Geschichte von Kloster Heilsbronn/Band 1 (Teil 1)

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
[(I)]
Geschichte
von
Kloster Heilsbronn
von der Urzeit bis zur Neuzeit,
von
Georg Muck,




Mit drei Abbildungen.




Erster Band.




Nördlingen.
C. H. Beck’sche Buchhandlung.
1879.


[(II)]
1993


Verlag für Kunstreproduktionen

Christoph Schmidt


Nürnberger Straße 29

91413 Neustadt an der Aisch


ISBN 3-923006-89-6


Nachdruck der Ausgabe von 1879


Druck:

Druckerei Scheffel u. Verlag GmbH

90530 Wendelstein


[(III)]
Vorwort mit Angabe der Quellen.




Die auf Anregen Sr. Majestät des Königs Friedrich Wilhelm IV. von Preußen vollzogene Eröffnung der abenberg–zollerischen Gräber in der Klosterkirche zu Heilsbronn im Jahre 1853 veranlaßte mich, im Jahre 1859 eine Schrift unter dem Titel: „Beiträge zur Geschichte von Kloster Heilsbronn“[WS 1], zu veröffentlichen. Ich glaubte, zu dieser Veröffentlichung verpflichtet zu sein, weil in Folge jener Gräberöffnung wiederholt Aufforderungen an mich ergingen, über Heilsbronns frühere Verhältnisse Aufschluß zu geben; besonders aber, weil gerade damals, wie schon früher, viel Irriges über Heilsbronns Vorzeit geschrieben und nachgeschrieben wurde. Mehr konnte ich damals, wegen Mangels an Zeit, nicht mittheilen. Erst im höheren Greisenalter war es mir vergönnt, die vorliegende ausführliche Geschichte Heilsbronns zu schreiben. Die „Beiträge“ berichten eingehend nur über Heilsbronns Urgeschichte, über die Klosterstiftung, die Heilquelle, das Kastrum oder Burggrafenhaus und die daselbst im Laufe der Jahrhunderte ein- und ausgehenden Kaiser, Könige, Burggrafen, Kurfürsten, [IV] Markgrafen etc., aber nur wenig oder gar nichts über die fernere Geschichte des Klosters, des Mönchsstaates, über die Reformation, die Fürstenschule, den dreißigjährigen Krieg, über Kunst- und Grabdenkmale. Über das Alles berichtet nun das vorliegende Buch ausführlich, doch ohne Wiederholung der in den „Beiträgen“ mitgetheilten Forschungen. Wohl aber wird hier auf die durch jene Forschungen gewonnenen Resultate oft hingewiesen und manches dort nur Angedeutete weiter ausgeführt. Die Leser der beiden Bücher werden finden, daß nur selten ein kleiner unscheinbarer Ort so viel Denkwürdiges bietet, wie der kleine unscheinbare Marktflecken Heilsbronn. Dem preußischen Königs-, jetzt deutschen Kaiserhause ist der Ort denkwürdig als abenberg–hohenzollerische Familiengrabstätte. Dem Schreiber über fränkische, zollerische und brandenburgische Geschichte sind die heilsbronner Urkunden unentbehrlich. Dem Antiquar bietet die heilsbronner Klosterbibliothek ein reiches Material. Der Kunstfreund findet in Heilsbronn viel Beachtenswerthes in Hinsicht auf Malerei, Architektur und Skulptur. Auch darüber wird hier berichtet. Vor Allem aber wird in den Biographien der 35 Klosteräbte gezeigt, wie durch diese das Kloster von dem kleinen Orte Heilsbronn aus seinen Besitz bis zum Main, zur Donau und bis an den böhmer Wald erweitert hat. Die Biographien der Äbte enthalten zugleich die Geschichte des Klosters von seiner Gründung an bis zu seiner Auflösung. Der durch das konsequente Verfahren der Äbte geschaffene Mönchsstaat war nicht arrondirt; denn die einzelnen Theile desselben [V] lagen großentheils weit voneinander. Diese einzelnen Theile und Besitzungen sollen hier nicht nur genannt, sondern auch besprochen werden. Diese spezielle Besprechung wird manchem Leser willkommen sein, da an vielen ehemals heilsbronnischen Orten alle Aufschreibungen aus alter Zeit durch Krieg oder Feuer zu Grunde gegangen sind. Auch der Kulturhistoriker wird das Buch nicht unbefriedigt aus der Hand legen.




Quellen.
Gedrucktes habe ich bisweilen zitirt, aber nur selten benützt, ausgenommen gedruckte Urkundensammlungen von Hocker, Schütz, Stillfried etc. Die vorhandenen Druckschriften über Heilsbronn enthalten neben urkundlich Wahrem auch viel Irriges. Um nicht gleichfalls irre zu gehen, hielt ich mich an die ungedruckten, großentheils noch unbekannten und unbenützten Quellen und gleichzeitigen Aufschreibungen. Die von mir benützten handschriftlichen ungedruckten Quellen sind folgende:


I. Das heilsbronner Klosterarchiv,
niemals durch Krieg oder Feuer beschädigt, blieb nach der Auflösung des Klosters noch fast 200 Jahre lang in Heilsbronn. Nur einige Urkunden kamen in den Jahren 1588 bis 1734 nach Ansbach, im J. 1625 ungefähr 50 auf fürstlichen Befehl nach Windsheim. Die wichtigsten Urkunden und die Saal- und Lagerbücher brachte man in Kriegszeiten nach Nürnberg, aber immer wieder zurück nach Heilsbronn. Von den Urkunden, welche von 1132 bis ins 15. Jahrhundert über Heilsbronn Aufschluß geben, sind die Originale gegenwärtig meist in München, einige jedoch in Nürnberg, Erlangen und Bamberg. Unter den nach 1710 von Heilsbronn aus nach Ansbach und von da meist nach München abgelieferten Archivalien waren zwei Codices documentorum, welche bei der Ablieferung nach Ansbach beschrieben wurden wie folgt: a) „Ein Buch in Regalfolio aus lauter Pergament, worin des Klosters päpstliche und kaiserliche Privilegien, beneben wie des Klosters Güter an dasselbe kommen, beschrieben sind, von 1138 bis 1500.“ b) „Ein deßgleichen Pergamentbuch in Kleinfolio, so Verwalter Störr (1666) in röthlichem Leder mit messigenen Spangen neu binden lassen, darin gleichfalls des Klosters Privilegien und Documenta von 1138 bis

[VI] 1342.“[1] Diese Privilegien und Documenta findet man abschriftlich in fünf mächtigen Folianten im Nürnberger Kreisarchiv. Die Kopien sind schön geschrieben und sorgfältig kollationirt. Weiter fand ich im Nürnberger Kreisarchiv einen Band mit 77 nicht kollationirten heilsbronner Urkunden und Aufschreibungen des Hofraths Schneider und des Richters Ziemetsheuser von circa 1700 „über des Klosters Ursprung, Privilegien, Acquisitionen, über des Klosterstifters Otto vermeintlich herzogliche Abstammung, über die Grafen von Abenberg, über die Stillalegende (siehe Beiträge S. 4)“; jedoch nichts über einen Heilbrunnen oder über einen verwundeten Ritter, welcher dem Heilbrunnen seine Genesung verdankte; denn um 1700, da diese Aufschreibungen gefertigt wurden, kannte man in Heilsbronn und Onolzbach die erst gegen 1729 vom Kloster Marienburg aus importirte Brunnenfabel noch nicht. Beim historischen Verein in Ansbach[2] fand ich in einem Foliobande sehr werthvolle Kopien von Urkunden aus dem heilsbronner Archiv, welche aber lediglich das Amt Bonhof, d. h. die vormalige Probstei Bonhof, betreffen. Die Kopien sind sehr sorgfältig kollationirt. Im Bamberger Archiv sind mehrere dem heilsbronner Archiv angehörige Originalurkunden über Erwerbungen von Gütern und Pfarrpatronaten und ein heilsbronner Saalbuch. Auch fand ich dort eine Korrespondenz aus den Jahren 1711 und 1712 über die Berichtigung defekter Umschriften an zwei Zollerischen Todtenschilden in der heilsbronner Kirche. Ähnlich war mein Befund im Würzburger Archiv. Das heilsbronner Archiv enthielt und enthält keine Urkunde aus sehr alter Zeit. Die zweitälteste Urkunde darin ist die Klosterstiftungsurkunde von 1132; von älterem Datum ist lediglich die bei dem Orte Unterschlauersbach besprochene Urkunde von 1124.


II. Die heilsbronner Klosterbibliothek.

Von ihr gilt dasselbe, was vorhin vom Archiv gesagt wurde: sie wurde niemals durch Krieg oder Feuer beschädigt und blieb nach der Klosterauflösung fortwährend bis ins 18. Jahrhundert in Heilsbronn. Wie manches davon auf Regierungsbefehl in den Jahren 1632 und 1650 verschleudert wurde, ist im Vorwort zu den Beitr. S. VI und VII zu lesen. Der Verwalter Rephun erhielt d. d. Onolzbach, 15. Juli 1654 einen weitern Regierungsbefehl, also lautend: „Es will verlauten, daß bei dem Kloster Hailsbronn etliche alte Choralbücher von Pergament zu verkaufen sind, wie einige daraus dem Herrn Dr. Rittershausen bereits überlassen worden sein sollen. Wenn dann Herr Dr. Baumgärtner allhier auch dergleichen zu kaufen begehrt, als befehlen wir hiemit, daß Du, wie viel solcher Bücher noch vorhanden [VII] und zu entbehren sind, bei Herrn Prediger erkundigen und hieher berichten sollst. Unseres gnädigsten Fürsten Herrn Albrechten Markgrafens Cammerräthe Berchtold etc.“ Wie die zwar dezimirte, aber immer noch sehr reiche Bibliothek 1731 von Hocker beschrieben, 1748 halbirt, schließlich aber in Erlangen wieder unirt wurde, ist in den Beitr. S. 241 und 246 zu lesen. Den werthvollsten Theil bilden die Manuskripte, jetzt insgesammt in Erlangen und von Irmischer (Handschriftenkatalog 1852) beschrieben. Dem einen und andern Manuskript wurden von Mönchen historische, meist unzuverlässige Notizen beigefügt. Zuverlässiges Material fand ich in den nachgenannten Manuskripten:

1. Statuta papalia ordinis cisterciensis. Jedes Cisterzienserkloster war verpflichtet, die von den Päpsten bestätigten allgemeinen, jedes Cisterzienserkloster betreffenden Verordnungen des Generalkapitels von Cisterz zu kopiren und zu sammeln. Das heilsbronner Verordnungskopialbuch in Oktav, sehr abgegriffen und mit zahllosen Handweisern versehen, enthält 126 Pergamentblätter und Verordnungen aus verschiedenen Perioden. Die aus der ersten Cisterzienserzeit gab der Abt Stephan von Cisterz gemeinschaftlich mit anderen Äbten „zur Erhaltung und Förderung gegenseitiger Liebe“; man nannte diese kleine Verordnungssammlung wegen ihrer Tendenz Carta caritatis. Die nur vier Blätter umfassende Carta verlangt vor Allem: genaue Befolgung der Regel Benedikts, dann Übereinstimmung in Sitte, Gesang und Gottesdienst bei Tag und Nacht. Es folgen hierauf Vorschriften bezüglich der Zurechtweisung der Äbte und Mönche, dann bezüglich des Generalkapitels und der Visitation des Stammklosters in Cisterz durch die Äbte der vier ersten von dortaus gestifteten Klöster de Firmitate (La Ferte), de Pontiniaco (Pontigny), de Claravalle (Clairvaux) und de Morimundo. Das heilsbronner Kopialbuch enthält ferner die Clementina, d. h. eine im Jahre 1265 vom Papste Clemens IV. sanktionirte Sammlung von Verordnungen, in welchen die Bestimmungen der Carta caritatis bestätigt und erweitert wurden. Ferner enthält das Kopialbuch allgemeine Verordnungen von 1316, dann von 1334 vom Papste Benedikt XII. und endlich vom Jahre 1350. Diese Verordnungen betreffen u. A.: „Abtswahl. Kann die Benediktion der Äbte und Novizen nicht unentgeltlich erlangt werden, so soll man sie vertagen oder ganz unterlassen. Visitirende Äbte sollen den Klöstern nicht zur Last fallen; daher soll man ihnen nicht mehr als zwei Pitançiae Fische reichen; reicht man ihnen ein Mehreres, so sollen sie es nicht annehmen. Die Ordenstracht sei braun oder weiß. Fleischgenuß ist verboten; doch sollen die Mönche und Laienbrüder ausreichend Kost und Kleidung erhalten nach dem Vermögen des Klosters und nach Beschaffenheit der Gegend, in welcher das Kloster liegt. Ebenso sollen auch die auf Universitäten versendeten Mönche das Erforderliche zu ihrem Unterhalt, zum Studiren und Magistriren erhalten (s. unten Bd. I, Seite 572). Mönche dürfen nichts [VIII] besitzen, für sich nichts kaufen, ohne des Abts Erlaubniß kein Geschenk nehmen. Wird ein Kloster in seinen Privilegien von Bischöfen oder andern Personen beeinträchtigt, so sollen es die drei ersten Äbte schützen. In ein neugegründetes Kloster müssen wenigstens zwölf Mönche eingeführt werden, als dreizehnter der Abt. Frauenspersonen sind vom Kloster fern zu halten (s. unten Bd. I, 593). Kollisionen mit Ortspfarrern sind zu vermeiden; Mönche sollen sich daher nicht in die Seelsorge der Pfarrer einmischen, nicht taufen, es sei denn Gefahr auf dem Verzuge. Zum Generalkapitel darf ein Abt höchstens zwei Begleiter nach Cisterz mitbringen. Läßt sich ein Mönch während des Generalkapitels in Cisterz betreten, so soll er gepeitscht werden (vapuletur graviter et expellatur). Bestrafung der Delikte, z. B. Nichtbeachtung des Stillschweigens (s. u. Bd. I, 237. 556). Erschlägt einer unserer Ordensbrüder einen Ordensbruder, so verfällt er der Kerkerstrafe auf Lebenszeit. Rechnungswesen. Eidesformeln u. s. w.“

Die Statuta enthalten einige Verordnungen, welche in Heilsbronn niemals zum Vollzug gekommen sind. Ein Statut lautet: Ordinamus, quod deinceps cellae in dormitoriis nullatenus construantur, et si quae jam constructae fuerint, per abbates infratres menses destruantur et eis negligentibus seu non volentibus, per visitatores auctoritate apostolica destruantur. Die heilsbronner Mönche schliefen aber nicht beisammen in einem großen Saale, sondern in verschiedenen Zellen. Ein anderes Statut: De tempore missarum, lautet: Tempore fenacionis et messionis ac tonsionis ovium, ubi monachi tondere solent, missae celebrentur antequam monachi exeant ad laborem. Diese Verordnung deutet an, daß es Cisterzienserklöster gab, in welchen die Arbeiten bei der Schaafschur und bei der Heu- und Getreideernte von den Mönchen eigenhändig verrichtet wurden; von den Mönchen in Heilsbronn wurden dergleichen grobe Handarbeiten zwar geleitet und beaufsichtigt, aber nicht eigenhändig verrichtet. Siehe unten Bd. I, S. 557 ff., wo gezeigt wird, daß in Heilsbronn Manches anders war, als in andern Cisterzienserklöstern. Hier und da sollen Cisterzienser zur Anlage ihrer Klöster absichtlich sumpfige, ungesunde, unwirthliche Gegenden gewählt haben; die heilsbronner Mönche ließen sich auf einem gesunden, wohlbebauten Grund und Boden nieder und erwarben schon sehr frühzeitig Besitzungen in der weinreichen Maingegend, im grasreichen Zenngrunde und im getreidereichen Ries.


2. Ista sunt privilegia a summis pontificibus ordini nostro concessa et ordinantur hic prout in Cistercio sunt reposita et eo ordine quo sunt data.

Mit diesen Worten beginnt ein 56 Pergamentblätter enthaltendes heilsbronner Manuskript in Quart, über welches Folgendes zu bemerken ist: Die jeweiligen Äbte von Cisterz legten die von ihnen und ihren vier Nebenäbten [IX] (abbates principales) gefaßten Beschlüsse, welche den Orden überhaupt betrafen, den Päpsten zur Bestätigung vor und stellten dann die erhaltenen Bestätigungsbullen, chronologisch geordnet, in einem Bande zusammen. Anfang und Schluß der Bullen lauten gewöhnlich: Dilectis filiis abbati Cystercii et coabbatibus ejus etc. Statuimus ut nulli omnino hominum liceat hanc paginam nostrae confirmationis infringere vel ei ausu temerario contraire. Si quis autem hoc attemptare praesumserit, indignationem omnipotentis dei et beatorum Petri et Pauli apostolorum ejus se noverit incursurum. Das von dem in Cisterz aufbewahrten Original kopirte heilsbronner Manuskript enthält die päpstlichen Bullen von 1144 an bis 1389 in drei Abtheilungen. Es finden sich darin theils die eben besprochenen Statuta, theils weitere Bestimmungen und Privilegien, u. A. folgende: „Wir dürfen einen Rechtsanwalt (yconomum) annehmen und ihn ermächtigen, an unserer Statt das juramentum calumniae zu leisten und unsere Rechte zu wahren. Wir dürfen Exkommunizirte absolviren und in unsern Orden aufnehmen. Niemand, auch kein Bischof, darf in der Nähe unserer Abteien und Ackerhöfe (grangiae) Bauten aufführen, durch welche wir beunruhigt werden. Niemand darf auf unserem Grund und Boden arretirt, geschlagen oder beraubt werden. Unsere Äbte dürfen selbst Weihen vollziehen, wenn Erzbischöfe oder Bischöfe den Vollzug beanstanden. Päpstliche Legate dürfen in unseren Klöstern kein Geld erpressen, kein Fleisch verlangen, sie haben sich mit unserer Kost zu begnügen. Bischöfe dürfen nicht beanstanden, daß Wohlthäter uns Geschenke machen und in unseren Klöstern ihre Grabstätte suchen. Da unsere Klöster gewöhnlich in Einöden und Wüsteneien liegen, fern vom Weltverkehr, so dürfen wir in Zeiten eines allgemeinen Interdikts bei verschlossenen Thüren den Gottesdienst mit lauter Stimme celebriren. Altarbekleidung an Hauptfesten von Seide; Kelche nur von Silber. In jedem Kloster vierfacher Verschluß der Hauptkasse. Zweimalige Rechnungsstellung im Jahr. Kein Abt darf ohne Zustimmung seines Konvents mehr als hundert Gulden entlehnen. Visitationsdauer höchstens drei Tage. Ein Mönch auf Reisen darf nicht länger als zwei Tage lang in einem Kloster verweilen. Ein Abt, der ohne triftige Entschuldigungsgründe nicht alljährlich beim Generalkapitel in Cisterz erscheint, zahlt zur Strafe an das Kapitel das Doppelte des zur Hin- und Herreise erforderlichen Reisegeldes. Der Abt von Cisterz und seine vier Nebenäbte sind berechtigt, über Äbte, die ihre schuldigen Kontributionen nicht nach Cisterz zahlen, Exkommunikation und Interdikt zu verhängen. Was die Mönche besitzen gehört dem Kloster. Ein Abt, welcher den Mönchen den Besitz von Geld etc. gestattet, soll abgesetzt werden.“ Von diesen Bullen ist eine einzige speziell an das Kloster Heilsbronn gerichtet. Der Bitte des Abts entsprechend erklärt der Papst Nikolaus (IV.): „Alles bewegliche und unbewegliche Gut, welches ein Mönch durch Erbschaft erhält, fällt dem Kloster zu.“ Die letzten Blätter des Manuskripts enthalten [X] eine kurze Rekapitulation der obigen Bullen; eine kurze Bezeichnung der von den Kaisern und Königen Konrad III., Friedrich I., Heinrich VII., Philipp II., Wilhelm, Rudolf, Adolf, Albrecht, Heinrich, Ludwig und Karl IV. dem Kloster Heilsbronn ertheilten Privilegien; einige den Klöstern Bildhausen, Langheim etc. zugekommene päpstliche Bullen; Bestimmungen über die Abtswahl; Eidesformeln und einen Erlaß des Basler Konzils. Einer der Kopisten schrieb am Schlusse der ersten Abtheilung die Worte bei:

Hoc opus exegi domini non absque labore.
Sed labor est facilis vero superatus amore.
Laus tibi sit, Christe, quoniam liber explicit iste.

3. Directorium usuale u. s. w. Dieses Bd. I, 556 ausführlich besprochene Manuskript vom Jahre 1516 berichtet über die gottesdienstlichen Handlungen der Äbte und Mönche.

4. Die Sermonen von Conrad Soccus von Brundelsheim, Prior, dann der 14. Abt in den Jahren 1317 bis 21. Über die Wirksamkeit des Verfassers als Abt und als Sermonenschreiber siehe die Berichte Bd. I, 102 ff.

5. Die Sermonen des Priors Einkurn von circa 1361. Siehe Bd. I S. 565569.

6. Des Richters Hartung Sammlung kirchlicher Gesänge, geschrieben in den Jahren 1544 bis 48; siehe Bd. I S. 571.


III. Die heilsbronner alte Klosterregistratur.

Vom Archiv und von der Bibliothek blieben mehrere Bände in Heilsbronn zurück; dazu eine Unzahl von Schriftstücken aus der Vorzeit, welche ungebunden in Schubladen und Schachteln aufbewahrt, 1741 aber in 550 Foliobände gebunden wurden. Man nannte diesen theils im Landgerichts-, jetzt Bezirksamtsgebäude, theils in der neuen Abtei bis in die neueste Zeit aufbewahrten Vorrath von Schriftstücken „die alte Klosterregistratur“. In dieser fand ich Mönchsrechnungen (computationes) von 1338 an, ausführliche Berichte über die letzte Klosterzeit, über die Reformation, die Fürstenschule, den 30jährigen Krieg und über die Geschäftsführung des Klosterverwalteramts. Die Registratur enthielt Folgendes:

1. Die Computationes,[3] lateinisch geschriebene Rechnungen der Äbte und Mönche, von 1338 bis in die Reformationszeit, acht Bände, besprochen im Vorwort zu den Beitr. Seite VIII. Ein sehr schätzbares Material. Leider fehlen die Bände mit den Rechnungen der Jahre vor 1338. [XI] 2. Die Jahrbücher[4] aus den Jahren 1523 bis 1589, gleichfalls besprochen in den Beitr. S. VIII. Sie enthalten Konzepte von Ausfertigungen in der Klosterkanzlei, Tagebücher und sehr schätzbare Kopialien.

3. Ein Todtenkalender,[5] auch Calendarium, Necrologium anniversariorum, Vigilienbuch genannt. Es sind vier Todtenkalender noch vorhanden, vom ersten und ältesten nur noch Bruchstücke, im 23. Jahresbericht des mittelfränk. histor. Vereins von 1865 veröffentlicht von Dr. Kerler in Erlangen. Der zweite oder nachälteste Todtenkalender war bis 1760 in Heilsbronn, wurde aber dann an den Regierungsrath von Jung in Ansbach abgeliefert, von demselben in seinen „Miscellaneen“ auszugsweise veröffentlicht und späterhin in das Nürnberger Kreisarchiv verbracht. Es sind darin, wie noch heutzutag in den Kalendern, an den Sonn-, Fest- und Werktagen Heiligennamen eingeschrieben, die sieben Tage: Sonntag, Montag, Dinstag u. s. w. feria prima, secunda, tertia u. s. w. genannt, aber nur durch die sieben Buchstaben A, B, C, D, E, F, G angedeutet. Unter den Namen der Kalenderheiligen stehen die Namen derjenigen Personen, zu deren Gedächtniß an dem bezeichneten Tage das Todtenamt, anniversarium, alljährlich gehalten wurde, bisweilen mit Bezeichnung der von den Verstorbenen dem Kloster gemachten Schenkungen. Darauf folgen zinnoberroth die Namen der Spenden, welche an diesem Jahrtage, dem Willen der Verstorbenen zufolge, den Mönchen gereicht werden mußten, z. B. Fische, Weißbrot mit Honig, Wein, besser als der Pfründwein, Lebkuchen, oder ein besseres Gericht, ein Leckerbissen, pitancia, aus der Abtsküche. Oft ist die an diesem Tage zu celebrirende Messe und das dabei zu beobachtende Ceremoniell näher bezeichnet, oder der Altar, an welchem die Messe gelesen werden sollte. Ferner sind, meist am Rande, diejenigen Personen genannt, deren man an diesem Tage gedachte, aber ohne daß die Mönche außergewöhnliche Viktualien erhielten. Diesen Todtenkalender revidirte 1483 ein Mönch, Gumpeltshofer[6] aus Windsheim, 32 Jahre lang Subcellarius und Clausor vini, gestorben 1504. Bei dieser Revision beschloß man, die übergroße, immer steigende Zahl von Commemorationen zu beschränken, viele Namen aus der Vorzeit wegzulassen und einen neuen Kalender zu fertigen. Dieser gleichfalls procurante patre Cunrado dicto Gumpeltshofer im J. 1483 gefertigte, von mir in Heilsbronn vorgefundene dritte Todtenkalender enthält daher sehr viele im älteren Kalender verzeichnete Wohlthäternamen nicht mehr, dafür aber die Namen mehrerer Personen, welche zu Gumpeltshofers Zeit Schenkungen machten. Auch aus noch späterer Zeit finden sich Anniversarien verzeichnet, [XII] z. B. der Kurfürstin Anna, † 1512, des Abts Bamberger, † 1518, des Markgrafen Friedrich, † 1536, des Abts Wenk, † 1538. Am Rande des Kalenders ist die Tageslänge angegeben, auch bemerkt, wann und wo in der Umgegend Jahrmärkte gehalten wurden. Der sehr schön geschriebene Kalender besteht aus 21 Pergamentblättern in Großfolio. Die Feiertage und die dabei verzeichneten Heiligennamen sind roth geschrieben, die Monatsnamen abwechselnd roth und blau. Man hat in späterer Zeit den Kalender einem Foliobande einverleibt mit vielen anderartigen, insgesammt auf Papier geschriebenen Aktenstücken, darunter das I, 239 ff. ausführlich besprochene Memorandumbuch des Abts Wenk, worauf noch viele Ausschreibungen späterer Äbte über Ausfertigungen, Einnahmen, Ausgaben, Streitigkeiten u. s. w. folgen. Den vierten Todtenkalender vom Jahre 1516 fand ich in dem beim 30. Abt Wirsing besprochenen Directorium usuale. Er lautet wie der zweitälteste Kalender, enthält jedoch hier und da einen Zusatz bezüglich der Aderlaßtage oder der Tage, an welchen Sermonen im Kapitol oder Umzüge gehalten, oder den Mönchen Tischspenden gereicht werden mußten.

4. 550 Foliobände, über deren Entstehung und Inhalt Folgendes zu berichten ist: 1741 erklärte die Regierung zu Ansbach: „die heilsbronner Klosterregistratur sei die considerabelste im Lande und sollte demnach nicht mehr, wie bisher, in Schubladen und Schachteln aufbewahrt, sondern gebunden werden.“ Der Registrator Jak. H. Roth weilte zwei Jahre lang in Heilsbronn, ordnete die zahllosen Schriftstücke, ließ sie in 550 Folianten binden und fertigte schließlich ein Repertorium, welches gleichfalls einen Folioband bildet. Die 550 Folianten enthalten Konzepte und Abschriften von Urkunden, Verhandlungen aus der Klosterzeit, Rezesse zwischen Onolzbach und Bayreuth, Korrespondenzen des Klosteramts mit den Vogteien, Pfarreien und Kirchenstiftungen aus dem vom Main bis an die Donau reichenden Klostergebiete, Verhandlungen über Rechtssachen, Besoldungen, Kauf, Verkauf, Münzwesen, Zoll, Steuer, Zehnt, Gült, Erbschaft, Verehelichung, Forstwesen, Jagd, Fischerei, Militär, Buß und Frevel, Bau und Besserung, die Reformation, die Fürstenschule, die Bibliothek, den 30jährigen Krieg. Von den 550 Folianten sollten im J. 1847 hundert Bände als Makulatur verkauft werden. Auf meine Fürsprache wurden 30 bis 40 derselben der Registratur erhalten. Eingedenk, „daß die heilsbronner Registratur die considerabelste des Landes war“, hätte man gar nichts davon verkaufen sollen. Sehr vielen Ortschaften, deren schriftliche Dokumente an Ort und Stelle durch Feuer und Krieg untergegangen sind, gibt die heilsbronner alte Klostersregistratur allein Aufschluß über ihre früheren Verhältnisse, insonderheit über Rechtsverhältnisse und Gerechtsame. Hierüber auf Grund der alten heilsbronner Registratur Auskunft zu geben, wurde ich wiederholt veranlaßt und aufgefordert, wenn sich da und dort an einem ehemals heilsbronnischen Orte [XIII] ein Rechtsstreit dieses Betreffs ergab. Gegenwärtig ist von der alten Registratur nichts mehr in Heilsbronn. Die Computationes und der Todtenkalender kamen im J. 1853 in das Münchener, die Jahrbücher und die 550 Folianten im J. 1872 in das Nürnberger Kreisarchiv, vermuthlich auch ein Urkundenverzeichniß und einige Rechnungsbände, welchen ich manche schätzbare historische Notiz verdanke.


IV. Ein Manuskript[7]

von circa 1582, eine Beschreibung der heilsbronner Monumente enthaltend, wiederholt kopirt, im vorliegenden Buche oft zitirt, und in Bd. III besprochen. Eine der Kopien befindet sich beim historischen Verein in Bayreuth; eine andere, die vollständigste, in München; eine dritte und vierte wurde mir von anderwärts her zuvorkommend mitgetheilt; eine fünfte fand ich im Würzburger Kreisarchiv, in einem Manuskript von 1658 bis 1660: Chronicon Monasterii Ebracensis.


V. Die heilsbronner Pfarr–Registratur

enthält nur unbedeutende historische Dokumente aus der vorreformatorischen Zeit. Die Pfarrei wurde erst in Folge der Reformation gegründet. Die Matrikeln beginnen mit 1544. Denkwürdige Einträge in denselben habe ich dem vorliegenden Buche einverleibt; ebenso die vorgefundenen Notizen über die Prediger und Fürstenschullehrer. Was die Pfarregistratur nur stückweise bietet, findet man ausführlicher in der alten Registratur.


VI. Funde bei Gelegenheit der Kirchenrestaurationsarbeiten von 1851 an bis 1861 und der Ausgrabungen im J. 1853.[8]

Hierüber habe ich Einiges in den „Beiträgen“ mitgetheilt, Mehreres im vorliegenden Buche. Ich glaubte, zu diesen Mittheilungen gewissermassen verpflichtet zu sein, da von den Leitern und Vollziehern der Arbeiten von 1851 an nur Wenige noch leben und von den Lebenden und Verstorbenen Keinem, wie mir, vergönnt war, den Befund tagtäglich zu konstatiren. Aus diesen meinen Mittheilungen wird man auch späterhin entnehmen können, wie Dieses und Jenes ursprünglich gestaltet war, aber umgestaltet oder völlig beseitigt wurde. Manche dieser Metamorphosen werden in den anliegenden Abbildungen veranschaulicht.

Die Abschnitte VI, IX, XI, XII enthalten Berichte und Besprechungen über die religiös-sittlichen Zustände im vormaligen heilsbronner [XIV] Mönchsstaate und in Deutschland überhaupt. Ich richtete dabei einen vergleichenden Blick auf außerdeutsche Länder, jedoch nur auf Holland, Belgien, Schottland, England und Frankreich: Länder, in welchen ich als Hauslehrer sieben Jahre lang gelebt, deren Zustände ich genau kennen gelernt habe. Andere außerdeutsche oder außereuropäische Länder, die ich nur aus Berichten, nicht durch eigene Anschauung kenne, habe ich nicht berücksichtigt, Nordamerika nur in wenigen Worten.

Der im vorliegenden Buche besprochenen Gegenstände sind so viele, daß ich für nöthig erachtete, ein zweifaches Register beizufügen.

Dem Herrn Archivvorstande Dr. Heinrich in Nürnberg und dem Herrn Bibliothekar Dr. Kerler[9] in Erlangen, die Jahre lang mit stets gleicher Freundlichkeit ihre reichen Vorrathshäuser mir aufgeschlossen haben, meinen verbindlichsten Dank. Dem unermüdlich gefälligen Herrn Archiv-Sekretär Pechstein in Nürnberg folgt mein Dank in das Jenseits.

So weit hatte ich in meinem 83. Lebensjahre dieses Vorwort geschrieben, als Herr Graf von Stillfried–Alcantara in Berlin durch Zusendung seines neuesten Buches mich hoch erfreute. Dieses bespricht gleichfalls, wie mein Buch, Heilsbronn und ist betitelt: „Kloster Heilsbronn. Ein Beitrag zu den Hohenzollerischen Forschungen von Dr. R. G. Stillfried. Mit vielen Holzschnitten und photolithographischen Abbildungen. Berlin. Carl Heymann’s Verlag 1877.“ 398 Seiten. Das werthvolle Buch ist glänzend ausgestattet durch circa 150 Abbildungen von Siegeln, Wappen, Portraits und Grabdenkmalen Hohenzollerischer Ahnen und vieler ihrer Dynasten und anderer Adeligen, die in Heilsbronn begraben liegen. Auch von den andern in Heilsbronn vorhandenen Malereien, sowie von architektonischen und plastischen Gegenständen sind viele abgebildet. Das Alles bespricht in dem werthvollen Buche mit allbekannter Meisterschaft der Altmeister, vor dem alle Forscher und Schreiber über Hohenzollerische Geschichte die Fahne neigen. Seine Besprechungen gründen sich großentheils auf Quellen, welche auch ich benützt habe, nämlich folgende:

1. Zwei heilsbronner Codices documentorum aus dem vormaligen Klosterarchiv.

2. Acht Bände Computationes, d. h. lateinisch geschriebene Rechnungen der Äbte und Mönche von 1338 an; von mir reichlich ausgebeutet, im Stillfriedischen Buche aber noch weit reichlicher. In diesem findet sich Seite 307 bis 327 ein nach den Angaben dieser Mönchsrechnungen gefertigtes „Verzeichniß über die ehemaligen Kunst- und Reliquienschätze der Klosterkirche und das profane Silberzeug der Abtswohnung.“ Die Computationes enthalten ferner historische Aufzeichnungen, welche der Abt Bamberger während [XV] seiner Regierungszeit von 1498 bis 1518 in lateinischer Sprache den Rechnungen beifügte. Von mir gleichfalls reichlich ausgebeutet, im Stillfried’schen Buche aber noch weit reichlicher, und zwar durch vollständigen Abdruck von Seite 241 bis 306. Diese Redaktion verdanken wir besonders dem Herrn Dr. Scheins.

3. Die Nekrologien oder Todtenkalender des Klosters Heilsbronn, gleichfalls reichlich ausgebeutet von mir, weit reichlicher aber im Stillfriedschen Buche, und zwar durch wortgetreue Mittheilung des vollständigsten Todtenkalenders, Seite 233 bis 382.

4. Die heilsbronner Jahrbücher. Davon wurden nur 6 Bände vom Jahre 1544 an im Stillfried’schen Buche ausgebeutet; von mir auch die übrigen sehr inhaltreichen von 1523 an.

5. Monumenta antiquitatis, quae in templo monasterii Heilsbronnensis cernuntur. Scripsit Loeserus. Von Stillfried und Muck gleich fleißig ausgebeutet.

Im Stillfried’schen Buche Seite 8 heißt es: „Welche Liegenschaften im Laufe der Jahrhunderte in den Besitz des Klosters gelangten, ob sie käuflich erworben oder geschenkt wurden, wie viel Zins sie einbrachten, und ob sie dem Kloster bis zu seiner Aufhebung verblieben, – ein solcher Nachweis wäre nicht ohne Bedeutung, würde aber für den engen Rahmen unseres kurzen historischen Abrisses zu ausführlich werden.“ Demzufolge gibt das Stillfried’sche Buch nur einen kurzen Abriß von der Geschichte Heilsbronns, während es über alles Heilsbronn–Hohenzollerische ausführlich berichtet. Das im Stillfried’schen Buche laut Seite 8 Gewünschte gibt mein Buch, welches ausführlich berichtet, wie durch die Äbte der ursprünglich kleine Mönchsstaat im Laufe der Jahrhunderte bis an den Main, an die Donau und bis an den böhmer Wald erweitert wurde. Auch Anderes, was im Stillfried’schen Buche nur kurz angedeutet ist, habe ich weiter ausgeführt, z. B. bezüglich des Klosterlebens, der Klosterauflösung, der Reformationszeit, der Fürstenschule, des 30jährigen Krieges, der Baulichkeiten, der Ortsgeschichte u. s. w.

Das Stillfried’sche und mein Buch waren gleichzeitig druckreif; allein nach vorgängiger brieflicher Rücksprache wurde bestimmt, daß jenes zuerst, und dann erst mein Buch erscheinen sollte. Der Herr Graf sprach bei der Übersendung seines Buches in einem freundlichen Begleitschreiben den Wunsch aus, daß ich in meinem Buche sein Buch besprechen möge. Theilweise habe ich dieses so eben bereits gethan; aber eingehender that ich es in folgender Weise: Überall, wo wir Beide einen und denselben Gegenstand besprechen, habe ich in meinem Manuskript durch eine beigefügte Hinweisung die Blattseite in dem Stillfried’schen Buche bezeichnet, wo derselbe Gegenstand bald mehr, bald weniger eingehend, als in meinem Buche, besprochen wird[.]
[XVI]
Unsere Forschungsresultate weichen bisweilen voneinander ab, was vielleicht Manchen, der sich für die Sache interessirt, veranlassen wird, weiter zu forschen. Der Herr Graf hat vor 34 Jahren das Interesse für das Studium der Geschichte meines damaligen Wohnortes in mir wach gerufen und durch fortgesetzten mündlichen und schriftlichen Verkehr in mir wach erhalten. Die Leser seines und meines Buches werden bestätigen, was ich vorhin geschrieben habe: „Nur selten bietet ein kleiner unscheinbarer Ort so viel Denkwürdiges, wie der kleine unscheinbare Marktflecken Heilsbronn.“ Andererseits dokumentirt die vorliegende Geschichte Heilsbronns, daß „die gute alte Zeit“ keine gute Zeit gewesen ist.


Poppenreuth im November 1878.

Der Verfasser. 


[1]
Erster Abschnitt.
Heilsbronn vor der Stiftung des Klosters.

Der Marktflecken Kloster Heilsbronn, Bezirksamts- und Landgerichtssitz, liegt zwischen Nürnberg und Ansbach an den wasserreichen Quellen des Schwabachflüßchens, welches sich bei der Stadt Schwabach in die Rednitz ergießt. Über die Verhältnisse des Ortes vor der Klosterstiftung geben theils schriftliche Urkunden, theils Bauten an Ort und Stelle sichern Aufschluß. Aus diesen Quellen schöpfend hat der Verfasser des vorliegenden Buches seine Forschungen über Heilsbronns Vorzeit bereits in einer Schrift veröffentlicht, welche unter folgendem Titel erschienen ist: „Beiträge zur Geschichte von Kloster Heilsbronn. Ansbach, bei Seybold, 1859, 252 Seiten.“ In diesen „Beiträgen“ sind zuerst die schriftlichen Nachrichten, welche die Zeit vor der Klostergründung berühren, dann die aus jener Zeit noch vorhandenen Bauüberreste: die Heideckerkapelle und das Kastrum, ausführlich besprochen worden. Diese eingehenden Besprechungen und Forschungen sollen im vorliegenden Buche nicht abermals mitgetheilt werden, wohl aber die Forschungsresultate, und diese sind folgende:

1) Die Gegend um Heilsbronn war schon vor der Gründung des Klosters keine unbewohnte Wüstenei, kein Urwald, sondern bewohnt und wohl bebaut. Beiträge S. 11.

2) Heilsbronn war schon vor der Klosterstiftung ein Kirchdorf. Dorfherren waren die Grafen von Abenberg, die Herren von Heideck, vielleicht noch Andere. Beitr. S. 11, 22 u. 46.

3) In dem Dorfe Heilsbronn besaßen die Grafen von Abenberg schon vor der Klostergründung ein Kastrum, später [2] Burggrafenhaus, auch Domus hospitum oder Gasthaus genannt, seit 1747 Pfarrhaus.[10] Unmittelbar vor der Klosterstiftung besaßen das Kastrum und das dazu gehörige lehenfreie Gut (praedium) fünf Grafengeschwister abenbergischen Stammes, welche aber das ganze Anwesen an den Bischof Otto von Bamberg, den Gründer des Klosters, verkauften. Beitr. S. 11 u. 12. Am Kastrum gibt keine Jahrzahl Aufschluß über die Zeit der Erbauung. Die wenigen alterthümlichen Reste innerhalb desselben stammen muthmaßlich aus dem Ende des 14. Jahrhunderts; die Außenmauern aber gehören augenfällig der Zeit vor der Klosterstiftung an. Ueber das Kastrum, seine Bauart, Umgebung und seine Bewohner vor und nach der Klosterstiftung geben die Beiträge von S. 53 an ausführlich Nachricht. Vor der Klosterstiftung waren im Dorfe Heilsbronn außer dem Gute der 5 Grafengeschwister noch einige kleinere Anwesen, welche aber, wie im V. Abschnitt gezeigt werden wird, gleichfalls vom Kloster acquirirt und fortwährend in eigener Regie bewirthschaftet wurden.

4) Schon vor der Klosterstiftung stand in Heilsbronn die Ortskirche: eine oder die Grabstätte der Grafen von Abenberg, dann der ersten zollerischen Burggrafen von Nürnberg. Westwärts von dieser Kirche wurde im J. 1132 die Klosterkirche erbaut, so daß beide nur ein kleiner Zwischenraum trennte; Als man aber im J. 1284 den östlichen Chor der Klosterkirche bis zu seiner gegenwärtigen Länge erweiterte, wurde die Orts- oder Begräbnißkirche abgetragen und ihre Grundfläche sammt der Grabstätte in den neuen Chor mitausgenommen.[11] Man fuhr aber fort, die abenberg–burggräflichen Leichen an der bisherigen Grabstätte zu beerdigen, bis im Mittelschiff der Klosterkirche die Grüfte erbaut wurden. Beitr. S. 11–15. 46.

5) Nicht weit von der Ortskirche stand schon vor der Klosterstiftung die noch stehende Heideckerkapelle, gleichfalls eine Grabstätte. Beitr. S. 21. 22. 46. 48–52.

[3] 6) Was von einer in der Urzeit vorhandenen Heilquelle, von einem verwundeten Ritter, welcher dort Heilung fand und aus Dankbarkeit eine Kapelle, ein Kloster erbaute, was von Pilgerschaaren, die dort Heilung fanden, erzählt wird, ist reine Erdichtung. Eine Heilquelle war in der Vorzeit niemals vorhanden. Der gegenwärtige „Heilbrunnen“ ist eine Schöpfung von neuem Datum, und zwar vom Jahre 1729. Der Ort hieß bis gegen das Jahr 1400 nie anders als „Halsprun“ oder „Halesprunnen.“ Erst später begegnet man in den Aufschreibungen der Äbte und Mönche zu Heilsbronn einer andern Schreibart, hervorgerufen durch das Bestreben, Ortsnamen zu latinisiren und etymologisch zu deuten. So wurde aus „Halsprun“ oder „Halesprunnen“ – Hailsbronn und Fons salutis. Diese Deutung und Latinisirung fand solchen Beifall daß die Schreibart „Fons salutis“ bald allgemein in Gebrauch kam. Später hieß es: „Weil der Name Fons salutis vorhanden sei, so müsse auch eine Heilquelle vorhanden gewesen sein.“ Einmal irre geleitet, suchte man nach derselben außerhalb und innerhalb der Kirche und stempelte endlich im J. 1729 einen Schöpfbrunnen zur Heilquelle. Siehe Näheres hierüber in den Beiträgen S. 3, 4, 8, 22 bis 47, wo auch berichtet wurde, wie die im Kloster Marienburg bei Abenberg erfundene Brunnenfabel im J. 1729 ihren Weg nach Heilsbronn gefunden hat. In der Klosterstiftungsurkunde, in den überaus zahlreichen späteren Urkunden und in den Ausschreibungen der Äbte und Mönche ist nirgends die Rede von der Existenz einer Heilquelle oder von Geheilten, die aus Dankbarkeit eine Kapelle oder ein Kloster erbauten. Die Äbte und Mönche sprechen zwar oft von den Quellen, Röhrenfahrten und Brunnen in ihrem Kloster, niemals aber von einer Heilquelle daselbst. Einer der Mönche, Johann Wirsing, nachmals Abt, Verfasser des im IV. Abschnitt zu besprechenden „Direktoriums“, berichtet zwar ausführlich über den 1499 bis 1501 errichteten Brunnen mit 32 Röhren, lavatorium, und über andere Brunnen, lavatoria, gedenkt aber mit keinem Worte einer Heilquelle. In seinem lateinisch abgefaßten Berichte schreibt [4] eine kurze Rekapitulation der obigen Bullen; eine kurze Bezeichnung der von den Kaisern und Königen Konrad III., Friedrich I., Heinrich VII., Philipp II., Wilhelm, Rudolf, Adolf, Albrecht, Heinrich, Ludwig und Karl IV. dem Kloster Heilsbronn ertheilten Privilegien; einige den Klöstern Bildhausen, Langheim etc. zugekommene päpstliche Bullen; Bestimmungen über die Abtswahl; Eidesformeln und einen Erlaß des Basler Konzils. Einer der Kopisten schrieb am Schlusse der ersten Abtheilung die Worte bei:

Hoc opus exegi domini non absque labore.
Sed labor est facilis vero superatus amore.
Laus tibi sit, Christe, quoniam liber explicit iste.

3. Directorium usuale u. s. w. Dieses Bd. I, 556 ausführlich besprochene Manuskript vom Jahre 1516 berichtet über die gottesdienstlichen Handlungen der Äbte und Mönche.

4. Die Sermonen von Conrad Soccus von Brundelsheim, Prior, dann der 14. Abt in den Jahren 1317 bis 21. Über die Wirksamkeit des Verfassers als Abt und als Sermonenschreiber siehe die Berichte Bd. I, 102 ff.

5. Die Sermonen des Priors Einkurn von circa 1361. Siehe Bd. I S. 565569.

6. Des Richters Hartung Sammlung kirchlicher Gesänge, geschrieben in den Jahren 1544 bis 48; siehe Bd. I S. 571.


III. Die heilsbronner alte Klosterregistratur.

Vom Archiv und von der Bibliothek blieben mehrere Bände in Heilsbronn zurück; dazu eine Unzahl von Schriftstücken aus der Vorzeit, welche ungebunden in Schubladen und Schachteln aufbewahrt, 1741 aber in 550 Foliobände gebunden wurden. Man nannte diesen theils im Landgerichts-, jetzt Bezirksamtsgebäude, theils in der neuen Abtei bis in die neueste Zeit aufbewahrten Vorrath von Schriftstücken „die alte Klosterregistratur“. In dieser fand ich Mönchsrechnungen (computationes) von 1338 an, ausführliche Berichte über die letzte Klosterzeit, über die Reformation, die Fürstenschule, den 30jährigen Krieg und über die Geschäftsführung des Klosterverwalteramts. Die Registratur enthielt Folgendes:

1. Die Computationes,[12] lateinisch geschriebene Rechnungen der Äbte und Mönche, von 1338 bis in die Reformationszeit, acht Bände, besprochen im Vorwort zu den Beitr. Seite VIII. Ein sehr schätzbares Material. Leider fehlen die Bände mit den Rechnungen der Jahre vor 1338. [5] 2. Die Jahrbücher[13] aus den Jahren 1523 bis 1589, gleichfalls besprochen in den Beitr. S. VIII. Sie enthalten Konzepte von Ausfertigungen in der Klosterkanzlei, Tagebücher und sehr schätzbare Kopialien.

3. Ein Todtenkalender,[14] auch Calendarium, Necrologium anniversariorum, Vigilienbuch genannt. Es sind vier Todtenkalender noch vorhanden, vom ersten und ältesten nur noch Bruchstücke, im 23. Jahresbericht des mittelfränk. histor. Vereins von 1865 veröffentlicht von Dr. Kerler in Erlangen. Der zweite oder nachälteste Todtenkalender war bis 1760 in Heilsbronn, wurde aber dann an den Regierungsrath von Jung in Ansbach abgeliefert, von demselben in seinen „Miscellaneen“ auszugsweise veröffentlicht und späterhin in das Nürnberger Kreisarchiv verbracht. Es sind darin, wie noch heutzutag in den Kalendern, an den Sonn-, Fest- und Werktagen Heiligennamen eingeschrieben, die sieben Tage: Sonntag, Montag, Dinstag u. s. w. feria prima, secunda, tertia u. s. w. genannt, aber nur durch die sieben Buchstaben A, B, C, D, E, F, G angedeutet. Unter den Namen der Kalenderheiligen stehen die Namen derjenigen Personen, zu deren Gedächtniß an dem bezeichneten Tage das Todtenamt, anniversarium, alljährlich gehalten wurde, bisweilen mit Bezeichnung der von den Verstorbenen dem Kloster gemachten Schenkungen. Darauf folgen zinnoberroth die Namen der Spenden, welche an diesem Jahrtage, dem Willen der Verstorbenen zufolge, den Mönchen gereicht werden mußten, z. B. Fische, Weißbrot mit Honig, Wein, besser als der Pfründwein, Lebkuchen, oder ein besseres Gericht, ein Leckerbissen, pitancia, aus der Abtsküche. Oft ist die an diesem Tage zu celebrirende Messe und das dabei zu beobachtende Ceremoniell näher bezeichnet, oder der Altar, an welchem die Messe gelesen werden sollte. Ferner sind, meist am Rande, diejenigen Personen genannt, deren man an diesem Tage gedachte, aber ohne daß die Mönche außergewöhnliche Viktualien erhielten. Diesen Todtenkalender revidirte 1483 ein Mönch, Gumpeltshofer[15] aus Windsheim, 32 Jahre lang Subcellarius und Clausor vini, gestorben 1504. Bei dieser Revision beschloß man, die übergroße, immer steigende Zahl von Commemorationen zu beschränken, viele Namen aus der Vorzeit wegzulassen und einen neuen Kalender zu fertigen. Dieser gleichfalls procurante patre Cunrado dicto Gumpeltshofer im J. 1483 gefertigte, von mir in Heilsbronn vorgefundene dritte Todtenkalender enthält daher sehr viele im älteren Kalender verzeichnete Wohlthäternamen nicht mehr, dafür aber die Namen mehrerer Personen, welche zu Gumpeltshofers Zeit Schenkungen machten. Auch aus noch späterer Zeit finden sich Anniversarien verzeichnet, [6] z. B. der Kurfürstin Anna, † 1512, des Abts Bamberger, † 1518, des Markgrafen Friedrich, † 1536, des Abts Wenk, † 1538. Am Rande des Kalenders ist die Tageslänge angegeben, auch bemerkt, wann und wo in der Umgegend Jahrmärkte gehalten wurden. Der sehr schön geschriebene Kalender besteht aus 21 Pergamentblättern in Großfolio. Die Feiertage und die dabei verzeichneten Heiligennamen sind roth geschrieben, die Monatsnamen abwechselnd roth und blau. Man hat in späterer Zeit den Kalender einem Foliobande einverleibt mit vielen anderartigen, insgesammt auf Papier geschriebenen Aktenstücken, darunter das I, 239 ff. ausführlich besprochene Memorandumbuch des Abts Wenk, worauf noch viele Ausschreibungen späterer Äbte über Ausfertigungen, Einnahmen, Ausgaben, Streitigkeiten u. s. w. folgen. Den vierten Todtenkalender vom Jahre 1516 fand ich in dem beim 30. Abt Wirsing besprochenen Directorium usuale. Er lautet wie der zweitälteste Kalender, enthält jedoch hier und da einen Zusatz bezüglich der Aderlaßtage oder der Tage, an welchen Sermonen im Kapitol oder Umzüge gehalten, oder den Mönchen Tischspenden gereicht werden mußten.

4. 550 Foliobände, über deren Entstehung und Inhalt Folgendes zu berichten ist: 1741 erklärte die Regierung zu Ansbach: „die heilsbronner Klosterregistratur sei die considerabelste im Lande und sollte demnach nicht mehr, wie bisher, in Schubladen und Schachteln aufbewahrt, sondern gebunden werden.“ Der Registrator Jak. H. Roth weilte zwei Jahre lang in Heilsbronn, ordnete die zahllosen Schriftstücke, ließ sie in 550 Folianten binden und fertigte schließlich ein Repertorium, welches gleichfalls einen Folioband bildet. Die 550 Folianten enthalten Konzepte und Abschriften von Urkunden, Verhandlungen aus der Klosterzeit, Rezesse zwischen Onolzbach und Bayreuth, Korrespondenzen des Klosteramts mit den Vogteien, Pfarreien und Kirchenstiftungen aus dem vom Main bis an die Donau reichenden Klostergebiete, Verhandlungen über Rechtssachen, Besoldungen, Kauf, Verkauf, Münzwesen, Zoll, Steuer, Zehnt, Gült, Erbschaft, Verehelichung, Forstwesen, Jagd, Fischerei, Militär, Buß und Frevel, Bau und Besserung, die Reformation, die Fürstenschule, die Bibliothek, den 30jährigen Krieg. Von den 550 Folianten sollten im J. 1847 hundert Bände als Makulatur verkauft werden. Auf meine Fürsprache wurden 30 bis 40 derselben der Registratur erhalten. Eingedenk, „daß die heilsbronner Registratur die considerabelste des Landes war“, hätte man gar nichts davon verkaufen sollen. Sehr vielen Ortschaften, deren schriftliche Dokumente an Ort und Stelle durch Feuer und Krieg untergegangen sind, gibt die heilsbronner alte Klostersregistratur allein Aufschluß über ihre früheren Verhältnisse, insonderheit über Rechtsverhältnisse und Gerechtsame. Hierüber auf Grund der alten heilsbronner Registratur Auskunft zu geben, wurde ich wiederholt veranlaßt und aufgefordert, wenn sich da und dort an einem ehemals heilsbronnischen Orte [7] ein Rechtsstreit dieses Betreffs ergab. Gegenwärtig ist von der alten Registratur nichts mehr in Heilsbronn. Die Computationes und der Todtenkalender kamen im J. 1853 in das Münchener, die Jahrbücher und die 550 Folianten im J. 1872 in das Nürnberger Kreisarchiv, vermuthlich auch ein Urkundenverzeichniß und einige Rechnungsbände, welchen ich manche schätzbare historische Notiz verdanke.


IV. Ein Manuskript[16]

von circa 1582, eine Beschreibung der heilsbronner Monumente enthaltend, wiederholt kopirt, im vorliegenden Buche oft zitirt, und in Bd. III besprochen. Eine der Kopien befindet sich beim historischen Verein in Bayreuth; eine andere, die vollständigste, in München; eine dritte und vierte wurde mir von anderwärts her zuvorkommend mitgetheilt; eine fünfte fand ich im Würzburger Kreisarchiv, in einem Manuskript von 1658 bis 1660: Chronicon Monasterii Ebracensis.


V. Die heilsbronner Pfarr–Registratur

enthält nur unbedeutende historische Dokumente aus der vorreformatorischen Zeit. Die Pfarrei wurde erst in Folge der Reformation gegründet. Die Matrikeln beginnen mit 1544. Denkwürdige Einträge in denselben habe ich dem vorliegenden Buche einverleibt; ebenso die vorgefundenen Notizen über die Prediger und Fürstenschullehrer. Was die Pfarregistratur nur stückweise bietet, findet man ausführlicher in der alten Registratur.


VI. Funde bei Gelegenheit der Kirchenrestaurationsarbeiten von 1851 an bis 1861 und der Ausgrabungen im J. 1853.[17]

Hierüber habe ich Einiges in den „Beiträgen“ mitgetheilt, Mehreres im vorliegenden Buche. Ich glaubte, zu diesen Mittheilungen gewissermassen verpflichtet zu sein, da von den Leitern und Vollziehern der Arbeiten von 1851 an nur Wenige noch leben und von den Lebenden und Verstorbenen Keinem, wie mir, vergönnt war, den Befund tagtäglich zu konstatiren. Aus diesen meinen Mittheilungen wird man auch späterhin entnehmen können, wie Dieses und Jenes ursprünglich gestaltet war, aber umgestaltet oder völlig beseitigt wurde. Manche dieser Metamorphosen werden in den anliegenden Abbildungen veranschaulicht.

Die Abschnitte VI, IX, XI, XII enthalten Berichte und Besprechungen über die religiös-sittlichen Zustände im vormaligen heilsbronner [8] Mönchsstaate und in Deutschland überhaupt. Ich richtete dabei einen vergleichenden Blick auf außerdeutsche Länder, jedoch nur auf Holland, Belgien, Schottland, England und Frankreich: Länder, in welchen ich als Hauslehrer sieben Jahre lang gelebt, deren Zustände ich genau kennen gelernt habe. Andere außerdeutsche oder außereuropäische Länder, die ich nur aus Berichten, nicht durch eigene Anschauung kenne, habe ich nicht berücksichtigt, Nordamerika nur in wenigen Worten.

Der im vorliegenden Buche besprochenen Gegenstände sind so viele, daß ich für nöthig erachtete, ein zweifaches Register beizufügen.

Dem Herrn Archivvorstande Dr. Heinrich in Nürnberg und dem Herrn Bibliothekar Dr. Kerler[18] in Erlangen, die Jahre lang mit stets gleicher Freundlichkeit ihre reichen Vorrathshäuser mir aufgeschlossen haben, meinen verbindlichsten Dank. Dem unermüdlich gefälligen Herrn Archiv-Sekretär Pechstein in Nürnberg folgt mein Dank in das Jenseits.

So weit hatte ich in meinem 83. Lebensjahre dieses Vorwort geschrieben, als Herr Graf von Stillfried–Alcantara in Berlin durch Zusendung seines neuesten Buches mich hoch erfreute. Dieses bespricht gleichfalls, wie mein Buch, Heilsbronn und ist betitelt: „Kloster Heilsbronn. Ein Beitrag zu den Hohenzollerischen Forschungen von Dr. R. G. Stillfried. Mit vielen Holzschnitten und photolithographischen Abbildungen. Berlin. Carl Heymann’s Verlag 1877.“ 398 Seiten. Das werthvolle Buch ist glänzend ausgestattet durch circa 150 Abbildungen von Siegeln, Wappen, Portraits und Grabdenkmalen Hohenzollerischer Ahnen und vieler ihrer Dynasten und anderer Adeligen, die in Heilsbronn begraben liegen. Auch von den andern in Heilsbronn vorhandenen Malereien, sowie von architektonischen und plastischen Gegenständen sind viele abgebildet. Das Alles bespricht in dem werthvollen Buche mit allbekannter Meisterschaft der Altmeister, vor dem alle Forscher und Schreiber über Hohenzollerische Geschichte die Fahne neigen. Seine Besprechungen gründen sich großentheils auf Quellen, welche auch ich benützt habe, nämlich folgende:

1. Zwei heilsbronner Codices documentorum aus dem vormaligen Klosterarchiv.

2. Acht Bände Computationes, d. h. lateinisch geschriebene Rechnungen der Äbte und Mönche von 1338 an; von mir reichlich ausgebeutet, im Stillfriedischen Buche aber noch weit reichlicher. In diesem findet sich Seite 307 bis 327 ein nach den Angaben dieser Mönchsrechnungen gefertigtes „Verzeichniß über die ehemaligen Kunst- und Reliquienschätze der Klosterkirche und das profane Silberzeug der Abtswohnung.“ Die Computationes enthalten ferner historische Aufzeichnungen, welche der Abt Bamberger während [9] seiner Regierungszeit von 1498 bis 1518 in lateinischer Sprache den Rechnungen beifügte. Von mir gleichfalls reichlich ausgebeutet, im Stillfried’schen Buche aber noch weit reichlicher, und zwar durch vollständigen Abdruck von Seite 241 bis 306. Diese Redaktion verdanken wir besonders dem Herrn Dr. Scheins.

3. Die Nekrologien oder Todtenkalender des Klosters Heilsbronn, gleichfalls reichlich ausgebeutet von mir, weit reichlicher aber im Stillfriedschen Buche, und zwar durch wortgetreue Mittheilung des vollständigsten Todtenkalenders, Seite 233 bis 382.

4. Die heilsbronner Jahrbücher. Davon wurden nur 6 Bände vom Jahre 1544 an im Stillfried’schen Buche ausgebeutet; von mir auch die übrigen sehr inhaltreichen von 1523 an.

5. Monumenta antiquitatis, quae in templo monasterii Heilsbronnensis cernuntur. Scripsit Loeserus. Von Stillfried und Muck gleich fleißig ausgebeutet.

Im Stillfried’schen Buche Seite 8 heißt es: „Welche Liegenschaften im Laufe der Jahrhunderte in den Besitz des Klosters gelangten, ob sie käuflich erworben oder geschenkt wurden, wie viel Zins sie einbrachten, und ob sie dem Kloster bis zu seiner Aufhebung verblieben, – ein solcher Nachweis wäre nicht ohne Bedeutung, würde aber für den engen Rahmen unseres kurzen historischen Abrisses zu ausführlich werden.“ Demzufolge gibt das Stillfried’sche Buch nur einen kurzen Abriß von der Geschichte Heilsbronns, während es über alles Heilsbronn–Hohenzollerische ausführlich berichtet. Das im Stillfried’schen Buche laut Seite 8 Gewünschte gibt mein Buch, welches ausführlich berichtet, wie durch die Äbte der ursprünglich kleine Mönchsstaat im Laufe der Jahrhunderte bis an den Main, an die Donau und bis an den böhmer Wald erweitert wurde. Auch Anderes, was im Stillfried’schen Buche nur kurz angedeutet ist, habe ich weiter ausgeführt, z. B. bezüglich des Klosterlebens, der Klosterauflösung, der Reformationszeit, der Fürstenschule, des 30jährigen Krieges, der Baulichkeiten, der Ortsgeschichte u. s. w.

Das Stillfried’sche und mein Buch waren gleichzeitig druckreif; allein nach vorgängiger brieflicher Rücksprache wurde bestimmt, daß jenes zuerst, und dann erst mein Buch erscheinen sollte. Der Herr Graf sprach bei der Übersendung seines Buches in einem freundlichen Begleitschreiben den Wunsch aus, daß ich in meinem Buche sein Buch besprechen möge. Theilweise habe ich dieses so eben bereits gethan; aber eingehender that ich es in folgender Weise: Überall, wo wir Beide einen und denselben Gegenstand besprechen, habe ich in meinem Manuskript durch eine beigefügte Hinweisung die Blattseite in dem Stillfried’schen Buche bezeichnet, wo derselbe Gegenstand bald mehr, bald weniger eingehend, als in meinem Buche, besprochen wird[.]

[10]
Unsere Forschungsresultate weichen bisweilen voneinander ab, was vielleicht Manchen, der sich für die Sache interessirt, veranlassen wird, weiter zu forschen. Der Herr Graf hat vor 34 Jahren das Interesse für das Studium der Geschichte meines damaligen Wohnortes in mir wach gerufen und durch fortgesetzten mündlichen und schriftlichen Verkehr in mir wach erhalten. Die Leser seines und meines Buches werden bestätigen, was ich vorhin geschrieben habe: „Nur selten bietet ein kleiner unscheinbarer Ort so viel Denkwürdiges, wie der kleine unscheinbare Marktflecken Heilsbronn.“ Andererseits dokumentirt die vorliegende Geschichte Heilsbronns, daß „die gute alte Zeit“ keine gute Zeit gewesen ist.


Poppenreuth im November 1878.

Der Verfasser. 


[11]
Erster Abschnitt.
Heilsbronn vor der Stiftung des Klosters.

Der Marktflecken Kloster Heilsbronn, Bezirksamts- und Landgerichtssitz, liegt zwischen Nürnberg und Ansbach an den wasserreichen Quellen des Schwabachflüßchens, welches sich bei der Stadt Schwabach in die Rednitz ergießt. Über die Verhältnisse des Ortes vor der Klosterstiftung geben theils schriftliche Urkunden, theils Bauten an Ort und Stelle sichern Aufschluß. Aus diesen Quellen schöpfend hat der Verfasser des vorliegenden Buches seine Forschungen über Heilsbronns Vorzeit bereits in einer Schrift veröffentlicht, welche unter folgendem Titel erschienen ist: „Beiträge zur Geschichte von Kloster Heilsbronn. Ansbach, bei Seybold, 1859, 252 Seiten.“ In diesen „Beiträgen“ sind zuerst die schriftlichen Nachrichten, welche die Zeit vor der Klostergründung berühren, dann die aus jener Zeit noch vorhandenen Bauüberreste: die Heideckerkapelle und das Kastrum, ausführlich besprochen worden. Diese eingehenden Besprechungen und Forschungen sollen im vorliegenden Buche nicht abermals mitgetheilt werden, wohl aber die Forschungsresultate, und diese sind folgende:

1) Die Gegend um Heilsbronn war schon vor der Gründung des Klosters keine unbewohnte Wüstenei, kein Urwald, sondern bewohnt und wohl bebaut. Beiträge S. 11.

2) Heilsbronn war schon vor der Klosterstiftung ein Kirchdorf. Dorfherren waren die Grafen von Abenberg, die Herren von Heideck, vielleicht noch Andere. Beitr. S. 11, 22 u. 46.

3) In dem Dorfe Heilsbronn besaßen die Grafen von Abenberg schon vor der Klostergründung ein Kastrum, später [12] Burggrafenhaus, auch Domus hospitum oder Gasthaus genannt, seit 1747 Pfarrhaus.[19] Unmittelbar vor der Klosterstiftung besaßen das Kastrum und das dazu gehörige lehenfreie Gut (praedium) fünf Grafengeschwister abenbergischen Stammes, welche aber das ganze Anwesen an den Bischof Otto von Bamberg, den Gründer des Klosters, verkauften. Beitr. S. 11 u. 12. Am Kastrum gibt keine Jahrzahl Aufschluß über die Zeit der Erbauung. Die wenigen alterthümlichen Reste innerhalb desselben stammen muthmaßlich aus dem Ende des 14. Jahrhunderts; die Außenmauern aber gehören augenfällig der Zeit vor der Klosterstiftung an. Ueber das Kastrum, seine Bauart, Umgebung und seine Bewohner vor und nach der Klosterstiftung geben die Beiträge von S. 53 an ausführlich Nachricht. Vor der Klosterstiftung waren im Dorfe Heilsbronn außer dem Gute der 5 Grafengeschwister noch einige kleinere Anwesen, welche aber, wie im V. Abschnitt gezeigt werden wird, gleichfalls vom Kloster acquirirt und fortwährend in eigener Regie bewirthschaftet wurden.

4) Schon vor der Klosterstiftung stand in Heilsbronn die Ortskirche: eine oder die Grabstätte der Grafen von Abenberg, dann der ersten zollerischen Burggrafen von Nürnberg. Westwärts von dieser Kirche wurde im J. 1132 die Klosterkirche erbaut, so daß beide nur ein kleiner Zwischenraum trennte; Als man aber im J. 1284 den östlichen Chor der Klosterkirche bis zu seiner gegenwärtigen Länge erweiterte, wurde die Orts- oder Begräbnißkirche abgetragen und ihre Grundfläche sammt der Grabstätte in den neuen Chor mitausgenommen.[20] Man fuhr aber fort, die abenberg–burggräflichen Leichen an der bisherigen Grabstätte zu beerdigen, bis im Mittelschiff der Klosterkirche die Grüfte erbaut wurden. Beitr. S. 11–15. 46.

5) Nicht weit von der Ortskirche stand schon vor der Klosterstiftung die noch stehende Heideckerkapelle, gleichfalls eine Grabstätte. Beitr. S. 21. 22. 46. 48–52.

[13] 6) Was von einer in der Urzeit vorhandenen Heilquelle, von einem verwundeten Ritter, welcher dort Heilung fand und aus Dankbarkeit eine Kapelle, ein Kloster erbaute, was von Pilgerschaaren, die dort Heilung fanden, erzählt wird, ist reine Erdichtung. Eine Heilquelle war in der Vorzeit niemals vorhanden. Der gegenwärtige „Heilbrunnen“ ist eine Schöpfung von neuem Datum, und zwar vom Jahre 1729. Der Ort hieß bis gegen das Jahr 1400 nie anders als „Halsprun“ oder „Halesprunnen.“ Erst später begegnet man in den Aufschreibungen der Äbte und Mönche zu Heilsbronn einer andern Schreibart, hervorgerufen durch das Bestreben, Ortsnamen zu latinisiren und etymologisch zu deuten. So wurde aus „Halsprun“ oder „Halesprunnen“ – Hailsbronn und Fons salutis. Diese Deutung und Latinisirung fand solchen Beifall daß die Schreibart „Fons salutis“ bald allgemein in Gebrauch kam. Später hieß es: „Weil der Name Fons salutis vorhanden sei, so müsse auch eine Heilquelle vorhanden gewesen sein.“ Einmal irre geleitet, suchte man nach derselben außerhalb und innerhalb der Kirche und stempelte endlich im J. 1729 einen Schöpfbrunnen zur Heilquelle. Siehe Näheres hierüber in den Beiträgen S. 3, 4, 8, 22 bis 47, wo auch berichtet wurde, wie die im Kloster Marienburg bei Abenberg erfundene Brunnenfabel im J. 1729 ihren Weg nach Heilsbronn gefunden hat. In der Klosterstiftungsurkunde, in den überaus zahlreichen späteren Urkunden und in den Ausschreibungen der Äbte und Mönche ist nirgends die Rede von der Existenz einer Heilquelle oder von Geheilten, die aus Dankbarkeit eine Kapelle oder ein Kloster erbauten. Die Äbte und Mönche sprechen zwar oft von den Quellen, Röhrenfahrten und Brunnen in ihrem Kloster, niemals aber von einer Heilquelle daselbst. Einer der Mönche, Johann Wirsing, nachmals Abt, Verfasser des im IV. Abschnitt zu besprechenden „Direktoriums“, berichtet zwar ausführlich über den 1499 bis 1501 errichteten Brunnen mit 32 Röhren, lavatorium, und über andere Brunnen, lavatoria, gedenkt aber mit keinem Worte einer Heilquelle. In seinem lateinisch abgefaßten Berichte schreibt [14] steht unter der Figur des Grafen Konrad die Jahrzahl 1624. Vermuthlich wurde in diesem Jahre das Gemälde restaurirt, aber durch eine ungeschickte Hand, welche die ursprünglich vergoldeten Adler auf dem Hintergrunde der Nische, in welcher die Gräfin Sophia steht, nicht wieder vergoldete, und in den andern Nischen Lilien an die Stelle der ursprünglichen Rosen setzte und ursprünglich Vergoldetes nicht wieder vergoldete, z. B. den Bischofsstab und die Einfassung des Bischofsmantels.


3. Der erste Grundbesitz des Klosters.

Daß der Bischof Otto reich war, bezeugt er selbst im obigen Klosterstiftungsbriefe. Um mit dem ihm Verliehenen zum Preis des Herrn Gutes zu schaffen, kaufte er ein Gut bei Halesprunnen und schenkte es seiner Metropolitankirche in Bamberg. Der Vermittler des Kaufes war ein Adelbero von Dachstetten. Die Verkäufer des Gutes waren die 5 Grafengeschwister Adelbert und Konrad sammt ihren nicht näher bezeichneten 3 Schwestern. Welcher Familie die 5 Geschwister angehörten, sagt der Stiftungsbrief nicht. Daß sie aber der Familie Abenberg angehört haben müssen, ergibt sich aus der Darlegung in den Beitr. S. 11 ff. Der Stiftungsbrief nennt nur die Taufnamen der beiden Brüder, aber nicht die der 3 Schwestern. Diese Unterlassung hat zuverlässig nicht in Unachtsamkeit, sondern darin ihren Grund, daß die 5 Geschwister mit dem Bischof nahe verwandt und beim Akt der Ausstellung des Klosterstiftungsbriefes in Bamberg mitanwesend waren; ihr Geschlechts- und Taufname war daher allen übrigen Mitanwesenden, insonderheit den vielen am Briefschlusse aufgeführten Zeugen selbstverständlich und bedurfte keiner besondern Erwähnung. Der Kaufpreis ist nicht angegeben; auch ist nicht gesagt, ob die 5 Geschwister ledig, verwittwet, jung oder bejahrt waren. Jedenfalls waren sie unbeschränkte Eigenthümer des Gutes und konnten sonach über dasselbe frei verfügen. Das Verkaufsjahr ist nicht angegeben; der Verkauf kann schon lange vor der Klosterstiftung stattgefunden haben. Nach Verlauf einiger Zeit, deren Dauer sich nicht bestimmen läßt, beschloß der Bischof, [15] ein Kloster in Halesprunnen zu errichten. Er dotirte dasselbe zunächst mit dem von den 5 Grafengeschwistern erkauften Gute, indem er dasselbe von der Domkirche zu Bamberg trennte und dem neuen Kloster zuwies. Dazu fügte er Güter in Adelsdorf, Weiterndorf, Markt Erlbach, Oberndorf, Feldbrecht und Betzmannsdorf: Orte, die theils ganz nahe bei Heilsbronn, theils bei Markt Erlbach liegen. Der Bischof hatte diese Güter gekauft. Vermittler des Kaufes war ein Wigand von Beerbach. Verkäufer eines Gutes (gleichfalls, wie das der 5 Grafengeschwister, ein Prädium oder lehenfreies Allodialgut) waren ein gewisser Dittrich und dessen Schwester, ein Eberhard, eine Irmengard und deren Kinder: insgesammt Personen, deren nähere Verhältnisse nicht bekannt sind. Sie erhielten vom Bischof einen Kaufschilling von 195 Mark. Bei den übrigen Orten nennt der Stiftungsbrief weder die Verkäufer, noch die Kaufsummen. „Witramdorf“, bei Heilsbronn, heißt jetzt Weiterndorf. „Erlehe“ ist Markt Erlbach, nicht Müncherlbach, welches, wie vorhin erwähnt, vormals Erlbach oder Mistelbach hieß. „Oberndorf“ liegt bei Kirchfarrnbach. „Velsendorf“ bei Neuhof, in der vorhin erwähnten päpstlichen Bulle Velsenberc genannt, heißt jetzt Feldbrecht. „Pezemannesdorf“ ist Betzmannsdorf bei Heilsbronn. Auf diese 7 Ortschaften beschränkte sich der Grundbesitz des Klosters zur Zeit seiner Gründung. Im III. und VI. Abschnitt werden wir sehen, wie sich der Besitz schnell und geräuschlos zu einem ansehnlichen Mönchsstaate erweiterte. Die genannten Ortschaften lagen zur Hälfte im Bisthum Würzburg; zur Hälfte, darunter Heilsbronn selbst, in der Diöcese Eichstätt.


4. Die ersten Klostergebäude.

Als solche bezeichnet der Stiftungsbrief die der heiligen Jungfrau Maria geweihte Basilika und klösterliche Werkstätten.

A. Die Basilika.[21] Man gibt diesen Namen einer Kirche von länglich-viereckiger Gestalt, mit einem Chorausbau und mit Säulen, welche an beiden Seiten das Hauptschiff von den Seitenschiffen [16] trennen (Beitr. S. 11 u. 12). Diesem Begriffe entspricht auch die Heilsbronner Kirche, welche in der Stiftungsurkunde ausdrücklich eine Basilica genannt wird. Sie erhielt gleich bei ihrer Erbauung, nicht erst in späterer Zeit, das noch vorhandene Querschiff. Auf jeder der beiden Langseiten des Mittelschiffes stehen 5 runde Säulen mit Würfelkapitälen und runden Füßen. Ein byzantinischer Rundbogen verbindet immer je 2 Kapitäle. Den gothischen Spitzbogen kannte man damals noch nicht. Auffallend ist, daß die 10 runden Säulen einander nicht völlig gleich, auch nicht genau symmetrisch gestellt sind: wahrscheinlich ein Übersehen bei der ersten Anlage. Die eigenthümlich profilirten, kleinen, rundbogigen Fenster, an welchen die Stürze aus einem Stücke gehauen waren, fanden sich im J. 1853 zwar vermauert, aber meist unversehrt vor; sie wurden jedoch, als zum neuen Restaurationsplan nicht passend, insgesammt herausgenommen. Die westliche Giebelseite der Basilika wurde schon um 1200 abgetragen, als man, um Raum für Gräber zu gewinnen, den westlichen Chor[22] anfügte. Der östliche Chor der Basilika schloß einige Fuß westlich vom Sakramenthäuschen mit einer halbkreisförmigen Absis ab, wurde aber bei der zweiten Erweiterung[23] der Kirche im J. 1284 theilweise abgetragen, in östlicher Richtung verlängert und so gebaut, wie er noch ist. Da aber bei dieser Erweiterung die Orts- und abenbergische Begräbnißkirche hindernd im Wege stand, so wurde diese abgetragen und ihre Grundfläche sammt den abenbergischen Gräbern in den neuen Chorausbau mitaufgenommen. Der ursprüngliche Hochaltar wurde gleichfalls abgetragen und ein neuer Hochaltar an und auf den abenbergischen Gräbern errichtet (Beitr. S. 13–15). Von den Holzstatuen auf demselben und von deren Beseitigung im 18. Jahrhundert war vorhin die Rede. Der große Altarstein stand noch im J. 1861, wurde aber dann, in Folge der neuesten Kirchenrestauration, völlig abgetragen. Die Außenmauer des [17] südlichen Seitenschiffes der Basilika wurde bei der dritten Erweiterung[24] der Kirche in den Jahren 1427 bis 33 abgetragen, da man, um Raum für Grabstätten und Altäre zu gewinnen, dieses Seitenschiff der Breite nach um das Doppelte erweiterte und ihm den Umfang gab, welchen es noch hat. Die schlanken zierlichen gothischen Säulen von 1433 in diesem Seitenschiffe dicht neben den schwerfälligen einfachen byzantinischen Säulen von 1132 des Mittelschiffes bilden einen architektonisch lehrreichen Kontrast. Die Außenmauer des nördlichen Seitenschiffes der Basilika hatte zwei Thüren (bei Nr. 58 u. 64), aber keine Fenster, da der außen hinlaufende Kreuzgang nicht gestattete, von dieser Seite her Licht in die Kirche zu bringen. Die Mauer war aus schlechtem Material gebaut und wurde daher bei der neuesten Restauration niedergerissen und ganz neu aufgeführt. Thüren brachte man nicht wieder an, dagegen eine Fensterreihe, während in dieser Mauer ursprünglich gar kein Fenster war.

Die nördliche Giebelmauer am Querschiffe hatte ursprünglich gar keine Thür, erhielt aber späterhin eine, doch nicht zu ebener Erde, sondern in der Höhe von einem Stockwerk. Sie wurde angebracht, um über das an die Giebelmauer angebaute Kapitol[25] hinüber in das Dormitorium[26] (später Gymnasium, dann Landesmagazin, jetzt theilweise Frohnfeste, theilweise niedergerissen) oder „Schlafhaus“, wo die 72 Mönche ihre Zellen hatten, gelangen zu können. Die ganze Giebelmauer wurde bei der neuesten Restauration abgetragen, ganz neu aufgeführt und durch Portal und Rosette recht geschmackvoll völlig umgestaltet. Die Basilika hatte, ursprünglich, wie bereits erwähnt, vermuthlich keinen Thurm, erhielt später ein leichtgebautes Sattelthürmchen, bis man 1427 bis 33 den östlichen Chor bei Nr. 149 quer durchschnitt, einen starken Chorbogen einfügte und auf diesem den noch vorhandenen steinernen Thurm erbaute.

B. Die klösterlichen Werkstätten. Dem Stiftungsbriefe zufolge ließ der Bischof die Basilika cum claustralibus [18] officinis erbauen. Darunter sind nicht „Gemächer“ zu verstehen; denn in dieser Bedeutung wird das Wort officina kaum vorkommen; es waren die Werkstätten für Bäcker, Fleischer, Schmiede etc.

Der Erbauung des eigentlichen Klostergebäudes geschieht in der Stiftungsurkunde keine Erwähnung. Jedenfalls stand es schon ursprünglich da, wo es noch steht, freilich in sehr veränderter Gestalt. Dem jetzigen Bezirksamtsgebäude sieht man es von Außen nicht an, daß es das ursprüngliche Klostergebäude war. Dieses bestand, wie man bei einer Rundschau vom Innern des Hofes aus leicht erkennt, aus vier Flügeln, welche einen Hofraum mit dem vermeintlichen Heilbronnen einschlossen. Der nördliche Flügel steht seit 1771 nicht mehr (Beitr. S. 247).

Das Terrain, worauf der Bischof die besprochenen Gebäude errichten ließ, ist nicht sumpfig, wie oft behauptet wurde, sondern trocken und gesund.[27]


5. Der Orden des Klosters.

Der Orden, welcher in Heilsbronn bei der Gründung des Klosters eingeführt wurde, ist im Stiftungsbriefe nicht näher bezeichnet. Dieser sagt nur, „daß der Bischof Otto daselbst einen Orden klösterlicher Religion aufgerichtet, Brüder dahin berufen, denselben einen geistlichen Vater zugeordnet und den Ort zu dem Namen einer Abtei erhoben habe.“ Hieraus erhellt, daß es keine bloß geistliche Bruderschaft, auch kein geistlicher Ritterorden war, sondern ein Mönchsorden, zuverlässig aber kein Bettelorden, da der Stifter schon im Stiftungsbriefe dem Kloster Besitzungen zuwies und Mehrung des Besitzes durch päpstliche Konzessionen, königliche, fürstliche und sonstige Schenkungen und andere Erwerbungen in Aussicht stellte, was bei Bettelklöstern unzulässig war. Denn nach der Regel der Bettelorden mußten nicht bloß die Klösterlinge, sondern auch die Klöster selbst auf jeglichen Besitz verzichten, während andere Ordensregeln zwar die Klösterlinge [19] zur Armuth verpflichteten, nicht aber die Klöster selbst. Der Bischof kann ein Institut nach dem Muster der Bettelklöster nicht beabsichtigt haben, da diese erst nach seiner Zeit gestiftet worden sind. Er nennt im Stiftungsbriefe sein Institut ausdrücklich eine „Abtei“: ein Name, welchen die Bettelklöster niemals führten; auch nannten diese ihre Vorstände niemals Äbte. Die „Brüder“, welche Otto gleich Anfangs in Heilsbronn einführte, waren ohne Zweifel Cisterzienser. Die Angabe im Stiftungsbriefe: „daß der Stifter den Ort zu einer Abtei erhoben habe“, könnte allerdings dahin gedeutet werden, daß Otto zuerst einen andern von den damals bereits vorhandenen Orden eingeführt habe und später erst den Cisterzienserorden. Da aber Heilsbronn schon im 6. Jahre nach der Gründung des Klosters in einem Diplom des Kaisers Konrad III. als Cisterzienserkloster bezeichnet wird, und da es 3 Jahre später (1141) in einer päpstlichen Bulle heißt: Statuimus, ut ordo monasticus secundum beati Benedicti regulam et institutionem Cystertiensium perpetuis ibi (in Halsprunnen) temporibus inviolabiliter conservetur: so unterliegt es keinem Zweifel, daß schon bei der Gründung des Klosters der Cisterzienserorden dort eingeführt wurde. Dieser Orden war erst kurz zuvor im Jahre 1099, sonach kaum 3 Jahre vor Otto’s Regierungsantritt, gestiftet worden, und zwar in der Absicht, um dadurch der in allen Volksschichten, auch in vielen Klöstern herrschenden Verwilderung zu begegnen.

Die Klöster waren im 11. Jahrhundert nicht mehr, was sie nach Benedikts strenger Regel sein sollten und lange Zeit für ganz Europa auch waren. Reich und mächtig geworden, verweltlichten viele. Einen wohlthuenden Gegensatz bildeten einige Wohlgesinnte, die in jener Zeit der Verwilderung bemüht waren, bessernd einzuwirken. Einer dieser Wohlgesinnten war Robert der Heilige, der Stifter des Cisterzienserordens. Er führte in dem von ihm zu Cisterz (Cistel, Citeaux) in Burgund errichteten Kloster die Regel Benedicts nicht nur in ihrer ursprünglichen, sondern in noch gesteigerter Strenge ein. Anfangs waren nur Wenige geneigt, sich seiner harten Zucht zu unterwerfen. Anders [20] wurde es, als nach vierzehnjährigem Bestehen des Ordens ein höchstbegabter adeliger burgundischer Jüngling, Bernhard, in den Orden trat. So streng auch die Art und Weise in Citeaux war, für Bernhard war sie nicht streng genug. Er verließ daher schon nach 2 Jahren Citeaux und gründete zu Clairvaux ein eigenes Kloster, ganz in seinem ernsten, strengen Sinne. In seiner rohen Zeit war er ein Stern, der Alles überstrahlte. Für Päpste, Könige, Kaiser, Kirchenversammlungen, ja für Europa war seine Stimme die eines Orakels. Sein Aufruf zu einem Kreuzzuge ins gelobte Land (1146) war für Fürsten und Völker eine Gottesstimme. Allein der klägliche Ausgang dieses Kreuzzuges enttäuschte Fürsten und Völker, als sie erkannten, daß Bernhard in seinem Enthusiasmus sich getäuscht und sie ins Elend geführt hatte. Daher wurde er nun mit Vorwürfen überhäuft. Dennoch bewahrten ihm seine hervorragenden Eigenschaften den Ruf eines außerordentlichen Mannes. Seine gewinnende Persönlichkeit und das Außergewöhnliche seiner Anstalten hatten zur Folge, daß bald sehr viele Klöster nach seiner strengen Regel gegründet wurden, darunter das zu Heilsbronn im J. 1132. Erst 17 Jahre zuvor hatte Bernhard sein Kloster in Clairvaux gegründet. Daß Otto mit Bernhard in direktem und persönlichem Verkehr stand, kann nicht nachgewiesen werden. Daß er aber ein Kloster in Bernhards Sinn stiften wollte, beweist unser Stiftungsbrief, in welchem das Wort Abtei zuverlässig eine Benediktinerabtei bezeichnet; denn nur eine solche scheint man damals mit diesem Worte bezeichnet zu haben. Der Vorstand, welchen Otto seinem Kloster gab, wird im Stiftungsbriefe nicht Abt, sondern „geistlicher Vater“ genannt. Allein gerade dieses bezeichnet der neutestamentliche Name Abba, später Abbas oder Abt. Wie dieser erste Abt hieß sagt der Stiftungsbrief nicht. Dagegen nennt schon die bei Gelegenheit der Einweihung der Basilika ausgefertigte Urkunde seinen Namen; er hieß Rapoto, war aber nicht der Graf Rapoto von Abenberg; siehe den Nachweis in den „Beiträgen“ S. 10.

Die Zahl der von Otto nach Heilsbronn berufenen Brüder gibt der Stiftungsbrief nicht an. Zuverlässig war ihre Zahl noch [21] klein[28] und im wohlbemessenen Verhältniß zu den damals noch geringen Einkünften. Ihre Zahl mehrte sich mit den Einkünften und stieg zuletzt bis auf 72. Woher Otto die Brüder und den geistlichen Vater berief, sagt die Stiftungsurkunde gleichfalls nicht. Ohne Zweifel kamen sie von Ebrach, wo bereits im Jahre 1126 ein Cisterzienserkloster gegründet worden war: das Mutterkloster für Heilsbronn, weßhalb die dortigen Äbte Jahrhunderte lang ununterbrochen als Visitatoren und Berather des Klosters Heilsbronn erscheinen, auch als Leiter der Abtswahlen unter Assistenz der Cisterzienseräbte von Lankheim (Langheim) und Bildhausen. Das Kloster in Lankheim bei Lichtenfels stiftete gleichfalls der Bischof Otto. Das Wappen des Cisterzienserordens sieht man noch jetzt in Heilsbronn hie und da (Beitr. S. 27).


6. Zweck der Klosterstiftung.

Die Wiege der Klöster ist das Morgenland, besonders Ägypten. Es gab Klöster nicht nur an abgelegenen, sondern auch an belebten Orten. Es waren dort wie hier abgeschlossene Genossenschaften Gleichgesinnter, welche sich aus dem Verkehr mit der Welt zurückzogen, um durch Andachtsübungen, Entbehrungen, Abtödtung des Fleisches, auch wohl Selbstpeinigungen in ihrem Sinne Gott zu dienen. In das Abendland verpflanzt erhielten sie eine zweckmäßige Umgestaltung und Erweiterung durch den heiligen Benedikt. In seinem (529) zu Montecasino bei Neapel gegründeten Kloster und in den nach diesem Muster anderwärts errichteten Klöstern war es nicht mehr bloß auf Andachtsübungen etc., sondern auch auf Erreichung gemeinnütziger Zwecke abgesehen. Jahrhunderte lang bildeten diese Anstalten einen wohlthuenden Kontrast mit der damals weitverbreiteten Verwilderung. Sie übten Wohlthätigkeit, verbreiteten das Christenthum, pflegten Wissenschaft und Kunst, kultivirten den Boden, nützten durch Handarbeiten und waren oft ein Asyl für Nothleidende und Bedrängte. Von ihrem [22] Verfall war vorhin die Rede, aber auch von ihrer Wiederbelebung besonders durch den Cisterzienserorden, welcher, wie die meisten Orden, der Regel Benedikts folgte. Auch in Heilsbronn wurde, wie schon erwähnt, Benedikts Regel eingeführt. Der Heilsbronner Stiftungsbrief bezeichnet als Zweck des Klosters Askese, d. h. Gottesdienstübung. Der Stiftungsbrief schreibt vor: „Die Brüder darin sollen Gott dienen“; sagt aber nicht: wie, wann, wie oft. Spätere Urkunden bezeugen, daß diese Übungen unablässig, auch bei Nacht, stattgefunden haben. Der Stiftungsbrief bezeugt weiter, daß Otto sein Kloster „zu Lob und Ehre des Erlösers“ stiftete. Daß er aber zugleich, und zwar vorzugsweise, die Gründung eines ausgedehnten Mönchsstaates beabsichtigte, erhellt gleichfalls aus seinem Stiftungsbriefe, worin er Bann und Verdammniß über diejenigen ausspricht, die sich vergreifen würden an dem, was das Kloster bereits besaß, oder dereinst durch Bewilligung der Päpste, Schenkungen von Königen u. s. w. besitzen werde. Somit war der Grund gelegt, auf welchem die Äbte im Sinne des Klosterstifters konsequent fortbauten und einen ansehnlichen Mönchsstaat schufen, wie im III. und VII. Abschnitt berichtet werden wird. Die ersten Mittel, welche zur Erreichung des Zweckes in Anwendung kamen, waren psychischer Natur. Die überaus strenge Klosterzucht, die kümmerliche Lebensweise der Mönche erregte Bewunderung und Mitleid und öffnete Herzen und Hände zu milden Gaben. Die den kaiserlichen und fürstlichen Einlagerern im Burggrafenhause erwiesene Gastfreundschaft wurde durch Geschenke und ertheilte Privilegien reichlich belohnt. Dazu kam der damals allgemein herrschende Glaube, durch den Eintritt in Klöster und durch Schenkungen an dieselben die ewige Seligkeit verdienen zu können. So wurde das Kloster schnell reich, und einmal reich geworden, erweiterte es seinen Grundbesitz auch durch Kauf. Inhaltlich einer Mittheilung im 8. Jahresberichte des bamberger histor. Vereins von 1845 erhielt Otto von vielen Großen und Reichen Geld und Güter zur Stiftung von Klöstern, um durch diese der Übervölkerung Einhalt zu thun. Daß er diesen Zweck bei der Gründung des Klosters [23] Heilsbronn im Auge gehabt habe, deutet der Stiftungsbrief nicht an. Daß es bei der Gründung dieses Klosters nicht auf Lichtung des Urwaldes und Urbarmachung des Bodens abgesehen sein konnte, wie bei manchen andern Cisterzienserklöstern, ist selbstverständlich, da die Umgegend von Heilsbronn schon zur Zeit der Klosterstiftung wohlbebaut war. Auch wollte Otto keine allgemeine öffentliche Lehranstalt[29] gründen. Nicht nur, daß der Stiftungsbrief keine derartige Absicht andeutet, auch die Geschichte des Klosters zeigt, daß eine solche Anstalt dort niemals vorhanden war, mit Ausnahme der erst im Reformationszeitalter vom Abte Schopper (s. Abschn. III) errichteten Klosterschule. Die jederzeit im Kloster vorhandene Schule war eine Bildungsanstalt lediglich für die Novizen und Mönche im Kloster selbst, nicht für auswärtige Zöglinge. Der Dichter Wolfram, angeblich in dem nahegelegenen Eschenbach geboren, war daher wohl kein Zögling des Klosters Heilsbronn. Daß sich Otto um die Ausbreitung des Christenthums unter den Heiden, namentlich in Pommern, sehr verdient machte, ist bekannt. Allein bei der Gründung des Klosters Heilsbronn konnte er nicht beabsichtigen, die umwohnenden Heiden zu bekehren, da in jener Zeit dort Alles bereits christlich war, wenigstens dem Namen nach. Äußere Mission hatte er sonach nicht im Auge; wohl aber, was man heutzutage innere Mission nennt. Der Stiftungsbrief spricht zwar nicht davon; allein es wird unten urkundlich nachgewiesen werden, daß schon in der ersten Zeit Schenkungen ausdrücklich zur Pflege der Kranken im Spital[30] zu Heilsbronn gemacht worden sind. Der Baustyl der dortigen, theilweise noch vorhandenen Spitalkapelle zeigt, daß diese nicht lange nach Otto’s Zeit erbaut wurde. Auch erbauten die Äbte, wie im VII. Abschn. gezeigt werden wird, Kapellen in Ketteldorf, Münchzell, Neuhof, Adelsdorf etc., nachdem der dortige Grund und Boden Klostereigenthum geworden war.

[24] Was aber der Stiftungsbrief bestimmt andeutet, ist, daß Otto die Gründung eines materiell reich fundirten Mönchsstaates beabsichtigte. Diesen Zweck behielten die Äbte fest im Auge. Sie wurden in ihrem Ringen nach dem vorgesteckten Ziele von den Päpsten kräftigst unterstützt, zeuge der schon in der ersten Zeit nach der Klosterstiftung zwischen Heilsbronn und Rom gepflogenen Verhandlungen. Diese betrafen gewöhnlich nur Sicherung und Erweiterung des Klostergutes, selten geistige und geistliche Gegenstände. Die unserem Kloster oder dem Cisterzienserorden überhaupt von Rom aus ertheilten Privilegien[31], von welchen unten oft die Rede sein wird, beeinträchtigten bisweilen sehr empfindlich die Rechte Anderer. Dieses Verfahren war wohl nicht im Sinne des Cisterzienserordensstifters, auch nicht des heiligen Bernhard, welcher dergleichen Rechtsverletzungen geradezu mißbilligte und den Päpsten ihr rechtswidriges Verfahren unverholen vorhielt. An den Papst Eugen III. schrieb er: „Ihr zeigt durch solches Thun, daß ihr die Fülle der Gewalt habt, aber wohl nicht der Gerechtigkeit. Ihr thut solches, weil ihr es könnt; ob ihr es auch thun sollt, ist die Frage.“ (Hocker Suppl. S. 16.)

Über die innere Einrichtung des Klosters und die Obliegenheiten der Mönche gibt der Stiftungsbrief keinen näheren Aufschluß.

Einen Mönchsstaat durch imponirende psychische Einwirkung gründen, befestigen und erweitern konnten nur intelligente, wissenschaftlich und staatsklug gebildete Männer. Als solche werden wir im III. Abschn. die Äbte kennen lernen und zugleich sehen, wie sie stets darauf bedacht waren, regierungstüchtige Äbte nachzuziehen. Unentbehrlich war ihnen dabei eine Bibliothek. Zu dieser legte schon der erste Abt Rapoto den Grund. Darauf deutet folgende Bemerkung, welche er einem Codex beischrieb: Ego Rapoto, Abbas Halesprunne, licentia fratrum detuli mecum hunc librum in tempore peregrinationis meae. Seine Reise bezeichnet er nicht näher. Im III. Abschn. werden wir [25] ihn als regierungstüchtig kennen lernen. Ebenso seine Nachfolger, welche stets auf einen regierungstüchtigen Nachwuchs bedacht waren und daher ihre talentvollsten Mönche Jahre lang auf Universitäten studiren ließen, besonders in Paris, da es in Deutschland noch keine Universitäten gab.

Gleichzeitig mit dem Bischof Otto strebten auch Andere in der Nähe von Heilsbronn darnach, eine Herrschaft zu gründen, nämlich die Stadt Nürnberg und die Burggrafen von Nürnberg. Über das Entstehen, Bestehen und Vergehen der Reichsstadt Nürnberg ist bereits viel Werthvolles geschrieben worden, jedoch noch kein ausführliches, das Große und Ganze umfassendes Werk. Sehr eingehend ist dagegen in Geschichtswerken berichtet worden, wie die Burggrafen von Nürnberg ihre Herrschaft erweitert haben, wie sie durch kluge Berechnung oder durch Heirathen oder Waffenthaten mächtig, erst Kurfürsten von Brandenburg, dann Könige von Preußen und endlich Kaiser von Deutschland geworden sind. Über das Entstehen, Bestehen und Vergehen des Heilsbronner Mönchsstaates berichtet das vorliegende Buch. Dieser gelangte selbstverständlich nicht durch Heirathen und Waffenthaten zu seinem Ziele, sondern auf ganz anderen Wegen, zunächst durch die im Kloster eingeführte überaus strenge Zucht und Askese; durch diese gewann man die Herzen und öffnete die Hände, besonders der Kaiser. Dabei war das Kloster Heilsbronn vor andern Klöstern begünstigt, da fast alle Kaiser von den Hohenstaufen an bis zur Reformation, einige derselben wiederholt, in Heilsbronn einkehrten, was vielleicht bei keinem andern Kloster der Fall war. Jeder der einkehrenden Kaiser sprach sich, wie wir nachher lesen werden, bewundernd aus über die dort übliche Askese und strenge Zucht, und machte Schenkungen zu seinem und der Seinigen Seelenheil. Tausende aus allen Ständen suchten gleichfalls ihre Seligkeit zu schaffen durch Schenkungen an das Kloster. Der Erfolg war, daß auf diesem geräuschlosen Wege das Ziel erreicht, ein Mönchsstaat von seltener Ausdehnung geschaffen wurde. Der Abt Albericus von Ebrach schrieb im J. 1660 ein im Würzburger Archiv aufbewahrtes Chronicon Monasterii [26] Ebracensis, worin er das Cisterzienserkloster Heilsbronn magnificentissimum opulentissimumque coenobium nennt.


7. Beschirmung des Klosters.

Dieses Verhältniß ist in der alten und neuen Zeit zwar oft besprochen, aber meist unrichtig dargestellt worden. Daher im Nachstehenden eine urkundliche Darlegung des wahren Sachverhalts.

Wenn Edelleute oder Fürsten ein Kloster stifteten, so versprachen sie gewöhnlich schon im Stiftungsbriefe dem wehrlosen Kloster Schutz gegen etwaige Vergewaltigung. So wurden die Klostergründer, in der Regel auch ihre Erbnachfolger, Schirmherren oder Advocati der Klöster. Sie erhielten für diesen Schutz von den Klöstern oder von den Klosterunterthanen alljährlich gewisse Reichnisse an Geld oder Naturalien. Der Bischof Otto, selbst wehrlos, übertrug die Beschützung des von ihm gestifteten Klosters Heilsbronn einem Andern, indem er im Stiftungsbriefe Folgendes bestimmte: „Doch bezeichnen wir für dasselbe Kloster insbesondere keinen Schirmvogt, sondern verordnen, daß der Schirmvogt des Altars der Hauptkirche des heiligen Petrus Beschützer desselbigen Klosters sei. Wir bestimmen daher, daß es durchaus Niemand erlaubt sein soll, den Ort selbst freventlich zu beunruhigen, oder demselben Besitzungen zu entziehen oder entzogene zu behalten, oder durch freventliche Vexationen zu beschweren.“ Dieser Bestimmung zufolge sollte der Schirmvogt des Altars der Peterskirche auch Schirmvogt des Klosters Heilsbronn sein. Welche Peterskirche gemeint ist, ob die in Rom oder die in Bamberg, sagt der Stiftungsbrief nicht. Allein der Schirmherr beider Kirchen war der Kaiser, sonach sollte der Kaiser Schirmherr des Klosters Heilsbronn sein. In diesem Sinne wurde die Bestimmung von den Kaisern selbst gefaßt. Ihre Erklärung ging fort und fort dahin, daß sie vorzugsweise und allein Schirmvögte der deutschen Cisterzienserklöster überhaupt und des Heilsbronner Klosters insonderheit seien. So wollten es auch die deutschen Cisterzienserklöster zur Wahrung ihrer Selbständigkeit [27] und Unabhängigkeit. Die Kaiser nahmen die auf sie gefallene Wahl gerne an, da der Cisterzienserorden schnell eine Macht wurde, mit welcher sie sich im eigenen Interesse gerne befreundeten. Schon im 6. Jahre nach der Klosterstiftung sprach sich der Kaiser Konrad III. in einem dem Kloster Heilsbronn zugestellten Diplom von 1138 bezüglich der Schirmherrschaft aus wie folgt: Hinc est quod nos cupientes religiosos viros abbatem et conventum monasterii in Halsprunnen, cistertiensis ordinis, benigni favoris prosequi gratia speciali ac ipsos uti jure ac libertate, eorum ordini a divis Imperatoribus et romanis Regibus predecessoribus nostris pie concessa, ipsos et eorum monasterium nec non et homines et bona ipsorum: Wittramdorf, Ketelndorf, Cennehusen, Adelsdorf, Schuhspach cum villis, pascuis etc. in nostram et imperii protectionem recipimus specialem tenore presentium publice protestantes, quod ipsos vel eorum bona pretextu advocatie nemini committimus, nec volumus, quod aliqua secularis persona se de ipsorum bonis aliquatenus intromittat vel presumat ab ipsis exactiones aliquas extorquere.

In demselben Sinne sprach sich der Kaiser Heinrich VI. d. d. Worms 1193 in einem dem Cisterzienserkloster Ebrach ertheilten Diplom aus, worin er dem Kloster die Schenkung eines Prädiums bei Schwabach bestätigte: Item praedium in nostram imperialem defensionem accipimus decernentes, ut penitus nullam ullius Ebracensis et incolae praedii ejusdem patiantur exactionem nec ullum habeant advocatum nisi eum solum, qui romanum tenet imperium vel quem ipsi fratres ad suae defensionis elegerint subsidium. Diese Bestimmung bestätigte der Kaiser Philipp d. d. Nürnberg im J. 1200 mit den Worten: Profitemur, totam possessionem Schwabach fratribus Ebracensibus nos velle tueri regali defensione neque alium eis in eisdem bonis advocatum esse, quam romani sceptri majestatem aut quem ipsi fratres Ebracenses providerint. Fast wörtlich gleichlautend wurde diese Bestimmung Philipps von dem an dessen Stelle gewählten Gegenkaiser Otto wiederholt.

[28] Der Kaiser Konrad IV. sagt in einem an das Kloster Ebrach ergangenen Erlaß: Ipsam ecclesiam Ebracensem sub nostrae et imperii protectionis praesidio assumsimus speciali auctoritate paterna, firmiter statuentes, ut, sicut ordo cistertiensis ab omni advocatorum genere juxta primariam institutionem suam semper liber exstitit et immunis, sic deinceps eadem ecclesia, excepto solo romanorum imperatore, nulli prorsus advocatorum, nisi cui voluntarie sese subjecerit, sit subjecta. Der Kaiser spricht hier aus, daß das Kloster keinem andern Schutzherrn untergeben sei, als dem Kaiser, und daß der Cisterzienserorden, seinen ursprünglichen Statuten zufolge, von jeder Art von Schutzherren immer befreit gewesen sei.

Kaiser Heinrich VII. wurde vom Abt Heinrich von Hirschlach und Konvent zu Heilsbronn unter Vorlage der Klosterprivilegien gebeten, den Heilsbronner Hof zu Sommerhausen von gewissen Abgaben freizusprechen. Der Kaiser gewährte die Bitte gern, schon im Hinblick auf die Verdienste des Klosters, besonders aber weil der Bischof Otto die Beschirmung des Klosters gleich bei der Klosterstiftung dem Kaiser übertragen habe. Der Kaiser Heinrich erklärte daher: Et ex eo precipue, quod ab ipsius vestri monasterii fundationis initio per fundatorem vestrum sanctum Ottonem, episcopum babenbergensem, nostre regie protectioni vestra defensio specialiter est commissa, prout in vestris privilegiis nobis exhibitis plenius [c]ontinetur. Datum in Nuremberch pridie Idus Marcii 1310, regni nostri vero anno secundo.

Vorhin wurde erwähnt, daß der Schirmherr gewisse jährliche Renten bezog. Diese Bezüge mehrten sich mit der Erweiterung des Klostergebietes. Nachher werden wir sehen, daß der oft in der Ferne wohnende Kaiser nicht immer im Stande war, das weit ausgedehnte Klostergebiet allseitig gegen Beeinträchtigungen zu schützen; er trug daher da und dort einem kaiserlichen Vasallen auf, dem Kloster beizustehen. Dann bezogen diese stellvertretenden Schutzherren die jährlichen schutzherrlichen Renten; sie griffen aber gern weiter und erlaubten sich, das Kloster ungebührlich [29] zu belasten und auszubeuten. Dann wendeten sich die Äbte beschwerend an den Kaiser und baten, da kein Schutz mehr nöthig sei, die lästigen Stellvertreter zu beseitigen und den alleinigen Schutz wieder zu übernehmen. So verfuhr z. B. der 19. Abt Arnold (s. unten Abschn. III). Daher dessen Reise nach Prag zu dem ihm sehr gewogenen und von ihm oft bewirtheten Kaiser Karl IV. Seine Reise hatte den gewünschten Erfolg. Denn der Kaiser händigte ihm eine „Handveste“ ein d. d. Prag 29. Januar 1359, worin er u. A. erklärte: „In solcher Bescheidenheit (mit solchem Bescheide), daß wir sie, ihr Kloster, Leut und Gut Niemand zu vogteien (keinen Schirmvogt über sie setzen) oder zum Vogtsrecht empfehlen wollen, und daß keine weltliche Person sie betrüben, noch Schatzung oder Steuer erfordern soll. Auch erkennen wir, daß der genannte Abt und Konvent ihre Leute sollen selber richten und von ihren Gerichten zu Niemand Andern geladen werden, als nur allein vor die kaiserliche Würde, daß er um alle Sach an keiner andern Statt vor weltlichem Gericht nur allein vor uns und unsern Nachkommen, römischen Kaisern und Königen, oder vor dem Hofrichter eines kaiserlichen Hofes zu Rehte (Recht) stehen soll.“ etc. Das angehängte, nicht mehr vorhandene Siegel war ohne Zweifel nur das kaiserliche Kabinetssiegel und die deutsch abgefaßte „Handveste“ nur eine Kabinetsordre, da derselben keine Namen von Zeugen beigeschrieben sind. Daher die weitere Bitte des Abts an den Kaiser um einen Erlaß, zwar in demselben Sinne, aber in erweiterter Form. Der Kaiser entsprach noch in demselben Jahre (Prag, 2. Idus Sept. 1359) dem Wunsche des Abts, welcher, wie es scheint, während des Jahres molestirt worden war. Darauf deuten folgende Worte im Eingang des kaiserlichen Erlasses: Imperialibus auxiliis a molestiis, quas eis plerumque mundane ambicionis molitur malicia, nitimur sublevare. Weiter erklärt hierauf der Kaiser: quod ipsos (Abbatem et conventum monasterii in Halsprunn) vel etiam bona ipsorum pretextu advocacie nemini committemus. Recognoscentes etiam supradicto abbati, successoribus ejus et procuratoribus monasterii plenum [30] jus suos homines judicandi competere, nec alterius stabunt judicio nisi tantum roman. imperatorie dignitatis seu judice imperiali aut regalis curie. Zuwiderhandelnde werden mit einer Strafe von 100 Pfund Goldes bedroht. Dem Erlaß ist das goldene Siegel, aurea bulla, angehängt. Die beigeschriebenen Zeugen sind: der Erzbischof von Prag, der kaiserliche Kanzler, Bischöfe, der Herzog von Sachsen als Erzkanzler, der Pfalzgraf und Herzog von Bayern, der Markgraf von Meißen und andere Fürsten und Grafen. Der umsichtige Abt Arnold begab sich von Prag nach Karlstein, legte dem dortigen kaiserlichen Hofgerichte diese beiden ihm wichtigen Dokumente vor und ließ sich 4 beglaubigte Abschriften fertigen. In der vom Hofgerichte hierüber ausgestellten, deutsch verfaßten Ausfertigung heißt es: „Wir Bolko, von Gottes Gnaden Herzog von Opol, des allerdurchlauchtigsten Fürsten und Herrn Karls römischen Kaisers zu der Zeit Hofrichter, bekennen, daß für uns kam im Gericht der geistliche Herr Arnold, Abt zu Halsbrunne, der zeigte zwei Briefe, einen mit des Kaisers goldener Bulle, den andern mit dem Insiegel seiner Majestät versiegelt, und bat, dieselben im Gerichte vorzulesen und etliche der darin enthaltenen besonderen Artikel von Gerichtswegen mit des Hofgerichts Insiegel zu bestätigen und ihm einzuhändigen, damit er und seine Nachkommen nachweisen könnten, daß ihnen diese Begnadung und Freiheit ertheilt worden sei. Da fragten wir die Ritter, was sie Recht deuchte? Diese urtheilten auf ihren Eid, daß wir das billig thäten. So thun wir zu wissen, daß der Kaiser dem Abt und seinem Kloster diese Gnaden ertheilt hat mit dem Bescheid, daß er sie, ihr Kloster, Leut und Gut Niemanden zur Vogtei oder zum Vogtrecht empfehlen wolle und daß keine weltliche Person sie betrüben, noch Zwangsal, Schatzung oder Steuer anfordern soll. Auch verordnet unser Kaiser, daß sie ihre Leute selber richten sollen und daß dieselben Leute von ihrem Gerichte zu Niemand anders geladen werden sollen, als nur allein vor die kaiserliche Würde oder vor den Hofrichter eines kaiserlichen Hofes. Da nun diese Artikel ganz in den vorgenannten Handvesten und Briefen begriffen sind, so [31] geben wir ihnen diesen Brief zur Bestätigung von Gerichtswegen, versiegelt mit dem kaiserlichen Hofgerichtssiegel. Karlstein, 1359 am Tage nach der 11.000 Meyde Tag (21. Okt.).“

Der nachfolgende 20. Abt Berthold Stromair, gleich umsichtig wie sein Vorgänger, ließ sich vom nachfolgenden Kaiser Wenzel d. d. Nürnberg 16. Juli 1398 den ebenbesprochenen Erlaß des vorigen Kaisers bestätigen. Im Bestätigungsbriefe sind die Bestimmungen Karls IV. wörtlich wiederholt, namentlich die über das ausschließlich dem Kaiser zustehende Schirmvogtamt. Wenzels Nachfolger, Ruprecht von der Pfalz, kam gleich nach seiner Thronbesteigung nach Nürnberg und Heilsbronn und wurde hier vom Abte Stromair gebeten, die von den früheren Kaisern dem Kloster ertheilten Privilegien zu bestätigen. Der Kaiser Ruprecht erklärte hierauf in einem dem Abt und Konvent zugestellten Erlasse d. d. Nürnberg, 5. Febr. 1401 u. A.: „daß wir sie, ihr Kloster, Leute und Güter Niemand zu Vögten oder Vogtrechten empfehlen noch versetzen wollen etc.“ Weiteres über diesen Erlaß im III. Abschn. beim genannten Abt Stromair. Gleich umsichtig ließ sich der 26. Abt Wenk vom Kaiser Karl V. auf dem durch Luther besonders denkwürdigen Reichstag zu Worms im J. 1521 die Klosterprivilegien bestätigen, insonderheit die ebengedachten kaiserlichen Bestimmungen von 1401. Diese Bestimmungen, namentlich in Betreff des alleinigen Schirmherrschaft des Kaisers, wiederholte Karl V. Wort für Wort. Datum Worms, 7. Mai 1521.

Aus der vorstehenden urkundlichen Darlegung geht klar hervor, daß der Bischof Otto in seinem Stiftungsbriefe lediglich den jeweiligen Kaiser als Schirmherr des Klosters vor Augen hatte. Gleichwohl wurde wiederholt behauptet, Otto habe im Stiftungsbriefe dem Grafen Rapoto von Abenberg[32] das Schirmvogtamt übertragen: eine der vorstehenden urkundlichen Darlegung geradezu widersprechende Behauptung, welche schon von vornherein als unstatthaft erscheint, da urkundlich feststeht, [32] daß der Graf Rapoto bei der Klosterstiftung dem Unternehmen noch fern, ja feindlich gegenüber stand. Siehe Beitr. S. 8 u. 9. Dem Gegner seines Unternehmens hat der Klosterstifter die Schirmvogtei gewiß nicht übertragen. Rapoto erscheint auch später, nachdem er aus einem Gegner ein Freund und Wohlthäter des Klosters geworden war, niemals als Schirmer Heilsbronnischer Besitzungen. Im VII. Abschn. werden wir sehen, daß der Bischof Otto 1124, sonach acht Jahre vor der Stiftung seines Klosters Heilsbronn, Güter in Unterschlauersbach dem Michaelskloster in Bamberg schenkte und die Beschirmung derselben dem Grafen Rapoto auftrug. Diese Güter wurden zwar in späterer Zeit heilsbronnisch, aber nicht geschützt vom Grafen Rapoto, welcher damals seit mehr als hundert Jahren bereits unter den Todten war. Wir werden nachher sehen, daß die Kaiser bei ihrer Anwesenheit in Nürnberg und Heilsbronn von den Äbten um Schutz gegen Schädiger gebeten wurden. Dieser Fall kam jedoch zu Rapoto’s Zeit noch nicht vor, sondern erst später, als das Kloster von Päpsten und Kaisern das Privilegium der Zehnt- und Steuerfreiheit erhielt, wodurch die Rechte Anderer geschädigt wurden. Daher überall, wo das Kloster Grundbesitz erwarb, Opposition von Seite der durch diesen Gewaltakt benachtheiligten Pfarrer, Bischöfe, Grafen, Edelleute und anderer Zehent- und Steuerberechtigten. Gegen diese Opponenten suchte und fand das Kloster Hilfe bei seinen Schirmvögten, den Kaisern. So insonderheit der 13. Abt Heinrich von Hirschlach, über dessen persönlichen Verkehr mit den Kaisern Rudolf von Habsburg, Adolf, Albrecht, Heinrich VII. und Ludwig dem Bayer nachher Näheres berichtet werden wird. Im Jahre 1288 bat der Abt den Kaiser Rudolf während dessen Anwesenheit in Nürnberg oder Heilsbronn um Schutz und Beistand gegen Opponenten, welche bezüglich der in den nachgenannten Ortschaften vom Kloster acquirirten Güter in der Probstei Zenn Protest einlegten. Der Kaiser übertrug die Beschützung des Klosters selbstverständlich nicht dem Burggrafen Friedrich III.[33] von Nürnberg, welcher, wie in den Beiträgen [33] S. 65 berichtet wurde, längere Zeit mit dem Kloster haderte, sondern dem Grafen Ludwig von Oettingen, jedoch nur auf sechs Jahre. Dabei sollte der Abt befugt sein, zu jeder Zeit die Beseitigung der Beschirmung zu verlangen. Fürsorglich ließ sich der Abt um Weihnachten 1288 vom Grafen urkunden wie folgt; „Ludewicus D. g. comes de Otingen. Cum ex commisso nobis domini Rudolfi romanorum regis mandato quasdem possessiones monasterii in Halsprunne, videlicet in villis Rosenpach, Cottenhofsteten, Rupoldsdorf, Ebne, Stockheim, Niwensteten, Sunderna et alibi simili conditione nobis commissas ob magnam monasterii instantiam ad honorem Dei et beate virginis in nostram protectionem assumsimus: volumus, ut officiales nostri seu advocati, sive filiorum bone recordationis fratris nostri Cunradi advocati, quorum puerorum tutores existimus, quibus in possessionibus dictis jam commisimus vicem nostram contra raptorum et invasorum malitiam, abbati et conventui defensionis praesidio assistentes, non permittant, eos in personis ac bonis perturbari. Quocunque die vel loco abbas et conventus nostram protectionem duxerit revocandam, ipso die et loco sit revocata. Datum in castro nostro Walrstein 1288.“ Nachdem der Zweck erreicht, die für das Kloster kostspielige Protektion nicht mehr nöthig und das Sexennium zu Ende war, so bat der Abt den Grafen um Beseitigung des stellvertretenden Schutzes, und ließ sich 1293 ein Dokument vom Grafen einhändigen, worin dieser erklärte: „daß er nun nach Ablauf der sechs Jahre nicht mehr Schirmer des Klosters sei.“ Wie in der Probstei Zenn, so regte sich fast gleichzeitig in aliquot pagis Rhetiae, in der Gegend des Hesselberges, die Opposition gegen das Kloster. Auf Ersuchen des Abts Heinrich trug der in Nürnberg weilende Kaiser Rudolf demselben Grafen Ludwig von Oettingen auf: „Abt und Konvent sammt Gütern, Rechten und Leuten kräftig zu schützen. Intuentes multa et utilia, quae honorati et religiosi viri abbas et conventus de Halsprunne nobis impenderunt obsequia, dignum judicamus et censemus [34] rationale, ut, ne iidem absentiae nostrae tempore injuriarum aggraventur incommodis, eis de speciali tuitionis praesidio regalis nostra benignitas aliqualiter studeat providere.“ Zugleich gebot der Kaiser seinen Vasallen (prudentibus viris, officiatis seu ministris dilectis suis fidelibus) in Dinkelsbühl, Aufkirchen und Nördlingen, zu dieser Beschützung mitzuwirken. Der Schluß des Erlasses lautet: „Datum Nurnberch 5. Id. Febr., regni nostri anno 16.“ Das Ausstellungsjahr ist sonach ohne Zweifel 1289.

Vierundvierzig Jahre später, nachdem der Kaiser Rudolf, der Abt Heinrich und der Burggraf Friedrich III. zu ihren Vätern heimgegangen waren, bedurfte das Kloster wieder eines stellvertretenden Schirmers. Um einen solchen bat der 16. Abt Gamsfelder den Kaiser Ludwig von Bayern, welcher im August 1333 bei dem Abt in Heilsbronn zu Gast war. Der Kaiser übertrug die Beschirmung den beiden Burggrafen Johann II. und Albrecht I., dem Schönen, laut folgender, deutsch verabfaßten Verfügung d. d. Nürnberg, Sonntag vor Thomas 1333: „Wir verichen, daß wir dem Abt und Konvent zu Halsbrunnen die Gnade gethan haben, daß wir das Gottshaus mit Leuten und Gütern in unsern Schirm genommen haben. Da wir nun zu allen Zeiten bei ihnen nicht sein mögen, haben wir ihnen die Gnade gethan, daß wir wollen, daß unsere lieben Getreuen, die Burggrafen zu Nürnberg, das Kloster mit Leuten und Gütern an unserer Statt schirmen vor aller mänclich bis nun zu Weihnachten und dann über vier ganze Jahre. Wir gebieten den obengenannten Burggrafen, daß sie das Kloster an unserer Statt schirmen und nicht gestatten, daß sie Jemand beschwere noch in ihrer Freiheit überfahre.“ Inhaltlich dieses kaiserlichen Auftrages hatten die beiden Burggrafen das Kloster während der 4 Jahre von 1333 bis 37 zu schützen. Daß sie sich aber dabei Ungebührliches erlaubten, geht daraus hervor, daß der Kaiser noch im Laufe dieser 4 Jahre d. d. Nürnberg, am 2. Tage vor Allerheiligen 1336 zur Sicherstellung des Klosters verordnete: Abbati et conventui ac eorum monasterio hanc facimus gratiam [35] specialem, ut nullus advocatus, judex, officiatus aut alius, homines et colonos, bona et possessiones eorum excolentes per exactionem alicujus steure, contribucionis seu servicii molestare audeat vel quicquam petere ab eisdem, aut jurisdictionem in eos qualemcunque exercere. Bald nach Ablauf der vierjährigen Schirmperiode war wieder ein stellvertretender Schutz nöthig. Der Kaiser Ludwig verordnete daher d. d. Nürnberg am Allerheiligentag 1339 wie folgt: „Wir entbieten dem vesten Mann Burkhard von Seckendorf unsere Huld. Wir haben vor, den edlen Mann Johann (II.), Burggrafen zu Nürnberg, den geistlichen Mannen, dem Abt und Konvent zu Halsprunn, ihrem Gotteshaus, ihren Leuten und Gütern zu einem Schirmer zu geben, daß er sie von unsererwegen schirmen soll. Nun mögen (können) sie denselben Burggrafen nicht allezeit gehaben zu allen ihren Sachen, wenn ihnen das Noth geschieht. Geben wir dich auch zu dem ehegenannten Burggrafen dem Gottshaus zu Halsprunne zu einem Schirmer und wollen und heißen dich ernstlich, daß du den Abt, Konvent und ihre Leute und Güter von unserer und des Reichswegen schirmest als lang, bis daß wir oder sie das widerrufen. Und wenn das geschieht, so sollst du mit ihnen noch mit ihr Gottshaus Leuten und Gütern von dieser Empfehlnuß wegen fürbaß nicht mehr zu schaffen haben.“ Aus diesen Verordnungen erhellt, daß die den beiden Burggrafen übertragene Schirmvogtei nach Ablauf der festgesetzten 4 Jahre nicht verlängert, daß die abermals nöthig gewordene Beschirmung nicht wieder den beiden Burggrafen, sondern dem Burggrafen Johann allein übertragen wurde, und zwar auf Bitten des Klosters, welches aber, wenn keine Beschirmung mehr nöthig war, beim Kaiser sofort beantragen konnte, die stellvertretende Beschirmung wieder zu beseitigen; ferner, daß Burkhard von Seckendorf vom Kaiser den Auftrag erhielt, das Kloster zu schirmen anstatt des Burggrafen in dessen Abwesenheit. Permanenter Schirmvogt des Klosters war einzig und allein der Kaiser, welcher aber, wenn es ihm und dem Kloster nöthig schien, sich durch Näherwohnende vorübergehend vertreten ließ, z. B. wie eben gezeigt [36] wurde, durch Grafen von Oettingen, Burggrafen von Nürnberg und andere kaiserliche Vasallen. Daß schon dem Burggrafen Friedrich III.[34] (1297 in Heilsbronn begraben) die Beschirmung des Klosters vom Kaiser übertragen worden sei, wurde zwar wiederholt behauptet, aber urkundlich nicht nachgewiesen. Dieser Burggraf erscheint in den Urkunden zwar wiederholt als Vorsitzender des kaiserlichen Provinzialgerichts, niemals aber als Schirmvogt des Klosters Heilsbronn. In der von ihm durch Untersiegelung beglaubigten Urkunde, welche in den „Beiträgen“ S. 65 besprochen wurde und unten im VII. Abschnitt bei „Oberndorf“ besprochen werden wird, charakterisirt er sich selbst nicht als Schirmer, sondern als Schädiger des Klosters. Wenn man aber 200 Jahre später gleichwohl behauptete, der Burggraf Friedrich III. und überhaupt jeder Burggraf von Nürnberg sei des Klosters Schirmvogt gewesen, so geschah es, weil man in der späteren markgräflichen Zeit nachzuweisen suchte: den Markgrafen von Onolzbach stehe die Territorialherrschaft über das Kloster zu, weil schon ihre Ahnen Vorgesetzte und Schirmherren desselben gewesen seien. Dem Kurfürsten Friedrich I. kam eine derartige Behauptung noch nicht in den Sinn. Denn in seiner in den Beiträgen S. 94 und 105 mitgetheilten Schuldverschreibung vom Jahre 1428 spricht er offen aus, daß er weder Territorial- noch Schirmherrschaft beanspruche, sondern im Gegentheil anerkenne, daß das Kloster eine gleichberechtigte, ihm nicht untergebene, gleich ihm lediglich und unmittelbar dem Kaiser unterworfene Korporation sei, von welcher er eine Unterstützung nicht zu fordern, sondern lediglich zu erbitten habe. Ganz anders sprachen sich, und zwar schon vor der Reformation, die späteren Fürsten aus, denen gegenüber das Kloster seine Unabhängigkeit nicht mehr behaupten konnte. Die hier bezeichneten späteren Fürsten sind der Kurfürst Albrecht Achilles und seine Söhne und Enkel. In den Beitr. S. 102 bis 148 ist Näheres hierüber mitgetheilt. In einem Erlaß des Markgrafen Georg und seines Neffen Albrecht Alcibiades [37] v. J. 1539 heißt es: „Nachdem die Würdigen Andächtigen, unsere lieben Getreuen Abt und Konvent des Klosters zu Hailsbronn im Schutz und Schirm unserer Voreltern, der Markgrafen und Burggrafen ob 200 und mehr Jahren gewesen und das Kloster in unserem Gebiete liegt, so versprechen wir, sie sammt ihren Zugehörigen an Leib, Hab und Gütern, sowohl wie Andere unserer Landschaft zu schützen und zu schirmen, damit dieselben bei ihren wohlhergebrachten Rechten, Begnadungen, Freiheiten, Hab und Gütern bleiben mögen.“ Um nicht sofort Hab und Gut zu verlieren, ging das Kloster auf dieses Versprechen ein unter Anerkennung der dem Kloster oktroyirten markgräflichen Territorial- und Schirmvogteiherrschaft. Der damalige Abt Schopper wollte durch Zulassung eines kleineren Übels ein größeres verhüten. Wie viel er mit seinem markgräflichen Schirmherrn zu kämpfen hatte, wird Abschn. III. bei diesem Abte berichtet werden. Noch dreister und im geraden Widerspruch mit der urkundlichen Wahrheit sprechen sich spätere markgräfliche Erlasse über die angeblich althergebrachte Territorial- und Schirmherrschaft aus, nachdem das Kloster längst aufgelöst und den Markgrafen zugefallen war. In einem von Hocker (Suppl. S. 18) mitgetheilten markgräflichen Erlasse von 1628 heißt es: „Es ist männiglich unverborgen, daß das Kloster Heilsbronn unstreitig und ohne allen Zweifel in dem Burggrafthum Nürnberg und in dessen Territorio und Obrigkeit gelegen, den brandenburgischen Ämtern unterworfen, dessen Schutz und Schirm nicht allein vor 300 Jahren die Burggrafen zu Nürnberg, hernach Markgrafen und Kurfürsten zu Brandenburg ohne Unterbruch continuirt; sondern es sind auch die Markgrafen von den Äbten für ihre von Gott vorgesetzte ordentliche Obrigkeit anerkannt worden. Auch haben Abt und Convent die Landesanlagen mit andern Unterthanen getragen, die Schulden pro quota erleichtert, wie die übrigen Unterthanen alle ausgegangenen Verordnungen unterthänig angenommen, alles vor unvordenklichen Jahren. Auch sind Äbte vor der fürstlichen Regierung zu Onolzbach verklagt worden. Auch ist das Kloster dem Landesfürsten zu ungemessenen Frohnen, [38] Ablager, Azung, Unterhaltung der Jägerei und Hunde obligirt gewesen, zu geschweigen die jährlichen unterschiedlichen Ochsen und ander Vieh in das Kloster zur Mastung gestellt, so nachmals zur Hofhaltung in Onolzbach gebraucht worden. Nicht weniger hat Brandenburg, als der Landesfürst, die Äbte jährlich zur Rechnung angehalten, und sie ohne Consens des Fürsten das Geringste nicht verändern dürfen. Beim Tod eines Abts hat Brandenburg die Inventur vorgenommen und die Wahl eines neuen Abts bewilligt. Der Electus hat sich bei dem Fürsten unterthänig angemeldet, die Confirmation gesucht, die gewöhnliche Pflicht geschworen und dem Fürsten versprochen, keinen andern Schutz- und Schirmherrn zu suchen noch zu haben und alles zu thun, was ihm von Ihro Fürstlich Gnaden bescheiden würde ohne alle Widerrede. Item, daß er aus dem Kloster nicht kommen wolle, denn mit Ihro Fürstlich Gnaden Vorwissen und Erlaubniß.“ Von den hier berührten, in Folge der Reformation eingetretenen Vorgängen sind einige in den Beiträgen S. 104, 113 f., 131 f., 137 f., 167, 176 f. und 208 mitgetheilt worden. Einige derselben werden im III. Abschn. zur Sprache kommen.


8. Die am Schlusse des Stiftungsbriefes genannten Zeugen.

Aus den Schlußworten der Stiftungsurkunde erhellt, daß diese im J. 1132 zu Bamberg unter der Regierung des Kaisers Lothar ausgefertigt wurde. Wahrscheinlich war der Kaiser zur Zeit der Ausfertigung in Bamberg anwesend.

Unter den „vielen“ bei der Urkundenausstellung Anwesenden werden 23 namentlich aufgeführt; darunter sieben Geistliche, nämlich der Dekan Egilbertus, der Kustos Konrad und noch 5 andere Mitglieder des Domkapitels. Einer von diesen 5 Kanonikern, Volmarus, war Mitbesitzer eines Prädiums in Ketteldorf (bei Heilsbronn), überließ aber bald nach der Klosterstiftung seinen Antheil dem Kloster. Siehe unten Abschn. VII A bei Ketteldorf. Die übrigen 16 Zeugen gehörten verschiedenen fränkischen Adelsgeschlechtern an. Von den Meisten derselben ist urkundlich nichts weiter bekannt, als daß sie auch in andern gleichzeitigen Urkunden [39] als Zeugen oder Schiedsrichter genannt werden, z. B. Adelbero von Dachstetten, Adelbrecht von Dachsbach, Friedrich von Heugoltisbach (Heroldsbach?), Megingoz von Otlohesdorf (Adelsdorf?) Otenant von Esknowa (Eschenau?). Der zuletzt Genannte ist vermuthlich der in einer etwas späteren Urkunde vorkommende Otnandus de Eschenove, von welchem das Kloster ein Prädium in Outelenhofen für 82 Mark kaufte, und zur Zeit des 2. Abts Zehnten bei Markterlbach.

Über den unter den Zeugen genannten Gernot von Buttendorf und seinen Sohn Rudolf[35] geben die Heilsbronner Aufschreibungen keine nähere Auskunft. 1343 wurde Kaspar von Buttendorf, 1428 Johann von Buttendorf in Heilsbronn begraben. 1465 schenkte Hans von Buttendorf dem Kloster 50 Gulden zur Stiftung eines Jahrtages. Die Todtenschildkopien zeigen, daß das Buttendorf’sche Familienwappen dem Leonrod’schen sehr ähnlich war. In dem Orte Buttendorf bei Roßstall erwarb das Kloster frühzeitig Güter. Die letzten Reste des dortigen Kastrums wurden im J. 1857 abgetragen und zum Bau einer Scheune verwendet. Wall und Graben sind noch sichtbar.

Ob der Zeuge Ezzo von Burgelin seinen Sitz aus dem Kastrum bei Bürglein, eine Stunde von Heilsbronn, oder in Bergel bei Windsheim hatte, ist unentschieden, urkundlich aber feststehend, daß das Kloster schon in der ersten Zeit seines Bestehens in Burgelin ein Prädium besaß, dasselbe aber einem Otrandus von Burgelin überließ und dagegen von diesem durch Tausch dessen Antheil an einem Prädium zu Ketteldorf erhielt. Man denkt dabei eher an das fern von Heilsbronn gelegene Bergel, als an das nahe Bürglein, da es im Interesse des Klosters liegen mußte, das entlegene Besitzthum zu vertauschen, nicht aber ein naheliegendes. Unten werden wir sehen, daß das Kloster sowohl in Bergel, als auch in Bürglein Besitzungen erwarb, dort nur wenige, hier sehr viele, so daß es in [40] den Besitz des Kastrums und des ganzen Dorfes Bürglein kam, ein einziges Haus ausgenommen.

Am Schluß der Stiftungsurkunde fehlt beim Datum die Angabe von Monat und Tag.[36] Diesen Mangel ergänzt das vom 24. Abt Haunolt (s. dort) angefertigte Verzeichnis; über die Cisterzienserklöster, aus welchem Folgendes erhellt: Von Ebrach aus wurden sieben Klöster gestiftet, die drei ersten derselben in Runa, Heilsbronn und Langheim, und zwar: 1129 Abbatia Runensis, vel in Runa, vulgariter Reun, Archipraesulatus Saltzburgensis, Ebraci prima filia; 1132, 11 Cal. Maii Abbatia Halsbrunnensis vel Fontis salutis, Morimundi neptis et ebracensis secunda filia. Eodem anno (1132), Calendas Augusti Abbatia de Lancheim, Morimundi neptis, ebracensis monasterii tertia filia. Sonach wurde Heilsbronn vom heiligen Otto nicht später als Langheim gestiftet, sondern drei Monate früher.





Dritter Abschnitt.
Die 35 Klosteräbte.
Allmälige Gestaltung des Mönchsstaates durch die Äbte 1 bis 25. Allmälige Auflösung des Mönchsstaates zur Zeit der Äbte 26 bis 35 in Folge der Reformation.

Das Kloster wurde von seiner Gründung an bis zu seiner Auflösung im Jahre 1578 von 35 Äbten regiert. Diese waren insgesammt Mönche, Klösterlinge, und werden daher in der Überschrift als „Klosteräbte“ bezeichnet, zum Unterschied von den im VIII. Abschnitt zu besprechenden fünf Titularäbten. Diese waren keine Mönche, sondern lutherische Geistliche, welche nach der Auflösung des Klosters und nach der Okkupation des ganzen Mönchsstaates durch die Markgrafen von diesen nach Heilsbronn, [41] als auf einen Ruhesitz, befördert und gleichfalls Äbte genannt wurden, aber mit jenen 35 Äbten nichts gemein hatten, als den Titel. Sie waren lediglich markgräfliche Verwaltungsbeamte und Inspektoren der vom Markgrafen Georg Friedrich i. J. 1581 zu Heilsbronn gestifteten Fürstenschule. In manchen Klöstern gab es sogenannte Laienäbte. Dieses waren vornehme weltliche Vorstände, welche geistliche Funktionen nicht verrichteten, aber gleichwohl Einkünfte vom Kloster bezogen, auch wohl in den Krieg zogen. Dergleichen Ungehörigkeiten kamen in Heilsbronn niemals vor.

Einige der 35 Klosteräbte sind bei Gelegenheit ihres Verkehrs mit Kaisern, Königen, Fürsten, Burggrafen etc. in den „Beiträgen“ genannt worden, jedoch meist nur im Vorbeigehen. In diesem III. Abschnitte soll über das Leben und Wirken Aller möglichst eingehend berichtet werden. Die Geschichte der Äbte ist die Geschichte des Mönchsstaates. Wir werden sehen, wie die Äbte insgesammt in einem Geiste 400 Jahre lang an der Erweiterung und Befestigung des Mönchsstaates gearbeitet haben, bis die Reformation ihre Pläne durchkreuzte.

Der erste Abt wurde, laut Stiftungsbrief, vom Klosterstifter berufen. Die folgenden Äbte wurden von den Mönchen gewählt, und zwar in der Art, daß die vorhandenen Mönche immer Einen aus ihrer Mitte, nie einen Fremden, zum Abt wählten. Die Wahl traf selten einen Adeligen aus dem einfachen Grunde, weil dort wegen der strengen Klosterzucht nur selten Adelige in den Orden traten. Einer der wenigen dort in den Orden getretenen adeligen Mönche war der in den Beiträgen S. 226–228 erwähnte Graf Gottfried von Hohenlohe. Einen nürnberger Patrizierssohn, Berthold Stromer (Stromair) werden wir als dortigen Mönch und 20. Abt kennen lernen. Die in den Jahren 1359 bis 70 oft genannten Mönche Berthold Ebner, Heinrich Eisvogel und der Bursarius Heinrich Holzschuher gehörten gleichfalls dem nürnberger Patriziate an. Daß adelige Mönche in Heilsbronn selten vorkamen, versichert der 27. Abt Schopper ausdrücklich in einem Antwortsschreiben [42] vom 1. Nov. 1503, gerichtet an den Markgrafen Georg, welcher ihn ersucht hatte, Söhne des Sebastian von Eib zu Dettelsau in seine Schule aufzunehmen, wie der Abt von Spainshart adelige Zöglinge aufzunehmen pflege. Hierauf erwiderte Schopper: „Zu Haylsbrunn ist kein Studium für die des Adels oder Andere, die nicht endlich gesinnt sind, das Klosterleben anzunehmen. Was das Beispiel meines Freundes, des Abts von Spainshart betrifft, so geht das mein Gottshaus nichts an; denn dort sind Abt und Convent meist adelig, und dort werden meist Kinder vom Adel zu Ordenspersonen erzogen, was bei meinem Kloster nicht herkömmlich ist.“ Adelige Mönche aus der Familie von Liggartshausen (Leukershausen) werden wir unten kennen lernen. Der 16. Abt Gamsfelder gehörte gleichfalls einem Adelsgeschlechte an.


Der 1. Abt Rapoto (1132 bis 1157)

wurde durch den Klosterstifter aus dem Mutterkloster Ebrach nach Heilsbronn berufen. Gleichzeitige Aufzeichnungen berichten nichts über seine Herkunft und seine sonstigen Lebensverhältnisse. Was man in späterer Zeit hierüber schrieb, ist Legende, Sage, oder geradezu unwahr. In der Meinung, das Kloster gewinne an Glanz durch adelige Äbte, stempelte man gleich den ersten Abt zu einem Grafen von Abenberg, ja man identifizirte ihn mit dem gleichnamigen Grafen Rapoto, wie in den Beitr. Seite 10 berichtet wurde. Ein anderer Berichtsteller ließ ihn zwar nicht aus gräflichem, doch aus adeligem Geblüt stammen. Der Berichtsteller, ein 200 Jahre nach dem Abt lebender heilsbronner Mönch, schrieb einem Codex (Thomas von Acquino, de potentia Dei) folgende Notizen bei: „Venerabilis Rappoto, primus et tertius et sextus abbas nostri monasterii, vir genere nobili, vita nobilior, voltu angelic. semper hilaris, ab omnibus amandus, crucem Christi semper in corde et corpore portabat, 50 annos in monastica vita agens.“ Der weitere Bericht[37] ist folgenden [43] Inhalts: „Schon in seinem fünfzehnten Lebensjahre verachtete Rapoto die Welt. Er erhielt in Bamberg eine Präbende, verließ diese jedoch in seinem 25. Jahre heimlich und ging nach Ebrach. Seine Eltern nahmen ihn von dort weg und brachten ihn, wie in’s Exil, nach Slavonien zu Verwandten. Dort widerstand er den stärksten Verlockungen zur Sünde. Von dort entwich er und kehrte nach Ebrach zurück, wo er fand, was er suchte, die Weihe empfing, als Abt noch Heilsbronn ging, wo er durch Tugenden sich auszeichnete, die Zahl der Mönche und das Klostergut mehrte, während einer Hungersnoth 1400 Arme drei Monate lang mit einem kleinen Vorrath Mehl überreichlich speiste und, als die Ernte kam, Jedem eine Sichel gab und Alle segnend entließ. Solches und noch viel Anderes that der Herr durch ihn.“ Einem Codex aus der ersten Klosterzeit (Diversorum patrum sententiae) schrieb unser Abt selbst die (oben Seite 24 bereits angeführten) Worte bei: „Et ego Rapoto abbas cum consensu fratrum hunc librum mecum tuli tempore peregrinationis meae,“ unterließ aber beizuschreiben, wohin und warum er reiste. (Dieser Codex kam von Heilsbronn nach Erlangen, wurde aber, laut Irmischers Handschriftenkatalog, entwendet.) In späterer Zeit schrieb ein Mönch: „Als der Abt Rapoto sich in seinem eigenen Kloster nicht mehr sicher sah und seine Mönche ihn zu fliehen zwangen, ergriff er wiederholt die Flucht.“ Laut der vorhin mitgetheilten Notiz war Rapoto der erste, dritte und sechste Abt des Klosters. Um das in dieser Angabe enthaltene Räthsel zu lösen, stellte man den Sachverhalt dar, wie folgt: „Während Rapotos ersten Exils regierte an seiner Statt der zweite Abt Nikolaus, bis er selbst wieder die Regierung übernahm. Während seines abermaligen Exils regierten die Äbte 3, 4, 5: Konrad, Arnold, Albert, worauf er selbst wieder als Abt eintrat.“ Gegen diese Darstellung zeugen die Urkunden; denn diese bezeichnen als regierende Äbte von 1157 an lediglich die vier genannten Nikolaus, Konrad, Arnold und Albert, nicht den Abt Rapoto. Dieser wird nach 1157 in keiner Urkunde mehr genannt, zuverlässig, weil er in diesem Jahr bereits todt oder quieszirt war.

[44] 1136, sonach vier Jahre nach der Gründung des Klosters, wurde dieses und die Klosterkirche eingeweiht. Die Urkunde über den Akt ist nicht mehr vorhanden. Sie muß schon frühzeitig aus dem Klosterarchiv weggekommen sein, da sie in keinem der vorhandenen Urkundenverzeichnisse vorgemerkt ist. Dagegen ist eine andere Urkunde vorhanden, welche auf die Einweihung hinweist und ausdrücklich bemerkt, daß unser Abt bei dem Akte zugegen war. Sie ist in den Beitr. S. 8 bis 10 besprochen worden und enthält Folgendes: Graf Wolfram von Abenberg beabsichtigte die Gründung einer klösterlichen Anstalt und wies derselben gewisse Einkünfte zu. Allein Wolframs Sohn, Graf Rapoto, verweigerte die Genehmigung der Schenkung, da die väterliche Disposition ohne Einwilligung des Sohnes gemacht worden war. Schließlich ließ sich jedoch der Sohn durch unsern Abt und Andere bestimmen, die väterliche Disposition anzuerkennen und die vom Vater stipulirten Renten i. J. 1136 am Tage der Einweihung dem neugegründeten Kloster Heilsbronn zu schenken. Zur Sicherung dieser Errungenschaft ließ sich der Abt vom Bischof Burkhard von Eichstätt durch eine Urkunde bezeugen, daß der Graf Rapoto jene Einkünfte i. J. 1136 am Einweihungstage dem Kloster Heilsbronn zugewiesen habe. Diese im Münchener Archiv aufbewahrte, wiederholt (z. B. von Hocker, Supl. S. 71) veröffentlichte Urkunde wurde in neuerer und neuester Zeit als nicht authentisch bezeichnet, und zwar aus folgenden Gründen: „Der Bischof Burkhard wurde erst i. J. 1148 Bischof; gleichwohl bezeichnet ihn diese Urkunde schon im Jahre 1136 als Bischof. Ferner bezeichnet die Urkunde als Mitanwesende bei dem Weiheakt i. J. 1136 die Äbte Ortlieb von Neresheim und Marquard von Fulda, welche aber erst in den Jahren 1140 und 1150 Äbte geworden sind. Sonach kann die Urkunde nicht vor 1150 ausgefertigt worden sein. Die Schlußworte: Acta sunt haec A. D. 1136, sind ein falscher Zusatz. Diese Schlußworte waren ursprünglich zinnoberroth geschrieben, wurden aber nachher mit schwarzer Tinte überfahren.“[38] Der Schreiber des vorliegenden [45] Buches besichtigte das Original und nahm dabei Folgendes wahr: Von einer Rasur oder ursprünglich zinnoberrothen Schrift und Überfahren derselben mit schwarzer Tinte ist nichts wahrzunehmen. Die Schlußworte: Acta sunt haec etc. sind mit fester Schrift und mit besonders schwarzer Tinte geschrieben; allein dasselbe gilt von der ganzen Urkunde. Auf die Schlußworte folgt ein ungewöhnlich großer leerer Raum; dann das Wachssiegel von der Größe einer untern Theeschale, darauf des Bischofs Burkhard Bild und Name. Das Siegel ist nicht unten am Pergamente angehängt, auch nicht auf dasselbe aufgeklebt, sondern nur daraufgelegt und durch ein schmales Bändchen locker damit verbunden, wie ein Knopf mit seiner Unterlage. Das Dokument war vermuthlich ein bloßer Entwurf. Vorangestellt wurde der Schenkungsakt vom Jahre 1136 mit einigen ungenauen Angaben. Die Vervollständigung dieser Angaben sollte wohl in dem großen leer gelassenen Raum beigefügt werden, etwa wie folgt: „Wir Burkard, nunmehr Bischof, thun kund, daß Halsprunn vor 14 Jahren, als wir die Weihe dort vollzogen, vom Grafen Rapoto die bezeichneten Einkünfte erhalten hat. Bei dem Schenkungsakte gegenwärtig waren nebst uns und Andern auch Ortlieb von Neresheim und Marquard von Fulda, damals Mönche, inzwischen Äbte geworden. Datum 1150.“ Das Pergamentblatt ist fast 3 Fuß lang, fast 11/2 Fuß breit, nicht der Länge nach, sondern der Breite nach beschrieben. Auf die Außenseite schrieb man später: Burchardi epi. eystet. super confirmatione et dedicatione claustri abenbe. in ecclesie nostre usus. Die besprochene Urkunde von 1136, unter den Heilsbronn betreffenden Urkunden des Klosterarchivs die zweitälteste, zeigt, wie unser Abt schon damals bemüht war, das Klostergut zu mehren. Er behielt dieses vom Klosterstifter ihm gesteckte Ziel stets vor Augen. In allen noch vorhandenen, durch ihn veranlaßten Urkunden offenbart sich sein konsequentes Streben, das Kloster zu bereichern, unabhängig zu machen und gegen Beeinträchtigungen sicher zu stellen. 1138 benützte er die Anwesenheit des neuerwählten Kaisers Konrad III.[39] [46] zur Erwirkung des oben S. 27 erwähnten Diploms, worin der Kaiser dem Kloster seine besondere Gunst bezeugt, dessen Privilegien bestätigt, sich für dessen alleinigen Schirmvogt erklärt und dem Kloster unabhängige Gerichtsbarkeit zusichert. Neun Jahre später, 1147, kurz vor dem unglücklichen Kreuzzuge des Kaisers Konrad, erhielt unser Abt und sein Kloster vom Kaiser ein Prädium (Gefälle davon) in dem Orte Brucca und das Recht des Viehtriebes in dem an das Prädium grenzenden Walde. Der Kaiser machte diese Schenkung zum Seelenheil für sich und für seine kurz zuvor verstorbene Gemahlin Gertraud. Brucca ist, wie Abschn. VII. A. nachgewiesen werden wird, Bruckberg. Im Jahre 1141 bat der Abt auch um die päpstliche Protektion und erwirkte die Seite 33 angedeutete Bulle, worin Innocenz II. dem Kloster Schutz zusichert, Besitzungen garantirt, namentlich Acquisitionen in Bonhof, Altendettelsau, Würzburg und Sommerhausen, und dem Kloster Zehntfreiheit zuerkennt (nullus omnino clericus vel laicus decimas a vobis exigere presumat). Einige Jahre darauf erwirkte der Abt zur Sicherung aller bisherigen Errungenschaften zwei Bullen vom Papste Eugen III. Außer den vorhin genannten Orten nennen die Urkunden noch andere, in welchen unser Abt Güter erwarb, nämlich folgende: Ketteldorf, Müncherlbach, Münchzell, Gottmannsdorf und Bürglein in der Umgegend von Heilsbronn; Zennhausen, Schußbach, Vockenroth, Kreben, Ziegenrück, Wilhelmskreuth und Selingsbach in der Umgegend von Markterlbach, und Seligenstadt bei Merkendorf. Über alle ebengenannten Orte und die daselbst gemachten späteren Acquisitionen wird im VII. Abschnitt Näheres berichtet werden. Unter den Orten, wo unser Abt Güter erwarb, werden auch einige genannt, deren Namen heutzutage orthographisch vermuthlich anders gestaltet sind, z. B. Welmansteden, Wilere etc. Über die Erwerbung des ersten Pfarrpatronats durch unsern Abt wird gleichfalls im VII. Abschn. bei Großhaslach berichtet werden.

[47]
Der 2. Abt Nikolaus. (1157–68).

Die aus der Zeit dieses Abts noch vorhandenen und durch ihn veranlaßten Urkunden betreffen lediglich materielle Interessen: Erweiterung und Arrondirung des Klosterbesitzes. Der Abt richtete sein Hauptaugenmerk auf die Zenngegend, in welcher das Kloster schon bei seiner Gründung Güter erhalten hatte und im Laufe der Zeit seine einträglichste Probstei schuf. Die meisten der gedachten Urkunden sind Briefe, in welchen die Bischöfe von Würzburg, Eichstätt und Regensburg die neuen Errungenschaften des Abts bestätigten. Die Orte, wo diese neu acquirirten Güter lagen, waren in den bischöflichen Kanzleien meist unbekannt, daher gingen aus diesen manche Ortsnamen orthographisch verunstaltet hervor; anstatt Ismannsdorf, Flachslanden, Selingsbach, Herpersdorf schrieben die bischöflichen Kanzlisten Isiboldesdorf, Flaskern, Seligenstatt, Gerbotendorf. Die elfjährige Regierungsperiode des Abts fiel ganz in die Regierungszeit des Kaisers Friedrich I., Barbarossa. Am Schlusse der Urkunden ist immer bemerkt: Regnante Friderico Imperatore anno .... regni sui. Einer der gedachten bischöflichen Bestätigungsbriefe wurde in dem Jahre ausgefertigt, in welchem Barbarossa Mailand zerstörte; daher lautet der Briefschluß: Acta sunt hec anno 1162 Indictione decima, regnante invictissimo romanorum Imperatore Friderici ipso anno destructionis Mediolani undecimo anno regni sui. Im Jahre 1157 erwirkte unser Abt eine Urkunde, laut welcher der Bischof Gebhard von Würzburg bestätigte, daß das Kloster Heilsbronn von der Pfarr Markterlbach die Zehnten in Bernbach und Herpersdorf ganz oder theilweise nebst einem Gut in Schusbach erworben habe, und zwar mit Bewilligung der dabei Betheiligten. Die Betheiligten waren: der Pfarrer von Markterlbach, ferner der oben S. 7 und 39 genannte Otnandus von Eschenowe als Pfarrpatron, und Helmericus de Katoldesburge als Advocatus der Kirche von Markterlbach. Der Abt erwarb diese Zehnten durch Tausch; die Güter (Gefälle), welche [48] er dafür hingab, lagen in Bulzesheim,[40] Brunnen und Slursbach. Der Briefschluß lautet: Acta sunt haec 1157 regnante Imperatore Friderico anno quinto regni sui. Im Jahre 1164 erholte der Abt eine Urkunde vom Bischof Heinrich, worin dieser die gedachten Erwerbungen bestätigte. Zugleich bestätigte er frühere Acquisitionen in Adelsdorf und Katterbach, welche schon 1144, zur Zeit des ersten Abts, an das Kloster gekommen waren. 1165 bestätigte der Bischof Heroldus von Würzburg die von seinen Vorgängern Embrico, Gebhard und Heinrich ertheilten Bestätigungsbriefe. Unter den Urkundenzeugen werden der Graf Rapoto von Abenberg und seine Söhne Conrad und Friedrich genannt. In demselben Jahre 1165 vertauschte der Abt mit Zustimmung des Grafen Rapoto ein Prädium in Ismannsdorf gegen Zehnten in Eschenbach, Selingsbach und Flachslanden. Ismannsdorf, bei Windsbach, lag im Bisthum Eichstätt; daher erholte der Abt die Genehmigung des Bischofs Conrad von Eichstätt. Ebenso erholte er drei Jahre zuvor einen Bestätigungsbrief vom Bischof Hertwicus zu Regensburg, in dessen Sprengel ein praediolum, Felharn[41] genannt, lag, welches durch den Grafen Rapoto an das Kloster gekommen war.

In seinem vorletzten Regierungsjahre machte der Abt eine Acquisition, über welche die heilsbronner Klosterbibliothek (jetzt in Erlangen) folgenden Aufschluß gibt. Auf dem Einbande einer dem 12. Jahrhundert angehörigen Bibel findet sich ein Bericht, laut welchem der vorhin genannte Graf Friedrich v. Abenberg,[42] Rapoto’s Sohn, i. J. 1167 in Bamberg seine Hochzeit feierte und bei Gelegenheit dieser Feier erklärte, daß er an die Güter, welche sein Vater dem Kloster Heilsbronn geschenkt hatte, keinen Anspruch mache. Unter den bei dem Akt gegenwärtigen Zeugen werden zwölf namentlich aufgeführt, z. B. Comes [49] Raboto (des Bräutigams Vater), Fridericus Walboto de Trebegast, Berengarius de Binzvelt, Henricus de Otlohesdorph, Nadelbero de Lancheim, Walmont de Huffenheim. Im Todtenkalender lautet der Eintrag am 26. Juli: Anniv. Friderici Comitis de Abenberg senioris fundatoris nostri. Die Inskriptionen bezüglich des Vaters Rapoto und der Mutter Mechthilde siehe oben S. 12. Die Inskription am 15. Juni lautet: Domini Reinhardi Comitis de Abenberg, Episcopi herbipolensis, fundatoris nostri. Am 5. April, 22. Mai und 26. Dez. ist eingeschrieben: Servitur de Cunrado de Abenberg cum vino. Eine nähere Bezeichnung durch dominus oder comes fehlt; der Gefeierte kann daher ein Bürgerlicher aus Abenberg gewesen sein. Desto genauer ist Sophie, die Frau des Grafen Konrad, charakterisirt, da es beim 13. April heißt: Sophie comitisse de Abenberg, fundatricis nostre.

Eine heilsbronner Pergamenturkunde, welcher zwar das Klostersiegel, aber nicht der Name des Ausstellers beigefügt ist, berichtet Folgendes über das von unserem Abt erworbene Gut Schusbach und über die Entstehung dreier, gleichfalls heilsbronnisch gewordener Orte in der dortigen Gegend: „Unser Gut (Allodium) in Schohespach ist von verschiedenen Personen an uns gekommen. Einen Theil davon gab uns der Herzog Friedrich, Sohn des Königs Konrad; den andern Theil kauften wir vom Kloster St. Stephan in Würzburg; den dritten Theil gab uns der Graf Rapoto v. Abenberg. Solches geschah zur Zeit des Bischofs Heinrich von Würzburg (1164). Angrenzend war eine große Ödschaft (quaedam solitudo inculta, spectans ad praedictum allodium), welche wir an Umwohnende vertheilten und daraus drei Ortschaften: Mucginrute, Willehalmesrute und Breminrute bildeten, deren Bewohner ihre Abgaben bisher an uns entrichtet haben. Da sie aber keine eigene Kirche hatten, so verhandelten wir mit dem Parochus von Markterlbach, übertrugen ihm die Seelsorge an den drei Orten und überließen ihm dafür ein Drittel des dortigen Zehnten. In der Zeit, da [50] wir Cennehusen erwarben, waren noch zwei andere Orte (vici): Zigenrugge und Selhespach ohne Kirche. Wir wiesen die Bewohner derselben gleichfalls an den Parochus in Markterlbach, welcher dafür einen Theil des Zehnten bezieht (quatenus populo in divinis praeesset et praedictas decimas a nobis pro beneficio perciperet).“ Mucginrute ist vermuthlich das jetzige Hohenroth, nicht das ferner gelegene Vockenroth; Willehalmesrute hat seinen Namen wenig verändert; desto mehr aber Breminrute, welches zur Hälfte einen andern Namen erhielt, als ein späterer Abt (welcher? ist nicht bekannt) die dem heiligen Jobst geweihte Kapelle daselbst erbaute. Der Ort hieß fortan Jobstgereuth.


Der 3. Abt Konrad (1169-81)

Die aus der Zeit dieses Abts vorhandenen und durch ihn veranlaßten Urkunden beweisen, daß er das ihm vorgesteckte Ziel: Erweiterung des Klostergebietes, nicht aus dem Auge verlor, daß er, wie sein Vorgänger, besonders in der Zenngegend, Güter zu erwerben suchte. Durch Tausch erwarb er Güter in Zennhausen, Cennahusen. Über diesen nicht mehr vorhandenen Ort wird unten Band II. ausführlich berichtet werden. Der Ort war, wie die Urkunden andeuten. i. J. 1169 zur Zeit unseres Abts klein, vermuthlich nur ein Prädium, dabei eine erst 1611 abgetragene Kapelle. Der erste Abt hatte bereits i. J. 1138 Gefälle in Zennhausen erworben. Mehr erwarb daselbst unser Abt durch einen Gütertausch mit dem Bischof Konrad von Eichstätt. Das Prädium war eichstättisch, Besitzer desselben Adelbert von Holensteine, ein eichstättischer Vasall, „nobis beneficatus“ schrieb der Bischof, welcher Gefälle von dem Prädium zu beziehen hatte. Diese nebst anderen Gefällen in Selhesbach (Selingsbach) und Ingoldesvelden (Ingolstadt) trat der Bischof (approbante Friderico Romanorum Imperatore) mit Genehmigung des Kaisers Barbarossa an das Kloster ab, und erhielt dafür vom Kloster die Gefälle von einem Prädium in Erlahe, von 2 Morgen (mansus) in Barnbach, von 2 M. in [51] Sparwarslohe (Kreben), von 31/2 M. in Hunolteshouen, von 1 M. in Haselach, von 1 M. in Sultzpach, von 2 M. in Niusezze, auch Gefälle in Sasbach. Unterhändler war Adelbert von Tagesteten, welcher nebst Adelbert von Holenstein unter den vielen Zeugen, geistlichen und weltlichen Standes, am Schluß des Tauschvertrags aufgeführt ist. Zuletzt heißt es: „Facta sunt haec 1169 imperante Friderico Rom. Imp. anno regni ejus 18., imperii 15.“ Nach Erwerbung der Gefälle von dem Prädium Cennehusen erwarb unser Abt auch Gefälle (decimam et dotem), die auf der Kapelle Cennehusen ruhten. Da diese Gefälle der Pfarrei Großhabersdorf, Hadewartesdorf, zustanden, so mußte die Pfarrei (ne sacerdos parochianus Reginwardus querimoniam movere posset super detrimento annonae) anderwärts entschädigt werden. Der Abt gab daher als Äquivalent die Gefälle von 6 Morgen in Bechhofen und Heinersdorf bei Wieseth und von 1 Mgn. in Bramahe (?). Großhabersdorf gehörte zum Bisthum Würzburg; daher ließ sich der Abt seine Errungenschaft auch vom Bischof Heroldus in Würzburg bestätigen. Gleichfalls durch Tausch erwarb der Abt den Zehnten von einem Prädium in Wolfsau bei Windsbach, welcher der Pfarrei Rohr zustand; er mußte daher die Zustimmung des dortigen Pfarrers Weinherus und des Bischofs Konrad von Eichstätt erholen, auch die des Grafen Rapoto von Abenberg, als Schirmvogt der Kirche in Rohr, und die des Grafen Friedrich von Abenberg, Rapotos Sohn; denn das vertauschte Objekt, das von Heilsbronn fern gelegene Prädium Felharn, war, wie vorhin beim 2. Abt Nikolaus berichtet wurde, vom Grafen Rapoto dem Kloster geschenkt worden.


Der 4. Abt Arnold (1182-1210)

war, wie seine Vorgänger, vor Allem auf Mehrung und Wahrung des Klostergutes bedacht. Gleich bei seinem Regierungsantritt (1182) erwirkte er eine päpstliche Bulle, in welcher Lucius III. die Besitzungen des Klosters bestätigte, namentlich in Adelsdorf, Celle (Münchzell), Weiterndorf, Markterlbach, Bonhof, [52] Salinstat (?), Brucge (Bruckberg), Valsenberg (Feldbrecht), Betzmannsdorf, Oberndorf, Ketteldorf, Katterbach, Cennhausen, Selhesbach, item Selhesbach (d. h. Neu- und Altselingsbach), Ingoldesvelden (Ingolstadt), Utelhoven (Ottenhofen), Eich, Suohusbach (Schusbach), Gerbotendorf (Herpersdorf), Ecgehardesberc (Eckenberg bei Emskirchen?), Bernbach und Ahusen (Sommerhausen). Diese Orte insgesammt liegen in den drei Gegenden, wo schon die drei früheren Äbte Güter erworben hatten, nämlich in der Umgegend von Heilsbronn, Markterlbach und Würzburg. Unser Abt trat in ein neues Arbeits- und Erntefeld, in die Altmühlgegend und legte den Grundstein zur „Probstei Altmühl“, die einzige Probstei, in welcher das Kloster nach und nach eine Stadt nicht nur theilweise, sondern ganz acquirirte, nämlich Merkendorf. Unser Abt begann aber sein Acquisitionswerk nicht in Merkendorf, sondern in Heglin, jetzt Heglau, und Sturlesbach (?), indem er daselbst einen der Parochie Armbur, Ornbau, zugehörigen Zehnten erwarb. Er ließ sich vom Bischof Otto von Eichstätt urkundlich bezeugen, daß dieser Zehnte nunmehr dem Kloster Heilsbronn zugehöre. Gleichzeitig ließ er sich, um jeglicher Einsprache von Seiten des Parochus in Ornbau zu begegnen, vom ganzen Domkapitel bezeugen, daß der Bischof Otto von Eichstätt den Zehnten sine ulla contradictione cleri dem Kloster Heilsbronn geeignet habe. Nach Erwerbung dieses Zehnten suchte der Abt auch Grund und Boden in der dortigen Gegend zu erwerben. Nahe bei Heglau lag ein noch nicht kultivirter, theilweise waldiger Landstrich am Nesselbach: locus incultus, quem lacus Nezzelbach circumfluit. Eigenthümer desselben waren früher die schwäbisch–hohenstaufischen Herzoge, zuletzt der Herzog Friedrich, welcher Kaiser wurde und gewöhnlich Barbarossa genannt wird. Der Kaiser vergabte jenen Landstrich an die St. Georgskirche in Bamberg zum Gedächtniß an seinen in Bamberg begrabenen Onkel, den Kaiser Konrad III. und dessen Frau: „in memoriam patrui sui Conradis Regis, qui in nostra requiescit ecclesia, et conjugis Gertrudis“, schreibt der Bischof von Bamberg. Unser Abt [53] bat den Bischof um Überlassung jenes Landstriches, welcher dem Bisthum Bamberg wenig eintrage, gehörig bewirthschaftet aber dem Kloster Heilsbronn von großem Nutzen sein werde. Der Bischof überließ 1190 das Objekt dem Kloster, bemerkte aber in der Schenkungsurkunde: „ut fratres nostrorum memorent 21. Kal. Decembris et unum talentum in die Purificationis nobis persolvant.“ Der Landstrich war nur zur Hälfte bambergisch, zur Hälfte aber eichstättisch. Auf Bitten unseres Abts überließ 1191 auch der Bischof Otto von Eichstätt seinen Antheil dem Kloster, verlangte aber wörtlich dasselbe Gegenreichniß, wie der Bischof von Bamberg. Der Schenkungsbrief deutet an, daß bei der Sache auch die Kirche zu Steinberg (Kalbensteinberg) betheiligt war. Der Schluß lautet: „Regnante Rege Romanorum Heinrico“; denn Barbarossa war im Jahr zuvor auf seinem Kreuzzuge gestorben. Aus der neuen Errungenschaft erwuchsen unserem Abt gleich in den ersten Jahren heftige Kämpfe mit Rudolf von Hürnheim und Meginwardus von Muhr, bald wegen des Zehnten, bald wegen der Viehweide in der sogenannten „Heida“. Der Bischof Hartwicus von Eichstätt entschied 1210 zu Gunsten des Klosters. Die unscheinbare Acquisition am Nesselbach erhielt bald neuen Zuwachs durch die Erwerbung des Mönchswaldes, über welchen im II. Band Näheres berichtet werden wird. 1194 (regnante Imperatore Heinrico) erwarb unser Abt in jener Gegend einen bisher der Pfarrei Kalbensteinberg zugehörigen Zehnten in Lindenbühl und Brucca (wahrscheinlich Wiesethbruck); für den Entgang erhielt die Pfarrei alljährlich vom Kloster eine Entschädigung in Geld. Während dieser Verhandlungen über Acquisitionen in einer vom Kloster bisher noch nicht betretener Region fuhr unser Abt fort, auch in den bereits betretenen Regionen den Klosterbesitz zu mehren. Der 2. Abt hatte (s. dort) Zehnten in der Zenngegend, und zwar in den Orten Mucgenrute, Willehalmesrute, Breminrute, Zigenrugge und Selhespach, der Pfarrei Markterlbach zugewiesen. Diese Zehnten (auch einen Zehnten in Eckehardesperge) brachte unser Abt wieder an das [54] Kloster nach vorgängiger Verhandlung mit dem Parochus Sigefridus in Markterlbach: der jeweilige Parochus sollte für den Zehnten alljährlich zwei Talente Nürnberger Münze vom Kloster erhalten. In der vom Bischof Gottfried von Würzburg i. J. 1189 ausgefertigten Urkunde sind viele Zeugen, geistlichen und weltlichen Standes, genannt, z. B. laici Eckgehardus comes, Cunr. de Ippetsheim.

In der Maingegend hatte das Kloster bereits eine Besitzung in Ahusen, d. i. Sommerhausen. Weit mehr erwarb es in Randersacker. Die erste Acquisition daselbst machte unser Abt i. J. 1198 durch den Ankauf eines Weinberggutes, Velletor genannt. Der Verkäufer, Kanonikus Berno, hatte es von seinem Vater, dem Scultetus Heinrich in Randersacker, geerbt, jedoch nur theilweise; er erwarb aber das ganze Gut durch Tausch, indem er seinen Miterben Gefälle von der Mühle „Bleicha“ und von Gütern in Bleichfeld überließ, dafür aber von ihnen ihren Antheil an dem Gute Velletor empfing. Darauf verkaufte er das ganze Gut an unsern Abt; wie theuer? sagt der vom Domkapitel Würzburg ausgefertigte Kaufbrief nicht. Der Brief nennt viele geistliche und weltliche Zeugen, z. B. Wolfram von Brozoldisheim und sein Sohn. Das Gut Velletorum, auch „heilsbronner Mönchshof“ genannt, wurde späterhin Sitz des heilsbronner Verwalters oder Probsts und wird unten im II. Band bei Randersacker näher besprochen werden. Um diese Zeit erwarb das Kloster ein Haus innerhalb der Stadt Würzburg, der große Baumgarten genannt; deßgleichen auch ein Haus innerhalb der Stadt Eichstätt.

Fast jede der gedachten neuen Errungenschaften hatte zur Folge, daß man das Kloster anfeindete und schädigte, weßhalb unser Abt wiederholt den Papst Innocenz III. um Schutz und Hilfe bat, und nie vergebens. Das Kloster Heilsbronn (und der Cisterzienserorden überhaupt) wurde wegen seiner strengen Zucht vom Volke hochgeehrt, von den andern, meist zuchtlos gewordenen Klöstern aber beneidet, angefeindet und geschädigt. Von Edelleuten und Bischöfen wurde es wegen seiner maßlosen Privilegien [55] gleichfalls angefeindet und geschädigt. Die Bischöfe waren dem Kloster abhold wegen der vielen Schenkungen und Legate, welche es von bischöflichen Unterthanen erhielt. Um sich für diesen Entgang zu entschädigen, erlaubten sich die Bischöfe indirekte Erpressungen, z. B. in der Weise, daß sie für das Weihen der Mönche, Kirchen, Altäre, Gefäße, Gewänder und des Öls übermäßige Taxen forderten. Dem zu begegnen, verfügte Innocenz III. im Jahre 1204 auf Anregen unseres Abts wie folgt: „Weigert sich der treffende Bischof, einen substituirten Abt zu weihen oder sonstige bischöfliche Funktionen bei euch zu verrichten, so steht es euch frei, diese Funktionen durch einen andern Bischof verrichten zu lassen. Auch soll es dem Abt erlaubt sein, wenn er ein Priester ist (si tamen sacerdos fuerit; von Laienäbten, die nicht Priester waren, war oben die Rede), seine Novizen selbst zu weihen und auch andere bischöfliche Handlungen zu vollziehen. Der Bischof (von Eichstätt), in dessen Sprengel das Kloster liegt, mische sich nicht in die Abtswahl. Sollten Bischöfe das Interdikt oder die Exkommunikation über euer Kloster aussprechen, weil ihr keine Zehnten gebt, so erklären wir diesen bischöflichen Ausspruch, als wäre er gegen den apostolischen Stuhl selbst gerichtet, für null und nichtig.“ In einer andern Bulle, welche sich unser Abt erbeten hatte, wird von demselben Papst die Indignation des Allmächtigen und der heiligen Petrus und Paulus denen angedroht, die von des Klosters Neubrüchen und Krautgärten Zehnten zu erpressen sich unterfangen. Der Papst kannte die in Heilsbronn herrschende strenge Zucht und die dortigen Anfechtungen, besonders wegen des Zehnten; er kannte aber auch die in manchen Klöstern der Erzdiöcese Mainz herrschende Zuchtlosigkeit und Rohheit. Daher i. J. 1202 sein Erlaß an den Erzbischof von Mainz mit einer zweifachen Aufforderung: einerseits Heilsbronn gegen Beeinträchtigung zu schützen durch Anathema und Interdikt; andererseits gegen zuchtlose Klöster einzuschreiten, „in welchen Mönche handgemein geworden sind, Blut vergossen, einander verstümmelt, oder sich an einem Bischof oder Abt vergriffen haben.“

Daß der Abt Arnold i. J. 1210 noch regierte, beweist eine [56] Urkunde von diesem Jahr, laut welcher Dominus Cunrad Negelin von Windsheim 50 Talente vom Abt empfing, wofür er seinen Ansprüchen an heilsbronnische Besitzungen in Steinbach bei dem Hofe Schusbach und an eine Wiese bei Malbrechsdorf (?) entsagte.

Von Präbendarien, Pensionären, Pfründnern, welche dem Kloster Güter und Gefälle zubrachten, wird unten wiederholt die Rede sein. Den ersten nennt unser Abt in zwei Urkunden, den eichstättischen Kanonikus Volcmarus, welcher sich eine bescheidene Wohnung (mansiunculam) in Heilsbronn erbat, daselbst seine Tage beschloß und dafür dem Kloster Güter und Gefälle in Kirchfarrnbach, Widogowendorf (Wachendorf bei Kadolzburg) und Specheim (Speckheim) schenkte.


Der 5. Abt Albert (1211 bis circa. 1227)

verlor, wie seine Vorgänger, die Interessen des Klosters nicht aus dem Auge. In Urach, Petersaurach, welches nach und nach ganz heilsbronnisch wurde, machte er die erste Acquisition. Die acquirirten Güter gehörten einem Ministerialen Konrad von Haselach, welcher auch in Haslach einen Hof besaß. Ein Rittergeschlecht de Haselach scheint niemals existirt zu haben. Dagegen besaßen in Großhaslach die Vestenberge und Bruckberge zwei Kastra und nannten sich vermuthlich auch Milites de Haselach, ohne Beifügung der Namen Vestenberg und Bruckberg. Ebenso erscheinen die Seckendorfe oft als Milites von Stopfenheim, Rennhofen, Jochsberg, Zenn, nach ihren Wohnorten so genannt, ohne Beifügung des Namens Seckendorf. Ebenso werden die Dornberge oft, ohne Beifügung dieses Namens, Milites de Onolzbach oder Schalkhusen genannt. Der ersten Acquisition in Petersaurach folgte bald eine zweite. Die vom Bischof Otto in Würzburg ausgefertigten und unserem Abt zugestellten beiden Erwerbsurkunden sollen unten im II. Bande bei Petersaurach besprochen werden. Sie tragen das Datum 1212 Indic. 15, Innocentii Papae III. anno 10, imperante Ottone IV. und nennen viele Zeugen, z. B. unter den Nichtgeistlichen: Heinrich [57] von Hohenlohe, Heinrich von Brozoldesheim, Heinrich Scultetus von Randersacker. 1213 verkaufte ein Friedrich von Haselach zu seinem Seelenheil an das Kloster einen Hof in Reuth bei Windsbach. Der Abt bat den eben in Nürnberg anwesenden Kaiser Friedrich II. von Hohenstaufen um Bestätigung des Kaufes. Friedrich war damals noch nicht Kaiser, sondern erst König. Er erklärt in der Bestätigungsurkunde: „Venerabilibus fratribus in Hahilsburnin (sic!) predium in Gerute, quod vobis vendidit Ministerialis noster Fridericus de Haslac per manum Ramungi de Swabac transmisimus et confirmamus. Testes: Cunradus Spirensis et Metensis Episcopus, Cancellarius imperialis aule, Heinricus de Rotenburc, Magister coquine. Datum apud Norinberc 1213, Kal. Augusti.“ 1214 urkundete der Graf Boppo von Wertheim, daß er dem Kloster Halsprunne von seinen Besitzungen im Dorfe Biberbach[43] 60 Morgen übergeben habe. Zeugen: Hermanus plebanus in Eschenbach; Ulricus sacerdos in Wertheim; Heinricus dapifer; Richolfus et Hermanus de Biberbach. Facta sunt haec in urbe Wertheim 1214, Kal. Jul. 1218 prozessirte unser Abt mit den Junkern von Leonrod (pueris de Lewenrode) über Güter, welche das Kloster von einem Friedrich von Ebersperc und dessen Mutter in Feldprecht gekauft hatte. Der Bischof Otto von Würzburg entschied (post multas ad nos deletas querimonias) zu Gunsten des Klosters.

Bei den fortwährenden Kämpfen mit dem Adel über Mein und Dein bedurfte das Kloster des päpstlichen und kaiserlichen Schutzes. Der Papst Honorius III. (datum Laterani, 14. Kal. Apr. 1221) beauftragt den Erzbischof von Mainz, das Kloster gegen die häufigen Injurien zu schützen und die Schädiger zu exkommuniziren. Der Kaiser Friedrich II., welcher unserem Abt näher wohnte, als der Papst, erklärte in einem Schutzbriefe: „Unsere Lieben und Getreuen in Halsprunne erleiden, wie wir aus einer Klageschrift entnehmen, von Malefactoren so große [58] Schädigungen, daß sie fast gezwungen sind, jenen Ort zu verlassen. Da aber jene Abtei keinen andern Schirmvogt hat, als den römischen König, so gebieten wir unter Androhung unserer Ungnade, daß sich Niemand unterfange, ihre Höfe zu schädigen (in curiis ipsorum reisas ponere). Wer sie schädigt und deßhalb vorgeladen wird, hat vor unserem Putilarius Cunrad in Nürnberg zu erscheinen, welcher Ort und Tag bestimmen wird.“ Der kaiserliche Butiglarius Konrad wohnte als kaiserlicher Kameralamtmann stabil in Nürnberg, während der Kaiser Friedrich nur bisweilen dort residirte. Das Kloster verkehrte oft mit ihm, namentlich unser Abt bei Gelegenheit eines Kaufes von Gefällen in Neuses bei Windsbach, worüber Bd. II bei dem Orte Neuses berichtet werden wird; der Verkäufer war Ulrich von Urach. Im Jahre 1226 (vermuthlich das letzte Regierungsjahr unseres Abts) urkundete der Bischof, daß der Abt Albertus von dem Miles Albertus de Tiefe einen Zehnten in Linden erworben habe.


Der 6. Abt Werner (circa 1227 bis circa 1233)

regierte nur wenige Jahre. Er acquirirte einige Waldparzellen in der Gegend von Windsheim (infra Bergler Steige et Radanciam fluvium), und ließ dieselben urbar machen. Der Zehnte von diesen Neubrüchen stand dem Bisthum Würzburg zu. Auf Ansuchen des Abts entsagte der Bischof Hermann i. J. 1228, zugleich im Namen seiner Nachfolger, allen Ansprüchen an diesen Novalzehnten in einer Urkunde, welche sich spätere Äbte von den Bischöfen Mangold und Albert in den Jahren 1301 und 1360 bestätigen ließen. Von Bischöfen, Pfarrern und Laien wurde nicht nur das Kloster Heilsbronn, sondern der Cisterzienserorden überhaupt angefeindet; es liefen daher beim apostolischen Stuhl fortwährend Beschwerden ein mit der Bitte um Schutz. Die Cisterzienser beschwerten sich u. A. auch darüber, „daß sie bei der Führung ihrer Prozesse von feindseligen Geistlichen und Laien absichtlich an entfernte Orte vorgeladen wurden, um sie dadurch zu zwingen, entweder den Streit aufzugeben, oder nachtheilige Verträge [59] zu schließen.“ Gregor IX. erließ daher zur Zeit unseres Abts (1227) zum Schutz der Cisterzienser eine Bulle, laut welcher sie nicht durch Streithändel von ihrem beschaulichen Leben abgezogen und daher nur an Orte vorgeladen werden sollten, die nicht über zwei Tagreisen weit vom Kloster entfernt wären.

Zur Zeit unseres Abts und seines Nachfolgers fand der jugendliche römische König Heinrich VII. wiederholt freundliche Aufnahme und Bewirthung in Heilsbronn. Sein Vater, der Kaiser Friedrich II. von Hohenstaufen, oft in die Ferne gerufen, hatte die deutschen Fürsten bewogen, in seiner Abwesenheit diesen seinen Sohn unter Vormundschaft des Erzbischofs von Köln als Reichsverweser anzuerkennen. Bei der ersten Anwesenheit des jungen Königs in Heilsbronn zeigte ihm unser Abt an, daß das Kloster von adeligen Einlagerern durch Requisition von Pferden oft belästigt werde. Zu seinem Schutz erhielt der Abt ein Diplom d. d. Onolzbach, 14. Kal. Okt. 1227, inhaltlich dessen der König Heinrich das Kloster mit seinen Leuten in seinen besondern Schutz nahm, eingedenk der den Vorfahren des Königs vom Kloster bewiesenen Treue und Ergebenheit; jeder Frevel an dem Kloster wird mit ernster Strafe bedroht; Abt und Konvent erhalten die Weisung, Niemandem ein Pferd zur Verfügung zu stellen, der nicht einen vom kaiserlichen Buttiglarius zu Nürnberg ausgefertigten Spezialbefehl vorzeigen werde. Zwei weitere Erlasse des Königs Heinrich zu Gunsten des Klosters erschienen 1234 und 35. Dem ersten zufolge entschied der König in einem Streit, welchen die Wittwe Konrads von Annendorf (s. unten Bd. II bei dem Orte Andorf) gegen das Kloster wegen einiger Bezüge von dort erhoben hatte. Der andere Erlaß betraf ein Besitzthum, welches Miles Rudolf von Lewenrode[44] (Leonrod) in dem Orte Kehlmünz bei Heilsbronn für 70 Pfund an das Kloster verkauft hatte. Auf Bitten des Abts bestätigte der König den Besitz unter Anerkennung der ausgezeichneten Gastfreundschaft und Ergebenheit, welche das Kloster ihm und seinen königlichen und [60] kaiserlichen Vorfahren erwiesen habe. Zugleich sprach er den Wunsch aus, daß die in diesem Erlaß dem Kloster bezeugte Gunst ihm, dem Könige und seinen Altvordern zum Seelenheil gereichen möge. Dies waren des jugendlichen Königs Gedanken im Februar des Jahres 1235, da es ihm wohl ging in dem gastlichen Kloster zu Heilsbronn. Als das Jahr sich neigte, saß er zu San–Felice im Kerker, zu lebenslanger Haft verurtheilt von seinem kaiserlichen Vater, gegen den er sich empört hatte. Wer ihn (ohne Zweifel wegen der Jagd) nach Heilsbronn in das Burggrafenhaus geführt hat, ist aus den drei besprochenen Diplomen nicht zu entnehmen. Zwar wird darin der kaiserliche Rentmeister, Buttiglarius Cunrad, genannt, aber eines Burggrafen von Nürnberg geschieht darin keine Erwähnung. Die zwei letzten dieser Diplome fertigte der König in Nürnberg aus (18. Kal. Sept. 1234 und 3. Non. Febr. 1235), das erste von 1227 aber in Onolzbach, vermuthlich im Hause der Herren von Dornberg.


Der 7. Abt Walter (ca. 1233 bis ca. 1240)

regierte, wie sein Vorgänger, nur wenige Jahre, gewiß während der acht Jahre von 1233 bis 40, da er in den Urkunden aus dieser Periode als regierender Abt bezeichnet wird. Er erwirkte die soeben besprochenen Erlasse des jugendlichen Königs Heinrich VII. von 1234 und 1235. Im letztgedachten Jahre 1235 erwirkte er auch den Bd. II bei Petersaurach zu besprechenden Erlaß, durch welchen der Bischof von Würzburg den Erpressungen Rudolfs von Dornberg Schranken setzte. (Beitr. S. 216.) Dieser Erlaß wurde nicht in Würzburg, sondern in Nürnberg ausgefertigt, und zwar d. d. V. Kal. Fbr. 1235, sonach in denselben Tagen, in welchen der König Heinrich seine Urkunde ausfertigte, und zwar ebenfalls in Nürnberg. Der König und der Bischof waren Ende Januars und Anfang Februars gleichzeitig in Nürnberg und mit ihnen noch andere Hochgestellte. In dem unserem Abt zugestellten Erlaß des Königs erscheinen als Zeugen zuerst der Bischof Herman von Würzburg, dann folgen [61] Landolf, Bischof von Worms, Eberhard von Hertingsperge, Erkenbertus junior von Buttendorf u. A.

Sifried Pfinzing von Nürnberg und seine Frau Oesterhildis, mit unserem Abt sehr befreundet, schenkten dem Kloster im J. 1233 ein Prädium in Kleinhaslach. 1240 verlieh der Bischof von Würzburg dem Kloster ad petitionem abbatis Walteri die Gefälle von einigen Äckern in Schusbach. In demselben Jahr kaufte der Abt bei Randersacker, in monte Rode, von Ludwig von Uffenheim (Hohenlohe) für 124 Talente einen Weinberg. Der vom Bischof hierüber ausgestellte Kaufbrief nennt unter den Zeugen Gottfried von Uffenheim und Bruder Wirsinger von Halesbrunne. Der Abt Walter wurde, wie seine Vorgänger, nicht in der Kirche, sondern außerhalb derselben begraben, und zwar an der Stelle, wo man späterhin das 1775 abgetragene Kapitol[45] oder Kapitelshaus an den nördlichen Giebel des Querschiffes der Kirche anbaute. Im Kapitol versammelte man sich bei feierlichen Gelegenheiten, z. B. bei Abtswahlen; dort begrub man ungefähr die Hälfte von den 35 Klosteräbten, deren Grabsteine in der Zerstörungsperiode um 1775 vermuthlich nicht weggenommen, sondern nur mit Schutt überdeckt wurden und daher vielleicht noch an ihrer ursprünglichen Stelle liegen (s. unten beim 23. Abt Wegel). Die Inschriften auf diesen Steinen werden bei den Abtsbiographien mitgetheilt werden. Eine derselben lautete: In isto loco sunt sepulti dominus Walterus VII., dominus Edelwinus IX. abbas heilsbrunnensis.


Der 8. Abt Ulrich (1241–44)

regierte nur vier Jahre lang. Von den Urkunden aus seiner Zeit sind nur wenige noch vorhanden. In einer derselben vom J. 1242 erklären Ludwig von Hohenlohe und sein Sohn Albert, daß sie alle Rechte und Ansprüche an ihre Güter in Ruppersdorf, Kettenhofstetten und Zu der Eben dem Kloster [62] Hahelsbrunnen übergeben haben. Zeugen: Kuno von Bernheim, die Gebrüder Lupoldus und Heinrich von Rotenburg, Heinrich von Karlspurge und Andere. In einer Urkunde d. d. Nürnberg 16. Kal. Nov. 1242 erklärt Eberhard von Hertingsberg, daß er die Advokatie und das Patronat der Kirche von Markterlbach nulla intercedente simoniaca pravitate W. Hennangulus (eine Nürnberger Familie) zu Lehen gegeben habe. Unter den Zeugen sind genannt der Bischof von Würzburg und M. Butiglarius von Nürnberg. Diese Urkunde gehörte ursprünglich nicht in das Heilsbronner Archiv, sie wurde aber später dahin extradirt, als 1278 das Patronat von Markterlbach an das Kloster kam.


Der 9. Abt Edelwinus[46] (1245–52 und 1257–1260)

war zweimal regierender Abt in der Periode von 1245–1260. Nach seinem Austritt im J. 1252 regierte der 10. Abt Otto vier Jahre lang, bis er im J. 1257 wieder als Abt eintrat. Über das Warum dieses räthselhaften Interregnums geben die Urkunden keinen Aufschluß. In keiner der bisher besprochenen Heilsbronner Urkunden geschieht eines Burggrafen von Nürnberg Erwähnung. Der Kaiser Friedrich II. von Hohenstaufen, laut seiner S. 58 mitgetheilten Erklärung des Klosters Heilsbronn einziger Schirmvogt, aber dem Kloster nicht immer nahe, wies den 5. Abt an, wenn das Kloster des Schutzes gegen Schädiger bedürfe, sich an den kaiserlichen Butiglarius Konrad in Nürnberg zu wenden. Dieselbe Weisung gab der junge König Heinrich VII., Sohn des Kaisers Friedrich II., dem 6. Abt, wie oben berichtet wurde. Fragen wir nun, warum der kaiserliche und königliche Auftrag, sich des Klosters anzunehmen, an den Butiglarius in Nürnberg und nicht an die Burggrafen erging, so erhalten wir zur Antwort: weil damals die Burggrafen und das Kloster einander feindlich gegenüber standen, dort die Burggrafen Konrad und Friedrich, Vater und [63] Sohn, hier unser Abt Edelwinus. Besonders heftig stritt man in und über Ammerndorf. Dort faßte das Kloster schon sehr früh festen Fuß. Dort wurde es aber auch, wie überall, wo es sich ansiedelte, gleich bei seinem Eindringen wegen seiner maßlosen Privilegien angefeindet. Demungeachtet gelang es ihm, nach und nach alle seine Mitdorfherren hinauszudrängen und schließlich das ganze Dorf zu acquiriren, zwei Anwesen ausgenommen, und diese waren nicht burggräflich. Die Opposition der Burggrafen führte zum Prozeß. Die Burggrafen unterlagen, mußten Schadenersatz leisten und angeloben, das Kloster nicht mehr zu hindern, seinen Besitz zu erweitern. Die deßfallsige, von den Burggrafen ausgestellte und unserem Abt eingehändigte Urkunde von 1246 wird unten Bd. II. bei Ammerndorf mitgetheilt werden. Sie war und ist jedem Schreiber über zollerische Geschichte wichtig[47] als Anhaltspunkt bei Beantwortung der Frage: Wann die zollerischen Grafen aus Schwaben nach Nürnberg gekommen sind. Es befinden sich daran die Siegel der beiden Burggrafen mit dem burggräflichen Löwen. Die Schrift auf dem einen Siegel lautet: Sig. Cunradi Burggravii de Nurnberg et Comitis; in der folgenden Zeile stehen in kleineren Buchstaben die Worte: Sig. Burggr. Friderici de Nurnberg et de Abinberg. Der zuletzt Genannte wird aus den Stammtafeln als Friedrich III. bezeichnet. Er starb am 15. August 1297 und wurde in Heilsbronn begraben. Sein Vater, der zuerst genannte Konrad, starb 1261 und wurde ohne Zweifel gleichfalls in Heilsbronn begraben, und zwar am Ende des östlichen Chors der Klosterkirche in der abenberg–zollerischen Grabstätte. Unter den bei den Ausgrabungen im J. 1853 an jener Stelle vorgefundenen 42 Skeletten werden auch die der beiden Burggrafen gewesen sein. Vierzehn Jahre nach dem besprochenen Konflikt in Ammerndorf finden wir unsern Abt noch einmal im nahen Verkehr mit dem Burggrafen Konrad, vermuthlich zum letzten Mal; [64] denn um 1260 gingen Beide zu ihren Vätern heim. Was sie an den Marken ihrer Tage zusammen führte, erhellt aus einer vom Burggrafen untersiegelten Urkunde d. d. Abenberg, 5. August 1260, aus welcher sich folgender Sachverhalt ergibt: Der Burggraf bekennt reumüthig, Gottes Zorn provozirt zu haben, insonderheit dadurch, daß er widerrechtlich (auferendo et indebite usurpando bona ipsorum) dem Kloster Güter entrissen habe. Im Hinblick auf das Strafgericht und eingedenk, daß ohne Wiedererstattung keine Sündenvergebung ist, schenkt der Burggraf mit Zustimmung seines Sohnes Konrad den Geschädigten als Ersatz (de damnis per nos ipsis et injuriis irrogatis) alle seine Güter innerhalb und außerhalb des Dorfes Veldebrecht, ingleichen das verwüstete Winrichsbach (villam, quae Winrichsbach dicitur, jam desolatam et incultam). Siehe unten im II. Band Feldbrecht und Wintersbach. Am Schluß der Urkunde heißt es: Acta sunt haec mediantibus domino Edelwino abbate et fratre Conrado de Landshuet A. D. 1260 in castro Abenberg in die S. Oswaldi (5. Aug.) regis. Andere Urkundenzeugen sind nicht genannt. Der Burggraf, dem Tode nahe und der Schuld sich bewußt, berief den Abt zu sich nach Abenberg, um ihm diese Versöhnungs- und Schenkungsurkunde einzuhändigen. Er starb bald darauf. Die Feier seines Jahrtags betreffend heißt es im Todtenkalender beim 30. Juni: Anniversarium Cunradi Burggravii senioris pis. pa. vi. In der Kirche zu Heilsbronn findet sich kein Todtenschild dieses Burggrafen. An die Stelle des besprochenen unfriedlichen Verhältnisses zwischen dem Kloster und den Burggrafen trat späterhin ein friedliches. Wir werden sehen, daß das Kloster von späteren Burggrafen zwar reichlich ausgebeutet, aber auch reichlich beschenkt, oft auch beschützt wurde, daß die Äbte den Burggrafen mit Rath und That beistanden, oft auch bei ihnen als Taufpathen fungirten.

Nicht nur die beiden genannten Burggrafen, sondern auch andere Adelige schädigten das Kloster; unser Abt bat daher den Papst um Schutz. In Folge dessen forderte Alexander IV. im J. 1260 den Erzbischof von Mainz aus, den Abt zu Heilsbronn [65] und sein Kloster zu schützen. In Kleinhaslach (Blindenhasela) hatte das Kloster von einem Friedrich von Beigerbach einen Hof gekauft und der Bischof mit seinem ganzen Kapitel den Kauf bestätigt. Gottfried und Erkinger von Seinsheim fochten den Kauf an, unterlagen aber im Streit. Ähnliche Anfechtungen ergaben sich in Randersacker und Großhaslach, am letztern Orte mit dem Ortspfarrer wegen des Zehnten, welchen das Kloster von allen heilsbronnisch gewordenen Grundstücken verweigerte. Wir werden sehen, daß dieser Konflikt mit den Pfarrern über den Zehnten fast in allen Pfarreien auf dem Klostergebiete hervorgerufen und durch Vergleich beseitigt wurde.

Das Klostergebiet wurde durch unsern Abt vielfach erweitert, sowohl an bereits bekannten und genannten Orten, als auch an Orten, wo das Kloster bisher noch keinen Besitz hatte. Der Abt säumte nicht, beim Papst Innocenz IV. die Bestätigung dieser neuen Errungenschaften einzuholen, unter Anführung der Ortschaften, deren Namen er ohne Zweifel korrekt schrieb, nicht ahnend, daß die Ortsnamen theilweise ungeheuerlich verunstaltet, wie wir sogleich sehen werden, aus der päpstlichen Kanzlei hervorgehen würden. In der im J. 1249 dem Abt zugekommenen päpstlichen Schutz- und Bestätigungsbulle werden folgende Orte genannt, wo sich das Kloster zur Zeit unseres Abts ansiedelte: „Nova Curia (Neuhof), Homrat (Hohenroth), Sibroctisdorf (Seubesdorf), Lentrichisdorf (nicht Lentersheim am Hesselberge, sondern Lentersdorf bei Markterlbach), Hörleinsdorf, Cigilhove (Ziegendorf), Sudansdorf (Sudersdorf), Wizmanfoorst (Weißmannsdorf), Mosbach, Langenlohe, Mirkindorf, Hirzela (Hirschlach), Speckheim, Thannehuse, Gsebabach inferior (Unterhambach), Hoienarsdorf (Heinersdorf), Wazindorf (Waizendorf), Kubenheim, Lenkirsheim, Ergersheim, Ikilneim (Ikelheim), Ulsenheim, Seheim, Fokaldisgehor (Volkersgau).“ Ferner bezeichnet die Bulle als Errungenschaften: Domos, quas habetis in Herbipolensi civitate et in villa que Nurmberc nominatur. Offenbar eine villa oder curia in der Stadt Würzburg oder in der [66] Umgegend, deren Name aber gewiß nicht Nurmberc hieß, wie der päpstliche Kanzlist herauslas. Die genannten Orte liegen bei Markterlbach, Heilsbronn, Merkendorf und Windsheim. Die päpstliche Bulle wurde nicht in Rom ausgefertigt, sondern in Lion, wohin der Papst vor dem Kaiser geflohen war. Der zunächst folgende Papst Alexander IV. dekretirte auf Bitten des Abts in zwei Bullen von 1258 und 1260: „daß das Kloster Heilsbronn nicht gehalten sei, Personen, die dem Kloster nahe stehen (nostros vicinos et fundatores) und ihm Schenkungen gemacht haben, auf fremdes Begehren zu exkommuniziren, und daß dem Abt gestattet sei, Exkommunizirte zu absolviren.“ In demselben Sinne hatte schon Innocenz IV. dekretirt: Ne quis episcopus vel alius abbatem et fratres monasterii halsbrunnensis vel ipsorum familiares, servos aut benefactores excommunicare praesumat. Diese Erlasse dokumentiren das Bestreben des Abts, sein Kloster reich, selbstständig und von den Bischöfen unabhängig zu machen. Auf weiteres Ansuchen des Abts gab der ebengenannte Papst dem Decanus und Scholasticus in Würzburg den Auftrag, für Restitution von Gütern und Gefällen zu sorgen, welche in der Maingegend dem Kloster Heilsbronn entzogen worden seien; sie sollten sich beim Vollzuge dieses Befehls durch nichts beirren lassen, nicht durch Berufung auf schriftliche Feststellungen, wären diese auch vom apostolischen Stuhl förmlich bestätigt.

Keine einzige der besprochenen Urkunden gedenkt der Kreuzzüge, jener Zeit des erbittertsten Kampfes des Staates gegen die Kirche, des Kaisers Friedrich II. von Hohenstaufen gegen den Papst Innocenz IV. Jene Zeit zeigte großen Unverstand neben großem Religionseifer, Rohheit neben Romantik, Barbarei neben Minnesang. Inmitten dieser Gegensätze förderte unser Abt die Interessen seines Klosters dadurch, daß er es sowohl mit dem Kaiser, als auch mit dem Papste hielt. Keine Urkunde berichtet, daß sich das Kloster an den Kreuzzügen betheiligt habe, daß es von der Romantik und Schwärmerei jener Zeit ergriffen worden sei. Die Cisterziensermönche überhaupt, nicht bloß die Heilsbronner, waren nicht geeigenschaftet, [67] den Adel und das Volk für die Kreuzzüge anzuregen. Sie standen zwar in hohem Ansehen wegen ihrer Weltentsagung, Armuth, kümmerlichen Lebensweise und strengen Klosterzucht; aber Volksmänner waren und wurden sie nicht, da sie sich von dem Volke möglichst fern hielten und Schweigsamkeit eine ihrer ersten Ordenspflichten war. Zwar rief Bernhard von Clairvaux, der ausgezeichnetste Cisterzienser, mit außerordentlichem Erfolge zu den Kreuzzügen auf; aber die Cisterzienser im Allgemeinen folgten ihm auf diesem Wege nicht; aus dem Kloster Heilsbronn ging kein Kreuzprediger hervor. Dagegen stellten die Klöster der Bettelmönche ein zahlreiches Kontingent von Kreuzpredigern. Die Bettelmönche waren auch weit mehr als die Cisterziensermönche qualifizirt, das Volk in allen Schichten für die Kreuzzüge zu begeistern. Gleich bei ihrem Auftreten wendete sich die Volksgunst vorzugsweise ihnen zu. Das Warum sieht man leicht ein. Bei den Cisterziensern war zwar der Mönch völlig arm und besitzlos; aber das Kloster sollte nach Reichthum trachten und durch Reichthum eine Macht werden. Daraus folgte, daß die Cisterzienser namentlich die Heilsbronner, überall, wo sie Güter erwarben, von Besitzenden, Adeligen, Dorfherren und Weltgeistlichen scheel angesehen und angefeindet wurden. Bei den Bettelorden waren Mönch und Kloster gleich arm und besitzlos, daher gar nicht versucht, mit Besitzenden in Konflikt zu gerathen. Die Cisterziensermönche durften nur ausnahmsweise mit dem Volke verkehren, während die Bettelmönche tagtäglich mit dem Volke verkehren und bei demselben um Almosen bitten mußten. Daher ihr größeres Ansehen bei dem Volke und ihr größerer Einfluß auf dasselbe. Diesen Einfluß machten sie insonderheit während der Kreuzzüge geltend, indem sie eifrig das Kreuz predigten, ohne dabei einen materiellen Vortheil für sich zu beanspruchen. Die vom Abt Schopper berufenen ersten Klosterprediger waren keine Cisterzienser sondern Bettelmönche.

In den Heilsbronner Urkunden kommt, wie bereits erwähnt, das Wort „Kreuzzüge“ nicht vor. Dagegen dokumentirt manche Heilsbronner Urkunde, daß die Kreuzzüge dem Kloster materiellen [68] Gewinn gebracht haben. Laut einer zur Zeit des 10. Abts Otto im J. 1253 im Kastrum Windesbach ausgestellten Urkunde verfügte Albertus Rindsmaul[48] von Grunsberc nebst seiner Frau Adelheid und seiner Schwester, „daß schon bei seinen Lebzeiten Gefälle von einem Hofe zu Regelsbach dem Kloster Heilsbronn zufallen sollten, nach seinem Tode aber der ganze Hof. Würde er in entfernten Gegenden sterben, so sollte der Abt seine Gebeine – es sei denn, daß er exkommunizirt oder mit dem Interdikt belegt wäre – von jenen Gegenden des Meeres zur Bestattung nach Heilsbronn bringen lassen.“ Albert Rindsmaul kann aber nicht als Leiche vom fernen Meeresstrande zurückgekehrt sein, da er nebst seiner Frau Adelheid, wie wir beim 13. Abt Heinrich sehen werden, im J. 1284 noch als lebend erscheint. Ein Lupoldus Rindsmaul wurde 1354 in Heilsbronn neben der Grabstätte unsers Abts im Kapitolium begraben, zeuge eines dort unter dem Schutte vielleicht noch vorhandenen Grabsteines mit der Schrift: A. D. 1354 sexto calend. Octob. obiit piae memoriae Lupoldus (nach einer andern Abschrift Rudolphus) Rindsmul, canonicus et custos majoris ecclesiae Pabenbergensis. Vermuthlich siedelte dieser Kanonikus nach Heilsbronn über, um daselbst den Rest seiner Tage zu verleben. Wir werden solcher Pensionäre noch mehrere kennen lernen. Zum Gedächtnis Rindsmaulischer Familienglieder wurden in Heilsbronn alljährlich Jahrtage gefeiert. Während der Kreuzzüge und durch dieselben verarmten Viele, manches Adelsgeschlecht erlosch völlig; das Kloster Heilsbronn erhielt dadurch manchen Güterzuwachs. Wir werden unten Adelsgeschlechter kennen lernen, deren Familienglieder ihre Habe an das Kloster vergabten oder verkauften und schließlich dem Kloster auch ihre Gebeine zur Bestattung in der Klosterkirche überließen.

Außer den bereits besprochenen Acquisitionen machte unser Abt noch folgende: 1250 verkaufte Domina Gisella, verwittwete Cruso, mit Zustimmung ihrer Kinder Helwicus und Reilikindis [69] alle ihre Äcker in Gerbrunn (bei Würzburg) an das Kloster. In demselben Jahre vertauschten Cunrad und Rüdiger von Dietenhofen ihre Güter bei Götteldorf und Trachenhöfstett (b. Heilsbronn) an den Abt Edelwinus und sein Kloster. Die Erwerbungen des Abts im J. 1259 von Gütern der Herren von Pfefferbelg werden im II. Band besprochen werden, besonders bei Geseze oder Geichsenhof. Ebenso die Acquisitionen in Ammerndorf und Weiterndorf. Über die Betheiligung des Abts bei der Stiftung des Cisterziensernonnenklosters Seligenpforten siehe Bd. II bei Bürglein.


Der 10. Abt Otto[49] (1253–1256)

regierte nur vier Jahre lang, vor und nach ihm der 9. Abt Edelwinus. Ebenso kurz war auch die Regierungsdauer der während seiner vier Amtsjahre regierenden beiden Kaiser (Könige) Konrad IV. und Wilhelm von Holland. Der Abt verfuhr, wie alle seine Vorgänger und Nachfolger: gleich nach der Thronbesteigung dieser beiden Kaiser erbat er sich von ihnen, seinen alleinigen Schirmherren, die Bestätigung der Klosterprivilegien. Zuerst von Konrad IV., dem Sohne des Kaisers Friedrich II. von Hohenstaufen, dann von seinem (Konrads) Bruder, dem jugendlichen König Heinrich VII., über dessen Anwesenheit in Heilsbronn und über dessen Tod im Kerker vorhin berichtet wurde. Ob Konrad IV. gleichfalls in Heilsbronn zu Gast war, kann nicht ermittelt werden. Gewiß ist aber, daß er während seines ersten Regierungsjahres in Nürnberg Hoflager hielt und bei dieser Gelegenheit, der Bitte unseres Abts entsprechend, die i. J. 1138 vom Kaiser Konrad III. dem Kloster ertheilten Privilegien bestätigte und das Kloster im Besitz seiner Errungenschaften in Weiterndorf, Ketteldorf, Cennhausen, Adelsdorf und Schusbach zu schützen versprach. Der Schluß der Urkunde lautet: Datum Nürnberg pridie Kal. Apr. regni nostri anno primo. Konrad IV., von welchem nur diese einzige Urkunde im Klosterarchiv [70] vorhanden ist, starb 1245 nach kurzer Regierung, aber nach heftigen Kämpfen mit dem Papste Innocenz IV., seinem Todfeind, mit welchem aber unser Abt in gutem Vernehmen blieb. Konrads Gegenkönig und Nachfolger, Wilhelm von Holland, bestätigte ebenfalls gleich nach seiner Thronbesteigung auf Bitten des Abts die Klosterprivilegien, aber weder in Heilsbronn, noch in Nürnberg, sondern in Köln. Es kann nicht ermittelt werden, ob oder wo der Abt und der König persönlich miteinander verkehrten. Der König Wilhelm bestätigte nicht nur die Klosterprivilegien insgesammt, er fügte auch eine neue Begnadung hinzu, indem er die Besorgung des Gottesdienstes in der Kapelle bei Altenfurt dem Kloster Heilsbronn übertrug. Siehe unten Bd. II. bei Nürnberg Näheres über dieses Bestätigungsdiplom.

Zur Zeit unseres Abts mußte der Hochaltar aufs Neue geweiht werden. Ein altes abschriftlich noch vorhandenes Monumentenverzeichniß, welches nachher beim 13. Abt besprochen werden wird, berichtet darüber, daß die erste Weihe[50] des Hochaltars vom Bischof Burkhard von Eichstätt zur Zeit des ersten Abts Rapoto i. J. 1136 vollzogen wurde, die zweite aber zur Zeit des Abts Otto. Dabei ist bemerkt, daß lediglich dieser Altar wegen seiner Erneuerung und Vergrößerung geweiht wurde. Da der Abt Otto 1253 die Regierung antrat, so kann diese Weihe nicht früher stattgefunden haben, sonach nicht i. J. MCC.., wie das Verzeichniß angibt. Allein die defekte Angabe MCC... in den Kopien deutet an, daß die Zahlen nach den beiden CC... im Originale defekt waren und daher von den Kopisten ganz weggelassen wurden. Jedenfalls wurde die Weihe in einem der vier Jahre 1253 bis 56 vollzogen.

Wie das Kloster zur Zeit des vorigen Abts von den Burggrafen geschädigt, schließlich aber wieder entschädigt wurde, ist vorhin berichtet worden. Ähnliches ergab sich auch zur Zeit unseres Abts. Einer seiner Widersacher und Schädiger war Konrad von Bruckberg. Dieser zog 1253 mit dem Kaiser Konrad IV., [71] des Klosters Freund, aber des Papsts Todfeind, nach Italien gegen den Papst. Der Kaiser starb inmitten seines Siegeslaufes. Konrad von Bruckberg stiftete vor seinem Auszuge ein ewiges Licht in der Klosterkirche und verkaufte an das Kloster Gefälle vom Engelhardshofe zur Sühne der „enormen“ Schädigungen, welche er dem Kloster zugefügt hatte. Die vom Stadtgericht Nürnberg hierüber ausgefertigte Urkunde wird unten Bd. II bei Mausendorf mitgetheilt werden. Mit Friedrich v. Bruckberg, Konrads Bruder, verhandelte unser Abt zwei Jahre später (1255) über Güter in Mausendorf, wo das Kloster, wie wir unten bei diesem Dorfe sehen werden, mit den Dorfherren fortwährend haderte. Ein anderer Schädiger des Klostereigens war Albert von Hohenlohe, welcher sich unterfing, in heilsbronner Waldungen Holz zu fällen. Nach Ausgang des Prozesses hierüber leistete Albert Schadenersatz, indem er einige Zehnten in Bullisheim, Hagenhofen und Selhesperge (Selingsbach) dem Kloster überließ. Die von ihm hierüber ausgestellte und unserem Abt eingehändigte Urkunde ist mit dem hohenlohischen Siegel besiegelt und nennt unter den Zeugen Gottfried von Hohenlohe. In seiner letzten Regierungszeit finden wir unsern Abt angefochten von Konrad von Sulzburg, dem Besitzer und Bewohner des Kastrums Bürglein. Dieses erlitt damals eine Zerstörung und Konrad beschuldigte den Abt, die Zerstörung begünstigt zu haben. Der hieraus erwachsene Streit endete damit, daß Konrad seine Gravamina gegen das Kloster zurücknehmen und angeloben mußte, künftighin dem Kloster Gutes zu erweisen. Näheres über das Kastrum Bd. II bei Bürglein.

Auf friedlichem Wege scheint unser Abt i. J. 1254 von einem Heitvolkus die Gefälle von einem Prädium in Sendelbach erhalten zu haben, wie Bd. II bei diesem Orte berichtet werden wird. Auf gleich friedlichem Wege erhielt unser Abt in demselben Jahr zwei Höfe (areae) in Nürnberg, welche zwei Wittwen zu ihrem Seelenheil dem Kloster schenkten. Frau Diemundis, Wittwe Rüdigers, genannt Oeger, schenkte dem Kloster ihren Hof (jährlich 45 Denarii), gelegen an der Ecke der Gasse, [72] gegenüber dem Hause des Herrn Heinrich de Lapide. Frau Diemudis, Wittwe Bertholds von Bentzenberg, schenkte dem Kloster die Hälfte von einem Hofe, nebst der Hälfte von sechs andern Höfen, alle gelegen in der Erhergazze (Irrergasse). Der Schenkungsbrief wurde vom Scultetus Heinrich, Con. Hennangulus, Siboto Pfinzing etc. ausgefertigt. Von dem deutschen Orden erhielt der Abt durch Tausch Villam, dictam Gerüt, und gab dafür hin Gefälle in Michelbach, Grube und Baldingen.

Man sieht beim Rückblick auf die vorstehenden biographischen Notizen, daß der Abt Otto zwar nur kurze Zeit regiert, aber, wie seine Vorgänger, das ihm vorgesteckte Ziel, die Erweiterung und Befestigung des Mönchsstaates, nicht aus den Augen verloren hat.


Der 11. Abt Friedrich (1261–62)

regierte kaum zwei Jahre lang. Von den Archivalien aus seiner kurzen Regierungsperiode ist nur eine Urkunde von 1261 noch vorhanden; sie gibt Nachricht über die erste Ansiedlung des Klosters in Weigenheim. Im II. Band werden wir sehen, wie das Kloster seinen Besitz dort erweiterte und den Ort zu einer frequenten Haltstelle machte. Albert von Hohenlohe,[51] der Aussteller jener Urkunde, erklärte in derselben: „Wir Albert von Hohenlohe thun kund, daß Heinrich von Hohenlohe, Miles noster, sammt seiner Ehefrau Herrade mit unserem Consens, auf Vergebung der Sünden und Gottes Gnade hoffend, der heilsbronner Kirche 14 Mgn. Weinberg in Wigenheim legirt hat, ingleichen ein Areal zur Erbauung einer Kelter; ferner zwei Pfund Heller Grundzins von der Badstube. Auch vermachte er dem Kloster Heilsbronn seinen Hof in Galmangarten.“ Beigefügt ist das Siegel Alberts von Hohenlohe. Der Eintrag im Todtenkalender beim 25. Okt. lautet: „Anniv. domini Heinrici de Hohenloch, militis, et uxoris, qui dedit bona in Galmarssgarten, [73] 14 jugera vineti in Weygenheym, stubam balnearem et aream ad torcular ibidem.“ Näheres über Galmersgarten und Weigenheim im II. Bande.


Der 12. Abt Rudolf[52] (1263–81)

regierte 18 Jahre lang. Der jeweilige Kaiser oder römische König, als alleiniger Schirmvogt des Klosters, wurde gleich bei seiner Thronbesteigung vom jeweiligen Abt um Bestätigung der Privilegien des Klosters gebeten. In welcher Weise die Kaiser und Könige aus dem hohenstaufischen Hause, dann der Kaiser (König) Wilhelm von Holland die Bestätigung ertheilten, ist oben berichtet worden. In den zunächst folgenden Jahren kam eine derartige Bestätigung nicht vor. Es war die Zeit des sogenannten Interregnums, in welcher Unruhe und Gesetzlosigkeit im Reiche herrschten und machtlose Kaiser und Gegenkaiser, Könige und Gegenkönige in raschem Wechsel aufeinander folgten. Von derartigen Fürsten hatte das Kloster keinen Schutz zu erwarten; es scheint auch von ihnen keine Bestätigung der Klosterprivilegien erhalten zu haben. Die Namen jener machtlosen Fürsten: „Heinrich Raspe von Thüringen, Alfons von Kastilien, Richard von Kornwallis“, kommen in den heilsbronner Archivalien nicht vor. Auch Konradin von Schwaben, der letzte Hohenstaufe, zur Zeit unseres Abts, im Oktober 1268 in Neapel enthauptet, wird in keiner heilsbronner Urkunde genannt. Er scheint nie nach Heilsbronn gekommen zu sein, während sein Onkel, der jugendliche König Heinrich VII., wie oben berichtet, wiederholt dort weilte. Eine Hindeutung auf Konradins Kriegszug jenseits der Alpen findet sich jedoch in einer Urkunde d. d. Kal. Mart. 1268, aus welcher sich folgender Sachverhalt ergibt: Miles Bertholdus de Vrowe schenkte seinen Hof in Mitteln–Karpach den Brüdern zu Heilsbronn. Sein Lehensherr, Nobilis Ulricus de Warberg, genehmigte und besiegelte die Schenkung mit dem Beifügen: Ubicunque etiam ista parte montium sepedictus [74] miles decesserit, vecturis praefatorum fratrum ad claustrum deportabitur et ibi sepelietur. Demnach hatte Miles Bertholdus verordnet, daß, wenn er in ista parte montium, d. h. jenseits der Alpen, sterben würde, sein Leichnam nach Heilsbronn gebracht und daselbst beerdigt werden sollte. Unter den Urkundenzeugen sind genannt: Hermannus canonicus Herridensis, plebanus in Herrieden, die Milites Burkhard von Lerpur (Lehrberg), Rudiger von Tumpach und Andere. Die in der Urkunde[53] vorkommenden Orts- und Personennamen weisen bezüglich der Lage des Ortes Karbach auf die Umgegend von Herrieden hin; allein dort liegt kein Ort dieses Namens. Vielleicht ist Karbach bei Marktheidenfeld gemeint.

Unser Abt lebte in der kaiserlosen Periode; er erlebte aber auch die Erwählung Rudolfs von Habsburg und erbat sich von ihm sofort nach seiner Thronbesteigung die Bestätigung der Privilegien und Errungenschaften des Klosters. Der Kaiser Rudolf verfuhr genau wie sein „Prädecessor“, der König Konrad IV., d. h. er bestätigte das vom Kaiser Konrad III. i. J. 1138 dem Kloster gegebene Diplom. Rudolf hielt eben Hoflager in Nürnberg; daher lautet der Schluß der Bestätigungsurkunde: Datum apud Nurmberg pridie Idus Januarii 1274, regni vero nostri anno secundo.

Dreißig vom Schreiber dieses benützte Erwerbsurkunden aus der Regierungszeit unseres Abts zeigen, daß das Klostergebiet durch ihn manchen Zuwachs erhalten hat. Diese Urkunden werden zum Theil im II. Bande bei den treffenden Orten eingehend besprochen; daher hier nur folgende: kurze Inhaltsangabe: Durch [75] Kauf erhielt der Abt: vom Kloster Langheim 10 Morgen Weinberg in Randersacker; von Konrad von Solzburg und dessen Kindern Güter in Neuhöflein, eine Waldung und das Kastrum bei Bürglein; von Supplinus vom Stein Güter in Mausendorf; von Ramungus von Kammerstein einen Weiher in Leutsdorf; von Albert Rindsmaul Güter in Hegendorf; von den Herren von Muhr Güter in Merkendorf und Rotenbach; von den Gebrüdern Schweiger in Würzburg einen Hof daselbst, den kleinen Baumgarten oder Antonierhof; von den Grafen von Oettingen mehrere Güter in Merkendorf, Gerbersdorf, Sauernheim, Breitenbronn, Willendorf, Neuses und die Waldungen Hoholz und Kraftsholz, worüber das Kloster Jahre lang mit den Grafen von Truhendingen prozessirte; vom Bischof Berthold in Würzburg Gefälle, die der Bischof vom heilsbronner Hofe Vellethor in Randersacker zu beziehen hatte; von Wolfram von Dornberg Güter und Gefälle in Petersaurach; vom Kloster Zell den halben Luchshof in Euerfeld. Durch Schenkung erhielt der Abt: vom dornbergischen Kastellan in Lichtenau, Ritter Konrad von Einhardsdorf (oder Nimmersdorf), Gefälle in Götteldorf bei Dietenhofen und Leonrod; (s. unten Bd. II bei Götteldorf); von Ringerus von Nürnberg Gefälle in Neuhöflein, Kleinhaslach, Bürglein, Bellingsdorf, Gottmannsdorf, Eich, Helingersdorf und Randersacker; von Burkhard von Eschenbach im J. 1268 zu seinem Seelenheil Gefälle in Adelberndorf, d. h. Adelmannsdorf; vom Butiglarius Heinrich von Stein zum Seelenheil seiner Frau Güter in Pullisdorf und Husin (Ballersdorf und Hausen); vom Burggrafen Friedrich III. als Schadenersatz einen Hof in Oberndorf und zwei Waldungen Forst und Gundermannsgeseß; von Sophia, Advocatissa in Kolmberg, zu ihrem Seelenheil Güter in Spielberg und Bernheim; vom Miles Heinrich von Randersacker 8 Mrg. Weinberg daselbst; vom Kastellan Siboto Grötsch in Nürnberg nebst Frau, zur Erwerbung einer Grabstätte in Heilsbronn, Gefälle in Brunn und von der Grötschenmühle; von der Wittwe des Miles Diemarus [76] von Muhr zu dessen Seelenheil Gefälle in Schwaningen; von Berthold von Vendebach, zur Vergebung der Sünden seiner Frau, Gefälle in Auerbruch; von Reinhard von Bopfingen, Bürger in Würzburg, 3 Mgn. Weinberg in Theilheim; vom Miles Herdegenus von Gründlach und dessen Frau Irmentraud, zur Erwerbung einer Grabstätte in Heilsbronn, Gefälle in Hüttendorf; von den Grafen von Hirschberg und ihrem Lehensherrn, dem Bischof Berthold in Würzburg, das Patronat von Markterlbach; vom Grafen Friedrich von Truhendingen Gefälle in Rotenbach zu seinem und seines Bruders Seelenheil. In seinem Schenkungsbriefe erklärte der Graf: „Wir Friedrich, von G. G. Graf von Truhendingen. Weil wir von dem Staube dieses Elends so viel Rost häufen, daß es Noth thut, nach dieses Lebens Ausgang von solcher Befleckung durch das höllische Feuer gereinigt zu werden: so vertrauen wir, in diesem Feuer durch die Gebete der Klösterlinge (religiosorum) einigermassen abgekühlt zu werden, wenn wir ihnen zu unsern Jahrtagen jährliche Spenden (consolationes) reichen. Nachdem nun unser Bruder Otto, seligen Gedächtnisses, den Weg des Fleisches gegangen ist und wir nach seinem Tode mitleidig ihm eine Stütze zum Trost zu geben trachten, so bestätigen wir die Verordnung, laut welcher unser Bruder Otto auf seinem Krankenbett zum Heil seiner Seele legirt hat, daß von den Einkünften in unserem Dorfe Rotembach jährlich sechs Pfund Heller an das Kloster Heilsbronn abgereicht werden sollen, um alljährlich mit Weißbrot, Fischen und Wein zu dienen. Damit diese Schenkung von Niemand geschmälert werde, so geben wir ihnen diesen Brief, beglaubigt durch unser Siegel. 1275.“[54] Derselbe Graf Friedrich bestätigte als Lehensherr 1277 eine Urkunde, laut welcher Ulrich und Konrad von Muhr Gefälle in Rotenbach an das Kloster Heilsbronn verkauften; [77] er genehmigt den Verkauf: quia non habemus in dubio, sed firmiter confidimus, quod quidquid religiosis viris dederimus a largitore bonorum omnium fructu centuplo recipiemus; ideo nos unanimi manu abbati et conventui in Halsprunne praesens scriptum dedimus.

Unser Abt erweiterte nicht nur das Klostergebiet, sondern auch die Klosterkirche, indem er die im Grundriß bei Nr. 143 und 144 grün umgrenzten Chorabschlüsse von 1132 abbrechen und den Chor[55] bis Nr. 141 verlängern ließ. Siehe Beitr. Seite 15. Vollendet und geweiht wurde der Ausbau 1284, in welchem Jahre unser Abt angeblich als Quieszent noch im Kloster lebte.[56] Dem Publikum, insonderheit dem weiblichen, gestattete man den Eintritt in die Klosterkirche sehr selten, nämlich nur, wenn die Kirche nach einer Bauveränderung aufs Neue geweiht wurde. Dieser Fall ergab sich 1284. In den umliegenden Bisthümern wurde die bevorstehende Einweihung angekündigt mit der Erklärung, daß dem Publikum neun Tage lang der Eintritt in die Klosterkirche gestattet sei. In dem Publikandum des Bischofs von Regensburg hieß es: „Heinricus D. G. Episcopus Ratispon. Odor beatae famae ac nominis Monasterii Halsprunnensis, sicut agni, quem benedixit Dominus, se diffundit in partibus remotis. Cum ante annos aliquot fratrum inibi servientium Deo in timore quotidie cresceret numerus et eorum sanctam multitudinem ecclesia arcta et stricta vix caperet: chorum diruentes veterem novum et ampliorem sumtuosis laboribus fabricatum in gyro diversis altaribus ornaverunt et in proximo pontificali dedicare officio decreverunt. Nos ergo omnibus, qui rebus sibi a Deo concessis ad eandem fabricam elemosynas dare decreverunt seu dederunt, omnibus in ipso consecrationis die et octo sequentibus ad ipsum locum accedentibus contritis ac confessis 40 dies indulgentiam indulgemus. Datum [78] Ratisponne 1284 III. Cal. Apr.“ Der Andrang während der neun Tage war so groß, daß der Abt nicht nur das Klosterthor zeitig schließen ließ, sondern auch die Schlüssel selbst in Verwahrung nahm. Was unsern Abt bewog, den Chor zu erweitern, besagt der eben mitgetheilte Erlaß des Bischofs von Regensburg. In Folge der außerordentlich schnell sich mehrenden Stiftungen von Seelenmessen mußte auch die Zahl der Mönche (sie stieg bis auf 72) vermehrt werden, somit auch die Zahl der Chorstühle. Der Chor von 1132 bot nicht mehr den erforderlichen Raum; um diesen zu beschaffen, verlängerte der Abt den Chor „sumtuosis laboribus“, und bestritt die bedeutenden Ausgaben dafür aus Klostermitteln und durch etwa angefallene „elemosynas“. In den Verhandlungen über diesen Chorausbau kommt der Name „Burggraf von Nürnberg“ nicht vor. Die Sage: „der Chor sei auf Kosten der Burggrafen erweitert worden, um für burggräfliche Grabstätten Raum zu gewinnen“, ist spätere Erfindung.[57] Zur Zeit unseres Abts und seines Chorausbaues war das Verhältniß zwischen dem Kloster und den Burggrafen noch sehr unfreundlich, namentlich das Verhältniß zwischen dem Burggrafen Friedrich III. und unserem Abt, zeuge der für die Zollerische Geschichte wichtigen Urkunde vom 8. Sept. 1269, welche im II. Band bei Oberndorf eingehend besprochen werden wird. In diesem Chorausbau begrub man 1297 den Burggrafen Friedrich III. und nach ihm mehrere seiner Angehörigen, aber Niemand mehr nach Erbauung der im Grundriß mit Nr. 78 bezeichneten Hauptgruft. Im Dezember 1275 wurde in Heilsbronn eine Urkunde ausgefertigt, laut welcher Burggraf Friedrich III. nebst Frau und Schwester mit dem Bischof von Eichstätt wegen eines Prädiums in Hadwarsdorf (Habersdorf) und wegen des dortigen Patronats einen Vertrag schlossen. Der erste unterfertigte Zeuge ist unser Abt; der zweite der oben wiederholt genannte heilsbronner Mönch und Prior Konrad von Landeshut. Dann folgen die Namen von vier adeligen Zeugen. Angefügt sind die Siegel des Burggrafen, seiner Frau und seiner Schwester.

[79] Die vielen Errungenschaften unseres Abts und seine Beharrlichkeit bei seinen vielen Anfechtungen beweisen, wie konsequent er dem ihm vorgesteckten Ziele nachstrebte. Im Todtenkalender ist der 20. Januar als sein Todestag bezeichnet, aber ohne Angabe des Todesjahres.


Der 13. Abt Heinrich von Hirschlach[58] (1282–1317)

regierte 31 Jahre lang, von 1282–1302 und von 1306–1317. Während der drei Jahre 1303–1306 regierte Konrad von Brundelsheim, den wir als 14. Abt näher kennen lernen werden. Ob Krankheit oder Abwesenheit dieses Interregnum veranlaßte, kann nicht ermittelt werden. Siehe oben beim 9. Abt Edelwinus ein ähnliches Interregnum. Unser Abt Heinrich gehörte, wie auch der 17. Abt Friedrich von Hirschlach, zuverlässig keiner adeligen, sondern einer bäuerlichen Familie in Hirschlach an. Über das angeblich nach dem Orte Hirschlach genannte Adelsgeschlecht siehe Bd. II bei Hirschlach. Durch unsern Abt wurde das Klostergebiet bedeutend erweitert. Von den seiner Regierungszeit angehörigen und durch ihn veranlaßten Urkunden sind 162 noch vorhanden. Nur vier derselben betreffen das religiös–kirchliche Leben (Predigt und Gründung von Pfarrstellen); in allen übrigen handelt sichs lediglich um Erweiterung und Beschützung des Klostergebiets und um Bestätigung der Privilegien. Das Gebiet wurde erweitert theils durch Schenkungen, theils durch Kauf, laut der vorhandenen 41 Schenkungs- und 67 Kaufbriefe. Bei der Gründung des Klosters erhielt dieses seine ersten Besitzungen in und um Heilsbronn und in der Gegend von Markterlbach. Die bisher genannten 12 Äbte erweiterten das Klostergebiet durch Erwerbungen in drei andern Gegenden, nämlich in und um Würzburg, Merkendorf und Windsheim. Unser Abt fuhr fort, den Klosterbesitz auf dem bezeichneten fünffachen Erntefelde in und um Heilsbronn, Markterlbach, Würzburg, Merkendorf und Windsheim zu vermehren, wie nachher gezeigt werden [80] wird; allein er betrat auch neue Bahnen. Während seiner Regierung und durch ihn erhielt das Kloster seine ersten Besitzungen in Nördlingen, in der Nähe des Hesselberges und der Städte Uffenheim und Rothenburg, wie nachher gleichfalls berichtet werden wird. Dabei begünstigte ihn sein ununterbrochener persönlicher Verkehr mit den Kaisern Rudolf von Habsburg, Adolf von Nassau, Albrecht, Heinrich VII. und Ludwig dem Bayer, deren Regierungsperiode in die seinige fiel. Die genannten Kaiser wurden von den Burggrafen nach Heilsbronn in das Burggrafenhaus geführt und daselbst von unserm Abt bewirthet. Ihre zu Gunsten Heilsbronns erlassenen, bisweilen in Heilsbronn selbst ausgefertigten Diplome sprechen mit großer Verehrung von unserem Abt und von seinem Kloster. Schon die früheren Äbte beeilten sich, von dem jeweiligen Kaiser möglichst bald nach seiner Thronbesteigung die Klosterprivilegien bestätigen zu lassen. Dieß konnte leicht geschehen, da die Kaiser verpflichtet waren, bald nach ihrer Thronbesteigung Hoflager in Nürnberg zu halten. In welcher Weise sich die genannten Kaiser und andere Hochgestellte jener Zeit über unsern Abt und sein Kloster äußerten, erhellt aus folgenden Leumundszeugnissen:

Rudolf von Habsburg hielt bald nach seiner Thronbesteigung Hoflager in Nürnberg und bestätigte daselbst, wie beim vorigen Abt berichtet wurde, im Januar 1274 die Klosterprivilegien. Wie ehrend und dankbar er 15 Jahre später (1289) unseres Abts und seines Klosters gedachte, ist oben S. 33 berichtet worden. Eben so anerkennend äußerte sich der Kaiser Rudolf 1285 in einem Diplom, worin er einen Erlaß des 1208 von Otto von Wittelsbach ermordeten Kaisers Philipp II. bestätigte. Der Kaiser Philipp nahm einige Grundholden bei Windsheim, welche jährlich 16 Malter Roggen nach Nürnberg an die kaiserliche Kammer zu liefern hatten, in seinen besondern Schutz, indem er urkundete: „Philippus II. Dei gr. R. R. Ad universorum notitiam duximus perferendum, quod fideles nostri cives de Vrvirsheim Cunradus Meinwardus, Waldmanus de Westheim et consortes eorum, cum essent homines libere [81] conditionis, predia sua, que etiam libera fuerunt et ad nullius spectavere dominium, nostra confisi protectione etc., annuatim persolvant apud Norimberc ad servitium nostrum 16 maldra. Quicunque major fuerit inter officiatos nostros apud Norimberc, is et non alius preficiatur sepedictis hominibus, ut eos defendat. Precipimus, ut nullus eos, quos in protectionem nostram recepimus, perturbet. Datum apud Wirziburc Non. Jul. 1203.“ Die in dieser Urkunde bezeichneten Grundstücke wurden späterhin heilsbronnisch; daher bat unser Abt den Kaiser Rudolf um Bestätigung dieses Diploms von 1203 und erhielt von ihm folgende Bestätigungsurkunde: „Rudolfus D. gr. R. R. Quia religiosos viros, Abbatem et Conventum in Halsprunne ob celebris suae vitae fragrantiam, qua nos reficiunt, sinceram, prosequimur caritate, ut jugis eorum oratio nobis impetret meritum apud Deum: ordinationem factam per Philippum Regem de suis possessionibus , videlicet de 4 hubis in Lenckersheim, 10 in Westheim, 8 in Urversheim et 4 in Kullensheim, ratam habemus et confirmamus, inhibentes, ne quis dictis possessionibus injuriosam praesumat injuriam. Datum Dinkelsbühl 5. Id. Apr. 1285.“

Vom Kaiser Adolf von Nassau, Rudolfs Nachfolger, erbat sich unser Abt vier Diplome. Zwei derselben vollzog Adolf während seines Aufenthalts zu Nürnberg im Mai 1294; er bestätigte darin die bereits mitgetheilten Privilegien der Kaiser Konrad III., Philipp II. und Rudolf. Die beiden andern Diplome fertigte Adolf während seines Aufenthalts zu Rothenburg im Mai 1295 aus; ihr Inhalt ist: Kauffreiheit, besonders aber Bestätigung der Errungenschaften in Großhaslach, worüber Bd. II bei diesem Ort ausführlich berichtet werden wird. In diesen Diplomen gibt der Kaiser unserem Abt und dessen Konvent das Zeugniß: „Scimus, eos et eorum ordinem aliis esse recte vite speculum et pie conversationis exemplum.“

Kaiser Albrecht I., welcher bei Göllheim den Kaiser Adolf schlug und erschlug und dann den Thron bestieg, behändigte unserem [82] Abt und dem Abte Konrad von Brundelsheim auf ihr Ansuchen acht Diplome, darunter eines d. d. 2. Kal. Apr. 1304 in Heilsbronn ausgefertigt, die übrigen zu Nürnberg im Februar 1302, im April und August 1304 und im August 1306. Albrecht bestätigt darin das von seinem Todfeinde Adolf i. J. 1295 dem Kloster zugestellte, vorhin gedachte Diplom, Großhaslach betreffend, ferner die von früheren Kaisern ertheilten Privilegien, und entscheidet zu Gunsten des Klosters bezüglich der Güter des in Heilsbronn Mönch gewordenen Grafen Gottfried von Brauneck. Über den Abt und das Kloster äußert er sich wie folgt:

„Nos igitur abbatis et conventus de Halsprunne devotis supplicationibus tanto gratulabundius annuentes, quanto ipsi per hospitalitatis beneficia ac alia sanctitatis opera, quibus se deo et hominibus reddunt prae ceteris gratiores, memoratum privilegium confirmamus.“ Ferner bezeichnet der Kaiser den Abt und seine Mönche als Solche, quos celebris vite insignit religio quosque pre ceteris deo famulantibus sincere diligimus.

Gottfried und Konrad von Schlüsselberg charakterisiren in einer Schenkungsurkunde den Abt und dessen Konvent als Leute, quos prae ceteris extollit devotio et hospitalitas. Die Urkunde betrifft eine Schenkung in Petersaurach (s. dort im II. Bd.) und trägt das Datum: In castro nostro Brotselden, 1302. Ruipertus, Edler von Durne, sagt bei Gelegenheit einer Schenkung in Haag (s. dort im II. Bd.) i. J. 1303: „Viros religiosos in Halsprunnen prae ceteris laudabilis extollit devotio et hospitalitatis exhibitio.“ Der Graf Ludwig von Oettingen, Schwiegersohn des Burggrafen Friedrich III. (Beitr. S. 219–21), gestattete 1295 seinem Lehensmanne, Miles C. Gunzlin, einen Hof in Gleizendorf an das Kloster zu verkaufen. In dem zu Dornberg in seinem und seiner Söhne Namen darüber ausgefertigten Konsensbriefe äußert er sich über unsern Abt und dessen Mönche wie folgt: „Um Antheil zu haben an den guten Werken, welche die genannten Religiosen Gott thun, genehmigen wir den Verkauf an den Abt und [83] Konvent ob ampliorem nostri favoris gratiam, qua eos prae ceteris deo famulantibus sincero affectu prosequimur.“

Kaiser Heinrich VII., welcher nach der Ermordung Albrechts den Thron bestieg, sprach sich i. J. 1310 über unsern Abt und sein Kloster in folgender Weise aus: „Henricus Dei gr. R. R., abbatiet conventui in Halsprunnen. Cum inter ceteros monastice religionis viros nobis propter hospitalitatem magnam et expensas continuas, quas cum animi hylaritate incessanter cunctis supervenientibus exhibetis, in quo etiam nostris predecessoribus ac nobis placere specialiter meruistis etc. Datum in Nuremberch pridie Idus Marcii 1310, regni nostri anno secundo.“ Drei Jahre darauf bezeichnete der Kaiser die Klösterlinge in Halsprunnen als Leute, qui sub sacrae religionis habitu vitam ducunt laudabilem et honestam. Dann vergleicht er ihren Gottesdienst mit dem der Maria in Bethanien. Inhaltlich dieser im Juni 1313 in seinem fünften Regierungsjahre zu Pisa ausgefertigten Urkunde nahm er das Kloster in seinen besonderen Schutz und garantirte dessen Besitzungen, insonderheit die in Nördlingen (s. dort Bd. II).

Nach Rom wendete sich unser Abt mit der Bitte, ihm und seinen Mönchen zu gestatten, Allen, die ihre Messen und Predigten hören würden, einige Indulgenzen zu gewähren. Er erhielt hierauf ein: Rome 1300, mense februarii, pontificatus domini Bonifacii papae VIII. anno sexto datirtes, von 14 Bischöfen unterfertigtes und besiegeltes Antwortsschreiben folgenden Inhalts: „Der Bitte des Abts und Konvents gerne entsprechend, erlassen wir Allen, die wahrhaft Buße gethan, gebeichtet haben und den Messen und Predigten des Abts oder der Mönche, welche im gedachten Kloster zur Zeit sind und dereinst sein werden, andächtig beiwohnen, aus Erbarmen des allmächtigten Gottes und aus Autorität der heiligen Petrus und Paulus, 40 Tage von den ihnen auferlegten Penitenzen. Doch soll der Wille und die Genehmigung des Diöcesanbischofs (diocesani) dabei sein.“ Ganz im Sinne dieses Antwortschreibens aus Rom entbietet der Bischof Liupoldus von Bamberg 6 Monate zuvor, im Juli 1299, dem [84] ehrbaren Mann, Herrn H. (Heinrich) Abt in Halsprunne seinen Gruß und bewilligt ihm und seinen Brüdern, in der Diöcese Bamberg zu predigen, andächtigen Hörern ihrer Verkündigung des göttlichen Wortes 40 Tage von den ihnen auferlegten Penitenzen zu erlassen, Beichten zu hören und den Beichtenden heilsame Penitenzen aufzulegen, doch ohne daß den Pfarrern dadurch Eintrag geschehe. Er nennt das Kloster „einen Sprößling (plantala) der bamberger Kirche, ein Haus, in welchem die Blüthe der Andacht ausgezeichnet hervorsproßt und die reichste und heilsamste Frucht der Seelen bringt.“ Ohne Zweifel beabsichtigte unser Abt, auch auf diese Weise das Ansehen seines aufblühenden Mönchsstaates zu erhöhen. Ob auch die Bischöfe von Eichstätt und Würzburg eine derartige Bewilligung ertheilt, ob und mit welchem Erfolge unser Abt und seine Mönche in der Diöcese Bamberg gepredigt haben, ist urkundlich nicht bekannt. Sein in Rom und Bamberg gestelltes Gesuch deutet aber darauf hin, daß damals begabte Prediger im Kloster gewesen sein mögen. Daß Konrad von Brundelsheim, der nachmalige 14. Abt, ein solcher war, beweisen seine in Erlangen aufbewahrten Sermonen, auf welche wir nachher zurückkommen werden.

Die mitgetheilten Leumundszeugnisse zeigen, daß man in höheren und höchsten Kreisen den Abt und sein Kloster hochachtete. In den Jahren 1288 und 91 erscheint unser Abt als erwählter Mitexekutor des dornbergischen Testaments; 1309 als erwählter Mitschiedsrichter in einem Konflikte zwischen dem Grafen Ludwig von Oettingen und dem Bischofe von Eichstätt über den Nachlaß des Grafen Gebhard von Hirschberg, und wiederholt als erster Urkundenzeuge.

Es soll nun gezeigt werden, wo und wie sich zur Zeit unseres Abts und durch ihn der Klosterbesitz erweitert hat, sowohl in den Gegenden, wo das Kloster bereits festen Fuß gefaßt hatte, als auch in Städten und Dörfern, wo es bisher noch nicht begütert war.

[85]
1) Erwerbungen um Heilsbronn, und zwar
a. durch Schenkungen.

1282 von dem nürnberger Bürger H. Steiner: Gefälle in Schwaikhausen und Breitenbronn; 1283 von Wernherus, genannt Nützel, Bürger in Nürnberg, und Christina, seiner Frau, zu ihrem Seelenheil 5 Hüben in Hegendorf, 3 Höfe bei Windsbach, Stadeln und Sperberslohe. Die Höfe bei Windsbach und Stadeln hatte Nützel i. J. 1276 von Albert und Hartmann Rindsmauls[59] von Wernfels gekauft; sie waren Lehen der Grafen von Truhendingen und Oettingen; daher ließ der Abt den Schenkungsbrief von den beiden Grafen und auch vom Magistrate Nürnberg besiegeln. 1294 ließ er, zur völliger Sicherung, von Albert Rindsmaul, dem Sohne, urkundlich erklären, daß er an die dem Kloster zugefallenen rindsmaulischen Güter keinen Anspruch mehr habe. Eine Renuntiationsurkunde gleichen Inhalts ließ sich der Abt von Hartmann Rindsmaul einhändigen. Nützel und seine Frau hatten bestimmt, daß nach ihrem Tode an ihren (im Vigilienbuche beim 6. Januar und 29. Juni eingetragenen) Jahrtagen den Mönchen Wein, Weißbrot und Fische für 10 Pfund Heller gereicht und der etwaige Überschuß zu einem ewigen Licht und zum Ornat ad altare corporis domini in eodem monasterio noviter constructum verwendet werden sollte. Dieser Altar stand in der nordöstlichen Ecke des von unserem Abt im Jahre 1284 vollendeten östlichen Chors. Der Altarstein[60] ist noch vorhanden. Ohne Zweifel gehörten zu diesem Altar die ältesten in Heilsbronn vorhandenen Malereien, im Grundriß mit Nr. 3 und 25 bezeichnet. Näheres darüber siehe unten Abschnitt  XIV, 11, wo dieser Altar, der 22ste, besprochen werden wird.

Albert Rindsmaul, der Vater, imperialis aulae ministerialis, wurde oben genannt bei Gelegenheit einer Schenkung im Jahre 1253. Vermuthlich war er damals im Begriffe, an [86] einem Kreuzzüge Theil zu nehmen. Im Jahre 1276 verkaufte er, wie eben erwähnt, einen Theil seiner Güter an Wernherus Nützel. Noch mehrere verkaufte er 1284 an den Bischof Reinboto zu Eichstätt, welcher in demselben Jahre den von unserem Abte vollendeten östlichen Chor der heilsbronner Kirche geweiht hat. Die von Albert Rindsmaul mit Zustimmung seiner Frau, Adelheid, an Eichstätt verkauften Besitzungen waren: Das rindsmaulische Kastrum Werdenfels (Wernfels) bei Windsbach; ein Hof unterhalb des Kastrums; zwei Prädia und ein daranstoßender Weinberg bei Theilenberg; ein Weinberg nächst dem Kastrum nebst Feldern, Wiesen und Waldungen; der größere Weiher am Gerichsbach; ein Weiher beim (in ripa) Erlbach und die Fischerei in der Rezat (piscaria in fluvio Raticena). Der Verkaufspreis war tausend Pfund Heller. Der Lehensherr, Burggraf Konrad III. von Nürnberg und Agnes, seine Frau, genehmigten den Verkauf. Vom Verkauf ausgeschlossen waren die in den Wäldern befindlichen Bienen, welche sich Adelheid, Alberts Frau, für ihre Lebenszeit vorbehielt, und ein Weiher an dem genannten Gerichsbach nebst dem Ufer an dem Dörfchen (ripa ipsa in villula) Ilbolsdorf (?) bis an die Rezat; denn die letzteren Besitzungen hatte Albert bereits zu seinem und seiner Frau Seelenheil dem Kloster Heilsbronn geschenkt. Doch sollten diese Besitzungen erst nach dem Tode der beiden Eheleute dem Kloster zufallen. Albert stellte diese Verkaufs- und Schenkungsurkunde auf seinem Kastrum Wernfels im September 1284 aus. Unterfertigt sind viele Zeugen, z. B. der ebengenannte Burggraf Konrad von Nürnberg, dann neun Bürgen, z. B. Hermann von Vestenberg, Heinr. von Ololsheim, Rudiger von Dietenhofen, in Sandsee residirend, Marquard von Murheim, Mundschenk (pincerna) von Ahrberg, Rudiger von Dietenhofen Senior, bischöflicher Marschalk. Schließlich ließ Albert die Urkunde untersiegeln vom Bischof Reinboto und seinem Domkapitel, von den Burggrafen von Nürnberg Konrad Junior und Major (d. h. Konrad der Fromme und sein Sohn Konrad, der Deutschordensritter) und von Hermann von Vestenberg (meis consanguineis). Wodurch Albert veranlaßt oder gezwungen [87] wurde, so eilig die bezeichneten Objekte, sogar sein Schloß, zu verkaufen, sagt die Urkunde nicht. Die Familie Rindsmaul, ehedem um Heilsbronn und Windsbach so reich begütert, besaß bald nichts mehr in der dortigen Gegend. Aber in Heilsbronn gedachte man ihrer (s. oben beim 9. Abt) noch in späterer Zeit durch Seelenmessen an 8 Tagen im Laufe des Jahres. Albertus Rindsmaul starb während der zwei Jahre 1284 bis 86. Daß er in Heilsbronn begraben wurde, unterliegt wohl keinem Zweifel, da er in seinem vorhinbesprochenen Schenkungsbriefe von 1253 verordnet hatte, daß seine Gebeine dort bestattet werden sollten. Seinen vorhinbesprochenen Verkauf bestätigten seine Söhne Albert und Hermann laut einer Urkunde von 1286, worin diese erwähnen, daß ihr Vater bereits gestorben, ihre Mutter aber noch am Leben sei. Hermann Rindsmaul verkaufte i. J. 1305 Güter in Willendorf an das Kloster, wahrscheinlich die letzte Acquisition des Klosters von dieser Familie. Über Albrecht Rindsmaul, welcher 14 Jahre später (1322) mit seinem Gebieter, dem in Heilsbronn begrabenen Burggrafen Friedrich IV. und mit Schweppermann der Schlacht bei Mühldorf beiwohnte und den Erzherzog Friedrich den Schönen gefangen genommen haben soll, berichten die heilsbronner Aufschreibungen nichts Näheres. Ein um 1600 in der Klosterkirche noch vorhandener Todtenschild zeigte einen Ochsenkopf, zwar ohne Schrift, aber jedenfalls ein rindsmaulisches Grabdenkmal. 1286 erwarb unser Abt das Patronat in Bürglein, wie dort berichtet werden wird.

Über die Schenkungen Wolframs von Dornberg i. J. 1288 siehe Beitr. S. 217 und unten Bd. II bei Petersaurach. Der Testator Wolfram bestimmte ausdrücklich, daß der Abt von Heilsbronn Mitexekutor seines Testaments und Mitschiedsrichter sein sollte. Seine Schwiegersöhne und Erben, die Grafen von Oettingen und Gottfried von Heideck, übergaben 1291 unserem Abt, was ihr Schwiegervater dem Kloster legirt hatte: besonders Gefälle in Immeldorf, Petersaurach, Bechhofen, Schlauersbach und Nehdorf. Über die zur Zeit unseres Abts gemachten Schenkungen in Petersaurach (1294–1308) von den Herren [88] von Schlüsselberg, in Ansbach (1295) von Margaretha Genslerin und in Haag (1298–1303) von Hedwig von Vestenberg siehe Bd. II bei diesen Orten. 1310 schenkte Miles Syfried von Lebzingen[61] (Löpsingen) dem Kloster einen Hof in Eschenbach mit der Bestimmung, dereinst in Heilsbronn begraben zu werden. Vermuthlich lag auf seinem Grabe einer der 1859 in der Ritterkapelle unter der Pflasterung vorgefundenen ruinosen Leichensteine. Sein Jahrtag wurde am 21. Juli gefeiert. Der Jahrtag eines Hermann von Löpsingen ist am 25. März eingetragen. 1341 verkaufte ein Seyfried von Lebzingen, vermuthlich der Sohn des erstgedachten Syfried, einen Hof in Ismannsdorf an das Kloster. Eschenbach ist Untereschenbach (bei Windsbach), wo das Kloster späterhin noch mehrere Güter erwarb, z. B. 1373 drei Tgw. Wiesen im Brühel zu Unter–Eschenbach, gekauft von Heinrich von Weitersdorf. Auch in Eschenbach bei Markterlbach erwarb das Kloster Güter, aber nicht in Stadteschenbach.


b. Durch Kauf und Tausch.

Durch Kauf erwarb unser Abt, wie im II. Bd. ausführlich berichtet werden wird, von Wolfram von Dornberg, von Gottfried von Heideck, von den Grafen von Oettingen und von Albrecht von Vestenberg den größten Theil von Petersaurach, deßgleichen von Großhaslach, daselbst auch das Pfarrpatronat; 1295 vom Miles C. Gunzlin einen Hof in Glaizendorf; 1301 von dem Amtmann (quondam officiali) Wirento in Roßstall einen Zehnten in Ammerndorf; 1311 von Gottfried von Heideck, Gottfried Vogel und Ludwig von Ellrichshausen Güter in Thurndorf und Eib, und 1313 von Albert von Vestenberg Güter in Reckersdorf.

Durch Tausch erhielt unser Abt von Wirentho von Dietenhofen die Gefälle von drei Prädien in Weißenbronn.


2) Erwerbungen um Markterlbach.

Das Patronat und die Advokatie der Kirche zu Markterlbach hatte das Kloster bereits im J. 1278 erworben, aber [89] dafür an den Bischof von Würzburg jährlich 20 Pfund Heller zu entrichten. Unser Abt ließ sich die Erwerbung 1292 vom Erzbischof Gerhard von Mainz bestätigen, und 1296 befreite er sein Kloster von der jährlichen Abgabe der 20 Pfund durch Ablösung. 1297 trennte er die Filialkirche Trautskirchen von der Mutterkirche Markterlbach (s. Bd. II bei Trautskirchen). 1291 kaufte er einige, neben der Holzmühle gelegene Äcker, das Gereuth genannt, von Dietrich von Wilhermsdorf. 1300 erhielt er von Konrad de Linde durch Tausch Güter in Unterschlauersbach (s. dort) gegen Güter in Laubendorf. Den Tauschkontrakt ließ er vom Burggrafen Johann I. untersiegeln. 1305–11 erhielt er durch Kauf und Schenkung Güter in Hirschneuses und vom Miles Ulr. Spies von Onolsbach für 16 Pf. Heller eine „Huba“ in Rosenbach. 1308 kaufte er von Ramungus von Vestenberg 371/2 Morgen Äcker in Rupeltsdorf (Ruppersdorf) und die Kreuzwiese bei Vestenberg. 1309 erwirkte er vom Bischof Andreas zu Würzburg die Überweisung der Kapelle in Neuhof als Filiale an die seit 1297 selbstständige Kirche zu Trautskirchen. Gleichzeitig kombinirte er mit Großhaslach die Kapelle in Ketteldorf, wo bisher, wie in Neuhof, heilsbronner Mönche fungirt hatten.


3) Erwerbungen um Würzburg.

Das Kloster hatte sich, wie oben berichtet wurde, schon zur Zeit des ersten Abts dort angesiedelt und durch die folgenden Äbte Liegenschaften in Sommerhausen, Würzburg und Gerbrunn erworben, besonders aber in Randersacker. Die Verhandlungen über die Ablösung der auf dem dortigen Hofe Bellethor ruhenden 250 Pfund Heller wurden durch den Tod des 12. Abts unterbrochen, durch unsern Abt aber beendigt. Zur völligen Sicherstellung ließ er die Acquisition vom Erzbischof Gerhard von Mainz im J. 1289 bestätigen. Ein Theil der 1250 vom 9. Abt gekauften Güter in Gerbrunn war Lehen des Grafen Heinrich von Kastell; unser Abt bewog den Grafen, seinem Lehensanspruche zu entsagen. Über die Erwerbungen des Abts in den Jahren 1287–1317 zu Randersacker und über [90] das von ihm 1302 gestiftete Domvikariat zu Würzburg Näheres unten im II. Band.


4) Erwerbungen um Merkendorf.

Jahre lang prozessirte das Kloster wegen seiner Erwerbungen um Merkendorf bei dem Provinzialgericht in Graisbach mit dem Grafen Friedrich von Truhendingen und dessen Frau Agnes, bis es durch den Bischof Reinboto zum Vergleich kam. Unser Abt schloß diesen im Februar 1282 in Unterschwaningen in Gegenwart der Zeugen Gottfr. v. Sulzburg, Burkhard von Seckendorf, Friedr. und Konrad von Lentersheim. Darauf begab er sich im März zum Grafen, zahlte ihm 165 Pfund Heller gegen Empfang einer Urkunde (d. d. Spilberg in castro nostro), laut welcher der Graf allen weiteren Ansprüchen an das Kloster entsagte. Allein die von Truhendingen erneuerten den Streit, namentlich der Graf Ulrich, bis ihm der Kaiser Heinrich VII. bald nach seiner Thronbesteigung Frieden gebot. Der Kaiser, des Abts großer Gönner, erklärte d. d. Nurenberg, III. Non. Jul. 1309: „Wir Heinrich, römischer König etc., tragen dem edlen Manne Ulrich von Truhendingen ernstlich auf, Abt, Konvent und Kloster mit ihren Gütern und Leuten, wie er uns angelobt hat (prout nobis fide data promisit), nicht zu belästigen, bei Vermeidung königlicher Ungnade.“ Zugleich bestätigte der Kaiser obigen Vergleich „zwischen den ehrbaren und religiösen Männern, Abt und Konvent zu Halsprunnen, quos tanquam devotos nostros dilectos divina emulatione complectimur, und denen von Truhendingen, wegen der von ihnen dem Kloster zugefügten Injurien und Beschwerungen.“ In demselben Jahre kaufte der Abt Güter in Triebsdorf (Triesdorf) und Breitenbronn von Konrad von Guckenberg, Gefälle in Heglin (Heglau) vom Bischof von Eichstätt; 1301, 10 und 15 Liegenschaften und Gefälle in Merkendorf vom Kloster Ahausen und von Andern; 1311 in Hirschlach von Ulrich von Muhr; 1312 in Nehdorf und Kolmschneidbach von Agnes von Stetten; 1312 in Haundorf von Ulrich von Muhr; 1313 in Leidingendorf vom Kanonikus Potenstein. Dieß Alles erhielt der Abt durch Kauf. [91] Durch Schenkung erhielt er in jener Gegend nur Weniges, z. B. durch Legat von Burkhard von Leerbur (Lehrberg) Gefälle in Bammersdorf mit Zustimmung der Lehensherren: Graf Ludwig von Oettingen und Gottfried von Heideck. Näheres über die genannten Orte im II. Band.


5) Erwerbungen in und um Windsheim.

Es ist vorhin berichtet worden, daß das Kloster schon frühzeitig bei Windsheim in Urfersheim, Lenkersheim, Westheim und Külsheim, Güter erwarb und daß sich unser Abt diese Erwerbungen im J. 1285 vom Kaiser Rudolf bestätigen ließ, ingleichen von den beiden darauf folgenden Kaisern Adolf und Albrecht in den Jahren 1294 und 1302. In Westheim erhielt das Kloster durch den dortigen Pfarrer Arnold (zugleich Kanonikus in Onolsbach) schon zur Zeit des 9. Abts im J. 1252 einen Hof durch Schenkung. 1312 erwirkte unser Abt vom Grafen Gottfried von Hohenlohe einen Verzichtbrief seines Zuspruchs halben auf zwei Güter in Urfersheim. 1288 schenkte Miles Ulrich Hübschmann, dapifer, pro salute animae suae dem Kloster Gefälle in Schwebheim und von einem Grundstücke (mansus) in Habelsee. 1313 verkaufte unser Abt die Gefälle von vier Höfen in Lenkersheim an den Burggrafen Friedrich IV. von Nürnberg für 130 Pfund Heller und verwendete diesen Erlös zum Ankauf des Steinhauses in Nördlingen. Da das Kloster ohne Zustimmung seines Visitators Liegenschaften und Grundgefälle weder verkaufen noch vertauschen durfte, so wurde die in Heilsbronn ausgefertigte Urkunde über den Verkauf und über die geleistete Zahlung nicht bloß von unserem Abte, sondern auch vom Abte von Ebrach untersiegelt und dann dem Burggrafen eingehändigt. Eigentliche Verkäufe konnten nur mit Zustimmung des Abts von Cisterz vollzogen werden. Die bezeichnete Besitzveränderung erscheint in der Urkunde nicht als Verkauf, sondern als Tausch; es bedurfte daher keiner Verhandlung mit Cisterz.

Innerhalb der Stadt Windsheim erhielt das Kloster seine erste Besitzung zur Zeit unseres Abts und seines Stellvertreters [92] Konrad von Brundelsheim. Die auf diese Besitzerwerbung bezüglichen vier Urkunden von 1304, 7, 11 und 13 werden im VII. Abschn. bei Windsheim ausführlich besprochen werden. Die erste von 1304 wurde vom Kaiser Albrecht in Heilsbronn während seines Aufenthalts daselbst ausgestellt. Zwei frühere von demselben Kaiser dem Kloster zugestellte, Abschn. VII bei Großhaslach zu besprechende Urkunden, tragen nicht das Datum Heilsbronn, sondern Nürnberg 1302. Ein von demselben Kaiser gleichfalls zu Nürnberg im J. 1306 zu Gunsten des Klosters ausgefertigter Urtheilsbrief wurde in den Beiträgen S. 227 besprochen. Es handelte sich um Forderungen an das Kloster wegen eines dort Mönch gewordenen Grafen Gottfried von Hohenlohe-Brauneck. Der Kaiser und sein Hofgericht wiesen die Kläger mit ihrer Forderung ab. Diese heilsbronner Urkunden vom Kaiser Albrecht und aus seiner Zeit geben detaillirte Nachrichten auch über Geringfügiges: über den Ordensbruder Gottfried, den alten Brunecke, über einen Notarius Hadmar, über einen Juden Joselinus und andere unbedeutende Persönlichkeiten, über Käufe und Freiung des Klosters u. s. w.[62] Mit Recht erwartet man nun, daß schweizerische oder anderweitige Urkunden Nachricht geben werden über die großartige Erhebung des Schweizervolkes gegen den Kaiser Albrecht, nachdem Wilhelm Tell das Signal gegeben hatte. Allein keine gleichzeitige Urkunde spricht davon. Dieses völlige Schweigen der Urkunden über so Wichtiges, während die vom Kaiser Albrecht in und für Heilsbronn ausgefertigten [93] Urkunden so ausführlich über Minderwichtiges berichten, bestärkt die Vermuthung, daß die bisher für wahr gehaltene Darstellung der Thaten Wilhelm Tell’s spätere Dichtung und historisch nicht begründet ist. Über die genannten Ortschaften Näheres unten im II. Bande.


6) Erwerbungen in und um Nürnberg.

Daß zwei dortige Wittwen im Jahre 1254 zur Zeit des 10. Abts ihre Häuser und Gefälle von Häusern dem Kloster schenkten, wurde oben berichtet. Zur Zeit unseres Abts erhielt das Kloster zwei Häuser in Nürnberg durch Schenkung vom Kaiser Adolf von Nassau und von seinem in Heilsbronn begrabenen Vetter, dem Grafen Emicho von Nassau. Beide Nassauer wohnten um 1290, schon vor der Thronbesteigung Adolf’s, in Nürnberg. Abschn. VII wird berichtet werden, daß das vom Grafen Emicho geschenkte Haus am „Salzmarkt“ stand, 15 Jahre nach dem Tode unseres Abts von der Stadt angekauft, aber abgetragen wurde, da man an jener Stelle das Rathhaus erbaute. Das vom Kaiser Adolf geschenkte Haus stand bei der St. Lorenzkirche, erhielt den Namen „Heilsbronner Hof“ und wurde sammt der dazu gehörigen St. Nicolaikapelle im J. 1851 niedergerissen, um an jener Stelle das Bankgebäude zu erbauen. Die Kapelle wurde ohne Zweifel erst nach der Erwerbung des Hauses, und zwar von unserem Abt, sonach am Ende des 13. oder am Anfang des 14. Jahrhunderts erbaut, nicht schon im 12., wie die dortige Gedenktafel angibt.

Daß unser Abt und der Graf Emicho gleichzeitig Dorfherren in Volkersgau waren, wurde in den Beiträgen S. 234 berichtet.


7) Erwerbungen in Nördlingen.

Dort erhielt das Kloster sein erstes Besitzthum zur Zeit unseres Abts, und zwar durch eine Schenkung des Kaisers Heinrich VII. Der Kaiser war, schon ehe er diese Schenkung machte, bei unserm Abte zu Gast (Beitr. S. 62). Während seines Aufenthalts in Heilsbronn trug ihm der Abt die Doppelbitte vor: die auf einem heilsbronner Gute in Sommerhausen ruhenden [94] und dem Kaiser zustehenden Gefälle zu erlassen, und wiederholt auszusprechen, daß die Schirmvogtei über das Kloster stiftungsgemäß einzig und allein dem Kaiser zustehe. Von Heilsbronn nach Nürnberg zurückgekehrt entsprach der Kaiser dieser Doppelbitte, indem er unserem Abte das oben zitirte Diplom d. d. Nürnberg 1310 zustellte. Zu dieser kleinen Schenkung fügte der Kaiser gleichzeitig eine größere, nämlich die des Pfarrpatronats in Nördlingen, worüber Abschn. VII Näheres mitgetheilt werden wird, zugleich auch über die Acquisition eines Hofes in der Stadt und über das „Steinhaus“ daselbst, welches unser Abt dem Grafen Ludwig von Oettingen abkaufte. Daß der Abt zur Zahlung des Kaufschillings den Erlös von verkauften Gütern in Lenkersheim verwendete, ist oben berichtet worden. Zwei Monate darauf starb der Kaiser in Italien, angeblich an Gift, 51 Jahre alt. Er hatte nur 5 Jahre lang regiert. Durch seine Errungenschaften in Nördlingen hatte der Abt den Weg in das Ries gebahnt. Wie seine Nachfolger fortfuhren, den Klosterbesitz in jener Gegend zu erweitern, werden wir unten sehen.


8) Erwerbungen in der Gegend des Hesselberges,
und zwar in den Gerichtsbezirken Wassertrüdingen, Herrieden und Feuchtwangen.

In der dortigen Gegend hatte das Kloster bereits Güter erworben (siehe den 9. Abt). Durch unsern Abt wurde der Besitzstand bedeutend erweitert. Die Urkunden aus seiner Zeit weisen folgende Erwerbungen nach: 1287 Güter in Königshofen und Bruck (Wiesethbruck) durch Kauf. In demselben Jahre Güter in Gastenfelden, Geschenk von Wolfram, Kustos der Kirche zu Feuchtwangen. 1300 Güter in Fetschendorf, gekauft von den Gebrüdern Konrad und Heinrich von Elbangen. 1305 Güter in Bechhofen, gekauft von Arnold von Seckendorf. 1311 Güter in Dambach, gekauft von Heinrich von Kemnathen. In demselben Jahre entsagte zu Gunsten des Klosters der Graf Friedrich von Truhendingen seinen Lehensansprüchen bezüglich der Weißmannsmühle. Näheres über diese Orte im VII. Abschn.


[95]
9) Erwerbungen in der Gegend von Uffenheim und Rothenburg.

Der Ort, wo das Kloster in jener Gegend zuerst Güter erwarb, war Weigenheim, am Fuße des Hohelandsbergs. Wie es dort seinen Besitz ansehnlich erweiterte und eine dem Kloster sehr nützliche Station gründete, wird bei Weigenheim im VII. Abschn. berichtet werden. Weiter machte das Kloster zur Zeit unseres Abts, oder bald nach ihm, Acquisitionen in Ulsenheim, Uttenhofen, Ergersheim, Gnodstadt, Klosterfrauenthal, Waldmannshofen, Simershofen, Equarhofen, Walmersbach, Adelhofen, Langensteinach, Groß- und Kleinharbach, Ruckertshofen, Gickelhausen, Adelshofen, Oberscheckenbach, Gumpelshofen, Ohrenbach und Galmersgarten. 1306 erhielt unser Abt Güter bei Oberscheckenbach, Harbach und andern Orten innerhalb der rothenburger Landwehr durch Kauf vom Grafen Albrecht von Hohenlohe und dessen Frau, Adelheid; 1315 in Gnodstadt einen Hof durch Schenkung. Näheres über die genannten Orte im VII. Abschn. 1288 erhielt er eine Schenkung in einer andern Gegend, nämlich in dem Orte Reuth am Wald, worüber gleichfalls im VII. Abschn. bei Reuth berichtet werden wird.

Aus diesen Berichten über die Erwerbungen in verschiedenen Regionen erhellt, daß unser Abt mit besonders glücklichem Erfolge im Sinne des Klosterstifters den Mönchsstaat erweitert und befestigt hat. Dabei reichten auch ihm, wie seinen Vorgängern, die Päpste gerne die Hand. Die Frage: ob das Vermögen Derjenigen, die zu Heilsbronn in den Orden traten, dem Kloster zufalle oder nicht? legte unser Abt dem römischen Stuhle zur Entscheidung vor. Er erhielt vom Papste Nikolaus IV. im Januar 1288 folgenden Bescheid: „Bewegliche und unbewegliche Güter, welche beim Eintritt eurer Mönche deren Eigenthum sind, oder ihnen, wenn sie nicht eingetreten wären, rechtmäßig zugefallen sein würden, Güter, welche keine Lehen sind und daher frei verschenkt werden dürfen, seid ihr zu fordern und zu behalten berechtigt.“ Wir haben vorhin gesehen, daß der Kaiser Albrecht mit seinem Hofgerichte im J. 1306 bei einer ähnlichen Veranlassung [96] in gleichem Sinne zu Gunsten unseres Abts entschied. Der gedachten päpstlichen Bulle vom Januar 1288 folgte schon im Februar eine zweite, veranlaßt durch Kleriker und Laien, welche dem Kloster Gefälle vorenthielten oder sich durch eigenmächtige Pfändung bezahlt machten. Auf Beschwerde unseres Abts erhielt dieser zur Sicherstellung seines Klosters aus Rom den Bescheid: „Niemand unterstehe sich, Mönche, Laienbrüder, Thiere oder sonstiges Eigenthum eures Klosters unter dem Vorwande eines üblen Herkommens eigenmächtig zu pfänden (vadiare) und solang zu behalten, bis sie nach ihrem Gefallen befriedigt sind. Zuwiderhandelnde werden mit dem Zorn Gottes und der Heiligen Petrus und Paulus bedroht.“ Zum Erlasse einer dritten Bulle von demselben Papste Nikolaus IV. gab der Umstand Veranlassung, daß bisher Liegenschaften oder Gefälle des Klosters an Kleriker und Laien gegen eine jährliche Zahlung verliehen worden waren, bald auf Lebenszeit, bald für immer, und sogar mit päpstlicher Bewilligung. Unser Abt sah ein, daß diese Praxis dem Kloster schadete. Er trug daher beim römischen Stuhle auf Abstellung an. Vermuthlich war jenes Verfahren bei Klosterbesitzungen in der Gegend von Merkendorf und Herrieden vorgekommen, weßhalb die gedachte Bulle speziell an den Dekan in Herrieden gerichtet wurde. Der Papst erklärte darin: „Wir befehlen dir, darnach zu trachten, daß heilsbronnische Güter, welche du dem Kloster auf solche Weise entzogen findest, wieder an dasselbe gebracht werden, ohne Rücksichtnahme auf entgegenstehende Briefe. Gegen Widersacher ist mit kirchlicher Censur einzuschreiten. Appellation findet nicht statt. Aufgerufene Zeugen, welche aus Gunst, Haß oder Furcht dem Aufrufe nicht folgen, hast du durch gleiche Censur zu zwingen, wahrheitsgetreu zu zeugen.“ Die päpstliche Bulle hatte den gewünschten Erfolg nicht, weßhalb auf Bitten des Abts der Dekan in Herrieden denselben Befehl zum zweiten Mal im J. 1289 von Rom aus erhielt und im J. 1291 zum dritten Mal.

Im Burggrafenhause zu Heilsbronn fanden zur Zeit unseres Abts Verhandlungen statt, wobei das Kloster zwar nicht [97] direkt betheiligt war, der Abt aber als Zeuge beigezogen wurde. Der Burggraf Konrad III. der Fromme, oben Seite 64 genannt, bei Gelegenheit einer Schenkung, welche der Vater Konrad II. im Jahre 1260 mit Zustimmung seines Sohnes Konrad III. dem Kloster machte, als Entschädigung für angethanes Unrecht. Konrad III. ließ seine Söhne in den deutschen Orden treten und übergab nach und nach seine Habe fremden Händen, theils durch Verkauf, theils durch Schenkung. 1286 vergabte er als Erblehen eine Wiese bei Fröschendorf und Trautskirchen. 1287 verkaufte er den Markt Spalt und Sanndkron an den Bischof Reinbot zu Eichstätt für 1000 Pfd. Heller. Die vom Bischofe und seinem Domkapitel untersiegelte Verkaufsurkunde wurde in Heilsbronn ausgefertigt. Am Schlusse derselben erscheinen als Zeugen zuerst unser Abt und sein Konventual Heinrich von Meckenhausen, dann der Landkommandeur Marquard von Messingen, der Probst von Abenberg, des Bischofs Kaplan, sein Schreiber, zwei Ritter und der alte Katerbeck, Bürger und Rathsherr zu Nürnberg. Wegen Abenberg geriethen der Burggraf und der Bischof miteinander in Konflikt. Um diesen zu beseitigen, beschlossen Beide, vier Schiedsrichter zu wählen und eidlich zu geloben, dem schiedsrichterlichen Ausspruch sich zu unterwerfen. Die gewählten Schiedsrichter waren vier von den ebengenannten Personen: unser Abt, sein Konventual, der Komthur und Konrad Katerbeck. In Folge des Schiedsspruches verkaufte Konrad III. mit Zustimmung seiner Frau, Agnes, sein Kastrum Abenberg und die Stadt an den Bischof für 4000 Pfd. Heller. Dem zu Heilsbronn im März 1296 ausgefertigten Verkaufsinstrumente hängten ihre Siegel an der Burggraf, die Burggräfin, die Grafen Ludwig von Oettingen und Gebhard von Hirschberg, unser Abt, der Komthur Marquard und die Stadt Nürnberg. Die Urkunden über die weiteren Schenkungen und Verkäufe des Burggrafen an den deutschen Orden, an Eichstätt, an die Kirche St. Georg in Bamberg, sowie über die Gründung des Chorstifts Spalt wurden nicht in Heilsbronn ausgefertigt. Konrad III. starb drei Jahre früher als unser Abt und wurde, [98] auch seine Frau, in Spalt begraben. Sein Bruder und sein Neffe, die Burggrafen Friedrich III. und Johann I. fanden ihre Ruhestätte zu Heilsbronn in dem vom 12. Abt Rudolf begonnenen und von unserem Abt i. J. 1284 vollendeten östlichen Chorausbau.

Durch die eben genannten beiden Äbte erhielt nicht nur das Klostergebiet, sondern auch die Klosterkirche eine ansehnliche Erweiterung, nämlich durch die ebenerwähnte Verlängerung des östlichen Chores. Daß und warum Heilsbronn die Grabstätte der Burggrafen von Nürnberg war, ist in den Beitr. S. 13–19 gezeigt worden. Um gleichfalls dort begraben zu werden, machten viele burggräfliche Vasallen Schenkungen an das Kloster. Daher wurde,[63] um Raum für Gräber zu gewinnen, der westliche Chor, die sogenannte Ritterkapelle erbaut. Unser Abt und sein Vorgänger verlängerten die Kirche in östlicher Richtung. In welcher Weise dieses geschah, ist in den Beitr. S. 15 berichtet worden. Der bei dieser Gelegenheit hinausgerückte Hochaltar[64] wurde im März 1284 neu geweiht. Die wiederholt erwähnten Kopien von einem alten Monumentenverzeichnisse berichten darüber: A. D. 1136 procurante reverendo in Christo patre ac domino Rapotone, hujus loci abbate primo, dedicatio hujus altaris principalis et loci prima facta est per reverendum in Christo patrem Burckhardum, episcopum eistetensem. Secunda vero tantum hujus altaris propter sui innovationem et majorationem facta est per quendam episcopum ordinis nostri procurante hoc Ottone, abbate decimo hujus monasterii anno 12 ... Tertia vero dedicatio sive consecratio chori novi ac totius monasterii, exceptis capellis, facta est anno domini 1284 per reverendum in Christo patrem dominum Reubotonem, episcopum eistetensem, procurante hoc domino Heinrico, abbate hujus loci decimo tertio. Specialiter autem consecratum est hoc altare in honorem [99] beatissimae virginis Mariae, sancti Jacobi apostoli, sanctorum Thebeorum martyrum, sanctarum Ursulae et undecim mille virginum, cujus dedicationis anniversarius dies agitur semper dominica proxima post Martini episcopi.“ Der 10. Abt Otto regierte nur 4 Jahre lang, von 1253 bis 56. Hiernach ist die von den Kopisten bei Angabe der Jahrzahl gelassene Lücke zu ergänzen und anno 1255 circa anstatt 12.. zu lesen. Daß unser Abt in dem von ihm verlängerten östlichen Chor einen Seitenaltar gegründet hat, ist vorhin berichtet worden. Der andere Seitenaltar, südlich vom Hochaltar, wurde im März 1284, gleichzeitig mit dem Hochaltar, geweiht zu Ehren der heiligen Stephanus und Laurencius. Daß alte Monumentenverzeichniß gibt darüber folgende Notiz: A. D. 1284 martio exeunte dedicatum est hoc altare a venerabili domino Reynbotone, episcopo eistetensi, tempore domini Heinrici de Hirschlach, abbatis, in honorem sanctorum Stephani protomartyris et Laurentii martyris, quorum reliquiae in hoc altari sunt inclusae cum reliquiis sanctorum Stephani papae, Sixti papae, Calixti papae, Clementis papae, sanctorum innocentium, item Mauritii, Cyriaci, Georgii, Viti, Emesani, Theodori, Chrisogani, Sebastiani martyrum, item episcoporum Nicolai et Ulrici, item Egidii confessoris, item 11.000 virginum et sanctarum Agnethae, Ceciliae, Barbarae, Walpurgis, Felicitatis et Gertrudis virginum. Igitur omnibus vere poenitentibus hoc altare in die dedicationis et patrociniorum frequentantibus quadraginta dies indulgentiarum de poenitentiis injunctis relaxantur. Sciendum etiam, quod dedicatio praedicta per dominum Philippum episcopum eistetensem tempore domini Conradi Suppani († 1328) est translata ad dominicam proximam post festum sancti Martini episcopi. Anno domini 1501 renovata et adfixa est schedula altari sanctorum praescriptorum per fratrem Johannem Doliator († 1506) de Mürckendorf, tunc temporis capellanum eorundem. Ohne [100] Zweifel waren diese zahlreichen Reliquien[65] in dem Reliquienkasten enthalten, welcher i. J. 1853 im Hochaltar vorgefunden und nach langen Verhandlungen mit den Oberbehörden auf höheren Befehl dem vom Bischof von Eichstätt zur Empfangnahme kommittirten Stadtpfarrer Eichenthaler von Eschenbach in Gegenwart des Landrichters Forster und des Schreibers Dieses eingehändigt wurden. Der Kasten muß schon früher, etwa bei der Transferirung vom Stephanus- und Laurenziusaltar in den Hochaltar, untersucht worden sein, da von den Riemen, mit welchen der Kasten bei der Weihe i. J. 1284 umgeben wurde, nur noch der Anfang und das Ende vorhanden waren. Auf dem Kasten lag das bischöfliche Wachssiegel; darauf der Bischof, in einer Hand den Krummstab, in der andern ein Buch haltend; dann die Randschrift: Reinboto Dei Gratia Eistetensis Ecclesiae Episcopus.

Dem vorstehenden Berichte über die Erweiterung des Klostergebietes und der Klosterkirche durch unsern Abt ist noch beizufügen, daß durch diesen auch die Klosterbibliothek [66] (jetzt in Erlangen) manchfach bereichert worden ist, indem er Handschriften entweder kaufte, oder durch seine Mönche abschreiben ließ. Daher auf der einen und andern dieser Pergamenthandschriften bemerkt ist: Iste liber scriptus est a. d. 1290 sub domino Heinrico, abbate in Halsbrunnen. Iste liber scriptus est jubente domino Heinrico abbate a. d. 1310. Diese beiden Notizen finden sich am Schlusse exegetischer Werke von Hugo von St. Charo. Einer Bibelkonkordanz auf Pergament ist die Bemerkung beigefügt: dieses Buch sei aus Rona nach Heilsbronn gebracht, daselbst in den Jahren 1310 und 11 unter dem Abte Heinrich in seinem dreißigsten Regierungsjahre kopirt worden, und zwar zur Zeit des Königs Heinrich, welcher i. J. 1309 das Patronat von Nördlingen dem Kloster geschenkt habe.

Der Abt starb 1317 am 24. Juli. An diesem Tage ist [101] auch sein Jahrtag im Vigilienbuche eingetragen. Im Kapitol, wo mehrere Äbte begraben liegen, standen auf seinem unter dem Schutte vielleicht noch vorhandenen Leichensteine die Worte: A. D. 1317 in vigilia Jacobi apostoli obiit dominus Heinricus de Hirschlag, XIII. abbas Halsbrunnensis. Drei Monate vor seinem Tode scheint er noch rüstig und im Interesse seines Klosters thätig gewesen zu sein. Denn am 24. April finden wir ihn in Windsheim beim Kaiser Ludwig dem Bayer, vermuthlich von diesem in Folge mündlicher Absprache in Nürnberg oder Heilsbronn dorthin beschieden. Er fand dort bereits eine heilsbronnische Herberge in dem obenerwähnten, zu seiner Zeit und durch ihn acquirirten Hause. Die Frage, welche er im Interesse seines Klosters dem Kaiser zur Entscheidung vorlegte, war: „Dürfen Klosterunterthanen ein Gut, welches sie Jahr und Tag besessen haben, auch ferner unangefochten besitzen, und sind sie, wenn sich Streit über den Besitz erheben sollte, bei ihrem geistlichen Richter oder bei den vor der Besitzveränderung kompetent gewesenen weltlichen Gerichten zu belangen?“ Die deutsch abgefaßte kaiserliche Entscheidung lautete zu Gunsten der Klosterunterthanen und wiederholte das schon von den früheren Kaisern ertheilte Privilegium, daß Klosterleute lediglich vor ihrem geistlichen Richter zu erscheinen schuldig sind. Zeugen und Beisitzer bei der Verhandlung waren: die Ritter Gottfried von Heideck, Gottfried von Wolfstein, Ramunch von Vestenberg, Dietrich v. Parsberg, Heinrich v. Salach, Seifried der Swepferman (Schweppermann), und Ludwig von Eyb. Anfang und Schluß der Urkunde lauten: „Wir Ludwig von Gottes Gnaden römischer König thun kund, daß für uns kommen ist im Gericht der ehrbar geistlich Mann, der Abt von Halsprunne, von seines Klosters wegen und fragt mit Fürsprechen ein Urtheil, ob geistliche Klosterleute etc. Gegeben zu Windsheim des Pfintztags nach St. Jörgentag 1317, im dritten unseres Reichs.“ Der vor dem Kaiser persönlich erschienene Abt ist zwar nicht namentlich genannt, allein der Erschienene kann lediglich unser Abt Heinrich gewesen sein, da sein Nachfolger, Konrad von Brundelsheim, [102] wie nachher gezeigt werden wird, im April noch nicht Abt war.

Über die Exkommunikation des Burggrafen Friedrich III. und seine Beerdigung in Heilsbronn zur Zeit unseres Abts (1297) berichtet keine der noch vorhandenen heilsbronner Urkunden. Was hierüber aus anderweitigen Urkunden ermittelt werden kann, wird Bd. II bei Oberndorf, Pfarrei Kirchfarrnbach, mitgetheilt werden.


Der 14. Abt Konrad von Brundelsheim (1303–1321)[67]

regierte zweimal, nämlich während der Jahre 1303–1306 und dann vom Sommer 1317 bis November 1321. Die Dauer seines Regiments und seinen Todestag bezeichnete folgende Inschrift auf seinem Leichenstein: „A. D. obiit dominus Conradus de Brundelsheim, abbas decimus quartus, in vigilia omnium sanctorum, qui praefuit huic monasterio annis quatuor, mensibus quinque, composuit sermones in sociis, sub lapide requiescens.“ Diese Schrift war nicht in den Stein gehauen, sondern auf einer in den Stein eingelassenen Metalltafel befindlich. Die Metalltafel wurde nicht gleich nach dem Tode des Abts, sondern erst im Jahre 1507 zur Zeit des Abts Bamberger gefertigt und von diesem gezahlt, laut dessen Rechnung von 1507/8, in welcher es heißt: „Pro epitaphio abbatis Socci 2 fl.“ Dabei ist bemerkt: „Nota, florenus semper computandus est ad 8 talenta et 12 denarios.“ Ein Talent entsprach damals ungefähr dem Werthe von 40 Kreuzern jetzigen Geldes, ein Gulden (Goldgulden) sonach ungefähr dem Werthe eines Dukaten. Folglich kostete die Metalltafel ungefähr einen Louisdor. Auf einen in Erlangen aufbewahrten heilsbronner Pergamentcodex, welcher Sermonen unseres Abts enthält, schrieb ein Leser, ohne Zweifel vor der Zeit des Abts Bamberger, folgende Worte: „A. D. 1321 obiit dominus Conradus abbas, qui composuit sermones in sociis et est sepultus in cimiterio hujus domus in dextra parte chori ante fores ecclesiae, cujus anima requiescat [103] in pace. Amen.“ Die Angaben dieser beiden Inschriften auf Metall und Pergament finden ihre Bestätigung in dem gedachten Monumentenverzeichnisse. Diesem zufolge lag der Leichenstein mit der Metalltafel außerhalb der Kirche,[68] an der nördlichen Mauer des östlichen Chors. Im Jahre 1602 war das Grabdenkmal noch unversehrt vorhanden; Hocker fand es aber im 18. Jahrhundert nicht mehr vor. Nachdem die Metalltafel abhanden gekommen und vermuthlich eingeschmolzen war, wurde wohl der werthlos gewordene Stein anderweitig verwendet. Gleiches Schicksal hatte ein nebenanliegender, im Jahre 1602 ebenfalls noch vorhandener Leichenstein mit einer Metalltafel auf dem Grabe des in den Beiträgen S. 103 erwähnten Mönchs Johann Sayler († 1502), dessen Vorzüge als Gelehrter und als Christ in der Metallschrift gerühmt wurden.

Dem Schreiber Dieses ist es unerklärlich, wie man auf den Gedanken kommen konnte: unser Abt habe von 1299 bis 1303 regiert, so daß der Abt Heinrich bis 1299 sein Vorgänger, und von 1303 an sein Nachfolger gewesen sei. (Hocker, Antiquit. S. 73.) In den Urkunden aus den Jahren von 1299–1303 wird wiederholt ausdrücklich Heinrich als fungirender Abt genannt, niemals aber Konrad.

Unser Abt Konrad war aus Brundelsheim: vermuthlich Proselzheim, nordöstlich von Würzburg. Einer heilsbronner Urkunde von 1212 zufolge war in diesem Jahre ein „Heinrich von Brozoldesheim“ Domkapitular in Würzburg. Sieben Jahre vor der Erwählung unseres Abts erhielt das Kloster, einer heilsbronner Urkunde zufolge, 15 Mrgn. Acker und 15 Mrgn. Wiesen durch Kauf und Schenkung von einem Volko, Volkwini de Brozoltsheim filius. Vermuthlich heißt der Ort noch jetzt in der Volkssprache „Brundelsheim“. Die gedachte Urkunde wurde in Würzburg in Gegenwart des Bischofs Andreas d. d. 8. Cal. Mart. 1310 ausgefertigt.

[104] Der Familienname unseres Abts war „Soccus“. Wahrscheinlich hieß er Schuh, lateinisch Soccus. Wir werden in der Folge mehreren Mönchen und Äbten begegnen, deren Familiennamen in ähnlicher Weise latinisirt wurden. Ohne Zweifel stammte er, wie die meisten heilsbronnischen Klösterlinge, nicht aus einem adeligen Geschlechte. Den Namen Schuh oder Soccus führte wohl keine fränkische Adelsfamilie. Vermuthlich war unser Abt einer der oben beim 13. Abt bezeichneten Mönche, welche sich durch Beredtsamkeit auszeichneten und auch auswärts, namentlich in der Diöcese Bamberg, predigten. Wie er dachte und sprach, zeigen seine in Erlangen aufbewahrten zahlreichen Sermonen, welche von Mönchen seines Klosters noch in späterer Zeit wiederholt abgeschrieben wurden. Es sind keine in der Katharinenkirche oder anderwärts in deutscher Sprache gehaltene Volkspredigten, sondern lateinische Reden, gehalten im Kapitelssaal an Sonn- und Feiertagen und beabsichtigten, das religiös–sittliche Leben im Kloster zu erhalten und zu fördern. Es sollen nachher einige Proben aus diesen Sermonen mitgetheilt werden.

Oben ist erwähnt worden, daß die heilsbronner Äbte stets darauf bedacht waren, wissenschaftlich gebildete, staatskluge Äbte nachzuziehen, und daß sie daher ihre talentvollsten Mönche Universitätsstudien machen ließen, bis in die Mitte des 14. Jahrhunderts nicht in Deutschland, da es dort noch keine Universitäten gab, sondern auswärts, besonders in Paris. Dort studirte vermuthlich nicht nur unser Abt, sondern auch sein Vorgänger, von dem vorhin berichtet wurde, daß er für die Bibliothek viele Codices abschreiben ließ, namentlich Schriften Hugo’s von St. Charo. Dieser war ein damals berühmter Universitätslehrer der Theologie, Dominikanermönch, zuletzt Kardinal, der vorige Abt, Heinrich von Hirschlach, vermuthlich sein Zuhörer in Paris. Unseres Abts Sermonen waren für die Mönche eine erbauliche Lektüre, wie manche Leser versicherten, indem sie am Schlusse des Buches beischrieben: „O bone Socce, cur te non imitamur omni tempore. Injuriarum optimum remedium est voluntas; haec docuit Soccus, in omnibus bene doctus. O bone Socce, dona [105] tuo nos sermone, edifica, riga, auxilium fer.“ Einer dieser Leser ist durch folgende Beischrift näher bezeichnet: „A. D. 1407 habuit hunc librum in cella sua frater Nicolaus de Glogstat (Gnodstadt).“ Der noch vorhandenen Werke des Abts sind fünf: 1) Sermones aestivales, 380 Pergamentblätter in Folio, 116 Sermonen. 2) Sermones de tempore, 332 Pergamentblätter in Folio, 117 Sermonen. 3) Sermones de sanctis, 268 Pergamentblätter in Folio. Den Tag, an welchem der Abschreiber dieser 268 Blätter seine mühevolle Arbeit vollendete, bezeichnet genau das beigefügte Schlußwort: 1379 finitus est Soccus de sanctis feria quarta ante nativitatem Mariae, quem comparavit Heinricus dictus Waltstromayr, cujus anima requiescat in pace. Das Buch war, wie auch andere besonders werthvolle Codices in der heilsbronner Bibliothek, an eine Kette gelegt. In den Mönchsrechnungen kehrt bei den Ausgaben für die Bibliothek oft die Position wieder: de catenis. 4) Dasselbe Buch: Sermones de sanctis, 295 Pergamentblätter, aber in Quart. 5) Excerpta de sermonibus Socci, 261 Pergamentblätter in Quart, ebenfalls angekettet. (Hocker, Biblioth. S. 33 u. 34.)

Mit den Kaisern Albrecht und Ludwig von Bayern stand unser Abt fortwährend in persönlichem Verkehr. Daß der Kaiser Albrecht ihm vier, die Interessen des Klosters betreffende (darunter eine in Heilsbronn selbst ausgefertigte) Urkunden einhändigte, ist oben berichtet worden.

Während seiner ersten Regierungsperiode, von 1303 bis 6, machte der Abt die im II. Bd. bei den Orten Randersacker, Weigenheim, Windsheim, Sendelbach, Asbach, Deberndorf, Ammerndorf, Schwebheim, Westheim und Willendorf näher zu besprechenden Acquisitionen. Über seine Acquisitionen während seiner zweiten Regierungsperiode, von 1317 bis 1321, in den Orten Eib, Claffheim, Nördlingen, Reimlingen und Waizendorf, gleichfalls Näheres im II. Bande. Von seiner letzten Acquisition in Burlbach wird beim 16. Abt Gamsfelder die Rede sein.

Das wegen seiner Privilegien stets angefochtene und angefeindete [106] Kloster erholte zu seinem Schutze fortwährend päpstliche und kaiserliche Erlasse. Erneuerte Opposition und Schädigung veranlaßte unsern Abt, beim apostolischen Stuhle zu klagen und Hilfe zu suchen, worauf der Papst Johann XXII. in einer an die Scholastici der Kirchen zu Eichstätt, zu St. Johannis außerhalb Würzburg und zu Onolzbach gerichteten Bulle erklärte: „Abt und Konvent von Halsprunne beschweren sich, daß einige Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte und andere Kleriker, auch Herzoge, Markgrafen, Grafen, Barone, Adelige, Milites, Stadtgemeinden und andere Weltliche der Stadt und Diöcese Eichstätt und benachbarter Gegenden das Kloster beeinträchtigen im Besitz seiner Kirchen, Kapellen, Kastren, großen und kleinen Bauerngüter (grangiae, casalia), Weinberge, Gülten, Rechte und beweglichen Güter. Damit sie nicht nöthig haben, jede einzelne Beschwerde an den apostolischen Stuhl zu bringen, so befehlen wir euch, das Kloster kräftig zu schützen gegen fernere Beeinträchtigung, Restitution des Entzogenen zu erwirken, Unfügsame und Rebellische, wären sie auch Erzbischöfe oder Bischöfe, in Schranken zu halten, erforderlichenfalles mit Hilfe des weltlichen Armes. Datum Avinionii X. Kal. Maji, pontificatus nostri anno quarto,“ d. i. 1320. Die in der Beschwerdeschrift unseres Abts ohne Zweifel namentlich bezeichneten Schädiger des Klosters werden in dieser Bulle zwar nicht mit Namen genannt, aber nach Stand und Würden so genau charakterisirt, daß die Namen leicht ergänzt werden können. Eichstätt ist in der Bulle ausdrücklich als einer der Schädiger genannt. Die bezeichneten höheren geistlichen Würdenträger sind der Erzbischof von Mainz und die Bischöfe von Eichstätt, Würzburg und Augsburg, in deren Sprengeln fast alle bisherigen Besitzungen des Klosters lagen. Im Bisthum Regensburg besaß das Kloster zur Zeit unseres Abts noch nichts. Mit dem Bischofe von Bamberg, in dessen Sprengel nur wenige heilsbronnische Güter lagen, stand das Kloster in gutem Vernehmen. Die Abteien, mit welchen das Kloster wiederholt in Streit gerieth, lagen in der Diöcese Würzburg. Die Markgrafen sind die Burggrafen von Nürnberg, die zwar ihre Grabstätte in Heilsbronn hatten, [107] aber, wie oben wiederholt berichtet wurde und unten wiederholt berichtet werden wird, gegen das in ihren Marken sich immer mehr ausbreitende Kloster bisweilen Streit erhoben. Dasselbe thaten der hohe Adel und die Städte. Die kaiserlichen Gerichtshöfe, bei welchen das Kloster einzig und allein belangt werden konnte, entschieden fast immer zu Gunsten des Klosters. Eben so die Gerichte, bei welchen die Kaiser selbst präsidirten. Noch in seinem letzten Lebensjahre erwirkte unser Abt einen derartigen Entscheid bei dem Kaiser Ludwig dem Bayer. Der Kaiser entschied: „daß Niemand das Kloster Halsbrunn von seiner Güter wegen zu Hirschlach an andern als kaiserlichen Gerichten anfechten soll.“ Unser Abt war fünf Monate vor seinem Tode in Rothenburg, wie aus einer nachher beim 16. Abt zu besprechenden Urkunde erhellt.

Schließlich folgen hier einige Schriftproben aus des Abts Sermonen. Diese dokumentiren, daß ihr Verfasser klassisch gebildet war, lateinisch sprachgewandt, vertraut mit der lateinischen Bibel, mit ursprünglich lateinisch verfaßten oder in’s Lateinische übersetzten Schriften von Aristoteles (Ethik), Cicero, Quintilian, Philo, Boethius, Chrysostomus, Gregorius, Albertus, Bernhardus etc. Im Vorwort zu seinen vorhinerwähnten Sermonen de tempore schreibt er: „Stehe auf von den Todten, so wird dich Christus erleuchten. Ephes. 5, 14. Ich gedachte bei mir, daß ich Gott den Vater durch meine Sünden schwer beleidigt, die schwersten Strafen verdient, viel Gutes, das ich thun sollte, nicht gethan habe, und das Alles fortwährend und lange Zeit. Bei diesem Hinblick ergriff mich Zittern und Entsetzen: alle meine Gebeine erschracken; meine Haare sträubten sich; mein Herz ermattete; Finsterniß machte mich starr. Da sprach ich in meinem Seelenschmerz: Stehe auf von den Todten, so wird dich Christus erleuchten! Diesen Worten zufolge sollen wir dreierlei thun: von Sünden lassen, Gethanes wieder gut machen, der Gnade vertrauen. Da ich dieses aber bisher nicht gethan habe, so wende ich mich wenigstens zu dem Exercitium, welches unter allen verdienstlichen Exercitien das leichteste ist: zum Sprechen und zu der Feder [108] (stilus). Der allbarmherzige Gott, welcher das Herz ansieht, wolle dieses geringe Opfer gnädig ansehen. Die Leser bitte ich, unrichtig Gesprochenes zu verbessern. Der den Mund der Stummen öffnet und die Zungen der Kinder beredt macht, mache, daß die Vorschriften (beneplacita) meines Mundes willig befolgt werden. Wenn die so vielfach beschäftigten und angefochtenen heiligen Lehrer, die Regierer der Kirche Gottes, geschrieben und ihre Lehre der Nachwelt überliefert haben, wie viel mehr können wir in unserem Stillleben schreiben. Und damit dieses Werk um so williger aufgenommen werde, so mögen die Leser wissen, daß wir nichts Neues machen (cadimus), nichts, was wir nicht durch Autoritäten der Heiligen beweisen. Von dem Advent des Herrn werden wir weitläuftiger handeln, um die Säumigen anzuregen, um sie zu erinnern, den kommenden Gott in die Herberge des Herzens ehrfurchtsvoll aufzunehmen, damit sie nicht mit verlöschten (neglectis) Lampen an die Thür kommen und anklopfen, aber mit den thörichten Jungfrauen ausgeschlossen werden. Wir lösen das Tau des Schiffes vom Ufer und schiffen in das große und weite Meer der heiligen Schrift. Unser Segel überlassen wir zur Führung dem Winde des heiligen Geistes. Wo wir aussteigen werden (emersuri), wissen wir nicht. Gott weiß es.“

Im 57. Sermon (pars hiemalis) über den Text Matth. 8, 23 sagt der Redner: „Jesus trat in das Schifflein. Unter dem Schifflein verstehen wir das Leben eines Klösterlings, hominis religiosi. Seine Seele schläft, sie erwacht jedoch, wenn sich die Versuchung regt. Aber bei dem Erscheinen des Herrn schweigt die Versuchung. Der Untergang des materiellen Schiffes wird durch materielle Ursachen herbeigeführt, der Untergang des spirituellen Schiffes durch spirituelle Ursachen. Jenes ist gefährdet, wenn es ungleichmäßig, auf einer Seite mehr als auf der andern, beladen wird. Ebenso das spirituelle Schiff, wenn der Klösterling nicht strebt, seine drei Gelübde: Keuschheit, Armuth und Gehorsam, gleichmäßig zu halten. Allein Viele halten zwar streng das Eine, aber nicht das Andere, gegen Jak. 2, 10: „So Jemand das ganze Gesetz hält, und sündiget an Einem, der ist [109] es ganz schuldig.“ Auch gegen Gregorius, welcher sagt: „Was hilft es, eine Stadt zwar zu befestigen, aber an einer Stelle nicht.“ Alle Ritzen und Öffnungen am Schiffe müssen sorgfältig verstopft werden. Solche Ritzen und Öffnungen sind unsere Sinnenwerkzeuge. Ferner ist das Schiff gefährdet, wenn es allzusehr erleichtert wird und dann bei einem Windstoß leicht umschlägt. So das Schiff eines Klösterlings, wenn er leichtfertig ist. Ferner ist ein Schiff gefährdet, wenn es überladen wird. So das Schiff eines Religiosen, wenn er sich allzuviel mit irdischen Dingen beschäftigt. Ferner wird das Schiff gefährdet, wenn es wegen Fahrlässigkeit des Steuermannes oder wegen widriger Winde nicht richtig steuert, oder wenn es vom Sturm umgestürzt oder an eine Klippe geschleudert wird etc. Wenn wir nicht unablässig rudern, so gelangen wir nicht zum Port des Heils. Das Schiff unserer Religion kommt nicht vorwärts ohne günstigen Wind, das heißt, wenn wir nicht stets voll des heiligen Geistes sind. Von diesem Winde wünschte Jene (Braut) getrieben zu werden, welche, dem hohen Lied 4, 16 zufolge, sprach: „Stehe auf, Nordwind, komm Südwind und wehe durch meinen Garten.“

Im 123. Sermon (pars estivalis) über den Text Matth. 9, 18: „Herr, meine Tochter ist jetzt gestorben“ etc. sagt der Redner: „Wie diese Tochter gestorben ist, so müssen auch wir sterben. Wir wollen in diesem Sermon sprechen von den Versuchungen des Menschen im Todeskampf (agone), von den Fragen, welche an den Sterbenden gerichtet werden sollen, und daß man sterben soll, wie Christus gestorben ist. Im Todeskampf werden wir, mehr als im Leben, geängstigt von den Teufeln, welche den Glauben anfechten, zur Verzweiflung, zur Ungeduld verführen wollen. Daher ist es nützlich, dem Sterbenden das Glaubensbekenntniß vorzusprechen, damit er fest im Glauben bleibe. In einigen Klöstern ist daher Folgendes verordnet: „Liegt Einer im Todeskampf, so wird im Convent ein Zeichen mit der tabula gegeben. Alle Brüder versammeln sich, sprechen auf dem Wege zum Sterbenden das Symbolum mit lauter Stimme, so daß der Sterbende es hört und ermuntert wird, männlich zu streiten wider [110] den Teufel und fest zu stehen im Glauben.“ Eine andere Anfechtung im Todeskampf ist: der Teufel will den Sterbenden zur Verzweiflung bringen, indem er ihm seine Sünden vorhält. Du fragst: Wie kann ich dieser Verzweiflung entgehen? Ich antworte: Thue jetzt gute Werke, auf daß, wenn die guten und bösen Werke in die Wagschalen gelegt werden, die bösen von den guten aufgewogen werden. Ein Sterbender zweifle nicht an Gottes Barmherzigkeit. Kann er noch sprechen, so lasse er den Beichtvater rufen und spreche sich aus mit zerknirschtem Herzen. Eine weitere Anfechtung im Todeskampf ist: der Teufel reizt zur Ungeduld, weil Körperschmerzen eintreten, die Glieder absterben, zuletzt das Herz, wie Aristoteles sagt: „Das Herz lebt zuerst und stirbt zuletzt.“ Dann heißt es: „Fasset eure Seelen mit Geduld.“ Luc. 21, 19. Durch Ungeduld und Murren kann einer seine Seele verlieren; denn er murrt gegen Gott. Den Sterbenden frage man: ob er Alles glaube, was in der Kirche Gottes zu glauben verordnet ist? ob er erkenne, gegen den Schöpfer oft gesündigt zu haben in Gedanken, Worten und Werken? ob er dieses bereue? ob er verspreche, sich zu bessern und keine Todsünde zu begehen? ob er seinen Feinden vergeben, Entwendetes wiedererstatten wolle? ob er sich freue, selig zu werden, nicht durch eigenes Verdienst, sondern durch Christi Leiden? Laßt uns sterben, wie Christus gestorben ist. Er rief laut; die Erde bebte, die Felsen zerrissen; die Sonne verdunkelte sich. Auch wir wollen mit Paulus rufen: „Ich habe Lust abzuscheiden und bei Christo zu sein!“ Christus weinte; auch wir wollen weinen über unsere Sünden. Wir wollen mit ihm beten: „Vater, in deine Hände befehl ich meinen Geist.“

Die Sermonen enthalten, den mitgetheilten Schriftproben zufolge, zwar manches dem jetzigen Zeitgeschmack nicht mehr Zusagende, aber auch manches Erbauliche. Sie waren eine erbauliche Lektüre für die heilsbronner Mönche und wurden von diesen wiederholt abgeschrieben. Sie fanden aber auch in größeren Kreisen großen Beifall und erschienen daher schon sehr früh im Druck, gleich in der ersten Zeit, als man anfing, Bücher zu drucken, [111] namentlich in Straßburg. Die unter den Inkunabeln in Erlangen befindlichen Folio–Exemplare wurden in den Jahren 1476 und 1484 gedruckt. Der eine dieser Folianten enthält 127 und 125 Sermones Socci de tempore per totum annum. Den Sermonen für das Wintersemester sind die Worte beigedruckt: Pars hiemalis, sermonum Succi (nicht Socci) de tempore intitulatorum, quia de succis et medulla (Saft und Mark) sacre pagine stilo sub obscuro sunt extracti. Am Schlusse der Sermonen fürs Sommersemester sind folgende Worte beigedruckt: Sermones elegantissimi Succi de tempore finiunt feliciter a. D. 1476 nono kal. Julii. Dieses Exemplar kam nicht von Heilsbronn, sondern von Heidenheim aus nach Erlangen, da mit Tinte beigeschrieben ist: Iste liber est sancti Wernhardi in Haidenheim. Ein anderer Foliant enthält gleichfalls die sermones de tempore. Beigedruckt sind die Worte: Opus preclarum sermonum Socci dictorum, cum de succo, id est de medulla sacre pagine stilo sub obscuro exquisitissime sint collecti, denique a Johanne de Gruningen maystro impressorie artis famoso diligenter in inclita civitate Argentina elaborati anno Christi 1484 pridie Idus Februarii, explicit feliciter. Auf dem ersten Blatt ist mit Tinte geschrieben: Pertinet ad monasterium Riethveldense (Neustadt an der Aisch). Ein dritter Foliant enthält 93 Sermonen de Sanctis. Beigedruckt sind die Worte: Sermones Socci de Sanctis, flosculis melliflui doctoris sancti Bernhardi prae ceteris exornati a sagaci viro Johanne de Gruningen in inclita Argentinensi civitate diligenter elaborati anno Christi 1484 Idus Aprilis.


Der 15. Abt Konrad Suppanus[69] (1321–28)

regierte sieben Jahre lang, vom November 1321 an bis 15. November 1328. Daß er seine kurze Regierungszeit sorgfältig auskaufte, seinen Mönchsstaat vielfach erweiterte und um des bereits Errungenen willen manchen Kampf siegreich bestand, wird im [112] II. Band berichtet werden, namentlich bei den Orten Onolsbach, Eib, Büschelbach, Nehdorf, Markterlbach, Meiersberg, Nördlingen, Ulsenheim, Langensteinach, Sommerhausen und Eibelstadt. Er ließ sich alles Errungene vom Papst Johann XXII. bestätigen. Der Burggraf Friedrich IV. schuldete an das Kloster 200 Pfund Heller, welche er in der Weise heimzahlte, daß er dem Kloster die Zinsen aus einem Kapital von 2000 Hellern verschrieb, zu einem Seelgeräthe für sich und für seine Frau, Margaretha, und zu einem ewigen Lichte an der burggräflichen Gruft. Zur Sicherung dieser Errungenschaft ließ sich unser Abt vom Burggrafen die Burg Zwernitz mit allen Gülten etc. als Pfand verschreiben und erklären, daß des Burggrafen Nachkommen, falls sie die jährlichen 200 Pfund ablösen wollten, 2000 Pfund baar an das Kloster zu zahlen verbunden seien. Zur noch nachhaltigeren Sicherung der Errungenschaft ließ der Abt den Burggrafen weiter urkunden: „Über den genauen Vollzug sollen wachen der ehrsame Herr Bruder Cunrad, Abt zu Halsprun oder wer der Abt ist; Bruder Cunrad von Arberg, unser Beichtiger, unsere lieben getreuen Rathgeber Heinrich von Bruckberg; Hans von Hohenecke, Hörauf von Seckendorf etc. und haben ihnen das Seelgerethe an ihrer Treu befohlen, daß sie damit thun sollen, was sie dünket, das unserer Seel das Allerbeste und Nützlichste ist. Und haben ihnen unsere Burg Zwernetze mit allen Gülten etc. eingegeben für die 2000 Pfund. Gegeben mit unsern beiden Insiegeln zu Nürnberg 1327, Montag nach St. Gallus.“

In seinem letzten Lebensjahre wendete sich unser Abt an den Kaiser Ludwig den Bayer mit der Bitte um Bestätigung der Klosterprivilegien. Der Kaiser erfüllte die Bitte. Er war eben nach Rom gezogen, um anstatt des ihm abgeneigten Papstes Johann XXII. einen andern Papst wählen und sich krönen zu lassen. Daher ist das erbetene kaiserliche Bestätigungsdiplom in Rom am 23. April 1328 ausgefertigt worden. Es ist speziell an unsern Abt Konrad gerichtet und bestätigt alle Privilegien, Rechte, Freiheiten, Immunitäten und Begnadungen des Klosters. [113] Zuwiderhandelnde trifft schwere kaiserliche Indignation, dazu eine Geldstrafe von 100 Mark Goldes, welcher Betrag halb dem kaiserlichen Fiskus, halb dem oder den Beschädigten zufallen soll. Der Kaiser stellte die Urkunde im 14. Jahre seiner Regierung, aber im ersten seines Kaiserthums aus, sonach unmittelbar nach seiner Krönung in Rom. Ohne Zweifel wurden Zeit und Ort der Ausstellung absichtlich gerade so gewählt, und zwar nach vorgängiger Absprache zwischen dem Kaiser und dem Abte, entweder in Nürnberg oder in Heilsbronn selbst. Die während der ersten Regierungsjahre des Kaisers Ludwig gestellten Mönchsrechnungen (Computationes, s. Beitr. S. VIII) sind nicht mehr vorhanden; daher können die Tage der Anwesenheit des Kaisers in Heilsbronn nicht immer genau angegeben werden. Wir werden nachher sehen, daß auch die beiden folgenden Äbte, wie unser Abt, in besonderem Grade vom Kaiser Ludwig begünstigt worden sind, ohne Zweifel auch deßhalb, weil sie den gegen den Kaiser ausgesprochenen päpstlichen Bann ignorirten und in ihrem Bereiche nicht publizirten. Sie hielten es fortwährend mit dem gebannten Kaiser, aber auch fortwährend mit den Päpsten, namentlich mit des Kaisers Todfeind, Johann XXII., dessen vorhin erwähnte Bullen zeigen, daß er dem Kloster eben so gewogen war, wie der Kaiser.

Zur Zeit unseres Abts verkaufte Gottfried von Brauneck (Hohenlohe) im J. 1326 seine Burg Gründlach mit mehreren Gütern in Steinach, Flechsdorf, Vach, Hohenstadt etc. an den Burggrafen Friedrich IV. Heilsbronn war dabei nicht betheiligt. Gleichwohl wurde die Urkunde über den Verkauf abschriftlich im heilsbronner Archiv deponirt. Friedrich’s IV. Söhne, Johann und Albrecht, verkauften 1343 die Veste Gründlach an ihre „Muhme Kunigunda, weiland Burggräfin von Orlamünd“, welche das später nach Gründlach verlegte Cisterziensernonnenkloster Himmelthron gründete und demselben als Äbtissin vorstand. Die Gründung des Klosters erfolgte unter dem Beirath der Cisterzienseräbte von Ebrach und Langheim. Der Grund, warum man nicht auch den Abt von Heilsbronn zu Rath zog, [114] ist unbekannt. Die genannte Gräfin Kunigunda von Orlamünde erscheint in dem bekannten Märchen von der weißen Frau als Kindsmörderin und daher endend im Kerker. Aus den Urkunden erhellt aber, daß sie niemals Kinder hatte und daß sie nicht als Kindsmörderin im Kerker, sondern als Äbtissin im Kloster gestorben ist. Über sie und ihr Verhältniß zu dem ebengenannten in Heilsbronn begrabenen Burggrafen Albrecht dem Schönen siehe „Beiträge“ S. 77–79.

Unser Abt starb 1328 am 15. November, an welchem Tage auch sein Jahrtag im Vigilienbuche eingetragen ist. Er wurde nicht in der Kirche, sondern im Kapitol begraben. Sein unter dem Schutt vielleicht noch vorhandener Leichenstein trug die Inschrift: A. D. 1328 in vigilia Edmundi episcopi obiit dominus Conradus Suppanus, 15. abbas halsbrunnensis. Der Familienname unseres Abts war vermuthlich Supf, latinisirt Suppanus, Supianus. Seinem Taufnamen auch seinen Familiennamen beizufügen war nothwendig, um ihn von andern Konraden zu unterscheiden, z. B. von Konrad von Brundelsheim.


Der 16. Abt Johann Gamsfelder (1328–45)

regierte 17 Jahre lang, von 1328 bis 12. Juni 1345. Daß er aus Gammesfeld (jetzt würtembergisch, vormals rothenburgisch) war, ersieht man aus zwei Urkunden, aus welchen zugleich erhellt, daß Güter in der Heimathsgegend des Abts, in Burlbach[70], an sein Kloster gekommen sind. Die erste Urkunde, besiegelt vom 14. Abt Konrad von Brundelsheim, wurde in Rothenburg ausgefertigt. Darin hieß es: „Noverint universi, quod nos Hermannus, Richardus et Agnes, heredes quondam Heinrici de Burlbach, Militis, [115] possessiones nostras et predium in villa Burlbach dilecto nobis Heinrico de Gamensvelt, Hedwigis sororis nostrae filio tradimus, tenendas post mortem nostram. Ad quorum testimonium ego Heinricus de Gamensvelt presentem literam venerabilis Abbatis Cunradi (von Brundelsheim) de Halsprunnen et honesti viri domini Gerhardi, Plebani in Rotenburg, sigillorum munimine petivimus roborari. Nos quoque Conradus Abbas in Halsprunne et frater Gerhardus Plebanus in Rotenburg recognoscimus, quod in evidentiam eorundem sigilla nostra sunt appensa. Acta sunt hec in Rotenburg Kal. Jun. 1321, presentibus fratre Gerhardo Plebano predicto, fratre Gunthero, fratre Cunrado de Urnhoven, fratre Alberto Notario de ordine fratrum Theutonicorum domus in Rotenburg, fratre Johanne de Gamensvelt de ordine Cysterciensio in Halesprunne et aliis.“ Aus dieser Urkunde ergibt sich folgender Sachverhalt: Heinrich von Gammesfeld erhielt 1321 durch Erbschaft von der Adelsfamilie von Burlbach Güter im Orte Burlbach und bat den eben in Rothenburg (vermuthlich im dortigen Bade) anwesenden heilsbronner Abt Konrad von Brundelsheim und den Pfarrer Gerhard von Rothenburg, die Erwerbsurkunde durch Untersiegelung zu bestätigen. In den Beitr. S. 24 ist bemerkt worden, daß heilsbronner Äbte bisweilen das Rothenburger Bad besuchten. Daß der Abt Konrad von Brundelsheim während seines Aufenthalts in Rothenburg den Johann Gamsfelder, damals noch Mönch, späterhin Abt, bei sich hatte, erhellt aus der Urkunde, welche besagt, daß bei der Urkundenausstellung außer dem Abt Konrad und dem Pfarrer Gerhard drei Deutschordensbrüder von Rothenburg und unser Abt, damals noch Mönch, anwesend waren. Der Akt wurde vermuthlich im Rothenburger Johanniterhofe vollzogen. Dreizehn Jahre nach diesem Akt, im 6. Regierungsjahre unseres Abts, erschien obengenannter Heinrich von Gammesfeld vor dem Stadtgericht in Nürnberg, legitimirte sich durch Vorzeigung obiger Schenkungsurkunde von 1321 als Besitzer der Burlbachischen Güter und erklärte vor dem Schultheiß (Kon. [116] Pfinzing) und den Schöffen: „daß er vorgeschriebene Gut und Hub ze Burlbach luiterlich durch Got und um seiner Seelen willen den geistlichen Lüten, Abt und Convent ze Halsprunne schenke. Datum Nürnberg, 1334.“ Daß Heinrich von Gamsfeld und unser Abt Brüder waren, besagt folgender Eintrag im Todtenkalender beim 5. Februar: Anniversarium Henrici Gamsvelder, fratris domini Johannis abbatis, qui dedit nobis bona in Baurelbach, quae solvunt 10 t. minus 3 sol.

Daß unser Abt während seiner 17jährigen Regierung sehr erfolgreich an der Ausbreitung und Befestigung des Mönchsstaates arbeitete, beweisen die vorhandenen 80 bis 90 Erwerbsurkunden aus seiner Zeit, welche im II. Band besprochen werden, namentlich bei den Orten Haag, Gleizendorf, Watzendorf, Neunkirchen, Hirschbronn, Hirschlach, Ismannsdorf, Neuses, Nigelsbach, Rohrbach, Waizendorf, Wolfershof, Weiherschneidbach, Zandt, Lentersheim, Schwaningen, Herkheim, Ehringen, Bergel, Ulsenheim, Ikelheim, Waldmannshofen, Rückertshofen, Dambach, Wippenau, Uttenhofen, Brunn, Mainbernheim, Randersacker, Iphofen, Spalt, Bernau, Biderbach und Königshofen an der Tauber. Bei Nürnberg wird berichtet werden, daß der Abt im J. 1332 zur Erbauung des Rathhauses der Stadt gegen Erbzins ein vom Grafen Emicho von Nassau dem Kloster geschenktes Haus überließ. 1342 erhielt er für 426 Pfund Heller von den Burggrafen Johann II. und Albrecht dem Schönen deren Güter in Merkendorf, Bürglein, Ober- und Unterfeldbrecht, Andorf, Frickendorf und die Neumühl unter Hadwartsdorf. Die Verkäufer urkundeten: „Wir Johann und Albrecht von G. G. Burggrafen, und wir Elsbeth, des vorgedachten Grafen Johannsen eheliche Wirthin verihen, daß wir verkauft haben dem Abt etc. alle unsere Güter in Merkendorf etc. Gewähr: unser Oheim Ludwig von Hohenloch. Bürgen: Fr. von Seckendorf, Burchard der Hörauf etc., die in Nurnberg zu laisten angeloben. Alle hängen ihre Siegel an. Montag vor St. Walburgi 1342.“ 1343 war das Kloster gefährdet [117] beim Herannahen bayerischer Truppen. Man kam mit dem Schrecken davon, da die Feinde nicht bis Heilsbronn vordrangen. Man verdankte diese glückliche Wendung angeblich den täglichen Marienmessen und den tausend Avemaria, welche jeder Laienbruder täglich beten mußte.

Zur Zeit unseres Abts wurden Ansbach und Dornberg verkauft. Das Kloster war dabei zwar nicht direkt (als Käufer), doch indirekt betheiligt, da der Kauf in Heilsbronn, Freitag vor Palmsonntag 1331, abgeschlossen wurde. Nach dem Tode Wolframs von Dornberg (s. oben beim 13. Abt) hatten die Grafen von Oettingen durch Erbschaft Ansbach, Dornberg und andere Güter erhalten. Einige dieser Güter wurden von den Grafen an das Kloster verkauft; Ansbach und die Burg Dornberg aber für 23,000 Pfund Heller an den Burggrafen Friedrich IV. Der Verkäufer scheint in bedrängten Umständen gewesen zu sein, da er schon früher sich genöthigt sah, Güter an die Herren von Schlüsselberg zu verpfänden. Ohne Zweifel war er derjenige Graf Ludwig von Oettingen, welcher mit dem ebengenannten Burggrafen und mit Schweppermann i. J. 1322 bei Mühldorf für den Kaiser Ludwig kämpfte, dann aber es mit Österreich hielt und daher auch nicht mehr, wie die früheren Grafen von Oettingen, dem Kloster zugethan war. Die Verkaufsurkunde nennt nicht weniger als 19 Bürgen, welche der Graf Ludwig stellen mußte, um den Burggrafen gegen etwaige Rückgängigmachung des Kaufes sicher zu stellen. Im Jahre 1332 starb der Burggraf und wurde in Heilsbronn beerdigt. Er hatte fünf Jahre vor seinem Tode 256 Pfund und 5 Schillinge zu seinem „Seelgereth“ dem Kloster zugestellt, welches für diese Summe Gefälle in Merkendorf, Büschelbach und in andern Orten kaufte, aber darüber mit den Söhnen des Burggrafen in Konflikt gerieth, so daß im Jahre 1348 Näheres darüber bestimmt werden mußte, wie beim folgenden Abte berichtet werden wird.

Es ist oben berichtet worden, daß unser Abt, vielfach angefochten, bei dem Kaiser Ludwig, seinem Schirmvogt, Schutz suchte, worauf der Kaiser die beiden Burggrafen Johann II. [118] und Albrecht I. auf Ruf und Widerruf beauftragte, während der vier Jahre von 1333 bis 37, dann i. J. 1339 den Burggrafen Johann II. allein, und in dessen Abwesenheit seinen Vasallen, Burkhard Hörauf von Seckendorf, das Kloster zu schützen. Unser Abt erwirkte vom Kaiser in den Jahren 1336 und 37 zwei weitere Erlasse. Der eine enthielt die Bestätigung der Klosterprivilegien überhaupt; im andern bewilligte der Kaiser unserem Abt, das Haus Bonhof (s. unten im VII. Abschn.) durch Mauern und Gräben zu befestigen.

Eine Schädigung durch höhere Hand erlitt das Kloster zur Zeit unseres Abts durch einen Wolkenbruch.[71] Das mehrerwähnte Monumentenverzeichniß gibt darüber folgenden, aus einem Meßbuche abgeschriebenen, lateinisch verfaßten Bericht: „Im Jahre 1336 am Tage St. Desiderii (23. Mai) ereignete sich kurz vor Einbruch des Abends im Kloster eine Überschwemmung, wie man sie dort niemals erlebt hat. Den Schaden, welchen sie der Bäckerei (pistrina), der Mühle und der Gerberei (sutorio) brachte, kann nicht wohl geschätzt werden. Kein Tisch blieb an seiner Stelle. Am Orte der Lektion wurden alle Bänke und Pulte umgestürzt. In der Kirche und im Krankenhause (infirmatorio) gingen einige Psalterien mit mehreren Büchern zu Grunde, im Speisgewölbe Butter, Käse, Eier und Anderes. An der Klosterumfassungsmauer erfolgte ein Durchbruch, fast 40 Fuß weit. Vier Mönche und drei Diener, welche sich dort befanden, entrannen kaum dem Tode. Zur Notiz für die Nachwelt wurde die Wasserhöhe im Refektorium und im Kreuzgang an mehreren Stellen durch ein Kreuzzeichen angedeutet. Die väterliche Mahnung Gottes möge jetzt und künftig erinnern, Unrecht gutzumachen und zu meiden, um den Gott der Götter in Zion zu schauen in alle Ewigkeit. Amen.“ Zur Orientirung bezüglich der hier genannten Localitäten diene Folgendes: Unter allen Gebäuden Heilsbronns lagen am Tiefsten die Mühle, die Bäckerei und die Gerberei oder Schusterei. Die Mühle steht noch. An dieselbe angebaut war [119] in nördlicher Richtung die Bäckerei; die Spuren von diesem Anbau sind noch sichtbar. Östlich von der Mühle stand die Gerberei, auf deren Mauergrund circa 1855 ein an die Pfarrgartenmauer angelehntes Ökonomiegebäude erbaut wurde. Das Refektorium war im eigentlichen Klostergebäude, jetzt Bezirksamt, zu ebener Erde. Der Kreuzgang schloß den sogenannten Heilbronnen ein. Der nördliche Flügel desselben wurde 1771 abgetragen; der östliche Flügel wurde später Frohnveste. Das Krankenhaus, nördlich vom östlichen Chor der Kirche, steht noch. Siehe Beitr. S. 25. Eine Bezeichnung der Wasserhöhe war im Kreuzgang noch i. J. 1731 sichtbar. (Hocker, Antiq. S. 74.)

Der unter dem Schutt vielleicht noch vorhandene Grabstein unseres Abts war beschriftet wie folgt: A. D. 1345 3. Idus Junii in crastino Barnabae apostoli obiit Johannes, decimus sextus abbas halsbrunnensis. Der Eintrag im Vigilienbuche beim 12. Juni lautet: Obiit dominus Johannes, abbas halspr. 16. anno 1345, dictus est Gamssuelder.


Der 17. Abt Friedrich von Hirschlach[72] (1345–50)

regierte fünf Jahre lang, von 1345 bis 22. August 1350. Er war, wie bereits oben bemerkt wurde, zuverlässig der Sohn bäuerlicher, nicht adeliger Eltern in Hirschlach. Vor seiner Erwählung zum Abt war er Prior. Die bei seiner Elektion und Benediktion erwachsenen Kosten sind in der Mönchsrechnung verausgabt. Während seiner Regierung starb der Kaiser Ludwig der Bayer, und zwar am 10. Oktober 1347, nachdem er zwei Monate zuvor vom Burggrafen Albrecht dem Schönen nach Heilsbronn geführt worden war. Unser Abt verlor durch den Tod Ludwigs einen großen Gönner; allein Ludwigs Gegner und Nachfolger, Karl IV., war ihm nicht minder gewogen. Ludwig starb im Oktober, und schon in den ersten Novembertagen kam Karl nach Heilsbronn. Während seiner Anwesenheit daselbst bat ihn, seinen [120] Schirmherrn, unser Abt um Bestellung eines stellvertretenden Schirmherrn, da das Kloster wieder, wie immer, hier und da über Mein und Dein zu kämpfen hatte. Nach Nürnberg zurückgekehrt, behändigte der Kaiser Karl am 6. November 1347 dem Abt eine Urkunde, laut welcher er den Burggrafen Johann II. und Albrecht dem Schönen befahl, das Kloster zu schirmen, „so lang er (der Kaiser) oder sie (Abt und Konvent) es wollten.“ Ferner hatte der Abt den Kaiser gebeten, die Errungenschaften in Nördlingen und in der Umgegend von Windsheim zu bestätigen. Auch dieser Bitte entsprach der Kaiser, fertigte aber das Bestätigungsdiplom nicht mehr in Nürnberg aus, sondern in Straßburg, am Samstag nach Lucia (13. Dez.) 1347.

In dieser Weise suchte unser Abt das bereits Errungene zu sichern und zu erhalten. Durch ihn wurde aber der Klosterbesitz auch vielfach erweitert, theils in Gegenden, wo das Kloster bereits begütert war, wie im II. Bd. berichtet werden wird, namentlich bei den Orten Sommerhausen, Iphofen, Einersdorf, Neustetten, Poppenreuth, Merkendorf, Nördlingen, Nähermemmingen und Ober-Scheckenbach; theils in einer Gegend, wo die 15 ersten Äbte noch nichts acquirirt hatten, nämlich im Bisthum Regensburg. Die Acquisitionen der 15 ersten Äbte lagen in den Bisthümern Eichstätt, Würzburg, Bamberg und Augsburg. Im Bisthum Regensburg machte die erste Acquisition der 16. Abt Gammesfelder durch die Erwerbung des Patronats von Bernau, wie Bd. II bei diesem Orte ausführlich berichtet werden wird. Er erhielt dieses Patronat von dem bayerischen Herzog Ludwig, Kurfürst von Brandenburg, welcher dem Kloster Heilsbronn sehr gewogen war. Ebenso gewogen waren dem Kloster auch andere Herzoge von Bayern, darunter der Kaiser Ludwig der Bayer, und von ihnen erhielt das Kloster zu dem Patronate von Bernau auch noch die Patronate von Hirschau, Kelheim und Kirchtumbach, worüber Folgendes zu berichten ist:

Ruprecht der Ältere und Ruprecht der Jüngere, Herzoge von Bayern und Pfalzgrafen am Rhein, schenkten 1346 [121] unserem Abt und seinem Kloster das Patronat von Hirschau, wie im II. Bd. eingehend berichtet werden wird. Der Abt ließ sich die Schenkung vom Bischof Friedrich zu Regensburg und vom Papst Clemens VI. bestätigen.

In demselben Jahre 1346 war der Kaiser Ludwig in Heilsbronn – sein vorletzter Besuch daselbst. Der Bursarius verrechnete bei dieser Gelegenheit eine Baarausgabe von 470 Talenten. Der Kaiser kam mit großem Gefolge (cum magistro curiae, pincernis, camerariis, cocis, histrionibus), mit der Kaiserin, mit Söhnen und Herzogen. Letztere waren wahrscheinlich die ebengenannten Pfalzgrafen und Herzoge von Bayern. Im darauffolgenden Jahre 1347 war der Kaiser zum letzten Male, und zwar nur wenige Wochen vor seinem Tode, in Heilsbronn. (Über sein Verhältniß zu Heilsbronn siehe Beitr. S. 66–69.) Während dieser seiner letzten Anwesenheit wurde er von unserem Abte um Überlassung des Pfarrpatronats von Kelheim gebeten. Der Kaiser entsprach dieser Bitte, stellte aber die Schenkungsurkunde nicht in Heilsbronn, sondern am 21. Juli 1347 in Feuchtwangen aus. Die Schenkung wurde im Jahre 1370 vom Sohne des Kaisers, und 1400 von seinem Enkel bestätigt. Unser Abt, welcher i. J. 1347 die Bursariusrechnung stellte, verrechnete für die Ausstellung des kaiserlichen Schenkungsbriefes 63 Talente, dann speziell für den Kaiser für lateinischen Wein (vinum latinum) 30 Talente, dann die Ausgaben für das sehr zahlreiche kaiserliche Gefolge. Der Mitanwesenheit der Kaiserin geschieht in diesem Jahre keine Erwähnung, wohl aber eines Herzogs von Sachsen, wahrscheinlich Johann von Sachsen-Lauenburg. In Folge dieser kostspieligen Einlagerungen schloß unser Abt seine Rechnung mit einem Defizit von 432 Talenten 40 dl. ab. Um dieses zu decken, wurde von den Klosterunterthanen in den Probsteien Altmühl (Merkendorf) und Zenn (Neuhof) eine Steuer von 693 Talenten 15 dl. erhoben. Mehreres über Kelheim im II. Bd.

Zu diesen Acquisitionen in Hirschau und Kelheim kam durch unsern Abt eine dritte im Bisthum Regensburg: das Patronat von Kirchtumbach (Beitr. S. 70), ein Geschenk des Pfalzgrafen [122] und Herzogs Rudolf von Bayern, dessen Schenkungsurkunde im II. Bd. bei Kirchtumbach näher besprochen werden wird. Die der Urkunde beigeschriebenen 11 Zeugen (Kuno de Riffenberg, burggravius in Cuba, Holbo Kistel de Durnkauir, Rupertus Stör, Ech. Kemnater, magister camerae nostrae, Eckardus Resche, pincerna, Arnoldus de Engas, Eberhardus de Durnstein, milites Dietricus de Wildenstein junior vicedominus Babariae, Henricus de Steinlingen armigeri, Wolffhardus Wolffensteiner et Johannes notarii nostri) waren wohl insgesammt Vasallen des Pfalzgrafen und mit ihm eben in Heilsbronn. Ihre Namen erinnern an manche Burg und Burgruine in der Rheinpfalz und am Rhein. Mit dem Ritter Kraft von Lentersheim in Muhr gerieth der Abt 1347 in Prozeß über einen Wasserfluß des Nesselbaches bei Dürrnhof.

In einen Konflikt anderer Art wurde der Abt mit den Burggrafen verwickelt. Der 1332 in Heilsbronn begrabene Burggraf Friedrich IV. schenkte fünf Jahre vor seinem Tode dem Kloster 256 Pfund und 5 Schillinge mit der Bestimmung, daß das Geld rentirend angelegt, die Jahresrente zu Seelenmessen am dereinstigen Todestage des Burggrafen verwendet, bei jedem Todtenamte aber den Mönchen eine Spende gereicht werden sollte. Es ist oben wiederholt erwähnt worden, daß, während man im Burggrafenhause sich wohl sein ließ, die nur wenige Schritte davon wohnenden Mönche von ihren fest an der Ordensregel haltenden Äbten sehr kurz gehalten wurden. Mitleidig bestimmten daher einige Stifter von Seelenmessen ausdrücklich, daß an ihren dereinstigen Jahrtagen den Mönchen bessere Kost gereicht werden müsse. So lautete auch die Bestimmung des Burggrafen. Allein die Söhne des Burggrafen erfuhren, daß die Bestimmung ihres verstorbenen Vaters nicht pünktlich befolgt werde. Sie stellten daher unserem Abt die Alternative: entweder die Bestimmung genau zu befolgen, oder die für das Todtenamt bestimmten Renten an das Nonnenkloster Birkenfeld abzutreten. Der Abt entschied sich für das Erste und erklärte am achten Tage vor Lichtmeß 1348 urkundlich wie folgt: „Wir Bruder Friedrich Abt und die Sammunge [123] zu Halsprunne vergehen offentlich, daß wir haben eingenommen 256 Pfund und 5 Schillinge guter gezalter Haller von dem hochgeb. Herrn Friedrich (IV), etwan (weiland) Burggrafen von Nürnberg, und haben um dieselben Haller gekauft zu Merkendorf und Bischofsbach (Büschelbach) und anderswo an gewisser ewiger Gült, Korn, Haber, Pfennige und Wisöd, die auf 141/2 Pfund truckner Haller geachtet sind. Diese Gült soll unser Unterkellner fürbaß alle Jahr einnehmen und soll uns davon geben zwei Dienst (Spenden) in unsern Reuenter (Refektorium) mit schönem (weißem) Brot, gutem Wein und Fischen von des Herrn Burggrafen wegen, einen an seiner Jarzit (Jahrtag), das ist Potencianentag (10. Mai), den andern an dem andern Tag der Hochzit unseres Herrn Lichenam (Fronleichnam). Wann uns in unserem Reuenter diese Dienst nicht gegeben werden, so sollen dieselben Gülte desselben Jares gen Birkenfeld geantwortet werden und der Pfleger Gewalt haben, um dieselbe Gülte zu pfenten auf den Gütern, da sie auf stehen. Auch soll unser Unterkellner von der Gülte geben alle Jar 1/2 Pfund Haller unserem Custer für Licht, die er an dem Abend und auch früh an der Jarzit zu dem Grab unseres Herrn Burggrafen setzen soll. Und wan (weil) derselbig unser Herr bei seinem lebendigen Leib uns und unserem Kloster viel Treue und Fruntschaft erzeigt hat, davon geloben wir und verbinden uns und unsere Nachkommen mit diesem Brief, zu begehen sein Jarzit fürbaß mit Seelmessen und mit andern gewöhnlichen Gebeten unseres Ordens mit Andacht, die uns Gott verleihet, an dem Abend und auch an dem Morgen an dem Tag, als er von dieser Welt verschied, das ist Potentiona. Darüber zu Urkund haben wir unsere Insiegel an diesen Brief gehangen. Deß sind Zeugen Bruder Berthold Pignot, Prior; Gottfried Büchelberger (nachmals Abt), Oberkellner; Cunrad von dem See, der Unterkellner, und Bruder Heinrich von Lichgartshausen, Mönche unseres Closters und andere ehrbare Leute.“ Die gedachten beiden Insiegel sind das runde des Klosters und das ovale des Abts. Der Eintrag im Vigilienbuche am Tage Potentiana (19. Mai) lautet: Domini Friderici [124] Burggravii pisces 3 talenta, panem 1 talentum, vinum 2 urnas, 3 talenta de bonis in Mirkendorf, in Mittelneschenbach et Breitenbrunne, Missa trium magorum.

Überblicken wir die Errungenschaften unseres Abts, so finden wir, daß während seiner fünfjährigen Regierung und durch ihn auf dem vom Klosterstifter gelegten Grunde konsequent fortgebaut worden ist. Er starb am 22. August 1350. Sein an der Stelle des Kapitols unter dem Schutte vielleicht noch vorhandener Leichenstein war beschriftet: A. D. 1350. 11. Cal. Septembr. in octava assumtionis obiit dominus Fridericus de Hirschlag. 17. abbas halsbrunnensis, cujus anima requiescat in Christo cum pace. Amen. Im Vigilienbuche beim 22. August heißt es: Obiit dominus Fridericus abbas halspr. 17. de Hirslach a. d. 1351 (1350). Praefuit annis quinque. Daß er nicht 1351 gestorben ist, bezeugt der Bursarius, welcher schon in seiner Jahresrechnung von 1350 den Tod des Abts vermeldet und den Nachlaß mit folgenden Worten unter den Einnahmen verzeichnet: De pecunia piae memoriae reverendi domini Friderici abbatis 200 florenos minus 2, qui faciunt pro tunc 158 talenta 48 dl. Gleich darauf, in derselben Jahresrechnung von 1350, verrechnet der Bursarius die bei der Wahl des nachfolgenden Abts Gottfried erwachsenen Ausgaben.

Namen und Bildniß unseres Abts findet man auf einem Gemälde, welches den Heiland lebensgroß, nicht am Kreuz hängend darstellt, sondern vor dem Kreuz stehend. Unterhalb kniet der Abt. Ein fliegendes Band zeigt die Aufschrift: „Apt Friedreich von Hirzlach.“ Das Gemälde wurde zuverlässig bei Lebzeiten des Abts gefertigt, nicht nach seinem Tode; daher fehlt die Angabe des Todestages. Es ist, wenn auch nicht das älteste, doch das zweitälteste unter den in Heilsbronn vorhandenen Gemälden, daher interessant, obgleich unschön. Unten Abschn. XIV, 11 wird es unter den „Votivbildern“ zuerst besprochen werden. Es ist jetzt bei Nr. 41 aufgehängt.

[125]
Der 18. Abt Gottfried Büchelberger[73] (1350–57)

regierte 7 Jahre lang, von 1350 bis 21. Juni 1357. Ein Eintrag im Todtenkalender beim 1. Dezember lautet: Anniversarium Hermani de Büchelbergk et uxoris sue, patris domini Godfridi abbatis.[73] Der Geburtsort des Abts war sonach Büchelberg, d. h. nicht Büchelberg bei Leutershausen, mit welchem Orte das Kloster niemals verkehrte, auch nicht Büschelbach bei Heilsbronn, sondern Büchelberg bei Laubenzedel. Aus dem Eintrage ergibt sich zwar der Taufname des Vaters, aber nicht der Familienname. Unser Abt, zuverlässig ein Bauernsohn, wird nie nach seinem Familiennamen, sondern stets nach dem Namen seines Geburtsortes „de Büchelberg“ genannt. Diese Bezeichnung war nöthig, da ein anderer Mönch, Gottfried von Uffenheim, gleichzeitig mit unserem Abt verschiedene Ämter im Kloster bekleidete. Bei der Erwählung und Benediktion des Abts verausgabten die beiden Bursarien nur 33 Talente und 6 dl. und 18 Talente.

Während seines siebenjährigen Regiments hatte er, wie alle seine Vorgänger, oft Streit über Mein und Dein, namentlich in Nördlingen, wo der Kampf zwischen der Stadt und dem Kloster niemals ruhte. Kurz vor dem Tode unseres Abts kam es zu einem Vergleiche. In der von Bürgermeister und Rath ausgefertigten Vergleichsurkunde ist der Abt Gottfried ausdrücklich genannt. In allen diesen Anfechtungen hatte er eine mächtige Stütze an seinem Schirmherrn, Kaiser Karl IV. Während der sieben Regierungsjahre unseres Abts war der Kaiser Karl sechsmal in Heilsbronn, wiederholt auch die Kaiserin. Die Beiträge S. 70 bis 74 berichten Näheres darüber. Der Abt starb am 21. Juni 1357. Fünf Wochen zuvor war der Kaiser bei ihm und behändigte ihm ein „Halsprunne, Freitag vor Himmelfahrt“ datirtes Diplom, worin er alle von den früheren Kaisern dem Kloster ertheilten Privilegien bestätigte, besonders die unabhängige [126] Gerichtsbarkeit, vermöge welcher das Kloster und dessen Unterthanen nur bei heilsbronnischen oder kaiserlichen Gerichten belangt werden durften, sonst bei keinem weltlichen Gerichte, insonderheit nicht beim Gerichtshofe zu Greisbach. Verletzung der Klosterprivilegien wird mit der kaiserlichen Ungnade und mit einer Geldstrafe von 100 Mark Goldes bedroht.

Nachdem der Kaiser die Klosterprivilegien überhaupt bestätigt hatte, erfüllte er noch eine spezielle Bitte unseres Abts. Rudolf, Pfalzgraf und Herzog von Bayern, des Kaisers Schwiegervater, hatte, wie vorhin berichtet wurde, dem Kloster das Pfarrpatronat von Kirchtumbach geschenkt. Der Bitte des Abts entsprechend, bestätigte der Kaiser diese Schenkung, fertigte aber die Bestätigungsurkunde nicht mehr während seines Aufenthalts in Heilsbronn aus, sondern erst einige Tage später am 16. Mai 1357 in Miltenberg, wohin er sich von Heilsbronn und Nürnberg aus begeben hatte. Er bestätigte die Schenkung zum Lobe Gottes, der Jungfrau Maria und des heiligen Jakobus, der Schutzpatrone des Klosters, bezeugte seine aufrichtige Devotion gegen den Orden des Klosters, gegen den Papst Clemens VI., welcher die Schenkung bereits bestätigt hatte, und schloß mit der üblichen Strafandrohung. Unten Bd. II bei Kirchtumbach wird über diese beiden Diplome des Kaisers Karls IV. Ausführlicheres mitgetheilt werden.

Bald nach Ausfertigung dieser kaiserlichen Diplome starb der Abt. Die Inschrift auf seinem Grabstein im Kapitol lautete: A. D. 1357, 11. Cal. Julii obiit dominus Gottfridus, 18. abbas halsbrunnensis. Im Vigilienbuche heißt es beim 21. Juni: Obiit dominus Gottfridus, abbas halsbr. 18. anno 1357, 21. Junii, praefuit annis septem; und am 29. November: Dominica adventus de domino Gottfrido Abbate 18. pis. conditos, pa. vi. mel, libetum, pisces assatos Subcellarius dat. Der Abt starb am 21. Juni 1357. Zu seiner Zeit und durch ihn erhielt der Mönchsstaat, theils durch Schenkung, theils durch Kauf, manchen Zuwachs an den Orten Randersacker, Iphofen, Sontheim, Sperberslohe, Dietenhofen, [127] Hennenbach, Riedelndorf, Gotzendorf, Ismannsdorf, Mitteleschenbach, Nördlingen und Nähermemmingen. Seinen Unterthanen in Linden erleichterte er die Befriedigung ihres kirchlichen Bedürfnisses, indem er dort eine selbstständige Pfarrei gründete, wie Bd. II bei Linden berichtet werden wird.


Der 19. Abt Arnold[74] (1357–85)

regierte vom 25. Juni 1357 an fast 29 Jahre lang, trat 1385 in Quieszenz und starb am 19. August 1386. Über seine Heimath, Abstammung und Aufnahme in das Kloster kann nichts Näheres berichtet werden. Vermuthlich erhielt er, wie auch seine Vorgänger, seine höhere Bildung in Paris, da in den Mönchsrechnungen aus jener Zeit fortwährend Ausgaben für heilsbronner Mönche vorkommen, welche in Paris studirten. Später finden wir in jenen Rechnungen Ausgaben für Studirende in Prag, wo Kaiser Karl IV., unseres Abts großer Gönner, die erste deutsche Universität gründete. Der erste in der Rechnung von 1385 namentlich genannte, in Prag studirende heilsbronner Mönch war ein adeliger, Johann von Liggartshusen, d. h. Leukershausen, ein Dorf bei Krailsheim. Zwei aus dieser Familie, nämlich Friedrich und Heinrich von Liggartshusen, lebten schon früher als Mönche in Heilsbronn, letzterer war zugleich Verwalter, Magister des Heilsbronner Hofes in Nürnberg. Während seines fast 29jährigen Regiments wirkte unser Abt mit großer Umsicht im Interesse des Mönchsstaates. Gegen Alle, die ihm zur Erreichung seiner Zwecke dienen konnten, bewies er sich höchst freigebig, während er für seine Person sparsam war. Seine zahlreichen und einflußreichen Gäste, namentlich seine Gevatterleute: der Kaiser Karl IV. und der Burggraf Friedrich V., wurden von ihm bei ihrer oftmaligen Anwesenheit im Burggrafenhause stets glänzend bewirthet. Die Beiträge berichten von Seite 76 bis 82 über die damalige außerordentliche Frequenz in Heilsbronn. Oben Seite 29 u. 30 ist berichtet worden, wie unser Abt [128] zur Sicherstellung gegen Schirmvogteigelüste seinen Gönner und einzigen Schirmvogt, den Kaiser Karl IV. in Böhmen aufsuchte und von dort mit den gewünschten Garantien des Kaisers d. d. Prag 29. Jan. 1359 und 2. Idus Sept. desselben Jahres, und des kaiserlichen Hofgerichts d. d. Karlstein, 21. Okt. 1359 heimkehrte.

Die Ersparnisse in seiner Privatkasse verwendete er größtentheils nicht zur Befriedigung kostspieliger Liebhabereien, sondern zum Nutzen des Klosters. In die Privatkasse der Äbte flossen gewisse kleine Bezüge beim Jahreswechsel, bei jeder Rechnungsabhör, dann der Ertrag von einem Weinberge und einem Weiher, der Nachlaß verstorbener Äbte und Mönche, eine Vergütung in Geld, wenn der Abt das ihm zukommende Quantum Weißbrot nur zum Theil konsumirte. Diese Zuflüsse waren nie bedeutend und entzifferten nur selten eine Jahresrente von mehr als 1700 Talenten. Im Mai 1359 wurde das Kloster durch den Abt von Ebrach visitirt. Aus dem Visitationsprotokoll ersieht man, daß die von unserem Abt gemachten Ersparnisse und der Nachlaß seines Vorgängers zur Beseitigung von Nothständen verwendet wurden, z. B. in den heilsbronner Höfen in Randersacker und Sommerhausen, wo Mißwachs wegen Dürre eingetreten war, und in andern Gegenden, wo Klosterunterthanen durch Krieg gelitten hatten. 400 Goldgulden verwendete der Abt aus seiner Kasse auf die Restauration der Klostermühle. 200 fl. schenkte er im J. 1361 der Hauptklosterkasse; in andern Jahren kleinere Summen. Kunst- und Prachtbauten führte er nicht auf. Doch kontribuirte er im Jahr 1364 zur Erbauung des Thürmchens (campanile) auf der noch stehenden Brauereikapelle 40 Talente; der Bursarius trug 122 Talente bei. Der 1381 und 82 vollzogene Umbau des Chors an der heilsbronnischen St. Nikolaikapelle in Nürnberg wurde von der Klosterkasse mit 1114 Talenten bestritten. Ehrenausgaben kamen bei unserem Abt oft vor. Zu Gevatter wurde er gebeten 1361 vom Kaiser Karl IV.; 1358, 71 und 74 vom Burggrafen Friedrich V.; 1360 von Gerlach von Hohenlohe; 1358 von Friedrich von Rinhofen (Seckendorf); 1374 von einem [129] Herrn von Stein (de Lapide); 1375 von einem Herrn von Lenterheim; 1375 von Burkhard von Seckendorf Aberdar; 1376 von einem de Gohsperg (Jochsberg, ein Seckendorf); 1377 von Nolt von Seckendorf; 1378 von einem Heideck; 1379 von Jakob von Rinhoven (Seckendorf); 1379 vom Herzog von Newenburg und 1382 von Gottfried von Hohenlohe. Bei seiner langen Lebens- und Regierungsdauer war es ihm vergönnt, nicht nur seinen zuerstgenannten Gevattermann, den Kaiser Karl IV. bei sich in Heilsbronn wiederholt zu begrüßen, sondern auch des Kaisers Sohn und Thronfolger Wenzel, des Abts Taufpathe, geboren am 17. März 1361. Der Kaiser Wenzel blieb mit dem Abte fortwährend im besten Vernehmen, während das Reich über ihn seufzte. Anders geartet, wie der kaiserliche Taufpathe, waren die vorhingedachten. 1371 und 74 geborenen burggräflichen Taufpathen unseres Abts. Diese Beiden, beim Tode des Abts 15 und 12 Jahre alt, wurden hochgestellte und einflußreiche Männer, geschichtsbekannt unter den Namen Burggraf Johann III. von Nürnberg und Kurfürst Friedrich I. von Brandenburg, von dem die Könige von Preußen abstammen. Die beiden Brüder liegen in Heilsbronn begraben. Siehe Beitr. S. 83 u. 86–96.

Den Mönchsrechnungen sind zwei Verzeichnisse einverleibt zum Nachweis, daß während der Regierungszeit unseres Abts 23132 bis 24103 Talente für gekaufte Grundstücke und Gefälle verausgabt wurden, und zwar für Güter oder Gefälle bei Nördlingen, Wippenau, Dietenhofen, Schlauersbach, Stockheim, Weigenheim, Ziegendorf, Schwaighausen, Sperberslohe, Wasserzell, Altendettelsau, Leinach, Trochtelfingen, Neuhof bei Nürnberg, Zell (Wasserzell b. Spalt), Wilhermsdorf, Dürrnfarrnbach, Kaudorf, Reitersaich, Grosselfingen, Mögersheim, Oberndorf, Mumern-Altheim, Dippoldsberg, Mosbach, Gunzenhausen, Oberfeldbrecht, Niedereschenbach, Zumerlach bei Riet (?), Dierersdorf, Neuses bei Oberbach (bei Herrieden), Ergersheim, Ornbau, Neuen-Altheim, Triesdorf, Rohr, Ehringen, Isboltzdorf (Ismannsdorf), Wassertrüdingen, pro [130] foresta, quae vulgariter dicitur Urloz, sita infra villis Mosbach et Suddersdorf; 2990 T. in pagamento pro curia in Sorheim emta ab Henrico Wolf de Elerbach, faciunt 1008 fl.; 5600 T. in pagamento pro bonis emptis a domino de Ahusen, faciunt 1888 florenos. Man ersieht zugleich aus diesem Acquisitionsverzeichnisse, wie sich damals das Talent zum Goldgulden verhielt. Über einige Geschenke, welche das Kloster damals erhielt, ist Folgendes zu berichten:

Zur Zeit unseres Abts wurden die Burggrafen Johann II. († 1357) und Albrecht der Schöne († 1361) in Heilsbronn begraben. Beide hatten 315 Pfund und 70 Heller dem Kloster „zum Selgeret gegeben und geschickt.“ Für diese Summe kaufte das Kloster in Wasserzell von einem Hofe die jährliche Gült (6 Sra Korn, 6 Sra Haber etc.), bisher einem nürnberger Bürger, Friedrich Berner, zustehend. Burggraf Friedrich V., Johanns II. Sohn und Albrechts Neffe, ertheilte am St. Severinstage (23. Okt.) 1363 den oberlehensherrlichen Konsens und schenkte zugleich dem Kloster die dem Burggrafen als Lehensherrn zustehenden Gefälle. Zur Sicherung des Besitzes ordnete der Abt fünf Tage darauf seinen Bursarius Heinrich Holzschuher (er war Bursarius von 1363 bis 80) nach Nürnberg ab und ließ vom Stadtschultheiß Konrad Groß und den Schöffen die Acquisition bestätigen. Dieses geschah in folgender, damals üblicher Weise. Mit dem Bursarius erschienen vor dem Schultheiß und den Schöffen drei gerichtsbekannte angesehene Männer aus der Stadt (Einer derselben war Berthold Holzschuher) und sagten eidlich aus: daß Friz Berner den Hof zu Wasserzell, welcher vom Herrn Burggrafen zu Lehen gehe und von Tanner und Fischer gebaut werde, dem Konvent zu Halsprunn verkauft habe. Burggraf Friedrich V. fügte zu der von seinem Vater und Onkel gemachten Schenkung eine weitere, so daß sich der Gesammtbetrag auf 800 Pfund belief. Aus der dießbezüglichen Urkunde von 1366 geht hervor, daß der Burggraf Friedrich V. den Dreikönigsaltar mitten in der Kirche gestiftet und gleichfalls mitten in der Kirche die Hauptgruft[75] [131] erbaut hat, letztere zur Bestattung seines Vaters und seines Onkels, die ersten dort begrabenen Leichen. Der Altarstein wurde 1771 abgetragen; der Altargrund fand sich bei den Aufgrabungen im J. 1853 östlich von der Gruft.[76] Die Schnitzwerke und Ölbilder am Altar sind noch vorhanden und sehr sehenswerth. Mehr darüber unten beim 26. Abt Wenk. Wie es bezüglich der burggräflichen Stiftung gehalten werden sollte, erhellt aus der gedachten Urkunde, in welcher unser Abt erklärte: „Wir Bruder Arnold und die Sammung zu Halsprunn verjehen, daß der hochgeboren unser gnädiger Herr Burggraf Friedrich uns und unserem Kloster gegeben hat 800 Pfund guter gezehlter Heller von der Seelgeret wegen Grafen Johannsen seligen seines Vaters und Grafen Albrecht, seines Vetters und aller seiner Vordern, darum wir kauft haben gewisse Güter und Gült, zu dem ersten zu Wasserzell um 300 Pfund und 30 Pfund, minder 55 Pfennige, die Güter uns der Herr Graf Friederich von sondern Gnaden auch geeignet hat. Das übrige Geld haben wir gelegt an die Güter zu Truhteluingen (Trochtelvingen juxta Nordelingen, nicht Treuchtlingen), die wir kauft haben um den vesten Ritter Herrn Kraften von Niedlingen. Von den Gütern und von den vorgenannten Gütern zu Wasserzell soll man geben Gült als viel, als sich um das vorgeschrieben Geld antreffen mag, einem Unterkellner und einem Custer zu ihren Amten, damit sie ewiglich thun sollen, das hernach geschrieben steht: Zu dem ersten sollen wir ewiglich alle Tag ein Meß haben auf dem Altar der heiligen drey König, der an dem Sarg (Sarkophag) stehet, da dieselbige Herrschaft innen begraben liegt, die beide, Altar und Sarg, der Herr Graf Friderich gestiftet und gemachet hat. Und vor demselben Altar sollen wir ein ewiges Licht haben zu dem Licht, das zuvor vor des heiligen Creutzes Altar gebrannt hat. Auch sollen wir der seligen Herren Grafen Johannsen und Albrechts Jahrzeit an ihrem Jahrzeittag begehen mit Messen, Vigilien [132] und schönen Kerzen, die wir vor den Altar und Sarg thun sollen. Und an denselben Tagen soll unser Unterkellner von der obgeschriebenen Gült unseren Herren in unserm Reventer dienen mit schönem Brot und gutem Wein und mit Fischen. Darüber zu Urkund, daß wir ewiglich diese vorgeschriebenen Artikel alle mit gutem Trawen halten, verbinden wir uns und alle unsere Nachkommen mit diesem Brief, daran wir unser Insiegel gehenket haben. Deß sind auch Zeugen Bruder Friderich Volse, der Prior; Bruder Herman von Nordeling der Kamerer; Bruder Berthold Königsfelder, der Portari; Bruder Heinrich Holtschuher, der Bursner; Bruder Cunrad von Bopfing, der Kellner; Bruder Heinrich Bilgram, der Custer und Bruder Johannes Einkurn, der Supprior, Mönche unsers Closters; Herr Albrecht von Lewenrod, der Schenk; Herr Burckhart von Seckendorff der Hörauf; Friedrich von Seckendorf Rinhofen, der Hoffmeister, Ritter etc. Dieser Brief ist geschrieben da man zält nach Christi Geburt 1366 an dem nächsten Tag vor St. Valentins Tag.“ (14. Februar.) Aus dieser Urkunde erhellt, daß die Burggrafen Johann II. und Albrecht I. in dieser Gruft begraben worden sind [77], nicht, wie in den Beiträgen S. 13 gesagt ist, im östlichen Chor. Der Sarkophag mit seinen acht Statuetten ist in den Beiträgen S. 84–86 besprochen worden. Die Jahrtage der beiden Burggrafen sind in den Todtenkalendern mit folgenden Bemerkungen verzeichnet: Am 7. Okt.: anniversarium domini Johannis burggravii de Nurnberg, missa trium magorum, pis. pa. vi. de bonis Trochtelvingen, et obiit 1357. Am 5. April: anniversar. domini Alberti, burggravii Nurnbergensis. pis. pa. vi. de bonis in Wasserzell, missa trium regum, obiit a. d. 1361.

Zu derselben Zeit erhielt das Kloster eine Schenkung von dem Magister Mengos[78] und von dem Erzbischofe Heinrich Anavarsensis. Der Magister, Meister Friedrich Mengos (Mengozz, [133] Mengotus, wahrscheinlich eine Abkürzung von Megingaudus), war Arzt des Burggrafen Friedrich V. und auch der heilsbronner Mönche, welche in Heilsbronn selbst niemals einen Arzt hatten. Um 1352 erhielt er alljährlich ein Honorar aus der Klosterkasse. Im vorgerückten Alter gab er seine Praxis in Nürnberg auf und wohnte als Pensionarius oder Pfründner in Heilsbronn. Schon 1358 stiftete er 70 Talente ad missam comparandam. 1364 kaufte er von einem Nürnberger Bürger, Bernold Cramer, die auf 3 Gütern in Rohr ruhenden Gefälle, ließ den Kauf durch den Schultheiß Konrad Grozze und die Schöffen in Nürnberg bestätigen und holte auch den lehensherrlichen Konsens ein. Diesen ertheilte ihm der Burggraf Friedrich V. durch einen Brief folgenden Inhalts: „Wir Friedrich, von Gottes Gnaden Burggraf zu Nürnberg, bekennen, daß für uns kommen ist der ehrsam Meister Mengozz von Nürnberg und bat uns, daß wir ihm eignen sollten die drei Güter zu Rohr, die er gekauft hat von B. Cramer und von uns zu Lehen gehen. Nun haben wir angesehen seine Bete und seine getreuen steten nutzbaren Dienste, die er uns oft erzeigt hat und fürbaß thun mag, und eignen ihm die drei Güter, und sollen fürbaß nimmermehr von uns und unsern Nachkommen zu Lehen gehen. Deß zu Urkund geben wir diesen Brief mit unserem Insiegel. Mittwoch vor Ambrosius 1364.“ Meingos starb 1370 zu Heilsbronn. Nach seinem Tode erhärteten seine Testamentsexekutoren, die Herren Hartwig Volkmar der Aeltere und Seytz Weygel von Nürnberg, vor dem dortigen Schultheiß Heinrich Geuder und den Schöffen, unter Vorzeigung einer gerichtlichen Vollmacht: „daß der ehrwürdige Herr Heinrich, Erzbischof von Anavarazar, und Meister Friedrich der Arzt berathen hätten, daß sie thun möchten, was sie wollten, mit Allem, was Meister Meingozz seliger, hinterlassen habe, und daß sie von demselben Gewalt hätten, dem Kloster Halsprunn zu geben durch Gott und durch des Meisters Meingozz Seelen willen zwei Güter zu Rohr, auf deren einem Konrad Hegner sitze und jährlich 6 Sra. Korn etc. gebe; auf dem andern sitze Heinrich Pirlein, und habe 4 Sra. Korn etc. jährlich [134] an das Kloster zu geben. Auch sagten sie, daß der Erzbischof Heinrich und Meister Friedrich veriehen hätten, daß Meister Meingozz, da er noch gelebt, die zwei Güter dem Kloster geschafft (legirt) habe.“ Demzufolge wurde sogleich, Dinstag nach Bonifacius, das Besitzdokument für das Kloster ausgefertigt und dem mitanwesenden ehrbaren geistlichen Mann, Bruder Johannes von Dickershausen zu Halsprunn, eingehändigt. Allein das Kloster wurde wegen dieses Besitzes von einem Herman Steinlein angefochten und 1378 beim kaiserlichen Landgerichte zu Nürnberg (Landrichter war Konrad von Seckendorf Aberdar) verklagt. Steinlein unterlag und unser Abt ließ seinem Kloster den Besitz durch folgende stadtgerichtliche Urkunde sichern: „Ich Heinrich Geuder, Schulheiß, und die Schöffen veriehen, daß für uns kommen ist Herr Hans Hübner, Custos zu Halsprunn, vom Herrn Abts Arnold und Convents wegen, mit den Zeugen Herrn Michael Gruntherr, Berthold Pfinzing und Konrad Haller, die sagten auf ihren Eid in der Irrung zwischen dem Closter und Steinlein von der zwei Güter wegen in Ror, die Meister Meingoz selig dem Closter geschickt hat, daß Steinlein seine angeblichen Rechte auf diese Güter aufgegeben habe und keine Forderung mehr deßhalb mache und abstehe von seiner Klage beim Königs-Hofgericht. Deß zu Urkund geben wir diesen Brief. 1380, Montag nach Laurenzi.“ Zum Gedächtniß des Doktors Mengos wurden alljährlich fünf Jahrtage gehalten: am 21. Januar, 3. Mai, 22. Juni, 29. Aug. und 24. Sept. Bei den Einträgen dieser Jahrtage im Vigilienbuche heißt es: Magistri Mayngoti, qui dedit nobis bona in Rorr etc. De magistro Friderico medico in Nurmberga etc. Die Mönche erhielten am ersten und fünften dieser Tage Weißbrot, Fische und Wein, am zweiten Fische für 3 Talente, am dritten und vierten Fische oder Krebse.

Weitere Schenkungen erhielt das Kloster um diese Zeit, wie bereits erwähnt, vom Erzbischof Heinrich,[79] welcher mit dem Magister Mengos in nahem Verkehr stand. Seine Schenkungen [135] fallen zwar nur zum Theil in die Zeit unseres Abts, doch soll gleich hier im Zusammenhang mitgetheilt werden, was über ihn und seinen Verkehr mit Heilsbronn gesagt werden kann. Die Schrift auf seinem in Heilsbronn vorhandenen steinernen Grabdenkmal nennt ihn Heinricus archiepiscopus anavarsensis. In den soeben besprochenen Urkunden von 1370 und 78 wird er Erzbischof von Anavarazar genannt. In den seine eigenen Käufe und Schenkungen in Feldbrecht und Einersdorf betreffenden Dokumenten von 1387 und 90 heißt er: Heinrich, Erzbischof von Ananarsaw oder Ananarschaw. Einem Pergamentcodex (Hocker, Biblioth. S. 61) sind die Worte beigeschrieben: Hunc librum dedit conventui reverendus in Christo pater et dominus Heinricus archiepiscopus anarizzensis anno 1385. Wo der Ort Anavarsa, Anavarazar, Ananarschaw oder Anarizza, von welchem der Erzbischof seinen Namen erhielt, zu suchen ist, sagt keine dieser Aufschreibungen. Auch ist nirgends gesagt, wo der Titularerzbischof wohnte. Daß er nicht in weiter Ferne gewohnt haben kann, erhellt aus seinem nahen Verkehr mit dem nürnberger Doktor Mengos und mit Heilsbronn. Vermuthlich war er Hilfs- oder Weihbischof in Bamberg und Titularerzbischof. Es ist bekannt, daß die Päpste dergleichen Würdenträgern ihre Titel bisweilen von solchen Orten gegeben haben, welche vormals christlich und Bischofssitze waren, aber in Folge der muhamedanischen Invasion muhamedanisch geworden sind. Ein solcher Ort mag Anavarsa etc. gewesen und der Name desselben dem bamberger Weihbischof Heinrich vom Papste beigelegt worden sein. Daß er in Heilsbronn begraben wurde, beurkundet sein Monument[80] mit der Inschrift: A. D. 1390 in vigilia omnium sanctorum obiit reverendus in Christo pater dominus Heinricus archiepiscopus anavarsensis, qui hic est sepultus, cujus anima requiescat in pace. Amen. Seine letzten Lebenstage scheint er als Pensionär in Heilsbronn verlebt zu haben, wie manche Andere, z. B. der Arzt Mengos und gleichzeitig ein Abt des Klosters [136] Pelisium, Namens Heinrich, dessen Leichenstein um 1600 in der heilsbronner Kirche noch vorhanden und folgendermassen beschriftet war: A. D. 1380 I. Jd. Maji obiit dominus Heinricus, abbas de Pellis decimus. Die Ausgaben bei seiner Bestattung sind in der Mönchsrechnung notirt (ad exequias abbatis de Pelisio 2 ur. 13 ciph. vini). Daß sein Kloster in Ungarn lag, erhellt aus dem beim 24. Abt zu besprechenden Verzeichniß über alle Cisterzienserklöster, in welchem u. A. eingetragen war: A. D. 1183 fundata est abbatia de Pelisio in Ungaria. Auch ein Abt von Ebrach zog sich nach Heilsbronn zurück und wurde daselbst begraben, laut folgender Schrift auf seinem nicht mehr vorhandenen Leichensteine: A. D. 1448, 17. Kal. Nov. obiit venerabilis pater dominus Herman, quondam abbas ebracensis. Er machte, den Mönchsrechnungen zufolge, während seines Aufenthalts in Heilsbronn dem Abt daselbst alljährlich ein Geldgeschenk. Die Güter, welche der Erzbischof Heinrich kaufte und dem Kloster schenkte, lagen bei Rohr, Ammerndorf, Feldbrecht, Einersdorf und Neuses.[81] Laut Vigilienbuch wurden zur Erinnerung an den Geber alljährlich drei Jahrtage gehalten: am 14. Aug., 31. Okt. und 2. Nov. Der erste Eintrag lautet: Servitur de domino Heinrico, archiepiscopo anavarsensi de bonis in Amalraczdorf, Einharczdorff, Newses et Veltpach. Die Mönche erhielten an den Gedächtnißtagen Fische, Weißbrot, Wein, Honig und Lebkuchen.

Bei den Aufgrabungen i. J. 1853 fand man im östlichen Chor der Kirche, nordöstlich vom Hochaltar aus, südwestlich vom Sakramenthäuschen aus, unter der Pflasterung ein Grab, darin ein männliches Skelett und ein zerfressenes Bleitäfelchen, worauf aber weder Schrift noch Wappen zu entdecken war. Spuren von einem hölzernen Sarge fanden sich nicht. Das Skelett wurde 1853 zwar herausgenommen, aber in einem schmalen einfachen Sarge an derselben Stelle wieder beigesetzt. Es lag in einem [137] Steinsarge, welcher ganz mit Erde ausgefüllt und nicht mit einem Grabstein bedeckt war. Die 1853 gleichfalls aufgefundene Backsteinpflasterung ging über das Grab hin, welches durch ein aus kleinen Backsteinen gebildetes Kreuz bezeichnet war. Die Grabstätte vor dem Hochaltar läßt auf eine distinguirte Persönlichkeit schließen. Vermuthlich wurde der Erzbischof Heinrich an dieser Stelle begraben, was um so wahrscheinlicher ist, da sein steinernes Monument ursprünglich dort stand, später aber in die Heideckerkapelle gebracht wurde. Jetzt steht es in der Kirche bei Nr. 94. Vergleicht man dieses Monument mit dem in Temperafarben gemalten, fast gleichzeitigen Gedächtnißbilde (Nr. 122) des Arztes Mengos, so sieht man, wie damals in Heilsbronn und Nürnberg die Plastik schon weit fortgeschritten war, während die Malerkunst noch in der Wiege lag.

Die Urkunden gedenken noch eines Pensionärs, welcher zur Zeit unseres Abts in Heilsbronn starb und das Kloster beschenkte. Von dem Filialdorfe Weitersdorf in der Pfarrei Roßstall führte eine adelige Familie ihren Namen, die eine Grabstätte in Heilsbronn hatte. Laut Kaufbrief von 1370 kaufte Götz von Weitersdorf[82] für seinen Sohn Heinrich eine Pfründe im Kloster und überließ diesem zum Unterhalt des Sohnes die Gefälle von zwei Gütlein in Mosbach mit der Bestimmung, daß nach dem Tode des Sohnes die Gefälle dem Kloster verbleiben sollten. Die Familie Weitersdorf besaß ferner von einem Gute in Altendettelsau Gefälle, welche das Kloster für 49 Pfund Heller kaufte. Drei Jahre darauf (1373) verkaufte Heinrich von Weitersdorf, Richter zu Abenberg, drei Tagw. Wiesen im Brühl bei Unter-Eschenbach an das Kloster. Ein Peter Weitersdorf[82] verkaufte i. J. 1410 Grundgefälle in Ammerndorf an das Kloster, indem er urkundlich erklärte: „Ich Peter Weitersdorf, zu Amalratdorf gesessen, und Margaretha meine eheliche Wirthin bekennen, daß wir verkauft haben Herrn Berchtold, Abt, und dem Konvent zu Halsbrunn 8 Pfund ewiger [138] Gült von einem Gütlein zu Amelratdorf, da der Rot auf saß und dem Kloster eigen ist. Darob haben sie uns geben 30 Gulden. Darob verbinden wir uns und unsere Nachkommen, die 8 Pfund Gült dem Kloster alle Jahr zu geben. Deß zu Urkund gebe ich diesen Brief versiegelt mit meinem und des ehrbaren Herrn Friedrich Kirchenvogt’s, Pfarrers zu Burglin, anhangdem Insiegel. Und ich Friedrich Kirchvogt bekenne, daß ich zu einem Gezeugnuß des obgeschriebenen Kaufens mein Insiegel auch an diesen Brief gehangen hab. Und wann ich Margareth, Peter Weitersdorfer’s eheliche Wirthin, eigenes Siegel nicht hab, so verbind ich mich unter des Herrn Pfarrers Friedrich zu Burglin und meines Wirthes Insiegeln, ganz und stet zu halten alles, das hiervor geschrieben steht. Gegeben Montag nach St. Jakobstag 1410.“ Bezüglich eines in Heilsbronn begrabenen Johann Weitersdorfer[83] verausgabt der Subcellarius im Jahre 1418 20 Talente ad exequias domini Johannis Weitersdorffer, und im Jahre 1430 4 Talente pro lapide ad sepulchrum Johannis de Weytersdorff. Zeuge eines in Heilsbronn bei Nr. 107 noch vorhandenen Todtenschildes führte die Familie in ihrem Wappen einen Stiefel mit einer Krone. Bei den Aufgrabungen i. J. 1853 fand sich in der Ritterkapelle dieses Wappen auf einem Stein, jetzt bei Nr. 32, ohne Zweifel der erwähnte Leichenstein von 1430. Weder auf diesem Steine, noch auf jenem Todtenschilde findet sich eine Schrift.

Über die in dem vorhin mitgetheilten Acquisitionsverzeichnisse genannten Ortschaften siehe Näheres im VII. Abschn.

Neben den bezeichneten großen Ausgaben für Güter waren auch sehr viel kleinere zu bestreiten, z. B. bei Gelegenheit der alljährlichen Visitationen durch den Abt von Ebrach mit Gefolge. Periodisch visitirten auch die Äbte von Morimund und Clairveaux. Der apostolische Stuhl erhielt wiederholt Beiträge von 50 bis 170 Gulden, decimae papales, vermuthlich in Folge des 1356 [139] in Nürnberg gehaltenen Reichstags, auf welchem vom Kaiser Karl IV. die goldene Bulle gegeben und von einem päpstlichen Nuntius eine Beisteuer von allen geistlichen Gütern beantragt wurde. Die größten Ausgaben zur Zeit unseres Abts forderten die in den Beiträgen besprochenen Einlagerungen in Kriegs- und Friedenszeiten. Die theuersten Einlagerer waren der Kaiser Karl IV. und der Burggraf Friedrich V. Beide anerkannten aber auch die Opferwilligkeit des Klosters und bewiesen sich dankbar. Der Kaiser erklärte in einem Edikt d. d. Nürnberg, St. Niklastag (6. Dez.) 1360: „Wir Karl etc. thun kund: Wann der Apt und der Convent des Closters zu Halsprunn, unser lieben andechtigen, nehest in unser reyse (Krieg) und herfart gen Swaben sulchen grozzen schaden genomen haben, den sie nicht vberkomen mugen, sie werden denn von uns sunderlichen bedacht, darumb wann wir erkennen, daz sie in sulcher notikeit und armut sein, daz sie gastunge zu diesen zeiten nicht gehaben noch geleiden mugen, do haben wir yn die genad getan mit diesem briefe, gote zu lobe und eren, und daz sie gote desder fleizzicleicher mugen gedienen, und wollen, daz sie von weyhenachten, die schierst komen, vber zwey gantze jare nacheinander aller gastunge in dem Closter und uff allen yren guten vberhaben sein sullen, also daz nyemand bey yn ligen sol und sie auch niemand in gastunge empfahen sullen, darumb gebieten wir allen fursten, geistlichen und weltlichen, grafen, freyen, rittern, knechten, burgern und allen andern leuten, daz sie den apt und den Convent in dem Closter oder uff iren guten mit keinerley leger oder gastunge nicht leidigen oder besweren sullen.“ Der Burggraf gewährte dem Kloster Zollfreiheit. In seiner deßfallsigen Erklärung heißt es u. A.: „Wir Friedrich Burggraf bekennen, daß wir angesehen haben das ordentliche, ehrsame, demüthige und geistliche Leben des Abts und Convents, auch mancherlei Gutthat und Tugend, damit sie gegen Gott erscheinen, und daß wir solcher Gutthat theilhaftig werden an der Statt, da nichts hilft, als was der Mensch in dieser Zeit Gutthat begangen hat: darum haben wir ihnen die Gnade und Freiheit gegeben, all ihre Güter zollfrei durch unser Land zu [140] führen, wie sie diese Gnade und Freiheit schon von den Kaisern und Königen erhalten haben. Gegeben am St. Mauritiitag 1372.“ Ergab sich wegen der großen Ausgaben in einem Jahre ein Defizit beim Rechnungsabschlusse, so erscheint es in den folgenden Rechnungen bald wieder als gedeckt und der Rechnungsabschluß lautet: Debita monasterii nulla. Die Klosterkasse zahlte 220 Goldgulden für eine Monstranz, welche unser Abt im Jahre 1358 aus Köln mitbrachte. Wo man, ohne in Schulden und ins Verderben zu gerathen, sich derlei Ausgaben erlauben darf, da herrscht wohl keine „armut und notikeit“. Vgl. den soeben mitgetheilten kaiserlichen Erlaß von 1360.

Auch zur Zeit unseres Abts provozirte das Kloster durch seine Privilegien allenthalben Prozesse. Daher in allen Jahresrechnungen Ausgaben in Prozessen, z. B. contra nobilem de Vestenberg, contra Ramungum, contra Bruneck, Giech, Bruckberg, Rothenburg, contra illum de Merking et alios, contra abatissam de Kitzingen, contra Nördlingen, gegen Joh. Wolfskeel, Custos des Stifts zu Würzburg, wegen des Lehens und Handlohns von dem heilsbronner Hofe zu Würzburg, der Alte Berg oder Kleine Baumgarten genannt; ferner gegen Pfarrer, welchen das Kloster den Zehnten verweigerte, z. B. gegen die Pfarrer in Bürglein, Dietenhofen, wegen Zehnten von heilsbronnischen Gütern in Kleinhaslach; besonders gegen die Pfarrer in Hirschau, Kirchtumbach und Kelheim, wo sich das Kloster unter dem 17. Abt angesiedelt hatte. Wie der Papst Gregor XI. in dem jahrelangen Prozeß gegen den Pfarrer in Kelheim entschied, wird im VII. Abschn. berichtet werden. Manche von den Orten, wo diese Prozesse verhandelt wurden, haben längst aufgehört, höhere Gerichtshöfe, kaiserliche Landgerichte, zu sein, z. B. Hirschberg und Graisbach.

Das Klostergebiet erhielt durch unsern Abt einen Zuwachs nicht nur an den in dem soeben mitgetheilten Verzeichniß genannten Orten, sondern auch in Baldingen, Wachfeld, Hainsfarth, Balgheim, Steinheim, Reimlingen, Haundorf, [141] Tauchenroth, Mörlach, Zandt, Speckheim, Adelmannsdorf und Burk. Siehe Bd. II bei diesen Orten.

Von den Personen, deren Grabdenkmale, Todtenschilde oder Votivbilder in der heilsbronner Kirche noch vorhanden sind, wurden die nachgenannten durch unsern Abt zur Erde bestattet: 1357 Konrad von Heidek; 1358 Graf Emicho von Nassau; 1358 Burggraf Johann II.; 1361 Burggraf Albrecht der Schöne; 1362 Graf Johann von Nassau; 1365 Burggraf Berthold, Bischof von Eichstätt; 1370 Magister Mengotus; 1375 Burggräfin Elisabeth; 1376 Konrad von Bruckberg; 1385 Reichhard von Wenkheim.

Um ihren Unterthanen die Befriedigung des kirchlichen Bedürfnisses zu erleichtern, waren einige Äbte darauf bedacht, Filialkapellen von der Mutterkirche zu trennen und zu selbstständigen Pfarreien zu erheben. So verfuhr auch unser Abt, indem er die Kapellen Adelhofen und Ohrenbach von ihrer Mutterkirche Langensteinach trennte, wie Bd. II bei diesen Orten berichtet werden wird.

Im Sommer 1385 legte der Abt den Krummstab nieder, nachdem er während seiner langen Regierung den Plan des Klosterstifters konsequent verfolgt, den Mönchsstaat bedeutend erweitert hatte. Im folgenden Jahre starb er. Die Schrift auf seinem vielleicht noch unter dem Schutt an der Stelle des ehemaligen Kapitols vorhandenen Grabstein lautete: A. D. 1386. Cal. Sept. ob. dom. Arnoldus, quondam Abbas Halsbrun. et est hic sepultus. Im Todtenkalender ist beim 19. August eingetragen: Obiit dom. Arnoldus, 19. abbas halsbrunnensis a. d. 1386, rexit annis 29.


Der 20. Abt Berthold Stromair[84] (1386–1413)

regierte 27 Jahre lang, vom 25. Juli 1386 bis 27. März 1413. Seine Erwählung erfolgte, als sein quiescirter Vorgänger noch lebte. Er stammte aus einem nürnberger Patriziergeschlechte, das sich Stromair, späterhin Stromer schrieb. Außer ihm und dem [142] 16. Abt Gamsfelder war wohl kein heilsbronner Abt adeligen Geschlechts. Es ist oben bemerkt worden, daß adelige Mönche in Heilsbronn nur selten vorkamen. Vor seiner Erwählung zum Abt war unser Abt Subcellarius, welches Amt nach ihm Heinrich Holzschuher, gleichfalls ein Nürnberger, bekleidete. In den heilsbronner Aufschreibungen aus seiner Zeit kommt der Name Stromair oft vor. 1387 vermiethete er ein seinem Kloster zugehöriges Haus in Nürnberg an Margaretha, Ehefrau des Peter Stromair. Das Haus stand dem heilsbronner Hofe, an dessen Stelle jetzt das Bankgebäude steht, gegenüber. Eine Urkunde von 1389 lautet: „Wir Johannes und Jakobus, Gebrüder, und Cunrad Waldstromair, Oberstforstmeister, bekennen, daß Herr Berthold Abt, unser lieber Bruder, und sein Convent ihr eigen Haus und Hofrait zu Nurnberg, zunächst bei der St. Marthenkirch, die wir selbst gestift und gebaut haben, zu rechtem Erb uns verliehen haben, also daß der Stiftspfleger solch Haus soll inne haben. Davon soll der Pfleger dem Closter Halsprunn jährlich 61/2 Gulden zahlen.“ 1401 vor und nach erhielten Margaretha und Dorothea Stromair im Klarakloster unter dem Titel pensiones jährliche Zinszahlungen von Heilsbronn. Daß außer unserem Abt auch Andere, die seinen Familiennamen trugen, in Heilsbronn beerdigt worden sind, beweist folgender Vortrag in der Bursariusrechnung von 1524: „In der Waldstromer Begencknus pro diversis 74 Talenta.“ Die letzte Stromer’sche Leiche wurde 1547 in Heilsbronn beigesetzt, zeuge eines dort noch vorhandenen Todtenschildes mit dem Familienwappen[85] (zwei gekreuzte silberne Strohgabeln im rothen Felde) und der Unterschrift: „A. D. 1547 am Tag Laurentii verschied der Edel und Vest Berthold Walströmer von Reichelsdorf, der alhie begraben ligt, dem Gott genad. Amen.“ Die gleichlautende Inschrift auf einem Leichensteine ist nicht mehr aufzufinden, vermuthlich, weil sie auf einer in den Grabstein eingelassenen Metalltafel stand und wohl längst [143] eingeschmolzen ist. Die Erweiterung des Namens in „Waldstromer“ wurde bekanntlich durch die Übertragung des Forst- oder Jägermeisteramts an die Familie Stromer veranlaßt.

Gleich in den ersten Wochen nach seiner Erwählung machte der Abt mit Gefolge eine Reise nach Rom. Die Christenheit hatte damals zwei einander befehdende Päpste, von welchen der Eine in Frankreich, der Andere in Rom residirte. Es lag im Interesse des Klosters, es mit Beiden zu halten und mit Beiden zu verkehren. Diesmal wurde mit Rom verhandelt, worüber? – sagt keine Urkunde. Erwägt man aber, daß die vorhandenen Verhandlungen zwischen Heilsbronn und Rom, wenige ausgenommen, weder Dogmen noch Disziplinarfragen zum Gegenstand haben, sondern lediglich die äußern Interessen des Mönchsstaates, so gelangt man zu dem Schlusse, daß auch die Mission unseres Abts unternommen wurde, um in Rom über Erweiterung und Befestigung des Mönchsstaates zu verhandeln. Der Nachweis über die Reisekosten findet sich in den Mönchsrechnungen. Vom quieszirten Abt Arnold entlehnte man dazu 100 fl. In Rom zahlte der Abt 427 Gulden an die päpstliche Kammer, an Kardinäle etc. Im Ganzen verausgabte er 550 Gulden, welche Summe er aber nicht baar mitnahm, sondern theilweise, und zwar 327 fl., in Italien erhob, jedenfalls durch Anweisung seiner Verwandten in Nürnberg, da es in der Zusammenstellung der Kosten heißt: „Pagavit per manus Petri Stromair junioris et Cunradi Stromair 327 fl.“ Unter den Begleitern des Abts war einer seiner Mönche, Konrad von Heidenheim, welcher bald darauf zum zweiten Mal nach Rom gesendet worden sein muß, da eine Ausgabsposition in der Bursariusrechnung lautet: „Item Cunrado Heydenheim eunti ad curiam romanam secunda vice 80 fl.“ In derselben Rechnung heißt es: „Item ad cameram generalem in Wienna 60 fl.“ Dieser Ort ist nicht Wien, sondern Vienne in Frankreich, wo damals, wie vorhin erwähnt, ein zweiter Papst residirte, mit dem das Kloster gleichfalls verkehrte. In derselben Rechnung finden sich Ausgaben für einen Studirenden in Heidelberg, ein Beweis, daß die dortige [144] Universität gleich bei ihrer Gründung (1386) von heilsbronner Mönchen besucht wurde. Im zweiten Regierungsjahre unseres Abts schloß die Hauptrechnung wieder ab mit den Worten: Debita nulla. Ungeachtet der großen durch Fehden, Landplagen und Einlagerungen veranlaßten Ausgaben wurden Summen erspart und zu neuen Acquisitionen verwendet.

Im Jahre nach dem Amtsantritte des Abts begann 1386 der sogenannte Städtekrieg und währte bis 1389. Dem Kloster erwuchsen daraus viele Ausgaben und Verluste schon wegen der Durchzüge des Burggrafen Friedrich V., mehr noch durch Verwüstungen (propter lites principum et civitatum, propter guerras, rapinam, incendium) auf dem Klostergebiete, namentlich in und um Linden, Gereuth, Markterlbach, Auerbruch, im Ries und in der Altmühlgegend. Die Klosterbauern, welche durch Raub und Feuer ihre Habe verloren hatten, waren außer Stand, ihre Gefälle an das Kloster zu entrichten, sie mußten vielmehr vom Kloster mit Geld und Getreide unterstützt werden. Im letzten Kriegsjahre wurden die Orte Betzendorf, Bellingsdorf, Bürglein, Hörleinsdorf, Höfstetten, Großhaslach, Ketteldorf, Neuhöflein, Bonhof, Schwaighausen, Weiterndorf, Kleinhaslach und Aich durch Hagelschlag heimgesucht.

Im Jahre 1398 wurde der Burggraf Friedrich V. in Heilsbronn begraben. Der von ihm gemachten Stiftungen ist oben gedacht worden. Dagegen erhellt aus den Rechnungen, welche Geldopfer ihm bald vom Abt, bald aus der Klosterkasse gebracht wurden und welche Naturalleistungen bei seinen alljährlichen Einlagerungen im Burggrafenhause erforderlich waren. Im Todesjahre des Burggrafen war der Kaiser Wenzel mit großem Gefolge von Nürnberg aus zum letzten Mal in Heilsbronn. Nach Nürnberg zurückgekehrt, entsprach er einer Doppelbitte, welche ihm von unserem Abt vorgetragen worden war. Die Doppelbitte betraf Bestätigung der Klosterprivilegien und Befestigung des Ortes Merkendorf. Vor Allem bat der Abt um Bestätigung der oben besprochenen kaiserlichen Garantien, welche der 19. Abt Arnold im Januar und September 1359 in Prag und Karlstein erwirkt [145] hatte, und Wenzel entsprach der Bitte. Im Eingang seines am 16. Juli 1398 zu Nürnberg hierüber ausgefertigten Diploms bezeugt er den heilsbronner Klösterlingen (quorum vita est conversatio a mundanis vanitatibus sequestrata in Dei cultura sacrae religionis ac devocionis studio se exercent) seine besondere Gunst. Dann erklärt er sich bereit, die Bitte des Abts Perchtoldus (honorabilis et religiosus, devotus noster dilectus) zu erfüllen und die von seinem Vater im Sept. 1359 dem Kloster ertheilten Privilegien zu bestätigen und zu erneuern. Nach wörtlicher Einschaltung dieser von seinem Vater ertheilten Privilegien bestätigt er dieselben und befiehlt allen geistlichen und weltlichen Fürsten, allen Grafen, Baronen, Adeligen, Militen, Clienten, Capitanen, Officialen, Burggrafen, Richtern, Magistris civium et communitatibus civitatum und übrigen Untergebenen des heiligen Reiches, die dem Kloster ertheilten Privilegien zu respektiren. Am Schlusse die übliche Strafandrohung: kaiserliche Ungnade und Zahlung von 100 Pfund reinen Goldes. Die andere Bitte unseres Abts, die Befestigung Merkendorfs betreffend, erfüllte Wenzel acht Tage später durch einen besondern Erlaß, welcher im VII. Abschn. bei Merkendorf besprochen werden wird.

Kaiser Ruprecht, Wenzels Nachfolger, erscheint schon vor seiner Erwählung oft unter den von seinem Schwiegervater, dem Burggrafen Friedrich V. und von dessen Söhnen nach Heilsbronn geführten Gästen. Als Kaiser kam er gleichfalls oft dahin. In Folge seiner Anwesenheit daselbst im J. 1402 erhielt er einen Steuerbeitrag von 2500 fl., wovon 2120 fl. von den Klosterunterthanen in den sämmtlichen Probsteien erhoben wurden. Im Jahre 1404 erhielt er Subsidien aus der Klosterkasse, in Folge dessen es am Schlusse der Jahresrechnung von 1405 heißt: „Debita 1228 flor.“ Daß während der ganzen Regierungszeit unseres Abts die Zahl der Einlagerer groß war, erhellt daraus, daß für Fremdenpferde nur selten 5000 Rationen jährlich abgegeben wurden, meist aber 8 bis 15,000. In den Beiträgen Seite 82 bis 87 ist noch Anderes über die Vorgänge in Heilsbronn während dieser Periode mitgetheilt worden. Die erste [146] Anwesenheit des auf Ruprecht folgenden Kaisers Sigismund 1414 und den Anfang des Konzils in Konstanz erlebte unser Abt nicht mehr. Über die Erwerbungen zu seiner Zeit und durch ihn Folgendes:

1387 erhielt das Kloster von einer Frau Stromeierin zu Nürnberg 154 Gulden. Der Bursarius vereinnahmt diesen Betrag in seiner Rechnung mit dem Bemerken: „De curia nostra in Nurnberg propter Stromeierin ad tempora vitae suae vendita 154 florenos, de quibus defalcavit pro clinodiis.“ Aufschluß über diesen Eintrag gibt die von unserm Abt ausgestellte Empfangsbescheinigung, worin es heißt: „Wir Bruder Berthold, Abt zu Halsprunnen, und Konvent bekennen, daß wir unsern eigenen Hof zu Nürnberg, der von unserem Hof daselbst, da wir innen wohnen, über den Weg gelegen ist, da bisher Herman Löslein selig gewohnt, der Frau Margaretha, Peter Stromairs des Älteren eheliche Wirthin, besonderer Freundschaft willen zu einem Leibgeding zu kaufen haben geben um 140 fl., die wir an Schulden unseres Klosters gelegt haben. Den soll sie, weil sie lebt, inne haben und in gutem Bau halten. Dazu sollen wir ihr schicken Zimmerholz, wie viel sie bedarf. Sie soll denselben Niemand verkaufen, keine Hausgenossen einnehmen, keine offene Schenke darin halten. Auch sollen wir und unsere Knechte, Pferde und Wägen bei ihr Herberge haben. Nach ihrem Tode soll der Hof wieder an unser Kloster fallen. Zeugen: Johann Einkurn, der Prior; Bruder Heinrich Holzschuher, der Weinschließer (Subcellarius); Bruder Johann Hübner, der Weinschließer (Cellarius). 1387, Montag nach Gregorii.“ Das in Rede stehende, dem Kloster Heilsbronn gehörige Haus mit Stallung stand vermuthlich in der Häuserreihe, welche von der St. Lorenzkirche gegen das Findelhaus hinabgeht. Es wurde an Frau Margaretha nicht verkauft, sondern auf Lebenszeit vermiethet, und zwar für ein Aversum, nicht für einen jährlichen Miethzins. Das Aversum betrug 154 Gulden, der Empfangsbescheinigung zufolge nur 140 Gulden. Woher diese Differenz kommt, erhellt aus dem soeben mitgetheilten Eintrag in der Bursariusrechnung: Frau [147] Margaretha hatte 154 fl. zu zahlen, zahlte aber baar nur 140 fl., den Rest durch Lieferung von Kleinodien im Werthe von 14 fl., welche sie an dem Aversum von 154 fl. in Abzug brachte. Den unter den Zeugen genannten Prior Einkurn und seine Reden werden wir im IV. Abschn. näher kennen lernen. Für Kleinodien und Pretiosen zahlten einige heilsbronner Äbte große Summen.

Über die zahlreichen Acquisitionen des Abts wird Bd. II Näheres berichtet werden, namentlich bei den Orten Petersaurach, Haag, Wollersdorf, Neuses, Ammerndorf, Untereschenbach, Wattenbach, Kleinhabersdorf, Kolmschneidbach, Lentersheim, Dambach, Weidenbach, Weidendorf, Brunnenraisach, Fetschendorf, Oberschönbronn, Ammonschönbronn, Zimmersdorf, Deffersdorf, Sachsbach, Burk, Wassertrüdingen, Hauslach, Laubenzedel, Feldbrecht, Einersdorf, Ehringen, Trochtelfingen, Nähermemmingen, Uffenheim, Weigenheim, Kleinwindsheim, Randersacker.

In den Jahren 1396–1403 ergaben sich keine Überschüsse, sondern Mehrausgaben, so daß kleine Anlehen gemacht werden mußten, z. B. im Jahre 1398 bei Nonnen im Klarakloster zu Nürnberg, von welchen zwei der Familie unseres Abts angehörten. Dieser nennt in den von ihm ausgestellten Schuldbriefen die Klosterfrauen Margaretha und Dorothea Stromairin, Agnes und Katharina Zolnerin. In dem der Agnes Zolnerin zugestellten Schuldbriefe bemerkte er: „Von besonderer Freundschaft, die sie zu uns hat, geben wir ihr Bruderschaft in unserem Kloster.“ Pensionäre waren um diese Zeit Kunz Brochsel und seine eheliche Wirthin Katharina. Sie überließen ihr Gut, unter Vorbehalt der lebenslänglichen Nutznießung, dem Kloster, zogen aber in dasselbe und erhielten daselbst täglich aus der Klosterküche „eine ganze Pfründe: Kost an Fischen und an allen andern Dingen, die ein Herr (Klosterbruder) täglich empfängt.“

Recht freundlich verkehrte unser Abt mit den Grafen Ludwig und Friedrich von Oettingen. Dem Letztem hob er im Jahre 1394 ein Kind aus der Taufe. Wie die Grafen gegen [148] den Abt und sein Kloster gesinnt waren, erhellt aus einem von ihnen ausgestellten Zollbefreiungsbriefe. Darin heißt es: „Wir Ludwig und Friedrich, Grafen zu Oettingen, haben angesehen das demüthige und geistliche Leben des andächtigen Abts und Konvents, und daß wir solcher Güter theilhaftig werden an der Statt, da nichts hilft, als was der Mensch in dieser Zeit Gutes gethan hat. Auch sehen wir besonders an die Lieb und Freundschaft gegen uns, und daß sie unserer und unserer Nachkommen in der Woche vor Pfingsten mit Vigilien und Meß jährlich gedenken. Dafür geben wir ihnen Zollfreiheit beim Transport ihrer Güter von und nach ihrem Hofe zu Nördlingen, wie sie solche Gnade und Freiheit schon haben von Kaisern, Königen und Fürsten. Gegeben mit unsern beiden Siegeln, Montag vor St. Martin 1396.“ Bezüglich der hier gedachten Seelenmesse um die Pfingstzeit lautet der Eintrag im Vigilienbuche: Feria quarta ante pentecost. est anniversar. omnium progenitorum totius prosapiae utriusque sexus dominorum de Ottingen, et cantabitur singulis annis una missa pro ipsis ad majus altare. Am 28. Sept. heißt es: Domino Ludevico sen. de Ottingen, qui dedit nobis parochiam in Lentersheim. Zum Gedächtniß der Grafen von Oettingen wurden alljährlich an 5 Tagen Anniversarien gefeiert. (Beitr. S. 218–24).

Auch in dieser Periode stand das Kloster fortwährend in persönlichem Verkehr mit den Kaisern. Über Kaiser Wenzel’s letzten Besuch in Heilsbronn siehe oben. Nach Wenzel’s Entthronung schloß sich das Kloster an den darauffolgenden Kaiser Ruprecht an, welcher, wie oben und in den Beitr. S. 82 u. 86 berichtet wurde, schon als Pfalzgraf von seinem Schwiegervater, dem Burggrafen Friedrich V. und dessen Söhnen oft in das Burggrafenhaus zu Heilsbronn geführt worden war. Als Kaiser regierte er von 1400 bis 1410, und diese 10 Jahre fielen ganz in die Regierungszeit unseres Abts, bei welchem der Kaiser fast alljährlich zu Gast war, ein theuerer Gast, dem das Kloster bedeutende Geldopfer brachte, aber auch Schutz und Schirm verdankte. Während seines ersten Hoflagers in Nürnberg behändigte [149] er unserem Abt, auf dessen Bitte, eine Urkunde, worin er die dem Kloster von früheren Kaisern und Königen verliehenen Handvesten und Briefe bestätigte und erneuerte, dem Kloster Schutz und Schirm versprach mit dem Beifügen: „das wir sie, ir closter, leut und gute niemand zu vogten oder zu vogtrechten empfellen noch versetzen wollen, und das kein werenthlich persone sie betruben soll noch steure anvordern.“ Dann folgt die Garantie der selbstständigen Gerichtsbarkeit, Befreiung von Zoll und Umgeld beim Verkauf von Erzeugnissen der Klostergüter und beim Kauf von Gegenständen, die das Kloster mit seinen Amtleuten und Dienern nöthig hat. Ferner die Bestimmung, daß des Reiches Vögte und Beamte dem Abt und Konvent, so wie den Schaffnern und Boten des Klosters auf ihr Anrufen unverzüglich zur Schirmung ihrer Freiheiten und Rechte Hilfe, Gunst und Rath mit allen Sachen thun sollen. Auch soll ein Klosterunterthan künftig nicht mehr, wie ehemals wohl geschehen sei, vor ein Cent- oder Landgericht geladen werden, wenn es sich nicht um die drei Verbrechen: Todtschlag, Diebstahl und Nothzucht handelt. Macht sich aber ein Bewohner des Klosters selbst eines solchen Kriminalverbrechens schuldig, so steht die Untersuchung und Aburtheilung lediglich dem Abt und Konvent zu. Endlich folgen die üblichen Strafandrohungen. Wir werden beim 25. Abt Bamberger und im V. Abschn. sehen, daß das Kloster auch Kriminaljustiz übte, und zwar in der promptesten Weise, wenn es nöthig wurde, Verbrecher, die sich am Leben oder Eigenthum von Klosterunterthanen vergriffen oder dem Kloster abgesagt hatten, sie mochten im Kloster selbst oder auswärts ihren Wohnsitz haben, durch Hinrichtung unschädlich zu machen.

Zeuge vorstehender Mittheilungen fuhr unser Abt fort, umsichtig und beharrlich den Mönchsstaat zu erweitern und zu befestigen. Auch die Bibliothek erhielt durch ihn manchen Zuwachs. Zwei Codices enthalten die Bemerkung, daß sie auf seinen Betrieb in den Jahren 1397 und 1403 abgeschrieben worden sind. Auf kostspielige Bauten verwendete er nichts, auf Gemälde [150] und Standbilder nur wenig, viel dagegen auf die Erbauung des Marstalles.

Über das Soll und Haben hatte unser Abt, wie alle seine Vorgänger, stets Prozesse, die aber stets zu seinen Gunsten entschieden wurden. 1397 verklagten ihn Ott und Wilhelm von Vestenberg,[86] welche behaupteten: „das Kloster sei verbunden, ihnen alljährlich vier Filzschuhe, ein Fuder Bier oder Wein, wie es der Convent trinkt, ein Fuder Rüben und einen feisten Hammel zu liefern. Diese Reichnisse seien seit 42 Jahren rückständig, wodurch ihnen ein Schaden von tausend Gulden zugehe.“ Der Burggraf Friedrich VI. (nachmals Kurfürst Friedrich I.) entschied wie folgt: „Wir Friedrich der Jüngere, Burggraf zu Nürnberg, thun kund, daß für uns kommen ist im Gericht Ott und Wilhelm von Vestenberg und klagten mit Fürsprechern gegen Herrn Abt Berthold um vier Filzschuhe u. s. w.“ Auf Grund des vom Abt gelieferten Gegenbeweises entschied der Burggraf d. d. Neustadt an der Eysch Sonntag nach Egidii 1397: „daß der Abt solches zu leisten nicht schuldig sei.“ Derselbe Burggraf und sein Bruder Johann III. urkundeten im Todesjahre ihres Vaters: „Wir Johann und Friedrich, von G. G. Burggrafen zu Nürnberg, thun kund, daß wir von besonderer Gnade wegen, die wir haben zu unsern lieben Andächtigen, den Herrn Abt und die Sammung zu Halsprunn, ihnen und ihren armen Leuten die besondere Gnad und Freiheit gethan haben, daß Niemand sie für unser Landgericht zu Nürnberg laden soll. Und ob das geschähe, das soll ihnen keinen Schaden bringen und keine Kraft haben. Darum gebieten wir euch Landrichter und Landschreiber zu Nürnberg, daß ihr die Genannten bei solcher unserer Gnade bleiben lasset, bis wir das widerrufen. Datum Cadoltzburk, Montag in der Pfingstwoche 1398.“

Im Jahre 1402 war beim Landgerichte Greisbach ein Prozeß anhängig. Es handelte sich um einen Protest gegen Bauveränderungen, die unser Abt bei dem heilsbronner Schlößchen [151] in Waizendorf projektirt oder bereits ausgeführt hatte. In der dem Abt zugefertigten richterlichen Entscheidung hieß es: „Ich Wirich und ich Jobs von Trutlingen, Gebrüder und Landrichter zu Grayspach bekennen um den Bau, den der Herr Abt zu Halsprunn und Convent thut zu Watzendorf an der Wieseth an dem Haus daselbst, das in dem Landgericht zu Grayspach gelegen ist, daß der Bau unser gut Will ist, sprechen ihn auch davon quitt, los und ledig, also, daß sie wegen des Landgerichts keinen Zuspruch nimmermehr dazu haben sollen. Mit Urkund das Landgerichtsinsiegel. An Egidii 1402.“

Die von den Päpsten dem Kloster zuerkannte Zehentbefreiung war fortwährend die Quelle von Prozessen, zur Zeit unseres Abts besonders in der Umgegend von Königshofen. Die Gerichte und Schiedsgerichte entschieden gegen das Kloster. Anders der päpstliche Stuhl, an welchen der Abt sich wendete. Der Papst Gregor XII. kassirte die gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Erkenntnisse und dekretirte, in zwei Bullen von 1406 und 8, daß die heilsbronnischen Güter bei Königshofen zehentfrei seien.

Die Leiche des Abts Stromer wurde nicht, wie die seiner Vorgänger im Kapitol, sondern in der Kirche, im südlichen Seitenschiffe, wo dieses an das Querschiff und die Heideckerkapelle stößt, bestattet. Auf dem Grabsteine stand: A. D. 1413 in die S. Ruperti abbatis obiit dominus Berchtoldus abbas 20. cujus anima etc. Bei den Aufgrabungen im J. 1853 fand sich bei Nr. 99 ein sehr dicker Grabstein, zwar ohne Inschrift, aber mit einem Krummstabe: wahrscheinlich die Grabstätte unseres Abts, welcher unter den Äbten der erste war, den man in diesem Theile der Kirche begrub; aber auch der einzige, welcher nördlich von den schlanken Säulen begraben wurde; südlich von diesen Säulen war damals noch keine Grabstätte, da der südliche Ausbau erst 20 Jahre nach unserem Abt vollzogen wurde. In diesem Ausbau werden wir die Grabstätten einiger späteren Äbte finden. Neben der Grabstätte unseres Abts wurde auch der vorhin genannte Berthold Waldstromer von Reichelsdorf im Jahre 1547 bestattet.

[152]
Der 21. Abt Arnold Waibler[87] (1413–33)

regierte 20 Jahre lang. Er war von bürgerlicher oder bäuerlicher Herkunft. Sein Familienname kommt in den heilsbronner Aufschreibungen aus jener Zeit oft vor. Ein Heinrich Waibler war 1299 Bürgermeister in Würzburg. Über eine von diesem und dem ganzen Stadtrathe zu Gunsten Heilsbronns ausgestell[t]e Urkunde siehe unten Bd. II bei Würzburg. Der Inhalt eines heilsbronner Kaufbriefes ist: emtio 62 jugerum campestrium in der Aw (bei Randersacker) a Conrado Waibler. Im Vigilienbuche lautet beim 10. März der Eintrag eines Jahrtages: de Kunegundae Waiblerin de Ypphouen. Ohne Zweifel dieselbe Person, von welcher es in einer Urkunde von 1341 heißt: „Ein Geschäft (Vermächtniß) von Jungfrau Kunigund Waiblerin zu Iphofen, welche dem Kloster zu Heilsbronn ihr Haus und Weingarten daselbst nach ihrem Tode verschafft.“ Späterhin erscheint als Beständner dieses Weingartens ein Hans Waibler. Ein Brief von 1347 lautet: „Ich Götz Weybeler, Bürger zu Würzburg, gebe dem Abt und Convent zu Halsprunn um meiner und meiner Wirthin seligen und unserer Altvordern Sünden willen meine 5 Mgn. Weinwachs in der Goldgrube bei Rödelsee und 2 Mgn. am Grunoltsberg bei Iphofen. Zeugen: Bruder Conrad Waibeler, graues Ordens zu Halsprunn; Herr Ul. Waibeler, Engel Waibeler, Bürger zu Würzburg.“ In einem Kaufbriefe von 1349 heißt es: „Etliche Häuser und Weingärten zu Iphofen von Peter Waibler dem Kloster verkauft.“ Der ebengenannte Mönch Konrad Waibler war 1349 Probst in Bonhof. Für einen Bruder unseres Abts wurde am 15. September in Heilsbronn ein Jahrtag gefeiert, laut Eintrag im Vigilienbuche: De Ecken Weybler de Herbipoli de curia Wilmütt (?) 4 florenos, qui fuit frater domini Arnoldi abbatis 21. Augenfällig waren die genannten Waibler und Waiblerinnen Blutsverwandte unseres Abts und insgesammt nicht von Adel, sondern bürgerliche oder bäuerliche Leute in und um Würzburg, besonders [153] in Iphofen. Wahrscheinlich ist unser Abt in Iphofen geboren. Es kann nicht angegeben werden, wann er nach Heilsbronn kam, auch nicht, ob er seine höhere Ausbildung in Prag, Wien oder Heidelberg erhielt, oder noch in Paris; denn auch nach Errichtung der drei genannten deutschen Universitäten blieb Heilsbronn in Verbindung mit Paris. Im Jahre 1414 erhielt ein abgebranntes Kloster in Paris vom Kloster Heilsbronn einen Ornat zum Geschenk. Vor seiner Erwählung bekleidete unser Abt verschiedene Klosterämter; er fungirte z. B. als Probst von Bonhof, als Verwalter der heilsbronnischen Besitzungen in der Maingegend und als Bursarius.

Daß während seiner zwanzigjährigen Regierung stets ein reges Leben in Heilsbronn herrschte, zeigen die Mittheilungen in den Beiträgen Seite 87 bis 94. Die Eröffnung der Kirchenversammlung zu Konstanz am 5. Nov. 1414 fiel in sein zweites Regierungsjahr. Der Eröffnung des Konzils wohnte er nicht bei, vermuthlich weil er gerade damals einflußreiche Gäste daheim zu bewirthen hatte. Seine Gäste zwischen dem 29. Sept. 1414 und 22. Febr. 1415 werden in dieser Reihenfolge genannt: Der Burggraf Johann III., im Begriff, nach Konstanz zu reisen; die Kurfürstin Elisabeth (die schöne Else) mit Stallmeister und Köchen; die Kaiserin cum joculatoribus, und endlich der Kaiser Sigismund. Der Kurfürst Friedrich I. (damals aber noch nicht Kurfürst) wird unter den Gästen nicht genannt, vermuthlich weil er bereits in Konstanz war. Auch der Pfalzgraf Ludwig scheint bereits dort gewesen zu sein, da er zwar vor dem 29. September 1414, aber dann Monate lang nicht mehr unter den heilsbronner Gästen genannt wird. Wie er das Todesurtheil über Huß aussprach, ist in den Beiträgen berichtet worden. Zwischen dem 22. Febr. und 1. Mai 1415 reiste auch unser Abt nach Konstanz, kehrte aber bald wieder zurück; seine Ausgaben für Konstanz betrugen daher nur 62 fl. Am 6. Juli, an welchem Tage Huß verbrannt wurde, scheint er nicht mehr dort gewesen zu sein.

Die heilsbronner Äbte gehörten nicht zu den sogenannten [154] gefürsteten Äbten, welche bei den Kirchenversammlungen stimmberechtigt waren und zu diesen berufen werden mußten. Unser Abt reiste dahin lediglich im Interesse seines Klosters, besonders um Prozesse zu betreiben, namentlich einen schon seit Jahren geführten Prozeß gegen Kelheim. Siehe Bd. II bei Kelheim. Zwar hatte der Papst Gregor XI. schon im J. 1373 gegen Kelheim entschieden, allein dieses leistete keine Folge; unser Abt suchte daher Hilfe in Konstanz, und das Konzil entschied im Sinne Gregors zu Gunsten Heilsbronns, welches aber für die geleistete Hilfe manches Geldopfer bringen mußte. Noch im Jahre 1417 zahlte die Klosterkasse 115 Gulden oder 618 Talente Taxen an die apostolische Kammer in Konstanz. Der Sachwalter, welcher nach der Abreise unseres Abts von Konstanz zur Führung der Prozesse dort zurück blieb, war Friedrich Gleiser, ein sachkundiger heilsbronner Mönch, welcher wiederholt mit diplomatischen Missionen betraut wurde. Seine Ausgaben in Konstanz beliefen sich auf 235 Goldgulden. Auf einen Goldgulden gingen damals 5 Talente weniger 5 Pfennige. Gleiser starb im Jahre 1433. Sein Nachlaß bestand in 50 Gulden, welche, den Statuten gemäß, in die Privatkasse des Abts flossen. Gegen den Schluß der Kirchenversammlung wurde ein anderer Mönch nach Konstanz gesendet, Ulrich Kötzler, nachmals Abt. Über ihn und seine Reisen zu der Kirchenversammlung in Basel Mehreres hernach. Zur Reise nach Konstanz stellte das Kloster den Burggrafen ein Kontingent von Wägen, und während des Konzils bestritt es die Ausgaben für zwei Wagenladungen, durch welche dem Kurfürsten Friedrich I. Roggen und Waizen nach Konstanz geliefert wurden.

Die Kirchenversammlung zu Konstanz gab das Signal zu dem langen und blutigen Hussitenkriege. Das Kloster erlitt in demselben keine Zerstörung, geschützt besonders durch den nunmehrigen Kurfürsten Friedrich I., welcher von 1419 an in den Mönchsrechnungen nicht mehr wie vormals Burggravius, sondern Marchio, und seine Gemahlin (conthoralis sua) Else nicht mehr Burggravia, sondern Marggravia oder Marchionissa genannt [155] wird. In Folge dieses Krieges (Hussenrais) hatte das Kloster fortwährend Ausgaben durch Lieferungen von Geld, Naturalien, Fuhren und Waffen, namentlich für „Pulver, Bumbarden und Haken“ (Hakenbüchsen). Ausgaben für Pulver und Feuergewehre zum Kriegsgebrauche kommen in den Rechnungen vom Jahre 1350 an vor. Aber auch die früheren Waffengattungen blieben im Gebrauche. Daher im Hussitenkriege in den Rechnungen von 1421 fortwährend Ausgaben für Reparatur und Neuanschaffung von „Balisten, Pfeilen, Brustblechen, Panzern, Eisenhüten, Pavesen und Spießen.“ Zur Zahlung der Hussitensteuer beschaffte das Kloster im J. 1427, ohne die Unterthanen in Anspruch zu nehmen, 1230 Goldgulden durch Anleihen. Im folgenden Jahre 1428 gestattete unser Abt und Konvent dem Kurfürsten Friedrich I. die Erhebung einer Steuer (den zehnten Pfennig) von den Klosterunterthanen. Die hierüber vom Kurfürsten in Gemeinschaft mit seiner Frau und seinen Söhnen dem Abt eingehändigte Urkunde ist in den Beitr. S. 94 und 105 mitgetheilt und besprochen worden. Der Bursarius verausgabt in seiner am 1. Mai 1430 gelegten Rechnung 218 Talente pro expeditione Hussitarum et expensis ipsorum transeuncium. Die Hussiten kamen nur bis in die Nähe von Heilsbronn.

Trotz der gedachten großen Ausgaben schloß der Bursarius seine Rechnung im J. 1430 mit 604 Talenten Mehreinnahme ab und mit einem: Laus Deo in aeternum. Diesem Rechnungsabschlusse folgt eine besondere Rechnung, welche unser Abt gelegentlich der dießjährigen Visitation dem visitirenden Abt von Ebrach vorlegte, zum Nachweis über die Verwendung der Ersparnisse in seiner Privatkasse. In diese flossen, wie beim 19. Abt berichtet wurde, gewisse jährliche Renten, über deren Verwendung jeder Abt beliebig verfügen konnte. Aus der Rechnung unseres Abts ergab sich nun, daß er während seines bisherigen sechzehnjährigen Regimentes 6028 Talente erspart hatte, z. B. jährlich 100 Talente, sonach in 16 Jahren 1600 an Weißbrot, welches er von der Bäckerei etatsmäßig anzusprechen, aber nicht konsumirt, sonach sich abgespart hatte. Vom Ertrag des Abtsweihers [156] und des Abtsweinberges hatte er in 16 Jahren 2700 Talente erspart. Sodann gab er in seiner Rechnung einen spezifizirten Nachweis über die Verwendung seiner ersparten 6028 Talente. Davon hatte er verwendet: 500 Talente zur Deckung eines Defizits in der Rechnung des Probsts von Bonhof; 1100 T. zur Heimzahlung eines Darlehens; 113 T. zu einem Hausbau in Rotenbach; 126 T. = 28 fl. zum Ankauf eines Pferdes; 162 T. = 36 fl. zur Anschaffung einer Inful; 36 T. = 8 fl. für einen Pelz; 82 T. für den Arzt und Apotheker; 3860 T. zur Erbauung der neuen Abtei und zur Anschaffung von „Federwat“ für dieselbe. Nach Bestreitung aller dieser Ausgaben verblieben ihm 100 T. in seiner Kasse.

Anderweitige Ausgaben bestritt die Klosterkasse. Außergewöhnliche Ausgaben waren im J. 1418 Lieferungen bei der Verehelichung einer Tochter des Kurfürsten Friedrich I. (ad coquinam domini Margkravii in nuptiis filiae (Elisabeth) copulatae duci de Priga 37 fl.); 1420 bei der Grablegung des Burggrafen Johann III.; 1422 an den Kaiser Sigismund für die Bestätigung der Klosterprivilegien d. d. Nürnberg 5. September. Im Herbst 1430 und im Frühling 1431 wurden, besonders wegen des Hussitenkrieges, Reichstage in Nürnberg gehalten, von wo aus der Kaiser zweimal nach Heilsbronn kam, laut folgender Position in der Bursariusrechnung von 1431: Defectus vini pro domino rege et sua familia bina vice 1 kar. 2 ur. 19 cyf. (1 Fuder, 2 Eimer, 19 Maas.). Bedeutend waren zur Zeit unseres Abts die Ausgaben zur Befestigung Merkendorfs, worüber im 2. Band bei Merkendorf Näheres berichtet werden wird. Ebendaselbst Näheres über die Acquisitionen unseres Abts in den Orten Einersdorf, Merkendorf, Leidigendorf, Schwaningen, Ruppersdorf, Eichelberg, Westheim, Winterhausen, Rottendorf, Luchshof und Kelheim. Unser Abt verausgabte weniger als mancher Abt vor ihm für Güter und Gefälle, dagegen viel für Baulichkeiten in Heilsbronn selbst, besonders für drei Bauten, welche er während seiner 6 letzten Regierungsjahre in schneller Aufeinanderfolge ausführen [157] ließ, nämlich für den Kirchthurm, die neue Abtei und die Erweiterung des südlichen Seitenschiffes an der Klosterkirche. Darüber folgendes Nähere:


Der Kirchthurm.[88]

Vermuthlich war die Klosterkirche, wie Abschn. II bemerkt wurde, dem schlichten Cisterzienserbrauche entsprechend, ursprünglich thurmlos und erhielt erst später auf der Mitte des Daches ein hölzernes Sattelthürmchen mit einem einzigen Glöcklein. Nach Abtragung dieses Thürmchens ließ nun unser Abt 1427 den noch stehenden steinernen Sattelthurm erbauen. Um eine feste Unterlage zu erhalten, wurde der östliche Chor bei Nr. 145, 149, 150 quer durchschnitten und ausgebrochen, der feste Chorbogen, durch welchen gegenwärtig die Glockenseile herabgehen, eingefügt und der Thurm darauf gestellt. Das Kirchendach an dieser Stelle wurde nicht mit Ziegeln, sondern mit Steinplatten gedeckt, so daß der steinerne Thurm aus dem Steinplattendache gleichsam empor gewachsen zu sein schien. Das Steinplattendach fand sich im J. 1856 noch wohlerhalten vor. Man hätte es nicht abermals mit Ziegeln überdecken sollen. Auch hätte man den bis an die Spitze durchbrochenen gothischen Thurm in seiner Urform belassen und die Verzierung durch Fialen und Galerie nicht anbringen sollen. Der Abt ließ den Bau durch einen Meister Hans ausführen. Dieser und noch ein gleichfalls nicht näher charakterisirter decorus Velber erscheinen in den Rechnungen wiederholt als Zahlungsempfänger. Die sämmtlichen „Steinmetzen, Steinbrecher, Opferer, Opferknechte“ erhielten nicht bloß Taglohn, sondern auch Verköstigung, der Meister obendrein ein Kleid (tunica). Die Verköstigung bestand in Fleisch, Fischen, Krebsen, Eiern, Käse, Butter, allerlei Küchenspeis und Wein.


Die neue Abtei.[89]

Unser Abt hatte den Bau des Kirchthurmes noch nicht vollendet, als er im J. 1430 den Bau der neuen Abtei, jetzt Schulgebäude, in Angriff nahm.

[158] Die alte Abtei[90] wurde, wie Abschn. XIII, 2 berichtet werden wird, im J. 1722 ein Bräuhaus. Sie stand (steht theilweise noch) westlich vom Bezirksamtsgebäude und war 75 Fuß lang und 38 breit. Das Jahr ihrer Erbauung kann nicht angegeben werden. Die ersten Äbte wohnten ohne Zweifel mit ihren wenigen Mönchen unter einem Dache im ursprünglichen Klostergebäude, jetzt Bezirksamt. Wegen der steten Erweiterung des Mönchsstaates und wegen der fortwährenden Stiftung von Seelenmessen mußte die Zahl der Mönche vermehrt werden, zuletzt bis auf 72. Einige derselben waren stets auswärts stationirt: in Bonhof, Merkendorf, Neuhof, Nürnberg, Randersacker, Nördlingen und Seligenpforten. Die Meisten verblieben im Kloster, fanden aber bald nicht mehr den erforderlichen Raum. Man baute daher für sie und den Prior eine eigene Wohnung, das Dormitorium, Schlafhaus, später Gymnasium, dann Landesmagazin, seit 1868 theilweise abgebrochen, theilweise Frohnfeste. (Über dieses Gebäude und dessen Verlängerung siehe unten beim 23. Abt Wegel und Beitr. S. 246.) Für die Äbte baute man, wie für die Mönche, und zwar vermuthlich noch früher und ebenfalls wegen mangelnden Raumes im ursprünglichen Klostergebäude, diesem gegenüber eine eigene Wohnung, die alte Abtei, nach obigen Dimensionsangaben keine sehr geräumige Wohnung. Diese beschränkte Räumlichkeit und die unserem Abt inwohnende Bauliebhaberei scheint diesen veranlaßt zu haben, die neue Abtei zu bauen. Aus Gesundheitsrücksichten that er es zuverlässig nicht; denn die alte Abtswohnung war sonnig, trocken und überhaupt gesund gelegen. Man wird ihm die Beschaffung dieses räumlichen Komforts gerne nachsehen, wenn man erwägt, daß er die Baukosten aus seiner Privatkasse bestritt. Auch die folgenden Äbte hielten bei der Befriedigung ihrer Bau- und Kunstliebhaberei Maß und Ziel. Sie bestritten ihre deßfallsigen Ausgaben meist aus ihrer Privatkasse, so daß ihre Unterthanen dabei nicht in Anspruch genommen wurden.

[159] Die neue Abtei besteht aus dem Hauptgebäude, aus einem Anbau an der Südseite, darunter ein Thorweg, und aus einem thurmartigen Anbau an der Westseite. Diese beiden Anbauten wurden erst 1487 und 1519 von den Äbten Haunolt und Wenk angefügt und sollen daher erst nachher besprochen werden. Das von unserem Abt aufgeführte Hauptgebäude bildet ein Oblong, 120 Fuß lang und 41 breit. An den Thüren und Fenstern herrscht der Spitzbogenstyl vor. Die großen viereckigen Fenster zu ebener Erde sind augenfällig erst 1487 zur Zeit des damaligen Anbaues eingesetzt worden, um mehr Licht in das Innere zu bringen. Nichts deutet darauf hin, daß unser Abt den von ihm errichteten Hauptbau innerhalb künstlerisch geschmückt und kostbar ausgestattet habe; in seinen Rechnungen erscheinen nur Ausgaben für Nothwendiges und Unentbehrliches. Dagegen werden wir sehen, daß späterhin die Äbte Haunolt und Wenk auf die innere Ausschmückung und Ausstattung der neuen Abtei viel verwendet haben. Einige ihrer Schöpfungen sind noch wohl erhalten; andere hingegen verunstaltet, übertüncht oder ganz beseitigt worden. Da unser Abt 1433 in den Ruhestand trat und 1435 starb, so war ihm der Genuß seiner neuen Wohnung nicht lang vergönnt.


Die Erweiterung des südlichen Seitenschiffes der Klosterkirche.[91]

Im Jahre 1433 ließ unser Abt die Außenmauer[92] des südlichen Seitenschiffes der Kirche abbrechen und hinausrücken. Dadurch wurde, wie noch jetzt der Augenschein zeigt, das südliche Seitenschiff noch einmal so breit wie das nördliche. Allerdings eine Störung der Symetrie, aber ein durch die Noth gebotener Akt, da fortwährend Grabstätten innerhalb der Kirche begehrt wurden. Zur Beschaffung des Raumes für Grabstätten wurde die Kirche bereits um das Jahr 1200 in westlicher und 1284 in östlicher Richtung erweitert. In nördlicher Richtung konnte wegen des anstoßenden Kreuzganges nicht ausgebaut werden. [160] Es blieb daher nichts Anderes übrig, als gegen Süden auszubauen, was nun durch unsern Abt geschah. Zu dem Ende wurde das aufsteigende Terrain senkrecht abgegraben und eine Böschungsmauer dicht vor der hinausgerückten Außenmauer aufgeführt, so daß zwischen diesen beiden Mauern nur ein schmaler Raum für einen Abzugsgraben zur Ableitung des vom Dache abfallenden Regenwassers blieb. Erst vom Jahre 1858 an hat man den Bergabhang weiter abgegraben, die Böschungsmauer von 1433 abgebrochen, weiter nach Süden verlegt und dadurch die nun vorhandene breitere Passage gewonnen. Unser Abt ließ den Ausbau im zierlichen gothischen Style ausführen. Vier schlanke Säulen tragen das Spitzbogengewölbe mit kunstreichen Skulpturen an den Kapitälen und Schlußsteinen.[93] Die vier Säulen ruhen auf dem Grunde der abgebrochenen ursprünglichen Außenmauer, welche ohne Zweifel kleine byzantinische Fensteröffnungen hatte. Die neue Außenmauer erhielt breite gothische Fenster mit schönen Maßwerken. Das Hinausrücken der Außenmauer hatte zur Folge, daß die Bedachung des ganzen Seitenschiffes, wenn sie nicht allzu flach werden sollte, um einige Fuß höher als bisher an das Hauptschiff angelehnt werden mußte. Sie erhielt dadurch fast dieselbe Abschrägung, die das jetzige, 1851 gefertigte Blechdach hat. Die erhöhte Bedachung verdeckte aber den untern Theil der sämmtlichen, ohnehin kleinen 9 byzantinischen Fenster des Hauptschiffes und entzog der Kirche das Licht. Um nun wieder mehr Licht in die Kirche zu bringen, erhöhte man die Mauern des ganzen Langschiffes (auch der Ritterkapelle), brachte in dem dadurch gewonnenen Raum drei breite gothische Fenster an und vermauerte die ursprünglichen kleinen byzantinischen Fenster an der Südseite des Hauptschiffes. Eben so verfuhr man auf der Nordseite. Dieß war die Metamorphose der Kirche durch unsern Abt. Dreihundert Jahre lang erfuhr die Kirche keine weitere wesentliche Umgestaltung, bis man im 18. Jahrhundert, in der allem Byzantinischen und Gothischen abgeneigten Zopfzeit für gut fand, die drei südlichen [161] und die drei nördlichen gothischen Fenster theils zu vermauern, theils zu zerstören und an ihre Stelle scheibenreiche Fenster, nüchternsten Styles, zu setzen. 1851 wurde der Zopf wieder beseitigt. Was an dessen Stelle gesetzt wurde, ist schön und geschmackvoll, aber weder das ursprünglich Byzantinische von 1132, noch das von unserem Abt substituirte Gothische von 1433. Bei der Restauration von 1851 wurden die bezeichneten Verkleidungen und Maßwerke der Fenster von 1132 und 1433 nicht, wie ehemals, bloß vermauert, sondern herausgenommen und völlig beseitigt, so daß von dem Ursprünglichen nichts mehr vorhanden ist. Letzteres gilt auch von der Dachausladung an dem von unserem Abt aufgeführten südlichen Ausbau. Man hätte das bis 1851 unversehrt Erhaltene lassen sollen, wie es 1433 geschaffen wurde. Allein man fand für gut, die Dachausladung völlig zu beseitigen. Das an die Stelle Gesetzte ist recht schön und geschmackvoll, aber abweichend von dem Ursprünglichen. Die Löwenköpfe, durch welche das Regenwasser vom Dache abfloß, sollten gleichfalls beseitigt werden, wurden aber auf Fürbitte des sinnigen Paliers Macht wieder eingemauert, zwar nicht wieder als Regenableiter, aber doch als Erinnerung an das von unserem Abt Geschaffene. Die Maßwerke an den großen gothischen Fenstern des südlichen Ausbaues wurden ganz neu und recht schön aus rothenburger Stein gefertigt, aber ohne Rücksichtnahme auf das Ursprüngliche, dessen Ergänzung und Nachahmung doch so leicht war. Denn bei der Devastation im J. 1771 wurden zwar die senkrechten Säulen in den Fenstern herausgehauen, die obern Maßwerke aber meist nur vermörtelt, übrigens aber unversehrt gelassen, so daß das Ursprüngliche aufs Genaueste hätte nachgeahmt werden können. Am westlichen Ende des südlichen Seitenschiffes führt eine Wendeltreppe in einem Thürmchen[94] auf das Dach des Seitenschiffes; sie führte zugleich auf die Orgel. Diese stand ehemals auf einem Chorbogen, welcher die Ritterkapelle vom Kirchenschiffe schied. Am östlichen Ende des südlichen Seitenschiffes [162] ist an einem Kapitäl[95] ein einköpfiger Adler in den Stein gehauen, ohne Zweifel auf Anordnung unseres Abts, zur Erinnerung an die damals erfolgte Verbindung der brandenburgischen Kurwürde mit dem Burggrafthum Nürnberg durch den Kurfürsten Friedrich I., welcher fünf Jahre später als unser Abt starb, dessen Grabstätte nur wenige Schritte von der des Kurfürsten entfernt ist. An der zweiten Säule, vom steinernen Adler an gezählt, sieht man unter einer Konsole in den Stein gehauen ein Mutterschwein, an welchem Juden saugen. Ob diese Darstellung lediglich aus dem Humor des Steinhauers hervorging, oder ob dieselbe auf ein damaliges oder früheres Faktum sich bezog und mit Wissen des Abts angebracht wurde, ist nicht ermittelt. Eine ähnliche in den Stein gehauene Darstellung sieht man in Kadolzburg neben dem Schloßthor. Das Schwein mit den Juden in der Klosterkirche zählte man in späterer Zeit unter die Wahrzeichen Heilsbronns.

In demselben Jahre (1433), in welchem der Abt das besprochene Seitenschiff erweitern ließ, resignirte er und starb zwei Jahre darauf. Er wurde in dem von ihm vollzogenen Ausbau begraben. In diesem sieht man zwei durch Krummstäbe bezeichnete Leichensteine. Der eine, dicht an der südlichen Außenmauer, deckt das Grab des folgenden Abts Kötzler; der andere, dicht daneben, das Grab unseres Abts. Von der sehr abgetretenen Umschrift sind noch folgende Worte lesbar: A. D. 1435. III .... obiit dns Arnold .... XXI. Ein Kopist von circa 1600 schreibt: III. Kal. Janu. Ein Anderer: III. Kal. Junii. Die erste Kopie ist unrichtig; denn der Abt bezog, laut der Rechnung, noch am 1. Mai seinen Ruhegehalt.


Der 22. Abt Ulrich Kötzler (1433–62)

regierte 29 Jahre lang. Seine Wahl erfolgte beim Rücktritt seines Vorgängers im Spätsommer 1433. Daß Volkersgau[96] [163] bei Schwabach seine Heimath war, erhellt aus mehreren heilsbronner Aufschreibungen. Ohne Zweifel war er ein Bauernsohn von dort. Wann er in den Orden trat und auf welcher Universität er studirte, ist nicht zu ermitteln. Als Mönch bekleidete er verschiedene Klosterämter, z. B. als Pistor, Ortulanus und Hospitalarius, vor und nach 1428 als Granarius, bis er zum Abt erwählt wurde. Schon vor seiner Erwählung wurde er zur Kirchenversammlung nach Basel gesendet. Als Abt reiste er viermal dahin, das erste Mal im September 1433. Er reiste mit seinem Prior und 3 Dienern, sämmtlich zu Pferd, über Schafhausen, wo u. A. für Sattelzeug (pro frenis et sellis) 2 fl. ausgegeben wurden. Während seines nur 16tägigen Aufenthalts in Basel verausgabte er 19 fl. Die Rückreise machte er mit nur 2 Dienern, da er seinen Prior nebst einem Diener und 80 fl. baar dort zurückließ. Die Ausgaben auf der fünftägigen Hinreise betrugen 15 fl., auf der Rückreise 13 fl. Summe aller Reisekosten 152 fl. Seine zweite Reise nach Basel machte er im folgenden Jahre 1434. Während seines 10wöchigen Aufenthalts daselbst behielt er nur einen einzigen Diener mit einem Pferde bei sich und ließ die übrigen Diener und Pferde nach Heilsbronn zurückkehren. Er zahlte für Hausmiethe 28 fl., dem „Compulsatorius“ (vermuthlich Vorlader zu Zusammenkünften) einen Gulden. Dritte Reise nach Basel im darauffolgenden Jahre 1435. Aufenthalt nur 8 Tage. Vierte und letzte Reise dahin im folgenden Jahre 1436. Aufenthalt nur 10 Tage. Von Amtswegen machte er diese Reisen nicht, da die heilsbronner Äbte, wie oben erwähnt, nicht Sitz und Stimme bei Konzilien hatten. Er verkehrte mit dem Konzil, das 12 Jahre dauerte, nur in den ersten vier Jahren persönlich, dann aber durch Sendlinge und Sachwalter, namentlich durch einen Rechtsgelehrten Nikolaus. Sein Verkehr mit dem Konzil betraf lediglich die Interessen seines Klosters, die Führung von Prozessen, z. B. wegen des „Güldenzolles“, den das Kloster allenthalben verweigerte, unter Berufung auf seine privilegirte Zollfreiheit. Mit Nördlingen wurde, wie Bd. II bei diesem Orte berichtet werden wird, fortwährend mit [164] großer Erbitterung prozessirt. Unser Abt übertrug die Prozeßführung einem seiner tüchtigsten Mönche, Petrus Wegel, der nach ihm Abt wurde. Gleichfalls sehr hitzig und dauernd war der Kampf gegen die Patronatspfarrei Kelheim, obgleich, wie wir beim vorigen Abt gesehen haben, schon die Kirchenversammlung zu Konstanz in der Sache entschieden und Frieden geboten hatte. Nicht minder heftig war der Kampf des Klosters gegen seine Patronatspfarrei Großhaslach. Es handelte sich um Bezüge, welche vom dortigen Pfarrer beansprucht, vom Abt aber verweigert wurden. Eine richterliche Entscheidung sprach zu Gunsten des Pfarrers. Gegen diese Entscheidung remonstrirte unser Abt, indem er gleich bei seiner ersten Anwesenheit in Basel die Sache der Kirchenversammlung vorlegte. Diese stieß das richterliche Erkenntniß um und beauftragte (1434) den Abt von St. Egidien und den Probst von Langenzenn, den Konflikt beizulegen. Nach zweijähriger Unterhandlung kam es zu einer definitiven Fixirung dessen, was Abt und Pfarrer einander jährlich leisten sollten.

Dieß waren die ersten Errungenschaften des Abts Kötzler in Basel. Weiter erwirkte er dort, daß die Kirchenversammlung d. d. V. Kal. Okt. 1437 die Bischöfe von Eichstätt und Würzburg und den Abt von St. Egidien aufforderte, das Kloster Heilsbronn (zugleich auch Ebrach) gegen Beeinträchtigungen kräftig zu schützen und nöthigenfalls den Beistand des weltlichen Armes zu requiriren.

Eine weitere Errungenschaft des Abts war, daß die Kirchenversammlung, seiner Bitte entsprechend, d. d. XI. Kal. Jan. 1439 ihm und seinen Nachfolgern den Gebrauch der bischöflichen Mitra, des Ringes und des Bischofsstabes zuerkannte. Dadurch erhielt der jeweilige Abt das Recht, wenn nicht ein Bischof oder ein päpstlicher Legat gegenwärtig war, sowohl im Kloster selbst, als auch auf dem ganzen Klostergebiete bischöfliche Weihen (benedictionem solempnem post missarum vesperorum et matutinarum solempnia) zu vollziehen, auch Kleidungsstücke, Ornamente und kirchliche Paramente zu weihen. Die Kirchenversammlung [165] (sacro sancta synodus generalis Basiliensis, universalem ecclesiam repraesentans) bezeugt dem Abt und seinen etwa 70 Mönchen besondere Huld und Gnade, ertheilt ihnen wegen ihrer devoten und frommen Weltentsagung und ihrer Gastfreundschaft die größten Lobsprüche und bedroht Verächter dieses Erlasses mit der Indignation Gottes und der ganzen Kirche. Durch diesen Erlaß hatte der Abt nicht bloß einen äußern Schmuck errungen: der Mönchsstaat wurde dadurch selbstständiger und weniger abhängig von den Bischöfen. In Folge dieser Errungenschaft ließen sich die Äbte von nun an auf ihren Siegeln mit dem Bischofsstabe und mit der Bischofsmütze abbilden, während die früheren Äbte auf ihren Siegeln mit dem Abtsstabe und ohne Kopfbedeckung dargestellt erscheinen. Eben so ist auch der 1350 gestorbene 17. Abt Friedrich von Hirschlach auf seinem oben besprochenen Gedächtnißbilde dargestellt. Auf einigen von den in Heilsbronn vorhandenen, nach Kötzlers Zeit gefertigten Altarmalereien sieht man unten an denselben diejenigen Äbte abgebildet, auf deren Geheiß die Altarmalereien gefertigt wurden. Die abgebildeten Äbte haben die Bischofsmütze nicht auf ihren Häuptern, sondern neben sich. Die Äbte Wenk, Schopper und Wunder erscheinen auf ihren Portraitbildern im bescheidenen Abtsbarret. Unser Abt konnte zuversichtlich darauf rechnen, in Basel seine Zwecke zu erreichen, weil er dort der Fürsprache des Kaisers, des brandenburgischen Kurfürsten und anderer Gäste seines Klosters im Voraus gewiß sein durfte. 1443 ließ er durch den Abt von St. Egidien und zwei kaiserliche Notare zwei beglaubigte Abschriften von der oben beim 20. Abt besprochenen Urkunde fertigen, worin der Kaiser Ruprecht i. J. 1401 die Klosterprivilegien bestätigt und erweitert hatte. Der Kaiser Sigismund bestätigte schon 1434 d. d. Ulm, 19. Juli, die von seinem Vater Karl IV. und vom Kurfürsten Friedrich I. (avunculum suum) dem Kloster ertheilten Privilegien.

Von den größeren Bauten in Heilsbronn wurde keine durch unsern Abt ausgeführt; doch vollendete er, was sein Vorgänger am Hauptbau der neuen Abtei und an dem Ausbau des [166] südlichen Seitenschiffes der Kirche unvollendet lassen mußte. Den letztern schmückte er mit Statuen (imaginibus). Die neue Abtei erhielt durch ihn ein nicht mehr vorhandenes Glockenthürmchen (campanile), der Chor der Klosterkirche neue, nicht mehr vorhandene Stühle (sedilia et stalla), der Marstall, das Kornhaus und das Schlößlein in Bonhof die erforderlichen Erweiterungen und Reparaturen. Er hatte bei seinen Ausgaben vor Allem das Nothwendige und Nützliche im Auge; der unfreiwilligen Ausgaben gab es ohnehin viele, namentlich für den Kurfürsten Albrecht Achilles in dessen Fehden gegen Bayern und im sogenannten großen markgräflichen Kriege. Vgl. Beitr. S. 97 u. 98. Da Heilsbronn es mit dem Kurfürsten hielt, so hatten von den Feinden desselben die Klosterunterthanen viel zu leiden. Der Granarius verzeichnet in seinen Rechnungen die bedeutenden Getreiderückstände, welche erlassen werden mußten wegen Verarmung der Unterthanen in der Probstei Bonhof und im Rangau (propter lites seu raysas; curiae vastatae sunt). Der Kurfürst war in der Marterwoche des Jahres 1461 in Heilsbronn und wohnte darauf einem Reichstage in Nürnberg bei. Von dort aus schickte er 135 Pferde zur Verköstigung auf 8 Tage in das Kloster.

Ungeachtet dieser Ausgaben und Verluste mehrte sich zur Zeit unseres Abts und durch ihn, besonders durch Kauf, das Klostergut an den nachgenannten Orten: Wernsbach, Gleizendorf, Triebendorf, Spalt, Friedrichsthal, Flattermühl, Bechhofen, Fetschendorf, Bergel, Weigenheim, Seinsheim, Kirchfarrnbach, Oberndorf, Schmalenbühl, Randersacker, Eibelstadt, Winterhausen, Sommerhausen und Nördlingen. Näheres darüber unten bei diesen Ortschaften im II. Band, bei Reuth auch über die daselbst durch unsern Abt gegründete Pfarrei, bei Trautskirchen über die gegründete Frühmeßstelle.

Den obigen Mittheilungen über die langjährigen Prozesse gegen Kelheim, Nördlingen etc. ist beizufügen, daß unser Abt auch mit den Herren von Lentersheim in Altenmuhr wegen des Viehtriebes stritt, bis der Kurfürst Friedrich I., von beiden Theilen [167] zum Schiedsrichter erwählt, 1437 den Streit schlichtete. Des Kurfürsten „Schiedsbrief“ wird Bd. II bei „Mönchswald“ mitgetheilt werden. Nicht immer erscheint jedoch der Abt als Streitender, sondern bisweilen auch als Friedensstifter. 1435 schlichtete er einen Streit zwischen den Gemeinden Hirschlach und Ornbau; der Streit betraf den Hutwasen zwischen Ornbau und Heglau. 1452 vermittelte er in seinem Geburtsorte Volkersgau einen Prozeß zwischen fünf Klosterbauern, die sich durch langes Prozessiren gegenseitig ruinirten, endlich aber ihren Dorfherrn zum Schiedsrichter wählten und seinem Spruche sich unterwarfen.

Während seiner zehn ersten Regierungsjahre bestattete der Abt in der Klosterkirche den Kurfürsten Friedrich I. und dessen Gemahlin Else, zwei Stammgäste im Burggrafenhause, wie in den Beitr. S. 87 ff. berichtet wurde mit dem Bewerten, daß der Kurfürst in seinem Testamente den Abt als Exekutor bezeichnet hat. Ein anderer Gast, den wir im Burggrafenhause ein- und ausgehen sahen, starb gleichfalls während der ersten Regierungsjahre unseres Abts: der Kaiser Sigismund. Der folgende Kaiser Albrecht starb nach kaum zweijähriger Regierung. Die Mönchsrechnungen gedenken seiner Erwählung und seiner Anwesenheit in Heilsbronn im Winter 1437/38. Nach ihm bestieg 1439 Friedrich III. den Kaiserthron. Er war während seiner langen Regierung dem Kloster fortwährend sehr gewogen und wiederholt in Heilsbronn, wie in den Beitr. S. 109 berichtet wurde. Der Kustos bemerkt in seiner Jahresrechnung von 1445, daß unser Abt dem Kaiser, welcher einem großen Reichstage in Nürnberg beiwohnte, eine kleine Monstranz von Krystall nebst einigen Reliquien eigenhändig als Geschenk überreicht habe. In seinem vierten Regierungsjahre bestätigte der Kaiser auf Ansuchen unseres Abts die vom Kaiser Ruprecht im J. 1401 dem Kloster ertheilten Privilegien. Der Schluß des Bestätigungsbriefes lautet: „Gegeben zu Grätz 1443 am Barbaretag, unseres Reichs im vierten. Ad mandatum domini Regis: Eneas Silvius, protonotarius.“ Die sämmtlichen Verwalter der verschiedenen Klosterämter kontribuirten [168] zu der Zahlung, welche für den Bestätigungsbrief an die kaiserliche Kabinetskasse geleistet werden mußte.

Den Familiennamen Kötzel oder Kötzler führte ein Nürnberger Patriziergeschlecht. In der vorgefaßten Meinung, die heilsbronner Äbte seien meist von adeliger Herkunft gewesen, identifizirt Würfel (histor. Nachrichten von Nürnberg II, 730) unsern Abt mit einem in Nürnberg geborenen Patrizierssohn Ulrich Kötzler oder Kötzel. Allein der Abt Kötzler war, den vielen und einstimmigen heilsbronner Aufzeichnungen zufolge, kein Nürnberger, sondern ein Volkersgauer und daher ohne Zweifel kein Patrizierssohn. Würfel wurde in seiner vorgefaßten Meinung vermuthlich dadurch bestärkt, daß 133 Jahre nach dem Tode unseres Abts der nürnberger Losungsschreiber Bernhard Kötzel die Renovatur des Epitaphs unseres Abts beabsichtigte. Das Epitaph war im Jahre 1464 gleich nach dem Tode des Abts gefertigt worden und kostete 6 fl. Wie es nach 131 Jahren beschaffen war, ergibt sich aus einem also lautenden amtlichen Schreiben vom J. 1595: „In den Grabstein des Abts war eine Grabschrift eingesenkt mit dem Wappen, sehr veraltet und etliche Stück davon weggekommen.“ Der genannte Losungsschreiber stellte unterm 10. Nov. 1595 an die damaligen Beamten in Heilsbronn die Bitte: „die veraltete und zum Theil abgegangene Grabschrift auf dem Grabstein des Abts, so des Geschlechts ein Kötzel von Volkerskaw bürtig gewest, verneuern zu dürfen.“ Die Beamten gestatteten die Verneuerung, „sofern die neue Grabschrift der vorigen gemäß gemacht werde; nur möge sie wehrhaft, aufs Kürzest, auch in Messing gegossen und auf den Grabstein gemacht werden.“ Die Ausführung verzögerte sich; denn die Beamten schrieben unterm 6. Juni 1603 an den Losungsschreiber: „Euer Schreiben wegen Verneuerung der Grabschrift haben wir erhalten. Nachdem man aber diese Woche in der Kirch auf die Begrebnuß (des Markgrafen Georg Friedrich) noch allerlei vorzubereiten hat, so wolle der Herr erst nach der Begrebnuß die Grabschrift aufsetzen.“ Vermuthlich erfolgte die Renovatur noch im J. 1603. Der Abt wurde, wie schon beim vorigen Abt erwähnt, dicht an der Außenmauer [169] des südlichen Seitenschiffes in der Kirche begraben. Auf seinem 1464 gefertigten Leichenstein waren, nach Angabe der oftgedachten Monumentenkopisten, folgende Worte „in den Stein gehauen“: A. D. 1463. V. Id. Martii obiit venerabilis in Christo pater dominus Ulricus abbas heilsbrunnensis 22, anno sui regiminis XXXV, cujus anima etc. Diese Schrift war nach 131 Jahren „sehr veraltet und zerbrochen.“ Irrigerweise lasen daher die Kopisten XXXV anstatt XXIX. Vermuthlich wurde 1603 der Stein ganz beseitigt und vom Losungsschreiber der bei Nr. 113 noch vorhandene Grabstein substituirt, darauf eine beschriftete Metalltafel, aber keine in den Stein gehauene Schrift. Die Metalltafel ist, wie so viele andere, abhanden gekommen und nur der Stein noch vorhanden, darauf ein Krummstab, aber keine Schrift. Der Abt resignirte 1462 und starb im folgenden Jahre. Im Vigilienbuche heißt es beim 11. März: Obiit dom. Ulricus abbas halsbrunnensis 22 a. dom. 1463, rexit laudabiliter annis 29. Sein Jahrtag wurde aber alljährlich am 29. September begangen. Der Eintrag im Vigilienbuche an diesem Tage lautet: Servitur de venerabili domino Ulrico abbate dicto Kötzler de Volkerskaw 21. pis. pa. vi. mel et libetum.

Aus den vorstehenden Mittheilungen ersieht man, daß der Abt Kötzler die Interessen seines Mönchsstaates wesentlich gefördert hat. Bei seinen Ausgaben hatte er vor Allem das Nothwendige und Nützliche im Auge. Ausgaben, wie folgende, kamen daher bei ihm nur selten vor: 280 talenta 24 dl. = 52 flor. pro imagine argentea misericordiae Jesu Christi ultra argentum quod habuit et ultra propinata. Für einen silbernen Becher zahlte er aus seiner Privatkasse 201 Talente.

In seine letzte Regierungszeit fielen die in den Beiträgen S. 98 geschilderten Drangsale, welche die Klosterunterthanen im Kriege gegen die bayerischen Herzoge zu leiden hatten. Doch erlebte er in seinem letzten Regierungsjahre das Ende dieses Krieges. Darauf deutet folgender Vortrag des Bursarius in seiner Abrechnung an Michaelis 1462: Pro diversis dominorum et [170] familiarum in causa concordiae et negotiis inter nos et ducem Bavariae et diversa loca circa monasterium.


Der 23. Abt Petrus Wegel[97] (1463–79)

regierte 16 Jahre lang. Seine Heimath ist nicht, wie die seines Vorgängers, in urkundlichen Aufzeichnungen bestimmt angegeben und muß daher erst ermittelt werden. Dem Geschlechtsnamen Wegel begegnet man in heilsbronner Aufschreibungen schon vor der Zeit unseres Abts. 1397 vereinnahmt der Bursarius 620 talenta = 124 flor. de pensione Johannis Wegel, ohne anzugeben, wer und woher dieser war. Desto bestimmter bezeugt eine heilsbronner Urkunde, daß im J. 1413 ein Geschäft (Legat) von 4 Pfund Wachs auf einer Wiese zu Westheim (bei Windsheim) von Hans Wegel daselbst gemacht wurde. In den Rechnungen von 1416 und später werden Personen genannt, die an das Kloster Schenkungen machten, aber dafür lebenslang jährliche Natural- und Geldreichnisse (pensiones) bezogen, z. B. „der Frankendorfer, die Frau des Ulrich Kürsner, die Spenglerin von Windsheim und Hans Wegel.“ Der Eintrag im Vigilienbuche beim 24. Januar lautet: Anniversarium Hansen Wegels de Westheim et Kunegundis uxoris suae, de quibus datur cuilibet (d. h. jedem Mönche bei der alljährlichen Feier des Gedächtnißtages dieser Eheleute) una mensura vini. Fuerunt parentes domini Petri, 23 abbatis. Die hier genannten Wegelschen Eheleute waren sonach unseres Abts parentes, d. h. Verwandte oder Eltern. Ohne Zweifel war sonach unser Abt geboren in Westheim und von bäuerlicher Abkunft. Die ebenbezeichnete erste Schenkung von 1397 mag bei Gelegenheit seiner Geburt, die zweite von 1413 bei seinem Eintritt in das Kloster gemacht worden sein. Daß das Kloster schon frühzeitig in Westheim und den umliegenden Ortschaften begütert war, ist beim 13. Abt berichtet worden.

[171] Wegel machte seine höheren Studien vermuthlich in Prag. Darauf deuten einige Ausgabspositionen in den Rechnungen. Im Jahre 1432 z. B. heißt es: Stipendiariis ad Bohemiam et studentibus 130 fl. Erst erlangte Wegel die philosophische, dann auch die theologische Doktorwürde; daher wird er in den Urkunden bisweilen „Magister und Doktor“ genannt. 1435 war er Subcellarius, 1436 Granarius, 1437 Bursarius, 1455 Superintendens von Nördlingen, 1456 Verwalter des sehr ausgebreiteten Weingeschäfts, 1461 Verwalter des heilsbronner Hofes in Nürnberg. Kundig und gewandt wurde er schon als Mönch mit vielen Funktionen außerhalb des Klosters betraut. Beim vorigen Abt geschah eines Schiedsspruches Erwähnung, dem sich fünf heilsbronnische Bauern in Volkersgau unterwarfen. Die von den Prozessirenden erwählten drei Schiedsrichter waren der Abt Kötzler, der Bursarius Johannes und „Meister Peter Doctor.“ Gleichzeitig versuchte der Bischof Peter zu Augsburg den vieljährigen Prozeß zwischen dem Abt Kötzler von Heilsbronn und der Stadt Nördlingen zu schlichten. Heilsbronn wurde dabei vertreten von „Meister Petrus Wegel, Lehrer der heiligen Schrift“, vom Subcellarius und vom Prokurator des heilsbronner Hauses in Nördlingen. 1453 erhielt der „Magister Petrus“ eine Mission nach Regensburg und Wien. Der Zweck dieser Mission ist nicht angegeben. Um Bartholomäi reiste er (equitavit) zum Generalkapitel; 1458 nach Augsburg in Sachen der Irrungen zwischen Heilsbronn und Nördlingen, da der Schiedsspruch von 1452 nicht nachhaltig war. Am 22. Februar 1463 wurde er zum Abt gewählt. Die Wahl leitete in üblicher Weise der Abt von Ebrach unter Assistenz zweier anderer Cisterzienseräbte. Die drei Äbte und ihre Begleiter (famuli) konsumirten drei Eimer Wein. Die Baarausgaben für dieselben, insonderheit für die bei jeder Abtswahl üblichen Geschenke, beliefen sich auf 307 Talente. Auf die Wahl des Abts folgte dessen Konsekration, bei welcher sich eine Baarausgabe von 332 Talenten entzifferte. Für die Änderung der Siegel, d. h. des Abtssiegels, zahlte die Klosterkasse 18 Talente. Jeder neueintretende Abt veränderte beliebig das ovale [172] Abtssiegel, während das runde Klostersiegel niemals abgeändert wurde.

Kaum hatte unser Abt die Regierung angetreten, als er vom Kurfürsten Albrecht Achilles um ein Darlehen angegangen wurde. Was ihm bei der Auszahlung des Darlehens durch Herz und Mund ging, ist in den Beitr. S. 104 bis 6 berichtet worden, zugleich auch, wie der Kurfürst zwar den Empfang der dargeliehenen 2000 fl. bescheinigte, aber die Rückzahlung verweigerte. Der Baarbestand in der Klosterkasse reichte im Augenblick nicht aus zur Erlegung der 2000 fl. Wegel beschaffte das Fehlende nicht durch Besteuerung der Unterthanen, sondern durch verzinsliche Anlehen. Er entlehnte z. B. „von der Jorg Ebrin auf der Bubenmühl 80 fl., von den Erben Hans Metzlers 100 fl., vom Abt in Lankheim 200 fl., von der Kapellenstiftung (cista ecclesiae) in Reuth 70 fl.“ Dazu kamen 94 Gulden, welche sich im Nachlaß des Abts Kötzler fanden. Die Darlehen wurden bald wieder heimgezahlt, theilweise schon nach Jahresfrist. Im Ganzen wurden 3243 fl. aufgenommen, darunter 1200 fl. zu 5 Prozent von Hans von Buttendorf. (Die Herren von Buttendorf hatten eine Grabstätte in Heilsbronn.) Die eingetretene Ebbe war nur momentan, so daß unser Abt schon im Jahre 1464 die erste seiner projektirten Bauten in Angriff nehmen konnte. Er baute gerne, verband aber dabei mit dem Nützlichen das Schöne, bemaß den Aufwand genau nach den vorhandenen Mitteln und bestritt die Baukosten größtentheils aus seiner Privatkasse.

Bald nach seiner Erwählung nahm er den Umbau des neuen oder hinteren Kreuzganges[98] in Angriff. Ein voraussichtlich kostspieliges Unternehmen. Er vertheilte aber sehr umsichtig die Bauarbeiten, und somit auch die Bauausgaben auf sieben Jahre. Es ist oben schon berichtet worden, daß jeder Abt über gewisse, in seine Privatkasse fließende Reichnisse beliebig disponiren konnte. Diese beliefen sich zur Zeit Wegels im Durchschnitt jährlich auf 3000 Talente. Davon verausgabte er in seinem [173] ersten Regierungsjahre nur wenig für Bauten, mehr für Dringenderes. Er zahlte z. B. 52 fl. zu dem Darlehen für den Kurfürsten, 6 fl. zum Epitaph des verstorbenen Abts, einen Theil des Reisegeldes für Ulrich Tremel, einen seiner Mönche, der zum Generalkapitel gesendet wurde. In seinem zweiten Regierungsjahre begann der Umbau des Kreuzganges, vorerst nur mit vorbereitenden Arbeiten: Abräumen des Steinbruches in Kleinhaslach, (die Steinbrüche zunächst bei Heilsbronn liefern kein dauerhaftes Material), Steine brechen und behauen, Beifuhr von gebrannten Steinen und Kalk. Dafür verausgabte er 806 Talente und behielt bei seiner dießjährigen Einnahme von 2100 Talenten in seiner Privatkasse noch 1294 Talente, womit er Ausgaben für Weinbergsarbeiten in Dettelbach, für anderweitige Arbeiten, für Papier und Pergament bestritt, auch eine Ausgabe von 20 Gulden bei der Taufe eines Kindes des Kurfürsten Albrecht Achilles (Beitr. S. 99). Nach Bestreitung aller dieser Ausgaben schloß seine Rechnung mit einem Kassebestand von 300 Talenten = 40 Gulden ab.

In seinem zweiten Baujahre ließ er den schadhaften Kreuzgang abbrechen, die Steinbrucharbeiten in Kleinhaslach und die Steinhauerarbeiten fortsetzen, vorläufig acht Fenster mit Glasgemälden[99] für den Kreuzgang fertigen. Für letztere zahlte er 10 Goldgulden an die Meister Marcus und Pleidenwurf (pro rotis depictis de vitro). Johann von Buttendorf erhielt sein vorhin erwähntes Darlehen von 1200 fl. zurück, jedoch mit Abzug von 50 fl., welche er zur Feier seines dereinstigen Jahrtages dem Kloster schenkte. Kassebestand am Jahresschluß 32 Gulden.

Drittes Baujahr: Fortsetzung der Steinhauerarbeiten für den Kreuzgang. Abermals „zwölf gemalte Scheiben“ gekauft für 15 fl. und „11,000 venetische Scheiben“ für 30 fl. Kassebestand am Jahresschluß 24 fl.

Viertes Baujahr: Fortsetzung der Arbeiten am Kreuzgang [174] und Erbauung der „großen Bibliothek“, über welche nachher Näheres berichtet werden wird.

Fünftes Baujahr: Wölbung des Kreuzganges, Pflasterung desselben mit verglasten Steinen; „26 fl. für 20 gemalte Scheiben zu Augsburg.“

Sechstes Baujahr: nur noch wenige Steinbrucharbeiten in Kleinhaslach etc. 10 Gulden für ein steinernes Marienbild im Kreuzgang.

Siebentes Baujahr: letzte Ausgabe für Glasgemälde 20 fl. Pflasterung, und somit Vollendung des Kreuzganges und Schmückung desselben mit den nicht mehr in Heilsbronn vorhandenen Wappen der Klosterstifter: 4 fl. pro armis fundatorum in ambitu.

Der Steinmetz, welcher den Kreuzgang baute, war Meister Hans Kremer. Er erhielt während der siebenjährigen Bauzeit außer dem Arbeitslohne jährlich ein Kleid und wurde sammt seiner Frau verköstigt. Von den Glasgemälden, welche unser Abt in den Fenstern anbringen ließ, ist keines mehr in Heilsbronn. Es waren 18 (20) Fensterflügel[100], die, wie im XIII. Abschn. berichtet werden wird, bei der Metamorphose von 1770 nach Ansbach abgeliefert und daselbst vermuthlich sofort verkauft worden sind. Sie waren um 1600 noch ziemlich vollständig vorhanden und wurden damals in den oft erwähnten Monumentenverzeichnissen genau beschrieben. Aus diesen Beschreibungen ergibt sich Folgendes:

Am westlichen Flügel des umgebauten hinteren Kreuzgangs zu ebener Erde ließ Wegel 10 durch Drahtgitter geschützte Fensterstöcke mit Glasgemälden anbringen. Jeder Fensterstock war durch eine senkrechte steinerne Säule in zwei gleiche Hälften getheilt, so daß man 20 Hälften oder Fensterflügel (rotae) erhielt, jeder 3/4 Ellen breit. Auf 16 dieser gemalten Flügel waren Scenen aus dem Leben des heiligen Bernhard abgebildet, mit Beifügung einer erklärenden lateinischen Inschrift, meist in kurzer ungebundener Rede. Später, wahrscheinlich noch zu Wegels Zeit, wurde [175] neben jedem dieser 16 Glasgemälde eine nähere Erklärung in sechs hexametrischen lateinischen Zeilen an der Mauer der Fensterhöhlung beigeschrieben. Über diese Darstellungen und Beischriften theilen die Monumentenkopisten Folgendes mit:

Erster Flügel. Darstellung: Verheißung der Geburt Bernhards. Inschrift folgendes Zweigespräch: Mater: Heu mihi! Monachus: Noli timere, optimi catuli mater eris. Laut der sechszeiligen Mauerschrift daneben gründet sich dieses Zweigespräch auf folgende Legende: Der Mutter Bernhards träumte vor dessen Geburt, sie habe ein weißes bellendes Hündchen geboren. Der Traum wurde ihr dahin gedeutet: „Der Sohn, welchen du gebären wirst, wird rein in seinem Wandel, treu der Kirche und den Feinden derselben ein Schrecken sein.“

Zweiter Flügel. Der Herr erscheint in einer Christnacht Schülern Bernhards. Inschrift: Monach. Bernhardus existens primus scholaris in essentia, in nocte nativitatis Christi scholaribus apparuit dominus, quasi denuo procedens de thalomo suo. Daneben die erklärende Mauerschrift.

Dritter Flügel. Bernhard fordert auf zum Eintritt in das Kloster. Inschrift: Fratres, ituri sumus de proximo et monasterium intraturi.

Vierter Flügel. Bernhards Eintritt in das Kloster zu Citeaux. Inschrift: Suscipe me, o pater sancte ac gratiose domine. Die Mauerschrift daneben besagt, daß Bernhard im J. 1110 (1113) eintrat.

Fünfter Flügel. Bernhard predigt vor Eltern und Kindern, und schärft ihnen ihre Pflichten ein. Inschrift: Donec illud tenueris, aliud non accipies.

Sechster Flügel. Der Herzog von Aquitanien verachtet Bernhards Bitten und Befehle, bis das göttliche Strafgericht, Erstarrung der Glieder, ihn ereilt und niederstreckt. Inschrift: Mon. Ecce ad te processit virginis filius, dominus ecclesiae, quem tu persequeris, resiste ei, si vales.

Siebenter Flügel. Bernhard im Gebet vor dem Heiland. [176] Inschrift: Salve Jesu care, cruci tuae me aptare vellem vere tu scis quare, da mihi tui copiam. Amen.

Achter Flügel. Bernhard im Dom zu Speier. Inschrift: Maria: Bene veniat, o bone Bernharde. Bernhardus: O clemens, o pia, o dulcis virgo Maria. Rechts und links von dieser Inschrift zwei Notenreihen, nach damaliger Weise vierlinig, die Noten viereckig. Die Tonart G dur. Der den Noten untergeschriebene Text lautet: Salve regina misericordiae, vitae dulcedo et spes nostra, salve. Inhaltlich der erklärenden Mauerschrift kamen gleichzeitig mit Bernhard blonde Schwaben nach Speier (flavi venere suevi). Offenbar ist der Kaiser Konrad nebst Gefolge gemeint, welcher sich 1146 durch Bernhards gewaltige Predigt im Dom zu Speier zu einem Kreuzzug bewegen ließ. Als Bernhard den Dom betrat, wurde das Salve regina angestimmt. Begeistert rief Bernhard: O clemens, o pia, o dulcis virgo Maria. Daher noch jetzt diese Worte im Salve regina.

Neunter Flügel. In einer ligurischen Stadt heilt Bernhard elf Besessene. Inschrift: Ego vos daemones adjuro in nomine Jesu Christi.

Zehnter Flügel. Bernhard beschwört einen Mückenschwarm, der einen Ort in Frankreich belästigt hatte, nun aber sich dem Feinde zuwendete. Inschrift: Bernhardus: Ego vos excommunico muscas.

Elfter Flügel. Bernhard, ein Pferd, ein Beichtender. Inschrift: Si sine cordis agitatione poteris orationem dominicam finire, mox hoc jumentum habebis. In ipsa, pater, oratione sollicite cogitavi de sella, si eam habere debeam cum jumento. Die Mauerschrift gibt dazu folgenden Kommentar: Bernhard verweist einem beichtenden Landmann seine Zerstreutheit beim Gebet. Allein der Beichtende ist deß nicht geständig und rühmt sich vielmehr der Stetigkeit seiner Gedanken beim Beten. Bernhard fordert ihn auf, die Wahrheit seiner Behauptung zu beweisen und verheißt ihm nach gelungener Beweisführung den Lohn, indem er spricht: „Vermagst du das Vaterunser aufmerksam [177] herzusagen, so empfängst du dieses Pferd.“ Freudig kniet der Bauer nieder zum Gebet, aber mitten in demselben zerstreut sich sein Sinn und er muß bekennen: „Während des Gebetes kam mir der Gedanke, ob ich auch einen Sattel zu dem Pferde erhalten würde.“

Zwölfter Flügel. Bernhard und ein Spiellustiger. Inschrift: Nihil, pater, lucratus sum, sed etiam capitali nostro nudatus sum. Si vultis, pro nostro capitali recipite me. Si ita est, melius est, quod hoc recipiam, quam si utrumque perdam. Die Mauerschrift gibt folgende Erläuterung: Ein Spiellustiger will sein Glück im Spiel versuchen, erhält dazu von Bernhard 20 Groschen, verliert diese Summe, kehrt zu Bernhard zurück und spricht: „Ich habe nichts gewonnen und obendrein das Darlehen verloren. Nehmt mich anstatt des Verlorenen.“ Bernhard antwortet: „Besser ists, diesen anzunehmen, als Beides zu verlieren.“

Dreizehnter Flügel. Bernhard erkrankt, wird von Maria, Laurentius und Benediktus besucht und geheilt.

Vierzehnter Flügel. Christus im Himmel, Bernhard und der Teufel. Zwei Inschriften: Bernhard spricht seine Hoffnung auf einen Gnadenlohn im Himmel aus. Der Teufel aber entgegnet:

Quidnam praetendis, quod sic super aethera tendis?
Cum te de multis valeam convincere culpis
Quare faste (vaste) gravis non te super astra levabis.

Fünfzehnter Flügel. Bernhards Tod. Durch Berührung seiner Bahre wird der Mönch Heumon geheilt.

Sechszehnter Flügel. Aus der schon um 1600 defekten Mauerschrift ist nicht zu entnehmen, was in diesem Glasgemälde abgebildet war. Die Inschrift lautete:

Ter dena millia cum simul impia mors rapuisset
Ex his fit mecum Bernhardi portio coeli
Pro meritis digne tres passio purgat in igne
Pessima sors caeteris quia mors sine morte manebit.

Auf diese 16 Fensterflügel oder 8 Fensterstöcke folgten noch [178] 2 Fensterstöcke mit gemalten Scheiben und den beiden Inschriften, welche oben S. 12 u. 13 besprochen und vollständig mitgetheilt worden sind. Sie beginnen mit den Worten: Haec domus Ottonem colit etc. und: Post M. C. Christi etc. Unser Abt, vermuthlich der Verfasser dieser Inschriften, ließ dieselben auch auf zwei Holztafeln mit Goldschrift anbringen und zahlte dafür (pro epitaphio fundatorum deaurando) 2 Gulden. Diese beiden Holztafeln wurden im Ostchor der Kirche aufgehängt, die eine unter dem Seite 11 beschriebenen Freskobilde, welches die Dedikation der Kirche darstellt (Beitr. S. 17); die andere an der Überseite, wo späterhin der 25. Abt Bamberger (s. dort) das abenbergische Wappen aufhängen ließ. Nur eine dieser beiden Holztafeln ist noch in Heilsbronn vorhanden. Siehe den Grundriß Nr. 131.

Zugleich mit dem Kreuzgang wurde auch der große Bibliotheksaal[101] umgebaut, welcher auf den zwei aneinanderstoßenden Flügeln der beiden Kreuzgänge stand und sein Licht sowohl von der Ost-, als auch von der Westseite her empfing. Dieses war die „große Bibliothek“ im Gegensatz zu der kleinen, welche auf dem südlichen Flügel des vordern Kreuzganges stand. Der große Bibliotheksaal wurde im 19. Jahrhundert Frohnfeste und Gerichtsdienerswohnung. In den Beiträgen S. 247 u. 48 heißt es: „Der kleine Bibliotheksaal, vom Abte Sebald Bamberger († 1518), der große vom Abte Wirsing im J. 1550 errichtet.“ Diese Angabe ist unrichtig; denn die beiden Säle bestanden schon vor Wegel, wurden aber durch diesen beim Umbau des Kreuzganges verändert. Die Äbte Bamberger und Wirsing veränderten gleichfalls etwas daran.

Die Bibliothek[102] wurde durch Wegel sehr bereichert. Vermuthlich sind die von ihm angeschafften Werke in Erlangen noch vorhanden. Er lebte zur Zeit der Erfindung der Buchdruckerkunst. Die ersten gedruckten Bücher (Clemens romanus, Hieronymi epistolae) acquirirte er für 36 Gulden im J. 1469. [179] In den Jahren 1470 bis 73 Werke von Chrysostomus, Terrenz, Livius, Plinius, Strabo, Sueton, Silius Italicus, Gellius, Cicero (Reden), Tacitus (über die alten Deutschen), Boccaccio, auch eine deutsche Bibel (biblio tewtonica ligata), jedenfalls eines der ersten Erzeugnisse der Druckkunst. In dieser Weise fuhr er fort, alljährlich gedruckte Bücher anzuschaffen. Dabei fuhr er aber auch fort, noch ungedruckte Werke abschreiben zu lassen oder Manuskripte zu kaufen. Für Werke von Albertus zahlte er 58 fl.; für Werke von Seneka, Petrarka, Quintilian und Arretinus 24 fl. Er kaufte in einem Jahre Pergament für 38 fl. zu Abschriften von Werken von Quintilian, Cassiodor, Hieronymus, Wilhelm Parisiensis und Nikolaus de Lira. Letzterer war Lehrer der Theologie in Paris, ein Mönch, in Heilsbronn besonders geschätzt, da heilsbronner Mönche bei ihm in Paris ihre höheren Studien machten. In den Rechnungen des Abts finden sich stets Ausgaben für Zinnober und Lasurblau (rubrica et lazura) zur Fertigung der Manuskripte, dann für Klausuren, Schlösser und Ketten zu den Büchern.

Nach Vollendung des Kreuzganges und der großen Bibliothek ließ Wegel 1472 bis 74 das „Siechhaus[103], Infirmitorium“ mit der Kapelle umbauen. Das in den Beitr. S. 25 beschriebene Infirmitorium ist zwar noch vorhanden, aber völlig umgestaltet. Es war das Krankenhaus lediglich für erkrankte Mönche, im Spitzbogenstyl gebaut, hatte ein Refektorium (Speisezimmer für Kranke), einen Krankensaal, noch eine kleine Piece (stubella) und eine Kapelle (St. Lorenzkapelle). Wegel ließ eine größere Piece ein- oder anbauen. Der bauführende Steinmetz war Meister Heinrich Ecarius. Von den Malereien, welche der Abt im Refektorium und in der neuen Piece (nova stuba infirmitorii) fertigen ließ, wird wohl nichts mehr zu finden sein. Ein spitzbogiger Säulengang, dessen Ansätze noch sichtbar sind, führte unter dem „Dormitorium“ durch und schloß sich an den vordern Kreuzgang an. Als nach der Klosterauflösung der Markgraf Georg Friedrich die neue Abtei zu [180] seinem Absteigquartier machte, verwandelte man das nahestehende Infirmitorium in eine markgräfliche Stallung, brach den noch vorhandenen Thorweg durch das Gebäude, wodurch dieses in zwei ungleiche Theile getheilt wurde. Der westliche Theil wurde markgräflicher Pferdestall, der östliche die sogenannte „Sattelkammer.“ Diese Umgestaltung fand statt, als Georg Friedrich bereits in zweiter Ehe lebte. Auf seine zweite Frau deutet das braunschweig-lüneburgische Wappen, welches mit dem markgräflichen über jenen Thorweg gemalt wurde und theilweise noch sichtbar ist. Unter dem folgenden Markgrafen Joachim Ernst wurde für die markgräflichen Ableger im J. 1621 das Haus Nr. 1 am Marktplatze erbaut und der gegenüberliegende Saalhof (jetzt H. N. 106) als markgräfliche Stallung benützt, aber nicht mehr das Infirmitorium. Dieses wurde, wie die meisten herrschaftlichen Gebäude, im 18. Jahrhundert für eine geringe Summe verkauft, den Käufern aber zur Pflicht gemacht, ein zweistöckiges Haus für vier Mannschaften (jetzt Hs.N. 40, 41, 42, 43a) darauf zu bauen. Unten blieb das Infirmitorium Stallung; eine Zeit lang war der westliche Theil die „Alumnen-Eßstube“, an welche westlich die „Alumnen-Küche“ stieß (jetzt Hs.N. 43b), wo noch jetzt die Rauchfangröhren sichtbar sind. In der „Sattelkammer“ finden sich noch einige Steinhauerarbeiten aus Wegels Zeit.

In den Jahren 1475 bis 78 ließ Wegel das „Dormitorium[104] Schlafhaus“ erweitern. Über dieses Gebäude siehe oben S. 17 und beim 21. Abt und Beitr. S. 246. Die Erweiterung desselben durch unsern Abt war ein dringendes Bedürfniß, da es die bis auf 72 gestiegene Zahl der Mönche nicht mehr faßte. Man verlängerte das Gebäude in nördlicher Richtung bis jenseits des Schwabachflüßchens, welches daher unter dem Gebäude durchfließt. Daß dieser Ausbau an seinem nördlichen Ende mit sehr großen Fensteröffnungen abschloß, zeigt der nördliche Giebel von Außen und Innen, obgleich die großen Fenster vermauert sind. An dieser Giebelmauer lauft bis an die Giebelspitze [181] ein Pfeiler mit einer Mariensäule und der Über- und Unterschrift: A. Dom. 1479. Petrus Abbas.

Wegel ließ außer den beschriebenen größeren Bauten auch kleinere in Heilsbronn aufführen, darunter ein zwei Stock hohes Treppenhaus[105]: ein thurmartiges Gebäude in dem Winkel, welcher von der nördlichen Außenmauer des Ostchores und vom Querschiffe der Kirche gebildet wird. Dieses Treppenhaus war nicht von Außen, sondern nur vom Querschiffe der Kirche aus, von Westen her, durch eine kleine, später vermauerte Thür zugänglich. Der Thür gegenüber stand ein Altar, der silberne genannt. Neben diesem führte eine Treppe hinauf zu einer Thür, durch welche man zur Emporkirche des Querschiffes und von da aus durch eine Thür in der nördlichen Giebelmauer über dem Gewölbe des Kapitols hin in das Schlafhaus gelangte. Das Treppenhaus wurde 1858 völlig niedergerissen und ein kolossaler Eckstein, worin der Name des Erbauers mit der Jahrzahl: P(etrus) A(bbas) 1473, eingehauen war, beseitigt und anderweitig zu einer Fensterbank verwendet. Gleiches Schicksal traf auch den Altarstein. Die bezeichnete Treppe führte zugleich in die, ohne Zweifel gleichfalls von Wegel erbaute Custodia. Diese war auf dem Tonnengewölbe des nördlichen Seitenschiffes am Ostchor über Nr. 135 erbaut und diente zur Aufbewahrung von Monstranzen, Kelchen etc. Nach Auflösung des Klosters diente sie als Karzer für unfügsame Gymnasiasten, welche nicht unterließen, ihre Namen an die Wände zu schreiben, wie sich im Jahre 1858 beim Niederreißen dieser Baute ergab. Durch die Entfernung derselben wurde die Außenmauer der Kirche an dieser Stelle bloß gelegt, wobei sich ergab, daß man zu Wegels Zeiten, wie noch jetzt, die Außenmauern mit einem steinfarbigen Ölanstrich überzog und auf diesen Fugen mit weißer Farbe malte, um der Mauer das Ansehen einer Quadermauer zu geben. In späterer Zeit, als man weder einer Custodia noch eines Karzers mehr bedurfte, transferirte [182] man in das Treppenhaus eine Schlaguhr, welche früher der Kirche gänzlich fehlte. Sie wurde 1855 eingelegt und selbstverständlich nicht mehr auf ihre alte Stelle zurückgebracht, da das Treppenhaus abgetragen wurde.

Heilsbronn war reich an Skulpturen, Schnitzwerken und Gemälden und verlor nichts davon durch Krieg oder Feuer, da der Ort niemals eine eigentliche Verwüstung erlitten hat. Beitr. S. III und IV. Einige von diesen Kunstgegenständen wurden verschenkt, mehrere entwendet, viele sind aber noch in Heilsbronn. Keiner derselben stammt aus der Zeit der Klosterstiftung, da dergleichen bildliche Darstellungen in den Cisterzienserkirchen ursprünglich nicht geduldet wurden. Daß man aber späterhin anfing, die heilsbronner Kirche künstlerisch zu schmücken, haben wir bereits in den Biographien einiger Äbte gesehen. Die allermeisten Kunstgegenstände kamen erst von jetztan in die Kirche, und zwar durch unsern Abt und seine drei nächsten Nachfolger. Während der Regierungszeit unseres Abts wurden folgende Kunstgegenstände angeschafft:

1468 das bei Nr. 146 noch vorhandene, mit Recht allgemein bewunderte, angeblich von Veit Stoß (angeblich 1447 geboren) gefertigte Kruzifix, ursprünglich beim heideck’schen Sarkophage angebracht. Wegel gab dazu aus seiner Privatkasse 10 fl., der Bursarius 4 fl. = 32 Talente 12 dl., der Granarius eben so viel, der Probst von Bonhof 2 fl., aber Keiner nennt in seiner Rechnung den Namen des Verfertigers.[106]

1470 das vorhin erwähnte Marienbild im Kreuzgang für 10 Gulden. 1473 drei Bilder, darunter vielleicht die in der Heideckerkapelle bei Nr. 161 noch vorhandene, in Stein gehauene Relief-Darstellung: Christus mit zwei Schwertern oder Dolchen am Munde. 1475 Standbild des hl. Georg für 3 fl., vielleicht das bei Nr. 130 noch vorhandene. 1475 Schnitzbild (tabula) für 19 fl., den hl. Martin vorstellend; vermuthlich das noch vorhandene [183] im Martin- und Ambrosiusaltar (Grundriß Nr. 158). 1476 pro pictura legendae S. Georgii 27 fl. Maria und Johannes unter dem Kreuz, Standbilder, vermuthlich die jetzt bei Nr. 156 aufgestellte Gruppe. 1477 für sechs in Augsburg gefertigte Standbilder 61 fl.; vermuthlich unter den vielen noch vorhandenen Statuetten. Für ein in Hall gefertigtes Standbild 5 fl. Überall Angabe der Preise, aber nirgends die Namen der Verfertiger. 1476 wurden für eine Inful und einen Hirtenstab 207 fl. gezahlt. Für 125 fl. kaufte der Abt „zwölf Hofbecher, 5 Mark und 15 Loth schwer“, jedenfalls zur Bewirthung vornehmer Gäste.

Sein vornehmster Gast, zugleich sein großer Gönner, war der Kaiser Friedrich III. Er bewirthete ihn nebst Gefolg, darunter der Kurfürst Albrecht Achilles, am 24. Febr. 1474: Weinkonsumtion ein Fuder pro domino Imperatore et alio dominio secum comparente in die Matthiae. Zwei Tage früher stellte der Kaiser, damals in Rothenburg, auf Ansuchen des Abts eine Urkunde zur Bestätigung der Klosterprivilegien aus. Die Urkunde lautete: „Wir Friedrich, römischer Kaiser etc. Wann unß nu die ersamen geistlichen, unsere lieben andechtigen Abt vnd Convent zu Hailßbrun durch ihr erbar potschaft diemueticlichen angeruffen vnd gepetten haben, daz wir In all vnd yclich Ire Gnad, Freyheitbriev vnd Gerechtigkeit von vnsern vorfarn gegeben, insunderheit den bestetigungsbrieve von Kung Ruprecht, also lautend: „„Wir Ruprecht etc.““ (wörtliche Einschaltung seines Briefes d. d. Nürnberg 1401), welches wir bestetigen, vnd gebieten allen Fürsten, Geistlichen und Weltlichen, Grafen, Rittern, Schultheißen und Gemeinden, sie in ihren Freiheiten nicht zu hindern, bei Straf von 50 Mark löthigen Goldes. Gegeben zu Rotenburg an der Tauber, Sonntag vor St. Valentin 1474.“ Vierzehn Tage darauf entschied der Kaiser in Nürnberg zu Gunsten unseres Abts und seines Klosters in einem Streit gegen Rothenburg, heilsbronnische Güter in Mörlbach betreffend. Die kaiserliche Entscheidung (d. d. Nürnberg, 26. Febr. 1474) ging dahin: „daß die heilsbronner Güter zu Mörlbach in das Rothenburger [184] Zentgericht zu Reicherdsroth nicht sollen gezogen werden.“ Ohne Zweifel gab der damalige Besuch des Kaisers im Kloster die Veranlassung, in der dortigen Kaiserkapelle die Vokale A, E, I, O, U anzuschreiben, d. h. All Erdenrund Ist Oesterreich Unterthan: Worte, die der Kaiser gern gebraucht haben soll. Vgl. Beitr. S. 109 und 110.

Noch öfter als der Kaiser wurde von unserem Abt der Kurfürst Friedrich II. bewirthet, besonders nachdem dieser die Kurwürde an seinen Bruder Albrecht abgetreten und sich aus Norddeutschland nach Plassenburg zurückgezogen hatte, wo er auch starb. Seine Leiche wurde von unserem Abt 1471 in der Kirche zu Heilsbronn bestattet. Bei seinen Exequien verrechnete der Bursarius fünf Eimer Wein und 90 Talente pro diversis, der Kustos am Tage der Grablegung 75 Talente, bei den Exequien 68, ähnlich alle übrigen Offizianten und Rechnungssteller. Über den Kurfürsten „mit den eisernen Zähnen“ und den von ihm gestifteten Schwanenorden siehe Beitr. S. 99 bis 102, über seine schlichte Todtentafel in der heilsbronner Kirche wird Absch. XIV, 11 berichtet werden.

Die vorstehende Darlegung zeigt, daß der Abt Wegel sehr viel und mehr als mancher frühere Abt auf Bauten, Kunstgegenstände und Bücher verwendet hat. Was ihm und dem Bursarius nach Bestreitung dieser Ausgaben übrig blieb, verwendete er auf die Erwerbung von liegenden Gründen und Gefällen, und zwar, wie Bd. II berichtet werden wird, in den Orten Ammerndorf, Suddersdorf, Wollersdorf, Borsbach, Reichenbach, Kaltengreuth und Windsheim. Die Wittwe Katharina Wansiedler, Bürgerin in Windsheim, schenkte unserem Abt eine Wiese bei Külsheim, eingedenk der guten Pflege, welche ihrem Sohne Jobst, Mönch in Heilsbronn, dort zu Theil geworden war.

Dem mit 1472/73 beginnenden sechsten Rechnungsbande ist eine Bemerkung vorangestellt, worin der vielen Schöpfungen und Leistungen unseres Abts sehr anerkennend gedacht wird. Diese, ohne Zweifel gleich nach dem Tode Wegels von seinem Nachfolger Haunolt verfaßte Vorbemerkung lautet: Dominus [185] Petrus abbas, sacrae theologiae professor, rexit annos sedecim et construxit novum ambitum, capellam (cplm), dormitorium, infirmitorium, novam librariam, praeter libros per eum emptos, quos non computavi, et alias structuras parvas in monasterio per eum constructas. Et posuit per idem tempus quo praefuit de pura pecunia edificiorum praeter id quod alii officiales et bursarius et granarius exposuerunt pro cotidianis comestibilibus 5215 flor. praeter id quod comparavit de clinodiis et bonis per eum emtis, quae liquide omnia patent in suis computationibus, ac alia plura bona, quae huic monasterio fecit, pro quibus Deus ejus sit pro mercede aeterna retributor. Cujus anima requiescat in pace. Das abgekürzt geschriebene Wort cplm bezeichnet die mit dem Infirmitorium verbundene Laurencius-Kapelle,[107] nicht das Capitolium, welches Wegel weder bauen noch umbauen ließ.

Ein recht verdienstliches Werk unseres Abts war, daß er den Konflikt zwischen Großhaslach und Reuth schlichtete. Reuth und sieben andere umliegende Weiler waren nach Großhaslach gepfarrt, lebten aber seit mehr als 25 Jahren mit den dortigen Pfarrern wegen Stolgebühren etc. in Streit. Durch einen unter dem vorigen Abt in Heilsbronn aufgenommenen Notariatsakt kam es zwar zu einem Vergleiche, aber zu keinem dauernden Frieden. Diesen herbeizuführen, gestattete der Bischof von Würzburg die Erbauung einer Kapelle in Reuth, knüpfte aber daran die Verpflichtung, nach wie vor Stolgebühren etc. an den Pfarrer der Mutterkirche zu entrichten; daher abermals kein Friede. Erst dadurch, daß Reuth völlig getrennt und eine selbstständige Pfarrei wurde, kam es zum Frieden. Siehe Abschn. VII bei Reuth.

Wir sahen unsern Abt wiederholt als Schiedsrichter fungiren, und jederzeit handelte es sich dabei um Mein und Dein. Anders verhielt sich’s bei einem andern Konflikt, zu dessen Beseitigung Wegel beigezogen wurde. Es handelte sich um Sachen des Glaubens und der Lehre. In der Diöcese Eichstätt hatte sich [186] eine aus Laien bestehende Sekte gebildet, die im Widerspruch mit dem damaligen Kirchenglauben lehrte: „Priester sollen keinen zeitlichen Besitz haben. Weder die hochgelobte Jungfrau Maria, noch die übrigen Heiligen sollen angerufen werden, sondern allein der Herr. Keine Festtage der Heiligen, sondern lediglich Feier des Sonntags. Der sechste Wochentag sei ein Fasttag. Keine Bilderverehrung. Kein Fegfeuer. Keine Seelenmessen. Salz, Wasser, Palmzweige, Lichter etc. sollen nicht geweiht werden. Beim Abendmahl ist auch der Kelch zu reichen. Abschaffung der Todesstrafe, des Eides, der Wallfahrten, auch der Ehescheidung, wenn nicht Ehebruch vorliegt. Der Zehnte gebührt nicht den Priestern, sondern den Armen. Beim Abendmahl ist nicht der wahre Leib Christi, sondern gesegnetes Brod und gesegneter Wein.“ An der Spitze der Sektirer standen 12 Männer ohne Tonsur, berufen, wie die Apostel, hinaus in die Welt zu gehen. Doch predigten sie nicht öffentlich, aus Furcht vor den Priestern. Diese ketzerischen Lehrsätze wurden vom Bischof Johann von Eichstätt, vom Abt Peter von Heilsbronn, qui tunc fuit magister theologiae, und andern Doktoren geprüft. Wahrscheinlich war die Prüfungskommission in Eichstätt versammelt. Über den Gang der Prüfung, über die Haltung unseres Abts bei derselben und über das Prüfungsresultat gibt keine heilsbronner Aufschreibung Nachricht.

Wegel starb am 21. Dez. 1479 und wurde im Kapitol begraben, wo, wie wir oben gesehen haben, schon mehrere seiner Vorgänger bestattet worden waren. Seine Nachfolger Haunolt und Bamberger fanden dort gleichfalls ihre Ruhestätte. Daß des Einen oder Andern Grabstein unter dem Schutte noch vorhanden sein wird, ist um so wahrscheinlicher, da sich beim Nachgraben am 19. Juli 1858 an der Stelle des Kapitols ein Mosaikfußboden von gebrannten, roth, schwarz, gelben Steinen vorfand, welcher aber sofort wieder mit Erde bedeckt wurde. Wegels Grabstein war also beschriftet: A. D. 1479 in die Thomae apostoli obiit venerandus in Christo pater et dominus, dominus Petrus Wegel, sacrae theologiae eximius professor, 23. abbas halsbrunnensis, cujus anima requiescat in pace. Der Eintrag [187] im Vigilienbuche an seinem Jahrtage, 22. Februar, Petri Stuhlfeier, lautet: Servitur de domino Petro, venerabili abbate hujus monasterii, annuatim cum 5 flor. et subcellarius dat pis. pa. vi. mel, libetum. Die ofterwähnten Monumentenkopisten theilen folgende, unsern Abt und seine Verdienste betreffende Inschrift mit:

Mille quadringentos decies septemque novemque
Adde annos puero Virginis atque Deo,
Tempora dum brumae redeunt tibi festaque Thomae,
Qui tetigit vulnus quod tulit ipse Deus,
Reddidit accepta domino solvitque talenta
Abba Petrus merito tendit ad astra suo.
Condidit hic multas magnis cum sumtibus aedes.
Ergo hunc tollendum laudibus esse reor.
Hic ubi decumbunt requiem capiuntque leguntque
Fratres concelebrant sanctaque colloquia,
Ac ubi circumeunt psallendo et corripiuntur,
Haec loca sunt studio singula facta suo.
Emtas lucifluas modico non aere fenestras
Palladias gazas addidit innumeras.
Omnibus in studiis doctus fuit atque disertus
Hic Phoebum coluit pegasidesque Deas.
Noverat hic cuncta referas quae theologiae,
Prudens in factis clarus in orbe fuit.
Hic decus et lumen monachis in fonte salutis
Sanctae virtutis verus amator erat
Gaudet in aeternis meritis pro talibus annis
Cum superis nectar pascit et ambrosiam.

Die nicht mehr vorhandene Tafel, worauf diese Verse standen, war nicht zunächst an der Grabstätte Wegel’s aufgehängt, sondern „auf der Linken der Thür, da man ins Kapitelhaus geht.“ Die Verse wurden erst lange nach Wegel’s Tod, vermuthlich von dem Klosterbeschreiber und Poeta laureatus Kaspar Bruschius († 1559) verfaßt, welcher sich oft in Heilsbronn aufhielt und daselbst noch manchen derartigen Panegirikus verfaßte, [188] z. B. zum Gedächtniß des 27. Abts Schopper. Seiner wird unten noch manchmal gedacht werden, insonderheit beim 26. Abt Wenk.


Der 24. Abt Konrad Haunolt[108] (1479–98)

regierte 18 Jahre lang. Seine Elektion und Konsekration erfolgte schon während der ersten zehn Tage nach Wegels Tod. Über seine Heimath und Herkunft sind bestimmte Nachrichten nicht vorhanden. Oben wurde schon berichtet, daß die heilsbronner Äbte fast insgesammt von bürgerlicher oder bäuerlicher Abkunft waren und daß ihre Geburtsorte nicht in weiter Ferne zu suchen sind. Beides gilt ohne Zweifel auch vom Abte Haunolt. Sein Familienname kommt in den heilsbronner Aufschreibungen oft vor. Schon 1411, sonach lange vor unserem Abte, bezog das Kloster Reichnisse von einem Präbendarius Haunolt, dessen Heimathsort aber nicht genannt ist. Zu unseres Abts Lebzeiten bezog das Kloster Gefälle „von des Haunolts Gut in Stockheim“, in der Pfarrei Unternbibert. Ein Friz Haunolt war des vorigen Abts Diener, welcher nach seines Herrn Tod noch 4 fl. Lohn zu fordern hatte und diesen von dem nunmehrigen Abte erhielt.

Seine höheren Studien machte unser Abt um 1463 in Heidelberg, wo er für sein Kloster einige Manuskripte (Terrenz, Cicero, Albertus) erwarb. Nach seiner Rückkehr in das Kloster fungirte er daselbst in verschiedenen Ämtern. Als Abt verwendete er bedeutende Summen auf Bauten, Kunstgegenstände, Pretiosen und Bücher, unterließ aber auch nicht, durch Acquisition von Grundstücken und Gefällen das Klostergut zu mehren. Dabei nahm er die Klosterunterthanen nie in Anspruch, bestritt die Ausgaben großentheils aus seiner Privatkasse und bemaß, wie sein Vorgänger, die Ausgaben nach den vorhandenen Deckungsmitteln.

Auf den Ankauf von liegenden Gründen und Grundrenten verwendete er in seinem ersten Regierungsjahre 7425 Talente [189] 6 dl. = 928 fl. Die gekauften Objekte lagen in der heilsbronnischen Vogtei Waizendorf. Als Verkäufer wird Johann Neiffer genannt. Unter den gekauften Objekten waren zwei Weiher und ein Wald bei Königshofen, welche das Kloster in eigener Verwaltung behielt, während alles Übrige gegen jährliche Reichnisse verliehen wurde, z. B. ein Gut in dem Weiler Waffenmühl bei Arberg, für 25 Gulden, zwei Güter in Sachsbach; die Weihermühl bei Sachsbach für 40 fl. 1483 völlige Erwerbung des bei Königshofen gelegenen Hofes Kaltengreuth. 1484 Güterkauf in Merkendorf. 1485 Kauf eines Hauses in Ornbau. In den folgenden Jahren Kauf mehrerer Güter und Gefälle in Trochtelfingen.

Zu diesen Erwerbungen durch Kauf kamen einige durch Erbschaft. Unser Abt selbst erbte neun Jahre vor seiner Erwählung 50 fl., welche dem Kloster zufielen. Während seiner Regierung erbte einer seiner Mönche, Hieronymus Armbauer von Nürnberg, 403 fl. und Silbergeschirr; drei andere Mönche (Könlein, Graus und unseres Abts Kaplan Joh. Fabri) 23, 15 und 7 fl., welche gleichfalls in die Klosterkasse flossen.

An Geschenken erhielt das Kloster 100 fl. vom Kurfürsten Johann Cicero von Brandenburg, 100 fl. von Ludwig von Eib und 103 fl. von einem Präbendarius oder Pfründner Hartmann. Diese Gelder wurden theils verzinslich ausgeliehen, theils zum Ankauf von Gütern in Nördlingen verwendet. Die Renten von dem vom Kurfürsten geschenkten Kapital waren zur Feier eines Jahrtages bestimmt. Des Kurfürsten Vater, Albrecht Achilles (Beitr. S. 96 bis 111), war von unserem Abte in der Klosterkirche bestattet worden. Die Markgrafen Friedrich von Ansbach und Sigmund von Bayreuth, Stiefbrüder des Kurfürsten Johann Cicero, schenkten i. J. 1492 dem Kloster zu einem Jahrtag für ihren verstorbenen Vater Albrecht Achilles die Gefälle von zwei Höfen in Breitenlohe, worüber sogleich Näheres berichtet werden wird. Sigmund folgte seinem Vater schon 1495 im Tode nach und wurde noch zu Lebzeiten unseres Abts in der heilsbronner Kirche begraben (Beitr. S. 110). Für [190] die von Ludwig von Eib geschenkten 100 fl. mußte gleichfalls ein Jahrtag, auch ein ewiges Licht gestiftet werden. Von demselben Ludwig von Eib erhielt das Kloster auch Besitzungen in Kirchfembach und werthvolle Altarbilder, worüber im VII. Abschnitt bei Eib nähere Nachricht gegeben werden wird.

Die von unserem Abt errichteten Bauten und angeschafften artistischen, literarischen und sonst bemerkenswerthen Gegenstände sind folgende:


a. Der Anbau an der südlichen Fronte der neuen Abtei.[109]

Erbauer der neuen Abtei war, wie oben berichtet wurde, der 21. Abt Waibler. An der südlichen Fronte dieses Gebäudes ließ unser Abt in den Jahren 1485 bis 89 den Anbau anfügen, unter welchem die Fuhrstraße hindurchführt. Wie weit der Bau im J. 1487 gediehen war, zeigt die an der Ostseite im obern Stockwerk eingehauene Schrift: C. A. (Conradus Abbas) 1487. Die spitzbogigen Fenster am Hauptbau von 1430 mußten da, wo der Anbau angefügt wurde, vermauert werden. Gleichzeitig traten an die Stelle einiger der kleinen spitzbogigen Fenster zu ebener Erde an der vordern Fronte des Hauptbaues von 1430 große viereckige, mit Eisenstangen versehene Fenster, gleichgestaltet wie die am Anbau von 1487. Nach Vollendung des Anbaues ließ unser Abt das Innere des ganzen Gebäudes ausschmücken. Vorerst die im nordöstlichen Eckzimmer des obern Stockes eingerichtete Kapelle. Die Wände derselben sind in späterer Zeit übertüncht worden. Daß sie aber künstlerich bemalt waren, zeigen die durch die Tünche schimmernden Bilder und Heiligenscheine. Nach Wegnahme der Tünche würden wahrscheinlich Scenen aus Bernhard’s Leben zu Tag kommen, die unser Abt in Freskobildern darstellen ließ; denn die Einträge in den Rechnungen von 1488 bis 95 lauten: „216 talenta pro pictura S. Bernhardi; 3 fl. pro ymaginibus vitae S. Bernhardi; 6 fl. pro imagine beatae virginis et clipeo fontis salutis in fenestris capellae.“ [191] Wohlerhalten sind in den anstoßenden Räumen die kunstreich gearbeiteten Holzvertäfelungen, womit unser Abt die Wände und Decken seines Wohn- und Schlafzimmers schmücken ließ. Gleichfalls wohlerhalten ist die schwarze Balkendecke, die unser Abt 1494 mit einem Aufwand von 26 fl. kunstreich schnitzen ließ. Am mittleren der neun schwarzen Balken sieht man den Täufer Johannes mit dem Lamme, Maria mit dem Kinde, einen Kaiser mit Reichsapfel und Scepter, darunter den zweiköpfigen Adler; an den übrigen acht Balken die Wappen des Cisterzienserordens und der Kurfürsten von Mainz, Trier, Köln, Sachsen und Brandenburg.

Die Äbte beabsichtigten bei ihren Kunstschöpfungen, lediglich ihre eigenen Namen auf die Nachwelt zu bringen, nicht aber die Namen der Werkmeister und Künstler, die daran arbeiteten. Sie nannten daher in ihren Aufschreibungen den Namen der Meister und Künstler entweder gar nicht, oder nur nebenbei bei Verrechnung der Kosten. So erfahren wir denn bei Gelegenheit der Kostenverrechnung, daß der Verfertiger der gedachten Gemälde und Schnitzwerke Hans Speyrer von Nürnberg, Hans von Speyer, Johannes de Spira war: ein Künstlername, welcher in den Schriften Doppelmayr’s und Bader’s über nürnberger Künstler nicht vorkommt. Die Schlosserarbeit fertigte Meister Baireutter aus Nürnberg, die Schreinerarbeit Meister Müller und sein Sohn. Ein Konrad Zicklein schrieb für den neuen Altar in der Kapelle ein Missale und erhielt dafür 48 Talente. Weiteres über die neue Abtei wird bei den folgenden Äbten mitgetheilt werden.


b) Restauration der St. Nikolaikapelle in Nürnberg.

Die Kapelle wurde in den Jahren 1490 bis 92 großentheils restaurirt, Mauern, Bogengewölbe und Pflasterung neu gefertigt. Die bedeutenden Kosten zahlte unser Abt meist aus eigenen Mitteln, z. B. im ersten Jahre 1119 Talente = 134 fl. und 2 Talente 16 dl. Der ebengenannte Schlosser Baireutter erhielt pro seris et clavibus ad cistam, in qua reliquiae Sanctorum continentur, 67 Talente 2 dl. = 8 fl., ein Schreiner [192] Dornauer für 11 Stühle im Chor 34 T. 8 dl. Der Maler und Bildschnitzer Johannes von Speyer fertigte für die Nikolaikapelle ein Bild (tabula), den heiligen Nikolaus vorstellend, und erhielt dafür von unserem Abt 56 fl. Die restaurirte Kapelle wurde durch den Bischof von Eichstätt geweiht, welcher nicht im heilsbronner Hofe, sondern mit seinen Dienern im Wirthshause „zu dem Oedhammer“ logirte und 12 fl. als Geschenk erhielt. Über die Kapelle und ihr Verschwinden siehe oben beim 13. Abt und unten im VII. Abschnitt bei Nürnberg.


c) Das Votivbild unseres Abts.[110]

Unser Abt ließ dieses Madonnabild im J. 1494 von dem ebengenannten Hans Speyer malen und zahlte einen Theil der Kosten aus seiner Privatkasse; daher in seiner Rechnung die Ausgabsposition: Hansen von Speyer pro tabula epitaphii nostri 13 flor. et 5 talenta. Die heilige Jungfrau ist auf dem Bilde als Himmelskönigin und als Schutzpatronin des Klosters fast lebensgroß dargestellt. Von dem Jesuskinde auf ihren Armen wird ein flatternder Distelfink an einer Schnur gehalten. Auch anderwärts erscheint auf Christusbildern bisweilen ein Distelfink als Symbol, angeblich, weil dieses Vogels Ernährungsweise kümmerlich, sein Gefieder aber schön und sein Gesang lieblich ist. Eine in dem evangelium infantiae Christi mitgetheilte Legende hatte der Maler wohl nicht im Auge. Inhaltlich dieser Legende formte das Jesuskind Vögel aus Thon. Ein Jude schalt darüber, da es eben Sabbath war, und wollte die Vögel zertreten. Da klatschte das Kind in die Hände, und die Vögel flogen davon. Maria breitet schützend ihren Mantel über unsern Abt und einige seiner Konventualen (Bursarius, Granarius, Prior, Kustos, Cellarius, auch Laienbrüder), ohne Zweifel insgesammt vom Maler sorgfältig porträtirt. In den Flügeln des Engels, welcher über der rechten Schulter der gekrönten Jungfrau schwebt, steht: „G. P. W. 1692“, wahrscheinlich Chiffer eines Restaurators. Das [193] Bild hing um 1600 nicht in der Kirche, sondern im Kapitol an der Grabstätte unseres Abts mit folgender Beischrift:

Hic ego multorum collectrix sum monachorum,
Qui mihi donantur continue et famulantur.
Hos sub mantello, nec eorum quemque repello,
Servo prae dira venturi judicis ira.
Attendas frater, haec est reginaque mater,
Cui tam laetantur servi, constanter amantur. 1495.

Der Maler Hans Speirer, welcher Jahre lang für unsern Abt und dessen Nachfolger arbeitete, war ohne Zweifel auch der Restaurator des in den Beiträgen S. 81 bezeichneten Bildes zum Gedächtniß des Burggrafen und Bischofs Berthold, welcher 1365 starb. Das um jene Zeit gemalte Bild bedurfte nun nach 130 Jahren einer Reparatur, welche 1497, zur Zeit unseres Abts, vollzogen wurde. Es wurde aber augenfällig nicht bloß reparirt, sondern völlig übermalt und erneuert, so daß an die Stelle der ohne Zweifel dürftigen Temperamalerei von 1365 ein schönes Ölbild von 1497 getreten ist: Oben Maria mit dem Kinde; unten der Burggraf und Bischof im Betstuhle kniend; auf einem fliegenden Bande: Maria mater Dei, miserere mei; darunter: An. dom. 1365 die Eufemie virginis obiit reverendus pater, dominus dominus Berchtoldus burgravius de Nuremberg, episcopus eystetensis et sacrae imperialis aule cancellarius, et est hic sepultus cum progenitoribus suis. Et praesens tabula renovata est A. D. 1497. Das Bild hängt jetzt bei Nr. 27.


d) Die Todtentafel für den Markgrafen Sigmund bei Nr. 69.

Im Jahre 1497 zahlte unser Abt 6 fl. pro tabula marchionis circa sepulcrum, nannte aber bei dieser Inskription weder den Markgrafen, zu dessen Gedächtniß die Tafel gefertigt wurde, noch den Verfertiger der Tafel. Ohne Zweifel ist der 1495 gestorbene Markgraf Sigmund (Beitr. S. 110) gemeint, zu dessen Gedächtniß unser Abt die im J. 1853 stark aufgefrischte [194] Tafel fertigen ließ. Man sieht darauf zwei schwebende Engel, welche eine Schwanenordenskette tragen. Unten die Schrift: A. D. 1495 am Donnerstag nach Mathiastag starb der durchlauchtig hochgeboren Fürst und Herr, Herr Sigmund, Markgraf zu Brandenburg, zu Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden Herzog, Burggraf zu Nürnberg und Fürst zu Rügen, des Seele und Gerueh der allmächtig Gott gnädig und barmherzig sei. Amen.

Auch die beiden Grabdenkmale[111] für Sigmunds Vater, den Kurfürsten Albrecht Achilles, wurden zur Zeit unseres Abts gefertigt, jedoch wahrscheinlich nicht auf Kosten des Klosters, da in den Rechnungen nichts dafür verausgabt wird. Das eine dieser Grabdenkmale ist eine blaue Tafel mit folgender Goldschrift: „An. Dom. 1486 am Sambstag vor dem Sontag Judica in der Fasten, der da was der eilffte tag des Merzen, starb auf einem großen kaiserlichen tag zu Frankfurt am Mayn der durchleuchtig hochgeboren Fürst und Herr, Herr Albrecht Marggraue zu Brandenburg, des heiligen römischen Reichs Ertzkemmerer und Churfürst, zu Stetin, Pommern, der Cassuben und Wenden Herzog Burggraue zu Nürmberg und Fürst zu Rügen, der hie begraben ligt, des Seelen der allmechtig Gott gnedig und barmherzig sein wolle. Amen.“ Das andere Monument für Albrecht Achilles ist ein unbeschriftetes, auf Goldgrund gemaltes Ölbild: zwei schwebende Engel, die eine Schwanenordenskette tragen. Wo und von wem diese beiden Gedenktafeln gefertigt wurden, ist nicht bekannt. Vermuthlich erfolgte ihre Fertigung gleichzeitig mit den vorhin erwähnten und nachher zu besprechenden Stiftungen, welche von den drei Söhnen des Kurfürsten zur Abhaltung von Seelenmessen gemacht worden sind.


e) Erneuerung der Hauptorgel.

An der Stelle des neuerlich bei der Ritterkapelle zwischen Nr. 51 u. 131 eingezogenen Chorbogens stand zur Zeit unseres [195] Abts und noch im 18. Jahrhundert ein Brückenbogen, auf diesem die Hauptorgel, zu welcher man in dem anstoßenden Treppenthürmchen hinaufstieg. Von einer zweiten Orgel wird beim 25. Abt die Rede sein. Was unser Abt an der Hauptorgel vollziehen ließ, war mehr als eine bloße Reparatur; denn er verausgabte dabei 2080 Talente aus seiner Privatkasse, 70 Goldgulden für 7 Zentner Zinn, 26 fl. für Gehäus und Bälge. Der Orgelbauer war ein „Dominus Leonardus“, vermuthlich ein orgelbaukundiger Mönch, daher „Dominus“ betitelt, während ein anderer Orgelbauer Namens Nikolaus, welcher zwei Jahre später in Heilsbronn arbeitete, diesen Titel nicht erhielt. Vgl. Stillfried S. 62.


g) Andere kirchliche, zum Theil sehr kostbare Gegenstände.[112]

Im Jahre 1482: 73 Goldgulden für ein goldgesticktes Meßgewand von grünem Sammet und 15 fl. für eines von schwarzem Sammet. 1490: 419 Gulden „für sieben Apostel mit dem Heiland; die Apostel wiegen 33 Mark, die Mark für 11 fl.; item die Füßlein, worauf sie stehen und dieselbigen zu übergolden 5 fl.“ Die Statuetten der übrigen fünf Apostel wurden später gefertigt. Diese 13 Figuren kosteten 605 Goldgulden und wogen 49 Mark und 1 Loth. 1491: 100 fl. für silberne Bilder der 14 Nothhelfer. 1497: 274 fl. für die 23 Mark 12 Loth schweren Bilder der heiligen Maria und Barbara. Der Abt verausgabte für diese Meßgewänder und Bilder gegen 900 Goldgulden, aber meist aus seiner Privatkasse. Er bezeichnet in seinen Jahresrechnungen aufs Genaueste Werth und Gewicht dieser Gegenstände, nennt aber nicht einen einzigen Verfertiger derselben. Heilsbronn besitzt von diesen Gegenständen nichts mehr.


g) Literarische Gegenstände.

Daß Haunolt bereits während seiner Studienzeit in Heidelberg (1463 bis 67) Manuskripte für sein Kloster erwarb, ist [196] schon berichtet worden. Als Abt fuhr er fort, die Klosterbibliothek alljährlich zu bereichern, nunmehr nach Erfindung der Druckkunst, meist durch gedruckte Bücher. Einen seiner Mönche, Sebald Bamberger, nachmals Abt, schickte er 1489 pro libris comparandis nach Heidelberg und bestritt die Kosten für die gekauften Bücher aus seiner Privatkasse.


h. Das Todtenverzeichniß.[113]

In seinem dritten Regierungsjahre ließ unser Abt eine Tafel anfertigen und im vordern Kreuzgang aufstellen. Sie trug die Überschrift: A. d. 1482 incepta est haec praesens tabula mortuorum fratrum in fontis salutis monasterio, qui hic suas elegerunt sepulturas tempore Conradi abbatis XXIV. Sonach sollten auf dieser Tafel die bei den Klösterlingen vorkommenden Todesfälle verzeichnet werden. Sie ist zwar nicht mehr vorhanden, aber ihrem Inhalte nach genau bekannt durch die ofterwähnten fleißigen Monumentenkopisten von circa 1600. Diese bemerken hier und da beim Abschreiben der Tafel: „Hic nonnulla desunt propter injuriam malorum hominum; zum Theil weggerissen, ausgelöscht, übel zu lesen.“ Weggerissen oder nicht mehr lesbar waren u. A. die Inskriptionen über den Tod unseres Abts und der zunächst folgenden beiden Äbte Bamberger und Wenk, während die Inskriptionen über den Tod der späteren Äbte Schopper und Wagner lesbar waren. Die letzten Inskriptionen erfolgten im Jahre 1546. Die Gesammtzahl der Sterbefälle während der 64 Jahre von 1482 bis 1546 kann wegen des defekten Zustandes der Tafel nicht genau ermittelt werden. In manchem Jahre starb von den 72 Konventualen keiner; gewöhnlich aber starben 2 bis 6 jährlich. Die Inskriptionen gaben genau die Todestage der Verstorbenen an, auch ihre Qualifikationen, Würden und Heimatsorte, niemals aber ihre Geburtszeit, ihr Alter, auch nicht ihre Krankheit. Die Äbte wurden entweder im Kapitol oder in der Kirche begraben, die Mönche im coemiterium commune, d. h. außerhalb der Kirche, an der Nordseite [197] derselben, im Kreuzgang, nicht aber südlich von der Kirche, wo man erst nach der Klosterauflösung einen Begräbnißplatz anlegte, in welchem bis in die Neuzeit begraben wurde. Die auf der Todtentafel oft angegebenen Geburtsorte zeigen, daß die Klösterlinge, mit wenigen Ausnahmen, in der Nähe Heilsbronns oder des Klostergebietes beheimathet waren, z. B. in Weißenbronn, Bertholdsdorf, Abenberg, Spalt, Schwabach, Windsbach, Nürnberg, Stein, Roßstall, Kadolzburg, Ansbach, Ornbau, Muhr, Gunzenhausen, Merkendorf, Herrieden, Neustadt, Windsheim, Hall, Krailsheim, Rothenburg, Dinkelsbühl, Wassertrüdingen, Burk, Königshofen, Oettingen, Dornstadt, Nördlingen, Bopfingen, Ochsenfurt, Eibelstadt, Randersacker. Von denjenigen Konventualen, deren Heimath angegeben ist, waren 8 aus Abenberg, von welchen 2 Äbte wurden, 8 aus Neustadt, 5 aus Schwabach, 5 aus Windsheim, 5 aus Ansbach, 5 aus Nürnberg. Folgende Beispiele sollen zeigen, in welcher Weise die Sterbfälle auf der Todtentafel verzeichnet wurden: 1482, 21. Jul. obiit frater Sebaldus, jubilaeus, provisor aridae curiae (Dürnhof bei Merkendorf). 1482 in die Marci obiit frater Jodocus König, bursarius ad 24 annos. 1482 in vigilia assumtionis obiit frater Friedericus Schmid, tum praepositus in Bonhof. 1485, 18 die Februarii obiit frater Johannes dictus Schower, conversus (Laienbruder). 1494, 6. Sept. obiit frater Ulricus Tremel, sacerdos et jubilaeus et est sepultus in Felici porta (Seligenpforten; er war Beichtvater im dortigen Frauenkloster). 1499, ultimo Januarii, obiit frater Friedericus sacerdos, dictus Dürr, quondam infirmarius et jubilaeus. 1502 in die Egidii obiit venerabilis pater Johannes Seyler, philosophiae et sacrae theologiae eximius interpres et doctor, hujus monasterii professus, monachus et sacerdos de Nova civitate juxta fluvium aysch oriundus. 1512, 1. Nov. obiit frater Friedericus Cönlein de Muer, sacerdos, monachus, cantor et clausor vini. 1516, 10. Febr. obiit affectuosus pater, cum annum 62 laudabiliter in religione exegisset, Johannes Fabri, magister in Zell (Münchzell), sacerdos, monachus et jubilaeus de Abenberg. [198] 1519, 7. Cal. Jul. frater Michael Glatz, sacellanus in Merkendorff, carnis ergastulum deposuit, quem cerberus haud trifaux, sed coeliculorum turba suscepit. 1520, 22. Oct. obiit devotus pater Wolffgangus Ostermair de Windsheim, quondam prior hujus monasterii, sacraeque thologiae baccalaureus non minimus. 1542. – – – Schopper de Abenberga, sacrae thologiae baccalaureus, Abbas 27, abbatiam autem hanc resignans, spiritum reddidit. 1546, 4. Febr. morte praeventus est venerabilis pater et dominus Sebastianus Wagner de Abenberga, Abbas hujus monasterii 28. Die Todtentafel war in ein schrankförmiges Gehäuse eingeschlossen, auf dessen Außenseite der Knochenmann und ihm gegenüber ein entfliehender Reiter abgebildet war. Darunter folgendes Zweigespräch:

 Eques fugiens.
Wo fleuch ich hin für dem grimmigen todt?
Sein anblick bringt mir groß noth.
Oder wo setz ich hin mein zuversicht?
All welt mag mich verbergen nicht,
Ich kan ihm nirgend entweichen,
Er will mich je erschleichen.
 Mors insequens.
Dein flihen ist mir unverborgen.
Entweichstu mir heut, so erschleich ich Dich morgen.
Mein ruch dein verbergen thut spüren.
So du vermeinst aller sicherst zu sein,
So nimb ich dir das leben dein.


i. Das Verzeichniß über die Cisterzienserklöster.

In der Kaiserkapelle (Beitr. S. 109) waren zwei Tafeln mit der Aufschrift: Tabulae subscriptae continent Abbatias ordinis Cisterciensis, item quoto anno unaquaeque domus sumserit exordium, in quo diocesi vel provincia sita sit. Der Existenz dieser Tafeln geschieht in früherer Zeit keine Erwähnung. Zum ersten Male wird derselben in der Abtsrechnung von 1489 gedacht, wo eine Ausgabsposition lautet: Scriptori [199] ad scribendum tabulam monasteriorum 8 talenta. Daraus geht hervor, daß die beiden Tafeln ihr Dasein unserem Abt verdankten. Sie waren um 1600 noch in Heilsbronn und wurden von den oftgedachten Kopisten abgeschrieben, jedoch hier und da mit dem eingeschalteten Bemerken: Hic desunt non pauca. Hic rursum aliqua deficiunt. Multa desunt propter injuriam pessimorum hominum. Die Kopisten fanden die Namen der in den Jahren 1142 bis 47, 1189 bis 1258 und der nach 1306 gestifteten Cisterzienserklöster völlig abgerissen, auf der ersten Tafel nur 344, auf der zweiten nur 149 Klöster verzeichnet, sonach im Ganzen 493. Jedes der 493 genannten Klöster ist mit dem Namen Abbatia bezeichnet. Bei jedem ist das Wann, gewöhnlich auch das Wo der Gründung und die Abstammung angegeben. Die Länder, in welchen die verzeichneten Cisterzienserklöster lagen, sind: Frankreich, Deutschland, Italien, Sizilien, Griechenland, Spanien, Ungarn, Dänemark, Schweden, Britannien, Irland, Polen, Schweiz, Böhmen, Mähren und Galizien. Beispielsweise hier einige Einträge: Anno 1133, 3. Cal. Decemb. Abbacia Loci Crescentis, dioces. archiepiscopatus Bisuntinensis Burgundiae, Morimundi proneptis (Urenkelin), neptis Bellaevallis et filia monasterii de Lucella. A° 1139 Abbatia de Trappa, Clarevallis abneptis (Ur-Urenkelin), proneptis Saviginaci, neptis Vallis Sarnavii, filia Brollii. In einem Vorwort zur ersten Tafel wird Folgendes berichtet: „Das 1098 in Cisterz (vulgariter Cittel in Burgundia, Cabilonensis diocesis, cujus metropolis est Lugdunum in Francia) gestiftete Kloster ist die Mutter aller Cisterzienserklöster. Ihre vier ersten, ihr unmittelbar unterworfenen Töchter sind die Abteien Firmitatis (ejusdem Cabilonensis diocesis, fundata 1113), Pontiniaci (Antisiodorensis diocesis sub metropolitano Senoniensi Franciae, fundata 1114), Clarevallis (cujus primus abbas extitit sanctus Bernhardus, fundata 1115) und Morimundi (Lingonensis diocesis fundata 1115). Diese vier Töchter haben alljährlich ihr Mutterkloster in Cisterz zu besuchen und den Abt daselbst nachdrücklichst zurechtzuweisen, wenn er sich in der Erfüllung seiner [200] Ordenspflichten säumig erweisen sollte. Auch haben sie daselbst bei Erledigung der Abtsstelle bis zur Wahl eines neuen Abts für den Haushalt zu sorgen. Von diesen fünf Abteien stammen alle übrigen Cisterzienserklöster ab. Von ihnen oder ihren Töchtern wurden zunächst gegründet die Abteien Pruliacum in Frankreich 1118, Saviginacum in der Normandie 1118, ad tres Fontes in Frankreich 1118, Curia Dei in Frankreich 1118, Bona vallis in der Provence 1119, Cadunii in Vascovia 1119, de Fondineto in Burgund 1119, de Mansiate in der Provence, Boni radii 1119, Bellae vallis in Burgund 1119, de Fumasco, Landunensis diocesis, metropolis Remensis Franciae; in hujus prima constructione beatus Bernhardus excommuni cavit muscas homines infestantes (siehe oben S. 176 beim 23. Abt); de Campo, diocesis archipraesulis Coloniensis electoris in Allemannia 1122; Ebracensis in Franconia Allemanniae 1126.“ Weiter berichtet die erste Tafel: „Die vier ersten Töchter der Abtei Morimund waren die Abteien Bellae vallis in Burgund 1119, de Crista Lingonensis diocesis 1121, de Campo bei Köln 1122 und Ebrach 1126. Die meisten Cisterzienserklöster in Deutschland stammen von Morimund ab, insonderheit die Abtei Ebrach, welche wieder sieben Töchter zeugte und von diesen 14 Enkelinnen und Urenkelinnen erhielt. Unter den 7 Töchtern der Abtei Ebrach waren die Abteien Runa,[114] vulgo Reun bei Salzburg, 1129; Heilsbronn, gestiftet 11. Cal. Maii 1132; Lankheim 1132 und Bildhausen, 1156.“ Mit seinen beiden Schwestern Lankheim und Bildhausen und mit seiner Mutter Ebrach verkehrte das Kloster Heilsbronn vorzugsweise, da diese vier Klöster in einem ähnlichen Verhältnisse zu einander standen, wie die ebengenannten 5 ersten Cisterzienserklöster: sie hatten gegenseitig einander zu visitiren und die Abtswahlen zu leiten. Bisweilen kam der Abt von Morimund zur Visitation nach Heilsbronn, z. B. i. J. 1495 zu unserem Abt, welcher bei dieser Gelegenheit 24 fl. aus seiner Privatkasse an


Anmerkungen

  1. Vgl. Stillfried, Heilsbronn. Seite XVII.
  2. Vgl. Stillfried, Heilsbronn, Seite XX.
  3. Vgl. Stillfried, Heilsbronn, Seite XV.
  4. Vgl. Stillfried, Heilsbronn, Seite XVIII.
  5. Vgl. Stillfried, Heilsbronn, Seite XVIII. 328 bis 382.
  6. Johann Gumpelshofer, Bürger in Windsheim, und seine Frau schenkten dem Kloster Gefälle von einem Weiher, laut Eintrag im Todtenkalender beim 22. August.
  7. Vgl. Stillfried, Heilsbronn. Seite XIX.
  8. Vgl. Stillfried, Heilsbronn, Seite 72 bis 80.
  9. Jetzt Oberbibliothekar und Professor in Würzburg.
  10. Das Kastrum, jetzt Pfarrhaus, wurde 1877 umgebaut.
  11. Dieser Chorausbau ist im Grundriß Tab. 1 roth umgrenzt.
  12. Vgl. Stillfried, Heilsbronn, Seite XV.
  13. Vgl. Stillfried, Heilsbronn, Seite XVIII.
  14. Vgl. Stillfried, Heilsbronn, Seite XVIII. 328 bis 382.
  15. Johann Gumpelshofer, Bürger in Windsheim, und seine Frau schenkten dem Kloster Gefälle von einem Weiher, laut Eintrag im Todtenkalender beim 22. August.
  16. Vgl. Stillfried, Heilsbronn. Seite XIX.
  17. Vgl. Stillfried, Heilsbronn, Seite 72 bis 80.
  18. Jetzt Oberbibliothekar und Professor in Würzburg.
  19. Das Kastrum, jetzt Pfarrhaus, wurde 1877 umgebaut.
  20. Dieser Chorausbau ist im Grundriß Tab. 1 roth umgrenzt.
  21. Siehe im Grundriß die grüne Umfassungslinie.
  22. Siehe im Grundriß die blaue Umfassungslinie.
  23. Siehe im Grundriß die rothe Umfassungslinie.
  24. Siehe im Grundriß die gelbe Umfassungslinie.
  25. Siehe den Situationsplan.
  26. Siehe den Situationsplan.
  27. Anderwärts sollen Cisterzienserklöster absichtlich auf sumpfigem, ungesundem Grund und Boden gegründet worden sein, um das Fleisch der Mönche zu kreuzigen.
  28. vermuthlich 12, mit dem Abt 13. Siehe oben im Vorwort.
  29. Anders v. Stillfried, Heilsbronn, Vorwort, S. XI.
  30. Wird unten im V. Abschn. besprochen werden.
  31. Siehe das Vorwort bei Angabe der Quellen.
  32. Vgl. v. Stillfried S. 6.
  33. Vgl. v. Stillfried S. 19.
  34. Vgl. v. Stillfried S. 17.
  35. Vgl. Stillfried S. 205.
  36. Vgl. v. Stillfried S. 4.
  37. vgl. v. Stillfried S. 34.
  38. vgl. v. Stillfried S. 7.
  39. Vgl. v. Stillfried S. 7.
  40. oder Bullisheim: vermuthlich ein bei Markterlbach gelegener Ort, welcher heutzutag anders heißt.
  41. Vgl. v. Stillfried S. 7.
  42. Vgl. v. Stillfried S. 191.
  43. Wahrscheinlich Biederbach bei Eschenbach und Merkendorf.
  44. vgl. v. Stillfried S. 202.
  45. Siehe Situationsplan Tab. II. Vgl. v. Stillfried S. 85.
  46. Vgl. Stillfried S. 35.
  47. Vgl. Stillfried S. 19.
  48. Vgl. Stillfried S. 216.
  49. Vgl. Stillfried S. 35.
  50. Vgl. v. Stillfried S. 66.
  51. Vgl. Stillfried S. 199.
  52. Vgl. Stillfried S. 35.
  53. 31 Jahre später urkundete der Graf von Oettingen auf Ansuchen des Abts Heinrich wie folgt: Nos Conradus Comes de Otingen notum facimus, quod bonae recordationis Bertholdus, quondam Miles famosus et strenuus de Vrouwe et domina Adelheidis uxor olim curiam suam in villa Karbach monasterio halsprunnensi pro remedio animarum donaverunt. Datum 6. Id. Nov. 1299 ad castrum nostrum Wartperg. Im Nekrologium heißt es beim 12. Febr.: Anniv. domini Bertholdi militis de Vrawe, qui dedit nobis curiam in Carbach. Vgl. Stillfried S. 186.
  54. Die Jahrtage für die hier genannten Grafen Friedrich und Otto sind im Todtenkalender beim 4. Ap. und 5. Dez. vorgemerkt. Gleichwohl prozessirte Friedrich nebst Frau, und noch heftiger Graf Ulrich, gegen das Kloster, wie nachher berichtet werden wird. Kein Truhendingen wurde in Heilsbronn begraben.
  55. Vgl. Stillfried S. 60.
  56. Vermuthlich erbaute er auch die reichgeschmückte Brauereikapelle, welche unten Bd. III besprochen werden wird.
  57. Anders Stillfried S. 105.
  58. Vgl. v. Stillfried S. 35.
  59. Vgl. Stillfried S. 216.
  60. siehe Grundriß bei Nr. 138 und Stillfried S. 72.
  61. Vgl. Stillfried S. 215.
  62. Im heilsbr. Archiv waren noch zwei andere, von demselben Kaiser zur Zeit seines damaligen Aufenthalts in Nürnberg und Heilsbronn ausgestellte Urkunden (jetzt in Erlangen), welche gleichfalls nur Geringfügiges betrafen. In der ersten, d. d. Nuremberch 1303, IV. Non. Jul. bestätigt Albrecht Privilegien, welche sein Vater, Rudolf v. Habsburg, dem Stift Feuchtwangen gegeben hatte. In der zweiten, d. d. Nuremb. in vigil. Laur. 1304, bestätigt er in wenig Zeilen Privilegien, die sein Vater dem Kloster Auhausen gegeben hatte. Das Siegel an der ersten Urkunde läßt nichts mehr erkennen. Am Siegel der zweiten Urkunde ist noch der untere Theil des Königsmantels erkennbar und von der Rundschrift ein Theil der Worte: Romanorum Rex.
  63. Vermuthlich um das Jahr 1200. Anders Stillfried S. 61.
  64. Vgl. Stillfried S. 66.
  65. Vgl. Stillfried S. 67.
  66. Anders Stillfried S. 13.
  67. Anders Stillfried S. 35.
  68. Die heilsbronner Äbte wurden entweder innerhalb der Kirche, oder im Kapitol begraben; der Abt Soccus aber auf dem Kirchhofe, jedenfalls weil er, demüthigen Sinnes, es so verordnet hatte.
  69. Vgl. Stillfried S. 36.
  70. Burlbach, Burkelbach bei Krailsheim. Die heilsbronnischen Güter in Burlbach erhielt 1398 durch Tausch Burkhard von Wolmershausen, gesessen zu Krailsheim, welcher dafür dem Kloster seine Güter in Weidendorf an der Altmühl überließ. Burlbach lag fern von Heilsbronn; der 19. Abt Arnold überließ daher 1383 die dortigen Güter pachtweise den Gebrüdern Friedrich und Walther von Liggarthusen (Leukershausen), welche dafür jährlich 10 Pfund Heller Pacht an das Kloster zahlten.
  71. Vgl. Stillfried S. 36.
  72. Vgl. Stillfried S. 36.
  73. a b Vgl. Stillfried S. 37 u. 379.
  74. Vgl. Stillfried S. 37.
  75. Anders Stillfried S. 177.
  76. Im Grundriß ist die Stelle zwischen Nr. 72 und 93 durch ein rothes Kreuz bezeichnet.
  77. Anders Stillfried S. 113.
  78. Vgl. Stillfried S. 228.
  79. Vgl. Stillfried S. 229.
  80. Es wird unten Bd. III näher besprochen werden.
  81. einige auch in der Gegend von Herrieden, wie wir Bd. II bei Dierersdorf sehen werden.
  82. a b Vgl. Stillfried S. 207. 221.
  83. 1381 verkaufte er Gefälle an das Kloster. Siehe Band II bei Speckheim.
  84. Vgl. Stillfried S. 38. 220.
  85. Siehe dasselbe Wappen über dem Portal der soeben gedachten Marthakirche.
  86. Vgl. Stillfried S. 206.
  87. Vgl. Stillfried S. 39.
  88. Vgl. Stillfried S. 64.
  89. Vgl. Stillfried S. 86.
  90. Vgl. Stillfried S. 86.
  91. Im Grundriß durch die gelbe Umfassungslinie bezeichnet.
  92. Diese 1132 erbaute Außenmauer lief von Nr. 103 nach Nr. 130.
  93. Siehe Stillfried S. 64.
  94. Siehe den Grundriß bei Nr. 131.
  95. Siehe den Grundriß neben Nr. 103.
  96. Anders Stillfried S. 39.
  97. Vgl. Stillfried S. 41.
  98. Vgl. Stillfried S. 80.
  99. Vgl. Stillfried S. 81.
  100. Anders Stillfried S. 73.
  101. Vgl. Stillfried S. 84. 190.
  102. Vgl. Stillfried S[.] 13–15.
  103. Siehe Situationsplan Tab. II. Anders Stillfried S. 86.
  104. Siehe Situationsplan Tab. II. Vgl. Stillfried S. 84.
  105. im Grundriß durch die braune Umfassungslinie bezeichnet bei Nr. 167. Vgl. Stillfried S. 56.
  106. Ist Stoß der Verfertiger, so hat er es, obiger Geburtsangabe zufolge, in seinem 21. Lebensjahre gefertigt. Vgl. Stillfried S. 69.
  107. Anders Stillfried S. 42.
  108. Vgl. Stillfried S. 42.
  109. Vgl. Stillfried S. 86.
  110. Vgl. Stillfried S. 231.
  111. Grundriß Nr. 67 und 71.
  112. Vgl. Stillfried S. 322 u. 323.
  113. Vgl. Stillfried S. 227.
  114. Vgl. oben S. 40.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Georg Muck: Beiträge zur Geschichte von Kloster Heilsbronn. Die Verhältnisse vor der Klosterstiftung: die Heilquelle; die Heideckerkapelle; das Kastrum oder Burggrafenhaus und seine Bewohner; der Prediger Hocker. Ansbach: Seybold, 1859