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ADB:Rehberg, August Wilhelm

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Artikel „Rehberg, August Wilhelm“ von Ferdinand Frensdorff in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 27 (1888), S. 571–583, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rehberg,_August_Wilhelm&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 00:42 Uhr UTC)
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Rehberg: August Wilhelm R., Staatsmann und politischer Schriftsteller, geboren am 13. Januar 1757 zu Hannover, † am 10. August 1836 zu Göttingen. Sein Vater war der Commissär Johann Friedrich R., Beamter der kalenbergischen Landschaft, zuletzt Schatzeinnehmer im hannoverschen Quartier; die Mutter stammte aus einer Refugiéfamilie, die ihren Namen St. Martin in Siemerding germanisirt haben soll. Nach dem Tode des Vaters im September 1779 wurde die Mutter, eine bedeutende Frau, Vormünderin der vier Kinder, zweier Söhne und zweier Töchter. Der trauernden Familie stand damals Boie, der als Stabssecretär in Hannover lebte, mit seinem Rath zur Seite und unterhielt so nahe Beziehungen zu ihr, daß er mit der einen Tochter verlobt gesagt wurde. R. wuchs mit seinem Bruder, dem Maler Friedrich R., und Ernst Brandes, die beide ein Jahr jünger waren, zusammen auf. Er erlernte die alten und neuen Sprachen, machte sich mit ihrer Litteratur bekannt und wurde, wie er selbst hervorhebt, durch den Unterricht eines Theologen der Leipziger Schule, der die Religion als ein dürres System der Schulweisheit vortrug, früh zur selbstthätigen Beschäftigung mit metaphysischen Fragen gereizt. Im Herbst 1774 bezog er die Universität Göttingen. Bei seiner Immatriculation am 15. Sept. schrieb er sich als studiosus medicinae ein und ist unter dieser Bezeichnung in den Logislisten bis Ostern 1779 aufgeführt. Eine kurze Zeit hat er auch in Leipzig studirt. Mit der angeblich von ihm selbst herrührenden Mittheilung, er habe nie ein juristisches Colleg gehört, muß man Pütter’s Selbstbiographie zusammenhalten, die ihn unter dessen Zuhörern aus der Zeit 1774–77 erwähnt. Gleich seinen Landsleuten Ernst Brandes, v. Ramdohr und v. Bremer war er Mitglied der Ordensverbindung Z. N., welche Ton und Sitten der Studierenden zu heben strebte und selbst von Professoren empfohlen wurde. Durch Franz v. Reden (oben S. 508) wurde er mit dem Freiherrn v. Stein bekannt, der gleichalterig mit R. schon ein Jahr vor ihm nach Göttingen gekommen war. Anderthalb Jahre engen Freundschaftslebens verbunden Stein und R., und noch in ihrem Alter gedachten sie dieser Zeit mit Freuden. R. begleitete während jener Jahre einmal Stein nach seiner Heimath Nassau und lernte dessen Familie kennen. Mit besonderer Theilnahme gedenkt er der ältesten Schwester, der nachherigen Frau von Werthern, und ihres innigen Verhältnisses zum Bruder. „Es ist etwas unbeschreiblich Anziehendes und Erhebendes in einem solchen Verhältniß zu einer Schwester“, fügt R. hinzu, der selbst mit einer sehr liebenswürdigen Schwester vor seiner Verheirathung glücklich zusammenlebte. Rehberg’s Studien galten vorzugsweise der Philosophie. Da die Göttinger Vertreter, vor allem Feder, nicht mehr boten als die englische Popularphilosophie, so war R. auf sich selbst angewiesen. Er machte sich mit den philosophischen Hauptsystemen der Zeit bekannt, ohne von einem derselben befriedigt zu sein. Bei Stein fand er für seine philosophische Beschäftigung wenig Theilnahme, umsomehr verband sie gemeinsames Interesse für Geschichte, insbesondere Englands. Die Jugendfreundschaft überdauerte die Universitätszeit. R. widmete einer seiner ersten Schriften, den [572] „Cato“, Karl v. Stein. Noch 1792 nennt Stein in einem Briefe an Frau v. Berg R. unter den drei Menschen – neben seiner Schwester Marianne und der Correspondentin – in deren Umgang es ihm unbedingt wohl sei, weil er mit ihnen in Empfindungen und Begriffen vollkommen übereinstimme und vor ihnen keinen verborgenen Gedanken haben möge und auch nicht vorsätzlich habe. Nach Abschluß seiner Studienzeit war R. längere Zeit ohne Stellung, beschäftigte sich litterarisch und mit dem Unterricht von Engländern, an welche die Mutter den größten Theil der Wohnungen ihres Hauses (Osterstraße 88) vermiethet hatte. Boie, der im Frühjahr 1781 sein Amt aufgab und Hannover verließ, wünschte sich R. zum Nachfolger; hatte er aber selbst seine belletristische Thätigkeit sorgfältig verbergen müssen, so gereichte R. die philosophische um nichts mehr zur Empfehlung, ungeachtet eines früh errungenen Erfolges. Im J. 1779 hatte die Berliner Akademie als Preisfrage: Das Wesen und die Einschränkungen der Kräfte gestellt. R. bot das Thema die erwünschte Gelegenheit, seine Ideen über die Gründe und die Grenzen der menschlichen Erkenntniß vorzutragen; der Akademie gegenüber, welche eine Lösung im Sinne ihres großen Stifters Leibniz erwartete, kleidete er das Resultat, das eine wirklich befriedigende Auflösung des Problems ausschloß, in das Gewand, daß er die Leibniz’schen Ideen als die einzige Rettung vor dem Spinozismus darstellte. Rehberg’s Schrift, die nicht den Preis, nur das Accessit erhielt, hatte dem Secretär der Akademie, Merian, so wohl gefallen, daß er ihn dem Könige zum Nachfolger Sulzer’s in der Professur der Philosophie an der Berliner Ritterakademie empfahl. Allein Friedrich der Große meinte, er beziehe zwar seine Köche aus Hannover, seine Philosophen aber aus der Schweiz, und übertrug die Stelle dem Genfer Prevost. In Hannover erging es R. nicht besser. Der Geheimrath v. d. Bussche, dem man ihn zur Anstellung in der Kriegskanzlei empfahl, äußerte: gute Köpfe seien keine guten Beamten, man könne sie in Hannover nicht gebrauchen. Die Zugehörigkeit zu dem Orden der Z. N., der unter den jungen Beamten in Hannover noch eine Zeitlang fortgesetzt wurde, scheint das Mißfallen des Ministers besonders erregt zu haben und R., der des schützenden Familienzusammenhanges entbehrte, am längsten nachgetragen zu sein. Inzwischen hatte Rehberg’s Erstlingsschrift mannichfaches Befremden erregt bei den Anhängern der dogmatischen Systeme der Metaphysik sowohl wie bei denen der sg. Erfahrungsphilosophie. Er ließ ihr deshalb zur Erläuterung und Vervollständigung eine Reihe von Abhandlungen folgen: „Cato“ (Basel 1780), „Philosophische Gespräche über das Vergnügen“ (Nürnberg 1785), „Ueber das Verhältniß der Metaphysik zur Religion“ (Berlin 1787), Untersuchungen, die sich der von ihm mit Freuden begrüßten Kantischen Philosophie anschlossen. Rüstige Mitarbeiterschaft an verschiedenen Journalen ging nebenher. Man findet seine Feder in Lichtenberg u. Forster’s Göttingischem Magazin, wie in der Berliner Monatsschrift. Dort nicht bloß in einem wenig charakteristischen Aufsatze: „Leben des Kayser Rudolf von Habsburg“, der durch ein Preisausschreiben der Akademie zu Mannheim von 1781 hervorgerufen war, sondern auch in der anonymen Abhandlung: „Ueber die deutsche Litteratur“ (Jg. II, St. 5, 1782), die durch ihr energisches Auftreten gegen Klopstock Aufsehen erregte und R. den Tadel Boie’s eintrug: „Die jungen Leute in Hannover haben alle einen fatalen Ton anjetzt. Sie urtheilen so dreist über Literatur, als mancher Mann von Erfahrung nicht thun würde. Rehberg und Brandes sind à la tête und von Lichtenberg’s Partei“ (Brief an Louise Mejer vom 3. Juni 1783). In der Berliner Monatsschrift wandte er sich gegen die Aufsätze Justus Möser’s über die allgemeine Toleranz (Werke Bd. V, 293 ff.) und suchte dessen politische Bedenken gegen die Unabhängigkeit des Genusses bürgerlicher Rechte von dem [573] Glaubensbekenntniß von einem Standpunkt zu widerlegen, den er später selbst als Befangenheit in den Speculationen der abstracten Philosophie bezeichnet hat. Von den philosophischen Studien, die seine jungen Jahre beherrscht hatten, wandte sich R. in seinem Mannesalter immer mehr ab, und nur selten lenkten seine Arbeiten zu der früheren Lieblingsbeschäftigung zurück. Seit 1780 etwa, durch Ernst Brandes angeregt, hatte er angefangen, sich mit der staatsrechtlichen Litteratur der Engländer bekannt zu machen und die seit dem Regierungsantritt Georg’s III. erschienenen Streitschriften nebst den Parlamentsverhandlungen der Zeit eingehend studirt. Eine schriftstellerische Nachwirkung dieser Beschäftigung wurde erst später sichtbar. Dagegen bildete sie den Uebergang von der philosophisch-litterarischen zu einer praktisch–politischen Thätigkeit, in die R. mit dem Jahre 1783 eintrat. Er erlangte nicht ohne Mühe, insbesondere durch die Empfehlung des Geh. Kanzleisecretärs Höpfner die Stelle eines Secretärs bei Friedrich, Herzog von York, dem Sohne König Georg III., seit seinem zweiten Lebensjahre (1764) postulirten Fürstbischofe von Osnabrück. Die Seele der fürstbischöflichen Regierung war Justus Möser, der nominell das Amt eines geheimen Referendars bekleidete. Der neue Posten führte R. auf eine Zeit nach Osnabrück, und die fünf Monate, welche er hier verbrachte, wurden entscheidend für seine politische Richtung. Er lernte das Archiv der vormundschaftlichen Regierung kennen und wurde durch den lebendigen Interpreten in die Geschäfte eingeführt. Hatte er bisher in der philosophischen Welt gelebt, so wurde ihm jetzt die bürgerliche durch J. Möser erschlossen. Als 1786 der Herzog von York nach England zurückkehrte und seine fürstbischöflichen Geschäfte der deutschen Kanzlei in London zur Besorgung überließ, empfahl er R. zu einer Anstellung in Hannover. Durch den Tod des Hofraths Best war damals gerade eine Vacanz in der Geheimen Kanzlei entstanden. Der Inhaber der zweiten Licentexpedition, Kestner, rückte infolge dessen in die erste auf und R. erhielt jene; als Kestner 1792 starb, verwaltete R. die erste Expedition zunächst einige Zeit thatsächlich, bis sie ihm im Januar 1794 förmlich übertragen wurde, da er, wie das Ministerium dem Könige berichtete, ein sehr capables und zuverlässiges Subject sei und sich in den betreffenden Geschäften sowol überhaupt wie namentlich bei Gelegenheit des vorjährigen Landtages, der einer der schwierigsten überhaupt vorgekommenen gewesen sei, vortrefflich bewährt habe. Nach dem Ausbruch der französischen Revolution trat er gleich seinem Freunde Brandes der Ausbreitung ihrer Ideen nach Deutschland entgegen. Die seit kurzem gegründete Jenaische Allgemeine Litteraturzeitung welche den Berliner flachen Nationalismus zu bekämpIen sich zum Ziel setzte, wurde das Organ, in dem er die Schriften über die Revolution in den Jahren 1790–1793 besprach. In den „Untersuchungen über die französische Revolution“ (2 Thle, Hannover und Osnabrück 1793) sind die Aufsätze gesammelt und in der Form einer Umarbeitung unterzogen. Dies Auftreten zog ihm zahllose Angriffe zu. Obscurantist, bestochener Sophist waren die Ehrentitel, die ihm angehängt wurden; man warf ihn mit den kleinen litterarischen Parteigängern wie Girtanner, Reichard u. a. zusammen; und da er auch die Götzen des Tages Knigge und nun gar Mirabeau nicht schonte, war es um seine litterarische Reputation geschehen. Klein und Groß traten gegen ihn auf. Fichte’s Beitrag zur Berichtigung der Urtheile des Publicums über die französische Revolution (1793) ist vorzugsweise gegen Rehberg’s Recensionen gerichtet. Kaum war der Kampf gegen das Eindringen der revolutionären Ideen als vergeblich fallen gelassen, so bot sich im eigenen Lande Gelegenheit für die Aufrechterhaltung der bestehenden Ordnung thätig zu werden. Eine Verhandlung mit den kalenbergischen Ständen über Aenderungen im Steuersystem nahm infolge des Auftretens des Land- und Schatzraths v. Berlepsch (s. A. D. B. II, 403), [574] eines Mannes, der das altständische Wesen mit den Künsten eines modernen Demagogen zu verbinden verstand, politische Dimensionen an, welche die Regierung zu durchgreifenden Maßregeln nöthigte. Sie entsetzte den Mann, der die Neutralität der kalenbergischen Nation in dem Reichskriege gegen Frankreich zu proclamiren beantragt hatte, seiner Aemter. Da nun alles darauf ankam, wie die Stände sich zu dem Vorgehen der Regierung verhalten würden, wurde wenig Wochen vor der Eröffnung des Landtages eine Schrift des Helmstedter Professors Häberlin: „Ueber die Dienstentlassung des Hofrichters von Berlepsch“ vertheilt, die mit juristischen Scheinargumenten für Berlepsch Stimmung zu machen suchte. R. erwiderte mit einer „Actenmäßigen Darstellung der Sache des Herrn von Berlepsch“, die, fünf Tage vor Eröffnung des Landtags ausgegeben, die Stände verhinderte, sich mit Berlepsch’s Auftreten zu identificiren. R. hatte die Ansicht durchgeführt, daß in einem Falle wie diesem ein Vorgehen nicht bloß nach Rechtsgrundsätzen, sondern auch nach Rücksichten der Landespolizei gerechtfertigt sei, und war nun dem ganzen Ansturm der litterarischen Bewegung ausgesetzt, welche durch die Berlepsch’sche Angelegenheit hervorgerufen wurde und neben den revolutions- und franzosenfreundlichen Parteien auch die blinden Verehrer der Reichsjustiz als der höchsten Instanz des Staatslebens umfaßte. Kleingewehrfeuer und grobes Geschütz spielten gegen ihn. Schnitzer in den Titulaturen und bedingungslose Hingabe an die hannoversche Aristokratie wurden ihm vorgeworfen. Er ließ das Geschrei ohne Antwort und setzte seine Arbeit fort, führte die Steuerreform durch und brachte die Vereinigung der Landschaften Kalenberg und Grubenhagen zu Stande. Wenn er in dem eigenen litterarischen Berichte darüber später hinzufügte, es sei das in demselben Jahre geglückt, in welchem England mit Irland vereinigt wurde, so hätte ihn der Zusatz: wenn es anders erlaubt ist, diese große Maßregel bei einer so geringen Veranlassung zu erwähnen, vor dem Verdacht jeder Ueberhebung schützen sollen. Die Bewegung der neunziger Jahre war ein Vorbote des Sturmes, der im folgenden Jahrzehnt über das Land kommen sollte. Die Entschädigungsländer, welche der Reichsdeputationshauptschluß den deutschen Erbfürsten bestimmte, wurden von den zukünftigen Herrschern in Besitz genommen, noch ehe das letzte Reichsgrundgesetz fertig vorlag. So verfuhr Preußen in Hildesheim, Hannover in Osnabrück. Im November 1802 erschien in Osnabrück als Commissarius, um die Besitznahme der neuen Provinz zu vollziehen und ihre Organisation ins Werk zu setzen, der Minister v. Arnswaldt, dem Hofrath v. Berg, welcher seine Göttinger Professur seit kurzem mit dem Staatsdienst vertauscht hatte, als Consulent, R. als Expedient beigegeben waren. Die Verantwortung für das schonungslose Verfahren, mit der man das geistliche Gut einzog, lehnt R. aufs bestimmteste ab und weist sie dem Consulenten und dem mit Domanialsachen beauftragten Commerzrath Heise zu. Die hannoversche Herrschaft in Osnabrück währte nur kurze Zeit; nach sechs Monaten kamen die Franzosen. Um diese Zeit, kurz vor der Katastrophe von 1803, fanden merkwürdige Verhandlungen Statt. Stein, der von seinen westfälischen Dienststellen, Minden, Münster, aus nahe Beziehungen zu Hannover und seinen alten Freunden unterhalten hatte und durch seine Heirath in Verbindung mit dem hannoverschen Adel gekommen war, wurde im Sommer 1802 der Antrag gemacht, als Minister in den hannoverschen Staatsdienst zu treten, ob durch seinen Schwager v. Steinberg, ob auf Anrathen Rehberg’s ist bisher nicht bekannt geworden. Dagegen weiß man, daß Stein, der das Anerbieten ablehnte, sich in derselben Zeit bemühte, R. in den preußischen Dienst zu ziehen. „Kommen Sie mit, wir wollen den Münsterländern die preußische Accise einimpfen“, redete ihm Stein zu, ohne damit gerade die für R. anziehendste Seite des Antrages herauszukehren. Es war das letzte Mal, daß sich [575] die Jugendfreunde sahen. Die bisher lebhafte Correspondenz zwischen beiden erlosch, je mehr das praktische Staatsleben die politischen Gegensätze zwischen R. und Stein hervortrieb. Verstärkend mag der Zusammenhang Stein’s mit dem hannoverschen Adel hinzugekommen sein; denn so große Verdienste sich R. um das hannoversche Staatswesen erwarb und so conservativ er seinem politischen Bildungsgange war, den Ansprüchen des Adels hat er nie genug zu thun vermocht. Das zeigt das Schicksal einer in dieser Zeit von ihm veröffentlichten Schrift: „Ueber den deutschen Adel“ (1803). So würdig er über den Adel denkt, so warm er von seiner Verbindung mit den Geschicken, ja mit der Regierung eines Landes und dem Grundbesitze spricht, er kann doch nicht umhin, zugleich dem Adel ins Gewissen zu reden und ihn zur Selbstreform aufzufordern. Das Geringste war, ihm das Unzeitgemäße seiner Veröffentlichung vorzuhalten und verstärkte Erbitterung der Stände unter einander als die Wirkung der Schrift zu prophezeien; andere und zwar hochgestellte Edelleute gingen weiter und versuchten, wenn auch vergeblich, die gerichtliche Bestrafung des Verfassers herbeizuführen. Während der Fremdherrschaft, die von 1803–1813 mit kurzer Unterbrechung das Land gefangen hielt, hat R. keine amtliche Stellung von politischer Bedeutung bekleidet. Zweimal war er Mitglied von Deputationen der hannoverschen Stände, die an den feindlichen Gewalthaber abgesandt wurden: das erste Mal im Winter 1806 auf 1807 an Napoleon im Hauptquartier zu Posen, das andere Mal im Laufe des Jahres 1807 auf Veranlassung des in Hannover waltenden Intendanten, beide Mal, um Zeuge der souveränen Willkür zu werden, mit der der französische Kaiser in seinen politischen Combinationen das hannoversche Staatswesen verwendete oder zu verwenden gedachte. Fern von dem Sitze der Regierung und des Hofes verlebte R. die französisch-westfälische Zeit in der Stellung eines Directors der indirecten Steuern in Hannover, dem Hauptort des Allerdepartements, bestrebt wenigstens im Stillen seinen Landsleuten nützlich zu werden. Er erlangte Beziehungen zu dem Domänendirector d’Aubignose durch die Vermittlung eines bis dahin in einem hannoverschen Geschäfte angestellten Polen Mierzinsky, den der französische Beamte zum Secretär annahm. Durch diese Verbindung gelang es, manche schädliche Maßregel abzuwenden und hannoversches Eigenthum für das Land zu retten. Die schriftstellerische Thätigkeit, die auch in dieser Zeit nicht nachließ und sich theils in Recensionen, theils in selbständigen Büchern äußerte, hatte ausschließlich staatswissenschaftliche Themata zum Gegenstand. Die 1807 erschienene Schrift: „Ueber die Staatsverwaltung deutscher Länder und die Dienerschaft des Regenten“ entstand unter dem frischen Eindruck der Thätigkeit, welche die preußische Verwaltung 1806 in Hannover entwickelt hatte. Schonungslos deckt R. ihre Schäden auf, wendet sich gegen das statistische Treiben, welches die eine Hälfte der Landeseinwohner damit beschäftigt zu protocolliren, was die andere beschickt, gegen den übertriebener Werth, der auf die Ausbildung der Formen gelegt wird, alle Thätigkeit nach eigener Einsicht erstickt, die Civilbedienten in ein beständiges Aufgebot setzt, um dem Groschen nachzujagen, der aus den Rechnungen zu desertiren droht, aber den Verstand und die Aufmerksamkeit lähmt, welche Thaler in die Rechnungen hineinschaffen könnten. Aber auch alle sonstigen die Zeit interessirenden Seiten des Staatsdienstes, insbesondere auch die Unabsetzbarkeit der Beamten außer durch gerichtliches Urtheil, welche R. als eine den Staatsdienst zur Pfründe herabsetzende Auffassung verwirft, werden berührt und bald mehr, bald minder eingehend behandelt; denn nicht auf systematische Vollständigkeit kommt es ihm an, hier so wenig, wie sonstwo; er will weder ein Lehrbuch noch eine gelehrte Abhandlung schreiben; zu wiederholen, was andere gesagt haben, widerstrebt ihm, der den Ueberfluß an litterarischen Registraturen [576] als einen Hauptschaden der deutschen Bücherwelt so oft gerügt hat. Eine zweite Schrift dieser Jahre: „Das Buch vom Fürsten von Niccolo Macchiavelli“ (Hannov. 1810, zweite Aufl. 1824) enthält eine Uebersetzung ins Deutsche nebst einer jedem übertragenen Capitel des Werkes angehängten Erläuterung. Hier wie in der dem Ganzen voraufgeschickten Einleitung ist eine der frühesten objectiven Würdigungen des großen Florentiners unternommen, die aus ihrer Zeit heraus die Schrift und die Rathschläge ihres Verfassers erklärt. Eine dritte Arbeit: „Ueber den Code Napoleon und dessen Einführung in Deutschland“ (Hannover 1814), im December 1813 ausgegeben, ist geschrieben zu dem Zweck, den revolutionären Geist dieses Gesetzbuches aufzuzeigen und das deutsche Volk vor der Annahme des ihm zugedachten Systems von Recht und Rechtspflege, das alle seine angeerbten Verhältnisse und Eigenthümlichkeiten vernichten würde, zu bewahren. Das Wiederaufleben der rechtmäßigen Herrschaft brachte R. in eine leitende Stellung. Die Jahre 1813–19 sind die bedeutendste Zeit seines Lebens. Als Mitglied der provisorischen Regierungscommission, die im Herbst 1813 eingesetzt wurde, bemühte er sich in dem allgemeinen Drängen nach unbesehener Restauration, das Princip der unbedingten Legitimität darnieder zu halten und die Beseitigung auf das zu beschränken, was der Feind selbst gethan, dagegen fernzuhalten von dem, was während seiner Herrschaft rechtmäßig zu Stande gekommen war. Wurde R. dabei durch den Minister Bremer gestützt, so war der Minister v. d. Decken der unbedingten Wiederherstellung des Alten zugethan. Doch behielt die Rehberg’sche Maxime: wiederherstellen und bessern eine Zeitlang die Oberhand, namentlich solange sie eine Stütze an dem Minister bei der Person des Königs, dem Grafen Münster hatte. Seit 1814 zum Geheimen Cabinetsrath ernannt, wurde R. die Seele der ständischen Reform. Als die wichtigste Aufgabe verfolgte die Regierung die Vereinigung der Provinzialstände zu einem einheitlichen Organ. Ohne auf Anträge oder Zustimmung der einzelnen Provinzialstände zu warten, berief sie nach einem von ihr aufgestellten Wahlreglement eine Versammlung von Deputirten der Stifter, der Ritterschaften und der Städte, vor allem darauf bedacht, diese allgemeine Ständeversammlung, der von nun ab alle wichtigen Angelegenheiten des Landes zum Beschluß vorgelegt werden sollten, ohne Verzug in eine nützliche Thätigkeit zu setzen. Anstatt ihr eine Verfassungsurkunde vorzulegen oder die Entwerfung einer solchen von ihr zu verlangen, ließ man sie die alten anerkannten Rechte der Stände in einer den Umständen angemessenen Art ausüben. R. hatte das alles in die Wege zu leiten. Er arbeitete die Geschäftsordnung für die Versammlung aus, in der neben fremden Vorbildern insbesondere des englischen Parlaments Einrichtungen, wie sie bisher bei den Provinzialständen üblich waren, benutzt sind. Auch die von dem Generalgouverneur des Landes, Herzog Adolf von Cambridge, am 15. December 1814 gehaltene Rede zur Eröffnung des Landtags ging aus seiner Feder hervor; ebenso aber auch die Erwiderung des Grafen v. d. Schulenburg-Wolfsburg, des Präsidenten der allgemeinen Stände. Das Verhältniß setzte sich auch in der Versammlung fort: R. gehörte ihr als Deputirter des Stifts beatae Mariae virginis zu Eimbeck an, redete und proponirte aber zugleich namens des königlichen Cabinets. Diese Einheitlichkeit übertrug sich nicht auf die Thätigkeit der Versammlung, mochte auch in den ersten Wochen alles so friedlich verlaufen, daß der lüneburgische Landrath v. Meding gegen R. äußerte, er werde sich erst eine Opposition machen müssen. Gegen den, der die erklärten Absichten des Königs vertrat, bildete sich eine Adelsfaction unter Führung des Freiherrn v. Schele, die alles Alte, namentlich alle Arten von Exemtionen und Privilegien aufrecht zu erhalten strebte, ihre Mitstände der demokratischen Tendenzen beschuldigte und nur in Geburt und Reichthum eine Gewähr für die [577] Sicherheit des Staats erblickte. Solange R. durch seine öffentliche Stellung gestützt wurde, einen Rückhalt an dem Minister Bremer in Hannover und dem Grafen Münster in London hatte, gelang es, der Opposition die Stange zu halten. Allmählich gewann sie aber durch ihre höfischen Verbindungen weitreichenden Einfluß und wußte den Grafen Münster gegen R., der sich der ganzen Regierungsgewalt zu bemächtigen suche, einzunehmen. Ihr Ziel war Einführung des Zweikammersystems, weil sie dadurch ihre Minorität von 26 Stimmen zu einem der Majorität gleichwichtigen Factor machen konnte. Als von England der Befehl zur Ausarbeitung einer Landschaftsordnung mit zwei Kammern kam, legte R. einen Entwurf vor, aber doch von der Gestalt, daß dem Uebergewicht des Adels gewehrt war. Die Regierung ließ eine den Adelsplänen entsprechende Vorlage ausarbeiten. Als R. derselben nur eine laue Unterstützung gewährte und der Landtag die neue Einrichtung einer ritterschaftlichen und einer bürgerlichen Kammer verbat, wurde sie von London aus decretirt und R. sah sich zum Rücktritt genöthigt. Nicht zufrieden, ihn gestürzt zu haben, beschuldigte ihn die siegreiche Partei noch des unredlichen Verhaltens bei der französischen Liquidation und wußte den Grafen Münster so weit für sich zu gewinnen, daß R. die Mittel zu seiner Vertheidigung vorenthalten wurden. Die auf Rehberg’s eigenes Verlangen angestellte Untersuchung ergab die völlige Grundlosigkeit jener Anschuldigungen und die Ausführung der angefochtenen Geschäfte nach Münster’s eigenen Anweisungen. So wurde, während man in der Verfassung des Landes glücklich „zwei Köpfe und zwei Willen, aber kein verfassungsmäßiges Mittel zur Vereinigung und keinen Obmann“ hatte, der Regierung ihre tüchtigste Kraft entzogen. Wohl dem Lande, das solche Männer entbehren zu können glaubt, meinte damals eine Zeitschrift. Die Zeit von 1820 bis zu seinem Tode verbrachte R. im Ruhestande. Reisen und schriftstellerische Thätigkeit theilten sich in seine Muße. Längere Zeit hindurch war Dresden sein Wohnsitz, 1828 und 1829 verlebte er in Italien, seit 1830 war er in Göttingen ansässig. Die Zeitereignisse, der eigene Antheil an den öffentlichen Geschäften wie an den öffentlichen Streitfragen bildeten den Gegenstand seiner Arbeiten. 1826 erschien: „Zur Geschichte des Königreichs Hannover in den ersten Jahren nach der Befreiung von der westfälischen und französischen Herrschaft“, ein Buch, in dem neben gelegentlichen Rückblicken auf die Fremdherrschaft die Geschichte der Jahre 1814–19 erzählt und beleuchtet wird. Der Verfasser hat selbst von dem Buche gesagt, es enthalte Wahrheit, nichts als Wahrheit, aber nicht die ganze Wahrheit. Einige Ergänzung bietet ein Aufsatz Rehberg’s in der Hannoverschen Zeitung von 1832, Nr. 66 ff., wo gelegentlich einer Recension von Stüve’s Schrift: „Ueber die gegenwärtige Lage des Königreichs Hannover“ Mittheilungen zur Geschichte der ersten allgemeinen Ständeversammlung gemacht werden. Die Beziehungen zu Münster sind auch hier unberührt geblieben. Seine größte Arbeit aus dieser Zeit ist die Herausgabe seiner „Sämmtlichen Schriften“, von denen Bd. I 1828, Bd. II 1829, Bd. IV 1831 erschien, Bd. III niemals veröffentlicht ist. Es ist das nicht bloß ein Wiederabdruck alter Journalaufsätze und selbständiger Schriften, sondern eine Bearbeitung und Umarbeitung der letzteren und Herstellung eines litterarisch-historischen Rahmens zur Verbindung aller dieser Veröffentlichungen, der von hohem Interesse und Werthe ist. Der durch die Julirevolution hervorgerufene politische Aufschwung veranlaßte R. zu einer Reihe von Betrachtungen über Zeitfragen in der Hannoverschen Zeitung, welche unter Pertz’ Redaction den Anlauf zu einem politischen Organ höhern Ansehens nahm. Er hat sie bald nachher unter dem Titel: „Constitutionelle Phantasieen eines alten Steuermannes im Sturme des Jahres [578] 1832“ (Hamburg 1832) gesammelt. Den großen Todten der Zeit, Stein und Goethe, hat er sein Opfer dargebracht, jenem in einem Aufsatze der Hannov. Zeitung (1832, S. 170), der vermehrt in Bran’s Minerva (November 1835) wieder abgedruckt ist, Goethe in dem anonym erschienenen Aufsatze: „Goethe und sein Jahrhundert“ (das. August 1835). „Die Erwartungen der Deutschen von dem Bunde ihrer Fürsten“ (ebenda 1835) enthalten nicht etwa Betrachtungen über die verfehlten Hoffnungen, die man auf jene Organisation setzte, oder Vorschläge zu ihrer Reform, sondern erörtern vorzugsweise die auf Grund der Bundesacte geschaffenen landständischen Einrichtungen, die Conflicte zwischen Justiz und Verwaltung und die Behandlung der Universitäten. „Lord Porchester’s Aufenthalt in Spanien während der Revolution von 1820“ (Braunschweig 1834) ist eine Uebersetzung aus dem Englischen, von Bemerkungen über die neuesten Ereignisse in England begleitet. Die Betrachtungen des Lords über die Cortes von 1820 geben dem Uebersetzer Anlaß, die Stellung des Verfassers zur Parlamentsreform von 1832 und diese selbst zu erläutern. In ununterbrochenem Verkehr mit der Göttinger Bibliothek hat er sein ganzes Leben lang gestanden; fast ebenso lang ist er ein getreuer Mitarbeiter der Göttingischen Gelehrten Anzeigen gewesen. Noch kurz vor seinem Tode hat er hier eine Recension über Tocqueville’s de la démocratie en Amérique niedergelegt (1836, St. 25–27), die die große Bedeutung dieses Werkes vollauf würdigt und von Tocqueville eine Epoche in der Geschichte der politischen Wissenschaften datirt.

Fichte hat mit Bezug auf R. gesagt: „es ist weder Ehre noch Vergnügen gegen einen Schriftsteller zu Felde zu ziehen, dem die Natur die Talente versagt hat zu sein, was er gern wäre, ein blendender Sophist; und der in Gedanken und Ausdruck zur letzten Klasse der Autoren gehört, welche gerade vor den Scriblern hergeht.“ Wenn schon damals (1793) einige gutmüthige Leser existirten, wie Fichte zugab, die R. in die erste Classe der Schriftsteller Deutschlands setzten, so ist dieses Urtheil später von solchen wiederholt, deren Kritik nicht durch Gutmüthigkeit ersetzt wurde. Es genügt Stein, Niebuhr, Perthes zu nennen. In R. hat die Litteratur und das staatliche Leben Deutschlands offenbar einen originellen Geist und charaktervollen Mann besessen wie wenige. Er bildet ein Glied in der Kette bedeutender Männer, welche die hannoversche Geschichte der neuern Zeit auszeichnen. Damit soll nicht eine bloß chronologische Folge von Persönlichkeiten, auch ein geistiges Band unter ihnen angedeutet sein. Wie R. mit Justus Möser zusammenhängt, so reicht er wieder Stüve die Hand. Genährt durch Studien des classischen Alterthums und der Philosophie, der englischen Geschichte und Litteratur, insbesondere auch der staatswirthschaftlichen, ohne den üblichen Gang der juristischen Vorbildung in Theorie und Praxis einzuschlagen und auf den Stufen der Beamtenhierarchie reglementsmäßig emporzusteigen, ist er aus der Stellung des Schriftstellers in die des praktischen Staatsmanns hinübergetreten. Der schriftstellerischen Thätigkeit ist er auch als Beamter treu geblieben. Die Feder in der Hand, hat er die hervorragenden Erscheinungen des politischen Lebens wie der staatswissenschaftlichen Litteratur begleitet. Wie es seine Stellung nöthig machte und seiner natürlichen Anlage entsprach, schrieb und arbeitete er rasch und energisch. Hat ihm das in seiner Jugend den Tadel der Bedächtigen, nachher von Fichte den Vorwurf eingetragen, durch seinen schneidenden Ton sich einiges Ansehen ertrotzt zu haben, so genießt der Leser seiner Schriften den Vortheil einer körnigen, in kurzen Sätzen, epigrammatischen Wendungen sich bewegenden Vortragsweise. Ein kräftiges Wort beleuchtet wie mit einem Blitz die Situation z. B. in einer Schilderung des Jahres 1814: das Volk ertrug nicht einmal die Berechnung nach Franken und Centimen, die auf einige Zeit beibehalten ward, um die Verwaltung zu erleichtern. Es hätte allenfalls [579] mehr bezahlt, um nur jene verfluchten Worte nicht mehr zu hören (Hannov. Ztg. 1832 Nr. 66). Die anziehende Form birgt die Arbeit eines sorgsamen Beobachters, eines scharfen Denkers. So sehr ihn theoretische Untersuchungen zu fesseln wissen, so ist doch sein Zweck überwiegend praktisch. Aber nicht engherzig und banausisch versteht er diesen Zweck. Er warnt davor, auf den Universitäten die Praxis vorweg zu nehmen, den theoretischen Unterricht, der den Verstand nährt und stärkt, zu vernachlässigen und den praktischen Unterricht, der dem Geschäftsleben vorbehalten sein soll, in das Jünglingsalter hinüberzuziehen. Er erklärt sich gegen das Verlegen der Universitäten in Residenzen auch aus dem Grunde, daß das Interesse der öffentlichen Angelegenheiten und der Geschäfte zu früh von den allgemeinen Kenntnissen und einer blos wissenschaftlichen Ausbildung des Geistes abziehe, welche die Grundlage aller wahren Brauchbarkeit ausmacht. Die praktischen Aufgaben, die er als Schriftsteller verfolgt, haben das Gemeinsame, daß sie überwiegend abwehrender Natur sind. Er hat selbst von seinem Leben gesagt, es sei zum größten Theil dem Geschäft gewidmet gewesen, dem Strom der öffentlichen Meinung in allen falschen Richtungen, die er genommen, entgegenzuarbeiten. Zuerst war es der Einbruch des metaphysischen Staatsrechts, wie er gern sagt, in die öffentlichen Geschäfte, den er bekämpfte. Es sind nicht sowohl einzelne Menschen und Handlungen der französischen Revolution, die er angreift, als ihren Grundsatz der allgemeinen staatsbürgerlichen Gleichheit. Er hält fest an der Einrichtung des ständischen Staats, dessen Mißbräuche er nicht verkennt; aber ihre Abstellung will er durch das reformatorische Vorgehen der Regierung, nicht durch den revolutionären Ansturm des Volkes erreicht sehen. Er hat seinen Kampf gegen die Revolution wohl als einen vergeblichen bezeichnet; wenn aber ein Mann wie Gentz gesteht, daß Rehberg durch seine Schriften viel zu seiner heilsamen Belehrung beigetragen habe, so durfte er mit einiger Befriedigung darauf zurückblicken, ungeachtet aller Invectiven, die Fichte gegen ihn schleuderte, wenn er sich sein Urtheil als das eines Empirikers verbat oder ihm als einem Geschäftsmanne in Diensten eines gegen die französische Revolution erklärten Hofes das Recht mitzureden absprach. Befremdlich klingt es, wenn Fichte Ernst Brandes als den selbstdenkenden und ehrlichen Mann ihm gegenüberstellt, obschon beide Freunde in ihrem Kampfe doch nur von gleicher Grundanschauung ausgehen und in gleicher öffentlicher Stellung sich befinden. Nächst den Ideen der französischen Revolution sind es die Neuerungen in der Pädagogik, die ihn zum öffentlichen Widerspruch herausfordern. Als ihren Kern bezeichnet er das Mechanisiren der Erziehung. Er wendet sich gegen das uniforme Erziehen wie gegen das zuviel Erziehen. Wenn in gelehrten Vorträgen alles dem jungen Menschen erklärt wird, was bleibt dann der eigenen Thätigkeit seines Geistes übrig? Feste und tüchtige Gesinnung zu begründen, die Denkkraft auszubilden, erscheint ihm werthvoller als das Bestreben, das Wissen zu vermehren und die Menschen früh recht praktisch zu machen. Die Kraft zu denken wird durch die Sprache am besten ausgebildet; in der Kenntniß der alten Sprachen erblickt er deshalb das tüchtigste Erziehungsmittel, das nicht blos für wenige gute Köpfe, sondern als allgemeines Gesetz in Geltung bleiben muß. Diese feste männliche Gesinnung, dieser sittliche Ernst leitet ihn überall. Er tritt dem Streben entgegen, die Verbrechen als Verirrungen des Geistes aufzufassen, weil dadurch das Strafrecht, die Grundfeste der Staaten und der bürgerlichen Ordnung, erschüttert wird. Die weichliche Denkart, die alles erklärt, statt es zu beurtheilen, ist dem gemeinen Wesen schädlich; ihm ist nicht mit scrupulösen und ängstlichen Männern gedient, sondern mit solchen, deren ernster und starker Sinn Muth hat, gerecht zu sein. Mit der gleichen sittlichen Strenge tritt er an die Beurthei1ung von Dichterwerken. Den Ton der matten Gleichgültigkeit [580] gegen das Unsittliche, solange es nur gefällig, nicht roh auftritt, ist ihm zuwider. Die Verbannung aller moralischen Rücksichten aus dem ästhetischen Urtheil, wie sie Goethe in der Anmerkung zu Diderot, Rameaus Neffe, vertritt, würdigt nach seiner Meinung die schönen Künste zu lediglich dem Zeitvertreibe dienenden Gaukelspielen herab. Nach diesem Gesichtspunkt urtheilt er auch über Goethe’s Werke. Nicht nur Stella, die Wahlverwandtschaften, auch Faust fällt ihm zum Opfer; das Beste am Faust dünkt ihn die Zueignung, die er für das vollkommenste hält, was Goethe geleistet; seinem Nachrufe an Stein hat er einen Vers daraus vorangestellt. Gleich als wenn Goethe alle seine Sünden der Welt hätte abbitten wollen, hat er Hermann und Dorothea geschaffen. eine wahrhaft homerische Bürger-Epopöe; die Welt aber nahm diese Sühne nicht an und fühlte sich behaglicher in der Gesellschaft des ehrwürdigen Pfarrers von Grünau mit Caffeeschälchen und Tabackspfeife. Die Iphigenia ist ihm ein bewundernswürdiges Gedicht, aber kein Drama. Theoretische Untersuchungen über das Wesen des Dramas haben ihn lebhaft beschäftigt. Wohl das letzte, was von ihm gedruckt ist, ist ein Aufsatz: über die Erklärung der Tragödie in der Poetik des Aristoteles (Bran’s Minerva 1836 März). R. war nicht bloß ein originaler, sondern auch ein reicher Geist, ein Mann von vollendeter Bildung. Er war in der classischen, deutschen und englischen Litteratur, nicht minder in der der romanischen Völker, der Spanier und Portugiesen so gut wie der Franzosen und Italiener, zu Hause. Ihre schöne Litteratur wie ihre Geschichte, Politik und Staatswirthschaft haben ihn beschäftigt. Ferner scheint ihm das Civilrecht zu liegen. Aber über die beiden großen Codificationen des Preußischen Landrechts und des Code Napoleon hat er sich doch eingehend geäußert, wenn er gleich vorzugsweise die Partieen berücksichtigt, in welchen sich das Privatrecht mit öffentlichem Recht berührt. Er ist voll lebhaften Interesses für die schönen Künste. Von früher Jugend auf waren ihm die Sammlungen des Brandes’schen Hauses zugänglich. Die Musik erfreute sich einer begeisterten Pflege in seiner Familie. Und um die Richtung zu erkennen, die er hochhielt, lese man, wie er sich über das Stabat mater des Palestrina „des Hohenpriesters aller andächtigen Gefühle“, ausspricht, über Beethoven’s Compositionen Goethe’scher Gedichte im Gegensatz zu denen Zelter’s, über Mozart’s Opern im Gegensatz zu Weber’s Freischütz, der seinen Erfolg dem Geschmack des Publikums am Unheimlichen, an dem grausamen Vergnügen gequält zu werden, verdankt. Durch seinen Aufenthalt in Dresden, in Rom, Neapel und Florenz hatte er seinen Sinn für die Schauspielkunst, Musik, Malerei gepflegt, mit offenem Auge sich aber auch unter den Menschen umgesehen und versucht an den Orten, wo originale Maler gelebt hatten, im lebenden Geschlechte die Spuren des frühern zu finden, das jenen zu Vorbildern gedient hatte. Ueber das Verhältniß der Künste zum öffentlichen Leben finden sich lehrreiche Bemerkungen in dem Aufsatze über Friedrich Buchholz (S. Schr. Bd. IV): ein Volk, das Sinn fürs Schöne hat, will genießen, was dem Publikum gehört; das reiche und wollüstige Volk hingegen will genießen, was jeder selbst besitzt, und das muß wohl immer etwas kleines sein; dabei blühen nicht die Künste, sondern nur die Fabriken; die Künste müssen als ein Luxus des Regenten betrachtet werden, und hier ist ein Punkt, wo die Künste sich in der wirklichen Welt an die Politik anschließen. Die Verhältnisse und Bedürfnisse der realen Welt sind es, die ihn überall leiten. Scharfsinnig hat er sie beobachtet; man wird aber bemerken, daß, während Möser und Stüve vorzugsweise den Stand der Bürger und Bauern und ihre Interessen berücksichtigen, R. seine Erfahrungen im Kreise des Adels und der Beamten gesammelt hat und deren Beziehungen zum Staat richtig zu erkennen und zu ordnen sucht. Unberührt ist kaum ein Verhältniß von öffentlichem Interesse in dem reichen Schatz von Arbeiten geblieben, [581] der sich ergiebt, wenn man zu den in den drei Bänden der sämmtlichen Schriften vereinigten noch die später erschienenen oder dort nicht berücksichtigten Aufsätze und Bücher hinzunimmt. Am wenigsten wird man für die Fragen finden, die dem heutigen Leser die wichtigsten sind: die nationalen. Gegen Stein, der wie fast alle preußischen Staatsmänner der Zeit auf Vergrößerung ihres Staats bedacht war und die Lösung der deutschen Wirren von einer Theilung des Reiches unter die Herrschaft Preußens und Oesterreichs erwartete, bemerkte er, ob das deutsche Volk, unter zwei einander so feindselige Regierungen getheilt, wohl eine andere Bestimmung haben könne, als sich unter einander die Hülfe zu brechen. Von jener unter den hannoverschen Staatsmännern erblichen Abneigung gegen Preußen ist er nicht freizusprechen. Die Erfahrungen des Jahres 1806 traten verstärkend hinzu. Er verschloß sich nicht gegen den Aufschwung, der nach 1807 eintrat; aber viele der falschen Richtungen, die er bekämpfte, fand er doch im preußischen Staat verkörpert. Er ist jedoch so wenig doctrinär, daß so heilsam er für das eigene Land die Ausbildung der ständischen Einrichtung erachtete, sie ihm keineswegs als die Panacee für die Schäden des Nachbarstaats erschien. Im ganzen behandelt er dessen Verhältnisse aller Nachbarschaft ungeachtet als etwas Fremdes. Er mischt sich nicht in sie und wehrt sich nur gegen das Uebergreifen seiner Verwaltungsmaximen und Einrichtungen in die seines Staats. Er bekämpft sie von dessen Standpunkt aus, verkennend daß die Controlle, welche im kleinen Lande durch persönliche Verhältnisse und gegenseitige Beaufsichtigung ermöglicht und erleichtert ist, im großen durch künstliche Mittel ersetzt werden muß. Daß er bei diesem Kampf die heimatlichen Verhältnisse in ein ebenso vortheilhaftes Licht setzt als die fremden in ein ungünstiges, läßt sich nicht leugnen; gewinnt er doch selbst den Subsidienverträgen und dem Kriegsdienst der Landeskinder für fremde Zwecke eine vortheilhafte Seite ab.

R. ist vorhin mit Justus Möser und mit Stüve zusammengestellt worden. Er ist aber nicht wie sie von der Jurisprudenz und der Geschichte ausgegangen, mochte ihn auch die liberale Kritik schablonenmäßig als historischen Doctrinär abfertigen, sondern von der Philosophie und Staatswirthschaft. In der Philosophie hat er selbständig gearbeitet, in der Staatswirthschaft nur kritisch. Die Grundzüge seines Wesens kehren auch hier wieder. Büsch, dessen Abneigung gegen alles doctrinäre Behandeln wirthschaftlicher Dinge ganz seiner Sinnesweise entspricht, ist ihm der große Kenner der National- und Staatswirthschaft. R. ist ein Mann in seinen besten Jahren, als das Licht Adam Smith’s aufgeht und in Deutschland enthusiastisch begrüßt wird. Bei aller Vorliebe für englische Litteratur und englisches Leben, der Abgötterei, die in Deutschland mit der Theorie des Reichthums und ihrem Herolde getrieben wurde, versagte er seinen Dienst. Die politische Oekonomie betrachtete er nicht als eine mechanische, lediglich der Berechnung unterworfene, sondern als eine moralische Wissenschaft. Sir James Stuart’s Principles of political oeconomy stellte er deswegen über Adam Smith. Auf das Intellectuelle und Moralische, auf die menschlichen Sitten und Gewohnheiten, die sich der Berechnung nicht unterwerfen lassen, will er geachtet wissen. Er macht deshalb auch Front gegen die übertriebene Werthschätzung der Statistik, der es nur auf die Quantität, gar nicht auf die Qualität ankommt. Die Sammlung der Beobachtungen erscheint ihm nur dann von Werth, wenn die Beobachtung mit eigenthümlichem Geiste angestellt ist. Von solchem Standpunkt aus bekämpft er auch die Verherrlichung der preußischen Staatsverwaltung. Er ist nicht mit den preußischen Staatsbedienten von der unübertrefflichen Vollkommenheit ihrer Grundsätze, ihren untrüglichen Etats, ihrer Unterordnung aller Finanzangelegenheiten unter eine oberste Rechnungsbehörde überzeugt und widersetzt sich ihrer Ausdehnung. Stein’s erste Maßregel als Minister war die Gründung eines statistischen Büreaus; [582] die volkswirthschaftliche Autorität, der er am meisten folgt, ist Adam Smith; für die Ausdehnung der preußischen Accise hat er R. zu gewinnen gesucht. Um so freudiger bewegt es R., daß Stein bei der Reorganisation der innern Verfassung des preußischen Staats Grundsätze befolgt, welche eine größere Freiheit und Theilnahme der Staatsbürger an den öffentlichen Angelegenheiten begründen. Er glaubt darin Spuren des Einflusses seiner frühern Unterredungen mit Stein, der Ansichten zu erkennen, welche er in dem Buche über die Staatsverwaltung deutscher Länder ausgesprochen hat. Grade dies Buch hat R. den Vorwurf der Feindschaft gegen den preußischen Staat eingetragen. Neben jener herben Kritik der preußischen Verwaltung wird ihm das Verhalten Hannover-Englands von 1813 und 1814 zum Vorwurf gemacht, obschon er kaum für die auswärtige Politik in dem Maße verantwortlich gemacht werden darf, wie für die innere. Niebuhr trug ihm besonders die Rede zur Eröffnung der Ständeversammlung von 1814 nach, in der von dem Antheil Preußens an der Befreiung Deutschlands so gut wie gar nicht die Rede war. Auf dem Wege ihn zu besuchen kehrte Niebuhr 1815 in Erinnerung an dies Verhalten um. Als Schriftsteller hat er ihn darum nicht minder werth gehalten. Als 1828 die Sammlung seiner Schriften erschien, fühlte er sich aufs neue zu R. hingezogen. So sehr seine historische und Rehberg’s philosophische Natur entgegengesetzt sind, ihn persönlich kennen zu lernen und mit ihm zu discutiren schien ihm fast wichtiger als Goethen kennen zu lernen. Nach allen Seiten empfiehlt er die Schriften. Ohne mit dem Inhalt übereinzustimmen, preist er den Rahmen, in dem die Arbeiten älterer und neuerer Zeit hier zusammengefaßt und durch Darstellung des eigenen geistigen Entwicklungsganges wie desjenigen der Zeit verbunden sind, als gradezu musterhaft, die Sicherheit und Klarheit des Vortrages als bewundernswürdig. Eine öffentliche Besprechung, die er Pertz zugesagt hatte, hat er nicht gegeben; die Wiederholung der feindseligen Aeußerungen gegen Preußen, wie die bittere Abneigung gegen Goethe hielten ihn davon zurück. Gleichwohl bleibt sein Ausspruch bestehen: es ist doch sehr schlimm, daß man solche Autoren, auf die wir stolz sein sollten, versäumt!

Als praktischer Politiker war R. berufen zuerst zum Erhalten, nachher zum Aufbauen. Das eine wie das andere verstand er nur verbunden mit der Verpflichtung zu bessern. Sein ganzes conservatives Wesen ist nur so zu verstehen. „In meinen ersten Versuchen herrschte durchaus der Gedanke: bessert, damit nicht eingerissen werde. So wie nun dies furchtbare Einreißen immer weiter ging und gepriesen ward, trat jener Gedanke in den Hintergrund, und es ward dagegen dieser hervorstechend: reißet nicht ein, was fehlerhaft ist, wenn ihr nicht sicher seid, besseres zu machen. Die Zeit ist sehr bald eingetreten, da man nicht mehr gegen das Einreißen zu warnen hat und wieder zu der Frage zurückkehren muß, wie zu bessern sei?“ Die Reform des ständischen Wesens und der damit eng zusammenhängenden Steuerverfassung war ihm zur Aufgabe gestellt. Behutsam, maßvoll ging er vor. Die Betheiligung anderer als der drei Stände an den Landtagen schien ihm in weiter Ferne zu liegen: wenn die Menschen einander in Ansehung des Vermögens, der Lebensart und anderer Verhältnisse ähnlicher geworden sind, so vertragen sie auch nicht mehr eine auffallende Verschiedenheit der Rechte. Wenn der Bauer sich dem Edelmanne in allen jenen Stücken nähert, alsdann, aber auch nicht früher, kann er am Ende fähig werden, Theil an der ständischen Verfassung zu nehmen. Nach Verlauf einer unabsehbaren Reihe von Jahren kann sich eine neue Classe von Staatsbürgern bilden, welche als Stand im Staate anerkannt werden muß. Daß R. auch mit Energie zu handeln verstand, haben die Berlepsch’schen Händel und die Vorgänge von 1814 gezeigt. Man würde sehr irren, wenn man ihn sich als eine langsame, [583] bedächtige Natur vorstellte. Wenn er selbst meint, kein Beruf erzeuge so unvermeidlich eine grenzenlose Bedenklichkeit über und gegen alles, als die praktische Rechtsgelehrsamkeit, so hat ihn schon sein eigenthümlicher Bildungsgang vor diesem Abwege bewahrt. Mag Stein ihm einst, als er eine Frage, der er lieber ausgewichen wäre, zu beantworten zauderte, zugerufen haben: wenn Sie erst ein paar Feldzüge mitgemacht hätten, so würden Sie sich nicht so lange besinnen, alle, die R. kannten, berichten doch von der Leidenschaftlichkeit und Hitzigkeit seines Temperaments, die mit dem Besten in ihm zusammenhängend, ihn zuweilen weiter, als ihm selbst lieb, hingerissen habe. Was er an staatlichen Maßregeln empfahl oder durchführte, hat nie diesen Charakter getragen. Das Gemäßigte mit Kraft thun, entsprach seinem Sinn. Die Gefahren demokratischer Umtriebe früh erkennend, hat er sie zu unterdrücken das Seinige gethan; nicht minder nöthig erschien ihm aber für den Staat, die Aristokratie durch die landesherrliche Gewalt zu bändigen. Das hat ihm die Aristokratie nie verziehen. So ist er aller Umsicht, alles Maßhaltens ungeachtet dem Loose nicht entgangen, das in diesem Lande auch dem maßvollsten Reformer bestimmt zu sein scheint. Daß er der Helfer in der Noth gewesen ist, in der schwersten Lage des Staats alle Arbeit und alle Verantwortung auf sich genommen hat, schützt ihn nicht; sobald die nächste Gefahr vorüber ist und sich ein leidlich freier Blick eröffnet, wird der Steuermann über Bord geworfen und giftige Schmähungen fliegen ihm nach. R. hat das Loos ohne Bitterkeit getragen. Als er die Abhandlung über den Adel zur Aufnahme in die Sämmtlichen Schriften umarbeitete, geschah das eher zu Gunsten, als zum Nachtheil seiner alten Gegner. Die herben Erfahrungen, die er gesammelt, haben ihn nicht dem Leben abgewandt. Seine geistige Rüstigkeit, sein lebhafter politischer Sinn, seine streitbare Natur haben ihn bis zuletzt auf dem Kampfplatze erhalten. Neben der Richtung seiner Gedanken auf das gemeine Wohl ging ein warmes Interesse für Freundschaft und Familienleben her. Aus seiner Ehe mit der Tochter des berühmten Juristen Höpfner zu Gießen, einer wegen ihres reichen Geistes von allen gerühmten Frau, gingen vier Töchter und ein Sohn hervor, der lange Jahre Mitglied des Göttinger Obergerichts, vorher der Justizkanzlei war. Einen schönen Beweis von Rehberg’s Sinn für Freundschaft geben die beiden Aufsätze, die er zur Erinnerung an Ernst Brandes und an Stein geschrieben hat.

Rehberg, Sämmtliche Werke passim. – Ders. in Bl. f. litt. Unterhaltung 1828, I, S. 470; in Hannov. Ztg. 1832, Nr. 66 ff. – Conversations-Lexikon der neuesten Zeit und Litteratur III, (1833) S. 711. – Neuer Nekrolog der Deutschen XIV, 491. – (Pertz) Hamburg. Corresp. 1836 8. u. 9. Dec., wiederabgedruckt in: Hugo, Erinnerung an den verstorbenen Geh. Cabinetsrath Rehberg (Civil. Magazin VI, 4). – Pertz, Stein I, 12, 115, 158 ff., 194; IV, 314; V, 295 ff.; VI, 678, 983. – Lebensnachrichten über Niebuhr III, 214 ff., 229, 236. – Cl. Th. Perthes, Fr. Perthes Leben I, 208, 327; II, 246, 250; III, 417. – Weinhold, Boie S. 82.– Fichte, Sämmtliche Werke VI, 51 u. 220. – Stüve, Art. Hannover in Bluntschli und Brater, St.W.B. IV, 722 ff. – Gervinus, Gesch. des 19. Jahrhunderts II, 417 ff. – v. Treitschke, Deutsche Gesch. III, 545 ff. – Roscher, Gesch. der Nationaloekonomik, S. 744 ff. - R. v. Mohl, Gesch. und Litt. der Staatswiss. I, 318; II, 367. – O. Mejer, Der römische Kestner, in Biographisches (Freiburg 1886) S. 117. – Mittheilungen aus den Acten des Staatsarchivs zu Hannover und aus dem Briefwechsel von Louise Mejer (vgl. Weinhold, Boie S. 80), die ich Herrn Präsidenten Dr. O. Mejer zu verdanken habe.