Zum Inhalt springen

Geschichte von Kloster Heilsbronn/Band 2 (Teil 1)

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
[(I)]
Geschichte
von
Kloster Heilsbronn
von der Urzeit bis zur Neuzeit,
von
Georg Muck,
Pfarrer in Poppenreuth, vormals in Heilsbronn.


Zweiter Band.



Nördlingen.
C. H. Beck’sche Buchhandlung.
1879.


[(II)]
1993


Verlag für Kunstreproduktionen

Christoph Schmidt


Nürnberger Straße 29

91413 Neustadt an der Aisch


ISBN 3-923006-90-X


Nachdruck der Ausgabe von 1879


Druck:

Druckerei Scheffel u. Verlag GmbH

90530 Wendelstein


[1]
Sechster Abschnitt.
Stand des religiös–sittlichen Lebens in den sämmtlichen heilsbronnischen Klosterpfarreien im Reformationsjahrhundert.

Am Schluß des III. Abschn. hieß es: „Die wohlgemeinten Bestrebungen der Äbte und der Markgrafen, durch Einführung der Reformation das religiös–sittliche Volksleben zu reformiren, hatten nicht den gewünschten Erfolg. In ihren oben mitgetheilten Erlassen dieses Betreffs versichern sie mit innigem Bedauern, daß im Reformationszeitalter das Volksleben, wider Erwarten, nicht besser, sondern im Gegentheil vielfach schlimmer wurde. Liest man die Klagen der Äbte, Markgrafen und ihrer Räthe über Zunahme der Irreligiosität und Unsittlichteit im Reformationsjahrhundert, so drängt sich einem die Frage auf: ob nicht die Klagenden zu schwarz gesehen und allzurigoristisch geurtheilt haben? Um diese Frage gründlich und wahrheitsgetreu beantworten zu können, ist es nöthig, die darauf bezüglichen ausführlichen aktenmäßigen Verhandlungen einzusehen, welche über das damalige Treiben in den Gemeinden und Familien, besonders in den Pfarrfamilien, Aufschluß geben.“ Dieser Aufschluß soll im vorliegenden Abschnitte gegeben werden, und zwar durch eine Rundschau nicht bloß in einigen wenigen, sondern in sämmtlichen, damals 21 Pfarrgemeinden des Klostergebietes. Leider ergibt sich aus dieser Akteneinsicht, daß obige Klagen gegründet, daß die religiös–sittlichen Zustände im Reformationsjahrhundert recht traurig waren.

[2] In Würzburg, Nürnberg und Onolzbach hatte das Kloster nur Vikariate zu besetzen. In Nördlingen war es zwar alleiniger Pfarrpatron, verlor aber das Patronat bald nach dem Reformationsanfang, wie oben Bd. I beim 26. Abt ausführlich berichtet wurde. Es blieb nach diesem Verluste noch Patron von 21 Pfarreien und mit diesen in stetem Verkehr. Seine Verhandlungen mit denselben waren bis 1871 in Heilsbronn noch vollständig vorhanden, so daß der ehemalige Stand des religiös–sittlichen Lebens in den Gemeinden, insonderheit in den Pfarrhäusern, vom Schreiber Dieses genau ermittelt werden konnte. Es sollen hier zuerst die in der Probstei Bonhof gelegenen Pfarreien, dann die entfernteren besprochen werden, zuletzt Heilsbronn selbst.


1. Bürglein.

Um die Zeit des Reformationsanfanges war Kaspar Bernbeck Pfarrer daselbst, über dessen Tagfahrt vor dem Abt wegen Zehnten Bd. I beim 26. Abt berichtet wurde. Im Jahr 1526 verkaufte er einen von seinen Eltern geerbten Hof in Kaubenheim an seinen Bruder Hans Bernbeck, Bürger in Windsheim, und bat den Abt, dem Kaufbriefe das Abts- und das Klostersiegel anzuhängen. An den Markgrafen Kasimir, der während des Bauernkrieges in Heilsbronn schaltete, schrieb er: „Die jährlichen Einkünfte des Gotteshauses in Bürglein reichen nicht aus zur Unterhaltung der Kirche. Ersparte 30 fl. sind uns des Nachts geraubt worden. Unser Filial Gottmannsdorf hat etwas mehr Vorrath, welcher in Heilsbronn verwahrt wird. Bitte um 15 fl. davon zur Reparatur unserer Kirche. Die Gottmannsdorfer sind dagegen, weil ihre eigene Kirche der Reparatur bedürfe; allein es ist Pflicht, zuvor der Pfarrkirche und rechten Mutter zu helfen.“ Bernbeck wurde, wie oben bereits erwähnt, in Folge des Befundes bei der Kirchenvisitation abgesetzt und verhaftet, auf Fürbitte seines Pfarrpatrons, des Abts Wenk, aus dem Gefängniß zu Onolzbach auf Urphed entlassen. Aus der von ihm geschworenen Urphed erhellt, was seine Verhaftung und Remotion herbeigeführt hat. Die Urphed lautete: „Ich Kaspar Bernbeck, Pfarrer zu [3] Bürglein, bekenne, als ich dieser Tage um wohlverschuldeter Sachen willen in des Herrn Markgrafen Georg Gefängniß gen Onolzbach gekommen bin, nämlich darum: 1) daß ich der Herren Kasimir und Georg ausgegangene Ordnung, Abschied und christliche Deklaration nicht annehmen wolle; 2) daß ich keinem meiner Pfarrkinder in Todesnöthen das Sakrament habe geben wollen, er bekenne denn und glaube, daß die päpstliche römische Kirche die rechte, wahre christliche Kirche sei; 3) daß ich vergangenen Ostertag auf der Kanzel gepredigt: Welcher in der Fasten kein Fleisch gegessen und gebeichtet, der habe genug für seine Sünden gethan, der solle auf Ostern Fleisch essen und sich mit der Urstend (Auferstehung) Christi freuen; welcher aber Fleisch in der Fasten gegessen und nicht gebeichtet habe, der solle Kröten und Schlangen fressen und sich freuen im Teufel und Judas, der sich gehenket; 4) daß ich als ein Concubinarius in offener Schande und Lastern bei meinen Pfarrkindern und ihnen zum großen Ärgerniß gewesen bin; 5) daß ich, nachdem etliche meiner Pfarrkinder oft gen Kleinhaslach (zum dortigen Frühmesser Hiller, I, 266) gegangen, um das alleinseligmachende Wort Gottes und das Sakrament unter beiderlei Gestalt zu empfangen, in der Beicht etliche meiner Pfarrkinder gefragt, ob sie das Sakrament zu Kleinhaslach empfangen, ihnen geantwortet: Habt ihr dann der Bösewicht Herrgott auch einen genommen; 6) daß ich bei der auf Befehl des Herrn Markgrafen Georg angeordneten Visitation nicht willige noch einige Antwort hab geben wollen. Für das Alles wäre ich aufs Höchste zu strafen gewesen. Aber auf Fürbitte des Herrn Abts Johannes (Wenk) und Anderer bin ich aus solchem Gefängniß entlassen worden, habe vor dem ehrbaren Sebastian Weißenmeier und Vogt zu Onolzbach gelobt und einen Eid geschworen, daß ich solch Gefängniß weder gegen den Herrn Markgrafen Georg noch sonst Jemand efern noch rächen will; daß ich alle Atzung zahlen, in acht Tagen meine Pfarr zu Bürgleß mit einem treuen gelehrten Priester permutiren, mich von derselben und außer der Herren Markgrafen Obrigkeit und Gebiet thun will. Ich setze zu Bürgen meinen Bruder Hans Bernbeck, meinen [4] Schwager Eucharius Mayer, Beide des Raths, und Ludwig Regel, alle drei Bürger in Windsheim, welche, wenn ich Obgeschriebenes nicht halten sollte, nach mir trachten, mich wieder ins Gefängniß bringen oder sich selbst stellen werden. Deß zu Urkund habe ich die edlen und vesten Herren Jörgen Vogler, markgräfischen Kanzler, und Friedrichen von Haldermannstetten, genannt Stettner, gebeten, daß sie ihre Siegel beidrücken. Onolzbach, Montag nach Nikolai 1528.“ Des Landes verwiesen, begab sich Bernbeck vermuthlich nach Windsheim, seine Vaterstadt, welche, dem heilsbronnischen Gebiete gegenüber, nach den damaligen Territorialverhältnissen, Ausland war. Sein Nachfolger Jod. Stoll blieb nicht lang auf der Stelle. Agnese, dessen Ehefrau, gab mancherlei Ärgerniß, insonderheit durch gemeines Verhalten gegen die Wirthin von Bonhof, „das wohl peinlich zu strafen gewesen wäre.“ Um dieses zu verhüten, nahm der Abt Schopper, auf Bitten der beiden Pfarrer von Kadolzburg und Ammerndorf, die Sache selbst in die Hand. Die Pfarrerin leistete Abbitte und Ehrenerklärung und zahlte 2 fl. Strafe. Weiter heißt es in der gerichtlichen Verhandlung: „Wer von beiden Theilen wieder schmäht, zahlt 10 fl. Dieß zu halten haben beide Frauen in Gegenwart ihrer Männer, ferner des Kunz Haslacher von Münchzell, Oswald Schneiders, des Pfarrherrn Schwäher, und des Sekretarius Sturm versprochen.“ And. Schmidt, Stolls Nachfolger, starb 1553, während seiner drei letzten Lebensjahre, vermöge eines vom Abt Wirsing genehmigten Kontrakts, vertreten von einem heilsbronner Mönch, Leonhard Kettner, nachmals Kaplan in Mkt. Erlbach. Der folgende Pfarrer J. Entenberger verklagte gleich in seinem ersten Amtsjahre seinen Meßner, einen Töpfer, von welchem er nicht nur „Bösewicht, Diebs- und Hurenpfaff“ gescholten, sondern auch im Meßnershause zu Boden geworfen und geschlagen worden war. Der Meßner wurde verhaftet, zwar auf Urphaid und Bürgschaft entlassen, er mußte aber bis Lichtmeß sich unter eine fremde Herrschaft thun. Entenberger starb schon 1556. Seinem Nachfolger Mich. Grimm gaben Abt und Richter bei der Bd. I besprochenen Kirchenvisitation von 1558 [5] das Zeugniß, daß sie gegen seine Lehre und seinen Wandel nichts einzuwenden hätten. Allein bald darauf hatten sie sehr viel gegen ihn einzuwenden. Denn Grimm verklagte bei ihnen seinen Parochianen Engelbert aus Bürglein, „der ihn geschmäht, ihm sein Gütlein verkauft habe, aber den Kauf nicht halte.“ Einen andern Parochianen, Vorster zu Weiterndorf, verklagte er, „weil er ihn an einem Tisch voll Leute ausgeschrieen, als gehe er den Weibern nach, und weil er ihn auch sonst noch beschimpft habe. Das habe er bei einem Leichtrunk dem Verklagten vorgehalten.“ Der Verklagte deponirte dagegen bei Gericht: „Der Pfarrer hat gesagt: er gebe nicht einen Dreck für meinen gnädigen Herrn (den Abt) von Heilsbronn. Viele hätten das mitangehört, die solle man vernehmen.“ Eine Klage anderer Art stellte Grimm beim Abt, abermals gegen einen seiner Parochianen in Weiterndorf, den Bauer Hörnlein, „einen ältlichen Mann, der seit Jahren nicht mehr zum Abendmahl gekommen sei, der nicht beten könne und daher bestraft werden müsse.“ Abt, Verwalter und Richter beriefen den Kläger und den Verklagten und fragten diesen: „Warum er sich so lang des Abendmahls enthalten habe?“ Auf die Antwort: „Weil er nicht beten könne“, wurde er ermahnt, fleißiger in die Kirche und zum Katechismus zu kommen und dann, wenn er wohl unterrichtet sei, auch zum Abendmahl. Hörnlein versprach es, hielt aber nicht Wort und wurde daher auf’s Neue vom Pfarrer verklagt. Abermals vorgerufen, erhielt er vom Abt, Verwalter und Richter den Bescheid: bis zur nächsten Kirchenvisitation im Dezember 1572 zum Pfarrer in das Haus zu gehen und beten zu lernen, um bei der Visitation zu bestehen; widrigenfalls würde man ihn, als einen Unchristen, nicht länger hinter dem Kloster dulden. Allein der Verklagte erschien abermals nicht, weder beim Pfarrer, noch in der Kirche. Mittlerweile nahte die Kirchenvisitation. Noch vor derselben ließen Abt, Verwalter und Richter den Verklagten gefänglich einziehen und baten den Markgrafen um Bescheid, wie weiter zu verfahren sei. Der Bescheid lautete: „Von Gottes Gnaden Georg Friedrich etc. Ihr habt wohl gethan, da gute Worte nichts halfen, [6] Ernst zu zeigen. Da aber die Gemeinde Weiterndorf, des Verklagten Sohn und Freundschaft um seine Erledigung nachgesucht haben und Niemand zum Glauben und Sakrament gezwungen werden soll, und Buße und Glaube eine Gabe Gottes ist, welche nicht in der Menschen Gewalt steht, so ist unser Befehl: ihr wollet ihn nach Bezahlung seiner Atzung entlassen, aber zuvor mit dem Herrn Pfarrer zu ihm gehen und ihn ermahnen, daß er sich bessere, beten lerne, die heiligen Sakramente gebrauche und vorstellen, was er, wenn er es thue, künftig für einen Lohn bekommen werde; wo aber nicht, daß ihm ewige Verdammniß bevorstehe; auch daß er, wenn er sein Leben nicht ändere, nach seinem Tode nicht auf den Kirchhof unter die Christgläubigen, sondern wie ein Heide aufs Feld begraben werde; daß er ihm selbst zu Gute mit Gefängniß bestraft worden sei, damit er sich bessere und durch Reue und Buße dem Teufel entfliehe und selig werde. Und weil solchen Personen nur gute Worte gegeben werden müssen, so wollet ihr seinem Pfarrer anzeigen, daß er allen Fleiß anwende, sich oft zu ihm verfüge, um ihn zu belehren und zu bekehren. Wird dieses bei ihm helfen, wohl und gut; wo nicht, so ist er nach seinem Absterben aufs Feld bestatten zu lassen ohne Geläut und Prozession.“

Das „Meßnersdienstlein“ des Ortes besetzte der jeweilige Ortspfarrer. Eine Schule war damals noch nicht vorhanden. Da aber der Pfarrer Grimm für seine eigenen Kinder einen Lehrer zu haben wünschte, so übertrug er im J. 1593 die Meßnerei einem gewissen Mich. Kilian, der zugleich Schulunterricht zu ertheilen im Stande war, aber bald in Unfrieden schied und nach Kolmberg zog. „Darauf hat der Pfarrer (laut Bericht der Klosterbeamten an das Konsistorium) einen Studiosum Erkinger Kießer von Gunzenhausen angenommen. Allein Pfarrer und Meßner vertrugen sich eine Zeit hero sehr übel, wird keine Schule gehalten und ist immer ihr Gezänk beim Dekan. Wir schlagen vor, daß das Dienstlein künftig vom Consistorio besetzt werde, damit der Schulmeister auch Schutz habe und nicht dem Pfarrer unterworfen sei; sonst wird der Pfarrer, welcher sui juris sein [7] will, nicht leichtlich sich mit Einem vertragen. Der Kießer wird sich schwerlich in des Pfarrers seltsamen Kopf richten. Wir möchten die Pfründ lieber dem Schneider Hans Marx geben, welcher der Fürstenschul (in Heilsbronn) von Anfang her beigewohnt hat.“ Pfarrer Grimm fungirte noch während der letzten Jahre des Reformationsjahrhunderts in Bürglein. Die dortigen Zustände waren während dieser ganzen Periode unerfreulich und wurden durch die Reformation nicht besser. Über die dortigen Zustände vor und nach dem Reformationsjahrhundert wird im VII. Abschnitt berichtet werden.


2. Petersaurach.

Von dem wüsten Treiben daselbst in der Reformationszeit war oben wiederholt die Rede. Aus den Gerichtsakten des Richters Hartung geht hervor, daß drei aufeinander folgende Pfarrer und deren Familien aus einer sehr tiefen Bildungsstufe standen und großes Ärgerniß gaben. Wegen eines großen Nußbaumes und eines Gartenzaunes haderten der Pfarrer Bauer und sein Nachbar Scherzer sammt dessen Weib fortwährend in gemeinster Weise miteinander, bis ders Richter Frieden gebot und den Bescheid gab: „Wer ferner zur Unnachbarkeit Ursach gibt, zahlt 5 fl. an den Abt, was sie auch mit Hand und Mund zugesagt.“ (1541.) Pfarrer Bischof, Bauer’s Nachfolger, predigte darüber, daß Etliche sich nicht ihrem Stande gemäß kleideten. Nach der Predigt lief der Krämer in das Haus des Pfarrers und hätte diesen an seinem Leibe verletzt, wenn nicht ein Nachbar zugegen gewesen wäre. Der Pfarrer machte Anzeige beim Gericht, welches Beiden Unrecht gab und Beiden im Wiederholungsfalle Strafe androhte. Bald darauf verklagte der Pfarrer des Krämers Frau, weil sie ihn einen Bösewicht, französischen Pfaffen und viel Anderes gescholten habe; worauf die Frau angab, daß sie vom Pfarrer, von dessen Kindern und Gesinde gleichfalls geschmäht worden sei. Auch hier gab der Richter Keinem Recht und gebot Beiden Frieden. Des Pfarrers Kinder warfen einem Schneider sechs Fensterscheiben ein. Der Pfarrer war zum gütlichen [8] Ersatz nicht zu bewegen, mußte bei Gericht erscheinen und durch Gerichtszwang Ersatz leisten. Er und seine Frau wurden wegen Schmähungen wiederholt bestraft. „Wegen seines unchristlichen Wandels“ wurde er fortwährend von der Gemeinde bei den Behörden verklagt. Auch gab Ärgerniß, daß er Bier schenkte. Der Eintrag im Gerichtsbuch am 1. Mai 1547 lautet: „Pfarrherrin zu Petersaurach klagt zu der Krämerin auf dem Thorhaus: Am Sonntag hab sich ein Zank erhoben in ihrem Pfarrhof; sei sie, die Pfarrherrin, von der Krämerin eine öffentliche Hure gescholten worden, und daß sie eine solche sei, sehe man an ihrer Nase, die nicht heilen wolle. Weiter habe die Krämerin zu ihr gesagt: Dein Mann hat dich dem Henker vom Strick genommen. Darauf habe sie geantwortet: sie sei keine solche und habe 25 Jahre zu Nürnberg bei Reich und Arm gedient.“ Gleich darauf heißt es im Gerichtsbuche: „Pfarrerin allhie klagt wider Jak. Pirlein auf dem Thorhaus. Der sei zu ihr in’s Haus gekommen und habe ihren Herrn mit vielen bösen Worten angesprochen. Habe sie den Pirlein zum Haus hinaus gewiesen, worauf er gesagt: Du pfäffische Hure, ich habe so viel Macht hierin wie Du. Am nächsten Sonntag hat Pirlein zum Fenster heraus gesungen: Du pfäffische Hure, ist deine Nase geheilt? Um solche Schmach begehre sie Abtrag und Gerichtshilf.“ Im folgenden Jahr nach diesen Scenen wurde auf Bitten der Gemeinde „der Pfarrer wegen seines unchristlichen Wandels abgeschafft.“ Leider war sein Nachfolger, Joh. Stigler, ein Mann von gleichem Kaliber, der bald verklagt wurde „wegen Hochmuth, Wässerung etc.“, bald Klage führte bei Abt und Richter. 1550 klagte er: „Ich saß nechten mit Weib und Nachbarn vor meinem Hause. Kommt der Zimmermann Seubold schwörend und mit einem gezückten Beil, mich zu erschlagen, schreiend: ich gäbe Andern unsern Herrgott, und sei selbst ein Schelm und mein Weib eine Hure.“ Der Häfner Neithart lauft mit dem Degen des Nachts dem Pfarrer vor das Haus, von da in das Wirthshaus, verwundet einen fremden Schäfer und wird arretirt. Weiter klagt der Pfarrer über Verweigerung von Zehnthühnern. Dann [9] wird er verklagt von einer Näherin, die seiner Tochter Unterricht ertheilt hatte, aber einen halben Gulden Lehrgeld nicht von ihm erhalten konnte. Dann klagte er wieder, weil man ihn beschuldigte, er habe von der Nichte der Wirthin heimlich Wein angenommen. Am Tage nach Palmarum 1556 gab er beim Klosteramt klagend zu Protokoll: „Ich saß in meiner Stube und las. Da kam der Schneider Zan zu meiner Tochter an der Thüre und sagte: Du Pfaffenhure, und deine Mutter ist auch eine! Dann ging er in das Wirthshaus und schalt mich einen diebischen Pfaffen.“ Wie der Pfarrer Stigler des Gottesdienstes wartete, erhellt daraus, daß er den Bader oder dessen Sohn zur Verwaltung des heiligen Abendmahles gebrauchte. Länger konnte er nicht auf seiner Stelle belassen werden; bis Michaelis 1556 sollte er dieselbe verlassen. Seine nachlässige Amtsführung bekennend, bat er, noch diesen Winter bleiben zu dürfen, was ihm aber nicht gestattet wurde. Nach seinem Wegzuge besorgte die Pfarrgeschäfte ein von Melanchthon empfohlener ausländischer Kandidat, Porphyrius, welcher aber schon nach einigen Wochen Klosterprediger in Heilsbronn wurde, wo wir ihn nachher näher kennen lernen werden.

Eben so anstößig, wie im Pfarrhause, war das Leben in der Gemeinde. Der Meßner Stenglein stahl Getreide, welches die Heiligenpfleger auf dem Kirchenboden ausgeschüttet hatten. Stenglein sagte den Kirchenpflegern ab und entwich. Im Wirthshause und auf der Gasse fortwährend Raufhändel und tödtliche Verwundungen. Wagner wird vom Schneiderssohn Zan des Nachts auf der Gasse mit einem Rappier erstochen. Rieger von Westernach, Amtmann zu Windsbach, durch Kauf Gutsherr von Neuendettelsau, „der Edel und Vest“, war ein Störenfried für die Umwohnenden, insonderheit für heilsbronnische Unterthanen. Er ließ seine Schafherden in die Felder und Wälder der Gemeinde Wollersdorf treiben, welche sich durch Pfändung dreier Schafe dafür entschädigte. Westernach revanchirte sich, indem er mit Gewappneten auszog und den Wollersdorfern ein Pferd wegnahm. Am Johannistage 1549 insultirte er sammt seinen [10] Knechten „auf dem Mist vor dem Wirthshaus zu Petersaurach“ den dortigen Zimmermann Jak. Seubold, welcher deßhalb beim Abt Wirsing klagte. Der Abt fragte bei Westernach nach dem Grund seines Grolles gegen Seubold und erhielt zur Antwort: „Ich hielt am Johannistage auf einem Ritt am Wirthshause zu Petersaurach, that einen Trunk, traf den Seubold und fragte ihn, wer er sei? Anstatt zu antworten, hielt er die Thüre zu, griff zur Wehr, forderte seine Brüder auf, zuzuhauen und rief: „Wenn der Edelmänner zehn wären, so müßten sie sterben, sie hätten gleich rothes Blut wie er.“ Eine andere gefürchtete Persönlichkeit im Orte war der Wirthsknecht Hans Seubold, welcher ganz Petersaurach terrorisirte. Vor seinem Muthwillen und Gotteslästern war des Nachts Niemand auf der Gasse sicher. Als er am Ostertag 1550 im Wirthshause vom Leder zog, wurde er gebunden und in das Gefängniß nach Heilsbronn gebracht, aber vom Abt auf Urphed und Bürgschaft wieder entlassen. Schalkhauserin kommt blutend und klagend nach Heilsbronn, vom Schneider Zan und seinem Weibe geschlagen wegen Schadens, den Kinder und Gänse einem Acker zugefügt hatten. Gegen die im Orte herrschende Unsittlichkeit erließ der Richter Weikersreuter im J. 1556 folgendes Mandat: „Mein gnädiger Herr (der Abt) hat in Erfahrung gebracht, daß in Petersaurach allerlei Zerrüttung ist: Ungehorsam gegen die Bürgermeister, Unzucht und Gotteslästerung der jungen Gesellen und der Jungfrauen bei Tänzen, Rockenlichtern und Hairlossen. Sein Gnaden setzen daher als Amtmann des Orts den Friz Mehlführer, welcher neben den Dorfmeistern dieses abschaffen soll. Auch soll jeder Hausherr über Gesinde und Kinder wachen. Zuwiderhandelnde werden mit der Geige oder Pfeife bestraft.“ Das Mandat erwies sich als unwirksam. Man versuchte daher durch andere Strafarten dem Übel, insonderheit der Unzucht, zu steuern. In einem Erlaß des Markgrafen Georg Friedrich vom 17. Mai 1576 hieß es: „Apollonia Scherzer von Petersaurach hat sich vor sechs Jahren zu einem Knecht ehelich versprochen, aber mit demselben nicht zur Kirche und Straße gehen wollen, sondern sich an einen Andern, [11] L. Beck, gehangen und mit demselben Unzucht getrieben. Dieweil denn solche Laster je länger je mehr einreißen, so will vonnöthen sein, daß die Verbrecher, Andern zum Abscheu, desto härter gestraft werden. Wir befehlen euch demnach, ihr wollet den L. Beck zwei Tage lang im Thurm, die Apollonia aber eben so lang in Eisen mit Wasser und Brot speisen und hernach unseres Fürstenthums zu ewigen Zeiten verweisen lassen.“

Besonders roh und zügellos ging es bei den Sonntags- und Kirchweihtänzen her, obgleich der Amtsknecht von Heilsbronn das Friedgebot ausrief und den Kirchweihschutz hielt. Die bei diesen Gelegenheiten verübten Exzesse hatten gerichtliches Einschreiten zur Folge, wobei gewöhnlich Mord, Ehebruch, Dieberei und andere Laster und Verbrechen an den Tag kamen. Auch fehlte es dabei nicht an Anschuldigungen und Untersuchungen wegen Zauberei und Druterei. Hier ein Beispiel: Eine Frau aus Petersaurach wurde 1593 wegen Grasens in dem Acker eines Bauern in Ziegendorf gepfändet. Sie rächte sich in der Weise, daß sie zweien Töchtern des Bauern auflauerte und ihnen Stichwunden beibrachte. Die beiden Mädchen waren eines Sonntages nach Petersaurach in die Vesper, nachher zum Tanz gegangen. Des Abends auf dem Heimwege wurden sie von der Frau mörderisch überfallen. Es hieß: die böse Frau habe dem Bauer gedroht, sie werde es ihm anthun, daß auf seinem Felde kein Körnlein mehr wachse. Und wirklich sei über die Felder des Bauern ein Hagelwetter gekommen. Ferner habe die Frau bei dem mörderischen Anfall Einem der Mädchen den Zopf ausgerissen und dabei geschrieen: sie werde mit diesen Haaren dem Mädchen anthun, daß es verkrümmen und verlahmen müsse. Über das Alles erstattete der Richter in Heilsbronn Anzeige nach Onolzbach, worauf er beauftragt wurde: „die Sache weiter zu untersuchen, weil die Frau nicht nur die beiden Mädchen verwundet habe, sondern auch weil wider sie nicht geringer Verdacht der Druterei und Hexerei vorliege.“ Diesem Auftrag zufolge wurde die Frau vom Richter nicht bloß wegen des Mordversuches, sondern auch wegen Druterei inquirirt und befragt: „Ob sie eine [12] Drut sei, von wem sie dieses Handwerk gelernt und ob sie der böse Feind gebuhlt habe?“ Die Frau antwortete: „Dem Vernehmen nach hat jede Drut ein Zeichen an sich; man möge sie untersuchen; finde sich ein solches Zeichen an ihr, so möge man sie bestrafen.“ Ob die Frau visitirt, ob ein Zeichen an ihr gefunden, ob und wie sie bestraft wurde, melden die heilsbronner Ausschreibungen nicht, da das Klostergericht in Kriminalfällen zwar die Voruntersuchung besorgte, das weitere Verfahren aber in der Regel benachbarten Fraischgerichten überließ. Siehe Abschnitt V, B. Weitere Nachrichten über Petersaurach aus der Zeit vor und nach dem Reformationsjahrhundert gibt der VII. Abschn.


3. Weißenbronn.

Grasse Auftritte kamen dort im Reformationsjahrhundert nicht so häufig vor, wie in Petersaurach. Im Allgemeinen war aber auch dort in jener Zeit das religiös–sittliche Leben höchst unerfreulich. In den Untersuchungsakten von 1548 (das Dorf zählte damals 38 Feuerstellen) heißt es: „In jedem Hause des Dorfes wohnt eine Hure.“ Dem P. Kolb daselbst wurde aufgegeben, wegzuziehen, weil sich sein Weib der Hurerei mit Ehemännern schuldig mache und diese verführe. Dem Wirthe befahl der Abt Wirsing: „solch öffentliche Hurerei in seinem Hause nicht zu dulden.“ In dem eingepfarrten Orte Haag wurde des Keyl Ehefrau „wegen schändlichen und öffentlichen Ehebruchs und Hurerei verhaftet, in das markgräfliche Halsgericht nach Windsbach gebracht und dann, nachdem ihr durch Fürbitte etlicher Weiber das Leben erbeten worden war, des Landes verwiesen.“ Ihr Ehemann wendete sich hierauf an den Abt mit der Bitte, daß ihm, im Hinblick auf seine neun Kinder, gestattet werden möge, ein anderes Weib zu nehmen. Der Abt befürwortete die Bitte in Onolzbach, insonderheit bei dem dortigen Pfarrer Moninger. Gleichzeitig (1550) ergab sich ein ähnlicher Fall in dem eingepfarrten Orte Aich. Zwischen den Pfarrern und der Gemeinde war viel Zwiespalt. Der letzte Pfarrer vor der Reformation war Joh. Keim, welcher 1525 wegen Krankheit resignirte. Noch im [13] Jahre vor seiner Resignation mußte er den Abt Wenk bitten, wegen Zehntverweigerung in Wollersdorf einzuschreiten. Nach seiner Resignation versah seine Stelle eine Zeit lang Sebastian Wagner, Mönch zu Heilsbronn, nachmals der 28. Abt, lutherisch gesinnt. Die Oktroyirung der Reformation stieß in Weißenbronn, wie überhaupt auf dem Klostergebiete, beim Volke auf keine Opposition. Der nachfolgende Pfarrer Ul. Prunner „hielt zwar die Meß und predigte das Evangelium nach des gnädigen Herrn (Markgrafen Georg) Landesordnung“, hatte aber gleichwohl (1529) dieselben Kämpfe wegen des Zehnten, wie sein vorreformatorischer Ehevorgänger Keim. Pfarrer Ul. Reisacker (1537) heirathete die reiche Wittwe des Baders Eberlein, welche aber frühzeitig starb, worauf der Abt Schopper den Kindern aus der ersten Ehe Vormünder setzte und ihnen das von ihrem Vater Eberlein zugefallene Vermögen sicherte. Der auf Reisacker folgende Pfarrer Joh. Winkler schlug seinen Beichtsohn H. Freund sammt dessen Weib. Die Kinder der beiderseitigen Familien schmähten einander. Der Richter Hartung gebot beiden Theilen Frieden und verurtheilte den Pfarrer zur Zahlung von drei Ort an seinen Widersacher. Des Pfarrers Schopp ist oben bei der Kirchenvisitation im J. 1558 Erwähnung geschehen. Die Wollersdorfer erklärten, ihm den Zehnten zu verweigern, wenn er nicht ihre Kinder in der (damals noch stehenden) Kirche zu Wollersdorf taufen werde. Für ihn spricht seine Berufung nach Großhaslach; die dortige Gemeinde hatte (1567) gebeten, ihre Pfarrstelle dem Pfarrer Schopp von Weißenbronn zu verleihen. Nach ihm erhielt seine Stelle Joh. Hausecker, gleichfalls der Besseren Einer. Als Student in Wittenberg erhielt er vom Abt jährlich 50 fl. Stipendium. Er wurde erst Kaplan in seiner Vaterstadt Roth und kam dann nach Weißenbronn auf Bitten der dortigen Gemeinde. Leider starb er schon nach zwei Jahren. Sein Nachfolger Kon. Stillkraut klagte beim Abt gegen seine Gemeinde wegen Verweigerung des Zehnten von umgerissenen Wiesen, von den darauf gepflanzten Obstbäumen und von den in Stoppelfeldern gebauten Früchten. Der Bescheid lautete: „Von [14] den umgerissenen Wiesen und von den Obstbäumen darauf muß der Zehnte geben werden, dagegen nicht von den in Stoppelfeldern erbauten Früchten. Wer von beiden Theilen dieser Entscheidung zuwider handelt, zahlt 5 fl. Strafe.“ Nach Stillkrauts Tod war mehrere Jahre lang Joh. Redlein aus Rohr Pfarrer in Weißenbronn. In einer seiner vielen Klagen gegen Zehntpflichtige schrieb er: „Wernlein will mich nicht bezahlen. Wenn ich aus dem Hause gehe, kommt Eines seiner Kinder, schändet mich vor den Leuten und ruft: Der Pfaff zu Weißenbronn hat meinen Vater beschissen.“ Von den durch Zauberei und Druterei in der Gemeinde Weißenbronn veranlaßten Scenen wird nachher bei Merkendorf die Rede sein; von Weißenbronn vor und nach dem Reformationsjahrhundert im VII. Abschnitte.


4. Großhaslach.

Im Jahr 1567 verlieh der 35. Abt Wunder die dortige Pfarrstelle dem Pfarrer Schopp von Weißenbronn, welchen sich, wie soeben erwähnt wurde, die Gemeinde Großhaslach erbeten hatte. Er fungirte daselbst 33 Jahre lang bis zu seinem im J. 1600 erfolgten Tode. Während seiner langen Amtsführung rief er nicht, wie viele andere Geistliche, die wir im Reformationsjahrhundert auf dem Klostergebiete kennen gelernt haben und noch kennen lernen werden, triviale Scenen hervor. Dasselbe Zeugniß gilt seinem Vorgänger Pet. Braun, welcher von 1554 bis 66 in Großhaslach war und dann nach Windsbach kam. Dagegen gewähren die Verhandlungen aus der Zeit der vier früheren Pfarrer in Großhaslach einen recht schmerzlichen Einblick in das dortige Gemeinde- und Pfarrhausleben. Von 1502 an war 30 Jahre lang Mich. Preuß Pfarrer daselbst, sonach zur Zeit des Reformationsanfanges und des Bauernkrieges. An dem Kriege betheiligte sich Großhaslach nicht; doch ergaben sich, wie oben beim 26. Abt Wenk berichtet wurde, aufrührerische Reden, Widersetzlichkeiten und Arreststrafen. Aus den auf Befehl des Abts Wenk im J. 1524 gepflogenen Verhandlungen ergab sich, daß die Mißstimmung der Gemeinde großentheils durch den Pfarrer Preuß [15] hervorgerufen worden war, welcher schon lang vor dem Kriege „wegen Abbruch von Opfergeldern, Kleinzehnten und etlichen Hellern“ mit seiner ganzen Gemeinde gehadert und beim Abt geklagt hatte. 1525 reichte er beim Abt eine neue Klage ein, welche dem Markgrafen Kasimir und den Räthen zur Entscheidung vorgelegt wurde. Vorläufig begab sich der Richter Hartung nach Großhaslach und befahl der Gemeinde, bis zur Entscheidung den Pfarrer unbekümmert zu lassen. Dem Pfarrer befahl er auf Grund eines markgräflichen Erlasses: „seine Magd von ihm zu thun.“ 1526 stritt der Pfarrer wider den Bader in Kleinhaslach über Marksteine, wider Hofmockel in Steinbach, der ihm in Gegenwart Anderer gesagt habe: „Pfaff, was forderst du? ich bin dir nichts schuldig! worauf er (der Pfarrer) ihm mit der flachen Hand über das Maul gefahren.“ Hofmockel referirte den Vorgang seinem Lehensherrn, dem Junker Rothan zu Bruckberg und betheuerte: „der Pfarrer habe gesagt, daß er auf ihn und seinen Junker hofire.“ Der Junker beschwerte sich deßhalb beim Richter Hartung, welcher darauf den Junker bat, dem Pfarrer nicht zu zürnen, ihm zu seinem Recht zu verhelfen und den Hofmockel zu verwarnen. 1527 verklagte der Pfarrer, wie oben beim 26. Abt berichtet wurde, seinen Kaplan, welcher sich in Kleinhaslach lutherische Neuerungen erlaubte. Gleichzeitig verklagte er beim Abt Wenk den Ziegelknecht Wening, der während der Messe mit einer Stange, an deren Spitze eine Schelle hing, in die Kirche getreten und klingelnd um den Altar gegangen sei. Am Osterfest sei dieser Gottlose, als er, der Pfarrer, gepredigt und die Messe gelesen habe, um den Altar gegangen und habe auf diesen einen Stein gelegt. Unter den vielen Gegnern des Pfarrers war Sebastian von Eib zu Vestenberg, dessen reformatorische, aber unlautere Gesinnung wir oben beim 26. Abt kennen gelernt haben. In seinem Bereiche lag ein Grundstück, dessen Gefälle von einem Gemeindeangehörigen, Odenberger, zur Abhaltung einer alljährlichen Seelenmesse in der Ortskirche vor Zeiten gestiftet worden waren. Sebastian von Eib verbot nach Einführung der Reformation die Abreichung jener Gefälle an den Pfarrer, worauf [16] die Todtenfeier unterblieb. Nachdem aber der Markgraf Kasimir sich auf die antilutherische Seite geneigt und befohlen hatte, daß die eingegangenen Stiftungen wieder gehalten werden sollten, reklamirte der Pfarrer das gedachte Reichniß und zeigte zugleich an, daß er die Todtenmesse wieder halten werde. Es kam jedoch nicht zum Vollzuge, da Kasimir während der Verhandlungen starb und unter dem Markgrafen Georg die Reformation ihren Gang ging. Von allen Seiten beengt und gedrängt verließ Preuß Großhaslach und wurde Chorherr in Spalt. Durch sein Verschulden waren die Pfarrgebäude herabgekommen. Der Abt Schopper schrieb daher an ihn nach Spalt: er möge ehestens nach Großhaslach kommen und auf seine Kosten die Baureparaturen vollziehen lassen.

Dem darauffolgenden Pfarrer, Gg. Schmidt, schrieb (1535) der Abt Schopper: „Wir erfahren, daß man fast allenthalben, sonderlich in Großhaslach, den markgräflichen Mandaten nicht nachkommt, so daß, während in der Kirche gepredigt oder christliche Übung mit den Kindern gehalten wird, auf dem Kirchhof rohe gottlose Menschen stehen und gehen und ein solch Geschrei haben, daß die in der Kirche geärgert werden.“ Der Pfarrer publizirte das der Gemeinde nebst einer beigefügten Strafandrohung. Gleichwohl wurde es schlimmer als zuvor. Der Pfarrer wurde daher zwei Jahre darauf beauftragt, Folgendes zu publiziren: „Das Mandat unseres Herrn Markgrafen gegen das Gotteslästern, Zusaufen, unter der Predigt keinen Brantwein feil zu haben und nicht auf den Kirchhöfen zu stehen, ist bei euch zweimal verkündigt worden. Dem will aber bis auf jetzige Stunde nicht Folge geschehen. Denn wir vernehmen, daß dem Mandat weniger als sonst Folge geschieht und daß sich die Bauern auf eurem Kirchhofe unter der Predigt und dem Abendmahl mit Schreien und aller Ungebührlichkeit, viel mehr als an andern Orten leichtfertig und dermassen ungehorsam erzeigen, daß wir uns mit Verwundern entsetzen. Ihr wollet das Mandat daher zum dritten Mal ob offener Kanzel verkünden, damit solche Ungeschicklichkeit denen von Großhaslach nicht nachgesagt werde. Die zuwider handeln, werden wir gebührlich strafen.“

[17] Der nachfolgende Pfarrer, Gg. Fabricius, belangte seine Zehntholden beim Abt Schopper wegen Defraudation von „Flachs, Dattel, Kartel, Hirse, Erbsen, Linsen, Hopfen, Obst, Schweinen, Gänsen, Hühnern und Enten“, und charakterisirte zugleich seine Parochianen in folgender Weise: „Sie achteten es gering, wenn dem Pfarrer gar nichts gegeben würde. Über 20 fl. sind ohnehin schon der Pfarrei von den zufälligen Einkünften entwendet worden. Die Arbeit eines Pfarrers hat sich gemehrt, die Belohnung gemindert. Das faßt aber der Posel nicht zu Herzen; meint: wenn ein Pfaff - wie sie die Priester nennen - nicht wie sie mit der Hand arbeitet, so sei er kein Pfaff für sie. Haben auch keinen gern, der gern ihnen das Wort Gottes auf das Fleißigste vortragen wollte. Denn sie sind dem Worte Gottes und der Verkündigung desselben aufs Äußerste feind, und wenn sie nicht die Obrigkeit fürchteten, würde man bald sehen, was sie mit den Priestern, die sie, wie sie sagen, ernähren sollen, anfangen würden. Eichelrecht, Holzrecht und Anderes, was sie doch dem Hirten, Bader und Meßner nicht vorenthalten, das wird von ihnen dem Pfarrer vorenthalten, dem sie doch wohl mehr thun sollten, als einem andern gemeinen Knecht, wenn sie Gottes Wort lieb hätten. Es könnte Euer Gnaden kein besseres Gedächtniß im Himmel und auf Erden machen, als wenn E. G. die Pfarrer, so E. G. mit Lehen verwandt sind, mit guter Ordnung und ziemlichem Einkommen versehen würde. Denn man sieht augenscheinlich, wie alle Menschen den Pfarrherren zu entziehen geneigt sind. Und ist zu besorgen, es werde je länger je ärger werden.“ Der Abt verbot hieraus jede Zehntdefraudation bei einem Gulden Strafe. Gleichzeitig entschied er, nach vorgängiger Einvernehmung der Spruchmänner, in einem Prozeß zwischen des Pfarrers Weib und des Vogels Weib. Der Pfarrer Fabricius kam mit Frau und Kindern nach Merkendorf, wo wir ihn nachher wieder finden werden.

Der nachfolgende Pfarrer Joh. Winkler und seine Frau haderten fortwährend mit dem Nachbar Beck, wobei der Richter meist beiden Parteien Unrecht gab und Frieden gebot. Einmal [18] ist in den Akten bemerkt: „Pfarrer Winkler ist eines Bauernweibes halben in Verdacht.“ Der Wirth Seider beschuldigt ihn des Diebstahls, der Verführung seiner Gäste, die Pfarrerin der Hurerei. Die Pfarrerin schimpft den Wirth einen Schelm und Unflath, der seinen Zehnten nicht gebe. Beide Theile geloben vor dem Richter, Frieden zu halten. 1549 verklagte Winkler mündlich und schriftlich seine ganze Gemeinde: „Der Hirt verderbe ihm durch die Herde Wiese und Hopfengarten; etliche Gemeindeglieder zerrissen ihm Zäune und Lautern; die Andern hätten ihr Frohlocken daran.“ Der Abt zitirt die Dorfmeister, welche erklären: „Auf der Pfarrwiese sei von jeher gehütet worden; der Pfarrer dürfe nur seinen Hopfengarten einlantern; übrigens möge er seines Berufes fleißiger warten.“ Gleichzeitig verklagte der Pfarrer einen Zehntholden, welcher von vier Züchet Gänsen nur zwei Stück gegeben habe. Der Meßner Horbacher verklagt den Pfarrer, dessen sechs Gänse dem Meßner das Gras auf dem Kirchhofe verdarben. Der Abt zitirte den Pfarrer, zugleich die Heiligenpfleger und andere Gemeindeglieder, welche erklärten: „Der Meßner Horbacher ist ein Zimmermann und daher meist auswärts. Bedarf man seiner bei Feuersnoth, so ist er nicht da. Er feindet nicht nur den Pfarrer an, sondern auch Andere und hat geäußert: er habe bereits Einen ermordet und werde noch Einen ermorden, und Dieser müsse ein Pfaff sein. Sein Weib ist auch nichts nutz. Wir haben ihm den Dienst aufgesagt und statt seiner einen Schneider gedingt, der täglich daheim bleibt und seines Amtes warten kann.“ Der Abt erklärte sich damit einverstanden. An einem unverheiratheten, ältlichen und geistesschwachen Manne übte der Pfarrer Winkler Kirchenzucht in der Weise, „daß er dessen Begräbnis auf dem Kirchhofe verweigerte, weil er in 22 Jahren die Kirche nicht besucht, das Sakrament nicht empfangen, die ihn dahin gewiesen geschmäht, Gott gelästert hatte und nicht beten lernen wollte.“ Kein Pfarrer durfte aber in einem derartigen Falle ohne höhere Genehmigung verfahren. Winkler erhielt vom Abt die nachgesuchte Genehmigung nicht, sondern folgenden Bescheid: „Der Verstorbene war [19] sein Leben lang ein armer elender Mensch, nicht bei Vernunft, der an keinem Orte blieb und nie beten oder sonst etwas lernen konnte. Doch hat er die Taufe empfangen und ist daher auf den Kirchhof zu begraben, wenn auch an die Mauer.“ Oben beim 27. Abt wurde berichtet, daß Winkler ein Zögling der Schopper’schen Schule war und ein ehrenvolles Zeugnis erhielt. Nicht ehrenvoll war sein Verhalten in Großhaslach bis zu seiner Übersiedelung nach Mkt. Erlbach im J. 1553. Nach seinem Abzuge wurde der von ihm zurückgelassene Feldbau auf Anrufen eines Gläubigers wegen einer Schuld in Beschlag genommen. Auch in Mkt. Erlbach war sein Verhalten unwürdig. Würdig war dagegen das Verhalten seiner schon gedachten Nachfolger Braun und Schopp. Allein auch diesen gelang es nicht, der Gemeinde einen reformatorischen, bessern Geist einzuhauchen. 1566 handelte sich’s um eine Reparatur des Kirchendaches. In Auftrag des Abts verkündigte der Pfarrer Braun von der Kanzel: „Der Markgraf wünsche zu erfahren, ob die Pfarrkinder bereit seien, zur Reparatur auch etwas gütlich beizutragen, und im Bejahungsfalle - wie viel, außer den Hand- und Spanndiensten.“ Die Parochianen in Großhaslach selbst waren insgesammt heilsbronner Unterthanen, ingleichen die in Ketteldorf; die in den übrigen eingepfarrten Ortschaften aber waren meist vestenbergisch, bruckbergisch, eibisch, nürnbergisch oder markgräfisch. Die in Ketteldorf verweigerten jeglichen Beitrag mit dem Beifügen: „sie hätten erst kürzlich ihre Kapelle aus ihren Mitteln repariren müssen, das Kloster sei vermöglich genug, die ihm zustehende Kirche zu erhalten.“ Die übrigen Pfarrkinder verstanden sich zu einem Beitrag von 36 fl., welcher aber kaum den dritten Theil des Bedarfs deckte. Der Pfarrer zeigte dieses Ergebniß dem Abt an mit dem Bemerken: „Gerade die Ketteldorfer machten ihm am Meisten zu thun; er könne von ihnen nichts erhalten, könne sie nicht dahin bringen, ihre Kinder in die Katechismuslehren zu schicken, daher man ihren Unverstand in der Spezialvisitation wohl finden werde; sie seien nicht bedacht auf ihr Seelenheil, fragten weder nach Gott, noch nach seinem Worte und gäben [20] nichts auf den Pfarrer.“ Der Abt sandte die Verhandlung an den Markgrafen mit dem Bemerken: „Das Gotteshaus in Großhaslach ist so arm, daß es dem Pfarrer die althergebrachten Jahrtage nicht mehr reichen kann.“ Über Großhaslach vor und nach dem Reformationsjahrhundert siehe Abschn. VII.


5. Ammerndorf.

In und über Ammerndorf wurde im Reformationsjahrhundert sehr viel verhandelt, aber nur ein einziges Mal über Religion, und zwar bezüglich einer religiösen Sekte, welche dort, wie nachher berichtet werden wird, vorübergehend auftauchte. Die übrigen Verhandlungen zeigen, wie höchst traurig dort während jener ganzen Periode das Gemeinde- und Pfarrhausleben gestaltet war. Beim 26. Abt Wenk ist berichtet worden, daß Joh. Kopp von 1526–30 Pfarrer daselbst war, doch nur dem Namen nach; denn er bezog zwar die Pfarreinkünfte, wohnte aber als Domvikar in Würzburg und ließ seine Stelle in Ammerndorf durch einen Andern versehen. Im Jahr der Konfessionsübergabe in Augsburg (1530) bezog Lor. Lobenherbst die Pfarrstelle in Ammerndorf. Gleich bei seinem Amtsantritt mußte der Abt Schopper in Gegenwart des Pfarrers und der ganzen Gemeinde darüber Bescheid geben: „Ob der Pfarrer auch in Abwesenheit des Zehntpflichtigen auszählen dürfe? ob er seinen Zehnten von Kraut und Rüben sogleich wegschaffen müsse? ob schon von 2 bis 6 Krautbeeten der Zehnte zu geben sei, ob von 3 bis 8 Hühnern eines?“ u. s. w. Lobenherbst mußte vom Abt aufgefordert werden, einen Bürger von Schwabach, der wegen einer Schuld wiederholt angerufen hatte, doch endlich zu befriedigen. Die in allen heilsbronnischen Pfarreien, sonach auch in Ammerndorf oktroyirte Reformation hatte Lobenherbsts Verehelichung, aber keine Reform seines pastoralen und häuslichen Lebens zur Folge. Er wurde von seinen Parochianen Hans Reiter beim Klostergericht verklagt, weil er, der Pfarrer, unter dem Spittler Thor zu Nürnberg auf ihn gehauen und gestochen habe. Nach Vernehmung der Augenzeugen, welche von Nürnberg in das Klostergericht Bonhof [21] berufen wurden, ergab sich, daß des Pfarrers Frau von dem Kläger unter dem Thor zu Nürnberg geschlagen worden war. Dem Spruch des Richters und der beiden Theidingsmänner zufolge mußte der Kläger an die Pfarrersfrau als Vergütung für die empfangenen Schläge neun Pfund zahlen. Schließlich verglichen sich beide Theile durch Handgelübde dahin: „Wer diesen Vergleich bricht, zahlt 4 fl. an den Abt.“

Der nächstfolgende Pfarrer Joh. Herzog klagt wegen Zehntbeeinträchtigung. Der Abt Schopper entscheidet: „Dem Pfarrer gebührt der Blutzehnte auch von importirten Schweinen. Gänsen etc., wenn sie nicht auswärts verzehntet worden sind u. s. w.“ In Folge dieser Entscheidung brachte des Häfners Frau nach langem Hader eine schuldige Zehntgans in das Pfarrhaus, schon beim Eintritt schmähend über den eben abwesenden „Bösewichts-, Diebs- und Hurenpfaffen.“ Die Pfarrerin entgegnete: „Du Hure bringst mir die Gans!“ riß dann die Überbringerin zu Boden, schlug sie mit Fäusten und trat sie mit Füßen unter Assistenz der herbeigerufenen Magd. Der Abt, bei welchem der Pfarrer wegen dieses Vorfalls eine Klagschrift eingereicht hatte, beauftragte den Granarius sammt dem Cellarius und dem Richter Hartung, den Handel auszutragen. Pfarrer und Pfarrerin waren bereit, sich zu vergleichen; Häfner und Häfnerin aber erklärten: „sie wollten die Sache mit Recht austragen, und sollte ihr Häuslein darauf gehen.“ Gleichzeitig wurde der Pfarrer wegen Schmähungen über das Gericht von einem andern Parochianen denunzirt und zog den Kürzeren. Gleichzeitig stellte der Pfarrer den Antrag beim Abt, entweder ihm die Wirthschaftsgerechtigkeit zu ertheilen, oder seine Besoldung zu bessern; würde ihm weder das Eine noch das Andere gestattet, so müsse er seine Pfarrstelle aufgeben.“ Der Wildmeister und der Kastner Jäger in Kadolzburg befürworteten beim Abt das erstere Begehren, weil durch Ertheilung der Schenkgerechtigkeit, durch das Umgeld der herrschaftlichen Kasse ein Gewinn zugehe. Der Abt war aber anderer Meinung und dekretirte: „Über den Pfarrer Herzog und sein unordentliches Leben wird von den Ammerndorfern stets geklagt. Wirthschaft [22] und Weinhandel ziemen sich nicht für ihn; er bedarf dergleichen auch nicht, da er bekanntlich von seiner Pfarrei ein gutes Auskommen hat. Mehr Wohlgefallen, als an dem Gewinn durch das Umgeld, würde der Markgraf daran haben, wenn sich der Pfarrer nach S. F. G. Kirchenordnung hielte und nach St. Pauli Lehre nüchtern, züchtig, nicht weinsüchtig seines Berufes wartete, seine Gemeinde mit dem Worte Gottes versorgte, wozu ihm fleißiges Lesen nöthiger sei, als Tag und Nacht Gastung zu halten, Essen und Trinken aufzutragen, anderen Wirthen zum Hohn und Trutz. Will er seine Pfarre vertauschen oder niederlegen, so wollen wir es ihm nicht abschlagen.“ Der Pfarrer hatte seinen Antrag durch ein althergebrachtes Recht motivirt; denn in dem alten von den Mönchen zusammengetragenen Baudungsbüchlein heiße es: „Item die von Ammerndorf haben die Gerechtigkeit, daß ein Jeglicher Macht hat, zu schenken: Kuhhirt, Sauhirt, Pfarrer, Bauern und Köbler mögen ums Geld Wein verkaufen; aber übernachten und Gastung halten gebührt nur denen, die Erbschenkstatt haben.“ In einer andern beim Abt eingereichten Klagschrift schrieb der Pfarrer: „Gehe ich des Nachts vor meiner Thüre der Nothdurft nach, so bin ich meines Lebens nicht sicher vor den Messern und andern Waffen der Knechte, die über mein Thor steigen, um bei des Nachbars Magd zu fenstern etc.“ Der Abt ließ durch den Gerichtsknecht Augenschein nehmen und nach Ammerndorf ein besonderes Mandat gegen das Fenstern ergehen. 1541 kam Herzog als Pfarrer nach Mkt. Erlbach, wo wir ihn und seine Frau unverändert wieder finden werden.

Sein Nachfolger in Ammerndorf war Joh. Eberlein, früher in Trautskirchen. Zu seiner Zeit befehdeten die Gemeinden Ammerndorf und Kadolzburg einander wegen des Fischens im Reichenbach. Den Kadolzburgern zum Trutz zogen die Ammerndorfer, darunter der Pfarrer sammt Adeligen, gewappnet zum Fischzug aus. 1548 „herrschte in der Gemeinde eine so unchristliche, ärgerliche und sträfliche Unordnung, daß kein Biedermann im Dorf auf der Gasse von und zu seinem Eigenthum sicher wandeln konnte. In den Wirthshäusern wurde gehadert, gerauft, geschlagen [23] und Gotteslästerung getrieben. Der Amtmann Hans Schuh und die Vierer des Ortes sahen durch die Finger und machten keine Anzeige beim Vogt Steinmetz in Bonhof.“ Daher gebot der Abt Wirsing dem Amtmann und den Vierern, einzuschreiten, die Anstifter aufzugreifen und in das Gefängniß nach Bonhof zu führen. 1550 blutige Händel zwischen Burschen und Männern des Orts im Wirthshause und auf der Gasse. Diese Händel waren immer blutiger Natur durch den Gebrauch von Schwertern. Diese zu tragen war damals allgemein gestattet, während man übrigens die freie Bewegung auf die kleinlichste Weise beschränkte.

Bisweilen ruft ein Extrem das andere hervor. So trat auch in Ammerndorf, im Gegensatz zu der herrschenden religiös-sittlichen Verwilderung, ein Religionsschwärmer, der dortige Hausgenosse Friz Peck auf „und verführte und betrog etliche Manns- und Weibspersonen mit unchristlicher Lehre, worüber er, ein Übelthäter und Bösewicht, entfloh.“ Die Sache wurde kriminell behandelt, daher nicht weiter vom Klostergerichte, sondern vom Amtmann in Kadolzburg, welcher einige Anhänger des Inkriminirten gefänglich einziehen ließ, aber wieder frei gab, da der Abt Wirsing vermittelnd eintrat und dem Gerichtshofe in Onolzbach vorstellte: „die Verhafteten seien nur von jenem Buben verführt worden, hätten aber nichts Ungesetzliches begangen und seien bereit, sich auf rechten christlichen Glauben weisen zu lassen.“ Was diese Sektirer lehrten und wie sich der Pfarrer Eberlein denselben gegenüber verhielt, geht aus den heilsbronner Aufschreibungen nicht hervor. Eberlein erkrankte und starb 1558, daher sein Nichterscheinen bei der oben besprochenen Kirchenvisitation. Der Abt Beck präsentirte als seinen Nachfolger den Kaplan Kon. Mair von Roßstall und bat in Onolzbach, denselben zu examiniren und zu ordiniren. Mair hatte vor dem Abt und in Ammerndorf gepredigt und gefallen. Bei dem Examen ergab sich, daß er in der Schrift wohl erfahren war, aber kein Latein verstand; daher mußte ein Anderer präsentirt werden. Der Abt präsentirte den Kaplan Wolfinger von Dietenhofen, erhielt aber von den Examinatoren zur Antwort: „Wolfinger verstehe zwar Latein und [24] habe auch sonst gute Kenntnisse; allein in Kreglingen und Wildenholz, wo er im Schul- und Kirchendienst gewesen, sei er wegen üblen Verhaltens entlassen worden.“ Nun schrieb der Abt an die Examinatoren: „Ammerndorf ist seit langer Zeit ohne Pfarrer und beklagt sich darüber. Den Mair habt ihr nicht würdig erachtet, weil er kein Latein versteht; die Gemeinde möchte ihn aber noch jetzt gerne annehmen. Da meldete sich bei uns Uriel Bader, hielt hier auch eine Predigt, ist aber im Predigen noch ungeübt, dürfte daher lieber als Kaplan angestellt werden.“ Bader bestand im Examen nicht, worauf schließlich doch Mair, obgleich des Lateins unkundig, aber vom Abt und der Gemeinde gewünscht, als Pfarrer in Ammerndorf bestätigt wurde und bis zu seinem Tode (1604) dort blieb. Auch er hatte viel Streit wegen des Kleinzehnten; das Gericht entschied aber gegen ihn. 1581 zeigte er dem Klostergerichte an: „Eine Magd hat heimlich und ohne Hilfe einer Hebamme geboren; das neugeborene Kind ist aber von der jüngeren Schwester der Mutter ins Wasser getragen worden. Da nun diese gleichfalls im Ruf der Hurerei steht und solch schreckliche Sünd und Laster ohne alle Scheu im Schwang geht, so zeige ich den Vorfall zur Bestrafung an.“ Der Richter Faber von Heilsbronn zeigte den Kriminalfall in Kadolzburg an, ohne sich weiter damit zu befassen, weßhalb seine Verhandlungen keinen weitern Aufschluß geben; doch ist am Rande bemerkt: „Die Dirne ist entlaufen.“ Auch über einen andern, die Pfarrersfamilie selbst betreffenden Kriminalfall berichten die heilsbronner Aufzeichnungen nichts Näheres, während ein im zweiten Jahresbericht des mittelfränkischen historischen Vereins von 1831 mitgetheiltes Manuskript den Fall genau bezeichnet. Das Manuskript enthält die in den Jahren 1575 bis 1603 dem onolzbachischen Nachrichter ertheilten Aufträge. Während der drei letzten Jahre des letzten Abts wurden durch den Nachrichter folgende Individuen bestraft: 104 durch die Folter; 9 durch Territion; 9 durch den Daumenstock; 38 durch den Staubbesen; 1 durch Abhauen der Finger wegen Meineids; 1 durch Ohrenabschneiden; 2 durch Ertränken wegen Kindsmords; 54 durch Hinrichtungen anderer [25] Art, namentlich durch das Rad. Die folgenden Jahre weisen eher eine Zunahme als Abnahme nach. Im Jahre 1591 heißt es u. A.: „22 Hingerichtete, darunter 6 Druten aus den Ämtern Heilsbronn und Kadolzburg.“ Im Jahre 1603: „4 bestraft durch den Daumenstock, darunter die Frau des Pfarrers Maier zu Ammerndorf wegen Ehebruchs.“ Weiteres über Ammerndorf im VII. Abschnitt.


6. Linden.

Die dortige Pfarrstelle war wegen ihres geringen Einkommens in der ersten Reformationszeit bisweilen Jahre lang erledigt. So vom Jahre 1534 an, nachdem der Pfarrer weggezogen war, weil er sich nicht mehr halten konnte. Die Gemeinde mußte für Predigt und Sakramentreichung die Frühmesser von Mkt. Erlbach und Trautskirchen bestellen gegen Vergütung aus der Lokalkirchenstiftung. 1539 fand die Gemeinde einen Priester, Joh. Eberlein, der sich mit dem geringen Einkommen begnügen wollte, und bat den Abt Schopper, ihr diesen zum Pfarrer zu geben, vorerst aber das von einem markgräflichen Jäger bewohnte Pfarrhaus räumen zu lassen und dem Pfarrer einzuweisen, „damit sie nicht länger, wie das unverständige Vieh, des Wortes Gottes entbehren müßten.“ Ohne Zweifel hatte der Abt selbst oder der Richter Hartung diese Bitte angeregt. Allein das Pfarrhaus blieb noch lange Zeit Forsthaus und die Pfarrstelle unbesetzt. Der Abt Beck besserte Haus und Besoldung und verlieh 1559 die kombinirte Pfarrstelle Linden und Jobstgreuth einem ganz jungen unerfahrenen Manne, Thom. Hirn, da kein älterer aufzufinden war. Der junge Mann hielt sich aber gut, so daß er schon nach zwei Jahren mit einem ehrenvollen Abschied befördert wurde. Sein Nachfolger Derlein blieb sechs Jahre in Linden. 1567 verlieh der Abt Wunder die Stelle dem Kaplan Joh. Münch zu Mkt. Erlbach. Münch war bis 1555 ein Zögling der Schopper’schen Schule und hatte in derselben so viel gelernt, daß der Abt Schörner ihn für die Kaplanei in Mkt. Erlbach vorschlagen und seine Prüfung in Onolzbach beantragen konnte. [26] Die Prüfung fiel so günstig aus, daß der Magister Karg und die übrigen Examinatoren ihm bezeugten: „Wir achten ihn wegen seiner Erudition und Frömmigkeit zu diesem Pfründlein (Kaplanei in Mkt. Erlbach) tauglich.“ Münch entsprach den Erwartungen, die man damals von ihm hegte, nicht. Nachdem er zwölf Jahre lang Kaplan in Mkt. Erlbach und darauf einige Jahre lang Pfarrer in Linden gewesen war, brachte ihn der Abt Wunder für Merkendorf in Vorschlag und wies ihn zur abermaligen Prüfung an die Examinatoren, deren Prüfungszeugniß nunmehr, nicht wie das frühere, also lautete: „Münch hat sich zwar zum Examen gestellt, wobei sich aber fand, daß er ein guter einfältiger Mann ist und sehr großen Mangel am Gesicht hat.“ Er lebte 13 Jahre in Linden, querulirte stets beim Abt, Verwalter und Richter, welche in einem von der Regierung von ihnen verlangten Berichte „seine und seines Weibes liederliche Haushaltung“ besonders urgirten. In einem seiner Berichte an den Abt schrieb er: „Man nimmt hier ohne alle Scheu, wo man es findet. Mir ist in zwei Nächten Stroh aus meiner Scheune gestohlen worden. Meine Äcker sind lang verpachtet gewesen, in 40 Jahren kaum zweimal gedüngt worden, leiden dazu durch das Wild. Dabei hab ich sechs Mäuler zu versorgen.“ Der Schulz und Wirth Mantel beklagte sich in einem Schreiben an den Abt: „daß der Pfarrer öffentlich über ihn schände, alle seine Predigten gegen ihn richte, ihn nicht bezahle und das ganze Dorf gefährde. Denn er habe bei dem Hans Vischer Haussuchung thun lassen, dabei nichts gefunden, diesen (Vischer) aber dadurch so aufgebracht, daß man von ihm Alles zu befürchten habe, nämlich daß er sich zu dem gefährlichen Bösewicht Eberlein gesellen werde, dessen Sohn Hans neulich in Linden verhaftet, nach Neuhof geführt, zum Feuertod verurtheilt und in Mkt. Erlbach verbrannt worden sei.“ Der Pfarrer erwiderte auf diese vom Abt ihm mitgetheilte Klage: „Der Wirth und neugeborene Schultheiß thut, als wäre er in Linden die Herrschaft selbst, ist voll Unverschämtheit gegen mich, weil ich seine wucherischen Händel nicht bemäntele, im Katechismo und Predigt gegen Schwelger rede; möchte selbst gern Pfarrer [27] sein, mehr Feiertage haben, als durch die brandenburgische Kirchenordnung eingeführt sind, während er selbst keine Feiertage hält und keine Predigt besucht. Daß er mich mit dem Dolch überlaufen, kann ich durch Herrn Pfarrer Lorenz zu St. Peter beweisen. Mit dem mit Landsknechten herumziehenden Vater des Pöckhans habe ich nichts zu schaffen, vielleicht aber der Wirth, um mir zu schaden. Daß er wuchert und schlechten Wein ausschenkt ist offenkundig.“ Beide Theile erhielten einen Verweis wegen ihrer Rachsucht, der Pfarrer überdies wegen seiner fortwährenden Streitigkeiten mit seinen Beichtkindern. Senior und Kustos des Kapitels Langenzenn hielten die Kirchenvisitation in Linden (1572) und theilten dem Abt Wunder folgendes Visitationsergebniß mit: „Die Klosterunterthanen in Linden führen ein solch gottlos Leben gegen das heilige Ministerium und das Wort Gottes, und befleißigen sich gegen ihren Pfarrherrn aller Undankbarkeit, Verachtung und Muthwillens, daß wir dergleichen nicht gehört. Es ist zu erbarmen, solches bei Christenmenschen zu erfahren. Zauberei, Winkeltänze, Rockenstuben, Fenstern, an Feiertagen reiten, fahren und arbeiten geschieht ungescheut und ungestraft. Und dieses bei so hellem Licht des Evangelii und bei so vielfältigen christlichen Mandaten. Des Schmötzers Weib ist in öffentlicher Bezichtigung der Zauberei. Die ganze Gemeinde klagt über den Wirth, daß er die Maas Wein, die ihn 12 Pfennige kostet, um 24 verkauft, und um 8 Pfennige ein Brot, das ihn 6 kostet.“ Der Abt eröffnete dieses seinem Vogt Köhn zu Neuhof mit dem Beifügen: „Wiewohl wir dir unserer gnädigen Herrschaft gedruckte Polizeivorschrift und wie du dich mit Metzgern, Becken und Wirthen zu verhalten, zugeschickt und befohlen haben, darob zu halten, so ist doch solches von dir die ganze Zeit her verblieben; daraus folgt, daß die Wirthe, sonderlich der zu Linden, Wein und Brot ihres Gefallens geben. Dazu werden Zauberei, Winkeltänze etc. ungescheut getrieben, wie die Visitatoren berichten. Wir befehlen dir, gegen die Verächter des göttlichen Wortes streng einzuschreiten, des Schmötzers Weib mit Gefängniß zu strafen etc.“ Dem Pfarrer war auferlegt worden, die durch [28] seine liederliche Haushaltung herbeigeführten Baumängel mit einem Aufwand von 5 fl. selbst wenden zu lassen. Auf ein Gesuch des Pfarrers, ihm diese 5 fl. zu erlassen und ihm sein Haus zu bessern, erwiderte der Abt: „Das Pfarrhaus wurde vor einigen Jahren auf Kosten des Klosters neu gebaut, vom Amtmann zu Neustadt, Friedrich von Lentersheim, als Jagdhaus benützt, dann aber wieder Pfarrhaus, aber durch Pfarrer Münchs liederliche Haushaltung so vernachlässigt, daß ihm die 5 fl. auferlegt werden mußten. Gleichwohl beschwert er sich fort und fort, obgleich sein Einkommen merklich gebessert worden ist, was aber bei seiner und seines Weibes liederlicher Haushaltung nicht reichen will. Ist sonach abzuweisen und zum besseren Haushalten anzuhalten.“ In einem Gesuch um 2 fl. zu Ofen- und Fensterreparaturen schrieb der Pfarrer: „Ich kann nicht bergen, daß mich die bösen Buben zum sechsten Mal angegriffen, bei mir eingebrochen, mir an 30 fl. Werth gestohlen und mit auch das übernächtige Stück Brot nicht gelassen haben, was insonderheit meine Kinder beweint, so daß ich des Morgens früh bei den Nachbarn einen Laib Brot hab müssen entlehnen. Ich sitze sammt Sieben zu Tisch.“ Am 13. Juli 1580 wurde der Pfarrer auf dem Heimwege von Mkt. Erlbach mörderisch überfallen und, nachdem ihm zwei Finger abgehauen waren, dermassen am Kopfe verwundet, daß er am siebenten Tage starb. Als der That verdächtig wurde Mich. Redel, ein wegen Ehebruchs bereits schlecht beleumundetes Subjekt, eingezogen und in Neustadt inquirirt.

Münchs Nachfolger war der bisherige Kaplan in Trautskirchen, Chph. Wittig, den sich die Gemeinde Linden zum Pfarrer erbeten hatte. Der Erklärungsgrund zu diesem Erbitten ist schwer zu finden, da, wie, nachher berichtet werden wird, Wittig schon in Trautskirchen übel beleumundet war, was der Nachbargemeinde Linden doch wohl bekannt sein mußte. Sein Verhalten war während seines vieljährigen Aufenthalts in Linden, wie zuvor in Trautskirchen, anstößig. In einem amtlichen Bericht des Klosterverwalters und des Richters an die Regierung im J. 1582 lautet das Urtheil über ihn: „Nimmt sich mehr um die Wirthshäuser [29] als um die Kirche und seine eigene Haushaltung an, vertrinkt Alles.“ Er selbst schildert seine Lage als kümmerlich: „Vier Morgen Pfarräcker am ipsheimer Wald sind wegen des Wildes in 24 Jahren nicht bebaut worden. Ungebretterte Stuben und Kammern im Pfarrhause. Schwerer Haushalt, neun Kinder. Weil das Dorf an der Landstraße liegt, großer Anlauf von Armen, Landsknechten, Handwerksgesellen.“ Eben so betrübend lauten die Berichte der Dorfmeister, z. B. vom Jahre 1581: „Der Abendmahlskelch ist des Nachts gestohlen worden. Unser Feldbau ist durch das Wild so herabgekommen, daß der Zehnt, welcher sonst für 26 Sra. verliehen wurde, jetzt kaum um 4 Sra. verliehen werden kann. Wir sind vom Wald umgeben, müssen Tag und Nacht hüten, können unsere Gült unmöglich schütten, müssen des Tags dieselbe Kleidung tragen, in welcher wir des Nachts unsere Felder vor dem Wild hüten. Unsere Armuth ist unaussprechlich.“ Die Klosterbeamten bestätigten die Wahrheit dieser Aussagen und legten Fürbitte bei den Räthen ein. Der Markgraf war abwesend. Inmitten dieses Elends: vieljähriger Prozeß der Heiligenpfleger gegen die Gemeinde Ipsheim über Wiese und Wald, Chikanen der Beamten und Edelleute. Der Prozeß war 1587 bereits im Gang und 1596 noch nicht beendigt. Weiteres über Linden im VII. Abschnitte.


7. Trautskirchen.

Schon lang vor Anfang der Reformation lebte dort ein Pfarrer Namens Düring, welcher aber 1506 resignirte und wegzog. Der Abt Bamberger zeigte seine Resignation dem Bischof Lorenz in Würzburg an, erwählte zu seinem Nachfolger den Pfarrer Fischer und bat, diesen zu investiren. Düring stiftete ein Stipendium. Studirende aus Trautskirchen sollten vorzugsweise berücksichtigt werden. Die Stiftung berechtigt zu der Annahme, daß Düring ein Mann des Friedens war. Aber nach seiner Zeit wurde in der Gemeinde der Friede oft gestört. Der Pfarrer Schmit haderte wegen seiner Besoldung mit den Heiligenpflegern. Dem nachfolgenden Pfarrer Mack gestatteten die Heiligenpfleger [30] nicht, die seine Besoldung betreffenden Dokumente einzusehen, so daß der Abt eingreifen mußte. Gegen Zehntholden mußte Mack das Gericht anrufen. Unter seinem Nachfolger Crämer störten die Dorfherren von Lochinger und von Seckendorf, welche ein Schloß im Orte hatten, den Frieden. Es war diesen fortwährend ein Dorn im Auge, daß Heilsbronn sowohl die Hauptpfarrstelle als auch die Kaplanei des Ortes besetzte und die Lokalkirchenstiftung kuratelamtlich überwachte. Daher ihre steten Chikanen gegen Heilsbronn und gegen die im Orte selbst und in Neuhof wohnenden heilsbronner Unterthanen. Die Bewohner von Trautskirchen waren theils heilsbronnisch, theils edelmännisch, theils deutschordenisch. Neuhof hatte damals noch keinen eigenen Pfarrer; den Gottesdienst daselbst besorgten die Kapläne von Trautskirchen. Dieses zu thun war 1569 der damalige Kaplan Hetzer wegen Alter und Krankheit außer Stand. Der Dekan von Langenzenn wies daher den jüngeren und rüstigeren Hauptpfarrer Crämer an, „je über den dritten Sonntag in Neuhof zu predigen, den Katechismum zu traktiren und der Jugend fürzuhalten.“ Dieser Anordnung widersetzten sich nun die Edelleute, indem sie verfuhren wie folgt: Wolf Lochinger zu Trautskirchen starb und hinterließ eine Tochter, Walburga, deren Vormünder Joachim von Seckendorf zu Jochsberg und Triesdorf, Ludwig Lochinger zu Walkershofen, Gottfried Lochinger zu Archshofen und Jopp von Ehenheim zu Hohlach waren. Diese Vier geboten dem Pfarrer Crämer, nicht mehr nach Neuhof zu gehen. Der Pfarrer zeigte das dem Dekanate an und erhielt von diesem den Auftrag, das angefangene Werk fortzusetzen, was er auch that. Da beriefen ihn die Vormünder in das Schloß und erneuerten ihr Verbot mit dem Bedeuten: „er solle seiner Kirche in Trautskirchen anstatt in Neuhof warten; wo nicht, so würden sie einen andern Pfarrer annehmen, der bei seiner Pfarrkirche bleibe; solches zu befehlen, hätten sie von Altersher Recht und Macht.“ Der Pfarrer theilte diesen Befehl dem Abt Wunder mit und bat um Verhaltungsbefehl. Zugleich beschwerten sich die Neuhöfer bei dem Abt, welcher nun an die Vormünder schrieb und sie bat, den [31] Pfarrer Crämer nicht weiter zu hindern. Er erhielt aber zur Antwort: „Kein Pfarrherr (Hauptpfarrer) in Trautskirchen ist schuldig, außer bei Krankenkommunionen, nach Neuhof zu gehen, sondern die Neuhöfer haben nach Trautskirchen zu kommen, um die Predigt zu hören, taufen zu lassen etc. Wir haben niemals gehört, daß ein Pfarrherr zu Trautskirchen sich gein Neuhof hat brauchen lassen, wie durch den jetzigen Pfarrherrn geschehen, welcher der Fresser- und Trinkerei nachgeloffen. Wir haben ihm angezeigt, sich der Predigt in Neuhof zu enthalten und seines Amtes in Trautskirchen zu warten. Doch wollen wir aus guter Nachbarschaft zulassen, daß ein Kaplan je zu Zeiten dem alten Brauch nach derselben (heilsbronnischen) Unterthanen zu Neuhof mit dem Wort Gottes und Sakrament versehe.“ So standen die evangelischen Brüder in Trautskirchen und Heilsbronn zueinander. Die Lochinger’sche Mündel heirathete den Junker Hans Joachim von Seckendorf, Herrn von Trautskirchen, welcher den Kampf gegen Heilsbronn Jahrzehnte lang fortsetzte, daneben beim Reichskammergericht zu Speier wegen der Jagd prozessirte, bis er (1620) nach Anfang des 30jährigen Krieges die Herrschaft Trautskirchen an seine Söhne Ernst und Valentin abtrat. Allein auch diese setzten, trotz der Kriegsdrangsale, den Kampf fort.

Hier noch ein paar Beispiele von gegenseitigen Quälereien. Heilsbronn war in Trautskirchen alleiniger Pfarrpatron und alleinige Kuratelbehörde über die vermögende Kirchenstiftung. Letztere bestritt die Ausgaben für Kultusbauten. Reichten die Mittel nicht aus, so schoß Heilsbronn zu. Hans Joachim von Seckendorf wollte aber die volle Baulast Heilsbronn aufbürden, das Kirchenvermögen mitverwalten etc. Die Regierung entschied (1587) für Heilsbronn, welches nach diesem Entscheid, um jeden Schein eines edelmännischen Anspruches zu beseitigen, vom Kirchthurm die Uhrtafeln (Zifferblätter) mit dem Seckendorf-Lochinger’schen Wappen abnehmen ließ. Schließlich gestattete Heilsbronn zwar das Seckendorf’sche Wappen auf der dem Seckendorf’schen Schloß zugekehrten Seite des Thurmes, aber nicht auf der Seite gegen die Gasse und das Wirthshaus hin. Heilsbronn besetzte (1612) die Todtengräbersstelle. [32] Da es aber ohne Seckendorf’sche Genehmigung geschah, so legte der Seckendorf’sche Vogt ein Vorhängschloß an die Thüre der Todtengräberswohnung, damit der Neuernannte nicht einziehen konnte. Da kam der heilsbronnische Vogt, ließ zwar das Schloß unversehrt, aber den Kloben herauswiegen und den Todtengräber einziehen.

Zur Zeit des gedachten Junkers Hans Joachim lebte in Trautskirchen der Kaplan Chph. Wittig. Die Examinatoren hatten ihn als Kandidaten geprüft, tüchtig befunden und dem Abt Wunder zur Präsentation empfohlen, nicht ahnend, daß sie einen Unwürdigen empfohlen hatten. Beim Antritt seiner Stelle (1573) bat er bei der damaligen Theuerung um Addition und erhielt 20 fl. und ein Simra Korn. Die Besoldung seines obengenannten Vorgängers Hetzer belief sich auf 102 fl. 2 Ort, 8 dl und 3 Hühner (z. B. 5 fl. Zins aus 90 fl. Pfarrkapital, Handlohn von drei Weingärten an der Winterleiten bei Trautskirchen etc.) Der Kaplan hatte den Hauptpfarrer zu unterstützen, die beiden Feldbrecht zu pastoriren, auch Neuhof, wo er vom dortigen heilsbronner Vogt verköstigt wurde. Schon im zweiten Jahr seiner Amtsführung gab Wittig solches Ärgerniß, daß sein Vorgesetzter, der Hauptpfarrer Johann Jon, sich veranlaßt sah, an den Abt Wunder Folgendes zu schreiben: „Von meinem Gewissen gedrängt muß ich anzeigen, was für Ärgerniß der Kaplan Wittig gibt. Einem Mann dahier verkaufte er Korn, nahm das Geld dafür, gab ihm aber kein Korn. Vom Müller in Wilhermsdorf kaufte er zwei Schweine, verschrieb sich für die Zahlung, zahlte aber gleichwohl nicht, so daß zwei Neuhöfer, welche für die Zahlung eingestanden waren, zahlen mußten. Dem Wirth zu Neudorf verkaufte er Haber und erhielt 3 fl. Draufgeld. Da sich aber ergab, daß er gar keinen Haber hatte, so schlug der Wirth ihm die Haut voll. Dann lieferte er zwar dem Wirth ein Malter Haber, den er aber einem frommen Mann zu Frickendorf abgeschweißt hatte. Kolberger in Neuhof verlangte auf dem Sterbebett das heilige Abendmahl, welches ihm der Kaplan nicht eher reichte, als bis er ihm 5 fl. zu leihen versprach. Kolberger starb [33] bald darauf. Der Vorfall gab allgemeines Ärgerniß. In seinem Haus führt er Gotteslästerung und Fluchen, wie sein Weib selbst aussagt. In seiner Scheune hat er Lager und anderes Holzwerk ausgebrochen und verbrannt. Es wird allgemein über ihn geschmäht. Er ist aus Hochmuth wohl in einem halben Jahr hier nicht in die Kirche gekommen, hat weder Confitentes gehört, noch zu einer Leichenbestattung geholfen. Auch hat er sich in Windsheim für mich, den Pfarrer von Trautskirchen ausgegeben und auf meinen Namen geborgt.“ Der Abt schickte dieses Schreiben nach Onolzbach an die Räthe, welche den Kaplan aufforderten, am 27. Mai beim Magister Karg sich zu melden und vor dem Konsistorium zu erscheinen. Wie die Gemeinde Linden sich diesen Mann zum Pfarrer erbitten konnte, ist schwer zu begreifen.

So viel über die unerfreulichen Zustände in Trautskirchen, nachdem die Reformation dort allgemein eingeführt war. Im Gegensatz zu diesen Konflikten innerhalb der protestantischen Gemeinde wird ausdrücklich berichtet, „daß bis 1588 die Lutheraner mit den Katholiken dortherum friedlich verkehrt und ihre kirchlichen Akte bei ihren treffenden Kirchen gesucht haben.“ Dann aber störte ein katholischer Pfarrer in dem benachbarten Sondernohe den konfessionellen Frieden. Der zur Gemeinde Trautskirchen gehörende lutherische Bauer Förster in Buch wurde in Trautskirchen kopulirt, verlor seine Frau, heirathete wieder und wollte sich daselbst trauen lassen. Es wurde zur Trauung geläutet, aber das Brautpaar erschien nicht; es ließ sich vom katholischen Pfarrer zu Sondernohe trauen, dazu bewogen vom dortigen Pfarrer und vom Komthur zu Virnsberg, dessen Unterthan der Bräutigam war. Der Pfarrer Dölderlein zu Trautskirchen, welcher vergebens hatte läuten lassen, zeigte den Hergang beim Konsistorium an, welches hierauf den Komthur aufforderte, dergleichen Neuerungen abzustellen. Dölderlein war früher Kaplan in Mkt. Erlbach, wo wir ihn unten als einen achtungswerthen Mann kennen lernen werden. Näheres über Trautskirchen und Neuhof vor und nach dem Reformationsjahrhundert im VII. Abschnitt.


[34]
8. Kirchfarrnbach

war in der Vorzeit ein Filial von Mkt. Erlbach und wurde von dort aus pastorirt. Durch den 22. Abt Kötzler (1433–63) wurde Kirchfarrnbach eine selbstständige Pfarrei. Wie allenthalben, so war auch hier viel Hader zwischen den Pfarrern und ihren Zehntholden, und zwar schon lange vor der Reformation, z. B. 1476 zur Zeit des Pfarrers Hans Eberhard. Kein Pfarrer in jener vorreformatorischen Zeit weilte lang. Von 1497 bis zum Reformationsanfang mußten die Äbte vier Pfarrer ernennen: Fingerhut, Kilian Beck, Georg Beck und Lorenz Beck. Die Oktroyirung der Reformation erfolgte zur Zeit des Pfarrers Kerer. Diesem folgte 1533 Erhard Fuchs, „gewesener alter Mönch, Franziskanerordens aus dem Kloster Langenzenn, welcher die Lehr göttlichen Wortes lauter und rein gepredigt und die Sakramente nach Christi Einsetzung ausgetheilt und gelebt hat bis 1550, da er am 5. Okt. selig verschieden und in der Kirche vor dem Altar begraben worden.“ Er hinterließ Frau und Kinder. Gleich nach seinem Tode verlieh der Abt Wirsing die Stelle dem Kaplan von Langenzenn, Paul Stock, welchen sich die Gemeinde Kirchfarrnbach erbeten hatte. Stock mußte sein geringes Einkommen mit den Relikten seines Vorgängers Fuchs theilen und zog daher schon im folgenden Jahre weg, da er mit seiner Familie Hunger litt. Zwei angehende Geistliche, welchen der Abt die Stelle anbot, schlugen sie aus. Endlich fand sich ein Bewerber, der Kandidat Pet. Braun aus Windsbach, welcher vom Abt an die Examinatoren gewiesen wurde und von diesen das Zeugniß erhielt: „Hat einen feinen Verstand, Kenntniß auch in Theologia. Wir zweifeln nicht, er werde in der Kirche Nutzen schaffen und bitten daher, ihn auf die Pfarrei kommen zu lassen. Hoffen auch, er werde sich nicht, wie die andern jungen ungeschickten Pfaffen halten, welches ihr ihm auch im Jurament einbinden wollet.“ Braun hielt in seinem Heimathsorte Windsbach Hochzeit und zog dann nach Kirchfarrnbach, begleitet von fünf Bauernknechten, welche seiner Hochzeit beigewohnt hatten und mit ihm auf dem Wege friedlich im Wirthshause zu Heilsbronn einkehrten. Hier trafen [35] sie den bezechten Wildmeister von Onolzbach und Einen von Mang von Kuedorf, welche Zweien jener Knechte die Flinten abnahmen. Der auf Anrufen herbeigeeilte Richter Hartung schritt gegen die Ruhestörer ein, befahl ihnen, die Flinten zurückzugeben und friedliche Unterthanen unangefochten zu lassen. Dann ging der Hochzeitszug weiter nach Kirchfarrnbach. Dort fand der junge Pfarrer die Scheune so eingegangen, daß man kein Getreide darin aufbewahren konnte; im ganzen Pfarrhause kein Schloß, so daß Niemand bei Tag und Nacht darin sicher war. Auf seine Bitte um Abhilfe verfügte der Abt: „Die Heiligenpfleger hätten aus dem Gotteshaus, die Gemeinde mit Stroh und Diensten zu helfen, er selbst werde das Bauholz geben.“ Braun war schon nach zwei Jahren so leidend, daß er das Pfarrlehen dem Abt zurückgeben mußte. Ihm folgte der Kandidat Ambrosius Pretorius, der nach bestandenem Examen in Onolzbach sein Jurament in Heilsbronn that und, wie alle Klosterpfarrer jener Zeit, dem Abt angelobte: „das Wort Gottes zu lehren und die Sakramente zu verwalten nach unseres gnädigen Herrn Kirchenordnung.“ Wir haben vorhin Klosterpfarrer kennen gelernt, die von den Examinatoren tüchtig befunden wurden, in der Praxis sich aber nicht bewährten. Zu diesen gehörte auch Pretorius. In seinem Filial Hirschneuses wurde vor der Reformation allwöchentlich eine Messe gelesen und der Pfarrer dafür jährlich mit 3 fl. remunerirt. Nach Einführung der Reformation wurde dort gegen dieselbe Remuneration alle 14 Tage gepredigt. Pretorius erklärte aber dem Abt, daß er für einen so geringen Lohn nicht alle 14 Tage predigen könne; er zerreiße auf dem Wege dahin für mehr als 3 fl. Schuhe. Gleichzeitig bat er den Abt, den Bauernsohn Schwarz von Dippoldsberg und dessen Mutter zu bestrafen. Auf die Fragen: „Ob er ein Sünder sei? ob er beten könne? wodurch er selig werden wolle? wer für ihn gestorben sei?“ konnte der Bursche nicht antworten, worauf ihm Pretorius das Abendmahl verweigerte mit dem Auftrage: vorerst zu ihm zu kommen und sich unterrichten zu lassen. Darauf überlief und schmähte die Mutter den Pfarrer, daher dessen Strafantrag. Der [36] Abt antwortete: „Wenn der Bursche nicht beten kann und keinen Bescheid weiß, so fällt die Schuld auf den säumigen Pfarrer und dessen Vorgänger. Um so mehr thut es Noth, fleißiger in der Kirche zu sein und desto lieber alle 14 Tage und öfter nach Neuses zu gehen, um den Katechismus zu dociren, ohne auf den geringen Lohn zu sehen, sondern auf Beruf und Amt. Der Mutter wird das Schmähen bei Strafe der Geige oder Pfeife durch den Vogt von Neuhof untersagt werden.“ Pretorius blieb nicht lang in Kirchfarrnbach. Ihm folgte Gg. Vogel, ein wohlgesinnter Mann, der aber bald weiter zog, zum großen Leidwesen der Gemeinde, die beim Kundwerden seines Vorhabens an den Abt schrieb: „Ihr Pfarrer wolle wegziehen, da sie doch keine Klage über ihn hätte, er wohl auch keine über sie, es sei denn über die geringe Besoldung.“ Der Abt stellte dem Pfarrer vor: „nicht nur auf die geringe Besoldung, sondern auch und viel mehr auf das Seelenheil der Gemeinde zu sehen; der Markgraf sei eben im Begriff, Pfarrbesoldungen aufzubessern; wolle er gleichwohl wegziehen, so möge er einen andern Pfarrer vorschlagen.“ Vogel brachte gemeinschaftlich mit dem Dekan von Langenzenn einen Joh. Reinhard in Vorschlag, welcher bisher Vikar im Papstthum gewesen war, nun von den Examinatoren geprüft, aber nicht tauglich befunden wurde, „da er im Latein wenig erfahren sei und in christlicher Lehre keinen Verstand habe.“ Der Abt schlug vor: „Der Dekan von Langenzenn möge den Zurückgewiesenen als Kaplan verwenden, damit er nicht in das Papstthum zurückfalle.“ Auf Vogel’s weitere Empfehlung präsentirte der Abt den bisherigen Pfarrer zu Wüstenrügling, Kaspar Keßler, welcher das Examen bestand und die Pfarrei Kirchfarrnbach erhielt. Man hätte vielleicht besser gethan, dem Nichtlateiner die Stelle zu verleihen; denn Keßler war ein Mann, „der sich um fremde Dinge mehr bekümmerte, als um Kirche und Predigt, der eigenmächtig und eigennützig über Gotteshausgelder verfügte.“ Zu seiner Zeit wurde das Pfarrhaus auf Kosten des Klosters mit einem Aufwand von 371 fl. umgebaut. Während des Baues wohnte er in einem Nachbarhäuschen, welches er erst gemiethet, [37] und dann von einem Juden gekauft hatte. Er bezog dasselbe eigenmächtig schon zwei Jahre vor dem Umbau und blieb darin noch ein Jahr lang nach Vollendung des Baues, indem er, oder vielmehr seine Frau, behauptete, das Haus sei noch nicht völlig ausgebaut. Auf Grund dieser Behauptung machte er ungemessene Hauszinsforderungen, wurde aber in Heilsbronn und Onolzbach abgewiesen. Um sich für den nichtbewilligten Hauszins zu entschädigen, zog er 11 fl. und 21 fl. Gotteshausgelder an sich, wie die Heiligenpfleger zu Protokoll erklärten. Über den Zehnten hatte er stets zu kämpfen, besonders mit dem Bauer Kunz Löslein in Oberndorf, dessen Lehensherr, Wolf Balth. von Seckendorf zu Jochsberg und Weidenbach, die Flamme der Zwietracht nährte, um dem Pfarrer den Zehnten zu entreißen. Der Abt Wunder dagegen schützte den Pfarrer und beantwortete Seckendorf’s gereizte Zuschriften mit seiner gewohnten Ruhe und Offenheit unter Mittheilung der urkundlichen Nachweise. Auf Befehl der Regierung, welche für den Pfarrer entschied, wurde Löslein, da er sich der Entscheidung: zu verkaufen und wegzuziehen, nicht fügte, zu Heilsbronn bei Wasser und Brot in den Thurm gesperrt und angekettet. Nach fünfzehntägiger Haft versprach Löslein in einer eingereichten Bittschrift, sich zu fügen, worauf die Regierung befahl, ihn gegen Bürgschaft und Urphed zu entlassen. Die am 2. Mai 1575 geschworene Urphede lautete: „Ich Kunz Löslein, als ich um wohlverschuldeter Sachen willen, nämlich daß ich Treue, Pflicht und Eid gegen meine gnädige Herrschaft zu Heilsbronn vielfältig vergessen, mich zum dickenmal widersässig erzeigt, auch des durchlauchtigsten Fürsten Georg Friedrich Befehl verachtet, anderer von mir begangener Unzucht und Buberei zu geschweigen, in derselben Gefängniß gekommen bin: so hab ich doch auf Anhalten meines Weibes und meiner Kinder und Freunde Milderung der Strafe erlangt und mit erhobenen Fingern einen gelehrten Eid geschworen, daß ich dieses Gefängniß nimmermehr will effern oder rächen, weder an meinem gnädigen Fürsten, noch an ihren Unterthanen, noch an meinem gnädigen Herrn zu Heilsbronn. Zum Andern, daß ich alle Unkosten [38] zahlen, bis Lichtmeß 1576 verkaufen und hinter Heilsbronn ziehen will. Zum Dritten, daß ich mich mit dem Pfarrer zu Kirchfarrnbach des kleinen Zehnts halben vertragen und ihm für seine Kosten 20 fl. erlegen und ihm nichts Böses gewarten lassen will. Damit nun meine gnädige Herrschaft zu Heilsbronn desto gewisser sein möge, habe ich ihnen zu rechten Bürgen gestellt Konz Mair zu Weiterndorf etc., dergestalt, ob ich diese Urphed brechen würde, daß sie alsdann verpflichtet sein sollen, für mich 200 fl. meinen gnädigen Herren zu Heilsbronn zu erlegen, zu verkaufen und wegzuziehen. Wir, die Bürgen bekennen, daß wir uns zu dem Allen verpflichten und daß wir neben dem Hauptsacher einen gelehrten leiblichen Eid zu Gott geschworen haben. Deß zu wahrer Urkund haben wir die Bürgermeister und Rath zu Bonhof gebeten, ihr Gerichtsinsiegel hier vorzudrucken. Geschehen den 21. Mai 1575.“ Trotz all dieser Feststellungen fügte sich Löslein nicht und appellirte an das kaiserliche Landgericht. 1578 wurde der Pfarrer Keßler, „welcher etwas betrunken von einer Hochzeit heimging, von ihm angefallen und geschlagen.“ In diesem Jahr starb der letzte Abt Wunder, zwei Jahre darauf auch Löslein; aber seine Söhne setzten den Streit fort, aufgestachelt von ihren Lehensherren, dem vorgenannten W. B. von Seckendorf und den Herren Buchner und Trummer, Spitalmeistern zu Nürnberg. Wiederholt hatte der Pfarrer gebeten, versetzt zu werden, um aus seiner kärglichen und verdrießlichen Lage zu kommen. Endlich wurde (1588) seine Bitte gewährt. In seiner Bittschrift sagte er: „Ich bin 1562 gen Kirchfarrnbach gezogen, habe zwei Kirchen und acht Dörflein versehen, alle Jahre sechs Weiher besetzen und fischen müssen, meine Nahrung zu erwerben, habe mich im Wasser sehr verkältet und abgearbeitet, also daß ich solch schwere Arbeit nicht mehr ertragen kann. Dieweil ich aber 55 Jahre alt bin und meine Tage lieber in meinen operibus denn im kalten Wasser verzehren wollte, so ist mein hochfleißiges Bitten, ihro Durchlaucht möchten einen jüngeren Mann, der solchen Fischereien besser vorstehen möchte, an meine Statt, und mich anderswo versetzen.“ Jobst Wagner, Keßlers Nachfolger, verweilte [39] weilte nur zwei Jahre unter steten Zehntstreitigkeiten. Ihm folgte 1591 Joh. Landes, Einer der 100 Alumnen, mit welchen neun Jahre zuvor die Fürstenschule in Heilsbronn eröffnet worden war. Er kam von Heilsbronn aus als Stipendiat nach Wittenberg und unmittelbar von da aus als Pfarrer nach Kirchfarrnbach. Ueber das Gemeinde- und Pfarrhausleben zu seiner Zeit kann nichts berichtet werden.

In Betreff der Schulverhältnisse berichtet der Vogt von Neuhof unterm 25. Juli 1608: „Vor zwölf Jahren beantragten die Heiligenpfleger H. Schmidlein und Konz Löslein zu Kirchfarrnbach, dort ein Schulhaus zu bauen, der lieben Jugend zum Besten, zuvörderst aber zur Mehrung des Gottesdienstes, und baten um etliche Baustämme, welche ihnen auch verwilligt worden sind. Die ganze Gemeinde war damit zufrieden, bis seit vier Jahren ein Schneider darin wohnt unter dem Schein, als ob er den Schuldienst versehe, welches aber durchaus nicht geschieht. Denn der Pfarrer hat es also gehalten, daß er nur die Kinder solcher Eltern, die es ihm genugsam lohnen konnten, unter die Hand genommen, etwa drei Monate im Jahr Schule gehalten und, wie man sagt, die Kinder so lang gelehrt hat, bis die Bratwürste ein Ende genommen. Die übrigen Kinder, die unvermöglich sind und nicht bisweilen etwas durch die Gurgel jagen können, müssen in andern Dörfern und unter fremder Herrschaft in die Schule laufen, über welches die Gemeinde sehr verdrießlich ist. Der Schneider und vermeinte Schulmeister hat selbst ein Häuslein, welches wir ihm für den Wildmeister zur Wohnung haben abbestehen oder abkaufen wollen, welches er aber aus Verhetzung des Pfarrers nicht eingehen wollte. Er verkaufte es aber gleichwohl an den Schneider Enderlein von Wilhermsdorf, also an einen Fremden, und will sich, da er kein Losament mehr hat, durch Hilf des Pfarrers wieder in das Schulhaus einflicken, welches ich ihm aber nicht gestatten kann, er halte denn Schule, daß die Gemeinde mit ihm zufrieden ist. Da er aber solches nicht thun will, so hat sich schon allbereits ein ehrlicherer und wohlverständiger Schneidersmann, der auch eine schöne Handschrift [40] macht, angegeben, solche Schule wiederum in Aeufferung zu bringen, welches ich für das Beste erachte. Denn hat der vermeinte Schulmeister und Schneider vorhin keine Schule gehalten, viel weniger wird er es hernach thun, wenn er sich wieder einschleicht. Ebenmäßig berichte ich, daß der Pfarrer selben Orts sein Besoldungsholz verkauft und zu seiner Haushaltung aus dem Heiligenholz hauen läßt, als wenn er Herr über die Heiligengüter wäre.“ Verwalter und Richter in Heilsbronn antworteten, dem Vogt beistimmend: „So wollet ihr den unfleißigen Schulmeister abschaffen und mit Vorwissen des Herrn Pfarrers den andern Tüchtigern annehmen und ihm einbinden, daß er neben seiner Verrichtung bei der Kirche auch die Kinder fleißig unterrichte. Den Herrn Pfarrer wollet ihr künftig keine Klafter mehr im Heiligenholz hauen lassen, sondern ihn an uns weisen und berichten, wie viel und an wen er verkauft hat.“ Auf die besprochenen Zerwürfnisse folgte der 30jährige Krieg, auf diesen der westphälische Friede; aber in der Gemeinde kam es nicht zum Frieden. Fast noch mehr wie zuvor haderten Pfarrer und Gemeinde über den Zehnten, namentlich über den Tabak, dessen Gebrauch und Anbau durch den Krieg auch nach Kirchfarrnbach gekommen war, ein neues Streitobjekt. Mehreres über den Ort im VII. Abschnitt.


9. Markt Erlbach.

Auch dort trat bezüglich des religiös-sittlichen Lebens im Reformationsjahrhundert keine Besserung ein, weder in der Gemeinde, noch in den Pfarrhäusern. Pfarrer Pöschel hatte von 1530 an bis zu seinem Tode fortwährend zu kämpfen wegen Verweigerung der Zehnten und anderer Reichnisse. Eben so sein Kollege, der Kaplan Gresser. Pöschel starb 1539 und hinterließ weder Weib noch Kind. Kaum hatte er die Augen geschlossen, als der Bürgermeister Schweizer und die sämmtlichen Rathsherren des Ortes in das Pfarrhaus traten, die Verlassenschaft in Besitz nahmen und drei Mann Besatzung in das Haus legten. Das weitere Absehen der Gemeinde war dahin gerichtet, die Besetzung der Pfarrstelle dem Kloster Heilsbronn nicht mehr zu gestatten. [41] Der Abt Schopper sandte sofort seinen Probst Hegwein zu Neuhof nach Mkt. Erlbach mit Protest gegen die Okkupation des Pfarrhauses und gegen die beabsichtigte Pfarrbesetzung, zugleich aber auch mit dem Erbieten, einen Mann zu berücksichtigen, welchen die Gemeinde ihm für die Pfarrstelle vorschlagen werde. Bürgermeister und Rath rechneten auf Unterstützung von Seite der Markgrafen; allein die Markgrafen Georg und Albrecht erklärten sich gegen die Gemeinde und forderten den Abt auf, einen andern Priester zu ernennen und nach Onolzbach zum Examen zu weisen. Die Stelle erhielt (1540) Joh. Herzog, bisher Pfarrer in Ammerndorf, wo wir ihn vorhin bereits kennen gelernt haben. Wie dort, so war auch in Mkt. Erlbach sein Verhalten anstößig. Bald nach seinem Einzuge erkrankt, wurde er von seinem Kollegen Gresser treulich unterstützt. Kaum genesen, entzweite er sich mit demselben wegen eines Reichnisses von 2 fl. Gresser wurde in das Pfarrhaus gerufen, daselbst vom Pfarrer und der Pfarrerin geschmäht und schließlich geschlagen. Der Mißhandelte klagte beim Abt, welcher unter Strafandrohung dem Pfarrer sein rohes Verfahren nachdrücklichst verwies. Gleichwohl fuhr Herzog fort, seinem Kaplan und seinem Schulmeister die ihnen schuldigen 2 fl. und 21/2 fl. zu verweigern. Er motivirte die Verweigerung in folgender Weise: „Die fragliche Zahlung wurde ehedem geleistet, da man noch Vigilien und Seelenmessen hielt, wobei die Leute ihr Seelgericht gaben und opferten. Diese Gaben und Opfer beziehe er aber nicht mehr, nachdem Markgraf Georg eine andere Ordnung eingeführt habe.“ Der Abt entschied gegen ihn. In demselben Jahr wurde ihm von seiner Gemeinde ein Faß Wein, das er nicht verungelden wollte, mit Gewalt aus dem Keller genommen. Auf Anrufen von Weinhändlern mußte der Abt wiederholt Weinschulden bei ihm eintreiben lassen. Trotz der ebengedachten Entscheidung des Abts konnte der Kaplan seine 2 fl. nicht erhalten und verklagte daher abermals den Pfarrer und zugleich die Pfarrerin „wegen täglichen Gezänks, Injurien, Schändens und Schlagens“, worauf der Abt dem Probst in Neuhof befahl, des Pfarrers Zehnten in Ziegenrück in Beschlag [42] zu nehmen, um den Kaplan zu befriedigen. „Um Jakobi 1533 ist Pfarrer Herzog jämmerlich entleibt worden“, berichtet das Jahrbuch ohne näheren Bericht über das Wo und Wie, da Kriminalfälle bei dem Klostergerichte in der Regel nicht ausgetragen wurden.

Seyfried, 1554 Kaplan in Mkt. Erlbach, behauptete, vom Abt Heberlein nur auf ein Jahr angenommen worden zu sein und wollte nun, nach Ablauf eines Jahres, wegziehen. Allein der Abt Dürner, Heberleins Nachfolger, bedeutete ihm: „ein Pfarrer werde nicht, wie ein Knecht, nur auf ein Jahr gedingt; übrigens möge er nach Stellung eines Ersatzmannes wegziehen.“ Solcher Miethlingssinn war im Reformationsjahrhundert bei den Geistlichen auf dem Klostergebiete fast allgemein und nur selten hatten die Gemeinden ein Herz für ihre Geistlichen.

Bezüglich der unaufhörlichen Zehntstreitigkeiten ist zu bemerken, daß besonders Wolf von Stetten, Anna Schenkin von Unternbibart und Wolf von Wilhermsdorf den beiden Pfarrern zu Mkt. Erlbach den Zehnten von Unterulsenbach und Wilhermsdorf verweigerten. Der Zehnt von Oberulsenbach war im J. 1510, sonach sieben Jahre vor der Reformation, für die Frühmesse von den Gebrüdern Adam und Sebastian Schenk von Schenkenstein zu Unternbibert gestiftet worden „dem allmächtigen Gott und seiner Mutter Maria zu Ehren, um Heil und Trost willen aller unserer Vorfahren seeliger Seelen. Der gegenwärtige Frühmesser Gebhard und all seine Nachfolger haben jährlich zweimal in der Messe das Volk zu ermahnen, für alle Verstorbene aus dem Geschlecht der von Schenkenstein ein Paternoster und Ave Maria zu beten.“ Diese Stiftung wurde 1553 von Frau Anna von Aw, geborne von Stetten, angefochten und reklamirt. Regenten und Räthe in Onolzbach pflichteten ihr bei und entschieden wie folgt: „Adam und Sebastian machten ihre Schenkung ohne Consens des Markgrafen, ihres Lehensherrn; sie ist daher ungiltig. Die Zehntreichung erstreckte sich nur auf den damaligen Frühmesser.“

An die Stelle des entleibten Pfarrers Herzog setzte der Abt [43] Heberlein seinen Klosterprediger Adam Schneider, welcher aber wenige Wochen nach seinem Aufzuge in Mkt. Erlbach starb. (Siehe nachher bei Heilsbronn.) Die Stelle erhielt darauf (1553) Joh. Winkler, bisher Pfarrer in Großhaslach, wo er, wie oben berichtet wurde, viel Ärgerniß gab. Wegen seines ärgerlichen Wandels dort war ihm nach Mkt. Erlbach ein übler Ruf vorangegangen. Hier sehen wir ihn bald in einen schmutzigen Prozeß verwickelt, da sein Parochian Hertlein zu Mkt. Erlbach ihn bezichtigte: „er habe als Pfarrer zu Großhaslach mit einer Elisabeth aus Beutellohe, deren Ehemann in Langenzenn enthauptet worden sei, ein Kind erzeugt.“ Der Pfarrer klagte in Heilsbronn beim Richter Weikersreuter, welcher einige Männer von Großhaslach eidlich vernahm, deren Aussage dahin ging, daß sie nie etwas davon gehört hätten. Der Richter schloß diese Aussage dem Pfarrer zu. Winkler war 35 Jahre lang bis (1588) zu seinem Tode in Mkt. Erlbach. Von den in diesem Zeitraum ihm nach und nach zur Seite stehenden fünf Kaplänen waren die zwei ersten gleichfalls nicht wohlgesinnt: Seyfried, wie so eben berichtet wurde, wenigstens ein Miethling; er verweilte nur ein Jahr lang. Ihm folgte als Kaplan Joh. Münch, welcher nach 12 Jahren Pfarrer in Linden wurde, wo wir ihn und sein würdeloses Verhalten bereits kennen gelernt haben. Winkler und Münch waren Zöglinge aus Schopper’s Schule. Nach Münch’s Wegzug wurde 1567 Leonh. Kettner Kaplan, welcher zuvor Mönch in Heilsbronn war und dort mit G. Ernst, G. Oeder und dem Abt Wunder den letzten Rest des Konvents bildete. Er verehelichte sich mit Jungfrau Anna, Georg Döberlein’s von Forchheim nachgelassenen Tochter, wurde getraut vom Pfarrer Porphyrius in Heilsbronn, starb schon 1572 in Mkt. Erlbach, hinterließ Schulden, kleine Kinder und eine Wittwe. Sein Nachfolger, der Kandidat Jak. Dölderlein aus Nördlingen, „nachdem er neun Jahre lang mit besonderem Ruhme die Kaplanei in Mkt. Erlbach vertreten hatte“, wurde Pfarrer in Trautskirchen. Das Verhalten der Gemeinde gegen ihre Geistlichen war fortwährend feindselig, nicht nur gegen den Pfarrer Winkler und den Kaplan Münch, [44] die durch ihren unwürdigen Wandel Anstoß gaben, sondern auch gegen den wohlgesinnten Dölderlein. Bürgermeister und Rath gestatteten den Geistlichen nicht mehr, 2 bis 4 Eichelschweine und Rindvieh unverpfründet zu treiben etc., bis sie von Heilsbronn und Onolzbach aus zurechtgewiesen wurden. Allein jede Zurechtweisung vermehrte die Erbitterung, so daß die heilsbronner Beamten nach dem Tode des letzten Abts bei den Räthen in Onolzbach bitten mußten, den Pfarrer und den Kaplan gegen die Beeinträchtigungen der Gemeinde zu schützen. Es handelte sich wieder um den Viehtrieb, um die Herstellung eines Zaunes etc. In ihrem Bittbericht sagten die Beamten: „Dieweil die Sachen jetztmals also geschaffen, daß fast Niemand dem Gottesdienst mit dem wenigsten Heller helfen will, auch wo man es zu thun schuldig ist, sondern vielmehr, wo ein Jeder kann, davon zu reißen sich untersteht, wie sich die zu Mkt. Erlbach unverständig genug gegen ihre Kirchendiener erweisen, aber solche Grobheit nicht zu billigen ist: so ist unser unterthänig Bitten, denen zu Markt Erlbach zu befehlen, den Pfarrer laut den alten Verträgen vier Stück Vieh weiden, auch dem Kaplan den Zaun machen zu lassen. Sieht man einem Jeden zu, so werden die Pfründen in Kurzem so schmal werden, daß sich die Diener nimmer behelfen können.“ Der Hader zwischen der Gemeinde und ihren Geistlichen über den Viehtrieb war schon lange vor der Reformation durch einen vom Kurfürsten Albrecht Achilles im J. 1447 bestätigten Vertrag geschlichtet worden. Mit Bezugnahme auf diesen Vertrag entschied nun der Markgraf Georg Friedrich: „Die Gemeinde hat ihren beiden Pfarrern den Viehtrieb zu gestatten, den Zaun machen zu lassen, sich dankbar gegen ihre Seelsorger zu beweisen und diesen ihr Amt nicht zu erschweren.“ Trotz dieser Entscheidung dauerte der Hader fort, namentlich wieder wegen einer Zaunreparatur, welche von Bürgermeister und Rath dem Pfarrer Winkler zugemuthet wurde. In seiner deßfallsigen Anzeige und Beschwerde an das Klosteramt bemerkte der Pfarrer (1586) zwei Jahre vor seinem Tode: „Die Erlbacher sind Mißgönner alles dessen, was mir Gott zu meinem und der Meinigen Unterhalt gegeben, streiten [45] mit mir als ihrem von Gott vorgesetzten Seelsorger, kühlen ihr Müthlein an mir, betrüben mich in meinem hohen unvermöglichen Alter. Aber der Herr wird es ihnen auf ihren Kopf vergelten. Ich muß mich wundern, daß mir von meinen Pfarrkindern, bei welchen ich 33 Jahre her Pfarrer gewesen, solche Beschwerungen aufgedrungen werden wollen.“ Drei Jahre nach dem Tode des letzten Abts begehrten Bürgermeister und Rath von dem markgräflich gewordenen Klosteramte Heilsbronn Reparatur ihrer Kirche auf Kosten des Klosteramts; sie erhielten aber von diesem zur Antwort: „Allerdings sind die beiden Pfarrstellen und der Heilige zu Markterlbach heilsbronnische Lehen. Allein Markterlbach hat seinen Heiligen immer selbst verwaltet und den Äbten nie Rechnung darüber gestellt. Auch hat das Kloster dort keinen Zehnten, sondern andere Zehntherren, welche sonach baupflichtig sind. Das Kloster hat überhaupt von dort nichts aufzuheben und gibt vielmehr den dortigen Pfarrern Addition.“

Aus den vorstehenden Mittheilungen erhellt, daß die Zustände in Mkt. Erlbach im Reformationsjahrhundert meist unerfreulich waren. Eben so waren die dortigen Zustände vor der Reformation: dieselben Zerwürfnisse zwischen Pfarrer, Bürgermeister und Rath. Die Streitenden wählten im J. 1498 den Amtmann von Kadolzburg zum Schiedsrichter, und dieser entschied wie folgt: „Ich M. von Wolmershausen, Amtmann zu Kadolzburg, thue kund, daß Herr Jobst Gumpelshofer, Meister der sieben freien Künste (ein heilsbronner Mönch), Anwalt des Herrn Pfarrers Jobst Nußer zu Mkt. Erlbach, eines Theils und andern Theils Bürgermeister und Rath mich zum Schiedsrichter erwählt haben etc. etc.“ Der Schiedsspruch ging nun dahin: „Dem Pfarrer soll man gestatten, vier Eichelschweine ohne Zins in die Eicheln zu treiben. Er soll in der Pfarrkirche St. Jakobs Kapell zu Erlbach, in der Kapell zu Clausaurach die wöchentlichen Messen fleißig halten, für eine Taufe 7 Pfennige, für ein Seelengered 72 Pfennige erhalten, und nicht mehr. Dem Meßner soll er das Gras auf dem Kirchhofe folgen lassen etc. etc.“ Dergleichen Zerwürfnisse und Schiedssprüche kamen in Markterlbach [46] schon früher vor, namentlich zur Zeit des 22. Abts Kötzler. Mehreres über Markterlbach im VII. Abschnitt.


10. Merkendorf.

Bei der Rundschau in dieser Gemeinde begegnen wir einer recht erfreulichen reformatorischen Bewegung, die aber, wie ein leuchtendes Meteor, schnell vorüberging, so daß auch hier das religiös–sittliche Leben im ganzen Reformationsjahrhundert auf derselben tiefen Stufe, wie in allen übrigen Klosterpfarreien, erscheint. Auch hier wurde, wie auf dem Klostergebiete überhaupt, die Reformation oktroyirt und ohne Widerrede angenommen. Der Abt Greulich berichtet: „Die zu Merkendorf haben die neue Kirchenordnung gern angenommen und sich gehorsamlich an sie gehalten.“ Merkendorf hatte zwar längst eine eigene Kirche, aber bis 1481 keinen eigenen Pfarrer; es wurde von Eschenbach aus pastorirt. Nachdem es aber im Laufe der Zeit ganz heilsbronnisch geworden war, suchten die Äbte auch das Pfarrpatronat zu acquiriren, und erhielten es auch, wie im VII. Abschnitt berichtet werden wird.

Der Pfarrer, zu dessen Zeit die Reformation dort eingeführt wurde, hieß Matthias Pauer. Er verehelichte sich und machte 1539 zu Gunsten seiner Frau ein Testament, verfaßt in der unteren Stube des (1648 abgebrannten) Probsthofes. Als Zeugen waren anwesend: von Heilsbronn der Richter Hartung, der Kornschreiber Sebast. Wagner (nachmals Abt), des Abts Schopper Sekretär Sturm, des Abts Barbier Zellinger; von Merkendorf der heilsbronnische Vogt Steinmetz und die beiden Bürgermeister. Der Testator setzte seine Frau Margaretha, geborene Doplerin, die ihm bisher, sonderlich in seinen Krankheiten, alles Gute erwiesen habe, zur unumschränkten Universalerbin ein. Sein Amtsnachfolger war G. Fabricius, den wir oben als Pfarrer in Großhaslach kennen gelernt haben. Er bat den Abt und die Räthe des minderjährigen Markgrafen um Besserung seines kärglichen Einkommens, wurde nicht berücksichtigt und zog daher mit Weib und Kindern bald wieder weg, sehr ehrenvoll verabschiedet. Nur [47] mit Mühe fand man für die kärgliche Stelle einen Geistlichen, Leonh. Silv. Scharpfenecker. Dieser machte sich aber (1544) bald nach seinem Aufzuge „unwissentlich“ davon, was seine Frau in Heilsbronn anzeigte mit dem Betheuern, daß er ohne ihr Wissen sich entfernt habe. Nach seiner Entfernung wollten seine Stiefkinder seine Habe zu ihren Handen nehmen und aus dem Flecken führen. Die Mutter bat in Heilsbronn, dieses zu verhindern, damit sie nicht gar um das Ihrige komme. Darauf erhielt der Vogt von Heilsbronn aus den Befehl, Hab und Gut des Entwichenen zu inventarisiren, an Niemand etwas davon folgen zu lassen, um damit, so weit es reiche, die Schulden des Entwichenen zu tilgen und sein Weib zu befriedigen; stelle er sich nicht wieder, so wolle man den Merkendorfern nicht abschlagen, einen andern Pfarrer ihres Gefallens anzunehmen. Von den Stiefsöhnen war Einer Predikant in Heideck, ein Anderer in Windsbach.

Auf den Entwichenen folgten in den zwölf Jahren von 1544 bis 56 nacheinander zwei Pfarrer, deren Verhalten großes Ärgerniß gab. Daher gegen Beide, und zugleich gegen die damaligen gleichqualifizirten Vögte, stets Beschwerden der Gemeinde und stetes Einschreiten der Äbte. In Auftrag des Abts Wirsing schrieb der Richter Hartung i. J. 1550 an den Vogt Gutzer in Merkendorf: „Sein Gnaden (der Abt) werden berichtet, wie ihr mit den Förstern in Saus und Braus lebt, schier täglich in den Wirthshäusern zecht und ein so unordentliches Leben führt, daß die Nachbarn, denen ihr zum Vorbild gesetzt seid, keinen Gefallen haben und auch von den vorigen Vögten nie gesehen worden. Auch habt ihr in des Klosters Haus und Hof mit Weib, Gesinde und Kindern einen unchristlichen und schändlichen Wandel geführt etc.“ Dann folgt ernste Drohung, auch gegen die Förster, welche die Wälder erbärmlich erösen ließen und täglich in den Wirthshäusern schlemmten und prassten. Gleichzeitig schritt der Abt gegen den Pfarrer Sig. Rummel ein, welcher einen Seiler, seinen Schwager, in Merkendorf einzuschmuggeln suchte. Dann wurde er von den Sechsern, vom Rath und von der Gemeinde zugleich verklagt, „weil er eine in einer Grenzstreitigkeit von den [48] Sechsern diktirte Strafe nicht zahle, wider alten Brauch Vieh in seinem Hause halte, sein Haus voll Heu und Stroh stecke und doch keine Grundstücke habe, die Kirche ungebührlich zum Dreschen gebrauche, junges unvorsichtiges Gesinde in seinem engen Hause habe, durch welches leicht Feuer auskommen könne; redeten sie dagegen, so schimpfe er sie auf dem Predigtstuhl; stehe er nicht ab, so wollten sie einen andern Pfarrer.“ Zugleich beschwerten sie sich über den Vogt, und zwar mündlich bei Gelegenheit einer Anwesenheit des Abts und in Gegenwart des Pfarrers und des Vogts. Der Abt entschied gegen die beiden Angeklagten. Der Pfarrer versprach, sich zu fügen. Der Vogt eröffnete in Gegenwart seiner Ankläger dem Abt: „Etliche in der Gemeinde haben sich verbunden, einen andern Pfarrer, Vogt und Förster zu wählen.“ Der Abt rügte dieses aufrührerische Gebahren. Der Pfarrer und der Vogt blieben wie sie waren und wurden daher Beide entlassen. Der nachfolgende Pfarrer Stephan Maier und der nachfolgende Vogt Kneupel lagen einander stets in den Haaren. Der Pfarrer erhielt vom Abt einen derben Verweis „wegen seines notorischen Volltrinkens, Spielens, Kugelns, Pritschens und Herumtreibens außer dem Flecken Tage und Nächte lang mit Versäumung seines Berufes, was großes Ärgerniß gebe.“ Im Januar 1555 kündigte ihm der Abt Schörner an, bis Walpurgis die Pfarrei zu räumen. Der Pfarrer bat um Frist bis Ende des Jahres, um sich nach einer andern Stelle umsehen zu können, und versprach Besserung. Die Frist wurde ihm gewährt, nachdem er versprochen, des Kirchenamts und der Kinderlehre fleißiger zu warten, überhaupt sich zu bessern. Allein am 21. Nov. zeigten Bürgermeister und Rath an: „sie könnten mit dem Pfarrer nicht auskommen. Der Abt habe verfügt, ihm 10 fl. Aufbesserung ein- für allemal zu geben; diesen Betrag verlange er aber alljährlich. Weiter habe er die Elevation abgeschafft, ohne vorher darüber von der Kanzel zu belehren; daran nehme das Volk Ärgerniß.“ Zugleich klagten sie über den Vogt: „welcher den Schulmeister zum Schreiber angenommen habe, wodurch der Schulunterricht vernachlässigt werde. Weiter verlange der Vogt [49] die Stadtthorschlüssel und wolle, zum Nachtheil für die Stadt, des Nachts keinen Fuhrmann aus- und einlassen. Item nehme der Vogt die Pauken, gehe damit nächtlicherweil auf der Gasse und treibe Muthwillen; thäte dieses ein Anderer, so würde er ihn strafen. Auch verkleinere er den Rath bei den Leuten, zahle ihnen 40 Malter Kalk nicht, verlange, daß ihm jeder Dienstbothe und Gesell bei seinem Ein- und Austritt eine Maas Wein zahle.“ Sechs Wochen darauf (Jan. 1556) kam der Abt zur Baudung nach Merkendorf, gab mündlich über Obiges Bescheid, gebot gebührliches Verhalten in den Wirthshäusern, Nachts Thorsperre und Einhändigung der Schlüssel an den Bürgermeister, Fleiß dem Schullehrer. Fünf Monate später gab er dem Pfarrer Maier seinen Abschied und, den Schullehrer betreffend, unter Strafandrohung den Bescheid: „Wir werden berichtet, daß es trotz unserem Befehl in der Schule, nach wie vor ganz übel zugeht und der Schulmeister seines Dienstes nicht wartet, weshalb schier gar keine Kinder zur Schule gehalten werden, dadurch die Wohlfahrt der Jugend versäumt wird und der christlichen Kirche nicht geringer Abbruch geschieht.“ Auf die drei genannten unwürdigen Geistlichen folgte ein würdiger Steph. Schnizlein (1556–68), später Diakon in Ansbach. Er erhielt aus Klostermitteln 16 fl. und 2 Sra. Korn jährliche Addition (der Schulmeister 25 fl.) Während seiner ersten Amtsjahre scheinen die materiellen Verhältnisse in Merkendorf mißlich gewesen zu sein, da es in einer Vorstellung der Gemeinde an den Abt heißt: „Unser Flecken ist hievor fast in Eggerten gelegen, so daß etliche und schier die besten Behausungen daselbst öde gestanden und nicht bewohnt wurden. Doch hat sich der Flecken in neuerlicher Zeit ein wenig geäuffert, so daß Reisende wieder hier einkehren.“

Nach diesem Einblick in das Thun und Treiben der geistlichen und weltlichen Vorgesetzten richten wir den Blick auf das religiös–sittliche Leben in der Gemeinde überhaupt. Auch hier finden wir in der Reformationszeit wenig Erfreuliches, zeuge der an die Gemeinde ergangenen Erlasse. Der Markgraf Georg hatte 1531 „in Betreff der Thorsperre, des Zusaufens und Gotteslästerns“ [50] nach Merkendorf ein Mandat erlassen, welches aber oft übertreten wurde, so daß es der Abt Schopper im folgenden Jahre aufs Neue einschärfen mußte. Darin hieß es: „Bürger sollen nicht über acht Uhr des Nachts in den Wirthshäusern sitzen und trinken. Auswärtige sollen zur Thorsperrzeit heimgehen. Nach 8 Uhr sollen die Wirthe keinen Wein mehr einschenken, es wäre denn ein ehrlicher fremder Gast, oder bei einer Hochzeit. Die Thorwarte sollen nach Thorsperre Niemanden das Thor öffnen, außer Fuhrleuten und ehrbaren Gästen.“ Der Abt Dürner schrieb 1554 an den Vogt, Bürgermeister und Rath: „Uns ist glaublich angezeigt worden, wie etliche Bürger zu Merkendorf in öffentlichen Sünden und Schanden, Ehebruch, Hurerei, Wucher, unehelicher Beiwohnung und dergleichen Lastern leben. Wir hätten uns versehen, ihr würdet solche Laster abgeschafft haben. Weil wir nun zu unserer jetzigen Würde verordnet sind, so ist unser Befehl, Alle, die in solchen Lastern leben oder verdächtig sind, vor euch zu fordern und zu bestrafen und derselben Keinen, es sei Manns- oder Weibsperson, im Flecken zu dulden.“ Das Mandat hatte keinen Erfolg; daher baten im Winter des folgenden Jahres der Bürgermeister und der neue Vogt den Abt Schörner bei seiner ersten Anwesenheit in Merkendorf: „er möge der ganzen Gemeinde ein Kapitel lesen, da es bisweilen mit Vollsaufen, Gotteslästern und anderer Unzucht übel genug zugehe und des Nachts Jedem das Thor geöffnet werde.“ Der Abt rügte die bezeichneten Laster und verordnete, um denselben zu begegnen: „Alle Sonn- und Feiertage soll um 12 Uhr Mittags geläutet werden und dann der Pfarrer den Katechismus oder die Kinderlehre handeln, damit die Jugend zur Furcht Gottes auferzogen werde.“ Man war während der ganzen Reformationszeit der Ansicht, daß Einprägen des Katechismus und gezwungener Gottesdienstbesuch das religiös–sittliche Volksleben verbessern werde. Die Folgezeit hat gelehrt, daß jene Ansicht irrig war und daß Gottesdienstzwang keinen Segen bringt. Als die erwartete Besserung nicht erfolgte, schrieb der Abt Wunder (1562) an Bürgermeister und Rath: „Noch immer ist bei euch keine Ordnung. [51] Nachdem die Weinglocke bei euch geläutet, zechen noch eure Einwohner in den Wirthshäusern, trotz dem Verbot des im vorigen Jahr verstorbenen Abts, was euch bei euren Nachbarn schimpflich ist. Wir erneuern daher den Befehl, daß nach dem Läuten der Weinglocke kein Einwohner der Stadt in den Wirths- oder andern Häusern zeche und jubilire etc.“

Die Gemeinde Merkendorf hat, diesen Mittheilungen zufolge, durch die Reformation in religiös-sittlicher Hinsicht bis 1562 nicht gewonnen. Dagegen erhielt sie in dieser Periode einen Gewinn durch Erweiterung ihres Umfanges, durch die Einpfarrung von Hirschlach. Wie in der Vorzeit Merkendorf ein Filial von Eschenbach war, so war Hirschlach ein Filial von Ornbau, und zwar noch bis 1545, während in Merkendorf die Reformation längst eingeführt war. Der Gedanke und der Beschluß, auch in Hirschlach die Reformation einzuführen, wurde erst vom 29. Abt Greulich gefaßt und zwar in der Absicht, um das schon in der katholischen Zeit kärgliche, durch die Reformation noch kärglicher gewordene Pfarreinkommen in Merkendorf zu bessern. Der Pfarrer Fabricius war, wie vorhin erwähnt, wegen des geringen Einkommens weggezogen. Eine Bitte, vor der Wiederbesetzung der Stelle das Einkommen aus Klostermitteln auszubessern, beschied der Abt wie folgt: „Das Kloster gibt bereits zum Unterhalt des Pfarrers das Meiste, z. B. außer des Klosters Nutzung jährlich 42 fl. Nun wäre zunächst die Gemeinde schuldig, etwas zu thun, sie ist aber dazu außer Stand.“ Hierauf folgt das Projekt des Abts, die Kirchenstiftung Hirschlach in Anspruch zu nehmen. Um diesen Plan auszuführen, schrieb er vorerst an den Vogt, Bürgermeister und Rath zu Merkendorf: „In Hirschlach wird weder christlich gesungen, noch gepredigt. Es sollen daher aus dem hirschlacher Gotteshaus, welches jährlich 14 fl. Zinsen einnimmt und 145 fl. Kapital hat, jährlich 10 fl. zur Erhaltung eines christlichen Pfarrherrn, und zwar an den zu Merkendorf gezahlt werden, welcher der Gemeinde Hirschlach auf ihr Begehren mit der Taufe und anderer Sakramentreichung gewärtig sein soll. Dieses habt ihr Denen zu Hirschlach zu eröffnen. [52] Sollten sie Beeinträchtigung ihrer Kapelle einwenden, so werden wir ihnen bei unserer Ankunft mündlich Bescheid geben.“ Gleichzeitig schrieb der Abt an die Räthe des minderjährigen Markgrafen: „Nicht weit von Merkendorf liegt ein stattlich Dorf, mit Namen Hirschlach, welches, ein einziges geringes eichstättisches Gütlein ausgenommen, des Klosters Heilsbronn sammt Grund und Boden frei lauter eigen ist. Darin steht ein Kapellein, welches gar zu keinem Kirchendienst gebraucht wird, als daß ungefährlich zweimal im Jahr, insonderheit an der Kirchweih, Vesper und Meß, wie im Papstthum, gehalten werden. An dasselbige Kapellein sind vor der Zeit etliche Äcker und Wiesen geschafft worden, davon es jährlich ungefährlich 14 fl. Einkommen hat, davon die Heiligenpfleger zuvor dem Pfarrherrn und dem Stadtschreiber in Armbaur, weil sie dahin gepfarrt sind, jährlich Rechnung gethan und nichts ausgegeben haben, als was sie dem Pfarrherrn oder dem Stadtschreiber gegeben oder selbst verzehrt haben. Dieweil kein Zweifel ist, daß die gemeldten Geschäfte von gottesfürchtigen Alten zur Erhaltung christlicher Gottesdienste verordnet worden sind und daß wir des Orts auf des Klosters Grund und Boden keiner andern Herrschaft, ausgenommen unseres Herrn Markgrafen hohe und niedere fraischliche Obrigkeit, einige Jurisdiktion zugestehen: so sehen wir nicht für unbillig an, daß die 10 fl. einem frommen Pfarrherrn zu Merkendorf zu seiner Erhaltung zugelegt werden, dagegen er in seiner Pfarrkirche das Wort Gottes lauter und rein predigen, auch andere Sakramente und christliche Kirchenbräuche getreulich handeln soll. Wenn die von Hirschlach nach dem gnädigen Willen Gottes jetzt oder nach dieser Zeit unserer gnädigen Herren Kirchenordnung und rechten Gottesdienst annehmen, – dahin sie Eure Herrlichkeit von Amtswegen, weil sie Alle heilsbronnisch und in markgräflicher Obrigkeit gesessen, zu vermögen schuldig sind – das Evangelium lauter und rein predigen hören, das Abendmahl und christliche Tauf zu Merkendorf, dahin sie eben so nahe als nach Armbaur haben, empfangen wollten: so sollen sie deß Fug und Macht haben. Jeder Pfarrherr soll sich auf ihr Begehren mit Kirchendiensten [53] dermassen gegen sie halten, als wären sie in seine Kirche gepfarrt. Vom Übrigen kann das Kirchlein in gutem Bau erhalten werden. Wir bitten durch den Briefzeiger um euer Gutachten.“ Der eichstättische Pfleger zu Arberg, Leonhard von Gundelsheim, machte Einsprache, da die Zahlung der 10 fl. nach Merkendorf vom Bischof zu Eichstätt und von den Hirschlachern selbst beanstandet werde. Allein der Abt antwortete: „Die Beanstandung von Seite der Hirschlacher beruht auf Eigennutz. Sie sollen künftig nicht mehr nach Gutdünken und ohne Wissen und Einrede ihres Eigenherrn schalten. Wir haben sie deßhalb beschieden, bei unserer nächsten Anwesenheit in Merkendorf vor uns zu erscheinen, um mit ihnen zu verhandeln.“ In Folge dieser bald darauf stattgehabten Verhandlung wurden die Hirschlacher vom Abt angewiesen, fortan jährlich 10 fl. an den Pfarrer in Merkendorf zu zahlen. Aber der Pfarrer wurde nicht angewiesen, Gottesdienste in Hirschlach zu halten, was er auch nicht wohl thun konnte, da er noch keinen zweiten Pfarrer an seiner Seite hatte. Daraus folgte: „die Kapelle zu Hirschlach war nach ihrer Absonderung vom Papstthum (Ornbau) öde und unbesucht mit Predigten, worüber sich die Hirschlacher hoch beschwerten.“ Vorerst beschwerten sie sich abermals über die Zahlung der 10 fl., erhielten aber vom Abt Wirsing zur Antwort: „Es bleibt bei der Zahlung; würde aber die Kapelle baufällig werden, so sollten sie es dem Abt anzeigen, welcher dann von des Klosters Gütern Hilfe und Handreichung thun werde.“ Ihr weiteres Verlangen, daß ihre Kapelle nicht öde und unbesucht mit Predigen bleiben möge, konnte erst später befriedigt werden, nachdem auf Betrieb des Pfarrers Korneffer ein Kaplan in Merkendorf angestellt worden war. Die Oktroyirung der Reformation stieß in Hirschlach auf keinen Widerstand. Das Jahrbuch von 1545 meldet: „In diesem Jahr hat Hirschlach zum ersten Mal die evangelisch lutherische Lehr angenommen und die pfarrlichen Rechte zu Merkendorf gesucht.“

Nach dem Wegzug des Pfarrers Schnizlein präsentirte an dessen Stelle der Abt Wunder den Pfarrer Münch in Linden. [54] Dieser war, wie bei Linden berichtet wurde, kein achtungswerther Charakter. Gleichwohl präsentirte ihn der Abt, indem er vorstellte: „Der Pfarrer in Linden muß alle 14 Tage in Kreuth predigen; das ist für Münch, welcher überdieß ein blödes Gesicht hat, zu beschwerlich. Zur Pfarrei Merkendorf gehört nur die Stadt mit der Vorstadt, ist daher minder beschwerlich als die Stelle in Linden.“ Allein der Abt erhielt vom Markgrafen zur Antwort: „Merkendorf ist eine Stadt, liegt mitten unter Papisten, hat vom Papstthum gar großen Zugang und bedarf eines tüchtigeren Mannes. Ihr habt uns also einen Tüchtigeren namhaft zu machen.“ Zugleich wurde vom Markgrafen als ein Tüchtigerer Lukas Korneffer von Weihenzell bezeichnet, nach Merkendorf ernannt und der Abt aufgefordert, ihn anzuweisen, sich beim Predigen des alleinseligmachenden Wortes, bei Sakramentreichung, sonderlich in tractatione catechismi, der brandenburgischen Kirchenordnung gemäß zu halten. Der Abt that es und bat zugleich den Dekan in Gunzenhausen, Korneffer einzusetzen. Zu derselben Zeit drang der Abt auf Trennung des Schuldienstes von der Stadtschreiberei, damit der Schullehrer sich ganz seiner Schule widmen könne; denn nur durch Schulerziehung könne das Volksleben besser werden. Korneffer wirkte leider nur sechs Jahre lang, da er schon im Nov. 1574 starb, hochgeachtet, laut einer Bittschrift, worin der Abt um einen halbjährigen Nachsitz für die Wittwe mit ihren kleinen Kindern gebeten wurde. Vogt, Bürgermeister und Rath, die Verfasser der Schrift, sagen darin von dem Verstorbenen: „Wir und die ganze Gemeinde hatten ein sonderliches Wohlgefallen an seiner uns fürgebrachten christlichen Lehr und an seinem ehrlichen, unsträflichen, priesterlichen Wandel.“ Er war ein talentvoller Prediger, hatte daher, wie der Abt berichtet, „einen großen Zulauf auch von den Papisten aus Eschenbach und dem Eichstättischen, so daß sich Viele bei diesem Pfarrherrn von dem leidigen Papstthum belehrt haben und sich in unserer christlichen Lehr und Ceremonien mit dem heiligen Sakrament des Altars, der Taufe und dem Katechismo unterrichten lassen. Im Sommer 1572 war der Zulauf [55] so groß aus dem Papstthum von Eschenbach und den Weilern, daß Korneffer oft sechs Stunden lang Beicht sitzen, Abendmahl und Taufe reichen mußte.“ Er wurde manchen Tag 4–6mal in Weiler gerufen, die nicht zu seiner Pfarrei gehörten. Besonders energisch kämpfte er gegen die in seiner Gemeinde herrschende

Zauberei,

worüber hier Näheres mitgetheilt werden soll, zugleich auch über andere Ortschaften auf dem Klostergebiete, wo es zu Korneffers Zeit in dieser Beziehung eben so schlimm stand, wie in Merkendorf. Wir werden sehen, daß auch Höherstehende den herrschenden Volksaberglauben theilten. Vier Jahre lang hatte Korneffer bereits in Merkendorf gewirkt und – wie er an den Abt schrieb – „mit allem Fleiß sein Pfarrvolk vor Abgötterei und Zauberei gewarnt, dawider gepredigt und gehofft, daß er nunmehr solche Irrthümer und Mißbräuche, so etwo im Papstthum in Schwang gegangen, aus den Herzen seiner Zuhörer gerissen habe.“ Demungeachtet ergab sich, daß eine Wahrsagerin und Teufelsbannerin aus Absberg sich in Merkendorf einschlich und von vielen Leuten gesucht wurde. Korneffer bat den Abt um Untersuchung und Bestrafung. Die Untersuchungskommission bildeten der Vogt Feldner von Bonhof, der Vogt von Merkendorf, der Bürgermeister daselbst und Korneffer. Bei der Untersuchung am 28. Dez. 1571 ergab sich Folgendes: Am dritten Adventsonntage hatten mehrere heilsbronner Unterthanen in und um Merkendorf mit dem Weibe von Absberg zu schaffen, namentlich folgende vorgeladene und vernommene elf Personen: 1) Hans Winebrecht, welcher aussagte: „Ich habe am Freitag die Wahrsagerin wegen meiner Pferde, deren wieder eines gefallen ist, kommen lassen und beherbergt. Es kamen mehrere Mitbürger in mein Haus, sie zu befragen. Darüber haben wir den Katechismus sammt Anderem versäumt und unter der Kirche gezecht und jubilirt, was aber auch in andern Orten geschieht. Allen Rathfragenden hat sie geboten, neun Tage lang nichts auszuleihen, fünf Tage lang fünfmal den Glauben, das Vater Unser und das Ave Maria zu beten. Ich habe [56] drei Kinder durch das Fraischlein verloren. Als Mittel dagegen hat sie mir folgenden Segen gelehrt: „Fraischlein, du gehest aus. Da begegnet ihm Gott der Herr, der sprach: Fraischlein, wo willst du hingehen? Antwort: Ich will über Regen und Wind, will stoßen Roß und Rind und mancher frommen Frau ihr Kind. Da sprach Gott der Herr: Fraischlein, das thue nicht. Darauf Bußzellen, im Namen Gottes des Vaters etc.“ Die Wahrsagerin blieb vier Tage und ich gab ihr einen Thaler und einen Laib Brot.“ 2) Ulr. Hezner ließ sie rufen zu einem Kind mit einem Leibschaden. Verordnung und Bescheid der Wahrsagerin: Am dritten Freitag im Mai ist das Kind zu einem weißen Felber zu führen, der Felber zu spalten und das Kind dreimal hindurch zu schieben, im Namen Gottes des Vaters etc. Das Kind ist neunmal beschrieen worden. Nun soll die Mutter dessen Windeln an drei Morgen vor die Thüre hinaushängen; dann wird die Thäterin kommen und dreimal an die Windeln spucken. Die Mutter that so, allein es ist Niemand gekommen. 3) Hans Kaufmann befragte sich wegen eines ihm gestohlenen Mörsers. 4) H. Rauscher kommunizirte und schickte dann seine Magd zur Wahrsagerin, um zu erfahren, wo sein verlorenes Farbzeichen hingekommen sei. Die Wahrsagerin schaute in ihren Krystallstein, konnte aber das Farbzeichen nicht sehen. 5) M. Heumann fragte wegen seiner gemüthskranken Frau und erhielt zur Antwort: „Der Frau ist ein Knaul und eine Haarlocke gestohlen worden, daher kommt ihr Leiden. Sie soll nun fünf Tage lang den Glauben, das Vater Unser und das Ave Maria beten.“ Die Wahrsagerin erhielt für den Bescheid zwei Thaler und einen Laib Brot. 6) L. Schmötzer fragte wegen eines Augenleidens seines Kindes. Die Wahrsagerin besichtigt die Windeln, bescheidet ähnlich wie oben und erhält Geld und Brot.“ 7) L. Stöcklein befragte sich wegen seiner lahmen Frau. Die Wahrsagerin zeigte ihm in ihrem Crystallstein den Teufel, aber ganz klein. Die Frau kann seitdem etwas besser gehen. 8) Bäcker Unfug fragte wegen eines kranken Gauls. Die Wahrsagerin bestrich diesen und murmelte etwas, worauf der Gaul anfing zu fressen, aber wieder umschlug, weil Jemand kam, um [57] etwas zu entlehnen. 9) W. Böcklein’s Frau brachte kein Kalb auf, befragte sich und erhielt zum Auswendiglernen eine Formel, ähnlich wie oben. 10) H. Lutz zu Nehedorf fragte wegen eines kranken Pferdes. 11) P. Schneider von Winterschneidbach deßgleichen. Diese Aussagen erfolgten nach vorgängiger Bedrohung mit dem Thurm. Verwalter und Richter von Heilsbronn sandten die ganze Verhandlung „über diese wichtige und schwere Sache“ nach Onolzbach mit der Bitte um Verhaltungsbefehl und erhielten von den Räthen zur Antwort: „Wir sehen aus der Untersuchung, daß ihrer Viele in Merkendorf bei der Wahrsagerin Rath gesucht haben, obwohl sie von ihrem Pfarrer verwarnt worden sind. Alle sind mit dem Thurm drei Tage lang bei Wasser und Brot zu bestrafen und mit ernsterer Leibesstrafe im Wiederholungsfall. Läßt sich die Wahrsagerin wieder blicken, so ist sie zu verhaften.“

So stand es in Merkendorf, trotz der seit Jahrzehnten eingeführten Reformation. Nicht besser stand es in dieser Beziehung auch anderwärts auf dem Klostergebiete. Auf Grund der Verhandlungen über Zauberei bei einer Kirchenvisitation lautete der Bescheid des Abts und seines Verwalters und Richters: „Wittwe Planecker in Kettenhöfstetten soll verkaufen und wegziehen.“ Weitere Erlasse und Gutachten über Zauberei, Druterei und Hexerei mit der Unterschrift des Abts Wunder sind nicht vorhanden; es läßt sich daher nicht ermitteln, wie der Abt darüber dachte. Wie aber sein Verwalter Kornberger und sein Richter Faber darüber dachten erhellt aus vielen ihrer Berichte und Gutachten, aus welchen zugleich hervorgeht, daß aus dem durchaus protestantisch gewordenen Klostergebiete Zauberei, Druterei und Hexerei im ganzen Reformationsjahrhundert ihr Wesen trieben, wie zuvor. Jene Reate gehörten zu den Kriminalverbrechen, bei welchen dem Klostergerichte nur Anzeige und Voruntersuchung zustand, nicht die Entscheidung. Hier einige Beispiele über das Verfahren des Verwalters und des Richters. Im Todesjahr des letzten Abts Wunder verhafteten sie den Schmied zu Bürglein und dessen Frau und beantragten beim Markgrafen: „ihnen aufzugeben, binnen sechs Wochen zu verkaufen und nach geschworener Urphed wegzuziehen, [58] weil sie durch Zauberei einen Mann der Mannbarkeit beraubt, so daß er einige Zeit lang blöd gewesen, bis ihm hernachmals wieder geholfen worden. Auch hätten sie durch Feuerholen aus dem Hause des Baders dessen Kind krank und dessen Kuh so unruhig gemacht, daß sie des Nachts brüllte und sich losriß.“ Vier Jahre darauf beantragten Verwalter und Richter: „Drei Frauen in Aich und Weißenbronn verhaften zu lassen, weil solch teuflische Zauberkunst je länger je mehr einreiße.“ Die Verhaftung erfolgte auch, besonders auf Grund einer Anklage des Bäckers Dörlein von Aich, welcher aussagte: „Meine Frau ist seit längerer Zeit schmerzhaft krank; dazu erkrankten auch mein Söhnlein und mein Töchterlein. Auf Anrathen etlicher Leute ging ich zu einer Wahrsagerin nach Stirn, welche mir sagte: das Alles sei von der alten Weinbauerin (eine der gedachten drei Frauen) meinem Hause angethan; diese sollte ich hinausschaffen und auch gebrauchen, was sie mir auf einen Zettel geschrieben habe, dann werde es besser gehen. Ich that es; allein es ging schlimmer: meine beiden Kinder starben. All dieses Herzeleid haben mir die drei Frauen angethan.“ Verwalter und Richter glaubten es auch, um so mehr, da noch andere in der Sache vernommene Personen aussagten, daß jene Frauen im Rufe der Druterei und Zauberei stünden. Zugleich ließen sie vier andere verdächtige Personen von Weißenbronn nach Heilsbronn zur Haft bringen, darunter den Schneider Brecht und seine Ehefrau, über welche sie Folgendes nach Onolzbach berichteten: „Brecht war des seligen Pfarrers Stillkraut zu Weißenbronn Meßner, wurde aber von diesem Zauberei halben enturlaubt. Der Pfarrer wurde bald hernach fast übernatürlich krank und ist schwerlich gestorben. Brecht und seine Mutter sind in hohem Verdacht gestanden, an des Pfarrers Tod schuldig gewesen zu sein. Im Gefängniß hat er unserem Gerichtsknecht bekannt, daß er ein Drutner sei und wie der böse Feind des Nachts zu ihm in das Gefängniß kommen und ihn mit den Haaren fast eines Mannes hoch gezogen. Sein Weib wäre eine Drut. Sein Weib hat auch bekannt, sie sei vom Teufel verführt worden und habe die Druterei von ihrem [59] Mann lernen müssen, da sie sonst keine gute Stunde bei ihm gehabt haben würde. Brecht und sein ganzes Geschlecht sind längst wegen Zauberei und Druterei berüchtigt und gefürchtet und schon früher wegen übermäßiger Übelthaten in Windsbach in Verhaft gelegen und dort hart peinlich gefragt worden, haben aber aus Verzauberung des bösen Feindes und gemachter Vereinigung mit demselben nichts bekannt und sind von Statten und im Land gelassen worden. Wiewohl Viele mit Wiero dafür halten, daß bei solchen Leuten allein eine Verblendung und falsche Einbildung sei, als die weder auf Gabeln oder in den Lüften fahren und Schaden thun können: so halten dagegen Podinus Antegauensis und Fischart, der Rechten Doktor, fast das Widerspiel. Nun will uns bedenklich sein, daß des Brechts Weib uns aus dem Gefängniß, aus Stock und Eisen entworden ist. Daß solches möglich sei, weil hier alle Zeichen von Druterei zu finden sind, setzt Podinus in seinem dritten Buch lauter.“ Aus den heilsbronner Aufzeichnungen erhellt, daß die Verhandlungen nach einem halben Jahre noch schwebten, nicht aber, wie in Onolzbach entschieden wurde. Verwalter und Richter hatten auf „Leibes- und Lebensstrafe“ angetragen; in Onolzbach aber scheint man auf Landesverweisung erkannt zu haben. „Die Gemeinde und Nachbauern zu Weißenbronn erklärten, daß sie die Leute wollten todtschlagen und nicht länger bei ihnen zu wohnen gedulden. Das Weib, nachdem sie bei Nacht aus den Eisen kommen, hat zwei ihrer fünf Kinder mit ihr hinweg genommen, Niemand weiß, wohin, vielleicht nach Bayerland, wo sie her ist.“

Die vorstehenden Aktenauszüge zeigen, wie Unstudirte und Studirte damals über Zauberei dachten und wie man dagegen einschritt, insonderheit Korneffer, dessen energische Handlungsweise nicht nur in dieser, sondern in jeder Beziehung beifällig anerkannt und auch unterstützt wurde. Der Abt Wunder und alle übrigen Vorgesetzten Korneffers erwarteten durch ihn „als einen frommen Pastor“ und durch sein imponirendes Wesen eine durchgreifende und bleibende Reform des religiös–sittlichen Lebens in der Gemeinde und unterstützten ihn daher auf mancherlei Weise, [60] schon durch Aufbesserung seines geringen Gehaltes: vom Abt jährlich 3 Sra. Korn; dazu wurde für die Pfarrstelle ein walzendes Lehen für 160 fl. im Amte Waizendorf angekauft. Korneffer wirkte nur sechs Jahre lang; nach seinem Tode ging Alles wieder den alten Gang, und in Manchem wurde es schlimmer als zuvor.

Zu den Einrichtungen, welche der wohlmeinende Korneffer vorschlug und, unterstützt von seinen Behörden, ins Werk richtete, war die Anstellung eines zweiten Pfarrers. Abt und Regierung beschlossen auf den Vorschlag Korneffers: „da seine Kraft und Zeit bei den vielen Anläufen nicht ausreiche, ihm einen Gehilfen zu geben und zwar in der Art, daß man einen Kaplan oder Diakon anstelle, der zugleich Schulmeister sei und zu seiner Besoldung noch 20 fl. jährlich aus den Gotteshäusern in Hirschlach und Kleinhaslach erhalte.“ Leider ergab sich gleich bei der ersten Besetzung der neugegründeten Stelle ein arger Mißgriff. Der Abt erhielt i. J. 1573 vom Markgrafen den Auftrag, für die Stelle den „andächtigen“ Georg Buchner zu präsentiren. Korneffer starb schon bald nach dem Eintritt seines Kollegen Buchner, der ihm kein treuer Mitarbeiter, sondern ein Störer seines Wirkens war. Im Jahr nach Korneffers Tod sah sich der Abt gezwungen, „den Kaplan gefänglich einzuziehen, weil er sich mündlich und schriftlich, so wie im Leben und Geberden sträflich und ärgerlich verhielt.“ Buchner wurde aus Urphed entlassen, gelobte dem Abt Wunder abzubitten, sich zu bessern und dem Pfarrer in Merkendorf Gehorsam zu leisten, hielt aber nicht Wort, worauf der Abt ihm den Dienst aufkündigte und ihm schrieb: „Der Pfarrer, der Vogt, der Rath und Andere beschweren sich über euch. Ihr führt ein ärgerliches Leben. In der Schule ist mit euch nichts ausgerichtet. Auf unsere Warnungen folgte keine Besserung, sondern noch größere Erbitterung. Seht euch also binnen einem Vierteljahr nach einem andern Dienst um.“ Um sich zu rechtfertigen, schrieb Buchner an den Abt: „Auf des verstorbenen Pfarrers Korneffer Supplikation bin ich als Kaplan und Schulmeister angestellt worden mit der Verpflichtung, alle [61] vier Wochen in Hirschlach zu predigen. An den ausfallenden Sonntagen mußten die Hirschlacher nach Merkendorf gehen, erklärten aber: es sei ihnen dahin zu weit, sie gingen daher lieber ihren abgöttischen Gebräuchen in Ornbau nach. Darum befahl mir Korneffer, alle vierzehn Tage in Hirschlach zu predigen, was ich auch in Sturm und Schnee gethan. Allein Pfarrer Hofmann (Korneffers Nachfolger) entzieht mir dort meine Accidenzien aus Neid und Geiz. So ließ er mir gestern an der hirschlacher Kirchweih durch seine Magd sagen: ich sollte den Gottesdienst in Merkendorf versehen, während er den Gottesdienst in Hirschlach abhalte. Dadurch entzog er mir die fünf Batzen von der Kirchweihpredigt. Alle Taufen nimmt er mir weg. An Feierabenden lauft er fort und bleibt aus. Ich bitte, dieses abzustellen und es zu belassen, wie es Korneffer eingerichtet hat.“ Der Pfarrer Hofmann, vom Abt zum Bericht hierüber aufgefordert, berichtete: „In Hirschlach bin ich Pfarrer; ich habe dort, wie auch Korneffer that, zu taufen, die Kirchweihpredigt zu halten, nicht der Kaplan, dem es nur um die fünf Batzen zu thun ist und um dort mit Bauern zu schlemmen. Er ist seit einem halben Jahr höchstens zweimal nach Hirschlach gekommen. Er läßt dort oft den Meßner vergeblich läuten und die Leute auf sich warten, worüber diese sehr unzufrieden sind. Am zweiten Pfingsttag hieß ich ihn nach Hirschlach gehen; er kam aber weder dort noch zu Merkendorf in die Kirche. Was kann aus der Schule eines Mannes werden, dem nicht in zwei Worten zu glauben ist? Wie er, so sind auch seine Schüler trotzig gegen mich. Er ist ein ehrenvergessener Mensch. Was er schrieb, sind gute fette Lügen und Kalumnien. Soll es in Hirschlach und Merkendorf wohl stehen, so brauche ich einen getreuen Gehilfen.“ Buchner erhielt vom Abt seinen Abschied. Hofmann, „einer der ältesten Klosterpfarrherren und eines sittlichen, eingezogenen Wandels“, wurde Pfarrer in Lentersheim.

Man hatte nun fast fünfzig Jahre lang Kirchenvisitationen abgehalten, Kirchenzucht geübt und keinen Geistlichen angestellt, der nicht in Onolzbach seine Prüfung bestanden hatte [62] man wollte dadurch zunächst auf die Geistlichen und dann auf das religiös–sittliche Volksleben veredelnd einwirken. Allein aus den mitgetheilten Verhandlungen erhellt, daß die beabsichtigte Besserung nicht eintrat. Korneffer hatte wegen seiner gewinnenden Persönlichkeit und seiner rednerischen Begabung großen Zulauf in seinem kleinen Wirkungskreise, auch aus dem Papstthum; allein nach seinem kurzen Wirken und nach seinem frühen Tode gestaltete sich Alles wieder, wie zuvor: was um Merkendorf deutschordenisch oder eichstättisch war, blieb nach wie vor katholisch, wie es noch ist, während Hirschlach nach wie vor lutherisch blieb und zwar aus dem Grunde, weil die dortigen Einwohner auf heilsbronnisch–onolzbachischem, das heißt lutherischem Grund und Boden wohnten. Das kirchliche Bekenntniß wurde beiderseits von den Landesherren beliebig eingeführt; das lutherische auf dem ganzen Klostergebiete. Mehr über Merkendorf vor und nach dem Reformationsjahrhundert im VII. Abschn.


11. Dambach,

am Hesselberg, war früherhin ein Filial von Lentersheim, wurde aber 1394 eine eigene Pfarrei auf Betrieb des 20. Abts Stromer zu Heilsbronn und des aus Dambach gebürtigen damaligen Pfarrers Joh. Mayninger zu Lentersheim. Näheres hierüber unten bei Lentersheim. Nach dem Tode des Pfarrers Finsterer zu Dambach i. J. 1505 wurde zu dessen Nachfolger Matth. Pauer vom Abt Bamberger ernannt und dem Bischof Gabriel zu Eichstätt zur Ordination und Investitur präsentirt. Pauer resignirte schon nach vier Jahren. Sein Nachfolger Joach. Rewlein blieb 16 Jahre lang auf der Stelle, resignirte aber dann nach vielen Zehntbeeinträchtigungen, bei welchen er den Abt Wenk wiederholt um Beistand bitten mußte. Der Abt verlieh darauf die Stelle dem augsburgischen Priester Thom. Dutt, welcher 21 Jahre lang (1526–47) bis zu seinem Tode dort Pfarrer war. Zu seiner Zeit wurde auf dem ganzen Klostergebiete, sonach auch in Dambach, die Reformation oktroyirt. Dutt hatte, wie seine vorreformatorischen Vorgänger, stets Kampf wegen verweigerter [63] Zehnten. Reichnisse für Seelenmessen, welche nach Einführung der Reformation cessirten, wurden ihm von den Heiligenpflegern in Dambach und Lentersheim verweigert. Daß er von keinem reformatorischen Hauche angeweht war, erhellt aus den Verhandlungen zwischen ihm und den Äbten. Er bat den Abt Wagner, sein Einkommen zu bessern, entweder durch 20 fl. baar, oder durch Überlassung eines Drittels vom Dambacher Zehnten; könne ihm diese Bitte nicht gewährt werden, so möge der Abt ihm 60 fl. vergüten, welche er, um die Pfarrstelle zu erhalten, habe geben müssen; würde ihm auch Dieses nicht gewährt, so müßte er sich weiter beschweren. Auf dieses „trutzige Gesinnen“ antwortete ihm der Abt mündlich: „Wie es scheine, so habe er die Pfarrei auf Berufung durch die Gemeinde erkauft; wäre sie ihm nicht mehr gefällig, so möge er sie wieder verkaufen; eine Addition bekomme er nicht. Und wie er darauf ganz trutziglich und üppiglich abgeschieden, ließen sich sein Gnaden (der Abt) vernehmen: Wenn sie Einem dieß Orts etwas wollten addiren, so gedächten sie es Einem zu thun, mit dem das Volk versehen und der keine solche volle Sau wäre. Hätte er gütlich angesucht, so wäre ihm gnädigere Antwort gegeben worden.“ Zwei Jahre darauf erneuerte er sein Gesuch bei dem folgenden Abt Greulich, welcher sein Gesuch um ständige Addition gleichfalls abwies, ihm jedoch etwas Geld und Getreide, dazu einen schwarzen Rock von dem verstorbenen Konventualen Purkel schenkte mit dem Bedeuten: für etliche Jahre nichts mehr zu fordern, „wozu er sich auch bereit erklärte und dann von Heilsbronn heim ging.“ Der nachfolgende Pfarrer P. Brunner hatte während seines vierjährigen Weilens auf der kärglichen Stelle dieselben Kämpfe über den Klein-, Obst- und Blutzehnten mit seinen Parochianen, die ihn überdieß zur Nachtwache und andern Diensten anzogen. Nach ihm verlieh der Abt Wirsing die Stelle dem Martin Killing, welcher aber gleichfalls schon nach vier Jahren wegzog, indem er dem Abt erklärte, daß er sich mit Weib und Kind nicht nähren könne. Da er aber mehr mitnehmen wollte, als ihm gehörte, so protestirte die Gemeinde gegen seinen Wegzug. Der Abt vermittelte die Sache, [64] worauf Killing abzog und J. Rueb, bisher Pfarrer in Untermichelbach, einzog, nachdem er eine Probepredigt in Heilsbronn gehalten hatte. Bald nach seinem Amtsantritt stellte er dem Abt vor: „Bei vieler Arbeit, um seine Schäflein evangelisch zu erhalten gegen die Angriffe der Meßpfaffen und abgöttischen Seelenmörder zu Königshofen und Lellenfeld, sitze er auf einer Hungerstelle und bitte daher um Addition.“ Er erhielt vom Abt aus Gnaden ein Simra Korn, blieb in Dambach und starb daselbst nach neunzehnjähriger Amtsführung im J. 1574. Der Abt Wunder verlieh die Stelle dem von den markgräflichen Räthen empfohlenen Magister Sebast. Stieber aus Schwabach. Dieser eröffnete seine Funktion mit einer beim Abt eingereichten Beschwerde über seinen Vorgänger, der ihm das Haus baufällig hinterlassen habe. Verarmt und von seinen Gläubigern gedrängt, bat er den Abt um ein Darlehen. Er erhielt 60 fl., mußte sich aber einen jährlichen Besoldungsabzug gefallen lassen. Schon im vierten Jahre zog er weg nach Ursheim. Der heilsbronnische Vogt in Waizendorf ließ ihn aber nicht eher wegziehen, als bis er sein Darlehen heimgezahlt hatte. Ihm folgte Magister Erasmus Scheuermann, welcher die Kandidatenprüfung in Onolzbach bestanden und in Heilsbronn mit Beifall gepredigt hatte, aber als Pfarrer durch seinen Wandel Ärgerniß gab, weßhalb sich die Beamten in Heilsbronn folgendermassen über ihn äußerten: „Wir können uns über das unruhige Leben des Pfarrers nicht genugsam verwundern und hätten vermeint, er sollte billig seiner Kirche und nicht des übermäßigen Weinsaufens und Haderns abgewartet haben.“ Veranlassung zu dieser Äußerung gab eine blutige Schlägerei, an welcher sich vorzugsweise der Pfarrer betheiligt hatte. Der Hergang war dieser: „In einer Winternacht (1583) ergab sich in der Stube des Pfarrers ein Schlaghandel zwischen dem Pfarrer und dem Bauern Michel aus Prunn einerseits und einem Eibischen Unterthan K. Gebhard andererseits. Letzterer erhielt durch Schläge mit einer Kanne neun Kopfwunden, daß er schier keinem Menschen mehr gleich gesehen, und wurde dann vom Pfarrer zu Boden geschlagen. Darauf des Pfarrers Weib die [65] Nachbarn weckte und sie bat, zu Hilfe zu kommen, sonst werde ihr Herr und der Michel den Gebhard umbringen.“ So viel ergibt sich aus den Voruntersuchungsakten des heilsbronnischen Vogts Seifried von Waizendorf, ohne Angabe, wie vom treffenden Kriminalgericht und vom Konsistorium entschieden und der Pfarrer bestraft wurde. Gegen Ende des Reformationsjahrhunderts war ein Pfarrer Namens Joh. Heinrich in Dambach. Näheres über den Ort im VII. Abschnitt.


12. Lentersheim,

am Hesselberg. Diese Gemeinde erscheint im Reformationsjahrhundert in einem besseren Lichte als andere heilsbronnische Pfarreien; wenigstens hatte sie in dieser Periode ein Paar recht achtungswerthe Geistliche. Die Pfarrstelle war nicht so ärmlich dotirt, wie die meisten andern Klosterpfarreien, daher der Stellenwechsel nicht so häufig. Auf den 1505 verstorbenen Pfarrer H. Clauer folgte P. Kelner, welchen der Abt Bamberger in der üblichen stereotypen lateinischen Form dem Bischof Gabriel in Eichstätt zur Ordination und Investitur präsentirte. Keiner resignirte schon nach vier Jahren. Sein Nachfolger, Georg Tröster, starb 1544 nach 35jähriger Amtsführung. Die heilsbronner Aufschreibungen bezeichnen ihn als einen „frommen“ Mann, dem auch die Dekanatsführung übertragen wurde. Als zu seiner Zeit die Reformation auf dem ganzen Klostergebiete, daher auch in Lentersheim oktroyirt wurde, war er bereits im Alter vorgerückt und kränklich; daher sah man es ihm nach, daß er den lutherischen Ritus nicht vollständig einführte. Wegen seiner andauernden Kränklichkeit war die Anstellung eines Amtsgehilfen nöthig. Als solchen schlug der markgräfliche Kammermeister Leonh. Gendorf dem Abt Schopper einen Günstling vor; allein der Abt antwortete: „Der kranke Pfarrer und Dekan hat einen frommen, ehrbaren und gelehrten Priester, Kasp. Ludwig, als seinen Stellvertreter bestellt, der ihm schon länger Predigt und Sakrament verwaltet, an dem das Pfarrvolk ein gut Begnügen und sich an denselben gewöhnt hat; dem haben wir die Stelle bereits zugesagt.“ [66] Um diese Zusage festzustellen und etwaigen Einreden zuvorzukommen, hielt es der Abt für gerathen, den K. Ludwig nach Heilsbronn einzuberufen und durch den Richter Hartung, welcher auch kaiserlicher Notarius publicus war, folgendes Instrument fertigen zu lassen: Instrumentum obligacionis Caspari Ludwig, animarum curatoris in Lentersheim. In nomine domini. Amen. Per hoc instrumentum cunctis pateat, quod anno 1534, pontificatus sanctissimi in Christo patris et domini Honorii, divina providentia papae quinti, anno ejus primo, die 17. decembris, circa horam duodecimam vel quasi post prandium, in monasterio Fontis salutis in abbacia, in stuba quae nominatur marchionis, in mei notarii publici testiumque infra scriptorum praesentia, venerabilis vir dominus C. Ludwig, presbyter eistetensis dioceseos, audiens infra scriptos articolus et juramentum, quae per se ore proprio, tactis digitis sacrosanctum evangelium sponte et voluntarie promisit praetactos articulos per juramentum corporaliter praestitum inviolabiliter se obligaturum. Articulorum tenor est talis: Ego C. Ludwig promitto et juro, quod reverendo domino Johanni Abbati suisque successoribus fidelis et obediens esse volo, bonorum ipsorum procurando et malum amovendo. Etiam personalem residentiam facere in ecclesia parochia1i in Lentersheim et eandem nulli locare aut resignare absque voluntate domini abbatis promitto. Deinde consuetudines et jura ipsius ecclesiae fideliter manutenere volo nec novas introducere absque speciali licentia collatoris. Si lis exsurgeret inter me et communitatem seu alios monasterio subjectos, eandem deducere volo ad praedictum abbatem et ejus monasterium. Etiam contentus esse volo in pensione pro perpetuo vicario dictae ecclesiae assignata. Postremo jure, quod contra praedictos articulos non volo dispensationem impetrare. Sic me Deus adjuvet et haec sancta Dei evangelia. Super quibus articulis reverendus abbas Johannes requisivit me notarium publicum infra scriptum, ut sibi conficerem instrumentum publicum. Acta sunt haec praesentibus [67] domino Sebastiano granario (Sebast. Wagner, nachmals Abt) et Nicolao Castner bursario, Johanne Castner et Laurentio Sturm testibus. Et ego Johannes Hartung laicus, publicus imperiali auctoritate notarius, hoc instrumentum confeci signoque et nominibus meis in fidem signavi. Durch den mit diesem Instrument nach Lentersheim zurückkehrenden Ludwig schrieb der Abt Schopper an den Pfarrer und Dechant: „Dem würdigen, unserem lieben Herrn Gg. Tröster. Wir haben aus eurem Schreiben eures Leibes Schwachheit vernommen, die ist uns ein getreuliches Leid. Dieweil aber solche Gottes Wille ist, sollt ihr euch dieselbige gefallen lassen in Geduld zu Gott. Eurem Bitten nach über eure zugeschickte Resignation haben wir die Pfarre Briefszeigern nach unseres Gotteshauses Gebrauch verliehen. Worin wir euch freundlichen Willen erzeigen mögen, habt ihr uns gutwillig. Damit Gottes Gnade befohlen.“ So hatte denn der brave Pfarrer einen braven Amtsgehilfen und dieser die Anwartschaft auf die vermeintlich bald vakante Stelle erhalten. Allein diese erledigte sich vorerst nicht, da der Pfarrer genas und noch neun Jahre lang lebte. Daher bat der Abt Schopper den Markgrafen Georg, dem K. Ludwig die Frühmeßstelle in Röckingen zu verleihen. Der Empfohlene wurde auch für diese Stelle ernannt, jedoch sollte er dafür 10 fl. an die markgräfliche Kanzlei zahlen. Der Neuernannte meldete dieses klagend dem Abt, welcher hierauf dem Kanzler Heller die Armuth Ludwigs vorstellte mit der Bitte, die Zahlung zu erlassen.

Tröster starb 1544. Der vom Abt Greulich an seine Stelle ernannte Pfarrer J. Orth bat den Abt um Schutz gegen Zehntpflichtige und um Reparatur des Hauses. Beides wurde ihm gewährt. Er starb nach 16jähriger Amtsführung. Sein Nachfolger Richard Fuchs, zuvor Kaplan in Krailsheim, klagte 12 Jahre lang bis an seinen Tod stets bei allen Behörden über seine Gemeinde, die seinen schwachen und trauten Vorgängern Orth und Tröster Reichnisse aller Art freventlich, muthwillig und gewaltig geschmälert habe und nun auch ihm schmälere und vorenthalte. Der Abt Wunder schützte ihn kräftig. Dagegen schrieb [68] derselbe Abt im Verein mit dem Verwalter und Richter in einem Bericht an die Regierung: „Uns befremdet, daß dieser Pfarrer bei seinem Pfarrvolk kein besseres Geschrei hat und sich so gar nicht sättigen lassen will, während die vorigen Pfarrer dort keine Klage hatten. Sein Pfarrvolk würde über seinen Wegzug nicht erschrecken und leichtlich ein Anderer, der sich sättigen ließe, an seiner Statt zu bekommen sein.“ Als er zwei Jahre vor seinem Tode verlangte, ihm Scheune, Stall, Keller zu bessern und zu erweitern, da antwortete ihm der Abt mit einem entschiedenen Nein! „da er zur Besserung bisher nichts gethan habe, vermögend sei, eigene Güter kaufe, die deßhalb erforderlichen baulichen Erweiterungen auf eigene Kosten zu bestreiten habe.“ Sein Nachfolger J. Gerhard, früher in Petersaurach, eine Zeit lang vom Kloster auf der Universität erhalten, kam schon 1579 als Dekan nach Wassertrüdingen. Dagegen blieb sein Nachfolger, Magister G. Hofmann, zuvor Pfarrer in Merkendorf, 33 Jahre lang, bis 1612. In dieser Zeit wurde viel über den ruinosen Kirchthurm verhandelt. Die baupflichtige Lokalkirchenstiftung besaß einiges Vermögen und begann den Bau unter der Leitung der markgräflichen Beamten in Wassertrüdingen. Hand- und Spanndienste leistete die Gemeinde. Um Steine wurde beim Junker zum Dentle (Dennenlohe) nachgesucht. Die markgräflichen Beamten, stets gespannt mit den heilsbronnischen, glaubten mit den bezeichneten Lokalmitteln den ganzen Bau ausführen zu können, ohne mit Heilsbronn verhandeln zu müssen. Anders gestaltete sich’s, als nach acht Jahren die vorhandenen Mittel erschöpft waren. Nun verlangte man onolzbachischerseits zur Vollendung des Baues einen Beitrag von 100 fl. vom Kloster, da dieses das Pfarrpatronat und den Großzehnten besitze. Hierauf antworteten 1577 Abt, Verwalter und Richter: „Zwar stehen Pfarrlehen, Zehnt sammt dem Heiligen dem Kloster zu; allein die Amtleute zu Wassertrüdingen haben sich des Einkommens des Heiligen jedesmal unterzogen. Wie sie damit gehaust, wissen wir nicht. Wohl aber wissen wir vom vorigen Pfarrer, daß sie beim Abhören der Rechnungen übermäßig gezecht und banketirt haben; [69] daher wir unserem Vogt zu Waizendorf befohlen, künftig der Abhör beizuwohnen und solch Übermaß abzuschneiden. Auch befinden wir, daß sie über das Alles keine Rechnung geführt haben. Bevor das Kloster etwas beiträgt, mögen die Amtleute spezifizirte Rechnungen vorlegen.“ Die Rechnungen wurden zwar vorgelegt, sie entzifferten aber nur 640 fl. Ausgabe, nicht die noch weiteren Ausgaben, auch nicht die aus einem verkauften Lehen erlösten 315 fl. Im folgenden Jahr erfolgte mit dem Tode des Abts Wunder die Auflösung des Klosters. Ohne Zweifel leistete dann der Markgraf den erforderlichen Zuschuß zur Vollendung des Thurmbaues. Weiteres über Lentersheim vor und nach dieser Periode im VII. Abschnitt.


13. Adelhofen,

bei Uffenheim. In den Jahren 1526 bis 34 war dort Nik. Poxmann Pfarrer, der letzte vorreformatorische Geistliche daselbst. Nach seinem Wegzuge wurde auch dort, wie in allen heilsbronnischen Pfarreien, die Reformation eingeführt. Dem vor der Reformation häufig vorkommenden Mißbrauch der Nonresidenz folgend, hielt sich Poxmann meist in Ochsenfurt auf und ließ seine Pfarrei Adelhofen durch einen Vikar versehen, i. J. 1534 durch Sixt Vogelsang, welcher von der Gemeinde gern gesehen wurde, aber nicht vom Pfarrer, der ihn ohne vorherige Aufkündigung verabschiedete und einen andern Vikar annahm. Der Abt Schopper verwies dieß dem Pfarrer und forderte ihn auf: entweder den Vikar zu behalten, oder ihn erst nach vierteljähriger Kündigung zu entlassen. Bald nach diesem Vorgang und bald nach Einführung der Reformation erscheint an Poxmann’s Stelle Kon. Most, welcher 1536 beim Abt Schopper Schutz suchte und fand. Es handelte sich um 10 Malter Korn, welche dem Pfarrer von den Bauern, und um Reichnisse, welche ihm vom Frühmesser Peselt zu Holzhausen (Simmershofen) vorenthalten wurden. Auf Most folgte schon 1537 Hein. Warbeck, welcher vom Markgrafen Georg dem Abt Schopper empfohlen und von den Examinatoren als tüchtig befunden worden war. Auch er weilte nicht lange; [70] denn schon 1539 erscheint als sein Nachfolger Barth. Reisacker, vermuthlich zuvor Kaplan in Vestenberg, da er vom dortigen Eibischen Vogt beim Abt Wagner wegen Schulden verklagt wurde. Nach sechsjährigem Weilen in Adelhofen beabsichtigte er, heimlich wegzuziehen. Die Gemeinde entdeckte seinen Plan und machte Anzeige beim Abt, welcher ihn zwar ziehen, aber auf Reichnisse, die er noch zu fordern hatte, Beschlag legen ließ zur Befriedigung seiner Gläubiger. Sein Nachfolger Holtzel blieb nur zwei Jahre. Dann folgte wegen Baureparaturen eine einjährige Vakanz, worauf K. Fuchs aus Aub, zuvor Verweser in Brodswinden, die Stelle erhielt, nachdem er, wie nunmehr alle heilsbronnischen Pfarrer, sich verpflichtet hatte, sich an die brandenburgische Kirchenordnung zu halten. Zur Zeit seines Amtsantrittes war sein Amtsnachbar, Pfarrer Lauer in Walmersbach gefänglich eingezogen und die Verwesung der dortigen Pfarrstelle ihm übertragen worden. Durch die Verwesung gerieth er in Konflikt mit dem Amtmann in Uffenheim, wo Lauer gefangen war, sogar in Gefahr, vergewaltigt zu werden, worauf er den Abt Wirsing bat, ihn zu entlassen und bei dem Magistrat Rothenburg für die Pfarrstelle in Neusitz zu empfehlen. Der Abt that es mit der Versicherung: „er habe sich in Adelhofen ehrlich und wohl gehalten.“ An seine Stelle kam 1550 B. Kraft aus Möttingen, welchen der Abt nach Adelhofen sandte mit einem Briefe, worin Schultheiß, Bauernmeister und Gemeinde angewiesen wurden: „sie sollten den Briefzeiger predigen hören und, wenn sie einen Mangel an ihm fänden, es dem Abt berichten.“ Man hörte ihn, fand keinen Mangel an ihm und behielt ihn als Pfarrer. Allein späterhin ergaben sich solche Mängel, daß (1554) die ganze Gemeinde beim Abt Heberlein sich über des Pfarrers unordentliches Haushalten, Verwüstung der Pfarrgebäude und Zäune beschwerte und um seine Entfernung bat. Die Bitte wurde gewährt und zugleich beschlossen, die Stelle fünf Jahre lang durch den benachbarten Pfarrer Pfister von Walmersbach versehen zu lassen, diesem jährlich 19 fl. vom Pfarreinkommen zu zahlen und den Rest des Pfarrertrags zum Bau des Pfarrhauses zu verwenden. Allein schon nach einem [71] Jahr bat die Gemeinde, der Verwesung müde, den Abt, ihre Pfarrstelle wieder zu besetzen, und zwar durch den Kandidaten J. Streit aus Mellerstadt, welcher sich ihr angeboten hatte. Der Abt, damit einverstanden, wies den Kandidaten an die Examinatoren, deren Prüfungsresultat lautete: „Streit ist im Latein und Katechismus ziemlich berichtet, hat aber die hl. Schrift noch nicht fleißig gelesen. Gefällt er aber in seiner Probepredigt der Gemeinde, verspricht er künftig fleißig zu sein und Lehr und Weise vom Pfarrer in Uffenheim anzunehmen, so möge ihm die Stelle vom Abt verliehen werden.“ Streit zog auf, aber schon nach zwei Jahren wieder ab. Der Abt verlieh die Stelle dem Kandidaten Ph. Wilhelmi, dessen Examen und Ordination eine bissige und triviale, oben Bd. I beim 33. Abt mitgetheilte Korrespondenz zwischen dem Abt Schörner und dem Superintendenten Karg hervorrief. Wilhelmi blieb zwölf Jahre auf der Stelle. Der vom Abt Wunder (1569) zu seinem Nachfolger Ernannte hieß J. Streum, dessen Ernennung dem Amtmann zu Uffenheim, Hans Wolf von Schrotsberg, Veranlassung gab, seinen Groll gegen den Abt Wunder auf gemeine Weise auszulassen. Streum hatte ein seine Einsetzung betreffendes Schreiben des Abts dem Amtmann einzuhändigen. Allein der Amtmann gab fluchend das Schreiben dem Ueberbringer mit den Worten zurück: „Sag deinem Pfaffen (dem Abt), daß er mich salva venia etc.“ Streum hatte sein Examen in Onolzbach bestanden und war vom Markgrafen dem Abt empfohlen worden, bewährte sich aber keineswegs. Bei Erbauung seines Hauses verkaufte er Bauholz und Ziegel. Es folgte gerichtliche Untersuchung und Besoldungssperre zum Ersatz des Defraudirten. Dazu haderte Streum fortwährend mit seiner Gemeinde, besonders mit dem Wirthe Dull „wegen Gotteslästerung und Verachtung des h. Ministeriums“, was gerichtliches Einschreiten zur Folge hatte. Der gedachte Amtmann von Uffenheim schürte den Brand, indem er die Gemeinde gegen den Pfarrer aufhetzte und es dahin brachte, daß der Flurer, des Pfarrers Feind, zum Meßner gewählt wurde. Regierung und Examinatoren zu Onolzbach verfügten: „Absetzung des Pfarrers bis Bartholomäi.“ [72] Der Pfarrer remonstrirte und erklärte die Beschuldigungen für Verleumdung. Die Regierung kommunizirte die Remonstration dem Abt Wunder zur Berichterstattung, worauf der Abt berichtete: „Streum, roh und gottlos, stets toll und voll, wie auch sein Weib, zieht einher in Geberden und Kleidung nicht wie ein Kirchendiener, sondern wie ein Landsknecht oder Lotterbube, hat mit einer Wirthsmagd zu thun gehabt, verfrißt sein Einkommen in Kälbern, so daß ihn der gemeine Mann den Kälberfresser heißt.“ Streum wurde abgesetzt. An seine Stelle kam Magister Joh. Stiber, Predigerssohn aus Heilsbronn und daselbst in der Schopper’schen Schule erzogen, bisher in Weimersheim, „daselbst durch Ludwig Harder in Schaden und Unglück gebracht“ und dadurch bewogen, sich beim Abt um die Pfarrstelle in Adelhofen zu bewerben. Zu seinem Umzuge bat er die Gemeinde um Fuhren, „erlangte aber von ihr nicht ohne besondere Mühe nur etliche Wägen auf seine eigenen Kosten.“ Als Vergütung dekretirten ihm die Räthe 5 fl. aus der Klosterkasse mit dem Bemerken, daß die Eingepfarrten jedes Ortes auf ihre Kosten ihre Seelsorger mit der Fuhr billig zu sich bringen sollten. Nach kaum zweijähriger Funktion schrieb Stiber am 30. Jan. 1576 an den Abt Wunder: „Ohne all mein Anlangen und Wissen hat Junker Rud. von Rosenberg mich zur Pfarr Wermuthshausen berufen und werde in 3 oder 4 Wochen dahin abziehen. Danke für alle mir erzeigten Wohlthaten, die Gott Ew. Ehrwürden reichlich wolle vergelten. Ich kann solches nicht persönlich thun, da ich seit dem neuen Jahr in Gefahr schwebe mit Weib und Kindern und meinem geringen Vermögen, da in das sechste Mal mit Gefahr meines Lebens von Dieben und bösen Buben angegriffen, Läden und Fenster herabgerissen und geöffnet worden, also daß nichts denn Plünderung und Mord gewesen wäre, wo sie herein gekommen und meiner mächtig worden wären. Ich darf keine Nacht außer meiner Wohnung sein. Solches ist nicht allein mir widerfahren, denn neulicher Zeit Viele also angegriffen worden und die Kirchhäuser aufgebrochen und viel großer Schaden zugefügt, am Heftigsten aber mit zugesetzt worden, weil das [73] Pfarrhaus vom Dorf gesondert ist.“ Dann folgt die Bitte: das Kloster wolle ihm vergüten, was er während seines zweijährigen Hierseins verbaut habe. Der Abt antwortete: „Er hätte nicht so kurz erst, sondern ein Vierteljahr zuvor die Pfarr aufsagen sollen, damit man Zeit gehabt hätte, sich nach einem andern Pfarrer umzusehen. Vergütung erhalte er nicht, da das Haus erst vor drei Jahren von Grund aus vom Kloster erbaut worden sei; er habe demnach noch herauszuzahlen, da jeder Pfarrer verbunden sei, jährlich 5 fl. zu verbauen, was er nicht gethan habe.“ Auf Stiber folgte 1578, im Todesjahr des letzten Klosterabts Wunder, Erasmus Tanner, welcher bis gegen Ende des Reformationsjahrhunderts Pfarrer in Adelhofen war. Näheres über diesen Ort im VII. Abschnitt.


14. Wallmersbach

bei Uffenheim. Die zunächst vor dem Reformationsanfang (1505 bis 1518) dort lebenden vier Pfarrer Edelmann, Eyselstat (1510 Kanonikus in Onolzbach), Dorner und Uttenhofer wurden vom Abt Bamberger in der üblichen Weise dem Bischof Lorenz in Würzburg zur Ordination und Investitur präsentirt. Uttenhofer bekleidete die Stelle von 1518 bis 37. Durch die ihm, wie allen heilsbronnischen Pfarrern, vom Markgrafen Kasimir auferlegte Besoldungssteuer wurde er hart betroffen. Schon die Zahlung der ersten Rate fiel ihm und seinem Kollegen Poxman in Adelhofen schwer. Wegen Regulirung dieser Steuer wurde er mit allen Klosterpfarrern nach Heilsbronn einberufen. Nach Oktroyirung der Reformation in allen Klosterpfarreien verehelichte er sich. 1537 erfolgte seine „Entleibung“; in welcher Weise? sagt das Jahrbuch nicht. Sein Tod wurde dem Abt Schopper von den Mitdorfherren Engelhard und Eringius von Ehenheim zu Geyern angezeigt mit der Bitte um Wiederbesetzung. Der Abt fragte in seinem Antwortsschreiben bei ihnen an, ob sie vielleicht ein taugliches Subjekt in Vorschlag bringen könnten? Die Gemeinde schlug dem Abt einen Pfarrer vor, „den sie gern hätten“, dessen Name aber im Jahrbuche nicht genannt wird. Der Abt, [74] damit einverstanden, lud die Dorfmeister ein, zur weiteren Rücksprache nach Heilsbronn zu kommen und den Vorgeschlagenen mitzubringen. Der Neuernannte ließ sich „für das Predigen an den Feiertagen zu St. Leonhard, nächst bei Wallmersbach gelegen,“ 7 fl. vorauszahlen, starb aber schon 1542, worauf die Heiligenpfleger den Abt baten, die Wittwe zur Rückzahlung anzuhalten. Ferner baten die Dorfmeister in ihrem pekuniären Interesse, die Stelle bis auf Weiteres unbesetzt und vom Pfarrer Reisacker in Adelhofen mitversehen zu lassen. Allein der Abt gestattete ihnen nur eine halbjährige Verwesung: inzwischen sollten sie einen andern Pfarrer ausfindig machen und ihm vorschlagen. Der neue Pfarrer Flechtner zog schon nach zwei Jahren weg. Eben so kurz weilte der folgende Pfarrer Thanner, welchen sich die Gemeinde erbeten hatte. Er kam nach Equarhofen und starb daselbst. Der folgende Pfarrer Lauer kam 1548 (das Warum? ist im Jahrbuch nicht angegeben) nach Uffenheim in’s Gefängniß. Von dort aus bat er, zugleich auch seine Frau, den Abt Wirsing um ein genaues Verhör, aus welchem sich seine Unschuld ergeben werde. Das Reat war krimineller Natur und wurde daher nicht in Heilsbronn, sondern in Onolzbach verhandelt. Dahin richtete nun der Abt die Bitte, den Verhafteten, seinem Verlangen gemäß, genau zu verhören. Ob es diesem gelang, seine Unschuld zu erweisen, berichtet das Jahrbuch nicht, wohl aber, daß er 1550 Wallmersbach verließ und daß der Abt zu seinem Nachfolger den Pfarrer Pfister von Unterlaimbach ernannte. Dieser fand bei seinem Eintritt Haus und Scheune baufällig und bat, „weil er in seiner Armuth den Pfarrhof zu bessern nicht vermöge“, den Abt Wirsing um einen Beitrag. Auch sein Dorfherr, der vorhin genannte Engelhard von Ehenheim zu Geyern, Amtmann zu Stauf, verwendete sich für ihn beim Abt, welcher dem Bittenden 6 Gulden gewährte: „die hat er zu hohem Dank angenommen und selbst nicht mehr begehrt.“ 1564 bat die Gemeinde den Abt Wunder, das Haus ihres Pfarrherrn Pfister, mit dessen Lehr und Leben sie zufrieden seien, zu bauen und erboten sich, die erforderlichen Fuhren zu leisten. Der Abt verlieh 1571 auf Empfehlung der [75] Examinatoren die Pfarrstelle dem Kandidaten P. Lang und bat den Dekan Albinus in Uffenheim, den Neuernannten in Gegenwart des heilsbronnischen Schultheißen von Equarhofen der Gemeinde Wallmersbach vorzustellen. 1572 ließ der Abt das Pfarrhaus mit einem Aufwand von 662 fl. neu bauen. 1578 bat Lang um Vergütung von Auslagen für kleine Reparaturen, erhielt aber vom Abt zur Antwort: „Ist uns nicht vorher angezeigt worden. Überdieß hat der Markgraf befohlen, daß jeder Pfarrer jährlich 5 fl. aus eigenen Mitteln verbaue, oder, wenn kein Bau nöthig ist, diese 5 fl. admassire. Da der Pfarrer in 5 Jahren nichts verbaut habe, so möge er nun aus den admassirten 25 fl. bauen.“ Bald darauf starb der Abt, zwei Jahre später auch Lang. Die folgenden Pfarrer ernannte der Markgraf, als nunmehriger Landesherr, z. B. den Magister Pangr. Geiger, früher Kantor (zweiter Lehrer) an der Schopper’schen Schule in Heilsbronn, welcher aber schon 1583 starb. Die nächstfolgenden Pfarrer waren J. Grosser und Magister J. Schulin. Mehreres über Wallmersbach im VII. Abschnitt.


15. Equarhofen

bei Uffenheim. Die von 1499 bis zum Anfang der Reformation vom Abt Bamberger dort angestellten und dem Bischof von Würzburg präsentirten Pfarrer waren Eberhard († 1499), Flurheim († 1507), Fabri und Stock. Letzterer resignirte 1525. Ihm folgte Ph. Hummel, vom Abt Wenk dem Bischof Konrad zur Ordination präsentirt. Er zog 1538 auf eine einträglichere Stelle. Während seines zwölfjährigen Aufenthalts in Equarhofen wurde dort, wie allenthalben auf dem Klostergebiete, die Reformation eingeführt. Doch betreffen die vorhandenen Ausschreibungen aus seiner Zeit und auch aus den folgenden Jahrzehnten weniger die Reformation, als Streitigkeiten über Zehnten, Baulichkeiten, Kompetenz etc. Ein Parochian des Pfarrers Hummel, ein Unterthan der Äbtissin Anna von Cottenheim in dem nahen Kloster Frauenthal, verklagte ihn in einer Zehntsache, aber nicht bei dem heilsbronner Klostergericht in Neuhof, sondern beim markgräflichen [76] Vogtamt in Uffenheim. Hiegegen remonstrirend schrieb der Abt Schopper an den Vogt: „Wir und unser Gottshaus haben zu Neuhof ein ehrbar besetzt Gericht, dahin unseres Gotteshauses Zugewandte allenthalben im Gau, auch unsere Pfarrherren und Lehensleute daselbst gerichtbar sind. Es befremdet uns, daß gemeldter Pfarrherr wider unsere Privilegien und kaiserliche Begnadungen an andere Orte fürgeladen wurde. Es ist unser freundlich Bitten, ihr wollet den Unsern bei seinem ordentlichen Richter und obgemeldten Gericht bleiben lassen.“ Heftiger und verwickelter war der Streit, welchen der Abt von 1536 bis 38 in mehreren Ortschaften jener Gegend wegen des Zehnten zu bestehen hatte. Ein Drittel des Zehnten von Equarhofen gehörte dem Kloster Heilsbronn. Der Zehnt von Langensteinach stand zum dritten Theil der dortigen heilsbronnischen Pfarrei zu; das zweite Drittel hatte das Kloster Heilsbronn, das dritte Drittel Philipp von Biberern zu beziehen. In Simmershofen, wo auch Unterthanen der Herren von Sainsheim und von Ehenheim wohnten, partizipirten die Gebrüder Wolfgang und Friedrich von Schwarzenberg mit zwei Dritteln, das Kloster Heilsbronn mit einem Drittel am Groß- und Kleinzehnten. Zum langensteinacher Zehntbezirk gehörten auch die Ortschaften Reichhardsroth, Groß- und Kleinharbach, Gickelhausen und Hollach. Es handelte sich bei dem ganzen Streit darum, daß man zehntfreie Wiesen und Hutschaften in Äcker verwandelte und dann von diesen den Zehnten verweigerte. In den ebengenannten Ortschaften waren 500 Morgen in Ackerland verwandelt worden. Zur Berathung über ein gemeinschaftliches Handeln lud der Abt seine obengenannten Mitzehntherren nach Onolzbach ein, vor Allen den vorzugsweise betheiligten Pfarrer Ziegler zu Langensteinach, auch den heilsbronnischen Schultheiß zu Equarhofen, welcher überhaupt alle heilsbronnischen Angelegenheiten in jener Gegend besorgte und dafür jährlich 9 fl. baar, 3 Malter Korn, 5 Ellen Tuch, Kollerzwillig und 2 Bockfelle als Besoldung erhielt. In Folge der Besprechung zu Onolzbach wurden alle Zehntverweigerer bei ihren Behörden in Uffenheim, Hohenlohe (Hollach) und Rothenburg [77] verklagt; in Rothenburg zugleich ein heilsbronner Unterthan in Gumpeltshofen, welcher seine Gefälle seit 12 Jahren nicht entrichtet hatte. Die Verklagten waren besonders erbittert gegen den Pfarrer Ziegler. Sie erklärten: „dieser Pfaffe habe allein die Schuld; er reize seine Mitzehntherren zum nachdrücklichen Einschreiten gegen sie, die Zehntpflichtigen, damit sie nicht noch stolzer würden; dafür würden sie ihm nicht mehr mahlen und backen.“ Bald bot sich ihnen Gelegenheit zu weiteren Auslassungen über den Pfarrer und zugleich über den Abt.

Der Pfarrer Hummel zog, wie schon erwähnt, 1538 von Equarhofen weg. Der Abt Schopper entließ ihn mit einem ehrenvollen Abschied und eröffnete dem Markgrafen Georg und der Gemeinde, daß er die erledigte Stelle seinem bisherigen Prediger in Heilsbronn, Georg Erbar, zu verleihen gedenke. Allein noch vor dem Vollzuge lief ein Schreiben vom Pfarrer Ziegler in Langensteinach ein, welcher vorschlug: „Man möge die Pfarrstelle in Equarhofen ein Jahr lang unbesetzt lassen und vom Einkommen derselben das den Einsturz drohende Pfarrhaus zu Langensteinach bauen; inzwischen werde er das Pfarrhaus in Equarhofen bewohnen und von dort aus die beiden Pfarreien versehen.“ Der Abt und die markgräfliche Regierung billigten den Vorschlag. Der bereits designirte junge Klosterprediger Erbar konnte selbstverständlich nichts dagegen einwenden; doch fand er für gut, noch vor Schluß des Jahres von Heilsbronn wegzuziehen, Kaplan bei St. Sebald in Nürnberg zu werden und dort zu heirathen. Aber die betheiligten Gemeinden, im Geheimen aufgestachelt durch den Amtmann von Uffenheim, machten Einwendungen. Auf Anregen des Abts beauftragte der Markgraf Georg seinen Amtmann von Uffenheim, die Gemeinden zu verständigen, ihr eigenes Interesse bei der Sache ihnen klar zu machen, besonders der bevorzugten Gemeinde Langensteinach, und sie zu ermahnen, ein Jahr lang Geduld zu haben. Der Bericht des Amtmannes an den Markgrafen lautete: „Ich habe auftragsgemäß die Dorfmeister beider Gemeinden vernommen. Die von Langensteinach erklärten: „„Die im Kirchdorfe selbst wollten dem Pfarrer Ziegler gestatten, ein [78] Jahr lang während seines Hausbaues auswärts zu wohnen, nicht aber die Eingepfarrten von Groß- und Kleinharbach, Hoeloe und zum Rodt, welche dem Pfarrer etlichen Kleinzehnt und Gült geben. Würde, gegen ihren Willen, ihrem Pfarrer gestattet, ein Jahr lang auswärts zu wohnen, so möge man ihnen für diese Zeit einen andern Pfarrer schaffen. Zum Pfarrhausbau trügen sie aus ihrem Beutel nichts bei, da jeder Taglöhner sein Haus aus eigenen Mitteln bauen müsse, und das könne auch der Pfarrer, dessen Stelle bei 250 fl. ertrage, wobei er, außer seiner Frau, keine sonderliche Verlegung (Aufwand) habe; davon könne er wohl etwas an sein Haus wenden. Sie hätten in ihrer Gemeinde und in ihrem Gotteshaus gar kein Aufhebens. Der Abt habe bei ihrem Thurmbau zwar 10 fl. Hilfe zugesagt, aber nichts gethan, wohl aber sie hin und her gesprengt, wobei sie 3 fl. hätten verzehren müssen. In noch größeren Schaden brächte sie der Abt und der Pfarrer durch den beim Landgericht anhängigen Zehntprozeß.““ Die von Equarhofen erklärten: „„Auch sie hätten eine Pfarre, darauf sich Einer wohl erhalten möge; die habe der Abt seinem Prediger verliehen, den sie aber noch erwarteten; sie möchten einen Pfarrer bekommen, der nicht bald da bald dort wäre.““ Der Markgraf schien geneigt, auf diese Erklärungen einzugehen, bis ihm der Abt und der Pfarrer die wahren Motive der Gemeinden und des Amtmannes darlegten, worauf der Markgraf dekretirte: „Die Gemeinden sollen sich ein Jahr lang gedulden, der Pfarrer inzwischen in Equarhofen wohnen und beide Pfarreien versehen. Langensteinach möge dem Abt besonders dankbar sein, der sich erbiete, das Haus ohne Zuthun der Pfarrvolks zu bauen.“ Der Pfarrertrag von Equarhofen wurde nicht nur zum Pfarrhausbau in Langensteinach, sondern auch zur Reparatur des Pfarrhauses in Equarhofen und zum Unterhalt des Pfarrers Ziegler verwendet. Dieser starb noch während des Baujahres, so daß nun die Pfarrstellen in beiden Gemeinden erledigt waren. Der Abt ernannte für Equarhofen seinen jungen Klosterprediger W. Peltzperger, gebürtig aus Messing in Niederbayern und nach Erbar’s Wegzug von Heilsbronn seit einem Jahr Klosterprediger [79] Der Abt sah ihn ungern ziehen; allein von den beiden vakanten Stellen mußte wenigstens eine sogleich besetzt werden.

Peltzperger begab sich nach Equarhofen und überbrachte dem vorhin erwähnten heilsbronnischen Schultheiß Wendel Olgast und der Gemeinde einen Brief, worin der Abt Schopper schrieb: „Wir haben unsern Prediger Peltzperger zu euch abgefertigt, die Pfarre zu besichtigen und das Evangelium auf nächsten Sonntag zu predigen, damit ihn das gemeine Volk sehe und höre. Sofern sie dann an ihm Gefallen tragen, so wollen wir ihn als Pfarrherrn dahin verordnen. Darauf wollest du uns einer Gemeinde Antwort wissen lassen. Wir zweifeln nicht, sie sind mit ihm wohl versehen.“ Peltzperger zog 1539 in Equarhofen ein, starb aber schon nach fünf Jahren. Er war wohlgesinnt, blieb aber gleichwohl nicht ohne Anfechtung. Er zeigte dem Abt klagend an: „Einer seiner Parochianen habe ihm alljährlich an Weihnachten einen Gulden und eine Henne zu geben. Nun habe er zwar den Gulden, aber nicht die Henne erhalten. Er wolle zwar darüber nicht zanken, aber doch wegen seiner Nachfolger dem Abt als Lehensherrn Anzeige davon machen.“ Darauf ließ der Abt den Pflichtigen zur Zahlung anhalten, da das dortige Pfarreinkommen so gering sei, daß sich ein Geistlicher kaum halten könne. Der nachfolgende Pfarrer Gg. Hummel, welchen sich der Schultheiß Olgast und die Gemeinde vom Abt erbeten hatte, zog nach mancherlei Streitigkeiten schon nach zwei Jahren weg. Der Abt Greulich verlieh die Stelle dem bisherigen Pfarrer zu Wallmersbach, Joh. Thanner, welcher nach elfjähriger Amtsführung in Equarhofen starb. Er hinterließ sein Haus höchst bußwürdig. Dorfmeister und Gemeinde schrieben daher (1558) an den Abt: „Zur Zeit der vorigen Pfarrer war es gebräuchlich, daß ein Abt von dem nach Heilsbronn zu entrichtenden Drittel des Zehnten an solcher Pfarr nach Nothdurft bauen ließ, wozu auch der Pfarrer etlich Geld beitrug. Das hat aber der Pfarrer Thanner unterlassen und statt dessen sein in der Gemeinde besitzendes Gütlein gebessert und die Pfarrgebäu verfallen lassen, [80] trotz alles Erinnerns von Seite der Gemeinde. Die Gemeinde wurde des Erinnerns müde, um mit ihm in Frieden zu leben. Nun begehrten wir von der Wittwe einen Beitrag zu den Reparaturen; sie verstand sich aber nur zu drei Schober Stroh, was nicht hinreicht, um die Scheune nur halb zu decken. Sie hat aber noch 20 Mltr. Korn auf dem Kirchenboden, dazu noch Geld von ihrem verkauften Gütlein einzunehmen. Wir bitten, Beschlag darauf legen zu lassen.“ Dann folgt die Bitte, daß der Abt selbst etwas beitragen möge. Der Abt Schörner trug 60 fl. bei; zugleich verfügte er die beantragte Beschlagnahme. Die Wittwe zog weg und verehelichte sich anderwärts. Einer der nachfolgenden Pfarrer, Gg. Pfeuffer, bat wiederholt den Abt Wunder um Schutz gegen Ludwig Lochinger, welcher den benachbarten Edelsitz in Walkershofen bewohnte, dem Pfarrer den Zehnten schmälerte und über eine Pfarrwiese einen Weg in sein Gehölz bahnte. Auf markgräfliche Empfehlung verlieh der Abt die Pfarrstelle dem Kaplan Berwind von Uffenheim. Dieser beantragte, zur Besserung seines geringen Einkommens das nahe Frauenthal mitpastoriren zu dürfen. Dem widersetzten sich die Bauern in Equarhofen, bis der Markgraf durchgriff und die Bauern durch den Abt verständigen ließ. Schon im folgenden Jahr war die Stelle wieder vakant und der Abt verlieh sie, abermals auf markgräfliche Empfehlung, dem bisherigen Patronatspfarrer W. Trepp in Fröhestockheim, welcher sich aber der Empfehlung nicht würdig erwies. Auf Grund der Kirchenvisitation von 1571 berichtete er an den Markgrafen: „Mein Haus ist so baufällig, daß ich täglich befürchten muß, mit Weib und Kindern erschlagen zu werden.“ Er beantragte einen zweistöckigen Neubau unter Beifügung eines Risses und eines Kostenanschlages zu 852 fl. Beides remittirte der Abt, indem er, unter Beifügung eines andern Risses und Voranschlages, erklärte: „Das Kloster hat erst voriges Jahr die Pfarrhäuser in Adelhofen und Wallmersbach mit einem Aufwand von 1000 fl. neu gebaut und muß demnächst das zu Kirchfarrnbach bauen. Das zu Equarhofen ist noch gar wohl zu repariren. Ungeachtet der markgräflichen Befehle repariren die [81] Pfarrer nichts; sie lassen ihre Häuser geflissentlich verfallen, um neue zu bekommen. Der Voranschlag des Pfarrers ist viel zu hoch. Es soll für 514 fl. gebaut werden: massiv, einstöckig, unter dem Dache eine Studirstube.“ Der Markgraf billigte diesen Vorschlag. Der Bau wurde vollzogen. Die Bauern mußten durch Amtsgewalt zur Leistung von Hand- und Spanndiensten angehalten werden; daher folgende Äußerung des Abts: „Die Equarhofer bauen lieber ihrem Kuhhirten als ihrem Pfarrer das Haus.“ Um diese Zeit starb dort, nach 37jähriger Dienstdauer, der vorhin genannte Schultheiß Olgast. Sein Sohn bewarb sich zwar beim Abt um die Stelle, wurde aber nicht angenommen, da man ihn nicht treu erfunden hatte. Der Abt übertrug das dortige Schulzenamt, auch die Aufsicht beim Pfarrhausbau, dem markgräflichen Verwalter Strebel in Frauenthal.

Nach Vollendung des Baues kaufte der Pfarrer Trepp ein Gütchen. Zur Zahlung des Kaufschillings kündigte er Gelder auf, die er bei Bewohnern seiner früheren Pfarrei, Fröhestockheim, stehen hatte. Auf gütlichem Wege erhielt er nichts. Daher seine Bitte an den Markgrafen: „dem Gutsherrn Ernst von Krailsheim in Fröhestockheim aufzugeben, bei seinen Unterthanen die schuldigen Gelder flüssig zu machen.“ Allein der Gutsherr ging nicht darauf ein und schrieb an die markgräflichen Räthe: „Trepp ist nicht werth, daß er den Namen und das Amt eines Pfarrers führe; er ist ein nichtswürdiger Pfaffe. Ich würde mich der Sünde fürchten, eine so nichtswürdige Person zu einem Kirchenamt zu gebrauchen. Sein F. Gnaden würden ihn nicht zu einem solchen Amt haben kommen lassen, hätten sie gewußt, was er für ein leichtfertiger Mensch ist. Ich bin kein Gelehrter, muß aber deutsch davon reden: er ist ein Dieb, ist mir zweimal treulos und meineidig worden, hat falsche Briefe in anderer Leute Namen geschrieben, ist in den Boden hinein nichts nutz, hat von mir keinen Abschied verlangt, daher ich ihm sein Geld nicht folgen lassen kann, bis er sich zuvor mit mir vertragen über die Frevel, die er auf meiner fraischlichen Obrigkeit zu Fröschstockheim verübt hat.“ Der Abt theilte dieses Schriftstück dem Pfarrer [82] mit und forderte ihn auf, nach Heilsbronn zu kommen, um sich wegen so harter Beschuldigungen zu verantworten. Trepp bat, sich schriftlich verantworten zu dürfen, da er eben zwischen Ostern und Pfingsten, wegen der täglichen Kinderlehren, nicht abkommen könne. Ob er sich schriftlich oder mündlich verantwortet hat, ist nicht bekannt. 1578 zog er weg, nachdem er mit seinem Nachfolger P. Herbst wegen der Abrechnung gestritten und diesem in Gegenwart des Verwalters von Frauenthal einen Schlag in’s Gesicht versetzt hatte. Herbst war ein Zögling der Schopper’schen Schule, wurde Pfarrer in Unterickelsheim, that 1578 als designirter Pfarrer von Equarhofen sein Jurament beim Abt Wunder in Heilsbronn, erhielt dabei das observanzmäßige Barett, klagte 1580 schon wieder über sein schadhaftes Haus, in welches schon zweimal Diebe eingestiegen seien, und starb 1590, eine Wittwe und sieben unversorgte Kinder hinterlassend. Man suchte nun als Nachfolger einen Mann, der geneigt sei, die Wittwe zu heirathen und für die Kinder zu sorgen. Mehr über Equarhofen im VII. Abschnitt.


16. Langensteinach

bei Uffenheim. 17 Jahre vor dem Reformationsanfang war daselbst Pfarrer H. Kegel, Kanonikus in Muspach, d. h. er bezog zwar die Einkünfte von der Pfarrei Langensteinach, die er durch einen Vikar versehen ließ, wohnte aber anderwärts. Nach seinem Tode (1500) wurde L. Oeser vom 25. Abt Bamberger dem Bischof Lorenz in Würzburg zur Investitur präsentirt. Der 26. Abt Wenk, konsequent antilutherisch, wie oben gezeigt wurde, legte den Krummstab nieder. Eine seiner letzten Amtshandlungen war, daß er auf Empfehlung des markgräflichen Amtmannes von Uffenheim (1529) die Pfarrstelle zu Langensteinach dem W. Ritter verlieh und sich erbot, diesen dem Bischof von Würzburg zur Ordination und Investitur zu präsentiren. Allein Ritter lehnte dieses Anerbieten ab und erklärte: „er sei gesonnen, bei des Markgrafen Georg Landesordnung zu bleiben und bedürfe daher der bischöflichen Ordination und Investitur nicht.“ Ritter starb [83] bald, eine Wittwe hinterlassend. Der 27. Abt Schopper verlieh die Stelle, wiederum auf Empfehlung des Amtmannes von Uffenheim, dem bisherigen Pfarrer zu Kustenlohr, Melch. Ziegler, dessen Besoldung in der ersten Zeit sehr gering war, da er einen Theil derselben an die Wittwe Ritter abgeben mußte. Schon in seinem zweiten Amtsjahre mußte er den Abt Schopper bitten, gegen seine eigene Gemeinde einzuschreiten. Der Abt befürwortete die Bitte bei der Regierung mit folgender Äußerung: „Der Pfarrer Ziegler, ein ehrbarer christlicher verständiger Mann, war von Niemand geschmäht, unterwies und erzog mit Schulhalten die Ortskinder vergeblich (unentgeltlich) aus brüderlicher Lieb und Gottesfurcht, was sie ihm mit keinem zeitlichen Gut vergelten können. Der Dank dafür ist, daß man ihm jetzt, bei mehr Arbeit und weniger Einkommen, den allezeit gereichten Schirmhaber verweigert, obgleich die ganze Gemeinde seine Ehrbarkeit anerkennt. Die Verweigerer sind zwar nicht die ganze Gemeinde, doch der meiste Theil. Daher meine Bitte, den Amtmann in Uffenheim anzuweisen, gegen die Gemeinde einzuschreiten.“ Auch späterhin bat der Abt den Amtmann, gegen markgräfliche Unterthanen einzuschreiten, welche dem Pfarrer Reichnisse vorenthielten. Dazwischen lieh der Abt dem Pfarrer 15 fl. zur Reparatur von Haus und Scheune. Zur Zeit des Pfarrers Ziegler wurde die Reformation auf dem ganzen Klostergebiete oktroyirt. Wie der Mann bemüht war, reformirend auf seine Gemeinde einzuwirken, wie ihm aber mit Undank gelohnt wurde, haben wir eben gehört. Bei Equarhofen haben wir gesehen, wie er sowohl dort, als auch in seiner eigenen Gemeinde angefeindet wurde und mitten unter diesen Anfechtungen starb. Diese Anfechtungen insgesammt betrafen nicht die Reformation, sondern Novalzehnten, Hausbau etc.

Bis zum Schluß des Reformationsjahrhunderts lebten noch vier Geistliche in Langensteinach: Schweizer, Maisenfanger, Stark und Klopfer. Auch mit Diesen insgesammt wurde viel verhandelt, aber nur hier und da werden wir dabei an die Reformation erinnert, z. B. wenn es heißt: „N. N. wurde vom Abt zum Pfarrer ernannt, erhielt von ihm bei seinem Jurament in Heilsbronn [84] ein Häublein oder Barett und versprach, daß er sich mit Predigen des alleinseligmachenden Wortes Gottes dem angeordneten corpori doctrinae, sonderlich in tractatione catechismi, der brandenburgischen Kirchenordnung gemäß halten wolle; worauf der Abt den Dechant in Uffenheim und den Verwalter in Frauenthal beauftragt hat, den Pfarrer einzusetzen.“ Die übrigen Verhandlungen betrafen ganz Anderes, z. B. Klagen. Der Pfarrer Stark klagt beim Abt „gegen die Gotteshauspfleger in Hohlach und gegen Frau Regina von Ehenheim, geborne v. Seckendorf, die ihm 3 fl. Jahresbesoldung vorenthielten; dazu habe Einer von den Knechten der Frau Regina ihn auf dem Wege abgepaßt und verfolgt; Ludwig von Sainsheim reize seine Hintersassen zur Verweigerung des Zehnten auf; seine eigenen Pfarrkinder thäten ihm Abbruch in einer Pfarrwiese und an seiner Viehhaltung.“ Darauf ersucht der Abt die treffenden Ämter und den Markgrafen, die Rechte des Pfarrers zu wahren und „gegen die halsstarrigen Bauern in Langensteinach und Simmershofen und gegen Frau Regina einzuschreiten.“ Inzwischen ist das Pfarrhaus schon wieder ruinos und Flickwerk nicht mehr ausreichend. Daher lange Verhandlung über Bauholz, welches dortherum nicht vorhanden sei und sonach entweder vom Main her, oder aus dem heilsbronnischen Wald Haag bei Flachslanden herbeigeschafft werden müsse. Das Haus war durch den verstorbenen Pfarrer verliedert, nach seinem Tode durch seine Kinder muthwilligerweise noch mehr verwüstet worden. Der Nachfolger bittet die Gemeinde, welche die Verwüstung mitangesehen und nicht verhindert habe, Baumängel zu wenden, erhält aber zur Antwort, daß sie keinen Heller dazu gäben. Der Abt ließ die Relikten durch Amtszwang zur Ersatzleistung anhalten. Mehreres über Langensteinach im VII. Abschnitt.


17. Ohrenbach

bei Rothenburg. Es ist oben beim 25. Abt Bamberger berichtet worden, daß die Geistlichen in Ohrenbach vom Magistrat Rothenburg ernannt, aber vom Kloster Heilsbronn präsentirt wurden. [85] Die Präsentationsschreiben der Äbte bestätigen diesen eigenthümlichen Sachverhalt, z. B. das im Anfang des Reformationsjahrhunderts vom Abt Sebald Bamberger ausgefertigte, welches lautete: Reverendo in Christo patri ac domino Laurentio, episcopo herbipolensi frater Sebaldus, abbas in fonte salutis. Ad parochialem ecclesiam in Orembach pro nunc per liberam resignationem honorabilis viri domini Conradi Gans, sacerdotis, ultimi possessoris vacantem, cujus jus nominandi ex jure patronatus ad consules opidi imperialis rottenburgensis, jus vero praesentandi ad nos meumque monasterium pertinere dignoscitur, honorabilem virum dominum Johannem Haim, presbyterum herbipolensis dioceseos a praefatis magistris civium et consulibus tamquam ydoneum nobis nominatum, vestrae reverendae paternitati duximus praesentandum, pro et cum ipso enixe orantes, quatenus Dei intuitu eundem de cura et regimine supradictae parochialis ecclesiae in vestrae reverendae paternitatis diocesi investire dignemini. In cujus rei testimonium sigillum nostrum abbaciale praesentibus est appensum. Datum in fonte salutis 12. Sept. 1502. Nach acht Jahren resignirte der genannte Pfarrer Haim, worauf dessen Nachfolger, J. Lunz, ganz in obiger Weise ernannt und präsentirt wurde. Über die nachfolgenden Pfarrer in Ohrenbach, über die Einführung der Reformation und über das religiös-sittliche Leben daselbst geben die heilsbronner Aufschreibungen keine Nachricht. Der unfreiwilligen Betheiligung dortiger heilsbronner Unterthanen am Bauernkriege ist oben beim 26. Abt Wenk gedacht worden. Über die Gründung der Pfarrei wird unten berichtet werden.


18. Kelheim,

am Einfluß der Altmühl in die Donau gelegen, fern von den bisher genannten heilsbronner Pfarreien. Es ist oben beim 17. Abt Friedrich berichtet worden. daß der Kaiser Ludwig der Bayer bei seinem letzten Besuche in Heilsbronn (1347) dem gastfreien Kloster das Pfarrpatronat von Kelheim geschenkt hat. [86] Des Kaisers Sohn Albrecht und sein Enkel Johann bestätigten die kaiserliche Schenkung (1370 und 1400), so daß diese eine Zeitlang unangefochten blieb. Anders gestaltete sich’s, als spätere bayerische Herzoge im 15. Jahrhundert, dem Kloster abhold, die Besetzung der Pfarrstelle zu Kelheim durch einen fremden Eindringling und Zahlungen nach Heilsbronn nicht mehr gestatten wollten und deßhalb unaufhörlich prozessirten. Allein sie unterlagen jederzeit, da das Kloster die Kaiser, die Kurfürsten von Brandenburg, die Kirchenversammlungen zu Konstanz und Basel auf seiner Seite hatte, wie Abschn. VII, F berichtet werden wird. Erst den Herzogen des 16. Jahrhunderts gelang es, ihr Ziel zu erreichen, als das Kloster in Folge der Reformation bei Kaisern, Kurfürsten, Konzilien und Päpsten keinen Schutz mehr fand. Nur über diese Periode soll hier berichtet werden.

Zur Zeit des Reformationsanfanges war der Domherr Joh. von Wiersperg in Regensburg Pfarrer in Kelheim, d. h. er bezog die Pfarrbesoldung, ließ aber die Pfarrgeschäfte durch einen Vikar besorgen, während er selbst in Regensburg wohnte. Auf Befehl des Herzogs Ludwig zu Landshut zahlte Wiersperg nichts mehr nach Heilsbronn. Der Herzog motivirte seinen Befehl durch folgende Darlegung: „Unsere Ahnen (Kaiser Ludwig, dessen Sohn und Enkel) haben die Schenkung des Patronats lediglich zu Gunsten des Klosters gemacht. Da aber dermalen der Abt Wenk und seine Mönche abwesend und alle Klostereinkünfte in den Händen des Markgrafen Kasimir sind, so werden die Kirchenpfleger in Kelheim angewiesen, das Reichniß nicht mehr zu verabfolgen.“ Die Gegenvorstellung des Abts lautete: „Unser Kloster ist keineswegs in Folge der Reformation sekularisirt worden. Zwar hat der Markgraf Kasimir mich und die Meisten meiner Mönche während des Bauernkrieges auswärts in Sicherheit gebracht (siehe oben beim 26. Abt Wenk); allein nach einjähriger Abwesenheit und nach dem Aufruhr sind wir in das Kloster zurückgekehrt und wieder in völligem Posseß und Jurisdiktion. Wir haben daher vollen Anspruch auf das Reichniß.“ Der Markgraf Kasimir bestätigte diese Angaben und befürwortete die Gegenvorstellung so [87] kräftig, daß der Herzog sich nicht abgeneigt zeigte, die Abgabe wieder folgen zu lassen. Allein er änderte seinen Sinn, als Kasimir 1527 starb und der Markgraf Georg zur Regierung kam, welcher mehr noch als Kasimir auf Sekularisation des Klosters hinzuarbeiten schien. Der Bote, welchen der Abt zum Empfang des Geldes nach Kelheim geschickt hatte, kam leer zurück; denn der Herzog hatte auf’s Neue jegliche Zahlung verboten. Daher schrieb der Abt an den Herzog: „Unser Bote, der die an Martini fällige halbjährige Rate erheben sollte, ist leer zurückgekommen und der Landrichter in Kelheim ließ uns bedeuten: er habe diese Rate auf herzoglichen Befehl an die Kanzlei nach Landshut geschickt. Es scheint, man hat euch berichtet, als gebrauchten wir nicht unsern geistlichen Stand und unsere weiße Ordenskleidung. Allein wir gebrauchen eine schwarze priesterliche Kleidung, nicht aus Frevel oder eigenem Fürnehmen, sondern auf Befehl unseres Fürsten (Georg), dem wir, als unserer von Gott verordneten Obrigkeit, Gehorsam schuldig sind. Sonst haben wir keinen weitern neuen Kirchenbrauch aufgerichtet und Niemand von uns wird, so Gott will, es thun. Wir bitten daher, dem Landrichter die Zahlung aufzutragen.“ Gleichzeitig bat der Abt Wenk die in Neustadt a. d. Aisch wohnende Wittwe des Markgrafen Kasimir, Susanna, um Fürsprache bei ihrem Bruder Ludwig zu Landshut. Er sagte in seinem Bittschreiben vom zweiten Ostertag 1529: „Eure Hofräthe und Amtleute, die zuweilen unsere Ordnung und Kirchengebräuche sehen und hören, mögen bezeugen, daß wir nie etwas Neues und Ärgerliches in unserm Kloster aufgerichtet, auch nichts außen gelassen haben, und werden auch ferner in dem rechten Weg nach unserem alten Herkommen handeln und wandeln. Bitte daher um Fürsprache bei eurem Herrn Bruder, Herzog Ludwig, und diese Fürsprache uns zuzusenden, um sie unserer Bitte an den Herzog beilegen zu können.“ Die Markgräfin gab keine Antwort; ihr Bruder war eben auf dem bekannten Reichstage zu Speier. Wenk erneuerte daher um Pfingsten seine Bitte sowohl an die Markgräfin, als auch an den Herzog, erhielt aber wieder keine Antwort. Wenk resignirte im September und zog [88] nach Ansbach. Sein Nachfolger Schopper setzte ungesäumt die Verhandlungen fort unter Fürsprache des Markgrafen Georg, welcher am vierten Weihnachtstage 1529 an den Herzog nach Landshut schrieb: „Hochgeborner Fürst, freundlich lieber Oheim und Schwager. Die Würdigen und Andächtigen, unsere Räthe und Lieben und Getreuen, Herr Johannes Abt und der Konvent unseres Klosters Haylsbronn, suppliziren um Fürschrift wegen vorenthaltener Inkorporation auf der Pfarrei zu Kelheim. Wir haben ihre deßfallsigen kaiserlichen Briefe und Siegel gesehen und wissen keine verständige Ursache der Vorenthaltung, da sie sich eines klösterlichen ordentlichen Lebens halten. Ob sie wohl bei Leben unseres Bruders Kasimir aus redlichen guten Ursachen den mönchischen Habit abgelegt, so haben sie doch derhalb von Rom nothdürftig Bewilligung erlangt, daß sie auch hinfüro in anderer ehrbarer priesterlicher Kleidung gehen dürfen, laut der Bullen, darüber ausgegangen. Bitten also, die Inkorporation ohne Verzug gütlich folgen zu lassen.“ Im Januar sendete Schopper seinen Prior Hegwein an den Herzog. Auch der Domprobst Friedrich in Würzburg, Bruder des Markgrafen Georg, machte Vorstellungen beim Herzog, aber gleichfalls ohne Erfolg. Inzwischen schrieb Schopper auch an den Domherrn J. v. Wirsperg in Regensburg, welcher noch immer Inhaber der Pfründe in Kelheim war, und erhielt von diesem zur Antwort: „Ich habe die Inkorporation niemals selbst eingenommen, sondern immer durch meine nach Kelheim beorderten Vikarien einnehmen und nach Heilsbronn abliefern lassen. Seit der Beschlagnahme hat der Vikar den Betrag an den Herzog abgeliefert, welcher das Geld theils für Klöster, die in ihrem Wesen geblieben sind, theils zur Türkenhilfe verwendet hat. In den letzten vier Jahren habe ich von der Pfarr Kelheim nicht über 20 fl. gehabt, im Jahr 1529 keinen Pfennig. Auch kann ich selbst für Geld keinen Vikar auftreiben, so daß die Pfarrei in der letzten Zeit vacirt und die Kelheimer auf fürstlichen Befehl selbst einen Vikar nehmen. Wendet euch an den Herzog Ludwig. Ich habe keine Schuld an der Beschlagnahme.“ Inzwischen erfuhr Schopper [89] durch den Kanzler Vogler, welcher damals als Quieszent in Windsheim lebte, daß der Domherr von Wirsperg Gefälle in Külsheim, Birkenfeld und Feuchtwangen einzunehmen habe, und beantragte nun in Onolzbach, diese Gefälle in Beschlag zu nehmen. Das Kloster hatte nunmehr 600 fl. von Kelheim zu fordern, aber keine Aussicht auf Zahlung, um so weniger, als der Herzog im J. 1536 notifizirte: „Er und sein Bruder, der Herzog Wilhelm, habe die Lehenschaft oder das jus patronatus et praesentandi bei der Pfarrei Kelheim von päpstlicher Heiligkeit erlangt, sonach künftig die Pfarrei zu verleihen. Überdieß könne diese eine so große Pension künftig nicht mehr abgeben, da das Einkommen aller Pfarreien im ganzen Reiche sich gemindert habe: der Pfarrertrag reiche kaum mehr aus zur Ernährung eines Pfarrers.“ Zu gleicher Zeit resignirte von Wirsperg; er gab aber die Stelle nicht an den Abt zurück, sondern „an den Herzog als Collator und an den Bischof Johann zu Regensburg als Investator.“ Gegen dieses Verfahren legte Schopper durch den Markgrafen Georg Protest ein, „da nicht der Herzog, sondern das Kloster Heilsbronn Lehensherr sei.“ Hierauf gab der Herzog dem Markgrafen folgende Antwort: „Dem hochgebornen Fürsten, unserem lieben Oheim, Schwager und Bruder, Herrn Georgen, Markgrafen etc. Die Pfarr zu Kelheim ist durch die ihr auferlegten übermäßigen Beschwerden in solchen Abfall gekommen, daß uns als Landesfürsten wohl zustand, Einsehen zu haben, auf daß sie nicht gar zu Grund gehe. Und als der würdige J. v. Wirsperg von der Pfarre abgestanden, haben wir diese mit Zulassung päpstlicher Heiligkeit und sonderer Begnadung, die wir deßhalb von ihrer Heiligkeit haben, dem jetzigen Besitzer verliehen und ihn dem Ordinarius (Bischof von Regensburg) präsentirt, welcher ihn auch, wie sich’s gebührt, investirt hat. Demnach achten wir für unnöthig, den Pfarrherrn gen Heilsbronn zu verschaffen. Sofern aber der Abt dadurch beschwert zu sein meint, so sind wir nicht entgegen, daß die Sach vor dem Ordinarius gehandelt werde. Wir wollen Niemand wider die Billigkeit beschweren. Datum Landshut, 21. Dez. 1536. Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog [90] in Ober- und Niederbayern.“ Nach dieser kategorischen Erklärung ruhte die Sache 13 Jahre lang, bis der Abt Wirsing noch einmal versuchte, das Verlorene wiederzubringen. Es ist oben beim 30. Abt Wirsing berichtet worden, wie in Folge des kaiserlichen Interims das Kloster durch den Markgrafen Albrecht Alcibiades restaurirt und rekrutirt wurde. Demzufolge machte der Abt gegen den ostensibeln Verweigerungsgrund des Herzogs geltend: „Das keineswegs sekularirte, vielmehr jetzt wieder vollkommen hergestellte Kloster habe vollen Anspruch an den stiftungsmäßigen Bezug von Kelheim.“ Er schrieb an den Markgrafen Albrecht, der ihm sehr geneigt war, unterm 8. Sept. 1549: „Im Bauernaufruhr haben wir uns nothgedrungen und auf Befehl des Markgrafen Kasimir eine Zeit lang zu unsern Eltern und Freundschaft begeben in priesterlicher Kleidung, die uns vom päpstlichen Stuhl zugelassen wurde. Dieses geschah uns und unserem Kloster zum Nutzen. Denn dadurch wurden wir erhalten, während andere Klöster unseres Ordens wegen ihrer Klostertracht geplündert und zerstört worden sind. Herzog Ludwig wurde durch unsere Mißgönner berichtet, als hätten wir unsern Habit aus eigenem Vornehmen abgelegt und ließ daher unsere Inkorporation in Kelheim arretiren. Jetzt sind aber auf kaiserlichen und markgräflichen Befehl von andern Klöstern unseres Ordens wieder Ordenspersonen in unser Kloster getreten und ist unsere alte Kleidung und Religion wieder hergestellt. Wir bitten daher, beim Herzog Ludwig die Zahlung der Rückstände, die sich nun auf 2000 fl. belaufen, zu erwirken und fügen eine Abschrift der Stiftungsurkunde des Kaisers Ludwig von 1347 hier bei.“ Auch der Markgraf Albrecht richtete nichts aus; auch dieser letzte Versuch mißlang; das Verlorene war unwiederbringlich verloren. Das Kloster verkehrte fortan nicht mehr mit Kelheim. Die heilsbronner Aufschreibungen geben daher keinen weitern Aufschluß über die religiös-sittlichen Verhältnisse in Kelheim während des Reformationsjahrhunderts. Über einige frühere Verhältnisse daselbst siehe Abschnitt VII bei Kelheim.


[91]
19. Hirschau,

in der Oberpfalz. Wie Kaiser Ludwig der Bayer, so waren auch die bayerischen Herzoge und Pfalzgrafen Ruprecht der Ältere und der Jüngere dem Kloster Heilsbronn sehr zugethan. Sie schenkten im J. 1346, wie oben beim 17. Abt Friedrich erwähnt wurde und unten Abschnitt VII, F berichtet werden wird, dem Kloster das Patronat von Hirschau. Im Nachstehenden soll über die dortigen Vorgänge im Reformationsjahrhundert und über den Verlust der Errungenschaft berichtet werden.

Die in der Zeit unmittelbar vor dem Reformationsanfang von den Äbten ernannten und den Bischöfen von Regensburg präsentirten dortigen Pfarrer hießen Loher (oder Lehner), Sighart (zuvor Benefiziat in Regensburg), Joh. von Redwitz (1521) und Jak. Jäger, zu dessen Zeit die Reformation in Hirschau bereits Eingang gefunden hatte. Er resignirte 1524 und wurde Dechant in Feuchtwangen. Ihm folgte Gg. Neidecker, welcher ohne Widerspruch des Herzogs Friedrich vom Abt Wenk ernannt und dem Bischof zur Investitur präsentirt wurde. Doch verbot der Herzog die Zahlung von jährlichen 80 Pfund nach Heilsbronn. Der Abt remonstrirte vergebens sowohl beim Pfarrer, als auch beim Herzog. Auf Vorstellung des Markgrafen Kasimir nahm der Herzog das Verbot zurück, doch nur eine Zeit lang. 1541 starb Neidecker nach 17jähriger Amtsführung. Bürgermeister und Rath baten den Abt Wagner, einem gewissen Sim. Spatz, „welcher gelehrt, gottesfürchtig und das Wort Gottes lauter und rein zu predigen geschickt sei“, die Pfarrstelle zu verleihen. Der Abt erfüllte den Wunsch. Gleichwohl erscheint noch in demselben Jahre ein Anderer, Joh. Poß, als Pfarrer, vom Abt ernannt und dem Bischof Pangratius präsentirt. Nach kaum dreijährigem Weilen zeigte Poß nicht seinem Lehensherrn in Heilsbronn, sondern dem Bürgermeister und Rath in Hirschau an, daß er, und zwar schon nach wenig Tagen wegziehen werde. Bürgermeister und Rath notifizirten dieses nach Heilsbronn und erhielten darauf die Weisung: Poß nicht eher abziehen zu lassen, als bis er einen Andern ausfindig gemacht habe, den man präsentiren könne; binnen [92] acht Tagen könne das Kloster keinen Pfarrer auftreiben. Poß war dem Protestantismus nicht geneigt, daher legte die protestantisch gesinnte Gemeinde seinem Abzuge nichts in den Weg. Auf Empfehlung des strenglutherischen Predigers Andr. Osiander in Nürnberg bot der Abt die erledigte Stelle dem Pfarrer Dürr in Maria Kapell an, welcher aber ablehnte mit dem Bemerken: „man habe in Hirschau noch nicht die rechte christliche Kirchenordnung aufgerichtet und vollkommen angenommen, und man fordere vielleicht gar, auf des Herzogs Befehl, Messe, Vigilien und andere unchristliche Ceremonien.“ Der Abt theilte dieses Schreiben dem Bürgermeister und Rath zur Äußerung mit, worauf diese den Pfarrer Schmucker in Floß vorschlugen, „welcher ihnen das Evangelium lauter und rein verkündigen und die Sakramente nach Christi Einsetzung verwalten werde.“ Der Abt sendete diese Äußerung durch Osiander an den Vorgeschlagenen, welcher aber ablehnte, worauf 1544 Singer die Stelle erhielt. Dieser kam in Konflikt mit der Gemeinde, weil man ihm die Verköstigung des Schulmeisters aufbürden wollte. Dieses gab der Gemeinde und dem Herzog und Kurfürsten zu Neumarkt erwünschte Veranlassung, Singer zu entfernen und an seine Stelle einen Pfarrverweser zu setzen. Sie thaten es eigenmächtig, ohne Wissen des Abts. Singer zeigte das eigenmächtige Verfahren dem Abt Wirsing an, worauf dieser auf Wiedereinsetzung Singer’s drang. Singer wurde wirklich wiedereingesetzt, aber fortwährend von seiner Gemeinde und von seinem Kaplan chikanirt, bald wegen des Genusses von einer Fischgrube oder von einem Grundstück, bald weil er gegen Ehebruch, Hurerei, Schinderei, Betrug und Wucher predigte, „welche Laster bei den Hirschauern ein Gottesdienst seien.“ Der Abt Heberlein machte deßhalb dem Bürgermeister und Rath Vorhalt und erklärte ihnen: „Seien sie mit ihrem Pfarrer nicht zufrieden, so sollten sie das Warum angeben; würde der Pfarrer schuldig befunden, so werde er ihnen einen andern Pfarrer geben.“ Singer starb 1555, worauf der Abt die Stelle dem M. Grindlinger verlieh, für den sich sowohl die Stadt, als auch der Herzog Wolfgang, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, Graf zu Veldenz, [93] der oberen churfürstlichen Pfalz Statthalter, beim Abt verwendet hatten. Der Neuernannte wurde aufgefordert, in Heilsbronn eine Probepredigt zu halten und seines Gotteshauses Einkünfte anzuzeigen. Grindlinger resignirte schon 1558 und zog nach Österreich. Der Abt setzte an seine Stelle den Kaplan Kasp. Modler von Amberg, ihm von mehreren Seiten empfohlen: vom abziehenden Grindlinger, vom Prediger Pet. Katzmann in Amberg und vom Pfalzgrafen Friedrich, Grafen zu Sponheim und Statthalter der obern churfürstlichen Pfalz. Modler’s 11jährige Amtsführung in Hirschau fiel in die Regierungszeit des Herzogs Friedrich III., welcher das Lutherthum mit dem Calvinismus vertauschte und, nach damaligem Brauche, seine Konfession auch seinen Unterthanen aufoktroyirte. In welch stürmischer Weise er es that, zeigt folgendes Mandat, welches er für seine Lande am 20. Dez. 1568 aus seiner Residenzstadt Amberg erließ: „Wir Friedrich, von Gottes Gnaden Pfalzgraf bei Rhein, des h. röm. Reichs Erztruchseß, Kurfürst und Herzog in Bayern. Unsern Gruß zuvor. Liebe und Getreue. Was wir unterm 15. Jan. 1567 wegen des noch übrigen Götzenwerkes, so von dem leidigen Papstthum wider den klaren Befehl göttlichen Wortes sammt anderem Greuel in der Kirche des Herrn eingeführt ist, befohlen haben, wisset ihr euch wohl noch zu erinnern. Wir erfahren aber, daß dem nicht allerdinge nachgekommen wird. Da wir aber solches als die hohe Obrigkeit in unserem Fürstenthum nicht dulden können als Götzenwerk und Abgötterei, wodurch der Lauf des reinen seligmachenden Wortes aufgehalten wird: so soll, wie unser christlicher Befehl bereits in Amberg, unserer Residenz und Hauptstadt in Bayern, in Lehr und Ceremonien ins Werk gerichtet ist, es auch in allen Orten unseres Fürstenthums gehalten werden. Daher befehlen wir euch, wenn das Götzenwerk nicht allerdinge weggethan und zerbrochen ist, daß es binnen acht Tagen gänzlich weggeräumt und zerschlagen werde, es seien erhabene oder flache Gemäldewerke in Kirchen oder an andern Orten. Deßgleichen ist Taufstein und Götzenhäuslein wegzuthun, der Chorrock nicht mehr zu gebrauchen, sondern eine andere ehrliche gewöhnliche Kleidung. [94] Den Kommunikanten ist kein Tüchlein mehr unterzuhalten. Die Einsetzungsworte sind nicht mehr zu singen, sondern zu sprechen. Der Exorzismus ist bei der Taufe nicht mehr zu gestatten. Die 10 Gebote sind genau wie im 2. und 5. Buch Mosis der Gemeinde und Jugend vorzutragen. Der lateinische Gesang, das Ave Maria, Angst Christi und Tenebräläuten sind abzuschaffen. Über den Vollzug habt ihr binnen 14 Tagen an unsere Kanzlei in Amberg zu berichten.“ Modler vollzog das Mandat, „stürmte in seiner Kirche zu Hirschau alle Altäre und Kirchenzier“ und stellte sich unter den Schutz der calvinistischen Stadt Amberg, zum großen Mißfallen seines lutherischen Lehensherrn, des Abts Wunder in Heilsbronn. Dem wiederholten Befehl des Abts: sich in Heilsbronn zu stellen, um sein Jurament zu thun und das Verzeichniß über seine Einkünfte vorzulegen, folgte Modler nicht. Der Abt bat den Markgrafen Georg Friedrich, beim Herzog in Amberg zu erwirken: „daß in Hirschau der calvinistische Greuel abgeschafft und das dortige Pfarrlehen dem Kloster Heilsbronn erhalten werde.“ Der Abt erhielt vom Markgrafen zur Antwort: „Wir haben mit höchster Beschwerung gehört, daß die calvinistische Secte in der Oberpfalz mit Gewalt aufgedrungen wird; können aber unsern lieben Oheim, Schwager und Bruder, den Kurfürsten Friedrich, in seinem Lande nicht daran hindern, soweit es Lehre und Ceremonie betrifft, sondern müssen es Gott befehlen. Aber wegen Schmälerung der Einkünfte und Gerechtigkeiten werden wir uns bei ihm beschweren.“ Pfarrer Modler zog von Hirschau weg. Der Markgraf beschwerte sich versprochenermassen beim Kurfürsten und erhielt von diesem unterm 30. Juli 1569 aus Heidelberg folgende Antwort: „Was wir Liebes und Gutes vermögen, allezeit zuvor. Hochgeborener Fürst, freundlich lieber Oheim, Schwager und Bruder. Wir hätten auf das Schreiben, Hirschau und Thumbach betreffend, vor dieser Zeit geantwortet, haben aber zuvor Bericht einholen müssen. In den Pfarren Hirschau und Thumbach haben wir das jus nominandi et praesentandi, wie denn auch in den Jahren 1547 und 58 die Pfarrer Modler und Knüttel von uns dem Abt präsentirt, aber vom Abt [95] als Lehensherrn belehnt wurden, aber uns, dem Landesherrn, schwören mußten. Beide Pfarren sind gegenwärtig durch Modlers Wegzug und Knüttels Tod zugleich erledigt. Daß wir die Pfarreinkünfte zum Nutzen unserer Kammer eingezogen und den Pfarrern nur eine geringe Besoldung gegeben haben sollen, ist nicht wahr; wir haben nur in der gegenwärtigen schweren Zeit keine qualifizirte Pastoren finden können, haben daher einstweilen zwei junge Männer versuchsweise angestellt, nämlich zu Hirschau Joh. Maier und zu Thumbach Joh. Fleischmann, natürlich nicht mit der vollen Pfarrbesoldung. Wenn sich die zwei Verweser bewähren, so werden wir sie mit der Zeit nominiren und dem Abt zur Belehnung präsentiren. Die Einkünfte haben wir zu milden Zwecken, nämlich zur Unterhaltung von Kaplänen und Schulmeistern und zu Baulichkeiten verwendet, welche eigentlich der Lehensherr (in Heilsbronn) hätte bestreiten sollen. Auch ist es besser, die Pfarrgüter verwalten zu lassen, damit nicht die Pfarrer durch die Bebauung derselben von den Studien abgehalten werden, und ihnen eine fixe Kompetenz zu reichen.“ Der Markgraf schickte dieses kurfürstliche Schreiben zur Erklärung an den Abt Wunder, welcher darauf erklärte: „Die Pfarren Hirschau und Thumbach wurden 1568 von der Regierung zu Amberg eingezogen. Wir remonstrirten dagegen, worauf jene seltsame Antwort d. d. Heidelberg, 30. Juli 1569 erfolgte, worin sich der Kurfürst das jus nominandi et praesentandi anmaßt, weil sie in seiner Gerichtsbarkeit liegen. Die dortigen Pfarrer haben allezeit bloß dem Kloster Pflicht gethan, bis man dieses von Amberg aus durch geheime Praktiken, gegen die wir protestiren, verhindert hat. Die weiteren Angaben über Verwendung der Pfarreinkünfte zu milden Zwecken für Kirchen und Schulen sind leere Vorwände, bloß um sich in Posseß zu setzen. Ebenso ist es auch mit dem Vorgeben der einstweiligen Regulirung einer Besoldung für die neuen versuchsweise angenommenen beiden Männer. Ebenso ist es mit dem Vorgeben: man müsse die Pfarrer von den Feldarbeiten entheben. Arbeiten dieser Art sind für wohlgesinnte Pfarrer ein angenehmes Exerzitium und lassen sie weniger auf Faulheit [96] und böse verführerische Gedanken kommen, haben auch das Exempel Pauli für sich. Ebenso ungeeignet ist die Beschwerde des Kurfürsten über den von uns dem Pfarrer ertheilten Lehensbrief, der gestellt ist, wie von Alters her, nur daß darin auf die Lehre der augsburger Konfession verpflichtet wird, was aber eben der Stein des Anstoßes ist wegen des dort herrschenden Calvinismus. Wäre dieser nicht dazwischen gekommen, so würde die Belehnung eben so wenig beanstandet worden sein, wie zur Zeit des Papstthums und auch nach der Zeit Lutheri unverhindert geschehen ist. Der Kurfürst hat es bloß darauf abgesehen, uns die Pfarren Hirschau und Thumbach zu entreißen und sie, dem Religionsfrieden zuwider, calvinistisch zu machen. Erst mit Anfang dieser verführerischen neuen Sekte fing diese Neuerung an. Wir bitten daher um Schutz gegen diese neuen Eingriffe des Kurfürsten.“ Als nach Jahresfrist noch keine Antwort erfolgt war, bat der Abt den Markgrafen, den Kurfürsten zu erinnern und erbot sich zugleich, einem Calvinisten die Pfarrstelle zu verleihen, nur möge der Kurfürst das Belehnungsrecht dem Kloster nicht nehmen. Allein es erfolgte abermals keine Antwort; der Kurfürst besetzte die beiden Pfarren Hirschau und Thumbach, ohne dem Abt Kenntniß davon zu geben. Das Patronat war dem Kloster für immer entrissen und somit das Band zwischen Heilsbronn und Hirschau für immer gelöst. Darum finden sich in den heilsbronner Aufzeichnungen keine Nachrichten über die späteren Vorgänge in Hirschau während des Reformationsjahrhunderts. Durch anderweitige Aufzeichnungen ist aber bekannt, wie damals die pfalz-bayerischen Landesherren in Hirschau und anderwärts bald Lutherthum, bald Calvinismus, bald Katholizismus eingeführt haben.


20. Kirchthumbach,

nicht weit von Hirschau. Wie Ludwig der Bayer und die bayerischen Herzoge Ruprecht, so war auch der Herzog und Pfalzgraf Rudolf dem Kloster Heilsbronn sehr zugethan. Dankbarkeit, Bewunderung und Verehrung veranlaßten ihn, im J. 1348 dem Kloster das Patronat von Kirchtumbach zu schenken, wie oben [97] beim 17. Abt Friedrich erwähnt wurde und unten Abschn. VII, F näher berichtet werden wird. Der Herzog stellte die Schenkungsurkunde in Heilsbronn aus, wo sein Name auf der Fremdenliste des Burggrafenhauses wiederholt vorkommt. Andersgesinnt gegen Heilsbronn waren 200 Jahre später seine Nachfolger, durch welche das Kloster im Reformationsjahrhundert das Patronat verlor, wie nun berichtet werden wird.

Der jeweilige Pfarrer von Kirchthumbach hatte jährlich 80 Pfund nach Heilsbronn zu zahlen. Der Pfarrer Seb. Pfreumdner leistete aber, auf Befehl des Herzogs Friedrich, von 1523 an keine Zahlung mehr. Auf Anregen der Äbte Wenk und Schopper remonstrirten die Markgrafen Kasimir und Georg Jahre lang gegen den herzoglichen Befehl; jedoch vergebens: der Pfarrer Schlammersdorfer erhielt denselben Befehl, nach Heilsbronn nichts zu zahlen. Nach der Restauration des Klosters in Folge des kaiserlichen Interims (s. oben beim 30. Abt Wirsing) remonstrirte der Markgraf Albrecht Alcibiades auf Anregen des Abts Wirsing, welcher 1549 an den Markgrafen schrieb: „Der Pfalzgraf und Herzog Rudolf hat vor 200 Jahren das Pfarrlehen von Kirchthumbach sammt dessen Gütern, Nutzungen und Rechten unserem Kloster, laut fürstlichem Briefe und Siegel, übergeben, davon uns jeder Pfarrherr jährlich 80 Pfund gereicht, was aber von den Herzogen verboten worden ist. Wir bitten E. F. G., bei dem Kurfürsten von Bayern zu erwirken, daß uns die Incorporation wieder gezahlt werde.“ Der Markgraf, welcher sich kräftigst verwendete, erhielt vom Großhofmeister und den Räthen des Kurfürsten aus Heidelberg zur Antwort: „Der Kurfürst ist nicht daheim, wird auch sobald nicht heimkommen; nach seiner Heimkunft werden wir ihm die Sache vorlegen.“ Allein nach der Heimkehr des Kurfürsten trat keine Veränderung ein. Bei Besetzung der Pfarrstelle wurde der Lehensherr zu Heilsbronn so wenig berücksichtigt, daß der Abt Schörner im J. 1557 seinen Pfarrer in Kirchthumbach nicht einmal dem Namen nach kannte. Denn er schrieb an ihn: „Unserem lieben Herrn N. N., Pfarrherrn zu Tumbach. Ihr habt weder von unserem Vorfahrer noch von [98] uns die Pfarr weder begehrt, noch von uns zum Lehen empfangen. Ihr wollet euch also hieher verfügen, euer Jurament thun und euer und des Gotteshauses Einkommen verzeichnen. Wo nicht, so würden wir zur Handhabung unseres jus patronatus einen andern Pfarrherrn verordnen.“ Aus der Antwort erfuhr der Abt, daß der Pfarrer Nik. Knüttel hieß und bereits vor zehn Jahren zur Zeit des Abts Greulich sein Jurament in Heilsbronn gethan hatte, aber nicht vom Abt ernannt worden war. Knüttel schrieb: „Ich bin vor zehn Jahren vom Rath und von der Gemeinde vocirt und der fürstlichen Kanzlei in Amberg präsentirt worden, habe von derselben Fürschrift an euren Vorfahrer, Abt Greulich, empfangen und diesem 1547 mein Jurament gethan. Man wird meine Unterschrift in den Juramentsbriefen finden. Darauf empfing ich vom Herrn Abt Schrift an den Rath zu Tumbach, mich in die Pfarrei einzusetzen. Darauf habe ich zu Amberg in Gegenwart der Diakonen Rudel und Knauer durch Unterschrift folgende Obligation übernommen: „„Ich schwöre, dem Herrn Pfalzgrafen und Kurfürsten Friedrich, durch welchen ich zur Possession der Pfarrei Tumbach, so mir durch den Herrn Abt zu Heilsbronn geliehen, gekommen bin, getreu zu sein, dem Volk mit dem Wort Gottes, christlicher Lehr und gutem Exempel vorzugehen, das Pfarrgut zu wahren, davon keine Pension noch Incorporation zu reichen, ohne Bewilligung meines gnädigen Herrn. Würde ich das nicht halten, so soll mein Landesfürst mich strafen, oder einen Andern präsentiren.““ Knüttel starb 1566. Sein Nachfolger Zeidler wurde ohne Rücksichtnahme auf den Abt ernannt und eingesetzt. Erst nach dem Vollzuge schrieben Bürgermeister und Rath des Markts Tumbach durch den Neuangestellten an den Abt Wunder: „Unser Pfarrherr Knüttel ist gestorben. Auf unser Anhalten ist Briefzeiger, Herr J. Zeidler, Prädikator zu Neunburg vorm Wald, vom Herrn Pfalzgrafen Ludwig, unserm Herzog in Bayern, zu unserem Seelsorger hieher geordnet, auch durch die ordentliche Obrigkeit bereits in Posseß eingesetzt worden. Weil aber die Pfarr vom Stift Heilsbronn zu Lehen rührt, so will Zeidler auch von euch die Lehen empfangen. [99] Wir bitten also Ew. Gnaden, ihm die Pfarr zu leihen.“ Der Abt fügte sich in das, was er nicht ändern konnte. Er bestätigte die bereits vollzogene Wahl und Einweisung, bemerkte jedoch in seiner Antwort an den Bürgermeister und Rath, daß man ihm erst Knüttels Tod hätte anzeigen sollen, worauf er schon selbst ihnen einen tüchtigen Pfarrer präsentirt haben würde. Dann fuhr er fort: „Das jus nominandi et praesentandi und Posseßgebung der Pfarren Hirschau und Tumbach steht nicht dem Pfalzgrafen zu, sondern unserem Kloster, dem Pfalzgrafen bloß die hohe Obrigkeit, sonst nichts. Pfarrer Knüttel hat zwar dem Kloster sein Jurament gethan, wurde aber gleichwohl gezwungen, auch dem Kurfürsten einen Eid zu schwören, ganz in der Stille, um nur in den Posseß zu kommen. Nach Knüttels Tod bat uns die Gemeinde, dem J. Zeidler die Pfarre zu verleihen. Wir haben es gethan um des Friedens willen, doch unter Protestation.“ Zeidler fungirte nur kurze Zeit. Sein Nachfolger, Joh. Fleischmann aus Wunsiedel, wurde vom Kurfürsten Friedrich ohne Rücksichtnahme auf den Abt angestellt, aber mit einem so geringen Gehalt, daß er für gut fand, es nicht mit dem Kurfürsten zu halten, sondern mit dem Abt Wunder, von dem er eher als von dem Kurfürsten eine Gehaltsaufbesserung erwartete. Auch hielt er es, wie der Abt, mit Luther und nicht, wie der Kurfürst, mit Calvin. Er folgte daher willig der Aufforderung des Abts, nach Heilsbronn zu kommen, um sein Jurament zu thun und zugleich einen Nachweis über den Pfarrertrag und über die vom Kurfürsten verordnete Schmälerung desselben vorzulegen. Bei einem so kärglichen Einkommen hatte er 25 Ortschaften, ohne Unterstützung durch einen Hilfsgeistlichen, zu pastoriren und Weib und Kinder zu ernähren. Nach geleistetem Jurament erhielt er vom Abt folgenden Lehensbrief: „Wir Melchior Abt verleihen dem etc. Fleischmann die Pfarre Kirchthumbach mit all ihren Gerechtigkeiten, nachdem er uns Gehorsam geschworen und gelobt, das Evangelium nach Verordnung der augsburgischen Confession zu lehren und dem Pfarrgut nichts entziehen zu lassen. Doch steht uns frei, ihm die Pfarre abzukündigen. Heilsbronn, 20. Jan. 1569.“ [100] Darauf wurde Fleischmann von den herzoglichen Räthen nach Amberg vorgeladen und beauftragt, diesen Lehensbrief und sonstige Verhandlungen über die Belehnung mitzubringen. Fleischmann theilte die Vorladung dem Abte mit und fragte an: „ob er der Ladung folgen sollte, oder nicht? man gehe in Amberg damit um, ihn abzusetzen.“ Nach gehaltener Rücksprache mit dem Markgrafen Georg Friedrich antwortete der Abt dem Pfarrer: „er möge getrost nach Amberg gehen und den Lehensbrief vorlegen.“ Fleischmann stellte sich in Amberg. Es erfolgte zwar nicht die befürchtete Absetzung, aber ein aus Heidelberg datirter, an den Markgrafen in Onolzbach gerichteter kurfürstlicher Protest, worin es u. A. hieß: „Besonders protestiren wir gegen den Inhalt des vom Abt ausgestellten Lehensbriefes. Schon das ist ein Eingriff in unsere Rechte, daß der Abt den Pfarrer zur Leistung der Lehenspflicht vorgefordert hat, bevor wir diesen ernannt und präsentirt hatten, und daß Fleischmann ohne unser Wissen und Willen nach Heilsbronn gegangen ist, um seine Lehenspflicht zu thun. Dazu heißt es im Lehensbriefe: Fleischmann werde bezüglich der Lehre und Ceremonien nicht an uns, sondern an den Abt gewiesen. Auch wird er darin nicht auf das reine Wort Gottes (d. h. Calvins Lehre), sondern auf Menschen (d. h. Lutherischgesinnte) gewiesen, zwischen welchen sich dieser Zeit viel gefährliche Irrungen ergeben (d. h. zwischen den lutherischen Theologen, die sich gegenseitig auf’s Heftigste befehdeten). Ferner mußte Fleischmann schwören, daß er bei Irrungen zwischen ihm und der Gemeinde nirgends als vor dem Abt stehen wolle, da doch dieses Recht allein uns zusteht. Wir haben daher dem Fleischmann aufgegeben, sich von seinem dem Abt geleisteten Jurament loszumachen. Will er das nicht, oder will ihn der Abt von seinem Jurament nicht entbinden, so werden wir ihn seines Kirchendienstes entlassen.“ Des Abts Gegenerklärung ging durch den Markgrafen an den Kurfürsten. Zugleich ersuchte der Abt die Räthe in Amberg, gegen Fleischmann nichts vorzunehmen, bis die beiden Fürsten sich verständigt haben würden. Die angedrohte Absetzung erfolgte nicht, aber auch keine Antwort vom [101] Kurfürsten, weßhalb der Abt nach zwei Jahren den Markgrafen wiederholt bat, Antwort zu erwirken und die Rechte des Klosters zu wahren. 1572 bat Fleischmann um Addition; der Abt schloß die Bitte den Räthen in Amberg zu. 1576 starb der Kurfürst, zwei Jahre darauf der Abt Wunder, welcher vergeblich Alles versucht hatte, um dem Kloster das Patronat zu erhalten. Was vorhin von Hirschau gesagt wurde, gilt auch hier: Das Band zwischen Kirchthumbach und Heilsbronn war für immer zerrissen. Auch dort wurde bald Lutherthum, bald Calvinismus, bald Katholizismus von den bayerischen Fürsten beliebig oktroyirt. Es wurde vorhin berichtet, wie der Herzog im J. 1568 in seinen Landen den Calvinismus einführte und wie demzufolge der Pfarrer Modler zu Hirschau in radikalster Weise reformirte. Fleischmann in Kirchthumbach ließ sich, trotz angedrohter Besoldungssperre und Absetzung, zu einem solchen Verfahren nicht bewegen.


21. Heilsbronn.

Eine Rundschau bei den Klösterlingen, bei den weltlichen Beamten, in der untern Volksklasse, in der Schopper’schen Schule und in den Predigerfamilien gibt genauen Aufschluß über den dortigen Stand des religiös-sittlichen Lebens im Reformationsjahrhundert.


a. Die Klösterlinge.

Es ist oben berichtet worden, daß das Leben der heilsbronner Klösterlinge zu keiner Zeit ein dissolutes und daß die Geistesrichtung vieler Konventualen in Heilsbronn schon vor dem Reformationsanfang reformatorisch war. Als nun Luther klar aussprach, was ihnen noch unklar vorschwebte, besonders hinsichtlich der Klostergelübde, da verließen Viele das Kloster und wendeten sich zu bürgerlichen Handthierungen. Der 26. Abt Wenk, welcher im Jahr nach dem Reformationsanfang die Regierung antrat, dachte anders: er war der Reformation abgeneigt, dabei ein ehrenwerther Charakter, streng in der Handhabung der Klosterzucht und bemüht, das gelockerte Band fester zu knüpfen. Allein die Majorität im eigenen Hause trat ihm entgegen, dazu der [102] Markgraf Georg, so daß ihm nichts übrig blieb, als aus dem Wege zu gehen und zu resigniren. Sein Nachfolger Schopper, gleich ehrenwerth, aber der Reformation sehr zugethan, hielt gleichfalls gute Zucht im eigenen Hause. In der Klosterkirche behielt er manches Mönchische bei, wenn es nicht geradezu gegen den lutherischen Lehrbegriff war. In der Katharinenkirche, der Kirche für das Volk, ordnete er Alles im lutherischen Sinne, predigte selbst dort in diesem Sinne, oder ließ Andere, wie wir nachher sehen werden, daselbst predigen und die Sakramente verwalten. Der darauf folgende Abt Wagner trat aus dem Kloster und heirathete. Die Äbte Greulich und Wirsing fuhren fort, reformatorisch zu denken und zu handeln, ungeachtet des von Albrecht Alcibiades zum Schein eingeführten kaiserlichen Interims. In Folge dieser Einführung kamen nach Heilsbronn ein Paar leichtfertig gesinnte Konventualen aus andern Klöstern, z. B. der oben beim 30. Abt Wirsing genannte Excedent J. Hiller und der ihm gleichgesinnte 33. Abt Schörner. Nach Beseitigung des Markgrafen Albrecht und seines Interims wurde Alles wieder, wie früherhin, im lutherischen Sinne gehalten. So blieb es unter den drei letzten Klosteräbten bis zur Auflösung des Klosters.


b. Die weltlichen Beamten.

Um die Zeit des Reformationsanfanges trat der oftgenannte achtungswerthe Hartung als Richter in Heilsbronn ein, wie oben beim 26. Abt Wenk berichtet wurde. Vor ihm gab es dort keine weltliche Beamte, da alle Ämter von Mönchen bekleidet wurden. Er entschied sich gleich von vornherein für die Reformation, diente dem Kloster 37 Jahre lang und starb 1554. Sein Nachfolger Weikersreuter war gleichfalls ein achtungswerther Charakter. Andersgesinnt waren einige Nebenbeamte, welche dem Richter Weikersreuter vom Markgrafen als Aufpasser und Spione beigegeben wurden. Daraus folgte stete Zwietracht, welche fortwährte, nachdem das Klostergebiet markgräflich geworden war, und ihren Höhepunkt erreichte, als die beiden Fürstenthümer [103] nicht mehr von einem, sondern von zwei Fürsten regiert wurden, welche Heilsbronn gemeinschaftlich besaßen, alternirend die dortigen Stellen besetzten und die von ihnen dort angestellten Beamten aufstachelten, dem andern Fürsten und dessen Beamten Verdruß zu bereiten. Über die späterhin in Heilsbronn neben einander, aber fast nie mit einander Hand in Hand fungirenden Klosterverwalter und Richter Näheres im XIII. Abschnitt.


c. Die untern Volksklassen.

Das religiös-sittliche Volksleben in und um Heilsbronn erscheint im ganzen Reformationsjahrhundert auf einer sehr tiefen Stufe. Die Äbte in dieser Periode sprechen sich in den vielen, oben mitgetheilten Mandaten dahin aus, daß das Volk allenthalben, in Heilsbronn insonderheit, immer zügelloser werde. Vergebens boten sie Alles auf, um dem rohen Treiben auf der Gasse und im Wirthshause während der Gottesdienste Einhalt zu thun. In den Familien und im öffentlichen Verkehr herrschten Rohheit und Entsittlichung. Der Schafmeister und sein Geselle wurden wegen Nothzucht mit Gefängniß bestraft; der Klosterschmied Mayr, ein Familienvater, wegen Ehebruchs, nachdem alle Warnungen fruchtlos waren; der Gemeindeschmied von Weiterndorf und drei Andere daselbst wegen vieler böser Thaten. In Folge von Wein und Würfelspiel wurde Murr von Gottmannsdorf vom Müller Laubner von Aich im Klosterwirthshause mit einem Schrotbeil erschlagen. Die Sache wurde in Onolzbach verhandelt, Laubner auf beiderseitige Fürbitte aus dem Gefängniß entlassen und lediglich damit bestraft, daß er an die Wittwe des Erschlagenen eine Baarsumme zahlen mußte. Die Baderin und die Viehmagd haderten miteinander in der rohesten Weise. „Vischer hat dem Egersdorfer vor der Scharstube in der Abtei eine Hand abgehauen“, berichtet Hartung. Der Bader Vogt verspielt sein Geld und seines Kindes Pathengeld, wird mit Gefängniß bestraft, dann auf Urphed entlassen. Im Klosterwirthshause blutige Schlägerei zwischen dem Klostermetzger, dem Gerichtsknecht und den zwei Thorwarten; daher Gefängnißstrafe, der Gerichtsknecht wegen [104] Ehebruchs seines Dienstes entlassen. Apollonia Scherzer und Leonh. Beck zu Heilsbronn werden wegen Hurerei und Ehebruchs auf fürstlichen Befehl mit Thurm und Landesverweisung bestraft. Kastenmesser Brodwurm und Konsorten werden nach gütlichem und peinlichem Verhör wegen Dieberei bestraft. Der Steinhof, damals das einzige Wirthshaus in Heilsbronn, eine Pachtwirthschaft, war fortwährend der Schauplatz von Exzessen aller Art, welche durch liederliche Wirthschaftspächter begünstigt wurden. Einer derselben, Weigenast, verdarb wegen liederlicher Haushaltung, zog nach Weißenbronn, wo er als Pachtwirth abermals verdarb. Eben so üppig und verschwenderisch wirthschaftete sein Nachfolger, Bened. Faber, welcher nicht bloß Pachtwirth in Heilsbronn, sondern auch Organist und obendrein bei seinem Vetter, dem Klosterverwalter Cornberger, Vormundschaftsschreiber war. Cornberger hatte seinem Vetter und Vormundschaftsschreiber Geld geliehen. Um wieder zu seinem Gelde zu gelangen, überredete er sechs Vormünder in seinem Amtsbezirk, Kindsgelder dem Bedrängten zu leihen. Ja er bedrohte die Vormünder mit dem Thurm, wenn sie das Darlehen verweigern würden, und formulirte die Schuldscheine anders, als mündlich verabredet worden war. Die Vormünder und deren Bürgen brachten die Sache an den Markgrafen mit der Bitte: die Darlehen von den reichen Relikten des inzwischen verstorbenen Klosterverwalters zu erheben. Außer den sechs Vormündern wurden noch viele andere Männer vernommen, und diese erklärten, daß Cornberger auch sie zur Bürgschaftleistung beredet und ihnen vorgespiegelt habe: es sei nur eine Scheinbürgschaft, er werde sie schon gegen Schaden schützen. Es folgte Verhaftung des Wirthes und Amtsentlassung des Verwalters, welcher seine Wohnung vorläufig im Burggrafenhause (jetzt Pfarrhaus) erhielt und daselbst noch vor dem völligen Austrag der Sache starb. Mit diesem aktenmäßigen Charakterbild Cornberger’s steht nicht im Einklang folgende Grabschrift auf seinem Leichenstein in der Klosterkirche: Prudentissimo atque integerrimo viro domino Bartholomeo Cornbergero, fontium salutarium annos circiter 20 curatori, pie defuncto [105] 22. Jan. 1587. Über das Verhalten der Dienstbothen in Heilsbronn schrieb Cornberger in einem seiner letzten Berichte an die markgräflichen Räthe: „Nichts will einen Fortgang gewinnen; allenthalben geht es im alten Trapp. Das Gesinde gibt wenig auf mein Gebieten und Verbieten. Alt und Jung, Jedes thut seines Gefallens, was es will. Ich halte dafür, daß mit den jetzigen Knechten, welche des Müßiggehens gewohnt sind, keine Ordnung zu machen sein wird. Derwegen ich bedacht, die uns gehorsamen, halsstarrigen und nichtsnutzigen Knechte abzuschaffen und andere zu bestellen, mit welchen der Herrschaft Bestes geschafft wird.“


d. Die Schopper’sche Schule.

Es herrschte in derselben während ihres 48jährigen Bestehens zu keiner Zeit ein reges reformatorisches Leben, wie oben bei den sieben letzten Klosteräbten berichtet wurde. Während der ersten Jahre waltete noch der Geist ihres Gründers Schopper und ihres ersten Schulmeisters Gerstorfer, den wir nachher unter e. als ersten Klosterprediger kennen lernen werden. Allein schon im 6. Jahre des Bestehens der Schule verließ Schopper Heilsbronn und 3 Jahre darauf auch Gerstorfer. Die ganze Herde zählte nur 12 bis 20 Schäflein, aber auch unter diesen wenigen manches räudige. Auf Gerstorfer folgte Seb. Flock, der 2. Schulmeister, welcher aber bald wieder wegzog. Ihm folgte J. Salzer, der 3. Schulmeister, welcher nur anderthalb Jahre blieb. Ihm folgte Magister J. Drachenfuß, der 4. Schulmeister, welcher schon nach einigen Monaten wegzog. Magister Kaspar Othmair, der 5. Schulmeister, wirkte kaum ein Jahr lang in Heilsbronn, wurde dann Kanonikus in Onolzbach, lebte ganz der Musik und heirathete eine Tochter des Richters Hartung. Kränklich geworden, ließ er sich in das Spital der heilsbronner Mönche, in den heilsbronner Hof nach Nürnberg bringen, wo er starb. Seine Leiche wurde über Heilsbronn nach Ansbach geführt und dort in der Kirche zum h. Kreuz beerdigt. Einiges Nähere über ihn und seine beiden Vorgänger siehe oben beim 29. Abt Greulich. Adam [106] Schneider, der 6. Schulmeister, stand sieben Jahre lang (1545 bis 52) der Schule vor, wurde dann examinirt und ordinirt, Klosterprediger in Heilsbronn, wo er eine Zeitlang Prediger und Schulmeister zugleich war, bis H. Eckhard, ein Nürnberger, als 7. Schulmeister, eintrat, aber schon nach einem Jahre (1554) ehrenvoll verabschiedet austrat, anderwärts Pfarrer wurde und heirathete. Der 8. Schulmeister, Grimm, zog schon nach wenigen Wochen auf eine andere Stelle. Die 8 Genannten waren, während sie als Schulmeister fungirten, unverheirathet. Der 9. Schulmeister, Magister Mich. Preu, war der erste verheirathete. Seine Frau, Felicitas, eine Tochter des Klosterverwalters Grötsch in Kloster Birkenfeld, starb im Wochenbett, ihr Kind zwei Tage darauf, vier Tage darauf aus Gram auch ihre Mutter und Kindbettpflegerin. Die drei Leichen wurden in der Klosterkirche begraben. Preu schloß seine zweite Ehe mit einer Tochter des Pflegers Hans Winkler in Nürnberg, erbat sich vier Jahre darauf einen kleinen Ruhegehalt und lebte von 1576 an in seiner Vaterstadt Weißenburg. Er hinterließ in der Kirche zu Heilsbronn als Vermächtniß ein Ölbild, jetzt bei Nr. 115, die Taufe Christi am Jordan darstellend: rechts der Täufer; links ein Engel, das Kleid des Getauften haltend; oben Gott Vater und Engel und die Worte: „Dieß ist mein lieber Sohn etc. Was ihr den Vater bittet etc.“ Unter dem Gemälde der Stifter des Bildes mit seiner Familie. Preu war 21 Jahre lang in Heilsbronn, ein ehrenwerther Charakter; gleichwohl wurde die Schule durch ihn nicht gehoben. Er war, als er diese verließ, zwar erst 52 Jahre alt, aber schwerhörig, verdrießlich und des Lehrens müde, daher seine Bitte: im Kameralfache verwendet zu werden, nicht als Kirchen- oder Schuldiener. Regenten und Räthe gingen darauf nicht ein; sie schmälerten ihm überdieß seinen ohnehin geringen Quieszenzgehalt, was ihn tief kränkte. Der Stand der Schule, insonderheit das religiös-sittliche Leben der Schüler war bei seinem Austritt wie bei seinem Eintritt unerfreulich, wie oben ausführlich berichtet wurde. Sig. Beyhel, der 10. Schulmeister, Preu’s Nachfolger, starb schon nach zwei Jahren. (1578). In [107] seine Zeit fällt der oben beim 35. Abt mitgetheilte Bericht über den schlimmen Stand der Schule. Magister J. Bermuth, der 11. Schulmeister, fungirte kaum ein Jahr lang. Magister Wenzeslaus Gurckfelder, der 12. und letzte Schulmeister, fungirte als solcher vier Jahre lang, bis 1582 die Schopper’sche Schule aufgelöst, d. h. erweitert und an deren Stelle die Fürstenschule errichtet wurde, bei welcher wir im IX. Abschn. Gurckfelder als dritten Lehrer näher kennen lernen werden.

Um die Schopper’sche Schule, welche bisweilen über 30 Schüler zählte, zu heben, gab man dem 9. Schulmeister Preu und jedem seiner Nachfolger einen jungen unverheiratheten Hilfslehrer bei, welcher den Titel „Kantor“ führte. Daß aber die Schule dadurch nicht gehoben wurde, haben wir vorhin gesehen. Diese Kantoren waren insgesammt Theologen, meist zugleich gute Musiker. Keiner von ihnen blieb lange in Heilsbronn. Man zählte während des zwanzigjährigen Bestehens des Kantorats acht Kantoren, nämlich 1) J. Span aus Ravensburg, wurde Schulrektor in Schwabach und starb daselbst 1563 an der Pest. 2) Balth. Luz aus Mellrichstadt, wurde anderwärts Diakonus. 3) Nik. Flessa aus Münchberg, ein guter Musiker, kam als Diakonus nach Hof. 4) Sig. Beyhel aus Hopferstadt, bis 1569 Kantor in Heilsbronn, dann Schulmeister in Schwabach, wo er sich verehelichte mit „Jungfrau Agnes, des ehrbaren und vesten Herrn Hans Rosenhauer, weiland zu Werburk gesessen, nachgelassenen Tochter, welche sieben Jahre lang bei der hochgeborenen Fürstin, Fräulein Barbara, unseres gnädigen Herrn (Georg Friedrich) Schwester gedient hat.“ Es ist oben beim 35. Abt und in den Beitr. S. 147 berichtet worden, daß Georg Friedrich’s Schwester Barbara, bei deren Taufe der Abt Schopper Mitgevatter war, geistesschwach wurde und in den Jahren 1568 bis 70 periodisch im Burggrafenhause zu Heilsbronn lebte. Gleichzeitig lebte Beyhel als Kantor in Heilsbronn. Daher seine Bekanntschaft mit einer Dienerin der Markgräfin Barbara. 1576 kam er, wie eben berichtet, als Schulmeister wieder nach Heilsbronn, starb aber daselbst schon nach zwei Jahren. 5) W. Rudelius aus Reichenbach [108] im Vogtland, von Paul Eber, Melanchthon’s Freund, empfohlen, war Kantor bis 1574, wurde kränklich, dienstunfähig, bat in einem lateinischen Gesuche zu einer Badekur um eine Beisteuer qua pecunia thermas invisere possim, und erhielt 4 fl. aus der Klosterkasse. Auf vielseitiges Wissen deutet eine Notiz, in welcher er als insignis musicus, componista, organista, poeta et studiosus medicinae theophrasticae bezeichnet wird. 6) Ch. Egenolf, dedizirte dem Markgrafen ein Buch, erhielt dafür 4 fl. aus der Klosterkasse, sagte schon nach kaum drei Jahren den Dienst auf und zog nach Zweibrücken. 7) Pangrat. Geiger wurde von den Räthen nach Heilsbronn abgeordnet, da der Abt Wunder keinen ledigen jungen Mann für das Kantorat auftreiben konnte. In der Korrespondenz über die Besetzung der Stelle bemerkten die Räthe: „daß fast alle Zucht und Disziplin an diesem Ort so gar falle und zu Grunde gehe und daß Schulmeister und Cantores zum Theil seicht gelehrt, gute Gesellen und Zechbrüder gewest.“ Geiger wurde 1580 Pfarrer in Walmersbach. 8) Andr. Wetzel, ein heilsbronnischer Stipendiat in Jena, wurde von dort heimberufen, um das Kantorat zu übernehmen: der letzte Kantor an der Schopper’schen Schule, welche 1582 zur Fürstenschule erweitert wurde. Wetzel war nur zwei Jahre lang in Heilsbronn und kam von da nach Sammenheim. Wir haben den Richter Hartung und seinen Schwiegersohn, den Schulmeister Othmair, ferner einige heilsbronner Kantoren als gute Musiker kennen gelernt. Einige Lehrer an der Fürstenschule waren Freunde der Alchymie. Unter den ersten Zöglingen der Fürstenschule (s. Abschn. IX) waren der Mathematiker und Astronom Sim. Marius aus Gunzenhausen und der Poeta laureatus Taubmann aus Wonsees. Den 10. Klosterprediger Ley werden wir gleichfalls als Poeta laureatus kennen lernen. Diese Konstellation veranlaßte die oft wiederholte Aeußerung: Omnis Heilsbronnensis aut Musicus, aut Poeta, aut Magus.


e. Die 11 ersten lutherischen Geistlichen.

Es ist oben beim 27. Abt Schopper berichtet worden, daß [109] dieser reformatorisch gesinnte Abt unter Assistenz seiner Mönche das Predigen und die Verwaltung der Sakramente anfänglich selbst besorgte, aber für die Dauer nicht ausreichend besorgen konnte und daher diese Funktionen zwei jüngeren gleichgesinnten fremden Predigermönchen übertrug. Diese Beiden erscheinen daher als die ersten evangelischen Prediger in Heilsbronn, nämlich 1) Michael Gersdorfer, aus Gersdorf oder Gerasdorf in Bayern. Er fungirte als Prediger von 1532 an nur zwei Jahre lang, da Schopper bei Errichtung seiner Schule ihm die Funktion als Schulmeister übertrug. 1543 wurde er Erzieher des jungen Markgrafen Georg Friedrich, später Pfarrer in Kitzingen, zuletzt in Krailsheim. 2) Georg Erbar, der zweite der von Schopper berufenen Predigermönche, blieb Klosterprediger, während sein Kollege Gersdorfer Schulmeister wurde. Der Abt Schopper be[a]bsichtigte, ihm die Pfarrstelle in Equarhofen zu verleihen. Da sich aber die Besetzung verzögerte, so nahm Erbar 1538 eine Kaplaneistelle in Nürnberg bei St. Sebald an und heirathete. 3) Wilh. Peltzperger aus Messing in Bayern, vom Abt Schopper sehr geschätzt, wurde 1538 von diesem als Klosterprediger nach Heilsbronn berufen, aber schon im folgenden Jahre nach Equarhofen befördert, wo er frühzeitig starb. 4) Sebast. Stiller, (1539–44), aus Österreich nach Heilsbronn gekommen, verehelichte sich im Jahr nach seinem Amtsantritt. Nach Beerdigung des Markgrafen Georg hielt er die Gedächtnißpredigt. Im Jahr darauf (1544) wurde er Dechant in Gunzenhausen. Sein erstes Kind hob der Richter Hartung aus der Taufe. Nach seinem Wegzuge erhielt er vom Abt Wirsing und Konvent und von Hartung folgendes Zeugniß über sein Verhalten und seine Trauung: „Nachdem im Fürstenthum und anderwärts der Ehestand frei zugelassen worden war, heirathete Herr S. Stiller noch als Prediger in Heilsbronn Ursula, welche beim Herrn Kammermeister Purkel Jahre lang treu gedient hat, und wurde am 3. Mai 1540 vom Pfarrer Ul. Reisacker von Weißenbronn in der obern Pfarrkirche vor der christlichen Gemeinde nach christlicher Ordnung kopulirt und hielt, wie andere Brautleute, sein Hochzeitsmahl im Wirthshause [110] zu Heilsbronn. Beide haben sich fromm gehalten. Ihre Kinder sind daher für ehelich zu halten.“ 5) Magister Sebast. Stieber aus Schwabach, (1544–49), zuvor Prediger in Langenzenn und dort bereits verheirathet, wurde vom Abt und Konvent nach Heilsbronn berufen, nachdem die markgräfliche Regierung in seine Abberufung von Langenzenn gewilligt hatte. Gleich bei seinem Amtsantritt legte er die älteste in der Pfarrregistratur vorhandene Matrikel an, aus der sich ergibt, daß die Einwohnerzahl in Heilsbronn damals nicht groß war. Während der fünfjährigen Amtsführung Stieber’s ergaben sich nur neun Sterbfälle. Sein letztes Amtsjahr in Heilsbronn fiel in die Zeit der Scheinrestauration des Klosters durch den Markgrafen Albrecht Alcibiades in Folge des kaiserlichen Interims, gegen welches er sich mündlich und schriftlich, wie oben beim 30. Abt berichtet wurde, energisch aussprach. 1549 zog er nach Weißenburg. Seine Ehefrau wird von Hartung unvortheilhaft charakterisirt. Sie erschien beim Gericht mit der Baderin, ihrer Nachbarin, von dieser verklagt, weil sie ihr vorgeworfen: ihre, der Baderin, Kinder hätten ihr, der Pfarrerin, einen Beutel mit Geld gestohlen. Dagegen warf die Pfarrerin der Baderin vor: sie habe ihr einen Possen gemacht, der keinem frommen Weibe zustehe. Nach vielen gegenseitigen Injurien gebot Hartung Beiden Frieden und fügte der Verhandlung die Bemerkung bei: „Wie lang es Fried bleiben wird, will ich wohl inne werden.“ 6) Joh. Schilling (1550 bis 52) wurde ebenso wenig wie sein Vorgänger vom Interim und von der Klosterrestauration berührt: es blieb Alles in seiner Kirche und in der ganzen Gemeinde auf lutherischem Fuße. Der Richter Hartung hob ihm ein Kind aus der Taufe. Schon nach zwei Jahren kam er nach Uffenheim. Ihm folgte 7) Adam Schneider (1552–53). Dieser war, wie vorhin berichtet wurde, sieben Jahre lang treuer und fleißiger Schulmeister in Heilsbronn, bis ihn der Abt Heberlein zum Prediger daselbst ernannte und den Examinatoren in Onolzbach zur Prüfung und Ordination empfahl, laut folgender Zuschrift: „Damit das Wort Gottes in unserer Pfarrkirche vermöge unserer gnädigen Herren Markgrafen [111] Kirchenordnung lauter und rein gepredigt und die Sakramente gemäß derselben gereicht werden, so haben wir zu solchem Amt den wohlgelehrten Ad. Schneider von Kulmbach, unsern Schulmeister, berufen. Weil er aber noch nicht examinirt und ordinirt ist, so bitten wir, dieses mit ihm fürzunehmen.“ Schneider erkrankte im dritten Monat nach seinem Amtsantritt, wurde (mit ihm Barth. König, einer der noch vorhandenen Mönche) nach Nürnberg in den heilsbronner Hof gebracht, vom Doktor Flosser behandelt, kehrte geheilt zurück und hielt im folgenden Jahre Hochzeit. Unter den Hochzeitsgästen waren der Richter Hartung, der Prior Immel und Joß, des Abts Sekretär. Der Abt Heberlein und sein Bursarius konnten wegen Verrichtungen in Merkendorf und Waizendorf nicht beiwohnen. Wenige Wochen nach der Hochzeit wurde der Pfarrer Herzog in Mkt. Erlbach „jämmerlich entleibt.“ Die dortige Gemeinde bat um baldige Wiederbesetzung der Pfarrstelle, worauf der Abt diese seinem Klosterprediger Ad. Schneider verlieh, welcher aber gleich in den ersten Wochen nach seinem Eintritt erkrankte. Der Richter Hartung, der Schulmeister Eckhard und der Vogt Sturm von Bonhof ritten nach Mkt. Erlbach, um den Kranken und dessen Frau zu trösten. Einige Tage darauf starb Schneider, nachdem er in Heilsbronn kaum ein Jahr lang, in Mkt. Erlbach nur einige Monate lang Pfarrer gewesen war. Der Abt fand vorerst keinen geeigneten Mann für die Predigerstelle in Heilsbronn, ließ diese drei Monate lang vom Pfarrer Winkler von Großhaslach verwesen und bat die Räthe in Onolzbach, ihm einen jungen ledigen Kirchendiener vorzuschlagen. Der Vorgeschlagene 8) Chph. Rurer (1553–57), bisher Diakonus in Windsbach, trat im Dez. 1553 in Heilsbronn ein, starb aber schon nach drei Jahren, kaum 30 Jahre alt. Längere lateinische Aufschreibungen zu seinem Gedächtniß rühmen seine dreijährige Wirksamkeit. 9) Stanislaus Porphyrius (1557–83), geboren zu Glogau in Schlesien, kam 1556 auf Empfehlung Melanchthons von Wittenberg in’s Fürstenthum Onolzbach, wo er vom Markgrafen Georg Friedrich seine erste Bedienstigung in Petersaurach erhielt. Es ist vorhin berichtet worden, daß der [112] dortige Pfarrer Stigler wegen unwürdigen Verhaltens seine Entlassung erhielt. Porphyrius kam an seine Stelle, aber schon nach einigen Monaten als Prediger nach Heilsbronn. Bald nach seinem Eintritt heirathete er eine Tochter des Predigers J. Weselius in Koburg, eine Schwester des Schulmeisters J. Weselius in Onolzbach. Im zweiten Jahre seiner Amtsführung (1558) fand die oben beim 35. Abt Wunder besprochene Kirchenvisitation statt, wobei sich ergab, daß gegen Porphyrius bezüglich seiner einjährigen Amtsführung und seines eben erst gegründeten Hausstandes nichts eingewendet wurde, daß seine bisher noch nicht vollzogene Ordination nachgeholt werden sollte, daß er keine Besoldungsbesserung erhielt und daß der religiös-sittliche Zustand seiner Gemeinde unerfreulich war. Im dritten Jahre nach seinem Amtsantritt erscheint sein und seiner Frau Verhalten, den gerichtlichen Verhandlungen zufolge, in einem ungünstigen Lichte. Zu seinen fassionsmäßigen Bezügen gehörte täglich eine Maas Milch, die seine Frau jederzeit selbst im Viehhofe abholte. Dieß veranlaßte Dissidien mit den Wieshüterseheleuten, welche die Milchwirthschaft zu besorgen hatten und von den Pfarrerseheleuten der Untreue und Dieberei beschuldigt wurden. Der Wieshüter revanchirte sich in der Art, daß er im Garten dem Prediger entgegen trat und ihn mit der Haue zweimal schlug. Der Prediger verklagte beim Abt Beck den Wieshüter, welcher bekannte, den Prediger zweimal geschlagen zu haben. Nach heftigen gegenseitigen Injurien der Parteien in der Gerichtsstube kam durch den Abt und Richter eine Versöhnung zu Stande: Die Wieshüterseheleute gelobten, die Milch unbeanstandet und ungeschmälert abzuliefern und beide Theile versprachen, künftig einander ungeschändet zu lassen. Im achten Jahre seiner Amtsführung bat Porphyrius den Markgrafen um Addition und um eine bessere Wohnung. Er sagte in seiner Bittschrift: „Ich bin als ein Fremdling von E. F. G. vor acht Jahren in E. F. G. Land vom Herrn Phil. Melanchthon aus Wittenberg verschickt und commendirt, auch mit Diensten in E. F. G. Kloster Heilsbronn vor Andern bedacht und befördert worden; habe geringe Besoldung, nämlich 80 fl. Geld, [113] 3 Sra. Korn, täglich ein Viertel Wein, täglich eine Maas Milch aus dem Viehhof, ein Fuder Rüben, am Sonntag und Mittwoch, da ich predige, den Tisch zu Hof (im Refektorium); damit reiche ich in dieser theuren Zeit nicht aus; habe kleine Kinder, deren mir sammt meinem Weibe, so lange wir im Ehestande beieinander gelebt, der Herr alle Jahre eines geschenkt hat. Daher meine Bitte um Addition. Des Predigers Wohnung dahier hat nur eine Stube, in welcher ich unter Kindergeschrei und Gesinde studiren muß. Ich bitte, mir dazu das Schulmeistershäuslein, welches neben meinem unter einem Dache steht und nur durch eine schlechte Wand davon geschieden ist, einzuräumen. Der Schulmeister hat eine lustige und gelegene Wohnung, welche öde und unbewohnt steht, dazu einen Garten.“ Dieses Bittgesuch wurde vom Markgrafen dem Abt Wunder, von diesem dem Schulmeister Preu mitgetheilt, welcher sich darüber äußerte, wie folgt: „Der Herr Prediger will mich aus meinem Hause vertreiben. Er geht schon lange damit um. Ich ließ ihm daher durch die Pfarrer von Petersaurach und Großhaslach vorstellen, daß er mein Beichtvater und nie von mir beleidigt worden sei, während ich oft Ursache gehabt hätte, mich über ihn beim Ministerio zu beschweren, was ich aber unterlassen, um nicht böse Nachrede zu verursachen. Allein umsonst. Seine trutzige und zornige Antwort war: „„Ego non desisto! Will er nicht, so muß er! Doctor Kargius will es so haben.““ Die Wohnung auf der Schule, in die er mich drängen will, kann von Eheleuten mit Kindern nicht wohl bewohnt werden, da kein Keller vorhanden, das Wasser fern, der Lärm durch die Knaben groß ist. Des Predigers Wohnung ist zweimal so groß wie die meinige, war seinen Antecessoren recht und ehemals Wohnung des Burschners mit seinem Hausgesinde. Bekommt er auch meine Wohnung dazu, so bleibt er doch immer nahe am Thor, Wirthshaus, Tanzboden, da sich doch allerlei Getümmel zuträgt. (Die beiden Häuser standen neben der Katharinenkirche.) Ich bitte, den Prediger mit seinem Begehren abzuweisen und bedauere, herausgefordert worden zu sein, gegen meinen Beichtvater auftreten zu müssen.“ Abt, Verwalter und [114] Richter, vom Markgrafen zum Gutachten aufgefordert, erklärten sich einstimmig für den Schulmeister und gegen den Prediger, schlugen aber vor, dem Prediger ein Studirstüblein auf dem Siechhaus (Infirmitorium) einrichten zu lassen, was auch geschah. Der Markgraf dekretirte: dem Prediger sei die begehrte Wohnung nicht einzuräumen, wohl aber bei der gegenwärtigen Theuerung eine Addition zu bewilligen, und zwar 20 fl. baar, 2 Sra. Korn, 2 Sra. Haber, täglich der Tisch bei Hof, wie andern Klosterdienern, doch so, daß er seine Portion heimholen lassen dürfe; ferner eine Metz Erbsen, Linsen, Thatel (Heidel), Habermehl, 3 Mtz. Salz, ein Schwein, im Winter Lichter und Holz, wie dem Schulmeister und Kantor, und ein Gärtlein. 1573 verlor Porphyrius seine Frau. Seine zweite Frau war eine Schwester des Schulmeisters Preu, dessen Wohnung er 8 Jahre vorher zu annektiren beabsichtigte. Die Geburt seines letzten Kindes erfolgte erst nach seinem Tode. Im Jahr vor seinem Tode wurde die Fürstenschule eröffnet (1582) und von der Regierung verordnet, wie es von nun an in der Kirche mit den Gesängen, Ceremonien und Anderem gehalten werden sollte. Der erste Titularabt Limmer, der erste Rektor Raphael, der Verwalter Cornberger und der Richter ordneten zum Vollzug das Erforderliche an; allein Porphyrius legte Protest dagegen ein, besonders gegen die projektirte Versetzung der Kanzel in die Nähe des den Fürstenschülern angewiesenen Raumes. Man hielt diese Annäherung für nothwendig, da das neue Schulregulativ den Fürstenschülern das Nachschreiben der Predigten zur Pflicht machte. Die Räthe in Onolzbach, welchen der Konflikt mit dem Prediger angezeigt wurde, verlangten näheren Aufschluß, worauf Abt, Rektor, Verwalter und Richter berichteten, wie folgt: „Damit die Predigt von Jedermann besser verstanden werde, so haben wir die Verlegung der Kanzel beschlossen. Am Tage darauf, am 1. Mai, betrat der Prediger die Kanzel, um das Evangelium zu traktiren. Er hatte aber einen Groll, den mußte er zuvor ausgießen und es der Gemeinde anzeigen. Es sei, sprach er, des vorigen Tages eine Berathschlagung gewesen und beschlossen worden, die Kanzel an einen andern [115] Ort zu stellen, damit er von allen Zuhörern vollkommen verstanden werde. Nun versehe er sich, daß seine Zuhörer bisher ihn deutlich hören konnten und daß sein gnädiger Fürst und Herr an ihm und seiner Lehr und auf derselben Kanzel ein gnädiges Gefallen gehabt. Die Kanzel habe über 50 Jahre allda gestanden (d. h. an der ersten nordwestlichen Säule bei Nr. 77); nun aber solle sie wieder auf ihren ursprünglichen Stand (d. h. an die erste südöstliche Säule bei Nr. 92) zurückversetzt werden. Das geschehe aber aus Frevel und Hochmuth und aus durstigem Gemüth. Der Hauptursächer (d. h. der Richter Faber, mit welchem Porphyrius nie gut stand) solle wissen, daß er weder für die Schule, noch für die Kirche etwas thue, seit zwei Jahren das h. Abendmahl nicht genossen habe, und daß er (der Prediger) ihm (dem Richter) nicht gestatte, den Predigtstuhl wegzureißen, ohne ausdrücklichen fürstlichen Befehl. Bist du – der Prediger wendete sich an den in der Kirche anwesenden Richter – ein Jedit oder Kuckuck, so bleibe einer und laß mich und meinen Predigtstuhl zufrieden. Willst andere Leute reformiren, und verträgst dich mit Niemand. Darauf fing er seine Predigt an. Aus dem Berichteten mögen Ew. Gnaden (die Räthe) ersehen, wie es mit seiner Predigt geschaffen ist. Ich, der Richter, habe dieselbe vornehmlich auf mich bezogen, da ich gerathen habe, daß man es dem Prediger nicht machen könne, wie es ihm gefalle. Allein der Herr Superintendent weiß, wie er sich zuvor in andern die Kirchenordnung betreffenden Punkten gesträubt hat. Daher seine Bitterkeit, welche er bei der Deliberation sehen zu lassen nicht gewagt, wohl aber vor der Gemeinde ausgegossen hat. Welches Alles wir auf derselben gnädiges Begehren unterthänig nicht verhalten sollen. Datum 29. Apr. 1582. Abt, Rektor, Verwalter und Richter.“ Zuverlässig hatte Melanchthon, als er vor 27 Jahren den Kandidaten Porphyrius dem Markgrafen empfahl, von seinem Empfohlenen eine andere Haltung und Predigtweise erwartet. Porphyrius starb im folgenden Jahre und wurde im Kirchhofe bei dem Ampelhäuslein gegen der untern Kirchthüre bei seiner ersten Hausfrau und seinem Kindlein begraben. Seine [116] zweite Frau starb in ihrer Vaterstadt Weißenburg. Sein Sohn Balthasar war unter den zuerst aufgenommenen Fürstenschülern, studirte in Wittenberg und genoß daselbst ein heilsbronnisches Stipendium. Eine lateinische Inschrift auf einer vormals im Chor der Kirche aufgehängten Tafel besagte, daß Porphyrius in Glogau geboren wurde, seine Bildung auf den drei berühmten Schulen zu Breslau, Königsberg und Leucoreum erhielt, 27 Jahre lang in Heilsbronn treu und mit großem Eifer das Evangelium verkündigte und 53 Jahre alt ohne vorherige Krankheit vom Schlage gerührt am 6. Dezbr. 1583 starb. 10) Konrad Ley (1584–94), Magister und Poeta laureatus, aus Bergbronn bei Krailsheim, früher Pfarrer in Windsbach, 1584 von den Räthen des in Königsberg weilenden Markgrafen nach Heilsbronn berufen. Im zweiten Jahr seiner Amtsführung brach im Klosterwirthshause die Pest aus. Es erlagen der Krankheit binnen vier Wochen sechs Personen. Ley berichtet darüber im Todtenregister: „Pest allhie. Daran sind gestorben vom 26. Sept. bis 21. Okt. 1585: 1. Thom. Herold, des Pachtwirths Söhnlein. 2. Andreas, sein Brüderlein. 3. Anna, deren 21jährige Schwester. 4. Barbara, des Wirths Frau. 5. Veronika Kratzer, des Kochs Töchterlein. Diese Veronika habe ich, Prediger Ley, beim Schindelgarten todtkrank aufgehoben und ihr Herberg verschafft; ist in Bürgla begraben worden. 6. Christina, Schmiedsweib.“ In Heilsbronn kamen weitere Pestfälle nicht vor, wohl aber an andern Orten der Umgegend, namentlich in Ansbach, weßhalb das dortige Regierungspersonal nach Krailsheim übersiedelte. In einem von dort aus nach Heilsbronn ergangenen Befehl hieß es: „Gott läßt allenthalben über die Sünde seinen Zorn sehen durch die Pest, die auch in Onolzbach in vielen Häusern eingerissen, weßhalb die Regierung nach Krailsheim verlegt worden ist. Wir vernehmen, daß auch bei euch zu Heilsbronn im Steinhof die Pest ausgebrochen sein soll, von Personen, die dort zechten, dahin gebracht. Daher ist unser Befehl, Personen, die von Nürnberg oder andern sterbenden Orten kommen, in Heilsbronn nicht einzulassen, die Schüler nicht an unreine Orte zu lassen. Wir vernehmen, [117] daß der mit Recht aus seiner angesteckten Wohnung verwiesene Wirth wieder mit den Seinigen in seine Wohnung zurückgekehrt ist und daß ihm seitdem wieder zwei Personen gestorben sind. Wir befehlen, ihm sogleich wieder eine Wohnung außer dem Kloster anzuweisen und den Steinhof verschlossen zu halten.“ Gleichzeitig erhielten der Prediger Ley und andere Pfarrer folgendes Publikandum zum Verlesen von den Kanzeln: „Nachdem unverborgen, daß die Sterbensläufe allenthalben einreißen, was Jedweden zur Buße reizen sollte, so wird doch solches bei dem gemeinen Volk gar wenig in Acht genommen. Daher verordnen Abt, Verwalter und Richter, daß bis auf Weiteres alle öffentlichen Tänze, Rockenstuben, Fenstern, das Schreien, Poltern und Schlägereien auf den Gassen, vornehmlich aber das Gotteslästern soll abgeschafft werden. Die Beamten sollen dabei nicht durch die Finger sehen und in den Ortschaften 2 bis 4 Mann des Nachts Acht haben und Übertreter gefänglich annehmen. Kein Wirth soll Gastung über 8 Uhr dulden bei Strafe von 5 fl. Weil die Leute bei jetziger Seuche furchtsam sind und die christliche Liebe ausziehen und Einer den Andern in Nöthen verläßt, so befehlen wir den Amtleuten und Dorfmeistern, in jedem Ort 2 bis 4 Leute dazu zu bestellen, den Kranken Speise und Trank zuzutragen, und deren Weiber sollen die Kranken pflegen und reinigen um gebührliche Belohnung aus den Mitteln der Herrschaft, oder der Gotteshäuser, oder der Gemeinden. Die angesteckten Häuser sollen gesperrt, aber die kranken Bewohner darin versorgt werden. Die Bader haben den Kranken gegen billige Gebühr beizuspringen bei Vermeidung der Strafe durch die Herrschaft. Kleider und Betten der Kranken sollen außerhalb der Dörfer gewaschen werden. Das Stroh auf den Wägen, worauf die Leichen aus den Weilern zur Bestattung geführt werden, darf nicht mehr beim Heimfahren an Kreuzwegen oder Martersäulen hingelegt werden, wodurch der Aberglaube die Seuche abzutreiben glaubt, sondern es soll eingegraben oder verbrannt werden, bei Strafe von 10 fl.“ Der Prediger Ley hatte in der eben errichteten Fürstenschule wöchentlich einige theologische Lektionen zu [118] geben. Daß er mit Gewandtheit lateinische Verse schrieb, beurkundet die Pfarrmatrikel, worin er den Tod der beiden kurz nacheinander verstorbenen Titularäbte Limmer und Francisci eintrug und zu deren Gedächtniß lateinische Verse beifügte, die er am Schlusse seiner Gedächtnißrede recitirt hatte. Noch ausführlicher sind seine Aufschreibungen in gebundener lateinischer Rede zum Gedächtniß des von ihm bestatteten Verwalters Cornberger. Er unterschrieb sich gerne: „C. Leius, Ecclesiastes, Orocrenius (d. h. aus Bergbronn), P. L. (d. h. Poeta laureatus).“ Bisweilen nennt er sich „Soterocrenius“, d. h. Heilsbronner. Zum Gedächtniß seiner 12jährigen Tochter, die von einem Knaben durch einen Steinwurf getödtet wurde, schrieb er eine zweizeilige lateinische Grabschrift, aus deren Zahlbuchstaben sich das Todesjahr 1592 ergibt. 1594 kam er nach Lehrberg.

11) Magister Mich. Dreßler (1594–1610) aus Leobschütz in Schlesien, erhielt seine Vorbildung in Breslau, studirte in Wittenberg, bezog daselbst ein ansbacher Stipendium, wurde Diakon in Ansbach, Pfarrer in Gunzenhausen und dann in Heilsbronn. Ein begabter Prediger und Lehrer. Die Schrift auf seinem Grabsteine bezeichnete ihn als Ecclesiastes, hebraicae linguae Professor et Inspector scholae heilsbronnensis per annos 16, religiosissimus, doctissimus, meritissimus, pie in Christo obiit d. 15. Apr. 1610 aetatis suae 63. Über die folgenden Klosterprediger siehe den IX. Abschnitt.

Beim Rückblick auf den VI. Abschnitt ergibt sich das Resultat, daß der Stand des religiös-sittlichen Lebens in den Klosterpfarreien während des ganzen Reformationsjahrhunderts, einige wenige Lichtpunkte ausgenommen, sehr unerfreulich war. Dazu kam, wie unten berichtet werden wird und in den Beitr. S. 192 bis 206 berichtet worden ist, fortdauerndes, immer steigendes materielles Elend und wenige Jahre nach dem Schlusse des Reformationsjahrhunderts durch den 30jährigen Krieg völlige Verödung und Verwilderung.




[119]
Siebenter Abschnitt.
Nähere Nachrichten über die einzelnen Bestandtheile des Mönchsstaates, seine Probsteien, Vogteien und Ämter.[1]

Die ersten Güter, welche das Kloster bei seiner Gründung vom Bischof Otto erhielt, lagen, wie wir oben Bd. I, 15 gesehen haben, bei den sieben Ortschaften Heilsbronn, Adelsdorf, Weiterndorf, Markt Erlbach, Oberndorf, Feldbrecht und Betzmannsdorf, sonach theils ganz nahe bei Heilsbronn, theils in der Zenngegend. Nach vier Jahrhunderten sehen wir das Kloster begütert in Hunderten von Ortschaften, im Besitze von Dörfern, Schlössern, ausgedehnten Landstrichen zwischen Main und Donau, auch im Besitze von 37 Pfarrpatronaten. Das Ganze bildete, was der Bischof Otto gleich bei der Gründung des Klosters im Auge hatte, einen Mönchsstaat, über dessen einzelne Bestandtheile nun Näheres berichtet werden soll. A. Die Erwerbungen um Heilsbronn bildeten einen Gerichts- und Verwaltungsbezirk unter dem Namen Praepositura oder Probstei Bonhof, nicht Heilsbronn; denn zur Wahrung der klösterlichen Stille verlegte man den geräuschvollen Amts- und Gerichtssitz von Heilsbronn weg in den nahen Weiler Bonhof. B. Der aus den Erwerbungen in der Zenngegend gebildete Bezirk hieß Praepositura Cennae, oder Probstei An der Zenn, mit dem Amts- und Gerichtssitz Neuhof. Zu dieser Probstei gehörten auch die heilsbronnischen Besitzungen im Amte Rangau und im Schulzenamte Equarhofen (bei Uffenheim und Rothenburg). C. Die Besitzungen in der Maingegend bildeten die Probstei Sommerhausen oder Randersacker. D. Zu der Praepositura Altimoniae oder Probstei An der Altmühl, mit dem Amts- und Gerichtssitz Merkendorf, gehörte auch das Amt An der Wieseth mit dem Amtssitz Waizendorf. E. Zum Amt Nördlingen gehörten alle heilsbronner Besitzungen im Ries. [120] F. Die heilsbronnischen Besitzungen im Bisthum Regensburg wurden unmittelbar vom Kloster aus administrirt.

In diese sechs Bezirke (A bis F) war der Mönchsstaat eingetheilt. In den nun folgenden Berichten über die einzelnen Ortschaften bezeichnet Pfarrdorf einen Ort mit Kirche und Pfarrsitz; Kirchdorf einen Ort mit Kirche, aber ohne Pfarrsitz; Weiler einen Ort ohne Kirche und Pfarrsitz.


A. Die Probstei Bonhof.

Dazu gehörten ursprünglich nur Heilsbronn, Betzmannsdorf und Weiterndorf: drei von den vorhin genannten sieben Ortschaften, bei welchen das Kloster vom Bischof Otto seine ersten Besitzungen erhalten hat. Späterhin umfaßte diese Probstei die vielen nun zu besprechenden Ortschaften, von welchen einige nur theilweise, mehrere aber ganz vom Kloster acquirirt wurden, in Ammerndorf, Bürglein, Großhaslach, Petersaurach und Weißenbronn auch das Pfarrpatronat. Groß ist die Zahl der noch vorhandenen heilsbronner Urkunden; aber gleichfalls groß ist die Zahl der nicht mehr vorhandenen. Es läßt sich daher nicht immer genau nachweisen, wann, wie und von wem das Kloster diese oder jene Besitzung erhalten hat. Was im III. Abschnitt über die Erwerbungen nur angedeutet wurde, soll nun näher besprochen werden. Die Aufzählung der Ortschaften in alphabetischer Reihenfolge wird die Übersicht erleichtern. Nur bei den sechs vorangestellten Ortschaften, wo gleich bei der Klosterstiftung oder noch zur Zeit des ersten Abts Rapoto Acquisitionen gemacht wurden, soll nicht die alphabetische, sondern die chronologische Reihenfolge eingehalten werden.


1. Heilsbronn

war, wie in den Beitr. S. 11 ff. nachgewiesen wurde, schon vor der Gründung des Klosters ein Kirchdorf mit zwei kirchlichen Gebäuden: Grabstätten der Grafen von Abenberg und der Herren von Heideck. Daß die fünf Abenbergischen Geschwister, welche das Areal zur Gründung des Klosters hergaben, Dorfherren [121] in Heilsbronn waren, versteht sich wohl von selbst. Daß sie aber nicht alleinige Dorfherren daselbst waren, beweist zwar keine geschriebene Urkunde, wohl aber das Vorhandensein der Heideckschen Grabkapelle. (Beitr. S. 48–53.) Ohne Zweifel waren die Heidecke Mitdorfherren, neben ihnen wohl auch noch Andere; denn wir werden in diesem Abschnitte sehen, daß fast in jedem Orte, wo das Kloster sich ansiedelte, damals mehr als eine Dorfherrschaft war. In späterer Zeit erscheint das Kloster als alleiniger Dorfherr und als Eigenthümer aller Häuser und Anwesen in Heilsbronn. Jedes dieser Anwesen wurde vom Kloster fortwährend in eigener Regie bewirthschaftet unter Aufsicht eines Mönches. Ob das abenbergische Kastrum im Orte gleich bei der Erwerbung des Prädiums in den Besitz des Klosters kam, sagt die Stiftungsurkunde nicht. Späterhin erscheint es als Klostereigenthum, während jedoch die Burggrafen, dann die Kurfürsten und Markgrafen ein unbestrittenes Recht auf den Genuß desselben hatten und es wie ihr Eigenthum benützten. (Beitr. S. 54.) Ob die Mühle im Orte schon vor der Stiftung des Klosters vorhanden war oder erst vom Kloster erbaut wurde, ist nicht zu ermitteln. Über die übrigen Bauten im Orte und über die weiteren Vorgänge daselbst ist oben und in den Beiträgen bereits Vieles mitgetheilt worden. Mehreres hierüber in den folgenden Abschnitten.


2. Weiterndorf,

Witramdorf, ein Weiler bei Heilsbronn, einer der sieben Orte, bei und in welchen das Kloster seine ersten Besitzungen erhalten hat. Der Ort bestand schon zur Zeit der Klosterstiftung aus mehreren Höfen; einen derselben scheint der Bischof Otto dem Kloster zu dessen Dotirung geschenkt zu haben. Das Kloster vergrößerte dieses Gut (grangia), indem es 1252 einige daran grenzende Grundstücke von einem Ramungus de Boumen, welcher auch in Seitendorf begütert war, kaufte. Lehensherr dieser erkauften Grundstücke war Ulrich von Riselpurc, welcher mit Zustimmung seiner Söhne Eberhard und Konrad seinen Lehensansprüchen [122] an diese Grundstücke zu Gunsten des Klosters entsagte. Wer damals sonst noch Dorfherr in Weiterndorf war, ist nicht bekannt. Späterhin erscheint das Kloster im Besitze von den Grundgefällen aller dortigen Anwesen. Seinen dortigen Hof, Schafhof genannt, bewirthschaftete es in eigener Regie. Es waren daselbst jederzeit mehr Hämmel als Mutterschafe, im Schafhofe zu Ketteldorf dagegen mehr Mutterschafe als Hämmel. Welche Gefälle von den andern Höfen des Ortes an das Kloster entrichtet werden mußten, ersieht man aus einem vom 21. Abt Waibler i. J. 1421 ausgestellten Kaufbriefe, worin es heißt: „Wir Bruder Arnold (Waibler) und der Convent vererben unser eigen Gut zu Weiterndorf dem Wolf Kolb und seiner Wirthin Elsbet etc. Sie haben unserem Kloster jährlich zu geben an Zins und Gült 8 Sra. Korn, 6 Sra. Haber, 1 Sra. Gerste, 3 Mtz. Erbsen, 4 Pfund Werung je 30 Pfennige für 1 Pfund, 12 Käse zu Pfingsten und 10 zu Weihnachten, 3 Herbsthühner und 2 Fastnachtshühner. Sollen das Gut in gutem Bau halten zu Dorf und Feld. Wie oft man das Gut verleihet, ist das Handlohn zu geben mit 8 Pfund Werung. Verkauf nur an Leute, die unserem Kloster fugsam sind.“ 89 Jahre später (1510) besaß diesen Hof Ulrich Kolb, welcher, außer Stand, seine Gültreste zu berichtigen, zur Tilgung seiner Schuld den Hof dem Kloster überließ. Außer den gedachten Bauernhöfen waren vor Alters noch drei Anwesen in Weiterndorf: die Schmiede, das Hirtenhaus und die Mühle. Letztere war dem Kloster nicht bloß zinsbar, sondern volles Eigenthum desselben und wurde i. J. 1552, schon vor der Auflösung des Klosters als Erblehen an Hans Mayr verkauft.

Im 30jährigen Kriege litt Weiterndorf viel, zwar nicht durch Feuer, da kein Gebäude dort abbrannte, aber 1631 durch den Tilly’schen Einfall, ein Jahr später durch Wallensteins und Gustav Adolfs Lager vor Nürnberg, und in den folgenden Jahren durch fortwährende Überfälle und Plünderungen. Die meisten Bewohner verließen den Ort und starben auswärts, sechs von den Besitzern der 8 Bauernhöfe starben in einem und demselben Jahre 1636. Beim Anfang des Krieges waren dort 14 besteuerte Anwesen, [123] nämlich 8 Bauernhöfe, die Mühle, die Schmiede, das Hirtenhaus und drei Söldengüter. Von 1631 an standen diese 14 Anwesen meist unbewohnt. Nur 4 derselben blieben während des Krieges bewohnt, darunter die Mühle. Die Häuser der Weggezogenen, obgleich nicht abgebrannt, verfielen gleichwohl, da sie Jahrzehnte lang nicht bewohnt wurden. Die dazu gehörigen Felder lagen unbebaut. Die auswärts noch lebenden Eigenthümer und die Relikten der Verstorbenen waren nicht geneigt, auf ihr verfallenes und verwildertes Eigenthum zurückzukehren, da man ihnen zumuthete, sofort auch wieder Gülten, Zehnten, Steuern etc. zu entrichten. Ihre sämmtlichen herrenlos gewordenen, nicht mehr rentirenden Liegenschaften fielen dem Klosteramte heim. Nach Beendigung des Krieges ließen sich durch den Klosterverwalter Krebs drei Individuen bewegen, ein Bauern-, ein Köblersgut und die Mühle nach mehrjähriger Verödung zu übernehmen. Der vierte Ansiedler war (1649) der genannte Klosterverwalter Krebs. Er pachtete den eben besprochenen, vom Kloster in eigener Regie bewirthschafteten, nun aber seit 18 Jahren verödeten und verfallenen Hof, für den sich durchaus kein Abnehmer fand. Er hatte an das Klosteramt jährlich 50 fl. Pacht zu zahlen und erhielt dafür den Hof mit allen Zubehörungen, alles benöthigte Holz, insonderheit die herkömmlichen 20 Klftr. Brennholz, das Heu von 18 Tgw. Wiesen in der Zell (bei Münchzell); dazu wurden ihm das Wohnhaus, Öfen, Fenster, Thore etc. und die Schafscheune auf Amtskosten hergestellt. Durch die Wiederaufrichtung des Schafhofes hoffte man zugleich neue Ansiedler für die übrigen, noch verödeten Höfe zu gewinnen, und zwar durch die Aussicht auf Verbesserung der Felder mittelst des Pferches, welcher jedem Übernehmer eines Hofes zugesichert wurde. Allein diese Lockung hatte den gehofften Erfolg nicht. Nur die Schmiede wurde 1651 für 25 fl. an den Mann gebracht, dann noch ein anderes Anwesen; die übrigen 6 Bauernhöfe blieben unbewohnt und öde; die unbebauten Felder flogen mit Wald an. Für einen derselben fand sich erst 1664 ein Übernehmer. Die markgräflichen Räthe berichteten darüber: „Jak. Hofmann zu Weiterndorf hat seinen lange Jahre öd gestandenen [124] väterlichen Hof unter gewissen Conditionen, wozu man ihn mit Mühe und Noth gebracht, übernommen. Sechs Höfe des Orts liegen noch in Ruin und hat sich zur Zeit noch Niemand zu deren Annahme finden wollen.“ Eben so trostlos berichteten die Räthe noch i. J. 1681: „Noch immer sind 6 öde Höfe vorhanden.“ Diese lagen 56 Jahre lang, von 1632 bis 1688, völlig verödet und unbewohnt. An dreien derselben soll gezeigt werden, welchen Verlust das Klosteramt durch den Entgang aller Renten erlitt. Den einen dieser Höfe kaufte 1629, drei Jahre vor dem Eintritt der Verödung, Cunz Röll von Joß Hofmockel für 1500 fl. Er hatte an das Amt 80 fl. Handlohn, dazu jährlich 15 Sra. Getreidegült und vierteljährlich 3 fl. Steuer zu entrichten. Zum Hofe gehörten 102 Morgen Äcker und gegen 8 Tgw. Wiesen. Im vierten Jahre nach dem Eintritt der Verödung war Niemand von den Relikten des inzwischen verstorbenen Röll und überhaupt Niemand zu bewegen, den Hof zu übernehmen. Den zweiten dieser 6 Höfe kaufte 1619, zwölf Jahre vor dem Eintritt der Verödung, Alban Hertlein von Stph. Spörlein für 785 fl. Er mußte an das Amt 52 fl. Handlohn, dazu jährlich 14 Sra. Getreide und vierteljährlich gegen 3 fl. Steuer entrichten. Zum Hofe gehörten 87 Mgn. Äcker und 7 Tgw. Wiesen. Im vierten Jahre nach dem Eintritt der Verödung fand der Hof Hertleins (dieser starb, wie Röll, 1636) keinen Übernehmer und blieb verödet; die Relikten zogen weg. Den dritten dieser 6 Höfe kaufte 1629, drei Jahre vor der Verödung, H. Eckhardt von seiner Schwiegermutter für 1100 fl. Er mußte an das Amt 52 fl. Handlohn und jährlich 14 Sra. Getreide, vierteljährlich gegen 3 fl. Steuer entrichten. Zum Hofe gehörten 87 Mgn. Äcker und 7 Tgw. Wiesen. Der Hof fand 1636 (auch Eckhard starb, wie Röll und Hertlein, in diesem Jahr) keinen Übernehmer und blieb öde und unbewohnt, da die Relikten wegzogen. So waren diese vormals so werthvollen Höfe durch den Krieg völlig werthlos geworden. Nachdem sich das Klosteramt 56 Jahre lang vergeblich abgemüht hatte, für diese 6 Höfe Pächter oder Käufer zu finden, so zerschlug man die Höfe in kleine Parzellen, die [125] man an neu angesiedelte Handwerker in Heilsbronn, an den Wirth daselbst, an Leute in Weißenbronn, Bürglein und Berghof, an den Schafmeister in Weiterndorf und an den Müller daselbst verkaufte, den Morgen zu 2 bis 3 fl. Von jedem Morgen mußten jährlich vier Kreuzer Baudung, 1 Mtz. Korn und 1 Mtz. Haber entrichtet werden. 1688 war das Zertrümmerungswerk beendigt und Weiterndorf nicht mehr verödet. Nach der fast gänzlichen Verödung des Ortes siedelte der Gemeindeschmied Reuter nach Weißenbronn über, wo früherhin weder vom Kloster noch vom Klosteramt eine Schmiede geduldet wurde, nun aber nach der Verödung Weiterndorfs ein dringendes Bedürfniß geworden war. Eines der nicht völlig verödeten Anwesen war die Mühle, deren Verkauf und Wiederverkauf gleichfalls entnehmen läßt, wie verderblich der Krieg eingewirkt hat. Sieben Jahre vor dem Kriege kaufte H. Volland die Mühle von P. Hassold für 2100 fl. und zahlte an das Amt 113 fl. Handlohn. Anders stellte sich der Kaufpreis nach der Verödung. H. Kettner kaufte 1645 die Mühle mit zwei Gängen, 11 Mgn. Feld, zwei Wiesen und Garten für 192 fl. Er brachte die Mühle bald wieder in guten Stand: „ein fein Mahlwerk, fehlt aber an Wasser, daß man fast das ganze Jahr nur auf einem Gang mahlen kann.“ Der Schafhof, i. J. 1132 eines der primitiven Klosterstiftungsgüter, wurde vom markgräflichen Klosteramt i. J. 1705 verkauft. Weiterndorf war während der ganzen Klosterzeit und auch später nach Bürglein gepfarrt und kam erst im 19. Jahrhundert zur Pfarrei Heilsbronn.


3. Betzmannsdorf,

Pecemannesdorf, 3/4 Stunden von Heilsbronn, ein Weiler mit zwei Bauernhöfen, wird, wie Weiterndorf, in der Stiftungsurkunde von 1132 unter den sieben Orten genannt, wo das Kloster gleich bei seiner Gründung vom Bischof Otto Besitzungen erhielt; ob, wie bei Weiterndorf, einen der Höfe, oder nur Gefälle, sagt der Stiftungsbrief nicht. Wer die Vorbesitzer waren, ist unbekannt. Das Kloster wurde alleiniger Besitzer der beiden Höfe. [126] Wie in Weiterndorf, so wurde auch in Betzmannsdorf während des 30jährigen Krieges kein Gebäude ein Raub der Flammen. Allein die beiden Höfe standen von dem verhängnißvollen Jahre 1631 an unbewohnt, verödeten und fielen dem Klosteramte heim. Für den einen, welcher vor dem Kriege jährlich 14 Sra. Gültgetreide lieferte, fand sich nach elfjähriger Verödung ein Übernehmer, H. Güntz, der den Hof mit 1001/2 Mrgn. Äckern, 11 Tgw. Wiesen, 12 Mrgn. Holz für 125 fl. kaufte und anstatt 14 nur 5 Sra. Gültgetreide jährlich zu liefern sich verpflichtete. Er baute binnen 23 Jahren Haus, Scheune und zwei Hofhäuslein wieder auf. Den andern, etwas kleineren Hof übernahm G. Gilg, mit dem es in ähnlicher Weise gehalten wurde. Die beiden Höfe kamen bald wieder in guten Stand.


4. Ketteldorf,

ein Weiler bei Heilsbronn. Das Kloster erhielt dort seine ersten Besitzungen vom Bischof Otto, seine erste Besitzerweiterung vom Grafen Rapoto von Abenberg, welcher erst des Klosters Gegner war, dann aber dessen Freund und Wohlthäter wurde. Siehe oben Bd. I, 32 und Beitr. S. 8 und 9. Am Tage der Einweihung der Klosterkirche i. J. 1136 schenkte er dem Kloster Gefälle von einigen Gütern. Bei welchen Orten diese Güter lagen, sagt die Schenkungsurkunde nicht. Aber eine etwas spätere Aufschreibung in einem Heilsbronner Breviarium (von Irmischer mitgetheilt im 2. Jahresber. des hist. Ver. in Mittelfr. S. 28) besagt, daß sie bei Abenberg, namentlich bei „Tilemburch, Wilaren, Buoch, Hofstete, Wulfingesmule und Kurenhoven“ lagen. Diese Orte heißen heutzutag Theilenberg, Hohenweiler, Kaltenbuch, Hofstetten, Wolfsmühle und Kauernhofen. Das Kloster gab einige dieser Gefälle dem Grafen zurück und erhielt dafür von ihm seinen Antheil an einem Hofe in Ketteldorf. Mitbesitzer dieses Hofes waren Otrandus von Burgelin und Kanonikus Vollmarus in Tefersendorf (Defersdorf), welche ihren Antheil gleichfalls an das Kloster vertauschten. Einen zweiten Hof, Eigenthum der Gebrüder [127] Diemarus und Ludewicus, erwarb das Kloster ebenfalls durch Tausch und war somit schon zur Zeit des ersten Abts im Besitz zweier Höfe in Ketteldorf. Nach und nach acquirirte es den ganzen Ort mit 14 Bauernhöfen, 3 Söldengütern und 969 Morgen dem Kloster zehntpflichtigem Ackerland. Die von den Päpsten und Kaisern dem Kloster zuerkannte Zehntbefreiung führte dort, wie allerwärts, zum Streit. Das Kloster acquirirte 1295 von einem dortigen Hofe und zugleich vom Engelhardtshofe in oder bei Großhaslach Felder, welche der Pfarrei Großhaslach zehntpflichtig waren. Allein der Abt Edelwinus verweigerte die Zehntabgabe und wurde deßhalb vom Pfarrer Heinrich zu Großhaslach und dessen Vikar Herman beim Bischof Iring in Würzburg verklagt. Über diesen Prozeß wird nachher bei Großhaslach Näheres berichtet werden.

In einigen Weilern bei Heilsbronn standen oder stehen noch Kapellen, z. B. in Triebendorf, Münchzell und Bonhof. Diese drei Kapellen waren ohne Zweifel vor der Gründung des Klosters noch nicht vorhanden und wurden von diesem erst erbaut, nachdem die genannten Orte theilweise oder ganz heilsbronnisch geworden waren; sie sollten zur Befriedigung des kirchlichen Bedürfnisses der umwohnenden Klosterunterthanen dienen. Ohne Zweifel wurde in dieser Absicht auch die noch stehende Kapelle in Ketteldorf gegründet, nachdem der Ort meist oder ganz heilsbronnisch geworden war. Den Gottesdienst besorgten nach Ketteldorf exponirte und dort wohnende heilsbronner Mönche. Darüber gerieth das Kloster, wie fast überall, wo es sich ansiedelte, in Konflikt mit den Pfarrern, hier mit dem Pfarrer von Großhaslach, in dessen Sprengel Ketteldorf lag. Der Konflikt dauerte fort, bis das Kloster das ganze Pfarrdorf Großhaslach, 1300 auch das Pfarrpatronat erwarb und dann beschloß, daß der Gottesdienst in Ketteldorf nicht mehr von heilsbronner Mönchen, sondern vom Pfarrer in Großhaslach besorgt und Ketteldorf, als nunmehriges Kirchdorf, Filial von Großhaslach werden sollte. Demzufolge bat der Abt Heinrich von Hirschlach den Bischof von Würzburg um Bestätigung dieses Beschlusses. Die [128] Bestätigung des Bischofs Andreas d. d. Würzburg XI Kal. Decemb. 1309 lautete: Ex parte vestra (Abt Heinrich von Hirschlach und sein Konvent) nobis exstitit supplicatum, quod cum grangiae vestrae (d. h. Bauernhöfe, welche früher einen Weiler bildeten, der aber nun, nach Erbauung der Kapelle, ein Kirchdorf ist) in Nova Curia (Neuhof bei Mkt. Erlbach) et in Ketelndorf sint in villas (Kirchdörfer) redactae et fratres, qui Capellas et homines earundem villarum regebant, ad vestrum monasterium sint translati, nos, ne dictae Capellae divinis carerent officiis, Capellam in Nova Curia parochiali ecclesiae in Trutskirche et Capellam in Ketelndorf ecclesiae parochiali in Haselach annectere dignaremur: nos itaque supplicacionibus vestris annuentes, Capellam villae Novae Curiae ecclesiae Trutskirche, Capellam vero villae Ketelndorf ecclesiae Haselach utpote filias annectimus, ordinantes, ut quilibet plebanorum dictarum ecclesiarum suam Capellam suae ecclesiae utpote filialem sic annexam officiare et plebibus ad eam spectantibus tanquam ipsorum plebanus sacramenta perpetuo debeat ministrare, quodque plebes suo plebano ex qua decet reverentia obedire, de suis juribus respondere et habere de perceptione suorum ecclesiasticorum sacramentorum respectum, perpetim teneantur. Diesem Erlaß zufolge wurde Ketteldorf nicht mehr von heilsbronner Mönchen, sondern von den Pfarrern in Großhaslach pastorirt und dadurch manche Kollision beseitigt. Aus diesem Erlaß erhellt, daß die kirchlichen Verhältnisse in Neuhof in ähnlicher Weise geregelt wurden, wie in Ketteldorf, wovon unten bei Neuhof weiter die Rede sein wird. Die Reparaturen an der Kapelle in Ketteldorf bestritt Jahrhunderte lang das Kloster. Allein schon vor der Klosterauflösung, und noch mehr späterhin, mußten auch die Ortseinwohner, wider ihren Willen, zur Reparatur der Kapelle und des Thürmleins beitragen. Gleichwohl bestritt 1623 das Klosteramt Baukosten „von der Kirche zu Ketteldorf, da die eine Seite über den Haufen gefallen.“ Die Kapelle hatte damals eine eigene Kirchenstiftung, aber ein sehr geringes Vermögen, [129] weder Kapitalien noch Grundstücke, nur wenige Kreuzer jährlich „Beständigzinsen“, z. B. „vom Vogtshäuslein auf dem Berg und von einem Aellerlein“, 311/2 Kreuzer vom Klingelsack bei den drei jährlichen Predigten. „Summa aller Einnahmen bei dem armen Gotteshäuslein 3 fl. 1 kr.“ Daher fortwährend subsidiäre Beihilfe der Klosteramtskasse. 1670 berichtete das Klosteramt: „Das Thürmlein steht auf dem Einfall; der Heilige hat nur 3 fl.; die Bauern werden nichts hergeben: so wird das meiste halt eben wieder auf das Kloster kommen.“ Die markgräflichen Räthe dekretirten hierauf: „Man hat nicht Ursach, dem Kloster neue Lasten aufzubürden. Jedoch läßt man geschehen, daß das Thürmlein, jedoch ohne Consequenz, reparirt werde.“ 1716 wurde die alte Kapelle niedergerissen und neu gebaut. Die dazu erforderlichen 546 fl. wurden mit Genehmigung der beiden Regierungen von Ansbach und Bayreuth aus dem Gotteshause von Kleinhaslach entnommen.

Eines der Anwesen in Ketteldorf mit 9 bis 10 Kühen und 2 bis 4 Pferden wurde vom Kloster in eigener Regie bewirthschaftet. Der dasselbe verwaltende Mönch führt in den Rechnungen den Namen „Opilio, Schäfer von Ketteldorf“, da er zugleich eine Schäferei zu besorgen hatte. Diese bestand aus circa 900 Schafen, meist Mutterschafen, aus deren Milch jährlich mehrere Hundert Käse bereitet wurden. Nach Auflösung des Klosters wurde die Schäferei verpachtet. Der Pächter erhielt 1582 den Genuß von 34 Tgw. Wiesen, mußte dafür an das Klosteramt 51 fl. baar zahlen, an die Haushaltung in Heilsbronn (d. h. für die Fürstenschule) ein bestimmtes Quantum Käse liefern und den Erlös aus Stechschafen, Wolle und Schmalz gleichheitlich mit dem Klosteramte theilen. 1705 verkaufte das Klosteramt das Schäfereigut für 4000 fl. Die auf den Höfen in Ketteldorf ruhenden Lasten waren bedeutend. Um 1580 mußten von 12 Bauern jährlich über 200 Sra. Gült- und Zehntgetreide an das Klosteramt entrichtet werden. Es kam oft zum Streit mit den Pflichtigen. 1354 wurde in einem Prozeß gegen den Besitzer eines Hofes der Hof dem Kloster zugesprochen. 1541 [130] kamen sieben Bauern in’s Gefängniß, „weil sie dieses Jahr nichts von ihrer Gült in’s Kloster geführt.“ Im 30jährigen Kriege litt Ketteldorf nicht so viel, wie manche umliegende Orte, z. B. Weiterndorf. Der Ort blieb während des Krieges meist bewohnt. Doch verödeten vier Anwesen und fielen der Herrschaft zu. Eines derselben war 1688 noch öde.


5. Bonhof,

ein Weiler bei Heilsbronn, hieß erst Bondorf, Bonendorf, Curia fabae, später Bonhof oder Neudörflein. (Beitr. S. 23.) Die oben beim 1. Abt Rapoto angeführte Bestätigungsbulle des Papstes Innocenz II. von 1141 beweist, daß das Kloster schon in den ersten Jahren seines Bestehens dort Güter erwarb, von wem? ist unbekannt. Nachdem der ganze Ort heilsbronnisch geworden war, verlegte man den Sitz des Klosteramts von Heilsbronn weg nach Bonhof. Der Amtsbezirk wurde daher nicht „Amt Heilsbronn“, sondern „Amt Bonhof“ genannt. Der Amtsvorstand war ein Mönch, welcher bis um 1300 „Magister in Bondorf“, später „Präpositus, Probst in Bondorf“ genannt wurde. Seine Wohnung war nicht innerhalb des Ortes, sondern unterhalb desselben im „Schloß, Schlößlein, Probsthaus“, welches erst in neuester Zeit abgetragen wurde. Das ziemlich ausgedehnte Areal, worauf dieses Gebäude stand, war und ist noch jetzt von einem aufgemauerten Wassergraben umgeben und bildet sonach eine Insel. Schon der erste Blick zeigt, daß es bei dieser Schöpfung nicht darauf abgesehen war, eine widerstandsfähige Ritterburg zu gründen; denn wir sehen vor uns eine leicht zu bewältigende, vom Kloster gegründete Ansiedelung, umgeben nicht von hohen Wällen und Ringmauern, sondern nur von einem Wassergraben, über welchen eine „Schlagprucken“ (Zugbrücke) führte. Das Thor an dieser Brücke wurde jeden Abend geschlossen. Ludwig der Bayer gab durch ein Diplom von 1337 dem Kloster die Erlaubniß, diese Ansiedlung durch Mauern und Gräben zu befestigen. Ohne Zweifel wurde dieses Diplom vom Kaiser während seines Aufenthalts in Nürnberg oder in Heilsbronn [131] selbst ausgefertigt. Auf dem insularischen Areal standen folgende Baulichkeiten: 1. das zweistöckige Schlößlein oder Probsthaus. Darin war ein Wohnzimmer mit Kammer für den Probst; ein zweites Wohnzimmer; eine Speisekammer; die sogenannte Sommerlaube; die Gerichtsstube; des Kellners Kammer; die Helmkammer; das Rüstkämmerlein; das Badstüblein; das Fleischkämmerlein; die Küche; ein Keller; unter dem Dache Gemächer mit vier Betten; eine Schlaguhr; in den Vorplätzen der beiden Stockwerke einige Hellebarden und Spieße. Schloßverwalter war der eben genannte Kellner. Dieser hätte den Probst zu bedienen, für Küche, Keller und Speisen zu sorgen, das Dienstpersonal zu beaufsichtigen, das Früh- und Abendgebet zu läuten, Acht zu haben auf Feuer und Licht, auf rechtzeitiges Oeffnen und Schließen des Thores. 2. Die Meierei, Grangia, mit Wohnhaus, Stallung, Scheune und Keller. Ersteres bewohnten der Hofrichter oder Vorreiter (Ökonomieverwalter), der Fuhrknecht, der Weingartsmann, der Pfahlspitzer, der Wieshüter, der Kuhhirt, der Schweinhirt, die Köchin und drei Viehmägde. Zur Meierei gehörten gegen 100 Mrgn. Ackerland, 20 Tgw. Wiesen und 100 Mrgn. Weinberge. 3. Die Kapelle mit Uhr und Glocke, 1 Kelch, 3 Meßgewänder, 2 Altarbekleidungen, 2 Leuchtern (lucibulae) von Zinn, 2 von Messing, 2 Meßbüchern und einem Weihkessel. Um 1577, nachdem die ganze Gegend protestantisch geworden war, predigten in der Kapelle die lutherischen Pfarrer von Bürglein. 4. Wohnungen für den Gerichtsknecht und für den Thorwart. Der Gerichtsknecht hatte ein Dienstpferd und erhielt für jeden Ritt in dienstlichen Funktionen, je nachdem einer der zum Amtsbezirk gehörigen Orte von Bonhof entfernt war, 6 bis 42 Pfennige. Auch erhielt er von Jedem, den der Probst einsperren ließ, 15 dl. bei der Aufnahme, 15 dl. bei der Entlassung des Arrestanten. 5. Das Gefängniß oder „Fuchsloch“. 6. Ein Badestüblein für das Gesinde. 7. Drei Thürme. 8. Das Thorhäuslein. Schloß und Meierei erhielten Quellwasser durch eine von dem nahen Berge herabgeleitete Röhrenfahrt.

[132] Man vermißt bei den genannten Baulichkeiten ein Wirthshaus, welches doch in dem so belebten Orte, besonders an den zwei Amts- und Gerichtstagen in jeder Woche, unentbehrlich war. Das Kloster befriedigte dieses Bedürfniß durch Erbauung eines Wirthshauses, zwar nicht auf dem insularischen Areal, aber doch nicht weit davon. Mehr davon nachher.

Das Schloß oder Probsthaus war kein Prachtbau, aber wohnlich, so daß bisweilen Einlagerer im Burggrafenhause zu Heilsbronn von den Äbten nach Bonhof geführt wurden, z. B. der Kurfürst Albrecht Achilles nebst Gemahlin vor Michaelis 1460 und abermals 1461. Bei dieser Gelegenheit schrieb der Probst in seine Haushaltungsrechnung: „Do unser Herr Marggraff Albrecht zum Bonhoff gewest is im Herbst, das ausgeben für ayr 9 Talente, für rintflaisch 20 T., für 5 hemel 12 T., für ein kalb 4 T., für 23 hüner 3 T., für gollicht 2. T., und 6 sumer habern, do schreibt er nichtz für.“ Der Probst hatte den Gottesdienst in der Kapelle zu besorgen, die allwöchentlichen Amts- und Gerichtstage unter Assistenz von einigen Beisitzern aus der Bauerschaft abzuhalten, Gefälle aller Art, Strafgelder etc. einzunehmen und an den Bursarius und Granarius abzuliefern, den ganzen Haushalt zu leiten und die Ausgaben dafür zu bestreiten. Zur Besorgung der Ökonomie reichte aber sein obenbezeichnetes Dienstpersonal bei Weitem nicht aus; es mußten daher die umwohnenden Klosterunterthanen durch Frohndienste Beihilfe leisten. Alles Bier für das Schloß und das Wirthshaus mußte aus Schwabach von den heilsbronnischen Frohnbauern in Volkerskau herbeigeführt werden; die Rücklieferung der leeren Fässer besorgten zwei Frohnbauern in Rohr. Die Heuernte hatten Frohnbauern von Bonhof, Bürglein, Ketteldorf, Ammerndorf etc. zu besorgen. Bei der Getreideernte wurden die Schnitter von den Köblern in Bonhof und Bürglein gestellt, die Fuhren aber von Bauern geleistet. Ähnlich waren die Frohndienste bei den Holz-, Dung- und Zehntfuhren.

Der Probst hatte auch die Weinberge zu bewirthschaften. Der jährliche Ertrag von den bonhofer Weinbergen läßt sich [133] nicht immer genau ermitteln, da in den älteren Rechnungen gewöhnlich der Weinertrag von Bonhof, Heilsbronn, Neuhof, Weigenheim, Randersacker etc. summarisch angegeben wird. Dagegen ersieht man aus den späteren Rechnungen, daß während der 84 Jahre von 1500 bis 1584 der Weinbau in Bonhof achtmal mißrathen ist. 1517 litten die Reben im Frühling durch Frost; im Sommer herrschte allenthalben Dürre; die Wein- und Getreidepreise stiegen auf das Doppelte; in Bonhof und Heilsbronn wurden nur 18 Eimer Most erzielt, in Neuhof gar nichts. Auch in Randersacker war die Weinernte sehr spärlich, die Qualität gering; daher die oben mitgetheilten Lamentationen des 26. Abts Wenk bei seinem Regierungsantritt. 1524 fehlt die Rechnung. 1568 heißt es: „Ist in Bonhof Alles erfroren und zu trinken gar nicht tauglich“. 1573: „Ist der Wein in Bonhof nicht gerathen, sondern bloß in Randersacker; ist alles erfroren; wird daher die Maas Wein zu 1 Pfund ausgeschenkt.“ 1576 keine Weinernte in Bonhof. 1579: „Nur acht Eimer, kein Nutz, erfroren, des Ablesens nicht werth.“ 1580: „Der Wein von Bonhof und Heilsbronn gar sauer; doch noch saurer der von 1579; daher man diesen im Herbst 1580 nach Randesacker geschickt, ihn dort über die Trester laufen zu lassen zu einem Gesindewein.“ Dagegen war in den ersten Dezennien des 16. Jahrhunderts der Weinertrag in Bonhof meist befriedigend und so qualifizirt, daß bonhofer Wein von Markgrafen und andern Weinkennern wohlschmeckend befunden und ausdrücklich begehrt wurde, laut Bericht in den Beitr. S. 142. Im Jahr 1539 wurden in Bonhof 40 Fuder erzielt. 1551 war dort Weinlese vom 8. Oktober an drei Tage lang, 1552 vom 17. Oktober an sieben Tage lang: ein vorzügliches Weinjahr, es ergaben sich 62 Kufen; im Jahr darauf 28 Kufen. Wie es in den Tagen der Weinlese gehalten wurde, ersieht man aus folgendem Programm von 1551: „Die Konventsherren kommen jeden Morgen heraus nach Bonhof in’s Schloß und gehen erstlich in das Kapellein, singen das Te Deum laudamus mit einer Kollekte, gehen hernach herauf in das Haus, wo ihnen der Probst oder Vogt eine [134] Kollation gibt, als ein Gebackenes von Küchlein. Den Wein lassen sie aus dem Kloster holen. Der Bursner zahlt die Taglöhner und gibt dem Moster Stiefel, nimmt diese aber wieder zurück. Die Knechte und Maiden erhalten Musterbeeren, doch nicht alle Tage. Die Konventsherren führen Aufsicht über Alles und kehren jeden Abend in das Kloster zurück. Wenn das Lesen ein Ende hat, so trinkt der Konvent den Niederfall heraußen.“ Die Weinbergsarbeiten („auslassen, enträumen, schneiden, Pfähle stoßen, binden, hacken, aufheften, niederziehen, anschlagen mit Stroh, brachen, auslauben, dreibrachen, Pfähle ziehen, decken“) mußten 51 Frohnpflichtige von Bonhof, Bürglein, Weiterndorf, Gottmannsdorf etc. verrichten, welche dadurch bei gutem Muth erhalten wurden, daß man ihnen vollständige gute Kost gab und täglich noch einige Pfennige. Nach Auflösung des Klosters beschloß die markgräfliche Regierung, die Frohnpflichtigen zwar etwas besser zu bezahlen, aber nicht mehr zu verköstigen. Die Pflichtigen gingen darauf nicht ein und erklärten: „Bei Übernahme unserer Güter hat man uns Verköstigung zugesichert; dabei soll es bleiben, denn wir müssen zum Theil eine halbe Meile weit zur Weinbergsarbeit herkommen und bedürfen warmer und guter Kost.“ Nach Beseitigung des Weinbaues in Bonhof (1591) kam man mit den 51 zur Weinbergsarbeit Verpflichteten dahin überein, daß Jeder für die Befreiung von diesem Frohndienst jährlich einen Gulden an das Klosteramt zu zahlen sich verpflichtete. Schon zur Zeit der letzten Äbte fing man an, die kostspielige und wenig rentirende Weinkultur in Bonhof zu beschränken und Weinberge in Ackerland zu verwandeln. Im Todesjahre des letzten Abts Wunder waren anstatt 100 nur noch 60 Morgen Weinberge vorhanden, i. J. 1590 unter der markgräflichen Regierung nur noch 6 Morgen, „gar alte Fechser und der Arbeit nicht werth.“ Von 1591 an, nicht erst vom 30jährigen Kriege an, baute man auf Antrag der markgräflichen Klosterbeamten, in den bonhofer Weinbergen nicht mehr Wein, sondern Erbsen, Waizen, „Daddel“ (Heidel) etc. Ebenso verfuhr man an einigen andern Orten, wo das Kloster entweder selbst Wein baute, oder Weingülten [135] und Zehnten bezog, wo aber jetzt keine Reben mehr zu finden sind, z. B. in Heilsbronn, Bürglein, Großhaslach, Neuhof etc., wo zwar die Flurnamen „Rebenzaun, Weinberg“ vorhanden sind, aber keine Rebenpflanzungen mehr.

Von den Pröbsten wurden alljährlich sogenannte „Baudingtage“ anberaumt und zu diesen alle Gült- oder Baudingpflichtige in sämmtlichen Ortschaften des Amtsbezirks nach Bonhof einberufen. Das Programm über das an diesen Tagen einzuhaltende Verfahren lautete: „Die Herren, so mit der Bauding zu schaffen haben, essen erst im Kloster, kommen dann heraus; der Gerichtsknecht holt einen Trunk aus dem Wirthshaus, und nachdem sich das Volk versammelt hat, heben sie an, nämlich den Versammelten die 41 Baudinggebote vorzulesen, welche u. A. vorschrieben: „Alles zu Dorf und Feld ist in gutem baulichem Stand zu erhalten. Keiner darf ohne Zustimmung der Herrschaft zwei Güter zusammen bauen, noch ein Handroß, das einen eigenen Mann nähren kann. Alle Abgaben sind rechtzeitig zu entrichten; die Marksteine in Ordnung zu halten. Niemand darf Bürge werden für Einen, der hinter einer andern Herrschaft sitzt. Alles Würfelspiel ist bei zehn Pfund Strafe verboten, ausgenommen da Einer von Kurzweil wegen mit seinen Zechgesellen um eine schlechte Zech spielen will. Item verbeut man alle Scheltwort und besonders Großhauptschwur bei den Gliedern unseres Herrn Christi bei Straf des Leibes und 10 Pfund. Daß Keiner mehr als 30 Pfennige auf einer Hochzeit schenke oder gebe. Ehehalten soll man nicht abdingen oder verhetzen. Ein Köbler darf 3 Paar Tauben halten, ein Bauer 6 Paar. Item man verbeut bei 20 Pfund, daß keiner ein Messer, Schwert oder Waffe wider den Andern ziehe. Wenn man Gemeinde hält, darf Keiner bewaffnet erscheinen.“ Die übrigen Gebote betreffen Schlaghändel, Hehlerei, Feld- und Gartenfrevel, Flachsdürren, Feuerleitern, Aufnahme von Hausgenossen ohne Wissen und Willen der Obrigkeit, Einlassen mit Juden, Schmähungen gegen den Abt und Landesherrn. Dann heißt es weiter im Programm: „Wenn man dann mit den Leuten fertig ist, so gibt ihnen der Probst oder Vogt [136] Brot, Würste oder Gebratenes. Man richtet ihnen zu in der Gerichtsstube auf hölzernen Schüsseln. Die Bauern von Ketteldorf erhalten ein Essen, zahlen aber den Wein selber; die Bäuerinnen von Ketteldorf bringen dagegen Eier. Am letzten Baudingtag kommt der Abt mit einigen Konventsherren, die Morgens und Abends ein Mahl von Karpfen erhalten etc. Den Wein gibt das Kloster. Der Bursner gibt auf diesen Tag ein Kalb.“

Den mitgetheilten Programmen für die Weinlese und die Baudingtage ähnlich lautete das für das jährliche „Solatium“: eine Bewirthung am Donnerstag nach Pfingsten, wie folgt: „An diesem Tag ist der Probst oder Vogt gehalten, den Herren vom Konvent ein Solatium zu geben: Morgenessen (10 Uhr) mit 5 Richten; Abendessen um 5 Uhr. Wenn die Herren vom Kloster hereinkommen, gibt man ein Zeichen mit dem Glöcklein. Dann gehen sie miteinander in’s Kapellein und singen das Responsorium de angelis, te sanctum dominum, darauf die Kollekte. Dann gehen sie herauf in die Gerichtsstube, wo sie miteinander essen, dabei der Gerichtsknecht, Kellner, Wieshüter und Weingärtner aufwarten. Gekocht wird in der Probsteiküche. Wein und Bier wird aus dem Kloster hergeschafft. Nach dem Morgenessen bekommen auch die Aufwärter, Knechte und Mägde von dem Übriggebliebenen, auch Wein. Der Koch, den der Probst vom Kloster kommen läßt, erhält eine besondere Verehrung.“ Auch die Zöglinge in der Schopper’schen Schule wurden mit ihrem Schulmeister eingeladen und „durften nach dem Essen miteinander spazieren, im Stadel kugeln, oder sonst kurzweilen mit Kartel oder Würfel.“ Doch schärfte ihnen der Probst im Voraus ein, im Herbst die Weinberge nicht zu betreten. Im Programm für den Kirchweihtag, Sonntag nach Kilian (8. Juli) hieß es: „Da ist Brauch, daß der Abt mit einigen Konventsherren nach Bonhof kommt. Morgen- und Abendessen in der Abteistube, ohngefärlich 2 oder 3 Tisch (à 12 Mann). Auch hat der Abt etwon silberne Becher mitgebracht. Seine Knechte und Diener und des Probsts Kellner, Gerichtsknecht etc. helfen aufwarten. Die sollen Fleiß anwenden, damit der Wein stetig im frischen Kühlwasser [137] stehe. Das Gesinde bekommt von dem Übriggebliebenen. Der Kellner soll sonderlich Fleiß haben, daß er für das Gesinde Karten und Würfel habe; denn es selten ohne Kurzweil abgeht.“ Um Weihnachten erhielten die 6 Bauern in Bonhof eine Mahlzeit, weil sie die Zehnten in das Schloß führten.

Das Dienstpersonal des Probsts erhielt gute Verköstigung und folgende Jahreslöhne: Der Vorreiter 13 fl. und für ein Paar Stiefel 5 Ort; der Fuhrknecht 7 fl.; der Kellner 6 fl. und 1 fl. zu einem Rock; der Wieshüter und der Weingartsmann ebensoviel; der Hirt 37 Pfund; die Köchin 6 fl.; Jede der drei Viehmägde 36 Pfund. Das damalige Pfund ist ungefähr gleich 40 Kreuzern jetzigen Geldes, der damalige Gulden ein Goldgulden. Daraus ergibt sich, daß der Dienstbotenlohn damals nicht so gering war, wie man gewöhnlich glaubt. Dasselbe gilt auch von den Löhnen der Handwerker und Taglöhner. Jeder für den Probst arbeitende Maurermeister erhielt täglich 36 Pfennige und eine halbe Maas Wein, der Meisterknecht 28 Pfennige und Bier, der Mörtelrührer 24, der Handlanger 12 bis 15. Ein damaliger Pfennig war ungefähr das, was man heutzutage einen guten Kreuzer nennt.

Am 12. Sept. 1552 wurde Joh. Knörr, der letzte Probst von Bonhof, 72 J. alt, in Heilsbronn begraben. Altersschwach wurde er nicht mehr Herr über das zuchtlose Gesinde; der Haushalt ging rückwärts. Die Stelle konnte nicht mehr mit einem Konventualen besetzt werden, da die Zahl der Mönche bereits sehr verringert und von den noch vorhandenen keiner für eine Expositur entbehrlich war: Man übertrug daher die Verwaltung der Probstei einem weltlichen Beamten, Vogt, und zwar dem ehemaligen Sekretär des Abts Heberlein, Lorenz Sturm. Dieser wohnte, wie ehemals der Probst, im Schloß und bewirthschaftete die Weinberge, auch die Meierei, deren Pächter den halben Ertrag an das Kloster abzuliefern hatte. Amts- und Gerichtssachen wurden nicht mehr in Bonhof, sondern in Heilsbronn vom dortigen Verwalter und Richter verhandelt. Sturm starb 1563 und wurde in der Kirche zu Heilsbronn bestattet. Ihm folgte Gabr. Lanzenberger. [138] Die nachfolgenden Vögte bis 1614, Feltner und Meyer, wurden in der Kirche zu Bürglein begraben. Bonhof kam mit dem ganzen Klostergute nach dem Tode des letzten Abts und Konventualen Wunder (1578) in den Besitz des Markgrafen Georg Friedrich. Es wurde stiller in dem sonst so belebten Orte; denn Bonhof war für den Markgrafen nicht, wie für die Äbte, ein Lieblingsaufenthalt. Die Weinpflanzungen wurden in Ackerland verwandelt. Die theils in eigener Regie, theils in Halbbaupacht bewirthschafteten Felder brachten wenig Gewinn und viel Verdruß. Die Unterhaltung „des weitläuftigen, innen und außen bußwürdigen Gebäues“ war kostspiellig. Daher wurde von den beiden Markgrafen von Ansbach und Bayreuth, Joachim Ernst und Christian, beschlossen, 1615 das Schloß nebst Zubehör zu verkaufen. Die Schloßinsel mit all ihren Baulichkeiten nebst mehreren Grundstücken kaufte der Klosterverwalter Balth. Straß von Heilsbronn für 2000 fl. mit der Verpflichtung, jährlich 14 fl. Ewiggült zu zahlen. Er starb schon am 7. Aug. 1617, 54 J. alt, und wurde in der Kirche zu Heilsbronn bei Nr. 132 begraben. Sein Leichenstein lag ursprünglich auf dem Grabe, wurde aber später an der Wand eingemauert. Seine Wittwe floh vor Tilly’s Truppen und starb in Nürnberg. Seine einzige Tochter Magdalena (gestorben 1536 und mit Regierungsgenehmigung in der Klosterkirche neben ihrem Vater und ihrem Kinde begraben) heirathete 1632 den Bürger und Kaufmann Paul Fornberger (oder Firbinger) von Nürnberg. Der Sohn desselben, Joh. Heinrich, verkaufte (1643) das Gut an seinen Schwager, den nürnberger Handelsmann Wolfg. Lanzinger (für 800 fl.) und dieser an G. P. Hainolt von Nürnberg. Hainolt „ließ sich beigehen, im Schloß oder Probsthaus (1663) eine hochzeitliche Kopulation und Mahlzeit zu halten, eine Schmälerung der bürgleiner Pfarrgerechtigkeit und des Wirthshauses zu Bonhof“, was gerichtliches Einschreiten zur Folge hatte. Das Gut kam in Sequester und wurde von dem Rittmeister Magnus Gebhard Schwoll von Falkenberg gekauft. Dieser verkaufte es 1667 an den Geheimrath Lor. Eyßelein, dieser 1675 an Jul. Rud. von Dachenroth, [139] dieser 1696 an den Oberjägermeister Sig. von Heßberg, dieser 1712 an den Oberstwachtmeister von Rothschütz, dessen Sohn Karl Ludwig so übel wirthschaftete, daß das Gut Juden zufiel und zerschlagen wurde. Die Waldparzelle Birklohe (51 Morgen) kaufte das Klosteramt für 1500 fl., einen Theil der Felder der Wirth Humbser zu Bonhof, welcher auch die Schloßinsel mit ihren Baulichkeiten kaufte. Humbser, dem man zwei milde Stiftungen verdankt, starb kinderlos. Sein Anwesen kam an die Familie Lederer, die es noch besitzt. Die Schloßinsel mit ihren Gebäulichkeiten wurde im 30jährigen Kriege nicht verwüstet; sie diente als Asyl, um das Vieh aus der Nachbarschaft in Sicherheit zu bringen, z. B. aus Habersdorf, weßhalb nach dem Kriege Vergütung gefordert wurde. Die Gebäulichkeiten wurden erst in neuerer Zeit abgetragen.

Das Wirthshaus, wie oben bemerkt, nicht auf, sondern oberhalb der Schloßinsel erbaut, vom Kloster unterhalten und bewirthschaftet, wurde vom Abt Schopper gründlich restaurirt, daher im unteren Wirthszimmer an einem Stützbalken das Cisterzienserwappen mit der Jahrzahl 1531. (Beitr. S. 28.) Darauf wurde das Wirthshaus vom Kloster verpachtet und 1563 an den damaligen Pachtwirth Gg. Muckas verkauft. Im Verkaufbriefe hieß es: „Wir Melchior (Wunder) Abt und Konvent bekennen, daß wir aus Befehl des Herrn Markgrafen Georg Friedrich dem Gg. Muckas unsere Schenkstatt in Bonhof mit Hofrait und Weiherlein daran, 4 Morgen Ackers etc., dazu jährlich 35 Klftr. Brennholz für 1600 fl. rheinl. verkauft haben.“ Muckas erscheint fast 60 Jahre lang als vertrauter subalterner Klosterdiener, erst als Stallbube, dann als Stallmeister, oberster Förster des Klosters, Pachter des Wirthshauses und zuletzt als Käufer desselben. 1514 vor und nach besorgte er den Weineinkauf in Franken. 1527 zog er mit dem Markgrafen Kasimir nach Ungarn wider die Türken und kehrte heil zurück, der Markgraf aber als Leiche. Er starb 1568 und wurde in Heilsbronn begraben. Eine weitläuftige Inschrift auf seinem Epitaph in der Klosterkirche meldete, daß er elf Äbten, die alle namentlich aufgeführt werden, gedient habe. [140] Nach ihm besaß das Wirthshaus sein Schwiegersohn Weber, dann dessen Schwager Jak. Koen, Vogt zu Neuhof, dann Nik. Wendlein, dann L. Förster, welcher den ganzen 30jährigen Krieg durchlebte und in demselben seine Habe verlor; dann V. H. Oswald, ein oft bestrafter Injuriant und Raufer, welcher 1692 das Anwesen an den obengenannten G. Humbser verkaufte. Dieser erbaute unterhalb des Wirthshauses die Malz- und Mehlmühle.

Die Brauerei errichtete 1602 der obengenannte Wendlein in seiner Hofrait. Die Brauer in Schwabach (damals die größten Bierproduzenten im Fürstenthum) thaten Einsprache, aber vergebens. Verwalter und Richter in Heilsbronn stellten der Regierung vor: „Die Errichtung einer Brauerei in Bonhof sei in diesen bösen Weinjahren Bedürfniß und für das Staatsaerar vortheilhaft; Schwabach liefere nicht genug und zum Theil schlechtes Bier, weßhalb manche markgräfliche Wirthe gezwungen seien, ihren Bedarf bei fremden Herrschaften, z. B. in Lichtenau und Eschenbach, zu nehmen, wodurch dem markgräflichen Aerar das Ungeld entgehe.“ Bei den damaligen Territorialverhältnissen waren Lichtenau und Eschenbach allerdings – Ausland. Im 30jährigen Kriege wurden von den 15 damals in Bonhof vorhandenen Anwesen 5 eingeäschert, die übrigen 10 blieben während des ganzen Krieges bewohnt.


6. Altendettelsau,

ein Weiler, eine Stunde von Heilsbronn. Aus der soeben bei Bonhof und oben beim ersten Abt Rapoto besprochenen päpstlichen Bestätigungsbulle von 1141 erhellt, daß das Kloster schon in der ersten Zeit seines Bestehens Güter in Tetelesouue (nicht Neuendettelsau, sondern Altendettelsau) erwarb. Der 19. Abt Arnold kaufte in den Jahren 1364 und 70 einen Hof, zwei Gütlein und Gefälle daselbst von Konrad Pfinzing zu Nürnberg und von der Adelsfamilie Weitersdorf. Von diesen Objekten standen dem Bisthum Würzburg lehensherrliche Reichnisse zu, welche aber der Bischof auf Bitten des Abts dem Kloster überließ: quod favor personis religiosis debetur. Nach und nach wurde der ganze Ort heilsbronnisch.

[141] So viel über die in der Probstei Bonhof gelegenen sechs Orte, wo das Kloster gleich bei seiner Gründung und zur Zeit des ersten Abts Besitzungen erhalten hat. Die übrigen Orte in dieser Probstei, wo sich das Kloster in späterer Zeit ansiedelte, folgen nun in alphabetischer Ordnung.


7. Aich,

ein Weiler bei Heilsbronn, erscheint in den beim 4. Abt Arnold besprochenen päpstlichen Bullen von 1182 und 1205 als einer der Orte, in welchen das Kloster schon sehr frühzeitig Güter erwarb. Der Nürnberger Bürger Ringer schenkte 1266 dem Kloster Gefälle in Aich. Ein dort und auch anderwärts begüterter Dietherus von Wunnenstein und seine Frau Mechthilde prozessirten lang und heftig gegen das Kloster. Es kam sogar zur Berufung an den päpstlichen Stuhl in Rom. Endlich wählten beide Theile den Bischof Otto von Eichstätt zum Schiedsrichter, welcher es 1280 dahin brachte, daß Dietherus gegen Zahlung einer Summe Geldes dem Streit entsagte. Bei der Vermittelungsverhandlung betheiligten sich Delegirte vom päpstlichen Stuhl und viele Andere von Nah und Fern, so daß der Vertragsurkunde nicht weniger als 10 Siegel angehängt wurden. Zwei Jahre darauf (1282) wurde das Kloster wegen Zuständigkeit zweier Familien in Aich beim Provinzialgerichte verklagt. Der Gerichtspräsident, Burggraf Friedrich III. war abwesend; an seiner Stelle fungirte der Vicejudex Otto von Dytenhoven in Gegenwart der Gerichtsbeisitzer Leopold von Schonenberch, Ulrich und Konrad von Kudorf, Milites, Schultheiß Berthold von Nürnberg, Konrad Pfinzing etc. Das Kloster hatte sein Eigenthumsrecht durch vierzigjährigen Besitzstand nachgewiesen und erhielt nun vom Provinzialgericht einen Bestätigungsbrief. Bald darauf folgte ein neuer langer Prozeß über Gerechtsame (super statu servitutis) in Aich mit Ulrich und Friedrich von Emmendorf. 1304 kam es zum Vergleich, welcher dahin ging: Das Kloster behält die Leute und Gefälle in Aich, verpflichtet sich dagegen, zum Seelenheil derer von Emmendorf und ihrer Altvordern alljährlich [142] eine Seelenmesse zu celebriren. Die genannten von Emmendorf ließen, in Ermangelung eines eigenen Siegels, das Vergleichsinstrument vom Grafen Konrad von Oettingen besiegeln. Otto von Kipfenberg, von Schulden gedrückt, verkaufte 1335 mit Zustimmung seiner Söhne an das Kloster seinen Hof in Aich für 254 Pfund, das Pfund zu 40 Pfennigen gerechnet. Die Herren von Bruckberg ertheilten als Lehensherren ihre Genehmigung, bürgten für die Haltung des Kaufes und verpflichteten sich zur Laistung in einem Wirthshause zu Nürnberg, wenn der Verkäufer wortbrüchig werden sollte. Das Kloster kam allmälig in den Besitz aller Anwesen des Ortes. Von den 28 Anwesen blieben im 30jährigen Krieg 7 besetzt, 5 brannten ab, 16 verfielen und verödeten. Der Ort erholte sich früher als manche andere Orte in der Umgegend. Zwanzig Jahre nach dem Kriege waren 25 Anwesen wieder besetzt, aber großentheils „noch in Büschen“.


8. Ammerndorf,

„Amelratdorf“. Das Kloster erhielt zur Zeit seiner Stiftung dort keinen Besitz, erwarb aber nach und nach das ganze Pfarrdorf, zwei leonrodische Anwesen ausgenommen. Das Eindrängen des Klosters mit seinen Privilegien führte auch dort, wie überall, zu Prozessen, z. B. mit den daselbst bereits begüterten Dorfherren: den Burggrafen von Nürnberg, dem deutschen Orden und mit andern Adeligen. Besonders heftig stritten die beiden Burggrafen Konrad II. († 1261) und sein Sohn Friedrich III. († 1297) gegen den 9. Abt Edelwinus, wie oben bei diesem Abt berichtet worden ist, unterlagen aber und mußten in Folge richterlicher Entscheidung bezüglich der heilsbronnischen Güter und Unterthanen in Ammerndorf anerkennen, kein Recht und keine Territorialherrschaft zu haben, auch angeloben, künftig mit dem Kloster in Freundschaft zu leben und es nicht mehr zu hindern, seinen Besitz zu erweitern. Der energische Abt erhielt daher von ihnen folgende Erklärung:[2] In nomine Domini. Amen. [143] Conradus et Fridericus, Dei gratia Burggravii in Nurembergh. Ad notitiam tam modernorum quam futurorum per praesens scriptum cupimus pervenire, quod propter amorem Dei et venerabilis Edelwini abbatis et conventus halsprunnensis licenciavimus universis ministerialibus et ceteris hominibus nostris, ut libere conferant eidem monasterio elemosinas suas de mobilibus et immobilibus bonis suis, ipsis ministerialibus et hominibus nostris in extremis infirmitatibus vitae suae laborantibus nulla obstante in posterum heredum nostrorum contradictione, ita tamen, quod ipsa collatio facta simpliciter careat omni fraude. Praeterea cum praelibato abbate et conventu concordare ac ipsos delectionis intimae brachiis convovere cupientes, omni jure nostro atque dominio, quod nos in bonis eorundem ac hominibus ipsorum in Amelradorf habere credebamus, totaliter renunciavimus, nihil prorsus et nos et heredes nostri juris et potestatis in illis deinceps et in aliis bonis suis, quae jam pessident, habituri. Porro in signum perennis amiciciae inter nos et memoratum coenobium conservandae, dedimus saepefato abbati et conventui curiam nostram in Nuisese (Hirschneuses) cum omni jure suo perpetuo possidendam. Hanc igitur ad praelibatorum confirmationem perpetuendam praesentem paginam testibus adhibitis exinde conscribi et sigillorum nostrorum jussimus munimine roborari. Acta sunt haec anno 1246 kalen. Maji. Als Zeugen sind in dieser in den Beitr. S. 65 gedachten Urkunde beigeschrieben: drei Mönche und zwei Laienbrüder von Heilsbronn und drei Milites. 23 Jahre später (1269) schenkte der Burggraf Friedrich III. dem Kloster noch andere Güter bei Linden und Oberndorf „als Ersatz für Schädigungen, welche er dem Kloster Heilsbronn zugefügt hatte“, laut seiner in den Beitr. S. 65 mitgetheilten Erklärung, inhaltlich welcher er seine Schuld bekennt und seine Hoffnung auf Gottes Gnade ausspricht.

Der ebengenannte Abt Edelwinus acquirirte vom Bisthum Würzburg das Pfarrpatronat in Ammerndorf. Allein der Bischof [144] Iring verlor aus dem Gedächtniß, daß ihm das Patronat nicht mehr zustand und verfügte über die Besetzung der Pfarrstelle. Er nahm aber 1258 seine Verfügung zurück und entschuldigte sich wegen seiner Vergeßlichkeit, als der 10. Abt Otto ihn auf sein Übersehen (cum jus patronatus ecclesiae Amelratdorf monasterio attineat) aufmerksam machte. Der Abt ließ darauf die Stelle durch einen Vikar versehen, gab diesem einen Theil der Pfarreinkünfte und verwendete den Rest zum Nutzen seines Klosters (ad subsidium praebendarum suorum fratrum). Daß Heilsbronn auch vom Bisthum Bamberg einen Güterzuwachs in Ammerndorf erhielt, beweist folgender Eintrag im Vigilienbuch beim 3. März: Est anniversarium domini Alberti de Wertheym, episcopi babenbergensis et progenitorum suorum pis. pa. de 8 talentis Amelraczdorff. 1259 verkaufte Friedrich Cronfuß an den 9. Abt Edelwinus Gefälle von einem Anwesen in Ammerndorf. Der Kaufbrief wurde vom Schultheiß Heitvolcus in Nürnberg ausgefertigt. Das Kloster prozessirte in jener Zeit lang gegen Friedrich, genannt Hovemann, über einen Hof in Ammerndorf, gewann den Prozeß laut einer von dem ebengenannten Schultheiß Heitvolcus dem Kloster zugestellten Urkunde 1301 erhielt das Kloster von Heinrich von Buttendorf und dessen Frau des Fischens Gerechtsame in der Bibert zu Amelratdorf theils durch Tausch, theils durch Kauf; es gab dafür 12 Pfund Heller und Güter in Huselin (Hausen?). Heinrich von Buttendorf hängte an den hierüber zu Halesprunnen ausgefertigten Brief sein Siegel und bestätigte, die 12 Pfund nebst den Gütern (Gefällen) in Huselin empfangen zu haben. In demselben Jahr 1301 erhielt das Kloster einen Novalzehnten in Ammerndorf. Verkäufer war Wirento, Amtmann (quondam officialis) in Roßstall, Lehensherr aber Burggraf Friedrich IV. († 1332), welcher auf Bitten des Verkäufers urkundete, daß der Abt und sein Kloster den Zehnten für 3 Pfund Heller gekauft haben. Zugleich entsagte der Burggraf seinen Ansprüchen (omni jure et dominio) an diesen Novalzehnten. Wie das Kloster nach Zank und Streit mit der Wittwe Reinbolt 2 Tgw. Wiesen [145] acquirirte, besagt ein Brief folgenden Inhalts: „Ich Elsbeth, des Reinbotten seliger (ettewanne) von Kadoltsburch eheliche Wirthin, vergihe, daß ich mich mit den geistlichen Leuten, dem Abt (Gamsfelder) und der Sammung zu Halsprunne, wegen der Kriege und Mißhelligkeiten zwischen ihnen und mir um die zwei Tgw. Wiesmat zu Amelratdorf also verrichtet habe, daß sie mir geben 20 Pfund Heller. Und ich soll, dieweil ich lebe, die Wiesmat nützen und dem Kloster Zins davon geben. Wenn ich sterbe, so soll weder mein Sohn Gebhard noch sonst Jemand Recht daran haben, sondern es soll dem Kloster anfallen. Darüber zu Urkund gebe ich diesen Brief, gevestnet mit meines lieben Herrn Burggrafen Johannes († 1357) von Nürnberg Insiegel, der das um meiner Bitte willen daran gehangen. Wir auch, von Gottes Gnaden, Burggraf von Nürnberg, vergehen, daß wir unser Siegel an diesen Brief gehangen haben. Unter dem bekenne auch ich Gebhard, daß ich nach meiner Mutter Tod kein Recht an die Wiesmat habe. Dieser Brief ist gegeben 1333.“ Ein Streit des deutschen Ordens gegen das Kloster über die Fischerei in dem bei Ammerndorf in die Bibert fließenden „Herpfrichesbach“ wurde 1338 durch Schiedsmänner zu Gunsten des Klosters entschieden und diesem hierüber eine vom Hauskomthur Seyfried von Boxberg zu Nürnberg ausgestellte Urkunde zugestellt. Um 1387 erhielt das Kloster, wie oben beim 19. Abt Arnold berichtet wurde, vom Erzbischof Heinrich von Anavarsen Gefälle von Gütern in Ammerndorf. 1409 trat der nürnberger Patrizier Konrad Baumgärtner drei Güter in Ammerndorf an das Kloster ab und erhielt dafür von ihm ein Gut in Vincenzenbronn. Die über diesen Tausch dem Kloster zugefertigte Urkunde wurde vom Ritter Stephan von Absperg, Schultheiß zu Nürnberg und seinen Schöffen ausgestellt. 1410 verkaufte Peter von Weitersdorf, wie oben beim 19. Abt Arnold berichtet wurde, Güter in Ammerndorf an den 20. Abt Stromer. 1453 verlieh der 22. Abt Kötzler einen heilsbronnischen Hof daselbst an Hans Ulmer, Landschreiber beim Landgericht des Burggrafthums. 1476 verkaufte der Bürger Sebald Gronland von Nürnberg zwei Güter [146] und eine Wiese zu Ammerndorf für 550 fl. an den 23. Abt Wegel. Der Kaufbrief wurde von Sigmund von Eglofstein, Ritter und Schultheiß zu Nürnberg und seinen Schöffen ausgefertigt. Der Abt ließ den Brief in Onolzbach vom Lehensherrn der Güter, Kurfürst Albrecht Achilles, durch einen Eigenbrief bestätigen. Nach diesen Acquisitionen war nun in Ammerndorf alles heilsbronnisch, zwei Anwesen ausgenommen. Der 24. Abt Haunolt bat 1497 in einem lateinischen Briefe den Bischof Lorenz von Würzburg um Genehmigung eines Stellentausches zwischen dem Pfarrer Konrad Schenkel in Ammerndorf und einem Vikar des Stifts Spalt.

Zur Zeit des Reformationsanfangs regierte der 26. Abt Wenk, wie oben berichtet, ein Gegner der Reformation und daher nicht geneigt, einem lutherischgesinnten Geistlichen die Pfarrstelle in Ammerndorf zu verleihen. Im September 1527 schloß er in Onolzbach einen Vertrag über die hohe und niedere Jurisdiktion in Ammerndorf mit den beiden Markgrafen, d. h. mit den Räthen derselben; denn Kasimir war bereits in den Krieg gezogen, aus dem er als Leiche zurückkehrte, und Georg weilte außer Landes. Dem Vertrag zufolge sollte die hohe Obrigkeit den Markgrafen, die niedere dem Abt zustehen, ausgenommen Markt- und Kirchweihtage, an welchen auch die niedere Obrigkeit den Markgrafen zustehen sollte. Über die Zustände in Ammerndorf im Reformationsjahrhundert siehe oben Absch. VI, 5. Der letzte dortige Pfarrer in diesem Jahrhundert war Kon. Mair, welcher 1604 starb, „nachdem er durch sein Weib in alles Verderben gerathen war“. Ihm folgte Magister Joh. Ziegler, zuverlässig kein Antiquitätensammler, da er 1613 an den Titularabt Meelführer in Heilsbronn schrieb: „Hierbei überschicke ich das alte Pergament aus unserer Kirche, 27 Pfund an Gewicht, massen Ew. Ehrwürden und Herr Verwalter es zu Nutz der Kirche zu verkaufen bewilligt haben. Im kleinsten Buch sind etliche Bund ausgeschnitten. Die papierenen Bücher in Folio sollten auch zu Geld gemacht werden. Der Buchbinder in Schwobach kauft ein Pfund Pergament zu sechs Batzen, auch einen halben Gulden, nachdem es groß oder stark ist.“

[147] Während der zwei ersten Jahre des dreißigjährigen Krieges ging es dem Orte leidlich. Die erste größere Heimsuchung kam 1621, wie ein amtlicher Bericht sagt: „durch hochempfindliche Hausung der bayerischen Armee und andere Durchzüge.“ Die Heimsuchung war nicht verwüstend. Noch im folgenden Jahre 1622 erscheint Ammerndorf als ein gewerbreicher Ort, belebt durch die frequente Landstrasse nach Nürnberg, durch ein stattlich Mühlwerk, welches jährlich viele Tausend Simra Mehl nach Nürnberg lieferte. Es wurden wöchentlich zwei Getreidemärkte dort gehalten. Doch fehlte eine Brauerei, während der Bedarf von Bier durch den Krieg immer größer wurde und der Wein theuer war. Zur Befriedigung des Bedürfnisses beabsichtige einer der beiden Wirthe, Keser, der mit dem Ortspfarrer Krug stets haderte, auf seinem heilsbronnischen Wirthshause (das andere war leonrodisch) eine Brauerei zu errichten. Die Beamten in Heilsbronn stimmten dafür, die markgräflichen Beamten in Kadolzburg aber dagegen, wegen Beeinträchtigung der bereits vorhandenen Brauereien in Weinzierlein, Langenzenn, Schwabach und besonders in Kadolzburg mit seiner armen Burgerschaft von 89 Herdstätten, die ohne Zubehör von Feldern und Wiesen durch’s ganze Jahr kein Aufhebens hätten, als was vom Bierbräuhandel fällt. Kadolzburg sei eine arme Gemeinde, der man schon vor Alters den Bierbräuhandel zu ihrer Unterhaltung zugewendet und daher die Errichtung von Bräustätten in Roßstall, Zirndorf, Veitsbronn und anderwärts nicht gestattet habe. Ammerndorf sollte zufrieden sein mit seiner guten Nahrung und nicht Andere verderben wollen. Auf Grund dieser Darstellung wurde Keser mit seinem Projekt vom Markgrafen abgewiesen. Im folgenden Jahre ließ er sich durch die Beamten in Heilsbronn bewegen, seinem Pfarrer Krug Abbitte zu leisten, was dieser nach Heilsbronn anzeigte mit dem Beifügen: „Gott verhüte ferner unruhiges Wesen und vermehre bei uns Einhelligkeit und friedliche Nachbarschaft.“ Dieser Wunsch ging leider nicht in Erfüllung; die folgenden Kriegsdrangsale steigerten die Lieblosigkeit unter den Nachbarn. Noch beschränkten sich die Drangsale [148] auf Durchzüge. Im Februar und März 1628 quartierten im Orte 1000 Mann Mansfeldische Truppen, dann Schönbergische Reiter. Doch gingen die Geschäfte noch, während die heilsbronnischen Ämter Merkendorf und Waizendorf bereits völlig ausgesaugt waren. 1630 im Sommer lag eine Compagnie Gräflich-Terzkisches Fußvolk dort im Quartier. Am 4. Juli 1631 konnte noch die Heiligenrechnung, wie sonst, abgehört werden. Es ergab sich dabei ein Kassebestand von 320 fl., welcher aber wenige Tage darauf vom Kriegsvolk weggenommen wurde. Damit begannen die schwereren Drangsale. „Der Pfarrer Krug wurde vom bayerischen Kriegsvolk weggeführt, geraume Zeit bei Hunger und Kummer erbärmlich gefangen gehalten, endlich aber durch Mitleid der Offiziere entlassen.“ Darauf zog er, vom Hunger weggetrieben, mit seiner Familie nach Nürnberg. Das Zirndorfer Lager brachte großes Elend über Ammerndorf. Der Schulmeister und Schneider L. Steinmetz schrieb unterm 8. Okt. 1632 an den Verwalter in Heilsbronn: „Die Dragoner in Cadolzburg kommen alle Tage und nehmen uns das Laiblein Brot, das wir geschafft und das Metzlein Korn, das wir gemahlen haben. So thun die uns befreundeten Truppen. Unsere Uhr wollten wir nach Nürnberg fahren. Da kommen die uns befreundeten Reiter, nehmen unser Pferd und sagen: besser, sie nähmen es, als der Feind. So mußten wir unsern Karren mit der Uhr nach Weinzierlein ziehen; bin selbst dabei gewesen. Nun können wir den Karren mit der Uhr nicht hereinbringen, da kein einziges Pferd mehr in unserer ganzen Nachbarschaft ist. Unsere Salva guardia haben wir in’s Schulhaus gelegt, wissen aber für den Mann nicht Brot, Fleisch und Trank zu schaffen, da der Nachbarn so gar wenige sind; denn über neun gesunde Mannspersonen sind nicht mehr im Dorf, sondern etliche liegen krank, etliche sind gestorben. Unsere Salva guardia sagt: Wenn er nicht Fleisch, Wein und Brot bekomme, so gehe er wieder nach Nürnberg. Der Müller und der Schmied sind seither auch gestorben, und der junge Weerlein liegt auch krank. Für unsere Salva guardia haben wir zwei Gulden zusammengebracht und dafür aus Onolzbach Fleisch [149] und Brot holen lassen. Es sind in unserem Dorf nicht mehr denn 15 Haushalten. Von den gestorbenen Pferden haben wir etliche verbrannt, etliche liegen noch auf den Wiesen und Feldern, da kein Pferd mehr da ist, sie wegzuschleifen. Meine liebe Hausfrau ist von diesem Leben abgefordert und hab sie ehrlich zum Grab bestätigen lassen. Herr Pfarrer von Roßstall hat eine schöne Leichenpredigt gethan. Unser Herr Pfarrer (Krug) hat durch seinen Tochtermann sagen lassen, wir sollten das Pfarrhaus ausräumen und die Fenster machen lassen, er wolle auf das Erste zu uns kommen. Wir wollen nun zwei Fenster glasen lassen und ihm eine Stube zurichten. Auch haben wir etliche Weiber gebeten, das Pfarrhaus putzen zu helfen. Diese pochen und pollern aber: wer ihnen den Lohn gebe? So ist keine Lieb und Treu mehr unter den Nachbarn, sonderlich unter den Taglöhnern. Ferner fragt Herr Pfarrer: wie er seine Nahrung bei seinen Pfarrkindern haben könne, weil kein Getreide mehr vorhanden sei? Die Verstorbenen hab ich zu Grab besungen, eine Vermahnung aus dem Leichenbuch gelesen und geläutet. Der Herr (Verwalter) sei von mir fleißig gegrüßt und in den Schutz des Allerhöchsten befohlen. Dero dienstwilliger Unterthan L. Steinmetz, Schneider und Schulmeister in Ammerndorf.“

Vertragsmäßig erhielten 1637/38 kaiserliche Truppen ihre Quartiere im Fürstenthum Ansbach, aber mit dem ausdrücklichen Befehl des Königs Ferdinand, keine Gewaltthaten zu verüben. Gleichwohl wurden Gewaltthaten aller Art verübt. Die markgräfliche Regierung drang daher beim Kreistage auf Schadenersatz, namentlich auf eine Vergütung von 960 fl. an die Gemeinde Ammerndorf für den durch römisch-kaiserlicher Majestät Kriegsvolk zugefügten Schaden durch Brand, Plünderung und Wegnahme von Vieh. Im April 1642 litt der Ort theilweise durch eigene Schuld. Der Durchzug kaiserlicher Truppen war angesagt mit der Weisung, jedem Durchziehenden Fütterung und ein Stück Brot für eine Nacht zu reichen. Allein die Einwohner bewiesen sich beim ersten Durchzuge saumselig, und beim zweiten verließen sie insgesammt das Dorf, so daß die Soldaten keinen Bissen [150] Brot und keinen Menschen in den Häusern vorfanden. Die Folge war, daß die Reiter des Rittmeisters Giuseppo Russie zwei Tage lang hausten, das Mühlwehr abhieben, in der Mühle Alles zerschlugen, 10 Simra Getreide verdarben und raubten, was sie fanden. Inmitten dieser Drangsale unterließen die markgräflichen und heilsbronner Beamten nicht, ihre Konflikte bezüglich der Jurisdiktion in Ammerndorf fortzusetzen. Ammerndorf hatte vom Amt Kadolzburg Gerste entlehnt, verweigerte aber die Zurückgabe, worauf der Oberamtmann von Mußlo in Kadolzburg eine Strafandrohung nach Ammerndorf sandte unter der Adresse: „Meinen von fürstlicher Obrigkeit wegen angehörigen Amtsunterthanen.“ Verwalter und Richter zu Heilsbronn reskribirten: „Der Flecken mit aller Vogteilichkeit steht Heilsbronn zu. Der Herr Oberamtmann scheint sich aber die Jurisdiktion anzumassen, da ihm doch nur die Fraisch zusteht.“ Im September desselben Jahres (1642), an einem Sonnabend, zeigten die Ammerndorfer in Heilsbronn an: Der Hauptmann Rudolf Dietrich aus Erfurt sei mit seinen Dragonern bei ihnen eingerückt und wolle nicht bloß durchziehen, sondern, dem Kreistagsbeschluß entgegen, Rasttage bei ihnen halten. Der Richter Zimmetshäuser von Heilsbronn begab sich sofort nach Ammerndorf, wo der Hauptmann eben (es war Sonntag) dem Gottesdienst beiwohnte, machte nach dem Gottesdienst dem Hauptmann Vorhalt unter Hinweisung auf den Kreistagsbeschluß, worauf der Hauptmann erwiderte: „Es thue ihm leid, die armen Unterthanen beschwert zu haben; er sei von den Nürnbergern so angewiesen worden; man möge ihn entschuldigen; nach dem Frühstück werde er gen Rothenburg weiter ziehen.“ Eine seltene Humanität in dieser wüsten Zeit. 1643 sollten im ganzen Fürstenthum Ansbach, sonach auch in Ammerndorf, nur bayerische Reichsvölker ihre Standquartiere erhalten, im nürnberger Gebiete nur kaiserliche. Nichtsdestoweniger quartierten sich in Ammerndorf auch kaiserlich-hatzfeldische Truppen ein. Nach erhaltener Anzeige begab sich der heilsbronnische Verwalter Krebs in’s Hauptquartier nach Ammerndorf und remonstrirte, erhielt aber vom hatzfeldischen Generalquartiermeister zur Antwort: „Er, [151] Verwalter, habe ihm nicht zu befehlen, wo er zu logiren und zu marschiren habe; doch wolle er seinen Soldaten befehlen, das Getreide für ihre Pferde nicht mehr vom Felde zu nehmen und auszudreschen.“ Auf diesen Befehl unterblieb das „Ausdreschen“. Allein noch unter den Augen des Verwalters steckten des Kommandanten eigene Knechte Sicheln in die Wand, schnitten die Ähren ab, weichten sie ein und gaben sie ihren Pferden zu fressen. So unterblieb freilich das „Ausdreschen“. Der Verwalter kehrte nach Heilsbronn zurück und lieferte ein Rind, Bier etc. nach Ammerndorf, wo die Hatzfelder sechs Tage lang lagen: bei G. Leybold des Generals Leute sammt 80 Pferden, bei Stinzendorfer 24 Mann und 30 Pferde, beim Schulmeister 4 Mann und 5 Pferde etc., ähnlich bei den übrigen Eingesessenen, namentlich bei dem Pfarrer Elias Ott. In dieser Weise war Ammerndorf fast das ganze Jahr hindurch bequartiert. Im Dezember flüchteten Viele des Orts nach Kadolzburg und Nürnberg. Krebs berichtete über seine Erlebnisse an den Markgrafen Albrecht und erhielt von diesem den Auftrag, die durch die widerrechtliche hatzfeldische Einlagerung verursachten Kosten zu verzeichnen, zur Rückvergütung bei den nächsten Reichsanlagen. 1645 zogen vom Frühling bis zum Herbst Freund und Feind, Schweden, Bayern, Hessen, Weimaraner, Franzosen, kreuz und quer im Fürstenthum umher. Am 7. April kam von Neustadt her der Hauptmann Aigmitsch mit 300 Mann „und überaus viel Huren und Kindern“ nach Ammerndorf. Laut kaiserlichem Befehl sollte den Truppen Vorspann, jedem Soldaten für eine Nacht Quartier, Brot und eine Maas Bier gegeben werden. Beigefügt war die Zusicherung, daß Niemanden etwas genommen werden würde. Dieser Zusicherung mißtrauend, flohen viele Eingesessene mit ihrer Habe nach Kadolzburg, wo man ihnen Aufnahme versprochen hatte, vorausgesetzt, daß sie sich nicht wieder, wie ehemals, störrisch betragen würden. Durch das Entweichen erbittert, zerschlugen die Truppen Fenster, Öfen und Geräthe. Im Späthherbst schlug Erzherzog Leopold, mit 1000 Pferden von Windsheim kommend, sein Hauptquartier in Ammerndorf auf. Im Juni und Juli 1646 raubten streifende [152] Parteien um Roßstall und Ammerndorf 74 Stück Vieh, darunter 47 Kühe. Im Jahr des Friedensschlusses 1648 war wegen Vergütung viel Streit mit denen, welche sich mit Vieh und sonstiger Habe von Ammerndorf nach Kadolzburg geflüchtet hatten, aber eine Vergütung nicht leisten wollten, weil sie in ihrem Heimathsorte Kontributionen leisten müßten. Die markgräfliche Entscheidung lautete: daß sie an beiden Orten zu kontribuiren schuldig seien. Der westphälische Friede war geschlossen; gleichwohl zogen abgedankte Soldaten und anderes Gesindel plündernd umher. Daher wurden die Landbewohner durch ein markgräfliches Mandat aufgefordert, beim Einfall von dergleichen Rotten sich zu bewaffnen und Sturm zu läuten. Der Verwalter Krebs erbat sich acht schwedische Sauvegardisten, welche er da und dorthin verlegte, namentlich nach Ammerndorf. Er hatte Mühe, am Jahresschluß ihrer wieder loszuwerden.

Ammerndorf hatte während des Krieges durch Feuer nicht viel gelitten und erholte sich bald. Schon am 20. April 1650 konnten Verwalter und Richter berichten: „Anjetzo ist der Ort wiederum ganz besetzt. Nur der von den Kriegsvölkern vor vielen Jahren abgebrannte Pfarrstadel muß noch gebaut werden.“ Vor dem Kriege waren dort 40 besteuerte Anwesen und unter den Bewohnern 27 Bauern und Köbler, 2 Müller, 2 Wirthe, 3 Bäcker, 2 Metzger, 1 Schmied, 1 Weber, 1 Häfner, 1 Büttner, 1 Zimmermann, 2 Schneider, 1 Weber, 13 Hausgenossen und Taglöhner. Die mitgetheilten amtlichen Aufzeichnungen beweisen, daß der Krieg nicht erweichend, sondern verhärtend auf die Gemüther der Bewohner eingewirkt hat. Wohlthuend lautet dagegen folgende Aufzeichnung: „Die beiden Wirthe haben die ganze Kriegszeit redlich in dem Orte ausgedauert und haben ratione ihrer Wirthschaften ein viel Mehreres beigetragen, als andere Inwohner.“ Dagegen zeugt von größter Herzenshärtigkeit ein amtlicher Bericht über einen, 15 Jahre nach dem Kriege in Ammerndorf lebenden Pfarrer. In dem Berichte heißt es: „Der Pfarrer paßte am 12. März 1663 Abends 5 Uhr seinen alten Schulmeister ab auf dem Kirchhofe vor der Kirchthür, redete ihn mit Schimpfreden [153] an, schlug ihn im Angesicht der Leute zu Boden, daß er zwischen die Grabsteine hineinfiel, kniete auf ihn, schlug ihm in’s Gesicht und zwei Zähne ein. Der Ortsammann zeigte es dem Verwalter und Richter zu Heilsbronn an, vor Allem dem Fraischamt in Kadolzburg, worauf der Vogt mit zwei Reitern kam, Augenschein nahm und den Pfarrer vorerst bis auf Weiteres in’s Pfarrhaus konsignirte. Zugleich baten der Dorfsamman und die Gemeinde, einen Pfarrer, der die Leute so mörderisch traktire, von ihnen zu zu entfernen.“


9. Ansbach,

Onolzbach, kam in Folge des oben beim 13. Abt Heinrich und in den Beiträgen S. 217 besprochenen Dornbergischen Testaments 1291 an die Grafen von Oettingen. Der Abt Heinrich, Mitexekutor des Testaments, erhielt nach dem Willen des Testators Wolfram von Dornberg zwar an einigen Orten dornbergische Güter, aber keine in der Stadt Onolzbach. Auch in der Folgezeit machte das Kloster Heilsbronn nur unbedeutende Acquisitionen daselbst. Von einem dortigen Garten bezog es alljährlich drei Pfund Wachs laut einer Urkunde, welche 1295 vom Dekan Berthold dem ebengenannten Abt zugestellt wurde. Der Garten lag am Schleifweg beim Hause eines Ulr. Summer und gehörte der Bürgersfrau Margaretha Gensler, welche ihn durch Legat an die onolzbachische Kirche vergabte, aber die Kirchenpfleger verpflichtete, die drei Pfund Wachs alljährlich nach Heilsbronn zu liefern. 1331 verkaufte Graf Ludwig von Oettingen die Stadt Ansbach an den Burggrafen Friedrich IV. Siehe oben bei dem 16. Abt Gamsfelder. Die Verhandlungen darüber fanden in Heilsbronn statt; das Kloster erhielt aber bei dieser Gelegenheit keinen Besitz in der Stadt.

Eine der 37 Pfarrstellen, welche das Kloster Heilsbronn zu verleihen hatte, war das Vikariat beim St. Katharinenaltar in der Gumbertuskirche zu Onolzbach. Es wurde i. J. 1311 gestiftet und datirt, nicht vom Kloster Heilsbronn, sondern vom damaligen Kantor bei St. Gumbertus, Heinrich, nachmals Stiftsdekan. Auf Ansuchen des Kantors urkundete der Bischof [154] von Würzburg: „Nos Andreas Episcopus notum facimus, quod Heinricus Cantor ecclesie onolspacensis zelo devotionis ad altare S. Katerine perpetuam instituit vicariam. In subsidium altaris Comes Ludevicus de Oetingen senior villam dictam Hennenbach, quam a nobis tenebat titulo feodoli, ad vicariam tradidit. Idem Comes nobis supplicavit, ut dotationem consensu nostro approbemus.“ Zwölf Jahre darauf schenkte der Stifter, nachdem er Dekan geworden war, dem ihm befreundeten Kloster das Patronat nebst den treffenden Einkünften laut folgender Erklärung in seinem Schenkungsbriefe: „Notum sit, quod ego Decanus Heinricus, zelo devotionis accensus, vicariam beate Katerine cum sufficientibus redditibus et jus collationis seu patronatus ex speciali benevolentia ad monasterium halsprunnense transtuli in Abbatem et conventum cum omnibus juribus et pertinenciis, propter Deum, in remedium anime mee, Actum in Halsprunne in vigilia Pauli 1323.“ Nach dem Tode des Dekans erwuchs aus seiner Schenkung ein Streit zwischen dem Kloster und dem Gumbertusstifte, bis man im J. 1340 sich verglich und beschloß, wie folgt: „Das Vikariat wird künftig alternirend verliehen. Der von Heilsbronn präsentirte Vikar wird vom Stiftsdechant konfirmirt und investirt. Derselbe hat, wie die übrigen Vikare, dem Dechant zu gehorchen, der dermalige Vikar Hurrer den Dechant ebensowohl wie den Abt als seinen Patron anzuerkennen.“ Das Vergleichsinstrument wurde von dem Nürnberger Protonotarius Friedrich in domo Infirmarie in stupa majori zu Heilsbronn verabfaßt in Gegenwart des Stiftsdechants Thomas, des Vikars Hurrer, des 16. Abts Gamsfelder, des Priors, Bursarius und Kustos. In den Jahren 1463 bis 1512 fungirten am Katharinenaltar die Vikare Joh. Babenberger, (vom 23. Abt Wegel dem Dekan des Gumbertusstifts präsentirt), Doktor Jod. Locher und Joh. Rurer. Letzterer schloß sich früh der Reformation an. 1536 bekleidete die Stelle Kasp. Merklein, welcher 1545 starb. Sein Nachfolger wurde in der alten vorreformatorischen Weise präsentirt und investirt, obgleich die Reformation in Heilsbronn [155] und Ansbach längst eingeführt war. Das Präsentationsschreiben des 29. Abts Greulich lautete: „Venerabilibus vivis, Decano et capitulo ecclesiae S. Gumberti. Nos Georgius Abbas in Fonte salutis. Ad vicariam S. Catherinae in vestra ecclesia per obitum Gaspari Merkelo vacantem, cujus collatio et praesentatio ad nos pertinere dignoscitur, Conradum Preussen praesentamus, orantes eum instituere ac investire“ etc.

Wie in Würzburg und Nürnberg, so erwarb das Kloster auch in Onolzbach einen Hof, aber in ganz anderer Weise und weit später, als dort. Es ist oben beim 26. Abt Wenk berichtet worden, wie theuer das Kloster den vom Markgrafen Kasimir beim Ausbruch des Bauernkrieges erbetenen Schutz bezahlen mußte. Der Markgraf wies die Mönche an, die den Aufrührern verhaßte Kutte abzulegen, das Kloster zu verlassen und in ihrer Heimath den Kriegssturm abzuwarten. Dem Abt Wenk wies er Ansbach als Asyl an; die Verwaltung des Klostergutes übernahm er selbst. Leicht hätten Kasimir und Georg für den Abt auf die kurze Kriegsdauer eine Interimswohnung in Ansbach ausmitteln können. Allein ihr Absehen ging dahin, bei dieser Gelegenheit durch Ankauf eines Hauses auf Kosten des Klosters größeren Raum für ihre „Harnaschkammer“ zu gewinnen. Sie wiesen daher den Abt an, das an ihre Rüstkammer stoßende, theilweise schon von ihnen zu diesem Zweck benützte Haus zu kaufen. Das Haus war alt und baufällig, daher der Kaufpreis gering. Die Markgrafen verfügten nun wie folgt: „Wir Kasimir und Georg etc. Nachdem wir in der Unterthanen Empörung, so noch nicht gestillt ist, unser Stift St. Gumbertus neben andern Klöstern und Stiftern aus redlichen beweglichen Ursachen zu unsern Handen einnehmen lassen und sich indeß zugetragen, daß unser Rath, Doktor Valentin Kifer, Chorherr vorgemeldten Stifts, sein Kanonikat abgeben und seinen Chorherrnhof, darin unsere Eltern und wir lange Jahre bisher unsere Harnaschkammer gehabt, nicht länger behalten will, so haben wir dessen Hof mit aller Zubehör für 192 fl. erkauft und unserem Rath und Gevatter, Abt Johannes (Wenk) von Heilsbronn eingegeben, denselben sein Lebenlang an unserer [156] Statt innezuhaben und zu nützen, auch in gutem Stand zu halten und zu bauen, weil der Hof baufällig ist. Dagegen versprechen wir ihm: wenn der Abt mit Tod abgeht, so haben wir und unsere Erben alsdann Macht, den Hof wieder zu unsern Handen zu nehmen gegen Zahlung an seine Erben oder Andere seiner Legatarien der 192 fl. Kaufgeld und dazu bis in 200 fl. Baugeld, welche er Zeit seines Lebens verbauen würde. Gegeben 1525.“ Zwei Jahre darauf starb Kasimir, und Georg trat die Regierung an. Wieder zwei Jahre später (1529) resignirte der Abt Wenk (siehe dort) und zog nach Ansbach in den Klosterhof. Wieder ein Jahr später verfügte der Markgraf: „Von Gottes Gnaden, wir Georg etc. für uns selbst und als Vormund unseres unmündigen Bruderssohnes Markgraf Albrecht. Nachdem weiland unser Bruder Kasimir unserem Prälaten und Abt Johannes Wenk zugelassen, daß er den Hof hier zu Onolzbach, so unser Rath Doktor Kifer inne gehabt, kaufen, bauen und besitzen möge, doch so, daß wir oder unsere Erben den Hof nach seinem Absterben gegen Zahlung von 192 fl. und bis auf 200 fl. Baugeld wieder zu unsern Handen nehmen können; nachdem aber unser Rath, Herr Abt Wenk, mehr als 200 fl. verbaut hat, aber noch viel daran zu bauen ist; nachdem ferner der jetzige Abt (Schopper) demüthig gebeten hat, den Hof ausbauen zu dürfen, so daß wir auch ferner unsere Harnaschkammer darin haben möchten: so bekennen wir mit diesem Brief, daß wir in diese unterthänige Bitte willigen. Das Kloster wird sich mit Herrn Abt Wenk wegen seiner aufgewendeten Baukosten vergleichen und den Hof besitzen, so lang das Kloster Heilsbronn ein Kloster ist und mit seinen Leuten und Gütern ungetrennt bleibt, oder bis wir den Hof mit 192 fl. und 500 fl. Baugeld einlösen. Wenn sich zutrüge, daß durch eine gemeine Ordnung des heiligen Reiches das Kloster nicht mehr bei Wesen bleiben sollte, dann sollen wir oder unser Vetter oder unsere Erben Macht haben, solchen Hof wieder zu unsern Handen zu nehmen, Alles ohne Irrung und Eintrag des Abts und Convents. Deß zu Urkund haben wir diesen Brief mit unserem Siegel besiegelt, der geben ist zu Onolzbach am Tage Valentini 1530.“

[157] Einige Wochen nach der Ausfertigung dieses Briefes begab sich der Markgraf nach Augsburg, um dort dem denkwürdigen Reichstage beizuwohnen. Der Abt Wenk wohnte damals bereits im heilsbronner Hofe zu Onolzbach als Quieszent. Ein peinlicher Aufenthalt für ihn bei seiner antilutherischen Gesinnung. Noch peinlicher mußte ihm der Aufenthalt werden, als im folgenden Jahre 1531 der ihm feindliche, streng lutherische Kanzler Vogler sich in den Hof einmiethete und sonach mit ihm unter einem Dache wohnte. Um aus seiner peinlichen Lage zu kommen, entwich der Abt aus Onolzbach, wie oben berichtet wurde. Vogler hatte den Hof für sich und seine kinderlose Frau, Kleopha, auf Lebensdauer gemiethet, nicht ahnend, daß er schon nach zwei Jahren vom Markgrafen in Ungnade entlassen und wegen des Hofes in den oben beim 27. Abt Schopper besprochenen heftigen Konflikt verwickelt werden würde. Er zog nach Windsheim. Doktor Sebastian Heller, sein Gegner, wurde sein Nachfolger, als Kanzler am markgräflichen, als Miethsmann im heilsbronner Hofe zu Onolzbach. Der stattlich restaurirte Hof wurde fortwährend von den Äbten und Mönchen als Absteigquartier, auch als Ruhesitz benützt, theilweise aber vermiethet, zuerst an die Kanzler Vogler und Heller, 1534 an Kasimir’s und Georg’s Bruder, den Markgrafen Friedrich, Domprobst zu Würzburg, welcher den Hof für 600 fl. auf Lebenszeit miethete, 400 fl. sogleich erlegte, aber bald darauf starb, ohne den Rest von 200 fl. gezahlt zu haben. Die Exekutoren seines Testaments waren seine Brüder: Markgraf Georg und Markgraf Johann Albrecht, Coadjutor zu Magdeburg. Beide wurden vom Abt Schopper wiederholt an die Zahlung des Rückstandes gemahnt. Anstatt der Zahlung erfolgten Vertröstungen, 1540 Schoppers Einzug in den Hof nach seiner Resignation, 1543 Georg’s Tod. Der Abt Greulich erinnerte 1544 die in Heilsbronn versammelten Räthe der beiden Fürstenhäuser auf’s Neue an die Zahlung. Mittlerweile zogen in den Hof mancherlei Miethbewohner, zuerst Hans Sigmund von Absperg, welcher frühzeitig starb. Ihm folgte der markgräfliche Kammerer Mich. Denis, welcher gleichzeitig mit dem in die Ehe getretenen [158] 28. Abt Wagner den Hof bewohnte. Die beiden Hausgenossen vertrugen sich nicht miteinander, so daß Wagner darauf antrug, dem Kammerer die Miethe zu künden. Allein des Abts Greulich Bescheid lautete: „Der Kammerer bleibt im Hofe; die Wohnung darin ist ihm einmal zugesagt und man muß ihm Wort halten.“ 1548 erscheint als Miethsmann der Stadtvogt Kindler, welchem aber der Abt Wirsing die Miethe kündigte, weil man schon vorlängst dem vielverdienten Klosterrichter Hartung und seinem gleichfalls um das Kloster verdienten Schwiegersohne Othmayr die Wohnung zugesagt habe. Darüber ungehalten schickte die verwittwete Markgräfin Emilie ein pikantes Schreiben an den Abt Wirsing, der aber offen und entschieden antwortete, daß es bei der vorlängst gegebenen Zusage sein Verbleiben habe. Hartung bezog den Hof nicht, da er unerwartet schnell in Heilsbronn starb. Wohl aber zog Othmayr dort ein. Darauf baten Statthalter und Räthe, dem gewesenen Oberamtmann zu Schwabach, Arnold von Seckendorf, den Hof gegen Miethzins einzuräumen. Der Abt Häberlein schlug aber die Bitte ab, da er und seine Mönche den Hof als Absteigquartier nicht entbehren könnten und Othmayr’s Wittwe lebenslang darin zu wohnen zugesagt sei. Nach dem Tode der Wittwe bat der Doktor Chph. Tetelpach, seinem Schwager, dem Kanonikus Magister Albr. Hartung und seinem Gesinde, die sich insgesammt wohl verhalten würden, so oft der Abt dahin kommen würde, den Hof einzuräumen. Der 33. Abt Schörner antwortete ablehnend, da man den Töchtern des verstorbenen Richters Hartung lebenslang den Hof zugesagt habe. 1556 bezog den Hof gegen billigen Miethzins der Doktor Juris Adelmann, von welchem das Kloster 600 fl. entlehnt hatte: unter allen Miethsmännern der einzige, dem ein längeres Weilen in dem Hofe vergönnt war. Doch blieb, wie früher, eine Stube oben, deren Fenster in den Garten gingen, nebst Kammer und Speisekammer für den Abt und seine Klösterlinge, unten eine Stube für seine Dienerschaft reservirt. Zur Zeit des letzten, völlig machtlos gewordenen Abts Wunder erhielt Adelmann seine Wohnung definitiv in dem Hofe inhaltlich folgenden Erlasses des [159] Markgrafen Georg Friedrich, manu propria von 1566, an Abt, Verwalter und Richter in Heilsbronn: „Wir haben die den Stiftern Heilsbronn und Feuchtwangen gehörigen Chorherrnhöfe und Vikareihäuser dergestalt vererbt, daß doch dieselben den gemeldeten Stiftern lehen- und zinsbar bleiben sollen. Wir haben daher den Hof, welchen der Advokat Adelmann inne hat, demselben vererbt in der Art, daß er an den 600 fl., welche er dem Kloster dargestreckt hat, 400 fl. fallen lassen soll. Wir befehlen, ihm den Hof zu cediren, die Übergabsurkunde ihm auszustellen, über die noch stehen bleibenden 200 fl. ihm eine neue Urkunde einzuhändigen.“ Zwölf Jahre nachher starb der letzte Abt und Konventual, worauf der Hof mit dem ganzen Klostergut dem Markgrafen zufiel. Der Hof lag hinter der Stiftskirche bei dem Kornmarkt und dem bamberger Gäßlein. Die Röhrenfahrt zu dem im Hofe befindlichen Brunnen und Fischkasten kam vom „Stadtbrunnen“. Zum Hofe gehörte eine Stallung und ein Garten, darin ein „Lusthäuslein“.

Neben dem besprochenen Hofe lag der dem Gumbertusstift zugehörige „alte Hof“, welcher zwar niemals heilsbronnisches Eigenthum war, aber dem Kloster gegen ein Darlehen von 200 fl. verpfändet wurde. Das Kloster verzichtete, wie oben I, 490 beim 33. Abt berichtet wurde, auf die Rückzahlung der 200 fl. und erhielt dafür das Pfarrpatronat von Petersaurach. Was die Äbte für die Lateinschule und für das Hospital in Ansbach mehr oder minder freudig gegeben haben, ist Bd. I bei den Äbten Schopper und Beck berichtet worden. Die Klosterwaldungen lieferten Holz zu allen markgräflichen Bauten in der Stadt. Über das zur Hälfte nach Ansbach transferirte heilsbronner Gymnasium wird im IX. Abschnitt Nachricht gegeben werden.


10. Bechhofen,

Weiler bei Neuendettelsau. In Folge des dornbergischen Testaments von 1288 kamen dortige Güter an das Kloster, welches aber daselbst nie mehr als zwei Höfe acquirirte; die übrigen waren im Besitz der Stadt Nürnberg, der Markgrafen, des Gumbertusstiftes [160] und der Herren von Neuendettelsau. In der Flurmarkung waren 16 Tgw. Rezatwiesen Eigenthum von Bauern in Neuses, Haag, Steinhof und Geichsenhof. Die Bechhofer, welche weniger besaßen, schonten ihre eigenen Wiesen, während sie die der genannten Auswärtigen abhüteten. Daher stets Hader. Die in all den genannten Orten eingeführte Reformation brachte keinen Frieden; man stritt in der Reformationszeit erbitterter als je. Der Abt Wirsing charakterisirt besonders die Gemeinde Bechhofen als streitsüchtig. In erster Instanz wurde gegen sie entschieden; allein sie fügte sich nicht und hütete nach wie vor, so daß den nürnbergischen, markgräfischen und heilsbronnischen Hintersassen mit 10 Thalern Strafe gedroht werden mußte. Der Prozeß war noch 1549 beim kaiserlichen Landgerichte anhängig, nachdem er bereits zwölf Jahre gedauert hatte.


11. Bellingsdorf,

Weiler bei Heilsbronn. Wir werden nachher bei Bürglein sehen, daß die Herren von Solzburg vormals dort begütert waren, aber 1268 zugleich mit ihrem Kastrum Bürglein auch ihre Güter in Bellingsdorf an das Kloster verkauften. Zur Zeit des 12. Abts Rudolf (s. dort) schenkte der Nürnberger Bürger Ringer dem Kloster Gefälle in Bellingsdorf. Der ganze Ort wurde heilsbronnisch.


12. Berghof.

Wann, wie und durch wen dieser ganz nahe bei Heilsbronn gelegene Hof an das Kloster kam, ist nicht bekannt. Jedenfalls wurde er, wie die sämmtlichen Anwesen innerhalb des Dorfes Halesprunnen, sehr frühzeitig acquirirt und vom Kloster in eigener Regie bewirthschaftet. Derjenige Mönch, welcher die Bewirthschaftung leitete und Rechnung stellte, hieß Magister in Monte oder Montis. Der Status: 4 Pferde, 2 Ochsen, 32 Kühe etc. läßt auf die damalige Größe des Gutes schließen. Späterhin wurde die Selbstbewirthschaftung aufgegeben und der Hof (bisher ein „Gunsthof“) vom 29. Abt Greulich 1548 verkauft. Der Käufer H. Vogel wurde verpflichtet, das übliche Handlohn, dann [161] jährlich 20 Sra. 4 Mtz. Korn und 24 Pfund an das Kloster zu entrichten und die herkömmlichen Fuhren zu leisten; dagegen sollte er befreit sein von Raiß und sonstigen Diensten, gemeiner Steuer und Zehnt. Der nachfolgende Besitzer Kolb aus Weiterndorf verkaufte 1571 den Hof an K. Körner für 846 fl. Das Handlohn betrug 54 fl. Im 30jährigen Kriege erging es dem Hofe wie den meisten Höfen in Weiterndorf: er brannte zwar nicht ab, verödete aber gleichwohl, da der Besitzer Mayer 1636 starb, seine Relikten vom Hunger weggetrieben wurden, die Felder unbebaut blieben, die Gebäulichkeiten unbewohnt standen und verfielen. Erst 1664 gelang es, das der Herrschaft heimgefallene verödete Anwesen wieder an den Mann zu bringen. Der Käufer war J. C. Agricola, herrschaftlicher Braumeister in Heilsbronn. Er erhielt für 50 fl. Kaufschilling, zahlbar in 10jährigen Raten, „den bisher öd gelegenen und an Gebäuen ganz eingegangenen Berghof mit 93 Mgn. Feld und 12 Tgw. Wiesen“, hatte im ersten Jahr 3 Sra. Korngült zu geben, dann alljährlich ein Sra. mehr, von 1671 an jährlich 10 Sra., 1672 einen alten Goldgulden, oder 26 Batzen, oder 1 Sra. Korn, 1673 das Doppelte, 1674 das Dreifache u. s. w. bis auf 20 Sra. 4 Metz, wie vor dem Kriege. Der auf Pergament geschriebene Kaufbrief wurde von den Markgrafen der beiden Fürstenthümer ausgestellt und besiegelt. Der Käufer stellte im ersten Jahre die Scheune wieder her; im zweiten nahm er den Bau des Wohnhauses in Angriff. Nach ihm besaßen den Hof zwei Bauern, Creuel und Pledel, gemeinschaftlich, welche fortwährend miteinander haderten, bis Pledel nach erlittener gerichtlicher Strafe seine Hofhälfte i. J. 1700 für 509 fl. verkaufte. Die Schrift auf dem Grabstein der Herren vom Berg[3] oder de Monte in der heilsbronner Kirche bei Nr. 52 lautet: Hic de Monte genus sepelitur non alienus. Bei dieser Inschrift bemerken die oben oftzitirten Monumentenkopisten: „Man hält dafür, es sei einer von Bauern auffm Berg, da vor Zeiten ein Schloß soll gewesen sein, wie auch der [162] Geixenhof und andere Höfe mehr. Als nun das Geschlecht alles abgestorben, haben sie die Schlösser eingerissen und das Closter mit gebaut und anstatt der Schlösser Höfe gebaut.“ Handgreiflich eine Fabel. Der Hof erhielt seinen Namen von seiner Lage, nicht von den Herren von Berg, welche ihre Schlösser bei Zirndorf und ihre Grabstätte in Heilsbronn hatten, aber wohl nie ein Schloß auf der Anhöhe, wo der besprochene Berghof steht.


13. Betzendorf,

Weiler in der Pfarrei Bürglein. Laut Brief von 1306 hat Burkhard von Betzendorf, Bürger zu Nürnberg, seinen Hof, darauf er zu Betzendorf gesessen, dem Kloster aufgegeben. Das Kloster erwarb dort 9 Anwesen. Der Ort wurde im 30jährigen Kriege zwar nicht eingeäschert, aber gleichwohl so verwüstet und entvölkert, daß es in der amtlichen Erhebung von 1650, also zwei Jahre nach dem Kriege, heißt: „Ganz eingefallen; braucht gänzliches Aufbauen; 7 Höfe öde.“ Ein nicht verödetes Anwesen kaufte F. Trepp i. J. 1643 für 20 fl. Es gehörten dazu Haus, Stadel und Hofhäuslein, ziemlich bußwürdig, 68 Morgen Äcker, 7 Tgw. Wiesen und 2 Mgn. Holz. Im Jahre 1665 hatte die Herrschaft von den ihr im Kriege heimgefallenen verödeten 9 Höfen nur 4 an den Mann gebracht; die 5 übrigen lagen noch öde.


14. Breitenlohe,

Weiler bei Schwabach. Wie oben beim 24. Abt Haunolt ausführlich berichtet wurde, schenkten 1492 die Markgrafen Friedrich und Sigmund dem Kloster die Gefälle von zwei Höfen in Breitenlohe zur Feier eines Jahrtages für ihren verstorbenen Vater, den Kurfürsten Albrecht Achilles. Weitere Besitzungen erhielt das Kloster dort nicht.


15. Bruckberg,

Weiler in der Pfarrei Großhaslach. Zur Zeit des 1. Abts Rapoto (siehe dort) machte der Kaiser Konrad III. zu seinem und seiner Gemahlin Seelenheil eine Schenkung an das Kloster. Das [163] Objekt der Schenkung war ein Prädium im Orte (pago) Brucca und die Erlaubniß, Vieh in den an das Prädium stoßenden Wald treiben zu dürfen. Die dem Kloster hierüber zugestellte Schenkungsurkunde trägt das Datum 1147, gibt aber weder Tag noch Ort der Ausstellung an. Da aber zwei päpstliche Bullen, welche dieses Klosterbesitzthums in Brucche gedenken, vom Februar und Juni 1147 datirt sind, so wird das kaiserliche Schenkungsdiplom im Januar dieses Jahres ausgefertigt worden sein. Der Kaiser fertigte es ohne Zweifel entweder in Nürnberg, oder in Heilsbronn selbst aus. Da es darin heißt: „ut pecoribus fratrum ibidem (in coenobio) Deo servientium per totam silvam eidem predio adjacentem libere pastus et discursus permittatur,“ so muß der Ort Brucca ganz nahe bei Heilsbronn gesucht werden. Der Ort ist ohne Zweifel Bruckberg, nicht Bruck bei Erlangen, weil das Kloster in der dortigen Gegend damals noch nichts besaß, keinen Meierhof, kein Prädium, von welchem aus die Klosterherde, der kaiserlichen Genehmigung zufolge, in den angrenzenden Wald sollte getrieben werden dürfen. Auch an Wiesethbruck ist nicht zu denken, wenngleich das Kloster dort und in der Umgegend nach und nach Vieles acquirirte; denn dieser Ort lag zu fern vom Kloster und von seinen Viehherden. Bruckberg hingegen lag dem Kloster nahe, und noch näher den beiden Klosterhöfen zu Ketteldorf (s. dort), welche bereits vor der in Rede stehenden kaiserlichen Schenkung an das Kloster gekommen waren. Einen dieser beiden Höfe bewirthschaftete das Kloster, wie bei Ketteldorf berichtet wurde, fortwährend in eigener Regie, und die Viehherde dieses Hofes war es wohl, welcher durch das kaiserliche Diplom das Weiden in dem Walde zwischen Bruckberg und Ketteldorf gestattet wurde. Als Vorbesitzer des Prädiums nennt das Diplom einen nicht näher bezeichneten Dyepertus, der das Gut an den Kaiser verkaufte, welcher es dem Kloster schenkte (predium quod situm est in pago, qui dicitur Brucca, aliquando a Dyeperto jure feodali possessum, nunc autem ab eo juste recompensationis restitutione in nostram (des Kaisers) possessionem sine omni controversia retractam). [164] Dyepertus war vermuthlich Dorfherr oder Mitdorfherr in Bruckberg, vielleicht der oben bei Ketteldorf genannte Diemarus. Weitere Acquisitionen machte das Kloster in Bruckberg nicht.

Mit den Herren von Bruckberg blieb das Kloster fortwährend in Verkehr. Mehrere derselben wurden in der Klosterkirche begraben. Um 1600 waren daselbst noch acht bruckbergische Todtenschilde vorhanden. Auf sieben derselben waren lediglich die Namen der Verstorbenen angegeben, nämlich: Friedrich, Heinrich, Friedrich, Berthold, Christoph, Konrad und Ursula von Bruckberg. Der achte Schild zeigte das Familienwappen (ein silberner Baumzweig mit fünf Blüthen im rothen Felde) und die Schrift: „1376 Sonntag nach Egidii verschied Herr Conrad von Bruckberg.“[4] 1361 feierte das Kloster die Exequien eines Herrn von Bruckberg. Fünf Jahre darauf lag es mit einem Herrn von Bruckberg im Streit. Im Vigilienbuche waren am 20. Mai und 6. Oktober die Jahrtage eines Konrad und eines Friedrich von Bruckberg verzeichnet. An der Nordseite der Ritterkapelle fanden sich am 3. Mai 1861 und im Kreuzgang i. J. 1853 zwei Grabsteine mit dem bruckbergischen Wappen. Jener, sehr ruinos, war, den Kopisten von 1600 zufolge, beschriftet: Genus nobilium de Bruckberg. Nach dem Erlöschen dieser Familie trat in den Besitz ihrer Güter das adelige Geschlecht Rothan[5] (nicht Rothenhahn), welches gleichfalls eine Grabstätte in Heilsbronn hatte. Auf einem Grabsteine im südlichen Seitenschiffe Nr. 87 sieht man das schön gehauene Familienwappen mit der Umschrift: „1486 am Erichtag nach sant Gallentag starb der erbar Sebald Rothan.“ An der nebenstehenden Säule hing ein Rundschild mit demselben Wappen (drei rothe Hähne) und der Rundschrift: „1514 am Tag Leonhardi starb der erbar und vest Christoph Rothan zu Bruckberg.“ Von den Erben dieses Rothan kaufte der Abt Bamberger Kleinodien für 65 fl. Friedrich Rothan, vermuthlich des Ebengenannten Sohn, kaufte 1515 vom Kloster 107 [165] Pfund Setzlinge für 38 Talente, mußte aber zwei Jahre darauf an Zahlung erinnert werden. 1524 wurde er vom Kloster erinnert, ein Darlehen von 50 fl. zurückzuzahlen, „da man Wein und Schmalz kaufen müsse.“ Die Erinnerung war fruchtlos; daher bat der Abt Wenk den Markgrafen Kasimir, den Schuldner zur Zahlung aufzufordern. Um seine Schulden zu zahlen, verkaufte Rothan Wiesen. 1531 bat er wieder um ein Darlehen von 50 fl., erhielt aber vom Abt Schopper zur Antwort, daß man im Kloster selbst Anleihen machen müsse. 1550 lebte in Bruckberg eine Wittwe Veronika von Eib, geborene Rothan und in Bruckberg geboren. Durch sie scheint Bruckberg an die Familie Eib gekommen zu sein. Sie lebte 1560 noch daselbst mit ihrem Sohne Hans Martin von Eib. Daß Beide besser wirthschafteten, als der vorhin Genannte, erhellt daraus, daß der Abt Beck bei ihnen 400 fl. entlehnte. Zwei ihrer Nachkommen: Georg Ernst von Eib zu Bruckberg und die Wittwe Maria von Eib, geborne von Crailsheim, machten noch vor dem 30jährigen Kriege zum Besten der Kirche in Großhaslach und der Hausarmen in Bruckberg zwei Stiftungen zu je 100 fl. Die der Kirche legirten 100 fl. sollten in den Händen des jeweiligen Herrn von Bruckberg bleiben, dieser aber gehalten sein, 5 fl. Zins jährlich an die Kirche zu zahlen. Während des Krieges unterblieb die Zahlung 28 Jahre lang, so daß der Rückstand sich auf 140 fl. belief. Nach dem Kriege erinnerte der Klosterverwalter in Heilsbronn an die Zahlung, erhielt aber vom Ritterhauptmann Hans Christoph von Eib 1657 zur Antwort: „Nachdem gleich andern fürstlichen und adeligen Häusern das Gut Bruckberg 20 Jahre lang öd gestanden, ohne daß keine lebendige Seel allda wohnen noch hausen können, die Unterthanen sämmtlich verjagt, mit all den Ihrigen hinweggezogen, in der Fremde elendiglich verdorben und gestorben, also daß deren über drei nicht übrig geblieben, so sich in benachbarten Orten kümmerlich erhalten, und ich selbst dieses gleich alle meine andern Güter mit dem Rücken ansehen müssen, keines habe bewohnen, noch deren im Geringsten genießen können, bis endlich nach dem Friedensschluß [166] sich nach und nach wieder etwas Leut eingefunden etc.“ Unter diesen Verhältnissen – erklärt der Ritterhauptmann – sei er außer Stand, die 140 fl. zu zahlen. 1672 verglich man sich dahin, daß Georg Bernhard von Eib auf Vesten- und Bruckberg, der Sohn des Ritterhauptmanns, 12 Thaler anstatt 140 Gulden zahlen sollte. Das überschuldete Gut Bruckberg fiel einem Gläubiger zu und kam dann durch Verkauf an einen Herrn von Rothschütz. 1716 verkaufte es die Oberstin von Krailsheim, geborne von Löwen, an den Markgrafen. Das Schloß wurde späterhin eine Porzellanfabrik, neuerlich eine Zeit lang ein Rettungshaus.


16. Bürglein,

Burgelein, Purglin, Burgles, Bürgel, Bürglau, eine Stunde von Heilsbronn. Auf einer benachbarten Höhe stand vormals ein Kastrum. In der Klosterstiftungsurkunde (s. Bd. I, 6) erscheint ein Ezzo von Burgelin als Zeuge, in einer etwas späteren Urkunde ein Otrand von Burgelin, welcher seinen Antheil an einem Prädium in Ketteldorf (s. dort) dem Kloster überließ, dafür aber ein dem Kloster gehöriges Prädium in Burgelin erhielt. Ob Ezzo und Otrand in Bergel bei Windsheim oder in Bürglein auf dem dortigen Kastrum wohnten, ist noch nicht ermittelt worden. Welches Adelsgeschlecht im 12. Jahrhundert das Kastrum Burgelin bewohnte, ist unbekannt. Im 13. Jahrhundert erscheint als Besitzer desselben Gottfried von Sulzburg (Wolfstein), welcher gemeinschaftlich mit seiner Frau i. J. 1249 das Cisterziensernonnenkloster Seligenpforten, Felix porta, stiftete. Dabei unterstützte ihn besonders der 9. Abt Edelwinus in Heilsbronn, welcher bei Gelegenheit einer Reise nach Cisterz (Citeaux) in Frankreich bei dem dortigen Mutterkloster die Sache persönlich betrieb. Über den fortwährenden Verkehr zwischen Heilsbronn und Seligenpforten ist im I. Bande berichtet worden. Bei Ober-Reichenbach werden wir sehen, daß ein Gut des Klosters Seligenpforten an das Kloster Heilsbronn verkauft wurde. Gottfried und seine Frau wurden nicht in Heilsbronn, sondern in Seligenpforten begraben. Konrad von [167] Sulzburg, vermuthlich Gottfried’s Sohn, war nicht, wie sein Vater, dem Kloster Heilsbronn zugethan; er prozessirte gegen das selbe, entsagte aber dem Streit und behändigte 1258 dem Kloster einen Brief, worin es u. A. hieß: renunciavit liti, quam intenderat monasterio propter distractionem castri ipsius in Burgelin. Konrad’s Kinder verkauften 1266 an das Kloster den Wald „Wuneßbach.“ 1268 wurde auch das Kastrum nebst andern Sulzburgischen Gütern in der Gegend von Heilsbronn zur Zeit des 12. Abts Rudolph an das Kloster verkauft, offenbar nach manchen unfreundlichen Begegnungen; denn der Eingang des Kaufbriefes lautet: „Je mehr Verwegenheit und der Menschen Bosheit überhand nehmen, desto nöthiger ist, um Streitigkeiten vorzubeugen, Feststellung durch Briefe und Zeugen. Daher wird durch vorliegendes Instrument erklärt, daß Herr Abt Rudolphus und sein Konvent zu Halesprunne das Schloß Burgelin von den Töchtern des verlebten Konrad von Solzburch, Adelheid und Petrissa, mit Zustimmung ihrer Ehemänner Heinrich und Hildebold, Söhne des Herrn Heinrich von Stein[6] (de Lapide), gekauft haben.“ In den Kauf eingeschlossen waren: das ganze Areal innerhalb des Grabens (intra fossatum) und sämmtliche Sulzburgische Besitzungen in Bürglein selbst, dann in Bellingsdorf, Gottmannsdorf (Godmuzelsdorf), Kapsdorf (Kaphesdorf), ein Hof in Schwaichhausen, ein Haus in Petersaurach (Urach), alle zu den genannten Gütern gehörigen Gärten, Wiesen, Wälder, ein Weinberg und ein Weiher. Vom Kauf ausgeschlossen war ein Haus, welches der Kirche zinspflichtig war (quae doti ecclesiae coherebat). Eine der beiden Verkäuferinnen, Petrissa, war noch minderjährig. Dieser Umstand konnte bei der „überhandnehmenden Verwegenheit und Bosheit der Menschen“ dem Kloster dereinst leicht Nachtheil bringen. Daher ließ der Abt Rudolph fürsorglich folgende Bestimmung in den Kaufbrief aufnehmen: „Der Schwiegervater Heinrich von Stein und seine Söhne verpflichten sich (fide data vice sacramenti), [168] wenn der Kauf innerhalb eines Jahres angefochten werden würde, das Kloster schadlos zu stellen. Die großjährige Tochter Adelheit entsagt ihren Ansprüchen an das verkaufte Schloß und die genannten Güter sogleich; und daß auch Petrissa nach erlangter Volljährigkeit keinen Einspruch erheben werde, dafür verbürgen sich ihre mitanwesenden Fidejussores.“ Das Instrument wurde auf dem Kastrum Solzburc i. J. 1268 am Sabbath nach Pauli Bekehrung ausgefertigt und besiegelt vom Burggrafen Friedrich III. von Nürnberg, von Heinrich von Stein und von dem Unterhändler (mediator) beim Kauf, Heinrich von Absperg. Angehängt wurde das nürnberger Stadtsiegel. Von den vielen anwesenden Zeugen sind 16 namentlich aufgeführt, darunter Heinrich von Maienthal, Ulrich Grossus, Stephan und Ulrich von Solzburc und der Amtmann (officialis) Herman von Burglin. Die Gebrüder Heinrich und Hilpolt von Stein besaßen auch nach diesem Verkauf noch einige Eigenthumsrechte in Bürglein, entsagten jedoch denselben in den Jahren 1284 und 86 zu Gunsten des Klosters, welches 1292 abermals Güter daselbst kaufte. Der wiederholt genannte Heinrich vom Stein, kaiserlicher Butiglarius in Nürnberg, und seine Frau, Gertraud, schenkten zu ihrem Seelenheil dem Kloster Gefälle von Gütern in Pollisdorf und Husin, laut einer Urkunde von 1266, welche unten bei Wollersdorf besprochen werden wird. Konrad von Sulzburg starb zwischen 1262 und 68, Ulrich und Gottfried von Solzburg schenkten i. J. 1256 dem Kloster zur Zeit des 13. Abts Heinrich von Hirschlach das Patronat von Bürglein und Gottmannsdorf. In der zu Seligenpforten ausgestellten Schenkungsurkunde (jetzt in Erlangen), ist unter den Zeugen vor Allen der Abt Heinrich genannt. Das angehängte, nur noch halb vorhandene Siegel zeigt das Solzburgische Wappen: zwei übereinander gehende Leoparden, konform mit einer ehemals in der heilsbronner Kirche vorhandenen Todtentafel, darauf zwei Leoparden, roth im goldenen Felde, und die Beischrift: „A. D. 1347 (1327) starb Herr Conrad zu der Sulzburg am Oberstabend, dem Gott gnädig sei.“ Wohn- und Sterbeort ist nicht genannt. Auf die [169] Schenkung des Patronats bezieht sich folgender Eintrag im Vigilienbuch beim 21. Oktober: Servitur de Ulrico et Gotfrido Solzburg, qui dederunt nobis ecclesiam in Burgles cum filia sua Gottmansdorf. Außer den genannten Dorfherren von Bürglein waren auch die Burggrafen von Nürnberg daselbst begütert, bis Burggraf Johann II., dessen eheliche Wirthin Elisabeth und Burggraf Albrecht (der Schöne) all ihre Güter in Mirckendorf, Pürglin, Obern- und Niedern-Velprecht, Andorf, Frickendorf und die Neumühl unter Hartmannsdorf an das Kloster verkauften. Siehe oben I, 116. So wurde allmälig das ganze Dorf Klostereigenthum, eines der beiden Wirthshäuser ausgenommen, welches Vestenbergisches, Pfinzingisches, zuletzt Krailsheimisches Eigenthum war.

Die Ansiedelung des Klosters war auch in Bürglein, wie überall, das Signal zu Prozessen, besonders wegen der privilegirten Zehntbefreiung. Je mehr das Kloster seinen Besitz in Bürglein erweiterte, desto mehr verlor an seinem Einkommen der Ortspfarrer, dem nicht nur der kleine, sondern auch der große Zehnt zustand. Besonders heftig wurde 1368 und 1408 prozessirt, erst beim Bischof in Würzburg, schließlich beim römischen Stuhl, bis es endlich durch den Bischof zu einem Vertrag zwischen dem 20. Abt Stromer von Heilsbronn und dem Pfarrer Ulrich von Bürglein kam. Es wurde bestimmt: „Die Pfarrgrundstücke sollen gült- und zehntfrei sein; der Großzehnt steht dem Kloster zu, der Kleinzehnt dem Pfarrer. Der jeweilige Pfarrer überläßt dem Kloster den Kleinzehnten, empfängt aber dafür vom Kloster jährlich 10 Sra. Korn und 4 Sra. Haber. Der jeweilige Pfarrer hat das benöthigte Brenn- und Bauholz vom Probst in Bonhof zu verlangen und, bei nachlässiger Verabreichung, sich an den jeweiligen Abt zu wenden, welcher für die Abreichung durch seine Förster sorgen wird. Im Filiale Gottmannsdorf hat der Pfarrer wöchentlich wenigstens einmal Messe zu lesen.“ Die vom Notarius publicus Schemitzer und vom Bischof Johann von Würzburg besiegelte Urkunde schließt mit den Worten: Acta haec sunt in Nurmberg in habitatione strenui viri Cunradi Waltstromerii in aula superiori 1408.

[170] Das Kastrum Bürglein, von welchem nichts mehr vorhanden ist als die Umwallung, wurde, der Sage zufolge, im 30jährigen Kriege niedergebrannt. Diese Sage ist grundlos. Wäre das Kastrum in diesem Kriege abgebrannt, so würde es in den genauen heilsbronner Aufzeichnungen nicht unerwähnt geblieben sein; denn diese bezeichnen genau fast jedes Haus, welches in oder um Bürglein zur Zeit des Krieges in Asche gelegt wurde, z. B. das eine der beiden Wirthshäuser, welches heilsbronnisch war und dem Wirthe Ott gehörte, das Schulhaus, die Weihersmühle nebst Scheune, fünf Häuser in Bonhof, darunter das Förster’sche Wirthshaus u. s. w. Dagegen wird ausdrücklich bemerkt, daß das 1621 neuerbaute Pfarrhaus und die meisten übrigen Häuser in Bürglein während des ganzen Krieges nicht durch Feuer gelitten haben. In einigen Orten bei Bürglein, z. B. in Ketteldorf und Weiterndorf, brannte gar nichts ab. Das Kastrum Bürglein konnte in diesem Kriege nicht abbrennen, da es damals, und auch schon während der drei vorigen Jahrhunderte, nicht mehr existirte. Wäre es in der Periode von 1268 bis zum 30jährigen Kriege vorhanden gewesen, so müßten sich in den so ausführlichen Mönchsrechnungen Ausgaben für Reparaturen finden, wie beim Kastrum Bonhof fortwährend; allein in den Mönchsrechnungen und in allen übrigen Aufschreibungen von 1268 an wird des Kastrums Bürglein gar nicht mehr gedacht. Aus der vorstehenden Darlegung ergibt sich folgendes Resultat: Das Kastrum war schon im Verkaufsjahre 1268 zerstört, verfallen, abgetragen, oder es wurde sogleich nach dem Verkauf abgetragen, weil die Unterhaltung desselben dem Kloster keinen Vortheil, wohl aber pekuniären Nachtheil brachte.

Das Patronatsrecht übten die Äbte in der Weise, daß sie den Bischof ersuchten, den von ihnen ernannten Pfarrer zu investiren. Ein solches Gesuch des Abts Bamberger lautete: Reverendissimo in Christo patri ac domino Laurencio episcopo herbipolensi frater Sebaldus abbas humiles in domino preces cum reverencia debita et devoto complacendi animo. Ad parochialem ecclesiam S. Johannis Baptistae in Burgles [171] vacantem ex libera resignatione honorabilis viri domini et magistri Jodoci Beck de Windscheim, sacerdotis herbipolensis, ejusdem novissimi possessoris, cujus collatio ad nos dinoscitur pertinere, discretum virum dominum Caspar Beck, presbyterum herbipolensem, pro rectore perpetuo vestrae reverendae paternitati praesentibus duximus praesentandum. Datum in fonte salutis 1498 quinta mensis Octobris.

In keinem der Pfarr- und Kirchdörfer, welche das Kloster acquirirte, wurde das Lokalkirchenvermögen dem Klosterfond einverleibt. Auch Bürglein behielt nach wie vor sein eigenes Kirchenvermögen, aus welchem die Kosten für Kirchenbedürfnisse und Kultusbauten bestritten wurden. Das Kirchenvermögen war aber zu allen Zeiten gering, daher oft unzureichend für das Bedürfniß. Trat dieser Fall ein, so leistete das Kloster Zuschuß, z. B. i. J. 1445 plebano in Burgles pro constructione domus suae 20 fl. = 106 talenta; i. J. 1488 für das Pfarrhaus 10 Sra. Getreide. Über die Zustände in Bürglein im Reformationsjahrhundert ist oben, besonders Abschn. VI, 1 berichtet worden.

Während der drei ersten Jahre des dreißigjährigen Krieges trat in Bürglein noch keine sehr empfindliche Störung ein, so daß 1621 der Neubau des Pfarrhauses ungestört vollzogen werden konnte. Im darauffolgenden Jahre 1622 beschränkten sich die Kriegsschäden im Pfarrhause auf „etliche von den bayerischen Reitern und Streunern eingeschlagene Kacheln und Fenster, für deren Reparatur die Kirchenstiftung 1 fl., 4 Ort, 6 dl. zahlte. 1623 wurde die Synode „wegen durchziehenden fremden Volks“ vertagt; doch hielt der Pfarrer G. L. Renner seine Kapitelspredigt nachholend am 18. Juli in Langenzenn und erhielt seinen Gulden Diäten aus der Kirchenstiftung vergütet. Bei dieser Stiftung ergab sich noch sieben Jahre lang keine wesentliche Änderung bezüglich der Einnahmen und Ausgaben. Jahr für Jahr konnten die Rechnungen abgehört, auch an Durchreisende, „die anderwärts durch das Kriegsvolk verderbt worden waren,“ Almosen gezahlt werden. Die Diöcesansynode wurde bisweilen [172] abgesagt, aber 1630 wieder gehalten. In diesem Jahre wurde in Bürglein die Jubelfeier zur Erinnerung an die Konfessionsübergabe begangen und ein Theil der bei dem Pfarrhausbau gemachten Schuld gezahlt. 1631 ergaben sich einige Zahlungen „für Fenster, durch die Tilly’schen Reiter zerbrochen.“ Diese „Tilly’sche, potius diebische Plünderung“ erfolgte im November, gleichzeitig mit dem Tilly’schen Einfall in Heilsbronn; es kam aber dabei in Bürglein nicht zum Sengen und Brennen. Nach Abzug der Reiter wurde der durch sie verursachte Schaden amtlich ermittelt. Größere Drangsale kamen über Bürglein im folgenden Jahre 1632 durch das Zirndorfer Lager. „Da ist nun das friedländische kaiserliche Volk eingefallen und ist das Rauben und Stehlen, Verwüsten und Verheeren, Verwunden und Morden verübt worden. Gott steure solchem Übel!“ Brandstiftung kam jedoch nur selten vor. Durch Pikolomini’sche Reiter in Brand gesteckt wurde das untere, größere Wirthshaus, auch das Schulhaus, welches 1651 noch in Asche lag. Jedoch wurde Bürglein nicht so schwer heimgesucht, wie einige andere Orte der Umgegend. Auch erholte es sich bald. 1636 werden sieben Höfe daselbst als öde bezeichnet. Zwei Jahre nach dem Kriege heißt es: „Ganz bewohnt, außer zwei mehrentheils eingefallenen Höfen.“ Doch waren die Zustände von 1632 an immerhin traurig genug. „In dieser bösen Zeit wurden elf Jahre lang keine Heiligenpfleger bestellt. Nur in zwei Jahren nahm das Gotteshaus einige Gefälle ein; von den Wiesen gar nichts. Die zwei Tgw. Wiesen bei Kleinhaslach und der Weihersmühle wurden gar nicht verliehen; durch den Klingelsack in diesen elf Jahren nur 6 fl., 1/2 Ort, 10 dl. eingenommen. Doch konnte die Kirchenkasse jährlich dem Pfarrer einen Gulden an seiner Besoldung zahlen, einige Almosen reichen und einige Reparaturen am Pfarrhause bestreiten. Der Pfarrer Renner, früher Diakonus in Windsbach, kam lang vor dem Kriege nach Bürglein und starb daselbst 1645. Von den Kriegsvölkern vertrieben, floh er einmal nach Ansbach. 1642 vor und nach versah er zugleich die Pfarrstelle in Großhabersdorf, welche nicht sofort wieder besetzt werden konnte, weil dort [173] die Einnahmsquellen zur Subsistenz eines eigenen Pfarrers versiegt waren. Aus gleichem Grunde war dort Jahre lang kein Schulmeister. Der Pfarrzehnt ertrug fast nichts, da die Felder meist unbebaut und die Leute gestorben waren. Renner mußte nicht nur Großhabersdorf, sondern auch, im Verein mit andern benachbarten Pfarrern, Heilsbronn Jahre lang pastoriren, weil der dortige Pfarrer Snoilsik vom Hunger vertrieben worden war, worauf eine achtjährige Vakanz eintrat. 1642 berichtete Renner: „Ich bin 59 Jahre alt, habe zwei Töchter, nachdem meine andern Kinder und mein Weib von Hunger und Kummer verschmachtet und verkommen sind. Möchte künftig vielleicht auch uns also geschehen, welches Gott im Himmel geklagt und befohlen sei.“ Nach seinem Tode ergab sich, daß er noch 56 fl. baar, 38 Sra. Korn und 2 Sra. Haber vom Klosteramt zu fordern hatte. Die Regierung beschloß, dieses Guthaben nach und nach an die beiden Töchter auszuhändigen, eingedenk, daß ihr Vater bei Regen und Wind zu Fuß nach Großhabersdorf habe wandern müssen, um die Pfarrakte zu verrichten, und daß er, in Folge des Krieges, fast ohne Besoldung und daher gezwungen gewesen sei, das Heirathsgut seiner beiden Frauen zuzusetzen und bei den Gotteshäusern in Bürglein und Langenzenn Gelder zu entlehnen. Eine seiner Töchter heirathete den Schuster Merk in Bürglein. Auf Renner folgte 1645 Kasp. Iring, welcher zuvor Pfarrer in Weißenbronn war, nach dem Kriege aber nach Großhabersdorf kam, wo durch Wiederanbau der Felder die Existenz eines Pfarrers ermöglicht worden war.

Auf den Krieg folgte in Bürglein, wie auch anderwärts, kein besseres religiös-sittliches Leben. Vier Jahre nach dem Kriege zog dort der Pfarrer M. Wattenbach auf. Die Berichte von ihm und über ihn kennzeichnen ihn und seine Gemeinde. Von den Behörden aufgefordert, berichtete er i. J. 1656: „Die Pfarräcker kann der Pfarrer kaum zur Hälfte benützen, weil noch etliche mit Holz bewachsen sind, weil er keinen Anspann halten kann und weil der Feldbau in jetziger Zeit viel kostet. Zwar soll der Pfarrer jährlich 9 Pfund Geld aus dem Gotteshaus empfangen; weil [174] aber dieses nichts vermag, als was in der Kirche gesammelt wird und solches bisher zur Erhaltung der Kirche hat verwendet werden müssen, so habe ich davon noch nichts empfangen. Die Accidenzien sind gering, weil die Leute arm, die eingepfarrten Weiler noch nicht völlig besetzt sind und die Pfarrkinder mit ihren Diensterzeigungen je länger je hartnäckiger und in Abrichtung des kleinen Zehnten von Tag zu Tag vortheilischer werden.“ 1664 gerieth er in Konflikt mit dem Rittmeister Schwoll von Falkenberg, Besitzer des nach Bürglein gepfarrten Schloßgutes Bonhof (s. dort). Da dieser wegen pfarrlicher Akte sich nicht nach Bürglein, sondern nach Heilsbronn wandte, so schrieb ihm Wattenbach einen derben Brief. Schwoll schickte den Brief an den Richter Eyermann in Heilsbronn, welcher erwiderte: „Wattenbach ist ein einrissiger Pfarrer. Sein eigenes Weib kam durch ihn auf etliche Tage nach Ansbach in’s Gefängniß, die sogenannte Kohlenkammer, daraus ich sie mit harter Mühe gebracht. Dieser unruhige Mann hat sein waschhaftes Weib schon öfter dahin gebracht, daß sie ihn zerkratzt und er mit zerkratztem Angesicht auf die Kanzel steigen mußte. Ich will ihm, wiewohl ungern, dergestalt begegnen, daß er auf eine Pönitenzpfarre promovirt wird. Dieses Mannes Ungestümen ist nicht länger auszudauern.“ Verwalter und Richter berichteten (1670) über ihn an die Regierung: „Es ist bekannt, daß man ihn öfter im Viehstall, oder beim Mistwagen und hinter dem Pflug, als über der Bibel antrifft. Das Ackern am Sonnabend ist ihm angelegener, denn das Beichtsitzen, und müssen die Pfarrkinder deßwegen oft lange warten, oder wohl gar unverricht wieder nach Haus gehen. Dagegen muß die Fastnacht celebrirt werden. Da läßt man zweimal in die Kirche läuten. Dann geht man aufs Küchleinessen nach Kelmünz und bleibt das Zusammenläuten und Betstundhalten unterwegs. Da ist stetiges Zanken. Er führt ein ärgerliches Leben, macht auf der Kanzel die ganze Gemeinde zu Todtschlägern.“ Darauf wurde Wattenbach nach Buchheim versetzt. Gleiches Ärgerniß gab der nachfolgende Pfarrer V. Ziegelmüller. In seinem Betreff erging folgender Konsistorialerlaß: „Nachdem beim Konsistorio vorgekommen, [175] als sollte der Pfarrer Ziegelmüller auf offenem Platz mit dem Bauerngesinde ohne Scheu herumgetanzt, zu Dietenhofen mit Schergen und dergleichen Burschen sich toll und voll getrunken, auch übermäßige und ihm nicht gehörige Gebühren erfordert haben: also haben Verwalter und Richter zu Heilsbronn hierüber zu berichten. Onolzbach, 9. Aug. 1675.“ Verwalter Junius und Richter Appold vernahmen viele Ortsleute, welche protokollarisch erklärten: „Ja, der Pfarrer Ziegelmüller tanzte bei einer Hochzeit mit dem Bauerngesinde. Er betrinkt sich in Wirthshäusern, schimpft im Beichtstuhl grobe Flegel, die ihm nichts geben, zecht mit liederlichem Gesindel. Da ist Fluchen und Gotteslästern, wenn ihm der Mund aufgeht, und stetes Zanken mit den Gemeindegliedern, was er dann auf die Kanzel bringt. Letzten Sonntag nannte er den Schuhmann auf offener Kanzel einen Dieb, weil er ihm von einem Wieslein, auf dem 11 dl. Zehnt ruhen, den Zehnten nicht in natura gibt.“ Ziegelmüller wurde kassirt.

Daß der westphälische Friede in den Herzen der Geistlichen nicht nachklang, haben wir gesehen. Dasselbe galt auch von der Gemeinde und den Dorfherren. Da war Haß und Hader weit über hundert Jahre lang, besonders wegen der beiden Wirthshäuser. Das eine, größere war heilsbronnisch und tabernberechtigt. Das andere, kleinere war bloß Schenk- oder Heckenwirthschaft, Pfinzingisch, dann Vestenbergisch, dann Krailsheimisch. Schon im Reformationsjahrhundert war steter Hader unter den Dorfherren. Die Herren von Heilsbronn verboten ihren Unterthanen, Hochzeiten und andere Zechen im Pfinzing’schen Wirthshause zu halten. 1562 verglich man sich dahin, daß alle Hochzeiten und Kindschenken im heilsbronnischen Wirthshause gehalten werden sollten, Leihkäufe aber nur, wenn der Käufer markgräflich sei. Da aber der Vergleich nicht gehalten wurde, so folgte neuer Hader und nach langen Verhandlungen 1570 abermals ein Vergleich zwischen den Herren von Heilsbronn und den Gebrüdern Martin und Martin Seyfried Pfinzing. Gleichwohl währte der Hader fort und wurde noch heftiger, nachdem die Markgrafen [176] Herren von Heilsbronn geworden waren. Endlich gebot die gemeinsame Kriegsnoth momentan Waffenstillstand. Das heilsbronnische Wirthshaus wurde von den Pikolominischen Völkern in Asche gelegt. Kaum hatte es sich wieder aus der Asche erhoben, da war wieder der alte Hader. Der Pfarrer Wattenbach publizirte (1663) auf markgräflichen Befehl von der Kanzel: „Den bürgleiner Pfarrkindern wird bei 10 fl. Strafe von Amtswegen befohlen, alle Zechen und Zehrungen bei dem heilsbronnischen Pfarrwirth Riegel anzustellen, auch des Getränkeabholens bei fremden Wirthen sich zu enthalten.“ Daraus erwuchsen neue Konflikte und Verhandlungen. Dem Pfarrer Ziegelmüller wurde befohlen, von der Kanzel Folgendes zu publiziren: „Nachdem sich der Zapfenwirth unterstehen will, an heutiger Kirchweih (1674) warme Speisen aufzutragen, einen Tanz im Stadel zu halten und einen Kegelplatz anzurichten: als wird allen klösterischen Unterthanen und Dienstbothen bei Strafe von 10 fl. geboten, im besagten Wirthshaus keine warme Speisen zu genießen oder zu kaufen und seines Tanz- und Kugelplatzes sich nicht zu bedienen, sondern dergleichen bei der klösterischen Erbwirthschaft zu suchen.“ Der Zapfenwirth wendete sich an seine Patrone Adam Erhard von Vestenberg und Chph. Gottfr. Pfinzing von und zu Henfenfeld, welche sich an den Markgrafen Johann Friedrich wendeten. Dem Pfarrer Schenk, Ziegelmüllers Nachfolger, wurde befohlen, das Publikandum von 1674 abermals und 1679 und 93 zum dritten und vierten Mal von der Kanzel zu verkünden. Über die Heckenwirthschaft in Bürglein wurde zwischen dem Magistrat Nürnberg und den beiden Markgrafen außerordentlich viel verhandelt. Der Magistrat drohte mit Repressalien an markgräflichen Unterthanen in und bei Nürnberg und Lichtenau, die beiden Markgrafen mit Repressalien an Pfinzing’schen Unterthanen in Weigelshof. 1706 schwebten die Verhandlungen noch. Dieselben Konflikte ergaben sich in Großhaslach, wenn ein Pfinzingischer oder Eibischer Unterthan in Reckersdorf, Steinbach und Bruckberg im heilsbronner Wirthshause Kindschenk oder Hochzeit hielt oder halten wollte, oder heilsbronner Unterthanen in einem Pfinzingischen oder Eibischen.


[177]
17. Büschelbach,

Bischofsbach, Weiler in der Pfarrei Immeldorf. Dorfherren daselbst waren in der Vorzeit die Herren von Heideck, von Vestenberg, die Stadt Nürnberg, das Gumbertusstift, die Burggrafen von Nürnberg, später die Markgrafen. Die Heideck’schen und Vestenberg’schen Güter erwarb nach und nach das Kloster Heilsbronn. Über die Herren von Heideck, ihr Verhältniß zu Heilsbronn und ihre Grabdenkmale ist in den Beiträgen Seite 3, 21, 48, 228 bis 32 berichtet worden. Von den vielen Gütern, welche von der heideck’schen Familie an das Kloster gekommen sind, lagen drei in Büschelbach. Gottfried von Heideck[7], reich an Kindern und Schulden, verkaufte i. J. 1327 diese drei Güter an den 15. Abt Suppanus (s. dort). Im Kaufbriefe heißt es: „Wir Gottfried der Edel Heydegge und Frau Kunigunde, unsere eheliche Wirthin, und Konrad unser Sohn (1357 in Heilsbronn begraben) vergehen öffentlich, daß wir mit unserer Söhne Brendelins, des Chorherrn zu Babenberg, Marquardus, des Chorherrn zu Würzburg, Heinrichs und Friedrichs und mit unserer Tochter Elsbeth Willen und Gunst unsere drei Güter zu Bischofsbach mit Äckern, Wiesen, Holz, sonderlich das Reisech, verkauft haben dem Abt und der Sammunge zu Halsprunne um 100 Pfund gezalter Heller und geloben ihnen Wertschaft nach des Landes Gewohnheit. Darüber setzen wir ihnen zu Bürgen unsern Sohn Konraden und Konraden den Heggen, unsern Richter zu Lichtenau, also: ob sie Hindersal an den Gütern hätten, so soll Konrad, unser Sohn, für sich senden einen Knecht und ein Pferd und der Hegge selbst mit einem Pferd zu einem offenen Wirth in Nürnberg einfahren und laisten, als lange, bis die Hindernisse abgeht. So geben wir ihnen diesen Brief, gevestnet mit unsern dreien Insiegeln, 1327.“ 1331 erhielt das Kloster durch Schenkung Gefälle in Büschelbach von einem fernwohnenden Wohlthäter. Er nennt sich in seinem, jedenfalls in Heilsbronn ausgefertigten Übergabsbriefe Magister Peregrinus, rector [178] ecclesiae parochialis in Sulchen, diocesis Constantiensis, bezeugt seine besondere Verehrung gegen den Abt (Gamsfelder) und sein Kloster und versichert, daß er die geschenkten Gefälle in Büschelbach (jährlich 32 Denare, 11/2 Sra. Korn etc.) für 50 Pfund Heller gekauft habe. Inhaltlich desselben Briefes schenkte er dem Kloster zugleich noch andere von ihm gleichfalls gekaufte Gefälle in Waldmannshofen (bei Uffenheim), in Willendorf (bei Merkendorf), und in Kuhdorf (bei Schwabach). Er machte diese Schenkungen theils, um dem Kloster seine Verehrung zu beweisen, theils, um nicht nackt und bloß dereinst vor Gott zu erscheinen (ne nudus et vacuus in summi regis conspectu videar). Ein weiterer Beweggrund war Mitleid mit den überaus kurz gehaltenen Mönchen. Um diesen wenigstens dann und wann eine Tafelfreude zu bereiten, verordnete er weiter: „Von diesen dem Kloster von mir zugewiesenen Gefällen soll der Subcellarius Zeit meines Lebens am Tage Gregorii gute Fische reichen und nach meinem Ableben alljährlich an meinem Todestage und von Ostern bis Pfingsten täglich zwei gewürzte Eier (ova cum bono pipere condita). Die Visitatoren von Ebrach mache ich verbindlich, darauf zu sehen, daß das Alles den Mönchen gereicht werde; wenn nicht, so sollen alle obigen Gefälle dem Kloster Ebrach zufallen.“ Darauf folgen die Namen der Zeugen: Pfarrer Konrad von Ammerndorf, Friedrich von Putendorf, der Prior, Subprior, Bursarius, Cellarius und der Notarius Eckenbertus. Schließlich das Siegel des Schenkers und des Abts Gamsfelder. Letzterer erklärt, daß er den obigen Bestimmungen seines theuersten Gönners genau nachkommen werde. Im Vigilienbuch ist beim 12. März eingetragen: De magistro Peregrino de bonis in Waltmanshoffen, Bischofsbach, Chaundorf et Willendorf per eum nobis emptis. Band I, 122 wurde berichtet, daß Burggraf Friedrich IV. († 1332), fünf Jahre vor seinem Tode, in ähnlichem Sinne wie Magister Peregrinus, eine Schenkung an das Kloster machte, jedoch nicht in Gefällen bestehend, sondern in einer Baarsumme von 256 Pfund, welche aber theilweise zum Ankauf von Gefällen in Büschelbach verwendet wurden. [179] Konrad von Vestenberg verkaufte 1339 an das Kloster einen Hof zu Büschelbach und 1344 gemeinschaftlich mit Margaretha seiner Wirthin, für 168 Pfund Heller einen zweiten Hof daselbst. Durch Schenkung erhielt das Kloster Gefälle in Bischofsbach von einem Pfarrer Seyfried in Großenhaslach, laut Eintrag im Todtenkalender am 28. Sept.

Die Herren von Heideck und Vestenberg waren nun aus Büschelbach verdrängt; gleichwohl geboten dort immer noch viererlei Dorfherrschaften, oft in einer für die Dorfbewohner recht empfindlichen Weise. Recht erbittert und langwierig waren die Konflikte wegen der Gerichtsbarkeit, z. B. 1523 vom 25. Juli an. Hans Willberger, ein aus dem bündischen Kriege zurückkehrender Landsknecht, schlug auf dem Felde einen mit der Ernte beschäftigten heilsbronner Hintersassen von Büschelbach, M. Berchtold. Diesem kam sein gleichfalls heilsbronnischer Nachbar H. Bischof zu Hilfe und es gelang ihnen, den Landsknecht zu überwältigen und in das heilsbronnische Gefängniß nach Bonhof zu transportiren. Sofort insinuirte der nürnbergische Pfleger zu Lichtenau, Löffelholz, den beiden Bauern: „Binnen zwei Stunden den Landsknecht an den Ort seiner Gefangennehmung zurückzubringen, da der dortige Grund und Boden zur nürnberger Gerichtsbarkeit Lichtenau gehöre; wo nicht, so sollten sie sehen, was ihnen noch vor Abend geschehen werde.“ Die beiden Bauern eilten zum Abt Wenk nach Heilsbronn, und dieser ließ sich von ihnen erbitten, den Landsknecht frei zu geben und durch den Gerichtsknecht noch vor Abend von Bonhof nach Lichtenau eskortiren zu lassen, begleitet von den beiden Bauern, welchen vom Pfleger befohlen wurde, 20 fl. Strafe zu zahlen, die zerbrochene Hellebarde zu ersetzen und künftig ihr Recht nicht mehr in Bonhof, sondern in Lichtenau zu suchen. Der Abt remonstrirte, aber vergebens. Als die diktirten 20 fl. am bestimmten Tage nicht eingingen, gebot der Pfleger, die Bauern zu verhaften und nach Lichtenau in den Thurm zu bringen. Der Vollzug wurde vereitelt, da der Markgraf Kasimir, dem der Vorfall angezeigt worden war, die Bauern nach Onolzbach in Verhaft bringen, jedoch [180] bald wieder heimkehren ließ, da die Angehörigen um ihre Entlassung, wegen der dringenden Erntearbeiten, baten. Bei der Entlassung wurde ihnen befohlen, die Zahlung der 20 fl. standhaft zu verweigern. Auf markgräflichen Bescheid erklärte der Abt dem Pfleger, daß in Büschelbach alle Gerichtsbarkeit nicht Nürnberg, sondern Brandenburg zustehe. Der Abt erhielt vom Pfleger zur Antwort: „Alle fraischliche Gerichtsbarkeit in Büschelbach stehe Nürnberg zu; er, der Abt, möge für Einzahlung der 20 fl. sorgen.“ Da keine Zahlung erfolgte, so ließ der Pfleger nach den zwei Bauern fahnden und Einen, dessen er habhaft werden konnte, nach Lichtenau in den Thurm führen, in Folge dessen der Abt am 4. September eine Klageschrift beim kaiserlichen Hofgericht einreichte. Die Anrede in der Schrift lautet: „Durchlauchtigster Fürst, römischer kaiserlicher Majestät Regiments im heiligen Reich, Statthalter, ehrwürdige, gestrenge, edle, ehrbare, hochgelehrte und veste, als verordnete Räthe desselbigen kaiserlichen Regiments, gnädige, günstige, liebe Herren und Freunde.“ Nach der Darlegung des Sachverhalts heißt es: „So ist in Abwesen römisch kaiserlicher und hispanischer königlicher Majestät an euer fürstlich Gnaden mein unterthänig Bitten: E. F. G. wolle einen ehrbaren Rath zu Nürnberg und dessen Pfleger zu Lichtenau mit Ernst anhalten, daß sie meinen Unthan des Gefängnisses bis auf Austrag der Rechte auf Urphede ledig geben, daß auch der Andere meiner Unterthanen, der sich dergleichen Gewalt auch täglich besorgen muß, keines Argen gewarte. Haben sie an diese meine Unterthanen Forderung, so bin ich erbötig, sie vor dem Gericht meines Gotteshauses bürgerlich, oder vor dem Halsgericht meines Herrn Markgrafen zu peinlichen Rechten zu stellen.“ Diese Beschwerde und Bitte ging vom kaiserlichen Kammergericht an den Rath zu Nürnberg, welcher dem Kammergericht antwortete: „Die hohe Obrigkeit von Büschelbach gehört zu unserem Schloß Lichtenau und nicht dem Herrn Markgrafen. Gleichwohl haben sie den Landsknecht Willberger aus unserem Halsgericht in ein fremdes Gericht gebracht. Lediglich wegen dieser Verletzung unseres Rechts und nicht wegen des an dem Landsknecht begangenen [181] Frevels haben wir den zwei Büschelbachern 20 fl. Strafe diktirt. Auf des Abts Vorstellung haben wir diese 20 fl. auf einen Gulden ermäßigt. Da aber auch dieser nicht gezahlt worden ist, so hat der Pfleger den einen Bauern verhaftet. Nach Zahlung des Guldens und der Azung sind wir noch erbötig, den Gefangenen zu entlassen.“ Dieses Antwortsschreiben erhielt der Abt schon am 12. September durch das Kammergericht. Seine Replik vom 16. lautete: „Die hohe Obrigkeit in Büschelbach steht dem Markgrafen, die niedere dem Kloster zu. Der andere Büschelbacher hat sich, um nicht auch verhaftet zu werden, nach Heilsbronn geflüchtet und seinen Feldbau liegen lassen müssen. Er sei erbötig, den Gulden zu zahlen; dagegen möge man dem Rath zu Nürnberg aufgeben, den Gefangenen zu entlassen und die beiden Büschelbacher, bis zum Austrag der Sache auf dem Rechtswege, sicherzustellen.“ Das Kammergericht entschied in diesem Sinne, worauf der Abt seinen Richter Hartung nach Lichtenau sandte, durch Zahlung des Guldens die Entlassung des Verhafteten erwirkte, aber sich vorbehielt, sein Recht bezüglich der Jurisdiktion in Büschelbach auf dem Prozeßwege geltend zu machen. Hartung übergab dem Pfleger einen Protest, erhielt aber sogleich vom Pfleger einen Gegenprotest. Darauf wurde der Prozeß eröffnet. Die beiden Parteien erhielten vom Gerichtshofe eine Vorladung mit der Aufforderung, entweder persönlich zu erscheinen, oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Die an den Rath von Nürnberg ergangene Vorladung lautete: „Wir Karl V. von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser etc. entbieten dem Bürgermeister und Rath unsere Gnade und alles Gute. Aus kaiserlicher Macht gebieten wir euch, auf den 21. Tag, nachdem euch dieser unser kaiserlicher Brief überantwortet wird, entweder selbst, oder durch euren bevollmächtigten Anwalt vor unserem Kammergericht zu erscheinen, um dem Abt oder seinem Anwalt zu antworten etc. Gegeben in unserer Reichsstadt Nürnberg am 23. Sept. 1523.“ Am 29. stellte der Abt seinem Anwalt, Doktor Jak. Kröll, die erforderliche Vollmacht aus, welche dieser dem Gericht übergab nebst einer Klageschrift, deren weitausholender Eingang [182] kaum ahnen läßt, daß es sich um einen vagirenden Landsknecht und um die Jurisdiktion in dem Weiler Büschelbach handelte. Es heißt darin: „Abbas Monasterii in Heilsbronn contra Consulatum Nürnbergensem. Wohlgeborner gnädiger Herr, kaiserlicher Majestät Kammerrichter. Vor Ew. Gnaden erscheint der Anwalt des ehrwürdigen Herrn Johannes, Abt zu Heilsbronn, in Kraft ausgegangener verkündeter Ladung und seines habenden Gewalts, die er hiermit vorlegt und zu verlesen bittet, und klagt gegen den Rath zu Nürnberg mit der Bitte, diesen anzuhalten, den Krieg anzunehmen und auf diese Klage zu antworten, nach Schwörung des Eides, wie auch der Anwalt zu thun erbötig ist, für Gewähr Inhalt seiner Kapitel. Erstlich sagt und setzt Anwalt, daß in der Herrschaft Brandenburg eine löbliche und wohlbegabte Abtei gelegen sei, habende ihre eigenen Dörfer, Weiler, Wiesen, Leute, Zins, Gült, Vogteien und Gerichte, genannt Haylsbrunn. Item sagt und setzt er, daß der Abt unter andern Klosterdörfern und Gütern eine Probstei hat, Bonhof genannt, wo das sogenannte haylsbrunner Gericht in bürgerlichen Sachen ist, vom Abt und seinen Vorfahren und Convent seit 10 bis 70 und viel mehr Jahren gebraucht und geübt. Item wahr ist, daß unter den Gerichtszwang dahin gehört Büschelbach, welches mehrentheils dem Kloster zuständig ist, daß die Büschelbacher seit Menschengedenken ihr Recht beim Gericht in Bonhof gesucht haben. Item ist wahr, daß sich dort in der Woche nach Jakobi Folgendes zugetragen hat. (Hier folgt nun eine weitläuftige Erzählung des Herganges mit dem Landsknecht.) Item ist wahr, daß auf dem Grund und Boden der That Lichtenau niemals seit Menschengedenken weder hohe noch niedere Gerichtsbarkeit gehabt und gebraucht hat. Anwalt bittet daher: das Kammergericht wolle dahin erkennen, daß Lichtenau Unrecht habe, daß es seine Ansprüche an die zwei Büschelbacher und an die Gerichtsbarkeit des Ortes aufgebe, und daß diese dem Abt zustehe, und daß Lichtenau, das heißt Nürnberg, die Kosten zu tragen habe.“ Hier brechen die heilsbronner Akten ab mit der Bemerkung des Richters Hartung: „Das Responsum derer von Nürnberg habe ich auf Hofmeisters Schreiben [183] gen Onolzbach geschickt.“ Der Prozeß muß sehr lang gewährt haben; denn nach zwei vollen Jahren wurde der Richter Hartung vom markgräflichen Kanzler beauftragt, durch lebende Zeugen zu ermitteln, wer die Gerichtsbarkeit in Büschelbach bisher gehabt habe. Die Aussage von Leuten aus fünf umliegenden Ortschaften lautete: „Die Büschelbacher haben allezeit ihr Recht in Bonhof gesucht. Da aber in Büschelbach seit Menschengedenken kein Fraischfall vorgekommen ist, so ist es ungewiß, ob die Fraisch daselbst Onolzbach oder Nürnberg zusteht. In dem nahen Immeldorf aber hat Lichtenau die Fraisch geübt und Einen von dort enthauptet.“

In dieser Weise haderten die büschelbacher Dorfherren miteinander. Dazwischen gingen sie auch wieder Hand in Hand, wenn es galt, einem gemeinschaftlichen Feinde zu begegnen. Ein solcher war Sebastian von Eib zu Neuendettelsau, von dessen Schäfern Büschelbach stets beeinträchtigt wurde. Wir haben ihn oben wiederholt als Störenfried kennen gelernt. Sein gleichgesinnter Sohn Hans fuhr fort, Büschelbach zu belästigen. Eine Remonstration des Abts Schopper beantwortete er trotzig, und seine Schäfer trieben nach wie vor gen Büschelbach. Dafür ließ ihm der Pfleger von Lichtenau acht Schafe wegnehmen. Hans von Eib reichte in Onolzbach eine Beschwerdeschrift ein, zu deren Beantwortung die Dorfherren von Büschelbach sich in Heilsbronn versammelten. Der Markgraf lud (1531) die Streitenden nach Onolzbach ein, um die Sache in Güte beizulegen. Wie die drei Dorfherren einander befehdeten, so prozessirten auch ihre Unterthanen oft untereinander über die Hut, über Feldwasser, Brunnen und deren Abfall, über den Wolfsgraben etc. Trat dieser Fall ein, so wurden die Dorfherren eins, um gegen ihre eigenen Unterthanen einzuschreiten. 1549 verfaßten sie für Büschelbach eine Gemeindeordnung zur Beseitigung jener Differenzen und bedrohten ihre Hintersassen mit Strafen. Die Dorfherren und ihre Dorfbewohner, auch die Herren von Eib, waren längst evangelische Glaubensbrüder; gleichwohl findet sich in den besprochenen weitläuftigen Verhandlungen keine Spur von Brüderlichkeit.


[184]
18. Clarsbach,

Weiler bei Roßstall. Nur zwei Anwesen daselbst wurden heilsbronnisch.


19. Deberndorf,

Weiler bei Kadolzburg, mit nur einem heilsbronnischen Anwesen.


20. Eib,

Iwe, Ibe, Pfarrdorf bei Ansbach. Von 1408 an bis 1570 wurden 22 Personen aus der Adelsfamilie von Eib in Heilsbronn begraben. Die Orte, wo sie wohnten oder starben, werden auf den Grabdenkmalen oder in andern heilsbronner Aufschreibungen bisweilen genannt; aber bei keiner dieser 22 Personen wird Eib als Wohn- oder Sterbeort bezeichnet. Aus den heilsbronner Urkunden ist nicht zu ermitteln, ob die Herren von Eib aus Eib stammten, dort ein Schloß hatten, auch nicht, ob schon vor 1408 Personen ihres Geschlechts in Heilsbronn begraben wurden. Was über ihr Verhältniß zu Heilsbronn und ihre Grabdenkmale daselbst aus heilsbronner Urkunden ermittelt werden kann, soll nachher den Notizen über den Ort Eib beigefügt werden. Aus anderweitigen Urkunden erhellt, daß Herren von Eib bis in’s 14. Jahrhundert dort Güter besaßen, dieselben aber verkauften. (34. Jahresber. des mittelf. histor. Vereins.) Das Kloster erwarb dort nur zwei Güter, deren Vorbesitzer aber nicht Eibe, sondern Herren von Ellrichshausen und von Brand waren.

In der Urkunde von 1311 über die Erwerbung des einen dieser Güter heißt es: „Ich Ludwig von Ellrichshausen[8] vergiehe, daß mit Gunst meiner Mutter Elsbeth und meiner Schwester Elsbeth von Seldeneck und anderer zweier meiner Schwestern einen Hof in dem Dorf zu Iwe, der jährlich gibt 4 Malter Haber und ein Pfund Heller, mein Vater Ludwig, Vogt zu Gailnawe, genannt von Ellrichshausen, auf seinem Todtbett [185] zu seiner Seelen Heil dem Kloster zu Halsprunne gegeben hat mit sotaner Bescheidenheit, daß wir denselben Hof sollten lösen um 20 Pfund Heller.“ Dann heißt es weiter, daß der Hof weder von dem Sohne Ludwig noch von seinen Angehörigen gelöst, sondern dem Kloster gegen eine kleine Baarsumme (8 Pfund) überlassen wurde. Als Zeugen sind beigeschrieben: „Herr Pfarrer zu Wettringen, deß Insiegel an diesem Brief hanget, Bruder Friedrich, der Untergastmeister zu Halsprunn, Wichman von Grunach, Heinrich von Creuwelsheim, Heinrich Vischer der Habner. Mein Siegel hab ich auch an diesen Brief gehangen.“ Dieser Brief ist zuverlässig auf dem Schlosse Gailnau, wo der verstorbene Heinrich von Ellrichshausen Vogt war, ausgestellt worden. Am Fuß des Schloßberges wohnte der Pfarrer von Wettringen. Der nach diesem genannte Urkundenzeuge war ein Laienbruder, welcher als „Gastmeister, Magister hospitum,“ das Gasthaus, Fremdenhaus, Burggrafenhaus in Heilsbronn zu verwalten hatte. (Beitr. S. 58 ff.) Das Kloster besaß zwar nun den Hof, wurde aber darüber in einen langen Prozeß verwickelt, bis es 1322 in Ornbau zu einem Vergleich kam. In der Vergleichsurkunde hieß es: „Ich Ludwig von Ellrichshausen vergihe, daß die Mißhaltungen und der Krieg zwischen mir und dem Abt (Suppanus) und der Sammunge zu Halsprunne um das Gut zu Iwe also verschlicht ist zu Armbur (Ornbau) durch die Schiedsleute Hermann von Vestenberg, Gottfried von Vestenberg und Nolt, Richter zu Windsbach, daß mir die Leute zu Halsprunne geben sollen 51/2 Pfund Heller, und sie sollen das Gut behalten ewiglich ohne Krieg. Und weil ich nicht eigen Siegel hab, so hat diesen Brief gevestent Herr Conrad von Mur mit seinem Insiegel 1322.“ Gleiche Anfechtung hatte das Kloster wegen seines zweiten, von der Brand’schen Familie acquirirten Hofes in Eib, inhaltlich folgenden Briefes: „Ich Heinrich der Brandt von Krülsheim vergieh, daß ich hab abgelassen dem Abt (Konrad von Brundelsheim) und der Sammunge zu Halsprunne ein Gut, das Ibe, um 6 Pfund Heller, nachdem der ehrbar Ritter Heinrich der Truchsez von der Lintburch zwischen uns Schiedsmann [186] ist gewesen, und ist dieser Brief gevestent mit seinem und meinem Insiegel. 1318.“ Mit einem Miles Brant de Saunsheim prozessirte das Kloster in den Jahren 1341 und 42. Von einem Brandt von Kemmathen kaufte es in den Jahren 1311, 1331, 1394 Gefälle in Dambach und Fetschendorf (s. unten bei diesen Orten). Die in der besprochenen Urkunde von 1311 vorkommenden Namen Gailnau und Selteneck sind Namen von längst zerstörten Schlössern bei Rothenburg.

Den Namen Ellrichshausen führte ein Adelsgeschlecht, an welches man in Heilsbronn durch Bild und Schrift oft erinnert wird. An der Nordseite des östlichen Chors der Kirche bei Nr. 135 ist ein Gedenkstein eingemauert, welcher das Ellrichshausensche Wappen zeigt und die Umschrift: „Herr Heinrich der Ellerichshauser hat gestift ein ewiges Licht für St. Magdalena Altar.“ Der Altar ist längst abgetragen. In der Ritterkapelle hing vormals eine um 1600 genau abgebildete viereckige Todtentafel, oben mit dem Familienwappen: ein roth und weiß, diagonal gestreifter Schild, als Helmschmuck ein Bockskopf; unten die Inschrift: 1368 in conversione S. Pauli obiit dominus Cunradus de Ellerichausen. Gleichfalls in der Ritterkapelle hing eine nicht mehr vorhandene Gedenktafel mit der Inschrift: 1424 Jar do starb der erbar und vest Cunrat von Ellrichshaußen am Vigilien Donnerstag nach St. Georigentag, dem Gott gnädig wolle seyn. Ein in der nördlichen Wand der Ritterkapelle eingemauerter Leichenstein zeigt einen jugendlichen geharnischten Ritter mit der Schwanenordenskette und die Umschrift: 1482 am Mittwoch nach St. Sebastiantag starb der ehrbar und vest Junker Wilhelm von Ellerichshausen dem G. G. An den vier Ecken sind vier Wappen eingehauen, oben zur Rechten des Ritters das Ellrichshausensche, d. h. väterliche; oben zur Linken das Seckendorfische, d. h. mütterliche, nicht das seiner Frau, da er unverheirathet war. Die zwei Wappen unten zu seiner Rechten und Linken sind vielleicht die von Onkel und Tante. Seiner Beerdigung wird in der Rechnung des Kustos mit den Worten gedacht: De panno funerali (Leichentuch) Elrichshusen [187] 8 talenta. Dabei bemerkt der Kustos, daß die Erben des Verstorbenen noch mit 5 Pfund Wachs im Werth von 6 Talenten und 7 dl. im Rückstand seien. Bei allen Beerdigungen erhielt das Kloster eine Vergütung für den Gebrauch des Bahrtuches und für die verwendeten Kerzen. Neben dem besprochenen Leichenstein ist nochmals das Familienwappen in Stein gehauen. Nach 1482 ist nicht mehr die Rede von der Bestattung einer Leiche aus dieser Familie. Im Todtenkalender heißt es beim 7. Nov. An. Friderici de Elrichshausen et uxoris et filii sui.


Die mit Heilsbronn befreundeten oder dort begrabenen Eibischen Familienglieder und ihre Grabdenkmale.[9]

Von keinem Adelsgeschlecht – das Abenberg Zollern’sche ausgenommen – wurden so viele Angehörige in der Kirche zu Heilsbronn bestattet, wie von dem Eibischen. Über die in der ersten Klosterzeit mit Heilsbronn befreundeten und daselbst begrabenen Herren von Eib kann nichts berichtet werden. An der ersten südöstlichen Säule des Kirchenschiffes bei Nr. 92 hing vormals eine Tafel (jetzt bei Nr. 35) mit der Inschrift: „Herr Ludwig von Eib, Ritter, Kaiser Karls Gemahl Hofmeister, hat die Flügel und Muschel und den Pfauenhals eigen zugebracht.“ Jahrzahl und andere nähere Data fehlen. Die oben beim 13. Abt Heinrich besprochene, vom Kaiser Ludwig dem Bayer i. J. 1317 dem Kloster zugefertigte Urkunde nennt unter denen, welche mit dem Kaiser im Gericht saßen, auch einen Ludwig von Eib. Dieser ist vermuthlich der auf der Tafel Genannte und derjenige Ludwig von Eib, von welchem berichtet wird, daß er auf der See glücklich gegen die Türken gekämpft und daß er zum Gedächtniß sich vom Kaiser die Gnade ausgebeten habe, in sein Wappen die obigen Insignien, insonderheit drei Seemuscheln, aufnehmen zu dürfen. Auf den Kaiser Ludwig folgte Karl IV. und bei einer der Gemahlinnen desselben fungirte, obiger Inschrift zufolge, Ludwig von Eib als Hofmeister. In [188] Gemeinschaft mit seiner Frau, Adelheid, und seiner Erben schenkte er i. J. 1352 dem Kloster Gefälle von Gütern in Gotzendorf (bei Immeldorf) „um sein und seiner Vordern Seel willen.“ Er kann sonach nicht vor 1352 in Heilsbronn begraben worden sein. Eine andere Gedenktafel, ein Rundschild an der bezeichneten Säule, wird um 1600 von den oftgedachten Kopisten beschrieben wie folgt: „Herr Ludwig von Eib zu Eibburg, Ritter, der Zeit Landherr, ist geboren im 17. Jahr. Der hat sich abconterfeien lassen im 91.“ Daneben war ein viereckiges Täfelein, zu welchem die Kopisten bemerkten: „In diesem Täfelein ist seine Abconterfeiung und auf der andern Seite sein Gebet wie folgt: „O Mutter Gottes, bitte deinen Sohn für mich armen Sünder, hie begraben, und für alle gläubige Seelen. Amen.“ Ohne Zweifel war der Sachverhalt folgender: Dieser 1317 geborene Ludwig von Eib ließ sich als 91jähriger Greis, sonach im Jahre 1408, porträtiren und starb noch in demselben Jahre. Sein Todtenschild wird im nachfolgenden Verzeichniß der Eibischen Grabdenkmale unter Nr. 1 vorangestellt, weil er das Todesjahr des Verstorbenen genau angibt, während auf der zuerst bezeichneten Eibischen Gedenktafel kein Todesjahr angegeben ist. Die Kopisten von circa 1600 schrieben wie folgt:

1) „1408 Freitag nach Johannes ante portam latinam starb Herr Ludwig von Eib, Ritter.“ Rundschild. 2) „1438 an Fastnacht verschied Ludwig (nicht Christoph, wie Hocker: Ant. S. 51 schreibt) von Eib.“ Rundschild. 3) „1450 Montag nach St. Georgentag starb der ehrbar und vest Martin von Eib.“ Rundschild. War Oberamtmann zu Onolzbach; kaufte den Herren von Heideck das Schloß Vestenberg ab. Des Epitaphs seiner Frau, Anna von Stetten, wird nachher gedacht werden. 4) „1472 am St. Kilianstag starb der streng und vest Herr Conrad von Eib, Ritter.“ Rundschild mit den drei rothen Muscheln im weißen Felde. Als Helmschmuck Pfauenhals und zwei Flügel. Das Epitaph seiner Frau, Elisabeth von Helmstett, siehe unten. 5) „1473 Donnerstag nach St. Martinstag verschied die ehrbar und tugendsame Frau Magdalena von Eib, [189] von der Geburt eine Adelmännin (von Adelmannsfelden) aus Schwaben.“ Grabstein. Sie war die Frau Ludwigs von Eib des Älteren. 6) „1477 am h. Dreikönigtag verschied der ehrbar und vest Ritter Herr Anßelm von Eib, Doctor der beiden Rechte.“ Rundschild. Seine Eltern waren die ebengenannte Magdalena, geborene Adelmann, und Ludwig von Eib, der Ältere. 7) „1492 ist gestorben der ehrbar und vest Sigmund von Eib am Aftermontag vor Bartholomäi.“ Rundschild. Dieselben Worte „im Stein unten an fürstlicher Durchlaucht Begräbnus, des Theil im Gitter[10] ist.“ 8) „1492 an der ailftausend Maidtag starb der ehrbar und vest Martin von Eib.“ Rundschild. Dieselben Worte „auf einem Marmelstein an der Erde.“ 9) „1502 Samstag nach St. Pauli Bekehrung ist der gestreng und ehrenvest Ludwig von Eib, Ritter, gestorben.“ Rundschild. Die Schrift auf dem Grabstein lautete: „1502 ist verschieden der gestreng und ehrenvest Herr Ludwig von Eib zu Eibburg, Ritter, am 29. Januarii.“ 10) „1507 Samstag nach Katharinentag starb der gestreng und vest Herr Hans von Eib, Ritter.“ Die Epitaphien seiner beiden Frauen siehe unten. 11) „1507 Mittwoch nach St. Luciatag verschied der ehrbar und vest Herr Hans von Eib zu Sommersdorf.“ Rundschild. Seine Frau, Veronika von Hirnheim, wurde nicht in Heilsbronn begraben. Bei einem Hans von Eib hatte der 24. Abt Haunolt i. J. 1484 eine Gevatterschaft, laut Eintrag in der Abtsrechnung: „50 talenta Johanni de Eyb quum levavi puerum de fonte sacro.“ 12) „1513 ist gestorben der hochgelehrt, ehrbar und vest Caspar von Eib, Doctor.“ Auf dem Rundschild fehlt der Todestag. Auf dem Grabstein stand: „1513 am St. Wilwoldstag starb der hochgelehrt ehrbar und vest Herr Caspar von Eib zu Summersdorf, Doctor.“ Er war eichstättischer Pfleger in Arberg. 13) „1517 am Tag Judica starb der ehrbar und vest Martin von Eib.“ Rundschild. Auf dem Grabstein stand: „1517 am 20. Tag des Merzen starb der edel und vest Martin [190] von Eib, von dem man hat einen großen Stein geschnitten.“ Laut Mittheilung oben beim 25. Abt Bamberger verkaufte er 1503 an das Kloster eine Gült in Rückersdorf für 160 fl., schenkte aber dem Kloster 100 fl. vom Kaufschilling zur Stiftung eines Jahrtages. In der Stiftungsurkunde hieß es: „Ich bekenne, daß ich meinen Hof zu Rückersdorf an der Rezat, den Hans Prinster baut, der jährlich Gült gibt 1 Sra. Korn, 3 Sra. Haber, 8 Pfund etc., thut in Summa 160 fl., solche ich zu kaufen gegeben habe dem Herrn Sebald Abt, also daß ich ihm gegeben habe 100 fl., mir, meinen Eltern und Geschwistern für einen Jahrtag. Die andern 60 fl. hat mir sein Gnaden baar herausgezahlt. Und ich gebe sein Gnaden den Hof und hänge mein Siegel an diesen Brief.“ Der Stifter starb in Folge der Operation. Der von ihm genommene Stein wurde angeblich in der Kirche zu Sommersdorf aufbewahrt. Der Name Martin von Eib kommt im Vigilienbuche dreimal vor: am 26. April, 5. Mai und 9. August. 14) „1521 am 21. Tag des Monats Mai ist verschieden der gestreng und ehrenvest Herr Ludwig von Eib[11] zu Eibburg und Hartenstein. Diese Worte stehen im Marmelstein gegraben an der Wand gegen den Kirchhof hinaus.“ Darüber hing ein Täfelein, worauf stand: „1521 am Dinstag nach Pfingsten starb Herr Ludwig von Eib, Ritter zum Hartenstein, der des hochwürdigen Fürsten und Herrn Wilhelm, Bischof zu Aistatt Hofmeister acht Jahr gewesen und darnach des durchlauchtigen Fürsten und Herrn Otten, Pfalzgrafen bei Rhein, Herzogs in Bayern Hofmeister, und darnach des durchlauchtigen Fürsten Herrn Philippen, Pfalzgrafen, Herzogs in Bayern, Churfürst, Vietzthum zu Bayern zwölf Jahr, und nachfolgend des durchlauchtigen Fürsten Herrn Friedrichs, Markgrafs zu Brandenburg Hauptmann auf dem Gebirg elf Jahr, und darnach wieder des durchlauchtigen Fürsten Herrn Friedrichs, Pfalzgrafen bei Rhein und Herzogs in Bayern Hofmeister drei Jahr. Deß Seel Gott der Allmächtige und aller Gläubigen Seelen gnädig und barmherzig [191] sei.“ Auf dem bei Nr. 109 noch vorhandenen, in der Oberpfalz gefertigten Grabstein ist die Krönung der h. Jungfrau und das Schweißtuch der h. Veronika abgebildet. 15) „1551 am Freitag nach Georgentag ist verschieden der edel und vest Hans Christoph von Eib[12] zu Summersdorf.“ Rundschild. Dieselbe Inschrift „auf dem Grabstein auf einem messen Täfelein.“ Neun Jahre vor seinem Tode hatte er eine Fehde mit Edelleuten, wobei heilsbronnische Unterthanen in Wieseth und Bechhofen gefährdet waren. Über sein Auftreten und seine Verhaftung siehe oben beim 28. Abt Wagner. Er wurde irrsinnig und starb kinderlos. Über seine Bestattung bemerkt der Richter Hartung in seinem Tagbuch: „Christoph von Eib seliger ist hieher geführt und begraben worden. Sein mit ihm gangen drei Brüder, Westenacher, die alte Frau von Vestenberg, ihre Tochter und Frau zu Pruckberg.“ 16) „1564 den 25. Martii ist verschieden der edel und ehrenvest Ludwig von Eib der Elter auf Runding, so hier begraben.“ Rundschild und Grabstein. In der Pfarrmatrikel ist bemerkt: „Ludewick von Eib stirbt den 25. Martii am beheimer Wald auf seinem Schloß, wird allhie zu Heilsbronn begraben am Charfreitag den 31. Martii.“ 17) „1570 starb zu Onolzbach am 10. Dez. der edel und vest Junker Christoph von Eib, markgräflicher Rath, begraben den 12. in der untern Kirche unter dem Stein, der gelegt gewesen im Jahr 1450“, heißt es in der Pfarrmatrikel. Dieselben Worte standen auf dem Grabstein mit dem Bemerken, daß der Verstorbene in das Grab seines i. J. 1450 gestorbenen Vetters Martin von Eib begraben worden sei. An einer Tafel standen folgende Verse:

Im fünfzehnhundert und siebenzigsten Jahr
Am zehnten Decembris es war,
Da Christoph von Eib die Statt,
Einnahm, die Martin von Eib inne hatt,
Vor nur wohl hundert und zwanzig Jahr,
Die er vorlängst abgestorben war.

[192]

Mein Leben, Wandel und mein End
Der gerechte Gott wohl weiß und kennt.
Mein treue Dienst in Rath und That
Zu Hof man gespürt und gesehen hat
Im markgräflichen löblichen Regiment,
Dabei ich auch mein Leben end.
Jetzt wart ich mit den Vätern mein,
Bis uns aufgeht der Gnadenschein.

1

Es folgen nun die Namen von fünf Frauen, welche andern Adelsfamilien angehörten, aber mit Herren von Eib sich verehelichten und daher gleichfalls in den Eibischen Gräbern in Heilsbronn bestattet wurden. Ihre fünf Todtenschilde waren auf einer oblongen Tafel nebeneinander abgebildet und zeigten folgende Wappen und Inschriften: 18) Wappenschild mit drei Beilen, darüber die Worte: „1417 starb Anna von Stetten.“ Sie war die erste Frau des vorhin verzeichneten, 1450 gestorbenen Martin von Eib, dessen zweite Frau, Elisabetha von Schweiningen, nicht in Heilsbronn begraben wurde. 19) Wappenschild mit zwei Vögeln übereinander in sitzender Stellung, darüber die Worte: „1462 starb Elisabetha von Helmstedten.“ Sie war die Frau des 1472 verstorbenen obenverzeichneten Konrad von Eib. 20) Ein roth-weiß viergetheiltes Wappen; darüber die Worte: „1481 starb Anna von Liechtenstain.[13]“ Sie war die erste Frau des 1507, Samstag nach Katharina gestorbenen obenverzeichneten Hans von Eib. 21) Das Knöringische Wappen mit der Aufschrift: „1486 starb Anna von Knöringen.“ Sie war die zweite Frau des soeben genannten Hans von Eib. 22) Das Seckendorfische Wappen mit dem rothen achtblätterigen Lindenzweig; darüber die Worte: „1506 starb Margaretha von Seckendorf.“ Sie war die Frau des oben wiederholt genannten, aber nicht in Heilsbronn begrabenen Sebastian von Eib zu Vestenberg und Tetelsaw. Über diesen fünf Wappen von Frauen standen die Worte: „Hans von Eib, Ritter,“ ohne [193] weitern Zusatz. Zwei dieses Namens starben, wie vorhin berichtet wurde, i. J. 1507. Vermuthlich ließ Einer derselben die Tafel mit den fünf Wappen fertigen. Unter der Tafel lag auf der Erde eine oblonge Marmorplatte, auf welcher dieselben Wappen und Inschriften eingehauen waren.

So viel über die in Heilsbronn begrabenen Eibischen Familienglieder. Vermuthlich wurden aber noch mehrere derselben dort beerdigt. In dem Vigilienbuche sind sieben Eibische Jahrtage verzeichnet: am 26. April, 5. Mai, 1. August, 9. August, 6. Sept., 30. Sept. und 16. November. Unter den im obigen Verzeichniß Genannten führen die in den Jahren 1450, 1492 und 1517 Verstorbenen den Namen Martin, und für sie oder ihre Frauen wurden drei Jahrtage gefeiert, laut folgender Einträge im Vigilienbuche: Am 26. April: de Martino de Eib. Am 5. Mai: annivers uxoris Martini de Eyb. Am 9. August: de Martino de Eyb in Reichenpach, parentum, fratrum et sororum: dantur pis. pa. vi. mel, offa speciebus condita, caules aceto decoctae et unum frustum de luceis. Einer der sieben Eibischen Jahrestage galt dem 1472 verstorbenen Konrad, seiner Frau und seiner Mutter, laut Eintrag am 30. September: Anniv. Conradi de Eyb et Elisabeth de Helmstat uxoris sue et Anne de Steten matris ejus. Die Einträge bei den übrigen drei Eibischen Jahrtagen nennen den Namen Ludwig. Am 1. August heißt es: de Ludewico de Eyb et uxore ejus, missa de defunctis in choro; officia dant pis. pa. vi. dedit 40 florenos. Am 6. September: Ludewico de Eyb, senioris, militis, missa pro defunctis, de bonis in Gotzendorf. Am 16. November: Sexta feria post Martini servitur de Ludewico de Eyb milite seniori et Magdalena, uxore ejus; dantur duo frusta piscium conditorum, unum frixum caulibus acetosis et offa condita, mel, libetum cum una urna vini per subcellarium. Des zuletzt genannten Ludwigs Frau, Magdalena Adelmenin, starb, wie vorhin berichtet, 1473. Im Jahre 1487 schenkte Ludwig von Eib dem Kloster, wie oben beim 24. Abt Haunolt berichtet wurde, 100 fl. zur [194] Stiftung eines ewigen Lichts und eines ewigen Jahrtags. Wie es, nach seinem Willen, bei dieser Feier gehalten werden sollte, zeigt der Eintrag beim 16. November. Für die stipulirte reiche Spende an 70 Mönche reichten aber die Zinsen aus 100 fl. nicht zu; er schenkte daher dem Kloster noch Gülten von seinem Hofe in Kirchfembach (siehe dort). 1487 ließ er die bei Nr. 158 noch vorhandenen Ölbilder am Martin- und Ambrosiusaltar[14] malen, vielleicht von Wolgemut, jedenfalls auf eigene Kosten, da in den Klosterrechnungen keine Ausgabe dafür vorkommt und unter dem Altar geschrieben steht: „Die gegenwärtige Tafel hat lassen machen und malen Herr Ludwig von Eyb, Ritter, der Elter in dem 87 (1487) Jahr.“ Unter dieser Inschrift sieht man auf einem ruinosen Miniatur-Familienbilde[15] den Ritter mit Frau und Kindern, einen der vier Söhne, Gabriel, im geistlichen Kostüm, weil er Bischof zu Eichstätt wurde; die andern drei Söhne sind Anselm, Kaspar und Ludwig, deren Epitaphien vorhin bei ihren Todesjahren beschrieben worden sind. Die Schnitzbilder im Altarschrein ließ elf Jahre früher der 23. Abt Wegel auf Kosten des Klosters fertigen, wofür (1476) der Bursarius 19 fl. verrechnet, ohne den Bildschnitzer zu nennen. In den Heiligenscheinen der beiden Heiligen außen an den Ölbildern standen die Namen „St. Ambrosius und St. Quirinus.“ Bei Renovatur der Vergoldung i. J. 1854 wurden beide Namen nicht wieder angebracht. Auf dem Bilde ist der Kaiser Thodosius dargestellt, eben im Begriff, den Dom in Mailand zu betreten. Allein Ambrosius verweigert ihm den Eintritt wegen seines grausamen Verfahrens gegen die Stadt Thessalonich, und befiehlt ihm, erst hinzugehen und Buße zu thun. Seltsamerweise zeigt das Bild auf den Grabsteinen vor der Domkirche hebräische Buchstaben und daneben eine Inschrift, laut welcher Ambrosius dem Kaiser verwehrte, den Judenkirchhof zu betreten. Ohne Zweifel eine absichtliche Mystifikation, weil man besorgte, die [195] Kaiser, welche oft nach Heilsbronn kamen, möchten mißliebig berührt werden beim Anblick des Bildes, welches einen Kaiser darstellt, der sich als reumüthiger Sünder vor einem Bischof demüthigen mußte. Die Ölbilder auf der Inseite der Altarflügel zeigen Legenden aus dem Leben des Bischofs Ambrosius: Heilung eines tauben Bettlers durch einen Kuß, Wiederbelebung eines vom Galgen Gefallenen, Austreibung von Teufeln.

Ludwig von Eib, von den Mönchen in ihren Rechnungen bald Magister Curiä, bald Hofmeister, bald Hausvogt titulirt, war, wie sein fürstlicher Gebieter, ein stabiler Gast im Kloster, von welchem er, wie sein Gebieter, oft Geschenke erhielt. Fast alljährlich kehren die Ausgabspositionen wieder: Pro propina Marchioni 20 fl.; Magistro curiae 2 fl. Oft leistete das Kloster ihm und seinen Angehörigen Fuhren aller Art, z. B. 1448: „Die Hofmeisterin gen Einsiedeln (Wallfahrtsort in der Schweiz) zu führen.“ Der Altarstein wurde 1857 völlig abgetragen; er stand dicht am Nassauischen Sarkophage bei Nr. 153. Die Eibischen Grabdenkmale waren insgesammt nicht in der Ritterkapelle, sondern vor und neben dem besprochenen Eibischen Altar. Von den vielen Eibischen Todtenschilden, deren 12 an der zunächst beim Altar stehenden bizantinischen Säule hingen, ist nur der jetzt in der Ritterkapelle aufgehängte noch vorhanden; von den vielen Grabsteinen nur der bei Nr. 81 horizontal liegende Sigmund’s von Eib († 1492), daneben die kleine Messingtafel für Hans Christoph von Eib († 1551), und bei Nr. 109 der senkrecht stehende Grabstein Ludwigs von Eib († 1521). Bei den Aufgrabungen i. J. 1855 fanden sich unter der Pflasterung mehrere Bruchstücke von den obenbeschriebenen Grabsteinen, z. B. die linke Hälfte von dem Leichenstein und der Statue des 1564 verstorbenen Ludwig; ferner Bruchstücke von einem Martin von Eibischen Grabstein.


21. Geichsenhof,

ein Bauernhof (jetzt zwei) zwischen Heilsbronn und Windsbach, vor 600 Jahren Geseze, später Gissendorf, Geissendorf, Geissenhof, [196] Geichsenhof genannt, war Eigenthum der Herren von Pfefferbalk, wurde aber 1259 an den 9. Abt Edelwinus verkauft. Die Verkaufsurkunde läßt entnehmen, daß der Verkäufer Heinrich Pfefferbalk[16] in den Händen von Juden, von Schulden gedrückt und dadurch zum Verkauf veranlaßt war. Andererseits erhellt daraus, daß der Käufer Edelwinus, im Hinblick auf mögliche Anfechtungen, gleich von vornherein sein Kloster recht sicher stellte. Er ließ daher den Kaufbrief vom Stadtgericht Nürnberg ausfertigen und dieses urkundete: In nomine etc. Noverint universi, quod abbas Edelwinus et fratres emerunt curiam Geseze juxta villam Ruth (Reuth) juxta Windisbach ab Henrico Pfefpherbalg pro 43 libris hallens. cum quibus ipse a Judaeis in Nurmberg se absolvit, coadunata manu uxoris suae Elisabeth et praesente matre Mechthilde. Verum quia frater ejus Eberhardus extra partes Alimanie constitutus erat, dominus Albertus Rindismul de Windisbach cum suis militibus et hominibus C. Hager, C. Spiseling, F. de Techindorf, C. de Grundisperc, G. de Wisach, Ramungus lapicida, Crafft sagittarius veraciter testabantur, Eberhardum de provincia profecturum de hoc consensisse et etiam permisisse, quod frater ipsius eo absente vendere posset de propietatibus amborum ad usuram amputandam et talem suum consensum in manus ejusdem Rindismuli pro ratihabitatione in praedictorum praesentia posuisse. Sed et ipse Henricus pro habundanti Warandia, quod vulgo dicitur Werschaft, curiam suam in Hohinholz, quam mater ejus jure dotis possidet, cum sua matre fratribus obligavit. Actum 1259 mense augusto. Dann folgen die Namen des Scultetus Berthold zu Nürnberg und seiner 12 Schöffen. Angehängt sind die Siegel des Abts Edelwinus, des Scultetus Berthold, der Stadt Nürnberg und Rindsmauls.

Das Kloster bewirthschaftete den Geichsenhof Jahrhunderte lang in eigener Regie und übertrug die Verwaltung bald dem [197] Textor, bald dem Granarius, bald dem Bursarius, z. B. dem vieljährigen Bursarius Heinrich Holzschuher. Dieser fand 1369 bei Übernahme der Verwaltung den Hof wohl bestellt: 400 Schafe, 6 Pferde, 5 Kühe, 3 Kälber etc. und debita nulla. Um die Zeit der Klosterauflösung wurde der Hof verkauft. 1578 übernahm ihn der Sohn des Käufers um 1600 fl. Im 30jährigen Kriege hatte der Hof gleiches Schicksal mit dem benachbarten Reuth (s. unten). Schon 1636 lautete der amtliche Bericht: „Dieser ansehnliche Hof ist abgebrannt, dem Amt heimgefallen, öde, der Eigenthümer todt.“ In dieser Verödung blieb der Hof 21 Jahre lang, bis sich endlich 1657 zwei Käufer fanden: Gg. Appold und H. Geiger. Sie erhielten den Hof mit 136 Mgn. Ackerland, 141/2 Tgw. Wiesen, 9 Mgn. Waldung für 66 Gulden und verpflichteten sich, im ersten Jahre 4 Sra. Korngült zu geben, dann jährlich 1 Sra. mehr, bis 10 Sra. erreicht werden würden. Allein die Käufer konnten in den ersten 8 Jahren von ihren 139 Morgen kaum die Hälfte anbauen; die andere Hälfte lag fortwährend „in Büschen.“ Der Hof fiel schon 1669 wieder der Herrschaft heim, da der eine Besitzer starb und seine Wittwe Grund und Boden, Sommer- und Wintersaat, Anspann etc. der Herrschaft heimschlug. Man überließ den Hof versuchsweise ihrem Bruder, welcher aber gleich seine erste Rate von 27 fl. nicht zahlen konnte und den Hof verließ, worauf das Amt die Bewirthschaftung selbst besorgte, bis sich nach sieben Jahren wieder ein Käufer fand, welcher den Hof für 180 fl. erhielt.

Die Geichsenmühle, ganz nahe beim Geichsenhofe, vermuthlich gleichzeitig mit diesem vom Kloster acquirirt, wurde lange Zeit gleichfalls in eigener Regie bewirthschaftet, 1408 aber vom Abt Stromer vererbt an den Müller Eberhard. Sechzehn Jahre vor dem 30jährigen Kriege wurde die Mühle für 1600 fl. verkauft; sieben Jahre nach dem Kriege („mit etwas bezimmertem Bauholz, 31/4 Mgn. Acker und 1 Tgw. Wiese“) für 32 fl. Der amtliche Befund lautete: „Ist von Grund aus abgebrannt und das Geringste nicht mehr vorhanden.“

[198] Die Herren von Pfefferbalk[17], von welchen nicht nur der Geichsenhof, sondern noch mehrere Güter an das Kloster kamen, wohnten in dem Pfarrdorfe Bertholdsdorf, wo ihr Schloß ohne Zweifel an der Stelle des jetzigen Pfarrhauses stand. Sie waren Vasallen der Burggrafen von Nürnberg, verkehrten daher oft mit Heilsbronn und hatten dort ihre Familiengrabstätte. Ihr Name kommt in den Mönchsrechnungen oft vor bei der Verrechnung von Kosten, welche sie der Klosterkasse verursachten; gewöhnlich fehlt aber dabei die Angabe ihrer Taufnamen. So heißt es beim Bursarius i. J. 1366: pro expensis Pfefferbalg etc., und i. J. 1370: famulo Burggravii (Friedrich V.) Pfefferbalg 84 dl. Neben ihrer Familiengrabstätte in der Ritterkapelle hing eine nicht mehr vorhandene oblonge Tafel mit Inschrift und Familienwappen. Letzteres zeigt einen Schild, welcher durch vier diagonale, schwarz, gelb, roth und weiße Bänder oder Balken ganz ausgefüllt ist. Darunter die Schrift: Genus nobilium dictorum Pfefferbelg, qui hic infra habent sepulturam suam. Das Geschlecht erlosch, nachdem es seine Güter großentheils an das Kloster verkauft hatte. 1336 verkauften die Gebrüder Konrad und Burkhard Pfefferbalg an das Kloster den Zehnten von Watzendorf (s. unten), drei Jahre darauf Güter in Defersdorf bei Roßstall, laut „Eigenbrief über etliche Güter zu Teverßdorf, die Graf Gottfried von Hohenlohe den Pfefferpelgen geeignet hat, und Kaufbrief, darin Conrad und Burkhard solche Güter dem Kloster für eigen verkauft.“ Von den genannten Brüdern starb Burkhard zuerst. Der überlebende, Konrad, fuhr fort, Güter in Triebendorf und anderwärts zu verkaufen. In einem Kaufbriefe aus der Zeit des 19. Abts Arnold hieß es: „Ich Conrad Pfefferbalk, gesessen zu Pertholtzdorf, bekenne, daß ich verkauft habe dem bescheidenen Mann Walther Daum, gesessen zu Suddersdorf, das Holz und den Boden, das heißt der Urlazz, zwischen Suddersdorf und Mosbach, um 114 Pfund Heller. 1373.“ Ein anderer Brief lautete: „Ich [199] Walther Stüchs zu Veitsaurach, meine Wirthin Cecilia Elsbet, und Adelheid, unsere Tochter, thun kund, daß wir verkauft haben dem Herrn Abt Arnold und Convent zu Halsprunn 15 Morgen Holz im Urlaß für 100 Pfund Heller. Actum Windsbach 1383.“ Beigefügt sind das Stadtsiegel und die Namen der Bürgen, welche eventuell angelobten, in Windsbach zu „laisten.“ 1391 belehnte der Bischof Friedrich von Eichstätt Burkharden den Pfefferbalg zu Berchtolffsdorf mit dem Ebenholz und andern in des Bischofs Veste Abenberg gehörigen Hölzern. 1404 verkaufte Michael Pfefferbalg zu Bertholdsdorf die Wollersdorfer Mühle an das St. Klarakloster in Nürnberg, welches aber schon im folgenden Jahre die Mühle an den 20. Abt Stromer zu Halsprunn verkaufte.


22. Glaizendorf,

Kirchdorf, Filial von Petersaurach. Das Kloster kaufte nach und nach die Gefälle von allen dortigen Höfen, damals sechs an der Zahl. Die Verkäufer waren Edelleute und nürnberger Patrizier. Die erste vom 13. Abt Heinrich von Hirschlach i. J. 1297 gemachte Acquisition bestand in 2 Sra. Korn, 11/2 Sra. Haber, 20 Käsen, 3 Hühnern und 2 Pfund Heller von einem Hofe. Der Verkäufer, Ritter C. Gunzlin, Lehensmann der Grafen von Oettingen, durfte ohne deren Zustimmung nicht verkaufen und bat daher um diese den Grafen Ludwig von Oettingen, welcher darauf urkundete wie folgt: In nomine etc. Nos Ludovicus, comes de Otingen etc. Cum dilectus nobis C. miles dictus Gunzlin curiam in Glizendorf, quam de manu nostra jure feodale tenuit, in religiosos in Halsprunn venditionis nomine transtulisset et, ut eandem venditionem nostris dignaremur confirmare litteris postulasset, nos pro favore tam ipsius C. militis fidelia servitia intuentes, quam bonorum operum, quae perdictos religiosos Deo exhibentur, participes fieri cupientes, eandem venditionem gratam et ratam approbamus, transferentes in saepedictos religiosos ob ampliorem nostri favoris gratiam, qua nos prae ceteris Deo famulantibus sincero affectu prosequimur, praefatae curiae jus [200] proprietatis etc. Datum in Dornberg 1295.“ Angehängt ist des Grafen Siegel. Zwei Söhne des Grafen hatten zu Frauen zwei Töchter Wolframs von Dornberg, welcher 1289 gestorben war, ohne Söhne zu hinterlassen, weßhalb seine Güter seinen Töchtern und ihren Ehemännern zufielen. Mitexekutor des Dornbergischen Testaments war der Käufer des Hofes in Glaizendorf, der 13. Abt Heinrich von Hirschlach (siehe dort und Beitr. S. 217).

Der Verkäufer des zweiten Hofes in Glaizendorf, Ritter Ramungus von Vestenberg[18], gleichfalls ein öttingischer Lehensmann, erhielt den lehensherrlichen Consens laut folgender Urkunde: „In nomine etc. Nos Ludovicus comes de Otingen. Cum Ramungus de Vestenberg bona sua in Glizendorf rite vendiderit religiosis in Halsprunne pro 62 libris hallensium et 46 denariis, supplicans, ut ipsa bona eisdem religiosis appropriare dignaremur, bona praefata religiosis supradictis appropriavimus etc. In cujus rei testimonium praesens scriptum saepedictis religiosis ad petitionem Ramungi dedimus. 1335.“ In diesem Briefe erklärt Ramungus, daß auch seine Frau, Sophia, in den Verkauf willige und daß er den Conrad von Vestenberg und seinen Bruder Craft von Vestenberg zu Bürgen stelle, welche sich verpflichteten, auf Erfordern in Windsbach zu laisten. Der Verkäufer des dritten Hofes in Glaizendorf, Ritter Craft von Vestenberg, verkaufte mit Zustimmung seiner Frau Agnese i. J. 1340 die Gefälle an den 16. Abt Gamsfelder für 73 Pfund Heller. Seine Bürgen: Herman von Bruckberg und Ramungus von Vestenberg, erklärten sich bereit, in Nürnberg zu laisten. Zeugen: Prior Friedrich von Hirschlach (nachmals Abt), Kellner Gottfried Büchelberger (später gleichfalls Abt) und Bruder Eckhard. Das verkaufte Objekt war öttingisches Lehen, daher urkundete der Oberlehensherr: „Wir Ludwig von Gottes Gnaden Graf zu Oettingen, der elter, genehmigen den Verkauf eines Hofes des Craft von Vestenberg



  1. Vgl. Stillfried S. 8.
  2. Vgl. Stillfried S. 19.
  3. Vgl. Stillfried S. 222.
  4. Vgl. Stillfried S. 208.
  5. Vgl. Stillfried S. 217.
  6. Vgl. Stillfried S. 207, 215.
  7. Vgl. Stillfried S. 194–97.
  8. Vermuthlich ein Bruder Friedrichs von Ellrichshausen, welcher 1300 Mönch in Heilsbronn war und in der bei Auerbruch zu besprechenden Urkunde von 1300 als Zeuge genannt ist. Vgl. Stillfried S. 211. 222.
  9. Vgl. Stillfried S. 224–226.
  10. Das Gitter, welches die Hauptgruft umgab, wurde 1866 entfernt.
  11. Vgl. Stillfried S. 221.
  12. Vgl. Stillfried S. 223.
  13. Vgl. Stillfried S. 218.
  14. Vgl. Stillfried S. 69. 226.
  15. Es wurde neuerlich in der Nürnberger Kunstschule renovirt.
  16. Vgl. Stillfried S. 201.
  17. Vgl. Stillfried S. 201.
  18. Vgl. Stillfried S. 206.