Geschichte von Kloster Heilsbronn/Band 1 (Teil 3)

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

[401] dieses Instruments, bezeichnet am Schlusse desselben als Zeugen den Schöffen Seb. Schmidt zu Nürnberg und den Wirth im Heilsbronner Hofe Peter Enck und als Ausstellungsort den „heilsbronner Hof bei St. Lorenzen Kirchen gelegen, daselbst die obere neue Stube, darin Herr Johannes Wenk, Senior, wohnt.“ Wenk starb daselbst 18 Tage nach dieser Ausfertigung.

Das Jahrbuch von 1541, das erste aus der Regierungszeit des Abts Wagner, zeigt, daß der seit Jahren im ganzen Land herrschende Nothstand immer drückender und das Volk immer roher wurde. (Beitr. S. 143 u. 144.) Als eine der größten Landeskalamitäten bezeichnet das Jahrbuch die markgräfliche Finanznoth. Wie groß diese war und was geschah und geschehen sollte, um derselben abzuhelfen, erhellt aus folgenden Aufzeichnungen des Richters Hartung: Während der Verhandlungen über Schoppers Resignation beriefen die Markgrafen Georg und Albrecht einen Landtag auf den 30. Nov. 1540 nach Onolzbach ein, jedoch nur den zweiten und dritten Stand, d. h. nur Abgeordnete von den Klöstern, Stiftern, Städten und der Bauerschaft, nicht aber den ersten Stand, die Ritterschaft; denn die Markgrafen legten dem Landtage nur einen einzigen Gegenstand zur Berathung vor, das Ungeld: eine Auflage, von deren Entrichtung die Ritterschaft (auch der zweite Stand), laut Beschluß des beim vorigen Abt besprochenen Landtags von 1534, befreit war. Die Abgeordneten der zwei übrigen Stände fanden sich ein, wurden aber sofort wieder entlassen und anderweitig beschieden. Hartung berichtet: „Nachdem auf solchem Tage, der Herren Markgrafen trefflicher Geschäfte halben, nichts beschließlich gehandelt wurde, so wurde den Prälaten und Ausschuß vergönnt, wieder heimzuziehen und sich auf Obersttag wieder einzufinden.“ Die also Heimgeschickten fanden sich am 6. Januar 1541 wieder ein. Die Klöster und Stifter wurden vertreten durch Abgeordnete von Heilsbronn, Feuchtwangen und Onolzbach (Gumbertusstift). Unser Abt Wagner ließ sich durch seinen Richter Hartung und den Vogt Steinmetz vertreten. Die Stifter Feuchtwangen und Onolzbach sandten gleichfalls je zwei Abgeordnete. Die [402] Städte und Bauerschaft wurden vertreten durch je zwei Abgeordnete aus den acht Städten Onolzbach, Schwabach, Krailsheim, Kitzingen, Kulmbach, Bayreuth, Hof und Wunsiedel. Markgräflicherseits wurde den Versammelten in der ersten Sitzung Folgendes eröffnet und vorgeschlagen: „Der 1534 zu Kadolzburg gehaltene Landtag hat zur Tilgung der Staatsschulden die Getränksteuer auf zehn Jahre bewilligt. Zwar sind diese zehn Jahre noch nicht verflossen; allein schon jetzt ergibt sich, daß die Getränksteuer, wie sie bisher erhoben wurde, zur Deckung der Schulden nicht ausreicht. Daher proponiren die Markgrafen Erhöhung der Getränksteuer.“ Hierauf erklärten und beantragten am dritten Sitzungstage die Abgeordneten beider Stände: „Unerträglich sind bereits unsere Lasten durch Herdgeld (Klauensteuer), Waidgeld, durch den hundertsten Pfennig, durch Abnahme des Handels und der Gewerbe, durch die herrschende Theuerung und große Armuth, die Viele zwingt, wegzuziehen. Der Wildstand hat in diesem Jahr der Theuerung so zugenommen, daß die armen Bauern heuer Samen und Gült nicht erbauen können, daher vielfach mit Weib und Kind entlaufen und das Vieh verkaufen, um sich des Hungers zu erwehren. Die Steuern vom Vorjahr sind theilweise noch nicht eingegangen. Die Plackerei (Unsicherheit) hat so zugenommen, daß sich schier kein Unterthan auf der Strasse blicken lassen darf. An baarem Geld ist solcher Mangel, daß Häuser und Güter unverkauft bleiben, weil sich keine Käufer finden. Müssen die wenigen Besitzenden die Steuern zahlen, so werden die Reichen bald den Armen gleich sein. Welch Elend erst, wenn ein Krieg, der täglich zu besorgen ist, ausbrechen sollte! Zur Erleichterung für Land und Leute sollte sich der Markgraf Georg eine Zeitlang nach Schlesien begeben und der Markgraf Albrecht, welcher nunmehr durch Gottes Gnade zu fürstlichem Verstand gekommen, möge sich hier zu Onolzbach oder anderwärts in eine enge Haushaltung begeben oder bei Kaisern oder Königen raisen (Kriegsdienste thun). Beschränkung der Hofhaltung und dadurch Sparung der Vorräthe würde sowohl dem Fürsten selbst, als auch Land und Leuten zu Gute kommen. Auch Verminderung des [403] Wildstandes thut Noth.“ Die beiden Stände erhielten auf diese Erklärung vorläufig den mündlichen Bescheid, daß man von Seite der Markgrafen auf Erhöhung der Getränksteuer beharre. Hierauf reichte der dritte Stand eine gegen den zweiten Stand gerichtete Vorstellung bei den Markgrafen ein. Darin wird lobend anerkannt, daß die Klöster und Stifter bei früheren Besteuerungen redlich beigetragen hätten, und zwar aus eigenen Mitteln, mit Verschonung ihrer armen Unterthanen. Dagegen wird darüber Beschwerde geführt, daß die Klöster und Stifter aus eigenen Mitteln zur erhöhten Getränksteuer nichts beitrügen und diese lediglich ihren Unterthanen aufbürdeten. Die Markgrafen legten diese Vorstellung des dritten Standes dem zweiten vor, worauf die Klöster und Stifter erklärten: „Wir sind wahrlich belastet genug durch die bisherige Getränksteuer, durch die Klauensteuer, durch den hundertsten Pfennig und durch die tägliche Gastung (Einlagerung der Markgrafen und des Adels), besonders Heilsbronn. Die tägliche Gastung ist eine bleibende Last, während die übrigen Belastungen vorübergehend sind. Wir bitten daher E. F. G., auf das Ansinnen des dritten Standes nicht einzugehen und uns nicht neue Lasten aufzubürden.“ Diese Erklärung des zweiten Standes wurde von den Markgrafen dem dritten Stande zugeschlossen, welcher entgegnete, daß er bei seiner früheren Erklärung beharre und wiederholt bitte, die Klöster und Stifter gleichfalls stärker zu belasten. Auf diese Erklärungen und Gegenerklärungen erhielten die Versammelten durch den Hauptmann und die Räthe folgenden markgräflichen Bescheid: „Nachdem die Herren Markgrafen Georg und Albrecht die beiden Stände, Prälaten, Städte, gemeine Landschaft und Bauerschaft einberufen und darüber vernommen haben, wie die vom letzten Landtag bewilligte Hilfe mit der leidlichsten Bürde eingebracht werden möge, so haben sich I. F. G. in folgenden Artikeln mit ihnen verglichen: Die Getränksteuer wird verdoppelt, bis die bewilligten 300,000 fl. entrichtet sein werden. Die früheren Bestimmungen über das Umgeld, namentlich über die Befreiung und Nichtbefreiung von demselben, bleiben in Kraft. Die Umgelter, Schreiber, Visirer und [404] Aicher sollen wiederholt vereidet werden. Die Entrichtung des doppelten Umgelds beginnt mit Petri Stuhlfeier. Actum Onolzbach, Donnerstag nach Pauli Bekehrung 1541. A. v. Wolfstein, Hauptmann, Dr. Heller, Kanzler, Moriz Schirnding etc.“ Es wurde auf diesem Landtage noch über viel Anderes verhandelt: über das höchst Lästige und Vexatorische im Gefolg der Umgelderhebung, über die verminderte Konsumtion, über Adelige, Pfarrer, Kanzleischreiber und Rentmeister, welche Handel trieben mit Getränken und diese ausschenkten, ohne Umgeld zu zahlen etc.; die Reformation kam mit keinem Wort zur Sprache. Nach Registrirung dieser weitschichtigen Landtagsverhandlungen bemerkt Hartung: „Auf diesem Landtag sind wir zu Onolzbach still gelegen drei ganze Wochen und zwei Tage und täglich gen Hof geladen worden. Auch gab man uns das Futter vom Hof.“ Was Hartung weiter in diesem und im folgenden Jahrbuch registrirte, zeigt, daß unser Abt während seiner kurzen Regierung viel zu richten und zu schlichten und nach allen Seiten hin zu korrespondiren hatte. Die durch Tod erledigte Pfarrstelle in Hirschau verlieh er einem Sim. Spatz, welchen er dem Bischof Pangratius in Regensburg in üblicher Weise präsentirte und zu investiren bat. Dieselbe Bitte richtete er an das Domkapitel Würzburg, nachdem er das Vikariat am St. Kiliansaltar im Dom einem J. Keck verliehen hatte. Der Domprobst Andr. von Thüngen hatte unsern Abt ersucht, diese Stelle einem G. Gulden zu verleihen, aber zur Antwort erhalten: „daß er auf Empfehlung des Markgrafen von Brandenburg und Bischofs zu Halberstadt, Johann Albrecht, und königlicher Majestät, die Stelle dem J. Keck bereits verliehen habe.“ Viel Verdruß und Schreiberei verursachten unserm Abt einige seiner lutherischen Pfarrer (und deren Frauen) durch anstößiges Verhalten, durch Streit über Mein und Dein und Baulichkeiten. Siehe unten Abschn. VI bei Markterlbach und Dambach. Er hatte, wie auch seine Vorgänger, beständig zu korrespondiren über Rabulisten, Kompetenzkonflikte, Jurisdiktion und dergleichen. Hier ein paar Beispiele. Sieben Bauern von Ketteldorf kommen ins Klostergefängniß, weil sie ein Jahr lang nichts von ihrer [405] Korngült geliefert hatten. Nold von Seckendorf, Mitdorfherr in Bechhofen bei Wieseth, verwehrte einem dortigen heilsbronner Bauer, seinen Hof und Brunnen einzulantern. Da dieses gleichwohl geschah, so überfiel Nolt den Bauer auf dem Felde fluchend, mit gespannter Büchse und schoß nach ihm. Er hatte schon vorher gedroht, den Bauer zu erschießen, was er dann mit 40 bis 50 fl. abtragen werde. Der Bauer bat seinen Lehensherrn, unsern Abt, um Schutz. Derselbe Nold von Seckendorf hatte Fehde mit Hans Christoph von Eib zu Sommersdorf und mit Georg von Rein. Nachdem sie einander abgesagt, erschien Hans Christoph mit Reitern und Landsknechten in Bechhofen, versammelte die Eingesessenen und rieth ihnen, ihre Habe zu flüchten; „denn – versicherte er – greift man mich an, so greife ich wieder an.“ Die dortigen heilsbronner Unterthanen baten unsern Abt um Hilfe, worauf dieser an Hans Christoph von Eib schrieb, daß der Markgraf Georg gegen ihn einschreiten werde, wenn er heilsbronner Unterthanen beschädigen würde. Hans Christoph wurde aufgegriffen und nach Onolzbach gebracht. Neun Jahre darauf wurde er in Heilsbronn begraben. (Siehe unten Abschn. VII bei Eib.)

Am häufigsten korrespondirte der Abt mit den beiden Markgrafen Georg und Albrecht, und zwar über sehr verschiedene Angelegenheiten. Hier einige Beispiele:

Die beiden Markgrafen begehrten 10 Sra. Hundsmehl gegen Vergütung durch Haber. Antwort des Abts: „Im ganzen Kloster haben wir kaum so viel Hundsmehl, um E. F. G. Hunde einen Tag und eine Nacht lang zu erhalten. Haben überhaupt wenig Getreide.“ Markgraf Georg begehrte drei angeschirrte Wagenpferde zum Transport seiner Räthe auf das Gebirg. Antwort des Priors Wirsing und des Konvents: „Unmöglich! Unser Abt ist gegenwärtig auf der Gült und Fischet zu Neuhof. Wir haben E. F. G. bereits eine Mene zu einer Weinfuhr von Franken gestellt; deßgleichen eine für Herrn Markgrafen Albrecht in Neustadt. Unsere übrigen Menen sind zur Beischaffung von Wein nach Randersacker geschickt.“ Markgraf Georg zeigt an, daß seine [406] Schwester Barbara, Landgräfin von Leuchtenberg, nach Heilsbronn kommen und daselbst übernachten werde. Antwort des Abts: „Die Landgräfin wird bestmöglich bewirthet werden.“ Markgraf Georg begehrt eine Fuhr zum Transport von Wildpret nach Pfreimbt, wo die Landgräfin Barbara wohnte. Antwort des Abts: „Unthunlich, da alle Menen auswärts sind, besonders zur Beifuhr des Weingewächses von Randersacker.“ Schreiben des Abts an Georg unter Zusendung eines Fäßleins Birnen. Frau Oberamtmännin Elisabeth von Schirnding bittet um einen Wagen. Antwort des Abts: „Bedauere, dem Wunsch nicht entsprechen zu können, da Markgraf Georg seit fünf Wochen zwei unserer Menen in Wittenberg bei sich hat.“ (1542). Luther lebte damals noch daselbst. Auf Empfehlung des Markgrafen Georg war Joh. Gronberger in Schoppers Schule aufgenommen worden. Nach Vollendung seiner Studien daselbst erhielt er zum Studium der Theologie in Wittenberg ein Universitätsstipendium. Sein Wunsch war aber, Jurisprudenz zu studiren, und er bat unsern Abt, ihm dieses zu gestatten. Da er aber nun auf das nur für Theologen gestiftete Stipendium verzichten mußte, so bat er um dieses für seinen Stiefbruder. Markgraf Albrecht in Neustadt, 22 Jahre alt, zieht gegen Frankreich und bittet zu diesem seinem ersten Feldzug den Abt um vier Faß geröstetes Habermehl. Der Abt bedauert, nur zwei Faß senden zu können, empfiehlt den Markgrafen und seine Verwandten Gottes Schutz und wünscht glückliche Heimkehr. Folgende Korrespondenz mit dem Markgrafen gewährt einen Einblick in das damalige Zunftwesen. Hans Eichhorn, Brauer bei Peter von Eib in Bruckberg, beabsichtigt eine Brauerei in Kleinhaslach zu errichten, und zwar in dem dortigen, nicht mehr bewohnten Frühmessershause. Daher seine Bitte an unsern Abt, ihm das leerstehende Pfarrhaus einzuräumen. Abt und Gemeinde willigten ein wegen des zu erwartenden Gewinnes durch Gefälle. Auch der Markgraf willigte ein wegen des zu erwartenden Ungeldes. Allein Bürgermeister und Rath in Schwabach erhoben Einsprache und stellten vor: „Dadurch wird unsere Stadt in ihrem bisherigen Bierabsatz bei [407] den Wirthen auf dem Klostergebiete beeinträchtigt. Die Zahl der Brauereien in unserer Stadt ist ohnehin schon von 80 auf 60 herabgesunken.“ Der Markgraf nahm seine frühere Einwilligung zurück und erklärte: „Wir können wider eine ganze Stadt nicht wohl handeln.“ – Schreiben des Abts an Georg und Vorschlag: heilsbronnische Güter um Schußbach bei Windsheim an den Markgrafen Albrecht zu verkaufen. Der Abt schließt mit der Bitte: der Markgraf Georg wolle die Rückzahlung der 1000 fl. nicht vergessen, welche das Kloster ihm geliehen, aber selbst entlehnt und zu verzinsen habe. – Abermaliges Danksagungsschreiben des Abts an Albrecht nach Empfang eines Hirsches. – Albrecht bittet den Abt, einen Sohn des verstorbenen Friz von Lidwath in Schoppers Schule aufzunehmen. Der Abt antwortet: „Es sind schon zwei Schüler über die gebührliche Zahl. Etliche liegen krank in Folge vom Obstessen, wie des jungen Gesindes Gebrauch und ihnen nicht zu wehren ist, so daß es doppelt gefährlich ist, so viele junge Leute zusammen zu sperren. Denn sie haben Alle eine Stube gemeinschaftlich und ein Schlafkämmerlein. Aber künftiges Frühjahr werden einige, zum Studium unfähige, austreten, alsdann soll der junge Lidwath eintreten.“ Auf Empfehlung des Markgrafen wurde der Sohn des Wildmeisters von Erlangen und Baiersdorf, P. Jeger, in die Schule aufgenommen. Allein unser Abt notifizirte dem Wildmeister: „Nach Ansicht unseres Schulmeisters ist der Knabe zum Studiren nicht geschickt, hat auch keine Lust dazu. Ihr wollet ihn daher zurücknehmen sammt seiner Kleidung und anderer Zubehör und ihn zu einem andern Geschäft thun.“

Unaufhaltsam ging das Kloster seiner Auflösung entgegen. Gleichwohl gedenkt das Jahrbuch von 1542 einer von unserem Abt gemachten Acquisition im sogenannten „Himmelreich.“ Siehe unten Abschn. VII bei Burk.

Wir haben bisher gesehen, daß der Markgraf Georg, seinem 1539 gegebenen Versprechen gemäß, das Klostergut zwar nicht direkt annektirte, daß er aber indirekt die Selbstauflösung des Klosters herbeizuführen bemüht war. Der vorige Abt Schopper [408] trat diesem Bemühen konsequent entgegen. Nicht so unser Abt Wagner, welcher sich fügsamer zeigte, auch darin, daß er sich bestimmen ließ, in die Ehe[1] zu treten. Es ist nicht wahrscheinlich, daß der Markgraf diese Verehelichung in der Absicht veranstaltete, um seine fränkische Reformation der sächsischen auch darin ähnlich zu machen, daß er den ersten Prälaten in seinem Territorium bewog, sich gleichfalls, wie Luther, zu verehelichen. Mehr als wahrscheinlich ist aber, daß der Markgraf beabsichtigte, durch diese Verehelichung die Selbstauflösung des Klosters, ohne Anwendung von Gewaltmaßregeln, zu beschleunigen. Man erwartete, daß auch Andere der noch vorhandenen wenigen Mönche dem Beispiel des Abts folgen, in die Ehe und in Folge dessen aus dem Kloster treten würden. Allein das Beispiel des Abts wurde nicht nachgeahmt. In seinem dritten Regierungsjahre, um Ostern 1543, heirathete der Abt, bereits gegen 60 Jahre alt, eine vermuthlich gleichfalls bejahrte Klosterkochswittwe und siedelte mit ihr nach Onolzbach über, wo ihm durch Vermittelung, eigentlich auf Befehl des Markgrafen, der dortige heilsbronner Hof zur Wohnung eingeräumt und ein Ruhegehalt zugesichert wurde. Der Trauung, welche der Pfarrer Kniebegast von Großhaslach vollzog, wohnten einige markgräfliche Räthe bei. Nach der Übersiedelung des Abts sandte der Markgraf einige Räthe nach Heilsbronn, welche „des Klosters Hausgeräthe, Weißzeug etc. versiegelten, die Privilegien, Briefe und Register in aller Eile in den (feuerfesten, 1519 vom Abt Wenk an die neue Abtei angebauten) Thurm sperrten und die Schlüssel mit fortnahmen.“ Der Prior Wirsing und der Richter Hartung übernahmen die Verwaltung des Klosters. Der Plan des Markgrafen, durch die Verheirathung des Abts, und vielleicht auch der Mönche, die Selbstauflösung des Klosters herbeizuführen, war ein öffentliches Geheimniß; denn es verbreitete sich das Gerücht im Lande: „nach Abgang des Abts müßten auch die übrigen wenigen Konventualen vom Haus lassen und verkaufen, was sie hätten.“ An der Verehelichung des Abts [409] nahm das Publikum keinen Anstoß, insonderheit nicht des Klosters Richter und Mitverwalter Hartung, welcher sich darüber in folgender Weise aussprach: „Der Abt hat nichts Unfügliches gehandelt, indem er nach christlicher Ordnung in den Ehestand getreten, wie solches andern Prälaten und Geistlichen in meiner gnädigen Herren, der Markgrafen, Fürstenthümern ohne Weigerung zugelassen worden und noch täglich zugelassen wird. Daher haben die Herren Markgrafen Georg und Albrecht, als sie gedachten Abt gen Onolzbach verordnet, es für billig erachtet, daß er, wie mit andern Geistlichen geschah, mit einer nothdürftigen Unterhaltung versehen werde.“ Die Konventualen durchschauten Georgs Plane und traten ihm entgegen, um die Selbstständigkeit des Klosters zu wahren. Sie erklärten ihm, daß sie die Verehelichung des Abts durchaus mißbilligten und drangen auf alsbaldige Wahl eines andern Abts; allein Georg hielt sie Monate lang hin, bis ihn noch vor dem Jahresschluß 1543 der Tod ereilte. Nach seinem Tode wiederholten die Konventualen ihr Anbringen bei dem nunmehrigen Markgrafen Albrecht. Sie wünschten diesem glückliche Heimkehr aus dem Kriege, zu dem der Kaiser ihn berufen hatte, und erklärten hierauf: „Unser Abt hat sich unbedachtsam, wider unseres Ordens Herkommen, Gelübde und Eid, ohne Wissen und Willen E. F. G. (d. h. Albrechts, nicht Georgs) und des Konvents verheirathet und dadurch selbst entsetzt. Die von uns nachgesuchte Abtswahl wurde durch E. F. G. Feldzug und durch den Tod des Herrn Markgrafen Georg vertagt. Sie ist aber um so dringender, da der Abt, als wäre er noch im Amt, das Abtssiegel mit fortgenommen hat, nebst Silbergeschirr und Anderem, das, wenn er inzwischen sterben sollte, leicht abhanden kommen könnte. Ferner wurde bei des Abts Wegzug vor drei Vierteljahren durch E. F. G. Räthe des Klosters Hausgeräthe, Weißzeug etc., was wir täglich brauchen, versiegelt und unsere Privilegien, Briefe und Register in den Thurm in aller Eil übereinander geworfen und eingesperrt, so daß der künftige Abt Mühe haben wird, Alles wieder zu ordnen.“ Bei seiner Anwesenheit in Heilsbronn wurde Albrecht auch mündlich [410] gebeten, die Abtswahl zu beschleunigen, „um der gänzlichen Auflösung vorzubeugen.“ Als wiederum kein Bescheid kam, so wurde sowohl beim Markgrafen Albrecht, als auch beim Statthalter und den Räthen Georg Friedrichs, des minderjährigen Sohnes und Erben Georgs, das Gesuch erneuert, unter ausdrücklicher Berufung auf die von Georg und Albrecht im J. 1539 gegebene Zusage: „uns bei altem Herkommen und unsern kaiserlichen und königlichen Privilegien und Freiheiten zu schützen.“ Zugleich wurde gebeten, den Thurm aufschließen zu lassen, worin vor fast einem Jahr die den Verwaltern des Klosters bei ihrer Geschäftsführung unentbehrlichen Schriftstücke eingeschlossen waren. Der letztern Bitte wollte Albrecht zuerst entsprechen. Den Räthen, welche die beiden Schlüssel in Händen hatten, trug er auf, nach Heilsbronn zu kommen und den Thurm aufzusperren. Der eine Schlüsselbewahrer, Amtsverweser in Schwabach, kam nach Heilsbronn, nicht aber der in Onolzbach wohnende andere Schlüsselbewahrer. Der Erste mußte daher in Heilsbronn still liegen und nach dem in Onolzbach verwahrten Schlüssel schicken. Er erhielt aber zur Antwort, daß der Schlüssel nicht aufzufinden sei. Erst am Tage der Abtswahl wurde der onolzbacher Schlüssel ausgeliefert.

Am 2. Juli 1544 kamen der Statthalter von Knoblachdorf und der Kammermeister Seb. Puckel von Ansbach mit 10 Pferden nach Heilsbronn, übernachteten daselbst und stellten dem Konvent die Alternative: entweder den Abt Wagner wieder zur Administration zu lassen, oder ihm eine angemessene Provision zu bestimmen; erhalte er diese, so sei er bereit, die verlangte Rechnung zu stellen. Prior Wirsing und Konvent baten um Bedenkzeit und erklärten dann schriftlich: „Dem Abt die Administration wieder zu übertragen, wäre gegen unsere Privilegien und Rechte, ein Spott für unser Kloster und würde zum Verlust von Klostergütern führen, die theilweise in fremden Territorien liegen. Dagegen sind wir bereit, ihm und seinem Weibe eine Provision zu geben, wenn er Rechnung stellt und das herausgibt, was er mitgenommen hat.“ Darauf verhandelte man über die Provision. Wagner beanspruchte dasselbe Quantum, welches sein Vorgänger [411] Schopper erhalten hatte. Der Konvent bot ihm 100 fl. weniger mit dem Bemerken: „Mit Schopper verhielt sich’s ganz anders, als mit euch. Dieser hat viele Jahre lang regiert, wurde schwach und kränklich, resignirte mit Vorwissen des Priors und Konvents, und sein Nachlaß fiel dem Kloster wieder zu. Das Alles ist bei euch und eurem Weibe nicht der Fall. Auch hatten wir zu Schoppers Zeit der Schüler nicht so viele, auch noch keine Studenten in Wittenberg zu unterhalten; jetzt deren vier. Durch euch und euer unbedachtsames Vornehmen ist dem Kloster Nachtheil erwachsen.“ Wagner nahm hierauf versprochenermaßen seine Rechnungsstellung in Angriff. Bei seiner Abrechnung mit dem Bursarius und dem Kornschreiber ergab sich, daß er nicht sehr sorgfältig aufgeschrieben hatte. Zur Abhör der Rechnungen und zur Besprechung über die Abtswahl kündigten Statthalter und Räthe der beiden Fürstenthümer ihre Ankunft auf den 8. September 1544 an. Gleich bei ihrer Ankunft wurde ihnen vom Prior und Konvent eine Erklärung des Inhalts vorgelegt: „Durch Wagners unbedachtsame Verehelichung litt unser Kloster großen Schaden. Seit länger als einem Jahr haben wir keinen Abt. Zwar stand es uns zu, den Abt für uns selbst und in Gemeinschaft mit unserem Visitator von Ebrach zu wählen; allein wir verschoben die Wahl, unsern beiden Landesherren (Georg und Albrecht) zu Gefallen, um nicht ungehorsam zu erscheinen. Folgen dieser Verzögerung sind: Wir haben kein Oberhaupt; es ist keine Ordnung, kein Zusammenhalten; Unterthanen und Ehehalten folgen nicht mehr, Klostergüter außer dem Fürstenthum werden uns entrissen. Wir bitten, den gewesenen Abt Wagner mit seiner ungemessenen Forderung abzuweisen. Doch gestatten wir ihm, wie bisher in unserem Hofe in Onolzbach zu wohnen und jährlich 150 fl. zu beziehen, aber nicht die von ihm beanspruchten 360 fl., welche Schopper bezogen hat.“ Endlich kam man am 21. Sept. in Folgendem überein: Wagner erhält seine Wohnung im heilsbronner Hofe zu Onolzbach, in welchem jedoch die heilsbronner Konventualen auch ferner ihr Absteigquartier haben sollen. Wagner empfängt jährlich 200 fl. baar, anderthalb [412] Fuder Frankenwein, den erforderlichen Hausrath etc. Es verbleiben ihm seine Ersparnisse und die seiner Frau, ferner sein übriges Eigenthum an zahlreichen Missiven von Gelehrten und Andern, seine Bücher, Gläser, Schalen mit Schrift und Wappen, die er zu Venedig (auf seiner Reise nach Rom) erkauft hat, 100 Pfund Zinn, von ihm als Pfarrherr zu Weißenbronn erkauft, auch etliche Genealogien der Burggrafen von Nürnberg (sein eigenes Werk: Epitome Marchionum Brandenburgensium). Alles Übrige hat er zurückzugeben. Seine Frau erhält nach seinem Tode ein halbes Jahr lang die Hälfte seines Ruhegehalts.“ Die versammelten fürstlichen Räthe gestatteten die Wahl eines andern Abts, jedoch mit folgenden Bestimmungen: „Der künftige Abt soll, wie andere Prälaten und Prälatinnen in den beiden Fürstenthümern, den beiden Fürsten (Albrecht und Georg Friedrich) gehorsam sein, nur mit Vorwissen und Erlaubniß der beiden Markgrafen und des Konvents aus dem Kloster gehen. Thut er dieses dennoch, so ist das Kloster nicht schuldig, ihm eine Kompetenz zu geben. Verheirathet er sich, so soll ihm, wie auch andern austretenden Konventualen, keine Kompetenz gemacht werden. Er hat dem Konvent in Gegenwart der Räthe beider Fürsten jährlich Rechnung zu stellen. Dieses Alles zu halten hat er in einem Revers dem Konvent und den beiden Herrschaften anzugeloben. Die Herren des Konvents haben hierunten durch ihre Unterschrift schon vor der Wahl zu bestätigen, daß sie diesen Bestimmungen nachkommen wollen und daß sie die Bewilligung der Abtswahl mit besonderem Dank angenommen haben.“ Schließlich sind unterschrieben: die ober- und unterländischen Räthe: Kanzler Ch. Straß, Götz Lochinger, Plechschmidt, Adam v. Wolfstein, Frauentraut, Balth. von Rechenberg, und Sebast. Pürkel; von Seite des Klosters: Prior Wirsing (später Abt), Subprior Widmann, Kustos Knörr, Granarius Clar und Gg. Greulich, Probst zu Bonhof (nachmals Abt).

Daß die versammelten Räthe die Wahl eines andern Abts gestatteten, war ganz im Sinne des Markgrafen Albrecht, welcher im Dienste des Kaisers stand und daher, wenigstens ostensibel, [413] den Fortbestand des Klosters beabsichtigte, wie er denn auch späterhin, wovon unten die Rede sein wird, das Kloster im Sinne des Kaisers restaurirte. So schritt denn der Konvent, nachdem das Kloster anderthalb Jahre ohne Abt gewesen war, zur Ersatzwahl. Nachdem man die Wahl auf den 6. Oktober anberaumt, höheren Ortes um ein Wildschwein und einen Hirsch gebeten, die Räthe ober- und unterhalb Gebirgs benachrichtigt, die Äbte von Ebrach und Lankheim eingeladen hatte, lud man insonderheit denjenigen markgräflichen Rath ein, welcher den vom Kammermeister aufbewahrten, bisher vorenthaltenen Thurmschlüssel mitbringen sollte. Die Wahl fiel auf den ebengenannten Georg Greulich. Wagner beglückwünschte den Neuerwählten und bat ihn zugleich um Auslieferung der ihm gehörigen Bücher und Hausgeräthe, auch um Zahlung seines Ruhegehalts. Der Neuerwählte entgegnete ihm: Er möge vorerst alles dem Kloster Zugehörige, was er noch in Händen, oder verliehen, versetzt und hinterlegt habe – Goldstücke, Ringe, Korallen, Karneole, Paternoster etc. – herausgeben und sein Gewissen und des Klosters Nothdurft bedenken. Darauf erklärte Wagner: Von einigen der verlangten Gegenstände wisse er nichts, da er dieselben nach Schoppers Resignation und Tod nicht vorgefunden habe, namentlich nicht die angeblich von Schopper hinterlassenen, auf 1200 fl. gewertheten Goldstücke; einige dieser Gegenstände habe er verschenkt; die meisten seien sein Eigenthum; auch habe er eine ersparte Baarsumme von 900 fl. zu fordern. Der neue Abt drang wiederholt auf Herausgabe des Mitgenommenen und drohte im Weigerungsfalle mit Klagstellung höheren Orts. Wagner spielte aber das Prävenire und beschwerte sich beim Markgrafen Albrecht über die Vexationen des Abts, besonders über die Vorenthaltung des Ruhegehalts. Diese schriftliche Beschwerde ging zur Berichterstattung an den Abt Greulich, welcher hierauf u. A. Folgendes an den Markgrafen berichtete: „Des Abts ungebührliche, heimliche Verheirathung brachte unserem Kloster großen Schaden. Er wußte sich höheren Ortes so arm darzustellen, daß ihm Statthalter und Räthe eine große Provision festsetzten, welche ich ihm aber im [414] letzten Quartal vorenthielt und noch vorenthalte, bis er die mitgenommenen Gegenstände herausgegeben haben wird. Zwar betheuert er bei Gott, nichts mitgenommen zu haben, was ihm nicht gehöre; allein es ist offenkundig, daß er 1200 fl. von Schoppers Nachlaß und Kleinode empfangen, aber nicht in das Inventar eingetragen hat. Ich, sein Nachfolger, fand – vor E. F. G. mit Gunst zu melden – weder Fatzilet (Sacktuch), noch Schlafhauben, Hemden etc., deren doch viele vorhanden waren. Warum schwieg er von seinen angeblich ersparten 900 fl., als man seine Provision regulirte? Wahrscheinlich, damit diese desto reichlicher ausfallen möge. Wie sollte ihm auch möglich gewesen sein, 900 fl. zu ersparen, da er als Kornschreiber nur 40 fl. jährliche Besoldung, davon aber Ausgaben für tägliche Bedürfnisse, zuweilen gute Gesellschaft in und außer dem Kloster, für seinen Haushalt und Anderes zu bestreiten hatte? Die Bücher in seiner Hand gehören nicht ihm, sondern der Klosterbibliothek, wie schon der Einband beweist. Er und sein Weib gönnen uns nichts Gutes und reden uns nichts Gutes nach. Die Ausgaben für seines Weibes Hochzeitkleidung zu silbernen und vergoldeten Borden, Schauben, Röcken, Mänteln, Schürzen, Schleier und Ringen wurden sämmtlich aus des Klosters Mitteln bestritten. Dazu nun noch die jährliche große Provision ohne Mühe und Arbeit, zu Wollust, Feiern und Müssiggang. Seine Hausfrau ist bereits lang vor der Verheirathung täglich und unverholen in der Abtei aus- und eingegangen, ist in der Abtei vor ihr nichts verborgen und verschlossen gewesen. Nach solchem Aufräumen ist unsere Abtei seit Menschengedenken nie so eröset und ausgesogen gewesen, so daß zum Einkauf von Wein 1000 fl. entlehnt werden mußten, was unser Vorfahr leicht hätte abwenden können, wenn er vor seinem Abzuge, da das Fuder 8  fl. kostete, Wein gekauft hätte, während jetzt 30 bis 40 fl. für das Fuder gezahlt werden müssen. Daher meine Bitte: ihn zur Auslieferung des Vorenthaltenen – Geschenke von früheren Äbten, Fürsten, Herren und Freunden – anzuhalten. Dann werden wir ihm seine Provision auch nicht länger vorenthalten.“ In demselben gereizten Ton [415] schrieb Greulich in lateinischer Sprache: „Bei meinem Amtsantritt fand ich nur vor 4 Fuder Wein, 46 fl. in kleinem Gelde, keinen Gulden in Gold, 4000 fl. Schulden. Der beweibte (uxoratus) Abt und seine Frau haben Alles mit sich genommen.“ Weiter berichtete er nach Kulmbach an den Markgrafen: „Wagner hat während seiner ganzen Administration 1540 bis 43 dem Prior und Konvent gar keine Rechnung gestellt. Allein nach seiner Verehelichung und Entfernung sah er sich zur Rechnungsstellung gezwungen, weil die Regulirung seines Gehalts dadurch bedingt war. Die beiden von ihm gelegten Rechnungen waren aber so gestellt, daß ihm noch einige Hundert Gulden zu vergüten gewesen wären, da doch das Kloster an ihn und sein Weib noch Forderungen hat. Seit hundert Jahren ist, wie die fürstlichen Räthe und Konvent selbst wissen, kein Abt so bloß eingesetzt worden, wie ich.“ Dem Quieszenten wurde, wie berichtet, seine Provision vom Abt Greulich vorenthalten, weil er die Auslieferung einiger Gegenstände verweigerte. Allein der Quieszent brachte es durch seine Gönner in Onolzbach dahin, daß Statthalter und Räthe heilsbronner Zehnten im markgräflichen Amt Wassertrüdingen bis zur Zahlung der stipulirten Provision in Beschlag nehmen ließen. Er bezog diese Provision kaum drei Jahre lang, da er schon am 4. Febr. 1546 im heilsbronner Hofe zu Ansbach starb. Er wurde nicht in Ansbach, sondern im Querschiff der Klosterkirche zu Heilsbronn neben dem Abt Wenk, vor dem Eingang in die Heideckerkapelle beerdigt. In mehrern Aufschreibungen erscheint er unter dem gräcisirten Namen Hamaxurgus, d. h. Wagner. Der ihn betreffende Eintrag auf der Todtentafel lautet: A. D. 1546. 4. Febr. morte praeventus est venerabilis pater et dominus Sebastianus Wagner de Abenberga, abbas hujus monasterii 28.


Der 29. Abt Georg Greulich[2] (1544–48),

gebürtig aus Markt Erlbach, regierte vierthalb Jahre lang, vom 6. Okt. 1544 an bis zu seinem am 14. April 1548 erfolgten [416] Tode. Seinem eigenen Bericht zufolge war er im J. 1536 45 Jahre alt, sonach wurde er im J. 1491 geboren. Welches Geschäft seine Eltern in Mkt. Erlbach betrieben und wann er in das Kloster trat, ist unbekannt. Seine höheren Studien machte er in Heidelberg, wo er im J. 1514 promovirte. Zurückgekehrt in das Kloster bekleidete er verschiedene Offizien: als Subcellarius, als Verwalter von Randersacker, als Probst von Bonhof. Seine Wahl erfolgte, wie beim vorigen Abt berichtet wurde, nach einem anderthalbjährigen Interregnum, welches die beiden Markgrafen durch ihre längere Abwesenheit, der Markgraf Georg durch seinen Tod, der Abt Wagner durch seine Resignation und Verheirathung herbeigeführt hatten. Es ist gleichfalls berichtet worden, wie die Markgrafen und ihre Räthe während des Interregnums schalteten und dem Kloster kaum einen Schein von Selbstständigkeit ließen. Wie unser Abt bei seinem Amtsantritt den Status des Klosters fand, berichtet er selbst in einem Nachtrag zu dem oben besprochenen, vom 26. Abt Wenk angefertigten, aber nur bis zur Reformation fortgeführten Buche, wo er schreibt: A. D. 1544 in die Ottonis (soll wohl heißen: Brunonis 6. Oct.) ego frater Georgius Greulich fui electus in abbatem hujus loci in praesentia patrum Ebracensis et Lanckamensis abbatum. Reperi in statu 4 Kar. vini, 46 flor. in minuta pecunia, nullum florenum in auro. Quidem mirabantur omnes audientes, etiam nobiles. Uxoratus abbas una cum uxore sua omnia secum traxit. Reperi ultra 4000 florenorum in debitis. O male regimen.[3] In weiteren Nachträgen zu dem Wenk’schen Memorandumbuche rekapitulirte er die Summen, welche seine vier Vorgänger Bamberger, Wenk, Schopper und Wagner für Liegenschaften, Bauten, Kunstgegenstände u. dgl. ausgegeben hatten, und fügte einigen dieser Positionen recht bittere Bemerkungen bei, z. B.: „Abbas Sebaldus hat gegeben für einen Bischofsstab 204 fl., hat gewogen 10 Mark, 3 Loth, die Mark um 14 fl. Abbas Schopper hat ihn verbobitzt. Und für eine neue Inful [417] 112 fl. Ist Alles an den Galgen kommen durch Johann Schopper und Sebastian Wagner, diese zween Puben.“ Darauf verzeichnet er seine eigenen Ausgaben für Nothwendiges, z. B. „Ein Weiher im Himmelreich bei Königshofen ist abgerissen, hab ich Bruder Georgius Greulich gegeben 47 fl. und Korn, Haber, Gerste und Erbsen. Hab ich im Kloster die Mauer allenthalben lassen bessern, 10 fl., den Marstall, das Gerbhaus, das Richtershaus, das Pfortenhaus lassen decken. Hab ich die Mauer um das ganze Kloster lassen decken, den Thurm im Garten des Wirths zum Steinhof und den Thurm in des Abts Hönnergarten gegen den Weinberg hinaus neu machen lassen.“ Keine dieser Baulichkeiten kostete große Summen. Die Zeiten, in welchen die Äbte über große Summen disponiren konnten, waren vorüber. Auf die Pfarrgebäude in Dambach verwendete der Abt 30 fl. Vom Markgrafen Albrecht aufgefordert, die Bibliothek des in Ansbach verstorbenen Vincenz Obsopäus (Beitr. S. 152), welcher 1531 dem Abt Schopper ein Buch dedizirt hatte, anzukaufen, antwortete er: „Unsere Liberei ist schon groß, so daß wir viele gute Bücher nicht aufstellen können. Haben der Bücher, sonderlich der lateinischen, schon genug und so gute, wie nicht leicht in einem Kloster unseres Ordens, manche zwei- und dreifach. Dazu haben wir große Ausgaben für die Haushaltung, tägliche Gastung, für Schule, Studenten, Kapitalzinsen etc.“ Kostbare Geschenke, wie sie früherhin von Äbten gemacht wurden, konnte er nicht mehr machen. Den fürstlichen Räthen unter- und oberhalb Gebirgs, welchen er für ihre Bemühungen bei seiner Wahl und Anderes Dank schuldig war, übersandte er Becher und bat: „mit diesen kleinen Bechern vorlieb zu nehmen, da er bekanntlich in ein bloß Haus, in eine geringe Baarschaft gesetzt worden sei und das Kloster große Schulden habe.“

Schoppers Schule fand unser Abt nicht mehr in dem guten Zustande, wie sie zur Zeit der Resignation ihres Stifters war. Der Stiftung gemäß sollten 12 geschickte, arme Knaben (Jünglinge), vorzugsweise Söhne von Klosterunterthanen, aufgenommen werden. Allein 1544 war die Zahl, besonders durch [418] Fürschrift (Empfehlung) der beiden Markgrafen, auf 20 gestiegen, darunter etliche, die sich wenig besserten und zum Studium ganz verdrossen und ungeschickt waren; daher der Vorschlag des Konvents und des Schulmeisters: „es sollten höchstens 18 aufgenommen, diese vierteljährig examinirt und die ganz Ungeschickten zu ihren Familien zurückgeschickt werden; das würde die Schüler fleißiger, den Schulmeister williger und freudiger machen.“ Greulich setzte diesen Vorschlag in Vollzug. Der Küchenmeisterswittwe Däschlein in Onolzbach schrieb er: „ihr Sohn habe sich nun etliche Jahre in der Schule zu Heilsbronn aufgehalten, gehorsam, ehrlich und wohl gehalten, sei erwachsen und schier mannbar, bekenne aber selbst, daß er keine Lust zum Lernen habe, und werde daher bis Ostern der Mutter zurückgegeben zur Erlernung eines andern Geschäfts.“ Alljährlich absolvirten an Ostern durchschnittlich zwei Jünglinge. Keiner der Abiturienten war geneigt, als Mönch in Heilsbronn zu bleiben; Alle gingen nach Wittenberg und erhielten daselbst während ihrer Studienzeit jährlich 20 fl. Einen Zögling, Namens Körber, entfernte unser Abt von der Schule, weil er ungehorsam gegen den Prior und andere Personen war. Wurde ihm erlaubt, auf 6 bis 8 Tage heim zu gehen, so blieb er ein Vierteljahr aus. Er stiftete Zwietracht zwischen dem Prediger Stieber und dem Konvent, trank gerne, ging mit seltsamen Künsten um, riß Possen im Beinhaus und verlangte ein eigenes Gemach; daher der einstimmige Beschluß: ihn wegzuschaffen. Statthalter und Räthe baten unsern Abt, des verstorbenen Kammermeisters Karpff Sohn aufzunehmen, welcher bereits auf einer Universität gewesen war. Der Abt schlug die Bitte ab wegen Mangels an Raum; auch sei es für den Zögling schimpflich, wenn er, nachdem er bereits auf der Universität studirt habe, sich erst in diese schlechte Schule begeben würde, welcher er entwachsen sei. Der Markgraf Albrecht bat um Aufnahme eines Sohnes seines Heerpredigers, des Pfarrers von Regnizlosa (Beitr. S. 150). Allein wegen Mangels an Raum konnte der Abt der Bitte nicht entsprechen. Eben so mußten noch andere [419] derartige Fürbitten des Markgrafen, des Schultheißen Henneberg von Randersacker und Anderer abschlägig beschieden werden.

Das anderthalbjährige Interregnum brachte dem Kloster überhaupt manchen Nachtheil, insonderheit aber der Schule. Der Abt Schopper berief, wie oben erwähnt, im J. 1532 zwei evangelisch gesinnte junge Predigermönche nach Heilsbronn. Zwei Jahre darauf errichtete er seine Schule, deren Leitung er Einem dieser Mönche, Mich. Gersdorfer, übertrug. Dieser stand neun Jahre lang der Schule vor, bis er 1543 anderwärts Pfarrer wurde. Sein Nachfolger als Schulmeister war Joh. Salzer aus Schemnitz, dessen kurzes Weilen in die Zeit des Interregnums fiel. Er verlobte sich, und in Folge dessen eröffneten ihm der Prior Wirsing und der Richter Hartung, Administratoren während des Interregnums, daß er sich binnen drei Monaten nach einer andern Stelle umsehen möge. Gegen diesen kurzen Kündigungstermin remonstrirte Salzer bei Statthalter und Räthen und bat zugleich um eine andere Stelle im Fürstenthum. Sein Gesuch wurde den Administratoren zur Begutachtung zugeschlossen, worauf diese berichteten: „Salzer ist vor einem Jahr vom Abt Wagner als Schulmeister angenommen worden. Wir sind weit entfernt, wider den göttlichen Ehestand zu sein. Allein für einen Schulmeister mit Weib und Kindern ist hier kein Raum. Salzer hat bereits in Weißenbronn eine Wohnung gemiethet und will von dortaus seine Schule hier versehen. Allein wenn ein Schulmeister bei solchem Gesinde nicht Tag und Nacht ist, da ist bei Tag und Nacht keine Ruhe, wie wir aus Erfahrung wissen durch den vorigen Schulmeister (Gersdorfer), welcher näher bei der Schule wohnte. Es würde von der Schule aus täglich ein Botenläufer nach dem andern bald mit Brot, bald mit Wein und Anderem nach Weißenbronn geschickt. Kurz, es würde solche Unordnung entstehen, daß besser wäre, die Schule wäre gar nicht errichtet worden. Bei der Schule zu Onolzbach gehen die Schüler Abends aus der Schule in ihre Häuser, eben so die Lehrer; nicht so bei uns, wo Beide stets beisammen sind. Zum Beweis unseres guten Willens gestatten wir ihm eine weitere Frist bis [420] Trinitatis, bis wohin er sich nach einem andern Dienst umsehen mag. Überdieß beweist er sich als leichtsinnig, macht sich nicht allein mit den Jungen in der Schule gemein, sondern auch mit Bauernknechten und andern schlechten Personen auf dem Tanzboden im hiesigen Wirthshause, was ihm etliche Schüler nachmachen. Daraus folgt Zuchtlosigkeit in der Schule. Wegen seiner Heirathsangelegenheit hielt er sich Tage lang in Onolzbach auf und ließ seine Schule – Schule sein. Es ist uns zu thun um Förderung unserer Schule, die uns jährlich 500 fl. kostet, daher um einen Schulmeister, welcher Magister artium Wittenbergensium, auch ein frommer gelehrter Mann sei.“ Auf diesen Bericht antworteten Statthalter und Räthe: „Es ist unser freundlich Bitt, daß dem Salzer erlaubt sei, noch ein halbes Jahr bei euch zu bleiben und sich zu verheirathen.“ Um diese Zeit erhielt der Prediger Venatorius in Nürnberg den Auftrag, in Rothenburg eine christliche Kirchenordnung einzurichten. Salzer konnte bei dieser Gelegenheit möglicherweise eine Bedienstigung in Rothenburg oder Nürnberg finden und wurde daher von Wirsing und Hartung zur Berücksichtigung empfohlen „als ein redlicher und frommer Mann, der aber mit Weib und Kind in Heilsbronn nicht wohnen könne.“ Salzer reüssirte nicht und wurde dann dem Gumbertusstift, dem Patron von Petersaurach, für die dortige Pfarrstelle vorgeschlagen, wobei ihm unser Abt gleichfalls ein ehrenvolles Zeugniß ausstellte. Nach Salzer’s Abzug versah die Schulstelle einige Monate lang ein Magister Dragoierus oder Drachenfuß, welcher aber gleichfalls wegen Verehelichung bald wieder austrat. An seine Stelle berief unser Abt im Frühling 1545 den Magister heidelbergensis Kaspar Othmair von Amberg, welchem er schrieb: „Ihr habt zugesagt, die Stelle versuchsweise anzunehmen und Reminiscere zu beziehen. Bitten nun, Bücher und Kleider in unsern Hof nach Nürnberg schaffen zu lassen, von wo sie täglich hieher gebracht werden können.“ Othmair weilte, wie seine beiden Vorgänger, gleichfalls nicht lange in Heilsbronn und zog nach anderthalb Jahren nach Onolzbach, wo ihm beim Gumbertusstift ein Kanonikat verliehen wurde. Er [421] bat beim Dekan und Kapitel um diese Stelle, „damit er sein Leben und Wesen allein haben und sich seiner Kunst (Musik) seines Gefallens, ihm selbst und Andern zum Nutz, brauchen möge.“ Unser Abt bat den Statthalter und die Räthe um Fürsprache beim Domkapitel für Othmair und gab diesem das ehrenvollste Zeugniß als Schulmeister, besonders aber „als einen vor Andern in unserem Lande hoch- und weitberühmten Musikus.“ So blieb während der Regierungszeit unseres Abts der Stand der Schopper’schen Schule unerfreulich. Auch die übrigen Verhältnisse des Abts blieben unerfreulich, wie sie gleich bei seinem Amtsantritt gewesen waren. Dazu mußte er fortwährend zweien Herren, in Kulmbach und Onolzbach, dienen, welche einander stets anfeindeten. Auch der Krieg brachte manche Trübsal über ihn.

Georg Friedrich, der einzige Sohn und Erbe des Markgrafen Georg von Onolzbach, war bei seines Vaters Tod noch ein Kind (Beitr. S. 153). Die Führung der Vormundschaft stand vertragsmäßig dem Markgrafen Albrecht von Kulmbach, als Onkel, zu, nicht den Statthaltern und Räthen in Onolzbach, welche sich aber gleichwohl als Vormünder gerirten und daher von Albrecht stets angefeindet wurden, wobei oft auch das Kloster Heilsbronn zu leiden hatte. Und doch mußte das Kloster es mit Beiden halten, da man des Schutzes Beider bedurfte. Man suchte daher sowohl in Onolzbach als auch in Kulmbach durch Geschenke und gute Worte sich Freunde zu machen und zu erhalten. Es erhielten daher der Kanzleiverwalter und Landrichter Friedrich von Knoblachsdorf, der Kammerschreiber Purkel und der oberste Sekretär Berchtold Jeder alljährlich ein gemästetes Schwein nebst Begleitschreiben und Bitte: „folgends getreulich zu rathen und zu helfen, damit dieses löbliche Kloster wieder zu ordentlichem Wesen gebracht werde.“ Bewies sich das Kloster willfährig gegen Onolzbach, so widersprach Kulmbach, und umgekehrt. Als z. B. der ebengenannte Friedrich von Knoblachsdorf in Onolzbach wünschte, daß ihm zwei junge Pferde im Kloster unterhalten und angewöhnt werden möchten, da erklärte ihm das Kloster: „daß sie solches ohne Bewilligung des Herrn Markgrafen Albrecht in Kulmbach [422] oder der Herren Statthalter und Räthe daselbst nicht thun dürften, in Folge kürzlich dem Kloster zugekommener Befehle.“ Albrechts Höflinge in Neustadt und Kulmbach, welche in ähnlicher Weise wie die zu Onolzbach beschenkt wurden, insinuirten dem Kloster: „Der junge Georg Friedrich hat keinen andern Vormund, als unsern gnädigen Herrn Albrecht. Daß man ihm andere Vormünder gesetzt hat, ist eine Anmassung. Diese vermeintlichen Vormünder in Onolzbach haben in Angelegenheiten des Klosters einseitig nichts anzuordnen.“ Gegen diese usurpatorischen Vormünder beabsichtigte Albrecht im Herbst 1545 einen Überfall, und zwar von Heilsbronn aus. Er verlegte dahin 200 Reiter und Mehrere vom Adel. Jedermann hielt es für eine Rüstung zu einem Feldzug im kommenden Frühling. Den Aufwand für die Verpflegung der 200 Reiter vergütete Albrecht durch Übersendung von 10 Ochsen und 300 Thalern, deren Empfang unser Abt am 10. Nov. nach Kulmbach bescheinigte mit dem Wunsche, daß Gott dem Markgrafen langes Leben und glückliche Heimkehr aus dem Feldzuge verleihen möge. Unerwartet zog Albrecht mit seinen Reisigen von Heilsbronn aus gen Onolzbach, um vor Allen den ihm verhaßten Statthalter von Knoblachsdorf zu verhaften; doch dieser entfloh noch rechtzeitig. Albrecht kehrte nach Heilsbronn zurück und sandte von da aus an Bürgermeister und Rath zu Onolzbach einen Erlaß voll bitterer Galle, worin er den Statthalter einen ehr- und treulosen Buben und Ehrendieb nannte. (Beitr. S. 153.)

Unser Abt beherbergte gleichzeitig mit den 200 Reitern ein Paar Einlagerer anderer Art: zwei Mastochsen, welche die verwittwete Markgräfin Emilie bei ihm in Kost gegeben hatte mit der Weisung, daß die Thiere nicht ausgetrieben werden sollten. Die beiden Pfleglinge wurden übermäßig fett, so daß einer derselben auf dem Wege zur Tränke todt niederfiel. Unser Abt meldete der Markgräfin den Unfall und betheuerte: „Ich bin darüber nicht weniger erschrocken, als wenn solches mir selbst zugestanden. Über 200 Personen vom Adel und reisigen Knechten sahen es mit an. Ich bitte, es nicht meinen Dienern und ihrer Nachlässigkeit [423] zur Last zu legen, sondern hierin dem Willen Gottes stattzugeben.[“]

Mit Ausnahme der ebenberichteten Expedition kam es im Jahre 1545 noch zu keiner Waffenthat in und um Heilsbronn. Doch fehlte es nicht an Exzessen durch „gardende Landsknechte“, die, in diesem Jahre nicht durch Krieg beschäftigt, das Land durchzogen, besonders auf Weilern, Mühlen und Einzelhöfen die Leute belästigten, Weiber, Töchter, Mägde, auch Söhne und Knechte an sich lockten. Diesen Exzessen zu steuern, erließen Statthalter und Räthe um Ostern ein Mandat, welches auch unser Abt in seinem Bereiche publiziren ließ. Darin hieß es: „Ein Reichskrieg ist nicht vorhanden, sonach das Garden nicht zu gestatten. Jeder auf dem Garden begriffene Landsknecht soll arretirt und seinerwegen nach Onolzbach berichtet werden. Söhne, die mit ihnen laufen, sind ihres Vermögens verlustig und bei ihrer Rückkehr gleichfalls zu verhaften. Eben so jede Weibsperson, die mit ihnen zieht.“ Das Mandat hatte nicht den gewünschten Erfolg; die gardenden Landsknechte blieben nach wie vor eine Landplage.

„Ein Reichskrieg ist nicht vorhanden“, hieß es in diesem Mandat von 1545. Am 18. Februar des folgenden Jahres starb Luther, durch dessen gewaltigen Einfluß der Ausbruch eines Reichskrieges bisher verhütet wurde. Allein bald nach seinem Tode brach der schmalkaldische Krieg aus, welcher auch das Kloster Heilsbronn vielfach berührte. Der damals lutherisch sich gerirende Markgraf Albrecht zog 1546 mit seinem gleichfalls lutherischen Vetter, Herzog Moriz von Sachsen, Bruder seiner Pflegemutter Emilie, im Dienste des Kaisers gegen die Protestanten. Unser Abt hatte ihm zu diesem Kriegszuge bereits eine Mene gestellt. Albrecht bat weiter um einen Reitknecht nebst Pferd und Geschirr für seinen Kammerschreiber Hieronymus Hartung, welcher mit in den Krieg ziehen sollte. Die abschlägige Antwort des Abts lautete: „Ich habe nur noch zwei Reitknechte im Stall, von welchen der Eine das ganze Jahr hindurch, und besonders jetzt, mit dem Futter in Neuhof zu thun hat; der [424] Andere im Kloster selbst keine Stunde entbehrt werden kann.“ Am 1. Aug. bat der Abt den Magistrat in Windsheim, den heilsbronner Unterthanen in jener Gegend beim Herannahen des Krieges zu gestatten, ihre Habe in die Stadt bringen zu dürfen. Gleichzeitig wurde dem Abt befohlen, 22 taugliche Leute zur Besatzung nach Plassenburg zu schicken. Diesen Befehl ertheilte „Friedrich der Jüngere, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, Inhaber der obern Markgrafschaft,“ welchem Albrecht während seines Feldzuges die Vertheidigung von Plassenburg aufgetragen hatte. Von Onolzbach aus erging der Befehl: Proviant bereit zu halten, damit die von der Donau her anrückenden kaiserlich-niederländischen Truppen, welche baar bezahlen würden, nicht gezwungen wären, gewaltsam zu fouragiren. Ein landgrafischer (hessischer) Proviantmeister ließ von Heilsbronn 20 Sra. Mehl und 200 Sra. Haber nach Weißenburg und Nördlingen liefern und verhieß in einer Empfangsbescheinigung Zahlung binnen 14 Tagen. Die kaiserlich-niederländischen Völker lagerten am 7. Sept. bei Aub. Ihr Befehlshaber (von Büren) gab den aus Onolzbach ihm entgegengesendeten Deputirten die beruhigende Versicherung: er werde der Markgräfin Emilie und ihrem Sohne sammt Land und Leuten, insonderheit ihrer Stadt Schutz gewähren, verlangte aber Zufuhr von Proviant gegen Zahlung. Hans Enke, Verwalter des heilsbronner Hofes in Randersacker, wurde von unserem Abt angewiesen, wie er sich zu verhalten habe, wenn katholische oder protestantische Truppen dahin kommen würden. Die Instruktion lautete: „Wo die kaiserlichen Truppen bisher waren und wo man ihnen willig begegnete, da haben sie weder beschädigt, noch geplündert. Kommt ein kaiserlicher, katholischer Heerhaufen vor Randersacker, so gehe zum Obersten und sage ihm: Dieser Hof und Wein gehören dem Kloster Heilsbronn und sind dem Markgrafen Albrecht von Kulmbach zugehörig, welcher in kaiserlichen Diensten steht. Thue dem Obersten eine Verehrung und bitte um Schutz. Kommen aber landgrafische (landgrafhessische, protestantische) Truppen, so sage: Das Kloster Heilsbronn steht dem jungen Markgrafen Georg Friedrich von Onolzbach zu, [425] welcher unter Vormundschaft des (protestantischen) Kurfürsten von Sachsen und des (protestantischen) Landgrafen von Hessen steht.“ (Beitr. S. 154.) Der Abt gab den kaiserlichen Truppen das Zeugniß, daß sie weder beschädigten noch plünderten. Im folgenden Jahre 1547 konnte er ihnen dieses Zeugniß nicht mehr geben. Am 24. April wurde die protestantische Partei bei Mühlberg aufs Haupt geschlagen. Das siegreiche kaiserliche Heer, geführt vom Herzog Alba, brachte Schrecken in die Umgegend von Heilsbronn. Häuser wurden geplündert und angezündet, Geld und Vieh geraubt, Personen beiderlei Geschlechts grausam behandelt, in Habersdorf 12 Bauern erstochen.

Nachdem der Kaiser Karl V. die Protestanten besiegt hatte, schrieb er auf dem Reichstage zu Augsburg im J. 1548 das „Interim“ vor, durch welches den Protestanten ihre Errungenschaften größtentheils entrissen werden sollten. In die Zeit dieses Reichstages fielen die letzten Lebensmonate unseres Abts. Der Markgraf Albrecht, damals noch kaiserlich gesinnt und sonach mit dem Interim einverstanden, verhandelte auch während seines Aufenthalts in Augsburg fortwährend mit dem Abt, jedoch nicht über das Interim. Zwölf heilsbronner Pferde standen in seinem Dienste. Seine sehr zahlreichen Depeschen von Augsburg nach Kulmbach und umgekehrt wurden nicht über das ihm verhaßte Onolzbach, sondern über Heilsbronn expedirt.

Daß der Abt Greulich dem Interim nicht hold war, beweist sein freundlicher Verkehr während des Reichstages mit dem nürnberger Prediger Andreas Osiander, einem erbitterten Gegner des Interims. Während des heftigen Interimsstreites verlobte sich Osiander’s älteste Tochter mit dem Magister Pesolt, Spitalprediger in Nürnberg. Osiander machte dem Abt Anzeige von der Verlobung und bat zugleich um ein Wildpret zum Hochzeitsmahle. Der Abt schickte ihm drei Hasen und ein Begleitschreiben mit der Versicherung: „Durch diese Verlobung haben Ew. Ehrwürden ein gottgefällig und christlich Werk gethan, dazu wir von Gott Glück und Seligkeit wünschen.“ Osiander mußte wegen seiner heftigen Opposition gegen das Interim Nürnberg [426] verlassen; er wurde aber vom Herzog Albrecht von Preußen, Onkel des Markgrafen Albrecht von Kulmbach, nach Königsberg berufen. Als Osiander dahin übersiedelte, schrieb Albrecht von Kulmbach an seinen Onkel Albrecht von Preußen: „Nicht wegen des Interims wurde Osiander von seinem Amte getrieben, sondern wegen seiner Lästerbriefe gegen den Kaiser, welchen er darin einen Verräther des Vaterlands nennt. Osiander ist ein weltsinniger Vogel, der etwas Besonderes im Sinne hat.“

Während der Markgraf Albrecht noch in Augsburg weilte, starb unser Abt. Prior Wirsing und Kornschreiber Knörr zeigten seinen Tod dem Markgrafen in Augsburg an mit dem Bemerken: „Der Abt starb nach schwerer Krankheit im Bekenntniß des wahren christlichen Glaubens und mit Bewahrung des hochwürdigen Abendmahls. Nach seinem Absterben haben wir in der Abtei, die etwas weitläuftig ist, Alles, daran etwas gelegen ist, in Eil und Gegenwart unseres Richters Hartung und anderer ehrlicher Personen in einen Thurm gethan und versiegelt. Wir zeigen dieses an und bitten, unseres Klosters und unserer Schule in Gnaden zu gedenken und unsere Freiheiten aufrecht zu erhalten.“ In seinem an Wirsing, Knörr und Hartung gerichteten Antwortsschreiben d. d. Augsburg 16. Apr. 1548 bezeigt Albrecht sein Beileid und verfügt: das in das Thurmgewölbe Gebrachte und das Kloster wohl zu verwahren, bis er, nach gehaltener Rücksprache mit seinem Vetter Georg Friedrich zu Onolzbach, weiter verfügen werde. Von Onolzbach aus erschienen sofort Heinrich von Mußloe und noch zwei andere Räthe in Heilsbronn, um daselbst bis auf weitern Bescheid zu bleiben. Ersterer blieb daselbst zwei Monate lang bis zum Eintritt des neuen Abts, dessen Wahl er nebst drei andern kommittirten Räthen beiwohnte.

Greulich wurde im Querschiff der Kirche an der Südseite vor dem Eingang in die Heideckerkapelle, neben Wenk, begraben. Die nicht mehr vorhandene Metalltafel auf seinem Leichenstein war beschriftet: Anno post virginis partum 1548. 14. April. obiit reverendus in Christo pater et dominus – dominus Georgius Greulich de Marckerlbach, hujus monasterii abbas [427] 29, cujus animam Deo commendamus. Der Verstorbene war, wie vorhin berichtet wurde, auf seine Vorgänger Schopper und Wagner übel zu sprechen, übrigens aber, wie Beide, lutherisch gesinnt und bemüht, das lutherische Bekenntniß und die brandenburgische Kirchenordnung auf dem ganzen Klostergebiete einzuführen, d. h. ohne weitere Umfrage zu oktroyiren, namentlich in Hirschlach, wie unten im VII. Abschn. bei Merkendorf berichtet werden wird. „Der Herr der Region ist auch Herr der Religion“, war die Maxime, nach welcher man damals hüben und drüben verfuhr.


Der 30. Abt Johannes Wirsing[4] (1548–52)

aus Abenberg regierte vom 11. Juni 1548 an bis zu seinem am 11. Jan. 1552 erfolgten Tode, sonach, wie sein Vorgänger, nur vierthalb Jahre lang. Welches Geschäft sein Vater trieb, ist unbekannt. Sein Schwager war ein Schneider. Sein Bruder wurde Abt im Kloster Kastl und kam von dort aus bisweilen zu ihm nach Heilsbronn. Eine drei Jahre vor seiner Erwählung verfaßte lateinische Aufzeichnung berichtet Folgendes über ihn: „Er stammte aus einem alten Geschlechte von ehrbaren Eltern, war eine Zierde seiner Vaterstadt (Abenberg), trat aus Anregung des heiligen Geistes zu Heilsbronn in den Orden, in welchem er bisher Vieles ertragen, gethan und gesehen hat, gelobt von den Seinen (cum laude suorum), und seine Hoffnung ganz auf Gott und seinen Heiland setzend.“ Er wurde im J. 1488 geboren. Ob er seine Bildung lediglich in Heilsbronn, oder auch in Heidelberg erhielt, läßt sich nicht bestimmen. Er bekleidete verschiedene Klosterchargen, z. B. als Kamerarius, als Verwalter von Merkendorf. Als Prior und Mitverwalter des Klosters während des anderthalbjährigen Interregnums haben wir ihn oben kennen gelernt. Daß er den Tod des vorigen Abts nach Onolzbach und Kulmbach notifizirte, wurde gleichfalls erwähnt. Bei Gelegenheit dieser Todesanzeige bemerkte er, daß es nöthig sei, die Abtswahl [428] zu beschleunigen, um Schaden zu verhüten; denn es verlaute, daß ein kaiserlicher oder päpstlicher Günstling von Gumpenberg (Schopper’s Sachwalter in Rom, s. oben S. 363) in den Besitz des Klosters gesetzt werden sollte. Das Gerücht war wohl nicht grundlos, da das Kloster wegen seiner Hinneigung zum Lutherthum beim Kaiser und beim Papst übel angeschrieben und seiner Auflösung nahe war. Selbstverständlich war man auch in Onolzbach und Kulmbach auf Beschleunigung der Abtswahl bedacht, um die Beute nicht einem Dritten zu überlassen. Der Markgraf Albrecht schrieb daher d. d. Blassenberg, Montag nach Exaudi nach Heilsbronn: „Dem Kloster soll kein Nachtheil zugehen, dazu werden wir Alles aufbieten. Allerdings soll ein neuer Abt gewählt werden; wir werden deßhalb die gewünschten Fürschriften nach Ebrach und Lankheim ergehen lassen. Doch soll sich der zu wählende Abt der bisher in unserem Fürstenthum gewesenen (lutherischen) Religion gemäß halten, bis durch ein gemeines christliches Konzil ein Anderes im Lande geordnet würde. Worin wir dem Kloster zu Nutz und Wohlfahrt handeln können, dazu sind wir mit aller Gnade geneigt.“ Die Zuschrift von Georg Friedrich’s Regenten und Räthen aus Onolzbach lautete: „Wir werden in nähere Betrachtung ziehen, wie vom Kloster Nachtheil abgewendet werden kann. Wir bedürfen aber dazu der Rücksprache mit unserem Richter Hartung, welcher daher nach Onolzbach kommen soll.“

Nach Einlauf dieser beiden Schriftstücke wurde Wirsing, bereits 60 Jahre alt, Montag den 11. Juni zum Abt gewählt. In herkömmlicher Weise leitete die Wahl der Abt von Ebrach unter Assistenz zweier anderer Cisterzienseräbte. Auch assistirten vier markgräfliche Räthe, welche Tags vor der Wahl, am Sonntag Trinitatis, dem Konvent zur Unterzeichnung einen Revers vorlegten, welcher, wie oben berichtet wurde, schon vor der Wahl des 29. Abts oktroyirt worden war und bestimmte, daß der neugewählte Abt anzugeloben habe, den Markgrafen gehorsam zu sein, ohne Erlaubniß sich nicht vom Kloster zu entfernen und alljährlich dem Konvent in Gegenwart der markgräflichen Räthe [429] Rechnung zu stellen. Bei der nunmehrigen Wahl waren anwesend: der Abt von Ebrach mit 9 Personen; der Abt von Lankheim mit 8; der Abt von Bildhausen mit 5; onolzbachischerseits Balthasar von Rechenberg, Regent, mit 6, Heinrich von Mußloe mit 3; kulmbachischerseits Hans Sig. von Luchau mit 3, Götz Lochinger, Amtmann zu Hoheneck, mit 3 Personen. Am Montag nach Trinitatis fand die Wahl statt. „Diesen Tag sind die Prälaten, Regenten und Räthe beieinander geblieben und still gelegen. Nach dem Nachtmahl hat der Schulmeister (Adam Schneider) die sieben Weisen agirt.“ Am Dinstag reisten die Genannten weg, insgesammt observanzmäßig mit vergoldeten Bechern (à 14 bis 22 fl.) oder mit Geld beschenkt. Unmittelbar nach dem Wahlakt that der Neugewählte den beiderseitigen Räthen anstatt der Markgrafen Rathspflicht durch folgenden Eid: „Ich schwöre den beiden Markgrafen Treue, Gehorsam, Förderung ihres Frommens; ihnen das Beste zu rathen, keinen andern Schirmherrn zu suchen, mich nach deren Willen, Ordnung und Gefallen zu halten etc. etc. Das helfe mir der allmächtige Gott.“

Gleich die ersten Regierungsmonate waren für den Neugewählten außerordentlich geschäftsvoll in Folge des vom Kaiser anbefohlenen Interims. Der Markgraf Albrecht war dem Interim nicht geneigt; demungeachtet drang er auf den Vollzug desselben, um es mit dem Kaiser nicht zu verderben. Bezüglich Heilsbronns verfuhr er dabei in folgender Weise. Er veranstaltete zur Besprechung über den Vollzug eine Zusammenkunft in Heilsbronn. Die dazu Kommittirten waren 6 weltliche Räthe von Kulmbach, 6 von Onolzbach, 2 Geistliche von Kulmbach, 3 Geistliche von Onolzbach und Schwabach und der Klosterprediger Sebast. Stieber von Heilsbronn. Unser Abt Wirsing, welchem Albrecht besonders gewogen war, wurde von diesem zur Besprechung nicht kommittirt, weil mit ihm und seinem Richter Hartung schon vorher Alles besprochen und festgestellt worden war, wie es im Kloster bezüglich des Interims gehalten werden sollte. Aus demselben Grunde wurde auch der Richter Hartung, gleichfalls lutherisch gesinnt, wie der Abt Wirsing, nicht [430] kommittirt. Beide wußten, daß es ihrem beiderseitigen Gönner Albrecht nicht von ferne darum zu thun war, das Lutherthum aus Heilsbronn zu vertreiben, sondern lediglich darum: durch Berufung von sechs Rekruten aus andern Klöstern und durch Wiedereinführung der weißen Ordenstracht und der Tonsur dem Kloster den Schein eines wiederhergestellten Klosters zu geben und dann dem Kaiser sagen zu können, er habe dort das Interim eingeführt. Daher das ruhige Verhalten Wirsings und Hartungs bei der nachher zu besprechenden Scheinrestauration des Klosters. Die genannten Kommissäre tagten vom 27. August an fünf Tage lang. Die geistlichen Kommittirten erklärten sich einmüthig gegen das Interim und für die augsburger Konfession; die onolzbacher Räthe stimmten ihnen bei und die kulmbacher Räthe legten keinen erheblichen Protest ein. Besonders energisch, mündlich und schriftlich, erklärte sich der Klosterprediger Stieber gegen „das kaiserliche verfluchte Interim.“ In seiner Kirche zu Heilsbronn und in der dortigen Gemeinde überhaupt blieb Alles nach wie vor beim lutherischen Brauch und Glauben. Der Abt und der Markgraf blieben fortwährend Freunde. Am 4. Okt. 1548 erhielt der Abt vom Markgrafen ein versiegeltes Säcklein mit 942 fl. zur Aufbewahrung. Der Abt erklärte in einem Rekognitionsschein, daß das Depositum beim Kloster hinterlegt worden sei und jederzeit auf Verlangen Albrechts wieder in Empfang genommen werden könne. Vier Wochen darauf lud Albrecht den Abt zur Rücksprache über den Vollzug des Interims im Kloster zu sich nach Kulmbach ein. „Er sei – sagt er im Einladungsschreiben – auf neuerlich Anmahnen kaiserlicher Majestät, vermittelst göttlicher Hilfe und mit Rath der Prälaten, Ritterschaft und Landschaft, entschlossen, eine Ordnung, die Religion betreffend, anzurichten, um gegen Gott und den Kaiser als ein christlicher und gehorsamer Fürst befunden zu werden.“ Unser Abt antwortete: „Dazu wünsche ich E. F. G. auch derselbigen dazu verordneten Prälaten, Ritterschaft und Landschaft Gottes heiligen Geistes Gnad und Hilf. Will aber unterthäniger Meinung nicht unangezeigt lassen, daß mich Gott dieser Zeit mit schweren Hauptflüssen dermassen [431] angegriffen, daß ich in 4 oder 5 Wochen aus meinem Gemach nicht wohl gehen können. Ist mir auch vom Doktor gerathen, daß ich mich etliche Tage zu ihm gen Nürnberg fahren lassen und seiner Hilf und Rath pflegen soll. Demnach, und dieweil ich zu solchem Handel gen Onolzbach nie gefordert worden, auch hierin zu rathen als eine alte Ordensperson wenig geschickt bin: ist an E. F. G. mein unterthänig Bitten, die wollen mich auf diesmal gnädiglich entschuldigt haben.“ Aus diesem Absageschreiben erhellt zweierlei: Der Abt konnte nicht kommen, weil er krank war; und er wollte nicht kommen, weil man in Onolzbach dem Markgrafen Albrecht und seiner projektirten Einführung des Interims in Heilsbronn abgeneigt war. Allein Onolzbach mußte wider Willen den Allgewaltigen für jetzt gewähren lassen. Bald darauf notifizirte dieser: „er werde mit einigen seiner Räthe im Dezember nach Neustadt kommen und lade dahin den Abt zu einer Besprechung ein.“ Dieser zweiten Einladung folgte der Abt, welchem der Markgraf eröffnete: „Des Kaisers und sein eigener Wille sei, die alte Religion und den Orden, wie er gestiftet, wieder aufzurichten, die Ordenskleidung oder Kutten wieder einzuführen, sonst aber das Kloster bei seinem vorigen Brauch und das Klostergut ungetrennt zu erhalten. Mit dem Abt von Ebrach, dem Visitator des Klosters Heilsbronn, habe er sich mündlich verständigt. Der Vollzug werde schon bis Lichtmeß erfolgen.“ Gegen das Alles wendete der Abt nichts ein, theils weil die Art des Vollzuges schon vorher mit ihm besprochen und vereinbart worden war, theils weil er bereits wußte, daß es auf ein Abschwören des lutherischen Bekenntnisses, auf einen Gewissenszwang nicht von fern abgesehen war, theils weil er nun ungesucht erhielt, was die Äbte Wenk und Schopper trotz aller Kraftanstrengung nicht erzielt hatten: die Wiedereinführung der weißen Ordenstracht. Überdieß hatte Albrecht die Versicherung gegeben, das Klostergut ungetrennt erhalten zu wollen. Ihm bot der Restaurationsakt eine erwünschte Gelegenheit, die ihm verhaßten Räthe in Onolzbach zu kränken.

Von Neustadt nach Heilsbronn zurückgekehrt berichtete der [432] Abt den Hergang an die Räthe zu Onolzbach („damit sie nicht möchten gedenken, wir wollten hinter ihnen heimlich handeln und unsern gnädigen Herrn Markgrafen Georg Friedrich für keinen Herrn erkennen“) und bat um Verhaltungsbefehl. Er schrieb u. A.: „Wir haben uns vor S. F. G. (Albrecht) nicht widern können, sondern dem also auf Lichtmeß nachzukommen bewilligt. Solches zeigen wir Ew. Herrlichkeit an und bitten, uns hierin anstatt unseres gnädigen Herrn Markgrafen Georg Friedrich ihr Bedenken gnädiglich mitzutheilen, damit wir solches Fürnehmen mit beider unserer gnädigen Herren Vorwissen ohne künftigen unsern Nachtheil mögen anfangen.“ Wirsing erhielt den erbetenen Verhaltungbefehl schon am folgenden Tage, und zwar mündlich durch den obengenannten Edlen und Vesten Heinrich v. Muslohe, welcher dem Abt in Gegenwart des Priors Folgendes eröffnete: „Regenten und Räthe haben aus eurem Schreiben mit Befremden vernommen, daß ihr wider euer Jurament und Pflicht, beiden Herren gethan, ohne ihr Vorwissen bewilligt habt, daß die alte Religion in allen Punkten dieß Orts, wider kaiserlicher Majestät Deklaration und beider unserer gnädigen Herren gebesserte Kirchenordnung, wieder aufgerichtet werden soll, daraus im Kloster Zertrennung der Schule und anderer Unrath erwachsen wird. Deßhalb ist ihr Bitten und Begehren, daß ihr mit solcher eilender Änderung in Ruhe stehen sollt, bis Herr Markgraf wieder anheim kommt.“ Der Markgraf war bald nach der Konferenz in Neustadt zum Kaiser gezogen. Die Eröffnung und Weisung von Onolzbach theilte der Abt gleich folgenden Tages durch einen Expressen den Räthen in Kulmbach mit und bat um Verhaltungsbefehl, welcher auch umgehend ertheilt wurde. Hauptmann und Räthe zu Kulmbach reskribirten: „Uns befremdet nicht wenig, daß ihr von Regenten und Räthen zu Onolzbach angezogen werdet, als hättet ihr wider euer Jurament, beiden unsern gnädigen Herren gethan, gehandelt, so ihr doch Herrn Markgrafen Albrecht und kaiserlicher Majestät Gehorsam geleistet habt. Die Wiederannahme der alten Ordnung ist mit nichten zur Zerstörung der Schule und zur Förderung andern Unraths, sondern zur Erhaltung [433] und Aifferung des Klosters beschehen. Ihr habt Niemand Gehorsam zu leisten, als unsern beiden Herren Markgrafen und ihren Erben. Nun seid ihr vom Herrn Markgrafen Albrecht als dem älteren und jetzt einzigen regierenden Fürsten im Burggrafthum Nürnberg beschieden worden, daß ihr, dem Kaiser gehorsam, den Orden, wie er gestiftet, wieder anrichten sollt. In solchem seid ihr dem ältesten regierenden Fürsten zu gehorsamen schuldig, den Regenten zu Onolzbach gar nicht, weil sie keine Fürsten zu Brandenburg sind. Markgraf Georg Friedrich kann seiner wenigen Jahre halben auch noch nichts befehlen. Das Begehren der Regenten und Räthe, mit der Sache zu verziehen bis zur Wiederkunft des Herrn Albrecht, können wir nicht bewilligen; denn die Sache ist vom Herrn Markgrafen Albrecht zuvor endlich beschlossen, nunmehr dem Kaiser angezeigt, auch persönlich mit unserem Herrn und Freund, dem Abt von Ebrach, endlich abgehandelt und ist bereits die Schickung der Personen und die Zeit verordnet. Regenten und Räthen mag es durch euch angezeigt werden, ob sie dabei sein wollen. Länger als bis Lichtmeß darf die Einsetzung nicht verzogen werden, da zu besorgen ist, es werde in Kurzem in Haylsbronn eine Visitation von kaiserlicher Majestät verordnet werden. Wir sind des Versehens, ihr, dem von unserem gnädigen Herrn hierüber besonderer Verspruch, Schutz und Schirm zugesagt worden ist, werdet auf dieses unser Schreiben euch gegen die onolzbachischen Räthe wohl verantworten und darüber endlich Antwort begehren.“ Diese kategorische Erklärung sandte Wirsing ungesäumt nach Onolzbach mit einem Begleitschreiben, worin er Regenten und Räthen vorschlägt: „sich in den Willen des Stärkeren zu fügen, die in Ebrach, Lankheim und Bildhausen zur Klosterrestauration bereits ausersehenen sechs Ordensbrüder in Heilsbronn einziehen zu lassen, onolzbachische Räthe nach Heilsbronn zu kommittiren, um dem Restaurationsakte beizuwohnen, und mit dem Markgrafen Albrecht nach seiner Heimkehr weiter zu verhandeln.“ Die Räthe in Onolzbach ließen die kategorische Erklärung aus Kulmbach unerwidert und befolgten den Rath unseres Abts: sie wichen, wie dieser, der Gewalt und [434] ließen geschehen, was sie nicht hindern konnten. Die Räthe in Kulmbach vollstreckten schon in den ersten Tagen, ohne weitere Rücksichtnahme auf Onolzbach, den Befehl ihres Gebieters und notifizirten unserem Abt, daß die verheißenen sechs Ordenspersonen, begleitet von birgischen Räthen, Mittwoch nach Lichtmeß 1549 in Neuhof und Tags darauf zum Vollzug der Klosterrestauration[5] in Heilsbronn eintreffen würden. Der Abt sandte diese Notifikation nach Onolzbach mit dem Bemerken: er wünsche, daß auch onolzbachische Räthe zum Restaurationsakt nach Heilsbronn kämen. Gleichzeitig beauftragte er seinen Vogt Schadmann in Neuhof, die am 6. Febr. dort übernachtenden sechs Restauratoren gut zu bewirthen. Diese trafen am 7. in Heilsbronn ein, wo sie von dem Tags zuvor angekommenen oberländischen Rentmeister Plechschmid empfangen wurden. Tags zuvor wurde die seit dem Bauernkriege außer Gebrauch gekommene Tonsur wieder eingeführt. Das Referat im Tagbuche Hartungs lautet: „Am 6. Febr. hat Herr Abt wieder seine Mönchsplatte scheeren lassen. An demselben Tage kam Herr Rentmeister Plechschmid von Kulmbach, um der Einsetzung der fremden Mönche beizuwohnen. Am 7. kamen die 6 Ordenspersonen, je zwei von Ebrach, Lankheim und Bildhausen, zur Wiederbesetzung des Klosters. Am 8. hat der Burschner von Ebrach obgemelte Ordenspersonen dem Herrn (Abt) im Kapitol präsentirt; die haben angelobt. Solche Personen sind installirt in Gegenwärtigkeit Wolfen von Truppach, Hauptmann zu Streitberg, Götz Lochinger, Amtmann zu Hoheneck, Heinrich Plechschmid, anstatt meines gnädigen Herrn Markgrafen Albrecht dazu verordnet. Am 9. haben Burschner von Ebrach, Sekretarius und Schulmeister sammt den Ihren Suppe gegessen und sind wieder heimgeritten und gefahren, deßgleichen auch soviel von Lankheim hier gewesen, item die vom Adel und die vom Herrn Markgrafen Albrecht Verordneten.“ Ferner berichtet Hartung, daß (wie unser Abt es gewünscht hatte) auch onolzbachische Räthe nach Heilsbronn gekommen und Zeugen des Restaurationsakts [435] waren, nämlich Melchior von Seckendorf und Wolf von Wilhermsdorf.

So hatte denn Albrecht seinen Zweck erreicht; er konnte nun dem Kaiser und dem Papste schreiben: er habe als guter katholischer Christ das Kloster im Sinne des Interims wieder hergestellt. Er kam bald nach dem Vollzug seines Restaurationswerks selbst nach Heilsbronn, am Sonntag nach Michaelis abermals, aber nicht wegen des Interims, sondern als Brautführer; denn er hatte im Sommer während seines Aufenthalts in Prag dem römischen König Ferdinand versprochen, dessen Tochter Katharina, Verlobte des Herzogs Franz III. von Mantua, nach Mantua zu begleiten. Von der Hochzeit zurückkehrend übernachtete er mit 40–50 Pferden am 6. Dezember wieder in Heilsbronn. „Freitag vor Thomas sind die Fürsten und Herren, die mit dem Herrn Markgrafen Albrecht gein Mantua geritten auf die Hochzeit, gein Abend wieder ankommen mit 72 Pferden und am andern Morgen gleichfalls gein Neustadt geritten.“ Albrecht besprach allerlei mit Wirsing und Hartung „und zeigte sich in Allem gnädig.“ Auch nahm er einen Brief unseres Abt an den Herzog Wilhelm von Bayern mit und verwendete sich bei diesem persönlich wegen vieljähriger Rückstände, welche das Kloster als Pfarrpatron von Kelheim, Hirschau und Kirchtumbach zu fordern hatte. Man hatte bisher dem Kloster die Zahlung verweigert, „weil es durch Ablegung des Ordenskleides lutherische Gesinnung an den Tag gelegt habe.“ Nun konnte der Abt die Wiedereinführung der Ordenstracht anzeigen und dadurch die Forderung motiviren. Gleichwohl erfolgte keine Zahlung.

Nach Wiedereinführung der Ordenstracht und der Tonsur hatte Heilsbronn wieder einen klösterlichen Anstrich. Wiedereinführung der lateinischen Sprache war nicht nöthig, da dieselbe, wie beim 27. Abt Schopper berichtet wurde, in der Klosterkirche ununterbrochen im Gebrauche blieb, während man in der Katharinenkirche in lutherischer Weise deutsch predigte, taufte und Abendmahl hielt. Das ganze Beamten- und Dienstpersonal blieb unangefochten beim lutherischen Bekenntniß und Brauch. Eben so [436] wurde es in allen Pfarreien auf dem Klostergebiete gehalten. Wilhelm von Grumbach, Albrechts Statthalter, kam am Charfreitage nach Heilsbronn, um in der Katharinenkirche mit anderen Lutherischgesinnten, darunter Hartung, das Abendmahl unter beiderlei Gestalten zu empfangen. Nach der Feier wurde er von unserem Abt zur Tafel gezogen. (Beitr. S. 155). Von Wiedereinführung des vormaligen Mönchthums war keine Rede. Die auf Betrieb des Markgrafen nach Heilsbronn gesendeten sechs Restauratoren waren theilweise keineswegs dazu angethan, ernstes Klosterleben einzuführen. Zwei von ihnen gaben durch ihr leichtfertiges Verhalten Ärgerniß den in Heilsbronn noch vorhandenen Mönchen, welche fortwährend auf Zucht und Ordnung hielten. Die von Ebrach, Lankheim und Bildhausen nach Heilsbronn gesendeten sechs Restauratoren waren: Johann Hiller, Philipp Heberlein (nachmals Abt), Friedr. Schörner (nachmals Abt), Wilhelm Imel, Bartholomäus König und Georg Beck (nachmals Abt). Hiller wurde nach seinem Eintritt in Heilsbronn Kornschreiber, aber schon 1550 abgesetzt. Er betrug sich, nach Hartungs Bericht, so unordentlich und freventlich, daß er in’s Gefängniß gebracht und dann zur Korrektion in das Kloster Lankheim geschickt wurde; doch sollte ihm, wenn er sich bessern würde, die Rückkehr nach Heilsbronn gestattet werden. Man hatte ihm von Heilsbronn aus einen Boten als Wegweiser mitgegeben. Er schickte aber den Boten zurück mit der mündlichen Botschaft: er könne den Weg selbst finden. Er ging nicht nach Lankheim, sondern mit einer Weibsperson, die er für sein Weib ausgab, zu dem markgräflichen Hauptmann Friedrich von Lentersheim nach Neustadt und erbat sich von demselben die Pfarrstelle zu Frauenaurach. Dagegen legte unser Abt Protest ein, indem er dem Hauptmann schrieb: „um dieses Menschen willen ergingen bereits üble Nachreden über Heilsbronn; der Aufenhalt desselben in Frauenaurach, so nahe bei Heilsbronn, sei anstößig; auch sei zu befürchten, daß Andere seiner Mönche dem bösen Beispiele folgen und Schande über Heilsbronn bringen werden; Hiller möge daher von Frauenaurach entfernt und ein anderer Priester dort angestellt [437] werden.“ Den dritten der genannten sechs Restauratoren, Friedrich Schörner, von Lankheim nach Heilsbronn verpflanzt, werden wir nachher zwar als Abt, aber als einen leichfertigen Karakter kennen lernen. Ein ehrbarer Karakter war dagegen Wilhelm Imel aus Neustadt an der Saale, Mönch in Bildhausen, dann in Heilsbronn und Prior daselbst. Hartung schreibt über ihn in seinem Tagbuche: „Herr Guillerimus Imel ist am 27. Juni 1552 gegen Abend in Gott verschieden und heute am 28. im Kreuzgang im Kloster begraben worden.“ Die Schrift auf seinem Leichenstein lautete: A. D. 1552. 5. Cal. Julii obiit venerabilis dominus Guillerimus Jmel ex Pildhausen, unus ex sex fratribus, ad instaurationem hujus loci ex tribus monasteriis missis, qui hujus monasterii quondam prior et cantor fuit, cujus anima requiescat in pace. Die Kopisten fügten noch bei: „Man hält dafür, daß dieser ein Schwarzkünstler soll gewesen sein.“ Der Restaurator Barthol. König starb sechs Jahre später. Seinen Tod verzeichnete der Klosterprediger Porphyrius in der Matrikel wie folgt: „Reverendus Dominus Barthol. König, ein Conventsherr, stirbt seliglich den 9. Mai 1558, liegt begraben vor dem Kusterhäuslein.“ In demselben Jahre am 2. Oktober starb ein anderer Konventual, Christoph Kienlein. Das zum Gedächtniß Beider gestiftete, bei Nr. 110 noch vorhandene, die Kreuzigung darstellende Gedächtnißbild zeigt die Inschrift: Fuimus, non sumus; estis, non eritis; nemo immortalis. Mors etenim cunctos manens nos ideo hic extinctos conjunxit, ut, pie lector, admonearis, ea te quoque exspectare, sed loco incerto, ut tu illam omni loco exspectes beneque vivas, bene etiam moriaris. Vale. Obierunt 1558, Barthol. Kunig 9. maji. Kienlein 2. oct.

Gleich nach den sechs Restauratoren traten auch etliche Novizen ein, so daß der Chor in der Klosterkirche wieder hinreichend besetzt werden konnte. Daher schrieb unser Abt um Judica 1549: „Auf kaiserlicher Majestät ernstlichen Befehl ersuchte Markgraf Albrecht etliche Prälaten unseres Ordens, ihm zu Gefallen und zur Aufferung des Klosters, worin die fürstlichen Begräbnisse sind, [438] etliche Priester und Ordenspersonen aus ihren Klöstern zu uns zu verordnen. Diese haben uns Profeß gethan. Und zu ihnen haben wir auch bereits etliche Novitios angenommen und altem Brauch nach einscheeren lassen, so daß dem seit Jahren herrschenden Mangel an Leuten, um das Singen und Lesen im Chor zu verrichten, abgeholfen ist.“ Der Abt schrieb dieses an einen Joh. Pessolt, „gewesenen Vicarien zu Onolzbach, jetzt zu Schwabach“, welcher auf kaiserliche Empfehlung gebeten hatte, in das Kloster aufgenommen und wie ein Ordensbruder, bis zu einer anderweitigen Unterkunft, versorgt zu werden. Allein der Abt schlug ihm die Bitte ab, „da keine Habitation erledigt sei, auch sich nicht gebühre, einen Priester mit Weib und Kind als Ordensperson aufzunehmen.“ Die Novizen kamen von auswärts; denn unter den Zöglingen der Schopper’schen Schule war auch jetzt, nach Wiederherstellung des Klosters, nur selten Einer geneigt, Mönch zu werden. Einer dieser Zöglinge, Kaspar Stör von Abenberg, war bereits drei Vierteljahre lang Noviz, begehrte aber wieder auszutreten. Man ließ ihn in Frieden ziehen, schenkte ihm einen halben Thaler zur Wegzehrung, ermahnte ihn, fleißig fortzustudiren, sich redlich zu halten und versprach ihm Wiederaufnahme in den Orden, wenn er späterhin dazu geneigt sein sollte. Ebenso gestattete der Abt den Wiederaustritt einem Hieronymus Karpf aus Onolzbach, welcher auf seine und seiner Freundschaft Bitte als Noviz aufgenommen worden war. Dagegen gedenkt Hartung in seinem Journal am Tage Egidi eines Novizen mit den Worten: „Heute hat der Herr (Abt) dem jungen Sohn des Kammerschreibers auf dem Gebirg Alexius (Frauentraut) primam tonsuram gegeben in seiner Capellen oben in der Abtei.“

Auf dem augsburger Reichstage wurde dem Kaiser, dem Geber des Interims, eine Kontribution bewilligt „zur Erhaltung deutscher Nation, Fried und Recht, zur Erbauung von Festungen, zum Schutz gegen die Türken.“ Auf das Kloster Heilsbronn wurden 2744 fl. repartirt. In demselben Monat, in welchem die sechs Restauratoren in Heilsbronn einzogen, forderten Albrechts Räthe die Zahlung dieses Betrages, und zwar 1024 fl. von den [439] heilsbronner Ämtern Merkendorf und Waizendorf, 1040 fl. von den Ämtern Neuhof und Equarhofen, und 680 fl. vom Amte Bonhof. Das Amt Nördlingen sollte 30 fl. beitragen. Gegen diese Forderungen remonstrirte Wirsing, indem er den Räthen vorstellte: „Die Forderung ist übermäßig, das Elend der Unterthanen in Folge des nächstvergangenen Krieges durch das wälsche kaiserliche Kriegsvolk allenthalben übergroß; zweimal im Jahre Lieferungen von Proviant; Vieh, Geld und Kleidungsstücke wurden geraubt, Leib und Gut beschädigt, das Land ausgesaugt; daher große Theuerung, die Preise aller Lebensbedürfnisse aufs Zwei- und Dreifache gestiegen; eine so schwere Kontribution wurde den Klosterunterthanen noch nie auferlegt.“ Wirsing schlug daher vor, den Unterthanen nur die Hälfte aufzulegen. Allein Albrechts Kammermeister beschied den Abt abschlägig und forderte die erste Rate binnen acht Tagen. Der Abt entlehnte die verlangte Summe verzinslich, um seinen Unterthanen die Last zu erleichtern und gestattete Zahlung in Fristen. Zweimal wiederholte der Abt bei Albrechts Räthen das Gesuch, die Hälfte der zweiten Rate zu erlassen; allein vergebens. Albrechts Räthe verfuhren dabei diktatorisch und ohne Rücksprache mit Onolzbach. Die Klosterunterthanen erkannten die väterliche Fürsorge des Abts und zahlten daher willig. Die Hälfte der drückenden Steuer war gezahlt; nach dem Beschluß der Räthe in Kulmbach sollte nun auch die andere Hälfte unnachsichtlich gezahlt werden. Um seinen Hintersassen diese drückende Ausgabe zu ersparen, beschloß Wirsing, nicht mehr mit den Räthen, sondern mit dem ihm sehr gewogenen Markgrafen Albrecht selbst, und zwar mündlich zu verhandeln. Er that dieses bei Gelegenheit eines Landtages, zu welchem ihn Albrecht nach Kulmbach berufen hatte. Donnerstag nach Cantate reiste er dahin ab, begleitet von zehn Personen zu Roß und Wagen. Seine Begleiter waren der Cellarius Stahl, der Richter Hartung, der wiederholt genannte Magister Kaspar Othmayr, der Sekretär Göß, die Knechte Stock, Stoffel und Koch, der Bub im Stall, Steinhofer und Kilian sein Gesell. [440] Hartung berichtet in seinem Journal über die neuntägige Reise Folgendes:

„Donnerstag früh 7 Uhr Suppe gegessen. Um 8 Abreise von Heilsbronn. Eine Meile hinter Kadolzburg, in Bernbach, Morgenessen. Gegen Abend Ankunft in Forchheim und daselbst im Wirthshause übernachtet. Freitag früh 9 Uhr Suppenessen. Zeitig im wilden Mann zu Bamberg angekommen. Abends erhielt der Herr Abt durch zwei Adelige auf morgen eine Einladung zum Bischof, lehnte aber ab wegen Eile. Doch noch an demselbigen Tage einige Kirchen besucht. Samstag bei guter Zeit in Lankheim und nach Besichtigung des Klosters dort übernachtet. Sonntag Vocem Jucund. bei der Messe und beim Morgenessen geblieben. Gegen Abend in Kulmbach angekommen, im Münchhof logirt, wo wir Speise und Trank vom Hof aus bekamen. Montag schickte Herr Markgraf einen Sekretär an den Herrn Abt und ließ ihm sagen: „„Wenn er Anstand nehme, in seiner Ordenstracht auszugehen, so möge er sein Anliegen (wegen Steuererlaß) durch seinen Richter Hartung vorbringen lassen.““ Dieses geschah, und der Markgraf ließ durch seinen (dem Abt gleichfalls sehr gewogenen) Kanzler dem Abt anzeigen, daß den Klosterunterthanen, nachdem sie die Steuer zur Hälfte bereits gezahlt hätten, die andere Hälfte erlassen werden soll, was der Herr Abt zu Dank annahm. Am Dinstag wurde Herr Abt vom Herrn Markgrafen zum Morgenmahl aufs Rathhaus geladen, während ich mit Othmayr von meinem Bruder Barthel Hartung auf Plassenburg herumgeführt wurde und dann mit Amtmann Götz Lochinger von Hoheneck und Andern zum Morgenmahl beim Bruder Barthel war. Gegen Abend noch zurück bis Lankheim. Mittwoch früh 10 Uhr abgereist; in Bamberg übernachtet. Donnerstag, Himmelfahrt, haben wir Morgens etliche Kirchen besucht, predigen gehört, während der Herr Abt anheim blieb. Derselbe, zum Herrn Bischof geladen, speiste bei ihm mit Räthen, Dechanten und Prälaten nebst dem Cellarius, während ich und die Übrigen in der Herberge aßen. Um 2 Uhr Abreise von Bamberg, um 5 Ankunft in Forchheim; daselbst übernachtet. Freitag früh 7 von [441] Forchheim ab; um 12 Mittagmahl in Bernbach; Abends Ankunft in Heilsbronn.“ Unser Abt hatte durch mündliches Benehmen mit dem Markgrafen seine Unterthanen von einer schweren Steuerlast befreit.

Der Markgraf hatte alle Ursache, unserem Abt und dessen Konvent gewogen und dankbar zu sein, da er von ihnen viel Gutes empfangen hatte. Hier ein Beispiel. Im Jahre 1550 entlehnte er von Hans Friedrich von Landeck zu Rheinfelden 6000 fl. Unser Abt und sein Konvent, Bürgermeister und Rath zu Neustadt und sechs Adelige verbürgten sich für die jährliche Zahlung von 300 fl. Zinsen und für die Heimzahlung des Kapitals. In der vom Markgrafen ausgestellten Schuldverschreibung hieß es: „Von Gottes Gnaden Albrecht etc., Hauptverkäufer, wir Abt Johann, auch Prior und Convent, auch Bürgermeister, Rath und Gemeinde zu Neustadt als Mitverkäufer, und dann auch wir Hans Wolther von Hirnheim, Ritter, Wilhelm von Rietheim, Ritter zu Angelberg, Wilhelm Böcklein, Landvogt der Markgrafschaft Hochberg, Hans Wolf von Rechberg und Joachim von Westhausen zu Colmar als Bürgen, bekennen offentlich, daß wir verkauft haben für uns und unsere Erben unserem lieben Herrn Hans Friedrich von Landeck, dieser Zeit zu Rheinfelden, und seinen Erben 300 fl., jährlich an Johanni zu zahlen als Zins aus 6000 fl., welche wir von dem von Landeck baar erhalten haben zu unseres Fürstenthums Nothdurft. Wir verpfänden dafür unsere und unserer Mitverkäufer Städte, Dörfer, Leute, Güter und Gerechtigkeiten. Doch steht uns Verkäufern frei, die jährlichen 300 fl. nach halbjähriger Aufkündigung durch Erlegung von 6000 fl. wieder abzulösen gegen Zurückgabe dieses Briefes, an den wir Verkäufer und Bürgen unsere Siegel gehangen haben auf Ersuchen des Herrn Markgrafen Albrecht, und geloben an Eidesstatt, dieses Alles zu halten. Gegeben zu Plassenburg, 24. Juni 1550.“ In dieser Schuldverschreibung war weiter festgestellt: „Sollten der Gläubiger von Landeck oder seine Erben sich gefährdet glauben, entweder durch Nichteinhaltung der Zinszahlung, oder durch Entwerthung der verpfändeten Gegenstände, [442] so sollen sie berechtigt sein, die Verkäufer und Bürgen insgesammt oder Einzelne von ihnen aufzufordern, binnen 14 Tagen Geißeln nach Basel, Reinfelden oder Umgegend in ein von ihnen zu bezeichnendes Wirthshaus in die Laistung zu schicken und darin zu lassen, bis zur Befriedigung. Und zwar soll Neustadt oder Heilsbronn zwei namhafte Bürger mit zwei laistbaren Pferden stellen, oder Jeder der adeligen Bürgen sich selbst mit einem laistbaren Pferde oder einem ehrbaren Knechte.“ Der hier vorgesehene Fall trat auch bald ein, zwar nicht zu Lebzeiten unseres Abts, aber mit dem Tode des Markgrafen, welcher weder Zinsen noch Kapital zahlte und 1557 starb, und mit dem Tode des Darleihers. Von den Landeck’schen Erben wurden Einige der im Schuldbriefe genannten Bürgen „in die Laistung gemant“ (d. h. aufgefordert, sich im Schuldarrest zu stellen), aber Keiner stellte sich, mit Ausnahme des unter den Bürgen zuletzt genannten Joachim von Westhausen aus Kolmar, welcher, ehrenhafter gesinnt, mit einem Knecht in der Krone zu Basel in die Laistung einzog und sich erbot, den ihn treffenden Schuldantheil zu zahlen. Die Landeck’schen Erben nahmen das Anerbieten nicht an und bestanden auf Zahlung des ganzen Rückstandes. Sie entließen den von Westhausen aus dem Arrest, behielten aber als Geißel seinen Knecht und verlangten vom Kloster Heilsbronn Zahlung des ganzen Betrages. Auf den Rath des Markgrafen Georg Friedrich von Onolzbach, Albrechts Nachfolger und Erbe, suchten die sämmtlichen Bürgen Hilfe beim Kaiser, worauf dieser dem Erzbischof Daniel von Mainz und den bayerischen Herzog und Pfalzgrafen Albrecht beauftragte, die Angelegenheit zu bereinigen. Die beiden Kommittirten forderten unterm 17. März 1559 alle Gläubiger des verstorbenen Markgrafen auf, bei Bürgermeister und Rath zu Rothenburg, wo man deßhalb tagte und verhandelte, ihre Forderungen anzumelden. Dort liquidirte auch das Kloster Heilsbronn sein Guthaben. Die Verhandlungen mit den Landeck’schen Relikten währten Jahre lang und kamen erst 1565 zum Abschluß. Der Markgraf Georg Friedrich zahlte an die Relikten das schuldige Kapital von 6000 fl., das Kloster Heilsbronn [443] 1200 fl. Rückzinsen, erhielt aber diese Summe nach und nach aus dem Ertrag des Umgeldes zurückvergütet. Unser Abt hatte, als er im J. 1550 den obigen Schuldbrief als Bürge unterzeichnete, keine Ahnung von den nachtheiligen Folgen seiner Willfährigkeit gegen Albrecht.

Wie der Abt in anderer Weise von Würzburg angefochten wurde, wird im VII. Abschn. bei Randersacker berichtet werden. In allen diesen Anfechtungen mußte er wiederholt Schutz und Hilfe bald in Kulmbach, bald in Onolzbach suchen, und seine dortigen Herren schützten und halfen gerne, da die Erhaltung des Klostergutes in ihrem eigenen Interesse lag. Dabei fuhren sie beiderseits fort, sich für geleistete Dienste reichlich lohnen zu lassen. Albrecht kehrte auf seinen Zügen wiederholt bei dem Abt ein mit Fürsten, Grafen, Hauptleuten, Beamten, Frauenzimmer und Soldaten. Noch häufiger als seine Besuche waren seine Requisitionen. Eine heilsbronner Mene war fast stabil in Plassenburg, um Steine zum Festungsbau beizuführen. Zur Hofhaltung Albrechts in Neustadt wurden stets Klosterfuhren requirirt, diese aber bisweilen vom Abt verweigert, z. B. im J. 1550. Albrecht hatte 25 Fuder Bier in Schwabach gekauft und den Abt ersucht, den Transport von Schwabach nach Neustadt durch Klostermenen oder durch Gespanne der Klosterunterthanen besorgen zu lassen. Allein Wirsing stellte die Unthunlichkeit vor, indem er an Albrecht schrieb: „Die Jäger eures lieben Herrn Vetters Georg Friedrich sind heute hier in Heilsbronn angekommen, um vielleicht lange Zeit hier zu verharren und zu jagen, wobei täglich zwei Menen bereit sein müssen, um die Garne aus und heim zu führen. Im Feldbau ist noch keine Furche gebrachet. Die armen Leute sind mit täglichen Holzfrohnfuhren heftig beschwert; haben kürzlich E. F. G. 300 Sra. Haber nach Neustadt geführt, haben gegenwärtig mit Brachen und andern Feldarbeiten, worauf ihre Nahrung beruht, zu thun. Der weite Transport ist ihnen ohne Schaden nicht möglich bei ihren geringen Wägelig, untauglicher Rüstung und müden Pferden. Bitte also um Verschonung.“ Mit gleicher Entschiedenheit remonstrirte er im Oktober desselben Jahres [444] gegen eine Überbürdung anderer Art. Von der Brautfahrt Albrechts nach Mantua zur Hochzeit der Königstochter Katharina war oben die Rede. Begleitet von Fürsten und Herren hatte er auf diesem Zuge in Heilsbronn gerastet und daselbst einen erkrankten Trabanten, Hans Christoph von Haidenab mit einem Knecht dem Abt zur Verpflegung übergeben. Haidenab genas, machte aber keine Anstalt zum Abzug, ließ sich’s wohl sein und verursachte dadurch Kosten. Wirsing machte Anzeige in Kulmbach und bat, den Pflegling anderwärts unterzubringen. Der Bescheid lautete: „Haidenab hat binnen acht Tagen Heilsbronn zu räumen und das Kloster soll ihm nach Ablauf dieser Frist weder Speise noch Trank reichen.“

War Heilsbronn nicht von Kulmbach her okkupirt, so kündigte von Onolzbach her die verwittwete Markgräfin Emilie unserem Abt ihre Besuche an und verweilte bei ihm Tage lang mit ihrer Pflegetochter Kunigunde (Albrechts Schwester) und anderem Frauenzimmer und den Grafen von Kastell und Mansfeld, oder sie schickte ihre Ochsen zur Fütterung während des Winters, oder requirirte Pferde zu ihren Reisen nach Sachsen etc. Nahte der Termin zur Zahlung des Umgeldes, so wurde der Abt von den oberländischen Räthen angewiesen, nicht wieder nach Onolzbach zu zahlen, sondern nach Kulmbach, da laut jüngstem Landtagsbeschluß zwischen den beiden Fürstenhäusern abgetheilt und Heilsbronn dem Markgrafen Albrecht zugetheilt worden sei. Diese gleichzeitig an die Klöster Münchsteinach, Münchaurach, Birkenfeld und Frauenaurach ergangene Weisung schickte Wirsing nach Onolzbach und bat um Verhaltungsbefehl. Dieser lautete: „Das Umgeld ist, wie bisher, nach Onolzbach zu entrichten.“ Wirsing theilte dieses nach Kulmbach mit und erhielt zur Antwort: „Ihr hättet den von Kulmbach erhaltenen Befehl sofort vollziehen und nicht erst in Onolzbach vorlegen sollen.“ Sehr geeignet erklärte nun Wirsing nach beiden Seiten hin, daß er weder nach Kulmbach noch nach Onolzbach zahlen werde, bis sich die beiden Fürstenhäuser verständigt hätten. Die Räthe von Kulmbach stimmten ihm bei, und so wurde die Entscheidung vertagt bis zu Albrechts Rückkehr [445] von seinen Kriegszügen. Im August 1550 sah Wirsing die Statthalter und Räthe beider Fürstenhäuser „wegen geheimen Unterhandlungen“ drei Tage lang bei sich in Heilsbronn, aber wie immer – uneins unter einander. Sein Loos war, stets zweien Herren dienen zu müssen.

Auch sein dritter Oberherr, der Abt von Cisterz fuhr fort, ihn in Anspruch zu nehmen und Geldbeiträge zu fordern, nicht nur die gewöhnlichen alljährlichen, sondern auch außergewöhnliche, z. B. bei Gelegenheit einer Abtswahl. Nach Ebrach, Brumbach und Maulbronn war dieselbe Anforderung ergangen. Dieß veranlaßte eine Korrespondenz zwischen den Äbten der genannten Klöster. Wirsing recherchirte und fand, daß bei den Wahlen seiner Vorgänger keine Taxen nach Cisterz gezahlt wurden. Sein Votum lautete daher, wie folgt: „Bei keiner Abtswahl wurde etwas nach Cisterz gezahlt. Wir lassen uns daher mit der verlangten Abgabe nicht beschweren; wir sind ohnehin beschwert genug. Cisterz hat während der Zeit der Zerstörung unserer Gotteshäuser seit 25 Jahren seine Ordenspflichten gegen uns vergessen und ist uns in nichts tröstlich und förderlich gewesen. Ihre Hochwürdigkeit (der Abt von Cisterz) würde das zwar zu Dank annehmen, aber nach wie vor uns hieraußen sorgen lassen. Ohne Wissen und Willen unserer Schutzherren, der Markgrafen, können wir die Abgabe nicht bewilligen. Sollte sein Hochwürden uns wegen rückständiger oder künftiger Contributionen angehen, so würden wir demüthig und unverweislich Antwort geben.“

Während seiner vierthalbjährigen Regierung hatte der Abt, wie auch seine Vorgänger, auf dem ganzen Klostergebiete unablässig zu richten und zu schlichten, gegen Unfügsame und Excedenten einzuschreiten, insonderheit gegen Gemeinden und ihre Geistliche. Wie nöthig dieses Einschreiten gegen die fast in allen Pfarreien auf dem Klostergebiete herrschende Entsittlichung war, wird im VI. und VII. Abschn. berichtet werden. Gelegenheit zum Richten und Schlichten fand Wirsing besonders bei seinen Rundreisen in den Probsteien und Vogteien. Fast auf dem ganzen Klostergebiete war seit drei Jahrzehnten das evangelische Bekenntniß [446] eingeführt; allein nirgends mit dem gehofften Erfolge. Nirgends zeigte sich eine bessere Regung im Sinne des Evangeliums, obgleich Wirsing bemüht war, Böses zu hindern und Gutes zu fördern. Es war neuerlich ein wohlgemeintes kaiserliches Mandat erschienen „gegen Gotteslästerung, Schwören, Fluchen, so allenthalben eingerissen, Zutrinken, Wucher, auch andere Laster, übermäßig köstliche Kleidung und dergleichen Unordnung.“ Ingleichen erließ die markgräfliche Regierung zu Onolzbach eine wohlgemeinte Polizeiordnung „zur Beförderung von Gottes Ehre, Zucht und Ehrbarkeit und Aufferung des gemeinen Nutzens und Verhinderung jener Laster, die bei dem mehrern Theil mit Gewalt eingewurzelt sind.“ Diese beiden Erlasse ließ Wirsing alljährlich an zwei Sonntagen auf dem ganzen Klostergebiete von allen Kanzeln nach einem gegebenen Zeichen mit der Glocke verlesen. Die Pfarrer wurden angewiesen, fleißig zur Buße zu ermahnen; die Gerichte, das Polizeimandat mit Ernst zu handhaben. Ein weiteres allgemeines Mandat, welches auch Wirsing publiziren ließ, betraf die Mordbrenner. Darin hieß es: „Es lassen sich abermals, wie früher, an allerlei Orten heimliche Mordbrenner finden. Alle Klosterämter sollen auf sie Acht haben und Verdächtige einführen. Sie bestellen einander durch Zeichen mit Kreide oder Röthel an den Martersäulen.“ Dann folgte das Signalement von zwei Verdächtigen. Um der Rohheit, besonders in den Wirthshäusern an Sonn- und Feiertagen zu steuern, ließ Wirsing für Großhaslach, Petersaurach und Ammerndorf eine Gemeindeordnung verfassen. Wer zu einer Hochzeit eine größere Zahl von Gästen laden wollte, mußte beim Abt besondere Erlaubniß einholen. Bei jeder Hochzeit mußte der Gerichtsdiener den Schutz halten.

Die Grenzen des Klostergebietes erfuhren zur Zeit unseres Abts weder eine Erweiterung noch eine Schmälerung. Seine Pfarrstellen verlieh der Abt nach dem konfessionellen Bedürfniß, z. B. die heilsbronnische Pfründe zum St. Kiliansaltar im würzburger Dom dem katholischen Domvikar Haag, die Pfarrstelle zu Kirchfarrnbach dem lutherischen Kaplan Stock von Langenzenn.

[447] Ueber den finanziellen Stand seines Klosters berichtet Wirsing 1551: „Der Bedarf des Konvents ist groß. Dazu tägliche Gastung, Frohnen, Dienste und Überlagen beider Herrschaften, drückender als je. Dazu Unterhaltung der Schule. Des Klosters arme belehnte Pfarrherren in Walmersbach, Equarhofen, Adelhofen, Dambach, Kirchfarrnbach, Bürglein und andere mehr sind so benöthigt, daß wir ihre Pfarrhöfe und Häuser, wenn sie nicht zu Grunde gehen sollen, aus Mitteln des Klostereinkommens bessern und erhalten helfen müssen. Dabei müssen wir des Klosters armen Leuten, welche bis in ihr Alter ihre Zinsen, Gülten und Dienste geleistet haben, nun aber hausarm geworden sind, Getreide reichen und vorstrecken. Dazu kommt der Abgang der Zehnten von Nördlingen und Übergabe des Pfarrlehens mit einem Ausfall von über 400 fl. jährlich, und endlich die Zahlung der Zinsen aus etlichen Tausend Gulden.“

Im August desselben Jahres 1551 erhielt Wirsing den letzten Besuch von seinem Bruder, Abt in Kastl, welcher mit ihm wegen des Pfarrers Gebhard zu Hohenkemmathen verhandelte. Im Dezember erkrankte er. Der Doktor Flosser von Nürnberg und der Apotheker Quintin verweilten vier Tage lang bei ihm in Heilsbronn. Sein Bruder in Kastl erkundigte sich brieflich nach dem Stande der Krankheit und erhielt vom Richter Hartung zur Antwort: „Ist sehr schwach, kann kaum vernehmlich sprechen.“ Hartung schrieb in sein Tagebuch am zweiten Christtage: „Der Abt sehr schwach“, und am 11. Januar: „Heute Montag nach Obersttag des Morgens 4–5 Uhr ist Herr Abt verschieden. Haben Prior, Probst von Bonhof und ich etliche Ding inventirt, das Gemach und die Thüren versecretirt, den Tod nach Onolzbach und Kulmbach angezeigt. Folgenden Tages kam Reiterhauptmann Veit Asmus von Eib mit vier Pferden von Regenten und Räthen zu Onolzbach hieher geschickt. Tags darauf ist Hans Wolf von Lentersheim, von Kulmbach aus abgeordnet, mit zwölf Pferden angekommen.“ Beide waren beauftragt, bis zur Wahl eines andern Abts nicht von Heilsbronn zu weichen. Am zweiten Tage nach Wirsings Tod kam die verwittwete [448] Markgräfin Emilie, aus Sachsen zurückkehrend, nach Heilsbronn und übernachtete daselbst.

Die Leiche des Abts wurde im Querschiff der Kirche, gegen die Heideckerkapelle hin, bestattet. Den Leichenstein[6], welcher das Grab deckt, hatte Wirsing selbst bei dem Bildhauer Loyen Hering in Eichstätt bestellt. Der folgende Abt ließ den Stein nach Heilsbronn bringen, beschied aber auch den Verfertiger wegen einer kleinen Nachbesserung. Die Umschrift lautet: A. D. 1552 obiit reverendus in Chr. pr. et dominus Johannes Wirsing, de Abenberg ortus et hic in fonte salutis sepultus, abbas tricesimus, cujus animam Deo commendamus. An der Wand befand sich folgende, um 1600 kopirte Inschrift: A. D. 1552, 3 Idus Jan. obiit reverendus in Chr. pr. ac dom. Joh. Wirsing, abbas hujus monasterii 30, aetatis suae 64 etc. Dieselbe Inschrift steht auf dem Gedächtnißbilde[7] unseres Abts, welches die Ausführung nach Golgatha darstellt, unten mit dem Bilde des Abts. Die Figuren sind schön gruppirt; aber dem Antlitz des Heilands fehlt Ausdruck. Das Ganze macht den Eindruck eines unvollendeten Bildes. Es hing bis 1771 in der Katharinenkirche, wurde aber nach Abtragung derselben in die Klosterkirche gebracht. Es wurde um die Zeit des Todes Wirsings gemalt von Lukas Gruenberg oder einem seiner Gehilfen. Dieser Künstler wird in den Jahrbüchern und Rechnungen sehr oft genannt, und zwar bald Gruenberg, bald Gronenberg, Gruneberg, Gruenberger. Er arbeitete in den 26 Jahren von 1552 bis 1578 sehr oft in und für Heilsbronn und war dort, als Wirsing starb. Acht Wochen darauf schrieb Hartung in sein Tagebuch: „Meister Lucas, Maler, ist gen Nürnberg gefahren. Dem hab ich mein und meines Weibes seliger Wappen bestellt.“ Im November schrieb Hartung: „Mit Meister Lucas, Maler, hab ich meines Weibes seliger Todtentäfeleins halben gehandelt.“ [449] Der Meister Lukas, nicht bloß Maler, sondern auch Bildhauer und Vergolder, Bürger in Nürnberg, wurde von den Äbten Wirsing, Beck und Wunder oft nach Heilsbronn gerufen und fertigte das fast lebensgroße Ölbild des Markgrafen Albrecht (Nr. 53), das Marmor-Epitaph der Markgrafen Georg und Friedrich (Nr. 51) und das Porträt des Abts Wunder (Nr. 121). Der am 26. Aug. 1561 gestorbene Abt Beck hatte ihn mit noch einem Maler berufen, „um ihm sein Epitaphium und Anderes für eine bestimmte Summe zu fertigen.“ Die beiden Künstler vollendeten die verakkordirten Arbeiten erst am 26. November, nach Beck’s Tod. Da aber ohne markgräfliche Genehmigung nichts mehr aus der Klosterkasse gezahlt werden durfte, so berichtete der Prior nach Onolzbach und erhielt von dorther die Weisung, mit dem Maler abzuhandeln. Dieser erklärte: „Mehr als 10 fl. lasse er sich nicht abbrechen, sonst habe er mehr Schaden als Nutzen; man möge seine gelieferten Arbeiten taxiren lassen, auch seinen Jungen und Farbenreiber bedenken.“ Am 17. Febr. 1562 erhielt er einen Schuldbrief, laut welchem das Kloster ihm bis 1. Mai 200 fl. zu zahlen versprach; allein er war am 10. Dez. noch nicht befriedigt und bat daher den Abt Wunder und die markgräflichen Räthe um Zahlung. Seiner Hochzeitfeier in Nürnberg wohnte auch der Abt Wunder bei. Außer den bezeichneten größeren Arbeiten fertigte Gruenberg noch einige „Epitaphia und Täfelein“, aber nie ohne Mäkeleien von Seite Onolzbachs wegen des Preises. Allein aus den Verhandlungen hierüber erhellt nicht, was auf diesen Epitaphien oder Täfelein dargestellt war. Wahrscheinlich handelte sich’s um die in Heilsbronn noch vorhandenen vier kleinen Ölbilder, welche Folgendes darstellen: 1) Das Weltgericht (Nr. 119), daran links ein Wappen mit einem geharnischten Ritter, rechts ein Wappen mit drei rothen Vögeln. 2) Paulus auf dem Wege nach Damaskus, Gedächtnißbild des 1574 gestorbenen Konventualen Gg. Oeder (Nr. 117). 3) Maria und Johannes unter dem Kreuz; Gedächtnißbild der 1558 gestorbenen Konventualen König und Kienlein (Nr. 110). 4) Der auferstandene Heiland [450] mit der Fahne, auf einen zerknickten Spieß tretend; unten ein Mann knieend, auf seinem schwarzen Mantel ein rothes Wappen; gegenüber seine Frau in Nonnentracht (Nr. 107). Über den auf der zollerischen Hauptgruft stehenden Sarkophag, welchen Gruenberg in den Jahren 1566 bis 69 modernisirte, wird unten beim Abt Wunder ausführlich berichtet werden.


Der 31. Abt Philipp Heberlein[8] (1552–54)

(Heberling) aus Ochsenfurt regierte vom 8. Februar 1552 an bis zu seinem am 17. März 1554 erfolgten Tode, sonach zwei Jahre lang. Die heilsbronner Aufschreibungen berichten über die Berufsart seines Vaters nichts, wohl aber, daß sein Bruder nicht weit von Ochsenfurt, in Tiefenstockheim, starb und minderjährige Kinder hinterließ, darunter einen Knaben, welchen der Abt in die Schopper’sche Schule aufnahm. Der Knabe kehrte jedoch nach ein paar Jahren zu seinen Vormündern nach Tiefenstockheim zurück, um ein Handwerk zu erlernen, da er zum Studiren nicht befähigt war. Unser Abt, zuvor Mönch in Ebrach, war einer der sechs Restauratoren, die wir vorhin auf Befehl des Markgrafen Albrecht in Heilsbronn einziehen sahen.

Guillerimus Imel, Prior, Johann Knörr und der Richter Hartung hatten in Onolzbach und Kulmbach den Tod des vorigen Abts angezeigt, um Verhaltungsbefehl und um Beschleunigung der Wahl eines andern Abts gebeten, „damit nicht wieder, wie bei dem Tode des Abts Greulich, durch Ausbringung etlicher Curtisan dem Kloster mit seinen Privilegien und den Markgrafen als Schutzherren Nachtheil entstehen möge.“ Von dem nahen Onolzbach brachte schon am folgenden Tage Veit Asmus von Eib mündlichen Bescheid nach Heilsbronn. Statthalter und Räthe in Kulmbach gaben in Abwesenheit des Markgrafen schriftlich folgenden Bescheid: „Die Wahl ist zu beschleunigen, in herkömmlicher Weise zu vollziehen, der Wahltag wegen Abordnung eines Deputirten anzuzeigen, ein geschickter Mann zu wählen, der [451] in diesen beschwerlichen Zeiten Noth thut. Der Hauptmann zu Neustadt ist angewiesen worden, zwei Beamte nach Heilsbronn zu senden zur Obhut und Verwahrung des Klosters bis zur Wahl. Bis dahin sind verdächtige fremde Personen nicht in’s Kloster zu lassen.“ Auf diesen nach Onolzbach mitgetheilten Bescheid beriefen die dortigen Räthe den Richter Hartung zur Rücksprache und dekretirten gleichfalls Beschleunigung der Wahl. Demzufolge wurde die Wahl auf den 8. Februar anberaumt und der Abt Johann von Ebrach nebst den Äbten von Bildhausen und Lankheim dazu eingeladen. Allein schon nach ein paar Tagen wurde der Richter eiligst wieder nach Onolzbach berufen zur Rücksprache wegen der Aussage „zweier stattlicher Herren des Raths zu Nürnberg“, welche versicherten: der Bischof von Arras (Granvella) habe sich bei kaiserlicher Majestät das Kloster Heilsbronn ausgebeten, was auch in diesen geschwinden Läufen gar wohl glaublich sei, aber dem Kloster und der Herrschaft zum trefflichen Schaden gereichen würde; daher sei es rathsam, die Wahl acht Tage früher vorzunehmen. Sofort wurden die drei genannten Äbte und der obergebirgische Kommissär Hans Wolf von Lentersheim, Amtmann zu Emskirchen, beschickt und ersucht, schon am letzten Januar in Heilsbronn einzutreffen, um am ersten Februar die Wahl zu vollziehen. Zugleich wurden die beiden Fürstenhäuser gebeten, die drei Äbte mit Geleitsbriefen zu versehen, damit sie in dieser kriegerischen Zeit sicher reisen mögen. Zugleich wurde jedes der beiden Fürstenhäuser um einen Hirsch gebeten. Die Geladenen fanden sich mit Gefolge am letzten Januar ein, gewärtig der Wahl am folgenden Tage. Allein in der Nacht kam ein reitender Bote mit der Nachricht, daß der Abt von Ebrach unmöglich an diesem Tage erscheinen könne. Die sämmtlichen bereits Anwesenden übernachteten und speisten, 15 Tische, folgenden Tages in der Abtei. Es blieb nun bei der ersten Bestimmung der Wahl am 8. Februar. Alle Geladenen erschienen. Der neugewählte Abt Heberlein mußte, wie sein Vorgänger, den oktroyirten oben mitgetheilten Revers unterschreiben. Tags nach der Wahl erhielt der Abt von Ebrach aus dem Stalle [452] des Neugewählten den besten Gaul, „um 42 fl. erkauft, aber viel besser gewesen“, sonst aber kein Geschenk; sein Prior einen Becher, 7 fl. werth, sein Sekretär 2 Thaler, sein Kammerer 2 Thaler, Wolf von Rotenhan 3 Thaler, jeder Knecht 1 fl., der Schaffner im ebracher Hofe zu Nürnberg einen Becher, 10 fl. werth, sein Knecht 1 Thlr. Der Abt von Lankheim erhielt einen vergoldeten Becher, 22 fl. werth, und 14 Thaler baar, die er aber nicht annehmen wollte; sein Kaplan einen Becher, sein Sekretär 2 Thaler, seine 8 Diener 8 fl. Ähnliche Geschenke erhielten die übrigen Anwesenden: Veit Asmus von Eib mit vier Knechten, Hans Wolf von Lentersheim, sein Junker und noch zwei vom Adel und seine sechs Knechte, Statthalter Engelhard von Ehenheim mit einem Schreiber und vier Knechten; Sigmund von Luchau mit zwei Knechten, Kanzler Tettelbach mit zwei Schreibern und zwei Knechten. „Was der neue Herr Abt für sich verschenkt, ist hier nicht verzeichnet.“ Unter den genannten Beschenkten waren zwei, Veit Asmus von Eib und Hans Wolf von Lentersheim, nicht erst zum Wahlakt gekommen, sondern seit Wirsings Tod anwesend mit ihrer Dienerschaft, „zur Aufrechthaltung von Ordnung und Schutz.“ Sie verordneten, daß während dieser Einlagerung ihren 16 Knechten täglich gereicht werden sollte: „früh zur Suppe 3 Maas Wein und 2 Ms. Bier, zum Untertrunk 4 Ms. Wein und 3 Ms. Bier, nichts mehr darüber. Die Mahlzeit sollen sie im Konvent haben. Daran sind sie wohl zufrieden gewesen. Während des Gastmahls am Wahltage hat der Schulmeister Comoediam Paudoniam genannt agirt, ist wohl damit bestanden. Am zweiten Tage nach der Wahl, nachdem sämmtliche Gäste weggefahren, hat der neuerwählte Herr des Verstorbenen Rest, Baarschaft, Silbergeschirr und Kleinod im Thurm besichtigt. Wir Klosterdiener Alle haben ihm Pflicht gethan“, berichtet Hartung. Mercurius Herdegen, Goldschmied zu Nürnberg, wurde vom neuen Abt beauftragt, auf dem ihm zugeschickten (ovalen) Abtssiegel anstatt des Namens Johann den Namen Philipp einzugraviren, oder, wenn dieses nicht thunlich sei, ein neues „Secret oder Petschaftring“ anzufertigen.

[453] Unruhige Wochen waren der Abtswahl vorausgegangen, stürmische folgten. Der Äbtissin von Seligenpforten rieth unser Abt, ihre Bücher und Briefe zu flüchten, wie er es auch thun werde. Der Markgraf Albrecht, des Abts Gönner, war bisher für den Kaiser, dem zu gefallen er vor drei Jahren durch sechs nach Heilsbronn gesendete Mönche, darunter unser Abt, das Kloster hatte wiederherstellen lassen. Nun aber erklärte er sich mit Moriz von Sachsen, dem Bruder seiner Pflegmutter und Tante Emilie, gegen den Kaiser, welchen er in Augsburg zu überfallen beabsichtigte. Seine Truppen schienen ihren Weg durch das Onolzbachische nehmen zu wollen. Unser Abt bat daher die Regierung in Onolzbach, dahin zu wirken, daß die Truppen von Heilsbronn fern gehalten werden möchten, da man daselbst keine hinreichenden Quartiere habe. Regent und Räthe versprachen, durch Vorstellung bei dem Markgrafen Albrecht dahin zu wirken. Noch verlautete nichts von Gewaltthätigkeiten der Vorüberziehenden, als Heberlein gerüchtweise vernahm, die Äbte von Ebrach und Bildhausen seien vergewaltigt, Dieser gefangen genommen worden, Jener mit seinen Mönchen nach Bamberg geflohen. Beide hatten vor Kurzem bei der Abtswahl und dem Abtsmahl assistirt. Heberlein schrieb daher nach Ebrach und erhielt beruhigende Antwort. Seiner Bitte, die Truppen von Heilsbronn fern zu halten, wurde möglichst entsprochen. Albrecht kam auf seinem Zuge nach Augsburg gar nicht nach Heilsbronn; doch konnte er das Kloster nicht ganz verschonen. Einer seiner Offiziere, Christoph Steinrück, hielt dort auf dem Zuge nach Augsburg mit 145 Mann einen Rasttag. „Haben sich nicht übel gehalten.“ Am Tage ihres Abmarsches rückte ein gleichfalls befreundeter sächsischer Rittmeister mit 300 Mann ein. „Haben sich nicht wohl gehalten; haben Flaschen, Kannen, Schüssel und Fenstervorhänge mitgenommen.“ Dieses geschah im März 1552, wenige Wochen nach dem Regierungsantritt unseres Abts. Am 2. April kam dahin der Kanzler Christoph Straß mit 30 Mann, von Albrecht als Schutzwache nach Heilsbronn geschickt. Gleichzeitig kam ein befreundeter Rittmeister aus der Lausitz mit 18 Pferden an, speiste [454] mit dem Kanzler und marschirte unverzüglich weiter gen Augsburg, nachdem 60 Mann, die von Ammerndorf her kamen, zu ihm gestoßen waren. Der Kanzler hielt gute Mannszucht und bestrafte Excedenten, z. B. fünfzehn seiner Reiter, die in dem heilsbronnischen Orte Kleinhaslach fünf Pferde stahlen. Siehe Beitr. S. 158. Gegen Ende des Monats kam der Graf von Wertheim mit acht Pferden an, zog aber gleichfalls eiligst weiter gen Augsburg, zunächst in das Lager bei Ulm. Dann verließ auch der Kanzler das Kloster, begleitet von Wolf von Truppach, Hauptmann von Streitberg, nachdem er unserem Abt eine geschriebene und besiegelte Salva Gwardia eingehändigt hatte. Eine solche schickte Heberlein auch an seine Vögte in Merkendorf und Waizendorf mit dem Auftrage, sie nebst den zwei mitfolgenden Schilden an den Thoren anzuschlagen. Albrecht kam am 5. April in Augsburg an, nachdem der Kaiser bereits aus der Stadt geflohen war. Allein schon nach wenig Tagen trat er den Rückmarsch an, um gegen die fränkischen Bischöfe zu ziehen, besonders aber gegen das ihm verhaßte Nürnberg, welches fortwährend zum Kaiser hielt. In das Fürstenthum Onolzbach eingerückt, requirirte er von Georg Friedrichs Regenten und Räthen etliche hundert Pferde, nicht bittend, sondern drohend mit der Erklärung: „er stehe bereits in Georg Friedrichs Land, nur eine Meile von Onolzbach; man möge bereitwillig die verlangten Gespanne stellen, wenn man in Onolzbach seines Kriegsvolkes gerathen und los und keines Ärgeren gewärtig sein wolle.“ Regenten und Räthe schrieben daher an unsern Abt: „man müsse aus der Noth eine Tugend machen; der Abt möge daher bis Freitag das auf Heilsbronn repartirte Kontingent: fünf vierspännige Rüstwägen mit Zainen, nach Onolzbach schicken; Albrecht habe versprochen, für jedes Pferd monatlich 8 fl. zu zahlen.“ Am 4. Mai erschien Albrecht vor der nürnbergischen Festung Lichtenau. Was Hartung während der folgenden Tage über die Eroberung und Schleifung Lichtenau’s, über Albrecht’s Vorüberzug vor Heilsbronn und Lagerung bei Weiterndorf in sein Tagebuch schrieb, siehe in den Beiträgen S. 159–161. Albrecht [455] hatte, wie in den Beiträgen S. 149 ff. berichtet wurde, von frühester Jugend an und während seines späteren Lebens oft in dem Kloster geweilt und von demselben viel Gutes empfangen; darum wollte er es auf diesem Zuge nicht belästigen. Doch machte er mit seinen Truppen vor Heilsbronn Halt, „hat unter dem Thor gegessen und einen Trunk gethan, zwei Stunden gerastet“ und dann bei Weiterndorf sein Lager aufgeschlagen. Tags darnach brach er gen Nürnberg auf. Durch seine „Brennmeister“ ließ er die nürnbergischen Ortschaften brandschatzen oder niederbrennen. Unser Abt war außer Stand, dem barbarischen Verfahren seines hohen Gönners gegen die nürnbergischen Hintersassen Einhalt zu thun. Er mußte sich darauf beschränken, das Verderben von seinen eigenen Hintersassen abzuwenden und für sie um Schonung zu bitten; daher seine in den Beiträgen S. 160 mitgetheilten Briefe an die „Herren Brennmeister“. Lichtenau hatte durch diese bereits viel gelitten; nun sollte dort auch das Nichtbrennbare zerstört werden. Albrecht sandte daher aus seinem Lager vor Nürnberg einen brieflichen und gesiegelten Befehl über Heilsbronn an die umwohnenden nürnbergischen Unterthanen, worin diesen bei Strafe des Niederbrennens anbefohlen wurde, das Schloß Lichtenau vollends abzubrechen. Mit dem Vollzug des Zerstörungswerkes betraute Albrecht einen seiner Befehlshaber, Wolf Ruff, über dessen Verkehr und Korrespondenz mit unserem Abt in den Beiträgen S. 159 berichtet worden ist. Während Albrecht im Mai und Juni das nürnberger Gebiet barbarisch heimsuchte, verschonte er möglichst das ihm befreundete Klostergebiet. Gleichwohl verübte sein zügelloses Kriegsvolk auch auf diesem manche Gewaltthat. Daher bat unser Abt den Markgrafen um zwei Trabanten als Salva Gwardia für seine Probstei Neuhof mit dem Bemerken: „Neuhof steht dem Kloster Heilsbronn zu. Deß Orts suchen E. F. G. und derselbigen Amtleute, Reiter, Jäger und Wildmeister, gleichwie zu Heilbronn, ihr Futter und Mahl. Wir bitten daher um zwei Trabanten, damit nicht der dortige ohnehin nicht große Vorrath an Haber und anderem Proviant von E. F. G. Kriegsvolk heimgesucht und der [456] Flecken veröst werde, damit dieser Flecken bei ziemlichem Vorrath auf E. F. G. zufällige Gastung beschützt werde.“ Nürnberg mußte einen Vergleich unter harten Bedingungen eingehen, worauf Albrecht abzog und sich bei Wilhermsdorf lagerte. Zu seinem Zuge dahin stellte ihm der Abt 50 Wagenpferde, und forderte zugleich seine Unterthanen auf, Brot, Bier und Wein in das Lager zu bringen, wo ihnen Alles redlich bezahlt werden würde.

Inzwischen traf die Nachricht in Heilsbronn ein, daß der Kurfürst Moriz von Sachsen – damals noch Albrechts Verbündeter – über Eichstätt heranrücke und voraussichtlich auch durch heilsbronnisches Gebiet ziehen werde. Der Ruf von Plünderung und Verheerung ging dem Zuge voran. Die onolzbacher Regierung schickte vorläufig einige Mann als Schutzwache nach Heilsbronn, zugleich die drei Räthe von Mußloe, von Luchau und Etzel in das Lager des Kurfürsten. Durch diese drei Abgeordneten erwirkte unser Abt, daß der sächsische Edelmann Georg von Platho mit fünf Pferden als Schutzwache nach Heilsbronn gesendet wurde. Auch für seine Vogteien Merkendorf und Waizendorf erbat er sich sächsische Schutzwachen und wies seine Unterthanen an, ihre bewegliche Habe nach Merkendorf oder Heilsbronn zu bringen. Platho’s Schutz war nur drei Tage lang nöthig, da das sächsische Heer schnell vorüber zog. Bis Heilsbronn kamen nur streifende Parteien, welche zwar vor dem Thor Speise und Trank erhielten, aber von Platho nicht eingelassen wurden. Was nach Merkendorf und Heilsbronn geflüchtet worden war, blieb unversehrt: diejenigen Landleute aber, welche nichts dahin geflüchtet hatten, verloren Vieh und Brot. Schlimmeres als von diesen befreundeten Truppen stand in Aussicht, als es hieß: das kaiserliche Heer sei im Anzug von Augsburg her. Regent und Räthe von Onolzbach schickten ins kaiserliche Lager und erhielten Salvaguardiabriefe für das ansbachische Gebiet und für Heilsbronn insonderheit. Um noch sicherer zu sein, suchte Heberlein „lebendige Salvaguardia“ zu erhalten; er schrieb daher an Granvella, Bischof von Arras: „Unser Kloster gehört nach unsern Privilegien in Ihrer Majestät Kammer, ist daher auch vor fünf [457] Jahren (im schmalkaldischen Kriege) durch einen kaiserlichen Trumeter und Trabanten geschützt worden. Bitte daher wieder um lebendige Salvaguardia für den Fall, daß die Truppen durch unsere Gegend marschiren sollten.“ In gleichem Sinne schrieb der Abt an den Sekretär Granvella’s, Paul Pfinzing, Sohn des dem Kloster befreundeten Martin Pfinzing. Diese Briefe sendete der Abt durch den wiederholt genannten Magister Othmayr. vormals Schulmeister in Heilsbronn, dann Probst und Chorherr in Onolzbach. Den Magistrat in Windsheim bat er, heilsbronnischen Unterthanen zu gestatten, beim Herannahen der Heere ihre Habe in die Stadt zu bringen. Als die Heere in der dortigen Gegend bereits eingetroffen waren, erhielten vom Abt 12 seiner Unterthanen in Westheim, 3 in Urphersheim und 3 in Suntheim Schutzbriefe folgenden Inhalts: „Den ehrenvesten Herren Obersten, Hauptleuten und Kriegsräthen seiner römisch-kaiserlichen Majestät entbieten wir Philippus, Abt zu Hailsbrunn, unsern willigen Dienst zuvor. Nachdem kaiserliche Majestät unser Kloster und desselbigen Dörfer, Flecken, Weiler und arme Leut laut Brief und Siegel in ihren Schutz genommen und auf gegenwärtigem Kriegszug vor Schaden und Plünderung gefreit hat, so bitten wir, die gegenwärtigen Briefzeiger und ihre Güter mit Brandschatzung und Plünderung, laut kaiserlichem Befehl, zu verschonen. Daran thun Ew. Ehrenvest ihrer kaiserlichen Majestät Gefallen.“ Das Ungewitter ging glücklicherweise schnell vorüber, da die beiderseitigen Heere an den Rhein zogen. Im Spätherbst 1552 war das Kloster frei von Truppen. Am 3. Nov. schrieb Hartung: „Königlicher Majestät Gesandter, Herr Florian v. Gries, ist nechten ankommen mit 12 Reisigen und heute nach dem Essen nach Nürnberg verreist.“ Nach mancherlei Drangsalen während des Jahres konnte man nun wieder freier athmen, am 17. Oktober die Weinlese in Bonhof und Heilsbronn beginnen und am 29. beendigen. Es war ein ungewöhnlich reiches Weinjahr. „Von Bonhof wurden 62 Kufen hereingeführt.“ Vom Pfefferberg bei Heilsbronn erhielt man 32 Kufen. Am ersten Christtage schrieb Hartung in friedlicher Stimmung: „Heute hab ich keine Handlung [458] angenommen, den Prior, den (lutherischen) Prediger und etliche Herren des Konvents zu einem Trunk geladen.“

Doch nur wenige Wochen lang konnten sich der Abt und seine Hintersassen der Ruhe freuen. Observanzmäßig sendete das Kloster alljährlich Lebkuchen, Käse und Anderes als Neujahrsgeschenk nach Kulmbach zur markgräflichen Haushaltung. Dießmal mußte die Sendung unterbleiben, und zwar, wie Heberlein in seinem Entschuldigungsschreiben sagt: „weil in diesen gefährlichen Zeiten zwischen uns und Kulmbach Jedermann in Kriegsrüstung ist und Niemand weiß, wer des Andern Freund oder Feind ist, so daß man leicht um die Schenk nebst Wagen und Pferden kommen kann. Bei ruhigeren Zeiten wollen wir Alles nachliefern.“ Es rüsteten nämlich einerseits der Markgraf Albrecht, andererseits die fränkischen Bischöfe im Verein mit Nürnberg. Letztere hielten die im Vorjahr von Albrecht erzwungenen Verträge nicht, und der Kaiser billigte diesen Vertragsbruch. Daher warb Albrecht Truppen, um sein Recht mit den Waffen zu verfechten. Noch weilte er jenseits des Rheines, befahl aber von dort aus seinem Obersten, dem Landgrafen Georg von Leuchtenberg, den Krieg zu eröffnen. Im Februar 1553 kam er selbst nach Plassenburg, um den Krieg fortzusetzen. Schon die Rüstungen machten sich dem Kloster fühlbar. Unser Abt schrieb unt. 24. Febr. an den Kanzler Straß in Kulmbach: „Es kommt nach Heilsbronn viel müssiges Gesind, welches sich auf Herrn Markgrafen Albrecht verspricht, dem man daher Futter und Mahl nicht abschlägt. Etliche haben von Seiner Durchlaucht wegen anstatt ihrer schadhaften Pferde bessere vom Kloster erbeten, oder dem Kloster ihre schadhaften Pferde zur Versorgung zugeschickt, ohne schriftlichen Vorweis von Sr. Durchlaucht zu haben. Wir bitten daher um einen fürstlichen Befehl.“ Ein Sammel- und Lagerplatz der Feinde Albrechts war Windsheim, von wo aus die umwohnenden heilsbronner Unterthanen viel zu leiden hatten, namentlich von dem Rittmeister Jost von Kalenberg, welchem der Abt, wie in den Beitr. S. 163 berichtet wurde, zwar Vorstellung machte, aber vergebens. Albrechts Sammel- und Lagerplätze [459] lagen dem Klostergebiete ferner, namentlich Schweinfurt. Die dortigen Truppen waren dem Kloster befreundet. Gleichwohl charakterisirt sie Hartung als „ein gottloses verwegenes Volk, welches den Unschuldigen so wenig wie den Schuldigen verschone.“ Sie erschossen einen ebracher Mönch, Lorenz Müller, welcher nach Schweinfurt zum Markgrafen ritt, um sich für seine Klosterunterthanen zu verwenden. Die Verhandlungen hierüber siehe in den Beitr. S. 164. Im November führte der Wirth Rummel von Petersaurach Wein aus Franken herauf. Albrechts Reiter raubten ihm seine Pferde, welche aber unser Abt von Albrechts Rittmeister im Land zu Franken, Georg Leybzigk, reklamirte mit dem Bedeuten, daß Rummel der Herrschaft Brandenburg und dem Kloster Heilsbronn verwandt und zugethan sei. In demselben Monat schrieb Hartung an Albrechts Hauptmann Friedrich von Lentersheim in Neustadt: „Gestern ist die Sag zu Nürnberg gewesen, der (Herzog Heinrich) von Braunschweig soll Kulmbach zum Sturm geschossen haben; sollen sie in der Stadt die übrigen Häuser verbrannt und sich gen Plassenburg gethan haben. Gott woll, daß solche Zeitung widerwärtig sei, wie zuvor oft geschehen.“ Leider bestätigte sich die Zeitung: Kulmbach war eine Stätte des Mordens, Sengens und Brennens. Am 1. Dezember wurde Albrecht als Landfriedensbrecher von dem Reichskammergericht in die Acht und sein Gut für frei erklärt.

Die Rückwirkung dieses Reichskammergerichtsbeschlusses auf Heilsbronn blieb nicht lange aus; denn schon nach acht Tagen ereignete sich dort Folgendes: Unser Abt lag am 8. Dezember oben in seinem (noch wohl erhaltenen, schön getäfelten) Schlafgemach krank darnieder, leidend an Wassersucht und Abzehrung. Prior und die übrigen Konventualen hatten eben um 11 Uhr das Morgenmahl eingenommen, als Barnabas Perner, Raths- und Kriegsherr von Nürnberg, mit einem Rittmeister, einem Geschwader von 40 Reitern, etlichen Hakenschützen und Landsknechten vor das Klosterthor kam, durch welches eben Getreidewägen einfuhren. Als die Gewappneten sich hinzudrängten, fragte der Thorwart den Vordersten: „Junker, wer seid ihr? Ich darf [460] ohne Meldung Niemand einlassen!“ Antwort des Junkers: „Thue bald auf, oder ich schieße dir eine Kugel durch den Leib.“ Dem Thorwart, welcher das Gitter am innern Thore schließen wollte, wurde zugerufen: „Alter, willst du nicht erstochen werden, so gehe weg von dem Thore!“ Zugleich drangen die Kriegsleute ein. Ihnen folgte ein Karren, beladen mit in Stroh gewickelten Beilein und Steinpickeln. Alle Thore und Thürlein wurden besetzt. Vor der Abtei angekommen fragte man nach dem Abt. Da dieser krank und nicht zu sprechen war, so wurde Hartung an Perner abgesendet. Letzterer eröffnete, daß er vom Rathe zu Nürnberg mit einer Credenz abgeordnet worden sei, um dem Abt eine Eröffnung zu machen. Nachdem die Credenz in der Schaarstube vorgelesen worden war, ließ Perner durch einen Notar folgendes Instrument verlesen: „Bamberg, Würzburg und Nürnberg haben beim Reichskammergericht gegen den Markgrafen Albrecht eine Deklaration ausgebracht, darin sein Gnad in die Reichsacht erkannt ist und seine Güter frei erklärt sind. So viel nun der Markgraf an dem Kloster Antheil hat an Gerechtigkeit, Freiheit, fahrender Hab, liegenden Gütern, Wassern, Weiden, Wäldern und Wildbahnen, davon soll der Abt ihm nichts folgen lassen. Dieses soll der Abt angeloben und seinen Vögten auftragen. Dem Markgrafen Georg Friedrich von Onolzbach soll von seinem Antheil am Kloster nichts entzogen werden.“ Der kranke Abt, dem dieses in seinem Schlafgemach hinterbracht wurde, bat um Bedenkzeit zur Besprechung mit seinem Konvent, erhielt aber die Antwort: „Geschehe das Verlangte nicht gütlich, so würde man anders verfahren“; worauf er mit dem Richter Hartung und dem Vogt von Bonhof angelobte, dem Verlangten nachzukommen. Da man das vorgelesene Instrument nicht wörtlich behalten konnte, so bat man um Abschrift und erhielt die Zusicherung: auf Ansuchen werde der Rath von Nürnberg Abschrift mittheilen. Die Exekutoren ließen sich sodann auf die Speicher führen, wo sie das Getreide besichtigten und Muster davon in einem Brieflein mitnahmen. Auch einen Schlüssel oben in der Abtei nahmen sie mit. Abt, Richter und Vogt mußten [461] angeloben, Niemand, der dem Markgrafen Albrecht zustehe, zu beherbergen. Der Thorwart mußte einen gelehrten Eid schwören. Der Abt berichtete sofort über den Hergang sowohl an Albrecht in Schweinfurt, als auch an die Räthe in Onolzbach. Die darauf erhaltenen Bescheide sind in den Beitr. S. 165 und 166 mitgetheilt worden. Dem von Onolzbach aus erhaltenen Bescheid zufolge verweigerte der Abt den in Nürnberg versammelten Räthen des fränkischen Kreises die Vorlage der Rechnungen, aus welchen man entnehmen wollte, welche Forderungen der Geächtete an das Kloster zu machen habe. Nach Heberleins Tod erneuerten die fränkischen Kreisräthe ihre vermeintlichen Ansprüche durch folgenden Erlaß an das Kloster: „Unsere gnädigen Herren und Obern haben nach der Ächtung des Markgrafen Albrecht dessen Rechte und Gerechtigkeiten am Kloster in Besitz und euch in Pflicht genommen. Daher ersuchen und befehlen wir euch ernstlich, daß ihr Alle, oder wenigstens Einige von euch, am 25. Januar in Vorchheim erscheint und vollständige Rechnung ablegt über Einnahmen und Ausgaben, soweit diese den Antheil Albrechts betreffen, und die etwaige Mehreinnahme gegen Rekognition erlegt. Im Falle des Nichterscheinens und Nichtgehorchens müßten wir auf anderem Wege euch zum Gehorsam bringen.“ Der damalige Abt Schörner erholte sich Raths in Onolzbach und empfing folgende Weisung: „Die geforderte Rechnungsablage habt ihr zu verweigern mit dem Bedeuten, daß euer Ehevorfahrer Heberlein lange vor der ergangenen Achtserklärung sich lediglich als dem Markgrafen Georg Friedrich und seinen Regenten und Räthen zugehörig verpflichtet hat; eben so auch ihr selbst.“ In diesem Sinne antwortete der Abt nach Nürnberg.

Wenige Tage nach der beschriebenen Überrumpelung ließ sich unser Abt wegen ärztlicher Hilfe nach Ansbach in den heilsbronner Hof bringen, nicht nach Nürnberg, woher eben der feindliche Überfall gekommen war. Er hatte bereits während seines kurzen Regiments viel Betrübendes erlebt; auch auf seinem Krankenbett zu Ansbach erhielt er noch manche betrübende Botschaft aus Heilsbronn. In einer mondhellen Nacht kamen drei [462] Reiter vor das Kloster und rissen die vor dem Thor an einer Tafel angeheftete kaiserliche Salvaguardia ab. Drei Emissäre anderer Art kamen am 14. Januar in das Kloster und übernachteten daselbst. Sie waren vom Abt zu Ebrach, dem Visitator des Klosters Heilsbronn, abgesandt. Des andern Morgens nahmen sie den Prior Nikolaus Stahl,[9] den Subprior Schörner (nachmals Abt) und den Burschner Dürner (nachmals Abt) auf die Seite, eröffneten ihnen eine vom Abt zu Ebrach ausgefertigte Credenz und führten dann den Prior Stahl in das Klostergefängniß. Als der Richter Hartung, dem die ganze Procedur verheimlicht worden war, Kenntniß davon erhielt, nahm er noch in der Nacht den Arrestanten aus dem Gefängniß, konsignirte ihn aber in sein Gemach, ohne sich an den Widerspruch des Subpriors, des Burschners und der ebracher Emissäre zu kehren. Den beiden Erstgenannten erklärte er: sie hätten die Verhaftung ihres Priors nicht geschehen lassen sollen, eingedenk des von Onolzbach erhaltenen Befehls, Niemand in das Kloster zu lassen, insonderheit keine Ebracher, welche unter würzburgischem Schutze stünden. Dann schrieb er nach Onolzbach an unsern kranken Abt und erbat sich Verhaltungsregeln unter Darlegung des Herganges und des Reats des Eingekerkerten. Es war folgendes: Stahl hatte sich mit einer ehrbaren Person, die bei dem Richter Hartung und dessen Tochter treu gedient hatte, verlobt und das Verlöbniß vor dem Kustos Barthol. König, vor dem Schulmeister Eckart und Andern frei und öffentlich bestätigt mit der Versicherung, daß er sein Versprechen auch halten werde. „Und das ist, fügt Hartung hinzu, weder unchristlich noch unehrlich.“ Was unser Abt antwortete und über den Prior verfügte, meldet das Jahrbuch nicht, wohl aber, daß das Priorat dem Stahl abgenommen und dem Subprior Schörner übertragen wurde. Ein anderer betrübender Vorfall ergab sich, während Heberlein in Ansbach darnieder lag. Sebastian Heußner aus Spalt war als Noviz in Heilsbronn eingetreten. Wegen ungebührlicher [463] Handlung ließ ihn unser Abt im Gefängniß an eine Kette legen, schenkte ihm aber nach seiner Erledigung wieder Vertrauen und machte ihn sogar zu seinem Diener. Zum Dank für solche Großmuth öffnete Heußner, während der Abt krank in Ansbach darnieder lag, dessen Gemach in Heilsbronn und stahl daraus Kleider, Geld und Anderes. Er schlich sich mit dem Raube aus dem Kloster, wurde aber auskundschaftet und zurückgebracht. „Da liegt nun der Dieb noch gefangen – schrieb Hartung – der nicht allein Diebstahls, sondern auch anderer verlogener Worte halben durch den Henker sollte billig gerechtfertigt werden.“ Da aber zwei Vettern in Windsbach und Eschenbach für ihn bürgten, so wurde er nach dreimonatlicher Gefangenschaft entlassen nach geschworener Urphed, in welcher es, um seiner Freunde und anderer Leute willen, nicht hieß: „wegen Diebstahls“, sondern: „wegen freventlicher Worte und unehrlicher Handlung.“ Im folgenden Jahre saß Heußner wegen Uebelthat in der Frohnfeste zu Gunzenhausen.

Während der andauernden Krankheit des Abts that man die erforderlichen Schritte, um beim Eintritt des Todes nicht Unannehmlichkeiten ausgesetzt zu sein. „Um gefährlichen Praktiken im Kloster zuvorzukommen“ wurde Wilhelm von Dannhausen von Regenten und Räthen von Onolzbach nach Heilsbronn gesendet. Da in der Abtei allerlei Volk ab- und zuging, so wurden schon vier Tage vor dem Eintritt des Todes durch Dannhausen nebst dem Prior, Burschner und Richter etliche Thüren und Truhen versiegelt. „Samstag nach Judica verschied sein Ehrwürden. Was ferner gehandelt wurde, such hernach am Ende des Registers verzeichnet“ schrieb Hartung, unterließ aber den Eintrag in das Register, da er erkrankte und wenige Wochen darauf starb.

Der Abt Heberlein starb am 17. März 1554 in Ansbach, wurde aber in Heilsbronn beerdigt. Sein Grabstein wurde auf Anordnung des Abts Schorner durch Vermittelung des Richters Hartung und des Konrad Preuß, Vikars bei St. Gumbertus in [464] Ansbach gefertigt. Auf einer nicht mehr vorhandenen Gedächtnißtafel in der Klosterkirche standen folgende Worte:

Carmen de obitu reverendi in Christo patris ac domini Philippi Heberlein, hujus monasterii abbatis 31, qui obiit anno 1554, mense martio, die 17.

Hic binis abbas postquam regnaverat annis
In sua quae petiit regna Philippus abit.
Ne tamen hinc totus nobis remanentibus iret,
Coelo animam supplex reddidit ossa solo.
Quisquis es idcirco posita haec qui marmora spectas
Dic: bene sopiti membra sepulta cubent.

Verfasser dieser Inschrift ist ohne Zweifel der oben wiederholt genannte Kaspar Bruschius, welcher sich damals in Nürnberg und Heilsbronn aufhielt.

Eine Bemerkung in der oben oft angeführten Monumentenbeschreibung von circa 1600 lautet: „Philippus Heberlein regierte das Kloster ganz nützlich zwei Jahre. Er ließ viel nützliche Gebäu aufrichten; sonderlich, das wohl zu loben ist, hat er aufgerichtet und gebauet das Bräuhaus zum Bier, welches weit berühmt ist, Anno 1553.“ Die Jahrbücher und Rechnungen bestätigen es allerdings, daß Heberlein „ganz nützlich“ regierte; sie bestätigen aber nicht, daß er „viel nützliche Gebäu“ aufrichten ließ. Dazu reichten während seiner nur zweijährigen Regierung seine durch den Krieg sehr in Anspruch genommenen Mittel nicht aus; er mußte sich auf die nothwendigsten Bauausgaben beschränken. Dagegen erkannte er, ein sparsamer Haushalter, daß bei den hohen Weinpreisen eine im Orte selbst errichtete Brauerei ökonomisch vortheilhaft sein werde. Vor seiner Zeit wurde in Heilsbronn nur wenig Bier gebraut, kein Versandtbier; man beschränkte sich auf den Bedarf im Kloster selbst und in den auswärtigen Klosterschenken: „Ein Bier, welches weit berühmt ist, Anno 1553“, hieß es soeben. Zuverlässig ein wahres Wort; denn der Markgraf Albrecht erbat sich Anno 1555 vom Abt nicht nur schwabacher Bier, sondern ausdrücklich „auch dabei ein Faß des Bieres, so ihr auf birgische Art zu Heilsbronn brauen [465] lassen.“ (Beitr. S. 168). Unten wird berichtet werden, daß das Brauhaus im 30jährigen Kriege niedergebrannt und nicht wieder aufgebaut wurde. Erst nach dem Kriege eröffnete man wieder eine Brauerei, aber in einem ganz andern Lokal – in der architektonisch-interessanten Brauereikapelle.


Der 32. Abt Theophilus Dürner (1554),

aus Herrieden, regierte kaum sechs Wochen lang, nämlich von der vorletzten Märzwoche 1554 an bis zu seinem schon am 1. Mai erfolgten Tode. Über seine Familienverhältnisse, seinen Eintritt in das Kloster etc. findet sich nichts aufgezeichnet. Zur Zeit, als der vorige Abt krank darnieder lag und starb, war er, wie vorhin erwähnt, Bursarius. Seine Erwählung erfolgte schon in den ersten Tagen nach dem Tode seines Vorgängers. Seine erste Ausfertigung, datirt vom Gründonnerstag, betraf eine Korrespondenz mit dem Goldschmied Herdegen in Nürnberg, welcher zu Geschenken bei der Abtswahl 10 Trinkbecher „auf Füßlein, wie sie zuvor auch hieher geschickt worden“, das Stück zu 11 bis 12 fl., geliefert hatte. Die übrigen wenigen Erlasse während seines wenigtägigen Regiments betrafen u. A.: Weiber, Kinder und Gesinde um Heilsbronn herum, welche die Gartenzäune durchbrachen, Gras stahlen etc., ohne Scheu vor den bestellten Aufsehern. Das Verbot wurde in d[er] Katharinenkirche von der Kanzel verlesen. Die Erlasse des Abts an den zweiten Pfarrer in Markterlbach und an die Gemeinde Merkendorf, bezüglich des dortigen sittenlosen Treibens werden im VI. Abschnitt zur Sprache kommen.

Im Jahrbuche von 1554 heißt es: „Der Herr Abt hat sich Samstag nach Cantate in einer Sänfte gen Onolzbach führen lassen. Ist in derselbigen Nacht früh 2–3 Uhr christlich und wohl verschieden. Ehe er sich hat hinauf führen lassen, hat er sich mit dem heiligen Abendmahl unter beiderlei Gestalten versehen lassen und dasselbige öffentlich und christlich empfangen.“ Seine Leiche wurde in der heilsbronner Kirche beerdigt, sein Leichenstein in den ersten Wochen nach seinem Tode zugleich mit [466] dem seines Vorgängers auf Anordnung seines Nachfolgers Schörner gefertigt. Seine Gedenktafel hing in der Kirche neben der seines Vorgängers mit folgender Inschrift:

Epitaphium reverendi in Christo patris ac domini Theophili Dürneri, hujus monasterii abbatis 32, qui obiit anno 1554, mense maio, die primo.

Has aedes rexit qui sesquimensibus abbas
Conscendit superas morte vocante domos,
Et quem constanti satis et hic mente professus
Christum jam sanctos inter adorat avos.
Quapropter vestrum grave non sit dicere cuique:
Hic pia defuncti molliter ossa cubent.

Vergleicht man diese Inschrift mit der auf der Gedächtnißtafel des vorigen Abts, so erkennt man leicht denselben Verfasser: Bruschius.

Am Sonntag Rogate früh 2 bis 3 Uhr war Dürner in Ansbach gestorben, und schon wenige Stunden darauf trafen die Herren Hans Wolf von Knöring, Kanzler Dr. Tettelpach und Kammermeister Purkel in Heilsbronn ein. Sie schickten sogleich nach Nürnberg, wo der Abt von Ebrach gerade anwesend war, mit der Bitte, schleunigst zur Wahl nach Heilsbronn zu kommen. Da er aber erst am folgenden Tage eintreffen konnte, so nahm man, ohne seine Ankunft abzuwarten, die Wahl noch am Sterbetag vor. Es ist bei früheren Vakanzen gezeigt worden, warum die Wahlen mit solcher Hast von der markgräflichen Regierung beschleunigt wurden: dadurch war fremden Eindringlingen nicht Zeit und Raum vergönnt, nach einer Beute zu greifen, die man für sich im Auge hatte. Gewählt und noch vor dem Essen von Regenten und Räthen in Pflicht genommen wurde der Prior Schörner. Gegen Abend kam der Abt von Ebrach an. Nachdem ihm die Räthe den Grund der Beschleunigung der Wahl angezeigt hatten, erklärte er sich damit einverstanden und reiste folgenden Tages wieder ab, „nachdem er einen Gaul seines Gefallens nebst einem verdeckten Credenzlein zu 22 Gulden erhalten hatte.“ Sein Schaffner erhielt einen Becher zu 10 fl., seine [467] Knechte, zwei Schreiber, sein Wirth vom ebracher Hof zu Nürnberg und zwei nürnberger Bürger in seinem Gefolge Jeder einen bis vier Thaler. Ähnlich wurden am folgenden Tage Regenten und Räthe sammt ihren Schreibern und Knechten bei ihrer Abreise beschenkt.


Der 33. Abt Friedrich Schörner[10] (1554–58),

aus Münchberg in Oberfranken, regierte 4 Jahre und 21/2 Monate lang, vom 2. Mai 1554 an bis zu seiner Absetzung am 14. Juli 1558. Er war erst Mönch in Lankheim und einer der 6 Restauratoren, welche 1549 in Heilsbronn einzogen, wo er Kustos, Subprior, Prior und nunmehr Abt wurde. Von seiner Erwählung war eben die Rede. Daß er von bürgerlicher Herkunft war, erhellt aus folgenden Familiennotizen. Er hatte in Münchberg einen Bruder, welcher daselbst starb, eine Wittwe mit Kindern und Schulden hinterlassend. Auf Andringen der Gläubiger sollten Haus, Äcker, Wiesen und Holz des Verstorbenen verkauft werden. Diesem vorzubeugen bat unser Abt den Bürgermeister und Rath zu Münchberg, bei dem geringen Güterwerthe in gegenwärtigen geschwinden Läufen den Verkauf nicht zu gestatten, die Wittwe mit ihren Kindern auf dem Anwesen zu erhalten und die Gläubiger bis Michaelis zu vertrösten. Die Bitte wurde gewährt. Allein die Wittwe erwies sich als eine habsüchtige Wirthschafterin, die nur auf ihren, nicht auf ihrer Kinder Nutzen bedacht war. Der Abt stellte daher an Bürgermeister und Rath die weitere Bitte: „Man möge dem Treiben der Wittwe Einhalt thun und die Interessen der Kinder wahren. Für die Kindlein wolle er durch Unterbringung derselben in Nürnberg sorgen, insonderheit für ein elfjähriges Mädchen, das bisher noch keine Schule besucht habe.“ Einen Knaben nahm er zu sich nach Heilsbronn, ließ ihn beim dortigen Prediger wohnen und die Schopper’sche Schule besuchen. Hans Schörner, ein Bruder des Abts, seines Handwerks ein Kürschner, beabsichtigte in Liegnitz [468] ein Anwesen für 500 fl. zu kaufen. Zur theilweisen Zahlung des Kaufschillings wollte er ein in Münchberg ihm zugefallenes Erbe von 60 fl. verwenden. Er bat seinen Bruder, unsern Abt, die Auszahlung dieser Summe zu erwirken, worauf der Abt ihm diesen Betrag sofort zahlte und seinen Regreß an die Erbschaftsmasse nahm.

Während dieser Verhandlung wurde der Abt mit andern Prälaten und Ständen zu einem Landtage nach Onolzbach berufen. Es handelte sich wieder um Beschaffung von Geld, und zwar um Bewilligung des hundertsten Pfennigs, dessen der Kaiser in dieser harten Zeit zur Erhaltung des Friedens bedurfte. Der Beschluß ging dahin: „Jeder Unterthan soll seinen Besitz an beweglichen und unbeweglichen Gütern (Kleider und unentbehrlicher Hausrath ausgenommen) eidlich angeben und dann einen Gulden von jedem Hundert Gulden entrichten. Erweist sich diese Selbstschätzung als unrichtig, so wird an Leib und Gut gestraft.“ Bei allen diesen Verhandlungen stand dem Abt der Richter Hartung zur Seite, welcher aber leider am 15. Okt. 1554 starb, nachdem der Abt erst fünf Monate zuvor seine Regierung angetreten hatte. Der besonnene Richter würde, bei längerem Leben, das thörichte Gebahren des unbesonnenen Abts nicht geduldet haben. Von Onolzbach aus aufgefordert, einen andern Richter vorzuschlagen, schlug Schörner den Amtsschreiber des Markgrafen Albrecht, Hans Weikersreuter, vor, dessen Wahl auch onolzbachischerseits bestätigt wurde. Weikersreuter war gleichzeitig mit Melchior Wunder, den wir als letzten Abt näher kennen lernen werden, ein Zögling der Schopper’schen Schule in Heilsbronn. Als der 26. Abt Wenk im J. 1523 den Richter Hartung anstellte, da war von einer markgräflichen Bestätigung noch nicht die Rede. Die in Heilsbronn erzogenen und aus den dortigen Mönchen gewählten Äbte haben wir fast insgesammt als ernste, wissenschaftlich gebildete und wohlgesinnte Männer kennen gelernt, die bemüht waren, das Klostergut zusammen zu halten und den Fortbestand des Mönchsstaates zu sichern. Anders werden wir unsern Abt, einen Sendling aus einem andern Kloster, kennen [469] lernen. Er wurde, wie wir gesehen haben, nicht in herkömmlicher Weise zum Abt gewählt, sondern von Regenten und Räthen kurzweg dem Kloster oktroyirt. Wir werden sehen, wie durch seine Unbesonnenheit das Kloster im Innern zerrüttet, der Selbstauflösung schnellen Schrittes entgegengeführt wurde und das Klostergut ohne gewaltsame Sekularisation dem Markgrafen zufiel.

In Augsburg tagten eben die Stände des Reiches. Man erwartete im Reichstagsabschied die Bestimmung: „Was im Augenblick katholisch ist, soll fortan katholisch, was protestantisch ist, protestantisch bleiben.“ Onolzbachischerseits beeilte man sich daher, Alles, was in Heilsbronn durch Albrechts Restauration einen katholischen Anstrich erhalten hatte, schleunigst wieder zu entfernen. Der Ausführung stand nichts im Wege, da Albrecht, den man wider Willen bisher gewähren lassen mußte, geächtet und vertrieben war. Am 17. Sept. 1555[11] Nachmittags erschienen in Heilsbronn der Hofmeister Sebast. von Westernach, der Kanzler Tettelbach und der Sekretär Junius mit einer Vollmacht von der Markgräfin Emilie, sowie von ihrem nunmehr aus der Vormundschaft entlassenen Sohne Georg Friedrich und dessen Räthen E. von Ehenheim, H. W. von Knöring und H. Hauck. Diese Emissäre ließen sich bei unserem Abt melden und versammelten dann den ganzen Konvent, welchem der Kanzler Folgendes eröffnete: „Die Markgräfin Emilie, der Markgraf Georg Friedrich, Statthalter, Regenten und Räthe haben den Greuel der Privatmesse und abgöttischer Papisterei eine lange Zeit zugesehen und gemeint, Abt und Konvent sollten von selbst davon abstehen. Länger zuzusehen, kann man vor Gott nicht verantworten. Abt und Konvent haben daher die Privatmesse, die Invokation der Jungfrau Maria und der Heiligen abzuschaffen, ingleichen den Habit, da solche Kappen und Lappen nicht verdammen noch selig machen können, und anstatt derselben sind feine, ehrliche, schwarze Priesterröcke, wie die der Chorherren zu Onolzbach, zu tragen. Anstatt der gottlosen Kollekten (de Maria [470] et Sanctis) sind andere christliche Gebete einzuführen, oder die gegenwärtigen zu verbessern. Überhaupt hat man sich der brandenburgischen Kirchenordnung gemäß zu halten, aber die horas canonicas nach Ausweis des Ordens beizubehalten.“ Abt und Konvent vernahmen dieses. Auf ihr Verlangen wurde ihnen gestattet, sich miteinander über die Sache zu besprechen. Als Resultat der Besprechung ergab sich das Begehren einer achttägigen Frist zur Rücksprache mit Ebrach und Lankheim; „denn sie besorgten, es möchte ein Anderes dahinten stecken.“ Die Emissäre gingen darauf nicht ein, sondern forderten sofortige Antwort: „eher würden sie keinen Bissen essen und keinen Tropfen trinken.“ Abt und Konvent traten abermals ab zur Berathung, bei welcher der Abt seinen Konventualen erklärte: „Ihm als Prälaten gebühre es nicht, so schnell und ohne die verlangte Bedenkzeit einzuwilligen, da er mit Andern vom Markgrafen Albrecht hieher gesendet worden sei, um den Orden nach St. Bernhards Regel wieder aufzurichten. Wie würde er sich verantworten können, wenn Albrecht wieder ins Land käme? Eher wolle er die Prälatur niederlegen, heute noch. Die Abgeordneten hätten es bei Albrecht zu verantworten. Wäre er bloß ein Konventual, so wisse er wohl, was er thun würde.“ Hierauf kehrten sie wieder zurück zu den Abgeordneten, welchen der Abt erklärte: „Er könne in das Verlangte nicht willigen; eher werde er der Prälatur entsagen.“ Der Prior (Beck, nachheriger Abt), von den Abgeordneten zur Äußerung aufgefordert, erklärte: „Wenn man das Kloster bei seinen Privilegien und Freiheiten lassen würde, so stimme er dafür, dem Verlangen zu entsprechen.“ Die Konventualen stimmten dem Prior bei, was den Abgeordneten wohl gefiel. Diese versicherten: „Georg Friedrich denke nicht daran, dem Kloster seine Privilegien und Freiheiten zu nehmen, er werde vielmehr diese schützen und Alles bei Kaiser, Fürsten und Ständen des Reiches verantworten; solchen Greuel des Papstthums in der Nähe seiner Residenz könne er aber nicht dulden.“ Der Konvent fügte sich dem markgräflichen Willen; nicht so der Abt, welcher sich in sein Gemach zurückzog, während die Konventualen [471] mit den Abgeordneten in die Schaarstube zum Nachtessen gingen. Von hier aus wurde der Richter Weikersreuter in das Gemach des Abts gesendet, um ihm nochmals vorzustellen: „Längeres Widerstreben werde seine Absetzung und eine Neuwahl zur Folge haben. Er möge auch bedenken, wer ihn zum Abt eingesetzt, auch daß er bei seiner Einsetzung unterschriftlich angelobt habe, dem Markgrafen Georg Friedrich in allen billigen Dingen gehorsam zu sein.“ Allein der Abt blieb bei seiner Weigerung und versicherte wiederholt, daß er trotz der Versicherung, man werde die Privilegien respektiren, befürchte, es stecke etwas Anderes dahinter, und darum verfahre man mit solcher Eile. Was würdet ihr, Richter, an meiner Stelle thun?“ „Mich fügen – antwortete der Richter – nach den erhaltenen Zusagen. Man verlangt von euch nur, was der heiligen Schrift gemäß ist, in der die Privatmesse nicht gegründet ist, sondern eine Communio von mehr als Einem. Dabei handelt ihr nicht wider den Markgrafen Albrecht, da dessen Kirchenordnung mit der des Markgrafen Georg Friedrich gleichförmig ist. Bittet Gott diese Nacht, daß er euch seinen heiligen Geist mittheile und lehre, was zu Gottes Ehre und eurer Seelen Seligkeit nützlich ist.“ So schied der Richter von dem Abt. Er kehrte zurück zu den Abgeordneten, erstattete Bericht und aß mit ihnen zu Nacht, worauf sich Alle schlafen legten. Am folgenden Morgen wurde der Richter abermals zum Abt gesendet, um ihm vorzustellen: „Das Verlangte gereiche dem Kloster nur zum Vortheil, da auf dem jetzigen Reichstage in causa religionis vielleicht möchte beschlossen werden, daß Jeder bei der Religion, die er jetzt habe, bleiben soll. Wären sie nun noch im Papstthum, so müßten sie auch darin bleiben; jetzt könne ihnen aber daraus geholfen werden.“ Hierauf erklärte der Abt dem Richter: „Nachdem er die Überzeugung gewonnen habe, daß nichts Anderes dahinter stecke, so willige er gleichfalls ein. Zur Privatmesse habe er schon vor der Zeit nicht viel Lust gehabt und solche für unrecht gehalten. Anstatt der Invokation der Heiligen könnten andere christliche Lektionen gebraucht werden. Der Habit möge immerhin, wie schon früher, abgelegt werden, [472] um so mehr, da es vermöge bereits erhaltener päpstlicher und kaiserlicher Dispensation geschehen könne.“ Der Richter kehrte zu den Abgeordneten zurück, welche den Rapport wohlgefällig aufnahmen. Der Kanzler erklärte nun: „Georg Friedrich eilt mit dem Vollzuge, ehe der Reichsabschied publizirt wird. Der Abt besorgt, es möge etwas Anderes dahinter stecken. Allein der Abt verlasse sich darauf, daß dieses nicht der Fall ist. Verhält sich’s nicht so, so soll der Abt mich zeitlebens nicht für wahrhaftig und überhaupt nichts von mir halten.“ Auch dieses rapportirte der Richter dem Abt, welcher hierauf aus seinem Gemach zu den Abgeordneten in das Markgrafengemach kam, seine Willfährigkeit bezeigte und sich mit den Anwesenden dahin verständigte, daß künftig der schwarze Priesterrock getragen werden sollte, über demselben aber im Chor ein weißer Chorrock. Vor dem Auseinandergehen aß man noch gemeinschaftlich miteinander Suppe. Der Richter, welcher den mitgetheilten Hergang in das Jahrbuch eintrug, fügte noch den Wunsch bei: „Der Allmächtige gebe durch seinen lieben Sohn, daß es zu seines Namens Ehre, zur Erbauung seiner Kirche, den noch Irrenden zur Erleuchtung und ihrer Seelen Seligkeit dienlich sei.“ Der Abt berichtete über den Hergang nach Ebrach.

Fast jede der vorstehenden 32 Biographien zeigt, wie eifrig sich die Äbte bemühten, das Klostergut zu mehren und zu erhalten. Von einer Mehrung konnte im Reformationszeitalter nicht mehr die Rede sein; aber auf Erhaltung des Klostergutes waren auch in dieser Zeit die Äbte bedacht; so auch, wie wir eben gesehen haben, unser Abt Schörner. Allein wir werden nachher sehen, daß er dabei nicht die Interessen des Klosters, sondern lediglich seinen eigenen Nutzen im Auge hatte.

Nach den Feststellungen bei der besprochenen Überrumpelung sollte der Gottesdienst wieder wie vor der Restauration der brandenburgischen Kirchenordnung gemäß abgehalten werden. Allein Keiner der noch vorhandenen wenigen Konventualen wußte, wie es vor 1549 damit gehalten wurde. Der Richter Hartung, welcher darüber Aufschluß hätte geben können, war kürzlich gestorben. [473] Unser Abt und die gleichzeitig mit ihm aus andern Klöstern gekommenen Restauratoren hatten keine Kenntniß von der Sache. Eben so wenig die übrigen, dem Kloster Heilsbronn selbst angehörigen wenigen Mönche, die vor der Restauration noch nicht im Kloster gewesen waren. Regenten und Räthe gaben daher im Oktober 1555 [ein]em ehemaligen heilsbronner Mönch, Jak. Meckenhauser, den Auftrag, „sich nach Heilsbronn zu begeben, um gegen angemessene Belohnung während etlicher Tage Anleitung und Unterricht in der brandenburgischen Kirchenordnung zu geben“. (Beitr. S. 167.)

Die Überrumpelung und die dabei gepflogenen Verhandlungen hatten zur Folge: fortdauernde Erbitterung und stetes Mißtrauen, trotz aller Zusicherungen von Seite Onolzbachs. Der Abt machte keinen Hehl daraus, daß er gegen Onolzbach mißtrauisch und dem Markgrafen Albrecht geneigt war, der möglicherweise siegreich aus der Verbannung zurückkehren konnte. In einem heftigen Wortwechsel mit dem Statthalter H. W. von Knöring erklärte der vom Wein erhitzte Abt: „Georg Friedrich sei nicht sein Herr.“ Eine Gelegenheit, sich dafür zu revanchiren, bot sich, als man in Onolzbach erfuhr, der Abt sei mit seinem Sekretär nach Nürnberg gefahren und habe, ohne Wissen des Konvents und des Richters, einen eisernen Stock, d. h. eine eiserne Kiste, dahin gebracht, und zwar zu dem Glockengießer Hans, einem Katholiken. Sofort erschien am 18. Juni 1556 früh 7 Uhr unerwartet in Heilsbronn der Markgraf Georg Friedrich mit seinen Räthen zur Vornahme der in den Beitr. S. 176 ff. besprochenen dreitägigen unerquicklichen Inquisition gegen den Abt. Nachdem man diesem und seinem Schreiber die Schlüssel abgenommen hatte, öffneten und durchsuchten die Räthe und der Markgraf selbst des Abts Gemach „und haben – schreibt der Richter – dem Abt ein Hörlein (Ührchen), so man an den Hals kann hängen, mit sich hinweggeführt.“ Nach beendigter Inquisition ließ der Markgraf die eiserne Kiste nebst sieben Monstranzen auf einem Karren unter Eskorte des Richters nach Ansbach bringen. Es befanden sich darin auch Pretiosen und Silbergeschirr. [474] Vier Wochen nach der Wegführung baten Abt und Konvent um Zurückgabe der Kiste, da man gegen Verpfändung von Pretiosen und Silbergeschirr ein kleines momentanes Anlehen zu machen gedachte, wie früherhin öfters geschah. In der Bitte hieß es: „Wegen Mißwachs und Baulichkeiten haben wir großen Ausfall und Kosten, können aber auf [un]ser Abtei- und Klostersiegel kein Darlehen bekommen, es sei denn, daß wir Kaution stellen, oder fürstlichen Konsens beibringen. Bitten daher, da die Kriegsläufe nun etwas besser stehen, den eisernen Stock und Anderes zurückzugeben und uns bei unsern Privilegien und Freiheiten zu schützen.“ Die markgräfliche Antwort lautete: „Wir gestatten nicht, ohne unsere Bewilligung Geld aufzunehmen und das Kloster in Schulden zu stecken. Ist aber die Aufnahme des Geldes unvermeidlich, so sind wir erbötig, auf euer unterthäniges Ansuchen es zu bewilligen.“ Zwei Jahre später bat unser Abt abermals um Zurückgabe der Kiste, „da dem Vernehmen nach der Kaiser nach Nürnberg und leicht auch nach Heilsbronn kommen werde, in welchem Falle man die im Stock befindlichen Credenzen und Silbergeschirre nöthig habe.“ Auch diese Bitte wurde abschlägig beschieden. Auch der nachfolgende Abt bat vergebens um die Zurückgabe.

Unser mit der Absetzung bedrohter Abt mußte nach wie vor mit Denen verkehren, von welchen er so viel Bitteres erfahren hatte. Statthalter, Kammermeister, Kanzler und zwei Sekretäre erhielten von ihm alljährlich das observanzmäßige gemästete Schwein, der Kanzler, seiner Bitte entsprechend, für seine kranken Kinder heilsbronner Bier, bei dessen Übersendung Schörner schrieb: „Wir haben keinen Überfluß an Bier, auch keines für den Verkauf oder zum Vergeben. Wir haben jedesmal kaum so viel brauen lassen, als wir für unseres Gotteshauses Nothdurft brauchen. Es haben uns Etliche um Bier gebeten, aber wir mußten es ihnen abschlagen, ob sie gleich den Eimer mit einer Krone bezahlen wollten. Doch schicke ich euch für eure kranken Kinder ein Fäßlein.“ Die Requisitionen von Pferden, Wägen etc. erlitten nach den beiden Überrumpelungen keine Minderung. Georg [475] Friedrichs Jäger schalteten nach wie vor im Burggrafenhause, im Herbst 1556 dermassen, daß der Abt einschreiten mußte. Einer der Jäger schimpfte den Gastknecht einen Schelm, wie der Abt einer sei. Der Abt drang beim Markgrafen auf Bestrafung des Verleumders und auf Feststellung der Rationen. Der Markgraf ließ den Verklagten in den Thurm sperren und bestimmte, was Jeder der acht Jäger täglich erhalten sollte.

Nachdem die brandenburgische Kirchenordnung in Heilsbronn wieder eingeführt, die Inquisition wegen der eisernen Kiste vollzogen und Georg Friedrich aus der Vormundschaft getreten war, erging ein markgräfliches Mandat, die Bildung von Kapiteln oder Diöcesen und die Schulen betreffend. Das Mandat wurde veranlaßt durch die Wahrnehmung, daß trotz der im Fürstenthum bereits allgemein eingeführten Reformation keine Besserung im religiös-sittlichen Leben des Volkes und der Geistlichen eintrat. Zur Besprechung über diese Wahrnehmung und über die Mittel zur Abhilfe berief man „die vornehmsten Superintendenten und Pfarrherren“ nach Onolzbach ein. Das Resultat der Besprechung war dieses Mandat, in welchem Folgendes angeordnet wurde: 1) Im ganzen Fürstenthume sollen Kapitel oder Diöcesanversammlungen angeordnet und zum Besuch derselben alle Pfarrer angewiesen werden. Als Kapitelssitze wurden bezeichnet: Kitzingen, Schwabach, Krailsheim, Wassertrüdingen, Gunzenhausen, Wülzburg, Kadolzburg, Feuchtwangen, Leutershausen und Uffenheim. Einige dieser Orte waren bereits Kapitelssitze, aber Schwabach erst von nun an. Der dortige Pfarrer Colander wurde zum Superintendenten ernannt und seiner Diöcese sollten die heilsbronner Klosterpfarreien, welche bisher keiner Diöcese angehörten, zugewiesen werden. Als heilsbronner Klosterpfarreien[12] bezeichnet unser Abt Großhaslach, Weißenbronn, Markterlbach, Trautskirchen, Kirchfarrnbach, Langensteinach, Simmershofen, Adelhofen, Equarhofen, Walmersbach, Dambach, Kirchthumbach und Hirschau. Nicht genannt sind in diesem Verzeichniß [476] die heilsbronnischen Pfarreien in Bürglein, Ammerndorf, Merkendorf, Linden, Ohrenbach, Lentersheim, Kelheim, Onolzbach, Würzburg und in Heilsbronn selbst. In Nördlingen hatte das Kloster das Pfarrpatronat verloren, in Petersaurach noch nicht erworben. Neuhof war zwar heilsbronnisch, aber noch Filial. Diejenigen der genannten heilsbronner Pfarreien, welche nahe bei Kadolzburg, Uffenheim und Wassertrüdingen lagen, wurden den dortigen Kapiteln zugewiesen. Obiges Mandat erhielt unser Abt von Onolzbach mit der Weisung: „die Pfarrer, welche bisweilen verächtlich behandelt würden, zu schützen, dagegen strafbare Pfarrer in Gegenwart der Superintendenten zurechtzuweisen, aber ohne vorherigen Anzeigebericht an den Markgrafen Keinen zu verhaften, außer wenn es sich handle um übermäßige Völlerei, Gotteslästerung und Malefizsachen. Auch sollte er keine seiner Pfarreien besetzen ohne markgräflichen Befehl.“ Die erste Kapitelsversammlung sollte am 10. November abgehalten werden. 2) „Der Schulen soll allenthalben fleißig gewartet, die Jugend zu guten Künsten und Tugenden auferzogen und gelehrt werden“, lautete die zweite Forderung im Mandat. Dieses war in recht guter Absicht erlassen worden; man glaubte durch die anbefohlenen Kapitelsversammlungen das Leben der Geistlichen und durch Schulunterricht das religiös-sittliche Volksleben wesentlich verbessern zu können. Allein wir werden unten sehen, daß jene beiden Institute den erwarteten Einfluß nicht gehabt haben. Noch zur Stunde lehrt der Augenschein, daß die durch obiges Mandat für das Fürstenthum Onolzbach und das Klostergebiet damals angeordneten, noch jetzt obligatorischen Kapitelsversammlungen weder auf die Geistlichen und ihre Gemeinden, noch auf das religiös-sittliche Volksleben belebend einwirken, und daß die Schule zwar – wie das Mandat will – „gute Künste und Tugenden lehren“, aber nicht religiös-sittlich „erziehen“ kann. Die religiös-sittliche Erziehung ist das Ergebniß aus ganz andern Faktoren. Auch darüber Mehreres unten.

Am Montag nach Cantate 1557 erging an unsern Abt und gleichzeitig an alle übrigen Prälaten und Stände der Landschaft [477] ein anderes markgräfliches Mandat, worin zu einem Landtag eingeladen wurde, und zwar zur Beschaffung von Geld. Unter den Ausschußmitgliedern erscheint in erster Stelle unser Abt, oder sein Richter als Stellvertreter. Vorzugsweise wurde über die auf dem regensburger Reichstag beschlossene Türkensteuer verhandelt und beschlossen, daß jeder Unterthan sein Vermögen bei Eidespflicht angeben und acht Batzen von je 100 fl. geben sollte. Die Register wurden geheim gehalten.

Vier Wochen darauf erging an den Abt ein Mandat folgenden Inhalts: „Von Gottes Gnaden Georg Friedrich etc. Wir schicken euch hierbei drei junge Leithunde und ist unser Befehl, daß ihr derselben wohl warten und bis auf fernern Bescheid aufziehen lasset. Statthalter v. Knöring, Kanzler Dr. Tettelpach.“ Einige Tage darauf hieß es in einem markgräflichen Mandat: „Wir schicken euch einen Gaul, der am Rücken schadhaft worden, hiermit gnädig zu, und ist unser gütlich Begehren, ihr wollet denselben fleißig warten, auch beim Pflügen und Eggen gebrauchen lassen.“ Die drei Leithunde wurden nach sechs Wochen vom Markgrafen zurückverlangt; dagegen erhielt der Abt „drei Schaf- oder Sewrueden“ zur Verpflegung. War der Markgraf abwesend, so requirirten seine Räthe unaufhörlich Reitpferde und Gespanne, bis der Abt endlich erklärte, daß er dergleichen keines mehr habe.

In dieser Weise mußte Schörner mit Onolzbach, trotz seiner Abneigung, fortwährend verkehren. Dem Markgrafen Albrecht blieb er stets zugethan. Kaum war der Geächtete aus Frankreich nach Deutschland, wo man in Regensburg über seine Angelegenheiten verhandelte, zurückgekehrt, als er von Neuburg aus wieder mit Heilsbronn verkehrte, wenigstens brieflich. Seine Korrespondenz von dort aus mit unserem Abt siehe in den Beitr. S. 168 und 169. In Onolzbach hatte der Abt Alles gegen sich: den Markgrafen, die weltlichen Räthe, seine Inquisitoren, auch die geistlichen Räthe und Examinatoren, ohne deren Zustimmung er keine Pfarrstelle verleihen durfte. Diese beschränkende Kontrole war ihm so ärgerlich, daß er die deßfallsige Korrespondenz nicht [478] selbst besorgte, sondern durch seinen Richter Weikersreuter besorgen ließ. Dabei fehlte es beiderseits nicht an anzüglichen Ergießungen. Bei Besetzung der Pfarrstelle in Adelhofen ließ er durch seinen Richter an die Examinatoren schreiben: „Dieweil der Pfarrer Wilhelmi von den verordneten Superintendenten examinirt und approbirt worden ist, so mögen sie ihm nun auch das Pfarrlehen konferiren, doch nur nach der üblichen schriftlichen Präsentation durch den Abt.“ Darauf antwortete dem Richter der Magister Georg Karg, als Vorstand der Prüfungskommission zu Onolzbach: „Ehrbar, achtbar, günstiger Herr. Weil ich aus eurem Schreiben vermerke, daß eurem Herrn, dem Abt, beschwerlich sein will, die angehenden Pfarrherren in das Examen und zur Ordination zu präsentiren, ich auch sein Knecht nicht bin, so wenig als er mein Herr: mag er meinethalben examiniren, ordiniren, präsentiren wen und wohin er will, wie er vormals wohl mehr gethan hat. Deß Brot ich iß, deß Lied ich sing, und achte mich der Herren gar nicht, die mich über die Achsel ansehen. Wollt ich euch zu Widerantwort auf eures Herrn scharf Bedenken nicht bergen.“

Schörners schwache Seiten haben wir bereits kennen gelernt und werden sie noch näher kennen lernen. Daneben hatte er auch seine guten Eigenschaften. Während seiner ersten Regierungszeit schaffte er im Verein mit seinem wohlgesinnten Richter Weikersreuter manches Gute. Daß er gegen das sittenlose Treiben in Merkendorf einschritt, werden wir Abschn. VI, 10 sehen. Im VII. Abschn. bei Wilhermsdorf werden wir sehen, daß er die Rechte seiner Pfarrer in Linden und Markterlbach recht nachdrücklich wahrte gegen Endreß Wolf von und zu Wilhermsdorf. Während seines Regiments ergaben sich Pfarrerledigungen in Markterlbach, Trautskirchen, Bürglein und Adelhofen. Bei Verleihung dieser Pfarrstellen berücksichtigte er vorzugsweise den Wandel der von ihm Präsentirten, die er auch wohl zur Abhaltung einer Probepredigt zu sich nach Heilsbronn berief. Darunter war kein Unwürdiger. Er war in Heilsbronn ein Fremdling und nicht wie die dort erzogenen Äbte wissenschaftlich gebildet. [479] Gleichwohl finden wir ihn stets bereit, Studirende zu unterstützen. Joh. Scherzer und Joh. Gerhard, welche in Wittenberg studirten, baten ihn brieflich um Unterstützung. In seinem Auftrage antwortete ihnen der Richter in einem lateinischen Briefe, daß ihnen Merkurius Herdegen von Nürnberg auf der leipziger Messe 20 aureos auszahlen werde. Recht thätig bewies sich Schörner im Interesse der

Schopper’schen Schule.

Er hatte stets Aufnahmsgesuche zu bescheiden. H. W. von Lentersheim zu Altenmuhr, H. W. von Knöring, Dr. Tettelbach, Landschreiber Tettelbach u. A. baten um Aufnahme der Söhne des Pfarrers Prunner von Altenmuhr, des Stadtschreibers Heinlein zu Wassertrüdingen etc., besonders aber der Markgraf Georg Friedrich um Aufnahme zweier Söhne des Mundkochs Solditz. Dieser war vom Markgrafen Georg aus Ungarn nach Ansbach berufen worden, diente dann auch der Wittwe Georgs „gegen geringen Lohn“ und starb arm, acht Kinder hinterlassend. Die Schule war fortwährend in keinem guten Stande. Daher befahl unser Abt, daß nach der von ihm angeordneten Prüfung und Visitation am 15. Okt. 1555 „den Schülern recht scharf der Text gelesen werden sollte.“ Demzufolge wurde den Schülern Folgendes vorgelesen: „Ihre Eltern und andere günstige Herren hätten sie in die Schule gebracht und der Herr Abt und das Kloster hätten nicht geringe Kosten auf sie verwendet, um Leute zu erziehen, welche in Kirchen und weltlichen Regimenten möchten nützlich sein. Sein Gnaden (unser Abt) habe das jetzt gehaltene Examen fürnehmen lassen, weil sein Gnaden erfahren, daß der meiste Theil unter ihnen nicht bedächten, warum sie hier unterhalten werden, nichts studirten und sich so erzeigten, als ob sie allein Essens und Trinkens halben da wären, dazu Büberei treiben. Es werde wenig ehrbare Zucht bei ihnen gespürt. Wenige befleißigen sich einiger Gottesfurcht. Der Mehrtheil ganz roh und gottlos fragt weder nach Gottes Wort, noch nach dem heiligen Sakrament. Daher würden sie jetzt von wegen des gnädigen Herrn von Haylsbronn vermahnt: Erstlich sich allesammt [480] zu befleißen, Christi Lehren zu folgen, in der Kirche Gottes Wort fleißig zu hören, mit inniger Andacht die Psalmen und geistlichen Lieder zu singen. Ferner in der Schule züchtig und fleißig ihren Catechismum und Anderes zu lernen, ihre Scholia und Argumenta fein in ein Büchlein zu schreiben, partes orationis, declinationes, conjugationes, syntax etc. zu lernen. Wöchentlich soll Einer der Ältesten mit den Kleineren repetiren. Letzlich spürt man, daß sowohl die Großen als auch die Kleinen nicht wohl zwei Worte lateinisch antworten können, welches allein aus Dem erfolgt, daß Keiner sich Lateinischredens befleißt und für und für, wie die Roßbuben, deutsch miteinander reden. Hinfüro sollen die, welche also deutsch reden, den Esel, der sonderlich dazu gemacht werden soll, ihm selbst zu Schanden tragen und dazu vom Herrn Magister gestraft werden. Wird bei Einem Unfleiß und Ungeschicklichkeit, wie jetzt in diesem Examen wieder gefunden, der soll wissen, daß ihm der Weg, da er hergekommen, wieder gewiesen wird. Wer Fleiß fürwendet, kann ein gelehrter Doctor, Pfarrer, Schulmeister, eines Fürsten Kanzler oder Rath werden, wie ein Sprichwort sagt: Studirst du wohl, so steckt man dich bratner Hühner voll; studirst du übel, so mußt du mit der Sau über den Kübel. Drum lasse sich ein Jeglicher dieses Examen eine Warnung sein. Man soll Brot nicht den Kindern nehmen und vor die Hunde werfen und Perlen vor die Säue, noch auch den Honig den Bienen entziehen und Wespen geben. So Einer nicht studiren will, der wird relegirt. Welcher aber fleißig sein und das nächstemal das beste Scriptum machen wird, dem wird mein gnädiger Herr (der Abt) etwas zum Besten schenken.“ Sechs Monate vor diesem Examen war der Magister Michael Preu aus Weißenburg als Schulmeister in Heilsbronn eingetreten. Er hatte in diesen sechs Monaten den betrübenden Stand der Schule kennen gelernt, und ohne Zweifel ließ auf seinen Betrieb unser Abt den obigen Visitationsbescheid verabfassen und publiziren. Die Erfahrung hat auch hier, wie überall, gelehrt, daß eine Schule nicht durch dergleichen Publikationen, sondern lediglich durch die Persönlichkeit des Lehrers belebt und [481] reformirt wird. Preu war wohlgesinnt; dennoch gelang es ihm nicht, wie wir beim letzten Abt sehen werden, die Schule nachhaltig zu heben, ob er gleich diese 21 Jahre lang leitete. Nur während seiner ersten beiden Amtsjahre trat eine vorübergehende Besserung ein. In diesen beiden Jahren stieg die Zahl der Zöglinge auf 34. Einige derselben wurden beim Examen als reif für die Universität befunden; Einige dagegen als untauglich von der Schule entfernt. Es ist schon oben bemerkt worden, daß von den Zöglingen der Schopper’schen Schule die Meisten nicht Theologie studirten und daß nur selten Einer Mönch wurde.

Onolzbachischerseits fuhr man fort, Rechnungsstellung zu fordern. Allein auch Schörner fuhr fort in seiner Weigerung. Unterm 24. Januar 1558 antwortete er: „Ein hiesiger Abt sei einzig und allein seinem Konvent Rechnung zu stellen schuldig, was er auch bisher alljährlich zur Zufriedenheit des Konvents gethan habe. Dem Markgrafen als Schutzherrn des Klosters gebühre es, dieses Privilegium zu respektiren.“ Darauf wies der Markgraf den Abt abermals an, ohne weitere Eingelenke vor ihm und seinen Räthen am 13. Februar zu erscheinen und Rechnung zu legen, wozu er sich schriftlich verbindlich gemacht habe. Es erfolgte eine abermalige Weigerung und zugleich auch von Seite des Priors und sämmtlicher Konventualen, welche dem Markgrafen vorstellten: „E. F. G. Voreltern, ja E. F. G. Vater und Markgraf Albrecht, haben dem Kloster, als es sich unter deren Erbschutz begab, versprochen, das Kloster bei seinen Privilegien zu lassen; eben so E. F. G. Räthe von Westernach, Tettelbach und Junius, welche auf Begehren E. F. G. Frau Mutter, als Obervormünderin, hier waren, als wir unsern Habit ablegten und angelobten, der Privatmesse und Anrufung der Heiligen zu entsagen, dagegen die brandenburgische Kirchenordnung anzunehmen. Wir fügten uns, da man uns keine Bedenkzeit ließ, hoffend, daß man uns bei unsern Privilegien lassen werde. Nun berichtet uns aber unser Prälat, daß E. F. G. diesen Privilegien entgegen, ihm auferlegt haben, zu Onolzbach Rechnung zu thun. Dieses that aber noch niemals ein Abt, sondern Jeder that es nur vor [482] seinem Konvent, und auch unser Prälat hat es alljährlich zu unserer Zufriedenheit gethan. Wäre er untreu mit den Klostergütern umgegangen, so würden wir uns beklagt haben. Thäte er Rechnung, so wäre er ein markgräflicher Kastner und kein Prälat, das Kloster wäre aller Gewalt und Privilegien beraubt. Wir bitten daher, von dieser Neuerung abzustehen und uns unsere Lebenszeit, die nicht mehr viel sein möchte, weil wir nichts als victum et amictum davon haben, bei unsern Privilegien zu lassen. Bitten um Antwort. E. F. G. unterthänige Kapläne: Georg Artopäus (Beck), Prior, und der ganze Konvent. Heilsbronn, 11. Febr. 1558.“ Schon am 14. Febr. antwortete Georg Friedrich aus Neustadt: „Euer Abt hat kraft seiner schriftlichen Obligation und geleisteten Juraments uns Rechnung zu stellen gelobt. Wir tragen daher ob eures unzeitigen und ungebührlichen Schreibens besonders ungnädiges Mißfallen und befehlen euch hiermit, ihr wollet euch hinfüro dergleichen Schreiben gegen uns gänzlich enthalten. Wenn frühere Äbte der Herrschaft nicht schuldige Rechnung gethan haben, insonderheit nicht uns und unserem Vetter, Herrn Albrecht, so unterblieb es lediglich wegen der Kriegsläufte. Da aber nach Herrn Markgrafen Albrechts Tod das Kloster allein uns zuständig und zugehörig ist, so wollen wir genau erfahren, wie man dem Kloster vorgestanden und gehaust hat. Es bleibt bei unserem Beschlusse, den wir eurem Abt schriftlich und mündlich eröffnet haben. Sollte er sich gleichwohl widersetzen, so müßten wir andere Mittel ergreifen.“ Abt und Konvent, zur Zeit noch nicht eingeschüchtert, fuhren fort, zusammen zu halten und ließen den zur Rechnungsablage bestimmten Termin, 13. Februar, vorübergehen. Am 21. schrieb unser Abt an den Markgrafen: „Ich werde zwischen Ostern und Pfingsten, wie gewöhnlich, vor meinem Konvent Rechnung ablegen, und E. F. G. mögen ihre Räthe hieher senden, um der Abhör beizuwohnen. Die Rechnungsablage vor meinem Konvent fordert meine Ordensregel; ein anderes Verfahren würde mir Strafe vom Visitator und Exkommunikation zuziehen. Ich bitte daher wiederholt, mich und meine nur noch wenigen Konventualen für unsere [483] kurze Lebenszeit dabei zu lassen und unsern Mißgönnern kein Gehör zu geben.“ Schon am folgenden Tage reskribirte der Markgraf: „Euer Ausbleiben gereicht uns zu ungnädigem Mißfallen; eben so auch eure nichtigen Ausflüchte. Wir werden nicht mehr länger zusehen und unsere Räthe nicht zur Rechnungsabhör nach Heilsbronn schicken. Exkommunikation durch euren Visitator habt ihr nicht zu fürchten, kraft des jüngsten augsburger Reichstagsabschiedes und des Religionsfriedens. Ihr habt euch nun künftigen Freitag den 25. Februar zur Abhör einzufinden. Wo nicht, so müssen wir andere Mittel ergreifen.“ Im Kloster, wo man noch immer zusammenhielt, wurde beschlossen, auch dieser Terminsbestimmung keine Folge zu leisten; doch sollte der Abt in den ersten Tagen nach Ansbach reisen, um durch mündliches Benehmen mit dem Markgrafen zu erwirken, was bisher auf schriftlichem Wege nicht erwirkt wurde. Allein das mündliche Benehmen hatte nicht den gewünschten Erfolg. Der Abt wurde vom Markgrafen so ungnädig und mit solchen Drohungen entlassen, daß er sich in Heilsbronn nicht mehr sicher glaubte. Er begab sich daher, mit Zustimmung seines Konvents, nach Nürnberg, wo ihn der Arm des Markgrafen nicht erreichen konnte. In Folge dessen schrieb der Markgraf unterm 2. April an Prior, Konvent und Richter: „Ob der Abt mit ihrem Wissen Heilsbronn verlassen habe und auf wie lange?“ Zugleich schärfte er ihnen ein, in Abwesenheit des Abts auf die Einkünfte des Klosters zu sehen. Die Antwort erfolgte schon am folgenden Tage und lautete: „Der Abt hat sich nach seiner Rückkehr von Onolzbach dahin geäußert: E. F. G. hätten sich auf Anstiften seiner Mißgönner so ungnädig gegen ihn erzeigt und ihn dermassen bedroht, daß er sich in Heilsbronn nicht mehr sicher glaubte. Auch hätten E. F. G. geäußert, daß E. F. G. unser Aller hier nicht bedürfe. Er hat sich daher aus Furcht und mit unser Aller Wissen vom Kloster entfernt, jedoch versichert, sogleich zurückzukehren, wenn E. F. G. ihn sicher stellen würden, so daß er nichts zu befahren hätte. Wir bitten daher um diese Sicherstellung, nach deren Gewährung der Abt sogleich zurückkehren wird. Auch bitten wir, [484] unsere Privilegien aufrecht zu erhalten und unsern Mißgönnern kein Gehör zu schenken.“ Schon nach zwei Tagen gab der Markgraf folgenden Bescheid: „Wir wollen unsere Ungnade fallen lassen, wenn der Abt am 18. April hier in Onolzbach seine Rechnung stellt, wenn er und ihr uns gehorsam seid, wie ihr es uns versprochen habt.“ Zugleich verlangte der Markgraf Abschrift von der letzten Rechnung, welche der Abt dem Konvent gestellt hatte. Nach Einlauf dieses Bescheids schrieben der Prior und und Subprior an den Abt nach Nürnberg: „Nachdem der Markgraf euch sicher gestellt hat, so könnt ihr ohne Gefahr zurückkehren. Längeres Ausbleiben würde Verdacht erregen und den Markgrafen zu Schritten veranlassen, die er sich außerdem nicht erlaubt haben würde.“ Da der Abt während seines Aufenthalts in Nürnberg zwei schöne Pferde gekauft und die Zahlung dafür und andere Zahlungen dem Prior aufgetragen hatte, so hieß es weiter: „Wir wissen keinen Rath, diese Zahlungen zu leisten, bitten euch daher, zurückzukehren und selbst Rath zu schaffen. Aber am Besten wäre gewesen, das Kloster nicht zu verlassen und die Pferde nicht zu kaufen, da andere Ausgaben nöthiger sind.“ In Folge dieses Briefes kehrte Schörner nach Heilsbronn zurück. Zwei Tage vor dem ihm zur Rechnungsablage gestellten Termin ließ er durch den Prior und Konvent an den Markgrafen schreiben: „Unser Abt kann übermorgen nicht in Onolzbach erscheinen, da er wegen seiner Abwesenheit in Nürnberg und anderer Hindernisse seine Rechnung nicht fertigen konnte. E. F. G. verlangen von unserem Prälaten Abschrift von seiner letzten uns vorgelegten Rechnung. Wir bitten, ihm und uns dieses zu erlassen.“ Zwei Tage darauf antwortete der Markgraf: „Heute hätte euer Abt zur Rechnungsabhör erscheinen sollen; er erschien aber nicht. Es ist daher unser Befehl, daß er morgen früh mit seiner Rechnung hier erscheine. Auf Vorlage der Abschrift seiner letzten Rechnung bestehen wir. Er braucht sich wohl nicht zu scheuen, uns seine Rechnung zu eröffnen, da ihr ihn mehrmals seines guten und nützlichen Haushaltens wegen gegen uns gerühmt habt.“ Auch durch diesen Befehl ließ sich der Abt nicht einschüchtern; wohl [485] aber der Prior und sein Konvent, welche ihren Sinn änderten und nunmehr in den Abt drangen, sich folgenden Tages mit der Rechnung nach Ansbach zu begeben. So hatte denn der Abt jetzt Alles gegen sich. Er sann nun darauf, auch seinen Konventualen, die ihn im Stich gelassen, einen Streich zu spielen. Er gab sich den Schein, ihrem Andringen zu entsprechen und reiste, wenn auch nicht gleich am folgenden Morgen, doch Tags darauf von Heilsbronn ab, vorgeblich nach Onolzbach; allein vor dem Thore bog er rechts ab und fuhr nach Nürnberg in den dortigen heilsbronner Hof. Seine Konventualen waren höchst aufgebracht über diese Täuschung, um so mehr, da ihnen durch sein Entweichen gleich am folgenden Tage eine Verlegenheit bereitet wurde. An diesem Tage sollte einer Frau Namens Schuh zu Flachslanden ein Darlehen von 300 fl. heimgezahlt werden. Da aber Schörner kein Geld zurückgelassen hatte, auch keine Anweisung, wo man das Geld entnehmen konnte, so wurde noch desselbigen Tages ein Expresser nach Nürnberg gesendet mit der Bitte, durch den Expressen 300 fl. zu schicken, um Schimpf und und Schaden zu vermeiden. Zugleich wurden ihm die Fragen gestellt: „Warum er sie getäuscht, ohne ihr Wissen und Willen nach Nürnberg und nicht nach Onolzbach gegangen sei? ob er wieder nach Heilsbronn zurückzukehren gesonnen sei, oder nicht? ob er, wie verlaute, einen ledernen Gurt mit einer großen Anzahl von Goldstücken, dazu seine Rechnung mitgenommen und aus des Kornschreibers Register einige Blätter gerissen habe? er möge doch an die nachtheiligen Folgen seines Thuns für sich und das Kloster und die Unterthanen denken und zurückkehren.“ Schörner antwortete durch den Boten: „Würdige liebe Fratres. Ich will euch nicht bergen, daß ich das Geld dem Richter habe geben wollen, der hat es aber nicht nehmen wollen. Davon habe ich gezahlt: 40 fl. dem, der die Hecke gemacht hat, 200 fl. dem Abt in Schwarzach für Wein etc.; 100 fl. hat mein Schreiber nach Nürnberg überantwortet. Nach Onolzbach bin ich nicht gegangen, weil sich Keiner unterschrieben hat. Ich muß mich laut anliegender ärztlicher Zeugnisse von drei Doktoren hier kuriren lassen, [486] wie ich auch Andere hier kuriren ließ. Ich sehe, man will mich nicht mehr; daher will ich resigniren. Die herausgerissenen Blätter sind alle vorhanden; sie wurden herausgerissen, weil sie irrig waren. Es sucht Mancher einen Schalk, und hat ihn im Busen. Meine Rechnung habe ich mitgenommen, um sie bis Pfingsten zu vollenden. Wollt ihr mir mein Bett, das ich mir ausgebeten, und den Nachtstuhl nicht gönnen? Hiermit Gott befohlen. Statim geschrieben und nicht überlesen. Friedrich Schörner, Abt zu Heilsbronn.“ Auf Grund dieses Briefes schrieben Prior, Konvent und Richter an den Markgrafen: „Wir haben dem Abt gerathen, an dem bestimmten Tage zur Rechnungsabhör nach Onolzbach zu gehen. Er reiste zwar ab, allein einen Tag später und ging nicht, wie wir meinten, nach Onolzbach, sondern nach Nürnberg, angeblich um sich kuriren zu lassen. Wir bitten nun um Rath, was weiter zu thun ist.“ Umgehend antwortete der Markgraf: „Das Thor ist wohl zu verwahren, damit der Abt nicht wieder in das Kloster zurückkehren, die Böden in Nürnberg sind, nach Veränderung der Schlösser, zu versperren, damit er kein Getreide verkaufen kann. Die Vögte sind anzuweisen, ihm nichts verabfolgen zu lassen. Endlich ist anzuzeigen, was er an Kleinodien und Silber weggeschafft hat.“ Prior, Konvent und Richter erstatteten den verlangten Anzeigebericht, versprachen, Obigem nachzukommen, stellten jedoch dem Markgrafen vor, es sei besser, dem Abt die Rückkehr zu gestatten, da er auswärts größere Unruhe anrichten könne, als im Kloster. Mittlerweile arbeitete Schörner in Nürnberg an seiner Rechnung. Dazu hatte er die Nebenrechnung von seiner Probstei Neuhof nöthig. In seinem Requisitionsschreiben an seinen dortigen Vogt Ramsteck gab er dem Markgrafen einen Seitenhieb, indem er erklärte: „Laß dich nicht anfechten, daß Markgraf Georg Friedrich sich eindrängt. Qui se ipsum ingerit, pro suspecto habeatur. Es ist weder Fürst, Prior, Bursner noch Richter dabei gewesen, da ich zu einem Abt elegirt worden bin. Kein Fürst zu Onolzbach hat Äbte zu setzen oder zu entsetzen, wiewohl man sich solches zu thun unterstanden hat. Man sagt, der Bischof von Würzburg sei erschossen (s. Beitr. [487] S. 173), der Abt zu Lankheim gefangen. Ist es wahr, so beiß ich die Nüsse nicht; es sind Grübelnüsse.“ Schörner hatte seltsame Reden fallen lassen, so daß Prior und Konvent ihn für ihren und des Klosters gefährlichsten Feind hielten, von dem sie Schlimmeres zu fürchten hätten, als vom Markgrafen. Daß sie den Markgrafen fürchteten und auch alle Ursache dazu hatten, haben wir gesehen. Gleichwohl kamen sie nun dahin, sich ihm in die Arme zu werfen mit der Bitte, gegen ihren eigenen Abt einzuschreiten und ihnen gegen denselben Beistand zu leisten.

So mißlich stand die Sache, als der Abt von Ebrach vermittelnd eintrat, veranlaßt durch Schörner, der von Nürnberg aus den Abt in Ebrach besucht und für sich gewonnen hatte. Unterm 5. Mai schrieb der Abt von Ebrach nach Heilsbronn: „Er habe mit Betrübniß von den dortigen Zerwürfnissen gehört und erbiete sich, als Visitator, die ärgerliche und nachtheilige Uneinigkeit, über die man ihm berichten möge, beizulegen.“ Prior und Konvent berichteten hierauf: „Unser Abt entzweite sich beim Schlaftrunk in Onolzbach mit dem Markgrafen und ging, den Groll desselben fürchtend, nach Nürnberg. Der Markgraf versprach jedoch, alle Ungnade fallen zu lassen, wenn der Abt Rechnung ablegen würde. Hierauf kehrte der Abt nach Heilsbronn zurück, versprach uns, zur Rechnungsstellung nach Onolzbach zu gehen, that es aber nicht, sondern ging nach Nürnberg, anstatt nach Onolzbach. Er nahm unsere Saalbücher etc. mit, deren Auslieferung er uns verweigert, vorgebend, sie seien sein Eigenthum. Er hört auf Niemand, folgt nur seinem eigenen Kopf und will resigniren. Wir bitten, uns zu rathen, was wir thun sollen, um aus dem Handel zu kommen, unsere Saalbücher wieder zu erlangen und unsere Privilegien zu wahren.“ Schon am 9. Mai antwortete der Abt von Ebrach, und zwar von Nürnberg aus, wohin er sich zur Rücksprache mit Schörner begeben hatte. Er schrieb: „Euer Abt behauptet fortwährend, mit eurem Wissen und Willen wegen seiner Krankheit Heilsbronn verlassen zu haben. Die Saalbücher etc., erklärt er, werde er nach gemachtem Gebrauche euch zustellen; er wolle über seine Verwaltung ehrlich [488] Rechnung ablegen; alle seine bisherigen Schritte habe er bloß zum Nutzen des Klosters und zur Aufrechthaltung der Klosterprivilegien gethan. Übrigens sei er bereit zu resigniren, wenn man ihm das Zugesagte oder das Amt Nördlingen geben würde.“ Hierauf erklärten Prior und Konvent unterm 13. Mai dem Abt von Ebrach, welcher noch in Nürnberg weilte: „Unser Abt hat nicht mit unserem Vorwissen gehandelt, sondern nur nach seinem eigenen hartnäckigen Kopf. Alles, was er uns anvertraut hat, war, daß das Kloster 12,000 fl. Einkünfte habe. Wenn er bloß seiner Gesundheit wegen nach Nürnberg gegangen ist, warum hat er so viele Bücher und Pferde mitgenommen? warum auch so viel Geld, daß wir fast keines zurückbehalten haben? Warum hat er die Bücher bis heute noch nicht zurückgegeben und noch nicht Rechnung gethan? Das Amt Nördlingen kann er nicht bekommen, sonst würde jeder Abt nach drei bis vier Jahren resigniren und dann ein Gleiches begehren.“ Der Abt von Ebrach, noch immer in Nürnberg weilend, antwortete am 18. Mai: „Verurtheilt euren Abt nicht, ohne ihn erst zu hören und Rechnung thun zu lassen. Bisher sind bei uns, als Visitator, über ihn keine Klagen vorgebracht worden; im Gegentheil haben wir uns des glücklichen Zustandes eures Klosters gefreut. Ihr gebt ein schlimmes Exempel, indem ihr euren Abt entfernt, angeblich wegen seines hartnäckigen Kopfes. Hört ihn erst, da er fortwährend behauptet, bloß zu des Klosters Nutzen die Administration geführt zu haben.“ Schörner ließ sich endlich durch den vermittelnden Abt zur Rückkehr bewegen. Am 23. Mai schrieb er an den Prior: „Man möge ihm Pferde nach Nürnberg schicken, er sei bereit, nach Heilsbronn zurückzukehren.“ Nach erhaltenem sicherem Geleit erbot er sich, vor dem Markgrafen Rechnung abzulegen und sich zu rechtfertigen.

So erschienen denn auf Ladung am 20. Juni in Onolzbach unser Abt, der Prior Beck, der Subprior und Kornschreiber Wunder und der Richter Weikersreuter bei der Rechnungsablage in Gegenwart des markgräflichen Hausvogts Asmus von Eib und des Kammermeisters Purkel. Die Verhandlungen über die [489] Rechnung währten Tage lang, und das Ergebniß war für den Abt kein ungünstiges. Allein der Abt sollte nicht nur Rechnung ablegen, er sollte sich auch wegen seines übrigen Verhaltens rechtfertigen. Zu diesem Akt wurde Termin auf den 14. Juli anberaumt. An diesem Tage versammelte der Markgraf seinen ganzen Rath um sich und berief vor denselben unsern Abt nebst dem Prior und dem Kornschreiber. Der Statthalter von Knöring führte das Wort. Das Nähere über die unerquickliche Prozedur, über die würdelose Haltung sowohl der Inquisitoren als auch des Inquisiten ist in den Beitr. S. 179 und 180 mitgetheilt worden.[13] Der Markgraf bewilligte dem removirten Abt seinen Ruhegehalt aus der Klosterkasse. Von einer Zustimmung, Mitunterschrift und Siegelung Seitens des Konvents war keine Rede. Eben so wenig von einer Abtswahl in sonstiger Weise unter Leitung der Äbte von Ebrach, Lankheim und Bildhausen, welche gänzlich ignorirt wurden. Der Markgraf kam am folgenden Tage mit seinen Räthen nach Heilsbronn, wählte aus den sieben noch vorhandenen Klösterlingen den Prior Beck zum Abt und begründete dieses Verfahren aus eigener Machtvollkommenheit durch den augsburger Religionsfrieden und Reichsabschied von 1555. Das Jahrbuch gibt über die weitern Schicksale des removirten Abts keine Nachricht. Ohne Zweifel blieb er nach wie vor ein Lebemann. Als solchen charakterisirt er sich selbst in seiner Korrespondenz mit seinem Arzt Georg Vorster in Nürnberg, dem er am 9. Dez. 1556 u. A. schrieb: „Als wir euren Rath befolgt und uns mäßiglich gehalten, befinden wir uns nun Gottlob besser und gedenken, daß diese unsere Krankheit keine andere Ursache habe, denn allein diese, daß wir euch und Andern zu Gefallen so viel getrunken. Hab also müssen per podagram verzehrt und digerirt werden. Sein demnach des Vorhabens, solches hinfüro nicht mehr zu thun, sondern uns gegebenem Rath nach mäßiglich zu halten. Da aber euch sonst gern noch einmal des Kupendriums oder Randersackerers gelüstet, mögen dieselben zu derselben Gelegenheit [490] allhier kommen und gute Herren mitbringen; dann soll solcher, nachdem wir dessen noch ein ganzes Faß voll haben, gutwillig mitgetheilt werden.“ Im folgenden Jahr schrieb er an denselben Arzt: „Die verordnete Purganz habe ihn zwar gereinigt, aber aller Lust zu Speise und Trank beraubt, was er um so mehr bedauere, da er herrschaftliche Gastung erwarte, wobei er dann nicht mithalten könne; er bitte daher um eine Arznei, die den Magen wieder einrichte.“ In den mitgetheilten Schriftstücken Schörners und Georg Friedrichs zeichnen Beide selbst ihre Charakterbilder. Nicht vortheilhaft erscheint uns das Bild des Abts; aber eben so unvortheilhaft das des Markgrafen, oder vielmehr seiner Räthe, die an seiner Stelle die Feder führten; denn der Markgraf war damals erst 17 bis 18 Jahre alt.

Während der Regierung Schörners kam das Pfarrpatronat von Petersaurach an das Kloster, eine der letzten Acquisitionen des Klosters, wenn man es so nennen darf; denn von einer Erwerbung durch Schenkung oder Kauf, wie ehedem, war nicht mehr die Rede: das Patronat wurde vom Markgrafen dem Kloster als Äquivalent zugewiesen. Der Sachverhalt dabei war folgender: Das St. Gumbertusstift, bisher Patron von Petersaurach, hatte vom Kloster Heilsbronn ein Darlehen von 200 fl. empfangen und dafür dem Kloster bis zur Heimzahlung ein Haus in Onolzbach verpfändet. Man beabsichtigte nun von Seite Onolzbachs, das Haus wieder einzulösen und einem Schulmeister an der Lateinschule zur Wohnung einzuräumen. Um aber das Darlehen nicht an das Kloster zurückzahlen zu müssen, beschloß man, diesem als Äquivalent das Patronat von Petersaurach zu überlassen. Das Dokument vom 11. April 1556 über die Abtretung lautete: „Wir Georg Friedrich, Markgraf etc. Nachdem Abt Friedrich, auch Prior und Konvent unseres Klosters zu Heilsbronn von dem Kapitel zu St. Gumbertus allhie pfandweis einen Hof, so gegen dem bamberger Gäßlein neben einem andern Hof gemeldts Stifts Kirche allhie am Kornmarkt gelegen und gemeldtem Kloster auch zugehörig, gehabt, und man nun solchs Hofs zu einer Behausung für einen Schulmeister allhie nothdürftig gewesen [491] und dem Stift St. Gumbertus das jus patronatus an der Pfarr zu Petersaurach zugehört, die Sach aber durch unsere Statthalter, Regenten und Räthe zwischen dem Kloster und Stift dahin verglichen ist, daß das Kloster Heilsbronn auf die gehabte Pfandgerechtigkeit und Pfandsumme, welche sie an den Hof gehabt, verzichtet und zu einer Schulmeisterwohnung abtritt, wogegen das Stift dem Kloster das jus patronatus der Pfarr Petersaurach überläßt: so wird diese Auswechselung von Uns hiermit bewilligt. Doch soll jeder Pfarrer zu Petersaurach dem Kapitel jährlich vier Pfund reichen, wie zuvor. Zu Urkund ist dieser Brief in zwei gleichlautenden Schriften jedem Theil mit unserem Siegel zugestellt worden. Gegeben, Onolzbach. Georg Friedrich, M. z. B. manu propria.“ Gleichzeitig schrieb der Dechant des Gumbertusstifts, Wilh. Tettelpach, an unsern Abt: „Die Urkunde über das Petersauracher Patronat wird, sobald sie sich vorfindet, an das Kloster ausgeliefert werden.“ In demselben Briefe bat der Dechant den Abt, „den zwar untüchtigen, aber kranken damaligen Pfarrer Stigler noch ein halbes Jahr lang in Petersaurach zu lassen.“ Das Thun und Treiben des Pfarrers war aber so anstößig, daß dieser Fürbitte nicht entsprochen werden konnte, wie Absch. VI, 2 berichtet werden wird. Wie der Pfarrer, so war auch das an das Kloster extradirte Pfarrhaus übel qualifizirt; in den Verhandlungen heißt es: „Das Pfarrhaus ist so erbärmlich, daß kein ordentlicher Pfarrherr darin wohnen mag.“ Unser Abt erbot sich, ein neues Pfarrhaus zu bauen und einen tauglicheren Pfarrer anzustellen. Letzteres geschah noch vor Ausgang des Jahres.


Der 34. Abt Georg Beck[14] (1558–61)

aus Weißmain in Oberfranken, regierte vom Juli 1558 an bis zu seinem am 26. Aug. 1561 erfolgten Tode, sonach drei Jahre lang. Er war, wie sein Vorgänger, Mönch in Lankheim und gleichfalls einer der vom Markgrafen Albrecht im Jahre 1549 [492] nach Heilsbronn gesendeten sechs Restauratoren. Seine Eltern waren Bürgersleute in Weißmain. Sein Vetter, Petrus Beck, war Messerer (Messerschmied) in Nürnberg, verarmte und mußte sich mit seinen Kindern kümmerlich nähren, angeblich, weil sein Geschäft in Folge des Krieges stockte und alle Lebensbedürfnisse seit lange her theuer waren. Daher sein Entschluß, i. J. 1559 sein Glück in der Reichsstadt Heilbronn zu versuchen. Bei seiner Übersiedelung dahin wünschte er, noch während zweier Jahre das Bürgerrecht in Nürnberg fortzubehalten; er bat daher seinen Vetter, unsern Abt, um Fürsprache beim Bürgermeister und Rath in Nürnberg.

Wie der Abt Beck vom Markgrafen Georg Friedrich an die Stelle des vorigen Abts gesetzt wurde, ist vorhin berichtet worden. Der Abt von Ebrach wurde dabei völlig ignorirt, nicht einmal von der Sache benachrichtigt. Als er jedoch auf anderem Wege Nachricht von dem Amtswechsel erhielt, wünschte er brieflich unserem Abt Glück zu seiner Ernennung, begehrte aber zugleich seinen Gaul, vermöge seines juris visitatorii, welches der Markgraf bei Erwählung des vorigen Abts aufrecht zu erhalten versprochen habe. Unser Abt, dem die Hände in Allem gebunden waren, schickte den Brief mit der Bitte um Verhaltungsbefehl nach Onolzbach, erhielt aber lange keine Antwort, da der Markgraf abwesend war. Mittlerweile begehrte der Abt von Ebrach wiederholt seinen Gaul. Endlich konnte unser Abt unterm 22. April nach Ebrach antworten: „Der Markgraf hat uns geantwortet, daß er die Auslieferung des Gauls nicht gestatte, auch nicht die von euch beabsichtigte Visitation in Heilsbronn, aus guten christlichen und andern Ursachen. Wendet euch daher wegen eurer Forderungen und Gerechtsame an den Markgrafen selbst.“ Dieser gebot unserem Abt, der von Ebrach aus beabsichtigten Visitation sich nicht zu unterziehen und der Abt fügte sich dem Gebot in Betreff des Gauls und der Visitation ohne Widerrede.

Dagegen erhob er Einsprache gegen eine andere, kurz vor seiner Erwählung am 13. Juli 1558 nach Heilsbronn ergangene Verordnung, Geldbeiträge zu den Kirchenvisitationskosten und [493] zum Bau des Hospitals in Ansbach betreffend. Die Verordnung lautete: „Bei den Pfarrern und Gotteshäusern unseres Fürstenthums sind Gebrechen und Unordnungen eingerissen. Diesem zu begegnen, sind Visitationen nöthig. Zur Zehrung und Unterhaltung der Visitatoren soll der Bedarf aus unsern Stiftern und Klöstern entnommen werden. Heilsbronn hat dazu jährlich 100 fl. beizutragen und an unsern Rentmeister abzuliefern. Ein Hospital für Arme und Dürftige war in Onolzbach bisher nicht vorhanden. Zur Erbauung des Hauses soll Heilsbronn vorerst 300 fl. beitragen, zur Unterhaltung der Dürftigen aber die jährlichen Einkünfte an Gülten, Getreide, Geld, Eiern, Käsen, Hühnern, Handlöhnen und Hauptrechten von seinen zwei besten Bauernhöfen und zunächst diese zwei Höfe namhaft machen.“ Gegen diese Leistungen remonstrirten Abt und Konvent, indem sie vorstellten: „Das Kloster, durch den vorigen Abt Schörner in Schulden gerathen, mußte beim Markgrafen selbst 1000 fl. entlehnen, hat an Hans Glockengießer 300 fl., an Merkurius Herdegen 200 fl. etc. etc. zu zahlen, wenig in Kästen und Kellern, in Heilsbronn selbst ein Hospital zu unterhalten, 34–35 Schüler zu versorgen, was gleichfalls ad pias causas gehört, dazu die Kosten für viele Gebäulichkeiten, für tägliche Gastung zu bestreiten etc.“ Der markgräfliche Bescheid lautete abschlägig. Abt und Konvent remonstrirten abermals, erhielten aber wieder eine abschlägige Antwort unter Hinweis auf den jüngsten Reichstagsabschied, welcher derartige Ausgaben ad pias causas vorschreibe. Seien die zunächst verlangten 300 fl. nicht vorhanden, so solle man sie entlehnen. Abt und Konvent mußten sich fügen. Der Markgraf genehmigte, 2000 fl. zu entlehnen, befahl aber zugleich, davon die verlangten 300 fl. zu zahlen. Anstatt der Einkünfte von den zwei besten Bauernhöfen bot der Abt ein jährliches Aversum von 30 Simra Korn an. Der Markgraf erklärte sich damit einverstanden, schickte aber an Abt und Konvent eine festbindende, sorgfältig verklausulirte Verschreibung zur Siegelung und Unterschrift. Die Zusendung erfolgte an Weihnachten 1558; die Verschreibung war aber zurückdatirt auf Laurenzi und [494] lautete: „Wir Abt und Konvent wurden vom Herrn Markgrafen gnädig ersucht, zur Förderung seines Spitals, wozu wir wohl geneigt sind, gelegen vor dem obern Thor und bisher ein Bauernhof gewesen, der Vockenhof genannt, jährlich 30 Sra. Korn zu geben, zuerst Martini 1558. Deß zu Urkund haben wir unser Abtei- und Klostersiegel an diesen Brief gehangen, auch Abt, Prior und Konvent eigenhändig unterschrieben.“ Abt und Konvent zögerten sowohl mit der Siegelung und Unterschrift, als auch mit den Zahlungen für Kirchenvisitation und Spital, so daß am letzten März 1559 vom Markgrafen daran erinnert werden mußte. Zugleich erhielt der Abt den Auftrag, seine Klosterunterthanen bis auf eine Meile Wegs von Onolzbach anzuweisen, beim Bau des Spitals Hand- und Spannfrohnen zu leisten. Die markgräflichen Unterthanen mußten ein Gleiches thun.

Georg Friedrich war friedlich und auch sonst wohl gesinnt. Davon zeugt auch die eben besprochene Errichtung des Spitals und die Anordnung der Kirchenvisitationen. Gleichwohl brachte er durch seinen kostspieligen Haushalt und seine kostspieligen Liebhabereien, wie in den Beitr. S. 184 ff. ausführlich berichtet wurde, viel Elend über sein Fürstenthum, auch über das Klostergebiet, in welchem er bereits unumschränkt schaltete, schwere Lasten auflegte und das bereits vorhandene Elend steigerte. Eine schwere Staatsschuldenlast hatte er von seinen Vätern ererbt; daher die immer wiederkehrenden Landtage zur Beschaffung von Geld. Auf dem Landtage vom 12. Sept. 1560, zu welchem auch unser Abt nach Onolzbach berufen wurde, bewilligte man dem Markgrafen das doppelte Umgeld auf zwölf Jahre, und zwar lediglich zur Tilgung „der altväterlichen Schuld.“ Von jeder Maas Wein mußten zwei alte Pfennige abgegeben werden, von jeder Maas Bier einer. Diese Auflage machte viel böses Blut. In vielen Ortschaften auf dem Klostergebiete waren neben heilsbronnischen Wirthshäusern auch eichstättische, deutschordenische etc., welche dieses doppelte Umgeld nicht zu entrichten hatten, daher ihre Getränke wohlfeiler ausschenken konnten und dadurch alle Nahrung von Reisenden, Hochzeiten etc. an sich zogen. Unser Abt [495] wurde daher von seinen Wirthen stets mit Klagen bestürmt, namentlich von den Wirthen zu Merkendorf, welche vorstellten, daß sich alle Nahrung von ihnen weg nach den wohlfeileren Wirthshäusern in Ornbau, Eschenbach, Muhr und Stadeln gezogen habe. Zu dem doppelten Umgeld kam eine andere markgräfliche Steuer: die Entrichtung von einem halben Gulden von jedem Hundert Gulden Vermögen, was unser Abt seinen Vögten, Pflegern und Schultheißen in Merkendorf, Neuhof, Bonhof, Waizendorf, Nördlingen, Equarhofen und Randersacker eröffnete. Im Hinblick auf die Drangsale durch Landsknechte, Frohndienste und den Wildstand, auf den vorigen strengen Winter und auf die schweren Auflagen spricht der Richter Weikersreuter die Befürchtung aus, es möchten viele Unterthanen die Steuern nicht erschwingen können und entlaufen. Durch die vom Markgrafen anbefohlenen Ausgaben war die Klosterkasse erschöpft, so daß unser Abt nicht immer, wie er wünschte, bei der steigenden Verarmung Hilfe schaffen konnte. Der Markgräfin Emilie, welche ihn um jährliche 10 fl. für eine auswärtige Wittwe ersucht hatte, schrieb er: „daß er ihren Wunsch nicht erfüllen könne, da auf dem Klostergebiete so viele Eingesessene seien, die Unvermögens halben ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen könnten und von ihm versorgt werden müßten, daher er außer Stand sei, Fremden aus dem Einkommen des so sehr belasteten Klosters Unterhalt zu gewähren.“

Es ist soeben bemerkt worden, unter Hinweisung auf die nähere Darlegung in den „Beiträgen“, daß unter und durch Georg Friedrichs Regierung der Nothstand im Lande immer drückender wurde, daß aber der Markgraf auch seine guten Seiten hatte. In manchen Erlassen, unter welche er sein „manu propria“ schrieb, erscheint er kleinlich, unfreundlich und herrisch. Dagegen erhielt unser Abt 14 Tage nach Ostern 1560 von ihm (er war damals 21 Jahre alt) einen Auftrag, aus welchem Wohlwollen spricht. In den Beiträgen S. 84 bis 86 ist berichtet worden, in welcher Weise Georg Friedrich den Sarkophag über dem Grabe seiner Väter, worin auch er dereinst ruhen wollte, renoviren ließ. Neben ihm sollte auch sein vor ihm gestorbener Hofprediger [496] Salinger[15] ruhen. Er schrieb daher an unsern Abt: „Wir geben euch gnädiger Meinung zu erkennen, daß der würdige, unser gewesener Hofprediger, Herr Wolfgang Salinger, selig entschlafen ist. Nachdem wir nun bedacht, ihn gen Heilsbronn führen und daselbst in die Klosterkirche neben unseres Herrn Vaters, weiland Markgraf Georgens Grab begraben zu lassen, so ist unser gnädiges Begehren, ihr wollet Verordnung thun, daß morgen, Sonntags, alsbald ein neu Grab, hart neben unseres Vaters Grab, auf welcher Seite sich das am Besten fügen würde, gemacht werde. Und nachdem morgen ungefährlich um zwei Hora Nachmittags die Leiche ankommen wird, so begehren wir, ihr wollet Bestellung thun, daß dieselbe alsbald unter dem äußern Thor vom Wagen herabgenommen, auf eine Bahr gelegt, fürter mit der ganzen Procession und dem Convent christlicher Ordnung nach in die Klosterkirche getragen und daselbst neben unserem Herrn Vater selig zur Erde bestattet werde. Onolzbach, Sonnabend vor Misericordias Domini 1560.“ Unser Abt vollzog pünktlich diesen Auftrag. Salinger, circa 1530 als Protestant aus seiner Vaterstadt Wels in Österreich vertrieben, wurde vom Markgrafen Georg aufgenommen und starb in Ansbach. Seine Relikten ließen zu seinem Gedächtniß eine noch vorhandene Metalltafel mit folgender Inschrift fertigen:

Πρὸς τὸδὲ τέρμ’ ἠλθον, φεῦξον νυν δὺςκολε φθõνος,
Μήτε σὺ βλάπτε νέκρὸν, οῦ βίος ἐσθλὸς ἀεὶ.

Wolfgango Salingero, pio docto et sincero theologo, qui exul a sua patria Wels ob doctrinam evangelii in his regionibus ad 30. annum pie docuit et continentissime vixit, postremumque suae aetatis decennium in aula marchica summa pietatis studio et salutaribus monitis transegit, sexagenarius V. Cal. Maji anno domini 1560 migrat ad dominum et voluntate generosissimi et illustrissimi principis domini Georgii Friderici marchionis brandenburgensis pii felicis in hoc monasterio honestissime sepultus. Con. et [497] liberi P. E. parenti suo cariss. H. M. F. C. (Hoc Monumentum Fieri Curaverunt).

Das Salinger’sche Grab ist an der Nordseite des Zollerschen Hauptmonuments. Die Metalltafel war noch um 1600 auf dem liegenden Grabstein eingelassen, wurde aber späterhin herausgenommen, erst an der Wand des nördlichen Seitenschiffes, neuerlich aber bei Nr. 111 eingemauert.

Um die Zeit dieses, die Beerdigung Salingers betreffenden Auftrages erhielt unser Abt vom Markgrafen oder von seiner Mutter Emilie auch anderartige Aufträge. Bald werden ihm von der Markgräfin drei Ochsen zur Verpflegung übergeben, welche aber erkranken, so daß der Abt räth, die Pfleglinge schlachten zu lassen. Bald werden gesunde oder kranke Pferde ins Kloster geschickt. Bald werden zwei Köche requirirt und bei Hof so lang behalten, bis der Abt bittet, wenigstens Einen zurückzusenden. Bald verlangt die Markgräfin Lattenfuhren, worauf ihr aber der Abt antwortet, daß er ihrem Herrn Sohne zu seiner Reise drei Menen geliehen habe, welche noch nicht zurückgekehrt seien; auch habe er den geliehenen Kammerwagen noch nicht zurückerhalten. Bald verreisen Mutter und Sohn und übergeben Pferde, Hunde und Jäger dem Abt zur Verpflegung. Im Dezember 1561 lagerten Georg Friedrichs Jäger im Burggrafenhause in üblicher Weise schreiend, fluchend, zechend, sich nicht begnügend mit den vom Markgrafen selbst stipulirten Rationen. Mit sechs Eimern Wein, die sie in sechs Tagen getrunken, nicht zufrieden, forderten sie noch mehr und, als sie nicht mehr erhielten, rissen sie den Ofen in der Jägerstube ein, stießen die Thür zur Wohnung des Gastmeisters ein, okkupirten die Stube der Edelleute und zogen sich erst dann zurück, als unser Abt vor ihnen erschien. Der Markgraf war eben verreist; der Abt bat daher bei den Räthen um Einschreitung und um Schutz, welchen man ihm beim letzten Landtage versprochen habe. Regent und Räthe versprachen umgehend, die Unholde zu bestrafen, wiesen aber zugleich den Abt an, künftighin keinen Jäger ohne schriftlichen Vorweis einzulassen.

In kirchlicher Beziehung wurde während der Regierungszeit [498] unseres Abts Alles im lutherischen Sinne gehalten, namentlich der Gottesdienst in der Katharinenkirche genau nach der brandenburgischen Kirchenordnung. In der Klosterkirche hielten die wenigen noch vorhandenen Konventualen mit den Chorschülern aus der Schopper’schen Schule ihren Separatgottesdienst, im Ganzen gleichfalls im lutherischen Sinne. Gleichwohl hieß es: „Abt und Konvent hätten noch immer eine andere Religion, verschieden von der in der Katharinen- oder Volkskirche verkündigten; auch hielten sie ihre Gesänge für besser und die Klosterkirche überhaupt für heiliger, als die Katharinenkirche.“ Um diesen Gerüchten zu begegnen, ließ unser Abt am 1. Januar 1559 in der Katharinenkirche von der Kanzel verkündigen: „Obige Gerüchte sind grundlos; dergleichen liegt ganz und gar nicht im Sinne des Abts und Konvents. Deß zum Beweis werden Abt und Konventualen künftig mit den Übrigen dem Kloster Verwandten der Predigt und dem Abendmahl in der Katharinenkirche beiwohnen. Unser Wille ist nicht, unsern Unterthanen ein Ärgerniß zu geben, sondern vielmehr, daß Alle zur Predigt und durch dieselbe zur Gottesfurcht, Sündenbekenntniß, Buße, Glaube, Nächstenliebe, zum rechten Gebrauch des Sakraments und zur Seligkeit kommen, wozu wir weder durch unsere Werke, noch durch unser Verdienst, sondern allein durch das Gehör der Predigt und Gottes Wort kommen können. So wollen wir denn gemeinschaftlich in einer einigen christlichen Versammlung Gebet, Fürbitte und Danksagung thun, mit dem neuen Jahr den alten Adam und das sündliche Leben ablegen, damit Gott uns Friede, fruchtbares Wetter und andere Wohlthat und dort die ewige Seligkeit verleihe neben dem neugeborenen Kindlein. Das verleihe der Herr uns Allen. Amen.“ Der Abt und seine vier Konventualen wohnten von nun an den Predigten des lutherischen Predigers Porphyrius in der Katharinenkirche bei und empfingen daselbst gemeinschaftlich mit den übrigen Kommunikanten das heilige Abendmahl.

Es waren damals außer unserem Abt nur noch vier Konventualen vorhanden: Melchior Wunder, Prior, nachmals Abt, [499] † 1578; Lorenz Thomas Weidner, Subprior und Kustos, † 1561; Georg Ernst aus Ochsenfurt, † 1568, und Lienhard Kettner. Von den in Heilsbronn einheimischen Mönchen, welche beim Anfang der Reformation noch im Kloster geblieben waren, lebte keiner mehr, und von den sechs Restauratoren vom J. 1549 lebte im Kloster nur noch unser Abt. Dieser bemühte sich, die geringe Zahl seiner Mönche zu vermehren. Es meldete sich auch hier und da ein Kompetent, welcher Lust hatte, einzutreten, und die markgräfliche Regierung legte nichts in den Weg, da sie einsah, daß die wenigen etwa Eintretenden die Selbstauflösung des Klosters nicht verhindern konnten. Ein Petent wurde sogar vom markgräflichen Kanzler Tettelbach selbst dem Abt empfohlen.

In gleichem Sinne bat der Dechant Mich. Müller zu Herrieden, seinen Sohn als Konventualen aufzunehmen, indem er an unsern Abt schrieb: „Ich hatte immer große Lust zu Heilsbronn, zu den Äbten Sebaldus (Bamberger), Schopper, Hamaxurgus (Wagner) und Deocharus (Theophilus Dürner). Hätte Gott mir nicht gnädiglich auf das Stift (Herrieden) als mein Patriam geholfen, so wäre ich selbst in den Orden getreten. Eben diese Lust, als Konventual in euer Kloster zu treten, hat mein Sohn. Was hat dieser dann in das Kloster mitzubringen und sonst vorzubereiten? Daß er nicht legitime natus ist, ist ihm kein Fehl, da ich ihm eine Dispensation auf dem Reichstag zu Augsburg vom Kardinal a latere zuwege gebracht habe, so daß er Macht hat, beneficia curata et noncurata anzunehmen, und ist acolitus. Der Religion halben soll er kein Mangel haben. Er wird sich ganz willig und gehorsam erzeigen.“ Unser Abt antwortete: „Als ich neulich den Sohn des Bürgermeisters Mich. Oeder von Weißenburg als Konventualen aufnahm, wurde mir es von Mißgönnern übel ausgelegt, da doch der Religion halben kein Bedenken vorhanden war. Wie würden sie mir es erst auslegen, wenn ich euren Sohn aufnehmen würde, wegen der Religion und noch mehr wegen seiner unehelichen Geburt, was allerdings gegen unsern Orden ist. Dieweil er aber bereits acolitus ist, so kann er in anderem Wege wohl unterkommen, [500] weil allenthalben viel vakante beneficia sind. Also ist seine Aufnahme nicht rathsam.“

Dagegen nahm unser Abt im J. 1560 den ebengedachten Bürgermeisterssohn Georg Oeder[16] von Weißenburg als Konventualen auf. Oeder lebte 14 Jahre lang als Mönch in Heilsbronn und starb daselbst im J. 1574. Es überlebte ihn nur ein einziger Konventual, Melchior Wunder, den wir als letzten Klosterabt näher kennen lernen werden. Oeder gerieth im Jahre vor seinem Tode in Streit mit seinem Bruder und seiner Schwägerin in Weißenburg wegen der Verlassenschaft seiner Eltern. Nach Beilegung des Streites durch Vergleich erhielt Oeder 22 fl. Vermuthlich bestimmte er, daß diese Summe zu einem Gedächtnißbilde verwendet werden sollte. Das bei Nr. 117 noch vorhandene Bild stellt den Apostel Paulus auf dem Wege nach Damaskus dar. Saulus, von dem sich bäumenden Pferde abgeworfen, liegt rücklings auf der Erde, das Gesicht nach Oben gekehrt zum Herrn, der aus der Wolke ruft. Der Hintergrund zeigt den Erblindeten, von seinen Begleitern nach Damaskus geführt. Vermuthlich ist das Bild von Lukas Gruenberg, welcher, wie oben bemerkt, mit seinen Gesellen Jahre lang in und für Heilsbronn gearbeitet hat. Die Schrift unter dem Bilde lautet: Georgius Oeder, hujus coenobii conventualis per 14 annos, 5 menses, 2 dies, qui ipse vitae suae innocentiam hoc dicto Psalm. 25. testatus est: Simplicitas et rectitudo custodient me, quia exspectavi te. Seinen Tod verzeichnet der Prediger Porphyrius im Sterbregister wie folgt: „Der ehrwürdig Herr Georg Oeder von Weißenburg, ein Konventsherr des Klosters Hailsbronn, so in die 14 Jahr im Kloster gewesen, stirbt im schönen Häuslein auf dem Kirchhof (jetzt Hs.-Nr. 26) am Sonntag Reminiscere 1574 den 7. Merz um 9 Uhr Vormittag, und ist der (vor-) letzte aus den Konventsherren des Klosters gewesen.“ Oeder war der letzte in Heilsbronn aufgenommene Mönch.

[501]
Die Schopper’sche Schule,

damals 40 Zöglinge zählend, war überfüllt, so daß unser Abt mehrere Aufnahmsgesuche nicht berücksichtigen, auch vom Markgrafen empfohlene Schüler nicht aufnehmen konnte.

Pfarrerledigungen ergaben sich während der kurzen Regierungszeit des Abts in Ammerndorf und Linden und in Folge dessen viele Verhandlungen, wie unten im VI. Abschnitt berichtet werden wird.

Zeuge der Jahrbücher hatte unser Abt, wie sein Vorgänger, mit dem Richter auf dem ganzen Klostergebiete unablässig zu richten und zu schlichten, da sich im religiös-sittlichen Volksleben nirgends ein Fortschritt zum Besseren zeigte, trotz allen wohlgemeinten Bestrebungen, den Lastern und der Rohheit zu steuern, besonders durch die Kirchenvisitationen. Diese waren, wie oben berichtet wurde, zwar längst eingeführt, aber noch immer erfolglos. Die Visitationsmandate wurden daher erneuert und verschärft, besonders zur Zeit unseres Abts. Über seine Betheiligung an der Sache und die Kirchenvisitationen auf dem Klostergebiete überhaupt wird nachher beim letzten Klosterabt Mittheilung gemacht werden.

In den bisher aus den Jahrbüchern dieser Periode mitgetheilten Verhandlungen erscheint unser Abt wohlgesinnt; eben so sein Richter Weikersreuter. Beide theilten jedoch in Absicht auf Zauberei, Hexerei und Druterei den herrschenden Volksaberglauben. Kriminaljustiz übte das Kloster nicht gerne; es überließ gewöhnlich die Verhandlungen bei Kriminalverbrechen, insonderheit den Vollzug der Todesstrafe, benachbarten Gerichten und beschränkte sich auf Anzeige und Voruntersuchung. Nur ausnahmsweise und nothgedrungen übte es Kriminaljustiz, wie oben beim 25. Abt Bamberger berichtet wurde. Zu den Kriminalfällen zählten auch Zauberei, Hexerei und Druterei. Wie der Abt und sein Richter hierüber dachten, erhellt aus folgenden Verhandlungen: Weikersreuter berichtete an das markgräfliche „Fraischamt“ Windsbach: „Vorigen Herbst wurden zu Weißenbronn der Frau des Schmieds Prechtel, die, wie auch ihr Mann und [502] ihre Tochter öffentlich bezichtigt und beschrait werden, daß sie mit Zauberei umgehen, zehn Krautsköpfe auf dem Felde zerschnitten. Da sagte die Frau: „Der das gethan hat, soll nicht mehr viel Kraut essen.“ Bald darauf warf sie bei einer Beerdigung etwas in das Grab, ohne Zweifel, um die Person, die das Kraut zerschnitten hat, zu bezaubern. Späterhin ging sie in das Haus des Hans Link, wo ein Knabe krank lag, worauf der Knabe starb. Gegenwärtig liegt der Bruder dieses Knaben in Todesnöthen und man fürchtet, daß auch dieser nicht davon kommen wird, weil er es ist, der das Kraut zerschnitten hat. Damit nun solches Übel Andern zum Abscheu nach Gebühr bestraft werde, erstatten wir diese Anzeige, da die Sache als ein Malefizhandel nicht vor das Klostergericht, sondern in das Fraischamt gehört.“ Vogt Lienhard Schmid, Wolf Fairlin des Raths und Bastian Ronhöfer, Beide Amtsverweser zu Windsbach, ließen die angeschuldigte Frau nebst Mann und Tochter verhaften, verhörten sie einzeln auf Bedrohen des Nachrichters und sendeten, da kein Geständniß erfolgte, die Akten an das Hofgericht. Dieses verlangte weitern Bericht über den Wandel der Angeschuldigten, worauf Weikersreuter berichtete: „Ich habe etliche Weißenbronner vernommen, insonderheit den Vater jener zwei Knaben, Hans Link, welcher angab: „Am 10. März sind meine sonst immer gesunden zwei Knaben erkrankt. Da hab ich den Pfarrer gerufen, um sie mit Gottes Wort zu trösten; aber weder der Pfarrer, noch sonst Jemand hat von ihnen eine Rede bekommen können. Da kam am 13. früh die Schmiedin, fuhr mit der Hand zweimal über den Kopf des kranken Knaben, welcher sich darüber entsetzte und dreimal sagte: Behüt, Herr Jesu! Drei Stunden nach diesen seinen letzten Worten starb er. Darauf haben mich meine Nachbarn gewarnt, wohl zuzusehen, mit wem ich umginge; denn es sei zu besorgen, daß mein kranker Sohn das Kraut zerschnitten habe. Darauf ging ich zur Schmiedin und sagte ihr: „Warum habt ihr mir nicht gesagt, daß mein kranker Sohn es gethan hat, so wollt ich euch das Kraut bezahlt haben. Hat er es gethan, so bitte ich euch, ihm von seiner Krankheit zu helfen, etwa [503] dadurch, daß man des Kellerfrizen Grab wieder öffnet und heraus nimmt, was ihr hineingeworfen habt.“ Darauf sie gesagt: „Behüt mich Gott, ich hab euch nichts gethan, will euch auch nichts thun; aber was ihr mich beschuldigt, wird euch sauer werden.“ Ähnlich wie Link sagten auch die übrigen Vernommenen aus: „Die Schmiedin sei schon länger in Verdacht. So hätten sie z. B. einen Hirten gehabt, der angab: wenn die Schmiedin unter seine Herde gekommen sei, so habe das Vieh getobt und gerast; sie habe auch von jeder Kuh gewußt, ob sie schwer oder leicht zu melken sei. Sie sei bekannt als Drut; Alles fürchte sich vor den Schmiedsleuten.“ Das Hofgericht ersah aus diesen Vernehmungen, daß Abt und Richter die Sache nicht richtig angeschaut und nicht recht behandelt hatten. Es befahl, die Angeschuldigten frei zu lassen, nicht weiter zu verfahren und die Entlassenen zu beschwichtigen. Denn der entlassene Schmied verklagte den Hans Link, der ihn in’s Gefängniß und in Schaden gebracht und bei den Leuten zu einem Spott gemacht habe. Dafür verlangte er 100 fl. Entschädigung. Abt und Richter traten nun unter Assistenz von beiderseits erwählten vier Biederleuten vermittelnd ein und brachten einen Vergleich zu Stande, durch welchen bestimmt wurde: „Beide Theile werden wieder gute Freunde und verzeihen einander. Link zahlt an Prechtel 25 fl. Die Gerichtskosten zahlen Beide zu gleichen Theilen. Wer dem zuwider handelt, zahlt 25 fl. Strafe an den Abt.“ Von der Verhaftung an bis zu diesem Übereinkommen waren neun Monate verflossen.

Neun Monate darauf starb der Abt. Sein Subprior und Kustos Weidner aus Würzburg war acht Wochen vor ihm gestorben, so daß nur noch vier Mönche: Wunder, Ernst, Kettner und Oeder den Konvent bildeten. Prior Wunder und Richter Weikersreuter zeigten den Tod des Abts in Onolzbach an. Der Markgraf war eben abwesend. Noch am Todestage kam nach Heilsbronn der Licentiat Kasp. Etzel, beauftragt von den Räthen, des Klosters Angelegenheiten zu verrichten und dessen Güter zu bewahren, bis auf weitern markgräflichen Bescheid. Diesem weitern Bescheid zufolge kam Heinrich von Mußlohe, Amtmann zu [504] Schwabach, nach Heilsbronn, um alles Vorhandene zu inventarisiren, alle Dokumente, Saalbücher etc. etc. an einen sichern Ort zu bringen und diesen zu versiegeln. Einem abermaligen Bescheid zufolge kamen zum Amtmann von Mußlohe vier weitere Kommissäre: Gottfried Lochinger, Ernst von Krailsheim, Peter Proll, Rentmeister, und Georg Hödel, Amtmann zu Forndorf, um die Rechnungen der Vögte, Pfleger und Förster zu prüfen und den Haushalt im Kloster selbst und in den Vogteien zu ordnen. Von einer Abtswahl war vorerst keine Rede. Es folgte eine fast einjährige Vakanz, während welcher der Rentmeister Proll nebst dem Prior und dem Richter die Angelegenheiten des Klosters besorgten, wie nachher berichtet werden wird.

Im Vorgefühl seines nahen Todes ließ unser Abt für eine akkordmäßig festgestellte Summe sein „Epitaphium“ fertigen und verfaßte dazu folgende, augenfällig nach seinem Tode vervollständigte Inschrift: Vivus monumentum hoc fidei meae posui, qua credo me consepultum cum Christo in baptismo, ruisum ab eo in die censorio resuscitatum iri. Georgius Artopoeus dictus has inclytas aedes rexi tres annos abbas. Condimenta vitae meae fuerunt labor et luctus. Tuus certe, o homo, ultimus dies abesse non potest. Vivere igitur volens, obsecro, ne facias morte digna. Qualis enim exieris de hac vita, talis futurae vitae redderis. Obiit anno Christi 1561 die 26 augusti. Die Worte standen auf einer aufgehängten Tafel. Unten auf dem Stein auf einer Messingtafel standen die Worte:

Mole sub hac somnum post fata Georgius abbas
Publica quo cecidit res moriente capit.
Mitis erat, cultor pietatis et arbiter aequi
Pieridumque dabat larga alimenta choro.
Has ubi sed rexit trieterida sedulus aedes,
Astra avide repetit mens pia, corpus humum.

Der Verfertiger des „Epitaphiums“, der Maler und Bildhauer Lukas Gruenberg, vollendete seine Arbeit erst drei Monate nach des Abts Tod. Daß er seinen Lohn dafür erst nach [505] längerem Feilschen mit Onolzbach erhielt, ist beim 30. Abt Wirsing berichtet worden.

Der Abt wurde im Querschiff der Klosterkirche vor der Heideckerkapelle begraben. Nach seinem eigenen eben mitgetheilten Zeugniß ist „Arbeit und Kummer“ sein Theil gewesen. Er sah in naher Zukunft das Kloster aussterben und das Klostergebiet dem Markgrafen zufallen. Erfolglos war sein Bestreben, die Zahl seiner Klösterlinge zu vermehren. Er sah, wie die materielle Noth beim Volke zunahm, wie das religiös-sittliche Volksleben auf dem ganzen Klostergebiete nicht besser wurde, trotz der allgemeinen Einführung des protestantischen Bekenntnisses, dem er selbst zugethan war, trotz aller wohlgemeinten Mandate und trotz der unter ihm und durch ihn mit noch größerem Eifer als sonst vollzogenen Kirchenvisitationen. Der mitgetheilte Nachruf auf seinem Grabstein charakterisirt ihn als „sanft, fromm und gerecht.“ Er hatte aber auch seine Mißgönner, die das Gerücht verbreiteten: „er habe als ehemaliger Konventual und Weinschließer in Lankheim den Wein verbuhlet, so daß man dort froh gewesen sei, seiner los zu werden.“ Er schrieb daher nach Lankheim an den Abt Friedrich, mit dem er fortwährend freundlich verkehrte, und erbat sich von demselben und dem ganzen Konvent ein rückhaltloses Zeugniß über sein dortiges Verhalten, um sich dessen bei etwaiger Gelegenheit bedienen zu können. Sein Amtsnachfolger in Heilsbronn, der Abt Wunder, sagt über ihn: „Hat ohne unser Wissen Haus gehalten und 2500 fl. Schulden gemacht.“ Dagegen heißt es in dem um 1600 kopirten Abtsverzeichniß: „Abt Georgius Artopäus regierte das Kloster nützlich drei Jahre.“


Der 35. und letzte Klosterabt Melchior Wunder[17] (1562–78)

regierte vom 9. Juli 1562 bis zu seinem am 13. Juli 1578 erfolgten Tode, sonach 16 Jahre lang. Er wurde um das Jahr 1525 zu Mühlhausen bei Pommersfelden in Oberfranken geboren. Sein Vater, Moriz Wunder, war Pfarrer in Mühlhausen. [506] Er stammte, wie auch sein Bruder Georg Wunder, ohne Zweifel nicht aus einer legitimen Ehe; denn um 1525 wird sein Vater Moriz Wunder wohl noch nicht (wahrscheinlich niemals) Luthers Lehre angenommen und eine legitime Ehe geschlossen haben. Seine Mutter, deren Name in den Jahrbüchern nicht vorkommt, zog, bereits über 50 Jahre alt, nach seines Vaters Tod von Mühlhausen weg „und that sich zu Herrn Bastian Willenberger, Engelmesser bei St. Martinsstift in Vorchheim“, dem sie nach Ebermannstadt folgte, wo er Pfarrer wurde. „Derselbe hat sie zu Ebermannstadt in die 12 oder 15 Jahr, wie im Papstthum der Brauch, zum Weib gehabt und sie ehrlich bis zu ihrem Tod gehalten während ihrer Krankheit.“ Willenberger hatte zwei Töchter, welche als Stiefschwestern unseres Abts bezeichnet werden, während des Abts Mutter als Stiefmutter der Willenberger’schen Töchter bezeichnet wird. Unser Abt (auch sein Bruder Georg) kam als Knabe nach Forchheim auf die Schule und wohnte dort bei seiner Tante Magdalena, verehelichten Löffelmeier, Schwester seines Vaters. 1542 war er noch in Forchheim; dann aber kam er nach Heilsbronn in die Schopper’sche Schule. Es ist oben bemerkt worden, daß Schopper aus den Zöglingen seiner Schule die gelichtete Zahl seiner Mönche zu rekrutiren beabsichtigte, daß aber nur Wenige in den Orden traten. Dieser Wenigen Einer war unser Abt. Er trat in den Orden um 1550, sonach zur Zeit der Restauration des Klosters durch den Markgrafen Albrecht. Sein Bruder Georg Wunder und dessen Frau besuchten ihn dreimal und bei diesen Besuchen „hat der Herr Abt ihnen 4 fl. 2 Ort, 18 dl. etc. verehrt.“ Bald nach dem letzten Besuche starb Georg Wunder. Seine Wittwe heirathete wieder und erhielt von unserem Abt zwei Goldgulden als Hochzeitgeschenk. Auch andere Verwandte erhielten von ihm Geschenke, z. B. sein Andergeschwisterkindsvetter Thomas Bidermann in Bamberg 100 fl., dessen Schwester Kunigunda, Schulmeistersfrau in Oberdachstetten, 10 fl. Seine Andergeschwisterkindsbase Margaretha Blau aus Forchheim, verehelichte Wintermacher in Zwickau, empfing von ihm 30 fl. als Aussteuer. Die jüngere Schwester Ursula Blau, welche er als [507] Dienstmagd bei seinem Klosterverwalter in Heilsbronn unterbrachte, versprach er gleichfalls dereinst auszustatten, weil sie ihm in seiner langwierigen Schwachheit fleißig gedient und viel Gutes gethan habe. Die beiden verwaisten armen Schwestern kamen nach dem Tode des Abts nach Heilsbronn und baten um etwas aus dem Nachlasse; Ursula bat insonderheit um das Bett des Verstorbenen, wurde aber von Regent und Räthen zu Onolzbach abgewiesen mit dem Bedeuten, daß sie und ihre Geschwister sich sollten begnügen mit dem, was sie bereits aus Gnaden empfangen hätten. Außer den Genannten fanden sich noch andere petitionirende Vettern und Basen ein (z. B. die obengenannten zwei Töchter des Pfarrers Sebastian Willenberger), was zu vielen Erhebungen und Zeugenvernehmungen führte, aber auch zu dem Resultat, daß der Nachlaß nur unbedeutend war und lediglich in dem bestand, was der Abt bei seinem Eintritt in die Schopper’sche Schule mitgebracht, oder nach und nach aus seinen eigenen geringen Mitteln angeschafft hatte.

Die markgräfliche Regierung ging nach Beck’s Tod auf die Wahl oder Ernennung eines andern Abts vorerst nicht ein, um freie Hand zu haben bei dem, was sie zunächst abändern und anordnen wollte. Sie ernannte bis auf Weiteres ein Verwaltungskollegium, bestehend aus dem markgräflichen Rentmeister Peter Proll, dem Prior Wunder und dem Richter Weikersreuter. Zuvörderst deliberirten die Räthe zu Onolzbach darüber, ob die Kleider des verstorbenen Abts dem Prior Wunder überlassen werden sollten, oder nicht. Dann befahlen sie den drei Administratoren, je Einen der vorhandenen zwei Köche, Schreiber, Thorwarte, Gärtner, Bäckerjungen, Stallbuben etc. abzuschaffen „vonwegen des Klosters schwerer Schuldenlast.“ Die Administratoren Wunder und Weikersreuter wiesen aber die absolute Unentbehrlichkeit der Meisten dieser Individuen nach, indem sie vorstellten: „Ein Weingärtner kann unmöglich die Weinberge in Heilsbronn und in Bonhof besorgen; Ein Mann kann nicht Gärtner und zugleich Obser und Hopfner sein; Ein Thorwart kann das Thor nicht hüten, da alle fremden Leute angezeigt werden müssen etc. etc.“ [508] Schließlich bemerken Prior und Richter: „Man möge lieber die Wahl eines Abts nicht länger verschieben, auch einen bereits verheißenen eigenen Klosterverwalter mit einem Schreiber baldigst anstellen, da der Richter bei den täglichen Anläufen der Klosterunterthanen die Geschäftslast nicht länger tragen könne.“ Die Räthe in Onolzbach beschlossen weiter, daß die Brauerei in eigener Regie fortgeführt werden sollte, da beim eigenen Betrieb das Fuder Bier auf 8 fl., das von Schwabach bezogene aber höher zu stehen komme; doch sollten künftig zweierlei Sorten gebraut werden: Herrschaftsbier und Gesellenbier. Nach diesen Abänderungen und Feststellungen in Heilsbronn selbst ging es an die Organisation in den Probsteien und Vogteien, welche schon seit Jahren wegen der geringen Zahl von Mönchen durch weltliche Beamte verwaltet werden mußten. In der Probstei Bonhof wurde dem Vogt eine fixe Besoldung regulirt und zugleich das Amt eines Försters und die Leitung der Ökonomie und des Weinbaues übertragen. Die Schenkstatt sollte nicht mehr in eigener Regie betrieben, sondern in Erbpacht verliehen werden. Ähnlich wurde in der Probstei Neuhof organisirt. Der Kaplan von Trautskirchen, welcher Neuhof zu pastoriren hatte, sollte des Sonntags nicht mehr beim Vogt für drei Batzen gespeist werden, sondern ein Aversum von 6 bis 8 fl. erhalten. Ähnliche Beschränkungen traten in der Vogtei Randersacker ein. Die dortigen 1200 Morgen Äcker sollten verkauft werden, auch die 72 Morgen Weinberge, welche mehr kosteten, als eintrügen. Ähnliches wurde in den Vogteien Merkendorf, Weizendorf und Nördlingen angeordnet, insonderheit der Verkauf des Probsthofes in Merkendorf. Diese Regierungsbeschlüsse, welche zum Theil ganz ungeeignet und nicht vollziehbar waren, wurden vom Richter den Vögten Sturm in Bonhof, Koen in Neuhof, Weber in Randersacker, Kneupel in Merkendorf, Mühlich in Waizendorf und dem Pfleger Pirkner in Nördlingen zugeschlossen.

Im Laufe dieser Verhandlungen stellten Prior und Richter wiederholt die Nothwendigkeit einer Abtswahl vor. Endlich, nach fast einjährigem Zögern, ging man höheren Orts darauf [509] ein. Am 8. und 9. Juli 1562 wurde Einer der noch vorhandenen vier Konventualen, der Prior Wunder, vom Markgrafen zum Abt ernannt und konfirmirt und das Klosterpersonal verpflichtet. Siehe das Nähere über den Hergang in den Beiträgen S. 181. Die markgräflichen Erlasse ergingen nunmehr nach Heilsbronn unter der Adresse: „Dem würdigen unsern Rath und lieben getreuen Herrn Melchior Abt, auch Peter Prollen, Pfleger, und Hans Weikersreuter, Richter.“ Der bei dem Akt völlig ignorirte Abt Leonhard von Ebrach erinnerte nachholend an die Auslieferung des besten Gauls, „wie allezeit geschehen sei, auch bei der letzten Abtswahl, bei welcher die markgräflichen Räthe ausdrücklich versichert hätten, der Markgraf werde das jus visitatorium nicht verletzen.“ Die Räthe genehmigten die Auslieferung des Pferdes, das gute Vernehmen zwischen Ebrach und Heilsbronn blieb ungestört. Gelegentlich eines Besuches des Abts Leonhard von Ebrach bei unserem Abt erzählte Jener: „wie es ihm mit seinen Pfauen der vergangenen Winterkälte halben unglücklich zugestanden“, und bat unseren Abt um ein Pfauen-Männchen und Weibchen, welche auch mit einem gar freundlichen Schreiben nach Ebrach geschickt wurden.

Am 9. Juli wählte der Markgraf unsern Abt. Zwei Tage darauf begehrte er von ihm „Muskatellerbirnen und Weichsel, welche bei dem Kloster bereits zeitig sein sollen.“ Einige Tage später befahl er ihm, „einigen Pfarrherren und Schuldienern Addition aus Klostermitteln zu geben, daß sie mit Weib und Kindern bestehen können“, dem Pfarrer von Dambach 45 fl., dem in Merkendorf 16 fl., in Kirchfarrnbach 34 fl., ähnlich denen in Petersaurach, Ammerndorf, Markterlbach, Großhaslach, Bürglein, Adelhofen, Schwand, Leerstetten und Schwabach, in Summa 360 fl. Abt, Pfleger und Richter antworteten den Räthen, von welchen, in Abwesenheit des Markgrafen, der Befehl ausgegangen war: „Diese Addition kann nicht in Geld, sondern nur in Getreide gegeben werden. Das Kloster steckt in Schulden, hat kein baares Geld im Sack, um es nur heraus zu schütten, muß immer Geld entlehnen für des Klosters Nothdurft. Die Klosterdiener [510] sind geringer besoldet, als manche Pfarrer. Warum auch fremden Pfarrern in den nichtheilsbronnischen Orten Schwand, Leerstetten, Schwabach Addition geben? Das heißt nicht, dem gegebenen Versprechen gemäß, das Kloster verschonen, schirmen und wieder empor bringen, sondern es verderben.“ Der Bescheid der Räthe lautete: „So ist’s auf Grund der Visitationen aus christlichen Ursachen vom Fürsten beschlossen; wir können es nicht ändern; wendet euch an ihn selbst. Ihr hättet geneigter sein sollen, ein christliches Werk zu fördern.“

Mit mehr Erfolg remonstrirten Abt, Pfleger und Richter gegen den befohlenen Verkauf des Probsthauses in Merkendorf. Sie erklärten: „Das Haus ist in gutem Stande, kostet daher noch lange nichts zu unterhalten. Wir brauchen es nothwendig, weil man sonst bei Gülten, Rathswahlen etc. im Wirthshause logiren müßte. Jeder Adelige hat in seinem Dorfe sein eigenes Haus; wie viel mehr muß das Kloster in diesem unserem einzigen Städtlein sein eigenes Haus haben. Der Verkauf würde ihm zum Schimpf gereichen.“ Umsonst! man bestand darauf: „Das Probsthaus soll entweder verkauft, oder an Christoph von Eib vermiethet werden.“ Gegen Beides remonstrirte der Abt, indem er an den Markgrafen schrieb: „Mein Vorgänger, der Abt Beck, wurde aus bekannten Ursachen gezwungen, Manches zu verkaufen, was ihm viele üble Nachreden zuzog. So würde man mir auch nachreden, als hätte ich übel Haus gehalten. Das wäre aber gegen meine gethane Pflicht. Ich bin ohne mein Begehren von E. F. G. zum Prälaten verordnet worden und habe die Zusage erhalten, daß E. F. G., wie deren Voreltern, das Kloster schirmen, bei allen Gerechtigkeiten erhalten und mein gnädiger Herr sein wollen. Ich möchte nicht gern wider E. F. G. sein, aber auch nicht gehindert werden, zu Nutz des Klosters zu handeln, wie ich bisher gethan habe und ferner thun will. Ich halte den Verkauf des Probsthauses oder das Aufnehmen des Herrn von Eib nicht für rathsam und bitte überhaupt mit dergleichen Zumuthungen, Klostergüter zu verkaufen, mich zu verschonen. Denn dann müßte ich bitten, von E. F. G. der Prälatur enthoben [511] zu werden.“ Diese männliche und wahrheitsgetreue Insinuation fand die verdiente Anerkennung bei dem Markgrafen, welcher dem Abt antwortete: „Er sei nicht Willens, dem Kloster zum Nachtheil etwas zu verkaufen. Hätten die vorigen Äbte etwas verkauft, so sei es ohne sein Wissen geschehen. Es sei ihm nur darum zu thun, dem Kloster aufzuhelfen und Ordnung zu schaffen. Der Verkauf des Probsthofes möge für jetzt unterbleiben.“

Wenn die markgräfliche Regierung den Verkauf von Liegenschaften oder Beschränkung von Ausgaben anordnete, so hatte sie dabei immer ihren eigenen Vortheil im Auge. Denn was sie dadurch der Klosterkasse zuwendete, fiel nach Auflösung des Klosters ihr zu. Ihren knauserischen Anordnungen trat der Abt wiederholt recht energisch entgegen. Er und seine beiden Kollegen Proll und Weikersreuter erhielten von Onolzbach den Auftrag, mit den Vögten von Bonhof, Neuhof und Merkendorf wegen ihrer Besoldungen abzuhandeln. Sie vollzogen zwar den Befehl, baten aber zugleich, künftighin sie mit dergleichen Aufträgen zu verschonen, d. h. sie schämten sich, Werkzeuge bei einem solchen Verfahren sein zu müssen. Auf Wunders Remonstration erhielten die Frohnarbeiter, insonderheit die Weinbergsarbeiter, wieder ihre „Schwaben“ (Brote, 28 Loth schwer) und warme Kost, während die Räthe ihnen Beides entziehen und lediglich Geld geben wollten. Die Rationen im Burggrafenhause zu normiren, war nothwendig. „In der Abtei – so befahl der Markgraf – sind bloß wir selbst und andere Fürsten, unsere Räthe, dann die (nur noch drei) Konventualen, die Schuldiener und Schüler zu speisen; denn die schweren Schulden des Klosters fordern Sparsamkeit.“ Die Schulden waren aber so schwer nicht; sie beliefen sich damals auf 2500 fl., meist durch den Markgrafen selbst veranlaßt. Hans Staiber in Nürnberg hatte 1000 fl. zu 8 Proz., Karl Holzschuher 400 fl. zu 6 Prozent dargeliehen. Unser Abt entlehnte mit markgräflicher Genehmigung bei Heinr. v. Mußlohe in Onolzbach 2500 fl. zu 5 Prozent und zahlte damit jene zu höheren Zinsen aufgenommenen Kapitalien heim.

[512] Der Abt wurde fortwährend angewiesen, zu sparen. Galt es aber die Befriedigung der kostspieligen Liebhabereien des Markgrafen, dann war vom Sparen keine Rede. Im Sept. 1563 verlangte Georg Friedrich „zu seinem Bau in Onolzbach“ gegen 500 Stämme weiches Holz und gegen 100 Stämme Eichenholz aus dem heilsbronner Mönchswald bei Merkendorf. Abt, Pfleger und Richter antworteten: „Wir haben erst 100 Stämme zu Röhren am Schloßbrunnen abgegeben, den Unterthanen jährlich viel schuldiges Bau- und Brennholz zu geben und können das verlangte Holz nicht liefern, Eichenholz schon gar nicht, das dort nicht vorhanden ist. Diese Lieferung würde zum Verderben des Mönchswaldes, des besten Kleinods bei Merkendorf, führen.“ Die diktatorische Antwort lautete: „Dieweil wir die begehrte Anzahl Stämme zu unserem Bau unvermeidlich haben müssen, so ist unser ernster Befehl, daß ihr noch heute dem Vogt zu Merkendorf unterthänig Befehl thun wollt, damit das Holz angewiesen werde. Datum Onolzbach, 28. Sept. Georg Friedrich, manu propria.“ Darauf folgte der weitere Befehl, die Stämme von den Klosterunterthanen gegen Futter und Mahl oder um Geld nach Ansbach führen zu lassen. Abt und Richter antworteten: „Wir haben die herum gesessenen Unterthanen vernommen. Diese werden mit Gülten, Zinsen und Diensten täglich mehr und mehr beschwert. Sie haben für diese schweren Hölzer nicht genügenden Anspann. Doch wollen sie die Hälfte gegen Futter und Mahl führen, künftigen Mittwoch mit 43, am Freitag mit 42 Wägen. Wir haben um Weidenbach herum wenig Frohnbauern. Werden diese mit dergleichen Neuerungen und Beschwerungen je länger je mehr beladen, so werden sie von ihren Wohnungen gedrängt und kommen ins Abwesen.“

In der neuen Abtei (jetzt Schulgebäude) sollten, laut Georg Friedrichs Befehl, nur er selbst und andere Fürsten, dann fürstliche Räthe etc. einkehren. Gleichwohl drängten sich dort Andere ein und wollten sich mit den stipulirten Rationen nicht begnügen. Abt, Pfleger und Richter zeigten dieses unterm 1. Febr. 1563 an mit dem Beifügen: „Noch mehr Aufwand verursachen [513] E. F. G. Jäger, die während dieses Winters in großer Zahl allhier im Gasthaus (jetzt Pfarrhaus) liegen. Wir bitten, dergleichen Beschwerungen abzuwenden, da dieses dem Kloster und mit der Zeit E. F. G. selbst zum Nachtheil gereicht.“ Georg Friedrich antwortete aus Bayreuth, wo er sich damals aufhielt: „Wir haben nicht umgehen können, unsere Jäger mit ihren Hunden in diesem Winter ihre Atzung deß Orts suchen zu lassen. Doch wird diese Überlage nicht mehr lange währen. Es ist ihnen aber kein Übermaß zu reichen, sondern nach unserer gegebenen Ordnung.“ Demungeachtet kam Ordnung weder in die Abtei, noch in das Gasthaus. Der Abt bat daher nach einem halben Jahre den Markgrafen aufs Neue um Abhilfe. Der Pfleger Proll war 1563 gestorben und an seine Stelle Barth. Kornberger mit dem Titel „Verwalter“ getreten. Abt, Verwalter und Richter stellten nun vor: „Wenn mit den Beschwerungen kein Ende gemacht wird, so kann nicht gehaust werden, ohne weitere Schulden zu machen. Hilfe ist nur, wenn man besser haust, überflüssige Gastungen und Anderes abschafft, worauf E. F. G. auf dem Landtage von 1560 selbst angetragen und deßhalb verfügt haben, wie es mit den ab- und zureitenden Gästen gehalten werden soll. Diese Ordnung wird aber nicht gehalten. Nach wie vor will Jedermann bei Hof (d. h. in der Abtei) einkehren. Dieser und Jener will seines Gefallens ein Pferd oder Klepper haben. Viele berufen sich auf E. F. G. als deren Diener, aber ohne Ausweis, liegen zwei, drei und mehr Tage hier, um daheim das Ihre zu sparen. Wir müssen für sie die Fourage kaufen, da die Zufuhr von Neuhof aus fehlt, indem dort die von E. F. G. dahin verordneten Mutter- und andere Pferde, Jung und Alt, die Wiesmahd abfretzen und im Winter Heu, Haber und Stroh brauchen. Der Wein ist theuer, das Getreide wohlfeil. Wir haben das den Räthen E. F. G. bei der letzten Rechnung vorgestellt, wurden aber von ihnen an E. F. G. gewiesen, was wir hiermit thun. Wir bitten daher, E. F. G. wollen, wie ihre Voreltern, das Kloster in Schutz nehmen, damit es von den täglich wachsenden Beschwerungen befreit werde.“

[514] Die größten „Beschwerungen“ kamen immer durch den Markgrafen selbst. Wie er besonders durch seine ungezügelte Leidenschaft für die Jagd namenloses Elend über die Klosterunterthanen brachte, ist in den Beitr. S. 185 ff. ausführlich zu lesen; dagegen auch, was unser Abt gethan hat, um den Markgrafen zum Mitleid und zur Abhilfe zu bewegen. Die dort S. 187 und 188 mitgetheilte Vorstellung und Bitte der Unterthanen floß ohne Zweifel aus seiner Feder. Allein Wunder schloß die Augen, ohne wesentliche Abhilfe gesehen zu haben. Nach seinem Tode wurde das Elend noch größer.

Auch von des Markgrafen Schwester, Mutter und Gemahlin wurde der Abt und das Kloster oft in Anspruch genommen. Des Markgrafen geistesschwache Schwester Barbara, bei deren Taufe der Abt Schopper Mitgevatter war (Beitr. S. 147), mußte mit ihrer Dienerschaft während eines großen Theils der Jahre 1568 bis 70 in Heilsbronn, auch in Waizendorf, beherbergt und unterhalten werden. Daher in den Rechnungen zur Motivirung der größeren Ausgabsziffer die Beisätze: „weil meines gnädigen Fürsten Schwester, Fräulein Barbara, wegen Leibesschwachheit und Blödigkeit mit Hofgesind viel dieß Jahr hier gelegen.“ Da sie nun anderwärts untergebracht werden sollte, so erhielt Wunder vom Markgrafen den Auftrag, anzugeben: „wie viele Personen seine Schwester Barbara in ihrem Dienst habe.“ Des Markgrafen Mutter, Emilie, von 1533 an 58 Jahre lang ein stabiler Gast in Heilsbronn (Beitr. S. 207 bis 9), ließ 1562 unserem Abt melden: „Die Fürstin wird mit ihrer Schwester, Gemahlin des Herzogs Erich von Braunschweig, künftigen Mittwoch zu Heilsbronn einkommen und mit Hofgesinde übernachten; ist wohl zu traktiren.“ Für ihre Baulichkeiten in Roßdorf verlangte sie vom Abt 100 Baustämme aus dem nicht weit davon gelegenen heilsbronnischen Walde Haag. Der Abt remonstrirte und stellte vor, wie verösigt die Wälder seien, namentlich der Haag; erhielt aber zur Antwort den Befehl, die Stämme zu liefern. Des Markgrafen erste Gemahlin Elisabeth war gleichfalls ein stabiler Gast in Heilsbronn und oft in Verkehr mit unserem Abt. Über [515] sie, ihr Bild und ihr tragisches Ende siehe Beitr. S. 182–84. Im J. 1570 befahl sie, bis zur Rückkehr von einer Reise ihrer Hofmeisterin Ursula von Ellershausen das Gemach in Heilsbronn, so sie (die Markgräfin) vormals allerwege innegehabt, einzugeben und noch 18 andere Dienerinnen zu versorgen. Diese sollten bei jeder Mahlzeit drei Maas Wein und drei Maas Bier, zum Schlaf- und Untertrunk zwei Viertel Bier erhalten. An den Verwalter Kornberger schrieb sie wegen Aufnahme einer Person und eines Lieblingshundes: „Von Gottes Gnaden, Elisabeth, Markgräfin zu Brandenburg etc. Unsern gnädigen Gruß zuvor. Ehrbar, Lieber, Getreuer. Es ist unser ganz gnädiges Begehren, ihr wollet gegenwärtige Briefszeigerin, Dorothea Vischerin, anstatt der verstorbenen alten Suffa, welche auch auf unsern gnädigen Befehl ist in das Kloster (in das Spital) aufgenommen worden, auf- und annehmen. Daneben schicken wir euch auch einen Hund, die Greuin genannt, welche nunmehr alt und nicht mehr zu gebrauchen ist. Die wollet ihr unterhalten lassen, wie es einem Hund gebührt, so lang sie lebt. Das wollen wir uns gnädig zu euch versehen und sind euch mit Gnaden wohlgewogen.“ Der Markgraf beabsichtigte, noch bei Lebzeiten Wunder’s das Klosteramt Waizendorf seiner Gemahlin Elisabeth zu übergeben. Wunder hatte von dem Projekt noch keine Kunde, als das fürstliche Paar um Weihnachten 1577 „in wichtigen Angelegenheiten“ nach Polen und Preußen reiste. Nach der Abreise wurde das Projekt unserem Abt eröffnet, von diesem aber laut der in den Beitr. S. 182 mitgetheilten Erklärung vom 7. März 1578 zurückgewiesen. Das der Markgräfin zugedachte Amt Waizendorf fiel vier Monate darauf dem Markgrafen zu, da unser Abt am 13. Juli starb, – der letzte heilsbronner Klösterling, nach dessen Tod der Markgraf Herr des ganzen Klostergebietes wurde.

Im Januar 1566 requirirte Georg Friedrich bei Gelegenheit eines Reichstages in Augsburg mehrmals Klosterpferde. Im März nach Ansbach zurückgekehrt, requirirte er von Heilsbronn und Neuhof zwei Klosterköche, da er den Kurfürsten von Sachsen und Andere zu bewirthen hatte. Auf dem Reichstage war, wie [516] 1561 und 64, dem Kaiser eine Türkensteuer bewilligt worden. Daher berief der Markgraf unsern Abt und die ganze Landschaft zu einer Berathung ein. Man beschloß, daß im Fürstenthum und auf dem ganzen Klostergebiete jeder Unterthan von je 100 fl. seines Vermögens 11/2 fl. beitragen sollte. Nach einem weitern Beschluß auf dem augsburger Reichstage wurde verordnet: „Im ganzen Reiche soll in Städten und Dörfern zur Mittagszeit eine Glocke, so man die Türkenglocke nennt, geläutet werden, das Volk auf die Kniee fallen und Gott um Sieg der Waffen des Kaisers Maximilian II. anflehen.“ Auf dem markgräflichen und heilsbronnischen Gebiete wurden die Mandate gegen Gotteslästerung aufs Neue von den Kanzeln verlesen und die Leute zur Buße ermahnt.

Anderthalb Jahre vor dem Reichstage erhielt unser Abt vom Kaiser Maximilian II. d. d. Wien, 28. Juli 1564, ein Erinnerungsschreiben folgenden Inhalts: „Auf den Reichstagen zu Regensburg und Augsburg von 1557 und 59 haben die Stände dem Kaiser Ferdinand eine Türkenhilfe bewilligt, haben diese auch zu rechter Zeit gezahlt; aber Heilsbronn ist in Rückstand mit 4149 fl.“ Wunder schickte das Erinnerungsschreiben nach Ansbach und erbat sich Verhaltungsbefehl, worauf er angewiesen wurde, seine Antwort nach Wien in folgender Weise zu formuliren: „Diese Reichshilfe haben nur die Reichsstände zu leisten. Allein die Äbte dahier sind niemals für Reichsstände geachtet, daher auch niemals zu Reichstagen gefordert worden, wie einige andere Äbte, welche für Reichsstände gehalten werden. Daher hat das hiesige Kloster auch niemals dergleichen Reichshilfen gezahlt. Was die Klosterunterthanen bei allen Reichshilfen zu zahlen haben, zahlen sie an den Herrn Markgrafen Georg Friedrich, als des Klosters Erbschutzherrn, welcher dann diese Beiträge mit den übrigen Reichsanlagen abliefert.“ Obgleich Wunder in diesem Schreiben wahrheitsgetreu erklärte, daß die heilsbronner Äbte nie Reichsstände waren und daher nie zu Reichstagen gefordert würden, so erhielt er dennoch durch einen Boten aus Speier eine kaiserliche Einladung zu dem auf den 14. [517] Januar 1566 ausgeschriebenen Reichstag, den der Kaiser einberufen habe, „um altem Gebrauch nach allen Ständen des Reichs ihre Regalien, Lehen, Privilegien und Rechte zu konfirmiren, über des Reichs Wohlfahrt sich mit ihnen zu berathen, jetzt besonders wegen der Türken, wegen unserer religiösen Sekten und wegen einer neuen Münzordnung.“ Wunder schickte diese Einladung an den Markgrafen und bemerkte: „E. F. D. werden den Reichstag ohnehin besuchen und könnten zugleich das Kloster und mich vertreten, damit dem Kloster kein Nachtheil geschieht, auch des Klosters Privilegien konfirmiren lassen, um dadurch die Streitigkeiten mit Würzburg und Andern zu beseitigen.“ Georg Friedrich antwortete: „Ein Abt von Heilsbronn ist dem Kaiser mit Pflichten nicht verwandt. Weder ihr noch eure Vorfahren sind Stände des Reichs gewesen. Ihr habt daher auf dem Reichstage nicht zu erscheinen. Wir als Landesfürst und Erbschutzherr werden euch vertreten.“

Viel Mühe und Verdruß bereitete unserem Abt

die Renovatur der zollerischen Hauptgruft.

Ueber diese Gruft und den darauf stehenden Sarkophag finden sich einige Notizen in den Beiträgen S. 13–16 und 84–86. Im Folgenden soll hierüber Näheres mitgetheilt werden. Der Burggraf Friedrich V. gründete die Gruft und bestattete in derselben seinen Vater und seinen Onkel, die Burggrafen Johann II. und Albrecht den Schönen. Siehe oben Seite 130–132. Nach seinem Tode wurde auf der Gruft zu seinem Gedächtniß der in seinen Haupttheilen noch vorhandene Sarkophag errichtet, dessen Hauptbestandtheile folgende sind: a) Der Sarkophagdeckel, auf welchem die steinerne lebensgroße Statue Friedrichs V. liegt.[18] b) Acht steinerne, drei Fuß hohe, an die vier Wände des Sarkophags gelehnte Statuetten, Ahnen Friedrichs V. darstellend, und zwar seinen Onkel, Burggraf Berthold, Bischof zu Eichstätt, † 1365; seinen Großvater, Burggraf Friedrich IV., † 1332; [518] seine Großmutter, Margaretha von Kärnthen, † 1343; seinen Vater, Burggraf Johann II., † 1357; seinen Onkel, Burggraf Friedrich, Bischof zu Regensburg, † 1353; seinen einzigen verheiratheten Großonkel, Burggraf Johann I., † 1300; seine Großtante, Agnes von Hessen, † 1335; und seinen Onkel, Burggraf Albrecht den Schönen, † 1361. (Beitr. S. 54.) c) Die in den vier Wänden des Sarkophags eingefügten steinernen Quadrate, ursprünglich acht an der Zahl, von welchen aber zwei nicht mehr vorhanden sind. Die noch vorhandenen und bei Nr. 55, 57, 59, 61, 63 und 65 eingemauerten Quadrate zeigen alternirend das burggräfliche und zollerische Wappen. Das Quadrat an der Kopf- oder Fußseite zeigt dieselben beiden Wappen, aber vereinigt in einem viergetheilten Schilde. Ein Quadrat an der Kopf- oder Fußseite fehlt; es kann daher nicht angegeben werden, was darauf eingehauen war. Die Wappen auf den Quadraten sind von schöner, antiker Form, einfach, ohne Vergoldung, ohne Farbenschmuck. Allein zur Zeit des Markgrafen Georg Friedrich liebte man dergleichen einfache schmucklose Arbeiten nicht mehr; daher befahl der Markgraf, damals 27 Jahre alt, den Sarkophag, „so etwas schadhaft worden, zu erneuern“, und zwar auf Kosten des Klosters. Die acht Quadrate wurden ganz herausgenommen, andere substituirt und auf diesen zwar auch wieder die burggräflich-zollerischen Wappen, aber modern umgeformt, dazu vergoldet und bemalt, angebracht. Der Markgraf ließ 1566 die noch unbearbeiteten Wappensteine nach Heilsbronn führen und befahl unserem Abt, die Fuhrleute zu verköstigen. Die Bearbeitung der Steine wurde dem Maler und Bildhauer Lukas Gruenberg übertragen, den wir beim 30. Abt näher kennen gelernt haben. Der metamorphosirte Sarkophag ist sein Werk. Mit ihm arbeitete sein Gevatter Endreß Dietrich Seidensticker, Bürger zu Nürnberg, über dessen tragisches Ende das Jahrbuch Folgendes berichtet: „Am 24. Juli 1568 ritt Seidensticker nüchtern und unbezecht nach Onolzbach, wohin er vom Markgrafen wegen Arbeiten berufen worden war. Ein Mann aus Gleizendorf und der Bader von Vestenberg trafen sein Pferd ohne Reiter [519] im wensbacher Weiher und brachten es mit Sattel und Zeug nach Großhaslach, wo die Tags darauf gefundene Leiche beerdigt wurde. Der Abt Wunder zeigte den Vorfall in Ansbach an mit dem Bemerken, daß des Ertrunkenen Schwert, Waidner, Pulverflasche, Rock etc. an seinen in Heilsbronn anwesenden Gevatter Gruenberg, Maler, ausgeliefert worden seien.

Nicht nur an den neugefertigten acht Wappensteinen brachte man Gold und Farben an, sondern auch an den acht Statuetten, an den Wappenschildchen, die sie tragen, und an den Brackenköpfen über ihren Schultern, eben so an der auf dem Sarkophagdeckel liegenden Statue des Burggrafen Friedrich V. Gruenberg hatte seine Bildhauerarbeiten im Herbst 1568 vollendet. Das Bemalen derselben wurde dem Hofmaler Phil. Mauler übertragen, welcher sein Werk zwar sofort in Angriff nahm, aber so ungeschickt, daß unser Abt unterm 9. Nov. nach Ansbach berichtete: „Über E. F. G. und Gemahls Grab und Verneuerung der Begräbnuß der Voreltern derselben berichte ich, daß es durch den Bildhauer gänzlich verfertigt ist, auch geöltränkt, aber schwitzt und ausgeschlagen ist, so daß der Frost großen Schaden bringen dürfte, wenn man es heuer auch noch bemalen würde. Denn die Farben würden nicht trocken und von der Kälte aufgezogen werden. Es ist daher rathsam, für heuer die Vollendung einzustellen.“ Auf diesen Bericht dekretirten die Räthe in Abwesenheit des Markgrafen, daß Mauler seine Arbeit für 1568 einstellen sollte. Im folgenden Jahre vollendete er zwar seine Arbeit, aber so ungenügend, daß er schon nach drei Jahren angehalten werden mußte, nachzubessern: „da die Wappen sehr verblichen und dunkel worden.“ Allein er arbeitete abermals so ungenügend, daß der Abt unterm 20. Febr. 1572 berichten mußte: „Da Mauler ganz ungeschickt und faul ist, wie er bei Verneuerung der Begräbnuß und des Gitters bewiesen hat, so möge man die Arbeit lieber dem geschickten Maler Lukas (Gruenberg) übertragen, vorerst aber die Arbeit ganz ruhen lassen bis zur Rückkehr des Markgrafen, damit dieser selbst Augenschein nehmen könne.“ Das hier erwähnte Eisengitter, welches den Sarkophag umschloß, [520] war im Jahre 1570 von Mauler gleichfalls ungenügend bemalt worden, so daß sich unser Abt veranlaßt sah, noch während der Arbeit an die Räthe zu berichten: „Unser gnädiger Fürst hat durch seinen Baumeister einen Maler, Philipp (Mauler) genannt, hieher gesendet, das Gitter um die fürstliche Begräbnuß grau anzustreichen. Dieser hat seit 12 Wochen schlecht und fahrlässig daran gearbeitet, wird wohl noch 6 Wochen brauchen, so daß ihm der Verwalter mit dem Thurm gedroht hat, wenn er nicht fleißiger arbeiten werde. Wir wissen nicht, ob er nach dem Taglohn oder nach Akkord arbeitet. Aber auf Befehl des Baumeisters liegt er hier auf des Klosters Kosten und wird am Konventstisch gespeist. Bitten also um Bescheid, wie wir uns gegen den Maler zu verhalten haben.“ Ungeachtet dieser Vorstellung wurde dem Maler gestattet, die von ihm einmal begonnene Bemalung zu vollenden. Daß er manches Wäpplein unrichtig bemalte, wie der Augenschein noch zur Stunde zeigt, kann nach dieser Bezeichnung seiner Qualifikation nicht befremden. Er malte z. B. bei der Statuette der Landgräfin Agnes von Hessen den hessischen Löwen nicht weiß und roth gestreift im blauen Felde, sondern weiß im rothen Felde.

Am Kopfende des Sarkophagdeckels ließ Georg Friedrich die noch vorhandene, senkrecht stehende, von zwei Löwen gehaltene Tafel und außen an derselben seinen Wappenschild, innerhalb eine Inschrift anbringen. In dem zwölfgetheilten Wappenschilde sind die Adler, Greife, Löwen und sonstige Darstellungen auf den Wappen von Brandenburg, Preußen, Stettin, Jägerndorf, Pommern, Rügen, Zollern und Nürnberg nebst dem Regale vereinigt. Darüber drei Helme mit Adlerflügeln, Büffelhörnern und Pfauenschweif als Helmschmuck. Die Inschrift, wie sie nach Georg Friedrichs Anordnung noch vor seinem Tode auf die Inseite der Tafel geschrieben und um 1600, da Georg Friedrich noch lebte, von den oftgedachten Monumentenkopisten abgeschrieben wurde, lautete: „Von Gottes gnaden der durchleuchtig hochgeborn Fürst und Herr, Herr Georg Friederich, Margraff zu Brandenburg, zu Stettin, Pommern, Cassuben und Wenden, auch in Schlesien zu [521] Jegerndorff Herzog, Burggraff zu Nürnberg und Fürst zu Rügen, hatt in hertzlicher betrachtung dieses müheseligen und zergenglichen lebens, und das nach demselbigen alle, die in Christo seelig entschlaffen, zu einen andern freudenreichen und Gottseligen leben am jüngsten tag aufferwecket werden: diese Ihrer F. G. hochlöblicher Christseeliger gedechtnus vorfahren, ureltern und eltern Christliche Schlaffkammer und begrebnus, so von langwiriger zeit und alter etwas schadthafft worden, widerumb aus Christlicher guthertziger meinung und aus schuldiger lieb und trew gegen denselbigen (wie zu sehen) renoviren und erneurn lassen nach Christi unsers Erlösers geburt M. D. LXVIII. Dessen F. G. hernach in ungetzweiffelter hoffnung des aus Gnaden durch Christum denselben und allen Christglaubigen versprochen und zugesagten ewigen lebens Anno ..... am ..... tag des monats .... auch seeliglich verschieden und bei obgemelten seiner F. Durchl. voreltern und eltern versamlet erwartent der frölichen zukunfft Christi Jesu unsers Herren und Heilands, und allhie begraben.“ In die hier leergelassenen Stellen konnte erst 35 Jahre später, nach Georg Friedrichs Tod, das Erforderliche: „1603 am 26. Tag des Monats Aprilis“ eingefügt werden. Auf dem Sarkophagdeckel ließ Georg Friedrich acht kleine steinerne Engel, Jeder auf einen Wappenschild gestützt, stellen. Er sah, erzählt man, einen dieser acht (jetzt nur noch vier) Engel in einem Traum kurz vor seinem Tode herabfallen. 1573 ließ er über dem Sarkophag ein (1866 ganz beseitigtes) von 6 gedrehten Säulen getragenes Holzdach anbringen. Die vorstehende aktenmäßige Darlegung des wahren Sachverhalts war nöthig, da man die Statue des Burggrafen Friedrich V. auf dem Sarkophagdeckel für die des 205 Jahre später gestorbenen Markgrafen Georg Friedrich auszugeben pflegt in dem Glauben, die Gruft sammt dem Sarkophage und den acht Statuetten sei für den Markgrafen Georg Friedrich geschaffen worden.

Am 4. Nov. 1631 erbrachen Tillysche Reiter mit Hebeisen die Gruft und raubten die dem Leichnam des Markgrafen beigegebenen Werthgegenstände. Führer der Räuber war ein vormaliger [522] Küchenjunge, der einäugige Michael Neuritter. Dieser behielt von den geraubten Gegenständen einen Dolch, den er in die Wohnung des Klosterbäckers brachte und diesem zur Aufbewahrung überließ. Der Bäcker lieferte den Dolch an den Amtmann Stieber in Schwabach ab. Was beim Erbrechen des Sarkophags an diesem beschädigt worden war, wurde nach dem Kriege, im Jahre 1654, reparirt. Die Kosten „zum Wiederaufrichten des fürstlichen Grabes, so von den Soldaten aufgebrochen, zuzumauern und die zum Grab gehörigen Steine in Ordnung zu setzen“, betrugen nur wenige Gulden; die Beschädigung kann sonach nicht sehr bedeutend gewesen sein. Auch bei der Eröffnung des Sarkophags im J. 1853 fand man, daß die Brecheisen der Tillyschen Reiter nicht viel beschädigt hatten. Im Innern des Sarkophags angelangt, schlugen die Reiter ein paar Steine des Grabgewölbes ein und stiegen durch die dadurch gewonnene Öffnung hinab zum Sarg. Die Öffnung blieb offen und diente auch bei der Untersuchung der Gruft im J. 1853 den Untersuchenden (darunter auch der Schreiber dieses) als einzige Passage. Der gegenwärtige Zugang zur Gruft an der Ostseite wurde erst nach 1853 angebracht.

Zehn Jahre nach dem Tode Georg Friedrichs, nachdem der letzte Konventual, unser Abt, gestorben und das ganze Klostergut dem Markgrafen zugefallen war, wurde zum Gedächtniß Georg Friedrichs und seiner beiden Frauen das bis 1858 unversehrt gebliebene komplizirte, aus Holz gefertigte Epitaphium[19] gefertigt, und zwar auf Befehl der Markgrafen Christian und Joachim Ernst, welchen nach dem Tode Georg Friedrichs die Fürstenthümer Bayreuth und Ansbach zugefallen waren. Die Kosten bestritt der Klosterfond. Es war 33 Fuß hoch und fast eben so breit, sonach großartig bezüglich der Dimensionen, und war zwei Jahrhunderte lang ein Gegenstand der Bewunderung. Späterhin fand man es unschön und geschmacklos. Das Epitaph mit seinen 32 Engelsköpfen erinnert an einen in der Zopfzeit gefertigten Altar; [523] es hat aber mehr Ähnlichkeit mit einer überreich verzierten Giebelseite eines dreistöckigen Hauses. Den mittleren Stock füllen ganz 3 durch 6 Thürflügel verschlossene Nischen. Nach Öffnung der Thüren sieht man in der mittlern Nische das lebensgroße Ölbild Georg Friedrichs, in den zwei andern Nischen die Bilder seiner beiden Frauen Elisabeth und Sophia. Die Erste starb, wie oben berichtet wurde, fast gleichzeitig mit unserem Abt. Die Zweite starb erst während des 30jährigen Krieges. Im dritten Stockwerk des Hausgiebels sieht man über dem Haupte des Markgrafen den zwölfgetheilten Wappenschild, konform mit dem vorhin am Sarkophag betrachteten, nur die Löwen, Adler, Greife etc. anders geordnet. Über dem Haupte der Markgräfin Elisabeth ihr fünfzehngetheilter Wappenschild, vielfach konform mit dem ihres Gemahls, da sie als Prinzessin von Küstrin mit ihm stammverwandt war. Über dem Haupte der Markgräfin Sophia ihr sechsgetheilter braunschweig-lüneburgischer Schild. Über dem ganzen Epitaph Spitzsäulen und eine halbkreisförmige Tafel mit der Inschrift: Si Deus pro nobis, quis contra nos. Zu den Füßen der drei Bilder drei Inschriften, also lautend: a) Der durchlauchtig hochgeboren Fürst und Herr, Herr Georg Friedrich, Markgraf zu Brandenburg etc. ist geboren den 7. April 1539 zu Onolzbach, starb daselbst Anno 1603 den 26. April, wird anhero geführt und beigesetzt den 14. Juni. b) Die durchlauchtig hochgeboren Fürstin und Frau, Frau Elisabeth, geborne Markgräfin zu Brandenburg, kam auf die Welt Anno 1540 den 29. Aug., vermählt sich zu Herrn Georg Friedrich, Markgrafen etc. Anno 1558 den 26. 10bris, starb in einem Dorf bei Warsau in Polen Anno 1578 den 8. Martii, zu Königsberg in Preußen im Thumb begraben den 28. Martii. c) Die durchlauchtig hochgeboren Fürstin und Frau, Frau Sophia, Markgräfin zu Brandenburg, geborne Herzogin von Braunschweig-Lüneburg, kam auf die Welt Anno 1563 den 30. 8bris, wurde Ihr Fürstl. Durchleuchtigkeit vermählt und das Beilager zu Dresden gehalten Anno 1579 den 3. Maii. Das Todesjahr ist nicht angegeben, da Sophia noch lebte, als diese Inschrift gefertigt wurde. Sie floh vor den [524] Tilly’schen Truppen nach Nürnberg, starb daselbst 1639 und wurde in der St. Lorenzkirche begraben. Der Orden, welchen der Markgraf trägt, zeigt die Umschrift: Stephan D. G. Rex Poloniae und des Königs Bild. Auf der Mütze in der rechten Hand des Markgrafen stehen die drei verschlungenen Buchstaben G. F. S., wahrscheinlich Georgius Fridericus Serenissimus. Die drei Ölbilder fertigte der onolzbachische Hofmaler und Kontrafaktor Andreas Riehl mit seinem Sohne Leonhard; das kolossale Holzschnitzwerk der Bildschnitzer Georg Brenk aus Windsheim; die Schlösser und Bänder an den drei Thüren der Uhrmacher Lor. Mörßer zu Windsheim. Diese Künstler arbeiteten mit ihren Gehilfen lange Zeit in Heilsbronn selbst und erhielten Kost und Lohn. Arbeiteten sie daheim, so empfingen sie ihren akkordmäßigen Lohn theils baar, theils in Getreide. Baar erhielten sie aus der Klosteramtskasse 1076 fl. 3 Ort, 24 dl., und zwar Brenk 402 fl. für das Schnitzwerk, Riehl für das Bemalen desselben und für die 3 Ölbilder 608 fl. Riehl war kein genialer Maler, aber fleißig bis ins kleinste Detail und bemüht, seinen Bildern ein frisches Kolorit zu geben. Die von ihm im J. 1614 gemalten drei Ölbilder wurden bei der allgemeinen Bilderrestauration i. J. 1851 lediglich abgewaschen, bedurften aber sonst nicht der geringsten Auffrischung oder Nachbesserung. Auf der Inseite der sechs Thürflügel, welche diese drei Bilder bedeckten, malte er 32 Wappen, antik und schön geformt und frisch kolorirt. Die Außenseiten der sechs Thürflügel wurden geschmacklos, koulissenartig, bloß mit Leimfarbe, 150 Jahr nach Riehl bemalt, und zwar 1771 bei der gänzlichen Umgestaltung und Verunstaltung der Kirche, zu einer Zeit, da man für das geschmackvolle Antike keinen Sinn hatte. Die grellen Färbungen und geschmacklosen Vergoldungen am ganzen Epitaph stammen gleichfalls aus dem Jahre 1771. Das Epitaph hing ursprünglich im Kirchenschiff an der Mauer, welche von Nr. 72 an gegen das Querschiff lauft; es wurde aber 1771 an der Zwischenwand angebracht, welche man damals zwischen Nr. 72 und 93 einzog. Bei Herausnahme dieser Zwischenwand im Jahre 1858 wurde das Epitaph herabgenommen, [525] zerstückt, theilweise bei Nr. 58, 60, 62 angebracht, theilweise nach München abgeliefert. Man hätte es unzerstückt lassen und auf seine ursprüngliche Stelle zurückbringen sollen als Nachweis über das, was man gegen die Zeit des 30jährigen Krieges für ästhetisch schön hielt. Man hatte nichts gespart, um nach dem damaligen Geschmack etwas Vorzügliches darzustellen.

Viel Mühe und Verdruß bereitete unserem Abt, wie bereits angedeutet wurde, die Leitung der

Schopper’schen Schule.

Auch während Wunder’s Regierung wollte die Schule nicht gedeihen, obgleich ein und derselbe Lehrer, Magister Mich. Preu, ihr 21 Jahre lang vorstand und ihm ein zweiter Lehrer, der den Titel „Kantor“ führte, beigegeben wurde. Die oft ungeeignete Einmischung von Seite Onolzbachs veranlaßte den Abt bisweilen, zu remonstriren. Bald nach seinem Regierungsantritt erhielt er von dorther folgenden Visitationsbescheid: „Bei der letzten Visitation der Schule hat sich ergeben, daß die Schüler meist Kinder fremder Unterthanen, Einige zum Studiren untüchtig und aus Gunst aufgenommen worden sind. Diese insgesammt sind zu ihren Eltern zurückzuschicken. Von nun an dürfen nicht über 12 gehalten werden. Wir ordnen daher unsern Superintendenten Georg Karg und den Magister Johann Wesselius an euch ab, damit sie alle Knaben examiniren und die geschicktesten zwölf, Unterthanen von uns, euch bezeichnen. Die übrigen sind binnen einem Monat zu entlassen. Künftig darf ohne unsern besondern Befehl kein Knabe aufgenommen werden.“ Nach dem Examen erhielt der Abt von den Räthen (der Markgraf war abwesend) ein Verzeichniß mit den Namen der zwölf beizubehaltenden Schüler und zugleich folgenden Stunden- und Lektionsplan: „Montag von 6 bis 8 Uhr soll man graecum textum evangelii treiben. Dinstag und Mittwoch von 6 bis 7 soll man lesen grammaticam Philippi. Von 7 bis 8 Ciceronis epistolas. Donnerstag und Freitag von 6 bis 7 sollen scripta emendirt werden. Von 7 bis 8 syntaxis Philippi. Samstag von 6 bis 8 Katechismus. Montag, Dinstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 12 [526] bis 1 musica. Montag und Dinstag von 1 bis 2 Terentius. Von 2 bis 3 Virgilii bucolica oder Ovidii de ponto. Mittwoch und Freitag von 12 bis 1 grammatica graeca, dann oratio Isocratis. Vor der Vesper flores poetarum und zwei Stunden in der Woche dialectica für die Geschicktesten. Es sollen die Schüler in guter Furcht und Disziplin gehalten und im Lateinreden geübt werden. Damit die Knaben des Studirens desto besser auswarten, soll der Gesang im Chor des Morgens und Abends nicht über eine halbe Stunde erstreckt werden.“ Abt und Richter sahen ein, daß es bei der anbefohlenen Verminderung der Schülerzahl wieder auf eine Knauserei abgesehen war und schrieben daher unterm 6. März 1564 an die Räthe: „Nachdem die Lehre des heiligen Evangelii wieder an den Tag gebracht und des Papstes irrige Lehre an den Tag gekommen war, hat Herr Abt Schopper, in Bedenken, daß die Klöster nichts Anderes als Schulen gewesen, sonder Zweifel nicht ohne Rath des Herrn Markgrafen Georg, E. F. G. Herrn Vaters und anderer gelehrter Herren, aus christlichem Gemüth hier eine Schule aufgerichtet, in welcher erst 12, hernach 24 bis in 30 und mehr Schüler mit Lehre und Zucht also erhalten worden sind, daß dieselben künftig Land und Leuten nützlich sein können und schon Viele inner und außer Landes dienen. Es waren vorerst armer Leute Kinder oder Solche, die auf E. F. G. und deren Räthe Fürschrift aufgenommen wurden, jetzt meistens armer Pfarrherren und Kirchendiener Söhne und Waisen. Einige derselben, unter dem Papstthum erzogen, würden, so man sie abschafft, wieder in Finsterniß gedeihen, was uns ganz bedenklich vorkommt, mir, dem Abt, als wäre ich Ursache an der Abschaffung, und mir, dem Richter, der ich gleichfalls der Wohlthat, die jetzt den Knaben widerfährt, theilhaftig worden bin bei der Unvermöglichkeit meiner Eltern. Wir sind Beide arm gewesen, haben dieses Benefizium genossen, möchten es auch Andern gönnen und ihnen nicht entziehen helfen. Aber nicht allein uns, sondern auch E. F. G. würde es bei allen gottseligen Christen Nachreden bringen, weil unverborgen ist, daß die Klöster zur Ehre Gottes, Erhaltung christlicher Disziplin und [527] gelehrter Leute, auch zu Unterhaltung der Armen als Hospitalia instituirt worden sind. Wir zweifeln nicht, E. F. G. werden, gleich derselben Herr Vater, als vor allen andern Fürsten berühmter Fürst, bei der erkannten Wahrheit des Evangeliums bleiben und Alles, was zur Erhaltung göttlichen Wortes dient, zu fördern geneigt sein, was sonderlich den hohen Potentaten aus Gottes Befehl gebührt, wie der Prophet sagt: Frange essurienti panem tuum. Reges erunt nutritores tui et Reginae nutrices. Auch werden auf die Schüler hier keine so großen Kosten gewendet, daß es dem Kloster oder E. F. G. zum Nachtheil gereicht. Zu geschweigen, daß Gott der Jugend Gebet, das sie täglich für E. F. G. langes Leben und glückliche Regierung thut, erhört und erhören wird. Daher ist unsere unterthänigste Bitte: E. F. G. wollen 24 Schüler zu halten zulassen, damit der armen Pfarrherren und Kirchendiener Kinder und Waisen das Stücklein Brot mögen genießen, bis Gott ihnen ferner Gnade erzeigt. Die Übrigen sollen abgeschafft werden. Das würde E. F. G. als einem christlichen Fürsten rühmlicher sein, als daß eine so geringe Zahl gehalten und die Übrigen abgeschafft werden.“ Statthalter und Räthe schickten diese Remonstration an den Markgrafen, welcher sich eben oberhalb Gebirgs aufhielt und von dort aus dekretirte: „man solle die Sache bis zu seiner Zurückkunft beruhen lassen.“ Die Remonstration hatte den gewünschten Erfolg: die Schülerzahl wurde nicht auf 12 reduzirt. Sie betrug in den zwei folgenden Jahren 23 bis 25, darunter zwei vaterlose Edelknaben von der Grun und ein Doppelwaise Barthol. Widmann. Die Aufnahme des Letztern hatte die Markgräfin Elisabeth, die der zwei Ersteren der Markgraf bei dem Abt beantragt. Ein Vierter, Erhard Döberlein aus Forchheim, ein Doppelwaise, Vetter des Abts, studirte in Wittenberg, erhielt ein Stipendium, dazu zum Magistriren vom Abt 14 fl. und einen belobenden Brief. Weitere fünf waren: der Sohn eines Buchbinders aus Nürnberg, eines Aufsehers über die heilsbronnischen Weiher aus Königshofen, eines Stallmeisters aus Ansbach, einer Hebamme von dort und eines Hofsattlers aus Kulmbach. Die [528] Übrigen waren meist Pfarrerssöhne aus Weißenbronn, Bürglein, Berolzheim, Kadolzburg, Schwabach, Nordheim, Kitzingen etc. Der Abt hatte fortwährend Bitten und Fürbitten bezüglich der Aufnahme von Schülern zu bescheiden. Handelte sich’s um Entfernung beharrlich Unfügsamer, so hatte er Verdruß und Undank zum Lohn. Dem Pfarrer Daun in Dachstetten mußte er schreiben: „Wir haben eure Beschwerde wegen eures Sohnes und der Ursache, um welcher willen er von der Schule gebracht worden sein soll, vernommen. Mit dem, was wir euch geschrieben, haben wir es mit euch und eurem Sohne gut gemeint. Ihr messet die Schuld dem Kantor bei, angeblich wegen der Disziplin desselben. Dieser beruft sich aber wegen der ertheilten Streiche auf Herrn Magister Preu, in dessen Gegenwart Alles verlaufen ist. Es ist von euch ganz unbedachtsam, daß ihr eurem Sohn allein Glauben gebt und dem, was er zur Verglimpfung seiner Bosheit erdichtet, dadurch er immer halsstarriger wird, wie der Vers lautet: Blanda patrum segnes facit indulgentia natos. Wir begehren, daß ihr euch solcher Beschuldigungen enthaltet, damit nicht Ärgeres daraus erfolge. Euer Knabe hat allein die Schuld. Wir halten euer Schreiben für sondern Undank, sonders von euch als einem Geistlichen. Ihr wollet die Präzeptores ferner mit solchem Anzug nicht beschweren. Wir sind erbötig, euch hinwieder Freundschaft und günstigen Willen zu erweisen.“ Im J. 1575 waren der Schüler 36, darunter zum Studiren Untaugliche, was die Schule in üblen Ruf brachte. Der Abt beauftragte den Magister Preu und den Kantor Rudelius, die Untauglichen anzugeben und berichtete nach Ansbach mit dem Bemerken: „Preu gedenke zu resigniren, Rudelius wegzuziehen; daher die Bitte, tüchtige Nachfolger vorzuschlagen, da er eben keinen geeigneten Mann wisse.“ Die Räthe antworteten u. A.: „Eure beiden Schreiben, den Ungehorsam der Schüler und den erledigten Kantorsdienst betreffend, haben wir nicht gern vernommen. Daß fast alle Zucht und Disziplin an diesem Ort so gar fallen und zu Grunde gehen, wird vornehmlich dadurch verursacht, daß ihr eigenes Gefallens Schulmeister und Kantores erwählet, welche zum Theil seicht gelehrt, [529] und zum Theil gute Gesellen und Zechbrüder gewesen, dadurch sie ihre Autorität verloren und den Ungehorsam und Unfleiß bei den Knaben verursacht haben. Damit die Schule mit tauglichen Leuten versehen werde, so ist unser Befehl, ihr wollet keine Schuldiener mehr selbst annehmen, sondern solches unsern Räthen und Examinatoren überlassen.“ Magister Preu, obgleich erst 52 Jahre alt, ließ sich, „etwas müde und überdrüssig“, im Jahre 1576 quiesziren und zog in seine Vaterstadt Weißenburg. Der Kantor, zwar jung, aber kränklich, zog gleichfalls weg. Wie es zwei Jahre nach ihrem Wegzuge um die Schule stand, erhellt aus einem Berichte unseres Abts, worin er beantragte: „Die Herren Examinatoren zu Onolzbach möchten die Schule visitiren zur Abstellung der Unordnungen und Mängel sowohl der Lehrenden als der Lernenden; es seien viele Knaben, welche noch einer Kindsmagd bedürfen, oder zum Studiren ungeschickt sind, hieher geschafft worden.“ Nicht lange nach dieser Berichterstattung starb Wunder, worauf das ganze Klostergebiet dem Markgrafen zufiel. Die Schopper’sche Schule bestand hierauf in ihrem bisherigen unbefriedigenden Zustande noch vier Jahre lang, wurde dann erweitert, reichlicher dotirt und erhielt den Namen „Fürstenschule, Gymnasium“, worüber im IX. und XI. Abschn. ausführlich berichtet werden wird.

Das Kirchenwesen

betreffend nahmen besonders die Kirchenvisitationen und die Kirchenzucht unsern Abt in Anspruch.

Es ist oben berichtet worden, daß der Markgraf Georg durch den 27. Abt Schopper veranlaßt wurde, die Kirchenvisitationen, wie sie in Sachsen bereits eingeführt waren, auch in seinem Bereiche einzuführen. In welcher Weise die auf Schopper folgenden Äbte das Visitationswerk in den Klosterpfarreien betrieben und Kirchenzucht geübt haben, ist gleichfalls berichtet worden. Zur Zeit Georg Friedrich’s erschienen noch eingehendere Regulative dieses Betreffs. Inhaltlich eines markgräflichen Erlasses vom 13. Juli 1558 an den 34. Abt Beck sollten durch die Visitationen die Mängel an Pfarrern und Gotteshäusern beseitigt [530] werden und die Visitatoren ihre Diäten von den Stiftern und Klöstern erhalten, von Heilsbronn jährlich 100 fl. Dem Regulativ zufolge lud der Abt Beck zu der im November 1558 abzuhaltenden Visitation nach Heilsbronn ein, und zwar die Schulmeister und Kantoren, besonders aber die Pfarrer Porphyrius in Heilsbronn, Schopp in Weißenbronn, Zilger in Petersaurach, Grimm in Bürglein, Feierle in Trautskirchen mit dem dortigen Frühmesser, Schnitzlein in Merkendorf, Eberlein in Ammerndorf, Winkler in Markterlbach mit dem Frühmesser Münch, Vogel in Kirchfarrnbach und Praun in Großhaslach. Nach Linden erging keine Einladung, da die dortige Pfarrstelle wegen geringen Ertrages unbesetzt war. Die vorgeladenen Pfarrer erschienen, mit Ausnahme des erkrankten Pfarrers von Ammerndorf. Jeder brachte mit einen Nachweis über den Ertrag seiner Pfarrstelle, zwei Bürger oder Dorfmeister und seine zwei Heiligenpfleger, welche ein Verzeichniß über ihr Gotteshauseinkommen vorlegen mußten. Nachdem alle Vorgeladenen aufgefordert worden waren, ihre etwaigen Beschwerden vorzubringen, verfuhr man wie folgt:

1) Heilsbronn betreffend. Die Visitatoren von Onolzbach fragten den Abt Beck: „Ob er einigen Mangel an dem Pfarrer, an seiner Hausfrau, seiner Lehre oder seinem Wandel wisse, und ob es keine Nachrede veranlaßt habe, daß er noch nicht ordinirt sei?“ Darauf erklärte der Abt unter Beistimmung des mitanwesenden Richters Weikersreuter: „Er wisse an des Pfarrers Lehre und Wandel keinen Mangel, habe auch keine Beschwerde darüber gehört, daß er noch nicht ordinirt sei, halte aber für gut, zur Verhütung von Ärgerniß, wenn er ordinirt und dießfalls Gleichheit gehalten würde.“ Darauf wurde der Pfarrer vernommen. Dieser beschwerte sich darüber, daß seine Zuhörer unfleißig seien, daß man während der Predigt im Wirthshause und an andern Orten fresse und saufe, während der Predigt und Katechismuslehre kaufe und verkaufe. Er halte zwar die durch fürstlichen Befehl angeordnete Wochenpredigt in der Kapelle (Katharinenkirche), habe aber wenige Auditores; man möge ihm gestatten, diese Wochenpredigten in der Klosterkirche zu halten und ihm die [531] zwei Lektionen erlassen, welche er wöchentlich in der Schule geben müsse. Schließlich bat er um Besserung seines Einkommens. Darauf erklärte der Abt: „Von dem Fressen und Saufen während der Predigt wisse er nichts.“ Darauf der Richter: „Dieses Fressen und Saufen während der Predigt sei verboten und geschehe auch seines Wissens nicht. Wahr sei aber, daß unter der Predigt die Fremden, welche im Kloster über Nacht gelegen, hinaus reiten. Er schlage vor, wie an etlichen andern Orten, während der Predigt das Thor verschlossen zu halten und das Kaufen und Verkaufen während der Predigt und Katechismuslehre aufs Neue zu verbieten.“ Auf Besserung des Einkommens ging der Abt nicht ein: „der Pfarrer könne sich begnügen; seine Vorfahren hätten auch nicht mehr gehabt; wisse er eine bessere Stelle zu bekommen, so wolle er (der Abt) ihm dazu behilflich sein. Die Knaben in der Fürstenschule könne er künftig ihren Katechismus gleichfalls in der Kapelle hersagen lassen. Es sei ihm erlaubt, seine Wochenpredigten in der Klosterkirche zu halten und das zweimalige Lesen in der Schule zu unterlassen.“ Schließlich wurde beantragt und vom Abt genehmigt, in der Katharinenkirche abwechselnd lateinisch und deutsch zu singen. Was der Abt in Folge dieser Visitation bezüglich des Zechens und Jubilirens während des Gottesdienstes publiziren ließ, ist in den Beiträgen S. 199 mitgetheilt worden.

2) Weißenbronn und Reuth. Auch hier, wie bei allen folgenden Visitationen, erklärten Abt und Richter ihre Zufriedenheit mit der Lehre und dem Wandel des Pfarrers. Dieser brachte beschwerend vor: „Der Kleinzehnt wird mir untreu gereicht. Der Förster verlangt von mir Stockmiet bei Abgabe von Bauholz. Das Pfarrhaus in Reuth geht ganz ein. Die nürnbergischen Unterthanen zu Wollersdorf muthen mir zu, ihre Kinder, dem alten Herkommen entgegen, in Wollersdorf zu taufen.“ Hierauf der Abt: „Er werde die Pflichtigen anhalten, den Zehnten zu reichen, dem Förster auftragen, das Bauholz unentgeltlich abzugeben; auch werde er dem Verfall des Pfarrhauses in Reuth vorbeugen. Allein über die nürnbergischen Unterthanen in Wollersdorf [532] habe er nicht zu gebieten, da die Obrigkeit dieses Ortes nach Windsbach gehöre.“

3) Petersaurach. Der Pfarrer: „Man möge ihm sein Pfarr-Corpus folgen lassen und sein Einkommen um ein paar Simra Korn bessern, da er seinem Vorgänger 36 fl. abgeben müsse.“ Der Abt: „Das Corpus der Pfarre sei bei Abtretung des Patronats vom Gumbertusstift an das Kloster gekommen und solle dem Bittsteller ausgehändigt werden. Der Addition halben sei er oben beim zweiten Artikel gehört worden.“

4) Bürglein. Der Pfarrer: „Den Kleinzehnten, sonderlich die Schweinlein, gibt man mir ungetreulich. Mein Haus ist baufällig. Bitte, meine Besoldung zu bessern und die Zauberei abzuschaffen, mit welcher Etliche umgehen.“ Der Abt: „Die zehntpflichtigen Klosterunterthanen könne und werde er anhalten, aber nicht die fremden. Die Bauangelegenheit gehöre zum andern Artikel. Zauberei sei Malefizsache und gehöre daher nach Kadolzburg.“

5) Trautskirchen. Der Frühmesser bittet, „ihm die jährlichen 10 fl. von Wilhelms- und Jobstkreut zuzuwenden, wenn kein Pfarrer in Linden sei.“ Der Abt: „Er werde ihm die 10 fl. zuwenden.“

6) Merkendorf. Der Pfarrer bittet um Addition, insonderheit um Zuweisung des Kleinzehnten, welchen die Pfarrei Eschenbach beziehe. Der Schulmeister bittet, ihm für 5 fl. eine neue Stube bauen zu lassen. Der Abt: „Aus Klostermitteln kann die Pfarr- und Schulstelle keine Addition erhalten. Beim Pfarramt Eschenbach soll nochmals um Abtretung des Kleinzehnten nachgesucht werden. Den Bürgermeister und die Heiligenpfleger werde er zu bewegen suchen, dem Schulmeister eine Stube zu bauen. In Merkendorf soll, wie an andern Orten, der Klingelsack eingeführt, eine Gotteshauskasse für die Armen errichtet und das Volk aufgefordert werden, Almosen dazu beizutragen.“ In Folge dieses Bescheids ließ der Abt sofort in Merkendorf publiziren: „In Merkendorf wird nunmehr ein Gotteskasten aufgerichtet und von den Gotteshauspflegern das Säcklein mit dem Zimbelein [533] unter der Predigt umhergetragen zur Unterhaltung der Armen, nicht aber zu Nutz des Herrn Abts zu Heilsbronn.“

7) Markt Erlbach. Bürgermeister und Rath begehren zu wissen, wem das Lehen und die Baupflicht bei der ruinosen Kirchhofmauer zustehe, ihnen oder dem Kloster? Bescheid des Abts: „Der Kirchhof sei ihre Schlafkammer; daher hätten sie, nicht das Kloster, die Mauer zu bauen, wie andere Gebäude ihres Fleckens und wie Jeder sein eigenes Haus.“ Der Frühmesser Münch beschwerte sich, daß er sein ruinoses Haus nicht mehr bewohnen könne, bat um Hauszins und Besserung seiner Besoldung. Darauf der Abt: „Er habe dem Frühmesser bereits 2 fl. Hauszins gegeben; das ruinose Haus werde, nach Rücksprache mit seinem Konvent, künftiges Jahr auf Kosten des Klosters gebessert werden. Wegen der Addition werde er sich beim Markgrafen beschweren, da man gegen Brief und Siegel dem Frühmesser das ihm gebührende Drittel vom oberulsenbacher Zehnten abgesprochen habe.“

8) Kirchfarrnbach. Der Pfarrer bittet um Besserung seines Hauses und seiner Besoldung. Bescheid des Abts: „Petent verlangt, wie fast alle Pfarrer, Besserung seines Hauses und seiner Besoldung durch das Kloster. Allein Jeder hat sich bei seinem Jurament verpflichtet, salva et sarta tecta zu erhalten; so sei es hergebracht. Hätten es die Vorfahrer nicht gethan, so könne er nichts dafür. Das Kloster kann nicht Jedem nach seinem Gefallen bauen und seine Besoldung bessern.“

9) Großhaslach. Der Pfarrer beschwert sich, daß ihm von den Unterthanen der Zehnte untreulich gegeben werde und bittet, das Kloster wolle entweder ihn entschädigen, oder den Zehnten selbst sammeln lassen, so könne er desto baß studiren. Bescheid des Abts: „Dem Begehren kann nicht stattgegeben werden. Der Zehnt kann doch nicht am Studiren hindern.“

Die Pfarrer bei Nr. 2, 3, 4, 7, 9 zeigten an, daß bei ihren Kirchen keine Bibel sei und baten um Anschaffung auf Kosten der Lokalkirchenstiftungen. Wird vom Abt genehmigt. Fast alle Pfarrer beschwerten sich über unfleißigen Kirchenbesuch. Die nichtgenannten [534] heilsbronnischen Pfarreien Lentersheim, Dambach, Langensteinach etc. lagen zu fern von Heilsbronn und wurden daher den nähergelegenen Dekanatssitzen Wassertrüdingen und Uffenheim zur Visitation zugewiesen. Der nach Abhaltung obiger Visitationen vom Abt Beck erlassene, von allen Kanzeln zu verlesende Generalbescheid lautete: „Fast in allen Klosterpfarreien wird das Wort Gottes von den Unterthanen gar unfleißig gehört, woraus folgt, daß die Alten, wenn sie gefragt werden, ihres Glaubens halben nicht wohl Antwort geben können, und auch ihre Kinder und Gesinde nicht anhalten, zur Kirche zu gehen und Gottes Wort, insonderheit den Katechismus zu hören. Daher sind Kinder und Gesinde mehr geneigt zu Tanz, Rockenstuben und anderer Lustbarkeit. Daher ist unser Befehl: Alle Unterthanen in den Klosterpfarreien sollen fleißig Gottes Wort hören und in die Kirche gehen, ihre Kinder und Gesinde zur Predigt, Katechismus und Kinderlehre anhalten, welche nach der brandenburgischen Kirchenordnung gehalten werden soll. An keinem Orte soll Tanz oder anderes leichtfertiges Spiel oder Kurzweil gehalten werden, es sei denn solche Kinderlehre, so man Katechismum nennt, zuvor vollbracht. Zuwiderhandelnde und unfleißige Besucher des Gottesdienstes, auch die in öffentlichen Sünden beharren und ihres Glaubens halben nicht Antwort und Rechenschaft geben können, sollen wissen, daß sie nicht allein wider Gottes Gebot, den Sabbath oder Feiertag zu heiligen, sündigen, sondern auch mit ewiger Pein und von seiner Gnaden (vom Abt) mit zeitlicher Strafe bestraft, zu Gevatterschaft und anderem christlichen Werke nicht zugelassen, auch von der christlichen Gemeinde als verdorrte Glieder abgesondert und, wenn sie ohne wahre Buße sterben, nicht in den Kirchhof, sondern außer demselben begraben werden. Datum Heilsbronn, 20. Nov. 1558.“

In dieser Weise wurden 30 Jahre lang die Kirchenvisitationen alljährlich gehalten, Bescheide darauf ertheilt und Kirchenzucht geübt; allein der Erfolg entsprach den Erwartungen nicht. Bei der i. J. 1565 abgehaltenen Visitation mußte unser Abt Wunder vernehmen, daß die seinem Vorgänger Beck sieben Jahre [535] zuvor angezeigten Baumängel meist noch nicht gewendet, die damals angezeigten Besoldungsschmälerungen noch nicht beseitigt, die Besoldungen meist noch nicht aufgebessert waren. Daher dieselben Beschwerden und Bitten, dieselben Bescheide und Befehle. Die Visitationen wurden von nun an nicht mehr in Heilsbronn, wie 1558, gehalten, sondern in jedem der zu visitirenden Orte, in Heilsbronn, Weißenbronn und Peteraurach vom Superintendenten Homagius von Schwabach. In den Bescheiden hieß es u. A.: „Anna Hofmann, welche wöchentlich ein Almosen aus dem Kloster bekommen, aber gleichwohl von der Visitation zum Höchsten verächtlich und spöttisch geredet hat, ist zwei Tage bei Wasser und Brot in’s Gotzenloch zu stecken. Peter Schmid wird um 2 fl. bestraft, weil er den Herren Visitatoren in der Kirche freventlich eingeredet.“

Die Kirchenvisitationen sollten nicht nur Bau- und Rechnungsmängeln abhelfen, sondern auch, und zwar vorzugsweise, veredelnd auf die Geistlichen und auf das religiös-sittliche Volksleben einwirken und, wie der 27. Abt Schopper i. J. 1527 an den Markgrafen Georg schrieb, „ein christliches Leben anzurichten sehr dienlich sein.“ Daher fragten die Visitatoren bei jeder Visitation nach der Lehre und dem Wandel der Pfarrer. Bei den so eben beschriebenen neun Visitationen versicherten Abt und Richter auf Befragen, daß sie an dem Wandel der sämmtlichen Pfarrer keinen Mangel wüßten. An dem Einen und Andern derselben war aber, wie im VI. Abschnitt berichtet werden wird, offen- und gerichtskundig mancher Mangel. Allein Abt und Richter, die zunächst darum wissen mußten, hielten es für ungeeignet, hier sich darüber zu äußern, geleitet von der Überzeugung, daß eine Visitation und Kirchenzucht in dieser Weise mehr schlimme als gute Folgen habe. Nach 30jähriger Praxis sah man ein, daß trotz der Kirchenvisitationen das religiös-sittliche Volksleben nicht besser, sondern schlimmer geworden war. Gleichwohl blieb man bei der bisherigen Praxis, da man keine bessere kannte; nur verfuhr man noch strenger, machte aber wieder dieselbe trostlose Erfahrung, daß das religiös-sittliche Volksleben nicht besser, [536] sondern schlimmer wurde. Die von unserem Abt und von der markgräflichen Regierung erlassenen Mandate bestätigen es. Am 24. Aug. 1563 verfügte unser Abt in Gemeinschaft mit dem Pfleger Proll und dem Richter Weikersreuter: „Nachdem der allmächtige Gott uns fast allenthalben mit Pestilenz, Theuerung und Kriegsrüstung gestraft und gedroht hat, um uns zur Besserung zu reizen und daß wir sein göttliches Wort, welches uns nun eine so lange Zeit so reichlich verkündigt worden ist, nicht hören, sondern dasselbe verachten und desselben überdrüssig und satt sind: so ist kein Zweifel, daß es uns gehen werde, wie den undankbaren Juden zu Jerusalem und allen Verächtern seines Wortes gehen wird. Diesem zuvorzukommen, ist des Herrn Abts Melchior, des Herrn Pflegers und des Herrn Richters ernstlicher Befehl, daß ihr von Sünden absteht, das Wort Gottes fleißig hört, da der Glaube aus dem Gehör des Wortes Gottes kommt; daß Keiner an Sonn- und Feiertagen, wenn Gottes Wort gepredigt, das Abendmahl gereicht, oder anderer christlicher Lobgesang und Litanei gesungen wird, außerhalb der Kirche oder zwischen den Thoren stehen, schwatzen, Brantwein oder Anderes verkaufen oder trinken, noch einige Handthierung oder Kaufmannschatz treiben soll. Es sollen auch unter der Predigt die Thore verschlossen bleiben und bis Ende derselben Niemand aus- oder eingelassen werden, damit Lehrer und Zuhörer durch solch Aus- und Einreiten und Fahren nicht verhindert werden. Zuwiderhandelnde sollen mit Gefängniß bei Wasser und Brot, oder nach Größe der Verwirkung mit Geldstrafe bestraft werden, daß Andere daran ein Exempel und Abscheu haben sollen.“

Zwei Jahre darauf erhielt unser Abt folgendes Mandat vom 4. April 1565 zur Veröffentlichung auf dem Klostergebiete: „Von Gottes Gnaden, Georg Friedrich. Wir erfahren nicht ohne sondere Entsetzung, daß unsere früheren Mandate fast bei Männiglich nicht allein keinen Abscheu des Gotteslästerns, Schwörens und Fluchens gemacht, sondern solche Laster seither noch mehr überhand genommen und auch von den kleinen Kindern öffentlich getrieben, und solches an ihnen von ihren Eltern nicht gestraft, [537] sondern geduldet wird, welches nun bei so heller und klarer Lehre des heilsamen und allein seligmachenden Wortes Gottes ganz erschrecklich zu hören. Daß solch große Laster also mit Gewalt überhandnehmen, ist nicht die wenigste Ursache, daß ob unserer hievor ausgegangener Mandate nicht mit Ernst gehalten wurde. Daher ist unser Befehl, unsere früheren Mandate auf allen Kanzeln verkünden zu lassen und gegen die Verbrecher mit Ernst zu verfahren und nicht mehr säumig zu sein. Damit unserem Mandate desto eher nachgegangen werde, so wollet allen Pfarrherren auferlegen, daß sie nicht allein alle angeregte erschreckliche Laster, sondern auch Völlerei, Hurerei und andere öffentliche Laster in ihren Predigten strafen und das Volk zur Buße und Besserung mit Fleiß vermahnen.“ In dem Begleitschreiben, mit welchem unser Abt dieses Mandat zur Publikation von den Kanzeln an die Pfarrer in Heilsbronn, Bürglein, Weißenbronn, Ammerndorf etc. hinausgab, bemerkte er: „Daß es nicht bloß hierum, sondern in allen Aemtern und Pfarreien des Fürstenthums so schlimm stehe in Absicht auf Gotteslästern, Fluchen, Voll- und Zusaufen und anderes unzüchtiges Leben, daher auch fast allenthalben Pestilenz, Krieg und theure Zeit. Darum sei es nöthig, diese Mandate in Kirchen und Schulen aufs Neue einzuschärfen.“ Bald nach dem Erscheinen dieses Mandats wurde ein Übertreter desselben, und zwar wegen Gotteslästerung, von unserem Abt mit Gefängniß bestraft. Bei seiner Entlassung mußte er folgende Urphede schwören: „Ich Balth. Ludwig, Bürger zu Schwabach, bekenne mit diesem Brief, daß ich um wohlverschuldeter Sache willen, nämlich daß ich aus bezechter unbesonnener Weise nicht allein Gott und seinen eingeborenen Sohn mit Gotteslästerung und Hauptschwüren wider des Herrn Markgrafen Mandat, sondern auch den Herrn Abt Melchior und Alle im Kloster mit Schmähworten angetast, dazu Etliche sich mit mir zu schlagen gefordert, in des Herrn Abts Gefängniß gekommen, aber aus Gnaden ohne höhere Strafe entlassen worden bin. Ich bereue meine Gotteslästerung und Schmähreden und will sie nimmer thun, will mich auch an Niemand rächen oder äfern. Das Alles [538] zu halten schwöre ich diesen Eid.“ Schon im nächstfolgenden Jahre 1566 wurde der Abt vom Markgrafen beauftragt, obige Mandate auf’s Neue einschärfen zu lassen, „da wir täglich befinden, daß bisher über solche Mandate nicht mit Ernst gehalten, daß wider die Verbrecher nicht mit verdienter Strafe verfahren wird und daß die, so aus tragendem Amt und Befehl wehren und strafen sollten, selbst dawider handeln. Auch ist wegen drohender Ruthen Gottes beim Andringen der Türken das Türkengebet bei allen Gottesdiensten zu verlesen zur Abwendung von Gottes Zorn. In allen Ämtern sind Freudenspiel, Trommelschlag, Sackpfeifen und Schalmeien zu verbieten, sowohl bei Hochzeiten, als auch bei andern Fröhlichkeiten. Wir sind glaublich berichtet worden, daß bei Ehegelübungen, mit dem Handstreich vollzogen, bis in drei oder vier Tische (à 12 Personen) Gäste dazu berufen werden, was bei 5  fl. Strafe verboten wird; es dürfen dabei nicht über 10 Personen geladen werden. Georg Friedrich, manu propria.“

Die besprochenen Mandate und Kirchenvisitationen waren recht gut gemeint und einerseits nicht ohne Nutzen. Andererseits war ihr Einfluß nachtheilig, da sie nicht selten böswillige Denunziationen hervorriefen. Wie sich unser Abt fälschlich Denunzirter annahm, ist in den Beitr. S. 201 zu lesen.

Man war der gewissen Zuversicht, durch Einführung der Lehre Luther’s, der brandenburgischen Kirchenordnung, der Kirchenvisitation und Kirchenzucht werde das religiös-sittliche Volksleben besser und der Entsittlichung ein Damm gesetzt werden. Es war daher eine recht schmerzliche Enttäuschung, als man im Laufe von 40 bis 50 Jahren keinen Fortschritt zum Besseren sah und sich nicht verhehlen konnte, daß die Leute roher und die wohlgemeinten Institute der Kirchenvisitation und Kirchenzucht geradezu verhöhnt wurden. Diese betrübenden Erfahrungen machte man nicht nur auf dem ganzen Klostergebiete, sondern auch im ganzen Fürstenthume, wie aus dem in den Beitr. S. 203 mitgetheilten markgräflichen Mandate vom 28. Aug. 1567 erhellt. Dieses hatte keinen Erfolg; daher erließ der Markgraf 5 Jahre [539] später ein geschärftes Mandat, welches auch dem Abt zur Publikation zugeschlossen wurde. Es lautete: „Dem Würdigen, unserem Rath und lieben getreuen Herrn Melchior, Abt, Barthel Kornberger, Verwalter, und Friedrich Faber, Richter. (Der Richter Weikersreuter war nach Neustadt befördert worden.) Von Gottes Gnaden, Georg Friedrich etc. Wir können auch nicht bergen, ob wir wohl vor guter Zeit allerlei christliche Ordnung angericht und daneben crasse Mandate haben ausgehen lassen und in guter Hoffnung gestanden, dieselben sollten bei fleißiger Bestellung des heiligen Ministerii und Predigtamts zur Beförderung von Gottes Ehre und ewiger Wohlfahrt unserer Unterthanen Alles zum gewünschten Nutzen gereicht sein: so finden wir doch, wie beim mehrern Theil und großen Haufen großer Unfleiß und Verachtung des Predigtamts, des Hörens und Lernens der göttlichen und seligmachenden Predigt, des Gebrauchs der hochwürdigen Sakramente und christlicher Ceremonien, sonderlich auch der Traktation des Katechismi allenthalben sei und keine Vermahnung und Warnung zur Besserung schier mehr helfen will, dagegen Gotteslästerung, Ehebruch, Hurerei, Geiz, Wucher und andere höchststräfliche Laster und aller Muthwille und Leichtfertigkeit in allem Schwange gehen und ungescheut getrieben werden, welches wir nicht sonder Befremdung und Bekümmerniß vernommen haben. Weil aber durch solch ärgerliches Leben Gottes Zorn und Strafe erweckt wird, wie sich denn die Läufte sorglich und gefährlich ansehen lassen, so daß unser Herr Gott über solche Undankbarkeit seinen Zorn schwer und grimmig ausgießen wird: so ist Bekehrung zum christlichen Wandel und unaufhörliches Beten hoch von Nöthen. Um solche Sünden und Laster so viel möglich abzuwenden, befehlen wir euch, unser höchstes Mißfallen gegen die Verächter göttlichen Wortes, der heiligen Sakramente, der christlichen Ceremonien, der Lehre des heiligen Katechismi öffentlich verkünden, Jedermann von obgemeldten Sünden und Lastern abmahnen und zur Buße ermahnen zu lassen mit der Warnung, daß solche Verächter Gottes Zorn und Strafe zu ihrem ewigen Verderben auf sich laden. Allen unsern Superintendenten haben wir Befehl [540] gethan, daß Verächter des göttlichen Wortes und der Sakramente, welche sich nicht bessern, zu Gevatterschaft nicht zugelassen, noch denselben das christliche Begräbniß mitgetheilt werden soll. Und weil diesen Herbst die christliche Spezialvisitation wieder vorgenommen werden soll, so ist unser Befehl, daß auf Anhalten unserer Superintendenten du Verwalter oder Richter mitziehen und ob den Visitatoren halten sollst; und sofern sich Jemand unterstehen würde, dieselben verächtlich oder spöttisch zu halten, dieselben alsobald gefänglich einzuziehen und etliche Tage bei Wasser und Brot mit dem Thurm zu strafen. Wenn dir, Verwalter oder Richter, bei solcher Visitation Malefiz- oder andere weltliche Sachen berichtet werden, so wollest du hieher berichten. Nach unsern ernstlichen Mandaten soll an Sonn- und Feiertagen unter der Predigt und Traktation des Katechismus kein Tanz, Kugelplatz, Spiel, Zechen in Wirthshäusern, keine Hand- und Feldarbeit gestattet werden. Ist wiederholt zu verbieten und zu bestrafen. Ingleichen die Wucherei. Auch gibt die tägliche Erfahrung, daß verwittwete Personen durch zu frühe Wiederverehelichung, was nicht unter einem Vierteljahr geschehen soll, Ärgerniß geben. Auch ist zu den Zauberern und Wahrsagern ein großer Zulauf, welches alles bei dem hellen Licht des Evangelii schrecklich zu hören. Solche Zauberer sind gefänglich einzuziehen, zu verhören und ihr Bekenntniß hieher gelangen zu lassen. Die sich bei ihnen Raths erholen, sind bei Wasser und Brot etliche Tage mit dem Thurm zu strafen und dann hinweg zu bieten. Auch sind unsere Mandate gegen Gotteslästerung, Rockenstubenlicht, Fenstern und Prügeln mit besserem Ernst als bisher zu vollziehen. Datum Onolzbach, 22. Sept. 1572. Georg Friedrich, manu propria.“ Unser Abt insinuirte dieses Mandat seinen sämmtlichen Pfarrern zur Publikation mit dem Bemerken: „Ob solchem fürstlichen Befehl gedenkt die Herrschaft allhier zu Heilsbronn mit allem Ernst zu halten und verbietet nochmals, wie zuvor, Rockenstuben, Fenstern, heimliche Winkeltänze und Anderes, so zu Ärgerniß, Leichtfertigkeit, unordentlicher Vermischung und Eheverbindung, auch andern Sünden und Lastern [541] Ursach gibt, bei ernstlicher Strafe.“ Der Abt hatte schon im Januar des vorigen Jahres 1571 auf dem ganzen Klostergebiete Folgendes bekannt machen lassen: „Nachdem das gräuliche Gotteslästern neben der schändlichen Unzucht und andern Sünden, und sonderlich, was bei den Bauern in Rockenstuben und beim Fenstern und auf der Gasse bei Jung und Alt geübt wird, ungeachtet aller Verbote, also überhand genommen, was zu der jetzigen schweren Theuerung und anderem Unglück Ursach gegeben: so ermahnt die Herrschaft Heilsbronn Jung und Alt bei Strafe, sich solches Wesens zu enthalten.“

Was die Behörden inhaltlich dieser Mandate beklagten, werden wir im VI. Abschn. bei der Rundschau in allen heilsbronnischen Pfarreien bestätigt finden: daß das religiös-sittliche Volksleben ungeachtet der allgemein eingeführten Reformation im ganzen Reformationsjahrhundert nicht besser wurde. Daß der Abt ein Herz hatte für dieses geistige Elend und daß er demselben zu begegnen nach Kräften bemüht war, haben wir gesehen. Auch die herrschende materielle Noth suchte er zu lindern. Großes Elend sah er in den sechs Jahren von 1570 bis 76, da in Folge von Mißwachs fortwährend Hungersnoth und Theuerung herrschten. Dazu herrschte im ganzen Fürstenthum Schrecken vor Mordbrennern, die umher zogen und großen Schaden thaten. Sie zogen, laut einer markgräflichen Bekanntmachung, umher „bald als Boten, Bettler, Landsknechte, auch in Frauenkleidern, bald prächtig sich haltend, in Kutschen fahrend und in Wirthshäusern sich aufhaltend.“ Einige derselben wurden genau signalisirt, z. B. Hans Sachs mit grauem spitzen Bart, Hans Gleitsmann von Erfurt mit grauem Rock und rothen Strümpfen. Durch sie wurde angeblich auch auf dem Klostergebiete hier und da Brand gestiftet, z. B. 1569 in Hirschlach, wo in einer Nacht in vier Gebäuden zugleich Brand gelegt wurde und neun Gebäude abbrannten. In diesem Jahr mißrieth der Wein, im folgenden (1570) das Getreide. 1571 bestand bei wenig ergiebiger Ernte die Theuerung fort. Die Ernten in den Jahren 1572 und 73 waren gleichfalls nicht ergiebig; noch weniger im [542] J. 1574 wegen Nässe im Frühling und großer Hitze im Sommer. Bei Windsbach soll ein Waldbrand lediglich durch die Sonnenhitze entstanden sein. Das Sra. Korn kostete 10, ja 14 fl. Am 22. Juni verwüstete ein Hagelwetter die Fluren um Merkendorf, Eschenbach, Schlauersbach, Windsbach, Dürrnmungenau, Abenberg, Spalt, Schwabach bis gegen Nürnberg und Heilsbronn. Es fielen Schlossen von der Größe von Gänseeiern und tödteten Vögel und Hasen. Gerade die besten Zehntdistrikte des Klostergebietes wurden verhagelt. Das Klosteramt Neuhof blieb verschont, litt aber desto mehr durch den ungemessenen Wildstand, der unter Georg Friedrich namenloses Elend brachte. Siehe Näheres darüber in den Beitr. S. 184 bis 190, auch über die wohlwollenden Bemühungen Wunder’s, dieses Elend zu lindern. Er wurde nicht müde, dem Markgrafen den Nothstand darzulegen und um Abhilfe zu bitten. 1574 baten die Verhagelten in den Ämtern Bonhof und Merkendorf gegen Fristenzahlung um Speis- und Saatgetreide: „Ohne diese Unterstützung seien sie gezwungen, mit ihren Familien weg und in’s Elend zu ziehen, z. B. 9 Familien in Reuth, 3 in Wernsbach, 4 in Suddersdorf, 2 in Wollersdorf, 8 in Volkersgau, 4 in Neuses, sämmtliche Unterthanen im Amte Merkendorf“ etc. etc. Auch die markgräfliche Regierung that Schritte, um der Noth abzuhelfen. Sie ließ von den Kanzeln bekannt machen: „Ausfuhr von Getreide in das Ausland ist bei Strafe verboten. Alle Unterthanen, die Getreide übrig haben, sollen ausdreschen und das Ausgedroschene in markgräflichen und heilsbronnischen Städten und Märkten feil bieten. Sind Felder vom Hagel verschont geblieben, so ist der Ertrag gleich auf dem Acker zu ermitteln, die schuldige Gilt davon sofort zu erheben, um damit den Verhagelten zu helfen.“ Besonders wurde Wucher und Vorkaufen bei scharfer Strafe verboten. Denn sogar Beamte beuteten die Noth Anderer zu ihrem Vortheil aus, indem sie vor der Ernte ein Simra Korn (oder das Geld dafür) nach dem laufenden Preise an Benöthigte abreichten mit der Verpflichtung, dafür zwei Simra nach der Ernte zu liefern. Andere Gewissenlose verkauften Getreide, das sie aus Gnaden und Barmherzigkeit [543] von den herrschaftlichen Speichern zum eigenen Gebrauche wohlfeil erhalten hatten, anderwärts zu hohen Preisen. Das markgräfliche Verbot der Getreideausfuhr außer Landes war gut gemeint, erwies sich aber als unzureichend, unausführbar und vielfach als schädlich. Unter „Ausland“ verstand man die angrenzenden Gebiete von Nürnberg, Eichstätt, Würzburg und Bamberg. Es durfte lediglich an heilsbronnische und brandenburgische Unterthanen verkauft werden, also nicht einmal an nürnbergische, die neben Jenen in denselben Ortschaften wohnten. Daraus erwuchs Zwietracht und Haß unter den Nachbarn und dadurch unserem Abt viel Verdruß, weil er, dem Mandat zufolge, die Zuwiderhandelnden strafen sollte. Als nun in Onolzbach verlautete, daß von Klosterunterthanen Getreide nach Nürnberg, d. h. in’s Ausland, geführt worden sei, so erhielt der Abt den Auftrag, die Schuldigen zu ermitteln und zu bestrafen. Die Ermittelung war leicht, da offenkundig aus allen Ortschaften um Heilsbronn Getreide nach Nürnberg geführt worden war. Es wurden circa 100 Schuldige aus 33 Ortschaften vorgerufen und nacheinander vernommen. Ihre protokollarischen Erklärungen waren ziemlich gleichlautend. Die von Großhaslach und Ketteldorf erklärten z. B.: „In Nürnberg können wir mehr lösen und unsere Bedürfnisse wohlfeiler kaufen, als in Onolzbach. Der Müller in Wustendorf, dem wir unser Getreide anboten, wollte es entweder gar nicht, oder nur auf Borg nehmen.“ Die von Weiterndorf: „Die onolzbacher Bäcker sind uns seit vier Jahren Zahlung schuldig.“ Die von Volkersgau: „Wir haben unser Getreide in Schwabach feil geboten, aber keine Käufer gefunden und mußten es nach Nürnberg führen.“ In dieser Weise deponirten Alle. Abt, Verwalter und Richter legten diese protokollarischen Vernehmungen den Räthen vor und baten, die Vernommenen zu entschuldigen und nicht zu bestrafen. Da die Vorräthe in den Speichern der Klosterämter bei Weitem nicht ausreichten, um den Bedarf der Unterthanen zu befriedigen, so erbot sich der Abt, tausend Sra. zu kaufen. 1575 waren seine Speicher in Neuhof, Merkendorf und Waizendorf völlig geleert, und nur in Nördlingen, [544] Windsheim und Heilsbronn noch ein geringer Vorrath. Er beantragte auch diesen abzugeben zur Stillung des Hungers der Unterthanen, „deren Etliche sich vernehmen ließen, daß sie es, wenn man ihnen nicht helfe, mit Gewalt nehmen würden.“ Die Ernte in diesem Jahre, auch im folgenden, fiel ziemlich gut aus; gleichwohl waren die Preise noch immer sehr hoch und die während der Hungerjahre aufgelaufenen Rückstände an Gülten etc. außerordentlich groß. „Will man – schreibt der Abt – nun mit Gewalt eintreiben, so ist zu fürchten, daß die Unterthanen davon ziehen und ihre Güter öde liegen lassen, zum größten Schaden des Klosters.“ Man mußte weitere Nachsicht haben. Endlich kam 1578 eine reiche Ernte und in Folge dessen kostete das Simra Korn wieder, wie ehedem, ungefähr drei Gulden.

Zu Mißwachs, Theuerung, Hungersnoth kam noch eine andere Landplage: allerlei Diebsgesindel, welches sich im Lande umher trieb. Abt, Verwalter und Richter wurden von der Regierung beauftragt, gute Wache zu halten und Verdächtige aufzugreifen. 1575 verhafteten sie einen Verdächtigen, Barthel Müller aus Westheim, machten Anzeige beim Kriminalgericht in Ansbach und wurden von diesem mit der Voruntersuchung beauftragt. Müller gestand „auf gütliche Besprachung“, er habe mit drei Andern vor 15 Jahren in Feldbrech und Umgegend mittelst Einbruch Viktualien gestohlen. Dieses wurde nach Ansbach berichtet. Der Bescheid darauf lautete: „Will er auf gütliches Befragen nicht mit der Wahrheit heraus, so ist er einmal leer ohne anhangendes Gewicht aufzuziehen und auf alle böse Stücke, als auf Mord, Rauben, Brennen u. dgl. zu examiniren. Weil dergleichen Gesellen nicht gern mit der Sprache herausgehen, als bis sie Ernst sehen und empfinden, so wollen wir den Nachrichter senden.“ Nach dem Eintreffen des Scharfrichtersknechts „wurde Müller peinlich angegriffen und ihm die Marter gezeigt“, worauf er ferner bekannte, einem Bauer zu Habelsee, bei dem er über Nacht gelegen, drei Pfund Geld, zu Berchshofen einen Zaum gestohlen zu haben. Der Finalbescheid aus Ansbach lautete: „Weil sein Diebstahl gering ist und fast nur in Eßwaaren besteht, so soll er [545] im Gefängniß mit Ruthen gehauen, dann auf Urphed entlassen und des Landes verwiesen werden.“ Die ganze Prozedur geschah in Gegenwart des Richters Faber und dreier Gerichtsschöffen: Landleute von Bürglein, Weißenbronn und Heilsbronn. Unter den Dieben, über welche man in diesem Jahr zu Heilsbronn verhandelte, waren drei, bei welchen die Folter angewendet wurde, und zwar erst, nachdem sie des Diebstahls bereits überwiesen waren. Die Folter erscheint bei ihnen nicht als Strafe für das bereits konstatirte Verbrechen, sondern als ein Mittel, um, wie es vorhin hieß, noch mehr aus ihnen herauszubringen. Der Hirtenjakob aus Schwabach, früher Gastknecht in Heilsbronn und vieler Übelthaten bezichtigt, bekannte in Folge der Folter 45 Diebstähle und Einbrüche. Der Erzdieb und Räuberhauptmann Matthes Erhard verübte Jahre lang Gewaltthaten in der Gegend, z. B. in Kühdorf bei Schwabach, wo er acht Mann hoch des Nachts einbrach, den Bauer Strassinger und dessen Frau aus dem Bette riß, mißhandelte, an eine Säule band, Truhen und Schränke erbrach und 60 fl., Kleider und Anderes raubte. Ein Krämer aus Sachsen, der die Märkte in der Umgegend zu bauen pflegte, erbot sich bei den Räthen in Ansbach, den gefürchteten Erhard in ihre Hände zu liefern. Das Erbieten wurde angenommen, obgleich der Krämer als Raufer und Trunkenbold berüchtigt und wegen Diebstahls bei einer Kirchweih in Weißenbronn verhaftet worden war. Er schloß sich in Schweinau an Erhard und dessen fünf Gesellen an. Es wurde die Beraubung eines Bauern in Ratzenwind projektirt. Auf dem Zuge dahin übernachtete man in Bonhof, und hier wollte der Krämer den Räuberhauptmann dem Gerichte überliefern. Er eröffnete daher heimlich sein Vorhaben dem dortigen Wirth und dem Vogt. Allein Erhard witterte Verrath und entwischte mit einem seiner Spießgesellen, so daß nur drei derselben verhaftet und inquirirt werden konnten. Ihre varirenden Aussagen ließen keinen Zweifel über ihre Schuld. Um Weiteres von ihnen zu erfahren, schritt man zur Folter, worauf sie aussagten, daß ihr Hauptmann am Leichtesten in Mühlhausen bei Sulzburg, wo sein Weib im Kindbett [546] liege, zu verhaften sei. Daß aber seine Verhaftung vorerst nicht erfolgte, geht daraus hervor, daß er zwei Jahre später noch sein Handwerk trieb und fünf Monate vor dem Tode unseres Abts in einem Absagebrief den Junker von Eib zu Neuendettelsau, die dortige Gemeinde und die ganze Umgegend mit Mord und Brand bedrohte. Haussäßige Diebe in der Umgegend wurden gefänglich eingezogen, auf Urphed entlassen und mit Weib und Kindern des Landes verwiesen.

Nachdem im J. 1576 eine ergiebige Ernte die Noth des Volkes einigermassen gelindert hatte, besuchte Wunder, begleitet von acht Personen und fünf Pferden „das Wildbad im Schwarzwalde.“ Schon in einem der früheren Jahre hatte er dort Heilung gesucht, aber nicht gefunden. Nach seiner Rückkehr erhielt er vom Kaiser Rudolph II. ein Schreiben d. d. Prag, 22. Febr. 1577, worin es hieß: „Nach altem Herkommen steht einem Kaiser zu, auf ein jeglich Stift und Kloster im heiligen Reich eine Person, uns gefällig, zu benennen, dieselbe darin mit einer Herrenpfründ zu versehen. So präsentiren wir euch einen vieljährigen Trabanten Hans Pauscher, der unserem Vater, weiland Maximilian II. und uns in unserer Garde treu gedient hat, ihn in eurem Kloster lebenslänglich mit einer Laienpfründe zu versorgen.“ Wunder berichtete deßhalb an den Markgrafen und erhielt zur Antwort die Weisung, den Trabanten aufzunehmen. Im Dezember 1577 requirirte der Markgraf vom Abt 12 Klosterpferde, da er „in wichtigen Angelegenheiten“ nach Polen reiste, begleitet von seiner Gemahlin Elisabeth, die, wie oben berichtet wurde, von Seitenweh befallen, in einem Bauernhause am 25. Febr. 1578 starb. In Abwesenheit des Markgrafen schalteten und dekretirten die Räthe in ihrer gewohnten Weise. Der Markgraf hatte vor seiner Abreise elf Mastochsen, die Markgräfin gleichfalls einiges Vieh, nach Heilsbronn in Kost gegeben. Als das Futter auf die Neige ging, fragte der Abt an, was zu thun sei? und erhielt von den Räthen zur Antwort: „Kauft die Ochsen an für das Kloster, oder verkauft sie anderwärts, und schickt uns das Geld.“ Weiter geboten die Räthe: „es sollte im Kloster nicht mehr randersackerer, [547] sondern geringerer Wein konsumirt und dieser gegen Zahlung aus dem markgräflichen Keller bezogen werden.“ Allein die bezogenen und bezahlten markgräflichen Weine waren so schlecht, daß nach Onolzbach berichtet werden mußte: „Prediger, Schulmeister und Kantor beschweren sich über den sauern Wein, daß sie das Grimmen davon bekommen und bitten, sie damit zu verschonen, weil sie sonst ihren Dienst verlassen müßten.“ Der Markgraf beabsichtigte, das heilsbronnische Amt Waizendorf an sich zu ziehen und seiner Gemahlin Elisabeth zu schenken. Daß unser Abt auf das Projekt nicht einging und den Räthen recht entschieden unterm 5. März 1578 antwortete, wurde in den Beiträgen S. 182 berichtet. Vier Monate darauf fiel mit dem Tode Wunders das Amt Waizendorf nebst dem ganzen Klostergebiete als herrnloses Gut dem Markgrafen zu, der schon lange vor der Auflösung des Klosters dort unumschränkt schaltete und um so leichter schalten konnte, da in den letzten Jahren nur noch vier Konventualen am Leben waren: Leonhard Kettner, Georg Ernst, Georg Oeder und unser Abt. Kettner starb 1572 als Kaplan in Mkt. Erlbach; Ernst aus Ochsenfurt 1568. Beim Eintrag seines Todes im Leichenregister bemerkt der Pfarrer Porphyrius: „Er war in die 18 Jahre im Kloster, hat aber sein Leben übel zugebracht, ist ein voller Mensch gewesen, Jung und Alt wohl bekannt wegen seines gottlosen Lebens, ist gestorben an Franzosen, weil er dieselben oft im Mund geführt.“ 1574 starb auch Oeder; nach seinem Tode war der einzige noch lebende Konventual unser Abt.

Wunder, schon seit längerer Zeit an Schwäche leidend, schrieb am 5. Mai 1578 an seinen Arzt Weller in Nürnberg, daß durch die bisher verordneten Heilmittel keine Besserung erfolgt sei. Am 6. Juni beantragte er bei den Räthen eine Visitation der Schopper’schen Schule unter Darlegung der darin vorhandenen Gebrechen. In demselben Monat betheiligte er sich noch an andern Ausfertigungen nach Nördlingen, Ansbach und Waizendorf und starb im Monat darauf, am 13. Juli, nachdem er 28 Jahre lang im Kloster gelebt hatte. Die Räthe berichteten über seinen Tod an den noch in Polen weilenden Markgrafen. Die [548] Klosterunterthanen waren unter ihrem nunmehrigen Oberherrn schlimmer daran, als unter dem Regiment der Äbte, und sprachen es auch in ihren Beschwerden unverhohlen aus, „daß man die Hand von ihnen abgezogen habe.“ Diese Verschlimmerung zeigte sich zunächst in Heilsbronn selbst. Unter der Geschäftsführung der markgräflichen Beamten lösten sich dort je mehr und mehr die Bande von Zucht und Ordnung. Nichts ging mehr zusammen. Müller, Bäcker, Metzger, Küchenmeister etc. veruntreuten und schwelgten; Knechte und Mägde schleppten ab und verweigerten den Gehorsam.

Der Abt wurde neben seinem Amtsvorgänger im südlichen Theil des Querschiffes der Klosterkirche begraben. „Hat das Kloster 16 Jahre und 4 Tage nützlich regiert“, heißt es auf dem Abtsverzeichniß. Über sein Portrait und seinen Grabstein Näheres unten im III. Band.

Wie die Markgrafen schon vor der Reformationszeit das Kloster ausbeuteten, ist oben berichtet worden. Weiter zu gehen und den Mönchsstaat zu annexiren, konnte ihnen damals noch nicht in den Sinn kommen, da der Mönchsstaat von seinen mächtigen Schirmvögten, den Kaisern, beschützt wurde. Als aber in Folge der Reformation das Kloster von den Kaisern nicht mehr nachhaltig beschützt werden konnte, da war für die Markgrafen der erwünschte Zeitpunkt zur Ausführung ihres Annexionsplanes gekommen. Zur Ausführung dieses Planes arbeitete ihnen das Kloster selbst in die Hände, indem die überwiegende Mehrheit der Klösterlinge sich zu Luther hinneigte, nicht ahnend, daß dieses zur Selbstauflösung des Mönchsstaates führen werde. Die nächste Folge der Hinneigung zu Luther war Minderung des Personalstandes, Mangel an Regierungsorganen, an Mönchen. Um die Zahl derselben wieder zu vermehren, bot man zwar Alles auf; allein jeder Versuch mißlang und mußte um so mehr mißlingen, da die Markgrafen beschränkend entgegen traten. Was Schopper nicht durchschaute, das durchschauten die Markgrafen von vornherein, daß der Mönchsstaat durch die Annahme von Luthers Lehre sich selbst den Untergang bereiten werde. Dieses vorhersehend, [549] ließen sie das Kloster fortbestehen, im Voraus gewiß, daß ihnen dereinst die Beute von selbst zufallen werde. Sie sekularisirten daher nicht, wie anderwärts geschah, durch Gewaltthat; sie warteten die Zeit der Selbstauflösung ab. Dieser Zeitpunkt war nun beim Tode unseres Abts, des letzten Konventualen, gekommen.

In Einem sahen wir oben die Äbte nicht in Opposition gegen die Markgrafen, nämlich in dem Bestreben, durch Einführung der Reformation das religiös-sittliche Volksleben zu reformiren. Allein ihre wohlgemeinten Bestrebungen hatten nicht den gewünschten Erfolg. In all ihren vorhin mitgetheilten Erlassen dieses Betreffs versichern sie mit innigem Bedauern, daß im Reformationszeitalter das Volksleben, wider Erwarten, nicht besser, sondern im Gegentheil vielfach schlimmer wurde. Dieselbe Erfahrung machte Luther. Nachdem er die Lehre gereinigt, dem Volk die Bibel, der Jugend den Katechismus in die Hand gegeben und durch Wort und Schrift mächtig gewirkt hatte, erwartete er ein besseres Volksleben, zumal in seiner nächsten Umgebung. Allein er sah sich in dieser Erwartung schmerzlich getäuscht und sprach es im J. 1528 aus in folgenden Worten: „Die jetzigen evangelischen Buben (Studenten in Wittenberg) sind bösere Buben, als die früheren. Jene waren Heuchler; diese aber wollen ein schlimmeres Leben führen denn zuvor.“ Die Zügellosigkeit war bei den Studenten in Wittenberg und bei den dortigen Frauen und Jungfrauen so groß, daß Luther im J. 1530 erklärte, dort nicht mehr predigen zu wollen. Genußsucht, Luxus und wüstes Treiben steigerten sich so, daß Luther im Jahr vor seinem Tode tief gebeugt die Stadt verließ und nicht mehr zurückkehren wollte. Es bedurfte einer besondern Deputation von Seite der Universität und eines kurfürstlichen Briefes, um ihn zur Rückkehr nach Wittenberg zu bewegen. Liest man oben die Klagen der Äbte, Markgrafen und Räthe über Zunahme der Irreligiosität und Unsittlichkeit im Reformationsjahrhundert, so drängt sich einem die Frage auf: ob nicht die Klagenden zu schwarz gesehen und allzurigoristisch geurtheilt haben? Um diese Frage gründlich [550] und wahrheitsgetreu beantworten zu können, ist es nöthig, die darauf bezüglichen ausführlichen aktenmäßigen Verhandlungen einzusehen, welche über das damalige Treiben in den Gemeinden und Familien, besonders in den Pfarrfamilien, Aufschluß geben. Dieser Aufschluß wird im VI. Abschn. gegeben werden. Dort werden wir sehen, daß im ganzen Reformationsjahrhundert auf dem ganzen Klostergebiete das religiös-sittliche Volksleben nicht besser wurde. Im darauffolgenden Jahrhundert wurde es, in Folge des Krieges, noch schlimmer.




Vierter Abschnitt.
Die Mönche.
Zahl, Herkunft, Heimath, Namen, Kleidung, Verköstigung,
Funktionen, Bildung derselben.
1. Zahl derselben.

Wie groß ihre Zahl zur Zeit der Klosterstiftung war, sagt weder die Stiftungsurkunde, noch eine spätere Aufzeichnung. Jedenfalls war ihre Zahl damals noch klein[20] und wohl bemessen nach dem damaligen Bedarf und nach den damals noch geringen Einkünften. Ihre Zahl mußte vermehrt werden, zuletzt bis auf 72, als im Laufe der Zeit die Zahl der Altäre innerhalb der Klosterkirche, die Zahl der Kapellen innerhalb der Klostermauern und außerhalb derselben (in Ketteldorf, Münchzell etc.) sich vermehrte, neugegründete Probsteien und Verwaltungsstellen (in Bonhof, Neuhof, Merkendorf, Randersacker, Nördlingen, Nürnberg) besetzt, Beichtväter nach Seligenpforten entsendet werden mußten. Im V. Abschnitt werden wir sehen, wie viele Verwaltungsbeamte in Heilsbronn selbst erforderlich waren. Für die nunmehr in größerer Zahl aufgenommenen Mönche erbaute man, da das Klostergebäude [551] nicht sehr geräumig war, das Dormitorium. Siehe oben beim 21. und 23. Abt und den Situationsplan.


2. Herkunft, Heimath und Namen derselben.

Die heilsbronner Mönche, Wenige ausgenommen, waren von bäuerlicher oder bürgerlicher Herkunft, daher auch ihre Äbte, weil diese lediglich aus der Zahl der vorhandenen Mönche gewählt werden durften. Hatten zwei oder mehrere Mönche gleiche Taufnamen, so unterschied man sie durch Beifügung der Namen ihrer Familien oder ihrer Heimathsorte, z. B. Johannes von Abenberg, Aich, Heidenheim, Weißenbronn; Friedrich von Uffenheim; Konrad von Ulsenheim; Hermann de Valle rosarum, Roßstall. Sie waren allermeist innerhalb des Klostergebietes beheimathet, z. B. in Lentersheim, Nördlingen, Oettingen, Gunzenhausen, Ansbach, Nortenberg, Habelsheim (Habelsee), Bopfingen, Reimlingen, Gosdorf, Randersacker. Nur Wenige hatten ihre Heimath jenseits der Grenzen des Klostergebietes, z. B. in Forchheim, Schwäbisch-Hall, Lauungen. Die meisten ihrer Familiennamen kommen noch heutzutage oft vor, z. B. Baier, Feuerlein, Graf, König, Heim, Dürr. Sehr häufig latinisirten sie ihre Familiennamen und nannten sich daher nicht mehr Schreiner, Krämer, Gerber, Büttner, Schlosser, sondern Scriptor, Institor, Pellifex, Dolliator, Serator.


3. Verköstigung und Kleidung derselben.

Das Getränk der Mönche war, den Ordensstatuten zufolge, ausschließlich Wasser. Fleischkost oder gewürzte Speisen sollten sie nur als Patienten im Infirmitorium erhalten, in gesunden Tagen niemals. Die ihnen gereichten Speisen waren Gries- oder Hirsebrei, Gersten-, Erbsen- und Linsensuppe, Gemüse, besonders Kohl und Rüben, Roggenbrot, an den Sonntagen Reis. Zweimal in der Woche wurden ihre Speisen mit Milch gekocht, an den übrigen Tagen mit Wasser. Bei dieser magern Verköstigung hatten sie viele gottesdienstliche Verrichtungen, auch des Nachts. Dadurch erregten sie Mitleid und Bewunderung und veranlaßten [552] die Stifter von Seelenmessen zu verordnen, daß an ihren dereinstigen Gedächtniß- oder Jahrtagen die Mönche zwar kein Fleisch, aber doch eine bessere Verköstigung erhalten sollten, und zwar Wein, Fische, Weißbrot, Honigbrot, Lebkuchen, oder aus der Abtsküche einen Leckerbissen: „pitancia oder Geschleckerwerk de coquina abbatis.“ 1518 wurde in Gegenwart der Äbte von Ebrach, Langheim und Kaisersheim beschlossen, daß die Mönche wöchentlich einmal Fleisch und an bestimmten Tagen ein gewürztes Erbsen- oder Käsegericht (offa pipere condita de pisis sive de caseo) erhalten sollten. Zugleich wurde ihnen gestattet, während der kalten Jahreszeit nicht bloß bei den Nachtgottesdiensten, sondern auch bei Tag eine wärmere Fußbekleidung (crepiduli) zu tragen. Auch in der Aderlaßzeit (in minutionibus) war eine bessere Verköstigung gestattet. Es wurde viermal im Jahr zur Ader gelassen; erst kam der Chor des Abts, dann der Chor des Priors an die Reihe. Den Betheiligten wurden dabei mancherlei Verhaltungsregeln in gebundener und ungebundener Rede empfohlen, z. B.

Martini, Blasii, Philippi, Bartholomaei,
His festis minuas, ut longo tempore vivas etc.

     Nach dem Aderlassen wurde empfohlen:

Prima dies venae tibi sit moderatio coenae;
Altera laeta dies, tertia tota quies etc.

Den ersten tag gemessig; den anderen gefressig;
den dritten in sauß; den vierten gar auß.
Wiltu werden alt, so halt
dich nach dem bad warm und nach dem aderlaß kalt.

Im Refektorium gab es an den Aderlaßtagen zwar kein Fleisch, aber „Köchlich, qui joco nominantur Nunnenfürtzlich vel gewollene Köchlich, Fisch, Keßkrapfen; his diebus semper datur semella et major mensura vini.“ Der Abt führte mit seinen Gästen einen besseren Tisch.

Die Kleidungsstücke der Mönche waren (um 1400) folgende: Wollene schwarze Mützen, cucullae. Wollene weiße [553] Kutten (tunicae longae, tunicae nocturnales) mit schwarzen Skapuliren oder Schepplern. Lederschuhe (Ordensschuch, caligae, calcei fratrum). Filzschuhe. Die Laienbrüder trugen graue Mützen. In den Magazinen des Sartors und des Sutors waren nicht nur Kleidungsstücke für die Klösterlinge stets vorhanden, sondern auch für das Dienstpersonal „Kaufschuhe“, Leinwand, Zwillich etc. Ferner war stets vorräthig ein Stoff unter dem Namen filtra ad calceos fratrum et nobilium, d. h. Filz, woraus Filzschuhe, Nachtschuhe, calcei suffurati, calcei nocturnales, coturni für Mönche und Edelleute gefertigt wurden. Im Kloster war diese Fußbekleidung ein Komfort für die Mönche bei ihren nächtlichen Gottesdiensten; im Burggrafenhause ein Komfort für die Edelleute bei ihrer Heimkehr von der Jagd. Der Geldwerth eines solchen Kleidungsstückes ergiebt sich aus einer Rechnungsposition, laut welcher der Bursarius während des Winters 1381/82 an das Magazin zwei Talente für ein Paar Filzschuhe zahlte, welche an den Kaiser Wenzel im Burggrafenhause abgereicht wurden, zuverlässig zur Erwärmung bei oder nach einer kalten Jagdparthie. Mehrere Edelleute, die wegen der Jagd alljährlich in das Burggrafenhaus zu kommen pflegten, erhielten für ein Reichniß alljährlich als Gegenreichniß ein Paar Filzschuhe. Die Frage: ob der Edelmann die Schuhe fordern könne, wenn er im Jahreslauf nicht jagte, führte wiederholt zu Prozessen, welche jederzeit vom Kloster entweder gewonnen, oder dadurch beseitigt wurden, daß es das Reichniß ablöste. Die Abreichung von Filzschuhen muß sehr frühzeitig in Gebrauch gekommen sein, da Verhandlungen über Ablösung derselben schon 1285 vorkommen. In einer Verhandlung von diesem Jahre heißt es: Nos Othnandus, Ministerialis in Hiltpoldstein recognoscimus, quod nos coadunata manu conjugis nostre Elis. et filiorum nostrorum vendidimus domino Henrico abbati et conventui Halsprunne duo paria calciorum, que nobis et successoribus nostris debebantur, pro quarta dimidia libra hallerorum etc. In derselben Weise urkunden Albert und Hartmann Rindsmaul, Ramungus von Kammerstein, Heinrich von Hornburg, Herren von [554] Vestenberg und Bruckberg über die Ablösung von Filzschuhen in den Jahren 1294 bis 1343.


4. Funktionen derselben.

Nach Benedikts Ordensregel sollten die Mönche auch Handarbeiten verrichten. Daher wurden manche Cisterzienserklöster absichtlich in unbebauten wüsten Landstrichen gegründet und die Mönche angehalten, das Land urbar zu machen. Anders verhielt sich’s mit dem Heilsbronner Kloster, welches in einer bereits wohlbebauten Gegend gegründet wurde und gleich bei seiner Dotation vom Klosterstifter ein der Abenbergischen Grafenfamilie abgekauftes Prädium erhielt. Auch die Gegenden, in welchen das Kloster schon sehr frühzeitig Güter erwarb: die weinreiche Maingegend und das getreidereiche Ries, waren bereits sehr wohl bebaut. Ebenso die schon vor der Klosterstiftung im Orte Heilsbronn selbst vorhandenen Anwesen, welche bald vom Kloster acquirirt wurden. Jedes dieser Anwesen hatte Dienstboten und einen eigenen Haushalt und Viehstand und wurde von einem Mönch verwaltet, welcher mit den Dienstboten an die Arbeit ging. Daß es dabei nicht immer schweigsam und geräuschlos herging, wie es die Ordensregel forderte, ersieht man aus einem De labore manuum überschriebenen Sermon, welchen der 22. Abt Kötzler i. J. 1443 vor seinen Kapitularen hielt. Die Lektion, welche er seinen Mönchen gab, lautet in deutscher Übersetzung: „Benedikt nennt den Müssiggang einen Feind der Seele; daher sollen die Brüder zeitweise durch Handarbeiten beschäftigt werden. Seht, geliebteste Brüder, wie ernstlich uns der heilige Benedikt die Handarbeit anbefohlen hat. Daran halten sich die Klöster in Ägypten, nicht sowohl wegen der Nahrung als wegen des Seelenheils, damit die Mönche nicht in schädliche Gedanken ausschweifen. Wir lesen, in welcher Weise die alten Mönche arbeiteten: In Ägypten lebten Mönche, sogar 5000, unter einem Abt, Alle lebten von ihrer Hände Arbeit; sie hatten nicht, wie wir, große Güter und Einkünfte; auch bettelten sie nicht; sie ernährten durch eigene Arbeit sich und viele Arme und Schwache. Aber sie arbeiteten [555] im tiefsten Stillschweigen, nicht, wie die jetzigen Mönche, unter Rumor, Geschrei und Streit. Was sollen wir sagen von der Arbeit, welche in unserem Kloster durch den Convent gethan wird? Wahrlich, es arbeiten Brüder hier, welche lieber gar nicht arbeiten sollten, was für sie selbst und für das Kloster nützlicher wäre. Denn nach kaum halbstündiger Arbeit wollen sie da und dort herumschweifen, zum Schaden ihres Seelenheils.“

So viel über die Beschäftigung der Mönche durch Handarbeiten. Über anderweitige Funktionen der Mönche und Äbte berichtet Näheres ein in Erlangen aufbewahrtes Manuskript, verfaßt i. J. 1516 von Joh. Wirsing, damals Mönch und Kantor, nachmals Abt. Es ist betitelt: Directorium usuale, quo non solum annua divinorum officiorum persolutio, sedetiam quaedam consuetudines, prout fons salutis in praesens irrefragabiliter tenuit, breviter complectuntur. In einem vorangestellten Kalender sind die Namen der Heiligen, Märtyrer und Bekenner verzeichnet, deren an den Sonn- und Wochentagen beim Gottesdienst gedacht wurde. Bei 78 derselben sind die Gebete, Lektionen und Gesänge für ihre Gedächtnißtage genau vorgeschrieben. Neben den Namen der Heiligen sind auch die Namen von Personen eingetragen, welche Schenkungen an das Kloster gemacht und dafür Seelenmessen oder Jahrtage verordnet haben. Die drei Messen: beatae virginis, trium magorum und prodefunctis mußten an jedem Tage celebrirt werden, zwischen Himmelfahrt und Pfingsten von jedem Priester die Messe de S. Trinitate, während die Laienbrüder in diesen Tagen tausend Ave Maria täglich beten mußten. Derjenige Priester, welcher die Laienbrüder zu beaufsichtigen hatte, hieß Magister conversorum. Er mußte für dieselben an zehn Fest- und Feiertagen Beichte und Kommunion halten und an gewissen Tagen in der Katharinen- oder Volkskirche den Gottesdienst besorgen; dasselbe thaten andere Mönche in den auswärtigen Kapellen.

Den Reconvaleszenten im Infirmitorium war vorgeschrieben: vom Krankenhause sich nicht zu entfernen, nicht in den Werkstätten (officina) umherzulaufen, dem Gottesdienste im Chor [556] beizuwohnen, bei Tisch Stillschweigen zu beobachten und vom Tische nichts wegzutragen. Den Zuwiderhandelnden wurde eine Tagesportion vorenthalten. Diese Strafart war die üblichste auch bei gesunden Konventualen. Empfindlichere Strafen folgten auf schwerere Delikte, ja schon auf Verfehlungen aus Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit, wenn sie bei gottesdienstlichen Handlungen vorkamen. Im Jahre 1510 stieß ein Meßwöchner unvorsichtigerweise den Kelch um, wobei der bereits konsekrirte Wein theilweise auf das Corporale und auf die Altartücher floß. Der Priester, obgleich vom Kantor ermahnt, innezuhalten, las die Messe zu Ende, worauf Corporale und Altartücher, obgleich befleckt, am gewohnten Orte bei den Reliquien niedergelegt wurden. Das Straferkenntniß (quod secundum doctores talia pericla convenienter punienda sint) lautete: Untersagung der Kommunion bis zum Zusammentritt der Senioren, ein Tag bei Wasser und Brot auf der Erde, Wasser und Brot an den drei folgenden Freitagen, Ruthenstreiche (vapuletur) an diesen drei Tagen im Kapitol, acht Tage lang Beten des Psalms: Deus, nespice in me. Die Konventualen insgesammt mußten in den Kreuzgängen Bußpsalmen beten. Erst am vierten Freitage erfolgte Straferlaß und Wiederaufnahme.

Zu den Funktionen der Mönche gehörte auch, daß sie an bestimmten Tagen lateinische Reden halten mußten. Diese Sermones sind in Erlangen in großer Zahl noch vorhanden, namentlich die von Conrad von Brundelsheim, gehalten vor 1317, von Johann Einkurn, gehalten um 1361, und vom 22. Abt Kötzler, gehalten um 1445. Conrad von Brundelsheim haben wir oben als 14. Abt kennen gelernt, auch Schriftproben aus seinen Sermonen. Einkurn werden wir nachher näher kennen lernen. Die Sermonen Beider wurden sehr hoch geschätzt und daher von den Mönchen wiederholt abgeschrieben, meist auf Pergament, mit zierlichen Anfangsbuchstaben, mit großem Fleiße. Das Abschreiben von Büchern war eine Hauptfunktion der heilsbronner Mönche. Dergleichen fleißige Kopisten waren z. B. Sifried aus Rotenburg 1309, Johannes Leuchtenfels [557] aus Spalt 1374, Walter Serator (Schlosser) 1436, Conrad Meichsner 1442 (studirte in Wien), Johannes Seyler aus Neustadt a. d. Aisch 1457 (studirte und promovirte in Heidelberg). Die von ihnen abgeschriebenen Codizes sind theologischen, philologischen, juristischen, historischen Inhalts, einige mit schönen Miniaturmalereien geschmückt. Da mancher Codex 200 bis 300 Pergament- oder Papierblätter enthält, so konnte mancher Kopist seine Arbeit erst nach Jahren vollenden. Einer derselben fügte seiner mühevollen Arbeit ein Deo gratias und folgendes Distichon bei:

Scribere qui nescit, nullum putat esse laborem.
Tres digiti scribunt, corpus tamen omne laborat.

Ein Anderer fügt bescheiden seiner Kopie die Worte bei:

Heu male finivi, quia scribere non bene scivi.
Totum quod scribo non valet ova duo.

Arbeiten in Werkstätten verrichteten die heilsbronner Mönche nicht; sie beaufsichtigten und leiteten aber den ausgedehnten Klosterhaushalt, wie im V. Abschn. berichtet werden wird. Auch mußten sie vom Abt, dessen Regiment nicht unumschränkt war, in allen das Kloster betreffenden Handlungen und Verhandlungen beigezogen werden. In welcher Weise die Äbte und Mönche bei gewissen Akten fungiren mußten, erhellt aus folgenden, dem „Direktorium“ entnommenen Programmen:


Bei Begräbnissen.

Die Leichname fürstlicher Personen wurden vom Abt und Konvent vor dem Thore mit fons, thus, lux, crux eingeholt, erst in der Katharinenkirche niedergesetzt, dann unter dem Läuten der mittleren Glocke in den Chor der Klosterkirche getragen, wohin auch die Laien folgten. Der Kantor intonirte: Oremus pro omnibus fidelibus defunctis. Die Konventualen antworteten: Requiem aeternam da. Nach mehreren Lektionen und Gebeten mit Weihwasser, Weihrauch, Licht und Kreuz an das Grab. Weihung desselben. Bestattung des Leichnams. Nach Gebeten und Responsorien Rückkehr in den Chor zur Messe. Abermals [558] Prozession an das Grab. Am Schluß der Feier: Salve regina. Die Leichen adeliger Personen wurden ebenso bestattet, jedoch nicht in der Katharinenkirche niedergestellt. Erkrankte ein Mönch bedenklich, so zog der Abt sammt allen Konventualen mit Wasser, Licht, Kreuz und Wein an das Krankenbett zur Reichung des Sterbesakraments, Psalmen singend, betend: Beatus qui etc., Judica me etc. Gloria etc. Nach Eintritt des Todes zogen die Genannten wieder in Prozession an das Sterbebett, Alle singend: Credo in unum Deum. Der Abt sprach die Litanei, der Konvent respondirte. Der Kantor intonirte: Subvenite sancti; der Abt: Oremus. Zug an das offene Grab, dasselbe zu weihen. Die vier ersten Bußpsalmen. Der Kantor: Libera me de morte aeterna. Darauf trug man den Verstorbenen in den Chor der Kirche zur Feier der Messe und dann unter vielen Gebeten hinaus in das Grab. Ebenso ausführlich wird das Verfahren bei den übrigen kirchlichen Handlungen beschrieben, z. B. bei den nachgenannten:


Die Aschermittwochsfeier.

Auf ein vom Kustos gegebenes Zeichen entschuhen (discalciunt) sich die sämmtlichen Konventualen, welche auf ein weiteres, durch die mittlere Glocke gegebenes Zeichen in die Horas gehen. Wechselgesänge zwischen dem Kantor, dem Konvent und dem fungirenden Priester. Meist knieend, das Gesicht zum Altar gewendet. Der Abt, vom Kantor gefolgt, tritt zu der im Presbyterium bereits aufgestellten Asche, empfängt vom Kustos Stola und Pastoralstab und besprengt die Asche mit Weihwasser. Der Kantor intonirt: Exaudi pater etc., worauf ein Vers, Gloria und abermals Exaudi folgt. Der Abt legt die Stola ab, empfängt vor den Stufen vom Prior die Asche, ingleichen der Prior vom Abt. Mit den Worten: Memento, quod cinis es etc., streut der Abt rechts, der Prior links an den Stufen des Presbyteriums erst den Dienern des Altars, dann den Senioren, den Jüngeren, den Novizen und den Laienbrüdern Asche auf das Haupt. Dann folgt die Messe: Misereris etc. Alle bleiben unbeschuht. [559] Auch am Charfreitag mußten Alle barfuß beim Gottesdienst erscheinen.


Die Gründonnerstagsfeier.

Früh vor sechs Uhr nach einem Zeichen mit der großen Glocke Versammlung im Kapitol. Zug in die Kirche. Missa pro defunctis, vom Kantor celebrirt. Der Prior verbrennt das alte linteum, schüttet die Asche in piscinam[21] neben dem Hochaltar, worauf der Kustos ein neues reicht. In Prozession zur Kirche hinaus in den Raum zwischen der Bibliothek und der Kirchthür, wo sich bereits so viele arme Männer, als Mönche vorhanden sind, versammelt und barfuß auf Sitzen niedergelassen haben. Der Abt wäscht knieend einem der Männer mit warmem Wasser die Füsse und küßt ihn. Gleiches thut jeder Konventual einem der Männer. Diese insgesammt werden vom Bursarius in das domus hospitum (Burggrafenhaus, jetzt Pfarrhaus) geführt. Der Abt weist einige Mönche an, die Vespern zu halten; die übrigen fordert er auf, gleich ihm, Arbeitskleider anzuziehen und ihm in das domus hospitum zu folgen, wo die armen Männer sich an verschiedenen Tischen niederlassen. Die am ersten Tische sitzenden fordert der Abt auf, ihre Hände zu waschen, worauf er ihnen Brot, Gemüse und einen Trunk auf den Tisch stellt. Die Mönche verfahren ebenso bei den andern Tischen. Während der auf diese Armenspeisung folgenden zwei Tage wird mit der Glocke kein Zeichen gegeben, sondern mit einer tabula lignea vel campana lignea.


Die Frohnleichnamsfeier.

Tags zuvor zwei Vespern: Missa prima de corpore christi, quam totus conventus ex devotione auscultet. Der Kustos stellt das Venerabile in einer Monstranz auf den Hochaltar, zugleich eine andere Büchse mit dem Sakrament, dazu Heiligenreliquien. Der Abt tritt an den Hochaltar, gefolgt vom [560] Kustos, von seinem Kaplan und zwei Novizen. Er trägt Stola und Pallium, zeigt die Monstranz mit den Worten: Ad cenam agni etc. Der Konvent fährt fort im zweiten Vers. Die zwei Novizen lassen Cymbeln erklingen. Der Abt bekreuzt die Versammelten mit der Hostie, welche in das Ciborium gelegt wird. Die Mönche gehen in das Dormitorium. Dieß am Vorabend des Festes. Am Festtage: Rede im Kapitol. Versammlung im Chor; der Abt mit Inful und Magnificum, neben ihm der Granarius und Bursarius. Der Kantor intonirt: Homo quidam etc. Prozession durch den Kreuzgang, voran der Subdiakonus mit dem Weihwasser, der Diakonus mit dem Kreuz, dann die Mönche, der Abt, die Novizen, die Laienbrüder, zuletzt die Laien. Nach der Rückkehr in die Kirche: Messe; der Abt zeigt das Sakrament mit den Worten: Ecce panis etc.; der Konvent fährt fort: In figuris etc. Nach der Messe wird, wie an andern Sonntagen, Kapitel gehalten, dann auf der Stufe des Presbyteriums der exorcismus salis et aquae vollzogen. Während des Gesanges der Tercien werden die Büchlein für den Gesang den Brüdern eingehändigt. Diese erhalten während des zweiten und dritten Psalms von den Kustoden ihren Ornat, kommen in den Chor und nehmen Heiligenreliquien in Empfang. Prozession paarweise von der Klosterkirche in die Katharinenkirche. Der Abt benedizirt das Volk mit der Hostie, legt diese auf den Altar, die Mönche ihre Reliquien gleichfalls. Messe. Besprengung des Volks mit Weihwasser. Wechselgesänge. Predigt an das Volk. Die Mönche nehmen ihre Reliquien wieder vom Altar, der Abt die Hostie, vor welcher alles Volk nochmals niederfällt. Segen. Gesänge. Rückkehr der Prozession in die Klosterkirche. Die große Glocke ruft ins Refektorium, wo heute beim Essen Bernhardus gelesen wird; an den übrigen Tagen in der Octave: Operamini non cibum, qui perit etc.


Elektion und Benediktion des 26. Abts Wenk i. J. 1518.

Der 25. Abt Bamberger wurde leidend nach Nürnberg in den heilsbronner Hof gebracht und starb daselbst. Die erste [561] Todtenfeier fand noch am Todestage in der dortigen St. Nicolaikapelle statt. Am folgenden Tage wurde der Sarg, darauf Inful und Stab, in die St. Lorenzkirche gebracht. Die Leiche begleiteten Scholastici von St. Lorenz und deren Rektoren, dortige Vikarien, Mönche von Heilsbronn, Ebrach und Egidien, 36 Senatoren, drei Klageweiber (mulieres lugere se simulantes), eine Menge Volks. Nach zweistündigem gutbezahltem Leichengottesdienst ging der Zug bis an das Frauenthor. Alle Glocken läuteten: die ganze Stadt war in Bewegung. Am Thore kehrten die Städter zurück. Heilsbronner Mönche brachten die Leiche nach Heilsbronn, erst in die Katharinenkirche, dann in die Klosterkirche, hierauf ins Kapitolium, wo man sie begrub. An den folgenden Tagen wurden in beiden Kirchen die üblichen Trauergottesdienste gehalten. Gleich nach dem Tode hatte man nach Onolzbach, Ebrach, Lankheim und Kaisersheim Anzeige erstattet, worauf der Markgraf Friedrich sofort einen Kommissär, „Wolfgang von Luchey“, nach Heilsbronn sandte, ne claustrum ab exteris molestiam pateretur. Auf Ladung erschienen zur Abtswahl alle auswärts stationirten Pröbste und Mönche. Der Prior mit einigen Mönchen empfing vor dem Klosterthor den Abt von Ebrach, geleitete ihn zum Gebet an einen Altar in der Kirche, an den Weihkessel, an das Grab des Abts, in die Abtei zur Übergabe des Siegels, worauf man den Wahltag bestimmte.

Am Wahltage Versammlung im Chor. Der Visitator begann: Requiescat etc. Der Kantor, auf der Matte stehend, sang mit gedämpfter Stimme: De profundis etc. Wechselgesänge und Gebete. Der Kantor verlas Benedikts Regel de ordinando abbate. Der Visitator ließ den Prior Frölich, den Subprior Greulich (nachmals Abt) und den Bursarius Wenk (nachmals Abt) vortreten und ließ sie schwören: diejenigen 25, welche sie für die Tüchtigsten hielten, zu Wahlmännern zu wählen. Von ihnen gewählt wurden: Frölich, Prior; Schilher, Jubilar; Mark, Probst in Neuhof; Milheuser, Hospitalarius; J. Glatz, Circuitor; M. Glatz, Probst in Merkendorf; Heinlein, Subcellarius; Pistor, Probst in Bonhof; Forchtenberger, Magister in Randersacker; Stumpf, [562] Magister in Nürnberg; Meichsner, Magister in Münchzell; Kapp, Kustos; Wenk, Bursarius; Hegwein, Granarius; Heubner, Infirmarius; Gerung, Kaplan in Seligenpforten; Fischer, Magister in Nördlingen; Castner, Servitor; Wirsing, Kantor (nachmals Abt, Verfasser des Direktoriums); Sprentz, Vinitor; Greulich, Subprior; Helchner, Vorstand der Laienbrüder; Ostermeier, Baccalaureus; Widmann, Circuitor, und Puckel, Portarius. Der Visitator ließ diese 25 auf die Matta treten und fragte dann viermal die übrigen Mönche: ob sie gegen die Gewählten etwas einzuwenden hätten? Als keine Einwendung erfolgte, forderte er die 25 auf zur Vorbereitung auf das hl. Abendmahl. Kurze Pause wegen der Beichte, worauf die 25 vom Visitator das Sakrament empfingen, nach der Messe das Veni creator sangen, dem Visitator in die St. Michaelskapelle (Heideckerkapelle) folgten, einen Eid schworen und abstimmten. Wenk, der Gewählte, sprach: Consentio. Alle Glocken läuteten. Rückkehr in die Kirche, wo der Gewählte nach dem Te deum seinen Sitz neben dem Altar erhielt. Prozession ins Kapitol, wo der Gewählte schwor: Ego juro, quod possessiones et jura monasterii non vendam, neque alienibo, nec impignorabo, neque de novo infeodabo, nec per aliquem modum donabo, nisi per modum per decretum apostolicum institutum. Sic me deus adjuvet et sancti ejus. Der Visitator schärfte dem Abt seine zweifachen Pflichten sein: seine geistlichen (curas spirituales), indem er ihm das librum regulae mit den Worten darreichte: Ecce regulam vestram; seine zeitlichen (temporales), indem er ihm die Abtsschlüssel einhändigte. Jeder Konventual kniete nieder vor dem Abt und gelobte ihm in die Hand: Promitto tibi obedientiam de bono usque ad mortem secundum regulam S. Benedicti. Dasselbe gelobten die Laienbrüder, aber in deutscher Sprache. Der Abt gab Jedem den Friedenskuß mit den Worten: Deus perducat te in vitam aeternam. Alle geleiteten den Abt in seine Wohnung und schieden von ihm unter Segenswünschen. Die Glocke rief ins Refektorium. Fuit hac die lauta in abbacia [563] refectio cibo et potu, ut meliora reperiri non possunt, quibus totus interfuit conventus.

Auf die Elektion folgte am 1. August die Benediktion oder Konsekration durch den Suffraganbischof von Eichstätt in Gegenwart der assistirenden Äbte von Ebrach und Ahausen. Links vom Hochaltar stand ein mit neuen Mappen bedeckter Tisch, darauf zwei brennende Kerzen, zwei andere Kerzen für das Offertorium, zwei Brote, zwei Kannen mit Wein, die Inful, der Hirtenstab, die Handschuhe und der Ring. Auf einer Seite des Altars saß der Bischof, auf der andern der zu konsekrirende Abt mit seinen zwei Assistenten, der Abt lediglich mit der Alba, Stola und dem Pluviale oder Cappa choralis bekleidet. Nach dem Confiteor, Introitus etc. stellte der Bischof in einer Ansprache den Abt der Versammlung vor, fragte die Konventualen: ob die Wahl kanonisch vollzogen worden sei? Antwort: Fuit. Nach einem Deo gratias fragte der Bischof den Abt: „Willst du St. Benedikts Regel befolgen, deine Untergebenen zur Befolgung derselben anhalten, auf gute Ordnung und klösterliche Disziplin (castitas, sobrietas, humilitas, patientia) sehen, das Kirchenvermögen treulich verwalten und zum Nutzen der armen Brüder und der Fremden verwenden, mir und meinen Nachfolgern gehorsam sein?“ Nachdem jede dieser Fragen durch ein Volo bejaht worden war, legte der Abt die Finger auf das aufgeschlagene Evangelium und schwor, das Alles zu halten. Der Bischof: Deus sit cooporator tuus. Nach Amen, Wechselgesängen, Litanei etc. reichte der Bischof dem Abt die Ordensregel mit den Worten: „Nimm hin die von den Vätern dir übergebene Regel, die vom Herrn dir anvertraute Herde zu leiten.“ Darauf zog er betend dem Abt die Handschuhe an, steckte den Ring an den Ringfinger seiner rechten Hand und reichte ihm den Hirtenstab mit den Worten: „Gebrauche diesen zur Besserung deiner Schaar.“ Dann setzte er ihm die Mitra auf mit den Worten: „Nimm hin den Helm des Heils, alle bösen Gedanken des Feindes zu vertreiben.“ Der Bischof celebrirte die Messe und empfing dazu die zwei Kerzen, die zwei Kannen und die zwei Brote. Der Abt [564] küßte ihm die Hand, empfing von ihm das Sakrament und wurde von ihm an den Abtssitz geführt mit den Worten: „Stehe in Gerechtigkeit und Heiligkeit an der von Gott dir übertragenen Stelle. Regiere in voller und freier Gewalt dein Kloster, seine Herde und Alles innerhalb und außerhalb, Geistliches und Zeitliches.“ Alle Konventualen küßten dem Abt die Hand. Schluß nach Segen und mehreren Fürbitten und Wechselgesängen. Alle zogen in der Sakristei (sacrarium) ihre Ornate aus und begaben sich ins Refektorium, „wo der ganze Konvent nicht schlechter bewirthet wurde, als am Tage der Elektion.“


5. Bildung derselben.[22]

Die zu den soeben besprochenen kirchlichen Funktionen erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erwarben sich die Mönche in Heilsbronn selbst. Allein zur Leitung und Erweiterung des Mönchsstaates im Sinne des Klosterstifters war ein größeres Maß des Wissens und Könnens erforderlich. Deßhalb waren die Äbte stets darauf bedacht, ihre talentvollsten Mönche, die dereinstigen Lenker des Staatsschiffes, auf eine höhere Bildungsstufe zu heben, und zwar durch den Besuch der damals berühmtesten Universität, Paris. In Deutschland gab es damals noch keine Universitäten. Nachdem aber auch dort Universitäten gegründet worden waren, studirten heilsbronner Mönche auch in Prag, Wien und Heidelberg, promovirten daselbst als Baccalaurei, wohl auch als Doktoren der Theologie, fungirten dann in Heilsbronn als Lehrer der Novizen, oder als Regierungsbeamte, oder als diplomatische Sendlinge, besonders aber als Äbte, unter welchen wir im III. Abschn. Manche als kenntnißreiche und regierungstüchtige Männer, auch als Freunde und Förderer der Reformation kennen gelernt haben. Mancher unter den an den gedachten Universitäten Studirenden bereicherte die heilsbronner Bibliothek, indem er, in Auftrag seines Abts, Codizes acquirirte oder kopirte und nach Heilsbronn brachte. Diesen Manuskripten ist gewöhnlich [565] der Name des Erwerbers oder Kopisten beigeschrieben, z. B. „1461. Hic liber (Thomas von Aquino) comparatus est per fratres Conr. Ockers et Joh. Seyler in universitate Heydelberg pro tunc ibidem sacrae paginae alumnos et artium liberalium determinatores, scriptus per Johannem Colopificem.“ „1466. Comparatus est hic praesens liber (ein Theil von Cicero) per fratrem Conr. Haunolt (nachmals Abt) in studio heydelbergensi pro sex flor.“ Auch entlehnten die Äbte viele Codizes und ließen sie in Heilsbronn selbst von ihren Mönchen abschreiben. Einige dieser Kopien zeichnen sich nicht nur kalligraphisch, sondern auch durch Bilderschmuck aus. Aus dem Gesagten erhellt, daß man in Heilsbronn nach literarischer Bildung strebte. Daß es dort literarisch gebildete Mönche gab, ersieht man aus dem noch vorhandenen literarischen Nachlaß dortiger Mönche. Was von diesem Nachlaß dem Mittelalter angehört, ist lediglich ascetischen Inhalts. Die lateinischen Sermonen von Konrad Soccus von Brundelsheim[23] (der 14. Abt) sind oben unter Mittheilung einiger Schriftproben besprochen worden.

Ein ihm ebenbürtiger, literarisch gebildeter und fruchtbarer Sermonenschreiber war Hans Einkurn. Von seiner Herkunft wird unten im 2. Bande bei Steinheim die Rede sein; hier aber von seinen Sermonen. Diese fanden im Kloster großen Beifall, besonders beim Abt Stromer, welcher sie in zwei Quartbänden auf Pergament abschreiben ließ und dem Kloster schenkte; daher auf dem letzten Blatte des ersten Bandes die Worte: Istum librum dedit kamere reverendus pater et dominus Bertholdus (Stromer) abbas 1412. Auf dem Titelblatte liest man: Joh. Ainkurn, quondam prioris sermones. Der zweite Band hat kein eigenes Titelblatt. Aber außen auf dem unverwüstlichen Einbande steht auf einem mit Blechbändchen umrahmten Pergamentblättchen: Sermones ejusdem, pars hiemalis, d. h. die von Advent an während des Winters bis nach Pfingsten gehaltenen [566] Reden. Auf dem Einbande sind allerlei Figuren und das Cisterzienserwappen in das Leder eingepreßt. Daß man auf das Buch großen Werth legte, geht daraus hervor, daß man es, wie auch die Sermonen Conrads von Brundelsheim, an eine Kette legte. Daß es fleißig gebraucht wurde, beweist der fast ganz abgegriffene Goldschnitt. Daß es auch von Humoristen gebraucht wurde, gewahrt man an vielen der zierlichen zinnoberrothen Anfangsbuchstaben, besonders an manchem O oder Q, aus welchen der Muthwille Menschengesichter durch Einzeichnung von Mund, Nase und Augen gebildet hat. Dieser Band enthält weit über 400 Pergamentblätter. Der Verfasser ist vertraut mit seiner reichen Klosterbibliothek, mit der lateinischen Bibel, mit den von ihm oft zitirten Autoren Ovid, Cicero, Seneka, Plato, Origenes, Chrysostomus, Ambrosius, Augustinus, Irenäus, Gregor, Bernhard, Hugo, Anselm, Thomas, Rabanus u. A., auch mit Aristoteles und Plinius, aus deren naturhistorischen Schriften er oft seine Gleichnisse entlehnt. Seine Sermonen enthalten manches heutzutag nicht mehr Zusagende, aber auch manches Sinnreiche und Ansprechende. Nach dem Vorgang einiger Kirchenväter deutet er Alles im alten Testament bis ins Kleinste vorbildlich auf das neue Testament, wie wir nachher beispielsweise an Jakob und Esther sehen werden. Hier einige Proben aus seinen Sermonen in deutscher Übersetzung.

Am Christfest. Text Jesaias 60, 1. Von der Geburt des Herrn. Das Licht ist aufgegangen. Nach Basilius und Augustinus hat das Licht viele herrliche Eigenschaften: in seinem Ursprung antiquitatem, in seinem Laufe velocitatem, in seinem Durchgang subtilitatem, in seinem Anblick pulchritudinem. In seinem Ursprung antiquitatem; denn es ist die zuerst geschaffene Creatur. So Christus, gleich ewig, wie der Vater. Alanus sagt bei Jesaias 9: Wer ist jener an der Brust saugende Säugling? Es ist der, welcher die Gestirne schuf. Wer ist der in den Windeln weinende Säugling? Es ist der, welcher im Himmel herrscht. Jener Säugling ist uns gegeben, damit wir neu geboren werden und ewig leben; ein Rath in unsern Nöthen, ein starker Gott [567] in unserer Schwachheit, ein Vater, der uns im Schoße der ewigen Seligkeit pflegt, ein Fürst des Friedens, uns zu befreien von Zwietracht. Was gibst du nun, o Mensch, dem Herrn für das, was er dir gegeben hat? Bete an den Säugling, liebe den wunderbaren Sohn, fürchte den Herrn! Aber ach, das Gegentheil thun Viele. – Am Sonntag Reminiscere. Text Matth. 15: Jesus und das cananäische Weib gingen aus. Erstens: der Ausgang des Herrn. Aus der Sonne geht der Strahl, aus der Quelle der Fluß, aus dem Hause der Bote, aus dem Kriege der Verwundete. So ging der Sohn Gottes aus vom Vater durch die ewige Zeugung: „Ich bin vom Vater ausgegangen und gekommen in die Welt.“ Joh. 16, 28. Er ging aus von der Mutter am Tage seiner Geburt: „Es wird der Bräutigam aus seiner Kammer gehen.“ Joel 2, 16. „Es wird eine Ruthe aufgehen von dem Stamme Jesse.“ Er ist aus der Welt gegangen durch sein Leiden. „Wiederum verlasse ich die Welt und gehe zum Vater.“ Joh. 16, 28. Er sprach mit Jakob: „Mit meinem Stabe ging ich über den Jordan; nun kehre ich zurück mit zwei Heeren (turmae).“ So ging Christus am Stab des Kreuzes über den Jordan unserer Sterblichkeit, und mit zwei Heeren, mit Leib und Seele, kehrte er in den Schoß des Vaters zurück. Er ging aus, uns liebevoll zu trösten, er that es durch die Taufe, durch Unterricht, durch Mittheilung der Gnade: „Es wird eine Quelle vom Hause des Herrn herausgehen, die wird den Strom Sittim wässern.“ Joel 3, 23. „Du zogst aus, deinem Volk zu helfen, zu helfen deinem Gesalbten.“ Habac. 3, 13. Er ging aus, uns zu erleuchten; er ging aus an den Ölberg, um zu trauern. Zweitens: Der Mensch geht aus. Es gibt einen guten und einen schlechten Ausgang. Gut ist der Ausgang, wenn der Mensch vom Laster aus- und zur Tugend übergeht, wie der Dunst von unten ausgeht und zum Himmel aufsteigt. So ging Abraham aus seinem Lande. So gehen die Schwalben und Störche im Winter aus ihrem Lande, um in entfernten Gegenden ihre Nahrung zu suchen. So sollen wir die weltlichen Lüste verlassen, zur Sonne der Gerechtigkeit, Christum, uns wenden, zum entferntesten [568] Lande, zum Paradies. Die in irdischen Lüsten verstrickt sind, so daß sie nie herauskommen können, gleichen einer gewissen Biene, Plinius nennt sie Labion, welche, wenn sie in einen Bienenkorb gedrungen ist, sich so gierig in den Honig einfrißt, daß sie nicht mehr herauskommen kann und dann von den Bienen getödtet wird. Auch gleichen sie den Fliegen, welche sich in Spinnengeweben dermassen verwickeln, daß sie nicht mehr loskommen können und dann von den Spinnen gefangen und umgebracht werden. Kommilitonen! laßt uns nicht also thun, laßt uns heraustreten aus den irdischen Lüsten! Babilons Mauer stürzt ein, Jerem. 51; laßt uns heraustreten! Die Welt gleicht dem babilonischen Feuerofen, aus welchem Sadrach, Mesach und Abednego unverletzt getreten sind. Schlecht ist der Ausgang, wenn der Mensch von der Tugend aus- und zum Laster übergeht. Ein solcher Mensch gleicht dem Maulwurf, welcher unbedachtsam aus seiner Höhle heraus auf die Erde geht und dann getödtet wird. Kain ging weg vom Angesichte des Herrn und war ein Flüchtling auf der Erde. Dina ging aus und wurde geschändet. Haman ging fröhlich aus an jenem Tage, Tags darauf wurde er gehenkt. – An der Kirchweih. Text Jesaias 60, 13: „Ich will die Stätte meiner Füße herrlich machen.“ Je theurer Edelsteine sind, desto theurer werden sie gehalten und gefaßt. Das Theuerste ist unser Schöpfer. Theuer sei uns daher die Stätte, wo er verehrt wird. Wir meinen mit dieser Stätte unsern Leib, 1. Cor. 6, 19. Dieser erlangt zeitlichen Ruhm erstens wegen Schönheit. Wir sehen, daß einstmals eine schöne Jungfrau, Hester, durch einen Mächtigen und Reichen großen Ruhm erlangt hat. Der König Ahasverus schickte Knechte aus, daß sie schöne Jungfrauen aufsuchen und zu ihm bringen sollten. Unter Vielen, die zu ihm gebracht wurden, war Hester, sehr schön, unglaublich schön. Und er liebte sie mehr als alle andere Frauen und setzte das königliche Dyadem auf ihr Haupt. Das ist geistlich zu verstehen. Hester wird eine Verborgene genannt. Das bedeutet eine heilige Seele, die sich vor der Sünde verbirgt und daher geliebt wird vom König der Könige, welcher ihr ein Dyadem [569] aufs Haupt setzen und eine dauernde Regentschaft verleihen wird. Der Leib erlangt zeitlichen Ruhm zweitens wegen Stärke. Der Krieger kämpft tapfer, um Ruhm zu erlangen. So kämpft der geistliche Streiter Christi gegen die Feinde seines Herrn, gegen Sünde und Teufel, um ewigen Ruhm zu erlangen.“

Den Sermonen Einkurn’s ähnlich sind die in der heilsbronner Bibliothek (in Erlangen) befindlichen lateinischen Sermonen des 22. Abts Ulrich Kötzler. Die meisten dieser Reden hielt er an Ort und Stelle vor seinen Mönchen, einige anderwärts in den Jahren 1440 und 41 als Visitator der Klöster Ebrach und Kaisheim. Die um dieselbe Zeit von den Mönchen Ulrich Zeyß und Joh. Velter von Nürnberg gehaltenen Sermonen sind gleichfalls noch vorhanden. Keiner von diesen Rednern des 15. Jahrhunderts spricht mit solcher religiösen Wärme, wie ein Jahrhundert früher Konrad Soccus. Dagegen sprach und schrieb mit gleicher Wärme wie dieser ein anderer heilsbronner Mönch, dessen Schriften zuverlässig in der heilsbronner Bibliothek vorhanden waren, gegenwärtig jedoch nicht mehr daselbst (in Erlangen) vorhanden sind, wohl aber anderwärts, namentlich in München und Heidelberg. Sie wurden im J. 1870 vollständig veröffentlicht von Menzdorf unter dem Titel: „Der Mönch von Heilsbronn.[24] Sie sind insgesammt ascetischen Inhalts, deutsch, theils in Prosa, theils in gereimten Versen geschrieben und enthalten Folgendes: 1) Eine Betrachtung über das Abendmahl, 2) über das Gebet, 3) über die Vermählung der Seele mit Gott, und 4) die Legende vom heiligen Alexius. Der Verfasser schrieb, wie Konrad Soccus, nicht für das Volk, sondern für Klösterlinge, welche er am Anfang und Schluß der ersten Schrift anredet wie folgt:

Nu bite ich alliu guten kint,
Di in geistlichem leben sint,
Daz si mich des geniezzen lan,
Daz ich in hie gedienet han,

[570]

Und unsere herren für mich biten,
Daz er nach barmeklichem siten
Einem muniche von Halsprunne
Seiner gnaden gunne,
Ze lon umb dize getihte,
Und si ez nutze ze ihte.

Seinen Namen nennt der Verfasser nicht; er charakterisirt sich aber als einen Mönch von Halsprunne und schreibt nicht Hailspronn oder Fons salutis; denn diese Namen waren im 14. Jahrhundert noch nicht erfunden. Sein Halsprunne kann kein anderer Ort sein als Heilsbronn zwischen Nürnberg und Ansbach, da kein anderes Halsprunne genanntes Kloster existirte. Auf dieses Halsprune weist auch eine Beischrift hin, welche ein Kopist der bei Nr. 2 soeben gedachten Schrift anfügte, also lautend: Anno dni. 1390 completus est liber iste in vigilia Epiphaniae domini per manus Ulrici presbyteri Currificis in Eschenbach. Deo gratias. Die Pfarrorte Ober- und Mitteleschenbach liegen nicht weit von Heilsbronn. Der Sachverhalt war ohne Zweifel folgender: Ulrich Wagner, latinisirt Currifex, war Pfarrer, Presbyter, in Mitteleschenbach, wo Heilsbronn schon im J. 1327 Güter besaß. Er entlehnte 1390 vom benachbarten Kloster Heilsbronn das in Rede stehende Manuskript und schrieb es ab.

Beim Lesen der besprochenen ascetischen Schriften gewinnt man die Überzeugung, daß die Verfasser gute Lateiner waren, sehr bibelkundig, daß sie aber die Bibel nicht in den Ursprachen lasen. Lateinische und griechische, vor und nach Christus geschriebene Werke lasen sie sehr fleißig, die griechischen aber nur in lateinischer Übersetzung.

Geschichtsforscher waren die heilsbronner Mönche nicht. Ihre Aufschreibungen über die Urzeit ihres Klosters beschränkten sich auf einige sagenhafte Notizen über den Stifter und den ersten Abt ihres Klosters. Nicht einmal über die Begebenheiten in ihrer nächsten Umgebung berichten sie eingehend. Und doch hätten gerade die heilsbronner Klösterlinge recht viel Denkwürdiges berichten können, da die Grafen von Abenberg, die Burggrafen von Nürnberg, [571] die drei ersten brandenburgischen Kurfürsten fortwährend in Heilsbronn lagerten und daselbst begraben wurden, da von der Zeit des Kaisers Lothar an bis in die Reformationszeit die meisten deutschen Kaiser bei ihnen einkehrten; da sie mit den Päpsten in Rom und Avignon, mit Cisterz, Konstanz und Basel persönlich verkehrten. Allein sie gedenken der Vorkommnisse bei diesem Verkehr nur nebenbei in ihren lateinisch geschriebenen Rechnungen bei Angabe der Ausgaben, welche durch die Anwesenheit der Kaiser, durch Geburt, Einlagerung und Grablegung der Burggrafen und Kurfürsten, durch Reisen nach Rom etc. veranlaßt wurden. Eine rühmliche Ausnahme machte der 1518 gestorbene 25. Abt Bamberger, welcher den Jahresrechnungen seiner Mönche gewöhnlich einen Bericht in lateinischer Sprache über denkwürdige Ereignisse im Lauf des Jahres beifügte. Siehe Stillfried S. 241–306, wo diese Berichte mitgetheilt sind.

So viel über die wissenschaftliche Bildung der heilsbronner Mönche. Über die Pflege der Künste im Kloster ist Folgendes zu berichten.

Vokalmusik wurde im Kloster mit besonderer Sorgfalt gepflegt. Heilsbronner Mönche erhielten, wie oben erwähnt, bisweilen einen Ruf in andere Klöster, um daselbst Gesang zu lehren. Mehrstimmige Gesänge aus alter Zeit, auf Pergament geschrieben, zierlich ausgestattet und in Folianten gebunden, wurden im 17. Jahrhundert nicht nach ihrem Musikgehalt, sondern lediglich nach ihrem Pergamentgehalt gewerthet, durch Verkauf an Buchbinder etc. zu Geld gemacht oder zum Einbinden von Klosteramtsrechnungen verwendet. Daher sieht man noch jetzt auf manchem Einbande Notenreihen mit Texten, z. B. Ecce agnus Dei, qui tollit pecata mundi. Ecce, de quo dicebam vobis: qui post me venit, ante me factus est, cujus non sum dignus corrigiam calceomenti solvere. Dieselbe genaue Beibehaltung der Bibelworte findet man in den oben erwähnten, vom Richter Hartung eigenhändig kopirten kirchlichen Gesängen, z. B.: Tu es Petrus et super hanc petram edificabo ecclesiam meam etc. etc. Hartung nennt bisweilen die Komponisten, bemerkt [572] aber bei keinem, daß er ein heilsbronner Mönch gewesen sei. Als Komponisten nennt er z. B. Gombertus, Jachet, Vordelath, Senfel, Pominger, Willant, Lupus, Praiter, Obrecht, Hayn, Brumel, Bontemps, Tanckernach. Bei einigen Gesängen gibt er auch deutsche Texte, z. B.: „Komm heiliger Geist, Herre Gott“ etc. Komponist: Arnoldus de Pruk. Auf der mit 1482 beginnenden Todtentafel wird als tüchtiger Musiker, wenn auch nicht als Komponist charakterisirt: Johann Hegwein, genannt Jubilate, aus Nürnberg, Baccalaureus der Theologie, Probst in Neuhof, in organis et musica non parum instructus.

Daß einige heilsbronner Mönche sich als Kalligraphen auszeichneten, ist oben berichtet worden. Über ihre Leistungen als Maler und Bildhauer kann nichts Zuverlässiges berichtet werden. Es läßt sich nicht ermitteln, ob die schönen Miniaturbilder in den Manuskripten der Klosterbibliothek und die unschönen Temperabilder in der Klosterkirche bei Nr. 3, 25, 41, 121 von Mönchen gemalt worden sind. Von den in der Kirche befindlichen Ölbildern hat keines ein heilsbronner Mönch gemalt. Die oben S. 246 besprochenen, bei Nr. 157, 159, 160, 162, 165 und 166 aufgestellten Statuen soll ein Mönch geschnitzt haben.

Wie die Äbte von Heilsbronn, so schickten auch andere Cisterzienseräbte ihre talentvollsten Mönche zu ihrer höheren Ausbildung auf Universitäten. So war es ihnen durch die Statuta ordinis cisterciensis im Kapitel de Studentibus vorgeschrieben, besonders im Jahre 1334 von Benedict XII. Dieser Papst, laut seiner eigenen Versicherung selbst dem Cisterzienserorden angehörig, verordnete im Einverständniß mit den Äbten Wilhelm von Cisterz, Johann de Firmitate und Reynald von Morimund Folgendes: „Cisterziensermönche sollen wie bisher, so auch künftig, in Paris studiren; aber auch in Oxford (Engländer, Waleser, Irländer, Schotten), in Bologna (Italiener), in Salamanca (Spanier und Portugisen), in Montpellier (Franzosen) und in Metz (Deutsche, Alemani). Aber die vornehmste Bildungsschule sei und bleibe für alle Nationalitäten Paris, locus celeberrimus et fons omnium studiorum.“ Dieser Erlaß trägt [573] das Datum: Apud Pontemsorgie, Avinionensis diocesis, IV. Id. Jul., anno nostri pontificatus primo. Benedikt XII. war einer derjenigen Päpste, die zur Zeit der Kirchenspaltung nicht in Rom, sondern in Avignon residirten.

Vierzehn Jahre nach diesem Erlaß wurde in Prag die erste deutsche Universität gestiftet. In Folge dessen erhielten die Statuta ordinis beim Kapitel „de Studentibus“ folgenden Zusatz: „In civitate Pragensi ordinatur studium ordinis generale, ad quod mittantur quicunque volunt, dum tamen servetur statutum domini Papae Benedicti (XII.) de studio Parisiensi.“ Den Studirenden wird unter Strafandrohung verboten, Theil zu nehmen an den von einigen Nationalitäten eingeführten exzessiven Gelagen, Spielen, Umzügen mit Musikinstrumenten, Maskeraden, Waffen, weltlicher Kleidung etc. Die heilsbronner Äbte machten sofort Gebrauch von der in der soeben mitgetheilten Novelle ertheilten Erlaubniß, die neuerrichtete Universität Prag besuchen zu dürfen: sie ließen talentvolle Mönche (immer je zwei) dort studiren, später auch in Wien und Heidelberg, aber fortwährend auch in Paris, jedoch niemals in Metz, Oxford, Bologna, Salamanca etc.




Fünfter Abschnitt.
Staatsverfassung, Rechtspflege, Verwaltung.


A. Staatsverfassung.

Daß der Klosterstifter Otto die Gründung einer Herrschaft beabsichtigte, erhellt aus der Stiftungsurkunde; jedoch nicht, ob er eine demokratische, oder aristokratische, oder monarchische Staatsverfassung im Sinne hatte. Dagegen erhellt aus den Mittheilungen im III. Abschnitte, daß der Mönchsstaat durch die Äbte, ohne Zweifel im Sinne des Klosterstifters, eine beschränkt-monarchische Verfassung erhalten hat. Dabei wurde es den Äbten leicht, ihrem Staate eine feste Verfassung zu geben, da [574] sie von den Kaisern, ihren Schirmherren, hochgeehrt, bewundert, oft besucht und außerordentlich begünstigt wurden. Sie erhielten von den Kaisern für ihren Mönchsstaat Selbstständigkeit, unabhängige, dem Kaiser unmittelbar untergebene Jurisdiktion, dazu von den Päpsten in geistlichen Dingen gleichfalls Selbstständigkeit, Unmittelbarkeit und Unabhängigkeit, den Bischöfen gegenüber. In einigen geistlichen und weltlichen Dingen war das Kloster auch von seinem Visitator, dem Abt von Ebrach, und vom Generalkapitel in Cisterz abhängig. Aber in allen, sowohl weltlichen als geistlichen Angelegenheiten, war das Staatsoberhaupt, der Abt, bei seinen Handlungen an die Zustimmung seines Konvents gebunden, ohne den er weder etwas beschließen noch vollziehen konnte. Beide Faktoren, Abt und Konvent, übten gemeinschaftlich die gesetzgebende, richterliche und vollziehende Gewalt. Die vom Kloster bestellten Behörden im Mönchsstaate waren Justiz–, Verwaltungs–, Finanz- und Notariatsbehörden zugleich.

In Folge dieser beschränkt–monarchischen Verfassung waren die heilsbronnischen Unterthanen besser daran, als die Unterthanen der Burggrafen, Kurfürsten und Markgrafen, in deren Landen die Staatsverfassung unumschränkt monarchisch und die Regentenfolge meist nach der Ordnung der Erstgeburt erblich war. Die Geschichte lehrt, daß die Unterthanen in dergleichen unumschränkt monarchischen Staaten sich wohl befunden haben, wenn der durch Erstgeburt zur Regierung gelangte Fürst der regierungstüchtigste Mann im Lande war. Allein dieser Fall trat in allen Staaten nur selten ein. Daraus folgte, daß die Unterthanen, der Willkür preisgegeben, oft sehr übel regiert wurden und darum unglücklich waren. Anders gestaltete sich’s in denjenigen Erbmonarchien, wo man der Willkürherrschaft dadurch Schranken setzte, daß das Volk aus seiner Mitte die Regierungstüchtigsten wählte und dem Regenten als verantwortliche Rathgeber, als eigentliche Lenker des Staatsschiffes, an die Seite setzte. Wo diese Einrichtung besteht, da findet man bis zum heutigen Tage mehr Zufriedenheit, Ruhe, Ordnung und ein gutes Vernehmen zwischen Regenten und Regierten. So stand es aber nicht im burg- und markgräflichen [575] Staate, insonderheit nicht zur Zeit der onolzbachischen Markgrafen, von welchen Keiner recht regierungstüchtig war und beglückend regierte. Besser stand es dagegen im heilsbronner Mönchsstaate, weil seine Verfassung beschränkt-monarchisch war. Von einer Regentenfolge nach der Ordnung der Erstgeburt konnte in einem Mönchsstaate keine Rede sein; der Regent (Abt) wurde gewählt, wobei sich aber nie die traurigen Zerwürfnisse, wie anderwärts in Wahlreichen, ergaben und nicht ergeben konnten. Denn Wähler waren nicht die Unterthanen, sondern lediglich die Mönche, welche keinen Fremden, sondern nur aus ihrer Mitte Einen wählen durften unter der Leitung von drei unparteiischen, nicht wählbaren Wahlkommissären (Äbten) aus andern Klöstern. Daß bei diesem Modus immer ein regierungstüchtiger Mann zum Staatsoberhaupt gewählt wurde, haben wir im III. Abschnitt gesehen. Von einer Willkürherrschaft konnte nie die Rede sein, da der Gewählte in Allem an die Zustimmung seines Konvents, vielfach auch seines Visitators von Ebrach gebunden war. Wie die Mönche gegen den Abt auftraten, wenn er sich beigehen ließ, eigenmächtig zu verfahren, ist beim 25. Abt Bamberger berichtet worden. Beim Hinblick auf diesen Sachverhalt sieht man leicht ein, warum die Klosterunterthanen mit ihrem Regimente zufriedener waren, als die markgräflichen, und warum sie es stets für ein Unglück hielten, wenn sie durch Tausch markgräflich (oder edelmännisch) werden mußten. Über das Verfahren bei der Abtswahl siehe oben.


B. Rechtspflege.

Abt und Konvent gaben und vollzogen die Gesetze und waren dabei, vermöge kaiserlicher Privilegien, lediglich und unmittelbar dem Kaiser und seinen Gerichtshöfen untergeben. Sie bestellten in verschiedenen Theilen des Mönchsstaates Klostergerichte (zugleich Verwaltungsämter), bei welchen Klosterunterthanen einzig und allein ihr Recht suchen und belangt werden durften. Solcher Klostergerichte waren fünf, nämlich in Bonhof, Neuhof, Merkendorf, Waizendorf und Windsheim. In Bonhof, Neuhof und Merkendorf wohnten exponirte Mönche, [576] die den Titel „Praepositi, Pröbste“ führten und bei Gericht präsidirten. In Waizendorf und Windsheim stellte das Kloster weltliche Personen, Vögte, als Richter und Verwaltungsbeamte an, im Jahre 1523 einen Oberrichter weltlichen Standes, wie oben beim 26. Abt berichtet wurde. Von den fünf Gerichtsbezirken waren nur die von Bonhof und Merkendorf leidlich arrondirt, indem beispielsweise der bonhofer Bezirk sich nicht weiter als bis Nürnberg, Schwabach und Ansbach erstreckte. Dagegen gehörten in die Bezirke Neuhof, Waizendorf und Windsheim heilsbronnische Unterthanen, die mehrere Stunden fern von ihren Gerichtssitzen wohnten. Dadurch wurden die Unterthanen vielfach belästigt und zwischen den Behörden zahllose Kompetenzkonflikte hervorgerufen. Hier einige Beispiele: Der heilsbronner Vogt Dotzer im Mönchshofe zu Randersacker gerieth wegen Markung in Streit mit einem Nachbar, wurde deßhalb beim Ortsgerichte in Randersacker verklagt, von diesem vorgeladen, leistete aber keine Folge, sondern berichtete an seinen Abt Schopper, welcher dem Schultheiß in Randersacker notifizirte: „Der Verklagte ist eurem Gerichtszwang nicht unterworfen. Kein geschworener Diener unseres Gotteshauses steht unter einem andern Gericht, als unserem. Laut königlichem Landfrieden und Kammergerichtsordnung ist Jeder bei seinem Gericht zu lassen. Wir sind aber erbötig, den Verklagten entweder in Windsheim oder in Neuhof vor unser Gericht zu stellen.“ Drei Jahre darauf (1541) wurde Dotzer’s Wittwe wegen Forderung beim Landgericht Würzburg verklagt, worauf der Abt Wagner an den Landrichter G. von Maßbach in Würzburg schrieb: „Die Frau ist dorthin nicht gerichtbar, sondern lediglich uns, und zwar nach unserem Gericht in Neuhof, wo sie verklagt werden mag.“ Ein heilsbronner Unterthan in „Mindern–Altheim“ bei Nördlingen wurde beim Landgericht in Oettingen verklagt und dahin vorgeladen, worauf der Abt Wenk an den Landrichter und die Urtheilssprecher der Grafschaft Oettingen schrieb: „Der Zitirte gehört laut unsern kaiserlichen Freiheiten und Begnadungen vor unser Gotteshausgericht in Waizendorf an der Wieseth; daselbst wollen wir dem Kläger Recht ergehen [577] lassen.“ Gleichen Protest richtete der Abt an den Grafen Ludwig von Oettingen und dessen Landgericht, als ein heilsbronner Unterthan in Trochtelfingen wegen eines Schlaghandels gen Oettingen geladen wurde. Dergleichen Proteste ergingen nicht nur nach Würzburg, Oettingen etc., sondern auch nach Onolzbach. Balth. von Rechberg, Landrichter des kaiserlichen Landgerichts in Onolzbach, zitirte heilsbronner Unterthanen in Rohr. Sofort remonstrirte der Abt Wirsing: „Die Vorgeladenen sind unseres Gerichts Bonhof Verwandte. Zu solcher Citation haben Euer Streng kein Recht. Wir haben dem Kläger noch kein Recht verweigert. Euer Streng wollen ihn an uns als ordentlichen Richter weisen. Wollten Euer Streng in der Sache weiter verfahren, so müßten wir es für nichtig erklären und öffentlich dagegen protestiren. Denn in einem Artikel kaiserlicher Majestät Bestätigung der Freiheiten des Klosters heißt es: Auch erkennen wir, daß der Abt und sein Konvent und die Schaffer des Klosters Heilsbronn laut der Briefe, die sie von andern Kaisern, unsern Vorfahren, empfangen haben, volle Gewalt haben, ihre Leute selber zu richten, und daß sie aus ihren Gerichten zu niemand anders geladen werden sollen, als allein vor die kaiserlichen und königlichen, und daß der Abt wegen aller seiner Güter und Hintersassen, darum er angesprochen werden sollte, an keiner Statt vor weltlichem Gericht zu Recht stehen soll, als allein vor uns und unsern nachkommenden Kaisern und Königen, oder vor dem Hofrichter eines kaiserlichen oder königlichen Hofes. Jedes Urtheil eines Gerichts wider diesen Abt und Konvent, welches diesem unserem Verbot zuwider ist, erklären wir als nichtig.“ Der Abt Wunder gebot einer Wittwe in Ketteldorf, welche der kaiserliche Landrichter von Giech vorgeladen hatte, vor dem Landgerichte nicht zu erscheinen; denn zuerst sei sie bei ihrem Gericht in Bonhof zu belangen, und erst im Fall der Appellation sei die Sache beim kaiserlichen Landgericht in Onolzbach anzubringen.

Bei den genannten fünf Klostergerichten waren den Vorsitzenden Pröbsten und Vögten einige Beisitzer („Urtheiler, Urtheilsprecher“) beigegeben, insgesammt Ansässige im Gerichtsbezirk und [578] vom Abt erwählt auf Vorschlag der Pröbste und Vögte. Die Äbte schrieben den Gerichten eine Gerichtsordnung vor, welche von den Äbten Bamberger und Schopper in den Jahren 1514 und 1533 aufs Neue eingeschärft wurde. Schopper’s deßfallsige Instruktion lautete: „Wir vernehmen, daß gegen die Satzungen unserer Vorfahren, namentlich Herrn Abts Sebald, bei allen unsern Gerichten die Gerichtsstatuten nicht ordentlich gehalten werden, was uns von euch befremdet, uns auswärts Spott, und euch den Vorwurf der Ungeschicklichkeit zuzieht. Wir schreiben euch daher folgende Artikel vor: 1) Alle Gerichts- oder Rathspersonen sitzen dem Alter nach im Kreis, ehrsam, still und bescheiden, als wären wir, ihr Eigenherr, (der Abt) selbst gegenwärtig, ohne leichtfertige, schimpfliche oder zornige Rede, bei 15 dl. Strafe ans Gericht, sondern ernst nach Eidespflicht, eingedenk, warum sie erwählt sind und daß sie Gott um solcher verliehenen Gewalt und aller ihrer Handlungen und Versäumnisse willen Rechnung zu thun schuldig sind. 2) Fragt der Richter anstatt des Eigenherrn eine Gerichtsperson, so soll diese sitzend und ehrerbietig nach Abziehung des Hutes antworten, bei Strafe von 15 dl. 3) Während der Sitzung und ehe der Richter aufschlägt (nämlich mit dem Richterstabe, den er während der Sitzung in der Hand tragen muß), soll Keiner den Andern tauzen, höntaydigen oder sonst unziemlich anreden, bei 15 dl. Strafe. 4) Wer ohne erhebliche Ursache, ohne Bewilligung des Probsts oder Richters ausbleibt, zahlt ein Pfund. 5) Präsenz in der Gerichtsstube von Ostern bis Michaelis von 12 bis 1 Uhr, von Michaelis bis Ostern von 11 bis 12, bei 15 dl. Strafe. Zu diesen Stunden hat der Gerichtsknecht die zu bestellen, welche mit dem Gericht zu schaffen haben. 6) Keinem soll gebühren, über drei Handlungen anzunehmen und vor Gericht zu reden, damit auch die jüngeren Mitglieder geübt und beherzter werden, bei 15 dl. Peen. 7) Der Beklagte hat dem Richter gebührlich zu antworten, bei 15 dl. Strafe. 8) Übertreter von Nr. 1 bis 6 zahlen ihre Strafgelder am folgenden Gerichtstag an den Bürgermeister. 9) Hat der Richter aufgeschlagen und den Stab hingelegt, so darf Keiner [579] das Gericht verlassen, ohne seinen Abschied beim Richter anzuzeigen, bei 15 dl. Strafe. 10) Wenn die Sitzung geschlossen ist, so soll auch im Wirthshause bei den Urtheilssprechern untereinander Eintracht und Freundschaft sein, nicht Zorn, Frevelworte, Spiel, Schwören, Fluchen, lästerliches Über- und Zusaufen und schändliche Leichtfertigkeit, sonderlich vor fremden Leuten. Über das Verhandelte herrsche Verschwiegenheit bei Strafe; die darauf zu setzende Peen behalten wir uns vor. Alle andere ehrliche alte Gerichtsgebräuche bleiben in Kraft. Bei geringen Handlungen dürfen Urtheile nicht geschoben (verzögert) werden. Auch darf man in solchen nicht appelliren wegen der Kosten und Mühe. Ein Urtheil darf nicht geschoben werden bei Injurien und Sachen von nicht 10 fl. Keine Appellation ohne unser Wissen und Willen, wenn es sich nicht wenigstens um 20 fl. handelt. Diese Artikel habt ihr treu zu halten, bis wir dieselben mehren oder mindern, wie das allweg bei uns und in unserer Gewalt stehen soll. Damit der Eid von Keinem vergessen werde, fügen wir ihn bei. Er lautet: „„Ich schwöre zu Gott, daß ich meinem gnädigen Herrn zu Heilsbronn und dem Gericht allhie (zu Bonhof etc.) getreu und gewärtig sein, ihren und den gemeinen Nutzen fördern, Schaden wenden, pünktlich erscheinen, über das Gefragte gerecht urtheilen, ohne Ansehen der Person, ob Arm oder Reich, Freund oder Feind, keine Gab nehmen, das Verhandelte nicht offenbaren, der Stimmenmehrheit mich unterwerfen will.““ Nach Verlesung dieses Eides soll Jeder gefragt werden, ob er dem Allen nachkommen wolle? und dann schwören, dem getreulich nachzukommen. Zu Urkund haben wir unser Secret unter diese Schrift gedruckt. Gegeben zu Heilsbronn, Sonntag nach Exaudi 1533.“ In Kriminalsachen (davon nachher) entschieden in der Regel die fünf Klostergerichte nicht, sondern lediglich bei Klagen über Injurien, Schulden, Erbschaften, Hut, Markung, Wässerung, Zehnten, Waldfrevel, Schlägereien etc. Dazu kam die freiwillige Rechtspflege. Erwiesen sich die Gerichte als säumig, so beschwerte man sich bei dem Abt und seinen Altherren.

Der 25. Abt Bamberger, welcher unmittelbar vor Anfang [580] der Reformation regierte, sah „die zunehmenden Übertretungen der Gesetze“, und beschloß daher, die Gerichtsordnung zu verschärfen. Er befahl seinen fünf Gerichtsvorständen, sich vorläufig über einige ihnen bezeichnete Punkte zu besprechen und dann am Sonntag Judica 1514 zur weiteren Rücksprache bei ihm in Heilsbronn sich einzufinden. Es erschienen die fünf Gerichtsvorstände (drei Pröbste und zwei Vögte), Jeder begleitet von einem Gerichtsbeisitzer (vier Bauern aus Weiterndorf, Kleinhaslach, Merkendorf, Königshofen und der Müller von der Klingenmühle). Mit diesen zehn Einberufenen verfaßte der Abt die geschärfte Gerichtsordnung „zur Steuerung von Absagen, Raub, Diebstahl, Einbruch, Nothschatzung, Brand, Mord und Androhung davon.“ Dann forderte er die Einberufenen auf, diese Ordnung zu handhaben und setzte den Gastmeister, Bruder Conrad Haugk, als Prinzipal oder Obmann ein, bei dem die Gerichtspersonen Rath und Hilfe bei Handhabung der Gerichtsordnung finden könnten. Beim 25. Abt haben wir den Bruder Haugk als Mann von Rath und That, als Vorstand der Laienbrüder kennen gelernt, der prompte Justiz übte, indem er einen Schädiger des Klosters an einen Baum hängen ließ.

Am Ostermontag 1515 erschien ein Erlaß des 25. Abts Bamberger, worin Appellation in Bagatellsachen verboten wurde. Als einige Jahre darauf im Gerichtsbezirk Waizendorf ein Kläger in Bagatellsachen appelliren wollte und zu diesem Behufe Aktenabschrift verlangte, dekretirte der Abt Schopper auf Grund jenes Erlasses, den muthwilligen Appellanten abzuweisen und ihm die Aktenabschrift zu verweigern. Da dergleichen Appellationen wiederholt vorkamen, so eröffnete Schopper seinen fünf Klostergerichten: „Wir vernehmen, wie ihr an unsern Gerichten viel Haders habt, daß Urtheile bei geringfügigen Sachen geschoben werden und daß in dergleichen Sachen unnöthigerweise appellirt wird, was Kosten verursacht, die der Prozeß nicht werth ist, dazu Versäumniß und Mühe, zum Schaden für Weib und Kind. Wir schärfen euch daher die anliegende Verordnung (von 1515) auf’s Neue ein. Glaubt sich Jemand durch euer Urtheil [581] beschwert, der mag nach unserer Gerichtsordnung es uns (dem Abt) binnen zehn Tagen anzeigen, damit wir ihn in Güte hören und berathen können. Wir werden ihm die Appellation nicht abschlagen. Doch darf nicht appellirt werden, bevor nach altem Brauch und Herkommen des Klosters Heilsbronn die Sache für uns und für Diejenigen, so wir aus Anderen unserer besetzten Gerichte zu uns berufen haben, gebracht worden ist.“ In den letzten Worten bezeichnet Schopper die sogenannten Gastgerichte, an welche nach dem Instanzenzuge von den Klostergerichten aus auf Verlangen zunächst appellirt werden konnte, was aber nicht oft geschah. Über die Elemente, woraus ein Gastgericht zusammengesetzt war, gibt folgende Mittheilung Aufschluß: Zwei heilsbronner Unterthanen in Ammerndorf prozessirten zur Zeit des Abts Bamberger bei ihrem treffenden Klostergericht Bonhof, welches gegen den Kläger entschied. Der Verurtheilte appellirte an Bamberger und als dieser inzwischen (1518) starb, an den nachfolgenden Abt Wenk mit der Bitte um Einberufung eines Gastgerichts. Wenk berief hierauf nach Heilsbronn in das Wirthshaus zum Steinhof zu einem Gastgericht 13 Mitglieder, 3 aus der Probstei Merkendorf, und zwar den dortigen Vogt Puderlumpf mit den Gerichtsmännern Prunner und Widmann; 3 aus der Vogtei Waizendorf: den Vogt mit zwei Gerichtsmännern; 3 aus der Probstei Neuhof: zwei Gerichtsmänner und den Pfarrer von Trautskirchen; 4 aus der Probstei Bonhof: Bauern von Steinhof, Berghof und Drachenhofstett. Als Gerichtsschreiber durfte der Gerichtsschreiber des Gerichts, von welchem aus (hier Bonhof) appellirt wurde, nicht fungiren; Wenk übertrug daher diese Funktion dem Pfarrer von Trautskirchen.

Das Verfahren bei den fünf Klostergerichten war mündlich; warum nicht schriftlich, erhellt aus folgender Verhandlung vom November 1529: Nach dem Tode zweier Eltern und ihres einzigen Kindes in Gottmannsdorf erhob sich wegen der Erbschaft Streit zwischen H. Müller von Zenn und H. Binstein von Petersaurach. Beide Parteien erschienen beim Gericht in Bonhof, jede mit einem „Fürsprech.“ Zuerst sah man im Gerichtsbuche [582] nach, was die verstorbenen Eltern bezüglich ihres Vermögens verordnet hatten. Der Fürsprech des „Antwurters“ (Beklagten) begehrte, seine Antwort schriftlich geben zu dürfen, was aber sogleich von Gerichtswegen verweigert wurde, da dieses nicht Brauch sei bei einem Gerichte, welches nicht mit hochgelehrten, sondern nach altem Herkommen mit schlechten Dorfleuten besetzt sei, wo Klage und Antwort mündlich erfolgen müssen. Das Gericht entschied für die klägerischerseits gemachten Erbansprüche. Der Beklagte erhielt nach der Gerichtsordnung 10 Tage Bedenkzeit, erschien nach 10 Tagen wieder bei Gericht und erklärte: „Er habe sich bedacht, fühle sich aber durch das Urtel beschwert, appellire an das kaiserliche Landgericht des Burggrafthums Nürnberg und begehre dazu Urtelbrief und Akta, auch was sonst noch, vermöge der Landgerichtsordnung, zu solcher Berufung erforderlich sei.“ Richter und Urtelsprecher gaben hierauf dem Appellanten Apostolos mit des Gerichts zum Bonhof aufgedrucktem Insiegel. Der Betreff einer jeden Handlung wurde kurz in das Gerichtsbuch eingetragen, z. B.: „Klage der Schreinerin gegen den Schmiedhans, der sie auf freier Straße eine Hure gescholten. A verweigert dem B Zahlung wegen einer abgehauenen Hand, wegen Liedlohn, Viehkauf etc., wegen einer fließenden Wunde, ihm geschlagen mit dem Schweinsspieß, Schrotbeil oder Hellebarde; daß er Mörder, Bluthund, Dieb, Bösewicht gescholten worden sei etc. etc.“ Die Frauen stellten immer ein zahlreiches Kontingent. Nach Vernehmung der Zeugen äußerten sich die Beisitzer z. B. in folgender Weise: „Hans Rummel hat durch Zeugen genugsam erwiesen, daß er beim Spiel gegen Hans Reuter aus Nothwehr vom Leder gezogen und ihn verwundet hat. Darauf sprach der Richter zu Recht, daß Reuter das soll wandeln mit anderthalb Pfund, dem Richter 45 dl., dem Gericht sechs Pfund.“ Wenn mittellose Klosterunterthanen sich durch ein Erkenntniß des Klostergerichts beschwert glaubten und an das Hof- oder kaiserliche Kammergericht appellirten, so bezeugten die Äbte in einem Schreiben an die Hof- oder Kammergerichtspräsidenten, daß die Appellanten arm seien, und bat, diese zum Eid der Armuth kommen zu lassen.

[583] Von außerehelichen Geburten nahmen die Klostergerichte nur dann Notiz, wenn es darüber zur Klage kam. In diesem Falle wurde beispielsweise erkannt, wie folgt: „Der außereheliche Vater zahlt ... Gulden (z. B. 11) an die Eltern der Kindesmutter, welche dann das Kind erziehen soll, ohne weitere Ansprüche an den Vater zu machen. Anna Heinlein soll dem Pülk das Kind mit seinem Decklein und Windelein in sein Haus tragen, dasselbe soll er sein Leben lang als sein Kind erziehen und dazu für ihre Ehr und alle Anforderung ihr geben 10 fl., die er ihr auch bezahlt hat. Damit sollen sie einander ungeschmäht lassen, ingleichen die Freundschaft. Das Alles haben sie durch Handgelübde versprochen und Bürgen gestellt.“ Von einer weitern Bestrafung war um 1530 noch keine Rede. Erst zur Zeit der letzten Äbte fing man an, Skortationsstrafen zu verhängen, und zwar ein- oder zweitägigen Arrest und Zahlung von 10 fl. an den Abt. 1566 reskribirten Regenten und Räthe an den Abt Wunder, welcher Fürbitte eingelegt hatte: „Ob wir wohl Ursache hätten, zu strafen, Andern zum Abscheu und in Erwägung, daß solches Laster jetzo gemein und überhand genommen, so lassen wir doch die Strafe schwinden, um keine böse Ehe zu machen.“

In den Dörfern auf dem Klostergebiete schlichteten und richteten die von der Gemeinde erwählten Vertreter. Der Erste unter ihnen hieß Dorfmeister, der Zweite Bürgermeister (Kassier). Den Titel Schultheiß führte in diesen Orten derjenige heilsbronner Unterthan, welchem der Abt auf Vorschlag der Pröbste und Vögte die Funktion übertrug, die Gefälle zu erheben und an das Kloster abzuliefern. Wie den fünf Klostergerichten, so wurde auch den Klosterdörfern von den Äbten eine Ordnung vorgeschrieben. Waren im Orte noch andere Dorfherrschaften, so wurde die Dorfordnung gemeinschaftlich mit diesen verabfaßt. Zur Zeit der letzten Äbte wurden die Gerichtssitzungen für den Bezirk Bonhof abwechselnd in Petersaurach (im Wirthshause) gehalten. Petersaurach hatte daher ein eigenes Gerichtsbuch und ein eigenes Siegel mit dem Brustbilde des Apostels Petrus und der Randschrift: Sigillum judicii in Pettersaurach.

[584] Die von den fünf Klostergerichten verhängten Strafen waren Geld- und Gefängnißstrafen, oft auch Landesverweisung. Des Landes verwiesen wurden beharrliche Renitenten und Excedenten, diebische oder liederliche Haushälter und Ehebrecher. Ansässigen wurde nach geschworener Urphede aufgegeben, binnen einer gesetzten Frist zu verkaufen, das Müncheigen zu räumen, sich unter eine andere Herrschaft zu thun und sich nicht wieder auf dem Klostergebiete betreten zu lassen. Man denke dabei nicht an außerdeutsche oder überseeische Länder: die Ausgewiesenen hatten nur einen Schritt in das Ausland, nämlich in onolzbachisches, nürnbergisches, edelmännisches oder deutschordenisches Gebiet. Diese Strafart kam oft in Anwendung, z. B. 1573 beim Gerichte Bonhof in dem einzigen Monat Mai dreimal, und zwar zuerst bei dem Müller Vogel in Wollersdorf. Dieser hielt seine Mühle nicht in baulichem Stande, bewirthschaftete Mühle und Felder schlecht, war unfügsam, kam in das Klostergefängniß, aber nach Zahlung von 10 fl. Strafe und geschworenem Urphaid auf Fürbitte seiner Freunde los, mußte binnen Monatsfrist verkaufen und stellte die Müller von Aich und Geichsenhof als Bürgen, welche angelobten, sich statt seiner zu stellen und für allen Schaden zu haften, wenn er seinen Urphaid brechen und Schaden zufügen würde. Der zweite in demselben Monat des Landes Verwiesene war der Müller Himler auf der Weihersmühle. Der Dritte war Hans Wittauer von Mausendorf, welcher fremde verdächtige Personen beherbergte, die Ehe gebrochen und sich sonst verdächtig gemacht hatte. Seine drei Bürgen, Bauern in Mausendorf, mußten sich verpflichten, wenn er seinen Urphaid bräche, nach ihm zu trachten und ihn zur Haft zu bringen; könnten sie das nicht, sich selbst zur Haft zu stellen und jeden durch ihn verursachten Schaden zu ersetzen. Die geschworenen Urphaide waren in ähnlicher Weise formulirt, wie der S. 537 beim 35. Abt mitgetheilte.

Über die Schuldhaft und das sogenannte „Laisten und Mahnen“ siehe oben beim 30. Abt.

Eine Bestrafung in Zucht- und Arbeitshäusern konnte, [585] da dergleichen Anstalten im Mönchsstaate nicht vorhanden waren, nicht vorkommen.

Todesstrafen vollzogen die Äbte nicht gerne, jedoch ausnahmsweise in Nothfällen, wie oben beim 25. Abt berichtet wurde. Daß sie aber dazu berechtigt waren, soll nun gezeigt werden.

Die Kriminalrechtspflege oder „Fraisch“ stand dem Abt und Konvent zu, wenn auch nicht an allen Orten auf dem Klostergebiete. Unten Abschn. VII[,] A bei Großhaslach werden wir sehen, daß die Grafen von Oettingen ihr Kastrum zu Großhaslach und alle ihre dortigen Besitzungen, cum omnibus juribus pleno rerum dominio, im Jahre 1299 an das Kloster verkauften. Dieses kaufte ferner Alles, was Albert von Vestenberg dort besaß, laut Bestätigungsurkunde des Kaisers Adolf von 1295, worin es heißt: Vendidit omnia bona sua in Haselach cum omnibus juribus suis et etiam partem judicii, videlicet medietatem juris judicandi in eodem loco, cujus altera medietas judicii ad comitem de Ottingen dinoscitur pertinere. Dasselbe bezeugt der Kaiser Albrecht im J. 1302. Nachdem nun der ganze Ort heilsbronnisch geworden war, bestätigte auch der Bischof von Würzburg, daß Heilsbronn die Oettingischen und Vestenbergischen Besitzungen gekauft habe cum omnibus juribus, jurisdictione seu jure judicandi, civiliter et criminaliter, in causis pecuniariis et sanguinis. Dem Kloster stand sonach in Großhaslach nicht nur die Civilrechtspflege, sondern auch der Blutbann zu. Dasselbe war auch der Fall in Ammerndorf. Denn inhaltlich der unten Abschn. VII, A bei Ammerndorf zu besprechenden Urkunde von 1246 erklärten die Burggrafen von Nürnberg dem Kloster Heilsbronn: Omni jure nostro atque dominio, quod nos in bonis eorundem et hominibus ipsorum in Amelradorf habere credebamus, totaliter renunciavimus, nihil prorsus nostri juris et potestatis in illis deinceps habituri. Jedoch war oder blieb das Kloster nicht überall auf dem Klostergebiete im Besitze der Kriminaljustiz, z. B. nicht im Territorium der Grafen von Oettingen im Ries. Der 29. Abt [586] Greulich verurtheilte den des Ehebruchs überwiesenen heilsbronnischen Bauer in Baldingen, L. Widmann, zu einer von 10 auf 5 fl. reduzirten Strafe. Daraus erwuchs ein Kompetenzkonflikt mit den Grafen von Oettingen, welche dem Kloster die Gerichtsbarkeit nicht gestatteten und den Ehebrecher zu 50 fl. Strafe verurtheilten. Dagegen protestirte der Abt, indem er den Grafen keine Strafbefugniß über heilsbronnische Unterthanen im Ries zugestand und sich dabei auf den Markgrafen Georg Friedrich berief. Der Markgraf und seine Räthe erklärten darauf dem Abt: „Es ist ein Malefizhandel, welcher sonach nicht dem Kloster, sondern den Grafen zur Entscheidung und Bestrafung zusteht. Der Ehebrecher hat sich sonach wegen der Strafsumme mit den Grafen abzufinden.“ Daß das Kloster von seinem Recht Gebrauch machte und Todesurtheile vollstreckte, ist oben beim 25. Abt berichtet worden. So verfuhr es aber nur, wenn es in Zeiten der Anarchie sich genöthigt sah, rasch einzuschreiten, um sich gefährliche Individuen durch die Todesstrafe vom Halse zu schaffen. In der Regel lieferte es, um nicht Todesurtheile vollziehen zu müssen, Kriminalverbrecher an benachbarte Halsgerichte ab, bat um Untersuchung und Bestrafung und zahlte die dabei sich ergebenden Kosten.

Kriminalverbrechen, bei welchen auf Todesstrafe erkannt werden konnte, waren qualifizirter Mord, Einbruch, Straßenraub, Brandstiftung, Nothzucht („Nothzerrung“), Blutschande, Zauberei. Über das Verfahren der Klostergerichte bei derartigen Reaten zur Zeit der früheren Äbte finden sich keine Aufzeichnungen. Zur Zeit der späteren Äbte verfuhr man wie folgt: Das Klostergericht verhaftete den Thäter, vollzog die Voruntersuchung, machte Anzeige bei einem benachbarten Fraischamt und lieferte den Thäter zur weitern Untersuchung und Bestrafung dahin ab. Hier ein Paar Beispiele von dem Verfahren. Die Tochter eines frommen alten Mannes, Kellner in Ketteldorf, gebahr 1546 heimlich. Als dieses ruchbar wurde, drangen der Dorfmeister und drei Nachbarn sammt deren Frauen in das Haus, ließen von den Frauen die Dirne untersuchen, wobei sich ergab, daß [587] sie wirklich geboren hatte. Darauf durchsuchte man das Haus, den Stall und fand das Kind mit durchschnittenem Halse. Der Abt Greulich machte bei Statthalter und Räthen Anzeige über den Befund. Die Dirne wurde verhaftet, nach Ansbach gebracht und drei Wochen darauf ersäuft. Am 6. Nov. 1574 fuhr ein Junge mit zwei Pferden von Nürnberg nach Schwarzenlohe und wurde auf nürnberger Gebiet bei Kornburg am steinernen Brücklein beraubt und ermordet. Die „Fünf Herren“ (Fünfer, Kriminalrichter) in Nürnberg boten 100 fl. dem Entdecker des von ihnen signalisirten Mörders. Hager aus Schwand erbot sich zur Entdeckung, traf im Wirthshause zu Heilsbronn einen Burschen, den er daselbst, da das Signalement auf ihn paßte, ins Gefängniß legen ließ. Der dortige Richter verhaftete zugleich auch den Anzeiger und berichtete nach Nürnberg, zugleich nach Ansbach, von woher ihm befohlen wurde, den Anzeiger frei zu lassen, den Angezeigten (Nik. Geiger, Bürger und Schmied in Roth) an das Halsgericht abzuliefern, und zwar nach Windsbach, nicht nach Onolzbach, „da man ihn wegen anderer Verhafteten daselbst nicht unterbringen könne.“ Das Weitere über die Verhandlungen und das Resultat findet sich in den heilsbronner Aufschreibungen nicht, da, wie erwähnt, die Klostergerichte sich auf die Voruntersuchungen zu beschränken pflegten. Nur für einen Fall hatte sich das Kloster vorbehalten, ganz allein Kriminaljustiz zu üben, wenn nämlich ein Verbrechen von einem Bewohner des Klosters selbst verübt werden würde. In diesem Falle sollten Abt und Konvent einzig und allein untersuchen und richten. Der 20. Abt Stromer bat den Kaiser Ruprecht ausdrücklich, diesen Vorbehalt in dem oben beim Abt Stromer besprochenen Bestätigungsdiplom von 1401 mitaufzunehmen. Demzufolge urkundete der Kaiser: „Auch setzen wir, daß keine geistliche oder weltliche Person um Todtschlag, Wunden, Stümmeln, Diebstahl oder alle andere Schuld, begangen von Leuten, die innerhalb der Ettern oder Mauern daselbst wohnen, es seien Mönche, Laienbrüder, Pfründner, Diener, Amtleute, Knechte oder andere Leute, ein Recht haben soll, sie zu verurtheilen, zu richten und zu büßen, ohne allein der Abt [588] und Convent des Klosters, oder der Orden von Cittel.“ Spätere Äbte wiesen wiederholt darauf hin, daß Fraischfälle eigentlich und von Rechtswegen vor ihr Forum gehörten, aber von ihnen benachbarten Halsgerichten zur Behandlung überlassen würden.

Einbruch sollte inhaltlich der Halsgerichtsordnung mit dem Tode bestraft werden. Die Kriminalgerichte ließen sich aber bisweilen bestimmen, anders zu erkennen. 1534 erbrach der Schmiedeknecht Eisenfeind in Petersaurach im Wirthshause des Nachts eine Truhe, stahl 60 fl., wurde vom Wirth ertappt und vom Richter Hartung nach Ansbach abgeliefert. Hartung trug, da Eisenfeind schon öfter gestohlen hatte, auf Leibesstrafe an. Die Mutter des Diebes that Fürbitte bei der Markgräfin, diese bei dem Markgrafen Georg, worauf die Räthe und Richter erkannten, daß Eisenfeind gegen Scheinbürgschaft auf Urphaid entlassen werden sollte. Heilsbronn zahlte 4 Gulden, 6 Pfund und 24 dl. für Atzung und Thurmgeld. Hartung fügt seinen Verhandlungen die Worte bei: „Und steht ihm also der Henker und Galgen noch bevor.“ Hans Heinlein hielt sich 1530 in Stein auf, trennte sich von seinem Weibe, that Bauernarbeit in Aich, Reuth etc., schlug wiederholt Schlösser ab, brach ein, stahl und verkaufte Viktualien, Kleider etc., wurde vom Richter Hartung nach Heilsbronn in’s Gefängniß und schon am dritten Tage zum Geständniß gebracht. Hartung machte Anzeige in Onolzbach und fragte an: ob er den Thäter dahin oder in ein anderes markgräfliches Halsgericht abliefern sollte, oder ob der Markgraf ihn begnadigen und verfügen wolle, ihn auf Urphaid und gegen Scheinbürgschaft, weil er andere Bürgen nicht stellen könne, zu entlassen und des Müncheigens zu verweisen? Der Malefikant wurde an das Halsgericht Schwabach abgeliefert, daselbst mit Thurm und Pranger bestraft, darin zum Thor hinausgeführt und auf Urphaid des Landes verwiesen, „wie es in meines gnädigen Herrn Halsgericht Brauch und Ordnung ist“, schreibt Hartung. Der Verbrecher kam gleichwohl wieder nach Aich und Reuth, angeblich um Kleider zu holen, worauf die dortigen Bewohner dem Richter Anzeige machten mit dem Bemerken: „Heinlein sei bei ihnen [589] geboren und erzogen, wisse alle Gelegenheit bei Tag und Nacht und habe mit Brandlegung gedroht; sie hofften daher, man werde ihn, der seinen Urphaid gebrochen und mit Brand gedroht habe, hinrichten lassen.“ Die Procedur endete mit abermaliger Verhaftung und Landesverweisung.

Blutschande wurde, wie auch Einbruch und Ehebruch, um 1571 nicht mehr mit dem Tode, sondern mit Thurm, Pranger und Landesverweisung bestraft. „Vormals wurde eine Ehebrecherin in einen Sack gestoßen und mit dem Henker bestraft.“

Prügelstrafe wurde bei kleinen Diebstählen verhängt.

Durch die Folter wollte man, wie oben beim 35. Abt berichtet wurde, nicht strafen, sondern Geständnisse erzwingen. Die nach überstandener Folter verhängte Strafe war meist weit weniger qualvoll, als die Folter, z. B. bei folgender Procedur: Mich. Paurnfeindt, Weber und Gütler in Ornbau, lebte in Feindschaft mit seinen theils heilsbronnischen, theils eichstättischen Ortsnachbarn, besonders aber mit den heilsbronnischen Bauern in Hirschlach. Er bedrohte seine Feinde nicht nur mündlich in den Wirthshäusern mit Brandlegung, sondern auch schriftlich, indem er „Feindsbrief und Abklage“ nach Hirschlach schickte, von wo aus man Anzeige nach Heilsbronn machte. Der Richter Hartung machte von dem Kriminalfall beim Markgrafen Georg und dem Hofgericht Anzeige. Mit Hartung einverstanden waren der eichstättische Pfleger von Leonrod zu Arberg und die Gemeindeverwaltung in Ornbau, welche insgesammt wünschten, eines so gefährlichen Menschen durch dessen Hinrichtung auf immer los zu werden. Sie beriefen sich auf Artikel 153 der markgräflichen Halsgerichtsordnung, laut welchem im vorliegenden Falle auf Todesstrafe erkannt werden konnte. Sie stellten dem Markgrafen vor: „Daß er als von Gott verordnete Obrigkeit schuldig sei, die Bosheit zu strafen und die Frommen zu schützen, auch zum warnenden Exempel für dergleichen muthwillige Leute, deren dieser Zeit (1534) allenthalben viele seien.“ Der Vogt und Hofrichter Georg Keck ließ den Delinquenten verhaften und nach Ansbach bringen. Man fand bei ihm zwei Feinds- oder Absagebriefe, gerichtet [590] gegen die Hirschlacher und gegen die bischofischen Unterthanen in Ornbau, ferner zwei Bündel Pulver und Stoffe zum Feuereinlegen. In den zwei Briefen erklärte der Schreiber seinen Adressaten: „Er werde ihnen Brand legen und auflauern, sie um Leib und Gut bringen, wenn sie sich nicht mit ihm verglichen.“ Es ruhte auf ihm der Verdacht, an dem Tage, da man des Nehr Weib zu Onolzbach verbrannte, in Kleinbreitenbronn heilsbronnische Güter, ingleichen vor 4 bis 5 Jahren fünf Scheunen in Hirschlach angezündet, auch einen Handelsmann hinter Rothenburg beraubt zu haben. Der Hofrichter Keck erhielt vom Markgrafen den Befehl, erst gütlich, dann peinlich zu inquiriren. „Erst ist der Verhaftete in Gegenwart des Hofrichters Keck und der Räthe Heftlein und Knorr gütlich bespracht worden wegen der Brände in Breitenbronn und Hirschlach und des Raubes bei Rothenburg, hat aber der keines bekennen wollen. Als er auf vielfältig Bedrohen mit der Marter nichts bekennen wollte, ist er letztlich peinlich gefragt, zweimal ledig und viermal schwerlich mit angehängten Steinen aufgezogen worden, also daß er zweimal in Ohnmacht gefallen und seines Leibes halben zu besorgen gewesen. Sein Vorhaben der Brandstiftung gesteht er ein, will aber Raubens und Mordens halben nichts bekennen und sagt: er wolle sich zerreißen lassen, seinem himmlischen Vater befehlen und darauf sterben, daß er nichts gethan, als wie von ihm gemeldt.“ Das Urtel des Gerichtshofes lautete: „Paurnfeindt trug zwar seine Feindsbriefe bei sich, brachte aber seine Drohungen nicht in Ausführung, kann daher nicht hingerichtet werden; ist nach geschworenem Urphaid zu entlassen, wenn er und die von ihm gestellten fünf Bürgen die Atzung zahlen.“ Die Verkläger wendeten gegen dieses Urtel ein: „Die fünf Bürgen sind sämmtlich ungesessen, nicht stattlich, arm, dem Verklagten verwandt, daher zu verwerfen. Sollte sich aus seiner Urgicht ergeben, daß er das Leben nicht verwirkt hat, so bitten wir doch, daß man ihm eine wohlverdiente Leibesstrafe auflege und zwar die, daß er geblendet werde.“ Die Antwort des Gerichtshofes lautete: „Wir finden in der Halsgerichtsordnung nicht, daß der [591] Verklagte mit dem Tode oder mit Augenausstechen zu bestrafen sei, da er sein Vorhaben nicht ausgeführt hat, und halten daher für gut, daß er gegen Bürgschaft auf Urphaid entlassen und des Landes verwiesen werde und zweifeln nicht, daß er sich anderwärts fortan redlich halten und seines Handwerks warten werde.“ Dieses Erkenntniß wurde vollzogen, die Habe des Verurtheilten in Ornbau von der Kanzel feilgeboten und dann verkauft. Der Erlös reichte aber nicht hin, die Atzung während der 154tägigen Haft zu zahlen, so daß Heilsbronn und Ornbau noch draufzahlen mußten, aber gelobten: bei dergleichen Vorkommnissen ihr Recht nicht wieder dort zu suchen.

Bei einem Selbstmord, gleichfalls ein „Malefizhandel“, verfuhren die Klostergerichte wie bei einem qualifizirten Mord: sie beschränkten sich auf Voruntersuchung und Anzeige bei einem auswärtigen „Fraischamt“, dem sie die weitere Prozedur überließen. 1535 erhängte sich der 13jährige Stiefsohn des Hirten zu Gottmannsdorf. Vorübergehende Knechte sahen den Knaben an einem Baume hängen, ließen ihn hängen, machten dem Stiefvater Anzeige, welcher mit der Mutter zur Stelle kam, aber den Knaben gleichfalls hängen ließ. Die Mutter fiel ohnmächtig nieder. Der Vater eilte nach Heilsbronn zum Richter Hartung, welcher hinausritt, den Knaben noch hängend fand, die Beerdigung verbot und dem Markgrafen Georg und seinem Vogtamt Anzeige machte mit dem Beifügen: „Dieweil dieß Orts alle Obrigkeit E. F. G. zusteht, ist mein Bitten, mir durch den Zeiger dieses verstehen zu geben, wie ich mich weiter verhalten und wer den Erhängten begraben soll?“ Der Sekretär Berchtold antwortete im Auftrag des Kanzlers: „Ihr habt zu verfügen, daß der Knabe zunächst bei dem Baume, also auf dem Felde, begraben werde. Morgen früh wird der Peinlein verordnet werden, ihn zu begraben.“ „Am folgenden Tag – schreibt Hartung – ist Meister Augustin, der Henker, von Onolzbach gen Gottmannsdorf kommen und hat den Knaben begraben. Dem hab ich einen Gulden geben; denn er zeigte an, man wäre ihm dafür eben so viel schuldig, als wenn er ihn verbrannt hätte.“ 1544 erhängte [592] sich bei Triebendorf in einem Hölzlein ein Bauernsohn. Hartung zeigte den Fraischfall in Onolzbach an und stellte die Frage: „Ob der Leichnam durch den Nachrichter verbrannt oder begraben werden würde?“ Die Antwort lautete: „Ist bei dem Hölzlein im Feld durch den Nachrichter begraben zu lassen. Die Kosten sind nicht von der Verwandtschaft zu berichtigen, sondern vom Kloster, weil bei Fraischfällen die Obrigkeit die Kosten zu tragen hat.“

Mönche, die sich eines Kriminalverbrechens schuldig machten, sollten, wie vorhin angedeutet wurde, nicht an auswärtige Fraischgerichte abgeliefert, sondern vom Abt und Konvent im Kloster selbst gerichtet werden. Hier galten aber nicht die Halsgerichtsordnungen des Reiches als Strafkodex, sondern die im Vorwort zu besprechenden Statuta ordinis Cisterciensium in den Kapiteln: de poena levioris et gravioris culpae, de homicidis, percussoribus, incendiariis et furibus, de deprehensis in contagione carnis. Diesen Statuten zufolge waren Folter, Landesverweisung und Todesstrafe bei Klösterlingen nicht zulässig. Die höchste Kriminalstrafe für Klösterlinge war Einzelhaft in Fesseln auf Lebenszeit; daher für alle Mönchs- und Nonnenklöster dieses Ordens die Weisung: In abbaciis fortes et firmi carceres habeantur. Wurde einem Klösterling, der sich eines Kriminalverbrechens schuldig gemacht hatte, das höchste Strafmaß zuerkannt, so lautete das Urtel: Perpetuo carceri mancipetur seorsum ab aliis in vinculis absque rasura barbae et sine regulari habitu. Dem Büßer wurde ein bejahrter verständiger Klosterbruder zugeordnet, ihn zu trösten und zur Unterwerfung zu ermahnen, damit ihn nicht noch größere Traurigkeit verzehre. Inzwischen beteten für ihn im Kapitol die übrigen Brüder. Verschwörer, Brandstifter und Diebe sollte der Abt bei seinem jährlichen Besuch in Cisterz dem Generalkapitel namhaft machen, worauf der Vorsitzende des Kapitels mit Stola, Pastoralstab und brennender Kerze, im Namen Gottes, der Jungfrau Maria, aller Heiligen und des ganzen Ordens, am Palmsonntage die Verbrecher exkommuniziren sollte. Bei geringeren Reaten diktirten [593] die Statuta: Fasten bei Wasser und Brot, Stock- oder Ruthenstreiche im Kapitol, Liegen auf der Erde vor der Thür während des Gottesdienstes nach Abnahme der Kapuze, Verweisung an die unterste Stelle im Chor, fußfällig den Abt und Konvent um Verzeihung bitten, endlich Rückkehr an die frühere Stelle im Chor. Die Statuta gebieten Stillschweigen, welches nur da gebrochen werden durfte, wo geredet werden mußte. Bei Tisch durften nur Magistri Theologiä sprechen. Wer ohne Noth sprach, mußte fasten bei Wasser und Brot und erhielt Schläge. Gleiche Strafe folgte auf den Genuß von Fleischspeisen (carnes vel pulmenta cum carnibus condita vel decocta). Frauen durften die Schranken (septa) der Abteien nicht überschreiten. Nur nach einer Neuweihe der Klosterkirche (nicht an der alljährlichen Kirchweih) sollten Frauenspersonen an neun Tagen dem Gottesdienste beiwohnen dürfen, aber nicht innerhalb der Schranken des Klosters übernachten. Geschieht dieses gleichwohl, so sollen die Altäre aufgedeckt und der Gottesdienst in der Kirche nicht gefeiert werden, so lang noch Frauen daselbst sind (altaria discooperiantur et divinum officium inecclesia minime celebretur, quamdiu ibidem fuerint mulieres). Gestattet ein Abt den Aufenthalt, so soll er bis zum nächsten Generalkapitel zur Strafe je am sechsten Tage bei Wasser und Brot fasten, dann beim Kapitel um Verzeihung bitten und von diesem weiter bestraft werden. Tragen Prior, Subprior oder Cellarius die Schuld, so sollen sie abgesetzt werden und je am dritten Tage bei Wasser und Brot fasten. Keine der vielen vorhandenen heilsbronner Aufschreibungen meldet, daß ein heilsbronner Mönch sich eines Kriminalverbrechens im obigen Sinne schuldig gemacht habe und deßhalb bestraft worden sei. Wie streng man schon gegen Unachtsame und Unvorsichtige verfuhr, erhellt aus einigen Mittheilungen oben und aus einer heilsbronner Urkunde, welche Folgendes berichtet: Mit Genehmigung des Abts (Wegel) vertrieben sich einige Mönche die Zeit durch Schießübungen mit dem Blaserohr (recreationis causa emittebant per quandam cannam sive lignum concavum flatu oris certum globum sive lapillum ad metas signatas). Unter [594] den Schießgesellen waren auch einige Pfarrer (presbyteri seculares). Einer derselben lief unvorsichtigerweise in die Schußlinie, wurde von einer Blaserohrkugel getroffen und verlor dadurch das linke Auge. Nun sollte der Mönch Johann Korner, welcher die Kugel entsendet hatte, bestraft werden. Da man aber über Strafart und Strafmaß sich nicht einigen konnte, so bat man beim römischen Stuhl um Entscheidung. Papst Paul II. entschied in einer an den Probst zu Onolzbach gerichteten Bulle wie folgt: „Da Johannes Korner, unser geliebter Sohn, Mönch in Heilsbronn, den Pfarrer nicht vorsätzlich verwundet hat und den Vorfall innig bedauert, so absolviren wir ihn; doch sollen ihm Pönitenzen auferlegt werden. Datum Rome Id. Jun. anno 1470, pontificatus nostri sexto.


C. Verwaltung.

Die Vorstände der fünf Klostergerichte in Bonhof, Neuhof, Merkendorf, Waizendorf und Windsheim waren zugleich Verwaltungsbeamte, welche Geld- und Naturalgefälle einnahmen, nach Heilsbronn ablieferten, Ausgaben bestritten und Rechnung stellten. Sie hatten unter sich ihre Schultheißen, Förster, Pächter etc. an verschiedenen Orten ihres Bezirks. In den Klosterhöfen zu Nürnberg, Nördlingen und Randersacker fungirten stabil exponirte Mönche als Verwaltungsbeamte. Über alle diese auswärts fungirenden Beamten wird unten im VII. Abschn. bei den genannten Orten Näheres berichtet werden. Jedem derselben war ein in Heilsbronn wohnender Mönch vorgesetzt, an welchen er abliefern, welchem er Rechnung stellen mußte. Fast jeder von diesen in Heilsbronn selbst wohnenden Verwaltern administrirte zugleich eines der Anwesen, welche in und zunächst bei Heilsbronn entweder schon zur Zeit der Klosterstiftung, oder späterhin Klostereigenthum geworden waren. Hier unter Nr. 1 bis 21 die Titel und Funktionen dieser Administratoren:

1) „Der Gastmeister, Magister hospitum,“ ein Mönch, gewöhnlich ein Laienbruder, (z. B. der oben beim 25. Abt genannte Vollstrecker einer Hinrichtung, Konrad Haugk), verwaltete [595] das „Burggrafenhaus, Gasthaus, Fremdenhaus, Kastrum“, welches oben im I. Abschn. erwähnt, in den Beitr. S. 53 ff. ausführlich besprochen wurde. Er administrirte zugleich die Zehnten, Gülten etc. von Weißenbronn, Mausendorf, Neuhöflein und Reuth. Er hatte unter Verschluß, was zur Beherbergung und Bewirthung der eingelagerten Kaiser, Könige, Fürsten, Burggrafen und Adeligen nöthig war, z. B. „30 Betten, 60 Leylachen, lintheamina, 60 Decken, 20 Tyschlach, mensalia, 10 Hantzwehel, manutergia, 44 Zinnschüssel, 21 ollae aeneae (Metalltöpfe) etc.“ Auch halte er die Aufsicht auf den im Weißen Thurm befindlichen Waffenvorrath, z. B. „15 Armbrust, 7 Winden, 27 Helleparden, 8 Krebs, 9 Plechhentschuch, 2 Kettenhentschuch, 12 eiseren Hut, 8 Armröhren, 6 Panzer, 11 Goller, 12 Balisten, ein Nothdurft Pfeil etc.“; nach Erfindung des Pulvers: „18 Hakenpuchsen, 28 Handpuchsen mit Zugehörung etc.“ In seinem Dienste standen „der Gastknecht, der Koch, der Kuchenpube, Subcocus, und der Stubenheizer, Calefactor stubae.“ Das Waschen besorgte die Frau des Gastknechts. Bisweilen erhielt der Gastmeister von seinen eingelagerten Gästen ein Trinkgeld, z. B. der Frater Peter Storr, welcher im J. 1447 schrieb: „A Johanne Marchione (Alchymista) et uxore ejus pro valete 2 fl.“ 1460 schrieb der Gastmeister Con. Pellifex (Kürschner): „Vom Markgrafen Albrecht (Achilles) mir allein zu Letz 1 fl., facit 7 Talenta.“ 1487 schrieb Hans Zigler: „In der begencknus unseres gnedigen herrn Albrechts von brandenburg zu letz 2 fl.“ Die im Burggrafenhause befindlichen 16 bewohnbaren Gemächer sind in den Beitr. S. 57 näher bezeichnet. Dazu kam noch die Küche und ein kleiner Vorplatz.

2) „Der Hofrichter,[25] Hofrichterius, Provisor curiae,“ ein Mönch, bisweilen ein Laienbruder, verwaltete sowohl den Marstall, marstabulum, als auch den Viehhof. Der Marstall (jetzt das letzte Haus links vor dem Austritt am untern Thor) hieß auch „Saalhof.“ Unten waren Stallungen lediglich [596] für Pferde, oben zwei Getreidespeicher. Der Viehhof (jetzt Post), lediglich für Rindvieh, Schweine etc., lag außerhalb der Ringmauer vor dem untern Thor, welches damals nur ein Pförtchen, kein Fahrthor war. Der Hofrichter verzeichnet um das Jahr 1400 im Status gewöhnlich 30 Zug-, Reit- und Eselpferde, 44 Kühe, 2 Farren, 80 Schweine, 80 Gänse, 4 Blockwägen, 28 andere eisenbeschlagene Wägen etc. Er beaufsichtigte die für den Marstall und Viehhof arbeitenden Knechte, Mägde, Hirten, Schmiede, Wagner etc. und schaffte die erforderlichen Viktualien an. Das von ihm bewirthschaftete Gut („Hof, curia“) war unter den Anwesen in Heilsbronn selbst das größte, ohne Zweifel das Prädium, welches der Klosterstifter den fünf abenbergischen Grafengeschwistern abkaufte. (Siehe oben Abschn. I, 3.)

3) „Der Gärtner, Hortulanus, Magister orti,“ bald ein Laienbruder, bald ein Mönch (z. B. die nachmaligen Äbte Waibler und Kötzler), verwaltete eines der im Orte selbst vorhandenen Anwesen mit Scheune, Stallung und einem Hause, bewohnt von einem Knecht und zwei Mägden, welche 114–120 Talente Lohn erhielten und für 2 Pferde, 4 Ochsen und 3 Kühe zu sorgen hatten. Ferner besorgte er den Klostergarten und den Gemüsebau, daher in seinem Status „3 Metz Kabassamen, 5 Metz Penessamen, 6 Metz Mangolssamen, 1 Metz Peterlinsamen.“

4) „Der Schneider,[26] Weber, Camerarius, Magister sartorum et textrinae,“ ein Mönch (z. B. die nachmaligen Äbte Stromer, Wenk und Wirsing), verwaltete gleichfalls ein Ökonomiegut in Heilsbronn mit Dienstboten, 3 Pferden, 5 Kühen etc. Zugleich vereinnahmte er Gülten, Zehnten, Hauptrechte etc. von heilsbronnischen Gütern in der Gegend von Uffenheim und Rothenburg, z. B. in Langensteinach, Equarhofen, Frauenthal, Simmershofen, Gückelhausen, Harbach, Oberscheckenbach, Ruckertshofen und leistete Zahlungen an die dortigen heilsbronnischen Patronatspfarrer und für dortige Kultusbauten, auch zur Führung von Prozessen, z. B. in einem Streite gegen den bekannten Heinrich [597] Toppler von Rothenburg im J. 1403. Den heilsbronner Hof in Weigenheim (s. unten Abschn. VII, B.) und die dortigen heilsbronnischen Güter verwaltete bis 1435 der Magister Weigenheim, ein Mönch, dessen Funktion aber dann dem Camerarius mitübertragen wurde. Er hatte Speicher in Weigenheim, Uffenheim, Klosterfrauenthal und in seinem eigenen Hause zu Heilsbronn, Textrina genannt, eines von den Häusern an der südöstlichen Klostermauer. Allein weit mehr als diese ökonomischen Funktionen nahm ihn die Weberei und Schneiderei in Anspruch. Als Weber, Textor, hatte er das ausgebreitete Tuchgeschäft zu besorgen. Sein Magazin – Textrina, Cameraria, Camera – hieß auch Domus sartoriae, weil ihm auch die Verwaltung der Schneiderei oblag. Die Wolle, welche er theils von den Klosterschäfereien bezog, theils kaufte, ließ er kämmen, spinnen, färben, dann in Heilsbronn selbst weben und das Gewebe walken. Es war im Orte eine Walkmühle und in derselben „Wascherde“ im Gebrauch. Er bezahlte die für ihn arbeitenden lanifices, pectinares, filiatrices, textores. Sein Magazin war immer gut assortirt, daher im Status z. B. i. J. 1343 „39 Zentner weiße und graue Wolle, 17 Zentner gesponnene Wolle.“ Der Vorrath von Leinwand und Zwillig war nie bedeutend, da die Mönche sich nur in Wolle kleideten. Während der drei ersten Jahrhunderte wurden alle Tucharten in Heilsbronn gefertigt; später bezog man den Bedarf aus Eschenbach, Merkendorf, Neustadt, Schwabach, Nördlingen und Nürnberg; von 1514 an von der frankfurter Messe und zwar „Kemmler-, Speyrer-, Doppelspeyrer-, Friedberger- und Schwalbacher Tuche“, von weißer, schwarzer oder grauer Farbe. In der Schneiderei arbeitete fortwährend ein Schneidermeister mit Gesellen.

5) „Der Schuster, Sutor, Magister sutorum,“ ein Mönch, bewirthschaftete, wie der Camerarius, gleichfalls eines der schon vor der Klosterstiftung in Heilsbronn vorhandenen Anwesen mit 2 Pferden, 2 Kühen, einem Knechte, einer Spinnerin, einer Krauterin etc. Zugleich perzipirte er die Zehnten und Gülten von Triebendorf, Reckersdorf und Selgenstadt. Dazu besorgte er [598] großentheils das Ledergeschäft, das Gerbhaus und die Lohmühle. Er beschäftigte fortwährend einen Schuhmachermeister mit Gesellen. In seinem „Schuchhaws“, Magazin, hatte er um 1410 „allerlei Fell 84, unbereitete 6, Ordensschuhe, Kaufschuhe etc.“

6) „Sattler,[27] Sellator,“ hieß derjenige Mönch, welcher Sattelzeug und Pferdgeschirre besorgte und verrechnete. Er betrieb, wie der Sutor, zugleich eine der Ökonomien im Orte selbst mit 2 Pferden etc.

7) „Der Schmied,[27] Magister Fabricae,“ ein Mönch, verwaltete die Schmiede, Fabrica. Im Jahre 1356 verzeichnete er in seinem Inventar circa 1500 fertige Hufeisen, babata praeparata, 9000 Hufnägel, 6000 Schiennägel, 6 Ambose, 9 Blasbälge etc. Dazu bewirthschaftete er ebenfalls ein Ökonomiegut mit 3 Kühen etc.

8) Der Tabularius[27] führte die Aufsicht über die Tischlerwerkstätte, verwaltete gleichfalls eine Ökonomie mit 1 Pferde, 3 Kühen etc. und besorgte den Zehnten von Seitendorf.

9) Der Doliator verwaltete die Büttnerei, „das Püttenhaws“, gleichfalls eine Ökonomie und den Zehnten von Gödeldorf.

10) „Der Förster, Forestarius juxta monasterium,“ ein Mönch, bewirthschaftete die Waldungen zunächst um Heilsbronn und gleichfalls eine Ökonomie. Über das ganze Forstwesen wird nachher Näheres berichtet werden.

11) „Der Vinitor juxta monasterium,“ ein Mönch, bewirthschaftete den „Pfeffergarten“, seit 1591 Ackerland, zuvor Weinberg, jetzt Rebenzaun genannt. Auch er betrieb eine Ökonomie mit 3 Kühen etc.

12) „Der Magister Montis,“ ein Mönch, verwaltete den Berghof, über den im VII. Abschn. berichtet werden wird.

13) „Der Backmeister, Pistor, Molendinarius,“ ein Mönch, (z. B. die nachmaligen Äbte Arnold und Kötzler), hatte ein sehr ausgebreitetes Geschäft. Seine Bäckerei mit 2 Backofen und 5 Gesellen, lieferte allen Brotbedarf nicht nur für Heilsbronn, sondern [599] auch für Bonhof und Neuhof. Er empfing aus den Speichern des Granarius das erforderliche Quantum Roggen und Waizen, um es mahlen und verbacken zu lassen. Hier ein Beispiel über Bedarf und Verwendung: Während des Jahres 1379 erhielt der Pistor Arnold (nachmals Abt) vom Granarius 2027 Simra Roggen, welche er mahlen und verbacken ließ und dann als Brot abgab wie folgt: 700 simra ad refectorium et officinas intra et extra monasterium; 80 ad domum hospitum; 14 ad ortum conventus; 44 ad pfeffergarten; 100 famulis monasterii; 10 ad domum hofrichteri; 2 sutori; 375 ad Bondorf; 232 ad Novam Curiam; 35 ad foenum in Zell et Swobach (zur Heuernte bei Münchzell und am Schwabachfluß); 18 laboratoribus in Arida Curia (Dürnhof); 35 in Geyssendorf (Geichsenhof); 2 ad Montem (Berghof); 12 canibus venaticis; 14 pauperibus; 25 ad autumnum (Weinlese) etc., Sa. 2027. Dazu kam der Verbrauch von Waizen und Waizenmehl, welcher aber weit geringer war. Die aus Roggenmehl gebackenen kleinen Brote hießen „Schwoben“, die größeren „Ritter“. Der Pistor Schuler lieferte im J. 1452 nach Neuhof zur Heuernte 11,000 Schwoben und 400 Ritter, in das Burggrafenhaus 200 Schwoben und 4200 Ritter, zur Heuernte bei Münchzell 4200 Schwoben und 200 Ritter. Die aus Waizenmehl gebackenen Brote hießen, wie noch heutzutage in manchen Gegenden, Semellae, Semmel, vielleicht so genannt, weil sie die Form von Schuhsohlen, französisch semelles, hatten. Dergleichen Brote aus weißem Mehl kamen nur auf die Tafel des Abts und der im Burggrafenhause und in Neuhof eingelagerten Fürsten etc., z. B. im J. 1442 bei den Exequien der Kurfürstin Elisabeth (der schönen Else). Bei der Beerdigung ihres Sohnes, Albrecht Achilles, verrechnet der Pistor 13 Simra. Die Mönche erhielten Weißbrot nur selten, nämlich nur an Jahrtagen, an welchen ihnen, den Stiftungsbriefen zufolge, Weißbrot gegeben werden mußte. Feineres Gebäcke lieferte der Pistor nicht, ausgenommen die Libeti, welche, vermuthlich in Nürnberg erfunden, von 1380 an in Heilsbronn heimisch und in außerordentlicher Menge produzirt wurden. [600] In den Pistorsrechnungen heißen sie Jahrzehnte lang nie anders als Libeti, ohne Zweifel vom Lateinischen libet, sonach: beliebte Kuchenbrote. In späteren Mönchsrechnungen kommen sie unter dem Namen „Lekuchen“ vor, niemals aber unter dem heutzutage üblichen Namen Lebkuchen. Daß sie in Heilsbronn außerordentlich beliebt waren und daher aus der Klosterbäckerei in massenhafter Zahl hervorgingen, zeigen folgende Einträge in den Pistorsrechnungen: „1394 gekauft für 1516 Talente Honig, für 261 Talente Pfeffer und verkauft für 1267 Talente Libetos. 1436 de Libetis venditis 3225 talenta. 1441 ein tun 10 mensurae mellis venerunt ad exequias Marchionis, (Kurfürst Friedrich I.) hat der Pistor im Ganzen gebacken (pistavit) 14,900 Kuchen und hat gelöst aus verkauften Kuchen 2832 Talenta. 1456 hat er verpachen 18 tunnen honigs, die haben geben 7925 kuchen, davon hat er verschenkt 316, et restant adhuc 7609, de quibus recepit 1244 talenta.“ Auch bereitete der Pistor zum Verkauf viel Meth. Es wurden in der Bäckerei jährlich 200 Klafter Holz und darüber verbrannt. Außer der Bäckerei hatte der Pistor auch die Weinberge in Großhaslach, den Zehnten von Ammerndorf, „das Ziegelhaus“ und die Mühle zu verwalten. Von den genannten Gebäuden steht nur noch die Mühle, an deren Nordseite das Backhaus angebaut war. Letzteres wurde im 18. Jahrhundert abgetragen. Im Status des Pistors sind alljährlich circa 4 Pferde, 30 Schweine etc. verzeichnet.

14) „Der Weinschließer, Cellarius, Clausor vini,“ ein Mönch (z. B. der nachmalige Abt Büchelberger), bewirthschaftete kein Ökonomiegut in Heilsbronn selbst; doch wurde ihm bisweilen die Verwaltung eines auswärtigen Klosterhofes vorübergehend übertragen. Er besorgte den größten Theil des Weingeschäfts. Das Kloster baute viel Wein; den besten in den heilsbronnischen Weinbergen bei Würzburg, Sommerhausen, Randersacker, Dettelbach und Iphofen; geringeren bei Weigenheim, Neuhof, Bonhof und Heilsbronn. Aller in den Klosterweinbergen bei den genannten Orten gewonnene Most wurde nach Heilsbronn [601] in die Proca, d. h. Weinlager des Bursarius geliefert. Der Cellarius besorgte das Ablassen, Auffüllen und den Verschleiß. Da aber „das eigene Gewächs“ für den Bedarf bei Weitem nicht ausreichte, so mußte alljährlich viel Wein dazu gekauft werden; denn man trank in den Klosterwirthshäusern zu Heilsbronn, Weißenbronn, Neuhof etc., überhaupt auf dem ganzen Klostergebiete, fast ausschließlich Wein, eben so bei der Heu- und Getreideernte und beim Fischen („Gesellenwein“). Die zum Ankauf erforderlichen Summen wurden vom Cellarius[28] in Gemeinschaft mit dem Prior und dem Granarius durch die Impositio vini oder pro potu aufgebracht, d. h. Jeder der genannten und noch zu nennenden Kassebeamten lieferte jährlich einen nach dem Stand seiner Kasse bemessenen Beitrag, z. B. 1488 der Bursarius 200 fl., der Granarius 300, der Kamerarius, der Pistor und der Probst von Neuhof je 50, der Probst von Bonhof 30 fl. etc., zusammen 770 fl. Bisweilen machte man auch Anlehen beim Münzmeister (Monetarius) in Schwabach oder bei den Spezereilieferanten Stayber in Nürnberg. Man hatte jährlich etwa 200 Fuder geringern Wein (pro usu quotidiano) nöthig und kaufte diesen in der Gegend von Uffenheim und Windsheim, namentlich in Ippesheim, Reusch, Ulsenheim, Ergersheim, Bullenheim, Hüttenheim, Willanzsheim, Külsheim, Wibelsheim, Ikelheim, Ober- und Unterntief, Humprechtsau (Humertsaw), Bergel, Rüdisbronn (Rudigersprunn) und Westheim. Cellarius, Prior und Granarius ließen durch ihre Emissäre (z. B. durch den Pachtwirth Georg Mukas) den Most an jenen Orten kaufen und nach Heilsbronn transportiren. Ihre deßfallsigen Einträge lauten z. B. in den Jahren 1495 und 96 wie folgt: „In Ippesheim (Hypsheim) 23 Fuder, 7 Eimer 12 Maas gekauft, das Fuder zu 13 fl. Aliae expensae in Ippesheim: zu laden den Schrottern 18 Talenta; zu aichen 6 T.; pro sumtibus ementium 24 T.; item 27 T. zu Weinkof; Hospiti (dem Wirth) 8 T.; cuidam nuncio misso ab advocato in Ippesheim pro precio 2 T. 6 dl.“ [602] Der Name des Vogts oder seines Gutsherrn ist nicht genannt. 1518 wurden dort 46 Fuder gekauft und dem Vogt oder Dorfmeister Lebkuchen verehrt (pro libetis honorando praefectum in ippesheim et hospitem in pullnheim 2 talenta). 1523 wurden daselbst 530 Eimer gekauft. Die Mostfuhren gingen von Ippesheim, Bullenheim und Reusch über die heilsbronnischen Haltstellen Weigenheim und Neuhof. Auch an der Tauber (Königshofen, Niklashausen, Marbach) und am Neckar kaufte man Most. Die Preise waren verschieden. 1476 zahlte man für das Fuder in Randersacker 6–12 fl., in Humbrechtsau 4 fl.; 1483 in Reusch 6–7 fl.; 1490 in Külsheim und Wibelsheim für den Eimer 11 Talente; 1493 für das Fuder an der Tauber 15–17 fl. Vinum latinum und andere fremdländische Weine für hohe Gäste im Burggrafenhause wurden nur selten gekauft und niemals ohne Lebkuchen kredenzt. Den Ankauf dieser theuren Sorten besorgte nicht der Cellarius, sondern der Bursarius. Bier wurde im Kloster und in den Wirthshäusern auf dem Klostergebiete wenig getrunken, daher war damals noch keine Brauerei in Heilsbronn. In dem weinarmen Jahre 1517 bezog der Cellarius 30 Fuder Bier von Schwabach, das Fuder Winterbier zu 5, Sommerbier zu 62/3 Gulden.

15) „Der Unterkellner, Subcellarius,“ ein Mönch (z. B. die nachmaligen Äbte Stromer und Wegel), hatte keine Ökonomie an Ort und Stelle, aber bisweilen auswärts einen Klosterhof, oder Gülten und Zehnten (z. B. in Waldmannshofen und Sainsheim) zu administriren. Wein- und Kellergeschäfte besorgte er nicht, sondern das domus coquinae, d. h. nicht die Küche, sondern das Speisegewölbe. Die darin vorhandenen Gegenstände waren Fische, Krebse, Butter, Schmalz, Käse, Eier, Honig, Reis, Mandeln (amigdala), Weinbeeren, Zucker, Rosinen (uvae passae), Feigen, Pfeffer, Zimmtröhren, Gewürznelken, Muskatblüthe, Ingwer, Salz, Senf, Zwiebeln, Safran, Seife. Der Subcellarius erhielt jährlich vom Bursarius und von den übrigen Offizianten einen Geldbeitrag, kaufte dafür die genannten Gegenstände, welche er dann gegen Zahlung an die übrigen Offizianten [603] abgab. Die Lebensweise der Mönche war kümmerlich, ihre Verköstigung kärglich. Dieß weckte Mitleid und veranlaßte die Stifter von Seelenmessen (s. z. B. oben beim 24. Abt die Jahrtagsfeier zum Gedächtniß des Kurfürsten Albrecht Achilles), in ihren Schenkungsbriefen ausdrücklich zu bestimmen, daß alljährlich bei der Feier des Seelenamts den Mönchen bessere Kost gereicht werden sollte: Fische, Weißbrot, Honig, gewürzte Speisen, Lebkuchen, Wein. Endlich hatte der Subcellarius auch einige Bestandweiher in der Nähe von Heilsbronn zu administriren. Seine meisten und größten Weiher hatte das Kloster in ferneren Gegenden, z. B. bei Waizendorf, Heglau etc. Die in der Nähe gelegenen Weiher waren großentheils nicht Klostereigenthum und mußten gepachtet werden. Daher heißt es in den Rechnungen des Subcellarius: „Plebano (dem Pfarrer) in Burglas für vier Jahre Zehnt eines Bestandweihers des Hansen Pauer in Gottmannsdorf 6 Talenta 9 dl. Dem Hans Meßner zu Haag hab ich abbestanden einen Weiher zwischen Haag und Wotzendorf auf sieben Jahr um 21 fl. Die Weiher alle wohl besetzt mit Hechten, Karpfen und Orfen.“

16) „Der Siechmeister, Infirmarius,“ war derjenige Mönch, welcher nebst einem andern Mönch und einem Diener in dem Infirmitorium die kranken Mönche verpflegte und den Gottesdienst daselbst beim St. Lorenzaltar und am St. Georgenaltar in der Kaiserkapelle besorgte. Näheres über das Infirmitorium siehe oben beim 23. Abt. Nur akut Kranke wurden darin verpflegt, chronisch Leidende aber im Heilsbronner Hofe zu Nürnberg. In Heilsbronn selbst war, so lang das Kloster bestand, weder ein Arzt[29] noch eine Apotheke, jedoch ein Bader. Im Status des Infirmarius finden sich keine Medikamente, wohl aber, ähnlich wie im Speisegewölbe des Subcellarius, Reis, Erbsen, Mandeln, Zucker, Salz, Rosinen, Wein, Gewürze, Eier, auch Geflügel, Fleisch, dessen Genuß den kranken Mönchen gestattet war, zumal wenn Epidemien herrschten. Daher verrechnet der [604] Infirmarius i. J. 1463: infirmis fratribus tempore pestilenciae pro carnibus, pullis, ovis, speciebus, vino et aliis 33 talenta; famulis servientibus fratribus defunctis ad sepeliendum 6 t. Er bezahlte den von Nürnberg berufenen Doktor, den Apotheker daselbst und die Boten, welche den Urin der Kranken dahin trugen. Er hatte unter Verschluß 20 Betten mit Zubehör, Tisch- und Küchengeräthe etc., in den genannten beiden Kapellen 1 Kelch, 1 Missale, 4 Matutinalia, 2 Psalteria, parvum libellum de arte moriendi, 6 Meßgewänder etc. Als Nebengeschäft war ihm die Perzeption von Gefällen in fernen Orten übertragen, z. B. in Ziswingen und Sohrheim im Ries und in Neunhof bei Nürnberg.

17) „Der Spitalmeister, Hospitalarius,[30] Magister hospitalis,“ ein Mönch (z. B. der nachmalige Abt Kötzler), hatte das Hospital[30] zu verwalten, d. h. nicht das soeben besprochene Krankenhaus für kranke Mönche, sondern das westlich von den Klostergebäuden gelegene Spital: ein Armen- und Pfründnerhaus, worin nicht Mönche, sondern erblindete, arbeitsunfähige Klosterknechte, Kastenmesser, herabgekommene invalide Bauern, auch Präbendarii, die ihre kleine Habe einbrachten und dann bis an ihren Tod beherbergt und gut verköstigt wurden. Hatte der Abt mit seinen Altherren ein Aufnahmsgesuch besprochen und die Aufnahme beschlossen, so wurden die Angehörigen des Petenten vorgerufen, welche dann nach Stellung zweier Bürgen in einem notariellen Akt erklärten, nach dem Tode des Pfründners dessen Bett, Kleider und Baarschaft nicht zu beanspruchen. Nach dem Tode des Pfründners wurden seine Effekten zum Besten des Spitals verkauft oder vom Abt an andere Spittler verschenkt. Mehr als 14 Individuen konnten nicht in dem Spitalgebäude untergebracht werden. Es hatte ein Krankenstüblein mit drei Betten und ein Badstüblein. Nach Auflösung des Klosters wurden auch invalide markgräfliche Diener ausgenommen. Von 1265 an wurden bisweilen kleine Schenkungen speziell für das Spital [605] und für die theilweise noch stehende Spitalkapelle gemacht. Den Gottesdienst in der Kapelle besorgte der Hospitalarius. Der Begräbnißplatz für die im Spital Verstorbenen war zunächst an der Kapelle. Neben den bezeichneten Funktionen besorgte der Hospitalarius auch eine Ökonomie mit 2 Pferden, 3 Kühen etc., die innerhalb der Ringmauer liegende „Spitalwiese“, einige Morgen Ackerland außerhalb und die Einnahme von Gülten und Zehnten in Neuhöflein, Bellingsdorf, Malmersdorf etc. Das Spitalgebäude wurde 1423 gründlich renovirt, dann noch 200 Jahre lang jährlich von 12 bis 14 Männern bewohnt, auch noch im 30jährigen Kriege. Allein seine Bewohner wurden, als Mangel und Hunger während des Krieges in und um Heilsbronn ihren Höhepunkt erreichten, schnell hingerafft. Von den i. J. 1630 noch vorhandenen 13 Spittlern (aus Hornsegen, Großhaslach, Petersaurach etc.) lebte fünf Jahre darauf keiner mehr. Nach dem Kriege wurde das Spital nicht mehr von Männern, sondern meist von Wittwen und Waisen bewohnt, z. B. von Pfarrers-, Konrektors-, Gegenschreibers- und Küchenmeisterswittwen. Nach Aufhebung der Fürstenschule kaufte 1751 der Gegenschreiber Jakob Weinhard das Spital und ließ es niederreißen. Die darin wohnenden Wittwen mußten ausziehen, erhielten aber je 4 fl. Hauszins. Die Grundfläche des Hauses wurde ein Garten, welchen Weinhard an Nik. Schröppel verkaufte. Mit Genehmigung der beiden Fürstenhäuser kaufte der Schneider Fürbinger i. J. 1708 die Kapelle und baute darauf mit einem Aufwand von 900 fl. ein zweites Stockwerk „zur Zierde des Klosters“, wie er in einem Konzessionsgesuche sagt. Verwalter und Adjunkt bezeugen ihm: „Daß er ein ansehnlich neues Haus mit großen Kosten in’s Kloster erbaut habe.“ Der Aufbau ist keine Zierde für Heilsbronn, der Unterbau aber, trotz seiner Verunstaltung, sehenswerth, insonderheit das Chörchen, darin jetzt die Esse eines Schlossers.

18) „Der Kuster, Custos, Verwalter der Kusterei, sacristia, custodia,“ war derjenige Mönch, welcher die zum kirchlichen Gebrauche bestimmten Gegenstände zu verwahren und in gehörigem Stande zu erhalten hatte. Im Status der Kusterei [606] waren zur Zeit des Reformationsanfanges folgende Gegenstände[31] verzeichnet: 36 Calices, Abendmahlskelche. (Die Ciphi, Becher, zum außerkirchlichen Gebrauche bei Gastmählern, hatte nicht der Kustos, sondern der Abt unter Verschluß.) Einer dieser Kelche, Calix S. Ottonis, war ohne Zweifel ein Geschenk vom Klosterstifter. Auch eine Infula S. Ottonis war in Heilsbronn, wahrscheinlich nach Bamberg extradirt. 19 Monstranzen, darunter eine, in qua est cerebella S. Donati; eine andere cum digito S. Elisabeth; eine andere ausschließlich für den Hochaltar; eine von Elfenbein; eine magna monstrancia et preciosa pro die corporis Christi; eine von Krystall, 1445 vom 22. Abt Kötzler dem Kaiser geschenkt; 2 Turibula deaurata; 2 Ampullae deauratae; 3 Pixides für Hostien, eine von Elfenbein; 1 Crux sollempnis und 3 Cruces argenteae, quarum duae sunt de Abenberg allatae; 4 Virgae oder Baculi pastorales, einer von Elfenbein; 2 Altaria mobilia, einer dem Magister in Bondorf überlassen; 25 Panni, Altarbekleidungen, darunter 12 bei Leichengottesdiensten; eine braun mit goldenen Löwen, eine mit goldenen Adlern, eine mit dem Engelsgruß; 10 Kormäntel; 14 Corporalia ad majus altare; 53 Pallae; 36 vollständige Meßgewänder, vestes integrae cum dalmaticis, darunter eines von der Wittwe des Burggrafen Johann († 1357) von rothem Sammet; eines von einem Herrn von Heideck, eines von dem Konventualen Ulrich Zeiner, gestiftet mit der Bedingung, an Festtagen sich dieses Ornats bedienen zu dürfen; eines von der Frau des 1358 in Heilsbronn begrabenen Grafen Emicho von Nassau; eines von einer Regina Ungariae 1357 geschenkt; eines 1389 von einer Frau von Wenkheim; eines 1415 von Walter von Stopfenheim (Seckendorf); eines vom Kurfürsten Friedrich I.; eines von einer Frau (Seckendorf) von Neuendettelsau; eines, grün, 73 Goldgulden werth, 1482 geschenkt vom 24. Abt Haunolt; eines von demselben Abt, welcher in seiner Jahresrechnung [607] für 1486 bemerkt: „739 Talenta, gleich 88 Gulden for die Infeln, for Pernlein und Goltmacherlon und ander Geschmeyd.“ 31 Casulae (den Purpurmantel, Matthäi 27, 28 bezeichnend), und zwar 23 cum dalmaticis, 8 sine dalmaticis, darunter eine aurea Burggravii, aurea de domino de Eib, una cum liliis, 2 albae de domino Burggravio et de Heideck. Eine Casula „mit Blutstropfen, Perlenkreuz und Bildern“ ist beim 25. Abt besprochen worden. Dann folgen im Inventar die übrigen vorhandenen Meßkleidungsstücke: Stolae, Manipulae, Cappae corales, Albae. Dann inventarisirt der Custos folgende Reliquien, die er unter Verschluß hatte: Caput S. Achatii cum corona sollemniter ornatum; 6 capita XI millium virginum; 1 brachium S. Willebaldi. Hierauf folgende Heiligenbilder: 13 silberne Statuetten, 19 Mark und 1 Loth schwer, 650 fl. werth, den Heiland und die Apostel darstellend, vom 24. Abt Haunolt in den Jahren 1484 bis 96 angeschafft; 2 silberne Statuetten, 23 Mark 12 Loth schwer, die Heiligen Maria und Barbara darstellend, zur Zeit desselben Abts für 274 fl. 3 Talente angeschafft. 1 Misericordia, silbernes Bild des Heilands mit Diadem von Perlen. Dann werden noch inventarisirt: 5 Paar Leuchter, Coelum magnum et parvum, 3 Eisen zum Backen der Hostien, 10 Zentner Wachs und 8 Zentner Öl. Die Ausgaben zur Besserung oder Anschaffung der genannten Gegenstände, zur Reinigung der Kirche etc. bestritt der Custos aus den Einnahmen bei Leichenbegängnissen und Exequien für gelieferte Kerzen und Bahrtücher und aus dem Erlös von einigen ihm zugewiesenen Gülten und Zinsen, z. B. von einigen Häusern in Nürnberg. Von den verzeichneten Paramenten wurden einige in der Kirche aufbewahrt, andere im Klostergebäude, bis der 23. Abt Wegel, wie oben berichtet wurde, eine neue Custodia bauen ließ, welche zur Zeit der Fürstenschule als Karzer diente, i. J. 1858 aber völlig abgetragen wurde. Von all den verzeichneten Inventarstücken des Custos blieb in Heilsbronn bis in die neuere Zeit nur die oben beim 25. Abt beschriebene Stickerei, welche neuerlich nach München abgeliefert wurde.

[608] 19) „Der Kornschreiber, Granarius,“ war derjenige Mönch (z. B. die nachmaligen Äbte Kötzler, Wegel und Haunolt), welcher das Getreide von den Probsteien und Vogteien in Empfang nahm, in Heilsbronn und Nürnberg aufspeicherte und zum Verbrauch oder Verkauf abreichte. Er empfing alljährlich viele Tausend Simra, besonders Roggen und Haber, weniger von andern Getreidearten. Den größten Theil davon lieferte er ab an die Mühle, die Bäckerei und die vorhin genannten Offizianten, welche für die Verköstigung der Mönche, des Dienstpersonals und der Einlagerer im Burggrafenhause zu sorgen hatten. Auch die Pfarrer in Bürglein, Großhaslach, Reuth, Merkendorf und Mkt. Erlbach erhielten ihre Getreidebesoldungen, bedrängte Klosterbauern Saam- und Speisgetreide vom Granarius. Alljährlich lieferte er viele Tausend Haberrationen ab, z. B. von 1380 bis 1460 für Fremdenpferde, equi hospitum, jährlich 10 bis 15,000, für Klosterpferde, equi monasterii, 18 bis 28,000, an die Klostermühle im Orte zum Vermahlen 12 bis 1500 Simra Korn. Unter den Einlagerern im Burggrafenhause, die er zu verproviantiren hatte, standen in erster Reihe die Burggrafen und nachmaligen Kurfürsten sammt den sie begleitenden Gemahlinnen, Kaisern und Trabanten, besonders Jägern und Jagdhunden. Sehr selten verging ein Jahr, in welchem die Burggrafen, durch Kriege, Reichstage oder Konzilien verhindert, im Burggrafenhause nicht einkehrten; ihre Jäger und Hunde blieben in keinem Jahre aus. Siehe alle Granariusrechnungen. In den 46 Jahresrechnungen von 1394 bis 1440 heißt es bei den Ausgaben: „1394 bis 97 jährlich 5 bis 14 Simra Haber zu Hundsbrot, canibus Burggravii; (Friedrich V. † 1398). 1398: 11 Sra. Korn ad exequias domini Burggravii; 14 Sra. Haber canibus Regis (Kaiser Wenzel) und 100 Sra. venatoribus Regis. 1399–1410: 10–18 Sra. jährlich canibus Burggravii, sociis novi Regis (Kaiser Ruprecht) venatoribus et falknern, aucupi. 1411–19 ähnlich 1420: 6 Sra. Korn und 44 Sra. Haber ad exequias domini Johannis Burggravii. 1421–29: 18 Sra. canibus venaticis domini Marchionis (Friedrich I.); 26 Sra. [609] Haber dominae Marchionissae (Else) in Swobach.“ 1430 verrechnet der Granarius Schwab über 1100 Sra. Getreide, die er dem Kurfürsten im Hussitenkriege geliehen hatte: dann bis 1439 sehr viele Fuhren für den Kurfürsten „ad ducendum die Puchsen gein Warmebad, ad dominum Regem gein Eltman und Eger, Fuhren in die Mark, gein Eger et pro expugnatione castri in Swenperg,“ endlich: „den Medicus Georius des Kurfürsten von Nürnberg nach Cadolzburg zu führen.“ 1440 lieferte der Granarius ad exequias Marchionis 28 Sra. Keine dieser Ausgabspositionen ist von einer mißliebigen Bemerkung des Granarius oder seines Rechnungsrevisors begleitet. Erst später, als der Sohn Albrecht Achilles und der Enkel Friedrich nicht mehr, wie die Eltern und Großeltern, baten, sondern forderten (Beitr. S. 94), liest man am Rande der Granariusrechnungen ein unmuthiges: „O Marchio!“ Das Geschäftslokal des Granarius, – Granaria, Kornschreiberei, – jetzt Hs.-Nr. 15, an der südlichen Ringmauer angebaut, ruhte auf zwei Spitzbogen und diese auf einer drei Fuß dicken Sockelmauer. Der Abt Bamberger ließ das Haus aus Eichenholz fast neu aufführen, zeuge der Jahrzahl 1516 im obern Tennen an einer eichenen Dachpfette; daneben eine vermauerte Thüre, von welcher aus eine Treppe an der Ringmauer hinabführte. Es war mit dem Nachbarhause (Hs.-Nr. 14) durch einen Gang verbunden, wurde 200 Jahre später dem Konrektor zur Wohnung eingeräumt und bei dieser Gelegenheit beschrieben, wie folgt: „Ein sehr weitläuftiges, unbequemes und bußwürdiges Gebäude. Das Hinterhaus ist durch einen großen Gang an das Vorderhaus gehängt. Das Hinterhaus enthält eine Stube, ein Stüblein und zwei Kammern, alles sehr baufällig, unten Holzlege oder Stall. Im Vorderhaus sind drei Stuben, Keller, Stall, Backofen und Holzlege.“ In Folge der im XIV. Abschn. zu besprechenden Güterverschleuderung wurden diese ruinosen Baulichkeiten nach langer Feilbietung i. J. 1720 vom Schneider Schauer und zwei andern Ortseinwohnern (Dürnbach und Flurer) gekauft und zu Wohnungen eingerichtet.

20) „Der Burschner, Bursarius,“ ein Mönch (z. B. die [610] nachmaligen Äbte Waibler, Wegel und Wenk), war nicht bloß der Hauptkassier, sondern auch Verwalter des Klosterwirthshauses, „Curia lapidea, Steinhof,“ (Beitr. S. 59 u. 60), später „die alte Post, der grüne Baum“, noch jetzt ein Wirthshaus. Hier hatte der Bursarius ein Weinlager, Proca, in geräumigen Kellern, worin der bessere Wein von den Klosterweinbergen um Würzburg etc. lagerte. Die alljährlich dazu gekauften geringeren Sorten wurden im Konventskeller, Cellare conventus, und anderwärts aufbewahrt. Das Haus zunächst am untern Thore, links beim Eintritt, hieß Bursaria und war das Geschäftslokal des Bursarius, wo er mit Dienstbothen und einem andern Mönch, Subbursarius, eine Feldwirthschaft betrieb. Die Bursaria, bis in die neuere Zeit Haberkasten genannt, wurde vor Kurzem in ein Wohnhaus umgestaltet. Von 1629 an diente sie bei den Ablagern der Markgrafen als Stallung. Die daran stehende Jahrzahl 1504 bezeichnet das Jahr, in welchem sie vom Abt Bamberger mit bedeutenden Kosten restaurirt wurde. Keiner der genannten Verwaltungsbeamten hatte einen so ausgedehnten Wirkungskreis, wie der Bursarius. Er vereinnahmte den jährlichen Erlös aus verkauftem Weine, aus verkaufter Wolle von den Schäfereien (in Ketteldorf, Weiterndorf, Geichsenhof, Dürrnhof, Neuhof, Katterbach und Zu der Eben), aus dem in Heilsbronn verkauften Vieh. Ferner vereinnahmte er die den Unterthanen auferlegten ordentlichen und außerordentlichen Steuern, alle dem Kloster gemachten Geldgeschenke. Waren Anlehen erforderlich, so wurden sie von ihm negozirt und verrechnet. Die Pröbste und Vögte lieferten ihre Baareinnahmen von Geldgülten, verkauften Zehnten, Handlöhnen etc. an ihn ab. Das Besthauptrecht war nur an einigen Orten üblich, z. B. in Volkersgau, Kelmünz und in dem Schulzenamt Equarhofen. Dagegen leistete er an alle Probsteien und Vogteien Zuschuß, wenn sich dort ein Defizit ergab. Seine Ausgaben waren alljährlich sehr groß, und zwar für alle Bedürfnisse und Reisen des Abts, für das Speisegewölbe des Abts und des Subcellarius (ad dicam Abbatis et Subcellarii), für den Haushalt des Hofrichters (s. vorhin Nr. 2), für [611] Baulichkeiten, für den Weinbau in der Maingegend und anderwärts, für die genannten Schäfereien, für die alljährlichen Visitationen, für durchreisende Bischöfe, Äbte und Mönche, für Advokaten in den zahllosen Prozessen, für Cisterz, Morimund und Rom, besonders für die vornehmen Gäste im Burggrafenhause. In allen Bursariusrechnungen lautet ein stehender Ausgabstitel: ad donaria et vexationes. Reichten die Mittel des Bursarius nicht aus, z. B. zur Zahlung der von den eingelagerten Kaisern verlangten Steuern, so wurden diese theils durch Anlehen, theils durch Besteuerung der Unterthanen aufgebracht. Im Jahre 1402 waren für den Kaiser Ruprecht 3465 Goldgulden aufzubringen. Davon repartirte der Bursarius 2120 fl. auf die sämmtlichen Klosterunterthanen; den Rest deckte er durch Anlehen. Ungeachtet aller dieser Baarzahlungen ergab sich doch gewöhnlich am Rechnungsabschluß eine Mehreinnahme, die zur Erweiterung des Mönchsstaates durch Ankauf von Gütern und Gefällen verwendet wurde. Sehr oft schließt der Bursarius seine Rechnung mit einem: Laus Deo! debita nulla!

Über die damaligen Münz- und Preisverhältnisse geben die Bursariusrechnungen folgenden Aufschluß: In die Bursariuskasse kamen mancherlei Münzsorten. Der Bursarius Keser fand im J. 1503 nach dem Tode seines Vorgängers, des mehrjährigen Bursarius Salzmann, in dessen Nachlaß würzburger, bamberger, meissener und insbrucker Grossi, ungarische Gulden, Fünferlich, Kreuzer, markgräfliche Zwölfer und 41 fl. in Gold; aber weder Talente noch Orte, weil diese keine geprägte Münzsorten, sondern nur Rechnungsmünzen waren. Von 1338 an bis in die Reformationszeit berechneten die Bursarien, auch die andern Offizialen, ihre Einnahmen und Ausgaben nach Goldgulden, Talenten und Denaren, selten nach Orten. Der Goldgulden hatte, wie man in den vorhandenen Münzsammlungen sehen kann, ungefähr die Größe und den Werth eines Dukaten. Das Talent, auch Pfund Heller, Liber hallerorum genannt, war eine fingirte Geldsorte und daher außerordentlichen Schwankungen unterworfen. Es repräsentirte um 1338 einen [612] größeren Werth als der Goldgulden, da 4 Talente 5 Goldgulden machten. Um 1365 war ein Talent 1/10 weniger werth als ein Goldgulden. Um 1371 hatte das Talent ungefähr den Werth eines halben Goldguldens; denn 9 fl. waren gleich 19 Talenten, 8 fl. gleich 17 Talenten und 36 dl., 32 fl. gleich 69 Talenten. Um 1396 machten 8 Talente einen Gulden, um 1440 gingen 5 Talente auf einen Gulden, im J. 1456 6 Talente, im J. 1464 7 Talente und 10 dl. 1488 heißt es beim Cellarius und in der Abtsrechnung ausdrücklich: „Ein Gulden facit 8 Talenta 10 dl.; ein halber Gulden facit 4 Talenta 5 dl.; 2 Gulden faciunt 16 T. 20 dl.; 10 fl. faciunt 83 T. 10 dl.“ Das Talent hatte nicht überall auf dem ausgedehnten Klostergebiete denselben Werth. Ein Denar oder Pfennig war, den Bursariusrechnungen zufolge, um 1338 der hundertste Theil von einem Goldgulden, sonach ungefähr so viel werth, als heutzutage ein preußischer Silbergroschen, etwas mehr als ein süddeutscher Groschen. Der Denar sank aber, wie das Talent, nach und nach im Werthe, so daß er um 1492 nur noch den Werth eines guten Kreuzers oder eines französischen Sou hatte. Es gingen deren 30 auf ein Talent. Im 16. Jahrhundert, als man anfing, nicht mehr nach Talenten zu rechnen, hatte ein Talent ungefähr den Werth von 40 jetzigen Kreuzern oder von einem Viertelskronenthaler. Übersehend, daß der jetzige Pfennig einen 4 bis 5mal geringeren Werth repräsentirt als ein Pfennig des 15. und 16. Jahrhunderts, wurde oft behauptet, es sei damals Alles sehr viel wohlfeiler gewesen, als im 19. Jahrhundert. Die Mönchsrechnungen berichtigen diesen Irrthum. Der Bursarius zahlte für 1000 Eier im J. 1511 13 Talente 10 dl., so daß ein Ei etwas über einen halben jetzigen Kreuzer kostete. Das Pfund Butter kostete damals 12–18 unserer Kreuzer, das Pfund Reis 6–12, das Pfund Mandeln 20–38, das Pfund Feigen 14–20, das Pfund Zucker 25–34 Kreuzer, das Pfund Pfeffer 2 unserer Gulden, das Pfund „Zimmtröhren“ 6 fl. 40 kr. bis 71/2 Gulden, das Pfund Hecht 15 bis 40 unserer Kreuzer, Karpfen etwas weniger, eine Maas Bier 21/2 Kreuzer. Most und Wein [613] wurden ungefähr zu denselben wechselnden Preisen gekauft und ausgeschenkt wie in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Dasselbe gilt von den Getreidepreisen.

21) Der Prior hatte die Aufsicht über die Mönche, übrigens kein weiteres Verwaltungsamt. Auch der Pförtner, Portarius, hatte, außer seinem Pförtnerdienst, keine weitere Funktion.

So viel über die im Kloster selbst stationirten Verwaltungsbeamten. Über die auswärts in den Probsteien und Ämtern Bonhof, Neuhof, Merkendorf, Nördlingen und Randersacker wohnenden wird im VII. Abschn. berichtet werden.


22) Betrieb und Verwaltung der Jägerei.

Den Mönchsrechnungen aus dem 14. und 15. Jahrhundert zufolge kamen die Burggrafen von Nürnberg und die Kurfürsten ihres Stammes in jener Zeit nicht nur bei Leichenbegängnissen, sondern auch alljährlich, in den meisten Jahren öfter als einmal in das Burggrafenhaus, um in der Umgegend zu jagen, und mit ihnen jagten daselbst alle im 14. und 15. Jahrhundert regierenden Kaiser. Die Mönche und Äbte notiren genau die bei jedem Jagdaufenthalt erwachsenen beträchtlichen Kosten, aber nie mit dem Bemerken, daß dadurch dem Kloster widerrechtlich eine Last aufgebürdet werde. Sie erkennen vielmehr förmlich an, daß die Burggrafen etc. berechtigt seien, im Burggrafenhause Herberge, Futter und Mahl zu beanspruchen und in der Umgegend zu jagen. Der terminus a quo kann urkundlich nicht angegeben werden. Allein es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß diese Berechtigung von der Zeit der Klosterstiftung her datirte und damals durch eine Feststellung etwa in folgender Weise geregelt wurde: „Die fünf Grafengeschwister abenbergischen Stammes (s. Abschn. I u. II und Beitr. S. 11) verkaufen ihr Prädium zur Dotirung des Klosters, jedoch mit der Bestimmung, daß den Abenbergen und deren Nachkommen und Erben Herberge, Futter und Mahl im Kastrum gewährt und das Recht, um Heilsbronn auch ferner zu jagen, gewahrt werde, Letzteres aber nur bezüglich der hohen Jagd, denn die Ausübung der niedern Jagd soll dem [614] neugestifteten Kloster zustehen.“ Daß die Feststellung so gelautet haben muß, geht daraus hervor, daß es durch alle Jahrhunderte bis zur Klosterauflösung genau so gehalten wurde: die Burggrafen, Kurfürsten und Markgrafen übten fort und fort die hohe, das Kloster fort und fort die niedere Jagd. Das Kloster erlaubte sich nie einen Eingriff in die hohe Jagdberechtigung. Der 29. Abt Greulich schrieb im J. 1548: „Wir haben außer Hasen anderes Wildpret zu fahen keine Freiheit noch Macht.“ Wünschte man Hochwild zur Erhöhung der Tafelfreude, z. B. bei Abtswahlen, so wurde der Markgraf darum gebeten, wie oben wiederholt berichtet wurde. 1541 brachte der Müller von Göddeldorf einen Hirsch, der von Wölfen unter das Mühlrad getrieben und dadurch getödtet worden war, nach Heilsbronn. Der Abt Wagner zeigte es dem Markgrafen an, erbot sich, den Hirsch nach Onolzbach liefern zu lassen und schloß mit den Worten: „Wo aber E. F. G. solches mir und meinem Konvent aus Gnaden vergönnen, so wollen wir es zu unterthänigem Dank annehmen und die Fastnacht mit einander verbrauchen.“ Während das Kloster sich nie einen Übergriff erlaubte, erlaubten sich die Hochwildberechtigten wiederholt Eingriffe in die Kleinwildberechtigung des Klosters, wurden aber jederzeit gebührend zurechtgewiesen, z. B. der Markgraf Georg vom Abt Schopper, wie in den Beitr. S. 140 zu lesen ist. 1557 kam der Windhetzer Preus nach Heilsbronn, um nach Hasen und Feldhühnern, angeblich für die verwittwete Markgräfin Emilie, zu jagen. Sofort legte der Abt Schörner folgenden Protest ein: „Das kleine Wild gehört bloß für die Klosterküche. Dazu hält man im Kloster eigene Jäger, Hunde und Garne. Das ist ein Eingriff in unsere Klosterprivilegien.“

Man rechnet zum Hochwild mehrere Thierarten. Von diesen fand man um Heilsbronn Hirsche, Wildschweine, Auer- und Birkhühner. In welcher Weise diese Thiergattungen in früheren Jahrhunderten gejagt und erlegt wurden, wird nicht ausführlich berichtet. Auf Hetzjagden deuten die vielen mitgebrachten Hunde, auf Vogelbaizen die Falkner, welche den Kaiser Wenzel, und der [615] Vogelsteller, welche den Kaiser Ruprecht nach Heilsbronn begleiteten. Zur Zeit der Burggrafen und Kurfürsten war noch kein maßloser Hochwildstand vorhanden; erst zur Zeit der Markgrafen von Ansbach und durch sie wurde das Hochwild maßlos gehegt und eine Geißel für den Landmann, wie in den Beiträgen zu lesen ist. Die Markgrafen Kasimir und Georg verordneten im J. 1522: „Der Jägermeister und noch ein Knecht sollen beritten sein und von 4 Knechten zu Fuß und noch 2 Knaben begleitet werden, in Summa 8 Personen. Die sollen nachfolgendergestalt unterhalten werden: 6 Wochen lang zu Heilsbronn und Neuhof, 3 Wochen lang zu Wülzburg, 3 zu Ahausen, 3 zu Heidenheim, 3 zu Kloster Sulz, 3 zu Virnsberg, 3 zu Frauenaurach, 2 zu Münchaurach, 2 zu Solnhofen, und jedes Kloster oder Deutschhaus, dahin die Jäger kommen, soll diesen 8 Personen 14 Maas Wein geben. Jeglicher Abt, Komthur oder Äbtissin soll 2 Personen, um jagen zu helfen, mitschicken.“ Man sieht hieraus, daß die Wildbahn um Heilsbronn für die Markgrafen die ergiebigste in ihrem Territorium war. Zur Zeit des Bauernkrieges kam Wilddiebstahl öfter vor als sonst, wurde aber von Kasimir und Georg nicht in roher, grausamer Weise bestraft, doch immer noch hart genug. Martin Kelsch in Großhaslach hatte 1525 ein Wild geschossen. Das Straferkenntniß lautete: „Sieben Tage Thurm und Zahlung des vierten Theiles seines Vermögens.“ Dieser vierte Theil wurde auf 6 Goldgulden 1 Ort angeschlagen. Nachdem er 5 fl. an den Kastner in Onolzbach gezahlt hatte, wurde vom Abt Wenk und vom Richter Hartung um Erlaß des Restes gebeten und die Fürbitte dadurch motivirt, daß gleichschuldige Nachbarn nur um den fünften Theil ihres Vermögens bestraft worden seien. Dergleichen Fürbitten der Äbte um Strafmilderung konnten nach Auflösung des Klosters nicht mehr vorkommen; daher hinderte den Markgrafen Georg Friedrich nichts mehr, seine Leidenschaft für die Jagd schrankenlos zu befriedigen. Es ergoß sich nun eine Fluth von Jagdmandaten. Sechs Jahre vor der Klosterauflösung erhielt der Abt Wunder zur Publikation ein markgräfliches Mandat, das Halten und Laufenlassen von Hunden, [616] insonderheit Fleischer- und Schaafhunden, das Tragen von Feuergewehren und die den Übertretern angedrohten Geldstrafen betreffend. Gleichzeitig war man auf geschärfte Maßnahmen gegen den Wilddiebstahl bedacht, da sich mit der Mehrung des Wildes auch die Zahl der Wilddiebe mehrte. Statthalter und Räthe äußerten sich darüber in Abwesenheit Georg Friedrichs gutachtlich wie folgt: „Die Erfahrung hat bisher gelehrt: Obgleich ein Wildschütz mit Ruthen gehauen und des Landes („über die vier Welte“) verwiesen wurde, so achtete doch keiner darauf und hielt seine geschworene Urphede nicht, sondern befleißigte sich mehr als zuvor des Wildpretschießens. Wurden ihnen dann als Meineidigen und Urphedbrechern die Finger abgehauen und nochmals Ruthenstreiche gegeben, so half es abermals nichts, sondern sie schoßen abermals Wildpret, drohten die Wildmeister zu erschießen; selbst der Fürst war vor ihnen nicht sicher. Sonach haben die bisherigen Strafen nur zur Vermehrung der Meineide Ursach gegeben. Verurtheilung zu ewiger Gefängniß- und Arbeitsstrafe wäre höchst kostspielig, dazu auch in anderem Wege bedenklich. Daher haben Statthalter und Räthe einhellig votirt: 1) Wenn die Wildpretschützen ein- oder mehrmal ihre Urphed nicht gehalten haben, so soll ihnen gleichwohl das Leben nicht genommen werden, wie denn in dergleichen Fällen die Herren des Schöffenstuhles zu Brandenburg Frizen Fürensattel, sonst Teufel genannt, und Michel Adel das Leben nicht abgesprochen haben. Wir schlagen vor, daß sie bei fürstlichen Bauten in Springketten zu arbeiten condemnirt werden, so daß sie ihr Brod erwerben, dabei zur Kirche gehen, zu christlicher Buße und Besserung vermahnt werden und auch das hochwürdige Sacrament empfangen können. 2) Bei Wildschützen, die zum ersten Mal bestraft werden, ist wohl zu bedenken, ob sie aus Armuth und Hunger Wild geschossen und für Weib und Kinder verbraucht haben. Sie sind nicht so hoch zu strafen, wie in kaiserlicher und brandenburgischer Halsgerichtsordnung sub titulo: Stehlen in rechter Hungersnoth, begriffen ist. Solche möchten mit Ruthen und Landesverweisung zu strafen sein, oder, so sie taugliche Bürgen stellen, um eine [617] Summe Geldes, jenachdem einer viel oder wenig geschossen hat. Eben so, die sie hausen, ihnen Unterschleif geben oder Wildpret wissentlich abkaufen.“ Dieses Votum enthält manches Gute, berührt aber gerade den Hauptpunkt nicht: Beschränkung des Wildstandes bis auf ein Minimum, wodurch allein der Wilddieberei nachhaltig Einhalt gethan werden konnte. Dieses ihrem Fürsten vorzuschlagen und darauf zu dringen, wagten wohl die Votanten nicht. Desto nachdrücklicher aber drangen darauf der letzte Abt und seine Nebenbeamten, indem sie aufs Eindringlichste das Elend der schwer heimgesuchten Unterthanen vorstellten. Allein vergebens; Georg Friedrich setzte seiner Leidenschaft für die Jagd keine Schranken (Beitr. S. 189), um so weniger, nachdem er nach dem Tode des letzten Abts unumschränkter Gebieter auf der heilsbronner Wildbahn geworden war. Wie sich deßhalb die Volksstimme über ihn aussprach, namentlich in Nürnberg, zeigt folgender Hergang: Der markgräfliche Wildmeister Herold von Bonhof traf auf der kitschendorfer Flur einen Bauer, einen nürnberger Hintersassen. Es waren eben zwei Hirsche in den Acker des Bauers gedrungen. Dieser forderte den Wildmeister auf, die Hirsche wegzutreiben. Antwort des Wildmeisters: „Dazu habe ich von meinem gnädigen Herrn keinen Befehl; thue es selbst!“ Der Bauer: „Da sollte man euch und euren Fürsten wie einen wüthigen Hund erschlagen!“ Der Wildmeister hinterbringt dieses den heilsbronner Beamten Kornberger und Faber, welche von Nürnberg Auslieferung des Bauern verlangen, um diesen wegen solch’ aufrührerischer Äußerung zu bestrafen. Die Antwort von Nürnberg lautete: „Wir verweigern, unsern Untersassen vor euer Gericht zu stellen, da er allen Grund hat, sich über den Wildmeister zu beschweren. Leider ist es in eurem Markgrafthum also beschaffen, daß das Wildhegen und der Muthwille der Wildmeister den Bauersleuten unerträglich ist, welche man deßhalb einfängt und mit tyrannischer Gewaltthätigkeit torquirt und zu peinlicher Tortur bringt.“ Das Wild blieb fortwährend die Geißel der Landbewohner. Das Mandat über das Führen von Hunden und Tragen von Gewehren wurde alljährlich von den Kanzeln publizirt, [618] das Mandat gegen den Wilddiebstahl verschärft, unterm 27. Febr. 1589 wie folgt: „Ungeachtet unserer bisherigen Mandate nehmen die Wildpretschützen überhand, welche daneben auch rauben, wohl gar morden. Diese und Alle, die ihnen Unterschleif geben, bedrohen wir mit dem Galgen. Die daneben rauben oder morden, sollen gerädert werden. Die Wildpret unterschlagen, sollen ebenfalls durch den Strang vom Leben zum Tode gebracht werden; eben so Alle, die den Wilddieben Vorschub leisten, oder darum wissen, ohne die Verbrecher anzuzeigen. Das Schießen von wilden Hühnern, Enten, Gänsen, Trappen, Auerhühnern, Geiern, Kranichen und Hasen ist bei 20 fl. Strafe verboten.“ Die niedere Jagd, vormals dem Kloster zustehend, war nun auch dem Markgrafen zugefallen. In diesem Betreff wurde befohlen: „Unterthanen, die dem kleinen Waidwerk nachstellen, sind auch am Leib zu strafen.“ Die von Georg Friedrich abgehaltenen Jagden waren nun noch kostspieliger, als zur Klosterzeit. 1599 hieß es in der heilsbronner Amtsrechnung: „65 Sra. 2 Metz Korn, welche das Jahr über auf Jäger und Jagdhunde in der Hirschfaist und Schweinshatz aufgegangen und auf I. F. D. allhier liegende Hetzhunde und Staiber aufgewandt, nämlich 1684 Laib Brot. Dazu noch 44 Sra. Haber für Hundsmehl, den für Pferde verfütterten Haber nicht gerechnet.“ Ähnlich lauten die Einträge in der folgenden Jahresrechnung. In manchem Jahre erhielt der Klosterverwalter vom Oberjägermeister Denninger den Auftrag: „200 Pferde zu den Wildwägen, zum Führen der Garn, Tücher etc.“ zu bestellen. Doch wurde für jede Fuhr das Futter geliefert und 42 dl. gezahlt. Man glaubte zur Erleichterung der Unterthanen schon viel gethan zu haben durch folgende Konzession: „Seine Durchlaucht erklären sich gnädigst zufrieden, daß die Felder, wie vor Alters, mögen verlantert, oder daß, wie bei den Schaafpferchen, Hürden vor die Felder gestellt, aber weggethan werden, wenn das Getreide aus den Feldern ist. Jedoch keine Zäune, darin sich das Wild spießen kann.“ Die Einfriedigungen wurden gefertigt, aber nicht entsprechend befunden. Es erging daher nach Heilsbronn folgende Vollzugsinstruktion unter [619] Beifügung einer Zeichnung: „Die Zäune sind theils zu spitzig, theils zu hoch gemacht, und also dem Wildpret schädlich, müssen also niedriger gemacht werden, 31/2 Fuß hoch, nach dem beiliegenden Muster.“ Gleichwohl spießte sich bisweilen ein Hirsch beim Überspringen über die Zäune. 1593 betrug in den Wildbahnen Bonhof und Neuhof die Zahl der Gespießten oder Angeschossenen 26, worauf der Markgraf befahl, diese getödteten Hirsche nach Heilsbronn zu bringen und, wenn noch brauchbar, daselbst in der Fürstenschule und im Viehhof zu verspeisen, das Nichtbrauchbare für die Hunde zu verwenden. Der Markgraf ließ im Jahr vor seinem Tode das Mandat über die Zäune nochmals einschärfen.

Georg Friedrich starb 1603. Allein seine Leidenschaft für die Jagd lebte 170 Jahre lang fort in allen nachfolgenden Markgrafen von Ansbach, bis endlich die Unterthanen durch die preußische Herrschaft von dieser Geißel befreit wurden. Zwar ließ Joachim Ernst, Georg Friedrichs Nachfolger, bei seinem Regierungsantritt in den Wildfuhren Bonhof und Münchzell 132 Hirsche niederschießen und verkaufen, das Pfund zu 7 Pfennigen; allein dadurch wurde der übergroße Wildstand kaum merklich gemindert und somit auch nicht das Wehklagen des Landvolks und die Zahl der Wilderer. Joachim Ernst ließ in seinem 3. und 4. Regierungsjahre von den Kanzeln innerhalb der Wildbahn Bonhof publiziren: „Wir gedenken, uns nichts schmälern zu lassen an der uns angefallenen Wildbahngerechtigkeit, als ein sonderes hohes fürstliches Regal, ebenmäßig als unser in Gott ruhender Herr Vetter Georg Friedrich und sein Herr Vater. Als befehlen wir euch (Verwalter, Straß und Richter Keck in Heilsbronn), ihr wollet ob unseres Vetters Liebden Wildbahnsmandaten steif und fest halten. Doch werde gegen den armen Bauersmann diese Limitation von euch observirt, daß sie ihre Aecker um gebührliche Bezahlung des Holzes mit Zäunen verwahren, mit kleinen Hunden, welchen Querprügel angehängt werden sollen, das Wild aus den Feldern in unser Gehölz jagen mögen, die Schreckschuß aber und das hochverbotene Platzen einstellen. Wir haben bei Antretung unserer Regierung verordnet, daß das Wild geringert werde, [620] und ist auch bereits eine große Zahl weggefangen worden. Da aber demungeachtet sich Wildschützen rottiren, Wildpret schießen und verkaufen, dabei auch Leute berauben, wohl gar morden, wie Etlichen unserer Diener allbereits begegnet, so verordnen wir: „Wer einige Stücke Wild schießt, sonst aber nichts weiter begangen, soll mit Geld, Gefängniß, Landesverweisung oder Ruthen bestraft werden; wer 10 Stücke gefällt, mit dem Galgen; wer darüber raubt, mit dem Rad. Wer auf unsere Wildmeister anschlägt oder losbrennt, wird am Leben gestraft. Ein Wildschütz, der den Andern anzeigt, wird begnadigt.“ Joachim Ernst wurde 1625 während des 30jährigen Krieges in Heilsbronn begraben, nachdem er daselbst oft gejagt und manches Jagdmandat dahin erlassen hatte; darin auch folgende Befehle: „Geweihe sind nicht anderwärts an Messerschmiede etc. zu verkaufen, sondern, bei 10 fl. Strafe, nach Onolzbach zu liefern, gegen gebührliche Zahlung. Vogelherde sind nicht an Fremde zu verleihen. Wiesen, Weiher und Brachfelder dürfen nicht verzäunt werden. Die spitzige Zäune aufrichten, zahlen 10 fl. Strafe; Hirten und Schäfer, die ihren Hunden keine Zwerchprügel anhängen, 5 fl. Vogelschlingen dürfen nur zwei Roßhaare stark sein; für jedes Roßhaar mehr werden 10 Kreuzer Strafe gezahlt.“

Auf Joachim Ernst folgte sein Sohn Albrecht, unter dessen Regierung sich das Wild in Folge des Krieges ungemein vermehrte, weßhalb ihn die Unterthanen mit Bitten und Klagen bestürmten. Er befahl daher, den Wildstand zu konstatiren und darüber zu berichten. In dem Berichte über die Wildbahn Bonhof hieß es: „Die Zahl kann nicht genau angegeben werden. Aber gewiß ist, daß oft 30 bis 40 Schweine so ungescheut auf einen Acker kommen, daß sie durch Schreien und Schläge nicht abgetrieben werden können.“ Hierauf verfügte Albrecht im Jahre 1641: „Da des schwarzen Wildprets halben immer mehr Klagen einlaufen, wir aber durch dasselbe unsern äußerst bedrängten Unterthanen nicht weitern Schaden zufügen lassen wollen: als ist hiermit unser ernster Befehl, daß ihr alles schwarze Wildpret wegpürschen und einliefern sollt. Säumige Wildmeister sind am [621] Leib und Gut zu strafen.“ Ungeachtet dieses „ernsten Befehls“ blieb es beim Alten. Einem Anzeigebericht des Verwalters und Richters zufolge erwiesen sich die Wildmeister von Petersaurach, Weißenbronn und Bürglein säumig. Noch wütete um Heilsbronn der Krieg, in welchem Albrecht, wie unten berichtet werden wird, namentlich in Heilsbronn selbst viel Bitteres erfuhr. Gleichwohl befahl er 1644, das frühere Mandat über die spitzigen Zäune, über die den Schäferhunden anzuhängenden Querprügel etc. von Wort zu Wort ob allen Kanzeln zu publiziren. Er kam während des Krieges wiederholt nach Heilsbronn zur Hasenhatz und nach dem Kriege zur Hirschfaist und Schweinshatz alljährlich 3 bis 7mal Tage lang, begleitet von Grafen von Langenberg und Oettingen. Er beauftragte den Klosterverwalter: „täglich 70 Stück Anspann, 12 Zeugwägen, jeden mit 6 Stück bespannt, parat zu halten, 60 Mannspersonen täglich zum Jagen zu bestellen, 8 zu den Leithunden, 18 zu den englischen Hunden.“ Ähnlich mußte es in Neuhof gehalten werden.

Noch schlimmer wurde es durch den nachfolgenden Markgrafen Johann Friedrich, welcher gleich bei seinem Regierungsantritt verordnete: „Bei Antretung unserer Regierung befehlen wir wegen der eingerissenen Confusion die Fertigung einer Rolle über die Jagdfrohnpflichtigen zum Nachweis, mit wie viel Stück Anspann einer von Altersher zu frohnen hat. Ausbleibende sind zu strafen. Auch die Beamten haben sich beim Jagen einzufinden und die Rolle mitzubringen.“ Der Verwalter Jung verzeichnete auf seiner Rolle alle Jagdfrohnpflichtigen seines Bezirks, an der Zahl 500. Gleich die erste Jagd währte Tage lang und wurde auch am Sonntag continuirt. Es ergaben sich Bestrafungen Ausgebliebener, die wegen Entfernung nicht rechtzeitig bestellt werden konnten, wogegen Verwalter und Richter remonstrirten und zugleich gegen das anbefohlene Mitreiten der Beamten. Bei den Jagden i. J. 1673 mußte das Klosteramt Heilsbronn 144 Gespanne und 155 Mann stellen. Im Januar des dritten Regierungsjahres Johann Friedrich’s war in Heilsbronn drei Tage lang Wolfs- und Luchsjagd, im Juli große Hirschfaist, wozu 100 [622] Mann mit Beilen, 118 Stück Anspann zum Jagdzeug, 3 Wildpretwägen, 4 Pferde zur Hundskalesch etc. requirirt wurden; im Oktober desselben Jahres zur Schweinshatz 80 Stück Anspann zum Jagdzeug, 2 Wildpretwägen zu den Saukästen, 80 Mann zu den Leithunden, englischen Hunden und Rüden. Die Beamten und das Volk murrten und remonstrirten, Johann Friedrich antwortete unterm 8. Okt. 1674: „In unserem Ausschreiben vom 18. Febr. 1673 haben wir Instruktion über das Jagen gegeben. Demungeachtet haben die Beamten nicht an allen Orten sich eingefunden, auch nicht die Unterthanen zum Fleiß angemahnt. Nachdem wir bei der jüngsten Hirschfaist befunden haben, was für große Unordnung und Widersetzlichkeit vorgegangen, indem die Beamten wenigstentheils gegenwärtig und theils Unterthanen, wenn die Wildmeister oder Zeugknechte sie zur Arbeit angewiesen, ihnen das Zubodenschlagen angedroht, welches von den Beamten nicht bestraft worden: so schärfen wir unser Mandat vom 18. Febr. 1673 wiederholt ein. Säumige Beamte haben weitere Strafe zu erwarten.“ Unter Johann Friedrich kehrten um Heilsbronn die Jagden in der beschriebenen Weise alljährlich wieder, bald von Petersaurach, bald von Suddersdorf, Ammerndorf etc. ausgehend. Zur Schweinshatz i. J. 1656 brachte er seinen Schwiegervater, den Herzog von Eisenach, mit. Seine Jagdmandate enthalten meist Altes, aber auch Neues, z. B.: „Wir befehlen, das kleine Waidwerk betreffend, gute Fürsehung zu thun, damit unsere fürstliche Küche besser als bisher mit dergleichen versehen werde. Wo wir das kleine Waidwerk gemeinschaftlich mit Benachbarten haben, soll das Recht das ganze Jahr über fleißig exerzirt werden. Wo wir aber das kleine Waidwerk allein zu exerziren haben, da soll die Reviere gehegt und nichts darin geschossen werden, es sei denn, daß man einen Hasen oder sonst etwas Frisches zu unserer Küchenmeisterei verlange. Die Vogelherde, Gigert und Schnaiten sind entweder um Geld oder um eine gewisse Anzahl Vögel zu verleihen. Jeder Wildmeister hat uns jährlich zwei Füchse und einen Marder zu liefern. Nachdem bei dieser Wärme das Wildpret nicht frisch zu unserer Hofstatt [623] zu bringen ist: als hast du (Klosterverwalter Schaumann) die Hasen zu verkaufen. Den Amtsboten, welche Wild anhero bringen, hast du zu zahlen: von einem Hasen 3 kr., von einer Gans 3, von einer Ente 1, von einem Dutzend Wasserschnepfen 3 kr., von einem Rebhuhn, Haselhuhn oder Waldschnepfe 2 Pfennige, von einem Dutzend Krammetsvögeln, Wachteln und Kübitzen 6 Pf., von einem Dutzend Lerchen 1 kr.“ Besonders streng hielt Johann Friedrich darauf, daß an jedem Ostermontag ob den Kanzeln das Jagdmandat verkündet und den Wilddieben Galgen und Rad angedroht werde.

Nach dem Tode Johann Friedrichs verfügten die zur Vormundschaft verordneten Räthe: „Den Jagdmandaten der Herren Markgrafen Georg Friedrich, Joachim Ernst, Albrecht und Johann Friedrich geschieht je länger je mehr keine Folge. Damit nun der hochlöbliche Prinz bei dero hienächst antretender Regierung an desselben fürstlichen Lust und Ergötzlichkeit nicht gehindert werde, so erneuern wir folgende Mandate: Die Beamten haben den jährlich an Ostern zu verlesenden Edikten von 1623 ff. nachzuleben. Die Äcker sind ohne Spitzen zu umzäunen, laut Mandaten von 1531 ff., die Hunde mit Prügeln zu versehen etc.“ Georg Friedrich, zur Regierung gekommen, jagte um Heilsbronn in väterlicher Weise, begleitet von fürstlichen Personen aus Würtemberg, Baden und der Pfalz. Die vielen früheren Jagdmandate schärfte er aufs Neue ein. Eben so verfuhr der folgende Markgraf Wilhelm Friedrich. An die Gesandten in Regensburg wurden zehn Wildschweine versendet. Der Kurfürst von Bayern erhielt Hirsche und Schweine lebendig. Der Pfarrer Kirchner in Bürglein unterließ nach der Separation der beiden Fürstenthümer und des Amts Bonhof das Ablesen des Jagdmandats am Osterfest, erhielt aber den Auftrag, die Osterlektion nachzuholen. 1721 waren im Amte Bonhof 1318 Unterthanen zu Spann-, 234 zu Handfrohndiensten verpflichtet. Sie mußten frohnen, so oft ein Jagen gehalten wurde. Sie wurden abgelöst, wenn das Jagen länger währte, die entfernteren Ammerndorfer ausgenommen, welche unausgesetzt anwesend bleiben mußten. [624] Jeder Anspänner erhielt täglich 30 kr., jeder Handfrohner 15 kr. Frohngebühr.

Die Unterthanen hofften auf Erleichterung durch das nunmehr eingetretene Frauenregiment. Die sämmtlichen Ortschaften des Amts Heilsbronn reichten 1724 bei der verwittweten Markgräfin Christiana Charlotte das folgende, von den heilsbronner Beamten kräftig befürwortete Bittgesuch ein: „Sowohl von dem rothen als schwarzen Wildpret geschieht uns drei oder vier Jahre her weit größerer Schaden, als noch jemals. Also ergeht an Ew. Durchlaucht unser demüthig Bitten, gnädigst zu verfügen, daß das Wild, besonders die Schweine, baldigst geschossen werden und zwar in fürstmildester Beherzigung, daß die Meisten unter uns oft in 3 bis 4 Monaten keinen Bissen Brot im Haus haben, auch nach der Ernte, wenn wir unsere herrschaftliche Schuldigkeit entrichtet und zugesäet, kaum so viel übrig haben, um das entlehnte Eßkorn zu ersetzen.“ Hierauf verfügten die Räthe: „Nach den vielfältigen Lamentationen hat unsere gnädigste Fürstin befohlen, eine merkliche Zahl von Hirschen zu pürschen. Man vernimmt aber mißfällig, wie einige Unterthanen sich weigern, gepürschte Hirsche um billigen Preis zu kaufen und allzuwenig darauf bieten: Als haben die Beamten den Gemeinden vorzustellen, daß sie dadurch von der geklagten Last abkommen.“ Da aber anstatt „einer merklichen“ nur eine unmerkliche Zahl gepürscht wurde, so blieb es wieder beim Alten. Die Markgräfin erließ zwar ungefähr ein Dutzend Jagdmandate, aber alle mit dem Refrain: die früheren Mandate aufrecht zu halten und zu vollziehen. Bezüglich der Jagdhunde gab die Markgräfin ein detaillirtes Normativ, worin es hieß: „Für einen Leithund passirt künftig in der Rechnung nur 1 Sra. Korn und 1/2 Sra. Haber; für einen Schweiß-, Hühner-, Wind- oder Kettenhund 1 Sra. Korn; für einen Dachs- oder Mopshund 12 Mtz. 20 bis 25 junge Hunde sollen auf den Mühlen aufgezogen werden. Crepirt ein Hund durch Schuld des Müllers, so zahlt dieser 20 Thaler Strafe.“ Dann wird angegeben, wie viel herrschaftliche Hunde jeder Jagdbedienstete halten könne: „Der Oberjägermeister von [625] Heßberg 1 Leithund; der Forstmeister von Wackerbarth 12 Jagdhunde und 1 Schweißhund; der Forstmeister von Seckendorf 12 Jagdhunde; der Trüffeljäger Schnaufer 4 Hunde; jeder Wildmeister 1 bis 2 Hunde etc.“ Die Jagdhunde waren, wie das Wild, schon von Altersher eine Landplage. Der Markgraf Albrecht eröffnete 1661 dem Klosterverwalter Rephun zu Heilsbronn: „Lieber Getreuer. Die Erfahrung bezeugt, daß unsere Jagdhunde, wenn selbige auf die Mühlen oder andere Güter, so sie zu unterhalten schuldig sind, gelegt werden, gutentheils verloren gehen oder nicht zu Gebühr versehen werden. Daher wir befehlen, mit den Müllern zu traktiren.“ Hierauf berichtete der Verwalter: „Von den 15 Mühlen im Amt sind (13 Jahre nach dem Kriege) vier noch unbebaut und öde: die zu Wollersdorf, Göddeldorf, Wattenbach und die Weihersmühle. Alle vorgerufenen Müller erklärten, daß sie zur Haltung von Hunden von Altersher nicht verbunden seien.“ Darauf erwiderte Albrecht in einem allgemeinen Mandat: „Nachdem die meisten Müller die Hunde nicht gut gehalten oder uns gar um unsere Hunde gebracht haben, so daß von den bei heutiger Hirschfaist vorher hinaus geschickten 140 Hunden nur 70 zurückgekommen sind, weil sie die andern stehlen, oder von den Wölfen zerreißen, oder sonst verderben ließen: so befehlen wir gnädigst, den Müllern, welchen Hunde übergeben werden, anzukündigen, daß sie bei 10 fl. Strafe die Hunde wohl halten und in ihren Häusern an die Kette legen sollen, damit sie von Dieben oder Wölfen nicht verzogen werden. Unsere Wildmeister haben die Hunde wöchentlich zu besichtigen und Mängel anzuzeigen.“

Karl Wilhelm Friedrich wiederholte nach seinem Regierungsantritt die von seiner Mutter Christiana Charlotte gegebenen, überhaupt alle früheren Jagdmandate; nur eines wurde von ihm nicht bestätigt, sondern durch folgenden Erlaß von 1733 aufgehoben: „Unser Großvater hat verordnet, die Raubvögel zu verderben. Wir verordnen dagegen, die Verderbung der Milane, Habichte und Reiher bei scharfer Strafe zu verbieten, inmassen dergleichen Raubvögel durch unsere Fauconerie ohnehin genugsam [626] ausgerottet werden.“ Dieses Markgrafen Passion war die Falkenjagd. Allein auch Hirsche und Schweine jagte er oft um Heilsbronn, wo die hohe Jagd noch einige Jahre lang in obiger Weise betrieben wurde, bis das preußische Regiment die Kalamität beseitigte.

Daß Wilddieben die Finger abgehauen wurden, ist vorhin erwähnt worden. Eingehende Verhandlungen darüber, oder über die Bestrafung durch Galgen und Rad, finden sich in den heilsbronner Akten nicht, da das Kloster in der Regel Kriminaljustiz nicht übte. Die heilsbronner Beamten beschränkten sich auf die Voruntersuchung. Ergab sich bei dieser, daß der Delinquent kein Wilderer von Profession war, so erfolgte nur eine gelinde Strafe. Hier ein Beispiel: Der heilsbronnische Unterthan Ruhel in Stockheim im Amte Neuhof wurde 1587 verhaftet, weil er ein Wildschwein erlegt und verzehrt hatte. Verwalter und Richter erhielten, nach gemachter Anzeige, von Georg Friedrich den Auftrag, zu berichten: ob Ruhel sonst gewildert habe, ob er schlecht beleumundet, Familienvater, arm sei? Der Bericht lautete: „Ruhel ist arm, gut beleumundet, geständig, daß er mit seinem Knecht im Gemeindewald Holz gehauen, das Schwein mit dem Beil erschlagen, heimgetragen, mit Andern verzehrt und die Haut für 36 kr. verkauft habe.“ Georg Friedrich dekretirte hierauf: „Dieweil sich erfinden soll, daß Ruhel, das erschlagene Schwein ausgenommen, dem Wildpret ferner nicht nachgegangen: so sind wir gnädigst zufrieden, ihn für dießmal von statten kommen zu lassen, wenn er seine Azung zahlt, Urphaid schwört, Bürgen stellt und gelobt, sich hinfüro alles Wildprets zu enthalten.“ Hierauf erfolgte der Urphaid, für dessen Haltung sich zwei Bauern von Stockheim verbürgten. Bauern und Schäfer im Amtsbezirk, deren Hunde gejagt oder die vorgeschriebenen Querprügel nicht anhängen hatten, mußten oft Strafe zahlen, wobei Onolzbach und Bayreuth meist in Konflikt geriethen, da Onolzbach diese Strafgelder für sich allein beanspruchte, wogegen aber Bayreuth protestirte.

Stete Konflikte ergaben sich mit den Edelleuten, deren Wildbahnen an die heilsbronner grenzten. 1572 zeigte der Klosterverwalter [627] dem Markgrafen Georg Friedrich an: „Philipp von Leonrod zu Dietenhofen hat bei Münchzell nach Hasen gejagt, auch am Aichach vom Strick nach Schweinen gehetzt. Ich hab es ihm verbieten lassen. Gab er zur Antwort, daß er es von seinen Voreltern habe und sich es nicht wehren lasse.“ Darauf schrieb der Markgraf an den von Leonrod: „Lieber Getreuer. Wir werden berichtet, wie du dich unterstanden, in des Klosters Wildfuhr zu jagen, welch freventlicher Eingriff uns zu sonderem Mißfallen gereicht; hätten wir uns desselben von dir, unserem verpflichteten Lehensmann, nicht versehen. Und ist demnach unser ernstliches Begehren, du wollest uns das durch dich abgefangene Wildpret gewißlich und eigentlich überschicken und dich hinfüro des Klosters Wildfuhr gänzlich enthalten, damit wir nicht zu ernstlicheren Mitteln verursacht werden.“ Dem Klosterverwalter befahl der Markgraf, mit Hilfe seiner Amtleute und Unterthanen den von Leonrod ernstlich wegzuweisen und mit ziemlich guten Jägerstreichen abzufertigen. Ein anderer Angrenzer war Hieronymus von Eib zu Neuendettelsau, welcher auf heilsbronnischem Gebiete Hasen jagte, dem Schreiber des Klosterverwalters Straß ein Rohr abnahm und dem Richter einen Hund erschoß, worauf der Markgraf 1618 den heilsbronnischen Beamten befahl, nach dem von Eib zu fahnden und ihn festzunehmen. Ein dritter Angrenzer war Veit Asmus von Eib, welcher von Vestenberg her die Grenze der heilsbronner Wildfuhr überschritt. 1572 kam ein Vertrag zwischen ihm und dem Markgrafen zu Stande. Die Grenzen wurden durch 15 Fuß hohe Hegsäulen bezeichnet, innen mit dem Wappen des Markgrafen, außen mit dem des Edelmannes. Dieselben Konflikte hatte man wegen der Jagd mit den angrenzenden nürnbergischen Pflegern von Lichtenau und den Edelleuten von Bruckberg. Das Elend des 30jährigen Krieges gebot eine Zeitlang Waffenruhe; allein unmittelbar nach dem Kriege haderte man wieder wegen der Jagd wie zuvor. So viel über das tumultuarische Treiben bezüglich der hohen Jagd.

Weniger tumultuarisch betrieb das Kloster die ihm zustehende niedere Jagd. Zu dieser rechnete man Hasen, Füchse, Feldhühner, [628] Wachteln, Lerchen, Enten, Krammetsvögel und andere kleine Vögel, auch Rehe. Die vom Kloster bestellten „Waidmänner“ sorgten dafür, daß der Kleinwildstand nie gehegt, nie ungebührlich vermehrt und dem Landmann nie schädlich wurde. Es ergab sich bei manchem Jagen, daß man nur zwei Rehe und Hasen schoß, oder auch gar kein Stück sah. Die Wildbahn umfaßte alle zunächst um Heilsbronn gelegenen Fluren und Waldungen, erstreckte sich südlich bis an die Aurach, nördlich bis gegen Kadolzburg, Roßstall, Ammerndorf und Buttendorf, östlich gegen Schwabach bis Prünst und Gaulnhofen. Wie bei der hohen Jagd, so ergaben sich auch bei der niedern oft Kollisionen mit den benachbarten Edelleuten. In seiner Wildfuhr hatte das Kloster zehn Gigerte, Vogelheerde (z. B. auf dem betzendorfer Rangen, in der Kohlengrube, am Kettelbach), wo kleine, zur Speise dienende Vögel mit Garnen gefangen wurden. Diese Vogelherde wurden an benachbarte Unterthanen, „Klostervogler“, gegen einen geringen Pacht verliehen mit der Auflage, daß die gefangenen Vögel gegen festgesetzte Belohnung abgeliefert werden mußten, anderweitig aber nicht verkauft werden durften. Das Kloster besaß auch in seinen Wildfuhren bei Neuhof und Merkendorf einige Vogelheerde. Die hohe Jagdgerechtigkeit erwarb das Kloster auf seinem Gebiete nirgends, in seinem Amte Waizendorf auch nicht die niedere Jagd.


23) Betrieb und Verwaltung der Fischerei.

Das Kloster acquirirte nach und nach 93 Weiher, und zwar 40 im Amte Waizendorf, 6 in der Nähe von Merkendorf, 15 in der Probstei Neuhof, 32 in der Probstei Bonhof. Über die Weiher bei Neuhof und Waizendorf siehe unten Abschn. VII B, a und D, b. Die bei Merkendorf hießen: Dürrnhofer-, Weisbacher-, Neudorfer-, Säg-, Heglauer- und Wattenbacher Weiher; die um Heilsbronn: Bad-, Weiterndorfer-, Ober- und Unterkettelbacher-, Breit-, Alt- und Kleinauracher-, Aicher-, Mausendorfer-, Neuseser-, Wernsbacher-, Betzendorfer-, Haslacher-, Geichsenhofer-, Reuterseicher-, Esbacher-, Neuheiligen-, Schindel-, Eberles-, Ludhorn-, [629] Santer-, Todten-, Judenheit- und Diebsgraben-Weiher. Verwalter aller dieser Weiher waren die zunächst stationirten Pröbste und Vögte. Jeder Weiher wurde alle zwei Jahre abgelassen und ausgefischt. Die dabei gewonnenen Fische wurden theils im Kloster, in den Kastren zu Heilsbronn und Neuhof verspeist, theils verkauft, oder an Pfarrer und Beamte als Besoldung abgereicht. Alljährlich wurde eine umfassende Fischrechnung gestellt. Es ergab sich im Jahre 1567 folgender Ertrag: 19398 Stück Karpfen, 274 Zentner; 1867 Hechte, 22 Zentner, und 1284 Orfen, 11 Zentner. Die Bäche wurden verpachtet und die Pächter verpflichtet, ein bestimmtes Quantum Krebse und Grundeln an das Kloster zu liefern. Um Michaelis wurde täglich, die Sonntage ausgenommen, gefischt. Nach Merkendorf, Waizendorf und Neuhof kam zum Fischen alljährlich der Abt mit Gefolge (auch der Richter), verweilte daselbst einige Tage, erledigte Baudungs-, Gült- und Rechtssachen und lud auch wohl Edelleute, Pfarrer und Beamte in der Nachbarschaft (z. B. in Forndorf, Arberg, Dambach, Königshofen, Lentersheim, Neudorf, Wilhermsdorf) zu sich ein und bewirthete sie.


24) Betrieb und Verwaltung des Forstwesens.

Das Kloster erwarb im Laufe der Jahrhunderte viele Waldungen, darunter einen Antheil an dem 30400 Morgen großen Kitzinger Forst, es mußte aber dagegen jährlich ein Quantum Holz an das Spital in Kitzingen abreichen. Im Klosteramte Nördlingen erwarb es 250 Mrg. Wald, namentlich bei Trochtelfingen und im Hertfeld, „die Kehle, 80–100 Mrg., bergig und ungewächsig“; im Amte Waizendorf 200 Mrg.; in der Probstei Merkendorf 1650, in der Probstei Neuhof 3869, in seiner nächsten Umgebung, nämlich in der Probstei Bonhof 2877 Morgen. Über die Waldungen bei Waizendorf, Merkendorf und Neuhof wird im VII. Abschn. bei B und D Näheres berichtet werden. Über die Waldungen in der Probstei Bonhof, welche im 16. Jahrhundert aus den von A bis K genannten Parzellen bestanden, ist Folgendes zu berichten:

[630] A. Der untere heilsbronner Wald (im 16. Jahrhundert) mit 738 Morgen. Die einzelnen Parzellen waren: 1) das Betzmannsdorfer Lohe, 62 M., mit ziemlich Eichen-, Tannen- und Fichtenholz, liegt im Feld allein. 2) Das Osach, nicht weit davon, 54 M., mit viel Eichen und Tannen. 3) Parzelle vom Betzendorfer Lohe bis an den Mausendorfer Steig, 71 M., mit Eichen, Fichten und Tannen. 4) Parzelle vom untern bis zum obern Mausendorfer Steig, 146 M., mit Eichen, Tannen und Fichten. 5) Parzelle vom obern Mausendorfer Steig bis auf die Aicher Straße, 207 M., mit Eichen, Tannen und Fichten. 6) Parzelle von der Aicher bis auf die Petersauracher Straße, mit Eichen, Tannen und Fichten.

B. Der obere heilsbronner Wald mit 1548 Morgen, nämlich 1) von der Petersauracher Straße bis zum Petersauracher Steig, 317 M., mit Tannen, Fichten und viel großen Eichen. 2) Vom Auracher Steig bis an die Stübleinslach und die onolzbacher Straße, 432 M., mit Eichen, Tannen und Fichten. 3) Das Stüblein bis zum Espanweiher, 66 M., mit Eichen, Tannen und Fichten. 4) Von der Onolzbacher Straße bis zum Großhaslacher Steig, 262 M., mit Eichen, Tannen und Fichten. 5) Das Ketteldorfer Holz, vom Haslacher Steig bis zum Faulen Zagel und die Ketteldorfer Felder, 186 M., mit Eichen, Tannen und Fichten. 6) Der Faul Zagel, bis an den großen Haslacher Steig, 128 M., mit Tannen, Fichten und viel großen Eichen. 7) Das Lohe, vom Gleizendorfer Gemeinweiher herab an den Urleß und Auracher Gemeinweiher, 39 M., mit Tannen, Fichten, Buchen und gar viel Eichen. 8) Das Urleß, stracks neben dem Lohe gegen Wickleskreut hinauf, 80 M., mit Tannen, Fichten und viel großen Eichen. 9) Das Reißach bei Büschelbach, 38 M., liegt im freien Feld, ein Eichenhölzlein.

C. Das Birkach, stößt an die Felder von Dettelsau und die Hölzer der von Eib und der Bauern von Geichsenhof, 35 M., fast lauter Wachholderbusch; (wurde später, als ganz unfruchtbar, verkauft).

D. Die Erzgrube bei Reckersdorf, gegen Habersdorf und [631] Bruckberg, 88 M., mehrentheils Eichen mit jungen Fichten und Tannen vermischt.

E. Das Birklohe, 36 M., mit Tannen, Fichten und ein wenig Birken.

F. Das Jungholz, 28 M., stößt gegen Münchzell, bis hinab den Kelmünzer Grund an das Neuach, hat viel Eichen, zum Theil Steinbuchen und Tannen.

G. Das Neuach, grenzt gegen Münchzell, auf der Höhe an das Jungholz, 19 M., hat Fichten, Tannen, auch ein wenig Eichen.

H. Das Aichach, 219 M., nämlich 1) 119 M. vom Lentersdorfer Bauernhölzlein bis an den Weg bei der hohen Fichte, mit Eichen, Tannen, Fichten und Steinbuchen; 2) 76 M. von der hohen Fichte bis gegen die Bauernhölzer von Schlauersbach und Hörleinsdorf, mit Eichen, Buchen, Fichten und Tannen; 3) 24 M. bis an die Rosenleite gen Habersdorf, mit Eichen, Tannen und Fichten.

I. Das Stöckach, 14. M., stößt an die Felder von Bürglein und Schwaikhausen, ist kleines Reißholz.

K. Das Lindach, 166 M., hebt bei Münchzell an, geht stracks hinauf gen Schwaikhausen, Bürglein und Betzendorf, hat Eichen, Tannen und Fichten. Noch häufiger als Eichen, Buchen, Fichten, Tannen und Birken wuchsen in den von A bis K genannten Walddistrikten Fohren, welche gewöhnlich „Bauholz“ genannt wurden.

Aus dem vorstehenden Verzeichniß erhellt, daß im 16. Jahrhundert fast in allen Waldungen um Heilsbronn „Eichen, viele, gar viele Eichen“ wuchsen. Aber die Angabe fehlt: wie viele, und in welchem Verhältniß zum Nadelholz. Heutzutage findet man in einigen der genannt zehn Waldparzellen, wo damals viele Eichen wuchsen, nur noch wenige. Dieser geringe Eichenbestand soll, wie man oft behauptet, darin seinen Grund haben, daß die dortige Bodenbeschaffenheit der Eichenkultur nicht günstig ist. Das Irrige dieser Behauptung ergibt sich aus den Berichten, Rechnungen und Schlagregistern des 17. Jahrhunderts, welche [632] klar nachweisen, daß die Eichenbestände auf jenem Grund und Boden damals sehr groß waren und mehr als den dritten Theil des ganzen Waldbodenareals einnahmen. Von dem zur Klosterzeit gefällten Holz war immer ein gutes Drittel Eichenholz. Zur Zeit des letzten Abts im J. 1570 wurden 1328 Klafter Holz (à ein Pfund Hauerlohn) im untern und obern Wald (oben A und B) geschlagen, nämlich 520 Klftr. Eichen- und 808 Klftr. Nadelholz. Vom Jahre 1687 an, sonach 100 Jahre nach der Klosterauflösung wurden in den Waldungen A und B gehauen:

im Jahre 1687 0408 Klftr. Eichen- u. 0448 Klftr. Nadelholz;
1692 0360 0985
1693 0302 0321
1694 0436 1755
1695 0492 0998
1696 0527 0927
1697 0224 1349
1698 0209 0870
1700 0148 1341
3106 Klftr. Eichen- u. 8994 Klftr. Nadelholz.

Hieraus erhellt, daß damals von den im Weißenbronner, Petersauracher und Ketteldorfer Wald vorhandenen Holzgattungen ein gutes Drittel Eichenholz war. Das Eichenholz war daher auch nicht viel theurer als das Nadelholz. In Folge des durch den 30jährigen Krieg herbeigeführten Holzüberflusses verkaufte man während der ebenbezeichneten 9 Jahre das harte Holz zu 36, das weiche zu 30 Kreuzern per Klafter. Der Grund, warum in den 10 Waldungen A bis K der Hartholzbestand gegenwärtig ein weit geringerer ist, als damals, liegt nicht in der Bodenbeschaffenheit, sondern in der Vernachlässigung und Devastation der Hartholzbestände. Als Beleg hier einige Rechnungs- und Berichtsauszüge: „1670: das Eichenwäldlein, Reißig genannt (s. oben B, 9), 38 M. groß, abgehauen für das hiesige Bräuhaus zur Malzdarre 308 Klftr. Steinbuchenholz daraus gehauen, à 11 Kreuzer Hauerlohn. 1674: in diesem Jahr 248 Klftr. hart Steinbuchen- und Eichenholz und 551 Klftr. weiches Holz geschlagen, [633] à 10 und 12 kr. Hauerlohn aus dem Petersauracher- und Ketteldorfer Forst. 1688: zum Thiergarten in Triesdorf 200 Eichen gehauen aus dem Reißig und 112 aus dem Sandbühl.“ 1700 requirirte die Regierung wieder 200 Eichen zur Erweiterung des Thiergartens in Triesdorf, nachdem bereits viele Hundert Eichen dahin geliefert worden waren. Auf diese Requisition erwiderten der Klosterverwalter und der Forstmeister: „Zwar ist solches Quantum in den hiesigen Waldungen zu haben, kann aber ohne Verösigung der Wälder nicht abgegeben werden, indem von jungen Eichen nichts nachkommt. In allen heilsbronnischen Wäldern sind keine junge Eichenstangen, geschweige denn ein Mehreres von dergleichen zu finden.“ Allein die Antwort lautete: „Die 200 Stämme sind zu liefern, 50 durch die Unterthanen in der Frohn, 150 um Lohn nach Triesdorf zu führen.“ In demselben Jahr wurden abermals 138 Eichenstämme für den Thiergarten requirirt. Bayreuth protestirte dagegen. Allein Wilhelm Friedrich von Onolzbach befahl dem Verwalter unter Strafandrohung die Ablieferung aus dem Sandbühl und faulen Zagel, wo Eichen noch in ziemlicher Menge vorhanden seien. Die Ablieferung erfolgte, nachdem Bayreuth endlich auch darein gewilligt hatte. „1715: Betzmannsdorfer Lohe (A, 1): Das Wild thut an den Anflügen grausamen Schaden. Obschon im Frühling viele Tausend Eichen hervorwachsen, so sieht man im Herbst gleichwohl nichts mehr davon; doch stehen noch unterschiedliche Eichen. 1715: Stübleinslach, vulgo Bachstelze (B, 3): noch etwas wenige Buchen und Eichen; der ganze Wald sehr dünn und verösigt, das junge Holz kann vor dem Wild nicht aufkommen, an Eichen und Buchen fast gar nichts. 1715: Ketteldorfer Holz (B, 5): gemengt mit Eichen und Buchen, doch alles ganz dünn und ausgehauen; das Wild läßt nichts aufkommen. 1715: das Lohe (B, 7): die Eichen sind meist zum Triesdorfer Thiergarten abgegeben worden; an Buchen sieht man noch weniger als von Eichen. 1715: das Reißach (B, 9): sind noch einige alte Eichen und Buchen vorhanden, das Meiste zum Thiergarten nach Triesdorf angewiesen. 1715: das Birklohe (E.): Birken fast gar keine [634] mehr, leidet großen Schaden durch das Wild und das Vieh vom Schloß zu Bonhof, welches darin zu weiden berechtigt ist. 1715: das Lindach (K.): wie überall, dünn und ausgehauen, wenig gewachsene Eichen; hat auch das Schloß Bonhof die Hut darin.“

Die bezeichneten ansehnlichen Eichenbestände lieferten nicht nur viel Holz, sondern auch viele Eicheln, die zur Schweinefütterung dienten und in fruchtreichen Jahren der Klosterkasse Gewinn brachten. Denn es wurde den Gemeinden von den Äbten gestattet, gegen Zahlung einer gewissen Summe, ihre Schweine in die Klosterwälder zu treiben. Petersaurach trieb 118 Eichelschweine, Ketteldorf 47, Weißenbronn, Mausendorf 62 u. s. w. gegen Zahlung von fünf Pfund von jedem Schwein. Wer Eicheln klaubte, wurde gestraft, z. B. „der Eichelschweinhirt in Weiterndorf und sein Weib, die in die vier Simra Eicheln geklaubt und darüber vom Förster betreten worden sind.“ Unter den Petenten war i. J. 1535 auch der Markgraf Georg, welcher vernommen hatte, daß in den heilsbronnischen Wäldern um Neuhof und anderwärts viel Eicheln seien und wünschte, etliche Schweine dort treiben zu lassen. Allein der Abt Schopper antwortete dem Markgrafen: „Die Eicheln sind heuer nicht gerathen und die wenigen vorhandenen Eicheln habe ich bereits den armen Leuten zugesagt.“ Der Titel, unter welchem der Erlös von Eichelschweinen in den Rechnungen vereinnahmt ist, lautet: „Vom Geäckerig.“

Über „Verösigung, Errösung“ der Wälder und den deßhalb in Aussicht stehenden Holzmangel klagten schon die Äbte in der letzten Klosterzeit. Um der Kalamität zu steuern und vorzubeugen, verboten sie ihren Unterthanen, welche Waldungen besaßen, Holz aus diesen zu verkaufen und dann ihren Holzbedarf wohlfeilen Kaufs oder gratis beim Kloster zu suchen. Auch verboten sie, zur Schonung der Baumpflanzen, das Hüten in den Schlägen. Sie bestraften und entließen pflichtvergessene Förster. Es stand um die Waldungen noch leidlich zur Zeit der Äbte. Die von diesen vorher verkündigte, eigentliche „Verösigung“ kam nach der Klosterauflösung durch die Markgrafen und durch das [635] Wild. Die Regierungsräthe schoben die Schuld auf die Beamten in Heilsbronn, erhielten aber von diesen zur Antwort: „Es ist uns seit 10 oder 25 Jahren befohlen worden, jährlich eine große Menge Holz zu Bauten, Röhren, Brettern, sonderlich aber zu Wildstangen zur Umzäunung der Felder wegen des Wildes, dessen viel Tausende herauskommen, alles Brennholz der Unterthanen und des Klosters zu liefern. Vergebens haben wir Vorstellungen dagegen gemacht. Den Unterthanen kann ohne Verderbung ihrer Güter nichts von ihren Gerechtigkeiten (Waldrechten) entzogen werden. Wegen des großen Wildstandes kann weder hartes noch weiches Holz aufkommen, weil die jungen Eichen und Buchen abgebissen und die kleinen Stämme abgeschält werden.“

Holzdiebstahl kam in der Klosterzeit seltener vor als späterhin, da die Unterthanen ihren vollen Holzbedarf vom Kloster erhielten. Der Abt Wirsing sagt in einem Erlaß an seine Vögte und Förster i. J. 1549: „Die Unterthanen, sonderlich die, so Holzrecht haben, suchen um Brennholz nach, das sie nicht gerathen können. Einem Bauer sollen 10 Klafter, einem Köbler 6 gegeben werden. Dem Bauer N. in Wickleskreut, dessen Gut kein Waldrecht hat, sollen aus Gunst, jedoch nicht als Recht, etliche Afterschläge aufzuhauen gegeben werden. Die von Volkersgau haben kein Waldrecht und der Abt ist ihnen kein Holz zu geben schuldig. Jedoch soll der dortige Klosterbauer N. 20 Bauhölzer aus Gnaden erhalten.“ Die besitzlosen Klosterunterthanen durften täglich Holz lesen. Ungeachtet dieser geeigneten Fürsorge von Seite der Äbte kam Holzdiebstahl, wenn auch nicht oft, doch bisweilen vor, z. B. in der Weise, daß ein Bauer, welcher Frohnfuhren im Kloster gethan hatte und leer heimfuhr, aufgemachtes Scheit- oder Wellholz auflud und nach Hause oder auf den Markt führte. Der Abt verfällte ihn in eine Strafe von 10 fl. 1525 trugen besitzlose Waldarbeiter des Abends bei ihrer Heimkehr Holz mit nach Hause, worauf der Pfarrer in Bürglein vom Abt beauftragt wurde, von der Kanzel zu publiziren: „Etliche in der Pfarrei unterstehen sich, wenn sie im Aichach arbeiten, beim Heimgehen Hopfenstangen mit heimzunehmen. Solches [636] wird bei 10 Pfund Strafe verboten.“ Nach der Klosterauflösung nahm der Holzdiebstahl außerordentlich überhand, da die markgräfliche Regierung den Bauern und Köblern ihre Waldrechte schmälerte, die Holzpreise steigerte und dadurch zum Stehlen reizte. In Folge der vermehrten Frevel mehrten sich auch die Bestrafungen, zeuge der Rechnungen und Strafregister, worin es z. B. heißt: „36 Inwohner in den 11 Orten Petersaurach, Langenlohe etc. Jeder mit 1 bis 2 Ort gestraft, weil er Stangen aus dem Wald getragen. Rau in Petersaurach und 10 bis 12 Andere daselbst und in der Umgegend gestraft, weil sie viel Holz gestohlen und nach Onolzbach auf den Markt geführt.“ Der Wildmeister Wening zu Petersaurach, welcher mit Rau große Untreue in den Gehölzen verübt, mußte 47 fl. ersetzen und wurde des Landes verwiesen. Den Unbemittelten wurde nicht mehr gestattet, täglich Holz zu lesen, was gleichfalls stete Bestrafungen zur Folge hatte. Der 30jährige Krieg brachte Holzüberfluß, und in Folge dessen war Holzdiebstahl selten. Vierzig Jahre nach dem Kriege vernahm man wieder die alte Klage über „Verösigung“ der Wälder, nachdem zur Wiederherstellung der niedergebrannten oder verfallenen Gebäulichkeiten ein ungeheueres Quantum Bauholz verwendet worden war; Brennholz war dagegen auch noch im 18. Jahrhundert reichlich vorhanden, weßhalb damals Forstfrevel nicht oft vorkamen. Auf dem Stock kaufte man die Klafter weiches Holz für 15, hartes für 30 Kreuzer.

Über den ziemlich günstigen Stand der Waldungen des Amtes Bonhof im 16. Jahrhundert ist vorhin berichtet worden. Wie man während der darauf folgenden zwei Jahrhunderte die Forstkultur vernachlässigte und die Waldungen devastirte, ergab sich bei der auf Regierungsbefehl i. J. 1723 vorgenommenen Waldvisitation. Die Erklärung der Visitatoren bezüglich der soeben beschriebenen Walddistrikte A, B, D lautete: „Es ist daselbst kaum eine einzige junge Eiche, deren doch alle Jahre viele Hundert hervorkommen, zu finden, außer etlichen wenigen in dem Wäldlein Reißig; solche werden aber vom Wildpret gleich wieder abgefretzt. Auch das junge Fichtenholz wird durchgehends vom [637] Gewild angegriffen und ist dermassen verderbt, daß nicht einmal eine tügliche Stange, noch weniger ein Bauholz daraus erzeugt werden kann. Dieser Mangel wird sich in wenigen Jahren, wenn die alten Eichen und das beste Bauholz konsumirt sind, zu gnädigster Herrschaft und der Unterthanen empfindlichem Schaden veroffenbaren durch den Mangel an hartem und weichem Holz. Alle diese Waldungen liegen voll Moos und Laub. Wir sind der Meinung, daß dieses dem Saamen hinderlich falle. Man sollte dieses Moos und Laub den Unterthanen gegen einen gebührlichen Preis zur Streu überlassen, um den Holzwuchs zu befördern. Der Saame würde dann eher in die Erde kommen und wurzeln.“ Dieser Vorschlag wurde genehmigt und vollzogen, nach siebenjähriger Praxis aber beanstandet vom Klosterverwalter Bernhold, welcher 1730 vorstellte: „Das den Waldboden enervirende Streurechen sollte auf einige Jahre eingestellt werden.“ Hierauf verfügte die Regierung: „Das Streu-, Laub- und Nadelrechen soll nur für heuer unterlassen werden.“ Ob die Waldstreu schon früherhin als Streumaterial anstatt des Strohes benutzt wurde oder nicht, kann aus den vorhandenen Aufschreibungen nicht ermittelt werden.

Bezüglich des Stockholzes geben die Waldvisitationsverhandlungen von 1723 folgenden Aufschluß: Noch während des ganzen 17. Jahrhunderts ließ man die Stöcke unausgegraben und unbenützt. 1700 berichteten Verwalter und Oberförster: „daß da, wo man die Stöcke der abgehauenen Eichen belasse, nichts mehr aufwachse.“ Auf Grund dieses Berichts erging der Befehl: die Stöcke auszugraben. Diese wurden nun zwar ausgegraben, aber nicht verkauft, sondern den Forstbedienten zu ihrer Behülzung als ein Accidenz überlassen. Als die Regierung späterhin den Verkauf beabsichtigte, stellten die Forstbedienten und das Amt vor: „Weil schwerlich Jemand zu haben ist, der solche (Stöcke) kaufen mag, wie denn bisher sich Niemand angemeldet, der etwas dafür zu geben gewillet, so macht man sich noch fernerweit die Hoffnung, solche als ein geringes Accidenz genießen zu dürfen.“ Noch i. J. 1727 berichtete der Verwalter Bernhold: [638] „Die in der Ketteldorfer Waldung befindlichen vielen Stöcke sind noch nicht füglich anzubringen, uneracht man solche den Leuten die harten um halb, die weichen aber gratis zugesagt.“

Über die vorhin wiederholt erwähnten Waldrechte geben die Äbte folgenden Aufschluß: Die meisten heilsbronnischen Bauern- und Köblersgüter waren im Besitz des Waldrechts, vermöge dessen das Kloster verpflichtet war, an den jeweiligen Besitzer nicht nur ein bestimmtes Quantum Brenn- und Schleißholz jährlich abzureichen, sondern auch alles erforderliche Holz zu Bauten, Brunnen und Zäunen. Die Güter waren im Besitz dieser Berechtigung schon ehe sie, meist von Edelleuten, an das Kloster kamen. Die Lehensherren hatten diese Berechtigung im eigenen Interesse ertheilt; denn dadurch setzten sie die Besitzer, ihre Lehensleute, in den Stand, ihre Anwesen in gutem Stande zu erhalten und ihre Abgaben pünktlich zu entrichten. Die Berechtigung von Seite der Lehensleute und die Verpflichtung von Seite der Lehensherren war in den Kauf- und Lehensbriefen genau festgestellt, und diese Feststellungen wurden aufrecht erhalten, als die Lehensherrschaft an das Kloster überging. Das Kloster kam stets seiner übernommenen Verpflichtung nach und schmälerte niemals die Waldrechte, selbst dann nicht, wenn die Besitzer der Güter die treffenden Erwerbsurkunden nicht mehr aufweisen, wohl aber den Bezug des Waldrechts als hergebracht nachweisen konnten. Wenn die wenigen nichtberechtigten Klosterbauern, z. B. in Volkersgau, Flachslanden etc., um Holz baten, so wurde es ihnen gleichfalls entweder unentgeltlich, oder um einen geringeren Preis gegeben, jedoch mit dem Beifügen: „Aus Gunst, nicht aus Gerechtigkeit.“ Nach der Auflösung des Klosters beabsichtigten markgräfliche Beamte, die Waldrechte zu schmälern, erreichten aber ihren Zweck nicht, da bessergesinnte Beamte in Heilsbronn und Onolzbach den Rechtsbruch verhinderten, wie in den Beitr. S. 193 zu lesen ist. Die bisher besprochenen Waldrechte stammten nicht aus der Klosterzeit, sondern aus weit älterer Zeit. Außer diesen uralten Waldrechten gab es im Amte Bonhof auch Waldrechte von neuerem Datum, insgesammt nicht in der Klosterzeit, sondern erst im Anfang [639] des 18. Jahrhunderts verliehen. Nach dem 30jährigen Kriege konnten die verödeten und der Herrschaft heimgefallenen Anwesen nur mit Mühe an den Mann gebracht werden. Erklärte sich endlich Jemand zur Übernahme eines Anwesens und der darauf ruhenden Lasten (Grundzins, Gült, Handlohn etc.) bereit, so erhielt er als Gegenreichniß zeitweilige Steuerfreiheit, zur erstmaligen Bauführung oder Reparatur alles Bauholz und alljährlich ein im Kaufbriefe genau bestimmtes Quantum Brennholz als Waldrecht. Dieses gab man sehr bereitwillig, da Brennholz (nicht Bauholz) in Folge des Krieges fast werthlos geworden war. Um 1720 war aber die Zeit des Holzüberflusses vorüber, somit auch die Zeit der Waldrechtsverleihungen.


25) Das Kriegswesen.

Das Kloster war seinen einzigen Schirmherren, den Kaisern, oder den von denselben ernannten oder vom Kloster selbst erwählten Stellvertretern kriegsdienstpflichtig und daher verbunden, im Kriegsfalle eine verlangte Zahl von Kriegsleuten zu stellen, jedoch nur für Kriegsdauer, denn stehende Heere gab es damals noch nicht. Die Zahl der von jedem Orte im Mönchsstaate zu stellenden Kriegsleute war genau bestimmt; eben so die Waffenrüstung, in welcher Jeder erscheinen mußte. Die Waffen waren inventarisch den Anwesen einverleibt und wurden dem jeweiligen Erben oder Käufer des Anwesens mit übergeben. Hier zur Erläuterung ein Beispiel aus der Zeit des 24. Abts Haunolt gegen Ende des 15. Jahrhunderts. Vom Klostergebiete mußten einige Hundert Mann gestellt werden, von der Probstei Bonhof 204. Der Abt beauftragte den dortigen Probst Nikolaus Nagel, diese auf die sämmtlichen Ortschaften und Anwesen in der Probstei zu repartiren. In Folge dieser Repartition wurde in jedem Orte von jedem heilsbronnischen Anwesen ein Mann gestellt: von Aich 16, von Ammerndorf 27, von Betzmannsdorf 2, von Bürglein 12, von Clarsbach 1, von Müncherlbach 3, von Hennenbach 2, von Großhaslach 26, von Kleinhaslach 10, von Immeldorf 2, von Regelsbach 1, von Rohr 4, von Schlauersbach 10, von Steinhof [640] 1, von Volkersgau 8, von Weiterndorf 10 u. s. w. Bezüglich der mitzubringenden Waffen wurde verfügt, z. B. bei Ammerndorf, Clarsbach und Weiterndorf: „Jung Hans in Ammerndorf hat 4 hueb und soll ze iglich hueb haben ein krebs, ein goller, ein helmparten. In Clarspach nur ein gut, Burkhard, soll haben ein krebsgoller, ein par hentschuch, ein puchsen, ein hut. In Weiterndorf Friz Mayr soll haben 1 hut, 1 krebsgoller, 1 par hentschuch, 1 puchsen; Jung Crafft desgleichen und 1 armprust; Jung Grunwald 1 krebsgoller, 1 helmparten, 1 armprust.“ Ähnlich die sieben übrigen Hintersassen in Weiterndorf. Fand der Kriegsherr, z. B. Kasimir im Bauernkriege, nicht für nöthig, das ganze Kontingent mobil zu machen, sondern nur Einige, so wurden diese durch das Loos bestimmt. Traf das Loos das Anwesen eines zum Kriegsdienst Unfähigen oder einer Wittwe, so mußte ein Ersatzmann gestellt und diesem vom Besitzer des Anwesens monatlich 2 fl. gezahlt werden. Jeder vom Loose Getroffene erhielt von seiner Ortsgemeinde ebenfalls monatlich 2 fl. Einige Jahre später, als die Türken bis Wien vorgedrungen waren, wurde vom Markgrafen Georg Landesbewaffnung und die Anschaffung von Waffen, welche nicht nach Bedürfniß vorhanden waren, anbefohlen. Die Unterthanen baten einstimmig „um Gotteswillen“, sie mit dieser Ausgabe zu verschonen, „da Mancher von ihnen für die Seinigen kaum einen Laib Brot kaufen könne; bisher hätten Einige gemeinschaftlich die Waffen angekauft und diese in der Rüstkammer zu Bonhof aufbewahrt, wo ihre Harnische, Hellebarden und Spieße ausreichend vorhanden und stets bereit seien; so werde es auch in den andern Probsteien gehalten; daß Jeder sich bewaffne, sei nicht nöthig.“ Der Abt Schopper stellte vor: „Die Vermöglichen seien hinreichend mit Waffen versehen; die Unvermöglichen, außer Stand, sich selbst zu armiren, könnten jeden Augenblick mit den in den Ämtern vorhandenen Waffen versehen werden; dabei möge man es belassen.“ Allein der Kriegsherr wiederholte den Befehl, daß in allen Klosterämtern jeder Unterthan die ihm vorgeschriebene Waffengattung anschaffen müsse. Wieder 30 Jahre [641] später erhielt der letzte Abt Wunder bei der Aussicht auf einen Krieg den Auftrag, Freiwillige in den Probsteien zum Kriegsdienst aufzufordern und nach Heilsbronn zu schicken, damit man sich mit ihnen wegen des Wartgeldes vergleichen könne.

Nach Auflösung des Klosters wurde vom Markgrafen die Zahl der Wehrpflichtigen im Amte Bonhof von 204 auf 472 erhöht, so daß z. B. Aich 22 Mann anstatt 16, Ammerndorf 43 anstatt 27 zu stellen hatte. Auch der Besitzlose, der Hausgenosse (z. B. in Ketteldorf der Gemeindeschmied, der Bader, der Schafmeister und der Hirt) mußten sich eine Waffe, und zwar einen Federspieß, die niedrigste Waffengattung, anschaffen. Die Wahl der „Befehlsleute“, Trommelschläger und Pfeifer behielt sich der Kriegsherr vor. „Befehlsleute“ waren z. B. „in Heilsbronn der Hauptmann Herold, in Merkendorf der Fähndrich Kaufmann, der Fuhrierer Wolf, in Bonhof der Fuhrierer Schönberg, in Petersaurach der Waibel Pinas.“ 1595 beim Durchzug von 2000 Mann Mansfeldischer Truppen, welche nach Ungarn bestimmt waren, wurden einige Fähnlein zum Schutz des Landes aufgeboten. Das Fähnlein im Amte Bonhof zählte 310 Mann, darunter 8 Hauptleute, 4 Spielleute, 129 mit langen Spießen, 8 mit Hellebarden, 11 mit Schlachtschwertern, 12 Musketiere, 138 Hakenschützen. Von Zeit zu Zeit wurden die Mannschaften an ihre Amtssitze einberufen, wo man sie musterte, um sich zu überzeugen, ob sie mit den vorgeschriebenen Waffen versehen seien. Dabei mußte jeder Hausbesitzer selbst erscheinen; Knechte durften nur von Wittwen geschickt werden. Bisweilen mußten sich auch Klosterunterthanen in entfernten Orten, z. B. in Weigenheim am Hohenlandsberg, bei der Musterung in Heilsbronn einfinden. Übrigens wurde es in den auswärtigen Probsteien und Vogteien gehalten, wie wir es so eben in der Probstei Bonhof gesehen haben. Dem Musterungsverzeichniß von 1588 zufolge waren im Amte Nördlingen nur 18 wehrpflichtige heilsbronner Unterthanen: in Altheim, Baldingen, Ehringen, Nähermemmingen, Reimlingen, Sorheim und Trochtelfingen je Einer, in Grosselfingen 2, zusammen 9 „Doppelsöldner mit ganzer Rüstung und Langspießen oder [642] mit Schlachtschwert“; dazu von denselben Orten 9 Schützen mit Halbhaken und Sturmhauben. Die Unterthanen des Amts Waizendorf wurden 1589 wegen der weiten Entfernung von Heilsbronn in Feuchtwangen gemustert. Bei dieser Gelegenheit schrieb der Vogt Seyfried von Waizendorf nach Heilsbronn: „Wir müssen zur Musterung eine Trommel und eine Fahne anschaffen; aber womit? Bei diesem Amt ist weder Heller noch Pfennig, bei den Unterthanen Sorge um das tägliche Brot. Soll ich dennoch eine kleine Umlage von einem Batzen machen?“ Die Gemusterten mußten sich selbst verproviantiren. Bei andern Aufgeboten erhielt ein Gemeiner täglich 4 Batzen, ein Trommelschläger 8. Bei einer Musterung im Jahre 1598 ergab sich, daß Manche ihre Waffen verkauft und daß die Meisten der Hakenschützen ihr Lebenlang nicht geschossen hatten. Die fehlenden Waffen wurden auf Rechnung der Unterthanen angeschafft. In dem nicht mehr stehenden weißen Thurm zu Heilsbronn und in den Kastren in Bonhof und Neuhof waren stets Waffen vorräthig.





  1. Vgl. Stillfried S. 29.
  2. Vgl. Stillfried S. 47.
  3. Vgl. Stillfried S. 30.
  4. Vgl. Stillfried S. 47.
  5. Vgl. Stillfried S. 31.
  6. Der Leichenstein wurde bei der neuesten Restauration in das nordöstliche Seitenschiff verbracht, da man auf die Grabstätte des Abts Frauenstühle stellte.
  7. Das Gedächtnißbild hängt seit 1866 bei Nr. 99.
  8. Vgl. Stillfried S. 47.
  9. Vgl. Stillfried S. 31.
  10. Vgl. Stillfried S. 47.
  11. Vgl. Stillfried S. 31.
  12. Vgl. Stillfried S[.] 25.
  13. Vgl. Stillfried S. 33.
  14. Vgl. Stillfried S. 48.
  15. Vgl. Stillfried S. 230.
  16. Vgl. Stillfried S. 227.
  17. Vgl. Stillfried S. 48.
  18. Anders Stillfried S. 164–170.
  19. Vgl. Stillfried S. 162.
  20. Vermuthlich 12, mit dem Abt 13.
  21. Im Grundriß mit Nr. 144 bezeichnet.
  22. Vgl. Stillfried S. 12.
  23. Vgl. Stillfried S. 12.
  24. Vgl. Stillfried S. 12.
  25. Anders Stillfried S. 8. 84.
  26. Vgl. Stillfried S. 9.
  27. a b c Anders Stillfried S. 9.
  28. Vgl. Stillfried S. 9.
  29. Anders Stillfried Vorwort S. XI und S. 86.
  30. a b Anders Stillfried Vorwort S. XI und S. 86.
  31. Siehe Stillfried S. 308 bis 327, ausführliche Besprechung dieser, theilweise kostbaren Gegenstände.