectore der gröste incentor und complex in causis) und denen boshafften Layen erlittenen Trangsalen aus Special-schrifftlichen Befehl Patris Provincialis diesen ganzen Winter keinen spreisel zu meiner Erwärmung genossen von ienem Holtz, welches mein allhiesiger Bruder Philipp öhninger auf eigene Kosten für mich zu genügen hatte überschicket: ich habe zum achtenmahl um erlaubnuß gebetten, wenigstens in so wichtigen Dingen meinem itzigen P. General schreiben zu dörfen, ihm meine Noth zu klagen, mich raths zu erhohlen, oder zu suppliciren: um so mehr, weilen ex statutis ordinis ohne Rathseinhohlung Patris Generalis nicht erlaubt ad poenam Carceris perpetui zu procediren, auch eine so exorbitante straff nur pro apostasia quarta formali taxiret; alle appellationes generatim den effectum suspensionum haben, wan der Sentenz nicht simultanee von P. Provinciali und 4 Definitoribus gefället worden, besonders auch P. Generalis schon anno 1784 mense octobri per litteras denen feindseeligen Provinz-oberen den Gewalt mich gefangen zu halten ad Terminum visae emendationis restringiret, obschon derselbe nur einseitig von meinen feinden informiret, und ich schon zuvor ob visam evictionis impossibilitatem cessione spontanea per instrumentum alle meine praetensiones lediglich derselben gewissen übergeben: allein solche erlaubnuß wird mir noch heut zu Tag hartnäckigst verweigert, welches ex | statutis ordinis für iedesmahl eine vorbehaltene Todsünd ist.
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 Auß allen diesen werden Euer Hochfürstl. Gnaden sattsam ermessen, daß dis gegen mich gebrauchte Verfahren kein Judicium sondern ein Latrocinium, und dis infame Orth, worin ich schon balt 3 Jahre seufze, kein geistlicher Kerker, sondern Spelunca latronum; die große verwirkte Strafen verleiten das böse Gewissen meines Provincials und andere mit-schuldigen, daß selbe das Licht scheuen, ihre sünd mit neuen unrecht und gewalthätigkeiten suchen zu decken, und lieber ewig wollen zu grunde gehen, als vor der Welt zu schanden werden: Selbe seynt ex Can. cum aeterni de Re iud. in 6. propter quodlibet gravamen mihi in iudicio illatum suspensi per lat. sent. ab officio et divinis, auch längstens irregulares, sie seynt ex Can. cit. iuxta Gloss. infames, inhabiles ad actus legitimos, und müssen poena Talionis gestrafft werden. Sie seynt ex can. si quis suadento wegen ungerechter incarceration verfallen in den großen Kirchenbann, mit eben diesem bann seynt sie bestricket ex Bulla caenae, utpote impedientes Romipetam, und weilen sie die zu dem Apostolischen Stuhl mehrmahlen gethane appellation mit Kerker trotz verachtet, seynt sie ex can. de caetero. als Rei laesae maiestatis Apostolicae von jedermann zu achten, von allen officiis ordinis et clericatus zu deponiren, und stehet es Euer Hochfürstl. Gnaden ex can. de priore. de appellat. zu, solcher Verächtern sich zu versichern,| und selbe zu verdienter bestraffung nach Rom zu senden. Ein besonders gegen meine oppressores zu procediren giebt Höchst denenselben das in Teutschland mit Bischöflicher Wirde inquisitions-ampt; dann weilen selbe iuxta Regulas S. officii inquisitorum als Verächter der päbstlichen authoritaet, verschmäher deren kundbahren Heyl. Kirchengesatzen, und sordescentes in Censuris lege lata contractis gravissimisque peccatis sich in puncto haereticae pravitatis haben verdächtig gemacht, so kann selbe keine Exemption noch privilegium gegen Dero bischöfflichen Richterstuhl schützen, und verdienen die ohngescheüt in so grossen sünden genossene und beständig administrirte Heyl. Sacramenten, gelesene Messen etc. eine sorgsamme aufmerkung, damit unter Dero geseegneten Regierung die zu Unter-Zell vor etlichen iahren ausgebrochene Historia zu spotte der ganzen Catholischen Religion nicht wiederum erneuert werde: Ich überlasse alles dieses Euer Hochfürstlichen Gnaden grosen Erleuchtung; bitte nur allein fusfällig, mich gegen den so lange erdulteten, und noch länger angetrohten ungerechten Gewalt zu schützen, für die Ehr des Apostolischen Stuhls zu eiferen, der von mir Rechtlich dahin gethanen Appellation ihre Krafft zu ertheilen, die Exemtion aufzuheben, und mich, weilen mein Iudex unterlassen intra dies 30 ab appellatione facta die acta schultiger massen nach Rom zu senden, juxta Tridentinum praesumtive zu absolviren, wie Rechtmäßig zu sein die Kundbahrn Gesätz und praxis totius | Ecclesiae lehren, auch in den Regularischen Ordensgerichtern üblig ist. Kerkhove in praxi crimin. Regul. C. 7. §. 5. n. 9. Wollten übrigens Eüer Hochfürstlichen Gnaden diese armen bedrückte und übel administrirte Dero Höchstes Vorwort bey Päbstlichen Stuhl vergönnen, und daselbsten bewürken, das zu Verhütung fernerer ungerechtigkeiten, untertrükungen, Factionen etc. die längst ergangene von Em’mo Card’le Farnesio ordinis Protectore ausgewürkte Bulla, so von selben Farnesiana genennet wird, und niemahlen Revociret worden, ihre Krafft erhilte, nach welcher keinen Definitori Provinciae zugleich Guardian zu sein gestattet wird, damit die ambitio abgeschnitten, keiner propter similitudinem Causarum zu ungerechtigkeiten verleitet, keiner in causa propria judiciren, allesambt die bürde des gehorsamms tragent desto ehenter deren betrangten sich annehmen, denen visitirten Provincialibus als zu keiner eigenen Rechenschafft verbundene nicht uhrsach haben in befundenen Unrecht zu schmählen, sondern in Capitulari alle 4 beysamment wohnent einen bestäntigen Provinz-Rath aufmachen, welche durch ihre einstimmung die allzufreye Misstritt deren Provincialen könnten verbessern, und zu welchen die betrukte Unterthanen ihre zuflucht kunte nemen. Item das iedesmahl in denen Provincial-Capiteln ein praeses von einer andern Provinz cum potestate Comissarii Generalis praesidere: So würden sich Höchstdieselbe nebst unsterblichen Lob der Dankbarkeit des ganzen Ordens ia| selbst des heyligen Francisci versicheren, und wegen vielen verschafften gutens nicht nur zeitliches Glück und seegen, sondern einen übergrossen Lohn von Gott im Himmel erhalten; Dero angestammte Grösse, miltigkeit und Lands-kundige Eifer zur gerechtigkeit machet mir die zuversichtliche Hoffnung, ich werde bey Dero Bischöfflichen thron in meiner eüssersten Bedrückung gerechte Hülff und Rettung, und fürs Künftige gegen alle wiederrechtliche Gewalthätigkeiten starken schutz finden. ich bitte um solches nochmahlen fussfällig, mich zu Dero Höchsten Gnaden und Hulden demüthigst empfehlent und beharrent

 Euer Hochfürstlichen Gnaden

 unterthänigster
 ganz verlassener Diener

 F. Mansuetus Capuc. Sacerd. Wurceb. die 17 April 1756.


 Anmerkung d. Herausgeber. Im Jahr 1773 erschien zu Leipzig bey Wilhelm Gottlob Sommer auf 41/2 Bogen in 8. „Bekenntniß des Alt-Catholischen, wahrhaftig Evangelischen und rein reformirten Christlichen Glaubens, schriftlich abgelegt in Berlin von George Oehninger, aus dem Stift Würzburg in Franken gebürtig, einem vier und vierzig Jahr lang gewesenen Capuciner, Priester und Prediger der Römischen Kirche,| vormals genannt: Pater Mansuetus, nachdem derselbe durch Gottes Erleuchtung und harte Prüfungen die Seelen-verderblichen mit dem Namen Catholisch fälschlich geschminkten Irrthümer des Römischen Papstthums gründlich eingesehen und hingegen die wahrhaftig catholische Christliche Wahrheit aus der reinen Quelle des göttlichen Wortes glücklich erkannt hat.“ Die Ursachen, um welcher willen er die Gemäuer des Kapuciner Mönchs-Ordens verlassen habe, versprach er in der Vorrede, noch künftig im Druck begannt zu machen. Ob dieses geschehen ist, ist uns unbekannt. Wir wünschten aber die weitern Schicksale dieses mißhandelten Mannes seit 1756 im Journal mittheilen zu können.



  1. Das Publicum urtheile nun, wer den Namen eines niederträchtigen Verläumders verdient, unser erster Correspondent, oder der Herr Definitor in Kitzingen. Oder war P. Oehninger auch wahnsinnig? A. d. H.
  2. Man vergleiche doch einmahl mit dieser Erzählung das Lügengewebe der Capuciner in der Augspurger [59] Kritik! Sollte sich Herr Definitor Alexander nicht schämen, wenn er diese Urkunde eines Zeitgenossen liest?