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Kaditz bei Dresden

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Textdaten
Autor: Otto Trautmann
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Titel: Kaditz bei Dresden
Untertitel: Verfassung, Wirtschaft und Schicksale des Dorfes und seiner Kirchfahrt
aus: Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens. Heft 21
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Erscheinungsdatum: 1909
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Erscheinungsort: Dresden
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[Einband]
Mitteilungen


des


Vereins für Geschichte Dresdens.




Einundzwanzigstes Heft.




Dresden
Wilhelm Baensch, Verlagshandlung
1909.

[Titelbild]

Dorfplatz zu Kaditz („Altkaditz“) 1908.

[I]
Kaditz bei Dresden.
Verfassung, Wirtschaft und Schicksale
des Dorfs und seiner Kirchfahrt


dargestellt von


Otto Trautmann,
Eisenbahnsekretär.




Mit Plänen und Abbildungen.




Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens, 21. Heft.




Dresden
Wilhelm Baensch, Verlagshandlung
1909.

[II]

[III]
Inhalt.



A. Die Anfänge des Dorfs: Seite
    1. Die Dorfanlage 1
    2. Die Flur der sorbischen Zeit 4
    3. Poppewitz 7
    4. Die Kaditzer Dorfgüter 12
        a) Die Gemarkung 13
        b) Das Herkommen des Dorfes 14
        c) Die Verhufung 15
        d) Die Obödienz Altenfranken 17
    5. Gleina und das Rodeland 20
    6. Das Pfarrlehn 25
        a) Der Pfarrhof, die Pfarrhufen und der Zehnte 26
        b) Der Bischofsgarten 31
        c) Die Kirchfahrt 33
B. Die Wirtschaftsverfassung des Dorfs bis zum 19. Jahrhundert:
    1. Der Bauer und seine Dienste 43
        a) Saat, Brotgetreide und Zins 44
        b) Fronde und Bann 48
        c) Der Bauer 51
    2. Hofleben 54
        a) Der Hof und sein Wert 54
        b) Die Hofwirtschaft (Hof und Markt) 60
        c) Die Hofverfassung 63
C. Die Gemeinde und ihre Schicksale bis zum 19. Jahrhundert:
    1. Die Nachbarschaft 68
        a) Die Bauerschaft 69
        b) Handwerker und Häusler 72
    2. Das Amtsdorf 75
        a) Der Richter und die Gemeinde 75
        b) Kaditz und die Lößnitz 80
        c) Kriegswesen und Kriegszeiten 83

[IV]

  Seite
    3. Die Kirche und die Geistlichen 91
        a) Die Pfarre 91
        b) Das Diakonat 99
    4. Die Schule 100
    5. Übergang zur Neuzeit 107
    6. Ende des Dorfs 116
Anhang:
    I. Die Kaditzer Rügen 119
    II. Alte Flurnamen der Umgebung 121
    III. Zinsregister der Obödienz Altenfranken 122
    IV. Höfe und Flureinteilung 123
    V. Güterpreise und Ernten neuerer Zeit 125
    VI. Die Rodung der Oberlößnitz 126
Register 128



Pläne und Abbildungen.
Dorfplatz zu Kaditz („Altkaditz“) 1908 Titelbild
Die Kirchfahrt Kaditz und ihre Umgebung 1575    Seite VII
Die Flur Kaditz VIII
Das Dorf Kaditz 1835 27
Linde und Kirche zu Kaditz um 1840 35
Kaditzer Bauernhaus mit Gang 56
Kaditzer Gehöft 58
Der „Kreis“ in Radebeul im 17. Jahrhundert 78



[V]
Verzeichnis der Abkürzungen.
(* gedruckte Quellen.)


Alt Reg. 4333 = Locat 4333 des HStA.: Alt Register Zyns und gult zu Meißen und Doringen.

Beune 8987 = Locat 8987 des HStA.: Zeugnis, bel. Peter Beunen und Matthes Beunen hinterlassene Kinder von wegen eines Auszugs in einem verkauften Gute zu Serkowitz, 1537.

Böhme = Böhme, Bericht über den Stand der Gemeindeverwaltung zu Mickten, 1900.*

Cod. = Codex diplomaticus Saxoniae regiae.*

Coll. S. = Collectio Schmidiana des Finanzarchivs im HStA., nach Amtern (A. D. = Amt Dresden; P. A. = Prokuraturamt Meißen) geordnet (locat 34947 und locat 34957).

DA.M. = Dom-Archiv zu Meißen.

DG. = Dresdner Geschichtsblätter.*

Erbbuch D.= HStA. loc.37900 : Erbbuch des Amts Dresden von 1547.

F.A.= Finanzarchiv im Hauptstaatsarchiv zu Dresden.

Flurb. K. = Flurbuch von 1835 für Kaditz im Ratsarchiv zu Dresden.

Gem. A. = Gemeinde-Archiv.

Gerichtsb. K. = Gerichtsbuch (16. Jahrhundert) des Dorfs Kaditz im Hauptstaatsarchiv zu Dresden.

Handelsb. = Handelsbuch, mit Zusatz A.D. = Handelsbuch des Amts Dresden im Archiv des Amtsgerichts Dresden, mit Zusatz P.A. = Handelsbuch des Prokuraturamts Meißen im Archiv des Amtsgerichts Meißen.

HStA. = Königl. Hauptstaatsarchiv in Dresden.

Intr. = Intraden des Amts Dresden (HStA..).

Kb. K. = Kirchenbuch von Kaditz im Pfarrarchiv.

Klingner D. = Klingner, Sammlungen zum Dorf- und Bauernrecht 1749.*

Lamprecht W.= Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben im Mittelalter, 1895.*

LCA. Matrikel = Matrikel der Kirche zu Kaditz im Landeskonsistorialarchiv (1575 u. 1617).

Meitzen S. = Meitzen, Siedelung und Agrarwesen der Westgermanen und Ostgermanen, 1895.*

MD. = Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens.*

[VI] MM. = Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Meißen.*

MV. = Mitteilungen des Vereins für Sächsische Volkskunde.*

Pfarr. A. K. = Pfarrarchiv zu Kaditz.

RA. D.. = Ratsarchiv zu Dresden.

Registrum 8987 = HStA. loc. 8987. Registrum praelaturarum, praebendarum et odedientiarum ecclesiae Misnensis, Anno 1496.

Richter V. = Richter, Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Stadt Dresden, 1885–90.*

Rügen K. = Kaditzer Rügen des 17. Jahrhunderts im RA.D. (s. Anhang I).

Schock. = Schocksteuerkataster im HStA. mit Zusatz P.A.= Prokuraturamt Meißen usw.

Schubert = Schubert, Chronik von Kötzschenbroda, 1865.*

Schulze = E. O. Schulze, Die Kolonisierung und Germanisierung der Gebiete zwischen Saale und Elbe, 1896.*

Schumann = Handschriftliche Aufzeichnungen des ersten Gemeindevorstands zu Kaditz, Schumann (um 1840), im Besitz von Frau verw. Klotzsche.

Thumstifft 8987 HStA. loc. 8987. Thumstifft zu Meyßen. Des Stiffts Meißen Präbenden und derselben Einkünfte 1528.

Vicarien 8987 = HStA. loc. 8987. Der Vicarien, Präbenden und Obedientien des Stiffts Meißen Einkünfte 1529.

Wuttke V. = Wuttke, Sächsische Volkskunde, 1900."


[VII]

Die Kirchfahrt Kaditz und ihre Umgebung 1575
(unter Berücksichtigung einiger älterer Flurnamen gez. v. O. Trautmann)

[VIII]

Die Flur Kaditz
(die Dorfgüter sind durch Feldschraffierung hervorgehoben)

A altes Kaditzer Gemeindeland
B Borzener Hufen in Mickten

[1]

A. Die Anfänge des Dorfs.



1. Die Dorfanlage.

Um die Mitte des ersten Jahrtausends christlicher Zeitrechnung gründete sich das Volk der Sorben im Elbtal eine neue Heimat. In Tracht und Sitte, in Gerät und Schmuck unterschied es sich von den älteren Bewohnern der Landschaft – ungehenkelte Gefäße, silberner Kleinschmuck, eine andere Art der Bestattung kennzeichnen die sorbischen Grabstätten ebenso sicher, wie es gewiß ist, daß zwischen diesen und den Grabfunden älterer Zeit kein Zusammenhang und kein Übergang besteht. Die Verschiedenheit der sorbischen und vorsorbischen Siedlungen erstreckt sich auch auf die örtliche Anlage. 1906 wurden nördlich vom alten Dorf Kaditz an der Elbe Siedlungsstellen auf dem neuen Gottesacker aufgedeckt. Man fand Gefäßscherben, die bestimmt der vorsorbischen Zeit angehören, Stücke vom Bewurf einer Wohnstätte mit Abdrücken des zum Bau verwendeten Holzes und durchbohrte tönerne Gewichte, so schwach gebrannt, daß sie bei ihrer geringen Widerstandsfähigkeit gegen das Wasser als Geräte für die Fischerei, etwa zum Beschweren von Netzen, unmöglich gedient haben, vielmehr nur als Webstuhlgewichte in Frage kommen können[1]. Es bestand hier schon vor der sorbischen Zeit eine Siedlung, die nicht zu flüchtigem Verweilen, sondern zu dauerndem Aufenthalt eingerichtet war.

Welchem Schicksal die vorsorbische Ansiedlung dann verfallen ist, läßt sich an der Hand der dürftigen Funde nicht erweisen. Wie [2] aber die örtliche Anlage verschieden war, so kann auch zwischen dem Gemeinwesen, das uns in der geschichtlichen Zeit zu Kaditz entgegentritt, und jener vorsorbischen Siedlung kein Zusammenhang bestanden haben. Die Wurzeln für die Entwicklung, die in dem heutigen Kaditz ausläuft, können nur in dem sorbischen Dorfe aufgesucht werden.

Der Name Kaditz wird von dem Sippennamen Kojetici, die Leute oder die Sippe des Kojeta abgeleitet[2]. Die Annahme der sorbischen Herkunft des Dorfs beruht aber nicht nur auf dem Namen.

Ursprünglich trat die Elbe näher an das Dorf heran, an seiner Südseite stand noch lange ein Altwasser, die „grüne Pfütze" genannt, das mit der Elbe stieg und fiel und in der Rinne eines früheren Elbarms lag. Diese noch deutlich ausgesprochene Rinne beginnt bei Mickten und zieht sich durch das Gelände bis Kaditz. Aus der Siedlung mündete dahin in späterer Zeit ein Abzugsgraben, der vom Dorfteich herabführte. Flach und niedrig saß die sorbische Siedlung auf dem Ufer: es waren Hütten, die kaum mehr als das bloße Erdgeschoß besaßen; noch in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts wird die zweigeschossige Anlage zu Kaditz als etwas Besonderes hervorgehoben[3]. Daß das Dorf hier von alters her seinen Platz gehabt habe, darauf kann mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit geschlossen werden; die Seßhaftigkeit der Bevölkerung wird schon in früher Zeit verbürgt – ob aber die Form, in welcher das Dorf heute erscheint, von alters her dieselbe gewesen ist, darüber können Zweifel bestehen. Stromaufwärts werden auf dem rechten Ufer der Elbe noch in geschichtlicher Zeit vier Ortschaften (Übigau, Borzen, Großmickten, Kleinmickten) an Stelle der dort später vorhandenen zwei kleinen Dörfer Übigau und Mickten genannt; ein ähnliches Verhältnis besteht für Kaditz, das mindestens ein Dorf, Glina, in geschichtlicher Zeit in sich aufgenommen hat. Als Dorfanlage, die uns aus ältester Zeit einheitlich überkommen ist, vermögen wir in der Gegend nur Radebeul nachzuweisen. Hier aber tritt uns die Form entgegen, welche auch andernorts als bezeichnend für sorbische [3] Siedlungen gilt: der Rundling. Dieser hat seinen Namen von der Gestaltung des Dorfplatzes, der in Radebeul seit alter Zeit den Namen „der Kreis“ führt. Von ihm aus verbreiten sich fächerförmig die Gehöfte mit den dahinterliegenden Gärten. Ein Rundling kann auch die älteste Form des Dorfes Kaditz gewesen sein; der Dorfteich hat hier die gemeinsame Sammelstelle für die Abfallwässer der Gehöfte und zugleich den Ortsmittelpunkt gebildet.

Wenige hundert Schritt von Kaditz liegt einsam und verborgen in der alten Elbrinne ein tiefes Gewässer, „die Burg“ genannt. Sagen umschweben die Stätte: vor Zeiten soll hier „ein tiefes Schloß“ gestanden haben, alljährlich soll das Gewässer ein Opfer fordern. Man hat diese Sagen in Verbindung gebracht mit Befestigungen aus vorgeschichtlicher Zeit. Eine Umwallung der ältesten Zeit, ein sorbischer „Grod“[4], soll hier bestanden haben. In der ältesten Zeit trennte man mehr als später Siedlung und Verteidigung, man überlies bei feindlichem Einfall die Hütten ihrem Schicksal und flüchtete in bestimmte, sorgfältig vorbereitete Orte. Eine solche Befestigung kann auch hier bestanden haben. Die „Burg“ ist ein aushaltendes Wasser, das wie die Lache am Dorf mit dem Elbspiegel steigt und fällt. Genannt wird die Örtlichkeit wiederholt im 18. Jahrhundert, z. B. 1750 wird nahe der „Burg“ die Spur eines Vermißten entdeckt, der nachts darin umgekommen ist, und auch auf Karten aus dieser Zeit erscheint die Örtlichkeit als „die Burg“[5]. Als Zufluchtsstätte, als Ort zum Verbergen kann sie wohl gedient haben, von den Spuren aber, durch welche sich sonst die Burgen altsorbischer Zeit auszeichnen, dem Abfall von Scherben und Tierknochen, wie ihn z. B. der Burgwall bei Niederwartha jenseits der Elbe so reichlich zeigt, findet sich hier nichts. Stärkeren natürlichen Schutz boten wohl auch in Zeiten der Gefahr die Inseln und Buschheger der Elbe; auf diesen „Werdern“, die noch in später Zeit eine Freistatt für das Wild waren, konnten die Menschen der Vorzeit sich bergen, wenn sie es nicht vorzogen, bei feindlichem Einfall sich in die nahen Wälder zu flüchten.

[4]

2. Die Flur der sorbischen Zeit.

Der Boden, auf welchem die sorbische Siedlung erwuchs, war ein sandiges, zum Teil kiesiges, zum Teil aus Lehm bestehendes Gelände. Die kiesigen Stellen nennt der Bauer Kiesgallen, sie verraten am meisten die frühere Eigenschaft als Stromboden. Der Sand, der sich nördlich und östlich von Kaditz zwischen der Elbe und dem Abfall der Talhänge erstreckt, hat dem Dorf Pieschen, das östlich von Kaditz zwischen Mickten und Trachau liegt, den Namen (pěsčina, Sandgegend) gegeben[6]; der Name des Dorfs Glina, das später in Kaditz aufging, ist von dem Lehm (glina) seines Bodens entnommen[7]. Zu Pieschen, Peschen finden sich frühzeitig die Nebenformen Pizschen, Petschen (1378); die Form Petschen wird auch in Übigauer Flur für einen sandigen Ackerschlag nahe der Gemarkung von Kaditz gebraucht, „aufn Petschen am Bischofswege“ heißt dort entlang dem alten Markwege ein Flurschlag[8], der unter den Übigauer Feldern fast den leichtesten Boden aufweist.

Noch ein andrer alter Flurname findet sich in der Gegend wiederholt vertreten. Nördlich von Kaditz und Radebeul, dort, wo die Wässer von der Höhe herabfallen, um kleine Täler zu bilden und dann im Sande zu verrinnen, liegen sowohl in Radebeuler wie in Wahnsdorfer Flur die Duhzschgen oder mit Lautwandel die Dauzschgen (an Dauzscher Neubrück heißt 1572 die Gegend, wo die Flurgrenzen beider Dörfer fast zusammentreffen)[9], ein Name, der nach der Beschaffenheit des Geländes kaum anders als von točki, die Rinnsale, die kleinen Wasserrinnen abgeleitet werden kann.

Schon in der sorbischen Zeit muß eine Art Flurbildung statt gefunden haben. Die verschiedenen Siedlungen zwischen den Duhzschgen und dem sich westlich daranschließenden Waldgebiet der Lößnitz (von les, dem sorbischen Wort für Wald, Dickicht) auf der einen Seite, der Elbe auf der andern Seite, die Orte Radebeul, Serkowitz, Kaditz, Übigau, Mickten und andre mit ihren ausnahmslos von der Forschung als sorbisch gedeutete Namen bedurften zu ihrer ruhigen Entwicklung einer Abgrenzung ihres Wirtschaftsgebiets, des Ackers und der Weide, vielleicht auch des Waldes und der Gewässer.

[5] Nördlich von Kaditz erstreckt sich eine sumpfige Mulde, aus der ein Wasserfaden zur Elbe rinnt. Früher waren dort morastige Tümpel, in denen noch 1723 ein Bauersmann zur Nacht umkam; in dem der Elbe zunächst gelegenen Teil befanden sich Teiche, stillstehende Wasser, von denen die Niederung vielleicht den Namen der Merkowitz (měrkowa woda, das stille Wasser — měrkowica, Ort des stillen Wassers) empfing; lacus, „der See", heißt die Mulde im Mittelalter[10], „an der Radebeulischen Sehe" findet sich 1609 ein Stück Land genannt, noch heute führt die Gegend den Namen der Seewiesen. Der Wasserfaden, der diese Mulde durchfloß, und das Gewässer der Burg haben, soweit die Geschichte zurückreicht, die Gemarkung von Kaditz bestimmt. In der flachen Talebene waren sie vortreffliche Malzeichen, und so heftete sich die einfache Sonderung der ältesten Zeit, die nichts von rechtwinkligen Fluren und vermessenen Ackerschlägen wußte, an diese natürlichen Grenzmale.

Vor aller Geschichte hat sich hier eine Entwicklung vollzogen, der wir nur unvollkommen nachforschen können. Wir können nur verzeichnen, was uns der Boden überliefert, und das sind in der Regel Grab- und Wohnstättenfunde. Eines aber scheint sich aus der Entwicklung der Flur zu ergeben, daß schon zur sorbischen Zeit mit einer gewissen Scheu die Orte, welche durch Hügel oder durch die Überlieferung als vorgeschichtliche Stätten gekennzeichnet waren, inmitten des urbaren Landes ausgespart und nur als Weide benutzt wurden. Das scheint der Fall gewesen zu sein in Kaditz, wo sich die ehemalige Siedlung auf sogenanntem „Neuland", d. h. auf spät in Anbau genommenem Land vorgefunden hat, in dem benachbarten Übigau, wo ein vorsorbisches Gräberfeld 1880 auf der alten Weinbergsflur der „Huthen" (Hutungen) entdeckt wurde[11], wie in Serkowitz, der zunächst von Kaditz nach Westen zu gelegenen Siedlung. Die Fluranlage des Dorfes Serkowitz rührt in ihrer Zerrissenheit vielleicht daher, daß auch dort ein vorsorbisches Gräberfeld lag[12]. Die besondere Stellung, welche der Kuppitz, Guppitz oder Goppitz (von kopica, der Hügel), eine flache Erhebung an der Elbe, in der Kaditzer Flur einnimmt, erklärt sich vielleicht aus derselben Ursache, da hier in der Mitte des 19. Jahrhunderts vorgeschichtliche Funde gemacht worden sind.

[6] Vor dem Guppitz teilt sich der Weg, der von Kaditz herauskommt und die Elbe entlang nach Westen geht. Der linke Arm läuft nach dem Südende des Dorfes Serkowitz, der rechte nach seinem Nordende. Am „Neuland“ vorüber läuft ein Weg nach Norden zu über die Seewiesen. Es ist der alte Verbindungsweg zwischen Kaditz und Radebeul, der in der geschichtlichen Zeit von der Straße, welche in Altendresden (der heutigen Neustadt) mündet und dort an das große Straßennetz Anschluß findet, geschnitten wird. Diese Straße läuft bis Serkowitz die Elbe entlang, durchschreitet dann die Seewiesenrinne und zieht über Pieschen nach Dresden.

Für die älteste Zeit muß das Vorhandensein einer solchen Straßenführung bezweifelt werden. Der Verkehr, der zweifellos schon in der ältesten Zeit das Gebiet belebte, spielte sich, soweit er die Landschaft bei Kaditz mit dem Vorlande der Lausitz verband, allem Anschein nach auf der Heidestraße des „Rennwegs“ ab, der hervortretendsten Linie in dem Wegbündel, das von Radebeul aus nach Osten zu strebt. Der Rennweg führte von Radebeul nordwestlich nach der Gegend, wo das Prießnitzflüßchen im tiefen Tal sich scharf nach Süden wendet, er sparte so die Schwierigkeiten, denen der Verkehr in den Lößnitzbergen oder an den Loschwitzer Höhen ausgesetzt gewesen wäre. Allem Anschein nach haben wir hier eine weit ältere Verbindung vor uns als die Straße, welche später auf dem rechten Elbufer nach Altendresden durch die Kaditzer Flur führte.

Zur Kaditzer Flur gehörten nicht nur Acker und Trift, sondern auch die Gewässer, vor allem der Strom, der an der Siedlung vorbeifloß. Soweit die Geschichte zurückreicht, ist Kaditz eine Siedlung von Ackerbauern gewesen; das schließt aber nicht aus, daß in alter Zeit auch die Nahrung, welche der Strom bot, herangezogen worden ist und daß zu Kaditz, wie zu Mickten und Serkowitz oder jenseits zu Briesnitz Leute gesessen haben, denen auch der Strom ein Erntefeld war. Die Micktener Bauern waren halbe Fischer, die Orte Übigau und Bortzen wurden 1324 mit einer Fangstelle (quae vulgaritor wach vocatur) verkauft[13]; die Formel „mit Schiff und Geschirr", die sich in den älteren Güterkäufen der Gegend findet, war wenigstens [7] bei den Micktener Bauern kein leerer Schall, noch im 17. Jahrhundert mußten die dortigen Einwohner mit ihren Kähnen Frondienste leisten, wenn die Lachen in den Ostrawiesen ausgefischt wurden[14]. Ein vach befand sich auch stromabwärts bei Serkowitz[15], während gegenüber zu Kemnitz eine jener alten sorbischen Fischereianlagen sich befand, deren Namen der Gehsen oder Jehsen[16] noch in den Intraden des Amts Dresden 1696 vorkommt. „Unter dem Kaditzer Vorwerk“ befand sich zu Anfang des 17. Jahrhunderts ein „Steinbeißgößchen“, eine Jehse von geringem Umfang (die Jehsen wurden nach Gewenden gemessen), in welcher Steinbeißker gefangen wurden[17]. Noch in der Mitte des 17. Jahrhunderts zahlte das Dorf Kaditz Zins von Jehsen an das Amt, die kurfürstliche Fischerordnung vom 16. Juli 1621[18], welche den Fischern in den Dorfschaften das Fischen mit Licht, mit der Kickitzsch, mit den Engewaten, den Kratzhamen usw. verbot, beließ den Dorfschaften das Fischen in Jehsen. Zu Ende des 17. und Anfang des 18. Jahrhunderts finden sich auch Fischer genannt. Lorenz Hertschuch und seit 1723 Hans Hertschuch besaßen „in Kaditzer Gerichten" in der Nähe von Serkowitz eine kleine Nahrung, sie werden ausdrücklich als Fischer bezeichnet.

Heute gibt es keine Fischer mehr zu Kaditz, so wenig wie in den umliegenden Dörfern. Aber noch heute ist zwischen Übigau und Kaditz der beste Lachsfang. Zeitig im Winter schlagen städtische Fischer am Ufer leichte Hütten auf, die im Sommer wieder abgebrochen werden.

Die Flurgrenze, früher die Mitte der Elbe, ist heute eine Linie am Ufer, welche dem Nullwasser des Dresdner Pegels entspricht. Der Strom selbst ist aus der Flur ausgeschieden – nur zu Zeiten wächst er wieder in sie hinein.

3. Poppewitz.

Kaditz lag in der sorbischen Landschaft Nisan. Im Jahr 928 zog ein deutsches Heer gegen die Sorben und vernichtete ihre Selbständigkeit. Von Meißen im Gau Daleminzi aus wurde die Landschaft, [8] welche sich südlich entlang der Elbe dehnte, unterworfen und in Briesnitz ein fester Sitz, sowie die älteste Kirche der Landschaft Nisan unmittelbar gegenüber der Flur Kaditz gegründet.

Eine tiefeinschneidende Veränderung ging in den gesamten Verhältnissen der Landschaft vor sich. Die sorbische Dorfgenossenschaft unterstand plötzlich dem obersten Gericht des deutschen Königs. In der geschichtlichen Zeit wurde der Blutbann zu Kaditz durch den markgräflichen Vogt geübt, der an des Markgrafen, wie dieser an des Königs Stelle richtete. Dem Vogt stand noch im 14. Jahrhundert das Recht der Herberge in Kaditz zu[19]. Die ganze Landschaft, beide Ufer der Elbe mit Dörfern und Weilern, Ackern und Auen wurden deutsches Königsgut. Kaditz selbst scheint früh der Kirche geschenkt oder von dieser erworben worden zu sein; soweit wir die Geschichte des Orts zurückverfolgen können, hat Kaditz Zinsen und Dienste der Meißner Kirche geleistet.

Und zwar finden wir Kaditz in einer Flurteilung wieder, die schwerlich in sehr früher Zeit bestanden hat: die Flur ist in eine Herren- und in eine Bauernflur geteilt. Die Scheidung beginnt am Dorfe selbst; hinter der Kirche weg läuft der alte Markweg, der seit uralter Zeit die Herrenflur, „das Vorwerk“, von den Dorfgütern scheidet. Er hat in der Kaditzer Flur seinesgleichen in dem „Bischofsweg“, der auf der östlichen Seite der Bauernflur nach der Elbfurt zwischen Kaditz und Briesnitz hinabführt. Diese beiden Markwege sind die Merkmale der ältesten Verfassung des Dorfs, von der wir Überlieferung besitzen[20].

Das Land war erobert, fremden Besitzern gehörte das Herrengut; dieses Gut aber stand, wie in der älteren Zeit alle Herrengüter, zu dem sorbischen Ort, aus dessen Flur es herausgeschnitten war, in einem im ganzen ziemlich losen Verhältnis. Poppewitz, Poppitz oder Puppitz wurde der Name des Herrengutes zu Kaditz: das Forbergk poppewitz – gepfart kegin Kottzschebrode vnd Katitz – heißt es in einem Verzeichnis der Einkünfte des Stifts Meißen von 1529[21]. Poppitz ist vom slawischen pop, Priester, abzuleiten und bedeutet: die Priesterleute[22]. Die Flur des Vorwerks Poppewitz [9] zu Kaditz erstreckte sich, im Norden vom Seegraben begrenzt, von Kaditz bis zum Dorfe Serkowitz, im Osten reichte sie unmittelbar bis an das Dorf Kaditz heran. Jährlich an Rügetagen, wenn das Recht des Dorfs gewiesen wurde, gedachte man des Markwegs. Vermutlich lag auch der Wirtschaftshof des Vorwerks, der sich kaum wesentlich von einem Bauernhof unterschieden haben wird, dort, wo sich Dorf und Vorwerksflur berührten; die Lage dürfte dieselbe wie zu Trachau, Kötzschenbroda und anderen Orten der Umgegend gewesen sein.

Bewirtschaftet wurde das Vorwerk in alter Zeit gleich anderem kirchlichen Besitz – dies läßt sich im Hinblick auf die Bewirtschaftung des Vorwerks zu Briesnitz sagen – durch einen „Hofmann", einen colonus[23], wie er zu Briesnitz heißt. Der Ertrag gehörte in der geschichtlichen Zeit der oboedientia dominicalis oder, wie sie später heißt, der oboedientia slavonica, einer der Pfründen des Bistums Meißen, welche an die Domherren verliehen wurden[24]. Die Obödienz, welche 1296 allein[25], 1311 mit sämtlichen andern zusammen genannt wird[26], nimmt schon wegen der Lage eines Teils ihrer Besitzungen eine Ausnahmestellung ein. Den Namen der oboedientia slavonica empfing sie zu einer Zeit, als die Sorben des Elbtals in der Hauptsache schon im Deutschtum aufgegangen waren, vermutlich zu Ende des 15. Jahrhunderts; sie führte ihn, weil neben dem Vorwerk Poppewitz und Dezemeinkünften aus Dörfern der Dresdner Pflege die um Bautzen gelegenen wendischen Dörfer Gnaschwitz, Coblenz, Cannewitz und Dobranitz zu ihr gehörten[27].

[10] Spätestens im 15. Jahrhundert wurde das Vorwerk Poppewitz als Gut aufgelöst und an die Bauern von Kaditz ausgetan. Kaytitz – dies ist die mittelalterliche Form des Namens Kaditz — zahlte nun 9 Schock silberne Groschen, sowie einen verschieden angegebenen kleinen Nebenbetrag[28] am Tage Martini zur oboedientia slavonica. Den Betrag von 9 Schock Groschen führte das Dorf Kaditz noch 1839 als Martinszins ab, und zwar ruhte dieser Zins, wie sich aus Käufen bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts nachweisen läßt, ausschließlich auf Äckern des vormaligen Vorwerks[29]. Das alte Dorf Kaditz gehörte nicht zur oboedientia slavonica, seine Zinsen unterschieden sich völlig von denen des Vorwerks Poppewitz, sie waren zu Walpurgis und Michaelis fällig. Die Zinsenden hatten zugleich den Bischofzehnt, den allen Dörfern und Herrengütern gemeinsamen Dezem, mit zu übernehmen[30].

Das Vorwerk, von dessen Busch ein Teil vielleicht früher vor der Zerschlagung einzeln den Kaditzer Bauern zur Rodung überlassen worden war (es kommen hier in Betracht das „Nauland“ auf dem Boden der vorsorbischen Siedlung am Markweg, die „Langefeldchen“, die heute noch zum großen Teil Busch sind, und die „Hintertännichte“), besaß denselben oder einen größeren Umfang als manches Dorf der Meißner Pflege. Auch als das Vorwerk zerschlagen war, scheint noch ein Teil, und zwar die nördlich an Radebeul grenzende (damals wohl zumeist aus Busch bestehende) Flur, zurückbehalten worden zu [11] sein; sie wird vom 16. Jahrhundert ab als Poppitz im engern Sinne erwähnt. Als altes Buschland in der Güte des Bodens zurückstehend, war sie mit geringerem Zins an einzelne Bauern vergeben. Eine Hufe im alten Vorwerk zahlte 2 Schock 8 Groschen Martinszins[31], eine Hufe auf dem Poppitz 21 Groschen 8 Pfennige[32], also nur den sechsten Teil. Als 1601 zu Kaditz eine Erbschicht und Vergleichung zwischen den Erben des Richters Simon Adam, der sowohl im alten Vorwerk wie auf dem Poppitz Land besaß, stattfand, wurde eine Viertelhufe auf „Poppitz" zu 100 Gulden, eine Viertelhufe im „Vorwerk" zu 250 Gulden angeschlagen, verkauft wurden sie zu 100 und 280 Gulden[33].

Auf dem Boden des alten Vorwerks treffen wir unverkennbar die Dreifelderwirtschaft. Vom Dorf aus nach Westen zu liegen drei große Abteilungen nebeneinander: die Oberstriemen, die Niederstriemen und die Querbeete, unterschieden in die „Holzqueren" und die „Bergqueren". Abgeschlossen wird diese Flur nach Serkowitz zu durch die Merkowitz und nach Norden zu durch den Poppitz im engern Sinne, ein Gelände, das ursprünglich mit Kiefern und hauptsächlich Eichen zur Schweinemast bestanden war[34]. Nahe der Elbe lag der Goppitz, auf dem, vielleicht schon im 13. Jahrhundert, mit dem Beginn des Weinbaues in dieser Landschaft[35], von den geistlichen Herren des Vorwerks ein Weinberg angelegt wurde. Daß die hier geschilderte Einteilung mit der Dreifelderwirtschaft, dem Wechsel von Wintersaat, Sommersaat und Brache, in Zusammenhang stand, kann der gesamten Entwicklung nach als sicher gelten. So früh wir ein Bild von der Bewirtschaftungsweise im Dorfe Kaditz gewinnen können, so früh ist es auch die Dreifelderwirtschaft, welche uns [12] entgegentritt[36], und daß diese aus der alten Volksheimat der Besitzer des Vorwerks verpflanzte Wirtschaftsweise auf dem Boden des Vorwerks zunächst zu Hause war, ehe sie noch von den Bauern übernommen wurde, bedarf keiner Auseinandersetzung.

In der Verwaltung der Obödienzen klingt etwas von der straffen Gliederung an, welche das Land nach der Eroberung empfing. Die Besitzer der meisten Obödienzen, darunter der oboedientia dominicalis, waren verpflichtet, von ihren Gütern an die Bäckerei des Hochstifts eine bestimmte Menge Getreides bei Verlust der Obödienz in jedem Fall abzuführen. Weder Mißwachs noch Kriegsläufte waren Entschuldigungsgründe[37]. Wie es aber mit den Leistungen der Dörfer der oboedientia dominicalis bestellt war, darauf wirft eine Stelle aus späterer Zeit (1667) Licht, wo es von den Dörfern Gnaschwitz und Cannewitz heißt: „Bei diesen Amtsdorfschaften können die Individua dannenhero nicht angegeben werden, weiln allda keine Richter wie in den deutschen Dörfern sind, sondern die Bauern die Gefälle nach der Reihe einnehmen, deswegen auch die ganze Gemeinde für den Rest haftet, denn wenn einer etwas abgiebet, so geben es die Andern auch, bleibt aber etwan einer zurück, so giebt auch die ganze Gemeinde nichts, sind aber die ärmsten Leute im ganzen Amt"[38]. Nicht auf die Dörfer, die bei Mißwachs und Feindseligkeiten leicht völlig versagten, konnte sich der Besitzer der Obödienz bei seinen Leistungen an die Stiftsbäckerei verlassen, er mußte mit seinen Hofleuten selbst die Erfüllung versuchen.

Die Vorwerke bildeten in der ältesten Zeit sicher den Kern der Obödienzen. Als sie gegen Erbzins ausgetan wurden, hatten sich die Verhältnisse bereits völlig verändert; die alte Naturalwirtschaft war vor der Geldwirtschaft im Weichen, und der Handel begann, die Unterschiede des Ernteertrags der einzelnen Landschaften auszugleichen.

4. Die Kaditzer Dorfgüter.

Neben dem Vorwerk saß die sorbische Dorfgemeinde. „Botschere-moh" (pójće hromadu, kommt zusammen!)[39] war der Ruf, mit dem [13] die Gemeinde versammelt wurde; noch 1885 war er in dringenden Fällen, bei rascher Einquartierung, bei Notschlachten oder bei der einfachen Art der alten Steuererhebung zu Kaditz, noch 1873 zu Trachau und 1866 zu Mickten[40] in Gebrauch. Zu Kaditz ist das Sorbische als Sprache spätestens im 14. Jahrhundert dem Deutschen gewichen – ein starker Einschlag sorbischer Worte blieb aber vermutlich noch lange zurück.

Eine leichte Einfriedigung, der „Dorffriede“[41], umschloß das Dorf, befestigte Dörfer wie im Westen Deutschlands kannte man im Meißnischen nicht. Sicher war die Anzahl der Höfe in der ältesten Zeit eine kleinere; noch 1445, als das Dorf bereits die Erwerbung der Gleinen vollzogen hatte, findet sich die Anzahl der zur „Folge“ verpflichteten Bauern mit nur 13 angegeben[42].

a) Die Gemarkung.

Die Flur des Dorfs erstreckte sich vom Vorwerk im Osten bis zum Bischofsweg. Neben den Rügen des Dorfs bezeugt dies die alte Überlieferung. Einst, so erzählt sie, gehörte alles Land jenseits des Bischofswegs zu Übigau. In der Pestzeit aber blieb das Land wüst liegen, an der Elbe wuchsen mächtige Eichen und den Bischofsweg entlang standen Büschelchen oder Buhschelchen, von denen die Flurstücke heute noch den Namen der Bauschlichen (1583 die „Pauschelicke“) tragen. In Übigau waren nur wenige Bewohner übrig, da rodeten die Nachbarn zu Kaditz das Land und machten es urbar. So kamen die Bauschlichen zu Kaditz. Sicher war ihre Erwerbung für das Dorf von wesentlicher Bedeutung. Kaditz war arm an Wiesen, an den Bauschlichen aber lag Wiesenland. Dieser Wiesen, der Bauschlichen und der „Giehren“, wird schon in alten Käufen ausdrücklich gedacht. Welch ein begehrter Besitz in der Kirchfahrt Wiesenland war, dafür gibt es ein merkwürdiges Zeugnis. Als 1658 der Gemeinde Serkowitz durch den kurfürstlichen Hausmarschall der Werder genommen werden sollte, da bot sie an, sich lieber auskaufen zu lassen und auszuziehen und in kurfürstlichen Erblanden, wo es offene, wüste Häuser geben würde, unter dero [14] Feigenbaum, Rautenstock und gnädigstem Schutz sich anzusiedeln[43], als diese Wiesen herzugeben. Das Wiesenland wurde zum Teil weit entfernt zu erwerben gesucht, so gehörte zu einem Kaditzer Hof, dem sogenannten „alten Pfarrhof“, im 16. Jahrhundert Wiesenland in der wüsten Mark Cunnersdorf jenseits von Boxdorf.

b) Das Herkommen des Dorfs.

Das Dorf stand unter seiner eignen Ordnung. Jede Veränderung der Höfe oder der Äcker bedurfte der Zustimmung der Gemeinde. Die Gemeinde beschränkte das Erbrecht, da sie selbst dort, wo der Gerichtsherr keinen Einspruch erhob, die Teilung der Höfe, die Zersplitterung der Äcker untersagte. „Rügen, daß keiner nichts im Dorfe darf bauen, legen oder legen lassen, er tue es denn mit Laub der ganzen Gemeinde“, hieß es in den alten Rügen.

Nach einem ungeschriebenen Gesetz fiel der Hof stets an den jüngsten Sohn. Es gibt zu Kaditz keine Ausnahme von diesem Minorat. Kam man überein, daß der jüngste Sohn verzichtete, so wurde sein Recht im 16. Jahrhundert durch die sogenannte „Kür“, einen Betrag, der beispielsweise 1556 bei einem Hufengut 24 Schock Groschen betrug, abgelöst. Die Kür fiel stets an den jüngsten Sohn[44].

Wirtschaftlich bildete das Dorf in der ältesten Zeit eine einzige Brunnengemeinde. Ein Ziehbrunnen mit einem hölzernen Geschränke stand inmitten des Dorfs. Zuerst scheint um 1570 das Gut des Richters Matz Findeisen und das Pfarrgut einen eigenen Brunnen besessen zu haben[45].

Es bestand, in der älteren Zeit zweifellos stärker als in der späteren Zeit, ein selbständiges Herkommen des Dorfs. Bei den Gerichtshegungen des Erbgerichtsherrn oder seines Beauftragten stellte die Gemeinde auch in feierlicher Form ihre Rechte fest, sie verteidigte ihr Herkommen, indem sie es in der älteren Zeit bei [15] Gerichtstagen mündlich „rügte“ und überlieferte, vom 16. Jahrhundert ab diese ihre „Willkür“ auch schriftlich feststellen ließ. Die Rügen, welche zumeist die wesentlichsten Punkte der Dorfverfassung, die Herrschaft, die Gemarkung des Dorfs, sowie wirtschaftliche Vorschriften enthalten, sind in einer späteren Fassung aus dem Jahre 1657 auch für Kaditz erhalten. Die Fassung ist eine fast wörtliche Wiedergabe älterer Rügen etwa aus dem Jahre 1580, und diese werden in mehreren Punkten auf mündlich überlieferten Bestimmungen sehr hohen Alters beruhen[46].

Bevor die Rügen schriftlich festgestellt wurden, waren sie, wie sich an erhaltenen Rügen anderer Dörfer der Dresdner Pflege nachweisen läßt, noch in starkem Fluß begriffen. Als sie dann festgestellt wurden, hatten sie wahrscheinlich schon altertümliche Bestandteile verloren. In einzelnen Dörfern der Pflege, wie z. B. Langebrück über der Heide, haben sich Rügen erhalten, denen ein hohes Alter in vielen Teilen unverkennbar ausgeprägt ist. Die Kaditzer Rügen spiegeln im wesentlichen wohl das Wirtschaftsleben des 16. Jahrhunderts wieder.

c) Die Verhufung.

Welche Einteilung der Äcker in der sorbischen Zeit zu Kaditz bestand, darüber fehlen die Zeugnisse. Unter dem Einfluß der deutschen Verhältnisse kam eine Sonderung zustande, welche dem sorbischen Bauer eine bestimmte unveränderliche Stellung gab.

Durch alle Zeiten und Wirrnisse hatten die sorbischen Dorfgenossenschaften sich zweierlei erhalten: den Stand vor eignen Richtern und Schöppen im „Landgericht“ unter dem Vorsitz des markgräflichen Vogts und die Wehrhaftigkeit. Die Wehrhaftigkeit der Bevölkerung war auch die Grundlage, auf welcher die neue Ordnung der Dinge, die Einteilung nach Hufen, welche den deutschen Verhältnissen entnommen war, fußte.

Die Hufe (mansus) ist im deutschen Mittelalter ein Wirtschaftsmaß: sie umfaßt Hof und Flurbesitz in einer Größe, daß die Bestellung durch ein Gespann genügt[47]. Im 11. Jahrhundert war die [16] Gegend von Kaditz hufenlos, das Beispiel des Ortes Löbtau auf dem linken Ufer, wo König Heinrich IV. der Kirche 1068 zwei „Königshufen"[48] verlieh, bezeugt dies, da die Königshufen eine nur sehr früh vorkommende Form der Landverleihung sind. Im 13. Jahrhundert war die Gegend von Kaditz verhuft.

Jeder verhufte Hof war mit einer Waffe belegt, die Verhufung band das Dorf endgültig an die Verfassung der Marken; im Frieden, vermutlich im 12. Jahrhundert vor sich gehend, bereitete sie den Krieg vor; es stand nicht im Belieben des Einzelnen, das Dorf, das ihm gehörte, von der Verhufung auszuschließen. Fortan lassen sich urkundlich die sorbischen Siedlungen nicht mehr von den Dörfern der eingewanderten deutschen Bauern unterscheiden.

Ausgelegt wurden die Hufen zu Kaditz ursprünglich in ungeteilten Feldstrichen zwischen dem alten Dorf und dem Seegraben. Auf diesem Gelände ruht noch heute der Flurname der „Hufen“, hier lag unzweifelhaft der alte Kern der Ackerflur. Überall, wo sich in der Umgebung ältere Flurverhältnisse erhalten haben, zu Radebeul, zu Trachau[49], zu Boxdorf, zu Dippelsdorf, zu Klotzsche usw. finden wir die Form der geschlossenen Hufe, die als ein einheitlicher Flurstreifen zwischen andern Hufen in der Nähe des Dorfs, womöglich des zugehörigen Hofs, liegt.

Einen Teil der Flur ließ die Verhufung zu Kaditz unberührt. Es war dies die Weide (pascua). Sie lag entfernter vom Dorf südlich zwischen der „Burg“ und dem Strom. Hier waren am Gebiet der späteren Großstücke noch im 17. Jahrhundert Splissen Kaditzer Gemeindelandes vorhanden[50], in diese Gegend waren auch die alten Trieben von Kaditz und Übigau gerichtet. Daß die Großstücke selbst ursprünglich den Hauptteil der Weide bildeten, kann um so weniger bezweifelt werden, als sie zum großen Teil Überschwemmungsgebiet waren.

Noch ehe die Großstücke aufgeteilt wurden, dürfte die Anlage der Kräuter zu Kaditz erfolgt sein. „Zweitens“, heißt es in einem Schriftstück des Pfarrarchivs zu Kaditz vom Jahre 1671[51], „hat [17] die Gemeinde einen Krautgarten, darinnen der Herr Pfarrer seine absonderlichen Stücke auch hat wie jedweder, wie auch der Herr Pfarrer seinen Teil vermachen muß, und von uraltersher gehalten worden". In den Kirchrechnungen finden sich von früh an Ausgaben für die Verplankung der Krautstücke oder Kräuter, wie sie zu Kaditz und Mickten genannt wurden, der Gruzschichen[52], Krutschken, wie sie zu Trachau, Boxdorf, Wilschdorf hießen. Die Anlage der Kräuter durchbrach schon frühzeitig die Anlage der einfachen Hufen der ältesten Zeit, sie und die Anlage der Weinberge führte frühzeitig zu der Zerstückelung des Hufenbesitzes, wie sie unter den Fluren der Elbdörfer kaum ein zweites Dorf so stark wie Kaditz aufzuweisen hat[53] und wie sie der Flur zuletzt völlig das Aussehen einer Gewannflur des deutschen Volkslandes gab[54].

d) Die Obödienz Altenfranken.

Das Dorf stand unter der Gerichtsbarkeit der Meißner Kirche. Die Kaditzer Dorfgüter gehörten, soweit das „Gericht über Schulden und Gülten" in Frage kam, zur Obödienz Altenfranken. Kaditz wird mit dieser zusammen 1311 und 1350[55] genannt, wenigstens ergibt die Zusammenstellung des Orts mit andern in der Urkunde vom 16. Februar 1350, daß hier die Orte der Obödienz Altenfranken zusammen aufgeführt sind: Kaiser Karl IV. bestätigt dem Kapitel totam villam Kayticz[56] (Kaditz), totam villam Nusedelitz prope Dresden (Naußlitz), totam villam Telczen (Dölzschen), totam villam Cuppel (Goppeln), totam villam Aldenfranken.

[18] Der Obödientiar[57] war der Herr des Dorfs, ihm fielen neben den Erbzinsen die Erträgnisse der niederen Gerichtsbarkeit, die Straf- und sonstigen Gerichtsgebühren zu. Ob der Obödientiar die Gerichtspflege in eigner Person übte oder durch einen Beauftragten üben ließ, dafür liegen hier keine Zeugnisse vor, die Verwaltung der Einkünfte lag 1529 in seiner eignen Hand. Die Entlegenheit des Orts von dem Amtssitz des Domstifts tat nichts zur Sache. Als die Gerichtspflege der Obödienzen in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts nachweislich in den Händen des kurfürstlichen Prokuraturverwalters vereinigt war, blieb der Sitz des Gerichtsherrn für Kaditz, Mickten usw. nach wie vor Meißen, ebenso wie umgekehrt das unterhalb Meißen gelegene Dorf Mischwitz seine Obrigkeit im Rat zu Dresden hatte. Nur von den zur wendischen Obödienz gehörigen, bei Bautzen gelegenen Dörfern Gnaschwitz, Dobranitz, Coblenz und Cannewitz erfahren wir, daß 1565 die Gerichte an den Rat zu Bischofswerda verpachtet werden, „weil die Prokurator zu Meißen zu entlegen" (die Fronden waren gleichzeitig für 20 Gulden jährlich an Hans von Schlieben auf Pulsnitz verpachtet[58]). 1612 aber finden sich wieder Käufe von Dörfern der wendischen Obödienz bei Bautzen im Kaufbuch der Prokuratur zu Meißen eingetragen[59].

Die niedere Gerichtsbarkeit beschränkte sich auf die Sühnen für das, was des Dorfes Frieden störte: Beleidigungen, geringe Tätlichkeiten, auf die Schlichtung von wirtschaftlichen Streitigkeiten, ferner auf die Genehmigung zu Rechtshandlungen, welche wir heute unter dem Namen der freiwilligen Gerichtsbarkeit begreifen, zu Käufen und Verpachtungen, sowie auf die Entscheidung über Schuldklagen. [19] Schwere Verletzungen und Diebstahl waren durch das Landgericht zu ahnden, ihre Bußen fielen dem Obergericht zu; dem Landgericht und seinen Schöppen war auch die Rächung geschändeter weiblicher Ehre übertragen.

Die Erbzinsen, welche an den Obödientiar zu entrichten waren, bestanden zum Teil aus Naturalzinsen, zum Teil aus Geldzinsen. Die „Hufe in Dorfgütern“ hatte zu Kaditz 20 Eier, 1 Huhn und 1 Käse zu zinsen. Als Geldgefälle waren Walpurgis und Michaelis von der Hufe 12 Groschen zu entrichten, zusammen 24 Groschen, was in der Zeit nach der Verhufung einem halben Pfund Silber entsprochen haben dürfte.

Neben den Erbzinsen war an den Gerichtsherrn eine Abgabe zu entrichten, welche 1547 als Fronegeld, später als Dienstgeld bezeichnet wird. Sie betrug auf die Hufe jährlich 2 Groschen 1 alten Pfennig. Möglicherweise reicht sie in eine Zeit zurück, in welcher sie mit einem dem alten Schilling gleichen oder nahekommenden Betrag entrichtet werden mußte. Es ist nicht ohne Bedeutung, daß hier ein Fall vorliegt, in welchem das Fronegeld nicht an den Inhaber der Bezüge vom alten Vorwerk gezahlt wird, sondern an den Inhaber der Zinsen des Dorfs; das Fronegeld kann danach keine Ablösung für Dienste sein, welche etwa in das Vorwerk zu entrichten gewesen wären.

Vermutlich ist unter dem Fronegeld nur die Ablösung von Diensten, welche beim Empfang und bei der Bewirtung des Gerichtsherrn zu leisten waren, zu verstehen. Kaditz hatte, wie es scheint, ziemlich bedeutende Dienste, aber sie gehörten der markgräflichen Vogtei. Wie stark das Dorf außer den Leistungen an den Obödientiar durch die vogteilichen Forderungen angespannt wurde, ersieht man aus der Höhe des Geschosses, welches neben den öffentlichen Diensten vom Vogt beansprucht wurde. Schon im 14. Jahrhundert betrug es auf die Hufe 1 Scheffel Korn, 1 Scheffel Hafer und 15 Groschen[60]. Später traten weitere Leistungen an das Amt hinzu. [20] Die Obödienzen wurden bereits in der Mitte des 16. Jahrhunderts in ziemlich willkürlicher Weise von den sächsischen Fürsten vergeben. Das Domkapitel bestand äußerlich in der alten Weise bis zum Jahre 1581 fort, innerlich aber war es bereits vorher durchaus abhängig geworden. Mit dem Besitz des Kapitels wurde alsbald noch freier verfahren. Als aber im 17. Jahrhundert das Dorf Altenfranken im erblichen Kauf veräußert worden war, beschwerten sich die Inhaber der Obödienzen, daß erstens die Obödienzgelder ins Stocken gekommen seien und daß zweitens mit dem Kaufgeld des Dorfs Altenfranken gegen des Kapitels Willen verfahren worden sei. 1656 wurde verfügt, daß die von der Reformation ab genossenen 8 Obödienzen fernerhin in bar mit je 60 Gulden jährlich zu zahlen seien[61].

Die alten Verhältnisse waren damit völlig beseitigt, von der Obödienz Altenfranken ist fortan nicht mehr die Rede.

5. Gleina und das Rodeland.

Im Jahre 1623 werden bei Kaditz drei „Wüsten“ genannt. „Hierüber“, heißt es, „sind noch 3 Wüsten als eine auf der Gleina genannt nach 7 Hufen, die andere im Vorwerk nach 3½ Hufen und die dritte auf Poppitz nach 2 Hufen hart an ihrer Flur gelegen“. Unter Wüstung ist hier, wie sich aus der Entwicklung des Vorwerks ergibt, nicht ein unbebautes Gelände, sondern eine Siedlung zu verstehen, deren Flur von anderen Orten aus bewirtschaftet wird. Die ursprüngliche Siedlung ist aufgegeben worden, das Land aber ist in Benutzung und die Geschlossenheit der alten Gemarkung ist erhalten geblieben[62].

Eine örtliche Überlieferung versetzt die Siedlung Gleina dorthin, wo am östlichen Ausgang der Seewiesen ein Weg über die letzten [21] Hügel von der Trachauer Flur herkommt. Dorthin führt auch ein Weg, der von Mickten herauskommt und noch heute der Gleinische Weg heißt. Dieser Weg findet nördlich der alten Meißner Landstraße heute seine Fortsetzung in einem Fußpfad, der den Namen „Röhrsteg" von der alten Wasserleitung führt, die vom Straaken in der Lößnitz nach dem Übigauer Schloß geht[63] – ursprünglich führte der Weg vielleicht geradezu auf das Dorf Gleina. „Ein jegliches Dorf ist dem anderen eines Wegs, eines Stegs und einer Straßen zu gestatten pflichtig, darauf man von einem zum andern fahren, gehen oder reiten möge", heißt es in der Glosse zum Sachsenspiegel, und die alten Wege der Kaditzer Gegend führen meist sehr genau von einem Ort zum andern.

Um die Mitte des 13. Jahrhunderts wird Gleina zuerst genannt, Ende des 14. deuten schon Anzeichen darauf hin, daß die Ortschaft aufgegeben wird. Die Siedlung war klein und unmittelbar an der Heide gelegen, allmählig wohl hatte sich schon der Übergang einzelner Güter an die Orte der Nachbarschaft vollzogen.

Daß das Dorf niemals völlig wüst in seiner Flur gelegen hat, ergibt sich aus der Gleichmäßigkeit der Belastung vor und nach dem Jahre 1400. Um die Mitte des 13. Jahrhunderts entrichtet das Dorf 3½ Pfund Silber und 21 Hühner als Erbzinsen, auf die Hufe ein halbes Pfund und 3 Hühner[64]. Im 16. Jahrhundert zinsten die Hufen der Flur Gleina ebenso wie die Hufen der Dorfgüter zu Kaditz jede 24 Groschen Erbzins; verändert haben sich allerdings die Naturalleistungen, welche neben den Geldzinsen von den Gleinischen Hufen zu entrichten waren. Hierauf hatte aber vielleicht ein besonderer Umstand Einfluß.

In der Urkunde, in welcher Gleina zuerst erwähnt wurde, heißt es, daß das Dorf pro servitio, quod dicitur iardinc, tres solidos [22] et sex denarios zu entrichten habe. Die Hufe hatte also einen alten Schilling (1/20 Pfund) für das „Jahrding“ zu entrichten.

Jahrding[65] ist ein alter Name für das, was später meist als Rügengericht, Ehegedinge usw. bezeichnet wurde. Es ist das Gericht, welches der Gerichtsherr als Inhaber der niederen, der sogenannten Erbgerichtsbarkeit selbst im Dorfe hegte. Schwanken kann nur die Meinung darüber, was mit dieser Abgabe abgelöst wurde, d. h. was unter dem servitium, der Fronde, welche bis dahin geleistet wurde, zu verstehen sei; daß die Abgabe das Gericht im Dorfe betraf, ist gewiss, und daß sie sich mit dem Erlöschen des Gerichtsorts selbst veränderte, kann nicht überraschen[66].

Die erste Erwähnung des Ortes Gleina betrifft die Widmung seiner Zinsen an die Meißner Kirche durch den Domherrn Albert genannt v. Dölen. Das Heidedorf – ein solches war Gleina – war bestimmt, mit seinen Erträgnissen den Glanz des Gottesdienstes in dem immer prunkvoller auftretenden Hochstift Meißen zu erhöhen. Ein halbes Talent empfingen jährlich vier Schüler, welche zum Tragen von Kerzen und Schwingen von Rauchfässern gebraucht wurden, sechs solidi der Kirchner für Dienste in der Kirche, ein großer Teil wurde für Wachs und Weihrauch bestimmt.

Räucherwerk spielte in der Kirche des Mittelalters eine große Rolle. Seine Verherrlichung fand es am Tage Epiphanias, wenn in den Kirchen am Altar die heiligen Könige, gespielt von Knaben oder Chorsängern, ihre Gaben, Gold, Weihrauch und Myrrhen, erhoben. Man verwendete in Meißen zu den Räucherungen unter andern: Thimian. „Für Thimian in die Kirche zu roochen“, heißt es 1529[67]. Die Beschaffung von „thimiama et thus cum aliis [23] servitiis" war nach dem Obödienzverzeichnis von 1311 die Bestimmung der Zinsen des Dorfes Gleina[68].

Bald nach seiner ersten Erwähnung erscheinen die Erträgnisse des Dorfs mit dem Zins von Schenken und Fleischbänken zu Meißen zu einer Obödienz, die zuerst vielleicht die Obödienz Gleina, später bei dem Erlöschen des Ortes die Obödienz Bierzins[69] genannt wurde, vereinigt. So findet sich das Dorf Gleina in der Urkunde vom Jahre 1311 aufgeführt.

Außer den Erbzinsen an das Kapitel hatte das Dorf Gleina das Geschoß an den Markgrafen zu leisten. In den Geschoßregistern von 1378 heißt es bei Gleina: Glyna michaelis unam sexagenam colligit praeco[70]. Dies sowie die Bemerkung: cedit partem[71] deuten auf das Erlöschen des Ortes hin. Es war niemand im Orte, der das Geschoß sammelte, wahrscheinlich war schon damals ein Teil der Hufen an Bauern von Kaditz, vielleicht auch Mickten, Radebeul und Serkowitz, abgekommen, oder es waren, wie der Bauernname Glyner zu Mickten 1402[72] anzudeuten scheint, Besitzer von Hufen dahin übergesiedelt, man überließ es dem Vogt, daß er selbst in diese Dörfer schicke. Unmerklich fast scheint sich das Erlöschen des Orts vollzogen zu haben.

Die vielleicht letzte Erwähnung des Ortes, dessen Flur schon im Erbbuch von 1547 im wesentlichen Kaditz angegliedert erscheint, stammt aus dem Jahre 1633, wo es heißt: „Obödienz Bierzins [24] Michaelis 4 Gulden 14 Groschen. Gleina, ein wüstes Dorf. Die Zinsen geben die Leute zu Kaditz, Serkowitz, Radebeul, Übigau und Trachau, so Felder in dieser Flur haben“[73]. Vielleicht ist das Vorkommen eines Heimbürgen zu Kaditz (im 19. Jahrhundert hieß noch der Nachbar, welcher bei den Gemeindebieren die Ordnung aufrecht zu erhalten hatte, der Heimbürge)[74] in seinem ersten Ursprung darauf zurückzuführen, daß man eines besondern Flurrichters für die Gleinischen Hufen bedurfte. Solche Flurrichter finden wir an verschiedenen Orten (für den Elbwerder bei Niedermuschütz als Werthrichter[75] usw.), auch die Gleinischen Hufen haben anfangs in ihrer Flurverfassung einen Nebenrichter vorausgesetzt, mochte seine Aufgabe nun durch einen der Richter der umliegenden Dörfer oder durch einen andern Bauer wahrgenommen werden.

Die Flur des Dorfes ist noch heute völlig erhalten, sie besteht aus den „Vordergleinen“, den Röhrstegfeldern und den „Fünfbeeten“ als den drei Hauptschlägen, den Langen und Nebligen sowie der Dranße, den Dranßbeeten und den Querchen als Nebenschlägen, endlich der Hälfte der „Seewiesen“ (die andere Hälfte gehört zur Flur Radebeul) und den sogenannten Gleinenbüschchen, einem Teile des bewaldeten Hügellandes im Norden von Kaditz.

Zu Gleina gerechnet wurde auch ein Flurstück, das im Norden der Flur, von der markgräflichen Heide abgetrennt, Gleina und die Heide in der Hauptsache schied. 1303 überließ der Markgraf Friedrich von Dresden den Zins von 2 Pfund Wachs, der von dem Land zu leisten war, der Elbbrücke zu Dresden, die mit mancherlei Stiftungen zu ihrer Förderung begabt war[76]. Da der Markgraf selbst der Stifter ist und der Zins von einem seiner Hofdiener zu leisten ist, dürfte die Rodung des Flurstücks nicht lange vor 1303 geschehen sein. Es war, wenigstens später, vielfach üblich, ein Stück Rodeland nicht unmittelbar in Bauernhand, sondern zunächst in den Besitz eines markgräflichen Dieners übergehen zu lassen, dem hierdurch der Gewinn aus dem Verkauf des Landes zugewendet wurde. Das [25] unverhufte „Rodeland“ bei Gleina war nacheinander im Besitz von Radebeuler, Trachauer, Übigauer und Kaditzer Bauern[77], seine Geschichte steht länger und sicherer fest als die manches ansehnlichen Dorfs. Als Acker wurde später nur ein kleiner Teil benutzt, der größere Anteil blieb oder wurde wieder Heideland. Der Wachszins, der von ihm zu entrichten war, ist auf die Zeidelei, die früher vielfach in der Heide betrieben wurde, zurückzuführen. Noch zu Anfang des 18. Jahrhunderts hieß ein Ort wenig nördlich vom Rodeland in dem später Lüttichauschen Weinberg (Walthers Weinberg, jetzt Fiedlerheim) die „sogenannte Wachsbleiche“[78]. Hier mochten die Zeidler, deren es auch in dieser Gegend gab, in alter Zeit ihr Wachs der Sonne ausgesetzt haben.

Die Zeidler gingen den wilden Heidebienen nach, sie beuteten den Honig aus hohlen Bäumen, in denen die Bienen ansetzten. Die Zeidelei ging im 16. Jahrhundert einesteils durch den geringeren Wachsverbrauch beim Gottesdienste, andernteils auch durch das Aufkommen des Zuckers zurück, die Rügen mancher Dörfer, von Langebrück z. B., behüteten aber noch lange die Erinnerung an das Recht der Zeidelweide, „als nämlich Bienen zu beuten, oder, so es ihnen gefiele, hereinzutragen, Marder zu schlagen, Dachse zu graben, desgleichen Füchse, auch Katzen und Eichhörner und alles, was zu Bäumen und Löchern läuft –“[79]. Lage und urkundliche Zeugnisse lassen vermuten, daß auch zu Gleina wie in den andern Heidedörfern Zeidler gesessen haben.


6. Das Pfarrlehn.

Neben Kaditz liegt das Dorf Serkowitz. Der Name Serkowitz (1337: Cerkuwitz, 1341: Cyrcuitz, 1350: Circuicz) wird als Kirchlein erklärt[80]; es ist wohl möglich, daß nicht zu Kaditz, sondern zu Serkowitz die erste Kirche der Gegend gestanden hat. [26]

Drei mächtige Elbwerder dienten hier, im Strombett nebeneinander gelagert, der Überfahrt zum Schutz[81]. Noch heute ist die Lage des stärksten dieser Werder durch hohe Bäume gekennzeichnet. Jahrhundertelang war die Fähre im Besitz der Fischerfamilie Herzschuch, 1547 zinsten die Herzschuchs ein Huhn von der Fähre[82], 1738 verloren sie das Fährrecht[83].

Dunkle Überlieferung von einer Benutzung durch Bischof Benno (1066–1103) knüpft sich an eine andere Stelle des Elbufers bei Kaditz, an den Ort, wo der Bischofsweg oberhalb Kaditz von Mickten herab zur Elbe kommt. Die alte „eiserne“ Elbfurt bildete hier die Verbindung zwischen dem linken, in der ältesten Zeit durch eine Reihe von Burgwarten geschützten Elbufer mit dem rechten. Diese Verbindung war indessen weit unsicherer und gefährlicher als die Verbindung an der Fährstelle zu Serkowitz.

a) Der Pfarrhof, die Pfarrhufen und der Zehnte.

Das Kirchlein zu Serkowitz ging zugrunde oder es wurde zugunsten einer neuen Stiftung aufgegeben: Als die Zeit der Verhufung für die Orte des rechten Elbufers kam, wurde zu Kaditz ein Pfarrlehen ausgesetzt und ein zugehöriger Hof im Dorfe aufgerichtet. „Allhier“, so heißt es im Visitationsbericht vom Filial Kaditz 1539, der letzten Aufzeichnung des mittelalterlichen Zustands[84], „allhier ist eine wüste Hofstatt, soll etwan ein Pfarrhof gewesen sein“.

Die Hofstatt, von welcher die Rede ist, ist nicht der heutige Pfarrhof, sie lag vielmehr im östlichen Teil des Dorfs und umfaßte die heutigen Höfe Nr. 10 und 12. Der Hof war damals, wie es scheint, der ansehnlichste im ganzen Dorfe; es gehörte zu ihm ein Weinberg zu Kötzschenbroda, der Hausberg, von welchem nach dem Erbbuch von 1547 eine Tonne Wein als Dezem gegeben wurde. Der Hof wurde bis 1547 samt einer Wiese, „auf Kunnersdorf gelegen“, weiteren Weinbergen und über 2 Hufen Lands zu Kaditz, Gleina und im Vorwerk von Valten Adam bewirtschaftet, in der Erbteilung[85] ward der Hof allein auf 20 Schock Groschen geschätzt [27] und in zwei Hälften geteilt. 1575 zinsten Valten Adams Nachkommen, Simon und Clement Adam, je 23/4 Groschen von ihren halben Hofstätten an das Pfarrlehn[86], die Brüder stifteten mit ihrer

Das Dorf Kaditz 1835.

Das Dorf 1547: Nr. 3 (Matz Findeisen), Nr. 5 und 7a (Georg Schumann), Nr. 7b und 9 (Asmus Findeisen), Nr. 11 und 13 (Blasius Adam), Nr. 15 (Lorenz Beune), Nr. 17 und 19 (Asmus Adam), Nr. 21 und 23a (Merten Drobisch), Nr. 23b (Burkhard Drobisch), Nr. 30 und 28 (Lorenz Mehlich), Nr. 26 (Georg Zscheile), Nr. 24 (Lorenz Drobisch), Nr. 22 und 20 (Lorenz Mehlich), Nr. 18 und 16 (Lorenz Findeisen), Nr. 14 (Merten Henel), Nr. 12 und 10 (Valten Adamin), Nr. 8 (Asmus Findeisen), Nr. 6 (Michel Drobisch), Nr. 4 (Lorenz Adam).


Mutter nach einer Angabe der Neuen Kirchengalerie zu Ende des 16. Jahrhunderts, wahrscheinlich aber früher, einen Altar zu Kaditz.

Spätestens im 16. Jahrhundert wurde der Hof, wenn er je zum Pfarrgut gehört hatte, durch einen andern ersetzt. Wir finden den Pfarrhof seit 1539 dort, wo wohl von Anfang an geistlicher [28] Boden gewesen ist, unmittelbar am heutigen Kirchhof. Von hier aus wurden seit dieser Zeit die Äcker des Pfarrlehens, die vorher verpachtet gewesen waren, bewirtschaftet.

Das Pfarrlehen umfaßte in der ältesten Zeit mindestens eine Hufe, es erhöhte sich, vermutlich bei der Verteilung der Weide, auf anderthalb Hufen. Das Domkapitel zu Meißen, das gleichzeitig Nutznießer des Pfarrlehens und Grundherr zu Kaditz war, kann zum eigenen Nutzen in die Umreißung der alten Weide nur unter der Bedingung gewilligt haben, daß auch das Pfarrlehen reicher an Boden ausgestattet werde[87].

Außer dem Ertrag der Pfarrhufen gehörte dem Pfarrlehen in der geschichtlichen Zeit der Zehnte zu Kaditz. „Es giebt dem Pfarrer allhier zu Kaditz jede Hufe Landes eine Mandel Korn und eine Mandel Hafer, worüber ein Churfürstlich S. bezeichneter Ring zum Garben vorhanden ist und selbst holen muß“, heißt es in einer Niederschrift des Pfarrarchivs zu Kaditz vom 11. August 1671[88].

Der Zehnte wurde ursprünglich auf dem Felde erhoben, die Ernte mußte bis zur Ankunft des Zehndners liegen bleiben. „Die Saat verzehend man auf dem Felde, das Viehe in dem Dorf, in eines jeglichen Mannes Hof, da das Viehe geworfen wird“, heißt es im Sachsenspiegel[89]. Aus dieser Zeit blieb die Eigentümlichkeit, daß das Getreide zu Kaditz in Garben gegeben wurde, sowie daß der Pfarrer den Zehnten selbst holen lassen mußte. „Diese Garben lässet ein Jeder auf seinem Felde stehen, da denn die öberste Garbe allezeit mit einem ziemlichen langen Strauß in die Höhe gebunden, dabei man, daß es des Pfarrers Dezem ist, erkennen kann“, heißt es in der Matrikel von 1617. An Widerstand gegen die Einrichtung des Garbenzehnten, welcher dem Bauern das für eine Reihe Bedürfnisse des Hoflebens sowie für die Düngung so nötige Stroh mit [29] entzog, wird es zu einer Zeit, als anderwärts teilweise nur Körnerzehnt geschüttet wurde, auch zu Kaditz nicht gefehlt haben. In dem östlich von Kaditz gelegenen Pieschen kam es 1373 zwischen dem Succentor, welchem ebenso wie zu Poppewitz zu Pieschen für zwei Hufen das Zehntrecht zustand, und den Bauern, welche die Hufen bewirtschafteten, zu einem Streit, welcher durch einen bischöflichen Offizial entschieden werden mußte[90]. Die Bauern unterlagen, die Kirche setzte hier wie in andrer Hinsicht mit der starren Behauptung des altertümlichen Zehntrechts ihren Anspruch durch.

Anderseits war der Zwang, die geistlichen Einkünfte selbst abfordern zu müssen, für die Kaditzer Geistlichen der späteren Zeit eine lästige und in verschiedener Hinsicht drückende Bestimmung. Dem Pfarrer stand, wenigstens in der späteren Zeit, außer dem Zehntgetreide eine Abgabe in Eiern, den sogenannten Ostereiern[91], zu, die gleichfalls von Haus zu Haus abgefordert werden mußten. Es ergaben sich hieraus stets Weitläufigkeiten und vielfache Verdrießlichkeiten.

Die erste Erwähnung des Kaditzer Pfarrlehens fällt in das Jahre 1273, die Geschichte von Kaditz beginnt in diesem Jahre zugleich mit der Geschichte seines Pfarrlehens[92].

Es muß als zweifelhaft bezeichnet werden, ob überhaupt zu einem Zeitpunkt im Mittelalter eine Pfarrei in dem Sinne zu Kaditz bestanden hat, daß daselbst ein Pfarrer gewohnt hat. Es war das Schicksal vieler Pfarrlehen, daß ihre Erträgnisse gar nicht oder nur teilweise der Unterhaltung von Geistlichen dienten. Das jus patronatus, um welches es sich in der Urkunde von 1273 handelt – dem Archidiakon von Nisan wurde damals das Patronatsrecht an den Kirchen zu Briesnitz und Kaditz zugeteilt[93] – umfaßte als [30] wesentlichen Inhalt das Verfügungsrecht über die Ausstattung der Pfarrei. Dieses Verfügungsrecht bildete einen wirtschaftlichen Vorteil des Patronatsherrn, sein Inhaber konnte die Pfarrstelle unbesetzt lassen oder sie nur einem dürftig besoldeten Vikar übergeben und den Hauptteil der Einkünfte für sich verwenden. Adligen Geschlechtern bot es die Mittel, Töchter auszustatten oder Söhne zu erziehen; der Widerstand, welchen die Reformation, die jede Pfarrstiftung ausschliesslich geistlichen Zwecken bestimmte, in den Kreisen des Adels fand, ist aus diesen Verhältnissen zu erklären[94].

Das Pfarrlehen zu Kaditz scheint im Mittelalter eine reine Pfründe des Domkapitels zu Meißen gewesen zu sein. In der Matrikel des Bistums Meißen[95] wird die Kirche von Kaditz bei der Aufzählung der Pfarreien überhaupt nicht genannt, Kaditz scheint damals wie später nur Filial von Kötzschenbroda gewesen zu sein. Kötzschenbroda war bis zum Ende des 15. Jahrhunderts der Hauptkirchort für die ganze Pflege von Dresden bis Brockwitz[96], sogar seine Pfarrei aber wurde vorübergehend als Stiftspfründe behandelt, 1354 wurde das Pfarrlehen zu Kötzschenbroda eingezogen und mit dem Archidiakonat vereinigt. Zu Kötzschenbroda verblieb nur ein Vikar, der des kärglichen Lohnes satt, bald darauf sein Amt freiwillig niederlegte und von dem Stift, damit er nicht zur Schande des Kapitels betteln gehe, eine Unterstützung von 8 Schock Groschen zugesichert erhielt[97]. Noch 1539, nachdem die Pfarrei zu Kötzschenbroda längst wiederhergestellt worden war, werden 26 Scheffel 2 Maß Korn und 16 Scheffel 2 Maß Hafer für den Archidiakon von Nisan, den Lehnsherrn der Pfarrei, herausgehalten. „Das nimmt der Lehenherr pro pensione,“ steht dabei und weiterhin: „zu gedenken, daß der Lehenherr, Herr Nickel von Karlowitz, zween Weinberge gebraucht, deren einer aufm Pfarrgut und der andre in der Höhe gelegen.“

Die Einkünfte des Pfarrlehns zu Kaditz, der Ertrag des Pfarrhofs, der Hufen und des Zehnten, flossen vermutlich sämtlich dem [31] Lehnsherrn zu, von dem Zehnten zu Kaditz ist in dem Visitationsprotokoll von 1539 überhaupt nicht die Rede, stillschweigend wurde er von dem Lehnsherrn eingezogen, die 11½ Scheffel Korn, welche die Bauern zu Kaditz von „Hufen“ geben, können nur der Pachtertrag der Kaditzer Pfarrhufen[WS 1] sein[98].

b) Der Bischofsgarten.

Zum Kaditzer Pfarrlehen gehörte die Gerichtsbarkeit über den „Bischofsgarten“. Der Bischofsgarten, der einzige hortus[99], welcher sich zu Kaditz nachweisen läßt, gehörte seiner Lage nach mehr zu Serkowitz, er lag jenseits des Vorwerkes an der Elbe. 1835 umfaßte der Garten an Hof und Flur insgesamt 2/3 Hektar[100]. Zeitweise 1738 bis 1770 hatten die Bewohner des Bischofsgartens die Fährgerechtigkeit, vor 1738 ruht sie, wie schon gesagt wurde, zufolge „Dorf-Rügen und Käufen nach dem Attestate des Prokuraturamts“ auf einem Haus in Serkowitzer Flur, das den Herzschuchs gehörte, nach 1770 übte sie der Müller der gegenüber gelegenen Gohliser kurfürstlichen Schiffmühle aus[101].

Für Heerdienste und ähnliche Leistungen wurden die Gärten, also auch der Bischofsgarten, später gleich einer Viertelshufe gerechnet[102]. Die 281/4 Hufen, nach denen Kaditz (außer den steuerfreien 1½ Pfarrhufen) verrechtet wurde, setzen sich danach aus den 7 Hufen der Wüstung Gleina, aus 15½ Dorfhufen, 3½ Vorwerkshufen. 2 Poppitzhufen und dem Bischofsgarten, als einer Viertelshufe, zusammen.

In seiner Größe hat sich der Bischofsgarten zweifellos unverändert von der ältesten Zeit bis auf die Neuzeit erhalten.

Als im 18. Jahrhundert Teile des Elbufers bei Serkowitz vom Strome weggerissen worden waren, fand eine Kommission, die zur Untersuchung dahin entsendet worden war, daß der Garten (der damals [32] einem gewissen Adam gehörte) noch schocksteuerfrei sei. Auf Befragen nach dem Grunde der Freiheit erklärte der Besitzer, daß „etwas ausfindig zu machen nicht möglich gewesen wäre, indessen die ältesten Leute von ihren Vorfahren gehört haben wollten, daß sein Garten und Häuschen ehedem, als die römisch-katholische Religion in Sachsen noch üblich gewesen, denen zu damaliger Zeit in Briesnitz gewesenen Bischöfen zugehöret, welche die Nutzungen davon gezogen, solchergestalt als ein unter die Geistlichkeit gehöriges und folglich von allen oneribus befreites Grundstück angesehen und von Zeit der Reformation bis hierher, da sein Hans und Garten bei dem Pfarrer zu Kaditz zu Lehen ginge, dieser die Jurisdiktion darüber exerziret[103].“

In der Überlieferung, welche der Besitzer für sich anführt, scheint das Wesentliche der älteren Verhältnisse getroffen zu sein. Daß der Garten zum Kaditzer Pfarrlehen kam, ist vermutlich dem Umstand zu verdanken, daß das Pfarrlehn wie der Bischofsgarten mit ihren Erträgnissen beide dem Archidiakon von Nisan zustanden. In der älteren Zeit hat der Bischofsgarten seiner eigentümlichen Lage wegen vielleicht eine Bedeutung gehabt, die sich an Herbergs- oder Niederlagsgewohnheiten knüpfte[104].

Die Käufe des Gartens sind, da Haus und Acker unter der Gerichtsbarkeit des Pfarrers standen, im Pfarrarchiv zu Kaditz zu finden, sie sind mit Kirchrechnungen der Jahre 1596–1627 zusammen in einem Bande erhalten. 1826 erlosch die Erbgerichtsbarkeit des Pfarrers, erst von diesem Zeitpunkt ab stand Kaditz mit seiner Flur völlig unter der Gerichtsbarkeit der königlichen Ämter[105].

[33] An den Bischofsgarten schlossen sich in der Folge zwei kleine Wirtschaften an, welche mit dem Garten zusammen den Ortsteil Klein-Kaditz bildeten [106].

c) Die Kirchfahrt.

1273 wird von der ecclesia in Kaytitz gesprochen[107]. Diese Erwähnung bleibt die einzige, die Schicksale der Kirche zu Kaditz sind uns verborgen bis zu der Zeit, in welcher der Grund zu dem heutigen Bau gelegt wurde. Die Baugeschichte, welche sich aus dem erhaltenen Werke ablesen läßt, weist auf die Zeit vor der Reformation hin. In der Vorhalle der Kirche im Innern des Turms findet sich auf dem Schlußsteine des Gewölbes die Gestalt des heiligen Laurentius angebracht[108].

Der Umstand, daß eine Pfarrei zu Kaditz fehlt, ist kein Beweis dafür, daß auch keine Kirche zu Kaditz war. Die Gestalt, welche die Kirche zu einer Zeit erhielt, als zweifellos kein Pfarrer zu Kaditz saß, ist überraschend ansehnlich, „das Filial Kaditz“ besaß einen Bau, um welchen es manche Pfarrei der östlichen Landschaften beneiden konnte. Daß diese Filialkirche ohne eine, wenn auch bescheidene Vorgängerin, eine Kapelle vielleicht, gewesen sein sollte, ist unwahrscheinlich; wir dürfen wohl annehmen, daß seit dem 13. Jahrhundert ununterbrochen ein Kirchlein zu Kaditz bestanden hat.

Der Umfang der Kirchfahrt war im Mittelalter derselbe wie in der Neuzeit. „Diese Dörfer sind gepfarrt gegen Kaditz und Kötzschenbroda“, heißt es 1529 von Mickten, Glina, Übigau und Poppewitz[109]. Kaditz war zwar nur Filial von Kötzschenbroda – [34] die Dörfer, welche zur Kirchfahrt Kaditz gerechnet wurden, fühlten sich aber unverkennbar und seit langem als ein besondres Kirchspiel. Von der Kaditzer Kirmes ist 1517 die Rede[110]; 1511 widmet ein Kaditzer Bauer Andreas Drobisch der Kirche zu Kaditz einen Weinberg[111], im Jahre 1537 heißt es bezeichnenderweise zur Bekräftigung in Rechtsstreitigkeiten zu Serkowitz: wie dem ganzen Kirchspiel bewußt ist[112]. Daß damit nicht die Kötzschenbrodaer Kirchfahrt, welche die entfernten Orte Naundorf, Zitzschewig, Lindenau mit umfaßte, gemeint ist, ergibt sich aus den gesamten Verhältnissen der Gegend: Kaditz und in gewissem Sinne auch Serkowitz mit seinem uralten Kretscham bildeten eine Art Mittelpunkt für die östlichen Dörfer, in welchen der Besitz des Kapitels überwog, Kötzschenbroda bildete einen Mittelpunkt für die westlichen Dörfer, in denen der stiftische Besitz zurücktrat.

Es kann hier nur kurz von den Orten, welche die Kirchfahrt Kaditz bildeten, die Rede sein, der Kretscham zu Serkowitz und seine eigentümliche Stellung innerhalb der Orte bedürfen aber der Erwähnung. Der Kretscham zu Serkowitz übte zu Ausgang des Mittelalters eine Art Bann über die Dörfer stromaufwärts aus: die Bauern – wir folgen hierbei den Kaditzer Rügen, welche mit den Micktner Rügen übereingehen[113] – waren verpflichtet, das Hochzeits-, Kindtaufs- oder Kirmesbier, das sie nicht auf dem Feste selbst genossen oder zur Kräftigung der Wöchnerin benötigten, dem Kretscham anzubieten. Erst wenn es zu Serkowitz vergeblich angeboten war, durften es die Bauern in den Dörfern selbst in Kannen ausschenken.

Um den Kretscham sind seit dem Erstarken des städtischen Lebens in Dresden heiße Kämpfe geführt worden, in keinem Punkte wurde das Meilenrecht der Stadt, das den Bürgern allein die Nahrung [35]

Linde und Kirche zu Kaditz.
Nach einer Lithographie von C. W. Arldt um 1840.

[36] aus Gewerbe und Handwerk zusprach, erbitterter durchzusetzen versucht als in der Frage der Brauberechtigung[114]. Ließ man das uralte Recht der Schankstätte zu Serkowitz selbst bestehen, so wollte man doch die Bauern zwingen, ausschließlich und das ganze Jahr über Dresdner Bier einzulegen. Mehr als einmal griffen die Bischöfe selbst ein, um die Rechte ihrer Stiftsuntertanen zu schützen. Es gelang den Bürgern, die mit Gewalt und „Mutwillen“, wie Bischof Dietrich (1464–1476) schreibt, ihre Ansprüche durchzusetzen versuchten, im 15. Jahrhundert nicht, ihr Ziel zu erreichen[115].

Im 16. Jahrhundert führten die immerwährenden Feindseligkeiten zu einer Art Abschluß im Jahre 1530[116]. Es wurde festgesetzt, daß von Martini bis zu Pfingsten kein andres Bier als Dresdnisches verzapft werden sollte, die übrige Zeit solle es dem Kretscham freistehen, Bier in andern Städten, auch zu Freiberg, zu holen[117]. 1579 erwarb der Dresdner Rat selbst den Kretscham, um ihn, allerdings nur bis zum Ende des Jahrhunderts, zu bewirtschaften[118].

Es bedarf der Hervorhebung, daß der Kretscham zu Serkowitz in der geschichtlichen Zeit außer Zusammenhang mit dem Vorwerk zu Serkowitz stand. Das Vorwerk wird 1329 vom Nonnenkloster zu Seußlitz dem Rat zu Dresden übergeben[119], das Dorf mit Wiesen, Weiden und Gehölzen, mit dem Fischfang, Vach genannt, den Äckern, das Rodeland genannt, der Mühle und der Taberne wird 1337 der Domkirche zu Meißen geeignet[120].

[37]

Vorwerke bestanden im Mittelalter auch in den Dörfern Radebeul[121], Mickten[122], Trachau und Pieschen[123]. Sie lösten sich, wie dies z. B. für Radebeul durch die Urkunde von 1349[124] bezeugt ist, frühzeitig durch Teilungen auf, nur das Vorwerk zu Trachau, das seit der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts dem Religionsamt des Rats unterstand, blieb bis zum Ende des Jahrhunderts als einheitliches Gut bestehen[125]. Bewirtschaftet wurden die Vorwerke, deren Flur sich heute noch bestimmen läßt, nur in den seltensten Fällen auch vor dem 14. Jahrhundert durch die Gerichtsherren; Hofemänner oder auf Erbzins eingesetzte Bauern bestellten die Anwesen; zu Trachau besaß 1544 Valten Rarisch, „der Vorwerksmann“, durch Erbkaufsrecht das Vorwerk.

Übigau war 1324 mit Kemnitz (jenseits der Elbe) und Bortzen von den Domherren Heinrich und Albert von Guben der Kirche übergeben worden. (Kemnitz hatten die Domherren von der Witwe Heinrichs von Worganewitz, Übigau und Bortzen von Siegfried Holoufer und dessen Söhnen erworben)[126]. Bischof Withego bestimmte mit Genehmigung des Kapitels die Erträgnisse dieser Dörfer und ihrer Zugehörungen der fabrica der Meißner Kirche, dem später als Stiftsbaumeisterei bezeichneten Amt des Meißner Hochstifts. Unter einem Baumeister verstand das Mittelalter zum Teil etwas von den heutigen Begriffen sehr Abweichendes[127]. Die Stiftsbaumeisterei umfaßte auch Verwaltungsangelegenheiten, welche mit dem Dombau nichts zu tun hatten. Als „Stiftsbaumeistereidorf“ bestand Übigau noch 1732, in welchem Jahre es gegen Nieder-Toppschedel, Saultitz und 2 Untertanen zu Sörnewitz vertauscht wurde[128]. Es diente mit Fronden, Zinsen, Jagden und Gerichten dazu, dem 1725 nahe dem Dorf an der Elbe errichteten Lustschloß, das der Erbauer an den Kurfürsten abtrat, das unumgängliche Zubehör eines herrschaftlichen Sitzes zu gewähren. Bis zum Jahre 1556 behauptete Ubigau eine [38] besondere Stellung im Kirchspiel dadurch, daß es nicht unter dem höchsten Gericht des Markgrafen, sondern unter dem Blutbann des Bischofs, unter dem Amt Stolpen und dem Dingstuhl Briesnitz stand. „Dies sind die Dörfer, die da gehören in das Gericht gen Brießnitz nach Einhaltung des Registers“, heißt es im Buch des Bischofs Dietrich, „Primo, die unsern Herrn anlangen und in denen er das oberste Gericht hat: Breßnitz, Ostra, Kottaw, Stetzsch, Obegaw, Reynerßdorff gelegen bei Breßnitz[129].“ Und im Erbbuch des Amts Stolpen von 1559 heißt es bei Übigau: „Die Obergerichte und Steuer in diesem Dorfe und Felde seind dem Ambt Stolpen gehörig und die 13 Einwohner gegen Brießnitz dingpflichtig, die müssen die Fälle den Obergerichten anhängig zu Brießnitz rügen und anbringen[130].“

Zu Übigau wurde seit 1324 stets und überall Bortzen gerechnet[131]. Auch Bortzen stand unter dem obersten Gericht des Bischofs, sein Flurbesitz aber lag zerstreut in der Micktener Flur. Bortzen war ein Weiler oder ein Hof zwischen Übigau und Mickten (Lorenz Vogel von Portschen, Paul Vogel zu Portzschen heißt es noch 1556 und 1570 im Gerichtsbuch Kaditz), aus unbekanntem Grunde war es in die Micktener Verhufung einbezogen worden. Vermutlich waren es die Weideverhältnisse, welche hier mitgesprochen hatten. Die Flur Bortzen nahm innerhalb der Micktener Verhufung eine streng gesonderte Stellung ein, da zu Bortzen (wie zu Übigau) der Blutbann durch den Bischof geübt wurde, während zu Mickten und den übrigen Orten der Kirchfahrt das höchste Gericht dem Markgrafen zustand. Es erhebt sich die Frage, ob die für das Rechtsleben so wichtige Grenze des Flurbesitzes (der Boden, auf welchem die Tat geschah, auf den Bischofshufen, auf der „königlichen Straße“ oder anderwärts, entschied, vor welchem Dingstuhl die Sühne gesucht [39] werden mußte) bei der Verhufung bereits in solcher Zerstreuung festgelegt worden war oder ob nicht, was das Wahrscheinlichste, zur Zeit der Verhufung hier ein einheitliches oberstes Gericht bestand.

Mickten bestand aus den zwei Orten Groß- und Kleinmickten, deren Flur bis in die Neuzeit getrennt erhalten wurde[132]. Wo der Ort Kleinmickten gelegen hat, d. h. wo seine Häuser gestanden haben, darüber fehlt jede Überlieferung. Als ein Micktener Bauer 1627 auf Grund seines Kleinmicktner Besitzes einen Hof errichten wollte und die Gemeinde von ihm verlangte, daß er sein Haus auf seine Flur setze, da wies er diese Zumutung entrüstet zurück, „er könne nicht alleine uf Klein-Micktner Hufen als Einsiedler bauen und wohnen, in Erwägung, daß kein Exempel vorhanden, daß ein einiger Mensch uf selbigen Gütern einige Baustatt gesetzt, zu geschweigen, daß seine Kinder nicht einen Trunk Wassers haben könnten, sondern solchen zu Großmickten holen müßten[133].“ Es war schon damals jede Erinnerung an den Ort Kleinmickten, der zur Zeit der Verhufung zwischen Großmickten und Pieschen bestanden hatte, geschwunden. Die Großmicktener Hufen hießen die „Doschten“, die Flur von Großmickten hieß noch 1575: „In der Doschte“[134] (auch Doxte, Totschte usw.); besondere Rügen schieden beide Fluren. Die niedere Gerichtsbarkeit in Mickten hatte das Kapitel im 15. Jahrhundert erworben, vollzogen hatte sich diese Erwerbung in drei großen Käufen, deren erster 4½ Hufen zu Großmickten und 3 Hufen zu Kleinmickten[135], und deren zweiter insgesamt 9 Hufen[136], dabei zwei Hufen in Pieschen umfaßte, von denen der Dezem ebenso wie von Groß- und Kleinmickten an den Succentor zu leisten war und deren Zinsbauern so entschieden der Abführung des Garbenzehnten [40] widerstrebt hatten[137]. In den Käufen des Kapitels ist dabei wiederholt von der Lehnsherrlichkeit des Bischofs die Rede[138]. Eine Lehnsherrlichkeit des Bischofs wurde auch bis in das 16. Jahrhundert über die Dresdner Pflege mit der Heide und dem Friedewalde geltend gemacht und anerkannt[139]. Es ist wohl möglich, daß noch zu Beginn des 12. Jahrhunderts der Bischof das oberste Gericht über alle Dörfer der Kirchfahrt hatte.

Durch die Erwerbung Micktens und durch zwei Käufe, in welchen die Witwe eines Ludwig von Körbitz, Sophie, mit ihren Söhnen Michael und Gothebold, die Einkünfte, welche ihr zu Radebeul zustanden, veräußerte[140], hatte sich im Kirchspiel ein geschlossener Kapitelbesitz zu Serkowitz, Radebeul, Kaditz und Mickten gebildet. Zu Trachau waren die Erbgerichte des Dorfs in verschiedener Hand, zuletzt erwarb Herzog Georg selbst das Dorf[141]. In Pieschen aber hatte sich unter dem Einfluß der nahen Stadt ein buntes Bild mittelalterlich verwickelter Gerichtsbarkeit entfaltet, das mit fünf Gerichtsherrschaften (Amt Dresden, Prokuraturamt Meißen, Altstädter Religionsamt, Neustädter Religionsamt und Brückenamt) bis in die Neuzeit bestand[142].

Ein Bild ähnlicher Zerrissenheit scheint zum Teil das kirchliche Leben im Kirchspiel Kaditz im Mittelalter geboten zu haben. Die [41] östlichen Dörfer, welche ohnehin durch mancherlei Beziehungen stärker an die entstehende Stadt gebunden waren, scheinen bei dem Mangel einer Pfarrei zu Kaditz sich im Kirchgang vielfach nach Dresden gewandt zu haben. Wenn Mattes Lunckewitz von Mickten 1494 der Kirche 42 Gr. durch das Brückenamt bescheidet[143], wenn in demselben Jahre Adam von Mickten einen geringeren Betrag der Dreikönigskirche in Altendresden spendet[144], so deutet dies wohl darauf hin, daß aus diesen Dörfern regelmäßiger Zulauf zu den Dresdner Kirchen bestand. Die Gründung des Augustinerklosters zu Altendresden mag hierzu wesentlich beigetragen haben. Bei der Stiftung und Ausstattung des Klosters kam fast die ganze Kirchfahrt Kaditz in Betracht. 1412 wurden dem Kloster 4 Malter Korn aus dem markgräflichen Landgeschoß in den Dörfern Kaditz, Serkowitz, Mickten, Pieschen und Radebeul zu ewigen Gülten gestiftet[145]. Kaditz hatte von da an jährlich 14 Scheffel Korn zuerst an das Kloster, nach der Reformation an die Geistlichen zu Neustadt-Dresden zu liefern; bis zum Jahre 1412 hatte das Dorf diese Abgabe an den markgräflichen Vogt (zusammen mit 15 dem Vogt auch ferner verbleibenden Scheffeln Hafer) zu leisten gehabt[146]. Das „Opfergeld“, welches im ganzen Filial 8 Schock Groschen betrug, hatte die Kirchfahrt an die Pfarrei Kötzschenbroda abzuführen[147].

In Beziehung zum Augustinerkloster stand vermutlich auch eine Kapelle im Kirchspiel, welche sich auf einer Hügelung an der Großenhainer Straße in der Nähe des heutigen Wilden Manns erhob[148]. Diese Stätte der Andacht ist schwerlich von Kaditz aus gegründet worden, wenn auch vom „Kapellenacker“ Zinsen später an die Kaditzer Kirchkasse flossen[149]. Da in der Nähe der Kapelle der Weinberg am alten Trachenberg lag, dessen einzelne Besitzer später der Gerichtsbarkeit des Altendresdner Religionsamts unterstanden[150], liegt es [42] nahe, die Kapelle und den Weinberg als zum Teil zusammengehörig zu betrachten und in Verbindung zu bringen.

Eine Zeit lang mochte auch der Einsiedel auf der rechten Elbseite zwischen Dresden und Pieschen Zulauf haben[151]. Sonst befanden sich, wie rings um Dresden, so auch in der Kirchfahrt Kaditz mehrfach Kreuze, sogenannte Martern, nahe den Wegen; noch im 19. Jahrhundert hieß die Gegend am heutigen Heideweg zu Pieschen die Marter[152].

Als ein ehrwürdiger Zeuge der Vergangenheit ragt aus dem Mittelalter neben der Kirche noch die weitbekannte Linde zu Kaditz in die Gegenwart, ein Baum, der schon im 18. Jahrhundert „auf Befehl des Herzogs von Kurland geometrisch aufgenommen wurde[153].“ Dieser Baum übertrifft an Alter wohl die heutige Kirche auch in ihren ältesten Bestandteilen, er ist ein Zeuge des mittelalterlichen Dorfs und des wüsten Pfarrlehns, von welchem das Visitationsprotokoll spricht, gewesen. Andere mittelalterliche Reste, wie die eigentümliche weiße, an die Wachtschidschka des Gödaer Kirchspiels erinnernde Trauertracht der weiblichen Bevölkerung[154] sind im 19.Jahrhundert verschwunden.


[43]

B. Die Wirtschaftsverfassung des Dorfs bis zum
19. Jahrhundert.



1. Der Bauer und seine Dienste.

Das wirtschaftliche Herkommen des Dorfes setzte dem Bauer Grenzen in der Benutzung des Ackers, der Weide, des Platzes am Dorfanger, es beschränkte auch die Anzahl der Köpfe im Dorf.

Aus dem Jahre 1539 ist uns die erste Zahl erhalten, welche einen Schluß auf die Bevölkerung von Kaditz ermöglicht. Die Zahl der Kommunikanten im Filial Kaditz beträgt acht Schock. Die Zahl ist durch den Ertrag des Opfergeldes, einen Pfennig auf das Vierteljahr und den Kopf, verbürgt. Verteilen wir sie nach der Hufenzahl auf die Dörfer des Filials, so erhalten wir für Kaditz 140 Köpfe. Mit den Kindern mag das Dorf bald an 200 Köpfe gezählt haben.

Nach einem Verzeichnis, das 1668[155] aufgestellt wurde, hatten sich 1646 zu Kaditz 148 Personen, von denen die Haupt- und Gewerbesteuer eingebracht wurde, befunden. Im wesentlichen wird das Dorf in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts mindestens 200 Köpfe gezählt haben. Am 16. November 1820 befanden sich zu Kaditz 166 Personen von 15 bis 60 Jahren, 15 Personen von über 60 Jahren, insgesamt 244 Personen[156].

Die Bevölkerung des Dorfes ist in einem Zeitraum von nahezu 300 Jahren nur unbedeutend gewachsen. Die Landwirtschaft vermochte nicht mehr Hände zu beschäftigen, dem Zerfallen in Gärtner- und Winzernahrungen beugten Sitte und Obrigkeit vor, so mußte der Überschuß der Bevölkerung, der wenigstens nach den älteren Kirchenbüchern nicht bedeutend gewesen sein kann[157], abwandern.

[44]

Zwei Leistungen waren es, welche zuerst vom Bauer erfordert wurden: das Getreide zum Brot und das Getreide zur Saat, als drittes schloß sich das Getreide für den Zins an.

a) Saat, Brotgetreide und Zins.

1688 war die Hufe zu Kaditz mit 10 Scheffeln Aussaat abgeschätzt[158], zu ergänzen ist: in allen drei Arten[159], in Winterfeld, Sommerfeld und Brache. Rechnet man auf das Sommerfeld nur die Hälfte der Aussaat des Winterfelds[160], so ergibt sich eine Aussaat von mindestens 15 Scheffeln für das Hufengut, von mindestens 450 Scheffeln für das Dorf.

Die zweite Leistung war die „Brödung“. Der Kampf um das Brot war zuzeiten der Teuerung, wenn Trockenheit das Land heimsuchte, wenn die Brunnen versiegten und die Hungersteine aus dem Strom stiegen, der einzige, welchen das Dorf führte. Nichts konnte wohl das Landvolk tiefer erbittern, als wenn eine willkürliche Besteuerung mit diesem Maß spielte. „1682 hatte es dem Kurfürsten gnädigst gefallen, daß hinfürder auf jede Person, so über 12 Jahre alt, in denen Dorfschaften jährlich 6 Scheffel Korn vermahlen werden sollten“[161]. Die Regierung hatte sich dabei vielleicht auf die immer reichlicher bemessenen Auszugsleistungen der einzelnen Bauergüter gestützt. Eine tiefe Bewegung ging durch die Dörfer. In einer Eingabe des Dorfes Weinböhla wird es ausgesprochen, daß „nicht zu vermuten, daß der stärkste Mann, geschweige denn eine junge Person, weniger noch Weibsbilder und Kinder, jährlich 6 Scheffel konsumieren sollten, weil zumal es auch viel unvermögende Kranke und sehr alte Leute gibt, deren etliche zusammen das ganze Jahr nicht 6 Scheffel bedürfen“.

Auffallenderweise ist das Mahlzwangsquantum des Dorfs Kaditz, dem ursprünglich zweifellos nur die Hufen der Dorfgüter und des [45] Vorwerks zugrunde gelegt waren, auch nach 1682 nur 355 Scheffel, d. h. auf den Kopf jährlich gegen 2 Scheffel[162]. Damit konnte nicht der Bedarf des Ortes gedeckt werden. Aus einem Scheffel Korn wurden höchstens anderthalb Zentner Brot gebacken. Das war im 15. Jahrhundert so[163] und es war im 16. Jahrhundert[164] wie auch nach dem Dreißigjährigen Kriege[165]. nicht anders. Auf die erwachsene Person mußten bei der sehr einfachen, im Sommer fast fleischlosen Kost bis zu 2 Pfund Brot gerechnet werden[166] Dies ergibt, wenn auf das Hufengut durchschnittlich 5 erwachsene Personen und 3 Kinder gerechnet werden, gegen 10 Pfund auf den Tag, mindestens 3000 Pfund auf das Jahr. Hierzu würden 20 Scheffel Getreide nötig sein. Dies würde sich mit dem Mahlzwangsquantum von 20 Scheffeln auf die Hufe, welche einzelne Dörfer als Brödung zu vermahlen hatten[167], treffen, das Dorf Kaditz würde also jährlich 600 Scheffel Korn zur Brödung aufzubringen gehabt haben.

Um Saatgetreide und Brödung zu beschaffen, mußte das Dorf fast schon auf das dritte Korn rechnen, man brauchte einen noch höheren Ertrag der Saat, um „die Zinsen“ aufzubringen und die Pferde im Futter zu halten[168]. Weniger bedeutend war das eigentliche [46] Zinsgetreide: das alte Getreidegeschoß und der alte Dezem (in der Neuzeit auf die Hufe: 1 Scheffel Korn an den Pfarrer zu Altendresden, 1 Scheffel Hafer an das Marstallamt – ferner je 2 Metzen Korn und Hafer an die Militärmagazine, je ¼ Scheffel Korn und Hafer an den Pfarrer zu Kaditz, je 1 Mandel Korn und Hafergarben an den Diakonus, sowie mit Ausnahme der zwei Hufen auf dem Poppitz die Hufe 1/6 Scheffel Korn an den Lehrer). Bedeutend waren aber die Geldzinsen, und dies waren Leistungen, die aus den Erträgnissen des Getreidebaues in der Hauptsache mit bestritten werden mußten. Die Geldgefälle nahmen im Laufe der Zeit ganz bedeutend zu: in der ältesten Zeit bestanden sie in der Hauptsache aus den Erbzinsen, die ihrerseits wieder zum Teil ursprünglich Naturalleistungen (Hühner[169], Käse, Eier) waren, aus einem kleinen Geldgeschoß und anderen Nebengefällen, dem Schreibegeld[170] und dem Hutegeld[171]. Später kam als wesentliche Erhöhung die Türken- oder Landsteuer[172] hinzu, und im 17. Jahrhundert gesellten sich ganz beträchtliche Leistungen in den Hufengeldern[173] und andern Abgaben zu den alten. Die Hufengelder sollten zwar nur eine Ablösung gewisser Fronden darstellen[174], für Kaditz waren sie aber in der Hauptsache nur eine neue Belastung.

Auf die Hufe in Dorfgütern kamen Ausgang des 18. Jahrhunderts: 8 Thlr. 29 gr. 8 ₰ Hufengeld, 19 gr. 3 ₰ Erbgeschoß und Schreibegeld, 6 gr. Scheitfuhrengeld[175], 24 gr. Erbzins, 2 gr. 4 ₰ und 1 gr. Hühnergeld, 2 gr. 1 ₰ Dienstgeld, 1 gr. 8 ₰ Eiergeld, 5 ₰ Käsegeld, zusammen 11 Thlr. 14 gr. 5 ₰. Dieser Betrag wurde von den Land-, Pfennig- und Quatembersteuern[176] bald um das [47] Doppelte noch überstiegen, so daß das Dorf bei einem Preis von 2 Thalern für den Scheffel Korn das dritte Korn voll zu den Zinsen verwenden mußte.

Den sich steigernden Anforderungen stand immerfort nur dieselbe Flur gegenüber. So straff der Feldbau auch zu Kaditz getrieben werden mochte, der Bauer wäre nicht imstande gewesen, die von ihm geforderten Abgaben aufzubringen, wenn der Preis des Getreides nicht von 15. bis zum 19. Jahrhundert um ein Vielfaches gestiegen wäre. Unveränderlich waren die Erbzinsen: Kaditz zahlte z.B. im 15. wie im 19. Jahrhundert 9 Schock Groschen zur Obödientia Slavonica; während man aber im 15. Jahrhundert für den Betrag von 9 Schock Groschen zwanzig Kühe kaufen konnte, erhielt man schon Anfang des 18. Jahrhunderts dafür kaum noch dieselbe Zahl Kälber, von späterer Zeit ganz zu schweigen.

Die Übersicht über die Geldleistungen des Dorfes „zur Zeit des Königs von Pohlen und auch sonst“[177] sei hier in Kürze gegeben:

Kaditz zahlte ins Amt Dresden:
      249 Thaler 9 gr.  Hufengeld (der Thaler zu 24 gr.),
  9 Thaler 9 gr.  Erbgeschoß,
  7 gr. 6 ₰  Schreibegeld,
  3 gr. 6 ₰  Laßzins[178],
  5 Thaler 10 gr. 8 ₰  Scheitfuhrengeld,
  5 Thaler  Erbhutegeld[179]
Kaditz zahlte ins Prokuraturamt:
      335 Thaler  an Quatembersteuern,
  67 Thaler 12 gr.  an Landsteuer,
  118 Thaler 21 gr.  an Pfennigsteuern,
  51 Thaler 16 gr. 4 ₰  an Erbzinsen,
  1 Thaler 9 gr. 7 ₰  an Dienstgeld,
  6 Thaler 5 gr. 7½ ₰  Hühnergeld,
  1 Thaler 19 gr. 4 ₰  Eiergeld,
  9 gr. 5½ ₰  Käsegeld.

[48] Die gesamten Geldleistungen in beide Ämter beliefen sich auf 852 Thaler 10 gr., —, so daß auf die Hufe etwa 30 Thaler entfielen. Vergleicht man hiermit die Getreidepreise „zur Zeit des Königs von Pohlen und auch sonst“, so ersieht man, welche Leistungen vom Bauer gefordert wurden.

b) Fronde und Bann.

Diese Leistungen mußte der Bauer mit einem Bruchteil seiner Kraft vollbringen. Auch nach der Ablösung einer Reihe von Frondiensten blieben dem Dorf Kaditz noch eine Anzahl zu leistender Dienste übrig, welche die wirtschaftliche Kraft des Bauers bedeutend verringerten[180]. An Hoffuhren hatte das Dorf in 3 Wochen 32, auf den Tag mithin anderthalb zweispännige Fuhren zu leisten. Eine besondre Art der Spannfrone, die sogenannte Mostfuhre, ist hierbei noch nicht berücksichtigt. An Handdiensten forderte das Amt für die sogenannte Hofearbeit jährlich 1144 Mann, in 3 Wochen 66 Mann, das waren auf den Tag über 3 Mann neben der Spannfrone. Der Bischofsgarten, in der älteren Zeit die einzige Wirtschaft, die nur Handdienste leistete, war allein zu 40 Hofehandtagen ins Amt Dresden verpflichtet[181]. Als das Kammergut Ostra errichtet war, wurde Kaditz außerdem mit 21 Sicheltagen, die sich nach und nach auf 32 erhöhten, für das Sammeln von Waldstreu in der Heide, dahin gewiesen[182]. Es war mehr als der zehnte Teil der Zeit, welcher zum Opfer gebracht werden sollte. Nicht immer wurden alle diese Leistungen benötigt, in wirtschaftlich gedrückten Zeiten wurden sie zum Teil völlig erlassen, für das Dorf bildeten sie aber jederzeit eine schwere Last.

[49] Eine Last, beinahe so drückend wie ein Dienst, bildete für den Bauer das Verhältnis zur Heide. In der alten Zeit war die Heide ein Unterschlupf für allerlei Raubzeug, noch im 17. Jahrhundert leisteten die Dörfer Wolfsjagddienste[183], schlimmer aber lastete auf dem Bauer der Schaden, welchen das gehegte Wild seinen Feldern zufügte. Kaditz besoldete besondre „Wildwehrer“[184], unbedeutend war dagegen die Entschädigung (7 Scheffel Wildschädenkorn jährlich unter Johann Georg I.), welche es empfing. Eine uns unbegreifliche Auffassung spricht aus dem Gutachten eines Pirschmeisters, der über den Verlauf einiger Flurstücke der „jungen Heide“ urteilt: es würde durch die Rodung der Wildbahn kein Abtrag geschehen, vielmehr würde das Wild in den angelegten Feldern nur um so reichlicher Fraß finden[185]. Inmitten aller Arbeit und Mühe der Bauern wurde sorgfältig die Wildbahn gehütet, gerodetes Land durfte zum Teil nicht umfriedigt werden, damit das Wild besser wechseln könne[186]; wo die Einfriedigung gestattet wurde, legten die Dörfer zum Teil mit großem Aufwand an Zeit und Mühe Mauern an. Umgekehrt aber wurde jeder Bauer, der seinen Hund in der Heide laufen ließ, unnachsichtlich bestraft, auch von Bauern der Kirchfahrt finden sich Bestrafungen, weil sie ihren Hunden den vorgeschriebenen fünfelligen Klöppel, der sie am Hetzen verhindern sollte, nicht umgehängt hatten[187]). Die Klagen über Wildschaden sind fast noch stärker als die über Mißwachs, und dabei war der Bauer wohl im stillen dem Jagdwesen nicht so abhold, wie es scheinen mochte. Die Vogelstellerei wurde vielfach auf den Dörfern geübt, es haben sich aus dieser Zeit auch noch in den Dörfern vielfach alte Wacholderbäume erhalten[188]).

Das Holz „zu ihren Weinbergen und andrer ihrer Notdurft“ mußten die sieben Dorfschaften Kaditz, Serkowitz, Radebeul, Trachau, Pieschen, Mickten und Übigau in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts [50] im „Tarandischen Wald" holen. 1580 war es der Kurfürst gnädigst zufrieden, „weil den armen Leuten derzeit die Abfuhr des Holzes zu weit und beschwerlich ist“, daß sie das Holz künftig aus der Dresdnischen Heide holen dürften[189]. Zeitverlust kam sonst in der alten Zeit bei den bäuerlichen Zwangsverhältnissen kaum in Betracht.

Den Mahlzwang über das Dorf Kaditz übte seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts die Schiffmühle zu Kötzschenbroda. Sollte Zwangsgetreide im Winter vermahlen werden, so mußten die Kaditzer Bauern in die Hofmühle zu Plauen fahren. Kaditz war, wie wir sahen, in der günstigen Lage, daß sein Mahlzwangsquantum gering war, auch die Wege in die Mühlen waren noch erträglich, wenn auch die Hofmühle eine halbe Tagereise entlegen war. Schlimmer waren lange die Dörfer über der Heide daran; 1611 heißt es von ihnen, daß „viel arme Leute, Witben und Waisen über der Heiden und anderswo über zwo Meilen weges ihr Getreide, so sie mit ihrem sauern Blut und Schweiß, mit Spinnen und andrer schwerer Arbeit erarnen[190] und verdienen müssen“, in die Mühle zu Plauen bringen müssen. Noch 1642 waren die „Oberheidischen Dörfer“, darunter Reichenberg, Dippelsdorf u.a. in die Plauische Mühle gezwungen.

Die Entstehung des Mahlzwangs der Kötzschenbrodischen Mühle fällt in das 16. Jahrhundert. Schiffmühlen auf der Elbe werden bereits im 14. Jahrhundert genannt[191], spätestens zu Ende dieses Jahrhunderts bestand die Kötzschenbrodische Schiffmühle[192]. Im 16. Jahrhundert befand sie sich im Besitz der Gemeinde Kötzschenbroda, „als dieser aber der Gebrauch zu Gunsten der Gohliser und der Plauenschen Hofemühle 1569 verboten wurde“, verkaufte die Gemeinde 1575 die Mühle an den Kurfürsten[193]. Die alte Mühle zu Serkowitz sowie die Mühlen im Lößnitzgrund haben nie große Bedeutung besessen, da der Lößnitzbach nur im Frühjahr stärker Wasser führt. Der Gebrauch der Mühle war wie bei allen Amtsmühlen mit mancherlei Abgaben verbunden[194], drückender war häufig das Warten, [51] ehe der Mahlgast „gefördert“ wurde. Da die Einführung von Wagen erst 1771 versucht wurde, war das Metzen des Getreides häufig eine Sache des Beliebens, es war offenkundig, daß die Amtspachtmüller stärker als die übrigen Müller metzten[195]. Zu Anfang des 19. Jahrhunderts gelang es der Gemeinde Kaditz, sich dem Mahlzwang durch einen langwierigen Prozeß zu entziehen[196].

Der Mahlzwang war nicht der einzige Bann, welchem Kaditz unterlag, es kamen im Laufe der Zeit noch eine Reihe anderer hinzu. Zum Teil waren es uns fremdartig anmutende, scheinbar ganz Unbedeutendes betreffende Beschränkungen. Das Lumpensammeln auf den Dörfern war verpachtet und durfte nur von bestimmten Personen geübt werden[197], das Schweineschneiden war der amtlichen Aufsicht unterworfen[198], vom 18. Jahrhundert ab war auch die Musik verpachtet[199]. Eine Reihe von Vorschriften umzingelte den Bauer, wenn er seine Erzeugnisse zu Markte bringen wollte; er war einer zum Teil allerdings auch nützlichen Marktpolizei unterworfen, vor allem mußte er den Marktpfennig abführen[200].

c) Der Bauer.

Das Schlimmste war, daß der Bauer bei allen seinen Leistungen, mit allen seinen Diensten außerhalb des engen Kreises, in welchem er selbst schalten durfte, geringe Achtung genoß, ja daß diese Dienste ihn in der öffentlichen Achtung herabsetzten. Wenn ein Bauer der Dresdner Gegend, der bekannte Johann George Palitzsch, im 18. Jahrhundert in feierlicher Weise seiner außergewöhnlichen Eigenschaften wegen der Fronden enthoben wurde, so war dies eine Auszeichnung, die ihn zugleich über das Vorurteil hinweghob, das gegen den Fronbauer bestand[201].

Manche Übervorteilung und unrechtmäßige Forderung wurde damals gegen den Bauer versucht, und nicht immer gelang es, sie abzuwehren. Der Bauer, der in der Mühle gefördert sein wollte, der Bauer, der im Amte etwas erreichen wollte, sie alle, mochten [52] sie noch so klar im Rechte sein, konnten allerlei Zurücksetzungen oft nur ausweichen, indem sie gaben. Wie dreist zuweilen die Ungerechtigkeit auftrat, ersieht man daraus, daß 1589 der Prokuraturverwalter bei großer Teuerung dem kurfürstlichen Befehl zuwider Getreide an Bauern der Dresdner Gegend zu so hohen Preisen verkaufte, daß er am Scheffel bis zu 24 Groschen „hinterhielt und zur Ungebühr erzwang“ und daß er als Ratsverwandter zu Meißen um seines Vorteils willen einen Schein vom Rat zu Meißen erwirkte, um sich die Preise, welche er zur Deckung angab, bestätigen zu lassen[202].

Es waren noch immer die „armen Leute“ des Mittelalters, die in den Dörfern saßen, erst vom 17. Jahrhundert ab hob sich kräftiger ihr Selbstbewußtsein. Wie im 16. Jahrhundert zuweilen mit den Bauern umgegangen wurde, zeigt eine Klage zu Serkowitz, Schlagen und Stöcken war danach selbst in privatrechtlichen Streitigkeiten im Amte üblich[203]. Die naivste Begehrlichkeit trat dem Bauer schon in dem Forstknecht, der ihm Holz anweisen sollte[204], im Marktmeister und im Landknecht entgegen, sie wuchs zuweilen mit der Bedeutung des Amtes, welches der Fordernde inne hatte, und wurde Bedrückung.

So mußte der Bauer werden, wie er war, hart, mißtrauisch und dabei zur Vergeltung geneigt. Die Legende erzählt, daß der heilige Benno, als er bei Kaditz vor großer Wasserflut ein Kreuz geschlagen und trocken die Elbe durchfahren habe, einen Bauer unbemerkt als blinden Passagier mit hinübergenommen habe[205]: die Geschichte, die sich an dem listigen Betrug des Bauersmannes ergötzt, ist aus dem Herzen der Landbevölkerung gedichtet. Der Bauer war oft im Recht, wo er sich übervorteilt sah; so wurde auch er verschlagen und listig. Für Zinsleistungen suchte er gern das Mindestwertige heraus: „verrufene Geldsorten" und verdorbenes Getreide[206] waren [53] eine stehende Klage des Prokuraturamts wie andrer Ämter. Berühmt waren die Dörfer „über der Heide“ wegen ihrer mannigfachen Prellereien[207]; ärmer als die Bauern der Elbdörfer, waren ihre Bewohner bewandert in den Künsten, wie man frisch gestohlenes Holz mit Jauche alt färbt, wie man den Weinbergsbesitzern wertlose Waldstreu als guten Dünger verkauft, wie man das Amt betrügt – häufig lief es allerdings schlimm aus wie z. B. 1625 ein Handel zu Lindenau[208].

Trotz der größten Einfachheit in der Lebensweise konnte der Bauer oft kaum das Nötigste erschwingen – es war nicht zu verwundern, wenn er unbedenklich die Geleitsabgaben hinterzog, schmuggelte und paschte, soviel er konnte.

Aus diesen gedrückten Verhältnissen aber hat sich ein Bauernstand herausgearbeitet, der in seinen besten Vertretern manchen städtischen Namen in den Schatten stellt. Die Winkelschulen, die sich seit dem 17. Jahrhundert allenthalben in der Gegend, nicht zuletzt im Kaditzer Kirchspiel finden, sind, wie unbequem sie auch den Kirchschullehrern sein mochten, doch ein wertvolles Zeugnis für das Bildungsbedürfnis des Bauern. Die Grundlage seiner geistigen Bildung und seines gesamten Wirtschaftslebens ergab in gewissem Sinne der Kalender. An den Kalender schlossen sich in merkwürdiger Weise die besten Leistungen an, welche der damalige Bauernstand hervorbrachte. In mehreren gelehrten Bauern hat diese Entwicklung in der Dresdner Gegend Vertreter gefunden. Palitzsch ist das bekannteste Beispiel, näher bei Kaditz ist der gelehrte Bauer Ludwig zu Cossebaude, der 1715 bis 1760 lebte, zu nennen. Sie sind nur hervorragende Beispiele unter ihresgleichen. Ein Serkowitzer Kind, der Schlossermeister Bormann, der hochbetagt 1863 zu Dresden starb[209], [54] erbaute selbst ein Tellurium und ein großes seinerzeit vielbewundertes Planetarium; auch seine Bestrebungen sind völlig nur aus den Anregungen, welche er in seinem heimatlichen Dorfe empfangen hat, zu verstehen.

2. Hofleben.

Innerhalb des slawischen Hofes walteten Mächte, welche das Haus an seinem Orte beschirmten und hüteten. Die Kaditzer Überlieferung kennt noch jetzt in mehreren Höfen des Dorfes „Kubelchen“ (Koboldchen), Hausgeister, welche dem Besitzer hilfreich sind und ihm Segen bringen. Ursprünglich müssen sie in einem Winkel am Herde gehaust haben, später versetzte die Sage sie in dem Keller und an andere Orte des Hauses. Namentlich zwei Höfe des Dorfes sind es, von denen erzählt wird, daß Kubelchcn ihnen Glück brächten. Nachts, wenn es still im Dorf sei, höre man sie noch geschäftig mit den Milchäschen klappern.

a) Der Hof und sein Wert.

Der Herd hat zu Kaditz wie anderwärts ursprünglich den Mittelpunkt des Hauses gebildet. Bis in das 19. Jahrhundert behauptete er die Stelle, welche der in das Haus Tretende zuerst erblickte[210].

Über dem Herd befand sich der Rauchfang, eine Anlage, welcher die größte Aufmerksamkeit seitens der Gemeinde wie des Einzelnen zugewendet wurde[211]. Streng abgeschlossen war der einzelne Hof zu Kaditz, es bestand, vermutlich nach sehr altem Herkommen, eine Art Höfe- und Zaunrecht, das bei gewissen Gelegenheiten sich geltend machte. Wenn eine Hochzeitsgesellschaft zu Kaditz vor das Gehöft des Bräutigams zog und Einlaß forderte, wurde ihr nicht eher aufgetan, als bis über den Zaun gereichte Speisen verzehrt waren[212]. Selbst rückständiger Steuern wegen durfte der Hof nicht ohne Weiteres betreten werden. Handelte es sich aber um Besichtigung des [55] Rauchfangs, so war dem Richter und der Gemeinde unverwehrter Zutritt zu Haus und Hof zu gestatten[213].

Vom Herdplatz haben sich die übrigen Räume des Kaditzer Hauses nach und nach abgetrennt, oder sie sind, wenn man will, hinzugekommen. Die Ausbildung des Kaditzer Hauses knüpft sich höchst wahrscheinlich in der Frühzeit an die Ausbildung des sogenannten Sullers oder Söllers. Es war in einem Hause, in welchem der Herd mit umfänglichem Rauchabzug etwas Hergebrachtes und der Dörrung und Räucherung des Fleisches[214] wegen Unumgängliches war, ein bedeutender Schritt, wenn ein oberer Raum vom eigentlichen Herdraum abgetrennt wurde. Unter dem suller der Dresdner Gegend ist im Mittelalter vermutlich nichts andres als der Boden über dem Erdgeschoss zu verstehen[215]. Der Suller leitete die Entwicklung des Bauernhauses im Elbtal ein, die Ausbildung des Obergeschosses schloß sie ab. Über zwei Geschosse und den abschließenden Boden ist das Kaditzer Bauernhaus nicht hinaus gediehen, noch zu Ende des Mittelalters scheint es nur aus Erdgeschoß und Dachraum bestanden zu haben[216]. Im Obergeschoß bildete sich dann jener eigentümliche „Gang“ (s. Abbildung) heraus, der mit seinen offenen Bögen oder Balkenstellungen der Erscheinung des Kaditzer Hauses besonderen Reiz verleiht.

Der Dorfgrundriß war schon im Mittelalter derselbe wie heute. Das Dorf war um ein Geringes kürzer, aber die Verteilung der Höfe in zwei gleichlange Reihen auf beiden Seiten des gestreckten [56] Dorfangers (der „Gemeinde“) war dieselbe wie heute. Wer auf den Dorfplatz zu Kaditz kommt, tritt in einen mittelalterlichen Ring. Wenn dies die alten Gerichtsbücher nicht bezeugten, so würde es das älteste Kartenbild des Ortes, eine Skizze aus dem Beginn der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, erweisen[217]. Die Skizze ist nachweisbar sehr sorgfältig gefertigt; wenn auch die einzelnen Gehöfte darin nicht angedeutet sind, so ist doch die allgemeine Form

Kaditzer Bauernhaus (Nr. 23b) mit Gang.
Phot. von Ernst Thieme.

des Ortes deutlich wiedergegeben. Die Gehöfte selbst hatten in der älteren Zeit einen von dem heutigen abweichenden Grundriß. Wo heute 30 Höfe stehen, standen 1569 nur 21, 1547 nur 18 Höfe, der einzelne Hof war entsprechend breiter und die Anordnung der Gebäude um den Hof eine andere. Wahrscheinlich entsprach sie dem Bilde, welches einzelne erhaltene ältere Höfe in den Dörfern über der Heide Ende des 16. Jahrhunderts geben, mehrere Ställe und [57] wohl auch eine Badestube im Baumgarten[218] schufen ein mannigfaltigeres Bild des Hofes.

Die Entwicklung des Hofes zu Kaditz hängt zusammen mit der der sogenannten „Hufen in Dorfgütern“. Kaditz war gewachsen, statt der einen Dorfhufe, welche im Beginn der Hufenwirtschaft auf den Hof kam, ruhte in der späteren Zeit meist auch die Bewirtschaftung von Gleinischen und Vorwerksteilen auf den Höfen. Dies führte dazu, daß in Erbfällen die Dorfhufen („die Hufen in Dorfgütern“) geteilt wurden und zu jedem Teil, zu jeder Hälfte (denn über die Halbteilung der Dorfhufen ging man in Kaditz nicht hinaus) ein Gleinischer oder ein Vorwerksteil, meist beide zusammen, geschlagen wurden. Die Güter der Neuzeit bestehen danach im Durchschnitt aus einer halben Dorfhufe und einer halben Gleinischen Hufe oder aus einer halben Dorfhufe zusammen mit einer viertel Gleinischen Hufe und einem Vorwerksteil. Ein einziger Hof hat keinen Anteil in Dorfgütern, es ist dies ein von der alten Dorfverfassung abweichender Fall der jüngeren Entwicklung[219].

Mit der „Hufe in Dorfgütern“ mußte auch der Hof geteilt werden. Man rückte die Höfe nicht auseinander, man spaltete sie vom Dorfplatz aus in zwei gleiche Hälften. Gleichzeitig wurden sämtliche Fluranteile, welche der Hof in den vielen Schlägen der Dorfgüter besaß, der Länge nach in zwei Hälften geschieden[220].

Die Höfe wurden hierdurch eng, die Fluranteile schmal: es wurden Hofraithen geschaffen, die kaum noch die Bedingung des [58] Sachsenspiegels, daß als Hofstatt ein Raum verbleiben müsse, „da man einen Wagen innen gewenden möge“, erfüllten[221]. Das Kaditzer Dorfbild (s. Titelbild) entstand, die Höfe waren teilweise so eng, daß die Wagen zum Wenden in eine Lücke zwischen Scheune und Vordergebäuden gestoßen werden mußten. 1674 kauft Martin Findeisen, (jetzt Nr. 5) seinem Nachbar 6 Ellen in der Breite zu einem Scheunenbau ab, um sich aus seinem Hofe rühren zu können.

Der Wert eines solchen Hofes beruhte ganz vorwiegend in seinem Grundbesitz, in dem Platz am Dorfanger sowohl wie in den Äckern. Der Wert des Hauses kann nicht hoch angeschlagen werden. Wie ängstlich man auch über Feuer und Licht wachte, wenn der Hof dennoch, wie dies bei der engen Stellung so häufig reihenweise vorkam, niederbrannte, so war der Bauer, falls er sein Vieh und einiges

Kaditzer Gehöft (Nr. 17).

Gerät gerettet hatte, kaum viel ärmer als vorher. Über die schlimmste Zeit half die Unterstützung der Nachbardörfer hinweg. Stand das Gehöft, so war das Härteste getan und das Verlorene konnte eingeholt werden.

Den volkswirtschaftlichen Wert eines Hofes lernen wir nicht aus den Steuerverzeichnissen und den Käufen kennen, aber wir gewinnen aus beiden Anhalte. Bei einem Kornpreis von 10 Groschen für den Scheffel und bei einem Verkaufswert von einem Schock (60 Groschen) für das Stück Schlachtvieh belief sich der Gesamtertrag einer Kaditzer Hufe in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts auf 12 bis 15 Schock Groschen[222], 4 bis 5 Schock Reinertrag (die meist zur allmählichen Abtragung des Kaufgeldes an die Miterben aufgewendet [59] werden mußten) eingeschlossen. Der Reinertrag entsprach einem Verkaufswert von 80 bis 100 Schock[223]. Die erste Schätzung der Höfe, die uns überliefert ist, die zur Land- oder Türkensteuer, der sogenannten Schocksteuer, setzte den Wert eines Kaditzer Hufengutes auf ungefähr 40 Schock fest, das ganze Dorf mit seinen 28¼ steuernden Hufen versteuerte im Beginn des 17. Jahrhunderts 1212 Schock. Diese altertümliche Steuer gibt gewissermaßen nur eine unterste Grenze für den Wert vielleicht unter Abzug des für Saat und Brödung anzuschlagenden Betrags an[224]. Überraschend hoch sind auf der andern Seite die Kaufpreise für Kaditzer Güter zu Ausgang des 16. Jahrhunderts: die halbe Dorfhufe (mit Hof) wird für 600 bis 800 Gulden (= 200 Schock und darüber), ½ Hufe im Dorf und ½ Hufe auf Gleina mit Schiff und Geschirr, Wagen, Pflügen, Eggen 1598 für 1000 Gulden gehandelt[225]. Zweifellos ist die Steigerung der Kornpreise hier entscheidend gewesen[226]. Nicht alle Schwankungen der überaus beweglichen Getreidepreise spiegeln sich in den Güterkäufen wieder, aber so wie der Körnerbau den Hauptteil der Arbeit des Bauern in Anspruch nahm, so beruht auch der Wert und die Schätzung des Hofes zuerst und vor allem auf seinem Ertrag.

Vom Ende des 16. Jahrhunderts ab bleibt trotz der steigenden Getreidepreise der Verkaufspreis eines Hufengutes lange derselbe, allmählich schließt er sich dann aber etwa im 18. Jahrhundert der Steigerung an[227]. [60]

b) Die Hofwirtschaft (Hof und Markt).

Den Beginn der Hufenwirtschaft des sorbischen Bauern können wir uns nicht bescheiden genug vorstellen. Den Bedarf an Salz und einige andere geringe Bedürfnisse deckte er von auswärts, im übrigen war er in der Hauptsache auf sich angewiesen.

Er war sein eigner Baumeister[228]. Den Lehm zum „Kleiben" der Wände entnahm man noch zu Anfang des 19. Jahrhunderts den Lehmgruben am sogenannten Gleinenteich[229], einem längst verschwundenen Tümpel am Ausgang der Seewiesen. Auch bei ansehnlicheren Höfen findet sich noch Ende des 16. und im 17. Jahrhundert nur ein „gemauerter Fuß“[230].

Der Bauer war sein eigner Müller. Als 1606 in dem Kaditz gegenüber gelegenen Ort Kemnitz eine Mühle gebaut werden soll, sollen dort nur viertel und halbe Scheffel „als Weitz zu Grütze und das Korn einzeln“ vermahlen werden, „welches auch sonst uf den Handmühlen nicht verboten“[231]. Die ungemein beschwerliche Handmüllerei hat zu Kaditz sicher noch bei Beginn der Hufenwirtschaft bestanden. Die „Brödung“ der ältesten Zeit war für den Bauer zum großen Teil täglich bereitete Grütze, erst der Mahlzwang des 16. Jahrhunderts setzte der Handmüllerei in der Gegend ein Ende.

Der Bauer war sein eigner Pflugschmied. Im Mittelalter gab es Schmieden nur zu Kötzschenbroda[232] und Dresden. Die erste Schmiede der Kirchfahrt Kaditz wurde 1625[233] zu Serkowitz erbaut. [61] Man teilte damals der Schmiedeinnung zu Dresden die Errichtung mit und wartete einige Zeit auf Antwort; da keine kam, genehmigte das Amt die Errichtung. Der Pflug der Hufenwirtschaft war der Pflug mit Sech[234] und Schar, den wir als den deutschen kennen. Wann dieser Pflug zu Kaditz aufgekommen ist, wissen wir nicht, sicher war er in der ältesten Zeit nur mäßigen Anforderungen gewachsen. Der Bauer führte noch im 19. Jahrhundert auf dem Felde das „Pflugbeil“ zur Ausbesserung von Schäden stets mit sich, auf dem Felde wurde in alter Zeit „allezeit geflickt, geklappert, gebaut und gebessert“[235].

Der Bauer war sein eigner Wagner. Einen großen Teil seines Gerätes baute und besserte er selbst (noch im 16. Jahrhundert scheint der nächste Stellmacher der Wagner des Vorwerks Ostra gewesen zu sein). Wie es in diesen Dingen in alter Zeit stand, zeigen die Rügen von Langebrück[236], wo es heißt: „Zum Siebenden hat ein Jedlicher vor seine Behausung und zu seiner Nothdurft zu hauen Macht Geschirrholz als Achsen, Leitern, Bäume, Dachleitern usw.“

Der Bauer war sein eigner Bäcker, sein eigner Schlächter, sein eigner Brauer[237]. Es ließen sich noch eine Menge Verrichtungen aufführen, die alle von Haus aus und noch lange dem Bauern allein oblagen und jede für sich Geschicklichkeit erforderten. Eine Erleichterung bot ihm die Mithilfe der Nachbarn, mit denen er in der älteren Zeit ausnahmslos verwandt war, eine Ergänzung der sich immer mehr entwickelnde Marktverkehr. Auf den Markt sparte der Bauer manches, wie die Behandlung von Krankheiten, was uns heute unaufschiebbar dünkt, im übrigen suchte er sich selbst zu helfen[238].

[62] Der Markt war die Ergänzung des Hoflebens und blieb es bis in die neueste Zeit. Als Märkte kommen für Kaditz die zu Kötzschenbroda, Dresden, Eisenberg und Radeburg in Betracht. Auf diesen Märkten handelte der Bauer ein; er verkaufte nichts, es sei denn, daß er eine Kuh oder ein Schwein auf den Markt brachte. Seinen Absatz suchte er auf den Wochenmärkten und im gewöhnlichen Handelsverkehr.

Was nicht zur Brödung aufging, wurde verkauft. Das Korn suchte man schon früh in bessere Handelsform zu bringen. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts werden zu Kaditz Kornfähen und Fähmulden erwähnt[239].

Die Bewirtschaftung blieb lange auf dem mittelalterlichen Standpunkt stehen[240]. Entscheidend war namentlich die Art der Verhufung, welche dem einzelnen in der Feldwirtschaft die Hände band. Die ganze Einteilung gestattete dem einzelnen die Zufuhr zu seinem Besitz und die volle Nutzung desselben zum Teil nur unter Mitbenutzung fremden Grundes und Bodens. Gemeinsam pflügte, säte und erntete man[241]. Den Sämann kannte das Elbtal wohl nie anders als in der Gestalt, wie ihn das Siegel zu Trachau aus dem Anfang des 18. Jahrhunderts (1734) zeigt, mit dem Sätuch um den Leib[242]. Wenn der Flachs gesät wurde, warf man gern ein paar bunte Eier für die Kinder hinein, damit er gerate.

Beim Pflügen wurden zu Kaditz, soweit die Überlieferung zurückreicht, drei Pflugfahrten getan[243]. Zuerst ward das Feld mit dem Hakenpflug aufgebrochen, dann „mit der Nische gerührt“[244] [63] (mit einem stärkeren Haken schräg gepflügt)[245], zum Schluß zur Saat gepflügt. Das Härteste war die erste Fahrt, das „Stoppeln“, da eine scharfe Roggenstoppel selbst eiserne Sohlen zerstach (man pflügte barfuß).

Eine ganz eigentümliche Entwicklung nahmen die Weideverhältnisse[246]. Die Schweine und das Rindvieh trieb man in den Wald, die Pferde bedurften andrer ausgiebiger Weide. Zu Kaditz bestand schon im Mittelalter die Dreifelderwirtschaft, d. h. der Wechsel zwischen Wintersaat, Sommersaat und Brache: man hätte das Vieh auf der Stoppel hüten können, aber man hielt dies nicht für genügend. An die Stelle der „pascua“ traten die sogenannten Hegegräser – „und sollen die Heegegrase gehalten werden nach dem dritten Felde wie vor Alters“ – heißt es in den Kaditzer Rügen von 1657. Die Heegegräser waren keine besondre Kaditzer Einrichtung, sie waren weit verbreitet; aber sie weisen in der Flurentwicklung von Kaditz deutlich auf die älteren Zustände zurück.

Der Marktverkehr hatte in der älteren Zeit sehr unter der Unsicherheit der Straßen zu leiden[247]. Man schloß sich zusammen, um nach Dresden zu ziehen. Wie groß die Unsicherheit war, zeigten die häufig bei Kaditz vom Wasser ausgeworfenen Leichen, welche Schäden und Hiebe an Kopf und Gliedern hatten[248]. 1589 am 8. April ward abends 8 Uhr der alte Übigauer Richter Lorenz Vogel vor Altendresden erschlagen[249]. 1630 am 25. November ward der Richter von Trachau Mattes Patzig zwischen Dresden und Kaditz getötet[250].

c) Die Hofverfassung.

Bei Schließung der Ehe zu Kaditz war die wirtschaftliche Grundlage der erste Gegenstand der Unterredung. Der Ehe ging die Eheberedung voraus, die „im Beisein ehrlicher Leute“ erfolgen mußte. Noch die Konstitutionen Kurfürst Augusts setzen dies voraus. [64] Kein Hof ward schulden- oder lastenfrei übergeben. Die Form der Übergabe war der Kauf. Noch im 16. Jahrhundert wurden zu Kaditz, noch zu Beginn des 17. Jahrhunderts zu Trachau die Käufe im Beisein der ganzen Gemeinde – „sambt einer ganzen Gemeinde als Zeugen“[251] – abgeschlossen. „In Gegenwärtigkeit ihnen allen“[252] sind vor 1537 zu Serkowitz Bedingungen über einen Kauf vereinbart worden. Es ist dies ein Zug, der vielleicht mit auf die alte Versippung des Dorfs zurückweist. Die Käufe von Kaditz lassen sich an der Hand eines vermutlich 1545 angelegten Gerichtsbuchs bis 1538 zurück verfolgen[253]. Unzweifelhaft sind ältere Gerichtsbücher vorhanden gewesen, aber verloren gegangen[254].

Die gebräuchliche Form der Abfindung des alten Besitzers war der Kauf mit „Auszug“. Die Fragen des „Auszugs“ und der sogenannten Herberge haben die gesamte Entwicklung des Dorfs aufs tiefste beeinflußt, sie haben sogar die bauliche Entwicklung des Ortes in Mitleidenschaft gezogen. Die Auszugshäuser, welche die Höfe noch stärker beengten, sind ein merkwürdiges Zeugnis dafür. Auszugshäuschen baute schließlich selbst der kleine Häusler der umliegenden Dörfer. Es wäre für den Bauer das Letzte gewesen, wenn er sich bei fremden Leuten hätte Unterkunft suchen müssen, er erwirkte sich und den Seinen Herberge in dem übergebenen Gut und einen ausgezogenen Teil der Erträgnisse des Gutes aus. Und zwar ist in den Auszügen eine fortschreitende Entwicklung zu erkennen, welche von den Zuständen der Zeit, wo alles an einem Feuer saß, bis zu den ins peinliche gehenden Auszügen des 18. Jahrhunderts leitet[255]. Ging der Hof im Erbe, so hatte der jüngste [65] Sohn das nächste Anrecht auf den „Sitz". Ein Drittel des Kaufpreises entfiel auf die Mutter, zwei Drittel auf die Geschwister einschließlich des Käufers. Die Kür wurde besonders berichtigt. „1538 sind eins worden die Drobische um die väterlichen Güter und haben Merten, ihrem Bruder, die Hufe zu Kaditz für 85 Schock verkauft auf 14 Jahre bis auf den Jüngsten, welcher die Köre zum Gelde oder zum Gute hat“ (Hof 21 und 23a). 1555 kaufen die Brüder Urban und Lorenz Schumann die väterlichen Güter (Hof 5 und 7a). 10 gute Schock sollen sie ihrem jüngsten Bruder, der sich einem Handwerk zuwendet, für die Köre geben. „Wo ihm Gott helfe, daß er möchte ein Meister werden – so er aber in Gott verschieden oder gestorben wäre, so dürfen sie vor die Köre niemand weder Pfennig noch Heller geben.“ Die Sitte, daß der jüngste Sohn den Hof zu erben hatte, ist im ganzen Kirchspiel (z. B. zu Serkowitz 1569, zu Mickten 1634 usw.) nachweisbar, sie hat sich hier bis zur Neuzeit erhalten. Auch anderwärts ist sie gebräuchlich[256]

Mit dem Hof ward zugleich die nötige Fahrnis übergeben. Sie war bei der Schätzung zur Schocksteuer mit inbegriffen. Bei den Käufen aber wurden die nötigen Geräte (zum Pflügen und Schneiden, zum Dengeln und Dreschen, zum Füttern [die Futterfässer], zum Backen [die Backdöse, Backschüsseln], zur Beförderung [Wagen, Schiebbock, Hätsche[257], Reiff[258]] usw.) in der älteren Zeit besonders herausgehalten.

Völlig unterschieden von diesem Bestand des Hofes waren zwei Arten der Fahrnis, die im Rechtsleben eine besondre Stellung einnahmen: das Heergerät oder Heergewett und die Gerade. Wenn [66] es in den Gerichtsbüchern zuweilen heißt: nach sächsischem Recht und nach dieses Dorfs Gewohnheit, oder: nach landesüblichem sächsischen auch des Dorfs Serkowitz sonderbarem Recht[259], wenn also eine Art Eigenrecht der Dörfer hervorgehoben wird, so betrifft dies die beiden genannten Arten der Fahrnis. Das Heergerät war der Besitz des Bauers, den er als Mann, und zwar als heerpflichtiger Mann, aufweisen mußte, die Gerade war das besondre Eigentum der Frau. Ein Geradekauf zu Pieschen vom Jahr 1765 bezeichnet als Gerade-Stücken: eine Lade, Kleidung und Wäsche[260]. Der Kauf ist aus besondern Gründen unvollständig: es fehlen die Betten, die gewöhnlich den Stolz und wertvollsten Bestandteil der Gerade bildeten. Es fehlt auch jeder eigentliche Schmuck, hierin ist aber der Kauf dem Sachsenspiegel gegenüber nur darum unvollständig, weil einen eigentlichen Schmuck kein Weib aus dem Bauernstande der Kaditzer Kirchfahrt besaß[261]. Bänder und Mützen waren gewöhnlich die Prunkstücke der Gerade, in bescheidenem Maße entfaltete sich auch die Kunst an den Truhen und Laden, welche zur Gerade gehörten.

Zum Hof zählte außer Bauer und Bäuerin und den Kindern das Gesinde, gewöhnlich (bei einem Hufengut) aus einem, selten zwei Knechten und zwei Mägden bestehend. Die Laufbahn der Knechte begann mit ihrer Einstellung als „Pferdejunge“. Im Mittelalter wurden zur Bedienung des Pflugs mindestens zwei Menschen erfordert: ein Pflügender (der Bauer oder ein alter Knecht), der den Pflug am Sterz lenkte, und ein Treibender[262], der „Pferdejunge“, der das Zugtier am Zaum[263] führte und mit der Geißel antrieb. [67] Die Zurufe: hotte und schwuite[264], die noch heute bei älteren Bauern der Kirchfahrt für rechts und links üblich sind, stellten wohl in der älteren Zeit die Verbindung zwischen Pflüger und Treiber her, sie galten nicht wie heute dem Tier. Die Ausbildung eines Pferdejungen begann damit, daß er selbst gründlich das Fluchen erlernte, wegen dessen die Pferdejungen berühmt waren[265]. War der Pferdejunge Knecht geworden, so erhielt er einen nicht unbeträchtlichen Lohn, in seltenen Fällen (in Höfen, die des Bauern entbehrten) stieg er bis zum „Schirrmeister" empor.

An Gesinde hat es, soweit die Überlieferung zurückreicht, zu Kaditz nie gemangelt. Es war nicht nötig, daß der Kaditzer Bauer auf den Markt zu Dresden ging, wo sich das Gesinde verdingte, er hatte Angebot genug aus den Dörfern über der Heide. Es wirft ein gutes Licht auf das Dorf, daß das alte Gesinde an seiner Dienststätte hing; das Aushalten der Knechte zu Kaditz war sprichwörtlich.

Im Leben des Hofes wurzelte zum guten Teil das Leben der Gemeinde. Die Ereignisse, die einen Hof betrafen, waren Gemeindeangelegenheiten. An den Hochzeiten nahm das ganze Dorf teil. Das Gedeihen eines Hofes hing für die Nachbarschaft mit dem Gedeihen der ganzen Gemeinde zusammen und schwerlich würde Kaditz mit seinem enggefügten Gemeindeverband wüste Hufen, wie sie zu Pieschen beispielsweise noch zu Ausgang des Mittelalters vorkommen[266], in seiner Flur geduldet haben.


[68]

C. Die Gemeinde und ihre Schicksale bis zum 19. Jahrhundert.



1. Die Nachbarschaft.

Kaditz besaß im Ausgange des Mittelalters eine Eigentümlichkeit, welche so deutlich kaum ein andres Dorf aufweist: es war ein reines Bauerndorf. Es saß dort kein Handwerker, es war kein Kretscham im Ort, weder eine Schule noch eine besetzte Pfarrei waren da – die Nachbarschaft war unter sich.

Außerhalb der Nachbarschaft stand nur ein Mann, der eine eigne Wohnung im Dorfe hatte: der Hirt oder der Hutmann, wie er in den Dörfern hieß. Der Hutmann hütete die Schweine, das sonstige Vieh des Dorfes hütete die Jugend. Er trieb die Schweine östlich zum Dorf hinaus und um die eingeplankten „Kräuter“ die alte Triebe hinauf nach der Meißner Landstraße. Die Schweine sühlten sich dort im Gleinenteich und fanden in der bis dahin reichenden Eichenwaldung Futter. Der Hutmann erhielt als Entgelt einen „Schutt“ von der Gemeinde; „gleichergestalt muß der Herr Pfarrer von seinem Schwein-Viehe, was er vorm Hirten treibet, nachbarlich bezahlen und gebührend erschütten“, heißt es in der Festsetzung der „Pfarreinkünfte vom 11. August 1671“[267].

Der Hutmann war ein rüstiger Mann, der die Weinberge mit Mist beschickte und auf dem Pfarrgut Tagelöhnerdienst verrichtete[268]. Leicht war es nicht, die halbwilden Schweine zu hüten: 1598, den 25. September ungefähr um 2 Uhr nachmittags haben der Gemein Heerd Schweine zu Kaditz einen Knaben im Tännicht auf der Straße [69] zerbissen, so lautet eine Nachricht des Kirchenbuchs zu Kaditz. Der Hutmann, welcher die Aufsicht versäumt hatte, Matz Gärtner zu Kaditz, wurde gefänglich eingezogen, die Gemeinde mußte an den Vater des Getöteten, Peter Ganßauge zu Boxdorf, zur Buße ein ganzes Wehrgeld, 24 alte Schock, zahlen und Urteilgeld sowie Botenlohn obendrein geben.

Die Wohnung des Hutmanns befand sich am östlichen Ausgang des Dorfes. 1612 kaufte Gertraud, die Witwe Paul Schumanns zu Kaditz, das Hutmannshaus, brach es ab und erbaute einen Hof für ihren Sohn an seine Stelle[269]. Die Paul Schumannin war „ein halsstarrig böses Weib“, sie war „dem Pfarrer und Schulmeister verdrießlich und der Gemeinde ärgerlich“, doch scheint sie eine kräftige Tätigkeit entfaltet zu haben. Das Hutmannshaus wurde damals aus dem Dorffrieden hinausgerückt und stand fortan jenseits des „Neuen Weges“, der nach dem Tännicht führte[270].

a) Die Bauerschaft.

Die Bauerschaft bildete zu Kaditz seit alter Zeit ein festgeschlossenes Ganzes. Die „Nachbarn“, d. h. die Besitzer der „Dorfhufengüter“, waren einander gesellschaftlich völlig gleich — dem Richter kam nur in amtlichen Dingen eine bevorzugte Stellung zu — sie waren in der geschichtlichen Zeit ausnahmslos unter einander verwandt, und schon aus diesem Grunde bildete das Dorf einen Verband von außerordentlicher Festigkeit, von lebendiger Hilfsfreudigkeit und kräftigem Gemeinsinn. Man half dem Nachbar, man half über das Dorf, ja über das Kirchspiel hinaus. Zuweilen ward die Hilfsbereitschaft der Nachbarn auf harte Proben gestellt.

„1617 den 25. März ist eine große Feuersbrunst in der Gemeinde zu Radebeul entstanden, das das Volk gesamblt in der Kirchen gewesen und also innerhalb 5/4 stunden das ganze Dorf in die Asche gelegt worden bis uf Merten Adams scheune, welche unversehrt stehen blieben[271].“

„1672, am 27. Juni, schlug das Wetter in Lorenz Hoppens Scheune zu Serkowitz und hat das Feuer durch die Heftigkeit des [70] Windes dergestalt überhand genommen, daß binnen kurzer Zeit 2 Hüfner, 2 Dreiviertelhüfner, 3 Halbhüfner, 4 Gärtner und 8 Häusler abgebrannt und zu blutarmen Leuten gemacht worden[272].“

„Anno 1674 am 18. Aprilis, am heiligen Abend vorm Ostertage, nachmittags halben 2 Uhr schlug das Wetter bei Lorenz Hoppen zu Pieschen ein. Davon entstund eine erschreckliche Feuersnoth und brannte das Dorf auf beiden Seiten, und weil keine Rettung war, wurden innerhalb 5 Viertelstunden 41 Häuser, 28 Scheunen und andre nothwendige Gebäude mit vielem Vorrath jämmerlich in die Asche geleget, also daß nur 4 Wohnhäuser und 3 Scheunen im ganzen Dorfe stehen blieben[273].“

Zu Kaditz ist der größte geschichtliche Brand die Feuersbrunst vom 19. März 1818 gewesen, in welcher das ganze Dorf unterging. Brände, welche eine große Anzahl von Gütern vernichteten, ziehen sich zu Kaditz durch das ganze 18. Jahrhundert. 1701, am 1. Januar, brannte bei strenger Kälte der südöstliche Teil des Dorfes ab, 1712 die andere Hälfte der südlichen Dorfseite. 1760, 1763 und 1798 brachen Brände aus, welche große Teile des Dorfs vernichteten. 1760 war das Feuer durch Verschulden eines Marketenders des in Kaditz liegenden Truppenteils aufgegangen, 1798 waren einquartierte Stückknechte schuld gewesen. 1802 kam wiederum Feuer aus, wobei die Pfarre mit abbrannte[274].

In allen diesen Fällen suchte das Amt den Geschädigten beizustehen, doch kräftiger als Gestundungen und Steuernachlässe baute die Hilfe der Nachbarn die Dörfer wieder auf. Wenn die Gemeinden einander bei Bränden halfen, belegten sie es in feierlicher Dankform im 18. und 19. Jahrhundert mit Quittungen[275] – man zählte in schwerer Zeit auf die Hilfe der Nachbarn, sei es in Hafer, Stroh, Heu, Fuhren und Handarbeit, Geld oder Gut – man klopfte in schweren Fällen selbst bei entfernten Dörfern an; auf die Hilfe der Stadt scheint nicht gerechnet worden zu sein. Auch bei Überschwemmungen war die Nachbarschaft auf einander angewiesen: es kam zu den Zeiten, als es Keller zu Kaditz gab, vor, daß das Mauerwerk unter dem Druck des Wassers zusammenstürzte. Überflutungen durch [71] die Elbe sind überhaupt zu den am stärksten in das Leben der Gemeinde eingreifenden Ereignissen zu rechnen. Geschichtliche Nachrichten über Hochwasser in der Kaditzer Gegend finden sich aus den Jahren 1599, 1655, 1784 und 1799, von den Überschwemmungen des 19. Jahrhunderts, welche sich 1845 und 1890 über den größten Teil der Flur erstreckten, abgesehen. „1599 ist die Elbe so groß gewesen, das man hat von den Teichen (bei Serkowitz) naus um die Gleine fahren können“, heißt es im Kirchenbuch[276].

Die Nachbarschaft beruhte auf dem „Sitz“ im Dorf[277]; wer in den Auszug ging, verlor die Nachbarschaft, es sei denn, daß er sie auf Grund einzelner Besitzteile sich vorbehielt[278]. Die Verteilung des Besitzes in Vorwerksäcker, Poppitzhufen, Weinberge, Gleinen und Dorfhufen erleichterte dies; die alten Leute bewahrten sich zuweilen auch eine erstaunliche Rüstigkeit; am 13. September 1612 wurde der alte Andreas Drobisch begraben, „welcher von seinem Balken in der Scheune gefallen“. Er wirtschaftete noch immer, wiewohl er 89 Jahre weniger 12 Wochen war.

Jährlich viermal vereinigte sich seit alter Zeit die Nachbarschaft zu sogenannten Gcmeindebieren, die in späterer Zeit fast durchweg unter Darbietung von Wein abgehalten wurden. Das Wichtigste dieser Gemeindebiere war seit alter Zeit das Weihnachtsbier, das ursprünglich den zweiten Feiertag abgehalten worden zu sein scheint, später aber am dritten Feiertag beim Richter getrunken wurde. „Uff den andern weynachtsfeyertag nach der Mittagspredigt trinken Etliche gemeinen, so in die kirch Kaditz gehören, gemeine Bier“, [72] heißt es in den Visitationsakten für Kaditz 1578. Noch bis in die sechziger Jahre des 19. Jahrhunderts wurden dabei die alten, längst außer Kraft gesetzten Rügen des Dorfs verlesen; man hielt Weihnachten als Rügetag fest, an dem die Gemeinde für sich ohne amtlichen Bei- oder Vorsitz ihre alten Rechte erinnerte. An diesem Tage ward zugleich Rechnung über das Gemeindevermögen gehalten. Die Gemeinde besaß einen steuerfreien Grundbesitz, aus Hutungen und Wiesen bestehend, auf denen der Gemeindestier gehalten wurde. Das Amt hatte hierüber keine Gewalt, die Nutzung der sogenannten „Ochsenwiesen" und des Gemeindeviehs ging reihum[279].

Die übrigen Gemeindebiere wurden zur Fastnacht, im Herbst, wenn die Felder geräumt waren, beim sogenannten „Rainfest“[280] und zur Kirmes getrunken. Wer in die Nachbarschaft eintrat, mußte zu diesen Tagen das Bier, in späterer Zeit den Wein schaffen, als Ausgleich auch eine Barzahlung leisten. Als 1568 ein gewisser Zscheisewitz den Bischofsgarten besaß, kam er bei der Gemeinde um das Begräbnis als Nachbar für sich und diejenigen, die er in seinem Hofe möchte haben, ein, „hat der Gemeinde gegeben eine Tonne Bier und ein gut Schock dazu“[281]. Bis zum Jahre 1816 bestand der „Einkauf“ aus einer beträchtlichen Menge Weins; da 1816 der Wein sehr teuer und das Geld nach den Kriegsunruhen knapp war, wurde beschlossen, daß künftig nur zwei bis drei Kannen Kostewein nebst 30 Kannen „guten“ Weins zu liefern sowie 10 Taler bar von geborenen Kaditzern, 20 Taler von Einheiratenden einzuheben seien[282]. Die Trinkordnung überwachte der „Heimbürge“, der aus den jüngeren Nachbarn genommen wurde. Die Aufnahme ward seit dem 18. Jahrhundert im sogenannten „Nachbarbuch“ bezeugt. Die ältesten Nachbarbücher sind verloren gegangen, doch hat sich die Reihe bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts zurück herstellen lassen.

b) Handwerker und Häusler.

Die ersten Fremden, welche in diese abgeschlossene Banernschaft kamen, waren der Geistliche und der Lehrer. Mit dem Lehrer zog um 1585 zugleich der erste Handwerker in das Dorf ein: Andreas [73] Grießbach von Hain war Lehrer, Leineweber und Glaser von Beruf[283],er hat vielleicht diese Tätigkeit auch zu Kaditz gewerbsmäßig geübt. Von seinen Nachfolgern ist nichts derartiges zu erweisen. Erst zu Ende des 17. Jahrhunderts erscheint ein Schmied zu Kaditz, nachdem schon vorher (1595) auf dem sogenannten Bischofsgarten das Häuslerwesen Fuß gefaßt hat.

Am 15. September 1688 hatte der Reichspfennigmeister Ernst Dietrich Graf von Taube eine kurz vorher auf dem Grund und Boden des ihm gehörigen Serkowitzer Schenkengutes errichtete Schmiede an den Schmied Hans Greger verkauft[284]. Zu Serkowitz bestand bereits seit dem Anfang des 17. Jahrhunderts eine Schmiede, mit unverkennbarem Mißtrauen beobachtete die Serkowitzer Gemeinde die Errichtung der Schmiede, die man als eine Beeinträchtigung der Rechte der Gemeinde empfand. Zuerst band der Richter von Serkowitz mit dem neuen Schmiede an, indem er ihn mit Frondiensten belegte und ihm sodann, als er sich weigerte, Fronden zu leisten, die Exekution seitens des Amtes zuschickte[285]. Damals scheint auch die Nachbarschaft von Kaditz den Anstoß zur selbständigen Errichtung einer Schmiede empfangen zu haben. Schon am 30. Januar 1692 suchte die Gemeinde Kaditz um die Erlaubnis, selbst eine Schmiede für sich aufbauen zu dürfen, nach[286]. Sie gab dabei an, daß sie alles Nötige bereits angeschafft habe, daß sie bis jetzt meist zu Serkowitz und Kötzschenbroda in die Schmiede gegangen sei, daß dies aber namentlich dann für sie lästig sei, wenn das Vieh zur Winterszeit gut geschärft und beschlagen zu den Fronden nach Dresden müsse usw. Die Gemeinde bat um Erlaubnis zur Aufrichtung einer Gemeindeschmiede. Dem Gesuch wurde stattgegeben, bereits 1701 wird auch der Schmied zu Kaditz erwähnt[287], und 10 Jahre danach, am 20. November 1711, verkaufen Gerichte und sämtliche Gemeinde zu Kaditz die bisherige Gemeindeschmiede an den Schmied Christoph Bruchlitz für 160 Gulden meißnischer Währung[288].

[74] Zu ungefähr derselben Zeit, als der Schmied zu Kaditz seßhaft wurde, scheint auch ein Wagner und (bei dem Umfang des Weinbaues begreiflich) ein Böttcher dort sich angesiedelt zu haben[289]. Bei diesen drei Handwerken blieb die Entwicklung aber stehen – wie zahlreich sich in der Umgegend, zu Serkowitz, Radebeul, Pieschen usw., allerlei Handwerker, Zimmerleute, Glaser, Maurer, Schneider usw. ansiedelten[290], zu Kaditz läßt sich bis weit in das 19. Jahrhundert hinein ein andrer Nahrungszweig nicht nachweisen, ebensowenig wie das Häuslerwesen sich über die bescheidensten Anfänge hinaus entwickelt hat.

In den Nachbardörfern Serkowitz und Radebeul finden wir schon im 16. Jahrhundert die Ansätze zu einer starken Ausbildung des Häuslerwesens[291]. Hierzu trug unverkennbar auch der Weinbau der Gegend bei. Die sich immer mehr entwickelnden Weinberge der Lößnitz beanspruchten zahlreiche Arbeitskräfte und boten manchem, der sonst nur als Knecht sein Brot gefunden hätte, die Gelegenheit, als Winzer eine freiere Stellung einzunehmen. 1617 befanden sich zu Serkowitz 15 Bauernhöfe und 27 „eingebaute“ Häuser. Es wird aus diesem Jahre berichtet, daß auf Befehl des Kurfürsten der Feuersgefahr wegen „in etlichen umliegenden Dörfern“ Häuslerwohnungen wieder in Grund abgerissen werden mußten. Die besten Hufen, klagte man, würden durch Einbauten verdorben, es kam zwischen Bauern und Häuslern über Streitpunkten wie der Benutzung der Trift, dem Halten von Hühnern und Tauben, bis zu Schlägereien. Die Bauern von Serkowitz beschweren sich 1606, daß in solchen Häusern „heimliche Winkel gehalten, da man offt denket, sie sollten an ihrer Arbeit sein, so dirffen sie woll bei einander sein, toppelen, spielen undt (treiben) allerlei grobe Unzucht“[292].

Von solchen Gegensätzen spüren wir in Kaditz nichts. Die einzigen Häusler des Dorfs waren bis zur Neuzeit die am dringendsten benötigten Handwerker und die Besitzer von zwei bis drei Häuslernahrungen auf dem Bischofsgarten. Mit den nötigen Handwerkern war man selbst zu Serkowitz in Frieden ausgekommen, dem Schmied war 1626 gegen mäßiges Entgelt gemeinsame Trift mit den Bauern [75] eingeräumt worden[293]. Widerspruch hatte sich erst geregt, als der Graf von Taube eine Ausnahmestellung beanspruchte. Zu Kaditz nahm man ganz im Gegensatz zu andern Dörfern die Häusler, welche ihr Handwerk als Nebenwerk trieben, überdies meist Söhne des Dorfs waren, in die Nachbarschaft auf, man geleitete sie wie die andern Nachbarn zu Grabe, man richtete mit den Einwohnern des Bischofsgartens 1655 sogar deshalb einen „ewigen Kontrakt“ auf[294]. So bestand die Nachbarschaft zu Beginn des 19. Jahrhunderts aus 36 Teilnahmeberechtigten, den Besitzern von 30 Gütern und 6 Nahrungen.


2. Das Amtsdorf.
a) Der Richter und die Gemeinde.

Der Richter, wie wir ihn zu Kaditz in der geschichtlichen Zeit treffen, ist ein vom Gerichtsherrn nach Gefallen ernannter Vertreter der Gemeinde, dem vorwiegend Verwaltungsobliegenheiten zufallen. Die Zustände der älteren Zeit sind in der Kaditzer Gegend vielleicht unter kirchlichem Einfluß zugrunde gegangen, es findet sich nirgends eine Andeutung, daß auf gewissen Gütern eine erbliche Schöppen- oder Richterpflicht geruht habe. Jenseits der Elbe war dies mit Schöppengütern mehrfach der Fall, und über der Heide treffen wir das einzige erbliche Lehnrichtergut des Amts zu Langebrück[295]; in Kaditz ist nichts derartiges nachzuweisen. Als Beisitzer im Dorfgericht treffen wir zu Kaditz wie überall die Gerichtsschöppen an, Männer, welche die Ordnung im Dorf, nötigenfalls gegen den Richter, mit aufrecht zu erhalten hatten. Als 1644 der Richter Matz Findeisen eine hölzerne Laase nach seinem Bruder geworfen hatte, rügten es die Gerichte und brachten den Richter in Strafe[296].

Die Ernennung des Richters wie der Schöppen erfolgte durch den Erbgerichtsherrn. Ihm fielen in der älteren Zeit hauptsächlich [76] die Einkünfte des Dorfes zu; daß die Erhebung der dem Obergerichte gebührenden Bezüge durch den Büttel des Amts erfolgen konnte, dafür bietet Gleina ein Beispiel. Die Amtsdauer des Richters währte, solange ihn das Amt forderte und solange er kräftig genug war, seine Pflichten zu erfüllen. Asmus Findeisen, der 1565 starb, war „lange Zeit Richter gewesen“[297]. Burkhardt Drobisch, der am 16. Februar 1621 im Alter von 58 Jahren starb, war 4 Jahre Schöppe und 20 Jahre Richter gewesen.

Die Wege und Verläge, die sogenannten Steuerbotenzechen, mußten den Richtern von der Gemeinde vergütet werden, auch die auswärtigen Besitzer, welche Äcker im Vorwerk, in den Gleinen oder auf dem Rodelande hatten, wurden dazu herangezogen; nur wer ausschließlich ein Stück Weinbergsland in Kaditzer Flur hatte, blieb frei. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts verwendete man die Einkünfte des Kommunreihe-Wein-, Bier- und Branntweinschanks in Höhe von 15 bis 20 Talern dazu, die Forderungen der Richter zu decken, das Fehlende mußte von der Gemeinde nach den Baustätten herausgebracht werden. Diese Abgabe hieß der Reihe-Groschen. In der älteren Zeit behielten in den Dörfern um Kaditz die Richter einen Teil der Oblegien der Prokuratur als Vergütung für ihr Amt inne: „Achtzehn Hühner behalten die Richter inne, haben die Herren vor Amts halben noch gelassen als Mickten, Radebeul, Serkowitz und Skässgen“, heißt es 1545[298].

Mit der Entwicklung des Amtsdorfs Kaditz vollzog sich eine Veränderung in der Stellung des Richters. Die Erbgefälle traten zurück gegenüber den immer beträchtlicher auftretenden Forderungen des Amtes. Nach dem Dreißigjährigen Kriege finden wir zu Kaditz wie zu Mickten, Löbtau[299] und andern Dörfern der Prokuratur einen „Meißen-Richter“, d. h. einen Richter, welcher vom Prokuraturamt Meißen als Erbgerichtsherrn bestellt wurde, und einen „Dresdnischen Amtsrichter“, oder kurz „Amtsrichter“, den das Amt Dresden bestellte. Martin Schumann der niedere wird 1707 im Kirchenbuch Dresdnischer Amtsrichter allhier zu Kaditz genannt, nach ihm werden [77] andere ausgeführt. Der eigentliche Richter des Dorfs blieb aber der „Meißen-Richter“. Als am 28. Mai 1836 die Erbgerichtsbarkeit des Prokuraturamts auch für Kaditz aufgehoben wurde, erlosch der Name des Meißen-Richters, Kaditz stand von da ab ausschließlich unter dem Justizamt Dresden.

Dem Richter stand eine gewisse Strafgewalt zu; das Wohl und Wehe des Dorfs war ihm in jeder Hinsicht nahegelegt. Friedensgebot bei Streitigkeiten, Verhütung von Feuersbrünsten, Unterdrückung leichtsinnigen Spielens und anderes mehr war seine Pflicht. Als 1689 der Pfarrer Böhme sich beklagte, daß keine Wehemütter in der Kirchfahrt zu finden seien, entschied das Amt: die Richter sollen dafür sorgen. Vom Richter wurden die Fronden geordnet; war das Dorf lässig, so meldete sich der Landknecht, schlimmstenfalls war als „Einlager“ die militärische Exekution zu erwarten.

Die Gemeinde wurde Gehöft für Gehöft zusammengerufen. Sie trat, soweit nicht besondre Umstände die Versammlung beim Richter erforderten, unter freiem Himmel zusammen. Wer „nach beschehenem Zusammenrufen in einer halben Stunde bei der Gemeinde sich nicht einfand“, mußte einen Groschen Kür erlegen. 1798 ward dies dahin abgeändert, daß jeder binnen einer Viertelstunde sich einzufinden hatte[300].

Der Ort der Versammlung war der ursprünglich wahrscheinlich auch zu Kaditz wie in den andern Dörfern der Kirchfahrt mit Steinbänken für den Richter und die Schöppen versehene Dorfanger.

Die Ereignisse, welche das Zusammenrufen der Gemeinde erfordern konnten, waren mannigfacher Art. Alltägliche Geschäfte wie die Ankündigung von „Förstereien“ (von Holzverkäufen), die Einhebung von Steuern und dergleichen mußten hier ebensowohl Erledigung finden wie ausnahmsweise Forderungen des Amts. Eine Zeitlang mußte das Dorf Tauben in den Fasanengarten zu Ostra liefern[301], vor dem Dreißigjährigen Kriege hatte es öfter Postdienste zu leisten[302], nach Hochwasser wurde die Gemeinde zu Besserungen der Straßen herangezogen[303].

Die Schöppen und jeder Nachbar waren verpflichtet, mit über die Ordnung in Dorf und Feld zu wachen: 1677 hat Georg Förster [78] von Kötitz 5 Gulden 15 gr. Strafe in das Amt zahlen müssen, weil er George Dornen von Katitz, als er ihn wegen unbefugten Fahrens pfänden wollen, mit dem Reithel geschlagen und am Kopfe, beschädiget[304].

In welcher Weise im Mittelalter nach Überschwemmungen die Feldordnung in manchen Teilen der Flur wieder hergestellt wurde, ist nicht bekannt, spätestens vor dem Dreißigjährigen Kriege muß auch zu Kaditz die Versteinung der ganzen Flur durchgeführt gewesen

Der "Kreis" in Radebeul im 17. Jahrh.
Gez. nach HStA. IX, II Nr. 17.
Die Gehöfte sind nach dem heutigen Stande ergänzt.


sein. Das Pfarrgut wird bereits im 16. Jahrhundert im Gegensatz zu Coswig und Reichenberg als wohlverraint bezeichnet[305]. Bei Verrainungen der an Kaditz angrenzenden Teile von Mickten und Übigau[306] und der kurfürstlichen Heide[307] wird zu dieser Zeit schon von alten Rainsteinen oder von „alten Mahlsteinen“, die allerdings nur die Mark der Dörfer bezeichneten, gesprochen. Innerhalb der Flur selbst behalf man sich zu Kaditz neben der Versteinung bis in das 19. Jahrhundert noch mit den „Rainfesten“: man schritt die Felder im Herbst ab und stellte in Gegenwart der Nachbarn Abweichungen fest. Die [79] Rainfeste spiegeln sich in den straffen Linien des Kaditzer Flurbildes wieder.

Zu Beginn des 18. Jahrhunderts treten in den Gemeinden der Kirchfahrt die ersten Nachrichten über eine bestimmte Regelung des Feuerlöschwesens auf. Auf dem Gerichtstage zu Kaditz im Jahre 1727 wird bestimmt, daß Hausgenossen, welche Weinschank zu Kaditz halten wollen, 12 Groschen in die Gemeinde zu entrichten haben, „und soll dieses von dem Weinschank gesammelte Geld zu Unterhaltung des Feuer-Geräths angewendet werden[308]“. Unter dem Feuergerät dürfte eine der alten Stoßspritzen, wie eine solche 1728 von der Gemeinde zu Mickten angekauft wurde [309], zu verstehen sein. Vorher hatte man wenigstens die Anlegung von Dorftümpeln, deren es zuletzt vier im Dorfe gab, die Anpflanzung von Linden auf dem Anger und in den Gehöften zur Verhütung des Überspringens des Feuers und das Halten von Feuerleitern als unbedingt nötig erachtet, um größere Brände zu verhindern. Schon in der alten Zeit durfte der Richter mit den Nachbarn die Gehöfte von Zeit zu Zeit zur Besichtigung der Rauchfänge und zur Herbeiführung ihrer Reinigung betreten. „Und dieweil bei der Pfarre viel Feuer gehalten werden, wobei eine Besichtigung von Nöthen und Feuersgefahr vorhanden zustehet, muß der Herr Pfarrer die Reinigung halten“, heißt es 1671[310].

Nach umfangreicheren Bränden fand in fast allen Fällen eine amtliche Besichtigung der Brandstellen durch das Prokuraturamt und eine Untersuchung statt. Ergebnisse förderten diese amtlichen Schritte, wenn die Ursache sich nicht unmittelbar ergab, niemals zutage.

Das amtliche Verfahren in allen Verwaltungssachen war in der alten Zeit, bei aller Einfachheit der Verhältnisse, schwerfällig. Die Entlegenheit eines Ortes von dem Sitze des übergeordneten Amtes verstärkte diese Schwerfälligkeit noch. Boten liefen von der Prokuratur Meißen besondre „Kurse“, 1544 zahlte das Amt 3 Groschen Botenlohn für den „Kursch an der Elben Brockwitz, Coswig, Serkowitz[311]“. Häufig wurden die Richter von Kaditz und Mickten nach Meißen erfordert und mußten dabei den ganzen Tag vom Dorfe abwesend sein.

[80] Die Freiheit von Fronden war für den Richter eine Notwendigkeit, aber kaum eine Entschädigung. Die Schriftstücke und Bücher über alle wichtigeren Geimeindeangelegenheiten wurden mit dem Barvermögen der Gemeinde in der eisenbeschlagenen Gemeindelade aufbewahrt; war Richterwechsel, so wanderte die Lade vom Gehöft des alten zum neuen Richter[312].

b) Kaditz und die Lößnitz.

In einem besonderen Verhältnis stand das Dorf zu der sogenannten Hoflößnitz. Schon im 15. Jahrhundert befanden sich zahlreiche Weinberge der heutigen Niederlößnitz und ihrer Umgebung in Kaditzer Besitz. Das Erbbuch des Amtes Dresden von 1547 und das alte Gerichtsbuch des Dorfes zeigen dies. Diese Beziehungen wurden mit der Ausbreitung des Weinbaues noch stärker. Die Kirchfahrt erweiterte sich durch die Rodungen, welche in der Lößnitz sowohl wie in den Trachenbergen vorgenommen wurden, die Bewirtschaftung der einzelnen Höfe veränderte sich, selbst die Baulichkeiten erfuhren eine Erweiterung durch die Pressen, die in jeden Kaditzer Hof eingebaut wurden, – die Lößnitz mit ihren weiten Weinbergsgeländen beeinflußte die Kaditzer Verhältnisse in ganz andrer Weise, als es die wenigen Weinberge bei Kaditz selbst je hätten tun können.

1602 bitten der Pirschmeister Hans Gastel und der Oberförster Martin Günter um Überlassung eines Teils des damals vor den Lößnitzbergen liegenden Gehölzes. Der Kurfürst, so hoffen sie, werde ihnen willfahren, „inmaßen auch allbereit der Schulmeister zu Kaditz, welcher Euer Churfürstlichen Gnaden vielweniger dem ganzen Hochlöblichen Hause Sachsen niemals gedient, auch kein Diener nicht ist, sich unterstanden und nach 6 Scheffeln gleichfalls um den Grund und Boden und das darauf stehende Gehölz angehalten[313]“.

[81]

Im 18. Jahrhundert hießen Weinberge in der Lößnitz östlich von der sogenannten Hoflößnitz „in Kaditzer Flur“[314], benachbarte Weinberge (zwischen dem Straken und dem „Rabenstein“) hießen „in Micktner Flur“ und wurden noch im 19. Jahrhundert zu diesem Gemeindeverband gerechnet[315]. Es beruht dies auf einem Gebrauch, wonach die Gefälle von diesen Weinbergen mit den Gefällen der Dörfer Kaditz, Mickten, Radebeul u. a. zusammen an das Amt abgeführt wurden.

In der Lößnitz hatten schon Kurfürst August und Christian I. eifrig Weinbau getrieben, die Johann George setzten dies fort. Wenn der Hof sich zur Weinlese in dem um die Mitte des 17. Jahrhunderts entstandenen kurfürstlichen Lustschloß, der sogenannten Hoflößnitz, erhob, traten die Staatsgeschäfte zurück. Der kurfürstliche Amtsschreiber Barthol Prasser ließ dringende Geschäfte im Stich und nahm lieber an der Weinlese teil, als daß er sich (z. B. am 12. Oktober 1640) an einer Exekution gegen Steuerrestanten beteiligt hätte[316].

Noch im 16. Jahrhundert war, wie es scheint, Kaditz zu den kurfürstlichen Weinbergen in ein besondres Verhältnis getreten. Das Erbbuch des Amts Dresden von 1547 erwähnt Fronden, welche das Dorf für die Weinberge des Amts zu leisten hatte. Die Dienste erstreckten sich für Kaditz wie für andre Dörfer auf die Anfuhr von Pfählen und Planken; die umfangreichen Zufuhren an Dünger, der für die Weinberge nötig war und später unter Kurfürst August von dem neuangelegten Viehhof Kreier im Friedewald geholt wurde, berührten Kaditz nach dem Erbbuch nicht. Dagegen läßt sich bereits aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts nachweisen, daß es Mostfuhren an den Hof zu bringen hatte. In den Intraden des Amts Dresden von 1644 bis 1645 finden sich 14 Gulden verrechnet für „14 scheffel grob Mehl zu 1 fl., so den Amtsuntertanen zu Kaditz gegen 294 Eimer neuen Wein, so Anno 1643 und 1644 erwachsen, aus der Lößnitzweinpresse in die kurfürstliche Zeughauskellerei anzuführen von jedem 1 gr. statt geldes abgefolget worden“. Dieser Betrag von 1 Gr. für den Eimer findet sich auch an andrer Stelle verrechnet. Es bestand zu Kaditz die Überlieferung, daß der „Hofemost“ ursprünglich [82] von allen diesseits der Elbe liegenden Orten Pieschen, Trachau, Kaditz, Übigau, Radebeul, Serkowitz, Kötzschenbroda, Naundorf und Zitzschewitz habe ab- und angefahren werden müssen, daß es aber, da die Gemeinden wie die Bergverwaltung einfachere Verhältnisse hätten schaffen wollen, vor alten Zeiten zu einem Vergleich gekommen sei, wonach Kaditz die Most- und Weinfuhren allein übernommen und fortan ununterbrochen gefahren habe. Als die Mostfuhre 1844 abgelöst wurde, bezog sich das Amt auf einen kurfürstlichen Befehl vom 6. Oktober 1651, worin diese Ordnung festgestellt worden sei. Die Gemeinde Kaditz, heißt es, habe die Mostfuhren unter der Bedingung allein übernommen, daß das Dorf der Düngerfuhren vor andern Ortschaften enthoben sei, auch den Fuhrleuten für einen Eimer Most 1 Groschen gereicht werde[317].

Dieses Verhältnis führte zu einer sehr wechselnden Belastung es Dorfes, da in der Hoflößnitz zuweilen viel, zuweilen wenig oder gar kein Wein erwuchs. Als Durchschnitt wurde bei der Ablösung jährlich 60 Faß angenommen[318]. In Jahren wie nach 1713, wo 2451/2 Faß Most gefahren werden mußten, mögen die Kaditzer nur gedrückt der Fürbitte gelauscht haben, welche der Pfarrer sonntäglich für das Gedeihen der kurfürstlichen Weinberge abstattete und wofür er ein jährliches Mostdeputat zu empfangen hatte[319] . Jedenfalls war die Mostfuhre ihrem Kerne nach eine Frone. Es gelangte dies noch 1844 dadurch zum Ausdruck, daß die Gemeinde ihre Ablösung mit 300 Thalern (= 12 Thaler jährliche Rente) erkaufte. Im 18. und im Beginn des 19. Jahrhunderts waren für die Mostfuhren nicht nur 1 Gr. auf den Eimer (6 Gr. auf das Faß) vergütet worden, es waren auf das ganze Jahr drei Wochen der sogenannten Schuttfronfuhre abgerechnet und außerdem jedem Fuhrmann „auf höheren Befehl“ eine Pinte Wein (etwa 3/4 Dresdner Kanne) verabfolgt worden. Vielleicht sind dies gegenüber dem sinkenden Geldwert spätere Erleichterungen gewesen.

Durch die Mostfuhren war das Dorf auf das Engste mit dem Gedeihen der kurfürstlichen Lößnitz und mit der Entwicklung des Weinbaus verknüpft. Auch durch andre Beziehungen war dies der [83] Fall. Daß die Geistlichen zu Kaditz der Entwicklung der Lößnitz nicht gleichgültig gegenüberstanden, erhellt daraus, daß sie mit dem Pfarrer von Reichenberg in langdauernde Streitigkeiten über die Zugehörigkeit der verschiedenen Weinbergsfluren zu den Kirchfahrten Kaditz oder Reichenberg verwickelt wurden. Durch Verordnungen des Oberkonsistoriums vom 7. Juli 1734 und 8. Juli 1735 wurde entschieden, daß die „unter der Bach liegenden“ Weinberge und die Hoflößnitz nach Kötzschenbroda, die „Wachsbleiche“, der Dietrichsche Weinberg[320] und die Obergasse in der Lößnitz nebst Straakenberg nach Reichenberg, alle übrigen Weinberge der Lößnitz aber in die Kirchfahrt Kaditz gehörten. Die Entscheidung umfaßte auch der Frau von Benkendorf schriftsäßiges Weinbergsgut zum „Wilden Mann und dasige Untertanen“, welche ebenfalls der Kirchfahrt Kaditz zugewiesen wurden[321].

c) Kriegswesen und Kriegszeiten.

Durch die Kaditzer Flur führte bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts die Straße von Dresden nach Meißen. Diese Lage hat es mit sich gebracht, daß Kaditz öfter von Kriegsvolk berührt worden ist, als beispielsweise die Orte über der Heide.

Eigne kriegerische Tätigkeit konnte das Dorf nur im Verband des Amts entfalten. Es hatte im Kriegsfall wehrfähige Männer zu stellen und mit den Nachbardörfern einen Heerfahrtswagen auszurüsten. Für die Heeresfolge bürgten dem Amt die Herren, d. h. das Domkapitel von Meißen; den Heerfahrtswagen stellten zehn Dörfer zusammen: Kötzschenbroda, Naundorf, Zitzschewig, Serkowitz, Radebeul, Kaditz, Lindenau, Mickten, Pieschen und Trachau[322]. Noch vor dem Dreißigjährigen Kriege wurde das Dorf mit allen Dörfern des Amts zusammen gemustert[323], die Pflege der Wehrtüchtigkeit des Dorfes lag bis zu dieser Zeit dem Richter und als seinem Stellvertreter wahrscheinlich dem Heimbürgen ob. Als freilich am Ende des 18. Jahrhunderts eine Musterung der Mannschaft zu Kaditz vorgenommen wurde, da war der Bauer dem Waffenhandwerk entfremdet, es galt damals nicht als Ehre, Soldat zu sein. Es gibt kaum etwas Seltsameres, als das Aktenblatt, auf welchem die Ausflüchte, [84] mit denen sich Mann für Mann 1796 zu Kaditz der Wehrpflicht zu entziehen suchte, verzeichnet sind[324]. Zum Soldatenstand hatte keiner im Dorfe Lust, wiewohl im 18. Jahrhundert schon geraume Zeit Jahr für Jahr zu Kaditz Artillerie im Quartier lag[325].

Häufig hatte das Dorf schon in früher Zeit Gelegenheit, die Schicksale des Kriegs als leidender Teil auszukosten. Es lag nicht im Wesen der älteren Zeit, die Kriegführung schonend einzurichten, und es machte wenig Unterschied, ob der Zug durch Freundes- oder Feindesland ging. „Eyme boten gein Miessin 2 gr., dem voite geschriben, daz her bestellen solde, daz die in die herfart czihen solden, den wynbern nicht schaden solden“, steht in der Dresdner Kämmereirechnung von 1435[326] – es war das eigne Kriegsvolk, vor dem der Dresdner Rat auf der Straße zwischen Dresden und Meißen Sorge trug.

Wie es im 16. Jahrhundert stand, erhellt beispielsweise aus der Klage bei Gelegenheit der Visitation von 1555 im benachbarten Kötzschenbroda: „Bücher sind in verlaufener Kriegszeit, da dem Pfarrherrn alles genommen, auch mit hinwegkommen, bis auf eine lateinische Biblia“. Zu Ende des Jahrhunderts klagt der Wirt des Serkowitzer Kretschams, daß er „sonderlich des hindurchgereiseten Kriegsvolks“ wegen in großen Schaden gekommen sei[327]. Es waren entlassene Truppen, die aus dem Türkenkrieg kamen und von denen am 20. Dezember 1597 ein Feldwebel im Kretscham starb. Mit ihnen kam die „ungarische Seuche“, an der Paul Schumann zu Kaditz starb.

Waren die Kriegsläufte des 16. Jahrhunderts in ihrer Dauer für die Kaditzer Gegend nur kurz, so kam mit dem zweiten Drittel des 17. Jahrhunderts eine Zeit langer und unausgesetzter Beunruhigung über die Pflege. Der Beginn dieser Bedrängnisse fällt in das Jahr 1632. 1632 „ist der erwachsene Wein durch die Armee, weil sie vom Holcken hinüber getrieben und an der Elbe hinunter einquartiert worden, fast alles weg gefressen und hinweg gestohlen worden“[328]. Diese Truppen bildeten eine schwere Belästigung für die Gegend. Als der Schreiber des Prokuraturamts am 8. Oktober [85] von Meißen noch Dresden reiste, wurde er von dem kursächsischen Volke „einmal bei Zitzschewig, das andre Mal im Tännicht (bei Kaditz) hart angestrengt“[329]. Wie die Truppen mit den Bauern verfuhren, mag man daraus ersehen, daß es zu blutigen Kämpfen kam, in denen zu Rähnitz zwei Einspennige (d. h. Berittene) aus dem Altenburgischen Regiment, die zu Radebeul lagen, von den Bauern erschlagen wurden. Die Kompagnie schaffte sie nach Kaditz, wo sie begraben wurden[330]. Zahllose Flüchtlinge kamen mit den Truppen und mit ihnen die Pest, die auch schon 1626, vermutlich durch böhmische Exulanten, in das Kirchspiel getragen worden war. 1635 lagen sächsische Völker von neuem in der Kirchfahrt, zu Serkowitz gingen damals 12 Höfe in Flammen auf, Kaditz, Mickten und Radebeul blieben unversehrt[331]. Am stärksten wurde die Gegend und mit ihr wahrscheinlich auch das Dorf Kaditz im Jahre 1637 betroffen, als die Schweden den ganzen Norden des Amtes Dresden heimsuchten. Den Neudorfern ging damals die Gemeindelade verloren[332], zu Klotzsche ging das Schenkengut[333], zu Lausa die Pfarre mit andern Gebäuden in Flammen auf, Kötzschenbroda wurde niedergebrannt. Was dabei vom Kurfürsten selbst an Kriegssteuern verlangt wurde, ergibt sich aus einer Übersicht, die nach Beendigung des Krieges ausgestellt wurde[334]: Zu welcher Zeit die Land- und Kriegssteuer allhier zu Dresden angelegt wurde. Kriegsanlage: Contribution ao. 1614 jeden Termin 2 gr.; Extraordinaire Anlage v. 1626 vom Schock 2 gr. .... Defensions-Contribution vom Schock 2 gr. und das Getreide Jacobi Martini 1631 und Lichtmeß 1632; Servise von H. Gen. Major Tauben ao. 1637; Römerzug vom Schock 2 gr. ao. 1638; Römerzug vom Schock 7 ₰ ao. 1639; Kriegs- 3 ₰ Steuer 1640; Auslösung ao. 1646; Abdankungsgeld für die kurfürstl. Sächs. Kriegsvölker 1650; Stillstandsanlagen 1645, 1646 usw.

Der „Römerzug", der hier aufgeführt wird, erscheint häufig in den Akten der Zeit; er scheint die Dörfer besonders gedrückt zu haben, denn wiederholt wird gerade diese Steuer hervorgehoben[335]. [86] Die Steuern mußten oft gestundet werden, die Steuerregister führen hierin eine beredte Sprache.

Wie von vielen sächsischen Orten die Kaiserlichen 1643 zur Zeit der Belagerung von Freiberg durch die Schweden starken Zulauf erhielten, so scheint auch aus den Elbdörfern mancher sich damals gegen die Schweden haben werben zu lassen. Am 16. Januar 1643 erscheint Hans Schumann aus Kaditz mit dem kaiserlichen Feldwebel Heinrich Schmidt und einem Soldaten Martin Vogel unerfordert vor dem Prokuraturverwalter, um über sein Erbteil von 100 Gulden Verfügung zu treffen. „Indem ich mich aber in das Kriegswesen begeben und gebrauchen lassen“, erklärt er, „habe ich mich mit Vernunft bedacht, auch ohne Zunötigung ein richtiges Testament wegen der 100 Gulden aufgerichtet vor den Kaititzer Gerichten“. Schumann will, „wenn er wieder anhergelangt, sich der 100 Gulden wieder anmaaßen“, sonst vermacht er sie seinem Bruder und den Kindern seines Vormunds[336]. Schon 1636 hatte ein Drobisch von Kaditz unter kaiserlichen und schwedischen Fahnen gedient[337], wahrscheinlich stammt auch der obengenannte Martin Vogel aus der Kirchfahrt Kaditz.

Noch einmal kam der Schwede in die Lößnitz. 1706 ward eine hohe Kontribution, der „Schwedische Aufwand“, auf die Lößnitz gelegt[338], es wird 1713 berichtet, „wie denn die Serkowitzer Gemeinde auch bei der Schweden Anwesenheit wegen Herrn Sekretair Lingken seinen Weinbergsschocken, weiln er in der Bezahlung säumig sich erwiesen, zu etlichen malen die schwedische Exekution leiden müssen“[339]. 1745 lag der Kommandant des Bayreuthischen Dragonerregiments General von Schwerin auf der Pfarre zu Kaditz[340].

Im Jahre 1753 fand ein großes „Campement“ der sächsischen Armee im Kirchspiel statt, wobei eine beträchtliche Anzahl Soldaten, darunter ein Fahnenjunker, verstarben und zu Kaditz bestattet wurden[341]. Eine schwere Zeit brach mit dem Siebenjährigen Kriege über die Orte herein. Der König von Preußen behandelte Sachsen wie seine eignen Staaten. Alles wurde verlangt: Stroh, Brode, Vorspannung[342], [87] Schanzgräber, vor allem Rekruten. Eine Flut von preußischen Vorschriften überschwemmte 1757 die Gegend: Ordre zur Gestellung der jungen Mannschaft, Prolongierung des Pardons für die sächsischen Deserteurs, Ausfuhr des Getreides, Aufzeichnung des ermangelnden Sommersamens usw[343]. In dieser Zeit, 1757/58, erscheinen auch in den Rechnungen des Religionamts Lieferungen nach „Magazinhufen“. Zu Kaditz waren die Magazinhufen gleich den alten Hufen, das Pfarrgut zählte indessen nicht mit zu den Magazinhufen.

Wiederholt ist im Siebenjährigen Kriege das Kirchspiel selbst der Boden von Kämpfen geworden. Bereits im Winter 1759 hatten die preußischen Truppen die Obergohliser Schiffmühle gegenüber dem Bischofsgarten teils verbrannt, teils eingerissen; bald verboten die Preußen, bald die Kaiserlichen die Überfahrt[344]. König Friedrich, der sich wiederholt in der Lößnitz aufhielt, bewerkstelligte hier bei Serkowitz seinen Übergang 1760. Wie es dem Hofewinzer auf dem Hochhäuservorwerk in der Lößnitz (dem jetzigen Spitzhaus) ging, dem bald die Preußen, bald die Kroaten Kühe aus dem Stall nahmen, so mag es manchem Bauernhof der Gegend gegangen sein. Das Getreide des Hochhäuservorwerks wurde rücksichtslos zerritten und zerstampft; was die Hufe der Husarenpatrouillen verschonten, ward fouragiert[345].

Noch ehe die preußische Hauptarmee selbst in die Dresdner Gegend zog, hatte am 4. Dezember 1759 ein Versuch, Dresden zu entsetzen, stattgefunden. Am Tage darauf ward abends um 5 Uhr ein Dresdner Bürger Namens Börner, der sich wegen der Belagerung der Stadt auf ein Weinbergshaus der Oberlößnitz begeben hatte, in einer Weinbergstür stehend von einer preußischen Kugel getötet[346]. Aus dem Kirchspiel selbst scheinen die Kämpfe kein Menschenleben gefordert zu haben.

Eine eigentümliche Folge zeitigte der Siebenjährige Krieg darin, daß eine ganze Reihe wilder Schank- und Herbergsstätten im Kirchspiel aus dem Boden schossen, zum großen Verdruß Johann Christian Lehmanns, des Gasthofswirts zu Serkowitz. Wiederholt bereits hatte [88] Lehmann Beschwerden über Hans Adam auf dem Bischofsgarten eingereicht, 1748 wegen getriebenen Schanks, 1754 wegen unternommenen Wein- und Bierschanks auch Speisens[347]. In den Jahren 1757 bis 1761 reicht er in nicht weniger als zehn Fällen gegen verschiedene Häusler zu Serkowitz selbst, zum Teil mit Konsorten, wegen Weinschanks, wegen neuer Schenkstätte, wegen neuer Schenkstätte mit Herberge, wegen Wein- und Branntweinschanks, wegen ungebührlich sich angemaßten Schanks usw., Beschwerde ein[348]. Es war ein Krieg im Kriege, der sich hier abspielte und der vermutlich in den meisten Fällen mit dem Erfolge Lehmanns, der sich als Fleischsteuerpachter große Übung im Beschwerdeführen erworben hatte, endigte. Gleichwohl ließ sich die alte Stellung des Serkowitzer Gasthofs in der Kirchfahrt auf die Dauer nicht aufrecht erhalten[349], die Schenkbefugnis der Forstleute hatte schon vor dem Siebenjährigen Kriege an verschiedenen Stellen, so u. a. zu Radebeul, zu regelrechten Schankstellen geführt[350], später finden sich in fast allen Orten sogenannte Reiheschänke, welche zum Teil von seiten der Gemeinden verpachtet wurden[351].

[89] Das Elend des Kriegs in der Kirchfahrt zeigt eine Zusammenstellung, welche der Hofgärtner des Schlosses zu Übigau, der allein das Schloß bewohnte, über die beständigen Einquartierungen und Erpressungen aufgestellt hat. Die Liste beginnt mit dem Einlager eines preußischen Proviantdirektors und Inspektors vom 15. November 1756 bis mit 26. Januar 1757 und endigt am 8. November 1760; alle möglichen Truppenteile und alle möglichen Forderungen und Zwangsmittel sind vertreten. Das Schloß erlebt am 13. Juli 1760 einen Überfall von Kürassieren und wird im November mit 200 preußischen Gefangenen angefüllt. Im ganzen beziffert der Hofgärtner, der öfters Leibes- und Lebensgefahr erduldet, seinen Schaden auf 457 Taler 10 Gr.[352]. Wenn irgend eine Gegend Sachsens Grund hatte, den Frieden willkommen zu heißen, so war es das Kaditzer Kirchspiel. Die Verwüstungen, die der Krieg, nicht zuletzt in den zahlreichen Weinbergsanlagen und in dem Viehbestand der Dörfer, zurückließ, waren beträchtlich.

Die lebhaftesten, zum Teil durch mündliche Überlieferung fortgepflanzten Erinnerungen hat die Zeit der Kämpfe Napoleons und der Verbündeten um Dresden im Kirchspiel zurückgelassen. Wieder fluteten alle möglichen Truppen durch das Dorf, diesmal Truppen, mit denen man sich nur durch Dolmetscher verständigen konnte: Russen und Franzosen, und wenn auch das Dorf selbst nicht zum Schauplatz der Schlacht wurde, so wurde doch im südlichen Teil der Flur, auf den Großstücken und Giehren, wo der Brückenkopf für eine über den ehemaligen Werder nach dem jenseitigen Ufer geschlagene Floßbrücke aufgeworfen war, während der Schlacht bei Dresden heftig gekämpft[353]. Die Ereignisse, welche sich hier abspielten, sind wiederholt zum Gegenstand von Darstellungen gemacht worden[354], noch heute findet der Bauer, der auf den Giehren und Großstücken pflügt, zuweilen Flintenkugeln und hin und wieder eine Kanonenkugel als Überreste aus jener Zeit.

Die Leistungen des Dorfs in diesen Kriegsläuften waren ganz bedeutende. Bereits 1807 (am 21. April) hatte Kaditz 847 Thaler 12 Gr. (30 Thaler pro Hufe) zur französischen Kontribution nach [90] 281/4 Magazinhufen sowie 70 Thaler 15 Gr. (2 Thaler 12 Gr. pro Hufe) am 22. September zu Einquartierungs- und Vorspannkosten für die Franzosen an den Kreiskommissar des Meißnischen Kreises bezahlt[355]. In der Folge erhöhten sich die Anforderungen durch Fouragieren, Einquartierung und andre Beschwerungen. 1812 mußte die Gemeinde vom 9. bis 11. November von früh 6 bis abends 6 Uhr 14 tüchtige Mann mit Hacke und Schaufel zum Bau der Militärstraße zwischen Nossen und Meißen nach Obereula stellen[356]. Am 25. März des folgenden Jahres lag starke russische Einquartierung im ganzen Dorfe, beim Kantor allein 8 Kosaken. Die russische Einquartierung wiederholte sich und wurde vom 12. bis 16. Mai durch französische abgelöst. Der Diakonus hatte in dieser Zeit einen Major der Garde d'Élite à la Suite de l'Empereur, einen Kapitän und einen Leutnant von demselben Truppenteil und drei Burschen auf Quartier; drei Offiziere der französischen Garde zu Fuß meldeten sich außerdem aus dem Biwak zum Abendessen und Frühstück bei ihm an[357]. Was in diesem Jahr allein in Äckern und Weinbergen, an Vermachungen und Weinpfählen durch die französischen, russischen und österreichischen Truppen verbrannt und verwüstet worden war, betrug nach einer Aufzeichnung der Kaditzer Gerichtspersonen 2278 Thaler 10 Gr. 6 ₰. Die Russen versuchten, die Kaditzer Kirche zu berauben, doch scheiterte das Vorhaben an der Festigkeit der Sakristeitür[358]. Mehrfach gerieten Leute der Kirchfahrt in Lebensgefahr, der früher erwähnte Bormann rettete sich vor plündernden Reitern über das Eis eines damals nahe der Merkowitz noch vorhandenen Teiches; mehrere Personen wurden durch die verwilderten Soldaten getötet.

Es ist unmöglich, die Greuel dieser Zeit alle zu beschreiben; noch werden Stellen gezeigt, an denen die Wachtfeuer der Russen in den Höfen emporzüngelten, unmittelbar an dem leichten Fachwerk der Gebäude und dicht unter den trockenen Strohdächern, „wobei sich“, wie überliefert wird, „die Russen über dem Feuer die Läuse verbrannten.“ Ein Russe, ein gewisser Zerrenkow, erlangte damals in der Kirchfahrt eine gewisse Berühmtheit: die Kaditzer Gerichtsschöppen [91] zahlen für ihn nach erhaltenen Listen mehrfach für Essen und Trinken, wahrscheinlich da sie ihn zur Vermittlung brauchten[359]. Es scheint dieselbe Persönlichkeit zu sein, welche auf einer Winzerei der Oberlößnitz Schankwirtschaft betrieb und dieser Wirtschaft unter dem Namen „Der Russe“ Ruf verschaffte.

Am 17. Juli 1814 hatte Kaditz auf 2 Tage 3 Offiziere, 125 Mann, 231 Pferde und 23 Ochsen zu verpflegen, zu der Zwangsanleihe von 1 570 000 Thalern der Meißner Kreisdeputation vom 15. April 1815 mußte das Dorf 376 Thaler 17 Gr. 3 ₰ beitragen[360].


3. Die Kirche und die Geistlichen.

Kirche und Kirchschule erwuchsen zu Kaditz, soweit ihre wirtschaftliche Grundlage in Frage kommt, auf dem Boden mittelalterlicher Verhältnisse.

a) Die Pfarre.

Die Pfarre blieb auf Pfarrlehn und Dezem gestellt wie im Mittelalter. Der Unterschied bestand nur darin, daß diese Nutzungen jetzt in vollem Umfange an den Pfarrherrn selbst gelangten, da der Dezem nicht mehr dem Erbgerichtsherrn zu gute kam und das Pfarrgut durch die Pfarrer selbst bewirtschaftet wurde. Wenn es in der Visitation von 1555 heißt, daß der Pfarrer zu Kaditz 5 Kühe halten und den Kirchhof gebrauchen kann[361], so setzt dies bereits eine selbstständige Bewirtschaftung des Pfarrguts voraus.

In voller mittelalterlicher Strenge erhielt sich die Einhebung des Garbenzehenten, welchen die Pfarrer selbst zu beanspruchen hatten. Noch 1662 wird den Dezemleistenden zu Kaditz eingeschärft, ihr Getreide nicht eher vom Felde einzuführen, als bis der Pfarrer den Dezem davon genommen habe oder bis dem Pfarrer angezeigt worden sei, daß das Getreide nicht länger auf dem Felde bleiben könne[362]. Auch was sonst dem Pfarrer als Einkommen zustand: das Opfergeld, die Ostereier[363] und einige andre geringfügige Einnahmen, [92] waren mittelalterlicher Herkunft, die Reformation hatte hier ebensowenig etwas hinzugetan, als sie an den Akzidenzien, den Erträgnissen von Taufe, Hochzeit und Begräbnis etwas änderte.

Noch in einer Hinsicht setzte die lutherische Zeit nur fort, was bereits früher in Kraft gewesen war: in der Freiheit des geistlichen Guts von Steuern und Lasten. Fronde- und bannfrei behauptete das Pfarrgut eine besondere Stellung inmitten des Dorfes; die Arbeit und die Zinsen, welche der Bauer dem Amt zum Opfer bringen mußte, kamen dem Pfarrer unmittelbar zu Nutzen.

Dieser Vorzug übertrug sich auch auf die Stellung des Pfarrherrn selbst, die im allgemeinen eine herrenmäßige war. Im 17. Jahrhundert beanspruchten die Pfarrer selbst Gesindezwangsrechte im Kirchspiel, wenigstens forderten sie, daß um Lohn Arbeitende sich zuerst dem Pfarrherrn anböten.

Es war vielleicht die natürliche Folge davon, daß dann, wenn der Pfarrer ein schlechter Haushalter war, die Bauern um so eher zur Beschwerde neigten. Als am Ausgang des 16. Jahrhunderts zwischen dem Pfarrer Fabian Stark und den Bauern „beschwerliche Händel vorfielen“, war die härteste Anklage die, daß der Pfarrer seinem Haus übel vorstehe und das Pfarrgut verwüste. Die Gemeinden waren durch die Kirchväter an der Verwaltung des kirchlichen Vermögens beteiligt. Es gab Fälle, wo sich Gemeinden die alleinige Verwaltung des Kirchenguts anmaßten, und so kam es leicht dahin, daß die Bauern auch über die Verwaltung des Pfarrguts zu Gericht saßen. Berücksichtigt man, daß die aufkommenden kirchlichen Anschauungen eine immer schärfere Kirchenzucht bedingten und daß es den Pfarrern vielleicht nicht immer glückte, die „versönlichen Händel“ von ihrem Amt als Seelsorger zu scheiden, so wird man begreifen, daß das 17. Jahrhundert eine ganze Reihe von Reibungen zwischen den Pfarrern und ihren Gemeindemitgliedern mit sich brachte.

Die Bewirtschaftung des Pfarrgutes durch die Pfarrer ist auch nach dem Siebenjährigen Krieg durch die Quatembersteuerverzeichnisse, in welchen z. B. 1769 als Gesinde des Pfarrers ein Pferdeknecht, eine Viehmagd und ein Winzerknecht aufgeführt werden[364], bezeugt. Die ältesten im Pfarrarchiv vorhandenen Verträge über [93] Verpachtung des Pfarrguts stammen erst aus dem Ende des 18. Jahrhunderts. Es pachtet Michaeli 1794 Johann George Hendel, Nachbar und Einwohner zu Kaditz, eine halbe Hufe der Pfarräcker bloß und unbesät auf 6 Jahre gegen 32 Thaler jährlich bar und allerhand Auszugsleistungen[365].

Das Gesinde des Pfarrguts wurde schon in der älteren Zeit durch Tagelöhner ergänzt. Zur Zeit des Pfarrers Jahn (1658 bis 1671) verrichteten der Hutmann und die Leute aus dem Kretscham zu Serkowitz, der Koch und sein Weib, Tagelöhnerdienste[366]. Daß dem Pfarrer über der Beaufsichtigung der Wirtschaft nur ein Bruchteil der Zeit zur geistlichen Tätigkeit verblieb, erklärt in mancher Hinsicht den Unterschied in der Art, wie das geistliche Amt damals und heute verwaltet wurde.

Der erste Pfarrer zu Kaditz ist Wolfgang Gerstecker[367]. „Ist richtig befunden“, heißt es kurz von ihm im Visitationsprotokoll von 1555. 1575 wird er emeritiert. Von diesem Jahre (1575) an sind die Kirchenbücher des Kirchspiels fast vollständig erhalten. Der Hausstand scheint noch auf das Bescheidenste eingerichtet gewesen zu sein. „1 Tisch, 1 Spanbett, 1 Speiskappel sollen die Kirchväter kaufen und verrechnen“, steht damals im Protokoll zu lesen. Sein Nachfolger, Christoph Griesbach aus Dresden (1575–1591) kam jung ins Amt. Mit 21 Jahren war er schon Seelsorger zu Schlackenwerth, mit 27 Jahren zu Kaditz, doch weiß er bei der Visitation wohl zu bestehen[368]. „Da man an diesem Orte mit Fleiß ist gangen durch alle Artikel der Instruktion, ist vom Pfarrherrn nichts Klagbares fürgebracht worden über seine Pfarrkinder“, heißt es dabei. [94] Daß allerdings Gotteslästerung und die freien Tänze der damaligen Zeit auch im Kaditzer Kirchspiel (wie überall) zu Hause waren, mußte Griesbach zugeben. „Gotteslästerung“, heißt es 1578 im Protokoll, „ist da gar gemein, aber man will keinen, der es thut, mit namen nennen. Zu Sergwitz in der schenke ist uff die Sonntage groß geschwelge und gesaufe und gespiele von alt und jung und währet bis in die nacht und halten Nachttänze mit großer Unzucht, welche sie anfangen um sonnenuntergang“.

Allmählich nur vollzog sich die Wandlung vom katholischen zum lutherischen Gottesdienst. Noch lange behaupteten sich auf dem Lande katholische Gebräuche in Kirche und Alltagsleben. Zu Anfang des 19. Jahrhunderts war es in den Dörfern über der Heide (Rähnitz) noch üblich, daß der Knecht, der im Frühjahr zuerst vom Ackern kam, oder die Magd, die das erste Futter brachte, im Hof zum Segen besprengt wurden. Bunte Tracht der Geistlichen war wie anderwärts auch zu Kaditz noch im 17. Jahrhundert üblich[369]. Der Brauch, die Kirche zu Pfingsten mit Maien zu schmücken, ist zu Kaditz wahrscheinlich wie anderwärts auf behördliche Anordnung erst im 18. Jahrhundert abgekommen[370]. 1578 taucht ein religiöser Schwarmgeist, ein gewisser Matthäus Dorn, zu Kaditz auf. Er wohnt bei Martin Zscheil, verschwindet aber, um zu Reichenberg zu erscheinen, wo er beim Richter Aufenthalt nimmt und erst 1583 sich zum Abschied rüstet. Er will, wie es im Visitationsprotokoll heißt, sich zu seinesgleichen begeben. Im Protokoll wird er Wiedertäufer und Antitrinitarier genannt.

Fabian Stark (1591–1604), der Nachfolger Griesbachs, gerät durch eigne Schuld in allerlei böse Händel. Für die Zeit ist es bezeichnend, daß Stark auf der Kanzel nicht gegen den Aberglauben, der an der gespenstischen Erscheinung des Drachen festhielt, sondern gegen die, welche um ihres Vorteils willen sich mit dem Drachen einließen, predigte. „Richter und Schöppen“, wendete er ein, als er sich darüber verantworten mußte, „müßten ihm das Zeugnis geben, daß er niemanden genannt, sondern in seiner Predigt solche große Sünde nur in genere gestraft habe.“ Im übrigen wollte er Zeugen [95] dafür stellen, daß der alte Lorenz Hoppe zu Serkowitz mit dem Drachen zu tun haben müsse[371].

Unter den Nachfolgern Starks, Christoph Laurentius (1604 bis 1610) und Martin Großkopf (1610–1618) traten, wie es scheint, die Folgen der üblen Bewirtschaftung des Pfarrguts durch Stark deutlicher hervor, namentlich war es der Zustand des Pfarrholzes, der zu Klagen führte. Laurentius, der aus Halberstadt stammte, war schon mit 22 Jahren Pfarrer zu Kaditz; mit 28 Jahren wurde er Diakonus an der Kreuzkirche zu Dresden, mit 31 Jahren Hofprediger. Sein Nachfolger Großkopf wendete sich unmittelbar an den Kurfürsten, der 1616 Erkundigung begehrte, ob das Kaditzer Pfarrholz dermaßen abgetrieben sei, daß der Pfarrer daraus nicht mehr notdürftig Brennholz gewinnen könne. Großkopf hatte angegeben, das Tännicht sei so auf die Neige gekommen und verhauen, daß das Holz nicht auf ein Vierteljahr, geschweige denn auf ein ganzes Jahr reiche. Der Kurfürst wünschte auch Erwägung, ob und wo dem Pfarrer das gesuchte Eichen-oder Buchenholz angewiesen oder jährlich verabfolgt werden könne[372].

Einige von den Kaditzer Pfarrherren hatten ansehnliches Vermögen. Das Testament des Eheweibes Herrn Christof Griesbachs vom Jahre 1590 offenbart einen ziemlichen Wohlstand[373].

Die Einweisung des Pfarrers wie auch die vorhergehenden Probepredigten vollzogen sich im 17. Jahrhundert mit Prunk unter der Teilnahme des Prokuraturverwalters und des Superintendenten[374], die (ebenso wie die Einholung des Pfarrers) die Kirchkasse nicht wenig belastete, der Stellung des Geistlichen aber den größten Nachdruck gab. Großkopfs Nachfolger, Michael Pauli aus Zeitz (1619 [96] bis 1635), ward 1635 Pfarrer zu Neustadt-Dresden, unter ihm brach ein Streit über die Entrichtung der Ostereier aus[375].

Am schärfsten prägte sich der Gegensatz zwischen Pfarrer und Bauerschaft in der Zeit des Pfarrers Andreas Jahn (1658–1671) aus. Jahn forderte die zwangsweise Stellung von Tagelöhnern für das Pfarrgut und bestrebte sich, die Bauerschaft zur genauesten Einhaltung ihrer Verflichtung, den Dezem auf dem Felde zu leisten, heranzuziehen; 1664 klagt die Gemeinde beim Amt, sie müßten Tag und Nacht sowohl beim Amt als auf dem kurfürstlichen Garten und auf dem Jägerhaus aufwarten, nun führe der Pfarrer Neuerungen wider Recht und Billigkeit ein, er zwänge die Bauern zur Arbeit und strafte sie um Geld[376] . Jahn flocht seine Meinungen im weitesten Umfange auch in seine Predigten ein; diese Vertretung seiner Rechte fand aber nicht den Beifall seiner Aufsichtsbehörde und es wurde ihm eine Rüge erteilt[377]. Als 1671 Oberkonsistorium und Prokuraturamt bei der Probepredigt von Jahns Nachfolger zugegen waren, reichten die Bauern den Herren eine Bittschrift ein, daß sie bei ihrer „uralten Erbgerechtigkeit laut der Matrikel gelassen, geschützt und nicht wie sonstens beunruhigt werden möchten[378]“.

Johann Böhme (1671–1703), der als Pfarrer auf Jahn folgte, ist der bekannteste Geistliche, den Kaditz gehabt hat. Die Gemeinden mußten unter ihm viel Geld für kirchliche Zwecke aufbringen: nicht nur wurde damals der Neubau der Pfarre durchgeführt, sondern auch mit beträchtlichen Kosten die Kirche in allen ihren Teilen einer Erneuerung unterzogen. Die Kirchbaurechnung von 1680 und die Inschriften der Glocken von 1676 und 1682 legen noch Zeugnis dafür ab. Als Kind seiner Zeit klagt Böhme in einem Memorial bei der Abnahme der Kirchrechnungen 1689, daß er bei Taufessen benachteiligt werde: „Stellen etliche das Taufessen am Sonnabend oder Festtag an, da ich nicht kann dabei sein. Machen es, wenn sie's verschoben, an unterschiedlichen Orten wohl auf einen Tag.“ Das Amt entscheidet: Sie sollen das Taufessen halten, daß der Pastor dabei sein kann[379]. In die Amtsdauer Böhmes fällt auch [97] eine schwere Pestzeit, „indem damals die herumbschweifende Seuche sich an vielen Orten vermerken lassen[380]“. Man begrub die Toten der Ansteckungsgefahr wegen zumeist nicht auf dem Kirchhof, sondern die Angehörigen bestatteten sie in ihren Gärten und Feldern oder auf ihren Weinbergen. 1703, am 23. November ward Böhme 67 Jahre alt melancholia laborante tot in der Elbe nahe dem Ufer gefunden[381]. Eine merkwürdige Sage knüpfte sich an das Bild, das bis vor kurzer Zeit in der Kirche von ihm erhalten war: man sagte, es weine an einem bestimmten Tage des Jahres[382].

Die Kirchfahrt war unter Böhme immer „volkreicher“ geworden. In demselben Jahr, in welchem Böhmes Nachfolger Christian Kühn (1703–1719) starb, wurde dem Pfarrer ein zweiter Geistlicher zur Unterstützung beigegeben und das Kaditzer Diakonat errichtet.

Auf Kühn, dessen Bild in der Kirche noch vorhanden ist, folgen die Pfarrer Michael Ehregott Marggraf aus Oschatz (1719–1727) und Johann Gottlob Vulturius, zu deutsch Geyer, aus Oderan (1728–1740). Unter Vulturius wurden mehrere der sogenannten Kirchkühe, Teile des kirchlichen Vermögens, von den Schuldnern bar abgelöst[383]. Vor ihm bereits begegnen uns in den Kirchenbüchern mehrere Fälle, wo Nachbarn, gegen deren Wandel und kirchliche Sitte Bedenken bestanden, „in aller Stille“ an einer abgelegenen Stelle des Kirchhofs beigesetzt wurden. Unter Böhme war 1672 ein Schneider zu Radebeul „wegen seines gottlosen Lebens und daß er innerhalb 5 Jahren sich nur einmal zum Beichtstuhl gefunden, auf Anordnung allhier auf dem Kirchhof bei dem hintern Tor an die Mauer, Andern zum Exempel, begraben worden.“ Eine Sage erzählt, daß ein Eisen in der alten Linde am Kirchtor zu Kaditz früher dazu gedient habe, die Büßer festzuhalten. Wahrscheinlich diente die alte Linde, wie dies ähnlich andernorts bezeugt ist, als Gemeindepranger. Unter Vulturius fand eine Erweiterung des Kirchhofs statt[384]. Die Kirchfahrt wuchs noch stärker, da die Winzereien der Lößnitz und anderer Teile des Kirchspiels sich vermehrten. [98] In der Kirche selbst strebten die größeren Weinbergsbesitzer, verglaste Betstübchen und Kirchenstühle zu besitzen[385], Anlagen, welche das Innere nicht wenig beengten. 1750 bis 1756 unter den Pfarrern Karl Christoph Zandt (1741–1752) und Gottfried Samuel Vogel (1753–1757) ward eine Erneuerung des Innern durchgeführt, bei welcher auch die Decke wagrecht abgeschlossen wurde. Zandt, der aus dem Badischen stammte, kam 1741 als Pfarrer von Nossen nach Kaditz, er erhielt von seiner Frau, einer geborenen Holland, das große Weinbergsgut des Hellers mit zugehörigen Feldern zum Besitz[386]. Der Heller ging bald danach in die Hände einer Frau von Ponickau über, Zandt aber ward (1754) Superintendent in Oschatz[387] . Sein Nachfolger Vogel, der 1753 von Gietz bei Delitzsch nach Kaditz kam, starb bereits 1757.

Pfarrer Leberecht Gottlieb Germann (1757–1776), der Nachfolger Vogels, beklagte sich 1765 beim Amte, daß er unter den Mühlenzwang nach Kötzschenbroda gezogen werde. Die ältesten Leute in der Gemeinde wüßten es nicht anders, als daß seit Menschengedenken die Pfarre zu Kaditz niemals ein Kerbholz für die Mühlen gehabt habe, vielmehr die Pfarrer ihr Getreide immer, wo sie wollten, hätten mahlen lassen können. Es entspann sich hieraus ein Streit, in welchem geltend gemacht wurde: die Geistlichen wären von Schock- und Quatembersteuer verschont, der Tranksteuer-Impost würde ihnen vergütet, am allerwenigsten dürften sie dem Mühlenzwang entgehen. Überdies besitze der Pfarrer ein Bauerngut zu Radebeul, worauf 14 Scheffel als Kerbholz hafteten, es wäre zu befürchten, daß diese auch mit frei gemacht werden sollten. Mit der Bannfreiheit des Kaditzer Pfarrgutes in Mühlensachen hatte es aber für diesmal einstweilen sein Bewenden[388].

Unter Germanns Nachfolger, Johann Friedrich Escher (1776 bis 1791), ward 1789, wie schon wiederholt geschehen, die Kirche beraubt[389]. Escher war, ehe er Pfarrer wurde, 16 Jahre lang Diakonus [99] und im ganzen ebenso wie sein Nachfolger 31 Jahre lang als Geistlicher zu Kaditz im Amte. Von Escher, der 1791 zu Dresden starb, hat sich noch das Bild in der Kirche erhalten, ein ausdrucksvolles Gesicht von weißem Kopfhaar umrahmt ohne die früher unerläßliche Perrücke[390]. Die Amtierung seines Nachfolgers Ernst Gotthold Tittel (1792–1823) bildet in mehrfacher Hinsicht den Übergang zur neueren Zeit. Tittel verpachtete den Pfarrbesitz und wandte, nachdem er selbst früher als Kantor tätig gewesen war, sein Augenmerk auch der Schule zu. Er erlebte es, daß die Stellung der Schule zur Gemeinde sich völlig änderte.

b) Das Diakonat.

Als 1575 der Pfarrer Gerstecker so alt war, daß er „die sieben Dörfer nicht mehr versorgen“ konnte, wurde bei der Visitation erwogen, ob ihm ein Diakonus beigegeben werden sollte, es wurde aber befunden, daß ein Diakonus neben dem Pfarrherrn nicht erhalten werden könnte. Die Einkünfte des Pfarrers waren gleichwohl bereits im 16. Jahrhundert nicht unansehnlich, sie steigerten sich mit der Entwicklung der Kirchfahrt und in der neueren Zeit nahm der Pfarrherr zu Kaditz wirtschaftlich eine vielbeneidete Stellung in der Dresdner Pflege ein.

Es tat dieser Stellung wenig Abbruch, als endlich 1719 ein Diakonat zu Kaditz errichtet wurde. Die Ausstattung des Diakonats war eine bescheidene. Das Anwesen, welches für den Diakonus geschaffen wurde, ging wenig über das eines Häuslers hinaus; außer dem Wohnhaus erhielt das feldlose Diakonat nur eine Scheune zur Aufbewahrung und zum Ausdrusch des Dezems. Den „Körnerzehnt" behielt der Pfarrer, der unbequeme Garbenzehnt ward dem Diakonat überwiesen[391]. Da das Dorf nur wenig Hafer für den eigenen Bedarf baute, wurden für die vorgeschriebenen Hafergarben meist Gerstengarben gegeben. Von den „Dezemdreschern“, wie die dabei beschäftigten Tagelöhner genannt wurden, wurde das Getreide im Diakonat selbst ausgedroschen, den Absatz mußte der Diakonus wie die Bauern auf dem Markt zu Dresden oder anderwärts suchen.

[100] Der erste Diakonus, Johann Friedrich Winzler (1719–1760), war nicht weniger wie 41 Jahre und unter 5 Pfarrern im Amt, er selbst hatte 1750–1760 vier Substituten hintereinander[392]. Winzler war, ehe er nach Kaditz kam, Feldprediger; zu Kaditz scheint er sich in rüstigen Jahren auch dem Weinbau gewidmet zu haben: 14 Groschen 4 Pfennige Zins ins Amt vom Weinberge der Gehlhorn genannt Herr Magister Winzler Diacon zu Kaditz und Konsorten, heißt es 1750 in den Intraden des Amts Dresden. Auf Winzler folgten 1760–1776 Escher, der vorher Substitut des Diakonus gewesen war und 1776 Pfarrer wurde, 1776–1785 Karl Gabriel Zandt, ein Sohn des Kaditzer Pfarrers gleichen Namens, 1785–1792 Johann Gottlieb Lehm und 1792–1819 Karl Ephraim Raschig, ein Sohn des Hofpredigers Raschig in Dresden. Karl Ephraim Raschig wurde 1819 Pfarrer in Reichenberg über der Lößnitz und starb 1837.


4. Die Schule.

Eine Küsterwohnung (custodia) wird zuerst 1555 zu Kaditz erwähnt. Sie wird zu dieser Zeit neu gebaut[393]. Wahrscheinlich reicht die Errichtung einer Küsterei und damit einer Schule nicht weit über dieses Jahr zurück. Küster und Lehrer waren im 16. Jahrhundert eins, das Lehramt wuchs aus den kirchlichen Pflichten heraus. Äußerlich fand diese Zusammengehörigkeit ihren Ausdruck darin, daß die Schule an der Kirche stand. Sie ist schon 1607 dort nachweisbar[394] und wird von Anfang an diesen Platz innegehabt haben.

Bescheiden genug waren die Anfänge. Neben der Stellung des Pfarrers verschwand das Amt des Lehrers und seine Ausstattung. Zu der Behausung gehörte „ein klein Gärtlein“, zum Einkommen zählten 14 Scheffel Korn, 4 Ostereier auf die Hufe und 1 Pfennig auf das Haus Michaelis sowie Weihnachten (von dem letzteren gehörte die Hälfte dem Pfarrer).

[101] Der erste Handwerker, der in der geschichtlichen Zeit zu Kaditz saß, war ein Lehrer. Den Lehrern war in der älteren Zeit das Treiben eines Handwerks nicht nur nachgelassen, es war vielfach bei der Kärglichkeit der Amtsbesoldung ein unumgängliches Erfordernis. Allerdings wuchsen dem Lehrer in Kaditz außer den genannten Einnahmen noch andre Bezüge zu. Bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts hatte er zugleich die Gerichtsbücher des Kirchspiels zu führen[395]. Bei der Visitation zu Kaditz im Jahre 1583 wird berichtet, daß der Kustos „daselbst seinen generum (d.i. Schwiegersohn) mit Weib und Kind bis ins dritte Jahr in der Schreiberei bei sich behalten, das die Gemeine nicht länger will dulden“.

Die Besitzwechsel von Gütern, Feldstücken und Weinbergen in der Kirchfahrt waren nicht selten, so mochte auch die Einnahme für den Schulmeister wechseln; ob sie, wie 1671 angegeben wird, das beste Stück bei der Schulbesoldung gewesen[396], mag dahingestellt bleiben. Kustos war 1583 Christoph Vetters, der 1575[397] und später ausdrücklich „Schulmeister" genannt wird. 1578 wird von ihm berichtet, daß er 19 Jahre im Dienst gewesen und 44 Jahre alt sei[398]. Mit seiner Tätigkeit als Gerichtsschreiber hing es zusammen, daß der Schulmeister zu subhastierende Grundstücke, welche „zu Jedermanns feilem Kauf“ ausgeboten werden sollten, Sonntags an der Kirche auszurufen hatte[399]. Es kam dies bei Weinbergen vor, die in der Lößnitz zuweilen dem Schicksal der Versteigerung anheimfielen.

In einer Zeit, in welcher Geistliche angestellt wurden, die nur aus der Postille vorzulesen vermochten, darf man vom Schulmeister keine hohen Leistungen erwarten. Dennoch ist die Errichtung der [102] Schule zu Kaditz von Bedeutung auch für die ältere Entwicklung des Dorfes gewesen.

1598 heißt es in der Visitation: „Kustos Andreas Grießbach von Hayn, ein leinweber und glaser, seines Alters 32, ist am Schuldienst gewesen 13 Jahr.“ Grießbach erregte 1602 den Zorn von Forstleuten, da er vom Kurfürsten Rodeland zu Weinbergen in der Lößnitz erbeten hatte. Vermutlich hat er als Gerichtsschreiber dies ganz oder teilweise im Auftrage von Bauern getan. Sein Nachfolger Paul Schulze, der 1617 genannt wird, pflanzte zwischen Schule und Kirche eine Linde. Er trug dies selbst auf den Deckel des Kirchenbuchs, dessen Führung dem Lehrer damals anvertraut war, ein; die Linde ist noch jetzt an der Kirchhofsmauer erhalten[400]. Als Schulze, der Haus und Hof zu Altendresden besaß[401], „verlebet und unvermögend“ geworden, wurde ihm 1649 ein Substitut bestellt. Zur Zeit Schulzes erhielt die Kirche, die bis dahin nur eine Sonnenuhr gehabt hatte, ein Uhrwerk[402]. Das Stellen der Uhr übertrug man dem Lehrer[403]. Er empfing dafür längere Zeit eine regelmäßige Vergütung, 1½ Gulden auf das Quartal.

Schulzes Substitut, Elias Bormann, war nur kurze Zeit in Kaditz, unter ihm wurde indessen eine für die Stellung des Lehrers günstige Neuerung getroffen. Eine der wesentlichsten Einrichtungen des lutherischen Gottesdienstes, der Gemeindegesang, entbehrte noch lange zu Kaditz der Orgelbegleitung. Der Kustos mußte den Gesang anheben und ihn mit Hilfe der Jugend durchführen. Erst 1651 wurde ein Orgelwerklein in die Kirche geschafft und damit einem empfindlichen Mangel abgeholfen. „Von dato an“, so heißt es, ist der Schulmeister auch „bedacht gewesen, Musicam vocalem einzuführen und Leute, so hierzu Beliebung trugen, hierinnen zu unterweisen.“

Bormanns Nachfolger, Andreas Großer, wurde 1652 im Lesen und Singen geprüft, unter ihm wurden 1660 die Leges der Adjuvanten des Kirchspiels zu Kaditz, d. h. die Satzungen des Kirchenchors [103] aufgerichtet und von einem jeden Adjuvanten unterschrieben.[404] Sie beginnen mit einem kräftigen Hinweis auf den Skythenkönig Antheus, welcher ein Heide gewesen und „viel lieber der unflätigen Säue gruntzen und der muthigen Hängste Wiehern als lieblich singen oder auff den Instrumenten spielen gehört“. Jedenfalls nahm der Kirchenchor einen erfreulichen Aufschwung; mit welchem Eifer manche Sänger sich beteiligten, mag man daraus ersehen, daß 1705 den 29. Oktober begraben wurde „Michael Sultze, Nachbar zu Serkowitz und ältester Chorsänger, 82 Jahre alt“. Hand in Hand mit dem Aufschwung des Kirchenchors ging die Ausbildung von Kirchenmusikanten. Diese pachteten vom Prokuraturamt das Recht zur Hochzeitsmusik in den Prokuraturdörfern; nach den Intraden des Amts Dresden von 1724 waren ihnen damals auch die beiden Dresdnischen Oberamtsdörfer Trachau und Pieschen anvertraut.

Es wurde üblich, für den Todesfall Lehrer und Adjuvanten mit einem Barbetrag zu bedenken. Zu den Zeiten Andreas Großers begannen auch die Bedingungen, unter denen der Unterricht erteilt wurde, festere Gestalt anzunehmen, wenigstens scheinen gewisse Mindestsätze an Schulgeld für Lesen und anderen Unterricht in Aufnahme gekommen zu sein. Bestimmte Vorschriften über die Höhe des Schulgeldes waren allerdings auch 1805 noch nicht vorhanden, als Mindestsatz galt damals nur 6 Pf., als Höchstsatz 2 Gr. bis 1 Thaler (vermutlich für außergewöhnliche Vorbereitung) wöchentlich, mit dem Alter der Kinder erhöhten meist die Eltern die Vergütung.[405]

1658 wird ein Gehilfe Großers erwähnt. Das Bedürfnis nach Schulbildung, welches damals vielerorten wach wurde, führte auch zuerst in dem von Kaditz am weitesten entlegenen Kirchspielorte Pieschen zu einer Nebenschule, einer der „Winkelschulen“, gegen welche die Kirchschullehrer nachdrücklichst eiferten. Daß die Entfernung vom Schulort den Schulbesuch beeinflußte, kann als zweifellos gelten. Von den 6 Bauern, die 1651 ihre „Bauernberge“ zur Erweiterung der Hoflößnitz verkauften, konnten nur drei, darunter die beiden Bauern aus Kaditz, ihren Namen schreiben[406]; es ist dies [104] vielleicht ein Zeugnis dafür, daß der Schulbesuch sich auch nach der Entfernung abstufte.

Einen der wesentlichsten Punkte in den nun folgenden Streitigkeiten zwischen der Kirchschule und der Winkelschule bildeten die Singumgänge. Der Kinderlehrer Daniel Zorn zu Pieschen hielt mit den dortigen Kindern dieselben Singumgänge wie der Kirchschullehrer, er entzog diesem die Einnahme in Trachau und Pieschen. Diese Singumgänge waren eine alte und weitverbreitete Einrichtung. Es werden zu Kaditz besonders zwei, das Gregorisingen und das Neujahrssingen, erwähnt; in der Hoflößnitz soll außerdem am letzten Weinlesetage die Schuljugend vom sogenannten großen Simse in das Tal hinab gesungen haben. Ohne den Lehrer hielt am Johannistag die Jugend zu Kaditz und in den Dörfern seines Kirchspiels mit einer aus Kornblumen zusammengesetzten Pyramide und mit dem sogenannten „Johannistopf" einen Singumgang[407]. In der späteren Zeit wurden die Singumgänge als dem Ansehen des Lehrerstands wenig förderlich bekämpft und endlich aufgehoben, doch verschwanden sie erst in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Noch 1860 erscheint bei einer Regelung des Gehalts des Kirchschullehrers in dem neufestgesetzten Einkommen eine Ablösung von 25 Thalern 26 Groschen 2 Pfennigen jährlich für die alten Singumgänge.

Es ließ sich auf die Dauer nicht verhindern, daß die Schule zu Pieschen zu immer größerer Selbständigkeit gelangte; als der Nebenschullehrer Christian Helsinger endlich 1730 auf Veranstaltung des Superintendenten Löscher zu Pieschen und Trachau sogar zweimal in der Woche Betstunde hielt[408], war Pieschen aus der Kirchschule ausgeschieden. Auch die größeren Kinder von Trachau und Pieschen gingen damals, wie Beschwerden zeigen, nicht mehr nach Kaditz.

[105] Großer erhielt 1696 einen Substitut in Augustin Rose, der 1701 mit abbrannte. Die Schule zu Kaditz, die im 17. Jahrhundert verheißungsvoll aufgeblüht war, erlitt im 18. Jahrhundert einen Rückschlag. Unter Rose, der 1722 starb und unter Christian Pinkert, der in seiner Todesnachricht vom 16. September 1730 als wohlverdienter frommer Schulmeister und Organist gerühmt wird, hatte die Entwicklung guten Fortgang genommen; als aber im Jahre 1730 der Magister Johann Theodor Thomä das Schulamt zu Kaditz übernahm, trat ein Umschwung ein. Thomä geriet sofort in Schwierigkeiten mit dem Pfarrer Vulturius, und zwar lag die Schuld hieran offensichtlich auf seiner Seite. Vulturius scheint sich, nachdem er die Schwächen Thomäs erkannt hatte, redlich bemüht zu haben, bessernd einzugreifen, indessen führte dies nur zu Kämpfen, die zum Teil bei Begräbnissen in Gegenwart der Leidtragenden ausgetragen wurden. Thomä vernachlässigte sein Amt, so daß Kirchväter und Richter beim Superintendenten Beschwerdeschriften einreichten. Auf der andern Seite beschwerte sich Thomä beim Prokuraturamt über den Zustand seines Schulhauses. Er ist hiermit wohl im Recht gewesen, denn die Kirchfahrt mußte sich nach einigem Sträuben zu einem Umbau der Schule entschließen[409].

Es scheint, als ob eine Zeitlang ein Sohn des früheren Schulmeisters Pinkert neben Thomä zu Kaditz gewirkt habe. Seine Mutter, die „Schulwitwe Pinkertin“, besaß bis 1761 ein Häuschen nahe der Schule am Dorffrieden. Als sie sich 1761 „wieder zu ihrer Freundschaft nach Tharandt wenden wollte“ (Christian Pinkert war, ehe er nach Kaditz kam, Schulmeister in Tharandt gewesen), verkaufte sie das Haus an Christoph Schöne, behielt sich aber Herberge darin auf Lebenszeit vor[410]. Auf dem Haus ruhte später der Weinreiheschank der Gemeinde.

1745 endigte die Schulmeisterschaft Thomäs, 8 Jahre später starb er. Von 1745 bis 1785 wirkte als Schulmeister und Organist Martin Bruchholdt. Dieser erwarb sich das volle Vertrauen der Gemeinde; er kaufte 1750 teils von der Gemeinde, teils vom Nachbargut ein Stückchen Garten, das er mit der Schule vereinigte. Unter Bruchholdt beschränkte sich die Ausbildung noch auf einfaches Lesen, Schreiben, Rechnen und die kirchlichen Übungen. Als Lehrmittel [106] wurden in den letzten Jahren seiner Amtsführung benutzt: Feddersens Leben Jesu für Kinder, Salzmanns moralisches Elementarbuch u. a.  Als Fragebuch war benutzt worden: Schützens große Ordnung des Heils und Höfers Himmelsweg. Von letzterem Buche sagt der Nachfolger und Schwiegersohn Bruchholdts, Johann Gottfried Ziller: „Scheint zum großen Glück aus der Mode zu kommen und ist nur noch als ein Erbstück von den Eltern den Kindern aufs Gewissen gebunden. Der eigentliche erbauliche Titel von diesem Buche ist: „Kurzer und richtiger Himmelsweg, das ist, wie ein Kind in 24 Stunden lernen kann, wie es der Höllen entgehen und selig werden soll[411].“

Der Zustand der Schule, wie wir ihn zu Ende des 18. Jahrhunderts finden, war ein bescheidener. In die große Schulstube ragte der Backofen hinein, für die Dorfjugend eine willkommene Sitz- und Spielgelegenheit bietend. Der Schulbesuch war noch mehr oder weniger in das Belieben der Eltern gestellt. Erst 1805 wurde die Schulpflicht in Sachsen allgemein eingeführt. Wie wenig Verständnis auch dort, wo man sich in der Kirchfahrt der Notwendigkeit eines Schulbesuchs nicht verschloß, den Aufgaben der Schule entgegengebracht wurde, zeigt der Zulauf, welchen seit 1792 die nachgelassene Witwe eines Schneiders zu Serkowitz hatte. „Sie erteilt Unterricht im Lesen, Schreiben und Religion oder wie sie sich über letzteres ausdrückt, im Beten“, schreibt 1794 der Kantor Ziller[412]. Von den sogenannten Realien, den naturkundlichen Fächern, waren auch in der Kirchschule kaum die notdürftigsten Anfänge zu spüren. Als Inventar der Schule der gesamten Kirchfahrt waren 1797 vorhanden: 2 Schultafeln, 2 Tische und 10 Schulbänke.

Mit dem Beginn des 19. Jahrhunderts trat in diesen Zuständen ein Wandel ein. Ziller, der als Nachfolger Bruchholdts seit 1792 im Amte war, hat diese Zeit, die für manchen Lehrer zugleich eine Zeit des Kampfes wurde, mit allerhand Wechselfällen durchlebt. Seine Amtsdauer von 1792 bis 1831 ist die Zeit des Überganges, unter ihm vollzog sich der Umschwung in den Verhältnissen der Dorfschule. Die Aufgaben und die Stellung des Lehrers erfuhren eine völlige Umwälzung, wie diese nach allen Seiten bis in die Rügetage der Gemeinden hinein Wellen schlug, davon zeugen noch heute die im Pfarrarchiv befindlichen „Acta über den zu Kaditz geführten Schulprozeß[413]“.

[107]

5. Übergang zur Neuzeit.

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts vollzogen sich Veränderungen, welche alle Gebiete des dörflichen Lebens berührten. Es kommt den heute Lebenden kaum noch zum Bewußtsein, in welchem Maße bis in diese Zeit das Mittelalter die Verhältnisse des Dorfs beherrschte. Bis zum Jahre 1843[414] bestand für Kaditz noch das alte Wirtschafts- und Steuermaß der Hufe, bei Flächenmessungen behalf man sich bis zum Jahre 1835 mit dem Saatmaß des Scheffels. 1835 ward das erste Flurbuch von Kaditz[415] eingerichtet. Die Größe der Flur war darin auf 833 Acker 16 Quadratruten (1 Acker = 300 Quadratruten = 0,5534 Hektar) berechnet, spätere Angaben weichen davon etwas ab.

Mit der Hufe sanken die alten Naturalleistungen ins Grab. Bereits 1829 waren die Spann- und Handdienste in ein jährliches Geldgefälle umgewandelt worden (mit Ausnahme der Jagddienste, der Postspannungen, Arrestanten- und Milizfuhren)[416]. Die Hufe zahlte 6 Thaler 3 Groschen 7 Pfennige jährliches Hofedienstsurrogatgeld, das Dorf im ganzen 132 Thaler für Spann- und 50 Thaler für Handdienste. 1844 wurden die 14½ (15) Scheffel Getreidegeschoß, welche Kaditz jährlich auf den Hoffutterboden entrichtete, 1852 die 14 Scheffel Korn, welche seit 1412 an das Augustiner-Kloster, seit der Reformation an die Pfarrgeistlichen[417] zu Dresden-Neustadt abzuliefern waren, teils durch Geld, teils durch Landrenten[418] abgelöst. 1845 war die Ablösung des Laubrechens[419], der Ostrasicheltage[420] und der noch vorbehaltenen Jagddienste, 1852 die Ablösung der Amtsgefälle [108] (des Erbgeschosses, Schreibegelds, Hafengelds, Scheitfuhren- und Hofedienstsurrogatgelds, sowie des neuen Metzgeldäquivalents)[421] und 1854 die Ablösung des Mostdeputats des Pfarr- und Diakonatlehns[422] zustande gekommen. Die Schocksteuer verwandelte sich 1843 in die Grundsteuer, die Quatember- und Pfennigsteuer wichen der neuen Gewerbe- und Personalsteuer[423], nur die Erbzinsen, die der freien Ablösung[424] überlassen worden waren, verblieben vielfach als einziger Rest der alten Verhältnisse auf den einzelnen Wirtschaften.

Es trat bei diesen Ablösungen mehrfach zutage, auf welchem unsicheren Grund Obrigkeit und Gemeinde miteinander verhandelten. Über die Herkunft der Ostrasicheltage z. B., die aus einer freiwilligen Geldabgabe 1569 zur Frone geworden waren, bestand die größte Meinungsverschiedenheit, nur der Wunsch der Regierung, die alten Verhältnisse zu beseitigen, half zum Ziele. Um dem Dorfe die durch Wegfall der Waldstreu nötig gewordene „Änderung der Wirtschaftseinrichtungen“ zu erleichtern, bewilligte die Regierung 1843 1000 Thaler, wovon 300 Thaler durch Wegfall der Mostfuhre zurückgerechnet wurden. Auch die Naturalleistungen an Pfarrer und Lehrer wurden in Geldbezüge umgewandelt[425].

Diese Änderungen vollzogen sich allerdings nicht ohne Schwierigkeiten. Mit der Forderung der baren Ablösung scheiterte die neue Zeit an den meisten Köpfen. Hatte schon die Ablösung des alten Mahlzwangs an verschiedenen Stellen[426] Widerstand gefunden, so stieß die Ablösung der Naturalleistungen auf eine weitverbreitete Abneigung. „Der größte Teil der Kommun“, so schreibt der erste Gemeindevorstand von Kaditz, Schumann, in seinen Erinnerungen, „wollte von Gesetzesbefolgung nichts wissen, sondern tobte und lärmte fast täglich in den Ortsreihe-Schänken herum.“

Die Gemeinde hatte im 19. Jahrhundert bereits außer einem Streit um die alte Hutung[427] einen großen Prozeß über den Mahlzwang[428] [109] durchgeführt. Ihr war dabei der Umstand zu statten gekommen, daß infolge der Dammbauten bei Serkowitz der Schiffmüller zu Kötzschenbroda die ihm nötige Strömung verloren hatte und auf das jenseitige Ufer übergesiedelt war. Hier war der Betrieb fast zum Erliegen gekommen, da die Mühle für das rechte Ufer gebaut war und jenseits mit dem Wallschiff im seichten Uferwasser liegen musste, auch die Überfahrt der Mahlgäste sich nur unter Schwierigkeiten vollzog. 1835 und 1839 schloß sich Kaditz mit sämtlichen Gemeinden des Amts Dresden zur sogenannten „Hufenstreitsache“ zusammen. Man hoffte das Hufengeld als hinfällig erweisen zu können, gelangte damit aber nur zu den unglückseligsten Reibungen zwischen den einzelnen Ortsvorständen. Ein Erfolg war der Vereinigung nicht beschieden.

In der Verwaltung des Dorfs bestand das alte Richteramt bis zum Jahre 1839. Durch die Landgemeindeordnung von 1838 wurden die Befugnisse und Pflichten des Richters geteilt, ein Teil, und zwar der wesentlichere, ging auf den Gemeindevorstand über, der an die Spitze eines Gemeinderats von Gemeindeältesten und Ausschußpersonen (für Kaditz 4 Begüterte, 1 Häusler und 1 Unangesessener) trat, ein Teil verblieb dem sogenannten Lokalrichter, der die Angelegenheiten der Gerichtsbarkeit des Dorfes in Kauf-, Vormundschafts-, Nachlaßsachen und dergleichen zu erledigen hatte. Der letzte Richter des Dorfs, Johann Gottfried Schumann, wurde der erste Gemeindevorstand. Auf ihn folgten 1845 Johann Gottlob Mildner, 1857 Johann Gottfried Findeisen, 1864 Johann Gottlob Mildner, 1865 Gottlob Leberecht Findeisen, 1871 Johann Christian Findeisen, 1875 Heinrich Traugott Günther, 1881 Karl Gottlieb Schöne und 1887 Friedrich Findeisen.

Das Dorf erhielt sich trotz der Nähe der Stadt und der Lößnitz in der stärksten Geschlossenheit. Längst saßen in allen umliegenden [110] Dörfern, selbst in Mickten und Übigau, Handwerksleute der verschiedensten Art, zu Kaditz konnte kaum ein Hausgenosse Fuß fassen. Als 1844 ein Schneider sich niederlassen wollte, erlangte er die Konzession nicht, weil der Gemeinderat das hierzu nötige Gutachten nicht erstattete. 1849 befanden sich zu Kaditz außer der landwirtschaftlichen Bevölkerung, außer den mehr oder weniger hierzu gehörigen Schmieden, Böttchern, Maurern und Zimmerleuten und außer den Geistlichen und dem Lehrer nur ein Korbmacher, zwei Näherinnen und zwei Schuhmacher[429]. Die Schuhmacher fanden ihren Hauptabsatz bei den Fischern und Schiffern, die Kaditz zeitweise aufsuchten.

Zum Teil rührte diese Geschlossenheit des Dorfs von der Lage des Orts her, die im 19. Jahrhundert noch stiller wurde. Die alte Meißner Poststraße, welche durch die Flur Kaditz führte, wurde infolge der Elbüberschwemmungen zu Ende des 18. Jahrhunderts nördlich in die Heide jenseits der Seewiesen gelegt, es entstand die heutige Leipzig-Dresdner Straße. Kaditz büßte, da die alte Straße das Dorf selbst unberührt gelassen hatte, dabei wenig ein, nur seine Lage wurde noch abgeschlossener. Der Gasthof zu Serkowitz verlor indessen völlig seine Bedeutung und wurde ein einfaches Dorfwirtshaus.

Gegenüber den Erinnerungen, welche die Kriegsjahre 1806 bis 1815 zurückließen, treten die Eindrücke der jüngeren Kriegsläufte zurück. 1849, während die Straßenkämpfe in Dresden tobten, ging in Kaditz ruhig der Pflug über die Felder, 1866 kam es nur zu Anfang zu einer merkwürdigen Begebenheit. Am 21. Juni ward eine Munitionskolonne mit 168 Mann und 152 Pferden vom Rheinischen Feldartillerieregiment Nr. 8 in Kaditz einquartiert. Die Pferde der Kolonne waren in schlechtem Zustand, und es verbreitete sich das Gerücht, der Kommandant wolle sich mit neuen Pferden aus den Kaditzer Höfen versehen. Da nahmen die jungen Bauernsöhne und Knechte die eignen Pferde aus den Ställen, fuhren damit in Eile hinaus nach Dippelsdorf, wo einige Knechte zu Hause waren, und biwakierten mit den Pferden im Friedewald. Das Dorf Dippelsdorf war völlig mit Menschen und Pferden gefüllt, da auch andere Dörfer die Pferde hinauf geflüchtet hatten. Als die preußische [111] Einquartierung, die nur einen Tag währte, abgezogen war, strömten Tier und Mensch wieder in die Dörfer zurück.

In eigentümlicher Weise ist die Kirchfahrt Kaditz zu einer Zeit, als der Kirchort mehr seitab von der großen Straße gedrängt wurde, in die Entwicklung des Verkehrs der Neuzeit verflochten worden. Nicht nur wurde die erste größere Eisenbahnlinie Deutschlands durch die Kirchfahrt gelegt und führte eine Zeitlang Mengen von Besuchern aus den Orten der Runde bis weit aus dem Hinterlande nach dem ersten Haltepunkt „Weintraube“, auch die erste sächsische Lokomotive „Rakete“ wurde 1838 bis 1839 nahe Kaditz in der Maschinenfabrik zu Übigau gebaut. Die Maschinenfabrik war 1835 errichtet worden und ging nach kurzer Blüte wieder ein. Spät, am 25. März 1869, ward eine Landungsstelle der Sächsisch-Böhmischen Dampfschiffahrts-Gesellschaft zu Kaditz errichtet, nachdem wahrscheinlich schon vorher unter Benutzung des Fährkahns Personen in Kaditz aufgenommen und abgesetzt worden waren. Seit 1872 landeten die Dampfer auch in Serkowitz, seit 1874 in Übigau.

Die größten Veränderungen vollzogen sich auf dem Gebiet des Schulwesens. 1822 bereits waren auch die älteren Kinder zu Trachau völlig in die Schule zu Pieschen, das vorher schon einen eignen Schulbezirk gebildet hatte, gewiesen worden. Für Oberlößnitz war zuerst eine gemeinschaftliche Schule mit Radebeul geplant, da aber das Schulhaus jenseit der Eisenbahn zu stehen kommen sollte, weigerte sich die Gemeinde Radebeul, hierzu ihre Einwilligung zu geben. „Es könnten“, behauptete die Gemeinde, „beim Übergang über die Bahn durch die unglaubliche Schnelligkeit der Dampfwagen zu viel Kinder verunglücken[430].“ Die Schule zu Kaditz war bis zu dieser Zeit von Johann Gottfried Ziller (1792–1831), Johann Gottlob Schulze (1831–1845), Heinrich Eduard Wolffram (1845–1871) und Eduard Seifert (1871 bis 1889) geleitet worden, neben ihnen amtierten bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts Hilfslehrer. In der neuesten Zeit stand an der Spitze der Schule Heinrich Theodor Thümmler, zunächst von 1889 ab noch als Kantor und Kirchschullehrer, seit 1899 als Direktor. Im Jahre 1902 wirkten mit ihm sechs ständige Lehrer (Schirmer, Hübner, Rohrlapper, Boden, Neumann und Hofmann), zwei Lehrersgattinnen als Handarbeitslehrerinnen und zwei Hilfslehrer (Meyrich und Schramm).

[112] Mit der fortschreitenden Entwicklung der Orte der alten Kirchfahrt begannen auch die Bestrebungen, welche die Auflösung des alten kirchlichen Verbands zur Folge hatten. Durch die vorstädtische Entwicklung Pieschens und durch den Zuzug vieler vermögender Personen in die Lößnitz waren an beiden Orten Bevölkerungsverhältnisse geschaffen worden, welche eine Auspfarrung dieser Orte nahelegten. Bereits vorher hatte die alte Kirche zu Kaditz einer Erneuerung unterzogen werden müssen. Die Jahrhunderte waren an dem Bau nicht spurlos vorübergegangen, der Turm hielt zuletzt ein längeres Läuten nicht mehr aus. Bei dem Umbau der Kirche erhielt er eine völlig veränderte Gestalt – der alte charakteristische Renaissanceaufbau wich und wurde durch einen gotischen Turmhelm ersetzt. Vom 1. Januar 1884 ab bildeten Pieschen und Trachenberge, vom 1. Juli 1890 ab Oberlößnitz, Radebeul und Serkowitz eine eigene Kirchfahrt. Die letzten Pfarrer der alten Kirchfahrt Kaditz waren Gottlob Christian Schmidt (1824–1835), Karl August Fredy (1835–1865), Christian Oswald Räbiger (1865–1876) und Karl Bernhard Henrici (1876–1903).

Die Diakone der Neuzeit sind Gottlob Christian Schmidt (1819–1824), Friedrich August Gehe (1824–1831), Eduard Jacobi (1831–1837), Karl Ludwig Schwabe (1837–1841), Christian Friedrich Beyer (1842–1848), Robert Graf (1848–1863), Leberecht Waldemar Beyer (1863–1876), Guido Graf (1876–1878), Friedrich Bernhard Planitz (1879–1884), Karl Gottfried Richter (1884 bis 1888), Richard Gustav Harleß (1888–1894) und Friedrich Rudolf Schreckenbach.

Die Bevölkerung von Kaditz selbst wuchs bis zum Jahre 1870 sehr wenig. 1849 waren 348 Einwohner zu Kaditz, 1852: 347, 1855: 356, 1858: 340, 1861: 340, 1864: 356, 1867: 344, 1871: 378. Erst nach dieser Zeit begann das Wachsen der Bevölkerung, das sich hauptsächlich in dem seit 1876 als Neukaditz bezeichneten Ortsteil am alten Dorf Trachau vollzog. 1875 zählte Kaditz 541 Einwohner, 1880: 581, 1885: 643, 1890: 758, 1895: 1619, 1900: 3780[431]. Zu dieser Zeit war der Ort bereits in eine neue, der vorstädtischen sich nähernde Entwicklung getreten.

[113] Die alten Zustände waren auch im Dorfe selbst im Weichen. 1870 war in der Kirchfahrt zu Übigau ein großes Barackenlager für die französischen Gefangenen errichtet worden. Die Nähe dieses Lagers und der Umstand, daß ein starker Teil der Barackenwache ständig in Kaditz lag, brachte die alte dörfliche Einfachheit des Gasthofs ins Wanken.

Die Zeit, wo seitens der Gemeinde (1839) nachgesucht worden war, unter Aufsicht der Gerichtspersonen zu Fastnachten, den drei hohen Festen, dem Ernte- und Kirchweihfeste in den Bauerstuben Tanzmusik halten zu dürfen[432], war längst überwunden. Der Gasthof war 1853 erbaut[433] und mit ihm auch die alte Geselligkeit, die sich früher in den Höfen selbst beholfen hatte, auf andre Bahnen gebracht worden. Das Gesinde hatte sich früher auch auf dem Dorffrieden vergnügt, auf alten Wagenrädern hatte man sich dort geschwungen und gedreht, an den hohen Festtagen waren die Knechte und Mägde (die Mägde in Reihen) in die Nachbarschaft, in die Lößnitz und bis nach Dresden gezogen. 1876 wurde eine Schankstelle in dem jungen Ortsteil Neu-Kaditz errichtet.

Zugleich waren in der Bewirtschaftung der Ortsflur große Veränderungen vor sich gegangen. Die Neuzeit hatte hier bereits weit zurück im 18. Jahrhundert eingesetzt. 1771 brach in Sachsen eine Hungersnot aus, welche tiefgreifende Folgen hatte. Eine Reihe Verwaltungsmaßregeln entsprangen dem Bestreben, ähnlichen Erscheinungen in Zukunft vorzubeugen; einige von den Schritten, welche die Regierung der allgemeinen Not gegenüber damals tat, sind der fast vergessene Anfang neuzeitlicher Einrichtungen[434]. Die Landwirtschaft des Elbtals empfing den entscheidenden Anstoß, von der alten Dreifelderwirtschaft zu einer höheren Stufe fortzuschreiten. Um 1800 ist zu Kaditz, wie die Pachtverträge des Pfarrguts zeigen, nicht mehr der dreifache, sondern der sechsfache Wechsel gebräuchlich, gleichzeitig haben die Dörfer den Übergang zum Kartoffelbau vollzogen. 1785 wurden zu Kötzschenbroda und, wie sich aus andern Nachrichten schließen läßt, auch zu Kaditz Kartoffeln erbaut[435]. [114] Welche Folgen dies hatte, zeigte sich alsbald in der Bewertung der Güter. 1804 wird ein Erbvergleich über ein Kaditzer Hufengut, das 1778 mit 1400 Gulden erkauft worden war, abgeschlossen, wobei es ausdrücklich heißt: „welches gegenwärtig wohl mehr wert sein dürfte.“

Das 19. Jahrhundert ist ein fast ununterbrochenes Fortschreiten in der Landwirtschaft. In der Mitte der dreißiger Jahre läßt man selbst den alten Flurzwang fallen. Wohl wird der Versuch gemacht, durch Bestimmungen in den Kaufverträgen die alte gemeinsame Bewirtschaftung aufrecht zu erhalten[436], doch bleibt es bei den Versuchen, und nur die Versagung der obrigkeitlichen Genehmigung hält an vielen Orten die alten Güter selbst zusammen. In Kaditz ist es zu Güterzerschlagungen wie in Mickten nur in geringstem Maße gekommen, die Flur erhielt sich im wesentlichen im alten Zustand, aber jeder Bauer säte und wirtschaftete fortan selbständig.

Noch in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts verschwindet zu Kaditz der deutsche Pflug, er wird durch den böhmischen abgelöst. Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts wird der Weizen noch mit der Sichel „geschnitten“. Das „Schneiden“ des Korns hatte man schon vorher fallen lassen und es mit der Sense gehauen, aber sorgfältig hielt man noch für den Weizen an der alten Weise der gezahnten Sicheln fest[437]. Der Getreidebau selbst erlangte einen außerordentlichen Aufschwung, daneben wandte man sich mit entschiedenem Erfolg dem Gartenbau zu.

Bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts hatten die östlichen Dörfer der Kirchfahrt einen großen Vorsprung in der leichten Beschaffung des Felddüngers gehabt. Längst hatte jede alte Ackerbürgerschaft [115] im rechtsufrigen Dresden aufgehört; die Dungstoffe der Stadt kamen nicht mehr den Feldern der Bürger, sondern den Fluren von Neudorf, Pieschen und Trachau, zum Teil auch Mickten und Übigau zugute; Kaditz lag zu abseits, um die Gelegenheit so wahrnehmen zu können wie die übrigen Dörfer. Von Zeit zu Zeit wurde es durch Elbschlamm, den die Hochfluten absetzten, unterstützt. Zum Teil wurde der Schlamm, der sich in den Buhnen der Elbufer absetzte, geradezu als Dünger vom Amte, dem die alten Heger gehörten, verpachtet[438].

Als das 19. Jahrhundert auch für Kaditz eine intensivere Wirtschaft ermöglichte, stand das Dorf vor der Frage, wie es die Absatzmöglichkeiten, welche die nahe Stadt bot, ausnützen wolle. Die schweren Zeiten, welche die sächsische Landwirtschaft in den 1870er Jahren zu überwinden hatte, wurden Kaditz durch diese Nachbarschaft und durch die Möglichkeit stärkerer Viehhaltung oder lebhaften Gartenbaus erleichtert. Kaditz hat sich für Gartenbau entschieden, seine Höfe sind heute Mitbewerber für die Gärtnereien, die ihre Waren in Dresden absetzen. Die Gärtnerei ermöglicht es, die Höfe, selbst wenn ein Teil des Landes veräußert wird, weiter zu bewirtschaften. Die Milchwirtschaft tritt in Kaditz zurück, der Bestand an Rindvieh, der 1834: 258 Stück, 1840: 267, 1847: 295, 1855: 286, 1861: 311, 1867: 285 und 1873: 287 Stück betrug, ging in der Neuzeit bedeutend zurück, 1900 betrug er nur 181 Stück[439]. Die Schafzucht scheint in der Kirchfahrt schon im 16. Jahrhundert aufgehört zu haben, die Feldausnützung scheuchte hier, wie überall, wo eine entwickelte Ackerwirtschaft bestand, die nachteilige Schafhutung zurück.

In seinem überwiegenden Teil hat sich das Dorf als rein landwirtschaftliche Gemeinde bis in die jüngste Zeit erhalten. Als 1889 die achthundertjährige Wettin-Jubelfeier alle Gaue des sächsischen Landes im Wetteifer, ein Bild ihres Lebens zu entfalten, vereinigte, da zeigte das Meißnerland einen Erntewagen von Kaditz im Festzug als Zeugnis seiner Landwirtschaft. In seinem Innern bietet das Dorf noch heute das alte Bild, wie es im wesentlichen bereits zu Ende des 16. Jahrhunderts bestanden hat.

[116] Der Flurbesitz der Gemeinde selbst, der in seiner Größe einer alten Hufe gleich war, wurde 1870 zu gunsten der Glieder der „Altgemeinde“ versteigert, die Gemeinheitsteilung, die 1869 begonnen wurde, war am 20. Mai 1870 beendet[440].


6. Ende des Dorfes.

Um die Wende des 12. Jahrhunderts war eine Wegmeile oberhalb Kaditz die Stadt gegründet worden, die nach sechs Jahrhunderten, nachdem die beengenden Befestigungen gefallen waren, immer gewaltiger ausgriff, um die dörfliche Landschaft, von der sie früher schroff geschieden war, für sich zu erobern und in den Bann städtischer Entwicklung zu schlagen.

Die Stadt Dresden hat innerhalb 10 Jahren nicht weniger als 17 Dorfgemeinden der Nachbarschaft in sich aufgenommen[441]. Von der alten Kirchfahrt Kaditz waren es zuerst die Ortschaften Pieschen und Trachenberge, welche am 1. Juli 1897 zu Dresdner Vorstädten wurden. Längst war, wenigstens zu Pieschen, vorstädtische Sitte und Verwaltung an die Stelle der alten dörflichen Abgeschiedenheit getreten, die Errichtung eines „Rathauses“ zu Pieschen drückte 1891 dieser Entwicklung das Siegel auf, wenn auch der alte Dorfkern in der Nähe noch sein Dasein fristete.

Von Pieschen führt die alte Meißner Landstraße durch Mickten nach Kaditz. Auch Mickten unterlag in seinem östlichen Teil der vorstädtischen Besiedlung. Eine „fast wild zu nennende Bebauung“ [117] schuf den Ortsteil entlang der Leipzig-Dresdner Straße[442], an den sich in den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts in Kaditzer Flur der Ortsteil „Neukaditz“ anschloß, während zwischen diesem und dem alten Dorf der heutige Simsonplatz mit dem Schulneubau und einigen Gebäuden entstand. Würde Kaditz sich selbst überlassen geblieben sein, so hätte es vermutlich eine Entwicklung ähnlich derjenigen von Pieschen durchlaufen, es würde allmählich die Merkmale des Dorfs abgestreift und doch nur schwer den rechten Ausgangspunkt für eine neue städtische Entwicklung gefunden haben.

Das Herausdrängen der Stadt überhob die Gemeinde der Frage, wie sie den immer umfänglicher sich gestaltenden Aufgaben, welche die Neuzeit und die Nähe der Stadt stellte, gerecht werden sollte. Nach Verhandlungen, welche am 10. April 1901 mit dem Antrage des Rats, die Einverleibung der Gemeinde Kaditz betreffend, begannen, stimmte der Gemeinderat der Vereinigung zu, und bereits am 31. Dezember 1902 wurde das Dorf ebenso wie die Gemeinden Mickten, Übigau und Trachau mit Dresden vereinigt.

Die Gründe, welche Dresden bewogen, die Einverleibungsgrenze so weit hinauszurücken, die Elbe abwärts bis an den westlichen Rain des alten Bischofsgartens mit den Häusern von Serkowitz, waren Pläne weitsichtiger Art. Diese Pläne fanden den Anfang ihrer Verwirklichung bereits unmittelbar nach der Einverleibung, als der Rat von sämtlichen Kaditzer Dorfgütern die „Großstücke“, jene breiten Flurstreifen, welche sich von den Grohbergen bis zum Bischofsweg ziehen, erkaufte. Ein geschlossener Feldschlag von über 57 Hektar ging damit in den Besitz der Stadt über.

Gleichzeitig wurde ein Bebauungsplan für die einverleibten Fluren von Mickten, Übigau und Kaditz in Angriff genommen. Die Regelung der Flutverhältnisse setzte hier schwierige Aufgaben, denen die Gemeinden zum Teil schon selbst näher getreten waren und deren Kostspieligkeit der Hauptgrund für den Gemeinderat, Kaditz einverleiben zu lassen, gewesen war. Ein Bauplan war nicht möglich gewesen, ehe die Beschleusungsfrage geregelt war, die geforderte Herstellung einer Flutrinne von der Burg bis zum alten Dorf aber hatte die Gemeinde aus eignen Mitteln nicht durchzuführen vermocht.

[118] Die Einverleibung des Dorfs in den Dresdner Stadtbezirk, die Einfügung seiner Flur in das städtische Gebiet war fast eine Überraschung. Im Dorf selbst musste der größere Gewinn über manches Kleine, woran man sich stieß, hinweghelfen. Die Gänse, die sich sonst auf den Grasstellen des Dorfplatzes tummelten, mußten weichen, die Ehrenpforten, die man bei Hochzeiten zu bauen pflegte, gerieten in den Verdacht, Anlagen zu sein, welche der Baupolizeiordnnng unterlägen. Eine heikle Aufgabe der städtischen Verwaltung war es, hier auf dem Boden uralter Dorfsitte Stadt und Land zu verbinden und zu versöhnen.

Kaditz ist gewesen. Die Weiterentwicklung mag die Eigentümlichkeiten dieses Gemeinwesens so schonend, wie sie kann, berücksichtigen – wie der Name des Dorfes gefallen ist, so wird auch sein Wesen langsam verschwinden. Die Erinnerung mag die Züge des alten Dorfs sorgfältig sammeln und bewahren – aus dem Leben werden sie, langsam vielleicht, aber sicher verschwinden. Beinahe wäre das alte Dorf selbst nach der Einverleibung der Vernichtung anheimgefallen. Wiederholte Brände, von frevelhaften Händen angestiftet, äscherten im Winter 1905/06 eine Reihe Gebäude im alten Dorf ein. Glücklicherweise gelang es stets, den Brand zu beschränken und das Dorf im großen und ganzen zu erhalten. So möge es noch lange mit seinen Linden, Toren und Giebelreihen bewahrt bleiben.

[119]

Anhang.




I. Die Kaditzer Rügen.

Literatur über Dorfrügen gibt Schulze S. 158 an, Rügen von Dresdner Ratsdörfern teilt Richter V. II, S. 15, 16 mit. Siehe auch MV. 1. Band 4, 15; 11; 14 usw. – Die Rügen von Mickten und Kleinmickten sind gedruckt bei Böhme S. 7ff. – Die ältesten kurzen Niederschriften von Rügen der Kaditzer Gegend finden sich zu Anfang des 16. Jahrhunderts, 1522 zu Stetzsch (Gerichtsbuch von Stetzsch: Erstlich die Kür), 1529 zu Niederwartha usw., die jüngsten zu Übigau (RA. D.) und Kötzschenbroda (gedruckt bei Schubert, S. 82). Die Rügen von Tolkewitz sind im Gerichtsbuch des Religionsamts von 1531 erhalten (Amtsgericht Dresden). Sie zeigen, wie die Rügen in der Entwicklung begriffen sind. Das Alter der Kaditzer Rügen ergibt sich aus besondren Umständen. Lorenz Beune, durch dessen Gut der (Punkt 3 erwähnte) Wasserlauf ging, übergab das Gut 1589 und starb 1595, seit dieser Zeit war kein Lorenz Beune auf dem Gut. Siehe auch Punkt 17 der Rügen.

Rügen der Gemeinde zu Kaditz v. J. 1657.

1. Rügen sie dem Churfürstlich Sächsischen Procuratur-Amte Meißen Erbgerichte, Lehn und was darzu gehörig.

2. Rügen sie einen freyen Dorffrieden um das Dorff.

3. Einen freyen Wasserlauff durch Lorenz Beunens Hoff-Röthe, und wenn er denselben nicht feget, so mag ihn ein Nachbar fegen, welcher will.

4. Rügen sie einen freyen Weg an Urban Adams Wiese an einem Rand herunter an die Holzbinde und nachmals am andern Rande wiederum hinauf.

5. Rügen sie einen freyen Fahrweg von Serkowitzer Wege zwischen den Forwerge und Kaditzer Güthern bis in die Elbe.

6. Rügen einen freyen Weg, den Bischoffs Weg genannt, bis in die Elbe.

[120]

7. Auch einen freyen Fußsteig von Radebeuler Wege bis an Serkowitzer Weg zwischen dem Forwerge und Kaditzer Güthern.

8. Rügen, wenn einer an Wein, so ihme gewachsen, von seinem Käuffer vor die Bezahlung Waare oder Bier nehmen muß, soll derselbe das Bier dem Kretzschmar zu Serkowitz anbiethen; bedarff er es nicht, hat derselbe macht, solches bey Kannen oder Kännichen zu schenkten.

9. Rügen, daß, so einem in einer Wirthschafft, Kindtauffen oder Kirchmeß etwas vom Bier verbleiben möchte, sie solches dem Kretzschmar zu Serkowitz anbiethen sollen; da er nun solch Bier nicht kauffen will, mag derjenige solches verzapffen und bey Kannen ausschencken, wie er will oder kann.

10. Rügen, daß keiner nichts im Dorffe darf bauen, legen oder legen laßen, er thue es denn mit Laub der ganzen Gemeinde.

11. Rügen, daß sie die Pfützen, die Wiesen hinter der Borngaßen, die Leimgruben und alles, was in die Gemeinde gehöret, im gemein zu gebrauchen haben; welcher aber daran etwas verhindert oder ändert, es seyn freye Wege oder Stege, der soll der Gemeinde eine halbe Tonne Bier zur Straffe verfallen seyn.

12. Rügen, daß sie pflöcken dürfen mit dem Zug-Viehe im Braachen und Stoppeln, aber nicht im Stoppel zu hüthen mit dem Rindviehe, er besaame es denn wieder, desgleichen auch nicht darinnen zu krauden.

13. Auch, daß die fremden Acker-Leute, wenn sie ihnen helffen müßen, macht haben auszuspannen und in Stoppeln zu hüthen, wie den auch diejenigen, so Äcker in dieser Fluhr haben, darauf zu pflöcken nicht befugt seyn sollen, außerhalb wenn sie darauf arbeiten.

14. Desgleichen im Heegegrase keine grünen Acker mit dem Rind Viehe auszuhüthen, und sollen die Heegegrase gehalten werden nach dem dritten Felde wie vor Alters; da auch ein Vieh los würde vom Seile oder am Schaden befunden würde, soll es um einen Groschen angeschnitten werden deme ohne Schaden, darinnen es befunden wird.

15. Rügen einen freyen Weg von der Born Wiese von Melichs an bis auf George Melichs Lang-Stücke, queerüber, und wenn etwas daran zu beßern, die ganze Gemeinde solches verrichten soll.

16. Rügen, daß ein ieder von seinem Feld die Waßerläuffte und Abschläge richtig halten solle, bey Straffe eines neuen Schockes.

17. Rügen einen neuen Fahrweg, den Tennichtweg genannt, vom Radebeuler Kirchwege an über Martin Schumanns Guth und über die Dorffgüther bis in Tennicht an die Meißnische Straße.

[121]

18. Rügen einen Graben, so Andreas Trobisch an seinem Felde, im gros Stücke genannt, vom Thaale an bis an die Wiese zu halten und alle Jahre zu räumen schuldig.

19. Rügen, so iemand an dem gemeine Born etwas mit Waschen und Einquellen zu thun hat, sich 5 Ellen darvon enthalten, auch die Wäsche nicht aufs Geschränke hängen solle, darmit nicht aller Unflath hineinseige, und so sich iemand anders befinden ließe, ein halb Sechzehentheil Bier der Gemeinde, des Herrn Straffe unbenommen, verfallen seyn solle.

20. Rügen, daß auf eine Hufe inn Dorff-Güthern nicht mehr als Acht Kühe und zwey Kalben, und auf eine halbe Hufe vier Kühe und eine Kalbe nausgetrieben werden, oder soll der Gemeinde 7 Gr., des Herrn Straffe unbenommen, verfallen seyn.

21. Rügen, daß auf denen Gleinischen Feldern keiner befugt, eher dahin zu treiben und zu hüthen, bis das Getreyde hinweg sey.

(Abschrift vom Jahre 1768 im RA.)


II. Alte Flurnamen der Umgebung.

In den Gleinen wird die Dranse (Drähnse) von dŕazga (sprich drjasga), Laubwald auf nassem Boden, abgeleitet. Es scheint sich in der älteren Zeit Gebüsch nach der Burg zu gezogen zu haben. Noch Anfang des 19. Jahrhunderts gab es südlich der Burg in der Micktener Flur Gehölz.

In Übigau sind sorbisch: Petschen von pěsćina; golk, altwendisch golka, die kleine kahle Fläche, kleine Heide.

In Mickten heißt die Pritsche entweder prěče (sprich Prietsche), die Querfelder, oder es stammt von brězy, die Birken, der Birkenbusch. Siebgen, Seubgen wird von syp, Verbum sypać, schütten, abgeleitet. Siebgen, die Schüttfluren, Felder, die gut schütten. Tobergründchen ist halb wendisch, halb deutsch: das gute Gründchen. Die Dooschten sind jedenfalls weiter verstümmelt aus Dotschke (vgl. Dozsche) oder Dotsche: die Flußrinne, die zuzeiten Wasser führt.

Ploi (in Pieschen) kann mit altsorb. plěwa, Spreu, oder plěć, plěju, schwimmen, zusammenhängen, ploj = Schwemme.

Über den Ploosch in Neudorf siehe Richter, V. I, 46.

In den Trachenbergen kommt die Jeßnitz = altsorbisch Jasenica, vor, entweder: Eschenhain oder Bach im Eschenholz, Eschenbach, häufiger Flur- und Ortsname im slawischen Gebiet.

In der Flur Rähnitz findet sich die Mockritz (nasses Land) und die Olsche = Erlicht. Der Jäserich in Rähnitz ist auf alle Fälle = altsorbisch Jezerik (sprich Jeserick) = der kleine See. Es [122] ist ein Tümpel vor dem Dorf, in welchen vor Ostern „der Tod“ geworfen wurde.

In Wilschdorf kommt die Gaspe vor. Der Name stammt vermutlich von jazwy = Höhle, Schlupfwinkel von Tieren, insbesondere von Dachsen. In den von Deutschen umgemodelten wendischen Namen kommt häufig p oder b statt w (nach Konsonanten) vor, ebenso g statt j. Gaspe = Dachsloch.

Der Gaditsch in Boxdorf ist jedenfalls auf altsorbisch gadište bez. gadišće zurückzusühren und bedeutet: die Gegend, der Platz, der Hügel, wo es viel kriechendes und giftiges Getier, Schlangen, Eidechsen usw. gibt. Ein sorbischer Name in Boxdorf ist auch die Rietschke (= der Bach).

Die Dautschgen in Wahnsdorf hängen mit den Dutschken in Radebeul durch den Grund „an Tautscher Neubrück“ (1575), den heutigen Fiedlergrund, zusammen. Die Dautschgen können nicht aus dolčki, Gründelchen, abgeleitet werden, sie sind mit Dooschten (Mickten) aus točki = die Rinnsale zusammenzubringen.

In Serkowitz findet sich im 16. Jahrhundert der Flurname der Pritzschgen (siehe Mickten).

(Nach Erklärungen Prof. Dr. Muckes.)


III. Zinsregister der Obödienz Altenfranken.

Obedientia Altenfranken. Hinricus Monch, Domherr, gemeldeter Obedienzbesitzer hat nachfolgend Zins: Michaelis Zins erblich: 27 gr. Das Dorf Altenfranken gegen Pesterwitz gepfarrt, 18 gr. von 27 Hühnern. Martinizins zu Altenfranken: 2 Schock 42 gr. Im Dorf Teltzschen: 2 Schock 6 gr. von 10 Hufen, itzliche Hufe 12 gr., 26 gr. 8 ₰ von 40 Hühnern, 11 gr. 8 ₰ neu Dienstgeld, 2 gr. 2 ₰ neu von einer Überschar. In Nawselwitz Michaeliszins: 2 Schock 48 gr., 48 gr. Merten Andres, 18 gr. 8 ₰ von 28 Hühnern. Summa 10 Schock 12 gr. 6 ₰ neu. Zu Kaytitz bei Dresden Michaeliszins: 3 Schock 6 gr., 31 gr. von 461/2 Hühnern. Natalis Domini: 20 gr.8 ₰ neu Dienstgeld, 10 gr. 4 ₰ von 151/2 Hühnern. Forberg zu Bestherwitz: 48 gr. auf Martini, 1 Schock 36 gr. von 12 Scheffel Korn zu 8 gr. gerechnet, 1 Schock von 12 Scheffel Haber zu 5 gr. Forberg Goppel: 48 gr. Martini. Summa 8 Schock 20 gr. Summa Summarum Michaelis Zins an Geld, Getreide 18 Schock 27 gr. 6 ₰. Walpurgis Zins: Altenfranken gibt 29 gr. 3 ₰ neu, Nawselitz 2 Schock 48 gr., Kaytitz 3 Schock 6 gr., 10 gr. 4 ₰ von 151/2 pull., Telzschen 6 gr. 8 ₰ von 10 Hühnern. Summa Walpurgiszins 6 Schock 40 gr. 3 ₰ neu. Eier 8 Schock und 40 facit 171/2 gr. 1 gr. von 16 Käse. Summa Summarum aller Zins aller Termin macht: 25 Schock 26 gr. [123] 3 ₰. Onera und Ausgab von dieser Obedienz: 6 Schock fünf kleinen Domherrn, itzlichen 1 schock 12 gr., 1 Schock 25 gr. 10 ₰ neu, restant zu Präsenz, 45 gr. missales, Summa 8 Schock 10 gr. 10 ₰. Dies abgezogen von Zinsen bleiben 17 Schock 15 gr. 5 ₰. Davon das vierte Teil gezogen, bringt Steuergeld[443] : 4 Schock 18 gr. 10 ₰.

Vicarien 8987, Bl. 167, v. J.1529.)


IV. Höfe- und Flureinteilung.

1547 besteht das Dorf aus 18 Bauerhöfen (Erbbuch des Amts Dresden) und dem Bischofsgarten. In diesem Jahre wird der „alte Pfarrhof" zu Kaditz geteilt (jetzt Nr. 10 und 12). 1555 entstehen durch Teilung die Höfe Nr. 21 und 23a und Nr. 5 und 7a.

1569 sind es insgesamt 21 Bauerhöfe, die 21 Sicheltage leisten (F.A. XXXIII 3516a, Bl. 25). Vor 1579 entsteht Hof Nr. 16 durch Teilung aus Hof 18. Es entstehen durch Teilung die Hofraithen Nr. 9 und 7b (der „wüste Garten“) und durch Herausrückung auf den Dorffrieden Nr. 1 aus 3. Die völlige Teilung von Nr. 3 und 1 wird erst 1616 durchgeführt. Zwischen 1595 und 1608 bildet sich die erste Wirtschaft neben dem Bischofsgarten[444].

1609 bestehen danach 24 Höfe (einschließlich des wüsten Gartens) und 2 Wirtschaften (der Bischofsgarten und die erste neben ihm liegende Wirtschaft Hans Drobischs). Das Dorf tritt zur Musterung an mit zusammen 25 Mann (18 Hellebarden, 5 Morgensternen und 2 Federspießen)[445], der „wüste Garten“ stellt keinen Mann. Zu dieser Zeit errichtet Martin Zscheile für seinen Sohn Georg „am Ende des Dorfs“ einen neuen Hof (jetzt Übigauer Str. Nr. 2).

Durch Teilung entstehen 1622 die Höfe Nr. 17 und 19 und in demselben Jahr die Höfe Nr. 20 und 22. 1635 entstehen die Höfe 11 und 13, 1659 die Höfe 30 und 28[446]; an Stelle des alten Hutmannshauses entsteht der Hof Nr. 2. Die Zahl der Bauernhöfe wächst hierdurch auf 30; zu den beiden Wirtschaften kommt eine dritte im Dorfe (Übigauer Str. 4). Insgesamt sind es nun 30 Bauernhöfe und 3 Wirtschaften[447].

Von 1668 bis 1839 vermehrt sich das Dorf nur noch um 6 Häuslerwirtschaften (eine zweite Wirtschaft neben dem Bischofsgarten, eine Schmiede, eine Böttcherei, eine Wagnerei und im 19. Jahrhundert [124] um die Wirtschaft des Totengräbers sowie eine Wirtschaft am Dorffrieden, in welcher der Bierreiheschank ausgeübt wird). 1839 sind es danach insgesamt 30 Bauernhöfe und 9 Wirtschaften, von denen 30 Bauernhöfe und 6 Wirtschaften die „Altgemeinde“ bilden, während die drei Wirtschaften zu Klein-Kaditz davon ausgeschlossen bleiben. Der Hirt zählt nicht zur Gemeinde.

Für die Entwicklung der Flur in der älteren Zeit bietet sich Trachau MV., 4. Bd., S. 11 zum Vergleich an. Ein besonderes Zeugnis gibt die Nachricht des Visitationsberichts von 1539, wonach das Pfarrgut zu Kaditz aus 1½ Hufen besteht, „darein gezogen 11 Wiesenflecke und Buschholz“. Die 1½ Pfarrhufen liegen „in Dorfgütern“ und es hatte dort im 19. Jahrhundert das Pfarrgut an Wiesen: die Kleinplänchen doppelt (nach dem Flurbuch von 1835 die Parzellen 52 und 57), die Wiesen in Langstücken doppelt (Parz. 1596/7 und 1629/30), die Wiesen in Großstücken doppelt (Parz. 1665 und 1692), die Planwiesen doppelt (1742 und 1764), die Giehren doppelt (1878 und 1902) und die Pauschliche einfach (1710): zusammen genau 11 Wiesenflecke. Dies und das Aneinanderstoßen halber, im 16. Jahrhundert geteilter Hufen in allen Schlägen läßt darauf schließen, daß bereits zu Beginn des 16. Jahrhunderts die Flur so geteilt war, wie sie es heute ist, wenn auch die eigentliche Versteinung vermutlich erst in der Mitte des 16. Jahrhunderts durchgeführt wurde.

Die Flureinteilung des 16. bis 19. Jahrhunderts war folgende:

A. Unter dem Domkapitel (Prokuraturamt).

I. Das Vorwerk (oboedientia dominicalis oder wendische Obödienz): die Oberstriemen, Niederstriemen, Täler, die Merkowitz, die Goppitzberge, Holzqueren und Bergqueren, zusammen 117 Acker 263 Quadratruten.

II. Auf dem Poppitz (ob. dominicalis oder wendische Obödienz): die Poppitzfelder, Holzteilchen und Kesselgründchen, zusammen 47 Acker 72 Quadratruten.

III. Die Dorfgüter (Obödienz Altenfranken): Dorfraum, Hufen, Hintertännichte, Langefeldchen, Steinhufen, Hinterkräuter, Vorderkräuter, Dorfqueren, Burgstückchen, Obermicktner Wege, Niedermicktner Wege, Grohberge, Lange Stücke, Latzstücke, Großstücke, Bauschliche, Planwiesen, Üferchen, Scheiben, Kleinplänchen mit Kirchbergen, Hühnerbeetchen und Neuländer, zusammen 431 Acker 193 Quadratruten (mit den Wegen).

IV. Die Gleinen (Obödienz Bierzins): die Vordergleinen, Stegfelder, Fünfbeete, Langen. Neblichen, Seewiesen, Gleinenbüschchen, die Dranse, die Dransbeete und Querchen, zusammen 154 Acker 82 Quadratruten.

[125]

B. Unter der Pfarrgerichtsbarkeit.

Der Bischofsgarten (in den „besondren Stücken“) insgesamt 3 Acker 190 Quadratruten.

C. Unter dem Brückenamt.

Die Rohländer, 17 Acker 88 Quadratruten).

D. Unter dem Amt Dresden.

Der Elbheger, die Hutungsteile und die Plantagenstücke, zusammen 61 Acker 28 Quadratruten.

Die Hufengrößen in diesen verschiedenen Teilen der Flur weichen beträchtlich voneinander ab. Die Gleinischen Hufen sind kleiner als die Hufen in Dorfgütern und ebenso sind die Poppitzhufen etwas kleiner als die Hufen des alten Vorwerks: die halben Hufen in den Gleinen umfassen 9 Acker 151 Ruten bis 11 Acker 82 Ruten (die Viertelhufen 4 Acker 269 Ruten bis 7 Acker 176 Ruten), die halben „Hufen in Dorfgütern“ dagegen 12 Acker 129 Ruten bis 15 Acker 173 Ruten (eine einzige Halbhufe ist nur 8 Acker 237 Ruten, die einzige Vollhufe dagegen 26 Acker 83 Ruten groß). Eine halbe Hufe im Vorwerk umfaßt 13 Acker 198 Ruten, die Viertelhufen umfassen 5 Acker 118 Ruten bis 7 Acker 201 Ruten, auf dem Poppitz dagegen ist die halbe Hufe 9 Acker 133 Ruten groß, die Viertelhufen 4 Acker 285 Ruten bis 5 Acker 261 Ruten.


V. Güterpreise und Ernten neuerer Zeit.

Ein Hufengut (aus einer halben Dorf- und einer halben Gleinischen Hufe bestehend) wurde 1801 für 1487½ Thaler, 1842 für 3000 Thaler und 1870 für 12500 Thaler verkauft. In ähnlicher Steigerung bewegen sich alle Güterpreise.

Über die (schlechte) Ernte des Jahres 1812 finden sich genaue Angaben im HStA. Abt. IV. Band 27. General-Getreidetabelle des P.A. Meißen. 1877 wurden zu Kaditz von 185 Hektar 2500 Scheffel Roggen, von 22 Hektar 200 Scheffel Gerste geerntet (außerdem waren Weizen, Hafer, Kartoffeln, Klee usw. angebaut), 1878 steigerte sich der Ertrag von derselben Fläche auf 3000 Scheffel Roggen und 300 Scheffel Gerste. 1887 wurden von 145 Hektar 3600 Scheffel Roggen geerntet, das ist die doppelte Menge des im 17. und 18. Jahrhundert in der ganzen Flur Geernteten. Die genauen Zahlen der Ernte von 1886 und 1887 sind: 1886 von 10 Hektar 500 Zentner Weizen, von 150 Hektar 5700 Zentner Roggen, von 10 Hektar 450 Zentner Gerste, von 25 Hektar 1250 Zentner Hafer, von 75 Hektar 9000 Zentner Kartoffeln; 1887 von 15 Hektar [126] 825 Zentner Weizen, von 145 Hektar 5800 Zentner Roggen, von 10 Hektar 400 Zentner Gerste, von 25 Hektar 1125 Zentner Hafer, von 75 Hektar 10500 Zentner Kartoffeln.


VI. Die Rodung der Oberlößnitz.

Im 16. Jahrhundert lag östlich vom Lößnitzgrund ein kurfürstliches Weinbergsgelände, aus Weinbergen von geringerem Umfange bestehend (DG. 1904, S. 210). Dieses Weinbergsland lag nicht allein, vielmehr war es in weitem Umkreis, nach Osten bis über den Strakengrund hinaus, von andern Weinbergen umgeben, von denen Kapaunen (Hähne) an die kurfürstliche Küche gezinst wurden. Ein Teil der Vergrößerungen, welche die „Hoflößnitz“ im 17. Jahrhundert gewann, bestand aus solchen seit alter Zeit urbaren Weinbergen. Diese Weinberge fanden südöstlich von der Hoflößnitz, am Schnittpunkt der mittleren Bergstraße und der hohen Straße, eine Art Mittelpunkt in der sogenannten „Roten Presse“. Die „Rote Presse“ war ein Gemeinschaftsbesitz, die Hälfte gehörte 1600 dem „wohlerbauten steinernen Berghause“, das wahrscheinlich von dem kurfürstlichen Kammermeister Hans Harrer herrührte und heute als Wahrzeichen und als ältestes Haus der Oberlößnitz gilt (Handelsb. A.D. 1620, Bl. 282 usw.). Der Volksmund hat es, wiewohl es von Grund aus ein Werk des ausgehenden 16. Jahrhunderts ist, „Bennoschlößchen" getauft und damit seiner unverwüstlichen Überzeugung, daß Bischof Benno die Lößnitz gegründet habe, Ausdruck verliehen. (Abbildung in Bau- und Kunstdenkmäler des Kgr. Sachsen, 26. Heft, S. 135, 136.)

Dieses Haus lag vor dem ehemaligen Heidegelände des „Zippels“, einem hauptsächlich mit Eichen bestandenen sandigen Strich, bis zu dem im 16. Jahrhundert die Viehtriebe des Dorfes Serkowitz führte und der südlich von den alten Serkowitzer „Rodeländern“, Flurteilen, deren Rodungszeit sich jeder Bestimmung entzieht und die bereits 1337 genannt werden (Cod. II), eingeschlossen wurde. An die Rodeländer stieß westlich ein Weinberg, das „Leibgedinge“ genannt (auf einem Teil des Leibgedinges steht heute der Gasthof zum weißen Roß), der gleichfalls von höherem Alter war, wie auch sein Name vermuten läßt. Daß der Zippel dem Amte keine hohen Erträge abwarf, ist bei seiner Lage und bei seiner Bewirtschaftung begreiflich. Kurfürst August veräußerte vermutlich aus diesem Grunde 1577 ein Stück des Zippels. Er verlieh in diesem Jahre einen „wüsten Fleck unter der Lößnitz“ drei Forstleuten, Bernhard Rohrbach, Enderle Meißner und Balthasar Günther, die das Land noch in demselben Jahre an die Gemeinde Serkowitz weiter verkauften (Handelsb. A.D. 1620, Bl. 482b). Weitere Veräußerungen folgten, unter anderm ein „Acker im Rodeland“, welchen der Oberförster [127] Martin Müller, gewöhnlich „der Spanier" oder „Oberförster Spanier" genannt, erhielt.

Gleichzeitig setzten damals die Rodungen in den Trachenbergen ein, welche auch dort eine Erweiterung der Kirchfahrt Kaditz herbeiführten (MD., 1905, S. 25).

Die Rodungen in der Oberlößnitz erhielten ihren Abschluß durch zwei in den Jahren 1627 und 1651 bewilligte Vererbungen, welche den Kern der heutigen Flur Oberlößnitz bildeten und einesteils durch die Flur Serkowitz und die spätere „Lange Gasse", andernteils durch die „Lange Gasse" und die Heide begrenzt waren. Im 17. und mehr noch in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts entfaltete sich hier eine Behaglichkeit des Sommerlebens, die den Vergleich mit den Verhältnissen unsrer Tage kaum zu scheuen braucht.



[128]
Register.




Ablösungen 107.
Adjuvanten 102.
Allode 10.
Altendresden 6, 19, 41, 63, 102.
Altenfranken, Obödienz 17, 20, 122, 124.
Altgemeinde 116, 124.
Amtsrichter 76.
Archidiakonat Nisan 29, 32, 33.
Auszugswesen 64, 71, 93.
Badestuben 57.
Barackenlager 113.
Baumwiese 83.
Bauweise 2, 55.
Begräbnis 72, 75.
Benno, Bischof 26, 52.
Bennoschlößchen 126.
Bernfeld, Hans 53.
Bevölkerungszahlen 43, 112.
Bierzins, Obödienz 21, 22, 23.
Bierzwang 34, 88.
Birmenitz 44.
Bischofsgarten 31, 48, 55, 72, 73, 75, 88, 123, 125.
Bischofshufen 38.
Bischofsweg 4, 8, 26, 119.
Bischofswerda 18.
Blasewitz 9.
Blauhüte 53.
Böhme, Pfarrer 77, 96.
Bormann, Joh. Gottfried 53, 90.
Borzen 2, 6, 17, 37, 38.
Botscheremoh 12.
Boxdorf 14, 16, 17, 66, 69, 122.
Brände 69, 70, 79, 85, 100.
Briesnitz 8, 9, 29, 32, 33, 36, 38.
Brockwitz 30, 79.
Brödung 44.
Brückenamt 24, 40, 41, 125.
Brunnen 14, 121.
v. Bünau 10.
Burg 3, 117.
Cannewitz 9, 12, 18.
Coblenz b. Bautzen 9, 18.
Cossebaude 53.
Coswig 30, 67, 78,88.
Cotta 38, 116.
Cunnersdorf, wüste Mark 14, 26.
Dampfschiffverkehr 111.
Dezem 9, 10, 26,46, 91, 96.
Diakonat 46, 99, 108, 112.
Dienstgeld 19, 47.
Dietrich, Bischof 36, 38.
Dingheller, Dingpfennige 22.
Dippelsdorf 16, 50, 110.
Dobranitz 9, 18.
v. Dölen 22.
Dölzschen 17, 122.
Dorffriede 13, 113, 119.
Dorfgüter 12, 124.
Drachenglaube 94.
Dreifelderwirtschaft 11, 44, 113.
Dresden 24, 36, 62.
Einlager 77.
Eisenberg 62.
Elbfurt 26.
Erbgerichtsbarkeit 18, 22, 75, 77.
Erbrecht 14, 64.
Erbzinsen 18, 19, 21, 47, 108.
Ernten 44, 125.
Fähmulden 62.
Fähre 26, 31, 87.
Fahrnis 65.
Fasanengarten 77.
Fastnacht 72, 113.
Feldordnung 78.
Feuerlöschwesen 79.
Fischerei 6.
Fleischsteuerpachter 88.
Flurnamen 4, 10, 11, 13, 16, 24, 39, 121, 124.
Flutrinne 117.
Förster 88.
Forsthafer, Forstkorn 19.
Forsthühner 20.
Freiberg 36.

[129]

Friedewald 40, 81, 110.
Fronden 48, 51, 81, 107.
Fronegeld 19.
Gaditsch 14, 122.
Gartenbau 115.
Gasthof Kaditz 113.
Gasthof Serkowitz, s. Kretscham.
Gemeindebesitz 72.
Gemeindebiere 71.
Gemeindelade 80.
Gemeindesiegel 62.
Gemeindevorstand 109.
Gemeinheitsteilung 116.
Gerade 65.
Gerichtsbücher 64, 101.
Gerichtswesen, s. Erbgerichtsbarkeit.
Gerstecker, Pfarrer 93, 99.
Geschoß 19, 23, 41, 46, 47, 107, 108.
Gesinde 66, 92, 93.
Getreidebau 62.
Getreidepreise 59.
Gleinenteich 60, 68.
Gleinischer Weg 21.
Glina (Gleina) 2, 4, 20, 33, 76, 121, 124.
Gnaschwitz 9, 12, 18.
Gohlis 31, 45, 87.
Goppeln 17, 122.
Goppitz 5, 11, 124.
Griesbach, Pfarrer 93, 95.
Grohberge 3, 117.
Groß, Donatus 10.
Großstücke 16, 89, 117.
Gruna b. Dresden 9, 44, 116.
v. Guben 37.
Güternamen 57, 71.
Hadersammeln 51.
Handdienste 48.
Handelsbücher 64.
Handwerker 60, 72, 110, 123.
Harrer, Hans 126.
Häusler 72.
Heeresfolge 13, 15, 83, 123.
Heerfahrtswagen 83.
Heergerät, Heergewett 65.
Hegegräser 63, 120.
Heide 25, 40, 48, 49, 50,78.
Heimbürge 72.
Heller 98.
Herberge 64.
v. Heynitz 18.
Hirt, s. Hutmann.
Hochhäuser Vorwerk 62, 87.
Hochzeiten 54, 103.
Hofbildung 57, 123.
Hofemost 81.
Hoflößnitz, 80, 104, 126. s. auch Hochhäuser Vorwerk.
Holoufer 37.
Hosterwitz 9.
Hufen 15, 20, 31, 44, 57,107, 125.
Hufengeld 46,108, 109.
Hutegeld 46.
Hutmann 68, 93.
Hutmannshaus 69, 123.
Hutung 63, 108.
Jägerhaus 11, 48, 96.
Jahrding 21.
Jehsen 7, 47.
Jesseritz 22.
Johannistopf 104.
Kantor des Domstifts 29, 33.
Kapellenacker 41.
v. Karlowitz 30, 40.
v. Karras 30.
Kartoffelbau 113.
Kaufbücher 64.
Kemnitz 7, 37, 60.
Kesselsdorf 36.
Kirche 33, 91.
Kirchenbücher 93, 102.
Kirchenkessel 61.
Kirchenkühe 97.
Kirchfahrt 33.
Kirchhof 91, 97.
Kirmes 34, 72, 113.
Kleinkaditz 33, 124.
Kleinmickten 33, 39, 119.
Klotzsche 16, 85.
Knechte 58, 66.
v. Köckeritz 9.
Königshufen 16.
v. Körbitz 40.
Kötitz 50.
Kötzschenbroda 8, 9, 30, 41, 50, 60, 62, 82, 83, 84, 85, 93, 101, 109, 113, 119.
Krankheiten 84, 85, 97.
Kräuter 16, 68.
Kreier 81.
Kretscham zu Serkowitz 34, 84, 87, 88, 93, 94, 110, 120.
Kür 14, 65, 77.
Küster (Custos) 100.
Lagergeld 20.
Landgericht 15, 19.
Langebrück 15, 20, 25, 61, 75.
Laubegast 9.
Lausa 85.
Lehrer 46, 72, 80, 100, 108, 111.
Leuben 65.
Leubnitz 113.
Linde 42, 97.
Lindenau 34, 53, 83.
Löbtau 9, 16, 76, 116.
Lokalrichter 109.
Loschwitz 9, 71.
Lößnitz 4, 21, 80, 97, 126.
Magazinhufen 87.
Mahlzwang, s. Mühlenzwang.
Märkte 51, 60.
Marschall, Nickel 40.

[130]

Marsdorf 14.
Martern 42.
Maternihospital 62.
Meißen 7, 23, 52, 84.
Meißenrichter 76.
Merkowitz 5, 11, 90, 124.
Metzen 51.
Metzgeld 108.
Mickten (Groß- und Kleinmickten) 2, 6, 13, 17, 22, 23, 33, 37, 38, 41, 42, 49, 65, 76, 78, 79, 81, 83, 85, 116, 119, 121.
Milchwirtschaft 115.
Minorat 14, 65.
Mischwitz 18.
Mönch, Adelsgeschlecht 18, 40, 122.
Mostdeputat 82, 108.
Mostfuhre 48, 81, 108.
Mühlen 36, 50, 60, s. auch Schiffmühlen.
Mühlenzwang 10, 44, 50, 98, 108.
Musikpacht 51, 103.
Nachbarschaft 68.
Naundorf 34, 82, 83, 108.
Naußlitz 17, 116, 122.
Neudorf 45, 85, 121.
Neukaditz 112, 113, 117.
Neukirch 61, 104.
v. Neumark 10.
Niedergericht 18.
Niederjahna 18.
Niedermuschütz 24.
Niederpoyritz 88.
Niedertoppschädel 37.
Niederwartha 3, 64, 119.
Nisan 7, 29.
Nische 62.
Obereula 90.
Obergericht 8, 19, 38, 40, 76.
Oberlößnitz 91, 111, 112, 126.
Obödienzen 9, 17, 20, 21, 122, 124.
Ochsenwiejen 72.
Ohorn 40.
Opfergeld 43, 91.
Ortsgesetze 116.
Ortsnamen 2, 4, 25.
Ostereier 29, 91, 96, 100.
Ostra 38, 48, 61, 77.
Otzdorf 45.
Palitzsch, Joh. George 51, 53.
Pappritz 9.
Pauschliche 13, 28, 124.
Pesterwitz 122.
Pfarrer 91, 108, 112.
Pfarrgut 14, 17, 26, 70, 78, 79, 91, 113, 124.
Pfennigsteuer 47, 108.
Pferdejungen 66.
Pflug, Julius 18, 23.
Pflügen 60, 62, 66, 114.
Pieschen 4, 29, 37, 39, 40, 41, 42, 45, 48, 49, 67, 70, 74, 82, 83, 103, 104, 111, 112, 116, 121.
Pillnitz 9.
Plauen 50, 116.
v. Ponickau 98.
Poppewitz 7, 33.
Poppitz 11, 20, 124.
Pranger 97.
Pratzschwitz 9.
Preise 58, 59, 114, 125.
Priestewitz 55.
Prohlis 44.
Prokuraturamt 40, 52, 64, 77, 79, 95, 119, 124.
Pulsnitz 18.
Quatembersteuer 46, 98, 108.
Rabenstein 81.
Räcknitz 116.
Radebeul 2, 4, 5, 16, 22, 24, 37, 40, 41, 45, 49, 60, 69, 74, 76, 82, 83, 85, 88, 97, 98, 101, 111, 112, 122.
Radeburg 62.
Rähnitz 85, 94, 121.
Rainfest 72, 78.
Rauchfang 54, 79.
Reichenberg 50, 53, 78, 83, 94, 104.
Reick 9, 44.
Reihegroschen 76.
Reiheschank 76, 88, 105, 124.
v. Reinsberg 10.
Religionsamt 37, 40, 41, 119.
Rennersdorf 38.
Rennweg 6.
Richter 75, 80, 109.
Riesa 88.
Rochwitz 9.
Rodeland b. Gleina 24, 125.
Rodeländer (Serkowitz) 36, 126.
Röhrsteg 21.
Römerzug 85.
Rügegericht 22.
Rügen 15, 25, 34, 39, 72, 88, 119.
Rundling 3.
Russe 91.
Säen 62.
Sagen 3, 52, 54, 94, 97.
v. Salhausen 40.
Saultitz 37.
Scheitfuhrengeld 46, 108.
Schenke, s. Kretscham.
Schiffmühlen 31, 45, 50, 87, 109.
v. Schlieben 18, 40.
Schmiede 60, 73.
Schocksteuer 59, 98, 103.
Schöppen 75.
Schreibegeld 46, 108.

[131]

Schule 53, 100, 111, 117.
Schumann, Richter und Gem. Vorst. 108, 109.
Schweineschnittzins 51.
Schweinezucht 11, 63, 68.
v. Schwerin 86.
Schwuite 67.
Seewiesen 5, 24.
Seidnitz 9, 116.
Seifersdorf 109.
Serkowitz 4, 5, 13, 22, 24, 25, 34, 41, 45, 49, 50, 52, 53, 60, 62, 63, 64, 65, 66, 69, 71, 73, 74, 76, 79, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 94, 95, 106, 109, 110, 112, 122, 126.
Seußlitz 36.
Sicheln 114.
Sicheltage 48, 107, 108.
Singumgänge 104.
Skäßchen 76.
Söller 55.
Sommerbaumsingen 104.
Sörnewitz 37.
Spitzhaus, s. Hochhäuser Vorwerk.
Stämme 64.
Stetzsch 38, 64, 119.
Steuern 47, 85, 89, 107, 108.
Stiftsballmeisterei 37.
Strafen 14, 21.
Straßen 6, 38, 63, 77, 90, 110.
Strehlen 44, 116.
Striesen 9, 44, 116.
Succentor 10, 29, 33, 39.
Taberne, s. Kretscham.
Tännicht 68, 85, 95.
Tänze 94.
v. Taube 73.
Teiche 5, 71, 90.
Teuerung 52, 113.
Tharandter Wald 50.
Todaustreiben 104, 122.
Tolkewitz 9, 119.
Trachau 9, 13, 14, 16, 17, 24, 37, 40, 45, 48, 49, 59, 62, 63, 64, 82, 83, 103, 104, 109, 111, 116.
Trachenberge 41, 80, 112, 116, 121, 127.
Trachten 42, 66.
Trieben 16, 68.
Türkensteuer 46, 59, 123.
Überschar 17, 122.
Überschwemmungen 70, 110.
Übigau 2, 3, 4, 6, 16, 17, 21, 24, 33, 37, 42, 45, 48, 49, 63, 66, 78, 82, 89, 98, 111, 113, 116, 119, 121.
Vach (Wach) 6, 36.
Verrainung und Versteinung 78.
Viehzucht 115.
Vogelstellerei 49.
Vogt 8, 15, 19, 41.
Vorwerk zu Kaditz 8, 20, 124.
Vorwerke 10, 36, 37.
Vulturius, Pfarrer 97, 105.
Wachsbleiche 25, 83.
Wachszins 24.
Wachwitz 9.
Wagnerei 57, 61, 74.
Wahnsdorf 64, 70, 104, 122.
v. Wahnsdorf 50.
Wehemütter 77.
Weide 16, 28, 63.
Weinbau 11, 60, 80.
Weinböhla 44.
Weinpressen 60, 80.
Weintraube 111.
Wendische Obödienz 9, 18, 124.
Werder 3, 13, 26, 36, 89.
Wettin-Jubelfeier 115.
Wiedertäufer 94.
Wilder Mann 14, 83, 98.
Wildschaden, Wildwehrer 49.
Wilschdorf 17, 53, 122.
Winzer 74, 92.
Withego, Bischof 37.
Wölfnitz 116.
Wolfsjagddienste 48.
v. Worganewitz 37.
Wüste Hufen 67.
Wüster Garten 123.
Wüstungen 20.
Zeidelei 25.
Zitzschewig 34, 82, 83, 85.
Zschertnitz 116.



  1. Mitteilung von Prof. Dr. Deichmüller. Ein kleines Gefäß ist der Schule zu Kaditz übergeben worden, weitere Funde der K. Prähistorischen Sammlung. Vgl. auch Dresdner Anzeiger 1907, Sonntagsbeil. 36–38. Das dort erwähnte Kaditzer Urnenfeld ist seiner Lage nach nicht bestimmt.
  2. Hey, die slawischen Siedlungen im Königr. Sachsen. – Jentsch, Fragebogen Kaditz der K. Kommission für Geschichte.
  3. Handelsb. P.A. 1574, Bl. 357.
  4. Jentsch, Fragebogen Kaditz, will die in der Nähe liegenden „Grohberge“ als Beleg dafür anführen. Indessen ist die Ableitung dieses Flurnamens von „Krähenbergen“ (Handelsb. P. A. 1606: der Crawbergk usw.) wahrscheinlicher.
  5. Kb. K. 1750. Berggolds Karten zum Campement bei Übigau 17S3.
  6. Jentsch, Fragebogen Kaditz.
  7. Nach Jentsch und Dr. Pilk.
  8. Übigauer Quatemberkataster v. 1787. RA.D.
  9. Pirschsteigbuch Kurfürst Augusts (Bibliothek des H St A., U 470 No. 2 Blatt 3a) und Karte der Heide von Öder im H St A.
  10. Cod. II, 5, S. 15 (1303).
  11. Abhandlungen der „Isis", Dresden, 1884.
  12. Sitzungsberichte der „Isis", 1880, S. 40/41.
  13. Cod.II, 1, S. 318. Unter wach oder fach verstand man einen wehrartigen Bau.
  14. Coll. S. A. D. XXVI, Mickten.
  15. Cod. II, 1, S.344.
  16. Cod. II, 1. Einleitung, S. XXV.
  17. Intr. 1602/3, Bl. 44.
  18. Handelsb. A.D. 1614, Bl. 393b .
  19. H St A. loc. 4333: Verzeichnis der Eink. 1378, Bl. 130: Kaytitz hospitium una nocte.
  20. Rügen K. (siehe Anhang) Pkt. 5, 6 u. 7.
  21. Vicarien 8987, Bl. 143.
  22. Richter, Geschichte der Stadt Dresden, I, S. 15.
  23. Vicarien 8987, Bl. 143. „Item der Hoffman zu Breßnitz, der zweyer Herren, Archidiaconi und Kantoris.“
  24. Über die Verfassung und Verwaltung des Meißner Domkapitels siehe v. Brunn, genannt v. Kauffungen, im VI. Band, 2. Heft der M M.
  25. Cod. II, 1, S.251.
  26. Cod. II, 1, S. 276.
  27. H St A. loc. 8984. Der Procuratur Meißen Jahr-Rechnung 1633/4, Bl. 53, 202ff., 2l6ff., 338ff. Obedienz Schlavonica Michaeli 1633 und Walpurgis 1634: 2 fl. 17 gr. Dobranitz, 3 fl. 20 gr. Cannewitz, 5 fl. 19 gr. Cobolenz, 14 fl. 15 gr. Gnaschwitz, 25 fl. 15 gr. 4 ₰ Kaytitz Martini 1633, usw. Dezem von Gruhna, Blasewitz, Vorwerk Blasewitz, Tolkewitz, Laubegast, Striesen, Vorwerk Striesen, Reigk, Loschwitz, Papperitz, Vorwerk Papperitz, Pillnitz, Wachwitz, Seidnitz, Vorwerk Seidnitz, Hosterwitz, Pratzschwitz, Rochwitz, Löbtau. – Vicarien 8987, Bl. 110 (1529). – Cod. II, 1, S. 276. – Inhaber der Obödienz waren 1425 Wather von Köckeritz, Archidiakon der Lausitz (Cod. II, 3, S. 5), 1496 der Domherr Doktor Donatus Groß (Registrum 8987), 1528 Georg v. Reinsberg (Thumstifft 8987), 1547 Heinrich v. Bünau zu Radeburg, Domherr zu Meißen und Probst zu Budissin (Erbbuch D. I. Teil, Bl. 44), 1565 Petrus v. Neumark, Oberhauptmann in der Oberlausitz (DA.M. C 1122). Nach Petrus v. Neumarks Tode ward die Obödienz eingezogen (Coll. S. P. A. Bd. III, V Nr. 42). 1570 verpachtet noch Petrus v. N. die Dörfer, 1590 werden sie mit den Diensten und dem Mühlenzwang vom Amt Stolpen verpachtet. (Neues Lausitzisches Magazin, 70. Band S. 172: v. Bötticher, Die wendischen Obedienzdörfer.)
  28. 1529: 20 gr.; 1633 : 4 ₰ 1839: 4 ₰.
  29. Die Bezeichnung Vorwerk wurde im Elbtal frühzeitig für die alten Herrengüter üblich, daneben erscheint der Ausdruck Allod, wiewohl diese Güter keine Allode im älteren Sinne dieses Wortes, d. h. freie Eigengüter, sondern von Haus aus Lehengüter waren (s. Lippert u. Beschorner, Lehensbuch Friedrich d. Str., Index S. 616).
  30. Vicarien 8987, Bl. 143. Der Dezem wurde in einer bestimmten Anzahl Mandeln Garbenkorn und Garbenhafer an den Succentor des Domstifts, auf den er vermutlich vom Kantor übergegangen war, entrichtet.
  31. Erbbuch D. und Handelsb. P.A., 1833, Bl. 86.
  32. Erbbuch D. und Handelsb. P.A. 1772, Bl. 620.
  33. Handelsb. P.A. 1601, Bl. 125, 357. 1547 waren die Poppitzhufen noch ungeteilt (Erbbuch D. Bl. 44. Blasius Arnolt 1 Hufe, Bl. 408. Jorge Zschassel zu Radebeul 1 Hufe), während die Vorwerkshufen schon sehr zersplittert waren.
  34. Die gesamte Waldung nördlich von Kaditz bestand wesentlich aus Eichen, worauf schon die Flurnamen: „In lichten Eichen» und „Die Eichberge" schließen lassen. 1645 zahlten 14 Personen zu Kaditz 2 schock 48 gr. für „Eichelmastung in der Dreßdnischen Heyden, und giebt jede Person, so zu lesen vergönnet, 12 gr. an Gelde und schüttet ½ scheffel Eicheln ins Jägerhaus" (Intr. 1644/5, Bl. 181).
  35. Schulze, S. 187.
  36. H St A., loc. 1987: Visitation des Meißn. Kreises 15S5, Bl. 313. Inventarium: korn winttersath, soviel sichs ins dritte Feld trifft.
  37. Cod. II, I, S. 276 (1311).
  38. Coll. S., Amt Stolpen V, Zinsen, 13.
  39. MV., 2. Bd., S. 328.
  40. Böhme, S. 37.
  41. Rügen K., 2. – Dorffriede hieß die Einfriedigung auch zu Serkowitz, Trachau usw.; zu Pieschen kommt die Bezeichnung „Dorfrheden (Dorfraithen)“ vor.
  42. DG. 1903, S. 179.
  43. Coll. S.P.A., Serkowitz. — Zum Vorwerk Trachau gehörten 1545 eine Wiese zu Cunnersdorf, die Wiese der Gadisch (Gaditsch zu Boxdorf) und die Lesenitzwiese, der Straken genannt. Mit der Ausbreitung des Weinbaus wurden die Wiesen noch gesuchter, das Weingut zum „Wilden Mann“ hatte zeitweise Wiesenland zu Marsdorf u. a. O.
  44. Gerichtsb. K. — 14. Handelsb. P.A. Bl. 58 u. a. O.
  45. Vgl. z. B. 17. Handelsb. P. A. Bl. 224, wo für einen neuerbauten Hof 1612 das Recht auf den Gemeindebrunnen gefordert wird.
  46. Siehe Anhang.
  47. Waitz, Über die Altdeutsche Hufe (Abhandlungen d. Gesellschaft d. Wiss. zu Göttingen, Bd. 6, 1856). Lamprecht W. I, S. 331 ff. Meitzen S. I, S. 72. Zu Kaditz beträgt die Hufe über 12 Hektar.
  48. Cod. II, 1, S. 33. Über die Königshufen siehe Meitzen S. III, S. 558.
  49. MV., 1906.
  50. Handelsb. P.A. 1703, Bl 88. George Findeisen kauft von den Gerichten und der ganzen Gemeine zu Kaditz ein Stück Feld auf dem sogenannten Krahhüfel.
  51. Pfarr. A. K.: die Pfarreinkünfte 11. Aug. 1671.
  52. Handelsb. A.D., 1614, Bl. 431: Kauf um ½ Hufe auf der Grutzschige. Nach Bl. 424 ist die Gruzschiche dasselbe wie die dort genannten Stücke in „Krautgärten“.
  53. Das Gut No. 16, das 1835 ein 7/8 Hufengut war, umfaßte nach dem Flurbuch damals 83 Parzellen. Ähnliche Zersplitterung des Feldbesitzes zeigen alle Güter zu Kaditz.
  54. Die Dörfer der nächsten Umgebung haben alle eine geringe Hufenzahl: Übigau ohne Bortzen 8, mit Bortzen 10 (DA.M, C, No. 565 Register der fabrica anno 1540 und anno 1558: Obegaw an der Elbe hat 10 Huffen), Gleina 7, Trachau ohne das Vorwerk 8 usw. Auch Kaditz hat erst eine geringere Hufenzahl gehabt, vermutlich ehe die Weide aufgeteilt war. Zu Mickten kommt der Flurname „Uberschar“, der auf Nachverhufung deutet, vor (Handelsb. P.A. 1549).
  55. Cod. II, 1, S. 276 u. 374.
  56. Daß hier Kaditz, nicht Kaitz, gemeint ist, ergibt sich aus jedem Zinsverzeichnis der Obödienz Altenfranken.
  57. Inhaber der Obödienz waren 1496 Doktor Nicolaus von Heynitz (Registrum 8987), 1529 der Domherr Heinrich Mönch (Vicarien 8987), 1547 Julius Pflug, der letzte Bischof von Naumburg, der vor seiner Ernennung zum Bischof gegen des Stifts Bestimmungen, aber nach der Unsitte der Zeit Pfründen verschiedener Kapitel auf sich vereinigte (Erbbuch D.). Siehe hierzu v. Brunn, das Domkapitel von Meißen, MM. VI. Bd., 2. Heft. – Zu den Einkünften der Obödienz vgl. Vicarien 8987, Bl. 167. – Heinrich Mönch saß „in der Kaine“ [zu Niederjahna], wo sein Geschlecht schon 1443 [Cod. II, 4, S. 64] und auch nach ihm noch saß. Er „versetzte“ Zinsen zu Kaditz [DA. M. C. 351. Regestum censuum (Receptiones) 1528].
  58. DA. M. C. 1122. Obedienz Wendische und einige von den zu solcher Ob. geh. Dörfern.
  59. 16. Handelsb. P.A. Bl. 424.
  60. HStA. loc. 4333. Verzeichnis der Einkünfte, Bl. 130: Kaytitz michaelis 3 sexagenas, 45 grossos. Item 15 modios siliginis et tantum avenae. Item 14½ modios siliginis forstkorn et tantum avenae. Item 14½ pullos. Item una nocte hospitium. – Das Korngeschoß ward später den Mönchen zu Altendresden gegeben. 1445 erscheint neben dem Forstkorn und Forsthafer, sowie den 19½ Forsthühnern noch ein Betrag von 40 gr. als Lagergeld von Kaititz (loc. 4334, No. 12b. Verz. von Einkünften und Zugeh., Bl. 14). In den Rügen von Langebrück wird das „Lagergeld" als Abgabe für windbrüchiges, Lese- und andres Holz 1648 gerügt.
  61. DA. M. C. 1112 die Obedientien betr.
  62. Über Wüstungen vgl. Beschorner in den deutschen Geschichtsblättern VI. Band, 1. Heft. Vgl. auch Dresdner Anzeiger, Beilage v. 16. Juni 1902, u. Dresdn. Anz. v. 19. Dez. 1906, S. 7. Zur Wüstung Gleina vgl. Edlich, Gleina eine Wüstung, in Über Berg und Thal 1890.
  63. Die Höhen der Lößnitz waren durch ein Röhrennetz schon im 17. Jhdt. mit dem wasserarmen Vorland verbunden.
  64. Cod. II, 1, S. 148. Daß dieses Gleina die Wüstung bei Dresden ist, ergibt sich aus seiner Zugehörigkeit zur Obödienz Bierzins und aus seinen Lasten (für thimiama et thus usw.). Ein Schilling der alten in England noch üblichen karolingischen Münzordnung war nach 1300 der fünfte Teil eines neuen Schillings, der seinerseits 12 Groschen hatte. Darnach war ein halbes Pfund (= 10 alten = 2 neuen Schillingen) nach 1300 gleich 24 Groschen.
  65. Vgl. Richter V. III, S. 27; das jhargedinge und II, S. 17: die Dingheller; vgl. auch von Bötticher, Die Rügengerichte des Domstifts St. Petri zu Bautzen, S. 9.
  66. Schulze, S. 409: das jardine zu Gleina. Nach Schulze, S. 285, Anm. 1 könnte die Abgabe ein abgelöstes hospitium sein. Im Erbbuch des Amts Meißen v. 1547 (HStA.) findet sich bei dem Orte Jesseritz die Bemerkung: Das Kapitel hält in diesem Dorfe auch jährlichen Erbgericht, und müssen dem Kapitel, wenn man nicht Gericht hält, jährlichen 12 gr. Dingpfennige geben (Erbb. II, Bl. 310).
  67. Vicarien 8987, Bl. 112b: Obedienz Bierzins. Oblegien Michaelis. 49 Huner eines umb 8 ₰ facit 32 gr. 8 ₰, 6 gr. 2 ₰ alt Dienstgeld macht alles uff michaelis 38 gr. 10 ₰ 1 heller alt. Walpurgis soll die Obodienz einkommen haben zu Kaytitz, Mickten, Radebeull und Serkewitz entzell 2 gute Schock 12 gr. Erbzinse an Gelde, 3½ Schock Eier macht 7 gr. Die stadt Meißen giebt Bierzins 4 gute Schock 7 gr. macht alles uff walpurgis 6 gute Schock 26 gr. Summa alles einkommens der Obedienz 7 gute Schock 5 gr. Onera und Außgabe dieser Obedienz 1 gut Schock 24 gr. anniversar Walther decani Magdeburgensis; 2 gulden vor thimian in die Kirche zu rochen ein halb jahr; 7 gr. des Schossers Dienern.
  68. Cod. II, 1, S. 278.
  69. Die pensio dicta birezins wird schon 1350 genannt (Cod. II, 4, S. 26). 1292 scheint die Obödienz in der Form, wie sie 1311 bestand, noch nicht gebildet gewesen zu sein. 1529 erscheinen die Einkünfte geteilt: die Geldzinsen hat bis Walpurgis Julius Pflug, die Oblegien (Hühner, Eier) ein anderer Domherr.
  70. HStA. loc. 4333, Verzeichnis der Einkünfte, Bl. 124d.
  71. Alt Reg. 4333, Bl. 79: Item Glyne michaelis 1 sexagena grossorum cedit partem. Später wurde überhaupt kein Geschoß von den Gleinischen Hufen gegeben.
  72. Cod. II, 2, S. 301. Vgl. auch Richter V., I, 373: Di Glynerinne, vir ejus (1396).
  73. HStA. loc. 8984: der Procuratur Meißen Jahr-Rechnung Michaelis 1633/4 Bl. 46.
  74. Zu Heimbürgen vgl. Lamprecht W. I, S. 316, Richter V. ll, S. 18 u. a.
  75. Klingner, Dorf- u. Bauernrecht III, S. 627.
  76. Cod. II, 5, S. 15; vgl. auch Neubert, Rechtsverhältnisse der Elbbrücke S. 154.
  77. Cod. II, 5, Brückenamtsrechnungen; RA. A, XVb, 21, Bl. 148b, 69 usw. 22. Handelsb. P.A. Bl. 393.
  78. Der Ort wurde 1662 zum Weinberg vererbt (18. Handelsb. A.D., Bl. 266) und seit dieser Zeit als Weinberg bewirtschaftet.
  79. Rügen von 1648 in G.A. zu Langebrück.
  80. Pful: Ze zajimawych časow (Łužica 1885 S. 15).
  81. HStA. Schrank IX, Fach II, No. 17.
  82. Erbbuch D. 21a, Bl. 535.
  83. Loc. 39871 Rentherey-Acta die anderweite Verpachtung der Elbkahnüberfahrt zu Serkowitz betr. Bl. 20ff.
  84. HStA. loc. 10599 (Visitation von 1539) Bl. 19.
  85. Gerichtsb. K.
  86. LCA. Matrikel.
  87. Grundherr und Gemeinde hatten gleicherweise Anspruch auf die Weide vgl. Kurfürst Augusts Konstitutionen 1572, XLI. Mit der halben Pfarrhufe hatte es eine eigentümliche Bewandtnis. Sie wurde vielleicht noch in der katholischen Zeit vertauscht. Sie schließt in allen Schlägen mit einer andern halben Dorfhufe zusammen, genau als wäre sie, wie dies bei andern Hufen der Fall ist, von dieser abgetrennt worden. „Das Pfarrgut (d. h. die halbe Hufe) hat keine Pauschliche“, sagte man zu Kaditz; es ist wohl möglich, daß dieser Umstand einem Tausch, vielleicht zu einer Zeit, als das Pfarrlehn verpachtet war, zuzuschreiben ist.
  88. Die Pfarreinkünfte 1671, E, No. 2.
  89. 2. Buch, 48. Artikel.
  90. Cod. II, 1, S. 143.
  91. Die Ostereier, von denen die Bauern in den Dörfern der Kirchfahrt 4, die Häusler 2 zu geben hatten, wurden „auf den grünen Donnerstag oder guten Freitag in allen 7 Dörfern vom Custode eingefordert, da dann der Pfarrer auch eine Person mitschicket, weil er sie die Hälfte und der Custos die andere Hälfte bekommt“ (undatiertes Blatt aus dem 17. Jhdt. im Pfarrarchiv unter „Einkünften" Lit. E. No. 2).
  92. Cod. II, 1, S. 177. Machatschek gibt irrtümlich nach Schöttgen (Bibliothek des HStA., A.A. 994, Bl. 38/9) 1269 an.
  93. Dem Archidiakon Arnold, der zugleich Kantor des Hochstifts war, stand das Patronat bereits vorher zu, da aber nach seinem Tode 1273 seine Ämter geteilt wurden, kam das Patronat auf den Teil des Archidiakons.
  94. Burkhardt, Geschichte der sächsischen Kirchen- und Schulvisitationen 1879 S. 21. 121.
  95. Cod. I, 1, S. 197.
  96. Die Kirche zu Coswig, eine Stiftung des Nickel von Karras, wurde 1489 gegründet.
  97. Cod. II, 2, S.4. Die Urkunde über die Vereinigung der Pfarrei Kötzschenbroda mit dem Archidiakonat findet sich II, 1, S. 414.
  98. Zu Leistungen, welche Kaditz an das Pfarr- und Kirchschullehn von Kötzschenbroda hatte, vgl. Schubert, S. 228, S. 239.
  99. Horti finden sich zu Übigau, Serkowitz usw. Cod. II, 1, S. 318 u. a. O.
  100. Flurb. K., Parzellen No. 38, 289.
  101. HStA. loc. 39871. Rentherei-Acta die anderweite Verpachtung der Elbkahnüberfahrt zu Serkowitz betr. Bl. 20 ff.
  102. Schulze, S. 226. – Noch 1852 wurde das Hufengeld nach 1/4 Hufe entrichtet (FA. Rep. K. 8808).
  103. Coll. S., P.A. Vol.VI. 145. Der älteste erhaltene Erbkauf über den Bischofsgarten stammt vom Jahre 1597, es ist dabei bemerkt: „Über obgedachten Bischofsgarten haben von dem Pfarrer und den Kirchvätern das Lehen empfangen George Beune, Michael Beune, Urban Schumann, Wolf Tscheisewitz, Blasius Adam, Lorenz Beune und andere, deren niemand mehr gedenket“.
  104. Der alte Bischofszehnt wurde durch bestimmte Einsammler an bestimmten Orten zusammengeführt (Cod. II, 1, 244).
  105. Pfarr. A. K. Lit. E. No. 2. Am 22. Nov. 1826 wird in Verfolg einer unterm 16. August 1805 erlassenen Verordnung vom Ober-Konsistorium entschieden, daß die Lehen samt der Gerichtsbarkeit über die Adamsche Nahrung zu Kaditz dem Prokuraturamt überlassen werden, jedoch unter dem Vorbehalt der hergebrachten Lehngelder à 5 pro Cent vom Kaufgeld für das Pfarrlehn und des Erbzinses à 10 gr. für die Kirche.
  106. 9. Handelsb. P.A., Bl. 372; 34. Handelsb. P.A., Bl. 448; 37. Handelsb. P.A., Bl. 339; Pfarr. A. K.: Käufe des Gartens usw. (1595 entstand die erste Wirtschaft des Hans Trobisch neben dem Bischofsgarten).
  107. Cod. II, 1, S. 177.
  108. Für alles die Kirche im einzelnen betreffende sei auf „Bau- und Kunstdenkmäler des Königreichs Sachsen“ 1904. 26. Heft, S. 30 hingewiesen.
  109. Vicarien 8987, Bl. 143: Census succentoriae. In großen Migkten sein 11 Huffen, itzliche gybt 1 mandel Korn und 1 mandel Haffer. In Klein Migkten sein 6 Huffen, itzliche gybt ½ mandel Korn, ½ mandel Haffer. In Glina ein wustdorff sein 7 Huffen, itzliche gybt 1 mandel Korn und 1 mandel Haffer. Item im Dorff Obygaw sein 8 Huffen, itzliche gybt 5 sch. Korn und 5 sch. Haffer. Dyse Durffer sein gepfart kegin Kotzschebrode und Katitz. Item der Hoffman zu Breßnitz, der zweyer Hern Archidiaconi und Kantoris, gybt einem Succentory 8 sch. Korn und 8 sch. Haffer. Eyn vorsamler sulchs getreydes gybt dem Succentory uberal 3 malder Korn und 3 malder Haffer, das Korn zu 8 gr. und den Hafer zu 4 gr. Facit Summam 7 sch. 12 gr.
  110. RA. D., A.XVb 56, Bl. 26b: 19½ gr. an der Katesser Kirmeß erbetten und an andern Orten mehr.
  111. Kaditzer Kirchrechnunqen 1596 ff: Diesen Bergk (den Kirchenberg) hat Andreas Trobisch, weyland Nachbar zu Katitz der Kirchen vermacht 1511.
  112. Beune 8987.
  113. Rügen K., Artikel 9; Artikel 8 der Rügen v. Mickten (Böhme, S. 8) geht hiermit überein. Artikel 8 der Kaditzer und Artikel 9 und 12 der Micktner Rügen erweitern die Befugnisse der Bauern noch bedeutend.
  114. Richter V., S. 267. 268.
  115. DA.M, A, No. 1a, [Liber Theodorici Episcopi] Bl. 220 b. Es handelt sich um die Kretschams zu Serkowitz, Kosseborode, Breßnitz und Kolsselstorf (Kesselsdorf).
  116. HStA. loc.8987. Bischof Johann sucht 1522 beim Herzog um Ansetzung eines Tags zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen dem Rat zu Dresden und den Kretschmarn zu Briesnitz und Serkowitz nach.
  117. 11. Handelsb. P.A., Bl. 498. Erbkauf um die Schenke zu Serkowitz 1598. Darin ist von einem 1530 aufgerichteten Fürstl. Vertrag usw. die Rede.
  118. Coll. S., P.A., Serkowitz: Der Prokuraturverwalter bescheinigt, daß der Rat die Schenke Anno 1579 mit 4 Wiesen uffm werther gekauft (vgl. 7. Handelsb. P.A, Bl. 26).
  119. Cod. II, 5, S. 33 (vgl. hierzu Richter, Gesch. der Stadt Dresden 1, S. 38).
  120. Cod II, 1, S. 344. 1341 werden die Zinsen des Dorfs zu wohltätigen Zwecken bestimmt (II, 1, 354).
  121. Cod. II, 1, S. 367.
  122. Die Vorwerkshufen wurden bis in das 19. Jahrhundert für sich verrechtet.
  123. Das Schockkataster von 1803 nennt noch die „Vorwerksstriemen“.
  124. Cod. II, 1, S. 367.
  125. MV, IV, 1, S.12ff.
  126. Cod. II, 1, S.317.
  127. Lamprecht, W. 1, S.772.
  128. DA. M. C. 341. Acta, die Vertauschung des Stifts- und Baumeistereidorfs Übigau gegen die Dörfer Nieder-Toppschedel und Saultitz, ingl. zwei Bauern zu Sörnewitz 1732.
  129. DA.M. A, no. 1a, Liber Theodorici, Bl. 57.
  130. HStA. Erbbuch Stolpen 1559 (Abschrift von 1693), Bl. 29.
  131. 1324 umfaßten Übigau und Bortzen zusammen 10 Hufen, 3 Gärten und eine Fangstelle, quae vulgariter vach vocatur. Nach DA.M., C. No. 565 (Rechnungen der Fabrica 1540. 1558 usw.) wurde Bortzen bereits ohne weiteres Übigau zugerechnet. Völlig klargestellt wird das Verhältnis von Übigau und Bortzen 1787 durch das im Quatember-Kataster (RA. D.) dieses Jahres befindliche Flurbuch, worin die Bortzener Hufen, wiewohl in Micktener Flur liegend, gleichwohl zu Übigau gerechnet werden.
  132. Kleinmickten (auch Wenigenmickten genannt) als selbständige Siedlung muß früh untergegangen sein, seine Hufen wurden von Großmickten aus, dessen Hufen allein als „Erbhufen“ galten, bewirtschaftet. Der Umfang der Kleinmicktener Flur legt sich nach den 7 Käufen (Handelsb. P.A. von 1834, Bl. 375 ff.) dar, in welchen 1834 der Amtsrichter Joh. Gottfried Vogel seine halbe Kleinmicktener Hufe verkauft.
  133. Coll. S., P. A., Vol. VI, Mickten.
  134. L CA. Matrikel 1575.
  135. Cod. II, 2, S. 301 ff.
  136. Cod. II, 2, S. 403; II, 3, S. 186. Von den Pieschener Hufen heißt es wiederholt (so HStA., loc. 15189, Landsteuer der Prokuratur 1567, Bl. 17) Eine geringe Hufen an der Heiden. In überraschender Weise ergibt sich diese Lage der Prokuraturhufen aus der Fluruntersuchung des Dorfs Pieschen.
  137. Ein dritter Kauf v. J. 1485 betrifft die tauschweise Erwerbung von Zinsen zu Mickten von Friedrich v. Salhausen durch Probst, Dechant und Kapitel (Cod. II, 3, S. 273).
  138. Cod. II, S. 302. S. 304.
  139. Cod. II, 1, S. 263 (i. J. 1300) usw.
  140. Cod. II, 1, S. 367 u. S. 411.
  141. 1537 leiht Herzog Georg Balthasar v. Schlieben das Dorf Ohorn usw., vom Herzog selbst für das Dorf Trachau bei Dresden verwechselt (HStA. vgl. Copial 101, Bl. 180). Am 22. Januar dieses Jahres hatte Balzer v. Schlieben das Dorf von Nickel Marschall erkauft (Kaufbrief – HStA. loc. 10826. Trachau K. 89 – und Zinsregister – des Dorfs Trachau Zinsen loc. 9917 HStA.). Nickel Marschall hatte das Dorf mit guter Vernunft, zeitlichem Rat, auch mit Bewußt seiner Mitbelehnten um seiner Besserung willen recht und redlich „in einem todten Erbenkauf“ erkauft.
  142. HStA. Schockkataster von 1803 und Flurbuch 1839 lassen ein Bild des Dorfes unter diesem Betracht aufbauen. – Im Anhang sei hier erwähnt, daß im 15. Jhdt. Zinsen zu Kaditz und Mickten im Besitz der Familie Karlowitz (v. Mansberg, Erbarmanschaft Wettinischer Lande II, Nisani, Hauptlinie zu Pillnitz usw.) erscheinen. – Vorübergehend „versetzt“ im 16. Jahrhundert Heinrich Mönch Bauern seiner Obödienz.
  143. RA. D., A.XVb, 21, Bl. 281.
  144. RA. D., A.XVb, 56, Bl, 55a.
  145. Cod. II, 5, S. 299.
  146. Alt Reg. 4333, Bl. 83.
  147. HStA.loc. 10599 (Visitation 1539), Bl. 18.
  148. Handelsb. A.D. v.1614, Bl.372: das Kapellenstück betreffend im „Tännicht“ zu Trachau.
  149. Pfarr. A. K.: Kirchrechnungen 1600, 1668 (Tracha, von einem Stück Acker auff der Capellen).
  150. Rechnungen des Altendresdner Religionsamts (RA. D). Trachenberg hieß auch ein Weinberg zu Kötzschenbroda (Erbbuch D.). Haug, Das Amt Dresden (MD) verwechselt beide.
  151. Richter, V. II, S. 262. 263.
  152. Eine Marter befand sich auch in Micktener Flur, am 11. Okt. 1680 ist des Hutmanns zu Übigau Tochter dort begraben worden.
  153. Saxonia“ 1839, 4. Band, S. 107.
  154. Stadtbibl. Bildersammlung D. III. 34b zeigt diese Tracht (Gottesacker zu Kötzschenbroda).
  155. HStA.(F.A.) C. Rep. IVb, 70b.
  156. RA. D. Konsumentenverzeichnis der Gemeinde Kaditz auf das Jahr 1820.
  157. 1575–1582 übersteigen die Taufen die Todesfälle um das Doppelte, die folgenden Jahre bringen erhöhte Sterblichkeit.
  158. Schock, P.A. (F.A., Rep. Ia, 2649.)
  159. Schock. Erbamt Meißen (F.A., Rep. Ia, 3372, Bl. 33, 36 u. a. O., z. B. eine Hufe zu Birmenitz nach 9 Scheffel Aussaat in allen drei Arten).
  160. Für das Winterfeld siehe das Dorf Striesen bei Dresden, Coll. S.A.D.II, Zinsen, 2. Abteilung: Tabelle über der Dörfer Striesen, Strehlen, Prohlis, Reick und Gruna am 3. u. 4. Mai 1689 erlittenen Frostschaden (mit ausführlichen Angaben über Aussaat und Ertrag nach den einzelnen Hufen, die Hufe zu Striesen durchschnittlich 10 Scheffel Wintersaat).
  161. Coll. S.A.D.IV. Mühlensachen, 109.
  162. F.A. Rep.XXVII Dresden 189c, Bl. 116.
  163. Cod. (Freiberger Urkundenbuch I, S. 316): Bei einem Preis des Scheffels von 84 Pfennigen (7 Groschen) wurden für einen Pfennig 1½ bis fast 2 Pfund Brot gegeben.
  164. Richter V. I, S. 238, 239. Bäckerordnung v.J. 1520: Aus einem Scheffel werden 72 Zweipfundbrote gebacken.
  165. Intr. 1655, Bl. 479. Ausgabe Brode: 498 Schock und 20 Brote sind auf 1 Jahr als von Michaelis ao. 1654 bis Michaelis 1655 wöchentlich aus 4 Scheffel an 575 Broten nach jedem 1 Gewichts ausgeteilt worden. Dies ergibt für den Scheffel 144 Brot. Nach HStA. loc. 561 Consumentenlisten u. Getreidepreise wurden 1776 aus 1 Scheffel Korn 132 Mehl gewonnen, was mit obiger Angabe übereingeht.
  166. MV., II, S. 235. Dem Zwangsgesinde zu Otzdorf wurden zur Speisung täglich je 2 Pfund Brot verabreicht.
  167. Handelsb. A.D. 1841, Bl. 8: Pieschen war 1814 mit 279 Scheffeln, Trachau mit 225½, Übigau mit 199½ Scheffeln in die Neudorfer Elbmühle gezwungen. Coll. S. A. D. IV. Mühlensachen 106: Serkowitz war 1608 mit 285 Scheffeln, Radebeul mit 162 in die Schiffmühle zu Gohlis gewiesen.
  168. Es wird darauf verzichtet, die Getreidearten zu trennen, da zwar der Preis von Hafer und Korn verschieden ist, Kaditz aber höchstens für den eigenen Bedarf Hafer baute (1812 findet sich z. B. überhaupt kein Hafer zu Kaditz erbaut).
  169. 1623 heißt es, daß die Hufen des Dorfes jährlich 3 Hühner aufzubringen hätten (Coll.S.P.A.VI,26). Daneben war Donati auf die Hufe ein Huhn fällig.
  170. Das Schreibegeld ist seit dem 14. Jahrhundert fest mit dem Geschoß vereinigt.
  171. Das Hutegeld wurde zu Jakobi mit 2 Schock gr. für das Huten in der Heide entrichtet. Es wird bei Kaditz „erblich" genannt (Intr. 1697, Bl. 64 u. a. O.).
  172. Richter V., S. 270.
  173. HStA. Origin. Urk. 12830b. – MD. 16. Heft, S. 44.
  174. So wird das Hufengeld als Ablösung für die Frone, Getreide an die Schiffe zu rücken, erwähnt.
  175. Intr. 1602/3, Bl 372: Einnahmegeld, so nachbeschriebene Dorfschaften zu 1000 Schragen Holzes, so sie jährlich für die kurfürstliche Hofstadt von der Elben in den Holzhof zu führen schuldig, durch eine Anlage nach Anzahl der Hufen eingeleget .... 6 fl. 4 gr. 8 ₰ Katitz.
  176. Richter V. I, S. 270. 271.
  177. Schumann. Die Angaben decken sich mit dem Ausweis der Steuerbücher von Kaditz (RA. D.).
  178. Kaditz zahlte 3 gr. 6 ₰ von Jesen in der Elbe (Intr. 1750, Bl. 97, 1780, Bl. 176 usw.).
  179. M D. 16. Heft, S. 24. Das „Erbhutegeld" als fixierter Betrag dürfte dem 16. Jahrhundert entstammen.
  180. Coll.S.AD.: Trachau klagt 1679 über die Holz-, Heide-, Bau-, Land- und Jagdfuhren, bei denen sie zur „Winterszeit wöchentlich das Wolfsjagdzeug auf die Dresdnische Heide und andre Ämter“ zu führen hätten.
  181. Coll.S.PA., VI, Kaditz, 145. Im 18. Jahrh. behaupteten die Pieschner, daß Kaditz und Übigau bei den andauernden und beschwerlichen Arbeiten „zur Zulegung und Erhaltung des aus der Heide in das Jägerhaus führenden Röhrwassers“ mitzuhelfen hätten, es ließen sich aber keine Nachrichten hierüber auffinden (Coll.S., 1763).
  182. HStA. Copial 283, Bl. 288, 289. — F.A., Rep.XXXIII, 3516a, Bl. 25. Die Entstehung dieser Sicheltage läßt sich aus Copial 283, Bl. 288 erkennen. 1557 bis 1560 wurde je 1 Groschen vom Gut verlangt. Für diese Groschen wurden dann die Sicheltage gesetzt.
  183. Seite 48 Anm. 1.
  184. Pfarr. A. K., die Pfarreinkünfte 1671, No.4. – Coll. S. 1614.
  185. Coll. S., Serkowitz. 1596.
  186. Coll.S. A. D. I Amtskapitale: 1676 wird ein Platz bei Kaditz vererbt, „wenn er unvermacht bleibt”.
  187. Intr. 1743/4: Tabelle über Forst- und Holzverbrechen.
  188. Intr. 1655, Bl. 239. – 1616 verspricht ein Bittsteller, er wolle auch zur Winterszeit „der Schnerren und Ziemer, wenn sie sich zum Gefräß in die Wacholderstauden einlegen“, desto besser warten (Coll. S. A.D. VII.).
  189. Coll S. A.D. VI, 175.
  190. d. h. Erarbeiten (Grimm).
  191. Cod. II, 1, 374.
  192. HStA. Orig. Urk. 5170. – Die „Schiffunge“ der Urkunde sind Schiffmühlen. 1420 erhält Dietrichs v. Wahnsdorf eheliche Wirtin Zinsen an 2 Schiffmühlen zu Kötzschenbroda zum Leibgedinge.
  193. Schubert S. 37. 1601 handelte der Kurfürst auch um die Schiffmühle Valten Mehlichs zu Kötitz (F.A. Rep. XXII Dresden No. 89).
  194. Richter V. II, S. 232. 233: Einführung des Beutelns in den Mühlen.
  195. Coll. S. A. D. IV.
  196. Schubert, S. 38 u. a. O.
  197. D.A. M. C.389: Acta die Verpachtung des Hadersammelns usw. 1731.
  198. F.A., Rep. XLVII: Schweineschnittzins beim Prok. Amt Meißen.
  199. Ebendort: Musikpacht beim Prok. Amt Meißen.
  200. Richter V. II, S. 292.
  201. Handelsb. A.D. 1770, Bl. 395b.
  202. HStA. loc. 8987: Extrakt der Inquisition George Schultheißen, Prokuratur-Verwaltern und Friedrich Schindlern, Kornschreiber zu Meißen bel. 1589.
  203. Beune 8987.
  204. RA. D. A.XVb 33, Bl. 101b (1466). Item 1 gr. dem Forstknecht zcum drincken als her dy eiche zcur bornsule wyse.
  205. Jentsch, Fragebogen f. Kaditz. – Preusker, Blicke in die vaterl. Vorzeit III, S. 2.
  206. Zinsgetreide bedeutete schlechthin minderwertiges Getreide. HStA. loc. 8984; verrufene Münzsorten usw. DA. M, H., 353.
  207. Ein Bauer zu Wilschdorf verkauft 1541 „falsch Heu“ (Richter V. II, S. 209). 1478 hält ein Bauer von Reichenberg, das damals Hans Bernfeld gehörte, gefälschten Hafer feil (Richter V. II, S. 208).
  208. Coll. S. A.D. Lindenau: 1625 suchten die Lindenauer, welche mit zwei Lohnjägern (MD, Heft 16, S. 44), sogenannten Blauhüten, belegt waren, sich des einen zu entledigen. Sie versprachen dem Obertrompeter Kühne 6 Thlr. oder ein silbernes Becherchen, wenn er sie davon befreite. Die Sache wurde ruchbar, Kühne wurde in den „Kaiser" (MD, Heft 16, S. 65) gesetzt, die Gemeinde mußte den Blauhut wiederum schaffen und 30 Thlr. Strafe geben.
  209. Joh. Gottfried Bormann, geb. am 7. August 1781 in Serkowitz, gest. am 11. August 1863 zu Dresden.
  210. Daß Speisen (Fische) im Tiegel auf dem Herd, der sonst nur noch zum Aufschichten von Holz diente, gebraten wurden, ist älteren Kaditzern noch in Erinnerung.
  211. Siehe hierzu: „Das Bauernhaus in Deutschland", Kgr. Sachsen.
  212. Wo Haus und Tor den Hof völlig abschlossen, wurden die Speisen den Draußenstehenden an Seilen übers Tor gelassen, um die Sitte aufrecht zu erhalten
  213. Klingner D. I, S. 682, III, S. 231.
  214. Geräuchert wurde so ziemlich alles, sogar Wölfe, Füchse, „Stenker“ usw. (Coll. S. A. D. VII, 193).
  215. Richter V. III, S 269. Brückenamtsrechn. 1462. „Das kornhuß eyns gemaches mit steyne hocher dirhogit und dy sullere gancz nuwe gemacht und gelegit.“ Vom Söller ist in den älteren Kaditzer Käufen mehrfach die Rede, so 1731 im Kauf des Bischofsgartens (Pfarrarchiv): „ein Fleckchen auf dem Haussöller und gleich darüber das Fleckchen auf dem Oberboden“. Im Handelsb. P.A. 1701, Bl. 482: „das Fleckchen aufm Obersöller von der Treppe an bis zur Futtermauer zum Futter“. Handelsb. P.A. 1703, Bl. 762: „ein Raum aufm Ober-Söller zum Futter“ usw. – 1659 werden Ställe mit 1½ Geschoß zu Kaditz erwähnt (Handelsb. P.A.).
  216. Zweigeschossige Wohnhäuser als Neubauten tauchen auf dem Land im Meißnischen in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts mehrfach auf: 1578 ein Haus uf zwei geschos 34 Ellen lang und inwendig 12 Ellen breit zu Priestewitz (4. Handelsb. P.A., Bl. 411b).
  217. HStA. Rißschrank IX, I. No. 9. „Elbstrohm, sehr alt.“
  218. 21. Handelsb. Bl. 460. Badestuben befanden sich bis zum 17. Jahrhundert in allen Gütern. Zu Kaditz sind einige Reste aus dem 18. Jahrh. das älteste erhaltene Bauliche: die Häuslernahrung mit dem Handwerkszeichen der Wagnerei nahe der Kirche enthält Inschriften des Jahres 1762. Das Fachwerk wurde früher zum Teil durch Andreaskreuze (die „Sägeböcke“) gebildet. Dies zeigt noch das älteste Pieschener Haus (das sogenannte „alte Pfarrerhaus“, Pieschen, Moltkestr. 31). Zahnschnitt und andere Verzierungen waren früher, als die Heide Eichenholz gab, häufiger.
  219. Martin Zscheile, der 1608 den Hof mit ½ Vorwerkshufe seinem Sohn Hans übergab, hatte vorher am Ende des Dorfs (jetzt Übigauer Str. No. 2) einen neuen Hof für seinen Sohn Georg aufgerichtet. Er lag deshalb lange im Streit mit der Gemeinde, da er seinen altväterlichen Besitz an Dorfgütern dorthin übertragen hatte (Coll. S. P.A. VI, 144). Hans Zscheiles Hof kaufte 1637 Jonas Adam, seitdem heißt das Gut, das 1835 ½ Vorwerkshufe, ½ Poppitzhufe und ¼ Hufe in den Gleinen hatte, „Jonses“ (No. 26).
  220. Siehe Anhang IV.
  221. 1. Buch, 34. Artikel.
  222. Hierbei werden ungefähr 10 Schock auf das Getreide, 3 Schock auf den Ertrag der Viehhaltung gerechnet. Berücksichtigt muß werden, daß der Bauer für einen Knecht 1 Schock und mehr zahlen mußte.
  223. Valten Rarisch, Vorwerksmann zu Trachau, hinterließ seinen Erben das zu 4 Hufen verrechtete Vorwerk, das 1547 zu 400 guten Schock angeschlagen war (altes Kaufbuch des Religionsamtes im Amtsgerichtsarchiv Dresden).
  224. Siehe hierzu Bergmann, Geschichte des Zschoner Grundes, S. 48.
  225. 9. Handelsb. P.A., Bl. 307.
  226. Über die Getreidepreise der Dresdner Pflege sei hier an der Hand genauerer fortlaufender Angaben von 1371 bis 1814 die durchschnittliche Steigung vom 14. bis zum 17. Jahrh. wiedergegeben (Preis für den Scheffel Korn in Groschen): 1371 4 gr., 1418 5 gr., 1449 6 gr., 1477 7 gr., 1526 10 gr., 1550 12 gr., 1552 15 gr., 1562 21 gr., 1599 24 gr. Im 17., 18. und 19. Jahrhundert schwanken die Preise zum Teil außerordentlich, doch ist der Preis im 18. Jahrhundert im allgemeinen der doppelte, wie Ausgang des 16. Jahrhunderts. Über die Getreidepreise vgl. auch Tooke u. Newmark, Geschichte der Preise, 2. Band, S. 450.
  227. Die Gestalt eines Kaditzer Hofs im 19. Jahrh. ist im allgemeinen die folgende: Auf der Sonnenseite das Wohngebäude, dessen Erdgeschoß die Skizze S. 58 gibt. Treppen führen am Ende des Gebäudes und vom Herde aus zum „Gang“ empor. Die Schlafstube liegt vorn über der Wohnstube. Auf den Gang münden Mägde- und Knechtekammern, Spreukammern und dergleichen. Im Dach wird das gedroschene Getreide niedergelegt. Scheune mit Tenne und Pansen, Schweineställe, Auszugshaus, das im Erdgeschoß häufig die Weinpresse enthält, Holzplatz, Dungstätte und dergleichen vervollständigen die Einrichtung des Hofs. Das Tor ist hoch und überdeckt. Keller wurden erst durch den Weinbau gebräuchlich. Wiederholt mußten im 19. Jahrhundert zu Kaditz die Keller geräumt und die Feldfrüchte während der Überschwemmung aus dem Keller heraus auf Wagen geladen werden (Möhren u. dergleichen, auch Äpfel vergrub man früher auf hochgelegenen Teilen des Geländes).
  228. Ein carpentarius wird 1349 zu Radebeul genannt. Der Mann war Bauer und zinste wie die anderen de medio manso.
  229. Rügen K. Punkt 11.
  230. Coll.S.P.A. VI, 172 (1608 zu Mickten).
  231. Coll. S.A.D. Mühlensachen.
  232. RA.D.A.XVb. 34 (1486), Bl. 323d. Item 4 ₰ 1 hlr. dem smede zcu kotczschbrode.
  233. Coll.S.P.A.IX. (Serkowitz).
  234. RA. D.A. XVb. (1468), Bl. 193: 9 gr. 1 ₰ 2 nawe schar, 3 gr. 1 ₰ eyn segichen. Siehe Pfau: Sichel und Sense im Dresdner Anzeiger, Montagsbeilage, 1902, No. 27.
  235. Dies von Pilk, Neukirch am Hochwalde, 1889, S. 36, Gesagte gilt ebensogut wie für Neukirch für Kaditz.
  236. Gem. A. Langebrück.
  237. Die Rügen sprechen nur von Bier, aber die Verhältnisse entsprechen wohl älteren Zuständen, wo man Met mit Honig braute. Noch im 17. Jahrh. scheint ein „Kirchenkessel" verliehen worden zu sein.
  238. Eines Aberglaubens, wonach Treibholz, am Elbufer gelesen, heilkräftig wirken sollte, gedenkt Schubert, S. 262.
  239. Handelsb. P.A. 1728, Bl. 435
  240. Für die mittelalterliche Feldwirtschaft findet sich interessantes Material in den Rechnungen des Dresdner Maternihospitals (RA. D.), das Einkünfte zu Serkowitz hatte. Wiederholt ist von Winter- und Sommergerste die Rede, so A.XVb. 34 Bl. 315b. Item 2 β winttergerste worden, wen sy was ser geringe, das man si mußte ein teil umb ackern unde sommergerste doreyn sehen (1486).
  241. MV. 4. Bd. 1. Heft (1906). Die Teilung des dort behandelten Vorwerks läßt sich auch in den Kaufbüchern (Handelsb. des Religionsamts v. 1553, Bl. 102) verfolgen.
  242. Vorher kommt ein Siegel mit Drachen (Intr. 1724) vor. Kaditz hatte seit dem 18. Jahrh. drei Bäume im Siegel.
  243. Intr. 1734, Bl. 230. Ackerlohn aus 1–3 Furchen, d. h. Pflugfahrten im Hochhäuser Vorwerk bei Kaditz.
  244. Auch „eine Nische gehakt". MV. 4. Bd., S. 17.
  245. Vgl. Archiv f. d. Landw. Bd. 1. (1809), S. 340.
  246. Über die Kaditzer Hutungsplätze vgl. Coll. S.A.D., I.
  247. Richter V. II, S. 103, 104.
  248. Handelsb. A.D. v. 1613 ff., Bl. 500.
  249. Kb. K.
  250. Handelsb. A.D. v. 1613, Bl. 502. – 1638 fahndete man zu Serkowitz auf einen Straßenräuber. Der Dresdner Stockmeister ward zur Nacht hinausgeschickt, fand aber das Nest leer (Intr. 1644/5, Ausgabe, Bl. 41b.).
  251. Handelsb. A.D. v. 22. III. 1612, Bl. 22, ebenso Bl. 22b.
  252. Beune 8987.
  253. 1550 beginnen die allgemeinen Prokuraturhandelsbücher, in denen sich aber erst vom J. 1574 ab Kaditzer Käufe finden.
  254. 1537 bestanden zu Serkowitz schon lange Gerichtsbücher (Beune 8987), 1522 wurden für das Stiftsdorf Stetzsch gegenüber Kaditz, 1529 für Niederwartha Gerichtsbücher angelegt.
  255. Vgl. Beune 8987; Handelsb. P.A. 1598, Bl. 491; 1604, Bl. 117; 1629, Bl 628 usw. Allerdings wurde der Gedanke der gemeinsamen Wirtschaft in der Hauptsache doch festgehalten. Übrigens kamen auch andere Formen vor (Richter V. III, S. 234 unter Wahnsdorf). Die Kaufgelder wurden entweder allmählich oder sofort durch Aufnahme sogenannter Stämme, d. h. Hypotheken von vermögenden Personen oder Körperschaften, berichtigt. Zur Aufnahme von Stämmen war Zustimmung des Gerichtsherrn erforderlich. In der älteren Zeit finden sich zu Kaditz zum Teil originelle Züge des Auszugs: Ein Bauer behält sich 10 Tannen vor, von denen er jährlich eine abhauen will, ein andrer verlangt für seinen Sohn jeden Sonntag einen Schreckenberger.
  256. Zu Leuben bei Dresden gibt 1613 ein Bruder dem jüngeren für die Kur und Wahl zum Gut 50 Gulden und 9 Schock für 3 Kühe (Handelsb. A.D. 1613, Bl. 53). Zu Minorat und Majorat vgl. v. Maurer, Geschichte der Fronhöfe, der Bauernhöfe und der Hofverfassung in Deutschland, IV, S. 348; Meitzen, S. II, S. 322.
  257. Misttransportmittel, auch kleiner Wagen (Hetsche ein Dresdener Heidezeichen).
  258. Mit dem Reiff ging man in den Wald (Coll. S. Radebeul).
  259. 50. Handelsb. P.A. Bl. 272; 19. Handelsb. P.A. 1618, Bl. 360. Zu Gerade und Heergerät siehe M V. 1907. 8. Heft. 1633 entsteht ein Streit über den „Dorfbrauch“ bei der Erbteilung zwischen George Arnolds Erben zu Kaditz und Boxdorf (Handelsb. P.A. 1630, Bl. 452).
  260. Handelsb. A.D. 1761, Bl. 484. Frühzeitig wurde die weiße Wäsche mit Mandelkeulen bearbeitet (solche Keulen waren noch aus dem 17. Jahrh, im Burkhardt Vogelschen Gut in Übigau erhalten).
  261. 1572 wird der Nachlaß einer Serkowitzer Bäuerin auf 4 silberne Schock geschätzt, er umfaßt reichlich Wäsche und Kleidung, darunter einen lundischen Mantel, aber keinen Schmuck (Gerichtsb. Serkowitz).
  262. RA.D., A. XV b. 33 (Maternihospital 1379), Bl. 40: eynem pfluktribere vor tagelon 5 gr.
  263. Ebendort 1467, Bl. 142b: Item 2 gr. vor zciume und geißeln dem triber.
  264. Nach Prof. Dr. Mucke von wendisch swódy (Zuruf zum links Einlenken).
  265. Visitationsakten im HStA. 1602, Bl. 322: Coswig.
  266. RA.D., A. XVb. 36 Bl. 110 (die Hufe Peter Hunichins 1515 betreffend).
  267. Pfarr. A K.
  268. Acta in puncto geweigerter Handarbeit umbs Lohn der nach Kaytitz eingepfarrten Tagelöhner 1662 (RA.D.: Amtshptm. Archiv IX, 5, No 65).
  269. 17. Handelsb. P.A., Bl. 222 u. Bl. 224.
  270. Rügen K., Punkt 17.
  271. Kb. K.
  272. Coll. S.A.D., Serkowitz.
  273. Neue Sächsische Kirchengalerie, Kaditz.
  274. Schumann.
  275. Das Gem. A. Wahnsdorf enthält zahlreiche Quittungen, auch von Kaditz.
  276. Damals fiel der 99jährige George Drobisch zu Serkowitz mit einem Stück Ufer hinter der Mühle in die Elbe, ward zwar herausgezogen, starb aber bald darauf. 1784 gerieten zwei Mitglieder des kurfürstlichen Hauses in die Gefahr, nahe bei Serkowitz zu verunglücken, an ihre Rettung erinnert heute ein Denkstein am alten Dorf („Über Berg und Thal“ 29. Jahrg., S. 86, 30. Jahrg., S. 138). 1799 wurden aus schwerem Eisgang zu Kaditz zwei Schiffer gerettet (Vorgang im „Hermannsdenkmal" zu Loschwitz dargestellt).
  277. Der Hof gab vielfach dem Bauer den Namen: ein Gut (No. 28) hieß jahrhundertelang Lutters (oder Lutterzscheilens) nach Valten Lotter, der es 1668 besaß, ein andres (No. 18) Orms (=Urbans) nach Urban Schumann, der es 1608 besaß, usw.
  278. 11. Handelsb. P.A., 494: 1598 verkauft Merten Adam an seinen Sohn Nicoll das Gut. „Die Nachbarschaft bei der Gemeine behält ihme der Vater zuvor, solange es ihm beliebet.“
  279. Die Ochsenwiesen lagen südlich vom Dorf.
  280. MV.,IV. Bd., S. 15.
  281. Gerichtsb. K.
  282. Schumann.
  283. Visitationen v. 1598/99. HStA.
  284. 42. Handelsb. P.A., Bl. 57.
  285. Coll. S.A. D. Der Schmied führt an, als er die Schmiede gekauft, habe ihm der Graf gesagt, er habe keine Hofedienste zu tun.
  286. Coll. S., Kaditz.
  287. Verzeichnis bei der Frühlingsförsterei 1701 (RA. D.).
  288. 51. Handelsb. P.A., Bl. 394.
  289. Intr. 1724 u. a. O.
  290. Intr. 1644 ff. und Quatembersteuerverzeichnisse.
  291. Land- u. Schocksteuerverzeichnisse im HStA. von 1567,1628, 1661, 1688.
  292. Coll. S., Serkowitz.
  293. Coll.S. P.A., Serkowitz. Der Prokuraturverwalter schlägt vor, von dem Erbzins die Hälfte der Gemeinde wegen der Hutung und Trift zu lassen.
  294. Kb. K.
  295. Intr. 1644/5, Bl. 115. Lehnrichter zu Langebrück heißet: Heinrich Stiehler. Die Familie Stiehler besaß Gut und Lehnrichteramt seit 1470.
  296. Ebendort, Bl. 50. „Das Werfen mit Kannen“ brachte häufig Gerichtsbuße (RA.D.A.XVb. 70, anno 1526 u. a. O.).
  297. Gerichtsb. K.
  298. HStA. loc. 8984. Eynnam und außgabe der procuratur des Thumstiffts zu Meyssen 1544–1545, Bl. 18.
  299. Falland, Gesch. des Orts Löbtau, S. 94.
  300. Rügen K.
  301. Intr. 1655, Bl. 407.
  302. Intr. 1602/3, Bl. 297b ff.
  303. Intr. 1655, Bl. 264.
  304. Intr. 1677/8.
  305. LCA., Matrikel.
  306. 17. Handelsb. P.A., Bl. 304.
  307. Handelsb. A.D. v. 1622, Bl. 495.
  308. Rügen K.
  309. Böhme, S. 26.
  310. Pfarr. A. K. (Pfarreinkünfte 1671).
  311. HStA.loc. 8984, Eynnam vnd außgab usw. 1544–1545, Bl. 68.
  312. Als Richter werden genannt: 1545–1565 Asmus Findeisen, 1574 Matz Findeisen, 1600 Simon Adam, 1621 Burkhardt Drobisch, 1628 Martin Franze, 1644 Mathes Findeisen, 1668 George Schumann, 1683 Melchior Mehlig, 1711 Andreas Schumann, 1721 Peter Findeisen, 1725 Hans Vogel, 1756 Martin Vogel, 1764 Joh. Christian Schumann, 1778 Adam Liebschner, 1810 Joh. George Frantze, 1826 Joh. Gottfried Scheibe
  313. Coll.S.A.D., I, Vererbungen.
  314. Handelsb. A. D., 1729, Bl. 158; 1748, Bl. 338b u. a. O.
  315. HStA. Schocksteuerkataster v. Mickten Dr. Amtsanteils v. 1806.
  316. Coll. S. A. D., II, Zinsen, 2. Abt.
  317. F.A. XXXIII, 4580, Bl. 9.
  318. F.A. XXXIII, 4581 a, Bl. 166.
  319. Das Deputat, das 1767–1779 nur zur Hälfte gereicht wurde, betrug für den Pfarrer die Hälfte von 857/8 Kannen (1 Eimer und 137/8 Kannen).
  320. Die sogenannte „Baumwiese“.
  321. Pfarr. A. K., E, no. 2.
  322. F.A., Rep XLVII, Dresden, no. 21c; Bl. 658b
  323. HStA. loc. 30581. Kanzlei-Acta die Musterung der Amtssassen usw. 1609.
  324. RA. D.
  325. 1778 wird das Kantonnierquartier Kaditz des löblichen Artilleriekorps erwähnt.
  326. Richter V. 1, S. 296. Siehe auch Schubert, S. 101.
  327. Coll. S., IX, Serkowitz.
  328. DG. 1904, S. 246.
  329. MM. 4. Bd., S. 326.
  330. Kb. K. v. 19. Okt. 1632.
  331. Coll.S. P. A., Vol. I, 1 (18. Sept. 1637).
  332. Richter V. I, S. S8.
  333. Coll. S. A. D., II, Zinsen, 2. Abt.
  334. Ebendort.
  335. Coll. S. P. A., Den Elbwerder bei Serkowitz betr. Der Römerzug wurde schon 1541 als Reichsheersteuer erhoben (Finanzarchiv, h. v. Schanz, 25. Jahrgang, 1. Bd., S. 246).
  336. 27. Handelsb. P.A. Bl. 59.
  337. 23. Handelsb. P.A. Bl. 479.
  338. Handelsb. A.D. 1707, Bl. 204.
  339. Coll. S.P.A. Serkowitz, 256.
  340. Schubert, S. 104
  341. Kb. K.
  342. Am 24. Dez. 1756 bittet das Dorf um Ermäßigung der starken Fouragefuhren.
  343. RA.D. (Religionamtsrechnung 1757).
  344. HStA. loc. 39871. Rentherey-Acta, die anderweite Verpachtung der Elbüberfahrt zu Serkowitz betr. 1750ff., Bl. 45.
  345. Intr. 1759/60, Bl. 114 ff.
  346. Kb K.
  347. 1772 sucht Joh. Gottfried Adam auf dem Bischofsgarten um Konzession zum Gastieren usw. nach, ohne sie zu erhalten (F.A., Rep. XXXII, Dresden, 180a).
  348. Amtsger. Meißen (Registrande des P.A.).
  349. 17. Handelsb. P.A., Bl. 394b, findet sich ein Pachtvertrag über die Schenke. Laut Rügenprotokoll v. 5. Dez. 1793 verzichtete der Schenkengutsbesitzer für sich und alle künftigen Besitzer auf den Bierzwang (Rügen K.).
  350. 1723 ward ein Bauer zu Radebeul begraben. „Dieser liederliche Mann hat kein gutes Leben geführt. Als er den 16. März im ganzen Dorf herumb saufen gegangen, kommt er endlich zum Förster Stockmar“ (das Försterhaus bildete die Ecke der heutigen Leipziger und Russenstraße), „allwo bald 6 Reuter aus Dresden eintreffen, die ihn nötigen, daß er ein Glas auf einen Trunk ausleeret, dann wetten sie, daß er noch 6 Gläser trinken solle. Er, um sich als einen Helden im Saufen zu erweisen, fället bald nach dem letzten von der Bank und ist tot. Die 6 Reiter reiten davon, niemand weiß, wer sie gewesen“. – In demselben Jahr fährt ein Bauer von Kaditz den 2. Dez. abends 5 Uhr von Hause weg in die Mühle, „unterwegs kehrt er sowohl auf einem Berghause als auch bei dem Förster zu Radebeul ein. Als er von da geradezu durch die Wiesen fahren will, gerät er in einen Sumpf. Das blinde Pferd fällt, schlägt ihn nieder, und weil niemand auf sein Schreien zu Hilfe gekommen, hat er jämmerlich ertrinken müßen“.
  351. Schon 1766 verschenkt Kaditz Braunbier von Coswig, Riesa, Niederpoyritz, und andern Orten selbst im Reiheschank. 1767 wird gefragt, ob der Brantweinkrämer J. Chr. Schöne Brantwein brenne, die Gemeinde erwidert, daß Schöne den Brantwein kannenweise zu Serkowitz und Radebeul hole (RA.D., Kaditz, Nr. 13).
  352. Coll. S., Übigau.
  353. Aster, „Schilderung der Kriegsereignisse in und vor Dresden 1813".
  354. Vgl. auch Böhme.
  355. Quittungen im RA.D.
  356. Verfügung ebendort.
  357. Aufzeichnungen ebendort.
  358. Neue Sächs. Kirchengalerie unter Kaditz, Ephorie Dresden I.
  359. Kataster im RA. D.
  360. Ebendort.
  361. HStA. loc.. 1987, Bl. 313.
  362. RA. D. IX, 5, No. 65 des Amtshauptm. Archivs: Acta in punkto geweigerte Handarbeit usw.
  363. Die Ostereier teilte der Pfarrer mit dem Kustos (Matrikel v. 1617).
  364. RA.D.
  365. Pfarr. A.K., V, No. 1: Acta die Pfarrfelder und deren Verpachtung betr.
  366. RA. D., Amtsh. Archiv IX, 5, No. 65. Im Kretscham zu Serkowitz war ein Koch (Kb. K. 1620. 5. Juni), eine alte Schüsselwäscherin (1662. 30. Sept.), ein Kunstkoch (1690. 8. März Taufnachr.).
  367. Kreyßig, Album der evang.-luth. Geistlichen Sachsens, nennt Veit Hammer, einen früheren Kaplan Herzog Georgs 1539–1541 als ersten Pfarrer, doch war zu dieser Zeit (1539) Kaditz noch Filial von Kötzschenbroda (Visit. 1539) und dürfte Veit Hammer als Pfarrer zu Kötzschenbroda (Kreyßig, S. 296) gleichzeitig Seelsorger zu Kaditz gewesen sein. Die Nachricht der Neuen Sächs. Kirchengalerie, daß Wolfgang Gastoph der erste Pfarrer zu Kaditz gewesen sei, entbehrt des Quellennachweises. Im Pfarrarchiv fand sich bei Nachforschung nichts darauf Bezügliches.
  368. HStA. loc. 2012 (Visit. von 1578) und los. 1984 (Visit. 1581).
  369. Kaditzer Kirchrechnung 1624/5 (Pfarr. A.K.): 3 gr. von dem roten Chor-Rock zu bessern.
  370. Kirchrechnung 1660.
  371. HStA. loc. 2009 (Visit. 1598/99), Bl. 135.
  372. Coll. S.A.D., Kaditz, 661.
  373. Handelsb. P.A. 1588, Bl. 121b. Das Testament eines andern Pfarrers von Kaditz (Theobaldi, 1685–58) findet sich im 32. Handelsb. P.A., Bl. 15.
  374. Coll. S.A.D., Kaditz: Kaditzer Kirchrechnung 1609/10. Probepredigt 14 fl. 1 gr. verzehrt, Investitur 20 fl. 16 gr. verzehrt, außerdem 2 fl. 6 gr. dem Superintendenten für Beiwohnung und ebensoviel dem Prokuraturverwalter. Von Zeit zu Zeit wurden auch die Kirchrechnungen in Gegenwart des Superintendenten und des Prokuraturverwalters gelegt, so 1661: es erwuchsen durch den Besuch an Ausgaben 16 fl. 5 gr. 10 ₰; ferner 1689 (Memorial, Pfarr. A. K., E, No. 2).
  375. Pfarr. A. K., E, No. 2. Erlaß des Prokuraturamts vom 13. Apr. 1633.
  376. Coll. S. A. D., Kaditz.
  377. RA. D. Amtsh. Archiv IX, 5, No. 65.
  378. Pfarr. A. K.: Die Pfarreinkünfte 1671. 11. Aug.
  379. Pfarr. A.K., E, No. 2.
  380. Kb. K. 1680. 13. VII.
  381. Kb. K.
  382. Alte Kirchengalerie. Grässes Sagenschatz usw.
  383. RA.D. Amtsh. Archiv, IX, 5, 68: die von einigen Debitores abgetragenen Kaditzer Kirchenkühe 1735.
  384. Repertorium der Akten des Prokuraturamts (Amtsger. Meißen): die Erweiterung des Kirchhofs zu Kaditz betr. 1737.
  385. Auch das Übigauer Schloß und das Gut zum Wilden Mann hatten Stühle zu Kaditz.
  386. Intr. 1743/4, Bl. 22b. Handelsb. A.D. 1748, Bl. 212.
  387. Vgl. über ihn Dietmanns „Priesterschaft in d. Churfürstent. Sachsen“, 1, S. 82.
  388. Coll. S. Kaditz.
  389. Kirchrechnung 1626: 2 fl. einem Glaser von 3 neuen stück fenster in der Kirchen, so der Dieb zerbrochen, auch der Wind zerrissen hat.
  390. Bau- und Kunstdenkmäler XXVI, S. 85.
  391. Pfarr. A. K., A, no. 3 (Amtsverhältnisse zwischen den hiesigen Geistlichen), und E, no. 2 (1777: Einkünfte des Diakonus); vgl. auch Kirchengalerie.
  392. Kreyßig, Album der evang.-luth. Geistlichen Sachsens.
  393. Visitationen 1555/6 (loc. 1987), Bl. 314: Custodia. Bauen sie izo neu. Kurz vor 1555 fand ein umfangreicher Brand zu Kaditz statt (Gerichtsb. K.). Die Angabe der Neuen Sächs. Kirchengalerie, daß es zu Kaditz nach den Visitationsakten schon 1539 einen Kirchschullehrer gegeben habe, beruht auf Irrtum.
  394. 14. Handelsb. P.A., Bl. 78.
  395. Pfarr. A.K., E, no. 2: Es hat auch iegliche Dorfschaft ihr sonderlich Gerichtsbuch, darein die Käufe geschrieben werden; wenn nun etwas vorfällt, muß es der Schulmeister verrichten, dem für seine Mühe auch etwas gegeben wird, bisweilen viel, bisweilen wenig.
  396. R. Weise, Die Volksschule in der Landgemeinde Radebeul, S. 40. Diese Schrift berücksichtigt in eingehender Weise die Geschichte der Schule zu Kaditz von der Reformation bis zur Ausschulung von Radebeul 1878.
  397. Kb. K., Taufnachr. 15/7. 1575.
  398. Visitationen.
  399. Handelsb. A. D. 1620, Bl. 82: Die Jöstelischen Weinberge werden 1616 „an unterschiedenen Orten als zu Dresden, Kaditz und Kötzschenbroda dreimalig im Januar und Februar ausgerufen“. Vgl. auch Handelsb. A.D. 1748, Bl. 193: „von dem Schulmeister vor versammelter Kirchfahrt von 14 Tagen zu 14 Tagen abgelesene Subhastation“ (betr. Kötzschenbroda).
  400. Wenigstens nimmt dies die Überlieferung (s. Kirchengalerie) an.
  401. 23. Handelsb. P.A., Bl. 450.
  402. Kirchrechnung 1626. „vor eine feder so zum Seyger kommen“.
  403. Ebendort. Noch 1722 wird der Witwe des Schulmeisters Pinkert ½ Vierteljahr Einnahme „von dem Seigerstellen“ zugesichert (Weise, S. 41). Vgl. Richter V. III, S. 287.
  404. Pfarr. A. K., A, no. 1.
  405. Pfarr. A. K., S, no. 13: Acta über den zu Kaditz geführten Schulprozeß.
  406. Coll. S.A.D., Lößnitz.
  407. Es sei hier eines merkwürdigen Unterschiedes zwischen den Dörfern der Kirchfahrt Kaditz und den Heidedörfern (samt Reichenberg und Wahnsdorf) gedacht. In diesen Dörfern war bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts das „Todaustreiben“ gebräuchlich, so wie heute noch Lätare die „Sommerbäume“ dort zahlreich auf den Höfen errichtet werden. In Kaditz fehlt alle und jede Überlieferung darüber, der Brauch scheint dort nicht bestanden zu haben, Kinder der Oberdörfer kamen vielmehr zum „Sommerbaumsingen“ herunter. Vielleicht ist, wie 1623 zu Neukirch (Pilk, S.38), das Todaustreiben zu Kaditz von der Obrigkeit verboten worden.
  408. Pfarr. A. K., S, no. 7: Lebenslauf Christian Helsingers.
  409. Weise, S. 25.
  410. 81. Handelsb. P.A., Bl. 401.
  411. Pfarr. A. K., S, no. 7.
  412. Ebendort.
  413. Pfarr. A. K., S, no. 13.
  414. Gesetz, die Einführung des neuen Grundsteuersystems betreffend vom 9. September 1843.
  415. Nagel, die Vermessung im Kgr. Sachsen. 1835 fanden zuerst Flurgrenzaufnahmen und sodann die Landesvermessung für das neue Grundsteuersystem statt. Das Flurbuch von 1835 befindet sich im RA.D. Risse der Kaditzer Gegend aus dem 16. —18. Jhdt. (HStA.) sind nach dem Öderschen System mittelst Meßschnuren ausgeführt
  416. F.A., K, no. 11103; MD. 16. Heft, S. 46.
  417. Gemeinderatsprotokolle im RA.D. Gesetz v. 10. Febr. und Verfügung v. 6. August 1851.
  418. F.A., K, no. 14187.
  419. Rep. XXXIII des F.A., No. 3490. Das Laubrechen währte meist den ganzen Herbst hindurch: der angewiesene Platz lag gewöhnlich an der Radeburger Straße.
  420. F.A.,Rep. XXXIII, 3516a.
  421. F.A., K, no. 8808.
  422. F.A., K no. 7891.
  423. Vgl. hierzu v. Nostitz: Grundzüge der Staatssteuern im Königreich Sachsen.
  424. Gesetz v. 6. Nov. 1843.
  425. Akten der Ablösungskommission v. 13. Nov. 1857 (Kaditz).
  426. Als der Fiskus 1828 die Schiffmühle zu Kötzschenbroda, unter Wegfall des Mahlzwangs verkaufte, beharrten vier Naundorfer Bauern dabei, unter dem Mahlzwang zu bleiben, und mußten darunter gelassen werden.
  427. F.A., K, no. 2219; Rep.XXXIII, Kaditz, die Plätze hinter Trachau u.a.O.
  428. Alte Appellationsgerichtsakten, Rep. C.J., Vol. 1, No. 509. Die Aufhebung des Mahlzwangs hatte zur Folge, daß die Kaditzer sich in die Lochmühle bei Seifersdorf wandten. Die Fahrt dahin dauerte einen halben Tag, man übernachtete auf Pritschen und fuhr denselben Weg (bei den Schlammpfützen vorüber, Hammerweg, Trachau) zurück. Dies Verhältnis bestand lange. Mehrere Male im Jahr kam der Lochmüller nach Trachau, Kaditz usw., um seine Kunden zu besuchen.
  429. Archiv des Statistischen Landesamts, No. 1263. Kaditz.
  430. Weise, Die Volksschule zu Radebeul, S. 18.
  431. Zeitschrift des Kgl. S. Statistischen Landesamts 1905, S. 34.
  432. Gemeinderatsprotokolle, RA. D.
  433. F.A. XXXII, Amt Dresden 180f, Bl. 115.
  434. Es sei hier an die Einführung des Papiergelds erinnert.
  435. DG. 1900. Nach Heydenreich, Leubnitz, S. 78, bestand der Kartoffelbau im Elbtal seit 1776.
  436. Handelsb. P.A. 1833, Bl. 86: Käufer verspricht ...... den gehörigen Feldwechsel mitzuhalten, daß dadurch die Gemeindehutung nicht gestört wird.
  437. Die Sicheln waren groß und gezahnt. Leicht war es nicht, den Weizen rasch und gut zu schneiden, ebensowenig wie die alte Bewirtschaftung für langsame Hände eingerichtet war. Das geschnittene Getreide wurde in Klöden gelegt; wenn es nach einigen Tagen zu Garben gebunden wurde, war es stets ein Wettkampf zwischen den Mägden, welche die Klöden zusammenrafften und auf das Strohseil legten, und dem Knecht, welcher als Knebler folgte. Gelang es dem Knebler, ein Strohband, ehe eine Garbe darauf gelegt war, zu fassen, so mußte ihm ein Geschenk gegeben werden. Als 1867 ein sehr nasser Sommer war, verließ man das Legen in Klöden und stellte das Getreide alsbald in Puppen zusammen.
  438. Beispiele im Handelsb. A. D.
  439. Zeitschrift des Sachs. Statistischen Landesamts 1901.
  440. Akten der Kommission für Gemeinheitsteilungen. In den folgenden Jahren entstanden eine Reihe Regulative und Statuten: Ortsstatut für die Gemeinde Kaditz v. 27. Juni 1883; Feuerlöschordnung (wiederholt 1886, 1896); Uferordnung (wiederholt 1891, 1899); Regulativ über Erhebung der Gemeinde- und Armenkassenanlagen v. 9. Januar 1892; Bauordnung v. 20. Juni 1895; Straßenordnung vom 23. Mai 1896; Regulativ für die Beitragsleistungen für den Bau einer Flutrinne v. 24. Juni 1896; Regulativ die Erhebung einer Biersteuer in Kaditz betreffend v. 19. Sept. 1899; Ortsstatut die Errichtung einer Freibank betr.; Ortsschulordnung vom 25. April 1900.
  441. Richter, Geschichte der Stadt Dresden 1871–1902. Es wurden einverleibt 1892: Strehlen und Striesen, 1897: Pieschen und Trachenberge, 1901: Gruna, 1902: Räcknitz, Zschertnitz, Seidnitz, Löbtau, Plauen, Trachau, Cotta, Naußlitz, Wölfnitz, Mickten, Kaditz, Übigau.
  442. Böhme, S. 22.
  443. Zur Türkensteuer 1529.
  444. Gerichtsb. K.
  445. Loc. 30581 (HStA.): Canzlei-Acta die Musterung der Amtssassen usw. im Meißner Kreise betr. de ao. 1609.
  446. Handelsb. P.A. und Coll. S.P.A.
  447. Coll. S.P.A. Bd. I, 1. Der Prokuratur und geistlichen Lehen des Stifts Meißen Dorfschaften.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Pfarrhufeu