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Grundriß einer historisch-geographischen Beschreibung der Grafschaft Henneberg (Teil 3)

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Autor: Anonym
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Titel: Grundriß einer historisch-geographischen Beschreibung der Grafschaft Henneberg, als eine Berichtigung der, in den allgemeinen Erdbeschreibungen, von diesem Lande befindlichen fehlerhaften Nachrichten
Untertitel:
aus: Journal von und für Franken, Band 3, S. 257–298
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1791
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Quelle: UB Bielefeld, Commons
Kurzbeschreibung:
s. a. Teil 1, Teil 2
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I.
Grundriß einer historisch-geographischen Beschreibung der Grafschaft Henneberg, als eine Berichtigung der in den allgemeinen Erdbeschreibungen von diesem Lande befindlichen fehlerhaften Nachrichten.


V.
Das fürstliche Haus zu Sachsen Meiningen besitzet, neben dem vorhin bemerkten Antheil an Römhild, noch die zur Grafschaft Henneberg gehörigen Ämter, Meiningen, Maßfeld, Wasungen, Sand, Frauenbreitungen, Salzungen, und Allendorf, welches alles in der brüderlichen Erbsonderung vom Jahr 1681 dem Herzog| Bernhard, als dem Stifter dieser fürstlichen Linie, zugetheilet wurde.

In diesem ansehnlichen Landesbezirk, welcher den größten Theil des heutigen Fürstenthums Meiningen ausmachet, liegen 3 Städte, 1 Marktflecken, 81 Dörfer, 44 Höfe, und 72 Wüstungen.


1. Amt Meiningen.
Dieses Amt macht zwar einen eigenen Gerichtsbezirk aus, und ist der Verwaltung eines in der Stadt Meiningen wohnhaften Justitzbeamten anvertraut. Es wird aber dennoch dasselbe in der Büschingischen Erdbeschreibung S. 565. sehr sorglos mit dem Amte Maßfeld vermenget, so, daß man nicht errathen kann, welche Ortschaften zu diesem oder jenem Amte gehören. Ehe wir diesen Fehler berichtigen, wollen wir zuvörderst, was die Geschichte betrifft, kürzlich anführen, daß der Meiningische Amtsbezirk in den ältesten Zeiten eine Zubehör der königlichen Reichsdomänen war, welche, nach der damahligen Staatsverfassung, zum Unterhalt der Teutschen Könige ausgesetzet waren. Kaiser Heinrich II vertauschte aber denselben im Jahr 1008 bey Gelegenheit seiner| Gründung des Stifts Bamberg, an das Stift Wirzburg, gegen dessen im Radenzgau gelegene Güter, die er der neuen Kirche zu Bamberg zueignete.[1] Auf diese Art kam die königl. Villa Meiningen mit den darzu gehörigen Dörfern an das Stift Wirzburg, welches diese Landschaft bis in das Jahr 1542. im Besitz hatte, wo Bischoff Konrad selbige den Grafen von Henneberg gegen das Amt Maienberg abtrat.[2] Die übrigen Veränderungen, welche das Amt Meiningen betroffen haben, sind bereits oben im 1. Heft des 1. B. angezeiget worden, und bedürfen hier keine Wiederhohlung.

Im Bezirk desselben liegen, ausser der Stadt Meiningen, 6 Dorfschaften, 2 Höfe und 3 Wüstungen.

1. Meiningen (Mimininga) die Hauptstadt und Residenz dieses Fürstenthums lieget an dem Werrafluß in einem engen Thale, für dessen Annehmlichkeit aber nicht nur die Natur, sondern auch die Kunst durch Anlegung einer großen Menge Gärten, Lusthäuser| und Promenaden gesorget hat. In ihren Ringmauern, welche nur zwey Thore haben, liegen 580 bürgerliche Wohnungen, und die Anzahl der Bewohner belauft sich ungefähr auf 3800 Menschen. Das dasige Schloß hat Herzog Bernhard im Jahr 1681 neben der alten Burg von neuem aufbauen lassen, und demselben von seiner Gemahlin den Namen Elisabethenburg beygeleget. Es lieget am äussersten Theil der Stadt gegen Westen auf einer Ebene, und ist mit einem Wassergraben umgeben. In demselben befinden sich die landesherrlichen Collegia, eine zahlreiche Bibliothek, ein vortreffliches Münz- und Naturalien-Cabinet und das alte Hennebergische Archiv, welches dem Kurhause Sachsen und den fürstlichen Häusern zu Sachsen Meiningen, Weimar und Gotha, gemeinschaftlich zustehet. Die Schloßkirche ist 1682 angeleget und nach Vollendung des Baues 1692 eingeweihet worden. Mitten in der Stadt auf dem Markte lieget die Hauptkirche, die Superintendentur, zwey Diakonats-Wohnungen, eine aus 6 Classen bestehende lateinische Schule und ein 1781 angelegtes Schulmeister-| Seminar[3] Ausserdem befindet sich hier ein Zucht- und Waisenhaus mit einer dazu gehörigen Kirche. Der Stadtrath ist schriftsäßig und hat ansehnliche Vorrechte. Eine umständlichere Beschreibung der Stadt Meiningen würde uns zu weit von unserm Zweck entfernen, und wir müssen selbige der Feder eines geschicktern Topographen überlassen.

2. Leutersdorf, lieget an der Werra, und bestehet aus 54 Häusern und 1 Pfarrkirche.

3. Vachdorf, (Fahedorph) ein Pfarrdorf von 107 Feuerstellen an der Werra.

4. Welkershausen, (Waltgeratehus) ein Dorf von 16 Wohnungen mit einem adelichen Sitze, zu welchem die Hälfte des Orts gehöret.

5. Helba, ein adeliches Dorf von 18 Feuerstellen, mit einem adelichen Ansitz.

6. Uttendorf, ein Filial von Kühndorf, bestehet aus 38 Häusern.

7. Waldorf (Walahdorf) ein reichs-ritterschaftlicher zum Canton Rhön und Werra gehöriger Ort, welcher gegenwärtig| dreyen adelichen Familien zuständig ist, als: a) Herrn Dieterich Christian Ernst Marschall von Ostheim, Herzogl. Wirtenberg. Kammerherrn und Oberforstmeister, b) den drey Herrn Gebrüdern von Bibra zu Irmelshausen, c) den Herren von Diemar zu Walldorf. Die dasigen Rittersitze rühren nebst dem Dorfe dem Stifte Wirzburg zu Lehen. Auch befindet sich hier ein von Bernhard Marschall von Ostheim im Jahr 1582 gestiftetes Hospital für arme Personen. Von der Verfassung dieses ritterschaftlichen Orts und seiner Geschichte wird man künftig einen besondern mit Urkunden belegten Aufsatz liefern.

8) Landsberg, ein einzelner dem Hause Meiningen lehenbarer Hof, am Fuß des sogenannten Landwehrberges, auf welchem noch die Rudera eines Schlosses zu sehen sind.

9) Johannisberg, eine dem Herrn Bose zuständige Maierey.

Die Wüstungen, die im Amtsbezirk liegen, sind 1) Berkes (Villa Bergozzis) 2) Döbertshausen und 3) Spizberg, bey Welkershausen.

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2. Amt Maßfeld.

ist eins der beträchtlichsten Ämter im Fürstenthum Meiningen und begreift 2 Amts- und 8 ritterschaftliche Ortschaften, 12 Höfe und 16 Wüstungen.

1. Untermaßfeld, (Mahesfeld) ein Pfarrdorf von 50 Wohnungen mit einem herrschaftlichen Cammergut und einem Schlosse, welches dem fürstlichen Beamten zur Wohnung eingeräumet ist.

2. Obermaßfeld, hat 42 Häuser und eine Pfarrkirche.

3. Behlrieth (Bellirioth) ein Pfarrdorf, bestehet aus 30 Wohnungen und einem Rittergute.

4. Bauerbach, (Buribah) ein ritterschaftlicher Ort von 25 Feuerstellen, mit einem adelichen Rittergute.

5. Bettenhausen, ein Pfarrdorf von 86 Häusern, ist dem Stifte Fulda lehnbar.

6. Bibra, (Bibaraha) ein ritterschaftliches Dorf mit einem adelichen Schlosse und einer Pfarrkirche.

7. Dreisigacker, ein ohnweit Meiningen gelegenes Dorf mit einem Cammergut, war seit geraumer Zeit eine Besitzung des fürstlichen Hauses Gotha, und wurde erst| im Jahr 1785 bey Gelegenheit einer zwischen Sachsen-Meiningen und Sachsen-Gotha vorgenommenen Peräquation, an Ersteres zurückgegeben.

8. Einhausen, ein Dorf von 50 Feuerstellen, mit einer Kirche.

9. Einödhausen (Einharteshusen) ein ritterschaftliches Dorf, bestehet aus 15 Wohnungen.

10. Ellingshausen, am Fluß Schwarza, ein adeliches Dorf von 34 Häusern, mit einem Rittersitze.

11. und 12. Ober- und Unterfilke, sind zwey reichsritterschaftliche Dörfer, die zusammen 25 Häuser enthalten.

13. Geba, ein adeliches Kirchdorf mit einem Rittersitz, bestehet aus 8 Wohnungen.

14. Gleimershausen, enthält 12 Häuser und zwey ritterschaftliche Höfe.

15. und 16. Ober- und Unterharles, bestehen nur aus 6 Wohnungen und zwey Rittersitzen. Unterharles ist 1782 dem Hause Meiningen, nach dem unbeerbten Tode des Herrn von Marschalls zu Waltershausen, als eröffnet heimgefallen.

| 17. Haselbach (Haholdesbach) war vormahls eine Wüstung, bestehet aber jetzt aus 4 Häusern und 2 Mühlen.

18. Henneberg, ein Pfarrdorf von 50 Feuerstellen mit einem Cammergut. Unweit demselben siehet man auf einem hohen Berge noch die Rudera des ehemahligen Stammhauses der Grafen von Henneberg, welches zwar seit dem Bauernaufruhr von 1525 in seinen Ruinen liegen geblieben ist, aber der vorige und jetzige Herzog zu Meiningen haben vortreffliche neue Anlagen daselbst zu machen gesucht, welche immer mehr erweitert und verschönert werden. Kein Kenner der Fränk. Geschichte wird sie und die schöne umliegende Gegend ohne innige Empfindungen des Beyfalls betrachten können.

19. Hermannsfeld (Herimanesfeld) ein Pfarrdorf von 40 Wohnungen. Unweit demselben lieget der große Hermannsfelder See.

20. Herpf (Heripha, Erphe) enthält 90 Feuerstellen und 1 Pfarrkirche.

21. Jüchsen (Iuchisa) ein großes Pfarrdorf von 120 Wohnungen, an dem Bach Jüchsen. Es befinden sich daselbst 1| herrschaftliches Cammergut, 1 adeliches Schloß und noch 2 canzleylehenbare Höfe.

22. Mühlfeld, ein reichsritterschaftliches Dorf von 60 Häusern, gehöret Herrn von Seefried auf Leuttenheim, welcher es im Jahre 1783 von dem Freyherrn von Wollzogen erkaufte.

23. Nunbrunn (Nunbrunnin) ein Pfarrdorf von 60 Feuerstellen.

24. Rippershausen, gehört dem Herrn von Baumbach, enthält 24 Wohnungen und einen Rittersitz.

25. Ritschenhausen, (Roudswindeshusen) ein Dorf von 30 Wohnhäusern.

26. Sand, (Sandez) ein ritterschaftliches Dorf von 20 Häusern.

27. Seba, ein kleines Dorf von 24 Wohnungen, gehet dem Stifte Fulda zu Lehen.

28. Solz, ein Pfarrdorf von 28 Häusern.

29. Stepfershausen (Sterphrideshusen) enthält 80 Wohnungen und 1 Pfarrkirche.

30. Stetlingen, ein Pfarrdorf von 44 Feuerstellen.

| 31. Sülzfeld (Sulcefeld) bestehet aus 76 Häusern, 1 Pfarrkirche und 1 adelichen Schlosse.

32. Völkershausen, ein reichsritterschaftliches dem Herrn von Stein zu Nordheim gehöriges Dorf, mit einem schönen Schlosse.

33. Willmars, ein ganerbschaftliches Dorf von 160 Feuerstellen, gehöret zur Hälfte der Herrschaft, die andere Hälfte aber wird zum Canton Rhön und Werra gerechnet.

34. Wölffershausen, (Vulfricheshus) bestehet aus 30 Wohnungen.

Die einzelnen Höfe und Vorwerke, die zum Amte Masfeld gehören, sind folgende:

1. Aroldshausen, bey Bibra.

2. Breuberg, ein dem Herrn von Dimar zuständiger Hof.

3. Grimmenthal, war ehedessen ein Wallfahrtsort, wurde aber zur Zeit der Reformation von Graf Georg Ernst in ein Hospital verwandelt.

4. Hofteig, ein herrschaftliches Cammergut.

| 5. Huthsberg, oder Hefftenhof, lieget am Fuße des Berges, auf welchem das alte Schloß Huthsberg gestanden.

6. Rezeroda, bestehet aus 2 Häusern.

7. Neustädtlein, ein adelicher Hof.

8. Sophienlust, jetzt Amalien-Ruhe genannt, ein fürstliches Lusthaus und Vorwerk.

9. Schmerbach, ein adelicher Hof unter dem Schloß Huthsberg.

10. Sorge, ein Hof beym Hermannsfelder See.

11. Thurn, bey Hermannsfeld, ein dem Herrn von Stein gehöriger Hof.

12. Wolffgang, war ehedessen eine im Hermannsfelder See erbaute Capelle, und bestehet jetzt in einem Forst- und Zeughause.


Unter den im Amtsbezirk befindlichen Wüstungen sind folgende bekannt:

1. Afftewin, bey Herpff.

2. Auendorf, bey Maßfeld.

3. Bitthausen, bey Behlrieth.

4. Boppenroda, bey Elingshausen.

5. Foschau, bey Bettenhausen.

| 6. Gaulhausen (Owelhusen) bey Ritschenhausen.

7. Gruben, unweit Hermannsfeld.

8. Haßburg (Habichisberg) ein wüstes Schloß, bey Walldorf, Wirzburgisches Lehen.

9. Mehlweiß (villa Mellewins) bey Herpff.

10. Mehmelsfeld, bey Henneberg.

11. Morshausen, bey Bibra.

12. und 13. Neidhards und Rughards (Regenhertes) unweit Bettenhausen.

14. Nieder Sulzfeld, bey Sülzfeld.

15. Roda, bey Hermannsfeld.

16. Weckwarte, oder Weckfurt, ein wüstes Schloß bey Henneberg.


3. Amt Wasungen.

Dieses Amt war in ältern Zeiten ein kaiserliches Landgericht, welches schon im Jahr 1308 den Grafen von Henneberg vom Kaiser Albrecht verliehen wurde.[4] Dermahlen gehören zu demselben folgende Ortschaften:

| 1. Wasungen (Vuasunga) eine mittelmäßige Stadt, an der Werra, ist der Sitz eines fürstlichen Amtes und einer Superintendentur. Ehedessen befanden sich hier ein Wilhelmiter-Closter, welches 1298 von Graf Berthold gegründet, aber bey der Reformation in ein Cammergut verwandelt wurde. Bernhard Marschall von Ostheim errichtete daselbst im Jahr 1596 ein adeliches Jungfernstift, und bestimmte 8000 fl. Capital, wovon adeliche Fräulein unterhalten werden sollten. Die Stadt hat ihren besondern Magistrat, der 1665 die Schriftsäßigkeit erlangte. Der vorzüglichste Nahrungszweig der Inwohner ist der Tabaksbau, welchen der sandichte Boden ungemein begünstiget. Die Vortheile von diesem Producte dürften aber wohl wichtiger werden, wenn man die Tabaksblätter im Lande verarbeiten könnte, und nicht zur nöthigen Zubereitung ins Ausland verschicken müßte.

Unweit der Stadt gegen Norden lieget auf einem Berge das alte Schloß, Mayenlufft, welches dermalen ein herrschaftliches Cammergut ausmachet.

2. Melkers, ein geringes Dorf von 11 Häusern, wo den Herren von Diemar die vogteyliche Gerichtbarkeit zustehet.

| 3. Mehmels, bestehet aus 41 Wohnungen und 1 Pfarrkirche.

4. Mezels, hat 54 Feuerstellen und 1 Pfarrkirche.

5. Mökers, ein Filial von Schwallungen enthält 16 Wohnungen.

6. Niederschmalkalden, pfarret nach Schwallungen und hat 33 Häuser.

7. Schwallungen, (Suualunga) ein großes Pfarrdorf von 73 Wohnungen, mit einem dem Landgrafen von Hessen-Philippsthal zuständigen Gute.

8. Unterkaz, bestehet in 53 Häusern und einer Pfarrkirche.

9. Walbach, ein Pfarrdorf von 44 Feuerstellen.

Neben diesen Dorfschaften liegen im Amte die einzelnen Höfe 1. Bondorf, 2. Hartambergthal oder Windhof, 3. die Todewart, durch welchen die S. Meiningische und Hessische Landesgränze ziehet, und vermöge Recesses vom Jahr 1584 beyden Fürstlichen Häusern lehnbar ist. 4. Die Zwik, ein einzelnes Wirthshaus.

Ungleich zahlreicher sind die Wüstungen und eingegangenen Höfe, deren man| überall im Amtsbezirk antrifft, woraus sich der ehemahlige stärkere Anbau dieser Gegend beurtheilen läßt. Sie heißen: 1. Ablas, oder Ales, 2. Altschwallungen, 3. Kralach (Creuwelingen) 4. Dietwinden, 5. Ober- und Unterdollendorf, 6. Grub, 7. Grumbach, 8. Günthers, 9. Helmershof, 10. Hergets, 11. Jäkershof, 12. Ober- und Unterkirschenhof, 13. Kornbach, 14. Leutes oder Rolich, 15. Mönchsgrund, 16. Ober- und Unterschwarzbach, 17. Oekers, 18. Oberwallbach, 19. Ringels, 20. Rupperg, 21. Schambach (Scambah) 22. Saydenthal, 23. Sieberts (Sigifrides) 24. Stetten, 25. Ober- und Niederstauerschlag, 26. Streiffhausen, 27. Trebes, 28. Türkenhof (Stettengehauwe) und 29. Werners (Werinesbrunno.)


4. Amt Sand

stößt gegen Osten an das Amt Wasungen, und ist mit demselben, so viel die Gerichtsverwaltung betrifft, in neuern Zeiten vereiniget worden. Im Bezirk dieses Amtes liegen folgende Ortschaften:

1. Aschenhausen, ein reichsritterschaftliches Dorf von 30 Wohnungen, mit einem| adelichen Schlosse und 1 Pfarrkirche, gehöret dem Herrn von Speßart.

2. Bernshausen, bestehet aus 20 Häusern.

3. Eckhards, ein Dorf von 36 Feuerstellen mit einer Filialkirche.

4. Friedelshausen (Vridoldishus) war in ältern Zeiten der Sitz eines Wirzburgischen Centgerichts, und kam 1265 durch Pfandschaft an die Grafen von Henneberg, die es bis zu ihrem Aussterben im Besitz hatten, wo alsdann das Stift Wirzburg seinem Einlösungsrechte 1586 entsagte. Der Ort enthält 65 Häuser und eine Pfarrkirche; auch befindet sich hier ein Rittergut.

5. Georgenzell, ein Dorf von 21 Wohnungen. Ehedessen war es ein dem Thuringischen Closter Georgenthal untergebenes Cistercienser Mönchskloster, auf welches Kurfürst Johann zu Sachsen Anspruch machte; er trat aber dennoch dasselbe gegen den St. Georgenberg bey Rodach 1540 an Henneberg ab.[5]

| 6. Hümpffershausen (Hintereshus) ein Filial von Friedelshausen, bestehet aus 58 Häusern.

7. Kaltenlengsfeld, ein Pfarrdorf von 70 Feuerstellen, mit einer Pfarrkirche.

8. Oberkaz, ein Filial von Niederkaz, bestehet aus 57 Wohnungen und einem adelichen Gute. Unweit dem Ort lieget das alte Schloß Wolffsburg, von welchem noch wenige Mauerschädel übrig sind. Einer urkundlichen Nachricht zufolge wurde dasselbe im J. 1380 mit Bewilligung Graf Heinrichs von Henneberg-Schleusingen, von Eberharden von der Kere erbauet.

9. Oepfershausen (Ophrideshusen) ein großes Pfarrdorf von 100 Feuerstellen, mit 2 adelichen Rittergütern.

10. Rosa, enthält 30 Wohnungen.

11. Rosdorf, ein ritterschaftlicher Ort, bestehet aus 57 Häusern und einem Schlosse, woran die Herrn von Wechmar nebst den Herren von Geyso[6] Antheil haben.

12. Schwarzbach, bestehet aus 47 Wohnungen.

13. Wahns, ein Filial von Unterkaza, begreift 38 Feuerstellen.

| Die einzelnen Höfe und Vorwerke, welche zum Amt Sand gehören, sind 1. der Kohlbachshof, 2. der Roßhof, und 3. Sinnershausen, ein ehemahliges Nonnenkloster, und dermahlen ein adeliches dem Herrn von Hinkeldey zuständiges Gut. Ausserdem trifft man hier folgende Wüstungen an: 1. Allenbach, 2. Allmanns, 3. Berletshausen, 4. Diethaus oder Dieters, (Diethoes) 5. Dörrensolz, 6. Grimms, (Grimaha) 7. Hanberg, 8. Hofrieden, 9. Homberg, 10. Luckershausen, 11. Ratschberg, 12. Reifendorf und 13. Sachsenau.
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Zuletzt müssen wir in Ansehung der beyden combinirten Ämter Wasungen und Sand noch dieses bemerken, daß sämmtliche darin befindliche Waldungen vermöge eines Subdivisionsrecesses vom Jahr 1661 dem Hause Weimar überlassen worden, welches sich dagegen verbindlich gemacht hat, die gewöhnlichen Deputathölzer unentgeltlich, den hiesigen Unterthanen aber die nöthigen Holzbedürfnisse um einen bestimmten Preis, von 3 gr. 6 pf. für die Klafter, abzugeben[7] Diese Holzabgabe gerieth aber| seit dem Jahr 1742 ins Stecken, und es entstand darüber zwischen den Häusern Sachsen-Weimar und Meiningen ein Proceß, welcher endlich im Jahr 1787 dahin verglichen wurde, daß Sachsen-Weimar nicht nur die Deputathölzer, sondern auch jährlich den Amtsunterthanen 1525 Klafter Holz und 7621/2 Schock Reißig, den alten Recessen gemäß, fürs künftige abzugeben, nächst dem, in Ansehung des Rückstandes, dem Herrn Herzog zu Sachsen-Meiningen 2000, und den Wasungischen und Sandischen Unterthanen 6000 Stück Carlsd’or als ein Entschädigungs-Quantum auszuzahlen versprach.


5. Amt Frauenbreitungen.
Dieses Amt begreifet meistens die ehemahligen Besitzungen des Klosters Frauen- oder Königsbreitungen, und hat sich erst zur Zeit der Reformation zu seinem jetzigen Umfang und zu seiner gegenwärtigen Verfassung ausgebildet. Die Grafen von Henneberg hatten seit dem Jahr 1301 die Schutzvogtey über dieses Kloster im Besitz, und da es mit seiner Zubehör ohnehin in ihrem Gebiete lag, so waren sie als Schutz- und Landesherren vollkommen berechtiget, dasselbe, bey der Einführung des Lutherthums, zu säcularisiren,| und es in ein Vogteyamt zu verwandeln. Dahin gehören

1. Frauen- oder Königsbreitungen (Breidinge quod dicitur regis) welche Benennung wahrscheinlich von der königlichen Domäne, die in den ältesten Zeiten den Teutschen Kaisern in der Villa Breitungen zuständig war, herrühren mag. Anfänglich 1137 wurde daselbst ein Hospital erbauet,[8] welches 1153 die Rechte eines Augustiner Nonnenklosters erhielt,[9] und dem Stifte Hersfeld unterworfen war. Letzteres übertrug 1301 Grafen Berthold VII. (X) von Henneberg die Schirmvogtey über dasselbe,[10] und das war eigentlich der Grund zu der in der Zeitfolge sich mehr und mehr entwickelnden Landeshoheit, welche dem Hause Henneberg den eigenthümlichen Besitz dieses Klosters und seine Güter verschaffte. Der Ort selbst lieget an der Werra, und erhielt 1776 das Marktrecht. Hier befindet sich das fürstliche Amt, eine Adjunctur, ein Cammergut und ein adelicher Freyhof.

| 2. Altenbreitungen, ein Filial von dem vorhergehenden.

3. Wernshausen, ein Pfarrdorf.

4. Helmers, ein Filial von Rosa. Unweit demselben lieget das alte Schloß Frankenberg, welches in ältern Zeiten der Sitz einer ansehnlichen Herren-Familie war, die aber schon im 13ten Jahrhundert ausstarb.

5. Meiners, ein kleines Dorf.

In diesem Vogteyamte liegen folgende Höfe und Wüstungen:

1. Bußhof, 2. Creymer, 3. Farnbach, 4. Grumbach, 5. Hauhof, 6. Knollbachshof, 7. Neuhof, 8. Neuroda, 9. Sorge und 10. Stahlhausen.

Die Wüstungen heißen:

1. Brintenbach, 2. Einprechts (Oprechtes) 3. Forsthof, 4. Frankenroda, 5. Großendorf, und 6. Scherstruth. (Scherfstrote.)


6. Amt Salzungen.
Die ältern Schicksale dieses Amtes machen einen eben so wichtigen als verwickelten Theil der Hennebergischen Geschichte aus, worauf wir uns aber, bey den engen Gränzen der gegenwärtigen Beschreibung, nicht füglich einlassen können. Ursprünglich| befanden sich die im 14ten Jahrhundert ausgestorbenen Dynasten von Frankenstein im Besitz dieser Gegend, aber schon in den Jahren 1306, 1311 und 1317 verkauften sie, urkundlichen Nachrichten zu Folge, einen betrachtlichen Theil von Salzungen dem Stifte Fulda, und endlich überließen die Brüder Heinrich und Ludwig von Frankenstein den Überrest an Graf Berthold VII. (X) von Henneberg-Schleusingen.[11] Auf diese Art war diese Landschaft schon damahls zwischen Fulda und Henneberg getheilt. Die Hennebergische Hälfte kam in der Folge an die Landgrafen von Thüringen, welche seit dem Jahr 1409 im Besitz des halben Amtes auftreten.[12] Die Fuldaische Hälfte hatten zwar gedachte Landgrafen schon vorher (1366) durch Pfandschaft an ihr Haus gebracht, sie versetzten aber selbige nebst dem Amte Lichtenberg (1409) an das Erzstift Mainz, von welchem beydes auf gleiche Art 1433 an Henneberg-Römhild überging. Bey der in diesem Hause 1532 geschehenen Landessonderung, fiel dieser Antheil von Salzungen| an Graf Albrechten zu Schwarza, dessen hinterlassene Wittwe, Katharina von Stollberg, dasselbe als Wittum bis 1577 inne hatte und an die Grafen von Stollberg vererbfällte. Es wurde aber wegen einer Stollbergischen Passivschuld von Herzog Johann Casimir zu Sachsen-Coburg 1577 in Sequestration genommen, und nach einem langwierigen Proceß bequemte sich Stollberg, das halbe Amt Salzungen an Herzog Ernsten zu Sachsen-Gotha (1657) um 15000 fl. zu überlassen,[13] wodurch dieses Haus, welches bereits die andere Hälfte davon inne hatte, zum Besitz des ganzen Amtes gelangte. In der brüderlichen Erbsonderung vom Jahr 1681 kam dasselbe an Herzog Bernhard zu Sachsen-Meiningen, und begreifet folgende Ortschaften:
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1. Salzungen, eine ansehnliche Stadt an dem Werra Fluß in einer angenehmen und fruchtbaren Gegend. Sie führet ihren Namen von dem daselbst befindlichen Salzwerke, welches schon im Mittelalter eine besondere Pfännerey-Innung erhielt,[14] und noch| jetzt mit gutem Erfolg betrieben wird. Dieser Ort ist der Sitz eines fürstlichen Justizamtes und einer Superintendentur. Auch befindet sich hier eine städtische Obrigkeit, welche schriftsäßig ist und einen Landstand ausmachet.[15] Am äussersten Theil der Stadt lieget das Schloß Schnepfenburg, neben welchem noch verschiedene Kemnaten anzutreffen sind, die den ehemahligen Burgmännern zuständig waren. Jenseits der Werra lag das alte Schloß Frankenstein, von welchem aber nichts mehr zu sehen ist.

2. Immelborn, ein Pfarrdorf von 41 Häusern an der Werra.

3. Wildprechtroda, ein Filial Salzungen, bestehet aus 21 Wohnungen und 2 adelichen Ansitzen, welche nebst der Niedergerichtbarkeit den Herren von Buttlar gehören.

| 4) Uebelroda, ein Dorf von 15 Feuerstellen, ist ebenfalls der Buttlarischen Familie zuständig.

5. Leinbach, enthält 40 Häuser und 2 adeliche Buttlarische Rittergüter.

6. Langenfeld, ein Dorf von 42 Wohnungen mit einem adelichen Hof.

7. Ditlas, (Tuttelins) ein geringes Dorf mit einem Buttlarischen Rittergut.

8. Möhra, bestehet in 70 Feuerstellen mit einer Pfarrkirche. Es war der Wohnort Heintz Luthers, der im dasigen Bergwerk arbeitete, und von da nach Eisleben gegangen ist, wo ihm sein Sohn Martin Luther erst geboren wurde.

9. Witzelroda, ein Pfarrdorf von 37 Wohnungen.

10. Holeborn, enthält nur 6 Häuser und pfarret nach Salzungen.

11. Oberellen, ein adelich Hansteinisches Gerichtsdorf.

Ausserdem befinden sich in diesem Amte 4 Höfe und 4 Wüstungen. Erstere sind

1. Der Klausberg, ein adelich von Harstallischer Hof, 2. Oberrohna, gehöret dem Landgrafen zu Hessen-Philippsthal. 3. und 4. Ober- und Untersorga.

| Die Wüstungen heißen:

1. Hornseigen (Villa Hurningeshegin) 2. Nanchendorf (Nanthindorf) bey Langenfeld, 3. Vaccarda, und 4. Zeulroda.


7. Kloster-Amt Allendorf.

Der zu diesem Amte gehörige Dörferdistrict war ehedessen das Eigenthum des Benedictiner Klosters Allendorf, dessen Stiftung man den Dynasten von Frankenstein zuschreibet. Im Jahr 1528. wurde es von Kurfürst Johann zu Sachsen säcularisirt und zu dem Sächsischen Antheil an Salzungen geschlagen. Es stehet daher dasselbe in Ansehung der Jurisdiction unter jenem Amte, und begreifet folgende Ortschaften und Höfe:

1. Allendorf, pfarret nach Salzungen und bestehet nur aus 17 Wohnungen und einem adelichen Gute.

2. Nauendorf, hat 17 Feuerstellen und ist nach Wizelroda eingepfarrt.

3. Eltmarsdorf, ein kleines nach Immelborn eingepfarrtes Dorf von 6 Häusern.

4. Kaltenborn, enthält 16 Wohnungen und pfarret in die Salzunger Filialkirche Langenfeld.

| 5. Nizendorf, insgemein die Stieglizhecke, 6. Gräffendorf, 7. Grundhof, 8. Hermannsroda, 9. Huttenhof, 10. Mittelrohna, 11. Mehrhof, 12. der Obere- und Untere Rohrigshof, sind geringe Höfe, die aus wenigen Häusern bestehen.

In eben diesem Bezirke lieget zwar auch das dem Hause Sachsen-Meiningen zuständige Amt Altenstein, es gehöret aber nicht mit zur Grafschaft Henneberg, und bleibet daher von dieser geographischen Beschreibung ausgeschlossen.


VI. Das fürstliche Haus zu Sachsen-Hildburghausen.

besitzet von den Hennebergischen Landen weiter nicht als


das Amt oder die Kellerey Behrungen,
welche bey der Landestheilung vom Jahr 1660 an Sachsen-Altenburg, 1672 an Sachsen-Gotha, und in der brüderlichen Erbsonderung 1680, an Herzog Heinrichen zu Sachsen-Römhild fiel, nach dessen unbeerbten Tode 1710 der Ort Behrungen dem Hause Hildburghausen überlassen wurde. Vermöge des bekannten Schalkauer Umtauschvertrags vom Jahr 1723 erhielt| dieses fürstliche Haus von Sachsen-Meiningen die in dieser Gegend gelegenen und in die Ämter Meiningen und Maßfeld gehörig gewesenen Dörfer Queienfeld, Rentwertshausen, Berkach, und Schwikershausen, welche sämtlich zur Kellerey Behrungen geschlagen wurden, wodurch dieselbe sich zu einem kleinen Amtsbezirk ausbildete. Es gehören daher zu demselben

1. Behrungen (Baringe) ein Marktflecken von 200 Wohnungen, ist der Sitz eines fürstlichen Amtes und einer Adjunctur.

2. Queienfeld, ein Pfarrdorf.

3. Rentwertshausen ist ein Filial vom vorigen und hat ein adeliches Rittergut, dessen Besitzern die vogteyliche Gerichtbarkeit daselbst zustehet.

4. Berkach (Berchohe) ein ganerbschaftliches Pfarrdorf, in welchem dem Hause Hildburghausen und dem Stifte Wirzburg, ingleichen den adelichen Familien von Stein und von Bibra eine bestimmte Anzahl Unterthanen, nebst der Jurisdiction über selbige, zugehören. Vermöge Recesses vom Jahr 1670 ist dem Hause Sachsen das Patronat-Recht und die geistliche Gerichtbarkeit zuständig; [16]| die Cent aber gehöret nach Wirzburg.

5. Schwickershausen (Suiggerishusin) ein Filial von Berkach. Die Hälfte des Dorfs gehört samt der Vogtey dem Herrn von Bronsard, welcher daselbst einen Rittersitz hat.

Im Bezirke dieses Amtes liegen noch die adelichen Dörfer Nordheim, und Nosrieth, welche beyde dem Freyherrn von Stein zugehören und zur Reichsritterschaft, Orts Röhn und Werra, gerechnet werden.


VII. Der Landgraf von Hessen-Cassel

befindet sich im Besitz der Hennebergischen Herrschaft Schmalkalden, von deren Geschichte man aber weder im Büsching, noch im Engelhards Erdbeschreibung von Hessen S. 824 eine befriedigende Nachricht findet.

Ursprünglich gehörte dieser Bezirk den Landgrafen von Thüringen, und kam zuerst,

| nach Erlöschung des Thüringischen Mannsstammes, (1247) vermög Erbrechtes, an Grafen Hermann I. (II) von Henneberg, als einen unstreitigen Miterben der Thüringischen Allodial-Güter.[17] Nach dem unbeerbten Ableben seines Sohnes Poppens VIII (XIV) fiel diese Landschaft 1290 an dessen Schwester, die Marggräfin Jutta zu Brandenburg, Marggraf Ottens Gemahlin, und blieb bey diesem Hause bis in das Jahr 1312, wo eine Enkelin der Jutta, gleiches Namens, sich mit Grafen Heinrich VIII. (XII.) von Henneberg-Schleusingen vermählte und ihm den Schmalkaldischen Landesbezirk nebst der Pflege Coburg, unter dem Namen der neuen Herrschaft, so viel ihr, als einer Brandenburgischen Erbtochter, davon zum vierten Theil zuständig war, zum Heyrathsgut zubrachte; die übrigen 3 Theile aber kaufte ihr Schwiegervater, Berthold VII. (X.) von Henneberg, ihren Geschwistern vollends ab.[18] Allein obgedachter Graf Heinrich starb 1347 ohne männliche Erben und hinterließ seine Gemahlin mit 3 Töchtern, welchen in dem mit Heinrichs Bruder, Graf| Johann I. im J. 1347 geschlossenen Theilungsvertrag die ganze neue Herrschaft zugetheilet wurde.[19] Die eine Tochter, Sophia, war die Gemahlin Burggraf Albrechts zu Nürnberg, und bekam bey einer unter ihren Geschwistern 1353 geschehenen Unterabtheilung die Herrschaft Schmalkalden, die Vogtey Burgbreitungen, und die halbe Cent Benshausen.[20] Sie verkaufte aber diese Länder (1360) an Landgrafen Heinrich von Hessen und an des Grafen Johann von Henneberg hinterlassene Wittwe und Söhne um 43000 fl.[21] und seitdem besaßen beyde fürstliche Häuser diese Landschaft in ungetheilter Gemeinschaft. In Ansehung des Amtes Schmalkalden errichteten Landgraf Philipp zu Hessen und Graf Wilhelm VI. (VII) zu Henneberg im Jahr 1521 einen wechselseitigen Erbfolge-Vertrag,[22] und als im Jahr 1583 der Hennebergische Stamm erlosch, so ging nunmehr| gedachtes Amt nebst den dahin gehörigen Gerichten Barchfeld, Broderoda und halb Benshausen an Hessen über. Die Vogtey Herrnbreitungen war zwar kein Gegenstand des gedachten Successionsrecesses; da sie aber dem Stifte Hersfeld zu Lehen rührte, und letzteres dem Hause Hessen die Anwartschaft darauf zugesichert hatte: so nahm Landgraf Wilhelm auch die Vogtey Herrnbreitungen in Besitz, welche ihm von dem Kur- und Fürstlichen Hause Sachsen, als Erbfolgern der Hennebergischen Lande, durch besondere Verträge zugestanden wurde. Dieß ist die wahre und richtige Beschaffenheit des Hessischen Erwerbs der heutigen Herrschaft Schmalkalden, wobey wir nur noch dieses bemerken, daß die dazu gehörig gewesene halbe Cent Benshausen im Jahr 1619 von Hessen an das Haus Sachsen, gegen das Amt Hallenberg, vertauscht wurden.
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Im Jahr 1627 kamen diese Lande durch Pfandschaft an das Haus Hessen-Darmstadt, von welchem der hier eingeführte reformirte Gottesdienst abgeschaffet und die lutherische Religion eingeführet wurde. Dieß dauerte bis in das Jahr 1648, wo gedachte Herrschaft dem Hause Hessen wieder| abgetreten wurde, bey welcher Gelegenheit sowohl wegen Fortsetzung des lutherischen Gottesdienstes, als auch wegen Wiederherstellung der reformirten Glaubenslehre ein besonderer Vergleich zu Stande kam,[23] der noch jetzt die Norm der dasigen Kirchenverfassung von beyderley Religionsverwandten ausmachet.

Die ganze Herrschaft Schmalkalden, deren Flächeninhalt sich wenigstens auf 4 Quadratmeilen belauft, bestehet aus den Ämtern Schmalkalden, Herrnbreitungen, Hallenberg, dem Gerichte Barchfeld und der Cent Broderoda, und enthält neben der Hauptstadt dieses Namens 3 Marktflecken, 37 Dörfer und 15 Höfe.

Die vornehmsten Bäche, welche diese Landschaft durchwässern, sind die Schmalkalde, die Stille, die Hasel, die Flohe und die Druse.


1. Oberamt Schmalkalden.

Dahin gehört die Stadt

Schmalkalden, (Smalacalta) welche an dem Fuße des großen Thüringer Waldes in einem von hohen Gebirgen eingeschloßenen Thale lieget. Sie enthält bey 1000 Wohnungen| und 6000 Menschen, welche theils der lutherischen theils der reformirten Religion zugethan sind, und sich, was die Kirchenverfassung betrifft, zwar in zwey Gemeinden theilen, aber dennoch die Stadtkirche in gemeinschaftlichem Gebrauch haben.[24] Eine jede derselben ist mit einem besondern Inspector oder Superintendenten versehen, welcher über die Kirchen der ganzen Herrschaft die Aufsicht hat. In der Reformationsgeschichte ist die Stadt sehr berühmt, weil die Glaubensartikel des Doctor Luthers hier bestättiget, auch von den protestantischen Fürsten ein Bund gemacht wurde, um sich gegen die Angriffe der katholischen Mächte zu schützen.
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Was die politische Einrichtung betrifft, so befindet sich hier 1) ein Oberamt, welchem die übrigen Ämter und Gerichte dieser Herrschaft unterworfen sind. 2) Ein Magistrat, welcher die Criminalgerichtbarkeit hat, und aus einem Stadtschultheißen, zwey Bürgermeistern, zwey Kämmerern und zwölf| Rathsgliedern bestehet. 3) Ein Commerzien-Collegium und 4) ein Bergamt, unter dessen Jurisdiction die Stahl- und Hammergewerke stehen. Innerhalb der Stadt lieget auf einer Anhöhe das Schloß Wilhelmsburg, welches 1585 von neuem erbauet wurde. Die hiesige Salzsiederey ist beträchtlich, und es werden wöchentlich bey 120 Malter Salz verfertiget und ins Ausland verführet. Die Sole ist dreylöthig und das daraus genommene Salz hat seine gehörige Weiße und Schärfe. Auch ist diese Gegend mit vielen Stahl- und Eisenbergwerken gesegnet, so daß jährlich bey 30000 Tonnen Stahl- und Eisenstein gefördert werden, deren jede 10 Centner gegossenes Eisen gibt. Eine umständlichere Beschreibung dieser Stadt gehöret zur Topographie.

Die Dorfschaften, welche im Bezirk des Amts Schmalkalden liegen, sind:

1. Aue, 2. Heindorf, 3. Völkers, 4. Mittelschmalkalden, 5. Näherstille, 6. Mittelstille, 7. Obergrumbach, 8. Breitenbach, 9. Asbach, 10. Rotteroda, 11. Oberschönau, 12. Unterschönau, 13. Weideborn, 14. Flohe, 15. Schnellbach, 16. Struth, 17. Helmershof, 18. Reichenbach, 19. Altersbach, 20. Holenborn,| 21. Seligenthal, 22. Neßelhof und 23. Au Wallenburg.

Unweit demselben lag auf einem hohen Berge das alte Schloß Wallenburg, welches im Mittelalter sehr berühmt war.

Ausser diesen Dorfschaften gehören hieher folgende Höfe: 1. Atzenroda, 2. Canzlarsgrund, 3. Dippach, 4. Gräffenneußles, 5. Hefftenhof, 6. Kirhof, 7. Neuhof, 8. Nüßles, 9. Rothhof, 10. Hedwichshof, und 11. Wallenburgshof.

Die Wüstungen, welche man hier antrifft, heißen: 1. Kohlhof, 2. Reinhardsroda, 3. Roßbach, 4. Steinbach bey Weidenbrunn, 5. Helffers, und 6. das eingegangene Schloß Falkenburg bey Seligenthal.


2. Die Vogtey Herrnbreitungen.
Dieses Amt war so, wie das jenseits der Werra gelegene Sachsen-Meiningische Amt Frauenbreitungen, eine ehemalige Besitzung der Geistlichkeit, und gehörte mit seinem umliegenden Dörferdistrict den Mönchen der Benedictiner-Abtey Burg- oder Herrn Breitungen. Die gewöhnliche Meinung, daß solche im Jahr 1110 vom Pfalzgrafen Siegfried zu Orlamünda gestiftet| worden, ist ungegründet, weil schon eine Urkunde vom Jahr 1048. das Daseyn des Klosters Herrnbreitungen beweiset.[25] Die Schirmvogtey über dasselbe hatten anfänglich die Landgrafen von Thüringen, die aber selbige 1216 dem Stifte Hersfeld überließen. Letzteres verlieh dieses Recht den Dynasten von Frankenstein, und nachher den Herren von Salza, von welchen es Graf Berthold VII (X) von Henneberg im Jahr 1337 käuflich an sich brachte.[26] Seitdem besaß dieses gräfliche Haus die Vogtey Herrnbreitungen als ein Hersfeldisches Lehen, und weil das dasige Stift dem Hause Hessen im 16ten Jahrhundert die Anwartschaft darauf ertheilet hatte, so nahm Landgraf Wilhelm selbige, nach Erlöschung des Hennebergischen Stammes, in Besitz. Es gehören zu diesem Amte
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1. Herrnbreitungen, ein ansehnliches an dem Werrafluß gelegenes Dorf mit einem Schlosse, in welchem Graf Poppo XII. (XVIII.) von Henneberg von 1560 bis 1574 residirte. Nach seinem Tode hatte| seine Gemahlin, Sophia von Braunschweig, diesen Ort, vermöge eines Vertrags, vom Jahr 1575 bis 1631, als Wittum im Besitz, und es ist daher irrig, wenn Engelhard[27] vorgibt, daß Graf Georg Ernsts hinterlassene Wittwe hier gewohnet habe, indem sich dieselbe 1586 mit dem Pfalzgrafen Georg Gustav am Rhein anderweit vermählet hat. 2) Fambach (Vanebach). 3) Heßles, 4) Wahles, 5) Drußen, 6) Herges, 7) Ellmenthal, 8) Lautenbach und 9) Wenigenfambach, sind mittelmäßige Dörfer. Die im Amte liegenden Höfe sind Gukelshof oder Wolfsberg, Beyrode, Winne, und die halbe Todewart, dessen andere Hälfte im Meiningischen Amte Frauenbreitungen lieget und die Gränzscheide ausmachet.


3. Das Amt Hallenberg.
Es führet dasselbe seinen Namen von dem bey dem Orte Steinbach gelegenen wüsten Schlosse Hallenberg, und war ehedessen ein Pertinenzstück der Grafschaft Henneberg-Römhild. In der Theilung vom Jahr 1532 kam dasselbe an Grafen Albrecht zu Schwarza, und nach dessen unbeerbten| Tode (1549) an Henneberg-Schleusingen. Als aber auch diese Linie ausging, und das Haus Sachsen ihre Lande erbte, wurde das Amt Hallenberg im Jahr 1619 dem Hause Hessen, gegen dessen halben Theil an Benshausen, abgetreten. Hiezu gehören 1) Steinbach, ein Marktflecken von 400 Wohnungen. 2) Bernbach, 3) Herges, 4) Stillspringen und 5) Hechel ein einzelnes Wirthshaus. Auch liegen in diesem Bezirke die alten Schlösser Moßburg und Rupperg.


4. Das Gericht Barchfeld
schränket sich bloß auf den Marktflecken Barchfeld ein, und gehöret dem Landgrafen von Hessen-Philippsthal. Der Ort lieget in einer schönen Plaine an der Werra und hat eine starke Passage, weswegen er 1694 von Hessen-Cassel mit dem Marktrecht privilegiret wurde. Ausser dem fürstlichen Schloße, welches ehedessen der Familie von Boineburg zugehörte, befindet sich daselbst ein dem Herrn von Stein zuständiger Rittersitz. An der hohen und niedern Gerichtbarkeit besitzet Hessen-Philippsthal 3 Theile, und die Herren von Stein 1 Theil, dergestalt, daß solche von jedem Inhaber besonders| ausgeübet wird. In ältern Zeiten war Barchfeld eine von dem Amte Schmalkalden ganz abgesonderte Besitzung der Grafen von Henneberg, unter welchen Heinrich IX (XIII.) 3 Theile (1387) an Landgraf Hermann zu Hessen um 5200 Pfund Heller versetzte und mit demselben wegen der Gemeinschaft einen besondern Burgfrieden errichtete.[28]

Da dieser Ort in dem bereits oben angeführten zwischen Hessen und Henneberg 1521 geschlossenen Erbfolgevertrag nicht mit begriffen ist, so hätte der Hennebergische Antheil unstreitig dem Hause Sachsen, als Hennebergischen Erbfolgern, zufallen müssen; allein nach Graf Georg Ernsts Tode nahm Hessen denselben, unter dem Vorwand eines Zubehörs zum Amte Schmalkalden, ganz in Besitz; und ob man gleich Sächsischer Seits dagegen heftigen Widerspruch machte, so wurde doch endlich 1619 Barchfeld an Hessen überlassen.


5) Die Cent Broderoda.

Zu diesem Centgerichte gehören nur 2 Ortschaften, als

| 1) Broderoda, (Brunwartesrod) ein großer Marktflecken von 305 Feuerstellen, welcher schon in ältern Zeiten der Sitz eines Centgerichts war, und in dieser Eigenschaft 1360 vom Burggrafen Albrecht zu Nürnberg an Hessen und Henneberg-Schleusingen nebst der Herrschaft Schmalkalden verkaufet wurde.[29] Der Ort lieget im Thüringer Walde an dem Fuß des bekannten Inselbergs in einer sehr rauhen und bergichten Gegend. Es gibt hier viele wohlhabende Handels- und Fuhrleute, und besonders verschaffet die starke Tabaks-Fabrike den Inwohnern die meiste Nahrung. Im Jahr 1717 erlangte Broderoda das Marktrecht.

2) Kleinschmalkalden, ein großes Dorf, lieget in einem schmalen mit hohen Bergen und Felsen eingeschlossenen Thale. Es gehöret nur zur Hälfte mit 135 Wohnungen dem Hause Hessen, der übrige Theil aber lieget im Fürstenthume Gotha, und wird zum Amte Tenneberg gerechnet. Der durch das Dorf fließende Bach Schmalkalden ist die Gränzscheide zwischen Hessen und Gotha.



  1. dipl. de a. 1008. im 1ten Th. der Henneb. Geschichte S. 77.
  2. Ludwigs Würzb. Geschichtschr. S. 928.
  3. Eine umständliche Nachricht von diesem Seminario findet man in Schlözers Briefwechsel Th. 8. S. 137. f.
  4. Buder. Symmicta oberservat. p. 97.
  5. Dipl. MSpt. d. d. Weimar Dienstags den 8ten Tag nach Viti 540.
  6. Nicht Geysau, wie es oft geschrieben wird, denn dieß ist eine Sächsische Familie.
  7. S. die Urkunde in Reinhards Beyträgen II. Th. S. 126.
  8. Dipl. in Kuchenbecker anal. Hass. Coll. XII. p. 302.
  9. Dipl. in Schoettg. et Kreys. diplomat. T. III. p. 541.
  10. Dipl. in Kuchenb. l. c. p. 350.
  11. Dipl. de an. 1370. in Heims Henneb. Chron. Th. 2. S. 184.
  12. Rudolphi Gotha dipl. II. p. 315.
  13. Dipl. Geschichte des Hauses Henneb. Th. I. S. 756.
  14. Schon im Jahr 1321 ertheilte das Stift Fulda, als damahliger Inhaber der Stadt Salzungen, [281] der dasigen Pfännerey ein Privilegium (Fritschii opus c. T. I. p. 364) welches von den nachherigen Besitzern sehr oft erneuert und erweitert wurde.
  15. Wir wünschen hier, so wie über Suhla, Schleusingen, Ilmenau etc. welche durch Brandschaden in neuern Zeiten so viel gelitten haben, von unsern Herrn Correspondenten einmahl eine nähere Beschreibung, als sich für gegenwärtigen Grundriß schickt. Dabey könnte auch der Mittel gedacht werden, wodurch sich diese Orte in so kurzer Zeit wieder erhohlt haben. d. H.
  16. [286] Der Receß sagt: daß der Pfarrer zu Berkach nach gehaltener Probpredigt vom Hause Sachsen mit Zuziehung der adelichen Ganerben dem Bischoffe zu Wirzburg präsentirt und von ihm examinirt werden soll. s. J. G. von Meyern Nbg. Friedens-Exerc. Handl. II. Th. 13 Buch. §. 28. S. 815. In dem Wirzburg. Hof und Addreßkal. wird aber Berkach als eine Wirzburgische Pfarre angegeben.
  17. Dipl. Gesch. von Henneb. Th. I. S. 123. f.
  18. Ebendas. S. 139. f.
  19. Ebendas. S. 155.
  20. Ebendas. S. 161.
  21. S. die Urk. in Schoettg. et Kreys. l. c. T. III. p. 557. Büsching und Engelhard bestimmen die Kaufsumme unrichtig auf 4300 fl indem die Urkunde selbige sehr deutlich mit 43000 fl. benennet.
  22. Er stehet in Wenks Hessischer Landsgesch. Th. I. im Urkundenbuch. S. 267.
  23. De Meiern acta pac. Westph. P. 5. p. 684.
  24. Von der Kirchenverfassung der Herrschaft Schmalkalden findet man in Lederhosens Beschreibung des Hessischen Kirchenstaats S. 255. f. f. umständliche und zuverläßige Nachrichten.
  25. S. die Urkunde in Schannat. Trad. Fuld. p. 606. de an. 1048. XIII. Kal. Ian. in Monasterio Breitingen.
  26. dipl. in Kuchenbeck. Anal. Hass. Col. XII. p. 372.
  27. am a. O. S. 851.
  28. Dipl. Mspt. de an. 1387. in die assencion. domini.
  29. dipl. in Schoettg. et Kreys. T. III. p. 557.