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Musik im alten Dresden

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Textdaten
Autor: Otto, Schmid; Otto Mörtzsch; Carl Johann Perl
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Titel: Musik im alten Dresden
Untertitel: Drei Abhandlungen
aus: Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens. Neunundzwanzigstes Heft.
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Erscheinungsdatum: 1921
Verlag: Verlag des Vereins für Geschichte Dresdens
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Erscheinungsort: Dresden
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Quelle: Commons
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[a]
Musik
im alten Dresden.



Drei Abhandlungen.



Mitteilungen
des Vereins für Geschichte Dresdens
29. Heft.





Dresden 1921.
Verlag des Vereins für Geschichte Dresdens.

[b]

[Deckblatt]
Musik
im alten Dresden.



Drei Abhandlungen.



Mitteilungen
des Vereins für Geschichte Dresdens
29. Heft.





Dresden 1921.
Verlag des Vereins für Geschichte Dresdens.
[c]


Hellmuth Henklers Buchdruckerei (Johs. Henkler), Dresden-A.


[1]

Die Kirchenmusik
in der Katholischen (Hof-) Kirche
zu Dresden.


Ihre Geschichte und ihre kunst- und kulturgeschichtliche Bedeutung.


Von
Professor Otto Schmid.





Wie wurde mir, als ich ins Innere nun
Der Kirchen trat, und die Musik der Himmel
Herunterstieg, und der Gestalten Fülle
Verschwenderisch aus Wand und Decke quoll,
Das Herrlichste und Höchste gegenwärtig
Vor den entzückten Sinnen sich bewegte!
 (Schiller: Maria Stuart.)

[2]
Vorwort.




Die vorliegende Schrift, die einen gedrängten Überblick über die geschichtliche Entwicklung der Kirchenmusik in der katholischen (Hof-) Kirche in Dresden bieten will, entstand unter dem Gesichtspunkt, dem Leser vor Augen zu führen, daß es sich in dem Kirchenmusik-Institut, das die Vereinigung künstlerischer Kräfte im Dienste der Pflege der gottesdienstlichen Musik im genannten Gotteshause darstellt, um wertvollen Kulturbesitz handelt.

Die eigenartigen Verhältnisse, unter denen das Institut sich in einem Lande entwickelte, bei dessen begrenztem Umfang die Glaubenstrennung zwischen Herrscherhaus und Volk in erhöhtem Grade ins Gewicht fallen mußte, gaben ihm seinen besonderen Charakter, und dadurch zog es von seinen Anfängen an die Augen der Welt auf sich. Man sieht in der mehr als 200jährigen Geschichte seines Bestehens aber zugleich an ihm den Ausspruch Goethes sich bewahrheiten, daß „die Gebräuche der römischen Kirche auch dem Protestanten durchaus bedeutend und imposant sind, indem er nur auf das Ernste und Innere, wodurch sie hervorgerufen, das Menschliche, wodurch sie sich von Geschlecht zu Geschlecht fortpflanzen, und also auf den Kern dringend, anerkennt.“ Nicht nur, daß die Schönheit und Poesie des katholischen Kultus auch im protestantischen Teile der Bevölkerung empfunden wurde, stellten in diesen auch im kirchlichen Dienste tätige protestantische Meister aus den Gefühlen der Andacht und Ehrfurcht ihre Kunst. So war es die Musik, die auf diese Weise nicht unwesentlich zur Wahrung des konfessionellen Friedens im Lande beitrug. In ihren Kundgebungen aber wiederum mußte sich als in denen der beweglichsten und anschmiegbarsten Kunst unsres Gefühlslebens der Wechsel und Wandel der künstlerischen wie religiösen Anschauungen und Empfindungen der Zeit in aller Deutlichkeit widerspiegeln, und so birgt auch das Schaffen der Meister, die in Dresden ihre Kunst in den Dienst der katholischen Kirche stellten, wenn nicht „Ewigkeits-“, so doch zum mindesten bleibende kulturgeschichtliche Werte.

     Dresden, 1921.

Der Verfasser.
[3]
I.
Vom Glaubenswechsel Augusts des Starken bis zum Tode Kurfürst Friedrich Augusts II.

Ein Zurückgehen auf die ersten Anfänge der gottesdienstlichen Musiken im Rahmen des katholischen Kultus in Dresden ergibt selbstverständlich, daß sie mit dem Glaubenswechsel des Herrscherhauses zusammenfallen. Eingeleitet hatte ihn der Übertritt Augusts des Starken in Wien am 2. Juni 1697, abgeschlossen aber erst der seines Sohnes und Erben, der in Bologna auf persönliches Eingreifen des Papstes am 27. November 1712 erfolgte.

Die erste Folge des Übertritts Augusts des Starken für die Kunst war die Einrichtung einer protestantischen und einer katholischen Kirchenmusik gewesen. Dementsprechend waren aus der damals aus 32 Personen bestehenden Kurfürstlichen Kapelle, die aus zwei Chören von Sängern und Instrumentisten nebst Trompetern gebildet wurde, zwei Kapellen gebildet worden: die Königlich Polnische und Kurfürstlich Sächsische Kapelle oder Kammermusik und die protestantische Hofkirchenmusik. Doch konnte der letzteren Bestand natürlich nur vorübergehend sein, da sich die protestantische Hofkirchenmusik in der Folge nur noch auf Choralmusik beschränkte und von dem Kapellmeister oder Direktor, den Hof- oder Vize-Hofkantoren, einem oder zwei Organisten, zwei Kalkanten und einem Orgelbauer abgesehen aus 6 Kapellknaben bestand. Indessen ihre Geschichte liegt außer dem Rahmen dieser Betrachtungen. Erwähnung möchte nur finden, daß, wenn die Kapelle nicht in Warschau war, ihr Leiter, Kapellmeister Johann Christian Schmidt (geboren 1664 in Hohnstein, Sächsische Schweiz, gestorben 1728 in Dresden), als Direktor dieser protestantischen Hofkirchenmusik anfänglich ausnahmsweise öfter mit den Kastraten und der Kapellmusik beim evangelischen Hofgottesdienste „eine angenehme und galante Music“ machte. Dieser Gottesdienst aber fand bis zu seiner im Jahre 1737 erfolgten Verlegung in die Sophienkirche in der Schloßkapelle statt.

Für die Kirchenmusiken beim katholischen Hofgottesdienste war also die Königlich Polnische und Kurfürstlich Sächsische Kapelle [4] oder Kammermusik zur Stelle mit je zwei Sopran- und Altsängern (Italienern), Tenoristen und Bassisten (Italienern und Polen), und überdies den sechs bei der Teilung des Instituts der Singeknaben überwiesenen kleinen Sängern, die zunächst dem Hoforganisten Böhme, nach dessen Tod (1699) aber dem obengenannten Kapellmeister Schmidt mit übergeben wurden. Indessen, die gottesdienstlichen Musiken traten im katholischen Kultus in Dresden überhaupt erst allmählich in Kraft. Einmal, weil die Königlich-Kurfürstliche Kapelle in der ersten Zeit nach ihrer Neuerrichtung meist in Polen, in Krakau und Warschau, war. Ihre Mitwirkung beim katholischen Gottesdienst in Dresden wird urkundlich zuerst im Jahre 1699 erwähnt. Dann, weil August der Starke bei der starken Erregung, die sein Übertritt im Volke hervorgerufen hatte, begreiflicherweise zunächst hinsichtlich der öffentlichen Religionsausübung sehr vorsichtig war[1]. So wohnte er anfänglich in dem für die katholischen Gottesdienste benützten, gewöhnlich den Audienzen auswärtiger Gesandten dienenden Saale im Schlosse, der später als Hauskapelle diente, nur stillen Messen bei. Den Altar hatte man unter dem Thronhimmel errichtet. Den ersten weiteren entscheidenden Schritt tat er erst Ausgang des Jahres 1699, indem er die Schloßkapelle in Moritzburg dem katholischen Kultus einräumen und durch seinen Beichtvater, den P. Carlo Maurizio Vota, weihen ließ. Umgeben von einem glänzenden Hofstaat, beging er daselbst am 15. Dezember das Weihnachtsfest. Er wohnte den Metten wie dem Hochamt bei, empfing am ersten Feiertag das heilige Sakrament des Altars und hörte nachmittags die Vesper. Die nach Moritzburg befohlene Kapelle führte die Musiken aus. Zu dem Datum ist zu bemerken, daß die römische Kirche mit ihren Festen den Protestanten um zehn Tage voran war, weil sie bereits seit 1582 den verbesserten Julianischen Kalender besaß, den jene erst 1700 annahmen. Den verbesserten Kalender druckte „mit königlichen Privilegien“ am 8. November 1699 Thomas Fritsche in Leipzig.

Von jener Zeit an also fand im Moritzburger Schloß öffentlicher katholischer Gottesdienst statt, in dem nun öfter auch die Kapelle die Musiken ausführte. Jedoch schon bald wurde durch den unglücklichen Verlauf des nordischen Krieges, in den sich August der Starke durch die Annahme der polnischen Krone gestürzt sah, die Geldnot im Lande so groß, daß er schließlich Ostern 1707 sämtliche Mitglieder der Kapelle entließ. Zwar kam es dann zu einer teilweisen Zurücknahme der Verfügung, aber sie erstreckte sich nur auf die Instrumentisten, so daß also die Kapelle ohne Sänger war, und das hätte natürlich das Ende der gottesdienstlichen Musik bedeutet, wenn nicht Ersatz geschaffen worden wäre.

[5] Inzwischen hatte sich aber der katholische Teil der Bevölkerung Dresdens durch Anstellung von Italienern und Franzosen im Hofdienst, wie vor allem auch durch Zuzug vornehmer Polen derart vergrößert, daß der päpstliche Legatus a latere, Monsignore d’Avila, am 29. Oktober 1699 um Einräumung einer Kirche zum katholischen Gottesdienste oder Erbauung eines neuen Gotteshauses erfolgreich vorstellig werden konnte. Der König-Kurfürst ließ daher im Jahre 1708 das in den Jahren 1664–1667 erbaute, mit dem Schlosse verbundene (erste) Komödienhaus am Taschenberg[2] zu einer katholischen Kapelle einrichten, und diese wurde durch seinen schon genannten Beichtvater P. Vota unter Beistand des Kapuziners P. Benigno und des österreichischen Gesandtschaftsgeistlichen der heiligen Dreieinigkeit geweiht. Die Feier, bei der die Kapelle den musikalischen Dienst versah, fand am 5. April, am grünen Donnerstag, statt. Der Orgelchor mit dem etwas vorgebauten Chor für die Kapellknaben und Kapellmusiker lag an der westlichen, dem bald darauf begonnenen Zwingerbau gegenüber gelegenen Seite des Gebäudes, also da, wo früher die Bühne gewesen war, und hier befanden sich auch der Eingang für die Musiker und die Gemächer zur Aufbewahrung der kirchlichen Gegenstände, der Noten und Instrumente, wie nicht minder ein Übungszimmer. Ihrer bevorzugten Stellung entsprechend war den Hoftrompetern und Paukern (ähnlich wie es im Komödienhaus gewesen war) ihr Platz in der ersten Halle der nördlichen Empore eingeräumt worden. Hatte doch der Kurfürst von Sachsen in seiner Eigenschaft als Erzmarschall des heiligen römischen Reiches die Schirmherrschaft über diese uralte Zunft und die „Oberaufsicht in deren Kameradschaft“, und ihre „heroisch-musikalische Kunst“ mußte daher allen Festlichkeiten am Hofe ihren Glanz verleihen. Bei den grotesken allegorisch-mythologischen Theaterspielen, Ballettkunststücken und Opernmirakeln, die vom Hofe Ludwigs XIV. Eingang fanden, durften sie ebensowenig fehlen wie bei den Fackeltänzen, Ritterspielen, Büchsenschießen, Feuerwerken, Komödien usw., und die rauschenden Klänge, die schon, wie urkundlich zu belegen ist, die Festgottesdienste in der protestantischen Zeit mit höfischem Pomp zu umgeben pflegten, wurden nun auch in die katholische mit übernommen[3].

[6] Die obenerwähnte Entlassung der Sänger der Kapelle machte für die Übersiedelung des katholischen Gottesdienstes in die neuen Räume aber natürlich die völlige Neubildung eines Sängerchors mit einigen Instrumentisten notwendig, der in seiner Art an die Kantoreien (in Böhmen Litteraten-Chöre) der protestantischen Zeit erinnert zu haben scheint, und in dem man den Ursprung und Anfang des Kapellknabeninstituts vor sich hat. Es wurden aus Böhmen zehn „Cleriker, Musiker oder Kapellknaben“, wie sie verschieden genannt werden, verschrieben. In den Règlements et Ordonnances du Roy pour l’Eglise publique et Chapelle royale 1708 heißt es „Clercs et Musiciens“, und dann weiter in deutscher Übersetzung: „Es wird da sechs Kapellknaben (Clercs Musiciens) geben, gut gekleidet, die man aus den Kirchen von Graupen (Kraupena) und Leitmeritz in Böhmen heranzuziehen versuchen wird, die den Altar und die Kaplane (Chappellains) bedienen und die Messen und Musikvespern singen sollen. Es wird aber noch vier andere Kleriker (Clercs) geben, die den Altar bedienen und Instrumente nach Noten spielen sollen, unter einem Meister der katholischen Musik, wohl vertraut mit der figurierten wie der italienischen Musik. Dieser wird alle und alle Tage eine festgesetzte Stunde in der Musik unterrichten. Einer der Kaplane wird ihnen außerdem eine Stunde in der lateinischen Sprache geben, ihnen die nötige Erziehung zuteil werden lassen und die Ordnung beibringen, der sie beim Ausgehen sich zu unterwerfen haben; alles unter den Anordnungen des Direktors der Königlichen Kapelle. Diese Kapellknaben und Instrumentisten, die in den folgenden Jahren als 1 Organist, 1 Bassist, 2 Violinisten, 1 Tenorist, 2 Altisten und 2 Diskantisten spezialisiert, später vollzählig als 10 (4 Knaben, 2 Sänger und 4 Instrumentisten) außer dem Musikmeister und Organisten erscheinen und „königliche kostbare Liverey“ trugen, aber ebensowenig wie der Direktor namhaft gemacht werden, unterstanden der besonderen Leitung und Aufsicht eines geistlichen Herrn, zuerst des P. Elias Broggio, und mit ihm wieder der Oberaufsicht eines vom König-Kurfürst berufenen Chefs, zunächst des wiederholt genannten P. Vota, welcher der Präfekt der katholischen Missionen in Sachsen war. Wohnung, Unterhalt usw.[4] erhielten sie im geistlichen Haus am Taschenberg, das, neben der späteren Hofkonditorei, unmittelbar am Verbindungsgange zwischen dem Prinzenpalais und Schloß gelegen war. Es gehörte damals [7] dem Geheimen Sekretär Albert von Gerven, wurde aber dann dem letzteren angeschlossen. Später übersiedelte mit den geistlichen Herren das Institut in das alte Brühlsche Palais, an dessen Stelle jetzt das Ständehaus steht. Von dort kamen zunächst (1819) die geistlichen Herren in das geistliche Haus in der Schloßgasse (jetzt Schloßstraße 32), der „Kapellanerchor“ wurde jedoch dahin erst im Jahre 1821 (laut Aktenstück vom 3. September) verlegt, um dort „mit den Beichtvätern gemeinschaftliche Ökonomie zu führen“; wie denn das geistliche Haus das „Beichtväterhaus“ genannt wurde.

Auf die Schwierigkeiten der Beschaffung stimmbegabter Knaben katholischen Bekenntnisses in alten Zeiten wirft ein kennzeichnendes Licht, was J. A. Hiller in seinen Lebensbeschreibungen berühmter Musikgelehrter und Tonkünstler (1784) aus der Jugendzeit des Violinvirtuosen Franz Benda erzählt. Aus Altbenátek in Böhmen stammend, wurde Benda wegen seiner schönen Stimme den Benediktinern an der St. Nikolauskirche in Prag im Jahre 1719 förmlich entführt, 1½ Jahre später unternahm er aus Dresden einen regelrechten Fluchtversuch, der zwar verhindert wurde, auf dem er aber auf der Elbreise seinen schönen Sopran verlor. Da sich dieser jedoch nachmals in einen nicht minder schönen Alt verwandelte, fand er, in die Heimat zurückgekehrt, gern Aufnahme erst im Jesuitenseminar, dann in dem Chor der Kreuzherren in Prag.

Die auf diese Weise gesicherten Aufführungen in der Hofkapelle, die vom Jahre 1719 an noch besondere Anteilnahme bei dem Kurprinzen und seiner ebenso kunstsinnigen wie frommen Gattin Maria Josepha fanden, erlangten bald ihren Ruf. Schon im Jahre 1723 schrieb Iccander (J. C. Crell) im „Königl. Dresden“: „Die Römisch-Catholischen halten ihren Gottesdienst in der aus dem ehemaligen Opernhaus mit 3 schönen Altären, Cantzel, Taufstein und Chor aufgerichteten Kapelle, hinterm Taschenberge, unter vortrefflich annehmlicher Music, Sonn- und Feyertags unausgesetzt.“ Im Jahre 1744 berichtet C. E. Schram in seinem Europäischen Reiselexikon (Leipzig): „Die vortreffliche Music von der Königlichen Kapelle (in der katholischen Hofkirche) bezaubert die Ohren der Hörer.“ Der Dienst war anfänglich, als die obenerwähnte Chor und Instrumentistenvereinigung ihn zu versorgen hatte, wie es scheint, ein beschränkter: um 10 Uhr Sonntags war gesungenes Hochamt, um 2 Uhr folgten die Katechisationen mit den Kindern und darauf die Vesper mit Musik. Dann stieg er mit den Jahren, da außer den Sonntagen sehr viele Heiligentage und andere Kirchenfeste gefeiert wurden. Der damalige Altar- und Responsoriengesang war wie heute, natürlich in der Hauptsache dem römischen Antiphonarium, Graduale, Psalterium, Breviarium und Missale, also dem gregorianischen Kirchengesange entnommen[5]. Doch sind [8] namentlich in den schönen vier- und fünfstimmig bearbeiteten Responsorien, die auch heute noch gesungen werden, nicht unwesentliche Abweichungen bemerklich, deren Verfasser leider unbekannt geblieben ist. Die vierstimmigen Hymnen, die früher bei der Vesper vor dem Magnifikat ausgeführt wurden und die natürlich je nach dem Kirchenfeste im Texte verschieden waren, rührten von Giuseppe Antonio Silvani, Kapellmeister an der Basilika St. Stephan in Bologna, her (vgl. Fürstenau). Auch die vierstimmigen Responsorien, welche damals und noch zu Fürstenaus Zeiten in der Karwoche am Mittwoch, Donnerstag und Freitag nachmittags gesungen wurden, waren von ihm[6]. Wahrscheinlich wurden früher bei demselben Gottesdienst zeitweilig auch seine Lamentationen aufgeführt, während diese, wie jetzt, für gewöhnlich nach römischer (gregorianischer) Weise gesungen wurden. Indessen gehörte es damals zu besonders ehrenvollen Aufgaben für Kirchenkomponisten, selber die Responsorien und Lamentationen für die Metten (Nachmittagsgottesdienste) in der Karwoche zu schreiben, und so finden sich wie anderwärts auch in Dresden solche Werke vor, die mitunter zur Aufführung kamen, wie beispielsweise diejenigen eines Zelenka, von dessen Bedeutung später noch die Rede sein wird. Am Karfreitag oder Karsonnabend, bisweilen sogar an beiden Tagen, wurden gewöhnlich Oratorien aufgeführt, das erste urkundlich erwähnte war 1730 Antonio Caldaras „Morte e sepoltura di Christo“ (Text von Francesco Fozio). Doch meint Fürstenau, es sei anzunehmen, daß schon viel früher solche Aufführungen stattgefunden hätten. 1731 folgte Zelenkas „Gesù al Calvario“ (Text vom Chevalier Boccardi), 1732 Giov. Alb. Ristoris „La Deposizione della Croce“, und von 1734 an beherrschte dann Hasse, beginnend mit dem Cantico di tre Fanciulli, das Repertoire. „Le virtù appiè della croce“ erschien 1737, „Il Giuseppe riconosciuto“ (Text von Metastasio) 1741, „I Pellegrini al sepolcro di nostro salvatore“ (Text vom Hofpoeten Stef. Pallavicini) 1742, „La Deposizione della croce di Ges. Chr. Salvadore nostro“ (Text von Pasquini) 1744, „Sant’ Elena al calvario“ (Text von Metastasio) 1746, „La conversione di S. Agostino“ (Text von der Kurfürstin Maria Antonia Walpurgis) 1750 usw. Oratorien anderer einheimischer Komponisten kamen nur ausnahmsweise zur Aufführung, so Zelenkas „I penitenti al sepolcro“ (von Pallavicini)[7].

Die Leitung der Kirchenmusiken beim katholischen Gottesdienst hatte anfänglich allein in den Händen des 1717 zum Oberkapellmeister [9] ernannten Joh. Chr. Schmidt geruht, den aber vom Jahre 1720 an der an der inzwischen aufgelösten italienischen Oper neben Antonio Lotti (1718–19) tätig gewesene Joh. David Heinichen unterstützt hatte. Heinichen war ein in allen Künsten der Harmonie und des Kontrapunkts wohl erfahrener gelehrter Musiker, doch keineswegs im Unklaren über die Bedeutung des damals neuen melodischen Stils und betätigte sich, obwohl Protestant – wie Schmidt – für den Kirchendienst auch als Komponist von Messen und (2) Requiems. Nur machte der Gesundheitszustand des an der Schwindsucht Leidenden bald seine Vertretung nötig, die der aus Launowitz in Böhmen stammende Joh. Dismas Zelenka übernahm, der auch als erster musikalischer Erzieher der Kapellknaben (Kapellknaben-Instruktor) angenommen wird. Im Jahre 1710 als Kontrabassist in die Kapelle gekommen, hatte Zelenka zwei Jahre später durch eine für den Cäcilientag komponierte Messe (G-Dur) als Komponist die Aufmerksamkeit auf sich gelenkt und war in dieser Eigenschaft, wohl auch auf Fürsprache seines Dresdner Gönners, des Statthalters Fürsten Egon von Fürstenberg, der Förderung durch den König-Kurfürst teilhaftig geworden. Von diesem nach Wien gesandt, hatte er dort den Unterricht Joh. Jos. Fuxs genossen, und „damit er Alles lerne und nicht nur nach meiner Maniera arbeite“, riet dieser, den gelehrigen Schüler auch noch nach Italien gehen zu lassen. Die Gelegenheit bot sich, als sich der Kurprinz im Herbst 1716 dahin begab. Dort scheint Zelenka Schüler Antonio Lottis gewesen zu sein, dem er dann, nachdem dieser (1717) nach Dresden berufen worden war, daselbst wieder begegnen sollte. Im Jahre 1723 hatte Zelenka in Prag einen besonderen Erfolg mit einem aus Anlaß der Krönung Karls VI. zum König von Böhmen komponierten Melodrama de Sancto Wenceslao, und auf noch bestehende Beziehungen dahin, wo er früher in Freiherrlich v. Hartigen Diensten gestanden und auf dem Jesuitenkollegium Clementinum seine Erziehung genossen hatte, lassen auch für dort geschriebene Instrumentalkompositionen schließen. In Dresden wollte ihm das Schicksal nicht recht wohl. Als er sich im November 1733 – August der Starke war am 1. Februar aus dem Leben geschieden – um die seit Heinichens im Jahre 1729 erfolgten Tod noch offene Kapellmeisterstelle bewarb, war die für das künstlerische Leben Dresdens entscheidende Wandlung schon im Gange, die Berufung Hasses und seiner Gattin. Die Bewerbung Zelenkas blieb erfolglos. Sie stützte sich auf die Begründung, er habe nach seiner Rückkunft von Wien (1719) nächst dem Kapellmeister Heinichen die „Königliche Kirchen-Music viele Jahre lang mit besorgt, nach dessen Absterben aber dieselbe meistens allein componiret und dirigieret, derowegen auch um die dabey benöthigte fremde Musicalien zu erlangen und selbige nebst seinen eignen copiren zu lassen, fast die Helffte seines bisherigen Tractements zu seinem großen Schaden aufwenden müssen“. [10] Erst im Jahre 1735 hatte der Bittsteller wenigstens die Genugtuung[WS 1], daß ihm durch Königliches Reskript vom 17. September das Prädikat Kirchenkomponist zuerkannt wurde[8]. Freilich ohne die Gehaltszulage, die dem gleichzeitig als solchen angestellten bis dahin kurprinzlichen Waldhornisten Tobias Butz bewilligt wurde, ihm aber erst im nächsten Jahre auf nochmalige Bitten und Vorstellungen hin. Sein Jahresgehalt erhöhte sich damit auf 800 Taler, d. h. auf eine im Vergleich mit der damaligen Bezahlung vieler Virtuosen der Kapelle (1200 Taler) bescheidene Summe. Anscheinend nur seinem Dienst und seinem Schaffen lebte der Meister, den seine Zeitgenossen nach Fürstenau als verschlossenen bigotten Katholiken schildern, dabei aber als ordentlichem, stillem und bescheidenem Mann die größte Achtung zollen, unbeweibt, bis er am 23. Dezember 1745 an der Wassersucht starb, also just in der Zeit, in der nach der Kesselsdorfer Schlacht (15. Dezember) Friedrich der Große mit seinen Preußen Dresden besetzt hatte. Zuletzt gewohnt hatte er laut Kirchenzettel „in Herrn (Täschnermeister) Fladens Hause in der Kleinen Brüdergasse“, das 1767 in den Besitz des Hofes überging und, nach dem Brand des Nebenhauses (1849 oder 1850) mit dem Prinzenpalais vereinigt, an die kleine zum Taschenberg führende Gasse zu stehen kam. Die Beerdigung Zelenkas fand am 24. Dezember auf dem im Jahre 1721 in Neu-Ostra angelegten, jetzt dem Stadtkrankenhaus gegenüberliegenden inneren katholischen Friedhof statt. Damals war es das Brühlsche Garten-, spätere Marcolinische Palais, das auf diesen herniederschaute. –

Die Kirchenwerke Zelenkas, der am Hofe zum mindesten anfänglich an der Kurprinzessin Maria Josepha[9] eine getreue und gnädige Beschützerin gehabt zu haben scheint, zählt Fürstenau auf und hebt mit Recht rühmend unter ihnen hervor ein düsteres Miserere (komponiert 1722), für den Aschermittwoch bestimmt, die Responsorien für die Exequien Augusts des Starken (7. April 1733)[10], sowie die Lamentationen[11] und Responsorien für die Karwoche (1722). Die letzteren, die schon in G. Ph. Telemann einen Schätzer fanden, verschwanden übrigens nicht, wie Rochlitz glaubte feststellen zu müssen, mit dem Tode ihres Schöpfers, wurden vielmehr wenigstens bis 1763 noch gesungen. Von den Messen, deren Fürstenau 15 und 3 Requiems zählt, sei u. a. auf die auch von Karl Pembaur [11] (Drei Jahrhunderte Kirchenmusik am sächsischen Hofe, Stengel & Co., Dresden, 1920) namhaft gemachte Missa Circumcisionis hingewiesen. Als bemerkenswert erscheint dann noch, daß unter des Meisters Motetten (für Solostimmen mit Begleitung) sich auch eine in böhmischer Sprache Chwale Boha sylneho, und unter den zahlreichen von ihm in Abschrift hinterlassenen Werken aus seiner Zeit die berühmte von A. W. Ambros hochgeschätzte und vom Grafen Laurencin (Neue Zeitschrift für Musik, 1864) eingehend gewürdigte Chormotette Laudetur Jesus Christus des „Vaters der böhmischen Musik“, des Minoritenpaters Bohuslav Czernohorsky befindet.

In ihrem Stil und Charakter durchaus die alte kontrapunktische Schreibweise vertretend, können Zelenkas Werke, in denen man im einzelnen in der Harmonik auch Einflüsse Lottis erkennen mag, in diesem Sinne im vollen Sinne als „Muster im Kirchenstil“ gelten. Nur mußten sie natürlich, als dann mit Hasse die melodiefreudige neapolitanische Schule in Dresden ihren siegreichen Einzug hielt, begreiflicherweise mehr und mehr in den Hintergrund gedrängt werden. Forderten doch überdies auch die räumlichen und dadurch mit bedingt die akustischen Verhältnisse, daß im neuen Gotteshaus, mit dem Psalmisten zu sprechen, „dem Herrn auch ein neues Lied“ gesungen werde, und in seinem festfrohen Charakter und der gesteigerten Verwendung der Instrumente versinnbildlichte sich schließlich die neue Rangstellung der Kirche, die aus einer streitenden (militans) eine siegende (triumphans) geworden war. In diesem Zusammenhang gewinnt ein von einem sicheren Gewährsmann (s. S. 12 Anmerkung) übermitteltes Urteil des ersten Königs von Sachsen (Friedrich August), in dessen besonderer Gunst lange Zeit die Opern eines Cimarosa, Paesiello, Anfossi u. a. standen, über Zelenkas Messen Interesse und von dessen Standpunkt auch Berechtigung, sie hätten „viel Harmonie und wenig Melodie“ gehabt. Genug aber, Zelenka war einer der Besten seiner Zeit und man hat keinen Grund, daran zu zweifeln, daß, wie Rochlitz erwähnt, Joh. Seb. Bach seine Kirchenwerke denen Hasses vorgezogen habe. Ebensowenig erscheint es unwahrscheinlich, daß der Leipziger Meister, der ja bisweilen nach Elbflorenz kam, um mit seinem Sohne Friedemann die „schönen Dresdner Liederchen“ (Hasses) zu hören, den ernsten Mann auch persönlich kannte und schätzte. Die weitere Angabe, daß er von einem Magnifikat Zelenkas Abschrift nahm oder nehmen ließ, findet eine gewisse Bestätigung jedenfalls darin, daß das Musikarchiv der Thomaskirche tatsächlich eine solche besitzt.

Durfte man also jedenfalls schon von der in der Hauptsache noch Vor-Hasseschen Zeit als von einer des Hochstandes der Musik im katholischen Gottesdienst in Dresden sprechen, so war natürlich deren eigentliche Glanzzeit die Hassesche selbst, in der ohnedies mit der am 29. Juni 1751, am Tage Peter und Paul, erfolgten [12] festlich feierlichen Einweihung des neuen Gotteshauses – es wurde wie die Kapelle im alten Komödienhaus der heiligen Dreieinigkeit geweiht – eine neue Ära begann. Freilich als zur Ehre Gottes damals während des Hochamts[12], wie berichtet wird, die große D-Moll-Messe erklang und dann am Schlusse der Feier das Tedeum (D-Dur)[13], da geschah es noch von einem provisorisch errichteten Gerüst herab. Der Chor in seiner jetzigen Gestalt wurde erst später (1755) vollendet, und die Fertigstellung und Einweihung der Orgel (2. Februar 1754) erlebte ihr Erbauer, G. Silbermann, nicht mehr, der am 4. August 1753 gestorben war. Aber dann als Chiaveris Bau, im wesentlichen fertiggestellt, die Wahrheit des Wortes zu bestätigen schien, daß das Licht, das um die Formenwelt des reifen Barock spielt, ein rein musikalisches geworden sei, dann hatte die katholische gottesdienstliche Musik in Dresden ein Heim gewonnen, in dem sie zunächst gar keinen anderen der zeitlichen und örtlichen Umwelt entsprechenden Stil und Charakter hätte finden können, als den, den ihr der bedeutendste Vertreter des italienischen Musik-Barock in Deutschland, J. A. Hasse, gab. Wenn dieser Meister noch immer nicht die volle ihm gebührende kunstgeschichtliche Würdigung genießt, so liegt dies wohl darin begründet, daß Euckens auf die Denker des Renaissancezeitalters gemünzter Ausspruch, daß bei ihnen bei allen glänzenden Einzelleistungen das Ganze voller Widersprüche sei, durchaus auch auf Hasses künstlerisches Schaffen paßt. Es ist hier begreiflicherweise nicht der Ort, näher einzugehen auf diesen Mangel von innerer, organischer Einheitlichkeit und Gleichwertigkeit in seinen Werken. In seinen Kirchenkompositionen, auf die es hier ankommt, erhebt er sich oft in einzelnen Sätzen zu einer Stilgröße, in der sich der Schüler des großen Scarlatti offenbart, um dann wieder in jenen unmittelbaren Zeitstil zu verfallen, den Bach geißeln wollte, wenn er von den „schönen Dresdner Liederchen“ sprach. Im allgemeinen wird man sagen dürfen, die Verweltlichung und Veroperung der Kirchen- und kirchlichen Musik durch die neapolitanische Schule [13] zeigt sich in noch höherem Grade als in jener in dieser, also in den Oratorien[14]. Als neben der D-Moll-Messe, die mit ihrem solennen Gloria als ein Muster des Barockstils auf kirchenmusikalischem Gebiete angesprochen werden darf, und neben dem Tedeum bedeutungsvollstes größeres kirchenmusikalisches Werk dürfte jedenfalls das Requiem in C-Dur namhaft zu machen sein, das sein Schöpfer im Jahre 1763 zur Totenfeier Augusts III. geschrieben haben soll und das jedenfalls bei den feierlichen Exequien am 22. November unter seiner Leitung zum ersten Male, dann bis über die Mitte des vorigen Jahrhunderts hinaus alljährlich am 5. Oktober, dem Todestage dieses Fürsten, als des Stifters der Kirche, aufgeführt wurde. Daß Hasses Künstlertum eines tragischen Zuges nicht entbehrte, darf im Hinblick auf das oben Gesagte allerdings auch nicht unerwähnt bleiben, es lag begründet in der Abhängigkeit des Meisters von dem persönlichen Geschmack seines Herrn und in den Fesseln, die ihm der ängstlich zu hütende Sängerinnenruhm seiner Gattin Faustina, geb. Bordoni, nicht selten auferlegt haben mag.

Das Ansehen nun, das Hasse in seiner Zeit genoß, war ganz außerordentlich. Der Ruf der Dresdner Kapelle und Oper wurde durch sein glänzendes Musikertum wie seine organisatorische Begabung ein europäischer, und sein Komponistenruhm war so festbegründet, daß ein J. A. Hiller noch an der Jahrhundertwende allen Ernstes behauptete, wenn jemals die Opern Hasses nicht mehr entzücken sollten, müßte die allgemeine Barbarei hereinbrechen. Dabei war gerade für seine Dresdner Stellung aber auch seine Bedeutung als oberster Leiter der gottesdienstlichen Musiken, wie als Kirchenkomponist kaum weniger wichtig; denn das Interesse für beides war zum mindesten bei der Königin-Kurfürstin Maria Josepha außerordentlich rege. Die enge Verbindung nämlich, in die auf diese Weise Oper und Kirche traten, war für die gottesdienstlichen Musiken insofern sogar von besonderem Vorteil, als von nun an für den Gesang außer den Chorknaben auch zum Kapelletat gehörige Sänger für die Chor- und Sologesänge dauernd zur Verfügung standen, für die letzteren besonders auch gefeierte Vertreter der Sopran- und Altpartien (Kastraten). Aus einem der das kurfürstliche Orchester usw. betr. Aktenstücke (vom Jahre 1779, 26. Februar) geht hervor, daß man, wenn die Musik in einem „so großen Gebäude“ ihre Wirkung verrichten solle, [14] 6 Bassi, 6 Tenori, 6 Soprani und ebensoviele Contraalti für nötig erachtete. Jedenfalls waren also die Kirchenmusiken in der neuen Katholischen Hofkirche auf eine Höhe erhoben worden, daß sie einen weit über das Sachsenland hinausreichenden Ruf genossen, und man mag es sich nun selber noch ausmalen, von welchem Prunk sie in Zeiten, in denen die Kriegsfurie das Land verschonte, an einem Hofe umgeben waren, über dem noch der Glanz der polnischen Krone strahlte und der der prachtliebendste neben denen von Wien und Versailles war. Hasse, wie erzählt wird[15], an der Spitze seiner Kapelle und Sänger in großer Gala im „roten Schleppsamtkleid mit dem Handschuh dirigierend“!. –

In der Zeit, in der Hasse an der Spitze des Dresdner Musiklebens stand, waren mit ihm im Kirchendienst tätig: der schon einmal genannte Tobias Butz (1735–52), P. Michael Breunich, der als Nachfolger Zelenkas angestellt wurde, und Joh. Georg Schürer (von 1748 an), sämtlich als Kirchenkomponisten. Giovanni Alberto Ristori, der als compositeur de musique italienne im Jahre 1717 an das italienische Schauspiel berufen, nach Dresden gekommen war, dann Kammerorganist (1733) und Kirchenkomponist wurde, war von 1750 bis zu seinem Tode wohl Hasse zur Entlastung und Vertretung beigeordnet. Letztere dürfte sich vermutlich in den Zeiten des 7jährigen Kriegs des öfteren nötig gemacht haben, in denen diesen Meister noch ein besonders schweres Unglück traf.

Bei der im Jahre 1760 erfolgten Beschießung Dresdens durch Friedrich den Großen wurde auch das in der damaligen inneren Pirnaischen Gasse gelegene Prinzenpalais, an dessen Stelle 1770–76 das neuerdings umgebaute Landhaus errichtet wurde, schwer beschädigt. Dem daselbst wohnenden[16] und auch in der Stadt weilenden Hasse verbrannten dabei außer einem großen Teil seiner Habe auch alle Manuskripte seiner Kompositionen. Sie waren von ihm gerade zur Drucklegung in Ordnung gebracht worden, deren Kosten nach Charles Burney (Tagebuch seiner Musikalischen Reise, deutsch, Hamburg, 1773, II. Bd., S. 234 ff.) sein eigner Fürst zu tragen sich bereit erklärt hatte. Wenn dann der englische Musikhistoriker und Kunstreisende weiter berichtet, Hasse habe geglaubt, falls Se. Majestät, d. h. der Preußenkönig, gewußt hätten, daß sie durch die Umstände genötigt sein würden, Dresden zu bombardieren, so würden sie es ihm vorher haben wissen lassen, damit er seine Sachen retten könne.“ – Eine Annahme, die durchaus nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen ist, da dieser Monarch Hasse und seine Kunst außerordentlich hochschätzte. Wenn er in Dresden [15] weilte, fanden Konzerte statt, in denen Hasse und die Kapelle mitwirkten und er selber die Flöte blies. Oft und gern wohnte er auch den Kirchenmusiken bei, zumal, wenn Hasse dirigierte, so am 22. November 1756, an welchem Tage zu Ehren der heiligen Cäcilia ein Hochamt von Hasse unter dessen Leitung zur Aufführung kam.


II.
Vom Tode Friedrich Augusts II. bis zur Gegenwart.

Den gewaltigen Einschnitt in der politischen Geschichte Sachsens mit allen seinen Auswirkungen brachte das Jahr 1763, in das der Hubertusburger Friedensschluß (15. Februar) und der Tod des Landesherrn (5. Oktober) fiel. Da sein Sohn und Erbe Friedrich Christian schon am 17. Dezember desselben Jahres starb, dessen ältester Sohn, Friedrich August, aber erst 13 Jahre alt war, übernahm sein Oheim Prinz Xaver die Regentschaft bis zu seinen Regierungsantritt am 16. September 1768. Die von der Not des Landes diktierte Änderung des Regierungssystems kündigte sich schon in einigen Erlassen des Kurfürsten Friedrich Christian an – sie sind noch vom Grafen Brühl gegengezeichnet – welche die neue Einrichtung des General Accis Collegium betreffen. Sie lassen, worauf es hier vor allem ankommt, erkennen, daß die Zeiten des persönlichen Regimes vorüber waren, und daß so etwas wie der Geist des großen Preußenkönigs Schule machte, der sich als erster Diener des Staates fühlte und das „ich diene“ auch von seinen Mitarbeitern forderte. In einem dieser Aktenstücke heißt es: „Wir haben zuförderst den unwandelbaren Grundsatz festgestellt, daß alle erledigte Bedienungen, da solche ingesamt nicht zur Versorgung einzelner Particuliers, sondern zum Besten Unsres Dienstes und des gemeinen Wohlstandes angeordnet sind, fürderhin jedesmahl demjenigen, welcher unter denen darum ansuchenden Competenten, seiner Redlichkeit, Wissenschaft und sonstigen Qualitäten halber für den geschicktesten befunden werden wird, zu Theil werden sollen.“ Der in dieser Kundgebung gegen „zeither eingerissene Mißbräuche“ zum Ausdruck kommende strengere neue Geist machte sich nun auch in künstlerischen Dingen bemerkbar, in Gestalt einer mehr beamtenmäßigen Auffassung des Künstlerberufs. Die künstlerische Betätigung wird zur dienstlichen Verpflichtung[17], eine Auffassung, die im Grunde ohnedies mit dem [16] nüchternen Geiste des Aufklärungs- wie des Biedermeier-Zeitalters zusammenstimmte und die dementsprechend J. G. Naumann so gut vertrat, wie nachmals C. G. Reißiger, der, im Gegensatz zu Weber und später Wagner, von dem eigentlichen Geisteswehen der Romantik innerlich unberührt blieb. Immerhin mag aber gerade diese Auffassung nicht wenig dazu beigetragen haben, Naumanns Wirken zu einem insofern für Dresden epochebildenden werden zu lassen, als ihm der künstlerische Wiederaufbau der Königlichen Kapelle nach deren in den Zeiten der furchtbaren Verarmung des Landes drohenden Zusammenbruch zu danken war.

In diesen Zeiten war der Hof zwar durch die Verhältnisse gezwungen worden, auf die Erhaltung einer italienischen Oper in eigner Regie zu verzichten und sich auf die von ihm subventionierten Theatergesellschaften zu beschränken, aber die traditionelle Musikliebe an ihm war lebendig geblieben, und die sich in ihr vollziehende Geschmackswandlung entsprach schließlich auch nur dem Zuge der Zeit, der Wendung vom Repräsentativen zum Intimen, vom Barock zum Rokoko. Die Pflege der Haus- und Kammermusik bezeugen u. a. die zahlreichen Klavierkompositionen der beiden an der katholischen Hofkirche angestellten Hoforganisten Peter August (gest. 1787) und Christlieb Sigismund Binder (gest. 1789)[18], von denen jener als Kapellknabe Zelenkas Schüler gewesen war. Der Sohn des gleichnamigen vertrauten Kammerdieners Augusts des Starken, den dieser als hilfloses Kalmückenkind mit Peter dem Großen auf der Jagd in den litauischen Wäldern gefunden, taufen und für seine Dienste auferziehen hatte lassen, war Peter August, der Musiklehrer der Kinder der Kurfürstin-Witwe Maria Antonia und trat namentlich zu ihrem ältesten Sohn, dem nachmaligen ersten König von Sachsen, Friedrich August, auch später noch als musikalischer Berater in nähere Beziehungen. Dieses Herrschers Gunst gehörte dann ganz der die Zeit beherrschenden Rokoko-Oper, d. h. der Opera buffa, und die weiche, süße Gesangesmelodik italienischer Prägung entsprach in der Kirchenmusik, der er immer zugetan blieb, ja in der er sich unter dem Beistand und dem nicht zu verkennenden Einfluß des nachmaligen Kapellmeisters Schuster sogar selbstschöpferisch versuchte[19], seinem besonderen Geschmack.

Für den Kirchendienst hatte nach Hasses Tod zunächst neben dem Kirchenkomponisten Schürer, für den auch fernerhin der Kapellmeisterposten unerreichbar blieb, der als Buffokomponist sich Ansehen erwerbende Domenico Fischietti (1765–1772) als Kapellmeister zur Verfügung gestanden. Alsdann hatten sich mit Schürer [17] die beiden eng befreundeten in Dresden in demselben Jahre (1748) geborenen Kirchenkomponisten Joseph Schuster und Franz Seydelmann in die führende Tätigkeit geteilt, und erst im Jahre 1776 war in Naumann der Mann an die Spitze der Kapelle gelangt, der dann zum Oberkapellmeister (1786) ernannt, den beiden zu Kapellmeistern avancierten Musikern übergeordnet und, wie einst der von ihm schwärmerisch verehrte Hasse, Führer im Dresdner Musikleben wurde. Das dankte er aber nicht nur seinem, wie schon gesagt, mit einem großen auch auswärts, bei dem Neuaufbau der Orchester- und sonstigen musikalischen Verhältnisse in Kopenhagen und Stockholm, bewiesenen organisatorischen Geschick, sondern auch seiner Bedeutung als Komponist. Während nämlich Schuster und Seydelmann in ihrem quantitativ sehr umfänglichen Schaffen sozusagen im Banne des Dresdner Ortsgenius blieben – Schuster dankte seine nicht zu bestreitende Beliebtheit in seinen Kirchenwerken vornehmlich den für Hörer und Ausführende gleich anziehenden im melodiösen italienischen Zeitstil gehaltenen vom Chor unterbrochenen Gesangsoli[20] – erhob sich Naumann unbestritten über diesen hinaus.

In Naumanns Kirchen- und kirchlicher Musik, in seinen Messen, Psalmen und Motetten, wie in seinen Oratorien, der Vertonung des Klopstockschen „Vater Unser“ u. a. m. spricht sich in Anlehnung an die noch herrschende italianisierende Richtung der besondere Geist des Aufklärungszeitalters des protestantischen Nordens aus, und Emil Naumann, sein Enkel, bezeichnet dieses Zeitliche nicht unzutreffend als musikalischen Zopfstil. Indessen jene gewisse Kühle, die aus dem rationalistischen Bekennertum Naumanns sich von selbst ergibt, wird doch namentlich an Stellen, in denen die Poesie und Schönheit des katholischen Kultus den zeitgenössischen, versöhnlichen, weltbürgerlichen und freimaurerischen Idealen zugetanen Komponisten unmittelbarer berühren, nicht selten von Episoden und Sätzen von stärkeren inneren Antrieben und dementsprechend von vertiefterem, erhobenerem und wärmerem, oder doch empfindsamerem Sichaussprechen unterbrochen. Namentlich in den Messen in As-Dur und A-Moll finden sich Belege dafür. In der ersteren treten u. a. durch Ernst und Weihe hervor das Kyrie[21] und Christe eleison, wie durch zarte Empfindung das Benedictus, in der letzteren[22] ist u. a. das schöne Benedictus und das zu einem gewissen Schwung sich erhebende Agnus Dei namhaft zu machen. Eine D-Moll-(Pastoral-)Messe dankte ihre Beliebtheit u. a. dem alla siciliana weich dahingleitenden Agnus Dei[23]. [18] Aus dem Oratorium „I Pellegrini“ war vornehmlich der „traulichfromme“ Chor „Le porte a noi disserra Gerusalemme bramata“ auch in deutscher Sprache („Zagt nicht auf dunklen Wegen“) noch lange viel gesungen, und auch die schöne Orchesterleitung des Vater Unser wäre als Wertstück nicht zu vergessen. In dem Aufführungsverzeichnis der Dreyßigschen Singakademie[24] erscheint Naumanns Name zuletzt im Jahre 1869. Der bis in die Neuzeit bestandene Brauch, an den zweiten Feiertagen hoher Feste in der katholischen Hofkirche eine Naumannsche Messe aufzuführen, ist, wie hier Erwähnung finden mag, auf das Ernennungsdekret des Meisters zum Oberkapellmeister vom 20. November 1786 zurückzuführen. Dort heißt es, insbesondere solle er das Vorrecht genießen, „am neuen Jahres Tag und an den beyden ersten Tagen der drey hohen Feste, Ostern, Pfingsten und Weihnachten ingleichen am frohn Leichnahmsfeste entweder seine eigne oder, wenn es anbefohlen wird, die Hassische Musik aufzuführen, dergestalt, daß wenn letztere am Ersten Tage vorgedachter hoher Feste aufgeführt worden, er seine eigne Messe am Zweyten Feiertage aufführen möge.“

Auf jene rationalistische Kühle der Naumannschen Kirchenmusik zurückkommend, so mochte sie vielleicht der gemütvollgläubige Mozart empfunden haben, als er am 13. April 1789 bei seinem Dresdner Aufenthalt „in einem oratoire der Musik gegenüber“ eine Messe von Naumann unter dessen Leitung hörte und sie, wie er an seine Constanze schrieb, „recht mittelmäßig“ fand. In einem andern freilich nicht beglaubigten aus der ersten Auflage von Otto Jahns Mozart-Biographie in die Nohlsche Sammlung übernommenen Brief wird ihm ein Urteil unterstellt, das er immerhin gefällt haben könnte: sie sei „schön rein geführt und breit gewesen, aber „e bießle kühlig,“ etwa wie Hasse, aber ohne Hasses Feuer und mit neuerer Cantilena[25].“ Am 15. April nachmittags 4 Uhr ließ sich dann Mozart noch auf der berühmten Silbermannschen Orgel hören, in Gegenwart Naumanns und des Erfurter Organisten Joh. Wilh. Häßler, mit dem er erfolgreich konkurrierte.

Nach dem Tode Naumanns (1801) wurde im Jahre 1803 Fernando Paër an die Spitze der Kapelle berufen, den man als einen feurigen Dirigenten nur ungern scheiden sah, als ihn Napoleon 1807 nach Paris entführte. Für Dresden schrieb er nur eine Messe. Doch ist anzunehmen, daß er kraft seines Amts bei allen festlichen Gelegenheiten den Kirchendienst versah. Sein Nachfolger [19] wurde im Jahre 1810 Francesco Morlacchi, dessen Verdienste um die Kapell- und Kirchenmusik nicht gering einzuschätzen sind. Huldigte er auch in seinen Kompositionen, Messen, Oratorien usw. nur zu willig dem am Hofe durch Friedrich August vertretenen italienischen Geschmack in Gestalt einer ins Süßliche verfallenden Melodik[26], so setzte er sich dafür als Dirigent und Organisator für die Güte der Aufführungen mit glänzendem Erfolge ein. Der Umstand, daß sie einen europäischen Ruf erlangten und im Jahre 1814 das Entzücken des russischen Gouverneurs, des Fürsten Repnin, und seiner Landsleute erregten, trug im Verein mit Morlacchis unentwegtem Eintreten in Schrift und Wort nicht wenig dazu bei, daß die Kapelle damals vor der drohenden Auflösung bewahrt wurde, was schließlich sogar zur Gründung eines Staatstheaters, des späteren Hoftheaters, führte. Wie einschaltend bemerkt sei, geschahen diese Aufführungen durch ein Orchester von 16–20 Geigen, 5 Bratschen, 5 Bässen und Celli, 4 Fagotts, die anderen Blasinstrumente in einfacher Besetzung, zu dem sich ein ausgezeichneter Sängerchor und als Solisten für Alt und Sopran gute Kastraten, für die anderen Stimmen aber die besten Sänger der italienischen Oper gesellten. Der Orchesterklang war seit dem Jahre 1794 durch dauernde Aufnahme der Klarinetten bereichert worden, die zum ersten Male im Jahre 1792 in Paesiellos am Karsonnabend aufgeführten Oratorium „La Passione di Gesù Christo“ Verwendung gefunden hatten. – Das Instrument hatte im Gegensatz zur Oboe, als Quasi-Vertreterin der Knabenstimme, als solche der Frauenstimme und damit als unkirchlich gegolten. – Die Posaunen, die schon im Beginne des 18. Jahrhunderts mehr und mehr verschwunden waren, kamen, heißt es, zum ersten Male mit Mozarts Requiem (siehe weiter unten) wieder in die Kirche und fanden dann auch in dem von Morlacchi für die Totenfeier Friedrich Augusts des Gerechten komponierten (1827) Verwendung, während der Merkwürdigkeit halber noch erwähnt sei, daß Hasse den orchestralen Glanz des Orchesters seines Requiems in C durch 6 Trompeten erhöht hatte.

Aus diesen Tagen und aus denen der Sonnenhöhe des großen Napoleon muß an dieser Stelle aber noch zweier, ein besonderes ortsgeschichtliches Interesse beanspruchender kirchlicher Feiern gedacht werden.

Am Abend des 24. Mai 1812, vor dem großen den Kaisern von Frankreich und Österreich wie ihren Gemahlinnen zu Ehren veranstalteten Festkonzert der Kapelle im alten Opernhaus, wohnte Napoleon einem vom Erzbischof von Mecheln, de Pradt, zelebrierten Hochamt bei. Er erschien, nachdem der (sächsische) Hof fast eine Stunde gewartet hatte, in der Königlichen Betloge, öffnete, [20] Platz nehmend, ein bereitliegendes Gebetbuch, um es im nächsten Augenblick wieder aus der Hand zu legen. Bei seinem Eintritt begann das Hochamt, wobei de Pradt mit vernehmlicher Stimme das Domine, salvum fac Napoleonem sprach. Am 29. Mai früh ½4 Uhr reiste der Kaiser, nur von einer Abteilung sächsischer Kürassiere begleitet, in aller Stille über Bautzen und Glogau nach Warschau zur „großen Armee“ ab. –

Die andere kirchliche Feier war General Moreaus Totenfeier, die am 4. November 1814 auf Veranlassung und in Gegenwart des Generalgouverneurs von Dresden, des Fürsten Repnin, stattfand. Um 9 Uhr morgens begann das Totenamt in der Kirche, bei dem die Königliche Kapelle Mozarts Requiem aufführte. Nach Einsegnung der am Fuße des Katafalks aufgestellten Urne mit den Beinen[27] des am 27. August 1813 tödlich verwundeten und am 2. September in Laun i. B. verstorbenen Generals wurde diese unter großem militärischem Geleit und unter Vorantritt der Geistlichkeit in der Gruft des auf der Räcknizer Höhe errichteten Denkmals beigesetzt. Die erste öffentliche Handlung der römisch-katholischen Kirche in Dresden seit der Einführung der Reformation, wie der Chronist meldet. –

Als C. M. von Weber im Jahre 1817 an die Spitze der neuerrichteten Deutschen Oper trat, wurde er im Kirchendienst Morlacchis Amtskollege. Seine erste Verrichtung in dieser Eigenschaft war die Leitung der Musik im Nachmittagsgottesdienst am 27. September, d. h. einer Litanei von Naumann und eines Salve Regina von Schuster. Als guter Katholik hatte er zuvor gebeichtet und das heilige Abendmahl genommen. Aus gläubigem Herzen schrieb er auch seine beiden Messen in Es-Dur (Nr. 1) und G-Dur (Nr. 2). Die erstere, mit dem für den berühmten Sopransänger Sassaroli geschriebenen Offertorium: Gloria et honore, als die bedeutendere in ihrem festlichen Stil und Charakter[28] für die Feier des Namenstags des Königs (5. März) bestimmt, kam am 8. März 1818 in zufälliger Anwesenheit Conradin Kreutzers zur Aufführung. Die andere, die sogenannte „Jubel-Messe“, war für die Feier des 50jährigen Hochzeitsfestes des Königs komponiert und trägt im besonderen Maße dessen Geschmack in ihrem heiteren Glanz und ihrer weichen, lieblichen Melodik[29] Rechnung. Sie kam ohne das dazu geschriebene Offertorium „In die solennitatis“ mit „Morlacchischen und Polledroschen Beifügungen“ [21] am Jubeltage, dem 17. Januar 1819, zur Aufführung. Die Beifügungen waren eine Kirchensymphonie des damaligen Konzertmeisters (Polledro) und ein Offertorium Morlacchis, das dadurch noch eine besondere Anziehungskraft erhielt, daß es von einem jungen aus Mailand gekommenen glänzenden Tenoristen Giovanni Cantù gesungen wurde.

Mit Morlacchi und Weber teilte sich damals noch der als Kontrabassist schon 1786 in die Kapelle getretene Kirchenkomponist (seit 1814) Franz Anton Schubert, der Vater des Konzertmeisters Franz Schubert, des Gatten der gefeierten Sängerin Maschinka geb. Schneider, in den Kirchendienst, während Vincenzo Rastrelli das Kirchenkomponistenamt, das er bereits von 1795–1814 mit mehrjähriger Unterbrechung innegehabt hatte, erst vom Jahre 1824 bis zu seinem Tode (1839) wieder bekleidete; er war der Vater Joseph Rastrellis, der 1842 als Hofkapellmeister starb und an dessen Stelle Richard Wagner trat. Hoforganist war zu jener Zeit (seit 1815) Anton Dreyßig, der Gründer (1807) der nach ihm benannten Singakademie. Als Kapellknabe war er Schüler des Tenoristen Friedrich Franz Hurka gewesen, der von 1785 bis 1788 den Unterricht am Institut leitete, sowie seines Vorgängers im Amt, des nachmaligen Hoforganisten Arnest[30]. Dem Kapellknabeninstitut stand seit 1801 und bis zum Jahre 1820, in dem ihn Weber an die Spitze des von ihm 1817 gegründeten Opernchors berief, der auch ihm selbst entstammende Gesangespädagog Aloys Miksch[31] vor, von dem man in Wahrheit sagen konnte, daß er Dresden zu einer Hochburg des bel canto machte; er war der Lehrer einer Agnese Schebest, Schröder-Devrient, eines Mitterwurzer u. a. m. Jedenfalls waren also alle Ämter in guten Händen, und die Kirchenmusiken in der katholischen Hofkirche hielten sich, da vor allem Morlacchi ein strenges Regiment führte, durchaus auf der überkommenen Höhe, wie sie sich auch ihres überlieferten glänzenden Rufes erfreuten. Als Weber starb, wird daher bei der Frage seiner Nachfolgeschaft zweifellos die nach einer Befähigung des Bewerbers für den Kirchendienst keine untergeordnete Rolle in der Umgebung des Königs gespielt haben. Man geht daher wohl kaum fehl, wenn man bei der auf C. G. Reißiger gefallenen Wahl stark in Anrechnung zu setzen hat, daß dieser gerade auch für das Kirchenamt besonders berufen erscheinen mußte. Hatte er doch schon, als er auf Bunsens Bitte und Kosten seinen Aufenthalt in Rom verlängern mußte, reiche Gelegenheit gehabt, [22] Musica sacra an einer ihrer lautersten damals durch Bainis Palestrinaforschungen erschlossenen Quellen zu studieren[32], und von dort (1825) zurückgekehrt, war er unter Zelter noch vorübergehend Lehrer am Königlichen Institut für Kirchenmusik in Berlin gewesen. Da konnte man also wohl hoffen, einen zweiten Naumann in ihm für Dresden zu gewinnen. Daß er wie dieser Protestant war, mußte bei der bewußt toleranten Gesinnung des Königs weniger ins Gewicht fallen, die er bereits als Kurfürst in seinem politischen Testament (1787) kundgab. Dieser warnt dort vor jedem „Schein der Bigotterie“, da daraus geschlossen werden möchte, daß man „die Religionspflichten aus einem irrigen Gesichtspunkte betrachten und dadurch leicht zu ungerechten Schritten verleitet werden könnte“. Zugunsten Reißigers sprach aber auch noch, daß schon auf Grund seiner künstlerischen Vergangenheit und seines gewinnenden Wesens ein irgendwelches Hervorkehren des konfessionellen Standpunktes in keiner Weise zu befürchten war. Abgesehen davon, daß dem die ganzen Anschauungen der Zeit entgegenstanden, denen dieser auch in Dresden unter dem Kirchenregiment eines Ammon u. a. begegnen mußte, und die dahin gingen, daß die Religion nicht das Wissen von Gott wolle, sondern die innere Beruhigung, Heiligung und Erhebung des Menschen, und daß Religion und Pietät nahe verwandt seien[33]. Anschauungen, die denn auch in den Kirchenkompositionen Reißigers ihren zeitlich und persönlich gefühlsmäßigen Ausdruck fanden und die es verständlich machen, daß ein Ludwig Richter, der ihn bei Bunsen in Rom „näher kennen und hochschätzen gelernt“ hatte, schreiben konnte: „Jetzt, in meinem sechsundsiebzigsten Jahre, erfreuen und erbauen mich oft seine schönen Messen in der katholischen Hofkirche. Sie sind der Ausdruck eines tiefreligiösen Gemütes.“ Im Kirchendienst bevorzugt von ihnen ist die in As-Dur mit einem interessanten Kredo[34], in dem sein Schöpfer nach Angabe seines Schülers Edmund Kretschmer ein Beispiel seiner Auffassung des in der Zeit, in der das Werk entstand, aufgekommenen Begriffes unendliche Melodie niederlegen wollte. Auch das in der Melodik freilich stark sentimental gefärbte Requiem gehört zum eisernen Bestand des Repertoires der Kirchenmusiken in der katholischen Kirche. Das Quam olim Abrahae ist eine formal meisterliche Tripel-Fuge. Eine H-Moll-Messe (Nr. 8) enthält ein für Mitterwurzer geschriebenes Baritonsolo (Agnus Dei)[35] und eine solche in D-Moll mit großartiger [23] Schlußfuge im Gloria wurde als „Posaunenmesse“ bekannt[36]. Zeitliche und örtliche Bedeutung erhielten die „Figuralmessen“, die Reißiger im Auftrag König Johanns schrieb. Nach seinem Regierungsantritt (1854) hatte dieser während des königlichen Hoflagers in Pillnitz bei den Gottesdiensten an Sonn- und Festtagen eine gesungene Messe angeordnet. Es wurden demgemäß während der sogenannten stillen Messe in Gegenwart des Hofes von einem einfachen gemischten Quartett deutsche Meßlieder mit obligater Orgelbegleitung gesungen, und die für diese Gottesdienste von ihm geschriebenen Kompositionen sind jene Figuralmessen.

Aus der Zeit der gemeinsamen Amtstätigkeit Reißigers mit Morlacchi (gest. 1841) stammt nun eine Violinsonate (op. 96) von Ludwig Spohr, die in ihrem Adagio gewissermaßen eine in musikalische Gewandung gekleidete Beurkundung der Bedeutung wie der Eigenartigkeit der gottesdienstlichen Musiken in der Dresdner katholischen Hofkirche darstellt. Die Sonate, oder wie der Komponist das Werk selbst bezeichnet, das Duett für Piano und Violine, entstand unter dem Eindruck einer Sommer-Ferienreise, die Spohr im Jahre 1836 mit seiner ihm am 3. Januar dieses Jahres angetrauten (zweiten) Frau, der vortrefflichen Pianistin Marianne Pfeiffer, unternahm, betitelt sich nach ihrem Ziel: „Nachklänge einer Reise nach Dresden und in die Sächsische Schweiz“ und erschien bei Simrock in Bonn und in einer französischen Ausgabe bei Richault in Paris. „Schon auf der Rückreise von Dresden“, schreibt der Komponist in seiner Selbstbiographie (Cassel und Göttingen, 1861), „hatte ich beständig an eine neue Kompositions-Periode gedacht und auch schon das Programm dazu entworfen.“ Die Eindrücke, die er in der katholischen Hofkirche erhielt, verdichteten sich darin zum Adagio. Es gibt, wie es überschrieben ist, eine „Szene aus der katholischen Hofkirche in Dresden“, die „mit einem Orgelpräludium auf dem Pianoforte allein beginnt; darauf spielt die Geige die Intonation des Priesters vor dem Altare, woran sich das Responsorium der Chorknaben genau in denselben Tönen und Modulationen, wie man sie in katholischen Kirchen und auch in Dresden hört, anschließt. Diesem folgt eine Castraten-Arie, wobei es die Aufgabe des Geigers ist, sie ganz im Ton und Stil des dortigen Gesangs zu kopieren.“

Um zunächst des Kastraten-Gesanges Erwähnung zu tun, so taucht da das Bild des berühmten Kirchensopransängers Filippo Sassaroli auf, der, 1830 pensioniert, zwar bereits 1833 in Bologna gestorben war, aber lange, lange den Dresdnern unvergessen blieb und jedenfalls durch seinen Nachfolger (Tarquinio) nur annähernd ersetzt wurde. Der Sänger, den seine Korpulenz als Bühnensänger gestört hatte, war nicht allein wegen seiner [24] „wunderbaren und kolossalen“ Stimme berühmt, sondern vor allem auch wegen seiner gesangstechnischen Meisterschaft. Marie Börner-Sandrini, die Tochter einer der gefeiertsten Sängerinnen der Dresdner italienischen Oper, Luiggia Caravoglia-Sandrini, schreibt in ihren Erinnerungen (Dresden 1876), sie besinne sich nicht, jemals ein solches Anschwellen des Tones, einen ähnlichen Triller gehört zu haben. Ersteres beruhte auf einer Atemkultur, die phänomenal zu nennen war und oft Hörer zu Wetten veranlaßte über die Zeitdauer seiner gehaltenen Töne. Überdies rühmte man seine seltene Begabung für die jener Zeit im Gesang übliche Kunst des Verzierens und Variierens. Kurz, er war eine Dresdner Hörenswürdigkeit könnte man sagen und wurde als solche bewertet. In den Reisetagebuch-Aufzeichnungen eines dänischen Komponisten Rudolf Bay, datiert Dresden am 6. Oktober 1822, liest man, daß er bei dem berühmten Kapellmeister Carl Maria von Weber eingeführt worden sei, der sein geringes Talent sehr schmeichelhaft gewürdigt und ihn 11 Uhr zur feierlichen Kirchenmusik in die katholische Hofkirche bestellt habe, „wo er den Kastraten Sassaroli expreß etwas extraordinäres singen lassen will, damit ich ihn recht zu hören bekomme.“[37]

Wenn Spohr in den Programmbemerkungen zu dem Adagio seiner Sonate meinte, daß man das von ihm wiedergegebene Responsorium der Chorknaben auch in andern katholischen Kirchen höre, so irrte er nun freilich; andernfalls es doch sicher auch sein vielgereister Kollege Mendelssohn in der Einleitung seiner Reformations-Sinfonie nicht geradezu als Lutherisches Glaubensmotiv aufgenommen haben würde. Mit andern Worten, dieses „Dresdner Amen“, das Wagner in seinem Parsifal als Gralsmotiv verewigte, ist nach der Überlieferung evangelischen Ursprungs[38] und in den Dresdner Kirchen, vor allem in der Kreuzkirche, im Gottesdienst im Gebrauch gewesen. Man darf also annehmen, daß es Richard Wagner nicht erst, als er wieder nach Dresden kam, sondern schon in seiner Kreuzschülerzeit kennen und es z. B. auch bei seiner Konfirmation am 8. April 1827 gehört haben mußte. So fand das Amen – als „altes Dresdner Amen“ bezeichnet – schließlich im Jahre 1888 auch in die von Oskar Wermann redigierte Agende der Landeskirche Aufnahme, und zwar in die Liturgie A (Hauptgottesdienst an Sonntagen) als nach dem Segen zu singen. Als Komponist pflegte allgemein Naumann genannt zu werden, doch fehlt freilich für diese Annahme Begründung oder Nachweis. Folgt man den stilkritischen Untersuchungen Carl Johann Perls im „Zwinger“ (Heft 1; 1920), der in dem Amen eine „schlichte böhmisch-protestantische Volksmelodie“ erblicken zu dürfen glaubt [25] und meint, sie könne von Zelenka in den Dresdner katholischen Gottesdienst gerettet worden sein, so käme man, setzte man an die Stelle des Namens des altböhmischen Meisters, den Naumanns, auf die Vermutung, dieser Komponist könne mit der Übernahme einer solchen in Verbindung gebracht werden. Sei es, daß er sie den im Archiv der Brüder-Unität in Herrnhut aufbewahrten Gesängen der böhmisch-mährischen Brüder entlehnt habe oder von ihnen angeregt worden sei. War doch Naumann – ohnedies stets von besonderem Interesse für kirchenmusikalisches Schaffen erfüllt – selbst in Herrnhut gewesen und von der edlen Einfalt des Gottesdienstes der Brüdergemeinde und der ergreifenden Wirkung ihres Gesanges nachhaltig berührt worden. Auch war er dem Dresdner Herrnhuter Kreise im gesellschaftlichen Leben nähergetreten, und wird doch auch von einem rührenden, kindlich-frommen, ganz dem Geiste evangelischer Glaubensgemeinschaft entstammenden Vater Unser berichtet, das später aus den alten „Kirchengesängen der Brüder in Böhmen, Mähren und Polen“ seinen Weg nach Dresden fand[39]. Es war der Hoforganist an der evangelischen Hofkirche Friedrich Georg Kirsten (gest. 1825), der es laut seinem in der Stadtbibliothek in Dresden aufbewahrten handschriftlichen Diarium aufgefunden und im Juni 1819 sich nicht nur wiederholt „vorm Hause“ von den Chorknaben seiner Kirche, wie denen der Kreuzkirche hat vorsingen lassen, sondern auch berichtet, daß der Gesang in der Kreuzkirche wie im Johannisfest-Vespergottesdienst der Hof- und Sophienkirche zur Aufführung kam. Mit Genugtuung fügt dieser Eintragung der Tagebuchführer hinzu, daß der Eindruck wieder ein solcher gewesen sei, daß mehrere Tage nachher noch ihm von Hörern bezeugt worden sei, wie außerordentlich tief sie der Gesang ergriffen habe.

Sieht man nun aber von einem unbedingten Festhalten an der Überlieferung einer Naumannschen Urheberschaft am Dresdner Amen ab, so gewinnt eine andre Annahme von dessen Ursprung beträchlich an Gewicht, die vertreten wird von dem als besonderen Kenner der Liturgik bekannten und geschätzten Johannes Biehle-Bautzen. Sie geht davon aus, daß diese Melodie weder dem Stil und Geist der katholischen Liturgie, noch dem der protestantischen entspreche. Vielmehr dürfte man dieses Stück für weltlichen Ursprungs halten, der noch vor Naumann zurückreiche, und zwar solle am Hofe Augusts des Starken dieser Satz eine Instrumentalfanfare für feierliche Hofanlässe gewesen sein. Man müsse auch zugeben, daß dieses Amen, für uns von unvergleichlicher Schönheit und Wirksamkeit im Gottesdienst, als Trompetensatz für Hoffeste mit dem Aufstieg zur Quinte nicht [26] pompöser gedacht werden könne. – Diese Annahme würde ortsgeschichtlich bedeutsame Begründung in der früher schon hier betonten hervorgehobenen Stellung der Fanfarenbläser und Fanfarenmusiken am kursächsischen Hofe finden. Stilkritisch spräche für sie der pathetische Charakter des Tonsatzes, der schon Perl nicht recht als zu der Herkunft aus reformatorischem Geiste passend erschien, und zum dritten wieder könnte dieser alte Fanfarensatz, der vielleicht gar vor oder bei festlichen Hofgottesdiensten in der Schloßkapelle[40] geblasen wurde, nach dem Glaubenswechsel des Herrscherhauses als gesungene Melodie von den Dresdner Kirchen übernommen worden sein. Ihre Aufnahme in die katholische Kirche aber wäre dann vermutlich durch Naumann erfolgt, der sie schon als Alumnus der Kreuzschule gesungen haben mußte. Als Schüler Tartinis hätte er ihr in der Harmonisierung das auch von Guido Adler in seinen Wagner-Vorträgen festgestellte besondere Klanggepräge des XVIII. Jahrhunderts, und damit zugleich den katholischen Charakter gegeben.

Jedenfalls darf man in diesem Zusammenhang noch daran erinnern, daß sich die gottesdienstliche Musik in der Dresdner katholischen Kirche auch sonst nicht von protestantischen Elementen frei hielt. Das bezeugen u. a. briefliche Kundgebungen des musikalisch und dichterisch begabten Hofmeisters des nachmaligen Königs Johann, Carl Borromäus v. Miltitz, der sich mit der Absicht trug, eine Geschichte der Kapell- und Kirchenmusik, sowie der Theater in Dresden zu schreiben. Sie sind gerichtet an den Dresdner Lokalhistoriker Albert Schiffner, und er beklagt sich darin über den gänzlichen Mangel an Nachrichten über die Einrichtung des musikalischen Gottesdienstes. Einen alten Bericht über die Einweihung der katholischen Hofkirche zitierend fährt er, Pillnitz 8. Julius 1840 datiert, fort: „Recht schön, allein wie kommt z. B. das deutsche Lied „O du Lamm Gottes unschuldig“ – das Sie für ein Hussitisches erklären, mitten in den lateinischen, katholischen Ritus? Ferner, wer hat angeordnet, daß der Hymnus Ecce quo modo moritus justus, komponiert von Gallus oder Handl, der auch im Florilegio Portensi steht – wie kommt er dorthin? – am Grünen Donnerstag gesungen werden soll?“ In einem Brief, datiert Pillnitz 20. Julius 1840, heißt es: „Am Karsonnabend spricht oder singt der Geistliche in der katholischen Kirche die deutschen Worte: Christus ist erstanden“, und Miltitz meint, es würde ihm eine Nachweisung sehr erwünscht sein, wo die diesfallsige Anordnung der Erzbischöfe von Mainz, Cöln und Magdeburg zu [27] finden wäre. Die Fragen, ob, inwieweit und von welchen Stellen aus bei solchen und ähnlichen Gewährenlassen ein Bestreben mitsprach, in konfessioneller Hinsicht vermittelnd und versöhnend zu wirken, sind hier selbstverständlich nicht zu erörtern. Immerhin aber finde in diesem Zusammenhang Erwähnung, daß, als im Jahre 1864 das erste Hoforganistenamt frei wurde, auf ausdrückliche Anordnung König Johanns, der den Bescheid gab, dieses gebühre dem dazu Berufensten, der bis dahin an der Waisenhaus- und Kreuzkirche beamtete Gustav Merkel damit betraut wurde.

Im Jahre 1843 trat Rich. Wagner als Amtskollege Reißiger zur Seite, was im Hinblick auf den Kirchendienst insofern Bedenken bei dem nicht zu übergehenden geistlichen Würdenträger, dem Bischof Laurentius Mauermann (gest. 1845), dem Bruder seines Vorgängers Bernard Mauermann, erregt hatte, als nun beide Hofkapellmeister Protestanten waren. Ein Bedenken, das durch in Aussichtstellung der Berufung eines Katholiken für den Musikdirektorposten behoben wurde, die alsbald in der Gestalt des späteren Revolutionsgefährten Wagners August Röckel erfolgte. Im Lebensgange Wagners, für dessen Temperament und hochfliegenden Künstlergeist es natürlich kein Paktieren mit einer beamtenmäßigen Auffassung einer Stellung gab, konnte der ganzen Lage der Verhältnisse nach sein Dresdner Wirken, so epochebildend es für die Geschichte des musikalischen Dramas wurde, nur ein episodisches bleiben, und vor allem seine kirchendienstliche Tätigkeit[41] konnte keine anderen Spuren hinterlassen, als die, die man in der Aufnahme jenes Amen in seinem Parsifal und in der Konzeption des Liebesmahls der Apostel vor sich hat. Dazu kam aber noch, daß die unbegrenzte Wertschätzung Palestrinas als des Meisters, der das innerste Wesen des katholischen Kultus in seiner Musik erfaßte und mit dem ihm auch darum die Religion aus der Kirche verschwunden schien[42], ihn in der Einführung der [28] Orchesterinstrumente den ersten Schritt zum Verfall der wahren katholischen Kirchenmusik erblicken lassen mußte. Eine Auffassung, der man eine gewisse Berechtigung nicht versagen wird und die von weiten Kreisen in der Kirche geteilt, später (1867) in der cäcilianischen Bewegung auflebte und reformatorisch auch auf die Dresdner Verhältnisse einwirkte. Indessen Wagner verschloß sich doch darum keineswegs der Erkenntnis, daß auch noch nach der Einführung der Orchesterinstrumente von den größten Tonsetzern ihrer Zeiten Kirchenstücke verfaßt worden seien, die an und für sich von ungemeinem künstlerischen Wert sind und möglicherweise wäre sein Urteil noch milder ausgefallen, ihrer Verwendung im Gottesdienst gegenüber, wenn nicht sein organisatorischer Scharfblick die damals eingerissenen Mißstände in zu bedrückender Schwere empfunden und diese ihn begreiflicherweise in radikalem Sinne beeinflußt hätten. Es handelte sich hier vor allem darum, daß nach dem infolge der im Jahre 1832 erfolgten Auflösung der italienischen Oper allmählich sich vollziehenden Ausscheiden und Absterben der Kastraten die auf deren Virtuosität berechneten Gesangstücke von den Chorknaben vorgetragen werden mußten, was natürlich nur ganz stümperhaft geschehen konnte und Wagner „das Widernatürliche, oft Empörende der Beibehaltung dieser Kirchenmusik emfinden ließ.“ Der milde, weiche und nachgiebige Reißiger aber war nicht der Mann von dem Schlage, sich kraftvoll dafür einzusetzen, was Wagner als erste Notwendigkeit erkannt hatte, d. h. für die Ersetzung der Kastraten durch Sängerinnen[43]. Bemerkenswerterweise sollte sie von ihrem letzten Vertreter, dem damaligen Kapellknaben-Instruktor Angelo Cicarelli, der seinen Namen in Dresden durch eine Stiftung für arme, unbescholtene weibliche Personen verewigte, die sich verheiraten wollen, beim damaligen Bischof (Dittrich) unterstützt worden sein. Alles, was geschah – außer der Einführung des Graduales an Stelle der Kirchen-Symphonie (Epistelsonate) – war die Vermehrung der Kapellknaben. Reißiger vermied bei seinen Messen die Unzuträglichkeiten durch geeignete Umarbeitungen, aber in den Werken Hasses, Naumanns u. a. litt natürlich die Ausführung der Soli, die für große Gesangkünstler geschrieben waren, bedenklich, und als dann der frühere Opernsänger (Bassist) Carl Risse Kapellknaben-Instruktor wurde, gestaltete sich, abgesehen davon, daß die Auswahl und die Ausbildung der Knaben zu wünschen übrig ließ, die Sache immer bedenklicher, weil alle möglichen bei diesen sich ereignenden Zufälle Pläne der Kapellmeister einfach unmöglich machen konnten[44].

[29] Diese auf die Dauer unerträglichen Mißstände wurden erst im Jahre 1864 abgestellt, als es dem damaligen Generaldirektor Otto von Koenneritz gelang, das alte Vorurteil gegen die Mitwirkung von Frauen bei der Kirchenmusik zu besiegen und von seiten des Königs und der kirchlichen Oberleitung die Genehmigung zur Mitwirkung von Sängerinnen der Hofoper, soweit sie katholischer Konfession oder dieser zugetan waren, für hohe Festtage zu erreichen, als welche vorläufig die beiden Feiertage des Weihnachts-, Oster- und Pfingstfestes, die Auferstehungsfeier am Ostersonnabend und das Fronleichnamsfest angesehen wurden. So bestand damals das Gesangespersonal aus je sechs Kapellknaben für den Sopran und Alt, denen bei Festtagen je eine Solistin beigegeben war, im Tenor aus drei Solisten und einschließlich der Zeremoniensänger fünf Ripienisten, endlich im Baß aus fünf Solisten und zwei Ripienisten.

Inzwischen war als Nachfolger Wagners im Jahre 1850 Karl Krebs (eigentlich Miedke) nach Dresden berufen worden, und Julius Rietz trat dann (1860) an die Stelle des 1859 verstorbenen Reißiger. Krebs brachte als Katholik und dann als Gatte der auch nach ihrer Pensionierung noch im Kirchendienst als Vertreterin der Altsoli rühmlich tätigen Aloysia Krebs-Michalesi diesem besonderes Interesse entgegen, wie er auch ein Tedeum, mehrere Messen u. a. schrieb[45]. Rietz war namentlich die Aufnahme des Mozartschen Requiems[46] und des Ave verum (als Offertorium) in das Kirchenrepertoire zu danken, doch kam damals auch die Krönungsmesse (12. Oktober 1862) zum ersten Male in der Kirche zur Aufführung. In die Zeit der Amtsführung Rietz’ und Krebs’ fällt die nach dem Tode Risses im Jahre 1871 erfolgte Berufung des seit 1854 als Hilfsorganist, seit 1863 als zweiter Hoforganist an der katholischen Hofkirche tätigen Edmund Kretschmer zum Instruktor der Kapellknaben, deren Zahl damals auf 16 erhöht worden war, doch wird seines Wirkens erst später zu gedenken sein. Vom Jahre 1873 an, d. h. nach seinem Rücktritt von der Oper, behielt Krebs nur noch die Leitung der Kirchenmusik bei, während der junge Ernst Schuch sich mit Rietz in die Oper teilte. Als dann im Jahre 1880 Krebs starb, war in Franz Wüllner aber auch schon der Mann (seit 1877) zur Stelle, dem als frommem Katholiken der Kirchendienst Herzenssache war und dessen Wirken als Reorganisator trotz seiner in Dresden allgemein bedauerten kurzen Zeit eine besondere Bedeutung gewinnen sollte.

[30] Außerstande, sich vom künstlerischen Standpunkt aus der radikalen Richtung in der cäcilianischen Bewegung anzuschließen, hatte Wüllner, wie Rheinberger in München u.  a., deren berechtigten Kern wohl erkennend, seinen Reformbestrebungen im Einvernehmen mit der kirchlichen Oberbehörde einen vermittelnden Charakter gegeben und sie vor allem mit den in einer großen geschichtlichen Überlieferung begründeten bestehenden Verhältnissen in Einklang zu bringen getrachtet. Dementsprechend kamen die Instrumentalmusiken in den sogenannten geschlossenen Zeiten – Advent- und Fastenzeit – in Wegfall und an ihre Stelle trat die Pflege der strengeren Vokalmusik. Eine Maßnahme, die einerseits dem kirchlichen Standpunkt Rechnung trug und anderseits gleichzeitig eine Entlastung der durch den Operndienst immer mehr in Anspruch genommenen Kapelle bedeutete. Die dadurch bedingten höheren Anforderungen an den Hofkirchenchor machten nun aber dessen Verstärkung nötig, und so wurde dieser durch Frauenstimmen ganz wesentlich in seiner Leistungsfähigkeit erhöht. Seine Leitung übernahm, wie die der Vokalmusiken überhaupt, der schon genannte Hoforganist und Kapellknabeninstruktor Edmund Kretschmer[47], der durch die auf persönliche Entschließung König Alberts erfolgte Verleihung des Titels eines Königlichen Kirchenkomponisten ausgezeichnet wurde, dessen letzter Träger der im Jahre 1824 verstorbene Franz Anton Schubert gewesen war. Nachfolger Edmund Kretschmers im Organistenamt wurde der seit 1886 als zweiter Hoforganist angestellte Paul Brendler. Bedeutete schon die stärkere Heranziehung der Vokalmusiken zu den Gottesdiensten zugleich eine Bereicherung des Repertoires, dem auch ihr Leiter manches wertvolle Werk beisteuerte, so erweiterte dieses Wüllner wiederum, was die Orchestermusiken anlangt, in sehr bemerkenswerter Weise. Bis dahin war im wesentlichen an der Überlieferung festgehalten worden, der zufolge in der Regel nur Werke aufgeführt wurden, die für das Dresdner Gotteshaus komponiert waren. Ausnahmen wurden in früheren Zeiten nur am Cäcilientage (22. November) gemacht, an dem stets andere Werke zu Gehör kamen. Später waren vereinzelt wohl Kompositionen von Mozart (siehe oben), Josef Haydn, Hummel (D-Moll-Messe), Michael Haydn (Offertorium Laudate Dominum) u. a. im Repertoire erschienen. Eine Messe von Palestrina[48] pflegte früher am Palmsonntag aufgeführt zu werden, und das mit einer von Schürer stammenden Instrumentalbegleitung (!), die zwar harmlos mit den Stimmen ging, aber doch dankenswerterweise [31] von Krebs (1865) beseitigt wurde. Von da an aber erschienen von Mozart auch andere Messen (die in F-Dur, B-Dur usw.), solche von Beethoven (C-Dur), Schubert, Weber u. a., Cherubinis Requiem, Vokalwerke von Palestrina, Viadana, Vittoria, Haßler, Lotti, weiterhin von Ett, Franz Lachner, Wüllner, Rheinberger, Kretschmer nicht zu vergessen, u. a. Die Anziehungskraft erhöhte wieder die Mitwirkung von Künstlern der Oper. An die Stelle der Damen Jauner-Krall, Krebs-Michalesi u. a. und der Herren Rudolph, Wächter, Weixlstorfer, Mitterwurzer u. a. – Tichatscheck war in späterer Zeit gänzlich dispensiert worden – traten dann andre, jüngere Kräfte. Da begegnete man einer Elise Sigler und Ernestine Rößler (später als Frau Schumann-Heink eine Künstlerin von Weltruf), einer Marie Wittich, Irene von Chavanne, Erika Wedekind, Elisabeth Retberg, Viereck-Kimpel, Liesel v. Schuch u. a., auf Riese, Degele, Joseph und Anton Erl folgten Anthes, Perron, Scheidemantel, Wachter u. a., darauf Plaschke, Rüdiger, Puttlitz, Schmalnauer, d. h. manche von ihnen natürlich nur als Quasi-Gäste bei besonderen Anlässen, die letztgenannten jedoch als angestellte Kirchensänger. Auch einzelne von den Damen und Herren des Chores traten rühmlich hervor, als Sopran- bez. Alt-Solistinnen Selma Lehmann, Rosa Reinl, Bertha Schlegel; und nicht unerwähnt darf bleiben, daß der Kirchengesang die Stimmenkultur fördernd aus akustischen Gründen sich bewährte, insofern diese eine auf ruhiger Atemführung beruhende gebundene Tongebung forderte, ähnlich wie es bei den Bläsern der Fall war, deren fest begründeter Ruf zum Teil mit auf dieser Tonpflege beruht haben mag.

Nach Wüllners durch seine Enthebung vom Dienst in der Oper bewirkten Abgang (1882) trat Adolf Hagen an Schuchs Seite, der von da an allmählich ihr spiritus rector wurde und den Kirchendienst bald nur noch bei hohen Festen und in Anwesenheit des Hofes ausübte, oder, wie man in der Kapelle scherzweise sagte, die „weißen Kravatten dirigierte.“ Als dann im Jahre 1913 Adolf Hagen in den Ruhestand trat und Dr. Latzko, der nach Fritz v. Schreiners Tod (1910) Chordirektor geworden war, nach Weimar ging, übernahm Karl Pembaur dieses Amt und unter gleichzeitiger Ernennung zum Königlichen Kapellmeister die Leitung der Kirchenmusiken. Sein Wirken gehört der Gegenwart an, und sein Schaffen – drei Orchestermessen: eine Weihnachtsmesse, eine Missa brevis in F- und eine Missa solemnis in G-Dur – bezeugt sein erfolgreiches Streben, die moderne Musik mit ihrer orchestralen Farbigkeit der Kirche im Sinne der vorbildlichen Lisztschen Bestrebungen dienstbar zu machen.




[32]
Aus dem Aufführungsplane der letzten Jahre:
Aiblinger, Joh. Kaspar:
      Jubilate Deo. 5st.
Timebunt gentes. 4 st.
Tribulationes. 5st.
Universi. 4st.
Ex Sion 5st.
Perfice
Vesperpsalmen, Ch., 4 st., Org.
Beethoven, Ludwig van:
Messe C-Dur, S., Ch., Orch.
Casali, Giovanni Battista:
Ad te levavi 4st.
Scapulis suis
Meditabor
Cherubini, Maria Luigi:
Requiem C-Moll, Ch., Orch.
Laudate Dominum.
Ett, Kaspar:
Messe A-Dur, Ch., 8 st.
Vokal-Requiem Es-Dur, 4st.
Vesperpsalmen, Ch., 4 st., Org.
Goßwin, Anton:
Messe F-Dur, Ch., 4 st.
Hasse, Joh. Adolph:
Messe D-Moll, S., Ch., Orch.
Te deum D-Dur, S., Ch., Orch.
Regina coelli, Alt-S., Orch.
Hummel, Joh. Nepomuk:
Messe D-Moll, Ch., Orch.
Messe B-Dur, Ch., Orch.
Krebs, Karl August:
Messe F-Moll.
Pastorale, Orch.
Kretschmer, Edmund:
Messe As-Dur, Ch., Org. 4st.
Messe D-Moll, Ch., Org.
Litanei, Baß-S., Ch, Org. 4st.
Justus ut palma, Ch.
Cantate domino, Ch.
Benedictus es, Ch.
Haec dies, Ch., 8st.
Justorum animae, Ch. 4st.
Veni creator spiritus, Ch.
O sacrum convivium, Ch.
Inveni David, Ch.
Magnificat, Ch., Org.
MagnficatCh., 8 st.
Laudate, Ch., Org.
LauateCh., 8st.
Vokalrequiem C-Moll, 4 st.
Vesperpsalmen, Ch., 4 st., Org.
Lachner, Franz:
Benedictus Dominus, 5 st.
Liszt, Franz:
Messe Es-Dur (ungar. Krönungsmesse),
     S., Ch., Orch., Org.
Molitor:
Vesperpsalmen, Ch., 4 st., Org.
Mozart, Wolfgang Amadeus:
Requiem D-Moll, S., Ch., Orch.
Messe B-Dur, S., Ch., Orch.
Messe C-Dur, (Krönungsmesse), S., Ch., Orch.
Ave verum, Ch. u. Orch.
Laudate Dominum, Sop., S., Ch., Orch.
Naumann, Joh. Gottlieb:
Messe A-Dur (Trompetenmesse).
Messe D-Moll (Weihnachtsmesse).
Messe A-Moll.
Verbum caro factum est, Alt-S., Orch.
Da pacem, Domine S., Ch., Orch.
Veni sancte spiritus
Palestrina, Giovanni Pierluigi:
Messe: „Lauda Sion“, Ch. 4st., Agnus 5 st.
Messe:„Aeterna Christi munera“, Ch. 4st.
Messe:„Papae Marcelli“, Ch., 6 st.
Hodie Christus natus est, Ch., 8 st.
O bone Jesu, Ch., 4 st.
Responsorien für die Charwoche. Ch., 4st. (? S. 8)
Improperium, 5st (Palmsonntag).
Pembaur, Karl Maria:
Missa brevis F-Dur, Ch., Orch., Org.
Missa solemnis G-Dur, S., Ch., Orch., Org.
Weihnachtsmesse mit Introitus, Graduale,
      Offertorium, Communio, S., Ch., Orch., Org.
Rastrelli, Joseph:
Confitebuntur coeli.
Reißiger, Carl Gottlieb:
Messe As-Dur, S., Ch., Orch.
Messe H-Moll, S., Ch., Orch.
Messe A-Moll, S., Ch., Orch.

[33]

      Requiem.
Miserere, Sop.-, Alt-S., Ch., Org.
Non nobis Domine, Sop.-, Alt-S., Ch., Orch.
Confitebuntur coeli, Bar.-S., Ch. Orch.
Christus factus est, Ch. 4st.
Ave Maria, Ch.
Convertere Domine, Ch.
Jacta cogitatum, Ch.
Pastores quidnam vidistis.
Domine miserere, Ch.
Protector noster, Ch.
Ascendit Deus, Ch.
Scimus Christum surrexisse, Ch.
Lauda Sion, Ch.
Beati, Ch.
Veni sancte Spiritus, Ch.
Rorate coeli, Ch.
Scarlatti, Alessandro:
Exultate Deo, Ch., 4st.
Schubert, Franz:
Messe Es-Dur, S., Ch., Orch.
Schubert, Josef:
Messe E-Moll, Sop.-S., Ch., Orch.
Schürer, Joh. Georg:
Litanei, Ch., Orch.
Invitatorium, Ch., Orch.
Schuster, Josef:
Litanei, Ch., Orch.
Stabat Mater, S., Ch., Orch.
Messe G-Dur, Ch., Orch.
Mirabilis Deus, S., Ch., Orch.
Salve puer, Ch., Orch.
Angelus Domini, Sop.-S., Ch., Orch.
Angelus Domini, Alt-Solo.
Laetamini, Sop.-, Alt-S., Ch., Orch.
Huc pastores, Sop.-, Alt-S., Ch. Orch.
Ave Maria, S., Ch., Orch.
Silvani, Guiseppe Antonio:
Benedictus Dominus, Ch., 4st.
Viadana, Ludovico:
Messe im V. Ton, Ch., 4 st.
Vittoria, Tomaso Ludovico da:
Jesu Dulcis memoria, Ch., 4 st.
Passionschöre.
Weber, Karl Maria:
Messe Es-Dur, S., Ch., Orch., Org.
Messe G-Dur, S., Ch., Orch., Org.
Wüllner, Franz:
De profundis clamavi ad te. Ch., 4 st.

[34] [35]

Die Dresdner Hoftrompeter.



Von
Otto Mörtzsch.




[36]

[37]
Geschichte des Standes.


Die Kunst des Trompetenblasens ist uralt und diente von Anfang an militärischen, gottesdienstlichen und höfischen Zwecken. – Das älteste Bild eines Trompeters, der Reiter zum Kampfe ruft, finden wir auf dem Ramessidenrelief zu Theben in Ägypten[49]. Auch bei den Hebräern waren Trompeten im Gebrauch, was durch viele Stellen der Heiligen Schrift belegt werden kann[50]. Die Griechen benutzten das Instrument ebenso wie die Römer[51]. Letztere besaßen völlig ausgebildete Instrumente, deren Form und Leistungsfähigkeit nicht viel von unsern Naturinstrumenten unterschieden waren. Sie verwendeten die zum Kreise gebogene, fast 3 m lange, unserm Waldhorn entsprechende bucina und die gerade, ziemlich mannsgroße tuba, die Urform unsrer Trompete. Außerdem waren noch das kurze, aus Büffelhorn gefertigte cornu und der mittelgroße lituus, einer Tuba mit umgebogenem Schallbecher gleich, im Gebrauch. Alle diese Instrumente wurden mit Mundstück geblasen, um den Ansatz zu erleichtern und sicher zu machen, sowie die Lippen vor zu rascher Ermüdung zu schützen. Aber die Kenntnis dieser hochentwickelten Instrumente ist, wenigstens im Abendlande, durch die Völkerwanderung verloren gegangen. Die Technik, dünne Röhren herzustellen und zu biegen, mußte sich das Mittelalter erst wieder erwerben. Bei den Deutschen findet man an Instrumenten: Das Stierhorn, ein mittelgroßes Instrument, ursprünglich aus tierischem Horn, später aus Metall und anderen Stoffen, das „herhorn“, das wegen seiner Größe nur aus Metall hergestellt werden konnte, das kurze Signal- oder Hifthorn. (Die Luren des Nordens hatten [38] die Form eines Fragezeichens, das konische Rohr bestand aus mehreren Stücken, endete in einer tellerförmigen, mit Buckeln verzierten Schallöffnung und bestand aus Bronze.) Nach dem Jahre 1000 treten noch auf: der gerade und krumme Zink, mit Tonlöchern versehene Holzhörner, ein Tubeninstrument (trumba), die Busine, verschiedene Pfeifenarten: die Schnabelflöte, die Doppelflöte und die Syrinx oder Panspfeife. Am Ende des 12. Jahrhunderts und später kommen in Gebrauch die aus dem Orient stammenden Instrumente: die Querflöte, die Schalmei, der Dudelsack und eine Abart desselben, das Platerspiel, welches aber schon im 16. Jahrhundert in Vergessenheit geraten zu sein scheint, denn Praetorius[52] kennt es nicht mehr. Die Trumba war aus Metalllegierungen von Zinn, Messing, Kupfer hergestellt und hatte eine ähnlich konische Gestalt wie die römische Tuba. Die Länge und Weite der Röhre konnte verschieden sein. Nur die tiefen Naturtöne dürften bei der weiten Mensur angesprochen haben. Das der Trompete ähnlichste Instrument des Mittelalters war die „Busine“, welche wahrscheinlich auch dem Orient entstammte. Sie bestand aus einem engen Rohre, weitete sich gegen das Ende und trug einen Schallbecher. Den Miniaturbildern nach wurde sie aus Messing hergestellt. Die Busine klang bei ihrer engen Mensur hell und frisch, gab bei kunstmäßigem Blasen die hohen Obertöne her, und es war möglich, mit ihr längere Motive oder anspruchslose Melodien zu bilden. Der Ton war schmetternd, ein Beweis, daß die Wandungen des Instruments dünn und elastisch waren und beim Blasen mitschwangen. In zahlreichen, mittelalterlichen Dichtungen wird ihr Gebrauch erwähnt und ihr Ton gerühmt, z. B. im Lichtenstein (Frauendienst), Willehalm, Lohengrin, Parzival, Rosengarten, Nibelungenlied, Kudrun, Chanson Roland, Wigalois, bei Gui de Bourgogne, Guillaume d’Orange und in der Braunschweiger Reimchronik. Die Busine war von ihrer Einführung an ein bevorzugtes Instrument, denn sie war einer starken Fortentwicklung fähig und führte in ihrer weiteren Fortbildung ebenso zum Horn wie zur Trompete und Posaune. Die Instrumente wurden allein, im Duo, aber auch im Verein mit anderen gespielt, so mit der Schalmei oder Flöte, mit der Trumba oder dem Horn, vor allen Dingen zusammen mit der „rottumbe“, der im Mittelalter so beliebten Trommel, und mit dem Tympanum, der Pauke. Die „Businaere“ gehörten zum Gefolge der Ritter, sie bliesen bei deren Auszügen einen Marsch: ein reisenot, oder bei den Turnieren und anderen Festlichkeiten. „Min busûner, die bliesen do mit kunst ein reisenot vil ho“ (Lichtenstein). „Nach den selben reit pusûner, der man och bedarf“ (Parzival)[53]. Die Businen trugen mit Wappen [39] geschmückte Fähnchen, die unmittelbar hinter dem Schalltrichter befestigt waren. Die Kreuzzüge scheinen mit der Verfeinerung des höfischen Lebens auch die Kunst des Blasens der Busine nach Deutschland gebracht zu haben.

Unsere Wettiner waren fast ohne Ausnahme Freunde der Musik. An ihrem Hofe fand sie eine Pflegstätte, teils schätzte man sie wegen ihres künstlerischen Wertes, teils diente sie hier zur Erhöhung der höfischen Pracht. Von Heinrich dem Erlauchten wissen wir, daß er als Minnesänger und Kirchenkomponist[54] tätig war, und dürfen wohl mit Recht vermuten, daß an seinem Hofe auch die Instrumentalmusik ausgeübt wurde. Bei seinen glänzenden Turnieren (Nordhausen, Meißen, Merseburg u. a.) müssen Bläser ihre Kunst haben hören lassen, denn die Ritterspiele wurden durch Trompeten-, zu damaliger Zeit richtiger: Businenklang, eingeleitet und abgeblasen. Vom Mark- und Landgrafen Friedrich dem Ernsten (1324–49) meldet uns Johann Rothe, der thüringische Chronist: Da zog der Landgraf Friedrich mit seiner Ritterschaft durch die Stadt (Erfurt), um gen Meißen zu reiten, und vor ihm her wurden, wie es einem Fürsten der damaligen Zeit (1342) geziemte, Pfeifen und Posaunen geblasen[55]. Urkundlich belegt finden wir das Vorhandensein von Musikern am Wettiner Hofe im Jahre 1386. Ermisch führt in der Hofhaltsrechnung Markgraf Wilhelms I.[56] als Musiker, die mit auf Reisen außer Landes gehen, an: Fistulatores = Flötenbläser, Vigellatores = Fiedler, und Tympanatores = Pauker. Sollten zu letzteren nicht Businaere gehört haben? Flöten, Fiedeln und Pauken würden doch einen gar zu eigenartigen Zusammenklang gegeben haben. Auch die so beliebten Pfeifer und Lautenspieler sind nicht genannt. Den ersten sicher nachzuweisenden Bläser, den ersten Hoftrompeter im Hofstaate der Wettiner, finden wir wieder bei Ermisch in seinem Codex diplomaticus Sax. reg.[57] I, Bd. II. Landgraf Balthasar bekennt „mit diesem bryffe, daz wir Heinrich vnßin posunere (= Businer, d. i. Trompeter) vorschriben vnd vorwyset haben, vorschriben vnd vorwysen in dysem selbin bryffe achte schog grosschin ffryberger muncze alle jar uff sente Michelstag uffczuheben vnd inczunemen vz vnsir muncze czu Sangerhusen die wyle er vnßer dyner vnd vns daz eben ist . . .“ Der Münzmeister wird angewiesen, das Gehalt regelmäßig auszuzahlen. „Dyczel posuner had von worte czu worte alz die obgeschrieben noteln heldt vnd in allir maße alz sie steet eynen bryff auch ubir achte schog groschen.“ 1402, Juni 29. Fünf Jahre später, am 9. Juli 1407, [40] erhält der Posauner „Ticzel“ vom Landgrafen Friedrich 12 rheinische Gulden aus der Münze zu Freiberg und 1 Malter Korn Weimarisches Maß aus der Korngulde zu Weimar verschrieben. Um dieselbe Zeit begegnen wir auch wieder dem Trompeter Heinrich Bessirdich[58], dem 6 Schock Groschen jährlich aus der Freiberger Münze zugesichert werden. Daß gleichzeitig noch mehr Musiker am Hofe angestellt waren, verraten der Kopialeintrag: „Nota der briffe had iglicher posuner und phiffer eynen“ und „der Videler brieff“ vom 25. Juli 1407[59]: „Wir Friederich von gotes gnaden u. s. w. bekennen vor vns vnd vnßer erbin, daz wir Pauweln vnßerm lutensleger vnd diner jerlichin czehin rinische gulden vorschriebin vnd vorwiset habin, vorschrieben vnd vorwisen im die in dießem selbin brieve in vnß muncze czu Frieberg alle jar uff sante Michaelztag uffczuheben vnd diewiele er vnß diner vnd vns daz eben ist und heißin vnsern munczmeister daselbist czu Wimar der iczund ist adir czugecziiten wirdet, daz er im dii alle jar gebe und reiche in allirmasse vnd uff solche cziit alz obgeschriben steet ane hindernisse vnd geverde . . . Desselbin glich habin Hans vnd Berlt auch iglicher eynen brieff.“ Als Kurfürst Friedrich der Sanftmütige 1456 nach dem Prinzenraube sein Hoflager von Altenburg weg abwechselnd nach Meißen, Torgau und Leipzig verlegte [60], wurden unter die ständige Dienerschaft mit aufgenommen: „4 pfiffer, 2 lutensleger, 1 fideler“, Trompeter werden nicht genannt. Bereits 1467 aber finden wir in den „Hofhaltungssachen“ (Loc. 4335, Nr. 18, S. 102) Ausgaben für „Banner zu tromettin“. Unter Ernst und Albrecht, den ritterlichen Söhnen Friedrichs V., müssen also Trompeter am Hofe gehalten worden sein, was bei der Freude Albrechts an prächtigen Turnieren und bei der Vorliebe Ernsts an der Musik erklärlich ist. Letzterer läßt sich 1472 von den Herren Caspar von Schönberg und Apel von Tettau aus Landshut in Bayern „eine leyer (pro Domino Ernesto)“ im Werte von 2 Gulden mitbringen[61]. Im Jahre 1470/71 endlich erfahren wir Genaueres über die Hoftrompeter am Dresdner Hofe. Hans von Mergental, der Landrentmeister, stellt die Hofhaltungsrechnung zusammen und nennt darin die „6 trometer: Meister Heinze (gewiß der Obertrompeter), Cuntz, Bernhardt, Hans Motzil, Hans Sateller und Claus“ und die „5 pheiffer: Jacob, Peter, Henßill, Urban Ilicg, Nickel Ilicg“. Die Trompeter erhalten aller Quatember je 7½ Gulden Gehalt und je 4 Gr. Opfergeld zu „Wynachten“, „item 4 Gr. yren knechtin zen opfergeld“. Außerdem [41] bekommt jeder 6 Gr. „Schuegelt“ und „Claues Tromitter 8 Gr. vor seyde“ zu einer Trompetenfahne[62]. Auch ein „pawker“ wird schon erwähnt. Die Trompeter begleiteten ihre Herren auf allen Reisen, bei denen es galt, mit großer Pracht aufzutreten. Als im Februar 1474 zu Amberg der kurpfälzische Thronfolger Philipp mit Margarethe, der Tochter Herzog Ludwigs des Reichen von Niederbayern, Hochzeit hielt, erschienen die sächsischen Herzöge mit großem Gefolge (etwa 400 Berittene), unter dem sich auch ihre Trompeter befanden mit „guten und gar fremden“ Trompeten, auf denen sie auch hohe Töne klar zum Ausdruck bringen konnten[63]. Ob Herzog Albrecht auf seinen Feldzügen die Dresdner Trompeter mitnahm, können wir urkundlich nicht belegen, dürfen es aber wohl als sicher annehmen. Eine Handschrift der Kreuzherren-Ordensritter zu Prag berichtet, daß Herzog Albrecht nach dem Tode Georg Podiebrads den Böhmen gegen König Matthias von Ungarn mit 1100 Reitern, 4000 Fußvolk und 400 Wagen zu Hilfe kommt. Trompeter und Pfeifer begleiteten den Zug (nach Ostern 1471)[64]. Er scheint ein großer Freund der Musik gewesen zu sein, denn nach dem Feldzug gegen Neuß erholte sich der Herzog durch „allerlei Kurzweil“. Bald erschienen bei ihm des Herzogs von Burgund Trompeter und Pauker, bald Spielleute aus Cöln, bald die des Landgrafen Hermann aus Neuß, welche alle mit ansehnlichen Geschenken entlassen wurden. (Auch des Königs von Dänemark Gaukler und Sackpfeifer finden sich ein, ebenso der Narr des Herzogs von Burgund und die burgundischen Lautenschläger)[65].

Eine sehr wertvolle Verschreibung erhielten die Trompeter der wettinischen Brüder am 5. Juni 1480. Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht verschreiben zu Zwickau ihren „Trometern, so wir ytzunt haben vnd ihren mitgewercken, ihren erben vnd erbnemern ein lehen mit siben wehern vff dem Elterlein gnant an dem galgberge zunehst Er Ernsts von Schonburg lehen,“ außerdem erhalten sie noch „Muntzfreyhunge“[66]. Eine wahrhaft fürstliche Belehnung! Sie scheint im Widerspruch zu stehen zu der derzeitigen Auffassung über die „Ehrlichkeit“ der Trompeter. Es gab nämlich im heiligen römischen Reiche sogenannte versprochene oder unehrliche Leute, die in vielen Beziehungen rechtlos und den Innungen nicht genehm waren, z. B. Bader, Barbierer, Schäfer, Viehschneider, Lautenschläger, Trompeter, Pfeifer, Leineweber, Reseler (= Schuhflicker), Müller und alles herumziehende und gerende Volk. Anna von der Dauba, „frau uff Blankenstein“, sagt 1469 im Geburtsbriefe für Lorenz Seiler, Freiberg, er sei weder „schefer, vorsprechin [42] linweber, bader, fideler, trompeter, pfeifer, altreseler, swinsnyder,“ noch sonst eines „erbemollers son“[67]. Aus der fürstlichen Belehnung von 1480 geht aber deutlich hervor, daß die festangestellten Hoftrompeter im Gegensatz zu den wandernden Musikern ohne Besitz und „eignem Rauch“ nicht mit dem Makel der Unehrlichkeit behaftet waren. Sie galten vielmehr als „Ministeriales et servi principis, gehörten in obsequio domini und empfingen propter obsequium et fidelitatis nexum Besoldung“[68] und, wie wir sahen, wertvolle Lehen. – Auch war es Brauch, die Trompeter an feierlichen Tagen noch besonders zu beschenken. „Zwei Gulden pflegen meine gnädigen herren nach guter alter Gewohnheit den Trommetern zu geben, wenn sie vor dem Essen blasen am heiligen Ostertage,“ schreibt der Rentmeister Herzog Albrechts[69]. Aus einem Briefe Herzog Georgs vom 27. Dezember 1490 an seinen Vater erfahren wir: „Wir haben Trommeter in der vergangenen Vasten angenommen, die als wir bericht, sich zuchtiglich halten, ob wir die ferner nach ausgange des Jahres behalten sollen oder nicht, wollen uns Ewere Lieben zu erkennen geben, denn sie bitten den Sold zu bessern, mögen auch wohl nicht gut zukommen. Wo Ewer Lieben sonst Trommeter haben will, so wären sie wohl zu erleiden“[70].

Als am 21. November 1496 zu Leipzig (nicht in Dresden wegen einer „ziemlich anfälligen Pest“) die Hochzeit Herzog Georgs mit Barbara, der Tochter König Casimirs IV. von Polen gefeiert wurde, erhielten die „Trommeter, Pfeifer und andere Spielleute“ 140 Gulden Ehrensold ohne die besonderen Geschenke, welche manchen Künstlern außerdem noch gereicht wurden. Bei dem Feste und den Ritterspielen warteten mit ihrer Kunst außer den sächsischen Musikern[71] auf: des Markgrafen von Brandenburg Trommeter und Pfeifer, des Bischofs von Magdeburg Pfeifer, die des Herzogs von Montfort, Hanns der Pfeifer aus dem Osterlande, zwei Trommelschläger aus Schlesien, Heintz der Lautenschläger aus Nördlingen, Mattes, der Lautenschläger von der Lösnitz, der „Harpfener“ des Erzbischofs von Magdeburg und eine berühmte Sängerin, welche 6 Gulden bar und einen Ring im Werte von 5 Gulden als Geschenk bekam. Ein gemeiner Sackpfeifer erhielt 10 Groschen[72]. Daß Herzog Georg eine Anzahl Musiker in seinen Diensten hatte, erfahren wir aus den Dresdner Kämmereirechnungen. Bei der Prozession am Johannistage brauchte man Musik, und da keine Stadtpfeifer vorhanden waren, so bat man sich die „herzoglichen [43] Musikanten“ aus, welche zu Neujahr ein ansehnliches Trinkgeld bekamen. (Bei Abwesenheit des Hofes ließ man sich die „Pfeiffer von Leipzig“ kommen, 1523.)[73] Als Hoftrompeter können wir wohl ansprechen: „Lenhart Trometer“, der „ein hawß in der Elbgasse“ hat, 1498[74]. Die herzoglichen Musiker werden vornehmlich zur verschönenden Mitwirkung bei den Gottesdiensten in der Schloßkapelle des frommen Fürsten herangezogen worden sein. Über die Tätigkeit der Dresdner Hoftrompeter erfahren wir nichts in jener Zeit, wohl aber wird uns von „Kayserlicher Majestät Trommetter“ folgendes berichtet: Vom 18. – 20. Mai 1538 weilte Kaiser Ferdinand I. als Gast Herzogs Georg in Dresden. Man kam auf 5 Schiffen „mit leuten, als seiner Kayserlichen Majestät rete und oberste herren von Bemmen, etliche Botschaffter als bebischte und Venedigische, auch S. M. trommeter daruff“ die Elbe herabgefahren. Von einem Werder, der mitten im Strome lag – „sandick, ganz bloß“ – wurden viele Schüsse getan und „darczu haben K. M. trommetter lostigk geblosen.“ Am 19. Mai haben die „kennigischen trommeter zu tische geblasen im schlosse . . .“[75] (Der kurfürstliche Hof zu Wittenberg hatte auch Trompeter in seinen Diensten. Auf der Jerusalemfahrt Kurfürst Friedrichs des Weisen (Neues Archiv IV, S. 44f.) begleiten ihren Herren die „tromter“ Michel Koch, Ottlein, Rosenpusch, Wilhelm. Bei den Vermählungsfeierlichkeiten des Herzogs Johann von Sachsen (1. – 5. März 1500) übten Trompeter, Paukenschläger und Pfeifer ihre Kunst. Zum Tedeum, beim Beilager, zu den türkischen Reiterspielen erklang ihre Festmusik. (Neues Archiv XV, S. 289f.)

Erst unter Herzog Moritz erfahren wir wieder etwas Genaueres über die Hof- und Feldtrompeter. Daß der bedeutendste unter den Wettinern nicht nur ein hervorragender Politiker, ein tüchtiger Kriegsmann, ein umsichtiger Staatswirt, sondern auch ein Freund der Kunst war, ist bekannt. Die Stiftungsurkunde der Kantorei vom 22. September 1548 ist für die Tonkunst in Sachsen von größter Bedeutung geworden. Aber nicht nur die Vokalmusik förderte Moritz, auch der Instrumentalmusik ließ er besondere Pflege angedeihen. Neben der deutschen unterhielt der Herzog-Kurfürst noch eine niederländische Kantorei, ein Trompeterkorps und eine Kapelle „Welscher Musiker“. In dem Aktenstück des Hauptstaatsarchivs zu Dresden: „Allerley Ausgaben von Herzog Moritz zu Sachsen Hofhaltung“, um 1550, finden wir ein genaues Verzeichnis der verschiedenen Kapellen. An erster Stelle werden genannt: „Trometter: Nickel von Eger, Blanckin, Senet, Cristoff Pfützner, Hans Graus, Barttel Pfützner, sein Sohn der Jung Bartel, Engel, Star, Jacob Rechenbergk.“ Die welschen „Musici“ sind nur mit Vornamen genannt: Zcerebonio (Besozzi), Gabriel [44] (Tola), Benedick (Tola), Mattias (Besozzi), Quirin (Tola), Zacharias (der neue Zinkenbläser). Die Niederländische Kantorei bestand aus dem „Capelmeister, Valerianus, Johan Bassan, Anthoni von Terffis (=Tarvis), Behemen“[76]. 9 Hoftrompeter und ein Trompeter-Scholar standen mithin in des Herzogs Diensten und erhielten 1167 Gulden 3 Groschen Besoldung. ( „Cantorei vnd wellisch 3039 fl 16 Gr 7 ₰.“)[77] Kurz nach Moritz’ Tode zählen zum Hofgesinde 8 Trompeter und der Heerpauker, die dem Hofmarschall Heinrich von Schönberg unterstanden. (4. Oktober 1553.)[78] In dieser Zeit haben sich auch die Stände des „Heiligen Römischen Reiches“ mit den „Trummetern und Spielleuten“ beschäftigt. Der Reichstag zu Augsburg, 1548, beschloß im XXIX. Artikel der „Römischen Kayserlichen Majestät Ordnung und Reformation guter Polizei . . . Von Pfeiffern und Boten“: „Item, ein jeglicher Fürst und Obrigkeit soll ihren Pfeiffern, Trummetern, Spielleuten etc. verbieten und ernstlich darüber halten, daß sie hinfürter andere Leut außerhalb ihrer Unterthanen, da sie es leyden mögen, um Opffer-Geld, Trinck-Geld oder Gaben unbesucht lassen, und ihnen auch solche in ihre Pflicht einbinden.“ Der XXXVII. Artikel „Von Handwercks-Söhnen, Gesellen, Knechten und Lehr-Knaben“ aber bestimmte: „[Wir] setzen, ordnen und wollen demnach, daß die Leineweber, Barbierer, Schäfer, Müller, Zöllner, Pfeiffer, Trummeter, Bader und die, deren Eltern, davon sie geboren sind, und ihre Kinder, so sie sich ehrlich und wol gehalten haben, hinführo in Zünfften, Gaffeln, Ämter und Gilden keineswegs außgeschlossen, sondern wie andere redlich Handwercker auffgenommen und dazu gezogen werden sollen, was aber außerhalb der jetzt gemelten, andere gemeine Handwercker belangt, in denen wollen wir den Obrigkeiten Ordnung und Satzung, nach eines jeden Landes Gelegenheit zu machen, hiermit befohlen und auffgeleget haben[79].“ Dieselben Artikel lesen wir auch in dem Reichstagsabschied von Frankfurt a. M., 1577. Aus den Verordnungen geht hervor, daß den Handwerkern minderen Ranges und ihren Kindern die Aufnahme in eine Zunft ferner nicht vorenthalten werden darf, auch den Trompetern nicht. Doch kann es sich nur um wandernde Musiker handeln, auf zunftmäßig ausgebildete und bei Hofe angestellte Trompeter keineswegs. Wie könnten solche sonst fürstliche Lehen empfangen (s. o. Anno 1480) oder Hausbesitzer in einer Stadt wie Dresden (Anno 1498) werden!

Aus der Zeit Kurfürst Augusts besitzen wir eine große Anzahl von Angaben über die Hoftrompeter, so daß ein genaueres Bild über ihre Stellung und Tätigkeit am Dresdner Hofe entworfen werden kann. Ihre Kunst muß weithin in Ansehen gestanden [45] haben, denn die Einladung des Herzogs Johann Albrecht von Mecklenburg-Güstrow zur Feier seines Beilagers auf Fastnacht nach Wismar (31. Dezember 1555) enthält die Bitte: Da er (Kurfürst August) vorzüglich mit guten Zinken- und Trummetenbläsern versehen sei, möchte er ihm einige leihen[80]. Der Wettiner scheint demnach darauf gehalten zu haben, tüchtige Musiker in seinen Dienst zu bekommen. Seine Vorliebe für die Trompete können wir noch daraus schließen, daß er sich bei einem Besuche des Markgrafen von Brandenburg-Kulmbach in Annaburg von dessen „Clarin-Trummetter“ Nusser etwas vorblasen und dem Künstler 20 Taler als Geschenk überreichen ließ. Für den sparsamen Herrn eine reiche Gabe![81] Auf den Wahltag zu Frankfurt a. M. 1562 nahm Kurfürst August u. a. „9 Trommeter und 1 Heerbeucker“ mit (der Kaiser hatte 12 Trompeter und 1 Pauker im Gefolge[82]). Auch zur Hochzeit seiner Tochter Elisabeth mit dem Pfalzgrafen bey Rhein, Heidelberg 1570, und auf den Reichstag zu Augsburg begleiten ihn seine Trompeter und Pauker. Kurfürst August hatte um 1573 in seinem Hofstaat 4 reitende, 6 gehende Trompeter und 1 Heerpauker: Senet Quartan, Mattes Unflat, Paul Voigt (reitende Trompeter), Valten Springer, Christof Pfüzner, Philipp Dehn, Bartel Pfüzner, Andres Paul Thola, Ernst Mehrheim (gehende Trompeter) und „Jacob den herbeucker“[83]. Am Ende seiner Regierung, 1586, stehen in seinen Diensten: Ambrosius Günther, Georg Luft, A. P. Thola (reitende Trompeter), Mathes Kroschel, Ludolf Elz, Christof Pfüzner, Ernst Mehrheimb, Hans Zschirick (gehende Trompeter) und „Jacob Rechßberger, Heerpeucker“[84]. Quartan und Springer sind pensioniert. Ludolf Elz stammt aus Celle, und sein Herr, der Herzog von Braunschweig, hat ihn an den Dresdner Hof empfohlen durch einen Brief vom 8. September 1584: „Unser freundlich dienst vnd was wir mehr liebs vnd guts vermogen zuvor. Hochgeborner Fürst, freundlicher lieber Herr Oheim, Schwager und Gefatter. Ewer Liebden geben wir freundlich zuerkennen, das gegenwertiger vnser geborner underthan Ludolff Elzen alhie bei vnserm Trometer gelernt und sich nicht allein vf etlichen zuegen gebrauchen lassen, sondern vns auch ins dritte Jahr vor einen Trometer getrewlich vnd vleissig gedienet hatt, also das wir ihm woll fürder bei vns behalten mogen, weill ehr sich aber gerne weiter versuchen wollen vnd bei E. L. für andern herrn vnd fürsten sonderlich lust zu dienen hatt und das wir ihn an E. L. vorbitlich verschreiben mochten vnderthenlich verschreiben mochten vnderthenlich ersuchen lassen, alß haben wir ime solches nicht verweigern mogen vnd bitten demnach [46] freundelich, wofern E. L. eines Trometers zuthun haben, dieselb wollen ihnen vor imands andern zu dienstn auff vnd annemen lassen, nicht zweivelnde, ehr wirdet sich in seinem dienste geburlich verhalten, wie ehr bei vns vnd andern orten auch gethan. Das sein wir freundlich zuvordienen willig. Datum Zell am 8. Septembris Anno 84. Von gottes gnaden Wilhelm der Jüngere, Herzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk, manu propria."[85] Am 10. Oktober 1584 erhält Ludolf Elz seine kurfürstlich sächsische Bestallung als Hoftrompeter in Dresden, ein Schriftstück, das uns mit seiner Tätigkeit und seinen Bezügen bekannt macht und folgenden Wortlaut hat: „Vonn Gottes gnadenn wier Augustus, Hertzogk zu Sachssen, des heiligen Romischenn Reichs Ertzmarschalch vnd Churfürst etc. Thun kunth vnd bekennen kegenn mennigklich, das wir vnsern lieben getrewenn Ludolff Eltzenn zu vnserm Trommeter zu Fuß bestelt und aufgenommen vnd thun solches himit vnnd in kraft diß brifes, das ehr vns getrew, holt vnd dinstgewertich sein, vnsernn nutz, ehr vnd wolffart nach seinem hochsten vormugen schaffen vnd befürdern, schimpf, schaden vnd nachteil, soviel an Ime, verkommen und abwenden soll, Sonderlich aber soll ehr sich nach vns, vnsers Hofmarschalchs befelich richten vnd zu den bestimpten stunden die Reuter durch die Trommet aufmanen, zu tisch blasen vnd sich im felde zum vbrschicken vnd, wortzu wir Inen tuchtick erkennen, gebrauchen lassen, Vnd sunsten alles anders thun, was einem getrewen diener kegenn seinen herren aigent vnd geburet, welches ehr also zu thun versprochen vnd zugesagt, vns auch hieruber einen schriftlichen Revers obergeben hatt. Dakegenn vnd damit ehr solches vnsers dinsts abwarten muge, so wollen wir Im jerlichen von dato anzurechnen 66 fl 11 Gr. 4 ₰ zu den vier quatember zeiten vor alles aus vnser Rentcammer reichen vnd volgen lassen. Das zu vrkundt habenn wir vnns mitt aigner handt vnderschriben vnd vnser Secret hirauff drucken lassen. Geben zu Dresden, den 10. Monatstag Octobris nach Christi vnsers liben Herrn vnd Seligmachers geburt 1584.“[86]

Am 5. April 1586 wird L. Elz vom Kurfürsten Christian I. aufs neue verpflichtet und dient noch im Jahre 1605 unter Christian II., was uns nachstehendes Bittschreiben erkennen läßt: „Ludolf Eltz, vierzigjähriger[87] Diener vnd Trommeter, bitt zu seiner dochter Hochzeit (um) ein donnen Wein, ein vaß fremdb Bier, vf sechs schußel Wiltpret, ein viertel Zentner Karpfen.“[88] Zu den 8 Hoftrompetern und dem Pauker kamen unter Christian I. noch 2 Trompeter: Bernt Krauß und Wolf Schoffler („ist den 11. Martii 1590 angenommen,“ 120 fl Besoldung). Das Hofbuch von 1591 nennt [47] auch 3 reitende, 7 gehende Trompeter und 1 Pauker: Ambrosius Günther, A. P. Thola, Gregor Müller – Mattes Kroschel, Hans Zschiedrich, Valten Springer der Jüngere, Hanß Krauß, Christof Glober, Hans Hauptvogel, Wolf Schöffler – Lorentz Wolf Jagendorff, Heerpauker[89]. George Luft ist mit vollem Gehalt in den Ruhestand getreten (171 fl 9 Gr.). Um 1600 erhöhte sich die Zahl der Hoftrompeter auf 12, dazu ein Pauker. Bei dem Besuch Kaiser Mathias’ in Dresden, im Juli 1617, sollen 24 Trompeter und 2 Heerpauker in glänzenden Uniformen (s. Kleidung) ihre Kunst haben hören lassen[90]. Vom 25. August 1620 wird gemeldet, daß bei der Musterung der Hoffahne, der Leibwache des Kurfürsten, 17 Trompeter und 1 Pauker anwesend waren[91]. Ob die 24 bez. 17 Trompeter alle Hoftrompeter waren, ist zu bezweifeln, ich vermute, daß dabei eine Anzahl Feldtrompeter der Miliz mitgezählt sind. Das Hoftrompeterkorps bestand von 1586 bis zur Napoleonischen Zeit gewöhnlich aus 1 Obertrompeter, 12 Trompetern, 1–2 Paukern. Nur in den Jahren 1629 und 1680 wird die Zahl überschritten, 1629 sind 14 Trompeter, 1680: 19 angestellt.

Eins der wichtigsten Jahre in der Geschichte der Hoftrompeter ist 1623. Am 27. Februar bestätigen Kaiser Ferdinand II. und der Reichstag zu Regensburg die von den „Hof- und Feldtrompetern und Heer-Pauckern eingereichten Puncte und Artickel, wie es mit Aufdingen, Lehr- und Freysprechen der Jungen, auch wie es sonsten in einem und andern soll gehalten werden“. Diese wichtigen Privilegien reihten die Hof- und Feldtrompeter ein in die staatlich anerkannten Zünfte, gaben ihnen sogar durch gewisse Rechte eine bevorzugte Stellung. Freilich mag die Durchführung der aufgestellten Satzungen auf Schwierigkeiten gestoßen sein. Darum ordnete der Hofmarschall und Kriegsoberst Bernhardt von Starschedel an, daß der Oberhoftrompeter Michael Kühn am 1. Februar 1629 (Sonntag) den versammelten Dresdner Hoftrompetern ein scharfes Patent verlesen sollte. Anwesend waren die Trompeter und Pauker: Christoff Gloger, Valtin Müller, Jacobus Morgenstern, Thomas Brenner, Hans Lauermann, George Lufft, Hanß Arnoldt, Christian Scheffer, Hans Marggraff, Christian Tronicke, Hanß Christoff Gloger, Christoph Lindenberger, Zacharias Berger, Barthol Dintus, Jonas Jägerdörffer (1 Obertrompeter und 13 Trompeter, 2 Pauker)[92]. Durch Namensunterschrift verpflichteten sie sich zur Innehaltung der aufgestellten Gesetze. Bereits im nächsten Jahre beschäftigte sich der Regensburger Reichstag abermals mit den Artikeln, und am 24. Oktober 1630 wurden dieselben „in Ansehung ihrer (der Trompeter) vielfältig-tapffern, redlich und treuen Diensten vermehrt, verbessert und [48] bestätigt“. Die furchtbaren Jahre des dreißigjährigen Krieges, die alle Achtung vor Gesetz und Recht im deutschen Volke auslöschten, hatten es mit sich gebracht, daß die Ordnungen der Zünfte vielfach vollständig mißachtet, überall aber umgangen wurden. Auch die Dresdner Hoftrompeter, als Vertreter des Vorortes ihrer Zunft, empfanden die Schäden der zucht- und gesetzlosen Zeit aufs tiefste. Darum traten sie im November 1646 unter ihrem Obertrompeter Johann Arnoldt zusammen und beschlossen, ihren Satzungen wieder Geltung zu verschaffen wie in alter Zeit. Am Martinstage unterschrieben der Obertrompeter, 12 Hoftrompeter, 2 Hofpauker, 1 Kurprinzlicher Trompeter und 1 Pauker, sowie 14 Feldtrompeter die kaiserlichen Privilegien vom Jahre 1623/30 und gelobten strengste Innehaltung derselben. Die Zunftgenossen waren: „Johann Arnoldt, Churf. Durchl. zu Sachsen Ober Hoff- und Feldt-Trompeter, Georg Lufft (H. u. F.)[93], Johann Baptista Krauß (H. u. F.), Heinrich Lefeldt (F.), Johann Arnoldt (H. u. F.), Christian Palizsch (F.), Thomas Brenner (H. u. F. u. Paucker), Christoff Adam (F.), Friedrich Palizsch (H. u. F.), George Frauenstein (F.), Christoph Lündenbergk (F.), Jonas Jägerdörffer (Hof- u. Feld-Heerpauker), Michael Lippoldt (H. u. F.), Christian Keit (F.), Paul Andreas Kirsten (H. u. F.), Gregorius Renz (H. u. F.), Christoph Huhl (H. u. F.), Hanß Flicke (H. u. F.), Hanß Gobel (H. u. F.), Johannes Freyhmuth (H. u. F.), Simon Hacke (H. u. F.), Caspar Vogel (F.), Martin Krause (F.), Hanß Zinke (F.), Paul Fehrmann (F.), Christoff Wilcke (F.), Hans George Heller (F.), Hans Christoff Palizsch (F.), Samuel Jägerdörffer (H. u. Heerpaucker), Johannes Bartholomäus Bergkmann (F.),Symon Kadenßky (Ihro Churf. Durchl. Churprinzen zu Sachsen H. u. F.), Thomas Zschenderlin (Fürstl. Durchl. zu Sachßen des Churprinzen bestelter Hoff und Feld-Heerpaucker)“[94]. Um ihrem Beschlusse Nachdruck zu verleihen, wendeten sie sich am 30. Januar 1650 – „nach nunmehro 18jährigem, schwerem Kriege“ – an den Kurfürsten Johann Georg I. um Bestätigung, die dieser als des Reiches Erzmarschall und „Protector der Ritterlichen Kunst“ auch am 18. März erteilte[95]. Dem Betreiben dieses Fürsten ist es wohl auch zuzuschreiben, daß der Reichstag zu Regensburg 1653 die elf alten Artikel von 1623/30 auf zweiundzwanzig erweiterte und am 7. Juli konfirmierte. Festgesetzt wurden die Bedingungen über die Ausbildung der Lehrjungen, über das Aufdingen und Freisprechen, und die Verhältnisse innerhalb der Kameradschaft erfuhren eine Regelung. Alle Irrungen und Straffälle sollten auf den Zusammenkünften geregelt werden, die aller halben Jahre zu Ostern und Michaelis abzuhalten waren. Dabei hat jeder ehrliche Trompeter zu erscheinen, nur Herrengeschäfte entschuldigen. Hier werden alle Händel entschieden durch [49] den obersten Trompeter jedes Ortes und zwei „Mitconsorten“. Jeder Teilnehmer hat 1 Gulden zu erlegen, „davon alle Quatember in honorem Sancti Gabrielis Archangeli, als unsers Patroni, in der Kayserlichen Residentz pro defunctis ein Seel-Amt, hingegen für die Lebendigen und ihrem Wohlstand ein Lob-Amt verrichtet, oder aber, wie es irgend andrer Chur- und Fürsten-Höfe Gelegenheit und Devotion mit sich bringet“. Die Dresdner Kameradschaft war die „Oberkameradschaft“, „daher lassen auch andere Chur- und Reichsfürsten in streitigen Fällen unter ihren Trompetern es auf das Erkenntniß der Obercameradschaft ankommen . . . . Und diese Obergerichtsbarkeit erstreckt sich nicht allein über alle Hoftrompeter und Paucker an Chur- und Fürstlichen Höfen, sondern auch über alle Kunstverwandte bey Reichsarmeen und Reichsversammlungen, auch in Reichsstädten“[96]. Der Kurfürst von Sachsen war als „Obrister Patron“ zugleich auch oberster Richter.

Die Artikel von 1653 blieben mit wenig Änderungen in Geltung bis zum Jahre 1831, bis zur Aufhebung des Zunftzwanges. Noch viermal erhielten sie die kaiserliche Bestätigung: 1706 durch Joseph I., am 15. Oktober 1715 durch Karl VI., am 10. Juni 1747 durch Franz I., 1767 durch Joseph II., und sechs Kurfürsten von Sachsen „confirmirten allergnädigst die Freyheitsbriefe oder Reichsprivilegien“: 1658 Johann Georg II. als Verwalter des Reichsvicariats, 1683 Johann Georg III., 1692 Johann Georg IV., 1709 Friedrich August I., 1734 Friedrich August II., 1769 Friedrich August III. Die kaiserliche Bestätigung sollte nicht bloß von den Wiener Trompetern allein ausgewirkt werden, „sondern die Churfürstlich Sächsischen Trompeter sollten ein paar Deputatos ihres Mittels nach Wien mit denen Churf. Sächsischen Intercessionalibus schicken“. Außerdem galt die Bestimmung, „daß diese Churf. Sächs. Intercessio nicht durch den Gesandten in Wien allein angebracht, sondern ein besonderes Handschreiben an Kayserliche Majestät, wie es vom König Augusto II. zweymahl geschehen, abgelassen werde“. Das ist ein Vorrecht der Hof- und Feldtrompeter, wie es kein andrer Stand des Reiches besaß, und spricht für eine Wertschätzung der Trompeterkunst, daß alle Verkleinerungsversuche derselben, wie sie verschiedentlich vorgekommen sind, verstummen müssen[97]. – Damit die Rechte der Hoftrompeter und ihrer Kunstverwandten von jedermann genau beachtet würden, erließen die fürstlichen Schutzherren von Zeit zu Zeit Mandate, sog. Inhibitions-Mandate wegen des unbefugten Trompetenblasens und Heerpaukenschlagens. Solche ergingen am 10. Juni 1650, 7. März 1661, 1711, 17. Dezember 1736, 1804. – Die Kaiserlichen Privilegien des 17. Jahrhunderts wurden grundlegend für die Entwicklung der Trompeter-Kameradschaften [50] im Reiche und waren maßgebend bis zur Aufhebung des Zunftzwanges im Jahre 1831. Schaltet man die Artikel über das Lehrlingswesen aus, so bleiben folgende geschichtlich wichtige Bestimmungen übrig: „Zum zehenden soll kein ehrlicher Trompeter bey Verlierung der Kunst mit den Gaucklern, Haustauben[98], Thürmern oder bey den Glücks-Häfen und dergleichen nicht blasen; auch da es geschähe, daß ein Trompeter sich von der Kunst auf einen Thurm, zu den Gaucklern und Comödianten begebe, solle solcher der Kunst ganz beraubet seyn; da auch irgend ein Thürmer in das Feld käme, solcher unter ehrlichen Trompetern nicht geduldet, auch von keinem Obristen oder Rittmeister befördert werde, er habe dann das Trompeten, wie es gebühret, ordentlich gelernet und derentwegen seinen ehrlichen Lehr-Brieff aufzulegen, oder da er irgend um denselben durch Feind, Feuer oder andere Gefahr kommen und nicht mehr haben könte, genugsame Zeugniß, daß er ehrlich ausgelernet, fürzeigen. Was aber die Studenten und Thürmer belanget, sollen dieselben außer der Kirchen und Thürmen, wie auch der Academischen Solennitäten und Zusammenkünfften, keine Trompeten gebrauchen, es wäre denn Sache, daß kein Trompeter in loco vorhanden, oder die Obrigkeit die Thürmer auch auf der Trompeten besoldet. Zum eilfften soll kein ehrlicher Feld-Trompeter hinfüro des Nachts über die gewöhnliche Zeit auf der Gassen und Creutz-Wegen, weder in öffentlichen Bier-und Weinschenk-Häusern, noch sonsten irgend, als bey fürstlich gnädiger Herren- und Adelichen Ritterschaften oder sonsten qualificirten Personen mit der Trompeten sich hören oder gebrauchen lassen, welcher sich dißfalls vergreiffen würde, soll nach Erkänntniß der Sache gestrafet werden.“ Die Befugnisse der zünftigen Trompeter erfuhren also eine genaue Umgrenzung, und die Tätigkeit der Störer, der nicht zur Kameradschaft gehörigen Musiker, wurde genau geregelt. Kurfürst Johann Georg II., ein großer Freund der Trompeter- und Paukerkunst und Komponist, erneute bereits am 4. Juni 1658 das hochbedeutsame Privilegium und verschärfte nochmals die Bestimmung, daß nur mit Kameraden geblasen und die Manieren (künstliche Zungenstöße) nur den Zunftgenossen bekannt gemacht werden durften. Um die trotzdem vielfach vorkommenden Verstöße gegen diese Anordnungen einzuschränken, ergingen in den Jahren 1661–70 mehrfach Befehle an die Musiker außerhalb der Trompeterzunft, welche zusammengefaßt wurden in die „Artikel der Instrumental. Musical. Collegii im Sächsischen Creis“[99]. Doch konnten auch diese nicht verhindern, daß in vielen Städten, sogar in der Residenzstadt Dresden, sich immer wieder [51] scharfe Zusammenstöße zwischen den Hoftrompetern und ihren Kameraden einerseits und den bürgerlichen Musikern anderseits ereigneten[100]. Von mancher Seite wird die Zurückweisung der Übergriffe auf das „überhebende Standesbewußtsein“ der Hof- und Feldtrompeter zurückgeführt, obgleich es doch nichts weiter war als ein unverbrüchliches Beharren auf den kaiserlichen Privilegien, die durch die Kurfürsten von Sachsen, „den obristen Patronen und Richtern der Trompeterzunft“, mehrfach Bestätigung erfahren hatten. Daß die schädigende Konkurrenz aufs heftigste bekämpft wurde, hatte seinen Grund nicht nur in den entgehenden Einnahmen – diese wurden ja durch die eingetriebenen Strafgelder zum Teil ersetzt, – sondern auch in der Hochachtung der „heroischen, adligen Kunst“, die gerade damals ihre größte Glanzzeit erlebte. Die Strafgelder waren sehr hoch, wurde doch Matthes Richter zu Altenberg. „weil er bei seiner Tochter Hochzeit Trompeten blasen lassen, mit 200 Thalern Strafe belegt, welche der Hoftrompeter Joh. Simon Hacke in Abschlag auf rückständige Besoldung angewiesen erhielt“[101] (1654). 1665 wird bestimmt, daß alle geheimen Einnahmen und Strafgelder zur Bestreitung „sämmtlicher Music mit den Capellmeistern . . ., den sämmtlichen Trompetern und Heerpauckern“ verwendet werden sollten[102]. – Eine andere Schutzbestimmung für die Trompeter und Pauker aus derselben Zeit lautet: „. . . daß in unserem Churfürstenthum und Landen, Nahe und Ferne dieser Mißbrauch eingerissen, daß die Thürmer und Haußleute, auch Gauckler und Comoedianten nicht nur die Trommeten, wie ihnen etwan diesfalls vergönnet auff Thürmen, sowohl bey comoedten und Gauckelspielen, sondern aller und jeder orthe, do es ihnen beliebet, fürnehmlich in Gelacken, Bürger- und Bauerhochzeiten, Kindtauffen, Jahrmärckten, Kirchmessen, Lobetäntzen und dergleichen conviven, ja wohl gar bey untüchtigen Personen, sowohl etliche der Posaunen, als ob es Trommeten wären, mit aller Üppig- und Leichtfertigkeit gebrauchen und sich damit in Aufzügen, Märschen, Täntzen und Lermen blasen hören lassen, dardurch aber der Trommetenschall zum höchsten mißbraucht würde“[103]. Unterschrieben ist dieses erneute Verbot vom Kurfürsten Johann Georg II. und dem Oberhofmarschall Wolf Siegfried von Lüttichau am 7. März 1661, sein Grundgedanke ist wieder: Schutz der Kunst! Als Strafe wird angeordnet eine Zahlung von 100 Rheinischen Goldgulden, die zur Hälfte in die Rentkammer, zur andern Hälfte gegen Quittung in die Kasse der bestallten Hof- und Feldtrompeter eingeliefert werden sollten, „damit dem üppigen, ärgerlichen Leben und eingerissenen Mißbräuchen endlich gesteuert werde. Es sollen [52] auch unsere Ober- und Niederobrigkeiten unserer Lande die Verbrecher und Übelthäter, so die Trompeten bisher unrechtmäßig gebrauchet, gebührlich strafen, ihnen die Trompeten abnehmen und solche unserm Obertrompeter abfolgen lassen.“ Durch „Aufrichtung der Amtsmusic“ im Kurstaate (28. Juli 1699)[104] wurde die Tätigkeit der „Stadt Pfeiffer und Musicanten“ vor den Übergriffen der „Dorff Fiedler“ amtlich geschützt, sodaß nunmehr ein geordnetes Nebeneinanderarbeiten der verschiedenen Musikerklassen möglich gewesen wäre. Aber bereits 1711 mußten die Mandate von 1650 und 1661 wiederholt werden. Weil aber in dem neuen Erlaß „die darinne enthaltene Clausel des Verbots, wegen dunklem und zweydeutigem Ausdruck ungleich ausgeleget worden, und der Mißbrauch dieser Instrumente (Tr. u. P.) aufs neue überhand nahm“, so ist endlich am 17. Dezember 1736 das dritte Mandat zur Erneuerung und Einschärfung ergangen[105]. Der wichtigste Satz daraus ist: „Als wollen wir vorbemeldes Mandat vom Jahre 1661 hierdurch renoviret, hingegen obberührte in dem Mandate von 1711 mit eingerückte Clausul: wenn nicht von Ministris, Cavaliers, Officiers, graduirten und in unsern Diensten oder sonst in officio publico stehenden Personen, Ausrichtungen, Ehren- und Gastmale geschehen, kraft dieses dahin restringiret haben, daß bey dergleichen Gelegenheiten weder die Gebrauchung anderer als unserer Hof- und Feldtrompeter und Heerpaucker, wenn dergleichen in loco zu erlangen, frey stehen, noch auch allen und jeden, welche in unsern Diensten oder in einem öffentlichen Amte sich befinden, solche nachgelassen, sondern dieses nur unsern mit den letzten Oberofficiers und graduirten ihm gleichen stehenden Dienern und Unterobrigkeitlichen Personen erlaubet seyn solle.“ Kurfürst Friedrich August III. und Oberhofmarschall Erasmus Leopold von Gerßdorf unterschrieben und untersiegelten diesen Erlaß, der an alle Prälaten, Grafen und Herren, an die von der Ritterschaft, Beamten (Amtleute, Bürgermeister und Räte in den Städten) usw. gerichtet war. Diese Bestimmungen blieben bis 1831 (wie schon erwähnt) in Kraft, erfuhren am 8. Dezember 1804 nur einen Zusatz: „. . . daß in Zukunft bey concerts, welche in Gegenwart hinlänglich qualifizierter . . . Personen aufgeführet werden, der Trompeter und Heerpaucker auch ohne Zuziehung der in loco befindlichen zur Gesellschaft gehörigen Trompeter und Heerpaucker sich bedienet werden möge.“ Der Oberhoftrompeter, die Ältesten und die ganze Kameradschaft zu Dresden hielten natürlich aufs peinlichste darauf, daß im ganzen Lande den Bestimmungen nachgekommen wurde, und die zahlreichen Eingaben und Beschwerden an das Oberhofmarschallamt fanden stets williges Gehör, da es hinreichend bekannt war, daß Sachsens Fürsten ihren Hof- und Feldtrompetern in Gnaden [53] gewogen waren und als Reichserzmarschälle „derer Trompeter Obriste Patrone und Richter“[106] nicht gewillt waren, die von ihnen bestätigten Privilegien schmälern zu lassen.

Die Kameradschaft wachte auf Grund ihrer Artikel nicht nur gegenüber den bürgerlichen Musikern über die Wahrung ihrer Rechte, sondern sie hielt auch auf strengste Innehaltung derselben beim Militär. Am 10. Juni 1747 wurden die Herren Offiziere an folgenden Abschnitt der Kaiserlichen Privilegien erinnert: „. . . Wobey solle kein Obrister, Rittmeister oder Befehlshaber, wie leyder eine Zeit im Schwange gegangen, einen Trompeter oder Heerpaucker brutalerweiß übel tractiren, verschämen, ja sogar durch übermäßiges Cüraßtragen zur Blutstürzung verleiten, wodurch einer der Kunst völlig beraubet oder knechtliche Arbeit vorschreiben, auch nicht ohne erhebliche Ursache oder gar ohne Bezahlung aus dem Dienst werffen, sondern solchen, wie es Uralters gebräuchlich, gleich einem ehrlichen Officier halten und paßiren lassen . . .“[107] Am 6. April 1754 erinnert Generalfeldmarschall Graf Rutowski die Generäle von Arnim und Baron von Rochow an denselben Artikel und fügt dazu: „Da über dieses, nach dem Dienst-Reglement der Cavallerie, eben in Ansehung sothaner Privilegien, die Trompeters von der Authorität des Wachtmeisters ausgeschlossen sind, fölglich bey Vergehungen im Dienste und übrigen Excessen, einzig und allein der Correction und Bestraffung des Officiers unterworffen sind; So sollen auch diese letztern in beyden Fällen durch unvorsichtiges Fuchteln mit dem Degen (als wodurch ein Trompeter gar leicht auf seine Lebenszeit zu Fortsetzung der erlernten Kunst untüchtig gemacht werden kan) die Trompeter und Paucker nach Gutdünken sogleich selbst abzustraffen, vor das künfftige nicht mehr befugt, vielmehr verbunden seyn, einen inn- oder außer dem Dienste excedirenden Trompeter und Paucker bloß zu arretiren, worauf er denn, nach Beschaffenheit derer Umstände und des Verbrechens, wenn solches arbitrair zu bestraffen wäre, mit Arrest, allenfalls bey Wasser und Brod, auf Befehl des Compagnie-Commandanten, oder wenn der Exceß und Verbrechen darnach beschaffen, auf vorhergehende Übersendung zum Staabe, nach Cognition derer Regiments-Gerichten mit Arrest, Creutzweißschließen, bey Wasser und Brod, Pfahl-Stehen u. s. w. zu belegen ist. In größern und Capital-Verbrechen hingegen bleibet er ohnedieß der Bestraffung nach Militair- und Criminalgesetzen unterworffen.“ Sollte aber ein Trompeter oder Pauker mit einem „Lauff-Paß“ vom Regiment weggeschickt werden, so ist vom Auditeur Meldung an den Oberhoftrompeter zu erstatten, damit er von der Kameradschaft den Privilegien gemäß bestraft werden [54] kann[108]. – Vom Erbe eines Trompeters gilt der Satz des III. Artikels: „Kein Obrister, Rittmeister, Befehlichshaber oder Herr, wie die seyn und Namen haben möchten, soll keinen Trompeter erben, und da ein Trompeter unter seinem Regimente stets verbliebe, sollen sie alle seine Verlassenschafft, Besoldung und Reste den Weibern, Kindern oder Befreundten zu reichen schuldig seyn, da aber kein Befreundter vorhanden, der Cassa des Orts heimfallen darvon den Gottesdienst zu halten.“

Die Privilegien und Mandate blieben in Kraft bis zur Einführung der Verfassung im Jahre 1831. War schon vorher das Ansehen der Kunst der Hoftrompeter durch Einführung der Ventiltrompeten und Anstellung von Kammermusikern (für Trompete) geschmälert worden, so fielen nunmehr auch die Schutzbestimmungen für die Trompeter-Kameradschaft weg. Die Hoftrompeter büßten ihre bevorzugte Stellung ein und wurden der Livree-Hofdienerschaft an erster Stelle eingereiht. Ihre Tätigkeit (s. u.) erfuhr eine wesentliche Beschränkung und hörte durch die Stürme der Revolution 1918 ganz auf. – Über ein halbes Jahrtausend haben die Hoftrompeter (urkundlich nachweisbar) ihren Fürsten treu gedient in Krieg und Frieden als Musiker, Furiere, Kuriere usw. Eine neue Zeit mit verändertem Geschmack brachte es mit sich, daß sie zurücktreten mußten vor anderen Dienern ihrer Herren. Stolz aber können sie zurückblicken auf ihr Wirken am Wettiner Hofe in dem erhebenden Bewußtsein, bis zuletzt ihre Pflicht getan und stets die gnädige Anerkennung ihrer Fürsten gefunden zu haben.



Instrument und Tätigkeit der Hoftrompeter.

Das Instrument der Hoftrompeter alter Zeit war die „Trummet“, die Trompete. In den ersten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts scheint bei uns die langgestreckte Busine von der zweimal gebogenen Trompete abgelöst worden zu sein[109], zunächst von der S-förmig gebogenen, ohne jede Verbindung der Windungen, sodann von der, wie sie noch jetzt gebräuchlich ist. Vielleicht kam sie von Italien, wie der Name „trombetta[110] vermuten läßt, über Süddeutschland – 1426 soll Kaiser Sigismund der Stadt Augsburg das Privilegium gegeben haben, Stadt-Trompeter zu halten[111] – zu uns. Es ist auch möglich, daß sie von den Niederlanden oder Nordfrankreich her in Deutschland eingeführt wurde. In den Rechnungen des Herzogs der Normandie kommen 1348 schon Trompeten vor, [55] und Wilh. Friedrich Pistorius berichtet aus dem Jahre 1448, daß bei den Ritterspielen der Franzosen die Preise unter dem Spiel der „Menestrels et Trompetes“ verteilt wurden[112] (Menestrels sind solche, die auf den Naquaires, Demy-Canon, Cornet, Guiterne latine, Flute behaigne, Trompette, Guiterne Moresche und Vicillo spielten.) In den Niederlanden findet man bereits 1424 die Trompete auf einem Totentanz, 1441 in Antwerpen einen „faiseur de trompettes“, 1482 in Brügge vier Stadttrompeter. Als erster Verfertiger gebogener Trompeten wird 1500 ein Franzose Maurin genannt[113]. Freilich waren die Instrumente noch unvollkommen, die Lötstellen an den Biegungen müssen Unreinheiten im Ton verursacht haben. In Sebastian Virdungs Werk, „Musica getuscht“, 1511, und in Martinus Agricola, Musica Instrumentalis, 1528, zeigen die Abbildungen der „Trummeten“ deutlich die zusammengelöteten Stücke. Agricola schreibt über „die ander art der Instrument . . . die durch menschlichen wind geblasen mügen werden, vnd keine finger löcher haben“, wie folget: „Etliche aber haben der löcher keins / Nur allein oben vnd vnten eins. Auff diesem wird die melodey allein / durchs blasen vnd ziehen gefüret rein. Als sein Busaun, Trumeten vnd Claret, wie es hie folgende gemalet steht. Davon sag ich nicht viel zu dieser stund, / denn ich hab auch noch nicht den rechten grund. Wo ich ihn aber werde erlangen, / so soltu ihn recht von mir empfangen. Jdoch sol es also schlecht nicht hin gan, / ich wil dir sie gemalet zeigen an.“[114] Doch muß man mit den alten Instrumenten schon gute Wirkungen erzielt haben können, denn die Sachsenherzöge Ernst und Albrecht erregten 1474 auf der Hochzeit in Amberg (Philipp von der Pfalz und Margarethe von Niederbayern) großes Staunen durch die „guten und gar fremden“ Trompeten, welche sie mit sich gebracht hatten. Sie zeichneten sich dadurch aus, daß man auf ihnen auch hohe Töne klar zum Ausdruck bringen konnte[115]. Aber man muß in der Herstellung der Blechinstrumente bald bedeutende Fortschritte gemacht haben, denn Michael Praetorius gibt in seinem Syntagma musicum, 1620, das Bild einer kunstvoll konstruierten Posaune. Die in ihrem Bau einfachere Trompete wird also um 1600 auch schon vollkommner, d. i. ohne Lötstellen, hergestellt worden sein. Praetorius hat den Klang der Trompete sehr geschätzt, wie sein Ausspruch bezeugt: „Trummet ist ein herrlich Instrument, wenn ein guter Meister, der es wohl und künstlich zwingen kann, darüber kömpt.“ Auch Mersenne (1588–1648) teilt diese Meinung, wenn er sagt: „Sie ist von staunenswerthem Umfange, wenn man sie vollkommen zu blasen und alle ihre Töne zu erzeugen versteht . . . sie steigt noch um eine volle Oktave (die [56] fünfte vom Grundton aus, bis ), obgleich viele Bläser, die dieselbe nicht mehr hervorzubringen wissen, es in Abrede stellen.“[116] Interessant ist es, hier das Urteil eines Musikschriftstellers der Jetztzeit zu hören. Dr. Hugo Riemann, Leipzig, schreibt: „Der Klang der Trompete ist scharf und durchdringend, im Verein mit anderen Blechblasinstrumenten glänzend und festlich (sie ist dann berufenes Melodieinstrument); dagegen klingt eine Trompetenmelodie, die nicht durch andere Blechinstrumente gedeckt oder sehr getragen ist, gemein“[117]. Diese subjektive Meinung werden alle die nicht teilen, welche wirkliche Meister ihres Instrumentes gehört haben. – Der Hoftrompeter Johann Caspar Altenburg (1689 bis 1761) hatte nach dem Zeugnis seines Sohnes einen singenden und fließenden Ton. Das Clarinblasen (die hohen Töne) wurde ihm gar nicht schwer, und er wußte es auch so schwach vorzutragen, daß man es kaum hören und dennoch jeden Ton insbesondere deutlich vernehmen konnte[118]. F. A. von Koenig, Directeur des plaisirs am Sächsischen Hofe, urteilt 1789, VIII. 15. über den Ton zweier Trompeter, welche vor ihm Probe geblasen haben: „Beide haben einen schönen, reinen, nicht schreyenden, sondern mehr flötenartigen Ton . . .“[119] Auch von einigen Hoftrompetern der neueren Zeit wird uns die virtuose Handhabung ihres Instrumentes bestätigt[120].

Die „Trummet“ stand in D. Praetorius sagt 1620: „Nur vor gar wenig Jahren hat man sie bei etzlichen Fürsten- und Herren-Höffen an der Mensur verlängert oder aber Krumbügel ferner darauf gestecket, daß sie ihren Baß um einen Ton tiefer in Modum hypojonicum gestimmt.“ Man baute also vereinzelt auch C-Trompeten. Gewöhnlich half man sich mit Verwendung von Setzstücken oder Krummbögen. Freilich wurde der Klang dadurch beeinträchtigt, ebensowie beim Gebrauch des Dämpfers oder Sordun. Die D-Trompete war 4 Ellen oder 8 Fuß lang = 2,24 m. Außerdem gab es noch die F- oder französische, die G- oder englische Trompete. Zu erwähnen sind noch die sogenannten Inventions- oder italienischen Trompeten, welche mehrere Windungen hatten und von verschiedener Größe waren. Der Zugtrompete bedienten sich die Türmer und Kunstpfeifer zum Abblasen geistlicher Lieder. Sie ist fast wie eine kleine Alt-Posaune beschaffen, weil sie während des Blasens hin- und hergezogen wurde, wodurch die mangelnden Töne bequem herauszubringen waren[121]. Der Umfang der D-Trompete reichte vom großen D bis zum dreigestrichnen [57] fis, g. Das große D trug den Namen „Flattergrob“, das kleine d hieß „Grobstimme“, das kleine a „Faulstimme“, das „Mittelstimme“, die eingestrichnen Töne fis, a und bezeichnete man als „Prinzipal-Stimme“ und endlich die darüberliegenden als „Clarino“[122]. Im 18. Jahrhundert ging man zur Es-Stimmung über und hat sie bis zur Jetztzeit beibehalten. Die Es-Trompete ist 2,06 m lang, hat einen Seelendurchmesser von 1,2 cm und erweitert sich zu einer Stürze von 11,5 cm Durchmesser und 36 cm Umfang. Gewöhnlich wurden die Instrumente aus Messing angefertigt, doch waren auch solche aus Silber im Gebrauch. Unsre Hoftrompeter benutzten silberne Es-Trompeten, die im Jahre 1745 angefertigt worden sind. Veranlassung dazu gab entweder das Ordensfest vom Weißen Adler, das zum Namenstag des Königs Friedrich August am 3. August in Großsedlitz gefeiert wurde, oder der 50. Geburtstag desselben am 7. Oktober d. J., an dem die Oper Arminio von Hasse zum ersten Male aufgeführt wurde. Nach anderer Überlieferung sollen bereits am 2. September 1719, am Tage der Einholung der Kurprinzessin Erzherzogin Maria Josepha, silberne Trompeten im Gebrauch gewesen sein. Knauf und Stürze tragen stilisierte Blätter und Köpfe mit römischen Helmen als Verzierungen. Banderolen in den polnischen Farben, blau und silbern, erhöhen den prunkvollen Eindruck der Instrumente, welche in jeder Hinsicht Meisterstücke ihrer Art sind. Elf Stück befinden sich in dem Besitz des Königlichen Hofmarschallamtes, fünf davon sind im Gebrauch, sechs werden in der Silberkammer aufbewahrt. Zum Wettinjubiläum 1889 sind fünf neu vorgerichtet und am Ansatzstück, am Knauf und an der Stürze vergoldet worden. Um sie leichter befördern zu können, sind sie zum Auseinandernehmen eingerichtet[123]. Das Metall ist nach der Beschaumarke 13lötiges Silber. –

Außer auf ihrem eigentlichen Instrumente übten die Hoftrompeter des 18. Jahrhunderts und später ihre musikalische Kunst auch noch auf anderen aus, auf verschiedenen Blas-, Streichinstrumenten und auch auf dem Klavier (Spinett). Als am Anfang des 19. Jahrhunderts Maschinentrompeten (mit Ventilen) in Gebrauch kamen[124], erhielten die Hoftrompeter zwei Stück zur Benutzung bei Kirchen-, Opern- und Hofmusiken. Im Jahre 1830, Januar, wurden diese alten durch zwei neue ersetzt. Sie wurden vom „musikalischen Instrumentenmacher“ Gottfried Kersten für [58] 60 Taler hergestellt, hatten G-, F-, E-, Es-, D-, C- und B-Maschinen nebst H- und A-Krummbogen, sowie jede drei Setzstücke, „damit sie mit den Kammertrompeten zugleich einstimmen konnten“. Auf Vorschlag des Grafen von Einsiedel wurden die Trompeten mit Genehmigung des Königs Anton angeschafft. In der Jetztzeit verwenden die Hoftrompeter ihre eigenen Instrumente.

Beim Blasen der Trompeten unterschieden schon die Alten zwischen „Trommeten und Schlechtblasen“. Unter letzterem verstand man einen gleichen, ungebrochenen, langausgehaltenen Ton, unter ersterem einen gebrochenen, modulierten Klang, bei dem mit verschiedenen Tönen abgewechselt und geschmettert wurde. Die trompetenden Priester der Israeliten wendeten beide Arten des Blasens an beim Zusammenrufen der Gemeinde oder der Obersten und beim Aufbruch des Lagers (4. Mos. 10, 2). Die Feldtrompeten werden auch auf zweierlei Art geblasen. Man unterscheidet: das Feldstück- und das Klarinblasen. Während das Feldstückblasen, dem alten Trommeten ähnlich, eine künstliche Abwechslung des harten Dreiklanges ist, wie ihn die Natur in die tieferen Lagen der Trompete gelegt hat, versteht man unter Klarinblasen die Fertigkeit, eine gewisse Melodie, gewöhnlich in der zweigestrichenen Oktave, geschmackvoll hervorzubringen. Der rechte Ansatz zur Formation dieses Klanges ist ungemein schwer zu erlangen und läßt sich nicht wohl durch gewisse Regeln bestimmen. Die Übung muß hierbei das beste tun. Ein stärkerer Luftstoß und engeres Zusammenziehen der Lippen und Zähne sind hierbei wohl die wichtigsten Vorteile[125]. Ein feines, gleichsam angeborenes Gefühl für Musik sind dem Klarinisten unumgänglich notwendig. Diese Künstler bedienten sich eines Mundstückes mit schmalem Rand, flachem Kessel und engem Loch, um die hohen Töne bis zum dreigestrichenen fis oder g (bei D-Stimmung) herauszubringen. Als in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts sich der musikalische Geschmack in Deutschland stark änderte, waren auch die Tage der Klarintrompete gezählt. Die Flachheit der hohen und die Unreinheit gewisser Töne (, , , , ), die auch durch Stopfen oder Treiben nicht gemildert werden konnte, bedingten das Aufgeben dieser Kunst. „Die Klarine war ein Pertinenzstück des alten Orchesters“, sie fiel mit diesem und ist in das moderne nicht übergegangen[126], wie eine große Anzahl anderer Instrumente auch.

Zu einer gut gebauten Trompete gehört ein den Lippen und Zähnen angepaßtes Mundstück. Beim Feldstück- und Prinzipalblasen bediente man sich eines solchen mit etwas breiterem Rande, tieferem Kessel und weiterem Loche als beim Klarinblasen. Gewöhnlich ist es aus Messing, doch gibt es auch solche aus Silber und Zinn. Die aus Horn gearbeiteten haben einen „dumpfigten“ [59] Klang. Durch Setzstücke, d. s. gerade, messingene Röhrchen, und Krummbogen kann man den Ton der Trompete um einen halben bis zwei Töne erniedrigen. Als man früher noch keinen allgemein gültigen Kammerton hatte, waren sie unbedingt nötig zur Erzielung einer reinen Stimmung. Oft genügte eine kleine Lage Papier um den Hals des Mundstückes, die letzteres nicht so tief in das Ansatzstück der Trompete eindringen ließ, dadurch die Röhre verlängerte und den Ton um Schwebungen erniedrigte. Das Sordun oder der Sordin (von surdus = schwach, gedämpft) ist ein hohler, oben offener, unten geschlossener Kegelstumpf aus Messing, der in die Stürze der Trompete eingeschoben wird, wodurch der Klang gedämpft und gleichzeitig der Ton des Instrumentes um eine ganze Stufe erhöht wird. Man benutzte den Dämpfer im Felde, wenn in der Nähe des Feindes Signale geblasen wurden, die nur für die eigne Armee bestimmt waren, bei Leichenbegängnissen, bei den täglichen Übungen, um einen guten, dauerhaften Ansatz zu bekommen, beim Einstimmen in Kirche, Theater und Konzert.

Zur Begleitung der Trompetenmusik verwendet man die Kesselpauken (lat. Tympana, ital. Timpani, engl. kettle-drums). In der Hofsilberkammer zu Dresden sind zwei Paare vorhanden, eins aus Messing mit dem Kurwappen, das andere aus Silber mit dem Polnisch-Sächsischen Wappen verziert. Die letzteren sind 44 cm hoch und haben einen Umfang von über 2 m. Die Füße haben die Gestalt von Löwenkrallen. Zum Stimmen (B, es) dienen 8 Schrauben. Zum Schlagen der Pauken werden Schlägel verwendet, die mit Flanell, Filz, Schwamm oder Kork überzogen sind. Trompeten und Pauken waren mit Bannern oder Fahnen geschmückt. Bereits 1467 werden „Banner zu tromettin“ erwähnt[127]. 1470/71 erhält der Trompeter Claus „8 Gr. vor seyde“[WS 2][128]. Zu den Hochzeitsfeierlichkeiten April 1582 (Kurprinz Christian I. und Sophie von Brandenburg) erhielten die Instrumente neue Fahnen, mit dem Kurwappen geschmückt, (1 Pauker, 6 Trompeter)[129], beim Leichenbegängnis Kurfürst Augusts am 13. März 1586 ebenfalls[130] (1 Pauker, 12 Trompeter). Der Seidensticker Christoph Bleyfeller empfängt um 1583 3 fl 16 Gr. für etliche Troddeln an ein Roßzeug, für 2 Wappen an Trompeten und andere Arbeit[131]. 1594 bekommt der Hofmaler Zacharias Wehme 118 Gulden 18 Groschen „von den Wappen auf 12 Trometter fanen und 2 hertrumelfahnen zu mallen“[WS 2][132]. Unter Kurfürst Johann Georg I. hatten die Trompeten rote damastene Fahnen mit dem kurfürstlichen Wappen und Quasten von rot und gelb[133]. Sein Nachfolger, der musikliebende Johann Georg II., ließ [60] an die Trompeten „Fähnchen von schwarzgelbem Damast mit dergleichen seidenen Fransen und gestickten kurfürstlichen Wappen hängen“[134]. Seit der Zeit Augusts des Starken bis jetzt sind die Instrumente mit blau-silbernen (polnische Farben) Banderolen verziert.

Was bliesen nun die Hof- und Feldtrompeter? In erster Linie sind die sogenannten Feldstücke zu nennen, künstliche Abwechselungen des harten Dreiklanges, wie ihn die Natur in die Tiefe der Trompete gelegt hat. Die deutsche Trompeterei kannte fünf Feldstücke: 1. Das Sattel-Signal (Boute selle oder Portés selles). Es enthält 3 Rufe und ebensoviel hohe und tiefe Posten. 2. Aufsitzen (à Cheval). 3. Der Marsch (Cavalquet oder La Marche). Er besteht aus 4 Posten und dem Abbruch, kann sowohl einfach als doppelt geblasen werden. Unter allen Feldstücken wird keins mehr „als der heroische Trompetermarsch bei allen Armeen unrichtiger geblasen. Dieses bewog 1753 den damaligen Oberhof- und Feldtrompeter Johann Christian Hase zu Dresden auf Veranlassung und Beschwerde des Herrn Musterinspektors und Generals von Rechenberg, daß er den Marsch auf Noten setzte und nebst einer schriftlichen Anmerkung an alle Cavallerieregimenter der Kursächs. Armee überschickte mit dem Befehl, daß man ihn ebenso wie bei der Garde du Corps blasen möchte, damit beim bevorstehenden Lustlager bei Übigau eine Egalité im Marschblasen beobachtet würde. Diese Ordnung hat man auch bis jetzt (1795) beibehalten“[135]. 4. Die Rückkehr oder der Abzug (Retraite). 5. Das Sammeln zur Standarte (à l'Etendard). Die Franzosen bliesen zwischen dem „Satteln“ und „Aufsitzen“ noch die „Zusammenkunft“ (l'Assemblée). Außer den genannten fünf Feldstücken hatte der Trompeter noch zu lernen: Das Lärmblasen (Alarm), den Rückzug (Appell), die Ausrufung, Bekanntmachung, Einladung (Ban), die Wacht (Guet) und die Fanfare. Sie besteht aus der Intrade, dem Vorspiel, und dem Tusch (Tuoche) und ist eine kurze, freie Fantasie, die aus lauter untermengten Akkorden und Läufern besteht. Auf das Tafelsignal verwendeten die Trompeter besondere Sorgfalt und bliesen es mit schmetternder Zunge. Das „Königl. Polnische und Kurfürstlich Sächsische Tafelsignal“ erklang täglich dreimal in viertelstündigen Abständen vor Beginn der Tafel im Dresdner[136] Schlosse, in der Sommerresidenz Pillnitz und im Jagdschloß Moritzburg (bis 1918). Die zünftigen Trompeter hatten besonders in diesen Feldstücken vor anderen einen großen Vorzug, denn sie bedienten sich hierzu gewisser Manieren und Vorteile, wodurch das Feldstück sehr ausgeschmückt und verbessert wurde. Sie hießen die Zunge oder der Zungenschlag und die Haue. Bei letzterer [61] unterschied man die überschlagende, weil sich bei ihrem Ausdrucke allemal zwei Töne gleichsam überschlugen, und die schwebende, weil der Ton, auf welchem man sie bläst, mit einer Schwebung oder Bebung bald stark, bald schwach, angegeben wurde. Die Kunstverwandten pflegten die Feldstücke bloß nach dem Gehör voneinander zu erlernen. Tägliche Übung, günstiger Bau der Lippen und Zähne (Trompetermuskeln) und musikalisches Gefühl trugen viel zur Verschönerung des Klanges und zur Erhöhung der Wirkung bei. Über das Tischblasen sei noch erwähnt, was Prätorius in seinem Syntagma music, III. p. 22. sagt: „auch mit dem Wort Sonata oder Sonada wird der Trommeter zu Tisch- und Tanzblasen genannt.“ Im Hofdiarium 1665 findet sich der Eintrag: An allen Sonn- und Festtagen wird gewöhnlich um 11 Uhr mit Trompeten und Pauken zur Tafel geblasen (und selbige auf dem Kirchensaale gehalten), an Wochentagen um 12 Uhr bläst ein Trompeter. Im Advent vom 2. Sonntage bis Weihnachten und in den Fasten von Laetare bis Ostern wurde nicht geblasen. Der Brauch des Tafelblasens durch einen Hoftrompeter vom Altan des Hausmannsturmes im Dresdner Schlosse erhielt sich bis in den Anfang der Regierungszeit des Königs Albert, im Pillnitzer Schloßgarten und im Schloßhofe zu Moritzburg bis zum Jahre 1918. Der Trompetergang und -stuhl über dem Grünen Tor erhielten sich bis zum Umbau 1896. Von hier aus bliesen die Hoftrompeter bis Anfang der 80er Jahre des XIX. Jahrhunderts am Neujahrstag vormittags 11 Uhr eine Anzahl Stücke, was stets eine große Menge Zuhörer, Einheimische und Fremde, herbeilockte. An demselben Tage durfte das Hoftrompeterkorps sich noch eines besonderen Vorrechtes erfreuen. Früh um 7 Uhr begrüßten sie ihren kurfürstlichen, später königlichen Herren durch eine Morgenmusik, ehe die anstrengenden Gratulationscouren begannen. Sachsens letzter König und seine Kinder haben stets ihrer Freude Ausdruck verliehen über die erhebende Wirkung dieser musikalischen Huldigung. Hierbei verwendeten die Trompeter nicht die silbernen Naturtrompeten, sondern ihre eignen Ventilinstrumente[137]. Auch die musikalischen Darbietungen (3 Trompeten, Alt- und Tenorhorn) in den Schloßgärten zu Moritzburg und Pillnitz fanden stets den Beifall der hohen Herrschaften.

Musikalisch stark in Anspruch genommen wurden die Hoftrompeter durch den Kirchendienst. Im 16. Jahrhundert noch war an eine eigentliche Kunst- und regelmäßige selbständige Instrumentalmusik nicht zu denken, höchstens wandte man zur Verstärkung des Chores Cornetti, Zinken, Posaunen und Trompeten an. Das änderte sich im 17. Jahrhunderte von Grund aus. Die Instrumentalmusik wurde selbständig und verwendete immer reicher [62] werdende Harmonien. Da in dieser Zeit der Instrumentenbau gewaltige Fortschritte zeigte, konnten die Werke schaffenden Tonkünstler höhere Anforderungen stellen. Musiker, wie Heinrich Schütz, Vincenzo Albrici und Marco Giuseppo Perandi[138], alle drei am Dresdner Hofe angestellt, schrieben aus eignem Antrieb und auf Wunsch ihrer kurfürstlichen Herren kirchliche Kompositionen, die zur Verherrlichung des Gottesdienstes beitrugen. Trompeten und Pauken fanden, dem Geschmacke der Zeit folgend, vielfach Verwendung. Der englische Gesandte Sir Swan, der zum Hosenbandordensfest nach Dresden geladen war, rühmt die „außerordentlich schöne italienische und andere Kirchen-Musik mit Trompeten- und Paukenbegleitung“ (21. IV. 1678)[139]. – Das Ende des 17. Jahrhunderts kann man mit Recht die hohe Zeit der Trompeter- und Paukerkunst nennen, betätigte sich doch der Kurfürst Johann Georg II. selbst als Komponist für diese Instrumente. An seinem Geburtstage, am 31. Mai 1673, wurde in der Schloßkapelle beim Frühgottesdienst als Introitus aufgeführt: Ps. 117. „Laudate Dominum omnes gentes“ mit Pauken und Trompeten, vom Kurfürsten selbst komponiert[140]. Eine Perandische Komposition „Herr Gott dich loben wir“ musicaliter für 20 Trompeten und und 3 Paar Heerpauken kam am Johannisfest (24. Juni) 1674 zur Aufführung. Beim Hauptgottesdienst erklangen (seit 1660) das Kyrie, die Missa, das Credo choraliter mit Instrumenten „Praenestini[141] Composition“. Auch das Miserere und Tedeum wurden von Trompeten und Pauken begleitet. Bei Hof- und Landestrauer schwieg die Orgel, und die beiden Instrumente mit Dämpfer gespielt, vertraten die Stelle der „Königin der Instrumente“. An Bußtagen dagegen ließ nur die Orgel ihre Stimmen ertönen. Auch der Glocken Klang wurde manchmal durch Trompeten und Pauken ersetzt. Als am 16. Oktober 1676 die Kirche auf dem Königstein (Georgskapelle), die erste Garnisonkirche Sachsens, geweiht wurde, ließ Johann Georg II. die Hoftrompeter und Pauker zum Kirchgang musizieren, dann erscholl der 150. Psalm figuraliter (ohne Orgel), und nach der Predigt gelangten Kompositionen von Schütz, Albrici und Bernhard[142] zur Aufführung. Das Tedeum beschloß die Feier, deren Instrumentalteil gänzlich von den Lieblingsinstrumenten des musikliebenden Kurfürsten ausgeführt wurde. Im 18. Jahrhundert trat die Verwendung von Trompeten und Pauken etwas zurück, doch haben der berühmte [63] Hasse und andre Kirchenkomponisten in ihren Schöpfungen beiden Instrumenten den ihnen gebührenden Platz eingeräumt. – Unter August dem Starken und seinen Nachfolgern traten die Hoftrompeter in das Orchester der katholischen Hofkirche über, in der evangelischen Hofkirche übten sie nur an besonderen Festtagen auf Befehl des Oberhofmarschalls im Einvernehmen mit dem Oberhofprediger (Choralbegleitung und Tedeum) ihre Kunst aus. Bei den katholischen Gottesdiensten erklangen die Instrumente der Hoftrompeter bei den Intraden, Trillos, Aufzügen und der Messe. Im Dezember 1834 entbrannte ein Konkurrenzstreit zwischen den Kammermusikern und den Hoftrompetern. Letztere sollten bei der „Missa“ nicht mehr mitwirken[143]. Erst 1840, am 5. Februar, entschied der Oberhofmarschall Frh. von Reitzenstein in diesem Sinne. Noch in der Jetztzeit lauschen Hunderte von Menschen an Sonn- und Festtagen den schmetternden Klängen der Trompeten und Pauken in der katholischen Hofkirche. Auch bei Kirchenkonzerten in den evangelischen Kirchen (z. B. Frauenkirche) hat man manchmal Gelegenheit, die Kunst der Hoftrompeter auf sich wirken zu lassen.

Nicht nur im Gotteshause hatten die Hoftrompeter „allen und jeden Dienst auf ihren Instrumenten zu besorgen“[144], sondern auch im Tempel der Kunst, im Theater“[145]. Als der Oberlandbaumeister Wolf Kaspar Klengel das neue Komödienhaus (1664–67) erbaute, kam das vertiefte Orchester vor den Vorhang, nur die Hoftrompeter und Hofpauker standen in den Proszeniumslogen[146]. Den Theaterdienst versahen die Hoftrompeter bis zum Jahre 1825, von da an vertretungsweise bis 1834. Am 13. Dezember hörte diese künstlerische Beschäftigung auf, da vier Trompeter als Kammermusiker angestellt wurden. Schon vorher beschäftigte man neben den Hoftrompetern ab und zu Musiker der Kapelle als Trompeter. Die Bestallungen der Instrumentisten „Baltzer Voigt“ (146 Gulden 10 Groschen 5½ Pfg.) und „Erasmus de Glenn“ (120 Gulden) enthalten die Bemerkung: „Sollen trompter mit sein“ (1. Februar 1575)[147]. In der kurprinzlichen Kapelle befanden sich 1651 unter 5 Kapellknaben zwei, welche diesen Dienst ausübten: Simon Bernhardt, Violiste und Trompeter, Daniel Philometis, Posaunist und Trompeter[148]. 1666 waren in der 53 Personen zählenden kurfürstlichen Kapelle 6 Mitglieder, welche auch als [64] Trompeter mitzuwirken hatten: der Violinist Richter, die Bratschisten Volprecht, Filo Mathes, Simon Leonhardt, Gottfried und Kreysche (je 300 Taler Gehalt)[149]. 1680 hatte man 5 Violinisten als Trompeter eingestellt (3 mit 250 Talern, 2 mit 300 Talern Gehalt)[150]. 1697 begegnen uns 2 Kapellmitglieder als Trompeter, Schulze und Beck[151]. Erst am 11. November 1816 finden wir wieder zwei Kapelltrompeter, „deren Dienst bis dahin von den Hoftrompetern versehen wurde“[152]. Am 16. April 1825 wurden zwei Trompeter und ein Pauker in der Kapelle angestellt, die Hoftrompeter wurden nur noch vertretungsweise zur Dienstleistung herangezogen. Mit dem 13. Dezember 1834 hörte der Dienst im Theater völlig auf, vier Kammermusiker übernahmen ihn. Damit endete nach fast zweihundertjähriger Dauer diese Tätigkeit der Hoftrompeter, die neue Richtung in Musik und Kunst hatte ihre Wirkung geltend gemacht. Doch werden bei stärkerer Verwendung der Trompeten in den neueren Opern auf und hinter der Bühne, sowie im Orchester bis zum heutigen Tage die Hoftrompeter oft und gern herangezogen, um mit den Bühnenmusikern und Paukern zusammen die gestellten Aufgaben zu lösen. Als Kuriosum sei erwähnt, daß in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts eine Oper zur Aufführung angenommen wurde, in der einige Stellen vorkamen, die mit der Trompete nicht herauszubringen waren. Mein Vater, der Oberhoftrompeter F. A. Mörtzsch, mußte auf Wunsch des Generalmusikdirektors Schuch die betreffenden Partiturteile erst trompetengerecht umarbeiten.

Außer in Kirche und Theater waren die Hoftrompeter noch in den fürstlichen Festsälen bei den Hofkonzerten musikalisch tätig. In fast allen größeren sächsischen Schlössern finden wir die sogenannten Trompeterstühle (Dresden, Meißen, Moritzburg[153]), von denen aus die „heroische“ Musik herniederrauschte, An dem festereichen Hofe der Wettiner wurden an die musikalische Leistungsfähigkeit der Hoftrompeter hohe Anforderungen gestellt. Geburtstage, Kindtaufen, Hochzeiten (Beilager), Fürstenzusammenkünfte, Sieges- und Friedensfeiern zogen stets viele Gäste in Dresdens Mauern, und ein Fest folgte dem andern. Da gab es Ritter- und Reiterspiele, Turniere, Schießen, Ringrennen, Ausfahrten mit Wagen und Schlitten, Feuerwerke, Illuminationen, Wasserfeste, Bälle, Ballette, Fackeltänze, Maskeraden, Inventionen, Komödien, Wirtschaften, Jagden, Festtafeln, Ordensfeste und andere Veranstaltungen, die alle durch Musik verschönt wurden. Bergsänger, Schalmei-, Sack- und Schweizerpfeifer, Jagdhornisten, die Hautboisten der Leibgarde, [65] die polnische und musikalische Kapelle wurden je nach Veranlassung zum Dienst herangezogen, am häufigsten jedoch die Hoftrompeter, deren Instrumente Klang sich am besten für die meisten Festlichkeiten eignete. Auch außerhalb Dresdens mußten die Hoftrompeter ihre Kunst hören lassen. In Pillnitz, Moritzburg, Wachwitz, Hoflößnitz, Königstein, Meißen, Radeberg und an anderen Orten erschollen ihre Trompeten und Pauken[154]. Auf Reichstage, auswärtige Zusammenkünfte, Badereisen und in der polnischen Zeit (Warschau, Krakau) ließen sich die kurfürstlichen, später königlichen Herren von ihren Hoftrompetern begleiten. Namentlich vor und während der Tafeln hatten diese strengen Dienst. Das kurfürstliche Tafelsignal[155] forderte den tafelfähigen Hofstaat dreimal auf, sich bereit zu halten. Während der Tafel ertönte eine „Sonata“ oder eine „Symphonia“[156], gern hörte man auch Einzelvorträge, Bicinia, Tricinia und Quatricinia. Bei einer größeren Anzahl von Trompetern, wie am Dresdner Hofe, bliesen oft mehrere Chöre (Aufzüge). Die Oberhoftrompeter waren verpflichtet, derartige Stücke „zu inventiren und zu componiren“[157]. Beim Blasen wendeten die Hoftrompeter zur Verschönerung und Ausschmückung des Stückes „Setzmanieren“, vom Komponisten vorgeschriebene, und „Spielmanieren“, vom Künstler nach eignem Ermessen hinzugefügte, an. Letztere waren nur dem Konzert-Trompeter erlaubt, die Mittel- und Unterstimmen hatten darauf zu verzichten. Solche Manieren waren Vor- und Nachschläge, lange und kurze Mordente (eine Art Triller), lange und Pralltriller, Schleifer, die Bebung oder Schwebung und der Anschlag. – Oft lohnte ein fürstliches Geschenk die geschickten Künstler, oder es erfolgte ein Stellenangebot mit höherem Gehalt von einem auswärtigen Hofe. Für das Tafelblasen in Pillnitz gab es bis 1840 eine Weinvergütung[158]. Im Mai 1686 gab der in Dresden weilende Graf Günther von Schwarzburg den Trompetern 15 Taler zum Geschenk[159]. (3 Taler dem Stall, 1 Taler dem Futtermarschall, 2 Taler im Zeughause, 2 Taler in der Kunstkammer, 2 Taler dem Gärtner und Grottenmeister, 2 Taler dem Bettmeister, 20 Taler in Küche und Keller, 3 Taler den „Laquaien“ usw.). Nach der Fürstenzusammenkunft, 1791, 25. August, erhielt der Obertrompeter 30 Taler, jeder Hoftrompeter [66] und der Pauker je 27 Taler „Douceur“[160]. – In der Zeit G. F. Händels und J. S. Bachs entfaltete die Naturtrompete ihren größten Glanz als Solo- und Orchesterinstrument. Auch L. v. Beethoven hat in seinen Werken die Trompete ganz besonders bedacht. Dann kam der Niedergang, die Komponisten wußten in ihren Werken die Naturtrompete nicht mehr recht anzuwenden. Nach Einführung der Ventile verwendeten Liszt und Wagner in hervorragender Weise das verbesserte Instrument, ebenso Goldmark, Neßler, Strauß. Außer den Kompositionen von Th. Hoch, J. Koẞleck, H. Pietzsch sind nur wenige Originalkompositionen für Trompete vorhanden. Keiner der neueren, größeren Tonsetzer hat für das Instrument geschrieben. Die feminine Sinnesart unsrer Zeit scheint für die „heroische“ Kunst kein Verständnis, wenigstens keine Vorliebe zu haben. Mit großer Freude zu begrüßen ist es, daß Professor Richter, der jetzige Kreuzkantor, oft alte Kompositionen für Trompete zu Gehör bringen läßt. Aus der Aufzählung der Hoffestlichkeiten in den „Hofdiarien“ (Kgl. Oberhofmarschallamt) seien für den der Dresdner Geschichte Fernerstehenden hervorgehoben: 1582, IV. 25. Kurprinzliche Hochzeit, 1609, II. 28. Fastnacht (Besuch der Markgrafen von Brandenburg), 1613, VI. 28. 29. Kindtaufsfeier, 1617, VII. 23. Kaiserbesuch, 1630, III. 5. Hochzeitsfeier, 1635, VI. 12. Prager Frieden, 1638, XI. Kurprinzliche Hochzeit, 1650, VII. 22. Friedensfeier nach dem Dreißigjährigen Krieg, 1709, VI. 7. Königsbesuch, 1719, VIII. und IX. Kurprinzliche Hochzeit, 1738, V. 8. 9. Sizilianische Hochzeit, 1797, V. 15. Teschener Frieden, 1791, VIII. 25. Pillnitzer Zusammenkunft, 1806, XII. 20. Ausrufung der Königswürde, 1807 und 1813 Feiern anläßlich des Besuchs Napoleons I., 1831, IX. 4. Konstitutionsfest, 1871, VII. 11. Siegesfeier, 1872, XI. 10. Goldnes Ehejubiläum, 1878, VII. 18. Silbernes Ehejubiläum, 1882, IX. Kaiserbesuch, 1889, VI. 18. Wettin-Jubiläum, 1893, VI. 19. Regierungsjubiläum, 1896, IX. 3. Kaiserbesuch, 1898, IV. 2. 3. Militär-Dienstjubiläum. Das sind aber unter den Hunderten nur die bedeutendsten, an denen die Hoftrompeter natürlich stark in Anspruch genommen wurden, hatten sie doch nicht nur ihren Dienst als Musiker, sondern auch als „Fouriere“ und „Couriere“ zu verrichten.

Bereits in den frühesten uns vorliegenden Bestallungen (1575) wird bestimmt, daß sich die „reytenden und gehenden Trompter . . . . im felde zum verschicken und wortzu wir inen tüchtick erkennen gebrauchen lassen“" sollten[161]. Am 14. Januar 1566 läßt Kurfürst August seinem Kammermeister schreiben[162]: „Wir haben unserm Trommetter Hansen vonn Bernn auf seine underthenigste bitt und vor Ihnen geschehene vorbitt gnedigst bewilligett, Ihnen sein geordente [67] besoldung die zeitt uber er inn Hungern (Ungarn) gewesen aus gnaden volgen lassen. Bevehlen dir derwegen, du wollest ime auf sein ansuchen solche außenstendige besoldunge volkomlich inmaßen alß hatte er seines dienstes die zeitt uber zu hoff abgewartett zustellen, daß sollest du in rechnung entnommen werden und thust doran unsere meinunge“. Daß die Feldtrompeter in den Kriegen oft wichtige Botschaften zwischen den Armeekommandanten zu vermitteln hatten und dabei besonderen Schutz genossen, ist bekannt[163]. Aber auch unsre Hoftrompeter waren zu derartigen Geschäften verpflichtet. Nach der für Sachsen so unglücklichen Schlacht von Kesselsdorf wurde „denen sämtlichen hier befindlichen Hoftrompeters (ein Teil war in Warschau) befohlen, sich sowohl vor ihre Person als auch mit Pferden parat zu halten, um sogleich zum Verschicken gebraucht zu werden. Mittags (28. XII. 1745) wurde der Obertrompeter Haase mit Depeschen von dem Hochpreislichen geheimden Consilio an Se. Preuß. Majestät abgesendet; selbiger nahm seinen Weg über Neustadt zum Weißen Thore hinaus, um allerhöchste Ihro Preuß. Majestät aufzusuchen.“ Die Hoftrompeter Wolf und Brentz mußten zum Feldmarschall Leopold von Dessau nach Gorbitz reiten[164]. Am 16. Dezember nach 8 Uhr wurde der Hoftrompeter Haase abgefertigt, der bereits gestern Abend vorausgeschickten Mundköchin Liebin nachzugehen und selbige wiederum zurückzurufen. Diese war zwei Prinzen und Prinzessinnen nach Teplitz vorausgereist. Der Hoftrompeter kam gegen Mittag „anhero und brachte die Nachricht, daß die Preußischen Truppen auf sothanen Wege in großer Menge zu sehen wären und er sich nicht getraut hätte fortzukommen“. – Eine andere Verwendung der Hoftrompeter war folgende: Als im Winter 1572 am Hofe die Hochzeit des Herrn Philipp von Berlepsch gefeiert wurde, befahl der Kurfürst August, daß die drei Trompeter zu Pferde die Gäste begrüßen und führen sollten[165]. Diese Tätigkeit hatten die Hoftrompeter bis in die neueste Zeit auszuüben. – Bei längerem Aufenthalt fürstlicher Gäste standen diesen ein oder mehrere Hoftrompeter zu Diensten. Am 8. Mai 1813 abends 8 Uhr zieht Kaiser Napoleon unter Glockengeläut in die Stadt ein und nimmt in den Prunkzimmern des Schlosses Wohnung. Zur Verfügung werden ihm gestellt: 1 Generaladjutant (Glt. von Gersdorff), 2 Kammerherrn, 2 Kammerjunker, 1 Hoffourier, 1 Gendarmerieleutnant, 1 Jagdpage, 3 Zimmerpagen, 1 Türsteher für sein Arbeitszimmer, 2 Hoftrompeter, 2 Läufer, 2 Lakeien, 2 Heiducken, 1 Aufseher[166]. Andere Hofdienste waren: „Die Abgesandten zur Audienz einzuholen, diese sowohl als andere Große [68] zur Tafel einzuladen, auf der Reise die herrschaftlichen Quartiere vorher zu regulieren, die Aufsicht, sonderlich während der Tafel, über die Livreebedienten zu haben.“[167] – Auch zu verantwortungsvollen Wachen wurden die Hoftrompeter herangezogen. Das Jagdlager Kurfürst Augusts bei Klotzsche im Jahre 1584 bewachten „in der 4. Nacht“ Hofmarschall Dietrich Marschall von Herrn-Gosserstädt, sein Sohn, seine Knechte und die reitenden Trompeter[168]. Aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges stammt folgende Erzählung: Am ersten Weihnachtsfeiertage 1643 war die Abendtafel (im Schlosse) erst um 11 Uhr zu Ende gegangen, und weil man das Silbergeschirr nicht abräumen wollte, mußten drei Pagen und ein Hoftrompeter darin zur Wache bleiben. Da haben erstere, die sich auf die Tafel zum Schlafen niedergelegt, einen Blitz durch das Zimmer fahren sehen, dem Trompeter aber, der auf einer Bank gelegen, ist etwas wie ein Mühlstein auf den Leib gefallen, so daß er weder Hand noch Bein rühren, noch den Mund auftun konnte; ihm gegenüber hat aber etwas auf der Tafel gesessen und hat ihn mit großen, feurigen Augen wie ein Uhu angeglotzt, das ist der Drache gewesen[169]. Aus dieser Sage können wir die Tatsache entnehmen, daß die Hoftrompeter zu außergewöhnlichen Wachen herangezogen wurden. Als Fourier lernen wir im Jahre 1759 den Hoftrompeter Giermann kennen. Der Obertrompeter Haase war 1758 gestorben, und Giermann sollte sein Nachfolger werden. Er hatte „zeithero bei den Prinzen Albrecht und Clemens allhier Fourierdienste verrichtet, dafür frey Quartier in dem Kgl. Pallast auf der Pirnischen Gasse nebst Licht und Holz, Kellerdeputat an Bier und Brot u. dergl. erhalten“. Am 7. Juli wird Giermann trotz seiner Weigerung Obertrompeter, und Hoftrompeter Frey übernimmt den Fourierdienst bei den Prinzen, erhält gleichzeitig von ersterem einen Teil „Emolumente“ zugesichert[170]. – Aus dem Jahre 1839 wird gemeldet: „Bey jedem der früheren Land- und Ausschußtage wurden der Reihenfolge nach zwey Hoftrompeter zum Dienst angewiesen, verrichteten auf die Dauer der Ständeversammlung dort Fourierdienst und bezogen dafür durch Remunerationen, Douceurs und Vergütungen jedesmal eine Nebeneinnahme von 250–300 Talern.“[171] Die Zeiten hatten sich geändert, auch die sonst streng konservative Hofhaltung mußte ihren Forderungen folgen. Am 2. Januar 1840 bestimmt der Oberhofmarschall auf Befehl des Königs, daß neben Gehalt und Livree alle „weiteren Nebengenüsse“ wegzufallen haben. Von dem „Courierdienst“ der früheren Zeiten blieb nur übrig die „Ansage“. Die Hoftrompeter hatten die bei Hofe vorgestellten Personen durch [69] gedruckte oder geschriebene Einladungen aufzufordern, an bestimmten Festtagen im Schlosse zu erscheinen. – Wie schon erwähnt, begleiteten die Hoftrompeter ihre fürstlichen Herren auf kleineren und größeren Reisen, bei denen sie teils als Musiker, teils als Fouriere Dienst zu leisten hatten. Als 1562, am 30. November, König Maximilian II. zu Frankfurt am Main „mit aller Solennitet in der Thumbkirchen zu Sankt Bartholomäus als Römischer König gekrönet“ wurde, waren unser Kurfürst August nebst Gemahlin Anna, „sein Gemahl, geborne aus Königlichem Stamme Dennemarcken“, und ein großer Hofstaat gegenwärtig, der zu seiner Reise 802 Pferde erforderte[172]. Unter dem Hofgesinde befanden sich auch Hoftrompeter und 1 Heerpauker. Zur Hochzeit der Prinzessin Elisabeth von Sachsen mit Johann Casimir, Pfalzgraf bey Rhein, in Heidelberg, 4. Juni 1570, brachte der Kurfürst mit „Drombter und Heerbeucker, 16 Pferde“, und zum Reichstag zu Augsburg, 1582, begleiteten ihn „4 Trommeter und 1 Herbeucker, 40 Trabanten, 5 Lockeyen usw. Augusts Nachfolger, Christian I., nahm zur Fürstenversammlung in Lüneburg im Juli 1586 mit: 9 Trommeter und 13 Instrumentalisten“[173]. Zu der Reise des Kurfürsten Christian II. nach Berlin im Januar 1607 waren u. a. befohlen: „Augustus Felgenhauer, Fourier, Ernst Mehrheimb, Andreas Schuster, Hans Mehrheimb – Trombter“[174]. Am 22. März 1658 ritt Kurfürst Johann Georg I. in Frankfurt a. M. zur Kaiserwahl ein, an der Spitze des Zuges bliesen 5 seiner Trompeter[175]. Zu Torgau fand im Mai 1671 eine Zusammenkunft der wettinischen Gebrüder Moritz von Sachsen-Zeitz, Christian von Sachsen-Merseburg und Johann Georg II., Kurfürst von Sachsen, statt (1128 Personen, 788 Pferde). Dazu nahm letzterer von Dresden mit 13 Trompeter mit 9 Pferden, 1 Pauker zu Pferde, 9 Bergsänger, 3 Schalmeipfeifer, 43 „von der Musik“ und die beiden Kapellmeister Bontempi und Albrici[176]. Auch in Warschau waren die Dresdner Hoftrompeter tätig. U. a. wird berichtet, daß „1760 im Monath Julio“ 5 derselben Dienst hatten, die andern 6 erlebten unterdessen die preußische Beschießung von Elbflorenz. (Die Namen der nach Polen kommandierten sind: Kadisch senior, Heydenreich, Kadisch junior, Casper Wolff, Wehlmann; in Dresden verblieben: Schroeter, Gabriel Wolff, Quantz, Schlegel, Frey, Benjamin Wolff, Matthaei.) – Überblickt man die Tätigkeit der Hoftrompeter, so erkennt man, daß die kurze Zusammenfassung, welche Zedler in seinem Universal-Lexikon darüber gibt, im allgemeinen richtig ist: „Die musikalischen Trompeter sind bey Hofe die angenehmsten, sie müssen zur Tafel blasen, in der Capelle mit [70] aufwarten, wenn bey Solennitäten das Te Deum laudamus angestimmt wird. Der älteste und vornehmste von ihnen wird ins gemein zum Hof-Fourier erwehlet. Die Trompeter werden insonderheit zu Verschickungen gebraucht.“ (Zu letzterem sei hinzugefügt: „Wenn ein Trompeter sich mit dem Feind besprechen will, so soll er ein weiß Schnupfftuch um den Hut machen, auf einen Canonenschuß warten, dreymal trompeten, hernach besser auf einen Mousqueten-Schuß herbeygehen, das Schnupfftuch über den Kopf schwingen und trompeten: Darauf wird er vom Feinde, dessen Officier und Soldaten abgeholet, verblendet, durch die Wachen geführet, ihm die besten Officiere Gesellschaft zu leisten zugegeben, deswegen mag er sich wohl vorsehen!)[177] – Über die militärischen Dienste der Hoftrompeter unterrichtet uns die Bestallung, die festsetzt, daß „der Trommeter zu den bestimpten stunden die Reuter aufmanen . . . vnd sich im felde. zum vberschicken . . . gebrauchen lasse“[178]. Von der Zeit des Kurfürsten Moritz an bis zur Abdankung der Hoffahne, 6. Mai 1624[179], gehörten Trompeter und Pauker zu dieser Haustruppe der Wettiner. Im Jahre 1553 unterstand sie dem Hofmarschall Heinrich von Schönberg und zählte 308 Pferde: „Reisiges Hofgesinde“. 9 Pferde die Trompeter und der Heerpauker, 6 Pferde der Marschall, 8 Pferde der Herzog Wolf von Braunschweig, 10 Adlige mit 80 Pferden, 45 Vier-Rösser (die mit 4 Pferden dienten), 7 Drei-Rösser, 15 Zwei-Rösser, 1 Fourier (2 Pferde), 5 reitende Boten[180]. Bei der Musterung des Hofgesindes am 18. März 1588 hinter dem Schlosse „passirten die 3 reitenden Trompeter ohne Monitum[181]. Am 25. August 1620 wurden 240 Pferde und Reiter gemustert, darunter 17 Trompeter[182] und 1 Pauker. Drei Monate vor Auflösung der Hoffahne reitet Kurfürst Johann Georg I. im Februar 1624 dem Kurfürsten von Brandenburg entgegen. In unmittelbarer Nähe des Wettiners reiten der Heerpauker, 12 Trompeter, 8 Lakaien. In dieser Zeit ist eine Scheidung zwischen Hoftrompetern und militärischen Trompetern bereits vollzogen, gewiß infolge der Durchführung der definitiven Defensions-Ordnung 1613 (Vorläufer 1610, 1611) und der Privilegien vom 27. Februar 1623[183], durch die Kaiser Ferdinand II. und der Regensburger Reichstag die Verhältnisse der Trompeter im Heiligen Römischen Reiche (22 Artikel) ordneten. Von da an gehören die Churf. Sächs. Trompeter und Pauker entweder zum Hofe oder zur Militz, und also jene in Rechtssachen bey dem Oberhofmarschall-Amte, diese [71] aber unter dem Kriegsgerichte stehen müssen“[184]. Das Hoftrompeter-Korps, in seiner Stärke je nach den Bedürfnissen des Hofes wechselnd, blieb nun eine selbständige Institution bis zum 9. November 1918. – Die Tätigkeit war eine vielseitige und oft sehr anstrengende. Alle Wechsel von höchster Prunkentfaltung bis zur größten Einschränkung am Wettiner Hofe machten ihre Wirkung gerade bei dieser Art von Hofbeamten am meisten geltend. Das Nachlassen des persönlichen Interesses der Fürsten, die Änderung im musikalischen Geschmack, die Einführung der Ventiltrompete und die Anstellung von Kammermusikern, das Aufhören des Zunftzwanges sowie die Wertschätzung und das Aufsteigen der federführenden Hofdiener brachten es mit sich, daß die Ausübenden der privilegierten „Adlig-Ritterlichen Kunst“ in ihrem Ansehen eine Minderung erfuhren.



Ausbildung.

Von der Ausbildung der Hoftrompeter in alter Zeit wissen wir nichts. Wahrscheinlich wurden die Söhne in die Geheimnisse der Kunst der Väter eingeweiht oder auch junge Leute, die Lust zur Erlernung des Trompetenblasens hatten. Daß die Lehrjungen auch zu häuslichen und anderen Geschäften benutzt wurden (Pferdewartung, Kleiderreinigen, Botengänge usw.), daß sie sozusagen „Jungen für alles“ waren, sehen wir aus späteren Verboten. Ob die Lehre bei den kriegserprobten Hof- und Feldtrompetern nach pädagogischen Grundsätzen erteilt wurde, ist wohl zu bezweifeln. Die Behandlung wird sicherlich nicht die mildeste gewesen sein. Der erste Trompeterjunge am Dresdner Hofe wird bereits unter Moritz genannt: „Barttel Pfützner, sein Sohn der Jung Bartel[185]. Sichere Nachricht über die Ausbildung der Jungen oder Scholaren erhalten wir erst durch die kaiserlichen Artikel von 1623/30/53. Die erste Bedingung zur Aufnahme in das Lehrverhältnis war ehrliche Geburt. Wollte ein Leibeigener die Kunst erlernen, so „solle solcher sich zuvor von seiner Leibeigenschafft ganz frey machen, widrigen Falls derselbige bey der Kunst weder aufgedinget, freygesprochen, noch sonsten paßiret werde; der Lehrmeister, so hierwider thäte, soll der Cassa mit 50 Thalern verfallen sein[186]. Wenn Turmer oder andere Instrumentisten die Trompeterkunst zu erlernen begehren, so haben sie den Geburtsbrief vorzulegen und dem Lehrmeister zu überantworten.“[187] „Ohne rechtmäßiges Aufdingen darf kein Hoftrompeter mehr unterweisen. Da aber eine hohe oder Standesperson oder sonst dazu qualifizirte Person zu Begreiffung dieser ritterlichen Kunst Belieben tragen möchte (z. B. der Herzog [72] von Weimar, 1734), soll derjenige Trompeter oder Hoftrompeter, so darum ersucht und angesprochen wird, sich zuvor bey den Aeltesten oder der ganzen Cameradschafft deswegen von der Cassa jedesmal anmelden, gewisse Conditiones anhören und sich dann darum vergleichen."[188]

Im 18. Jahrhundert, als die Kunst des Trompetenblasens hoch im Ansehen stand, am Dresdner Hofe und beim Militär viel gelernte Trompeter gebraucht wurden, bürgerte sich der Brauch des „Einschreibens“" vor Beginn der Lehrzeit ein. Der Oberhoftrompeter führte ein genaues Verzeichnis der Anwärter (Exspektanten), in das Jünglinge und Knaben aufgenommen wurden, welche Lust und Gaben zur Erlernung der Kunst besaßen. Gewöhnlich geschah dies auf Befehl eines Gönners von hohem Rang (Oberhofmarschall, Oberküchenmeister, Hofmarschall u. a. m.). Ausnahmsweise unterblieb diese Vormerkung bei einigen „auf Ihro Kgl. Maj. allergnädigst mündlichen Befehl“. Der erste Anwärter, der uns genannt wird, war Johann Christian Kleher, dessen Vater Hof- und Feldtrompeter gewesen, eingeschrieben am 22. September 1707 als Heer-Pauker-Scholar, auf Befehl des Herrn Ober-Küchen-Meisters von Reibold, Exzellenz, in die Lehre gekommen den 10. Dezember 1709, freigesprochen den 2. November 1712. Der erste Trompeterscholar, Adam Heinrich Werner, ein Hoftrompeters-Sohn, wurde auf Befehl des Herrn Oberhofmarschalls Graf von Pflug, Exzellenz, am 14. November 1707 eingeschrieben, kam am 14. März 1710 in Warschau in die Lehre und seine Freisprechung geschah am 27. Juli 1712 in Dresden. Bemerkenswert sind noch folgende Scholaren: Gottlob Friedrich Wahl, 19 Jahr alt, ein Sohn David Wahls, des Vaters der 7 musikalischen Söhne, auf Befehl des Oberhofmarschalls Baron von Löwendal als Trompeter-Scholar am 28. Mai 1731 eingeschrieben, aufgenommen am 20. August 1733, freigesprochen am 7. September 1735, „Lehr-Printz“ (d. i. Lehrmeister) der Hoftrompeter Wiminko, „Hannacker“ genannt (vielleicht aus der Hannakei in Mähren stammend). David Wahl, 16 Jahr alt, „dritter Sohn des Vaters der sieben Söhne“, Pauker-Scholar, aufgenommen am 1. November 1733 durch den Pauker Lindenberg in Leipzig, freigesprochen am 15. Dezember 1735 zu Dresden, – „doch hat ihn der Hoff-Pauker Rudolph gelernt“.

Der Brauch des „Einschreibens“ artete im Laufe der Zeit aus, kam es doch vor, daß 10-, ja 8jährige Knaben als Anwärter angemeldet wurden, die dann bis zu 10 Jahren warten mußten, ehe sie in die Lehre aufgenommen werden konnten. Carl Gottfried Frey, „eines Thorschreibers in Wittenberg Sohn“, wurde auf Befehl Sr. Excellenz des Herrn Ersten Hofmarschalls von Schoenberg mit 8 Jahren am 4. Mai 1775 als Trompeter-Scholar eingeschrieben – „soll sich aber vor der Aufdingung persönlich zeigen“ – am [73] 4. Dezember 1783 aufgenommen, am 4. April 1786 freigesprochen und ging als Trompeter zum Dragonerregiment „von Sacken“. Der Lehrmeister war der Hoftrompeter Wehlmann. Um dem Unfug des vorzeitigen Einschreibens ein Ende zu bereiten, wurde am 30. November 1780 beschlossen, daß Anwärter unter 13 Jahren nicht mehr angenommen werden durften.

Die zweite Bedingung für die Erlernung der Kunst war die Erlegung eines Lehrgeldes von 100 Talern, die eine Hälfte zahlbar beim Aufdingen, die andere bei der Freisprechung. Daß beide Feierlichkeiten auch mit Kosten verknüpft waren, nimmt nicht wunder, war es doch bei allen Innungen so Brauch von alters her. Vor und nach 1800 (bis 1831) belief sich der Aufwand für Lehrgeld, Aufnahme und Lossprechen auf 132 Taler, die vom König bezahlt wurden. Wenn ein Lehrjunge aussetzt, so verfällt das ganze Lehrgeld, stirbt er in der ersten Hälfte der Lehrzeit, so wird das halbe Lehrgeld zurückbehalten, geht er später mit Tode ab, das ganze. Wenn der Lehrmeister stirbt, sollen die Aufdinger einen andern bestimmen. Vom halben Lehrgeld erhält die Hälfte die Witwe des Lehrherrn, ein Viertel der neue Lehrmeister, ein Viertel die „Cassa“. War der Verstorbene ledig, so fällt die eine Hälfte an die Befreundeten, die andere an die freisprechende Kameradschaft[189]. Die letzten 50 Taler soll der Lehrling zu der „höchstbenöthigten Auslernung und darauf bedürftigen Freysprechung, ohne dazu ordinair gehörigen Unkosten“ verwenden. „So ferne sich auch ein Lehrling mit Weibsvolk vermischt und solche schwängerte; es sey ein Jahr verflossen oder nicht, so sollen nicht nur die 100 Thaler verlohren seyn; sondern er schlechterdings zu der Wohledlen Rittermäßigen Kunst des Trompetenblasens nicht mehr gelassen werden.“[190] Der Scholar hatte beim Aufdingen zu geloben, „in solcher seiner Lehrzeit seinen Lehrherrn gebührend respective, allen schuldigen Gehorsam zu leisten, gottesfürchtig, stille, fromm, verschwiegen und getreu zu seyn, sich gegen ihn und alle andere Herren Ober- auch Hof- und Feldtrompeter und des Hof- und Heerpauckers der schuldigen Gebühr nach, wie einem ehrliebenden Scholar eignet und gebühret, zu bezeigen und verhalten, alle Leichtfertigkeiten und Bosheiten, insonderheit Fluchen, Spielen, Saufen, Huren und wie es sonst Namen haben möge, mit Ernst zu vermeiden, Auch soll er seine Aufwartung beim Oberhofmarschall-Amte treulich und mit allem Fleiße verrichten, und alles was daselbst anbefohlen wird, sogleich dem Herrn Obertrompeter melden, damit es besorgt werden kann“[191]. Die Lehrzeit dauerte zwei Jahre und erforderte einen gesunden Körper, eine gute Brust und Lunge, einen zum Ansatze geschickten Mund, feste Zähne und eine gelenke Zunge. [74] Der Gesundheit wegen hat der Scholar sich sorgfältig zu hüten, daß er nicht sogleich nach dem Essen blase oder nach dem Blasen kalt trinke, „weil beides eine unheilbare Krankheit nach sich ziehen kann“. Einige Kenntnis von Vokal- und Instrumentalmusik sind erwünscht, einiger Unterricht im Singen kommen dem Trompeter sehr zustatten, ebenso etwas Violinspiel. Bei den Übungen soll der Lehrling jederzeit den Kopf wohl bedecken und den Leib gürten, den Takt mit dem Fuße oder mit der Hand angeben. Wenn die Lippen anschwellen, so sind sie mit Salpeterkügelchen oder einer besonders dazu verfertigten Mundsalbe zu bestreichen[192]. Der Unterrichtsgang folge dem Grundsatze: Vom Leichten zum Schweren. Mit den Naturtönen der Tiefe werde begonnen, die Höhe kommt bei einiger Fertigkeit und besonderer Anlage von alleine. Der Tonbildung folgen die Feldstücke, das Tafelblasen, die Choräle, die Konzerte und Sinfonien. Dem Erlernen der Trompetermanieren (Zunge und Haue) ging die Übung des Silbensprechens voraus. Man wendete die vier Silben „ritiriton“ oder auch „kitikiton“ für die einfache Zunge an, bei der Doppelzunge übte man vorher: „tiritiriton“ oder „tikitikiton“. „Die Anwendung und der Gebrauch dieser Sylben geschah nur in der Tiefe.“ Die kurzen Stücke schreibe der Schüler nach einer kurzen Unterweisung in der Notenkenntnis in ein dazu bestimmtes Buch. Hierbei lernt er zugleich eine saubere und korrekte Note schreiben. Zum Klarinblasen (Melodie gewöhnlich in der zweigestrichenen Oktave und höher) wähle man den Vormittag, den Nachmittag aber zum Feldstückblasen. Diese Methode hat in Hinsicht auf den Ansatz usw. ihren guten Grund[193]. Vor allem befleißige sich der Schüler des Studiums nur eines Instrumentes und hüte sich vor allem vor der Querflöte, da diese den Trompetenansatz verdirbt. Auch beim Erlernen des Paukenschlagens unterschied man das Schlagen ohne Noten (Präambulieren oder Fantasieren) und nach Noten. Letzteres geschieht bei Aufzügen, Sinfonien, in der Kirchen-, Kammer- und Opernmusik. Zu den Schlagmanieren gehören die Wirbel, der Abzugsschlag, das Roulement, die einfache, doppelte, gerissene und tragende Zunge, die doppelten und einfachen Kreuzschläge, Triolen u. a. m. Sicherheit im Takte war für den Pauker die Hauptsache. Der Scholar mußte vor allem lernen, sein Instrument in brauchbarem Stande zu erhalten und peinlich sauber einzustimmen. Der XIII. Artikel der Privilegien bestimmt, daß „jeder nur eine Kunst betreiben darf“, entweder das Trompetenblasen oder das Pauken. – Die Trompeter- und Paukerjungen erhielten 1680 28 Taler für Schuhe und Wäsche, 7 Taler für Quartier, Livree und Kost am Lakaientisch[194]. Im Jahre 1736 bekamen die zwei Trompeterscholaren je 79 Taler [75] 32 Groschen Gehalt, der Paukerscholar aber 96 Taler[195]. Am 15. Februar 1830 wurde der letzte Trompeterscholar, Fürchtegott Leberecht Richter aus Lockwitz aufgedungen, vom Hoftrompeter Wieduwilt Büttner und dessen Vertreter Hoftrompeter Johann Georg Hammer unterwiesen, im Februar 1832 freigesprochen und beim Gardereiterregiment als Trompeter eingestellt. Der letzte als Scholar gelernte Hoftrompeter war Gottlob August Pomsel aus Lockwitz, welcher vom 24. März 1828 bis zum 15. Februar 1830 beim Hoftrompeter Friedrich Eduard Wolffram lernte, bei der reitenden Artillerie als Trompeter eintrat, bis zum Stabstrompeter aufrückte, später als Hoftrompeter angestellt wurde und als Oberhoftrompeter im Ruhestande starb. Gewöhnlich standen zwei Trompeterscholaren und ein Paukerjunge in der Lehre, doch gab es auch Zeiten, in denen sich viele junge Leute zur Kunst drängten, sodaß am 30. November 1780 bestimmt wurde, daß nicht mehr als sechs Scholaren angenommen werden durften. Um 1800 gab es nur noch zwei Lehrlinge, die der König ausbilden ließ. „Dresden, den 30. Novbr. 1780. Acto befehlen des H. Ersten Hofmarschalls von Breitenbauch an, anhero zu registriren, daß bey so überhand genommener Anzahl der eingeschriebenen Trompeter- und Paucker Scholaren, keiner fürohin mehr notirt werden solle, biß ihre Anzahl auf Fünfe herunter gekommen, und es dann allzeit bey der Anzahl von Sechsen verbleiben solle, und jeder einzuschreibende durch producirtes Taufzeugniß erweisen müße, daß er das 13te Jahr seines Alters ereicht habe. Act. ut Supra. Carl August Svabe, Hof-Secrtr.“[196] – Nicht alle Scholaren hielten während der Lehrzeit aus. In den Jahren 1707–1780 ist einer, „eines Kapellmusici Sohn, aus der Lehre entwichen und ein Tänzer worden“ (1775), ein andrer lernte die „Kocherey“ in der Kurprinzlichen Küche (1729), ein dritter wurde Jäger, ein vierter Goldschmied, ein fünfter Barbier, ein sechster ging zur Miliz, einem siebenten wurde der Rat erteilt: er solle bei der Feder bleiben. Der Kunstpfeifergeselle Johann Christoph Gritzner, der auf Befehl des Hofmarschalls Graf Einsiedel am 5. November 1759 eingeschrieben worden war, „hat renunciret per Memoriale d. d. 14. Juni 1762“ und wurde Stadtpfeifer in Radeberg. Unter 108 eingeschriebenen Anwärtern waren es also nur 8, welche absprangen. Als Paukerscholaren begegnen wir einer Anzahl Mohren. Franciscus Par Antony lernte von 1719–21 beim Hofpauker Franz die Paukerkunst, „bekahm als Paucker aus der Hoff-Cassa monatlich 8 Gulden und starb 1728. Pory Dominico, ein Mohr, so sonst bey dem Chevalier de Saxe in Diensten gewesen, lernte auf Kgl. Befehl uneingeschrieben von 1729–31, ist nicht freygesprochen, sondern [76] im Juny 1731 nach geendigten Campement bey Rodewitz von dem Corps der Grenadier à Cheval wegen üblen Verhaltens fortgejaget worden. David Lamin, ein langer Mohr, sonst Kammer-Mohr und ein praesent von Ihro Maj. dem König von Preußen wurde auf Kgl. Maj. mündlichen Befehl Paukerscholar (1732, V. bis 1734, III.). Lehrherr war Herr August, Paucker bey der Artillerie, auch hat selbigen der Paucker bey dem Nassauischen Cuirassier-Regiment in Warschau und Herr Hoffpaucker Rudolph in Dresden informiret.“

Zweier Trompeterscholaren sei noch gedacht. Carl Heinrich Walther, geboren am 15. Dezember 1748 in Radeburg, dessen Vater Gleits- und Fleischsteuer-Einnehmer, auch Kirchen- und Stadtmusikus allda war, wurde auf Befehl des Hofmarschalls von Schoenberg am 7. Juni 1765 eingeschrieben und am 31. Mai 1771 vom Obertrompeter Schroedter dem Hoftrompeter Benjamin Wolff, nach dessen Absterben dem Hoftrompeter Joh. Wilh. Lorentz Kadisch zur Lehre übergeben, „ist den 30. Oktober 1772 weggegangen und nicht wiedergekommen. Hat sich wieder eingestellt und Pardon erhalten, besage Vortrags vom 21. November 1772“. Ein besonders böser Bube scheint der Scholar Grahle gewesen zu sein. Wegen eines Diebstahls (1757) beschloß die „Ober-Cassa“ und alle anwesenden Kameraden: „Gr. solle von seinem Vater, dem Kgl. Schweitzer (Fußtrabant) Christian Grahle in Gegenwart unserer mit 50 Kandschuch (Knute) abgestrafft werden und handgebende angeloben, daß er hinkünftig bessere Treue und Gehorsam beweisen wolle. Wenn wieder Beschwerde einliefe, so mag er von der Kunst excludiret werden.“ Der schlimme Fall trat ein, und Grahle wurde am 24. Januar 1759 mit Ausstoßung bestraft. Das Urteil fällten der Oberhoftrompeter Christian Haase und die 6 Hoftrompeter Schroeder, Quantz, Wolff, Giermann, Schlegel, Frey.

Für die Lehrmeister galten folgende Bestimmungen. Jeder Hoftrompeter und Heerpauker, der seinem Sohne die Kunst lehrte, durfte innerhalb eines halben Jahres noch einen „Neben-Jungen“ annehmen, mußte sich aber mit den „Brüdern und Befreundten“ darüber verständigen (Artikel I.). Kein Lehrmeister soll dem andern die Jungen abwendig machen bei 50 Talern Strafe (Artikel VIII.). Nach Freisprechung des Scholaren hat der Lehrherr 2 Jahre zu warten, ehe er einen neuen annehmen durfte (Artikel III.).

Nach beendeter Lehrzeit hatte sich der Lehrjunge bei dem obersten und ältesten Trompeter des Ortes (in Dresden beim Oberhoftrompeter) anzumelden und seine Probe hören zu lassen, „widrigenfalls derselbe als ein Stümpler weder ins Feld, noch beym Freysprechen paßiret“ (Artikel II.). Nach bestandener Prüfung aber wird der Scholar im Beisein des Oberhoftrompeters und der anwesenden Kameraden nach Verabreichung eines Backenstreiches vom Lehrmeister „im Nahmen Gottes losgesaget und freygesprochen“, auf die kaiserlichen Privilegien verpflichtet, „in seine Profession eingesetzet und durch [77] Übergabe der Trompete und des Degens wehrhaft gemacht. Der ausgestellte Lehrbrief, von der gesamten Kameradschaft unterschrieben und untersiegelt, erbat von „allen und jeden, weß Standes, Dignitaet und Würden die seynd, sonderlich von denen, die der Adel- und Ritterlichen freyen Kunst der Trompeten und Heer-Paucken zugethan, sie wollen diesem Testimonio vollkommenen Glauben zustellen und den Freigesprochenen vor einen ehrlichen Trompeter achten und halten, selbigen auch zu Wasser und zu Lande, auf Pässen und Clausen frey und ungehindert paß- und repaßiren lassen, ihme auch alle Gnade und Beförderung erweisen“[197]. Das Freisprechen geschah gewöhnlich in Dresden, nur ein Fall wird aus Pillnitz gemeldet. Ernst Friedrich Scharff, eines Kgl. Silberdieners Sohn, der vom 16. Juni 1723 bis 17. Juni 1725 beim Hoftrompeter Laue[198] gelernt hatte, wurde am letztgenannten Tage im Beisein aller Hoftrompeter freigesprochen[199]. Nach vollendeter Lehrzeit mußte der junge Trompeter 7 Jahre warten und unterdessen einen rechten Feldzug, es sei wider den Türken oder andere Feinde tun und ihres Wohlverhalten guten Beweis bringen. Alsdann soll „ihme einen Jungen anzunehmen vergönnet und zugelassen seyn“. Zuwiderhandelnde haben das ganze Lehrgeld oder die beim Aufdingen zugegen waren je 10 Taler zu zahlen[200]. Wenn ein Herr einen ausgelernten Jungen nicht ins Feld läßt, „sondern er vor einen Instrumentalisten dienen mußte, könnte zwar derselbe der Kunst nach paßiret werden“, darf aber keine Lehrjungen lernen[201].

Wollte nun ein zunftmäßig gelernter, in Feldzügen erprobter Trompeter am Dresdner Hofe angestellt werden, so mußte er eine Probe vor dem „Directeur des plaisirs“, dem Kapellmeister und dem Oberhoftrompeter ablegen. Die Trompeter Klemm vom Garde du Corps und Hißhauer vom Graf Bellegarde-Cuirassierregiment erhielten am 15. August 1789 folgendes Zeugnis: „Beide haben einen schönen, reinen, nicht schreyenden, sondern mehr flötenartigen Ton und da sie auch in zwey schweren Hassischen Fugen, welche ich ihnen unvermuthet vorlegen ließ, sehr gut bestanden sind, so wäre zum besten der Musik wohl zu wünschen,“ daß sie angestellt würden. Der Aussteller dieser vorzüglichen Zensur war F. A. von Koenig, Directeur des plaisirs[202]. Nach Aufhebung des Zunftzwanges (1831) stellte man gediente Stabstrompeter, Bataillonssignalisten usw. als Hoftrompeter an. Sie mußten sich einer Prüfung vor den Kapellmeistern der Kgl. musikalischen Kapelle unterziehen und dabei zunächst [78] ein Solostück auf der Ventiltrompete, danach ein Feldstück, ein Jagdstück, einen Tusch auf der langen Trompete blasen und zuletzt eine Probe auf der Pauke ablegen[203]. Am 24. November 1855 schreibt Kapellmeister Reißiger über den späteren Oberhoftrompeter Schückel: „Sch. hat brav geblasen und war durch Kraft, Virtuosität und musikalisch begabten Vortrag hervorragend.“ Die Generaldirektion der Kgl. musikal. Kapelle und des Hoftheaters berichtet am 6. Juni 1865 an den Oberhofmarschall von Könneritz über die Probe des Bataillons-Signalisten (Dirigent der Kapelle) Fr. Aug. Mörtzsch vom 3. Jägerbataillon: „M. ist ein musikalisch fein gebildeter Trompeter. Er ist Virtuos auf diesem Instrument. In Betreff des Pauken-Schlagens stellt er sich noch als Anfänger dar, jedoch wird er sehr bald bei seiner musikalischen Bildung die hier noch vorhandene Schwierigkeit überwinden[204]. Krebs und Rietz, Kapellmeister[205].“ Vom 1. Oktober 1880 an nahm man ältere Militärmusiker als Hoftrompeter, die ebenso wie ihre Vorgänger die Prüfung im Hoftheater zu bestehen hatten. Der letzte der Dresdner Hoftrompeter, Reinhold Burckhardt, Gren.- Reg. 101, trat am 1. Juli 1914 in seine Stellung ein.



Laufbahn.

In der Laufbahn als Musiker standen den Hoftrompetern nur zwei Wege nach aufwärts offen. Musikalisch hervorragend befähigte konnten, nachdem man am Theater und in der Kapelle besondere Trompeter anzustellen beschlossen hatte (1816), Kammertrompeter werden. Johann George Klemm, erst Trompeter beim Garde du Corps, dann kommandiert zur Assistenz bei den Hoftrompetern, 1793–1815 Hoftrompeter, wurde als Kammertrompeter angestellt, bewarb sich 1823 um die Stelle des Oberhoftrompeters. An anderen Höfen, z. B. Weißenfels, hatte man schon in früheren Zeiten eine Trennung zwischen Hof- und Kammertrompetern eintreten lassen. Am Dresdner Hofe versahen die Hoftrompeter alle musikalischen Dienste als Bläser in Theater, Kapelle und Kirche. Da unser Hoftrompeterkorps rechtlich das vornehmste im Reiche war, so werden seine Mitglieder sicher auch musikalisch aufs beste ausgebildet gewesen sein. – Die höchste Stellung, welche ein Hoftrompeter erreichen konnte, war die des Oberhoftrompeters. Mit dieser waren besondere Rechte und Pflichten verbunden. Der Dresdner Oberhoftrompeter [79] nahm die vornehmste Stellung unter allen Trompetern im Reiche[206] ein als Vorsitzender der Oberkameradschaft und hatte sogar richterliche Befugnisse. Nicht nur die Hoftrompeter, sondern auch die militärischen Trompeter hatten in Streitfällen und bei Vergehen vor ihm und dem von ihm einberufenen kollegialen Gericht zu erscheinen. Generalfeldmarschall Graf Rutowski ordnet am 6. April 1754 an[207]: „ . . . . Sollte aber einer oder der andere Trompeter oder Paucker eine gänzlich incorrigible Conduite und Liederlichkeit zeigen, so ist er mit einen Lauff-Paß vom Regiment zu lassen und von dem Auditeur an die hiesige (Dresdner) Ober-Cassa, von welcher der Ober-Hof-Trompeter Haase allhier Senior ist, hievon Nachricht zu ertheilen, worauf selbige verbunden wird, in solchen Fall, nach Vorschrifft obigen Xten Articuls derer Privilegien wieder ein dergleichen liederliches und unwürdiges Subjectum zu verfahren, mithin es am nachdrücklichsten zu bestraffen.“ Am 8. Februar 1741 schreibt der Général en Chef Graf von Baudissin dem Obersten von Maffée, daß die beiden Trompeter von der Jespersonischen Compagnie sich bei der Zunft zu verantworten hätten. „Die Hoftrompeters haben zwar keine Jurisdiction über die Regiments-Trompeters, es ist aber dennoch connivendo hergebracht, daß letztere in Innungs-Sachen bey der Cassa sich sistiren müssen.“ Von demselben Général en Chef ergeht am 23. März 1741 eine „Dicisiv-Ordre" an den Général Chevalier de Saxe dahin lautend, daß der Trompeter Theophilus August D . . ., „welcher sich in ein und andern wieder die Zunfft-Articul vergangen“, der Cassa zu stellen hätte, widrigenfalls „man ihn vom Regimente schaffen würde“[208]. Alle Streitigkeiten der Hof- und Feldtrompeter sollen dem „obristen Hof- und Feldtrompeter“ vorgebracht und dessen Bescheid eingeholt werden und nicht „wie bishero, ihnen etwas besonders einbilden oder sich ungleicher und unbilliger Rede, als daß sie es im Felde viel anders halten, verlauten lassen. Alle sollen dieser löblichen, ritterlichen Kunst halben zusammenstehen, dieselbe zu manuteniren und darbey einhellig zu leben“. Zuwiderhandelnde haben 10 Taler Strafe zu legen (XX. Artikel). Nach dem XXII. Artikel sollen die Ältesten – und vor allem der Oberhoftrompeter – „mit Fleiß warnen, daß niemand dieser Kunst- und Kameradschaft Schimpf und Spott zuziehe oder gar leichtfertige Wort und Rede darüber ausgieße oder es auf die Spitze setze und sich des Ausfordern unterstehe“. Die dagegen handeln, sollen auf Erkenntnis der Ältesten und der Kameradschaft um ein ansehnliches gestraft werden. Strafen in Höhe von 10, 20 ja 50 Talern waren zulässig, auch kam zeitweilige oder gar gänzliche Ausschließung von der Ausübung der Kunst in Anwendung. – Aber nicht nur die [80] sächsischen Trompeter, sondern auch die fremder Höfe suchten, in Dresden Recht zu holen[209]. Diese letzteren Streitfälle beizulegen, mögen dem Oberhoftrompeter und den Ältesten wohl manchmal schwere Mühe verursacht haben.

Außer der Wacht über die Einhaltung der Privilegien innerhalb der Kameradschaft lag dem Oberhoftrompeter noch ob die Vertretung derselben nach außen. Oft galt es Eingaben auszuarbeiten an die vorgesetzten Behörden oder an den Kurfürsten selbst, damit die Artikel bei einem Regierungswechsel aufs neue bestätigt wurden. Wiederholt mußte dem Pfuschertum entgegengetreten werden. Die Stadtpfeifer und freien Musiker ließen sich oft Verstöße gegen die kaiserlichen Privilegien zuschulden kommen. Auch über die Behandlung der Trompeter beim Militär hatte der Oberhoftrompeter zu wachen, und wir besitzen eine ganze Anzahl von Erlässen der kommandierenden Generäle über diesen Punkt, welche ihre Entstehung dem Eingreifen des Vorstehers der Kameradschaft verdanken.

Über die anderweite Tätigkeit des Oberhoftrompeters unterrichten uns einige Punkte seiner „Instruktion“. „Er soll auch besonders vor das Aufnehmen der Kunst des Trompeten-Blasens und Paucken-Schlagens alles Ernstes besorget und dahero mit Fleiß bedacht seyn, entweder selbst neue Sonaten, Aufzüge und andere Stücke zu inventiren und zu componiren oder doch solche von andern anzuschaffen. Für Subjecta bey Vacanzen zu sorgen. Als Obertrompeter hat er ordentlicherweise bey der Churfürstlich Sächsischen Residenz sein Verbleiben, doch soll er nichts destoweniger schuldig seyn, mit den übrigen Hof- und Feld-Trompetern sowohl in denen ordentlichen Hoflagern als auch auf Reisen und Feldzügen, bei Thurnieren, Ring- und Quintan-Rennen, auch andern Ritter-Spielen, Ein- und Aufzügen, Kirchen-Musiquen, Opern und andern Solennitäten und überhaupt zu Schimpf und Ernst nicht allein die behörigen Dienste zu thun, sondern auch Acht zu haben, daß die andern in ihrer Schuldigkeit nichts versäumen. Briefe und mündliche Werbungen in herrschaftlichen Angelegenheiten hat er nach Pflicht und Gewissen zu besorgen[210].“ Die Oberhoftrompeter Johann Arnold (1646) und Christian Haase (1754) seien als Verfechter der Ehre ihres Standes und der Rechte ihrer Zunft besonders genannt. Kompositionen der obenerwähnten Art sind weder in der Landesbibliothek, noch im Besitz der letzten Hoftrompeter vorhanden. Einer der fleißigsten Tonsetzer für Trompeten und Pauken in den letzten Jahrzehnten des XIX. Jahrhunderts war der Oberhoftrompeter Fr. Aug. Mörtzsch, dessen Arbeiten zum Teil im musikalischen Archiv der Loge zu den drei Schwertern (Dresden-A., Ostraallee) aufbewahrt und bei festlichen Gelegenheiten [81] geblasen werden. – Bei den wichtigen Vorgängen innerhalb der Kameradschaft, wie Aufdingen und Freisprechen der Scholaren, durfte die Bestätigung des Oberhoftrompeters niemals fehlen. Alle Schriftstücke über derartige Handlungen sind unterschrieben und untersiegelt vom Vorsteher des Hoftrompeterkorps und haben dadurch Rechtskraft erhalten.

Als im Jahre 1823 der Oberhoftrompeter Johann Adolf Büttner gestorben war, wurde dem Hoftrompeter Johann Friedrich Wolfram (seit 6. Oktober 1797 im sächsischen Hofdienst) die Stellung übertragen. Die „Cassa“ nebst dazugehörigen Papieren blieben von da ab (27. September) wegen Diebstahls- und Feuersgefahr nicht mehr im Privatquartier des Obertrompeters, sondern kamen ins Oberhofmarschallamt in Verwahrung, „die Schlüssel aber blieben, wie seither gebräuchlich, denen verschiedenen Individuen des Hoftrompeter-Corps überlassen“. In späterer Zeit, nachdem 1831 die „Cassa“ aufgelöst worden war, wurden die Akten und Siegel dem Archiv des Oberhofmarschallamts einverleibt. Mit dem Rückgange des Ansehens und der Wirksamkeit der Hoftrompeter entfielen auch die Vorrechte des Obertrompeters. Stellung und Titel wurden zwar beibehalten, aber die Wirklichkeit ließ beides zum Schein werden. Die letzten Vergünstigungen waren: Höheres Gehalt, Entbundensein vom Dienste in Pillnitz und Moritzburg, kleinerer Bezirk für die Hof-Ansage (s. u.) und Hinzuziehung zu den Proben der neueinzustellenden Hoftrompeter.

Die Reihe der Oberhoftrompeter, von 1716 an vollständig, zeigt folgende Namen: 1470/71 Meister Heintze, 1550 Nickel von Eger, 1575 Mats Unflath, 1586–1624 Ambrosius Günther, 1625–29 Michael Kühn, 1646–59 Johann Arnold, 1716–35 Christian Beck, 1735–57 Christian Haase, 1758/59 Christoph Giermann, 1760–80 Joh. Friedrich Schrödter (1773 emeritiert, Joh. Christoph Schlegel verwaltet die Stelle, danach von 1776 an Joh. Gottfried Frey), 1781–89 Joh. Gottfried Frey, 1790–1812 Joh. Wilh. Lorenz Kadisch, 1813–16 Joh. Gotthelf Salomon, 1816–23 Joh. Adolph Büttner, 1823–37 Joh. Friedrich Wolfram, 1837–47 Carl Friedrich Büttner, 1847–54 Carl Friedrich Grimmer, 1854–73 Friedrich Eduard Wolfram, 1873–80 Gottlob August Pomsel, 1880–88 Fr. Julius Schückel, 1888–95 Ernst Moritz Wolf, 1895–97 Friedrich August Mörtzsch, 1897–1918 Louis Richter.

Die letzten fünf Hoftrompeter hießen: Richter (Obertrompeter), Herklotz (Pauker), Schmidt, Beyer, Burkhard.



Gehalt und Kleidung.

Über das Gehalt der Hoftrompeter werden wir durch eine Anzahl Angaben unterrichtet. Der erste urkundlich nachweisbare Bläser am Hofe (1402) erhielt jährlich 8 Schock Groschen Freiberger Münze [82] 1407 bestanden die Einkünfte aus 12 Rheinischen Gulden und 1 Malter Korn, bez. 6 Schock Groschen und ebensoviel Korn. In der Hofhaltrechnung 1470/71 ist das Gehalt der Trompeter mit 7½ Gulden, 4 Groschen Opfergeld aller Quatember und 6 Groschen Schuhgeld angegeben. Zur Zeit des Kurfürsten Moritz (1553) erhielten die 9 Hoftrompeter und ein Junge 1167 Gulden 3 Groschen (die Kantorei und welschen Musiker 3039 Gulden 16 Groschen 7 Pfg.)[211]. Der überaus sparsame Kurfürst August ordnete 1553[212] die Gehälter seiner Hofdienerschaft dahin ab, daß „die Kost, Kleidung, Futter vnnt alle andere Notturft vnnd Eingeschneyte, so ein jeder gehabtt, inenn abgeschnittenn vnnd alle ire vnderhaltung zu gelde angeschlagen vnnd also zu reichenn verordnett“ wurde. Ein reitender Trompeter bekam „120 Gulden vfs pferd dinstgelt nach gelegenheit seiner geschichklicheytt“, ein gehender Trompeter 70 Gulden, ein „Hehrbaucker“ 40 Gulden. (Zum Vergleich diene: „Capellenmeister 200 fl. vngeferlich, ein Sänger 85 weniger vnd mehr dornach er geschickt [ist], den vornehmen Instrumentisten 200 weniger oder mehr, den andern nach gelegenheyt irer geschicklickeit, einem vornehmen Lautenisten 100 fl, einem Organisten 80 fl., einem Hofküster 40 fl., einem Kalckanten 30 fl.“ Dem Küchenmeister wurden 100 fl. gereicht, ebenso dem Mundschenken, einem vornehmen Kammerschreiber 130 fl., einem gemeinen Kammerschreiber 85 fl., einem Silberknecht 40 fl. usw.). Bereits 1575 aber erhielt jeder der reitenden Trompeter 171 fl. 9 Gr., jeder Trompeter zu Fuß 66 fl. 11 Gr. 4 Pfg. Das blieb so bis nach dem Tode des Kurfürsten August. (1586: Instrumentisten, 5 „Englentter“, jeder 100 fl., ein Kleid, freien Tisch; Kapellmitglieder 100–150 fl.; der Hoffourier 150 fl., der Hausvoigt 150 fl., ein Lakai 99 fl. 5 Gr. 4 Pfg., „später vor alles“ 123 fl. 5 Gr. 4 Pfg. jährlich[213].) 1591 bekam ein Trompeter zu Roß 171 Gulden 9 Gr., einer zu Fuß 120 Gulden[214]. In den Kammerrechnungen von Anfang des 17. Jahrhunderts sind im Etat 1630 Gulden 18 Gr. für die Trompeter eingesetzt, während der „Kanderey vnd instermentdisten 3000 Gulden vnd 1505 Gulden 15 Gr. von straffgeldern laut befehlichs“ zugewiesen werden[215]. Unter Johann Georg II., dem fürstlichen Gönner der Hoftrompeter, beliefen sich die Ausgaben für 1 Obertrompeter, 14 Hoftrompeter, 3 Pauker, 1 Trompeter- und 1 Paukerscholar auf 4405 Taler 6 Gr. Der Obertrompeter erhielt 300 Taler, der Trompeter zu Pferd 250 Taler, zu Fuß 200 Taler (das Pferd wurde vom Hofstall gestellt). Die Jungen bekamen 28 Taler für Schuhe und [83] Wäsche, 7 Taler für Quartier, Livree und Kost am Lakaientisch[216]. Der „Gagenetat“ hatte im Jahre 1681 unter Johann Georg III., dem sächsischen Mars, die Höhe von 3700 Talern, der sich auf 1 Obertrompeter, 11 Hoftrompeter, 1 Heerpauker und 1 Paukenmacher verteilte[217]. 1697 zahlte die Hofkasse 4457 Taler 3 Gr. für 1 Obertrompeter, 13 Trompeter und 2 Pauker[218]. (Die Kapellmitglieder bekamen 300, 266, 250, 230 und 200 Taler Gehalt.) In der Polnischen Zeit gab man für 1 Obertrompeter, 12 Hoftrompeter, 2 Pauker, 2 Trompeter- und 1 Paukerscholaren 4706 Taler aus, jeder Trompeter war mit 300 Talern, ein Pauker mit 300, einer mit 250 Talern eingesetzt. Der Paukerscholar erhielt 96 Taler, jeder Trompeterscholar 79 Taler 32 Groschen[219]. Noch im Jahre 1840 (Januar 2) bezog der Obertrompeter 300 Taler, jeder Hoftrompeter 250 Taler Besoldung[220]. Es fallen aber weg: Weinvergütung für das Tafelblasen in Pillnitz, Remuneration für die Assistenz bei Hofbällen, sowie die Gratifikation für das Neujahrblasen und für Beibehaltung ihrer Degengehenke und Banderollen. In der neueren Zeit stiegen den Lebensverhältnissen entsprechend die Gehälter, blieben aber hinter denen der Kammermusiker zurück. – Zum Gehalt kam die Lieferung des Hofgewandes, der Dienstkleidung, im 19. Jahrhundert trat an deren Stelle ein reichlich bemessenes Bekleidungsgeld, sodaß jeder Hoftrompeter bei einigermaßen Schonung seiner Uniform jährlich eine gewisse Summe übrigbehielt. Eine weitere Erhöhung des Einkommens bestand in den Geschenken (Douceurs), die seit der ältesten Zeit der Hofdienerschaft von den fürstlichen Herrschaften und ihren Gästen gereicht wurden. Ehemals fand die Verteilung sofort statt, später errichtete man eine „Douceurkasse“, aus der am Jahresschluß ein jeder seinen Teil empfing. Von besonderer Wichtigkeit für die Hoftrompeter waren die Lehrgelder der Scholaren. Für die Ausbildung eines solchen (Trompeter oder Pauker) erhielt der Lehrherr, Prinzipal oder Lehr-Printz 50 Taler Aufgedingegeld und nach beendeter Lehrzeit, vor der Freisprechung, abermals 50 Taler. Schon 1605 „bitt der Heer-Peucker vmb außzalung einhundert Taler, das er Christian Piliz die Heer Paucken zu schlagen gelehrt“.[221]. Gewöhnlich hatte der Vater des Schülers das Lehrgeld zu erlegen, aber es kam auch vor, daß die 100 Taler von der Hofkasse oder der Polnischen Generalkasse bezahlt wurden. Vom Januar 1732 bis 10. August 1733 erlernten 2 Waldhornisten[222] [84] der „Frau Cron Canzlerin Wielopolska“ das Trompetenblasen. „Auf Ihro Kgl. Maj. allergnedigst mündlichen Befehl soll das Lehr Geld aus der Pohln. General Cassa bezahlt werden“, die andere Hälfte aus der Hofkasse. Im 19. Jahrhundert wurde aller 2 Jahre ein Lehrling angenommen; Lehrgeld, Aufnahme- und Lossprechungskosten in Höhe von 132 Talern wurden vom König bezahlt[223]. Mit dem Jahre 1832 hörte diese Einnahme der Hoftrompeter auf, wurde doch durch § 28 der Verfassung von 1831 jeder Ausbildungszwang aufgehoben. Die letzten Scholare waren Gottlob August Pomsel, Sohn des Fleischhauers und Schänkwirts Fr. Gottlob Pomsel in Lockwitz, lernte vom 34. März 1828 bis 15. Februar 1830, später Oberhoftrompeter, und Fürchtegott Leberecht Richter, Sohn des Mehlhändlers Benjamin Richter in Lockwitz, lernte vom 15. Februar 1830 bis Februar 1832, trat ins Gardereiterregiment ein. – Zur Besoldung der Hoftrompeter wurden die Gelder der Kammer in erster Linie verwendet, aber auch Strafgelder benutzte man zur Deckung des Etats. Matthes Richter zu Altenberg wird, weil er bei seiner Tochter Hochzeit Trompeten hat blasen lassen, 1654 mit 200 Talern Strafe belegt, welche Summe der Hoftrompeter Johann Simon Hacke in Abschlag auf rückständige Besoldung angewiesen erhält[224]. 1665 wird bestimmt, daß alle geheimen Einnahmen und Strafgelder zur Bestreitung „sämmtlicher Music mit den Capellmeistern . . . den sämmtlichen Trompetern und Heerpaukern“ verwendet werden sollen[225]. (Die Grafen Wilhelm und Georg Ernst zu Henneberg erteilen den in ihrer Herrschaft befindlichen Juden einen Schutzbrief auf 5 Jahre, wofür 84 Rheinische Gulden und 210 Malter Hafer Schutzgeld zu zahlen waren. 20 Gulden erhielten „die Trommetter oder wen wir dieselben zu geben verordnen werden“. 1552, XI. 28.[226] Ob auch in Sachsen die Judenschutzgelder zu gleichem Zwecke verwendet wurden, können wir wohl vermuten, aber nicht nachweisen.) Aus der ältesten Geschichte der Hoftrompeter wissen wir, daß sie Getreide (1407) angewiesen erhielten, die Gebrüder Ernst und Albrecht gaben ihnen sogar 1480 einen Anteil am Silberbergwerk in Elterlein und „Müntzfreyhung“. Bis in die jüngste Zeit bekamen die Trompeter wie die anderen Hofbediensteten an Festen und fürstlichen Geburtstagen ihr Weindeputat. An besonderen Vergünstigungen sind bekannt: Am 3. Februar 1564 erhält der „Trommetter Senet Quartana 200 Gulden zu Erkaufung eines Hauses“[227]. 1605 bittet Ernst Merheim um freien Bier- und Weinschank auf sein Haus, wie ihn sein Vater gehabt hat[228]. In demselben [85] Jahre reicht Ludolf Eltz, „vierzigjäriger Diener und Trommeter“, ein Gesuch ein um „ein Donnen Wein, ein vaß frembd Bier, vf sechs schussel Wiltpret vnd ¼ Centner Karpfen“[229]. Aus dem Dorfe Rosenthal wird berichtet, daß der Oberhoftrompeter Johann Arnold daselbst 2½ Hufe erblich steuerfrei besaß[230]. (Arnold stammte aus Rosenthal, bereits 1589 wird der Müller Wenzel Arnold erwähnt, jetzige Schweizermühle.) – Besonders gern gingen die Hoftrompeter nach Pillnitz, denn da kamen zum Gehalt noch allerlei Nebeneinnahmen. Da gab es Tagegelder (Auslösung) und freie Wohnung. Das „Trompeterhäusel“ stand früher am alten Jägerhaus (zuletzt Wohnung des Oberstallmeisters), seit 1865 in der westlichen Ecke des Schloßgartens am Aha. Außerdem versorgten ein Holzträger und eine Bettfrau die kleine Wirtschaft. Täglich gab es den manchmal sehr reichlichen Tafelabhub und an besonderen Festtagen Wein. Während des Aufenthaltes der Fürstlichkeiten in Pillnitz (Sommerlager) war stets ein Hoftrompeter zur Dienstleistung dahin kommandiert. War ein Hoftrompeter dienstunfähig geworden, so empfing er „Gnaden- und Leybgeldt vffs Leben“[231]. Senet Quartan erhielt vom 12. November 1566 an 187 fl. 12 Gr. 9 Pfg. „begnadung“ und zwar „empfehet er es zue Monaten“, Valten Springer 66 fl. 11 Gr. 4 Pfg. vom 18. Februar 1585 an, George Lufft 171 ff. 9 Gr. vom 26. Juni 1589 an[232]. Der Bezug einer Pension von verschiedener Höhe hat sich bis zur Neuzeit erhalten. Manche Trompeter wurden Fouriere[233] oder übernahmen eine andere Stellung am Hofe[234], einige kehrten in bürgerliche Berufe zurück, um „Wirtschaft oder andere Nahrung zu suchen und zu treiben“[235], wieder andere zogen sich in ihr eignes Haus zurück und betrieben den ihnen „allergnädigst verliehenen“ Bier- und Weinschank[236] oder Beherbergung. Noch dienstfähig wechselten die Hoftrompeter manchmal ihre Stellung, teils gingen sie an besser zahlende Höfe oder wurden Kammermusiker[237]. Um weiteres Fortkommen oder Altersversorgung brauchten sie also nicht besorgt zu sein.

Akten und Bilderwerke unterrichten uns über die Kleidung der Hoftrompeter, und wir erfahren, daß sie stets eine überaus prächtige war. Wie die anderen Hofbeamten empfingen die Trompeter ihr „Hofgewandt“, dessen Farbe von den Fürsten bestimmt [86] wurde. Die niederen Diener waren grau oder braun gekleidet, die mittleren und höheren schwarz, rot, gelb oder in verschiedenen Farben. Zur Hochzeit in Amberg[238], 1474, trugen die Trompeter rotes Gewand. Um dieselbe Zeit empfingen sie auch aller Vierteljahre „6 Gr. Schuegelt“[239]. Die erste Abbildung der Tracht finden wir in dem Tafelwerk des Daniel Bretschneider, der das Hochzeits-Ringrennen auf dem Schloßhofe am 25. April 1582 auf 20 Blatt kolorierten Kupferstichen der Nachwelt überliefert hat[240]. Die Kopfbedeckung war ein runder, schwarzer Hut, mit Federn und einer schwarz-gelben Schnur geziert. Die Kleidung war schwarz und mit Stickereien benäht, ein kurzer Mantel bedeckte Schultern und Rücken. – Beim Trauerzug 1586, 13. März, schreiten an der Spitze des „adligen Hofgesindes“ ein Paukerjunge, der Heerpauker und 12 Hoftrompeter in tiefschwarzer Kleidung mit langem, schwarzem Mantel[241], (ebenso beim Leichenbegängnis der Kurfürstin-Witwe Magdalene Sybille am 2. Mai 1687). Aus dem Ende des 16. Jahrhunderts besitzen wir ein Sandsteinrelief in der Kartusche eines Torschlußsteines, das deutlich die Kleidung eines Hoftrompeters zur Zeit des Kurfürsten Christian II. erkennen läßt[242]. Als Kaiser Mathias im Juli 1607 zu Besuch in Dresden weilte, trugen die 24 Trompeter und 2 Heerpauker Gewänder aus schwarzem Sammet mit gelbem Atlas benäht[243]. Zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges war die Farbe der Uniform rot, goldne und schwarze Schnuren zierten die Röcke, Federbüsche schmückten die Hüte[244]. Die erste eingehende Beschreibung der Hoftrompeterkleidung stammt aus dem Jahre 1680 und lautet[245]: „Die Hoftrompeter trugen bei Galla gelbtuchene Trompeterröcke, mit schwarzem Perpetuan gefüttert, guten goldenen Gallonen und schwarz-sammetnen Schnüren verbrämt, französische Hüte mit goldenen leonischen Hutschnüren und schwarz-gelben Federturen, sowie lange Gehenke von schwarzem Corduan mit goldenen und schwarzen Fransen besetzt.“ Der Hoftrompeter in der Arsenalsammlung zu Dresden zeigt die Uniform des Jahres 1725, die schwarzgelbe (alte Wettiner Farben) Ausschmückung ist der blausibernen (Königl. Polnisch) gewichen, im Halsausschnitt des Rockes sitzt ein Fichu. Dieselbe Kleidung zeigt das Bild im Stadtmuseum vom Hofrat Gustav Müller, die Hofdienerschaft König Augusts III. (1735) darstellend, nur ist der Rock vom Frack abgelöst. Auf dem [87] Schelcherschen Deckfarbenbilde „Ausrufung der sächsischen Königswürde auf dem Neumarkte am 20. Dezember 1806“ sind u. a. 8 Hoftrompeter und ein Hofpauker zu sehen. Die Uniform hat sich seit der Zeit Augusts des Starken nicht verändert, nur die Kopfbedeckung hat gewechselt, der Dreimaster ist an die Stelle des Dreispitzes getreten. Bis in die neueste Zeit haben sich Farbe und Form der Kleidung aus alter Zeit erhalten. Zuletzt hatten die Hoftrompeter drei verschiedene Uniformen: eine Galauniform in Gelb mit schwarz-silbernen Gallonen, kurzen, blauen Plüschhosen, langen, weißen Strümpfen, Schnallenschuhen[246], Dreimaster, Degen; eine Dienstuniform von sandgelber Farbe, zu der aber lange, steife Stiefeln mit Sporen getragen wurden; seit dem 11. April 1875 war noch eine Uniform für den Dienst in der Stadt im Gebrauch, aus dunkelblauem Rock mit zwei Reihen silberner Knöpfe und Samtstehkragen, langen, schwarzen Hosen und kurzen Stiefeln bestehend. Das besondere Merkmal des Trompeterfracks waren (seit ungefähr 1700) die zwei Flügelbänder, welche im Rücken vom Kragen bis zum Saum herabliefen. – Zu manchen Hoffesten wurden besondere Uniformen angefertigt (1609: weiß-blau), zum Feste der 7 Planeten (1678) trugen die Hoftrompeter sogar römische Rüstungen.



Herkunft und soziale Stellung.

Nur mangelhaft sind wir unterrichtet über die Herkunft der Hoftrompeter. Festzustellen sind in erster Linie Landeskinder aus allen Teilen der Wettiner Lande (Meißen, Thüringen, Kurkreis und Gebirgischer Kreis), sodann Brandenburger, Braunschweiger und Pommern. An Ausländern waren nachzuweisen Böhmen und Italiener (Quartana, Thola). Die bürgerlichen Kreise, denen die Trompeter entstammten, sind die niederen und mittleren. Wir können das schließen aus der Liste der Trompeter-Scholare im Oberhofmarschallamte, die von 1707–80 und von 1783–1831 reicht und näheren Aufschluß gibt. Es sind eingetragen 58 Söhne von Musikern einschließlich 20 Hoftrompeters- und Hofpaukerssöhne (1 Hofkantorssohn, 2 Kapellmusikersöhne), 2 Kapellknaben, 20 Söhne herrschaftlicher und kurfürstlicher Diener, 15 Beamtensöhne (u. a. eines Postschreibers, Zollbereiters, Torschreibers, Gleits- Fleischsteuereinnehmers, Amtsrichters, Sekretärs) und 15 Söhne von Unteroffizieren. Der Bürger-, Handels- und Handwerkerstand ist vertreten durch einen Bürger und Weißbäcker in Dresden, einen Bürger und Krämer in Döbeln, einen Federvieh- und einen Mehl-händler, einen Begüterten aus Malter, einen Gärtner und Bürger [88] aus Dippoldiswalde, einen Gärtner aus Übigau, einen Schiffszimmermeister, einen Fleischhauer und Schänkwirt aus Lockwitz u. a. m. Als Unikum findet sich „eines Priesters Sohn aus Radeberg“. Die Hoftrompeter nach Aufhebung des Zunftzwanges waren Bürger- und Handwerksmeistersöhne, die sich der Musik gewidmet und in en Militärkapellen gedient hatten. Bis 1865 waren es Stabstrompeter der Kavallerie und Artillerie, sowie die Dirigenten der Infanteriemusikkorps. Erst in neuester Zeit nahm man nach strenger Probe auch ältere, tüchtige Musikerunteroffiziere zum Dienste an.

Welcher Art war nun die soziale Stellung der Hoftrompeter? Daß sie in früheren Zeiten unter den Hofbeamten mit Livrée eine gehobene Stellung einnahmen, erkennt man aus den Gehältern und daraus, daß sie manchmal mit der Aufsicht über die Diener geringeren Ranges beauftragt wurden. Auch die Wertschätzung, welche sie von einigen Herrschern in besonderem Maße erfuhren, war von Einfluß auf ihr Ansehen. Ebenso wie andere Hofbediente unterstanden sie der Gerichtsbarkeit des Hofes, die Hoftrompeter der des Oberhofmarschalls. Doch bezog sich dieselbe nicht auch auf den städtischen Besitz, soweit er nicht aus Freihäusern bestand. Wenn Hofleute in einem vor dem Stadtgerichte geführten Prozesse als Zeugen erfordert wurden, fand ihre Abhörung vor dem Hofgerichte statt, das über ihre Aussage eine schriftliche Kundschaft ausstellte[247]. Schon in früherer Zeit treffen wir eine Anzahl Hoftrompeter als Bürger, Haus- und Grundbesitzer an, einer war sogar 19 Jahre Mitglied des Rates. Der erste Bürger und Hausbesitzer wird in den Brückenamtsrechnungen vom Jahre 1498 genannt. „Lehnhart Trometer“ besitzt ein Haus in der Elbgasse, jetzt Schloßstraße, und ist der Nachbar des Herrn Sigmundt von Maltitz[248]. 1564 kauft Senet Quartana, der schon unter Kurfürst Moritz Hoftrompeter war, ein Haus für 200 fl[249]. Nach dem Bürgerbuch von 1580–1637 werden „Mathes Kruschell von Schwibich, Drombetter, vnd Urban Hepauff von Lichtenstein“ am 28. Mai 1582 als Dresdner Bürger vereidigt. Ein Jahr später, am 28. September 1583, wird „Bastian Karll, Bastian des Mors Sohn, ein Drombetter“ ebenfalls Bürger[250]. Der bereits am 5. April 1586 genannte Ambrosius Günther, reitender Trompeter, stammt von Torgau, wird 1593 Bürger in Dresden, ist von 1604–23 Ratsherr und stirbt am 13. November 1624[251]. Ernst Merheim erbittet 1605 auf sein Haus freien Bier- und Weinschank, wie ihn sein Vater, der 1575 Trompeter zu Fuß war, gehabt hat[252]. Noch drei Mitglieder der Familie Meerheim (Merheim, Mehrheim) lernen wir als Trompeter kennen. [89] Am 11. August 1608 kauft Heinrich Mehrheim, Kurfürstl. Sächs. Trabanten-Trompeter, von seinen Stiefkindern bez. ihren Vormündern Haus und Hof ihrer sel. Mutter im Loche (Badergasse, jetzt König-Johann-Straße), zwischen der Frauen Harrerin, Kammermeisterin, Hinterhause und Hans Ufers, Malers, Hause gelegen, vor und um 650 Gulden bares Geldes, in Jahr und Tag von dato an zu bezahlen. Als Zeuge auf Käufers Seite wird genannt: Johann Meerheimb, Fürstl. Sächs. Trompeter[253]. Am 7. Juni 1623 wird Ernst Meerheim, Kurfürstlich Sächs. Trompeter, als Bürger vereidigt, gibt 25 Taler Bürgergeld und 1½ Gulden den Armen[254]. Christof Lindenberg von „Ickermunde“, ein Trompeter aus Pommern, läßt sich am 10. Juni 1626 als Bürger aufnehmen und zahlt 12 Taler Bürgergeld („soll seinen Geleitsbrieff zwischen dato und Neujahrsmarkt bringen“)[255]. Auch in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges scheinen sich die Hoftrompeter in guten Verhältnissen befunden zu haben. Am 12. September 1635 kauft der ebengenannte Christof Lindenberger, Kurfürstl. Durchlauchtigkeit zu Sachsen bestallter Hof- und Feldtrompeter, von Hans Müllers des Älteren, Bürgers und Kupferschmieds sel. nachgelassenen Erben, deren anererbtes Stück Acker nach 18 Scheffeln „unten am Haneberge und Plauischen Wege gelegen vor und umb 520 Gulden“[256]. Später ist er Besitzer des Gasthofes an der Ecke Elbgasse (Augustusstraße) und Neumarkt, jetzt Stadt Berlin. (Die Kartusche im Portal des Hauses Weißeritzstraße 72 scheint von hier zu stammen, 1760!) In demselben Jahre tauscht die Kurfürstin Magdalene Sybille, Gemahlin Joh. Georgs I., den Gasthof der Witwe eines Feldtrompeters Kirsten, zunächst den „Drei Lilien“ am Fischhofplatz gelegen, gegen das Haus, Hof und Gartengrundstück, das sie von den Erben des Advokaten Dr. Esaias Baumann erkauft hat – das heutige Trompeterschlößchen. Der nachfolgende Besitzer dieses war der Witwe Sohn, Peter Andreas Kirsten, Kurfürstl. Hof- und Feldtrompeter. (Das Haus wurde schon im 17. Jahrhundert „das Schlößchen“ genannt. Nach Iccander befand sich hier 1726 die Standarten-Wacht der Garde du Corps oder reitenden Trabanten. Die Sage vom Trompeterschlößchen erfand Theodor Hell (Hofrat Winkler) bei Gelegenheit der Hochzeit eines seiner Freunde, der zu Anfang des 19. Jahrhunderts daselbst wohnte[257].) Außerhalb Dresdens erkaufte im Jahre 1636 der Hof-, Feld- und Heerpauker Jonas Jägerdörffer eine Mühle zu Radeberg, vorm Schloßtor an der Röder gelegen[258], und der Oberhoftrompeter Johann Arnold besaß im Jahre 1659 Grundbesitz und zwar 2½ Hufen bei dem [90] Dorfe Rosenthal in der Sächsischen Schweiz. Einer seiner Vorfahren war der Müller Wenzel Arnold, 1589 (jetzige Schweizermühle)[259]. Johann George Keslehr, Kurprinzlich Sächs. Hoftrompeter, hatte in Spechtshausen ein Haus mit Schankgerechtigkeit inne als Eingebrachtes seiner Frau Brigitte Eleonora geb. Schwartze, einer Tochter des Kurfürstlichen Oberforst- und Wildmeisters Werner Schwartze in Grillenburg. 1669 veräußerte er den Besitz an den Obristleutnant George Götze, Kommandanten von Dresden[260]. Am Anfang des 18. Jahrhunderts, 1707, ist der Hoftrompeter Christian Becke, später Oberhoftrompeter (1728), Besitzer des Hauses Kleine Brüdergasse 7[261]. Im Lande scheint man den Einfluß des Oberhoftrompeters bei Hofe überschätzt zu haben. 1625 suchten die Einwohner von Lindenau bei Dresden, welche mit zwei Lohnjägern, sog. Blauhüten, belegt waren, sich des einen zu entledigen. Sie versprachen dem Obertrompeter Kühne 6 Taler oder ein silbernes Becherchen, wenn er sie davon befreite. Die Sache wurde ruchbar, Kühne wurde in den „Kaiser“ gesetzt, die Gemeinde mußte den Blauhut wiederum stellen und 30 Taler Strafe zahlen[262]. Diese Angaben beweisen, daß die Hoftrompeter im 16., 17. und 18. Jahrhundert zu dem besser gestellten Mittelstand gehörten. Von da an gingen bei gleichbleibendem Gehalt (300 bez. 250 Taler), aber steigender Entwertung der Kaufkraft des Geldes, die Einkünfte zurück. Damit entfiel die Möglichkeit einer gehobenen Lebensführung, wenn nicht ererbtes oder erheiratetes Vermögen vorhanden war. Doch sind die Hoftrompeter bis in die neueste Zeit fast alle Bürger der Stadt Dresden und mancher unter ihnen Hausbesitzer gewesen.

Ein andrer Beweis für das Ansehen ihres Standes ist, daß der Oberhoftrompeter eine stempelführende Person war. Der Kurfürst verlieh ihm ein Wappen, das auf blauem Grunde zwei gegeneinander geneigte silberne Kesselpauken mit darüber gekreuzten silbernen Schlägeln zeigt. Aus dem Helm wächst ein gewappneter Arm, der eine Feldtrompete in der Hand hält. Arm und Instrument sind silbern, die Hand ist fleischfarben. Um den Hals des Helmes ist an goldener Kette ein goldenes Kleinod befestigt, ein Zeichen kaiserlicher Huld. Auf dem Band stehen die Buchstaben: K. P. V. C. S. O. H. V. F. T. W. A. H. P. = Königlich Polnischer und Churfürstlich Sächsischer Ober- Hof- und Feld-Trompeter, Wehr- auch Heer-Pauker. Das Siegel mit demselben Wappen führte der Obertrompeter vornehmlich als Vorsitzender der Dresdner Oberkameradschaft. Das Oberhofmarschallamt besitzt mehrere Petschafte mit dem beschriebenen Wappen. [91] Zur besonderen Ehre der Trompeter- und Paukerzunft gereichte es, daß im Jahre 1734 der Herzog von Weimar, „nachdem er vorher seine Probe im Trompetenblasen in Gegenwart seiner eignen sowol, als fremder hierzu verschriebener Kunstverwandten abgelegt hatte, den Privilegien gemäß freygesprochen wurde“. Sein Lehrer, der Hoftrompeter und Kammerfourier Schiel, bekam 100 Species-Dukaten Lehrgeld, und die versammelte Gesellschaft bestand aus 34 Trompetern und Paukern[263]. – Zuletzt sei noch erwähnt, daß die Tochter Anna Magdalena des Herzoglich Sächsisch Weißenfelsischen Hoftrompeters Johann Caspar Wilcken (Wülcken, Wölckner) am 3. Dezember 1721 die Gemahlin Joh. Sebastian Bachs wurde. Sie war musikalisch ausgebildet und Cantatrice am Zerbster Hofe[264]. In 29jähriger Ehe hat sie dem unsterblichen Meister treu zur Seite gestanden und ist ihm eine verständige Gehilfin gewesen auch auf dem Gebiete der Kunst. 13 Kinder hat sie ihm geboren und wohl erzogen. In den Jahren der Erblindung des geliebten und verehrten Mannes war sie ihm die liebevollste Pflegerin. Mit Stolz und Freude können die Hoftrompeter auf diese Tochter ihres Kollegen blicken.

Daß die Stellung eines Hoftrompeters innere Befriedigung gewährte und hinreichende Sicherung des bürgerlichen Lebens bot, könnte man noch dadurch beweisen, daß oft[WS 3] der Sohn des Vaters Beruf ergriff und manchmal mehrere Glieder derselben Familie zu gleicher Zeit dem Stande angehörten. Um 1550 begegnen wir Bartel Pfitzner und dessen Sohn Bartel, dem Jungen (1586 Christof Pfitzner), 1575 wird Ernst Mehrheim genannt, 1605 dessen Sohn mit gleichem Namen, ebenso Bastian Karl Moor (1575) und sein Sohn Bastian Karl (1583), Valten Springer (1575) und sein Sohn Valten Springer der Jüngere, Hans Graus (Kraus) um 1550 und Bernt Krauß, 1591, sind wohl auch als Vater und Sohn anzusprechen, Greger Müller, 1587, und Valtin Müller, 1629, gleichfalls. Aus späterer Zeit sind noch zu erwähnen der Feldtrompeter Kirsten und dessen Sohn, der Hoftrompeter Paul Andreas Kirsten, 1635. Der Hoftrompeterssohn Joh. Christian Kleher wird am 22. September 1707 Heerpaukerscholar und Adam Heinrich Werner, dessen Vater Hof- und Feldtrompeter gewesen, am 14. November 1707 Trompeterscholar. Georg Luft, 1586, und Georg Luft, 1646, könnten Großvater und Enkel gewesen sein. Die Namen der Familien, von denen mehrere Glieder Hoftrompeter waren, sind: Gloger (1629), Arnoldt (1646), Jägerdörffer (1646), Palizsch (1646), Kadisch (1760), Wolff (1760), Büttner (1809), Wolfram (1809).




[92]
Anhang.
Nr. 1.
Aus: „Musica Instrumentalis. Deudsch.

Martinus Agricola. (Magdeburg 1528, am tage Bartholomei) S. 16.

Die ander art der Instrument/des Ersten geschlechts / nemlich der Pfeiffen/ die durch menschlichen wind geblasen mügen werden/ vnd keine finger löcher haben/wie folget.

Etliche aber haben der löcher keins
Nur allein oben vnd vnden eins.
Auff diesem wird die melodey / allein
Durchs blasen vnd ziehen gefüret rein.
Als sein Busaun Trumeten vnd Claret
Wie es hie folgende gemalet steht.
Davon sag ich nicht viel zu dieser stund
Denn ich hab auch noch nicht den rechten grund.
Wo ich ihn aber werde erlangen
So soltu jhn recht von mir empfangen.
Idoch sol es also schlecht nicht hin gan
Ich wil dir sie gemalet zeigen an.“

Nr. 2.
Die Artikel der Hof- und Feldtrompeter vom Jahre 1653.

Wir Ferdinand der III. von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hungarn, Böhmen, Dalmatien, Croatien, Sclavonien König, Ertz-Herzog zu Oesterreich u. s. w. Bekennen öffentlich mit diesem Briefe und thun kund allermänniglich, daß Uns unsere, wie auch derer, bey gegenwärtigem Reichs-Tage in Unserer und des Heil. Röm. Reichs-Stadt Regenspurg, an- und abwesenden Churfürsten, auch anderer Fürsten und Stände, Hof- und Feld-Trompeter und Heer-Paucker in Unterthänigkeit zu vernehmen gegeben, was massen der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Ferdinand der II. Unser freundlich geliebter Herr Vater, glorwürdigsten Andenckens, den 27. Febr. des 1623 Jahres bey der damaligen allhier gewesenen allgemeinen Reichs-Versammlung, die von damaligem Kayser Chur- und Fürsten befundenen Feld- und Hof-Trompetern und Heer-Pauckern eingereichten Puncte und Artickel, wie es mit Aufdingen, Lehr- und Freysprechen der Jungen, Auch wie es sonsten in einem und andern soll gehalten werden, gnädigst confirmiret, auch auf weiter beschehenes unterthänigstes Anhalten, hernach den 24. Octobr. Anno 1630 in Ansehung ihrer vielfältig-tapffern, redlich- und treuen Diensten, dieselbe vermehret verbessert und bestätiget haben. Nachdem aber entzwischen, sowol Unserer Kayserlichen, als Chur- und fürstlichen, auch anderer Soldatesca dienende und wohnende Hof- und Feld-Trompeter und Heer-Paucker eine Zeithero unterschiedliche Difficultäten, Irrungen und Mißbräuche, so nicht allein ihrer Ritterlichen Kunst, sondern auch denen vorhin verliehenen Kayserl. Privilegien zuwider befunden, welche bey ehrlichen Zusammenkünften offt und viel allerhand Mißhelligkeiten, Streit und Zanck verursachet, so hätten sie bey nunmehr erlangtem Frieden, auf angestellte und gepflogene freundliche Unterredung, wie diesen bishero wider ermeldte Freyheit eingerissenen, und etwa noch ereignenden Gebrechen, und Mißbräuchen gesteuert, dieselbe hinfüro in Puncten besser gehalten, fleißig, beobachtet, und ihre Kunst auch weiter befördert und vermehret werden möchte, gewisse Artickel, welche theils aus den alten Kayserl. Privilegiis gezogen, theils aber nach jetzigen Stands Nothwendigkeiten, doch den vorigen gemäß, von neuen [93] hinzugesetzet, unter andern einfältig verglichen und vereinbaret haben, welche sie uns auch unterthänigst vorgebracht, und von Worten zu Worten hernach geschrieben stehen und also lauten:

Erstlich soll ein jeder ehrlicher Hof- und Feld-Trompeter oder Heer-Paucker, unter was Königreich, Fürstenthum, Land- oder Herrschafft derselbe seyn mag, welcher Söhne hätte, derselbe einen Neben-Jungen unter einer Zeit, wenn es sich also zutrüge, zugleich aufzudingen, und nach den gewöhnlichen Lehr-Jahren, auch wieder freyzusprechen, Macht haben, hingegen aber, nach laut des 3. Artickels, nach solcher Freysprechung 2 Jahr zu warten, und nicht befugt seyn, noch einen, so etwa von einem Fürsten oder Herren ihme darüber anbefohlen, oder aufgetragen worden, ferners zu lehren, noch freyzusagen. Und da es auch geschehen, daß nach einem solchen aufgedingten Sohn, über ein halb Jahr ein ander Lehr-Junge vorkäme, könte zwar derselbe unter und in berührtem halben Jahr, aber nicht darüber und länger angenommen, und also nach Gelegenheit der Zeit wieder freygesprochen werden, welches denn auch folgends und mit denen Brüdern und Befreundten zu verstehen seyn soll; und so einer darüber betreten würde, der soll neben dem Aufding-Geld um 50 Reichsthaler gestraft werden.

Zum andern, soll hinfüro kein Trompeter oder Heer-Paucker einen Jungen zu lernen aufnehmen, er habe denn zuvor genugsame Nachricht und Beweis seines ehrlichen Herkommens und Geburt beyzubringen, und zwar der Lehr-Herr weniger nicht als hundert Reichsthaler für das Lehr-Geld nehmen, davor der Lehr-Junge neben zwey oder drey erbetenen Zeugen, alsobald vor dem Aufdingen das halbe Lehr- und Kost-Geld, das übrige aber nach dem Freysprechen zu erlegen, oder deswegen genugsame und annehmliche Bürgschaft zu leisten schuldig seyn, damit hiedurch alle Vortheil verhütet, und keiner weniger zu fordern Macht habe; desgleichen soll kein Trompeter seinen Bruder, Befreund oder Jung ohn aufgedingt passiret, vielweniger dergleichen ohne Vorwissen der aufdingenden Trompeter freygesprochen werden. Da aber andere Trompeter ohne der Aufdinger Bewilligung und Beyseyn einiger Versprechung sich unterstünden, soll deren jeder um zwanzig Thaler unnachläßig gestrafet, und der freygesprochene Junge nicht passiret werden, hingegen soll auch ein jeder Lehr-Printz seinen Jungen in der Kunst mit allem Fleiß instruiren, denselben eher auch ins Feld nicht schicken, er sey denn in seinen Feldstücken perfect, darum jeder Lehr-Junge sich zuvor bey dem ober- und ältesten Trompeter anmelden, und seine Probe hören lassen solle, widrigenfalls derselbe als ein Stümpler weder ins Feld, noch beym Freysprechen passiret, und derjenige Lehr-Herr, so hierwider thäte, soll ermeldter massen oder nach Erkänntnis gestrafet werden."

Der dritte Artikel bestimmt die Dauer der Lehrzeit auf 2 Jahre, danach hat der Lehrherr 2 Jahre zu warten, ehe er einen neuen Lehrling annehmen darf. Vom Erbe eines Trompeters gilt der Satz: „Kein Obrister, Rittmeister, Befehlichshaber oder Herr, wie die seyn und Namen haben möchten, soll keinen Trompeter erben und da ein Trompeter unter seinem Regimente stets verbliebe, sollen sie alle seine Verlassenschaft, Besoldung und Reste den Weibern, Kindern oder Befreundten zu reichen schuldig seyn, da aber kein Befreundter vorhanden, der Cassa des Orts heimfallen, darvon den Gottesdienst zu halten.“

Vierter Artikel. Wenn ein Lehrjunge entläuft, soll der ihn annimmt 50 Taler Strafe zahlen, hat er kein Geld, „soll er so lange der Kunst beraubt seyn,“ bis die Strafe bezahlt ist. Der Junge soll nicht paßiret werden, bis er wieder zum Lehrherrn kommt und seine Jahre „erstreckt“.

Der fünfte Artikel setzt fest: Wann ein Lehrjunge aussetzt, so verfällt das ganze Lehrgeld. Stirbt er, so ist das ganze Lehrgeld zu zahlen, wenn schon die halbe Lehrzeit vorbei, ist diese Zeit noch nicht verflossen, so wird das halbe Lehrgeld zurückbehalten.

Der sechste Artikel ordnet an, daß sich die Trompeter- und Pauker-Lehrjungen beim Ältesten des Ortes oder beim Regimentsältesten zu melden haben, dabei ist 1 Taler „ad Cassam“ zu zahlen.

Siebenter Artikel: Wenn Türmer oder andere Instrumentisten die Trompeterkunst zu erlernen begehren, so haben sie den Geburtsbrief vorzulegen [94] und dem Lehrmeister zu überantworten. Die Lehrzeit dauert 2 Jahre und das Aufdingegeld beträgt 50 Taler. Nach vollendeter Lehrzeit aber müssen sie 7 Jahre wie andere freigesprochene Trompeter oder Hoftrompeter warten und unterdessen einen rechten Feldzug, es sei wider den Türken oder andere Feinde tun, und ihres Wohlverhaltens guten Beweis bringen. Alsdann soll „ihme einen Jungen anzunehmen vergönnet und zugelassen seyn“. Zuwiderhandelnde haben das ganze Lehrgeld oder die beim Aufdingen zugegen waren je 10 Taler zu zahlen.

Achter Artikel: Kein Lehrmeister soll dem andern die Jungen abwendig machen bei 50 Talern Strafe. Außerdem darf der Junge nicht paßiret werden.

Neunter Artikel: Wenn der Lehrmeister stirbt, sollen die Aufdinger einen andern bestimmen. Vom halben Lehrgeld erhält die Hälfte die Witwe des Lehrherrn, ein Viertel der neue Lehrmeister, ein Viertel die Cassa. War der Verstorbene ledig, so fällt die eine Hälfte an die Befreundeten, die andere an die freisprechende Kameradschaft.

Zum zehenden soll kein ehrlicher Trompeter bey Verlierung der Kunst mit den Gaucklern, Haustauben, Thürmern oder bey den Glücks-Häfen und dergleichen nicht blasen; auch da es geschähe, daß ein Trompeter sich von der Kunst auf einen Thurm, zu den Gaucklern und Comödianten begebe, solle solcher der Kunst ganz beraubet seyn; da auch irgend ein Thürmer in das Feld käme, solcher unter ehrlichen Trompetern nicht geduldet, auch von keinem Obristen oder Rittmeister befördert werde, er habe dann das Trompeten, wie es gebühret, ordentlich gelernet, und derentwegen seinen ehrlichen Lehr-Brief aufzulegen, oder da er irgend um denselben durch Feind, Feuer oder andere Gefahr kommen und nicht mehr haben könte, genugsame Zeugniß, daß er ehrlich ausgelernet, fürzuzeigen. Was aber die Studenten und Thürmer belanget, sollen dieselben außer der Kirchen und Thürmen, wie auch der Academischen Solennitäten und Zusammenkünfften, keine Trompeten gebrauchen, es wäre denn Sache, daß kein Trompeter in loco vorhanden, oder die Obrigkeit die Thürmer auch auf der Trompeten besoldet.

Zum eilfften soll kein ehrlicher Feld-Trompeter hinfüro des Nachts über die gewöhnliche Zeit auf der Gassen und Creutz-Wegen, weder in öffentlichen Bier- und Weinschank-Häusern, noch sonsten irgend, als bey Fürstl. Gnädiger Herren- und Adelichen Ritterschafften oder sonsten qualificirten Personen mit der Trompeten sich hören oder gebrauchen lassen, welcher sich dißfalls vergreiffen würde, soll nach Erkänntniß der Sache gestrafet werden.

Zwölfter Artikel. Ohne rechtmäßiges Aufdingen darf kein Hoftrompeter mehr unterweisen. „Da aber eine hohe oder Standesperson oder sonst dazu qualifizirte Person zu Begreiffung dieser ritterlichen Kunst Belieben tragen möchte, soll derjenige Trompeter oder Hoftrompeter, so darum ersucht und angesprochen wird, sich zuvor bey den Aeltesten oder der ganzen Cameradschafft deswegen vor der Cassa jedesmal anmelden, gewisse Conditiones anhören und sich dann darum vergleichen.“

Der dreizehnte Artikel bestimmt, daß jeder nur eine Kunst betreiben darf, entweder das Trompetenblasen oder das Pauken.

Vierzehnter Artikel. „Wenn etwa künfftig ein Trompeter oder Heerpaucker freywillig von der Kunst aussetzet oder ein höheres Officium bedienen will“, soll er keine Lehrjungen mehr anlernen. „Da er aber sich zur Ruhe begeben und Wirthschafft oder andere Nahrung suchen und treiben und doch Jungen lernen will“, so muß er’s der Ortscassa oder dem nächsten „Grafens-Trompeter“ melden, das halbe Lehrgeld legen, ordnungsgemäß lernen und freisprechen lassen. „So einer darwieder betreten, der Junge etwa in Ackerbau, Kellerey und nicht zu der Kunst gebrauchet würde, soll solcher Lehrmeister jedesmal um 20 oder 30 Thaler ad Cassam gestrafet, der Junge von ihme weggenommen und einem andern gegeben werden“.

Fünfzehnter Artikel. Welcher Trompeter unsittlich leben würde, hat die obrigkeitliche Strafe zu tragen und darf weder sein eigen Kind noch Lehrjungen anlernen.

Sechzehnter Artikel. Wenn ein Herr einen ausgelernten Jungen nicht ins Feld läßt, „sondern er vor einen Instrumentalisten dienen müßte, [95] könnte zwar derselbe der Kunst nach paßiret werden“, darf aber keine Lehrjungen lernen. „So es auch geschehe, daß ein Leibeigener zu Kunst käme und solche begreiffen wolte, solle solcher sich zuvor von seiner Leibeigenschafft gantz frey machen, widrigen Falls derselbige bey der Kunst weder aufgedinget, freygesprochen, noch sonsten paßiret werde; der Lehrmeister, so hierwider thäte, soll der Cassa mit 50 Thaler verfallen seyn.“

Der siebzehnte Artikel bestimmt die Strafen für ehrenrührige Scheltworte gegen Kameraden. Es sind im ersten Falle 10 Taler, dann 20 Taler, 30 Taler zu erlegen oder es wird „die Trompete zu gebrauchen verboten“. Beim vierten Male „Ehre schelten“ wird „ihme die Kunst eingestellt und gäntzlich niedergelegt“.

Achtzehnter Artikel. Wenn in der Kameradschaft etwas vorfällt, so die löbliche Kunst betrifft, soll jeder auf Erfordern an einem bestimmten Ort, zur bestimmten Stunde erscheinen und nicht fehlen ohne erhebliche „Ehehaffte“ und Ursachen, als Gottes Gewalt und Herrendienste oder dergl., sonst tritt eine jedesmalige Strafe von 1 Taler ein oder nach Erkenntnis.

Neunzehnter Artikel. Tritt die Kameradschaft zusammen, so ordnet sie sich dem Alter nach. Wer dawider handelt, wird bestraft nach Erkenntnis.

Zwanzigster Artikel. Alle Streitigkeiten der Feldtrompeter sollen dem obristen Hof- und Feldtrompeter vorgebracht und dessen Bescheid eingeholt werden und nicht, „wie bishero, ihnen etwas besonders einbilden oder sich ungleicher und unbilliger Rede, als daß sie es im Felde viel anders halten, verlauten lassen. Alle sollen dieser löblichen, ritterlichen Kunst halben zusammenstehen, dieselbe zu manuteniren und darbey einhellig zu leben.“ Zuwiderhandelnde haben 10 Taler Strafe zu legen.

Der Einundzwanzigste Artikel bestimmt die Zusammenkünfte aller halben Jahre, zu Ostern und Michaelis. Dabei hat jeder ehrliche Trompeter zu erscheinen, nur Herrengeschäfte entschuldigen. Hier werden alle Irrungen und Händel entschieden durch den obersten Trompeter jedes Ortes und zwei Mitconsorten. Jeder Teilnehmer hat 1 Gulden zu erlegen, „davon alle Quatember in honorem Sancti Gabrielis Archangeli, als unsers Patroni, in der Kayserlichen Residenz pro defunctis ein Seel-Amt, hingegen für die Lebendigen und ihrem Wohlstand ein Lob-Amt verrichtet, oder aber, wie es irgends anderer Chur- und Fürsten-Höfe Gelegenheit und Devotion mit sich bringet“. Wer seine Quatember nicht zahlt, darf keinen Jungen halten.

Zweiundzwanzigster Artikel. Die Ältesten sollen mit Fleiß warnen, daß niemand dieser Kunst- und Kameradschaft Schimpf und Spott zuziehe oder gar leichtfertige Wort und Rede darüber ausgieße oder es auf die Spitze setze und sich das Ausfordern unterstehe. Die dagegen handeln sollen auf Erkenntnis der Ältesten und der Kameradschaft um ein Ansehnliches gestraft werden. –

Wer diese Artikel unterschrieben hat und nicht hält, soll mit Geldstrafe belegt werden, darf keine Lehrjungen halten oder kann „gantz und gar von dieser ehrlichen und ritterlichen Trompeten-Kunst und Cameradschafft excludirt und ausgeschlossen werden“. Unterschrieben und untersiegelt in der Reichsstadt Regensburg am 14 Juni 1653.

Der Kaiser bestätigte diese Artikel und droht denen, die sie nicht achten, an: seine und des Reichs schwere Ungnade und Strafe, darzu eine Pön, „nemlich dreißig Marck löthiges Goldes in Unsere Kaiserliche Cammer und den andern halben Theil mehr gemeldten Trompetern und Heerpauckern unnachläßig zu bezahlen . . .“ Mit Urkund usw. 7. Juli 1653.

Nr. 3.
Lehrbrief vom Jahre 1765 (teilweise).

. . . Als haben der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Xaverius, Kgl. Prinz in Pohlen und Lithauen, Herzog zu Sachßen, der Chur Sachßen Administrator in Vormundschafft obhöchstgedachter Sr. Chur-Fürstl. Durchl. durch erwehnten dero Ober Hof- und Feld-Trompeter Schrödtern fernerweit gnädigst mir anbefehlen lassen, Ihn seiner ausgestandenen Lehr-Jahre halber frey zu sprechen [96] und wehrhafft zu machen, wie denn auch deßhalber die annoch rückständigen Funffzig Thaler Lehrgeld mir vollends ausgezahlet worden. Solchemnach habe zu gehorsamster Folge dem allergnädigst verliehenen Kaiserl. und Reichs-Privilegio gemäß, heute unten gesetzten Dato in Gegenwart und Beyseyn zu Ende unterschriebenen Herren Ober- auch Hof- und Feld-Trompeter und Heer-Paucker mehrbesagtem Büttner von seinen Lehrjahren im Nahmen Gottes los gesaget, und frey gesprochen, dabey auch demselben zugleich mit untersaget, daß, vermöge der Kaiserl. allergnädigst confirmirten höchstlöbl. Ordnung und Privilegii, er keinesweges befugt seyn soll, nach geschehenen seinen Freysprechen unter[WS 4] Sieben Jahren, ob er auch schon seine ordentlichen Feld-Züge gethan, und deßen genugsamen Beweiß vorzulegen hätte, einigen Discipul zu lernen, auch, daß er sich künfftig wie einen Ehrliebenden Trompeter eignet und gebühret aufführen solle. Welchen allem er gebührend nachzuleben vermittelst von sich gegebenen Handschlages angelobet und versprochen. Darauf habe ich ihn in seine Profession eingesetzet, und gewöhnlichermaßen die Trompete und den Degen übergeben und wehrhafft gemacht. Und gelanget demnach an alle und jede, weß Standes, Dignitaet und Würden die seynd, sonderlich die der Adel- und Ritterlichen freyen Kunst der Trompeten und Heer-Paucken zugethan, mein respective, unterthänig Dienst- und freundliches Bitten, Sie wollen diesem Testimonio vollkommenen Glauben zustellen, und oftgedachtem Büttner vor einen ehrlichen Trompeter achten und halten, selbigen auch zu Wasser und zu Lande, auf Paeße und Clausen frey und ungehindert paß- und repaßiren zu laßen, Ihme auch alle Gnade und Beförderung erweisen. Dieses wird er mit geziemenden Danck erkennen, ich aber bin es in dergleichen und andern Begebenheiten nach Vermögen zu erwiedern lebenslang gefließen. Zu mehrer Uhrkund habe ich dieses, und nebst mir andere Herren Ober auch Hof- und Feld-Trompeter und Heer-Paucker eigenhändig unterschrieben und besiegelt; So geschehen und geben zu Dreßden am 30. Jannarii nach Unsers Heylandes und Seeligmachers Gnadenreichen Geburth im Ein Tausend Sieben Hundert und Fünffund Sechzigsten Jahre.

Sig.:
Christian Friedrich Böhm, Churf. Sächß. Hofsecretarius. Christian Huthsteinert, Churf. Sächß. Hof Caßirer. Christian Friedrich Gutkäß, Churf. Sächß. Oberhoff-Marschall-Amts Copist. Seiner Chur Fürstl. Durchl. zu Sachsen Bestalder Hoff- und Feld-Trompeter als Lehr-Herr, Christian Friedrich Heydenreich. Gabriel Wolff, Churf. Sächß. Hoff-Trompetter. Johann Caspar Wolff, Churf. Sächß. Hoff- und Feldt-Trompetter. Johann Gottfried Frey, Churf. Sächß. Hoff- und Feldt-Trompetter, Aeltester. Johann Benjaminn Wolff, pen. Churf. Sächß. Hoff- und Feldt-Trompetter. Johann Friedrich Schroeder, Seiner Churf. Durchl. zu Sachsen der Zeit bestallter Ober Hoff und Felld-Trompter. Johann Christoph Schlegel, Churf. Sächß. Hof- und Feld-Trompetter, Aeltester. George Andreas Wehlmann Sen., Churf. Sächß. Hof- und Feld-Trompetter. Christian Gottfried Matthaei, Churf. Sächß. Hof- und Feld-Trompetter. Johann Christian Wehlmann, Churf. Sächß. Hof- und Feld-Trompetter. Johann Christoph Hoffmann, Churf. Sächß. Hof- und Feld-Trompetter. Johann Wilhelm Lorentz Kadisch, Churf. Sächß. Hoff Trompeter. Anton Heinrich Unger, Churf. Sächß. Hoff Pauker. Johann Nicolaus Geise, Churf. Sächß. Hof und Feld Heer Paucker, Ältester. Friedrich Wilhelm Heckel, Feld-Trompeter unter der Churf. Sächß. Garde du Corps. Christian Gottfried Weise, Feld-Trompeter unter der Churf. Sächß. Garde du Corps. Christoph Seybicke, Felt Heer Paucker unter der Churf. Sächß. Garde du Corps. Johann Christoph Erdmann Kadisch, Felt und Heer Paucker von Regiment Churfürst.
[97]
Nr. 4.
Lehrbrief vom Jahre 1830,
der letzte seiner Art.

Des Allerdurchlauchtigsten Großmächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Anton, Königs von Sachsen & Meines allergnädigsten Fürsten und Herrn bestallter Hof-Trompeter Friedrich Eduard Wolfframm füge hiermit allen und jeden, weß Standes und Würden sie sind, insonderheit aber denen, so der löblichen freien, adelich und ritterlichen Kunst des Trompetenblasens und Heerpauckenschlagens zugethan sind, zu wissen, daß Se. Excellenz, Herr Erster Hof-Marschall von Tümpling im Namen Sr. Königl. Majestät von Sachsen durch den Ober-Hof-Trompeter Wolfframm mir allergnädigst anbefehlen laßen: Gottlob August Pomsel, Sohn des Fleischhauers und Gastwirths Pomsel in Lockwitz, die löbliche, freie, adeliche und ritterliche Kunst des Trompetenblasens zu erlernen. Diesem gnädigsten Befehl zu gehorsamster Folge, habe ich selbigem am 1. April 1828, nachdem Allerhöchstgedachte Se. Königl. Majestät mir wie gewöhnlich das halbe Lehrgeld von Fünfzig Thalern auszahlen laßen, im Beyseyn des Ober- auch Hof- und Feld-Trompeters, ingleichen des Hof- und Feldheerpauckers, wie gewöhnlich auf Zwei Jahre auf- und angenommen. Wenn nun in dieser Zeit besagter Pomsel durch göttlichen Beistand es so weit gebracht, daß er seiner Feldstücken fähig befunden worden ist, So haben Se. Königl. Majestät mir ferner huldreichst anbefehlen laßen, ihm seiner ausgestandenen Lehrjahre frei zu sprechen und wehrhaft zu machen, wie denn auch deshalb die annoch rückständigen Fünfzig Thaler mir vollends ausgezahlt worden. Solchemnach habe denen allergnädigst verliehenen Kaiserl. und Reichs Privilegien gemäs heute am untengesetzten Dato in Gegenwart derer zu Ende unterschriebenen Herren Ober- auch Hof- und Feld-Trompeter und Hof- und Heer-Paucker, mehrbesagten Pomsel von seinen Lehrjahren im Namen Gottes losgesaget und frei gesprochen, ihm auch, nach Angelobung des gewöhnlichen mittelst von sich gegebenen Handschlags, wehrhaft gemacht[265]. Es gelangt demnach an alle und jede, weß Standes und Würden die seyn, sonderlich die der adelich und ritterlichen Kunst des Trompetenblasens und Heerpauckenschlagens zugethan, mein respective unterthäniges und freundliches Bitten, Sie wollen diesem Zeugniße vollkommenen Glauben beimeßen und oft gedachten Pomsel für einen ehrlichen Trompeter achten und halten, selbigen auch zu Wasser und zu Lande, auf Päßen und Claußen, frei und ungehindert paß- und repaßieren zu laßen, ihm auch alle Gnade und Beförderung erweisen. Dieses wird er mit geziemenden Danke erkennen, ich aber bin es in dergleichen und andern Fällen zu erwiedern Lebenslang beflißen. Urkundlich habe ich diesen Lehrbrief und nebst mir die andern Ober- auch Hof- und Feldtrompeter, ingleichen der Hof- und Heerpaucker unterschrieben und besiegelt. So geschehen zu Dresden, den 15. Februar 1830.

Sig.:
Wolf Friedrich Gotthelf von Tümpling. Friedrich Eduard Wolfframm, Königl. Sächß. Hoftrompeter als Lehrherr. Gottlob Wieduwilt Büttner, Königl. Hoftrompeter. Carl Friedrich Grimmer, Königl. Sächß. Feld- Cammer- und Hoftrompeter. Carl Friedrich Büttner, Königl. Sächß. Hof-Obertrompeter. Carl Heinrich Hammer, Königl. Sächß. Hoftrompeter. Christian August Seybicke, Königl. Sächß. Hof-Her-Paucker. Christian Ludwig Taschenberg, Königl. Sächß. Kammermusikus als Zeuge. Johann Gottfried Zillmann, König!. Sächß. Kammermusicus als Zeuge. C. Franz Schroeter, Kammermusikus als Zeuge. Friedrich Gottlob Pomsel, des Freigesprochenen Vahter.
[98]
Nr. 5.
Lehrkontrakt vom Jahre 1828.
Der letzte seiner Art.

Im Namen der heiligen hochgelobten Dreifaltigkeit Gottes, des Vaters, des Sohnes und des heilgen Geistes, Amen.

Demnach der Allerdurchlauchtigste, Großmächtigste Fürst und Herr, Herr Anton, König von Sachsen u. s. w. unser allergnädigster Herr! mir Friedrich Eduard Wolfframm, Königl. Sächß. Hof- und Feld-Trompeter, einen Scholaren, Namens Gottlob August Pomsel, Sohn des Gastwirths und Fleischhauers Friedrich Gottlob Pomsel zu Lockwitz, die löbliche, adeliche und ritterliche Kunst des Trompetenblasens zu erlernen, allergnädigst anbefehlen lassen, So ist gedachter Pomsel heute am untengesetzten Dato, durch den Königl. Sächß. Hof- und Feldtrompeter Wolfframm in die Lehre auf und angenommen und in Beiseyn sämmtlicher Herren Hof- und Feld-Trompeter, von dem Ober-Hof- und Feld-Trompeter Wolfframm, übergeben worden und verspricht letzterer solchem gehorsamst nachzukommen. – Als wollen Allerhöchstgedachte Se. Königl. Majestät gedachten Scholaren, wie sonst gebräuchlich, die Zeit über, als Zwei Jahre, von Dato an, mit allem Fleiße, soviel Gott Gnade darzu verleihen wird, unterwiesen haben, auf daß er künftig für einen guten Trompeter bestehen möge. Für solche Lehre und Unterweisung nun haben Se. Königl. Majestät mir Friedrich Eduard Wolfframm, Hof- und Feldtrompeter, gewöhnlichermaaßen, bei Aufnehmung ermeldeten Scholarens, alsobald Funfzig Thaler als die erste Hälfte des Lehrgeldes auszahlen lassen, und dann beim Ausgang der Zwei Lehrjahre und Freisprechen, sollen auch die andern Funfzig Thaler dem Lehrherrn oder nach dessen Tode seiner Witwe und Erben vollends ausgezahlet werden, auch so der Lehrherr während der Lehrzeit verfallen sollte, so soll alsdann, denen allergnädigst verliehenen Kaiserlichen Reichs-Privilegien gemäß, der Scholar durch einen Bevollmächtigten vollends ausgelernt und freigesprochen werde. Ferner ist auch gnädig anbefohlen worden, daß oberwähnter Scholar in solcher seiner Lehrzeit seinen Lehrherrn gebührend respectire, allen schuldigen Gehorsam leiste, gottesfürchtig, stille, fromm, verschwiegen und getreu sey, sich gegen ihn und alle andere Herren Ober- auch Hof- und Feld-Trompeter und des Hof- und Heerpauckers der schuldigen Gebühr nach, wie einem ehrliebenden Scholar eignet und gebühret, bezeigen und verhalten, alle Leichtfertigkeiten und Bosheiten, insonderheit Fluchen, Spielen, Saufen, Huren, und wie es sonst Namen haben möge, mit Ernst vermeiden, Auch soll er seine Aufwartung beim Oberhofmarschall-Amte treulich und mit allem Fleiße verrichten, und alles was daselbst anbefohlen wird, sogleich dem Herrn Ober-Trompeter melden, damit es besorgt werden kann. – Welches nun und daß dieses alles gehalten werden sollte, obgedachter Scholar sowohl seinen Lehrherrn, als auch denen sämmtlichen Ober- auch Hof- und Feld-Trompetern und Hof-Heerpaucker, wie auch denen übrigen Feldtrompetern mit Hand und Mund angelobet und versprochen.

Urkundlich ist dieser Contract aufgerichtet, am untengesetzten Dato von sämmtlichen Herren Ober- auch Hof- und Feld-Trompetern und Hof- und Heer-Paucker im Namen Gottes eigenhändig unterschrieben und besiegelt worden. – So geschehen zu Dresden am 24. März 1828.

(Unterschriften:) Friedrich Eduard Wolfframm, Kgl. S. Hof- und Feld-Trompeter als Lehrherr. Johann Friedrich Wolfframm, Kgl. Sächß. Ober-Trompeter. Gottlob Wieduwilt Büttner, Hof- und Feldtrompeter. Johann George Klemm, Kgl. S. Hof- und Cammer Trompeter. Carl Friedrich Grimmer, Kgl. S. Hof- und Feld-Trompeter. Carl Friedrich Büttner sen., Kgl. S. Hoftrompeter. Christian August Seybicke, Kgl. S. Hof-Heer-Paucker. Adolph Ferdinand Roßberg, Trompeter.


[99]

Carl Maria von Webers
romantische Sendung zu Dresden.


Von
Carl Johann Perl.





Anmerkung Wikisource:

Carl Johann Perl starb 1979, seine Texte werden

2050 in Deutschland gemeinfrei.


Die folgenden Seiten bleiben bis dahin

geschwärzt.




  1. Katholischen Gottesdienst abzuhalten, war nur den Gesandtschaften gestattet, und der Zutritt war den Dresdnern strengstens verboten.
  2. Man vergleiche hierzu die Abbildungen in O. Schmid, Die Heimstätten der sächsischen Landestheater, Dresden, Alfred Waldheim & Co., 1919.
  3. Die Hoftrompeter wurden urkundlich zuerst im Jahre 1402 erwähnt. Sie hatten u. a. täglich auch das Tafelsignal zu blasen und taten auch Furier- und Kurierdienste. Im Jahre 1709 gab es 1 Oberhof-, 12 Hoftrompeter und 1 Pauker, 1736 13 Hoftrompeter, 2 Pauker, 1 Trompeter- und 1 Paukerscholaren. Später sank die Zahl auf 7, dann auf 6, zuletzt auf 5 (4 Trompeter und 1 Pauker), die bis in die Mitte der 30er Jahre auch noch in der Königlichen Kapelle Dienst taten. Jetzt werden die Intraden während des Hochamts und beim Tedeum von 2 Hoftrompetern und 2 Trompetern der Kapelle geblasen. Früher blies man noch am Schlusse des Tedeums und noch früher auch noch der Hochämter 8- bis 16taktige Fanfarenmärsche, wie solche, Zelenka zugeschriebene und als (6) Marcie per la Cavalleria bezeichnete, der Verfasser unter dieses Meisters Noten fand (vergl. Musik am sächsischen Hofe, Band 9). Bis jetzt bliesen die Hoftrompeter auch beim evangelischen Hofgottesdienst zur Eröffnung und am Schlusse des Landtags, u. a. das „Herr Gott, dich loben wir“, und zwar in Hofuniform.
  4. Nähere Einzelheiten hierzu und zum Folgenden s. Dr. Wilh. Schäfer, Die katholische Hofkirche zu Dresden, 1851, und M. Fürstenau, Geschichte der Musik und des Theaters am Hofe zu Dresden, II., 1862.
  5. Zu diesen und den folgenden Angaben vergl. Fürstenau, Geschichte der Musik und des Theaters am Hofe zu Dresden, 1862, II., S. 40.
  6. Die jetzt gesungenen sind von Ingegneri, wurden jedoch früher Palestrina zugesprochen. Doch ist das Benedictus Dominus in der Karwoche von Silvani.
  7. Als letztes dieser Karsonnabend-Oratorien kam am 25. März 1826 Naumanns I Pellegrini al santo sepolcro zur Aufführung. Von da an traten an die Stelle dieser Aufführungen die Palmsonntagskonzerte zum Besten des Unterstützungsfonds für die Witwen und Waisen der Kapellmitglieder, um dessen Gründung sich Morlacchi besondere Verdienste erwarb.
  8. Vor ihm hatte es 1711–16 der Organist P. Cosmorsky geführt.
  9. Auf ihre Veranlassung hin erfolgte mit dem Ankauf der musikalischen Hinterlassenschaft eines Volumier, Heinichen, Pisendel, Ristori u. a. m. auch derjenigen Zelenkas, und damit wurde der Grundstock gelegt zu den reichen Schätzen, die das Musikarchiv der katholischen Hofkirche barg und die heute die Landesbibliothek besitzt.
  10. Diese Abbildung des Castrum doloris in der katholischen Hofkapelle s. II. Band der B. M. Lindauschen Geschichte Dresdens. (S. 448–49).
  11. Daraus Altsolo mit Orgel „Jerusalem, o wende dich“ bei Herm. Beyer & Söhne in Langensalza, ebenda Weihnachtsgesang für 3 Solo- oder Chorstimmen (Sopran und Alt).
  12. Als Kirchensymphonie, d. h. an Stelle des erst in den 40er Jahren des XIX. Jahrhunderts eingeführten Graduale wurde ein Concerto grosso von dem berühmten Geiger und Konzertmeister J. G. Pisendel gespielt. Fürstenau, Beiträge z. Gesch. d. Kgl. Sächs. Musikal. Kapelle, 1849 (S. 144).
  13. Karl Näke, Gesanglehrer am Blindeninstitut in Dresden, berichtet in seinen „Gesprächen und Unterhaltungen mit verschiedenen Personen“ (Manuskript, begonnen am 19. September 1841, beendet am 5. April 1871; im Besitz des Verfassers) nach Aloys Miksch Erzählung: Hasse soll, als er das Motiv zu seinem Tedeum gefunden hatte, es einem Bauer auf den Rücken geschrieben haben, um es vor Augen zu haben und zu sehen, was sich daraus machen ließe. Der zum Schlusse vorkommende Kanon soll besonders Weber entzückt haben; er hatte behauptet, daß es auf diese Worte kein schöneres Thema gebe. Darüber, weshalb Hasse daraus nicht eine vollständige Fuge gemacht hätte, sagte Miksch, er habe entweder nicht Zeit genug gehabt, oder die Komposition wäre ihm sonst zu lang geworden. Doch waren hier, wie einzuschalten ist, wohl kirchliche Anschauungen und Vorschriften maßgebend.
  14. Proben geistlicher Musik von Hasse in „Musik am sächsischen Hofe“: 1. Band (Tedeum), 2. Band Hasse-Album: Ouvertüre z. Oratorium „I Pellegrini“, Domine Deus a. D-Moll-Messe, Chor a. Oratorium „La conversione di Sant’ Agostino“, Dies irae und Recordare Jesu a. Requiem in C-Dur); sämtlich in der Klavierübertragung. Ferner: 7. u. 8. Band Ausgewählte geistliche Gesänge (Arien usw.) für Sopran und Alt mit Klavier-(Orgel-)Begleitung. Das Tedeum und das dazu gehörige schöne Regina Coeli erschien vierhändig (Burckhardt) bei Ad. Brauer, Dresden. In einer Missa intiera (d. h. vollständigen) in F-Dur ragt ein vierstimmiger Et incarnatus und Crucifixus hervor.
  15. Nach Näkes Aufzeichnungen. Naumann habe in solchem Falle ein blaues Schleppsamtkleid getragen. An Stelle der üblichen Notenrolle bediente sich zuerst C. M. v. Weber des Taktstockes.
  16. Adolf Hantzsch, Hervorragende Persönlichkeiten in Dresden und ihre Wohnungen. Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens, 25. Heft, 1918.
  17. Auf Vorschlag des Directeur des plaisirs von König vom Jahre 1771 erhielten Schuster und Seydelmann für eine neue Messe 12, für eine Vesper 6, für eine Litanei 4, für einen Psalm 2 Dukaten. (Franz Seydelmann; Rudolf Cahn-Speyer, Leipzig, 1909.) Der humane und gastfreie Abt des Benediktinerstifts St. Peter in Salzburg regalierte einen Mich. Haydn in ähnlichen Fällen mit einer Weinspende, wie dieser ihm auch die Nachlassung des Hauszinses mit einem Opfer von 100 Gradualien vergalt. (Biogr. Skizze von Mich. Haydn; Schinn & Otter, Salzburg, 1808.)
  18. Proben im 4. Band der „Musik am sächsischen Hofe“. Binders ältester Sohn August folgte ihm nach seinem Tode im Amt.
  19. Das Magnifikat aus der „Königlichen Vesper“ und das überliefertermaßen bei den Beisetzungsfeierlichkeiten verstorbener Mitglieder des Königshauses aufgeführte Salve Regina im III. Band der Musik am sächsischen Hofe.
  20. Band I der Musik am sächsischen Hofe enthält ein im Kirchenrepertoire bevorzugtes Ave Maria. Ein Weihnachts-Pastorale „Salve puer“ erfreut sich gleicher Gunst.
  21. Siehe Band I der Musik am sächsischen Hofe.
  22. Das Et incarnatus est und Crucifixus der A-Dur-Messe (Satz 20) in C. H. Dörings Sammlung geistlicher Vokalmusik (L. Hoffarth).
  23. Band I der Musik am sächsischen Hofe.
  24. O. Schmid. Geschichte der Dreyßigschen Singakademie. 1907.
  25. Ganz abfällig und die Musik parodierend habe sich nach Rochlitz Mozart bei Doles in Leipzig über die Messe eines Komponisten (Naumann?) der „als Kirchenkompositeur angestellt sei, aber ein offenbares Talent für die komische Oper habe“; was freilich besser auf Schuster passen würde. „Vater Doles“ habe sie ihm auf sein stetes „Ist ja all’ nichts“ zur Prüfung mitgegeben gehabt.
  26. Agnus Dei aus der E-Dur-Messe (Nr. 5) im I. Band der Musik am sächsischen Hofe. Agnus Dei aus der Messe Nr. 7 in C. H. Dörings Sammlung
  27. Den Leib hatte Kaiser Alexander nach Petersburg überführen und am 14. Otober 1814 in der katholischen Kirche beisetzen lassen. Vergl. hierzu Johann Victor Moreau, Sein Leben usw. Dresden 1816, Arnoldische Buchhandlung.
  28. Das Sanctus und Osanna im I. Band Musik am sächsischen Hofe (Klavierbearbeitung).
  29. Das Benedictus im I. Band Musik am sächsischen Hofe (Klavierbearbeitung).
  30. Als solcher folgte er im Jahre 1792 Anton Teyber im Amt.
  31. Miksch war als Kapellknabe Schüler des seit 1764 als Instruktor am Kapellknabeninstitut tätigen Tenoristen Ludwig Cornelius, dann (1783) Vize-, dann (1786) Zeremoniensänger an der katholischen Hofkirche. Der Nachfolger Cornelius' war der obengenannte seinerzeit als Lieder-Sänger und -Komponist gefeierte Hurka (gest. 1805 in Berlin), und ihm war im Jahre 1788 der Sänger Mariottini gefolgt.
  32. Chr. Carl Josias Freih. v. Bunsen. Aus seinen Briefen geschildert von seiner Witwe. Deutsche Ausgabe verm. durch Friedr. Nippold, Leipzig 1868.
  33. Hedwig Abeken geb. Olfers: Heinrich Abeken, Ein schlichtes Leben in bewegter Zeit. Berlin 1894.
  34. Das Kredo im I. Band der Musik am sächsischen Hofe.
  35. Von C. H. Döring in seiner Sammlung geistlicher Vokalmusik für 1 Singstimme mit Klavier oder Orgel veröffentlicht. (C. Hoffarth, Dresden.)
  36. Die Posaunen intonieren im Kredo den liturgischen Gesang des Priesters als cantus firmus.
  37. Saffaroli erhielt 17000, Tarquinio 14000 Taler Gehalt! (Dr. Kurt Kreiser; C. A. Reißiger. Dresden, 1918, S. 78.)
  38. Eine gegenteilige Annahme läßt die Weise auf den Ausklang (Alleluja) einer Antiphonie zum Magnificat Toni quarti zurückgehen.
  39. Eine Abschrift aus der aus dem Jahre 1606 stammenden deutschen gedruckten Ausgabe – die in böhmischer Sprache stammt aus dem Jahre 1561 – besitzt der Verfasser dieser Schrift.
  40. In einem solchen kam am 31. Mai 1673, am 60. Geburtstag des Kurfürsten Johann Georg II., ein von diesem selbst komponiertes Laudate Dominum omnes genter (117. Psalm) zum Introitus mit Trompeten und Pauken zur Aufführung. Die Komposition erschien in der Klavierübertragung nach dem Original im 1. Band der Musik am sächsischen Hofe, in der Bearbeitung für den praktischen Gebrauch bei Hermann Beyer & Söhne, Langensalza.
  41. Eine gewisse Gleichgültigkeit ihr gegenüber belegt vielleicht das bei den Akten sich findende, unterm 3. Juni (1848) an ihn gerichtete Schreiben des damaligen Intendanten von Lüttichau: „Seine Majestät der König hat mir vorigen Sonntag durch den Herrn Obersthofmeister von Minckwitz sagen lassen, daß die Messe am Sonntag nicht gut gegangen und dies dem Dirigenten zur Nachachtung insinuiert werden möchte; da Röckel diese Woche hat, glaubte ich, daß dieser die Messe aufgeführt, die von Naumann war, machte ihm darüber vorigen Mittwoch die nötige Vorstellung; er versicherte, er habe Sonntag Vormittag Probe von Eisel und Beisel (Baron Beisele und sein Hofmeister Dr. Eisele, Posse „nach Feldmann, Musik von Ignaz Lachner und andern Komponisten“) auf dem Linckeschen Bad gehabt und Sie hätten die Messe dirigiert. Ich sehe mich dabei genötigt, Sie davon, daß Seine Majestät sich dagegen ausgesprochen, in Kenntnis zu setzen und schreibe deshalb zur Nachachtung diese Zeilen, da ich nicht weiß, ob Sie heute auf die Expedition kommen und ich es nicht länger verschieben kann.“
  42. In einer „pietätvoll sorgfältigen Bearbeitung“ brachte Wagner Palestrinas Stabat mater am 8. März 1848 in einem Abonnement-Konzert der Kapelle im damals neuen, von Semper erbauten Theater zur Aufführung. Glasenapp. II. Band. S. 213.
  43. Vgl. hierzu in dem Voranstehenden Wagner, Ges. Schriften, Wolfgang Golther, II. 254. Entwurf zur Regeneration eines deutschen Nationaltheaters und IX. Band. 79. 84.
  44. C. Niese. Die Kirchenmusik in der katholischen Hofkirche zu Dresden. Wien. 1865.
  45. Ein gesanglich-melodiöses Vater Unser für 1 Singstimme und Klavier (bez. Orgel) erschien bei Ad. Brauer, Dresden.
  46. Seine wohl überhaupt erste Aufführung in Dresden fand am 9. November 1812 in der Neustädter Dreikönigskirche durch die Dreyßigsche Singakademie unter Leitung ihres Gründers statt. (D. Schmid, Geschichte der Akademie, Dresden 1907.)
  47. Otto Schmid: Edmund Kretschmer. Dresden 1890. S. 89. Nach seinem im Jahre 1908 erfolgten Tod wurde sein Sohn, Franz Kretschmer, später zum Königl. Musikdirektor ernannt, Instruktor der Kapellknaben und Leiter der Vokalmusiken. Verfaßte dankenswerte Aufzeichnungen (Manuskript) über seine Tätigkeit am Kapellknaben-Institut, beginnend mit dem 1. Otkober 1897.
  48. Die berühmte Marcellus-Messe hatte Zelenka in Abschrift aus Italien mitgebracht.
  49. Forrer, Reallexikon, S. 852.
  50. 1. Mos. IV, 21. – 4. Mos. X, 2. 8. 9. 10. – 1. Sam. XIII, 3. 4. – 2. Sam. II, 28; VI, 15; XVIII, 16; XX, 22. – 1. Kö. I, 34. 39. – 2. Kö. IX, 13. – 1. Chro. XV, 24. 28; XVI, 6. 42. – 2. Chro. V, 12; XV, 14; XXIII, 14. XXIX, 26. – Esr. III, 10. – Neh. XII, 35. 41.– Ps. 27, 6. 89, 16. 98, 6. – Jerem IV, 5. – Hesek. XXXIII, 3. – Hos. V, 8. – Zeph.I, 16, – 2. Makk. XV,25.
  51. Altenburg, Versuch einer Anleitung zur . . . Trompeter- und Paukerkunst, S. 18/19. – Edward Buhle, Die musikalischen Instrumente in den Miniaturen des frühen Mittelalters, S. 12.
  52. Praetorius, Syntagma musicum, II. Teil.
  53. Buhle, Die musikalischen Instrumente in den Miniaturen des frühen Mittelalters, S. 12–31.
  54. 1254 hatte Heinrich der Erlauchte dem Papste ein Kyrie und Gloria übersendet, die mit kirchlicher Genehmigung beim Gottesdienst gesungen werden sollten. v. Langenn, Herzog Albrecht der Beherzte, S. 408.
  55. Gretschel, Geschichte des Sächsischen Volkes und Staates. I, S. 200.
  56. Neues Archiv für Sächs. Geschichte, Bd. XVIII, S. 1–30.
  57. C. d. S. reg. I, Bd. II, S. 297/298.
  58. Hauptstaatsarchiv Dresden O. 5358, ohne Datum.
  59. Cop. 32, f. 78 b.
  60. Loc. 4334, Nr. 15. Bescheyd der voyte. 1455–57. Bl. 33 f.
  61. Loc. 4336, Nr. 23, S. 252. Rechnunge der Amptlewte – 1472. Zur Ergänzung diene: „Item 1 fl 1 schilling 3 ₰ vor ein messer meinem gn. h. hertzogen Ernsten, item 1 fl vor ein messer pro Domino Alberto. Item 10 schilling 20 ₰ vor compast meinem gn. h.“ (gewiß als Wegweiser auf seinen Feldzügen).
  62. Loc. 4337, Nr. 33. Ußcog aller Inname – 1470/71. S. 23.
  63. Neues Archiv f. Sächs. Gesch., XXIX, S. 160.
  64. von Langenn, Herzog Albrecht, S. 75.
  65. von Langenn, Herzog Albrecht, S. 108.
  66. Loc. 4491. Verschreibung über Bergwerke. S. 104. 1 Wehr = 14 Lachter.
  67. Joh. Christoph Friedrich Gerlach, Statuta der Stadt Freiberg. S. 124.
  68. Zedler, Lexikon. Band 45, f. 1106.
  69. Schäfer, Sachsen-Chronik, S. 317.
  70. Schäfer, Sachsen-Chronik, S. 317.
  71. Noch besonders genannt Herzog Friedrichs Trommeter, Silberpauker und Zinkenbläser.
  72. von Langenn, Herzog Albrecht. S. 492.
  73. Neues Archiv f. Sächs. Gesch. IV, S.105.
  74. Richter, Verwaltungs- und Verfassungsgeschichte von Dresden. III, S. 269.
  75. Neues Archiv III, S. 241.
  76. Loc. 8678. Allerley Ausgaben . . .
  77. Loc. 7344. Cammer-Rechnungen de anno 1544–1600.
  78. Neues Archiv XIV, S. 179.
  79. Lünig, Reichstagsabschiede. S. 602. 605.
  80. Fürstenau, Beiträge zur Geschichte der Kgl. Sächs. musikal. Kapelle, S.30.
  81. Fürstenau, ebenda. S. 31.
  82. Loc. 10289. Futter-Zeddell. 1562.
  83. Loc. 8679. Verzeichnis des Hofstaates. 1554 – 89. fl. 6.
  84. Loc. 33342. Bestallungen. Generalia 1927. S. 213.
  85. Loc. 33342. Bestallungen. Generalia 1927. S. 376.
  86. Loc. 33342. Bestallungen. Generalia 1927. S. 377 f.
  87. Im Gegensatz zu diesem „40jährigen Diener“ finden wir in den Akten eine große Anzahl von Hoftrompetern, die nur wenige Jahre in Stellung waren.
  88. Loc. 7333, Nr. 3. Allerley Vortragen. f. 584b.
  89. Loc. 8684. Hofbuch 1591.
  90. Lindau, Geschichte von Dresden, S. 434.
  91. Neues Archiv XIV, S. 188.
  92. Confirmationes CLXXXV, S. 251 b.
  93. H. u. F. = Hof- und Feldtrompeter, F. = Feldtrompeter.
  94. Confirmationes CLXXXV, S. 253.
  95. Ebenda, S. 247 f.
  96. Fürstenau, S. 31.
  97. Kgl. Oberhofmarschallamt, Acta, die Hoftrompeter betr. 1715–1840. K. XII. 21. S. 37.
  98. d. s. Stadtpfeifer, gehörten also zum „Rathaus“, von dessen Balkon aus sie oft musizierten. Ergänzend sei bemerkt, daß man die Hofpfeifer und Hautboisten „Apostel“ nannte. Die Schalmei wandelte sich im Laufe der Zeit zur Hautbois, der Dulcian zum Fagott (um 1690).
  99. H.-St.-A. Confirmationes Privilegiorum XXII.
  100. Dresdner Geschichtsblätter, XXVIII. Jhrg., Nr. 2/3, S. 113f.
  101. v. Weber, Aus vier Jahrhunderten II, S. 448.
  102. Fürstenau, I. S. 172.
  103. Dresdner Geschichtsblätter, XXVII. Jhrg., H. 23, S. 114, vergl. Altenburg, S. 47.
  104. Über Berg und Tal, XXVII. Jhrg., S. 251.
  105. Altenburg, S. 48.
  106. Kgl. Oberhofmarschallamt, Acta, die Hoftrompeter betr. 1715–1840. K. XII. 21. S. 31.
  107. Ebenda, S. 19. – Altenburg, S. 54.
  108. Codex Legum Militarium Saxonicus, S. 1191 f.
  109. 1407 noch „Posuner“ = Businer, 1467 Tromettin. (Kop. 32, fol. 69 b. – Loc. 4335, Nr. 18, f. 102.)
  110. Eichhorn, Die Trompete in alter und neuer Zeit. S. 2. (Dante, Inferno Cant. XXI.)
  111. Altenburg, S. 22.
  112. Zedler, Universallexikon, Bd. 45, S. 1106 f.
  113. Eichhorn, S. 2.
  114. Agricola, Musica Instrumentalis. Deudsch 1528. S. 16.
  115. Neues Archiv f. Sächs. Geschichte, Bd. XXIX, S. 160.
  116. Eichhorn, S. 9, 10.
  117. Riemann, Musiklexikon 1900, S. 1162.
  118. Altenburg, S. 62.
  119. Akten des Königl. Oberhofmarschallamtes Lit. K, Kap. XII, Nr. 19, Vol. 2, S. 54, Kgl. Hoftrompeter und Pauker betr.
  120. Ebenda. Hoftrompeter F. E. Wolframm, Schückel, Mörtzsch.
  121. Altenburg, S. 11/12.
  122. Joh. Gottfried Walther, Musicalisches Lexicon, 1732, Tab. VIII, Fig. 13. Joh. Lorenz Albrecht, Gründliche Anleitung in den Anfangslehren der Tonkunst . . ., 1761, S. 112. Clarino.
  123. Der Verfertiger ist der Dresdner Silber- und Goldschmied C. G. Ingermann (gest. 1771). Der Preis eines Instrumentes soll 100 Taler gewesen sein.
  124. Zeitschrift für Instrumentenbau, XXX. Band. 1909/10. P. E. Richter: „Eine zweiventilige Trompete aus dem Jahre 1806 . . .“
  125. Altenburg, S. 95.
  126. Eichhorn, S. 42.
  127. Loc. 4335, Nr. 18. Hofhaltungssachen. S. 102.
  128. Loc. 4337, Nr. 33. Vßcog aller Inname . . . 1470/71.
  129. Landesbibliothek zu Dresden, Hist. Sax., C. 25.
  130. Stadtmuseum, Radierung von Daniel Bretschneider.
  131. Zeitschrift für Historische Waffenkunde, Bd. VIII, S. 191.
  132. Neues Archiv XI, S. 277.
  133. Neues Archiv XIV, S. 201
  134. Fürstenau I, S. 200.
  135. Altenburg, S. 89.
  136. Wurde hier unter König Friedrich August II. (1836–54) eingestellt.
  137. Zum Vortrag gelangten Kompositionen und Arrangements für 4 Trompeten und Pauken, eine große Anzahl (ca. 20) stammten aus der Feder meines Vaters, des Oberhoftrompeters F. A. Mörtzsch.
  138. Schütz war Oberkapellmeister, Albrici Kapellmeister und Perandi Vizekapellmeister in Dresden. Über ihre Kompositionen vergl. Fürstenau I, S. 145, 146, 165.
  139. Dresdner Geschichtsblätter, Band II, Jhrg. VI., S. 12.
  140. Fürstenau, I, S. 6.
  141. Giovanni Pietro Aloisio de Palestrina, 1524 in Palestrina, dem alten Praeneste geboren, der „Princeps Musicae“, 2. Febr. 1594 gestorben.
  142. Christoph Bernhard, vor 1651 Kapellknabe (Altist), seit 1653 Vizekapellmeister, 1689 Kapellmeister, stirbt 24. Nov. 1692 (nach Fürstenau 1694).
  143. Acta, den Kirchen- und Theaterdienst der Hoftrompeter betr. 1834–64 (Oberhofmarschallamt.)
  144. ebenda.
  145. Als Kuriosum sei erwähnt: In der Oper „Aetius“ von Hasse, 1755, schlug der alte Hofpauker aus lauter Begeisterung ein Loch in die Pauke. – Bei den heroischen Opern Hasses wurden die Hoftrompeter stark in Anspruch genommen.
  146. Neues Archiv, B. IX, S. 9. Ein Bild bringt das Textbuch zu dem Ballett „Die 7 Planeten“, Landesbibliothek, und P. G. Hilscher im „Sammler“.
  147. H.-St.-A. Generalia 1924. Bestallungen 1575.
  148. Fürstenau, 1849, S. 69/70.
  149. Fürstenau, 1849, S. 92.
  150. ebenda S. 98/99.
  151. ebenda S. 110.
  152. ebenda S. 187.
  153. In Moritzburg baute Ezechiel Eckhart 1656–64 den Wendelstein, „darauf der Trompeterstuhl steht“. Dresdner Geschichtsblätter, Bd. V, Jhrg. XVIII, S. 33.
  154. Auf Wunsch der letzten drei Könige bliesen die Trompeter oft Quartette und Quintette (3 Trompeten in B, Alt- und Tenorhorn) vor den fürstlichen Familien und ihren Gästen.
  155. Abgedruckt bei Teuchert/Haupt, Musik-Instrumentenkunde in Wort und Bild, S. 35.
  156. z. B. von Alberici, nach 1663 Kapellmeister, „3 Symphoniae“ als Tafelmusik für Trompete, Violine oder Fagott.
  157. Kgl. Oberhofmarschallamt, Acta, die Hoftrompeter betr. Vol. 2. XII. Nr. 19. 1752–1851.
  158. ebenda. Acta, K. XII. 21.
  159. Hasche, Urkundenbuch zur Dresdner Geschichte, S. 661.
  160. Schäfer, Sachsenchronik, II. Serie, H. 1, S. 82.
  161. H-St.-A. Generalia 1924. Bestallungen 1575.
  162. Cop. 326, f. 311.
  163. Vergl. Neues Archiv I, S. 132, 169, 170. IX, S. 240, 244, 245 u. a. m.
  164. Dresdner Gesch.-Blätter, Bd. II, Jhrg. VIII, S. 157 f.
  165. Ebenda, Bd. IV, Jhrg. XVI, S. 203.
  166. Dresdner Gesch.-Blätter, Bd. III, Jhrg. XI, S. 91.
  167. Altenburg, S. 27.
  168. Neues Archiv, XIV, S. 183.
  169. Meiche, Sagenbuch, S. 306.
  170. Kgl. Oberhofmarschallamt. Acta, die Hoftrompeter betr. Vol. I, 1758–61.
  171. Ebenda, K. XII, 21.
  172. Loc. 10289, S. 30. „Futter Zeddell . . .“
  173. Fürstenau 1849, S. 42.
  174. Loc. 7318, f. 54. Cammersachen 1607.
  175. Neues Archiv XIV, S. 202.
  176. Fürstenau, Zur Geschichte der Musik . . ., S. 197.
  177. vergl. Neues Archiv I, S. 132, 169, 170. IX, S. 240, 244, 245.
  178. Finanz-Archiv. Loc. 33342. Bestallungen. Generalia 1927, S. 377.
  179. Neues Archiv XIV, S. 191.
  180. Ebenda, S. 179.
  181. Loc. 8679. Verzeichnis des . . . Hofstaates. 1554–89. S. 162.
  182. 12 Hof-, 5 Feldtrompeter.
  183. Fürstenau I, S. 198.
  184. Zedler, Universal-Lexikon.
  185. Loc. 8678. Allerley Ausgaben . . . S. 23, um 1550.
  186. XVI. Artikel.
  187. VII. Artikel.
  188. XII. Artikel.
  189. Siehe V. und IX. Artikel der Privilegien.
  190. Altenburg, S. 36.
  191. Aus einem Lehrbrief vom 24. März 1828.
  192. Mein Vater legte gewässerte Leinwandläppchen auf.
  193. Altenburg, S. 121f.
  194. Fürstenau I, S. 200.
  195. Fürstenau II, S. 58.
  196. Kgl. Oberhofmarschallamt. Consignation derer Trompeter- und Paucker Scholaren vom Jahre 1707 an bis 1832.
  197. Nach einem Lehrbrief vom 30. Januar 1765.
  198. Der Hoftrompeter Gottfried Laue ließ 2 Söhne als Scholaren einschreiben, den einen 1734, den andern 1738.
  199. Kgl. Oberhofmarschallamt, Consignation der Trompeter und Pauker. K. XII, Nr. 22.
  200. Artikel VII.
  201. Artikel XVI.
  202. Kgl. Oberhofmarschallamt. Acta, die Hoftrompeter betr. Vol. 2. S. 54.
  203. Kgl. Oberhofmarschallamt. Acta, die Hoftrompeter betr. Lit. K. Cap. XII. Nr. 19. Vol. 3.
  204. Mein Vater übte zu Hause auf zwei Stühlen mit neueingezogenem Rohrgeflecht und erwarb sich dadurch bald die nötige Fertigkeit der Handgelenke.
  205. Kgl. Oberhofmarschallamt. Acta, die Hoftrompeter betr. Lit K. Cap. XII. Nr. 19. Vol. 3.
  206. Die Kameradschaft zu Wien genoß auch noch besonderes Ansehen.
  207. Hoffmann, Codex Legum Militarium Saxonicus. (1763). S. 1193.
  208. Ebenda, S. 1190/91.
  209. Altenburg, S. 31.
  210. Kgl. Oberhofmarschallamt, Acta, die Hoftrompeter betr. 1752–1851. XII. Nr. 19. Vol. 2.
  211. Loc. 7344. Cammer-Rechnungen de anno 1544–1600. f. 6.
  212. Loc. 8679. Verzeichnis des bey Churfürst August und Christianen  . . . gehaltenen Hofstaats . . . 1554–89.
  213. Loc. 33342. Fin. Arch. Bestallungen. Generalia 1935.
  214. Loc. 8684. Hofbuch 1591.
  215. ebenda S. 17.
  216. Fürstenau I, S. 200.
  217. ebenda I, S. 263.
  218. Fürstenau, Zur Geschichte der Musik und des Theaters, II, S. 19.
  219. Fürstenau II, S. 58.
  220. Kgl. Hofmarschallamt. Acta, die Hoftrompeter betr., 1705–1840.
  221. Loc 7333, Nr. 3, S. 584b. Allerley Vortragen.
  222. Joh. Carl Schneeberg aus Österreich von Burgk an der Linden, Joh. Gierig Hermann Fiedler aus Leutmerig in Böhmen. Beide traten ausnahmsweise bei Beginn der Lehre ins Nassauische Kürassierregiment ein.
  223. Kgl. Oberhofmarschallamt. Acta, die Hoftrompeter betr., K. XII, 21.
  224. von Weber, Aus vier Jahrhunderten, II, 448.
  225. Fürstenau I, S. 172. Es waren 120000 Taler vorhanden.
  226. Schultes, Diplomat. Geschichte des Gräfl. Hauses Henneberg, II, S. 417.
  227. Cop. 326, f. 6.
  228. Loc. 7333, Nr. 3, S. 197b. Allerley Vortragen.
  229. Loc. 7333, Nr. 3, S. 584b.
  230. Über Berg und Tal, Jhrg. XXXII, S. 438.
  231. Loc. 8679. Verzeichnis des . . . Hofstaats. 1554–89. S. 183.
  232. Loc. 8684. Hofbuch 1591.
  233. Altenburg, S. 63.
  234. Ebenda, S. 27.
  235. Privilegien von 1653, VI. 14. Artikel XIV.
  236. Loc. 7333, Nr. 3. Allerley Vortragen. S. 197b. – Dresdner Geschichts-Blätter, B. III, Jhrg. XI, S. 109.
  237. Kgl. Oberhofmarschallamt. Acta, die Hoftrompeter betr. XII, Nr. 19, Vol. 2. Joh. Georg Klemm, 1823.
  238. Neues Archiv, XXIX, S. 160. – Langenn, Albrecht der Beh., S. 483/91.
  239. Loc. 4337, Nr. 33. Ußcog aller Inname, 1470/71.
  240. Landesbibliothek Dresden, Hist. Sax. C. 25.
  241. Otto Richter, Dresdner Bilderchronik, I. Teil.
  242. Das Tor (Weißerizstraße 72) stammt aus der inneren Stadt und ist wahrscheinlich nach der Beschießung der Stadt durch die Preußen aus dem Schutt nach der Friedrichstadt gekommen.
  243. Lindau, Geschichte von Dresden, S. 434.
  244. Neues Archiv XIV, S. 201
  245. Fürstenau I, S. 200.
  246. Unter dem Obersthofmarschall Graf Vitzthum von Eckstädt wurden seit 1900 ungefähr zur Gala hohe Stiefel getragen.
  247. Richter, Verfassungs- u. Verwaltungsgeschichte der Stadt Dresden, II, S.4.
  248. Ebenda, III, S. 269.
  249. Cop. 326, S. 6.
  250. Ratsarchiv C. XIX, 2, 5. 6, 12. Bürgerbuch 1580–1637.
  251. Richter, ebenda, I, S. 428.
  252. Loc. 7333, Nr. 3. Allerley Vortragen. S. 197b.
  253. Contractbuch de anno 1607–1609, Bl. 268b.
  254. Ratsarchiv, Bürgerbuch 1580–1637. C. XIX. 2. S. 174b.
  255. Ebenda, S. 184b.
  256. Contractbuch de anno 1634–37, Bl. 82b.
         (Die Notizen 1 bis 4 verdanke ich Herrn Privatus Carl Hollstein.)
  257. Dresdner Geschichts-Blätter, B. III, Jhrg. XI, S. 109.
  258. Kleine Chronik von Radeberg, 1912, S. 30.
  259. Über Berg und Tal, Jhrg. XXXII, S. 438.
  260. Akten des Amtsgerichts Tharandt, Nr. 448. (Diese Angabe verdanke ich Herrn Archivrat Dr. Brabant, Dresden.)
  261. Richter, Atlas zur Geschichte Dresdens, Nr. 11.
  262. Trautmann, Kaditz bei Dresden, in den Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens, S. 53.
  263. Altenburg, S. 33.
  264. Arno Werner, Städtische und fürstliche Musikpflege in Weißenfels bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. S. 93.
  265. In älteren Lehrbriefen stand hier der Satz: „Darauf habe ich ihn in seine Profession eingesetzet und gewöhnlichermaßen die Trompete und den Degen übergeben ...“

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Genugtung
  2. a b Vorlage: ohne “
  3. Vorlage: ost
  4. Vorlage: nuter