ADB:Wolfgang Wilhelm

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Artikel „Wolfgang Wilhelm, Herzog von Neuburg und Jülich-Berg“ von Josef Breitenbach in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 44 (1898), S. 87–116, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wolfgang_Wilhelm&oldid=- (Version vom 19. März 2024, 09:28 Uhr UTC)
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Wolfgang Wilhelm, Pfalzgraf, Herzog von Neuburg und Jülich-Berg, wurde geboren zu Neuburg a. D. am 4. November 1578 als ältester Sohn des Pfalzgrafen Philipp Ludwig und seiner Gemahlin Anna, Tochter des Herzogs Wilhelm von Jülich-Cleve-Berg und starb an den Folgen eines Schlagflusses zu Düsseldorf am 20. März 1653. Im J. 1584 erhielt er den Magister Wolfgang Christmann zum Präceptor, später den Dr. Kaspar Heuchelin. Als [88] seine Hofmeister begegnen uns 1595 Oswald Schwaf, 1598 Ludwig Veit Fuchs von Bimbach, Hofmarksherr zu Möhren. Der Unterricht erstreckte sich neben den Elementargegenständen auf Latein, Italienisch, Französisch und Englisch. In den beiden erstgenannten Sprachen brachte er’s bald zu einer gewissen Fertigkeit, so daß er einige Schriften Cicero’s und italienische Romane lesen konnte. Spanisch hat er erst später gelernt. Auch in Geschichte, Musik und Gesang wurde er unterrichtet, das Hauptgewicht aber auf eine tüchtige Unterweisung in den Lehren der Augsburger Confession gelegt. Der Prinz betrieb alle diese Gegenstände nicht mit besonderem Eifer, mehr Gefallen fand er an körperlichen Uebungen, Ritterspielen, Fischen und Jagen. Nur im Zeichnen übte er sich gerne, wie er denn zu den sinnlich wahrnehmbaren Dingen lebenslänglich mehr Neigung in sich verspürte, als zu abstracten Wissenschaften. Eine Universität scheint er nicht besucht zu haben. Dagegen machte er sich ausweislich der Neuburger Hofrathsprotokolle mindestens seit dem Jahre 1597 mit den Geschäften der Landesregierung vertraut. Die hierzu nöthigen Vorkenntnisse wurden ihm von den juristischen Räthen seines Vaters beigebracht. Im J. 1594 nahm ihn letzterer mit auf den Reichstag nach Regensburg, wo ihm Gelegenheit geboten war, in die von den einzelnen Reichsständen verfolgten kirchlich-politischen Ziele einen Einblick zu thun, dann die Stände und den Kaiser Rudolf II. persönlich kennen zu lernen. Sein weltmännischer Gesichtskreis wurde durch Reisen erweitert. Im J. 1596 bereiste er Norddeutschland und Dänemark, wo er der Krönung des Königs Christian IV. beiwohnte, 1597 Italien. Von August 1600 bis April 1601 besuchte er die Höfe der benachbarten weltlichen Fürsten und der rheinischen Kurfürsten; vom Hofe und Lande seines Oheims, des Herzogs Johann Wilhelm von Jülich, ging er über die Pfalz, Lothringen und Frankreich nach England, dann über Holland, Belgien und Frankreich zurück in die Heimath. Größere Bildung und Menschenkenntniß zu erlangen und für die Zukunft allenfalls nützliche Bekanntschaften zu machen war diesmal nicht sein einziger Reisezweck gewesen: im Haag und zu Brüssel hatte er namens seiner Eltern Fürbitte einzulegen, daß die Lande seines Jülicher Oheims von den Einlagerungen der sich bekriegenden Spanier und Holländer befreit werden möchten; in Paris hatte er Heinrich IV. an die Zahlung der von ihm als König von Navarra den Nachkommen des Pfalzgrafen Wolfgang von Zweibrücken schuldig gewordenen Kriegsentschädigung zu erinnern. Nach der Heimkehr war er zunächst wieder in der Kanzlei thätig, wo er in Abwesenheit seines Vaters von nun an die Sitzungen leitete.

Die Reise in die Jülicher Lande war auch unternommen worden, um sich bei den dortigen Städten, Räthen und Landständen einstweilen als zukünftigen Landesherrn einzuführen. Starb mit dem kranken Vetter Johann Wilhelm der Mannesstamm der Jülicher Herzoge aus, so hatten nach einem Privileg Kaiser Karl’s V. vom Jahre 1546 dessen vier Schwestern das Recht der Nachfolge. Nach der neuburgischen Auslegung des Privilegs war die zweitälteste von ihnen, Wolfgang Wilhelms Mutter, die alleinige Erbin ihres Bruders. Da bei dem paralytischen Zustande des letzteren eine Katastrophe stets zu erwarten stand, hatte unser Pfalzgraf, der als der erstgeborne der Neuburger Jungherzoge die Jülicher Lande bereits als die seinigen anzusehen begann, Grund genug, seine Ansprüche bei Zeiten zu sichern. Es galt vornehmlich, drei mächtige Factoren, die bei der Sache interessirt waren und eintretenden Falls durch das Schwert ein anderes Recht schaffen konnten, für sich zu gewinnen: den Kaiser, Spanien und die Holländer. Denn von allen dreien war zu befürchten, daß sie sich der Lande lieber selbst bemächtigen würden. Hatte man sie für sich, so ließ sich mit den wirklichen Erbinteressenten schon fertig werden. Wie ein rother Faden [89] zieht sich von nun an durch das ganze Leben des Pfalzgrafen das einzige Bestreben, dieses sein Erbe um jeden Preis festzuhalten. Bedarf auch seine Geschichte im einzelnen noch sehr der Aufhellung durch archivalische Forschung, so läßt sich doch jetzt schon mit Bestimmtheit behaupten, daß alle seine politischen Handlungen – und eine solche ist auch seine Conversion – nur von dem Gesichtspunkte der Jülicher Erbfrage aus richtig beurtheilt werden. Verfolgen wir ihn kurz auf den hierbei eingeschlagenen vielfach verschlungenen Pfaden, indem wir zugleich die übrigen wichtigen Daten seines Daseins einflechten.

In einer am 26. December 1601 abgehaltenen von Wolfgang Wilhelm geleiteten Sitzung des Neuburger Raths, in der den Regenten und Befehlshabern in Belgien und Holland für die auf der letzten Reise erwiesenen Aufmerksamkeiten und um sie in willfähriger Gesinnung gegen das pfalzgräfliche Haus zu erhalten, reiche Geschenke zugedacht wurden, vermeinte der Prinz, es könne ihm zur besseren Verfolgung der jülichschen Interessen eine weitere Ausbildung in Kriegs- und politischen Sachen nichts schaden, er wolle deswegen in kaiserlichen Diensten am Türkenkrieg theilnehmen und den Acceß beim Reichshofrath erlangen. Das erstere widerriethen die Räthe aus verschiedenen Gründen, dagegen hielten sie mit dem Prinzen einen Cursus in der Reichshofrathskanzlei auch deshalb für nöthig, weil er sich bei der Gelegenheit beim Kaiser, dessen Räthen und den Erzherzogen insinuiren und dieselben zur Uebertragung der anzustrebenden Curatel über den kranken Herzog von Jülich, wenn er von den dortigen Räthen und Landständen zur Mitregierung erfordert würde, um so geneigter stimmen könne. Der alte Pfalzgraf war einverstanden, nur wollte er den Sohn nicht unter dem Reichshofrathspräsidenten Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg sitzen sehen. Er suchte ihm daher in den nächsten Jahren durch Vermittlung seines Landsassen Zacharias Geizkofler zu Haunsheim, der zugleich kaiserlicher Rath und Reichspfennigmeister war, das Präsidentenamt zu verschaffen, welchem naiven Verlangen indeß nicht entsprochen wurde. Wolfgang Wilhelm, der seinerseits den Sitz unter dem Landgrafen nicht für schimpflich hielt, mußte also zu Hause bleiben. Er und sein Vater wurden von nun an nicht müde, in Prag wegen der Beschwerungen der niederrheinischen Lande Vorstellungen zu erheben und in Düsseldorf auf die Curatel hinzuarbeiten. Am 1. Juni 1603 berieth sich der Prinz mit seinem damaligen und noch langjährigen Factotum Geizkofler u. a. über die zur Administration der Jülicher Lande führenden Mittel. Der Reichspfennigmeister empfahl eine persönliche Vorstellung und Bitte beim Kaiser, den als obersten Lehnsherrn die vom Altherzog Philipp Ludwig geplante Vergleichung mit den anderen Interessenten nur beleidigen könne. Wolfgang Wilhelm reiste nun zunächst auf den Reichstag nach Regensburg, dann an den kaiserlichen Hof, wo er aber nichts erreichte.

Als im folgenden Jahre der französische Herzog Karl Gonzaga von Nevers Miene machte, mit Besetzung der auch von ihm beanspruchten Jülicher Erbschaft eine vollendete Thatsache herzustellen, gerieth man in Neuburg auf den Gipfel der Nervosität. Durch Gesandtschaften an den Bischof von Würzburg und die rheinischen Kurfürsten, nach Frankreich, Holland und England und durch Correspondenzen mit König Philipp III. von Spanien, dem Erzherzog Albrecht zu Brüssel und dem spanischen Gesandten zu Prag suchte man die Grundlosigkeit der Neversischen und die Rechtmäßigkeit der neuburgischen Ansprüche darzulegen. Auch am Kaiserhof ließ man Werbungen verrichten und wandte sich um Fürbitte an die österreichischen Erzherzoge Matthias und Maximilian, bei welch letzterem Wolfgang Wilhelm am 5. November 1604 in Dillingen seine Sache persönlich vorgebracht hatte. Die Hauptrolle bei all dieser Geschäftigkeit spielte Geizkofler, der mit W. W. den zögernden alten Herzog fortriß. Den König Heinrich IV. [90] von Frankreich hatte Geizkofler im Verdacht, daß ihm das Beginnen des Nevers wohl bewußt und gefällig gewesen, weil er die Erbschaft selbst an sich zu bringen gedenke. Im October und November 1605 finden wir unsern Pfalzgrafen wieder in Prag thätig, wo er trotz seines Anerbietens, den Katholiken in Jülich ihre Glaubensübung durch einen Revers zu sichern, wenn ihm der Kaiser zur Verwaltung der Lande verhelfe, nach mehrfachen Propositionen, Repliken und Resolutionen keine bindende Zusage erhielt. Theils abgekühlt, theils neue Hoffnungen nährend kehrte er heim und entwarf eigenhändig eine 51 halbbrüchig beschriebene Folioseiten umfassende, die Grundzüge seines weiteren auf die Erlangung der Administration und des Coadjutoriums in den Jülicher Landen gerichteten Handelns enthaltende Denkschrift. Darnach gab es fast keine auswärtige Macht, keinen Reichsstand und keine Partei mehr, die nicht als Vorspann heranzuziehen waren, um, von den bereits genannten abgesehen, nur Dänemark, Baiern, Florenz, Lothringen und Kurpfalz zu erwähnen. Besonders Burgund müsse man im Auge haben, meinte er, weil dessen Macht so groß sei und es das Schwert in der Hand halte. In langen Sitzungen wurden des Prinzen Vorschläge oftmals durchberathen und im ganzen gebilligt. Im J. 1606 war derselbe wieder auf Reisen in Ansbach, Heidelberg, Darmstadt und München, überall vom Gedanken an seine Erbschaft begleitet. Zwischen den Höfen von Heidelberg und Neuburg bestand der kurpfälzischen Vormundschaftsfrage halber schon länger eine Entfremdung; dazu waren Wolfgang Wilhelm und Kurfürst Friedrich IV. vor Jahren auf einer Kindstaufe zu Birkenfeld während des Zechgelages so hart aneinander gerathen, daß eine tödtliche Feindschaft zwischen beiden Vettern die Folge war, die den jähzornigen Kurfürsten zur Drohung hinriß, er werde dem Pfalzgrafen eine Kugel in den Leib schießen. Nun hielten beide Häuser für gut, sich zu versöhnen. Im Vorjahre waren die niederrheinischen Gebiete von Holländern und Spaniern wieder arg heimgesucht worden. Die Furcht vor den letzteren bildete aber seit langem ein starkes Moment in der kurpfälzischen Actionspolitik, anderseits machte der in Aussicht stehende Verlust der Jülicher Lande das bisher aus confessionellen Gründen sich sträubende Neuburg geneigt, den Unionsplänen des calvinistischen Kurfürsten näher zu treten. Auch die zwischen Brandenburg, Kurpfalz und den Generalstaaten zur Sicherung der brandenburgischen Ansprüche auf Jülich im J. 1605 geschlossenen Verträge bewogen Neuburg seine bisherige neutrale und conservative Politik etwas bei Seite zu legen. Dabei konnte man immerhin die Früchte der anderweit geknüpften Verbindungen ruhig abwarten. In München wurde Wolfgang Wilh. im August prächtig empfangen. Er übergab zur Weiterbeförderung an die bei ihrem Vater, dem Herzog Karl von Lothringen, weilende Herzogin von Jülich einen Auszug aus der im Vorjahre ausgearbeiteten, seine Aufnahme als Coadjutor des kranken Jülicher Herzogs bezweckenden Denkschrift. Herzog Maximilian erfüllte des Prinzen Bitte, erklärte ihm aber, nachdem lothringischerseits dessen Vorschläge abgewiesen worden waren, daß er sich mit der Angelegenheit nicht weiter befassen werde.

Das Jahr 1607 sah Ereignisse, welche Neuburg weiter nach links drängten. Herzog Maximilian von Baiern war im Anzuge, an der Reichsstadt Donauwörth die Acht zu vollstrecken und führte gegen den benachbarten Neuburger Vetter wegen seiner Unterstützung der Stadt eine scharfe Sprache. Die Abtei Kaisersheim ermunterte er in ihrem Widerstande gegen den seit Jahren die Landeshoheit über sie beanspruchenden Herzog und ließ sich vom Kaiser zu ihrem Conservator ernennen. Außerdem zwang er einige neuburgische Orte in den Bezirk des ihm gehörigen kaiserlich gefreiten Landgerichts Hirschberg. Der von Baiern fast rings umgebene Pfalzgraf fürchtete einen Ueberfall und begann zu [91] rüsten. Gemäß dem von Wolfgang Wilhelm entworfenen Gutachten über den Bau von Festungen im Herzogthum arbeitete man in Neuburg Tag und Nacht an den Schanzen und musterte das Landvolk in den Aemtern. Nach der Einnahme Donauwörths trieb die Angst vor den kommenden Dingen den gänzlich isolirt dastehenden alten Pfalzgrafen zum Anschluß an Kurpfalz und seinen Anhang, dem er auf dem Reichstage von 1608 bereits wacker secundiren ließ. Sein Dränger auf diese Bahn war Wolfgang Wilhelm. Im März und April 1608 war derselbe behufs Vorbesprechungen über die zu gründende protestantische Union mit andern Ständen in Stuttgart beisammen, im Mai mit seinem Vater auf dem Gründungstag zu Ahausen. Nach dem Berichte Christian’s von Anhalt an Kurpfalz ließ man dort den jungen Pfalzgrafen deshalb an den Berathungen theilnehmen, damit er inskünftige umsoweniger Ursache habe, an den von ihm selbst mitberathenen Sachen herumzudisputiren. Da man die neuburgischen Anträge auf Unterstützung seiner Sonderbeschwerden und Wünsche durch die Union nicht gleich anfangs förmlich ablehnen wollte, nahm man sie zu weiterem Bedenken entgegen. Denn Wolfgang Wilhelm durfte nicht aller Hoffnung beraubt werden. Als Unionsmitglied mochte er nun hoffen, den Kaiser zu einer ihm günstigen Entscheidung in der Jülicher Coadjutorfrage zu vermögen. Während seines bald darauf erfolgten, von den Unirten sehr übel vermerkten Aufenthalts in Prag konnte er indeß trotz seiner Drohung, sich mit starker Hülfe den Zugang zu den niederrheinischen Landen erzwingen zu wollen, nichts bezwecken. Im August mußte er auf dem zweiten Unionstage zu Rothenburg seines Vaters bezw. seine eigenen Anträge auf Verstärkung der zur Sicherung der Landesgrenze bei Donauwörth lagernden neuburgischen Truppe durch Unionssoldaten, dann auf Beistand in der Jülicher Sache zunächst mit der Begründung fallen sehen, daß die Union nicht zum Schutz von Anwartschaften verpflichtet sei und man sich dazu wegen des in Frage kommenden Interesses anderer Unirter und Verwandter jetzt nicht erklären könne. Auch inbezug auf die Kaisheimer und Hirschberger Sache zeigten die Genossen wenig Lust, Neuburgs „Privatwerke“ zu besorgen. So begann denn Wolfgang Wilhelm wieder mit „anderen fürträglichen Mitteln“ zu drohen, worunter er diesmal augenscheinlich die katholische Partei verstand.

Am 25. März 1609 schied Herzog Johann Wilhelm von Jülich aus dem Leben, am 1. April trat Wolfgang Wilhelm die Reise nach den Jülicher Landen an, um sie als das Erbe seiner Mutter in Besitz zu nehmen. Als er ankam, hatte Brandenburg bereits Besitzergreifungspatente anschlagen lassen; er that vom Schlosse Benrat bei Düsseldorf aus dasselbe. Der zwischen den Häusern Brandenburg und Neuburg, von denen jedes die Erbschaft für sich allein beanspruchte, am 10. Juni zu Dortmund geschlossene Vertrag verhinderte zunächst weiteren Zwiespalt zwischen diesen beiden Prätendenten und die kaiserliche Sequestration der Lande. Es wurde bestimmt, daß durch ihn keinem Erbrecht der übrigen Interessenten vorgegriffen sein solle und daß bis zum gütlichen oder rechtlichen Austrag des streitigen Erbrechtes der Besitz der Lande von den zwei possidirenden Fürsten, wie sie nun genannt wurden, gemeinsam zu führen sei. Durch diesen Vertrag war wenigstens äußerlich die Eintracht der beiden Häuser hergestellt. Wolfgang Wilhelm und der von Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg als sein Stellvertreter an den Rhein gesandte Markgraf Ernst suchten nun das Erworbene wirklich zu besitzen. Es galt, die Landstände auf ihre Seite zu bringen und den Erzherzog Leopold, der gekommen war, die Lande in des Kaisers Namen zu sequestriren, aus der von ihm besetzten Festung Jülich zu vertreiben. Es wäre den Possidirenden unter dem Widerstreben der deutschen Erbinteressenten schwerlich gelungen, das Feld gegen die vereinigte spanisch-österreichische Macht [92] zu behaupten, wenn nicht die Union und die benachbarten europäischen Mächte Holland, Frankreich und England sich ihrer angenommen hätten. Die Truppen der Mächte zwangen Jülich am 1. September 1610 zur Capitulation. Der Erbfolgekrieg war damit vorläufig zu Gunsten der beiden Fürsten, die nun gänzlich Herren im Lande waren, beendigt.

Inzwischen hatten sich Ereignisse vollzogen, die auf den weiteren Gang der Jülicher Angelegenheit von bedeutendem Einflusse waren, nämlich der Abschluß des 12jährigen Waffenstillstandes zwischen Spanien und Holland, die Gründung der Liga und die Ermordung Heinrich’s IV. Der Dortmunder Vertrag erwies sich als eine schwache Schranke gegen die Begehrlichkeit seiner Schließer und insbesondere Wolfgang Wilhelm’s. Derselbe hatte in dem Rath Lemble und dem Vice-, später obersten Kanzler Dr. Zeschlin zwei einsichtige Geschäftsmänner von Hause mitbekommen, war mit von der Neuburger Landschaft bewilligten und durch zahlreiche Anleihen aufgebrachten Geldern zunächst besser versehen als Markgraf Ernst und überragte diesen durch Geschäftsgewandtheit, rastlose und hartnäckige Verfolgung seiner Ziele. In der Gesammtregierung hatte er daher bald das Directorium an sich gezogen. Er sah aber wohl ein, daß seine augenblickliche günstigere Position nicht von Dauer sein könne und daß England, die holländischen Generalstaaten und Kurpfalz zu Brandenburg mehr Neigung als zu ihm verspürten und den Mitpossidenten auf seine Kosten gern allein im Lande sehen würden. Auch befürchtete er, daß Brandenburg, das bei Frankreich viel geltende Hessen-Kassel und das ebenfalls Erbansprüche erhebende Sachsen, zwischen denen eine Erbverbrüderung bestand, sich in der Jülicher Sache nicht im Stiche lassen würden. Grund genug für den in der Wahl seiner Mittel auch sonst nicht gerade scrupulösen Pfalzgrafen den Rückhalt wieder beim Hause Oesterreich und bei Erzherzog Albrecht in Brüssel zu suchen. Letzterer war während des spanisch-holländischen Waffenstillstandes um so eher in der Lage, den ihm sympathischen Neuburger moralisch und materiell zu unterstützen. Später wurde er Mitglied der Liga und trachtete sie in der Jülicher Frage für seinen Schützling auszubeuten. Gegen den Erzherzog Leopold energischer vorzugehen war der Pfalzgraf erst nach dem Haller Unionstag und dem dort mit Heinrich IV. geschlossenen Subsidienvertrag zu bewegen gewesen. Dem hierzu mahnenden französischen Gesandten Badouère gab er am 14. August 1609 eine von Scharfblick zeugende Darlegung der seine Isolirung bedingenden politischen Situationen. Daraus folgerte er die Gründe, die ihn bestimmten, das ihm nach Frankreich als einzige Stütze bleibende Haus Oesterreich nicht zu reizen. Zugleich vergaß er nicht, seine Rechte auf die gesammten Lande zu betonen. Ehe der König sich nicht zum Bürgen des Dortmunder Vergleichs gemacht habe, bedeutete er dem Gesandten weiter, könne er zu einem Vorgehen gegen Leopold sich nicht entschließen, da er nicht wisse, für wen er arbeite. Gleichzeitig suchte er sich bei den alten, kaiserlich gesinnten Jülicher Räthen und Landständen beliebt zu machen. Eben wegen seiner Hinneigung zu Oesterreich hatte Venedig sein Anerbieten, die Stelle eines Generals der Republik zu übernehmen, im September 1609 abgelehnt. Einige Monate vor der Eroberung Jülichs hatte nun der Pfalzgraf so leidlich in den Geleisen der Union sich bewegt. Als ihm aber durch den Bund, der im Münchener Vertrag vom 24. October 1610 vor der Liga hatte die Waffen strecken müssen, der jülichsche Besitz nicht genügend verbürgt erschien und in Frankreich eine spanierfreundliche Regierung ans Ruder gekommen war, schaukelte er zunächst wieder zwischen Oesterreich und den Unionsverwandten hin und her. Der im October 1610 zu Köln gemachte Versuch, die Jülicher Wirren friedlich zu schlichten und zwischen den rechtlichen Anschauungen des Kaisers, der die Jülicher Lande als erledigtes Reichslehen zu betrachten schien und denjenigen [93] der Possedirenden einerseits, dann den Interessen Brandenburgs, Neuburgs und Sachsens, das bereits am 7. Juli die Eventualbelehnung erhalten hatte, anderseits zu vermitteln, schlug fehl und zu dem von Brandenburg am 31. März 1611 zu Jüterbock abgeschlossenen Vergleich mit Sachsen, in welchem dieses in den ungetheilten Besitz der Lande aufgenommen wurde, verweigerte Neuburg seine Zustimmung. Denn Wolfgang Wilhelm ließ sich schlimmsten Falls zu einer Theilung nur zwischen ihm und Brandenburg herbei. Ein neuer Versuch des Kaisers Matthias, sämmtliche Hauptprätendenten mit Einschluß von Zweibrücken und Burgau zu einigen, verlief auf einem Tage zu Erfurt im Mai 1613 resultatlos, weil Brandenburg jetzt die Erbschaft allein zu bekommen hoffte. Doch greifen wir den Ereignissen nicht zu weit vor.

Bei dem schlechten Einvernehmen der beiden Fürsten in Düsseldorf konnte die Gesammtregierung nicht mehr lange dauern. Wolfgang Wilhelm, der vor radicalen Schritten immer zurückschreckte und gleich seinem Vater im Grunde eine conservative Natur war, nur daß bei seinem elastischen Wesen der Conservativismus verschiedene Mauserungen ertrug, war noch nicht so weit, mit seiner Vergangenheit zu brechen. Eine eheliche Verbindung mit der Tochter Anna Sophie des Kurfürsten von Brandenburg sollte ihm, wo nicht den Alleinbesitz, so doch zunächst die ausschließliche Verwaltung der Jülicher Lande verschaffen. Schon verschiedene Candidatinnen waren für ihn in Frage gekommen. Bereits zur Zeit des von den Herzogen Philipp Ludwig und Maximilian zwischen den beiderseits mitgebrachten Theologen zu Regensburg veranstalteten Religionsgesprächs (1601), dem auch Wolfgang Wilhelm beiwohnte, ging das später oft wiederkehrende, übrigens wol nur auf einem jesuitischen Wunsche beruhende Gerücht von einer Conversion des jungen Pfalzgrafen und seiner Vermählung mit Maximilian’s Schwester Magdalena. Gleichzeitig hören wir von dem Plane einer Heirath mit Agnes, der Tochter des Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg. In sie scheint der Prinz ernstlich verliebt gewesen zu sein. Kurz vor ihrer Vermählung mit Herzog Philipp Julius von Pommern sah er sie 1604 auf einer fürstlichen Hochzeit zu Plassenburg zum letzten Mal und schrieb darüber seinem Bruder August, er werde bei sich abnehmen können, wie ihm beim Abschiednehmen zu Muth gewesen sei. Im J. 1605 empfahl ihm Geizkofler eine Heirath mit der „schönen und gar gottesfürchtigen“ Schwester Sophie des Kurfürsten von Sachsen, wobei die sächsischen Ansprüche auf die Jülicher Lande „richtig gemacht“ werden könnten. Der Prinz versprach, sich die Sache überlegen zu wollen, aber nicht wegen der Ansprüche, die er für eitel Dunst halte. In den Jahren 1609–10 geht wieder die Rede von Magdalena von Baiern und einer Herzogin von Vendôme, natürlicher Tochter Heinrich’s IV., dann neben der obengenannten Anna Sophie von der Tochter Elisabeth Jakob’s I. von England. Bei der übrigens mehr als das Werk seiner Eltern denn als sein eigenes anzusehenden Bewerbung um die Engländerin war dem Prinzen der spätere Winterkönig zuvorgekommen. Bereits auf dem Haller Bundestag hatte der Pfalzgraf die Union und Heinrich IV. als Vermittler einer Heirath zwischen ihm und der Brandenburgerin gewünscht, allerdings vergeblich. Im Februar 1611 traf er nach beinahe zweijähriger Abwesenheit wieder in Neuburg ein, im März erschien er in München. Aus dem dort mit Maximilian über die Mittel zur Herstellung der Einigkeit und des Vertrauens im deutschen Reiche gepflogenen Gespräche konnte der Baiernherzog entnehmen, daß der Neuburger Vetter seinem eigenen Ideenkreis merklich näher gerückt war. Es war die Zeit, wo das vom Kurfürsten von Mainz angeregte Project eines Bundes zwischen Katholiken und reichstreuen Lutheranern zum Schutze der von den Calvinisten, d. h. Kurpfalz und seinem Anhang bedrohten Reichsverfassung einige Aussicht auf Verwirklichung [94] bot. Kam der Bund zu Stande, so trat ihm auch Neuburg bei. Will man nun auch auf Grund des Umstandes, daß des Pfalzgrafen Vater einige Monate nach diesem Besuche von Maximilian ein Darlehen von 24 000 Gulden erhielt, nicht annehmen, Wolfgang Wilhelm habe damals schon den Gedanken einer Vermählung mit der bairischen Prinzessin sich entschlüpfen lassen, so ist doch als sicher zu vermuthen, daß der Pfalzgraf, als er im Juli und August desselben Jahres zu Küstrin und Schönefließ mit dem brandenburgischen Kurfürsten wegen seiner Verehelichung mit dessen Tochter unterhandelte, entsprechend seiner Gewohnheit, bei dem Gegentheil immer mit den fürstlichen Häusern aufzurücken, mit denen er sich ehelich verbinden könne, auch diesmal seine guten Beziehungen zu Baiern und Oesterreich ins Feld führte, um eine möglichst hohe Mitgift für die Braut herauszuschlagen. Der Preis dünkte Brandenburg zu hoch. Heimkehrend konnte er sich auf dem Unionstage zu Rothenburg und dem Kurfürstentage zu Nürnberg überzeugen, daß das Project der Sammlung aller Reichstreuen zu verschwinden und die Prager Regierung ins Lager der Union, von der er sich ohnehin nichts mehr versprach, einzuschwenken begann. Seine Jülicher Pläne konnten aber, wie die internationale Stellung zu der Frage nun einmal war, nur durch den festen Anschluß an eine der großen extremen Parteien gefördert werden. Bei den Calvinisten war ihm Brandenburg schon zuvorgekommen, es blieb ihm also nurmehr die durch Spanien und Baiern repräsentirte streng katholische Partei übrig. Auf dem Kurfürstentage hatte er auch sehen müssen, wie trotz vieljähriger schriftlichen und mündlichen, auf die goldene Bulle und das Herkommen gegründeten Ausführungen Neuburgs nicht sein Vater als der älteste männliche Verwandte, dem er bereits 1610 vom Niederrhein aus den Entwurf eines Administrationswappens zugeschickt hatte, sondern der Zweibrückener Oheim und Unionscollege Johann II. die pfälzische Kurstimme ausübte. All das trieb ihn in die Arme Baierns. Im December 1611 erschien Wolfgang Wilhelm wieder in München und hielt um Magdalena an. Man kam seinem Wunsche entgegen und bezeichnete die Verschiedenheit der Religion als einziges Hinderniß. Während er nun durch den englischen Obersten Griffin Markham, einen fanatischen Katholiken, der, wegen Theilnahme an einem Complott gegen die Krone aus England verbannt, 1605 in die Dienste des Erzherzogs Albrecht und nachher des Pfalzgrafen getreten war, mit dem bairischen Hofe weiter verhandeln ließ, reiste er nach Königsberg, um hier im Februar und März 1612 ganz entgegengesetzte Besprechungen über die brandenburgische Heirath zum Ende zu führen. Auch diesmal konnte er sich mit dem Kurfürsten über die Bedingung der Heirath, nämlich die Ausgleichung der beiderseitigen Jülicher Ansprüche, nicht einigen und bei Gelegenheit der schweren Trinkgelage kam es zwischen den zwei Fürsten zu ärgerlichen Ausbrüchen, aus denen die bekannte Ohrfeigengeschichte entstanden ist. Der Riß war unheilbar. Geradeswegs eilte der Pfalzgraf wieder nach München. Daß Magdalena nur um den Preis seiner Bekehrung zu bekommen war, stand nach den bisherigen Verhandlungen fest. Auf des Werbers Erbieten, der zukünftigen Gemahlin freie und ungehinderte Religionsübung belassen zu wollen, ging man in München nicht ein. Und so mußte er sich denn zu dem Schritte entschließen, der ihm wol der schwerste in seinem Leben geworden ist. Im April und Mai 1612 hatte er mit Maximilian Conferenzen über die Unterscheidungslehren der römisch-katholischen und lutherisch-protestantischen Confession. Im Juni war er wieder am Niederrhein, wo er Zeit fand, nach dem Rathe seines fürstlichen Missionars in den großen Katechismus des Canisius sich zu vertiefen. Um dem Anfänger die Uebung der theologischen Tugend des Glaubens zu erleichtern hatte ihm Maximilian, der die große Gefahr, welche der Uebergang der Jülicher Lande in [95] protestantische Hände für die westdeutschen Katholiken geschaffen hätte, paralysirt wünschte, seinen und aller katholischen Fürsten Beistand in dieser Frage in Aussicht gestellt. Verlockend genug war der Lohn. Durch die Bekehrung brachte der Pfalzgraf Spanien, Baiern, Oesterreich und den nahegesessenen Kurfürsten Ferdinand von Köln, des Baiernherzogs Bruder, auf seine Seite, auch eine Vergleichung mit den Ansprüchen der jüngsten Schwester seiner Mutter, der an den Erzherzog und Markgrafen Karl von Burgau verheiratheten Sibylle, war dann voraussichtlich zu erzielen. Auch der alte Streit mit dem Stift Kaisersheim, gegen welches Neuburg eben wieder neue Thätlichkeiten begangen hatte, ließ sich dann wol beilegen. Das neue Ereigniß wurde bald in Köln, Brüssel und Rom bekannt. Die Prager Reise des spanischen Feldherrn Spinola (Aug. 1612), dem Wolfgang Wilhelm in einem Schreiben an seinen Vater alle Beförderung zu erzeigen bittet, ist theilweise damit in Verbindung zu bringen. Nochmals befiel ihn ein Grausen vor seinem Schritte. Zu Ende des Jahres ließ er durch eine Gesandtschaft die Höfe zu London und im Haag über ihre Geneigtheit, ihn zu unterstützen, sondiren, fand aber Alles für den Brandenburger gestimmt. Das Bündniß Englands und schließlich auch der Generalstaaten (Mai 1613) mit der Union trieb ihn, die Krisis zu beendigen. Er war so nervös geworden, daß er aus den bei einem Trinkgelage zu Köln gefallenen ihm hinterbrachten Worten eines calvinistischen Adeligen, Brandenburg müsse die Lande behaupten, eine heimliche Verschwörung Jülicher Landstände wider seine Person folgerte. Am 19. Juli legte er zu München in aller Stille das katholische Glaubensbekenntniß ab. Nach seinen späteren Aeußerungen war ihm, wie andern Convertiten, die katholische Lehre hauptsächlich durch die Positivität ihres Kirchen- und Traditionsprincips plausibel gemacht worden. Auch die Wahrnehmung, daß im damaligen Katholicismus die monarchischen Tendenzen vorherrschten und daß die fürstlichen Persönlichkeiten auf der katholischen Seite wenigstens in Deutschland zu jener Zeit ein gewisses Uebergewicht über die protestantischen entwickelten, dürfte mitbestimmend gewirkt haben. Wenn wir noch hinzufügen, daß der Pfalzgraf von rein confessionellen Gesichtspunkten nie beengt war und daß ihm die Pracht des katholischen Cultus wie alles Sinnenfreudige gewaltig imponirte, so dürfte die Bekehrung auf ihre natürlichen Grundlagen zurückgeführt sein.

Die Vermählung Wolfgang Wilhelm’s mit Magdalena, worein der von der ganzen Bekehrungsgeschichte nichts ahnende alte Pfalzgraf um so lieber willigte, nachdem ihm der Sohn eine Heiligung der ungläubigen Frau durch den gläubigen Mann in Aussicht gestellt hatte. wurde am 10. November zu München gefeiert. Die Neuvermählten waren zu Düsseldorf, wo sie im Januar 1614 angelangt waren, nicht auf Rosen gebettet. Der brandenburgische Kurfürst Johann Sigismund hatte, um in den gefährlichen Zeitläuften wenigstens Ruhe in seinem Gewissen zu haben, wie er sagte, und sich des Beistandes der Generalstaaten und der Engländer zu versichern, ebenfalls einen Confessionswechsel für geboten erachtet und war Calvinist geworden. Sein Stellvertreter in den Jülicher Landen war nach dem Tode Ernst’s der Kurprinz Georg Wilhelm, dem aber der Pfalzgraf die Anerkennung als Statthalter verweigerte. Die confessionellen Gegensätze stießen nun heftig zusammen, indem der Neuburger jetzt wie früher noch die Lutheraner, der Brandenburger die Reformirten begünstigte. Die Leibwachen der beiden Fürsten zogen häufig die Schwerter gegen einander; als die Pfalzgräfin dem katholischen Gottesdienste anwohnte, ward einmal durch die Fenster der Kirche geschossen. Ein allerdings fehlgeschlagener Versuch des Kurprinzen, sich der Stadt Düsseldorf durch Ueberrumpelung zu bemächtigen, die Uebergabe der Festung Jülich an die Holländer durch den brandenburgischen Befehlshaber daselbst, dann Truppenwerbungen des nun in Cleve [96] residirenden Kurprinzen bestimmten Wolfgang Wilhelm, um bei dem zu gewärtigenden Kampfesausbruch der bewaffneten Hülfe katholischer Stände gewiß zu sein, am 25. Mai 1614 in der Collegiatkirche zu Düsseldorf das katholische Glaubensbekenntniß öffentlich zu wiederholen. Sein 1621 protestantisch gewordener Hofprediger, der Jesuit Jakob Reihing (s. A. D. B. XXVII, 698), ertheilte ihm die Firmung und suchte in einer Schrift über die 12 Grundfesten der katholischen Religion den Uebertritt zu rechtfertigen. Wie nun für den Brandenburger die Generalstaaten rüsteten, so die Spanier für den Pfalzgrafen. Außerdem wurde dieser durch ein bairisches Darlehen unterstützt und durch Geldvorschüsse der Liga, die auf einem Tage zu Ingolstadt im Juli 1614 einhellig seine Sache zu der ihrigen gemacht hatte. So konnte er mit ansehnlicher Truppenzahl zum Heere des Marquis Spinola stoßen, der auf die Kunde von dem Ereigniß in Jülich von der Brüsseler Regierung zur Hülfeleistung des Pfalzgrafen beordert, mit diesem im September die starke clevische Rheinfestung Wesel belagerte und eroberte. Nun marschirten aber auch die Holländer unter Prinz Moriz heran und der spanisch-niederländische Krieg schien von neuem zu beginnen. Da kam es, nachdem am 22. August der alte Pfalzgraf zu Neuburg gestorben und Wolfgang Wilhelm dort regierender Herzog geworden war, noch einmal zu einem gütlichen Ausgleich. Durch den Vertrag zu Xanten wurde am 12. November 1614 die gemeinschaftliche Regierung aufgegeben und indem jeder der beiden Prätendenten sich den Anspruch auf das Ganze der Erbschaftslande vorbehielt, vereinbart, daß Cleve, Mark, Ravensberg und Ravenstein von Brandenburg, Jülich und Berg aber von Pfalz-Neuburg allein verwaltet werden sollten. Im Geleite seines Beschützers und Freundes Spinola im December zu Brüssel angelangt, verblieb der Pfalzgraf hier noch den ganzen Januar 1615, von dem erzherzoglichen Paar mit Ehren und Aufmerksamkeiten überschüttet. Dann aber trachtete er nach dem Stammlande an der Donau, wo seine Gegenwart dringend nöthig war.

In Neuburg hatte er sich mit seiner Mutter und den jüngeren Brüdern August und Johann Friedrich über die väterliche Verlassenschaft auseinanderzusetzen. Bereits seit vielen Jahren lebte er mit Bruder August, dem er den Besuch der Geheimrathssitzungen streitig machte, in heftigen Differenzen. Da er Vater und Mutter bei dem Drängen August’s geneigt sah wieder zu den früheren Theilungen zurückzukehren, befürchtete er nicht ohne Grund, es möchte auch die Adjunction des Bruders dazu beitragen, die durch Herzog Wolfgang im J. 1568 eingeführte Primogenitur zu erschüttern. Ein mit dem Vater und den Brüdern im J. 1611 abgeschlossener Vergleich, worin ihm die Erstgeburt zuerkannt wurde, vermochte seine Besorgniß nicht dauernd zu zerstreuen, da durch die von Philipp Ludwig in seinem Testament und Codicill versprochene Erläuterung der mit dem Rechte verbundenen Privilegien in Ehrenvorzügen und Nutzbarkeiten gegentheilige Ueberraschungen nicht ausgeschlossen erschienen. Da kam ihm die Münchener Werbung zu Hülfe. Man erklärte dort, den Ehevertrag nicht eher schließen zu können, bis die jüngeren pfalzgräflichen Brüder auf den Antheil an den jülichschen sowol als neuburgischen Landen den bestimmtesten Verzicht geleistet hätten. Das geschah und Wolfgang Wilhelm wurde auf dem Landtag von 1613 förmlich als Landessuccessor proclamirt. Hätte Pfalzgraf Philipp Ludwig von der Bekehrung des Sohnes gewußt, so wäre dessen Ernennung zum Regierungsnachfolger unterblieben. Als die Kunde am 10. Mai 1614 durch zwei bairische Gesandte nach Neuburg gebracht und dadurch der ganzen pfalzgräflichen Familie das größte Herzeleid angethan worden war, hatte er nochmals versucht, den Sohn umzustimmen, dann aber in einem Zusatze zu seinem Testamente denselben für enterbt erklärt, sobald er die geringste Aenderung an der lutherischen Landeskirche [97] vornehmen würde. In Stadt und Herzogthum Neuburg war die Stimmung gegen den neuen Herrn eine revolutionäre. Der in der Begleitung der Pfalzgräfin Magdalena noch 1614 heraufgekommene Hofmarschall Goswin von Spiring hatte für nöthig befunden, von Ingolstadt bairische Reiter herbeizuführen, gegen die sich die Neuburger Einwohnerschaft denkbarst feindselig benahm. Endlich im Februar 1615 hielt der Pfalzgraf mit seiner Gemahlin den Einzug. Der engere Ausschuß der Landschaft hatte bereits beschlossen, vor Bestätigung der ständischen Landesfreiheit, in welcher der Fortbestand der evangelischen Religion garantirt war, nicht zu huldigen. Ein beruhigendes Manifest und das sichere Auftreten des von starker Leibwache escortirten Herzogs brachten ihm andere Gesinnungen bei. Am 17. Juli schloß Wolfgang Wilhelm nach Eröffnung des väterlichen Testamentes mit seinen Brüdern den Abfindungsvertrag, gemäß welchem sie ihn trotz Abmahnungen des Herzogs von Württemberg und des Markgrafen von Baden-Durlach, die als Testamentsexecutoren des alten Herzogs die beiden Nachgeborenen gegen den Bruder aufzuwiegeln suchten und vom Kaiser zur Ruhe verwiesen werden mußten, als regierenden Landesherrn anerkannten. August erhielt zum Unterhalt das Amt Sulzbach, die Pflege Floß und einen Antheil an dem mit Kurpfalz gemeinschaftlich besessenen Amt Parkstein-Weiden, Johann Friedrich die Aemter Hilpoltstein, Heider und Allersberg. Landesfürstliche Superiorität, Appellation, Reichs-, Kreis- und gemeine Landessteuern, Ungeld und andere gemeine Landschaftsverwilligung wie auch die Erlassung von Statuten und Ordnungen blieben dem Landesherrn reservirt. Die Brüder begaben sich kurz darauf in ihre Residenzen Sulzbach und Hilpoltstein, begleitet von neuburgischen Commissaren, die sie in ihre Erbtheile einzusetzen, die Erbhuldigung einzunehmen und dabei dem Herzog von Neuburg die volle Landesoberherrlichkeit vorzubehalten hatten. Zu gleicher Zeit und schon vorher wurde die Huldigung von Commissaren im übrigen Lande entgegengenommen. Nun ging der Pfalzgraf an sein Werk der Gegenreformation, anfangs sehr bedächtig. Kurz nach dem Einzuge hatte er in der Schloßcapelle den katholischen Gottesdienst wieder eingeführt, nun schaffte er das von seinem Vater im Vorjahre eingeführte mit Ausfällen gegen die Katholiken gespickte sogen. montägige Gebet um Erhaltung der evangelischen Lehre ab. Im Edict vom 25. December 1615 wurden völlige Religionsfreiheit für Katholiken und die Einführung des gregorianischen Kalenders im ganzen Herzogthum angekündigt. Die Mehrzahl der Landstände, welche vor Verbürgung des evangelischen Bekenntnisses auf dem Landtage von 1615 die Steuerbewilligung verweigerte, wußte er, ohne ihnen zu willfahren, durch Wein und Confect, gütliches Zureden und Drohungen unterzukriegen, der standhafte Nörgler Landmarschall Wolf Lorenz Wallrab von Hauzendorf fiel gänzlich in Ungnade, der ebenfalls renitente Landschaftscommissär Ludwig Andreas Lemblein, erhielt das Prädicat „Vaterlandsfeind“ und mußte den Abschied nehmen. Im folgenden Jahre schloß der Pfalzgraf mit den Bischöfen zu Eichstädt, Augsburg und Regensburg, in deren Diöcesen die neuburgischen Katholiken ressortirten, wegen des Chor- und Ehegerichts ein Concordat ab. Ueber ein Jahr dauerten die Verhandlungen, weil den Kirchenfürsten das Verlangen „zu sehr nach dem lutherischen Sauerteige des alten Neuburger Consistoriums schmeckte“. Da aber der Pfalzgraf dieses Gericht, welchem die Ehesachen, Streitigkeiten über Zehnten und die Patronatsangelegenheiten übertragen wurden, als unerläßliche Vorbedingung der Abschaffung der protestantischen Geistlichen forderte, wurde es endlich am 14. December 1616 ins Werk gesetzt. Ein willenloses Werkzeug der Clerisei war also der Pfalzgraf nicht, wie auch hieraus zu ersehen. Gleich jetzt sei bemerkt, daß er schärfere gegenreformatorische [98] Vorstöße jedesmal nur dann unternahm, wenn er dadurch eine politische Action zu unterstützen vermeinte. So auch diesmal. Zunächst handelte es sich für ihn um die noch immer nicht erfolgte kaiserliche Belehnung mit den jülichschen Landen. Bereits im J. 1615 hatte er den Minister des Kaisers Matthias und Bischof von Wien, Melchior Klesl, um ihn für sich zu gewinnen, durch eine Gesandtschaft wegen Durchführung der Gegenreformation um Rath fragen lassen, zugleich drängte er wegen der jülichschen Belehnung. Klesl schickte ihm in der Folge einige von ihm gehaltene pseudonym gedruckte Conversionspredigten mit dem Bemerken, daß Ketzer „mit hohen Subtilitäten gar nicht, sondern nur gerade hinaus wollen tractirt werden“. Wegen der Belehnung schreibt er, der Pfalzgraf sei etwas empfindlich und vermeine, seine Sachen müßten alsbald ins Werk gerichtet werden, wie er’s verstehe und gern haben wolle, dem Kaiser aber gebühre, alle Umstände wohl zu erwägen. Im August und September 1616 war nun Wolfgang Wilhelm selbst in Prag, wo er dem doppelzüngigen Schaukelpolitiker, dessen Verschmitztheit er zu spät durchschaut zu haben scheint, von den bereits bewerkstelligten Bekehrungen einiger seiner Hofbeamten, darunter des Frhrn. Adam von Herbersdorf und seines Stiefsohnes, des mit nach Prag gekommenen späteren Feldmarschalls Gottfried Heinrich Frhr. von Pappenheim, berichten konnte. Man scheint ihm bedeutet zu haben, daß das noch nicht genüge. Sei dem, wie ihm wolle, im J. 1617 wurden die bisherige Parität der beiden Confessionen und das Simultaneum aufgehoben, der Katholicmus als Landesreligion erklärt und allen Prädicanten der Dienst gekündigt. Die Errichtung eines Jesuitencollegs in Neuburg war dazu der erste Schritt. In dem nämlichen und folgenden Jahre wurden, theilweise unter Aufgebot von Militär durch den Statthalter Herbersdorf, die Aemter an der Donau bekehrt. Was noch übrig blieb erhielten die Jesuiten, die seit 1619 den neuburgischen Nordgau in Angriff genommen[WS 1] hatten, zur Nachlese. Auch in seinen Jülicher Landen zeigte der den Spaniern zur Dankbarkeit verpflichtete Pfalzgraf einen regen Bekehrungseifer, nur hatte er dort leichteres Spiel, weil im katholischen Theil des Adels schon ein guter Grundstock vorhanden war. Als Handlanger dienten ihm dort Jesuiten und Kapuziner. So konnte er denn, als er im März 1618 wieder zu Brüssel erschien, stolze Erfolge aufweisen und um so eher die politischen Gegendienste erhoffen, die er bald brauchte.

Der Aufstand in Böhmen war ausgebrochen und Kurfürst Friedrich V. von der Pfalz zum König der böhmischen Adelsrepublik ausgerufen worden. Wolfgang Wilhelm war auf Einladung Baierns im J. 1620 nach einigem Zögern der erneuerten Liga beigetreten, unter der Bedingung, daß er „mit der anticipirten Contribution verschont und auch sonst leidlich belegt werde“. Hätte er gewußt, daß der Preis der ligistischen Hülfe für das darniederliegende Kaiserhaus die Uebertragung der pfälzischen Kur an Baiern sein sollte, so hätte er nimmermehr mitgethan. Der auf dem Regensburger Deputationstage von 1623 erfolgten Belehnungshandlung blieb er, obgleich in genannter Stadt weilend, protestirend ferne. In einer vor der Investitur eingereichten Schrift hatte er nachzuweisen versucht, daß die Kur bei Entsetzung des Pfälzer Vetters nach der goldenen Bulle, alten Hausgesetzen und Reichssatzungen und den seinem Vater und ihm in den Jahren 1612 und 1615 von Kaiser Matthias gegebenen Exspectanzbriefen ihm als nächstem Agnaten gebühre. In dieser seiner Ueberzeugung hatte ihn auch der in den Vorjahren als Unterhändler des die Sache vor allen fördernden Papstes Gregor XV. an den Höfen von Wien, München, Brüssel und Madrid herumreisende Kapuzinerpater Hyacinth, der ihn im Namen des Kaisers um seine Beistimmung ersuchte, nicht irre zu machen vermocht. Mit der ihm eigenen Zähigkeit in Verfolgung seiner Interessen reiste der Pfalzgraf [99] dem Kaiser von Regensburg aus nach Prag nach und rang ihm einen in der Hauptsache allerdings nichts besagenden neuen Anwartschaftsbrief auf die Kur ab, worin ihm dieselbe mit mannichfachen Verclausulirungen für den Fall Ablebens des neuen Kurfürsten Maximilian zugesagt wurde. Mit neuen Hoffnungen zog er nach Neuburg zurück, von wo aus er seinem Groll gegen den Münchner Schwager in einer sofort ins Werk gesetzten Bereitung der an Baiern angrenzenden Aemter etwas Luft machte. Seine Gemahlin schickte er nach Karlsbad.

Der dreißigjährige Krieg warf seine Wellen auch in die Jülicher Lande. Die Spanier beschwerten sie mit Durchzügen nach der von Spinola besetzten linksrheinischen Pfalz, die bairischen Obersten Herbersdorf und Anholt nahmen hier unten militärische Werbungen vor. Seitdem der Pfalzgraf gehört haben wollte, die Holländer beabsichtigten, die brandenburgischen Ansprüche an die Jülicher Lande an sich zu kaufen, ließ er fortwährend an der Befestigung Düsseldorfs arbeiten, so daß die Bauern dort ebenso wie in seiner Residenz Neuburg von den zum Schanzenbau geleisteten Scharwerkfuhren erzählen konnten. Mittlerweile war der spanisch-holländische Waffenstillstand abgelaufen und die beiderseitigen Feindseligkeiten hatten aufs neue begonnen. Die von den Holländern besetzte Festung Jülich übergab sich zwar im Februar 1622 an die Spanier, dafür mußten nun die neuburgischen Truppen gemeinsam mit den neuen Herren operiren. In den Jahren 1623 und 1624 waren die niederrheinischen Herzogthümer abwechselnd ein Tummelplatz der einen oder anderen Soldateska geworden, die nur gelegentlich für Neuburg oder Brandenburg auftraten. Unter diesen Umständen fanden die letzteren für gut, sich zu vergleichen, wozu der inzwischen verstorbene Erzherzog Albrecht in Brüssel dem Pfalzgrafen bereits im J. 1621 die Genehmigung ertheilt hatte. Unter Zugrundelegung des nicht zur rechtlichen Ausführung gekommenen Xantener Vertrags wurden im Provisionaltheilungsvertrage zu Düsseldorf vom 11. Mai 1624 unter Fortwahrung der Rechte beider Theile auf die ganze Erbschaft Cleve, Mark, Ravensberg und das bergische Amt Windeck dem Brandenburger, Berg, Jülich, Ravenstein und die clevischen Aemter Ysselburg und Winnikendonk dem Pfalzgrafen zugetheilt. Da man diesem zu Brüssel zu verstehen gegeben hatte, der Vertrag bedürfe der Approbation des spanischen Königs, trat er, um sie zu erlangen, Ende August 1624 über Paris die spanische Reise an und verweilte von October bis März in Madrid, wo er in den königlichen Zimmern des Hieronymitenklosters Wohnung nahm, von Philipp IV. zwar mit Ehrenbezeigungen überhäuft wurde, aber in der Hauptsache nichts erreichte, indem man ihm ein- für allemal bedeutete, sich mit solchen Sachen nicht mehr nach Spanien, sondern an die Statthalterin zu Brüssel, die Infantin-Wittwe Isabella, zu wenden. Die Ernennung zum spanischen Geheimrath – das goldene Vließ hatte er schon 1615 erhalten – bot ihm für den Mißerfolg nur schwachen Ersatz. Und doch hatte er bereits im J. 1622 dem spanischen Orden der Barmherzigen Brüder in Neuburg ein Kloster errichtet. Auf dem Heimwege besprach er sich zu Paris wegen des Düsseldorfer Vertrages mit Ludwig XIII., was aber zu Brüssel sehr übel vermerkt wurde, weil man dort besonders mit Rücksicht auf den gerade zwischen Spanien und Frankreich bestehenden Kriegszustand, wegen der angeblich allzu großen Offenherzigkeit des Pfalzgrafen eine Störung der spanischen Zirkel befürchtete. In Wirklichkeit ärgerte man sich über die Eigenmächtigkeit des Neuburgers, der, ein Feind alles Doctrinarismus in der Politik, zur Erreichung seiner Zwecke auch in andern als in den spanischen Schnürstiefeln sich zu bewegen beliebte und dem das französische Wohlwollen bisher viel genützt hatte, was allerdings unter dem vor kurzem an die Spitze der Regierung berufenen [100] Cardinal Richelieu anders werden sollte. Nachdem der Pfalzgraf noch über sechs Wochen bei seinem Freunde Spinola vor und nach Eroberung der Festung in Breda sich aufgehalten hatte, gelangte er über Antwerpen und Brüssel im August 1625 nach Düsseldorf, Ende November nach Neuburg zurück.

Von einigen Besuchen in München abgesehen, blieb er das ganze Jahr 1626 in Neuburg. Zu Pfingsten hatte er den Florentiner Fürst Don Lorenzo de Medici als Gast bei sich. Der Sorge für die im letzten und laufenden Jahre durch Schauer und Kälte nothleidende Landwirthschaft, welche seine Getreidekasten stark in Anspruch nahm, war ein guter Theil seiner Zeit gewidmet. Als Erholung dienten ihm wie immer Jagd und Fischfang. Im J. 1627 riefen ihn dringende Geschäfte auf vier Monate nach Wien. Bei den jülich-bergischen Landständen fand er nicht die gleiche Willfährigkeit wie bei den neuburgischen. Sein Streben, am Niederrhein absolut zu regieren, scheiterte an ihrer Widerhaarigkeit. Beim Kaiser hatten sie vorgebracht, der ihre Privilegien nicht achtende Pfalzgraf beschränke sie in der freien Wahl eines Directors, hindere sie durch Drohungen an der freien Ausübung ihres Steuerbewilligungsrechtes auf den Landtagen, vertheile die Steuern ungerecht, und verwende die bewilligten Gelder nicht zu dem von ihm angegebenen Zwecke, sondern nach Belieben, ohne ihnen darüber Rechnung abzulegen, treibe eigenmächtig neue Steuern, Servisgelder und Accisen ein. Diese Beschwerden kamen dem Kaiserhofe, wo man durch die Waffenerfolge unter Wallenstein damals in einen wahren Siegestaumel zu gerathen begann und am liebsten alle Reichsfürsten auf einmal eingesackt hätte, sehr gelegen. Ein zu Anfang 1627 an Wolfgang Wilhelm ergangenes Mandat, in welchem alles, was er „als angemaßter Inhaber der Fürstenthümer und Lande zu Behauptung derselben vermeintlicher apprehendirter Possession in obgehörten unterstandenen Attentaten gethan“, mit gleichzeitiger Strafandrohung für den Wiederholungsfall als nichtig und kraftlos erklärt wurde, veranlaßte ihn nun, sich persönlich zu rechtfertigen und „den Weg zur apprehendirten Possession etwas besser zu machen“. Mit dem ebenfalls in der Kaiserstadt befindlichen Abte des Klosters Kaisersheim, dessen Reichsunmittelbarkeit Neuburg noch lange nicht anerkennen wollte, unterhandelte der Pfalzgraf vor dem Reichshofrath mit Erfolg über einen bis zur Entscheidung des am Reichskammergerichte anhängigen Processes gelten sollenden Interimsvertrag, der ihn aber im J. 1637 nicht von dem Versuche abhielt, in Wahrung des prätendirten Erbschutzes die freie Wahl eines neuen Abts durch militärische Umzingelung des Klosters zu verhindern. Als Hauptgewinn der Wiener Reise trug der heimkehrende Pfalzgraf ein kaiserliches Decret bei sich, durch welches ihm und seinen Erben das allerdings von ihm schon vorher angenommene Prädicat „Durchlaucht“ verliehen wurde. Durch die officielle Beilegung des Titels war er aber wenigstens in dieser Hinsicht dem kurfürstlich gewordenen Baiern gleichgestellt worden.

An dem schon vor Unterzeichnung des Restitutionsedicts seit Jahren die Gegenreformation emsig betreibenden Kaiserhof mochte Wolfgang Wilhelm, der als Kenner politischer Windrichtungen nicht umsonst mit Kaisersheim sich vertragen hatte, mit den dort herrschenden Strömungen sich noch vertrauter gemacht haben. Auch dürfte ihm nicht entgangen sein, daß seine Nichtunterstützung Ferdinand’s II. in der Niederwerfung des Aufstandes der wegen ihrer religiösen Bedrückung zur Verzweiflung getriebenen oberösterreichischen Bauern gelinde Zweifel an seinem katholischen Eifer erregte. Einem solch’ lauen Fürsten konnte man die dem Hause Baiern provisorisch übertragene Kurwürde, worauf er in einem eben zu Wien übergebenen Memorial von neuem Anspruch erhoben hatte, nicht zuwenden. Der seit 1622 in Rom lebende Wiener Bischof Klesl, welcher mit dem pfalzgräflichen Agenten Motmann den Vicekanzler der Kirche, Cardinal Ludovisi, und [101] durch diesen den Papst Urban VIII. für die Kurbestrebungen Wolfgang Wilhelm’s gewinnen sollte, hatte diesen eingeladen, nach Rom zu kommen und bei Seiner Heiligkeit sein Herz auszuschütten. Das Haupthinderniß für die Uebertragung der Kur an den Pfalzgrafen, berichtete diesem Klesl, der übrigens zur selben Zeit Maximilian von Baiern und anderen Herren zu dienen sich befliß, erblicke die Curie in dem lutherischen Bekenntniß der pfalzgräflichen Brüder. Dadurch werde befürchtet, daß die unlängst aus Ketzerhänden recuperirte Würde mit der Zeit wieder in solche falle, und es sei also zunächst nichts sehnlicher zu wünschen, als daß die Herren Gebrüder katholisch würden. Die Nutzanwendung ergab sich von selbst.

Wolfgang Wilhelm hatte beim Regierungsantritt schwere Hypotheken übernehmen müssen. Durch den Vertrag von 1615 hatte er den Brüdern ansehnliche Aemter und ihnen und einigen pfälzischen Verwandten noch dazu jährliche Deputate aus seiner Rentkammer zugewiesen, außerdem in einem Vertrage vom 5. November 1613 zu Deputatleistungen an Mutter und Brüder aus den Jülicher Landen sich verpflichtet; die Schulden waren ihm und seiner Landschaft geblieben. Ein sorgenfreies Auskommen genügte nun aber den Brüdern nicht; sie behaupteten, wie ihr älterer Bruder geborne deutsche Reichsfürsten und niemand als dem Kaiser unterworfen zu sein, ihre landesfürstliche Obrigkeit sei durch den Vertrag von 1615 nur „limitirt und constringirt“. Mehr Schwierigkeiten als der jüngere, geistig unbedeutende Johann Friedrich, machte der aufgeweckte August, der gegen die höfischen Formen des ältesten Bruders gerne absichtlich seine urwüchsige Derbheit ins Treffen führte. Er hatte sich in Sulzbach eine Kanzlei errichtet und an deren Spitze einen Kanzler gestellt, der als solcher natürlich von Neuburg aus nicht anerkannt wurde. Bald beklagte sich August über den dort gegen ihn und seine Regierung üblichen „ungewöhnlichen Kanzleistil“, sonderlich wegen des Wortes „begehren“ und beschwerte sich, daß man „seine“ Landsassen zur Erbhuldigung und Ablegung der Landsassenpflicht bei Strafe nach Neuburg citire. Vom Niederrhein her ließ er sich über den Bruder allen möglichen Klatsch berichten. Den Reformationsbestrebungen desselben setzte er das väterliche Testament entgegen, das auch in Sulzbach angeschlagene Mandat über die Freistellung der katholischen Religion hatte er abreißen lassen. Die Kirchenvisitationsrelationen seiner Aemter an den geistlichen Rath nach Neuburg zu überschicken, wie verlangt wurde, war er nicht zu vermögen. Bei protestantischen Fürsten und auf den Unionstagen zu Rothenburg und Heilbronn brachten die beiden Brüder ihre Beschwerden über die im Fürstenthum Neuburg überhaupt vorgenommenen religiösen Neuerungen vor, von Universitäten erholten sie Rechtsgutachten über die Zulässigkeit. Wolfgang Wilhelm, der als Landesherr formell völlig berechtigt war, den Protestantismus auch in den brüderlichen Erbämtern zu unterdrücken, hatte dann Connivenz geübt und würde es sicher gerne noch weiter gethan haben, wenn ihm, wie wir gesehen, nun die Staatsraison nicht ein anderes Verfahren dictirt hätte. Seine bisherige Haltung ist allerdings auch zum Theil durch die ihm gebotene Rücksichtnahme auf seine alte Mutter erklärlich, welche die jüngeren Söhne in ihrem Widerstande gegen ihn unterstützte. Pfalzgräfin Anna war im J. 1615 auf ihren Wittumssitz Höchstädt a. D. gezogen, im dortigen Schlosse genoß sie die Einkünfte des gleichnamigen Amtes. Ihr katholischer Vater hatte sie in seiner protestantischen Zeit im evangelischen Glauben erziehen lassen und als er, spanischen Einflüssen nachgebend, sie mit zwei Schwestern wieder katholisch machen sollte, mit schwachen Rückbekehrungsversuchen kein Glück gehabt. Anna besonders blieb zeitlebens eine unbeugsame Bekennerin der Augsburger Confession. Hatte sie Wolfgang Wilhelm trotz der beweglichsten Vorstellungen von der Ueberweisung der Pfarrkirche zu Lauingen, worin ihr Gatte, einige vorangegangene Kinder und Verwandte die [102] letzte Ruhstatt gefunden hatten, an den katholischen Cultus nicht abzuhalten vermocht, so glückte ihr das lange Zeit mit beiden Kirchen zu Höchstädt. Wiederholtem Drängen des eifrigen Augsburger Bischofs Heinrich von Knöringen nachgebend, überließ endlich der Pfalzgraf im J. 1624 die kleine Höchstädter Spitalkirche den Katholiken. Weiter durfte er nicht gehen, denn die Mutter bedeutete ihm, er wolle ihr alsdann angeben, wie sie anderwärts an einem bequemen evangelischen Ort fürstlich alimentirt werden könne. Da aber hierzu ihre Wittumsgefälle nicht ganz reichen würden, werde er ihr mit einer ergiebigen Geldhülfe aus dem niederländischen Einkommen, wie sich schon längst gebührt hätte, beförderlich sein; andernfalls müsse sie sich als Landesmutter und Principalin an die jülich-bergischen Landstände um eine Beisteuer wenden. Schon früher hatte sie von dem Sohne eine Zubuße aus den Jülicher Landen begehrt. Da aber bei dem steten Kriegszustande die Pachtgelder nicht eingingen und Brandenburg einen Theil der Gefälle an sich riß, war er selbst kaum mit den nothwendigsten Mitteln versehen. Er schrieb ihr, sie möge ihre Wittumsgefälle recht zusammenhalten, dann werde sie schon auskommen; andernfalls sei er erbietig, gegen Abtretung derselben sie mit Deputat, Kost und Besoldung in Neuburg zu unterhalten. Da sie sich als eigentliche Herrin der niederrheinischen Lande betrachtete, ließ sie es an starker Bevormundung gegenüber dem Sohne nicht fehlen. Ueber alles wollte sie stets unterrichtet, bei allen Verhandlungen mit Brandenburg genannt sein. Wolfgang Wilhelm, der mit Damen umzugehen wußte, theilte ihr mit, was er gerade für nöthig hielt. So sehr er im übrigen gegen die Mutter als der aufmerksamste Sohn sich bewies, hatte er bei den nun folgenden Schritten gegen die Brüder für alle ihre Klagen und Bitten nur taube Ohren, da man einmal wissen müsse, wer denn eigentlich der Landesherr sei. Höchstädt indeß blieb trotz bischöflicher Mahnung bis zu dem 1632 erfolgten Tode Anna’s von weiterer Gegenreformation verschont.

Von den Landen des Winterkönigs war dem Pfalzgrafen nur der kurpfälzische Antheil des Gemeinschaftsamtes Parkstein und Weiden zur Administration überlassen worden. Ueber die Einkünfte desselben gerieth er mit dem nahegesessenen Bruder August in Differenzen. Von diesem vorenthalteue Steuergelder nahm er zum Ausgangspunkt der von ihm im Sommer 1627 begonnenen Rekatholisirung zunächst im genannten Amte, dann in den übrigen Aemtern der Brüder. Nachdem er gegen die letzteren unterm 8. März ein sie von fernerer vertragswidriger Obstruction abmahnendes kaiserliches Mandat ausgewirkt hatte, betraute er seinen Vicekanzler Simon von Labricq aus Lüttich mit Durchführung der Bekehrung. Für den Nothfall stand bairisches Militär hülfsbereit in Amberg zur Verfügung. Binnen weniger Monate war die Hauptarbeit gethan, die Prädicanten wanderten. Im Gefolge des Commissärs mitgekommene Jesuiten besorgten das weitere. Auch in Sulzbach und Hilpoltstein selbst wurde der Katholicismus eingeführt und die Brüder auf private Religionsübung beschränkt. In ihrer Wehrlosigkeit waren sie indeß nicht um ein Zufluchtsmittel verlegen: sie verliehen, um das Bekenntniß ihrer Erbunterthanen zu retten, einer Menge von Bürgern und Gewerbsleuten den Hoftitel. Solche Ausdehnung des Hofstaats bekämpfte der Landesherr eine Zeit lang nicht ohne Erfolg, schließlich mußte er aber den protestantischen Gottesdienst in den Schloßcapellen der brüderlichen Residenzen kaiserlichem Mandate gemäß dulden. Von ihm früher entlassene protestantische Räthe, wie Melchior Erasmus zu Frankfurt und der frühere Landschaftscommissär Lemblein, die er in kritischen Momenten gerne wieder aus der Rumpelkammer hervorholte, hatten schon vorher sein unerhörtes Vorgehen gegen leibliche Brüder und die Ausschaffung der evangelischen Landsassen als politisch unklug befunden. Die Bekehrung der Brüder konnte der Pfalzgraf auch durch den Hinweis auf die Vortheile, [103] welche der Gesammtfamilie durch einträchtiges Zusammenwirken bei Erstrebung der nur von Katholiken erreichbaren Kurwürde winkten, nicht erreichen. Ebensowenig vermochte er dieselben durch Uebersendung der Schrift bellum ubiquisticum des Dillinger Jesuiten und Universitätskanzlers Lorenz Forer von dem „schlechten Grund“ ihres Glaubens zu überzeugen; sie empfahlen ihm vielmehr die Retractationsschrift des Exjesuiten Reihing zur Lectüre. Als er später durch das Anerbieten, gegen Abtretung der Aemter die flandrische Herrschaft Winendael, ein jülichsches Lehen, einantworten zu wollen, den Hemmschuh loszuwerden suchte, ging man in Sulzbach nicht darauf ein.

Es war hohe Zeit, daß der Pfalzgraf wieder an den Rhein zog. Im J. 1628 waren die Holländer in Jülich-Berg eingefallen, um sich für eine im J. 1616 dem Kurfürsten von Brandenburg von ihnen vorgeliehene Summe von 248 000 fl. bezahlt zu machen. Da hatte der Kaiser am 24. April d. J. für die sämmtlichen Jülicher Stände wider die Possidirenden ein Schutzmandat erlassen und den General Tilly mit der Sequestrirung der Lande beauftragt. Dieser kam dem Befehle, soweit es ging, nach und lieferte u. a. die zwei Kirchen zu Wesel im Namen des Pfalzgrafen wieder den Katholiken aus, wofür die Holländer die katholischen Kirchen zu Rees und Emmerich den Reformirten einräumten. Der Vertrag von 1624 war ein papierner geblieben, da Brandenburg von der Zeit günstigere Bedingungen erhoffte und, wie Wolfgang Wilhelm glaubte, vorerst die Erfolge der dänischen Armee abwarten wollte. Als nun die von den Truppen der Mächte heimgesuchten Lande den Händen der beiden Fürsten ganz zu entgleiten begannen, einigten sich diese am 19. März 1629 zu einem neuen Vertrage, der den vorhergegangenen auf 25 Jahre verlängerte. Mit der Infantin Isabella zu Brüssel, deren besonderer Gunst er sich erfreute, hatte der Pfalzgraf durch seinen Beichtvater, den Jesuiten Theodor Rosmer, schon einige Zeit wegen der Einwilligung hierzu unterhandeln lassen, der jülichsche Landmarschall Franz von Spiring besorgte dies im Haag. In einem am 26. August 1630 hier getroffenen die Ausführung des Vertrags bezweckenden Abkommen, wurde der bisherige Besitzstand der zwei Fürsten neuerdings gewahrt; nur die Grafschaft Ravensberg sollte von beiden gemeinschaftlich verwaltet werden, wurde dann aber so getheilt, daß Brandenburg nur ein Amt, Neuburg deren drei erhielt. Die spanischen und holländischen Truppen sollten die Lande bis auf je drei bezw. vier weiter besetzt gehaltene Plätze verlassen.

Im October 1628 hatte der Pfalzgraf für seine am 25. September zu Neuburg verstorbene Gemahlin in Düsseldorf eine zweitägige Todtenfeier gehalten und dann die seit 1609 noch über der Erde befindliche Leiche des letzten Jülicher Herzogs feierlich bestatten lassen, damit ihm der Allmächtige, wie er seiner Mutter schrieb, dereinst auch um so eher sein Ruhebettlein vergönne; im Juni 1629 war er wieder in Neuburg, von August bis October in Wien, wo er wegen Aufhebung des Sequesters vorstellig wurde. Nach Neuburg zurückgekehrt, reiste er bereits im Januar 1630 über Wien nach Oberitalien auf den Schauplatz des mantuanischen Erbfolgekrieges zu seinem Freunde Marquis Spinola, der, seit Jahresfrist spanischer Statthalter in Mailand, über die Undankbarkeit seines Souveräns bald den Verstand verlieren sollte. In Mailand kaufte er Ringe und andere Kleinodien; am 29. März berief er von Alessandria aus die neuburgischen Landstände zusammen mit dem Begehren, ihm zur Verfolgung seiner Prätensionen, Bezahlung von Gehältern und Pensionen an seine jülichschen Beamten und, da er nun zu einer zweiten Ehe schreiten solle, zur Bestreitung des hierzu nöthigen Aufwandes auf die nächstfolgenden drei Jahre eine ergiebige Beisteuer und zum Ersatz der von den jülichschen Gefällen jährlich nach Neuburg beschehenen Lieferung einen ersprießlichen Beischuß, beides im vorhinein, zu bewilligen. [104] Auf Bitten der auch diesmal willfährigen Stände, die ihm vorstellten, daß man im Reiche einen Einbruch fremder Mächte mit Bangigkeit erwarte, kehrte er heim. Im Juni war er mit seinem Kanzler Zeschlin bereits wieder in Düsseldorf, darauf im Haag, im October auf dem Kurfürstentage zu Regensburg, ale dort die Frage der Restitution des Kurfürsten Friedrich V. zur Berathung stand. Aus den Verhandlungen konnte Wolfgang Wilhelm entnehmen, daß der Kaiser, der bereits durch einen Vertrag vom 22. Februar 1628 gegen Herausgabe des seit Jahren verpfändeten Oberösterreich die Kur, die Oberpfalz und den rechtsrheinischen Theil der Rheinpfalz dem Kurfürsten Maximilian erblich übertragen hatte, daran nichts mehr ändern werde. Was hatte ihm also der letzte Exspectanzbrief geholfen? Nicht einmal die Festsetzung eines Termins zum Austrag der Ansprüche aller Prätendenten hatte er, so sehr er auch bat, vom Kurfürstencolleg erlangen können. Dieser schwere Schlag brachte einen bedeutungsvollen Frontwechsel in ihm zur Reife.

Von den kurpfälzischen Landen war ihm nur das halbe Amt Parkstein-Weiden definitiv zu gute gekommen. Als er nicht lange vor dem Regensburger Tage durch seinen Mentor Klesl von dem kaiserlich-bairischen Vertrage Kenntniß erhalten hatte, schrieb er diesem ganz alterirt zurück, er werde sich in Zukunft mehr um seine nächsten Verwandten, als um die Religion annehmen. In der That brachte ihn das gemeinsame Unglück den Verwandten aus der pfälzischen Linie der Wittelsbacher, deren Senior und Sachwalter er repräsentirte, wieder näher. Auch die allgemeinen Verhältnisse bestimmten ihn zu einer Schwenkung. Spanien hatte ihm bisher seine vergebliche Unterstützung in der Kurfrage nur aus Opposition gegen das gefürchtete Baiern geliehen, ob es in Zukunft die nicht aufgegebenen Ansprüche fördern könne, war sehr zu bezweifeln. Im Jahre 1629 hatte es durch den Verlust von Wesel und Herzogenbusch an die Generalstaaten zwei große Schlappen erlitten, in Amerika und Ostindien fügten holländische Schiffe seinem Handel bedeutende Verluste zu, denen in fortgehendem reißenden Verfall bald der von Portugal folgen sollte. Es galt nun mit aufgehenden Sonnen zu rechnen und solche stellten die protestantischen Mächte Holland und Schweden dar. Mit beiden hatte Frankreich, wo zu Ungunsten des Pfalzgrafen durch Richelieu die politischen Leitmotive den religiösen wieder vorangestellt worden waren, gegen die spanisch-habsburgische Macht Subsidienverträge geschlossen. Hatte eine katholische Frau nicht helfen können, so vermochte es vielleicht eine protestantische. Von derartigen Erwägungen geleitet verehelichte sich Wolfgang Wilhelm am 11. November 1631 mit Katharina Charlotte, der erst sechzehnjährigen dritten Tochter des Pfalzgrafen Johann II. von Zweibrücken. Da ihm der päpstliche Dispens zur katholischen Einsegnung der Ehe mit der ihm blutsverwandten Braut nur unter der von ihr und ihren Eltern nicht zu erlangenden Bedingung gestattet werden wollte, daß das Bäschen zur katholischen Kirche übertrete, erschlich er sich nach vielen vergeblichen Versuchen, den Papst umzustimmen, die Dispensation von dem Erzbischof von Utrecht. Dabei stützte er sich auf eine Abhandlung des Jesuiten Suarez und erhielt hinterher Indemnität. Durch die Heirath war er mit dem holländischen Statthalter Prinz Friedrich Heinrich von Oranien verwandt geworden, mit dem er bald sehr gute Beziehungen unterhielt. Als im J. 1628 der Kurfürst von Trier und der Landgraf zu Hessen-Darmstadt als kaiserliche Commissäre sämmtliche Interessenten am Jülicher Erbe nach Düsseldorf beschieden, um ihnen die zur Verfolgung ihrer Ansprüche nöthigen Documente – es waren im ganzen 60 volle Kisten – aus den Archiven mitzutheilen, war das ebenfalls betheiligte Zweibrücken nicht erschienen. Dessen Prätensionen waren nun mit der jungen Frau an Neuburg gelangt. Die in Jülich gelegenen, vom Pfalzgrafen in Besitz genommenen [105] kurpfälzischen Lehen konnte er hoffen, als Preis der Maklerdienste für die Gesammtfamilie eines Tages sein rechtmäßiges Eigenthum nennen zu dürfen. Obgleich er sich von Kaiser und Liga betrogen fühlte und den Groll hierüber nicht verbarg, brach er doch die ihn mit beiden verbindenden Brücken nicht ab. Neutrale Haltung sollte ihm seinen Länderbesitz die zu erwartenden Kriegsstürme hindurch retten. Seine Anhänglichkeit an römisch-kirchliche Institutionen konnte ihn auf der einen, das reformirte Bekenntniß seiner Frau, die er gegen alle Bekehrungsversuche schützte und der er bis an ihr Lebensende den Prediger Johann Hundius zur Abhaltung des Gottesdienstes in ihrer Hofcapelle auch für die Reformirten Düsseldorfs beließ, auf der anderen Seite empfehlen.

Kaiser und Liga hatten auf dem Regensburger Kurfürstenconvente die Abführung ihrer Truppen aus den Jülicher Landen bewilligt und so waren diese im J. 1631 zum ersten Mal seit Beginn des Erbfolgestreites (mit Ausnahme einiger Plätze, wie oben gedacht), in den vollen Besitz der beiden Possidirenden gekommen. Diesen Zustand suchte der Pfalzgraf zu erhalten, bezw. zu vervollkommnen. Bald nach dem ersten Auftreten Gustav Adolf’s in Deutschland hatte er ihn durch Vermittelung des schwedischen Residenten Camerarius im Haag um Verschonung aller seiner Länder gebeten und beruhigende Erklärungen erlangt. Dagegen gewährten Kaiser und Liga die früher zugestandene Neutralität jetzt nicht mehr und mahnten von einem Sonderabkommen mit Schweden ab. Schon ehe der Sieger von Breitenfeld nach der Donau aufbrach, hatte er im Winter 1631 zu Mainz die erneuten neuburgischen Bitten um Verschonung sehr kühl aufgenommen und gestand letztere nur unter der Bedingung zu, daß der Pfalzgraf die Feinde Schwedens aus seinen Landen entfernen und ihnen auch später weder Durchmärsche, noch Musterplätze gestatten, noch sie in anderer Weise unterstützen werde. Als nun im April 1632 nach der Schlacht am Lech die vor Neuburg rückenden Schweden dort bairische Besatzung antrafen, konnte von Neutralität keine Rede mehr sein. Wenn sich Gustav Adolf doch noch zur Ausstellung eines Schutzbriefes für das Herzogthum Neuburg herbeiließ, that er es nur mit Rücksicht auf den in seinem Gefolge befindlichen Pfalzgrafen August, der sich anfangs mit seinen Beschwerden an den Leipziger Convent, dann aber an den nordischen König gewandt hatte und, wie es schien, auf Grund des von dem älteren Bruder nicht gehaltenen väterlichen Testamentes in das Fürstenthum Neuburg eingesetzt werden sollte. Sein und Gustav Adolf’s baldiger Tod war demnach für Wolfgang Wilhelm ein Glück zu nennen. Auch der Umstand, daß dieser zum Beweise seiner Parteilosigkeit seinen Sohn Philipp Wilhelm von der Inhaberschaft eines spanischen Regiments entbinden ließ, hätte hieran wohl nichts geändert. In Neuburg lösten sich um diese Zeit schwedische Besatzungen unter Bernhard von Weimar und bairische und kaiserliche unter Tilly und Aldringen wiederholentlich ab. Bernhard ließ 1633 den Statthalter Goswin Frhrn. von Spiring und den Rector Hundpis des Jesuitencollegs gefangen nach Würzburg abführen, wo sie erst nach Jahresfrist wieder freigelassen wurden. In bitteren Klagen ergoß sich der Pfalzgraf gegen Kurfürst Maximilian über Aldringen, der seiner katholischen Hauptstadt (die allerdings wieder etwas evangeliumfreundlicher geworden war), mit Feuerkugeln, Bomben und Granaten dermaßen zugesetzt habe, daß die im Schlosse befindlichen, „mit keinem Geld nicht zu bezahlenden“ Registraturen nebst Archiv mit der ganzen Stadt in Flammen aufzugehen drohten. Am Niederrhein mußte er dem zum Entsatze Mastrichts heranziehenden Feldmarschall Pappenheim den Durchzug durch das Jülichsche gestatten. Im August 1632 sah er im Lager des Prinzen Friedrich Heinrich die Festung an die Holländer übergehen, nachdem er zwischen den drei Lagern hin und her reitend einen Frieden oder Waffenstillstand zwischen den Generalstaaten und Spanien zu vermitteln vergeblich sich [106] bemüht hatte. In Brüssel verfolgte man seine Unterhändlerthätigkeit mit mißtrauischen Blicken, sein persönlicher Besuch zerstreute zwar, wie immer, die Wolken bei der Infantin, nicht aber bei ihren Ministern; die Räumung der Festung Jülich, die bis zum Ausgang des dreißigjährigen Krieges in spanischen Händen war und der paar andern Plätze konnte er jedoch nicht erreichen. Die nach dem Tode Isabella’s 1633 angestrebte Statthalterschaft in Belgien hätte sie ihm gebracht; er mußte aber bei seiner Bewerbung dem spanischen Cardinalinfanten Ferdinand gegenüber den kürzern ziehen. So scheiterte denn seine Politik der Neutralität vollständig. Wenn letztere ihm auch im J. 1634 von Schweden für Jülich-Berg bewilligt wurde, so kam sie doch nicht zur Ausführung, weil die Gegenseitigkeit, worauf sie begründet war, von andern Mächten nicht respectirt wurde. Seine niederrheinischen Lande wurden abwechselnd von schwedischen und hessen-kasselschen Truppen unter Baudissin, Eberstein und Rose, von den Kaiserlichen und Baiern unter Gronsfeld, Merode, Bönninghausen, Götz, di Grana, Piccolomini, Johann von Werth, Lamboy, Hatzfeld und Wahl, von den Franzosen unter Guébriant durch Einquartierungen und Brandschatzungen bedrängt. Etwas besser erging es den Stammlanden an der Donau und auf dem Nordgau, obgleich auch sie durch Einlagerungen der Baiern unter Wahl, Werth, Mercy und Spork und durch durchziehende kaiserliche, dann französische und schwedische Truppen unter Turenne und Wrangel viel zu leiden hatten. Des Pfalzgrafen Beschwerden verhallten auf dem Reichstage zu Regensburg und auf dem Nürnberger Kurfürstentage im J. 1640 völlig wirkungslos.

Viel zu schaffen machte ihm während der ganzen Zeit der Conflict mit seinen Landständen am Niederrhein. Kaiserlicher Warnung ungeachtet hatte er fortgefahren, dort absolut zu regieren. Indem er die Officiere nicht aus dem einheimischen Adel, sondern aus Fremden nahm, den Soldaten ihren Sold nicht von den Landschaftscommissären, sondern von seinen Beamten reichen ließ, hatte er das Heer in seine Gewalt gebracht. So vermochte er Truppen in beliebiger Anzahl zu halten und wider den Willen der Stände auferlegte Steuern einzutreiben. Die Neigung der Landschaft zu einem Compromiß war um so geringer, als sie die Stimmung in Wien gegen ihren immer noch provisorischen Herrn wol kannten. Wirklich fanden sie auch bereits 1634 williges Ohr beim Kaiser, der den Feldmarschall Graf Philipp von Mansfeld beauftragte, die schon geworbenen pfalzgräflichen Truppen mit den kaiserlichen zu vereinigen und die Eintreibung der Steuern zu hindern. Als dem letzteren Verbote auf Befehl des Pfalzgrafen eine Folge nicht geleistet wurde, überreichten die Stände 1635 eine Specification ihrer Klagen und leiteten damit einen die ganze landesherrliche Verwaltung betreffenden Proceß ein, der erst im J. 1649, als er in der Hauptsache gegenstandslos geworden war, seine endgültige Entscheidung fand. Im Jahre 1636 vereinigte Feldmarschall Piccolomini in Ausführung einer Bestimmung des Prager Friedens die Truppen Wolfgang Wilhelm’s mit den seinigen, sodaß jener mit den wenigen ihm zu freier Disposition gebliebenen Streitkräften 1637 kaum im Stande war, seine Hauptstadt Düsseldorf gegen die vordringenden Schweden, Hessen und Holländer zu schützen. Schärfer als sein Vater ging Ferdinand III. gegen den Pfalzgrafen vor, weil dieser durch sein Militär die Unterthanen hinderte, die Umlagen für das Reich aufzubringen. Das kaiserliche Mandat vom 11. October 1638 stellte die Privilegien der Stände in vollem Umfange wieder her. Der Landesherr sollte von den durch ihre Beamte zu erhebenden Steuern nur die zu seinem Privatgebrauche benöthigten Summen erhalten. Es ging diesem aber nicht ein, fortan von dem ständischen Willen abhängig sein zu sollen. Er protestirte und berief im J. 1639 sämmtliche Vögte von Jülich und Berg, sowie die Vorsteher und Schultheißen eines jeden Dingstuhles [107] und Kirchspieles nach Düsseldorf, um sich von ihnen die geforderten Gelder bewilligen zu lassen. Die Beschlüsse dieses sog. Bauernlandtages wurden indeß cassirt, der Bischof von Osnabrück und der Abt von Corvei entschieden als kaiserliche Commissäre gegen den Urheber des Staatsstreichs. Die Dinge nahmen eine so bedenkliche Wendung, daß der Pfalzgraf am 11. April 1641 ein Mandat zu erlassen sich gezwungen sah, worin er den Verlauf der Streitigkeiten von 1621 an erzählt und sich von allen Beamten von neuem Treue und Gehorsam geloben läßt. Auch weiterhin kehrte er sich an bezügliche kaiserliche Verordnungen so wenig als möglich. Nach den Landesfreiheiten befand er sich den Ständen gegenüber allerdings im Unrecht, als Landesherr aber im Recht, soweit er, die zu seinen Ungunsten gezogene Grenze zwischen fürstlicher und ständischer Gewalt nicht achtend, über die Köpfe selbstsüchtiger Junker hinweg die zur Rettung seines Territoriums nöthigen, verfassungsmäßig ihm nicht zugänglich gemachten Mittel auf anderem Wege sich verschaffte. Wie anders aber als durch Steuerneintreibung sollte er in den kommenden Jahren der Landgräfin Amalie von Hessen die zur Abhaltung ihrer beutelüsternen Scharen von seinen Landen nöthigen Contributionen aufbringen? Wenn er solche den Kaiserlichen, deren schützende Umarmung ihn erdrückte, vorenthielt und die Bewilligung zur Ausschreibung versagte, glaubte er nur im Interesse der armen, ohnehin genug ausgepreßten Unterthanen zu handeln. Mit bitterem Grolle vergegenwärtigte er sich die Begünstigung der sein fürstliches Ansehen so sehr erniedrigenden Stände durch den Kaiser. Nicht minder verargte er dem seit 1635 Ferdinand’s Schwager gewordenen Kurfürsten Maximilian, mit dem er fast ganz zerfallen war, den er aber doch durch häufige Anlehensgesuche belästigen mußte, daß er ihn am Wiener Hofe nicht wenigstens moralisch unterstützte. Durch die Rivalität in der Kurfrage und die gemischte Ehe hatte sich Wolfgang Wilhelm den Münchener Schwager entfremdet. Als er 1635 letztmals nach Wien reiste, lehnte Maximilian einen ihm bei der Gelegenheit zugedachten Besuch dankend ab. Die Verstimmung gegen München und Wien war im Pfalzgrafen so stark geworden, daß er im J. 1638 den Zeugwart Stephan Hörmann, der 1633 an die Kaiserlichen und Baiern unterschiedliche Sachen aus dem Neuburger Zeughause verkauft hatte, mit dem Schwert hinrichten ließ. Zu gleicher Zeit vermehrte er die Einkünfte des Neuburger Jesuitencollegs durch einen zweiten Fundationsbrief um ein Erkleckliches. Daß ihn der vaterländische Geist nicht immer begleitete und vor kaiserfeindlichen Verbindungen, wie z. B. mit dem Herzog von Braunschweig und Frankreich nicht zurückhielt, wird im Hinblick auf Zeit und Umstände nicht wunder nehmen. Der westfälischen Kreisdefensionsverfassung weigerte er sich auf Anrathen Frankreichs 1643 beizutreten, 1644 schloß er mit dieser Macht einen Neutralitätsvertrag ab. In Wien dachte man nun wieder an die Sequestrirung der Jülicher Lande, zum wenigsten wollte man den Pfalzgrafen zu Gunsten seines Sohnes entsetzen. Man ließ diese Pläne wieder fallen und nöthigte ihn, in Düsseldorf kaiserliche Besatzung aufzunehmen, damit er die Stadt nicht den Franzosen in die Hände spielen könne.

Das einzige Bindeglied zwischen Ferdinand III. und dem Pfalzgrafen bildete die Zeit über sein Sohn Philipp Wilhelm, geboren 1615. Am bairischen und kaiserlichen Hofe hatte er das Fürstenideal, wonach er erzogen worden war, mehr als seinem Vater lieb war, in sich ausgeprägt. Vor kurzem hatte ihn dieser zu seinem Statthalter in Neuburg bestellt, nun strebte er den Regierungsnachfolger in einer den allgemeinen Interessen seiner Lande förderlichen Weise zu verheirathen. Heirathspläne mit Prinzessinnen von Orleans und Toscana gab der alte Herr bald auf und kam auf das schon vorher gehabte Project einer Vermählung des Prinzen mit der ältesten Schwester Luise Charlotte des am 1. December 1640 [108] zur Regierung gelangten Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg zurück, indem er von dem Ehebunde die Beendigung des langwierigen Erbstreites erhoffte. Es gelang ihm, den Widerstand des von den Kurfürsten von Baiern und Köln gegen die protestantische Heirath unterstützten Sohnes zu brechen, nachdem er bei dem Jesuitengeneral in Rom die Abberufung des ebenfalls entgegenarbeitenden prinzlichen Beichtvaters durchgesetzt hatte. Nun mußte man aber die Entdeckung machen, daß die Brandenburgerin, mit der als präsumtiver Schwiegertochter Wolfgang Wilhelm bis dahin correspondirt hatte, bereits mit dem Markgrafen Ernst von Jägerndorf verlobt war. Die bald darauf erfolgte Vermählung Philipp Wilhelm’s mit der Prinzessin Anna Katharina Constantia, Schwester des polnischen Königs und Schwägerin Ferdinand’s III., ward zwar von seinem Vater als politisch gleichwerthig angesehen, indeß trat doch eine Erkaltung der bisher leidlich guten Beziehungen zwischen Neuburg und Brandenburg ein. Seit Ende 1643 schlug der neue Kurfürst, der des Glaubens war, sein Unterhändler und Minister Graf Adam Schwarzenberg habe sich 1629 von Neuburg übervortheilen und bestechen lassen, gegen den Pfalzgrafen ein kriegerisches Verfahren ein, um günstigere Teilung zu erlangen. In den Verhandlungen war Neuburg zwar zur Nachgiebigkeit bereit, die aber nicht bis an die Grenze der brandenburgischen Forderungen heranreichte. So ließ denn der Kurfürst im November 1646 unverhofft Truppen ins Bergische einmarschiren, die er aber, da Polen und Frankreich für den Pfalzgrafen eintraten, Friedrich Wilhelm die holländische Unterstützung, auf die er wegen seiner bevorstehenden Vermählung mit der Tochter Luise Henriette des Prinzen Friedrich Heinrich von Oranien rechnete, nicht fand und auch der Kaiser ein scharfes Schreiben an den Ruhestörer abließ, im December wieder zurückziehen mußte. In dem neuen Düsseldorfer Provisionalvertrag vom 18. April 1647 erkannte Brandenburg die Uebereinkunft von 1629 als gültig an und mußte sich mit einer gleichen Theilung von Ravensberg, sowie der Abtretung der Herrschaft Ravenstein durch den Pfalzgrafen begnügen. Außerdem versprach dieser tolerantere Behandlung der in Jülich-Berg lebenden 60 000 Protestanten, sowie Rückgabe der ihnen im J. 1609 gehörenden Kirchen. Bei dieser Forderung fand der Kurfürst auch die Unterstützung der Generalstaaten, welche die neuen pfalzgräflichen Gegenreformationsversuche mit Gefangensetzung katholischer Geistlicher in clevischen Städten erwiderten.

Endlich ward der Friede in Deutschland geschlossen, um dessen Zustandekommen der Pfalzgraf sich seit langem bemüht hatte. Bereits an den nach der Schlacht von Breitenfeld angeregten Verhandlungen über einen Universalfrieden hatte er lebhaften Antheil genommen. Beim Heilbronner Bunde machte er sich 1633 als Friedensvermittler anheischig. Mit dem General Holzappel betrieb er in den Jahren 1638 und 1639 den durch Ableben des als Bundesobersten in Aussicht genommenen Herzogs Bernhard von Weimar zerstörten Plan, die Freiheit der Religion und der Reichsstände durch Vereinigung der Landesherrn am Rhein und im nördlichen Deutschland zu sichern und zugleich mit dieser Macht die Franzosen und Schweden von deutschem Boden und deutschen Angelegenheiten fern zu halten. Auch nach 1648 blieben die rheinischen Lande noch auf viele Jahre hinaus der Tummelplatz französischer, lothringischer und kaiserlicher Soldateska. Im Cleve’schen lagen die holländischen Garnisonen, im Herzogthum Jülich die Spanier. Am 21. März 1651 schlossen die drei geistlichen Kurfürsten zu gegenseitiger Vertheidigung ihrer Lande gegen ausländische und reichsständische Angriffe zu Frankfurt a. M. einen Particular-Defensionsvergleich, der als der erste wahre Vorläufer des Rheinbunds vom Jahre 1658 anzusehen ist. Auch Wolfgang Wilhelm trat demselben am 2. April bei, da er die bewaffnete Hülfe seiner Bundesgenossen voraussichtlich bald brauchte.

[109] Seit 1642 zeigte der Pfalzgraf wieder etwas kirchlichen Restaurationseifer. In Frankreich, auf das man zu Düsseldorf um diese Zeit stets einen Seitenblick richtete, war nach dem Tode Ludwig’s XIII. und Richelieu’s die Regierung in die Hände der Königin-Mutter Anna, einer spanischen Prinzessin, gelangt. Alle Anzeichen sprachen für einen zu erwartenden Umschwung zu Gunsten der spanisch-katholischen Partei am Hofe. Ihr konnte man sich durch ein Vorgehen gegen die jülich-bergischen Protestanten empfehlen, ebenso dem heftig zürnenden Kaiser. Bestellte man zur Beaufsichtigung der oberen neuburgischen Landeskinder einen Religionsagenten zu Augsburg, so waren durch die Staatsraison Bekehrungsversuche an den niederrheinischen Evangelischen umsomehr geboten, weil diese bei dem zu erwartenden neuen Waffengang mit Brandenburg für ihren Beschützer sich erheben konnten. Hierbei hatte man umso weniger zu riskiren – denn blindes Wagen war des Pfalzgrafen Sache nie –, als eventuell das verschwägerte Polen den Gegner im Osten beschäftigte und von Holland, wo seit dem Friedensschlusse mit Spanien und dem Tode des Statthalters Wilhelm II. die herrschend gewordene kaufmännische Aristokratie sich mehr um ihre Handels- und Geldinteressen als um allgemeine Angelegenheiten der protestantischen Welt bekümmerte, nicht viel zu befahren war. Nach dem am 21. März 1651 erfolgten Tode seiner die Protestanten soweit möglich schützenden zweiten Gemahlin war Wolfgang Wilhelm bereits im Mai mit der 18jährigen Maria Franziska, Tochter des 1635 verstorbenen bairischen Generalfeldzeugmeisters Egon Landgrafen von Fürstenberg-Heiligenberg, zur dritten Ehe geschritten. Da seine beiden Kinder zweiter Ehe, Ferdinand Philipp und Eleonore Franziska, 1633 und 1634 im Geburtsjahr starben und sein Sohn von der bairischen Magdalena noch immer kinderlos war, glaubte er, wenn auch umsonst, seinen auf zwei Augen ruhenden Stamm nochmals zum Grünen bringen zu können. Auch diese Heirath war eine politische. Zwei von katholischem Religionseifer glühende scharfsichtige und geschäftskundige Brüder der jungen Frau, Franz und Wilhelm Egon, standen im Dienste des neuen Kölner Kurfürsten Maximilian Heinrich von Baiern, segelten mit diesem ganz im französischen Fahrwasser und erfreuten sich mit ihrem Gebieter der Protection des mächtigen französischen Ministers Mazarin, der, gerade damals aus Frankreich verbannt, vom Kölnischen aus seinen Hof beherrschte und dem natürlich der pfalzgräfliche Schwager warm empfohlen wurde. Mit dem Erzherzog Leopold Wilhelm, des regierenden Kaisers Bruder, der seit 1647 Statthalter in Brüssel war, stand Wolfgang Wilhelm im vertraulichsten Einvernehmen. Auf einen solchen Anhang gestützt konnte er hinter den sicheren Wällen Düsseldorfs ruhig der kommenden Ereignisse harren. Sie ließen nicht lange auf sich warten.

Im Vertrage von 1647 waren Brandenburg und Neuburg übereingekommen, daß fortan in den gesammten Erbschaftslanden ein Normalstand der beiden Confessionen in der Weise zu begründen sei, daß für den Besitz von Kirchen und kirchlichen Einkünften der Stand des Jahres 1609, für das Recht der öffentlichen und privaten Religionsübung der des Jahres 1612 maßgebend sein solle. Das westfälische Friedensinstrument redete zwar von der Jülicher Erbfolgeangelegenheit nur beiläufig und bestimmte, daß „dieser Streit nach geschlossenem Frieden auf dem gewöhnlichen Rechtswege vor dem Kaiser durch freundschaftlichen Vergleich oder auf andere rechtmäßige Weise ohne Zögern entschieden werden solle“, enthielt aber die für die kirchlichen Verhältnisse des gesammten Reichs lautende Bestimmung des Normaljahres 1624, wonach der 1. Januar dieses Jahres der normative Termin für die Abgrenzung der bezüglichen Confessionsrechte sein sollte. Während nun Brandenburg die Bestimmung des 1647er Vertrags über die des allgemeinen Friedensinstrumentes stellte, ergriff [110] der Pfalzgraf den bezüglichen Artikel des letzteren mit Eifer, um dadurch der Verpflichtungen jenes Vertrags sich zu entledigen, nach dessen Abschluß er eine ganze Nacht in höchster Angst zugebracht haben wollte, in der Erwartung, daß der Teufel kommen und ihn holen werde. Er fand nun für seine Auffassung die Beihülfe des kaiserlichen Hofes, der eine Reichscommission zur Durchführung des Normaljahres 1624 in die Jülicher Lande entsandte, zwang seine Protestanten zur Beobachtung katholischer Bräuche, nahm ihnen Kirchen und Schulen und übte überhaupt jedweden Druck auf sie aus. Als die von Brandenburg eingelegte Verwahrung gegen die kaiserliche Commission und gegen die pfalzgräflichen Maßregeln nicht beachtet wurde, erließ der Kurfürst am 13. Juni 1651 ein Kriegsmanifest mit einem an die Landstände von Jülich und Berg als seine Unterthanen gerichteten Aufruf, worin die Absicht der Eroberung der beiden Fürstenthümer ziemlich unverblümt ausgesprochen war und dem der Einmarsch brandenburgischer Truppen in das Herzogthum Berg auf dem Fuße folgte. Der Kurfürst hatte aber zur Durchführung des Unternehmens eine zu geringe Macht auf den Beinen, die Holländer, von denen er allerdings nicht sehr viel erwartet hatte, rührten sich gar nicht für ihn, die jülich-bergische Landschaft stellte das ständische Interesse über das kirchliche und wollte von Krieg und Kriegssteuern so wenig wissen wie seine eigene cleve-märkische. Wolfgang Wilhelm dagegen erntete nun die Früchte seiner Diplomatie: die Genossen des Frankfurter Bundes schickten bewaffnete Hülfe, der länderlose Herzog Karl von Lothringen fiel mit seinen gefürchteten Reitern in Cleve-Mark ein, größere Mächte standen in Reserve. Brandenburg erkannte, daß es das Spiel verloren hatte. Nachdem eine Conferenz der beiden Fürsten bei Angerort am 19. August wegen eintretender Unpäßlichkeit des Pfalzgrafen resultatlos verlaufen war und der Krieg, welcher bis jetzt nur zu kleineren Zusammenstößen geführt hatte, dank der Unnachgiebigkeit des ebenfalls die gesammten Jülicher Lande erstrebenden Neuburger Erbprinzen größere Dimensionen anzunehmen drohte, brachten endlich zwei kaiserliche Commissäre, der Feldmarschall Graf Hatzfeld und der kurtrierische Kanzler Anethanus am 11. October zu Cleve den Frieden mit Brandenburg zu Stande und zwangen durch Androhung der Reichsexecution auch den Pfalzgrafen zur Unterzeichnung. Alles blieb beim Alten. Die Frage, ob in den Jülicher Landen das Jahr 1624 oder 1647 (1612) Gültigkeit habe, wurde einer aus protestantischen und katholischen Fürsten zusammengesetzten kaiserlichen Commission zur – nach dem reichsüblichen Lauf der Dinge von dieser niemals zu Stande gebrachten – Entscheidung übertragen. Wie durch die früheren Vergleiche war auch diesmal das Prestige Neuburgs bedeutend gefördert worden. Wolfgang Wilhelm hat zwar die Beendigung des Erbstreites nicht erlebt, aber durch die zielbewußte, geschmeidig zähe und umsichtige Art, mit der er die wechselnden politischen Lagen hindurch seine Ansprüche behauptete, den Besitz von Jülich und Berg seinem Hause gesichert. Dem Gegner aber hat der pfälzische Wittelsbacher durch die Geschichte seines Lebens, insbesondere aber durch den letzten Zusammenstoß bewiesen, daß der Schwache nur durch Anlehnung an Stärkere mächtig wird, eine politische Lehre, in deren fruchtbarer Anwendung Friedrich Wilhelm zum „Großen Kurfürsten“ ausreifen sollte.

Was sein Verhältniß zu Sulzbach und Hilpoltstein anbelangt war Wolfgang Wilhelm zu dem Bruder Johann Friedrich mit wachsenden Jahren in ein immer besseres Einvernehmen getreten; gerne verzichtete dieser in den schweren Kriegsjahren auf einen Theil des ihm gebührenden jülichschen Einkommens zu Gunsten des Landesherrn. Er starb 1644 kinderlos und seine Aemter fielen an Neuburg zurück. Dagegen hatte der Sohn des 1632 verstorbenen Pfalzgrafen August, Christian August, über den der Hilpoltsteiner Vetter die Vormundschaft [111] geführt hatte, die väterlichen Unabhängigkeitsbestrebungen wieder aufgenommen und im J. 1645 seine Beschwerden über das von Wolfgang Wilhelm behauptete und ausgeübte Reformationsrecht beim Osnabrücker Friedenscongreß vorgebracht mit der an sämmtliche Reichsstände gerichteten Bitte um Vermittlung, daß er in Gewissens- und politischen Sachen in den althergebrachten Stand zurückversetzt werde. Da Frankreich, Schweden und der Kaiser für ihn entschieden, führte er in Benützung der Wohlthat des allerdings in diesbezüglicher Gültigkeit von Neuburg bestrittenen Normaljahres im J. 1649 in seinen Erbämtern das evangelische Bekenntniß ein. Die Einigung, welche auf dem Nürnberger Friedensexecutionsconvente 1650 und 1651 über die Zurückgabe der Pfarreien und das Stärkeverhältniß der Confessionen im Sulzbachischen zwischen den Vertretern von Onkel und Neffe nicht erzielt worden war, kam durch einen Vergleich zu Stande, den Philipp Wilhelm ohne Wissen und Willen seines Vaters mit Christian August am 22. Februar 1652 an demselben Tage zu Köln abschloß, an welchem sich der alte Pfalzgraf wegen verfallener Erbschulden und des Jülicher Deputats mit dem Neffen verglich. In dem geheimen Vertrag verpflichtete sich Sulzbach in kirchlicher Beziehung zur Einführung des Simultaneums, wogegen Philipp Wilhelm die Erbämter von dem bisher bestandenen Appellationsverbande mit Neuburg unabhängig erklärte. So gab der Sohn eines Vaters, der die Religion der Politik geopfert hatte, staatliche Interessen gegen religiöse preis. Es war nicht das erste Mal, daß er eigenmächtig handelte, und so den alten Pfalzgrafen an sein Verhalten gegen den eigenen Vater erinnerte. Wiederholentlich mahnte ihn Wolfgang Wilhelm, er solle mit Kaiser, Königen, Kurfürsten und Republiken in Sachen, die seine Lande und ihres Hauses Interesse beträfen, ohne sein Vorwissen sich nicht einlassen, damit sie einander nicht widersprächen, denn vier Augen sähen mehr als zwei. Trotzdem wollte der Sohn, um bei seiner bevorstehenden Bewerbung um den polnischen Thron Brandenburg nicht als Gegner zu haben, im J. 1646 den Erbfolgestreit durch einen geheimen Erbvergleich beendigen. Der Versuch mißglückte; es liefen nämlich in der Düsseldorfer Kanzlei hin und wieder an den Sohn gerichtete Schreiben ein, die ihm dann von seinem wachsamen alten Herrn erbrochen zugeschickt wurden. Im J. 1647 tauschte er von Geldnoth, die der Vater nicht immer zu lindern vermochte, bedrängt, in einem geheimen Nebenreceß zum Düsseldorfer Vertrag den ihm väterlicherseits übertragenen neuburgischen Theil Ravensbergs gegen die Herrschaft Ravenstein aus, 1652 schloß er mit den jülich-bergischen Ständen ein geheimes Bündniß. Bald darauf fand Wolfgang Wilhelm, der seine Autorität gegen den Nachfolger immer schwerer aufrecht hielt, in der von ihm erbauten Andreaskirche zu Düsseldorf die letzte Ruhstatt.

Wolfgang Wilhelm war eine übermittelgroße stattliche Erscheinung. Seine sehr schlanke Figur gedieh erst im reiferen Mannesalter zu behäbiger Wohlbeleibtheit, der ernste Blick seiner ausdrucksvollen braunen Augen erst dann zu huldreicher Milde. Sein sanguinisch-cholerisches Temperament läuterte er zu vorsichtiger Stetigkeit. Ein jovialer Lebemann hielt er viel auf gute Küche und wohlsortirten Weinkeller, die er jedoch selten übermäßig in Anspruch nahm. Von leichteren Erkrankungen und häufigen Katarrhen abgesehen erfreute er sich bis in sein hohes Alter ungeschwächter körperlicher und geistiger Rüstigkeit; auf einem Bilde, das ihn als Siebziger in spanischer Tracht mit ergrautem Schnurr- und Knebelbart und dem auch sonst gern umgeschnallten Degen darstellt, möchte man ihm gern zehn Jahre abziehen. Früher heftig und jähzornig gewann er mit steigenden Jahren eine die Dinge im Spiegel des Humors auffangende weltüberlegene Heiterkeit. In der ersten Hälfte seiner Regierung auf zahlreichen Fahrten nach andern Höfen seine politischen Angelegenheiten betreibend ward [112] er im J. 1636 des Wanderns müde und spann sich ganz in sein geliebtes Düsseldorf ein, das er von da ab nur auf kleinere Entfernungen in seine Lande oder nach Köln verließ. In pedantischer Regelmäßigkeit lebte er ein herzliches Familienleben; seiner zweiten Frau war er mit großer Verehrung zugethan. In geschäftsfreier Zeit pflog er gern der Jagd; eine Liebhaberei von ihm waren große Doggen, die er zur Hasenhetze verwandte. Im übrigen floh er aus des Lebens Drang zur befreienden Kunst, deren verständnißvoller Freund er war. Nur die Poesie war an seinem Hofe nicht vertreten; denn die echten deutschen Dichter waren noch in weiter Ferne. Die Jesuitenkirchen zu Neuburg und Düsseldorf sind nach von ihm modificirten Plänen gebaut worden. Besondere Sympathie hegte er für die gleichzeitige niederländische Malerei, deren Vertreter, wie Rubens, Van Dyck, Francken, Gerard Segers, Deodat del Mont u. A. er bei häufigem Aufenthalt in den Niederlanden persönlich kennen gelernt hatte und mit zahlreichen Aufträgen beehrte. Der brandenburgische Gesandte v. Burgsdorf sah im J. 1647 im Schlafgemach des fürstlichen Paares bei dem Bette einen Altar mit vielen Bildern aus dem alten und neuen Testament. Der ihn dahin führende Pfalzgraf sagte ihm, daß er „vermittelst derselben Gemälde die beiden Testamenter allezeit vor seinen Augen und in seinem Auge hätte und sich deren Beihülf zu seiner Andacht im Gebet gebrauchte“. Wie ein hervorstechender Zug in seinem Wesen die Vorliebe für italienische Bildung überhaupt ist, so besonders für italienische Sänger. Mit ihnen, Capellknaben und Discantisten, und deutschen Musikern brachte er, der für getragene Melodien sehr eingenommen war, und auch in seiner protestantischen Zeit in der Kirche gern mitgesungen hatte, Messen, Cantaten, Motetten und Opern, vornehmlich aber die großen geistlichen Compositionen Palestrina’s und seiner Schüler zur Aufführung. Seine Concertmeister waren nacheinander Biagio Marini, Giacomo Negri und Hieronymo Castellino. Im J. 1638 ernannte er den Lütticher Kanonikus Egidio Hennio zum Superintendenten der Hofcapelle, der indeß nur zeitweilig in Düsseldorf zu erscheinen und seinem Gönner zu den hohen Kirchenfesten passende Messen zu componiren und zu übersenden hatte. Für die Zunftgelehrsamkeit hatte der fürstliche Mäcen, der den Umgang mit geistreichen Künstlern, Kriegsleuten und Theologen liebte und einen ausgedehnten Briefwechsel mit dem ganzen civilisirten Europa unterhielt, nicht die gleiche Neigung. Indeß unterstützte er die Wissenschaft gern, wo sie einen Fortschritt verhieß. Bereits als Erbprinz spendete er im J. 1613 dem Pädagogen Wolfgang Ratich zur Anschaffung von Büchern 500 fl. Gerne gewährte er unbemittelten Studirenden Stipendien, wenn sie auch nicht der Theologie sich beflissen. Für den „gemeinen Mann“ hatte er viel Wohlwollen und freute sich bei Schützenfesten der Frohnatur seiner Rheinländer. Als ein Freund von prunkvollem und etikettenmäßigem Auftreten hielt er einen ansehnlichen Hofstaat; zu Trabanten nahm er nur „lange Personen mit großen Bärten, welche mannhaft, discret und ausrichtsam, getreu und redlich“.

Wolfgang Wilhelm war einer der thätigsten Fürsten des 17. Jahrhunderts. Wie der großen Politik widmete er sich auch der inneren Landesverwaltung, den Angelegenheiten des Hofes und seiner Familie bis in die kleinsten Einzelheiten mit unermüdlichem Fleiße. „Ohne mich könnet ihr nichts thun“ dürfte man all seinen Rescripten als Motto vorsetzen. In allen wichtigeren Fällen traf er selbst die Entscheidung. Bei den Regierungen zu Neuburg und Düsseldorf repräsentirte er nicht nur, sondern war er factisch der oberste Kanzleichef. Concepte, Kammeretats und Rechnungen mußten ihm von Neuburg nach der rheinischen Residenz zugeschickt werden, um oft mit zahlreichen Correcturen und Revisionsnotaten von seiner Hand zurückzukehren. Er selbst erledigte viele [113] Referate, emsig machte er Tagebuch- und andere Aufzeichnungen. Als Beamte stellte er nur solche an, die sich anfangs zu längeren, später zu beständigen Diensten einließen, weil er, wie er sagte, nicht immer neue Leute abrichten wollte. Oefter kam es vor, daß er an die mit Geschäften überbürdete Neuburger Kanzlei Düsseldorfer Räthe abcommandirte. Zu wichtigeren Geschäften, besonders im Gebiete der auswärtigen Politik, bediente er sich, um nicht über juristische Zwirnsfäden zu stolpern, anstatt der rechtsgelehrten Räthe gerne gewandter Cavaliere. Er behauptete als das Recht des Regenten Fremde in Bestallung zu nehmen. Als ihm die neuburgischen Stände nahe legten, vermöge der Landesfreiheiten Inländer vor den Ausländern und sonderlich vor solchen, die nicht im Lande begütert seien, zu befördern, sagte er das zwar zu, aber nur unter der geschraubten Bedingung, daß sie sich qualificirten. Im Hof- und Kanzleidienst finden sich denn auch manche Italiener, z. B. des Pfalzgrafen Kammerdiener La Croce, der Leibarzt Mariani, der Haushofmeister Servi, der Geheimsecretär Buonamici, ein Freund Galilei’s, der Oberst und Capitän der Leibgarde Fabriani de Becquetti Veronese, ein Freund des venetianischen Botschafters Padavin zu Wien. Die Servi, Becquetti, Basile, Negri, Beverelli, Brocchi und Bracciolini, von welch letzteren ein Verwandter bei dem Cardinal Barberini, nachmaligem Papst Urban VIII., Secretär war, erwarben im Neuburgischen die Hofmarken wegziehender protestantischer Landstände. Daß sie nicht lediglich Protectionskinder waren, sondern aufgenommen wurden, um dem neuen Landesherrn vermöge ihrer Beziehungen zu hochgestellten Persönlichkeiten in der alten Heimath politische Nachrichten und Diplomatenklatsch zukommen zu lassen und seine Interessen an fremden Höfen zu fördern, braucht nicht erst bemerkt zu werden. Von seinen Beamten forderte der Pfalzgraf die strengste Pflichterfüllung. Ob unter seiner Regierung das neuburgische Justizwesen zerrüttet wurde, wie behauptet wird (vgl. den Artikel Manz A. D. B. XX, 281 fg.), müßte erst noch untersucht werden. Sicher ist, daß unter ihm der Hexenwahn, besonders im J. 1630 zahlreiche Opfer forderte, u. a. auch den Hofkastner und Kammerrath Müller. Zur Instruirung der Hexenprocesse bot die Hofrathsbibliothek reiche Hülfsmittel. In der Civilrechtspraxis richtete man sich, wie es scheint, nach dem im J. 1629 von Johann Melonius, kaiserl. Notar, Hofrath und Stadtsyndikus zu Neuburg, aus lateinischen und deutschen Rechtsbüchern zusammengetragenen, dem Landesherrn und seinem Sohne gewidmeten thesaurus iuris. Als gewiegte Juristen standen dem Pfalzgrafen seit Zeschlin’s Ableben zur Seite: der oberste Kanzler Franz Gise, der Vicekanzler Labricq, der Hofrathspräsioent Hans Jakob v. Sürgenstein und der humorvolle Geheimrath und Landschaftskanzler Wolf Michael Silbermann, vermuthlich Verfasser der Denkschrift: „Lucii Veronesis de successione in iura ditionesque Juliae, Cliviae, Montium etc. dissertatio, refutatio, apologia“.

Daß die Conversion Wolfgang Wilhelm’s in erster Linie auf politische Beweggründe zurückzuführen ist dürfte nicht mehr bezweifelt werden. Indeß war er nach seiner ganzen Veranlagung für die katholische Confession geradezu prädestinirt. Die seit der Concordienformel eingetretene theologische Verknöcherung und strenge Gebundenheit der lutherischen Lehre hatte schon manchen gemüthvollen Protestanten in das katholische Lager herübergebracht. Künstlerisch angelegte Naturen lieben mehr wie andere durch das Morgenthor des Schönen in das Land der Erkenntniß zu gelangen. Wenn in Aussicht stehende materielle Vortheile das Werk zu Ende geführt haben, werden sie nie fanatische Eiferer für die doch zunächst nur subjective neue Wahrheit werden. Auch Wolfgang Wilhelm, den man für einen Fanatiker ausgegeben hat, war es zeitlebens nie, [114] wol aber eine religiöse, auf praktische Frömmigkeit gerichtete Persönlichkeit, die ihr Wahlspruch „In Gott mein Trost“ als Kompaß durch das ganze Leben begleitete. In einem eigenhändigen auf der Heimkehr von Spanien von Bordeaux den 26. März 1625 datirten Briefe suchte er seiner Mutter die Vernunftmäßigkeit der biblischen Forderung guter Werke zu beweisen und daß man nicht durch den Glauben allein, wie Luther behaupte, selig werde, sondern dadurch, daß man den Willen des Vaters im Himmel thue, „welches sowohl in den Werken, als in dem Glauben und nicht allein durch den Glauben erwiesen werden muß“. Größeren Bekehrungseifer als der Pfalzgraf zeigte seine erste Gemahlin, welche ihn indeß nur wenig zu beeinflussen vermochte und die er auf dem Wege der Tugend nicht einholen zu können erklärte. Erfolgreicher arbeiteten an ihm die Jesuiten, insoweit sie ihre Abmahnung von Anstellung protestantischer Beamten oder Ermahnung zur Ausmerzung der Augsburger Confession außer mit Schädigung der Religion auch mit der des „gemeinen Wesens“ begründeten und der Pfalzgraf selbst im Interesse seiner äußeren oder inneren Politik für nöthig hielt, ihren Vorstellungen Gehör zu schenken. Allerdings scheinen sie ihm zuweilen über den Kopf gewachsen zu sein, wofür aber dann die Reaction nicht ausblieb. Wenn er seine Bekehrungsbestrebungen in Schreiben öfters mit dem „Schaden so vieler tausend Seelen“ motivirte, that er es offenbar nur den Jesuiten zu Gefallen, die er als geschickte Lehrer hochschätzte, sonst aber mehr fürchtete als liebte. Thatsächlich hat er in seiner Hauptstadt Neuburg so wenig als in Düsseldorf den Protestantismus ganz ausgerottet, wenn er auch hin und wieder wegen unfleißigen Gottesdienstbesuches, Auslaufens zu solchem an unkatholische Orte und Nichteinlieferung der Beichtzettel, Erinnerungsschreiben abließ. Manche seiner Beamten, die sich nicht bekehren ließen, deren Dienste er aber nicht entbehren wollte, ließ er jahrzehntelang bis zu ihrem Tode auf dem Posten, darunter auch den Stallmeister v. Schönstein. An öfteren Versuchen, sie umzustimmen, ließ er es besonders zu der Zeit, wo er noch die pfälzische Kur zu erlangen hoffte, nicht fehlen. Immer empfahl er die Lectüre katholischer Bücher. Der hartnäckige Hofrath Stan mußte für ihn lateinische Schriften des Brüsseler Jesuitenrectors Scribanius ins Deutsche übertragen. Nur einer, Kanzler Zeschlin, convertirte mit einem wahren Galgenhumor. In den gesammten pfalzgräflichen Landen sah es beim Anzuge der Schweden mit dem Katholicismus sehr flau aus; über die ketzerischen Zustände im Bergischen sandte der Kölner Nuntius im J. 1630 einen wehmüthigen Bericht nach Rom. Da schienen auch die neu eingeführten Bruderschaften wenig zu fruchten. Die an die Stelle abgedankter lutherischer Prediger tretenden katholischen Pfarrer mußten sich wegen der Competenzen mit jenen vergleichen. Obgleich der Pfalzgraf im Staatsinteresse nur eine Landesreligion wünschte, ließ er doch ihm lieb gewordene protestantische Landsassen nur sehr ungern ziehen; nach dem westfälischen Frieden verlangte er von den noch vorhandenen nur das Versprechen, sich „unärgerlich“ verhalten zu wollen. Schon vorher aber hat er auch diesbezüglich Beweise toleranter Gesinnung gegeben, indem er zwei berühmte Protestanten reformirter Confession mit der Vergünstigung, daß sie der Religion halber unangefochten gelassen werden sollten, in seinen Landen sich ankaufen ließ: Peter Melander Graf von Holzappel, mit dem er lange Zeit befreundet war und der ihm bei den Holländern werthvolle Dienste leistete im Herzogthum Berg, den Maler und Kunsthistoriker Joachim von Sandrart als einen „Virtuoso“ zu Stockau im Neuburgischen. Bei aller Anhänglichkeit an kirchliche Institutionen behauptete er der Hierarchie gegenüber die Hoheitsrechte des Staates. Als sich der augsburgische Generalvicar einmal unterstand, den geistlichen Rath zu Neuburg wegen angeblich unrechtmäßiger Ausübung der Ehegerichtsbarkeit [115] mit der Excommunication zu bedrohen, gerieth er über solchen Schmälerungsversuch seiner Rechte in heftige Erregung, ebenso widersetzte er sich, wenn auch vergebens, der Jurisdictionsausübung eines päpstlichen Legaten über die Jülicher Katholiken. Nicht recht eingehen wollte ihm die von den bischöflichen Ordinariaten verlangte Ausscheidung und Restitution der seit der Reformation zu weltlichen Zwecken verwendeten geistlichen Güter und Gefälle im Herzogthum Neuburg; er willfahrte nur bei einigen Klöstern; im übrigen ließ er als guter Fiscal durch seinen Kirchenrath berathschlagen, durch welche Mittel geistliche Güter wiederum in bauliches Wesen gebracht, inskünftige zur Hofkammer das jährliche Deputat von Getreide, zur Landschaft die schuldige Steuer entrichtet und dann noch Pfarrer und Kirchendiener erhalten werden möchten. Von seinem Nachfolger war mehr zu erlangen.

Obgleich der Pfalzgraf ein genauer Rechner und nicht ohne haushälterischen Sinn war, gelang es ihm doch nicht ein Finanzgleichgewicht herzustellen; jedes Rechnungsjahr schloß mit einem Deficit. Enorme Summen – „die sich auf viel Tonnen Golds erstrecken“, wie er seiner Mutter schrieb – verwandte er auf die Verfolgung der Jülicher Angelegenheit, den Krieg, die Loskaufung von Quartierlasten, zahllose Gesandtschaften und Reisen, auf denen er mit Verehrungen nicht geizte – die Zehrungen und Präsente der spanischen Reise von 1624 auf 1625 beliefen sich nach Khevenhiller für Madrid allein auf 800 000 Gulden – auf diplomatische Agenten, Bearbeitung und Gewinnung einflußreicher Persönlichkeiten an fremden Höfen. Gutachten der Universitäten zu Löwen und Douai hatten ihm die Nachfolge in den rheinischen Kurlanden zugesprochen. War der Congreß zu Münster auch nicht auf seine Aspirationen eingegangen, so doch theilweise auf die des Pfalzgrafen Karl Ludwig, mit dem er in Interessensolidarität stand und den er seit 1637 unterstützte. Das hatte ebenfalls viel Geld gekostet. Außer den pflichtmäßigen Deputaten ließ der von fast zärtlichem Familiengefühl beseelte Pfalzgraf seinen während des langen deutschen Krieges in Bedrängniß gerathenen Verwandten nicht selten ansehnliche momentane Unterstützungen in Geld, Victualien, Ackerpferden u. s. w. zukommen. Verschwenderische Freigebigkeit gegen geistliche Orden und künstlerische Neigungen stellten an seine Casse große Anforderungen. Alle diese Ausgaben vermochte er durch die in der Kriegszeit nur unvollständig eingehenden Kammergefälle nicht zu decken. Seine Beamten mußten auf die Auszahlung ihrer Gehälter und Pensionen oft jahrelang warten, ja ihm noch obendrein nach Verhältniß ihrer Besoldung Gelder vorstrecken, worüber etliche den Dienst quittirten. Eine Anleihe nach der andern wurde gemacht, Kammergüter und Landschaft wurden immer mehr verschuldet. Die ihm durch die Domanialwirthschaft nicht sicher verbürgten Einnahmen suchte der Pfalzgraf aus Handel und Verkehr und durch Förderung der Beweglichkeit des Grundbesitzes herauszuschlagen. Er erhob Finanzzölle von Lebensmitteln und industriellen Erzeugnissen und duldete zugleich die Juden, von denen er sich hohe Schutzgelder zahlen ließ. Letzteres war allerdings nicht nach dem Geschmacke seiner Brüder, die sich beschwerten, daß man den Juden neben dem „Unterschleif“, den man den Evangelischen verweigere, sogar Synagogen verstatte; auch die Katholiken ärgerten sich über die Semitenfreundlichkeit ihres Herrn, der Augsburger Bischof legte im J. 1646 Fürbitte ein für die Bewohner der Stadt Höchstädt, die nur dann, wenn man die Juden ausschaffe, zum katholischen Glauben sich bekehren wollten. Weiterhin suchte sich der Landesherr zu helfen durch Verkauf und Verpfändung von Aemtern und Dorfschaften, durch Veränderung der Lehen, indem er, um sie entsprechender ausnützen zu können, aus Kunkel- Mannlehen machte, durch Erhöhung der Besitzveränderungsgebühren und Anziehung der Steuerschraube überhaupt. Die [116] Confiscationen der Hexenhinterlassenschaften boten ebenfalls eine wenn auch nicht vorhergesehene Einnahme. Die Administration der Gefälle in Neuburg war seit 1629 dem eben damals errichteten ständigen Geheimrathscollegium unterstellt. Da in der Kipper- und Wipperzeit, in der wir uns befinden, der massenhafte Umsatz der elendesten Geldsorten auch in seinen Landen zu traurigen Erschütterungen des wirthschaftlichen Lebens führte, verglich sich der Pfalzgraf über die Währung der goldenen und silbernen Münzsorten auf Probationstagen mit den benachbarten Kreisständen. Im J. 1623 erließ er eine neue Münz- und Taxordnung. Zur „Sanierung“ der Verhältnisse in den fürstlichen Münzstätten wurden theilweise Juden beigezogen. Wolfgang Wilhelm war, wie die seinem Sohn ertheilten bezüglichen Rathschläge beweisen, ein trefflicher Landwirth. Bei den Baumeistereien mußte ihm über die kleinsten Dinge, über vorhandenen Vorrath an Heu und Stroh, Fütterung der Pferde, deren Zucht auf seinem Gestüte Rohrenfeld er besondere Aufmerksamkeit widmete, u. s. w. berichtet werden. Für die Bauern hatte er ein warmes Herz; in Mißjahren ließ er ihnen aus seinen Kasten Speise- und Samengetreide auf künftigen mäßigen Anschlag verabreichen, wodurch er sie allerdings im eigenen Interesse steuerfähig erhielt.

Des Menschen Leben schwankt auch im Urtheile der Nachwelt zwischen seinem Zerrbild und seinem Urbild. Letzteres zu zeichnen ist hier versucht worden. Ein an Kämpfen, Enttäuschungen und Arbeit reiches Leben hat der Pfalzgraf durchlebt, das ihm als einfachem Herzog von Neuburg wol erspart geblieben wäre. Ist das einzelne Leben nach den großen Ideen zu bewerthen, von denen es erfüllt ist, so gebührt Wolfgang Wilhelm, obgleich auch bei ihm so oft das Unzulängliche Ereigniß geworden ist, in der Geschichte der deutschen, im besondern der Wittelsbacher Fürsten und zuletzt der Menschheit als würdigem Walhalla-Genossen ein Ehrenplatz.

Leichen- u. Klagpredigten von Christoph Engelberger und Georg Pistorius, 1653. – P. Ph. Wolf, Gesch. Maximilian’s I. u. seiner Zeit. 3. u. 4. Bd., 1809 fg. – F. J. Lipowsky, Gesch. d. Landstände v. Pfalz-Neuburg, 1827. – G. W. H. Brock, Die evang.-luther. Kirche d. ehem. Pfalzgrafschaft Neuburg, 1847. – G. Chr. Gack, Gesch. d. Herzogth. Sulzbach u. s. w., 1847. – J. M. Beitelrock, Gesch. d. Herzogthums Neuburg. Aschaffenburger Lycealprogramm 1859 ff. – C. Siegert, Gesch. d. Herrschaft, Burg u. Stadt Hilpoltstein (in d. Verhandl. d. Hist. Ver. v. Oberpfalz u. Regensburg, Bd. XX, 1861). – F. A. W. Schreiber, Maximilian I. der Katholische u. s. w., 1868. – Briefe u. Akten z. Gesch. d. dreißigj. Krieges, 1870 ff., Bd. 1–6. – O. Krebs, Beiträge z. Politik d. Pfalzgr. Wolfg. Wilh. u. Phil. Wilh. v. Neuburg (in d. Z. d. hist. Ver. f. Schwaben u. Neuburg XIII; 1886). – B. Erdmannsdörffer, Deutsche Gesch. v. Westfäl. Frieden bis z. Regierungsantr. Friedrichs d. Gr., 1888. – A. Sperl, Gesch. der Gegenreformation i. d. pfalz-sulzbachischen u. hilpoltsteinischen Landen, 1. Th., 1890. – G. Froschmaier, Quellenbeiträge z. Gesch. d. Pfgr. W. W. 1894 (Neub. Gymnasialprogr.). – M. Ritter, Deutsche Gesch. i. Zeitalter d. Gegenreformation u.s. w., 2. Bd., 1895. – B. Schönneshöfer, Gesch. d. Bergischen Landes, 1895. – J. Breitenbach, Aktenstücke z. Gesch. d. Pfgr. W. W. v. Neuburg, 1896. – M. Philippson, Der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm v. Brandenburg, 1. Th., 1897. Daneben Notizen u. Beiträge i. d. Neuburger Kollektaneenblättem, den Annalen d. hist. Ver. f. d. Niederrh., des Bergischen u. Düsseldorfer Geschichtsvereins, des hist. Ver. d. Oberpfalz, die allgem. Litteratur über den Zeitraum bei Dahlmann-Waitz, Quellenkunde, u. Archivalien.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: genommmen