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RE:Fufius 10

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Q. f. C. n. Calenus, Q. Statthalter in Gallia Narbonensis 42 v. Chr.
Band VII,1 (1910) S. 204207
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10) Q. Fufius Q. f. C. n. Calenus (Fasti Cap.; Q. f. die Inschriften und Dio XLII Ind.). Ein Denar, der auf der Vorderseite die Köpfe von Honos und Virtus zeigt und auf der Rückseite die Gestalten der Italia und der Roma, sich die Hände reichend, gibt als Namen der Münzmeister: Kaleni, Cordi. Mommsen (Röm. Münzw. 639 nr. 285) setzte den Denar zwischen 680 = 74 und 705 = 49 und konnte daher den Münzmeister Kalenus mit F. gleichsetzen, während Cordus ganz unbekannt ist. Aber nach einem späteren Funde ist die Münze vielmehr zwischen dem Ende des Bundesgenossenkrieges und Sullas Dictatur geprägt (Blacas Trad. Blac. II 470 nr. 258; vgl. Babelon Monn. de la rép. rom. I 511ff.), also mindestens zwei Jahrzehnte vor dem ersten Auftreten des F. Trotz dieses Bedenkens darf vielleicht an der Identität festgehalten werden. Die Führung des Münzmeisteramtes unter der Herrschaft Cinnas und der Demokraten paßt zu der politischen Stellung des F. in seinem späteren Leben; es paßt ferner dazu, daß er seine Tochter mit C. Vibius Pansa, dem Sohne eines von Sulla proskribierten Mannes (vgl. Dio XLV 17, 1) vermählte; drittens hatte F. schon 707 = 47 einen erwachsenen Sohn, ist also damals nicht mehr jung gewesen, und alles dies stimmt auch zu der Angabe über seinen eigenen Vater Nr. 9, zu der Zeit seiner Praetur und zu seinem Verhältnis zu Männern wie Cicero und Varro. Vermutlich war er unter Cinna in die politische Laufbahn eingetreten und dann in den Zeiten der aristokratischen Reaktion zurückgesetzt worden, bis er 693 = 61 das Volkstribunat erhielt und den wegen Religionsfrevel angeklagten P. Clodius in Schutz nahm (Cic. ad fam. V 6, 1). Der Senat ließ ein Gesetz einbringen, wonach die Richter für diesen Prozeß vom Praetor eigens bestellt werden sollten; F. richtete vor dem Volke im Circus Flaminius an Pompeius die verfängliche Frage, ob er für dieses Gesetz sei, worauf er eine ausweichende Antwort empfing (Cic. ad Att. I 14, 1, vgl. 6. Schol. Bob. Clod. et Cur. arg. p. 330 Or.). Er wagte zwar keinen Einspruch gegen den Senatsbeschluß, der die Abstimmung über das Gesetz sicherte (Cic. a. O. 5); aber weil sein Einspruch [205] gegen das Gesetz selbst gefürchtet wurde, nahm man anstatt der von den Consuln beantragten Fassung eine von ihm selbst vorgeschlagene vor, die eine scheinbar unbedeutende, in Wahrheit aber entscheidende Änderung einführte, daß nämlich der Praetor die Richter nicht ganz frei wählen konnte, sondern nur aus den drei Decurien (Cic. a. O. 16, 2; vgl. Ascon. Mil. 39. Mommsen Strafr. 198, 1); die Folge war die Freisprechung des Clodius. Als Praetor im J. 695 = 59 brachte F. ein ebenfalls für politische Prozesse wichtiges Gesetz durch, daß die Geschworenen in den drei Decurien gesondert abstimmen sollten (Dio XXXVIII 8, 1. Schol. Bob. Flacc. p. 235 Or.; vgl. Mommsen a. O. 445, 5); doch als sich Mitte des Jahres die Volksstimmung gegen den Consul Caesar wandte, gab sie sich auch gegen den mit ihm verbündeten Praetor F. kund (Cic. ad Att. II 18, 1). Infolge seiner entschiedenen Parteistellung gelangte F. in der nächsten Zeit nicht zum Consulat und spielte auch sonst keine Rolle. Nur im J. 698 = 56 trat er gegen M. Caelius Rufus als Belastungszeuge auf; denn hinter Cic. Cael. 19 fügt die jetzt von A. C. Clark als maßgebend erkannte Hs. den Titel eines nicht ausgearbeiteten Abschnitts hinzu: De teste Fufio. Aber bei den Senatsverhandlungen, die auf die Ermordung des Clodius folgten, brachte er am 28. Februar 702 = 52 wieder einen Antrag ein, der scheinbar rein formell, doch für die Entscheidung recht wesentlich war; Cic. Mil. 14 spricht davon mit verächtlicher Ignorierung des F., dessen Namen Ascon. z. d. St. 39 aus einer Rede des T. Munatius entnommen hat (vgl. noch Cic. Phil. VII 4. VIII 16). Im nächsten Jahre 703 = 51 ging F. zu Caesar nach Gallien, nahm an den letzten Kämpfen um Uxellodunum teil (Hirt. bell. Gall. VIII 39, 4) und blieb nun in Caesars Diensten. Nach dem Ausbruch des Bürgerkrieges besuchte er, zu Caesar nach Brundisium eilend, am 10. März 705 = 49 Cicero auf dem Formianum und machte ihm gegenüber Pompeius und den Senat für alles Unheil verantwortlich (Cic. ad Att. IX 5, 1). Im Sommer focht er im spanischen Feldzuge gegen die Legaten des Pompeius (Caes. bell. civ. I 87, 4) und vielleicht auch eine Zeitlang gegen das belagerte Massilia (Cic. Phil. VIII 17). Um die Jahreswende ging Caesar mit einem Teil seines Heeres nach Epirus und beauftragte F., die Transportschiffe nach Brundisium zurückzuführen und die übrigen Truppen nachzusenden. Aber der feindliche Flottenführer M. Calpurnius Bibulus griff F. auf dem Rückwege an und vernichtete dreißig seiner Schiffe mit ihrer Bemannung (Caes. bell. civ. III 8, 2f.; vgl. Dio XLI 44. 3f.). Gegen Mitte Januar 706 = 48 konnte F. abermals in See stechen, mußte jedoch auf die Warnung hin, daß alle Landeplätze vom Feinde besetzt seien, wieder umkehren (Caes. 14. 1f.); erst Ende des Winters glückte es ihm und dem M. Antonius, zu dem er also damals in nähere Beziehungen trat, dem hart bedrängten Oberfeldherrn die notwendigen Verstärkungen zuzuführen (Caes. 26, 1; vgl. Appian. bell. civ. II 239). Noch von Epirus aus wurde F. im Sommer nach dem eigentlichen Griechenland geschickt; Delphi, Theben und Orchomenos öffneten ihm freiwillig ihre Tore (Caes. 56, 1–4), ebenso der Piraeus, dagegen [206] Athen und Megara erst nach längerem Widerstande auf die Nachricht von der Schlacht bei Pharsalos (Dio XLII 14, 1–4. Plut. Caes. 43, 1; Brut. 8, 2); zuletzt wurde Patrai von den Gegnern geräumt (Dio XLII 14, 5). Während Caesar dem Pompeius nach Ägypten folgte und dort festgehalten wurde, verwaltete F. Achaia und schickte dem Dictator Truppen und Schiffe zu Hilfe (Caes. 106, 1. Bell. Alex. 44, 2). Er nahm die Unterwerfung verschiedener Pompeianer entgegen (Cic. ad Att. XI 15, 2. 16, 2) und empfing die Huldigung der Griechen, denn in zweien der großen Heiligtümer, in Olympia und in Oropos, sind Postamente von Ehrenstatuen für ihn – in Olympia auch für seinen Sohn Nr. 11 – mit gleichlautender Widmung gefunden worden (πρεσβευτὴν καὶ ἀντιστράτηγον, τὸν ἑαυτοῦ σωτῆρα καὶ εὐεργέτην Inschr. von Olympia 330. IG VII 380); seine einflußreiche Stellung machte dem Cicero, der mit ihm auf gespanntem Fuße stand, ernste Sorge (Cic. ad Att. XI 8, 2). Und in der Tat war F. nach Caesars Rückkehr aus dem Osten einer der ersten, die mit den höchsten Auszeichnungen belohnt wurden, indem er zusammen mit P. Vatinius das Consulat für die letzten Monate von 707 = 47 erhielt (Fasti Cap. Fasti Amer. CIL I2 p. 63.[1] Fasti aus Cupra Marit. Ephem. epigr. VIII 222. Tessera CIL I 735.[2] Chronogr. Idat. Chron. Pasch. Cassiod. Dio XLII ind. 55, 4; zur Beurteilung der Angabe über die Dauer des Consulats bei Macrob. Sat. II 3, 5 vgl. Drumann-Groebe G.R.2 III 509, 9). Nach Caesars Tode traten am 1. Januar 711 = 43 die Consuln A. Hirtius und C. Vibius Pansa ihr Amt an; der letztere war Schwiegersohn des F. (Cic. Phil. VIII 19. X 6) und erwies ihm die Ehre, ihm bei der Umfrage zuerst das Wort zu erteilen (Cic. Phil. V 1. X 3. 6). F. stellte den Antrag, mit M. Antonius durch Gesandte zu verhandeln (Cic. Phil. V 3f. u. ö.), worauf Cicero, als die Reihe an ihn kam, in der fünften Philippischen Rede sich heftig gegen ihn wandte. Auch in der Rede, die Dio XLV 18, 1–47, 5 dem Cicero an Stelle jener in den Mund legt und in der er aus verschiedenen Stellen der Philippiken schöpft (vgl. Schwartz o. Bd. III S. 1719), wird am Schluß (46, 1; vgl. 43, 1f.) auf den Antrag des F. Bezug genommen und ebenso in der Erwiderung des F. bei Dio XLVI 1, 1–28, 6 im Anfang (1, 2f.). Es ist also nicht richtig, daß Dio die Reihenfolge der Reden umgekehrt habe, sondern der tatsächliche Hergang dürfte der gewesen sein, daß F., als erster Senator befragt, seinen Antrag stellte und vielleicht nur kurz begründete, daß er dann nach Cicero noch einmal das Wort ergriff und in dieser Altercatio sich seinerseits gegen Cicero wandte (vgl. auch Drumann-Groebe I 168f. 441f.). Daß er diese oder überhaupt irgend eine Rede herausgegeben habe, ist nicht überliefert; aber wenn auch die Invective gegen Cicero von Dio frei komponiert ist, so geht sie doch auf gleichzeitige Quellen zurück und gibt einen Niederschlag der in den Rhetorenschulen verwerteten Pamphletliteratur gegen Cicero (vgl. darüber u. a. H. Haupt Philol. XLIII 687–692. Schwartz a. O. Zielinski Cicero im Wandel der Jahrhunderte2 348ff.). Sie wäre nicht gerade dem F. in den Mund gelegt worden, wenn [207] nicht dieser der gefährlichste Gegner Ciceros im Senat gewesen wäre. Wie schon eine Äußerung in einem vertrauten Briefe aus der Mitte des vorhergehenden Jahres 710 = 44 (ad Att. XV 4, 1), so verraten die bereits im Altertum berühmten (vgl. Schol. Bob. Clod. et Cur. arg. p. 330 Or.) Äußerungen in Senatsreden aus den beiden ersten Monaten von 711 = 43 durch ihren Ton zur Genüge, daß Cicero von F. wiederholt empfindlich getroffen wurde (Phil. VII 4f. VIII 11–19. X 2–6. XI 15. XII 3f. 18). Als nach dem Abschluß des Triumvirats am Ende des Jahres die Proskriptionen Cicero als Opfer forderten, entging der Mann, der damals neben Cicero der größte Vertreter der römischen Wissenschaft und Literatur war, M. Terentius Varro, dem gleichen Schicksal durch die freundschaftliche Hilfe eines Calenus (Appian. bell. civ. IV 47); Ritschl (Opusc. III 414f.) hat diesen mit einem nur bei Cic. ad fam. IX 13, 1 als Freund Varros erwähnten C. Subernius Calenus identifizieren wollen; aber es ist vielmehr an F. als dem Lebensretter Varros festzuhalten, denn auf ihn paßt es, daß Antonius bei ihm einzukehren pflegte (Appian. a. O.; vgl. z. B. die Bezeichnung des F. als Procurator des Antonius bei Cic. Phil. XII 18), daß er, der bekannteste Träger des Beinamens Calenus, von Appian außer V 51 immer nur mit dem Beinamen bezeichnet wird, und daß unter Varros Schriften außer einem Logistoricus Calenus (bei Serv. Aen. IX 52) eine epistola ad Fufium angeführt wird (bei Non. 117, 4 = 425, 22 und 144, 2), was für die freundschaftlichen Beziehungen beider Männer spricht. Während des Feldzuges gegen die Caesarmörder im J. 712 = 42 erhielt F. von Antonius zwei Legionen zum Schutz Italiens (Appian. V 14. 46; vgl. Dio XLVIII 2, 3). Im nächsten Jahre wurde er Statthalter des Narbonensischen Galliens und, nachdem P. Ventidius zum Perusinischen Kriege nach Italien gezogen war, auch des übrigen Galliens und stand an der Spitze eines Heeres von elf Legionen (Appian. 95. 130. 213f. Dio 10, 1); doch als er sich gegen die Mitte des J. 714 = 40 eben anschicken wollte, mit dieser gewaltigen Macht zu gunsten der Partei des Antonius in Italien einzugreifen, starb er plötzlich an einer Krankheit, worauf sein Sohn in der ersten Bestürzung dem Octavian das Heer übergab (Appian. 213f.; vgl. 225. 247. 255. 257. Dio 20, 3; dazu Ganter Provinzialverwaltung der Triumvirn [Diss. Straßburg 1892] 9f. 67, 6).

Anmerkungen (Wikisource)

[Bearbeiten]
  1. Corpus Inscriptionum Latinarum I, 63.
  2. Corpus Inscriptionum Latinarum I, 735.