Johann Heinrichs von Falkenstein Leben und Schriften

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Autor: Maximilian Münch
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Titel: Johann Heinrichs von Falkenstein Leben und Schriften
Untertitel:
aus: Journal von und für Franken, Band 1, S. 640–686
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1790
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Quelle: UB Bielefeld, Commons
Kurzbeschreibung:
siehe auch ADB:Falkenstein, Johann Heinrich
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II.
Johann Heinrichs von Falkenstein Leben und Schriften.
Herr Adelung in der Fortsetzung des Jöcherischen Gelehrten-Lexicons klagt über den Mangel der Nachrichten von den Schicksalen| und Lebensumständen dieses Mannes. Da derselbe einer der fruchtbarsten Fränkischen Schriftsteller im historischen Fache war, so verdient er in diesem Journal einen eigenen Artickel, und man wird manche unbekannte Nachricht im gegenwärtigen Aufsatz finden, wenn gleich der Wunsch übrig bleibt, daß diejenigen, welche von ihm noch mehr wissen, dasselbe auch mittheilen möchten. Aus einem eigenhändigen Original-Briefe des von Falkenstein d. d. Schwabach den 30 März 1746 kann ich von seinem Leben folgendes melden: Er ist 1682 den 6 Oct. geboren.[1] Sein Vater hieß Balthasar von Falkenstein, und seine Mutter war eine geborne von Griesheim aus Schlesien. – Es ist bedenklich, daß er den Ort oder das Land seiner Geburt und seines jugendlichen Aufenthalts nicht angibt. Daher sind auch die Nachrichten von seinem Vaterland so sehr von einander abweichend. – Von seinem Vater sagt er, er sey königl. Dänischer Capitän gewesen, und da er erst 4 Jahr alt war, gestorben; seine Mutter habe er im 8ten Jahr seines Alters verloren. Der so früh seiner Eltern beraubte Sohn hatte mancherley| Fatalitäten, an welche er nicht gerne denken, vielweniger solche aufschreiben mochte. Er wurde von Privatinformatoren zur Akademie vorbereitet, und besuchte einige Teutsche und Holländische Universitäten; welche er nicht namentlich anführt. Nach manchen wunderbaren Zufällen kam er 1714[2] als Director[3] an die erneuerte Ritterakademie zu Erlang.[4] Im J. 1718 reiste er, nach seiner eigenen Erzählung, in gewissen Verrichtungen nach Neuburg an der Donau, und vielleicht ging er damahls zur katholischen Religion über, wovon er in seinem Briefe nichts sagt.
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| Nach Adelungs Erzählung wäre er anfänglich Kurmainzischer Regierungsrath in Erfurt gewesen, ehe er in Eichstättische Dienste gekommen: allein dieß ist ungegründet. Er wurde 1718 von dem Bischoff zu Eichstätt, Johann Anton, durch ein völlig eigenhändig geschriebenes Decret, (welches in der Einleit. zur Eichstätt. Historie steht) als adelicher Hofrath und Kammerjunker berufen. Er besaß das Vertrauen seines Fürsten in vollem Maaße, so lang derselbe lebte. Es wurden ihm zur Bearbeitung der Eichstättischen Geschichte Archive und Registraturen geöffnet.[5] Man übertrug ihm oft Commissionen, damit er sich eine desto bessere Landeskenntniß erwerben konnte.[6] Und als der Fürstbischoff an einer fast ein Jahr lang dauernden Krankheit darnieder lag, mußte Falkenstein alle 24 Stunden 6 Stunden nach seinen Hofdiensten sich bey dem kranken Fürsten einfinden.[7] Der Tod dieses Bischoffs zog aber in Eichstätt manche Veränderung nach sich. Schon während seiner| Regierung hatte man Ursache über gewisse Hofleute, welche die Gnade des Fürsten mißbrauchten, sehr unzufrieden zu seyn. Nach seinem Tod ließ das Domcapitel sogleich einen dieser Malversanten greifen und vestsetzen; einen andern, der entflohen war, in effigie an den Pranger stellen, und einen Juden öffentlich ausstäupen. Herr von Falkenstein zielt selbst hierauf, wenn er sagt: „Ich weiß es wohl, in welcher Crisi damahls alles stund. Experto crede Ruperto.“[8] Ungeachtet ein starker Verdacht auf seine Handlungen fiel, und der neue Fürstbischoff, Franz Ludwig, damahls schon an seine Entlassung mag gedacht haben, so konnte man ihm doch von Rechts wegen nichts anhaben, bis er endlich selbst dazu folgende Veranlassung gab.
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Durch die Wahl des neuen Bischoffs war im Domstift eine Präbende erledigt worden, zu welcher sich Franz Carl Graf von Schellard meldete, der bereits das Kanonikat per collationem pontificiam erhalten hatte. Das Domcapitel wollte diesen Candidaten wegen der streitigen Ahnenprobe nicht zum Besitz lassen, und widersetzte sich mit solchem Ernste, daß die Sache bis zur höchsten| Gerichtsstelle gelangte. Falkenstein führte für den Grafen den Proceß mit so glücklichem Erfolg, daß der Reichshofrath den Candidaten für qualificirt zur Präbende erklärte, und das Domcapitel verlor. Dieser Erfolg machte nicht nur das Domcapitel sehr verdrüßlich, sondern auch den Fürstbischoff, weil er dadurch seinen Verwandten, den Grafen Ignaz von Schenk, welcher auch Competent war, zurückgesetzt sah. Dieß wirkte auch auf den von Falkenstein, durch dessen kräftige Verwendung sein Client, aller Gegenbemühungen ungeachtet, durchgedrungen war. Von dieser Zeit an mußte er der Hofcabale unterliegen. „Ich sah mich genöthigt,“ dieß sind seine eigenen Worte,[9] „nach meinen 12 jährigen Eichstättischen Diensten mein Domicilium anderwärts hin zu transferiren, welches auch den 4 Jul. 1730 wirklich erfolgte“ – nachdem ihm einige Tage vorher der sogenannte Silberbote das Entlassungs-Decret in der Dominicaner-Kirche, wo er eben Messe hörte, überbracht hatte.
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So gab von F. selbst gegen andere Personen die Ursache seiner Dimission in Eichstätt| an. Ich kann nicht entscheiden, ob diese die einzige und wahre Ursache seiner Entlassung gewesen. So viel ist gewiß, daß Graf von Schellard gegen seinen ehemahligen Sachwalter immer eine dankbare Achtung bewies, denselben in Schwabach besuchte, und sich einmahl 5 Tage lang bey ihm aufhielt.

Von Falkenstein zog also mit zwey Wagen voll von Meublen, Büchern und Schriften, worunter, wie man sagt, auch manche Eichstättische Archivsurkunde gewesen, von Eichstätt weg, wo man ihm zu einiger Consolation, wie er sich selbst ausdrückt, noch diese letzte Höflichkeit erwies, daß von der hochf. Regierung aus alle Zoll-Officianten und Beamten ersucht werden, gegen Aufweisung eines Paßbriefes seine 2 beladenen Wägen aller Orten sicher, ungehindert und zollfrey passiren zu lassen.

Diese letzte Höflichkeit hinderte inzwischen den Herrn von F. nicht, seinen Unwillen gegen die Eichstättische Regierung und selbst gegen einige Bischöffe bey aller Gelegenheit in starken Ausdrücken zu äussern, besonders nachdem 1745 seine Eichstättische Geschichte von „Seite der Eichstättischen Regierung durch einen öffentlichen Verruf für ein ohne vorgängige Censur und Approbation| herausgegebenes Werk erklärt und dabey versichert worden, daß dasselbe für eine durchgehends ächte und wahre Beschreibung obernannten Hochstifts nimmermehr zu halten, ja verschiedenes zu geflissentlichen desselben Nachtheil Acten- und Geschichts-widriges darinnen eingebracht worden sey.“ Wider diese öffentliche und empfindliche Herabwürdigung vertheidigte sich der V. sogleich öffentlich[10] mit nicht unwichtigen Gründen. In diesem Verfahren wird man also den Grund suchen müssen, warum Herr v. F. an so vielen Stellen seiner nachmahligen Werke seinen Unmuth wider Eichstätt ausließ. Hiedurch hat er sich natürlicher Weise in Eichstätt nicht empfohlen, und das Vorgeben, daß v. F. nicht aus wahrer Überzeugung katholisch geblieben, sondern um seine Pension von einigen hundert Gulden aus Eichstätt nicht zu verlieren, nicht öffentlich zum Protestantismus zurückgetreten, nachdem seine zweyte Frau vor ihm gestorben, ist höchst unwahrscheinlich, oder vielmehr ganz ungegründet. Er genoß nie eine Eichstättische Pension, und man unterließ nicht von Seiten der Eichstättischen Regierung in öffentlichen Deductionen| und andern historischen Schriften seiner Eichstättischen Geschichte zu widersprechen. Der Jesuite und damahlige Professor am akademischen Gymnasio zu Eichstätt, P. Anton Luidel, machte in seinem Eichstädtischen Heiligthum (München und Stadt am Hof, 1750. 4) sichs zum vorzüglichen Geschäffte, Falkensteins Werk zu berichtigen und zu widerlegen. Professor Sündermahler zu Wirzburg nahm keinen Anstand, in einer für Eichstätt verfertigten Deduction[11] den v. Falkenstein zu beschuldigen, daß seiner Eichstättischen Geschichte die Approbation deswegen abgeschlagen worden, „weil er von dem Hochstift vieles eigenmächtig eingemengt, und noch dazu mit offenbarem Ungrund zu behaupten sich unterstanden.“
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Nachdem Hr. v. F. die Eichstättische Verbindung verlassen hatte, soll er sich, wie der Freyher von Ickstatt versichert,[12] abermahls nach Erfurt gewendet haben. Ich habe aber Ursache an dieser Erzählung zu zweifeln; es erhellt vielmehr aus seinem eigenen Briefe von| 1746 daß er noch im J. 1703, in welchem er von Eichstätt wegzog, als Hofrath in die Dienste des Marggrafen zu Anspach, Carl Wilhelm Friedrich, getreten, in welchen er bis an seinen Tod geblieben. Zu dieser Stelle soll ihm ein Herr von Lentersheim verholfen haben. Er begab sich nach Schwabach, und brachte daselbst seine übrige Lebenszeit mit Bücherschreiben zu. Nur in den Jahren 1738 und 1739 hielt er sich in Erfurt auf, denn in der Thüring. Chronik, welche 1738 erschien, nennt er sich auf dem Titelblatt: Hochfürstl. Brandenburg. Anspach. Hofrath, und d. Z. dieses Hochfürstl. Hauses Resident in Erfurt; aus der Vorrede aber zum II. Theil seiner Erfurtischen Geschichte erhellt, daß er 1739 noch in Erfurt gewesen. – Er hielt sich wegen seines Bücherschreibens einen eigenen Scribenten, welcher ihm endlich untreu und zuletzt Soldat wurde.[13]
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In Schwabach ging es ihm nicht immer nach Wunsch, so daß er gesonnen war, wieder in die Eichstättischen Dienste zurück zu treten, wenn es möglich gewesen wäre. Der| Fürstbischoff Franz Ludwig war bereits 1736 gestorben, und ihm war Johann Anton II, einer der besten und leutseligsten Regenten gefolgt. Er konnte sich noch auf manchen, seiner Freunde in Eichstätt Rechnung machen; er hatte sich auch damahls wider die Regierung und einige Bischöffe in seinen Schriften noch nicht so sehr vergangen, als es in der Folge geschah. Er eröffnete dieses sein Vorhaben dem damahligen Beichtvater des Frauenklosters Marienburg, dem Kanonikus Laubscher aus Rebdorf, einem klugen und gelehrten Manne. Er erklärte sich, daß, wofern durch den Herrn Prälaten zu Rebdorf bey dem regierenden Fürstbischoff zu Eichstätt bewirkt werden könnte, daß ihm das Pflegamt Abenberg gegeben würde, er sogleich die Anspachischen Dienste verlassen, nach seinem Tod aber seine ansehnliche Bibliothek zur Fürstlich-Eichstättischen schenkungsweise überlassen würde. Laubscher gab hievon seinem Herrn Prälaten Nachricht; dieser trug die Sache dem Bischoffe mit seiner gewöhnlichen Beredsamkeit vor: allein der Bischoff ließ sich durch diese Unterhandlung nicht bewegen, in Falkensteins Vorschlag einzuwilligen, und ihn wieder in Eichstättische Dienste zu nehmen.
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| Herr von F. erhielt nach einiger Zeit durch seinen Gönner und Correspondenten, den Freyherrn von Ickstatt, einen Ruf an den Baierischen Hof, wo er kurfürstlicher Hofrath und Archivar werden sollte. Obgleich seine zweyte Frau der Religion wegen aus Schwabach wegzukommen wünschte, und deswegen in ihn drang, diesen Ruf anzunehmen; so lehnte er ihn doch wegen seines Alters, und seiner Leibesschwachheiten, weil er vom Podagra und Chiragra heftig geplagt wurde,[14] von sich ab.
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Manche Neckereyen, welche er der Religion wegen zu Schwabach ausgestanden, sollen ihm das Leben daselbst verbittert haben. Seine Haushälterin, Anna Maria Seidlerin, eine Protestantin aus Mögeldorf im Nürnbergischen gebürtig, welche 15 Jahre in v. Falkensteins Diensten war, versicherte: daß ihrem Herrn sogar des Hn. Marggrafen Durchlaucht seinen Leichtsinn in Veränderung der Religion vorgeworfen und verlangt habe, daß er wieder zurück kehren möge. Sie selbst mußte, ihrem Vorgeben nach, hin und wider einen Anfall erdulden, daß sie als Protestantin nicht auch das Ihrige beytrüge, ihren Herrn vom Katholicismus abwendig| zu machen, wenigstens den Zugang katholischer Geistlichen nicht zu erschweren suchte. Man denke sich noch die Zudringlichkeiten seiner Gattin dazu, die so ungerne in einer ganz evangelisch-lutherischen Stadt wohnte, so wird man es nicht unwahrscheinlich finden, daß er wieder gerne in katholische Dienste getreten wäre.
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Nach einer gewissen Sage sollte er seiner Frau zu Gefallen, welche katholisch war, zur Römischen Kirche übergetreten, in seinem Herzen jedoch bis an sein Ende Protestant geblieben seyn. Die Geschichte seiner zweymahligen Verheyrathung widerlegt dieses Vorgeben. Seine erste Gemahlin war der evangelisch-lutherischen Religion zugethan, und hieß Brigitta Elisabeth von Stieler, eine Enkelin des bekannten Schriftstellers, Caspar von Stieler, insgemein Serotinus oder der Spate genannt.[15] Sie starb, nachdem sie 4 Jahre mit ihm in der Ehe gelebt, ohne ihm einen Erben zu hinterlassen. Die zweyte Frau heyrathete er erst 1737, nachdem er fast 20 Jahre schon zur Römischen Kirche übergetreten war. Sie hieß Anna Elisabeth, geborne von Bärmann aus Minden in Westfalen,| woselbst ihr Vater Oberamtmann und Oberjägermeister gewesen seyn soll.[16] Sie war die Wittwe eines königl. Großbrittannischen Schiffcapitains, Dominici de Buterini. Sie starb den 20 März 1750 zu Schwabach am Schlagfluß, ohne Kinder zu hinterlassen, zum größten Leidwesen ihres Mannes, wie aus einem eigenhändigen Briefe desselben erhellet. Sie war eine sehr eifrige Katholikin, welche sich oft wochenlang in dem benachbarten Frauenkloster Marienburg der Andacht wegen aufhielt, und demselben Wohlthaten erwies, wie noch die Klosterchronik daselbst versichert.
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Daß Herr v. F. bey dem Übergang zur katholischen Religion nicht aus Überzeugung gehandelt, und es nicht ganz ernstlich gemeint habe, haben manche geglaubt. Der ungenannte Verfasser des vertrauten Sendschreibens (S. 2.) der sich für einen Katholiken und Liebhaber der katholischen Alterthümer ausgibt, in der That aber ein Protestant war[17] sagt: „da mir allezeit versichert werden wollen, Sie hätten einig und allein aus Liebe zur Wahrheit und aus gründlicher Überzeugung von denen| Grundsätzen unserer (der katholischen) Religion die protestantischen Lehren verlassen; es müßte denn seyn, daß dießfalls etwas von dem alten Sauerteig zurück geblieben wäre und daß Sie doch noch nicht völlig das vorge Wesen, so sehr Sie auch (wie ich vernehme) bey aller Gelegenheit das Ansehen haben wollen, abgelegt hätten.“ Herr v. F. hat in seinen Schriften[18] schon selbst hierauf geantwortet. Es ist auch gar nicht wahrscheinlich, wie ich im vorhergehenden schon in Ansehung seiner Gemahlin und der angeblichen Eichstättischen Pension gezeigt habe. Ich kann noch andere Beweise beybringen, daß er bis an sein Ende standhaft katholisch geblieben ist. Der erste ist der Brief eines katholischen Priesters Joh. Ant. Gerichs T. O. P. und damahls Teutschordischen Pfarrers zu Rohrenfels bey Neuburg an der Donau vom 3 März 1784, welcher den Herrn von F. nicht nur von Person wohl gekannt, sondern ihm auch die Sacramente nach katholischen Gebrauch gereicht hat. Dieser sagt: „Übrigens war Herr von F. ein Exempel von einem guten Proselyten; er wurde am mehrsten von Katholischen verfolgt, und von| Protestanten, die er in der Religion verlassen, aufgenommen: er liesse doch ehender das Leben für den katholischen Glauben. Einen Pastor, der die Anruffung der Heiligen mit dem Spruch: vor Gott ruffet mich an, verwerfen wollte, wiese Herr v. F. geschwind mit einem dialectischen Spruch ab: assertio unius non est negatio alterius. Solche Historietlein erzählte er mir, aber nichts von seiner Naissance. – Ich reichte demselben die Sacra Anno 1758–59 jährlich dreymahl: allein zu Anfang des Jahrs 1760, wo Herr von F. erkrankte und gestorben, waren wir drey bey der Commende in Nürnberg aufgestellte Geistliche selbst krank, und Herr Lanz, dortmahliger Schloßcaplan zu Ellingen, wurde auf Nürnberg geschickt, die Land-Operationes zu machen, weilen er schon zuvor Caplan zu Nürnberg ware. Dieser Herr Lanz reichte dem Herrn v. F. das Viaticum.“
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Ich kann noch aus einigen Briefen des Herrn Joh. Gottl. Mizlers Buchdruckers, Buchhändlers und Senators zu Schwabach, welcher den Herrn von F. genau kannte, bey seinem Absterben sogar gegenwärtig war, und also als Augenzeuge gewiß von Falkensteins Religion wissen mußte, folgendes anführen.| Dieser schrieb mir unter dem 12 Dec. 1778. „Ich habe diesen Herrn sehr wohl gekannt, bin bey seinem Tode und Leichenbegängniß zugegen gewesen. Ich will also hier sagen, was ich weiß:

1) Wenn ich nicht irre, so ist er aus Erfurt gewesen, Evangelischlutherischer Religion geboren, nachgehends aber zur Römisch-Katholischen Religion übergetreten, und darinnen verstorben.

2) .... hat eine Pension von Hochfürstl. (Anspachischer) Regierung gehabt, wie viel, ist mir eigentlich nicht bekannt. Man hat sagen wollen, 500 fl. jährlich.[19]

3–4) Keine rechtmäßige Leibeserben hat er nicht hinterlassen, ...... Es hat sich nachgehends ein natürlicher Sohn gemeldet, hat aber nichts bekommen. Die Sache kam zum Proceß, wo vieles aufging. Die Köchin – als Haupterbin – gewann den Proceß und bekam das übrige hinaus.“

Das folgende Schreiben vom 18 Dec. e. a. von eben diesem Verfasser bezieht sich auch noch auf die Falkensteinische Biographie.

„Des Seel. Herrn von F. Lebensende war sehr gelassen, erbauend, und auf das Verdienst| Christi gegründet.[20] Acht oder 14 Tage vor seinem sel. Tod war ein Römisch-katholischer Geistlicher vom Teutschen Haus zu Nürnberg bey ihme, wo er communicirt hatte. Wie der Herr Geistliche geheissen, weiß ich nicht, doch so viel, daß zu selbiger Zeit Herr Präses Gerich zu Nürnberg gewesen, ein sehr vortrefflicher und leutseliger Herr, mit dem ich vielen Umgang gehabt, auch vieles von ihm gedruckt habe.[21] Er ist den 7 Febr. zu Nachts schlag 8 Uhr, so wie der Seel. befohlen, mit Fackeln in seine selbst erbaute Gruft zu seiner seel. Frau beygesetzt, und nach Evangelischer-Lutherischer Art mit einer Leichen-Sermon[22] begraben worden, und hernach hinaus gefahren, durch vorangehende Herolde, so wie es hier denen Adelichen geschiehet. Bey seinem seel. Abscheiden war kein katholischer Geistlicher, auch kein Evangelischer, sondern seine guten Freunde und ich selbst, haben ihm aus geistlichen Büchern vorgebetet, welches er so haben wollen, und ihn,| den Seel. erbaut hat.“ In einem dritten Briefe von 29 Dec. e. a. versichert Herr Mizler, daß Herr v. F. allerdings als ein katholischer Christ gestorben. Diesem kann ich noch, nach dem Zeugniß von Augenzeugen, beysetzen, daß Herr v. F. sich sogar des Rosenkranzes, katholischer Gebetbücher, ja wohl auch des geweihten Wassers, wie nur immer der eifrigste Katholike, bedient habe; daß er zu Abenberg und Kloster Marienburg, – Orte, die nur eine kleine Meile von Schwabach entlegen sind – dem katholischen Gottesdienste mit Andacht beygewohnet; daß er ernstlich Willens war, in dem letztern Gotteshause einen ewigen Jahrtag für seine und seiner zweyten Gemahlin Seelenruhe nach katholischer Sitte zu stiften; obgleich diese seine Willensmeinung von einer andern Seite her hintertrieben wurde. Auch seine Werke enthalten Spuren seines Eifers für den Katholicismus. So hat er in der 2ten Ausgabe der Schwab. Gesch. die von J. G. Maurer gemachten starken Zusätze über die Reformationsgeschichte meistentheils im Druck weggelassen. Ähnliche Beweise enthält seine Bair. Gesch. Th. III. cl. II. c. VI. §. XI. S. 549. 550. §. XXI. S. 610. §. XXXIV. S. 658. Man lese,| wie er für die Ehre des H. Bonifacius in seiner Thüring. Chron. B. I. Vorber. §. VII. B. II. Th. II. S. 220. 247. 255. 272. (a) 279 (b) 282 und anderwärts, gegen protestantische Schriftsteller geeifert; und man wird nicht mehr Ursache finden, an seiner Beharrlichkeit in der katholischen Religion zu zweifeln.

Herr von F. starb zu Schwabach den 3 Febr. 1760 in einem Alter von 78 Jahren, und wurde in seine Gruft, welche er sich schon bey seinem Leben bauen lassen, und oft besucht hatte, begraben. Er hatte sich selbst folgende Grabschrift verfertigt:

Viator vide
ac perspice mundi vanitatem
quam vivens vidit et beata morte superavit
Vir illustris ac generosissimus
Dominus Dominus
Ioann. Henricus de Falckenstein
Sereniss. Marggravii Brand. Onoldini
Confiliarius aulicus ac regiae
Societatis Scientiarum
Berolin. Sodalis[23]
Qui anno MDCLXXXII d. VI Octobr.
Mundi lumen adspexit
ac in virtutis tramite in omni fortunae alea exercitatus
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in acquirendis sudores et angores
in possessis anxietates
in plurimis inanitatem
vanitatem in omnibus expertus
Beata morte mundo decessit ac ad vitam aeternam successit
anno
MDCCLX d. III Februarii.
Quiescat in pace.
*               *
*


Das Verzeichniß seiner Schriften kann auf folgende Art weit vollständiger gemacht werden, als Herr Adelung es angegeben hat:

Ein lateinisches Programm von 2 Bogen in Fol. welches er 1717 als Prodirector zu Erlang drucken ließ, und das von dem Geheimnißvollen und Wunderbaren in manchen Zahlen handelt.


Entwurf des historischen Werkes: Antiquit. Nordg. aufgesucht im Hochstifte Eichstädt. 1730 101/2 Bogen.

Dieses Entwurfs thut er selbst ausdrücklich Meldung in s. Anal. Thur. Nordg. XI. Nachl. S. 393.


Antiquitates Nordgavienses oder Nordgauische Alterthümer und Merkwürdigkeiten aufgesucht in dem Hochstift Eichstätt. Frf. und | Leipz. (Nürnberg in der Lochner. jetzt Grattenauer. Handl.) 1733. nebst dem Cod. diplom. 3  Th. in Fol. Vom Text sind noch Exemplare zu haben, aber die Kupferplatten sind verloren gegangen.
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Wenn dem Urtheil eines berühmten Journals[24] zu trauen wäre, so könnte man behaupten: Nullum in tota Germania Episcopatum tam insigni cura, sollicitudineque ebaboratum exstare, praeter Aureatensem. In eben diesem Journal[25] wird versichert, es müsse jedem bald einleuchten, quam vario vastae ac diffusae lectionis apparatu accesserit Ill. autor ad hoc opus scribendum, et quam bene omnibus diligentis et accurati historiarum scriptoris partibus defunctus fuerit. Allein solche hohe Lobsprüche verdient dieß Werk in der That nicht. An dem obengenannten P. Luidel fand Falkenstein einen starken Gegner, besonders in Sachen, welche einen Bezug auf das Jahr der Errichtung des Bistums haben. Wir wollen hören, wie F. in der Folge selbst von seinem Buche urtheilte: „damahls,“ sagt er[26] „als ich meine Eichstättische Historie schrieb, stack| ich eben annoch in dem Praeiudicio auctoritatis. Ich schrieb in Eichstett, woselbst sich damals der Herr Auctor Templi virtutis et honoris befand, von welchem glaubte, er hätte seine historische Sätze nach archivischen Urkunden abgefaßt, weilen er in Eichstett lebte. Ich hatte sonst auch.... Gretserum, Bruschium zu Vorgängern, denen ich blindlings trauete.... Da ich aber eine Zeit hernach nach den Regeln eines Pyrrhonismi temperati..... dieser Sache besser nachdachte..... so kann man leicht gedenken etc. –“ Dieses Geständniß sticht freylich mit dem obigen Recensentenlob gewaltig ab; so bescheiden aber auch jenes ist, so kann es den Verfasser doch nicht ganz entschuldigen. – Das Templum virtutis et honoris ist eine Disputation von 9 Bogen in 8 mit untermengten thesibus iuridicis, die von Joh. Sebastian Heußler 1716, (nicht 1726, wie es bey Falkenstein heißt) zu Wirzburg pro gradu defendirt wurde. F. recensirte diese Schrift selbst,[27] und nannte sie ein gutes Compendium der Bischöfl. Eichstettischen Historie, und noch besser, als Gretseri und Bruschii Lebensbeschr. der Eichst.| Bischöffe. Und gleichwohl schrieb er anderswo,[28] daß Heußler dem Gretsero und Bruschio ad unguem gefolgt sey. Zu der Zeit, als er das erste günstige Urtheil fällte, muß er die Vorrede des Templi Virtutis et honoris nicht gelesen haben, in welcher der V. selbst gesteht, daß er nicht vorgehabt habe, etwas vollkommenes, oder eine aus archivalischen Urkunden zusammengetragene Schrift zu liefern, vielmehr versichert: quod si tantum opus minus pro dignitate tractasse ac brevior tibi videar, noveris Iuristam me, non vero Encomiasten, nec etiam Historicum agere. Ich kann nicht sagen, ob Heußler damahls, als er diese Abh. schrieb (1716) in Eichstätt wirklich gelebt habe. Wenn es aber auch wäre, so sehe ich nicht, wie dadurch allein sein Buch einen größern Wehrt bekommen sollte. Herr von Falkenstein schrieb sein Chronicon Suabacense auch in Schwabach, und lieferte darin doch wenige oder gar keine archivalischen Nachrichten. Heußler beruft sich nie auf archivalische Urkunden, sondern zeigt getreulich an, daß er seine Sätze aus Gretser, Brusch, einem antiquo Codice MSto, und dem Pontificali Eichstett. gesammelt habe. Hieraus und aus Falkensteins| eigenen Geständniß, daß er dem Gretser und Brusch blindlings getraut habe, läßt sich schliessen, welchen Wehrt man seiner Eichstätt. Geschichte beylegen dürfe, mit welchem Apparat er zu Werk gegangen, und ob er die Pflichten eines genauen Geschichtschreibers erfüllt habe. F. sagt: „er habe einige Zeit hernach nach den Regeln eines Pyrrhonismi temperati dieser Sache besser nachgedacht und seine Übereilung selbst eingesehen.“ Allein dieses kann ihn nicht ganz entschuldigen. Er hätte wissen sollen, daß es eine der ersten Regeln des vernünftigen historischen Zweifels ist, keinem Schriftsteller blindlings zu trauen, ohne vorher seine Eigenschaften wohl geprüft zu haben. Dieß konnte man insonderheit von einem Historiker erwarten, der alles mit standhaften Beweisen unterstützt zu haben versprach[.][29]
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Auch der Codex dipl. Eichstett. befriedigte schon damahls, als er erschien, die Forderungen der Diplomatiker nicht. Joh. Daniel Gruber[30] urtheilte bald nach seiner Erscheinung davon: „Von diesem Cod. dipl. ist| man sich viel Gutes vermuthen gewesen,[31] .... wie man aber aus der Vorrede ersehen hat, daß derselbe nur aus allerhand Copeyen zusammengetragen; also hat man auch die in den Copeyen so gewöhnliche Fehler sofort in großer Menge darin angetroffen, die dem Herrn Verfasser viel Kopfbrechens verursacht haben.“[32] Herr Gerken[33] rechnet denselben unter die bekannten schlechten und höchstfehlerhaften Sammlungen.
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Hr. v. Falkenstein sagt selbst davon:[34] „Es ist wahr, daß ich, so weit meine im Eichstettischen Codice dipl. enthaltene Diplomata gehen, und andere zu Eichstett vor richtig gehaltene Historici mir Anleitung gegeben, aus denselben geschöpfet habe. Nachdem aber Quellen auch bisweilen etwas Unreines mit sich führen, welches man aber nicht eher erkennet, als bis man das Wasser probiret und philtriret: also ist es zwar an sich wahr, daß ich aus solchen| Quellen geschöpfet, die man in Eichstett vor ächt hält; da ich aber dieselbe dermalen probire, so findet sich doch eine und andere Unreinigkeit darinnen, die da muß gereiniget werden.“

Diese Entschuldigung und Ausflucht will in der That nicht viel sagen. Es ist ungegründet, daß man seine diplomatischen Quellen in Eichstätt durchaus für richtig halte. Die erste Urkunde bey Falkenstein, so weit v. F. sie von dem heiligen und ersten Eichstättischen Bischoff Willibald will verstanden wissen, wird in Eichstätt nicht für beweisend gehalten. Man pflichtet dagegen der Meinung Gretsers und anderer in Ansehung des Jahrs des errichteten Bisthums und des Todes St. Willibalds bey, und glaubt, daß St. Willibald 745 Bischoff geworden und 781 bereits gestorben. Von dieser Meinung der Eichstätt. Geschichtschreiber ging Hr. v. F. ab, hielt also eben das für unrichtig, was man in Eichstätt für richtig hält.

Es ist unstreitig die erste Pflicht eines Geschichtschreibers, seine Quellen zu prüfen, und sie nicht erst, nachdem er sie gebraucht und die Geschichte daraus geschöpft hat, zu untersuchen und zu philtriren.| Die Meinung der Eichstättischen Geschichtschreiber ist auch nicht so grundlos, als Hr. v. F. und sein Recensent in den Nov. actis Erud. (1733. m. Nov. p. 485) vorgibt, welcher sagt: Primum diploma refellit et coarguit mendacia Bruschii, Gretseri et Heisleri, qui Willibaldum Ecclesiae Aichstatensis conditorem primumque antistitem A. 781. fato functum esse affirmant. Si enim illo, quem commemoravimus, anno naturae debitum reddidit, quomodo potuit a. 786 mansos et mancipia monasterio Fuldensi tradere? Daran dachten freylich Hr. v. F. und sein Recensent nicht, daß in der Geschichte zwey Willibalde bekannt sind, und daß Trithemius schon zweyer Meldung thut.[35]


Deliciae topo-geographicae Norimbergenses. 1733. fol.

Daß er der Verfasser dieses ohne seinen Namen erschienen Buchs sey, ist aus mehrern Umständen bereits wahrscheinlich gewesen, und wird durch seinen oben angeführten| eigenhändigen Brief noch bestättigt, in welchem er bey der Anzeige seiner Bücher sagt: „Noch eins An. 1733. in Folio gedruckt sine nomine, welches aber, wegen der Nachbarschaft, nicht will genennt wissen.“ Er hatte zu einer zweyten Ausgabe Zusätze gesammelt, welche auch der letzte Herausgeber, Archivar Stieber in Anspach, der zweyten Ausgabe von 1774 beygefügt hat. Der Wehrt dieses Buchs nach der 2ten Ausgabe ist beurtheilt in Gatterers hist. Journal VI B. S. 150.


Entwurf eines historischen Werks: Antiquit. et Memor. Nordg. vet. aufgesucht im Burggrafthum Nürnberg.

Er mag ums J. 1733 erschienen seyn. Denn Joh. Alex. Döderlein in den Antiq. Gentilismi Nordgav. führt ihn S. 33 und 57 an, und nennt ihn eine unlängst erschienene Schrift. Ich habe sie noch nicht zu Gesicht bekommen.


Antiquitates Sudgavienses, oder Historische Beschreibung derjenigen Länder, die im sieben- und achten Jahrhundert mit einem allgemeinen Namen Südgau genennet worden.

Die Vorrede ist unterschrieben den 24 Dec. 1733. Es war der Prodromus des| nach seinem Tode erst erschienenen Werkes, welcher im Plan mit dem, was ich unten aus den Oetter. Sammlungen anführen werde, größtentheils übereinkommt.


Analecta Thuringo-Nordgaviensia Schwabach 1734–1747. XII Nachlesen in 8.

Herr Adelung gibt nur 6 Stücke an. Dieß sind unfehlbar die Analecta Thuringica, zu welchen er in dem Vorbericht zum I Theil der Erfurtischen Historie Hoffnung machte, und im II Th. dieser Erfurt. Geschichte versicherte, daß bereits der I. und II Theil derselben vollendet wäre.


Thüringische Chronik. Erfurt 1737. 3 B. in 4.

Herr A. gibt nur 2 Bände an.


Antiquitates et Memorabilia Nordgaviae veteris, aufgesucht in den beyden Fürstenthümern des Burggrafthums Nürnberg, I Theil, Schwabach, 1734. II Th. 1736. III Th. 1743. Fol. mit vielen Kupfern und Porträten. Der 4te Theil, dessen auf dem Haupttitel gedacht wird, erschien erst nach seinem Tode, wie ich unten anzeigen werde.

Dieses Werk hat bey seiner Weitläufigkeit, den ungeheuern Noten, mit welchem es vollgepfropft ist, und den groben Lettern, mit welchen es gedruckt ist, seinem Verfasser| gleichwohl etwas eingetragen, da er für den Bogen drey Gulden erhielt. Dieß hat vielleicht auch den Verleger abgehalten, den 4ten Theil unter die Presse zu geben. Es fand auch nicht allzustarken Abgang. Daher suchte der Sohn des Verlegers, Joh. Friedr. Endres, dasselbe unter einem neuen Titel fortzubringen.

Buder[36] urtheilte schon von demselben bey Lebzeiten des Verfassers: Quod saepe ad omnem Germaniam evagetur et vulgaria subinde tradat. Selbst Brandenburgische Schriftsteller gestehen es, daß weder seine Historie, noch seine Schreibart den Wehrt haben, den man allenfalls seinem Fleisse lassen muß.[37] Man tadelt ihn insonderheit, daß er in Fixirung der Gegend, wo die Markgrafen auf dem alten Nordgau gehauset haben, und in ihrer Genealogie die Sache nicht richtig getroffen, die wenigen Wahrheiten aber, welche Aventin noch eingesehen, in ein Meer von Bucelinischen, und noch ärgern Rixnerischen Tand versenkt habe.[38]


Civitatis Erfurtensis Historia critica et diplomatica I Th. Erfurt 1739. II Th. 1740. 4.

| Von diesem Teutsch geschriebenen Werke urtheilt Baring:[39] „es strotze von Fehlern, Widersprüchen, Wiederholungen und Ungereimtheiten;“ und unterstützt dieses sein Urtheil mit hinlänglichen Beyspielen.


Chronicon Suabacense, oder ausführliche Beschreibung der Stadt Schwabach. Frankf. 1740. 4.

Dieses Buch wurde von Joh. Ge. Maurer noch einmahl so stark wieder heraus gegeben. Strebel[40] urtheilte davon: „daß es dem Publico besser gedient wäre, wenn solche statt der vielen darinnen vorkommenden Kleinigkeiten mit archivalischen Nachrichten bereichert wäre.“


Tugend- und Ehrenspiegel der Thüringischen Prinzessin und Fränkischen Königin der Heiligen Radegundis, Wirzb. 1740. 4.

Er sagt davon in seinem oben angeführten Brief, daß er diese Schrift auf Verlangen eines großen Prälaten verfertigt habe.


Analysis certa, oder wahre und unbezweifelte Auflösung der Frage: Ob der XV Eichstettische Bischoff Heribertus im XI Sec. seine Residenz von Eichstett nach Nürnberg in dasiges| Egidienkloster, oder nach Neuburg an der Donau in dasige Abtey S. Mariae hat verlegen wollen? Schwabach, 1746. 4.

Diacrisis, oder Untersuchung und Beantwortung der Frage: Wie machen es die Leute, wenn sie in einer Sache succumbirt oder überzeugt sind, doch aber es nicht eingestehen, sondern das letzte Wort behalten wollen? Schwabach 1746. 4.

Beyde Schriften sind gegen den Verf. der Singul. Norimb. gerichtet.


Von dem Ursprung des Marggrafthums Brandenburg,

in Oetters Samml. verschied. Nachr. aus allen Theilen der hist. Wiss. (Erl. 1747) I B. 2s St. S. 166–187.


Entwurf von seinen unter der Feder habenden Antiquitat. Sudgaviens.

Ebendas. I B. 5s St. S. 520–525.


Untersuchung der Frage: Wen Kaiser Heinrich der erste zum ersten Markgrafen in der Mark Brandenburg eingesetzt?

Ebendas. II B. 3s St. S. 230–245.


Ioannis ab Indagine Beschreibung der Stadt Nürnberg. Erfurt. 1750. 4.

Man muß sich wundern, daß er gerade bey diesem Werke einen erdichteten Namen| angenommen, da er doch schon einige Jahre vor der Herausgabe desselben in seinen gedruckten Schriften desselben Erwähnung gethan, nämlich in den Analectis Thuringo-Nordgav. Nachl. XII. Vorber. *) und in der Analysi certa S. 25. auch in der Diacrisi S. 15. 26. und 35. (d) und seine Schreibart und Grundsätze ihn überall verrathen mußten. Übrigens zeigt der Augenschein, daß Herr von F. sein Werk meist aus den gemeinen Nürnbergischen Chroniken geschöpft, und so gar die gedruckte historische Nachricht von Nürnberg (Halle. 1707.) sehr stark gebraucht, auch sehr vieles eingemischt habe, was in dieses Buch nicht gehörte. Der Nürnbergische Consulent von Wölkern hat dieses mit vieler Parteylichkeit und ohne historische Kaltblütigkeit geschriebene Buch in einer eigenen Schrift widerlegt.[41] Das Verdienst kann man ihm inzwischen doch nicht absprechen, daß er manche Materien kritischer, als seine Vorgänger bearbeitet, und die Blössen, welche ihm der Verf. der Hist. Dipl. Nor. und J. P. Röder gegeben, fleissig entdeckt habe.


Antiquitates et memorabilia Marchiae Brandenburg. d. i. Alt- Mittel- und Neue Brandenb. Geschlechts- Staats- und Geschichts-Historie. | Bayr. und Hof 2 Theile 1751. 1752. 4. Dieses Buch kenne ich bloß dem Titel nach.


Nach seinem Tod wurden noch zum Druck befördert:

Vollständige Geschichte des großen Herzogthums und ehemahligen Königreichs Baiern. München 1763, und mit einem neuen Titelblatt unter der Aufschrift: Ingolstadt und Augsbg. 1776 3 B. in Fol. mit der Vorrede des Freyherrn von Ickstatt, welche schon mit dem Jahr 1763 unterzeichnet ist.

Herr G. W. B. Freyer, dermahliger Dechant in Pappenheim, hat Falkensteins verwirrte und unleserliche Handschrift in Ordnung gebracht, corrigirt, und hie und da mit Zusätzen und Verbesserungen versehen. Obgleich der Freyherr von Ickstatt in der Vorrede versichert, die Falkensteinischen Werke wären von der gelehrten Welt mit so vielen Beyfall aufgenommen worden, daß man seiner Baierischen Geschichte eine gleiche günstige Aufnahme wohl versprechen dürfe: so gesteht er doch selbst, daß sie ihm keine so vollkommene Zufriedenheit geleistet habe, daß er nicht manches daran zu rügen gefunden; und daß der V. zuweilen in unnöthige Ausschweifungen verfallen, und sich bey Sachen aufgehalten habe, die in die Baierische Geschichte gar nicht einmahl gehörten.


| Antiquitatum Nordgaviensium Codex diplomaticus oder Probationum. Vierter Theil. Neustadt an der Aisch. 1788. Fol.

Dieses Opus posthumum hätte ganz ungedruckt bleiben sollen, wie im Jahrg. 1788. der Nürnberg. gel. Zeit. 44 Stück. S. 345 umständlich ist bewiesen worden. Es ist mit unverzeihlicher Nachläßigkeit besorgt.

Nach dem oben angeführten eigenhändigen Brief hatte er 1746 noch zum Druck fertig:


Hemerologium Brandenburgicum.
Wirzburgische Historie. 4 Theile in Folio.

Nach einer andern Nachricht wäre sie aus 8 Folianten bestanden, und an P. Thomas Grebner, ehemahligen öffentl. Lehrer der Geschichte in Wirzburg gekommen. Er erwähnt selbst dieser Wirzburgischen Historie in Chron. Suabac. Cap. 8. §. 2. (b und d); und in den Anal. Thur. Nordgav. Nachl. XI. (a) S. 363.


Ferner hinterließ er im Manuscript:
Oettingische Geschlechts- und StaatsHistorie.

Er gedenkt derselben in Chron. Suabac. Cap. 8. §. 1. (b) und §. 2. (c) Der verstorbene Hofrath Lang nennt es ein Manuscript mit großen Fehlern. s. Neue hist. Abh. der Baier. Akad. I. B. S. 508.


| Grundhaltender Beweis, daß das uralte Haus Oettingen aus dem agilofingisch-welfischen Stamme entsprossen sey.

Dieser Abhandl. erwähnt Hofr. Lang in der Vorrede zu Rauchpars ötting. Geschlechtsbeschreibung.


Wilhelm Wernher Grafen und Herrn zu Zimbern, Herrn zu Wildenstein, Leben und Thaten der Bischöfe, Erzbischöfe und Churfürsten zu Maynz. Mit vielen Anmerk. erläutert und bis auf gegenwärtige Zeit continuirt von J. H. v. F.

Er thut derselben Meldung in den Antiq. et Memorab. Nordgav. vet. Th. III. Cap. II §. XII. (a) und in der Historie von Erfurt Th. II. Vorr. Herr Pfarrer Gerich hat ihm dieses Manuscript abgekauft, und es dem Herrn Weihbischoff Christoph Nebel nach Mainz geschickt, welcher dasselbe wieder dem Kurfürsten Friedrich Carl (von Ostein) oder vielmehr an dessen Familien-Bibliothek überlassen hat.

Ferner wird noch folgender ungedruckten Werke theils von ihm, theils von andern Meldung gethan, welche zum Theil unter andern Titeln gedruckt seyn mögen:


Delineatio Nordgaviae veteris.
| Darauf bezieht er sich in s. Antiqu. Nordg. aufgesucht in Hochstift Eichstett. Th. II. S. 373. Anal. Nordg. Nachl. V. S. 366. (a) Delic. topogr. Nor. S. 77. (der 2ten Ausg.) Es führt dieselbe auch an Schüz in corp. hist. Brandenb. dipl. Abh. III. S. 86. (c)


Thuringia nobilis oder das adeliche Thüringen.

Ich zweifle, ob es jemahls ans Licht gekommen, obgleich der V. versichert, daß es nächstens erscheinen werde. s. Thüring. Chronik. II. B. and. Th. Vorber. und S. 1413. §. II. auch S. 1342. §. VI.


Ehre und Würde der uraltfränkischen hochadelichen Familie derer Herren von Lentersheim.

Er erwähnt dieser Schrift in s. Cod. dipl. Eichstett n. CIX. p. 98. (a) Sie ist aber, so viel ich weiß, nie gedruckt worden.

*               *
*


Herr v. F. war für Recensentenlob sehr empfänglich. „Meine Antiquit. Nordg. sowohl Eichstättische, als Brandenburgische, sagt er,[42] haben ihren Beyfall in den Gelehrten Zeitungen und andern Ephemeridibus der| Gelehrten gefunden, deren Herren Autores mir nicht bekannt, und mithin nicht zu vermuthen, ob hätten sie einen Casum pro amico gemacht. Es ist auch nicht das mindeste darinnen ausgesetzt worden.“ Anderwärts[43] sagt er: „die von mir verfaßte Eichstettische Historie hat in denen Actis eruditorum, in denen gelehrten Leipziger Zeitungen, in denen wöchentlichen Nachrichten von gelehrten Sachen zu Regenspurg 1745, XXIII Stücke, und in andern von gelehrten Männern verfaßten Iournaux eine durchgängige Approbation und großes Lob erhalten.“ Wem wird hiebey nicht Gottsched einfallen, von welchem ein Ungenannter[44] die Anekdote erzählt: „Mit diesen meinen Ohren hab ichs gehört, als Gottsched auf dem Scheiterhaufen stand, und die kritische Flamme schon loderte, rief er aus: Allerseits werthgeschätzte Anwesende, vor seinem Tode ist niemand berühmt“ Hr. v. F. fand noch bey seinem Leben genug Tadler und Gegner, welche ihm Widersprüche, Unrichtigkeiten und Übereilungen vorwarfen.
.
Von der Fruchtbarkeit seiner Feder in historischen Schriften, sagt einer seiner| Gegner[45]: „Es hat das Ansehen, Hr. v. F. wolle mit Gewalt ein Polygraphus werden, das ist, er begehre seinen Lebensunterhalt und das Brod vom Bücher- und absonderlich Historien-schreiben zu suchen, und seine Feder jedermann anzubieten.“ Er hätte freylich besser gethan, wenn er weniger, und dieß mit desto größern Fleiß und reiferer Beurtheilung, ohne polemisirenden Ton, geschrieben hätte.
.
Mit vieler Wahrheitsliebe, Einsicht und Billigkeit scheint mir folgende Charakteristik der Falkensteinischen Schriften abgefaßt zu seyn, welche ich hier beyfügen will: „Die Bemühungen des Herrn von F. um die Fränkische Geschichte, besonders um die Alterthümer des Nordgaus, sind bekannt, und wie es gemeiniglich mehrern Producten der Geschichte aus jenem Zeitalter erging, von einigen theils zu sehr geschätzt, theils aber auch überflüssig verachtet worden. Er hat vieles geschrieben, viele Sätze mit Heftigkeit vertheidiget, die nichts weniger als einen kaltblütigen Historiker zu erkennen geben. Sein Geschmack, seine Beurtheilungskraft, Unpartheylichkeit, diplomatische Kenntnisse,| und andere Eigenschaften mehr,[46] werden bey Kennern, die seine Schriften mit eben so viel Kenntniß als Geschmack gelesen haben, wohl schwerlich in großem Ansehen stehen. Indessen, so wie auch die schlimmste Handlung öfters mit guten Zügen durchwebt ist, so wird auch der ächte Historiker bey der großen Schreibseligkeit dieses Mannes nach ungeheurer Mühe doch noch manches Gute entdecken, ob ihm gleich solches nicht immer den darauf gewandten Fleiß nach Wunsch belohnen mag. Überhaupt tragen Falkensteins Schriften mehr das Gepräge des vorigen Jahrhunderts an sich.“ S. Oberdeutsche allgem. Litt. Zeit. 1789. XLVI St. S. 722.

Zum Beschluß will ich sein, ein Jahr vor seinem Tode errichtetes Testament aus einer vidimirten Abschrift noch beyfügen:


Im Nahmen u. s. f.
„Kund und zu wissen sey hiemit, welchemnach der Hochwohlgebohrne Herr, Herr Johann Heinrich von Falkenstein, Hochfürstl.| Brandenburg. Onolzbachischer Hofrath bey Dero gegenwärtigen Krankenlager bey Hochfürstl. allhiesigen Stadtrichter Amt, Burgermeister und Rath, die Ansuchung thun lassen, zu Vernehmung Dero auszusprechen gewillten letzten Willensmeynung von Amtswegen in Dero Behausung zu erscheinen, worauf denn auch dieser Requisition gemäß wir Endes unterschriebne Amts- und Deputirte Raths-Personen diesen Nachmitag um 3 Uhr uns in hochersagten Hrn. Hofraths von Falkenstein eigenthümlicher Behausung in der neuen Anlage vorm Zöllnerthor im Quartier Lit. D. dem Wildenmanns-Wirth-Uhlischen Hauß gegen über gelegen uns eingefunden, und in der zweyten Etage in der Stube linker Hand derer beden Fenster-Stöcke gegen Morgen auf die Straß zu gerichtet, den Herrn Hofrath zwar krank, und bettlägerig, jedoch aber bey vollkommenen guten Verstand, wohl sehend, wohl hörend und redend, auch in erträglichen Leibs-Umständen angetroffen, welche sich dann nach abgelegten Curialien so fort gegen uns vernehmen lassen, wie Sie in Anbetracht ihres schon hohen 81jährigen Alters, und ihres damaligen Kranken-Lagers sich vest entschlossen hätten, ihre letzte Willensmeynung, und wie es mit Dero zeitlichen Verlassenschaft gehalten werden solle, noch in Zeiten auszusprechen, und solcher gestalten Dero Haus wohl zu bestellen, das übrige aber alles göttl. Gnade und Erbarmung lediglich zu| überlassen, mit angelegentlicher Bitte, diese Dero testamentarische Disposition und ernstliche Willensmeynung nicht nur anzuhören und zu Papier nieder zu schreiben: sondern auch solche nach Dero wohlsel. Ableben in durchgängige Erfüllung gelangen zu lassen. Worauff dann hochgesagter Herr Hofrath von Falkenstein diese Dero testamentar. Disposition dahin gethan, und wolvernehmlich ausgesprochen.“
.
„1stens empfehlen Sie auf Dero in Gottes heiligen Willen gestelltes Lebens-Ende Dero durch das Blut Christi theuer erkaufte Seele in die getreuen Vatterhände Gottes. Dero verblichener Leichnam aber solle in dem auf allhiesigen Gottes-Acker schon vor einigen Jahren neu erbauten Begräbniß mit standesmäßigen Ceremonien neben dem Sarg Dero wohlseligen Fr. Gemahlin beygesetzet, und christlich zur Erde bestattet werden. Weil aber 2tens in jedem Testamento das Hauptwerk auf die Erbseinsetzung ankomme; so wollten Sie hiermit Dero schon 15 Jahre lang in Dero Diensten befindliche Haushälterin Namens Anna Maria Seidlerinn aus Mögeldorf gebürtig, wegen der von ihr bishero jederzeit genossenen treuen Diensten, Wart und Pflege, welche dieselbe schon gegen die wohlsel. Frau Hofräthin bis an Dero Lebensende erwiesen, und deren sie der Herr Testator sich von derselben auch noch ferner versichert halten wollen, zur vniversal-Erbin Dero sämmtlich hinterlassenden| zeitl. Vermögens an liegenden und fahrenden Güteren, auch ausstehenden Activ-schulden, titulo honorabili somit wohlbedächtlich instituirt, und eingesetzt haben, so, daß diese instituirte vniversal-Erbin Dero gesammte Verlassenschaft gleich nach Dero wohlsel. Ableben in geruhigen Besitz nehmen, und als ihr erblich erlangtes Eigenthum Zeit Lebens besitzen, auch seiner des Hrn. Testatoris dabey gedenken solle. Jedoch verordne, setze, und wolle er, Hr. Hofrath, dieser seiner vniversal-Erbinn nachfolgende Legata auszurichten auferladen, und ernstlich anbefohlen haben, und zwar

3tens legire, und vermache er seine gesammte vorhandene Bibliothek mit allen dazu gehörigen Büchern, Scripturen und Manuscripten zu hochfürstl. anspachischer Bibliothek so, daß solche gleich nach Dero sel. Ableiben, und erfolgender Testaments-Eröfnung nacher Anspach an die dermaligen hochfürstl. Hrn. Hrn. Bibliothecarios verabfolget, getreulich extradiret werden solle.

4tens Sollen von der vniversal-Erbinn nicht nur Dero standesmäßige Begräbniß-Kosten, wie auch übrige Passiva bestritten: sondern auch gleich nach Dero Sterbtage, und bey der Testaments-Eröfnung von dem vorhandenen Geld 10 fl. rhein. unter die schwabachischen Stadtarmen ausgetheilt werden.

5tens Wenn der Burger- und Schneidermeister, auch Thorwart unter dem Nürnbergerthor| Joh. Georg Kranz seinem Versprechen gemäß die Bemühung der künftigen Leichenbegräbnißanstalten des Hrn. Hofraths über sich nehmen werde, so wolle er diesem Thorwart Kranzen dagegen die Summe von 50 fl. rhein. somit zur Erkenntlichkeit legirt, und vermachet haben; weilen aber die instituirte vniversal-Erbinn sich schon in Jahren befinde, daß sie sich gar nicht mehr zu verheyrathen gedenke, mithin auch dermaleinstens keinen ehlichen Leibes-Erben hinterlassen werde, so wolle er, Herr Testator auf diesen künftigen Sterbefall der vniversal-Erbinn Dero vorhandenes eigenthümliches Haus, Hofraith, und Garten Ihro des regierenden Hrn Marggrafen Hochfürstl Durchl. per modum fideicommissi aus unterthänigster Anerkennung aller Zeit Lebens genossenen hochfürstl. Hulden, und Gnaden hiermit wohlbedächtlich vermacht, und erblich testiret haben.

Womit also wohlersagter Hr. Hofrath v. Falkenstein diese Dero ernstliche letzte Willensmeynung beschlossen, und gebetten, solche nach Dero wohlsel. Absterben in ihre durchgängige Erfüllung kommen zu lassen, also, und dergestalten, daß, wann auch dieses Geschäfte vor kein zierliches Testament angesehen, oder gehalten werden sollte, solches nichts destoweniger als ein Codicill, donatio mortis caussa, oder andere Dispositio minus solennis in allen Punkten, und Clauseln gültig seyn, und bleiben solle.

| Urkundlich ist diese des Hrn. Hofraths von Falkenstein ausgesprochene testamentar. Dispositio so fort von Mund zu Protocoll niedergeschrieben, hochersagten Hrn. Testatori darauf von Wort, zu Wort deutlich vorgelesen, und von Denenselben durchgängig bejahet, und bekräftiget, von hochfürstl. Stadtrichter- Amts- Bürgermeister- und Raths wegen aber sub clausula solita, in quantum de iure aufgenommen, ausgefertigt, und nach des Hrn. Testatoris Verlangen bey der Rathhaus-Registratur verwahrlich hinterleget: vorhero aber von allerseitigen zugegen gewesenen Amts- und Raths-Personen sowohlen, als von dem Herrn Testatore selbsten eigenhändig unterschrieben und gesiegelt worden.

So geschehen Schwabach den 20 Febr. des Eintausend siebenhundert, und Neun und funfzigsten Jahrs.

(L. S.) Georg Friedrich Greiner.
(L. S.) Burgermeister und Rath.
(L. S.) Joh. Ludwig Krauß, Stadtschr.
(L. S.) Georg Adam Beck.
(L. S.) Andreas Haßold.

Daß vorstehende Urkunde dem original Testamento gleichlautend, ein solches beurkundet praevia collatione fideli,

Schwabach, den 28 Julii 1760.     
Johann Ludwig Krauß, Stadtschreiber.
| Diesem letzten Willen gemäß wurde auch seine meistens aus historischen Büchern bestehende Bibliothek der Fürstl. Bibliothek in Anspach einverleibt, und die Dupletten in die Archivsbibliothek abgegeben. Sein kleines meist aus seltenen Stücken bestehendes Münzcabinet hat er, durch Noth gedrungen, noch bey seinem Leben verkauft.



  1. Es ist also falsch, wenn es in der Deductionsbibl. von Deutschland I. B. 487. heißt: er sey 1677 geboren. Die obige Angabe wird auch durch die unten angeführte Grabschrift bestättigt.
  2. Nach Hn. M. Lipperts 2ten Abtheil. seiner Geschichte des Erlang. Gymnas. S[.] 13, erst 1715.
  3. Er nennt sich selbst auf dem unten angeführten Programm 1717 Prodirector. Hr. Lippert er klärt dieß daher: weil Philipp Bornier von 1716 bis 1724 Director war.
  4. Mit einem Gehalt von 200 Gulden. Aus dem Programm von 1717 erhellt, daß er zu Erlang über die Rechtsgelehrsamkeit die Heraldik, den Sueton und Tacitus Vorlesungen hielt. Freyherr Groß von Trockau hatte diese Akademie 1701 auf seine Kosten gestiftet. von Schütz Corp. hist. Brand. I. Th. III. Abh. S. 116. Reinhard in der Einleit. zu einer allgem. Gesch. der Gelehrsamk. I. Th. S. 142. setzt die Stiftung ins J. 1704. Sie wurde 1742 wieder aufgehoben.
  5. Er gibt dieß selbst zu verstehen in der Analys. certa §. VI. p. 27. 28.
  6. s. Einleit. zur Eichst. Geschichte.
  7. s. seine vollst. Geschichte von Baiern. III. Th. S. 550.
  8. Anal. Thur. Nordg. XI. S. 393. Auch Note (d) in der Einl. zur Eichst. Hist.
  9. in der Einleit. zu s. Antiq. Nordg. aufgesucht im Hochst. Eichstätt.
  10. in den Anal. Nordg. Nachl. XI. §. VIII. S. 390.
  11. Rechtsbegründete Nachricht von der wahren Beschaffenheit des ehemahligen Kaiserl. Landgerichts Hirschberg. (1755. f.) §. VI. (a) vergl. §. VIII. (b) und §. LII. S. 102 (d)
  12. in der Vorrede zu Falkensteins Baier. Geschichte.
  13. Chron. Suabac. cap. XIX. §. 3. (a) S. 404. der 2ten Aufl.
  14. s. Chron. Suabac. S. 407.
  15. s. Anal. Nordg. Nachl. IV. S. 253. und 280. Chron. Suabac. cap. XIX. §. 2. (a) S. 322.
  16. s. von Ickstatts Vorr. zur Falkensteinischen Baier. Geschichte.
  17. s. Bibl. Nor. Will. P. II. n. 1354.
  18. Thüring. Chron. Thl. I. S. 287. Analys. certa, S. 15. (r)
  19. Herr von Ickstatt sagt: 300 fl.
  20. Um diesen Ausdruck richtig zu verstehen, muß man Herrn v. F. eigenen Commentar darüber in der vollst. Baier. Gesch. Th. III. Class. II. c. VI. S. 550–552. nachlesen.
  21. Dieser rechtschaffene Geistliche starb als Stadtpfarrer zu Ellingen den 31 März 1789.
  22. Archidiakonus Günther hielt sie über Ebr. 13, 14.
  23. In diese Societät ist er 1731. d. 15 Sept. unter dem Propräses D. E. Jablonski aufgenommen worden.
  24. Act. erudit. Lips. T. II. m. Iul. 1734. p. 311.
  25. 1734. m. Iunio. p. 259.
  26. Analys. certa §. VI. S. 22.
  27. Anal. Thur. Nordg. Nachl. V. §. VII. S. 401.
  28. in der Vorrede zum Cod. dipl. Eichstettensi.
  29. s. Einl. zur Eichst. Gesch. Anal. Nordg. Nachlese XI. S. 455. (a. b.)
  30. Zeit- und Geschicht-Beschr. der Stadt Göttingen (Hannover 1734. 4) S. 28.
  31. Dieß sagt v. Falkenstein gerade nicht; es gibt es aber der Augenschein.
  32. Z. B. n. XXVI. anno regni Erici statt eius.
  33. Vorrede zu den Anmerkungen über die Siegel.
  34. In der Diacrisi §. VIII. S. 9. 10.
  35. Eccardi de reb. Franc. orient. T. I. p. 545. n. XXII. Pagi in crit. Baron. ad an. Chr. 755. n. XIX. T. III. p. m. 800. und Luidels Eichstädt. Heiligthum Diss. proleg. III. cap. V. n. 178–186. S. 225.
  36. In der Bibl. histor. Tom. II. p. 1296.
  37. Bibl. Nor. Will. P. I. Sect. I. n. 687. 688. S. 230.
  38. So sagt Pfeffel in den Abh. der Baier. Ak. der W. B. I. n. II. S. 174.
  39. In clave diplom. Sect. V. p. III. (Edit. 2dae.)
  40. In Francon. illustr. cap. I. S. 41. not. *)
  41. s. Bibl. Nor. Will. P. I. S. I. n. 306.
  42. Thüring. Chron. Th. I. Anh. I. §. XV. und in der Note (a).
  43. Analecta Thur. Nordgav. p. 396. (c)
  44. Im deutschen Mus. 1776. II B. S. 1061.
  45. Der Verfasser des vertrauten Sendschreibens S. 11.
  46. Dahin gehören seine unnöthige Weitschweifigkeit, seine Flüchtigkeit, welche aus der Begierde, viel zu compiliren entstand, und welche seinen Nachfolgern in der Fränkischen Geschichte noch genug Stoff zur historischen Kritik übrig gelassen hat.