Geschichte von Kloster Heilsbronn/Band 2 (Teil 3)

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[401] Filialkapelle St. Bartholomäi zu Adelhofen i. J. 1385 von der Mutterkirche trennte, sie zu einer selbstständigen Pfarrkirche erhob und ihrem Sprengel die Kapelle St. Crucis in Simershofen einverleibte. Zur Dotirung des Pfarrvermögens kontribuirten sämmtliche Angesessene in Adelhofen, insonderheit Konrad Gebur, Heinrich Molle und Peter Schilher, magistri fabricae, ferner die drei Gebrüder Konrad, Heinrich und Kraft, genannt Übel, armigeri. Die neugegründete Pfarrstelle bezog u. A. Gefälle von einem Hofe in Simershofen (9 Malter Korn, 3 Malter Haber, 2 Maas Öl), Gefälle von 5 Äckern in Pfalenheim, ferner den Genuß von 4 Mgn. Ackerland und von einem Krautgarten etc. Die neugegründete Pfarrstelle sollte das erste Mal der Pfarrer Bule von Langensteinach besetzen, fernerhin aber das Besetzungsrecht dem Kloster Heilsbronn zustehen. Jeder dortige Pfarrer sollte verpflichtet sein, wöchentlich an den Werktagen sechs Messen zu lesen: drei in Adelhofen, drei in Simershofen. 1446 kaufte der Pfarrer Hans Ulrich in Adelhofen „für sich und seine Nachkommen“ (d. h. zur Pfarrstiftung) um 75 fl. eine Gült (7 Mltr. Korn etc.), welche der Verkäufer, Peter Krauß zu Brackenlohr, alljährlich nach Rothenburg oder Ochsenfurt liefern mußte. Über die Zustände in Adelhofen im Reformationszeitalter siehe Bd. II, 69–73.


4. Ohrenbach,

jetzt Pfarrdorf, vormals, wie Adelhofen, Filial von Langensteinach, wurde 1307 sammt der Mutterkirche heilsbronnisches Patronat, 1449 aber durch den 22. Abt Kötzler von der Mutterkirche getrennt und eine selbstständige Pfarrei. Diese Abänderung erfolgte auf Bitten der Ortschaften Ohrenbach, Gickelhausen, Oberscheckenbach, Gumpelshofen, Gailshofen und Rückertshofen. Der Abt Kötzler und der Pfarrer in Langensteinach stimmten bei; die Petenten garantirten jährliche Reichnisse zum Unterhalt eines Pfarrers, worauf die Bestätigung durch den Bischof Gottfried von Würzburg erfolgte. An der im heilsbronner Archiv hinterlegten Bestätigungsurkunde (jetzt in Bamberg) hängen [402] die Siegel des Bischofs von Würzburg, des Pfarrers von Langensteinach und des Abts von Heilsbronn. Die Bewohner der soeben genannten Orte, welche den neuen Pfarrsprengel bildeten, waren meist Rothenburger Unterthanen; daher in der Bestätigungsurkunde die Bestimmung, daß jeder Pfarrer von Ohrenbach vom Magistrat Rothenburg ernannt, aber vom Kloster Heilsbronn dem Bischof präsentirt werden sollte. Weiter heißt es in der Urkunde: „Haben die Consules und Proconsules der Stadt einen Tüchtigen (dummodo sit persona discreta et abilis) vorgeschlagen, so sollen ihn Abt und Convent nicht zurückweisen. Die Consules sollen die Rechte der Kirche (Johannis des Täufers) in Ohrenbach und des Pfarrers wahren. Der jeweilige Pfarrer soll an Ort und Stelle wohnen, Messe lesen, predigen etc., an jeder Kirchweih mit Fahne, Kreuz und Reliquien zur Mutterkirche nach Langensteinach kommen. Die Gemeinde Ohrenbach hat ihrem Pfarrer Wohnung und Stallung zu geben, einen Acker und einen Garten in ihrer Flur, einen zweiten Garten am Kirchhof und Holz bei der jährlichen Holzvertheilung. Der Pfarrer von Langensteinach erhält als Entschädigung 16 Malter Korn, welche Schuh von Ohrenbach, Kraus von Harbach etc. jährlich zu liefern haben.“ Ein Präsentationsschreiben des 25. Abts Bamberger von 1502 ist oben Bd. II, 85 bei Ohrenbach mitgetheilt worden.


5. Wallmersbach,

Pfarrdorf. Heilsbronner Urkunden, welche über die Erwerbung des dortigen Pfarrpatronats Aufschluß geben, konnte der Schreiber Dieses nicht aufspüren. Das dortige Kastrum bewohnten ehemals Herren von Ehenheim, noch früher Herren von Walmarsbach. Diese beiden längst erloschenen Geschlechter verkehrten mit Heilsbronn. Von den Ehenheimischen Gräbern und Grabdenkmalen war oben II, 397 die Rede. Im Todtenkalender heißt es beim 4. März: Servitur de Adelheide Walmarsbach. Vielleicht wurden auch Angehörige der Familie Wallmersbach in Heilsbronn begraben. Das Patronat von Wallmersbach kam vermuthlich durch eine der beiden genannten Familien an das [403] Kloster. Über die dortigen Zustände im Reformationsjahrhundert, über die Ernennung der Pfarrer durch die heilsbronner Äbte siehe II, 73–75, wo auch der jetzt gänzlich verschwundenen St. Leonhardskapelle gedacht wurde.


6. Uffenheim,

Stadt, war vormals hohenlohisch. Daß Graf Albert von Hohenlohe (er wohnte im Kastrum zu Uffenheim) im Jahre 1303 Güter in Weigenheim an das Kloster Heilsbronn verkaufte, gleichzeitig auch der Schultheiß Heinrich von Uffenheim, ist vorhin Seite 387 berichtet worden. Fünfundsiebenzig Jahre darauf wurde die Stadt von den Grafen von Hohenlohe an den Burggrafen Friedrich V. verkauft. Auf Ansuchen des 20. Abts Stromer schenkte dieser dem Kloster ein Haus in Uffenheim, zur Aufspeicherung von Gült- und Zehntgetreide, welches das Kloster in der Umgegend zu beziehen hatte. Der vom Burggrafen in Gemeinschaft mit seinen Söhnen, Burggraf Johann III. und Kurfürst Friedrich I. ausgestellte Schenkungsbrief lautete: „Wir Friedrich der Ältere und wir Friedrich der Jüngere, Burggrafen zu Nürnberg, bekennen, daß wir von fleißiger Bitt und besonderer Gnad wegen, die wir haben zu dem Herrn Abt und Convent zu Halsprunn, ihnen geben eine Hofstatt in unserer Stadt zu Uffenheim, an unserem Burggraben gelegen, ihre Habe darein zu führen, mit einem ihrer Diener zu besetzen. Datum Neustadt an der Aisch 1397 an St. Bartholomäi.“ Im folgenden Jahre wurde der Burggraf in Heilsbronn begraben.


7. Seinsheim,

Pfarrdorf bei Marktbreit. Zur Zeit des 18. Abts Büchelberger schenkten Ernst von Onolzbach und Agnes seine Frau, deren Sohn Bruno Mönch in Heilsbronn war, dem Kloster in den Jahren 1345 und 1353 Güter in Hennenbach (s. dort) und Seinsheim. Die in und bei Seinsheim geschenkten Objekte waren: ein Haus; ein Morgen Weinwachs beim Berkbrunnen; 3 Mgn. Weinwachs im Tal; ein Acker am Wässerndorfer Weg; [404] ein Acker am Hüttenheimer Weg. Die Schenker bezeichnen den Tag vor Lucia als ihren dereinstigen Jahrtag (13. Dez.) und erklären schließlich: „Da wir kein eigenes Siegel haben, so bitten wir Herrn Hermann von Grießheim, Pfarrherrn zu Saunsheim, und Herrn Johann von Uffenheim um Beifügung ihres Insiegels.“ Dann folgen die Namen mehrerer bürgerlicher Zeugen.


8. Gnodstadt,

Pfarrdorf. Eine nicht näher bezeichnete Wittwe Sintram schenkte i. J. 1315 dem Kloster Getreidegefälle von einem Hofe in Gnodstadt, dazu ein Quantum Wachs, welches jedoch nicht nach Heilsbronn, sondern nach Sommerhausen in die dortige heilsbronner Kapelle alljährlich geliefert werden mußte. Im Schenkungsbriefe hieß es: „Noverint omnes, quod nos Margaretha vidua Cunradi dicti Sintram et Methildis filia ejus dedimus abbati et conventui in Halsprunne curiam nostram, quam Heinricus Triller ibidem colit, solventem 8 maldra siliginis etc. Promittimus, nos daturas singulis annis eisdem religiosis ad capellam, quae est in curia ipsorum sita in villa Ohusen, mediam libram cere. In quorum testimonium sigillum domini officialis herbipolensis petivimus. Datum 6 Kal. Febr. 1315 praesentibus canonico Friderico de Lyrheim etc.[“]


9. Scheckenbach,

Oberscheckenbach, Scheckenbach auf der Ebene, Kirchdorf, Filial von Ohrenbach. 1306 verkaufte Albert von Hohenloch[1] dortige Güter an das Kloster. 1346 erschien der heilsbronnische Probst Konrad von Neuhof beim kaiserl. Landgerichte in Rothenburg, klagend gegen Rapoto Troschler von Urnhofen wegen Schädigung der heilsbronner Güter in der Markung von Scheckenbach, über eigenmächtige Pfändung von Vieh und Arretirung eines Mannes. Der Landvogt Heinrich von Dürwang entschied für Heilsbronn, verbot eigenmächtiges Pfänden und verfügte sofortige [405] Freilassung des Arrestanten. Ein anderer Streit wurde in Scheckenbach selbst geschlichtet. Im Erkenntniß hieß es: „Wir Ludwig von Hohenloch bekennen, daß für uns kommen ist in das Gericht zu Scheckenbach auf der Eben am Donnerstag vor dem Heiligenkreuztag Bruder Johann, Probst zu dem Neuenhof, von seines Klosters Halsprunn wegen, und Friz von Steten andererseits. Dieser klagt, daß ihn der Probst wegen seiner Huben in Scheckenbach und an seinem Hof in Galmarsgarten wegen des Zehnten hindere. Klagbeantwortung des Probsts durch die drei mitgebrachten Zeugen: Eberhard von Külsheim, Hermann von Bernheim und Otto Lesche. Frage an die Gerichtsbeisitzer, die Herren Lupold Küchenmeister (von Nortenberg), Friedrich von Gattenhofen, Eberhard von Külsheim, Crafft von Gattenhofen und Hermann von Bernheim. Diese sprachen aus auf ihren Eid, daß die Huben, Höfe und Güter des Klosters zehntfrei, ledig und eigen seien.“ Dieser Entscheid wurde dem Kloster unter Ludwigs von Hohenlohe Insiegel zugestellt.


10. Frauenthal,

Cisterzienser-Nonnenkloster bei Equarhofen, hundert Jahre später als Heilsbronn gestiftet. Visitatoren und Beichtväter in diesem Kloster waren nicht die Äbte von Heilsbronn, sondern die Äbte des nahe bei Frauenthal gelegenen Cisterzienserklosters Brumbach. Das Kloster Heilsbronn erwarb einige Gefälle in der Frauenthaler Markung, darunter auch von Grundstücken, welche dem Nonnenkloster gehörten. Die Nonnen waren bei der Entrichtung dieser Gefälle bisweilen säumig, oder, wenn es sich um Zehnten von „Heidegerten“ (Neubrüchen) handelte, renitent, was manchmal Kollisionen und Prozesse herbeiführte. Bisweilen erholten sich die Klosterfrauen auch Raths in Heilsbronn, z. B. 1527 beim 26. Abt Wenk in folgender Angelegenheit: Nach dem Tode einer Äbtissin in Himmelthal fanden die dortigen Nonnen in ihrer Mitte keine, die sich zur Äbtissin eignete. Sie baten daher die Äbtissin Magdalena in Frauenthal, eine dortige Schwester, die sich zur Äbtissin eigne, nach Himmelthal abzuordnen. Magdalena [406] sandte zwei Schwestern dahin: Regina Truchseßin und Barbara Hirscheidin. Diesen gab sie ein mit dem Abtei- und dem Konventssiegel besiegeltes Dokument mit, worin die beiden Abgeordneten ehenvoll charakterisirt und ihrer Verpflichtungen gegen das Kloster Frauenthal entbunden wurden. Dieses Dokument trug zwar das Datum Frauenthal; es war aber vom Richter Hartung in Heilsbronn gefertigt worden. Die Truchseßin wurde Äbtissin in Himmelthal; die Hirscheidin blieb gleichfalls dort. Im Jahre 1533 erbat sich die Äbtissin Anna von Cottenheim den Rath des 27. Abts Schopper (s. dort), als ihr von Onolzbach aus die Einführung der Kirchenordnung des Markgrafen Georg anbefohlen wurde. Der Markgraf Georg hob das Kloster Frauenthal auf, zog die Güter ein und ließ dieselben durch den Verwalter Hans Strebel administriren.


11. Waldmannshofen,

Pfarrdorf bei Uffenheim. Der Inhalt einer heilsbronner Urkunde (jetzt in Bamberg) von 1293 ist: „Literae quibus Gotfridus de Brunecke, Elisabeth ejus uxor de consensu Andreae, Gotfridi, Cunradi filiorum, Elisabeth et Wilburgis filiarum corundum possessiones in Waltmanneshouen monasterio in Halsprunne pro 110 lib. hall. vendiderunt. Datum 1293 Kal. Jul. in die Albani.“ Über den Verkäufer ist oben beim 13. Abt und in den Beitr. S. 227 berichtet worden. Beim Hinblick auf diese Berichte und auf den ebenbezeichneten Kaufbrief wird man wohl folgende Darstellung des Sachverhalts als richtig anerkennen: Gottfried von Brauneck verkaufte i. J. 1293 für 110 Pfund Heller Gefälle in Waldmannshofen an das Kloster Heilsbronn. 1298 kämpfte er für den Kaiser Adolf von Nassau in der Schlacht bei Gellheim, in welcher Adolf von seinem Gegner Albrecht geschlagen und erschlagen wurde. Nach dem tragischen Ausgang der Sache seines Herrn trat Gottfried von Brauneck als Mönch in Heilsbronn ein, nachdem er dem Kloster mehrere Gefälle durch Verkauf und Schenkung zugewendet hatte. Seine ebengenannten Kinder und Andere legten dagegen Protest ein und [407] machten Forderungen an das Kloster. Der 13. Abt Heinrich, dem kaiserlichen Todtschläger Albrecht ebenso befreundet wie dem erschlagenen Adolf, legte Jenem bei seiner Anwesenheit in Heilsbronn die Sache zur Entscheidung vor. Der Kaiser entschied d. d. Nürnberg 1306: „daß weder der Bruder Gottfried, als ein geistlicher Mann, noch das Kloster Heilsbronn zur Klagbeantwortung verbunden sei.“


12. Königshofen

an der Tauber. Das Kloster erhielt dort eine Schenkung laut folgender Urkunde: Nos Gotfridus de Hohenloch,[2] accedente assensu matronae Elisabeth, conthoralis nostrae et nobilis Craftonis de Hohenloch, germani nostri, donavimus conventui in Halesprunne redditus 10 librarum hallens. et sex urnarum vini franconici de tota nostra curia in Kunigeshouen in remedium animarum nostrarum etc.“ Dann werden die Viktualien bezeichnet, welche den Mönchen alljährlich am Jahrtage des Grafen gegeben werden sollten. Würden ihnen diese nicht vorschriftsmäßig gereicht, so sollte das ganze Reichniß dem Kloster Heilsbronn entzogen und dem Frauenkloster Scheftersheim zugewendet werden. Hierauf die Namen mehrerer adeliger Zeugen (z. B. Cunrad von Wolfmarshusen) und der Schluß: Actum in opido nostro Rötingen 1335. Im Todtenkalender heißt es beim 4. August: „Anniversarium domini Gotfridi de Hohenloe et Elizzabeth uxoris sue, qui declerunt nobis annuos redditus 10 librarum et 1 karratum vini in Kungshouen tali pacto, quod si ter neglectum fuerit, praedicti redditus monialibus in Scheftersheim perpetuo assignentur.“ Beim 28. Februar: „Feria quarta post Invoc. servitur de domino Gotfrido de Hohenloch et Elizabet uxoris sue.“ Beim 11. August: „Septenarium domini Gotfridi de Hohenloch et Elizabet uxoris sue; pis. 2 t. pa. 1 t. Eod. die tapetum cum candelis.“ Beim 2. September: „Tricennarium [408] domini Gotfridi de Hohenloch et Elisab. ux. sue etc. Eod. die tapetum cum candelis.“


C. Die Probstei Randersacker.

Das Kloster Heilsbronn erhielt seine ersten Besitzungen in den unter A und B besprochenen Probsteien Bonhof und Neuhof. In diesen beiden Distrikten wurde vorzugsweise Ackerbau und Viehzucht betrieben, aber Wein, ein dem Kloster unentbehrliches Bedürfniß, nur spärlich gebaut. Um auch dieses Bedürfniß zu befriedigen, richtete schon der 1. Abt Rapoto seinen Blick auf die weinreiche Maingegend. Schon während seiner neun ersten Regierungsjahre acquirirte er einen Hof und Weinberge in Sommerhausen. Weit mehr erwarb aber späterhin das Kloster in und bei Randersacker und verlegte dahin auch den Sitz des Probstes, weßhalb die Probstei ihren Namen nicht von dem Orte Sommerhausen, sondern von Randersacker erhielt. Doch soll Sommerhausen, als erste Errungenschaft in der Maingegend, zugleich mit Winterhausen, zuerst hier besprochen werden, hierauf Würzburg, der zweite Ansiedelungsort, und dann erst Randersacker.


1. und 2. Sommer- und Winterhausen.

Die Mönche schrieben in ihren Rechnungen den Namen „Sommerahusen“ abgekürzt „Ahusen“, auch „Ohusen“. So schrieb zuverlässig auch der 1. Abt Rapoto in seinem Gesuch, worin er den Papst Innocenz II. um Bestätigung der neuen Acquisition in Sommerhausen bat; allein in der päpstlichen Kanzlei wurde aus Ahusen der Name Hasuisen und aus Halesprunne der ungeheuerliche Name Haholdesbrunne, wie in der päpstlichen Bestätigungsbulle von 1141 zu lesen ist. Wie schnell das Kloster seinen Besitz in der Maingegend erweiterte, wird nachher gezeigt werden. Die dortigen Besitzungen insgesammt administrirte ein heilsbronner Mönch, welcher stabil in Sommerhausen wohnte und daselbst eine eigene Kapelle mit den erforderlichen Paramenten hatte. Er führte die Namen „Magister, Verwalter, Provisor Ahusen“; sein Verwaltungsbezirk hieß „Officium Ahusen“. Die [409] Einkünfte in Sommerhausen bestanden in Weingülten, Handlohnen und in dem Ertrage von einem selbstbewirthschafteten Hofe mit seinen Weinbergen und Äckern an der Höhe oberhalb Summer-Ahusen, welche i. J. 1322 vom Nonnenkloster in Kitzingen an das Kloster Heilsbronn verkauft wurden. Der Hof war der Stadtgemeinde Würzburg zinsbar, die Leistung nicht genau fixirt und die Veranlassung zu Konflikten, bis der 9. Abt Edelwinus durch den Bischof Iringius die Leistung genau feststellen ließ. Der 19. Abt Friedrich kaufte von zwei Würzburger Bürgern 16 Morgen Weinwachs in der Mark von Ahusen. „Herr Peter und Herr Friedrich, Gebrüder, Chorherren in Onolzpach, kauften um ihr eigen Geld in Winterhausen ein Fuder Weingült und schenkten sie dem Kloster.“ Durch Kauf erwarb das Kloster mehrere Weingülten und Zinse, ferner ein Haus nebst Scheune und Kelter. Das Haus wurde vermiethet mit Vorbehalt der Herberge für heilsbronner Mönche, die nach Winterhausen abgeordnet wurden. Mit der Einnahme des Zinsweines beauftragte das Kloster gewöhnlich den Schulmeister des Ortes. Als diesem (1525) einige Bezüge verweigert wurden, bat der Abt Wenk den Ortsschultheiß, dem Schulmeister bei der Erhebung der Rückstände behilflich zu sein. Die Erhebung war um so schwieriger, da der Gutsherr, der Reichserbschenk Götz von Limburg, seinen Hintersassen gebot: „den München oder Pfaffen nichts abzureichen.“ Die Hintersassen ohne Ausnahme kamen bereitwilligst dem Gebote nach. Der Abt Wenk (s. dort) ersuchte daher den Markgrafen Kasimir, dem Herrn von Limburg Vorstellung zu machen, was zwar geschah, aber ohne Erfolg. Um aus den fortwährenden Plackereien zu kommen, verkaufte der Abt Schopper (s. dort) die kleineren Bezüge des Klosters von Lindelbach, Sommer- und Winterhausen an den Herrn von Limburg. Nicht verkauft wurden aber neun Morgen Weingarten zu Sommerhausen, welche das Kloster in eigener Regie bewirthschaftete. Allein 1555 rieth der damalige heilsbronnische Vogt zu Randersacker, auch diese entlegenen Weingärten zu verkaufen und den [Er]lös von 400 bis 500 fl. anderwärts nutzbringend anzulegen.

[410]
3. Würzburg.

Dort siedelte sich das Kloster, wie in Sommerhausen, schon sehr frühzeitig an, und zwar durch Acquisition eines Hofes innerhalb der Stadt. In der bei Sommerhausen zitirten Bulle von 1141 ließ sich der 1. Abt Rapoto diese erste Acquisition in Würzburg von Innocenz II. bestätigen und sichern. „Der große Baumgarten“ – so hieß der Hof – wird in späteren Aufzeichnungen beschrieben, wie folgt: „Ein weitläuftiges Gebäu mit Hofrait, Keller, Kalter und Stallung für 150 Pferde, nahe beim Barfüsserkloster gelegen, stößt an die Wagnergasse, auf der einen Seite an den Antonierhof cum capella, auf der andern an den Hof des Bürgers Bernhard, welcher (1249) eigenmächtig, inscio Abbate, die Mauer des heilsbronner Hofes durchbrach, drei Kragsteine in die Mauer einsetzte und dadurch mit Heilsbronn in Prozeß gerieth.“ Der große Baumgarten, auf welchem auch die Wirthschaftsgerechtigkeit ruhte, diente den Äbten und Mönchen bei ihrem zeitweiligen Aufenthalte in Würzburg als Absteigquartier und zur Aufbewahrung ihrer Wein- und Getreidevorräthe. Der jeweilige Pachtwirth zahlte an das Kloster jährlich nur 12 bis 20 fl. Pacht, war aber verpflichtet, jährlich 12 fl. zu verbauen und das nachher zu besprechende Schultheißenmahl auszurichten. Das Kloster hatte von dem Hofe jährlich 1 Pfund Wachs an das Domstift und an das Stift Neumünster, 1 fl. 3 Ort, 23 Pfennige an das Kloster Unterzell, 2 Malter Waizen an das Stift Haug zu entrichten. Ein anderer Hof innerhalb der Stadt, „der kleine Baumgarten“ genannt, wurde 1277 vom 12. Abt Rudolf (s. dort) gekauft. Dieser Hof, nahe am großen Baumgarten unter der Wagnergasse und dem Barfüsserkloster gelegen, hieß auch „Antonierhof“, weil er rückwärts an das Antonierkloster stieß. Zwischen dem großen und kleinen Baumgarten stand die Antonierkapelle. Das Kloster vermiethete den kleinen Baumgarten und empfing außer dem jährlichen Miethzins (3 fl. und 3 würzburger Schillinge) von dem Miethsmann ein Handlohn, „so oft ein angeh[en]der Ordenspräzeptor des Anthonierordens dem Haus vorgesetzt wurde.“

[411] Das Kloster war in Folge dieser Erwerbungen zwar zu den ebenerwähnten Reichnissen an Stifter und Klöster verpflichtet, jedoch nicht, vermöge seiner päpstlichen und kaiserlichen Privilegien, zur Entrichtung von Steuern und Zöllen. Daraus erwuchsen dem bevorzugten Eindringling stets Kollisionen und Prozesse mit den Bischöfen und mit der Stadt, wobei aber das Kloster von seinen mächtigen hohen Gönnern stets geschützt wurde. Diese erwirkten einen Erlaß, laut welchem der Bischof Iring i. J. 1257 den Bürgern der Stadt befahl, dem Kloster Heilsbronn außer den herkömmlichen Abgaben keine weitere Lasten aufzulegen. 1297 erklärte der Bischof Mangold, daß dem Kloster gestattet sei, seine Waaren (res suas, quocunque nomine censentur) zur Stadt zu bringen, daselbst aufzubewahren und zu verkaufen. Der 13. Abt Heinrich von Hirschlach brachte es 1299 dahin, daß dem Stadtmagistrat unter Strafandrohung auferlegt wurde, zu erklären, daß das Kloster von jeder Contribution oder Collecte befreit sei. Einige Würzburger reizten ihre Mitbürger auf, Lynchjustiz zu üben, Wein, Getreide und andere Güter der Cisterzienserklöster Ebrach, Heilsbronn, Brunnenbach, Langheim, Schönthal und der Äbtissin von Himmelspforten in Beschlag zu nehmen, die Einfuhr dieser Gegenstände und den Verkauf derselben in der Stadt zu verhindern. Die Theilnehmer an der Coalition wurden vom Bischof von Eichstätt, in dessen Sprengel Heilsbronn lag, exkommunizirt und schließlich dahin gebracht, vor dem Magistrat anzugeloben, weiterer Vexationen gegen die genannten Klöster sich zu enthalten, worauf der Magistrat (Nos Heinr. Weibler, Fritzo Gyr etc. ceterique consules herbipolenses) publizirte: „daß die genannten Cisterzienserklöster unbeschränkt ihre Güter in ihren Höfen sammeln, kaufen und verkaufen dürften, ohne dafür an Jemand eine Abgabe zu entrichten, wie sie diese Exemtion auch sonst genossen hätten.“ Datum 1299. Ähnlichen Inhalts ist eine Urkunde, welche der Magistrat Nürnberg 1337 dem 16. Abt Gamsfelder zustellte. Die Urkunde des Magistrats Würzburg besagt auch, daß die Stadt verpflichtet sei, den genannten Klöstern 215 Pfund wegen zugefügten Schadens und [412] 500 Pfund für Unkosten zu zahlen. Außer dem großen und kleinen Baumgarten erwarb das Kloster noch andere Liegenschaften und Gefälle in Würzburg, z. B. einen Hof, gelegen in der Bolengasse, nebst zwei Häusern, mit Consens des Domkapitels, für 60 Pfund Heller, erkauft von Herrn Sifridus, Famulus des Bischofs Andreas. An den kleinen Baumgarten stieß ein dem Kloster lehenbarer Hof, „zum Altenberg genannt“, um 1421 Eigenthum eines Augustinerordensbruders und Lehrers der heiligen Schrift, und des Johannitercomthurs Wybrecht, welche aber den Hof an den Pfarrer Pühel zu Lautenbach für 190 fl. rhein. verkauften. Ferner erwarb das Kloster von den Stiftern Haug und Neumünster 5 würzburger Schillinge Gült von 3 Morgen Weinbergen. Der Besitz aller dieser Objekte wurde dem Kloster schon lange vor der Reformation fortwährend verkümmert. In Folge der Reformation wurden ihm Bezüge verweigert, „da man in Heilsbronn lutherisch geworden sei, das Ordenskleid nicht mehr trage, sonach Würzburg gegenüber ketzerisch und exkommunizirt sei.“ Der Abt Schopper (s. dort) suchte daher Hilfe bei dem Markgrafen Georg, welcher auch bei dem Bischof remonstrirte, aber nicht mit dem gewünschten Erfolge. Der Abt Bamberger hatte schon vor der Reformation den großen Baumgarten dem Bürger Helferich verliehen. Als dieser allerlei Baulichkeiten ausführen wollte, widersetzte sich sein Nachbar, der Landschreiber Pyrmeister (Birnesser). Darüber entspann sich ein langer, 1533 noch schwebender Prozeß, in welchem der Magistrat auf des Landschreibers Seite trat und das Feuer schürte. Die beiden Nachbarn chikanirten einander fortwährend. Die Jahrbücher registriren eine große Zahl von Schriftstücken dieses Betreffs: Vollmachten des Abts Wenk für seine Advokaten, die Doktoren Heller und Weygel in Onolzbach, für seinen Prokurator Karch in Würzburg, für seinen Richter Hartung, Urkundenabschriften, Geleitsbriefe etc. Auch über das Schultheißenmahl wurde viel verhandelt. In Anerkennung der dem Kloster gestatteten Ansiedelung innerhalb der Stadt gab das Kloster den Stadtverordneten alljährlich ein Gastmahl, nach Angabe der Äbte „aus freiem Willen, als freiwillige [413] Verehrung, wie bei allen Klöstern geschieht.“ 1532 übernahm F. Lechner den großen Baumgarten auf 6 Jahre mit der Verpflichtung, auf seine Kosten das Mahl auszurichten. Zur Sicherung des Kontrakts verpfändete er dem Kloster sein bisheriges Anwesen, das Wirthshaus zum Rebstock in Würzburg. Der nachfolgende Pachter Thüring trug dem Abt Schörner beschwerend vor: „Ehemals habe der Schultheiß 2 bis 3 Tische geladen und nach dem Mahl sei man heimgegangen; jetzt aber müßten obendrein 13 bis 18 Personen des Stadt- oder Bruckengerichts gespeist werden; er zahle gern 10 fl. um dieses Mahles los zu sein.“ Die Konflikte zwischen Heilsbronn und Würzburg zogen sich durch das ganze Reformationsjahrhundert hin. Bernhard von Thüngen, welcher den kleinen Baumgarten gemiethet hatte, verweigerte von 1527 an den Miethzins und sonstige Gefälle. Dasselbe that 15 Jahre lang der darauffolgende Miethsmann Paul Marstaller, des Domkapitels Pfortenschreiber. Jede Berufung des Klosters auf seine von den Päpsten und von den früheren Bischöfen ertheilten Befreiungsbriefe wurde von den nunmehrigen Bischöfen zurückgewiesen. Der Bischof Berthold hatte 1280 den großen Baumgarten von allen Steuern freigesprochen; der Bischof Philipp dagegen legte 1647 dem Hofe eine Steuer auf, deren Betrag das Einkommen des Hofes überstieg. Das Reichskammergericht entschied zwar bisweilen zu Gunsten Heilsbronns, bisweilen aber auch gar nicht; denn manche Prozesse kamen dort gar nicht zum Austrag. So blieb der Stand der Dinge auch nach der Auflösung des Klosters und nach dem Hinfall der heilsbronnischen Güter in Würzburg an die Markgrafen von Brandenburg. Während des 30jährigen Krieges ging von den heilsbronnischen Besitzungen in der Stadt gar nichts ein. Der Pachter des großen Baumgartens stellte seine außerordentlich bedrängte Lage, seine Verluste durch ausgebliebene Pferde, Einquartierungen, Kontributionen etc. den heilsbronner Beamten vor und bat um Fürbitte beim Stadtkommandanten, Herzog Ernst von Sachsen, oder beim Herzog Bernhard von Weimar. Der heilsbronnische Verwalter rieth zum Verkauf des Hofes und [414] berichtete: „der große Baumgarten koste mehr als er eintrage.“ Der Rath wurde befolgt; daher in der Amtsrechnung von 1668 folgende Einnahmsposition: „2000 fl. von dem sogenannten Baumgarten-Wirthshaus in Würzburg, welches von hochfürstlicher Herrschaft nach zweijähriger Handlung endlich an Bürgermeister und Rath verkauft wurde um 2000 fl. und 2 Fuder Wein.“ Bei dem Verkauf wurden die Urkunden von 1277, 1293 und 1312, die Acquisition, Steuer- und Zollfreiheit des großen Baumgartens betreffend, nach Würzburg extradirt. Schon 100 Jahre zuvor beabsichtigte man, den großen Baumgarten zu verkaufen. „Hofmarschall Wilhelm von Grumbach hatte 1546 Lust dazu“; späterhin der Prälat von Schwarzach, der Kurfürst von Mainz, auch der Graf von Schwarzenberg, welcher durch seinen Schultheiß von Marktbreit mit Heilsbronn verhandelte; allein diese Verhandlungen zerschlugen sich. „Unter dem Bischof Julius haben sich keine Käufer gefunden, weil unter seiner Tyrannei ohnehin viel Güter feil worden sind.“

Über ein Pfarrpatronat, welches Heilsbronn in Würzburg besaß, ist Folgendes zu berichten. Der 13. Abt Heinrich von Hirschlach (s. dort) stiftete i. J. 1302 bei St. Kiliansaltar im Chor der Domkirche ein Vikariat, eine Frühmesse, „das Klein-Erfurt“ genannt, und dotirte dieses mit 24 Mltr. Korn und 120 Pfund Heller. 1297 hatte der Kanonikus Philipp von Danneberg 30 Malter Korngült von der Äbtissin des heidingsfelder Klosters de Paradysio gekauft. 1302 kam diese Gült von dem Kanonikus an den Abt Heinrich, welcher 24 Mltr. davon zur Stiftung der gedachten „Domvicarei“ verwendete. 1312 kaufte der Abt einen Hof und zwei Häuser (die Gefälle davon) in Würzburg gleichfalls zur Dotirung des Vikariats. 1350 fügte der 17. Abt Friedrich von Hirschlach die Gefälle von fünf Mgn. Weinbergen hinzu, welche er in der Markung von Randersacker gekauft hatte. War das Vikariat erledigt, so präsentirte der jeweilige Abt von Heilsbronn den von ihm ernannten Nachfolger dem Bischof zur Investitur, z. B. der 25. Abt Bamberger (s. dort), dessen Präsentationsschreiben von 1498 lautete: Reverendo [415] in Christo, patri Laurentio, Episcopo herbipolensi, franciae orientalis duci, Sebaldus (Bamberger) Abbas in Fonte salutis. Cum ad nos abbatem et conventum praesentatio idoneae personae ad vicariam in ecclesia herbipolensi, Cleinerffurt vulgariter nuncupatam, quam hactenus (seit 1493) Heinricus de Redwitz, canonicus eistetensis possedit, eandem dominus Heinricus ex legitimis causis resignare proponat: nos ad dictam vicariam honorabilem virum Johannem Lehman nominamus et praesentamus, humiliter supplicantes, quatenus eundem de cura et regimine ac juribus ipsius beneficii propter Deum investire dignemini, adhibitis ad hoc solemnitatibus debitis et consuetis. Durch ein in ähnlicher Weise formulirtes Schreiben wurde 1524 ein Joh. Hucher ad primissariam perpetuam altaris S. Kiliani, nominatam Kleinerdfurt in ecclesia cathedrali herbipolensi sitam, vom Abt Wenk dem Bischof präsentirt. Der Abt Wenk hatte die Stelle, deren Inhaber oft wechselten, wiederholt zu besetzen. Ungeachtet der durch die Reformation eingetretenen Spannung zwischen Heilsbronn und Würzburg fuhren die Äbte fort zu präsentiren, und die Bischöfe zu investiren. Der 28. Abt Wagner verlieh das Vikariat dem J. Keck. Als dieser 1545 resignirte, präsentirte der 29. Abt einen Steph. Tumpel. Das Präsentationsschreiben lautete fast wörtlich wie oben: Ad vicariam altaris S. Chiliani in choro vestrae ecclesiae majoris, cujus collatio ad nos pertinere dignoscitur, praesentamus dominum Tumpel etc. Tumpel war Pfarrer in Veitshöchheim; er zahlte nach Heilsbronn 4 fl. für seine Präsentation und starb 1550. Der Abt Wirsing entsprach dem Wunsche des Bischofs Melchior und verlieh „die Vikarei zum Kleinen-Erfurth genannt im Domstift“ dem Domvikar Hagen, dessen Nachfolger Roth bald wieder auf eine andere Pfarrei zog. Der 33. Abt Schörner verlieh die Stelle dem Pfarrer Manger zu Gerolzhofen, welcher nach wie vor Pfarrer in Gerolzhofen war, dort wohnte, aber die Einkünfte vom Domvikariat bezog. Nach Mangers Tod bat der Domdechant den Abt Schörner, die Stelle einem residirenden (nicht anderwärts [416] wohnenden) Vikar oder Pfarrer zu verleihen; er verlieh sie dem Domvikar Dotzel. Der letzte Pfründeinhaber zur Zeit der Klosterauflösung, vom letzten Klosterabt Wunder präsentirt, hieß Kleckler. Nach dem Hinfall des ganzen Klostergebietes an die Markgrafen besetzten diese das Vikariat. Am 21. Jan. 1608 erhielten der Klosterverwalter Straß und der Richter Keck in Heilsbronn von den beiden Markgrafen von Bayreuth und Ansbach folgenden Auftrag: „Nachdem Jak. Molitor sich hieher verfügt und um die Präsentation zur Vikarei bei St. Kilian angelangt: als befehlen wir, ihr wollet als Patroni unseres Klosters Molitorem an das Domkapitel präsentiren, wie beiliegendes Konzept vermag.“ In diesem Konzept hieß es: „An Dechant und gemein Kapitel des Domstifts. Nachdem sich auf Erledigung der Vikarei bei St. Chilians Altar, Zeiger dieses, J. Molitor, beim Kloster Heilsbronn, dem das jus patronatus zuständig, um die Präsentation angegeben: als wollen wir, anstatt der Fürsten Christian und Joachim Ernst, Molitorem zur berührten Vikarei hiermit präsentiren und begehren, ihn zu den Gefällen dieser Pfründe kommen zu lassen. Verwalter und Richter zu Heilsbronn.“ Molitor resignirte 1616, worauf Verwalter und Richter den Bürgermeisterssohn Epp von Randersacker präsentirten, welcher erst 22 Jahre alt war und damals noch bei den Jesuiten in Würzburg studirte. Der jeweilige Pfründeinhaber war mit Geschäften nicht überbürdet: er hatte wöchentlich nur drei Messen zu lesen.


4. Randersacker.

Das Kloster siedelte sich daselbst zwar etwas später an, als in Sommerhausen und Würzburg, erhielt aber dort allmälig einen so ansehnlichen Besitz, daß Randersacker Sitz des heilsbronnischen Probsts wurde, welcher nebst seinem Gehilfen die drei heilsbronnischen Kapellen in Randersacker, Sommerhausen und Würzburg pastorirte und alle heilsbronnischen Besitzungen in der Maingegend administrirte. Seine erste Acquisition in Randersacker machte das Kloster 1189 unter dem 4. Abt Arnold (s. dort) durch Kauf eines Hofes, „Vellethorum, Veltor, Velleder“ genannt. [417] Verkäufer war ein würzburger Kanonikus Namens Berno. Späterhin erscheint der Hof unter dem Namen Mönchshof. Heinrich, ein kaiserlicher Küchenmeister, schenkte 1219 dem 6. Abt Werner 6 Morgen Weinberge und 40 Mark Silbers jährliche Gefälle von einem Hofe in Randersacker. Ludwig (Graf von Hohenlohe), genannt von Uffenheim, verkaufte 1240 an den 7. Abt Walther (s. dort) einen Weinberg am Berge genannt Rot. Bischof Hermann bestätigte den Kauf. Ludwigs Sohn focht 1260 den Kauf an, entsagte aber dem Streit, was sich der 9. Abt Edelwinus von seinem Diöcesanbischof Engelhard zu Eichstädt urkundlich bestätigen ließ. Der Weinberg war früher gräflich-helfensteinisches Lehen, welches aber gegen Überlassung von Gütern in Dachstetten an Albert und Arnold von Uffenheim kam. Der 12. Abt Rudolf (s. dort) erhielt 1263 durch Kauf vom Kloster Lankheim 30 Morgen Weinberge, die Kaufweingärten genannt, 1282 durch ein Legat des Miles Heinrich von Randersacker 8 Morgen Weinberge an der Winterleite, und durch eine Schenkung des Nürnberger Bürgers Ringer eine Weingült. Derselbe Abt Rudolf löste die meisten auf dem Vellethorum oder Mönchshofe ruhenden Lasten ab durch Zahlung von 250 Pfund Heller und ließ zur Sicherstellung des Klosters eine Urkunde in Würzburg ausfertigen, aus welcher Folgendes erhellt: Das Domkapitel hatte eine Summe Geldes aufgenommen und dafür dem Darleiher das bischöfliche Kastrum Lewenstein verpfändet. Um das Kapital heimzahlen zu können, ließ sich der Bischof Berthold (er sagt: pro absolvendo et recuperando castro nostro in Lewenstein) vom Kloster Heilsbronn 250 Pfund Heller zahlen und erließ dagegen dem Kloster alle Gefälle, welche es vom Hofe Vellethorum jährlich an die bischöfliche Kammer zu zahlen hatte (servitias sive steuras, census, pensiones, precarias ad episcopalia jura spectantes). Der Urkunde, welche er im Juli 1280, im 6. Jahre seines Pontifikats, darüber ausstellte, sind viele Zeugen beigeschrieben, z. B. der Probst, der Dekan, der Probst Hartmann von Onoltzbach, Miles Wuluoldas von Heidingsfeld etc. Außer diesen nunmehr abgelösten Gefällen hatte das Kloster noch einen [418] Census von jenem Hofe zu entrichten, damals an Kunigunde von Dürheim und ihren Sohn Johann. Auch davon befreite sich das Kloster durch Zahlung einer Ablösungssumme von 25 Pfund Heller und erhielt auch darüber 1283 eine Urkunde, besiegelt von demselben Bischof Berthold und beglaubigt von Mehreren der obengenannten Zeugen. Der 13. Abt Heinrich von Hirschlach (s. dort) brachte diese Ablösungssache völlig ins Reine, indem er das mit dem Bischof getroffene Übereinkommen auch von dem Reichserzkanzler und Erzbischof Gerhard von Mainz bestätigen ließ. Das erzbischöfliche Instrument ist datirt: apud villam Nuwenkirchen, nonas octobris 1289, pontificatus nostri anno primo. Derselbe Abt Heinrich erwarb gegen ein Pfund Jahreszins 1287 von der Gemeinde Randersacker eine Insel (universitatis in villa Randersacker insulam quandam ibi) und ließ sich den Besitz vom Bischof Berthold bestätigen. Derselbe Abt kaufte 1301 Gefälle von 62 Morgen Ackerland „in der Aw.“ Der Verkäufer hieß Konrad Waibler. In seinem letzten Regierungsjahre 1317 erhielt der Abt am Lämmerberg 111/2 Mgn. Weinberge zum Geschenk von Heinrich’s, genannt Vierneckern, hinterlassenen Wittwe Margaretha. Der 14[.] Abt Konrad von Brundelsheim (s. dort) kaufte gleich bei seinem Regierungsantritt für 2200 Pfund Heller Gefälle und Weinberge in Randesacker. Der 15. Abt Suppanus (s. d.) kaufte 1323 vom Agnesenkloster Weinberge. Im Kaufbriefe heißt es: „Wir Katharina, Äbtissin und Konvent des Klosters zu Würzburg bei St. Agnesen bekennen, daß wir verkaufen in Gegenwart des Herrn Abts zu Heilsbronn und dessen Probst Konrad vier Mgn. Weinberg, welche liegen auf dem Altenperg in der Mark des Dorfes Isolpstadt (Eubelstadt) neben den Käufer-Weinbergen um ... Pfund Heller, und haben unsere Siegel angehängt im Beisein Magister Konradi von Mainz, des gemeinen Notarii aus kaiserlicher Freiheit, Priester Heinrichs, Bruders Konradi Probsts, Bürgermeister Wucherer zu Summerhausen, Bruder Ulrichs von Radersacker“ etc. 1328 erhielt das Kloster unter demselben Abt zwei Morgen Weinberg am Altenberg von des Konrad Staud hinterlassenen Wittwe [419] Gertraud. 1331 erhielt der 16. Abt Gamsfelder (s. dort) von derselben Wittwe 2 Morgen Weinberg am Cronbaumberg zum Geschenk; 1333 von den Brüdern Ulrich und Dietrich von Staghaim durch Kauf Äcker in der Markung Randersacker „auf dem Berg und in der Aw“; 1337 vier Mgn. Weinberg „am Stöcklein auf dem Marßberg“ von (nicht genannten) frommen Frauen. Der 17. Abt Friedrich von Hirschlach ließ sich 1346 vom Bischof urkunden: „Ich Albert Bischof zu Würzburg urkunde, daß wir dem Herrn Abt und Konvent zu Heilsbronn 5 Mgn. Weingarten in der Mark zu Randersacker zu eigen geben haben und dieselben aller Beth und Steuer los und ledig geben.“ Davon lagen 2 Mgn. am Altenberg. 2 am Haag und 1 am Goldacker. 1389 zur Zeit des 20. Abts Stromer (s. dort) erhielt das Kloster von Frau Jutta Armberger in Randersacker durch „ein Geschäft“ 5 Mgn. Weinwachs am Schreiber gelegen, 2 Mgn. in der Rüdern, 2 Mgn. am Altenberg und 5/4 Mgn. am Gersberg.“ In demselben Jahre wurden 5 Mgn. Weinberg am Langweg und 1396 2 Mgn. am Pfülben gekauft. Der 22. Abt Kötzler kaufte von Kunna Weidnerin 6 Mgn. Weingarten an der Stakenleiten für 120 fl., von Joh. Weiser, Vikar bei St. Lucie in Würzburg, 2 Mgn. am Lemmerberg für 60 fl.; von Engelhard von Sawenßheim, Vogt zu Randersacker, erhielt er durch Tausch Gülten von Weinbergen am Marsberg, Altenberg, Gries und an der Untergassen und Winterleiten. Dagegen verkaufte er einige etwas fern von Randersacker gelegene Güter mit Genehmigung des eben in Heilsbronn visitirenden Abts von Morimund. Güter durften ohne Zustimmung des Mutterklosters nicht verkauft werden.

Wie in Würzburg, Sommer- und Winterhausen, so wurde das Kloster auch in Randersacker und in der Umgegend wegen seiner Errungenschaften angefeindet und angefochten, und zwar schon vor der Reformation. Der Bischof Lorenz protestirte gegen den vom Kloster beanspruchten zollfreien Weintransport nach Heilsbronn und zog den Mönchshof zur Steuer an. Dagegen protestirte der heilsbronnische Probst Melchior in Randersacker und schrieb 1504 an seinen Abt Bamberger: „man möge ihm [420] einen der Senioren aus dem Kloster als Beistand herab senden, damit er nicht allein vor dem Domkapitel dastehen müsse.“ Man berief sich auf die eben mitgetheilte Vereinbarung von 1280 mit dem Bischof Berthold, welcher gegen Zahlung einer namhaften Summe das Kloster, insonderheit den Mönchshof, von allen Lasten freigesprochen habe. Auch der Markgraf Friedrich von Ansbach, welcher Domprobst in Würzburg war, machte Vorstellungen zu Gunsten Heilsbronns; ingleichen der Markgraf Georg, Bruder des Domprobsts. Der Bauernkrieg stimmte den Bischof momentan etwas nachgiebiger, wie oben beim 22. Abt Wenk berichtet wurde. Die Aufrührer plünderten und verwüsteten den Mönchshof und verbrannten die Zins- und Gültbücher in der Hoffnung, dadurch für immer von Zinsen und Gülten frei zu werden. Nach der Niederwerfung des Aufruhrs vorgerufen vom Verwalter Greulich, nachmals Abt, und zur Angabe ihrer schuldigen Leistungen aufgefordert, verweigerten die Vorgeladenen jede Auskunft. Die Dissidien zwischen Würzburg und Heilsbronn wurden nach dem Kriege fortgesetzt. Der Bischof Konrad gestattete seinen Hauptleuten Einlagerungen im Mönchshofe. Der Abt remonstrirte auf Grund der Vereinbarung von 1280; der Markgraf Georg drohte mit Repressalien durch Beschlagnahme von würzburger Gütern im markgräflichen Gebiete; allein der Bischof antwortete: „Seit Menschengedenken gebrauchen wir Atzung, Läger, Reiß, Frohnen, Dienste und Steuern als Landesfürst und Ordinarius vom Klosterhof in unserem Dorf Randersacker, gleich wie auf andern Klosterhöfen in unserem Gebiete.“ Eine kurze Waffenruhe kam durch den schmalkaldischen Krieg, welcher, wie oben beim 29. Abt Greulich berichtet wurde, Randersacker weniger empfindlich berührte, als der Bauernkrieg. Der Krieg war kaum beendigt, als Würzburg die Fehde gegen Heilsbronn wieder aufnahm. Der Bischof Melchior erklärte 1547: die Befreiungsurkunde des Bischofs Berthold von 1280 und die Bestätigungsurkunde des Erzbischofs von Mainz, worauf Heilsbronn sich berufe, seien hinter dem Rücken gemacht. Zugleich befahl er dem Schultheiß in Randersacker, den Wein im Mönchshofe in Beschlag [421] zu nehmen und den Weintransport nach Heilsbronn nicht eher zu gestatten, als bis die verlangte Steuer gezahlt sei. In der Kirche zu Randersacker ließ er von der Kanzel publiziren, daß kein Taglöhner im Dienst der Herren von Heilsbronn arbeiten dürfe. Sofort sandte der Abt Greulich seinen Richter Hartung nach Augsburg zum Markgrafen Albrecht Alcibiades, auf dessen Verwendung der Weintransport für dießmal gestattet wurde, aber nicht die beanspruchte Steuerbefreiung; denn der Bischof dekretirte unterm 25. Febr. 1548: „Melchior, D. g. episcopus herbi. ac franciae orientalis dux, venerabilibus in Christo Abbatibus, Praepositis, Decanis, Scolasticis, Plebanis, Vicariis, Abbatissis, Priorissis ceterisque personis ecclesiasticis nobis subjectis salutem. Non arbitramur, vos latere, quod anno superiori proximo elapso ad nostram vocationem urgente adhoc necessitate incursionum ac insultuum bellicorum incumbentium, ut melius gregem ac nos protegere possemus, annis 1547 et 48 vestrorum redituum decimam partem nobis contribuere promisistis. Idcirco vos admonemus, ut decimam de anno quoque jam currente ad diem S. Petri ad cathedram in civitate nostra exsolvere non differatis.“ Gleichzeitig mit dem Besteuerungsrecht setzte der Bischof auch sein Einlagerungsrecht bezüglich des Mönchshofes in Vollzug. Freitag nach Cantate 1549 kam der bischöfliche Hauptmann Marschalk, angeblich auf Befehl seines Herrn, mit 9 Reitern in den Hof und verlangte Nachtquartier und Atzung. Der dortige heilsbronnische Vogt Enke wies die Eindringlinge ab, worauf diese in das Wirthshaus ritten, daselbst 4 fl. verzehrten und den Wirth mit der Zahlung an den Vogt wiesen. Darauf zog der Hauptmann zwar ab, drohte aber, mit 20 Pferden wiederzukommen. Dieß veranlaßte den Abt Wirsing, in Onolzbach um Einschreitung gegen den Bischof zu bitten und Folgendes vorzustellen: „Des Hauptmannes Einlagerung ist gegen unsere Privilegien und bischöfliche Briefe von 1280, laut welchen unser Hof zu Randersacker von Einlagerungen etc. befreit ist. Außerhalb unseres Gasthauses (Burggrafenhaus) zu Hailsbronn sind wir mit solchen Diensten [422] Niemanden anders, als unseren gnädigen Herren, den Markgrafen, verwandt.“ Statthalter und Räthe in Onolzbach vertraten den Abt recht kräftig gegen den Bischof Melchior; allein dieser antwortete: „Wir und unsere Vorfahren haben auf dem Hofe Atzung und Läger, Steuern und Frohndienste von Rechtswegen genossen. Beruhigt sich der Abt nicht, so mag er uns nach des heiligen römischen Reichs Ordnung belangen.“ Statthalter und Räthe riethen, vorerst noch zuzuwarten, bis Weiteres mit der That gegen den Mönchshof vorgenommen werde, und eintretendenfalles sogleich Anzeige zu machen. Diese Anzeige erfolgte bald, da der Hof abermals von bischöflichen Soldaten und Handwerkern okkupirt und heilsbronner Wein abermals beschlagnahmt wurde. In Folge dessen ließ der Abt „zur Erlangung eines Penalmandats und Relaxation des arretirten Weines“ durch den Doktor Tetelbach in Ansbach eine Klageschrift beim kaiserlichen Kammergericht einreichen. Im Juni 1551 verhandelten vier Tage lang bischöfliche Räthe mit dem Statthalter von Onolzbach und dem Richter Hartung von Heilsbronn in der Herrentrinkstube zu Rothenburg. Hartung bemerkt in seinem Tagebuche, daß am dritten Sitzungstage die onolzbachischen Räthe von den würzburgischen zum Nachtmahl eingeladen worden seien. Beschlossen wurde Folgendes: „Von den eben in Randersacker arretirten 30 Fudern Wein sollen 5 verkauft und der Erlös bis zur reichskammergerichtlichen Entscheidung entweder in Ochsenfurt, oder im Hofe des Bischofs von Eichstätt zu Würzburg deponirt, der Weintransport nach Heilsbronn nicht weiter beanstandet werden.“ Die 5 Fuder Wein wurden à 26 fl. verkauft, der Erlös, 130 fl., im eichstätter Hofe zu Würzburg deponirt und der Empfang des Depositums vom Bischof Moriz von Eichstätt am 27. Okt. 1551 bescheinigt. Daß die beim Reichskammergericht anhängigen Prozesse oft Jahrzehnte lang hingezogen wurden, ergab sich auch hier. In den ersten 20 Jahren „wurde nichts förderliches gehandelt.“ Nach fast 30jähriger Prozeßführung, nachdem alle beim Anfang des Prozesses an demselben Betheiligten gestorben waren, wurden Abt, Prior und Konvent durch ein Kammergerichtsschreiben d. d. Speier, [423] 6. Okt. 1580, eingeladen, entweder selbst zu erscheinen, oder sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Man wußte sonach in Speier nicht, daß 1580 zu Heilsbronn kein Klosterabt, kein Prior, kein Konvent, überhaupt kein Kloster mehr existirte. Der Prozeß scheint beim Kammergericht in Speier niemals erledigt worden zu sein, da der markgräfliche Richter Keck zu Heilsbronn unterm 31. Juli 1620 an die Regierung zu Onolzbach berichtete: „Wir finden hier Nachricht, daß der Streit 1552 beim Kammergericht zu Speier anhängig gemacht wurde und lang währte. Worauf es aber jetzt (1620) beruhe, ob noch darin gehandelt werde oder zum Urtheil beschlossen sei, wissen wir nicht, sondern wird unter des Klosters gewesenen Advokaten, weiland Herrn Eysens Handlungen, oder beim jetzigen Herrn Advokaten Müller zu finden sein.“ Während der Prozeß schwebte, mußte sich das Kloster bequemen, die bischöflichen Lasten mitzutragen, Rüstwägen und Pferde zu stellen etc.

Nach Auflösung des Klosters kam der Mönchshof an den Markgrafen Georg Friedrich, nach dessen Tod an die beiden Markgrafen Christian von Bayreuth und Joachim Ernst von Onolzbach. Die von den Markgrafen nach Randersacker gesetzten Vögte hatten den alljährlich erbauten Wein nach Bayreuth und Onolzbach zu liefern, die Gefälle einzunehmen und die Güter zu verwalten. Aus ihren Berichten geht hervor, daß sich alle dortigen Verhältnisse in der markgräflichen Zeit immer ungünstiger gestalteten. Der Vogt Hager berichtete an die Markgrafen: „Er habe bei seinem Amtsantritt 1601 keinen Buchstaben vorgefunden, der ihm Aufschluß über Rechnungen, Gefälle, Güterbeschreibung geben könne; Alles sei nach Sommerhausen geschafft worden. Dazu habe er keine Vorräthe vorgefunden, brauche daher zunächst 150 fl. für die armen Taglöhner, die in dieser geldarmen Zeit oft lang ihren Lohn entbehren und Noth leiden müßten. Alle Gebäude seien ruinos.“ Durch diesen Vogt wurde es nicht besser, da er sich als ungewandt im Rechnungswesen und unredlich erwies. Nicht besser war sein Nachfolger Umber qualifizirt, welcher um die Zeit des Anfanges des 30jährigen [424] Krieges in Funktion trat. Während der zwölf ersten Jahre des Krieges beschränkten sich die Kriegswehen auf Durchzüge und Kontributionen. 1630 wurde nach vier schlechten Weinjahren reichlich und ungestört geherbstet; „das marschirende Kriegsvolk“ störte die Weinlese nicht. Auch noch während der ersten neun Monate des Jahres 1631 beschränkten sich die Drangsale darauf, daß Kriegsvölker durchzogen und Pferde auf der Landstraße raubten. Allein der Oktober brachte schwerere Drangsale, bei welchen die nachgenannten zwei Berichterstatter zunächst betheiligt waren. In ihren Berichten über ihre Erlebnisse, über ihre Verhandlungen mit dem Könige Gustav Adolf und über die damaligen Zustände in Randersacker ist Folgendes bemerkenswerth: Man schickte sich eben in gewohnter Weise zur Weinlese an. Seb. Fürger, Schreiber des markgräflichen Verwalters Müller in Heilsbronn, wurde von dort mit Buttentragern nach Randersacker geschickt. Die Lese begann, wurde aber gestört durch einen feindlichen Überfall, über welchen Fürger in einem Briefe aus Randersacker vom 5. Okt. 1631 seinem Prinzipal in Heilsbronn schrieb: „Als ich Mittwochs sammt den heilsbronnischen Buben und Buttentragern angekommen, ist Tags darauf mit dem Lesen der Anfang gemacht worden. Nachdem nun der Herr Vogt Grötsch (von 1628 bis 44 onolzbachischer Verwalter in Randersacker) und ich uns mit dem Büttner bereden wollten, kam ein solcher Schreck des Schweden, als ihres Feindes Anzugs halben, nicht allein in alle Inwohner dahier, sondern auch in die Würzburger, daß kein Mensch nicht gewußt, was er thun oder lassen sollte, welche zwar bald von ihrem Bischof getröstet worden, daß die Gefahr nicht so groß wäre. Einen als den andern Weg aber haben die Domherren, Jesuiten, auch andere Mönche und Pfaffen, so wie die vornehmsten Bürger in der Stadt, ihre besten Waaren nach Frankfurt geschickt, und sind denselben nachgefolgt. Der Bischof aber mit 15 Pferden verwichenen Sonntag zu Nacht um 11 Uhr sich aus dem Schloß gemacht mit Vorgeben, daß er in das Stift Hirschfeld zu Herrn General Tilli, welcher allda bei 30,000 Mann beisammen haben soll, reisen und bald wieder mit großem Volk [425] bei ihnen sein wolle, also das Schloß mit 300 Musketirern vom Ausschuß besetzt gelassen. Dinstag den 4. Oktober sind ihre königliche Majestät von Schweden mit 50,000 Mann vor der Stadt Würzburg 1/4 Meil Wegs auf einem Berg, der Greimberg genannt, angekommen, darauf ein Stück nach dem andern auf dem Schloß gegen den Feind gelöst, doch ohne Schaden. Indem sind zu 10 bis in die 60 Reiter und Fußvolk ausgestreift, die katholischen Orte um Würzburg allenthalben ausgeplündert, wie dann obberegten Dinstag Mittags 10 Reiter unter dem Obrist Reingraf auch vor den Mönchshof kommen, denenselben ein Trunk und Brot, auch für ihre Pferde um guter Nachbarschaft willen Futter gegeben worden, mit welchen ich mich auf Zusprechen Herrn Verwalters und Herrn Vogts in das schwedische Lager begeben, meine besten Sachen, so ich bei mir gehabt, neben 3 Thalern hier in einem Trüglein versperrt hinterlassen, allda bei ihrer königlichen Majestät um eine salvam guardiam zu sollicitiren, aber selbigen Tages nichts verrichten können, sondern des Nachts unter der Armee auf dem Feld bleiben müssen. Des andern Tages mit großer Mühe in das Hauptquartier, welches in der Vorstadt in einem Kloster, so ganz neu erbaut, kommen, aber den König nicht angetroffen. Hab ich mit dem Lieutenant, der mich dahin geführt, eine halbe Stunde allda warten müssen. In solcher Zeit kam der König von Schweden mit Herzog Ernst von Weimar und anderen hohen Offizieren sammt einem Bürgermeister und einem Pfaffen aus der Stadt an das Thor, da man es bei dem dicken Thurm nennt. Bald ward ein klein Pförtlein am Thor geöffnet und zwei schwedische Regimenter, so ich selbst hineinmarschiren gesehen, eingelassen. Darauf ich die Gelegenheit in Acht genommen, den König um ein salva guardia selbst allerunterthänigst für den hiesigen Münchshof angesprochen, der sobalden einem Obristen aus Schweden, Axilili, befohlen, mir zwei Musketirer folgen zu lassen, die ich auch mit mir anhero gebracht. Indessen die auf dem Schloß mit den Stücken so continuirlich gespielt, daß man fast vor Rauch das Schloß nicht hat sehen können. Wird sich solches heutiges Tages noch oder [426] in der Nacht mit Accord nicht ergeben, so wird morgen dasselbe vom König gewiß mit Stücken über einen Haufen geschossen werden. Als ich nun heute dato anheim gelangt, vermeinte ich, Alles in solcher Ordnung, wie ich sie verlassen, wieder anzutreffen. Habe ich das Contrarium mit meinem Schaden erfahren müssen. Sintemalen in abgewichener Nacht 60 Reiter (schwedische, die sich, um zu rauben, von der Armee weggestolen hatten) um drei Uhr, als ich auf dem Feld unter der Armee gelegen, mit Gewalt in Münchshof eingebrochen, alle Kisten, Thüren und Schlösser aufgehauen und Herrn Verwalters zu Münchaurach (der eben dort war) Pferd, Pistolen, Sattel und Zeug und sonsten Alles, was er bei sich gehabt, auch von seinem Leib die Haube, Pelzmütze, Degen und Binde, dem Vogt über 100 Thaler baar, des Vogts Bruder seinen gelben Elendtleib vom Hals herab, seinen Petschaftring vom Finger gerissen und das Meine mitsammt dem Ranzen und obgemeldtem Geld genommen, also ich weiter nichts, als wie ich gehe und stehe, mehr bei mir habe, wie der fliegende Schneider (ein von Heilsbronn gekommener und dahin zurückkehrender Bote, der Überbringer des vorliegenden Briefes) selbst auch referiren kann. Die heilsbronner Buttenträger und Buben sind hinweggelaufen, also das Lesen aus Mangel an Fuhren, weil es so unsicher, gar schlecht fortgehen thut. Kein Faß ist von Kitzingen, oder Senfmehl von Würzburg herzubringen gewesen. Herr Vogt beklagt sich des Geldes, weiß auch keinen Rath, deßgleichen zu bekommen. Den Herbst betreffend weiß Niemand, wann er ein Ende nehmen wird. Werden schwerlich 36 Fuder. Von Randersacker bis Würzburg sind in Allem gewiß nicht 30 Morgen auf beiden Seiten des Mains abgelesen. Verfault Alles. Man kann schier nichts mehr bekommen. Kein einziger Mensch ist allhier im Dorf. Alles aufgehauen. Göttlicher Obhut uns damit ergebend Ew. E. dienstwilliger Diener, Füger.“ Die Plünderer nahmen nur, was sie leicht fortbringen und zu Geld machen konnten. Füger spezifizirt seinen eigen Verlust wie folgt: „Ist mir genommen worden 1 Hemd, 2 Umschläg, 1 Schnupftüchlein, 3 Thaler und 2 Batzen baar, darunter 2 Gulden, 10 Batzen und [427] 3 Kreuzer gewesen, so ich von den 5 Gulden zur Zehrung übrig gehabt, ein roth französisch Wehrgehäng, 1 Schreibtafel, ein Paar leinene und ein Paar gestrickte Strümpfe sammt den grünen taffeten Hosenbändern, ein neu Paar Schuhe, meinen Ranzen, meines Vaters güldener Petschierring.“ In der Amtsrechnung für 1631 lautet eine Position: „5 fl. verzehrte des Verwalters Schreiber nach Randersacker und zurück, als er dem Herbst beizuwohnen dahin geschickt worden. Darunter sind 2 fl., so ihm zu Randersacker, als er zu königlicher Majestät von Schweden der salva guardia halben geschickt worden, von den in den Hof eingefallenen Soldaten aus seinem Trühelein genommen worden.“ In einem zweiten Briefe, welchen Füger 14 Tage später an seinen Prinzipal nach Heilsbronn schrieb, berichtete er: „Ich weiß nicht gewiß, wie es mit der Plünderung eigentlich hergegangen, sintemal ich damalen sammt noch Dreien unter der schwedischen Armee über Nacht geblieben. Nach meiner Heimkunft will ich Relation ablegen. Es ist weder zu Dorf noch zu Feld sicher fortzukommen. Ich bin bedacht, weil es so überaus unsicher ist, mit Herrn Grafen Heinrich Wilhelm von Solms, der heute oder morgen allhier vorüber und anheim reisen wird, bis Bergel und von da nach Windsheim zu gehen. Denn die Soldaten auf keinen Paßzettel nichts geben, wenn gleich des Königs von Schweden Insiegel darauf gedruckt ist. Es geht die Sag, daß der Tilly allbereit mit 40000 Mann zu Frankfurt ankommen und dem König entgegenziehen wolle, zu dem End der König etliche große Stück von der Artillerie gestern nach Karlstadt führen lassen, allda herum auch seine Reiterei und Dragoner Alles verderben. Wegen der schwedischen Kriegsvölker ist die Bürgerschaft im Flecken Randersacker alle entlaufen, hat man daher keine Anschneider haben, noch den Zehnten auf dem Feld voll gewähren können. Ist dadurch auch wegen des verzögerlichen Lesens über drei Fuder Most Schaden geschehen und im Weingarten verdorben.“ Der Vogt Grötsch berichtete nach dem Kriege: „Ich bin 17 Jahre lang in brandenburgischen Diensten in Randersacker gewesen. Weil aber 1631 die Schweden das Land eingenommen, [428] haben sie geplündert, die Menschen theils niedergehauen, gebunden, weggeführt und unchristliche Pressuren begangen, darunter auch ich von einem Trupp Reiter im Lemmerberg, da ich 30 Leser gehabt und Wolf Hengel mein Anschneider gewesen, umritten und gefangen worden, auch schwerlich mit hundert Reichsthalern und guten Worten mein Leben retten können. Da ich nun gesehen, daß der Gewalt zu groß und in der Noth kein ander Mittel zu ergreifen, als hab ich mich den Lemmerberg hinauf begeben, nach dem König in Schweden gefragt, den ich bei dem Thor in Würzburg angetroffen und bittlich um salva guardia angelangt, wobei sobald befohlen worden, mir zwei Musquartirer zu geben. Und da ich mit denen nach Randersacker kommen, aller Orten voll Soldaten gelegen und ausgeplündert gefunden. Wann aber besagte Musquartirer gesehen, daß der Gewalt zu groß, als haben sie begehrt, auch schriftlich salva guardia bei dem König auszuwirken, welches dann geschehen. Gestalten auch die Nachbarschaft an keinem Ort vor den Raubvögeln sicher bleiben können, als haben sich aus großer Noth über 50 Personen zu mir in den Mönchshof in die sechs Wochen und länger begeben, die ich geschützt und allen guten Willen erwiesen. Massen aber mein salva guardia ihrem Obristlieutenant Ruprecht Pürth auf dem Schloß die eingeflehten Personen angemeldet, derselbe mich auf das Schloß fordern lassen, mir 60 Reichsthaler Recompens für 6 Wochen wegen besagter Personen mit Bedrohung Arrests angefordert, wobei ich mich auf Herrn Obrist Axalili berufen, und ersucht, einige Tage in Geduld zu stehen. Dann ich es an die Herrschaft Brandenburg berichtet habe, um Befehl einzuholen. Da aber der Befehl so lang nicht kommen, so ließ mir der Obristlieutenant von meinem Eigenthum acht Fuder Wein und 70 Malter Frucht für sein Recompens wegnehmen.“ Der Schultheiß von Randersacker äußerte gegen den Verwalter Krebs in Heilsbronn: „Der Vogt Grötsch sei ein nachbarlicher Mann gewesen, der bei der schwedischen Einquartierung viel an der Bürgerschaft gethan, sie nach ausgewirkter salva guardia in den Mönchshof genommen und ihnen Schutz gewährt habe.“ Die schwedischen [429] Plünderer hatten am 3. Oktober im Mönchshof Vieles weggenommen; das noch Vorhandene wurde durch die von Füger und Grötsch erbetenen Schutzwachen gesichert. Auf die soeben mitgetheilten Anzeigen nach Heilsbronn, Onolzbach und Bayreuth kamen Räthe von dort nach Randersacker und dekretirten vor Allem eine Verehrung von 9 Reichsthalern oder 10 fl., 3 Ort und 13 Pfennige an die schwedische Kanzlei in Würzburg „für die schriftliche salva guardia, die unter des Königs eigenhändiger Subskription und Siegel und bester Form für den Hof in Randersacker und alle Einwohner ertheilt worden war; sonst hätte man von den einquartierten Franzosen und andern Soldaten nicht sicher bleiben können. Die lebendige salva guardia im Mönchshofe, ein Musketier aus dem Achaschallischen Regiment, erhielt für 51/2 Wochen, 4. Okt. bis 12. Nov., nebst guter Speisung die verglichene Gebühr von 33 Reichsthalern, oder 39 fl., 2 Ort, 25 Pfennige. Ähnlich wurde es mit dem im Flecken einquartierten Schutzmann gehalten. Unter solchem Schutz konnten die Beeren in die Kelter gebracht, auch der übliche Senfmost nach Bayreuth und Onolzbach geliefert werden, auch an Prediger, Verwalter, Richter, Rektor und Kornschreiber in Heilsbronn, wo man beim Empfang keine Ahnung hatte von den Tilly’schen Reitern, welche wenige Tage darauf, am 4. November, das genannte Personal sammt der ganzen Fürstenschule zerstreuten. Nachdem die schwedischen Schutzwachen mit ihren Regimentern im Spätherbst Randersacker verlassen hatten, zogen im Winter und Frühling 1631/32 andere schwedische Truppen ein oder vorüber, deren Verhalten vom Vogt Grötsch in einem nach Heilsbronn, Onolzbach und Neustadt (Bayreuth) erstatteten Bittbericht folgendermassen geschildert wird: „Das räuberische schwedische Volk hat alle Viktualien hinweggenommen, ihre Pferde in der Küche auf Herd und Anricht gefüttert, ihnen Erbsen, Linsen, Hirse, Gerste und Brot mit Wein aus Gelten zu fressen gegeben. Doch habe ich wunderbarlich 2 Ochsen und 4 Kühe gerettet. Bitte aber um Geld und Haber, da sonst Mensch und Vieh Hungers sterben müssen.“ Seine Bitte konnte nicht erfüllt werden, da Tilly’s [430] Truppen gleichzeitig um Heilsbronn, Ansbach und Neustadt ebenso plünderten, wie die Schweden in und um Randersacker. Im April 1632 berichtete der Vogt nach Heilsbronn: „Des Hin- und Widerziehens, auch Einquartierens des schwedischen Volks ist kein Ende. Ich wollte den Musketier, den ich drei Wochen lang auf dem Hof gehabt und der nächst Gottes Hilf den Hof erhalten, daß kein Einfall geschehen, da die Soldaten starke Hoffnung gehabt, denselben auszuplündern, gehen lassen; ist mir aber von dem Obersten auf dem Schloß und vom Oberschultheiß zu Würzburg widerrathen worden; habe also den Musketier noch acht Tage behalten. Denn des Marschirens von Mainz und Frankfurt ist noch kein End. Da in Randersacker weder Heu, Haber, Korn, Brot, auch gar nichts bei den Bürgern zu bekommen, so fürchte ich, der Hof möchte auf ein Neues, weil solcher von den Bürgern angefeindet wird, ausgeplündert werden.“ Dieß war die Lage des Vogts auch in den folgenden Jahren. Immer und immer verlangte er Geld vom Amte Heilsbronn, welches aber oft selbst keinen Gulden in der Kasse hatte. Seine Arbeiter mußten zwei Jahre lang ihren verdienten Lohn hinborgen und Weib und Kinder betteln schicken. Die Schweden mußten Würzburg räumen. Die an ihre Stelle getretenen kaiserlichen Truppen kamen im Spätherbst und Winter 1642/43 täglich in die umliegenden Dörfer, raubten was sie fanden und schleppten es weg auf Wägen und Pferden. Die Bürger von Randersacker und der Vogt Grötsch flüchteten daher Vieh, Wein, Getreide, Heu etc. fünf Wochen lang nach Würzburg, wo bald alle Fourage aufgezehrt war und das Vieh hungerte. Dazu kam 1643 im Frühling Frostschaden, am 18. Juni Wolkenbruch. Im folgenden Jahre zog Grötsch weg. Sein Nachfolger Lembach berichtete im Juli 1645 an den Markgrafen in Kulmbach: „Unversehens sind Königsmarkische Truppen erschienen und üben Gewaltthaten an Allen ohne Unterschied des Standes, der Religion und Würden. Auf meinem Hof haben mich 30 Reiter überfallen, drei schöne Kühe, vier Schweine, fünfzig Malter Korn und Waizen geraubt, Schrein-Bettwerk zerschlagen und ausgeschüttet, meinen Weingartsarbeitern Alles ruinirt, [431] genommen, daß sie mit Weib und Kindern keinen Bissen Brot mehr haben. Darauf folgten französische Völker, 7000 stark, zur Abholung von Proviant in Würzburg, welche, da sie nichts mehr fanden, Fenster und Thüren zerschlugen, daß es Gott erbarmen möge.“ Im September berichtete er: „Große Unsicherheit und Aussicht auf starke Winterquartiere; daher mein Vorschlag: wie die andern in Randersacker thun wollen, den zu hoffenden Most gleich nach Würzburg in Sicherheit zu bringen.“ Wie es ihm und seinem Hofe im folgenden Jahre erging, erhellt aus seinem im April 1647 erstatteten Bericht, worin er meldet: „Bin seit zwei Jahren viermal rein ausgeplündert worden. Franken, in welchem zwei Armeen sind, muß gegenwärtig 60,000 Thaler zahlen. Wrangel ist mit großem Commandat in Würzburg.“ Im März und April d. Js. wurde Randersacker von den Schweden wiederholt rein ausgeplündert, so daß im Mönchshofe und im Flecken kein Tropfen Wein, kein Bissen Brot mehr vorhanden war. Die Leute wurden gerattelt, die Ziegel von den Dächern herabgeworfen, die Wetterfahnen, kupfernen Rinnen und Kessel mitgenommen und verkauft. Im folgenden Jahre wurde der westphälische Friede geschlossen, Randersacker aber gleichwohl nochmals ausgeplündert. Der Vogt floh mit seinen Leuten nach Würzburg. Durch Feuer litt der Mönchshof während des Krieges nicht, desto mehr durch Raub und Muthwillen.

Der Hof wurde während der Klosterzeit in gutem baulichem Stande erhalten. Innerhalb der ummauerten Hofrait waren Stallungen, Scheune, Kelterhaus mit drei Keltern, die Kapelle und das von den Pröbsten, später von den Vögten bewohnte Hauptgebäude, welches nur zwei Wohnzimmer und etliche Kämmerlein mit 7 Betten enthielt. An die Hofrait stießen drei Gras- und Baumgärtlein. Reisten die Äbte nach Randersacker, so wohnten sie meist im großen Baumgarten in Würzburg. Der Viehstand war nie bedeutend, z. B. i. J. 1382 zwei Pferde und 5 Maulesel; 1407: 5 Pferde, kein Maulesel, 4 Kühe; 1544: 2 Pferde, 3 Kühe. Große Vorräthe finden sich nie im Status verzeichnet, da der Baumgarten in Würzburg das Getreide- und [432] Weinmagazin war. Die als Verwalter oder Pröbste in Randersacker fungirenden Mönche (z. B. Heinrich Holzschuher aus Nürnberg, die nachmaligen Äbte Waibler und Greulich) waren meist gute Wirthschafter und besonders auf die Weinkultur bedacht. Eine Ausnahme machte Melchior Frey, welcher von 1507 bis 10 fungirte. Neben seiner Rechnung ist beigeschrieben: „Multum pecuniae exposuit und hat nie keinen Fechser eingelegt; tenuit 5 equos, cum quibus nihil egit; contraxit 115 florenorum debita a fabro in Würzburg; distribuit in domo per annum cum familia circiter sex karrata vini; item vineae non fuerunt cultura provisae.“ Drei Jahre vor der Auflösung des Klosters gehörten zum Mönchshof noch 61 Morgen Weinberge, nämlich 40 am Lemmerberg, 5 am Gießübel, 5 am langen Weg, 7 am Spielberg und 4 am Altenberg. Ferner gehörten damals noch zum Mönchshof 1100 Morgen Äcker, darunter viele von geringem oder gar keinem Ertrag, z. B. 300 Morgen an einem Stück nahe bei Gerbrunn, welche wegen weiter Entfernung weder gedüngt noch bebaut werden konnten, nichts eintrugen und daher mit Waldsamen besäet und mit Eicheln besteckt werden sollten. Mehrere heilsbronnische Liegenschaften um Randersacker wurden vor der Auflösung des Klosters verkauft. Nach der Auflösung kam der Mönchshof mit den dazu gehörigen Gütern an die Markgrafen, dann an Preußen und 1803 durch Tausch an den Kurfürsten (König) Max Joseph von Bayern. Der Hof ist gegenwärtig Eigenthum und Wohnung des Bürgermeisters Englert. Die Kapelle dient jetzt als Stallung, deren westlicher Eingang von einem Spitzbogen überragt wird, darauf die Jahrzahl 1487, in welchem Jahr der 24. Abt Haunolt die Kapelle renoviren ließ. Der heilsbronner Mönch Friedrich Dürr, welcher damals den Hof verwaltete, bemerkt in seiner Jahresrechnung: „Die Capell St. Thomae zu entheren (ändern) und das Indult per annum zu celebriren 3 Talente; carpentario pro janua ad novam capellam 12 dl.; den Altarstein zu legen 26 dl.“ Dürr war aus Randersacker und ein damals im Orte ansässiger und dem Kloster Heilsbronn gültpflichtiger Martin Dürr sein Verwandter.

[433]
5. Euerfeld.

Die Hälfte eines dortigen Hofes, des Luchshofes, kaufte 1275 der 12. Abt Rudolf (s. dort) vom Abt Hermann in Zell. Heilsbronn mußte davon jährlich 15 Maas Waizen an die St. Johanniskirche beim Stift Haug abreichen. Unter dem 13. Abt Heinrich von Hirschlach erhob sich über diesen Kauf zwischen den Äbten von Heilsbronn und Zell Streit, welcher 1291 schiedsrichterlich beigelegt wurde. Nicht lang darauf kaufte das Kloster auch die andere Hälfte des Hofes und bewirthschaftete denselben, wie den Mönchshof in Randersacker, in eigener Regie. Es gehörten dazu 124 Mgn. Ackerland, 4 Morgen Wald beim neuen See, 5 Pferde etc. Später wurde der Hof verpachtet; der Pachter mußte jährlich 30 Malter, gleich 14 Simra, 2 Metz, 18 Maas Korn liefern. Die um 1407 völlig niedergebrannten Baulichkeiten wurden nicht wieder hergestellt und die Grundstücke an vier Bauern verpachtet.


6. Rottendorf.

Um 1371 besaß dort das Kloster einen Hof, zu welchem 185 Mgn. Äcker und 2 Mgn. Wiesen gehörten, verpachtet an fünf Pächter. Auch dort bezog das Kloster, wie in Euerfeld, Zehnten, Pfennigzinse und Handlöhne. 1430 prozessirte der 21. Abt Waibler gegen L. Voit und Hans Rottenbauer, welche Erbansprüche an ein heilsbronnisches Gut in Rottendorf machten, aber gegen Zahlung von 12 fl. ihren Ansprüchen entsagten.


7. Leinach.

1335 erhielt das Kloster unter dem 16. Abt Gamsfelder (s. dort) zwei Häuser jenseits des Maines bei Würzburg nebst (Gefällen von) vier Morgen Weinberg in der Markung des Dorfes zum Geschenk. 1359 kaufte Johann von Karelstat (plebanus majoris ecclesiae herbipolensis) von Bruno, genannt Brünlein, 3 Malter Korn, 3 Pfund Heller etc. von Gütern in Leinach und Ungersheim, verkaufte aber diese Gefälle an das Kloster Heilsbronn für 86 Pfund. 1357 und 65 wurden vom 19. Abt Arnold Gefälle von Feldern, Wiesen und Weinbergen in Leinach gekauft. [434] Diese Gefälle werden in den Mönchsrechnungen alljährlich verrechnet, bisweilen mit namentlicher Bezeichnung der Restanten, z. B. 1445: „Der Snör zu dem Niedern-Leinach tenetur 64 Metzen siliginis und 22 Metzen avenae.“ 1483 kaufte der 24. Abt Haunolt in Leinach 27 Fuder Wein, das Fuder zu 8 fl. Die Zahl der Abgabepflichtigen war zwar ziemlich groß; aber das Quantum bei Keinem bedeutend, dazu die Perzeption wegen Entfernung des Ortes vom Amtssitze Randersacker unbequem; daher verkaufte man 1536 diese Gefälle.


8. Eibelstadt.

1266 übergab daselbst Poppo von Triniberg, ein würzburger Probst, dem Kloster „einen gewissen Ort, genannt Werth“, gegen Entrichtung von 1 Pfund Heller jährlichen Zins. 1323 wurden 4 Mgn. Weinberge bei Eibelstadt vom St. Agneskloster in Würzburg an den 15. Abt Suppanus verkauft. 1338 kaufte der 16. Abt Gamsfelder (s. dort) von Konrad von Großoldtshaim die Gefälle von 8 Mgn. Ackerland, zwischen Eibelstadt und Randersacker gelegen, 1435 der 22. Abt Kötzler (s. dort) für 106 Talente Gefälle von Weinbergen. Zehn Jahre darauf vertauschte er zwei Mgn. Weinwachs, „stoßend an die Klinge und an unserer Abtei zu Halsprunn Weingarten, genannt bei uns der Tettelpach.“ 1463 verlieh der 23. Abt Wegel an drei Männer von Eibelstadt 6 Morgen Weingarten, die Stakenleiten, als Erblehen. Einen Weingarten in Eibelstadt bewirthschaftete das Kloster noch 1483 in eigener Regie. Die Selbstbewirthschaftung wurde immer kostspieliger; der Plackereien bei Erhebung der Gefälle wurden immer mehr; die kleinen Gefälle, „auch hier, wie in Randersacker, von kleinem Belang, aber von großem Verdruß“, wurden daher vom Abt Schopper, nach Unterhandlung mit Bürgermeister und Rath von Eibelstadt, verkauft.


9. Gerbrunn.

1250 kaufte der 9. Abt Edelwinus Äcker in Geraupronn von der Frau eines Marquard Cruso. 1341 acquirirte der [435] 16. Abt vom Ritter Erkinger von Randersacker und seinem Neffen Eberhard durch Tausch 190 Mgn. Äcker, „gelegen zwischen Geraupronn und dem Baumgarten gen Würzburg.“ Gleichfalls durch Tausch wurden 1350 „etliche Äcker, die zuvor dem deutschen Haus zu Würzburg zu Lehen gegangen“, erworben; ingleichen Gefälle von ein Paar Höfen, aber aus dem Weg gelegen und nur 42 Pfennige jährlich betragend, daher für 20 Pfund neuer Münz 1531 an den Grafen Wolfgang von Kastell verkauft, auch sechs Pfennige von 2 M. Weingarten im Pirkau bei Gerbrunn. Es ist vorhin bei Randersacker berichtet worden, daß 300 M. in der markgräflichen Zeit so herabgekommen waren, daß man beantragte, sie mit Wald anfliegen zu lassen.


10. Theilheim.

1271 überließ Reinhardus von Bopphingen zur Zeit des 12. Abts Rudolf seine Weinberge in Thalheim dem Kloster zur Nutznießung als Pfand für eine Schuld. Nach dem Tode des Schuldners überließen seine Erben dem Kloster, zur Tilgung der Schuld, 3 M. Weinberg an dem Thalheimer Berg. Auch bezog das Kloster Pfennigzinse, Gülten und Handlöhne von ein Paar Höfen.


11. Iphofen.

Der 21. Abt Waibler (s. dort) war vermuthlich aus Iphofen. Von der Waiblerischen Familie daselbst kamen durch Schenkung und Verkauf mehrere Güter und Gefälle an das Kloster. Schon der 14. Abt Friedrich von Hirschlach erwarb daselbst Güter durch Schenkung oder Kauf. Elisabetha Kepplerin und ihre Tochter schenkten zu ihrem Seelenheil dem Kloster 8 Mrgn. Weinberg am Obern- und Niedernbuch. Diese Schenkung wurde von der Äbtissin von Kitzingen angefochten; das Landgericht entschied zu Gunsten Heilsbronns. Heroldus Gemel, Bürger in Iphofen, von Schulden gedrückt, verkaufte an das Kloster 4 Mrg. Weinberge am Vellenberg und Geiersberg; Konrad Keppler, Bürger von Iphofen 3 Morgen; ingleichen Petrus Waibler nebst Frau und Schwester Weingülten für 100 Pfund [436] Heller und 30 Schillinge. Diese Summe gab Götz Waibler, des Petrus Bruder, dem Kloster zurück zu seinem Seelenheil. Eine Urkunde von 1349 lautet: „Wir der offiziell Richter des geistlichen Gerichts vor der rothen Thür zu Würzburg thun kund, daß für uns kommen ist Jungfrau Kunigund Waiblerin von Iphofen und bekennt, daß sie dem Abt und Convent zu Halsprun zu einem Jahrtag und Solatium gegeben hat ihr Wohnhaus und drei Mgn. Weinwachs im Urner. Zeugen: Conrad Waibler, Bruder von Halsprun, Götz Waibler von Kitzingen, Heinz Waibler.“ In demselben Jahre verkauften Peter Waibler, Kunigund seine Wirthin und Kunigund seine Schwester für hundert Pfund Gülten an das Kloster, wegen Schulden.


12. Erlach,

Pfarrdorf bei Ochsenfurth. Das Kloster kaufte dort von einem Volko von Brozeltsheim Gefälle von Äckern und Wiesen. Der Bischof behändigte dem 13. Abt Heinrich eine Urkunde über den Verkauf folgenden Inhalts: Nos Andreas Episc. Herbip. recognoscimus, quod providus vir Valko, Valcwini de Brozeltsheim filius recognovit, se 15 jugera agrorum et 15 pratorum in marchia Erlach sitorum venerabili abbati in Halsprunne pro 43 lib. haller. vendidisse. Datum Herbipol. Cal. Mart. 1310. Als Bürgen sind Leute von Iphofen und Kitzingen genannt.


13. Heidingsfeld.

Das dortige Nonnenkloster St. Mariä de Paradyso verkaufte (propter gravia debitorum onera, sagt die Äbtissin Elisabeth in der über den Verkauf ausgefertigten Urkunde) i. J. 1297 mehrere Gefälle an das Kloster Heilsbronn. Der 13. Abt Heinrich verwendete diese Gefälle zur Dotation des 1302 von ihm gestifteten, oben bei Würzburg besprochenen Domvikariats Klein Erdfurt.


14. Mainbernheim.

Der 16. Abt Gamsfelder kaufte 1340 von Konrad von Büchelberg und dessen Frau, Adelheid, 4 Mgn. Weinberg zu Mainbernheim.

[437]
15. Kitzingen.

Daß das Kloster Heilsbronn Antheil am Kitzinger Forst hatte, ist oben Bd. I, 629 erwähnt worden.

Bei der Perzeption der vielen kleinen Gefälle an den genannten Orten (auch in Lindelbach, Dettelbach, Ochsenfurt und Fuchsstadt) ergaben sich alljährlich Kollisionen, zumal in der Reformationszeit; man beschloß daher (1531), diese Gefälle theilweise zu verkaufen. Beim Verkauf erlöste der 27. Abt Schopper u. A.: „500 Gulden vom Herrn Karl zu Limburg, des heil. röm. Reichs Erbschenken, für all unsere Zinse und Gültwein zu Lindelbach, Sommer- und Winterhausen, sammt der Kapelle zu Sommerhausen; 120 fl. für Bodenzinse von 6 Mgn. Weinberg an der Stackenleite bei Randersacker; 66 fl. für allerlei kleine Zinse von Äckern, Wiesen, Weinbergen und Hühnern von 25 Inwohnern in Unterleinach, (der Käufer war ein Würzburger Hofschneider); 82 Pfund neue Münz für jährliche kleine Zinse von Weinbergen am Marsberg, Keulenberg und Mönnerich, verkauft an die Heiligenpfleger zu Theilheim; 45 Pfund alte Münz für 45 Pfennige Grundzins von einem Hause zu Randersacker, verkauft an Johann Halbgewachsen, Domvikar zu Würzburg und Pfarrherr in Randersacker; ein Pfund von 30 Mgn. Acker in der Bettelhütten etc.“


D. Die Probstei An der Altmühl oder Merkendorf, mit dem Amt An der Wieseth oder Waizendorf.

Schon zur Zeit des ersten Abts erwarb das Kloster Güter und Gefälle in der Altmühlgegend in den nun zu besprechenden Orten zwischen der Rezat und Altmühl, und zwischen der Altmühl und Wieseth. Alles Heilsbronnische zwischen der Rezat und Altmühl gehörte zur „Probstei An der Altmühl“, späterhin „Merkendorf“ genannt; alles Heilsbronnische zwischen der Altmühl und Wieseth gehörte zum „Amt An der Wieseth“ späterhin „Waizendorf“ genannt.

a. Die Probstei An der Altmühl oder Merkendorf.

Dahin gehörten die nachgenannten Ortschaften:

[438]
1. Adelmannsdorf,

Adelberndorf, Weiler bei Merkendorf mit 2 heilsbronnischen Unterthanen. Die erste Acquisition daselbst machte das Kloster i. J. 1268; die zweite 1384. Um 1521 wurde dort lange Zeit prozessirt; siehe „Acta des kaiserl. Landgerichts des Burggrafthums, daß Adelmannsdorf nicht Macht habe, Vieh zu hüten, auf der Selgenstadter Mark.“


2. Bammersdorf,

Baumeßdorf, Weiler bei Merkendorf, mit zwei heilsbronnischen Unterthanen. Das Kloster erhielt dort 1311 zur Zeit des 13. Abts Heinrich von Burkhard von Leerbur durch Legat einige Gefälle mit Zustimmung der Lehensherren: des Grafen Ludwig von Oettingen und Gottfrieds von Heideck, beide Schwiegersöhne Wolframs von Dornberg, des Vorbesitzers dieser Lehen.


3. Beerbach,

Weiler bei Wassermungenau, mit einem heilsbronnischen Anwesen.


4. Biederbach,

Weiler bei Merkendorf und Eschenbach. Dort und in Mitteleschenbach kaufte das Kloster Güter von Ulrich und Berthold Holzschuher zu Nürnberg. Die Lehensherren Ludwig und Friedrich, Grafen von Oettingen und Landgrafen in Elsaß, eigneten die Güter dem Kloster auf Ansuchen ihrer Muhme Margaretha aus Kärnthen, Burggräfin zu Nürnberg († 1343), fügten jedoch (d. d. Hohenburg, Harburg) die Verpflichtung bei, daß der Jahrtag ihres Oheims, des Burggrafen Friedrich (IV.), alljährlich im Kloster begangen werde. Die Errungenschaft hatte Prozesse bei den Gerichten in Nürnberg und Griesbach zur Folge. In einem dem 13. Abt Heinrich zugestellten, Biederbach betreffenden Kaufbriefe erscheint als Bürge Sifried Schweppermann, welcher sich verpflichtete, eintretenden Falles zu laisten, mit einem edlen Knecht in einem Wirthshause zu Nürnberg einzufahren.

[439]
5. Groß-Breitenbronn,

Weiler bei Weidenbach, mit drei heilsbronner Unterthanen, deren Anwesen im 30jährigen Kriege verödeten: „Melch. Kaufmann und H. Meck 1632 gestorben, Jener erschossen.“ Eines dieser drei Anwesen war eine Schenkung Ludwigs von Stopfenheim (Seckendorf).


6. Klein-Breitenbronn,

Weiler bei Merkendorf. Einen Hof daselbst schenkte dem Kloster Herr Johannes von Muchiln, Probst in Bamberg. Der 12. Abt Rudolf kaufte 1274 daselbst Güter vom Grafen Konrad von Oettingen und dessen Frau Agnes. 1282 schenkte Hermann Steiner (Lapidarius) von Nürnberg dem Kloster Güter in Breitenbron, wofür seiner und seiner Frau alljährlich am 1. August gedacht wurde. Er hatte diese Güter für 226 Pfund Heller dem Grafen Konrad von Oettingen abgekauft. Das Kloster erwarb dort sieben Anwesen. Die beiden Orte Breitenbronn hatten eine gemeinschaftliche Kirche (jetzt Ruine) und Kirchenstiftung, waren, wie Merkendorf, nach Eschenbach gepfarrt und mußten, wie Merkendorf, den Zehnten theils an die Pfarrei Eschenbach, theils an den deutschen Orden entrichten. Dieß veranlaßte in den Jahren 1477 bis 83, als die Pfarrei Merkendorf gegründet wurde, wie wir nachher sehen werden, viel Streit zwischen Heilsbronn und Eschenbach. Der Streit erneuerte sich, als den heilsbronnischen Unterthanen, welche in Breitenbronn die Mehrzahl bildeten, das lutherische Bekenntniß oktroyirt wurde, während die übrigen deutschordenischen Unterthanen katholisch blieben. Im 30jährigen Kriege verödeten alle sieben heilsbronnische Anwesen.


7. Burgoberbach,

Pfarrdorf bei Herrieden. Das Kloster erwarb dort zwei Anwesen.


8. Claffheim,

Weiler bei Herrieden. Durch Kauf erwarb das Kloster 1318 von Gottfried von Heideck und von Dietrich Spieß von Onolzbach, einem Diener und Kapellanus des Grafen Ludwig von [440] Oettingen in Dornberg, einen Hof und zwei Söldengüter, und 1456 die Trautmannswiese zwischen Desmannsdorf und Claffheim von dem Bürger Muselt zu Onolzbach. Das Kloster erwarb in Claffheim sechs Anwesen, welche im 30jährigen Kriege insgesammt verödeten; die Besitzer zogen in den Jahren 1632 bis 37 weg und starben auswärts. „Hans Schöberleins Wittwe ist vorhanden und bettelt.“


9. Dierersdorf,

Tirolsdorf, Weiler bei Herrieden. Der Erzbischof von Anavarsen schenkte dem Kloster (s. beim 19. Abt Arnold) Güter bei Rohr, Ammerndorf etc. Daß das Kloster auch Güter in Dierersdorf von ihm erhielt, erhellt aus folgender Urkunde: „Ich Heinrich Schenk von Lutershusen, Ritter, und Margaretha von Lemberge, meine Wirthin, thun kund, daß wir verkauft haben dem Herrn Heinrich, Erzbischof von Anvaraze[3] und dem Abt und Convent zu Halsprun die Güter hernach geschrieben: 1. zu Tyrolßdorf, da Hofmann aufsitzt und jährlich eine Malter Korn etc. Herrieder Maß gibt; 2. zu Neusezze bei Oberbach (Burgoberbach), mit dem Holz, das gelegen ist in Steinbach. Dafür sie uns gegeben vierthalbhundert Pfund der alten Währung. 1376.“ Die unterschriebenen Bürgen (Hans Schenk, des Verkäufers Bruder, vier Herren von Muhr etc.) machten sich verbindlich erforderlichenfalls in Onolzbach zu laisten.


10. Dürrnhof,

Weiler bei Merkendorf, ein kleiner Ort, aber beachtenswerth, weil dort und in der nächsten Umgegend, nicht in Merkendorf, der Grundstein zu der Probstei Altmühl oder Merkendorf gelegt wurde. Den Grund legte der 4. Abt Arnold, welcher, wie oben bei diesem Abt berichtet wurde, i. J. 1190 am Nesselbach und am Mönchswald, nahe bei Dürrnhof, einen unbebauten Landstrich erwarb, den ersten Grundbesitz, aus welchem im Laufe der Zeit eine Probstei erwuchs. Die den Dürrnhof selbst betreffende Erwerbsurkunde [441] ist nicht mehr vorhanden; über den Vorbesitzer (er hieß vielleicht Dürr) kann daher nichts berichtet werden. Dagegen erhellt aus der oben I, 52 besprochenen Erwerbsurkunde, daß der ebenbezeichnete Landstrich am Nesselbach früher Eigenthum des Kaisers Friedrich Barbarossa und nach diesem der Bischöfe von Bamberg und Eichstätt war. Verwalter dieses Besitzthums und aller späteren Acquisitionen in der Umgegend war ein stabil im Dürrnhof wohnender heilsbronner Mönch, welcher den Namen „Magister in Dürrnhof“, später „Probst in Altmühl“ führte. Dürrnhof war Amts- und Gerichtssitz, bis dieser späterhin nach Merkendorf verlegt wurde. Die Verlegung erfolgte, nachdem das Kloster sich auch in Merkendorf angesiedelt und allmälig das ganze Städtchen acquirirt hatte. Erst nach dieser Verlegung erhielt die Probstei den Namen Praepositura Merkendorf, früher hieß sie Officium Dürrnhof oder Arida Curia. Zu diesem Officium gehörte auch der Mönchswald, über dessen allmälige Erwerbung unten berichtet werden wird. Weiter erwarb das Kloster in der Nähe des Dürrnhofes und des Nesselbaches 733/4 Mgn. Acker (an der Sandlach, Perlach, Hofgasse, bei der Marter, am Muhrer, Heglauer Weg, am Dürrnweiher) und 483/4 Tgw. Wiese (18 Tgw. an einem Stück im Nesselbach, 7 Tgw. im Gossenlohe auf die Hegleinweiher stoßend). Die Vorbesitzer dieser Grundstücke können nur theilweise namentlich bezeichnet werden, da von den treffenden Kaufbriefen nur wenige noch vorhanden sind. Der Vorbesitzer eines dieser Grundstücke war ein Schwabacher Bürger, welcher in seinem Verkaufbriefe urkundete wie folgt: „Ich Ulr. Beer bekenne, daß ich meine Wiese am Nesselbach, stoßend an die Rennbruch, für 153 fl. an Abt und Convent zu Halsprunn verkauft habe. Herr Burkhard von Seckendorf, gesessen zu Abenberg, und Hans Goßdorfer, Pfleger zu Abenberg, haben, von mir erbeten, ihren Siegel an diesen Brief gehangen. Datum Abenberg 1426.“

Jahrhunderte lang bewirthschaftete das Kloster den Dürrnhof in eigener Regie. Mit der Mehrung des Besitzes vermehrte sich auch der Viehstand. 1339 waren daselbst 2 Pferde und [442] 7 Kühe; 1380 5 Pferde und 9 Kühe; 1502 6 Pferde, 31 Stück Rindvieh, 50 Schweine, 500 Schafe. Im Inventar werden 9 Dienstbothenbetten verzeichnet. Der Abt Wenk ließ i. J. 1523 das Hofgebäude abbrechen und neu aufführen. Im Jahr darauf verlieh er den Hof an Kunz Beck und dessen Frau zu rechtem Erb und Erblehen für 475 Goldgulden. Die Käufer und ihre Erben wurden verpflichtet, jährlich 6 Sra. Korn, 6 Sra. Haber, 6 Gulden 5 Pfund 26 Pfennige und eine Henne an das Kloster abzureichen, jeden Herbst eine Fischfuhr zu leisten, jährlich viermal den Probst von Merkendorf aus nach Heilsbronn und zurückzuführen. Weiter hin bestimmte der Kaufbrief: „Sie dürfen 300 Schafe halten, haben im Verkaufsfalle das Handlohn zu zahlen; doch steht uns in diesem Falle frei, das Gut für 475 fl. wieder zu übernehmen.“ Der Verkauf veranlaßte fortwährend Streit, da die Schafe des Hofbesitzers die Klosterwaldungen und die Felder der Merkendorfer schädigten. Die Streitigkeiten wurden dadurch beseitigt, daß die Stadt Merkendorf mit Bewilligung des Abts Schörner und des Markgrafen für 1525 fl. dem Bauer Pfeifer den Hof abkaufte, einige Bauten niederriß, die Grundstücke in 20 Parzellen theilte und diese einzeln verkaufte. Was früher von dem ganzen Hofe an das Kloster geleistet werden mußte, wurde nun auf die 20 Parzellen vertheilt in der Weise, daß von jeder Parzelle 2 fl. jährlich an das Kloster gezahlt wurden, beim Verkauf auch das Handlohn. Auch die Pfarr- und Schulstelle erhielten bei dieser Zertrümmerung Grundstücke im Gossenlohe. Von der am 7. April 1556 in Heilsbronn ausgefertigten Urkunde über die Dismembration wurden zwei gleichlautende Exemplare gefertigt und in Merkendorf und Heilsbronn hinterlegt. Das dem ganzen Hofe zustehende Waldrecht wurde gleichfalls auf die 20 Parzellen repartirt. Niedergerissen wurde die Ringmauer, der Graben, die Kapelle und das Forsthäuslein. Das Areal, worauf diese Bäulichkeiten standen, kam nach drei Jahren wieder an das Kloster durch Tausch.

Die Mühle bei Dürrnhof, gleichfalls heilsbronnisch, wurde für 900 fl. an Bürgermeister und Rath von Merkendorf [443] verkauft. Die ebenfalls heilsbronnischen Mühlweiher bei Dürrnhof und Heglau wurden nie gleichzeitig gefischt, sondern alternirend, ein Jahr um das andere, damit nicht die beiden Mühlen gleichzeitig stillestehen mußten. Über den Abfall von dem zwischen Dürrnhof und Merkendorf gelegenen Weiher entstand Streit zwischen dem 17. Abt Friedrich von Hirschlach (I, 122) und dem Ritter Kraft von Lentersheim in Muhr. Der Ritter verlor den Prozeß und erklärte 1347 in einem Verzichtbriefe: „Ich Crafft von Lentersheim vergihe, daß ich mich verzihen han aller der Ansprach und Clag, die ich bisher gehabt han gegen den Abt und dem Closter zu Halsprun ume die Wazerfluze, die da geet uz irem Weyer, und geht der Wazerfluz einer den Nesselbach abe, der ander abe Purgheglin; also daß ich und mein Erben sie an denselben Wazerfluzen nit sollen hindern oder engen. Worüber ze Urkund han ich mein Insigel an disen Brief gehangen. Zeugen: Brapat von Kullenschaim (Külsheim); Fr. von Bruggeberg; Gottfried von Weitramsdorf (Weitersdorf) Ritter etc.“ Das Kloster hatte in jener Gegend noch andere Prozesse auszufechten: 1341 gegen das deutsche Haus zu Eschenbach über 2 Morgen Feld bei Biederbach. Der Prozeß war beim Landgerichte Hirschberg anhängig. 1448 erscheint der Kurfürst Albrecht Achilles als Schiedsrichter zwischen denen von Lentersheim zu Muhr und dem Kloster in einem Streit über eine Wiese bei Dürrnhof und über die Weide im Mönchswald; ferner in Hutstreitigkeiten zwischen Altenmuhr, Stadeln, Heglau und Merkendorf. Über die vorhingedachten Weiher wurde noch im Reformationszeitalter mit denen von Lentersheim heftig gestritten.


11. Mittel-Eschenbach,

Pfarrdorf. Wie oben beim 17. Abt Friedrich von Hirschlach berichtet wurde, erhielt das Kloster vom Burggrafen Friedrich IV. durch Legat 256 Pfund. Für diese Summe kaufte das Kloster Gefälle an verschiedenen Orten, u. A. auch in Mittel-Eschenbach. 1339 kaufte der 16. Abt Gamsfelder (s. dort) Güter daselbst. 1356 verschrieb Heinz Hofmann daselbst dem Kloster eine Pfenniggült. [444] 1370 schenkte Kon. Flurheu daselbst dem Kloster zwei Äcker. Im Ganzen hatte das Kloster dort vier Unterthanen. Die Gemeinden Mitteleschenbach und Seligenstadt stritten heftig über den Viehtrieb im Pinzach, laut Vertrag d. d. Arberg 1483.


12. Unter-Eschenbach,

Kirchdorf, Filial von Wassermungenau. Über die Schenkung eines Hofes von Seifried von Löpsingen i.  . 1310 s. oben beim 13. Abt Heinrich; über eine Schenkung vom Kanonikus Potenstein Absch. VII, A, bei Neuses; über gekaufte Güter, z. B. von Heinr. von Weitersdorf beim 19. Abt Arnold; über eine Schenkung i. J. 1502 von der Kurfürstin Anna s. beim 25. Abt Bamberger. Die von Heinrich von Weitersdorf an das Kloster verkauften Wiesen veranlaßten einen Prozeß, welcher vom kaiserl. Landgericht in Nürnberg zu Gunsten des Klosters entschieden wurde, worauf sich der 20. Abt Stromer den Besitz durch einen vom Burggrafen (Kurfürsten) Friedrich VI. i. J. 1407 ausgestellten Eigenbrief sichern ließ. Die drei heilsbronnischen Güter daselbst, darunter die Mühle, verödeten im 30jährigen Kriege; zwei der Besitzer starben 1632; der dritte, Scherzer, verließ sein ganz verödetes Mühlwesen und wohnte in Windsbach.


13. Gerbersdorf,

Gerbingsdorf, Weiler bei Merkendorf. 1275 verkaufte Graf Konrad von Oettingen Güter daselbst an den 12. Abt Rudolf (s. dort). Daß das Kloster schon früher dort begütert war, erhellt aus zwei von den Päpsten Lucius III. und Innocenz II. dem 4. Abt Arnold zugeschlossenen Bestätigungsbullen. Die vier heilsbronnisch gewordenen Güter daselbst waren 1635 verödet und eingefallen; von den vier Besitzern lebte nur noch Stph. Hörauf, welcher in Merkendorf wohnte.


14. Goldbühl,

Weiler bei Großlellenfeld und Herrieden, mit nur einem heilsbronnischen Anwesen.

[445]
15. Gehren,

Weiler bei Ornbau. Der 26. Abt Wenk (s. dort) kaufte daselbst Wiesen. Das Kloster erwarb dort zwei Anwesen.


16. Gotzendorf,

Weiler bei Immeldorf. Hier erhielt das Kloster i. J. 1352 Güter von Ludwig von Eib zum Geschenk. Siehe oben Absch. VII, A. bei Eib.


17. Gunzenhausen.

Friz Vogel nebst Frau und Schwester verkauften i. J. 1343 an das Kloster für 44 Pfund Heller ihre Wiese bei Gunzenhausen, gelegen in der Linzenawe. Ulein Koch nebst Frau verkauften 1371 an den 19. Abt Arnold zwei Tgw. Wiesen für 36 Pfund. Berthold Holtzschucher, Bürger in Nürnberg, schenkte dem Kloster Gefälle von einer Wiese in Gunzenhausen.


18. Ober-Hambach,

Weiler bei Großlellenfeld, mit drei heilsbronnischen Unterthanen. Der 25. Abt Bamberger (s. dort) kaufte 1517 daselbst Gefälle.


19. Unter-Hambach,

Weiler in der Pfarrei Wald. In der beim 9. Abt Edelwinus besprochenen päpstlichen Bulle wird Gsebabach inferior unter denjenigen Orten genannt, wo das Kloster schon 1249 begütert war. Durch Legat erhielt das Kloster vom Dechant Matthäus von Herrieden i. J. 1370 zwei Pfund Heller von Wiesen in Streudorf und Nieder-Habenbach. Daher folgender Eintrag im Vigilienbuche am 12. Januar: Matthei decani herridensis 2 talenta de pratis in Streitdorf, 2 talenta de pratis in Niedernhabenbach.


20. Haundorf,

Pfarrdorf bei Gunzenhausen. Adelheid und Gertraud Geußer aus Tapfheim, deren Familienverhältnisse oben bei Hirschbronn besprochen wurden, kauften 1312 von dem Ritter Ulrich von Muhr zwei Güter in Haundorf und schenkten sie zur Zeit des [446] 13. Abts Heinrich dem Kloster. 1313 erhielt dieses Güter daselbst von dem wiederholt genannten Kanonikus Pottenstein zum Geschenk. 1361 kaufte der 19. Abt Arnold zwei Güter daselbst und in Oberbronn von Friedrich von Muhr.


21. Hauslach,

Weiler bei Georgsgmünd. 1403 zur Zeit des 20. Abts Stromer schenkten Volther von Seckendorf von Stopfenheim, seine Frau Barbara und seine Söhne Georg und Wilhelm zu ihrer und ihrer Altvordern Seelenheil, zu einem Jahrtag am Tage Ottmar (16. Nov.), eine Hub in Hauslach, Lehen von Friedrich von Heideck. Auf der Fremdenliste des Burggrafenhauses zu Heilsbronn kommt kein Adelsname, mit Ausnahme des burggräflichen und eibischen, so oft vor, wie der Seckendorfische. Es soll daher über

die Herren und Frauen von Seckendorf,[4]

welche mit Heilsbronn verkehrten und dort begraben wurden, hier Näheres mitgetheilt werden. Der ebengenannte Volther wurde in Heilsbronn begraben. Die Schrift auf seinem nicht mehr vorhandenen Todtenschild lautete: „A. D. 1414 Freitag nach St. Martinstag da starb Herr Volther von Seckendorf.“ Über die von ihm in Hauslach gemachte Schenkung ließ sich 1425 der 21. Abt Waibler vom kaiserlichen Landgericht einen Bestätigungsbrief ausstellen. Der 22. Abt Kötzler erwirkte auch den lehensherrlichen Konsens laut Lehensbrief, welchen der damalige Lehensherr Konrad von Heideck 1439 dem damaligen Lehenträger Georg von Seckendorf in Dettelsau zustellte. Letzterer (vermuthlich Volthers Sohn) wurde 1444 in Heilsbronn begraben. Sein lebensgroßes, in der südlichen Wand der Ritterkapelle bei Nr. 18 eingemauertes Reliefbild ist umschrieben: „A. D. 1444 an St. Wieboldstag da starb Herr Georgius von Seckendorff, Ritter.“ Daneben ist bei Nr. 9 das Bild seiner acht Jahre vor ihm gestorbenen Frau eingemauert mit der Umschrift: [447]A. D. 1436 Mittwoch nach der Fastnacht da starb Frau Margaretha von Seckendorf.[“] Das bei den Exequien der Frau verbrauchte Wachs wurde in natura dem Kustos vergütet. Dieser vereinnahmte ferner das bei dieser Gelegenheit angefallene Opfergeld und einen erhaltenen Ornat (de exequiis uxoris domini Georii de Seckendorf in pecunia 20 talenta 19 dl. Item recepit unum ornatum de domina de Tetelsau). Im Vigilienbuch ist beim 12. Februar eingetragen: Feria quarta ante Estomihi servitur de domina Margaretha de Rechpergk, uxore domini Georii militis de Stopfenheim, missa pro defunctis in choro pis. pa. vi mel et libetum. Bei den Aufgrabungen i. J. 1861 fand man in der südwestlichen Ecke der Ritterkapelle einen ruinosen, das Seckendorfische Wappen zeigenden Grabstein,[5] vermuthlich das Grabdenkmal für Hans von Seckendorf, welcher 1347 dem Kloster Gefälle in Zandt (s. dort) schenkte. Außer diesem und den ebenbeschriebenen zwei Leichensteinen von Georg und Margaretha ist in Heilsbronn kein Seckendorfisches Grabmonument mehr vorhanden. Die oftgedachten Kopisten von 1600 fanden noch neun derselben vor, beschriftet wie folgt: 1. „A. D. 1400 obiit Herr Wilhelm von Seckendorf von Zenn an dem nächsten Samstag vor St. Annentag.“ Todtenschild. Der Zweig mit den Lindenblättern im Familienwappen roth; der Busch auf dem Helmschmuck schwarz. 2. „1414 starb Herr Volther von Seckendorf“ u. s. w. wie eben mitgetheilt wurde. 3. „1418 starb Wigelos von Seckendorf Freitag nach St. Margarethentag. 4. „1419 starb Apel von Seckendorf zu Birkenfels.“ Über seine Exequien etc. siehe oben bei Ruppersdorf. 5. „1422 starb Herrn Görgen Sohn Burkhard von Seckendorf am Sonntag vor Martini (s. bei Wernsbach). 6. „1436 starb Margaretha von Seckendorf, geborene von Rechberg etc.“ Ihr Grabstein wurde soeben beschrieben. 7. „1444 starb Georg von Seckendorf etc.“ Sein Grabstein wurde soeben beschrieben. 8. „1506 starb Margaretha von [448] Seckendorf, verehelichte Eib.“ 9. „.... starb Herr Arnold von Zenn.“ Die Kopisten schrieben bei: „Dieser Nam steht nur schlecht im Wappen.“ Frühere Seckendorfische Grabmonumente fanden die Kopisten nicht vor, insonderheit keines, das auf den Tod Burkhards von Seckendorf hinwies, welchem der Kaiser Ludwig der Bayer 1339 den Klosterschutz auftrug, wie oben Absch. II, 7 berichtet wurde. Der Eintrag in einem Vigilienbuche beim 7. Juli lautete: Anniversarium domini Burchardi militis de Seckendorff. Die Seckendorfe erscheinen auf der Fremdenliste stets als Vasallen der Burggrafen, Kurfürsten und Markgrafen, die Äbte meist als ihre Gönner, Gastherren und Gevatter. Der 17. Abt Friedrich von Hirschlach hatte 1347 bei Burkhard von Seckendorf-Aberdor eine Gevatterschaft. Der 18. Abt Büchelberger vertheilte 1351 bei seinem Regierungsantritt Geschenke und bedachte dabei besonders die Seckendorfische Familie: der Burggraf Albrecht der Schöne erhielt 20 fl., die Burggräfin mit ihren Töchtern 28 fl., Graf von Hohenlohe nebst Frau 15 fl., Graf von Oettingen 10 fl., Herr von Heideck 4 fl., Herr von Apsberg 6 fl., Nolt von Seckendorf 4 fl., Burkhard von Seckendorf, genannt Hörauf nebst Frau 27 fl.; auch die burggräflichen Köche wurden beschenkt. Um dieselbe Zeit hatte der Abt Gevatterschaften bei Seckendorf-Hoheneck, Burkhard von Seckendorf und Friedrich von Seckendorf–Rinhofen. Letzterer wurde von den Äbten sehr oft bewirthet und beschenkt. Der 19. Abt Arnold verausgabte 1366 z. B. 8 fl. 11 talenta Magistro curiae de Rinhouen, militi; famulis de Rinhouen 2 t; venatoribus 18 dl. Er war Hofmeister beim Burggrafen Friedrich V. Zwischen 1375 und 1386 hatten die genannten Äbte Gevatterschaften bei Burkhard de Aberdar im Februar 1375; im September beim Ritter de Jochsberg; im Oktober 1377 bei Nolt; im Herbst 1386 bei Hilpold de Seckendorf. Im 16. Jahrhundert trat an die Stelle dieses freundschaftlichen Verkehrs oft Streit zwischen Heilsbronn und den Seckendorfen über Zehnten, Jurisdiktion etc. z. B. in Wieseth, Bechhofen, Triesdorf, Trautskirchen (s. bei diesen Orten).

[449]
22. Heglau,

Heglin, Weiler bei Merkendorf. Auch in Heglau, wie in Dürrnhof, siedelte sich das Kloster früher an, als in Merkendorf. 1190 erwarb es durch Tausch eine Waldparzelle am Nesselbach, wozu die Bischöfe Eckbert von Bamberg, Otto und Hertovicus von Eichstätt dem Abt den lehensherrlichen Konsens ertheilten: ut possit permutare aliqua bona pro locis quibusdam incultis prope fluvium Nesselbach et vicum Heglein (s. unten „Mönchswald.“) Durch fortgesetzte Erwerbungen wurden 15 Anwesen (der ganze Ort) heilsbronnisch, auch die Mühle mit dem Weiher, welcher oft Konflikte und Prozesse mit den Herren von Lentersheim in Muhr veranlaßte, wie vorhin bei Dürrnhof berichtet wurde. Man stritt bald über den Abfluß von dem Weiher, bald über die Jagd nach Wasservögeln. Der 19. Abt Arnold verwehrte durch Waffengewalt den Herren von Lentersheim, dort zu jagen; daher 1373 folgende Ausgabsposition: Raysariis pro defensione piscinae in Heclin 26 talenta. Noch im Reformationszeitalter hatte der Abt Schopper wegen der Jagd auf diesem Weiher und zugleich wegen der Vogelherde und wegen des Viehtriebes im benachbarten heilsbronner Wald zu kämpfen, namentlich 1531 gegen Kraft und Hans Wolf von Lentersheim zu Altenmuhr, auch gegen den Markgrafen Georg (s. Beitr. S. 140). Gleichzeitig prozessirten lang und erbittert Heglau und Merkendorf gegen einander wegen des Viehtriebs. Der amtliche Bericht über Heglau von 1635 lautet: „Ist alles abgebrannt, auch die Mühle; von den 15 Unterthanen sind 7 weggezogen, 7 gestorben.“


23. Hirschlach,

Hirzela, Kirchdorf, früher Filial von Ornbau, dann von Merkendorf. In den heilsbronner Urkunden findet sich keine Hindeutung auf Edelleute, welche Herren von Hirschlach geheißen, dort eine Burg bewohnt und eine Kapelle, die jetzige Kirche gebaut haben sollen. Die beiden heilsbronner Äbte Heinrich und Friedrich von Hirschlach (s. dort) waren zuverlässig nicht adeligen Geschlechts, sondern Bauernsöhne aus Hirschlach. Gleichwohl wurde behauptet, [450] daß in nichtheilsbronnischen Urkunden Herren von Hirschlach, adelige Vasallen der Bischöfe von Eichstätt, als Zeugen genannt werden. Es unterliegt aber wohl keinem Zweifel, daß die Leser dieser Urkunden irrigerweise Hirschlach anstatt Hirschberg gelesen haben. Das Kloster erhielt seine ersten Besitzungen in Hirschlach durch den 9. Abt Edelwinus, laut der bei diesem Abte besprochenen päpstlichen Bulle von 1249. Ulrich von Muhr verkaufte 1311 zwei Höfe daselbst an das Kloster. Da die beiden Höfe zum Heirathsgut der Frau des Verkäufers gehörten, so verpfändete (oppigneravit) dieser dafür zwei Güter in Ornbau. Der 16. Abt Gamsfelder ließ sich 1334 den Besitz vom Lehensherrn, dem Bischof Heinrich von Eichstätt, bestätigen. Derselbe Abt kaufte von Hildebrand von Muhr 1330 „einen Hof und zwei Güter“ in Hirschlach und von Heinrich von Muhr das „Vogtsgut“ daselbst. Mangold Schenk von Arberg und Konrad Lörer verkauften 1338 einen Hof in Hirschlach an das Kloster. Dieses kaufte 1342 daselbst eine Hofrait und einen Garten und 1343 abermals eine Hofrait und einen Garten vom Gotteshaus zu Arberg. Der Ort bestand aus 22 Anwesen, von welchen 21 heilsbronnisch wurden; nur eines blieb eichstättisch. Das Kloster wurde in Hirschlach, wie überall, in Prozesse verwickelt, aber geschützt von seinen hohen Gönnern, namentlich vom Kaiser Ludwig dem Bayer, wie oben beim 14. Abt Konrad von Brundelsheim berichtet wurde. Hirschlach und Ornbau prozessirten lange miteinander über Hut und Weide auf dem Wasen zwischen Ornbau und Heglau, bis 1435 ein Vergleich geschlossen wurde.[6] Der 29. Abt Greulich (s. dort) trennte Hirschlach von Ornbau und oktroyirte 1545 die Reformation. Auf Betrieb des letzten Klosterabts Wunder (s. dort) erhielt 1573 der Pfarrer in Merkendorf einen Kaplan, welcher ihn bei der Pastorirung von Hirschlach unterstützte. Später wurde der Kaplan zweiter Pfarrer von Merkendorf und zugleich Pfarrer von Hirschlach. 1569 an einem [451] Sonnabend wurde an vier Gebäuden zugleich Feuer gelegt. Neun Unterthanen brannten ab, darunter acht heilsbronnische und ein eichstättischer. Der Abt Wunder konnte aus seinen „verrösten und verhauenen“ Wäldern das erforderliche Holz zum Wiederaufbau nicht schaffen und bat daher seine Nachbarn, den Bischof von Eichstätt, einen Herrn von Leonrod und den Markgrafen um Beihilfe; Jeder derselben lieferte bereitwillig 30–40 Baustämme. Im 30jährigen Kriege litt Hirschlach weniger, als das benachbarte, ganz eingeäscherte Heglau. 1635 waren von den 21 heilsbronnischen Unterthanen 6 am Leben, 11 gestorben, 4 weggezogen. Von den 21 Anwesen verödeten 12; nur 2 brannten ab. Von einem Schloß, das dort vorhanden gewesen und im Kriege untergegangen sein soll, geschieht in der amtlichen Erhebung der Kriegsschäden keine Erwähnung.


24. Höhberg,

Weiler bei Mörsach und Gunzenhausen. Das Kloster hatte dort fünf Unterthanen, von welchen während des 30jähr. Krieges i. J. 1635 vier starben, der fünfte zog weg.


25. Ismannsdorf,

Weiler bei Windsbach. Schon der 2. Abt Nikolaus (s. dort) erwarb ein Gut in „Isiboldesdorf“. Von 1338 bis 96 kamen 4 Höfe an das Kloster. Der Verkäufer eines dieser Güter i. J. 1341 war Seifried von Lebzingen (Löpsingen). Die Verkäufer eines andern Guts waren die Herren Ulrich und Berthold Haller i. J. 1383. Einen dritten Hof und die Mühle kaufte 1396 der Abt Stromer von Friz und Berthold Behaim von Nürnberg. Nach dem Tode des vieljährigen Bursarius Heinrich Holzschuher schenkte dessen Bruder Berthold dem Kloster 52 Talente zum Ankauf von Gefällen in Ißwoltzdorff. Fünf Anwesen wurden heilsbronnisch, darunter die Mühle, welche im 30jährigen Kriege nicht abbrannte, aber einfiel. Ein Hof brannte ab.


26. Kemmathen,

Weiler bei Herrieden. Konr. Ozenberger kaufte 1336 von [452] Konrad Lauterbach zu Arberg zwei Güter in Kemmathen und schenkte sie dem Kloster; daher im Vigilienbuch beim 3. Aug. der Eintrag: De Conrado Oczenberger pis. pa. vi. 1348 erhielt das Kloster 60 Pfund Heller Gült auf einem Gut von den Kemmather Brüdern geschenkt. Im Ganzen erwarb es 4 Anwesen, deren Besitzer insgesammt im Kriege wegzogen; ihre Güter verödeten.


27. Kolmschneidbach,

Weiler bei Weidenbach. Der 13. Abt Heinrich kaufte von Agnes von Steten, Tochter des Miles Heinrich Strauß von Oberbach, Gefälle (8 Malter Korn etc.) in Kolbenschneidbach für 180 Pfd. Der Kaufbrief, ausgefertigt im Garten (in pomerio) des Pfarrers zu Ornbau, wurde vom Edlen Ludwig von Hohenloch untersiegelt. 1398 erhält der 20. Abt Stromer ein Gut in Kolmschneidbach von Hans von Leonrod und überläßt diesem dafür ein Gütlein in Dietenhofen.


28. Laubenzedel,

Pfarrdorf bei Gunzenhausen. Ein Schenkungsbrief von 1387 lautet: „Ich Conrad von Lentersheim der Elter und Agnes meine eheliche Wirthin bekennen, daß wir haben geben lauterlich durch Gott um unserer, besonders um Frizens von Muhr und Conrad Pfefferbalgs Seelen willen, den geistlichen Herren Abt (Stromer) und Convent zu Halsbrun unser Gut zu Leubenzedel und heißt des Grafen Lehen und gibt jährlich 2 Pfund Heller, 2 Gänse etc.“ Eintrag im Todtenkalender beim 29. April: Annivers. Cunradi Pfefferpalk et Friderici de Mur, ex parte quorum Cunradus de Lentersheym dedit simpliciter 2 talenta etc. annal. census de bonis dictis grefenlehen sitis in Lebentzell.


29. Groß-Lellenfeld,

Pfarrdorf, bei Wassertrüdingen, und


30. Klein-Lellenfeld,

Weiler. In jedem dieser beiden Orte besaß das Kloster ein Gut, dazu Gülten. Der 25. Abt Bamberger (s. dort) schreibt in seinen Rechnungen von 1501 und 9: „Vier Tagwerk Wismath in das [453] Gut gen Lellenfeld, kauft und vererbt pro 32 fl., et dant annuatim 1 fl., de quo dabitur perpetuum sericum vini ex parte Jacobi Hainlein, coci nostri, ex parte cujus recepimus 14 fl.“ „Ad emendum bona ad bonum in Obern-Lellenfeld 9 fl.“ Im Vigilienbuch ist beim 25. Jan. notirt: Est anniversarium Jacobi Haynlein, quondam coci abbatis. Derselbe Abt kaufte von Georg Ringler zu Lellenfeld und dessen Frau drei Tgw. Wiesen und ließ den Kaufbrief von Martin von Kronheim besiegeln.


31. Leidendorf,

Weiler bei Weidenbach, mit drei heilsbronnischen Anwesen.


32. Leidingendorf,

Weiler bei Haundorf. Einer Schenkung daselbst von dem Kanonikus Pottenstein wurde bei Neuses gedacht. In einer Urkunde von 1417 heißt es: „Ich Friedrich Branthaber bekenne, daß ich an Herrn Abt Arnold (Waibler) 5 Mgn. Acker und 1 Tgw. Wiese im Feld des Dorfes Luchendorf verkauft habe. Insiegel des vesten Peter Tanners.“


33. Merkendorf,

bis 1477 Kirchdorf und Filial von Eschenbach, hierauf Pfarrdorf; die einzige ganz heilsbronnisch gewordene Stadt. Das Kloster erhielt dort bei seiner Gründung nichts, erwarb aber nach und nach den ganzen Ort. Seine ersten Acquisitionen in der dortigen Gegend machte es nicht in Merkendorf, sondern in Heglau und vor Allem in Dürrnhof (s. dort), dem ersten Amts- und Gerichtssitz, welcher späterhin nach Merkendorf verlegt wurde. In Merkendorf (gleichzeitig in Hirschlach) machte das Kloster seine ersten Acquisitionen im 13. Jahrhundert zur Zeit des 9. Abts Edelwinus, welcher sich seine Errungenschaft durch die oben bei diesem Abt besprochene päpstliche Bulle von 1249 bestätigen ließ. Die Bulle nennt den oder die Vorbesitzer nicht. Unter diesen waren vermuthlich auch Herren von Wolfstein-Sulzbürg. Diese Vermuthung bestätigt ein von den heilsbronner Beamten i. J. [454] 1582 an die Regierung erstatteter Bericht, worin es heißt: „Merkendorf war anfänglich ein Dorf mit vielerlei Herrschaften, namentlich der Herren von Sulzbürg, kam nach und nach durch Kauf an das Kloster, endlich ganz, und wurde dann zu einem Städtlein und Amt gemacht.“ Als Mitdorfherren werden wir die Herren von Muhr, die Grafen von Oettingen und Truhendingen, das Kloster Auhausen und die Burggrafen kennen lernen, deren dortige Besitzungen aber nach und nach durch Verkauf an das Kloster kamen, 1272 ein Hof, curia dicta Maierhof et Lösleinshub a duobus fratruelibus de Mur. 1274 und 75 verkaufte Konrad der Jüngere, Graf von Oettingen, Güter in Gerbersdorf und Merkendorf an das Kloster; die Gräfin Agnes gab ihre Zustimmung in einem besondern Briefe. Auch hier wurde das Kloster wegen seiner Errungenschaften in Prozesse verwickelt, namentlich mit dem Grafen Friedrich von Truhendingen und dessen Frau. Der 13. Abt Heinrich von Hirschlach brachte 1282 einen Vergleich zu Stande und erwirkte von seinem hohen Gönner, Kaiser Heinrich VII., i. J. 1309 ein scharfes Friedgebot gegen den Grafen Ulrich von Truhendingen, welcher aufs Neue wider das Kloster prozessirt hatte. 1301, 10 und 15 kaufte der genannte Abt Güter in Merkendorf vom Kloster Auhausen; ferner den sogenannten Grimmerhof, dazu noch einen Hof und mehrere Gefälle von Heinrich von Limburg (dapifer de Lindburg), dessen Schwiegervater ein Herr von Muhr war. 1342 verkauften die Burggrafen Johann II. und Albrecht der Schöne, wie beim 16. Abt Gamsfelder berichtet wurde, alle ihre Güter in Merkendorf an das Kloster. Friedrich IV., Vater der ebengenannten Burggrafen, legirte dem Kloster 256 Pfund, die theilweise zum Ankauf von Gütern in Merkendorf verwendet wurden, laut der oben I, 122 mitgetheilten Erklärung des 17. Abts Friedrich von Hirschlach v. J. 1348. Hartmann Hegenrumpf, ein heilsbronner Pfründner (praebendarius), kaufte von Ott Koler in Mirkendorf zwei Äcker und schenkte sie dem Kloster. Der 21. Abt Waibler kaufte 1413 für 185 Gulden eine Hofrait von den Vormündern der Schaumannischen Kinder.

[455] Am Ende des 14. Jahrhunderts, nachdem Merkendorf größtentheils heilsbronnisch geworden war, fing man an, den Ort zu befestigen. Bei verheerenden Kriegen brachte man auf dem ausgedehnten Klostergebiete Archivalien und andere werthvolle Gegenstände in benachbarte feste Plätze, nach Würzburg, Windsheim, Nördlingen, Kadolzburg und Nürnberg. Als Asyle bei leichteren und vorübergehenden Anfällen errichtete man auf dem Klostergebiete selbst kleine Befestigungen. Wir finden daher kleine Waffenvorräthe im weißen Thurm zu Heilsbronn, im Schlößlein zu Bonhof, im Kastrum zu Neuhof, diese Orte mit Mauern, Gräben und Wällen umgeben und in Kriegszeiten oft überfüllt mit Flüchtlingen vom platten Lande. Kein Ort durfte aber befestigt werden ohne kaiserliche Genehmigung. Der 16. Abt Gamsfelder mußte daher, wie oben bei Bonhof berichtet wurde, von seinem Gast, dem Kaiser Ludwig dem Bayer, die Erlaubniß einholen, das Schlößlein Bonhof mit Mauern und Gräben zu umgeben. Um dieselbe Erlaubniß, Merkendorf befestigen zu dürfen, bat nun der 20. Abt Stromer den Kaiser Wenzel bei seiner letzten Anwesenheit in Heilsbronn. Von da nach Nürnberg zurückgekehrt, entsprach der Kaiser dem Wunsche des Abts durch Ausstellung einer deutschen Urkunde folgenden Inhalts „Wir Wentzlaw von Gottes Gnaden römischer König, thun kund mit diesem Brief, daß wir durch fleißiger Bitte willen des geistlichen Abts zu Heilsbronn, unseres lieben Andächtigen, erlaubt haben, daß er sein Dorf, genannt Mirkendorf, mit Graben bevesten und bewahren möge, also daß das Vieh seiner armen Leute darin sicher behalten werde. Und thun ihm auch und den Inwohnern diese besondere Gnade, daß sie und ihre Nachkommen zu einem Mal im Jahr einen Jahrmarkt von allerlei Handlung, die daselbsthin kommen mag, fürbaß ewiglich haben sollen in aller der Freiheit und Rechten als andere Städte und Märkte im Lande daselbst haben, von allermänniglich ungehindert, unschädlich den Städten und Märkten in der Nähe darum gelegen an ihren Märkten und Freiheiten. Gegeben zu Nürnberg 1398 Freitag nach St. Jakob, unseres Reichs des böhmischen im 36. und des [456] römischen im 23. Jahre.“ Der Bau der Mauer, Mauerthürme, Wälle und Gräben wurde vom Abt Stromer sofort begonnen, aber erst von seinen Nachfolgern vollendet. Um die Klosterkasse nicht auf einmal zu sehr zu beschweren, baute man über 30 Jahre lang. Jeder der Offizianten trug alljährlich etwas dazu bei, z. B. 1425 der Granarius ad fossatum Mirkendorf 1044 Talente, 1427 der Magister Nördlingen 100 Goldgulden, gleich 443 Talente und 10 Pfennige. Der Kaiser Sigismund, Wenzels Nachfolger, wiederholt in Heilsbronn, wurde vom 21. Abt Arnold Waibler gebeten, die Klosterprivilegien im Allgemeinen zu bestätigen, insonderheit die vom Kaiser Wenzel dem Orte Merkendorf verliehenen Privilegien. Der Kurfürst Friedrich I. und seine Frau, die schöne Else, erhielten vom Kloster, wie oben I, 155 und Beitr. Seite 105 berichtet wurde, i. J. 1428 einen Steuerbeitrag. In dankbarer Anerkennung dessen gab der Kurfürst sofort dem genannten Abt im Interesse Merkendorfs folgendes Privilegium: „Wir Friedrich etc. bekennen, daß wir von besonderer Liebe und auch willigen Dienstes willen, die uns und unserer Herrschaft der würdige und andächtige unser lieber und getreuer Abt Arnold und der Convent zu Halsprunn oft willig und unverdrossen gethan haben, darum von besonderer Gnade, und auch daß des Closters Dorf und Eigenthum zu Merkendorf mit Graben und Mauern desto besser befestigt werde: so haben wir demselben Abt und Convent erlaubt, daß ihre armen Leut und Inwohner zu Merkendorf fürbaß alle Jahre einen Jahrmarkt haben sollen. Datum Nürnberg Sonntag nach Jorgentag 1428.“ Neun Jahre darauf ertheilte der Kurfürst dem folgenden Abt Kötzler eine Konzession zur Erbauung einer Mühle durch folgende von ihm in Heilsbronn selbst ausgefertigte Urkunde: „Wir Friedrich etc. bekennen, daß für uns kommen ist der würdige und andächtige, unser lieber und getreuer Herr Ulrich Abt und Convent und haben fürgebracht, wie sie eine Mühl bauen wollen auf ihr Eigenthum unter dem Schönamsweiher an dem Weisbach bei Merkendorf, und baten Erlaubniß von uns, als des Landes Vorst. Also haben wir angesehen ihre fleißige Bete und willigen Dienst [457] und die Nothdurft an Mühlwerk in derselbigen Gegend. Datum Halsprunn, Mittwoch nach Gilgentag 1437.“ Die neuerrichtete Weißbachsmühle wurde von den Äbten verliehen; die jeweiligen Besitzer (Fulsch, Lehminger etc.) mußten an das Kloster Handlohn und jährliche Gefälle entrichten.

Innerhalb der nunmehrigen Stadt war Alles heilsbronnisch, das Pfarrpatronat ausgenommen. Pfarrpatron von Merkendorf war der deutsche Orden, Parochus der Pfarrer von Stadt-Eschenbach. Der 23. Abt Wegel bot Alles auf zur Gründung einer selbstständigen Pfarrei und zur Erwerbung des Patronats. Er verhandelte mit dem Komthur Melch. von Neideck und mit dem Papst, machte Vorschläge, z. B. für das Patronat Merkendorf die Heilsbronn zustehende Frühmeßstelle in Altentrüdingen abzutreten. Er motivirte sein Projekt durch folgende Darstellung: „Die Errichtung einer selbstständigen Pfarrei ist nothwendig, Merkendorf sehr bevölkert, als nunmehrige Stadt mit Gräben und Wällen umgeben, mit Thoren versehen, welche bei Nacht geschlossen werden. Dadurch leiden Sterbende, Kranke, Wöchnerinnen, wenn bei Nacht der Geistliche aus dem ebenfalls ummauerten und verschlossenen Eschenbach geholt werden muß.“ Diese Verhältnisse erwägend erfüllte Papst Sixtus IV. die Bitte des Abts und der Gemeinde durch Mittheilung einer Bulle, worin es u. A. hieß: „Verum si Capella S. Egidii in curia monachorum decenter erecta et ornata est et abbas Petrus (Wegel) sufficienter eam dotavit cum omnibus juribus et pertinenciis: igitur Capellam in parochialem Ecclesiam cum cimiterio fonte baptismale loco evehimus et curam animarum et jus patronatus abbati Petro et successoribus suis auctoritate nostra contulimus. Datum Rome apud S. Petrum 1477, pridie Id. Maij, pontificatus anno sexto.“ Schon im Jahre zuvor hatte das Domkapitel Eichstätt die Besoldungsbezüge festgestellt: „Der Abt Wegel gibt jährlich 108 Metzen (metretas) Korn etc., von heilsbronner Gütern in Hewnslesdorf (?), 2 fl. von der Weißbachsmühle, 2 fl. vom Bursarius jährlich, 10 fl. die Inwohner für Offertorien etc.“ Der Kurfürst Albrecht Achilles, beiderseits zum Vermittler [458] erwählt, kommittirte seinen Sekretär Volker und den Dechant Schewh von Onolzbach, welche feststellten: „Der Zehnte bleibt bei Eschenbach; der Pfarrer in Merkendorf gibt 10 fl. jährlich an den Pfarrer in Eschenbach ab; Jener wallfahrtet alljährlich in der Kreuzwoche von Merkendorf nach Eschenbach.“ Dem Vertrage wurden fünf Siegel angehängt: vom Abt und Konvent zu Heilsbronn, vom Landkomthur und seinem Konvent und von den Kommissären. Gleichzeitig wurden die beiden Kommissäre vom Abt Wegel und vom Komthur von Neuneck zu Schiedsrichtern erwählt wegen 44 fl., welche ein Nördlinger (d. i. Heilsbronner) Pfarrer Nik. Weiglin zur Pfarrei Eschenbach verschafft hatte. Der Schiedsspruch lautete: „30 fl. soll Merkendorf erhalten, 14 fl. bleiben bei Eschenbach.“ Zwei Bullen des Papsts Alexander VI. von 1493 und 1501 betreffen die Gründung der Pfarrei Merkendorf und die Ernennung des Pfarrers Fr. Glatz. Dieser resignirte 1499; ihm folgte Joh. Korner, ein heilsbronner Mönch.

Die neuerrichtete Pfarrstelle war spärlich dotirt, und nach Oktroyirung der Reformation wurde das Pfarreinkommen durch den Wegfall mancher Stolgebühren noch mehr geschmälert. Bürgermeister und Rath und die ganze Gemeinde von Merkendorf und die Äbte von Heilsbronn baten wiederholt den deutschen Orden, wenigstens die Zahlung der 10 fl. zu erlassen, den Zehnten wolle man nach wie vor entrichten; allein man ging darauf nicht ein; nur unter dem eisernen Regiment des Markgrafen Albrecht Alcibiades mußte man eine Zeitlang der Gewalt weichen. Albrecht, des Klosters Freund, eroberte Eschenbach und zog sengend und brennend vor Nürnberg (s. Beitr. 261). An ihn wendete sich der 31. Abt Heberlein auf Bitten der Gemeinde Merkendorf, worauf Bürgermeister und Rath in Eschenbach vom Markgrafen folgendes Mandat erhielten: „Wir haben den Pfarrer zu Merkendorf von den jährlichen 10 fl. gefreiet, weil er sich sonst nicht halten kann, und wenden ihm auch den Kleinzehnten zu. Das wollet ihr eurem Pfarrherrn vermelden und ihn aus euren erledigten Pfründen entschädigen. Wollen uns das Alles zu geschehen verlassen. Datum in unserem Feldlager vor Nürnberg [459] am 21. Juni 1552.“ Daß die Gemeinde Merkendorf bei dieser Transaktion mehr ihren eigenen Nutzen als den ihres Pfarrers im Auge hatte, zeigt ihre weitere Bitte an den Abt Heberlein: „Er möge verfügen, daß der nunmehr ihrem Pfarrer zugewiesene Kleinzehnt nicht in natura vom Pfarrer eingesammelt, sondern jedem Zehntpflichtigen um dieselbe Summe, die bisher der Pfarrer von Eschenbach erhalten habe, belassen werde. Auch möge der Abt ihrem Pfarrer Rummel aufgeben, vom Kleinzehnten jährlich 4 bis 5 fl. an den armen Heiligen in Merkendorf zur Besserung des Gotteshauses abzureichen.“ Allein der Abt verfügte: „Dem Pfarrer steht frei, den Zehnten entweder in natura zu sammeln, oder sich darüber mit den Zehntpflichtigen abzufinden.“ Schon im folgenden Jahre 1553 wurde Merkendorf wieder aus dem Besitz gedrängt, nachdem der Markgraf aus der Gegend von Nürnberg weg und in die Niederlande gezogen, seine Macht gebrochen, sein Vogt, den er in Eschenbach eingesetzt hatte, verjagt und Eschenbach wieder deutschordenisch geworden war. Auf Andringen des Komthurs zu Ellingen und Nürnberg, Wilhelm Lochinger, mußte der Abt Heberlein den Kleinzehnten und die 10 fl. wieder an den Pfarrer von Eschenbach zurückgeben. Noch einmal, aber vergebens, trug der letzte Abt Wunder darauf an, daß der deutsche Orden, als Zehntherr von Merkendorf, zu Kultusbaureparaturen daselbst beitragen sollte. Die ablehnende Antwort verwies auf den Vertrag von 1476 und schloß mit den Worten: „Dieser Vertrag wird sich in Heilsbronn eben so gut vorfinden, wie bei dem deutschen Orden. Datum Mergentheim, 19. Sept. 1573. Heinrich, von Gottes Gnaden Administrator des Hochmeisterthums zu Preußen, Meister des deutschen Ordens in deutschen und wälschen Landen.“ Einer der ersten heilsbronnischen Pfarrer in Merkendorf nach Erwerbung des Patronats war Moriz von Seckendorf laut folgender Ausgabsposition in der Rechnung des 24. Abts Haunolt von 1493: „Ad informandum nos de morte Mauritii de Seckendorf, quondam plebani in Mirkendorf 3 fl.“

Merkendorf, von den Rechnern nunmehr bisweilen Merkenstadt [460] genannt, war und blieb seit der Verlegung des Verwaltungssitzes von Dürrnhof nach Merkendorf der Sitz eines Mönchs, welcher stabil dort wohnte, Justiz- und Verwaltungsbeamter zugleich war und den Titel Präpositus, Probst führte. Seine i. J. 1648 mit dem größten Theil der Stadt niedergebrannte Wohnung, das Probsthaus, war kein weitschichtiges Gebäude. Um 1497 waren darin folgende Gemächer: 1) Stuba Abbatis mit vier Sideln (Sesseln) und vier Bankpolstern. 2) Des Abts Schlafkammer mit zwei Betten, einem Filz und einem Teppich. 3) Im Zwerchhaus 2 Betten. 4) Kammer des Subcellarius mit einem Bett. 5) Die finstere Kammer mit 1 Bett und 1 Filz. 6) Kammer des Bursarius mit 1 Bett. 7) Kammer des Granarius mit 1 Bett. 8) Kammer des Kochs mit 1 Bett. 9) Kammer des Famulus oder Knechts mit 1 Bett. Endlich 10) ein Raum mit 1 Bett für die „Maid“, welche 24 bis 29 Talente Jahreslohn und 28 Pfennige für ein Paar Schuhe erhielt. Der Probst betrieb mit einem Knecht, einer Magd, 2 Pferden, 2 Kühen etc. eine nicht bedeutende Ökonomie. Neben dem Probsthause stand eine Kapelle, welche vom Probst pastorirt, aber 1533 wegen Baufälligkeit mit Konsens des Bischofs von Eichstätt abgetragen wurde. Über den Verkauf des Probsthauses und über die Vorgänge in Merkendorf im Reformationsjahrhundert ist oben Bd. I beim 35. Abt und Bd. II, 46 ff. ausführlich berichtet worden. 1552 zersprang die kleine Kirchthurmglocke; dafür erhielt die Stadt auf ihre Bitte vom Abt Heberlein das vakant gewordene Glöcklein von Münchzell zum Geschenk.

Die Lokalkirchenstiftung war nie bemittelt, aber gleichwohl baupflichtig und daher 1553 gezwungen, 130 fl. zu entlehnen zur Reparatur von großen Schäden, verursacht durch Hagel und Ungewitter. Wegen Heimzahlung dieses Darlehens reichten Bürgermeister und Rath beim Abt Heberlein eine Vorstellung und Bitte folgenden Inhalts ein: „Die St. Veitskapelle in Breitenbronn ist im Bauernkriege fast zu Grunde gegangen und daher seitdem kein Gottesdienst mehr daselbst. Die meisten dortigen Inwohner suchen Gottes Wort, Abendmahl, Taufe und Begräbniß [461] in Merkendorf nach der brandenburgischen Kirchenordnung, was wir ihnen auch ferner gestatten wollen, wenn uns die zwei Glöcklein und etliche geringe Wiesenzinse der Kapelle daselbst überlassen werden. Diese wenige Zinse gebrauchen die Breitenbronner für sich.“ Der Abt stimmte zu, die Breitenbronner aber nicht. Williger zeigten sich diese 20 Jahre später zur Zeit des rührigen Pfarrers Korneffer, welcher 1574 den 35. Abt Wunder (s. dort) um Aufbesserung der Meßnersbesoldung bat. Der Abt beantragte: „von dem Heiligengut zu Kleinbreitenbronn dem Meßner etwas folgen zu lassen“, und beauftragte seinen Vogt in Merkendorf: „die Unterthanen zu Kleinbreitenbronn zu vermögen, dem Meßner in Merkendorf ein Stück Ackers oder Wiese zu überlassen, zumal in dieser theuren Zeit.“ Die meist heilsbronnischen, d. h. lutherischen Bewohner von Klein- und Großbreitenbronn, welche ihre Heiligengüter unter sich gebrauchten und genossen, willigten ein, verpachteten eine Gotteshauswiese und verpflichteten den Pachter, die Pachtsumme durch den Vogt in Merkendorf an den Meßner zu zahlen. Gegen diese Verfügung protestirten die weniger deutschordenischen, d. h. katholischen Bewohner, durch den Vogt von Eschenbach, welcher den Protest dadurch motivirte, daß das Gottshaus in Breitenbronn der Pfarrei Eschenbach inkorporirt sei und daß die Gottshausrechnungen immer auf dem Rathhause zu Eschenbach abgehört wurden. Der Abt entgegnete: „Allerdings war Breitenbronn nach Eschenbach gepfarrt; allein das Heiligengut hatte nichts dahin zu leisten. Jetzt suchen aber die meisten Breitenbronner ihre pfarrlichen Rechte in Merkendorf und sind daher laut dem Religionsfrieden verbunden, die Kirche und Kirchendiener daselbst unterhalten zu helfen. Sie werden daher mit Recht dazu angehalten, wie auch die Hirschlacher dazu angehalten worden sind, und dieses um so mehr, weil sie mit den Einkünften von den Heiligengütern übel wirthschaften und dieselben unter einander verfressen und versaufen. Seit Abtrennung der Pfarrei Merkendorf von Eschenbach mit päpstlicher Bewilligung vor vielen Jahren ist auch der Heilige von Breitenbronn nach Merkendorf gekommen. Der Vogt von Eschenbach sollte geneigter sein, ein gutes Werk [462] und den rechten Gottesdienst zu fördern, als Unruhe zu stiften und unser gutes, rechtmäßiges Werk zu hindern. Die meisten Unterthanen in Breitenbronn sind heilsbronnisch und die hohe Malefizobrigkeit steht dem Markgrafen zu.“ Der Vogt von Eschenbach erwiderte: „Bei der Abtrennung wurde ausdrücklich bestimmt, daß den Orten außerhalb Merkendorf nichts an ihrem Einkommen benommen werden soll, daß das Kloster Heilsbronn allein den Pfarrer in Merkendorf zu unterhalten hat und daß der Groß- und Kleinzehnt dem deutschen Haus zu Nürnberg und dem Pfarrer in Eschenbach zusteht. Die entwendete Heiligenwiese ist daher an Eschenbach zu restituiren.“ Allein der Vogt von Merkendorf setzte sich in Besitz, indem er die Wiese mähen und heuen ließ. Der Vogt von Eschenbach legte Protest ein.

Zu den eben besprochenen, von den Äbten Stromer und Waibler angelegten Befestigungswerken gehörte der Stadtgraben. So oft dieser Graben gefischt wurde, mußte das Kloster 1 fl. Fischzehnt an den Pfarrer in Eschenbach entrichten. Der Graben wurde 1559 durch Tausch Eigenthum der Stadt, welche sich verpflichten mußte, den Fischzehnten nach Eschenbach zu entrichten, den Graben in Bau und Besserung zu erhalten, auch die drei Fischkästen des Probsts und der beiden Wirthe fortbestehen zu lassen. Dagegen überließ die Stadt dem Kloster „die Hofstatt zum Dürrnhof (s. dort), wie die in der Ringmauer begriffen, sammt dem Gemäuer und Graben herum, jedoch mit der Bescheidenheit, daß auf dieser Hofstatt (Areal) zu ewigen Zeiten keine Behausung mehr gebaut werden dürfe.“ Die drei Thorhäuser, die Mauern, Thürme, Brücken, Wege und Stege hatte von nun an gleichfalls die Stadt zu unterhalten. Bürgermeister und Rath baten 1573 den Abt Wunder um einen Beitrag zu einer Reparatur mit dem Bemerken: „Sie hätten gar kein Raths- oder Gemeindeeinkommen; gleichwohl lägen ihnen diese Reparaturen ob.“ Der Abt erklärte in einem Bericht an den Markgrafen: „Er sei zwar zu einem Beitrag aus Klostermitteln bereit, befürchte aber, wenn man sich einmal ihrer Stadtgebäude annehme, so werde man auch künftig bei Reparaturen an Mauern etc. [463] das Kloster in Anspruch nehmen. Er schlage aber vor, der Stadt Merkendorf, deren Wege durch die Kreuzstraße sehr verdorben würden, einen Kreuzer Zoll von jedem Wagen zu bewilligen.“ Der Bescheid hierauf lautete: „Letzteres stehe dem Markgrafen nicht zu, da in dessen Landen der Zoll ein kaiserliches Regale sei; sonach müsse die Genehmigung vom Kaiser und von den Kurfürsten erholt werden, was nur mit großen Mühen und Kosten geschehen könne und doch nicht nachhaltig helfe. Auch würde diese Neuerung viel Zank und Beschwerden zur Folge haben.“ Wir haben vorhin gesehen, daß die Gestattung von Befestigungen gleichfalls ein kaiserliches Regale war, daß aber der kaiserliche Konsens zur Befestigung von Merkendorf und Bonhof leicht eingeholt werden konnte, da die Kaiser so oft nach Heilsbronn kamen. Allein von der Reformationszeit an kamen die Kaiser nicht mehr dahin.

Im dreißigjährigen Kriege litt Merkendorf außerordentlich. Während der ersten Kriegsjahre ergaben sich Einquartierungen, Durchzüge, Plünderungen und Gewaltthaten wie an andern Orten in der Umgegend, z. B. 1626 durch Fürst-Lauenburgische und Pollantinische Truppen. Bis zu welcher Höhe das Elend im 16. Kriegsjahre gestiegen war, ergibt sich aus den Berichten des in Merkendorf wohnenden heilsbronnischen Vogts Chph. Keck. Am 20. Aug. 1634 berichtete er: „Als die kaiserliche Armee vor Nördlingen gelegen, haben 60 Kroaten Merkendorf überfallen, geplündert, die wenigen noch vorhandenen Kühe und Pferde weggetrieben und Getreide weggeführt. Hernach kamen zu unterschiedlichen Malen Reiter dahin und haben gedroschen. Die von ihnen Beraubten haben ihren Nachbarn das Getreide aus den Scheunen getragen, weil alles preis zu sein vermeint. Um den geringen Rest zur Selbsterhaltung zu sichern, erbat man sich am 10. Sept. vom kaiserl. Kommandanten zu Wülzburg eine Salva-Guardia. Viele haben Haus und Hof verlassen. Seit drei Jahren reichen die Gefälle beim Vogtamt nicht mehr hin zur Bestreitung der Ausgaben. Es ist nicht abzusehen, wie sich der Pfarrer (Venediger) mit seinen vielen Kindern bis aufs nächste Jahr fortbringen [464] soll. Aus den spolirten Häusern daselbst schaut allenthalben Hunger und Kummer. Es sind daselbst nur noch 32 Mannschaften, darunter 14 krank, die übrigen gestorben oder weggezogen, oder darin nur Wittwen und Kinder. In den Weilern ist Niemand mehr zu finden, in Hirschlach nur noch zehn, die Häuser öde und eingeschlagen, die Äcker öde. Im August 1635 haben in Merkendorf wieder drei Kompagnieen zu den drei Thoren hereingehauen und, weil Jedermann entlief, sehr übel gehaust. Wenn dieses noch einmal kommt, so werden die noch vorhandenen Leute auch vollends zum Thor hinaus müssen.“ Vier Wochen darauf (5. Sept. 1635) berichtete der Vogt: „Das Amt ist so ruinirt, daß die Eingehörigen auf dem Land, wie nicht weniger allhie zu Merkendorf, entweder davongezogen und Haus und Hof haben stehen lassen, oder Hungers gestorben, daher bei hiesigem Amt sehr wenig Leut vorhanden.“ Dann folgt ein Verzeichniß mit den Namen der Besitzer der 79 Anwesen innerhalb Merkendorfs und Angabe ihrer rückständigen Gefälle von 1634 bis 41 mit dem Beifügen: ob noch lebend, anwesend oder nicht, ob ihre Anwesen öde und unbewohnt oder abgebrannt sind. Von den 79 Besitzern waren 38 innerhalb dieser acht Jahre gestorben, z. B. 9 i. J. 1632, 3 i. J. 1633, 9 i. J. 1634. In diesen drei Jahren war die Sterblichkeit am größten. Von den 79 Anwesen waren 11 abgebrannt, 24 standen öde und unbewohnt. Für einige dieser öden Anwesen fanden sich Käufer, darunter der Pfarrer, der Bürgermeister und der Vogt selbst. Hierauf verzeichnet dieser die sämmtlichen Ortschaften in der Vogtei mit denselben Angaben über die Besitzer der Güter, Zahlungsrückstände, Leben, Tod etc. Diese Angaben zeigen, daß bisher die Orte im Amtsbezirk noch weit mehr gelitten hatten, als Merkendorf. Inmitten dieser gemeinsamen Trübsal war in Merkendorf kein Zusammenhalten, sondern Haß und Hader, namentlich zwischen Bürgermeister und Rath einerseits und dem heilsbronnischen Vogt Keck andererseits, inhaltlich der weitläuftigen Verhandlungen von 1640/41, veranlaßt durch folgenden Hergang: Am 28. Dez. kamen 20 Quartiermacher vom Graf Gallenschen Regiment und verlangten [465] Quartier für eine Nacht und für einen Rasttag. Sie versprachen aber, nach Empfang von 24 Thalern, ohne Rasttag zu halten, sogleich weiter ziehen zu wollen. Der Vogt war eben in Ansbach; in seiner Abwesenheit verhandelte vor dem obern Thor mit den Quartiermachern der wohlgesinnte Pfarrer Venediger, bei welchem ein Kanonikus und ein Feldprediger quartierten, die wohl vorlieb nahmen. Der Vogt, obgleich sofort beschickt, kam von Ansbach erst am folgenden Tag beim Abmarsch der sieben Kompagnieen zurück. Vor dem Abmarsch ließ sich der kommandirende Hauptmann Gordian alle Pferde des Orts vorführen, wählte vier derselben aus, die er mitnahm unter dem Versprechen der Rücksendung vom nächsten Quartier aus. Allein der mitgegebene Knecht kam zurück ohne die Pferde, von welchen zwei dem Vogt, zwei dem Bürger Weiß gehörten. Der Vogt verlangte Schadenersatz durch Gemeindeumlage und motivirte sein Verlangen in einem Bericht an die Regierung durch die unwahre Angabe: „Sämmtliche Pferdebesitzer verweigerten dem Hauptmann den verlangten Vorspann und versteckten ihre Pferde in Kellern und anderwärts, worauf der Hauptmann mir und dem Bürger Weiß die Pferde nahm.“ Die Regierung schickte diesen Bericht an Bürgermeister und Rath zu Merkendorf, deren Rückäußerung lautete: „Die vier Kompagnieen kamen hieher in Abwesenheit des Vogts, welcher sich nach seiner Gewohnheit mit der Flucht nach Onolzbach salvirte und uns arme Unterthanen, wie von ihm schon zuvor vielmal geschehen, im Stich gelassen. Die Angabe des Versteckens in Kellern ist nicht wahr. Die Pferde sind nicht zum Vorspann, sondern zum Reiten genommen worden, dem Weiß erst nur eines; als aber seine Frau rief: Hat der Teufel das Pferd, so soll er den Zaum auch haben! dann erst hat ein Reiter auch das andere genommen. Der Vogt will uns nur beschweren, wie er uns bisher Gewalt angethan und große Drangsal unter der harten Bedrohung, daß er uns zusammenholzen wolle. Sein Vorhaben ist, uns mit Weib und Kindern von Haus und Hof ins Elend zu bringen. Bürgermeister und sämmtliche Bürgerschaft zu Merkendorf.“ Zur Äußerung hierüber aufgefordert, [466] berichtete der Vogt: „Nach Onolzbach mußte ich wegen der Taufe meines Kindes. Nicht ich bin feig, sondern sie sind es. Denn wenn sie nur von streifendem Volk auf sieben Meilen weit hören, weichen sie, zum Schimpf und Spott der umliegenden Dörfer, aus dem Flecken. Die Truppen haben sie durch grobe Worte gereizt. Die Reichen wollen nichts geben und nichts thun. Vor jedem Soldaten laufen sie davon und überlassen es den Armen und mir, mit den Soldaten zu verhandeln. Einmal sind drei Reiter zum obern Thor hereingebrochen und wollten den Weg nach Gunzenhausen wissen. Statt ihnen den Weg zu zeigen, haben sie sich versteckt, obgleich eine ganze Stube voll Spieler im nächsten Haus beisammen gesessen, und haben mich, den Vogt, in der Kälte, in leinenen Strümpfen und Pantoffeln den Reitern den Weg zeigen lassen. Daß die Merkendorfer mir nach meiner zehnjährigen Mühe nichts geben wollen, ist kein Wunder; denn sie gedenken dem hiesigen Pfarrer seine zehn Gulden auch nicht zu zahlen. Zu geschweigen, daß sie der Herrschaft selbst nichts mehr geben wollen, sondern die Herrschaft soll ihnen geben.“ Auch die Frau des Vogts betheiligte sich an dem Streit durch Injurien gegen den ältesten Rathsbürger, wofür Bürgermeister und Rath beim Markgrafen Satisfaktion forderten. Die weitläuftigen Verhandlungen kamen vom Markgrafen an den Klosterverwalter und den Richter in Heilsbronn mit dem Auftrage, mündlich weiter zu verfahren. Die beiden Parteien erschienen auf Ladung in Heilsbronn. Der Vogt und der Bürger Weiß stellten hohe Forderungen für ihre Pferde; aber „die eigensinnigen und halsstarrigen Merkendorfer“ – wie der Klosterverwalter sie nannte – wollten sich zu keinem Kreuzer verstehen. Endlich verstand man sich auf 40 und 20 Gulden. In dieser Weise befehdete man sich im 22. Jahre des 30jährigen Krieges an einem Orte, dessen Zustände schon damals traurig genug waren und im 30. oder letzten Kriegsjahre noch trauriger wurden. Anfangs des letzten Kriegsjahres 1648 hatte der Vogt Keck von einer auf das Amt Merkendorf repartirten Kontribution den onolzbachischen Antheil an den kaiserlichen Kommandanten zu Wülzburg, Heinrich [467] von Blire zu Scharding abgeliefert, aber nicht den bayreuthischen, da der Markgraf Christian von Bayreuth durch anderweitige Leistungen diese Schuld bereits gedeckt hatte. Gleichwohl ließ sich Blire durch den Verwalter Hönning zu Weißenburg verleiten, exekutorisch gegen das Amt Merkendorf einzuschreiten. Er schickte daher am 7. Jan. früh einen Fourier mit Vorweis und 18 Musketieren von Wülzburg nach Merkendorf. Die Mannschaft wurde eingelassen. Als man aber eine Stunde darauf vom Thurm aus gewahr wurde, daß ein Lieutenant mit 30 Mann sich der Stadt näherte, schöpfte man Verdacht. Die Bürger griffen zur Wehr, ließen die 30 Mann nicht ein, bewachten den Fourier mit seinen 18 Musketieren im Wirthshause und berichteten eiligst nach Onolzbach: Der Lieutenant quartierte seine Mannschaft in der Vorstadt ein, berichtete nach Wülzburg und erhielt von Blire folgende, dem Vogt zu insinuirende Antwort: „Lassen sie euch nicht ein, so werde ich 200 Musketiere und zwei halbe Cortaunen schicken und selbst dahin kommen und also hausen, daß man in hundert Jahren wird wissen, davon zu sagen. Denn ich kann eher verantworten, wenn ich hundert solcher Städtlein ruinirt, als wenn ich diese Festung sollt in Gefahr setzen. Wülzburg, 8. Jan. 6 Uhr Nachmittags. An meinen Lieutenant Gammesfeld in Merkendorf. Citissime.“ Der Vogt berichtete nach Onolzbach: „Groß und Klein seien entschlossen, sich um das Ihrige zu wehren und Leib und Leben zu lassen.“ Von Onolzbach aus schickte man an Blire einen Vertrag, welchen der Markgraf Christian am 16. Dezbr. 1647 in Prag mit dem Kaiser Ferdinand III. bezüglich der Kontribution geschlossen hatte, worauf Blire am 11. Febr. seine 18 und 30 Mann von Merkendorf abberief. Der Markgraf beschwerte sich beim Kaiser, welcher d. d. Prag, 7. März, folgende Weisung an Blire ergehen ließ: „Wir vernehmen mißfällig deine Exzesse, daß du dich deßgleichen unterstanden hast. Seine Durchlaucht können nicht doppelt beschwert werden. Also ist unser Befehl, daß du diese Exekution alsobald einstellest und des Herrn Markgrafen Land unturbirt lassest.“ Blire wurde vom Markgrafen aufgefordert, die durch ihn veranlaßten Kosten von 233 fl. [468] der Stadt zu ersetzen. Vier Wochen nach dem Abzug der Mannschaft ging die Stadt in Rauch auf. Der Vogt Keck ging noch am Abend des Unglückstages nach Onolzbach und berichtete folgenden Tages über die Katastrophe an den Klosterverwalter Krebs in Heilsbronn:

„Die Schweden hausten in der Umgegend. Eine große Zahl von Landbewohnern floh nach Merkendorf. Die Stadt war überfüllt mit Menschen und Vieh, besonders aber mit Königsmarkischen Reitern, die alle Viktualien wegnahmen und das Vieh haufenweise schlachteten, so daß sogar einige Reiter beim Anblick der Häute sagten: das sei so gar unchristlich gehandelt. Viel Vieh schickten sie an andere Truppen, z. B. in Eschenbach; das übrige nöthigten sie die Leute von ihnen zu kaufen. Einen Bauer haben sie über den Kopf gehauen, die Leute geplündert und ausgezogen. Dem Meßner, der mit einem Stümmel Mehl aus dem Ort gewollt, haben sie nicht nur die Kleider, sondern auch das Hemd ausgezogen. Das Amthaus war durch einen Korporal und acht Reiter salvagardirt und der Oberst Planiz versprach, diese zur Erhaltung des markgräflichen Viehes dort zu lassen, bis die Armee vorübergezogen sei. Als gestern früh (12. März) das Königsmarkische Regiment abzog, entstand Feuer. Ein Reitersjunge soll beim Aufmarsch die Dächer von zwei Hütten angezündet haben. Die Inwohner waren meist zur Wegschaffung der Sachen und zum Treiben des Viehes mitgenommen, die Brunnen theils ausgeschöpft, der Wind stark. So kam das Feuer auch zum Amthaus, darin viel Vieh war und 200 Personen, Weiber und Kinder. Als auch dieses zu brennen anfing, stellte sich davor der Oberst Planiz mit bloßem Degen, richtete aber wenig aus; denn die Reiter brachen von hinten beim großen Thor ins Amthaus. Als nun dieses anbrannte, trieben die Leute das Vieh zum obern Thor hinaus, und der Oberst Planiz eskortirte sie eine Strecke gen Eschenbach. Andere Leute trieben 100 Stück Vieh zum untern Thor hinaus; da wendeten die abmarschirenden Reiter um und nahmen ihnen die 100 Stück weg. In den Häusern wurden die Leute vom Feuer, auf den Gassen von den Reitern verfolgt. [469] So war alle Habe verloren. Ich habe nichts, als wie ich stehe und gehe und nichts gerettet, als etliche amtliche Papiere. Die Registratur ist verloren. Die Absicht war, den ganzen Altmühlgrund zu verheeren, damit der Feind sich nicht halten könne. Nur 25 meist kleine Zimmer blieben stehen, 91 brannten ab, darunter die Kirche mit Thurm, das Pfarr-, Rath- und Amthaus. Stehen blieb das Schulhaus, in welches der Pfarrer ziehen will, der nur zwei Bücher gerettet hat.“ Nach Jahresfrist berichtete der Verwalter Krebs von Heilsbronn unt. 19. Febr. 1649: „Gnädigster Fürst! Nachdem ich jüngst zu Merkendorf gewesen, um etwas von den Gefällen zu erhalten, da hab ich solchen Jammer und Armuth gefunden, so ihnen durch Einquartierung zweier Königsmarkischer Regimenter und darauf entstandenen Brand, dann darauf im Herbst abermal erfolgte Wrangelische Einquartierung, bei welcher sie um all ihr eingeheimstes Getreid gekommen, zugefügt, daß eine christliche Condolenz mit ihnen zu haben und vielmehr zu geben, als das Wenigste von ihnen zu fordern gewesen.“ Hierauf verfügte der Markgraf, daß den Abgebrannten mit 300 Thalern geholfen werde, in specie dem Vogt Keck mit 50. Aus dem dem Kloster zinsbaren, gleichfalls abgebrannten Brauhause war schon früher der Kessel geraubt, zerschlagen und in Feuchtwangen an Juden verkauft worden, welche aber auf fürstlichen Befehl 25 Thaler vergüten mußten. Wegen Mangels an Subsistenzmitteln konnte die Kaplanei während des Krieges nicht besetzt werden; daher mußte der Pfarrer Venediger das Filial Hirschlach mit versehen unter Beihilfe seines Schwiegersohnes Röger. Nach Venedigers Tod (1668) schlug der Verwalter Stör von Heilsbronn vor, die Kaplanei ganz eingehen zu lassen, was aber nicht genehmigt wurde. „Venediger ist 1634 nach Merkendorf kommen, hat daselbst in diesem Kriegswesen Plünderung, Hunger und Gefängniß ausgestanden und ist durch Feuersbrunst um allen Hausrath, Haus und Hof und die Pfarrbibliothek kommen.“


34. Mörlach,

Weiler bei Herrieden. 1374 kaufte dort der 19. Abt Arnold für [470] 28 Pfund Gefälle von Friz Schem. An dem Kaufbriefe ist das Siegel der Stadt Ornbau und des Hans Schenk von Lütershusen. Es waren dort mehrerlei Dorfherrschaften, z. B. Anastasia Freitagin und ihr Hauswirth Hans Neufer, Bürger zu Hall. Von diesen Eheleuten kaufte 1479 der 23. Abt Wegel nebst andern Gütern in der Umgegend auch ein Gut in Mörlach. Ein Konrad Freitag besaß schon 1461 daselbst Gefälle, vertauschte sie aber an die Familie von Krailsheim. Späterhin finden wir dort eichstättische, deutschordenische, seckendorfische und heilsbronnische Unterthanen, welche viel zu leiden hatten von den Schafherden der zu Wiesethbruck wohnenden Wittwe von Haldermannstetten und ihres Sohnes Christoph. Die Beschädigten suchten Schutz bei dem 30. Abt Wirsing und den übrigen Dorfherren.


35. Mosbach,

Weiler bei Spalt. Das Kloster erwarb dort 1412 durch Kauf ein Gütlein, 1437 einen Hof und Weiher von einem Dinkelsbühler Bürger Chph. Frank, sonst keine weiteren Besitzungen.


36. Nehdorf,

Weiler bei Weidenbach. Über die dortigen Acquisitionen durch Schenkung von Wolfram von Dornberg, durch Kauf von Agnes von Stetten ist oben bei den Äbten Heinrich und Suppanus berichtet worden. 1501 verkaufte Hans Spett an den Abt Bamberger eine Herrengült. Neun Unterthanen wurden heilsbronnisch. Im 30jährigen Kriege brannte das ganze Dorf ab. Alles verödete. Von den neun heilsbronnischen Bauern starben während der beiden Jahre 1632/34 sieben; der achte zog nach Claffheim, der neunte in’s hallische Land und blieben dem Klosteramt 76 Sra. Korn, 71 Sra. Haber und 74 Gulden schuldig.


37. Neuses,

Weiler bei Merkendorf. 1282 war das Kloster dort bereits begütert, aber schon unter dem 13. Abt Heinrich von Hirschlach (s. dort) über den Besitz in Prozesse mit den Grafen von Truhendingen [471] verwickelt. Im Jahre 1334 kaufte der 16. Abt Gamsfelder Gefälle daselbst von einem Konrad Tomb, welche dieser für 28 Pfund Heller von Herrn Heinrich von Muhr gekauft hatte. Die fünf heilsbronnischen Höfe daselbst brannten im 30jährigen Kriege ab.


38. Nigelsbach,

vermuthlich Igelsbach, Weiler bei Gräfensteinberg und Gunzenhausen, mit zwei heilsbronnischen Gütern, das eine 1344 dem Kastner Ott von Wernfels abgekauft. Arnold von Seckendorf, genannt Pfaff, vermachte 1374 dem Stifte Spalt eine Gült in Nigelsbach zur Feier einer Todtenmesse allwöchentlich; im Unterlassungsfalle sollte die Gült dem Kloster Heilsbronn zufallen.


39. Oberbrunn,

Weiler bei Gunzenhausen. Der 19. Abt Arnold kaufte 1361 daselbst ein Gut von Friedrich von Muhr.


40. Obermühl,

Weiler bei Ornbau, mit nur einem heilsbronnischen Anwesen.


41. Oberndorf,

Weiler bei Ornbau. Der 19. Abt Arnold (s. dort) kaufte 1383 daselbst Güter, woraus ihm aber Prozesse erwuchsen.


42. Ornbau,

Stadt. Schon der 3. Abt Konrad (s. dort) erwarb Zehnten, die früher zur Pfarrei „Arenburen“ (Ornbau) gehörten. Daß auch die Bischöfe von Eichstätt und die Grafen von Oettingen daselbst begütert waren, erhellt aus einem oben beim 13. Abt Heinrich von Hirschlach angeführten Erlaß des Kaisers Rudolf von Habsburg von 1282. Bezüglich der beim 16. Abt Gamsfelder erwähnten Acquisition heißt es in dem vom Domkapitel in Eichstätt ausgefertigten Kaufbriefe: „Wir Albrecht von Hohenfels der Domprobst, Walther der Schulmeister, Cunrad von Stauff Pfleger und das Capitel zu Eystet vergehen, daß wir dem Abt und Closter [472] zu Halsbrun um 80 Pfund Heller verkauft haben das Haus und den Stadel des Herrn Probsts Friedrich zu Herrieden in der Stadt Arembau mit der Hofstatt, da sie auf stehen, mit der Beschaidenheit, daß sie von demselben Haus nicht steuern sollen, es wäre denn eine gemeine Landesnoth. Sie mögen auch ihren Wein und Korn in das Haus legen und daraus verkaufen, wie sie wollen. Doch sollen sie darin nicht schenken, denn des Jahres 3 Fuder oder 4. Vieh zu halten steht ihnen zu wie andern Bürgern. Sie dürfen keinen andern Schirmherrn nehmen als den Bischof zu Eystet. Gegeben mit unserem Insiegel zu Eystet 1329.“ Der Abt Gamsfelder, dem dieser Brief zugestellt wurde, hielt es für rathsam, durch den Bischof bei dessen Anwesenheit in Heilsbronn den Kauf bestätigen zu lassen. Der Bischof urkundete: „Wir Heinrich von Gottes Gnaden Bischof zu Eystet vergehen, daß wir durch besondern Dienst und Freundschaft, die uns und unserem Gotteshaus die ehrbaren geistlichen Leute, der Abt und das Kloster zu Halsbrunn herlang gethan haben, ihnen die Gnade und Freundschaft hinwieder erzeigen, daß wir in den Kauf willigen, den sie gethan haben von Herrn Albrecht von Hohenfels, Domprobst etc. Darüber geben wir ihnen Bestätigung mit diesem Brief, der gegeben ist zu Halsbrunn 1339.“ Weitere Acquisitionen machte der 19. Abt Arnold (s. dort) und der 24. Abt Haunolt (s. dort). Eine Wittwe zu „Armbur“ schenkte 1408 dem Kloster ihr Häuslein daselbst in der Vorstadt sammt einem Acker. Im Ganzen erwarb das Kloster acht Güter. Die Besitzer derselben wurden als Unterthanen des lutherisch gewordenen Klosters insgesammt lutherisch nach damaligem Brauche, von welchem bereits wiederholt die Rede war, namentlich bei Hirschlach. Diese acht heilsbronnischen Insassen waren zufolge der ebengedachten Feststellungen von 1329 und 1339 von gewissen Gemeindelasten und Diensten befreit. Allein im Reformationsjahrhundert beanstandete man diese Bevorzugung. Dem Vernehmen nach wollte man die acht Klosterbauern zwingen, das Abendmahl nicht außerhalb der Stadt nach lutherischem Brauche, sondern in der Stadt unter einerlei Gestalt zu nehmen. Auch forderte man dieselben [473] vor das eichstättische Gericht, anstatt sie bei dem heilsbronnischen Vogt in Merkendorf zu belangen. Darüber beschwerten sich 1580 beim Vogt in Ornbau die Beamten in Heilsbronn, darauf hinweisend, daß dem Religionsfrieden zufolge keine Obrigkeit andere Unterthanen in Glaubenssachen beschweren und zwingen dürfe. Der Vogt von Ornbau dementirte in seiner Antwort jene Beschuldigungen und versicherte, daß die katholischen und lutherischen Einwohner in Ornbau stets friedlich beieinander lebten. Von den acht heilsbronner Unterthanen waren während des Krieges schon i. J. 1635 5 gestorben, 2 weggezogen und nur einer noch anwesend.


43. Sauernheim,

Weiler bei Windsbach. 1275 kaufte der 12. Abt Rudolf (s. dort) daselbst, gleichzeitig auch in Breitenbronn, Willendorf und Neuses, Güter von dem Grafen Konrad von Oettingen und dessen Frau. Der 13. Abt Heinrich (s. dort) schloß 1282 einen Vergleich mit dem Grafen Friedrich von Truhendingen, welcher wegen jener Güter gegen das Kloster Streit erhoben hatte.[7] Im 16. Jahrhundert waren die dortigen Inwohner meist heilsbronnisch, einige markgräflich, daher bei Klagsachen stete Konflikte und kleinliche Vexationen. Der Hirt, heilsbronnisch, erhielt 1534 von einem markgräflichen Hintersassen des Ortes seine Hirtenpfründe nicht. Darüber kam es zu Schlägereien. Der Markgräfler klagte bei seinem markgräflichen Vogt zu Windsbach. Der Vogt zitirte den Hirten, welcher aber nicht erschien und seinem Lehensherrn, dem Abt Schopper, Anzeige machte, worauf der Abt dem Vogt notifizirte: „Der Hirt ist bei seinem ordentlichen Richter, beim Gericht in Merkendorf zu verklagen, wie es in unseres gnädigen Herrn Markgrafen Fürstenthum Brauch ist.“ Im vorliegenden Falle war dieser Gerichtszwang für die Unterthanen nicht sehr lästig, da Sauernheim nicht weit von Merkendorf liegt. Sehr [474] lästig war aber dieser Zwang anderwärts, z. B. im heilsbronnischen Amte Equarhofen. Hatte dort ein markgräflicher oder edelmännischer Unterthan Klage gegen einen heilsbronnischen, so mußte er quer durch den markgräflichen Gerichtsbezirk Uffenheim nach Neuhof reisen, um daselbst bei dem heilsbronnischen Gericht seine Klage anzubringen. Bei der amtlichen Erhebung in den zwei Kriegsjahren 1632/34 ergab sich Folgendes: „Der ganze Flecken steht öde, obgleich von den 11 heilsbronnischen Anwesen nur bei Hans Schörger Haus und Stadel abgebrannt sind. Von den 11 Hofbesitzern sind in diesen beiden Jahren 8 gestorben, darunter Hans Schörger, 1632 von den Reitern todtgehauen. Hans Kaufmann noch im Leben, wohnt aber zu Eschenbach.“


44. Seligenstadt,

Weiler bei Merkendorf. Die Verhältnisse und Vorgänge daselbst haben viel Ähnliches mit denen in Sauernheim. Nach und nach erwarb das Kloster 11 Anwesen daselbst, und somit wohl den ganzen Ort. Nach Auflösung des Klosters fiel Seligenstadt dem Markgrafen Georg Friedrich zu, dessen Leidenschaft für die Jagd großes Elend über den Ort brachte. 1582 waren die sämmtlichen heilsbronnischen Bauern und Köbler daselbst seit 2 Jahren mit ihren Gülten im Rückstand. Sie baten, den Rückstand nach einem leidlichen Anschlage fristenweise in Geld zahlen zu dürfen. In ihrem Gesuche hieß es: „Wir können unsere Gülten nicht schütten wegen des Wildschadens. Das Wild ist unzählig vorhanden. Mancher Köbler mit 5 bis 6 Morgen Feld und ohne Pferde muß seine Felder um Lohn bauen lassen, schneidet aber nicht so viel ein, als ihn der Baulohn gekostet hat. Manche von uns Bauern, die den Köblern ihre Felder um Lohn gebaut haben, haben die Frucht, die darauf gestanden, für den Baulohn nicht nehmen wollen. So jämmerlich ist es durch das Wild verwüstet gewesen. Zwei Drittel unserer Ernte i. J. 1581 waren nur Stumpfen, die Ähren aber vom Wild abgefressen. Wir bitten um Erbarmen, daß wir nicht den Bettelstab nehmen und mit Weib und Kindern ins Elend ziehen müssen.“ (Vgl. Beitr. [475] S. 186–190.) Die Fristenzahlung wurde gestattet. 36 Jahre nachher begann der 30jährige Krieg, welcher noch größere Trübsal brachte. Im amtlichen Bericht über die beiden verhängnißvollen Jahre 1632/34 hieß es: „Alle 11 heilsbronnischen Anwesen in Seligenstadt öde, obgleich nur 2 Häuser und Scheuern abgebrannt. Von den 11 Hofbesitzern sind in diesen 2 Jahren 8 gestorben, darunter Hans Wüllenberger, vom Kriegsvolk erschlagen.“ Jahrzehnte lang lag der ganze Ort verödet. 1665, sonach 17 Jahre nach dem Kriege, lautet der amtliche Bericht: „Liegt noch ganz öde, ist von der Feldung des Ortes ganz nichts angebaut.“ Im Jahr darauf lautet der Bericht: „Dieß Ortes gehört zwar dem Kloster der völlige Zehnt in der ganzen Dorfmarkung, es ist aber leider keine einzige Mannschaft bestellt, sondern liegt Alles im höchsten Ruin und Wildniß darnieder. Nur der alte Görg, Unterthan zu Mitteleschenbach, hat 3 Morgen angebaut. Ist ihm erlaubt worden, gegen 3 Metz vom Morgen sich weiter in dieser Wildniß anzubauen, wenn er Lust und Belieben hat.“ 1674, sonach 26 Jahre nach dem Kriege, heißt es: „Noch ist Alles vom Wild verderbt. Sind bei 4 Morgen angebaut, weil die beiden Inwohner ein Mehreres noch nicht in Bau bringen können.“


45. Spalt,

Stadt. Unter dem 16. Abt Gamsfelder verschrieb der Bürger Sturhafen 60 Heller ewiger Gült auf seinem Hofe zu Spalt dem Kloster Heilsbronn. Dieses hatte jährlich eine Gült an den Stiftsmeßner in Spalt zu entrichten; von 1446 an nicht mehr, da der 22. Abt Kötzler als Äquivalent dafür 3 Pfund Heller von einem heilsbronnischen Gute in Wasserzell bei Spalt abtrat. Derselbe Abt kaufte einen Zehnten in Spalt für 62 Gulden, gleich 341 Talenten.


46. Speckheim,

Weiler bei Windsbach. Über eine Erwerbung daselbst i. J. 1249 siehe beim 9. Abt Edelwinus. Der 19. Abt Arnold erwarb dort einen Hof laut Kaufbrief von 1381, worin es hieß: [476] „Ich Arnold und ich Hans von Weitersdorf[8] verihen, daß wir unser eigenes Haus zu Speckheim, das heißt der Heyderin Haus, an das Kloster Halsprun für zehn Pfund verkauft haben; und gültet jährlich zehn Schilling Heller. Versiegelt mit unsern beiden Siegeln.“ Derselbe Abt kaufte 1383 einen Hof daselbst von den Herren Ulrich und Berthold Haller zu Nürnberg.


47. Stockheim,

Weiler bei Spalt. Das Kloster besaß dort nur ein Anwesen, 1361 vom 19. Abt Arnold gekauft. Verkäufer war Berthold von Hylpertshausen. 1515 Konflikt zwischen dem Abt Bamberger und Hans Thom. von Absberg wegen Schaftrieb auf dem Heilsbronner Anwesen.


48. Streudorf,

Weiler bei Wald und Gunzenhausen. Hier erhielt das Kloster, wie oben bei Unter-Hambach berichtet wurde, Wiesengefälle zum Geschenk vom Dekan Matthäus zu Herrieden. Im Ganzen kamen dort drei Anwesen an das Kloster.


49. Tauchenroth,

Weiler bei Ornbau. Konrad Rys von Laubenzedel verkauft 1377 an den 19. Abt Arnold für 50 Pfund die Wiese Bürnbühel hinter Tauchenrod an der Altmühl. Zeugen und Bürgen von Ornbau. Stadtsiegel. 1574 kaufte der Abt Wunder für 130 fl. von Wolf. Kaufman Gefälle. Heinrich Diener, ein Freund des Klosters, schenkte diesem Gefälle in Ornbau und Tauchenrod, je ein Talent jährlich, laut Eintrag im Todtenkalender am 9. September.


50. Thannhausen,

Pfarrdorf bei Gunzenhausen. Daß das Kloster schon frühzeitig Gefälle daselbst erwarb, ist oben I, 65 erwähnt worden.

[477]
51. Triesdorf,

bei Ansbach, vormals Kirchdorf, jetzt Weiler mit Schloß und Park. Noch i. J. 1570 war dort ein Kirchlein. Das Kloster Heilsbronn erwarb dort allmälig die ansehnlichsten Güter, auch den halben Zehnten. Laut Brief von 1282 erwarb der 13. Abt Heinrich Güter in „Triebsdorf“ und Breitenbronn durch Kauf von dem Ministerialen Konrad Guckenberg von Schopfloch an der Wörnitz. Zur Sicherstellung der Frau, welche Heirathsgutsansprüche an diese Güter hatte, wurde ein zweiter Brief ausgefertigt. Diese beiden Briefe ließ der Abt zu seiner Sicherstellung vom Bischof Reinboto zu Eichstätt und vom Grafen Berthold von Greisbach untersiegeln. Derselbe Abt erhielt 1287 Güter in Triesdorf und Gastenfelden durch Schenkung von Wolfram, Kustos der Kirche Feuchtwangen. Der 19. Abt Arnold kaufte 1380 für 75 fl. den halben Triesdorfer Zehnten von der Wittwe und den Kindern Erkingers des Truchseß, welcher seinen Relikten merkliche Schulden hinterlassen hatte. Vormund der Kinder war Erkingers Vetter (patruus), der Bischof Raban von Eichstätt, welcher gemeinschaftlich mit der Wittwe in einer Urkunde den Verkauf genehmigte und zugleich als Lehensherr seinen Ansprüchen an den verkauften Zehnten entsagte. Mit der andern Hälfte des Zehnten waren Rül und Hans Amman zu Weidenbach vom Bischof belehnt. Mit Herren von Seckendorf, welche gleichfalls dort Güter besaßen, darunter ein Schloß, gerieth das Kloster oft in Streit, besonders wegen des Zehnten. Junker Burkhard von Seckendorf verweigerte 1524 von seinen Feldern in triesdorfer Flur den Zehnten und wurde daher vom 26. Abt Wenk beim Hofgericht in Onolzbach verklagt. Gleiche Dissidien waren 1536 über den Kleinzehnt zwischen Paul von Seckendorf und dem 27. Abt Schopper. Am heftigsten waren die Konflikte zwischen dem letzten Abt Wunder und Friedrich Joachim von Seckendorf zu Jochsberg und Triesdorf. Ein heilsbronnischer Unterthan umzäunte 1/4 Morgen Wiese und machte einen Baumgarten daraus, so daß das Grundstück nicht mehr abgehütet werden konnte. Auf einem heilsbronnischen Anwesen [478] stand ein Birnbaum, welchen der seckendorfische Vogt zu seinem Garten zog und miteinzäunte. Ferner umzäunte der Vogt einen Weiher beim seckendorfischen Schloß und dem Kirchlein, so daß die heilsbronner Unterthanen ihr Vieh nicht mehr dort tränken konnten. Auf des Abts Befehl kam der heilsbronnische Vogt Hanemann von Merkendorf mit 30 Mann und riß den Zaun nieder, wobei er viele Scheltworte von der Frau des seckendorfischen Vogts hinnehmen mußte. Die großbegüterten heilsbronner Unterthanen hatten bisher den kleinbegüterten seckendorfischen Unterthanen die Felder bestellt, was ihnen aber nun vom heilsbronner Vogt verboten wurde. Der Abt verbot seinen Unterthanen, Zechen, Kindschenken und Hochzeiten beim seckendorfischen Wirth zu halten und den seckendorfischen Unterthanen Frohnen und Dienste zu leisten, wie sie bisher aus Gutwilligkeit gethan hätten. Acht Jahre nach diesem Verbot starb der Abt, worauf alles Heilsbronnische in und um Triesdorf dem Markgrafen Georg Friedrich zufiel, welcher alles Seckendorfische in und um Triesdorf, auch das Schloß, kaufte. Dadurch verminderten sich die Konflikte. Sechs Jahre nach dem 30jährigen Kriege begannen unter dem Markgrafen Albrecht die Arbeiten am Thiergarten, welchem auch heilsbronnisches Areal einverleibt wurde, wofür fortan der jeweilige Markgraf jährlich 1 Sra. 2 Mz. Korn und 31 Kreuzer 1 dl. an das Klosteramt Heilsbronn entrichtete.


52. Waizendorf,

Weiler bei Eschenbach, mit nur einem heilsbronnischen Anwesen.


53. Wasserzell,

Weiler bei Spalt. Berth. Holzschuher verkaufte dort i. J. 1366 an den 19. Abt Arnold die Gefälle von vier Anwesen, darunter die Mühle, laut Kaufbrief, ausgefertigt vom Schultheiß Gender in Nürnberg und seinem Schöffen. Zwei Jahre darauf haderten der heilsbronnische Mühlbesitzer Widman und ein Hintersasse des Stifts Spalt wegen des Wehrs und wegen eines zur Wiesenwässerung angelegten Schöpfrades. Der zum Schiedsrichter [479] gewählte Spaltische Dechant Albrecht von Wilhermsdorf beraumte auf Sonntag nach Lichtmeß Termin an und entschied zu Gunsten des heilsbronnischen Müllers. Im 16. Jahrhundert war viel Hader über Wehr, Wässerung und Fischen im Altbach. Im amtlichen Bericht über diese Anwesen und ihre Besitzer hieß es: „Hetzel ist 1634 vom Kriegsvolk erschlagen worden. Sein Gut ist anjetzo 1642 an den Müller Crafft um 42 fl. verkauft worden; bleibt daran schuldig 16 fl. Diesem ist das Mühlwerk von den Wülzburgern ganz verderbt worden und 1641 sein Nebengut an der Mühl vom Kriegsvolk abgebrannt. Als ist ihm zur Wiedereifferung der Mühl 2 Jahre lang die Gült erlassen.“


54. Weidenbach,

Pfarrdorf. Das Kloster erhielt daselbst Güter durch Schenkung von Ulrich von Muhr Senior, Miles, und einem Klosterdiener Konrad Steudner, durch Kauf von Heinz Wagner. Sieben Anwesen wurden dem Kloster abgabepflichtig. Weidenbach war nach Ornbau gepfarrt, hatte eine eigene Kapelle, aber keinen eigenen Begräbnißplatz; die Leichen wurden in Ornbau begraben. Die kirchlichen Verhältnisse waren dieselben wie in Hirschlach: der Ort war bis in das 16. Jahrhundert Filial von Ornbau. Dorfherren waren in der Reformationszeit Johann Georg von Seckendorf zu Triesdorf, das Gumbertusstift und das Kloster Heilsbronn. Nach damaligem Brauche verstand es sich von selbst, daß die Ortsbewohner lutherisch wurden, weil ihre Lehensherren in Onolzbach und Heilsbronn lutherisch geworden waren und einen lutherisch gesinnten Pfarrer angenommen hatten. 1557 ertrug die Pfarrstelle nur 60 bis 70 fl. Wegen dieses geringen Ertrages blieb die Stelle manches halbe Jahr lang unbesetzt, da sich kein Bewerber fand. 1557 beantragte der Pfarrer (er war dem Dekanat Leutershausen zugewiesen) gemeinschaftlich mit dem Dorfamman die Anlage eines Begräbnißplatzes in Weidenbach auf Grund eines Kapitelsbeschlusses. Damit nicht einverstanden waren Joh. Georg von Seckendorf und der Abt Schörner von Heilsbronn mit seinen Unterthanen in Weidenbach, welche erklärten: [480] „Ornbau wird Entschädigung von Weidenbach fordern, wie ehedem Eschenbach von Merkendorf bei dessen Lostrennung gethan hat. Wir bekommen doppelte Kosten, da wir die Ausgabe für die Beerdigungen an Ort und Stelle zu bestreiten und obendrein den Pfarrer und Meßner in Ornbau zu entschädigen haben werden. Auch werden die Ornbauer für unsere Heufuhren etc. den Zoll verlangen, während wir als Eingepfarrte bisher zollfrei waren. Doch wollen wir den Vorschlag annehmen, wenn das Gumbertusstift, welches in Weidenbach die meisten Unterthanen und das Patronat hat, die Pfarrstelle aufbessert und selbstständig macht.“ Die Majorität der Einwohner war für das Projekt; allein die heilsbronnischen Einwohner verweigerten jeglichen Beitrag für den Kirchhof. In Folge dessen wendete sich die Majorität an den Markgrafen, welcher den Abt Schörner beauftragte, seine dortigen Unterthanen zur Zahlung anzuhalten. Im 30jährigen Kriege starben in den 7 Jahren 1632/38 von den 7 heilsbronnischen Gutsbesitzern 5, der 6. zog in den Krieg. Zwei Höfe und zwei Scheunen brannten ab, zwei verödeten.


55. Weiherschneidbach,

Weiler bei Weidenbach. Der 14. Abt Konrad von Brundelsheim (s. dort) kaufte daselbst 1319 mit lehensherrlichem Konsens des Bischofs Philipp von Eichstätt Güter von Wolfram von Gießendorf, der 16. Abt Gamsfelder 1331 ein Gut von Heinrich von Muhr und 1343 die Mühle von der Wittwe des Herrn Meinward des Fricken von Oettingen; der 18. Abt Büchelberger 1356 zwei Güter von Crafft von Lentersheim. Letzterer hatte, wie oben bei Dürrnhof berichtet wurde, 1347 einen Prozeß gegen das Kloster verloren, demselben die zwei bezeichneten Güter überlassen, dafür aber ein Gut in Büchelberg, dem Heimathsorte des Abts, eingetauscht. Darüber urkundete er: „Ich Crafft zu Lentersheim, vergihe, daß ich verkauft habe zwei Güter zu Weiherschneidbach, deren eines C. Stolle bauet und giltet alle Jahr 68 Pfennige, 11 Viertel Roggen etc.; das andere, das C. Bohellin bauet etc. Diese Güter habe ich vor etlichen Jahren [481] verwechselt zu meinem und meiner Kinder Nutz dem Abt und der Sammunge zu Halsprunne um ihren Hof zu Büchelberg etc. 1356.“ Nach Verdrängung der genannten Edelleute aus dem Orte hatte das Kloster, welches 7 Güter dort besaß, nur noch einen Mitdorfherrn: das Gumbertusstift. Die heilsbronnische Mühle daselbst brannte 1552 ab. Zum Wiederaufbau erhielt der Müller das Bauholz vom 31. Abt Heberlein. Während der drei Kriegsjahre 1634/37 starben alle 7 Besitzer der 7 heilsbronnischen Güter. „M. Weiß ist von Bauern erschlagen; Ad. Weiß in den Krieg gezogen und umgekommen; Beuerlein noch am Leben, aber das Haus eingefallen; Hermann von der Mühl weggezogen, das Gut öde; alle 7 Anwesen öde.“ Keines derselben wird als abgebrannt bezeichnet.


56. Weißbachsmühle,

bei Merkendorf, ganz heilsbronnisch, 1641 verkauft für 56 fl. an Hönig; der Müller Lang im Krieg gestorben.


57. Willendorf,

Weiler bei Merkendorf, mit 4 heilsbronnischen Gütern. Graf Konrad von Oettingen sammt Frau und Hermann Rindsmaul verkauften 1274 und 1305 an die Äbte Rudolf und Konrad dortige Güter. 1331 erhielt das Kloster dort Güter von dem Magister Peregrinus zum Geschenk, wie oben bei Büschelbach berichtet wurde. Während der 5 Kriegsjahre 1633/38 starben auf den 4 dortigen heilsbronner Anwesen die Familienväter insgesammt.


58. Windsbach,

Stadt, in deren Nähe 1283 das Kloster einen Bauernhof zur Zeit des 13. Abts Heinrich (s. dort) durch Schenkung von Werner Nützel in Nürnberg erhielt. Übrigens erwarb das Kloster in der Nähe der Stadt nur noch einen halben Morgen Acker zwischen Windsbach und Elpersdorf und 1502 von der Kurfürstin Anna durch Schenkung Gefälle, wie oben beim 25. Abt Bamberger berichtet wurde.

[482]
59. Winkelheid,

Weiler bei Wassermungenau mit nur einem, 1633 nach dem Tode des Besitzers Goppelt verödeten heilsbronnischen Anwesen.


60. Winterschneidbach,

Windischen-Schneibach, Weiler bei Brodswinden, mit vier heilsbronnischen Anwesen, darunter zwei Höfe und ein Köblersgut, unter dem 33. Abt Schörner i. J. 1556 von Hans Arnold von Seckendorf durch Tausch erworben. Die vom Kloster dafür hingegebenen Güter lagen in Bechhofen bei Wassertrüdingen, wo die Seckendorfe[r] ein Schloß und andere Güter besaßen. (Siehe unten bei Bechhofen.) Heilsbronnische Unterthanen waren weniger belastet und überhaupt besser daran, als edelmännische. Sie hielten es für ein Unglück, durch Tausch unter adelige Herrschaft zu kommen. Daher baten nun die heilsbronnischen Unterthanen den Abt, auf den Tausch nicht einzugehen; allein der Abt konnte ihre Bitte nicht erfüllen; denn das Kloster war bereits ganz abhängig vom Markgrafen Georg Friedrich, und dieser stand auf Seckendorfs Seite. Der Abt mußte den Tausch eingehen; das Einzige, was er für seine ausgeschiedenen Unterthanen thun konnte, war Folgendes: Er erholte von Arnold von Seckendorf einen vom Markgrafen bestätigten Revers, welcher die Erklärung enthielt: „daß er (Arnold) die eingetauschten Güter in Bechhofen nicht mit Diensten oder sonst beschweren wolle, als wie mit Alters Herkommen.“ In den beiden Kriegsjahren 1633 und 34 starben alle 4 heilsbronnischen Gutsbesitzer des Ortes; ihre vier Höfe verödeten, zwei brannten ab.


61. Wolfartswinden,

Weiler bei Brodswinden, mit nur einem heilsbronnischen Anwesen, dessen Besitzer im Kriegsjahre 1634 starb. Haus und Scheune brannten ab.


62. Zandt,

Weiler bei Sachsen. Der 16. Abt Gamsfelder kaufte 1344 daselbst zwei Güter von Konrad von Dietenhofen. Richze, [483] Wittwe Wolframs von Dornberg, schenkte um 1289 dem Kloster Güter in Zant, laut Eintrag im Todtenkalender beim 14. Oktober. 1374 schenkte Hans von Seckendorf „um seiner Seelen willen 15 Mtz. Korn auf seinem Hof zu Zandt dem Kloster.“[9] (Vgl. oben bei Hauslach.) Kunigunda von Gredingen, vormals Nonne in Nürnberg, schenkte dem Kloster 30 Talente zum Ankauf von Gefällen in Zandt. Das Kloster erwarb daselbst drei Anwesen, welche im 30jährigen Kriege verödeten: „Strölein ist 1634, Däschner 1637 gestorben. Wörlein weggezogen.“


63. Der Mönchswald,

ein sehr werthvolles, jetzt zum Revier Lindenbühl gehöriges Besitzthum des Klosters in der Probstei Altmühl, gleichfalls nur allmählig erworben. Den Anfang machte der 4. Abt Arnold (s. dort), welcher 1190 die oben bei Heglau bezeichnete Waldparzelle (loca inculta) zwischen Heglau und dem Nesselbach durch Tausch acquirirte. Die Parzelle war halb bambergisches, halb eichstättisches Lehen. Der Abt erholte von beiden Seiten Konsensbriefe, nämlich vom Bischof in Bamberg, von dessen Domkapitel, vom Bischof Otto in Eichstätt und drei Jahre darauf vom Bischof Hertovicus daselbst. Diese vier lateinischen Briefe wurden sorgfältig im Klosterarchiv aufbewahrt, dazu beglaubigte deutsche Abschriften zum Gebrauch bei den vielen Anfechtungen, welche das Kloster Jahrhunderte lang wegen jener Waldungen abzuwehren hatte. 1347 gerieth es (s. b. 17. Abt Friedrich von Hirschlach) in Streit mit Kraft von Lentersheim in Muhr wegen eines Weihers, der in den Nesselbach abfloß. Konrad von Lentersheim dagegen vermachte 1387 dem Kloster sein Gut, das Grafenlehen, ingleichen eine Waldparzelle, Mönchswald genannt, „daß die Mönche für ihn und seinen treuen Knecht Hansen Meß lesen sollen.“ 1419, vor und nach, verrechnet der [484] Bursarius Ausgaben für Wiesenarbeiten am Nesselbach. 1437 hatte das Kloster (s. b. 22. Abt Kötzler) Streit mit den Herren von Lentersheim und deren Unterthanen in Altenmuhr wegen des Viehtriebes im Mönchswald. Beide Parteien wählten zum Schiedsrichter den Kurfürsten Friedrich I. in Kadolzburg, dessen gütliche Entscheidung u. A. enthielt: „Wir Friedrich von Gottes Gnaden Markgraf zu Brandenburg, Erzkämmerer und Burggraf zu Nürnberg thun kund von Zwietracht wegen zwischen dem Würdigen und Andächtigen, unserem lieben und getreuen Herrn Ulrichen Abt und sein Convent, und den Ehrbaren und Vesten, unseren Dienern und Getreuen Conraden und Heinrichen von Lentersheim, also daß die von Lentersheim vermeinten, daß sie oder ihre armen Leute zu Altenmuhr und Stadeln einen ewigen Viehtrieb haben sollen in dem Münchwald, zwischen dem Nesselbach und Heglein gelegen, dawider aber Abt und Convent vermeinten, daß Jene darauf kein Recht hätten.“ Dann erklärte der Kurfürst auf Grund der Urkunden: „Der Grund und Boden des Waldes ist freieigenes Gut des Klosters; aber nach dem Herkommen sollen die von Lentersheim und ihre armen Leute zu Altenmuhr und Stadeln allezeit ihr Vieh in dem Walde weiden dürfen, doch nicht in den Schlägen bis das Holz herangewachsen ist, so daß kein Schaden mehr daran geschehen kann. Deß zu Urkund geben wir diesen unsern gütlichen Ausspruchbrief mit unserem Insiegel. Dazu haben der Abt sein und seines Convents Insiegel und Conrad und Heinrich von Lentersheim ihre Insiegel an diesen Brief gehangen. Datum Cadolzburg, Dinstag nach Lätare 1437.“[10] Wie 100 Jahre später der 27. Abt Schopper mit der Familie Lentersheim wegen der Vogelherde im Mönchswald und wegen der Weiher am Nesselbach zu kämpfen hatte, ist oben bei diesem Abt berichtet worden. Die vom Kloster nach und nach dort erworbenen 1650 Morgen [485] Wald bestanden aus folgenden Parzellen: „1100 Mgn. der vordere und hintere Münchberg, stoßend an den Deutschherrenwald, an das Selgenstadter, hinten an der Lentersheimer Unterthanen Feld, fürters an den Hühnerbühl bis ans Bischofs von Eichstätt Laubholz, Burckstall genannt, an die Aichenleuthen, herab am Löwengraben, meist Nadelholz. 15 Mgn. Herrnholz, zwischen dem Adelmannsdorfer und Selgenstadter Feld, Laubholz, Birken und Eichen. 15 Mgn. Negeleinsholz in der Wolfskehle, hat den besten Boden. 500 Mgn. Dürrnhofer Wald, später Mönchswald genannt, flach gelegen, gegen den Nesselgrund und sumpfig. Fohren und Fichten, nur hin und wieder Eichen, darin 12 Mgn. Das Röhrig, am Dürrnhofer Wald, Erlenholz, 8 Mgn. Weydach, unter Heglau, Erlenholz. Zusammen 1650 Morgen.“ Der heilsbronnische Förster wohnte in Heglau.

Aus diesen Waldungen erhielten alle in der Umgegend wohnenden Klosterunterthanen, welche das Hauen selbst besorgten, ihren Jahresbedarf an Bau-, Brenn- und Schleißholz theils unentgeltlich, theils zu geringen Preisen. Die Äbte hielten dieses Verfahren ein in ihrem eigenen Interesse: sie steuerten dadurch dem Holzdiebstahl, setzten die Grundholden in den Stand, ihre Anwesen in gutem Stande zu erhalten und ihre Abgaben an das Kloster pünktlich zu entrichten. Bei den Klosterunterthanen kamen daher Waldfrevel nicht oft vor; desto häufiger aber bei den benachbarten edelmännischen Unterthanen in Alten- und Neuenmuhr. 1549 verlangte Wolf von Lentersheim zu Altenmuhr, dem Kloster stets abgeneigt, für seine Unterthanen Brennholz aus dem Münchswalde; im Verweigerungsfalle werde er den Seinen nicht wehren, ihres Gefallens in dem Walde zu hauen. Darauf wies der Abt Wirsing seinen Förster an, Brennholz gegen mäßige Zahlung abzugeben, jedoch nicht mehr so viel wie sonst, da der Wald herabgekommen sei, weßhalb man auch den Klosterunterthanen in Merkendorf, Hirschlach, Neuses, Triesdorf etc., welche von Altersher Holzrecht aus dem Münchswald hatten, abbrechen müsse; die lentersheimer Unterthanen möchten nur ihren weitern Bedarf von ihren Herren kaufen; der Münchswald bedürfe der Schonung. [486] Sieben Jahre darauf fand der Abt Schörner „den Münchswald immer noch so verösigt, daß zu besorgen sei, man werde endlich selbst nicht mehr Holz genug haben; denn man müsse jährlich 200 Klftr. Brennholz Waldrecht an Klosterunterthanen gratis abgeben und 400 gegen geringe Zahlung, dazu unentgeltlich Bauholz, Sägschröte und Schleißholz; jeder lentersheimische Unterthan solle aus gutem Willen zwei Klftr. à ein Ort erhalten.“ Die lentersheimischen Unterthanen in Muhr kamen sogar bei Tag schaarenweis in den Mönchswald, um Holz zu stehlen und wurden dabei von ihren Gutsherren noch geschützt.

In der Probstei Altmühl besaß das Kloster, wie soeben bemerkt wurde, 1650 Mgn. Wald, in der Probstei Bonhof 2887, in der Probstei Neuhof 3869. Ungeachtet dieses großen Waldbesitzes war der alljährliche Erlös aus verkauftem Holz gering, da nach Befriedigung des Bedarfs der eingeforsteten Klosterunterthanen zum Verkauf nur sehr wenig übrig blieb. Der letzte Abt Wunder sagte in einem Berichte von 1571: „Die Klosterunterthanen, welche Holzgerechtigkeit haben, zahlen, wenn sie Weiteres bedürfen, für eine Eiche 42 Pfennige, für ein Zimmerholz 12 Pfennige, für einen Schrot zu Brettern 12 Pfennige, für einen Wellbaum in eine Mühle einen Gulden. Für Brennholz geben sie bloß etliches Korn den Förstern als Besoldung. Sonst verkaufen wir an die Klosterunterthanen, welche Alle Holzgerechtigkeit haben, kein Bau- und anderes Holz. Wenn aber Holz verkauft werden sollte, so möchten folgende Preise zu stellen sein: Für eine Eiche, daraus man Sägblöcke machen kann, ein Gulden und zwei Ort; für eine füdrige Eiche 1 fl.; für eine kläfterige Buche 1 fl. 1 Ort; für eine Linde 2 fl.; für eine Tanne, daraus man Sägblöcke machen kann, 1 fl. 1 Ort; für eine kläfterige Fichte 2 Ort; für 100 Hopfenstangen 1 fl.; für ein Fuder Eichen- und Buchenholz 1 fl. 2 Ort; für ein Fuder Tannen- und Fichtenholz 1 fl. 1 Ort; für einen Fohrenbaum zu Sägblöcken 2 fl. 1 Ort; für einen kläfterigen Fohrenbaum 1 fl.; für einen füdrigen Fohrenbaum 2 Ort.“ Sieben Jahre nach dieser Berichterstattung starb der Abt, worauf der Markgraf in den Besitz aller heilsbronnischen [487] Waldungen trat. In den Beitr. S. 193 ist berichtet worden, daß der markgräfliche Oberforstmeister beabsichtigte, den Eingeforsteten, namentlich denen um Merkendorf, ihre Waldrechte zu schmälern. Allein die Beamten in Heilsbronn nahmen sich der Eingeforsteten an und stellten unt. 1. März 1585 dem Markgrafen vor: „Es ist nicht zu vermuthen, daß die Güter im Amt Merkendorf, weil sie mit großer Gült beschwert sind, ehe sie an das Kloster kamen, kein Holzrecht gehabt haben, sonderlich die Güter ohne eigene Hölzer; daher behielten sie auch ihre Holzrechte unter den Äbten und behalten sie billig auch fernerhin.“ Auf Grund dieser Vorstellungen wurden die Waldrechte nicht geschmälert. Gleichwohl ergaben sich bisweilen Holzknausereien, bis in Folge des 30jährigen Krieges Holzüberfluß eintrat. Auch dort verödeten weite Strecken Ackerlandes Jahrzehnte lang und flogen mit Wald an, während im Mönchswald wenig Holz geschlagen wurde und vieles abstand. In Selgenstadt und Adelmannsdorf waren noch i. J. 1667 die Felder verwachsen. Den Waldberechtigten gab man vor dem Kriege die Klafter weiches Holz für 5 bis 6 Batzen, nach dem Kriege für 3 bis 4 Kreuzer oder gar umsonst. Den Bürgern in Merkendorf, welche keinen Anspann hatten, wurde die Klafter weiches Holz für 6 Batzen, hartes für 7 bis 71/2 Batzen vor die Thüre geführt. Über die Waldungen in den Probsteien Neuhof und Bonhof ist oben berichtet worden.


b. Das Amt An der Wieseth oder Waizendorf.

Dazu gehörten alle Besitzungen des Klosters in den nachgenannten 36 Orten, welche in alphabetischer Reihenfolge verzeichnet werden sollen, doch Waizendorf voran.


1. Waizendorf,

Weiler bei Königshofen und Herrieden, Amtssitz des dem Probst in Merkendorf untergebenen heilsbronnischen Vogts. In der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts besaß das Kloster bereits Güter in der dortigen Gegend, namentlich vier Höfe in Manndorf, Hüttlingen, Sachsbach und Waizendorf. Diese Höfe vertauschte [488] 1245 der 19. Abt Edelwinus an Konrad und Rüdiger von Dietenhofen und erhielt von diesen dafür zwei Höfe (praedia) in den nahe bei Heilsbronn gelegenen Orten Götteldorf und Trachenhöchstett. Lehensherr dieser beiden Höfe war Konrad von Specvelt, welcher die lateinische Tauschurkunde bestätigte und besiegelte. Als Urkundenzeugen sind aufgeführt: Gottfried von Hohenlohe, sein Bruder Konrad von Brunecke, Konrad Mundschenk (pincerna) von Clingenburc, Walther Mundschenk von Lintpurc, und von Seite des Klosters: Prior Hartmann, Cellarius Walther und Gottfried, Magister Conversorum (d. h. Vorstand der Laienbrüder). Aus der oben beim 9. Abt Edelwinus zitirten päpstlichen Bulle von 1249 erhellt, daß dieser Abt vier Jahre nach obigem Tausch Güter in „Wazindorf“ (die Äbte und Mönche schrieben gewöhnlich „Wozendorf“) erwarb, darunter vermuthlich auch das dortige Schloß, bis zur Klosterauflösung Sitz des Klostervogtamts.

Einer heilsbronner Aufschreibung zufolge soll dieses Schloß von Herren von Lentersheim an das Kloster verkauft worden sein. Wahrscheinlich waren aber die Verkäufer des Schlosses Herren von Reichenau, welche von dem nahe bei Waizendorf liegenden Weiler Reichenau ihren Namen führten, mit dem Kloster schon sehr früh verkehrten und in der nordöstlichen Ecke der Ritterkapelle zu Heilsbronn eine Familiengrabstätte hatten. Auf dieser fand man 1861 nach Wegräumung des Schuttes den Leichenstein Nr. 46 mit dem Familienwappen und der Umschrift: Hic est sepultus strenuus et illustris miles Conradus de Reichenaw[11] et filius (oder: cum filiis). Das Wappen in der Mitte des Steines zeigt einen durch vier Querbänder ganz ausgefüllten Schild, als Helmschmuck zwei Büffelhörner und zwischen diesen einen kleinen Vogel. Nach Wegnahme des Steines fand sich ein Grab, dessen Wände vier Steinplatten bildeten. Die Steinplatte an der Nordseite bildete offenbar ursprünglich den Sarg- oder Grabdeckel, bis der soeben beschriebene Leichenstein [489] an ihre Stelle gesetzt wurde. Die nunmehrige Seitenplatte zeigt dasselbe Wappen, wie der jetzt obenaufliegende Leichenstein; doch fehlt der kleine Vogel zwischen den Büffelhörnern. Die Umschrift, soweit sie lesbar ist, lautet: Anno Dom. 1318 Idus Jan. obiit .... miles .... Branner de Reichenawe. Das Grab war bis oben mit Sand ausgefüllt. Nach Wegräumung des Sandes bis in die Tiefe von 31/2 Fuß fand sich ein männliches Skelett mit gekreuzten Händen, in grobe, theilweis noch unverweste Leinwand gewickelt, mit Kalk bedeckt. Man nahm das Skelett nicht heraus, grub auch nicht weiter in die Tiefe, so daß nicht ermittelt wurde, ob in diesem Grabe tiefer als 31/2 Fuß noch andere Reichenauische Leichen begraben worden sind. Seitwärts von dieser Grabstätte an der Mauer fand sich nach Wegnahme der Tünche ein gemalter Rundschild mit dem Reichenauischen Wappen. An dieser Stelle hing eine nicht mehr vorhandene, aber um 1600 sorgfältig kopirte Gedenktafel, deren obere Hälfte das Reichenauische Wappen mit dem roth-weiß gestreiften Schilde, die untere Hälfte aber folgende Inschrift zeigte: Dei gratia Wilhelmus Episcopus Eistetensis familiae Reichenau hoc opus super sepulturam progenitorum suorum pro salute animarum eorundem fieri fecit anno dom. 1483. Der Stifter dieser Tafel war aus der Familie von Reichenau und vieljähriger Bischof in Eichstätt. Erkinger von Reichenau verkaufte 1320 eine Wiese bei Waizendorf, ein Holz und das Fischwasser, dann die Rohrmühle an das Kloster für 176 Pfund Heller, 1331 und 35 die Mühle in Waizendorf und Wiesen, ferner fünf Güter daselbst, ein Gut in Gastenfelden und zwei in Rohrbach. Die Gefälle von einem Gute in Waizendorf verkauften Konrad Steinheim nebst Frau 1332 an das Kloster. 1336 schenkte Konrad Ozenberger dem Kloster Gefälle in Waizendorf und Kemmathen. 1346 kaufte das Kloster unter dem 17. Abt Friedrich von Hirschlach die Auwiese bei Waizendorf, 2 Tgw. groß, 1352 und 1430 gegen jährliche Reichnisse an Berthold Dombacher, dann an den Lederhainz, Bürger zu Dinkelsbühl und dessen Schwester verehelichte Auer, verliehen. Je mehr das Kloster [490] dort seinen Besitz erweiterte, desto mehr wurde es, wie allerwärts, wegen seiner Privilegien angefeindet und in Prozesse verwickelt, z. B. mit dem Pfarrer in Königshofen und mit Adeligen. 1402 erkannte das kaiserliche Landgericht in Graisbach dahin: „daß die Gegner den Abt (Stromer) und das Kloster wegen ihres Baues zu Wotzendorf nicht weiter anfechten sollen.“ Das mit einem Wassergraben umgebene Schloß diente als Absteigquartier für die Äbte und Mönche und als ständiger Sitz des Vogts und eines Försters. Die Äbte weilten bei ihren alljährlichen Baudungsreisen Tage lang dort, um Gefälle zu erheben, Beschwerden zu hören, Streitigkeiten zu schlichten und um zu fischen; sie besaßen in jener Gegend 40 Weiher. Viele ihrer Missiven sind aus Waizendorf datirt. Dort bewirtheten sie auch gerne benachbarte Edelleute, Beamte und Pfarrer von Forndorf, Bechhofen, Arberg, Königshofen, Wieseth, Dambach und Lentersheim. 1520 und 21 ließ der 26. Abt Wenk das Schloß renoviren; es wurden dabei 200 Quadersteine, 15,000 Backsteine und Ziegel, 15 Schock Bretter verwendet und über 900 Gulden baar verausgabt; theils für den Bau selbst, theils für Betten, Kessel, Pfannen, Badeeinrichtung etc. Während der zweijährigen Bauzeit wurden Wohnungen und Stallungen in Königshofen und Bechhofen gemiethet. Das Schloß enthielt folgende Gemächer: Eine Stube für den Abt, daneben ein Schlafgemach; eine Stube für die ihn begleitenden Mönche mit Schlafkammer; eine Stube für den Vogt mit Schlafkammer; die Gesindestube; die Reitersstube mit Kammer; die Fuhrmannskammer mit Betten; die Kapelle.

Diese Schloßkapelle enthielt einiges Werthvolle, z. B. Fenster mit Glasgemälden, 1437 vom 22. Abt Kötzler angeschafft. Nach der eben gedachten Renovatur des Schlosses und der Kapelle ließ der 26. Abt Wenk diese durch den Bischof aufs Neue weihen mit einem Aufwand von 68 fl. und schmückte sie mit gemalten und geschnitzten Bildern. Nach seiner Gewohnheit bemerkte er zwar, was die Bilder kosteten, aber nicht, was sie vorstellten und wer sie verfertigte. Späterhin kamen aus der Kapelle ein vergoldeter Kelch und zwei Korporalien nach Dambach, die übrigen [491] Paramente (12 messingene Leuchter, 2 Meßkännlein, 1 Weihkesselein, 1 Meßgewand von grünem Damast, 1 Gesangbuch auf Pergament etc.) in das Kloster.

Neben dem Schloß stand ein Stall und eine Scheune; denn das Kloster bewirthschaftete durch den Vogt in eigener Regie 6 Mgn. Äcker, 31/2 Tgw. Wiesen, in den Flurmarkungen von Königshofen, Bechhofen, Rorbach und Meierndorf gelegen, und den „Hofgarten“, 1/2 Tgw., an der „Aichelgasse“. Im Amtseid, welchen der Vogt zu leisten hatte, hieß es: „Allen Mist hat er auf des Amts Äcker zu führen. Wo das nicht geschieht, hat ihn ein Herr Abt zu strafen nach seinem Gefallen. Er hat in streitigen Sachen zu entscheiden, das Gericht in Königshofen zu besitzen, die Gefälle einzunehmen, der Weiher zu warten, dem Kloster mit einem Reitpferd gewärtig zu sein.“ Er erhielt „jährlich 10 fl., dazu 4 fl. für Licht, 1 fl. vom Zehnten von Lentersheim, aus der nördlinger Meß ein Paar Felle zu Hosen, 3 Ellen Zwillig zum Wamms, Tuch zu einem Rock, einen Hut, eine Kappe, das kleine Handlohn, alle kleinen Frevelstrafgelder unter einem Pfund, 2 fl. 1 Ort 8 dl. für Fischerstiefel, 4 fl. für ein Baudungsschwein, 11 Mtz. Korn, Vogtshaber von Lentersheim und Dambach, nach Nothdurft Holz, daran die von (Wieseth-)Bruck 24 Klafter hacken müssen, und zwei Fische von jedem der Weiher, deren im Jahr 20 bis 24 oder mehr gefischt werden.“

Der Abt Wenk hatte i. J. 1520, als er das Schloß renoviren und die Schloßkapelle schmücken und weihen ließ, keine Ahnung von dem Bauernkriege, in Folge dessen er (s. oben bei diesem Abt) nach Ansbach übersiedelte und während seines einjährigen Aufenthalts daselbst von den Einkünften der Vogtei Waizendorf lebte, welche von dem Bauernaufruhr nicht berührt wurde. Er hatte eine besondere Vorliebe für Waizendorf und weilte, bis er den Krumstab niederlegte, oft daselbst. Mehrere [s]einer Schreiben tragen das Datum Waizendorf. Während er im Frühling 1525 dort weilte, schrieben seine Konventualen zu Heilsbronn an ihn und baten um Freilassung eines Klosterbruders, Leonhard, welcher den Prior Schopper geschmäht hatte, deßhalb [492] inkarzerirt. aber körperlich leidend war. Wenk’s lateinische Antwort, datirt: Ex specula nostra in Wacendorff, 14. Marcii 1525, ging dahin: „Nachdem Bruder Leonhard sein Vergehen selbst erkannt und seine Strafe bisher geduldig getragen hat, so soll er, unserer Ordensregel zufolge, in publico capitulo seine Schuld anerkennen und nächsten Sonntag aus dem Gefängniß entlassen werden.“ 1527 schrieb Wenk von Waizendorf aus an den Kastner in Wassertrüdingen wegen des heilsbronnischen Pfarrers Dutten im Dambach, an Kunz von Ehenheim in Forndorf, „seinen lieben Gevatter und besonders guten Freund“, wegen eines heilsbronner Hintersassen in Wieseth, welcher von einem Forndorfer geschmäht worden war; ferner an Apel von Seckendorf zu Birkenfels wegen zweier heilsbronner Unterthanen in Waizendorf, welche an einen Seckendorf’schen Unterthan in Untermosbach Forderungen hatten. Es ist oben berichtet worden, daß nicht nur der Abt Wenk, sondern auch Andere Gefallen an Waizendorf hatten, nämlich der Markgraf Georg Friedrich und seine erste Gemahlin Elisabeth: der Markgraf beabsichtigte noch bei Lebzeiten des letzten Abts Wunder, das Schloß und das ganze Amt der Markgräfin zu schenken. Allein die Markgräfin zog nicht in Waizendorf ein, da sie in einem polnischen Bauernhause vom Tode ereilt und daher nicht in Heilsbronn begraben wurde. Gleichzeitig starb auch der letzte Konventual von Heilsbronn, der 35. Abt Wunder, nach dessen Tod das ganze Amt Waizendorf dem Markgrafen zufiel. Aus diesem Amt bezog das Kloster großentheils seinen Bedarf an Fischen; denn es besaß dort 40 Weiher, z. B. den Büchel-, Groß- und Kleinkönigshofer-, Zimmersdorfer-, Unter-, Mittel- und Oberhelchner-, Poppen-, Rottmannsdorfer-, Wolfersdorfer-, Flins-, Heinersdorfer-, Groß- und Kleinbrunnen-, Rohr-, Bernhards-, Groß- und Kleinhimmelreichs-, Bruck-, Meierndorfer-, Forst-, Fladder-, Aichen-, Kaltenkreuter-, Säg-, Schleifweiher etc. Weniger reich war die Vogtei an Waldungen; das Kloster besaß dort nur wenige Waldparzellen, lediglich Nadelholz, z. B. 100 Morgen Herrenholz oder Mönchswald zwischen Burk und Königshofen, 50 Morgen am [493] bayerberger Gemeindeholz, 18 M. Hardt, zwischen Burk und Wieseth, 30 M. Mittelholz, an die Hardt stoßend.

Im dreißigjährigen Kriege litt der Ort Waizendorf weniger als manche benachbarte Orte (z. B. Burk, Königshofen, Dambach) durch Feuer, da das dortige Schloß gewöhnlich als Hauptquartier diente. Die ersten Durchzüge durch die Vogtei gingen über Burk, ohne Waizendorf zu berühren, wo noch 1625 der Vogt Lindlein ein Werk des Friedens unternehmen, die Schloßkapelle restauriren konnte. Allein schon 1628 „konnte wegen erlittener großer Kriegsschäden in den Amtsbezirken Waizendorf, Merkendorf und Nördlingen von der Exaudi- und Landsteuer nichts erhoben werden.“ 1629 lautete der amtliche Bericht: „In der Vogtei Waizendorf sind die Unterthanen von dem theils durchgezogenen, theils einquartierten kaiserlichen Volk so verderbt, daß sie die schuldigen Gefälle nicht zahlen können.“ 1630: Durchzug des Mansfeldischen Regiments und der Dampierischen Reiterei; Hauptquartier Königshofen. 1631 schickte der Vogt Förster auf markgräflichen Befehl für 436 fl. Proviant von Waizendorf an die auf dem Schießanger bei Dinkelsbühl gelagerte kaiserliche Armee, für 128 fl. nach Königshofen an den Generalmajor Grafen von Altringen und den Obristen Scherpfensberg Don Conzago; ferner für 24 fl. gleichfalls nach Königshofen „an des genannten Generalmajors Leibkompagnie, so hernach gekommen und das Quartier auch zu Königshofen genommen.“ 1632 Plünderung im ganzen Amtsbezirk durch kaiserliche Truppen. Diesen folgten durchziehende Schweden, „vor welchen aber die Leute gleichfalls entliefen und ihre Häuser leer stehen ließen, da sie nichts mehr zu geben hatten und dann Mißhandlungen befürchten mußten.“ Inmitten dieser Drangsale schickte der Vogt an die verwittwete Markgräfin Sophia ihre Wittumsfische nach Onolzbach unter Eskorte eines Korporals mit acht Musketiren, so Obristlieutenant Galler zur Convoi gegeben, wofür 6 fl. gezahlt wurden. 1633 während des ganzen Sommers Durchzüge, wobei die Freunde hausten gleich den Feinden. Am 26. Jan. 1644 berichtete der Vogt Förster: „Meine acht Morgen Besoldungsäcker [494] sollen gewisse Unterthanen mit Frohnen bauen. Weil aber die Bauernhöfe, so solchen Dienst thun sollen, alle öd liegen, also helfen mir solche Äcker nichts. 24 Klafter Holz sind von Altersher die Unterthanen zu Burk für ihren Dienst unentgeltlich einem Vogt zu hauen schuldig. Weil aber Burk ganz ausgestorben und öde liegt, auch der meiste Theil davon abgebrannt, so ist mir mit solchem Besoldungsstück nichts gedient. Ich wollte gern dieses Holz um die Gebühr hauen lassen, kann aber aus Mangel der Leute nicht dazu kommen.“ 1645 wurden vom Vogt Schafe nach Lichtenau in Sicherheit gebracht, die aber dort unter freiem Himmel kampiren mußten, da alle Stallungen überfüllt waren. Am 6. Nov. berichtete der Vogt: „Im Sommer haben die bayerischen und kaiserlichen Armeen zweimal ihr Lager im Fürstenthum aufgeschlagen. Während des ersten Lagers zu Feuchtwangen wurde das Amt Waizendorf so ausgeplündert, daß fast Niemand das Geringste erhielt, es sei denn, was er nach Waizendorf in das Schlößlein brachte, bis auch dieses von einer starken Partei angefallen und den Hereingeflüchteten ihr Vieh geraubt wurde. Das Amt wurde ausgeplündert, die Leute von Haus und Hof vertrieben und mußten ihre Ernte größtentheils stehen lassen.“ Derselbe Vogt berichtete unt. 24. Juni 1646 an den Klosterverwalter in Heilsbronn: „Seit drei Wochen stehe ich hier in Waizendorf nur selb Zwölfen in höchster Plünderungsgefahr. Die Leute in Lentersheim, Altentrüdingen und Bautenhart hat mein Amtsknecht sämmtlich zu Wassertrüdingen in der Flucht angetroffen. Zu allem Elend hat das Wetter um Feuchtwangen und Herrieden alles in den Grund geschlagen, viel Häuser und Städel eingeworfen. Es hat herab auf Dentlein, Schönbronn, Lattenbuch und fürder getroffen, uns aber, Gott sei Dank, verschont. Hierbei ein Essent Krebse, wolle der Herr Gevatter gesund verzehren.“ Am 23. März 1648 hatte der schwedische General Horn nebst Generalstab sein Hauptquartier in Waizendorf und Forndorf, was beide Orte vor Plünderung schützte, während an demselben Tage Dürrwang und Wittelshofen von den Schweden, Feuchtwang und Herrieden von der Tourainischen Armee geplündert [495] wurden. Noch in diesem Jahre erfolgte der Friedensschluß. Allein noch lange nach demselben lag ein großer Theil des Amtsbezirks verödet.


2. Altentrüdingen,

Altentruhendingen, Pfarrdorf, nicht weit vom Hesselberg, vormals (wie Dambach) Filial von Lentersheim (s. dort). Das Kloster Heilsbronn wurde 1331 Pfarrpatron von Lentersheim und somit auch von der Filialkapelle in Altentrüdingen. Es erhielt mit dem Patronate auch einen Zehntantheil. Laut einer Inschrift[12] in der Altentrüdinger Kirche wurde diese 1371 von Franciscus Ainkorn de Walrstain, Herrn in Lentersheim, erbaut. Daß sich Heilsbronn bei dem Bau oder Umbau betheiligte, sagt keine Aufzeichnung. Dagegen erhellt aus mehreren Aufzeichnungen, daß die Pastorirung von Lentersheim aus im 15. Jahrhundert viele Streitigkeiten veranlaßte, welche auch durch die Lostrennung von der Mutterkirche nicht ganz beseitigt wurden. Der Pfarrer Mich. Reum in Lentersheim wurde 1433 von seiner Gemeinde beim Bischof verklagt, weil er sich weigerte, seinem Hilfspriester oder Frühmesser, welcher auch Altentrüdingen zu pastoriren halte, Wohnung und Kost in seinem Pfarrhause zu geben. Die bischöfliche Entscheidung verpflichtete ihn zu dieser Leistung. Eben so wurde in Kadolzburg und Heilsbronn entschieden. Der Entscheid lautete: „Ich Conrad Truhseß, Ritter, Hofmeister und Landrichter des Burggrafthums, und ich Martin von Eib bekennen etc. In solchen Spenen, so lange Zeit sind zwischen dem Pfarrer und der ganzen Gemeinde, die will, daß der Pfarrer seinen Gesellen am Tisch und im Haus habe, was aber der Pfarrer nicht will, urtheilen wir: Der Pfarrer und alle seine Nachkommen sollen einen ehrbaren Priester an ihrem Tisch und in ihrem Haus haben zur Versehung der Kirche in Lentersheim und Altentruhendingen. Gegeben Cadolzburg, Samstag vor Jubilate 1434.“ Anhängend die drei Siegel der von Truchseß und von Eib und [496] des 22. Abts Kötzler von Heilsbronn. 1484 waren „Speen“ zwischen dem Pfarrer in Lentersheim und den Gottshauspflegern in Altentrüdingen bezüglich der Frage: „Was der Pfarrer in Lentersheim von den Gefällen und Opfern in Altentrüdingen haben soll?“ Der 24. Abt Haunolt und Conrad Knöring, Ritter und Amtmann zu Wassertrüdingen, brachten einen Vertrag (d. d. Königshofen auf der Heide) zu Stande, durch welchen bestimmt wurde, welche Gefälle der Pfarrer von Lentersheim von Altentrüdingen aus erhalten soll, aber auch wie er sich dagegen halten soll. Um diese Zeit erfolgte die Trennung von der Mutterkirche; das Jahr des Vollzuges kann aber nicht angegeben werden. Auch nach der Trennung fuhr man fort zu streiten. Der Markgraf, 1509 in einem Streite zum Schiedsrichter gewählt, erklärte: „Wir Friedrich Markgraf thun kund: Als Herr Paul Keller, Chorherr zu Onolzbach, dieser Zeit Pfarrherr zu Lentersheim, an die Gotteshauspfleger zu Altentrüdingen wegen des dritten Theils des Geldes, das bisher in den Bawstock daselbst gefallen ist, Forderung gethan hat, haben sie unsere Bescheidung gesucht. Unser Bescheid ist, daß der Pfarrer ein Drittel der Einlagen beziehen soll.“ Nachdem Altentrüdingen eine selbständige Pfarrei geworden war, wurde die Pfarrstelle nicht vom Kloster Heilsbronn, sondern vom Markgrafen besetzt. Den Zehnten bezog halb das Kloster, halb der Bischof von Eichstätt, welcher jedoch keine Unterthanen im Orte hatte. Das Kloster verlieh im 14. und 15. Jahrhundert seine Zehnthälfte alljährlich, oder es heimste sie, bei zu geringem Angebote, selbst ein; es hatte und unterhielt daher im Orte eine Zehntscheune. Die Baulast am Pfarrhause stand den beiden Zehntherren zu und war von denselben förmlich anerkannt. 1575 zahlte Heilsbronn für Reparaturen am Pfarrhause 136 fl., Eichstätt ebensoviel. Die Reparaturen waren nicht nachhaltig, daher folgen weitläuftige Verhandlungen über einen Neubau, welcher auch 1586, nachdem das Kloster bereits aufgelöst war, vollzogen wurde. Die Kosten bestritt zur Hälfte das Klosteramt Heilsbronn, zur Hälfte Eichstätt.

Inhaltlich der soeben erwähnten Inschrift wurde Franciscus [497] Ainkorn, nachdem er 1371 die Kirche in Altentrüdingen erbaut oder umgebaut hatte, 1380 in derselben begraben. Er war ohne Zweifel Pfarrer in Lentersheim und der im Ries heimischen Familie Ainkorn, Einkurn, angehörig, über welche nachher bei Steinheim Näheres berichtet werden wird. Über den Prior Einkurn in Heilsbronn und seine Sermonen siehe oben I, 565 ff. Er war in demselben Jahre 1371, in welchem der Kirchenbau in Altentrüdingen vollzogen wurde, Mönch in Heilsbronn.


3. Ammonschönbronn,

Weiler bei Wieseth. Der 20. Abt Stromer kaufte 1394 dort ein Gut von Brandt von Kemmathen, zugleich ein Gut in Fetschendorf.


4. Bautenhard.

Nahe beim Hesselberg lagen vier zur Vogtei Waizendorf gehörige Orte, in welchen das Kloster vom 14. Jahrhundert an bis zur Klosterauflösung den Zehnten bezog, nämlich in Altentrüdingen die Hälfte, in Lentersheim ganz, in Dambach ein Drittel und in Bautenhard ein Drittel. Die anderen Zehntherren waren der Markgraf und die Kirche St. Georg in Dinkelsbühl. Das Kloster ließ seinen Antheil alljährlich entweder sammeln, oder versteigern, z. B. 1567 in Altentrüdingen für 75 fl., in Lentersheim für 298, in Dambach für 63 und in Bautenhard für 6 fl. Den Brachzehnten von Bautenhard bezog die Pfarrei Lentersheim. Ohne Zweifel hieß damals ein Haus oder Hof „Bautenhard“; heutzutage führt nur eine Feldung und Waldung bei Altentrüdingen diesen Namen.


5. Bechhofen,

Kirchdorf, Filial von Königshofen, Marktflecken, vormals ein Sitz der Herren von Seckendorf, hatte mancherlei Dorfherrschaften, zu welchen nun auch das Kloster Heilsbronn kam. Dieses kaufte daselbst i. J. 1300 von Arnold v. Seckendorf, genannt Pfaff, Gefälle (54 Pfund Heller) von Gütern; 1311 für 80 Pfund, welche Magister Konrad von Mainz dem Kloster geschenkt hatte, [498] Gefälle von der Weißmannsmühle (in fluvio Wiesent prope Bechhofen), wahrscheinlich der jetzigen Weihermühle. Die Ansiedelungen des Klosters führten auch hier, wie überall, zum Streit, 1424 mit Heinz Helchner. Dieser erschien vor dem beiderseits erwählten Schiedsrichter mit Fürsprecher, der Kornschreiber Ulrich Kötzler, nachmals Abt, gleichfalls mit Fürsprecher. Der Schiedsspruch lautete: „Ich Tanner zu Arberg gesessen, wegen Zwietracht und Stöß zwischen Helchner, zu Pechhoven gesessen, über Wiesen, Äcker und Holz in der Osam, zum Schiedsrichter erwählt, bekenne wie folgt: Helchner behauptet, das Kloster habe jene Güter mit Gewalt genommen und verliehen, was aber der Kornschreiber verneint. Schiedsspruch: Das Kloster soll dem Helchner jene Güter für dießmal wieder in seine Hand leihen ohne Silber und Geld und ohne Handlohn; dagegen soll er dem Kloster jährlich 30 Pfennige Gült geben und er und seine Erben sollen Erbrecht daran haben.“ 1444 schloß das Kloster mit dem Müller Großmann auf der Weißmannsmühl einen Bestandvertrag ab. 1445 verkauften Wolf von Seckendorf zu Stopfenheim und dessen Frau Margaretha 21/2 Tgw. Wiesen bei der dem Kloster gehörigen Mühle für 115 fl. an den Abt Ulrich Kötzler. In demselben Jahre urkundete Hans von Seckendorf: „Ich Hans von Seckendorf zu Birkenfels thue kund, daß ich unter Bechhofen an der Wiesenth an des Klosters Mühle 21/2 Tgw. Wiesen, die Lentersheimer genannt, die mir zugefallen ist in der Theilung mit meinem Bruder Wolf von Seckendorf, zu Stopfenheim gesessen, der auch 21/2 Tgw. erhalten hat, für 130 fl. an das Kloster verkauft habe.“ Während der Jahre 1516 bis 22 prozessirte das Kloster gegen Hans von Seckendorf, welcher die Zahlung der Hirtenpfründe verweigerte, aber unterlag, denn das richterliche Urtheil lautete: „Wir Räthe der Herren Markgrafen Kasimir und Georg bekennen in dem Streit zwischen Abt Sebald und Hans von Seckendorf zu Bechhofen, welcher die Hirtenpfründ verweigert, daß er diese zu geben schuldig ist, wie alle Gemeindeglieder.“ Seckendorf appellirte an das Kammergericht; der Gerichtshof zu Onolzbach erklärte aber die Appellation in dieser [499] Bagatellsache nicht für statthaft. Das höchstinstanzliche Urtel lautete: „Wir Karl V., römischer König, bekennen: Unser lieber getreuer Hans von Seckendorf glaubt sich beschwert durch den Ausspruch der Herren Markgrafen Kasimir und Georg. Allein es handelt sich um eine Bagatellsache im Werth von nur 400 fl. (100 fl.) Daher erkennt das Kammergericht, daß die Appellation muthwillig und frivol ist und daß von Seckendorf die Kosten zu ersetzen hat. Urkund dieses Briefes besiegelt mit unserem kaiserlichen anhängenden Insiegel, gegeben in unserer und des Reiches Stadt Nürnberg am 15. Dezember 1522, unseres Reiches des römischen im 4. und der anderen aller im 7. Ad mandatum domini Imperatoris ppm. Ambrosius Dietrich, Doctor; Casp. Hammerstetter, judicii camerae imperialis Protonotarius.“ Großes kaiserliches Siegel in einer Kapsel. Die soeben besprochenen Verhandlungen sind sehr weitläuftig; aber mehr als dreimal größer ist der Umfang „der Gerichtsvota und Urtelbriefe in Sachen der heilsbronnischen Unterthanen zu Bechhofen contra Hans von Seckendorf wegen eines Holzes zu Bechhofen, dessen sich von Seckendorf angemaßt, und dann wegen des Triebes auf der Schlottwiese, vom kaiserlichen Landgericht“, v. J. 1527. Hier der summarische Inhalt: Seckendorf klagt, daß heilsbronner Unterthanen ihm 40 Klafter aus seinem Gehölz weggeführt hätten. Vernehmung einer Unzahl von Zeugen. Urtheil: „Seckendorf hat den Klägern um Walburgis und Michaelis die Weide auf der Schlottwiese wie auf andern Wiesen zu gestatten und die Prozesskosten zu zahlen.“ Wie Nold von Seckendorf i. J. 1541 die heilsbronner Unterthanen in Bechhofen terrorisirte, ist I, 405 berichtet worden. In diesen Anfechtungen von Seite des Adels suchten und fanden die dortigen Klosterunterthanen Schutz bei ihren Lehensherren, den Äbten, von welchen sie weniger beschwert wurden, als die Unterthanen der Adeligen von ihren Oberherren. Daher ihr Leidwesen 1554 bei der Nachricht, daß Hans Arnold von Seckendorf sie durch Tausch zu acquiriren beabsichtige. Es waren damals acht Anwesen in Bechhofen heilsbronnisch. Um das Projekt zu hintertreiben, kamen die Besitzer [500] dieser Anwesen insgesammt klagend und weinend nach Waizendorf zum 33. Abt Schörner, der im Herbst dort auf dem Fischen war. In ihrem schriftlich dem Abt übergebenen Gesuche erinnerten sie an die Seckendorfischen Eingriffe bezüglich der Hirtenpfründe, des Gemeindeholzes, der Weide, und baten, sie nicht gegen Seckendorfische Unterthanen in Winterschneidbach (s. dort) zu vertauschen. Allein der Abt mußte wider Willen den Tausch eingehen, da der Markgraf auf Seckendorfs Seite trat. Nur die Mühle blieb heilsbronnisch; die übrigen sieben heilsbronnischen Anwesen kamen an die Herren von Seckendorf. In dem Vertrage hieß es zu Gunsten der Vertauschten, daß sie bei ihren bisherigen Rechten bleiben, mit Frohnen, Gülten und andern Auflagen nicht weiter belastet und nicht mehr, wie bisher, von denen von Seckendorf angegriffen werden sollten. Dadurch noch nicht beruhigt, machten die sieben heilsbronnischen Familienväter noch einen Rettungsversuch, indem sie passiven Widerstand leisteten; allein sie kamen deßhalb nach Onolzbach ins Gefängniß und mußten nach ihrer Entlassung sich fügen.


6. Beierberg,

Pfarrdorf. 1448 bis 55 kaufte daselbst der 22. Abt Kötzler mehrere Güter von Otthansen, von Wilhelm, Ulrich und Peter Feyrer, sämmtlich zu Peuerberg gesessen, und ließ die Kaufbriefe untersiegeln von Junker Wilh. von Ehenheim zu Forndorf und Junker Michel von Tann zu Tann gesessen. 1483 kaufte das Kloster einen Hof daselbst von Erhard von Schlierberg und Hainz Heußner von Matzmannsdorf; 1512 einen Hof von Steph. Walther, 1516 einen Hof von Gg. Hammer und 1517 zwei Güter für 114 fl. von Michael Hammer.


7. Brunnen-Raysach,

jetzt Raisachhof bei Sommersdorf. Der 20. Abt Stromer kaufte 1403 „von Conrad Eberhard von Friedrichstall ein Gütlein zu Brunnreysach.“ Der Verkäufer hatte kein eigenes Siegel und ließ daher den Kaufbrief von Conrad von Lentersheim besiegeln.

[501]
8. Burk,

Pfarrdorf. 1366 verkaufte Heinrich Lesch zu Burk eine Hofstatt daselbst an das Kloster, deßgleichen 1393 Seitz von Züpplingen 2 Söldengüter, 1 Weiher und 13 Mgn. Holz. Friz Höfer, Burger zu Dinkelsbühl, welcher „ein ödes Feld zu Eberspeck und zum Baumgärtlein bei Burk gelegen“ besaß, verkaufte 1399 diese Objekte um 39 rheinische Gulden an Hans Holzinger von Salach, welcher 1406 vier Güter, 2 Hölzer und 1 Weiher zu Burk an das Kloster um 177 Gulden verkaufte. Zur Zahlung dieses Kaufschillings verwendete der 20. Abt Stromer 120 fl., welche er vom Burggrafen Johann III. und dessen Bruder, dem nachmaligen Kurfürsten Friedrich I. empfangen hatte zur Stiftung eines Jahrtages für ihren 1398 verstorbenen Vater, den Burggrafen Friedrich V. Daher folgender Eintrag im Vigilienbuche beim 22. Januar: Domini Friderici Burggravii senioris pisces, panem vinum de bonis in Burk, missa trium regum magorum 6 flor. 70 dl. 1410 kaufte derselbe Abt Stromer kleine Gefälle von einem Gütlein des Ulrich Schuster, welcher auf dem Gütlein saß und es von Herrn Heinrich Marschall zu Pappenheim und dessen Wittwe, Anna von Preißing gekauft hatte. Anna Petzensteiner verkaufte 1442 das Holz bei Burk, Wachsenberg genannt, an Hans Schreiber zu Ehingen und dieser 1443 zur Zeit des Abts Kötzler für 33 fl. an das Kloster. In drei Kaufbriefen von 1446 und 47 heißt es: „Ich Anger Cunz von Schlierberg habe verkauft an Herrn Abt Ulrich (Kötzler) 3 Tgw. Wiesen, die Hufwiesen, stoßend an den Körblinsbach, für 81 fl. und um ihre Siegel gebeten die ehrbaren und weisen Hansen von Feuchtwang und Hansen Rumpf, des Raths zu Dinkelsbühl.“ „Ich Seiz Knoll, zu Burk gesessen, habe verkauft an Herrn Abt Ulrich meine Wiese zu Burk, bei dem Trinkbrunnen, genannt Steinbrunnen, die Hüftwiese geheißen, 1 Tgw. für 75 fl., und um ihre Siegel gebeten die Herren Wilhelm von Ehenheim, genannt Steinsfelder, und Junker Michael von Tann.“ „Ich Rossul, zu Burk gesessen, habe an Herrn Abt Ulrich verkauft für zwei rheinische Gulden meine Peunt zu Burk im Dorf [502] gelegen und um ihre Siegel gebeten Junker Friedrich Holzinger zu Wisenbrugg und Junker Mich. Tanner zu Tann gesessen.“ An den 24. Abt Haunolt verkaufte 1488 Leonhard von Höfstetten ein Wieslein unterhalb Burk für 20 fl. unter Siegelung von Herrn Wilhelm Adelmann, Ritter, zur Zeit Amtmann zu Kammerstein, und Hans von Leonrod zu Leonrod. Ein Kaufbrief von 1518 lautet: „Wir Leonhard Blasius und Melchior Mugnit, genannt Brudere, bekennen, daß wir verkauft haben an Herrn Abt Sebald unser Gut sammt zwei Gärten, 41/2 Mgn. Holz und 61/2 Mgn. Äcker für 41 fl. Deß zu Urkund haben wir gebeten den vesten Herrn Cunrad von Ehenheim zu Forndorf, sein Siegel anzuhängen.“ 1542 kaufte der 28. Abt Wagner für 160 fl. im sogenannten „Himmelreich“, zwischen Burk und Friedrichsthal, 3 Weiher und 3 Fischgruben, welche ihr Wasser aus dem Blasiusbrunnen haben: die letzte dortige Acquisition. Die Verkäufer waren Bauern aus Heinersdorf, Beierberg und Dambach. Der Kaufbrief wurde in Waizendorf ausgefertigt und besiegelt von Hans von Leonrod, Pfleger zu Arberg, und von Arnold von Seckendorf zu Bechhofen.

Im Reformationsjahrhundert waren Dorfherren in Burk: der Markgraf; Apel von Seckendorf zu Birkenfels; Wolf von Ehenheim zu Forndorf; das Chorstift Herrieden und das Kloster Heilsbronn. Jeder dieser Dorfherren hatte seine eigene Gerichtsbarkeit. Aus dieser Vielköpfigkeit erwuchsen fortwährend Streitigkeiten, besonders über den Hirten und den Schaftrieb. Des Hirten Obrigkeit war zunächst die Gemeinde. Klagen gegen diese hatte er bei dem Gerichte einer dieser Dorfherrschaften anzubringen; dabei stand ihm die Wahl frei. Anstand von Seckendorf zu Forndorf beanspruchte 1557 die Gerichtsbarkeit über den Hirten ausschließlich für sich. Die Folge war ein weitläuftiger und hitziger Notenwechsel. Dasselbe ergab sich bei einem endlich durch Schiedsgericht beigelegten Streit der Gemeinde Burk gegen den markgräflich-forndorfischen Schäfer von Matzmannsdorf. Die Gemeinde berief sich auf einen Vertrag von 1509, laut welchem „der Schäfer von Matzmannsdorf nicht treiben soll [503] vor die Capell bei Burk gelegen auf dem Steinach.“ Nicht minder heftig stritten Heilsbronn, die Seckendorfe und der Markgraf über den Neugereuthzehnten in Burk, Bruck, Meierndorf, Friedrichsthal, Brunn und Schlierberg. Zur Bereinigung der Sache auf Grund der Saalbücher tagten daher 1567 in Königshofen der Richter Weikersreuter von Heilsbronn, der Amtmann Besler von Forndorf und der Doktor Purkel von Onolzbach.

1550 wurde die Gemeinde Burk von einem heilsbronner Unterthan daselbst, Hans Dremel, terrorisirt. Dieser reutete mit Hilfe einiger Gesellen Hutplätze und beeinträchtigte dadurch die Viehweide, weßhalb die übrigen Insassen ihn beim heilsbronner Vogt Werlein in Waizendorf verklagten. Auf Grund eines von den Dorfherrschaften angeordneten Augenscheins wurde gegen Dremel erkannt und ihm auferlegt, sein Anwesen zu verkaufen und wegzuziehen. Weib und Kind zurücklassend zog er weg, nachdem er zuvor des Sonntags Nachts einen Feinds- und Fehdebrief folgenden Inhalts an das Kirchhofthor angeschlagen hatte: „Den Münchischen und Pfäffischen, Heilsbronn und Chorstift (Herrieden), sag ich ab auf Leib und Leben, Ehr und Gut, Rauben und Brennen, auf Wasser und Land, wo ich ihnen beikommen kann. Das sollen sie zu mir sich versehen, die wider mich gehandelt haben. Geschrieben am 2. Sonntag nach Ostern.“ Die bedrohte Gemeine bat den Markgrafen, als den mächtigsten unter den Dorfherren, um Schutz. In den weitläuftigen und unerquicklichen Verhandlungen über all diese Vorgänge findet sich nicht der leiseste reformatorische Anklang. Burk, im 30jährigen Kriege zwar kein Schlachtort, litt gleichwohl außerordentlich. Der Vogt Förster von Waizendorf berichtete am 26. Januar 1644: „Burk ist ganz ausgestorben und liegt öde, ist auch der meiste Theil abgebrunnen.“


9. Dambach,

Pfarrdorf am Hesselberg. Miles Heinrich von Kemenaten verkaufte 1311 seine dortigen Güter für 64 Pfund Heller an das Kloster; ein Heinrich Stunde ein Lehen daselbst i. J. 1334 unter Siegelung „des Herrn Ritters Konrad von Pfalheim, Pflegers [504] des Grafen Ludwig von Oettingen.“ Über die Errichtung der Pfarrei siehe Abschn. VI oben bei Lentersheim; über den Neubau des Pfarrhauses beim 27. Abt Schopper, über die Verhältnisse im Reformationsjahrhundert Abschn. VI. Nebst Grundzinsen bezog das Kloster vom 14. Jahrhundert an bis zu seiner Auflösung alljährlich den Zehnten zum dritten Theil; die beiden andern Drittel bezogen Dinkelsbühl und Eichstätt. Die Baulast bei den Kultusgebäuden trugen die drei Zehntherren gemeinschaftlich. Die Lokalkirchenstiftung war stets arm. Im 30jährigen Kriege litt der Ort, obgleich kein Schlachtort, außerordentlich, besonders vom Spätherbst 1631 an, laut Bericht des Pfarrers Kepner, welcher von 1619 an bis zum Ende des Krieges dort fungirte. Beim Einfall von Plünderern wollte er mit Weib und Kindern am 9. Nov. 1631 nach Ehingen fliehen, wurde aber von 16 Arbergischen Reitern eingeholt, geprügelt, gebunden und zwischen zwei Reitern nach Dambach zurückgeschleppt. Er sollte 30 Thaler geben, die er nicht besaß. Diesen Plünderern folgten täglich andere, welche die Kirche erbrachen, die dahin gebrachten Habseligkeiten der Ortseinwohner raubten, eben so aus den Wohnhäusern und Stallungen Geräthe, Flachs, Leinwand, Viktualien und Vieh. Die Plünderer waren Tilly’sche, Lothringische und Pappenheimische Truppen, so vor Nürnberg gelegen. Sie legten die Pfarrscheune sammt vielen andern Gebäuden des Dorfes in Asche, worauf das Dorf völlig verödete. Das Pfarrhaus war nicht mehr bewohnbar; das Pfarrhaus in Ehingen noch in besserem Stande und zur Zeit unbewohnt. Kepner wurde angewiesen, nach Ehingen überzusiedeln, dort zu fungiren, von dort aus Dambach zu pastoriren, eben so auch Lentersheim, wo der Pfarrer Schrotzberger beim Herannahen der Truppen die Flucht ergriffen hatte. Kepner bezog die Einkünfte von den drei genannten Pfarrstellen. Gleichwohl war sein Einkommen kärglich und wurde ihm durch seine eigenen Parochianen geschmälert, welche gegen ihn zusammenstanden und den Zehnten herabdrückten. Der Zehnte von Dambach ertrug in 20 Kriegsjahren keinen Kreuzer. Im letzten Kriegsjahre wurde Kepner noch einmal obdachlos, da befreundete [505] schwedisch-französische Truppen die Kirche in Ehingen nebst vielen anderen Gebäuden, darunter auch das Pfarrhaus, in Brand steckten, wobei Kepner den letzten Rest seiner Habe verlor. Noch im sechsten Jahre nach der Beendigung des Krieges waren in Dambach die besten Pfarrwiesen mit Büschen bewachsen, mehr noch die Pfarräcker. Diese wurden wohlfeil verliehen und nach Fällung des darauf stehenden Holzes wieder urbar gemacht. Im zehnten Jahre nach dem Kriege, nachdem sich die noch lebenden Insassen wieder angesiedelt hatten, baten diese bei der Regierung und beim Verwalteramt Heilsbronn um Wiederbesetzung ihrer Pfarrstelle und um die zum Unterhalt eines Pfarrers erforderlichen Mittel. Sie erhielten zur Antwort: „Wir haben den gewesenen Kantor Längfelder zu Wassertrüdingen zur Pfarr Dambach angenommen und befehlen, ihn einzusetzen und an die Formula Concordiae zu weisen. Wir überlassen ihm das uns zustehende Drittel vom dortigen Zehnten, welches aber gegenwärtig nur acht Gulden erträgt. Mehr sind wir nicht zu leisten schuldig, da wir nebst Dinkelsbühl das ganz ruinose Pfarrhaus und den Stadel mit etwa 300 fl. zu bauen haben werden. Die Ortseinwohner haben den weiteren Bedarf für den Pfarrer aufzubringen, auch die erforderlichen Frohndienste zu leisten.“ 1665 erscheint dort als Pfarrer der Magister Weinsperger, bisher in Burgsalach; zwei Jahre darauf J. W. Schillfahrt, nachdem sein Vorgänger Weinsperger, gegen welchen die Gemeinde gravamina beim Konsistorium eingereicht hatte, von fürstlicher Durchlaucht kassirt worden war.


10. Deffersdorf,

Weiler bei Wieseth. In den Klosterrechnungen kommt die Einnahmsposition: „de bonis in Teversdorf“ oft vor, schon um 1356. Laut Brief von 1392 kaufte der 20. Abt Stromer für 370 Pfund dort Güter von Seitz von Zupplingen und von Brandt von Kemnathen, gesessen zu Ammelbruch, welcher fast gleichzeitig in den benachbarten Orten Ammonschönbronn und Fetschendorf (s. dort) Güter an denselben Abt verkaufte. Das Kloster verkehrte aber schon im Jahr 1292 mit dieser [506] Adelsfamilie. Siehe nachher bei dem Orte Mosbach. Ulrich von Muhr schenkte dem Kloster Gefälle in Teversdorff. Im Reformationszeitalter wurden die heilsbronnischen Unterthanen in Deffersdorf fortwährend geschädigt durch die Schafe und Rinder in Forndorf, wo die Herren Conz von Ehenheim, dann Anstand von Seckendorf, dann markgräfliche Vögte wohnten. Daher stetes Einschreiten der Äbte zum Schutz ihrer Unterthanen, Augenscheine durch markgräfliche Räthe, Pfändungen von Rindern und Schafen.


11. Fetschendorf,

Weiler bei Dentlein und Feuchtwangen. 1300 kaufte dortige Güter und das Brantholz der 13. Abt Heinrich (s. dort) von den Gebrüdern Konrad und Heinrich von Elbangen; 1394 der 20. Abt Stromer (s. dort) von Brandt von Kemnathen; daher verausgabte der Bursarius 64 fl. pro bonis in Vedschendorf emtis a dicto Kempnater. 1446 kaufte der 22. Abt Kötzler zwei Güter in Fetschendorf, welche 14 Jahre zuvor Seb. Berling zu Nördlingen dem Romhansen in Dinkelsbühl zu kaufen gegeben hatte, dessen Schwager Friz Dinner, Bürger in Dinkelsbühl, diese Güter nun an das Kloster verkaufte.


12. Flattermühle,

Pflattermühle, bei Wieseth, gekauft 1445 vom 22. Abt Kötzler. Der Kaufbrief wird nachher bei (Unter-)Mosbach mitgetheilt werden. Der Flattermüller, 1524 von einem Seckendorfischen Unterthan in Untermosbach in seiner Wassergerechtigkeit beeinträchtigt, bat seinen Lehensherrn, den Abt Wenk, um Schutz. Der Abt und sein Richter Hartung baten bei Apel von Seckendorf um Einschreitung gegen den Schädiger, jedoch vergebens; daher Bitte an den Markgrafen Kasimir um Augenschein und Abhilfe. Im Vigilienbuche ist am 4. Juli eingetragen: De Hermanno Ebennhoe familiari, qui dedit 100 fl. de Fladermüll, pis. pa. vi.


13. Friedrichsthal,

Weiler bei Beierberg. Wolther Büchelberger, Wilhelm und Friz [507] Höfer, Hans Berlein, sämmtlich Bürger zu Dinkelsbühl, Hans Gademann zu Beierberg besaßen mehrere Grundgefälle in de[r] Markung von Friedrichsthal, verkauften aber dieselben während der Jahre 1437 bis 47 an den 22. Abt Kötzler, darunter einen Weiher, an welchem der Kurfürst Friedrich I. Antheil hatte. Der Kurfürst überließ d. d. Heilsbronn 1438 „um Gotteswillen“ seinen Antheil gleichfalls dem Kloster. Unter den acquirirten Objekten waren u. A. 1 Tgw. Mooswiese, 2 Tgw. Wiesen und 4 Mgn. Acker, Naderstock genannt. Die Kaufbriefe von 1446 und 47 ließ der Abt besiegeln von Junker Wilhelm von Ehenheim, genannt Steinsfelder zu Forndorf.


14. Gastenfelden,

Weiler bei Königshofen. Der 13. Abt Heinrich (s. dort) erhielt 1287 daselbst Güter durch Schenkung; der 16. Abt Gamsfelder ein Gut durch Kauf. Einen Streit über dortige Güter zwischen dem 20. Abt Stromer und Jakob Nold von Seckendorf und dessen Diener Ortolf schlichteten 1397 sechs Schiedsrichter (Hans und Dietrich von Wilhermsdorf, Cunz Semler, Untervogt zu Neustadt etc.), welche ihre sechs Siegel dem Schiedspruch anhängten. Das Kloster bewirthschaftete in eigener Regie einen dortigen Hof mit einer Schäferei.


15. Heinersdorf,

Weiler bei Königshofen. In der oben besprochenen päpstlichen Bulle von 1249 wird „Hoienarsdorf“ unter den Orten genannt, bei welchen der 9. Abt Edelwinus Güter erwarb. Im 15. Jahrhundert kamen mehrere Güter in und bei Heinersdorf an das Kloster durch Kauf von der Adelsfamilie von Holzingen, welche in dem benachbarten Wiesethbruck ein Schloßgut besaß. Klaus von Holzingen und seine Frau Elsbeth von Bopfingen hinterließen drei Söhne: Johann wurde Ordensgeistlicher in Elwangen; Konrad und Friz erbten zu gleichen Theilen das Schloßgut in Wiesethbruck, dazu Güter in Mörlach, Haag, Aub (zu der Awi), Kolenschneidbach, Voggendorf und Heinersdorf. [508] Friz kam in den Besitz dez ganzen Schloßgutes, indem er seinem Bruder die ihm zugefallene Hälfte für 900 fl. abkaufte. Dazu kaufte er 1430 von den Gebrüdern Konrad und Heinrich von Lentersheim in Muhr deren Besitzungen in Heinersdorf für 300 fl. Nach Einholung zweier Willebriefe von seinem Lehensherrn, dem Kurfürsten Albrecht Achilles, verkaufte 1458 Friz Holzinger, gesessen zu Dürrwang, seinen Hof in Rottnersdorf (s. dort) und seine Güter in Heinersdorf, darunter auch die Mühle, ferner drei Löher Holz und die Weiher zwischen Heinersdorf und Gastenfelden an den 22. Abt Kötzler für 1870 Gulden, 3 Pfund und 20 Pfennige. Zur Kompletirung dieser Kaufsumme entlehnte der Abt 500 fl. vom Gottshause in Reuth bei Windsbach. Die Mühle in Heinersdorf brannte 1557 ab. Zum Wiederaufbau brauchte der Müller Eichenholz, welches aber in den heilsbronner Waldungen der Vogtei Waizendorf nicht wuchs. Daher bat der 33. Abt Schörner den eichstättischen Pfleger Leonhard von Gundelsheim zu Arberg um Abgabe von Eichenholz aus der Waldung Ortlach. Jakob Vischer hatte von seinem Gute in Heinersdorf jährlich 5 Gulden an das Kloster zu entrichten, welche auf Anordnung des 25. Abts Bamberger in folgender Weise verwendet wurden: Es herrschte damals Jahre lang ringsum Mangel, welcher sich auch den Mönchen durch Abnahme der Körperkräfte recht fühlbar machte. Daher verordnete der Abt, daß für jene 5 Gulden durch den Prior Gewürze angekauft und während der Advents- und Passionszeit die Erbsengerichte gewürzt werden sollten, um die Mönche bei Kräften zu erhalten.


16. Höfstetten,

Weiler bei Herrieden. Laut Brief von 1370 „verschaffte Friz Buckel zu Unterschönbrunn sammt Weib und Sohn 52 Pfennige auf einer Wiese zu Höfstetten dem Kloster Heilsbronn um ihrer Seelen Seligkeit willen.“ 1401 verkaufte Konrad Marschalch zu Pappenheim ein Gütlein zu Höfstetten an das Kloster Heilsbronn für 35 fl.

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17. Kaltengreuth,

in der Pfarrei Königshofen, vormals ein einziger Hof, Besitzthum Heinrich’s von Lentersheim, aber 1423 von demselben an Hans und Friz Brecht zu Altemuhr verkauft, laut „Kaufbrief über den Hof, genannt das Kalt Kreut, mit aller seiner Zugehörung.“ Die Wittwe von Friz Brecht verkaufte „gedachtes Kaltes Kreut“ halb an ihren Sohn Hans, halb an ihren Schwiegersohn Vischer. Des Letztern Wittwe verkaufte 1470 ihre Hofhälfte für 310 fl. an den 23. Abt Wegel. Auf der andern Hofhälfte ruhten 2 fl. Ewigzins, welchen der Besitzer Brecht dem Gotteshaus zu Trüdingen „verschafft“ hatte. Wegel acquirirte diesen Ewigzins für 50 fl. Er brachte drei Viertel des Hofes an das Kloster. Der folgende Abt Haunolt kaufte 1484 für 212 fl. = 2230 Talente, auch das letzte Viertel dem Hans Vischer ab, so daß nun das Kloster den ganzen Hof besaß.


18. Kaudorf,

Weiler bei Thann und Herrieden. Der 19. Abt Arnold (s. dort) zahlte 228 Talente für Ankäufe in Kaudorf. Laut Brief von 1367 kaufte er dort zwei Lehen von Volland Auracher. Laut Wechselbrief von 1445 erwarb der 22. Abt Kötzler durch Tausch von Mich. Veldbrechter ein Gut zu Kaudorf, indem er dafür zwei Güter in Kolmschneidbach und Manndorf hingab. Hat eigenes Siegel. Zugleich siegelt und bürgt sein Vetter, der vest Erkinger von Kottenheim. Elisabetha von Leonrod schenkte dem Kloster Gefälle in Kawendorff.


19. Königshofen,

Pfarrdorf. Graf Friedrich von Truhendingen verkaufte mit Zustimmung seiner Frau, Agnes, 1287 für 100 Pfd. Heller seine Besitzungen in Königshofen und Wiesethbruck an seinen Gevattermann, den 13. Abt Heinrich und sein Kloster. Zur Zeit des 16. Abts Gamsfelder erhielt das Kloster Gefälle daselbst, welche Herman, ein heilsbronner Mönch, dem Konrad von Dietenhofen abgekauft hatte. Der Bestimmung des Schenkers [510] gemäß sollten diese Gefälle für die Kranken im Hospital verwendet werden. Ein Jude Salomo zu Onolzbach machte aber dem Kloster den Besitz streitig, da er an den Verkäufer Konrad von Dietenhofen Forderungen hatte. Der Kläger unterlag und erklärte 1337 in einem Verzichtbriefe, ausgefertigt unter der Stadt Onolzbach Insiegel, daß er allen Ansprüchen an des Klosters Güter zu Königshofen entsage. Noch länger und heftiger stritt man über den Klein- und Wiesenzehnten, welchen die heilsbronner Unterthanen in Königshofen dem dortigen Pfarrer Frank verweigerten. Zwei vom 20. Abt Stromer und vom Pfarrer Frank erwählte Schiedsrichter entschieden gegen das Kloster. Anders der Papst Gregor XII., welcher das Urtel umstieß und in zwei Erlassen von 1406 und 8 dahin erkannte, daß kein heilsbronner Unterthan von seinen Gütern um Königshofen den Zehnten zu geben schuldig sei. Während dieses Prozesses wurde zur Zeit des soeben gedachten Pfarrers Frank zu Königshofen die Kaplanei daselbst nachhaltig dotirt und eine ewige Messe gestiftet von Hans zu Pappenheim und seiner Mutter. Der Stiftungsbrief lautete: „Ich Hans Marschalk zu Boppenheim und ich Anna Marschalkin, geborene von Breysing, bekennen, daß wir uns andächtiglich vorgenommen haben, zu unserer und unserer Vorfahren und Nachkommen Hilf und Trost und Gott zu Lob und Ehre eine ewige Meß zu stiften zu unserer lieben Frauen Pfarrkirche zu Königshofen, indem wir zu dieser Meß stiften all unsere Großzehnten, wo wir die haben zu Königshofen, Oberkönigshofen, Waizendorf, Bechhofen, Sachsbach, Mosbach und Gräbenwinden. Diese Zehnten soll jeder Caplan zu der Meß fürbaß nießen ewiglich. Auch geben wir dazu den dritten Theil des Zehnten zu Kaltengreuth und alle Großzehnten zu der Mühl bei Königshofen. Auch geben wir dazu Haus und Hofrait und sechs Morgen Acker zu Königshofen, 12 Mgn. Holz in der Haid gelegen gegen Brunn und Birkach. Ferner geben zur Stiftung der Caplanei die Pfleger der Pfarrkirche mit unserem Wissen und Willen zwei ewige Kühe von anderthalb Gulden. Durch diese neugestiftete Kaplanei soll der Pfarrer nicht beeinträchtigt werden. Was in [511] der Pfarrkirche oder in den Capellen (Sachsbach und Bechhofen) bei den Messen geopfert wird, soll der Caplan dem Pfarrer ausantworten, auch sonst keine pfarrlichen Rechte haben; aber er soll den Pfarrer vertreten bei Krankheit oder Abwesenheit und ihm gehorsam und pflichtig sein mit Singen und Lesen, wenn er das begehrt. Auch soll er in der Woche nicht mehr als drei Tage feiern und keinen Freitag oder Samstag ohne Meß sein. Deß zu Urkund geben wir diesen Brief mit unseren beiden anhangenden Insiegeln und mit des Pfarrherrn zu Königshofen eigenem Insiegel. Und ich Conrad Frankh, zu der Zeit Pfarrherr zu Königshofen, gebe meinen guten Willen dazu. 1407.“ Die in diesem Stiftungsbriefe genannte „Mühle bei Königshofen“, Weihermühle, wurde heilsbronnisch. Der Besitzer derselben verweigerte 1557 die Abreichung des Zehnten an die Kaplanei. Dagegen beschwerte sich der damalige Pfarrer Hoppinger bei seinem Lehensherrn, dem Bischof in Eichstätt, als Pfarrpatron von Königshofen, und legte seiner Beschwerdeschrift, zum Nachweis über die Zehntpflicht des Müllers, obige Urkunde in Abschrift bei. Diese beiden Schriftstücke wurden vom Bischof dem 33. Abt Schörner zugeschlossen. Der Abt wies nach auf Grund der Saalbücher, daß der Müller nicht von seinem ganzen Gute, sondern nur von neun Morgen den Zehnten zu geben habe. Marschalkin Anna, eben genannt als Mitstifterin der Kaplanei, ließ angeblich auch die Ortskirche umbauen und sich darin begraben. Die heilsbronner Aufzeichnungen geben darüber keine Nachricht. Dagegen konstatiren sie inhaltlich eines vom Abt Wegel i. J. 1477 ausgestellten Vererbbriefes, daß in Königshofen ein klösterliches Institut bestand. Der Brief lautet: „Wir Bruder Peter (Abt Wegel) thun kund, daß wir der geistlichen Schwester Elsen der dritten Regel St. Franciscen Ordens und ihren Nachkommen unser Gut zu Königshofen zu der rechten Hand des Weges, so man gen Watzendorf hinaus geht und etwo der Katharina Knollin eigen gewesen ist, erbweis verliehen haben gegen ein halb Simra Korngült, 60 Pfennige etc. jährlich. Soll das Gut in gutem Stand halten, bei uns Recht nehmen. Damit die Schwestern ihres geistlichen [512] Lebens nach ihrer Regel ganz leben können, so nehmen wir von ihnen keine Steuer.“

Es geboten in Königshofen in der Zeit, als sich das Kloster Heilsbronn dort ansiedelte, sechs Dorfherrschaften: das Stift Herrieden, die Grafen von Truhendingen, die Herren von Dietenhofen und von Holzingen, die Markgrafen (Kurfürsten) und die Herren von Seckendorf. Die Güter der vier Erstgenannten kamen durch Kauf und Tausch an Heilsbronn, so daß nur noch drei Herrschaften dort geboten: die Markgrafen, die Herren von Seckendorf und das Kloster Heilsbronn. Diese drei haderten oft miteinander wegen Gerichtsbarkeit, Kirchweihschutz, Schenkgerechtigkeit etc. Einer dieser Konflikte wurde durch einen Vergleich beigelegt, welchen der Kurfürst in folgender Weise formulirte: „Wir Albrecht (Achilles) etc. thun kund: Es sollen drei Schenkstätte in Königshofen sein: eine auf dem markgräflichen Gute des Kunz Trew; die zweite auf dem heilsbronnischen des Kunz Meier; die dritte auf dem seckendorfischen des Matthes Wirth. Sonst soll Niemand schenken, außer an den drei Kirchweihen. An diesen Kirchweihen soll Hans von Seckendorf von Birkenfels in Bechhofen schirmen. Die heilsbronnischen Unterthanen im Dorfe brauchen kein Stetgeld zu geben; aber die anderwärts wohnen, haben es an Hans von Seckendorf zu entrichten. Maß und Gewicht haben die beiderseitigen Amtleute zu besichtigen. Onolzbach 1480.“ Die hohe Obrigkeit und Fraisch stand dem Markgrafen zu. Während des ganzen Reformationsjahrhunderts war Streit zwischen den Parochianen und den Pfarrern wegen des Novalzehnten, welchen die heilsbronner Unterthanen insgesammt verweigerten. Die heilsbronnische Schäferei in Oberkönigshofen wurde vom 28. Abt Wagner i. J. 1542 an Anton und Wolf Springer für 500 fl. verkauft. Der großen Drangsale in Königshofen während des 30jährigen Krieges ist oben bei Waizendorf Erwähnung geschehen. Laut einer Inschrift in der Kirche wurde am 10. Aug. 1632 die Kirche von Kroaten eingeäschert, wobei viele Ortseinwohner verbrannten.

[513]
20. Lentersheim,

Pfarrdorf am Hesselberg. Das dortige Pfarrpatronat erhielt Heilsbronn zur Zeit des 16. Abts Gamsfelder vom Grafen Ludwig von Oettingen mit Zustimmung seiner Frau, Irmengard, und seiner Söhne Ludwig und Eberhard. Letzterer war Probst beim Gumbertusstift in Onolsbach. Im Schenkungsbriefe hieß es: „Nos Ludevicus D. g. Comes de Otingen senior ad universorum noticiam pervenire volumus, quod, ad monasterium de Halsprunne gerentes affectum devotionis et gratiae specialis, abbati et coenobio jus patronatus ecclesiae in Lentersheim donamus propter Deum. In quorum testimonium domino abbati et conventui praesentes damus literas, nostro ac Irmengardis, relictae quondam domini Adolfi incliti ducis Babariae et comitis Palatini Reni dilectae filiae suae, uxoris nostrae, et Eberhardi, praepositi ecclesiae Onolspacensis, et Ludevici, filiorum nostrorum sigillis communitas. Nos Irmengardis, relicta domini Adolfi etc. approbamus etc. etc. Datum in castro nostro Wazzertrudingen 1331, Kal. Febr.“ Der Brief wurde vom Schenker und von seinen darin genannten Söhnen besiegelt. Der Abt säumte nicht, die Bestätigung beim Bischof Heinrich in Eichstätt zu erholen. Elf Jahre darauf, noch bei Lebzeiten desselben Abts (1342), schenkte der Ortspfarrer Heinrich, genannt Bolans (oder Wolans) dem Kloster Heilsbronn seine Äcker (die Gefälle von 8 Morgen) in Butzendorf juxta marchiam villae Lentersheim. Der Abt von Auhausen besiegelte die Schenkungsurkunde. Durch Kauf kamen i. J. 1336 an das Kloster die Gefälle von einem Gute, Eigenthum der Frau Anna von Lentersheim, nachher ihrer Töchter (Frau Agnes und Jungfrau Irmgard von Lentersheim) und ihrer Schwiegersöhne: der Gebrüder Rudolf und Raban von Gundolzheim. Letztere erklärten: „Wir Rudolf und Raban thun kund um das Gut, das etwon gehörte unserer Muhme, Frau Anna von Lentersheim, gelegen zu Lentersheim. Ob es geschehe, daß Frau Agnes, ihre Tochter, ohne Erben verschiede, daß dann das Gut falle an den Abt und das Kloster zu Halsprunne, die uns [514] 12 Pfund Heller gegeben haben. Darüber geben wir ihnen diesen Brief, versiegelt mit unserem und mit Kraften von Lentersheim, unseres Vetters, Insiegeln. Ich auch, Jungfrau Irmgard von Lentersheim, bekenne, daß das Gut eigen ist des Klosters Halsprunne und daß ich kein Recht daran habe.“ Gleichzeitig schenkten die ebengenannten Frauen Anna, Agnes und Irmgard dem Kloster einen Hof in Zimmersdorf (s. dort) bei Wieseth. Der Jahrtag der drei Frauen wurde, laut Todtenkalender, am 13. Oktober gefeiert. Das Kloster erwarb in Lentersheim Gefälle von 11 Anwesen und den Großzehnten. Über letzteren gerieth es mit den Grundholden bisweilen in Konflikte, so daß schiedsgerichtliche Entscheidungen nöthig wurden, z. B. 1493 durch den Markgrafen Friedrich. Unter den dem Kloster zinsbaren Objekten war ein Haus, welches 1408 Eigenthum des Pfarrers war, aber von diesem der Gemeinde geschenkt wurde, laut folgender Erklärung: „Ich Johann Neythart zu Lentersheim bekenne, daß ich durch Gott der Pfarr und Kirche zu Lentersheim gegeben habe mein eigenes Haus hinter dem Kirchhof, das von meinem gnädigen Herrn von Halsprunne zu Lehen geht. Das Haus soll mir und jeglichem Pfarrer daselbst, der nach mir kommt, zu einer Herberg zugehören. Davon soll ich und jeglicher Nachfolger alle Jahr geben einem jeglichen Frühmesser zu Altentruhendingen 10 Schilling, und 10 Schilling jeglichem Pfarrer zu Tambach. Deß zu Urkund geb ich diesen Brief, versiegelt mit meines gnädigen Herrn Berthold (Stromer), Abts zu Halsprunn, und der Ritter Hans von Rosenberg, Vogts zu Wassertruhendingen etc. etc. Insiegeln.“

Die ebengenannten Orte Altentrüdingen und Dambach hatten eigene Kapellen. Das Pfarrpatronat daselbst stand Heilsbronn zu, nachdem das Kloster 1333 Patron der Mutterkirche Lentersheim mit ihren beiden Filialkapellen geworden war. Die Pfarrgeschäfte in den beiden Filialorten und Kapellen besorgte der Parochus mit seinen Kaplänen oder Frühmessern von Lentersheim aus. Dieser Modus der Pastorirung erwies sich als unzureichend und veranlaßte viele Streitigkeiten. Daher beschlossen [515] die Äbte, jene beiden Filiale zu selbständigen Pfarreien zu erheben, und zwar zuerst Dambach. Auf Ansuchen der dortigen Ortseinwohner und des 20. Abts Stromer erfolgte die Bestätigung des Bischofs Friedrich von Eichstätt d. d. 4. cal. maji 1394. Die Parochianen von Dambach verpflichteten sich, eine anständige (decentem) Pfarrwohnung zu beschaffen und zur Pfarrbesoldung jährlich 64 Pfund Heller beizutragen. Dazu kamen Kleinzehnten, welche von Dambach und von Höfen in Erenswinde und Amenrewt bisher an die Geistlichen in Lentersheim abgereicht worden waren. Der Pfarrer Joh. Maininger gab zu Allem seine Zustimmung. Schließlich bestimmte der Bischof: Presbyteri in Tanbach teneantur, personaliter perpetuo residere. Nachdem Dambach nunmehr von der Mutterkirche getrennt und eine selbstständige Pfarrei geworden war, blieb Altentrüdingen noch lange Zeit Filial von Lentersheim, was fortwährend, von 1433 bis 1509, Streitigkeiten veranlaßte; siehe Altentrüdingen.

Über die Vorgänge in Lentersheim während des Reformationsjahrhunderts siehe oben II, 65 bis 69.

Im 30jährigen Kriege wurde Lentersheim wie das benachbarte Dambach schwer heimgesucht, jedoch nicht wie dieses völlig eingeäschert. Über die ersten größeren Drangsale im Spätherbst 1631 berichtete der damalige Pfarrer Schrotzberger (seit 1613 in Lentersheim) „aus Bevelch“ Folgendes: „Sobald ich Sonntag den 6. Nov. 1631 das Evangelium ob der Kanzel verlesen, ist Jedermann zur Kirche hinausgeeilt, indem man nichts anderes gewärtigte, als was Dambach widerfahren war. Der Eine verkroch sich hier, der Andere dort. Gegen Abend hab ich mich nach vielfältiger Warnung der Herren Beamten nach Wassertrüdingen begeben.“ Schrotzberger war mit Weib und Kindern entflohen, ohne einen Feind gesehen zu haben. Er blieb in Wassertrüdingen, bis die Truppen abgezogen waren. Was sich während seiner Abwesenheit zugetragen hatte und wie er es nach seiner Rückkehr fand, darüber berichtete er: „Am 9. Nov. kam Lentersheim das erste Mal in der Feinde Hand. Die wohlverwahrte [516] Kirchthür wurde zersprengt, die Truhen, deren über 50 gewesen, zerhackt und geplündert; die Sakristei aber blieb für dieses Mal ungestürmt. Des andern Tages, als der Feind zu Wassertrüdingen heftig angesetzt, aber durch Gottes Gnade wieder abgetrieben wurde, hat er sich stracks nach Lentersheim gewendet, allda seinen Zorn ausgelassen, bis zwei Stunden gehauen und geschlagen, die Sakristei eröffnet, daraus den großen Kelch, eine silberne Paten, einen kleinen silbernen Kelch sammt Paten, 6 Paar Wachskerzen genommen, auch meinen neuen Chorrock, den ich de meo aere machen lassen, dafür ich nicht einen Heller zu hoffen, weil des Heiligen Einkommen mehrentheils ad profanos usus verwendet wird. Zwischen dem 9. und 23. Nov. sind unterschiedliche streifende Rotten eingefallen, Fußgänger, Reiter, bald beide zugleich. Einmal sind auf einen Tag fünf, eines andern Tages zehn, item fünfzehn Plünderungen gehalten worden. Am 15. Nov. sind 1000 Fußgänger über Nacht hier gelegen, am 16. 2500 Reiter, davon ein ganzes Cornet im Pfarrhof. Diese Reiter haben die ganze Nacht 200 Feuer im Dorf unterhalten, dabei 200 neue Zaun-, 150 Feldstickel, 2 Klafter Holz, Wellen ohne Zahl, Stühle, Tische, Truhen etc. verbrannt. Als ich am 24. Nov. gewagt, mich wieder im Namen Gottes zu der mir anbefohlenen Kirche und Haushaltung zu wenden, da hab ich in meinem Pfarrhof solchen Jammer befunden, daß nicht genugsam zu beschreiben. Die Federn von den neuzugerichteten Betten zur Ausfertigung für meine Töchter lagen im Hof ausgestöbert; Haus-, Stadel-, Stall- und andere Thüren, Fenster, Läden, Truhen zersprengt, theils verbrannt, der Höllhafen hinweg, wie auch 29 Schafe, 25 Hühner, der Haushahn, ein Kapaun, ein Schwein, 20 Gänse, mein Kirchenrock, welcher in meinem Stall gewachsen und von meiner vorigen Hausfrau gesponnen, die Kleider von meinen 4 Söhnen und 3 Töchtern, eine Truhe voll allerlei Weißzeug, auf allerlei Manier gewirkt, gedrillicht, gewürfelt, gestreift, so ich erkauft oder geerbt, einige Stücke Geld, unter dem Küchenbehälter vergraben, ein großer Sack voll Mehl etc., war alles miteinander hin. Was ich unter meinen Büchern, magno numero [517] colligirten Predigten für eine Confusion und Unlust gefunden, ist zu beschreiben unmöglich. Daß solches der fremde und öffentliche Feind gethan, wäre noch zu verschmerzen. Aber nicht zu verschmerzen ist, daß der einheimische heimliche Feind noch viel größeren Schaden gethan und seinen Frevel und Muthwillen durstiglich verübt hat. Denn allzeit nach einer Plünderung ist von Manns- und Weibspersonen des Dorfes bei hellem Tag Einfall in den Pfarrhof geschehen und hat man Flachs, Weißzeug und Anderes hinweggetragen. Was erst bei Nacht? Ob ich wohl Haussuchung zu thun angelangt, hat man aber dazu keine Lust gehabt. Was die Reiter hinterlassen, das haben die Nachbarn aufgefaßt. Ein großes Wunder, daß Haus und beide Städel nicht im Feuer verdorben sind.“ Pfarrer und Gemeinde erscheinen hier in einem ungünstigen Lichte. Beide sind durch die Kriegsdrangsale nicht besser geworden und haben in denselben nichts gelernt und nichts vergessen. Schrotzberger beklagte sich schon vor dem Kriege über seine Gemeinde wegen Zehntdefraudation, Verweigerung von Rüben, Kraut, Obst, Hühnern etc. Eben so verklagte er unmittelbar nach dem Kriege seine Zehntholden. In gleicher Weise wie Schrotzberger charakterisirte auch sein Nachfolger Lemmerer sich selbst und seine Gemeinde. Die lentersheimer Pfarrakten waren großentheils nach Ehingen in das Pfarrhaus geschafft worden und gingen dort mit dem Hause in Rauch auf. Daher Lemmerer’s Klage über den Verlust der Zehntholdenverzeichnisse und über Schmälerung seines Einkommens. In einem Berichte an den Dekan schrieb er: „Wenn ich mein Maul nicht hätte an den Wasserkrug gewöhnt, so hätte ich schon längst meine Valetpredigt zu Lentersheim thun müssen. Hans Wilhelm hat unlängst selb Anderen im Pfarrhof mit spitzigen Gabeln mich überlaufen, den Hirszehnt mir mit Gewalt zu nehmen, wie er zuvor meinem Vorfahrer den Bohnenzehnt entzogen hat. Unter andern unverschämten Worten hat er hören lassen: „Ich bin so gut wie Du!“ da doch sein Vater ein Schweinhirt gewesen. Des Schweinhirten Sohn will so gut sein wie ich, eines ehrlichen Pfarrers Sohn. Die Zehntbeständner haben sich ungescheut [518] vernehmen lassen, künftig den Heuzehnt auch anzufechten, haben mir auch allbereits den Brachzehnt mit Gewalt aus dem Stadel genommen. Hiezwischen haben wir mit Weib und Kind, Roß und Rindvieh entlaufen, das ganze Hauswesen, Kirch und Schul an den Nagel hängen müssen. Nicht die Reiter, sondern die Feinde im Dorf haben meinen Dinkel zu sich gerissen. Der arme, vielmal geplünderte, ja nackte Pfarrherr muß sich gar ausziehen lassen. Gott sehe darein!“ Im letzten Kriegsjahre wurde Lentersheim von den Schweden zwar nicht niedergebrannt, aber „sehr verderbt“, insonderheit das Pfarrhaus, zu dessen Reparatur, sowie zum Unterhalt des Pfarrers, die Gemeinde jegliche Beihilfe verweigerte, „da Heilsbronn Alles zu leisten schuldig sei.“ Im Jahr nach dem Kriege waren nur 120 Morgen wieder angebaut und zehntbar. Sechs Jahre nach dem Kriege mußte der Schulmeister Uhlman einen Nachweis über seine Einnahmen vorlegen; dabei berichtete er wie folgt: „5 fl. von der Herrschaft Heilsbronn durch den Vogt zu Waizendorf; 3/4 Mgn. Acker hat mir Herr Vogt eingeräumt; 5 fl. aus dem Heiligen; 2 fl. von der Gemeinde; 11/2 Tgw. Wiese; 20 Brotlaibe; 25 Dinkelgarben; 25 Habergarben; Schulgeld von 16 Kindern. Vor Martini schickt man kein Kind in die Schule; um Mitfasten behält man’s wieder daheim; demnach mir die Leute nicht viel geben. Gleichwohl meinen sie, ich müsse ihnen mehr gehorsamen, als dem Herrn Pfarrer. Die Accidenzien sind auch gar schlecht; denn jetzund sind nur 28 Haushalten; vor diesem sind es 60 gewesen.“


21. Löllendorf,

Weiler bei Wieseth. Das Kloster acquirirte dort durch Tausch ein Gut von Friedrich Rupp in Dinkelsbühl i. J. 1337, und 1517 durch Kauf ein Gut von M. Hammer zu Lehrberg.


22. Maierndorf,

Weiler bei Wieseth. Die dortigen heilsbronner Unterthanen prozessirten 1549 heftig gegen Anstand von Seckendorf zu Forndorf, durch dessen Schäfer sie geschädigt wurden. „Dieser ganze [519] Weiler von elf Mannschaften liegt öde“, schreibt ein amtlicher Berichterstatter im 21. Jahre nach dem 30jährigen Kriege.


23. Mögersheim,

Mergerßhaim, Pfarrdorf bei Wassertrüdingen. Der 19. Abt Arnold (s. dort) erwarb daselbst Güter, z. B. durch Kauf von Nik. Hirsch die Nazzwiese in Marbach bei Mögersheim. 1382 kaufte er ein Tgw. Wiese und 8 Mgn. Äcker, welche ein in Heilsbronn lebender Pfründner, Hein. Schneider, von Ulr. Pickel in Mögersheim gekauft hatte. Den Kaufbrief besiegelten der Abt Hartmann von Heidenheim und der edle Herr Konrad von Rechenberg.


24. Mosbach,

Untermosbach, Weiler bei Wieseth. Herr Konrad von Kemmaten schenkte dem Kloster Heilsbronn seinen Hof in Musbach. Seine Söhne, Heinrich und Konrad von Kemmaten, fochten die Schenkung an, wurden deßhalb 1292 vom 13. Abt Heinrich von Hirschlach beim Gerichtshofe in Würzburg verklagt und verloren den Prozeß.[13] 1420 verkauften zwei Eheleute des Ortes ihr Gütlein an den 21. Abt Waibler für 81/2 fl. unter Siegelung von Peter von Tann (Tanner). Der 22. Abt Kötzler kaufte für 200 fl. i. J. 1437 von Ch. Frank zu Dinkelsbühl einen Hof und einen Weiher oberhalb der Sankt Bernhardskapelle zu Nieder-Mußbach. Derselbe Abt kaufte 1445 die Flattermühle (s. dort) nebst Gütern in Mosbach. Im Kaufbriefe heißt es: „Ich Seiz Berlin (Bürger in Dinkelsbühl) bekenne, daß ich an Herrn Abt Ulrich verkauft habe meine Pfladermühl, meinen Weiher bei der Mühl und meine Hofstatt und Haus zu Nieder-Musbach, darauf die Metzingerin sitzt, für 270 fl. Hänge an diesen Brief mein eigenes Siegel und das der ehrbaren und weisen Friz Hofer und Wilhelm Wernzer, Bürger zu Dinkelsbühl.“

[520]
25. Oberschönbronn,

Weiler bei Wieseth. 1392 und 97 kaufte der 20. Abt Stromer dort und in Sachsbach für 222 Pfund Güter von Albr. Berlein, Bürger zu Dinkelsbühl; 1446 der 22. Abt Kötzler Gefälle von der Schmiede und von einem Gute, bis dahin Eigenthum des Junkers Wilhelm von Burk, gesessen zu Arberg.


26. Rohrbach,

Weiler bei Königshofen. Erkinger von Reichenau verkaufte 1335 an den 16. Abt Gamsfelder Güter in Rohrbach, Gastenfelden und Waizendorf, und setzte zu Bürgen den Ritter Heinrich Truchseß von Warberg, seinen Oheim, und Heinrich von Dürrwang, seinen Vetter. Derselbe Abt erhielt durch Tausch ein Gut, Rohrlehen genannt, von den Gebrüdern Konrad und Heinrich, Küchenmeistern in Forndorf.


27. Rottnersdorf,

Rottmannsdorf, Mühlgut bei Königshofen, bis 1444 Eigenthum Heinrichs von Lentersheim, dann sammt dem Weiher an Friz von Holzingen zu Wiesethbruck verkauft, von diesem 1458 an das Kloster, zugleich Güter in Heinersdorf (s. dort). Der 22. Abt Kötzler erholte von dem Lehensherrn, dem Kurfürsten Albrecht Achilles, einen Willebrief. Joh. Wagner, ein Nürnberger Bürger, von dessen Schenkungen oben beim Abt Bamberger die Rede war, kaufte für 80 fl. Gefälle in Rottnersdorf mit der Bestimmung, daß die jährliche Rente zum Ankauf von 15 Kerzen für den Kronleuchter beim Hochaltar in der Klosterkirche verwendet werden sollte.


28. Sachsbach,

Kirchdorf, Filial von Königshofen. Daß sich das Kloster schon sehr frühzeitig dort ansiedelte, ist oben bei den Äbten Rapoto und Edelwinus berichtet worden. Der Erwerbungen daselbst durch den 20. Abt Stromer wurde soeben bei Oberschönbronn gedacht. Die benachbarte Weihermühle nebst zwei Weihern kam 1462 von Friz Holzinger zu Wiesethbruck an den oben bei [521] Mörlach genannten Konrad Freitag zu Arberg, dann an die dort gleichfalls genannte Anastasia Freitag, verehelichte Neufer in Hall (vermuthlich Konrads einzige Tochter und Erbin), welche mit Zustimmung ihres Ehewirths nicht nur die Weihermühle, sondern auch ein Gut in Mörlach, ein Gut in dem Weiler Waffenmühl bei Arberg und einen Hof in Sachsbach i. J. 1479 für 872 fl. an das Kloster Heilsbronn verkaufte. Heinrich Kinhart schenkte dem Kloster Gefälle von dortigen Gütern zur Stiftung eines Jahrtages.


29. Schwaningen,

Pfarrdorf. Die Wittwe des Ritters Diemarus von Muhr (..... dicta de Bappenheim) schenkte mit Zustimmung ihrer Söhne i. J. 1279 zu ihrem Seelenheil dem Kloster ihre Güter (6 Mltr. Korn etc.) in Sweiningen. Actum in Mur apud ecclesiam coram plebe. Testes: Decanus de Mur etc. Laut Urkunde mit dem Weißenburger Stadtsiegel von 1331 schenkte Herr Seyfried vom See (de Lacu), Miles, nebst seiner Frau Agnes dem Kloster Gefälle, ruhend auf Gütern des Wilhelm Linkge in Sweiningen, die man „Fleischmannslehen und heilsbronner Lehen“ nannte. Unter Cunz von Sweiningen’s Siegelung urkundete i. J. 1419 Heinz Hausmann nebst Frau, daß er Gefälle von seinem eigenen Gut (16 Mgn. Acker und 1/2 Tgw. Wiese) in Niedern-Sweiningen an das Kloster Heilsbronn verkauft habe. Dagegen vertauschte das Kloster 1432 ein dortiges Gut gegen eine Wiese in Hüttlingen bei Burk laut folgender Urkunde: „Ich Conrad Holtzing zu Leppfenburg (?) gesessen, vergih, daß Herr Abt Arnold und Convent mir ihr Gut zu Unterschweiningen zu Wechsel gegeben haben, ich ihnen dafür meine Wiese zu Hüttlingen. Bürgen und Mitsiegler: Friedrich Holzinger, gesessen zu Wiesethbruck; Cunz von Burk, gesessen zu Arberg etc.“ Über die von Holzingen siehe Heinersdorf.


30. Wassertrüdingen,

Truhendingen. 1360 kaufte der 19. Abt Arnold (s. dort) für 333 Talente Gefälle von einem Hause in der Stadt; der 20. Abt [522] Stromer 1390 für 450 Pfund Gefälle in der Stadt von Herman von Kalkenreut, Kirchherrn zu Röckingen, Kustos zu Onolzbach. Das Kloster verpachtete die in der Stadt erworbenen Liegenschaften und vertrat bei Streitigkeiten seine Pächter und Miethsleute recht kräftig, z. B. 1513 der Abt Bamberger den Bürger Puß, welcher wegen der Einfahrt in die Scheune angefochten wurde. Der Prozeß wurde vom kaiserlichen Landgericht zu Onolzbach entschieden. 1536 wurde der Pächter des einen Hauses wegen Traufrecht und Holzlege von dem Nachbar beim Abt Schopper verklagt. Vom Abt abschlägig beschieden, wendete sich der Nachbar an seinen Lehensherrn, den Markgrafen Georg, welcher an den Abt schrieb: „Von Gottes Gnaden etc. Würdiger, lieber Getreuer und Gevatter. Weil ihr etwa über dieses Haus besiegelte Urkunden haben möget, aus denen die Irrung entschieden werden könnte, so wollet ihr uns diese senden.“ Der Abt antwortete: „Das Haus zu Wassertrüdingen ist frei von allen bürgerlichen Beschwerungen, ein mit Gittern und Thoren verschlossenes Freihaus, darin Niemand keinen Gebrauch noch Gerechtigkeit hat als die, welchen wir dasselbe verleihen, wie aus dem hier anliegenden Brief erhellt. Des Nachbars Ansinnen ist sonach unstatthaft.“


31. Weidendorf,

Weiler bei Herrieden. 1398 erhielt der 20. Abt Stromer (s. dort) daselbst fünf Güter durch Tausch von Burkhard von Wolmarshausen, welchem er dafür Güter in Burkelbach bei Krailsheim gab.


32. Wieseth,

Pfarrdorf. In den Mönchsrechnungen wird das Amt Waizendorf bisweilen „Präpositura an der Wieseth“ genannt, weil viele der vorhin genannten heilsbronnischen Besitzungen an oder nicht weit von diesem Flüßchen lagen. Von den Anwesen im Orte Wieseth selbst acquirirte das Kloster nur wenige, die meisten derselben waren edelmännisch oder markgräflich, das Pfarrpatronat eichstättisch. Von den damals dort vorhandenen beiden Wirthshäusern war das eine heilsbronnisch, das andere, bessere, edelmännisch. [523] Der Dorfherrschaften waren stets mehrere, im 16. Jahrhundert sechs, welche fortwährend wegen Fischens, Krebsens in der Wieseth und im Flindsbach, wegen des Hirten und der Weide miteinander haderten, in der kleinlichsten Weise zur Zeit des großen Reichstags (1530) in Augsburg, wie oben beim 27. Abt Schopper ausführlich berichtet wurde. Schon in früherer Zeit hatten die Äbte ihren Unterthanen in Wieseth geboten, Hochzeiten, Kindschenken etc. nur in dem heilsbronner Wirthshause daselbst zu halten. Nach Auflösung des Klosters hielt die markgräfliche Regierung dieses Gebot aufrecht. Endlich verglich man sich dahin, daß Hochzeiten heilsbronnischer Unterthanen nur beim heilsbronnischen Wirthe, forndorfische dagegen nur beim edelmännischen gehalten werden durften, Kindschenken und Leichtrünke aber beliebig da oder dort. Nun traf sich’s 1582, daß eine Braut aus einem heilsbronnischen Hause war, ihr Bräutigam aber aus einem nichtheilsbronnischen; wo sollte nun die Hochzeit gehalten werden? Diese Frage führte zum Prozeß zwischen den beiden Wirthen des Ortes. In Wieseth geboten im 16. Jahrhundert, wie bereits erwähnt, sechs Dorfherrschaften: Heilsbronn, Herrieden, Herren von Künsberg und von Seckendorf. Im 15. Jahrhundert, als das Kloster anfing, sich in Wieseth anzusiedeln, erscheinen auch als dort begütert Bürger von Dinkelsbühl und Herren von Tann, welche aber bald aus dem Besitze gedrängt wurden. 1444 war der Müller in der Steckmühl (Steigmühl) bei Wieseth Hintersaß des Wolf von Tann, aber auch dem Kloster Heilsbronn gültpflichtig. 1448 verkaufte Stph. Braun nebst Frau einige Gefälle von seinem Hofe in Wieseth an den 22. Abt Kötzler und bat Junker Wilhelm von Ehenheim Steinsfeld zu Forndorf und Michael von Tann, zu Tann gesessen, um Besiegelung des Kaufbriefes. Die beiden Siegler wohnten nicht weit von Wieseth. Über Wolf Tanner und die Steigmühle siehe oben Bd. II, bei Wernsbach.


33. Wieseth-Bruck,

Weiler bei Wieseth, vormals Edelsitz der Herren von Holzingen [524] und Haldermannstetten. 1194 erwarb der 4. Abt Arnold einen Zehnten in Brucca; 1287 der 13. Abt Heinrich von Hirschlach Grundgefälle. 1406 verkaufte Hans Holzinger von Salach an das Kloster Güter in Bruck an der Wieseth für 120 Gulden, wofür seinem Vater jährlich ein Jahrtag in Heilsbronn gehalten werden sollte.


34. Wolfershof,

Wolframshof, Weiler bei Wieseth. 1332 erhielt dort der 16. Abt Gamsfelder Gefälle von einem Hofe und drei Lehen, welche von Peter Meinwart und Ulrich dem Fricken von Oettingen, Herrn Meinwart des Ritters Söhnen, an Heinrich Woltzhover, Bürger in Abenberg, verkauft und von diesem dem Kloster geschenkt wurden.


35. Zimmersdorf,

Weiler bei Wieseth. 1336 schenkten Anna, Agnes und Irmgard von Lentersheim dem Kloster ein Gut in „Symannsdorf.“ 1386 kaufte der 20. Abt ein Gut daselbst für 131 fl. und drei Güter von Georg von Betzenstein; der 35. und letzte Abt Wunder i. J. 1575 20 Morgen Waldung bei Zimmersdorf, die Hardt genannt, für 683 fl. Die Verhandlungen darüber wurden im Amte Forndorf gepflogen.


E. Das Amt Nördlingen.

Dahin gehörte Alles, was in und um Nördlingen heilsbronnisch war. Es ist bisher berichtet worden, wie sich das Kloster während des 12. und 13. Jahrhunderts in und um Heilsbronn, Markterlbach, Würzburg und Merkendorf angesiedelt hat. Über seine Ansiedelungen im Ries vom Anfang des 14. Jahrhunderts an soll nun berichtet werden. Das Ries lieferte dem Kloster zwar nicht Holz, Fische und Wein, wie die Probsteien Bonhof, Neuhof, Merkendorf und Randersacker, wohl aber Butter, Schmalz und Öl. Es erhielt dort sein erstes Besitzthum in Nördlingen; daher soll diese Stadt zuerst hier besprochen werden, um so mehr, da sie zum Amtssitz ausersehen wurde.

[525]
1. Nördlingen.

Allenthalben, wo sich das Kloster ansiedelte, regte sich die Opposition, besonders in Nördlingen; dort erlitt auch das Kloster, wie oben Bd. I beim 26. Abt Wenk berichtet wurde, in Folge der Reformation, seinen ersten empfindlichen Verlust. Der 13. Abt Heinrich von Hirschlach suchte den zu erwartenden Kämpfen dadurch zu begegnen, daß er seine ersten Errungenschaften allseitig sichern ließ. Seine erste Acquisition in Nördlingen war das dortige Pfarrpatronat (s. I, 93 und Beitr. S. 61 u. 62), ein Geschenk vom Kaiser Heinrich VII.,[14] welcher bald nach seinem Regierungsantritt nach Heilsbronn kam und dem Abt besonders gewogen war. Der Kaiser bewies seine Gewogenheit nicht nur in den oben mitgetheilten ehrenden Worten, sondern auch durch die That, durch die Schenkung des Patronats. Daß auch die Kaiserin dem Kloster sehr gewogen war und die Schenkung befürwortete, bezeugt ein Klösterling, welcher folgende Worte auf einen heilsbronner Kodex schrieb: „A. D. 1313 (1310) dominus Heinricus VII. imperator dedit nostro conventui jus patronatus ecclesiae in Nordlingen simpliciter propter Deum: ad interventum suae uxoris domine Margarete, Henrico tridentino episcopo et cancellario procurante; proquibus orare tenemur et eorum memoriam habere.“ In der Schenkungsurkunde erklärte der Kaiser: „Henricus Rex etc. Affectantes, ut venerandum monasterium in Halsbrunn, sicut est in spiritualibus floridum, maneat in temporalibus opulentum: abbati et fratribus jus patronatus ecclesiae parochialis in Nordlingen, quod imperatoribus et regibus romanis nobisque pertinuit, duximus de libertatis nostrae munificentiae largiendum. Datum Francofurti 6. Cal. Aug. 1310.“ Das durch diese kaiserliche Schenkung dem Kloster verliehene Patronat umfaßte „die Parochialkirche sammt 14 Kaplaneien“. Diese Pfarrstellen werden nach den Altären in folgender Weise bezeichnet: „I. In der Pfarrkirche die Altäre: 1. St. Oswald. 2. St. Michael. [526] 3. St. Jobst. 4. St. Ottilia und Elisabeth. II. In der St. Georgenkirche: 5. Der Choraltar. 6. Altar der zwölf Boten. 7. St. Trinitatis. 8. St. Martin. 9. Altar, genannt die Schlafmeß. III. Im Spital: 10. St. Katharina. 11. St. Quirinus. 12. St. Elisabeth. IV. Beim guten Hirten außerhalb der Stadt: 13. St. Johannis, und 14. St. Salvatoris zu den grauen Brüdern.“ Dazu erhielt das Kloster die Besoldungsbezüge für die an den genannten Altären fungirenden Geistlichen, z. B. den Zehnten von Ehringen und einigen anderen Ortschaften. Um seinem Kloster den Besitz zu sichern, bat der Abt zunächst den Diöcesanbischof in Augsburg, die Schenkung zu bestätigen. Der Bischof Friedrich erfüllte die Bitte d. d. Augsburg 5. Cal. Apr. 1313, verlangte aber zugleich, daß durch die Schenkung das Einkommen des Parochus nicht geschmälert werde. Panthalion, der damalige Parochus (Rektor), Sohn des Grafen Johann von Sponheim, bezog zwar die Einkünfte von seiner Sinekure, fungirte aber vermuthlich niemals selbst als Oberpfarrer in Nördlingen. Hierauf bat der Abt den Kaiser um abermalige Bestätigung des Geschenkes. Die Bestätigung erfolgte laut der nachher mitzutheilenden Urkunde d. d. Pisa 1313, durch welche der Kaiser des Klosters Besitzungen überhaupt und die Acquisitionen in Nördlingen insonderheit bestätigte. Auf Ansuchen des Abts bestätigte in demselben Jahr des Kaisers Sohn, der König Johann von Böhmen, die Schenkung des Nördlinger Patronats. Schließlich bestätigten auf Ansuchen des Abts die nachgenannten Fürsten die Schenkung des Patronats: die Kurfürsten von Mainz, Trier und Köln (d. d. Aschaffenburg, Nürnberg und Wezalie); der Pfalzgraf Rudolf und der Bischof Andreas von Würzburg (d. d. Nürnberg); der Herzog Rudolf von Sachsen (d. d. in castro nostro Sydowe), der Markgraf Heinrich von Brandenburg (d. d. Bamberg) und der Kurfürst Waldemar von Brandenburg (d. d. Frankfurt).

Der besprochenen ersten Acquisition in Nördlingen folgte bald eine zweite, jedoch nicht durch Schenkung, sondern durch Kauf, indem der Abt Heinrich im Jahre 1313 vom Grafen [527] Ludwig von Oettingen das Steinhaus, genannt Kaufhaus, in Nördlingen kaufte. Zur Zahlung des Kaufschillings verwendete der Abt den Erlös von Gütern in Lenkersheim (s. dort), welche er an den Burggrafen Friedrich IV. verkauft hatte. In der dem Abt eingehändigten Verkaufsurkunde erklärte der Graf: „Nos Ludovicus junior comes de Otingen constare volumus, quod nos cogente et urgente gravi sarcina debitorum, que ob liberationem nostre captivitatis nuper post reditum nostrum de imperatore Heinrico et de Roma contraximus indebite, domum nostram lapideam in foro communi in Nordlingen, quam domum contingit ex quatuor parietibus strata publica, vendidimus domino Heinrico abbati et conventui in Halsprunne pro 690 lib. hall. Quia vero liberi fratris nostri Friderici nondum ad aetatem adultam pervenerunt, promittimus fidejussores, qui civitatem Nurnberg intrabunt personaliter etc. Datum Nordlingen 5. Non. Mart. 1313.“ Dann werden mehrere geistliche und weltliche Zeugen genannt, z. B. Heinrich, Dekan von Feuchtwangen, des Grafen Notar, Konrad von Elrichshausen, Konrad Katterbekke, Bürger von Nürnberg. Noch an demselben Tage erholte der Abt die Zustimmung der Gräfin laut folgender Erklärung: „Nos Agnes comitissa de Otingen recognoscimus, quod cum maritus noster Ludovicus junior, urgente gravi et multo onere debitorum, domum lapideam in Nordlingen vendiderit abbati Heinrico: nos consensimus his scriptis nostri sigilli munimine. Datum in castro nostro Baldern 5. Non. Mart. 1313.“ Um seine Errungenschaft noch nachhaltiger zu sichern, lud der Abt noch in demselben Monat den ebengenannten Dekan von Feuchtwangen und mehrere Milites und Nobiles zu sich nach Heilsbronn ein. Inhaltlich einer daselbst verfaßten Urkunde verpflichteten sich Einige der Anwesenden eventuell zur Laistung in Nürnberg durch folgende Erklärung: „Cum Ludovicus comes de Otingen domum suam in Nordlingen conventui in Halsprunne vendiderit, nos omnes promittimus fide data et sigillis nostris appensis, quod si aliquis filiorum Friderici fratris vel alia persona dictam [528] domum impetierit, recipiemus nos personaliter in civitatem Nurnberg in obstagio etc. Actum in Halsprunne sub tilia, crastino annunciationis Marie.“ Der Standort der Linde, unter welcher die Verhandlung stattfand, ist nicht angegeben. Vor Allen aber war es wieder der Kaiser Heinrich VII., welchen der Abt um Garantie des Kaufes bat. Der Kaiser entsprach der Bitte, indem er das vorhin angeführte Diplom d. d. Pisis, 3 Id. Jun. 1313 dem Abte zuschloß. Darin hieß es: „Heinricus VII. Imperator. Honorabilium et religiosorum virorum abbatis et conventus in Halsprunnen, devotorum predilectorum nostrorum, qui sub sacrae religionis habitu vitam ducunt laudabilem et honestam, ut tanto quietius et studiosius suo servire valeant creatori, et dum pro illis imperiali sollertia foris officium Marthe gerimus, intus ipsi more Marie divinorum contemplatione ad pedes domini residentes Deo placitis orationibus nos satagant jugiter commendare, devotis supplicationibus favorabiliter annuentes: ipsos abbatem et conventum cum omnibus hominibus et rebus in nostram protectionem recipimus specialem. Omnia etiam privilegia a predecessoribus nostris divis illustribus concessa confirmamus et innovamus, et nominatim donationem juris patronatus ecclesie parochialis in Nordlingen, olim nobis et imperio pertinentis. Aream quandam sitam in Nordlingen et domum lapideam, dictam Kaufhaus, in ea constructam a nobili viro Ludevico comite de Oetingen juniori justo emtionis titulo comparasse dicuntur, ab omnium steurarum et exactionum solutione libertamus penitus.“ Ferner garantirte der Kaiser des Klosters Besitzungen in Sommerhausen, Westheim, Urfersheim, Külsheim und die lediglich dem Kaiser und dem kaiserlichen Hofgericht untergebene Jurisdiktion des Klosters. Dann folgen Strafbestimmungen und die Namen mehrerer Zeugen. Während der nächstfolgenden vier Jahre starb der Graf Ludwig; seine vorhin genannten Neffen Ludwig und Friedrich waren inzwischen mündig geworden. Der Abt (nicht mehr Heinrich von Hirschlach, sondern Konrad von Brundelsheim) säumte nicht, auch [529] von den Neffen die Anerkennung des Kaufes einzuholen. Das Anerkennungsdokument wurde am 22. Nov. 1317 zu Würzburg ausgefertigt in Gegenwart vieler geistlicher und weltlicher Zeugen.

Das Patronat und das Steinhaus waren die ersten heilsbronner Acquisitionen in Nördlingen. Der 14. Abt Konrad von Brundelsheim setzte das von seinem Vorgänger begonnene Acquisitionswerk fort, indem er ein Anwesen vor dem „Bergerthor“, fortan „der heilsbronner Hof“ genannt, kaufte; unter welchen Bedingungen, erhellt aus der Verlautbarung des Kaufes, worin es heißt: „Wir Ott, Ammann der Stadt und die Bürger verrichen mit diesem Brief, daß die geistlichen und ehrbaren Leut, der Abt und die Sammung zu Halsbrunn mit unserem guten Willen haben gekauft ein Haus und Hof von unserem Bürger, Herman dem Stegherr, gelegen vorm Bergerthor an dem Graben. Dafür haben sie an die Stadtkasse jährlich 31/2 Pfund Heller zu zahlen, sonst aber keine weitere Steuer, keine Bete zur Nachtwach, keine Dienst, die wir Kaisern, Königen oder Landesherren erbieten. Sie genießen alle Rechte der Bürger und unsern Schutz. In Streitigkeiten mit unsern Bürgern haben sie bei unserem Stadtamman Recht zu nehmen. Sie dürfen nicht mehr Güter in der Stadt oder auf dem Feld zu Nördlingen erkaufen, auch nicht zapfen. In Kriegszeiten müssen sie sich gefallen lassen, wie alle Häuser am Graben, ihr Haus zu entdecken oder abzunehmen, ohne Anspruch auf Entschädigung. Wir geben ihnen diesen Brief mit dem Stadtsiegel zu Urkund am Aftermontag nach Pfingsten 1318.“ Zwei Jahre darauf (1320) erhielt das Kloster das Patronat nebst den treffenden Einkünften von einer Kapelle, welche der Bürger Heinrich Schuler von Nördlingen vor seinem Hause erbaut und dotirt hatte. Er schenkte das Patronat dem Kloster mit der Bestimmung, daß die Besorgung des Gottesdienstes in der Kapelle entweder den beiden in Nördlingen stationirten heilsbronner Mönchen, oder einem Weltgeistlichen übertragen werden sollte. Er untersiegelte den Schenkungsbrief und ließ diesen auch vom Abt in Kaisersheim untersiegeln. Um seine Errungenschaft zu sichern, bat der Abt Konrad von Heilsbronn den Bischof von [530] Augsburg um Bestätigung derselben, worauf der Bischof Friedrich erklärte: „Wir thun kund, daß der Bürger Schuler die Kapelle vor seinem Hause sammt den treffenden Einkünften dem Kloster Halsprunne geschenkt hat, verfügen aber dabei, daß der Geistliche in der Kapelle zu seiner Messe nicht eher läuten (pulsare) lasse, als bis man in der Parochialkirche St. Gregorii bei der Elevation der Hostie geläutet haben wird.“ Dann fügte der Abt von Heilsbronn noch die Worte bei: Nos vero Cunradus (von Brundelsheim) abbas monasterii halsprunnensis, patronus ecclesiae parochialis in Nordlingen, recognoscimus, omnia praemissa facta esse de nostro beneplacito. Datum in Diligin 3. Id. Nov. 1321.

Der 15. Abt Suppanus (s. dort) prozessirte wegen des Zehnten auf 19 Tagwerk Spitalwiesen, bis es 1326 zum Vergleich kam, durch welchen das Kloster zwei Tgw. Wiesen von der Spitalpflege erhielt. Der 16. Abt Gamsfelder (s. dort) erhielt 1339 durch ein „Geschäft“ von Frau Sophia, Martin Eckars Wittib, Bürgerin zu Nördlingen, ein Pfund ewiger Heller von einem Haus beim Bergerthor, darin die Schmiede ist. Auf ein weiteres Geschenk von einer Frau deutet folgende Inskription im Vigilienbuche beim 11. Juli: De sorore Hedwig de Nördlingen pis. pa. vi. de agris venditis pro 210 tal. Einer weiteren Erwerbung gedenkt ein dem 18. Abt Büchelberger i. J. 1353 zugestellter Urtheilbrief über 32 fl. aus einem Haus beim Bergerthor, des Schulers Haus genannt, und über 3 fl. aus einem andern, des Piermanns Haus genannt zu der Capellen zu Nördlingen. Der 19. Abt Arnold (s. dort) kaufte i. J. 1367 den halben Theil der Holzmark, gelegen an dem großen Baumgarten, von Ulr. von Grünberg. In demselben Jahre erhielt der Abt durch Schenkung von dem Oberpfarrer Heinrich Besser ein Gehölz (nemus seu virgultum dictum Merdingerhew juxta villam Merding), früher Besitzthum des Herdegenus von Katzenstein. Der Schenker bestimmte, daß seine Nachfolger bei St. Emeran Brennholz aus diesem Walde erhalten sollten. Verwalter dieser Objekte und aller heilsbronnischen Besitzungen im Ries war ein [531] dahin exponirter Mönch, welcher den Titel „Magister, Provisor, Procurator Nördlingen“ führte und den heilsbronner Hof an der Berggasse bewohnte. Zu dem Hofe gehörten: Stallung, Scheune, Garten, 13 Tgw. Wiesen und 75 Mgn. Äcker, theils im zehntfreien Stadtfeld, theils in den zehntbaren Fluren von Ehringen, Nähermemmingen, Reimlingen und Grosselfingen gelegen. Im Status von 1380 sind 9 Zugpferde, 2 Reitpferde, 9 Kühe, 16 Stück anderes Rindvieh, 12 Schweine etc. verzeichnet. Ferner besorgte der Magister den Gottesdienst in der mit dem Hofe verbundenen Kapelle. Der Magister stellte alljährlich Rechnung seinem „Superintendens“ im Kloster, welcher bisweilen der Abt selbst war. Mancher Abt war vor seiner Erwählung Magister in Nördlingen.

Bei Weitem die größte Geschäftslast für den Magister war der fortwährende Kampf mit der Stadt. Wir haben bisher gesehen, wie das Kloster fast überall, wo es sich niederließ, angefeindet wurde. Aber nirgends war die Feindschaft so groß und der Kampf so andauernd und erbittert wie in Nördlingen, und zwar gleich bei der ersten Ansiedelung. So lang der Kaiser als Patron die 14 Pfarreien besetzte, fügte sich die Stadt. Als aber nicht mehr der Kaiser, sondern das Kloster Heilsbronn die Pfarreien besetzte, da regte sich der Volksunwille, um so mehr, da man wußte, daß die Pfarrstellen von der Stadt gestiftet worden waren. Gleichwohl mußte die erbitterte Stadt auch nach dem Tode des Kaisers Heinrich VII. sich noch fügen, da der nachfolgende Kaiser Ludwig der Bayer dem Kloster Heilsbronn ebenso gewogen und bei den Äbten Gamsfelder und Friedrich von Hirschlach wiederholt zu Gast war. (Beitr. S. 68 u. 69.) Zur Sicherstellung seines Klosters der erbitterten Stadt gegenüber bat der Abt Gamsfelder den Kaiser Ludwig bei dessen Anwesenheit in Nürnberg um Bestätigung des vorhin besprochenen Diploms vom Juni 1313, inhaltlich dessen Heinrich VII. dem Kloster das nördlinger Patronat geschenkt hatte. Der Kaiser Ludwig entsprach der Bitte und behändigte dem Abt ein Diplom (d. d. Nürnberg 1336, feria secunda ante festum omnium sanctorum, regni nostri [532] anno 22, imperii vero nono), worin er das seines Vorgängers von 1313 wörtlich wiederholte und seinem ganzen Inhalt nach bestätigte. Der 17. Abt Friedrich von Hirschlach verfuhr wie sein Vorgänger Gamsfelder, indem er den auf Ludwig folgenden Kaiser Karl IV. gleich nach dessen Thronbesteigung um Bestätigung jenes, die Schenkung des nördlinger Patronats betreffenden Diploms von 1313 bat. Der Kaiser, welcher in seiner ersten Regierungszeit fast alljährlich nach Heilsbronn kam (Beitr. S. 71), entsprach der Bitte durch einen Erlaß d. d. Nürnberg (Idus Novembris regnorum nostrorum anno secundo 1347), worin er obiges Diplom von 1313 wörtlich einschaltete. Der Schluß lautet: Per manus honorabilis Weleslay, Pragensis et Wisgeratensis ecclesiarum canonici, nostrae regalis aulae prothonotarii vice venerabilis Gerlaci, Moguntinensis archiepiscopi nostri et sacri imperii per Germaniam archicancellarii. Tags nach diesem Erlasse vom 13. November zog der Kaiser von Nürnberg nach Straßburg. Noch vor seiner Abreise von Nürnberg bat ihn der Abt, auch die vierte Errungenschaft in Nördlingen zu bestätigen; und er entsprach auch dieser Bitte durch einen deutschen Erlaß d. d. Straßburg, 13. Dez. 1347, worin er den 1318 geschlossenen, vorhin besprochenen Kauf des Hofes am Bergerthor bestätigte. Der Kaiser erklärte darin: „Wann (weil) Abt und Convent, die in rechter Ordnung und redlichem Fürsatz dem allmächtigen Gott innerlich dienen, uns gebeten haben, daß wir ihnen einen Brief zu bestätigen geruhten, welcher also lautet: Wir Ott, Ammann der Stadt und die Bürger zu Nördlingen etc. (wörtliche Einschaltung des oben mitgetheilten Briefes von 1318), so haben wir angesehen ihre fleißige Bet und bestätigen diesen Brief, daß alles darin unzerbrochen bleibe, bei Straf von 100 Mark Goldes, die halb uns und unserer Kammer, halb dem Kloster zufallen soll. Gegeben mit unserem königlichen Insiegel zu Straßburg, Samstag nach St. Lucietag 1347, in dem andern unseres Reiches.“ Durch diese kaiserlichen Schutzbriefe wurde die Stadt gegen das Kloster und seine kaiserlichen Schirmherren immer mehr erbittert. Auch haderte man stets mit dem Kloster, [533] weil es als Pfarrpatron seine Obliegenheiten bezüglich der Kultusbaureparaturen nicht pünktlich erfüllte. Nach langen Kämpfen kam es 1357 wieder zu einem Vertrag, welcher lautete: „Wir Bürger und Rath vergehen, daß wir mit den ehrbaren und weisen Mannen und Herren Abt Gottfried (Büchelberger, s. dort) und der Sammung zu Halsprunn lieblich und freundlich übereinkommen sind über alle Stöß und Ansprach, die wir bisher gegen einander gehabt haben, daß wir darum keinen Stoß gegen einander haben mit keiner Rache, und daß die hernach geschriebenen Reden und Sachen statthaben sollen in guter Treu ewiglich. 1) Ihr von Herman dem Stegherrn vor dem Bergerthor am Graben einst erkauftes Haus und Hofrait haben sie ewig zu besitzen und zu nießen gegen die jährlichen 31/2 Pfund Heller, sonst keine Steuer und Geschoß zu Jagen, Nachtwach oder Diensten, die die Stadt Kaisern, Königen und Landesherren zu leisten hat (u. s. w. wie i. J. 1318 festgestellt wurde). Sie dürfen aber keine weiteren Bauten, als die jetzt stehenden, aufführen ohne des Raths Genehmigung, keine Freiheit für ihr Haus und Hofstatt von den Kaisern und Königen gewinnen vor andern Bürgern, auch von Kaisern nicht losgesprochen werden von den jährlichen 31/2 Pfund Hellern. Auch sollen sie weder Kaiser noch Könige bitten, ihnen zu gestatten, in unserer Stadt und Stadtmarkung mehr Güter kaufen zu dürfen. 2) Ihr Steinhaus, am Markt in unserer Stadt gelegen und vormals von ihnen vom Grafen Ludwig von Oettingen erkauft, soll nach seinen vier Wänden bleiben, wie es jetzt ist. Keine Thür mehr soll darin gemacht, keine der vier Wände durchgebrochen, nichts daran gebaut, auch nichts erhöht werden, ohne des Raths Gunst und Willen. Die Durchgänge an den Seiten des Steinhauses müssen, wie bisher, ohne Thüre bleiben. Sie dürfen an den Wochen- und Jahrmärkten ihre Tische und Schragen darin machen, jedoch den Durchgang weder enger noch weiter. Sie haben den Durchgang und den Kellerhals unter dem Steinhaus[15] in baulichem Stand [534] zu erhalten. 3) Auch irren wir sie nicht im Besitz von einem Morgen Acker, den sie auf dem Nortberg von Hein. Zingel, und von drei Tgw. Wiesen unter der Stegmühl, die sie von der Keserin von Baldingen, und von der Wiese, die sie von uns bei ihrer Weide oberhalb der Stegmühl erkauft haben. Dafür haben sie uns und der Stadt gegeben und zu Lieb gethan 300 Pfund Heller zur Verwendung für unsere Pfarr St. Georg und zur Besserung unserer Vorstädte, Gräben und Thore. Hierüber geben wir ihnen diesen Brief mit unserem Stadtsiegel Freitag nach Palmsonntag 1357.“ Auch diese Feststellungen brachten keinen Frieden, weder im 14. noch im 15. Jahrhundert. Man stritt über Zoll und Accis, über die Dachtraufe, so von dem heilsbronner Haus in etlicher Bürger Gärten fällt, über Bauveränderungen am heilsbronner Hofe, über einen Zaun, über ein juramentum calumniae, welches der heilsbronnische Pfleger beim Stadtgericht zu prästiren hatte, über den Zehnten und Anderes. Auch mit dem Komthur in Ellingen stritt das Kloster wegen des Zehnten im nördlinger Feld. Am hartnäckigsten und kostspieligsten war der fortwährende Prozeß über die dem Kloster als Pfarrpatron zustehende Kirchenbaupflicht: eine der Angelegenheiten, welche den 22. Abt Kötzler (s. dort) veranlaßte, zum Konzil nach Basel zu reisen. Er erwirkte dort, daß der Papst Nikolaus V. seinen Legaten, den Dekan Johannes von Heltburg in Eichstätt beauftragte, zu richten und zu schlichten. Petrus Wegel, damals noch nicht Abt, vom Abt Kötzler kommittirt, legte dem Legaten die Verträge zwischen Heilsbronn und Nördlingen vor zur Begründung der Klage gegen die Stadt, „welche im dortigen heilsbronner Hofe Getreide, Wein, Utensilien, Silbergeschirr raube, eben so in den heilsbronnischen Ortschaften der Umgegend, wodurch das Kloster bereits einen Schaden von mehr als 2000 Gulden erlitten habe.“

[535] Der Legat entschied für Heilsbronn und forderte d. d. Nürnberg 15. April 1451 alle Äbte, Dekane, Scholastici etc. auf, von den Regenten und Inwohnern der Stadt Herausgabe des Geraubten und Schadenersatz zu fordern und im Weigerungsfalle mit kirchlichen Censuren einzuschreiten. Ein Erlaß in diesem Sinne erging unterm 6. November von Eichstätt aus an Nördlingen. Drei Monate später trat der Bischof und Kardinal Peter von Augsburg als Schiedsrichter zwischen die Streitenden. Das Kloster wurde vertreten durch Peter Wegel, Heinrich Schwob, Subcellarius, und Konrad Haßhaut, damals Verwalter im heilsbronner Hofe zu Nördlingen. Vertreter der Stadt waren Hans und Jakob Prozer. Dem Schiedsrichterspruch zufolge sollte sicher sein, was die von Heilsbronn an Getreide, Baarschaft, Wein und anderer fahrender Habe in der Stadt hätten; aus dem heilsbronner Hof in Nördlingen sollte den Feinden der Stadt nichts zugeführt werden; dagegen sollte Heilsbronn pflichtmäßig die Kultusgebäude in Bau und Besserung erhalten. Der Schiedsspruch vom 10. Febr. 1452, mit anhangenden Siegeln von Heilsbronn, Nördlingen und Augsburg, hatte nicht den gewünschten Erfolg. Zwölf Jahre darauf war wieder richterliche Entscheidung nöthig, da man beiderseits den Verträgen zuwider handelte. Die von Heilsbronn erlaubten sich, Handel zu treiben und zu bauen ohne des Raths Bewilligung; auch entrichteten sie nicht pünktlich die stipulirten Abgaben. Die von Nördlingen forderten vom Kloster Zoll und Zehnten. Man wählte beiderseits den eben genannten Jakob Prozer zum Schiedsrichter, welcher erklärte: „Ich Jakob Prozer, Bürger in Nördlingen, thue kund wegen Zwietracht zwischen Abt Peter (Wegel) und Convent zu Heilsbronn einerseits und Bürgermeister und Rath andererseits, daß beide Theile vor mir, dem gütlichen Schiedsrichter, heute erschienen sind, nämlich Veit Hezelsdorfer, Prior von Heilsbronn, und Altbürgermeister Friz Strauß von Nördlingen.“ Darauf erklärte Prozer beide Theile für schuldig, da sie beiderseits die Verträge nicht gehalten hätten, er verwies sie auf die Verträge von 1318 und 1357 und übergab Beiden seinen Schiedsspruch d. d. Dinstag nach [536] Margaretha 1469. Allein auch diese Verhandlung führte zu keinem dauernden Frieden, da nach wie vor das Kloster Pfarrpatron war, und gerade gegen dieses Verhältniß war der Volksunwille vorzugsweise gerichtet, um so mehr, weil dabei die oben bei den Äbten Bamberger und Wenk besprochenen Mißbräuche: Nonresidenz und häufiger Stellenwechsel, oft vorkamen. Wie endlich die Stadt, nach zweihundert Jahre langem Opponiren, in Folge der Reformation ihr Ziel erreichte und in den Besitz des Pfarrpatronats kam, ist oben beim 26. Abt Wenk ausführlich berichtet worden. Das Kloster verlor zwar nach Abtretung des Patronats die damit verbundenen Einkünfte, aber nicht seine anderweitigen Besitzungen in und um Nördlingen, welche fortwährend durch einen heilsbronner Mönch administrirt wurden. Der letzte administrirende Mönch war Gg. Vischer, welcher 1534 in Nördlingen starb. Wegen Mangels an Mönchen konnte die Stelle fortan nicht mehr mit einem Ordensbruder besetzt werden. Der Abt Schopper übertrug daher die Verwaltung einem besoldeten Laien, dem nördlinger Bürger Zillger. Dieser erhielt als Besoldung 20 Gulden baar, 20 Malter Korn, 2 Mltr. Gerste, alle Zins-Eier, Hühner, Gänse, Lämmer und Käse, 10 Pfund Flachs, 10 Viertel Öl, das Zehntobst und Brennholz aus den heilsbronnischen Waldungen. Zillger starb 1536. Um seine Stelle bewarb sich ein anderer nördlinger Bürger, vom Grafen von Oettingen und vom Markgrafen Georg dem Abt Schopper empfohlen; allein der Abt antwortete, daß er die Stelle einem alten Klosterdiener, dem Vogt Buderlumpff in Merkendorf bereits zugesagt habe. Nach dessen frühen Tod verlieh der Abt die Stelle dem alten Wirth Castner von Heilsbronn, nicht einem von den Markgrafen Georg und Albrecht Empfohlenen. Bei der folgenden Vakanz verlieh der Abt die Stelle einem L. Meyer, welchen aber der Markgraf Albrecht ohne vorgängige Rücksprache mit dem Abt Heberlein absetzte, weil er sich über den Markgrafen und andere Fürsten etwas frei geäußert hatte; der Markgraf setzte an seine Stelle einen alten markgräflichen Diener, W. Hofmeister, und verlangte zugleich Aufbesserung der Stelle. Dagegen remonstrirte [537] der Abt mit der Erklärung: „Die Besoldung sei ausreichend und die Arbeit gering; die Einkünfte bestünden nach dem Verlust des Patronats nur noch in 400 Maltern.“

Wie mit der Stadt Nördlingen, so hatte das Kloster auch mit den Grafen von Oettingen lange Kämpfe, besonders im Reformationsjahrhundert. Die Grafen forderten Steuern von den heilsbronner Unterthanen in Baldingen, Sorheim, Altheim, Grosselfingen, Herkheim, Nähermemmingen, Ehringen, Trochtelfingen, Reimlingen und Utzlingen, beanspruchten die Jurisdiktion, zwangen die Klosterunterthanen in einer Fehde gegen Nördlingen zu Waffen- und Wagendiensten und ließen Widerstrebende verhaften. Die Kämpfe dauerten fort nach dem Hinfall des Klostergutes an die Markgrafen. Die Grafen Gottfried und Wilhelm erzwangen Landeshuldigung und legten Beschlag an Zehnten. Zur Ab- und Gegenwehr wurden markgräflicherseits alle vormals von Kaisern und von Grafen von Oettingen dem Kloster ertheilten Privilegien aus dem heilsbronner Archiv entnommen und vorgelegt.

In der markgräflichen Zeit erhielt das Amt Nördlingen den Namen „Pflegamt“ und der dasselbe verwaltende Beamte den Namen „Pfleger“. Einer derselben, Dietrich, berichtete im Kriegsjahre 1645 über seine Erlebnisse: „Am 24. Juli waren in und um Allerheim die Bayern unter Mercy mit den Franzosen unter Türenne sammt Weimaranern und Hessen zusammengestoßen, und Allerheim ging in Rauch auf. Die Bayern wurden geschlagen und verloren acht Kanonen. Im Dorf und außerhalb liegt es so voll todter Körper, daß, wer es nicht gesehen, nicht glauben kann, massen ich es selbst mit betrübtem Gemüth angeschaut. Mich jammert, daß so viel Christenblut vergossen und die Todten nicht sollen begraben werden, was einen so üblen Geruch verursacht, daß selbige Leute vor Winters nicht wohnen, viel weniger ihre Felder, darauf es dickvoll liegt, besamen werden können. Türenne rückte vor Nördlingen, wo Bayern lagen, zwang die Stadt zur Neutralität, nahm sein Hauptquartier in Baldingen; seine Truppen kampirten 14 Tage lang vor der Stadt und [538] verwüsteten die umliegenden Dörfer und Felder, darunter 38 Morgen vom heilsbronner Hofe. So erging es den Landbewohnern. Die Stadtbewohner hingegen zogen Nutzen aus dem Lager, da der Verkehr zwischen der neutralen Stadt und dem Lager frei war; es wurde daher gekauft und verkauft wie auf einem Jahrmarkt.“ Der Berichterstatter erntete von seinen verderbten 38 Morgen keine Handvoll. Heu gab es nur wenig und vom Grumet konnte er wegen des Kriegsschauplatzes keine Handvoll einbringen. Eben so ging es den heilsbronner Unterthanen in Baldingen und Ehringen, welche daher nichts entrichten konnten. Die Bayern nahmen Vieh weg, erschossen etliche Bauern und zogen sich an den Schellenberg zurück. Türenne ließ in der Stadt 250 gesunde und 150 beschädigte Soldaten als Besatzung, zog ab, rückte vor Dinkelsbühl, beschoß es, worauf es nach einigen Tagen kapitulirte. Derselbe Berichterstatter berichtete an den Markgrafen über die Schädigung des Pfleghofes bei dem Bombardement durch Kaiserliche und Churbayern im Dezember 1647: „In den Hof fielen 2 Granaten und 13 Feuerballen, wodurch fast alle Gebäu, Dachung, Öfen, Fenster und Thüren zerschmettert, dicke Balken entzwei geschlagen wurden. Von den 13 Bomben fielen einige in die Scheuern und Ställe des Pfleghofes und zündeten das Heu und Stroh an. Aber kein einziger Bürger wollte löschen helfen. Doch kommandirte der im Pfleghof einquartierte Oberstlieutenant Weyher 13 Dragoner zu löschen, was sie auch thaten Tag und Nacht unter dem Einschlagen der Bomben, bis die Belagerer abzogen. Die Bürger von Nördlingen verfolgen nämlich den Pfleghof auf alle Weise und sähen denselben lieber in Asche als vor sich liegen; eben so den deutschen, den kaysheimer und ellwanger Hof in der Stadt. Aber gerade diese Höfe brannten nicht ab, während so viele Häuser in der Stadt niederbrannten.“ Am Schluß seines Berichts bat der Pfleger den Markgrafen um Erlaß des Gültgetreides und um Ersatz für Verlorenes, insonderheit um ein Pferd, da er das seinige dem hilfreichen Oberstlieutenant geschenkt habe. Aus dem Bericht erhellt auch, daß der fremde Eindringling noch im siebenzehnten, wie schon [539] im vierzehnten Jahrhundert, von der Stadt scheel angesehen wurde.


2. Altheim,

Niederaltheim, „Minusaltheim, Minernaltheim, Mumernaltheim, Neuenaltheim,“ Weiler bei Hohenaltheim. Albrecht von Polsen (Polsingen) verkaufte einen dem Grafen von Oettingen lehenbaren Hof daselbst i. J. 1369 an Georg von Stauffeneck und besiegelte nebst Erkinger von Gyslingen und Burkhard von Granberg die Urkunde über den Verkauf. Georg von Stauffeneck verkaufte den Hof für 1130 Pfund an den 19. Abt Arnold, welcher 1378 noch andere Gefälle von Äckern und von der „Goldwiese“ kaufte. 1403 verlieh der 20. Abt Stromer den Hof an Elisabeth Crusenmeierin, welche alljährlich folgende Gefälle an das Kloster zu entrichten hatte: 6 Malter Kern, 6 Mltr. Roggen, 6 Mltr. Gerste, 6 Mltr. Haber, 3 fl. Wiesgeld, „für Weglos“ 5 Schilling, 4 Hühner. 1512 appellirte Hans Lehner, der Besitzer eines dortigen heilsbronner Gutes, in einer Prozeßsache vom Oettingischen Landgericht an das Reichskammergericht.


3. Baldingen,

Pfarrdorf (Kirchdorf). Ein Theil des dortigen Zehnten stand dem Nördlinger Pfarrpatronat zu, seit 1310 dem Kloster Heilsbronn, welchem, wie oben berichtet, der Kaiser Heinrich VII. das Patronat schenkte. Wie Heilsbronn das Patronat sammt den Zehnten verlor, ist gleichfalls oben ausführlich berichtet worden. Weitere Schenkungen erhielt das Kloster dort nicht, wohl aber von 1348 an mehrere Güter und Gefälle durch Kauf. Verkäufer waren Nördlinger Bürger, Herdegen von Munzingen, die Wittwe Anna Widenmann und Grafen von Oettingen. In einem der Kaufbriefe hieß es: „Ich Hans Meyer, Bürger zu Nördlingen, verihe, daß ich verkauft habe an Herrn Abt Arnold und Convent für 258 Pfund Heller aus meinem Hof zu Baldingen 9 Morgen, gelegen von Baldingen hinaus gen Pflaumloch.“ In einem andern Kaufbriefe von 1359 hieß es: „Wir Graf Ludwig der Alte zu Oettingen haben an das Kloster verkauft den nachbeschriebenen [540] Acker in Baldingen und setzen zu Bürgen den ehrsamen Mann Hans von Bezze, Vogt zu Wallerstain, und Ulrich den Nawer, Bürger zu Nördlingen, die zu laisten geloben. Und wir Schwester M. von Westhausen, Äbtissin zu Kirchheim und die Sammung des Closters vergehen auch, daß wir in den Kauf willigen und siegeln auch.“ Sechs Siegel wurden der Urkunde angehängt. Der Abt Arnold hatte alles gethan zur Sicherung seines Kaufes. Gleichwohl wurde der Kauf vom Grafen Konrad dem Jüngeren von Oettingen angefochten, bis dieser schließlich vor dem Landgerichte erklärte, daß er allen Ansprüchen an die heilsbronnischen Güter in Baldingen entsage. In der dem Abt zugestellten Urkunde erklärte der Gerichtsvorstand: „Ich Albrecht von Stoffeln saß zu Gericht in der edlen Herren Stadt Oettingen auf dem Landtage. Da kam der Herr Graf und sagte, daß er von der Klage gegen Halsprunn lassen wolle. Da fragte ich die Ritter: „Was Recht wäre?“ Die sagten: „Daß er wohl gethan habe.“ Deß zu Urkund gebe ich dem Kloster diesen Brief mit dem Landgerichtssiegel der Herren von Oettingen.“ 117 Jahre später wurden die Heilsbronner Unterthanen in Baldingen wegen dreier Wiesflecklein von Grenznachbarn geirrt und geengt. Der 23. Abt Wegel wahrte auf dem Prozeßwege die Rechte seiner Unterthanen. Das Stadtgericht Nördlingen entschied gegen Heilsbronn, worauf der Abt an das Reichskammergericht appellirte. Er berief zur Abfassung eines Appellationsinstruments Notar und Zeugen nach Nürnberg in den dortigen Heilsbronner Hof und sandte dahin als Anwalt und Prokurator des Klosters seinen Konventualen Sayler. In dem Instrument hieß es: „Im Namen Gottes etc. Kund und zu wissen sei, daß vor mir Johann Polraus und Zeugen erschienen ist der hochgelehrte Herr Johann Sayler, der heil. Schrift Doctor, als Anwalt des Klosters mit einer Appellation in seiner Hand, bat um Apostel und Vernehmung der Zeugen und protestirt gegen das Urtheil des Stadtgerichts Nördlingen etc. Und ich Joh. Polraus, Clericus, Bamberger Bisthums, aus päpstlicher und kaiserlicher Gewalt ein offenbarer Notarius habe dieses Instrument in diese Form gebracht und mit meinem [541] Siegel und Namen bezeichnet. Geschehen im heilsbronner Hof zu Nürnberg in der vorderen großen Stube. 1482.“ In einem Streit über den Zehnten capellae filialis in Baldingen (1507) erkannten die Richter des Augsburger Gerichtshofes (Christi nomine invocato et solum Deum prae oculis habentes) zu Gunsten Heilsbronns. Über den Kleinzehnten vom Wiedenhofe stritten 1528 Heilsbronn und das Nördlinger Spital. Der brandenburgische Sekretär Gruber und der Altbürgermeister Veßner in Nördlingen, von beiden Parteien zu Schiedsrichtern erwählt, entschieden wie folgt: „Der Abt Wenk überläßt den Kleinzehnten vom Hofe dem Rathe von Nördlingen, empfängt aber dagegen 157 fl. baar.“


4. Balgheim,

Pfarrdorf. Pfaff Stephan von Altheim, Pfarrherr zu Hohenaltheim, verkaufte 1378 an den 19. Abt Arnold zwei Pfund Ewigzins aus einem Gute zu Balgheim für 60 Pfund Heller. Weitere Acquisitionen machte Heilsbronn dort nicht.


5. Ehingen,

Kirchdorf bei Oettingen und Heuberg. In einem Schenkungsbriefe von 1334 heißt es: „Noverint omnes, quod ego Cunradus dictus Karolus, sacerdos vicarius in ecclesia dicta Husen (Hausen bei Oettingen) juxta Hoheldingen (Holting), cupiens de bonis mihi a Deo collatis thesaurizare thesaurum in coelis, dedi conventui in Halsprunne pratum meum, dictum mulwis, juxta inferius molendinum in Ehingen ea conditione, quod soror mea aut heredes sui possint reemere pratum pro 10 libr. hall. per 10 continuos annos. Cum proprio sigillo caream, sigillum dom. decani de Offingen, cognati mei, petivi.“ Derselbe Geber schenkte 1345 dem Kloster noch eine Wiese und einen Acker, „gelegen am Oeselberg (Hesselberg) am Kelweg,[“] und bat denselben Dekan Andreas um Siegelung der in Offingen ausgefertigten Urkunde.


6. Ehringen,

Pfarrdorf (Kirchdorf). Auch hier erhielt und verlor das Kloster [542] den Nördlinger Patronatszehnten, welchen es vom Kaiser Heinrich VII. zum Geschenk erhalten hatte. Weiter erhielt das Kloster (1375) durch Schenkung einen Hof von dem Nördlinger Bürger Konrad Krebs. Seine übrigen dortigen Besitzungen erwarb es durch Kauf: Zehnten auf der Dornlach; 1338 vom deutschen Orden (Kommenthur Sifried von Berlichingen) 41/2 Mgn. Acker; 1381 vom Nördlinger Bürger Heinr. Merkinger eine Gült für 50 Pfund; 1392 von Ott Kastner einen Zehnten; 1491 und 1514 Gülten von Kasp. Steinmetz und Hans Wiedemann. Alle diese Acquisitionen ließ sich das Kloster durch den Magistrat von Nördlingen und durch Bürgen sichern; dem ungeachtet hatte es wegen derselben stets zu prozessiren (z. B. mit Grafen von Oettingen) und zu appelliren (an den Bischof in Augsburg). 1508 war in der Gemeinde selbst großer Zwiespalt wegen der Frage: „Ob der Wiedemhofbauer in Ehringen verbunden sei, den Roßbeschäler, Herdochsen etc. zu halten und das Wetterläuten mitzubesorgen.“ Die Streitenden wählten zu Schiedsrichtern den Abt Bamberger zu Heilsbronn, die Äbtissin Margaretha zu Kirchheim, geborene Gräfin von Oettingen, und den Grafen Joachim von Oettingen. Die Gewählten entsendeten ihre Kommissäre zur Verhandlung über die Sache nach Nördlingen und gaben schließlich folgenden Bescheid: „Den Roßbeschäler hat der jeweilige Besitzer des Wiedemhofes zu halten; den Herdochsen, Schweineber und Schafbock aber die Gemeinde. Der jeweilige Wiedemhofbauer ist schuldig, wie Alle in der Gemeinde, wenn der Meßner zum Wetter läutet, das Läuten mitzubesorgen oder durch einen Dienstbothen mitbesorgen zu lassen.“ Wie viel ein dortiges Gut dem Kloster einbrachte, ersieht man aus einem von zwei Nördlinger Rathsherren besiegelten Briefe, worin es heißt: „Ich Brigitta Widmännin, Wittwe zu Erringen, bekenne, daß ich (1506) vom Herrn Abt Sebald zu Heilsbronn mein Lebenlang und nicht länger bestanden habe seiner Gnaden Hof zu Erringen, den mein verlebter Hauswirth inne gehabt. Davon habe ich an den Pfleger des Heilsbronner Hofes in Nördlingen jährlich zu geben 11 Malter Kern, 11 Malter Korn, 10 Mltr. Gerste, 5 Mltr. Haber, 14 Pfund [543] Landwährung und drei Fastnachtshennen; mehr 45 Gulden Handlohn.“ 1552 baten die Heiligenpfleger und die Gemeinde den 31. Abt Heberlein um Besserung des geringen Ertrages ihrer Pfarrstelle, „um auf etliche Jahre mit einem stattlichen gelehrten Mann versehen werden zu können.“ Der Abt antwortete: „So gern wir sonst hierin helfen, so sind wir gegenwärtig bei den schweren Ausgaben auf Convent, Schule (Fürstenschule), Gastung etc. nicht einmal im Stande, denjenigen Pfarrherren, welche von unserem Kloster belehnt sind, sonderlich zu helfen, und können sonach eure Bitte nicht erfüllen. Aber die 13 Malter, welche von unseren Vorfahren von unserem Kloster gegeben worden sind, sollen eurem Pfarrherrn auch ferner gereicht werden.“


7. Grosselfingen,

Pfarrdorf. Auch hier erhielt und verlor das Kloster den mit dem Nördlinger Patronat verbundenen Zehntantheil, jedoch nicht seine übrigen Besitzungen. 1368 verkaufte Konrad von Hürnheim vom Hohenhaus an den 19. Abt Arnold für 14 Pfund Heller die Gefälle von drei Huben zu Grosselfingen. Für die Haltung des Kaufes hafteten nicht weniger als neun Bürgen, welche dem in Nördlingen ausgefertigten Kaufbriefe ihre neun Siegel anhängten und zu laisten angelobten. Der Verkäufer charakterisirt dieselben näher durch folgenden Briefschluß: „Zeugen und Bürgen sind Konrad von Hürnheim, meines Bruders Sohn; Herr Ulrich von Rechberg; Herr Sifried von Phalheim; Herr Konrad von Merkingen; Götz Einkurn, Heinrich Oelhaven, Bürger von Nördlingen etc.“ 1371 kaufte der genannte Abt Arnold für 3337 Pfund die Gefälle von einer Hub in Grosselfingen (jährlich 5 Malter Kern, 5 Mltr. Roggen etc.) „von dem Herrn Walter vom Steinhaus dem Älteren und Herrn Walter dem Jüngeren vom Steinhaus, Chorherren in Hauge zu Würzburg.“ Diese Gefälle besaßen früher zwei Bürger in Donauwörth, Otto und Ulrich Vetter, welche aber dieselben an ihre Oheime, die ebengenannten Chorherren verkauften. Späterhin kaufte das Kloster noch einige kleinere Gefälle, z. B. 1517 für [544] 70 Gulden „zwei Morgen Acker im Mittelfeld bei der heiligen Wiese.“


8. Hainsfarth,

Weiler bei Oettingen. Dort und in Wachfeld und Megensheim kaufte der 19. Abt Arnold mehrere Güter (Gefälle) vom Kloster Auhausen. In der dießbezüglichen Urkunde von 1380 heißt es: „Wir Ulrich Abt des Convents des Closters Auhausen, Benedictinerordens, bekennen, daß wir um unserer Schulden willen die nachgeschriebenen Güter an das Closter Halsprun verkauft haben für 1880 fl., und zwar 1. zwei Höfe zu Oberwachfeld, geben 9 Malter Roggen, Öl etc.; 2. Güter zu Niederwachfeld; 3. Güter zu Hainsfurth, geben 5 Mltr. Roggen, Öl etc.; dienen mit einem halben Wagen an den Main; 4. Güter zu Megensheim, geben 12 Mltr. Roggen etc. Bürgen, die zu laisten angeloben: Conrad der Grick, Ritter; Conrad von Rechenberg; Apel Einkurn, Bürger zu Nördlingen.“


9. Herkheim,

Kirchdorf. Auch hier erhielt und verlor das Kloster den Nördlinger Patronatszehnten. Seine übrigen Güter und Gefälle daselbst erhielt es nicht durch Schenkung, sondern durch Kauf: 1344 von Konrad von Hürnheim, genannt vom Hohenhaus; 1345 von Konrad Haheltingen, genannt von Hürnheim; der Bischof Heinrich von Augsburg ertheilte seinen lehensherrlichen Consens. Eines dieser Güter war der Parochialkirche Ruchsstetten (Rudelstetten) zinsbar. Die letzte Acquisition daselbst machte das Kloster 1483, indem es Gefälle von dem Nördlinger Bürger Hans Maier kaufte.


10. Nähermemmingen,

Untermemmingen, Pfarrdorf. Auch hier erhielt und verlor das Kloster den Nördlinger Patronatszehnten. Seine übrigen ziemlich bedeutenden Besitzungen daselbst erhielt es durch Kauf: 1348 den Laienzehnten und was vom Kleinzehnten dazu gehört von den Grafen Ludwig und Friedrich von Oettingen und Landgrafen von Elsaß; 1357 14 Morgen bei der Mittelmühl von Sifried Aman, [545] Bürger in Nördlingen, für 200 Pfund; 1359 einen Acker von Frau Kunigund in Memmingen; 1403 den halben Groß- und Kleinzehnten von den Nördlinger Bürgern Heinrich von Bopfingen und seinen Söhnen. Die Äbte Haunolt und Bamberger schlossen während der Jahre 1491 bis 1506 mehr als 10 Kaufverträge ab. Der Abt Bamberger z. B. kaufte 1503 für 110 fl. von Melch. Schwab, seßhaft zu Memmingen, Äcker und Wiesen, stoßend auf die Steige gen Pflaulach (Pflaumloch) und gen Trochtelfingen und an das Baldinger Feld; 1505 für 156 fl. von dem Nördlinger Bürger Hans Beck eine Wiese, stoßend an das Uzmemminger Feld; doch mußten jährlich 12 Pfennige an den Pfarrer in Uzmemmingen abgereicht werden; 1506 für 20 fl. von Kaspar Schwab zu Memmingen einen Acker im Holheimer Feld am Weg gen Uzmemmingen. Die Verhandlungen fanden in Nördlingen statt. Daß der Abt Bamberger die Langweide bei Nähermemmingen kaufte, ist I, 224 berichtet worden. Im Todtenkalender heißt es beim 26. Juni: „Est anniversarium Nicolai Purkstal de 8 maldris emptis in Memmingen de pecunia illistrissimi principes domini Johannis Marchionis Brandeburgensis, de quibus subcellarius dat pis. pa. vi. mel et libetum, item custadi 12 dl. pro 4 candelis ad missam. 1491.“ Nach dem Verlust des Nördlinger Patronatszehnten bezog das Kloster von den in Nähermemmingen ihm verbliebenen Zehnten immer noch circa 160 Malter alljährlich; 11 Malter hatte es von Agnes Kremerin von Nördlingen schenkungsweise erhalten.


11. Reimlingen,

Pfarrdorf. Auch hier erhielt und verlor das Kloster den Nördlinger Patronatszehnten. Heinrich, ein Mönch in Heilsbronn, gebürtig aus Kirchheim, erhielt 1320 eine kleine Erbschaft, kaufte dafür von dem deutschen Orden in der Reimlinger Flur einige Gefälle und überließ diese seinem Kloster. Dieses erhielt 1370 durch Kauf in derselben Flurmarkung Gefälle von Heinrich Tüll, genannt Schneider in Rumlingen; 1499 von Mich. Brügel, Bürger in Nördlingen; 1514 von Leonhard Seidlein und dessen [546] Frau. Mit den in Reimlingen residirenden Ordensherren gerieth das Kloster oft in Streit über Mein und Dein.


12. Sorheim,

Kleinsorheim, Pfarrdorf. Auch hier erhielt und verlor das Kloster den Nördlinger Patronatszehnten. Der 19. Abt Arnold kaufte 1380 einen Hof daselbst. In dem weitläuftigen Kaufbriefe heißt es: „Ich Heinrich Wolf, genannt von Elerbach, ich Hans von Elerbach, Ritter, ich Heinrich von Elerbach, Domherr zu Augsburg, wir Graf Heinrich von Montfort und Frau Clara von Elerbach, Marschall Heinrichs von Pappenheim Wittwe, verkaufen an Herrn Abt Arnold und Convent zu Halsprunn unsern Hof zu Sorheim, der uns zum Erbtheil geworden ist von unserer seligen Schwester Katharina von Wolffurt, den jetzt baut Hans Motler und jährlich gültet 25 Mltr. Korn, 25 Mltr. Haber, vier Viertel Öl, zwei gemästete Schweine, 200 Eier, 4 Schilling Heller. Dafür haben sie uns gegeben tausend Gulden.“ Dann folgen die Namen der Zeugen und der Bürgen, die sich in Nördlingen zu laisten verbindlich machten. Dieser Hof, der Maierhof, war des Klosters einträglichstes Besitzthum in Sorheim. Ein Besitzer desselben kam 1454 wegen liederlicher Haushaltung und Schuldrückstände in Nördlingen in das Gefängniß. Er kam zwar nach geschworener Urphede aus dem Gefängniß, aber nicht wieder in den Besitz des Hofes. Das Kloster hatte in Sorheim noch mehrere Unterthanen, deren Güter, wie der 35. Abt Wunder 1568 dem Grafen Ludwig von Oettingen aus Kaufbriefen nachwies, „unvogtbar, unzinsbar, unsteuerbar, undienstbar gegen allermenniklich waren,“ aber gleichwohl vom Grafen zu Steuern und Diensten angezogen wurden, was Verhaftungen und weitläuftige Verhandlungen zur Folge hatte.


13. Steinheim,

Pfarrdorf bei Dillingen.[16] Zur Zeit des 19. Abts Arnold erhielt das Kloster eine Gült in Steinheim laut folgender Schenkungsurkunde: „Ich Lewgart, Hansen von Andin Seligen Tochter und [547] Kunen Ammans Seligen von Walrstain eheliche Wirthin vergih für mich und mein Kind Dorothea, daß ich mit dem vorgenannten Kunen Amman Seligen und für unsere Erben 25 Schilling Heller ewiger Gült gegeben und vermacht habe aus 11/2 Tagwerk Wiesmahd zu Steinheim, gelegen unter Walrstain, oberhalb des Dorfes, das getailet die Closterfrauen zu Kirchem haben, den geistlichen Herren, dem Abt und Convent zu Halsprunn, an das ewige Licht in unserer Frauen Capell des Closters. Dieselbe Gült haben wir gegeben vonwegen Bruder Hansen Ainkurns, Conventsbruders des Closters, und in seinem Namen. Auch habe ich und mein Kind Dorothea und unsere Erben und wer die Wiesmahd inne hat und nießt, dem Closter die 25 Schilling zu geben in ihr Haus zu Nördlingen. Zur steten Sicherheit gebe ich für mich und mein Kind diesen Brief versiegelt mit meinem eigenen Insiegel, dazu die ehrbaren Mannen Götz Einkurn und Friz Amman, meine Schwäger, Bürger in Nördlingen, ihre Siegel von meiner Bitt willen gehenkt haben. Freitag nach Urban, 1371.“ Den Namen Einkurn führte eine angesehene, in den heilsbronner Urkunden oft genannte Nördlinger Rathsbürgerfamilie, welcher der Prior Hans Einkurn angehörte, dessen Sermonen oben I, 565 ff. besprochen worden sind. „Von wegen Bruder Hansen Einkurns und in seinem Namen“ wurde die gedachte Schenkung an das Kloster gemacht zur Stiftung eines ewigen Lichts. Die Stifterin war inhaltlich des Briefes siegelmäßig und der Familie Einkurn in Nördlingen sehr nah verwandt. Eines Pfarrers Franciscus Einkurn in Lentersheim ist oben bei Altentrüdingen gedacht worden.


14. Trochtelfingen,

Truttelingen, Pfarrdorf bei Nördlingen, nicht Treuchtlingen bei Pappenheim. Auch hier erhielt und verlor das Kloster den Nördlinger Patronatszehnten; übrigens behielt es dort alles durch Kauf Erworbene. Der 19. Abt Arnold kaufte dort i. J. 1369 eine Gült laut Kaufbrief, worin es heißt: „Ich Walter Vogelwaid genannt, zu Trochtelvingen gesessen, vergih, daß ich [548] 30 Schilling Heller ewiger Gült für 24 Pfund an das Kloster Halsprun verkauft habe.“ 1363 kaufte derselbe Abt dort 10 Tgw. Wiesen, Brühl genannt, von Herdegen von Cratzenstein und ließ sich von dessen Wittwe, ferner von der Äbtissin in Zimmern und von vier Töchtern Herdegens, Nonnen im dortigen Kloster, zwei Verzichtbriefe einhändigen, „darin sie sich alles Zuspruchs zu den Wiesen verzeyhen.“ Derselbe Abt Arnold kaufte 1368 für 740 Pfund von Crafft von Nidlingen und dessen Frau [„]einen Hof, sechs Söldengüter, den Straßenacker, genannt Gemeinberg, und einen Theil der Holzmark, Kehl genannt.“ Die weitschichtige Erwerbsurkunde wurde vom Magistrat Nördlingen ausgefertigt in Gegenwart vieler Zeugen und Bürgen, darunter wieder Götz Ainkurn, Bürger zu Nördlingen. An den 24. Abt Haunolt verkaufte 1490 Hans Schneider, zu Memmingen gesessen, Gefälle von einem Acker, gelegen in Trochtelfinger Markung. An den 25. Abt Bamberger verkauften 1498 die sieben Brüder Neher für 198 fl. 9 Mgn. Acker und 2 Tgw. Wiesen, „theils über die Eger hinaus, theils gen Hausen hinaus gelegen.“ Die sieben Brüder waren aus Trochtelfingen, Einer derselben, Lienhard Neher Pfarrer in „Scheching“, der Zweite, Georg, Probst im Kloster Maiingen. Fürsorglich ließen die Äbte ihre Erwerbsurkunden von benachbarten siegelmäßigen Bürgern und Edelleuten untersiegeln, welche für die Haltung des Kaufs sich verbürgten und sich zur Leistung bereit erklärten, z. B. „die edlen und achtbaren Georg Vetzer zu Nördlingen, Veit von Horckheim, Hans von Hausen, Junkherren, Beide zu Trochtelfingen.“ Hans von Hausen war Ellinger Kastner in Nördlingen. Das Franziskanerkloster in Nördlingen, das Spital daselbst, die Klöster Kaisheim und Kirchheim waren gleichfalls in Trochtelfingen begütert.


15. Uzmemmingen,

Uzlingen, Itzlingen, Hitzlingen, Pfarrdorf. Der 16. Abt Gamsfelder kaufte dort i. J. 1338 verschiedene Güter von der Bürgerfamilie Flochberger in Bopfingen. Der 21. Abt Waibler überließ 1429 ein Söldengut und zwei Vogtshühner zu Trochtelfingen [549] dem Herrn Hans von Hausen und erhielt dafür von ihm ein Söldengut und ein Lehen in Memmingen. Der Abt ließ den Tauschvertrag von Hans von Hausen, Hans von Mure und Heinr. von Hausen besiegeln. Die in den folgenden Jahren von 1490 bis 1571 vom Kloster erworbenen Grundstücke lagen zwischen Uzlingen und Nähermemmingen, am Raißberg, in der Erlach, an der Eger, bei der Reißmühl, gen Holheim, gen Ederheim, am Rambach und am Lindenweg. Ein Heinrich Linck und seine Frau, Hedwig, schenkten dem Kloster 4 Malter vom Zehnten in Uzmemmingen. Ulr. Kursner von Haslach nebst Frau kauften vom Uzmemminger Zehnten zwei Malter und schenkten sie dem Kloster. Die letzte Acquisition machte dort der letzte Abt Wunder in den Jahren 1566 bis 71. Er kaufte von der in Uzlingen seßhaften Wittwe Hilaria Dombacher und von Paul Dombacher zwei Morgen Wiesen und Acker, gelegen an der Äbtissin zu Kirchheim Holz, für 29 Gulden, 41/4 Mgn. zu Uzlingen für 55 fl. und 3 Mgn. für 112 fl. grob Geld. Die vielen Verkäufer (z. B. Chph. Tanzer, G. Beck, Claus Schell) waren Eingesessene in den genannten Ortschaften. Einer derselben, der ebengenannte Hans von Hausen, nennt in seinem Verkaufbriefe von 1501 als Zeugen: „Melchior von Hawsen, mein Sohn, und Rudolf von Nenningen, Landvogt, mein Schwager.“ Die privilegirte Zehntfreiheit des Klosters führte auch hier zu Prozessen mit den Pfarrern, mit Nördlingen und mit dem deutschen Orden. Ein Schiedsspruch von 1478 lautete: „Wir Nik. Wirt, genannt Moll, Doctor in geistlichen Rechten und Pfarrer zu Steinach, und Jakob Protzer von Nördlingen, bekennen: Nachdem Spen entstanden zwischen dem (23.) Abt Peter (Wegel) und dem Priester Herrn Hans Schaffner, Dechant und Pfarrer der Pfarrkirche zu unserer lieben Frauen in Memmingen, wegen etlicher Fürschwellen, die vor Zeiten Äcker gewesen: so bescheiden wir, daß von Fürschwellen, von welchen vor 20 Jahren der Zehnte an Heilsbronn gegeben worden ist, der Zehnte auch ferner dahin gegeben werden muß.“ 1502 wurde das Kloster gleichzeitig von zwei Seiten angefochten: von der Nördlinger Spitalpflege und vom deutschen Orden. Den [550] einen Konflikt schlichtete der Erzbischof von Mainz, als erwählter Schiedsrichter, durch folgenden Bescheid: „Wir Berthold, Erzbischof zu Mainz, Erzkanzler und Kurfürst, bekennen in dem Streit zwischen dem Abt Sebald (Bamberger) und den Spitalpflegern, um gütlichen Entscheid gebeten, daß die Spitalmeister jährlich einen Gulden Gült an das Kloster abgeben sollen etc. Hierüber haben wir beiden Theilen zu Nördlingen (der Erzbischof war eben daselbst anwesend) einen gleichlautenden Brief mit unserem Siegel übergeben. Montag nach Exaudi.“ In dem andern Konflikt gaben andere Schiedsmänner folgenden Bescheid: „Wir die erwählten Untertadinger Ulr. Schmelzeißen von Erling, P. Martin von Holhaim und Widemann von Memmingen bekennen in dem Streit zwischen Herrn Johann Wilhelm von Bodmer, Ritter, Commenthur der Balei in Franken zu Erlingen einerseits, und dem Kloster Heilsbronn andererseits, 17 Zehntstücke Ackers betreffend: Die 17 Stück Ackers gehören hinfür gen Holheim, dem Haus Erlingen zu Nutz; dagegen behält Heilsbronn den Zehnten zu Memmingen, und zwar von dem Acker, der halb überzwerch an das Uzmemminger Feld stößt.“ Die zwei gleichlautenden Briefe wurden vom Abt und vom Commenthur besiegelt.


16. Ziswingen,

Weiler bei Mönchsdeggingen. 1353 verkaufte Friedrich Schumm (Schemm), Bürger zu Nördlingen, eine Hub in Ziswing an das Kloster. Von Anna von Nassau (vermält mit dem in Heilsbronn begrabenen Grafen Emicho von Nassau) und von einem Probst Berthold de Hagel in Spalt erhielt das Kloster Geldgeschenke, welche zum Ankauf von Gefällen in Ciswingen pro solatio infirmorum verwendet wurden.


17. Hohenacker.

Auch an diesem, tiefer als das Ries in Schwaben gelegenen Orte besaß das Kloster Güter, laut folgender Aufschreibung in der Klosterregistratur: „In Hohenacker, eine halbe Meil unter Waiblingen im Würtembergischen an der Rems, hat das Kloster [551] auf der Markung an den Weinbergen, so man die Halldten nennt, allein den Zehnten, wie die jährlichen Klosterrechnungen zu erkennen geben. Sonst hat das Kloster dort keine eigene Weinberg, aber zwei Kalterhäuser, ein Buttenhaus und einen Keller. Zwei Meilen davon, zu Schorndorf in Brombach hat Heidenheim Weinberge.“


F. Besitzungen im Bisthum Regensburg.

Es ist oben beim 17. Abt Friedrich kurz angedeutet worden, daß sich das Kloster Heilsbronn in den Jahren 1345 bis 49 auch im Bisthum Regensburg ansiedelte, indem es von bayerischen Pfalzgrafen und Herzogen, darunter der Kaiser Ludwig, durch Schenkung die Pfarrpatronate in Bernau, Kelheim, Hirschau und Kirchtumbach erhielt. Daß diese Donatoren dem Kloster sehr gewogen und oft in Heilsbronn waren, erhellt aus den Mittheilungen in den Beitr. S. 66–71. Jeder an den genannten vier Orten von dem nunmehrigen Pfarrpatron angestellte Pfarrer hatte alljährlich Zahlungen nach Heilsbronn zu leisten. Daraus erwuchs oft Streit, da das Kloster auch in dem neubetretenen Erntefelde, wie überall, wo es sich ansiedelte, als ein Eindringling scheel angesehen und angefeindet wurde. Gleichwohl blieb es an dreien der genannten vier Orten im Besitz der Errungenschaften 150 Jahre lang, solang die dortigen Landesherren seine Gönner waren; allein es wurde aus dem Besitz gedrängt durch spätere, dem Kloster nicht mehr geneigte Fürsten. Über die Vorgänge an den gedachten vier Orten während der heilsbronner Patronatsherrschaft ist Folgendes zu berichten.


1. Bernau.

Der Pfalzgraf Ludwig, Herzog von Bayern und Kurfürst von Brandenburg, schenkte dem Kloster Heilsbronn i. J. 1345 das Pfarrpatronat in Bernau. In dem zu Frankfurt an der Oder, seinem damaligen Aufenthaltsorte, ausgefertigten Briefe bestimmte er Folgendes: Nos Ludewicus, Dei gr. Brandenburgensis Marchio, Comes Palatinus, Babariae Dux, profitemur, [552] quod honorabilibus viris, Abbati (Johann Gamsfelder) et conventui in Halsprunne donamus praeposituram et ecclesiam parochialem civitatis nostrae Bernoue cum ipsarum pertinentiis tali modo, quod Abbates nobis in universis, in quibus ceteri rectores ipsarum praedecessoribus nostris et nobis obedire consueverant, sine contradictione obediant. Testes: Albertus de Wolfstein, Johann de Husen, camerae nostrae magister etc. Datum in civitate nostra Vrankenfurd, sabbato ante Oculi 1345. Schon in den ersten Monaten nach dieser Ausfertigung ergaben sich Differenzen bezüglich der von Bernau nach Heilsbronn zu leistenden Zahlungen. Zur Beseitigung dieser Differenzen hatte der Abt von Heilsbronn (Friedrich von Hirschlach) eine beglaubigte Abschrift vom obigen Schenkungsbriefe nöthig. Um eine solche zu erhalten, schickte er einen seiner Mönche, Konrad, nach Lenin, ein in der Mark Brandenburg gelegenes, 50 Jahre später als Heilsbronn gestiftetes Cisterzienserkloster, dessen Abt hierauf urkundete, wie folgt: Frater Johannes, Abbas in Lenyn. Domini nostri Marchionis brandenburgensis literas non cancellatas, majori sigillo sigillatas, vidimus, quarum tenor hic est. Nach wörtlicher Einschaltung des Schenkungsbriefes heißt es weiter: Has literas ad requisitionem fratris Conradi de Halsprunne, magistri hospitalis et procuratoris Abbatis transscribi fecimus. Datum Lenyn, die Petri in vincula (1. August) 1345. Hierauf begab sich der heilsbronner Emissär von Lenin nach Brandenburg zum dortigen Bischof Ludwig und legte demselben den Schenkungsbrief vor mit der Bitte, die Interessen des Klosters Heilsbronn zu wahren, worauf der Bischof urkundete: Ludowicus D. gr. brandenburgensis ecclesiae Episcopus venerabili Abbati et conventui in Halsprunne. Vestris petitionibus inclinati mandamus, quod Praepositus in antiqua Bernowe, qui pro tempore per vestram praesentationem fuerit institutus, vestro monasterio in perpetuum 40 marcas argenti brandenburgensis tenebitur erogare vestroque Procuratori, qui per vos pro tempore statutus fuerit in Berlyn, praesentare in [553] subsidium expensarum, quas cotidie facitis hospitibus et peregrinis. Quos 40 marcas vobis appropriamus pro remedio animae nostrae. Si autem Praepositus, qui pro tempore fuerit, redditus hujusmodi vobis et vestro Procuratori contumaciter non solvit, ex tunc eundem excommunicationis sententiae volumus subjacere etc. Nach Aufzählung vieler geistlicher und adeliger Zeugen heißt es am Schluß: Datum Brandeburch, in crastino nativitatis beatae virginis (8. Sept.) 1345. Ungeachtet dieser Sicherstellung scheint der Konflikt mit Bernau und der lästige Verkehr mit den weit entlegenen Orten Lenin, Brandenburg und Berlin fortgedauert zu haben, weßhalb das Kloster beschloß, die Renten vom Patronat in Bernau gegen näher gelegene Objekte zu vertauschen. Das Kloster blieb nur kurze Zeit im Besitze des Patronats; schon in den Rechnungen von 1349 wird der Name „Bernau“ nicht mehr genannt. Es kann auf Grund heilsbronner Archivalien über Bernau nichts Näheres berichtet werden.


2. Kelheim.[17]

Oben beim 17. Abt Friedrich von Hirschlach und in den Beitr. S. 66 bis 69 wurde über die letzte Anwesenheit des Kaisers Ludwig von Bayern in Heilsbronn berichtet und dabei bemerkt, daß der Kaiser gleich nach seinem Abschiede dem Kloster das Patronat von Kelheim schenkte. In der Schenkungsurkunde hieß es: Ludovicus, Dei gr. Imperator. Ad universorum notitiam volumus pervenire, quod ad nostrae majestatis praesentiam accedentes religiosi viri Fridericus abbas et conventus in Halsprunne, devoti nostri dilecti, nobis humiliter supplicaverunt, quod ipsis ob Dei intuitum et divini cultus augmentum jus patronatus ecclesiae parochialis in Kelhaim donare dignaremur. Nos vero considerantes, quod ad hoc nos elegit altissimus, quod subjectis nostris in suis necessitatibus succurrere ac utilitati eorum, qui ad divinorum [554] officiorum celebrationem deputati sunt, gratiosius providere debeamus, humilem supplicationem ex solita nostra benignitate duximus admittendum. Ipsis et monasterio ipsorum jus patronatus ecclesiae in Kelhaim, quod nobis ratione ducatus Bavariae pertinere dinoscitur, pro nobis et heredibus nostris tradidimus et donamus cum omnibus suis juribus, prout ad nos et nostros heredes pertinuit temporibus retroactis, ita quod rectore praefatae ecclesiae cedente aut decedente, abbas et conventus de rectore ejusdem ecclesiae ac de ipsa ecclesia absque cujusvis impedimento providere ac disponere plenam et liberam habeant facultatem. Datum in Feuchtwank, 21. die mensis Julii A. D. 1347, regni nostri anno 31, imperii vero 20. Es erhellt aus dieser Urkunde, daß der Abt Friedrich den Kaiser Ludwig bei dessen Anwesenheit in Heilsbronn mündlich um die Schenkung des Patronats von Kelheim gebeten hatte. Er handelte, wie alle seine Vorgänger, im Sinne des Klosterstifters Otto, indem er nun auch im Bisthum Regensburg, wo das Kloster bisher noch nichts besaß, Eigenthum erwarb. Auch hier, wie in Nördlingen, opponirte man fortwährend gegen den Eindringling. Allein hier wie dort nahmen die Äbte getrost den Kampf auf; denn sie waren im Voraus des kaiserlichen und päpstlichen Schutzes gewiß. Die Opposition ließ in Kelheim nicht lange auf sich warten. Von den mit dem Pfarrpatronat verbundenen Einkünften beanspruchte die Stadt zur Bestreitung ihrer Kirchenbedürfnisse und zur Besoldung ihrer Pfarrer mehr, als das Kloster zu geben geneigt war. Darum handelte sich’s schon zur Zeit des 19. Abts Arnold, welcher daher fürsorglich die ebenmitgetheilte Schenkungsurkunde des Kaisers Ludwig von dessen Sohn Albrecht bestätigen ließ. Dieser urkundete: Nos Albertus, comes palatinus Reni et dux Bavariae recognoscimus. Cum dominus Ludovicus imperator, genitor noster carissimus, ex legitimis causis nec non ob remedium animae suae et progenitorum suorum et posteritatis, jus patronatus ecclesiae in Kelheim monasterio in Halsprunne donaverit: nos qui eidem in jure terreni principatus [555] successimus, cupientes etiam in devotionis liberalitate imitari, nec non ut fratres in eodem monasterio nostro stipendio adjuti quietius domino valeant famulari, hospitalitatem tenere, elemosynarum largitionem uberius exercere et alia temporalia onera suppeditare: jus patronatus praedictum cum omnibus suis juribus ex novo dedimus. Et ut donatio nostri genitoris et nostra in perpetuum maneat inconvulsa, praesentes literas eis dedimus, nostri sigilli appensione communitas. Datum 1370 in opido Dingelvinen (Dillingen) in die S. Scolasticae virginis.

Kaiser Karl IV. war, wie sein Vorgänger Ludwig der Bayer, dem Kloster Heilsbronn sehr zugethan und noch weit öfter dort zu Gast (s. Beitr. S. 69–80). Er bestätigte nicht nur die heilsbronner Klosterprivilegien überhaupt, er verwendete sich auch bei dem Papst für Heilsbronn bezüglich des Konflikts mit Kelheim. In Folge dessen erhielt der Abt Arnold 1373 vom Papste Gregor XI. eine Bestätigungs- und Schutzbulle, das Patronat in Kelheim betreffend. Die Bulle trägt nicht das Datum Rom, sondern Avignon in Frankreich. Um das Kloster recht nachhaltig in dem Besitz zu schützen, wies der Papst in einem Kommissorium seinen 1375 zum Reichstag nach Nürnberg abgeordneten Legaten an, dort und in Heilsbronn Weiteres festzustellen. Unter Bezugnahme auf die Bitte des Abts Arnold und auf die Fürsprache des Kaisers Karl erklärte der Papst in dem Kommissorium: Gregorius, episcopus, servus servorum Dei, dilecto Thome, clerico Nimocinensi, salutem. Cum bona merita religionis dilectorum filiorum, abbatis et conventus monasterii in Halsprunne exposcunt, ut ipsos et eorum monasterium prona benevolencia prosequentes illam eis libenter gratiam concedamus, quam ipsorum commoditatibus conspicimus opportunam, sane nuper accepimus, prefatum monasterium tam propter hospitalitates quam alias magnis gravari sumptibus et expensis, quare pro parte abbatis et conventus nobis fuit supplicatum, ut eis de aliquo subventionis auxilio providere de benignitate apostolica dignaremur: Nos igitur [556] abbati et conventui, consideratione etiam carissimi filii nostri Caroli romani imperatoris, nobis super hoc supplicantis humiliter, ut praemissa et alia eis incumbentia onera facilius supportare valeant, circumspectioni tuae, de qua specialem fiduciam habemus, per apostolica scripta mandamus et committimus, ut parochialem ecclesiam in Kelhaim, que de jure patronatus dicti monasterii existit, eidem monasterio incorpores, annectas et unias, ita quod cedente aut decedente rectore dictae ecclesiae liceat eisdem, corporalem possessionem ejusdem ecclesiae retinere ac fructuum medietatem in utilitatem monasterii convertere valeant, alia medietate fructuum perpetuo vicario in eadem ecclesia reservata. Des Legaten, welcher dieses Kommissorium nach Heilsbronn brachte, gedenken auch die Rechnungen des Bursarius, z. B. in folgender Ausgabsposition: Domino Legato pro incorporatione ecclesiae in Kelhaim cum expensis suis et cum propinis scriptorum et servitorum suorum 90 talenta. Um dieselbe Zeit zahlte das Kloster in zwei Raten 170 Goldgulden = 357 Talenten, ad subsidium papale. Auf Anregen des Abts wurde nun in Gegenwart vieler Zeugen und dreier Notare in Nürnberg weiter über Kelheim verhandelt, wie folgt: Nachdem der Legat sein Kommissorium vorgelegt und der Abt ihm die päpstliche Bulle überreicht hatte, urkundete der Legat: Universis, ad quos praesentes literae pervenerint, Thomas de Ammanat. clericus Nimociensis, apostolicae sedis nuncius et ab eadem sede ad infra scripta commissarius specialiter deputatus, salutem. Literas patentes sanctissimi patris Gregorii papae undecimi in pergameno scriptas, non viciatas, non cancellatas, nobis per patrem dominum Arnoldum abbatem et conventum monasterii in Halsprunn praesentatas cum bulla plumbea recepimus, quarum tenor haec est: „Gregorius episcopus, servus servorum etc.“ (Einschaltung der päpstlichen Bulle) Post quarum litterarum receptionem fuimus requisiti per abbatem et conventum, ut ad executionem mandatorum apostolicorum hujusmodi procedere dignaremur [557] juxta traditam nobis formam. Nos igitur procedimus in praesenti ad executionem commissionis nostrae. Idcirco Christi nomine invocato parochialem ecclesiam in Kelhaim cum omnibus juribus monasterio in Halsprun incorporamus. Hierauf folgen die weiteren Bestimmungen: Das Kloster ernennt den Pfarrer, präsentirt ihn dem Bischof zur Investitur, gibt ihm die Hälfte des Einkommens und behält die andere Hälfte für sich zur Bestreitung anderweitiger Ausgaben, z. B. für die Mönche, deren Zahl um zehn vermehrt werden soll. Der Schluß lautet: In quorum omnium testimonium praesens instrumentum sub nostro nomine et per notarios infra scriptos et nostros scribas fieri fecimus. Acta fuerunt haec in opido Nuremberg anno 1375, pontificatus sanctissimi patris Gregorii papae XI. anno quinto, die 12. May, hora sexta, in domo honesti viri Ulrici, dicti Stromeyer, praesentibus discretis dominis Wolframo dicto Durren, rectore ecclesiae S. Sebaldi. Dann folgen die Namen von 12 Zeugen, geistlichen und weltlichen Standes aus Nürnberg und eines Kanonikers von Würzburg. Ferner waren anwesend von Heilsbronn der Abt Arnold, der Bursarius Holzschuher, der Subprior Hübner, die Mönche Konrad von Heidenheim und Jakob Loterbeck. Es wurden über den Akt von den drei Notaren gleichzeitig drei Instrumente angefertigt und dem Abt eingehändigt; daher folgende Beischriften der drei Notare: Et ego Johannes dictus Franke, clericus herbipolensis, publicus imperiali auctoritate notarius, praefati patris et commissarii Thomae scriba juratus, praemissis incorporationi et statutis praesens interfui, praesens instrumentum manu propria scripsi, signum meum cum sigillo patris et commissarii Thomae apposui, pro parte abbatis et conventus in Halsprun requisitus. Dann folgt die meist wörtlich gleichlautende Beischrift des zweiten Notars: Et ego Petrus de Uffenheim, clericus herbipolensis dioceseos etc.; dann des dritten: Et ego Otto, quondam Ottonis de Vorchheim, clericus bambergensis etc.

In Folge dieser weitschichtigen Verhandlungen war während [558] der nächstfolgenden Jahrzehnte Waffenstillstand; das Kloster erhielt wieder seine Zahlungen von Kelheim. Gleichwohl hielt es der 20. Abt Stromer für gerathen, die Schenkungsurkunde des Kaisers Ludwig von dessen Enkel Johann bestätigen zu lassen. Dieser erklärte in der Bestätigungsurkunde: Nos Johannes, Dei gratia comes palatinus Reni et dux in Bavaria, recognoscimus, quod cum dominus Ludovicus, quondam imperator Romanorum, avus noster, jus patronatus ecclesiae in Kelhaim religiosis monasterii in Halsprunne donaverit etc.: jus patronatus ex novo dedimus. Datum 15. Martii 1405. Allein bald darauf verweigerte Kelheim wieder die Zahlung, daher Erneuerung des Streites. Der 21. Abt Waibler (s. dort) reiste 1415 nach Konstanz und bat beim Konzil um Hilfe, die er auch leicht fand, da die hervorragendsten Mitglieder des Konzils, der Kaiser Sigismund und der Kurfürst Friedrich I. seine Gönner und Gäste waren. Das Konzil bestätigte die Schenkung des kelheimer Patronats unter dem Datum: „Constantiae 16. Kal. Sept. 1415 apostolica sede vacante“, d. h. die Kirchenversammlung hatte die einander befehdenden Päpste abgesetzt, aber noch keinen neuen Papst gewählt. (Beitr. S. 88.) Der Bischof von Eichstätt, Wilhelm von Leonrod, wurde vom Konzil beauftragt, den Bischof von Regensburg aufzufordern, Kelheim zur Zahlung anzuhalten, nachdem der Bezug von Päpsten und nun auch vom Konzil dem Kloster garantirt worden sei. Die bischöfliche Aufforderung d. d. Eichstätt, 22. Aug. 1416, war in der üblichen notariellen Weise formulirt und schloß mit den Worten: Et ego Conradus Pflanz, clericus eystetensis, publicus imperialis notarius, episcopi Wilhelmi scriba juratus, harum literarum praesentationi interfui, eas in hanc formam redegi, signo et nomine meo consignavi. Inhaber der Pfarrstelle in Kelheim war damals Barth. Rebbitzer, Kanonikus in Regensburg und daselbst sein eigenes Haus bewohnend, während er sich in Kelheim vertreten ließ. Alt und des langen Haders müde geworden, resignirte er seine Sinekure in Kelheim. Der Abt Waibler hielt bei dieser Resignation ein umständliches notarielles Verfahren [559] für nöthig. Er reiste mit zweien seiner geschäftskundigsten Mönche nach Regensburg und ließ vor vielen Zeugen über die Resignation eine Notariatsurkunde ausfertigen, worin es hieß: Anno 1416, sede apostolica vacante, tertio Octobris, Ratisponnae in curia domini B. Rebbitzer, canonici Ratisponnensis, in mei notarii publici, venerabilium religiosorum et aliorum testium praesentia dominus Rebbitzer venerando abbati et conventui in Haylsprunn resignavit in manus dominorum Arnoldi (Abt Waibler), camerarii Friderici Gleiser et granarii Ulrici Kötzler (nachmals Abt) etc. Acta sunt haec praesentibus dominis Johanne abbate in Walderbach, ordinis cisterciensis, Nicolao Weydman, altarista ecclesiae majoris, domino Joh. Kratzer de Eger, plebano in Ergoltspach, nec non et Heinrico Nothaft milite etc. Et ego Pet. Sickinger de Heydelberga, clericus Wormacensis, publicus imperiali auctoritate notarius etc. Der an Rebbitzer’s Stelle vom Kloster ernannte Johann Kratzer wurde gleich am folgenden Tage feierlich eingesetzt in Gegenwart des Abts Waibler und seiner Assistenten Gleiser und Kötzler. Vor dem Hochaltar in der Pfarrkirche zu Kelheim, in Gegenwart vieler einberufenen Zeugen, geistlichen und weltlichen Standes aus Kelheim, Regensburg und Neustadt, wurden dem Neuernannten die Kirchenschlüssel, Kelche, Gewänder etc. übergeben, worauf Sickinger wieder ein Notariatsinstrument in obiger Form fertigte. Auf diesen kirchlichen Akt in Kelheim folgte am 31. desselben Monats eine Verhandlung im heilsbronner Hofe zu Nürnberg über die von Kelheim nach Heilsbronn zu leistenden Zahlungen. Die Verhandelnden waren heilsbronnischerseits der ebengenannte F. Gleiser, dann ein eichstättischer und ein würzburger Kleriker, besonders aber der vom Konzil zu Konstanz kommittirte Winandus de Stega, decretorum doctor, canonicus pataviensis et jurista in Nurmberg, dessen Schreiber, der vorhin genannte Sickinger, auch hier wieder ein Instrument fertigte. Fortsetzung der Verhandlungen über Kelheim im folgenden Jahre 1417. Weitläuftige Erlasse vom Bischof zu Eichstätt an den Bischof zu Regensburg, an den Herzog Johann von Bayern, an [560] die Stadt Kelheim, an den Pfarrer Kratzer daselbst und an das Kloster Heilsbronn. Zusammenkunft und Verhandlung in Seligenpforten, besonders aber wieder im heilsbronner Hofe zu Nürnberg am 17. März 1417 in Gegenwart Winands de Stega, des Arztes Hermann, der Bürger Halbwachs, des Münzmeisters und Anderer und abermalige Fertigung eines Instruments durch Sickinger.

Am 1. Mai 1429 schrieb der Pfarrer Friedrich Pruchperger von Kelheim: „Ich bekenne, als Herr Abt Arnold zu Halsbrunn und Convent mir die Pfarr des Wechsels wegen, den ich gethan hab mit Herrn Wolfram Klauspach, verliehen haben, daß ihnen von derselben Pfarr ein jeglicher Pfarrherr alle Jahr geben soll 25 Pfund guter regenspurger Pfund. Solche gelob ich dem Kloster alle Jahr zu geben.“ Vier Tage darauf urkundete ein Notarius: „Quarto Maji 1429 in monasterio Fontis salutis, in stubella inferiori domus abbatis versus piscinam, pontificatus sanctissimi patris papae Martini V. anno duodecimo, coram abbate Arnoldo et capitulo in mei notarii praesentia et testium infra scriptorum, honorabilis dominus F. Pruchperger abbati et conventui juravit juramentum obedientiae etc. Sonach hatte der Pfarrer Pruchperger angelobt, zu zahlen und zu gehorchen. Er ließ sich aber durch höhere Einflüsse bestimmen, Zahlung und Gehorsam dem Kloster zu verweigern. Während seiner langen Amtsführung starb der Abt Waibler, dem er Zahlung und Gehorsam angelobt hatte. Daher wendete sich der 22. Abt Kötzler, Waibler’s Nachfolger, klagend an das Konzil in Basel und an seine dortigen hohen Gönner unter Vorlage der Beweisstücke vom Schenkungsbriefe des Kaisers Ludwig an bis auf des Pfarrers Pruchperger Versprechen und Jurament. Es folgten weitläuftige Verhandlungen, z. B. in Nürnberg vor dem Abt von St. Egidien, welcher 1444 vom basler Konzil beauftragt wurde, die Sache auszutragen. Das Kloster scheute bei der Verfechtung seiner Sache keine Kosten, daher 1445 z. B. die Ausgabspositionen: Pro expensis ex parte litis Kelheim 448 talenta; ad Basileam ascendendo et descendendo 54 florenos. [561] Kelheim zahlte wieder. Laut Pergamentbrief von 1471 versprach der Pfarrer Lebenter, „des Klosters Diener zu sein und jährlich an Martini 25 Pfund im heilsbronner Hof zu Nürnberg zu erlegen.“ So geschah es auch mehrere Jahre lang, bis der Herzog Ludwig den Stand der Dinge gewaltsam änderte. Er besetzte 1503 nach Lebenters Tod die Pfarrstelle ohne Rücksichtnahme auf Heilsbronn und ließ den Neuernannten vom Bischof in Regensburg investiren. Der Neuernannte, Joh. v. Wirsberg, Domherr in Regensburg und Doktor der Rechte, wohnte nach wie vor in Regensburg, bezog zwar die Pfarreinkünfte von Kelheim, ließ aber an seiner Stelle einen von ihm besoldeten Vikar dort fungiren. Er verweigerte dem Kloster jegliche Zahlung, wie er selbst schrieb, vom Herzog zur Zahlungsverweigerung aufgefordert. Das Kloster wendete sich an den Markgrafen Friedrich von Onolzbach, dieser an den Herzog Albrecht in München, welcher von Wirsberg Bericht verlangte. Wirsberg berichtete darauf unt. 29. Sept. 1505 an den Herzog: „Das Kloster hat die 25 Pfund nicht zu fordern und kann auch die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht nachweisen. Daher haben auch schon frühere Pfarrer diese schwere Zahlung verweigert. Auf des Abts bloß mündliche Versicherung gehe ich nicht. Ich habe von ihm Mittheilung seiner Inkorporation verlangt, worauf er mir gen Feuchtwang einen ganz unförmlichen Brief geschickt, worin keine päpstliche Bullen beschrieben sind. Ich bin ihm erbötig des Rechts. Er findet mich hier in Regensburg, er findet mich in Rom; wo er will, will ich ihm des Rechtens sein; aber ich will mich in keinem Weg in gütliche Handlung verfassen lassen.“ Allein der Herzog Albrecht, dem die von Wirsberg angedeuteten Beweisstücke vorgelegt wurden, trat auf des Klosters Seite und schrieb d. d. München, 9. Oktober, an den Bischof zu Regensburg: „Wir haben euch schon früher angezeigt, daß unsere Vorfahren, die Fürsten in Bayern, die Pfarr Kelheim dem Gotteshaus zu Heilsbronn zu Lehen gegeben und inkorporirt haben. Ihr wollet daher nicht gestatten, daß euer Domherr Wirsberg seine schuldige Pension dem Kloster verweigere und sich unterstehe, sein selbst Richter zu sein. Wollet daher [562] solchen Frevel nicht gestatten. Albrecht.“ Diesem Befehl entsprechend schrieb der Bischof Ruprecht an den Abt Bamberger: „In der Irrung zwischen euch und unserem Thumherrn Wirspergk setzen wir auf euer Begehren einen gütlichen Tag, Mittwoch nach Katharina, vor uns und unseren Räthen in unserem bischöflichen Hof zu Regensburg. Bemelter von Wirspergk ist auch beschieden.“ Der gütliche Tag führte nicht zum Frieden. Fünf Jahre lang wurde abermals [d]ebattirt, bis es 1511 wieder zu einem Vergleich kam, inhaltlich eines weitläuftigen Notariatsinstruments, dessen Anfang und Schluß lautete: „In nomine etc. Anno 1511, anno Papae Julii II. octavo, 12. Febr. in mane hora tertia (d. h. nach der damaligen Nürnberger Uhr früh um neun) in mei notarii publici et testium infra scriptorum praesentia constitutus est dominus abbas Sebaldus (Bamberger) et voluit, ut omnia privilegia et jura pro parte domini Johannis de Wirsberg, rectoris sive vicarii ecclesiae in Kelheim in causa annui census in manus domini Johannis assignentur. Item etiam dominus de Wirsberg consensum suum dedit etc. Acta sunt haec Nurembergae in curia dominorum monasterii Fontis salutis in habitatione abbatiali praesentibus dominis Nicolao Kroner ad S. Katherinam, Joh. Seter ad S. Laurentium etc. Et ego Johannes Polraus, clericus bambergensis apostolica et imperiali auctoritate notarius praesens instrumentum scripsi et signavi.“ Auf Grund der bei dieser Verhandlung vorgelegten Beweisstücke ließ sich Wirsberg herbei, wieder zu zahlen. Das Kloster erhielt 1200 nürnbergische oder 1000 bayerische Talente, aber keine Vergütung für Prozeßkosten, welche sich auf 550 Goldgulden beliefen. Wirsberg blieb noch mehrere Jahre lang im Besitz seiner Sinekure Kelheim und zahlte, bis er nach dem Eintritt der Reformation die Zahlung auf herzoglichen Befehl abermals einstellte. Wie der Kampf fortgesetzt wurde und mit dem Verlust des Patronats endete, ist oben Abschn. VI, 18 berichtet worden.

Der ebengenannte Notar Johann Polraus starb i. J. 1523, nachdem er dem Kloster 40 fl. testamentarisch vermacht [563] hatte mit der Bestimmung, daß davon 30 fl. „um ein Bildniß unserer lieben Frau“ verwendet werden sollten, aufzurichten an dem in seinem Testament bezeichneten Orte; 4 fl. sollte der Convent erhalten „für ein Pietantzen (franz. pitance, d. h. ein Gericht, besser als die gewöhnliche Klosterkost), 3 fl. das gemeine Hausgesind in der Abtei zu einer Collation, und 3 fl. die Bruderschaft des Ortes.“ Über die Bestattung des Testators berichten die Jahrbücher nichts, auch nichts über das von ihm verlangte Marienbild. Daß dieses aber gefertigt worden sein muß, beweist folgende Ausgabsposition in der Rechnung des Abts Wenk von 1523/24: „An dem Marienbild durch Joh. Polraus geschafft 3 fl.“ Ein anderer, 41 Jahre vorher verstorbener und in Heilsbronn begrabener Johann Polraus[18] war gleichfalls clericus bambergensis dioceseos, publicus imperiali auctoritate notarius, dem Kloster sehr befreundet, für das er sehr viel arbeitete, z. B. in den steten Zehntprozessen gegen Nördlingen und Umgegend. Für den 24. Abt Haunolt fertigte er i. J. 1480 beglaubigte Abschrift von der in den Beitr. S. 104 und 5 mitgetheilten, vom Kurfürsten Albrecht Achilles dem Kloster zugestellten Urkunde von 1463. Der Abt Wegel erhielt von ihm 1473 ein Darlehen, zahlte es aber schon im folgenden Jahre zurück. Polraus starb 1483 und wurde in Heilsbronn im hintern Kreuzgang neben der nicht mehr stehenden Kaiserkapelle begraben, an deren Außenwand ein messingenes Täfelein war mit der Inschrift: A. D. 1483 11. Maji obiit venerabilis dominus Joh. Polraus, legum licentiatus, rector ecclesiae in Thumbac ac familiaris hujus monasterii, hic sepultus, qui cum domino quiescat. Polraus war, dieser Inschrift zufolge, Pfarrer in Kirchtumbach, d. h. das Kloster hatte ihm die dortige Pfarrstelle verliehen, er bezog die Pfarreinkünfte daselbst, ließ sich aber durch einen Vikar vertreten. Im Vigilienbuche ist beim 11. Mai eingetragen: Servitur de domino Johanne Polraus, legum licentiato, plebano in Kirchtumbach, quondam familiari nostro. Datur sericum vini de cellari conventus.

[564]
3. Hirschau.

Wie der Kaiser Ludwig der Bayer, so waren auch die Pfalzgrafen und bayerischen Herzöge Ruprecht der Ältere und der Jüngere dem Kloster Heilsbronn sehr gewogen. Sie erscheinen oft unter den Gästen im Burggrafenhause. Dankbarkeit, Bewunderung und Zuneigung bewogen sie, dem gastfreien und strengen Kloster das Patronat von Hirschau zu schenken, und zwar auf Bitten des Abts Friedrich von Hirschlach, welcher sich vom Kaiser Ludwig das Patronat von Kelheim erbeten hatte. Wie die beiden Ruprechte über Heilsbronn dachten, ersieht man aus ihrem deutsch verfaßten Schenkungsbriefe, worin es heißt: „In Gottes Namen etc. Wir Ruprecht der Ältere und wir Ruprecht der Jüngere, von Gottes Gnaden Pfalzgrafen und Herzoge von Bayern, bekennen an diesem Brief, daß wir zu dem Kloster Halsprun geben den Kirchensatz in unserer Veste zu Hirtzowe mit allem das dazu gehört, darum daß in demselben Kloster Gottesdienst und Lob von denselbigen geistlichen Leuten als emsiglichen und andächtigen Tag und Nacht begangen wird etc. Doch in solcher Weise, daß die geistlichen Leute zwei ewige Messen haben sollen um unseres und unserer Vorfahren und Nachkommen Seelenheils willen. Gegeben 1346 zu Heidelberg, Mittwoch vor Palmsonntag.“ Spätere Pfalzgrafen und Herzoge theilten diese Vorliebe nicht; sie betrachteten das Kloster als einen lästigen Eindringling und waren daher bemüht, dem Kloster das Patronat und den damit verbundenen Bezug zu entreißen. Allein im 15. Jahrhundert waren alle ihre Bemühungen fruchtlos, da das Kloster von den Kaisern, von den Kurfürsten von Brandenburg, von den Konzilien und den Päpsten geschützt wurde. Als aber das Kloster, in Folge der Reformation, aller dieser Stützen beraubt wurde, da war es ein Leichtes, ihm das Patronat zu entreißen. Über die Vorgänge in Hirschau im Reformationsjahrhundert ist Absch. VI, 19 ausführlich berichtet worden. Hirschau verkehrte fortan nicht mehr mit Heilsbronn.


4. Kirchtumbach.

Rudolf, Pfalzgraf und Herzog von Bayern, des [565] Kaisers Karl IV. Schwiegervater, in Heilsbronn oft zu Gast, dem 17. Abt Friedrich von Hirschlach (s. dort) sehr gewogen, schenkte dem Kloster i. J. 1348 das Patronat von Kirchtumbach. (Beitr. S. 70.) Er war bald nach dem Tode des Kaisers Ludwig, im Dez. 1347, mit Gefolge in Heilsbronn, wo er auch die das Patronat betreffende Schenkungsurkunde ausstellte. Darin erklärte er: Nos Rudolfus D. gr. comes palatinus Reni et dux Bavariae ad notitiam universorum volumus pervenire, quod ad monasterium de Halsprunne gerentes officium devotionis et gratiae specialis, quia in eodem monasterio divinae laudis organa die noctuque crebrius et devocius per viros religiosos, prout per facti evidenciam didicimus, peraguntur, honorabilibus et religiosis viris Abbati et conventui jus patronatus ecclesiae parochialis in Kirchtumbach, quod ad nos ratione dominii dinoscitur pertinere, pro nobis et heredibus dedimus perpetuis temporibus possidendum cum omnibus suis juribus, abdicantes omne jus, quod nobis in dicto jure patronatus competit, ita quod nunc rectore ecclesiae cedente vel decedente, absque cujus vis impedimento, praesentandi idoneum rectorem plenam habeant facultatem. Datum in Halsprunne A. D. 1348, 13. Kal. Januarii. Über die elf beigeschriebenen Urkundenzeugen siehe oben beim 17. Abt Friedrich, welcher zwei Jahre nach Empfang dieser Urkunde starb. Der nachfolgende 18. Abt Büchelberger beeilte sich, die Schenkung auch in Rom bestätigen zu lassen. Der Papst Clemens VI. bestätigte sie i. J. 1352, zugleich auch die Schenkung des Patronats von Hirschau. Daher in der Bursariusrechnung folgende Ausgabsposition: Pro incorporanda ecclesia in Hirzawe et Kirchtumbach ad curiam romanam 130 flor. Auf Grund dieser päpstlichen Konfirmation erholte der Abt i. J. 1354 auch vom Bischof Friedrich in Regensburg die Bestätigung der Schenkung beider Patronate. Drei Jahre darauf kam der Kaiser Karl IV. wieder nach Heilsbronn. Über seine früheren Besuche daselbst ist in den Beitr. S. 69–73 berichtet worden. Bei seiner nunmehrigen Anwesenheit [566] trug ihm der 19. Abt Arnold mündlich eine zweifache Bitte vor, zuvörderst um Bestätigung der Klosterprivilegien überhaupt. Der Kaiser entsprach dieser Bitte, indem er noch in Heilsbronn die in den Beitr. S. 73 kurz erwähnte deutsche Urkunde ausstellte, worin es hieß: „Wir Karl von Gottes Gnaden röm. Kaiser etc. thun kund, wann wir von besonderen Gnaden dem Abt und gemeiner Sammunge zu Halsprunne bestätigt haben all ihre Freiheit und Privilegien, die sie von Kaisern und Königen, unsern Vorfahren, haben, und besonders, daß sie und ihre Leute Niemand vor weltlichen Gerichten ansprechen soll, es sei zu Greisbach oder andern Gerichten, bei Pen von hundert Mark löthigen Goldes. Sie haben allein vor uns oder unserem Hofrichter oder vor ihrem Abt oder seinen Amtleuten zu Recht zu stehen. Gegeben zu Halsprunn 1357 am nächsten Freitag vor unseres Herrn Auffahrtstag, unseres Reichs im elften und des Kaiserthums im dritten Jahr.“ Um Himmelfahrt brach der Kaiser von Heilsbronn auf und begab sich nach Miltenberg, wo er die zweite Bitte des Abts: Bestätigung der von des Kaisers Schwiegervater gemachten Schenkung des Patronats von Kirchtumbach, erfüllte. In der Bestätigungsurkunde hieß es: „Karolus quartus imperator etc. Imperialis generosa sublimitas illorum desideriis merito specialiter dignatur annuere, qui spretis universis mundi vanitatibus se religionis studio dedicarunt. Sane religiosorum abbatis et conventus in Halsprunn oblata petitio continebat, quod ipsis literas illustris quondam Rudolfi, comitis palatini Reni et ducis Bavariae et socri nostri carissimi dignaremur confirmare, quarum tenor sequitur.“ Darauf wird der eben mitgetheilte Schenkungsbrief Rudolfs d. d. Halsprunne 1348 wörtlich eingeschaltet und Folgendes beigefügt: „Nos itaque ad laudem omnipotentis Dei et virginis Marie matris ejus et beati Jacobi, patronorum monasterii, neo non ad zelum sincerae devotionis, quem ad dictum ordinem gerimus, et signanter cum felicis et piae memoriae domini Clementis papae sexti confirmatoriae super hoc habitae sint, abbati et monasterio in Halsprunn supra scriptas literas de [567] verbo ad verbum confirmamus.“ Beigefügt sind noch Strafandrohungen, wie oben, die Namen mehrerer Zeugen, z. B. Bischof Albert von Würzburg, Herzoge von Böhmen, Grafen, und dann das Datum Miltenberg 1357, 16. Kal. Junii. Wie anderwärts, so kam es auch in Kirchtumbach mit den Pfarrern wegen der von ihnen an das Kloster zu leistenden Abgaben bald zum Streit. Daher schon um 1375 in den Rechnungen Ausgaben in Sachen contra plebanum in Tumbach; dagegen um 1413 wieder die festgesetzten Einnahmen de plebano in Tumpach, Hirzaw et Snaitenpach. Wie im folgenden Jahrhundert das Kloster mit den pfalzbayerischen Landesherren zu streiten hatte und wie der Streit mit dem Verlust des Patronats von Kirchtumbach endete, ist oben Absch. VI, 20 berichtet worden.

Die im vorstehenden VII. Absch. genannten Orte, wo das Kloster Güter besaß, lagen in den Bisthümern Würzburg, Eichstätt, Augsburg und Regensburg. Im Bisthum Bamberg war das Kloster nur wenig begütert. Doch erhielt es schon im 22. Jahr nach seiner Gründung zur Zeit seines ersten Abts Rapoto vom Bischof Eberhard eine Herberge in der Stadt Bamberg. Im Schenkungsbriefe sagt der Bischof: „Conrad, unser Camerar, ein ehrbarer (bonus et timoratus) Mann, um sich mit dem ungerechten Mammon Schätze im Himmel zu sammeln, baute über dem östlichen Stadtthor eine Basilica, welche wir zu Ehren der h. Jungfrau, St. Johannis des Evangelisten und aller Heiligen geweiht und dotirt haben. Auch haben wir am Tage der Einweihung einen, den in die Stadt Eintretenden zur Linken und bei derselben Kapelle liegenden Hof (curtem) mit seinen Zugehörungen und drei Unterthanen (mancipiis), nämlich einen männlichen und zwei weibliche und deren Nachkommenschaft, geschenkt und auf Bitten unseres getreuen Camerarius Conrad zu seinem und unserem Seelenheil den Brüdern der drei Congregationen von Lancheim, Halesbrunnen und Ebera gegeben, deren Mönche, wenn sie dahin kommen, dort Herberge, Feuerung, Lager und andere Bequemlichkeiten erhalten sollen. Ihm Conrad mit seinem Weibe Christine gestatten wir auf Lebenszeit den Genuß [568] des Hauses, wofür er den Gottesdienst und die Beleuchtung in der Kirche zu besorgen hat.“ Dann folgt die Drohung: „Omnem hominem, ausu temerarie ista convellere praesumantem, a petra illa, quae sine manibus crevit in montem magnum, anathemate avellimus et ab unione corporis Christi et Sanctorum communione, nisi resipuerit, gladio Spiritus, quod est verbum Dei, tanquam sacrilegum amputamus. Acta sunt haec anno 1154, mense Junio, regnante domino Friderico, romanorum rege, anno regni ejus tertio.“ Unter den 14 beigeschriebenen Zeugen sind die Äbte Adam von Langheim und Rapoto, der erste Abt von Heilsbronn. (Hocker, Sup. S. 77.) Die Klöster Langheim und Heilsbronn waren 22 Jahre vor Ausstellung dieser Urkunde vom Bischof Otto gestiftet worden und hatten beide ihre ersten Mönche von Ebrach erhalten. Der 30. Abt Wirsing (s. dort) logirte zu Bamberg „im wilden Mann“. Ob dieses Gastwirthshaus die Herberge von 1154 war, sagt der beim Abt Wirsing mitgetheilte Reisebericht nicht. Wie in Bamberg, so hatte das Kloster auch in Eichstätt eine Herberge für seine Klösterlinge, die so oft mit den dortigen Bischöfen verkehren mußten.

Im vorstehenden VII. Abschnitt sind einige Orte (z. B. Theilenberg bei Windsbach, Hegendorf bei Hersbruck, Stadeln bei Merkendorf), wo das Kloster Güter erwarb, nicht näher besprochen worden, weil die dortigen Güter nicht dauernd beim Kloster blieben und bald wieder vertauscht wurden.





  1. Vgl. Stillfried S. 199.
  2. Vgl. Stillfried S. 199.
  3. Vgl. Stillfried S. 229.
  4. Vgl. Stillfried S. 209–211.
  5. Vgl. Stillfried S. 201.
  6. Die erwählten Schiedsrichter waren Martin von Eib zu Sommersdorf und Gg. Elenbrunner, bischöflicher Hofmeister in Eichstätt.
  7. 1317 verkaufte Peter Teufel, Bürger von Nürnberg, an das Kloster seine Güter (Gefälle) in Surheim für 164 Pfund Heller. Einen Hof daselbst besaß das Kloster Seligenpforten, verkaufte ihn aber an das Kloster Heilsbronn.
  8. Johann von Weitersdorf wurde 1418 in Heilsbronn begraben. Er legirte dem Kloster Gefälle von einem Weiher am Kaltenbach bei dem Orte Gauchsdorf, Pfarrei Büchenbach bei Schwabach, laut Eintrag im Todtenkalender beim 16. August.
  9. Eintrag im Todtenkalender beim 20. Dezember: Anniv. domini Johannis militis de Seckendorff et Margarethae Rudin uxoris suae: pis. 2 t. de bonis in Zant.
  10. Der wohlerhaltene Pergamentbrief mit den fünf angehängten Siegeln ist im Archiv zu Nürnberg. Das Siegel des Kurfürsten zeigt drei Schildchen, darauf der brandenburgische Adler, der burggräfliche Löwe und das zollerische Wappen.
  11. Vgl. Stillfried S. 208.
  12. Mitgetheilt in Stiebers Topographie des Fürstenthums Onolzbach, Seite 191.
  13. Im Todtenkalender heißt es beim 30. September: Anniv. domini Conradi de Kemnaten senioris et Conradi filii sui, dicti Claudus, de bonis in Muesbach.
  14. Vgl. Stillfried S. 25.
  15. Der 19. Abt Arnold überließ 1382 das Steinhaus der Stadt zur [534] Erbauung des Rathhauses (jure emphyteutico perpetuo) für 50 Goldgulden Erbzins, welchen die Stadt alljährlich im heilsbronner Hofe in Nördlingen erlegen mußte. Auch in Nürnberg überließ das Kloster der Stadt gegen Erbzins ein Haus zur Erbauung des Rathhauses, wie II, 248 berichtet wurde.
  16. WS: Irrige Zuordnung. Der hier behandelte Ort „Steinheim unter Walrstein“ ist der jetzige Markt Wallerstein. Siehe z. B. Die ländlichen Rechtsquellen aus der Grafschaft Oettingen, ISBN 3-89639-462-2, S. 601.
  17. Vgl. Stillfried S. 25. 295.
  18. Vgl. Stillfried S. 277. 351.