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De vulgari eloquentia

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
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Autor: Dante Alighieri
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Titel: Ueber die Volkssprache
Untertitel:
aus: Dante Alighieri’s prosaische Schriften, 2. Teil, S. 93–158
Herausgeber: Karl Ludwig Kannegießer
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Entstehungsdatum: ca. 1304
Erscheinungsdatum: 1845
Verlag: F.A. Brockhaus
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Erscheinungsort: Leipzig
Übersetzer: Karl Ludwig Kannegießer
Originaltitel: De vulgari eloquentia
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Google und Commons
Kurzbeschreibung: Die übriggebliebenen zwei Bücher von Dantes Abhandlung über das Dichten in der Volkssprache
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[93]

Ueber die Volkssprache.
(De vulgari eloquentia.)




Vorwort von Wikisource

De vulgari eloquentia oder De vulgari eloquio (lat: Über die Redegewandtheit in der Volkssprache) ist ein Werk des italienischen Dichters Dante Alighieri und entstand zwischen 1303 und 1305. Es sollte aus vier Büchern bestehen, bricht aber mitten im vierzehnten Kapitel des zweiten Buches ab.

De vulgari eloquentia beschäftigt sich vor allem mit den neolatinischen Sprachen. Da Dante sich damit nicht nur an die italienischen, sondern alle europäischen Gelehrten wandte, verfasste er das Buch in Latein.

Am Anfang beschäftigt sich der Autor mit der Herkunft der Sprache, danach analysiert er die Sprachen seiner Zeit: Die gesprochenen Sprachen unterteilt er dabei in die lingua d’oc (gesprochen in Südfrankreich), die lingua d’oil (gesprochen in Nordfrankreich) und die lingua del sì (Vorgänger des Italienischen). Die lingua del sì teilt Dante in 14 Dialekt-Gruppen ein; seiner Meinung eignete sich jedoch keiner dieser zum Schreiben und Dichten, weil sie untereinander zu unterschiedlich seien. Dafür fehle es an einem politischen Zentrum, das die Bildung eines einheitlichen volgare, einer einheitlichen Sprache, ermöglicht. Anschließend untersucht Dante die Dichtstile seiner Zeit. Er unterscheidet dabei zwei Typen: den stile comico, der sich ans gemeine Volk wendet, und den stile umile für ein gehobeneres Publikum.

Da Dantes Buch mitten im 14. Kapitel des II. Buches abbricht, wurde das betroffene Kapitel von Kannegießer nicht veröffentlicht. Um eine möglichst vollständige Wiedergabe des Werkes zur Verfügung zu stellen, bietet Wikisource das 14. Kapitel (in Latein) aus der italienisch-lateinischen Edition von P. J. Fraticelli aus dem Jahr 1857 an.


Aus dem Inhaltsverzeichnis

[V]

Ueber die Volkssprache. (De vulgari eloquio.)
Erstes Buch.
Erstes Kapitel. Was die Volkssprache sei, und wie sie sich von der Grammatik unterscheide 095
Zweites Kapitel. Daß der Mensch allein den Austausch der Rede hat 096

[VI]

Seite
Drittes Kapitel. Daß für den Menschen der Austausch der Rede nothwendig war 098
Viertes Kapitel. Welchem Menschen zuerst Sprache gegeben wurde, was er zuerst sprach, und in welcher Sprache 099
Fünftes Kapitel. Wo und zu wem der Mensch zuerst gesprochen habe 101
Sechstes Kapitel. In welcher Mundart der Mensch zuerst geredet habe, und woher er der Urheber dieses Werkes gewesen 102
Siebentes Kapitel. Von der Theilung der Rede in mehrere Sprachen 104
Achtes Kapitel. Vertheilung der Mundart über die Welt und besonders in Europa 106
Neuntes Kapitel. Von der dreifachen Verschiedenheit der Rede, und auf welche Weise mit den Zeiten dieselbe Mundart verändert wird, und von der Erfindung der Grammatik 108
Zehntes Kapitel. Von der Verschiedenheit der Mundart in Italien auf der rechten und linken Seite der Apenninen 111
Elftes Kapitel. Es wird gezeigt, daß Einige in Italien eine häßliche und schmucklose Sprache haben 113
Zwölftes Kapitel. Von der sicilischen und apulischen Mundart 115
Dreizehntes Kapitel. Von der Mundart der Tuscier und Genueser 117
Vierzehntes Kapitel. Von der Mundart der Romagna, und von einigen transpadanischen und besonders von der venetianischen 118
Fünfzehntes Kapitel. Läßt sich weit aus über die bolognesische Mundart 120
Sechszehntes Kapitel. Daß in jeder Mundart etwas Schönes sei, und in keiner alles Schöne 122

[VII]

Seite
Siebzehntes Kapitel. Warum diese Mundart die erlauchte genannt wird; auch wird Cino von Pistoja erwähnt 124
Achtzehntes Kapitel. Warum diese Mundart Angel-, Hof- und Rechtssprache genannt werde 125
Neunzehntes Kapitel. Daß die italischen Mundarten auf eine zurückgeführt werden, und daß diese die lateinische genannt wird 126
Zweites Buch.
Erstes Kapitel. Wem es zukomme, sich der gebildeten und geschmückten Volkssprache zu bedienen, und wem es nicht zukomme 128
Zweites Kapitel. In welchem Stoffe sich die geschmückte Volksberedsamkeit gezieme 131
Drittes Kapitel. Es unterscheidet, in welchen Weisen die in der Volkssprache Versemachenden dichten 133
Viertes Kapitel. Von der Weise der Kanzonen und von der Schreibart Derjenigen, welche Gedichte machen 135
Fünftes Kapitel. Von der Abfassung der Verse und deren Mannichfaltigkeit vermöge der Sylben 139
Sechstes Kapitel. Von der Satzverbindung oder von der regelmäßigen Verknüpfung der Wörter, deren man sich in den Kanzonen zu bedienen hat 140
Siebentes Kapitel. Welche Wörter zu gebrauchen sind, und welche im Versmaß der Volkssprache nicht vorkommen dürfen 142
Achtes Kapitel. Was eine Kanzone sei, und daß sie in mehreren Weisen sich abändert 144
Neuntes Kapitel. Welches die Haupttheile der Kanzone sind, und daß die Stanze der Haupttheil der Kanzone ist 147
Zehntes Kapitel. Was der Gesang der Stanze sei, und daß die Stanze sich in mehreren Weisen verändert in der Kanzone 148

[VIII]

Seite
Elftes Kapitel. Von der Beschaffenheit der Stanze, von der Zahl der Füße und von der Verschiedenheit der Verse, welche in der Zusammensetzung zu gebrauchen sind 150
Zwölftes Kapitel. Aus welchen Versen die Stanzen bestehen, und von der Anzahl der Sylben in den Versen 152
Dreizehntes Kapitel. Von dem Verhältniß der Reime, und in welcher Ordnung sie in der Stanze zu stellen sind 155


Vierzehntes Kapitel
De numero carminum et syllabarum in Stantia. [der Vollständigkeit wegen, siehe oben]