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RE:Convivium

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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gemeinsames Mahl, das Gastmahl
Band IV,1 (1900) S. 12011208
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Convivium, σύνδειπνον, συμπόσιον, gemeinsames Mahl, Gastmahl. In einigen griechischen Staaten war die Hauptmahlzeit immer ein C.; s. hierüber Ἀνδρεῖα, Φιδίτια, Συσσίτια. Im übrigen fanden gemeinsame Mahlzeiten der Bürgerschaft ⟨δημοθοινίαι⟩ nur bei besonderen festlichen Gelegenheiten statt, namentlich bei von Gemeindewegen dargebrachten Opfern; Hom. Od. III 5. Doch scheint in älterer historischer Zeit mehr die Verteilung von Fleisch und Brot (δαῖς), erst später, mit zunehmendem Luxus, das eigentliche δεῖπνον üblich gewesen zu sein, Plut. qu. conv. II 10. Beide Arten kannten auch die Römer und unterschieden sie als cena recta und sportula. S. hierüber unter Epulum (publicum). In Athen, und ohne Zweifel auch sonst, kannte man ausserdem Bewirtungen der Phyle (φυλετικὰ δεῖπνα, Athen. V 185 c. Demosth. XXXIX 7), des Demos (Athen. a. O. Isaios IX 21), der Phratrie. Letztere veranstaltete nach der Hochzeit der Neuverheiratete oder sein Vater bei der Einführung der Frau in die Phratrie, Isai. III 79. Im übrigen wurden diese Speisungen als Leiturgien von einem ἑστιάτωρ (Demosth. XXXIX 7) geleistet; so auch die Speisung der Frauen an den Thesmophorien, Isai. III 50. Näheres wissen wir weder über diese Art Speisungen, noch über die der auf Staatskosten im Prytaneion bewirteten verdienten Männer, s. Σίτησις (ἐν πρυτανείῳ). Suidas s. λάσανα weiss von einem Ort (in Athen?), wo nach einem öffentlichen Opfer den Buleuten das Mahl bereitet wurde. Die Bewirtung zweier Chöre, also an einem Fest, in Phigaleia beschreibt Harmodios von Leprea bei Athen. IV 148. Ebd. 149 e das sehr einfache Menü der Volksmahle bei Festen in Naukratis.

Unter den privaten C. sind zu unterscheiden die von einer Gesellschaft auf gemeinsame Kosten veranstalteten und die, zu denen einer einlädt. Erstere schon bei Homer (ἔρανος. Od. I 226. XI 415) und Hesiod, δαῖς ἐκ κοινοῦ, op. et d. 722; später oft erwähnt. Die primitivste Art eines solchen Eranos ist die, dass jeder seinen Bedarf an Speisen mitbringt und jeder das Seinige verzehrt, Xen. mem. III 14, 1, nach welcher Stelle Sokrates sich bemühte, dafür das gemeinsame Verzehren des von den einzelnen mitgebrachten einzuführen. [1202] Ob das bei Athen. VIII 365 a erwähnte δεῖπνον ἀπὸ σπυρίδος hiermit identisch ist, bleibt zweifelhaft; nach dem Wortlaut könnte man darunter die Sitte verstehen, sich bei einem anderen unter Mitbringung der Speisen zu Gast zu bitten. Später, zur Zeit der neueren Komoedie, war das gewöhnlichste das aus Geldbeiträgen der Teilnehmer veranstaltete δεῖπνον ἀπὸ συμβολῶν (Athen. VIII 365 d. Eust. II. XVI 764. XVII 578, ἀπὸ συμφορῶν, Lukian Lexiph. 6). Es wurde dann einer mit der Anordnung beauftragt, manchmal diesem auch die Wahl des Ortes überlassen; bei Ter. Eun. 540 hat er es in der Wohnung eines Freigelassenen veranstaltet, konnte es aber auch in seiner eigenen Wohnung thun. So vereinigen sich junge Männer bei einer Hetaere, Ter. Andr. 88. Über die gemeinsamen Mahlzeiten geschlossener Gesellschaften, der ἔρανοι und θίασοι, s. d. Besondere Erwähnung verdienen die an gewissen Tagen gemeinsam speisenden Philosophenschulen, die zum Teil eigene Mittel zur Bestreitung dieser C. hatten. So hatte Epikuros Geld vermacht zu monatlichen gemeinsamen Mahlzeiten, sowie zur Feier seines Geburtstages und anderer Gedenktage, Diog. Laert. X 18. Ähnlich Theophrast; Xenokrates und Aristoteles schrieben νόμοι für solche Zusammenkünfte, Athen. V 186 a. b.

Unter den auf Einladung eines einzelnen erfolgenden C. nehmen eine besondere Stellung ein die Familienfeste, an denen auch bei den Griechen die Frauen teilnehmen. Hierher gehören häusliche Opfermahle (s. Opfer), wie schon bei Homer Il. II 402 Agamemnon eines veranstaltet; als Familienfest Arist. nub. 408; Teilnahme der Frauen Antiphon I 16. Das häufigst genannte Fest dieser Art ist die Hochzeit. Hochzeitsmahle bei Homer Od. I 226. IV 3; später oft erwähnt, s. namentlich Plut. qu. conv. IV 3, ferner z. B. Aristoph. av. 132. Demosth. XXX 21. Athen. V 185 b. Dass an ihnen auch die Frauen teilnahmen, ist mehrfach bezeugt, Plat. leg. VI 775 a. 784 d; doch speisten sie von den Männern getrennt, Euangelos bei Athen. XIV 644 d. Bei Lucian. conv. 8 sind drei grosse κλιντῆρες hufeisenförmig aufgestellt, von denen der für den vor der offenen Seite Stehenden rechte den Frauen, der linke den Ehrengästen, der mittlere den übrigen angewiesen ist. Bei dem grossen γάμος des Karanos, Athen. IV 128 d, ist zwar von den Frauen nicht die Rede, wenn es aber heisst, dass die Geladenen ἄνδρες εἴκοσιν sind, so wird daraus zu schliessen sein, dass auch Frauen, vielleicht in einem anderen Räume, bewirtet wurden. So speisen auch bei der Pontificalcena, Macrob. III 13, 11, die Frauen an einem besonderen Triclinium, und es wird dies wohl auch ältere römische Sitte gewesen sein. Ein anderes, mehrfach als durch ein C. gefeiert erwähntes Familienfest ist die Namengebung eines Kindes (παίδων ἐπιτελείωσις, Plat. leg. VI 784 d, δεκάτη, Isai. III 70); ferner Totenmahle, s. Bestattung. Dagegen ist dem Eukrates bei Lucian. Gall. 9 der Geburtstag seiner Tochter nicht in diesem Sinne ein Familienfest, sondern nur eine Veranlassung, seine Freunde zu bewirten; die Frau ist in der Gynaikonitis geblieben, und ebendahin schickt er seinen Sohn, um für einen unerwarteten Gast Platz zu machen.

An C., die nicht den Charakter des Familienfestes [1203] haben, nehmen nach griechischer Sitte die Frauen nicht teil, Cic. Verr. I 66. Nep. praef.; die Teilnahme gilt als Beweis, dass die Betreffende eine Hetaere ist, Isai. III 14. Demosth. LIX 24, während sie bei den Römern nichts Anstössiges hatte, Nep. a. O.; so kommt bei Petron 65 Habinnas mit seiner Frau von einem C. Knaben nahmen bei Griechen und Römern teil, aber sitzend, Xen. symp. I 8. Act. Arv. 27. Mai 218. Suet. Aug. 64, und zwar bei den Römern an einem besonderen Tische, Tac. ann. XIII 16, der ad fulcra lectorum, d. h. an der offenen Seite des Tricliniums stand, Suet. Claud. 32. S. hierüber Triclinium und einstweilen Mau Gött. Nachr. 1896, 76. Plutarch freilich, qu. conv. VII 8, 4, erwähnt Frauen und Kinder συγκατακείμενοι. Es mag wohl in der langen Zwischenzeit eine Wandlung der griechischen Sitte eingetreten sein. Besonderer Veranlassung zu solchen C. bedurfte es natürlich nicht; es gab ihrer aber mancherlei. Mehrfach genannt werden ἐπινίκια, Bewirtungen zur Feier eines in einem Wettkampf errungenen Sieges, Plat. symp. 174 a. Xen. symp. I 2–4. Plut. Phok. 20. Ferner solche zum Empfang oder zum Abschied eines Gastes oder Freundes, ξενίζειν, προπέμπειν, Plut. qu. conv. IV 3, 2. So schon bei Homer Il. VI 174; Od. VII 190. Opferfest und Abschiedsmahl verbunden Antiph. I 16. Auch beliebige Gedenktage feierte man durch C.; so Plutarch und seine Freunde die Geburtstage des Sokrates und Platons, qu. conv. VIII 1.

Wie schon bei Homer Il. II 404 die Teilnehmer am C. des Agamemnon nur acht sind, so waren auch in der classischen Zeit Athens die C., wie sie Freunde untereinander veranstalteten, klein. Am Symposion Platons nehmen sieben, an dem Xenophons neun Personen teil, zu denen als zehnter der Parasit Philippos kommt. Auch später sind zu dem glänzenden Hochzeitsmahl des Karanos, Athen. IV 128 c, nur zwanzig Männer geladen. Archestratos bei Athen. I 4 e will nicht mehr als fünf Tischgenossen. Doch fanden bei besonderen Gelegenheiten auch viel grössere C. statt, namentlich wohl bei Familienfesten, Hochzeiten u. dgl. In Athen gestattete gegen Ende des 4. Jhdts. v. Chr. Demetrios von Phaleron, um der Neigung zu grossen Gastereien zu steuern, höchstens 30 Gäste; die Gynaikonomen und der Areopag hatten darüber zu wachen, Athen. VI 245 a–c. In Iasos soll gar verboten gewesen sein, mehr als zehn Männer und zehn Frauen einzuladen, Heracl. pol. 39. Viel später sind die Teilnehmer an einem von Lukian beschriebenen Hochzeitsmahl etwa vierzig, Luc. conv. 8. 9. Nach Vitruv IV 10, 3 konnte man in grossen Speisezimmern griechischer Häuser vier Triclinien aufstellen, also bei regelmässiger Besetzung derselben etwa 36 Personen bewirten. Beispiel eines grossen C. aus früherer Zeit ist das 479 v. Chr. von dem Thebaner Attaginos dem Mardonios gegebene, an dem 50 Perser und 50 Griechen teilnahmen. Grossartiger noch verfuhren die hellenistischen Könige. Zwar Kleopatra bewirtete Antonius und seine Genossen auf zwölf τρίκλινα; es waren also nur 36 Personen. Aber Ptolemaios Philadelphos bewirtete in einem eigens dazu erbauten Zelt 200 Personen, Athen. V 197 b. Wenn Antiochos Epiphanes, Athen. V 195 d, gar an mehreren Tagen 3000 oder 4500 [1204] Personen bewirtete, so fällt dies aus dem Rahmen des C. und ist schon als Volksbewirtung zu betrachten.

Bei den Römern sind, von den Volksspeisungen abgesehen, grosse Tischgesellschaften, so weit wir sehen, nie üblich gewesen. Man lagerte sich der Regel nach auf einem Triclinium (s. d.), welches für neun Personen berechnet war, freilich aber manchmal stärker besetzt wurde, Cic. in Pis. 67. Es scheint, dass zwölf eine beliebte Zahl war, Hor. sat. I 4, 86. Suet. Aug. 70. Hist. Aug. Verus 5, 1. Bei der Ermordung des Sertorius, 72 v. Chr., war das Triclinium mit sieben Personen besetzt, Sall. hist. III 4. Nach Varro bei Gell. XIII 11, 2 soll die Zahl zwischen drei und neun, den Zahlen der Gratien und Musen, bleiben; vgl. Hist. Aug. Verus 5, 1: septem convivium, novem vero convicium. Ausonius eph. 5, 5 bezeichnet mit demselben Wortspiel sechs als das Maximum. Neun, Hor. sat. II 8, 20ff. Beschränkend wirkte auf die Zahl der Gäste intimer C. der Gebrauch des Sigma (s. d.) statt des Triclinium; hier hatten je nach der Grösse desselben sechs (Martial. X 59, 9), sieben (Martial. X 48, 6) oder acht (Martial. XIV 87) Personen Platz. Zu letzterer Zahl vgl. Hist. Aug. Heliog. 29, 3. Sidon. ep. I 11. An der Cena des Trimalchio nehmen, so weit kenntlich, 14 Personen teil. In Pompeii sind die Speisezimmer durchweg nur auf ein Triclinium berechnet; nur in sehr wenigen Häusern finden sich grössere (s. Triclinium). Die Nachricht von den Massenbewirtungen des Claudius (600 Personen, Suet. Claud. 32) steht vereinzelt, und es war dies wohl eine persönliche Neigung dieses Kaisers. Officielle C., wie die cena pontificalis Macrob. III 13, 11, fallen natürlich unter einen anderen Gesichtspunkt, doch speisen auch hier auf drei Triclinien, wie es scheint, nicht mehr als 18 Personen.

Die zwanglose Art der Einladung bei den Griechen zeigt besonders der Anfang von Xenophons Symposion; Kallias begegnet Sokrates und seinen Begleitern auf der Strasse und fordert sie ohne weiteres auf, mit ihm zu speisen. Schon bei Homer kommt zum Gastmahl Agamemnons Menelaos als ungeladener Gast, αὐτόματος. Dies ist auch später ganz gewöhnlich. So Aristodemos bei Plat. symp. 174 b (ἄκλητος). Lucian. conv. 12. Parasiten und Spassmacher führten sich auf diese Weise ein; so Philippos in Xenophons Symposion. Besonders aber war es üblich, dass ein Geladener noch einen anderen mitbrachte, wie Sokrates bei Plat. a. O. den Aristodemos. Nach Alexis bei Athen. XII 510 a war bei den Kyrenaeern diese Sitte besonders stark entwickelt. Aus Plut. qu. conv. VII 6, der dieselbe ausführlich bespricht, erfahren wir, dass es üblich war, den Ehrengast, namentlich wenn er ein Fremder war, so einzuladen, dass man ihm die Einladung einer bestimmten Zahl von Mitgästen überliess. So lud Kleopatra den Antonius μεθ’ ὧν ἐβούλετο; das Mahl war aber für 36 bereitet. Athen. IV 147f. Diese Geladenen aus zweiter Hand hiessen ἐπίκλητοι, in Rom umbrae; bei Plut. a. O. ist σκιαί wohl Übersetzung. Unter näheren Freunden wird hierin grosse Freiheit geherrscht haben; sonst aber unterschied man Einladungen mit und ohne umbrae, und es war wohl nicht üblich, sie ohne [1205] besondere Ermächtigung mitzubringen. Dies ergiebt sich aus Plut. a. O. 2: καλῶν ἑτέρους ἔδωκα ποτὲ σκιάς. So war zur Cena des Nasidienus, Hor. sat. II 8, Maecenas offenbar mit zwei Umbrae geladen und für diese der Platz vorgesehen. In der Einladung Hor. ep. I 5 wird 28ff. auch die Zahl freigegeben, aber um vorgängige Angabe derselben gebeten.

Bei Homer sitzen die Teilnehmer eines C. auf Stühlen, jeder mit seinem Tische vor sich, und zwar ἑξείης, Od. I 145. IX 8, in einer Reihe, d. h. doch wohl an den Wänden des Megaron entlang; so bettelt auch Odysseus der Reihe nach, ἐνδέξια, bei den Freiern herum, Od. XVII 365. Später lag man durchaus auf Ruhebetten, κλῖναι (vgl. Δεῖπνον). Und zwar scheint man mit Vorliebe je zwei auf ein Ruhebett gelegt zu haben. So beim Gastmahl des Attaginos, Herodot. IX 16, bei Platons Symposion, 175 a. c und besonders 213 b. So standen auch in dem Zelt des Ptolemaios Philadelphos vor jeder Kline zwei τρίποδες, Athen. V 197 b; es hatte also auch von den auf einer Kline gelagerten jeder seinen Tisch. Es gab aber auch Ruhebetten für drei, sieben, acht Personen: τρίκλινον, ἑπτάκλινον, ὀκτάκλινον; s. hierüber Κλίνη. Über die Art, wie die Klinen aufgestellt wurden, erfahren wir wenig; es ist aber wohl anzunehmen, dass sie hufeisenförmig an den Wänden des Speisezimmers mit Ausnahme der Eingangswand standen. Ausdrücklich bezeugt ist dies wohl nur aus später Zeit bei Lucian. conv. 8. 9. Aber im Zelt des Philadelphos, wo sie nur an den Längswänden stehen, wird das Fehlen derselben an der Rückwand besonders motiviert, indem nämlich hier eine vermutlich grosse Kline zur Ausstellung von allerlei Gerät stand. Ferner wird Athen. II 47f. für τετράκλινοι wohl πεντάκλινοι zu lesen sein, so dass gesagt ist: es giebt Speisezimmer für 3, 5, 7, 9 u. s. w. Betten, wobei die ungeraden Zahlen wieder darauf deuten, dass eines an der Schmalwand, die anderen an den Langwänden standen; der Mittelraum blieb frei für die Bedienung. Bei den Römern war durchaus die hufeisenförmige Anordnung dreier Lecti für je drei Personen, als Triclinium (s. d.) um einen gemeinsamen Tisch üblich, wie namentlich aus den Speisezimmern und den in den Gärten aufgemauerten Speisebetten in Pompeii erhellt. Wo ein Triclinium für die Zahl der Gäste nicht ausreichte, wurden ihrer mehrere aufgestellt, Macrob. III 13, 11. So auch, bei Volksspeisungen auf dem Forum, Liv. XXXIX 46, 2 (183 v. Chr.). Cic. pro Mur. 75. CIL XIV 375. Es waren also auch die 22000 τρίκλινα Caesars (Plut. Caes. 55) Triclinien, nicht, wie der griechische Sprachgebrauch eigentlich verlangt, Lecti für je drei Personen. Später tritt an die Stelle der drei Lecti das halbrunde Sigma (s. d.) um einen runden Tisch; es ist schon bei Martial (z. B. X 48, 6) das gewöhnliche Speiselager. Es ist griechische Sitte, wenn Trimalchio, Petron. 34, jedem seiner Gäste einen besonderen Tisch vorsetzt.

Es war wohl vorherrschende Sitte, dass der Wirt den Gästen ihre Plätze anwies, wie Agathon in Platons Symposion; bei den Römern geschah dies in vornehmen Häusern durch den Nomenclator, Athen. II 47 e, wo es als ein Vorzug des Mahles unter Freunden bezeichnet wird, dass [1206] jeder Platz nimmt, wo er will; so auch Lucian. Cronosol. 17. Plutarch qu. conv. I 2 erörtert ausführlich diese Sitte; nach seiner Ansicht soll man unter näheren Freunden jeden Platz nehmen lassen, wie er kommt, wenn man aber Respectspersonen zu Gast hat, die Plätze anweisen; er giebt Ratschläge, wie man die dabei entstehenden Empfindlichkeiten vermeiden kann. Von diesen ist öfter die Rede, Plut. VII sap. 3. Lucian. conv. 9; deor. dial. 13, 1. Plutarch a. O. I 3 spricht auch über die Plätze, die für die ehrenvollsten galten: bei den Griechen im allgemeinen der erste am Ende des Hufeisens rechts für den Davorstehenden, entsprechend dem römischen summus in summo (s. Triclinium); in Herakleia am Pontus der mittelste; bei den Römern der letzte auf dem mittleren Lectus (locus consularis, praetorius, imus in medio), während der Wirt summus in imo lag und die beiden Plätze rechts von ihm (unter ihm) als die mindest geehrten seinen Familienangehörigen, auch wohl einem Freigelassenen zufielen. Bei Petron. 38 ist libertini locus der letzte Platz, imus in imo. Im übrigen geht die Rangordnung von links nach rechts oder, nach antikem Sprachgebrauch, von oben nach unten, und die erwähnten Empfindlichkeiten drehen sich darum, dass einer nicht ,unter‘ einem Geringeren liegen will. Es kommt aber auch bei den Griechen die Auffassung vor, dass, wie bei den Römern, der Ehrenplatz neben dem Wirt ist, Theophr. char. 21, natürlich ,über‘ ihm. Am Sigma sind nach Iuvencus III 614ff. die Ehrenplätze die an den Enden, cornua. Etwas anders und wohl genauer Sidon. ep. I 11, aus dem J. 461: der Kaiser ruht am rechten Ende (für den aus dem Halbrund Hinaussehenden), man kann zweifeln, ob als der Vornehmste oder als der Wirt, letzteres ist aber wahrscheinlicher; am linken Ende, primus, der Consul ordinarius als Ehrengast. Wieder anders Gregor von Tours (540–594) mirac. I 80; der Arianer nimmt für seinen Priester den Ehrenplatz in Anspruch und cum presbytero dextrae partis cornu occupat, d. h. doch wohl, er selbst ruht als Wirt am rechten Ende, der Priester ,über‘ ihm; der katholische Priester erhält den linken Endplatz und die Frau des Wirtes sitzt auf einem Stuhle neben ihm. Hier sind also zwei Ehrenplätze: der erste links und der vorletzte rechts, neben dem Wirt, und zwar ist dies der vorzüglichere. Vgl. Eustath. Il. VI 241: ἄκροι κάθηνται οἱ ἄριστοι.

Es galt für schicklich, vor dem C. Toilette zu machen. So geht Socrates, Plat. symp. 174 a, zum C. des Agathon gebadet und gegen seine Gewohnheit beschuht; vgl. Xen. symp. I 7. Von einer eigenen Tracht für solche Gelegenheiten bei den Griechen erfahren wir nichts, wohl aber bei den Römern; es ist die bei Martial oft genannte synthesis (s. d.); nach Cass. Dio LXIII 13, 3 (χιτώνιον ἄνθινον) vgl. mit Suet. Nero 55 (synthesina) wohl eine kurze bunte Tunica; vgl. Martial. II 46. Sie wird weder vor Nero noch nach der Zeit Martials erwähnt; in den Arvalacten 19. Mai 91; später heisst es hier (27. Mai 218. 219; 17. Mai 241) und sonst mit allgemeinerem Ausdruck cenatorium, wie auch schon bei Martial. X 87, 12. XIV 135. In den Arvalacten wird das Cenatorium als weiss bezeichnet, doch kann [1207] dies ein besonderer Gebrauch der Arvalen oder überhaupt der Priester gewesen sein. Zur Zeit Martials (V 79, 2) pflegten elegante Leute während der C. die Synthesis öfter zu wechseln. Ferner trug, wer zum C. ging, statt der Stiefeln (calcei) Sandalen (soleae), d. h. doch wohl, er ging in griechischer Tracht. Der tribulis Hor. ep. I 13, 5 trägt sie, um sie zu schonen, unter dem Arm und wird sie wohl erst im Vorzimmer anlegen, um sie sich dann gleich im Speisezimmer wieder abnehmen zu lassen.

Denn dem Kommenden werden zunächst die Sandalen abgenommen, ὑπολύειν Plat. symp. 213 b, und die Füsse gewaschen; dann erst legt er sich auf die Kline, vorher sitzt er, a. O. 175 a. Schon der Sohn des Phokion trieb solchen Luxus, dass er seinen Gästen die Füsse mit gewürztem Wein waschen liess, Plut. Phok. 20. Auch bei den Römern soleas deponere (Mart. III 50, 3), demere (Plaut. Trucul. 367), und zum Schluss soleas poscere, Hor. sat. II 8, 77. Plaut. Most. 384. Aber bei Plin. ep. IX 17, 3 heisst es doch calceos poscunt, und Schuhe sind es auch, die auf dem pompeianischen Bilde Bull. d. Inst. 1885, 246, 13 dem ankommenden Comissator abgenommen werden. Zum Abnehmen und Bewahren der Sandalen brachte man einen Sclaven mit, der während des C. an der Rückseite des Lectus, ad pedes, stand oder sass, Sen. de benef. III 27, 1. Martial. XII 87, 2. Petron. 54. 68; an allen diesen Stellen ist deutlich, dass es ein Sclave des Gastes ist; vgl. Petron. 64. Plut. qu. conv. VII 8, 4. Lucian. conv. 36. Die Römer haben diese Sitte von den Griechen übernommen; auch die Gäste des Karanos, Athen. IV 148 d. e, haben ihre Sclaven bei sich, denen sie die empfangenen Geschenke übergeben.

Über den weiteren Verlauf des C., namentlich das Materielle desselben, ist hier nicht zu handeln; s. darüber Cena, Comissatio, Δεῖπνον. Zu erwähnen ist aber die Sitte, Speisen mit nach Hause zu nehmen. Sie erscheint in unseren Nachrichten wohl zuerst beim Hochzeitsmahl des Karanos, wo die Gäste das, was sie nicht essen, ihren Dienern hinreichen. Es werden sogar Speisen aufgetragen, die nur hierfür bestimmt sind – für jeden Gast eine junge Ziege – und der Wirt liefert kostbare Körbe zum Transport derselben. Bei den Römern nahm der Sclave ad pedes die Speisereste in einer Serviette mit (s. Χειρόμακτρον). In kleinen Verhältnissen bezog sich diese Sitte wohl wesentlich auf Obst und Süssigkeiten des Nachtisches; diese mitzunehmen war allgemein üblich, Petron. 60. 66. Schol. Iuv. VI 203. Aber auch das Mitnehmen anderer Speisen war offenbar unanstössig, nur über den Missbrauch wird vielfach geklagt, Lucillius (Zeit Neros) Anth. Pal. XI 205. 207. Martial. II 37. III 23. VII 20. Lucian. conv. 36.

Über die den Gästen mitgegebenen Geschenke s. Apophoreta. Dem dort Gesagten sind hinzuzufügen die Geschenke, die die Gäste des Karanos, Athen. IV 128 e ff., erhalten: goldene Kopfbinden, eine silberne Trinkschale, sonstiges bronzenes und silbernes Tischgerät, goldene und silberne Salbenfläschchen. Der hier zu Grunde liegende Gedanke, dass das, was der Gast benutzt hat, nun ihm gehören soll, erscheint in sinnloser Übertreibung [1208] bei der Bewirtung des Antonius durch Kleopatra, wo die Gäste auch die Ruhebetten zum Geschenk erhalten, Athen. IV 148 a. Ähnlich die goldenen Kränze und Salbenfläschchen bei Petron. 60; sonst tritt diese Vorstellung bei den römischen Apophoreta nicht hervor. Übrigens sind dieselben bei Martial. XIV zum Teil recht kostbar: Sclaven verschiedenen Berufs, goldenes und silbernes Gerät und anderes. Vgl. Hist. Aug. Verus 5, 2–4; Heliog. 22.

Bei den Griechen war das Symposion seit Xenophon und Platon eine beliebte Litteraturform, indem Philosophen und später auch Grammatiker irgend welche Fragen in der Form von Tischgesprächen behandelten. Erhalten sind solche Schriften von Plutarch, Lukian, Athenaios, Iulian, Macrobius und noch von dem 312 n. Chr. verstorbenen Methodius, Bischof von Tyrus. Doch schrieben Symposien und ähnlich betitelte Schriften noch viele andere; die bekanntesten sind Aristoteles, Speusippos, Epikuros, von Grammatikern Herodian und Didymos. S. über diese Litteratur M. Schmidt Didymus Chalcenterus 368. Platon Sympos. ed. Hug XVIII.

[Mau. ]

Nachträge und Berichtigungen

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S. 1201, 23 zum Art. Convivium:

Der Name convivium ist wohl mit Keller Volksetymol. 94 zu erklären als combibium, Übersetzung von συμπόσιον.

[Mau. ]
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Band R (1980) S. 88
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Convivium

Das Gastmahl. (L) S I.