BLKÖ:Lasser zu Zollheim, Joseph Ritter von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 14 (1865), ab Seite: 174. (Quelle)
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Lasser zu Zollheim, Joseph Ritter von (Staatsmann, geb. 30. September 1815). Entstammt einer alten, schon im Jahre 1525 in der Adelsmatrikel der salzburgischen Stände verzeichneten und im Jahre 1708 in den Reichsritterstand erhobenen Familie, deren Mitglieder bereits im 16. und 17. Jahrhundert als Pfleger zu Windischmatrei und Hopfgarten, Vicedome zu Friesach in Kärnthen und in Steier in Diensten des Erzstiftes Salzburg gestanden und sich um dasselbe wie um das Haus Oesterreich zu verschiedenen Gelegenheiten verdient gemacht hatten. L. hat die rechtswissenschaftlichen Studien an der Wiener Hochschule vollendet und daselbst auch die juridische Doctorwürde erlangt. Dem Staatsdienste sich widmend, trat er nach erlangter Befähigung zum Richteramte bei der Kammerprocuratur zu Wien in die Praxis, ward im Jahre 1846 und 1847 bei der allgemeinen Hofkammer verwendet und bekleidete die Stelle eines Actuars der ersteren Behörde, als er im Frühlinge 1848 im Wahlbezirke Werfen im Herzogthume Salzburg in den österreichischen Reichstag und zu Zell am See in das Frankfurter Parlament gewählt wurde. Im Reichstage zu Wien richtete sich bald die Aufmerksamkeit auf den jungen Rechtsgelehrten, der einerseits durch die Kraft seiner Rede, sowie andererseits durch den versöhnenden Geist, der die aufgeregten Elemente dieser merkwürdigen Versammlung zu vermitteln und zu beschwichtigen suchte, nachhaltig wirkte. Er blieb fortan einer der hervorragendsten und einflußreichsten Abgeordneten, wurde wiederholt zum Vicepräsidenten gewählt und war als Mitglied des Verfassungs-Ausschusses, des Finanz-Ausschusses, der Petitions-Commission und anderer Ausschüsse thätig. In den wichtigsten Fragen, welche in dieser Versammlung verhandelt wurden, [175] nahm L. das Wort. In der durch Kudlich aufgeworfenen Frage der Ablösung und Entschädigung der Grundlasten war es vornehmlich L., der diesen so wichtigen Gegenstand, ihn von den verschiedenen Gesichtspuncten des Rechts und der Staatsklugheit beleuchtend, auf das einzig richtige Geleise brachte, auf welchem derselbe einem für alle dabei Betheiligten befriedigenden Ende zugeführt wurde. Stets auf die Wahrung der Rechte des einzelnen Abgeordneten bedacht, trat er jedem Ansinnen einer Partei, welche zu Uebergriffen nur zu sehr geneigt war, mit der ganzen Kraft und Ruhe seiner Rede entgegen. Im September, als über das Recht der Krone, die Gesetze zu sanctioniren, und bald darauf über die Stellung Ungarns zu Oesterreich debattirt wurde, gewann L. die Majorität des Reichstages für seine Anträge. Als, bald nach der Uebersiedelung des Reichstages von Wien nach Kremsier, die denkwürdigen Debatten über die Grundrechte geführt und einerseits mit allem Aufwand einer glänzenden Dialektik, andererseits mit aller Ruhe einer scharfauffassenden, das Beste wollenden Lebenspraxis geführt wurden, fiel auf L., der bereits eine große Partei um sich geschaart, zu wiederholten Malen die Wahl als Generalredner. Schon damals nahm L. entschieden den großösterreichischen Standpunct ein, ohne deßwegen ein minder eifriger Vertreter des Kronlandes Salzburg zu sein. Bald nach Auflösung des Kremsierer Reichstages trat er als Ministerialrath in das damalige Ministerium des Innern ein, an dessen Spitze Franz Graf Stadion stand. Ritter von Lasser blieb auf seinem Posten, als auf Stadion Alexander Freiherr von Bach folgte. Als mit Allerh. Handschreiben ddo. Laxenburg 21. August 1859 Agenor Graf Gołuchowski zum Nachfolger des Freiherrn von Bach als Minister des Innern berufen wurde, erfolgte L.’s Ernennung zum Sectionschef im Staatsministerium. Bei der durch das Diplom vom 20. October 1860 eingetretenen Umwandlung des bisherigen Ministeriums des Innern in ein Staatsministerium wurde L. unter gleichzeitiger Verleihung der geheimen Rathswürde als Minister zur Leitung des Justizministeriums berufen, übernahm aber, als nach Gołuchowski’s Entlassung Ritter von Schmerling am 13. December 1860 zur Leitung der Geschäfte des Staatsministeriums berufen ward, im Jänner 1861 an dessen Seite im Staatsministerium die Leitung der Geschäfte der politischen Verwaltung als Verwaltungsminister, während jene der Angelegenheiten der politischen Vertretungskörper, der Geschäfte des Cultus und des Unterrichts und der Institute für Kunst und Wissenschaft sich der Staatsminister vorbehalten hat. Das Portefeuille der Justiz ging von ihm in die Hände des Freiherrn von Pratobevera über. Als es aber dieser im Sommer 1861 seines schweren Augenleidens wegen niedergelegt, übernahm L. auch noch die Stellvertretung des Justizministeriums bis zu der mit Allerh. Cabinetsschreiben vom 18. December 1862 erfolgten Ernennung des bisherigen Präsidenten des Abgeordnetenhauses Dr. Franz Hein zum Justizminister. Seit dieser Zeit ist Ritter von L. als Verwaltungsminister[BN 1] und in beiden Häusern des Reichsrathes thätig, in deren einem, nämlich im Abgeordnetenhause, er nicht bloß als Minister, sondern auch als Abgeordneter des Kronlandes Salzburg sitzt und mit Ruhe, Sicherheit und Umsicht, treu die Rechte der Krone wahrend, bei den wichtigsten Fragen als Redner auftritt. Hier aber [176] muß auch noch der tief eingreifenden Thätigkeit dieses Staatsmannes auf einem anderen Gebiete gedacht werden. Seit dem Beginne der Stadterweiterung unter Minister Bach bis zum Antritte seiner Stellung als Justizminister war Ritter von L. Präses der Commission für die Stadterweiterungs-Angelegenheiten, als Verwaltungsminister aber Verwalter des Fondes und oberster Leiter der Geschäfte der Stadterweiterung. Ihm ist zunächst der rasche Fortschritt der Arbeiten und seiner wohlwollenden Unterstützung die Realisirung der Wünsche der Großcommune Wien zu danken, welche bedeutende Beiträge zu eigentlichen Communalarbeiten, als Herstellungen von Canälen, Straßen u. s. w., erhielt, sowie ihr auch Plätze unentgeltlich oder doch zu sehr geringen Preisen für Markthallen, Schulhäuser, Gartenanlagen, für das Rathhaus u. dgl. m. überlassen wurden. Gemeinnützige Vereine, wie Gartenbaugesellschaft, Gesellschaft der Musikfreunde und die Künstlergenossenschaft, erhielten unentgeltlich Bauplätze für Vereinszwecke. Seine Fürsorge ging auch dahin, durch die Gürtelstraße um die Linien Wiens und durch die Anordnung, Generalbaupläne für die Gemeinden um Wien anzufertigen, eine entsprechende Regulirung der alten und Anlage der neuen Straßen anzubahnen. Für die um den Staat erworbenen Verdienste wurde Ritter von L. im Jahre 1855 mit dem Ritterkreuze des Leopold-Ordens und im Jahre 1862 mit dem Großkreuze des Ordens der eisernen Krone ausgezeichnet.[BN 2]

Waldheim’s Illustrirte Zeitung (Wien. Fol.) Jahrg. 1863, Nr. 53, S. 626: „Unsere Regierung“ [kurze biographische Skizzen der Minister Graf Rechberg, Joseph Ritter von Lasser, Ignaz Edler von Plener, Freiherr von Mecsery und FZM. Graf Degenfeld). – Bohemia (Prager Blatt, 4°.) Jahrgang 1862, Nr. 60: „Die Ministerbank im Abgeordnetenhaus . III. Ritter von Lasser“ [nachgedruckt im „Mährischen Correspondenten“ 1862, Nr. 60; enthält unter anderem eine Charakteristik des Ministers Lasser]. – Rittersberg, Kapesní slovníček novinářský i konversační, d. i. Kleines Taschen-Conversations-Lexikon (Prag 1850, Pospišíl, 12°.) Theil II, S. 326. – Oesterreichischer Courier (Wien, kl. Fol.) Jahrgang 1848, Nr. 235, S. 946, im Aufsatze: „Der lachende Demokrit auf einer Journalistenbank im Reichstage“. [Der lachende Demokrit entwirft Crayonskizzen der hervorragenden Reichstags-Deputirten. Er zeichnet Lasser in folgender Weise: „Eine liebenswürdige, anspruchlose, gewinnende Persönlichkeit, der Versöhner, Vermittler der Parteien, wie er beim Kudlich’schen Antrage bewiesen. Der Charakter dieses Mannes scheint so rein und fleckenlos zu sein, wie sein Vortrag beruhigend, vermittelnd, wohlthuend, schon durch den Klang der Stimme. Man sage nicht, daß in Parlamenten, wo die Parteien sich bereits gesondert haben, eine angenehme Persönlichkeit, Weichheit und Schmelz der Sprache ihre Wirkung verfehlen. Wenn Lasser in seiner ruhigen, der Einfalt eines Kindes ähnelnden Weise die bittersten Wahrheiten sagt, sie werden lautlos hingenommen; sein ausgesprochenster politischer Gegner zürnt ihm nicht; würde Helfert, Umlauft oder Trojan dieselben Worte sagen, der Sturm wäre grenzenlos. Lasser ist das versöhnende Princip der Kammer, möge es auch ferner bleiben.“] – Reichstags-Gallerie. Geschriebene Porträts der hervorragendsten Deputirten des ersten österreichischen Reichstages (Wien 1849, 8°.) 3. u. 4. Heft. S. 88. – Presse (Wiener polit. Blatt) 1862, Nr. 230, in der „Kleinen Chronik“. – Slovník naučný. Redaktor Dr. Frant. Lad. Rieger, d. i. Conversations-Lexikon. Redigirt von Dr. Franz Lad. Rieger (Prag 1859, Kober, Lex. 8°.) Bd. IV, S. 1173, Nr. 2. – Ritterstands-Diplom ddo. Wien 30. November 1708. – Verhandlungen des österreichischen Reichstages nach der stenographischen Aufnahme (Wien, Staatsdruckerei, 4°.) 1848. Bd. I, S. 15, L. stellt in der dritten vorberathenden Sitzung (12. Juli 1840) einen formellen Antrag; – S. 658, in der 26. Sitzung des constituirenden Reichstages (21. August 1848) erläutert L. anläßlich einer Petition von Auswanderern das Verfahren des Petitions-Ausschusses in [177] dieser Angelegenheit; S. 681, in der Abendsitzung desselben Tages. Nachdem L. über den Antrag des Finanz-Ausschusses, dem Finanzminister eine so hohe Summe zur Verfügung zu stellen, daß er nicht genöthigt würde, in kurzer Zeit wieder mit einem ähnlichen Ansinnen vor den Reichstag zu treten, gesprochen, kommt er in der Darstellung auch auf die durch den Vorredner Smolka, besprochene italienische Frage und spricht die denkwürdigen Worte: „Ich will hinweisen auf die Opfer, welche die Provinzen brachten, um zu dem Ziele zu gelangen, welches unsere Truppen erreicht haben; ich will darauf hinweisen, daß wir es diesen Truppen, oder vielmehr unseren Brüdern und Söhnen verdanken, daß sie mit heldenmüthiger Tapferkeit den Angriff auf die Grenzmarken nicht Oesterreichs, sondern Deutschlands siegreich zurückgeschlagen, daß sie das italienische Mordgeschrei „Morte ai Tedeschi“, das gar sehr abstach von den brüderlichen Aeußerungen, welche in den Märztagen gemacht worden sind und die ich nicht vergessen werde, durch den siegreichen Flug des österreichischen Adlers von Udine bis Verona und Mantua und von da auf den Dom von Mailand, widerlegt haben“; – Bd. II, S. 8, in der 28. Sitzung (23. August 1848) spricht L. über den Kudlich’schen, die Ablösung und Entschädigung der Grundlasten betreffenden Antrag; – S. 126–145, in der 33. Sitzung (vom 30. August) spricht L. in der Debatte über den Kudlich’schen Antrag; nachdem über diesen viele Gegen-, Verbesserungs- und Ergänzungsanträge gemacht wurden, wollte man eine Vereinbarung derselben erzielen. Diese kam nicht zu Stande. Nun trat Kudlich mit seinem Antrage selbstständig vor; darauf Lasser, der in dem seinigen die Anträge von 25 Amendementstellern zusammenfaßte. In Kudlich’s Antrage war der Grundsatz der Ablösung der Grundentlastung nicht ausgesprochen, wie dieß in Lasser’s Collectivantrag der Fall ist, welcher sofort auch zur Grundlage der Abstimmung angenommen wurde. Durch diesen Umstand verwandelte sich der Antrag Kudlich’s, der in schreiendes gefährliches Unrecht umzuschlagen drohte, in eine gefahrlose, aber höchstwichtige Rechtsfrage, in welcher L. in den wichtigsten Momenten in beredter und siegreicher Weise das Wort ergriff, und zwar S. 147, 156, 157, 168, in der 34. Sitzung (vom 31. August); S. 235, in der 37. Sitzung (vom 5. September); S. 238; – S. 268, in der 38. Sitzung (vom 6. September 1848) ergreift L., nachdem die Entschädigungsfrage nach einer mühevollen und langwierigen Verhandlung zur Abstimmung gekommen, zum Schlusse das Wort, schlägt noch einige Einwendungen der Gegenpartei aus dem Felde und bemerkt, „daß jeder Angriff, der bezüglich der Stellung, welche das Ministerium bei der Frage der Entschädigung eingenommen hat, auf das Ministerium gemacht wird, auch auf den Reichstag, respective auf die Majorität desselben zurückfalle“; – S. 394 u. 396, in der 41. Sitzung (vom 13. September) wird L. in die Commission gewählt, welche der Reichstag dem Ministerium anläßlich der drohenden Ereignisse, welche sich in Wien entwickelten, an die Seite zu stellen beschließt; – S. 456, in der 43. Sitzung (vom 16. September) verwahrt sich L., nachdem er bemerkt, daß durch Aufhebung der das Unterthanswesen betreffenden Gesetze auch der Einfluß der politischen Unterthansbehörden auf Localstreitigkeiten beseitigt sei, dagegen, daß von Seite des Reichstages etwas an sich gerissen werde, was eigentlich der richterlichen Gewalt zusteht; – S. 510, in der 44. Sitzung (vom 19. September 1848) in dieser denkwürdigen Sitzung wurde der Antrag gestellt, die aus Pesth von der ungarischen Nationalversammlung an den vereinigten österreichischen Reichstag zur unmittelbaren Verhandlung mit demselben abgeschickte Deputation in diesem letzteren zu empfangen. Obwohl nun nach der Geschäftsordnung die Zulassung von Deputationen sowohl in die Reichstagssitzungen als in die Abtheilungen und Ausschüsse nicht gestattet war, stellte doch der Abgeordnete Sierakowski den Antrag, für diesen Fall eine Ausnahme von der Geschäftsordnung zu machen; darüber entspann sich eine lange Debatte, an der sich die Abgeordneten Borrosch, Fedorowitsch, Brestel, Brauner, Rieger, Trojan, Goldmark , Klaudi, Löhner, Hawelka, Schuselka, Doliak, Neuwall, Violand , Helfert, Dylewski, Polaczek, Jonak, Potocki, Bach, kurz die vorzüglichsten Sprecher der Versammlung und Männer aller Farben betheiligten. Auch Lasser nahm das Wort, „und ohne den Vorwurf der Kälte zu scheuen, die sich vielleicht von der Luft herschreibe, die von Gletschern weht, welche seine Wiege umstanden“, widerlegte er einzeln die Anträge jener Abgeordneten, welche für [178] die Zulassung der Deputation sprachen, und beantragt, daß man dieselbe von Seite des Reichstags-Präsidiums einlade, ihre Mittheilung schriftlich im Wege des Vorstandes an die hohe Versammlung zu bringen. L. bekräftigt seinen Antrag durch das Beispiel der Frankfurter Nationalversammlung, in welche die ungarische Deputation auch nicht Einlaß erlangt habe, sondern an den Präsidenten gewiesen worden sei; – S. 687–692, Lasser’s Rede in der Steuerbewilligungsfrage; – Bd. III, S. 65 u. 68, in der 52. Sitzung (Abendsitzung vom 9. October) beantragt L. die Ermächtigung des Ministeriums, ein provisorisches Nationalgardegesetz, jedoch vorzugsweise für Wien, und welches nur die Disciplin, den Wachtdienst und das Erscheinen der Nationalgarde in’s Auge zu fassen hätte, in’s Leben zu rufen; – Bd. IV, S. 44, in der 55. (3. Kremsierer) Sitzung (vom 30. November 1848) spricht L. in den Verhandlungen über die Wahlacte; – S. 243, in der 64. (12. Kremsierer) Sitzung (vom 21. December 1848) stellt L. aus Opportunitätsgründen den Antrag der Vertagung der Sitzungen und ihrer Wiederaufnahme in zwei Wochen, der auch angenommen wird; – S. 334–341, spricht L. in der Debatte über §. 1 der Grundrechte: „Die Quelle aller Staatsgewalten sei das Volk“. Von den 24 Rednern, welche gegen diesen Paragraph sprechen wollten, wurde Lasser als Collectivredner gewählt; – S. 546–-550, In der 77. (25. Kremsierer) Sitzung (vom 24. Jänner 1849) spricht L. über §. 3 der Grundrechte wieder als Generalredner und beantragt zum Schlusse folgende Fassung des Paragraphs: „Die Gerichtsbarkeit wird durch vom Staate bestellte Richter geübt. Das Verfahren von dem erkennenden Gerichte in Civil- und Strafsachen ist öffentlich und mündlich. Die Ausnahmen bestimmt das Gesetz. In Strafsachen gilt der Anklageproceß, und bei allen schweren, durch das Strafgesetz näher zu bezeichnenden Verbrechen und jedenfalls bei politischen Verbrechen und Preßvergehen erfolgt die Entscheidung über Schuld oder Nichtschuld der Angeklagten durch Geschworene. Niemand darf wegen einer strafbaren Handlung, rücksichtlich deren er rechtskräftig durch das Geschwornengericht für nicht schuldig erkannt wurde, nochmals in Untersuchung gezogen werden“; – S. 620, in der 79. (27. Kremsierer) Sitzung (vom 26. Jänner) spricht L. sich in der Frage, ob ein gemeinsames Gemeindegesetz für alle Theile des Reiches zu erlassen sei, dahin aus, daß der Entwurf eines Gemeindegesetzes, der sich bloß auf die für die Gemeinden aller Provinzen nothwendigen, gleichmäßigen Grundsätze zu beschränken habe, vorzulegen sei; – S. 697, in der 82. (30. Kremsierer) Sitzung (vom 31. Jänner) spricht L. in der Debatte des §. 10 der Grundrechte, welcher das Recht der Auswanderung regeln soll, für das Princip der Freizügigkeit im Innern und der Freizügigkeit nach Außen, bemerkt jedoch, daß die österreichischen Verhältnisse eine unbeschränkte Freizügigkeit nicht vertragen und daß also die Freizügigkeit den durch das Gemeindegesetz ausgesprochenen Beschränkungen zu unterliegen hätte. Im Verlaufe seiner Rede kommt er auf den durch die Debatte zu Tage gebrachten Unterschied der Ausdrücke Gemeindegesetz und Gemeindeordnung, und verwirft geradezu jede Einflußnahme der particulären Gemeindeordnungen in Sachen, wo das die Gemeindeverhältnisse des Gesammtstaates bestimmende Gemeindegesetz einzutreten habe. Aus diesem Anlasse spricht L. zum Schlusse dieser Rede die denkwürdigen Worte: „Die Beschränkungen der Freizügigkeit, in soferne sie von Rücksichten auf die Gemeinde ausgehen sollen, müssen durch das Gemeindegesetz ausgesprochen werden. Unmöglich könne den Gemeindeordnungen überlassen bleiben, die Hemmnisse, die man den Einwanderern aus einem Theile des Reiches in den anderen entgegensetzen will, zu statuiren, das könne, das müsse nur die Aufgabe der Reichsgesetzgebung sein. Wenn Sie, meine Herren, den Ausspruch der Gründe, aus denen Jemand aus einer Gemeinde ausgeschlossen werden darf, oder den Ausspruch der Bedingungen, an welche der Eintritt in eine Gemeinde geknüpft werden soll, den Gemeindeordnungen überlassen, die sich die Gemeinde eines Ortes, eines Bezirkes, oder irgend einer kleineren oder größeren Parzelle des Gesammtstaates selbst gibt, dann, meine Herren, fürchte ich nur zu sehr, daß ein Princip, welches wir einstimmig angenommen haben, das Princip der Gleichheit vor dem Gesetze, in seiner wichtigsten Richtung, in der breitesten Basis des socialen Zusammenseins, nämlich im Gemeindeleben, zur bloßen Scheingleichheit herabsinke, dann fürchte ich nur zu sehr, daß das einheitliche Staatsbürgerthum zur hohlen Nulle werde; daß der erhebende und erhabene Gedanke eines gemeinsamen großen Vaterlandes zusammenschrumpfen [179] werde nicht bloß zur Landeskindschaft, sondern sogar zur Ortsheimat; dann, meine Herren, fürchte ich nur zu sehr, daß wir lauter Horizonte bilden – und Sie wissen, daß der Horizont sich ändert, wenn man auch nur um einige Schritte seinen Standpunct ändert; dann, meine Herren, werden wir tausend Kirchthurmshorizonte bilden statt des einen gemeinsamen, sich über uns Allen aufwölbenden Himmelsdomes“. – Stenographische Protokolle der Hauses der Abgeordneten des Reichsrathes und dieselben des Herrenhauses des Reichsrathes (Wien 1862 u. f., k. k. Staatsdruckerei, 4°.) [der zu den Protokollen beider Häuser und einer jeden Session separat erschienene Index gibt eine ausführliche Darstellung der parlamentarischen Thätigkeit dieses Staatsmannes, und zwar in der Rubrik: „Personen-Register. I. Ministerien“]. – Porträte. 1) Im Holzschnitt in Waldheim’s „Illustrirter Zeitung“ 1863, Nr. 53, zugleich mit Graf Rechberg, Freiherrn v. Mecsery, FZM. Graf Degenfeld und v. Plener; – 2) Photographie von Ost. – Wappen. Im goldenen Felde eine vom vorderen unteren zum linken oberen Ecke gezogene blaue Straße, auf welcher auf drei Stengeln auf jedem drei silberne Kleeblätter erscheinen. Auf dem Schilde ruht ein in’s Visir gestellter Turnierhelm, der mit einem blau-goldenen Bunde bedeckt ist. Auf diesem Bunde erhebt sich ein goldener Adlerflügel, der mit der im Wappen beschriebenen blauen Straße mit den silbernen Kleeblättern belegt ist. Die Helmdecken sind beiderseits blau, rechts mit Gold, links mit Silber belegt.

Berichtigungen und Nachträge

  1. E Lasser zu Zollheim, Joseph Ritter von [siehe diesen Band, Seite 174]. Als das Ministerium Schmerling im Juli 1865 aus dem Amte trat, wurde auch Ritter von Lasser, der seit dem Jänner 1861 an des Staatsministers Ritter von Schmerling Seite als Minister mit der Leitung der politischen Verwaltung im Staatsministerium betraut war, mit Allerh. Handbillet ddo. Laxenburg 27. Juli 1865 seines Amtes in Gnaden enthoben, zugleich aber in bleibenden Ruhestand versetzt. [Band 14, S. 496]
  2. E Lasser zu Zollheim, Freiherr von [Bd. XIV, S. 174 u. 496]. Im Jahre 1863 der Thätigkeit als Staatsbeamter entrückt, blieb L. im öffentlichen Leben wirksam als Mitglied des salzburgischen Landtags und nach Beendigung der Belcredi’schen Sistirungsperiode als Abgeordneter im Reichsrathe, in welchen L. anfangs 1867 wieder gewählt wurde. Als das Ministerium Carlos Auersperg anfangs 1868 an die Spitze der Geschäfte trat, wurde L. zum Statthalter von Tirol ernannt und war nun in dieser Eigenschaft, dann im Abgeordnetenhause und in der Delegation thätig. Als in den ersteren Monaten 1870 das Bürgerministerium und das kurz dauernde Ministerium Hasner abtrat, erkannte L. seine Stellung in Tirol unhaltbar und hat unter dem Ministerium Potocki [363] wiederholt um seine Enthebung, die ihm versagt und erst im September aus Anlaß einer dem Ministerium mißliebigen Abstimmung im Abgeordnetenhaus unter neuer Versetzung in den Ruhestand zu Theil wurde. Vom Februar 1871 nahm L. als einer der Führer des Centrums im Abgeordnetenhause an der Opposition gegen das Ministerium Hohenwart lebhaften Antheil. Nach dessen Sturze trat Lasser am 23. November 1871 als Minister des Innern in das neue, von Fürst Adolph Auersperg gebildete Ministerium. Im Juni 1873 erhielt L. das Großkreuz des Leopold-Ordens. Freiherr von Lasser ist seit 1849 mit Antonia Freiin von Hippersthal vermält. Aus dieser Ehe stammt ein Sohn Oscar (geb. 1851), welcher nach abgelegten Rechtsstudien in den Staatsdienst bei der politischen Sphäre eingetreten ist. [Band 28, S. 362 f.]